WIWUWDMUNVN der älter» Eidgenössischen Abschiede Herausgegeben aus Anordnung der Lundesbehörde« unter Leitung des eidgenössischen Archivars Jakob Kaiser. 4-«e / Basel. Vuchdruckerei von C. Schnitze. 1875. , >'^^7/ 7777/-77A' 77-- 7'.' ^ ^' ..^'--NL. ^ 7'7. ' '. ,... «'ä- >- MW7 -7-G . '' ^77 ^7-77 .'^7' . ^7 . ^7''777k77^'^MÄ '-777^>7'77.7 . >'..7^-7^^,,^ 77.^ ' - ^ ^7 ' ^ ^ -'7^^7'- 7 70^^7^^ ' -.7^^ 77 /^(?^?-7^77^ ^>^7 ^ >. 7. 141. August 25. Zug. Zürich und V katholische Orte. 1. 3. 4. 6. 11. 1 142. August 25. Zürich. IV evangelische Städte. 1. 2, 11. 12. 143. August 27. Solothurn. Freiburg und Solothurn. 9. 144. August 28. Altorf. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. 4. 6. 145. September 3. Altorf. V katholische Orte. 3. 4. 6. 7> 146. September 10. Weggis. V katholische Orte. 4. 6. 147. September 12.—19. Bellenz. Uri, Schwyz u. Nidwaldcn sJahrrechnungs. 4! 148. September 16. Gersau. V katholische Orte. 3. 4. 6. 149. September 22. u. 23. Aarau. Evangelische Städte lind Orte. 1. 2, II. 150. September 23. Lucern. VII katholische Orte. 3. 4. 6. 9. 10. 151. Sept. 29. bis Oct. 13. Baden. XIII Orte und Zugewandte. 1.- -3 4. 6. 10. 162. October 13. Baden. XIII Orte. 1.- -4 6. 7. 9.— 153. Oct. 31. bis Nov. 4. Baden. Sätze wegend.Kaufsv. Pfyn u, Weinfelden 2. 154. November 10. Lucern. V kathol. Orte. sdurch Zürich. 3. 4. 6. 155. November 16. u. 17. Schwyz. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. 6. 156 ^Nov. 23. bis Dec. 16. Chur u. Jlanz. Xlll Orte sVermittlung in den Bttndcn.s 3. 4. 6. 9.—12. 157. November 26. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. 6. 158. Deccmber 15. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 6. 159. Deccmbcr 20. Solothurn. VII katholische Orte. 9. 160. Dec., zwischen 20. u. 23. Engelberg. III Schirmorte der Abtei Engclbcrg. 6. 161. Dccembcr 24. Zürich. Zürich, Basel und Schaffhansen. 1. 11 12. 12, - 14. 14. Januar 21. Februar 12. u. 13. Februar 23. März 5. März 8. März 17.—1». März 27.—April 15. April 2. April 11. April April 16. 15. u 19. April 26. April 27. April 29. April 29. u. 30. Mai 7. Mai 17. Mai 21. Mai 23.-26. Juni 11. Juni 12. Juni 19. Juni 21. Juni 24. Juni, nach 24. Juni 27.—Juli 14. Juui 27.—Juli 14. 15 Juli, zwischen 21.—29 Juli 26.-23. Zug. Brcmgartcn. Aarau. Lucern. Vremgarten. Chur. Brunnen. Brunnen. Lucern. Ger sau. Aarau. Altorf. Lucern. Bern. Lucern. Bern. Brunnen. Baden. Brunnen. Solotburn. Altorf. Zug. Lauis. Luggarus. Baden. Baden. Brunnen. Bern. Lucern. t«2t. Zürich,.Lucern, Uri, Schwyz und Zug. VII katholische Orte. IV evangelische Städte. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. VII katholische Orte. Spruch der Sätze von Zürich und Luccrn. IV evangelische Städte sVermittlungs. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. VIII katholische Orte u. Abt v. St. Gallen. V katholische Orte. Evangelische Städte und Orte. Uri, Schwyz und Untcrwaldcn. V katholische Orte. Bern, Frciburg und Solothurn. V katholische Orte. Bern, Frciburg und Solothurn. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. XIII Orte. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Bern, Freiburg und Solothurn. Uri, Schwyz, Untcrwalden und Zug. Zürich, die V kath. Orte, Schafft), u. Stadt XII Orte sJahrrechnungs. sSt. Gallen. XII Orte sJahrrcchnungs. XIII Orte sJahrrechnungs. Evangelische Städte und Orte. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Bern, Frciburg und Solothurn. VIII katholische Orte. 3. 4. 3. 4. 9. 10. 1. 2. 11. 12. 6. 3. 4. 9. 10. 2. 11. 11. 12. 4. 6. 6. 3. 4. 6. 7. 9. 10. 13. 3. 4. 6. 7. 1. 2. 11. 12. 4. 6. 3. 4. 6. 10. 3. 4. 6. 9. 6. 1.—4. 6. 7. 9.-14. 6. 9. 1». 6. 7. 3. 4. 6. 1. 9. 11. I. 7. 9. 11. 12. 1.—4. 6. 7. 9.—14. 1. 11. 4. 6. 9. 3. 4. 6. 7. 9. 10. 13. 192, Juli ? Laupen u.Mur- Bern und Frciburg. 2. 193. August 2. Aarau. stcn(?) Evangelische Städte und Orte. 1. 2. 11. 12. 194. August 11. Altorf. Uri, Schwpz und Nidwaldcn. 6. 195. August 19. Luccrn. V katholische Orte. 3. 6. 7. 196. August 24. u. 25. > Bremgarteu. IVcvang. Städte u. d. franz. Ambassadoren. 1. 11. 12. 197. August 26. Zürich. IV evangelische Städte. 1. 11. 12. 19S. September 2. Zug. Zürich, Luccrn, Uri, Schwpz und Zug. 3. 4. 199. September 6. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 6. 200. September 14. Aarau. IV evangelische Städte. 1. 11. 12. 201. October 2. Zürich. Zürich, Luccrn und Zug. 1. 3. 7. 202. October 5.-9. Murt. Wiflisb. Bern und Freiburg. 2. 9. 203. Octobcr 5. u. 6. Aarau. szc. IV evangelische Städte. I. 11. 12. 204. October 7. Lucern. VII katholische Orte. 6. 9. 205. November 3. Brunnen. Uri, Schwpz und Nidwaldcn. 6. 206. November 4. Weggis. V katholische Orte. 3. 4. 6. 207. November 7. Baden. XIII Orte. 1.- -4. 6. 9.-14 208. November 15. u. 16. Stans. Uri, Schwpz und Nidwaldcn. 4. 6. 209. November 17. u. 18. An der Sense. Bern und Freibnrg. 9. 210. November 25.—28. Baden. XIII Orte. 1.- —3. 4. 6. 7.- 211. Deccmber 9. Bern. Bern, Frciburg und Solothurn. 9. 212. December 16.—30. Mailand. XUl Orte und Gubernator von Mailand. 3. 4. 7. 12. 13. 213. Deccmber 20. Brunnen. Uri, Schwpz und Nidwaldcn. 6. 214. December 26. Brunnen. Uri, Schwpz, Unterwaldcn und Zug. 6. 7. 1K22. 215. Januar 10.—13. Bern. Evangelische Städte und Orte. 1. 2. 11. 216. Januar 15. Mailand. Capitulat mit dem Gubernator v. Mailand. 17. 217. Januar 15. Mailand. Vündniß zwischen Spanien, dem Bischof vvn Chur, dem obcrn und Gotteshausbund und Mayenfcld. 17. 218. Januar 15. Mailand. Erbeinigungsvertrag zwischen Oesterreich, dem Bischof von Chur, dem grauen und Gottcshausbund und Mayenfcld. 17 219. Januar 28. u. 29. Luccrn. VII katholische Orte. 3. 4. 6. 10. 220. Februar 6.—15. Baden. XIII Orte und Zugewandte. 1.- -4 6. 7. 9.—14. 221. März 2. Gersau. V katholische Orte. 3. 6. 222. März 6. Rappcrswyl. Schwpz, Glarus und Appenzell I. R. 11 223. März 9. Nappcrswpl. Spruch d. Sätze v. Zürich im Glarncrstreit. 2. 11 224. März 10. Nappcrswpl. Spruch der Sätze von Lucern. 2. 11 225. März 10. Aarau. IV evangelische Städte. 1. 2. 11. 12. 226. März 14. Murtcn. Bern und Freiburg. 2. 9. 227. März 17. Brunnen. Uri, Schwpz und Nidwalden. 6. 228. März 23.—Juni 6. Paris. Gesandtschaft nach Frankreich. 1. 11. 229. April 4. Lucern. VII katholische Orte. 3. 4. 6. 7. 9. 10. 230. April 15. Brunnen. Uri, Schwpz und Nidwaldcn. 6. 231. Mai 3. u. 4. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 6. 7. 232. Mai 5. Aarau. IV evangelische Städte. 1. 2. 11. 12. 233. Mai 8.—11. Baden. XIII Orte. 1.- -4 . 6. 7. 9.-14. 234. Mai 20. Luccrn. V katholische Orte. 3. 4. 6. 235. Mai 24. Nappcrswpl. Die VII Sargans regierenden Orte. 1. 3. 4. 6. 7. 236. Mai 30. Aarau. IV evangelische Städte. 1. 2. 11. 12. 237. Mai 31. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 6. 7. 238. Juni 11. Wcgggis. V katholische Orte. 3. 4. 6. 7. 239. Juni 17. Weggis. V katholische Orte. 3. 4. 6. 7. XVI 240. Juni 24. Lauis. 241. Juni, nach 24. Luggarus. 242. Juni 29.—Juli 14. Baden. 243. Juli ? Fraubrunnen. 244. Juli 14. Brunnen. 245. Juli 21. Lucern. 249. Juli 22. Knonau. 247. Juli 26. Bern. 248. Juli 28. Aarau. 249. August 7.-9. Baden. 250. August 25. Rapperswyl. 251. August 30. Brun nen. 252. August ? Schwyz. 253. September 1. Zürich. 254. September 1. Bellenz. 255. September 5.—30. Lindau. 259. September 9. Luccrn. 257. September 18.—21. Baden. 253. September 22. Baden. 259. Oetvber 3. Brunnen. 290. Octobcr 14. Lucern. 291. November 14.—18. Stans. 292. November 15. Aarau. 293. November 19. Brunnen. 294. November 23. Lucern. 295. November 25. Zürich. 299. Dccember 5. Zug. 297. Dccember 7. Luccrn. 298. Deccmbcr 18.—20/ Baden. XII Orte sJahrrechnungs. XII Orte sJahrrcchnungs. Xtlt. Qrte sJahrrechnungs. Bern mit Herzog v. Longucvillc u. Miron Uri, Schwyz und Nidwalden. VII katholische Orte. Zürich und die V katholischen Orte. Bern und Freiburg. Evangelische Städte und Orte. XIII Orte. Die d. Nheiuthal u. Sargans regier. Orte. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Uri, Schwyz und Nidwalden. IV evangelische Städte. Uri, Schwyz u. Nidwalden. sJahrrcchnungss. Xlll Orte und Erzherzog Leopold. V katholische Orte. Xlll Orte. Evangelische Städte und Orte. Uri, Schwyz und Unterwalden. V katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. IV evangelische Städte. Uri, Schwyz und Nidwalden. VII katholische Orte. Zürich, Schwyz und Glarus. Zürich, Lueern, Schwyz und Zug. VIl katholische Orte. XIII Orte. 9. 10. II. 9. 10. 11/ 1.-4. 9.-1-1. 2. 6. 3. 4. 6. 1. 9. 1. 2. 11. 12. 1.-4. (i —I I. 1. 0. 6. 6. 1. 2. II. 4. 1—4. 10. 11. 4. 0. 1.—4. 0. 9.—14. 1. 2. 12. 6. 3. 4. 0. 9. 1. 11. 12. 4. 6. 4. 9. 9. 10. 1. 3. 4. 4. 9. 9. 10. 1—4. 9. 9.-12. 14. 299. Januar 2. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 270. Januar 12. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 6. 271. Januar 16. Aarau. Evangelische Städte und Orte. 1. 2. 11. 12. 272. Januar 31. Gersau. V katholische Orte. Zürich, Bern, Lucern und Zug. 3. 4. 6. 273. Februar 9. Zürich. 3. 274. Februar 3. Freiburg. Frciburg und Solothurn. 9. 275. Februar 10. Brunnen. Uri/Schwyz und Nidwalden. 6. 279. Februar 17. Aarau. IV evangelische Städte. 1. 2. 11. 12. 277. März 9.—8. Luccrn. VII katholische Orte. 3. 4. 6. 9. 10. 278. März 19. Altorf ? Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 279. April 10. Wcggis. V katholische Orte. 3. 4. 6. 280. April 19.—21. Solothurn. Luccrn, Schwyz, Zug und Solothurn. 3. 281. Mai 2. Aarau. IV evangelische Städte. 1. 2. 11. 12. 282. Mai 4. Luccrn. VII l katholische Orte. 3. 4. 9. 283. Mai 12.— Juli ? Fontainebleau Gesandtschaft nach Frankreich. 3. 4. 10. 284. Mai 14.—16. Baden. Xlll Orte. 1.- -3 . 7. 9.-14 285. Mai 18. Brun nen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 6. 289. Juni 8.—10. Stans. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 6. 287. Juni 19. Stans. Uri, Schwyz und Nidwalden. 6. 283. Juni 24. Lauis. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 9. 11. 289. Juni, nach 24. Luggarus. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 7. 11. 290. Juni 25.— Juli 16. Baden. XIII Orte sJahrrechnungs. 1.- -7 10.-14. 291. Juni 25. Baden. IV evangelische Städte. 1. 2, 11. 12. XVII 292. 293. 294. 295. 296. 297. 298. 299. 300. 301. 302. 303. 304. 305. 306. 307. Juli 12. Juli 26. August 24. August 28. u. 29. September 10.—15. September 12. September 18. September 23. September ? October 23. u. 24. October 27. October 30. November 7. November 23.—25. Decembcr 2. December 12. Brunncu. Brunnen. Bellenz. Luccru. Baden. Brunneu. Engclberg. Wcggis. Aarberg. Freibnrg. Brunnen. Zürich. Aarau. Lueern. Weggis. Zürich. Uri, Schwpz und Nidwalden. Uri, Schwpz und Nidwalden. Uri, Schwpz u. Nidwalden. sJahrrechnungss VII katbolische Orte. Xlll Orte. Uri, Schwpz und Nidwalden. III Schirmorte der Abtei Engelberg. V katholische Orte. Zürich und Bern. VII kath. Orte u. Wallis sBundcsbcschw.s Uri, Schwpz und Nidwalden. IV evangelische Städte. IV evangelische Städte. VII katholische Orte. V katholische Orte. sSt. St.Gall. Zürich, Lucern, Zug, Basel, Schaffh. u. 6. 6. 6. 3. 4. 6. 9. 10. 1.2.4.6.7. 9.—12.14. 4. 6. 15. 3. 4. 6. 2. 3. 4. 6. 9. 10. 4. 6. 1. 2. II. 12. 1. 2. II. 12. 3. 4. 6. 1. 3. Januar 28. Bern. Januar 30. Lueern. Februar 7. Chur. Februar 12. Frcibur Februar 13. Aarau. März 11. Lucern. April 15.—18. Zug- 308. 309. 310. 311. 312. 313. 314. 315. Mai 3. 316. Mai 12. 317. Mai 2V. 318. Juni 3. u. 4. 319. Juni 7. 320. Juni 17. 321. Juni 21. u. 22. 322. Juni 24. 323. Juni, nach 24. 324. Juni 30.—Juli 17. 325. Juli 31. 326. August 2.—4. 327. August 5. 328. August 13.—15. 329. August 13.—15. 330. August 21.—26. 331. l September 14. 332.! September 19. 333. s September 26 u. 27. 334.! October 7. 335.!October II. 336. October 13.—23. 337. 338. 339. 340. October 13.—23. October 23. u. 29. October 28.—31. November 4.—6. Brunnen. Brunnen. Z"g- Aarau. Wcggis. Lueern. Altorf. Lauis. Luggarus. Baden. Brun ncn. Lucern. Aarau. Solothurn. Solothurn. Schwarzenbg., Lucern sMurt Bru n ncn. Solothurn. Altorf. Weggis. Baden. Baden. Wcggis. Sitten. Luccru. lÄtZA. jBern und Freiburg sJahrrechnungss. !V katholische Orte. ! Vergleich v. grauen u. d. Gottcshausbundes !mit Erzherzog Leopold. Bern und Freiburg. IV evangelische Städte. V katholische Orte. Lucern, kkri, Schwpz, Unterwaldcn, Solothurn, Appenzell I. R. Uri, Schwpz und Nidwalden. Uri, Schwpz und Nidwalden. Zürich und die V katholischen Orte. IV evangelische Städte. V katholische Orte. V katholische Orte. !Uri, Schwpz und Nidwalden. XII Orte sJahrrcchnungs. XII Orte sJahrrechnungs. XIII Orte sJahrrcchnungs. Uri, Schwpz und Nidwalden. VIII katholische Orte. IV evangelische Städte. XIII Orte. Evangelische Städte und Orte. Bern und Freiburg. V katholische Orte. Uri, Schwpz und Nidwalden. Xlll Orte. V katholische Orte. V katholische Orte. XIII Orte/ Zürich, Uri, Schwpz, Unterwaldcn, Zug/ Glarus, Schaffhauscn, Appenzell. V katholische Orte. VII katholische Orte und Wallis. VII katholische Orte. 3. 4. 6. 7. I. 2. 9. 1. 11. 3. 4. 6. 4. 9. 10. 13. 4. 6. I. 4. 1. 2. 3. 6. 7. 3. 4. 6. 4. 6. I. 7. 9. 1. 7 <. 11. 11. 9. 10. II. 1.—4. 6.7.9.—II. 13. 4. 6. sI4. 3. 4. 6. 7. 9. 10. I. 2. II. I.—4. 6. 7. 9. 10. 13. I. 2. II. 9. 3. 4. 6. 6. 1.-4. 6. 7. 9.—14. 3. 4. 6. 9. 3. 4. I._4. 6. 7. 9.—>4. 6. II. 3. 4. 6. 6. 9. 3. 4. 6. 9. 10. XVIII 341. 342. 343. 344. 345. 346. 347. 348. 34». November 8. November 14. u. 15. November 18. November 1». December 2. u. 3. December 6. December 13. December 18. u. 19. December 22. u. 23. Altorf. Zürich. St. Urban. Brunnen. Aarau. Tirano. Brunnen. Lucern. Solothuru. Uri, Schwyz und Nidwalden. Evangelische Städte und Orte. Lucern, Freiburg und Solothuru. Schwyz und Nidwalden. Evangelische Städte und Orte. Marquis de Coeuvres mit Abgeordneten des Uri, Schwyz und Nidwalden. sVeltlins. VI katholische Orte. VII katholische Orte u. franz. Ambassador. 4. 6. 1. 2. 11 3. 10. 6. 1. 2. 1. 2. 4. 6. 3. 4. 6. 10 6. 12. 350. Januar 9. 351. Januar 31. 352. Februar 13. u. 14. 353. März 10. 354. j März II. u. 12. 355.! März 21. u. 22. 356.^ März 31. 357. April 13. 358. April 25. 359. Mai 14. 360. ^ Juni 6. 361. Juni 13. u. 14. 362.^ Juni 17. 363.! Juni 24. 364.! Juni, nach 24. 365.! Juni 29—Juli 18. 366. j Juni 30. 367.! Juli 18. 368.! Juli 30. 369. August 17. 370. ^ September 8. u. 371.! September 10.— 372.! September 18. 373. September 22. 374.! September 29. 9. 12. 375. 376. 377. 373. 379. October? October 13. November 17. December 10. u. 11. December 19. Altorf. Lucern. Zürich. Luccrn. Lucern. Mülhausen. Brunnen. Orvn. ? Brunnen. Brunnen. Brunnen. Lucern. Staus. Lauis. Luggarus. Baden. Brun nen. Brunnen. Gersau. Frauenfeld. Zürich. Lucern. Brunnen. Mülhausen. Brunnen. Brunnen. Brunnen. Aarau. Brunnen. INSS. Uri, Schwyz und Nidwalden. VII kathol. Orte, kathol. Glarus, Appenzell I. Rh. u. Abt St. Gallen. Evangelische Städte und Orte. Luccrn und Zug. VIII katholische Orte. IV evangelische Städte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Bern und Frciburg. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden. Vit katholische Orte. III Schirmorte der Abtei Engelberg. XII Orte sJahrrechnungs. XII Orte sJahrrcchnungs. XIII Orte. sJahrrcchnung.s Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden. VII den Thurgau regierende Orte. IV evangelische Städte Sechs katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. IV evangelische Städte. " Uri, Schwyz und Nidwalden. Bern, Bischof zu Pruntrut und Biel. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden. Evangelische Städte und Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 6. 3. 4. 6. 9. 13. 1. 2. 11. 12. 3. 3. 4. 6. 9. 10. 13. 11. 12. 4. 6. 2. 9. 6. 6. 4. 6. 2. 3. 4. 6. 9. 10. 3. 6. 7. 8. 9. 11. 1. 3. 7. 8. 9. 10. II. 1.—4. 6. 7. 9.-14. 6. 4. 6. 4. 6. 1. 3. 4. 6. 7. 9. 10. 1. 12. 3. 4. 7. 9. 10. 4. 1. 12. 4. 6. 2. 4. 6. 4. 6. 1. 2. II. 12. 4. 6. 380. 381. 382. 333. 384. 385. 386. 367. Januar 11. Januar ? Februar 11. Februar 25. März 10. März 23. März 30. April 28.-30. Solothurn. Brunnen. Brunnen. Brunnen. Brunnen. Solothurn. Wcgggis. Lucern. XIII Orte und Wallis. I.—4. Uri, Schwyz und Ndiwaldcn. 6. Uri, Schwyz und Nidwalden. 6. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. Uri, Schwyz und Nidwalden. 6. Luccrn, Freiburg, Solothurn. 3. V katholische Orte. 3. Katholische Orte, Abt St Gallen u. Wallis. 3. 6—9. 11. 16. 4. 6. 4. 6. 7. 9. 10. 12. XIX Mai 5. Juni 17. Juni 24. Juni, nach 24. Juni 26. Juni 29.—Juli 18. August 4. u. 5. August 4. u. 5. August 18. August 25,. September 23. September 27. September 27. October I. Octvber 6. October 24. October 25. November 5. November 28. December 7. u. 8. December 17. u. 18. Dcc. 39.—6.Jan. 1627 Dec. 30. - 6.Jan.1627 Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. 6. Rapperswyl. Zürich und Luccrn. 1. 3. Lauis. XII Orte sJahrrechnung.s 3. 7. 9. 11. 12. Luggarus. XII Orte sJahrrechnung.s 1. 7. 9. 10. 12. Wcggis. V katholische Orte. 3. 4. 6. 7. Baden. XIII Orte sJahrrechnung.s 1.- -4 6 —14. Aarau. IV evangelische Städte. 1. 2. 11 12. Aarau. Zürich und Bern. 2. Altorf. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. k. Bern. Frciburg und Bern. 2. 9. Baden. Vermittlungsconferenz v. Zürich u. Lucern. 1. Baden, sburg. Spruch der Sätze von Luccrn. 2. 4. Schwärzen- Bern und Freiburg. 2. 9. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. 6. Aarau IV evangelische Städte. 1. 2. 11 12. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 6. 7. Nhcincck. Zürich, Schwyz, Glarus, Appenzell. 1. 3. 6. 7. t3. 14. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. 6. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. 4. 6. Zürich. IV evangelische Städte u. cvang. Glarus. 1. 2. 11 12. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 6. Solothurn. XIII Orte und Zugewandte. 1. -4 6 .— 13. Solothurn. Evangelische Städte und Orte. 1. 2. 11 12. Januar 12. Luccrn. Jauuar 25. Brun ncn. Januar 26. Aarau. Februar 18. Brunnen. Februar 24. Lucern. März 4. Wcgggis. März 10.-23. Leuk u. Sitten März 18. Schwyz. März 23. Luccrn. März 26. u. 27. Schwyz. März ? Gersau. April 11.-14. Baden April 11.-14. Baden. April 11. Baden. April? Brunnen. April ? Luccrn. Mai 19. u. 20. Lucern. Mai 26. u. 27. Aarau. Juni 1. Baden. Juni ? Sitten. Juni 17. Lucern. Juni 24. Lauis. Juni, nach 24. Luggarus. Juli 2. Brunnen. Juli 4.-26. Baden. Juli 12.—14. Lucern. Juli 21. Brunnen. August 2. Brunnen. August 13. Brunnen. V katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Evangelische Städte und Orte. Uri und Schwyz. V katholische Orte. V katholische Orte. VII katholische Orte und Wallis. Uri, Schwyz uud Nidwaldcn. V katholische Orte Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. XIII Orte. Evangelische Städte und Orte. Die die Grafschaft Baden regier. Orte. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. VIII kath. Orte, kath. Glarus, Appcnz. i.R. IV cvang. Städte. sAbt St. Gallen. Zürich, Lucern, Schwyz und Glarus. VII katholische Orte und Wallis. V katholische Orte. Xll Orte sJahrrechnung.s XII Orte sJahrrechnung s Uri, Schwyz und Nidwaldcn. XIII Orte sJahrrechnung.s VII katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Uri und Schwyz. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. 4. 6. 3. 6. 1. '2. 4. 3. 4. 3. 4 3. 6. 3. 4. 6. 4. 1.—14. 1. 2. II. 3. 4. 4. 3. 4. 6. 11. II. 12. 6. 7. 6. 7. 6. 7 10. 1. 2 1. 3. 9. 3. 6. ^ 7. II. 7. 10. 4. I.—4. 6. 3. 4. 6. ' 6. 3. 6. 4. 6. 12. 7. 9. 10. 13. 12. 12. II. 12. 7. 9.—14. '. 9. XX ^5 August 16. August 22. August 24. September 2. September 23. September 27. October 7. u. 8. October 11. u. 12. Novenibek 9. November 21. November 23. u. 24. November 29. Deccmber 8. u. 9. Jauuar 16. Januar 21—31. Februar 22. u. 23. März 11. März 12. März 16—April ? April 6. April 12 u. 13. Mai 9. Mai 9. Mai 14. Mai 16. Mai, nach 20. Juni 9. Juni 24. Juni, nach 24. Juli, nach 1. Juli 2—19. Juli 5. u. 6. Juli 10. Juli 31—August 1. August 7 u. 8. August 18. August 18 u. 19. August 24. August 30—2. Sept. ! October 10. October 27. November 3. November 17. November 20 u. 21. December 19. December 29. Luccrn. Frauenfeld. Bell cnz. Frauenfeld. Brunnen. Altorf. Lucern. Aarau. Altvrf. Fraucnfcld. Bremgartcn. Aarau. Lucern. Lueern. Lucern. Zürich. Baden. Baden. THurgau u. Rhcinthal. Gcrsau. Luccrn. Brunnen. Lucern. Frauenfc ld. Schänis. A. d. Senseu. i. Sch Warze nbg. Weggis. Lauis. Luggarus. Sch Warzen- Baden. sburg. Baden. ^ Brunnen. Lucern. Brunnen. Brunnen. Aaraul Bellenz. Lucern. Brunnen. Brunnen. Gcrsau. Brunnen. Zürich. Brunnen. Gersau. V katholische Orte. Die VII den Thurgau regierenden Orte. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. fJahrrcchg.f Vorkommnis; zwischen dem Bischof von Constanz und den VII Orten. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. V katholische Orte. IV evangelische Städte. Uri, Schwyz u. Nidwaldcn. Die VII den Thurgau regierenden Orte Die VllI die Grafschaft Baden reg. Orte. IV evangelische Städte und Mülhausen. VII katholische Orte. 1K2». VII katholische Orte. VII katholische Orte. Evangelische Städte und Orte. IV evangelische Städte. XIII Orte u. d. Zugewandten Zürich, Lucern, Schwyz, u Glarus. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. VII kath. Orte, Appenzell i. R. u. Abt 3. 4. 6. 7. 1. 3. 4. 6. 7. 6. 1. 4. 4. 3. 4. 6. 7. I. 2. 11. 12. 4. 1. 3. 4. 1. 2. 3. 4. 6. 1. 2. 11. 12. 3. 4. 6. 7. 3. 4. 6. 7l 9. 3. 4. 6. 9. 1. 2. 11. 12. 1. 2. II. 12. 1.-4. 6.—13. 1. 2. 4. 6. 11. 12. 4. 3. 4. 6. 7. 9. 10. 13. , Uri, Schwyz u. Nidwalden. sSt. Gallen. 4. VIl katholische Orte. Die den Thurgau regierenden Orte. Schwyz und Glarus. sJahrrechnungs. Bern und Frciburg. V katholische Orte. XII Orte sJahrrcchnungs. XII Orte sJahrrechnüngs. Bern und Frciburg. XIII Orte sJahrrcchnungs. IV evangelische Städte. Uri, Schwyz und Nidwalden. V katholische Orte. Uri, Schwyz u. Nidwaldcn. Uri, Schwyz und Nidwalden. IV evangelische Städte. Uri, Schwyz u. Nidwalden. sJahrrechnung.ss 6. VII katholische Orte und Wallis. Schwyz und Nidwalden. Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Uri, Schwyz und Nidwalden. XIII Orte. Schwyz und Nidwalden Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 7. 1. 3. 4. ^4. >3. 4. 6. 7. I. 7. 9. 11. 1. 7. 9. 10. 11. 2. il.—3. 6.-14. 1. !(i. >3. 4. 6. 7. 5 ° 1. 2. II. 12. 3. 6. 7. 9. 10. 16. 6. 6. 6. 4. 6. 1. 3.4.6.- 4. 4. 6. -8.10.—13. 436.! Januar 4.—August 8.!Jnnsbruck. 487.j Januar 10. u. 11. ^Schwyz. ^ Bischofz. Chur u. III.Bünde m. Oesterreich.^?. ZIri, Schwyz und Nidwalden. 4. 6. XXI 48«. Februar 1. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 6. 489. März 6. Rapperswyl. Zürich, Schwyz und Glarus. 1. 4. 490. März 9. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. 6. 491. März 12. u. 13.! Zürich. IV evangelische Städte. 1. 2. 11. 12. 492. März 20. Lucern. V katholische Orte. 3. 6. 7. 493. März 26. Rapperswyl. Zürich, Schwyz u. Glarus. 1. 4. 494. März 29. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. 6. 495. April 2. u. 3. Aarau. IV evangelische Städte. 1. 2. 11. 12. 490. Mai 8. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 6. 497. Mai 11. u. 12. Aarau. IV evangelische Städte u. Mülhausen. 1. 2. 11. 12. 498. Mai 19. Gersau. V katholische Orte. 3. 4. 6. 7. 499. Mai 27. Baden. Xlll Orte und Zugewandte. 1.- -4 6. 7. 9.—14. 500. Juni 1. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 6. 501. Juni 8. Gersau. V katholische Orte. 3. 6. 7. 502. Juni 12. Gersau. V katholische Orte. 3. 4. 6. 503. Juni 14.—18. Baden. Xlll Orte und Zugewandte. 1.- -4 6. 7.9.—11.12. 504. Juni 19. Baden. IV evangelische Städte. 1. 11 12. l-14. 505. Juni 24. Lauis. XII Orte sJahrrcchnungs. 1. 4. 7. 9. 506. Juni, nach 24. Luggarus. XII Orte sJahrrechnung^. 1. 4. 7. 9. 507. Juni 28. Lucern. VIII katholische Orte. 3. 6. 9. 10. 508. Juli 1.-17. Baden. XIIlOrte, nebst Abtu. Stadt St.Gall. I. —4 6. 7. 9.—13. 509. Juli 27. u. 28. Luccrn. Luccrn, Schwyz, Obwalden, Zug. 3. 6. 7. 9. 10. 510. August 4. Rapperswyl. VII alte Orte. 1- 3. 7. 511. August 22. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 6. 512. August 27.—3. Septbr. Solothurn. XIII Orte und Zugewandte. -4. 6. 9. II. 12. 13. 513. September 8. Weggis. V katholische Orte. >3. 6. 7. 514. September 11. Kuccrn. V katholische Orte. 6. 515. September 18. u. 19. Aarau. Evangelische Städte und Orte. 1. 11 . 12. 516. October 16. Weggis. V katholische Orte. 3. 6. 517. October 21.—27. Baden. XIII Orte u. Abt u. Stadt St. Gallen. 1. - 4 . 6. 9. 11.—14. 518. November 19. Bern. Bern, Freiburg und Solothurn. 2. 9. 519. December 22. Brunnen. Uri, Schivyz und Nidwalden. 4. 520. Dccember 25.—28. Aarau. IV evangelische Städte. 1. 2. 11. 12. 521. Januar 9. Brunnen. 522. Januar 24. Brun nen. 523. Januar 23.-1. Febr. Luccrn. 524. Februar 21. Brunnen. 525. März 4.-8. Solothurn. 526. März 8. Solot hurn. 527. März 15. Brunnen. 523. April 12. Aarau. 529. April 25 u. 26. Frauenfcld. 530. April ? , Bellcnz. Norschach, Lö- 531. Mai 11.— 15. , mcnschwyl, Goßau, Wyl. 532. Mai 14. Gcrsau. 533. Mai 31. Altorf. 534. Juni 24. Lauis. 535. Juni, nach 24. Luggarus. 536. Juli 7.-24. Juli 7.-24. Baden. 5?7. Baden. e Uri, Schlvyz und Nidwaldcn. Uri, Schivyz und Nidwalden. VII katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Xlll Orte und Zugewandte. I Evangelische Städte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Evangel. Städte und Mülhausen. Zürich und Luccrn. ^ Uri, Schwyz u. Nidwaldcn. sJahrrcchnungs. I Zürich und Lucern. sHuldigung.^ ^ V katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. XII Orte sJahrrechnungf. XII Orte sJahrrechnungf. XIII Qrtc sJahrrechnungf. Evangelische Städte und Orte. 4. 6. 6. 3. 4. 4. (i. I.—4. 1. 4. 1. I. 6. 6. 7. 9. 13. <>. 7. 9.—13. 12. 6. 11. 3. 12. 1. 3. 3. 6. 4. «!. 1. 7. 9. 10. 11. 1, 7. 9. 10. 11. 1 .-4. 6. 7. 9.—14. 1. 11. 12. XXII Juli 10. Juli 15. Juli 24. August 10. September 6. September ? September 27. October 25. October 29. November 18. Deccmbcr 2.—4. Deccmber 30. 31. Brunne n. Bru nncn. Brunnen. Brunnen. B runncn. B ell cnz. Brunnen. Altorf. Frauenfeld. Brunen. Zürich. Lucern. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwaldcn- Uri, Schwyz u. Nidwalden. sJahrrechnungs. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden. VIl den Thurgau regierenden Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. IV evangelische Städte. V katholische Orte. 1«31. 4. 0. 4. 0. 4. 6. 4. 6. 6. 6. 4. 6. 4. 6. 1. 3. 4. 6. 7. 9. 10. 4. >13. 1. 11. 12. 3. 4. 6. 7. 550. Januar 21.—31. Baden. XIII Orte. 1.- —4. 6. 7. 9.— 551. Januar 23. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 6. 552. Februar 17. u. 18. Lucern. Katholische Orte. 3. 4. 6. 7. 9. 553. März 19. Aarau. Evangelische Städte und Orte. 1. 2. 11. 12. 554. April 3. Solothurn. Bern, Basel, Solothurn u. Schaffhausen. 9. 12. 555. April 29. Luccrn. V katholische Orte. 3. 4. 6. 7. 556. Mai 12.—22. Baden. XIII Orte und Zugewandte. 1.- -4. 6. 7. 9.-1 557. Juni 2. Juni 24. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 6. 558. Lauis. XII Orte sJahrrcchnungs. 1. 7. 9. 10. II. 559. Juni, nach 24. Luggarus. XII Orte sJahrrcchnungs. 6. 7. 9. 10. 560. Juni 30.—Juli. 1. Lucern. VII katholische Orte. 3. 4. 6. 9. 10. 561. Juli 6.-29. Baden. XIll Orte und Zugewandte. 1.- -4. 6. 7. 9.—1 562. Juli, nach 18. Grandson. Bern und Frciburg. 9. 563. August 11.—14. Lucern. Katholische Orte u. Abt St. Gallen. 3. 4. 6. 7. 9. 10. 564. August 24. Bcllenz. Uri,Schwyz u.Nidwalden. sJahrrcchnung.s 6. 565. August ? Murten. Bern und Freiburg. 2. 9. 566. September, nach 6. Altorf. Uri, Schwyz und Nidwalden. 6. 567. September 9. Wcggis. , V katholische Orte. 3. 4. 6. 7. 568. September 9. u. 10. Aarau. Evangelische Städte und Orte. 1. 11. 12. 569. September 19. Solothurn. Bern, Basel, Freiburg, Soloth. u. Schafft). 3. 6. 9. 11. 12. 570. October 1. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 6. 571. November 14. u. 15. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 6. 572. November 21. u. 22. Aarau. IV evangelische Städte. 1. 11. 12. 573. December 3. Weggis. V katholische Orte. 3. 4. 6. 7. 574 Deccmber 9. , Baden. XIll Orte und Zugewandte. 1. 2. 3. 6.—12. Januar 14. u. Januar 22. Februar 8.- Februar 26. März 4. März 23. u März 30. März ? April 18.—22 April 19. April 24. Aprit 26. 15. 14. 24. Lucern. Flüclen. Baden. Brunnen. Napperswyl. Aarau. Lucern. Lucern. Aarau. Brunnen. Wegggis. An der Sense. Ui3S. VII katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. XIII Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Zürich, Schwyz und Glarus. IV evangelische Städte. V katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. IV evangelische Städte. Uri, Schwyz und Nidwalden. V katholische Orte. Bern und Freiburg. 3. 6. 9. 0. 4. 6. 1.—4. 6-12. 4. 6. 1. 4. 1. 2. 11. 12. 3. 4. 6. 7. 6. 1. 2. 11. 12. 4. 6. 3. 4. 7. 9. XXIII 387. April 3V. Lucern. 588. Mai 3.-5. Zofingen. 589. Mai 13.—26. Baden. 590. Mai 13.-23. Baden. 591. Juni 5. Lucern. 592. Juni 12. Fraubrun nen. 593. Juni 21.—Juli 4. Baden. 594. Juni 24. Lauis.j 595. Juni, nach 24. Luggarus. 593. Juli 4.-13. Baden. 597. Juli 8. Baden. 598. Juli 12. u. 13. Lucern. 599. Juli 21. u. 22. Lucern. 300. August 1. Baden. 301. August 17. Brunnen. 302. August 24. B e l l e n z. 303. August 28. u. 29. Lucern. 304. August 30.—Sept. 10. Baden 305. September 7. Baden. 303. September 10. B r u n n e n. 307. September 25. Lucern. 308. September 28. u. 29. Aarau. 309. October 7.—13. Baden. 310. November 5. u. 3. Luecrn. 311. November 7. Baden. 312. December 13. Lucern. IX katholische Orte. Bern und Solothurn. XIII Orte und Zugewandte. IV evangelische Städte. V katholische Orte. Bern und Solothurn. Zürich und V katholische Orte. XII Orte sJahrrechnungs XII Orte sJahrrechnungs. XIII Orte. sJahrrechnung. Evangelische Städte und Orte. V katholische Orte. Katholische u. verbündete Orte. XI Orte. Uri, Schwyz u. Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden. sJahrrechg.s V kathol. Orte, kathol. Glarus u. Appenzell V katholische Orte. sJ. N. Spruch d. SätzcZttrichs u. d. V kathol. Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. V katholische Orte. Evangelische Städte und Orte. XIII Orte. VII katholische Orte. XII l Orte. V katholische Orte. 2. 1.- -4. 3. 7.—14. II 3. 4. 3.7. 2. 3. 4. 7. 1. 7. 9. 10. II. 1. 7. 9. 10. 11. 1.- -4.3.-9.11.- -14. 1. 11. 12. 3 4. 3. 7. 3. 4. 3. 7. 9. 10. 13. 1.- -4. 7. 9.—12. 4. 3. 4. 3. 3. 4. 3. 7. 13. 1. 3. 4. 3. 7. 1. 3. 4. 3. 3. 4. 3. 7. 1. 2. 11. 12. 1.- -4. 3.- 9. 11. 12. 3. 4. 3. 7. 9. 10 1.- —4. 3. 7. 9.— 14. 3. 4. 3. 7. 9. 313. Januar 13. u. 14. Lucern. 314. Januar 14. Brunnen. 315. Januar 24. Baden. 313. Januar? Baden. 317. Februar 10. Lucern. 318. Februar 22. Schwyz. 319. März 8. L ach en. 320. März 10. u. 11. Aarau. 321. März 13. Lucern. 322. März 31. Brun nen. 323. April 3. Baden. 624. April 4. Lucern. 325. Mai 4. Weggis. 323. Mai 9. Brunnen. 327. Mai 12.—14. Lucern. 328. Mai 24. Frauenfeld. u. Rh ein eck. 329. Juni 2. Fraubrunen. 330. Juni 6. Hitzkirch. 331. Juni 24. Ncuenstadt. 332. Juni 24. Lauis. 333. Juni, nach 24. Luggarus. 334. Juni 27. F ltt elcn. 335. Juni 30. Luecrn. 533. Juli 3.-21. Baden. 337. Juli, 3.-21. Baden. VII katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. XIII Orte. IV evangelische Städte. V katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Schwyz u. Glarus. Evangelische Städte und Orte. V katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Die d. Thurgau u. d. Nhcinthal Uri, Schwyz und Nidwalden. sreg. Orte V katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Katholische Orte. Die d. Thurgau u. d. Nhcinthal reg. Orte Bern und Solothurn. VII die Freien Aemtcr regier. Orte. Burgrechtscrncucrung zw. Bern u. Neuen XII Orte sJahrrechnungs. XII Orte sJahrrechnungs Uri, Schwyz und Nidwalden. V katholische Orte. XIII Orte. sJahrrechnungs. IV evangelische Städte. sstadt. 3. 4. 6. 7. 9. 10. ti. 1.-4. 3. 7. g.—14. 1. 2. 11. 12. 3. 4. 6. 7. 3. 4. 1. II. 12. 3. 4. 6. 7. 4. 1. 2. 3. 7. 8. 13. 14. 3. 3. 3. 7. 3. 3. 4. 3. 7. 8.-10. 13. 3. 4. 3.. 2. 3. 2. 1. 7. 9. 10. 11. 1. 4. 9. 11. 4. 3. 4. 3. 7> 1.—3. 3. 7.—14. 1. 2. 11. 12. XXIV August 2. August 8. August 12. August 29. August 29. u. 30. September 12. u. 13. September 14.—29. September 18. September 22. September 29. Octobcr 7. u. 8. October 8. u. 9. October 14. Octobcr 21. October 23.—31. November 3. November 8. November 17. November 18. November 23. Deccmbcr 3.—5. December 9. Deccmbcr 20. December 27. u. 28. Schwyz. Weggis. Bruuueu. Lucern. Lucern. Baden. Brunnen. Lucern. Baden. Lucern. Aarau. Weggis. Gersau. Baden. Brunnen. Brunnen. Bru n nen. Frauenfeld. Weggis. Aarau. We ggis. Bru nnen. Aarau. XIll Orte. V katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidlvaldcn. Bern und Burgund. VII katholische Orte. V katholiscbc Orte. XIll Orte. Uri, Schwyz und Nidlvaldcn. V katholische Orte. Evangelische Städte und Orte. Katholische Orte. IV evangelische Städte. V katholische Orte. V katholische Orte. XIII Orte und Zugewandte. V katholische Orte. V katholische Orte. V katholische Orte. Die den Thurgau regierenden Orte. V katholische Orte IV evangelische Städte. V katholische Orte. Uri, Schwyz mnd Nidlvaldcn. IV evangelische Städte. 1.—4. 0.8.9. 11.—13. 3. 4. 6. 7. 4. 0. 2. 3. 4. 0. 7. 9. 10. 3. 4. 0. 7. 1.—4. 0. 7. 9.—14. 4. 6. 3. 4. 0. 7. 9. 1. 11. 12. 3. 4. 0. 7. 10. 13. 1. 2. 11. 12. 3. 4. 0. 7. 3. 4. 6. 7. 1.—4. 0.-12. 14. 0. 7. 3. 0. 7. 3. 0. 7. 1. 3. 4. 9. 10. 3. 4. 0. 7. 1. 2. 11. 12. 3. 4. 0. 7. 0. 1. 2. 11. 12. Januar 11.—14. Januar 23.-25. Januar 20. u. 27. Januar 20. Januar 30. Februar 0. Februar 7. Februar 9. u. 10. ! Februar 13. u. 14. 071. j Februar 26.—März 4. 672. Februar u. März. 073. Februar oder März. «74. März 21 675. März 27. «70. ^ April 4. 077. j April 678. April -23. -31. 7. 19. 079ch April 22.-24. Mai 1. Mai 10.-13. Mai 15. Mai 21.-26. Mar 21.-20. Mai 22. Mai 29. u. 30. Juni 3.-5. Juni 14. Juni 20. Lucern. K ön igsfcld en. Luccrn. Aarau. Brunne ir. Solothurn. B r u n n c n. Lucern. - Solothurn. Baden. Baden. An d. Sense. Aarau. Lucern. Luc ern. Aarau. Lucern. Solothurn. Aarau. Lucern. Solothurn. Baden. Baden. Bru unen. Lu ce rn. B runnc n. Lucern. Lachen. Katholische Orte. Zürich und Bern. V katholische Orte. IV evangelische Städte. jUri, Schwyz und Nidlvaldcn. ! Lucern, Freiburg und Solothurn. Uri, Schwyz und Nidlvaldcn. V katholische Orte. Basel, Freiburg, Solvth. u. Schasfh. ^XIII Orte. ^ Evangelische Städte und Orte. Bern und Frciburg. IV evangelische Städte. VII katholische Orte u. Abt St. Gallen. V (?) katholische Orte. !IV evangelische Städte. ^ V katholische Orte. !V kathol. Orte m. d. franz. Ambassador. I IV evangelische Städte Die mit Spanien verbündeten Orte. ! VII kathol. Orte u. Wallis. Bcschlv. d. ^XIII Orte. (Bundes. ! IV evangelische Städte. Uri, Schwyz, Nidlvaldcn. ^ VI mit Savoyen verbündete Orte. ^ Uri, Schwyz, Unterwaldcn und Zug. HVI mit Savoyen Verbündete Orte. I Schwyz und Glarus. 3. 4. 7. 8. 9. 10. 13 1. 2. 3. 4. 7. 1. 2. 11. 6. 3. 6. 3. 4. 6. I. 9. 11. 13. 1. 2. 1. 0. 7. 9—II. 1. > 13. 14. 2. 9. 1. 2. 11. 12. 4. 0. 7. 9. 6. 1. 2. 11. 12. 3. 4. 0. 7. 0. 1. II. 12. 3. 4. 0. 7. 9. 13. 3. 9. 1.- —4 0.-14. 1. 11. 12. 0. 6. 9. 6. 4. 0. 7. 9. 1. XXV 690. 961. 692. 693. 694. 695. 696. 697. 698. 699. 700. 701. 702. 703. 704. 705. 706. 707. 708. 709. 710. 711. 712. 713. 714. 715. 716. Juni 20. Mailand. Juni 24. Lauis. Juni, nach 24. LuggaruS. Juni 27. -Juli 18. Baden. Juli 6.—18. Baden. Juli Baden. Juli 18. Bru n neu. Juli 21. Lucern. August 2.—4. Aarau. August 11. u. 12. Luccrn. August 14. u. 15. Solothurn. August 21-23. St. Gallen. August 28. u. 29. Bern. August 24. Bellcnz. August 31. Gcrsau. September 11.—19. Frciburg. September 16. Brunnen. September 18.-21. Aarau. September 29.-30. Lucern. September — — - Scptbr. 30.— Oct. 4. Turin. Octobcr 13. Brun neu. November 6. St. Gallen. November 7. Brunnen. Deccmber 12. Solothurn. Dccember 19. B run neu. Dccembcr 26. Bru nnen. Beschwörung des Bundes mit Spanien. XII Orte. sJahrrcchnung.s XII Orte. sJahrrcchnung.s XIII Orte. XIII Orte s Jahrrechnung s.' Evangelische Städte und Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. V katholische Orte. Evangelische Städte und Orte. VII katholische Orte. Basel, Frcilmrg, Svlothurn, Schaffhauscn und Appenzell. Evangelische Orte und Abt St. Gallen. Bern und Frcilmrg. Uri, Schwyz u. Nidwalden. s Jahrrechnung.ss V katholische Orte. Bern und Frcilmrg. Uri, Schwyz und Nidwalden. Evangelische Orte und Zugewandte. Katholische Orte. Bern und Burgund. Beschwörung des Bundes der VI katholi-^ scheu Orte mit Savoycn. Uri, Schwyz und Nidwalden. Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen. Uri, Schwyz, Unterwaldcn und Zug. Frcilmrg, Solothurn und Neuenbürg. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz, Unterwaldcn und Zug. 3. 1. 3. 6. 7 9. 10. 11. 1. 6. 9. 10. 11. I.—4. 6. 7. 9.—14. 1.—4. 9 — 14. !l. 2. 11. 12. 6. 3. 4. 6. 7. 1. 3. 4. 6. 7. 9. 10. 1. 9. 10. 11. 12. 1. II. 12. 2. 9. 4. 6. 3. 4. 6. 7. 2. 9. 6. 1. 2. 11. 12. 3. 4. 6. 1». 13. o 3. 6. 9. 6. 13. 6. 9. 6. 6. 717. 7U8. 719. 720. 721. 722. 723. 724. 725. 726. 727. 728. 729. 73». 731. 732. 733. 734. 735. 736. 737. 738. Januar 15. Januar 17. Januar 22. Januar 23.—29. Februar 22. u. 23. Februar 27. Februar 27. u. 28. März 9. u. 10. Marz 22. März 29. März 29. April 3. April 12. April 13. April 19. April 25. Mai 4. und 5. Mai 11. Mai 14. u. 15. Mai 25. Mai 25. Juni 3. Brun n en. Lache n. Fraubrunncn. Schwyz. An d. Sense. Brun neu. Aar au. Lucern. Brunnen. Gersau. Freiburg. Lucern. Wcggis. Solothurn. Bru nnen. Brunnen. Aara u. Brunnen. Aar au. Bru n neu. Schwarz en- burg. Brunnen. 1K35. Uri, Schwyz, Unterwaldcn und Zng. Schwyz und Glarus. Bern, und Solothurn. Stand-u.Rcchtstag über Kilian Kcssclring. Bern und Freiburg. Uri, Schwyz und Nidwalden. Evangelische Orte nnd Orte. VII katholische Orte u. Bischof v. Basel. Uri, Schwyz und Nidwalden. Lucern, Uri, Schwyz und Unterwaldcn. Bern und Frcilmrg. V katholische Orte. V katholische Orte. IV cvang. Städte m. d. franz. Ambassador Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden. IV evangelische Städte. Uri, Schwyz und Nidwalden. II' evangelische Städte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Bern nnd Frcilmrg. Lucern, Uri, Schwyz und Unterwaldcn. I». 6. 1. 4. 2. 6. 2. 9. 6. 1. 2. 11. 12. 3. 6. 7. 9. 10. 6. 3. 4. 2. 9. 3. 4. 6. 7. 3. 4. 6. 7. 2. 4. 6. 6. 1. 2. 11. 12. 6. 1. 2. 11. 12. 6. 9. XXVI 14. Juni 7. u. Juni 9. Juni 13. u Juni 20. Juni 24. Juni, nach 24. Juli 1.—14. Juli 3. Juli 12. Juli 21. August 5.—7. August 14. August 20. August, nach 18. August 25. September 10. September 20. October 13. Octvber 14—16. November November November November November December Dccember 24. December 27. 7.-9. 13. 14. 15. 19. u. 19. 20. Aa rau. Lucer n. Lucer n. Gers au. L auis. Luggarus. B aden. Bru n neu. Arn nnen. B runncn. Solothurn. Brunnen. B runncn. Bern. Lucern. Solothurn. Vru nnen. Bru nnen. V aden. Luce rn. Brunnen. Schwarzen- Gersau.ib urg. Aarau. Aar au. Brunne n. B r unnen. IV. evangelische Städte. V katholische Orte. VlI katholische Orte. Luccrn, Uri, Schwyz und Unterwalden. XII Orte sJahrrechnung^s. XII Orte j Jahrrcchnungs. XIII Orte sJahrrechnungj. Uri, Schwhz und Nidwaldcn. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Uri, Schwhz und Nidwaldcn. XIII Orte und Zugewandte. Uri, Schwhz u. Nidwaldcn. Uri, Schwhz und Nidwaldcn. Bern, Freiburg und Solothurn. V katholische Orte. Zürich, Bern und Solothurn. Uri, Schwhz und Unterwalden. Uri, Schwhz und Nidwaldcn. XIII Orte. Katholische Orte. Uri, Schwhz und Nidwaldcn. Bern und Freiburg. IV Schirmvrtc von Gersau. Evangelische Städte und Orte. IV evangelische Städte. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Uri, Schwhz und Nidwaldcn. 1. 2. 11. 12. 3. 4. 0. 7. 3. 4. 6. 7. 9. 10. 3. 0. I. 7. 10. 11. 1. 7. 10. 11. 1.—4. 0. 7. 9.—14. 6. 4. 0. 4. 6. 1.-4. 9. 11. 13. 6. 6. 9. 3. 4. 0. 7. 1. 2. 4. 0. 6. 1.—4. 0. 7. 9.-13. 3. 4. 0. 7. 9. 13. 4. 0. 9. 3. 1. 2. 11. 12. 1. 2. 11. 12. 4. 0. 0. 706. Januar 4. und 5. 707. Januar 14. u. 15. 768. Januar 23. 709. Januar ? 770. Februar 0. 771. Februar 12. 772. Februar 19. u. 20. 773. Februar 23. >März 0. März 31.—April 1. April 14. 777. April 21. 778. Mai 9. 779.! Juni 2. 780.! Juni 5. 781. Juni 0. 11.—14. 2». 23. 24. Juni, nach 24. Juni 20. Juli 0.-23. Juli 10. Juli 18. Juni Juni Juni Juni Juni Lucern. Altorf. Solothurn. Lachen. Bru nnen. Brunnen. Lucern. Andclfingen. Brun neu. Aarau. F lüele n. Neste nbach. Brunnen. Combremont. Brunnen. Aarau. Baden Bru nnen. Bern. Lauis. Luggarus. Lucern. Bad en. Brunnen. Brunnen. V katholische Orte. Uri, Schwhz und Nidwaldcn. Zürich, Bern u. französischer Ambassador. Schwhz und Glarus. Uri, Schwhz und Unterwalden. Uri, Schwhz und Unterwalden. V katholische Orte. Confcrenz wegen Abtreibung d. Gesindels. Uri, Schwyz u. Nidwaldcn. IV evangelische Städte. Uri, Schwhz und Nidwaldcn. Zürich und Schaffhauscn. Uri, Schwhz und Unterwalden. Bern und Frciburg. Uri, Schwhz und Unterwalden. IV evangelische Städte. Xlll Orte. Uri, Schwhz und Nidwaldcn. Bern, Freiburg und Solothurn. XII Orte sJahrrcchnung'j. XII Orte sJahrrechnungj. V katholische Orte. XIII Orte. sJahrrcchnung.s Uri, Schwhz und Nidwaldcn. Uri, Schwhz u. Nidwaldcn. 3. 0. 7. 6. 1. 4. 0. 0. 3. 0. 7. 13. 12. 0. 1. 2. II. 12. 0. 1. 0. 9. 0. 1. 2. 11. 12. 1.—4. 0. 9.—14. 4. 0. 2. 9. 1. 7. 9. 10. 11. 12. 1. 7. 9. 10. II. 12. 3. 4. 0. 7. 9. 10. 1. 2. 3. 7. 10. 11. 12. 6. s14. 0. XXVII 791. 792. 793. 794. 795. 796. 797. 798. 799. 800. 801. 802. Juli 30. August 4. August 19. September 6. September 15. u. 16. October 17. October 24. u. November 14. Dccember 2. 3. Dccembcr 11. Dccember 15. December 23. 25 5. Bruuucu. Brunueu. Bruuucu. Brunueu. Solothurn. Bruuucu. Zug- Bruuucu. Luccrn. Bruuucu. Brun neu. Brunnen. Uri, Schwyz und Nri, Schwyz und Uri, Schwyz und Uri, Schwyz und XIII Orte. Uri, Schwyz und VII alte Orte. Uri, Schwyz und Luccrn, Uri und Uri, Schwyz und Uri, Schwyz und Uri, Schwyz und Nidwaldcu. Uutcrwaldcu. Nidwaldeu. Uutcrwaldcu. Nidwaldeu. Nidwaldcu. Zug- Uutcrwaldcu. Nidwaldcu. Nidwaldcu. 6. 6. 3. 4. 6. 6. 1.—3. 7. 9. 11. 12. 6. s13. 1. 3. 4. 6. 7. 8. 6. 3. 6. 7. 6. 6. 4. 6. 803. Januar 8. 804. Januar 13. 805. Februar 4. 806. Februar 4.— 6. 807. Februar 9. 808. Februar 28, 809. März 3.--5. 810. -UT >. 811. April 4. 812. April 16. 813. April 24. u. 25. 814. Mai 5. 815. Mai 7.—11. 816. Mai 19. 817. Mai 26. 818. Mai 28. 819. Juni 5..—7. 820. Juni 22. 821. Juni 24. 822. Juni, nach 24. 823. Juni 28. 824. Juni? 825. Juli 24. 826. August 1.-6. 827. August 19. 828. August 25. 829. October 6. u. 7. 830. October 12. 831. October 22. 832. October 23. 833. October 26. 834. October 30. 835. November 2. u. 3. 836. November 6. u. 7. 837. November 7. 838. November 16.—18. 839. November 840. Dccembcr 10. Brunuc u. Baden. Brun neu. Fraubruuncn Zürich. Brunueu. Lucern. Baden. Brun neu. Brunnen. Lucern. B ruuneu. Baden. Brunneu. Gcrsau. Bru u neu. Luceru. Brunnen. Lauis. Luggarus. Baden. Elgg. Flu eleu. Basel. >> Au der Treib. Luccrn. Luceru. Ge rsau. Stüfa. Wädcuswyl. Sitten. Au der Treib Elgg. Luceru. Au der Treib Baden. Baden. Bru u u c u. Uri, Schwyz u. Nidwaldeu. Zürich, Luceru, Schwyz und Zug. Uri, Schwyz, Uutcrwaldeu und Zug. Bern und Solvthurn. IV evangelische Städte. Uri, Schwyz «.Nidwaldeu. V katholische Orte. XIII Orte. Uri, Schwyz und Uutcrwaldcu. Uri, Schwyz und Nidwaldcu. VII katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwaldcu. XII> Orte. Uri, Schwyz und Uutcrwaldcu. Luccrn, Uri, Schwyz und Unterwaldcu Uri, Schwyz, Uutcrwaldcu und Zug. Vll katholische Orte und Einsiedel». Uri, Schwyz und Nidwaldcu. Xll Orte sJahrrcchuuugj. XII Orte. sJahrrechuuug.1 XIII Orte sJahrrechuuugst Zürich u. Gotteshaus St. Gallen. Uri, Schwyz und Nidwaldcu. VII Orte. Uri, Schwyz und Nidwaldcu. Luccrn, Uri, Uutcrwaldeu und Zug. V katholische Orte. IV Schirmorte Von Gersau. Zürich und Gotteshaus Einsicdcln. Zürich und Gotteshaus Einsiedel!» VII katholische Orte, Bischof und Capitcl zu Sitten und Wallis. Uri, Schwyz und Nidwaldcu. Zürich u. Gotteshaus St. Gallen. VII katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwaldcu. XIII Orte. Evangelische Städte und Orte. Uri, Schwyz und Uutcrwaldeu. 6. 1. 6. 2. 1. 6. >3. 4. 3 4. 6. 7. 2. 11. 12. 7. 1.-4. 6. !6. 3. 4. 6. lv. 1.—3. 6. 6. 4. 6. 6. 6. 7.—14. 9. 10. 13. 7. 9.—14. 4. 7. 9. 10. 7. 7. 1.-3 !2. >4. 6. 2. 3. 4. 9. 10. 11. 9. 10. 11. . 7. 8. 10 12. 12. —12. H14. 10. 12. 6. 7. 4. 6. 7. 9. 10. 1. >4. 3. >3. 3. 1. !i. 16. !6. 1. 2. >3. 4. ' 4. 6. 1.—3. 1. . 9. 9.—14. XXVIII l«3». 841. Januar 4. Brunne n. 842. Januar 13.—16. L ucern. 843. Januar 20. Brunnen. 844. Februar 2. Baden. 843. Februar 18.—20. L ucern. 840. Februar 20. u. 21. Fischingen. 847. März 10. Solothurn. 848. März 20. Brunnen. 849. März 23. u. 24. Aarau. 830. März 26. u. 27. Lucern. 851. April 11.-17. Baden. 852. April II.—17. Baden. 853. April 27. Brunnen. 854. Mai 3. Aarau. 855. Mai 17.—21. Bade n. 850. Mai 21. Baden. 857. Mai 21. u. 22. Luccrn. 858. Juni 5. Brunnen. 859. Juni 8. Brunnen. 800. Juni 14. Elgg. 801. Juni 15. Brunnen. 802. Juni 24. ' Lauis. 803. Juni, nach 24. Luggarus. 864. Juli 4.—21. Baden. 805. Juli 4.—21. Baden. 800. Juli 31. Brunnen. 807. August 16. und 17. Aarau. 868. August 17. Bru nnen. 809. August 31. Bremgarten. 870. September 13. Bru nnen. 871. October 25.-27. Luccrn. 872. November 3.-9. Baden. 873. November 3.—9. Baden 874. November 3.-9. Baden. 875. November 9. An der Treib. 870. November 22.—25. Lucern. 877. November 24.—26. Nappcrswyl. 878. December 2. Tösz. 879. December 15. Brunnen. 880. December 23. Wcttingcn. ? 881. Januar 10. u. 11. Lucern. 882. Januar 17.—20. Solothurn. 883. Januar 17. u. 18. Solothurn. 884. Januar 19. u. 20. Solothurn. 885. Januar. Solothurn. 880. Januar 21. Brunnen. 887. Januar 29. Rapperswyl. 888. Februar 7. Fischingen. 889. Februar 9. Sum in cri. 890. Februar 25. u. 26. Lucern. 891. März 15. Aarau. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. VII kathol. Orte und Appenzell I. N. Uri, Schwyz und Nidwnlden. XIII Orte. V katholische Orte. Zürich und Abt von Fischingen. Zürich, Bern, Lucern, Freiburg, und Uri, Schwyz und Nidwaldcn. sSolvthurn. IV evangelische Städte. V katholische Orte. XIII Orte. Evangelische Städte und Orte. Uri, Schwyz, Untcrwalden und Zug. Evangelische Städte und Orte. Vermittlungscvnfcrenz im Glarncrstreit. Zürich und Bern. VII katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwaldcn Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Münzconfercnz. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Xll Orte sJahrrechnung, j XII Orte sJahrrechnung j XIII Orte sJahrrechnung. s Evangelische Orte. Uri, Schwyz, Untcrwalden und Zug. IV evangelische Städte. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Zürich, Lucern und Schwyz Uri, Schwyz und Nidwaldcn. VII katholische Orte. XIII Orte u. Abt u. Stadt St. Gallen. IV evangelische Städte. Zürich und Abt St. Gallen. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. VII katholische Orte. Zürich, Schwyz und Glarus. Zürich und Schaffhausen. V katholische Orte. Zürich und Gotteshaus Wettingen. Katholische Orte. XIll Orte. sAppenzcll A. N. Evangelische Städte evangelisch Glarus u. Evangelische Städte, evang. Glarus und Bern, Freiburg u. Soloth. sAppenzcll A. R Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Zürich und Commenthurei Tobel. Zürich u. Gotteshaus Fischingcn. Zürich, Gotteshaus St. Gallen u. Dvmstift Die mit Spanien Verb. Orte. sConstanz. IV evangelische Städte. 6. 3. 4. 9. 10. 0. >.—3. 0. 9.—14. 3. 4. 0. 7. 1. 1. 2. 3. 9. 6. 1. 2. II. 12. 3. 7. 1.-4. 0. 10. —14. 1. 0. 7. 1. 2. II. 12. 1. 2. I. 3. 6. 9. 10. <1. 0. 1. 3. 12. 0. 1. 3. 7. 10. 11. 12. 1. 3. 7. 10. 11. 12. 1.—3. 0. 10.-14. 1. 0. 1. 2. 12. 6. I. 3. 0. 3. <1. 7. 9. 10. 1.—4. <1.-8. 10. 14. I. I. 6. 3. Ii. .9 10. I. 4. 1. 3. 4. <;. 1. 3. Ii. 9. 13. 1.-4. Ii. 7. 9—13. 1. 1. 11. 12. 9. 6. 1. I. I. 3. 0. 9. 13. I. 2. II. 12. ' XXIX März 22. u. 23. März 27—April März ? April II. Mai 6. Mai 1». Mai 21. Mai 30. Juni 6. Juni 7. u. 8. Juni 24. Juni, nach 24. Juni 20.—Juli Juni und Juli. Juli II. Juli 1!). August 19. August 19. August 29. September 3. September 25. October 20. November 3. November 3.—l Dccember 20. 16. Luccrn. Baden. Baden. Brunnen. Aarau. Bremgartcn. Brnnnen. Brunnen. Hitzk irch. Lucern. Lauis. Luggarus. Baden. Baden. Arth. Brnnnen. Brunnen. Wettingcn. Brunnen. Mailand. Baden. Brunnen. Aarau. Lucern. Neftenbach. Katholische Orte. XIII Orte. Evangelische Orte. Uri, Schwhz und Nidwaldcn. IV evangelische Städte Die die Freien Acmtcr regier. Orte. Uri, Schwhz und Nidwaldcn. Uri, Schwhz und Nidwaldcn. Die die Freien Aemtcr regier. Orte. Die VI m. d Bischofv. Basel verbünd. Orte. XII Orte sJahrrcchnung.s XII Orte sJahrrcchnung.s XIII Orte sJahrrcchnung.s IV evangelische Städte. Schwhz und Zug. Uri, Schwhz, Untcrwaldcn und Zug. Uri, Schwhz und Nidwaldcn. Zürich m. dem Gotteshaus Wettingcn. Schirmorte von Napperswhl nebst Zug. Beschwörung des Friedens zw. Spanien und den III Bunden. XIII Orte und Zugewandte. Schirmorte von Napperswhl nebst Zug. Evangelische Städte und Orte. Katholische Orte. Zürich und Schaffhauscn. ISN). 3. 0. 7. 8.—10. 13. 1.—3. 0.-8. 10.-13. 1. 0. 1. 2. II. 12. 1. 4. 0.-8. 14. 4. 0. 4. 0. 7. 1. 4. 8. 3. 7. 9. 10. 1. 7. 10. 12. 1. 7. 10. 12. 1.—3. 0.-8. 10.—14. 1. 4. 0. 7. 4. 0. 1. 0. 7. 1. 17. 1.^.3. g.^.8. 10.—14. 7. 1. 2. II. 12. 3. 0.—10. 13. 1. Januar 17. u. 18. Aarau. Evangelische Städte und Orte. 1. 2. 11. 12. Februar 4. Brunnen. Uri, Schwhz u. Unterwalden. 6. Februar 16. Brnnnen. Uri, Schwhz, Unterwalden und Zug. 5. 0. März 7. Biel. Solvthurn und Neuenbürg. 10 März 14.—16. Lucern. IX katholische Orte. 3. 6.- -8. 9. 10. 13. März 18.—24. Baden. XIII Orte. 1.- -3 0.-8. 10. -14. März 18.—24. Baden. Evangelische Orte. Uri, Schwhz und Nidwaldcn. 1. April 19. Brunnen. 6. April 26. Bern. Bern, Freiburg und Solvthurn. 2. 9. Mai 24. Brunnen. Uri, Schwhz und Nidwaldcn. 6. Juni, nach 8. — — — Bern und Frciburg. 2 Juni 20. u. 21. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 0. 7. 10. Juni 24. Lauis. XII Orte sJahrrcchnung.s 1. 3. 7. 8. 10. 11. Juni, nach 24. Luggarus. XII Orte s Jahrrcchnung. s 1. 7. 8. 10. Juli 1.—14. Baden. XIII Orte sJahrrcchnung.s 1.- -3 .6.-8. 10. — 14. Juli 1.-I4. Baden. Evangelische Städte und Orte. 1. August 7. u. 8. Aarau. Evangelische Städte und Orte. 1. 2. 11. 12. August 20. Brunnen. Uri, Schwhz und Nidwaldcn. 4. 6. August 21.—23. Lucern. Lucern, Uri, Unterwalden, Zug, Frciburg 3. 7. 9. 10. September 3. NHeineck. Zürich und Schwhz. su. Solothnrn. 1. 3. 7. 13. 14. September 19 u. 20. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 6. 7. October 30. Brunnen. 1' katholische Orte. 3. 7. Dccember 17. u. 18. Brunnen. V katholische Orte u. Abt St. Gallen. 3. 7. M-Il. Januar 25. sLucern. Februar 11. u. 12. s Lucern. ! Lncern, Obwalden und Zug,, s VII katholische Orte. 3. 7. 3. 4. 7. 9. XXX Februar 11. u. 12. März 3.-9. April 2. April 9. und 6. April 8.—10. April 15. Mai 13. Juni 5. Juni 10.—28. Juni 24. Juni, nach 24. Juni 30.-Juli 23. August 17. August 13.—Sept. 12. August. August 27. September, nach 12. October 29. u. 30. November 8. November 19. oder 26. December 2. u. 3. Dcccmbcr 9.—12. December 10. December 17.—19. Januar 27. Januar 27. Januar 23. Februar 1». Februar 17. Februar 17. u. 18. März 6. u. 7. März 19.—21. März 20. April 4. April 9. u. 10. April 24.—Mai 2. Mai 22. Juni 12. 980. Juni 24. Juni, nach 24. Juni 26. Juni 27. u. 28. Juni 30.—Juli 2. Juli 6.-29. Juli 6.-29. September 23.-26. Soltohurn. Baden. Brunnen. Aarau. Luccrn. Lucern. B runnen. Luccrn. Aarau, Bern, Lauis. sThun. Luggarus. Baden. Brunnen. Baden. Baden. Brun ncn. Murten. (?) Lucern. Brunnen. Brunnen. Lucern. Solothurn. Brunnen. Brunnen. Bern. Constanz. Constanz. Schwyz. Fraueufcld. Altorf. Schwyz. (?) Lucern. Wien. Brunnen. Luccrn. Stein, Dießen Hofen, Sonst anz, Fraucm Brunnen, sfeld. Brunnen. Lauis. Luggarus. Brunnen. Lucern. Rheinau, Ho- hcutwicl, Com Baden, sstanz. Baden. Sünikon, Elgg, Constanz, Mammern. XIII Orte u. d. Zugewandten. XIII Orte. Uri, Schwyz, Obwalden, Zug u. Abt Evangelische Städte u Orte. sSt. Gallen. Katholische Orte. Lucern, Uri, Obwalden in. d. päpstlichen Uri, Schwyz und Nidwalden. (Legaten. V (?) katholische Orte. Vcrmittlungscvnferenzcn in Bern u. Thun. XII Orte (Jahrrechnung). XII Orte (Jahrrcchnungj. XIII Orte sJahrrcchnungs. Uri, Schwyz und Nidwalden. XIII Orte. Evangelische Orte m. Freiburg u. Soloth. Uri, Schwyz und Nidwalden. Bern und Frciburg. V katholische Orte und Solothurn. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden. V katholische Orte. XIII Orte/ Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz u. Nidwalden. «542. Bern, Freiburg und Solothurn. Zürich m. d. Collcgiatstift St. Johann zu Constanz. Zürich mit dem Domcapitel v. Constanz. Uri, Schwyz und Nidwalden. VII den Thurgau regierende Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz u. Nidwalden. Katholische Orte. Erneuerung der Erbcinigung zw. Oesterreich und den III Bunden. V katholische Orte und Abt St. Gallen. Die mit Spanien verbündeten Orte. Verhandlungen Zürichs zu Stein ?c. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden. XII Orte (Jahrrechnung. j XII Orte (Jahrrechnung.) Uri, Schwyz und Nidwalden. V katholische Orte. Gesandschaft Zürichs nach Rheinau sc. XIII Ortc.sJahrrcchnung.) Evangelische Städte und Orte. Gesandschaft Zürichs nach Sünikon w. I. 2. 3. 9. 11. 1.-4. 7. 8. 11, 13. 7. (141 1. 2. 3. 7. 8. 9. 13 3. 6. 6. 1. 2. 3. 7. 10. 11. 12. 3. 7. 10. 11. 12. 1.—4. 7. 8c 11.-14. 6. 1.—4. 6. 7. 8. 11.— 1.2.11.12. (14. 6. 2. 3. 4. 6. 7. 9. 6. 6. 3. 4. 6. 7. 1.—4. 6.-9. II.—13. 4. 6. 6. 2. 9. 1. 1. 6. 3. 4. 7. 8. 6. 6. 3. 4. 6. 7.-9. 13. 17. 3. 3. 4. 6. 7. 9. 13. 1. 6. 4. 3. 7, 8. 9. 11. 12. 3. 7. 8. 9. 11. 12. 6. 1. 3. 4. 7. 9. 1. 1.-4. 6.—8. 10.—12. 1. 2. 11. 12. 114. XXXI 938. October 2t). 989. October 22. 990. November 4. 991. November 13. u. 14. 992. November 19. 993. j November 24. u. 25. 994.! Nov. 27.—Dec. 2. 995.! Decembcr 10.—20. 995. 997. 998. 999. 1000. 1001. 1002. 1003. 1904. 1005. 1005. 1007. 1008 1009. 1010 1011. 1012. 1013. 1014. 1015. 1015. 1017. 1018. 101!). 1020. 1021. 1022. 1023 1024 1025 1025 Januar 15.—28. Februar 4. u. 5. Februar 16.—20. März 2.—12. April 8. u. 9. April 27. Juni 9.—15. Juni 17. u. 18. Juni 24. Juni, nach 24. Juni 25. Juli 5.—August 1. Juli und August. August 17. August 19. September 1. September 7. u. 8. September 13. September 18. September 22.—25. October 2. October 13. October 29. November 3. u. 4. November 14. November 19. Nov. 30. u. 1. Dec. November, Ende 'oder Decembcr Anfangs Decembcr 14. u. 15. !Brunnen Decembcr 22. (1644.! Brugg. Lucern. Gcrsau. Nappcrswpl. Aarau. Einsicdcln. Luccrn. An der Sense. Baden. T Hurgau. Lucern. Lucern. Baden. Lucern. Neftcnbach. Bern. Lucern. Lauis. Luggarus. Brun nen. Baden. Baden. Rheinthal. Brunnen. Bern. Luccrn. Baden. Brunnen. Freiburg. Neftcnbach. Pfäffik on. Bru nnen. Einsiedeln. Bru nnen. Brunnen. Lucern. lache n. Dec. 30. - Jan. 2. 1027. Januar 11. 1028. Februar 16.—18. 1029. März 7. 1030. März 15. u. 17. 1031. April 5. 1032'! April 5.—13. 1033.! April 13. > Luccrn. Aarau. Einsicdcln. Lucern. Chur. Brunnen. V katholische Orte. IV Schirmorte von Gcrsau. (?) Zürich, Schivyz und Glarus., IV evangelische Städte. Zürich und Abt von Einsiedeln. V katholische Orte. Bern und Freiburg. XIll Orte. 3. 4. 7. 9. 5. 4. 1. 2. 11. 12. 1. 1. 3. 4. 5. 7. 9. 13. 2. 9. (14. 1„4. 5.-8. 11. 12. Abordnung in den Thurgau. V katholische Orte. Katholische Orte und Abt St. Gallen. XIII Orte und Zugewandte. V katholische Orte. Zürich und Schaffhauscn. Bern und Freiburg. VII katholische Orte. XII Orte. (Jahrrcchnung). XII Orte. (Jahrrechnung s. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. XIII Orte nebst Abt u. Stadt St. Gallen.! Evangelische Städte und Orte. Gesandtschaft Appenzells in das Nheinthal Uri, Schwyz und Nidwalden. !Bcrn und Wallis. (Bundeserneuerung.) ' VII katholische Orte. Die die Grafschaft Baden regier. Orte. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Bern und Frciburg. Zürich und Schaffhauscn. Zürich und Schwyz. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Schivyz und katholisch Glarus. V katholische Orte. Uri, Schivyz und Nidwaldcn. V katholische Orte. Confcrcnz m. d. venetianischen Residenten. V katholische Orte. Zürich und Bern. Katholische Orte und Abt St. Gallen. l«44. Wascrischer Spruch. Evangelische Orte und Zugewandte. Schivyz und katholisch Glarus. Lucern, Schivyz, Unterwalden und Zug. Bericht über Angelegenheiten der Aemter Grandson und Tscherliz. Zürich, Bern, Lucern, Uri, Schwyz und evangelisch Glarus. Uri, Schivyz und Nidwaldcn. 1. 3. 3. 4. 5. 7. !3. 4. 5. 7. 9. 1.—4.5. 7.8. 11.—14. 3. 4. 5. 7. 1. 2. 9. 3. 4. 5. 7. 9. 7.-9. 11. 7.-10. 11. !5. 1.—4. 5.-8. 11.-14. 1. 2. II. 12. 1. 3. 13. 5. 2. 3. 4 5. 7. 9. I. 3. 8.—14. i5. >2. 1. 1. 4. 6. !4. 6. 7. 6. !3. 4. 5. 7. >3. 5. 7. 1. 2. >3. 4. 5. 7.- -9. 13. 1. 1. 2. 11. 12. 4. 3. 4. 5. 7. !2. 1. 3. 4. 17. 6. XXXII 1034. 1035. 1030. 1037. 1038. 1039. 1040. 1041. 1042. 1043. 1044. 1045. 1046. 1047. 1048. 1049. 1050. 1051. Mai 20.-21. Mai 25. Juni 1. u. 7. Juni 17. Juni 24. Juni, nach 24. Juli 1.-3. Juli 4.—19. August 5. August 12. September 12. u. 13. October 3. u. 4. October 19. October 26. November8.—Decbr. 2. Deccmber 9. December 13. Dccembcr 13. Lucern. Schtvarzenbg. Lucern u. Ger- Lucern. ssau Lauis. Luggarus. Brcmgarten. Baden. Brun nen. Lucern. Luccrn. Lucern. Brunnen. Lucern. Fraucnfcld. Altstätten. Ehur. Brunnen, s?ss Luccrn, Schtvyz, Untcrivaldcn und Zug. Bern und Freiburg. Katholische Orte u. Gotteshaus St. Gallen. Lucern, Schwyz, Unterwaldcn und Zug. XII Orte sJahrrcchnungj. XII Orte s Jahrrechnung j. Katholische Orte u. Gotteshaus St. Gallen. XIII Orte. sJahrrechnungs. Ilri, Schtvyz und Nidwaldcn. V katholische Orte. V katholische Orte. V katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. V katholische Orte. VIl d. Thurgau reg. Orte Die d. Nhcinthal regier. Orte u. Abt St. Abordnung der katholischen Orte. sGallen. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. 1«4-5. 3. 6. 7. 9. 3. 6. 7. 9. 13. 3. 6. 7. 7. 11. 12. 7. 10. 11. 12. 3. 4. 6. 7. 13. 1.—4. 6. 7. 11.—14. 4. 6. 3. 4. 6. 7. 3. 4. 6. 7. 3. 4. 6. 7. 13. 6. 3. 4. 6. 7. 1. 4. 6. 7. 1. 3. 4. 6. 7. 13. 7. 6 1052. 1053. 1054. 1055. 1056. 1057. 1058. 1059. 1060. 1061. 1062. 1063. 1064. 1065. 1066. 1067. 1068. 1069. 1070. 1071. 1072. 1073. 1074. 1075. 1076. 1077. 1078. 1079. Januar 11. Januar 16.—18. Januar 24. Januar 31. Februar 5.—25. Februar. März 20.—21. April 7. April 25. Mai 17. u. 18. Juni 7. Juni 12. Juni 21. Juni 21. Juni 24. Juni. Juni, nach 24. Juli 2.-21. Juli. Juli 31. August 1.—11. August 18. August 21. u. 22. August 31. September 26.—28. September 27. October 9. November 6. 030.! Januar 10. 081. Januar 11. 082. Januar 22. B runnen. Lucern. Brunnen. Brunnen. Baden. Baden. Luccrn. Brun nen. Brunnen. Lucern. Einsiedeln. Luccr n. Einsicdcln. Uebersto rf. Lauis. Lauis. Luggarus. Baden. Baden. B runnc n. Wiflisburg. Brunnen. Lucern. Brunnen. Ueberstvrf. Lucern. Brunnen. Brunnen. Luccrn. Brunnen. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. Katholische Orte u. Abt St. Gallen. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden. XIII Orte. Evangelische Städte und Orte. V katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schtvyz und Nidwalden. V katholische Orte. Vsj Schwyz und katholisch Glarns. Erneuerung d. Bundes zw. d. VIl kathol. Orten und Wallis. Bertrag zwischen Schtvyz u. Einsiedcln. Bern und Frciburg. XII Orte sJahrrcchnungs. VIl mitregierende katholische Orte. XII Orte sJahrrechnungs. XIII Orte. sJahrrcchnung.s Evangelische Städte und Orte. Uri, Schtvyz und Nidwaldcn. Bern und Frciburg. Uri, Schwyz und Nidwalden. V katholische Orte. Uri, Schtvyz und Nidwalden. Bern und Freiburg. VII katholische Orte. V katholische Orte. V katholische Orte. 1«4«. V katholische Orte. Uri, Schtvyz und Nidwalden. Uri, Schtvyz und Nidwalden. 6. 3. 4. 6. 7. 9. 6. 6. 1.-4. 6.-8. 11.—14. 1. 2. 11. 12. 3. 4. 6. 7. 6. 6. 3. 4. 6. 7. 4. 3. 4. 2. 9. 3. 7. 11. 12. 3. 7. 8. 12. 3. 7. 8.—11. 1.—3. 6.-8. 11—14. 1. 2. 11. 12. 6. 2. 9. 6. 3. 4. 7. 6. 2. 9. 3. 4. 3. 6. 3. 6. 3. 4. 6. 6. XXXIII 1083. ; Januar 30. Februar 18.—23. Februar 24. u. 25. Februar 26. März 14. u. 15. April 15. u. 16. April 15.-18. April 1!). u. 20. Mai !>. u. 10. sMai 15. Juni 4. u. 5. Juni 13.—30. Juni 24. Juni, nach 24. Juli 2.-4. Juli 2.—18. Juli !>. August 2. August 17. September 5. u. 6. September 10. September 17. September 30. Octobcr 9. November 12. November 15. November 19. November 19. Brunnen. Baden. Baden. Lachen. Luccrn. Schwyz- Baden. Baden. Narau. Brunnen. Lucern. Baden. Lauis. Luggarus. Murten. Baden. Lucern. Brunnen. Brunnen. Luccrn. Bellcnz. Schlvarzenbrg Lucern. Brunnen. Lucern. Brunnen. Lucern. Zürich. Uri, Schwyz und Nidwalden. Bern, Basel, Frciburg, Solothuru, Schasf- hauscu u. Appenzell. IV evangelische Städte. Schwyz und Glarus. V katholische Orte. su. Solothuru. Zürich, Luccrn, Uri, Schwyz, Uutcrwaldcn Bern, Basel, Soloth. Schaffh. u. Appenzell. IV evangelische Städte. Evangelische Städte u. zugewandte Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Katholische Orte. XIII Orte. XII Orte. sJahrrcchnung.s XII Orte. sJahrrcchnung.s Bern und Freiburg. XIII Orte. sJahrrcchnungs. V katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz, Nidwalden. V katholische Orte. Uri, Schwyz u. Nidwalden.'sJahrrcchnungs. Bern und Frciburg. Luccrn, Uri, Schwyz und Zug. Uri, Schwyz und Nidwalden. V katholische Orte Uri, Schwyz und Nidwalden. V katholische Orte. Zürich, Basel, Schaffhauscn. . 6. 2. 11. 12. 13. 14. 1. 2. 11. 12. 4. 3. 4. 6. 7. 1. 3. 4. 6. 11. 2. 11. 12. 13. 14. 1. 2. 11. 12. 1. 12. 6. 3. 4. 6. 8. 9. 13. 1.—4. 6.-8.11.-14. 7. 9. 11. 12. 7. 9. 10. 11. 12. 2. 9. 1.-4. 6.-8. 11.-14. 6. 6. 6. 3. 4. 6. 7. 4. 6. 2. 9. 3. 4. 6. 7. 6. 3. 4. 6. 6. 3. 4. 6. 7. 12. Januar 4.—6. Januar 8. Januar 9. Januar 11. Januar 17.—31. Januar 23. Januar 31.—Febr. 1. Februar 20.—März 2. Februar 27. März 20. April 8. u. 9. April 11. April 23. April 30.—Mai 1. Mai 10. Mai 16. Mai 18.—27. Juni 13. Juni 20. Juni 24. Juni, nach 24. Juni 26.—Juli 1. Juli 7.-27. Lucc rn. Zürich. Bru nnen. Lucern. Wyl. Lucern. L u cern. Baden. An der Sense Brun ncn. Aar au. Luccrn. Rappcrswyl. Lucern. ' Einsiedel!!. Lachen. Chur. Lucern. Lachen. Lauis. Luggarus. Lignicres u. Baden. sTeß VII katholische Orte. Zürich, Lucern, Uri und Schwyz. Uri, Schwyz und Nidwalden. Luccrn, Schwyz, Untcrwaldcn und Zug. XIII Orte und Zugewandte. V katholische Orte. V katholische Orte. XII! Orte. Bern und Frciburg. Uri, Schwyz und Nidwalden. Evangel. Städte u. Orte n. d. III Bünden. V katholische Orte. Zürich, Lucern, Uri, Glarus u. Schaffh. Katholische Orte und Abt St. Gallen. Schwyz und katholisch Glarus. Schwyz und Glarus. Zürich, Bern, Luccrn, Uri, Zug u. Glarus V katholische Orte. Schwyz und Glarus. XII Orte. sJahrrcchnung.s XII Orte. sJahrrcchnung.s Bischof v. Basel, Bern und Neuenbürg. XIII Orte. sJahrrcchnungs. 3. 4. 6. 7. 9. 1. 3. 6. 3. 4. 6. 1.—4 6. 7.8.11.—13. 3. 4. 6. 7. s16. 3. 4. 1.—3 6.7. 11. 12.14. 2. 9. 6. 1. 2. II. 12. 17. 3. 4. 6. 1. 2. 3. 8. 12. 3. 4. 6.-9. 13. 4. 4. 1. 3. 3. 6. 7. 4. 7. 8. 9. 11. 12. 7. 3. 9. 10. 11. 12. 1—4. 6.-8. 11.-14. XXXIV 1134. Juli 1v. Baden. Vermittlungsconfercnz zw. kathol. u. evang. 4. 113S. August 12.—18, 26.— September 3. Messen. Bern und Solothurn. sGlarus. 2. 1136. August 13. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. 6. 1137. September 6. Luccrn. V katholische Orte. 3. 4. 6. 9. 1138. October 12. Gersau. V katholische Orte. 3. 4. 6. 7. 9. 1139. November 4. u. 5. Luccrn. V katholische Orte. 3. 4. 7. 9. 114V. December 3. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 6. 164». 1141. Januar 16. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 6. 1142. Januar 17. u. 18. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 6. 7. 1143. Januar 21.—23. Aar au. Evangelische Orte. 1. 2. 11. 12. 1144. Februar 14. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 6. 1145. Februar 20. u. 21. Solothurn. XUl Orte und Zugewandte. 1.- -3 8 9. 11. 12. 1146. April 20. u. 21. Luccrn. V katholische Orte. W 3. 6. 7. 1147. Mai 26. Lommis. Zürich u. Gotteshaus Fischingen. 1. 1148. Juni 15. u. 16. Lucern. Vit katholische Orte. 3. 4. 6. 7. 9. 13. 1149. Juni 24. Lauis. XII Orte. sJahrrechnungZ 3. 7. 9. 12. 11SN. Juni, nach 24. Luggarus. XII Orte. sJahrrechnung.j 3. 7. 9. 10. 12. 1151. Juli 5.-22. Baden. XIII Orte. sJahrrechnung.) 1.. -4. 7 3. 11.-14. 1152. August 13. Messen. Bern und Solothurn. 2. 1153. August 19. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 6. 7. 1154. September 1. -— — — Bern mit Burgund. 2. 1155. September 11. Bru nnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 6. 1156. September 20. — — — Bern mit Burgund. 2. 1157. September 23. u. 24. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 6. 7. 1158. November 4. Brun ncn. Uri, Schwyz und Nidwalden. 6. 1159. December 3. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 6. 116V. December 14. l Lucern. V katholische Orte. 3. 6. 7. K Conferenz von Lucern, Freiburg und Solothurn. Solothurn. l6l», 4. bis «. Januar. Staatsarchiv Luccr». Absch, >1« anno XI. kvl. ictio»ei>l>i>ch. N. S.W. Gesandte: Bern. Albert Manuel, Alt-Schultheiß; Anton von Graffcnried. Scckclmcister deutscher Lande; Johann Frisching, Venncr; Johann Jakob von Dieöbach, alle deS Raths. Neuenbürg. Nicht bekannt. Der Abschied dieser Konferenz hat sich nicht vorgefunden. Die Instruction von Seite Bcrnö, datiert vom Januar, ist folgenden Inhalts: Der Herzog von Longneville hatte die innern und die äußern Burger von Neuenbürg vor sich beschiedeu und sie dahin bewogen, daß sie sich seiner Judicatnr unterwerfen sollten. Vier Ministräle, Rath und Gemeinde der Innern hatten aber Verdank verlangt und die Vermittlung Berns begehrt. Diese wird um so eher geschickt, da der Fürst „über der gedachten von Neuenburg für ihr Gnaden in Recht betragenen 15 Artikel und Punkten eine solche Läuterung durch offene Patent gegeben, die sie nicht annehmen können." Da die Zurückweisung dieser Erläuterung Zwiespalt zur Folge haben könnte, so wird die Absenkung einer Gesandtschaft zur Vermittlung für zweckmäßig erachtet, zumal da der König von Frankreich in zwei schreiben die Rechte, Gerechtigkeiten und die Souveränität des Fürsten in Schutz gcuommen habe. Die Gc- sandten werden beauftragt, zu erklären, daß ihre Herren und Oberen sich versehen, daß der Fürst, was ihnen vermöge des BnrgrcchtS zustehe, rcspcctieren werde. Bei der Verhandlung sollen sie auf das Bern zustehende v'rd zu verschiedenen Malen ausgeübte richterliche Amt und die Judicatnr zwischen dem Fürsten und den Unterchanen hinweisen und erklären, daß ihre Herren nicht bloße Unterhändler und „Sprücher" seien. Bleibt die ^eundlichkeit ohne Erfolg, so werden die Gesandten beauftragt, die Citatiou nach Bern zum Recht ergehen zu ch??en. Den Gesandten wird ein Citationsschein mitgegeben. sllebcr diesen Handel ist der cinlästlichc Bericht zu vergleiche», den der französische Auidassador an seineu Hof geschickt hat, und der abgedruckt ist im Archiv für schwciz. Geschichte, Vd. II. S. L02.s s. Jahrrechlumst der III Schirmorte des Klosters Engelberg. Engelberg. 1618, 16. Februar. Nach ci»cr Copic im Älostcr Eilgeldern. Gesandte: Lucern. Macharius Segesscr, des Raths. Schwhz. Jakob Schmidig. Unterwalden. Ähann Wirtz, Landammann, von Oswalden; Kaspar Leu, Ritter, von Nidwaldcn. (Im Protokoll der Rathen "üd Landlenten von Nidwaldcn, Bd. 6, S. 544 wird als Gesandter vor Kaspar Leu ausgeführt: Johann Ritter, Landauunann.) Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Schirnivrtsangclegeuhciten: ^chirmbogtci Eilgeldern »-«. Art. 2—6. 6 Februar 1618. Vergleich zwischen Obwalden und Nidwalden. Cnnetmoos. tkt», 15 Februar. LandcSarch!» Sttdwaldc». Im Naincn der allerheiligsten unzertyeilteil Dreifaltigkeit, Gott des Vaters, Sohns und heiliget Geists, Amen. Männiglichen sei zu wissen, Gegenwärtigen und Zukünftigen, wie daß diese verschriebne" Herren, aus Anordnung des ehrwürdigen Vaters Martini von Egelshofen, Eavueiners, dersclbigcn Zei> Predigers und Beichtvaters zu Untcrwaldeu im Kloster Staus bei St. Jakob, den 15. Tag Februarii des 16l8 Jahrs zusammengekommen, deren Namen sind, wie folgt: Ob dem Wald die edeln, gestrenge» nothfesten, frommen, fürsichtigen und weisen, nämlich Herr Johannes Wird, gewesener Landvogt i»' Nhcinthal, der Zeit Landammann; Hauptmann Peter Jmfeld, Alt-Landammanu; Hauptmann Melchior Im feld, Ritter, Alt-Landammann und Panncrherr ob und nid dem Kernwald; Anton von Zuben, Alt-Land aminann; Hauptmann Hans Jmfeld, gewesener Landvogt zu Baden; Hauptmann Niklaus Windli, Thalvog' zu Engelberg; Hauptmann Bartholomaus von Däschwanden, gewesener Landvogt zu Sargans; AntM Bucher, gewesener Landvogt im Mainthal; Hauptmann Peter Jmfeld, Friedrich Balthasar von Jlüo, Wolf gang Schmidt, Melchior Wird, Jakob Kirsiter, alle des Raths. Nid dem Wald: Hauptmann MelchiA Wilderich, der Zeit Landammann; Hauptmann Johannes Lussi, Ritter, Alt-Landammann und Pannerher» Hauptmann "Niklaus Nyser, Ritter, gewesener Commissarius zu Bcllenz, Alt-Laiwannnann; Hauptman>> Johannes Leu, Ritter, gewesener Eommissarius zu Bellenz, Alt-Landammann; Hauptmann Crispin Zeiget, Alt-Landammanu und Landshauptmann ob und nid dem Kernwald; Johannes Zelger, Statthalter; Philips Barmettler, Seckelineister; Hauptmann Kaspar Leu, Ritter; Arnold Farlimaun, gewesener Commissarius zu Bellenz; Balthasar Odermatt, llli Barmettler, Niklaus von Büren, Arnold am Stutz, alle des Raths Und dicweil etwas Gespans oder "Mißverstands, ihre Gerechtigkeiten antreffend, zwischen beider Obriss leiten sich erhoben und etliche Jahre gewährt, aber sie selber unter einander, unangesehen sie zum ästet malen zusammen gekommen, nicht mögen verglichen werden noch von dem Herren anderer Orten, als Lucern, Uri, Schwyz verglichen mögen werden, haben sie sich durch vbgemelten ehrwürdigem Vater Marti»' nach Mcßlesung und einhelliger Anrufung Gott des heiligen Geistes, dieweil es ein Werk war Go» des heiligeil Geists lind nicht der Menschen, verglichen, doch ans Hintersichbringung beiderseits Obrigkeite" oder Landsgemeinden um die Verwilligung und Bestätigung halber, in nachfolgender Weise: Erstlich haben sie einhelliglich aufgehoben und kraftlos gemacht alle Worte, Reden, Schreiben un" Kämpfe, so sich in diesem währenden Gespan gegen einander verloffen, so eintwedere Partei hätte mögt« dadurch verletzt und verkleinert worden sein, wie auch den Spruch, so von etlichen Herren zu Luccr" über diesen Gespan allsgegangen den 5.-vag Augusts des I'>l6 Jahrs, dieweil er noch nicht von den Obrig' keiten augenommen worden; zum Andern sind sie mit einander übereingekommen und (habeil) verspräche'' mit Hand und Mund beiderseits, daß sie wollen bei den Verträgen, deren der eine im 1548steu, der ande» im 1589sten von beiderseits Landsgemeinden angenommen lind geschworen (worden), für sie und ihre "Nach kömmlinge, wie sie lauteil voll Buchstaben zu Buchstabeil, verbleibeil und demsclbigen in keinen Punkte" oder Wort keinen andern Verstand geben, wie auch dein Punkten, so vermeldet, so die Personen aus de" Unterthanen wurden von Ort zu Ort reiten oder fahren, sondern in dem klebrigen wie von Alters he' März 1618. 7 leben und sterben, dazu ihnen Gott, der Allmächtige, durch die Fürbitte Mariä, St. Francisci und aller Heiligen wolle seine Gnade verleihen, Amen. Dich zu wahrer und unser Urkund nach Anbringung auf und einhelliger Auuehiuung beider Landsgemeinden ob und nid dein Wald, sind gleichlautende Briefe aufgerichtet worden, so der eine verloren fgehtf, dein andern gänzlich Glauben geben solle werden, welche »nt des ehrwürdigen Gotteshauses St. Fraucisci zu Staus, auch beider Orten angehängten Secretinstegeln bekräftiget, datiert, wie vbsteht, den 15. Tag Februarii des 1618 Jahrs. Natisicicrt von dcrLandsgcincindc Nidwaldcns den 15. Apnl IVI6, von dcrLandsgcmcindeObwaldens aus Georgen Tag (23. April). 7. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Altorf. tvltt, l. bis 3. März. LandcSarchiv Dchwpz. Gesandte: Uri. Heinrich Trösch, Landammann; Emanuel Veßler, Ritter, Pannerherr; Melchior Megnet, Landshauptmann; Martin Schick, Johann Friedrich Tanncr, beide des Raths. Schwyz. Gilg Frischhcrz, Alt-Connnissarius zu Bellenz; Dietschi, beide des Raths, lliidwalden. Johannes Lussi, Ritter, Pannerherr; Johannes Leu, beide Alt-Landammann. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaslöangelcgenhcitcn: Vvgtei Bellenz ?c. Art. i bis 23. 8. Konferenz der V katholischen Orte. Weggis. lvt», lK.März. StaatSariliiv Äuccr». Absch. >Ia nnno l«is. XI. kul. Is. LnudeSarchiv Nidwalden. Gesandte: Luccrn. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheis; und Pannerherr; RudolfPsyffer, Ritter, des Raths. Uri. Heinrich Trösel), Landammann; Johann Konrad von Bervlsdsingen, Ritter, Alt-Land- annnann. Schwyz. Heinrich Neding, dritter, Landammann und Pannerherr; Christoph Schorn», Statthalter. Unterwalden. Johann Wirp, Landammann, von Obwalden; MelchiorWildcrich, Landammann, von lllidwalden. Zug. Beat Jakob Frey, Statthalter; Beat Heinrich, des Raths. i». Eidgenössische Begrüsning. — Weil die Bnndeserneuernng zwischen Wallis und den Bünden der katholischen Religion nicht zum Vortheil gereicht, so will man dieselbe rückgängig machen und Wallis kraft des mit demselben bestehenden Burg- und Landrcchtes davon abmahnen. Zu diesem Zweck soll an alle Zehnden freundlich geschrieben und die Schreiben durch eine vertraute Person von Uri überliefert werden. Falls diese Mahnung erfolglos ist, kann man sich über eine Gesandtschaft vergleichen. Inzwischen soll Uri nachfragen, was vor achtzehn Jahren zwischen seinen und den Walliscr Deputierten auf der Konferenz zu blrscrn dieses Bündnisses halber verhandelt worden sei. I». Man hält das LongueviUe'sche Geschäft für so wichtig, daß demselben durchaus ein gebührender Austrag gegeben werden sollte, indem sonst Berns 8 März IM8. Hochmuth so wachsen würde, daß mit ihm nicht mehr zu leben und zu Hausen wäre. Da Bern trotz dc? Fürsten Rcchtsbot sein Judicaturrecht aufrecht erhalte» hat, so glaubt man, daß es durch gütliche Mittel nicht wohl davon abgebracht werden könne. Man will also vernehmen, was der Fürst für Mittel vor schlage, um der bernischen Gewalt zu begegnen und um Bern zu zeigen, daß man das Recht nicht durch Gewalt werde unterdrücken lassen. Dabei ist man der Ansicht, de» drei verburgerten Städten im Fall der Roth getreulich beizustehen. Die Antwort des Landesfürsten zu Innsbruck auf die Beschwerde der Salz-s kaufleute wird dein Abschiede beigelegt. «Z. (S. u. Thurgau.) v. Man beschließt abermals, bei den: Papste! um die Canonisation des sel. Bruder Klaus anhalten zu lassen oder zu verlangen, daß die Capuciner i» den Messen und Aemtern seiner gedenken dürfen, l. Wallis verantwortet sich in einem weitläufigen Schreiben wegen des wider llnterwalden ob dem Wald angelegten Arrestes. Schwhz berichtet über die cur-' erörterte Mißhellung zwischen dem Prälaten von St. Gallen und dessen Unterthanen im Toggen bürg, daß alle gütlichen Mittel nichts gefruchtet bätten. sondern daß die Sache zum Nechtssatz erwachsen sei, in welchem Sinne Schwyz in diesem Handel sich auszusprechen beabsichtige. Man findet die Meinung von Schwyz dem Rechte gemäß und bietet ihm alle eidgenössische Hülfe an. I». (S. u. Freie Aemter.) Z. (S. u. Grafschaft Baden.) Zl. Man soll eingedenk seilt, dem Landvogt zu Lauis Befehl zu schicken wegen des von dem h. Ambrosius zu Mailand verordneten Stipendiums. I. (S. u. Mainthal.) in. Jedes Ort soll seinen Anthcil an die durch Absendung des Läufcrsboten nach Innsbruck verursachten Kosten beförderlichst Lucern zusenden. Mcm sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelcgcuheiten. Landgrasschaft Thurgau. «I. Art. kW Verkauf von Gcrichtshcrrschastcn. Grasschaft Baden. °. Art. 32. Abzug. Landvogtci Freie Aemter. I». Art. 2. Landvogt und Landjchreiber. Landvogtei Mainthal. >. Art.200. Justizsachen. Die Namen der Gesandten nebst Lit.rn ans dem Nidwaldnereremplar. Zu a. I) Das Schreiben ging am 2. April ab und verlangte die Einstellung der Bundeserncucrung, sonst werde man eine Gesandtschaft ins Wallis schicken, und den Nechtssatz an die Hand nehmen. 2) Der Bischof, das Domcapitel, der Landshauptmann und Rath aller sieben Zehnden antworteten den 25. April, daß sie diesen Bund zu erneuern wohl befugt seien, da alle altern Briese, Siegel, Burg- und Landrcchtc darin vorbehalten seien. Daß Wallis ohne Einwilligung der süns katholischen Orte sich mit niemand verbünden könne, stehe nirgends im Bunde mit denselben. Sie bitten deßwegen, keine Gesandtschast zu schicken. (Stadtarchiv Sitten. Bündnisse und Briese der l. eidg. Orte. ?ars somincko.). s. Konferenz von Lucern, Freiburg und Solothurn. Solothurn. t«t!t, 2t. und 22. März. KanIonSSarchiv Frcibura. Sololhurn-r X. s. w. Adschilte Ld. 72. Gesandte: Lucern. Jakob Sonncnberg, Schultheiß; Rudolf Pfvffer, Ritter, beide des Raths. Freiburg: Karl von Montenach, Schultheiß; Jakob Vögclin, Ritter; Heinrich Lamberger, alle des Raths. Solothurn. Peter Suri, Schultheiß; Johann Georg Wagner, Venner; Wernher Salcr, Seckelmeister; Johann von Noll, Ritter; Jost Greder, Ritter, alle des Raths. März und April 1618. 9 ». Diese Conferenz der drei mit dein Herzog von Longuevillc verbündeten Städte wnrde auf Ansuchen des herzoglichen Anwaltes, Nenn Regnier, zusammcnbernfe», um dem Herzog in seinem Streite mit der Stadt Bern zu rathen. 1) Negnier erzählt, was seit des Fürsten Ankunft in seiner Grafschaft vorgefallen sei. Auf das Begehren der Gesandten legt er alsdann seineil Vortrag, ins Deutsche übersetzt, schriftlich vor und eröffnet hierauf sein in zwölf Artikeln enthaltenes Begehreil. Die Gesandten erwidern, daß der Fürst diese Begehren vor der Conferenz den verbündeteil Städten hätte mitthcilen sollen, damit dieselben sie hätten init Instruction abordnen können, und nehmen die Artikel in den Abschied. 2) Die beiden französischen Ambassa- doren, der ordentliche Miron und der außerordentliche de Vic, legen in Folge eines vom Köllig an sie abgeschickten Couriers den Gesandten die Frageil vor, erstens, ob es nicht rathsam wäre, daß bei dem Fürsten und der Stadt Bern „um Stillstand der beiderseits einander vorgeschlagenen Märchen und aller andern Proce- duren angehalten werden sollte"; zweitens, ob die Gesandten nicht gut finden, daß eine gemeincidgenössische Tagsatznng zur Liquidierung dieses Geschäftes vom Könige sollte begehrt werden. Die Gesandten beantworten diese Fragen bejahend und erachteil für das Beste, daß die Ambassadoren an Zürich schreiben, es möchte eine solche Tagsatznng ansetzen. Beide Parteien sollen ihre Abgeordneten auf dieselbe mit ihren Instrumenten, Documentcn und Gewahrsamen verschen. Unterdessen soll der^Fürst durch ein Schreiben Bern erklären, daß er die ergangenen Urtheile nicht für gültig anerkenne, die Jndicatnr nicht annehme und Bern nicht für seine Nichter uild Arbitri anerkenne. Die Ambassadoren sind damit einverstanden; die Tagsatznng soll auf Montag nach Quasimodo (23. April) zusammenberufen werden. l». Den Gesandten wird eine Copie des von letzter Conferenz in Svlvthurn an den König geschickteil Schreibens mitgctheilt. Weil Bern die drei Städte wegen dieses Schreibens tadelt, wird für gut erachtet, eine Widerlegung zur Entschuldigung der drei Städte an Bern abgehen zu lassen. X«. Conferenz von Zürich, Schwyz und Zug. Zug. 1«1», 19. April. LandcLarchiv Schwiiz. Gesandte: Zürich. Kvnrad Grebel, Obmann und des Raths; Heinrich Balbcr, des Raths und Hausschreiber. Schwhz. Heinrich Reding, Ritter, Landaininann. Zug. Konrad Zurlaubcn, Alt-Ammann; Melchior Brandenberg, Statthalter; Paul Koliii, Pannerherr und des Raths. Nach der Begrüßung nehmen die Gesandten den Straßenrvdel vor und schaffen nachfolgende eingeschlichene Unordnungen und Mängel'in den Susten zu Horgen, Zug und Jmmensee ab. !». Da in diesen drei Susten nicht geringe Unordnung dadurch eitstanden ist, daß die Kaufherren eigene Säumer bestellt haben, ihre Waaren lind ihr Salz zu führen, wvdnrch dann andere zu führen verhindert worden, so soll dieß in Zukunft nicht mehr geschehen, sondern jeder Säumer soll, was vorhandeil ist, laden und fortführen, ohne daß er von jemand gehindert wird. l». Kein Fertiger soll den Säumer mit Salz zahlen, wie dieß bisweilen geschehen ist, sondern mit Geld; mich sollen die Säumer kein Salz mehr verkaufen, damit niemand durch schlechtes Maß betrogen werde, bei der Buße, die jede Obrigkeit den Ihrigen setzen wird. Der Lohn ist von jedem Saum 6 Batzen. Dabei soll es «bleiben. «. Ein jeder Säumer soll das Salz, das er geführt hat, „an die ^ 2 10 April 1018. Bellten" und mit keinem anderen Zeichen, noch anderswo anschlagen, damit keine Irrung wegen zweier Zeichen entstehe. «i>. Kein Säumer soll länger als über Nacht Salz in seinem Hause oder in Gewahrsam behalten. auch nicht anderes Salz zu Horgen abholen, bis das erste und über Nacht behaltene Salz nach Zug geführt ist. bei der Buße, die Zürich darauf setzen wird. «. Jeder, der eigene Rosse hat, mag um den Lohn führen, ohne von den Andern, die dazu bestellt sind, daran gehindert zn werden. 1. Weil die Säumer sich wegen der Feiertage beschweren, so wird Zug ihnen eine Ordnung in der Tust anschlagen lassen, damit sich niemand zu beklagen habe. z». Da nach dein Straßenrvdel die Fertiger der Maaren „zu 14 Tagen um sollen nachfahren", diese Zeit aber zu kurz und den Fertigern nachzukommen unmöglich ist. so wird angeordnet, daß sie alle Quatember von einer Susi zn der anderen nachfahren und nach Vorschrift des Straßenrodels abrechnen sollen. Wenn etwas verloren ist, soll ihnen niemand zn antworten schuldig sein, wenn sie die Quatember abzurechneil übersehen würden. Ii. Wenn ein Säumer einein andereil seine Fuhr „abwüscheil, durchthun oder Falschheit damit treiben würde," so soll derselbe von seiner Obrigkeit nach Gebühr gestraft werden, i. Von Schwyz soll ein Schreiben an Wesen erlasseil werden, daß die Kaufherren daselbst die Säumer auch mit Geld und nicht mit Salz bezahlen sollen. It. Wann die Säumer in die Susi nach Zug fahren, so soll der erste abladen, die andern inzwischen abwarten, bis der erste fertig ist. Einer soll nach dem andern sein Zeichen zusammenlegen, dem Sustnleister zeigen, „und heißen an die Beillen schlagen". Es soll auch die Fuhr nicht durch „Buben", sondern nach Inhalt des Straßenrvdels durch Knechte und Säumer, die einen halben Saum heben und tragen können, besorgen lassen. I. Im klebrigen soll es bei den alteil Ordnungen und dem Straßenrodel verbleiben. i»°. In Betreff des gebundenen Gutes, das nach Italien und aus Italien nach Deutschland geht, soll mit dein Zoll und Fuhrgeld an alleil Orten und alleil Susteil gebührlich gehandelt werden, damit die Kaufleute nicht veranlaßt werden, die Straßen zu ändern. ,s. Alles Salz, das von Wesen und Zürich ausgeht, soll mit der Kauflente Zeichen ordentlich gezeichnet sein; falls ein oder mehr Mäß nicht gezeichnet wären, soll man niemanden zu antworten schuldig sein. Cvnferenz der evangelischen Städte und Orte. Aavait. !vt», April. (10. April a. K.) Staatsarchiv Zärich. Uo»t. XU. IM. Nil. 7^. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Bürgermeister; Hans Ulrich Wolf, Statthalter und des Raths. Bern. Anton von Graffenried.sSeckelmeister; Hans Frisching, Vcnner, beide des Raths. Glarus. Jost Pfändler, Alt-Landammann. Basel. Hans Lukas Jsclin, der Jüngere, des Raths; Johann Friedrich Rhhiner, der Rechte Dvctvr, Stadtschreiber. Schaff Hausen. Heinrich Schwartz, der Rechte Doctor, Bürgermeister; Hans Konrad Peher, Statthalter. Appenzell-Außerrhoden. Konrad Zcllweger Landammann. Die Ambassadoren des Königs von Frankreich, de Vic und Miron, hatten Zürich ersucht, wegen des zwischen dem Herzog von Longueville und Bern wegen Neuenbürg obwaltenden Streites eine eidgenössische Tagsatzung zu veranstalten. Zürich berichtete hierüber an Bern in dem Sinn, es möchte dieser Tagsatzung zu besserer Information der Sachen eine Cvnferenz in Aarau vorangehen. Bern willigte ein und versprach, April 1618. 1l de» Gesandten der evangelischen Städte, sowie denen von Glarns und Appcnzell-Außerrhodcn über den Gang, welchen der Streit Mischen ihm und dem Herzog von Longneville genommen hat, Bericht zu erstatten. ZT. Die Gesandte» von Bern berichten nun über Ursprung und Verlauf des Streithandcls zwischen Bern und dem Herzog von Longneville. Noch zur Zeit, als Maria von Vourbvn Vormünderin des Herzogs von Longneville war, hatten Ausburger zu Neuenburg von den Jnburgcrn sich getrennt und mit Gutheißen der Frau von Bonrbon und deren Amtleuten das Burgrecht anfgeknndct. Dessen hatten sich die Inburger beschwert und zu Bern vermöge des Burgrechts um Recht gegen die fürstlichen Amtleute angehalten. Die Sache verzog sich, bis der Herzog von Longneville selbst nach Neuenburg kam. Der alsdann von Bern gemachte Versuch eines Vergleiches scheiterte. Die von Bern setzten dann einen Nechtstag nach Bern an. Obgleich von Seite des Fürsten niemand erschien, wurde dennoch ein rechtlicher Ausspruch gc- than. Der Fürst erkannte diesen nicht an, sondern schlug den König von Frankreich als Richter oder das Marchrecht vor und setzte einen Tag nach Walperswhl an. Bern erschien nicht, schlug dem Fürsten das Recht vor und verlangte einen Obmann aus den Städten Freiburg, Solothurn und Biel. — Die Gesandten legen die Burgrechtsbriefe und andere Docnmente vor nebst einem gedruckten Bericht über diesen Handel und eröffnen, daß ihre Herren und Oberen einhellig beschlosseil haben, die von den französischen Ambafsadoren begehrte eidgenössische Tagsatzung nicht zu beschicken, weil nach Inhalt des Burgrechts mit Neuenbürg kein Theil den ander» vor eine fremde Instanz eitleren dürfe. Dann äußern die Gesandten die Bcsorgniß, die papisti- schen Orte möchten die Gelegenheit benützen, Bern in dieser Sache zu schaden, in welchem Verdacht sie aus Aillaß etlicher früheren Geschäfte lind durch ein Schreiben, das die Städte Lucern, Freiburg und Solothnrn an den König von Frankreich abgeschickt haben, bestärkt würdeil; denn es handle sich dabei nicht nur um Politisches, sondern auch um Religiöses. Sie bitten daher die übrigen Orte, Bern bei seinen Rechten zu schützen und den Bünden gemäß ihm Hülfe zu leisten. Nach dieser Erklärung treteil die Gesandten Berns ab, Weil ohne großen Widerwillen und Verdruß des Königs von Frankreich die eidgenössische Tagsatzung nicht Wohl abgeschlagen werden könne, so beschließen die übrigen Orte, Bern zu bitteil, die Tagsatzung auch zu beschicken, in der Meinung, daß seine Gesandten blos anhöreil, was die Ambassadorcn vorbringen, und unter Prvtcfftation auf die authentischen Rechte Berns hinweisen solle». Falls die übrigen Orte voll diesen Rechten genauen Bericht empfange»,"so sei zu hoffeil, daß sie den Herzog vermahnen helfen. Dies; wird den Gesandten Berns »utgetheilt und überdies; beschlosseil, das; Zürich durch ein freundllches und ermahnendes Schreibeil im Namen der fünf Orte Zürich, Basel, Schaffhauscn, Glarns und Appcnzell-Außcrrhodcn Bern einladen solle, die Tagsatzung zu beschicken, I». Zürich verliest ein Schreiben von Appenzell-Außerrhoden, in welchem dieses Ort die Erneuerung des Bündnisses mit der Stadt Mülhausen aufzuschieben wünscht. Da Mülhausen den angesetzten Tag nicht annehmen wollte, bitteil die vier Städte und Glarns Appenzell, dieser Sache zu gedenken, damit sie zu erwünschtem Ende geführt werden könne. «. HS. ll. Lauis.) «K. In Bebest der Solennisation des Bundes mit Venedig reden Zürich und Bern mit einander ab, dieselbe solle den des laufenden Monats stattfinde». Die Gesandten Berns werden am Sonntag zuvor bei guter Zeit in Zürich eintreffeil und ihre Einkehr im Gasthof zum Schwert nehmen. Zürich hat sich mit dem vcnetianischen Aiilbassador so verglichen, daß er 'für eine Muskete mit Bandelieren und übriger Zubchörde 8 Gulden und sür jeden Harnisch, den die Blattner in guter Währschaft zu liefern versprochen, 8 Gulden bezahlen solle. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsaiigclcgeiihcitcn: iillndlwgtei Lauis. Art. 62. Beamte. 12 April und Mai 1618. IS Conferenz von Urs, Schwyz und Nidivalden. Brunnen. 1K1L, 24. April. LinidcSnrchiv Schw»z. Gesandte: Uri. Heinrich Trösel), Landammann; Melchior Megnct, Alt-Landammann und Landshauptmann. Schtvyz. Jost Schilter, Alt-Landammaun; Gilg Frischherz, des Raths und Alt-Commissarius zu Bellcnz. Nidwalden. Johann Lussi, Alt-Landammann-, Johann Leu, Alt-Landanunann. ». (S. u. Bellcnz:c.) I». (S. u. Sargans.) «. (S. u. Bellenz u. s. w.) «I. Jeder Gesandte wird seinen Herren und Oberen berichten, das; sie darnach trachte», das; den Orten, welche wegen der Walliser- kosten noch Ansprüche zu machen haben, dieselben wieder erseht werden. «. (S. u. Vcllenz ;c.) 4. Bei dem Cardinal zu Mailand soll man nochmals anhalten, daß man im Collegium daselbst noch für einen Studenten mehr einen Platz erhalte. Es sollen die Gesandten von Schwhz eingedenk sein der Fürsprecher, welche aus fremden Orten genommen werden. I». Das Ansuchen der Kirchgcnosseu zu Steinen, man möchte ihnen Schild und Fenster in die neue Capelle zu Steinen-, „als man zu St. Anna gat" verehren, wird in den Abschied genommen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschasts angelcgcnhciten: Grafschaft Sargans. I». Art. S2. Kloster. Vogtei Velleuz -c. «, «. Art. 24 - 26. Beschwörung des Bundes mit Venedig durch Zürich und Bern. Zürich. 7. Mai. (27. April a. K.) Staatsarchiv Zürich. <>cst. XU. IZS, rot. ?S, Gesandte: Venedig. Antonio Antelmi und Pietro Vico. Zürich. Johann Rudolf Nahn, Bürgermeister; Näthe und Bürger. Bern. Anton von Graffenried, Scckelmeister delttschen Landes; Johannes Frisching, Venner; Niklaus von Mülinen; Claudius Weycrmann, Zeugherr, alle des kleinen Raths; Samuel Vogt; Hans Rudolf von Erlach, Herr zu Riggisberg, beide des großen Raths. Nachdem des Morgens um 7 Uhr in allen vier Pfarrkirchen eine Predigt gehalten worden war, versammeln sich Näthe und Bürger von Zürich !auf dein Nathhause in der Burgerstube; dahin werden die venetianischcn Ambassadoren und die Gesandten von Bern abgeholt. Nach Vorlegung der Gewaltbriefe durch die venetianischcn Ambassadoren und die Gesandtschast Berns und nach einein von beiden gehaltenen Vortrage wird die deutsche Uebersetzung des in lateinischer Sprache abgefaßte,; Originals des Bundcsbriefes vom 6. März 1615 (Siehe Band V. Abth. 1.) verlesen und von Bürgermeister Nahn und Seckelmeister von Graffenried mit den; Original verglichen. Dann spricht der Dolmetscher der vcnetianischeu Ambassadoren den Näthen und Bürgern von Zürich und den Gesandten von Bern den Eid in deutscher Sprache vor und diese wiederholen ihn: „Was die jetzt abgelesene Vereinung zwüschent der Durchlüchtigen Herrschaft Venedig „und den beiden loblichen Stetten Zürich und Bern ufgerichtet, ußwyßt und innhaltet, das gelob Ich wahr „und stet zu halten und demselbigen gnug ze thund. Getrüwlich und ohn alle gefahr, als Ich bitt, daß Mm >618. „mir Gott hclffc." Darauf spricht Bürgermeister Nahn den venetianischen Ambassadvrcn in italienischer Sprache den Eid in der Form vor, wie im Januar 1614 der französische Ambassador von Castille bei Beschwörung des französischen Bündnisses mit Zürich ihn geschworen hat, verdeutscht also: „Wir schwerend „und versprechend im Nammen der Durchsichtigen Herrschaft unserer Herren wahr und getrüwlich ze halten „den Tractat der Vereinung zwüschcnd derselben Durchlüchtigen Herrschaft und den beiden löblichen Stetten „Zürich und Bern ufgerichtet, also das; uit dawider gehandelt werden soll in khein wyß noch weg weder „directe noch indirecte, als wir bittend, das uns Gott helffe." Darauf GcschüßeSsalven und Trompetenschall von St. Peters Thurm herab. Gegenseitige Gastierungen. 14 Konferenz der VII katholischen Orte. Lucern. litt», il. und III. Mai. Siaatöarchiv Lucer». Ai-sch. >iv nun» lscs. xi. t'»l. is und Ii Iis. LaudeSarAiv NIdwaidc». Gesandte: Lucern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Ludwig Schürpf, Ritter, Alt-Schultheiß und Stadthauptmanu; Walther Amrhhu, Ritter; Rudolf Pfhffer, lllittcr, alle des Raths, ^ri, Heinrich Trösch, Landammann, Emauuel Beßler, Alt-Landammaun und Pannerherr. S chwyz. Jost Schilter, Landammanu; Heinrich Neding, Alt-Landammann und Pannerherr. Untcrwalden. Peter Jm- seld, Landammann, von Obwalden; Johann Leu, Laudammann, von Nidwalden. Zug. Melchior Brandenberg, Statthalter; Adam Staub, Amman». Freiburg. Karl von Montenach, Schultheiß; Jakob Vögeli; Heinrich Lamberg, Ritter, Alt-Burgermeistcr und des Raths. Solvthurn. Benedict Glutz, Alter Rath. !». Diese Conferenz ist ausgeschrieben worden wegen der ungewohnten Rüstung, Besoldung und Ein- iegicrung fremden Kriegsvvlkcs von Seite Berns nahe an der Grenze. Dieses hatte sich zwar in einem Schreiben an Solothurn entschuldige» wollen, als ob das Volk noch in des Herzogs von Savoycn Dienst sei; überdieß war auch gemeldet worden, daß das Volk der Herrschaft Venedig zuziehe. Obgleich Bern Weber gegen den Herzog Von Longuevillc noch sonst jemand Thätlichkeiten beabsichtigen mag, so befürchtet man doch, daß durch jenes Volk Unfug angerichtet werden und ein allgemeiner Auflauf entstehen könnte. Es wird daher für gut erachtet, daß jedes Ort gutes Aufsehen habe und sich gerüstet halte. Inzwischen wird an Zürich geschrieben, es möchte Bern ersuchen, zu Vermeidung von Ungelegcnheiten das Volk fortzuwehen. I». Der spanische Ambassador Alfonso Casati berichtet, es Hütten abermals etliche Fremde mit Zuthun des Landvogtes durch Sargans nach Italien dewPaß genommen. Beschlossen: Lucern soll jemand abordnen, um der Sache uachzufrageu und den Landvogt von solchem unbefugten Vornehmen abzuhalten. Dem Prälaten zu Pfüfcrs laßt man befehlen, die aufgestellte Wache fortbestehen zu lassen und zu verstärken, um fremdes Kriegsvolk abzuhalten. «. Wegen der dem Regiment des Obersten Ulrich von Schwyz schuldigen Zahlungen wird ein Schreien an den Herzog von Savoyen bewilligt. Alan läßt auch mit dem Gesandten de Tvrnetta reden, daß er die Sache bei Hof empfehle, «t. Nachdem durch den Propst della Scala zu Mailand Veranlaßung gegeben worden war, daß die Zahl der eidgenössischen Studenten an dem Eollegium daselbst vermehrt werden möchte, laßt man darüber an den Cardinal Borromeo und den Propst schreiben, v. Der Bote, welcher die Schreiben an die sieben Zehuden im Wallis überbracht hat, berichtet, daß die Antwort ans den Landrath verschoben worden sei, daß es der Religion halber im Land ziemlich gefährlich aussehe, und daß die Walliscr vorhätten, 14 Mai und Juni 161k, ' „die Eanzcln oder Religion freizustellen". Mau erachtet für nothweudig, beförderlich Gesandte au die Gemein- den zu schicke», um das Eine und Andere zu verhindern. Weil zu diesem leidigen Zustande das ärgerliche Leben der Priester nicht wenig Ursache giebt, so kann mit Bischof und Capitel ernstlich wegen einer Reformation gesprochen werden. Mit der Gesandtschast werden beauftragt: Lucern, Schwvz, Freiburg und Solo- thurnZ. Weil der Herzog von Longneville mit Bern eine Eonferenz gehabt hat, so will man abwarten, was auf derselben ausgerichtet worden ist. Alan hört auch über diese Angelegenheit die beiden französischen Ambassadoren und ein kölligliches Schreiben am""). §»'. Weil die Studenten im Collegium zu Mailand mehr ausländische Sitten als Anderes lernen, so wird als Mittel dagegen vorgeschlagen, zu Ascona für die schweizerischeil Studenten eine Schule zu errichten, wo ein ans Luggarus Gebürtiger bereits durch sein Te-! stament eine Schule erstellt bat, und selbige den Vätern der.Gesellschaft'Jesu zu übergeben. Es ist deßhalb bereits an den Papst und Eardinal Farnese geschrieben und die Sache auf guten Weg gebracht worden.! Mail will zu Rom nochmals sollicitieren, damit die Sache ausgeführt werde. dS. AS. u. Thurgau.) i. Die savoyischen Thaler, welche ungleichen Gehalts und an etlichen Orteil verrufen sind, sollen von den Orten, welche münzen, probiert und die Probeil nach Lucern geschickt werden. Lucern wird älsdann die Thaler auch abrufen und in der Münze auswechseln lassen, damit sie dem genieineu Mann „abkommen", k. Uri soll eingedenk sein, den Bericht des Obersten von Bcroldingen über die Gründung des Eollcgiums zu Ascona nach Lucern zu schicken. Man sehe auch im Abschnitt Herrschaftsangclcgenheitcn., LlUldstrafschaft TliUlMN. ll>. Art. 40g. Gotteshäuser, Klöster. Die Gesandten ans dem Nidwaldnereremplar. 15. Conferimz Berus mit dem Herzog von Lvugueville. Aarberg. llttZt, 2il. bis 2V. Mai (11.—li). a. K.) und bis S7. Juni (1.—7. a, K.) Staatsarchiv Bern. Neuenbürg Bücher 15. Ii', ^'antonsarchiv Basel. Eidgenössische Abschiede aniiis I0i7, 1618 Gesandte: Bern. Albert Manuel; Anton von Graffeilried; Johannes Frisching; Kaspar von Grasten- ried; Hans Rudolf von Erlach; Beat Ludwig Michel, Herzog von Lvugueville, Claude Antonie Zu v. Die Abordnung bestand aus Walthart Amrhyn, Ritter, des Raths von Lucern, Heinrich Rcding, Ritter, Alt-Landannnan, von Schwvz, Peter Falk, des Raths, von Frciburg und Hans Gibclin, des Raths, von Solothnrn, In einem Schreiben vom 9. Mai erklären die VII katholischen Orte, daß diese Gesandtschaft in die verschiedenen Zehnden kommen werde, um dieselben von der beabsichtigten Grncncrnng des Bündnisses mit den drei Bünden abzumahnen, „Sollte wider Verhofsen und cid- und bundcs- „genössischcm und ländlichen Berschel! nnscrn Gesandten die Versammlung bei dem einen oder andern oder allen lobl. Zehnden versagt „werden oder ans unser gntherhiges Bcgcrcn nit eine stündliche willfärige, sondern abschlügige Antwort ervolgcn, so söllent sc, einem „oder anderem söllichcm löblichen Zchcnden das Recht darschlahcn und anwiesen, wie es dann bh einer löblichen Ehdtgnoschasst „brüchlich ist, und wir gcthrmvcnt sh unsere G. L. G. und P. Ai, und L,, der frommen Landtschaft Wallis in söllichcm fal „sich nit beschweren, sonder gutlwilig und fründtlich gestatten werden, obwol wir eines bessern uns getrosten! und erwartend sind." Zu Der König schreibt: dlous avons asteü dion intorino/, par la» dir». da Via cd, Uiron na» Anilmuknrdllur» par data da la kavoradlo dsmonstration cpia von» ava/. l'aiot paroistro ü notrv aber Doumn Iv Duo da DonFuvviüa od In pro- tootion, cpiu vous avan priss da I», justiao da, »a aausa oontro In mauvaiso proaadura at las antrsprisas indaua!? clu Danton da Borna, nan .Villa/, ot Donladara/, Da ijua^ nou« avoiu, In an voul» tasmoiznar pur vosto lattra >o xra, czua nous von» soavons st Von» prior da oontinuor an aasta bonna volonto anvar» notra >Iit Dousin ü luz- -Uder ü »ortir da aa diWrand pai- guvlqus von uaaominvdainant,,. Beide Anm, ans dem Kantonsarchiv Frciburg: Lu- cerner Abschiede Bd. 67. Mai 1618. 15 Busson. Gegenwärtig bei den Verhandlungen^ ist auch Chamoisy, Ambassador von Savvyen, und Vigier M Namen beider französischen Ambassadoren. Die Verhandlungen beziehen sich ans das vermöge des Burgrechtes mit Neuenburg von Bern angesprochene Judicaturrecht in den neuenburgischen Streitigkeiten. Nachdem der Herzog denen von Bern Linen Marchtag nach Walperswyl hatte ansagen lasseil, ans welchem Bern aber nicht erschien, erklärt Busson, daß der Herzog alle Verträge gewissenhaft beobachten werde, daß aber in keinen Arten und Verträgen (dieselben werden verlesen) sich ein Artikel finde, daraus man auf eine Gerechtigkeit oder Rechte schließen könne, welche der Herzog über sich oder die Sachen der Grafschaft Neuenbnrg ertheilt hätte. Und wenn auch die Grafen von Neuenburg Mitbürger von Bern seien, so haben sie das Ehrenbnrgerrecht, welches alle Ansprache der Herrlichkeit ausschließe lind keine Jurisdiction oder Superiorität mit sich bringe, wie auch aus dem Vertage mit dem Herzog Leonor von Orleans hervorgehe. Freilich bestehe ein Artikel, welcher sage, daß, wenn Streitigkeiten zwischen den Grafen und den Bürgern von Neuenburg entstehen, beide Theile dieselben vor die Herreil von Bern bringen solleil; jedoch gehe daraus nicht hervor, daß die Herreil von Bern nvth- wendige Züchter sein müssen, sondern daß sie nur „willkürliche" seieil, wie aus manchen Acten hervorgehe wtd auch daraus, daß für Anrufung der bernischen Judicatur keine Verbindlichkeit ausgesprochen und daß Bürgerrecht zu Nohen und Frommen der Grafen von Neuenbürg errichtet worden sei, was nicht der Tall wäre, wenn dasselbe dem Fürsten Obere und iiothwendige Nichter setzte und ihm dadurch das vor- "Lhliiste Stück etiles hohen Standes entzöge. Daß das die ursprüngliche Meinung der Parteieil gewesen sei, 3che alis den Acten von 1407, 1460/1450,1454, 1474 hervor, namentlich aber aus dem Spruche vom 14. Mai ^6, hg sage, daß die Herren von Bern die Parteien gebeten hätten, daß sie ihnen Macht und Gewalt ertheilen möchten, über ihre Streitigkeiten zu urtheile», und dieß drei Wochen nach Errichtung des Burgrcchtes; überdies; hätten sie zu dem Urthcite von 1454 den Eonsens der beiden Parteieil vermöge des Blirg- ^ehts gefordert. — Bern täugnet diese Behauptung der Vertreter des Herzogs und weist aus dein Burg- ^echt selbst und aus frühem Beispielen von 1451, .1475, aus Sprüchen vom 26. Juni 1548, 61. Juli 1548, April und 10. Juli 1557 nach, daß die Grafen von Neuenbürg die Judicatur Berns anerkannt haben, "hne vorher ihre Einwilligung dazu gegeben zu haben. (Den 25. Februar (a. K.) 1618 hatte der Rath zu Bern ein Cvntumazurthcil zu Gunsten der vier Mini- ^"ur, deö Raths und der Gemeinde von Neuenbürg ergehen lassen. Das Detail der Verhandlungen ist in ^Uein über 100 Folioseiten haltenden Protokoll nebst einer Menge auf diese Verhandlung sich beziehenden ^etenstücken im Bernerarchiv. Neuenbürg Bücher 14 14 niedergelegt.) Conferenz der V katholischen Orte. Weggis. KU», 25. Mai. Staatsarchiv Lucern. Vlbsch. Verrichtung des eidgenössischen Krnßes wird ein Schreiben Solothurns verlesen, deßqleiche» die Antwort Zürichs ans das unlängst von Lucern aus ergangene Schreiben, ferner der Bericht Lucerns was es im Nheinthal und in Sargans, zu Bremgarten, Mellingen nnd Baden Vorsorgsweise angeordnet habe. Man will wegen des deutschen Kriegsvolkes, das sich noch immer in Berns Gebiet aufhält, dießm»> weder an Bern noch an Zürich schreiben, damit ihr Hochmuth nicht noch größer werde. Man soll abe> an allen Orten gute Aufsicht haben und sich für jeden Rothfall gerüstet halten, um allfällig Freiburg u»' Svlothurn beispringen zu können. Dem Landschreiber und dem Untcrvogt zu Baden wird anbefohlen, da? Volk, wenn es dort durchzuziehen Miene machen sollte, mit einer Anzahl redlicher Leute von der Grafschaft abzutreiben. Dem Landvvgt zu Sargans wird wegen Aufstellung von Wachen geschrieben. Auf einer all gemeinen Tagsatzung könnte bei Zürich über den Aufenthalt dieses fremden Gesindels geklagt werden, zumal Zürich und Andere so viel Wesens gemacht haben, wenn die katholischen Orte fremdes Volk nur durchpassiere» ließen. I». Aus einem Schreiben des Bischofs zu Chur hat man de» leidigen Zustand der Religion in de» Blinden vernommen. Man will bei vertrauten katholischen Personen daselbst Erkundigung einziehen, wie geholfen werden könnte. Da etliche Herren von Uri wegen Privatgeschäften nächstens nach den Bünde» reisen, so wird Uri ersucht, Erkundigung durch dieselben einziehen zu lassen. Es könnte auch mit dein ober» Bund, was die Religion betrifft, eine dem Burgrecht mit Wallis gleichförmige Verständnis; eingegangen werden. Der Bischof wird hicvon in Kenntnis; gesetzt und ihm die Bereitwilligkeit Hülfe zu leisten von Sei» der Orte ausgesprochen. «. Wegen der ausstehenden Zahlungen an das Regiment des Obersten Ulrich vo» Schwhz wird abermals ein Fürschreibeu an den Herzog von Savoyen bewilligt, «k. Die Instruction sitz die Gesandten ins Wallis wird verlesen und genehmigt. « . Der savohische Ambassador, Freiherr von Tornett», beklagt sich, daß der Herzog von Mantua von Uri, Schwhz und Unterwalden einen Aufbruch verlangt habe, und wünscht, es möchte derselbe, damit nicht von neuem das Feuer angefacht werde, eingestellt werden, zumal da früher ausgemacht worden sei, das; man keinen Volksaufbrnch gestatten wolle, man habe denn auf einer Tagsatzung berichtet, aus was für einem Grunde und zu welchen; Zwecke derselbe verlangt werde. Uc> und Unterwalden nid den; Wald, welche den Aufbruch bewilligt haben, zeigen an, warum dicß geschehe» sei, nämlich allein zum Schutz der Mantnanischen Lande und mit den; ausdrücklicheil Vorbehalt, daß de> Aufbruch keinem verbündeten Fürsten nachtheilig sein dürfe. Die übrigen Orte sind der Ansicht, die Sache wäü besser unterblieben, besonders mit Rücksicht auf die gefährlichen Läufe im Vaterland, nnd damit nicht ändert Fürsten Gleiches unternehmen und die verbündeten Fürsten nicht die Pensionen und Zahlungen aus U» willen Hinterhalten. Die Gesandten nehmen die Sache zu Handeil ihrer Obern in den Abschied, damit dies» sich darüber erklären. Lncern zeigt an, es habe bei diesen schweren Zeiten den Seinigen bei hoher Straft verboten, sich in irgend einen Dienst zu begeben. Wer von den Seinigen dingen wollte, auf dessen Perso» und Gut würde ohne Rücksicht gegriffen werdeil. Die Namen der Gejandtcn aus dem Schwyzerercmplar. Juni 101«. 17. Erneuerung des Bundes zwischen Bern und Wallis. Sitten. Ml«, 2. Juni. Staatsarchiv Bcr». WaMS-Biichcr Nr. L. S. ltt. Gesandte: Bern. Niklaus von Mülinen, Anton Tillicr, des kleine», Marq>iard gehender, Jakob Vi kcirt, des großen Raths. Wallis. Abgeordnete des Bischofs nnd Domcapitels, der Landshauptmann Kalberinatten und Rathsboten der sieben Zehnden, deren iliamen nicht aufgeführt sind. ». Feierliche Begrüßung in der Kirche U. L. Frauen. Die Abgeordneten Berns legen ihren Gewaltsbrief vvin 25. Mai vor. Bei offenen Kirchthüre» wird vor beiden Tbeile» der Bund vom 7. September 1475 mit dessen Erläuterungen verlesen und dann der Eid auf denselben geleistet. (Der Bund ist abgedruckt auszüglich i» Abschiedband 41. S. 5K5 und in lateinischer Version wörtlich im Archiv für schwer Zerische Geschichte, Band I II. S. 216.) Den Gesandten wird von Bischof Hildebrand, dem Domcapitel und bnn Landshauptiuann und Rath der sieben Zehnden eine Urkunde der vollzogenen Beschwörung auf den 2- Jnni 1618 ausgestellt; Bern stellt unterm 11. Juni einen Revers aus. I». In Folge der Beeinträchtigungen der Walliser durch die Untcrthanen des Gouvernements Aelen schlägt Wallis nach den Bestimmungen des Bündnisses Bern das Recht vor und ernennt seinerseits zwei Schiedsrichter; es ersucht Bern, ebenfalls Zwei zu wählen. Sollte der Streit nicht beigelegt werde», so will Wallis seine Klage vor die übrigen Eidgenossen bringen und bei denselben Recht suchen. «. Es wird in den /Abschied genommen, daß man dem Gotteshaus St. Moriz seine alten Ncchtsame und sein Einkommen erhalten möge. Zugleich erbieten sich der Bischof, der Landshauptmann und die Landschaft Wallis auf die Klage, daß dem Spital zu der neuen Stadt bin Einkommen „verhalte» werde", Abhülfe zu treffen, «i. Bern wird ersucht, über den Ncchtshandel zwischen dem Castellan von Morse (Morge, Mörell?) und Moriz Rindgiu (?) oder Landshauptmann Jossen und seineu Mitinteressierten durch seine Obrigkeit absprechen zu lassen. 18. Cvnfercnz der VII katholischen Orte. Lucern. MI«, 7. Juni. Staatsarchiv Lucern. Ahsch. t. Peter Jmfeld, Landammann, bvit Obwaldeu; Johann Letl, Laudantntanu, von Nidtvaldeic. Zug. Alelchior Brandenberg, Statthalter; iHans?s Jten, des Raths nnd Seckelnteister. Frciburg. PeterFalk, des Raths. Svlothurn. HansGibelin, Gemeinmann, des Raths. A,. Veranlassung zll dieser Zusammenkunft ist die aus Wallis eingelangte Antwort/ welche auf der Erneuerung des Bündnisses mit den Bünden beharrt. (S. Absch. 8 -r.) — Nachdem man den Inhalt der Bünd- 3 18 Juni 1618. nisse, sowie andere Schriften, auch ein Gutachten der französischen Ainbassadorcn angehört hat, wird beschlossen, mit der Gesandtschaft nicht länger zu zögern, zumal da man sich einerseits viel verspricht, wenn der Abschied von Visp ins Werk gesetzt wird, andrerseits Bern starke Praetiken in der Landschaft übt und die Vorgesetzten an sich zu ziehen sucht, gleichwie die von Zürich in den Bünden auch thun. Die Gesandten sollen künftigen Donnerstag Abend in Svlothurn eintreffen, alsdann mit ihrer Instruction, die von den französischen Ambas- ^ sadoren noch verbessert werden kann, ihre Reise antreten und sich zuerst nach Sitten zu dem Bischof verfügen. Dort sollen sie das königliche Breve sammt den übrigen Schreiben übergeben und weiter thun, was nach eigenem Befinden und dein Befehl der Orte nothwendig ist. Oberst Amrhpn will sich dieser Reise halber entschuldigen wegen der Gefahr, welche der Stadt Lucern von den an den Grenzen befindlichen Mansfeldischen Landsknechten bevorstehe, und weil er seines Amtes halber jede Stande zum Auszug gerüstet sein müsse. Die übrigen Gesandten sprechen ihm freundlich zu, sich diesem wichtigen Geschäft nicht zu entziehen, k. Dem Landschreiber in den Freien: Aemtern wird befohle», gegen das herumstreifende Mansfeldische Volk Wachen aufzustellen und demselben den Paß nicht zu gestatten. Gleiche Fürsorge wird er auch zu Mellingen nnd Bremgarten, Schwyz zu Napperswpl treffen. «. Die Orte sollen ihren Gesandten ans nächste Jahr- rechuung Befehl geben, daß den Katholischen zu Glarus in ihren Streitigkeiten mit den Reugläubigen zu ihren: Recht verhelfen werde, ferner für ein Schreiben an den König von Frankreich wegen Verbesserung des Gardedienstes zu Paris, desgleichen wegen des Spans des Grafen von Eins mit etlichen Gemeinden in: Rheinthal. «!. Die Gesandten nach Wallis sollen bei den französischen Ambassadoreu zu Solothurn um die Pensionen und Distributionen anhalten, sonst würde man veranlaßt, eine Gesandtschaft nach Frankreich abgehen zu lasse». Gleiche Instanzen sollen auch an die beide,: anderen Ambassadoreu (den spanischen und den savvpischen) gerichtet werden, v. Auf der Jahrrechnung zu Baden wird jedes Ort seinen Antheil an die durch den Salzkaus zu Hall verursachten Kosten an Lucern entrichten; trifft jedes Ort 7 fl. . Die Namen der Gesandten aus dem Schwyzcrcremplar. Zu !». Gesandte waren die schon oben zu Absch. 1V a. angegebene». Sie erhielten den Auftrag, in alle sieben Zchndcn zu reisen nnd den Gemeinden die Bestimmungen des mit den katholischen Orten bestehenden Burg- und Landrechtcs anscinandcrzuschen und die Unvereinbarkeit desselben mit dem mit Bünden zn erneuernden Bündnisse darznthun. Die ausführliche Instruction für diese Gesandten liegt im Staatsarchiv Lucern: Acte» Wallis. IS. Conferenz von Zürich, Basel und Schaffhausen. Zürich, t«1L, 12. Juni. (2. a.K.) Staatsarchiv Zürich. Schreiben des Gnbernators zu Mailand an Alfons Casati vom 12.Jnni 1618. „Des? Herren Schrybcn vom 8. dist Hab ich empfange» und alles, was die Catolischen Ort begcrendt, wiirdt gcrüst und angestclt syn, ein herrlicher luxasnior und gute Büchsenineisicr. Dcstglichen wird der Grass von Sulp auch mit Volck versaßet syn; zudem wird man inen von discm Herzogthumb sovil Volcks zuschicken, als sy bcgerendt und wann sy mincr Person bedürftig syn, will ich zn inen kommen und »nn leben von herzen gern für sy zusehen versprochen haben." — Den 17. Juni sodann schreibt cm „By den Corner von üch nfs Anhalten diser Orten abgefertigt, Hab ich üwerc 3 Brief empfangen, darauf ich knrhlich antwort gib, das neinlich ich den nächsten ohne Vcrliernng der zyt bis inn 2900 ze snß und ein gute anzal zn Rost will gegen der Herren Eydtgnosscn grenzen rucken lassen, inmasten die Katholischen Ort begercndt, uss daß sy vcrgwüstt sygcnt, daß Ihr Majestät Hilf gwüst und bcrcidt syc sowol zu ihr der Orten Wolfart und dcst H. Katholischen Glonbcns Dienst, wie es die Pündtnnst, so sy mit Ihr Majestät haben«, in haltet und vermag, und wofern sy noch mehr hilf bcddrfcnt, soll sy inen ohne Verzug gesolgcn; und dist werden! ihr jedem der vcrpündtcn Orte anmelden und warten uss Bescheid!, ob ich dist Volck wyter hinyn in der Herren Eydtgnosscn Land solle Züchcn lassen, und hiemit gib ich üch Bericht, daß dist Volck am langen See und by Färist nmbhcr ligcn wird." (Kantonsarchiv Freiburg: Solothurner- u. s. w. Abschiede. Bd. 72.) 21. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogtcicn regierenden XII Orte zu Lauis. 1VI8, 24. Juni (auf St. Johannes). tkantiuiSarchiv Basel. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel. Bern. Johann Rudolf Steider. Lucern. Jost Pshffer. Uri. Johann Kaspar Arnold, Landfchreiber. Schwhz. Sebastian Büeler, Alt-Commissarius zu Bellenz. Unterwalden. Jvhann von Flüe. Zug. Johann Anderinatt, Alt-Seckelineister. Glarus. Heinrich Trüinpi, Lands- sähnrich. Basel. Bernhard Brandt. Freiburg. Johann Reiff, Bürgermeister. Svlvthurn. Johann Jakob von« Staal. Schaffhausen. Johann Kourad Goßwhler, Rathschreibcr. DaZ Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelcgcnheiten: Vier cmietbirg. Vogteien iidcrh. s?. Art. 19. Allgemeine Vcrwaltungssachcn. Landvogtei Lauis ». ,, 174. Polizeiliches. t. Art. 192. Handel und Verkehr. . „ i>». „ 294. Verschiedenes. I«. » 17S. Polizeiliches. , «, «I, «. . 99 — 101. Jnstizsachcn. i. „ 13U. Justizsache». 22 Juni 1618. SS Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. IKI8 , nach 24. Juni (nach St. Johannes). RnntoilSarchivc Basel. Zug. Frcibur«. Gesandte: Dieselben, welche im Abschied 21. Das Verhandelte findet sich ini Abschnitte Herrschaftsangclcgcnhciten: Landvogtei Luggarus. ». Art. 108. Zollsachen. l. Art. 104. Handel und Verkehr. . . 1» „ 191. Verschiedenes. z;. . 9S. Jnstizsachen. » „ v. . 164. Kirchliches. l» . 183. Klöster. U,v. 93. 94. Jnstizsachen. Laodvogtei Maiutbal i. . 201. Jnstizsachen. I» aus dem Freiburger-, t aus dem Zugereremplar. SS. Conferenz der V katholischen Orte. Weggis. lkt», 2». Juni. Staatsarchiv Laccr». Absch. so -m»o 11ns. XI. IUI. IZ. Gesandte: Lncern. Oberst Heinrich Cloos, Ritter, des Raths und Venncr. Uri. Emannel Bcßlcr, Alt-Landaininann und Pannerherr; Melchior Megnet, Alt-Landaimilann nnd Landshanptinann. Schwyz. Jost Schiller, Landammann; Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammann nnd Pannerherr; Gilg Frischherz, des Raths. Untcrwalden. Peter Jmfeld, Landamiuann, von Obwalden; Johann Leu, Landammann, von Nidwalden. Zug. Melchior Brandenberg, Statthalter; sBeat Jakob) Meyenberg, des Raths. z». Der französische Dolmetscher, Herr Johann Vigier, ans dessen Wunsch die Zusammenkunft ausgeschrieben worden ist, hält über die Angelegenheit des Herzogs von Longneville einen weitläufigen Vortrag und bittet, die nach Baden reisenden Gesandten mit vollkommenem Befehl abzuordnen, damit diese Sache zu gutem Ende gebracht und Unruhe in der Eidgenossenschaft vermieden werde. — Man erwidert dem Dolmetscher, daß man sich bemühen werde, dem Geschäft einen guten Ausgang zu geben. I». (S. n. Vier eunetb. Vogteien überh. und Lauis.) «. Auf das freundliche Schreiben des Erzherzogs Leopold wegen des Mansfeldischen Volkes läßt man dem Ambassador Casati wieder freundlich danken und zugleich um die Pensionen anhalten; zu Baden soll dieß gegenüber den französischen Ambassadoren auch geschehen. «I. Eine gleiche Mahnung wird an den Herrn de Tornetta bei Gelegenheit des Schreibens erlassen, welches der Herzog von Savove» wegen Ueberantwortung der Stadt Vercelli geschickt hat. v. (S. Baden.) k. (S. u. Engelberg.) Man° sehe auch in den Abschnitten Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten: Grafschaft Baden. «. Art. 1S2. Localcs. Vier eunetb. Vogteien überh. I». Art. 91. Mttnzsachen. Landvogtei Lauis. I». Art. 173. Polizeiliches. Schirmvogtei Engelberg. Art. 7. Juli 1618. 2S 24. Jahrrechnungs-Tagsatzung. Baden. 1618, I bis 20. Juli. ^t»i>!» Zürich. tleot.XII, isa. kor S7 ». Acla der I.ühclische» ONHc» Vest.XI, IM. Staatsarchiv Lucer». Zldsch. >Iv nuiin jkitj, XI. sol.tg. Kantoilsarchiv Aargau. Gemeine eidgenössische Adsci'iede Bd. 13. KailtonSarchiv Solotlinvtt. Z^adische Adschiede. vd. 62. Gesandte: Zürich. Haus Heinrich Hvlzhalb, Bürgermeister; Hans Ulrich Wolf. Statthalter und des Naths. Bern. Hans Rudolf Sager, Schultheis!; Adrian Knecht, Venner und des Raths. Luccrn. Hans Jakob Sonnenberg, Rittee, Schultheiß und Pannerherr; Heinrich Clovs, Ritter, Oberster und des Raths, biri. Heinrich Trösel), Landannnann; Johannes Plantzer, Landsfähnrich und des Äiaths. Schwyz. Jost Schilter, Landannnann; Gilg Frischherz, des Raths. Unterwalden. Hans Wirtz, Alt-Landanunann; Sebastian Wirtz, Statthalter und des Maths, von Obwaldcn; Johann Leu, Ritter Landannnann, von lllidwalden. Zug. Peter Staub, Alt-Annnann; Beat Jakob Nkehenberg, des Raths. Glarus. Fridolin Vussi, Landannnann; Niklaus Schiller, Landshauptmann und des Raths. Basel. Hans Lukas Jselin, der Jüngere; Hans Friedrich Nyhiner, Stadtschreiber. Freiburg. Jakob Vögcli, Ritter, Oberster und des Raths; Heinrich Lainberger, Alt-Burgermeister und des Raths. Solothurn. Peterinanii Suri, Schultheiß; Johann von Roll, des Raths. Schaffhausen. Hans Heinrich Schivartz, Bnrgerineister; Hans Konrad Peher, Statthalter und des Raths. Appenzell. AchatiuS Wiser, Landannnann, von Jnner- rhvden; Kvnrad Zelliveger, Laiidannnanii, von Außerrhoden. XIII örtische Geschäfte. ii. Nach Verrichtung des eidgenössischen Grußes zeigt Vurgernleistcr Holzhalb an, daß die Ocsterreicher "l Betreff des Salzes, das in die Eidgenossenschaft geführt werde, vielerlei Neuerungen einführen, indem 5lc die Fässer kleiner und nicht voll machen, und daß die Fässer an andere Orte, nicht mehr nach Kempten und Rüti, geliefert werden sollen, was dem Versprechen, das die österreichische Regierung vor wenig Jahren gAhan, zuwiderlaufe. Es wird daher dem Erzherzog Maximilian frenndlsch, aber ernst geschrieben, er Möchte die Neuerungen abstellen und das Salz wie bisher der Eidgenossenschaft zukommen lassen. I». (S. u. deutsche? gemeine Vogt, überhaupt.) DerAbschied desPracticierens nndTrölens halber wird verlesen. Man beschließt, bei demselben zu verbleibe» und ihn aufrecht zu erhalten. «1. Zürich macht darauf aufmerksam, was für Beschwerden der Münzen wegen laut werden. Obgleich oft gute Ordnungen und Valvationen Mnacht worden seien, sei man doch nie dabei geblieben. Die letztes Jahr von ihm festgesetzte Münzordnung habe es öffentlich anschlagen lassen, und es gedenke daran festzuhalten. Nach Verlesung dieser Ordnung linde» die Einen dieselbe nicht unpassend, Andere, die am meisten mit dem Reich verkehren, können sie nicht annehmen, obgleich sie gern eine „beständige" Ordnung hergestellt sehen würden. Die verlesene Münz- mdnnng wird in den Abschied genommen. «. Die Ambassadoren des Königs von Frankreich, die Herren de ^ic und Miro», theilen ein Schreiben des Königs zur Verlesung mit, in welchem dieser die Gesandten ermahnt, das Ihrige zu Beilegung des wegen des Burgrechtes zwischen Bern und Neuenbürg entstandenen Streites zu thun, auf daß er, wenn Bern in seinem Verfahren beharren sollte, nicht genöthigt würde, Mit der ihm verliehenen Macht den Herzog von Longnevillc, seinen Oheim, zu schützen. Hernach hält jeder rmen Vortrag. Den andern Tag erscheint Register, des Herzogs von Longueville Rath und bevollmächtigter 24 Juli 1618. Gesandter, mit einem Schreiben des Herzogs und hält gleichfalls einen Vortrag. Dann erläutert Regnier seine Proposition weitläufig in französischer Sprache und beleuchtet des Herzogs Ansprüche. Seinen Vortrag legt er hernach in deutscher Sprache vor. Nachdem diese Vorträge und Schreiben angehört worden sind und die Ambassadoren sich entfernt haben, bemerken die Gesandten Berns, auf der Ambassadoren des Königs zwei „träffe und nachtheilige" Vortrüge würden ihre Herren und Oberen seiner Zeit zu antworten wissen und das Gegenthcil darthun; sie hätten den Befehl, sich in keine Erörterung einzulassen, da solches dem Burgrecht zuwider sei. Weil die bisherigen Conferenzen fruchtlos geblieben sind, so wird nach erfolgter Rücksprache mit den Ambassadoren und den Gesandten von Bern beschlossen, daß die sechs Orte Zürich, Lucern, Basel, Freiburg, Solothurn und Schaffhausen in aller Namen die Parteien zu einer dritten gütlichen Cvnferenz auffordern sollen, an welcher die Gesandten der erwähnten Orte nicht als Richter, sonder» bloß als Vermittler theilzunehmen haben. Innerhalb dreier Wochen werden die Gesandten der sechs Orte Bern dafür zu disponieren suchen. Willigt dasselbe nicht ein, so soll alsdann eine Gesandtschaft der zwölf Orte sich nach Bern begeben, damit ohne Aufschub das streitige Geschäft erledigt und der Friede erhalten »verde. Dieser Beschluß wird dem König von Frankreich durch ein Schreiben mitgetheilt und derselbe gebeten, den Herzog zu bestimmen, daß er inzwischen nichts Unfreundliches noch Thätliches vornehme. Der Herzog und Bern tverden schriftlich ersucht, sich zu dem Vorschlag zu bequemen. Alle Schreiben und Vorträge werden dem Abschied beigefügt. Die Stände habe»» ihre Ansicht Zürich mitzuthcilen. Bern schickt auf das an dasselbe gerichtete Schreiben eine Antwort (cl. cl. LI. Juli), in welcher es unter Andern» erklärt, daß es bei den Verträgen und dem Burgrecht fest beharren »verde, und seinen Entschluß anzeigt, die Vermittlung der sechs Orte nicht airzunehmen, Der Prälat von Wettingen bittet um Fenster und Wappen der Orte ^ in den neugebauten Kreuzgang des Gotteshauses Gnadenthal, Obwalden in sein neugebautes Schützen-! Haus, Zug um Fenster und Wappen für den Fähnrich Schund, Wirth zu Baar, der bisher in seinem Hause solche gehabt, die aber jetzt verblichen seien. Die Airsuchen »verde» in den Abschied genommen, z». Diejenigen Orte, welche dem Wirth zürn weißen Wind in Einsiedeln, Kaspar Lindauer, Fenster und Wappen in seine »reue Wirthschaft, die ihm abgebrannt war, versprochen haben, »verde» von Lindauer gebeten, ihn zn bedenken, da Fenster und Wappen bereits gemacht seien. Is. Obgleich auf letzter Jahrrechnung beschlossen worden war, wie man es mit den fremden Bettlern, Landstreichern und denen, die mit Brandbriefen Obrigkeiten und Privaten täglich überlaufen, halten »volle, so wird de»»» Beschluß doch schlecht nachgekommen.! Die Orte »verde»» ermahnt, darauf zu achten, daß nach Inhalt des Beschlusses verfahre» »verde, i. c sei» Gebiet eingelassen und ohne vorhergegangenen Bericht an die lueernische Grenze verlegt habe. Die Bitte, das Kriegsvolk a» andere Orte zu verlege», sei nicht berücksichtigt worden. Weil nicht bekannt sei, was Bern mit diesem Kriegsvolk beabsichtige, so habe Luccrn eure Anzahl der Seinigen mit großen Kosten wehrhaft machen müssen. Lucern fordert die Vergütung dieser kosten von Bern. Die Ausrede, daß das Kriegsvolk wegen des Herzogs von Savvhcn und bis zur Übergabe der Stadt Vereelli aufgehalten werde, sei unstatthaft, da der in Lucern residierende Ambassadvr ^klärt habe, der Graf von Mansfeld -sei längst beurlaubt und bezahlt. Schwhz und Glarus erklären, die Wachen in der March, in Uzuach und Gaster seien aufgestellt worden gemäß der Erbeinigung mit Oesterreich Md um die Unterthanen gegen das fremde Gesindel sicher zu stellen, welches unangemeldet nach Blinde» gHvgen sei. Sollte redlichen Leuten Ungemach widerfahren sein, so thne das ihren Herren und Obern leid. Bern läßt es des gemeinen Passes halber beim vorjährigen Abschiede bewenden und wiederholt seine Protestatio», daß es das Mehr in dergleichen Sachen nicht gelten lasse. Es führt ferner zu seiner Entschuldigung daß nach geschlossenem savohischcm Frieden die Mansfcldischen Truppen um den Dnrchpaß angehalten hätten, den man nicht habe abschlagen tonnen. Weil sie von dem Herzog nicht ganz bezahlt worden seien und deßhalb ans Geld und Restitution der Stadt Vereelli gewartet hätten und viele Presthafte mit sich fahrten, habe sich Bern gedulden müssen und die Truppen von einem Ort in den andern verlegt, damit die Unterthanen nicht zu lange beschwert würden. Die Sache wird aä rekerouäum genommen. 1. n. Ii». sS-u. Baden.) Ii. . ans dem Aargauer-, i t. ans dem Lncerncr-, i>. anS dem Solvthnrncrercmplar, v. aus den „Acta der kath. Ortbcn" im Zürcherarchiv. Zu »I. Zürcherische Münzordnung. Anno 1617 ausgegangen. Die gol den cn S.ortcn. Eine französische Sonncnkrone rm 36 gute Batzen, lö gute Batzen oder 69 gute Kreuzer der Stadt Zürich Währung für einen Gulden gerechnet. Doppelte spanische Kronen 72 Schweizer Batzen. Einfache irr 36 g. Batzen. Mailändischc, Italienische Genuesische, Savoyischc doppelte Krone rrr 70 g. Batzen. Italienische und andere gemeine Kronen, Pistolet genannt, 14 gränig n-34g. Batzen. Ungarische und dergleichen Dukaten irr 38 g. Batzen. Venetianischc Dukaten, Zcchin genannt ^ 39 Schiveiz. Batzen. Portugiesische Kreuzdukatcn rrr 36 g. Batzen. Goldguldcn rr 2 Gulden. Niederländische einfache Goldguldcn mit zwei Köpfen rr 25 g. Batzen. Die zweifachen rrr 50 g. Batzen. Silberne Münzen. Genueser Silbcrduplon rrr 34 g. Batzen. Dnkatoncn oder Silberkronen irr 27 g. Batzen. Philippsthalcr oder Tölpell rr 25 S.Batzen. Derselbeil Ort oder fünfter Thcil — 5 S.Batzen. Reichsthalcr rr 23 g. Batzen. Spanisch ganz Regal rrr 22 S.Batzen. Spanisch halb Regal 11 S.Batzen. Viertel Regal rr Shi- S.Batzen. Achtel Regal rrr 2'/.^ S.Vatzen. Der Guldin Tbalcr rr 20 S. Batzen. Französisch Franken rr 10 g. Batzen. Französisch Kreuz Dickpfcnning — Gulden. Französisch gemein Dickpfenning, 6 geben ein Kreuz. Eidgenössisch und dergleichen Dickpfenning rr6 S. Batzen. Portugaleser Dickpfcnniiig rrr 12 Zürich Schilling. Die savvyisch Gattung groblächtcr Münz mit dem Kreuz (sind allhier vcrrnfts rrr 4 g. Batzen. Zu Ii. StadtschrciberNyhincr von Basel, der Gesandte ans dieser Tagsatznng, fügt im Baslercremplar bei, daß von der Forderung der Rückvergütung in der Sitzung nichts gesprochen worden sei. Juli 1618, 27 SS. Verhandlungen der Abgesandten der VII katholischen Orte in das Wallis. Sitten. I«1!t, 5. bis IS. Juli I«t!t. LnndcSarchi Tchw!>z. KantiinSarchiv Tolotftiir». Vcsondcvc Abscheide mit verschiedenen bennchbarten Orten, Band !>i, Gesandte: Luceru. Walther Ainrhhn, Ritter, des ckiaths und Stadtfähurich. Schlvhz. Heinrich beding, Ritter und Pannerherr, Freiburg. Peter Falk, des Raths. Svlothurn. sHa»s?j Gibclin, Landvvgt, Raths »nid Geineinniann, n. Nachdeiu die Gesandten beim Bischöfe eine Audienz erhalten und denselben nebst dem Abgeordneten ^ Domcapitels und den Landshauptmann Kalbermatter, den Vertreter der Landschaft Wallis, begrüßt, wegen der bevorstehenden Beschwörung des Bundes mit den III Bünden ihre Instruction eröffnet und die betreffenden Artikel ans den Bttndesbriefen verlesen haben, wird auf den 10. Juli ein gemeiner Landrath bon allen sieben Zehnden ausgeschrieben. Da bemerkt wird, daß zwischen den: Bischof und dem Lands- bauptmann etwas heimlicher Widerwillen sein möchte, wird Amrhhn beauftragt, mit Letzter»! sich vertrau- zu unterreden und von ihm die Mittel zu erfahren, wie man am besten den Zweck erreichen könnte, ^albermatter erbietet sich zu jeglichem Dienste, glaubt aber, daß man schon längst zu der Sache hätte thun sollen. I». Nachdem der Rath der sieben Zehnden sich versammelt hat, bescheiden die Gesandten der sieben ^te denselben nach alter Uebung auf das Schloß des Bischofs. Ihr Begehren wird dreimal nach einander abgeschlagen, da das Geschäft weder den Bischof noch das Domstift, sondern die sieben Zehnden allein an- lb'he. Die Gesandten sehen sich demnach genöthigt, in einem Stadthaus zu erscheinen. Hier eröffnen sie nach eidgenössischen Begrüßung ihre das Bündniß mit den III Bünden betreffende Instruction. sSiehe Ebschied 15 Anm. und Absch. 18 Anm.j Nach Verfluß einer längern Zeit wird ihnen endlich eine Antwort in abschlägigem Sinne gegeben und dieselbe dadurch motiviert, daß die Walliser ebenso freie Leute seien, als die beo sieben katholischen Orte und die Befugniß hätten, Bündnisse zu schließen, und auch schon solche geschlossen Hütten, wie diese. Uebrigens hätten sie von dem Vorbehalt nichts gewußt; denn niemals habe man ihnen bei der ^'Neuerung des Bundes mit den katholischen Orten diesen Artikel geoffenbart, und wenn sie schuldig seien, bon ersten Bund zu halten, so sei man umgekehrt auch schuldig, ihnen den siebenten Theil des Eschenthals wiederum einzuräumen. Die Gesandten der sieben katholischen Orte dringen darauf, daß der klare Buchstabe zu Gott beschworenen Bündnisse, des ersten und der nachfolgenden, aufrecht erhalten »verde. Dem vor ^htzehn Jahren geschlossenen Bündniß hätten sich die katholischen Orte widersetzt, hätten aber zuletzt nach- iwgcben, da mau sie versicherte, daß, »venu fünfzehn Jahre verflossen sein würden, dasselbe nicht mehr erneuert würde. Alan fordert sie auf, mit dem übrigen Klagpunkt entweder vor sie, die Gesandten, oder vor bw Orte zu treten. Daß aber jener Bund mit den Bündneru neben den von den katholischen Orten mit Wallis iwschlossenen Bünden nicht bestehen könne, gehe klar aus der ersten Bestimmung hervor, daß, wenn die Walli- unter einander in Streit gerathen, die Bündner den Span gütlich oder rechtlich entscheiden sollen, welcher Entscheidung die Walliser Folge zu leisten hätten; ferner daß die Walliser einen Obmann aus den Bündneru zu nehmen haben, was alles nach den Bünden der katholischen Orte mit Wallis nicht statthaben könne; zudem in dieser Bund zuwider uraltem katholischem Gebrauch mit Ausschluß der lieben Heiligen nur zu Gott be- hwvren worden. Auf die von den Gesandten der katholischen Orte an die Abgeordneten von Wallis gerich- ^ Aufforderung, den Inhalt der verschiedenen Bündnisse genau zu prüfen, erklären Letztere am folgenden ^ngc, daß sie bei ihrem früher gefaßten Beschlüsse bleiben und alles daran setzen »vollen; zugleich lassen die 28 Juli 1618. Neugkäublgon hitzige Worte vernehmen. «. Da-die Gesandten mit diesem Entschlüsse der Nengläubigen sich nicht begnügen können, halten sie nm eine neue Rathsversammlung an. In derselben beschweren sie sich über das unfreundliche Benehmen und ermahnen den Rath, er möchteZdoch- die Sache wohl überlegen, damit keine „Rechtsnbung" eintrete!: müsse. Ii: Folge dessen wird den Gesandten schriftlich eine endliche Erkenntnis; zugestellt mit dein Begehre::, sie möchten darüber resilicieren. Da ii: dieser Antwort auch die „frevenliche" Ansprache an dei: siebenten Theil des Eschenthales enthalten ist, so glanben sie, daß sie es der Ehre ihrer Herren und Obern schuldig seien, eine dritte Rathsversammlung zn verlangen und zugleich die Frage zu stellen, ob die Walliser das erste Bündnis; für gültig halten oder nicht. Trotz allein Zureden bleibt die Raths- i versaminlnng bei ihren: früher«: Entschlüsse. In Folge dessen schlagen die Gesandte«: ihnen das liebe göttliche eidgenössische Recht in stärkster und bester Form dar und ermahnen sie, mit der Beschwörnng des Bnndes mit den III Bünden noch zuzuwarten, bis die Sache rechtlich oder gütlich entschieden sei. Obgleich die Walliser sich „darob ziemlichermaßen entsetzt", bleibe«: sie doch bei ihrer Meinung. — Die Gesandten von Freiburg und Solothurn reise«: landabwarts, die vo«: Lneern und Schwyz laudauswärts. Auf ihrer Reise durch den größern Theil der Zehnden rede«: sie mit de«: Geistliche«: über die Sache. Diese beklage«: sich, daß man sie über die wahre«: Gründe bisher in Unwissenheit gelassen habe. In den ober«: fünf Zehnten finde«: die Gesandten, daß es mit der katholische«: Religion gar gut stehe, und daß dort so zu sagen keine Neugläubigen sich finden, «kl» Während der Betreibung dieses Geschäftes kommt man auch zu der Ansicht, daß es zweckmäßig wäre, die Capuciner in die Landschaft einzuführen, damit die Neuglänbige«: nach und nach ausgetilgt werde«:, die katholische Religio«: dagegen wieder zunehme und in ihre«: frühern Stand gesetzt werde. «. Was für „Trutz und Ungelegenheit" de«: Gesandten von denen von Sitte«: widerfahren ist, werde«: dieselbe«: zu Hause mündlich berichte«:. Zu i». Der Gegenvortrag des Landshcmptmanns und der Gesandten der Zehnden steht in sxdsnso im Freibnrgerercmplar« Lncerner Absch. Bd. l«7. Zu «. Die schriftliche Erklärung lautet also« „Wann aber wider Vcrhosscn uns begegnet, daß Ir nit allein den ersten Bund, Burg und Landtrccht, so erstlich mit den dry Catholischen Orttcn und dem Zcndcn Bryg, wie auch by wenig Tagen daby mit noch vier anderen Zenden, Sitten. Sidcrs, Visp und Gombs, Anno l4l7 ufgericht, für ungültig und nnkrästig erkhennent, sonder auch den Bund, so Anno WA beschlossen, auch den nachgehcndcre», da je einer den vorgchndcren allwagen eonfirmiert und bestätiget, dem Buchstaben einen anderen Verstaubt gebeut, und alio unsere crnstflhßigc gethane Vitt ganz nüzit vcrfachen mögen, nnangesächcn wir alles mit den wahren authcnlischcn vriglimlidus zn erscheinen uns ancrbottcn: Allso habent «vir nß schuldiger Pflicht und von tragenden starclhen Bevelchs wegen nit nnderlassen söllen, sonder (wvl w ir uns aller möglichen fründtlichcn und gcbürlichen Mittlen besäße», die Sachen zn Rnwen zn bringen, und alle WytlänffigkeiteN zu vcrmyden) den siarckhcn Bcvelch unserer Gnädigen Herren und Oberen mit sondere»! Schmerzen zn vollstreckhcn und iich sambt und sonderlich ernstlich auch ganz Eydt- und Bnndtsgnössisch, vcrmög der gemeinen Eidtgnössisch Nächten, zn vermahnen das Ir mit discm Bundschwnr mit den S loblichen Bünden in Itüotia, still stahn und innhattcn wöllcnt, so lange und viel, biß daß dise Strytigkheitcn cinüveders güetlich verlragen, oder aber mit dem Rächten nßgesprochen worden. Darninb dan«« «vir «ich an Statt und in Namen, auch nß Bevelch Hochwolgedachter unserer Gnädigen Herren und Oberen der siben Catholischen Ortten, das Göttliche liebe und Cidtgnößischc Rächt fürjchlachcnt, und hiemit fnrgeschlagen haben wöllent, und in ^ bester Form fiirgcschlagcn syn soll, so wol des« Rhctischen BnndS, alls auch deren von iich wyderstryttenden Artiklen halben, der znsamcn habenden lieben Bnndtcn, Burg- und Landtrechts. Actum 12/2. Iuly Anno ItilS. Der Siben Catholischen Ortten verordneten vier Abgesandte". Die einläßlichen Verhandlungen vor dem Reichstag in Sitten mit Replik und Dnplik finden sich in den Abschieden des Stadtarchivs Sitten, Band lölö—IL1!>. Juli und August 1618. 29 TS5. Erneuerung und Beschwörung des Bundes zwischen den Iii Bünden und Wallis. «hur. t«t», Z.t. Juli. KantonSarchw M khur. Der im Jahr 1282 zwischen den III Bünden und Wallis errichtete Bund war während vieler Jahre nicht mehr erneuert wurden. In Folge der gefährlicheil Zeitläufe war es 1600 rathsam erachtet worden, denselben zu erneuern und „in frische Brief und Siegel zu bringen", und ihn zn Sitten zu beschwören und festzusetzen, daß derselbe von fünfzehn zn fünfzehn Jahren zn beschwören sei. Die Walliser Deputierten treffeil den 19. Juli in Chur ein. Nach Verlesung des Bundesbriefes wird der Eid nach den bei dergleichen Solenni- sationen gewöhnlichen Formalitäten geleistet. Den Walliser Deputierteil wird eine mit den Zusiegeln der III Blinde versehene Urkunde st. st. 23. Juli 1618 übergeben. Eonserenz der VII katholischen Orte, sanuut Appenzell I. Nh. und Abt von St. Gallen. Lucern. IM«, 7. und Z!. August. Staatsarchiv Lnccr». Absch. . Für eine Gesandtschaft in die Bünde wird eine weitläufige Instruction entworfen, z». Das Vorhaben Uri's, zu oberst an der Schölle; en zur Sicherstellung des Passes ein Blockhaus zu erbauen, wird in den Abschied genommen, damit die Orte Uri ihre Meinung entweder schriftlich oder bei nächster Zusammenkunft mündlich eröffnen können. In den dermaligen Zcitläufen wird »othwendig erachtet, die Vichkäufler abzuweisen und das ^keh in; Land zu behalten. Man schc auch im Abschnitte HcrrschaftSangclegcnhcilen: klaiidvogtei Freie Aeintcr. «. Art, I. Verwaltung im Allgemeinen, ^ andllogtei Lauis. I». Art. tvö. Handel und Verkehr. p. aus dein Schwyzcr-, q. aus dem Zugcreremplar. Zu N- 1) Alphons Easati schreibt von Mailand aus den IS. August IVI8 au die VIII katholischen Orte: „Ich Hab Jr Erccllcnz den Iuuhall üc. Hoheiten Schrybcus voin !1, diß loussenden Monats oonrmnnivmrt, und sy dariuu bcgrissuen Gchcimnnssen ordentlich berichtet, iun waß Gefahr die katholische Religion in dißcr Landen und wie notlwcndig es sigc, sich den Anschlägen, sich bch den fhendcn der H. Kilchcn ofsentlich sächcn laßent, zu widersetzen, indem sy nndcrstand de» Palholischen Glonben in Pündten und Wallis: nßzerülten zu sräffentlichcni Nachthcil und Gcfaar Benachparter. Da dann wie Jr Erccllcnz wolweißl, das Jr Majestät sürncinbstc Meinung sye, all jr Vermögen zn Wolsahrt derH. Kilchcn und des; EalholischenGloubcns anzcwcnden, halt sy niir bcvolchen, Ew. Hoheiten zu Verslehren, das sy gantz bcrcidt syn wirdt, das Jro und Ire Hilf in dißen; gemeinen Gcschesft zethnn in söllicher Wysi nndiviaß alls Ew. Hoheiten gut und thnnlich finden werdenl, Wird also Jr Ercellcnz nf ^w, Hoheiten Anlworlt und Entschluß warttcn mit bcgird, daß sy Gelegenheit habe, sich zu dem Dienst Gottes und Ew. Hoheiten Wolfahrt zngebrnchcn " (Staatsarchiv Freibnrg: Solothnrner u. f. w. Abschiede Bd. 12.) 2) Dein Freibnrger Abschiedscrcmplar ist ein „Bericht ans Piindten" und ein Schreiben Gnessiers an Nmmann Znrlanben bci- Näügt, welche sich über die Handlungsweise der Evangelischen in Bünden verbreiten; serncr ein „Manifest der Lnlherischen Bündncr". Zu Ii.) Die Gesandten der VII Zchndcn vernahmen nämlich, daß der Bischof und das Capitel in das französische Bündnis; und unter des Königs Protection aufgenommen worden seien. In Betracht, daß der Bischof nicht befugt sei ohne der Landschaft Einwilligung Bündnisse und Verträge zu schließen, daß die Landschaft, welche durch ihre crsochtencn Siege in; Besitze der höchsten Gewalt und die Beschützerin dcS Bisthnms ist und dasselbe daher nicht nntcr fremden; Schutze stehen darf, in Betracht endlich der schädlichen ^vnsegncnzcn, welche daraus entstehen könnten, wird beschlossen, daß der Bischof und das Capitel dieses Bündnis; sofort widerrufen sollen, widrigenfalls ihnen der Gehorsam werde aufgckündct und er nicht mehr als lischest w,.de anerkannt, ihn; alle Judikatur werde genommen werden. Als dieser Beschluß dem Bischof eröffnet worden war, crttärte er, daß er das Biindniß Ulcht nachgesucht habe, sondern daß er, ohne vorher etwas davon gewußt zu haben, durch Vermittlung der VII katholischen 32 August 1618. Ortc in dasselbe anfgciwimnm worden sei. Der Bischof stellt eine Urkunde seiner Lossagnng von diesem Vnndnissc den Juli UilS ans. Im Landrach vom N. Decenchcr erklärt er, daß er der Protection des Königs entsagen wolle, aber nicht dem Bündnist, und protestiert dagegen, wenn man ihn nicht des Königs „Bnndesmann" sein lassen wolle. (Stadtarchiv Sitten: Abschiedband lüIS—ltiltt. Abschied vom 3(1. Juni bis 4. Juli ) SN. Konferenz vvn Uri, Schwyz und Nidwalden. Lncern. U»t8, 9. August. LandcSarchiv Nidwnlvc». Gesandte: Nri. Emanuel Beßler, Alt-Landammann und Pannerherr; Haus Heinrich ZumBruuucu, Statthalter. Schiohz. Jost Schilter, Landammann; Heiltrich Nediug, Alt-Landamniann; Gilg Frischherz, Alt-Commissarins zu Belleuz. Nidwalden. Johann Leu, Nitter, Alt-Landamman». Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschastsangclcgcnhcitcn: Bogtei Belle»; :c. »-«. Art. 27—31. KSZ. Konferenz der V katholischen Orte. Weggis. UM!, t3. August. Staatsarchiv Lnccr». Absch, clo anno UNS. XI. Ivt. 107. Gesandte: Luccrn. Ludwig Schürpf, Nitter, Alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Walthard Amrhhn, Nitter, Stadtfähnrich und des Raths. Uri. Emanuel Veßler, Alt-Landannnann und Pannerherr; Hans Heinrich ZnmBrnnnen, des Raths. S chwhz. Jost Schilter, Landannnann; Heinrich Nediug, Nitter, Alt- Landannnann und Pannerherr; Gilg Frischherz, des Raths. Unterwald en. Peter Jmfeld, Landannnann, von Obwalden; Johann Leu, Ritter, Landannnann, von Nidwalden. Zug. .Kaspar Brandenberg, des Raths; Adam Stallst, Alt-Ammann. ill. Nach der gewöhnlichen Begrüßung wird der mündliche Bericht des Hauptmanns Frischherz von Schwhz, was ihm iiber den Anfang und die Beschaffenheit der Unruhen in Bünden von dem Bürgermeister von Chur erzählt worden ist, angehört und andere eingelangte Schriften werden verlesen. Man entnimmt daraus, daß die Empörung vvn der Feindschaft der Geschlechter Planta und Salis herrühre, daß die katholische Religion in großer Gefahr lind das Bisthum der Unterdrückung ausgesetzt sei. Man läßt es bei dem, tvas jüngst zu Lucern beschlossen worden ist, verbleiben, hält es unnütz, Gesandte abzuordnen, und will die Antworten der beiden französischen Ambassadoren erwarten. I». (S. u. Sargans.) « . In Betreff der Erbauung eines Blockhauses an der Schöllcnen zu Sicherstellnng des Passes nach Italien, erklären beide Unter- waldcn und Zug, daß sie dieselbe billigen; die übrigen Orte werden ihrer Obrigkeiten Meinung unverzüglich mittheilen, auch darüber, ob man zum Schutz des Blockhauses Hülfe leisten wolle, tl. (S. n. Lauis.) August 1618, 33 «. In Betreff des Spans zwischen dem Abt zu St, Galleu und den neuglänbigcn Tvggenburgern ist Schwyz von Glarus ersucht worden, seinem Urtheii beizutreten. Man billigt das Vorhaben von Schwyz, auf eine höhere Gewalt zu verweisen und zu erklären, daß einmal dem, was geurtheilt worden sei, Genüge geschehen solle, damit inzwischen die schon lange projecticrte Botschaft nach Glarus ihren Fortgang babc, (S. u. Sargans.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegmheitcn! Grafschaft Sargans. «». Art. 87. Klöster. „ „ r. „ 65. Kriczssachcn. Landvogtci Llinis. «I Art. 170. Polizeiliches. SO. Cvnfermz der evangelischen Städte. Aavau. 1«t«, 14. Angnft. (4. a. K.) Staatsarchiv Zärich. llvst. XU. IM. WI. UZZ. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Hvlzhalb, Burgermeister; Hans Ulrich Wolf, Scckelmeister und ^es Raths. Bern. Anton von Graffenried, Seckelmeister; David Ainmaun, beide des Raths. Basel. Hans Lukas Jseliu, der Jüngere, des Raths; Johann Friedrich Rhhiuer, der Rechte Doetor, Stadtschreiber, ^chaffhauseu. Hans Koiwad Peher, Statthalter und des Raths. Die Generalstaateu der vereinigten Provinzen der Niederlande, Prinz Moriz von Oranien und Graf Wilhelm Lttdlvig von Nassau Hattert Bürgermeister und Rath der Stadt Zürich zu Händen der vier Städte 3ürich, Bern, Basel und Schaffhausen schriftlich berichtet, daß sie wegen der in ihren Landen eingerissenen ^ligiousstreitigkeit auf den 1. November eine Nationalshnode veranstalten werden; die vier Städte möchten fr redliche Männer, vortrefflich au Gelehrsamkeit und Frömmigkeit dahin abordnen. sSchreiben vom ^ Fuli.s Den Besuch dieser Synode halten die einen Gesandten für bedenklich und der schweizerischen Kirche, du bisher von den Armiuianischen Jrrthümern freigeblieben sei, eher schädlich als nützlich. Auch uiacht siP ysc Besorgnis; geltend, die Abgeordneten könnten durch einen Eid verpflichtet werden, den Beflissen iiberall in der Kirche Geltung zu verschaffen. Eine andere Ansicht geht dahin, man dürfe das Ge- der Generalstaaten nicht abschlagen, weil dieselhen sich auf die helvetische Confession berufen, und weil ^ von den Arminianern und Papisten seltsam gedeutet werden könnte, falls man nicht diese Confession nach Gebühr verfechten und schirmen würde. Weil Basel das Bedenken seiner Theologen noch nicht kennt, wird fstiveilen nichts beschlossen. Jedes Ort soll inzwischen die schriftlichen Bedenken und Gutachten seiner Thcw "gG dem Vorort liberschicken. Zürich wird diese Bedenke» den übrigen Orten mittheilen und alsdann f neue Zusammenkunst von Geistlichen und Weltlicheil veranstalten, damit den Generalstaateu eine be- üninte Antwort ertheilt werden könne. II». Zürich, Basel lind Schaffhausen eröffnen, sie hätten erwartet, M die von Bern mit dem Herzog von Longueville zu Aarberg gehaltene Conferenz zu etilem Vergleich ^)rcn würde. Seither sei ein drohendes Schreiben des Königs von Frankreich an die zwölf Orte gelangt, ans der letzten badischeu Jahrrechnung hätten die Gesandten Frankreichs und des Herzogs von ^Pueville „scharf" gesprochen und unter Anderem angedeutet, das gedruckte Manifest Berns sei in vielen b 34 August 1K18. Theilcn „gestümplct". Deßhalb hätteu die ztvölf Orte eiue dritte Zusanuncukunft gewünscht. Obgleich Bern eine solche sofort schriftlich abgelehnt habe, werde jetzt nochmals um eine dritte Conferenz angehalten, welche den Rechten Berns weder präjudicierlich noch nachtheilig sei» könne, so wenig als die vorigen, denen ein savohischer Abgesandter beigewohnt habe. Wenn die Conferenz Bern nicht angenehm sei, so möge es wenigstens der in Baden abgeredeten allgemeinen Gesandtschaftsabordnung nicht 'zuwider sein; denn es sei sehr zu befürchten, daß bei den dermaligen Zeitläufen leicht ein Feuer im Vaterland entstehen könnte, das nicht so leicht wieder sich dämpfen ließe. Auf beide Weise erhalte Bern Gelegenheit, sich gegen jede Verunglimpfung zu vertheidigen. Würden die papistischen Orte gründlich berichtet, so sei zu hoffen, daß sie den Herzog nicht länger unterstützen, sondern zur Ordnung weisen werden. Berns Gesandtschaft erzählt, was es bisher in dieser Sache vorgenommen, erwähnt die Abordnung an den Herzog, die Citation desselben nach Bern, die Conferenz zu Aarberg und was daselbst vorgegangen sei, und erklärt zuletzt, daß eine dritte Conferenz gleich den frühern ohne Erfolg sein werde. Wenn bei derselben Gesandte von den drei evangelischen Städte» erschienen, so würde ihm das nicht zuwider sein, wohl aber, wenn auch von den drei übrigen Orten, Lu- cern, Freiburg und Svlothurn, solche erschienen, da diese drei Orte durch ihr Schreiben an den König von Frankreich sich parteiisch gezeigt haben. Es werde nichts anderes gesucht, als daß der Herzog gegenüber seinen Untcrthanen in geistlichen und weltlichen Sachen nach Willkür verfahren könne. Daß der savohische Ain- bassador de Charmoisin an der Conferenz in Aarberg theilgenommen habe, sei deßhalb geschehen, weil et dieses Geschäftes wegen bei dem Herzog gewesen und mit dessen Gesandten nach Aarberg gekommen sei. Was die Handlung selbst betreffe, so bestimme das Burgrecht: Bei Streitigkeiteil zwischen dem Grafen von Neuenbürg und dem Propst, dem Capitel, den Burgern und der Stadt Neuenbürg haben Schultheiß und Rath der Stadt Bern zu entscheiden. Falls die eine oder andere Partei sich nicht an den Entscheid hält, so soll Bern den gehorsamen Theil gegen den ungehorsamen beschützen. Bern gedenke an dem Vurgrecht festzuhalten, und es bitte die drei evangelischen Städte, es bei seinen Rechten zu schützen und bei diesen gefährlichen Zeitkäufen ein wachsames Auge zu baben. Was die in Baden abgeredete allgemeine Gesandtschaft betreffe, so lasse es Bern bei der gethanen schriftlichen Antwort verbleiben. Hierauf dringen die drei Städte nochmals in Bern, eine dritte Conferenz zu veranstalten oder wenigstens der erwähnten Gesandtschaft nicht entgegen zu sein, sondern derselben, falls sie vor sich gehe, die betreffenden Dvcumente vorzuweisen und weiteren mündlichen Bericht zu erstatten, damit die dem Vaterlande drohende Gefahr abgewendet werden könne- Unter sich kommen die drei Städte überein, daß eine gemeincidgenössische Tagsatzung beförderlich solle ausgeschrieben werden, wenn Bern die Conferenz nicht bewillige und die papistischcn Orte auf das abschlägige Schreiben Berns ihre Gesandten mich nicht mehr dahin schicken wollen. Die Beantwortung des Schreibens, das der König von Frankreich wegen des Longueville'schen Geschäftes an die drei Städte geschickt hat, wird einstweilen verschoben, da die Sachen noch im Stadium der Verhandlung sind. «. Bern wird nochmals ersucht, nachzuforschen, wie die Abschrift des letzten Aarauischen Abschiedes nach Baiern gekommen sei. Dasselbe sollen die übrigen Orte auch thun. «I. Zürich beklagt sich über den Despect, der ihm von den Amtleuten des Abtes von St. Gallen begegnet sei, sowohl bei der Begleitung des Obersten Bernhard Schavalitzff von Muggenthal, als durch Aufhaltung eines Boten, den es in die Herrschaft Tax geschickt habe; eS gedenke, solches nicht auf sich beruhen zu lassen, sondern als einer der Schirmherren lind als Verburgrechtetet des Abtes gegen denselben nach Gebühr zu verfahren. Z» ». In den die Synode betreffenden Acten im Zürcher Archiv finden sich die Bedenken in einer Schrift zusammengestellt. August und September 1618, 35 Jahrrechnung der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Niviera regierenden 2'/-Orte. Bellenz. 24. August. Relation im Protokoll der Riithen und der Landlcutlie» von Nidwalde». Bd. k, S. 7VZ. Gesandte: Uri und Schwyz nicht angegeben. Nidwalden. Kaspar Ackermann. Das Verhandelte findet sich im Adschnitte Herrschaftsangclcgcnheitcn: bellen; zc. »x- Art. 32-3S. »S. Konferenz von Uri, Schivyz und Unterwalden. Brunnen, Z!. September. Landeöarchiv Dchwliz. Gesandte: Uri. Johann Heinrich ZumBrnnnen, Statthalter; Walthcr Baldegger, Landsfähitrich und des Raths. Schwyz. Jost Schilter, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Commissaritls zu Bellenz. llnterwaldcn. Johann Leu, Landammann; Crispinus Zelger, Alt-Laiidammann und Landshauptmann. i». Tie beiden Orte Uri und Schwyz sollen darauf denken, eine Moderation in Betreff der Schiffleute zu Nüelen und zu Brunnen eintreten zu lassen. I»—Ii. (S. u. Bellenz zc.). i. Ic. (S. n. vier cnnetb. Bogteien). Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnheitcnt Vier ennetbirgische Vogteien über!», i. Art. 67. Handel »nd Verkehr. „ , „ u. „ ">6. Polizeiliches. Vogte! Bcllenz :c. n-l». Art. 39—4b. S». Nolatiou der von den sieben Zehndeu in Wallis an dem französischen Ambafsador abgeordneten Gesandten vor dem Nathstag in Sitten. 1KM, 9. September. Staatsarchiv Lncern. Acte» Wallis. Gesandte: Hans Fromm, Zchndeuhauptmann zu Siders; Michel Mageran, Alt-Meyer zll Lcuk; Sebastiail Ztlber, Landschreiber. Die Gesandten berichten, daß sie den Ambafsador von Vic und Miron gebeten hätten, den König zu ersuchen, daß der Landschaft Wallis das freie Commercium mit Mailand, das ihr durch den Tractat von Asti ^gesichert worden sei, wieder hergestellt werde. Zweitens berichten sie, daß sie dem Ambafsador auseinandergesetzt hatten, daß es mit den Landesordnungen, Bräuchen und Satzungen unvereinbar sei, daß der Bischof in den ^und und unter die Protection des Königs getreten sei. Zugleich hätten sie sich beschwert, daß Wallis nicht, 36 September 1618. wie die andern Orte, in Beziehung anf die königlichen Liberalitäten, die Freiheiten, die schuldigen Zahlungen, . die Jahrgelder, Salzstcnern, Studenten und Pensionen gehalten werde, waö im Lande großen Unwillen errege. Die Ambassadoren hätten zu verstehen gegeben, daß die Landschaft den Bischof bedränge und verfolge, die katholische Religion verlassen und die Anhänger derselben ansreuten wolle. Es sei darauf unter Vorbehalt der Ratification ein Vergleich zn Stande gekommen, in Folge dessen „sie die Salzsteuer durch Wechselbriefe und „Bezahlung des Ordinäre gut gemacht, geheißen hätten die Studenten anziehen und mit den nvthwcndigen „Fürdernußbriefen begleiten", und versprochen hätten, nach erfolgter Ratification die königlichen Zahlungen zu leisten. — Der RathStag setzt darauf in einem Schreiben an den König und den Ambassador Miron auseinander, daß des Landes Verfassung nicht zugebe, daß der vom Lande erwählte Bischof für sich ein Bündniß mit einem Fürsten eingehe oder sich unter die Protection eines solchen stelle. — Ferner schickt die NathS- versammlnng zwei Abgeordnete ab, welche namentlich im Zehnden GombS diejenigen! aussindig machen sollen, welche den gemeinen Mann zur Rebellion angestiftet oder durch Schreiben und mündlich auswärts das Vaterland verunglimpft haben. Endlich wird festgesetzt, um dem Streit und Zank ein Ende zu machen, auf nächstem Weihnachtslandrath eine Reformation zu Stande zu bringen, d. h. die Rechte der Geistlichkeit und der Landschaft festzusetzen. Den Bannbriefen ist man nicht mehr gesonnen sich zu unterziehen. Cvnferenz der Vll katholischen Orte. Lucern. 1313, 12. und 13. September. Staatsarchiv Luccr». Avsch. d« anno UN». XI. toi. IIS. Luierncrodschicdc II. IW Gesandte: Lucern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Oberst Walther Amrhyn, Ritter, Stadtfähnrich; Niklaus Birchcr, Seckelineistcr; Rudolf Pfhffer, Ritter, alle des Raths. Uri. Ema- nuel Beßler, Alt-Landammann und Pannerherr; Hans Heinrich Zum Brunnen, Statthalter und des Raths. Schwyz. Jost Schilter, Landammann; Heinrich Neding, Alt-Landammann und Pannerherr. Unterwalde n. Peter Jmfeld, Landammann, vonObwalden; Johannes Leu, Ritter, Landainman, von Nidwalden. Zug. Melchior Brandenberg, Statthalter; Hauptmann Beat Jakob Motzenberg, des Raths. Freiburg. Peter Falk, Landvogt; Heinrich Lainbcrger, Ritter, Alt-Burgermeister, beide des Raths. Solvthur». Wernher Saler, des Raths und Stadtfähnrich. ». Von Zürich ist ein „ernsthaftes" Schreiben eingelangt wegen des fremden Kriegsvolkcs in dessen Stadt und Landschaft und wegen der in Sargans ausgestellten Wachen. Nachdem mau das Schreiben und andere Berichte angehört hat, findet man nicht für thunlich, die Wachen dießmal einzustellen, obgleich die französischen Ambassadoren der Ansicht sind, daß dieß Zürich zu Ehren geschehen sollte; mau ist sogar geneigt, die Wachen eher zu vermehren nsit Rücksicht auf die nicht abnehmenden Drohungen und auf das, was in Italien dadurch herbeigeführt werden könnte, weil es sich in Beziehung auf die Zahl des fremden Volkes anders verhält als Zürich berichte. Man läßt eine freundliche und „gefüge" Antwort an Zürich verfassen, besonders dessen starker Protestatio» halber; überdieß soll man ein fleißiges Aufsehen haben und sich in guter Bereitschaft halten, kl». In Betreff des Longueville'schen Geschäftes trägt man, obgleich die französischen Ambassadoren ersuchen, einzuwilligen, Bedenken, eine Gesandtschaft nach Bern zu schicken, weil man trotz den Zusicherungen Zürichs nicht glaubt, daß, wenn die Botschaft erfolglos sein sollte, Basel und Schaffhausen September 1618. 37 der Protestatio!! beitrete» werde», u»d Svloth»r» sich a»f ähnliche Weise erklärt hat. Ma» läßt es also bei der Protestatio» beruhe», da dieselbe bereits a» Zürich uud de» französische» Hof übergebe» ist. Es wird der Bericht angehört, wie sich die Gesandte» aus dein Wallis bei de» französische» Ambassadoreu entschuldigt habe», daß sie den Bischof gezwungen, die königliche Protection aufzugebe». Die Gesandten hatte» schriftlich und mündlich den Ambassadoreu versprochen, de» Bischof und die Klerisei beim wahre» katholische» Glaube» zu schütze» uud z» schirmeil; z» dessen Bekräftigung hätte überdieß die gesammte Landschaft et» Schreibe» an de» König allsgefertigt und darin gesagt, daß unter 20,l>M Manu nur dreißig cal- Rnisch seien. Die Ambassadoreu seien mit der Entschuldigung zufrieden gewesen und hätte» versprochen, die Pensionen u. s. w. wieder verabfolge» zu lassen. Solothuru wird daher ersucht, den französische» Ambassa- dorcn mitzutheilen, sie möchte» dem Vorgebe» der Walliser nicht durchaus glaube» und dahin arbeite», daß Köllig die Protection nicht ganz aufgebe. Wie ernst es die Walliser mit dem Schlitze des Bischofs und Klerisei meinen, gehe daraus hervor, daß der Bischof an der Cvufirmation, Visitation uud Besetzung der Ranzel» gehindert worden sei. Daß mehr als dreißig Calvinische in der Landschaft seien, zeige sich daraus, ^tß eine große Zahl auswärts an calvinischeu Orten das „vermeinte" Nachtmahl geuießeu uud Kinder tau- lassen. Die Ambassadoreu möchten durch einen Abgeordneten in allen Zehuden die Erklärung abgeben ch>tz'», daß die Protection nur die Erhaltung der katholischen Religion bezwecke. Bei dieser Gelegeilheit könnte Mch dem Bischof tröstlich zugesprochen uud in Erfahrung gebracht werden, ob wirklich die alten Gesetze vorschreiben, daß ein Bischof in der geschehenen Weise schwören müsse; denn diese Art zu schwören sei wohl erst ^rzlich durch diese Seelischen auf die Bahn gebracht worden. Wenn auch uur dreißig Ealvinische im Land ^areig so sei dieß doch gefährlich, weil das Regiment in ihren Händen sei. Es sei also nothwendig, das ^sprechen zu gebm, daß sie die katholische Religion erhalteil lind den Bischof sanmlt seinen 'Nachfolgern nach dem Abschied von Visp »»gehindert in Ausübung seines Amtes verbleiben lassen wolle», wofür jeder Ächndm einen mit seinem Siegel versehenen Brief zur Beglaubigung dem Bischof übergeben »löge. at. Man ^»iuliw abermals mit Bedauern die Verfolgung der Katholischeil in de» Bünden, kann aber kein anderes Littel finden, als die Sache Gott zu befehlen und zu gewärtigen, was das Schreibe», das von dem König Frankreich au die Bünde ergangen ist, wirkeil werde. Dem Nuntius stellt mau es abermals auheim, ^ch dieses Geschäftes bei den beiden Königen ernstlich anzunehmen. Ferner empfiehlt man das Geschäft dem ^wlzößschm und dem spanischen Ambassador. t. Der Pater Provincial der Capuciuer berichtet, daß die Hebung des sel. Bruder Klaus überschwängliche Kosten erfordern werde, daß die Beatification leichter zu Ehalte» sei, und daß es sich nun darum handle, daß von dem Bischof von Coustauz „ein ordentlicher Proceß ^nes Lebens lind Sterbens gemacht werde". Man.ersucht denselben, solches beförderlich ins Werk setzeil W lasse», j". Dem Agenten zu Mailand, Ambrosius Fvrneriv, ist sein jährliches Stipendium zwar wieder tätigt worden, aber es hat sich dabei doch einige Unrichtigkeit eingeschlichen. Dämit solches künftig ver- ^üeden werde, wird ans Gutheißen der Obrigkeiten beschlossen, daß ihm sein Jahrgeld ans dem Zoll zu Lauis ^bezahlt werden solle, z«'. (S. u. Lauis.) is. (S. ». Thurgau.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnheitcn: ^^!K>ssschlift TIMM». 1«. Art. öl. Verkauf von Gerichtsherrschastcn. ""dtil'gtci Lauis. xz. Art. 177. Polizeiliches. 38 September 1618. SS. Conferenz der das Rhemthal regierenden Orte. Rheineck. t«18, 14. September. Staatsarchiv Lucer». »Ibsch. üs »nno ISIS. XI. kol.liS. Gesandte: Zürich. Hans Ulrich Wolf, Seckelmcister. Lucern. Oberst Heinrich Clvos, Ritter. Unterwal den. Hans Wirst, Landammann. Glarns. Fridolin Bnsti, Landammann. DaS Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftZangclegenheiten: Lalldvogtei Nbeinthal. » Art. 169. Locales. «. Art. 171. Personelles. I». „ 9S. Handel und Verlehr. SV. Conferenz der IV evangelischen Städte. Aaran. 1«I8, 1». September (8 a.K.) Staatsarchiv Zürich, dost. XII. IM. toi. Iis. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Burgermeister; Haus Georg Grebel, des Raths. Bern Niklaus von Milium, des Raths; Franz Güder, des Raths. Basel. Hans Lukas Jselin, der Jüngere,! des Raths; Johann Friedrich Nhhiner, 3. U. v., Stadtschreiber. Schaffhansen. Heinrich Schwärst, 3. II. I)., Burgerineister; Matthäus Peyer im Hos, Seckelmeister.. zi. Die Gesandtschaft Berns eröffnet, daß ihre Herren und Obern von zuverlässigen Orten her Bericht erhalten hätten, daß nicht nur der französische außerordentliche Ambassador, Herr de Vic, auf seiner gehen! men Reise bei dem Gubernator zu Mailand „seltsame Anstiftungen gethan" habe, sondern daß auch die papistischen Orte bei einem vornehmen Herrn ihrer Verbündeten die evangelischen Stände, die III Bünde! und das Land Wallis des Bisthums wegen zu verunglimpfen gesucht hätten. Sie legt die Originalberichte ^ vor und stellt den Antrag, von den vier evangelischen Städten, von Glarns und andern zugewandten und interessierten Orten eine Gesandtschaft an die sieben katholischen Orte abzuschicken, um dieses Benehmen ihne», vorzuhalten und zu verweisen, zugleich auch sie der aufrichtigen Gesinnung der evangelischen Orte zu versichern. Ferner stellt sie die Frage, ob nicht der König von Frankreich angegangen werden sollte, den AM bassador de Vic abzuberufen, weil derselbe „sich aujesto eben hitzig erzeige und bald zu großem Unheil in unserm geliebten Vaterland Ursach gebe." Die übrigen Gesandten danken Bern für diese Mittheilung und halten es für nothwendig, daß jene Zulagen den katholischen Orten verwiesen werden, und fühlen sich auch gekränkt durch „das abschüchliche und uulidenliche wüste Wort", mit welchem die Evangelischen in jene»' Schreiben der sieben katholischen Orte angedeutet werden. Gegen eine Gesandtschaft spricht Glarns, weil es paritätisch ist; die Blinde und Wallis zu derselben herbeizuziehen, findet man unpassend, weil sie bei de» katholischen Orten in Ungnade sind, und schließlich verspricht man sich von einer Gesandtschaft keinen große» Erfolg. Auf einer gemeineidgenössischen Versammlung die Sache zur Sprache zu bringen, hält man auch für unzweckmäßig, weil der Landschreiber zu Baden nach seinem Brauche die Sachen nicht aufzeichnet- September 1618. 89 tvie sie vorgebracht worden sind, und zu Hause von de» Gesandten je nach ihrer personlichen Ansicht die Relation gemacht wird. Man entscheidet sich schließlich dazu, jenen Orten ihr Benehmen durch Schreiben Zu verweisen, und will dafür von den Herreil und Obern noch die Genehmigung einholen. Alls nächster Zusammenkunft in Aarau soll dann ein definitiver Entschluß auch wegen eines Schreibens an den König bou Frankreich gefaßt werden. Unterdessen wird Zürich ersticht, durch seine Canzlei ein Concept zu einein solchen Schreiben anfertigen zu lasseil. I». Zürichs Gesandtschaft läßt sich in Beziehung auf die nieder- indische Nationalsynode dahin vernehmen, daß, obgleich die schriftlicheil Gutachten der Gelehrten aller bior evangelischen Städte darin einstimmig seien, daß man keine Theologen auf dieselbe schickeil solle, ^e Herreil uno Obern in Folge der mündlichen und schriftlichen Aeußernuge» des Herr» von Brederodc und des Pfalzgrafen doch finden, daß man die Absendung etlicher eidgenössischer Theologen nicht wohl verweigern könne. Ihre Herreil und Obern hätten daher ihren Theologen befohlen, in einem Gut- Uchte» auseinander zu setzen, warum man die Synode nicht beschicken oder warum man den genannten Herren willfahren solle. Dieses Gutachten wird liebst der Schrift von Vrederode lind dem Schreiben des Psalzgrafen den drei Städten mitgetheilt und auf den 17. September (alt. Kal.) ein Tag nach Aarau angesetzt, u>» am 18. eineil Entschluß wegen der Beschickung zu fassen. ss» 1». Die Gutachten liegen im Ziicchcvarchiv Tr 432. 6. Conferenz der lV evangelischen Städte. Aaran. 1818, 28. September (iL a K ) Staatsarchiv Zürich, «est. XII. lüg, toi. 121. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Rahn, Bürgermeister; Hans Georg Grebcl, des Raths. Bern. Villaus von Mülinen, Franz Güdcr, beide des Raths. Basel. Hans Lukas Jselin, der Jüngere, des ^uths; Johann Friedrich Nyhiner, >1. II. I)., Stadtschreibcr. Schaffhausen. Hans Konrad Peher, Statthalter. -i. In Beisein der von den vier Städten abgeordneten Theologen wird zuerst der Besuch der niederländischen Synode in Berathung gezogen. Nachdem die vier Städte wegen vielerlei Bedenken und Ursachen H'üher der Ansicht gewesen waren, daß mau die Nationalsynode nicht persönlich besuchen solle, wird jetzt ^unistthig beschlossen, zum Trost der betrübten niederländischen Kirche und um des Ansehens der evangelischen Städte willen die Synode zu beschicken. Zürich wird den abgeordneten Theologen ein Credenz- und andere ^wminendationsschreiben an den Prinzen Moriz von Oranien und den Grafen Wilhelm Ludwig von Nassau ^ttgeben, ebenso eine gemeinsame Instruction, über welche sich die Theologen zu verständigen haben, sowie ^uch darüber, wie sie sich bei der Berathnng über die fünf streitigen Artikel, lind wenn die eidgenössische ^viifesstoii unrichtig aufgefaßt werden sollte, zu verhalten haben. Da es lyünschbar ist, daß die eidgenössischen Theologen sich mit den pfälzischen gemeinsam auf de» Weg begeben und berathschlagen, so werden die Ge- ^ndten Basels ersucht, unmittelbar nach ihrer Rückkehr au den Pfalzgrafen zu schreiben, er möchte seine Geologen bis zu Ankunft der eidgenössischen in Heidelberg zurückbehalten. Die abgeordneten Theologen 40 September 1618. sollen sich auf den letzten Tag Septembers in Basel einfinden. I». 1) Die evangelischen Städte haben aus dem letzten aarauischen Abschied und durch die mündliche Relation ihrer Gesandten mit Bedauern vernommen, daß sie und die andern evangelischen Stände in der Eidgenossenschaft bei den sieben papistischen Orte» in den Berdacht gekommen seien, als ob sie mit den evangelische» Ständen Deutschlands eine Conspiratio» gemacht hätten zu Unterdrückung und Ausrottung ihrer Religion und ihrer Freiheiten, und daß die sieben Orte sich deßhalb bei fremden Fürsten und Herren, ihren Bundesgenossen, beklagt und dieselben um Hülfe gebeten hätten. Die Städte halten die Sache von allzugrvßcr Wichtigkeit, als daß sie mit Stillschweigen übergangen werden könnte. Daher wird beschlossen, es solle den sieben Orten ihr Benehmen vorgehalten und nach Gebühr verwiesen werden, und zwar auf einer von Zürich noch vor dem Herbst zusammenzuberufende» eidgenössischen Tagsatzung aller Orte und der Zugewandten, auch in Beisein der Gesandten der III Bünde! und des Landes Wallis, welche von den gegen sie erhobenen Anklagen gleichfalls benachrichtigt werde» sollen. Weil zu besorgen ist, der Landschreiber von Baden möchte die mündlichen Vorträge nicht ordentlich in den Abschied setzen, so soll überdies; der Vortrag schriftlich vorgelegt und dem Abschied wörtlich einverleibt werden, in welchen auch aufzunehmen ist, daß die Walliser nicht durch Bern, wie angedeutet wurde, sonder» durch sich selbst regiert werden. Weil die sieben Orte, wie anzunehmen ist, wegen dieser Sache dem König von Frankreich und den; Herzog von Savoyen auch werden geschrieben haben, so will man sich bei den- ^ selben wegen der unwahren Zulagen schriftlich verantworten. 2) Da die einen Gesandten dazu rathc»/ in diesem Schreibeil auch des Herrn de Vic zu erwähnen, die andern aber davon abratheil, so werden zwei! Projecte des abzusendenden Schreibens den Gesandteil zugestellt, damit ihre Herren und Obern sicb für das s eine oder das andere entschließen können. 3) Weil ferner die französischen Ambassadoren auf der letzteil badische» ^ Jahrrcchnung Drohworte allsgestoßen und sich de Vic durch seine Reise nach Mailand verdächtig gemacht hat, wird beantragt, eine Gesandtschaft der vier Städte all den König von Frankreich abzuordnen, welche zugleich auch um mehrere Beförderung der eidgenössischen Zahlungen anhalten soll. «. (S. u. Mainthal.) ! «I. Basel berichtet, daß Mülhausen mit Munition und Geschütz für einen Nothsall schlecht verseheil sei, und daß man bei erster Gelegenheit dafür sorgen sollte. Die Gesandteil der drei Städte erinnern an die Un- ^ kosten, welche ihre Obrigkeiten durch den letzten Zusatz nach Mülhausen erlitten hätten, lind daß sie dafür noch nicht entschädigt seien. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclegenhciten: LaniUiogtci Mainthal. «. Art. U>6. Beamte. Zn i». Abgeordnete auf die Synode waren: von Zürich Johann Jakob Breitinger, Antistcs; von Bern Marcus Rütimcyer, ! Or. 'Mmol.; von Basel Sebastian Beck, Or. ü'keal. und Professor; Wolfgang Meyer, Or.'l'lieol. und Pfarrer; von Schaphausen Konrad Koch, Pfarrer. Ihnen wird folgende Instruction mitgegeben: „Wir die Bnrgcrmcistcre, Schultheiß und Rath der vier Stetten und Orten in der Eidgnoschaft, Zürich, Bern, Basel und Schafshnßcn, bekhcnnend und thnnd khnndt hiemit: Demnach die Herren General Staden der vereinigten Provincien in ! Nidcrlandcn zu Entscheid und Hinlegung der sidcr etwas Jarcn her in etlichen Ncligionspnncten by inen crwachstnen Miß- : verstandt und Strittigkcitcn einen National-Synoduin in der Haubtstatt Dortrccht in Holland uff den ersten Tag ncchstkünfstigc» Monats Novcmbris angescchcn und nebcnt etlicher anderer Konigrychcn, Chnr- und Fürstcnthumbcn, Hcrrschafsten und Stenden Theologen auch uns umb Deputation und Abordnung zn discrm Synodo etlicher unserer Theologen sründtlich ersucht, das wir nmb Vefürdernng der Ehren Gottes und Erhaltung willen göttlicher evangelischer reiner Lehre, Wahrheit und Einigkeit wir pflichtig, als; auch geneigt gcwcßcn in söltichcn notwendigen Begehren zc willfahren und deßhalb hierzu crwclt und verordnet (folgen die oben genannten Namen) und dieselben nach hicnachvvlgcnder Instruction und Vevclch mit vorbedachtem Rath und September 1618. 41 Zuthun gemeiner Vorstendcrcn und Dieneren nnßcrer Kirchen nnd Schulen abgefertigcnt haben. Nämlich daß sy all gemcinlich »ach bcvordcrstcr nnßcr der vier Stetten »nd unßcrer Kirchen nnd Schulen gebärenden Dienst nnd ehrerbietigen fründtlichen Grußes vor allen Dingen sich genau erinneren ihres Eidts, mit wellichcm sy vorab zu heiliger göttlicher recht biblischer Gschrisst, dcßglychcn zu der cidtgnoßischcn und baßlerischen Konfession, auch anderen nnßcrcr Kirchen nnd Schulen wolhcrgcbrachtcn christlichen nnd notwendigen Oronungen verpflichtet sind, nnd in Kraft dcßselbige» Eidts sy die Eonfcssiones in cinichcn Au'yfel ald Disputation nit züchen lasten, sich auch dicsclbigen zu vcrtädingen anders'dann sich ciufaltig darzu zc bekhcnnen dißmahlcn >ut nndcrwinden Mint, tvyl von wegen unvcrsechncr nnd in aller W snrgcnonnnencr Reiß die notwendige gcbnrcnde Vorbereitung einem so wichtigen Gcschefst genieß nit vorgahn mögen. Noch weniger söllint sy gestatten oder zulassen, daß weder die strittigen Parlycn oder jcmandts anderer fürnemme nnßerc christenliche in heiliger göttlicher canonischer Gschrisst wolgegründte Coufessiones zu rcvidircn, zu verbessern oder zu endercn. Im Fat aber etwas darinnen werc, das notwendigklich crclcrt werden solle und müßte, und daßelbig zu erclcreir von einem chrsammen Synodo tvnrdc fürgenommcn, söllint sy doch khciner Erclernng uit underschrybcn, es syge dann Sach, daß sy all fiinfs nach begcrtcm und geheptem Verdanck eigentlich und einhellig befunden, daß die Erclernng weder den Confessionen noch der von unseren Kirchen über die fünf slritigen Articnl gegebnen Lüthcrung einichcr Gstalt zuwider syge. Wessen sich die Diener der cidgnößischcn reformirtcn Kirchen und Schulen gmcinlich nnd einhellig der fünf stritigen Articlen halber verglichen und selbigen Articlen verstaubt nss nnßer cidgnößischcn Confessio» nnd dcro zngcthanen Theologen gezogen nnd diitlich versaßet, das söllcnd sy den Partycn usf Begehren schlecht nnd einsaitig eröffnen, darnach by dcrsclbigcn Erclernng ohne einich vcrner Disputieren richtig beharren. Ob aber die ein oder die ander stritige Party hieran noch Mangel zc haben vermeinte oder wytercn Bericht darüber begehren thcte, söllent sy inen daßelbig laßen übergeben in Gschrisst, widcrnmb hindcr sich an irc Kirchen zubringen, mit Erbielnng, daß hernach der begehrte Bericht auch crvolgen sölle. Wann über mchrgcdachtc fünff stritige Articnl oder was dcnselbigen rcchtmeßigcr nnd nngcfahrlicher Wyß anhengig erachtet werden mag, in dem Synodo zu erörteren fürgebracht wurde, etwas Wylers, so von der svcinianischen Scct harlangct oder auch nur derselben ein Schyn hctc, dessen söllent sy sich geichlich enthalten) auch khciner Handlung weder bywohncn noch underschrybcn, anders dann die svcinianischen grenwen- und unchristenlichcn Lehren zu verwcrssen nnd hinswegsznnehmcn, als durch welche das Fundament rechter christenlichcr Religion nnlydcnlicher Wyß angegriffen nnd verloren wird; da insonderheit von Nöten syn erachtet Wirt (im Fal es die anderen Herren Delegierten auch gut fundint), so man von den Partycn bcgcrtc, daß sy sich vor Gott rnnd nnd ufrichtig crclerind mit lnthcrcn, unverdächtigen Worten zn Gutem eines gaichen chrsammen Synvdi bcnügen, ob sy mit dem Socinianismo etwas gemeines habint, heimlich oder öffentlich, jetzt gegenwärtig, oder ob sy dcß inskhünftig gesinnet sygen. Was ein chrsammer Synodus wird schließen, söllent sy allwegcn dahin fürncmblich sich bearbeiten, das die Schlußmcinungen ußgesprochcn nnd versaßet werdint mit Worten und Arte» Redens (vorlns Asneridusciuö ckiooncki), die da hargcnommen sygen uß h. göttlicher canonischer Gschrisst nnd dem immerwehrendcn Gcbruch der allgemeinen christenlichcn Kirchen, damit nütvc zuvor uit gebrnchtc und gcfehrlichc Arten Redens vermittcn wcrdint so vil als immer möglich, sonderlich das sy khcincn Schluß liberal underschrybind, der sich im geringsten den Worten oder dem Junhalt bcrürtcr Schrifsten zuwider syn oder zu syn schynen möchte. Was aber sonst zu Hinlegnng der erweckten Stritigkcitcn, zn Bcsridignng der betriibtcil nidcrlendischcn Kirchen, wie auch gute Ordnung, Frid, Ruh und Einigkeit in den niderlcndischen Kirchen widcrnmb ufzerichtcn nnd in gutem Wehen zn erhalten m das khünstig dienstlich syn mag, als dann syn möchte erstlich bessere Anordnung der Trnckcrycn nnd Ecnsnren, Verpflichtung der Lehrcren in Kirchen nnd Schulest, flyßige Haltung der jcrlichen Syilvdornm, auch Abschaffung alles unordentlichen Wcßcns, dardurch Gottes gerechter Zorn erweckt wirt, da söllent sy mit und nebent den Theologen anderer hochberümbtcn Kirchen und Schulen, so sromblich, gcschicklich, beschcidentlich und triiwlich Helsen handle», wie sy daSsclbig vorab gegen Gott, demnach gegen unßercn gemeinen cidgnößischen rcforinirlcn Kirchen und uns den Obcrkeitcn zn vcrantlvorten gcthrnwen. Da wir hicmit inen und aller anderer Kirchen nnd Schulen Herren Delegierten nnd Theologen gemcinlich von Gott dem Allmächtigen zu discm Gcschefst vil Glück, Gnad lind Segen wünschend, damit alles zn Gottes Ehren und der allgemeinen Kirchen Heil und Wolstandt wol lind loblich abgahn und verrichtet werden möge. Alles in Krafst und Urkhnndt biß Briests, so in nnßcr aller vier Stetten gemeinem, einhelligem Name» Mit der Statt 6 42 October 1618. Zürich ufgctrucktcm Sccrct-Jnsigcl verwahrt und anfangsgcuauuteu unfern deputierten Theologis zugestellt worden, den dry und zwcntzigistcn Tag des Monats Scptcmbris, von der Geburt Jesu Christi, uusers Herrn und Hcylandts gezelt Einthnßent, sechshundert und achtzcchcn Jare." Schreiben mit Nachrichten vom Verlaufe der Synode sind von Brcitingcr im Zürchcrarchivc vorhanden vom 3V. October und 4. Decembcr 1618, vom 16. Januar und 9. April 1613 (a.K.). Den S.Mai 1619 sprechen die vicrStädte gegen die Gcncral- staatcn den Wunsch aus, es möchten ihre Theologen wieder entlassen werden. Den 3. Mai danken die Gencralstaaten für die Absenkung jener Theologen. (Staatsarchiv Zürich: Acten Neligionssachen.) Anderes Material, die Dortrcchtcr Synode betreffend, findet sich auch in einem Bande des zürcherischen Kirchcnarchivs, das im Staatsarchiv aufbewahrt ist. In dein Bande „Bündtnnse und Vertrüge" Tom. IV. S. S98 im Bcrncrarchiv steht ein „Eydtguößischer Schluß auf die unter ihnen sdcn Eidgenossen ?j wegen Synodi zu Dortrccht entstandenen Mißtrauwcns anno 1618". „Daß alles Vergangene aufgehellt und uudet die Äschen vergraben scyn, auch zu Abstellung künfstigcr dergleichen Ungclegcnheiten jede Obcrkeit die Geistlichen an den Cantzlcn bcscheidenlich zu verfahren und die Underthancn zu Fried und Einigkeit und dann jederzeit ein Ohrt das andere, was ihme an dergleichen Sachen beschwerlich vorfallen möchte, vcrtranwlich erinneren sollte." Im Staatsarchiv Basel befinden sich im Bande „Eidtgnoßische Abschied clo annis 1617 u. 1618" folgende Beilagen: 1) Vortrag des Herrn von Vrcdcrodc, betreffend den nidcrlcndischen National-Synodnm. 2) Form und Gestalt, wie der National-Synodus in Nidcrland soll gehalten werden. 3) Bedenken der vier cvang. Städte, den Synodus zu beschicken. 4) Grund und Ursachen, warum die vier cvang. Städte de» Synodus bestechen sollen. S) Was maßen die vier cvang. Städte ihre abgeordneten Theologen instruieren möchten. 6) Xomen- olator Lzmolli üntionnlis. 7) Berichte von Scb. Beck und Wolfgang Meyer von Dortrccht aus. 8) Loolssiaruin llolvstlioarum liskormntnrum oiroa yuinczuo .4rtioulos in I^oolssiis Uol^ioio oontroversos sontoulia.. S8. Confereuz der V katholischen Orte. Lucern. tkti!, w. October. Staatsarchiv Luccr». Absch. >Io anno töts. XI. t'ol. ISS. Kantonsarchiv Zug. Bd. lt. Gesandte: Lucer it. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Heinrich Cloos, Rittet/ Veuner; Heinrich Fleckenstein, Ritter; Niklaus Bircher, Seckelmcister, alle des Raths. Uri. Emanuel Beßler, Alt-Landanimanu und Pannerherr; Hans Heinrich Zum Brunnen, Statthalter. Schwhz. Hein.ich Neding, Ritter, Alt-Laudannnanuhuud Pannerherr; Christoph Schorno, Statthalter. Unterwalden (Niemand von Obwalden). Zciklaus Leu, Ritter, Laildamntann, von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, des Raths; idl. IIa, Seckelmeistcr und des lltaths. z». (S. u. Thilrgau.) Die französischcil Ambassadvreu theilen mit, daß die Verhältnisse in der Bünden je länger 'je ärger werden, daß der Bischof von Chur verbannt, die Domherren vertrieben, das Bisthum eingenommen, ein Abt aus dem Veltliu vor das Strafgericht citiert worden sei. Es ist deßhalb ihre und Solvthurns Meinung, daß beförderlich eine Tagsatzung der sieben katholischen Orte zusammen berufen werden sollte, um zu berathen, wie man sich im Fall der Roth die Hand bieten und die Pässe verwahren wolle. Mellingen, Brenigarten, Baden und Napperswhl sollen crmahnt werden, fleißiges Aufsehen zu halten. Die angeregte Tagsatzung der siebeil Orte sammt Appenzell-Junerrhodeu und dem Prälaten von St. Gallen wird auf Sonntag den 21. October nach Luceru angesetzt. Die von Zürich ausgeschriebene allgemeine Tagsatzung will man, obgleich man sie etwas früher gehalten wünschte, besuchen. Der spanische October 1618. 43 Ambassadvr soll von der zunehmenden Gefahr unterrichtet werden, und daß die Beurlaubung der Wal- Ionen und Landsknechte Bedenken errege. Den französischen Ambassadorcn und Solothurn will man obige Beschlüsse mittheilen. «. Der Herzog von Longueville hat sich mit Bern über einen Anstand verglichen. Obgleich Berns Hochmuts) dadurch zunehmen wird, so will man es doch dabei beruhen lassen und gewärtigen, was der König von Frankreich weiter in dieser Sache thun wird. Ä. Dein nach Rom reisenden Land- eunmann Beßler wird aufgetragen, in aller katholischen Orte Namen bei dem Papste die Beatification des sel. Bruders Klans zu befördern, ihm von den: gefährlicheil Znstand der Bisthümcr Chnr und Sitten Nachricht zu geben und auf" die Como bevorstehende Gefahr aufmerksam zu, machen, sowie ihm vorzustellen, daß mail sich zu schwach fühle, diesem Uebel zu steuern. Jedes Ort kann seine eigenen Anliegen Beßler auftrageil. Ferner wird für passend erachtet, einem Orte Vollmacht zu geben, in Sachen der Beatification des Bruders Klaus im Namen der übrigen Orte zu handeln, v. (S. u. Nheinthal.) t. (S. u. Lnggarus.) L- (S. u. Thurgau.) I». Unterwalden nid dem Wald bittet um Fenster und Wappen in die ucuerbaute Kirche zu Hergiswyl. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Landgrnfschnft TI,»rgall. ». Art. 241. Kricgssachm. ß. Art. öS. Verkauf von Gerichtshcrrschaftcn. Laniwogtci Rliciitlhal. «- Art. 02. Ewiger Versprich. Laildvogtci LugglMis. r. Art. 71. Justizsachcn. Die Namen der Gesandten sind dem Zugcrcremplar entnommen. SS. Konferenz der VIII katholischen Orte, des Prälaten von St. Gallen und der Stadt Nvtweil. Lucern. IVI», 22. October. StaatsarchivLuccrii. Absch.ilo anno lors. XI. kol. 137. KailtoilSarchili Ziig. Abschiedbd.il. KaiitoilsarchlvSolothurn. LuccrnischeAbsch. Bd. W. Gesandte-. Lucern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Ludwig Schürpf, Nitter, Alt-Schultheiß; Heinrich Cloos, Ritter, Venner und des Raths; Rülaus Bircher, Scckelmeister und dos Raths. Uri. Emanuel Beßler, Ritter, Alt-Landammann und Panncrhcrr; Melchior Megnet, Alt- Landa.umann und Landshanptmann. Schwhz. Heinrich Zieding, lliitter, Alt-Landammann und Panncr- herr; Christoph Schorno, Statthalter. Unterwalden. Peter Jmfeld, Landammann, von Obwaldcn; Niklaus Leu, Nitter, Laudammann, von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Antoil Peter Staub, Ninmann. Freiburg. Peter Falk, des Raths und Landvogt;'Heinrich Lamberg, Ritter, Alt-Bnrgernieister und des Raths. Solothurn. Johann von Roll, Ritter, des Raths. Appenzell. Achatins Wiser, ^nndammann. Abt von St.Gallen. sJsaaks Volmar, Canzler; Georg Dietrich Reding, Nitter. Notweil. Marcus Wagner, Burgermeister; Georg Kölli, Zunftmeister. Eidgenössische Begrüßung. — Es lvird ein Schreiben beider französischen Ambassadorcn verlesen. In Betreff der von Zürich ausgeschriebenen Tagsatzung hat man noch immer Bedenken der zugewandten Brie halber, da durch deren Stimmen etwas zum Nachtheil der katholischen Orte könnte vorgenommen iverden, will sie aber doch besuchen; Zürich wird hievon benachrichtigt. Sollte etwas Wichtiges vorgc- 44 Octobcr 1613, nominell werden, namentlich der Pässe wegen, und findet man es nicht thnnlich, sofort zn antworten, so kanil man solches in den Abschied nehmen. Zürich soll auch ersucht werden, sich mit seinen Religionsgenossen zu Baden zu entschließen, der Verfolgung der Katholischen in den Bünden Einhalt zu thun, die die thnrganischcn Käufe betreffenden Abschiede abschriftlich den Obrigkeiten einzuschicken und die Originale mit nach Baden zu bringen und dann seine Sätze zu bewegen, nach Baden zu kommen. Die katholischen Orte ersuchen Frei- ! bürg und Solvthnrn, ihrerseits die von ihnen erbetenen Sätze nach Baden zu schicken. Um sich desto besser ^ vorzubereiten, sollen die Gesandten der katholischen Orte einen Tag früher, nämlich Sonntag den 4. November in Baden eintreffen. — Den französischen Ambassadoren wird ihr freundlicher Rath verdankt und der Pensionen halber eine Mahnung an sie erlassen. As. Man ist benachrichtigt worden, daß Mülhausen auch nach Baden eingeladen sei. Man läßt es deßhalb bei den ergangenen Abschieden verbleiben, nämlich daß man ^ neben dein Gesandten Mülhausens in gemeiner Session nicht sitzen soll. Für den Fall, daß die neugläubigen Orte deßwegen das Recht darschlagen sollten, mag jedes Ort seine Gesandten mit dem nothwendigen Befehl ^ versehen. «. Rotweil wünscht wegen der Weite des Weges und aus andern Gründen von dein Besuch der badischen Tagsatzung enthoben zn werden. Man kann dieß wegen der Wichtigkeit der Tagsatzung nicht gutheißen und bittet es daher, sich nicht zu söndern, sondern mitzustimmen. — Wegen der ausstehenden französischen Friedgelder wird Rvtweil ein Schreiben an die französischen Ambassadoren ertheilt. Man hält auch für zweckmäßig, daß die Gesandten von Rotweil mit denjenigen, welche von dieser Versammlung nach Solothurn reiten, sich ebenfalls dahin begeben. «I. Det Nuntills schreibt, der Bischof von Chur sei ! von dem Strafgericht zum Tode verurtheilt und unter Confiscation aller Güter verbannt worden; dein ! Capitel habe man befohlen, innerhalb zweier Monate einen andern zu wählen, widrigenfalls man aus jeder ! Gemeinde zwei Mann in das Bisthum.legen und dasselbe ganz einnehmen werde. Der Papst habe deu ^ Bischof ersucht, zu Verhütung der äußersten Gefahr zu resignieren. Die Bündner wollen aber keinen Coadjutor noch irgend jemand, den der Bischof ernennen würde, dulden. Es wird beschlossen, den Bischof zu ersuchen, den Papst mit seiner Resignation zu ehren, obgleich man von seiner Unschuld überzeugt sei. Man läßt dieß den französischen Ambassadoren durch die Gesandten Solothurns mittheilen mit der Bitte, das Ihrige auch zu thun, und die Werbung der katholischen Orte bei Jhro Heiligkeit um eine Hinterlage Geldes zn begünstigen. Die Antwort des spanischen Ambassadors wird in den Abschied genommen, v. Da diese Zusammenkunft hauptsächlich deßhalb angesetzt worden ist, daß man sich bei diesen gefährliche» Läufen gerüstet halte, um einander allfällig die Hand bieten zu könneil, so haben die fünf katholischen Orte es bei der unlängst zn Weggis gepflogenen Abrede und bei der Uebereinknnft mit Freiburg nnd Solothur» verbleibeil lassen. Die Erklärungen des Prälaten zu St. Gallen, Appenzells und der Stadt Rotweil vernimmt man mit Freudeil, erachtet auch für gilt, daß der Prälat und Appenzell sich im Hinblick auf all- fällige Roth ins Einverständniß setzen. t. Das die Beatification des fel. Bruders Klaus betreffende Geschäft ist so weit gediehen, daß durch den Bischof von Constanz bereits die nothwendigen Examina und Prozesse aufgenommen worden sind. Es wird nun nvthwendig erachtet, daß eine taugliche Person bei Jhro Heiligkeit uiid den Cardinälen immerdar sollicitiere. Alis Gefalleil der Obrigkeiten hin wird hiefür Pannerhcrr Melchior Jmfeld von Nnterwalden in seines Landes Kosten verordnet. (Ihm wurde von den katholische» Orten Landamniann Beßler beigesellt. Protok. der Räthe und Landl. von Nidwalden. Bd. VI, S. 696.) Die übrigen Orte mögen, falls sie von den Ihrigen erfahreil, daß Gott durch die Fürbitte des sel. Mannes Wunder gewirkt habe, selbiges alles, sowie auch daß Bruder Klaus bei ihnen für einen heiligen Man» November 1618. 45 gehalten werde, und daß Wallfahrten zu feinem Grabe gemacht werden, in besiegelte Schrift verfassen und an Lucern zu Beförderung dieses heiligen Werkes übcrschickcn. (S. u. Luggarus.) I». In Betreff der Beglnckwünschung des neuen Gubernators zu Mailand hat man keinen Befehl und stellt dieselbe den Obrigkeiten anHeim. Der Gubernator könnte auch dafür allgesprochen werden, bei dem Papste die Gcld- hmterlage zu befördern. ». (S. u. Thurgau.) k. Da Bern beabsichtigt, auf nächster Tagsatzung den drei 'nit Longucville verburgerten Städten wegen eines Schreibens an den König von Frankreich eineil «erweis Z" geben, soll den Gesandten befohlen werden, dasselbe gebührend zu verantworten. I. Der nach Rom eisende Landamman,l Beßler soll Jhro Heiligkeit die Gefahr der katholischen Orte vorstellen, auch was stallen von deren Untergang zu gewärtigen habe, und dabei bitteil, daß Jhro Heiligkeit eine ansehnliche Summe Geldes au ein gewisses Ort hinterlegen möchte, wie dich von der Herrschaft Venedig gegenüber Zürich auch geschehe; darüber soll man zu Baden einen Entschluß fassen, i» Da man durch die Steigerung der Stalliniethe über den Gotthard sehr beschwert wird, ersucht mau Uri, hierin Milderung zu verschaffen. N. (S. u. Nheinthal.) <». (S. u. Baden.) ,». (S. u. Engelbcrg.) . Der spanische Ambassador Casati schreibt, daß der König trotz der Abdankung der Landsknechte und der wallonischen Reiterei Macht genug habe, um der iu Blinden der katholischen Religion drohenden Gefahr zuvorzukommen. Er ermahnt die Orte, auf der bevorstehenden Tagsatzung zu Baden ihr Möglichstes zu Gunsten der vertriebenen Bündner ZU thun. In Betreff der Pensionen, um welche die Orte auch sollicitiertcu, erklärt er, daß er sein Mögliches gcthan habe und noch thun werde, daß dieselben verabfolgt werden, r. Da die Käufe der Zürcher U" Thurgau an den dermaligen „Läufen" auch schuld sind, so soll die Sache so bald als möglich gütlich über rechtlich entschieden werden. Die Orte werden ersticht um Fenster und Wappen in die neucrbaute ^lrche zu Hergiswhl. Mau sehe auch iu dcu Abschnitte» Hcrrschasis- uu!> Schirmortsangclcgcuhcitcn: LlNidzrafschnft ThlNMll. i. Alt. 4iZI. Gotteshäuser, Klöster. Laiidiiogtei Rhcillthal. n. Art. 63. Ewiger Verspcuch. Grafschaft Baden. '». Art.lSZ. Locales. l!a»dt>ogtci Lilstgarus. p;. Art. 72. Justizsachcu. ^üiiriniiogtcl Engclberst. i». Art. s. «tt» aus dem Zugcr-, aus dem Solothurncrcrcmplar. 4«> Gemeütcidgeuösstsche Tagsatzmtg. Baden. 1«l», 5. bis 14. November. Staatsarchiv Zürich, «est. XII. 1W. kol. 127. Staatsarchiv Lvccri». Adsch. üe anno uns. XI. toi. 151. Landcsarchiv Nidwaldcn. KantailSarchiv Solot>,»r». Badisch- Abscht-d-, Ba»d W. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Vurgeriueister; Hans Georg Grebel, des Raths. Bern. Huns Niidolf Säger, Schliltheiß; Adriail Knecht, Nenner. Lucern. Jakob Soimcnberg, Ritter, Schultest uild Palilierherr; Heiilrich Cloos, Ritter, Oberster lind des Raths. Uri. Emanuel Beßler, Ritter, Alt-Landammanu und Panncrherr; Aielchior Aiegnct, Alt-Landammann und Landshauptmann. Schwhz. 46 November 1618. Jost Schilter, Landammann; Heinrich Rcding, Alt-Landammann und Pannerherr. Unterwalden. Peter Jmfeld, Landammann, von Obwaldcn; Johann Leu, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Melchior Brandenberg, Statthalter; Beat Jakob Mehenberg, des Raths. Glarus. Fridolin Bußi, Landammanw Basel. Hans Lukas Jsclin, der Jiingcrc, des Raths; Hans Friedrich Rhhincr, Stadtschreiber. Frciburg^ Peter Falk, des Raths; Heinrich Lambcrgcr, Ritter, Alt-Burgcrmeister und des Raths. Svl othurn. Peter-' mann Suri, Schultheiß; Wernher Saler, Stadtfühnrich. Schafft) auscn. Hans Heinrich Schwartz. Burger- ' meistcr; Hans Konrad Pcyer, Statthalter. Appenzell. Achatius Wiscr, Landammann, von Jnncrrhoden! Konrad Zcllweger, Landammann, von Außerrhoden. Abt von St. Gallen. Isaak Volmar, Canzler>! Stadt St. Gallen. Sebastian Schobinger; Christoph Büffler, beide des Raths. Grauer Bund. Joachim Montalto, Landrichter des obern Bundes. Go tteshausbund. Grcgorius Meher, Stadtvogt zu Chur. Zchngerichtcnbund. Rudolf von Salis, Landammann. Wallis. Matthäus Schinner, Landshauptmann; Hans Fromb des Raths. Rot weil. Lukas Wernher, Bürgermeister; Georg Kölli, Zunftmeister. Biel. Niklaus Heinricher, Seckelmeister und des Raths. ». Nach Verrichtung des eidgenössischen Grußes hält Bürgermeister Nahn im Namen der vier Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen einen Vortrag folgenden Inhalts: Mit Bedauern und zu unserer Verwunderung haben wir vernommen, daß dieIiebcn katholischen Orte bösen Verdacht und Argwohn gege» uns gefaßt haben, indem sie glaube», daß wir und andere unserer Bundesgenossen mit Hülfe deutscher Für- sten und Stände gegen die katholischen Eidgenossen eine Conspiration gemacht haben und zum Nachthcil und zu Unterdrückung der katholischen Religion, sowie der Bisthümcr Chur und Wallis Gewalt anzuwenden gedenken. Die sieben Orte glauben, daß wir hiezu das fremde Kriegsvolk verwenden wollten, welches sich einige Zeit in dem Gebiet von Bern und Zürich aufgehalten hat. Sie haben deßhalb fremde Fürsten, ihrc Bundesgenossen, um Hülfe ersucht durch Schreiben, worin sie uns als Ketzer und unsere christliche Religio» als eine verfluchte Secte bezeichnen. Um uns darüber zu beklagen und unsere Unschuld nachzuweisen, ist diese Tagsatzung ausgeschrieben worden. Unser Glaube und unser Gottesdienst ist mit dem klaren Worte Gottes übereinstimmend und bisher durch die Gnade Gottes erhalten worden, so daß wir diesen unchristliche» Titel nicht verdienen. Wir selbst haben solche Schmähungen gegen andere christliche Stände um der all-! gemeinen Ruhe und des Landfriedens willen bei hoher Strafe verboten. Die Unterdrückung der katholische» Religion haben wir nie beabsichtigt, wie bisher gedenken »vir den Landfrieden zu halten. Daß Bern und, Wallis als verbündete Nachbarn confcrieren, wird man ihnen nicht verargen, auch haben wir unsere Gesandten zu niemandes Nachtheil nach Blinden und Wallis geschickt. Was das fremdes Kricgsvolk betrifft, so wissen wir von keinem andern, als von demjenigen, das unter dem Grafen von Mansfeld in Piemo»! gelegen und nach dein Frieden seinen Rückzug durch Berns Gebiet genommen hat, sodann von einer kleine» Anzahl deutscher Reiter, 'welche der Herrschaft Venedig bloß zur Vertheidigung ihres Landes durch zürcher»! sches Gebiet zuziehen wollte. Warum das Kriegsvolk sich einige Zeit aufgehalten hat, darüber sind unsere! Eidgenossen mehrmals umständlich benachrichtigt worden. Den Näthen und Begleitern des deutschen Kriegsvolkes, welche in den Blinden um freien Paß ansuchen sollten, ist von den Amtleuten des Abtes von St. Galle» ungebührlich begegnet worden, was wir zu ahnden uns vorbehalten. Nach hergebrachtem Gebrauch hätte»! die Orte sich wegen ^dieser Dinge vorher an die betreffenden Stände wenden sollen, ehe sie dieselben bc> fremden Fürsten verunglimpften und dadurch in der Eidgenossenschaft Unruhe erregten. Gegen diese Verui»! glimpsung werden wir uns zu verantworten wissen. Das Mißtrauen, das unseren Eidgenossen vielleicht November 1618. 47 durch unruhige Leute, die in der Eidgenossenschaft gerne Unruhe stifteten, eingeflößt worden ist, werden sie öffentlich gänzlich fallen lassen; haben sie sich über uns zu beklagen, so sind wir immer bereit, ihnen freundlichen Bericht zu geben. Wir alle müssen dahin trachten, daß der bei Ungleichheit der Religion gemachte Frieden, uuf welchem der Wohlstand der Eidgenossenschaft beruht, durch treue Liebe und Einigkeit serner erhalten werde. — Darauf erklären die Gesandten der III Blinde, daß von Zürich, Bern oder anderen Orten nie em Vorschlag in Betreff des Bisthums an sie gelangt sei, der dessen Nachtheil oder Veränderung bcabsich- Ugte. Mit ihren katholischen Mitbürgern gedenken sie in „landtlicher" Einigkeit zu leben und sie nicht in ihrer Religion zu beeinträchtigen. Wallis erklärt, man möchte ihm diejenigen anzeigen, welche etwas von was ihnen vorgeworfen werde, gethan haben, damit es die gehörigen Maßregeln ergreifen könne, übrigens werde es bei der uralteil katholischen Religion bleiben und°das Bisthum Sitten, sowie die Geistlichkeit beschützen, so lange sie in ihrem Beruf ehrbar und züchtig lebe. — Schultheiß Svnncnberg antwortet uu Namen der sieben Orte. Die vier Städte hätten ihre Beschwerden zuerst den siebeil Orteil mittheilen und wcht iil so unvorhergesehener Weise vorbringeil sollen. Wenn man Mißtrauen gehegt habe, so habe man einigen Grund wegen der von etlichen Orten an den Grenzen aufgestellten Wacheil, wegen Drohungen, die von ^escil und anderen ausgestoßen worden seien, sodann wegen Aufhaltung lind Begleitung fremden Kriegsfalles, das gegen ergangene Abschiede ohne Anzeige ungewohnte Pässe aufgesucht habe. Etile ebenso große Anzahl Spanier, an die Grenzen der Reformierten verlegt, würden auch nicht wenig Mißtrauen verursachen- Daß die vier Stände in Schreiben an fremde Potentaten Ketzer tituliert und ihre Religion eine verfluchte Secte genannt worden sei, „komme fremd vor"; man wisse sich nicht solcher Schreiben zn erinnern. Der englische Ambassador am savvyischen Hofe soll die Copie eines Schreibens zu Händen gebracht haben, in welchem das Wort „IrWrotioi" gebraucht worden sei. Alle diejenigen, welche sich von der römischen Kirche Mrennt hätten, würden nach italienischem Sprachgebrauch so genannt; eineil andern Ausdruck würden die Äaliener wohl nicht verstanden haben. Diese Bezeichnung beziehe sich vielmehr auf das fremde Kricgsvolk w der Eidgenossenschaft. Daß die vier Städte wegen Anschlägen zu Unterdrückung der katholischeil Religion und der Bisthümer Chur und Sitten verklagt worden seien, dessen könne man sich nicht besinnen, wohl "l>er wisse man, daß bei dem Strafgericht zu Thusis durch ungewohnten Prozeß der Bischof von Chur frülcr Güter beraubt und abgesetzt, der Erzpriestcr zu Sonders im Veltlin zu Tode gemartert lind daß Mehreren Priestern ihre Pfründen genommen und an ihre Stelleil Prädicanten gesetzt worden seien. Dem Bündnis; mit den siebeil Orteil und dem Nechtsbot entgegen habe Wallis mit Bünden einen Bund gc- fchlvsstn; der Bischof voll Sitten sei in Aufstellung der Prediger und an der Confirmation gehindert Korden. Wenn sie den vier Städten nicht den Titel „Evangelische" geben, so könne man ihnen das nicht Zargen, da es sonst den Anschein hätte, als hätten die siebeil Orte kein Evangelium. Den Landfrieden w>d die Bündnisse werde man gegen alle halteil, welche dieselben auch gegen sie halten. Uri erklärt, es ^statte nicht, daß seine Pässe von verschiedenen Personen unter nichtigen Vorwänden ausgespäht und daß fremdes Kriegsvolk, ohne die Obrigkeit darum zu begrüßen, auf ungewohnten und selbst den Landsassen Unbekannten Wegen durch sein Gebiet ziehe. Daß die Bünde und Wallis für den Fall, daß Zwistigkeitcn zwischen ihnen entstehen, bei Erneuerung ihres Bündnisses die Malstatt nach Ursereil setzeil, wo sie weder hohe „och niedere Gerichtsbarkeit habeil, dagegen protestiert Uri. — Die Bünde und Wallis bcmerken, hnß dieß ,licht in böser Absicht geschehen und schon in dem alten Vündniß so vorgesehen sei; sie wollen Uber deßhalb an ihre Obereil referieren. Warum die Bünde und Wallis das alte Bündniß erneuert 48 November 1618. hätten, sei den Gesandten der sieben Orte, die jüngsthin im Wallis gewesen seieil, genügend erläutert Wörde»/ sie glauben dazu als freie Leute und Stände wohl befugt zu seiu; die Consirmation sei wegeu ungelegener Zeit abgestellt, bald nachher aber ordentlich verrichtet worden. Das; in Sitten ein „Jesuiter" als PredigerZ'angcstcllt werde, das Hütten die Bürger abgeschlageil, da es wider ihre Freiheit und Gerechtigkeit sei. — Die vier Städte rcpliciercn, wegen des Mansfeldischen^Volkes hätte mau kein Mißtrauen hege» sollen, da schon auf letzter Jahrrcchnung darüber berichtet worden sei. Was die Wacheil betreffe, so habe man allerdings die Unterthancn ermahnt, wegen des fremden Kriegsvolkcs auf ihre Häuser zu achten; daß die Pässe ausgespäht worden seieil, lasse sich nicht beweisen. — Nach diesen gegenseitigen Erklärungen wird beschlossen, daß alles Vorgegangene aufgehoben, „tvdt und unter der Asche vergrabeil" sein solle. Damit f Schmähworte vermieden werden, solle jede Obrigkeit die Geistlichen ermahnen, sich friedlich zu verhalten und! den Unterthanen bei Strafe alles „Schmützen und Schmähen" verbieten. Hat ein Ort sich über ein anderes zu beklagen, so soll man einander darüber berichten; zu allen Theilcn will man sich brüderlich verhalten und das gefaßte Mißtrauen fallen lassen, üs. Es wird ein Schreibeil des franzbsischen Ambassadors Miro» sda- ticrt Solothurn 2. Nvvember n. Stylsj verlesen. Dieser theilt mit, sein Herr habe vor Kurzem angeordnet, daß zu Bezahlung der Pensionen noch eine andere Fuhr Geld in das Land geschickt werde. Der König hoffe, daß die Unruhen in Blinden durch die Intervention der Eidgenossen gestillt werden; er habe durch seinen Ambassador dafür gearbeitet und werde ferner dahin wirken, wenn ihm von den Orteil die Mittel dazu angezeigt würden. —Es wird beschlossen, bei dem Ambassador durch eiillSchreiben darum anzuhalten, daß die verfallenen Zahlungen bald geleistet werden. Wenn dieselben sich bis Weihnachte» oder Lichtmeß verzieheil sollten, so soll deßhalb eine Gesandtschaft an den König abgeordnet werden. «. Etliche von dein Strafgericht zu Thusis „Verbandisirte" führen für sich lind andere ihrer vertriebenen Landsleute Klage. Deil alten Blinden und Gewohnheiten zuwider, so berichten sie, hätten mehrere Gemeinden sich zusammengethan, ihre Häuser überfallen und zerstört und durch ungewohnte Procedur sie an Leib, Ehre und Gut gestraft; auf ihre Leiber seien „Taglia oder Schnitz gesetzt worden". Sic bitten, daß man ihne» zn unparteiischem Recht und zur Restitution des Ihrigen verhelfe. Gueffier, der französische Ambassador in den Bünden, berichtet mündlich über den Handel lind verspricht, er werde von Solothurn aus noch weitläufigeren schriftlichen Bericht geben. Die Gesandten der III Blinde theilen ihre schriftlichen Instructionen mit, welche nach ihrem Hauptinhalt also lauten: Mehrere Z unserer Landsleute haben sich dlirch Practiken der obrigkeitlichen Gewalt bemächtigt und dieselbe ungetreu verwaltet; diese Thatsacheu sind durch die eigenen Schriften der Angeklagteil und sonstige Zeugnisse festgestellt. Dys Strafgericht besteht aus verständigen Personeil von beiden Neligionsparteien, die unparteiisch und durch keine Pensionen co»- rumpicrt sind. Weder die eine noch die andere Religion begehrt man zu schädigen. Fremde Fürsten und Stände genieße», wie von Alters her, das verdiente Ansehen. Gegen den Etilen oder den Andern habe» die Bestraften sich treulos gezeigt und sie mit Abnehmen ihres Geldes und leeren Versprechungeil hinter- gangeil. Für den Fall, daß die Verurtheilten sich bei den Eidgenossen beklage», werden diese ersucht, in dic Freiheiten der III Bünde keinen Eingriff zu thun, sondern dieselben eher dabei zu schützen. Die Verbannte» mögeil die Eidgenossen nicht in ihrem Gebiete dulden. sDic Instructionen sind datiert Thusis, 7. Octobc»' und 17. OctobeiZ — In Abwesenheit der Kläger, mit denen sie sich in keine Disputation einlassen wollen, verantworten sich die Gesandten der III Blinde noch mündlich und übergeben diese Verantwortung schriftlich der Canzlei. Es wird nun beschlosseil, die III Blinde durch ein Schreiben zu ermahnen, das Straf- November 1618. 49 geeicht abzustellen, den Verurthcilten unparteiisches Recht nnd sicheres Geleit zu gewähren nnd dadurch die Nuhe wieder herzustellen. Wegen der Form dieses Schreibens haben Zürich, Bern, Basel und Schaffhauscn keine Instruction, wollen aber i» ein »nvvrgreisliches Schreiben unter Ratificationsvorbehalt einwilligen, Die sieben Orte erlassen daher von sich aus ein solches sdatiert l.>. Novembers, welches in ernstein Ton die Aufhebung des Strafgerichts, die Nestituierung des Vermögens an die Bannisierten und unparteiisches Recht Erlangt, »vidrigenfalls man auf Mittel denke» »verde, dergleichen Ungebühr abzustellen. Inzwischen seien zu Thusis gefällten Urtheile aufgehoben und den Verbannten im Gebiet der sieben Orte freie Sicherheit gewährt. «I. jDie XIII Orte und Stadt St. Gallen.) St. Gallen -beklagt sich darüber, daß an mehreren österreichischen Zollstätten der Zoll ungebührlich gesteigert worden sei. Da der Erzherzog Maximilian das wegen des Salzes und der Steigerung der Zölle au ihn ergangene Schreiben noch nicht beantwortet hat, wird beschlossen, in einem Schreiben ihn oder seine geheimen Näthe nochmals ernstlich zu ermahnen, die Neuerungen abzustellen, v. Die sieben katholische!» Orte protestieren ernstlich dagegen, daß Wallis, dessen Gesandte bereits abgereist sind, befugt sei, neue Bündnisse zu schließen, weil dies; dem Bunde, den die sieben Drte mit Wallis haben, zuwider sei. t. Schwhz bittet für Scckelmeister Sebastian Abhberg um Fenster und Wappei» in dessen ueuerbautes Haus, desgleichen Nidwalden in sein restauriertes Nathhaus zu Staus. A. (S. u. Sargans.) I». (S. u. Nheinthal.) i. Der französische Ambassador wird durch ein Schreiben ersucht, bei seinem König anzuhalten, daß die von den französischen Acmtern aufgenommenen Gelder nach Inhalt der von den Parlamenten vor vielen Jahren verificierten Edicte für die Eidgenossen eonserviert und aufbehalten werden. Betreff dieser Gelder, welche sich auf mehr als 800,OVO Franken belaufen, wünschen die Eidgenossen, sie durch die bei der französischen Gesandtschaft befindlichen Amtleute und nicht durch andere in Eingang genommen werden, weil dieselben sonst ohne Vorwissen des Königs anders verwendet werden könnten. Verhandlungen der katholischen Orte.. Die Gesandten Freiburgs machen den katholischen Orten die Alittheilnng, daß ihre Obrigkeit bcabsich- in gemeiner Session die Theilung der mit Bern beherrschten spänigen Vogteien zu begehren. Da man schmal mit wichtigen Geschäften beladen ist, so ersucht man Freiburg, bis auf andere Gelegenheit zuzuwarten. I» Obwalden zeigt an, daß es in der Angelegenheit der Eanonisation des sei. Bruders Klaus den Alt-Landammaun ww Panuerherrn Jmfeld nach Rom abordne, und fragt an, ob man ihn auch damit beauftragen »volle, den Uwe» Gubernatvv von Mailand zu beglückwünschen. Da aber schon Landainmann Veßler von Uri theil- ^eise in den Kosten des Bischofs von Constanz nach Ron» reist, wird von diesem Anerbieten abstrahiert, hingegen jedem Ort überlassen, für sich selbst und in eigenen Kosten jemand abzuordnen, i»». Die Gesandte» von Solothurn »verde» ersucht, mit dem französischen Ambassador Aliron wegen der Angelegenheit Bischofs von Wallis zu rede» und der Sache zu einem guten Ausgang zu verhelfen. Mail sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelegcnhcitcn.' WuiNioztci Nhciuthnl. I». Art. 9g. Handel und Verkehr. ^'Aschast SlU 'glNls. Art. 60. Nhcin. ^ ans dein Luccrncr-, !. aus dein Nidwaldncr- nnd in. ans dein Solothurncreremplar. 7 50 November und Dccember 1018. 41. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Altorf. 1V18, 13. bis 15. November. Landeöarchiv Nidwaldc». Gesandte: U r i. Heinrich Trösch, Landammann; Johann Konrad von Beroldingen, Alt-Lairdainnrann! Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Statthalter; Walther Baldegger, Landsfähnrich; Sebastian Stopfer, des Raths; Matthias Herger, des Raths. Schwyz. Joseph Grüninger, Alt-Landvogt von Mendris, des Raths; Leonhard Zniderist, des Raths. Ridwalden. Johannes Zelger, Statthalter; Crispinianus voi> Wyl, Landsweibel. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vogtci Bellcnz :c. ,» i. Art. ^6—6^. 42. Rechtsspruch der von Zürich gewählten Sätze in Betreff des von den katholischen Orte» ihm streitig gemachten Kaufs der Herrschaften Pfhn und Weinfelden. Baden. l(>18, 15.November (5 a K.) KailtouSarchiv Basel. Eidgmblslsch- Abschiede UN? ». UN8. a. E. Staatsarchiv Bern. Thurgaubiichcr 8. S. 8!>Z. Sätze: Bern. Johann Rudolf Säger, Schultheis;. Basel. Johann Friedrich Nyhiner, .1. hl. 1R Stadtschreiber. Schaffhansen. Heinrich Schwartz, ä. 11. 1)., Bürgermeister. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenheiten: Laildgrasschllft Thurgan. Art. öt>. Verlans von Gcrichtshcrrschaften. Anmerk. In Band t>7 der Lucerncr Abschiede im Staatsarchiv Freiburg sind die Verhandlungen enthalte», welche dem Rechtsspruche vorausgegangen sind. 4:Z. Abordnung der IV evangelischen Städte nach Mülhausen. Mülhausen. 1618, 2. Deeember (22. November a.K.). Kantonsarchiv Dchassliausc». Gesandte im Rainen der I V evangelischen Städte: Hans Georg Grevel, des Raths, von Zürich; Ha> Lukas Jselin bei St. Martin, des Raths, von Basel. t». Zu Baden hatten Abgeordnete von Mülhausen das Ansuchen gestellt, die Gesandten mischten sich dasi bemühen, daß Appenzell-Außerrhoden mit Mülhausen den Bund erneuere. Dem Ausruhen war entsproch Dccember 1618. 51 worden; bis dahin aber war keine Antwort von Außcrrhoden erfolgt. Man läßt nun die Sache, bis eine Antwort erfolgt, auf sich beruhen. I». Die Gesandten wünschen zu vernehmen, wie es mit der Schuldenlast stehe, wit welcher Mülhausen beschwert sei. Nachdem der Rath daselbst ein Verzcichniß derselben vorgelegt hat, rathcn die Gesandten, für einige Jahre eine Vermögenssteuer zu erheben, weniger „Zechereien" anzustellen und überhaupt sparsam zu sein. Der Rath aber findet eine Vermögenssteuer nicht zweckmäßig, da der größte Theil der Bürger tww sei, ^ pi allem nur dreißig seien, welche etwas zahlen könnten. Hingegen schlägt er vor, mau möchte ihnen Zur Einbringung der vrtenburgischcn Schuld im Betrag von 36,006Gulden beholfeu sein, die ihnen schon 26 Jahre vorenthalten »verde; oder Basel möchte diese Forderung ai» Bezahlung der bei ihm von Mülhausen contra- hierten Schuld annehmen. Ferner möchten die Gesandten dahin wirken, daß ihre Herren und Obern und dw mitverbündeten Orte bei Frankreich sich um eine Erhöhung der jetzt 666 Franken betragenden Pension ^wenden; endlich möchten die evangelischen Städte ihnen auf vier bis sechs Jahre eine Summe Geldes ohne Interesse vorstrecken. Die Gesandten anerbieten sich, in Betreff der vrtenburgischcn Schnldforderung Ho Möglichstes zu thun, auch mit den Häuptern von Basel Rücksprache zu nehmen; für die Erhöhung der ßanzösjschm Pension und das Darleihen einer Summe von Seite»» der evangelischen Städte mache»» sie wcnig Hoffnung. «. Obgleich zu wiederholten Male»» Mülhausen aufgefordert worden tvar, seine Ringmauern uuv Stadtgräben in guten Stand zu stellen, so sehen sich die Gesandten dermale»» veranlaßt, diese Mahnung Nochmals zu wiederholen, da noch wenig verbessert »vorbei» sei. Die Abgeordneten Mülhausens antworten, ^ Schuld davon trage ihr Mangel an baaren» Geldc; übrigens hätten sie in den letzten Jahren 3666 Kro- verbaut. 44. Conferenz von Lncern, Schlvyz und Untcrwalden. Lueern. 1KI8, 2. Deeember. Laiidcsarchiv Nidwaldcn. > Gesandte» Lucern. Jakob Sonneuberg, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Ludwig Schürpf, Ritter, Alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Walther Amrhpn, Ritter, Stadtfähnrich und des Raths; Niklaus ^Pcuhvfe^ Bm„Msler und des Raths. Schwhz. Jost Schilter, Laudaiuinaiinn. Unterwaldcn. Mcl- ^3or Jmfeld, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr, voi» Obwalde»»: Johann Lußi, Ritter, Alt-Land wwnann, voi» Ridwalden. U,. Da die von Uri auf dem Markte zu Lucern große Quantitäten Getreide kaufei», von welchem cigcn- uutzigc Leute wieder an andere Orte fertigen oder aufschütten und dadurch der Getreidepreis gesteigert wird, ZUnicil da Bern den Kernen nicht mehr ausführen läßt, so wird für gut befunden, ein gewisses Quantum ^ bestimmen, das man wöchentlich voi» Lucern abführen dürfe. Uri wird schriftlich gebeten, es möchte sich das ^ht zuwider sein lassen; auf einer später»» Conferenz soll darüber eine Vereinbarung stattfinden. I». Lucern Schwert sich, daß Fürkäufcr voi» Schwhz und Unterwaldcn viel Vieh in seinem Gebiete aufkaufe»» und in ^ Fremde treiben, ferner, daß sie das Vieh zu Hcrgiswhl einschiffen oder Schiffer von Stans und Alpnach Abfuhr komme» lassen, wodurch den Schiffern voi» Lucern und den» Zolle Abbruch geschehe. Es zeigt 52 December 1618. an, daß es, ähnlich wie Bern, ein Trattengeld auf das fürkausswcise aus der Eidgenossenschaft gehend« Vieh gelegt habe. «. Um die Veatification des sel. Bruders Klaus weiter zu betreiben, wird unter Ratification^ Vorbehalt gut erachtet, vorerst den aufgesetzten Proceß dem Cardinal Bellarmin zuzuschicken und, wenn et denselben gutheißt, nach Rom einen Gesandten abzuordnen, welcher ihn dem Papste präsentieren und die Veatification solliciticren soll. Zugleich ist man der Ansicht, daß, wenn auch dem gemeinen Mann Kenntnis! von diesem gottseligen Werke gegeben werde, niemand sich beschweren werde, eine Steiler an die Kosten z» geben. Ä. Die Cvnfercnz zur Beilegung des Streites zwischen dein Gotteshaus Engelberg und Nidwalde» wird auf den 12. Decembcr angesetzt. Ridwalden wird ersucht, seine Gesandtschaft mit Vollmacht abzuordnen und unterdesseil den Nußzehnten, weil derselbe zur Ehre Gottes diene, zu verabfolgen. 4S Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. lkl«, l2. Deeember. LandcSarchiv Schwyz. Im Landcsarchiv Schwyz befindet sich bloö die Instruction auf diese Confercnz; der Abschied selbst könnt« nicht gefunden werden. Die auf derselben behandelten Punkte waren: ». Schlichtung des Streites zwische» denen von Meyeröcappel und denen von Küßnach. I». Die durch Schnider von Küßnach ausgestoßcucn Schmäh- reden gegen die Gesandten von Zug. e. „Wegen des Anzugs sollen unsere Gesandten die übrigen Gesandte» insgeheim berichten und daran sein, daß dieß nit in den Abschied einverlibt fwerden), sonders in aller geheim vcrblibe» soll." «I. Wenn Zürich über die aufgestellten Wachen sich beschwere und verlange, daß man sie beseitige, so soll«» die Gesandten erklären, daß man selbige ferner behalten werd.e, es möge das Zürich belieben oder nicht, u»d wenn ihr Volk gegen die Wachen sich bescheidenlich zeigen werde, so werde ihm auch alle Gebühr erwiesen werde»' 4«. Konferenz der Schirmorte der Abtei Engelberg. Lucern. 13. December. Staatsarchiv Ä»cer». Absch. d taxiert," daß sie veranlaßt worden seien, ihm gebührend zu antworten. Die Gesandten von Bern, Basel und Schaffhausen sind ohne Instruction. Zürich und Lueern, die mit Schwhz und Glarus Schirmherren des ^vttcshauses St. Gallen sind, sollen nun sich des Handels annehmen und denselben zu schlichten suchen. Es wird nvthwendig erachtet, daß die evangelischen Warner das mitgetheilte Antwortschreiben an den Abt deniselben »ukoinmen lasse». Was durch die zwei Gesandten vom Zülpich und Basel vor kurzer Zeit z>i Mülhausen brrhandrlt worden ist, das vernehmen die Ehrengesandten aus der von Junker Hans Georg Grevel und ^'Un Lukas Jselin bei dieser Zusanlmenkunft gethanen Relation und dem darüber verfertigten Abschied und wideren deßwegen eingelegten Schriften. Weil hoch vonnöthen ist, daß mit Ernst zu dieser Sache gethan werde, zch mied jedes Ort seine Gesandten für die nächste Zusammenkunft darüber instruieren. Ii. Die- Wiiigen, welche Güter aus Italien nach den Niederlanden fertigen, klageil, daß an den österreichischen Zoll- ätten der Zoll um die Hälfte gesteigert worden sei. Zürich soll in aller Orte Namen an die vorderöster- ^ichischc Regierung zu Ensisheim schreiben und sie ermahnen, solche Neuerung abzustellen, da die Fuhrleute gezwungen wären, eine andere Straße zu wählen, was dem kaiserlichen Zoll und gemeiner Eidgenosscn- schadeil würde. Zu Bern sichert schon in einem Schreiben vom 12. Dccembcr (a. K ) 16>3 n»d vom 4. Jannar 1619, Zürich vom ^-Januar, die vier evangelischen Städte vom 9. Januar, auch Wallis vom 16. Jannar Hülfe zu. (Kantonsarchiv in Uhnr.j Zu I>» (). In diesem Schreiben werden die Bedrängnisse der Gvangclischcn in Lohmen geschildert und wird aus die Urheber derselben hingewiesen. In dieser Beziehung heißt es darin: „Bei dieser von Neuem erlangten, hoch erwünschten Rcligionslibcrtät (durch den Majcstätsbricf Rudolfs Ii und dessen Bestätigung durch Matthias) haben wir gern vergessen aller der Injurien, so von unsrcr Widerpart zwar viel Jahre »ach einander, in denen sie die Gütigkeit unsrer srommen Könige mißbraucht, überhanden und allhicr zu erzählen unmöglich, bis endlich ans nnnachläßlichcs Antreiben der landvcrdcrblichcn jesuitischen Sectc durch etliche Ihrer Majestät böse und der evangelischen Religion gehässige Räthe uns solche pvrsocmtionvs ausgeladen, das wir nothwendig du Mittel, wie unsere damals eilend gefertigte im Druck außgcgaugcne ^poloxia, davon ein ärcmplar hiebci ausweisen thut' 56 Januar 1619. ergreife» und der Grund solches Nebels, nämlich die ganze jesuitische Rotte ans siinf in diesem Königreich gehabte» stattliche» LollsAiis ans ewig erheben und eliminircn müsse», ans welcher Anstisstung besagte unsere Religionsfeindc, so Ihre Majestät gleichsam ganz umgeben haben, so viel erpracticirt, daß in Ihrer Majestät Namen dich unschuldige Königreich durch ein gcwast! tiges Kriegsvolck angefallen, mit Feuer und Schwert dermaßen verderbet, daß solches kaum durch Historien den fremden Nationen für beglanbt tvird können beigebracht werden." DcnSchluß bilden folgende Worte: „Wann wir uns dann gntcrmaßen erinnern und zu Gemüth führen, was die ansehnlichen Ikssxublioaz der mächtigen löblichen Schweizer Eidgenossenschaft bald anfangs dcl von Gott vcrliehnen Reformation der christlichen Religion für einen tresslichcn Eifer haben sehen lassen, indem sie ihr Blu> bariiber zu vergießen sich nicht gefürchtet, sondern für die Ehre Gottes ritterlich und tapfer wider die Feinde der Wahrheit g»" stritten und obgesiegt haben, nach solchem nun viel Zeiten hero in Fried, Lieb und Einträchtigkeit, auch unbeweglicher Standhaft!^ keit und gleichmäßiger Begierde zu Handhabung der wahren evangelischen Religion mit einander cinmüthiglich gclcbet, noch mö großem Ruhm der Christenheit also verblieben, und welches noch mehr ist, andern mit unrechter Gewalt bedrängten Provinciet» ansehnliche Hülfe geleistet und dadurch allen christlichen Nationen ein denkwürdiges Ercmpel von sich gegeben haben: als sind wir bewogen worden, obbernhrten bedrängten Znstand dieses Königreiches Behaimb und unserer der evangelischen Religio» Zugethancn, die wir solche llostilitatss und Landsbcschädignng um der göttlichen Wahrheit willen empfinden, freundlich Z»j rcpräsentiren und unsere, Gottlob, dabei habende Großmüthigkcit und hochansehnlichc Assistenz anzudeuten, und Euer Herrlich' keit und Freundschaft zu guter Affeetion gegen uns durch diese unsere wahrhafte Information wider unserer widerwärtigen CalnM' nie» zu vermögen, zugleich auch dieselben freundlich zu bitten, maßen wir dann sie hicmit fleißig und verdienstlich ersuchen und j bitten, sie wollen Ihren in aller Welt habenden Ruhm und großen Namen auch gegen uns erweisen und der allgemeinen evan- gelischen Religion zu Gutem, auch zu Beförderung und Ausbreitung desselben alle Kricgswcrbnngcn, Durchzüg und Mnsterpläh, welche etwa unsere Feinde mittelst Hispanicn-nnd Italien durch Euer Herrlichkeit und Freundschaft Gebiete fortzubringen Bon Habens sein würden, inhibircn und verwehren, auch zu gleichmäßiger willfähriger Demonstration Ihre hochansehnlichcn Herr» Lonkoschsrados und Bundesgenossen, den Durchlauchtigen Herzog und ganze Rsurpudlios.nr zu Venedig, sowohl auch die mäch' tigen Granbündner (welche wir zu solchem Ende dienst- freund- und gebührlich auch ersuchet und angelanget haben) nM schwcrt disponircn und vermögen helfen, Insonderheit aber auch mit einer ersprießlichen Nothdurft Munition Assistenz u»d Beförderung leisten und unsere großgünstigc liebe Herren, Freunde und Rcligionsverwandtc sein und bleiben. Solches sind wir gegen Euer Herrlichkeit und Freundschaft in allen Occasionen, da uns möglich sein wird, Ihnen hinwidcrw» gleiche Freundschaft und Assistenz zu thnn mit aller Bencvolenz zu vergelten und zu verdienen bereit, willig und erbötig, dieselbe mit uns in Schuh des Allmächtigen befehlend. Datum aufm Schloß zu Prag den I.Dccembris 1018. Euer Herrlich-u»t> Freundschaft Dienstwillige und Beflissene. V. N. N. Herrn Ritter, Präger, Kuttcnbergcr und andere Abgesandte von den Städten alle drei evangelischen Stände des Königreichs Behaimb für sich und an Statt der Abwesenden." (Staatsarchiv Zürich.) 2) Zürich antwortete II. Januar a.K. im Namen der vier evangelischen Städte: „ Daher nun und ans dem Z» gemeiner Ruhe und Wohlfahrt tragenden christlichen Gmüth und Eifer wir nicht aNein gutwillig und ganz wohlgemeint sind, gegen Eueren Gn. Herrl. und Gstr. und auch dein gemeinen evangelischen Wesen uns iir aller Freundschaft zu erzeigen und dab» mit gutem Aussehen, Warnen und Wenden jederzeit alles dasjenige zu thnn, was zum Besten gereichen, in unserem Vermöge» sein und sich's gebühren mag, sondern haben auch ebenmäßig Enwercr Gn. Herrl. und Gcstr. Begehren nach an die vermeldeten und End freundliches Ersuchen allbcreit gelangen lassen und daselbst nachher allen guten vertröstlichen Bescheid srcnndlichcr wi»' sährigcr Erzcignng empfangen, und wollen es auch fürdcr in allem dein, was zu Beförderung und Erhaltung gemeiner Freiheiten Ruh und Sicherheit dienen wird, an unscrm vermögculichen und besten Willen nicht ermangeln lassen. Dessen und aller getreue» freundlichen Korrespondenz und guten Affectiv» gegen Eueren Gn. Herrl. und Gestr. auf deroselben Schreiben und Begehren wir uns >>» besten wolmciulich erklären und offerieren wollen...." (Staatsarchiv Zürich.) Die beiden Schreiben sind vollständig abgedruckt >>» Archiv für schweiz. Geschichte Bd. I. S. 210 u. ff. Zu t»>. Schwhz erklärt in seinem Rechtsspruch, daß der zu Wildhaus von den Evangelischen gesetzte Tanfstcin entfernt werde» müsse, und daß die Evangelischen daselbst durch Setzung desselben die Pflicht und den Respect gegen den Abt verletzt habe»' Ferner sollen auch die übrigen Evangelischen in den andern Gemeinden nicht befugt sein, Tansstcinc zu setzen. Die von Wiib' Haus sollen 1000 Gulden Buße und alle Kosten bezahlet!, welche Summe aber blos die Anstifter des Streites tragen sollet«. ^ Januar und Februar 1619. 57 2) Evangelisch Glarns gab folgenden Spruch: Der wider fnrgcschlagcncs Recht zu Wildhans von den Evangelischen gcsehtc Tans- siein soll entfernt werden; hingegen soll der Abt den Landlcntcn im Tvggcnbnrg die Tanssicinc entweder nnbeschlossen lassen, oder dieselben so thcilcn und unterschlagen lassen, daß jeder Thcil seinen Tausstcin besonders verschließen lanu, oder gestalten, daß die Evangelischen in alle Kirchen Toggcnburgs neue eigene Tausstcinc an „ehrliche und unverschmlihlichc Orte" sehen. Die Evangelischen sollen die Kosten, welche „aus sie deßhalb ergangen," selbst tragen, die andern der Abt und die übrigen llntertbanc». (Staatsarchiv Basel.) HO. Conserenz in Zürich. Zürich. ttil«, 2S. Jauuar. LandcSiiechiv SchwVZ. Der Abschied konnte nicht gefunden werden. Die Instruction für die Gesandten von Schwyz (Heinrich ^ding, Panncrhcrr und Alt-Landammann, und Christoph Schorns, Alt-Statthalter) enthält folgende Vcr- handlungsgcgcnstände: u) AuSkauf der Fälle zu Stäfa. gütlicher Vergleich zwischen Einsiedel,, und Zürich, k) Abordnung von Gesandten nach der Landschaft SarganS wegen per Rhcinwnhrung daselbst, c) Projektierte Abordnung einer Gesandtschaft nach Frankreich. (Der Rechtsspruch zwischen dem Gotteshaus Einsiedel,, und denen von Stäfa, betreffend den Auskauf de« de», Gottcshanse schuldigen Falls, findet sich im Staatsarchiv Zürich Tr. 51. 7. s HI. Conferenz von Nri, Schlvyz und Nidlvalden. Altorf. t«1», ». und «.Februar. LandoSarchiV Nidwalde». Gesandte: Uri. Heinrich Trösch, Landammann; Johann Heinrich Zum Brunnen, Statthalter; Jakob Mllhei.n; Heinrich Albrccht, beide des Raths. Schlvyz. Jost Schilter, Landainmann; Gilg Frischherz, des Raths. Nidwalden. Johannes Leu, Ritter, Landainmann; Johannes Lussi, Ritter, Alt-Landainmann llnd Pannerherr. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangclcgcnheitcn: ^«gtei Bellenz ,e. Art. 71-77. SÄ. Conferenz von Uri, Schlvyz und Nidlvalden. Altorf. tvw, 15. Februar. La»dcSael»iv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Heinrich Trösch, Landainmann; Johann Konrad von Bcroldingen, Ritter, Alt- ^ndammann; Johann Peter von Roll, Ritter, Alt-Lattdammann; Melchior Megnet, Alt-Landammann und 8 58 Februar 1619. Laudshauptmanu. Schwyz. Jost Schilter, Landammann; Gilg Frischherz, des Raths. Nidwalde» Johann Leu, Ritter, Landammann; Johannes Lnsst, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. Man hat sich vereinbart, IM Soldaten nach Bellenz, 150 nach Nrsern zu schicken, nm die Paß zu verwahren, und 50 bereit zu halten, um sie hinzuschicken, wo die Roth es erfordert. Einem Soldat gibt man monatlich 6 Dukaten in Speele, einem Hauptmann 21, einem Wachtmeister 9. Man wünsch' von dem Ambassador Alphonso Casati zu erfahren, was der Gubernator zu Mailand an diese Unkosts' beizutragen gedenke, da ihm an der Verwahrung der Pässe viel gelegen sein müsse. Weil der Ambassad»' keine Vollmacht dazu hat, wird er ersucht, dein Gubernator darüber zu schreiben; zugleich wird Oberst vck Veroldingeu beauftragt, auf seiner Reise nach Mailand mit dem Gubernator, und Melchior Megnet z"! Solothurn mit dem französischen Ambassador wegen eines Beitrags an diese Kosten zu unterHandel» I»—tl. (S. u. Vellenz zc.) Man sche auch im Abschnitte Hcn'schaftsaiWlcgeicheitcn: Bogtei Bcllenz zc. I» «l. Art. 78-80. ÄS. Conserenz von Un, Schwyz und Nidwaldcn. Schwyz. »tili), 27. und 2L. Februar. Zeandcöarchiv Nidwaldc». Gcsaitdte: Nri. Aielchior Megnet, Alt-Landammamc und Landshauptmann; Johann Heinriß Zum Brunnen, Statthalter. Schwyz. Jost Schilter, Landammann; Heinrich Reding, Alt-Landamma>»' und Pannerherr; Jost Ulrich, Alt-Landammann; Gilg Frischherz und Fridolin Horrat, beide des RaO! Nidwalden. Johann Leu, Ritter, Landmnmann; Johann Lussi, Alt-Landammann und Pannerher»' Crispinus Zelger, Alt-Landammann mW Landshauptmam». zz. Latidammaitn Megnet, ivclcher nach Solothurn zum französischen Ambassador geschickt worden wal um mit ihn: wegen eines Beitrags an die Kosten für die Verwahrung der Pässe dießseits und jenseits dä Gotthards zu unterhandeln, berichtet, daß derselbe sich geneigt gezeigt habe und seines Theils nicht ermang^" »verde, dafür an den König zu schreiben, da er von sich aus eine Zusage zu geben nicht ermächtigt sei; d»" König werde aber nicht abgeneigt sein, seinen Antheil an die Kosten beizutragen. I». Da man vernimmt, daß von Wallis im Sinne haben, mit etlichen Fähnlein den Aufrührerischen in Bünden zuzuziehen, und zu besorg»" ist, daß sie den Paß durch die Lande der drei Orte nehmen »Verden, so daß mau uothwendiger Weise die betreffenden Orte eine Besatzung »verde legen müssen, so wird für zweckmäßig erachtet, die übrig»"! katholischen Orte dessen zu berichten, damit auf nächster Tagsatzung zu Lucern (4. März) berathcn werd»"! könne, wie man sich mit dieser Besatzung zu verhalten habe, da die Bündner eben schon lange gegen d>" drei Orte erbittert seien, weil dieselben ihnen aus dem Herzvgthum Mailand kein Korn zukommen lass»"' < . 1) Die katholischen Orte sollen sich auch darüber berathen, ob es nicht thunlich wäre, Gesandte nach Ob»"' Wallis zu schicken und den Wallisern zu erklären, daß die katholischen Orte gegen sie gut gesinnt seien, u»" daß die Verwahrung der Pässe nicht böse gegen sie gemeint sei, sondern daß dieselbe, weil auch die kath»' lische Religion im Spiele sei, im Fall der Roth auch ihueu zur Hilfe dienen soll; doch sollten die ^ März 1619. 59 sandten nicht weiter als nach „Fischbach" sBispj reisen. Zugleich soll man auch zu Rathe gehen, ob es "'cht Passend wäre, auch an die katholischen Eid- und Bundesgenossen in Bünden Gesandte zu schicken oder H»en durch Schreiben zuzusprechen, daß sie kein Mißtranen hegen sollen. 2) Ferner soll berathen werden, es nicht zweckmäßig sei, nach Jrnis einen Nvrrath von Waffen von Seite gemeiner katholischer zu legen. «I. llri soll ans künftiger Tagsatzuug den Antrag stellen, es möchte Landammann Beding, nächstens nach Frankreich verreist, beauftragt werden, um die Zahlungen anzuhalten. Zu «I. Nach der den 2. März 1619 von Laudammami und ganz gesessenem Laudrath von Schwyz dem Landammann Reding für diesen Zweck gegebene Instruction bezog sich die Forderung der rückständigen Bezahlung für vier Fähnlein, welche >n Gasconien nnter Marschall von Malignem gedient hatten. Zugleich wurden auch Jntcrcessivnalschreiben an die Herren von Shlleri, de Vic und Eastille abgefertigt. (Landcsarchiv Schwyz.) S4. Conferenz der VII katholischen Orte. Lueern. IKI9, 4. und 5. März» Staatsarchiv L»«er». Abs». So anno low. XII. t'nl. S. LaiidcSarchlv NIdwaldc». Gesandte: Lucern. Ludlvig Schttrpf, dritter, Schultheiß und Stadthauptmanns Jakob Svnnenbcrg, ^tttcr, Alt-Schliltheiß und Pannerherr; Heinrich Clovs, Ritter, Benner; Rudolf Pfyffer, Ritter, die beiden -^'n des Raths. U Melchior Megnet, Alt-Landammann und Landshauptman»; ^Heinrichs Zum Brunnen, Rthalter. Schwyz. Jost Schilter, Laudammann; Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landammanu und ^uuerherr. Unterwalden. Peter Jmfeld, Landammann, von Oblvalden; R'iklaus Le>i, Ritter, Land- ^Utlaun, von Nidwalden. Zug. Melchior Brandenberg, Statthalter; lR Jta, des Raths und Scckclmeistcr. ''^'ib»rg. Pewr Falck, des Raths. Solothurn. jHausj von Noll, des Raths und Seckelmeister. ^ l > Es wird zuerst ein Schreiben des Bischofs im Wallis abgehört, welcher sich über das, was ihm ^ichwerlichcs von Seite des letzten Laudrathes begegnet ist, beklagt; ferner der Bericht des Seckelmeisters " W'll von Solothurn, was der Ambassador Miro» zum Besten der katholischen Religion an die Hand ^ >v»i»ieu mW was er an die Zehndeu im Wallis geschrieben habe. Man will abwarten, was für ein >i>si ^ ^ die Schreibe» des Ambassadors erfolgt; inzwischen läßt mau demselbeii seine» Eifer verdanken, ' Z^r Bitte, sich dieses Geschäft ferner angelegen sein zu lassen lind den Obrigkeiten die Anwort mitzu- - 2) Oberst Amrhhn lvird ersucht, Ihre fiirstliche Durchlaucht aus Savoyen, tvelche bei der Land- Wallis in glitem Ansehen stehe, zu veranlassen, sich dieses Geschäftes auch anzunehmeil. I». Land- alle ^ lliavaglier Giover beklageii sich abermals für sie und ihre Mithaften, daß sie wider Willigkeit aus dem Baterland vertrieben worden seien. Sie danken für den ertheilten Schirm nud die ha- ^ Gemeinden der III Bünde. Weil dieselben schlecht aufgenommen worden, so bitten sie, ^ ^hncii, wie dem Hauptmann „Jorgg" (Schorsch?) voil Schivhz und Glarus die Bollmacht, Arrest auf die ans kvnlmenden Güter anzlliegen, ertheilt werden möchte. Alan ist wegen dieser wichtigen Sache ohne uimmt deßhalb das Ansuchen all rolsronckum. (S. u. Freie Aemter.) «i. Die drei alten ^ lheilen »lit, ivas ihnen mit de» Bündnern begegnet ist, und was sie wegen Berwahruug der Pässe und jenseits des Gotthards befohlen haben, nämlich 199 Alan» in die Schlösser von Bellenz zu «0 März 161!). legen, msUrsernthal 266 Mann; sodann Gesandte in den oberen Bund nnd in die oberen Zchnden des Wallis zu schicken mit dem Bericht, daß solches allein zum Schutz der katholischen Religion geschehe, und um all-! fällig den katholischen Bündnern die Hand zu bieten. Die übrigen Orte billigen diesen Entschluß; ZW und Svlothurn nehmen denselben ack roloronäcim und wollen ihren Entschluß beförderlich Lucern mittheile» Da es den Anschein hat, daß es zu einem gemeinen Auflauf und Neligiouskricg kommen werde, auch die Widerpart allenthalben in der Fremde Hülfe und Anhang sucht, so wäre es vielleicht nicht unthuulich, went die Obrigkeiten sich auch nach Freunden umsehen und besonders mit der Union der katholischen Fürsten, einzig zu ihrem und der katholischen Religion Schutze, in ein Einverständnis; treten würden. Jedes Ort soll si^ darüber auf nächster katholischer Zusammenkunft erkläre;;, weil unmittelbar nach Ostern die Deputierten d;'l Union zu Ueberlingen versammelt sein werden. «. Wegen der gefährlichen Läufe läßt man bei den köinss lichen Ambassadoren ernstlich um Bezahlung der Pensionen anhalten. 4". (S. ». Nappcrswhl.) z-°'. (S, vier ennetb. Bogtcien überh.) i!i. Schwhz bittet um Fenster und Wappen in sein neuerbautcs Capucintt kloster, Unterwalden nid den; Wald um solche in die Kirche zn Hergiswyl. «. Ueber die Verehrung an d>l Herreu Sätze in dein Weiufeldischen Geschäft, sowie an den Stadtschreiber von Freiburg und seinen Soh>l der als Substitut gedient hat, soll jedes Ort sich bei der nächsten Zusammenkunft erklären. Hauptina^ Heinrich Fleckenstein, Ritter, bittet, daß man ihn bei der zu Baden erlheilten Bestätigung der Burg ^ Heidegg uud bei der Theiluug des Ehrschatzes verbleiben lasse und den Span mit der Gemeinde Esch die Jahrrechnung gen Baden weise. !. (S. u. Engelberg.) Man sehe auch in den Abschnitten Hcnschasts- nnd Schmnoi'tsangclcgenhcilen: Landbogtei Freie Aemter. «. Art. 138. Localcs. Vier ennelbirgischc Vogtcien iiberii. Art. 92. Mnnzsachm. Nappcrswhl. k. Art. l. Schirmvogiei Engelberg. > Art. lv. Vergleich iu Betreff der Auch zwischen Schwyz uud Glarus. Neichenburg. !<»!!>, 7. März. Landcsnrchiv Maruö. «lag- 37. Ableitung der Linth. 3. Gesandte: Schwyz. Christoph Schorno, Alt-Statthalter; Sebastian Abybcrg, Seckelmcister. Glar^' Adain Bönigcr, Alt-Landanunann; Johann Peter Küchlin, des Raths. In dem Streite derer zu Vilten uud derer aus de»; Gaster wegen der Linth wird folgender Vergib gemacht: 1) In Betreff der.Landmarch läßt man es „bei»; alten Verstand und Wesen verbleiben"; so^ sich Streitigkeiten darüber erheben, so werden sich die Herren und Obern darüber zu verhalten wissen. Wuhr in den; Hängelgicßen, welches die von Bitten verschlagen, soll wiederum weggethan werden, also ^ die Linth, wenn sie sich wieder»»; auf selbige Seite schlagen sollte, ihren Gang wohl haben und ina» ^ Schiff und Geschirr ungehindert durchfahren kann. 2) Was den Tschachen in de»; Hängelgießen, sowie den ober;; Tschachen betrifft, von denen die von Bitten den einen, die auf de»; Gaster den ander» ^ sprechen, so will man den einen gegen den andern aufheben. 3) Die Kosten sollen ebenfalls gegen ci»W März und April 1619. 61 aufgehoben fei» und jeder Thcil dieselben an sich haben. 4) So Einer ein nothwendiges Wuhr gegen den rechten Schiff- und Linthruns schlagen wollte, soll er das ohne Wissen und Willen der Gegenpart nicht thun. Wenn sich beide Parteien nicht vergleichen könne», so sollen sie die Sache vor beider Orte Gesandte bringen. 5) Was die besondern Rebengicßen betrifft, wo kein rechter Linthruns ist, mag jeder Theil ohne Schaden der andern Partei das Seinige schirmen, doch ohne „Schupf und Bückh". künftig sollen keine Schüpf und Bnckh gemacht werden. jGlarus genehmigt den Vergleich' den 8. März 1619.j TG. Konferenz der III Schirmortc der Abtei Enzclberg. Enflclberg. IKIil, ltt. März. Staatsarchiv Lnccrn. Ablch. No anno uns. XII. MI 8. Gesandte: Lncern. Oberst Heinrich ElooS, Ritter, Venner und des Raths; Renward Lysat, Stadtschreiber. Schwyz. Jost Schilter, Landammann. IInterwaldcn. Peter Jmfeld, Landammann; Windli, von Obwalden; Johann Leu, Ritter, Landammann; Johann Lussi, Ritter, Alt-Landammann, bon Nidivalden. z»—Ii. (S. u. Engelberg.) i. Den Anzug Nidwaldens ivegcn des Zusatzes zu Ursercn, wie nämlich die übrigen Orte deßwegen gesinnt seien, und was sie ihres Theils thnn wollen, wird in die Abschiede genommen. Man sehe auch im Abschnitte Schirinortsangclcgcnhciten: Schirmvogtei EiWlberg. a—I,. Net. 11 -lg. Confercnz vvnUri, schwyz »ndNidivalden initdem spaltischen Ambassador Alfotiso Casati. Gersau. tvttt, S. April. >in»dcSarchi» Nitnvaldc». Gesandte: Uri. Heinrich Trösch, Landammann; Johann Konrad von Beroldingcn, Ritter, Alt- Landammann; Melchior Megnet, Alt-Landammann und Landshanptmann. Schwyz. Jost Schiltcr, Land ammann; Gilg Frischhcrz, des Raths. Ridwalden. Johannes Leu, Ritter, Landammann. ZI. (S. u. Bcllenz :c.) I». Schwyz stellt den Antrag, man möchte einstweilen unterlassen, Zusätze gegenüber von Wallis aufzustellen, damit den gnt gesinnten obern Zehnden kein Anlaß zu Argwohn gegeben werde, sondern daß ihnen eher durch Gesandte freundlich zugesprochen werden möchte. Der Ambassador, um seine Meinung befragt, eröffnet hinsichtlich der Verwahrung der Pässe seine Ansicht sdicsclbc ist aber im Abschiede nicht niedergelegt) und fügt bei, daß er in Beziehung ans diese Sache noch keinen Befehl erhalten habe, daß er aber sofort in Unterhandlung treten werde, wie ihm ein solcher zugekommen sein werde. In- April 1619. dessen bespricht man sich mit ihm über die Zahl und „Bestellung" der Zusätzcr. und «I. (S. unter Bellenz w.) «. Jedes Ort soll dessen eingedenk sein, was die Gesandtschaft von Schwyz angezogen hat wegen des vom Grafen vonHobencms zugekommenen Schreibens; darüber soll jedes Ort auf die nächste fünfbrtische Tagsatzung instruieren. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelegenhcitcn: Vogtei Vcllenz zc. i», e, «l. Art. öt-S3. > Couferetiz der evangelischen Städte und Orte, nebst Mülhausen. Aarau. llttS, 17. April a K.) StliatöarchiN jjürich. kikst. XI I. >»!>. fo>. UN. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Rahn, Bürgermeister; Heinrich Bräm, Statthalter und des Raths. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spicz; Glado Weyerman, beide des Raths. Glarus. Adam Böninger, Alt-Landainmann. Basel. Hans Lukas Jselin, der Jüngere, des Raths; Johann Friedrich Nyhiner, .7. 77. v., Stadtschreiber. Schaffhausen. Hans Konrad Peyer, Statthalter und des Raths. Appenzell-Außerrhoden. Konrad Zellwegcr, Landainmann. Mülhausen. Hans Georg Zichle, Stadtschreiber; Riklaus Härder, des Raths. Bon verschiedenen Orten sind Berichte gekommen, daß nicht allein in Italien, sondern auch anderswo große Kriegsvorbereitungen gemacht werden, nnd daß insbesondere in das Elsaß schon 1(X)l) Kürassiere gekommen seien, denen noch eine bedeutende Anzahl Kriegsvvlk nachfolgen soll. Daher bitten die Orte einander um eidgenössisches Aufseheil und für den Fall der Roth um allen möglichen Beistand, da, wenn Practiken gegen die Evangelischen gemacht werden, zu besorgen sei, daß auch ihre „Widerwärtigen" in der Eidgenossenschaft etwas Gewaltthätiges unternehmen, nachdem sie schon jezt gegen eidgenössischen Brauch in ihren Landen Wachen aufgestellt nnd Volk an die Pässe und Grenzen verlegt haben nnd darauf ausgehen, das Evangelium hie und da auszurotten und durch ihre Gesandten in Italien bei dein Papste und an andern Orten, wie man davon sichern Bericht hat, lim Hülfe und Geld gegen die Evangelischen in der Eidgenossenschaft angehalten haben. Die Gesandteil erklären sich in Folge dessen dahin, daß, wenn ein Ort wider Recht und Billigkeit angegriffen werde, ihm die übrigen mit Leib, Gut und Blut beistehen werden. Jedes Ort wird die Seinigen nach Rothdurft rüsten nnd bereit halte», k». 1) Obgleich die fünf Orte von einem möglichen Durchzug fremden Kriegsvolkcs nichts wissen wollen, so ist doch nicht wobl zu trauen. Wegen des um die Eidgenossenschaft liegenden Kriegsvolkes soll daher eine Tagsatzung der XIII Orte nach Baden angesetzt werden, damit man sich mit den papistischen Orten wegen des Durchpasses besprechen und der aufgestellten Wachen halber sich beklagen könne. Mi allein Ernst soll man dahin wirken, daß die Durchzüge durch die gemeinen Herrschaften verhindert werden, nnd daß es bei dem oer Durchzüge wegen ergangenen Abschiede sein Verbleiben habe. 2) Basel zeigt an, daß der Markgraf von Baden dem im Elsaß liegenden Kriegsvolk den Durchzug durch sein Land nicht gestatten wolle, so daß dasselbe wahrscheinlich gezwungen sein »verde, den Weg durch das Gebiet von Basel zu nehmen. Basel bittet daher um Rath, »vre es sich in dieser Gefahr April 1619. 63 üu verhalten habe. Es wird gut erachtet, daß jedes Ort beförderlich seine Ansichten Basel mittheilen soll. Ans das Ansuchen von Basel hatten die vier evangelischen Städte je 59 Musketiere unter einem Ährer oder Rottmcister als Znsatz nach Mülhausen geschickt. Wegen der Größe der Stadt und weil die- !^be um wenig Volk besetzt ist, soll jede der vier Städte noch 25 Musketiere abschicken. Von den vier Ährern hat abwechselnd einer während eines Monats den Rang eines Hauptmanns und den Befehl über die gesammte Truppenmacht! jedoch darf der Hauptmann ohne Wissen und Rath der drei andern Führer »'cht handeln. Herr Lukas Jselin, des Raths der Stadt Basel, wird gebeten, als Eommissär der vier Städte nach Mülhausen zu gehen und die nöthigen Anordnungen zu treffe». Für den Fall plötzlicher Gefahr wird Basel ersticht, noch mehr Truppen zu schicken. Schaffhanscn macht auf seine eigene Gefahr auf- »wrksam; noch mehr Zusatz nach Mülhausen zu schicken, dafür hat es keine Instruction. «I. Das Schreiben, das die evangelischen Stände in Böhmen abermals an die vier evangelischen Städte erlassen haben, wird »erlesen und den Gesandten jeder Stadt eine Abschrift mitgetheilt. Da keine Antwort begehrt wird, so stellt wan die Sache ein, bis man sieht, wie sich die Dinge weiter gestalten. «. Landammann Böninger von Glarus berichtet im Rame» seiner evangelischen Mitlandleute, daß ihnen mancherlei Beschwerliches begegne !"wvhl wegen des Nrtheils, das sie in dem Taufsteinhandel zwischen dem Abt von St. Gallen und seinen evangelischen Nnterthanen im Toggenburg gefällt haben, als auch von Seite ihrer katholischen Mitlandleute. Ellrich hat wegen des Taufsteinhandels an Lucern geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten. Es wird Glarus tzerathen, die Execution des Urtheils einzustellen, bis man auf nächster badischer Tagsatzung mit Lucern geödet hat, und wegen der gefährlichen Zeit die Toggenburger einstweilen zur Geduld zu ermahnen. In Betreff der MißHelligkeiten zwischen den evangelischen und den katholischen Glarneru wird gewünscht, daß beide ^heile in landlicher Einigkeit mit einander leben. Das früher schon zu Baden vorgeschlagene Mittel, es '»ächten beide Parteien zwei Herren von Zürich und von Lucern bezeichnen, eine Vermittlung anzubahnen, wird auch jetzt wieder für passend gehalten. Die Ausführung dieses Vorschlages wird Glarus anhcimgestcllt. Zürich, Glarus, Basel und Schaffhausen bringen vor, man habe vernommen, daß Bern den Herzog von ^vngueville wegen des Renenburgischen Streites nach Ablauf des gemachten halbjährigen Anstandes wieder ii'ttn Marchrecht citicrt habe. Wegen der gefährlichen Zeitläufe bitten die Orte Bern, mit der Execution und Fortsetzung innezuhalteil und inzwischen über gütliche Vergleichung nachzudenken. Bern erwidert, der , Verzug habe auf die Citation noch nicht geantwortet, und deßhalb sei noch kein endlicher Beschluß gefaßt worden-, nichts anderes werde vorgenommen werden, als was die Nothdurft erfordere und dem Frieden dienlich sei. Die Gesandten nehmen den Anzug zu Händen ihrer Obern in den Abschied. Zürich wird wchcimgestellt, in aller Orte Namen an Bern zu schreiben, z». Das von etlichen Läinfleuten von St. Galle», '»eiche in Piemont Handel treiben, begehrte und abgehörte Jntercessionsschreiben an den Herzog von Savohcn wird genehmigt. ?s. Der Markgraf von Baden hat durch einen Gesandte» von Zürich und Bern ver- Ä'gt, daß sie die vermöge des Blindes versprochene Hülfe in Bereitschaft halten möchten, damit dieselbe, wenn 9 ihrer bedürfe, ihm unverzüglich zugeschickt werden könne. Es wird die Frage erhoben, ob man vernichtet sei, Hülfe zu schicken, wen» der Markgraf mit andern der Union zugcthaucn Fürsten daS im Elsaß Agende Kriegsvolk angreife oder die beiden Städte selbst zu Hause in großer Gefahr seieil. Die Sache '»'rd i» den Abschied genommen, jedoch gut befunden, daß einstweilen jede Stadt dem Markgrafen schreiben Nw, daß sie die Obersten und Hauptleutc wählen und solche Anordnungen treffen werde, daß die verbrochene Hülfe sofort geschickt werden könne, falls der Markgraf i» seinem eigenen Lande angegriffen würde 64 April 1619, und die Städte nicht selbst in Nvth wärein Die Hülfstruppen werden den Weg über Aarau, die Schafmatt und Basel nehmen, i. Eine weitere Verständigung mit den III Bünden wird ans allerlei Ursachen einstweilen eingestellt, bis Zürich und Bern sich wegen der zu leistenden Hülfe verständigt haben, lt. (S, u. Nhcinthal.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Lantwogtei Nhcinthal. Ii. Art. K4. Ewiger Versprach," Zu «!. Das Schreiben ist abgedruckt im Archiv für schweiz. Geschichte Bd. I, S, 218. TSD. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. UKW, :w. April. Staatsarchiv Lucer». Absch. 48. Gotteshäuser, Klöster. ^Ü'llsschaft Bade». v. Art. 3. Verwaltung im Allgemeinen. ^äiirinl>ogtei Engelsterg. t n. Nr. w—21, Die Namen der Gesandten sind dem Schwhzereremplar entnommen. S!<5. Konferenz von Urs, Schlvyz nnd Nidwaldcn. Brunne». Mai. LandcSarchiv Nidwaldcn. Gesandte: Uri. Melchior Megnct, Alt-Landamn>ann und Landshauptmann. Schwhz. Jost Schiltcr, Laildammanil; Gilg Frischherz, Statthalter; Fridolin Horrat, des Raths. Ztidwaldeil. Crispinus Zelger, Laiidamiuanil und Laildshauptinann; Melchior Wilderich, Alt-Landammann. Gesandte aus Bünden und dem Thale Niisox haben Beschwerde geführt, daß 1) gerade zu der Zeit, wo eine Invasion des VcltlinS bevorstehe, die drei Orte in ihre Städte und Schlösser, sowie nach Urscrn Zusätze gelegt haben und sogar damit umgehen, daselbst eine Beste zu bauen, 2) daß ihnen gegen die Bnndcs- briefe der feile Kalls abgeschlagen, der freie Transit des Getreides aufgehoben, 6) daß in der Grafschaft Bellen; bwle Arreste auf Güter gelegt, mancherlei neue Zölle errichtet worden seien. Der Rath von Uri hat diesen ^sandten von sich aus bereits eine Antwort gegeben. Die Confcrenz beschließt nun, es solle jedes Ort Gien Gesandten auf den am 17. Mai zu Trinis abzuhaltenden Bundestag abfertigen nnd die Antwort der L>rte durch dieselben dem Bundestag mündlich eröffnen lassen. I». «. (S. u. Bellen; w.) Mau sehe auch im Abschnitt Hcnlchastsangclcgeuhcilc»: wogtet Vcllcnz zc. I». v. Alt. 84. 6S. 9 66 Mai 1619. Gl. Gemeineidgenössische Tagsatzung der Xlll Orte. Baden. t«1Ä, 7. bis w. Mai. Staatsarchiv Zürich. XII. IM. kol. i?l. Staatsarchiv L»ccr». Absch. Musketiere dahin geschickt Damit nicht das in Italien liegende Volk durch die Eidgenossenschaft ins Reich ziehe, sollen einige Wache» jenseits des Gebirges aufgestellt werden. ?»- Die Commissarien der vorderösterreichischen Negierung, Junker Hans Rudolf von und zu Schönau und Or. Christian Schmidlin zeigen den Tod des Erzherzogs Maximilian an und den Antritt der Regierung der vorder- und vbcrösterreichischen Lande durch Erzherzog Leopold. Sie bitten um Haltung der ewigen Erbeinung und erklären, das; die Werbungen im Vorder- österreichischen einzig zu dem Zweck stattfinden, um die Böhmen zum Gehorsam zu bringen, nicht zw» Schaden irgend eines Churfürsten oder Standes des römischen Reiches, viel weniger der Eidgenossenschaft Man werde dafür sorgen, daß der Durchzug durch die vorderösterreichischen Lande so schnell als möglich geschehe, damit Handel und Wandel ungestört fortbetrieben werden könne. Die Mittheilung wird verdankt und die neue Negierung Vordcrösterreichs beglückwünscht; die Erbeinung werde man lvie bisher halte»' Zugleich wird darum angesucht, das; das Kriegsvolk im Elsaß bald abgeführt werden möchte, damit das Getreide nicht vertheuert werde und Angelegenheiten erspart bleiben. — Alle Orte erklären ihre Bereitwilligkeit, die Bünde nach dem Buchstaben in allen Treuen zu halten. Für den Fall, daß fremdes Volk aus Italien durch das Land ziehen wollte, ersucht Zürich die betheiligten Orte, sich den gefaßten Beschlüsse gemäß zu verhalten, weil dadurch allerlei Argwohn vermieden werden könne. «. Es wird ein Schreibe» des französischen Ambassadors Miron verlesen, welches derselbe aus Auftrag seines Königs an die Tagsatzw'lk Mm 1619. 67 gerichtet hat. Die Eidgenosse» werde» darin ersucht, die Bunde und Wallis zu crmahnen, von ihren: ge- walttlMigc» Verfahre», das sie eine Zeitlang geübt, abzustehen. In dieser Sache anerbietet sich der ^mbassador zu allen gute» Diensten; er verspricht, obgleich der König wegen Empörung in seinem Lande genöthigt sei, ein Einsehen zu thnn, dessenungeachtet auf das geschehene Ansuchen in Kurzem eine Jahres- Pension der Fried- und Vereinigungsgelder zu senden, und zu Befriedigung der Particularpersoncn noch "'ehr thun zu wollen. Dem Ambassador wird durch ein Schreiben geantwortet, daß man sich eines Mehreren versehen habe; er möge bei Hof dafür wirken, daß der ausstehenden Zahlungen wegen völlige Satisfactiv» geschehe, damit man nicht veranlaßt werde, die früher beratschlagten Mittel anzuwenden. Die Gesandten der sieben katholischen Orte werden berichten, was wegen der bündnerischen Unruhen ausführlich an sie gelangt ist. Es wird wegen dieses wichtigen Geschäftes auf den 15. Mai ein Tag nach Lucern angesetzt, at. (S. u. Sargans.) «. (S. u. Thurgau.) k. Der Gesandte von Glarus zeigt an, büß seine Herren und Obern sich entschlossen haben, die bereits berathschlagte Abordnung an den König Frankreich abgehen zu lassen, und „daß sie leiden möchten, daß selbigem nachgegangen werde". Ma» schc auch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnhcllcii! Landgrafschaft Tliiirgau. v. Art. S7. Justizsachm. ^kafschaft Sarnaus. «I. Art. 63. Kricgssachcn. «I, «. ans dem Lncerncr-, tl'. ans dein Aaranercrcmplar. Z» I». Der Vortrag ist vollständig abgedruckt im Archiv siir schwciz. Geschichte Bd. I. S. 232. «s. Cvnferenz der VII katholischen Orte. Lueern. tktv, t«. Mai. Staatsarchiv Luccr». Absch.cko anno ikl!>. Xli. kol. zo. LandcSarchiv Nidwaiden. Gesandte: Lueern. Ltldwig Schürpf, Ritter, Schultheiß; Jakob Svnncnbcrg, Ritter, Alt-Schultheiß und Pailnerhcrr; Heiilrich Clovs, Ritter, Venner; Rudolf Pfyffer, Ritter, beide des Raths. Uri. Emanuel Keßler, Ritter, Landammann und Panncrherr; Melchior Mcgnet, Alt-Landammaiiii und Laitdshallptmaiin. ^chwhz. Jost Schilter, Landammann. Unterwaldcn. Anton VonZubcn, Landammann, voir.Obwaldcn ^'spinus Zclger, Landammann, von Nidwalden. Zug. Paulus Bcngg; (Johann) Meyer, Scckelmeister, beide Raths. Freiburg (Niemand). Solothurn (Niemand.) Die Äiachrichten von ncitcil Unruhen in Blinden haben diese Confercnz veranlaßt. Da Zürich und Bern k'Ue Botschaft nach Blinden geschickt haben, um die Anhänger ihrer Religion daselbst zu crmuthigcn, so wird die d'ugc aufgeworfen, ob es nicht zweckmäßig wäre, auch von Seite der katholischen Orte eine Gesandtschaft abzu- "''bnen, um die Vertriebenen, wie auch die Sache der Religion zu unterstützen. Nachdem man sich dazu ^schlössen, sieht man die Nvthwcndigkeit ein, den derselben zu gebenden Befehl wohl zu erwägen, damit '»an sich si; diesem schwierigen Geschäft nicht zu einer Partei mache. Man will deßhalb den Rath der beiden ' "uzösischeu Ambassadoren einholen, auch Freiburg und Solothurn ermahnen, sich nicht zu jöndcrn, viel- "'chr ihre Botschaft demnächst nach Lucern zu schicken, damit von allen katholischen Orten über die 68 Mal 1619. Gesandtschaft berathen werden könne. Jedes Ort soll einen Gesandten schickeil und der Tag der Zusammenkunft ' festgesetzt werden, sobald die Antwort der beiden Städte eingelangt ist. Uebcr den Inhalt der den Gesandten zu gebenden Jnstrnction vergleicht man sich folgendermaßen: Nachdem das Bedauern über die Ruhestörungen und das Schwinden der alten Freundschaft und bundcsgcnössischcn „Gutherzigkeit" ausgedrückt wird, beschwert man sich darüber, daß das vergangenen November von Baden aus abgegangene Exhortations- schreiben von dem damaligen Strafgericht unterdrückt, diejenigen, welche demselben nachkommen wollten, verfolgt und allerlei ungute Reden und Scheltworte verbreitet worden seien; man verlangt daher, daß von den Gesandteil jenes Schreiben öffentlich verlesen werde. Damit dergleichen Ruhestörungen künftig vermieden werden, wird angeratheil, den letztes Jahr Vertriebenen unparteiisches Recht zu gestatten. Die Gesandten sollen sich ferner von den Vertriebeilen berichten lassen, wie ihnen am besten zu helfeil sei, jedoch sich nicht in thätliche Hülfe einlassen, aber dahin trachten, daß den Prädicanten nicht so viel Gewalt gegeben werde. Auch Miroil schließt sich den Gesandten der katholischen Orte an, dringt auf die Zurückberufung des Bischofs von Chur und die Wiederherstellung des Bisthums und macht daraus aufmerksam, daß die Zwietracht durch die ausländischeFaction genährt werde. sS. den Vortrag, den Miron durch den königlicheil Dolmetscher Wallicr ail deil Beitag überbringen ließ, ü. <1. 16. Mai im Zuger Archiv.j I». Aus dein Bericht des Landammanns Veßler von Uri hat man vernommen, daß der Papst ihm alle Freundschaft erwiesen, aber nicht den gehosste» Bescheid ertheilt habe. Wegen der Hinterlage des Geldes, der Dispensationen und der Aenderung im Collegim» zu Mailand ist eine abschlügige Antwort erfolgt; deßglcichcn ist wegen des Collegiunls zu Ascoua bei Lebzeiten des Cardinals Borromäns wenig zu hoffen. In Betreff des Bisthums Constanz hat der Papst verordnet, daß, wenn die dem Erzbischof von Salzburg versprochenen Jahre verflossen seien, zehn Jahre lang je 2(XX) Kronen auf die Pensionen der Domprostei zu Constanz geschlagen lind mit Wissen der Herren und Obern zu Bezahlung der Schulden des Visthums verwendet werden sollen. Dem Landanlmann Beßlcr wird seine Mühe verdankt. «. (S. u. Thurgau.) «1. Die katholischen Glarncr, welche mit ihren Mit- landleuten zu keinem Vergleich kommen können, wollen auf der Jahrrechnung das Recht anrufen. Die Orte sollen ihre Gesandten deßhalb instruieren und ihnen bcholfen sein. v. 1) Man läßt abermals um die ausstehenden Pensionen, besonders bei Mailand, auch wegen des Stipendiums der Studenten ernstlich anhalten, ebenso bei dem Herzog von Savohcn wegen der Bezahlung des Ulrich'schen Regimentes. 2) Weil der französischc Ambassador von den Distributionen oder Hauptleuten-Geldern keine Erwähnung thut, so mag jedes Ort, wenn es die Pensionen abholen läßt, bei ihm ernstlich anhalten, daß dieselben wie von Alters her mit den Pensionen erlegt werden, i (S. n. Thurgau.) M. Luecrn beschwert sich, daß von gewissen Personen aus etlichen Orten der Anken bei ihm aufgekauft und zum Nachtheil der Seinigen über das Gebirge g^ fertigt werde. Es wird gut erachtet, daß jedes Ort deßwegcn ein Einsehen thue. Zs. Jedes Ort svst die Brandsteuerbettter abweisen und allen Landschreibern soll zu Baden befohlen werden, keine Brunstbricfe mehr auszufertigen, i. (S. u. Luggarus.) Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangelegcnheiten: Laildgrafschaft Thurgau. «. Art. 58. Verkauf von Gerichtshcrrlchaftcn. r. Art. stgg Gotteshäuser, Kloster. Luggarus und Mainthal. i. Art. 32. Verschiedenes Die Namen der Gesandten sind dem Nidwaldnercremplar entnommen. Mai 1619, 69 SS. Konferenz von (Zürich, Schwyz, Zug?). Zug. IlZj», 20. Mai. LaiidcSarchiv Sck»w>>z. Dcr Abschied konnte nicht gefunden werden, hingegen ist*eine Instruction von Schwyz vorhanden, nach kelcher den schwyzerischen Gesandten, Gilg Frischhcrz. Landammann, und Christoph Schorns, Alt-Statthalter, k'bcr folgende Punkte Auftrag gegeben wurde: Die Ungleichheit in dcr Valvation dcr Münzen. Das Holzgcld, welches die zürcherischen Sihlherren dem Seckclineistcr von Schwyz zugeschickt haben und das Schkyz nur nach seinem Rufe annehmen werde. GH. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Bim,»nen. 1M9, S!t. Mai. Landcsarchiv Sw»>5. Der Abschied selbst ist nicht vorhanden, bloS die von Schwyz seinen Gesandten, Jost Schiltcr, Alt- ^udanunann, Balthasar Aufdcrmaur, Statthalter, und Johann Abybcrg, des Raths, crtheilte Instruction. Sic ^trifft die ennetbirgischcn Vogteien. ». (S. n. Vcttcnz w.) I». (S. u. LauiS.) Man sehe im Abschnitte Hcrrjchaftsangclsgenhcitcn: ^audvogtci Lauis. II». Art. 178. Polizeiliches. ^Wei Bellciiz w. ». Art. 8s. ST. Gesandtschaft von Zürich, Bern und Glarus auf den Beitag zu Chur. Chur. 101», im Mai. Staatsarchiv Zürich, «ose. xn. IS. S. 242. Tr. mg. 2 i 2. 25. 20. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Statthalter; Salonion Hirzel, des Raths. Bern. Anton Tillicr, Raths; Glado Wehcrmann, des Raths. Glarus. Niklans Schiller, Landshauptmann; Ulrich Stucki. Obige Gesandtschaft läßt sich auf dem Beitag also vernehmen: Die Zwietracht zwischen den beiden Gcineinden Unter- und Obcr-Valtasna im untern Engadin, welche etliche Gemeinden des obern grauen Bundes veranlasst haben, ihre Fähnlein zu lupfen und die übrigen Gemeinden ebenfalls zum Aufbruch zu Zähnen, habe die Orte bewogen, eine Gesandtschaft zu ihnen zu schicken und sie ans den Schaden, die ^fahr und das Mißtrauen aufmerksam zu machen, welche dadnrch herbeigeführt werden. Sic geben dem zu bedenken, daß dadurch den „Widerwärtigen" Thür und Thor ins Land geöffnet werden. Sic ^thcn, „lan möchte die Fähnlein abmahnen und die Anwendung von Gewalt hindern, den Streit durch aus ihnen selbst gewähltes unparteiisches Gericht nach Inhalt des Aundcsbriefcs und der Beiträge gütlich °der rechtlich entscheiden lassen. 70 Mai 1619. GG. Gesandte der katholischen Orte vor dem allgemeinen Beitag der M Bünde. Chur. tMS, »I Mai. Ka»to»Sacn'!iv Solothur». Besondere Abschiede ic. von Idvü—UM, Gesandte: Lucern. Gilg Fleckenstein, des Raths, Uri. Melchior Meguet, Alt-Landammann, Lands- Hauptmann und des Raths. Schwyz. Gilg Frischherz. Untcrwaldcn, Anton Von Zuben, Landammann, von Obwalden; Hans Leu, Ritter, Landammann, von Nidwalden, Zug. Beat Jakob Frey, Statthalter; Ulrich Heggli, Alt-Ammann, des Raths. Freiburg, Franz von Affry, des Raths. Solothurn. Victor Hafner, Stadtschrciber. Im Namen des französischen Ambassadvrs: Heinrich Wallier. Jin Nameii sümintlicher Gesandten wird ein den 27. Mai von denselben genehmigter Vortrag folgenden Inhalts vor, dem allgemeinen zu Chur versammelten Vcitag der III Bünde gehalten: Nachdem die Ge- ^ sandten darüber Klage geführt haben, daß die Freundschaft und die eidgenössische „Gutherzigkeit" gewichen, daß das im verflossenen November von der Tagsatzung von Baden aus den Gemeinden zugeschickte Schrei- i ben von dem Strafgerichte Hinterhalten worden sei, daß die Boten, welche darauf dieses Schreiben in die Gemeinden brachten, sich schwere Verfolgung zugezogen haben; daß ferner gegen die katholischen Orte namentlich von den Canzeln herab Erbitterung gepredigt werde, indem man vorgebe, dieselben gingen mit Machinationen um, so lassen die Gesandten jenes Schreiben vom November 1618 vor der Versammlung vorlesen, damit männiglich die Wahrheit höre. Alsdann geben sie den Bündnern den Rath, dergleichen unordentliche Proceduren, wie sie unlängst vorgekommen, künftig nicht mehr stattfinden zu lassen, noch Personett, welche an der weltlichen Negierung keinen Anthcil haben sollen, an die Spitze zu stellen. Sie möchten die Ehrenpersonen, welche das Land hätten verlassen müssen, wieder zu Gnaden annehmen und ihnen ein unparteiisches Recht angedeihcn lassen; dann könnten sie jederzeit der guten Dienste ihrer Bundesgenossen sicher sein. fsM Ambassadvr Miron erläßt zugleich auch den 16. Mai ein Schreiben an die Bünde, in welchem er eben dieselben Rüthe giebt und auch betont, daß sie das vom Bischof verlassene Bisthum Chur wiederherstelle», den Bischof in all seine Nechtsame einsetzen sollen. Landesarchiv Schwyz: Graubünden 76. Il.s Anmerkung. 1) Im Landesarchiv Schwyz (Granbündcn 76 ll.) liegt „eine kurze Verzeichnus, was uns der von sieden katholischen Orten Gesandten in die drei Pündt begägnct tninguam momorinliter". Nach diesen' Berichte kommen die Gesandten am 24. Mai in Chur an. Die Gesandten von Zürich und Bern wäre» schon in Chur, die Gesandtschaft von Glarns kam zu spät. Die katholischen Gesandten erhielten eine Cos»' des Vortrags derer von Zürich und Bern; sie glaubten wahrzunehmen, daß Bern mit Zürich nicht übereinstimme, namentlich nachdem sie die einen Prädicanten betreffenden Vorgänge genauer in Erfahrung gebracht hätten. Die Gesandten von Zürich und Bern hatten sich anfangs entschlossen, heimzureisen, wenn die katholischen Gesandten ankämen; Bern reiste wirklich ab; die zürcherischen warteten noch den Vortrag der katholischen Gesandten ab. Die von Zürich, Bern und Glarus richteten ein „ziemlich starkes" Schreiben an die Fähnlein zu EmS, des Inhalts, daß sie sich heimbegeben und ein unparteiisches Gericht erwarten sollten. Die Fähnlein antworteten: „sie hätten sie nicht beschickt und sie hätten ihnen keine Ordnung g" schaffen." Den 31. Mai hielten die Gesandten und Wallier ihre Vorträge. Nachdem die Gesandten abg^ treten waren, rotteten sich die von Vattenas (?) zusammen, umgaben dasRathhaus und nahmen den Nichts Jodcr (von Casutt), welcher im vorigen Strafgericht zu Thusts Richter gewesen war, in der Nathsstub° Juni 1619. ?1 gefangen. Eine Abordnung des BeitagS bringt den Gesandten den Bescheid, daß man die Vorträge der beiderseitigen Gesandten nebst dem letzten November von Baden auö erhaltenen Schreiben an alle Gemeinden schicken werde, und glaubt, ans den 12. oder 13. Juni Antwort geben zu können. Die Gesandten verlangen aber schnellere Antwort, jedoch ohne Erfolg. Um die Fähnlein zu bewegen, auseinander zu gehen, verspricht man ihnen, alle Kosten zu übernehmen und noch gute Besoldung zu zahlen. Die Prädicantcn von Zizcrs und Jlanz flohen, vierzig Mann wurden ins Veltlin geschickt, um diejenigen festzunehmen, welche den ErzPriester verfolgt hatten. Den 4. Juni reisten die Gesandten von Zürich ab, nachdem sie schlechte Antwort empfangen haben sollen. 2) Ferner liegt in eben demselben Archive ein Bericht des schwyzerischcn Gesandten Frischherz von den Beschlüssen, welche den 15. Juni (5. a. K.) „die Häupter, wie auch Haupt- und Bcfclchlüt der Ehrcnfendlin lobl. dreien Pünten uf Gefallen der Ehrenfcndlin" gefaßt haben: 1) So wolle man vor die E.Fähnlein gelangen lassen, ob man in Allem und durchaus unfern gemein beschworenen BundcSbrief aufrecht erhalten und dabei verbleiben, ihn wiederum beschwören und die Minderheit der Mehrheit sich fügen wolle. 2) Wolle man beide Parteien im untern Engadin fragen lassen, ob sie ihre Differenzen ohne Vorbehalt einem unparteiischen Gerichte von den III Bünden unterwerfen. 3) Daß es bei den Häuptern w. stehen soll, den Ort zu bestimmen, wo das Gericht gehalten werden soll. 4) Soll man dem Vaterland zu Gutem etliche Artikel aufsetzen, und jedes Fähnlein soll zu diesem Zwecke einen Abgeordneten nach Chur auf das Nathhanö schicken. 5) Die Fähnlein, die noch nicht über den Vortrag der Gesandten der sieben katholischen Orte und über den von Miron abgestimmt haben, sollen abmchrcn, sowie auch die Gemeinden, ob man den Bandisicrten und Klagenden wegen des vorjährigen Strafgerichts ein anderes unparteiisches Recht und sicheres Geleit gewähren wolle. 6) Mit den Fähnlein soll man künftigen Dienstag Morgens 9 Uhr auf dem Roßboden bei Chur zusammenziehen und über alles sich weiter bcrathschlagcn. Conferenz der V katholischen Orte. Weggis. IKtS, 4 Juni. Staatsarchiv Lucer«. Absch. g. XU. WI ZS. LandcSarchiv Schwqz. Gesandte: Luccrn. Ludwig Schttrpf, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Flecken stein, iiter, des Raths. Uri. Emauuel Beßler, Ritter, Laudaiumauu. Schwhz. Jost Schilter, Landammaun; MAstoph Schoruo, Statthalter. Unterwaldcu. Sebastian Wirtz, Statthalter, von Obwaldcn; Crispinus Jclger, Laudammann, von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Johannes Widmcr, des Raths. (S. u. Thurgau.) I». (S. u. Engelberg.) «. Der Prälat zu St. Gallen berichtet, daß er die Gc- thätiglcit der toggeuburgischen llnterthanen in Betreff der eingesetzten Taufsteine vor die Jahrrcchnuug ^ Baden zu bringen gedenke, damit der Frevel bestraft und das Urthcil von Schwhz aufrecht erhalten ^ Man hat allerlei Bedenken dagegen, die Angelegenheit vor gesammtc Orte zu bringen, ^ nimmt dcßhalb die Sache zu Händen der Obrigkeiten in den Abschied, damit sie die Gesandten nach nden instruieren können. «K. Der französische Ambassador will, während doch zwei Pensionen versprochen orden waren, blos das Friedgeld bezahlen, was eine beschwerliche Neuerung ist. Es wird daher für noch- 72 Juni 1619. wendig erachtet, in dieser Sache zusammenzuhalten und entweder an den Ambassador ernstlich zu schreiben oder eine Abordnung an den König zu schicken. Mai? kann sich darüber zu Baden vergleichen, v. (S. u. Thurgau.) k. (S. u. Luggarus.) A. (S. n. vier ennetb. Vogt, überh.) Man sehe auch in den Abschnitten Herrschaft?- und Schirinortsangelcgcnheiten: Landgrafschaft ThnrglM. ». Art. 277. Religionssachcn zc. «. Art. O9. Verkauf von Gerichtshcrrschastc». Vier ennetb. Vogteieil Werl). 8- Art. III. VerlMniß z. Bischof v. Como-c. Vogtei Lllggarus. l. Art. 181. Nntcrrichtswcscn. Schirmvogtei Eugcllierg. I». Art. 22. Die Namen der Gesandten sind dem Schwyzerercmplar entnommen. G8. Conferenz zwischen Zürich und dem Abt zu St. Gallen. Wyl. 1919, «. Juni (27. Mai a. K.). Staatsarchiv Ztirich. Jnftructioninbuch Lost. XII. IZ. toi. 215. Ein Abschied hat sich nicht vorgefunden, sondern nur die Instruction Zürichs für seine Gesandte», Bürgermeister Hans Heinrich Holzhalb und Seckelmcister Hans Ulrich Wolf. VcrhandluugSgcgcuständc waren: »..Zürich trägt darauf an, daß als Lchcnträgcr der „Wcinfcldischen Gcinmingischcn Lehen" Hartmann Escher, Vogt z» Wcinfeldcn, ernannt werden und das ganze Geschlecht der Eschcr lchcnbcrcchtigt sein soll, und instruiert noch über andere dieses Lehen und das von der Vogtei Hegi betreffende Punkte. 1k. Wuhrung des Mühlcbachö zu Wcinfeldcn, zu verhandeln mit Abgeordneten der Stadt St. Gallen. «. Unzulässigkcit der Theilnahme der fünf Orte an den Herrschaften Pfyn und Wcinfeldcn. GS. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Gersan 1919, 19. Juni. Landoöarchiv Schwvz. Gesandte: Uri. Emauucl Bcßlcr, Ritter, Laiidammaun; Johann Konrad von Vcroldingcn, Alt- Landammann. Schwyz. Fridolin Hvrrat, des Raths. Nidwalden. Crispinus Zclger, Landaminann und Landshauptmann; Philipp Barmettler, Seckelmcister. 1». (S. u. Vellenz w.) v. Man bittet den spanischen Ambassador um die Auszahlung der Pensionen Der Ambassador antwortet, daß erstens wegen der Angelegenheit von Bellenz an den Gubcrnator zu Mailand ein Currier abgegangen sei, ferner daß er vom König einen Brief empfangen habe, des Inhalts, daß ina» den Eidgenossen ihre Pensionen bezahlen solle. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgenhcitcn: Vogtei Bellen; zc. », I». Art. S7, 8ö. Zum 16 NX 73 'T'O. Conferenz der Schirmorte des Gotteshauses Engelberg. Enflelberg. IMil, 12. Jnni. LttttdcSarchlv Nidwaldcn. Protokoll der Näthcn und Landleuthcn. Nd. 6. S. 918. Gegenstand der Verhandlung: Die Streitigkeit zwischen Abt und Convent des Gotteshauses Engclbcrg ^nerscits und den Thallcuten andrerseits. Die Gesandten Nidwaldcns erhalten den Befehl, so viel als möglich Thallcuten zu ihrem Recht beholfcn zu sein. Der Abschied fehlt. Conferenz von Zürich nnd Luccrn. Mammer». Ii). Juni (9. a. K.) StaatSarchi» Iürii». Instructioncnbuch. Nvsl. XII. 12. kul. 252. Laut Instruction Zürichs für seine Gesandten, Scckclmcistcr Hans Ulrich Wolf und Alt-Schultheiß Konrad Grcbel bildete den Gegenstand der Verhandlung die Setzung eines AltarS in der Kirche zu Mammcrn und ^erhanpt die Einrichtung dcö katholischen Gottesdienstes daselbst. — Der Abschied selbst hat sich nicht vorgefunden. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteicn regierenden XII Orte zu La»is. Ikti), 24. Juni (auf St. Johannis Bapt.). Staatöavchil» Aueern. LauiSschc und Luggarnische Abschiede Vd. 9. Gesandte: Zürich. Johann Leonhard Holzhalb. Bern. Johann Rudolf Steiger. Lucern. Kaspar Mör hgeohr?^. Uri. Johann Jakob Tanner, Ritter. Schwhz. Jakob Reding. Untcrwaldcn. Crispinus von ^ Zug. Friedrich Jakob Ntlstbaniner. Glarus. Hans Elmer. Basel. Johann Jakob Burckhardt. ^Biburg. Jakob Bumann. Solothurn. Johann Jakob vom Staal. Schaffbausen. Alexander Gersbach. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenhcitcn: eniietb. Vogteicn iibcrh. ». Art. l40. Geistliche Pfriindcn zc. ^»«dtiogtei Lauis. I». Art. 44. Beamte. 10 74 Juni 1619. TN. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischcn Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. IMS, nach 24. Juni, (nach St. Johannis Bapt.) KailtonSnrchiv Fr-iburg. Gesandte: Dieselben, welche zu Lauis. Man sehc das Vcrhandcltc im Abschnitte Hcrrschaftsaugelcgcicheitc»: Landiiogtei LllstglMls. «. Art. N!5>. Kirchliches. k. Art. 185. Klöster. Lmidtwgtci Mainthal. «I. Art. 202-204. Jnstizsachm. I». Art. 105 Beamte. Anmerkung. Die ennetbirgischen Jahrrechnungöabschiede dieser Periode tragen meistens kein Monats- und Tagesdatum; indeß begann nach alter Hebung die Jahrrcchnung zu L a u i S auf St. Johannis Baptist (24. Junis, und eö siel dann deren Fortsetzung zu Luggarus je nach der Dauer der Geschäfte zu Lauis um etliche Wochen später, meistens in die zweite Hälfte des Juli. Wir lassen indeß die beiden Abschiede ihrer Zusammengehörigkeit wegen unmittelbar auf einander folgen. Später, im Jahr 1653, wurde dieser Zeitpunkt auf St. Laurenz (1V. Augusts abgeändert. Vergl. Abschiedband VI, 1, S. 29V. 74. Confevcuz der evangelischen Städte und Orte. Zürich. IMS, W. Juni (15. a. K.). Staatsarchiv Zürich, 0o»t. Xll. U!S. toi. ls». Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Bürgermeister; Hans Heinrich Holzhalb, Bürgermeister! (Heinrichs Balber, Statthalter; Heinrich Brün, Statthalter; X. Esther, Seckelmeister; Hans Ulrich Wolf, Seckelmcister; Hans Georg Krekel; Salomen Hirzel, alle des Raths. Bern. Franz Ludwig von Erlach/ Herr zu Spiez; Anton Tillier, beide des Raths. Klarus. Niklaus Schüler, Landshauptmann und des Raths. Basel. Lukas Jseli», der Jüngere, des Raths; Hans Friedrich Nhhiner, Stadtschreiber. Schaff- Hausen. Hans Konrad Pcher, Statthalter. j». Zürich berichtet über die seit einiger Zeit von neuem entstandenen Unruhen in den 1.11 Bünde»- (Dem Abschiede sind zwei einläßliche Berichte beigelegt.s Aus diesen Mittheilungeu geht hervor, daß ein neues Strafgericht soll aufgestellt werden, zu welchem den „Klagbaren" und 'Ausgetretenen ein sichert Geleit gegeben wird, daß die Fähnlein von neuem den Bnndesbricf beschworen hätten, und daß die Gesandte» der sieben Orte wieder aus den Bünden verreist seien, da ihnen kein endgültiger Bescheid gegeben worden st» Es wird beschlossen, einstweilen abzuwarten, wie sich die Sachen gestalten werden. Zürich und Klarus als näclM Nachbarn der III Bünde sollen getreues Aufsehen haben und im Rvthfall an die Bünde in gemeinsam»^ Namen schreiben und dasjenige anordnen, was den Frieden und die Einigkeit im Vaterland fördern ka>»» I». Da das fremde niederländische Kriegsvolk aus dem Elsaß fortgezvgen ist, wird der nach Mülhaust»' gelegte Zusatz heimberufen. Zu Vollziehung der Abdankung soll Herr Lukas Jseli», der Jüngere, dcö Raths zu Basel, nach Mülhausen gehen. Dieses wird davon benachrichtigt und ermahnt, auch i» Juni 1619. ' 75 Zukunft auf seiner Hut zu sein. «. Zürich ersucht die drei Städte, bei diesen gefährlichen Kricgsläufcn uuf die großen Armaden und Volkswerbungen ein getreues Aufsehen zu haben und im Fall der Roth cid- Mvßischen Beistand zu leisten, wozu auch Zürich bereit sei. Die übrigen Gesandten sagen dieß im Namen ^)rer Obern zu und nehmen den Anzug in den Abschied. «A. Glarus berichtet, daß die evangelischen ^ggmburger sich wegen des bewußten Taufsteinhandels nochmals beschweren, indem sie ihre Kinder bis auf Zwei Stunden weit zur heiligen Taufe tragen müssen. Die Tvggenbnrger wünschen deßhalb, daß das von Ikarus ergangene Urtheil vollzogen werde. Die evangelischen Glarner seien geneigt, dieß zu bewilligen, "uht aber ihre Mitlandleute von der papistischen Religion, unter dem Vorwand, daß der Landspan unter ^u Landleuten beider Religionen zu Glarus zuvor erörtert werden müsse, während die Evangelischen doch "ur bei den Verträge», ihren Freiheiten und dem Landbnch bleiben wollen. Nochmals wird erachtet, daß ^ wthsam wäre, »venu Zürich und Lucern durch freundlichen Vergleich diese Angelegenheiten beilegen und ullcn Thcilen zur Ruhe verhelfen würden. Glarus möge seine Gesandten ans die Jahrrechnnng zu Baden dafür instruieren. Zu Der eine dieser Berichte lautet also: Beschaffenheit der bünducrischeu Sachen. Eö hat der Spanier allezeit eine starke Faction in den Bunden gehabt und durch Mittel dcrsclbigcn ihren Stand oft und dick betrübt. Dieser Faction sind zuwider gewesen die Franzosen und haben mit Geld dahin gearbeitet, daß sie Patronen der Pässen seien, damit sich der Spanier durch solche Gewaltsame nicht höher erheben und andere Länder schädigen könne, auch durch Herrn Marinm de Vic geholfen, dem Spanier zuwider die vencdischc Bündniß machen. Wie bald aber Heinricus der Große, König zu Frankreich, in Gott entschlafen, hat cS sich alles geändert; dann alsobaid die Franzosen angefangen, die Prädicanten, so sie zuvor wider den Spanier gebraucht und hierum gar Werth gehalten, beleidigen und verfolgen, auch einem ganzen Capitcl durch Jean Paul, ihren Hofmeister, öffentlich alles Böscö gcdränct, so sie sich nicht nach ihrem Kopf richten wöltcn, die Weltliche», so zuvor spanischer Faction halber im 1667 Jahr von den Franzosen verfolget worden, wieder in ihre Gunst aufgenommen, vielen alten französischen Freunden die Pensionen abgeschlagen, und solche diesen gegeben, ja selbst sich stark gebracht Anno 1611 ein Bündniß zwischen dem Spanier und den Bünden zu tracticrcn. Anno 1617 hat der FranzoS geholfen anrichten ein Aufruhr wider die, so der Herrschaft Venedig gedicnct, aber keine spanische Person nicht angreifen lassen. Als der Alfons Casal die letzte spanische Bündniß tracticrt, haben sich die Prädicanten derselben, wie allwegcn, widersetzt, darum die Spanischen und der Franzose sclbö sie gransam verlästert und öffentlich gesagt, man sollte die Prädicanten crhcnken, ertränken, ab den Canzcln schießen, die Zungen ausschneiden, ur Kalchöfen verbrennen und anderes viel mehr, auch angefangen etliche derselbigcn mit Gcfängniß »nd schweren Geldbußen zu beschädigen; dieß haben sie ihren Gemeinden geklagt und sie um Schirm angerufen. Solche Bitterkeit hat sich gemehrt, als verschicncS Jahr die spanische Berräthcrei durch sie mcistenlheilS an vcn Tag gebracht worden, darauf sich dann auch die katholischen Orte der Eidgenossenschaft öffentlich verlauten lassen, solches Werk müsse eine endliche Anöreutung des evangelischen Glaubens in den Bünden sein. In währender fcrndrigcr Aufruhr hat der FranzoS allwegcn gcdränct, er wolle wohl den Sachen ein Revolution machen, dazu der Anlaß genommen worden von den unteren Engadincrn. Dann die spanischen bündnerischcn Regenten auf der einen Partei Klag und Begehren, der andern unverhört, dccretirt, es sollen Juni 1619. von jcdcm Hochgricht fünfzig Mann sich in daS Engadin verfügen, und sie mit Gwalt bezwingen, ihre Gesandten aber, die sie zu ihrer Entschuldigung für die Näthc gemeiner III Bünde geschickt, von ihrer Widerparte! gefänglich etliche Tage verwahren lassen. Bald sich etliche spanische Nädlinführer zu den bündncrischcn Banditen begeben, mit ihnen Rath gehalten, angehendS auf die Gemeinden gereiset und sie durch Fürgebnng mancherlei Unwahrheit zu Aufruhr bewegt, .darzu sich die französischen Dolmetschen geschlagen und an reich- lichcm Spendieren gar nichts ermangeln lassen. Jr Fürwenden ist insonderheit gsin, man müsse den bedrängten Engadinern zu Hilfe kommen, cö st! um die Religion zu lhun, dann man wolle einen evangelischen Bischof setzen, man habe mehr Verräthet im Land, man habe den Banditen Unrecht gcthan, man müsse des Erzpriesterö Tod rächen und die Schule im Veltlin zerstören, dann Jtalia kein italiänische evangelische Schule leiden möge. Hicmit haben sie zu de» Waffen gebracht die großen katholischen Gemeinden im obern Bund, nicht ohne großen Widerstand, also daß, wann eS nicht mit nntrüen, heimlichen und öffentlichen Praetiken sannnt genügsamer Vertröstung um alle» Unkosten zugegangen, sie das Mehr in keiner Gemeinde machen können. Als nun Diseutis, Lugnetz, ein Thcil Waltersburger Hochgerichts lluid Ober-Bergell aufgebrochen, sind sie bei fünf Wochen ohne Verrichtung einiger Sachen zu Ems, TaminS nnd Ehnr gelegen; der gmcinc Mann hat angefangen gar unwillig werden, ihre Hauptleutc gescholten, und meistenlhcils wiederum sich nach HanS begeben, auch angeschlagen, in wenig Tagen sich wieder mit den Fähnlein heim zu verfügen. I» dein kommt der FranzoS in großer Eil, bewegt noch mehr Gemeinden zum Gwalt, nämlich Oberhalbstein, Obervatz, Chur, Ortcnstein und wird durch Anschlag dcS Dolmetschen Molina und etlicher Hauptleuteu Herr Jacoben Joder, gewesener Nichter des ferndrigcn Strafgerichts gefangen. Da die Gutherzigen gesehen, daß diese Partei anfängt zur Gewalt greifen, und besorget, sie werde mithin durch Mittel des französischen und spanischen Gelds, der katholischen Gesandten trügcnlichen Fnrgeben und der Banditen Freundschaft nnd Anhang mehr Zufall gewinnen, habe« sie sich bedacht in die Gegenwehr zu stellen, sind aso alle Evangelische im obern Bund aufgebrochen, wie auch Unter-Engadin, Unter-Bcrgell, Fürstenau, vier Dörfer, Bergnn; Ober-Engadin aber, Pnschlaf n»d Münsterthal haben allein etliche Personen in kleiner Anzal ohne Fähnlein geschickt, sind auf Domlcschg u»d TaminS zugezogen, da dann die spanischen angehends aufgebrochen nnd haben sich allesammt in die Stadt Ch»l begeben; die evangelischen Ober-Bnndncr haben sich zu Ems gelagert, die GottcShanstschen in die Vorstadt zu Ehnr. Hierzwischcn hat der Zehngcrichten-Bund eine Versammlung auf DavoS gehalten und beschlossen, eS solle ein jedes Hochgericht mit 169 Mann sannnt dein Fähnlein aufbrechen, sich in die Herrschaft Mayett- feld begeben und als gute Mittelsleute sich in die Sach legen, welches Chnrwalden zuerst übersehen und a»- gehendS in die Stadt gezogen; die übrigen haben sich einmal zu Malanö niedergelassen, aber durch Bctrnß ihrer Führer nnd Unbeständigkeit dcö gemeinen Manns verschiencneö MontagS und ZinstagS den 7. nnd 8. Ii"'' auch auf Chur gereiset. Auf den 7. dicß sind die aus der Stadt auf die unbewaffneten drei Fähnlein der Engadiner ausgefallen, ihnen die Fähnlein zerzerrt und genommen, vier Personen leiblvS gelegt, etliche verwundet, 79 gefangen, darunter ein Prädicant Jacobuö Anthonins nnd ein Hauptmann Anthoni Wieland sind; hernach haben si^ zwcen andere Prädicanten gefangen. Die Engadiner wollen die Schmach nicht ungcrochen lassen, reisen auf die gutherzigen Gemeinden,. deren weit daS Mehr ist, rufen sie um Hülfe an und vermeinen selbst auch mit dem Panner aufzubrechen. Der Franzos, die katholischen Orte nnd die Banditen haben ihre Botschaften alle Stund zusammen, verfügen sich auch oftcrmalcn gen Nagaz, mündlich mit den Banditen zu reden. Ihr Fürhabcn ist, der evangelischen Religion einen großen Abbruch zu thun, in Aufhebung der Sehn!, Verfolgung der Prädicanten, deren sie keine, so nicht ihrer Faclion sind, unter dem Volk dulden, Einsetzung Juni 1619. 77 beö Bischofs und in ander Weg mehr. Demnach wollen sie auSrntcn alle, die ihnen bisher an ihrem Werk hinderlich gewesen, solche hinrichten lassen oder doch aus dem Land verjagen und endlich mit Mailand und den katholischen Orten sich ferner verbinden und die Banditen alle wieder in das Land nehmen. Au diesem Werk spendieren sie viel GeltS, der Fort. Planta hat durch Marter bekannt, der Spanier habe den Banditen zu diesem Werk 49,999 Kronen gegeben; cS kommt auch für, der Papst und die Kardinäle haben alle Kosten abzutragen verheißen, so sie allein die Schul zu Sonders zerstören mögen. Der Franzos spart kein Geld und thut große Verheißungen, die Pensionen zu mehren. Damit sie desto minder Widerstand haben, so richten sie allen treuen Patrioten, geistlichen und weltlichen, große Gefahr an. Dagegen wollen die gutherzigen Gemeinden, daß de« ferndrigcn Strafgerichts Urthcile in Kräften bleiben, daß die Lehrer und andere ehrliche Leute beschirmt werden, daß der FranzoS sich aus dem Land mache und die Pensionen in Ewigkeit verboten seien, daß die Anfänger dieses Aufruhrs herfürgegcben werden, damit sie ihren Lohn cmpfahen. Verzeichnet den 14. Juni, Anno 1619. Dem Abschiede ist auch beigelegt „Artikel und Punkten, so von den Deputierten uf Gefallen der Ebrcnsendlincn uf de» 7. Jnnii Anno isig abgesetzt worden." Confercnz der V katholischen Orte. Lncevn. UM), 26. Juni. DtaatSarchiv tvuccrn. Algch. Nv anno UNS. Bd. XII. IUI. n. Ka»to»Sarll,iv Z»». II. Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Jakob Sonnenberg, bitter, Alt-Schultheiß und Pannerherr; Heinrich Fleckenstein, Ritter; Gilg Fleckenstein, beide des Raths. Melchior Megnet, Landshauptmann; Heinrich Trösch, beide Alt-Landa»»nänner. Schivhz. Jost Schiller, Alt-Landammann; Gilg Frischherz, Statthalter, beide des Raths. Nnterwalden. Anton Von 3ube», Landainmann, von Obwalde»; Riklaus Leu, Ritter; Melchior Wilderich, beide Alt-Landammänner, Nidwaldeu. Zug. Melchior Brandenberg, Statthalter; Ulrich Heggli, Amman». Diese Konferenz wird in Folge der Rückkunft der Gesandten von dem Veitag in Bünden vermittlest. EZ wird deren Bericht vorgelegt ss. Absch. 66s und die Antwort, welche von den versammelten Mhnlein durch einen Ausschuß mündlich den Gesandten gegeben worden ist; überdies? wird noch mündlicher ^'icht gegeben, aus welchem abgenommen wird, daß die „Gutherzigen" bei dem verbleiben wollen, was ^'sinathen worden sei, die Gegenpartei aber allerlei List anwende, die Fähnlein wiederum abzumahnen, "mit sie dann mit Gewalt ins Feld ziehen und die Acta des Strafgerichts von Thusis aufrecht halten ^untoii. Auch unter den „Gutherzigen" sei eine gewisse Unzufriedenheit bemerkbar, weil sie Mängel an ^ hätten und wissen möchten, wessen sie sich zu den Herren und Obern der katholischen Orte zu versehen überdies; wolle der französische Ambassador kein Geld geben, theils weil er keinen Befehl dazu habe, theils M^l er der Unbeständigkeit der Bündner nicht traue. Auf Gefallender Obrigkeiten hin wird beschlossen, nochmals ^iche Gesandte »ach Bünden abzuordnen, unter dem Schein, als hätten dieselben Geschäfte in Sargans. Sie sollen vertrauten Häuptern weiter unterhandeln und ihnen tröstlich zusprechen, daß man alles thun werde, 78 Juni 1619. was die Bünde verlangen. Die Gesandten sollen auch dein Herrn Gneffier zu Gemüthe führen, wie viel dein König an diesem Werke gelegen sei, und daß er den ehrlichen Leuten möglichst die Hand bieten möge. Je nach Umständen sollen die Gesandten Gewalt haben, wieder nach Chur zu reiten oder die vertrauten Häupter an gewisse Orte zu beschicken und mit ihnen zu unterhandeln. Finden die Gesandten es für nothwendig, daß solche von den übrigen katholischen Orten sich auch wieder in die Bünde begeben, so sollen sie sofort berichten und die betreffenden Herren sich inzwischen zur Abreise gerüstet halten. Weil dem Staate Mailand viel daran gelegen ist, daß das angefangene Werk seinen Fortgang habe und die bewußte „Genffische Conspiration" das Verderben des genannten Staats bezweckt, soll Herr Alphonsv sCasatis ermahnt werden, mit Geld zu helfen, zumal solche Hülfe sehr nothwendig sei und keinen Verzug leide. Dem Herr» Miron soll durch einen Gesandten die Beschaffenheit der Sache mitgetheilt werden mit der Bitte, ebenfalls mitzuwirken und auch den Herrn Gueffier dazu zu ermahnen. Weil die in den Blinden nichts Schriftliches mehr von sich geben wollen, soll alles mündlich verhandelt werden. In die Bünde werden verordnet Landshauptmann Meguet von Uri und Statthalter Frischherz von SchwhzZ) an Herrn Miron Hauptmann Gilg Fleckensteiu von Lucern und Laudammann Wilderich von Nidwaldeu. Solothuru soll ersucht werden, denselben jemanden beizugeben, und dieser Abschied soll sowohl Freiburg als Solothuru mitgetheilt werdend) ß». Oberst von Veroldingcn, welcher nächstens nach Lauis reiten wird, soll dem Nuntius den ökonomisch bedrängten Zustand des Bisthums Chur vorstellen und dahin wirken, daß der Papst dasselbe nicht z» Grunde gehen lasse; auch zu Baden kann von den Gesandten der sieben katholischen Orte darüber verhandelt werden. «» (S. u. Sargaus.) «I. Auf der Jahrrechnung zu Baden soll den katholische» Glarnern mit allein Ernst zu unparteiischem Recht wider ihre Mittandleute verhelfen werden. Jedes Ort soll seinen Gesandten nach Baden Befehl geben wegen der Kosten, welche Lueern, Uri und Freiburg etliche Jahre her wegen des Walliser Geschäftes gehabt haben, damit ihnen alle Orte ihre Antheile, wir mehrmals verabschiedet worden ist, entrichten. Man sehe auch im Adschnittc Hcrrschaftsangelcgenhcitcn: Grafschaft Cargans. ) den Herren Ambassadoren Miron, Gueffier und Alfouso Man vernimmt, wie das Strafgericht >» Bündten schon abgestellt und hingegen ein nnpartysch Gricht geordnet, wellichcs schon den Prädicantcn Wulf» in Schelmenthnrn gelegt und des Hauptmanns Violcnte, eines fürnennncn NedlinfürerS im Engadin Proccß schon machendt, die Vertribucn schon verhören, also die Sachen ein guten Anfang gwinncn." Juni und Juli 1619. 79 7G. Erklärung von Schwyz und von Napperswyl über gegenseitige Abzugsbefreiung. Schwyz. 1019, 27. Juni. LandcSnrchiv SchwvZ. Zwei Urkundc». Man sehe ine Abschnitte Schirmortsangclegcnhcitcn: Nabpcrstv»l. Art. 2. '77'. Jahrrechnnngs-Tagsatzung der XII l Orte. Baden. lOtt), 30.Juni bis lO. Juli. Zürich, «est, XII, IM. 5o>. 187 u. Acta der rath. Orllic». «Wt. Xl , lss. Staatsarchiv Lliccr». Absch. >1« anno ic.is. Bd XII. ko>. «s. EiSgcil. Archiv i» Aarau. Bd. tZ, Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Bürgermeister; Hans Ulrich Wolf, Seckclmcistcr. Bern. Hans iltudolf Sager, Schultheiß; Adrian Knecht, Venner. Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß; Henrich Fleckenstein, Ritter, des Raths. Nri. Emannel Beßler, lliitter, Landaniinann; Jakob Zgraggen, ^ Raths. Schwyz. Jost Schilter, Landammann; Christoph Schorno, Alt-Statthalter mW des Raths, "tcrwalden. Johann Leu, Ritter, Landamman»; Melchior Wilderich, Alt-La»da>nmann. Zug. Melchior Laudenberg, Statthalter; Johann Aleyer, Scckelmeister. Glarus. Fridolin Bussi, Landammann; Heinrich Landsfähnrich. Basel. Hans Lukas Jseliu, der Jüngere, des Raths; Johann Friedrich Nyhiner, ^adtschreiber. Freiblirg. ytiklaus von Diesbach, Schultheiß; Heinrich Lamberger, Ritter, Alt-Burger- '^istcr und des Raths. Solothurn. Petermayn Suri, Schultheiß; Werner Saler, Stadtsähnrich und des ^aths. Schaffhausen. Hans Heinrich Schwartz, Bürgermeister; Hans Konrad Peyer, Statthalter, appenzell. Achatius Wiser, Landainmanu, von Jnnerrhoden; Johann Schüß, Landammann, von ^"ßerrhvdeu. XIII örti s ch c G e s ch ä f t e. »b. Räch der eidgenössischen Begrüßung erscheint Herr Johann Petermann, Advocat des Parlaments ^ Dole, des Gmfen de Champlite, Generallieuteuants und Gubernators der Freigrafschaft Burgund, und ^ Parlaiuents zu Dole abgeordneter Cvmmissär, mu das gelvöhuliche Burgundische Erbeiuigungsgeld aus- ^bezahlen. Dem Cvmmissär wird versichert, daß man jeder Zeit den Inhalt der Erbeinigung halten und ^ alte vertrauliche Cvrrespondenz fortzusetzen beflissen sein werde, l». Der im Jahr 1617 wegen der „starken" ^ler, Landstreicher und der um Brandstelier- Bittenden gemachte Abschied wird bestätigt. Jede Obrigkeit chre Bürger und Unterthauen sanunt den Sondersieche» selber erhalten und die Abgebrannten mit ge- Mwnder Steuer unterstützen, damit die Obrigkeiten nicht zu viel überlaufen werden. Die mit Steuerbriefen scheuen Abgebrannten sollen über das Gebiet ihrer Obrigkeiten nicht hinausgehen; demgemäß sollen sich ^uch Landvogte in den gemeinen Herrschaften verhaltest. Da allenthalben viele „starke" Landstreicher ""d tzyF Buben herumziehen, hält man es für zweckmäßig, zu Austreibung solchen Unraths eine allgemeine "Jägi" zu veranstalten. Jedes Ort soll darüber au Zürich sein Gutachten abgeben. «. Von Herrn Robert 80 Juli 1619. Mron ist ein Schreiben eingelaufen, worin derselbe Mittheilung von dein in Frankreich abgeschlossenen Friede» wacht und beifügt, daß dieser ein Mittel sein werde, um die Betreffenden für die ausstehenden Zahlungc» zufrieden zu stellen. Da nun etliche Friedgelder und Pensionen schon verfallen sind und dergleichen Capitalie» mit vielen Zinsen noch ausstehen und, obgleich Oberste und Hauptleute Gut und Blut für die Krone Frank- reich eingesetzt und der frühere König 400,000 Kronen und noch außerordentliche Mittel zur Bezahlung angewiesen hat, immer nur leere Versprechungen gemacht worden sind, so wird unter Natisicationsvorbehalt beschlossen, eine Gesandtschaft der XIII Orte an den König zu schicken. Die Botschaft jedes Ortes soll sich nicht stärker dann selb dritt den 11. August in der Herberge in Solothurn einfinden, wo man den Ambassador um ein Empfehlungsschreiben ersuchen wird, um alsdann sofort nach Frankreich abzureisen. Die Gesandte» erhalten folgende Instruction: Zuerst beglückwünschen sie den König, daß durch seine Fürsichtigkeit dic Empörung in seinem Lande gestillt worden sei; dann eröffnen sie ihm, daß es bekannt sei, mit welche»' Eifer die Eidgenossen Frankreich in seinen Nöthen beigestanden seien, zumal bei Lebzeiten König Heinrichs des Großen. Im Jahr 1602 und 1604 habe derselbe zu Bezahlung der Schulden jährlich 400,000 Krone» versprochen und noch andere außergewöhnliche Mittel in Aussicht gestellt; die Distributionen seien aber kümmerlich seit zwei oder mehr Jahren ansgetheilt worden; von außergewöhnlichen Mitteln, die als solche von den Parlamenten vcrificiert worden, habe man wenig oder nichts erhalten; die Obersten, die Hauptleull und übrigen Ansprecher steckten in Schulden. Was sie bisweilen empfangen hätten, sei zuwider den Contrae ten nicht in französischen Sorten bezahlt worden, sondern in ausländischen, zu höheren Preisen als diejenige», die in Frankreich gäng und gäb seien. Der König werde gebeten, Ordnung zu schaffen, damit die aus' stehenden Zahlungen unverzüglich in die Eidgenossenschaft geschickt werden können. Jedes Ort hat seine» Abgeordneten die Summe der von den Einzelnen angesprochenen Gelder einzugeben; die Kaufleute »»^ Gardeknechte in Frankreich sollen bei ihren Privilegien geschützt werden. — Mehrere Orte haben weg»»! der Gesandtschaft keinen Befehl; tveil man jedoch dieselbe für gut und nützlich hält, so hofft nn»h doch, es werde sich kein Ort entziehen. «I. Die katholischen Glarncr erinnern an den noch unerörtert»» Landspan, den sie mit ihren evangelischen Landleuten haben, und ersuchen, ihnen zum unparteiischen Ztechk zu verhelfen und Zeit und Malstatt zu bezeichnen. Es wird beschlossen, bei dem 1616 gemachten Abschi^ zu verbleiben. Demgemäß sollen die beiden Parteien in Glaru.' bis nächstkiinftigen Barthvlomäi a. 6kg aus den Städten Zürich und Lucern Vermittler wühlen, welche in ihr Land reisen nnd alle möglichen an die Hand nehmen werden, um einen Vergleich herbeizuführen, indem zu hoffen ist, es werde durch ^ göttliche Gnade und der Abgeordneten einsiges Bemühen die Sache zu gutem Ende geführt werden. We»» die Parteien bis zu dem festgesetzten Termin die Vermittler nicht ernennen, so sollen Zürich und Lueern selber thun; diese werden alsdann ohne weiteres nach Glarus gehen. Ist ihre Mission ohne Erfolg, b' können sich die Parteien wieder an die Tagsatzung wenden, wo ihnen den Blinden gemäß zum Rechte verhelfen werden. «. Nri bittet um Feuster und Wappen in sein erneuertes Schützenhaus, desgleichen st^! Martin Trost) und Bartholomäus Gering in deren renovierte Wirthshäuser; Zürich bittet um solche für Ha'^ Heinrich Frytag, Wirth zur Krone in Zürich, der seine Wirthschaft mit großen Kosten ausgebaut hat. t. ^ wird ein Schreiben des französischeil Ambassadors aus Solothurn von: 8. Juli verlesen, welches ziemlich anmaßendem Tone gehalten ist und den Zweck hat, die an den König beschlosseile Gesandtschast- abordnung rückgängig zu machen. „Es ist dies; Mal, heißt es in dem Schreiben, wenig Apparenz vorhat eine solche Deliberation anzutreten. Mehrere Orte, die zu mir geschickt, haben Zahlungen erhalten; es st^ Juli 1619, 81 s^t de,,, Beginn dieser Tagsatzung nur drei gekommen. Es ist unpassend, den König zu ^drängen, ^'r Tresoricr spönne hat vermuthlich die Assignation für dieses Jahr bei Händen, solche würde aber durch eine derartige Resolution verhindert. Wo der König anzutreffen ist, ob in Tours, Amboise, in Pvitiers oder in der Bretagne, ist schwer zu sagen. Werden die Klagen schriftlich eingegeben, so wird eine willfährige Antwort erfolgen." — Jedes Ort soll sein Gutachten hierüber Zürich mittheilen. Sollten einige ^ie sich trennen, so wird doch beschlossen, sich an das Mehr zu halten und alsdann die Botschaft sämmtlich die Hand zu nehmen. sAlle Orte, Zürich und Schwhz ausgenommen.s Zug bittet um Fenster und ^appcn p, das Rathhaus zu Aegeri, desgleichen in das Wirthshaus des Fähnrichs Schund in Baar. ^ i iS. n. Thurgau.) Ii. (S. n. Rheinthal.) I. (S. u. Baden.) «». (S. n. deutsche gem. Bogteien Ubers,.) u. Freie Aemter.) «». (S. u. Thurgau.) >» (S. ». Freie Aemter.) Verhandlungen der katholischen Orte. sVII katholische Orte.s Freiburg hat aberiuals seiner späuigeu Vogteitheilnug halber einen Anzug b)'ihan, ist aber, weil man dießmal mit andern streitigen Händeln beladen ist, bis auf bessere Gelegenheit zur Geduld ermahnt worden, i'. Ein Abgeordneter des Bischofs von Basel erörtert weitläufig den bisberigen erlauf der Bielischen Tauschstreitigkeit -. Bern habe bei einer Verhandlung im letzten Juni von der Kosten- ^'deruug oder Eompensation deßhalb nichts hören wollen, weil der Bischof den Bielischen Tausch aufgegeben babe, obgleich die Eompensation von der ganzen Eidgenossenschaft erkannt wordcn.,sci. Die Orte möchten dazu Schelfen, das; der fast unsterbliche Zank einmal erledigt und dem Bischof sein Recht z» Theil »verde, zumal da ^ stit Jahren mit überschwenglichen Kosten beladen sei. — Man nimmt die Proposition ml rstorvircinm w>d ladet den Bischof ein, auf die nächste Vllörtische Zusammenkunft wieder jemand abzuordnen, da- w't man alsdann über die Sache berathen könne. s VII katholische Orte und Appeuzell-Jnnerrhoden.j Abgeordneten der Stadt Notweil haben betreffend den Eintritt in die katholische Union einen umstände U)en Vortrag gehalten und mitgetheilt, daß Notweil auf dem letzten Kreistag zu Ueberlingeii ersucht worden der Union beizutreten, daß es aber ohne Einwilligung seiner Verbündeten dies; nicht habe thun »vollen, av» discutiert über den Eintritt ii» die Union und findet, daß ein solcher nicht unthuulich wäre, zu- w"l da die protestierende»» Orte mit der uukatholischeu Union verbunden sind und, wie berichtet worden, ^ Papst ei» Gefallen daran hätte. Wege» mangelnden Befehls wird das Rathsbegehren von Rotweil ^bremlum genommen und den Gesandten inzwischen versprochen, daß Rotwcil sich aller eidgenössischen Ge- ^Ptheit »nd alles Beistandes versehen könne. I. (S. u. Sargans.) Ii. sSclnvyz, Freilnirg und Svlvthnrn.s ^unblwg und Solothnrn »verde»» von Schwyz um Fenster m»d ibrc Wappen für sein neuerbautes Eapuciner- ersucht. llltan sehe auch im Abschnitte Herrschaflsaugelcgcuhcitc»: putsche gcincinc Vogicic» iiberl». >u. Art. 37. Geleit. w^lüafschaft, T>1»rgau. I,. Art. 119. Leibcigeuschast und Fall. <>. Art. 474. Gotteshäuser, Klöster. ^ » T „ i. „ 34. Huldigung. »»dbogci Rheinthal. k. Art. 172. Pcrsoucllcs. ^sschaft Sargans. t. Art. vi. Rhein. ^fschast Baden. I. Art. 33. Abzug. ^>dbogtci Freie Acintcr. ». Art. 132. Gotteshäuser. I». Art. 14. Verwaltung im Allgemeinen, aus dein lmcerner-, t, «i. aus dem Aarauerercmplar. 11 >82 Juli 1619. .mpl>5''6 s>i..ü/i HSV ,cktt?ffiüsiui j'i M .il?lttin^Z'i^ ivvck ?»il Miffoffw'" 'i-st>ig mch. / Nock Ii?'? ??'/<> 7zcko sckiivt och/os ^mckiinA iü6 ?^i>L b-'^>ck ?üs iMMxMÄt 'iick chilclliinmci loh dttiicinit istros-ii '5 '.">x». Thurgäl,w-^»ii> S. S.M7. o Sätze. Johaim'Rudolf Sager, Schultheiß von Bern; Johann Friedrich Nyhiuer, Stadtschreiber D ' Basel; Heinrich Lambcrg, Bürgermeister und des Baths von Freiburg; Petermann Suri, Schultheiß vo>l Solothurn; Wcrnher Salcr, Seckeliüeister von Solothurn; Johann Heinrich Schwartz, Bnrgermeister vä» Schaffhausen. Gesandte. Zürich. Hans Nudols Rah», Burgerincister; Ulrich Wolf, Scckelmcistck Lucern. Ludwig Schürpf,. Ritter, Schultheiß und Stadthauptmaun; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Raths. Uri. Emanuel Beßler, giitter, Landanimann und Pannerherr; Jakob Zgraggen, des Natlch /'Schwyz: Jost Schilter/Laiidaminann; Christoph Schorno, Ält-Statthalter und des Raths. Unterwal' den. Johann Leu, Ritter, Landammann; Melchior Wilderich, Alt-Landamlnann. Zug. Melchior Brandl - borg, Statthalter; Johann Meyer, Seckeliueister. Nach Vollendung der Verhandlungen über den Kauf der Herrschaften Pfyn und Weinfelden erösftt^ zuerst die von Zürich, alsdann die von den fünf katholischen Orten erbetenen Sätze ihre Vorschläge zü> "Vermittlung des Streites. un- Man sehe im Abschnitte-Herrschaftsangelegenheiteni '- Laudvogtci Tlmrgau. u. I». Art. 61. L2. Verkauf von Grrichtshcrrschaftcu. ->."i ' ^ . .1 ,^ .III . !ii . i .'NN.'l . . ich -r,. V . ' i ü Ni» j.ü'.d ' '.IN ' Schsii'-.'/at u '.I . . ^ /. i!-'. I,äii . vich Js.stst i'.JKJ.chl stiti jZ^ ch'lO w chjfstsi ).ch : I l.i'/.si-i JZCt ''chiJs.'l I//. swj .I . .'.-st 6l!tt istiR si s. . ^i> .uMmii ninlt- chü, ZM ml'nümäM iZM'Mtt.ii) Zi.cho ?A/o Ä stov .nUrnuchM w-i»Is -l'ick stA -IY. chünnstmi Ichiii 'k'ichj/cis. l.'ii stock U'NÜN, dn.'l »will// Uci Iii 'UnlniS nsci 'I'wü /'Miosis it llW Cvnferenz von Uri, Dchwyz und Nidwalden. ü Writnnen. 1W9, u;. Jnli. Laiidcöarckiiv Sckiwvz. Gesandte: Uri. Johann ..Heinrich Zum Brunnen,, StattWer; Matthias Herger. Schwyz. Marsl" Betschart, Alt-Statthalter; Sebastian Abyberg, Seckelmeister. Nidwalden. Crispinus Zelger, Laudamma!^ und Laudshauptmann;' Johann. Lussi, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. DaS Verhandelte findet sich im Abschnitte-Herrschaftsangclegcnheitenü »ü -- iw^Z Bogtei Bellende. 'Ärt.N-M. . -.u. .latlliiitSib iugintSl»^ -t .'..IINAH! .s.i' n'.- . .n.'i .z .iiz^nU' ijachi -.imNvan ..' .l't .i'lK .«z -K/ltv- .. : .IN/ .iZtvi'.'I? zi'i'ik, i?th« »1 n»ll»l «? .,»?->« n,7iil.nDOvb.6ia^ msajst ni ^cn> .inrbU», nnS >.tUoH .-^7»' »' n-hastt , : .'»Ssü Snu ,7siZira-, >!' ^ öa»»»7.;c' .7S'!b'lsl,.».b ^t,.tti!'t»öiiitnvS ^ Gesandte: Ur i. Emanuel Beszlcr, Landanltnan» und Panirerherp; Jgkoh ^gx'ag^st, des Aachs. S chw Schilter, Landammann; Gilg Frischherz, Statthalter; Christoph Scl)orno und Meinrad Schrybcr, ^ide des Raths. Nnterwalden. Anton Von Zuben, Landaminann, von Obwalden; Crispinus Zelger, ^»danunaun; Johann Leu, Alt-Landanunann, von Nidwaldeu. Zug. Melchior Brandenberg, Statthalter; ^'hann Meyer, Seckclineistcr. '' U. (Snu Thurgäu.) ,-; lld.^WD La!ls'DietMj StausfgchdrCipM^PllärM, dessen Weib m«v-'lZttaS) ^ggcftihrt worden sind, vorgetragcir uich.che^ehrt hat^;^'pden die.gesandten ihren Herw ^>hte>>. ^ ^ überl).) 17.1»» .II/. .:n> ,N7lN'. .777,77: ' .n?> »i Ä Man sehe auch in> Abschnitte Herrschaftsangclegcnhcitcn: vWÄiS .N7lt>uL ,t6uDP ennetb. Vogteie» iilitt'I). ^ «. Ärt.'ltlZ. VerlMniß lzmtt'Bischof von Uomo-^ YttiN-si?, i chi inchsttsiste' .i tttu i ..'.yutch .ntwDntc.! Aisnunalp nun'; chmn'.'-, nnuch.'L lunnilittlNÄmL Mjjssi .sslisil' l.nnmnÄ .kt'lejL Ssci .lpiuJtöl'. uMnöse- Itnnchif. 7-ünimstnnL ,7Zt1jchZ> n u.:OU'-/7; ,7 ' .-. fist" vi'-.itt'skS . .. . ' stlnL : ,.u,u, - 7'/. 7 / i. . cchn.:. 7-i'wi . i- n .l,v,y Cvilfereuz der drei Schirinorte des Gotteshauses C'ttMberst. sb - 7 ' n !j7 tttl Emanuel Bescher, Ritter, Landainmann; Johann Heinrich Zmu Brunnen, Statthalter. S chwhz. N? Schilter, Landainmann; Johann Sebastian Abhberg. des Raths. Unterwalde». Anton Bon -Plbr»' Landanuuann, von Obwalden; Crispinus Zelger, Landainmann, von Nidwaldcn. Z»lg. Caspar Brande»' berg, des Raths; Oswald Etter, des Raths. Freiburg. Heinrich Lainberger, Ritter, Alt-Burgermeill' und des Raths. Solothurn. s Hansss von Noll, des Raths und Seckelmeister. Appenzell. Achats Wiser, Landainmann. Abt St. Gallen. Marx von Ulm, Hofmeister. Nvtweil. Doetor Wernhck Ist. Schiffelmann, Zunstmeister. ». 1) Die Stadt Notweil begehrt durch ihre Gesandten Rath, wie sie sich in Bezug auf die EiuladuO der katholischen Union des römischen Reiches beizutreten, verhalten solle, indem das Bündnis; mit der genossenschaft ausweise, daß sie sich ohne Einwilligung der Orte weder mit Fürsten noch Stünden in ein ferin-'w' Bündniß einlassen solle. Da man nicht weiß, wie weit sie sich bei der Union verpflichten müsse, da ferner d» Papst selbst das Ansinnen an die katholischen Orte gestellt hat, dieser Union beizutreten, so kann man ih»^ nur rathen, die Sache so lange einzustellen, bis die erwartete Werbung von Seite der Union an die kath^ scheu Orte geschehen ist; alsdann will man ihnen mit weiterem Rath an die Hand gehe»; inzwil'll^ sollen sie sich in nichts einlassen. Sollten gegen Rotweil Feindseligkeiten verübt werden, so werde es fahren, daß man ihm das Bündniß halten werde. 2) Was die katholische Union überhaupt ^ trifft, so hat man einem dem Papst überreichten Memorial, sowie auch dem gegebenen Bericht entnvin»^ daß dieselbe nicht zu thätlicher Hülfe oder Contribution verpflichte, es wäre denn, daß ein allgemeiner ^ ligionskrieg entstünde. Dies; alles wird zu fernerem Bedenken für die Obrigkeiten in den Abschied genoi»»'^ k. Der Secretär des französischen Ambassadors, Junker Heinrich Wallier, verdankt die Einstellung der ^ sandtschaft nach Frankreich und versichert, daß die versprochene Zahlung erfolgen werde, und daß'der Ambasll^ sich in Betreff der schwebenden Geschäfte anerboten habe, die Bundesgenossen in den Bünden und mit Rath und That und Darstreckung von Geld zu unterstützen. Alan dankt dem Ambassador und t»' wortet ihm in Bezug auf die Botschaft nach Frankreich, daß man die Erfüllung des Nersprechens geivack^ August 1619. 85 ivldrigenfalls mau nach Versfuß des angesetzten Termins die Botschaft abgehen lassen würde, «. Den (III) Bünde» wird für die bnndesgenössische Gutherzigkeit, welche sie den Gesandten bewiesen, schriftlich gedankt, mit der Bitte, bei dem gefaßten guten Willen zu beharren. «I. Da verlautet, Glarns wolle in das venetianische ^ündniß eintreten, so läßt man mit Rücksicht ans den Bund von Glarus mit Zürich und den drei Waldstätten an Glarus insgemein und an die Katholischen besonders ein freundliches Abmahnungsschreiben ersiehe», stellt aber den Katholischen anhcim, das gemeinsame Schreiben abzugeben oder nicht. (Man sehe d»s Project dieses Bündnisses im Anhang I.s < » Es wird angehört, was der französische Ambassador »der den projeetierten Vergleich zwischen dem Bischof zu Sitten und der Landschaft Wallis abermals geichrieben hat, deßglcichen das Gutdünken der Stadt Svtothurn. Weil man ans einem Schreiben des Bischofs dmiilniiit, daß ciic neuer Landrath angesetzt worden sei, um diesen Vertrag z» bestätigen, und man noch »lcht weiß, was von demselben beschlossen und was vom Bischof angenommen worden ist, so stellt man die ^ache ein, bis man darüber Bericht erhält, i. Dem Bischof von Basel wird gemeldet, daß er, falls Bern "»i seiner Prätension wegen der Kosten der Bielischen Tauschhandlung beharre, das Recht anbieten solle; zugleich wird ihm berichtet, was mau zu Baden wegen der Braudsteuer beschlossen hat, damit er bei den Sei- "'sien dieselbe Ordnung einführen könne. A. (S. u. Orbe und Tscherliz.) I». Abermals werden die Orte »m Fenster und Wappen in das ueuerbaute Eapucinerkloster zu Schwhz sein Fenster kostet 20 Kronen), deßglcichen bv» Ridwalden um Fenster in die neue Kirche zu Hergiswyl ersucht i. 1) Wegen der ausstehenden spanisch- '»ailändischen Pensionen wird abermals nach Mailand geschrieben und dabei bemerkt, daß man, falls bis Ende Septembers nicht zwei Pensionen erlegt würde», verursacht wäre, Gesandte hinein zu schicken, um laut des Bündnisses die Protestatio» zu thun. 2) Deßgteicheu läßt man bei dem Herzog von Savohen ^egcn der Pensionen und um Befriedigung des Ulrich'scheu Regimentes anhalten. It. (S. u. Lauis.) 1. (S. u. Freie Aemter.) i»». Lucern hat dieSchreckenberger, deren eine große Zahl im Lande ist, als zu gering an Gehalt gänzlich verrufen lassen und berichtet, daß etliche Sorten Dicken, besonders die aus Italien kommenden, auch lehr geringhaltig seien, i». Die katholischen Orte haben wegen der Religion durch Abschicken von Gcsandt- sthaften und den Unterhalt guter Priester an den nothwendigen Orten große Kosten. Die Obrigkeiten mögen Heßhalb nachdenke», ob man nicht durch eine allein auf die Gotteshäuser mit Vorwissen des Papstes zu verwende Cvntribution die Last erleichtern könnte. «». (S. n. Thurgau.) p. (S. u. Luggarus.) M. üher. Mein. setzen, oder wo sie von der österreichischen Festung zu Dreifach verhindert; .^pzürden^ im .^sa^ter>.Iiln:ioy-.zgl.^^.-.zfthM.' .. . .. . .->!..,-...-.A Zudem weil die katholischen Orte von Frciburg und Solothnrn die Deiner und die fünf katholischen Orte, ^/die von Zürich ab- und hinter sich halten tonnen, das; sie den linierten zu Hilfe nicht ausziehen, so werden ^ " Basel mid'Schasfhauscn gleickwr 'Gestalt auch still bleiben. ^ yoniiMcnstÄff^iH <ÄÄde der katholischen Union auch ein Verständnis; mit den kätho-' Ü.' lischest Eidgenossen habest;' damit in Zeit ddr Noih dieses Auf- oder Hintcrsichhalten der Unkatholischen cr-'j --l ' fofge,'-ist Atisthbn, dast' man in Erfahrung gekonimcn, daß dieses'eine ZnsammcstknüpfuNg ist der HoÜandiwi^ ch« istUV'tVcchedißcrit tstit-deli Unrekten im Reich,-'den unkätholischen Eidgcndssen ustd den Böhcim'erst, auch An-^ ?ick deren,-so diel katholischen beschädigen können. ia n' un . . . o. ,.i - st : - -- tchitt i>7> ' e ' .Wird hcrhalbcwsthnMch-und nothwendig 'sein, ehe dieß Geschäft bei de« Oberkeitena der katholischen^ uz Drtö angebracht, werde.r daß Mv. 5^t. 'dcro Gesandten, so dießmal am römischen Hos ist, darum anrede undo id . W.u^Mrch.und .dervi^aiholstch^n Religion Dienst dessen berichte^ wie dann an.anderen, gebührenden lOrMa <9-; AMdMng,.bescheKen,^ .mit Hoffnuzrg, daß solches bei gcmclten katholischen. Orten werde zu erhalten seichu .. weil man anderes nicht begehrt, dann daß im Fall die katholischen Univnöstände feindlich von den WidM, .h-^chern. angetastet würden, sie ihre »»katholischen Miteidgcnosscn abhalten, wie dann die Union ein Gleiches ... gegen ihnen den katholischen Orten anerbietet." ... . Lisi Mg .ilstnr gsto stnmiM NN)S> min lw^r..U.I, Milde, zu. schreiben--und sie zu unparteiischen» Recht, sowie zur llüche und Einigkeit zu ermahnen. >ü> demselben Sinn wird von Zürich und den Gelehrten daselbst an die Prädicanten und KirchendnM/.in in Blinden geschrieben werden. Ks. Zürich berichtet, daß die eidgenössische Abordnung »»ach Frankreich ^gen der ausstehenden Zahlungen eingestellt sei, da die Stimmen ablehnend ausgefallen sind und nur zwei ^Ae die Botschaft vor sich gehen lassen Wüllen. Bern eröffnet, daß es sich von der Mehrzahl nicht trennen, lvndern auch nach Frankreich schicken »verde, »venu der Ambassador auf das - bestimmte Ziel.zscftr Verspreche»» halte. Basel spricht sich in ebendemselben Sinne aus; es hat seine Gesandten bereits bezeichnet und wünscht, Zürich den Tag der Abreise sogleich ausschreibe, damit man deß»vegen nicht nochmals zusammenkommen 'Aisse. Schaffhansen will ebenfalls nach Frankreich schicken, »venu die Mehrzahl der Orte es thuc; überdicß wünscht ^ paß man sich gebührend beklage wegen des überhöhen Werthcs, in welchem das Geld von den ^nzösisthlm Tresoriers ausgegeben »verde, v. Der. französische Aiiibassador und die sieben papistischen Orte hatten an Zürich geschrieben, es möchte die Exemtion des von Bern gefaßten Beschlusses wegen der Ab- ^u»mmg über die Religion in der Vogtei Tscherliz eingestellt »verde». Berns Gesandte berichten hierüber, ^ acht Tagen seien' die 'Ausschüsse von drei Gemeinden in der Vogtei Tscherliz vor ihren Hörren und ^derirftrschieaen und haben um die Bewilligung angehalten/ über die Religio»» das Mehr' vorzunehmen. habe'von diesen» Vorhaben der Gemeinden früher nichts 'gewußt. Weil dasselbe den Verträgen ' nicht ^»vidcrla»»fe/sei die Be»villig»»i»g ertheilt und zugleich Freibnrg davon benachrichtigt worden. Bern habe ^geordnete ii» die Gemeiiide»» geschickt iiiit Instructionen, welche denen entsprechen, die 1W8 und IbMA» Zeichen Fällen ertheilt »vöt'den seien, »lud zwar sollten, well» das Mehr für die reforinidrte Religion mlsfalld, ... ^ Päpstliche»» die ^Kircheitzierdei» und - Meßgewänder - zurückgegeben, die Kelche aber zu des' Amtes Hätiöeft ^suötltiNen »verde». Inzwischen'' seien aus Freibnrg Gesandte nach Bern gekonunen Wik der'Bitte, den Ge- ^>iden kebie Audienz-zu göbe>i> sie vielmehr strafen zu helfen, da sie die Sache vh»»e Freibtlrgs' VöÄvsM» 88 August 1619, unternommen hätten. Man habe ihnen geantwortet, das Begehren sei bewilligt worden, weil es aus freiei» Willen geschehen und ans die Verträge gegründet sei; hoffentlich werde Freiburg nicht zu Weitläufigkeiten Anlaß geben. — Bern theilt die mit Freiburg gepflogene Korrespondenz mit, sowie die der Religion wegen bestehenden Verträge; es erklärt, die Papisten sollen nicht von ihrer Religion gedrängt werden; wo die Messe abgeschafft würde, da dürften dieselben ungestört in andere Kirchen ihrer Religion gehen. Die drei Städte werden ersucht, dieser Sache wegen ein wachsames Auge zu haben, um allenfalls schädliche Unruhe abwehren zu helfen. Zu ». Nach dem im Archiv zu Chur liegenden Schreiben verlangten die evangelischen Städte, daß die Proceduren gegen die Prädicanten vom Strafgericht Chur eingestellt, dieselben an ein freies Ort eistest werden nnd ihnen freies Geleit gegeben und Recht und Unschuld geschützt werde; zugleich auch, daß dieses Schreiben nicht Hinterhalten, sondern den Gemeinden vorgelesen werde. 8S. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Altorf. IVI9, 23. August. Archiv Nidwaldeu. Protokoll der Nöthen und der Landlenthen. Bd. 7. S. 37 u. 33. Gesandte: Uri und Schwyz (nicht angegeben), Ridwaldcn. Crispinus Zelger, .Landamman»' Kaspar Leu. Der Abschied selbst hat sich nicht gefunden, hingegen eine Relation der Nidwaldner Gesandten in genanntest Protokoll. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenheiten: Vogtei Vcllcnz:c. »-U. Art, 99—102, 8«. Konferenz der VII katholischen Orte. Lueern. IVI9, 23. August. Staatsarchiv Lucer». AM. So anno Nil». Bd. XII. kol, 75. KantonSarchiv Zug. Bd. II, Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, stritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Walther Amrlstn' Ritter, Statthalter nnd Stadtfähnrich; Heinrich Cloos, Ritter, Nenner; Heinrich Fleckenstein, Ritter, ^ Raths. Uri. Emanuel Beßler, Ritter, Landammanu und Pannerherr. Schwyz. Gilg Frischherz, Sst^ Halter; Christoph Schornv, Alt-Statthalter. Unterwalden, Anton Von Zuben, Landammanu, von ^ walden; Crispinus Zelger, Landammanu, von Ridwalden. Zug. Melchior Brandenberg, Statthast^ (Johannes?) Andermatt, Seckelmeister und des Raths. Freiburg. Jakob Vvgeli, des Raths; Heiw'^ Lamberger, Alt-Burgermeistcr und des Raths. Svlothurn. Petermann Suri, Schultheiß. ». Freiburg berichtet weitläufig, Bern habe das »Rehr in der Vogtei Tscherliz durch Versprechung und Drohungen erpracticiert und trotz Prvtestationeu und Nechtsbot durchgeführt. Da nach den Vertrag Angust 1619. 89 das Mehr freiwillig lind ohne Practiken geschehe» müsse, sv solle dieses Mehr als ungültig angesehen werden Nachdem man darüber etliche Schriften, auch ein Schreiben des Herrn Miron, deßgleichc» was Solo- Hurn mit ihm deschalb gesprochen, angehört hat, wird in Betracht, daß früher die von Bern und Frcibnrg ^wählten Sätze zu Solothnrn das Mehr der Religion halber eingestellt haben, beschlossen, an Zürich zu Ichreiben, es möchte zu Vermeidung von Weitläufigkeit ans den 8. Sept. n. K. eine gemeineidgenössische T'ag- I^ung nach Baden ausschreiben und Bern ersuchen, daß es seine Gesandten mit vollkommenem Befehl abfertige "ud inzwischen mit dem angefangenen Mehr und anderen solchen Sachen innehalte. Da Bern von seinem Hvch- "uith schwerlich ablassen wird, soll man sich in den Orten vergleichen, wie man einander allfällig die Hand bieten und die Pässe versehen wolle. Man läßt auch mit dem Ambassador Casati reden und Herrn Miron lür seinen guten Willen danke»; überdieß wird für passend erachtet, daß noch andere benachbarte und verbündete Fürsten, wie Savohen, Burgund und Lothringen, dessen berichtet und angesprochen werden, besonders "uch Appenzell und der Prälat von St.sGallen. Freiburg wird für alla Fälle bundesgemäßcr Beistand zu- b^agt. Der Landvogt zu Sargans berichtet, wie die Sachen dermalen in den Bünden stehen, und was die vier Städte au dieselben geschrieben haben. — Es wird für zweckmäßig erachtet, daß die an das Strafgericht Projectiertc Danksagung auch an die Gemeinden erlassen werde, mit freundlichem Zuspruch, bei den gelten Beschlüssen zu verbleiben, v. (S. n. Lauis.) «A. Katholisch Glarus hat Schwhz erklärt, es werde sich dein bmctianischen Bündnisse widersetzen. Alan läßt ihm zuspreche!?, bei dieser Resolution zu beharren, v. Man hat benommen, daß die oberen Zehnden im Wallis mit dein Gubernator zu Mailand wegen der Commercicn einen ^ractat schließen wollen. Da ein solcher den zwischen dem Bischof und der Landschaft gemachten Vertrag leicht öcfährdcn könnte, so läßt man den Ambassador Casati ersuchen, den Gubernator dahin zu vermögen, daß Zehnden der Tractat von Asti, und was seither dem Herrn von Vic deßwegen versprochen worden ist, schalten werde, und daß nichts weiteres vorgenommen werden möge. i. (S. u. Lauis.) z»'. Die Gesandten Zug möchten daran denken, bei ihren Herren und Obern der Fenster und Wappen in die Wirthschaft zu ^'Ahenstein zu erwähnen, um welche Lnceru hat anhalten lassen; sie kosten vier Kronen. Man sehe auch im Abschnitte HcrrschastsanIclcgcnhcilcn: ^lüldbvgtci Linus. v. Art. 77. Grcnzstrcitigkeitc». t. Art. 1V5. Handcl und Verkehr. Die Namen der Gesandten, sowie sind dein Zugcreremplar entnommen. Abordnung von Bern und Frcibnrg nach Tscherliz. IM», im Laufe Augusts. Staatsarchiv Vcr». Instrutttoiicnbuch I>. S.ibti ».-ikl. Kantvnöarchiv Frcibnrg. JiistrucNcnknbuch Bd.I7. Gesandte: Bern. Abraham Stürler, Scckelmeister wälscher Lande; Niklaus von Mülinen, des Raths; ^ ^rqnard Zehender, der Acltere; Haus Franz von Wattenwhl, des Großen Raths. Frciburg. Johann ^^'b Vögcli, Ritter; Jakob Buinann, des Raths; Haus Daniel von Montenach; Ullmaun Heid, der ^^g; Peter Reiff, der Jüngere; Rudolf von Forel. 12 90 August und September 1619. I. Die bernischcn Gesandten erhalten mit Instruction vom 29. Juli (a. K.) den Austrag, straks an den drei Orten das Mehr aufnehmen zu lasten, und zwar so, daß nicht allein die in den Dörfern und Gemeinden Seßhaften, sondern 'auch diejenigen, welche daselbst Dorfrccht haben, in daS Mehren eingeschlossen und ihre Stimmen gültig sein sollen. Fällt daS Mehr an dem einen oder andern Ort günstig für die Evangelischen aus „und wird es erforderlich, daß die Kirchen von dem verführerischen Mcßkram, den stummen und blinden Götzen gcsübcrt und gclütcret werden, habend Ihr Gewalt und Macht, diejenigen, so in der päpstlichen Finstcrnuß stecken wollen, damit verharren ze lassen und st dahin ze wisen, die Kilchcn, wie gemeldet, Angesichts ze sicheren." Sollte sich jemand weigern, „so mögend ihr Hand und Gewalt anlegen und die ltilchen von solchem und vergliche« abgöttischen Unrath sicheren lasten und abschaffen; die Kilchcngütcr dann zu Händen beider Stetten dem Amt und Schloß zulegen, die Kelch aber bis zu ihrer der beiden Stetten ferneren Resolution in gcwahrsamc Orte ins Schloß thun und verschaffen, inmaßcn Anno 1567 in Auörütung der Mäß zu GoumoenS auch geübt und brückst worden." II. Die Gesandten FrciburgS erhalten in ihrer Instruction den Befehl, alles anzuwenden, um das begehrte unbillige Abmehren zu verhindern, die Katholischen zu versammeln und sie zu ermahnen, diesem für sie zu unaussprechlichem Schaden und Verderben gereichenden Mehr sich zu widersetzen, sie zu versichern, daß ihre Herrc» und Obern sie bei ihrem wahren Glauben schützen und schirmen werden und im Fall der Noth Gut und Blut daran zu setzen entschlossen seien. Diesen Entschluß sollen die Gesandten auch denen von Bern eröffnen und beifügen, daß wenn auch nur ein einziger Katholischer da wäre, der von seinem Glauben nicht abfallen wollte, Frci- burg ihn gegen jedermann schützen und die Unruhstifter seiner Zeit zu bestrafen wissen werde. Und da bekannt sei, daß die einfältigen Landlentc durch Gaben, Verheißungen und andere verbotene Mittel bestochen worden seien so sollen die Gesandten, „im Fall solches einen Fortgang gewinnen sollte, dagegen protestieren." Ueberdieß wurde „ein offener Schein an die Gemeinden Asiens, Penthereaz und Poliez-le-grand wider das Abmehren im Glauben" verlesen. (In Poliez fand die Verlesung nicht statt, weil die Versammlung in Folge eines Verbots von Ber» nicht zu Stande kam.) III. Die Gesandten BernS berichten nach ihrer Rückkehr, daß zu Poliez-le-grand und zu Penthereaz daö Mehr zu Gunsten der Evangelischen ausgefallen, „alsbald das Mäß- und Götzenwerk abgeschaffet, auch die Pfaffen ab' gcwisen und fortgeschickt worden, die Altäre aber— nnabgcschaffct verblieben seien." Die Gesandten erhalten n»» den Auftrag, sich wieder dorthin zu verfügen und die noch übriggebliebenen Altäre in aller Liebe und Freundlichst^ zu beseitigen. (Instruction vom 10. August a.K.).— Ein Abschied ist wohl kaum angefcrtiget worden, wenigstes hat sich ein solcher nicht vorgefunden. Man vgl. übrigens auch Nr. 89. 8ZS. Confercnz von Uri, Schlvyz und Nidwalden. Bemmen. Ittw, 4. September. La»deö»rchiu Schivvr. Gesandte: Nicht angegeben. Das Verhandelte findet sich in den Abschnitten Herrschafts- und Schirmortsangclcgenhcitcn: Votgci Vellen; w. », l», «, «. Art. 103—100. Schirmvogtei Engelberg. «I. Art. 21. September 1619. 91 8S. Gememeidgcnvssische Tagscchung der XIII Orte. Baden. IKIi), L. bis 13. September. Staatsarchiv Zürich. Kvst. XII. IW. toi. 2is. Eidgc». Archiv in Aara». Gcmcincidg. Abschiede, Bd. IS. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nah», Bürgermeister; Hans Georg Grebel, des Raths. Bern. Anton von Graffcnried, Seckelmeister; Johannes Frisching, Venner; Niklaus von Mülinen, des Raths. Luccrn. Jakob Sonnenbcrg, Ritter, Schultheis;; Heinrich Clvos, Ritter, des Raths. Nri. Emanuel Beßler, A^ter, Landammann; Hans Konrad von Beroldingen, Alt-Landannnann. Schwhz. Jost Schilter, Land- "u»nann; Christoph Schorno, des Raths. Unterwalden. Anton VonZnben, Landammann, von Obwaldcn; ^hpinus Zelger, Landammann, von Nidwalden. Zug. Aielchivr Brandenberg, Statthalter; Jakob Nuß- ^uiner, des Raths. Glarus. Hans Heinrich Schtvartz, Alt-Landammann; Hans-Heinrich Schießer, Statthalter. Basel. Hans Lukas Jselin, der Jüngere, des Raths; Hans Friedrich Nhhiner, Stadtschreiber, ^'lstburg. Niklaus von Diesbach, Schultheiß; Jakob Vögcli, Ritter, des Raths; Heinrich Lamberger, utter, Alt-Burgcrmeister; Hans Reiff, des Raths. Solothnrn. Petermann Snri, Schultheiß; Johann "uu Noll, Seckelmeister. Schaffhausen. Hans Heinrich Schwartz, Bürgermeister; Hans Konrad Peher, ^Mtthalter. Appenzell. Achatins Wiser, Landammann, von Jnnerrhoden; Johann Schieß, Landammann, Außerrhoden. Diese Zusammenkunft ist auf Begehren der sechs katholischen Orte wegen des Mißverständnisses ""gesetzt worden, das in Folge des Neligionsmehrs in der Herrschaft Tscherliz zwischen Bern und Frcibnrg ^"standen ist. Nachdem die übliche Begrüßung stattgefunden hat, berichtet Freiburg, etliche unruhige Leute der Landvogtei Tscherliz hätten mit Hülfe ihrer Nachbarn zu Lausanne die Unterthanen durch Practiken ^Aticrt, daß sie das Mehren über den Glauben zu Bern begehren sollen. Die Kundschaft von fünfzig Tunern bezeuge, daß das Mehr durch Practiken zu Stande gebracht worden sei, was den i. I. 1533 "ud 1554 gemachten Verträgen zuwider laufe. Heimlich und ohne Freiburgs Vorwissen sei man damit ^"gegangen, das Mehr aufzunehmen; vergeblich habe Freiburg durch eiu Schreibe» und alsdann durch eine ^sandtschaft Bern ersucht, die Unterthanen abzumahnen, was man um so mehr von ihm zu erhalten gc- A'sft habe, da zn Tscherliz die Religion freigestellt sei. Als die Gesandten Freiburgs zu Tscherliz die Gemutzten Berns vergeblich gebeten hätten, das Mehren einzustellen, habe Freibnrg gegen das Mehr protestiert HM auf die eilf Orte Recht dargcschlagen; dessenungeachtet hätten Berns Abgeordnete zu Penthereaz und "üAiez-le-Grand das Mehr vor sich gehen lassen. Der Pfarrer zu Penthereaz sei sofort entlassen worden, M Assens sei von den Kirchgenossen erklärt worden, im vorigen Stand verbleiben zu wolle», obgleich Mehrere vornehme Bürger von Lausanne ihnen zugeredet hätten, sie sollten in das Mehr einwilligen. Bei Action sei sehr viel Volk vom Adel zu Pferd erschienen, mit ihren Skopeten oder Feucrbnchscn, ebenso ^iche Prüdicanten, Bürger und Studenten von Lausanne, zum Theil mit Feuerrohren versehen. Freiburg ^ angt, dcch Alles iu den frühern Stand gestellt, die Kreuze und Altäre wieder aufgerichtet, die Priester ^'Musetzt und die Rädelsführer bestraft werden. Vor den eilf Orten sei schon früher eine Thcilung vier Vogteien beantragt und gutgeheißen worden; diese Theilung möchte jetzt ins Werk gesetzt werden. — ^u erwidert, das Mehr sei ohne Präcipitation und nach Inhalt der Verträge vorgenommen worden. Die 92 September 1619. Unterthailen hätten das Privilegium, für Erhaltung des Wortes Gottes, so oft sie wollen, zu mehren. Das ewige Vnrgrecht zwischen Bern und Freiburg, sowie ein im Jahr 1537 wegen des Obmanns geschlossener Vertrag setze fest, daß Streitigkeiten'der beiden Städte durch Schiedsrichter von Zürich, Basel, Lncern und Schwyz im Namen der cilf Orte sollen tractiert werden. Als guten Freunden, nicht als Nichtern, werde deil Eidgenossen versichert, daß keine Practiken und „Fynanzereycn" geübt worden seien. Wider alle Form Rechtens habe Freiburg seine Informationen heimlich und in Abwesenheit der andern Parteieil eingezogen! ^ gegen diese protestiere es. Das Wort „Neuglänbige", das in den Acten gebraucht werde, dürfe nicht in dic Abschiede kommen. Bei dem Mehr habe man niemand den ZugangIversperren können; daß man aber vor und während desselben mit Kopfabhauen und andern Verfolgungen gedroht habe, darauf wolle man jetzt gern nicht näher eintreten. Bern protestiert dagegen, daß diese Angelegenheit vor die Judicatur gemeiner Eidgenossen komme, erbietet sich aber, vor dem durch das Burgrecht bezeichneten Richter zu erscheinen. Wegen der Vorgeschlagellen Theilung ist die Gesandtschaft Berns ohne Instruction. — Freiburg replicicrt, die Verträge gestatten allerdings das Mehr, aber solches soll ganz frei von den Unterthanen geübt werden, und ohne daß Practiken, Gaben und Verheißungen angewendet werden, was eben geschehen sei; ferner habe Freiburg nur wenige Tage vor der Vornahme des Mehrs davon Bericht erhalten. In dem Burgrecht sei der Papst vorbehalteil und sei ausdrücklich gesagt, daß Neligions- und Glaubenssachen dem in demselben bezeichneten Richter und Obmann nicht unterworfen seien, sondern vor gemeine Eidgenossen gebracht werden müssen. Von diesen sei auch wegeil der Theilung bereits ein Endurtheil erlangt worden.. Das Wort „Neugläubige", das von den Unterthanen zu Tscherliz gebraucht wordeil sei, solle niemand Anstoß geben; der Ausdruck sei unpassend. Das Mehr, sage man anch, sei um Erhaltung des Wortes Gottes ergangen, als ob Freiburg das Wort Gottes nicht hätte; es habe die alte,wahre, apostolische, christliche und römische Religion, welche im alten und neuen Testanlent zu finden sei. Die Gesandteil Freiburgs ersuchen schließlich die bernischeii, sie möchteil ihre gm Herreil und Obern zur Theilung dieser Vogteien vermögen. — Bern erklärt auf diese Replik von Freiburg, daß es dem Burgrcchte nicht zuwider gehandelt habe; wenn die päpstliche Heiligkeit in dem Burgrecht vorbehalten sei, folge daraus nicht, daß auch Neligions- und Glaubenssachen vorbehalte» seieil. Beide Städte hätten seit Erneuerung des Burgrechtes (l530) solche Sachen Ulzoro und ohne Zuthn» des Papstes tractiert. Bern wünsche, bei dem Burgrecht und deil Verträgen geschlitzt zu werden und werde nur die im Burgrechte bezeichneten Nichter anerkennen; es erkennt auch Freiburgs Berechtigung nicht a», während Bern Alternativobrigkeit ist, Kundschaften aufzunehmen. — Es wird beschlossen, aus den sechs Orten Zürich, Lucern, Schwyz, .Basel,'j Solothurn und Schaffhausen eine Gesandtschaftnach Bern u»d Freiburg zu schicken, welche auf Donnerstag deil 19. September n. K. in Bern eintreffen wird. Die sandtschaft soll allen möglichen Fleiß anwenden, damit die Parteien sich gütlich vergleicheil. Sollte kci» Vergleich zu Stande kommen, so soll beförderlich eine allgemeine Zusaminenkuiift angesetzt werden. Ate Gesandtschaft wird beiden Städten angekündigt und dieselben werdeil inzwischen zur Ruhe ermahnt' (S. u. Nheinthal.) v. (S. u. Baden.) sA. Die auf letzter Jahrrechnung angeregte allgemeine „Landjäg^ soll zu erster gelegener Zeit ins Werk gesetzt werdeil. Zürich wird den übrigeil Orten und deil Landvögtr» den Tag derselben schriftlich bestinimen, damit solche mmütze „Purst" ans dein Land vertrieben werdeil u»d jedermann vor ihnen sicher und unüberlaufen bleiben »löge. «, t". (S. u. Lauis.) F. (S. u. Thurga».) , September 1619. 93 Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegmheitcn: ^"^rafschnft Thurgau. ??- Art. 35. Huldigung. ^-»idvogtci Nlicinthal. Ii». Art. 173. Personelles. Grafschaft Baden. v. Art. 57. Zoll und Geleit. ^»dvogtci Lanis. v. Art. 196. Handel und Verkehr. ll. Art. 7S. Grcnzstrcitigkeitcn. aus dein Aarancrcremplar. Zu u,. I) Bern schreibt an Zürich den 29. August (19. a. K. j über den Verlauf der Abstimmung, nachdem cS die von Freiburg angewandten Mittel zu Hintcrtrcibung der Abstimmung, Verheißungen, Drohungen, Protestieren, Anbieten des eidgenössischen Rechtes geschildert hat: „Im Namen GottcS sind Nr für und zu dem Mehren in beiden Kilchen Pully-le-grand und Panthcrcaz geschritten, da es auch von den Gnaden Gottes wol und glücklich abgangen, das heilige Wort GotteS mit dem Mehren und fast cin- ^llig, dann daß an jedem Ort allein bei acht oder neun Personen auf der andren Seite gewesen, erhalten worden, die Mcßpricster abgewiesen und auch alles Götzenwerk auö den Kilchen mit aller Güte hin- Pschaffet und wcggethan ohne einiges andre Widersetzen. So viel dann die von Assens, welche zugleich das Mehr begehrt, belanget, haben vorermelte unsere Ehrengesandten uns berichtet, daß dieselben sich ab den Dräuungen bewegen und also abwendig machen lassen, daß ihrethalben in Zweifel gestanden, ob man das Ntehr erhalten würde, wiewohl doch Hoffnung gewesen, daß, sintemalen Etliche, die Lchcngüter in derselben Kirchhöri besitzen, aber im Amt Lausanna wohnen und Dorfrccht haben, auch in allen Beschwerden Haft "ud pslichtig in guter Anzahl (erschienen), es Gott auf die gute Seite leiten werde. Als man aber an demselben Drt an das Mehr treten wollen, habend sich nit allein die freiburgischen Herren Gesandten, sondern ein Thcil aus der Gemeinde widersetzt und vermeint, daß diejenigen, so mit Feuer und Licht nicht bei ihnen gesessen, "'cht zu mehren haben sollen, ob sie gleichwohl ihre Güter bei ihnen haben und beider Städten Lehcn- Wchtige seien (Die Gesandten) haben die Sach dahin verleitet, daß auf gethanc gebührende Prote. ßation das Mehren an dem Ort zu AssenS einmal eingestellt und die Sache für die Oberstetten zn bringen ^schlössen worden " (Staatsarchiv Zürich. Tr. 149. 3.) 2) Abgeordnete Berns zur Leitung der Ab - llnnmuug waren Abraham Stürler, Seckelmeister wälscher Lande, NiklauS von Müliucn, des Raths, ^arguard Zchcnder, der Aelterc, HanS Franz von Wattenwyl, des Gr. Raths. Von Mülinen und Zchendcr ^sorgten auch noch im August die Beseitigung der Altäre zu Policz-lc-grand und Pauthereaz. (Bcrner ^ttstructiouenbuch ist. S. 456 u. 461.) 3) Es ist ferner ein an Zürich abgeschicktes Memorial vorhanden, behielt: „Summarische Vcrzeichnuß einer löblichen Statt Bern Ehrcngesaudten Verrichtung in der Ampty ^schcrli, insonderheit zn Panthcrcaz, Pully le grand und Asiens wegen des MehrS in Neligionssachen- 15. September 1619." 29 Folioscitcn. (Staatsarchiv Zürich Tr. 149. 3; auch im Abschicdband dcS Basler Archivs.) 4) Auch Frciburg schrieb einen „kurzen und wahrhaften Bericht, was sich mit dem ergangenen und erpracticiertcn Mehr zn Panthcrcaz und Pollie lc grand in dem Amt Tschcrlis verloffen". 13 Folianten. (Staatsarchiv Zürich: Originalabschiede von 1551 bis 1629 aus der Tschudischen Sammlung. Xll. 92.) 94 September 1619. SO. Confcrenz von Bern und Freiburg. Petterlingen. IKI9, 9. September. Staatsarchiv Ben». JnstrucNonenbuch U. S.-tkS. Kantonsarchiv Frcidura. RathSprvwcvll vom k. Siptember. Gesandte: Bern. Abraham Stürler, Seckelmcister wälschen Landes; Anton Tillicr; Hans Nudols Horn, alle des Raths. Frciburg. sJakob?ss Bumann, Seckelnreister; dte beiden Generaleommissarie» X. Gerwer und Pancratius Python; als Ersatzmann, wenn Letzterer nicht reisen kann, wird des Grangcs bezeichnet. I. „Zu Erörterung der zwischen beiden Stetten Hangenden Spänen habendi sye svon Bcrn^ mciiic» Herren sFreiburg^s Tag angestellt uff Sontag künftig zu Pättcrlingcn Abends an der Herberg daselbst zu crschynen Soll man den Tag besuchen,... aber mit andres daselbst fürncmmen dann den Span von Pätterlingen und Donipicrre und andere civilische Span, die syn mögen. Dazu sind geordnet Hr.Seckelmcister, Hr. Bumann und die beide» Generale Germer und Pittung; wan Pittung nit ryten mag, Hr. des Grangeö." — „Vom Tschcrlizischen Span s»t man daselbs nit reden." II. In der NathSsitzung von Bern vom 27. August (a. K.) wird angezeigt, daß auf dieser ConfcrcnZ verhandelt werden sollen: der Span zwischen Dompierre und Petterlingen, der Span an dem Ort en Bruiet sBritss; Bern erklärt zugleich, daß eö nichts unterlassen werde, was zu Erhaltung und Fortpflanzung alt- eidgenössischer Treue, brüderlicher Liebe und bürgerlicher Freundschaft diene. Den Span von Donipicrre solle» die Gesandten ausmachen, was über die andern vorgebracht wird, anhören und referieren. — Ein Abschied hat sich nicht auffinden lassen. SU. Gesandtschaft im Namen der XI Orte nach Bern nnd Freiburg. Bern. 1K19, 19. September. Freibnrg. S3. September (n. K ). Staatsarchiv Zürich. Tr. 1t0. Staatsarchiv Bern. Freiburg Buch .V/v. S.Mii und im RathSmanuai-. Gesandle: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Burgermeister. Lucern. Heinrich Cloos, Ritter, des Raths' Schwyz. Christoph Schorno, des Raths. Basel. Hans Friedrich fliyhiner, Stadtschreiber. So lothur»' Johann von Noll, Seckelmcister. SchUffhausen. Heinrich Schwartz, Burgermeister. I. Nachdem in Bern der Vortrag der Gesandten wegen der Beschwerden Frciburgs Mr das von Ber» zu Poliez-le-graud, Pentheraz und Assens aufgenommene Mehr vor kleinein und großem Ruthe angeht worden ist, wird denselben eine Antwort folgenden Inhalts gegeben und in einem Schreiben an Zürich v»»' 21. September (11. a. K.) niedergelegt. Bern wolle bei dein alten Vurgrecht, den Verträgen, Briefen u»d Siegeln verbleiben, namentlich bei dem 1537 und 1541 errichteten und von vier Orten besiegelten, welche deutlich sage, was für ein Weg bei dergleichen Mißverständnissen einzuschlagen sei, und wünsche von d<»' Orten dabei geschützt zu werden. Daß beim Aufnehmen des Mehrcs, wie Freiburg behaupte, Ungebührlich^ gegen die Sacramente, Kreuze, Bilder und andere Kirchensachen begangen worden sei, davon wisse es nichts' Es erbiete sich zur Freundlichkeit und, wenn diese erfolglos sei, zum Recht. > September und Oetober 1619. 95 In Freiburg machen die Gesandteil auf dessen Beschwerde, daß das.Mehr durch Practikcn zu Stande gckvmmen sei, de» Vorschlag, einen Ausschuß vou den beiden Orteil und aus deu Gesandteu zu tvähleu, welcher Ort und Stelle sich über das Zustandekonlnlen des Mehres erkundigen solle. Beril habe seine Geneigtheit dazu "usgcsprvchen, wolle iu Frieden leben oder das billige, gütliche Recht an die Hand nehmen. Freiburg willigt in ^ 'lnfstellung etiles solcheil Ausschlisses ein, aber nicht um zu erfahren, ob die Uutcrthaneu das Mehr begehreil, bei welcher Religion sie zu bleibeil wünschen. Wenn Bern den Deputierten die Beilegung dieses Spanes "Ergeben »volle, so habe es kein Bedenken dagegen; wenn nicht, so soll beförderlichst eine Tagsatzung aus- öchhrieben und zu einer billigeil Theilung der Vogteieu »geschritten werden. Die von den Gesandteil begehrte ^uferenz nimmt es nicht an. KÄ, Jahrrechmmg der die Vvgteien Bellenz, Bvllenz und Niviera regierenden 2°/- Stände. Bcllenz. tttli), im September. LandcSarchiv Schw>>z. Gesandte: Uri. Walther Megnet. Schtvyz. Kaspar Blaser, Landweibel. Nidwaldcu. Kaspar ^"gelberger, des Raths. DaS Bcrhandcltc suidct sich im Nbschnitic HnrschaftZailgclegcnhcitcil! ^l»ei Vcllcnz u. Art. 10S-N6. ML. Cvnferenz der V katholischen Orte. Geröan. 7. Oetober. Staatsarchiv Luccr». Absch. So an»o isis. Bd. XII. lol. 97. Gesandte: Luceru. Jakob Sonnenberg, Ritter, Alt-Schultheiß und Pannerherr; Heinrich Clovs, Venner. Uri. Emanuel Beßler, Ritter, Landainnlaiin und Pannerherr; Johann Konrad Veroldingen, Ritter, Alt-Landammann. Schwhz. Jost Schilter, Landainmann; Christoph Schorn», «. Schalter. Nnterwalden. Anton Von Zuben, Landainnlann, von Obwaldcn; Johanil Lussi, ^niidainmann, von Nidtvalden. Zug. Beat Jakob Frey, Statthalter; Ulrich Heggli, Alt-Ammanu. Diese Zusainnlenkunft ist des neuen, den Katholischen gefährlichen Aufruhrs iu Bünden und auch Rudrer „Lällfe" wegen ausgeschrieben worden. Freiburg berichtet, was sich ferner seines Spans halber st! Zugetragen habe. Es wird einhellig für nvthwendig erachtet, daß sämmtliche katholische Orte sich uäch- ^^^mmcln, um abzureden, wie jedes Ort sich zu verhalten habe, falls Gewalt angewendet oder ein ^ ^'fall unternommen würde. Der Tag wird nach Lueeru auf den 13. Oetober angesetzt. Man kann alsdann 96 October 1619. auch berathen, vb man die nach Baden ausgeschriebene Tagsatzung besuchen wolle. An Zürich wird schrieben, es möchte Bern ermahnen, mit bestimmtem Befehl zu erscheinen, vb es seinen Streit gütlich odck rechtlich erledige!? lassen wolle. ?». Da die ueugläubigen Orte öffentlich verlauten lassei?, daß sie gesinnt seien, den? geworbenen italienischen Kriegsvolk den Weg zu versperre!?, und sie offenbar ein Auge aus Pässe haben, so wird für nothwcndig erachtet, diese mit Zusätze«? zu versehe,?. Mai? läßt deßhalb den Ä»» bassadvr Casati ersuchen, daß der Gnbernatvr zu Mailand in? Namen des Königs diese Besatzungen erhalte» möchte, da dieß zu dessen Nutzen geschehe. Der Ambassador willigt ein, einen Zusatz zu Napperswhl v»» ungefähr hundert Mann noch außer der vvi? Schwhz schon angewiesenen Mannschaft zu unterhalten. Dil Wassel? desselben sollen vorausgeschickt und Zürich berichtet werden, es geschehe dieß, um das Landvolk die Nachbar«? dieser Gegend vor Schaden zu bewahren. Oberst Cloos und Landammann Schilter sollen a»I ihrer Reise nach Baden ii? Bremgarten und Mellingen die nöthigcn Anordnungen treffe«?. Mit de«? kath»' lischen Glarnern soll durch vertraute Pcrsone«? gesprochen werden, wie sie die Neugläubige«? zurückhalte» könnte«? und ihnen hicfttr Hülfe von? Schlichen- und Muottathal aus angeboten werden. In? Fall ein^ Auszuges wird man auch a«? Wallis schreibe«? und beide Regimenter i«? Frankreich und Piemont hcimmahnc»' Das Anerbieten des Junkers Hector vo«? Bervldingen und des Hauptmanns Tanner, zu Bewahrung de» Pässe eine Anzahl Leute zusammen zu bringen, wird angenommen und ihnen deßhalb Befehl ertheilt. M Versicherung des Nheinthals soll eine verständige Person aus de«? Orte» oder den? Nheinthal abgeord«^ und deßhalb auch an den Grase«? vo«? Ems geschrieben werden. Oberst Cloos und Landammann Schill solle«? mit Dr. Pflumer rede«?, daß der Bischof vo«? Constanz sei«? Volk auch-gerüstet halte, auf die kathol» scheu Gerichtsherren im Thurgau gutes Aufsehen habe und de«? Vogt zu Kaiserstuhl ermahne, zu den? Pal? daselbst gute Sorge zu trage«?. Gcge«? Zug erklärt man sich, wie man ihn? zu Hülfe kommen «volle. D" verlautet, Zürich habe eine«? Hauptmann mit einem „verlorenen" Haufe«? abgeschickt, um in? Land herum ^ rauben und zu brennen, so könnte man aus de«? ennetbirgischcn Unterthannen ebenfalls einen solche«? Hcuffck bilocn. Uebcr die Verproviantierung jedes Ortes wird man sich auf nächster Tagsatzung zu Lucern erkläre»' Ueber das Fahr zu Windisch, welches zur Grafschaft Bade«? gehöre«? sollte, aber bisher vo«? Bern besetzt g»' halte«? worden ist, soll bei de«? Amtleuten Nachfrage gehalten «verde». «. Was der französische AmbassadA auf die a«? ihn gestellte«? Begehre«?, auch Wege«? der Ankunft einer andern Summe Geldes und deren Ä>^ theilung geantwortet hat, wird jeder Gesandte seinen Herren und Ober«? berichten. In Beziehnng auf da? Freiburgische Geschäft versichert der Ambassador, daß der König zur Verhinderung von Gewalt die inll^ wendige Hülfe leiste«? werde, falls die Güte oder das Recht nicht verfange«? sollte. «I. Wie die Sachen i» de«? Bünden stehe«?, darüber hat der Landvogt zu Sargans abermals geschrieben, und es wird ihn? «viedck geantwortet. Wie de«? Katholische«? und der Religion zu helfe«? sei, wird de»? Ambassador Casati und 1^' zur Verathschlagung übergeben. «. (S. u. Thurgau.) Mm? sehe auch in? Abschnitte Herrschaftsangelegenheitciu Ll?lld«Msschl?ft THIirgiUl. «. Art. 6-t, Verkauf von Gcrlchlshcrrschastcn. October 1K19. 97 N4. Cvnfcrenz der IV evangelischen Städte. Zürich. 1619, 9. October (29. September a. K.). StantSarchiv Zürich. Kost. XII. INI. kul. Ü4N. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Hans Rudolf Nahn, Burgermeister; Hcin- Bräm, Statthalter; Hans Escher, Seckelmeistcr; Hans Georg Grevel; II. Müller, Baumeister. Bern, jemand.) Basel. Hans Lukas Jselin, der Jüngere; Johann Friedrich Ryhiner, .7. II. D., Stadtschreiber. ^Hatshausen. Hans Konrad Peher, Statthalter; sMatthänss Peher imHof, Seckelmeister. Bern kann wegen der Herbstgeschäftc diese Evnferenz nicht besuchen; aus ebendemselben Grunde wünscht es, das; die angesetzte gemeineidgenössische Tagsatznng um vierzehn Tage verschoben werde. Zürich 5vird den sieben Orten schreiben, es möchte Bern dieser kurze Verzug gestattet werden. Weil Freibnrg beruhtet, das; das Mehr um die Religion in der Herrschaft Tscherliz nicht nach den Verträgen aufgenommen, dern durch Practikeu zu Stande gebracht worden sei, so dürfte eine gebührende Information durch Deputierte aus andern unparteiischen Orte», in gleicher Anzahl von beiden Religionen gewählt, um entweder u> deren Beisein oder in Anwesenheit von Abgeordnete» beider Städte über den Hergang Erkundigung eingehen, nicht unzweckmäßig sein. Eine solche gütliche Vergleichung sei dem Burgrecht Berus mit Freiburg "uht zuwider, zumal da das Vurgrecht Aenderungeu zulasse, und Bern könne alsdann bei seinen Verträgen 'u>d Rechten desto nachdrücklicher geschirmt werden. Eine solche Vergleichung sei Bern nochmals anznratheu; u>u wenn Bern und Freiburg mit einander zu Krieg kämen, so würden Basel und Schaffhausen nach dem 'g den übrigen Orten der Eidgenossenschaft bestehenden Bunde ihm nicht Hülfe leisten. Erst wenn die güt- ^ Vergleichung erfolglos sei und man Bern bei seinen Rechten laut Burgrecht nicht verbleiben lassen u le, könne» Basel und Schasfhausen im Nothfall Hülfe leisten, um das Recht zu handhabe», sonst nicht; gl soll deßhalb ersucht werden, die gütliche Vermittlung anzunehmen. I». Da thcils wegen desFreiburgi- )u; Geschäfte uns andern Gründen, namentlich auch deßhalb, weil abermals ein Durchzug spanischen ^gsvolkes durch die Eidgenossenschaft im Werk ist, mancherlei Gefahren drohen und die Prälaten inner- gb und außerhalb der Eidgenossenschaft „sich gefaßt machen", anerbietet Zürich im Nothfall getreue» Beilud »ach Inhalt der Bünde und wünscht zu vernehmen, was für Hülfe an Volk oder Geld geleistet würde, gu Zürich und Bern angegriffen werden sollten. Basel und Schaffhausen können keine bestimmte Ant- ^ ertheilen, da sie instruiert sind, blos eine Erklärung in Betreff von Tscherliz abzugeben; ihre Obern ^rden aber jederzeit das leisten, swas die Bünde verlangen. Da ohne Zweifel auch von den katholischen gn Mvisst Verabredungen getroffen worden sind, so wird verabschiedet, daß man sich gegen einander ^lftlich oder mündlich erklären wolle, welche Hülfe an Volk oder Geld man zu leisten geneigt sei, damit g" nicht erst im Fall der Roth einander darum ersuchen müsse. «. Zürich berichtet über die Unruhen in g Hl Bünden. In Folge der unordentlichen Procedur des Strafgerichtes zu Chur sei ein großer Theil g Fähnlein aus allen III. Bünden aufgebrochen und habe sich um die Stadt Chur gelagert und erhalte schlich Zuwachs. Sie begehren, daß die Gefangenen ..wieder auf freien Fuß gestellt, daß die durch das ^fgericlst zu Thusis verbannten Personen ihnen eingehändigt und alle ungebührliche Gewalt und Tyrannei ^itigt werde; die in der Stadt Chur rüsten sich zur Gegenwehr. Der durch das Strafgericht zu Chur 13 98 October 1619. libericrte und im Engadiu verhaftete Diener des Landshauptmanns Rudolf Planta, Bartholome Durschleta, habe außer vier bcgangcuen Mordthaten bekannt, daß Rudolf Planta und dessen Bruder Pvmpejus von dem Gn- beruator zu Mailand 1500 oder 1600 Dublonen empfangen haben, um sich des Veltlins zu bemächtigen und die evangelische Religion in den Bünden ausreuten zu helfen. Ein anderer Gefangener habe bekannt, von dem Gubernator 900 Musketiere begehrt zu haben, um fdie Prädicanten aus den Bünden zu vertreiben. Denen vor Chur, die an Proviant und Geld Mangel leiden, hätten etliche Bürger und Kaufleute zu Zürich etwas „Fürsatz" gethan; es sei aber zu besorgen, daß die vor der Stadt aus Roth Gewalt brauchen oder einen nachthciligen Vergleich schließen werden, wodurch zum Nachtheil des Evangeliums in den III Bünden Alles in fremder Fürsten und Herren Gewalt kommen würde. — Es wird daher für nothwendig erachtet, daß man den III Bünden auch weiter Hand bieten müsse entweder durch Botschaftschickung, was auch von den drei Häuptern begehrt werde, oder durch Darleihen von Geld und Früchten. Je nachdem aus Bünde» neuer Bericht kommen wird, soll das Eine oder das Andere ausgeführt werden. Zu «. Den Abschieden sind im BaSlercxemplar folgende Actenstücke beigelegt: 1) Ein Schreiben deS venctianischcn Ambassadorö Vico, 2) ein Schreiben ans Daves vom 26. Juli, 3) ein Schreiben der reformierten Kirchendiener in Bünden vom 22. Juli, 4) Avis und Bericht aus den grauen Bünden, 5) fernere auö den Bünden eingekommcne Berichte, 6) Schreiben der vier evangelischen Städte an Näthc und Gemeinden der lll Bünde vom 5. August und an die sieben Uolloguia oder Capitcl der Prädicanten, 7) ein Schreiben des Kolloquium auf Davos und im Prätigau vom 17. August, 8) ein Schreiben der NathSbotc» aller Gemeinden dcS Unter-Engadins vom 15. August, 9) ein Schreiben der Kirchendiener des untern E»- gadins vom 15. August. SÄ. Conferenz von Zürich, Lucern, Schlvyz und Glarns. Baden. t«!9, 9. October. Staatsarchiv Liiccr». Absch, No anno uns. Bd, XIl> toi. t!!l. Gesandte: Zürich. Hans Ulrich Wolf, Scckelnieister, des Raths. Luccrn. Heinrich Cloos, Nittcsi Stadtvenner und des Raths. Schwhz. Jost Schilter, Landammann. Glarus. Niklaus Schnler, Lan^ Hauptmann und des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenhciten: Deutsche gemeine Vogt, iiberh» «I. Art. IS. Landvogt zc. Grafschaft Vadcu. ». Art. S8. Zoll und Geleit. e. Art. 34. Abzug. I». . L3. Anstände mit dein Bischof von Eonstanz. «. „ gg. October 1619. 99 S«. Conferenz der VII katholischen Orte. Lueern. 1K1S, 17. bis IS.Oetober. Staatsarchiv Lucer». Absch. ^ zu bitten und Le»l in den Weg gelegt werden, so läßt man den Herrn Miron, der sich einher so c ist ig gezeigt hat, bitten, der Sache zu begegnen. ».'Die alte Freundschaft mit dem Herzog von Lothringen möchte, zumal bei diesen Läusen, erneuert werden. Jedes Ort soll bei erster Gelegenheit seine Ansicht darüber mittheilen. Wcil es im Fall eines Krieges nothwendig sein wird, eine gute Abtheilung zu habeil, wo und wie- man die eigene Macht und die fremde Hiilfe anwenden wolle, soll jedes Ort auf Freitag den 29. Oktober zwei geheime Näthe nach Weggis abordneil, damit die Abtheilung festgestellt werde. S. Trotz mancherlei Bedenken will man doch die badische Tagsatznng besuchen. Sollte Bern ausbleiben oder hartnäckig auf seiner Meinung beharren, so wird man den neugläubigen Städten stark zusprechen, Bern zur Gütigkeit oder zum Recht Z» weisen, widrigenfalls man nicht weiter mit demselben verhandeln könne. NM. Wenn Zürich zu Baden sich über den Durchmarsch, den man dem italienischen Kriegsvolk gewährt, wiederum beklagen wird, so wird man es bei der überschickten Antwort verbleiben lasseil. »». (S. u. Sargans.) «». Lucern berichtet, was es wegen der schwebenden Läufe deu katholischeil Orteil zum Besteil mit dem Herzog von Savohen durch eine» Gesandten habe reden lassen; dergleichen was bei dem Marchese von Betmar, spanischem Ambassador, welcher a,l dcil Erzherzog Albert in die Niederlande geschickt worden ist, bei dessen Durchreise wegeil der Hülst voil der Grafschaft Burgund gesprochen worden sei, daß nämlich der Gubernator daselbst Bollmacht habe» möge, deil katholischen Orteil allfällig beizustehen. I». Oberst Cloos von Lucern und Landammann SchiltA' von Schwhz berichten, was sie in den Freien Aemtern, zu Badeil, Vremgarten und Mellingen verrichtet habeil, daß man dort meistens mit Wehreil und Munition schlecht versehen sei. In Folge dessen schreibt Octobcr 1619. 101 »ach Bremgarteil und Mellingen, desgleichen an deil Landschreiber in den Freieil Aeintern, daß man ) uiit diesen Sachen versehen, den Anordnungen der Gesandten nachkommen und wachsam sein solle; wenn ^ die Roth erheische, werde man ihnen Befehlshaber schicken. — Denen von Gersan läßt man auf ihr Äthanes Anerbieten freundlich zusprechen. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsaugclegcuhcitcu: Sargans. Art. L8. Kricgssachcu. Die Namen der Gesandten sind dem Nidwaldncrcxcmplar cutnouuucu. Zu ,» n. «I. 1) Freiburg instruierte: Wenn man mit Bern, wie zu vermuthen sei, nichts ausrichte, sollen d>e Gesandten sich mit einander unterreden, „wie man von den catholischcn vcrpüudtcten Fürsten Hilf haben und dcßcn vcrgcwüßet syn mbgc, welches mit Bottcusenden zu beiden Potentaten nß Frankhrych nnd Hispanien, Lothringen, Burgund, Saffoy kbntc ußgcrichtct werden." 2) In ihrer Relation vor Rath ^swn die frciburgischen Gesandten: „Es ist auch thunlich befunden worden, gute Fründ nnd Pnnds- AUvsscn zu ersuchen, als den Hertzvg oon Lotringen, Bischoff von Basel, Abt zu St. Gallen, die Stall Rotwyl, die Graffen von EmbS und Sulp; alle Zcnden im Wallis sind auch ermahnt, auch gen Lanwis nmb guttc Ingenieurs gcschribc» worden und auch rathsam befunden, die Fründtschaft mit den Herren von Lotringcn öu ernüwcrcn." 3) Den Ick.Deccmber wird ein Antwortschreiben von Rotweil an die sieben katholischen Orte verlesen, in welchem diese Stadt erklärt, daß sie zn Erhaltung dcS wahren katholischen Glaubens Leib, Ehre, Gut nnd Blut daran sehen werde. sKantonöarchiv Freiburg: Jnstructionenbuch und Rathöprotokoll.) Zu k) Den 29. August hatten die katholischen Orte nach Mailand um Hülfe geschrieben. 2) Den ^ September schickt Casati die Antwort deS GubernatorS, aus bereu Inhalt sie sehen „die geschwinde Expedition, so Ihr Erc. thun, Euch im Namen Ihrer Majestct zu Hülfe zu kommen mit Volk und mit fälen andern nothwcndigen Dingen, im Fall Ew. Herrlichkeiten wegen Beschühnng der Ehren GottcS nnd inner Heiligkeit Kirche gcnbthigct wurden, die Wehr an die Hand zn nehmen". (Staatsarchiv Zürich. Acta der kath. Orthcn. (Zosl. XI. 139.) VT". Conftrenz von Uri , Schlvyz ilnd Nidwalden. Brm»nen. LL.October. LaiwcSarchlv SchwvZ. ^ ^e'r Abschied ist nicht vorhanden. Nach der den Gesandten von Schwy;, Gilg Frischhcrz, Statthalter, ^^schart, Alt-Statthalter, und Sebastian Abyberg, Scckeluicistcr, gegebenen Instruction wurden folgende instand c verhandelt: ^ Der Lindaucr Wirth zn Altdorf soll wegen seiner zn Wasen auSgcstoß neu Reden belangt werden. ^>d ^icht an den Herzog von Bayern um treues Aufsehen und im Falle des Kriegs um Hülfe gegen Zürich geschrieben werden solle. «. Es möge ein Landschrciber und Dolmetsch auö den drei Orten nach de» werden; die drei Geschworenen sollen künftig „hintangescht werden". «Ii. Nachdem Gesandte i^vrd ^ ^chwyz die Zurückziehung dcö Zusatzes in Nappcröwyl verlangt hatten und ihnen geantwortet «l darüber mit den beiden andern Orten besprechen wolle, wird diese Sache auf dieser ^"enz berathcn. 102 October 1619. S8. Konferenz der V katholischen Orte. Weggis. 1K19, 25. October. Staatsarchiv Lucern. Ablch. t Geschütz aufgeführt, aber verboten hat, etwas Thätliches anzufangen. Glarus hat sich entschlossen, k>^ Partei zu ergreifen, sondern in der Sache „zu scheiden". ?». Der Bischof von Constanz begehrt abcr»t ein Fürschreiben an den Papst, weil der Erzbischof von Salzburg gestorben und also die Dompro/ Constanz ledig geworden sei. Die Orte sollen ihre Stimmen dafür beförderlich nach Luccrn schicken, zw^ da der Bischof bei diesen Läufen guten Beistand anbietet und auch des Grafen von Ems in gutem gedacht wird. «. Man läßt durch den Landvvgt im Thurgau die Städte Constanz und Ueberlingen ^ den Kriegsfall um getreues Aufsehen, besonders um Unterstützung mit Proviant und Munition anspret' auch dem Herzog von Baiern freundlich schreiben. «I. Zürich soll ans sein freundliches Anhalten wt des Zusatzes in Nappcrswyl geantwortet werden, der Zusatz sei dahin gelegt worden, nur um die B»t zu Rapperswhl und zugleich die zürcherischen Unterthanen vor Muthwillen zu schützen, da das durchzieht Volk ziemlich frech sein solle; sobald der Durchzug beendet sei, werde der Zusatz zurückgezogen, wie ^ denn bereits auf Zürichs..Bitte vermindert worden sei. Die Namen der Gesandten sind dem Schwyzerercmplar entnommen. October 1619. 103 SS. Konferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. ISIS, 28. October (18. a. K ). StaatöarchiU Zürich, (lost. XII. IZg. lol. ZW. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Hans Georg Grcbel, des Raths. Bern, üüon von Graffenried, Seckelmeister; Johann Frisching, Vcnner; Glado Weyerman, Zengherr und des ^hs. Basel. Lukas Jselin, der Jüngere, des Raths; Johann Friedrich Rhhiner, .1. II. v.> Stadt- Meibei'. Sch äff Hansen. Hans Konrad Peher, Statthalter; Matthäus PcherimHof, Seckelmeister. Die Gesandten der sechs Orte Zürich, Luccrn, Schwyz, Basel, Solvthurn und Schaffhauscn haben we- des Freibnrgischcn Geschäftes keinen Vergleich zu Stande bringen können. Weil deschalb ans nächsten "untag eine gemeineidgenössische Tagsatzung einberufen werden soll, so ist diese Conferenz angesetzt worden, ^ sich zu bereden, wie die evangelischen Gesandten auf derselben sich verhalten wollen. Da Freibnrg chäuptct, daß das in der Herrschaft Tschcrliz ergangene Mehr erpracticiert worden sei, so sind die drei Städte ^ Ansicht, haß es passend wäre, wenn Deputierte aus Bern und Freibnrg oder ans unparteiischen "f, zu gleichen Theilen aus beiden Neligionsparteien gewählt, in der Herrschaft Tscherliz gründliche Inflation über den Hergang der Abstimmung einziehen würden. So könnte Bern alles Verdachtes entledigt ^ desto kräftiger bei dem Bnrgrecht und den Verträgen geschützt werden. Eine gütliche Vergleichnng, ^ che auch das Bnrgrecht zulasse und früher schon einmal stattgefunden habe, wäre schon wegen der sclt- Zeitläufe sehr wünschenswerth, weil die Evangelischen in den III Blinden in großer Gefahr stehen ^ch die evangelischen Glarner mit ihren papistischen Mitlandlenten in nicht geringer Uneinigkeit leben; auch f die fünf Orte einer nicht unbedeutenden Anzahl fremden Kriegsvolkes den Durchpaß bewilligt. Bern daß es das Mehr nicht erpracticiert, sondern den darum bittenden Unterthanen nach dem Laut des ^ Hechts und der Verträge gestattet habe; daß Freibnrg ihm das Recht vor gemeine Orte der Eidge- "fschaft, Bern hingegen jenem das Recht vermöge des Bnrgrechts vorgeschlagen und überdieß Frci- ohne Berns Vorwissen Kundschaft eingenommen habe; endlich daß Bern, ohne Nachtheil des Bnrg- Verträge, in einen Vergleich nach Freibnrgs Forderung nicht eintreten könne. Wolle man f Burgrecht abgehen, so könne Bern dieß gegen seine 'Nachkommen nicht verantworten. Das Schreiben, ^e sieben Orte an Zürich geschickt hätten, zeige deutlich, daß man beabsichtige, Bern zu einem nachthei- gcn Vertrag zu zwingen. Da man täglich erfahre, daß die papistischcn Orte Freibnrg in seinem ungcbühr- chf Verfahren bestärken, so wünscht Bern, daß die drei Städte als wahre Freunde es bei seinen Rechten fhen. die Evangelischen einig, so wird, wie Bern glaubt, die Gegenpartei ihre Meinung ändern der Billigkeit Raum geben. Wegen des Tscherlizischen Geschäftes und um anderer gefährlicher Läufe f fru^ Bern an, wie man sich gegen einander verhalten wolle, wenn die Evangelischen angegriffen sollten. Ohne Verzug soll im Namen der drei Städte ein Schreiben an Bern erlassen werden, worin Büdlich und eindringlich die gütliche Vergleichnng, welche ohne Nachtheil des Bnrgrechtes und der Ner- ^Muden könne, empfohlen wird. Wegen der begehrten Hülfleistnng können die drei Städte eine w ^'fvort 'fch nicht abgeben, da die Sache bei ihnen noch nicht vor „den höhern Gewalt" gebracht, k/ uumerhin versichern sie Bern, daß sie mit Leib, Gut und Blut als treue, redliche Eidgenossen ^ ö^geu werden. 104 November 1619. Gememcidgenösstsche Tagsatzung der XIII Orte. Baden. 1KI9, 3. bis 9. November Staatsarchiv Zürich. Kest. XII. IM. t'ol, SM. Staatsarchiv Luccr». Absch. a« anno 101g. Bd. XII. toi. IM. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Burgermeister; Hans Georg Grebel, des Raths. Ver»' Albrecht Manuel, Schultheiß; Anton von Graffenried, Seckelmeister; Franz Glider, des Raths. Lucer»' Jakob von Svnnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Heinrich Cloos, Ritter, Venner und des NaO Uri. Emanucl Beßler, Ritter, Landammann und Pannerherr; Melchior Megnet, Alt-Landammann Landshauptmann. Schw yz. Jost Schilter, Landammann; Christoph Schornv, Statthalter. Unterivab den. Anton VvnZnben, Landammann, von Obwalden; Crispinus Zelger, Ritter, Landammann, vc» Nidwaldcn. Zug. Caspar Brandenberg, des Raths; Thomas Jta, Seckelmeister. Glarus. Fridoß» Bussi, Landammann; Melchior Marti, Alt-Seckelmeistcr. Basel. Hans Lukas Jselin, der Jüngere, dck Raths; Hans Heinrich Nhhiner, Stadtschreiber. Freiburg. Niklaus von Diesbach, Schultheiß; Jak^ Vögcli, Ritter; Heinrich Lamberger, Ritter, Alt-Burgermeister; Hans Reiff, des Raths. Svlothut»' Wernher Saler, Schultheiß; Johann von Noll, Stadtfähnrich und des Raths. Schaffhausen. Ha»^ Heinrich Schwach, Ritter, Burgermeister; Hans Konrad Peher, Statthalter. Appenzell. Achatius Wis^ Landammann, von Jnnerrhoden; Johann Schüß, Landammann, von Außerrhoden. Xlllbrtische Geschäfte. s». Nach Verrichtung der gewöhnlichen Begrüßung überreicht der französische ordentliche Ambassad^' Robert de Mirvn, ein Schreiben des Königs, worin zu freundlicher Vergleichnng ides zlvischen Bern Freiburg entstandenen Streites ermahnt wird. Uebcr denselben Gegenstand legt der Ambassador einen lä»' geren Vortrag ein, worin es u. A. heißt: „Mit aller mir möglichen gutherzigen Affectiv«! ersuche ich ^ bei der Continuation Euerer Einigkeit und zusammen tragender Liebe, welche Euch bei den Freunden r»h»'' voll, bei den Feinden schrecklich gemacht, beharren zu «vollen. Diejenigen, welche bei dem vbschwebe»^ Streit nicht sonderlich interessiert sind, mögen durch alle Mittel das Uebel zu heilen trachten und die Part»»'^ dahin weisen, gute Nachschlüge anzunehmen, gleichwie die rechten Medici dem Kranken die Pillen zu bcschö»^ und zu vergülden Pflegen, damit er dieselben hinabschlucke und seine Gesundheit dadurch prvcuriert wcrd' Der König hat mir befohlen, bei Euch anzuhalten, daß durch gebührliche Rachschläge von Euch diese ruhe gestillt werde. Aus den Schriften, die mir beide Parteien zugeschickt, hat der König Kenntnis; von ^ Lage der Dinge erhalten. Es ist die Theilung der vier Vogteien erkannt worden und das mit Recht, ^ das „Xcnao tsiwtur staro in oowinuniono" eine Regel des gemeinen Rechtes ist. Ob es ein rechtmäsnl^ Verfahren ist, durch das Abmehrcn einem die Religion aufzudrängen, stelle ich Euerem Urthcil anHeim. Mittel ist auch so fremd befunden worden, daß beide Neligionstheile schon darüber gescholten haben, un^ ^ früher blos zu Beendigung von Kriegen angewandt worden. Obgleich die Alternative der Verwaltung ^ gehörte, so hätten die von Tscherliz doch auch bei Freiburg um die Erlaubnis; anfragen sollen, da die Negic»^ Freiburgs während der Alternative Berns nicht aufgehört hat. Zur Vornahme des Mehrens ist der ConI^' aller Einwohner erforderlich; mm aber geht aus dem schriftlichen Verzeichnis; der bernischen Commissarien ^ November 1610. 105 daß die Katholiken und auch etliche Protestanten nicht in das Mehr einwilligten. Haben die zwölf Apostel, N'n welchen wir den Glanben empfangen, das Mehr in dieser Welt gemacht, um die Leute zur Uebung ihrer Religion zu verbinden? Hat nicht der Cvnsens nach ihrer Predigt und Beredung dazu kommen müssen? ^»e Burgerschaft ohne obrigkeitliche Gewalt ist nicht fundiert, einzelneu Personen in NeligionSsachen zu best sie». Religionssachen ist das Mehr eine Unterdrückung und eine Schmach, die Veranlassung geben zu den Waffen zu greifen und ein ganzes Land in Unruhe zu bringen. Auf den Widerstand von Eeite Freiburgs hätte Bern mit demselben zu Nathe gehen sollen. Das Mehr ist ein Nothzwang und eine unerhörte Spoliation, was aus dem von Bern mir überschickten Discurs genugsam hervorgeht. Aus dem- stlben ersieht man, daß dem Pfarrer die Kirchenschlüssel genommen, ihm den katholischen Gottesdienst öffent- ksth oder heimlich zu verrichten verboten, die silbernen Kelche genommen und den Protestanten übergeben, ^ Einkommen des Kirchenbaus confisciert worden ist. Rückerstattung ist das erste Erfordernis;. Um den tz'Nede» herzustellen, räth der König, daß man die Conscienz freistelle oder die Vogteien theile. Die Blinde, welche ^e Orte verbinden, sind da, um Unruhen, welche den ganzen Körper ergreifen, zu beschwichtigen. ^U'jmige», welche diese Herrschaften au Bern und Freiburg cediert, haben das Recht, allfällige Streitigkeiten öu erörtern und in diesen; Fall wegen der Praetiken gebührende Information einzuziehen." — Dein König ^ud soiue Ermahnung zur Einigkeit und den; Ambassador die anerbotene Jnterposition verdankt. — Frei- ug beruft sich aus den frühern Abschied »nd verlangt, zu Vermeidung künftigen Streites möchten die ^'U'r Vogteien getheilt werden, wie schon früher von der Mehrzahl der Orte erkannt worden sei. — erns Gesandtschaft antwortet auf den Vortrag Mirons nicht, weil sie keinen Befehl dazu hat, stellt die s lvort ihren Obern anHein;, will bei den früher gegebenen Erklärungen und bei dem, was der Legativn ^ll'vhl schriftlich als mündlich geantwörtet worden ist, verbleiben. Die Theilung ist, wie Bern glaubt, nicht "Nhwmdig, da Burgrechte und Verträge vorhanden sind, welche für alle Fälle gute Erläuterung geben, nin Freiburg sich wegen des Mehrs beschwert, so mag es die Sache vor denjenigen Nichter und Obmann ^igen, dm der Vertrag von 1537 festseht. — Weil Bern die Theilung verweigert, so verlangt Freibnrg, M die eilf Orte in der Sache handeln, und das um so mehr, weil diese Vogteien beiden von den acht Orten mäch übergeben worden sind, mit Versprechung ewiger Währschaft und daß sie damit schalte» und walten unen. Das Mehr sei ungültig, weil erpraetieiert und den; Inhalt der Verträge zuwider. — Bern repli- Nach de»; Buchstaben der Verträge können die eilf Orte in dieser,Sache nicht Richter sein. Durch "Beschluß, welcher wegen der Theilung von einen; Theil der Orte gefaßt worden ist, läßt sich Bern nicht " Wollten die betreffenden Orte Freiburg dabei unterstütze», so protestiert Bern feierlich und schlägt Neckst dar. Zu verschiedene» Malen sind streitige Sachen von den; durch die Verträge bestimmten Ob- "'u; und den Sätzen entschieden worden; dabei soll eS auch jetzt verbleiben. Will Freibnrg, daß der Ob- u»d^"^ ^ ^ Mehrs Information einholen, so hat Bern nichts dagegen. Zürich, Basel lbej erklären, daß sie nicht Befehl habe», Bern von den Verträgen und Briefen wegzuweisen; aber das Mehr als erpraetieiert dargestellt werde, so könne man durch einen Ausschuß Information katholische» Orte sind der Ansicht, daß die Sache füglich vor gemeinen Eidgenossen behan- könne. Das beste Mittel, Mißverständnisse für immer zu beseitigen, sei eine gütliche Theilung Ner Vogteien; die drei Städte, welche bei Bern viel vermöge», werden daher ersucht, Bern hiefür zu Da Berns Gesandtschaft hierauf nicht eintrete» kann und die drei Städte den Vorschlag inachen, ^ Gesandtschaft nach Bern zu schicken, nachdem schon früher durch gleiche Sätze aus sechs Orten'zwischen 14 106 November -1619, Bern und Freiburg gehandelt worden sei, so wollen die katholischen Orte dem sich fügen, in der Erwartung/ das; sich die Gesandtschaft sofort ans den Weg mache und sich die Sache angelegen sein lasse. Weil Frei- ^ bürg höchlich beleidigt ist, solle aber bis zu Austrag der Sache in der Herrschaft Tscherliz das Exercitiui» der katholischen Religion den Unterthanen zugelassen werden. An verschiedeilen Grenzen habe Bern Wache» aufgestellt, Warnungsfeuer anzünden und Mahnschüsse thun lassen; das solle abgestellt werden. — Die drei Städte versprechen, dieser Punkte eingedenk zu sein und mit Bern darüber zu reden. — Der Abgeordnete der vorderöstcrreichischen Negierung, Or. juris Christian Schmidlin, spricht im Auftrag seiner Negierung de» Wunsch aus, es möchte das Mißverständnis; zwischen den Städten Bern und Freiburg, die gleichsam Schwestern unter einander und durch Burgrechte und sonst verbunden seien, gütlich beigelegt werden, damit Friede und Ruhe in der Eidgenossenschaft ungestört bleiben. — Der spanische Ambassador, Alphons Casati, spricht sich in eben demselben Sinne aus und weist auf seine wohlmeinende Affection und treuherzige Zuneigung hi»/ welche man während der vielen Jahre, die er in der Eidgenossenschaft zugebracht, habe verspüren könne»- — Diese wohlmeinenden Ermahnungen werden gebührend verdankt. sDen 7. Decembcr schickt auch der König von Frankreich ein Schreiben, in welchem er zu einer friedlichen Uebereinkunft ermahnt.s I». <«. (S. u. Thurgaw) V katholische Orte. «t. Johann Ludwig von Noll, Commenthur zu Leuggercn, anerbietet für den Fall etiles Krieges 5000 Mütt Getreide und 700 Saum Wein, die zu Leuggercn liegen, dergleichen einen schönen Vorrath vo» Getreide zu Tobel und Dägerschen. — Mail läßt dein Commenthur dankeil und anzeigen, daß man das M erbieteil im Fall der Roth gern annehmen werde. Mail sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsaugclcgenheiten: Landgrasschllft Thlirgau. tl». Art. 242. Knegssachcu. v. Art. 454. Gotteshäuser, Klbstcr. I» aus dem Zürcher-, «, Ä aus dem Luccrnercrcmplar. Gesandtschast von Zürich, Basel und Schafshausen zur Vermittlung des Streites wegen der Religion im Amte Tscherliz. Bern. 161S, 18. und IS. November (8. u. 9 a. K.). Staatsarchiv Zürich. Tr.l-tt), Z. Staatsarchiv B-r». Rathkmannal Nr. 88. S.277, 280. Freiburg x»ch S.bii» und -in Schreiben»-"^ an Zürich vom S. November liii». Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Hans Georg Grebel, des Raths. Bast^' Lllkas Jselin, des Raths; Johann Friedrich Nhhiner, Stadtschreiber. Schaffhausen. Rochus Goßweil^ Bürgermeister; Hans Konrad Peher, Statthalter. Die Gesandteil erscheinen mit ihrem Auftrage zur Vermittlung des Streites zwischen Bern und bürg wegen des gemachten Mehrs in Ncligionssacheil im Amte Tscherliz; sie werdeil vor Rüth und Bw'g^ zu erscheinen ersucht. In der ihnen gegebeneil Antwort wird erwähnt, daß „jüngst" die sechs ihre Gesandten nach Bern geschickt hätten. — Die Gesandten eröffneil vor Rüth und Bürgern zu November 1619. 107 daß ihre Herreil nichts 'lieber gesehen hätten, als daß die sechs Orte, wie sie sich entschlossen, es bei den uralten Bnrgrechten, Verträgen, Briefen und Siegeln, die mit Freiburg errichtet worden wären, verblieben ^ären und die von Freiburg dahin gewiesen hätten, denselben gemäß sich zu verhalten und ihre Beschwerden bor Obmann und Sätze zu bringen. Da dieß nicht gescheheil sei und die sechs Orte sich der Sache hitzig annehmen, so daß daraus leicht Schlimmes zu besorgeil sei, so ersuchen sie, da Frcibnrg dermalen auf der ^Heilung der Vvgteien insistiere, man möchte die sechs Orte Zürich, Lucern, Schwyz, Basel, Svlothurn und ^chaffhausen in der Sache handeln und versuchen lasseil, ob nicht Mittel zu finden seien, welche beiden ^heilen annehmbar erscheinen möchten, jedoch vhne Schmälernng der Bnrgrechte, Verträge, Briefe und Ziegel. Dasselbe Ansuchen übergeben sie mich schriftlich. Sie fugen bei, daß ihre Herren und Obern, wenn ihre Vermittlung erfolglos bleibeil sollte, Bern bei dem Burgrecht und den Verträgen schlitzen und Firmen werden. — Es wird den Gesandten geantwortet, man wolle ihrem Ansuchen zu Liebe gerne, was ^ verlangte Theilung der vier Vogteien betreffe, die Vermittlnngsvorschlägc der sechs Orte anhören, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, daß die Einwilligung, dieselben anzuhören, den Bnrgrechten und Erträgen mit Freibnrg, mich alleil Rcchtsamcn und Gerechtigkeiten unnachthcilig und für dieselben ohne ^niiscciuenz sein solleil, und daß die drei Städte Bern dabei schützen und schirmen wollen. Was die Klagen Biburgs über das zu Poliez-le-grand und Penthereaz ergangene Mehr betrifft, so habe man Freibnrg schon Zu wiederholten Malen die Freundlichkeit oder, wenn diese nicht angenommen werde, das Recht vermöge des Blllgrechts lind der Verträge angeboten; bei diesen: Beschlüsse wolle man verbleibeil. Ucbcrdieß wird noch Uvii den Gesandte» von der Abstellung der Wachen gesprocheil. Bern erwidert, wenn Freibnrg lind andere die Wachen, welche sie zuerst gegen Bern aufgestellt hätten, beseitigeil, so werde es seinerseits dasselbe ^uil- (Ein Abschied scheint nicht ausgefertigt worden zu sein.) Cvnferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Schwyz. 1«19, lU. "' d li). November. LandcSarchiv Schwyz. Gesandte' Uri Josua Zum Brunnen, des Raths; 57. Stäpfer, des Raths. Schwyz. Jost ^Hilter, ^"dam,nann;' Gilg Frischherz'Statthalter; Fridolin Horrat, Joseph Grüninger, Sebastian Bi.eler, Johann Bcustcr, alle des Raths. Nidwalden. Crispinus Zelger, Landammann; Melchior Wilderich, Alt- Landammanil. tr, HZ. (S. u. Bellenz :c.) «. Es wird von großer Nnbescheidenheit berichtet, welche Etliche cum der Uwerisch^ Besatzung zu Napperswhl sich habeil zu Schulden kommen lassen. Jedes Ort soll einen Entschluß ^ssen, mas mit dieser Besatzung weiter vorzunehmen sei. «I. (S. u. Bellen; :c.) («. S. u. Sargans.) ' 8» (S. u. Bellenz zc.) Mau sehe auch im Abschnitte Hcnlchastsangelegcnhcitcu - ^fschllst SlirgMls. v. Alt. 09. Kncgssachcu. ^»tci Bellcnz zc. n, v. «I, t, Act. N7-121. 108 November 1619, Ccmferenz der V katholischen Orte. Gersau. 2!!. November. Staatsarchiv Liiccr». Msch.e» anno lolS .Nd. XII. kol. ll5. Lavdcsarchiv Nivwaldc». Gesandte: Luccrn. Heinrich Cloos, Ritter, Venner; Niidolf Pfhffer, Ritter, beide des Raths. Uri. Emanuel Beßler, Ritter, Landammanu nnd Pannerhcrr; Johann Konrad von Beroldingcn, Ziitter, Alb Landammann. Schwyz. Balthasar Khd, Seckelmeister; Johannes Abhbcrg, beide des Raths. Unter- walden. Atelchior Jmfeld, Alt-Landammann nnd Pannerherr, von Obwalden; Crispinns Zelger, Land- ainmann; Johann Lussi, Ritter, Alt-Landammann, von Nidtoalden. Zug (Niemand). z». Diese Zusammenkunft ist ausgeschrieben worden wegen des von der Herrschaft Venedig beurlaubte» Kriegsvolkes, welches wieder von den nnkatholischen unterteil Fürsten in Deutschland in Dienst genommen worden sein soll und bereits den Paß durch die Vogtei Sargans genommen hat. — Es wird zuerst angehört, was Zürich dem Landvogt zu Sargans wegen des Durchzuges ernstlich geschrieben hat, sodann der Bericht der Gesandten Lucerus. Luceru hatte nämlich ans Anhalteil Zürichs und auf dessen Versicherung hin, daß^diescs Volk noch keinen Dienst habe, und daß Zürich desselben keineswegs begehre, den Durchzug bewilligt, auch deßhalb, weil derselbe aus zwei Tagsatzungen fiir kleine Abtheilungeu ohne Ueberwejn' gestattet worden sei. Die vier übrigen Orte habeil Befehl, den Paß zu verschließen mit Rücksicht auf die Erbeiniguug und zu Verhütung von Schaden, welchen dieses Volk den verbündeten Fürsten, der katholische» Religion und dem Vaterlande verursachen konnte, und dem Landvogt von Sargans den früher gegebene» Befehl zu erneuern. — Luceru nimmt dieß in den Abschied und wird seineu Entschluß dem Landvogt >nü- theilen. li»° Daß die Frauen zu Fahr sich aus dem Gotteshalls entferneil oder bei Zürich Schirm suche», findet man unpassend. Sollte etwas Widriges vorfallen, so wird man sie bei Zeiten davon in Kenntnis! setzen, v. Lncern soll beförderlich voll Zürich Bericht begehren, was dessen und der übrigen Städte sandte zu Bern ausgerichtet haben. Der Landvogt im Thurgau meldet, was er bei dem Bischof und der Stadt Constanz, sowie bei der Ritterschaft im Hegau ausgerichtet hat. Man läßt ihm dafür danken n»d ihn wieder ermahnen, gutes Aufsehen zu haben, den katholischen Landleuten freundlich zuzusprechen und, wa? ihm begegne, jederzeit zu berichten. (S. u. Rheinthal.) f. Landrichter von Mont und Mithaftcn bekl»- geu sich über die Unbilligkeit lind Drangsal, welche sie lind andere ehrliche Bttndner früher erlitten habe» und trotz dem gegebenen Geleit noch erleiden müssen. Sie bitten, daß man sie vor solcher Gewalt schirme, ^ meistenthcils von den Prädicanten und Anderen außer dem Land herrühre. — So gerne man ihnen h>>^'- so findet man doch kein anderes Mittel, als daß man nochmals die beiden Könige ersuchen will, sich d0' Sache anzunehmen. Uri soll mit dem Ambassador Casati reden und dem Gubernator schreiben, daß Protestanten neben Ausrottung der katholischen Religion den'Besitz des Passes voll und nach Italic bezwecken. Dem Herrn Miron soll mitgetheilt werden, daß man dieß wegen der großen Gefahr und die Sache keinen Verzug erleide, au den Gubernator zu Mailand habe gelangen lassen. Z»-. Weil die gr>W Münzsorteu immer im Preise steigen, die mindern an Gehalt abnehmen, wodurch die Waaren in AufsclM kommen, so hält mau es für sehr uothweudig, daß jede Obrigkeit ein Einsehen thue und eine feste Ordn»"b November 1619 und Januar 1620. 109 Mache. I,. Wegen allerlei einreißender Ungelegenheiten und anderer Bedenken wird für passend erachtet, ^ Zusatz zu Rapperswhl uuverwcilt aufzuheben. Man sehe auch im Abschnitte Hcn'schaftsangclcgcnheiten: ^lNldtiogtei Nhcittthal. v. Art. Ivo. Handel und Verkehr. Die Namen der Gesandten sind dem Nidwaldncrcrcmplar entnommen. Conferenz von Bevit mit dem Herzog von Longueville, Grafen zu Neuenburg. Aavbcrg. tktv, gegen Ende Novembers. Staatsarchiv Bern. JnstrucUonenbuch N. S. tSZ. Nachdem auf der letzten Confercnz der Streit über die ans dem beschworenen ewigen Bnrgrccht beruhende Uatur Bcrnö in den Streitigkeiten zwischen dem Grafen von Neuenbürg und den Angehörigen der Stadt ^ Grafschaft nicht zu Ende geführt worden war und man beiderseits einen Aufschub bewilligt hatte, erscheinen sch> ^ ^ Grafen in Bern mit dem Auftrage, die alte gute Freundlichkeit wieder zu erfrischen und sich gcgcn- ^'2 in Freundschaft zu vertragen. Iii Folge dessen wird Aarberg zu Abhaltung einer Confercnz bestimmt, bernischen Gesandten erhalte» den Ist. November a. K. die Instruction, dahin zu trachten, daß alle Miß- "ndnisse in Freundlichkeit beseitigt und die alte Freundschaft wieder hergestellt werde, zugleich aber auch BernS > nach dem ewigen Bnrgrccht, den Verträgen und dem alten Herkommen erhalten bleibe. — Der Abschied ^ hnt sich nicht vorgefunden. Von Seite BernS waren Abgeordnete: Albrccht Manuel; Anton von Graffen- - Scckelmcister deutschen LandcS; Johanne« Frisching, All-Vcnncr; Johann Jakob vonDicSbach, dcS Rathö; Rtchchf von Erlach, der Acltcrc; Marquard Zehender, beide dcö Großen Raths. Von Seite des Herzogs " Vvngu evillc: !R Delincourt; bl. de St. Romain. Confercnz der VII katholischen Orte. Laeern. IKLtt, ». und ». Januar. Staatsarchiv Lucera. Absch. do nnno 1620. Vd. XIII. lol. 2. Laudcsarchiv Schwyz. q,. ^^'andte: Lncern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß uud Pannerherr; Ludwig Schürpf, Ritter, ^ Schultheiß und Stadthauptmann; Walther Amrhhn, Ritter, Stadtfähnrich; Heinrich Cloos, Ritter, hev'"^ ' Pfhffer, Ritter, alle des Raths. Nri. Emanuel Beßler, Ritter, Landaunnann und Panner- ^'^>^chwhz. Jost Schilter, Landaininann; fJohannesf Abhberg, des Raths. Unterwalden. Aitton Landaunnann, von Obwalden; Crispinlls Zelger, Landaunnann, von Ridwalden. Zng. Mel- Statthalterp ßJohannes?l Anderniatt, Seckelineister. Freiburg. Heinrich Lambergcr, ^ Alt-Burgerineister; sHanss Reiff, beide des Raths. Svlothurn. Johann voil Noll, Seckelnreistcr. 110 Januar 1620. ». Diese Versammlung ist vornehmlich wegen des Streites zwischen Bern und Freiburg ausgeschrieben worden. Nachdem die nach Zürich geschickte Resolution der sieben katholischen Orte und die darauf erfolgte Antwort verlesen worden ist, wird der Bericht der freiburgischen Gesandten angehört, dem man entmin»^ daß durch neue Zumuthungcn Berns leicht weitere Difficultäten entstehen konnten; deßhalb wird Zürichs der gemahnt, für die angesetzte Konferenz der beiden Städte Zeit und Ort beförderlich zu bestimmen. Fc^ Bern auf der zugemutheten Theilung der Kirchengtttcr beharrt und sonst kein vorgeschlagenes Mittel an»ch' men will, soll Freiburg sich erklären, was es weiter zu thun gesinnt sei. I». Die Vereinigung mit dä» Herzog von Lothringen, auf welche angetragen worden ist, erregt allerlei Bedenken. Die Einen glaube», daß man sich nicht in so viele Bündnisse einlassen und um eines neuen Freundes Nullen die alteil „vck schütten" solle, wenn gleich die Widerpart nicht ermangelt, sich durch allerlei Bündnisse zu stärken, wie Bern bei diesem Fürsten auch Freundschaft gesucht hat und wohl noch sucht; Andere sind der Ansicht, dc>5 die Vereinigung, wenn sie blos eine defensive sei, nicht unzweckmäßig wäre, zumal da etliche Bund^ verwandte bei einem innern Kriege neutral bleibeil würden, der Fürst von Lothringen aber die Hülfe deutschen Union abhalteil könnte. Freiburgs und Solothurns Gesandte entwickeln die Gründe, welche ih Obern bestimmen, auf diese Vereinigung zu dringen. Die Gesandten der übrigen Orte, nicht mit vo^ kommenem Befehl verseheil, wollen die Sache vor die Obrigkeiten bringen, welche sich darüber befördert entschließen sollen, v. 1) Landrichter von Mont und Mithcrrcn aus den Bünden danken für den früher ck theilten Schirm und bitten, man möchte ihnen zu unparteiischem Recht behülflich sein. Sie erzählen, ü>»'' sich seither weiter zugetrageil hat, daß sie abermals auf Anstifte» der Prädieante» hcjtten das Land meib^ müssen, und stellen das Allsuchen, die Orte möchten den ihnen 1618 zu Baden ertheilten Abschied wü^ bestätigen und, weil ihre Widersacher ihnen nach Leib und Leben stellen, dem Landvogt zu Sargans befehlt Personen mit verboteneil Waffen zu verhaften und nachzuforschen, wer die Anstifter seien. Da der von Frankreich an alle Gemeinden ein nachdrückliches Schreiben habe abgehen lassen, so möchten die voll ihrer Seite dasselbe mit einem Schreibeil begleiten. — Mail willigt in diese Begehren ein, da auch ^ beiden französischeil Ambassadoren damit einverstanden sind. 2) Ferner wird für passend erachtet, mit oberen Bund und den obereil Zehnden im Wallis zu Erhaltung der Religion und des Passes ein Ei»v^ ständniß einzugehen. Die Entscheidung darüber wird den Obrigkeiteil anhcimgestellt, zugleich den Gesandt Solothurns aufgetragen, wegen dieses Geschäftes mit den beiden französischen und mit dem spanischen bassador zu reden. «I. Das Schreiben des „vermeinten" Königs von Böhmeil und anderer lutherisch Fürsten und Stünde der Union, betreffend den Paß des italienischen Volkes, wird in den Abschied ge»^, men. v. Wie der zunehmenden Steigerung der goldenen und der silberneil Münzsorten zu begegnen lind die Menge der Churer Dicken, von denen die guten verschmolzeil und in Münzen von geringerem 6^^ umgeprägt werden, zu begegnen sei, darüber soll jedes Ort auf nächster Zusammenkunft sein Gutachten ^ geben; Zürich soll schriftlich ersucht werdeil, auch ein Einsehen zu thun. Die Schreckenberger sollen n^ mals als unwährschaft verrufen werden; Freiburg, an dessen Batzen auch Ungleichheiten verspürt wcrd^ soll seinen Münzmeister zur Verbesserung anhalten, t. Dem französischen Ambassador wird geschrieben/ ^ man, falls nicht bis Lichtmeß noch eine Pension bezahlt werde und zwei Distributionen erfolgeil, auf ^ heißen der Obrigkeiten endlich Gesandte an den König schicken werde, z». Den Herreil Schlumpf von St. welche zu Bologna Handel treiben, wird wegen der Inquisition ein Fürschreibcn an den Papst erth^. I». Da Bern die aus Frankreich nach Piemont reisende Princcssin beglückwünscht hat, so hält man es Januar 1620. III ästend, ebm dasselbe von Seltc der katholischen Orte zu thun. Die Abordnung könnte zugleich der Fürstlichen Durchlaucht antworten in Betreff der angebotenen Vermittlung in dem Streite zwischen Bern und Frciburg. ' u. Lauis.) Ii. (S. u. Thurgau.) 1. (S. u. Engelberg.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschafts- und Schirmortsangelegenheiten: ^"dgrafschaft Thurgau. Ir. Art. 406. Gotteshäuser, Klöster, lllldtiogtei Lauis. i. Art. 254. Kirchensachcn X. ^chiriuvogtei Eugelherg. I. Art. 25. Die Namen der Gesandten und I sind dem Schwyzcrcrcniplar entnommen. Zu ll» Daö 1619 verfaßte Projcct zu diesem Bündnisse lautet also: § 1. Erstlich zu beiden Thci- ein gutcö, freundliches, getreues, nachbarliches Aufsehen und Verständnis) haben in allen zutragenden, gefährlichen und unlcidenlichcn Sachen, so cintwcdercm Thcil mit unbilligem Gewalt wider Gott, Ehre und Aecht begegnen möchten; insonderheit antreffende unfern wahren katholischen apostolischen römischen allcin- stligmachendcn Glauben und unser beider Thcilc Land und Leute. § 2. Demnach daß kein Thcil dem andern die Scinigen zu beschweren oder beschädigen wider billigs gestatten noch zugelassen solle werden ssio), Ivndern ses soll) je ein Thcil dem andern nach bestem Vermögen helfen Schaden wenden und, da cinTheil gefährlicher Anschläge oder augenscheinlichen Schadens auf oder wider den anderen gewahr wurde, soll selbiger Thcil dcu andern in aller Treue in Eile und ohnvcrzüglich warnen. 8- 6. Und sodann solche gefährliche Läufe °dcr ausländische Kriege sich erhöben oder erzeigten und vorhanden wären, soll man einander freundlich zusprechen und in Zusammenkommungen sich freundlich bcrathcn und unterreden, wie man sich in solchen Fällen zu verhalten vder wessen man sich gegen einander zu versehen habe. So aber ein Thcil oder der andere jäh und unversehens überfallen würde, so solle es bei dem dritten Artikel hernach folgende verbleiben, des Inhalts wie folgt: § 4. Sodann Är Fürstl. Durchlaucht oder den Scinigen ein solcher uulcidcnlichcr und unbilliger Zwang oder Drang für seinen ^heil begegnete, so sollen ohne längcrn Verzug die verbündeten Orte Jhro thätlichen zuzuziehen verbunden sein, ^ Fall sie daö thun können, unverhindert sclbstcigncr LandSkricg und Noth; jedoch soll solcher Aufbruch seiuen Kosten um eine leidcnlichc billige Bestallung (wie man sich vergleichen mag) geschehen. § 5. Wann Jhrg Durchlaucht den Eidgenossen in solchen gleichförmigen Fällen zuziehen würde (wie dann Jhro Durchlaucht auch zu thun verbunden), sollen sie solches in ihre», Kosten zu thun schuldig sein. § 6. So- l^u ein Fürst von Lothringen mit Tod ablcibct, soll allwegeu sein Nachkömmling solche Kapitulation und ^kommniß bei den Eidgenossen, so in solcher vergriffen, auf einer ordentlichen Tagsahung zu Luccrn wiederum erneuern lassen durch sich selbst oder seine ordentlichen Abgesandten; und zu einem wahren Zeichen und Bestätnuß solcher Freundschaft soll Jhro Durchlaucht ihr jedem darin einverleibten Ort, so oft der Fall ^ Ablcibung eines Fürsten geschieht, 160 Mütt Salz Lothriugcrmaß in seinen Kosten bis in die Stadt usel oder wohin cö dann Ihr Durchlaucht ernamsct wird, liefern und währen. Gleichfalls soll cö geschehen in Aufrichtung dieser Capitulation und Verbüudnuß. 8 7. Und hicmit so soll diese Kapitulation und lleundliche Verkommniß also in allen Treuen und guter Korrespondenz erhalten werden gegen einander ohne ^ Gefahr. Sofern aber Acndcrung der Religion geschehen sollte (das Gott ewiglich verhüten wolle), alS- "u so mag je ein oder der andere Thcil solche Capitulation und Verkommniß einander aufsagen und ferner !u halten nicht schuldig sein. § 8. Ihr Durchlaucht soll zu Bestätigung der Capitulation zu wahrer Freundest und Liebe und eines guten Eingangs und Anfangs so lang diese Freundschaft besteht und währet, cn einverleibten Orten jedem jährlich 106 Mütt Salz um 1s??) Pfenning aus ihrer Salzpfanne zu Rose ^zicrcs?) oder Dicuzc geben und daö in ihren Kosten bis gen Basel liefern. Es soll auch solche Capitu- 112 Januar 1620. lation anders nicht verstanden werden (beiderseits) denn defensive und nicht offensive. § 9. Zum Beschs behalten ihnen beide Theilc hiemit bevor ihre alten und vorhergehenden Bündnisse, Vorkommnisse, Frieden Capitulationen, so sie vor dieser mit jemanden aufgerichtet mögen haben, als mit dem allcrchristlichsten Kön'ö aus Frankreich, Ihr Kath. Majestät aus Hispanien und Ihrer Durchlaucht von Savoycn und auch no>? anderen. (Staatsarchiv Lucern.) Zu «I. 1) Dem Freiburger Exemplar ist das Schreiben Friedrichs, Königs in Böhmen, und der ander» Mitglieder der Union beigefügt, welches die katholischen Orte ersucht, dem aus Italien gegen Deutschland heranziehenden Kricgsvolk den Durchzug nicht zu gestatten, den man, wie man höre, ihm wirklich gestatte» wolle. Wenn man es deßwegen thue, weil man glaube, daß die römisch-katholische Religion in Deutschland unterdrückt werde, so sei daS ein Jrrthnm. 2) Ferner ist beigefügt der Beschluß der Näthe und Hundert v»» Lucern vom 17. Januar (St. Antonii-Tag), welcher die Motive enthält, warum auch Luccrn, wie Fr^' bürg und Solothurn bereits sich ausgesprochen hatten, zu einem Bündniß mit Lothringen geneigt ist. „Nach' dem dann min Gnädig Herren gesehen und betrachtet, in was gefahrlichem Wesen gemeine katholische Ort Z» diesen bctrücbtcn Zeiten und erweckten schweren Unruhen in dem römischen Reich sich befinden, und wie (»(> der Gegentheil sich bemühe, die nüwe Religion zu befördern und zu mehren zu Abbruch und Untcrtrucka»S unser wahren katholischen Religion und des Vaterlandes Sicherheit und Freiheit, (haben) also gut erfunden, ctw»d mehrere und stärkere Vcrstandtnnß und Fründschaft ze machen mit Ihr Fürstl. Durchlaucht dem Herren zogen von Lothringen, als der Macht gnug habe, uns im Fall der Roth gute Hilf zu leisten und so»d^ lichcn die dütschc Hilf unserer Widerpart ab- und hinderzchaltcn und das ohne cinichen Abbruch und Na^' theil oder Schmälcrung älterer Bündnusscn, eS scie mit beiden Königl. Majestäten, mit Ihr Durchlaucht vo» Savoycn und anderen, wie dann dem Gegentheil auch nit gewehrt oder verwiesen worden, daß sie mit de»' Markgrafen von Baden, mit der Herrschaft Venedig Bündnuß gemacht, deßgleichen auch mit obgcdach^ Union sich ingelassen." lOG Cvnferenz der Schirmorte der Abtei Engelberg. Engelberg. 1020, 20. Januar. Staatsarchiv Luccr». AM. So anno 1W0. Bd. XIII. toi. 10. Gesandte: Luc er». (Heinrich) Cloos, Ritter, Venner; Nenward Lysat, Stadtschreiber. Schwei Mcinrad Schryber, Statthalter. Nnterwalden. Anton VonZnben, Landammann, von Obwalden. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Schirmortsaiigelegcnhcitcn: Schirmliogtci Engclbcrg. », I». Art. 26, 27. Januar 1620. 113 Conferenz der evangelischen Städte und Orte. Slaran. t«2v, 23. Januar (13. a.K ). Staatsarchiv Zürich, ttvst. Xll, 439. kol. 292. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahu, Bürgermeister; Heinrich Bräm, Statthalter. Bern. Franz " ^ig von Erlach, Herr zu Spiez; Anton Tillier, Alt-Laudvogt zu Lausanne. Basel. Lukas Jselin, der ^'bgere, des Raths; Johann Friedrich Nhhiner, Stadtschreiber. Schaffhausen. Hans Konrad Pcher, Schalter. Appenzcll-Außcrrhvden. Johannes Schuß, Laudanimann. St. Gallen. Georg Huber, ^gcrmeister; Sebastian Schobinger, Nock. Dr., des Raths. 5)^ ^ Zusammenkunft ist nicht nur wegen der Durchzüge angesetzt worden, welche von den papistischen jz^. ^ der Evangelischen eigenen Lande und durch die gemeinen Herrschaften gestattet worden sind, sonne I deßhalb, weil in Italien von dem Herzog von Parma eine große Anzahl Kriegsvolk geworben dst ^ ^ den Truppen des Papstes und anderer italienischen Fürsten abermals durch ren nach Deutschland zu ziehen beabsichtige; alles sei dabei auf die Unterdrückung der wah- bew R^igion abgesehen. Zürich berichtet zuerst, was für Angelegenheiten bei dem letztes Jahr ^kstclligteu Durchzug ihm durch Drohungen und auf andere Weise widerfahren seien. Nach einein Ge- ^ ^dsichtigten die unierten Fürsten und Stände dem Kriegsvolk, das durch die Eidgenossenschaft mar- seir^ ^ eiltgegcnzllzicheu, zu welchem Zwecke auch um Lindau herum Schanzen aufgeworfen worden stark Durchzug des angedeuteten italienischen und spanischen Kriegsvolkes, das über 30,000 Alaun ^ürd ^ gefährlich, weil die Eidgenossenschaft leicht der Schauplatz des Krieges werden könnte, und ^ bei den linierten Unwillen erregen, die unlängst von Nürnberg aus den evangelischen Städten deß- Pen freundlich geschrieben hätten. (Das Schreiben ist datiert vom 30. November 1619Z Zürich bittet um getreues Aufsehen und um bestimmte Erklärungen in Betreff allfälliger Hülfeleistuug. Mit Bezug diese sind die übrigen Gesandten nicht instruiert, versichern aber, daß ihre Herren im Nvthfall das berste auwenden und dasjenige leisten werden, was die Blinde vorschreiben. Es wird für nvthwcndig ^ nächstens eine Zusammenkunft der XIII Orte nach Baden zu berufen, um die papistischen Orte gen ^ oon ihnen gestatteten Durchzuges ernstlich zu Rede zu stellen, sie an die gefaßten Beschlüsse zu lvrc ^ ^ daraus entstehende Ungemach verantwortlich zu macheu. Bleibt die Ermahnung, ^^Puseheu ist, erfolglos, und »vollen die papistischen Orte über die Pässe allein verfügen, ohne auf ^^"^^lu'ssicrten Orte Rücksicht zu nehmen, so ist es vielleicht nicht unpassend, wegen der Paßbewilligungeu ^ ^audtschaft von Ort zu Ort au die Laudsgemeindeu zu schicken. Dieses Mittel dürfte eher Erfolg mcil die Gesandten auf den Tagleistungen zum größeren Theil ansehnliche Pensionen von Spanien wirklich bei Lindau Befestigungen angelegt werden, und was die linierten sonst im Sinn haben, Gallen Erkundigungen einziehen. Außerrhoden und St. Gallen beklagen sich über die Un- chNheiteii, die ihnen, zumal den Handelsleuten, aus den Durchzügen erwachsen, und bitten um getreues I». Zürich berichtet, daß Einer von Uri in Lindau 10,000 Musketen bestellt habe, um dieselben, fiil ^ aussage, im Namen und zu Händen des spanischen Ambassadors in die Eidgenossenschaft zu bainit das italienisch-spanische Volk zu bewaffnen. Schaffhauseu und St. Gallen versprechen, iw hierüber erfahren »verde», sofort an Zürich zu berichte»» und ihren Bürgern zu befehlen, dci» Durch- 15 114 Januar 1li20. paß der Musketen wo möglich zu verhindern, «z. Berit hat erfahren, daß mehrere Bürger von Basel Kor» aufkaufen und dasselbe in die fünf Orte fertigen. Basels Gesandte wissen hievon nichts, versprechen aber, Nachforschung anzustellen, damit die Schuldigen Anderen zum Beispiel gestraft werden können, und fügen bei, daß mait früher Etlichen, welche Wehr und Waffen, Krallt und Lot in Basel aufkaufen wollten, dieß abgeschlagen habe. «I. Zürich, Basel und Schaffhausen finden es bedenklich, in dent zwischen Berit und Freiburg schwebenden Streite die Sätze, wie Bern es begehrt, von sich aus zu ernennen; sie bitten daher Bern, dieselben nach seinem Gefallen selbst zu wählen, wie dieß 1l>09 geschehen sei. Wegeil der Malstatt wird a»s verschiedenen Ursachen für gut gesunden, daß sie nach Baden und nicht nach Solothurn gesetzt werde, v. Zwischen Mülhausen und den jungen Grafen von Ortenburg ist zu Basel in Beisein von Abgeordneten a»s Zürich und Basel ein Abkommen getroffen worden. Die Grafen haben versprochen, denen von Mülhauß» ihr Hanptgut bis an 700 fl., nämlich 12,8L) fl., gutzumachen. Die von 27 Jahren her ausstehenden Zinse» läßt Ulan fallen, und Mülhausen wird dem Ortenburgischen Hofmeister noch 5(D9 fl. vorstrecken. Da M»l- hausen in Geldverlegenheit ist, so wird Basel gebeten, die 5000 fl. zu erlegen und dann die ganze Orte»- burgische Schuld für seine Forderung an Mülhausen an Zahlung anzunehmen. Basel will hierauf nicht -eintreten, da Mülhausen ihm sonst schon namhafte Summen schulde. Nochmals wird Basel ersncht, Mülhausen beizustehen. Da dieses die Mängel an den Stal/tmauern und Gräben noch nicht verbessert hat, soll es durch eiu Schreiben von Zürich neuerdings an diese Nothwendigkeit erinnert werden. KOK. Cvnferenz der Schirmvrte der Adtei Engclberg. Lueeru. Ui20, 28. Januar. Staatsarchiv Luccril. Absch. No anno 1W0. Bd. XIII. toi. IS. Gesandte: Lucern. Jakob Sonnenberg, Iiitter/Schultheiß und Pannerherr; Ludwig Schürpf, Nittc»', Alt-Schultheiß und Stadthanptmann; Niklans Nazenhvfer, des Raths; Heinrich Cloos, Ritter, Benner u»d des Raths. Schwhz. Meinrad Schryber, Statthalter; Sebastian Abhberg, Seckelineister und des Raths' Uuterwalden. Anton NvnZuben, Landammann, von Obwaldcn; Erispinus Zelger, Landannnan»! Johann Lussi, Alt-Landammann; Kaspar Leu, des Raths, von Nidwalden. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Schirmortsainzclegcnheiten: Schirnwogtei Engelderg. U. Art. LS— si. ZOV. Cvnferenz von Urs, Schwyz und Nidwalden. Bruuueu. 1828, 28. Januar. LandcSarchiv Schwi»z. Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Statthalter; Jakob Mnheim, des Raths' Schwyz. Gilg Frischherz, Statthalter; Fridolin Horrat, des Raths. Nidwalden. (Niemand.) Februar 1620, 1Z5 Diese Conferenz wurde zusammenberusen, um sich zu besprechen, thcils wie dein ungi.ten Beneh- '"cn der Neugläiibigen in Bellenz und Nrser» und deren auf die Unterdrückung des katholischen Glaubens gerichteten Absichten zu begegnen sei, theils wegen Bezahlung des für die Besatzung zu Rapperswyl ausgelaufenen Soldes, z». Die von den drei Orten nach Rapperswyl geschickte Besatzung von lü0 Mann hatte d>e Wirthe daselbst nicht bezahlt; diese luden deren Obmann Dietschi vonSchwyz vor Gericht. Man kommt uberein, Oberst von Beroldingeu und Statthalter Frischherz sollen in Lucern den spanischen Ambassador "suchen, für diese Besatzung das Geld zu zahlen, da dieselbe dem Konig von Spaniern Diensten dorthm gelegt worden sei und der Ambassador schon in Gersau sich für die Bezahlung von >^eite Spaniens ausgesprochen habe, auch zur Bezahlung dessen, „was mit den Bürgern zu Rapperswyl wegen ihrer eigenen Wächter ufgeloffen." ü». In Beziehung auf die „seltsamen Anschläge und Practikew der Reugläubigeu wird dem Statthalter Frischherz der Auftrag gegeben, in Lucern anzuhalten, daß beförderlich cme stebeu- brtische Tagsatzung ausgeschrieben werde, weil es augenscheinlich ist, mit was für argen uno listigen Anschlags jene umgehen, und daß sie nicht unthätig sind. Damit, wenn noch mehr italienisches Kriegsvoll durchgehe, der gemeine Mann nicht durch Theurung leide, werden die genannten Herreu beauftragt, den Ambassa- zu ersuchen, an passende Orte Borräthe von Getreide und Wein schaffen zu lassen, dauut das gememe ^lk bei gutenr Willen erhalten werde. «S. Man soll auch dein spanischen Ambassador bemerklich machen, b"ß, wenn er ferner nur den Paß anhalten wolle, er das bei Zeiten thun möge, damit zu guter Zeit zu ^scrn und Bellenz die Pässe verlegt werden können. andcl nnd Verkehr. ^ KLO. Conferenz der VII katholischen Orte. Lucsru. IVLII, III. Februar. SiantSnrchiv X'uccni. Adsch. Nv nnno Iliüv. Bd. XIII. M. Z8. KauUmSiNchi» Tolotl>»rn. Lucernische Adschcidt Bd. Si. ^ ^guidte: Lucern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Ludwig Schürpf, Ritter, ^ Schultheiß und Stadthauptmauu; Walther Amrhyn, Ritter, Stadtfähnrich; Heinrich Clvos, Ritter, ^ Raths. Uri. Emauuel Beßler, Ritter, Landammann und Pannerherr; Johann Heinrich f. "'^"Ulen, Statthalter. Schwyz. Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr; Chri- l Schorno, Statthalter. Nnterwalden. Anton Von Zuben, Landaminann, von Obivalden; Crispinus ^ändammann, von Nidwaldeu. Zug. Kourad Zurlaubeu, Auimann; Johann Meyer,Seckelmeister, 116 Februar 1620. des Raths. Freiburg. Heinrich Lambcrger, Ritter, Alt-Burgermeister, des Raths. Solothurn. Johann von Noll, Seckelmcister, des Raths. ». 1) Zürich hat wegen der Durchzüge fremden Kriegsvolkes eine Tagsatzung nach Baden berufen. Die katholischen Orte sind nun der Ansicht, daß dieselbe nicht so sehr nothwendig gewesen wäre, daß Zürich besser daran gethan hätte, vorher zu helfen, den Streit zwischen Bern und Freiburg beizulegen; dennoch aber wollen sie nach Baden kommen. Auf derselben soll man zuerst auf die Beilegung jenes Streites dringen- 2) In Betreff des andern Gegenstandes will man bei den Abschieden, namentlich bei dem von 1617 und dein Mehr verbleiben, weil sich die Orte kraft der Erbeinigung dazu verpflichtet haben und die Sache das Haupt des römischen Reiches betrifft, von dem die Orte ihre Regalien haben. Dagegen habe man sich zu beklage»/ daß die Evangelischen fremdes Volk an die Grenzen der katholischen Orte gelegt und trotz vielen Mahnungen lange Zeit dort behalten jhaben; daß dasselbe durch die gemeinen und die den katholischen Orten eigene» Vvgteien ohne vorherige Begrüßung gezogen sei und von den Evangelischen die Unruhen in Bünden unterhalten werden. I». Jedes Ort soll den Gesandten nach Baden Befehl geben wegen der immer zunehmenden Steigerung der Münzen, wie auch deßhalb, daß die Dickpfenninge, die in der Eidgenossenschaft geprägt werden, gar gering an Gehalt sind, weil man die gehaltreichen in solche von geringerem Gehalte umprägst und soll sehen, welche Orte sich der Münzen halber vereinbaren wollen, v. (S. u. Thurgau.) «I. (S. u- Engelbcrg.) v. (S. u. Thurgau.) t". (S. u. Vier euuetb. Vvgteien überh.) A-. Da Herr von Schömberg/ vom König von Frankreich zum obersten Finanzherrn erwählt, sich den Eidgenossen so günstig zeigt, soll ihi» dafür gedankt, zu dem Amt gratuliert und zugleich um Beförderung der ausstehenden Distributionen a»ge- halten werden. Ii. Glarus wird um eine Antwort ersucht auf das Schreiben, das man früher wegeil des venetianischen Bündnisses all dasselbe gerichtet hat. (Man sehe im Anhang l.j Jngleichem wird auch der Gesandte von Solothurn ersucht, den Aiubassador Miron anzugchen, er möchte au seine guten Freund«-' ciil gleiches Abmahnungsschreiben erlassen, wie eines an Glarus erlassen worden sei, und sich die guten aus Bünden vertriebenen Leute empfohlen halteil. Mail sehe in den Abschnitten Herrschafts- und Schirmortsangelcgenhcitein Landgrafschast TI»ingail. «. Art. 184. Anstände mit dem Bischof von Constanz. ^ ^ „ 65. Verkauf von Gerichtsherrschastcn. Vier cmictli. Vogteicil ülicrli. 5. Art. 106. Kriegssachcn. Schiriilvogtei Engelbcrg. «1» Art. 32. Die Namen der Gesandten und der letzte Theil von I» sind dem Solothnrnereremplar entnommen. Gemeineidgeuvssische Tag salzung der XIII Orte. Baden. IVLtt, I«. Februar (Sonntag Scptuagcsima). Staatsarchiv Zürich. Lost. XII. 1W. WI. SS8. Staatsarchiv Lticcr». Absch. . Das Schreiben des „vermeinten" böhmischen Königs an die fünf Drte wird abschriftlich in die Abschiede genvmmen. v. Die Regierung zu Ensisheim berichtet, daß de> iistarkgraf van Baden sin Namen der nnkathalischen llnion einiger Reiterei in kaiserlichen .uicnflen und den ^icrtzrmHm der Städte im Elsaß den Paß über österreichischen Baden sperre. Man verdankt die Mitklang und versichert, daß man alles erstatten werde, was die Erbeinigung verlange. 1. Die Sätze von Lucern und Schwhz berichten, was in Beziehung auf den Handel zwischen Bern und Freibnrg zu Baden ^handelt Warden ist. Man nimmt den Bericht in den Abschied und antwortet Freibnrg, man habe aus ve»r Abschied der Eanferenz mit Bedauern vernommen, daß es sich der Bagteien halber mit Bern „stark "»gelassen und verschrieben habe", was schwerlich zri ändern sei, weßhalb es auf gütliche Mittel bedacht h'ur möchte. Man schcauch in dm Adschnittm Herrschasts- und SchimroMaugelcgcichcltm: Lnndriogtci Lanis. I»- Snt. UV. Vczng von Salz und Korn. ^chir'iiwogtci Engclbcrg. An. 33. Conferenz der IV evangelischen Städte. Zürich. 132V, 31. März (21. a. K ). Staatsarchiv Zürich. /-^" wollerau Verordneten abgecheckt, der eine Theil denen von Nichterswyl, der andere denen aus >vird ^" führen übergeben werden. Buße, wenn etwas Hinterhalten oder wenn nicht recht abgecheckt sv f Ladeiz aber die von Wollerall die ihnen zugetheilten Waaren den ersten und zweiten Tag nicht. Nichterswyl dieselben führen. 3) Die mit geladenen Wagen von Nichterswyl nach Brun- Uli, sollen zum voralls wieder Ladungen von Kaufmaniisgütcril zur Rückfahrt erhalten und ebenso zu ^ welche vvil Brunnen nach Nichterswyl komulen. Die Saumrosse können vor der Abtheilung iuyl beladen werden; was übrig ist, fällt in die Abthcilung. 4) Endlich soll jeder von Nichtcrs- blcck Maaren nach Brunnen führen und umgekehrt, damit keine Waaren zwischen beiden Orten liegen ^Zürich ratificiert diesen Vergleich den 27., Schwyz den 25. April.j 124 April 1620. II«. Conferenz von Zürich, Bern und Basel. Basel. t«20, 2t. April (11 a. K) Ttaatsarchiv Zürich. Kost. XII. IZ9. Ivl. S2S. Gesandte: Zürich. Hans Ulrich Wolf, Seckelmcister; Hans Georg Grebel, des Raths. Bern. Fr»»i Lndwig von Erlach, Herr zu Spiez, des Raths; Glado Wcherniann, Zeugherr. Basel. Johann Wer»' her Ningler, Alt-Burgerincister; Johann Heer, Alt-Oberznnftmeister; Hans Jakob Burckhardt; Hans L»' kas Jselin, der Aeltere; Theodor Burckhardt; Lukas Jseliu, bei St. Niartin; Heinrich Hvffniann; Nikla»- Sattler; Friedrich Nosenmund, alle des geheimen Raths. Nach Anerbietung aller eidgenössischen Freundschaft macht Bürgermeister Ningler die Mttheilu»Z- der Markgras von Baden habe durch einen Gesandten dem Rath von Basel angezeigt, er beabsichtige ke»l> einer Ordonnanz der löblichen Union dem österreichischen Kriegsvolk den Durchpaß zu wehreu, auf welche»' Boden dieß auch sein möchte. Leicht könnten seine Truppen veranlaßt werden, über den Rhein in den Sundg»» zu ziehen; deßhalb halte er darum an, daß denselben der Durchzug durch die Stadt Basel gegen F'' bührende Sicherstellung für allfälligen Schaden gestattet, dem österreichischen Kriegsvolk dagegen der D»^' paß verweigert werden möchte. Die vordcrösterrcichische Regierung bittet ihrerseits durch ihren Gesandte»- daß man nichts gestatte, ivas der Erbeinigung zuwider sei; auch wünscht sie die Durchlassung etlicher Kriegs muuition und freien Paß für das zur Ergänzung des nassauischen Regimentes geworbene Kriegsvolt Basel wünscht das Gutachten der beiden Städte zu vernehmen. — Zürich eröffnet auch im Namen Ber»s- bei der gestrigen Conferenz habe man den markgräflichen Gesandten erklärt, daß die beiden Städte, und Bern, was ehrlichen und aufrichtigen Bundesgenossen gezieme, leisten werden. Weil aber der Markg>'»l in seinem Lande noch nicht angegriffen sei und es verlaute, daß er dem österreichischen Volk auch auf »»' derem Boden den Durchzug wehreu wolle, so sei zu besorgen, daß Oesterreich den verlangten Succurs eine Verletzung der Erbeinigung, die, als älter, ausdrücklich vorbehalten sei, betrachten und auch die kath»' lischen Eidgenossen dieselbe übel deuten würden; deßhalb möge der Markgraf die beiden Städte dieß>»^ für entschuldigt halten. — Was den von Basel gewünschten Rath betrifft, so haben die Gesandten der beide» Städte keine Instruction. Dessenungeachtet geben sie ihr Gutachten dahin ab, Basel solle beiden Thell»» ihr Begehren des Durchpasses freundlich ablehnen, da es einerseits mit Baden kein Bündniß habe, andre'' seits durch die Erbeiuigung nicht verpflichtet sei, Oesterreich den Durchpaß zu bewilligen. Wolle Oester»'^ den Durchpaß mit Gewalt erzwingen, was wohl nicht zu besorgen sei, so solle die Stadt Basel verspür"''' daß man die mit ihr bestehenden Bündnisse unverbrüchlich halte. Weil nach dem Sprichwort der Sundg»" der Kornkasten der Eidgenossenschaft und das Elsaß ihr Weinkeller sei, so dürfte eine gemeineidgeuössff^ Zusammenkunft am Platze sein, um sich zu berathen, wie man sich verhalten wolle, um verderblichen den in diesem Lande zn verhüten. Burgermeister Ringler eröffnet ferner, der Rath von Basel Bericht erhalten, daß die österreichischen Soldaten durch das Bisthum Basel und das solothurnische (Jel'^ nach Witnau zu ziehen gedenken, und daß sie bereits den Paß ausgespäht hätten. Auf geschehene A»Ü^ bei dem Bischof und der Stadt Solvthurn hätten diese erklärt, nichts davon zu wissen. — Bern zeigt »»' daß es in Folge der von Basel gemachien Anzeige hierüber an seine Amtleute geschrieben habe, welche Mai 1620. 125 kundigungen einziehen sollen, v. Zürich und Bern ersuchen Basel, in diesen gefährlichen Läufen auf die Stadt Mülhausen ein getreues Aufsehen zu haben und iin Nothfall einen Zusatz dahin auf Kosten der mit Mülhausen verbündeten Städte zu schicken. Basel antwortet, durch ausgeschickte Späher habe man erfahren, baß nicht mehr als 300 Reisige fremden Volkes in den vorderösterreichischen Landen seien, weßhalb es mit Mülhausen noch nicht gefährlich stehe, um so weniger, da dasselbe jetzt fleißig Wache halte. Wie bisher ^wd Basel ein wachsames Auge ans diese Stadt haben und bei einiger Gefahr die Städte sofort benachrichtigen. Schließlich wird der erthcilte weise Rath bestens verdankt und der Wunsch ausgesprochen, die beiden Städte möchten auf Basel, das bei drohender Kriegsgefahr am ehesten gefährdet sei, ein getreues Aufsehen haben. Zu !». Die ausführliche Motivierung ist in einem Memorial enthalten im Staatsarchiv Basel, Lade: Badcn-Dnrlach L. 112. Nr. 113. 117. Conferenz der das Nheinthal regierenden Orte. Bade» (?). t«2tt, 4, Mai. Staatsarchiv Zürich. Nest. XII. lig. t'vl. Str. Gesandte im Namen der reg. Orte: Zürich. Hans Ulrich Wolf, Seckelmeistcr. Lncern. Heinrich Fleckenstein. Appenzell. Achatius Wiser, Landammannh von Jnncrrhoden; Hans Schüß, Landammann, bvn Außerrhvden. Anwesend ist auch Landvogt Hans Ludwig Holzhalb. DaS Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclcgenheiten: b»»twogtci Nheinthal. t». 1». Art. 102. NU. Handel nnd Verkehr. t. Art. 42. Lehcnsachcn:c. <;. Art. 150. Ehesache». K. Art. 104. Handel und Verkehr. «I. «. Art. 174. 175. Personelles. ». Art. 170. LocaleS. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1V2V, 4. Mai. LandcSarchiv Nidwalden. Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Landammann; Emannel Beßler, Alt-Landammann Paniicrherr. Schwyz. Gilg Frischherz, Landammann; Heinrich Neding, Alt-Landammanil und Pännerherr. Nidwalden. Melchior Wildcrich, Landammann; Johann Lnssi, Ritter, Alt-Landammann ind Pannerherr. 126 Mai 1620. ». Die drei Orte waren aus dem Tage zu Luceru aufgefordert worden, sich zu entschließen, ob sie zu Wahrung der Pässe diesseits und jenseits des Gebirgs die Fähnlein von Lucern und Zug in Allspruch nehmen wollen. Die Gesandten von Uri und Schwhz zeigen denen von Nidwalden an, daß ihre Herreil und Obern ihren Entschluß bereits jenen beiden Orten zugesandt haben. I». Uri wird aufgetragen, in der drei Orte Namen dem Obersten der Bundesgenossen, welcher von Bünden aus all den Cvmmissarius zu Bellenz das Verlangen lim Proviant gestellt hat, zu antworten. Ferner wird dem Commissarius befohlen, die angenommenen zürcherischen Soldaten und Bündner nicht in die Schlösser zu verordnen, v. Uri wird aufgetragen, in der drei Orte Namen den spanischen Ambassador um die Besoldung eines aus den Unterthanen von Bellenz und Riviera gebildeten Fähnleins zu ersuche». «I. Die Herren und Obern sollen gebeteil werdeil, ihre Gesandten auf die nächste Conferenz der fünf katholischen Orte nach Lucern zu schicken, weil man darüber sich bereden will, daß Zürich noch immer „Wehreil" in die Bünde schickt, v. Die Gesandten sollen auch folgender drei Punkte gedenken: 1) des Gotteshauses Kreuzlingcn, 2) der Gerichtsherrlichkeit des Junkers Hector Studcr, 3) der leichten Zugerschillinge, welche in den Thurgau kommen. IIS. Münzconfcrenz von Bern, Frelburg und Svlvthurn. Bern. 1«21>, 11. Mai (1. a.K.). Staatsarchiv Luccr». Absch.«!« anno I6S0. Bd. XIII. kol. so. Gesandte: Bern. Anton vonGraffcnried, Seckelmeister deutschen Landes; Niklaus von Müline»; Marquard Zehender, alle des Raths; Sigmund von Wattenwhl, Wilhelm Fels, Jakob Bikart, alle des Großen Raths. Freiburg. ibl. Keller, Jakob Bumann, beide des Kleinen Raths. Svlothurn. Benedict Glutz, des Raths. ^ Die fünf Reichsstädte Straßburg, Frankfurt, Augsburg, Nürnberg und Ulm hatten ihre unlängst aufgestellte Münzordnung nebst dem Edict den Obrigkeiten zugeschickt und sie ersucht, derselben zur Erleichterung des Handels und des täglichen Verkehrs beizutreten oder sich möglichst zu nähern. Da die drei Orte gleiche Münze, gleiches Schrot und Korn haben, so hat Bern die beiden andern Städte zur Bcrathung dieser Frage zusammenberufen. Man beschließt, daß man sich jener Mttnzordnung so viel als möglich anschließe» solle, jedoch daß die Batzen jener fünf Städte nicht einen höheren Curs als die der drei eidgenösischen Städte haben. Die groben Gold- und Silbersorten werden folgendermaßen taxiert: Goldene Münzen. Ducaten und Zhckin (Zechin) 48 Batzen Kreuzducaten 44 2 Kreuzer Goldgulden 35 „ — „ Rosennobel*) 4 e» 5 „ — „ Schiffnobel 3 Sonnenkronen 18 „ — „ Sollte das dem Nosennobel beigesetzte Zeiche» nicht Silberkronen bezeichnen? Mai 1620. 127 Engcllotten*) 20 (?) Sonncnkronen 20 Batzei? — Kreuzer Spanische Dublonen 3 10 Einfache spanische Kronen 1 17 2 „ Doppelte Albertiner 2 13 2 „ Einfache Albertiner 1 6 3 „ Französische einfache Kronen 1 17 2 „ Wälsche doppelte Kronen 3 7 2 „ Einfache wälsche Kronen 1 16 1 „ Silberm ü uzen. Ein ganzer Real — 5 Batzen. Ein halber Real — 2 Batzen 2 Kr. Krenzdicken — 10 Batzen. Alte französ. Dickel? — 9 Batzei? 3 Kr. Alte eidgenössische Dickel? — 9 Batzei?. Frankel? — 13 Batzei?. Halbe Frankel? — 6 Batzei? 2 Kr. Silberkronen — 35 Batzei?. Reichsthaler 31 Batzei?. Guldcnthaler 27 Batzei? 2 Kr. Thaler, daraus 72 steht 32 Batzen. Reue burgundische Thaler mit den? Kreuz ^ 28 Batzei? 2 Kr. PhilivpSthaler 33 Batzen 3 Kr. Kopfstück oder 5Theil vo»? Philippsthalcr ^ 6 Batzei? 3 Kr. Aller Aufwechsel, unter welcher Form er sich auch immer verfteckt, ist strenge untersagt und wird mit ^onfiscation, Geldstrafe, Gefangenschaft, ja auch mit Strafe,? ai? Leib und Leben bedroht. Unvollkommene Lünzen sind nur nach de»? Markgewicht anzunehmen. Fremde Münzen, die ii? obiger Taxation nicht be- 8Rsfen sind, dürfen nicht in das Land eingeführt und angenommen werde,?. Wer eine solche zu Händen ^kvilnnt, hat sie sofort bei Strafe den Verordneten zur Probe zu geben, worauf den andern Städten sofort Kcnntniß davvi? gegeben? wird. Alle gemeinen „ringen" Handmünzcn werden aus den drei Städten und ^e>? Landen entfernt; man behilft sich mit de,? Batzei?, Halbbatzen, Kreuzern und V?crern. D?c neuen ^cke», die je länger desto schlechter werde,?, sind, wie auch die Schillinge, von cmein noch zu bestuiimenden ^r»,ine an zu verbannen. Bleibe,? jenmnd noch dergleichen nach diesen? Termin in Handel?, so kann er ^ bei de.? dazu Verordneten ausWechsel... Es wird verboten, Kaufmannschaft oder Gewerb nnt den? Geld W treiben, gute Münzen anderswohin zu verführen, Gold oder Selber, vermunzt oder unvermunzt, auf ^nzstätten zu schleppen, fremde oder einheimische Münzen zu breche.? oder die gebrochenen anderswohin K' wschickm. Die Verordneten aber können ihnen feil gebotenes Gold kaufen. Den Goldschiiueden ?st es !'"b °'w»?„?en zur Fortsetzung ihres Gewerbes das nöthige Gold zu kaufe.?. Jeder,na.?,? ist verbuchtet, eme Vertretung dieser Ordnung anzuzeigen, und erhält als Belohnung einen Theil der Strafsumme; wer h?n- ^^ein^sM)e verschweigt, wird wie der Schuldige bestrast. y Dic Mc, 20 ist offenbar unrichtig. I.. dm Mnnzordnnngen von 1620 und .02?. dm kaiserlichen, v°n Mich nnd .Verden die Engcllottm dein Wertste nach den doppelten Albertiner» fast gleichgestellt. Die richtige Ziffer wird statt .0 wohl ^ ,e»i. 128 Mai 1620. ISO. .Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwakdcn. Gersatt. ItiSV, IL. Mai. Landcöarchiv Schwyz. Gesandte: Uri. Emanucl Bcßler, Ritter, Landammaim und Pannerherr; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Statthalter. Schwhz. Gilg Frischherz, Landammann; Gilg Ausdennauer, Seckel- meister. Nidwaldcn. Johann Lussi, Ritter, Landammann und Pannerherr; 5kaspar Leu, Ritter, des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgenheiten: Vogtci Bcllcuz tc. »e. Art. 122—124. 121 Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. IVStt, tv. Mai. Kaiitonsarchiv Z»n. Abschildbd. 11. Gesandte: Lueern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Ludwig Schürpf, Ritter. Alt-Schultheiß und Stadthauptmanu; Nillaus Nazenhofer, Baumeister; Heinrich Cloos, Ritter, Venner, beidc des Raths. Uri. Emanuel Bcßler, Ritter, Laudammann und Pannerherr; Johann Heinrich Zum Brmmc», Statthalter. Schwhz. Gilg Frischherz, Landanunann; Christoph Schornv, Statthalter. Unterwalde'r Melchior Jmfeld, Landanunann und Pannerherr, von Obwalden. Zug. 5ionrad Zurlaitben, Amman»! Thoman Jta, Seckelmeister und des Raths. ». (S. u. Engelberg.) 5». (S. u. Lauis.) v. u. «I. (S. u. Sargans.) v. Da angezeigt lvir». daß bis auf nächste Pfingsten eine ansehnliche Summe Geldes ankommen wird zur Bezahlung der riicl- ständigen französischen Pensionen und zur Bewerkstelligung der Distributionen, will man einstweib'" zuwarten; sollte aber bis auf künftige badische Jahrrechnnng nichts bezahlt werden, so soll ein Entschluß wegen Abordnung einer Gesandtschaft an den König gefaßt werden, t. Lueern lind Schwhz s»^ ihre Gesandten nach Glarns schicken, um die Glarner von dem den Katholischen sehr nachtheiligen Bündig mit Venedig alles Ernstes abzumahnen. sMan sehe den Entwurf dieses Bündnisses im Anhang 1.) zx- Gesandten von Obwalden eröffnen, daß es mit der Beatification des seligen Bruders Klaus nicht vorw^ gehen wolle, weil man zu Rom auf das Geld sehe. Da die Kosten sebr groß seien und sie Obwalden alb»" zu schwer fallen, so erklären sie sich bereit, unter der Bedingung die Sache weiter zu betreiben, wen» ^ übrigen Orte für die Kosten ebenfalls einstehen und „gutherzige" Personen um Beisteuer angegangen werd«-'"' zugleich könnte man auch um Verringerung der Kosten gebührenden Ortes anhalten. Die Sache wird Herreu und Obern referiert. I». Zu Baden soll darauf angetragen werden, daß man der des Praeticir^»» wegen gemachten Ordnung nachkomme, daß die neuen Landvögte „den Eid und fdief Bewehsung derst'l^' gemäß erstatten." Mai 1620. 129 Man sehe auch iu den Abschnitten Hcrrschasts- und Echmiwrtsangclcgenhcitcn - Grafschaft Sargans. v. Art. öS. Kloster. «I. Art. 27. Jnstizsachcn. Landbogtei Lanis. 1,. Art. 2SS. Kirchcnsachen ,c. Schirmtiootci Eiigclberg. Art. 34. ATT. Conferenz der IV evaiigelischett Städte nebst Mülhausen. Aarau. 1V2«, 2». Mai (18. a.K.). Staatsarchiv Zürich. Liest. Xll. 1W. toi Stil. ^ Gesandte: Zürich. Hans Georg Grebel, des Raths. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu des Raths; Glado Weherniann, Zeugherr. Basel. Lukas Jselin, der Jüngere, des Raths; Hans Friedrich Nhhiuer, .1. II. II., Stadtschreiber. Schaff Hausen. Hans Konrad Peher, Statthalter Mülhausen. Rülaus Hofer, Walther Götz, beide des Raths. Bei den gefährlichen Läufen und weil sich in der Nähe von Mülhausen fremdes Kricgsvolk am sammelt, erscheint es uothwendig, den schon mehrmals besprochenen Zusatz nach Mülhausen zu legen und »"bleich cine gemeineidgenössische Tagsatzung nach Baden auszuschreiben. Zur Behandlung dieser Gcgcn- ande ist diese Conferenz augesetzt worden. Nach Verrichtung der üblichen Begrüßung berichtet Basel, daß dem im Elsaß liegenden kaiserlichen und liguistischen Kriegsvolk allerlei bedenkliche Zeitungen einkommen. vornehmer Herr, der in Basel gewesen sei, habe mitgetheilt, daß nicht allein der Herzog von Naudcmont ""l seinrm geworbenen Volk, sondern auch die Franzosen, die eine Zeitlang bei Metz gelegen Hütten, im - ""ig stüen, und daß die Kriegsrüstungen von Tag zu Tag größere Dimensionen annehmen. Ohne dweifel werde der Markgraf diesem Volk den Paß nicht bewilligen; dann aber sei zu besorgen, daß in "^^ster Nähe der Eidgenossenschaft ein gefährliches Feuer aufgehe.— Die Gesandten von Mülhausen berichten: "H" drei Flecken anderthalb Stunden von unserer Stadt liegen 3000 Manu „unhvldisch" Volk, die allem ^"schein nach nicht so bald fortziehen werden. In zwei Dörfern, die nur eine halbe Stunde von hier ent- ^"t sind, sind baierische Reiter, welche Drohungen ausstoßen, schon etliche Schafe gestohlen haben und au ""dern Orten mit Weibsbildern allerlei Muthwillen treibe». Nächstens wird, wie uns von dem Conimen- ü'ur von Sulz mitgetheilt worden ist, ein Gesandter des römischen Kaisers in das Elsaß kommen und die Städte fragen, ob sie dem Kaiser schwören und wie sie sich sonst verhalten wollen. Wollen sie nicht ichwören, so werde man sie mit Gewalt dazu zwinge»." — Nach Anhörung dieses Berichtes wird in Erwä- ^""g gezogen, daß zwar nach der Versicherung, welche die vvrderösterreichische Regierung gegeben hat, an- »""chmen sei, daß das Haus Oesterreich nichts Feindliches beabsichtige; jedoch sei die Möglichkeit vorhanden, "s> durch das fremde Gesindel der Stadt Mülhausen geschadet werde, und mau dann damit sich entschul- "M kömite, daß.es ohne Geheiß geschehen sei. — Es wird nun beschlossen, sobald als möglich einen Zu- von 300 Musketieren nach Mülhausen zu legen, in derselben Form und Ordnung, wie dieß letztes ^"hr bei minderer Gefahr geschehen sei. Zürich wird im Namen der vier Städte an die vvrderösterreichische ^Piercing schreiben, daß mau den Zusatz blvs zur Defensiv» der Stadt Mülhausen gegen die Insolenz des 17 130 Mai 1620. fremden Kriegsvolkes schicke, und dabei die Erwartung aussprechen, daß den Truppen der freie Pah werde gestattet werden. Sobald Zürich die Antwort der vorderösterreichischen Negierung zu Ensisbeüu erhalten hat, wird es einen Tag bestimmen, auf welchen jedes Ort seilte 75 Soldaten gerüstet halten und nach Basel schicken soll. Mülhausen wird ermahnt, inzwischen gute Wache zu halten und, um seilt Volk zu schonen, blos eilt oder zwei Thore offen zu lassen. Ob wegen des an den Grenzen der Eidgenossenschaft zu besorgenden Krieges eine gemeineidgenössische Tagsatzung allsgeschrieben werden soll, darüber ist man getheilter Ansicht. Zürich, Bern und Schaffhausen glauben, daß man sich nicht nur nicht »verde vergleichen könne», sondern daß auch die papistischen Orte nach ihrem gewohnten Brauche andere Sachen auf die Bahn bringen würden, daß auch selbst eine eidgenössische Gesandtschaft bei den interessierten Parteien wellig Gutes schaffen würde. Basel ist der Ansicht, eine gemeineidgenössische Zusammenkunft sei hoch Vonnöthen, um sich zu unterreden, »ut welchen Mitteln einem allfälligen Angriff begegnet werden könne, oder man solle wenigstens deßhalb an Lucer» schreiben. «. 1) Zürich verliest das Schreiben, welches der König von Frankreich wegen des Tscherlizische» Geschäftes an die Städte Zürich, Basel und Schaffhausen gerichtet hat, ebenso eilt Schreiben des französische» Ambassadors, welches derselbe als Antwort auf die von den drei Städten allein geschehene Mahnung wege» der Zahlungen geschickt hat. — Es wird beschlossen, die Angelegenheit der französischen Zahlungen auf nächster Badischer Jahrrechnung ernstlich zu besprechen und darauf zu dringen, daß die besprochene Gesandtschaft abgeschickt werde, in der Hoffnung, daß wenn man auch nicht Alles erlange, dadurch doch viel Gutes ausgerichtet und künftigen Beschwerlichkeiten vorgebeugt werden könnte. Das Schreiben des Königs zn beantworten, wird dießmal nicht für nothwendig befunden; dagegen wird Zürich im Namen der drei Städte das unbegründete, unwahrhaftige und trotzige Schreiben des Ambassadors beantworten und ihm seilte passionierte Parteilichkeit nach Gebühr zu verstehen geben. Den übrigen Orten sollen voll dem Concept Copieen zw gestellt werden. 2) Zum Schluß berichtet Bern nochmals der Hauptsache nach über seinen Span mit Freiburg und bittet, daß »mu es bei dem bestehenden Burgrechte und den Verträgen schützen nud ihm im Nothfall treuen Beistand leisten möge. Die übrigen Orte versprechen es ihm und bitten auch ihrerseits um getreues Aufsehen. Zu «. Freiburg hatte im Laufe des Mai eiue Gesandtschaft, bestehend aus Heinrich Lambergcr, Ritter, und HanS Reiff, beide Alt-Burgcrmeistcr, an die sechs katholischen Orte und au den französischen und de» spanischen Ambassador geschickt, um denselben die Parteilichkeit des Spruche« der Sätze und die Unmöglichkeit der Annahme derselben von Seile Freiburgö vorzustellen, die Ambassadoren auch „um Hülfe und Rache trüwlich anzusprechen". (Staatsarchiv Freiburg: Justrnctioncnbnch Bd. 67.) Cvnferenz der Schirmorte der Abtei Engelberg. Weggis. Ende Mais. Landesarchiv Nidwalden. Protokoll der Nöthen und der LanNeuthcn. Bd. 7. S. 212. Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Gegenstand der Verhandlung ist der Streit Nidwaldcnö mit dein Gotteshaus Eugclberg und die Besicgelung des LibellS von Seite Nidwaldcnö. Dieses instruiert, „die Erläuterung über die Beschwerdcpunkte des Libclls, ans welches die Herreu und Obern werden siegeln lassen, solle» die Gesandten nicht offenbaren, bis die Sache baß an ein End gemacht und verschrieben wird." Juni 1620. 131 R24. Conferenz der VII katholischen Orte. Lucern. IK2V, tv. Juni. Staatsarchiv Luccr». Absch. So an»o IVS0. Vd. XIII. t'al, 71. Laiidcöarchi» Schwqz. Gesandte: Lncern. Jakob Svunenberg, Ritter, Schultheiß und Paunerherr; Ludwig Schürpf, Ritter, Alt-Schultheiß und Stadthauvtmauu; Heinrich Cloos, Ritter, Venuer und des Raths; Rudolf Pfhffer, bitter, des Raths.' Uri. Emanuel Beßler, Landauuuaun und Paunerherr; Martin Epp, des Raths, ^chwyz. Gilg Frischherz, Landanunaun; Christoph Schvruo, Statthalter. Uuterwalden. Anton Ron Zuben, Landanunaun, von Obwalden; Johann Lussi, Landanunaun, von Nidwaldeni'Zug. Kourad Zurlaubeu, 'Gnnann; Johann Trinkler, Beat Jakob Meyenberg, beide des Raths. Freiburg. Heinrich Lamberger, bitter, Alt-Burgermeister; Johann Reiff, Burgernieister. Solothurn. Johann von Roll, Seckelineister. Freiburg berichtet über die zu Baden gehaltene Couferenz, daß von den bcrnischen Sätzen kein Littel vorgeschlagen, sondern daß Berns Begehren willfahrt worden und der Gesandte von Zürich mit "einem gemessenen Befehl" aufgetreten sei. Weil dergleichen dem eidgenössischen Brauch zuwider ist, so man sich bei Zürich schriftlich darüber beklagen, damit es seineu Gesandten nach Baden Befehl gebe, darüber Antwort zu ertheileu. Mau wird alsdann Gelegenheit haben, Freiburg zu rathen, wie es sich ^gen dieses Geschäftes ferner zu verhalten habe. Muß man zum Recht schreiten, so wird es nothweudig daß Bern alles und auch den Gottesdienst in der Vogtei Tscherliz in den alten Stand stelle. Weit Zürich sich einbildet, daß, wenn die Theilung beliebt würde, man auch die Theilung des Thurgaus und "»derer gemeinen Vvgteieu verlangen könnte, soll ihm dieser Argwohn ausgeredet werden. Ii». Weil die katholischen Glarner abermals gegen ihre neugläubigen Mitlandleute um Recht angehalten und Zürich sich '"ü geringer Ausrede gesöudert hat, so wird, um die Verlängerung dieses Geschäftes zu vermeiden, an Zürich geschrieben, man sei, weil die Botschaft bisher noch nicht habe abgehen können, aus dem Streite atu'r leicht Ungemach entstehen könnte, gesinnt, denen von GlaruS zum Recht zu verhelfen. «. Weil die ^rrbung und die Practiken für das venetiauische Büuduiß in Glarus stark überhand nehmen, sollen die drei ^aldstatte, welche mit Glarus im Bunde stehen, ihre Nathsbotschaften dahin abordnen, um besonders die katholischen freundlich abzumahnen. Herr Mirou soll ebenfalls ersucht werden, zur Beförderung der Sache t^uand hinzuschicken. »I. (S. u. Lauis.) Der Ambassador Miron schreibt, daß bald eine ansehnliche ^umnie Geldes zur Auszahlung der Pensionen und Distributionen ankommen werde. Man will deßhalb "ut der Gesandtschaft nach Frankreich noch zuwarten; falls aber bis zur baoischeu Jahrrechnung nichts ^Zahlt werden sollte, wird man daselbst weiter zu Nathe gehen, den Ambassador aber nichts desto weniger ^Nuhnen, die Zahlung nicht länger hinauszuschieben. L. Weil die Errichtung der Schule zu Ascona durch ^ Jesuiten nicht hat bewirkt werden können und man früher bei dem Cardinal Vorromco auch um Verwahrung der Plätze am eidgenössischen Collegio zu Mailand augehalten hat, jedoch bisher ohne Erfolg, so ^agt man dem Gesandten Lueerns, der über das Gebirg verordnet ist, auf, mit noch einem Gesandten nach Mailand zu reiten und bei dem Cardinal nochmals anzuhalten und das mit um so mehr Nachdruck, da "v Begehren der Fundativn gemäß ist, mit der Ansicht des Papstes übereinstimmt und früher von dem Car- u>al dem Landammaun Beßler Anerbietuugen dafür gemacht worden sind. Ambrvsio fKorneroj zu Mailand wird 132 Juni 1620. den nvthigm Bericht geben, xx- (S. u. Lauis.) ?i. In Beziehung auf den Streit der Katholischen Z» Glarus uut den Neugläubigeu ist man entschlossen, jenen nach ihrem Begehren auf der Jahrrechnung zum Recht zu verhelfen, zumal da die früher beschlossene Botschaft und gütliche Unterhandlung nicht zu Stande gekommen ist. i. (S. u. Sargäus.) Ir. (S. in Thnrgan.) I. Wer im Berner Gebiet Vieh kauft, um es in den Orteil oder jenseits des Gebirgs zu brauchen, dem wird den Blinden znwider von je 30 Kronen eine abgenommen. Man kommt daher überein, zn Badeil die Beseitigung dieser Beschwerde zu verlangen, m. Jedes Ort soll nach Baden Befehl geben, daß die Orte Lncern, Uri und Freibnrg flck ihre Walliser Kosten entschädigt werden; desgleichen für Ertheilung eines Fürschreibens an Landammann Schwach von Glarus in die Blinde, zs. Wenn die Antwort ans die Schreiben wegen der Kosten, welche die Beatification des sel. Bruders Klans erfordern möchte, von Rom angekommen ist, wird man sich unterreden, ivas weiter in dieser Sache zu thun sei. «». Jedes Ort soll eiugedeuk sein, den andächtigen Schwestern in Unterwaldcn nid dem Wald an ihren Klosterbau eine Gabe zu ertheilen. z». Jeder Gesandte wird berichten, lvas Seckclmeister von Noll im Austrag des Herzogs von Longueville über den dermaligen Stand seines Streites mit Bern vorgebracht hat. «js. (S. Vier ennetb. Vogteien überhaupt.) (S. n. Lauis.) Si, t. (S. n. Eilgelberg.) Zu i. Die Gesandten, welche Freiburg den 14. Mai in die katholischen Orte und zn den beiden Amdassadoren nach Solothurn zu schicken beschlossen hatte (S. Absch. 122 Amn.), berichteten den 16. Juni vor Rath, sie hätten nach Auseinandersetzung dcö Streites in den Orten erklärt, daß Freibnrg den Spruch, welchen die Vermittler zn Baden gegeben, nicht annehmen könne. Solothurn habe geantwortet, daß cö Freibnrg nicht verlassen werde; auf der nächsten Tagsatzung zn Lncern wolle man zu Nathe gehen, wie ihm geholfen werden könne. Der Ambassador Miron habe geantwortet, daß der König und er bereits an Zürich, Basel und Schaffhausen ein Schreiben zn Gunsten Freiburgö habe abgehen lassen- In den andern Orten wurde ihnen eine ähnliche Antwort wie von Solothurn gegeben. In Untcrwalden nahm ein eifriger Capnciner in einer Predigt daö Recht Freiburgs in Schutz. Zn Lueern anerbietet sich der (spanische) Ambassador zu allem Guten. (Staatsarchiv Freibnrg: Rathöprotokoll vom 14. Mai und 16. Juni 1620.) Man sehe auch in den Abschnitten Herrschafts- und Schirnwogtsangclcgcnheiteu: Landgrafschaft Thlirgau. Ii. Art. 60. Verkauf von Gcrichtsherrschaflcn. Grasschaft Sargans. t. Art. 28. Justizsachcu. Vier ennetb. Vogteien iibcrh. «kl- Art. 20. Allgemeine VerwaltungSsaeheu. Landvogtci Lanis. «I. Art. 139. Bezug von Salz und Korn. 8. „ 9S. Vcrbältuisse zu Mailand. „ 102. Justizsachcu. Schirmbogtei Engclberg. s, t. Art. 35, 36. Die Namen der Gesandten sind dem Schwyzcrcrcmplar entnommen. Juni 1620. 133 Konferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. 1«2«, t«. Jm»i (31. Mai a. K.). Staatsarchiv Zürich, «ost. XII. lüg. Ivl. SSS. Gesandte: Zürich. Hans Ulrich Wolf, Seckelmeister; Hans Georg Grevel. Bern. Franz Ludwig ^-'u Erlach, des Raths; Glado Weherinaun, des Raths. Basel. Lukas Jselin, der Jüngere, des Raths; vohann Friedrich Ryhiner, 0. II. v., Stadtschreiber. Schaffhalisen. Hans Konrad Pehcr, Statthalter. Der Markgraf von Baden hat au Zürich nnd Bern abermals das Ansuchen gestellt, die laut des ^undiüssts schuldige Hülfe für den Fall bereit zu halten, daß er von dem im Elsaß liegenden und sich täg- ^ "lehrenden Kriegsvolk, das nicht fortziehen, sondern ein offenes Feldlager bilden wolle, angegriffen ^erdcu Zürich ist der Ansicht, daß man, da der Markgraf in Folge eines von der Union ihm zuge- Mlgenen Befehls durch Sperrung des Passes auf fremdem Boden sich diese Ungelegenheit selbst zugezogen ^ U zur HUch eigentlich nicht verpflichtet sei; in Betracht aber, daß es bei dem dcrmaligen Kriege auf ^^'ierdrückung der evangelischen Religion abgesehen sei, daß die Sachen sich seit einiger Zeit anders gestaltet ^ und der Markgraf jenem Kriegsvolke den Rückzug nicht mehr zu sperren gesinnt sei, hat sich Zürich ^hchlosseu, das zu leisten, zu was es durch das Bündniß verpflichtet ist, und dem Markgrafen, wenn er ^ Uunm Landen angegriffen werden sollte, Hülfe zu schicken, insofern Bern ein Gleiches thun wolle. — Die sandten iwn Bern theilen die Ansicht von Zürich; weil aber die Sache noch nicht vor ihre höchste Gewalt ' umneu »st, sind sie darauf angewiesen, blos zu referieren. Sobald Bern einen Entschluß gefaßt hat, f ^ darüber an Zürich berichten, damit dein Markgrafen unverzüglich geantwortet werden kann, /^"ukte, von denen das Bündniß keine Meldung thut, erregen in Bern einiges Bedenken; das ^Zckchisiß derselben wird Zürich mitgetheilt und zugleich versprochen, den Bescheid darüber beförderlich Zu cröffum. — Basel und Schaffhausen würden es gern sehen, wenn das fremde Kriegsvolk aus dem ... ^d fortzöge, damit Zürich und Bern mit der Hülfeleistung für den Markgrafen verschont blieben; leicht im andern Falle in und außerhalb des .Baterlandes Verwicklungen entstehen; die beiden Städte Achten sich Msitel berathen, diesem vorzubeugen. — Die Hülfstruppen werden sich in Aarau ver- halb^" ^ Schafmatt nach Basel ziehen, da man ans diesem Wege bloS während einer ^ Stunde das solothurnische Gebiet berühren und daselbst durch keine Dörfer oder Pässe ziehen muß. sein soll davon benachrichtigt werden und alsdann dafür sorgen, wie er dem Volk den Paß in ^ -scmd verschaffe. Dieser Beschluß soll geheim gehalten werden, damit nicht da oder dort Hindernisse in ^ lb'legt werden, ü». Die vorderösterreichische Regierung hat auf das Schreiben, das man wegen ^'"brSdeten Mülhaüsischen Zusatzes an sie gerichtet ha', noch nicht geantwortet. Ohne Vergünstigung ^crd > ^^ierung iann "i>er, wie die Gesandten Basels berichten, nicht wohl Volk nach Mülhausen gebracht ^ird^^ ^uul die Pässe auf österreichischem Boden allenthalben mit starkeil Wachen besetzt sein sollen; daher »»d ^ einstweilen eingestellt. Basel wird Nachforschung halten, wie die Sachen im Elsaß stehen, halt>^ übrigen Städte davon benachrichtigen. Inzwischen soll jedes Ort seine 75 Mann gerüstet ^"ie dieß von Bern bereits geschehen ist. Und da man abermals vernommen hat, daß Mülhausen ' ^ ist gcgcil die geschehene Ermahnung vier Thore offen hält, so wird Zürich im Namen der vier 134 Juni 1620. Städte an Mülhausen schreiben und dasselbe ernstlich ermahnen, der jüngsten Verabscheidung nachzukommen und jederzeit an Basel zu berichten, was bei diesen außerordentlichen Läufen sich ereignet. «. Das Concept der Antwort auf das unbegründete Schreiben, welches der französische Ambassador wegen des Tscherlizischc» Geschäftes an die Vier Städte gerichtet hat, wird verlesen. Jedem Ort wird eine Copie zugestellt und zugleich als uothwendig erachtet, daß das Antwortschreiben in der vorgelegten Form abgehe. LSG. . Abordnung im Namen der V katholischen Orte nach Cngelberg. 1K2V, 13. Juni. Klostcrarchiv Eiigelborg. (Copie einer Urkunde.) Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Schirmortsangclegenhcitm: Schirmvogtci Engelberg. Art. 37. IÄ7. Jahrrechnung der die IV ennctbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. 1V2V, 24. Juni (auf St. Johannis Bapt). Staatsarchiv Lucern. Lauitschc und Luggarische Adscheid. Bd. VI. Gesandte: Zürich. Johann Escher. Bern. Johann Rudolf Horn. Lncern. Kaspar Mvr (Mohr?)' Uri. Jakob Striker, Seckelmeister. Schwyz. Friedrich Aielchior Beeler. Nnterwalden. NiklM^ Deschwanden. Zug. 5kaspar Brandenberg. Glarus. Sebastian Marti. Basel. Leonhard LützelmcM"' Freiburg. Jakob Bumann. Solothuru. Ursus Brnnner. Schaffhausen. Albrecht Von Waldkirch- Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaflsangelegcnheitcn: Landliogtei Llttlis. ». Art. 73. Rechnungswesen. v. Art. 179. Polizeiliches. I». „ 256. Kirchensachen -c. x. „ 131. Justizsachen. «. „ 45. Beamte. U. . 46. Beamte. «I. . 206. Zölle und Geleit. LlNldllogtei Mcildris. r. Art. 332. Geistliche Orden, Klöster. ISS. Jahrrechnung der die IV ennctbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1K2V, nach 24. Juni (nach St. Johannis Bapt.). Staatsarchiv Kncerii. LlwiSscho und Luggarischc Adscheid. Bd. VI. Gesandte: Dieselben, welche im Abschied 127. ». (S. u. Luggarus.) 1». Uri will wegen des an Straßen und Brücken in LiVincn erlitte^ Schadens den Zoll erhöhen. Die Gesandten nehmen auf ihrer Heimreise einen Augenschein des Scha^'' Juni und Juli 1620. 135 und legen ihren Obrigkeiten die Frage vvr, ob sie diese Zollerhöhung gestatten wollen, v. Melchior urti, Landschreiber von Glarus, bittet um die Ehrenwappcn für sein neuerbautcs Haus. Man stellt 'M die Gewährung seines Ansuchens auf künftiges Jahr in Allssicht. «I. (S. u. Lllggarus.) Man schc auch im Abschnitte Henschaftsangclegenhcitcii: ^"»dliogtci Lllggarus. ». Art. 109. Zollsachcn. «1. Art. S4. Justizsachcn. ISS. Jahrrechtnmgs-Tagsatzung der XIII Orte. Baden. 1620, 2». Jnni bis 13. Juli. "»lsarchin Zürich, «est. XII. IM. toi. M2, Staatsarchiv Bcr». Allg. Absch. ,V. ^4. i4. Staatsarchiv Lnccr». Absch. clv anno U!20. Bd. XIU. M St!. LandcSarchiv Schwüz. Eii>ac». Archiv iu Aara«. Gemcincidgcn, Absch. Bd. 14. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Hans Ulrich Wolf, Seckelmeister. Bern. ^ ^^lst Manuel, Schultheiß; Franz Ludwig von Erlach, Freiherr zu Spiez, des Ziaths. L ucern. Jakob Unnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Heinrich Cloos, Aiitter, Veuuer und des Raths. Uri. 'Uannel Beßler, Ritter, Laudauunann luid Pailiierherr; Rcartin Epp, des Raths, ^chwhz. Gilg Frisch- ^.^ndammann; Johannes Juderbitzin, des Raths. Unterwalde,>. Anton VvnZuben, Landammann; iMng des Raths, voil Obwaldeil; Johann Lussi, Landammann und Pannerherr, von ^"urad Ztlrlaubeu, Alt-Auunailn; Hails Andermatt, Scckelmeistcr; Haus Stallb, ^ ^ 'iurths, Glarils. Hans Heinrich Schießer, Laudauunauil; Hans Elmer, des Raths. Basel. Hans ^ Jselin, der Jüngere, des Raths; Hans Friedrich Nyhiner, Stadtschreiber. Freiburg. Heinrich ^ubiN-Ml..^ Ritter, Alt-Burgermeister; Haus Reiff, beide des Raths. Solvthuru. Weruher Saler, ^haun von Noll, des Raths. Schaffhauseu. Haus Heinrich Schwach, Bürgermeister; Pr'her, Statthalter. Appenzell. Achatins Wiser, Laildanunann, von Jnnerrhodeu; Jo- u Schlißt Laildammann, von Anßerrhoden. ^ Eidgenössische Begrüßung. — Die „ehrenhaften und weisen" David Handvt und Simon Krumeh, ^uivälte der königlich französischen Leibgarde der hundert Eidgenossen, beklagen sich, daß die Privilegien und Freiheiten der Gardeknechte von den Fermiers liild andern königlichen Officialen werden und nunmehr zum größern Theil abgethau seien. Die Gardekuechte lvttnschen, daß ^ » duech anderem Wege eine Verbesserung zu erzielen suche. Freundliche Schrci- siild deßhalb ail den König und an andere Fürsten in Frankreich früher geschickt worden waren, geblieben. — Es wird beschlossen, die Sache den beiden Obersten, Fridolin Häßi, Alt-Land- Glarlls, und Jakob Vögeli, Ritter, des Raths zu Freiburg, die ohnehin sich am französischen »ich 5" übergeben und sie mit genügenden Instructionen zu versehen, sowie mit Necommendativns- T viss ^^^rn an Ihre Majestät und dero Herrn Bruder, den Prinzen von Condö, den Grafen von ^ Luhnes, den Herrn Großcanzler, den Herrn von Bassvmpiere llnd Herrn Ambas- z» Durch dieses Mittel hofft man die Gardekuechte bei den vielfältig konfirmierten Privilegien chen. Der französische Ambassador schreibt, daß eine Fuhr Geld angelaugt sei, und daß er in 136 Juli 1620. dieser Woche den Tresorier Lyonne erwarte; nach dessen Ankunft werde die Distribution nach den Cr»' tracten, wie bisher gebräuchlich, sofort beginnen. Der Ambassadvr wünscht sodann, das; die Eidgenosse» besondere Sorgfalt und Verschwiegenheit beobachten möchten in demjenigen, was er mit ihnen verhandle, zumal was die Nachbarn und gemeinen Bundesgenossen betreffe. Briefe, welche der Ambassador deßhe^ geschrieben, seien von den Amtleuten nicht immer geheim gehalten worden. sDas Schreiben des Ambassadr^ ist datiert: Solvthurn, 29. Jnni.j — Mit Befremden vernimmt man, daß das angekommene Geld blos nach den Cvntracten vertheilt werden soll, daß dagegen' der ausstehenden und verfallenen Forderungen der Obnß' keiten gar nicht gedacht werde. Um von den früher gefaßten Beschlüssen nicht so har „spöttlich" abzuweichen soll dem Ambassador geschrieben werdeil, man habe verstanden, daß eine Fuhr Geld angekommeil sei, ^ unter die Obersten und Hauptleute vertheilt werdeil solle. Weil trotz vielfältigeil Versprechungen den Obr>ü' keiten keine Satisfactivn zu Theil geworden sei, so habe man allen Grund, die beschlossene Gesandtschai abgeheil zu lassen; der Ambassador werde ernstlich ersucht, dahin zu wirken, daß längstens bis Endels tigen Monats September den Obrigkeiteil „ein Vermögen geschafft" und von nun an immer zwei Pensum'»' eine alte und eine neue, ausbezahlt werden. Daß Briefe anderswohin communieiert worden seieil, dav»» wisse man nichts; falls es wirklich gescheheil sein sollte, habe man kein Gefallen daran. Für den Fc^' daß die Zahlungen bis zu dem bestimmten Termin nicht erfolgen, wird zum voraus vereinbart, ans der XIII Orte eine einfache Botschaft, nicht stärker dann selbdritt, nach Frankreich zu schicken. Zürich alsdann eine allgemeine Tagleistnng nach Badeil ausschreiben und jedes Ort seine Gesandten mit volle»' Befehl dahin abfertigen, damit dieselben sofort nach Frankreich abreisen könneil. B. Lucern bittet um stcr und Wappen in sein Schützeilhaus, das an der Stelle des abgebrannten erbaut worden ist. «?. ^ katholischen Glarner wünschen, daß die mit ihren Landlenten bestehenden Mißverständnisse beseitigt werde»' sie bitteil daher um unparteiisches Recht. Wolle man zuvor eine gütliche Vergleichung versucheii, so ha^' sie nichts dawider; für den Fall aber, daß dieselbe erfolglos bleiben sollte, wünschen sie, daß die welche von den Parteien erbeten würden, Vollmacht haben, alsdann in der Sache rechtlich zu sprecht Die evangelischen Glarner hätten es gern gesehen, wenn die letztes Jahr besprochene Abordnung stattgefw'^ hätte. Als freier Ort der Eidgenossenschaft protestieren sie gegen die verlangte Rechtshandlung; man aber geneigt sein, jene Abordnung zu ihnen zu schicken, so werde dies; ihren Obern nicht mißfall und sie zweifeln nicht, daß man sie dann bei ihrem Landbuche und ihren Rechten schützen werde. Ltlich Orte halten es für rathsam, auf das Recht dießmal zu verzichten; dagegen sollen nach Inhalt des auf ^ jähriger Jahrrechnung gemachten Abschiedes Abgeordnete von Lucern und Zürich auf Verenä nach Glc»»' gehen und eine Vermittlung versuchen. Bleibe dieses Mittel erfolglos, so werde, man auf nächster ^ leistung nach angehörter Relation in der Sache erkennen. Die katholischen Orte wollen den katholisch Glarnern zun; Recht verhelfen. Die Parteien sollen aus den beiden Städtpn Ehrensätze ernennen; haben zu Aufaug künftigen Septembers nach Glarus zu gehen und daselbst nach Anhörung des Ländlich" der Gewahrsame und der beiden Parteien die Vermittlung zu versuchen. Ist die Unterhandlung erfolgt so werden sie in der Sache rechtlich handeln und dieselbe entscheiden. Die Gesandtschaften Zürichs und Ä»r»" ohne Instruction für die Nechtsöffnung, protestieren dagegen; dessenungeachtet wird durch die Mehrheit kaum, daß die rechtliche Proeedur stattfinden solle, falls die Vermittlung erfolglos bleibe, v. Obwa^ bittet um Fenster und Wappen in sein neucrbautes Schützenhaus, ebenso der Wirth zur Ztrvne in Zürich sein Haus. L. Lucern bringt vor, bei der im März wegen des Tscherlizischen Streites gehaltenen ConfereuZ Mai 1ö20. 137 Bürgermeister Nahn sich verlauten lassen, er habe gemessenen Befehl erhalten, so daß ihm „Hände und Füße gebunden seien" und nicht zu freundschaftlichen Mitteln geschritten werden könne. Im Namen der katholischen Drte wünscht Lucern zu erfahren, welchen Zweck diese Aeußeruug gehabt habe. Bürgermeister Holzhalb stellt die Sache in Abrede. — Freiburg wiederholt seine Klagen wegen des Tscherlizischen Handels. Nachdem Bern in eine Abordnung der eilf Orte zur Vermittlung nicht eingewilligt habe, sei eine andere von den duü Städten erschienen. Als diese aber zu billigen Unterhandlungen hätten schreiten wollen, habe man mit Bedauern vernommen, wie Bürgermeister Nahn bei der in? März gehaltenen Cvnferenz sich geäußert und seine Stimme dahin abgegeben habe, Freibnrg solle von der Instanz abstehen vder das Recht vermöge des Burgrrchts nach Inhalt des eidgenössischen Rechtes annehmen, welcher Meinung die Sätze von Bern nachsteigt stim. Freiburg bittet, man möchte das in Ausführung bringen, zu was man sich anerboten habe, ferner rügt es, daß ii? den? Abschied der gehaltenen Cvnferenz mehr enthalten sei, als in Gegenwart der steiburgischm Gesandten vorgebracht worden sei; Freiburg habe Befehl, dagegen zu protestieren. — Berns Gesandtschaft, welche nicht erwartet hat, daß hievon etwas vorgebracht werde, ist ohne Instruction. Was dw Sätze verhandelt hätten, sei ordentlich in die Abschiede niedergelegt worden, und dabei solle es sein Vereiden haben. — Da es verlautet, daß man auch an ander,? Orten ii? den Vogteien über die Religion emehr«? lassei? wolle, so bitten die katholischen Orte Zürich, mit Bern zu rede», daß es bis zu Austrag Sache alles ruhig verbleibe?? lasse; für ebendasselbe wollen sie sich ihrerseits bei Freibnrg verwenden. Sätze erhalten Befehl, auf nächste Tagleistnng sich der Sache weiter anzunehmen und, was versprochen Word«, fti, ins Werk zu setzen. U. (S .U .Baden.) kls. (S. n. Nheinthal.) i. (S. u. Thnrgau.) Ii. (S.u. ^hcinthal.) 1. (S. n. Thnrgau.) in. Uri beklagt sich, daß seinen Lnndlenten, welche in? Gebiete von Bern kaufm, ein neuer Zoll vder ein Trattgeld abgefordert werde. Die Gesandtschaft Berns ist ohne Instruction, behauptet aber, daß derselbe schon bei achtzig Jahre» bestehe. Verhandlungen der katholische?? Orte. I». Obwalden und Svlothnrn bitten ?»>? Fenster und Wappen in ihre nenerbanten Schwesterhänser. Obwalden bittet um Fenster und Wappen ii? die renovierte Pfarrkirche zu Lungern. Z>. Zwischen der ^iudt Zug und den? äußern Amte ist wegen des Beifitzes auf den Jahrrechnungen Mißverständnis! entstan- sM man schreibt deßhalb an das äußere Amt, daß es dieses Mal seine Gesandten neben den übrigen sttzen lusstn möchte, daß man nach Vollendung dieser Tagsatznng durch eine Chrenbvtschaft mit beiden Thesau reden werde; unterdessen möchte man alles ruhig bleiben lassen. (S. n. Bade??.) r. (S. ?>. Thur- st^u.) 8. u. Sargans.) Ä. (S. n. Thnrgau.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnhcitcn: ^Udgrasschnft Thurgan. i. Art. 67. Verlans von Gcrichtsherrschaften. I>. Art. 2. Beamte. I. „ 176. Gotteshäuser, Klöster. t. „ 476. Gotteshäuser, Klöster, ^»dvontci Nl,cintl,al. I». Art. 176. Personelles. It. Art. 106. Handel und Verkehr. ^sschl?Ü Sargaiis. Art. 62. Rhein. ^'Mchiift Bndcn. Art. 36. Abzug. 1- Art. 173. Localcs. i» aus dem Bcrncr-, i> <« aus dem Lnccrncr-, r ans de», Schwyzcr-, 8, < ans dem Aarancrcrcmplar. 18 138 Juli 1620. ISO. Conferenz von Lucern, Un, Schwyz und Nidwalden. Altorf. 3. TtantSarchiv Lncer». Msch. do -vnno 1l!SV. Bd. XUI. toi. Iii, Gesandte: Luceru. Gilg Fleckenstein. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Statthalter; Melchior Megnct, Landshanptmann; Heinrich Trösch, Alt-Landammann; Walther Baldegger, Landsfähnrich. Schlvyz. Heinrich Neding, Alt-Landammann icnd Pairnerherr; Sebastian Abyberg, Statthalter; fJohannj Abyberg, des Raths. Nidwalden. fJohann?j Zeiger, Statthalter; Kaspar Leu, des Raths. M,. Etliche Bedrängte und aus den Bünden Vertriebene, ungefähr 700 redliche Soldaten, wollen durch die Herrschaften Bellenz, Riviera und Bollenz nach den Bünden ziehen; der Commissarins zu Bellenz hat deßhalb Rath begehrt. Einerseits sehen die Gesandten^in, daß der katholischen Religion geschadet würde, wenn man den Paß verweigerte, andrerseits daß, wenn man den Paß offen bewillige, man den Evangelischen gegenüber sich zu verantworten haben würde. Man läßt daher dem Eommissarins mündlich mittheilen, daß er den Paß gestatten solle, aber als wenn er für sich selbst und ohne Vorwissen der Orte handle. Der Durchzug soll geheim, mit unterschlagenen Fähnlein und in guter Ordnung geschehen. Damit man bei Zürich sich so viel als möglich ausreden könne, soll dem Conimissarius, als wenn aller Ernst dabei vorhanden wäre, geschrieben werden, den Durchzug bei Ungnade nicht zu gestatten. Da auf der dermaligeü Jahrrechnung zu Baden von den evangelischen Städten deßhalb ein Anzug gestellt werden könnte, soll den Gesandten der katholischen Orte der Verlauf schriftlich mitgetheilt werden, damit sie sich darnach zu verhalten wissen und ihrem hvchweisen Verstand nach verantworten können. Falls Zürich begehrt, Schiedleute in die Bünde zu schicken, sollen die Gesandten nicht einwilligen, sondern die Sache in den Abschied nehmen- slv. An Zug soll entschuldigungsweise geschrieben werden, daß man es wegen Eile auf diesen Tag nicht habe einladen können. Künftig sollen die Tagsatzungen der fünf katholischen Orte in dergleichen Fällen nach Gersau angesetzt werden. «. Sollte in den Bünden ein Angriff geschehen, so ist zu vermnthen, daß Zürich zuziehen wird, wie man Bericht hat, mit 2000 Mann. Schwyz fragt deßhalb um Rath, wie es sich in solchem Falle zu verhalten habe, und was jedes Ort zu thnn gesinnt sei. Lucern erklärt, daß seine Obrigkeit schon früher eine bestimmte Anzahl „ausgenommen", wobei es sein Verbleiben habe. Die Gesandten von Uri und Nidwalden, deßhalb ohne Befehl, nehmen die Sache in den Abschied, geben aber gute Vertröstung. Obwalden soll von diesem allem benachrichtigt werden, «i. Schwyz erhält den Auftrag, den Abt von St. Gallen zu crmahnen, auf sich und die katholischen Orte ein treues Aufsehen zu haben, falls Zürich denen in den Bünden mit thätlicher Hülfe beistehen wolle. «. Lucern will des Passes halber sich nicht erklären, sondern die Sache den drei Orten überlassen, welche dieselbe zunächst berühre. Juli 1620. 139 1S1. Conferenz von Uri, Schwyz nnd Nidwalden. Brunnen. 1629, 19. Juli. LandcSarchi» Dchw»,?. Gesandte: Uri. Heinrich Ztun Vrnnneii, Statthalter; Melchior Megnet, Alt-Landammann und Lands- l'anptinann. Schwyz. Gilg Frischherz, Landammann; Heinrich Neding, Alt-Landammann nnd Pannerherr; Christoph Schorno, Alt-Statthalter; Joseph Grttninger, des Raths; Johann Abyberg, des Raths. Nidwalden. Johann Lnssi, Laudaunnaun und Pannerherr; Kaspar Leu, des Raths. Eine Anzahl Volk aus Bünden, Anhänger der Prädicanten nnd des Strafgerichts, ist in das Misoyer- thal gezogen nnd hat die drei Geineinden daselbst zwingen wollen, die Urtheile des Strafgerichts zu bekräf- ^gen. Diese Gemeinden haben den CvmmissarinS zu Bellenz um Hülfe angegangen, dieser aber hat sich Schwege» an die Orte gewandt. — Bei der Berathnng dieser Sache wird hervorgehoben, das; Bern 2000 Mann gerüstet habe, um den Bündnern durch das Wallis zu Hülfe zu ziehen; das; auch der Commissarins zu Vellen; ^uech zwei Eilboten ebendasselbe berichtet habe; das; in Folge dessen Nri den Paß zu Ursern und im Mayen- chnl bereits besetzt, für Verstärkung gesorgt »nd die von Bellen;, Niviera und vvn Livinen ermahnt h'B'c, sich tu Bereitschaft zu setzen, um sofort zu Hülfe kommen zu könne». Dem Commissarius zu Bellenz ^ud besohlen, die Schlosser gut zu verwahren, bei der Moesabrücke und bei Lnmino Wachen aufzustellen, ^us den regierenden Orten Volk in die Schlösser nach Vellen; zu schicken, wird einstweilen nicht für gut fachtet; jedoch soll jedes Ort 50 Mann in Bereitschaft halten, welche im Fall der Roth abgesandt werden g>»ic». Den Bundesgenossen im Thale Nnffle (Misox) von Seite der Obrigkeit die begehrte Hülfe zu schicken, ^ud nicht für rathsam gehalten; die Sache soll aber ans der bereits angesetzten Tagleistung zu Lucern zur Sprache gebracht werden. Conferenz der VII katholischen Orte. Lucern. 1929, 22. Juli. Staatsarchiv K5ucern. Nbsch. ; und mündlichen Berichte an, insbesondere die des Boten der Vertriebenen. Man vernimmt daraus mit Gancrn, das; der Anschlag theils wegen Saumseligkeit und Uneinigkeit des aufgebrochenen Volkes, theils 140 Juli 1620. wegen Zaghaftigkeit und Mißtrauens unter den Katholischen in den Blinden selber mißlungen sei, nud daß die Vertriebenen jetzt in noch größerem Elend sich befinden als früher, da die Gegner alle Strenge gegen sie anwenden, um die katholische Religion zu vertilgen. — Mau ist der Ansicht, daß Uran in diesem hochwichtigen Geschäfte, bei dem es sich um die Erhaltung der wahren Religion handelt, nicht unthätig sein könne, weiß aber, daß Zürich und Bern ihre Leute in Vereitschaft halten, um die katholischen Orte von einem Zuge zurückzuhalten. Deßhalb wird für passend erachtet, den Ambassador Casati anzufragen, was er zu thun gesinnt sei, und welche Hülfe man von ihm zu gewärtigen habe, zugleich auch den Ambassador Miron um Rath zu fragen. — Casati will keinen endlichen Entscheid geben, verspricht aber alles Gute und theilt mit, daß er im obern Bund wegen dieser Gefahren eine eigene Person habe und bei der ersten Erhebung der Fähnlein die Katholischen mit Geld und Munition unterstützen werde. Statthalter Zum Brunnen und 'Stadtfähnrich von Noll werden ersucht, mit dem französischen Ambassador zu reden; auf deren Bericht hin wird die Entscheidung, ob man den Krieg unternehmen wolle und „an was für Orte man sich abtheilen wolle", verschoben. — Inzwischen wird nach dein Gutachten des Herrn Casati auf Ratification der Obrigkeiten hin beschlossen, von den drei alten Orten einen Zusatz von 300 Mann nach Vellenz zu Verwahrung der Pässe und zu Verhütung eines plötzlichen Einfalls zu legen. Den Amtleuten soll ein Patent an die Landvögte ertheilt werden, damit diese nöthigenfalls noch mehr KriegSvolk aufbieten können; zugleich wird ihnen auch gestattet, die zwei Feldstücklein der Landschaft Livinen zu gebrauchen. An den Haufen im M- soxcrthalc sollen von den drei Orten Gesandte abgeschickt werden, um zu vernehmen, warum sie mit solcher Macht an die Grenze gezogen seien, und ihnen mitzutheilen, daß man dadurch veranlaßt worden sei, ebenfalls Volk an die Grenzen zu legen. Zürich wird von der Absendung des Volkes und der Gesandtschaft Mittheilung gemacht und daran die Beschwerde darüber geknüpft, daß es in Bereitschaft sei, mit Volk in die Bünde zu ziehen. Es wird auch für ratbsam erachtet, daß sich die beiden Ambassadoren an einem passende» Orte zusammenfinden und über dieses Geschäft sich vereinbaren, damit man von ihnen desto bessere Anleitung erhalten könne. I». Alis die Anfrage des LandvogteS zu Sargans wegen Aufstellung von Wache», und wie er sich wegen des Freiherr»? von Tiefenbach zu verhalten habe, wird geantwortet, er solle an die nothwendigen Orte gegen die Blinde hin Wachen verordnen, doch mit so wenig Kosten als möglich. M Betreff des Freiherrn von Tiefenbach solle er dem Grasen von Eins mittheilen, daß er seine Leute gerüsü't halte und, sobald jener aufbrechen wolle, auf ihn greife und ihn zu seinen Händen bringen lasse. (S. auch »> Sargaus.) v. Die Katholischen zu Glarus begehren Rath, weil ihrem Orte von den Bündncrn, welche ausgezogen seien, eine Mahnung zugegangen sei und die Neugläubigen sie zwingen tonnten, mitzuziehe»' Mau antwortet, sie sollen, da die fünf katholischen Orte sich nicht thätlich einmischen »vollen, sich neutral verhalten, damit nicht andern Orten Ursache gegeben werde, auch aufzubrechen und dadurch in der ganze» Eidgenossenschaft ein Aufruhr entstehe. «I. Hauptmann Anton Quarten will beim Papste um Sachen anhalten, welche die katholische Religion im Wallis befördern könnten. — Es wird ihm ein Fürschreiben a» den Papst und etliche Cardinäle bewilligt, ohne jedoch aus einzelne Punkte einzugehen, v. (S. u.Lauis.) t. Freundliche Danksagung Freiburgs für den bewiesenen Beistand in den? Streite mit Bern. Die Obrigkeiten werden darauf bedacht sein, daß die gefaßte Berathschlagung auf der Jahrrechnung zu Baden i»s Werk gerichtet werde, und „daß auch mit einem guten Rath begegnet werde". (S. u. Engelberg') I». Der Gesandte von Zug wird ersucht, bei seinen Herren und Obern sich für die Bezahlung der in das Wirthshaus zu Werthenstein verehrten Ehrenschilde und Fenster zu verwenden. Juli 1620. 141 Man sehe auch in den Abschnitten Hcrrschasts- und Schirmortsangclcgcichciten: Grafschaft Sargans. 1». Art. 29. Jnstizsachcn. aadbogtei Lanis. v. Art. 200. Bezug von Salz und Korn. aiirmtiogtci Engclberg. k- Art. öS. Die Rainen der Gesandten, sowie I» sind dem Zugcrcrcinplar entnommen. ^^nfereuz von Zürich und Bern mit Abgesandten von Straßbnrg und dem Markgrafen von Baden. Basel. 162«, 2«. Juli (16. a. K.) Staatsarchiv Zürich. JnstrucNmicnlmch. liest. XII, w. kol. SN. ^ Diese Conferenz wurde zusainmenbcrufen in Folge des Hittssbegehrcns, welches Straßburg an Zürich und " kraft seines 1588 mit diesen beiden Städten geschlossenen Bundes hat ergehen lassen. — Zürich instruiert ^rc Gesandten, Hans Ulrich Wolf, Scckelmcister, und Hanö Georg Grcbcl, sie sollen sich zuerst mit denen von " unterreden. Entschließt man sich, Kricgsvolk abzuschicken, so müsse Straßburg jetzt den vollen Sold bc- ^ denn mit dem früher stipulierteu Solde sei nicht mehr auszukommen. Ferner müsse man sich bcrathcn, so nehmen wolle. — Wenn der Markgraf von Baden noch Erläuterung dcS Bündnisses begehrt, ^ erklärt werden, daß die beiden Städte, wenn er angegriffen werden sollte, leisten werden, was das Büud- don ihnen verlange; wenn man aber wegen eigener Gefahr im Vatcrlande daran verhindert werde, so man es nicht übel aufnehmen. Schließlich soll Basel, wenn es auch mit Bünden nicht in einem uissc Geldbeitrag an die dahin abzuschickende Hülfe angegangen werden. — Der Abschied ^ hat sich nicht vorgefunden. Conferenz der V katholischen O.te. Gersau. 162«, 2». Juli. Stttatölirchiv Lucern. Absch. clo unnn 163«. Bd. Xlll. tot. 132. Lattdeöarchiv Schwhz. ^ Gesandte: Lucern. Jakob Soititeuberg, Ritter, Schultheiß und Pauuerherr; Heinrich Cloos, Ritter, uier. u^-j Entautiel Beßler, Ritter, Laudainmaun und Pauiterherr; Johann Konrad von Beroldingen, Alt-Landamnunnt. Schwyz. Gilg Frischherz, Landantiuann; Heinrich Reding, Ziitter, Alt-Land- ^ug„n und Panncrherr; Martiil Betschart, Statthalter. Untcrwalden. Melchior Jmfeld, Ritter, aininanu und Pannerherr, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landanunanit lind Pannerherr, von " Calden. Zug. Niemaitd. Uri hat diese Zusanuneukunft ausgcschriebeit wegen der aus den Bündelt eingelangten Berichte und de?^« ^ Verhaftung des Frciherru von Tiefenbach durch den Landvogt zu Sargaus. Das^ Schreiben ^ Lauhhogtcs, die Beschwerde des Freiherrn, das Auslieferungsgesuch des Erzherzogs Leopold, sowie eilt H^werdeschreiben Zürichs werden verlesen. Um Weitläufigkeiten enthoben zu sein, hätte man gewünscht, 142 Juli 1620. daß der von Tiefcnbach seine „Badmfahrt anderswohin" und zu anderer Zeit unternommen hätte, oder de" er an einem anderen Ort verhaftet worden wäre. — Nach reiflicher Erwägung der Sache läßt man de" Herrn Alphonso Casati anfragen, ob er, falls die Uebergabe bewilligt werde, Mittel wisse, mit dem Gefangene" fortzukommen; zugleich spricht man die Erwartung aus, vou dem Hause Oesterreich nicht im Stiche gelass"" zu werden. Der Ambassador antwortet, daß bereits Vorsorge getroffen sei und giebt die tröstliche Versicherung, daß er nach Vermögen gegen männiglich den Schaden abwenden werde. Man befiehlt Hiera»! dem Laudvogte, den Freiherrn und dessen Diener sammt allen Schriften den österreichischen Verordne» gegen Abtragung der Kosten auszuliefern, die übrige Bagage aber bis auf weitereu Befehl der regierend"" Orte zurückzubehalten. Die Antwort an Zürich wird bis zu der bereits nach Baden ausgeschriebenen Tag' satzung eingestellt. ?». In Betreff des Spans zwischen der Stadt Zug und den äußern drei Gemeind"" wegen des Beisitzes auf der Jahrrechnung soll jedes Ort für den Fall eines Anzuges seine Gesandten »a^ Baden instruieren, die Aenßern entweder durch Schreiben oder durch Gesandte zur Ruhe zu weisen. der nach Baden ausgeschriebenen Tagsatzung soll Zürich und den übrigen neugläubigen Orten zu S""" gelegt werden, man hätte gewünscht, daß sie, sowie auch die Vündner die wohlgemeinten Warnungen, welch" ihnen durch Schreiben und Gesandte zugekommen seien, besser berücksichtigt nud den Vertriebenen zu d""' begehrten Recht und also allen Theilen zur Ruhe verholfen hätten. Um die Empörung zu stillen, möchl" man den Vertriebenen zum Recht verhelfen und zu diesem Zwecke einen Versuch durch eine Gesandtschaft v»" allen Orten machen, da die fünf katholischen Orte mit den zehn Gerichten nicht verbündet seien. Soll" der Einfall von Bellenz her zur Sprache gebracht werden, so werden die regierenden Orte eine gute l5>"' schuldigung vorzubringen wissen, «i. Da aus dem Ausschreiben der Tagsatzuug hinlänglich abzunehmen daß Zürich entschlossen sei, mit Volk in die Bünde zu ziehen, und der Aufbruch schon während der T»S' satzung vor sich gehen könnte, so wird man sich erklären, warum man den Paß nicht gestatten könne. T" Zürich von denen angesprochen werde, welche Gewalt brauchen, die katholischen Orte von denen, welch" immer um unparteiisches Recht anhalten, so solle Zürich ermahnt werden, ruhig zu bleiben und beiden Ä"" len zum unparteiischen Rechte zn verhelfen; zugleich soll erklärt werden, daß man, wennes durch die Landes katholischen Orte mit Gewalt den Durchpaß nehmen wolle, diese Gewalt mit Gewalt abtreiben werde. uöthigenfallS Widerstand zu leisten, soll Lucern 600, Uri 200, Schwhz 500, Ob- und Nidwalden je ^ Zug 400 Mann ausheben, mit Hauptleuten versehen und auf erste Mahnung zusammenziehen. Meiling""' Baden, Vremgarten, Napperswhl und die Freien Aemter sollen ermahnt werden, wachsam zu sein und !»h mit Proviant und Munition zu versehen. Freibnrg und Solothnrn werden von diesem Beschlüsse in niß gesetzt und ebenfalls ermahnt, sich gefaßt zu machen. Die gemachte Abtheilung svll bei Eiden g"l)"'"' gehalten werden. fZug, welches bei dieser Conferenz nicht repräsentiert ist, hat sich durch Schreibe» schuldigt und erklärt, daß es sich von den übrigen Orten nicht sönder» wolle.j Die Namen der Gesandten sind dem Schwyzerexcmplar ciNnvmmcn. Juli 1620. 143 ISS Konferenz der evangelischen Städte und Orte. Aarau. 1K2«, 30. J«li (20. a. K.). StaatSarchiu Zürich, «vst. XII. i.is. t'ol. s?o. 6iesandte: Zürich. Haus Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Heinrich Bräm, Statthalter. Bern. ^ »tv» vvii Graffenried, Seckelmeister; Niklaus von Mülinen, des Raths. Glarus. Heinrich Elmer, Panner- und des Raths. Base l. Hans Jakob Burckhardt, Lukas Jselin, beide des Nathes. Schafft) a nsen. ^'urad Peher, Statthalter! Jeremias Peher, beide des Raths. App.euzell-Auß errhvden. Johannes Landannnann. Stadt St. Kalten. Sebastian Schobinger, Aleck. Dr., des Raths. »5. Wegen der äußersten Roth und Gefahr, in welcher sich die III Bünde durch die gransamen „mordt- I" Practiken" ihrer Banditen und Widersacher') befinden, haben dieselben schon zu wiederholten Malen ), ^rn iu>d Glarns um eidgenössische Hülfe ersucht. Jetzt halten sie abermals um eilende Hülfe an ^ üWen Zürich etliche Berichte, die ihnen wegen drohender Gefahren aus Bellenz, Throl, Etschland und . . '^eren Orten zugekommen sind.-) Zürich und Bern sind entschlossen, den III Bünden mit Hülfe bei- Zürich drei, von Bern sieben Fähnlein, jedes mit 300 Alaun besetzt, im Namen um ^ ^zuschicken. Glarus verspricht, alle mögliche Hülfe zu leisten und an den ihm zuständigen Fähren ^ ')chein gute Borsorge zu treffen. Die drei übrigen Städte und Orte, die mit den III Bünden in keinem ^und»ig liehen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß dasjenige, was jetzt in den III Bünden vorgehe, ^ Generalconspiration gegen die Evangelischen angesehen werden müsse, und daß sie das Ihrige auch bei- Achten. Die Gesandten der übrigen Städte und Orte haben wegen der Hülfe keinen Befehl, hoffen Zuversichtlich, daß ihre Herren und Obern sich so benehmen werden, wie es Neligionsverwandten zu- ) Appenzell und St. Gallen bitten um getreues Aufsehen wegen der Drohungen, die seit einiger Zeit sie von ihren Rachbarn ausgestoßen werden. Für den Fall, daß die katholischen Orte, wie das Gerücht >»it" ^ Bünden zuziehenden Bolk den Paß sperren wollen, wird von Zürich und Bern abgeredet, Gelegenheit auszuziehen, den Paß von Zürich aus gütlich zu versuchen, und wenn ihnen derselbe hi»/^ ^wdeir sollte, im Ramen Gottes Gewalt zu brauchen und bei dieser billigen Sache alle Gefahr h/^'üüetzen. Die Gesandten mehrerer Orte führen den beiden Städte» zu Gemüthe, ob es nicht besser zu ^ --ü'Zug bis nach der badischen Tagleistung zu Hinterhalten." ES wird für nothweudig erachtet, gc>, ^ ^wviairt und der Munition, welche Zürich bereits in die Bünde geschickt hat, noch weitere Sendun- ^ist/"^" schicken, damit die Soldaten ihren nothwendigen Unterhalt haben. Auf die nächste Tag- ^ ^aden soll jedes Ort seine Gesandten darüber instruieren, wie man einander beistehen wolle, falls das l>cr '^wt feindlich angegriffen werden sollte, damit man sich nicht erst, wenn es zu spät ist, "üisse. Zürich theilt ein Schreiben mit, das der französische Ambassador wegen der bündnerischen SackZürich geschickt hat. Mit Bedauern ersieht man daraus, daß der Ambassador sich in dieser H>ir''t" ^ srüles Königs Interesse nicht'wenig berührt, auf Seite der Banditen und ihrer Anhänger stehe. steh^P mündlich oder schriftlich autworten und ihm die Wichtigkeit der Sache gründlich zu verein Schaffhausen theilt mit, daß die evangelischen Bürger zu Dießeuhofen gar sorglos seien. ^ wird ersucht, sie durch ein Schreiben zu guter Sorgfalt und Wachsamkeit zu ermahnen. 144 August 1620. Zu »'). Berichte über den Mord von Tirano und Tell sTcglioj im Zürcherarchiv Tr. 69. 4. 11- Zu »2). Zürich hatte schon den 25. Juli (15. a. K.) beschlossen, Hau« Georg Eschcr und Leonhard Holzhalb nach Bünden zu schicken, um sich nach dem Stand der Dinge und der Notwendigkeit der Hülfe zu erkundige"' (Staatsarchiv Zürich dost. Xll. 12. kol. 345.) Gcmeineidgenösslsche Tagscchimg der XIII Orte. Baden. 1«20, 3. bis 3. Angust. Staatsarchiv Zürich. vc,:t. xil. iS9. koi. Z»s. Staatsarchiv Lucerii. Absch. iw »„no 1020. Bd. Xlll. koi. Z-tS. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Vnrgernicister; Heinrich Bräm, Statthalter; Hans Wolf, Seckelmeister; Hans Georg Grebel, des Raths. Bern. Anton von Graffenried, Seckelmeister; Thormanil, Hofmeister zu Königsfelden. Lucern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerher"! Heinrich Cloos, Ritter, des Raths; Rudolf Pfhffer, Ritter, des Raths. Uri. Emanuel Beßler, Ritter, La"b' aminaiin und Pannerherr; Hans Peter von Noll, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Gilg Frischhck' Landammann; Heinrich Ncding, Alt-Landammann und Pannerherr. Unterwalden. Melchior Jmft^ Ritter, Landauunann und Pannerherr, von Obwalden; Jvhanii Lussi, Ritter, Landammann, von Nidwaldck' Zug. Konrad Zurlauben, Alt-Ammann; Hans Meyer, Seckelmeister; Beat Jakob Meyenberg, des NaO' Glarus. Hans Heinrich Schießer, Landammann; Hans Heinrich Schwartz, Alt-Landainmann. Basi^ Jakob Burckhardt, Hans Lukas Jselin, beide des Raths. Freibiirg. Johann Reiff, Franz von ÄM beide Burgermeister. Solothnrn. Wernher Saler, Schultheiß; Johann von Roll, Stadtfähnrich. Selcht Hausen. Hans Heinrich Schwartz, Bürgermeister; Hans Kvnrad Peyer, Statthalter. Appenzell. Ach^' Wiser, Landammann, von Jnnerrhoden; Johann Schuß, Landammann, von Außerrhoden. Eidgenössische Begrüßung. — Bürgermeister Nahn bringt vor, seit etlichen Jahren hätten sich den III Bünden vielerlei Ungelegenheiten erhoben, indem der Eine meine, er thue Recht, der Andere es geschehe ihm Unrecht. Die Sache sei so weit gekommen, daß etliche Verbannte sich an fremde Potent'^ gewendet und mit deren Hülfe ins Vcltlin eingedrungen seien. Dort hätten sie unerhörte Gewaltth^ verübt, so daß gemeine III Bünde veranlaßt worden seien, „die Fähnlein zu lupfen", damit sie mit ihrer Bundesgenossen dagegen einschreiten könnten. Die Blinde hätten Zürich, Bern und Glarus um ersucht, namentlich dcr Zchngerichtcnbund, welcher der Mehrzahl nach reformierter Religion sei, um sich einen Ueberfall zu schlitzen, wie ein solcher eben schon im Engadin und im Münsterthal stattgefunden ^ Zürich ist entschlossen, Hülfe zu leisten, jedoch blos zur Defension der bedrängten Lande und um das wieder an die Bünde zu bringen. Die durchziehenden Truppen hätten Befehl, niemanden zu molesti"^ und alles freundlich zu bezahlen, weßhalb man ihnen, wie zu hoffen sei, kein Hinderniß in den ^ legen werde. — Bern, nach Inhalt der geschwornen Blinde um Hülfe ersucht, erklärt sich wie Zürich' ^ Die katholischen Orte begehren einen „Verdank" bis zum folgenden Tag, welcher ihnen gestattet wird. ^ der folgenden Zusammenkunft eröffnet Bern, daß feine Truppen durch Sargans ziehen werden; es hofft, werde dieselben nicht verhindern. Denjenigcn Orten, die durch Berns Lande ihren Bundesgenossen zuziehen wollen, sei der Paß jederzeit gestattet worden. — Der französische Ambassador, Robert August 1620. 145 und der Ainbassador tu deu 11t Bünden, Guefsier, lassen eine» schriftliche» Vortrag verlese». In deinsel- wird von der bewaffnete» Intervention einzelner Orte abgerathen und statt derselben die Absendnng hier geineinsainen Botschaft zu Untersuchung der Sache empfohlen, „in die III Blinde zu beruhigen und h Fortgang der Rebellion im Veltlin anfzuhalten. Als Gründe werden angeführt, daß durch die bewaffnete Hülfeleistung die Sache nur noch schlimmer gemacht und das Mißtrauen, welches unter den Orten wegen Ungleichheit der Religion bestehe, noch vermehrt und leicht etlichen Fremden Anlaß gegeben würde, in us Land zu kommen. Alan solle den Büudnern anbieten, sie zu Beilegung des Streites in Konferenzen anzuhören; der König wolle dann auch seine Gesandten zugleich mit denen der Orte zn ebendemselben Zwecke abschicke», — Im Namen der sieben katholischen Orte antwortet Schultheiß Sonnenberg auf die Zürich und Bern gethanen Propositionen, sie bcdauren, daß man sich 1618 über ein gemeinsames Schreiben oder eine gemeinsame Botschaft nicht verständigt habe; denn ohne Zweifel wäre damals etwas Miltes allsgerichtet worden. Dadurch, daß jeder Theil besonders eine Gesandtschaft in die Blinde geschickt habe, ftj uicht allein nichts ausgerichtet worden, sondern die Parteien seien noch mehr gegen einander M'eizt worden. Obgleich die katholischen Orte von dem einen Theil um Hülfe ersucht worden seien, hätten nicht einwilligen wollen, weil sie glauben, daß durch solche Particularhandlung nicht geholfen werde; um so weniger hätten sie sich versehen, daß Zürich und Bern von sich aus vor Vollendung dieser Tag- 0imng HUft schicken würden. Ihre Herren und Obereil halten eineil solchen Zuzug für gefährlich, weil „fremde Umliegende" veranlassen konnte, sich mit Macht der Sache anzunehmen. Leicht möchte es zu ^uwin Religionskrieg kommen. Daher wünschen sie, daß die beiden Städte mit dein Aufbruch innehalten "ud mit ihnen auf bessere Mittel bedacht sein möchten; sie ihres Theils schellen keine Mühe und Arbeit Und keine Kosteil, wenn nur dem Uebel gesteuert werden könne. Auch sie seien zum Theil Buudesverwandte Zw Hl Bünde, lnld es thäte ihnen leid, wenn ein Glied der Eidgenossenschaft von Fremden beherrscht oder ^ beste Theil davon genommen würde. Die bereits aufgebotenen Truppen könnten, wie das früher auch fchmi einmal geschehen sei, wieder abbestellt werden. Wegen des von Bern begehrten Passes haben die ^ ^'sandten keinen Befehl. Sollte, wie verlaute, Gewalt gebraucht werdeil, so protestieren sie dagegen; was urans entstehen könnte, wird jeder Verständige einsehen. Sie bitten nochmals, mit ihnen die gelindern uud bessern Mittel an die Hand zn nehmen, wofür ihre Herreil und Obern bei Gelegenheit erkenntlich sein Würden. — Glarus erklärt, weil allerlei Volk in der Grafschaft Wcrdenbcrg bis zur Steig liege uud Glarus um sein eigenes Land zu sorgeil habe, so könne es dießmal den Bünden keine Hülfe schicken; doch will es Üwl leisteil, was man Bundesgenossen schuldig ist, und sein Bestes thnn, damit das Feuer in deu Bünden wascht werde. Die Gesandten der übrigen Orte haben Befehl, gelindere Mittel anzuwenden, um die Ruhe ^ dm Bündeil herzustellen. — Fähnrich Hans Walther Jinhvf voll Uri erscheint nun mit einem Schreibeil spanischen Ambassadors, Alphonso Casati. Der Gubernatvr von Mailand, heißt es in demselben, habe U' keiner bösen Absicht Truppen an die Grenzen des Veltlins gelegt, sondern wegen der daselbst ausgebrochen Unruhen und weil aus den Bünden und von andern Orten eine Anzahl Truppen nach dem Veltlin ^ Ziehe,l bereit sei. Obgleich der Gubernator wünsche, daß die armeil Bewohner des Veltlins keine Ur- cm zu Klagen hätten, habe er sich derselben doch nicht angenommen, sondern sich bis dahin still ver- u te„. Die Gesandten möchten keinen Argwohn haben; der Gubernator wünsche mit den Nachbarn seines ^mzvgthums iil Ruhe und Frieden zn leben. Wenn aber die Empörung an den Grenzen Mailands sich ümhren sollte, werde er darauf denken, wie möglicher Weise dieselbe zu stillen sei-) — Etliche Orte 19 146 August 1620. wollen das Schreiben verdanken und zugleich versichern, daß der Zuzug blos den Zweck habe, die abgefallenen Unterthanen zum Gehorsam zu bringen und die Nuhe in den Bünden herzustellen. — Nachdem die katholischen Orte nochmals das Begehreil gestellt habeil, man möchte vorher noch eine gemeinsame Abordnung von allen verbündeten Orteil abschickeil, erklären Zürich und Bern wiederum, daß sie fest entschlossen seien, den Bünden Hülfe zu leisten. Die nach Mellingen und an andere Orte gelegten Besatzungen möge man als eine Neuerung beseitigen. Zu Erhaltung des Friedens will Bern nicht über Mellingen und Baden ziehen, sondern über Windisch lind die Täfferen, in der Erwartung, daß man an andern Orten den Pah nicht sperre. Einer Abordnung in die Bünde zu gleichen Sätzen von beiden Neligionsparteien werde Bern nicht entgegen sein. Die katholischen Orte möchten ihrem Versprechen gemäß das fremde Volk ab und hinter sich halten. Für den Fall, daß diese Erklärung erfolglos sein sollte, will Bern seine Ehre „bestens verantwortet habeil". — Die fünf katholischen Orte eröffnen, ein Heer und eine Gesandtschaft können neben einander nichts ausrichten. Wenn die katholischeil Orte von dem andern Theil um Hülfe ersucht würden, könnten sie veranlaßt werden, solche nicht mehr abzuschlagen. Was chie Besatzung von Mellingen betreffe, so sei dieselbe wegen vielerlei vernommenen Drohungen dorthin gelegt wordeil, und daran hätten sie nur' gcthan, zu was sie laut des Einnahmebriefs befugt gewesen seien. Den Vorschlag, eine Abordnung vo» gleichen Sätzen zu schicken, wollen die Gesandten, da sie ohne Instruction dafür sind, ihren Obern hinterbringen. Werde der Zuzug abgestellt und die Abordnung ins Werk gesetzt, so wolleil sie so viel als möglich dazu verhelfen, daß die fremde Hülfe ferngehalten, die Blinde beruhigt und die Unterthanen zum Gehorsam gebracht werdeil. — Zürich lind Bern replicieren, sie hätten nichts gemerkt, daß man es gut meine und dir Sache sich angelegeil sein lasse; sie wollen aber ihren Obern berichteil, daß die fünf katholischen Orte weder in Beziehung auf den Durchpaß noch zu der Absendung einer Gesandtschaft zu gleichen Sätzen ihre Einwilligung geben. Sie ersuchen deren Gesandte, sie möchten den spanischen Ambassador vermögen, das an de» Grenzen stehende Volk abzuführen und alle Thätlichkeiten ferne zu halten; dann »verde in der Sache eher zu handeln sein. — Für den Fall, daß die Orte mit der Absendung einer Botschaft einverstanden sind, werden Zürich, Bern, Lucern, Uri, Schwhz, Unterwalden, Glarus und Basel bezeichnet, die Gesandten zu stellen- Diese sollen den 17. August n. St. in Weesen eintreffen, damit sie von da sofort in die Bünde verreise» können. Den französischen Ambassadoren läßt man ihre gutherzige Erinnerung durch eineil Ausschuß verdanken. (VII katholische Orte.) Freiburg will abermals wegen des Spalls mit Bern einen Anzug thu»! die übrigen katholischen Orte ersuchen aber dasselbe, dies; bis auf bessere Gelegenheit zu unterlassen. >» aus dem Luccrncrcreiuplar. Zu i».') Der Vortrag ist vollständig abgedruckt im Archiv für schwciz. Geschickte Bd. I. Nr. 249. Zu iT?). Das Schreiben ist abgedruckt im Archiv für schwciz. Geschichte Bd. I. S. 255. August 1620. 147 Konferenz von Nri, Schlvyz und Nidwaldcn. Brunnen. 1620, 9. August. Landcöarchiv Nidivaldcn. Gesandte: Uri. Heinrich Trösch, Alt-Landammann; Johann Heinrich Zum Brunnen, Dr., Statthalter. Schwyz. Johann Sebastian Abybcrg, Landammann; Christoph Schorno, Martin Betschart, beide Alt-Statthalter; Johann Gilg Aufdermaur, Seckelnieister. Ztidwalden. Johann Zelger, Statthalter; Vvhann Lussi, des Raths. n. Die Ilntcrthanen der Landschaft Lauis beschweren sich ans die an sie ergangene Aufforderung, zur Abwehr des Durchzuges zürcherischer und bernischer Truppe» persönliche Hülfe zu leisten; sie anerbieten sich Anzahl Soldaten zu besolden oder, wenn man ihnen noch Verzug gestatteil wolle, auch die Leute zu Eicken. Mit großem Befremden wird auch aus etilem Schreiben Lucerns vernommen, daß dasselbe sich ^"Wösten habe, den zürcherischen und den bcrnischen Soldaten nach vorangegangenem „lcidentlichem" Vergleich de,, Durchpaß zu gestatten. Die Gesandtschaft von Schwyz ist nicht instruiert, in Betreff der Ver- Pung des Passes einen endgültigen Beschluß zu fassen. Uri und Untcrwalden versprecheil, wenn Schwyz Zur Wehre entschließe, alle mögliche Hülfe zu leisten. Es wird daher Schwyz ersucht, wenn es sich eilt- Glosse» habe, dem Durchzug sich zu widersetzen, den beiden andern Orten Nachricht davon zu geben, v^ncr sollen Gesandte nach Luceru abgeschickt werden, um dasselbe zu ermahneil, sich von den übrigen Orteil ^chl zu trennen, sondern seinen Entschluß zu andern; sollten die Bitten nicht verfangen, so solle man es Eid und Blinden auffordern, Beistand zu leisten. Schwyz soll Zug, Nidwalden die Landleutc von . bwaldcn davon in Kenntnis; setzen. I». Es wird beschlossen, dem Landvogt zu Lauis zu schreiben, daß ^ Unterthancn 600 Schützen, größtcntheils Musketiere, in Bereitschaft halten sollen, um auf die erste Mah- ""ug in Eile aufbrechen zu können. «. Landammann Trösch wird beauftragt, nach Lucern zu fahreil, spanischen Ambaffadvr nm Geld zu sollicitieren und, wenn er solches erhalte, im Namen der ^ Orte es in Empfang zu nehmen. «1. Was der Gubernaior von Mailand auf das Ansuchen um Geld und geantwortet hat, werden die Gesandten ihren Obern berichten. Konferenz der V katholischen Orte. Lucer». 1620, 13. Attgust. Staatsarchiv Lucern. Adsch. do anno isso. Bd. XIII. I'ol. IS«. LaudcSarchiv Nidwaldcn. tx,. ^^bte: Lucern. Jakob Svunenberg, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Ludwig Schürpf, Rit- Alt-Schultheiß und Stadthauptnlann; Leodcgar Pfyffer, des Raths und Panncrherr; Rudolf Pfyffer, rr, des Raths. Nri. Emanuel Beßler, Ritter, Landanlmann und Panncrherr; Johann Konrad von ^chldingo,^ lliittcr, Alt-Landaminann; Hans Peter von Noll, Ritter, Alt-Landamman». Schwyz. Gilg ^ 'wherz, Landammann; Heinrich Neding, Alt-Landammainl und Pannerherr. Nnterwalden. Melchior leid, Ritter, Landammann und Pannerherr, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landauimanii, ^ Aidwalden. Zug. Konrad Zurlaubeu, Alt-Ammann; Heinrich Heggli, Alt-Ammann. 148 August 1620. i». Es werde» Schreibe» von Zürich und Bern, von dein Gubernator zu Mailand und ein Vortrag des Ainbassadors Casati angehört. Dieser läßt sich dahin vernehmen, die .Katholischen im Beltlin seien, nachdem sie um ihre Freiheiten und Nechtsame lange vergebens angehalten hätten, genöthigt worden, sich z» entschließen, Gewalt mit Gewalt abzutreiben. Da deren Gegner sich bei den neugläubigen Orte» um Hülfe beworben hätten und diese bereits im Anzug sei, so möchten die Orte zu Erhaltung der wahren katholischen Religion das Ihrige muh thun. Der König habe keine Ansprüche an das Beltlin, auch der Guberuator sei nicht gesinnt, sich desselben zu bemächtigen, sondern wünsche blos, die Drangsal von den katholischen Bell- linern abzuwenden und den Krieg von den mailändischen Grenzen abzuhalten. — Abgesandte von Statthalter, Rath und Gemeinde zu Diseutis und von Uebersax berichten, sie seien gemahnt worden, ins Beltlin zu ziehe», hätten aber nicht geeilt, da die Beltlincr erklärten, daß sie sich nicht „abwerfen", sondern nur ihre Religio» und Freiheiten erhalten wollten. Alis den ergangenen Drohungen müsse man schließen, daß die Reuglä»- lügen entschlossen seien, die Katholischen anszureuten. Sie selber seien auch entschlossen, sich zu retten, u»d bitten nur Rath und Beistand und namentlich darum, daß die Pässe geschlossen werden möchten. — Ein Abgesandter aus dem Beltlin erzählt in „geschickter Oratio»", was für ein Zwang ihnen von der Widerpart in Ausübung der wahren katholischeil Religion, entgegen der 1584 von gemeinen Eidgenossen aufgestellte» Ordnung, angethan werde. Die Tyrannei in den zeitlichen Sachen hätten sie nicht mehr geachtet, sonder» sie mit Geduld ertragen; da aber die Religion das höchste Gilt sei, welches der Mensch von Gott habe, seie» sie schließlich gezwungen worden, zu dem äußersten Mittel ihre Zuflucht zu nehmen. Die Orte möchten, da die Borfahren jeweilen als Beschirmer der wahren Religion und der wider Recht Bedrängten sich Ruhm erworben hätten, ihren leidigen Stand beherzigeil und sie in ihren Schutz und Schirm aufnehmen. — Die Gesandten sehen einerseits ein, daß seit Jahren die neuglänbigen Orte daraus ausgehen, der katholische» Religion Abbruch zu thun, und daß der bevorstehende Zug ebendenselben Zweck habe, daß daher dem Bolle der Paß nach Blinden nicht zu gestatten sei und alle Verbündeten und benachbarten katholischen Fürsten s» Hülfe gemahnt werden sollteil; andrerseits aber halten sie es für gefährlich, die Verheerungen des Krieges in das Baterland zu ziehen, und für passender, den Krieg die Fürsten, welche er eher als die Eidgenosse» angehe, außer Landes ansfechten zu lassen, znmal da im andern Falle sich die Orte aller Mittel, zum Frieden zu gelangen, berauben würden und sie zur Führung eines länger» Krieges nicht gerüstet wären, wird daher beschlossen, sofort eine Gesandtschaft nach Zürich zuschicken, um die durch den Badischen Abschieb veranlaßte Antwort zu geben und zu erklären, man glaube, daß die in die Bünde geschickte Bolkshülfe für diese sowohl als für Zürich wegen der entstehenden Weitläufigkeiten eher nachtheilig sein werde, halte he auch nicht für so nothwendig, da die Bünde nicht voir fremder Macht angegriffen und die Beltliner nicht gesinnt seien, den Gehorsam zu verweigern, sondern nur bei ihrer Religion und bei den alten Berkoi»"^ nissen zu bleiben; sie möchten ihr Volk so lange zurückhalten, bis die Gesandten ihren Auftrag verrichtet hätten; für diesen Fall sei man bereit, ebenfalls Gesandte zu schicken. Bon dem oberen Bund beide» Bünden um Hülse und um Sperrung des Passes gemahnt, könne man von Ehr' und Eideil wegen'solche nicht wohl abschlagen. Zugleich sollen die Gesandteil auf die vom spanischen Ambassador in seinem obe» angeführten Bortrage gegebenen Erklärungen hinweisen. Sollteil diese Vorstellungen erfolglos sein, so müßte man sich ebenfalls mit Volk gefaßt machen und die Religion, falls den geschehenen Erklärungen zuwider dieselbe angetastet werden sollte, mit allen Mitteln verthcidigen. Die nach Zürich gehenden Gesandte» erhalten Vollmacht, gleich nach ihrer Rückkehr eine fünförtische Zusammenkunft auszuschreiben, um ihren ^e- « August 1620. 149 zu erstatten. Es lvird aber für passend erachtet, unterdessen sich auf jeden Fall gefaßt zn machen, die ^rbündetcn Herren und die benachbarten Fürsten zur Hülfe zn mahnen, den spanischen Ambassador zu suchen, sich in Mailand dafür zn vertuenden, daß das spanische Volk zurückgehalteil werde. Dem Am- ^ssadvr Casati wird obiger Entschluß mitgetheilt und zugleich erklärt, daß man, wenn auch das Volk von ^ä'ich ^ die> Blinde komme, doch Mittel habe, den Paß ferner zu sperren, und den Proviant "Anstricken", insofern der Köllig oder der Gilbernator mit Geld aushelfe, damit man in den Stand gesetzt ^verde, gleichfalls ein Regiment Knechte in Sold zu nehmen. In demselben Sinne soll sich Ammann Zur- ^uben beim Ambassador Atiron verwenden. Den Abgesandteil ans dem grauen Bund wird freundlich zu- öGrvllstn; jedes Ort verehrt ihnen einen Centner Pulver und einen Centner Blei. k». Der Landvogt Sargans berichtet, daß der Freiherr von Tiefenbach auf der Flucht ergriffen nnd den österreichischen Winten ausgeliefert wordeil sei. Die Herren und Obern werden sich darüber berathen, was mit Zürich "ud Glarus zu reden sei, da sie sich ihren Stimmen zuwider eine solche Gewalt gegeil diesen Freiherrn an- ^Maßt »ad sich unterstanden haben, nachdem sie selbst das Recht angeboten, ihn aus der Haft zu ihren fänden zu nehmen. Namentlich soll denen von Glarns stark verwiesen werden, daß sie gegeil das eidgenös- Recht dem Landvogt die gewöhnliche Fahr und den Paß verweigert habeil. Die Fahrhabe des Von Dimbach, welche noch in des Landvogts Händen ist, soll nicht noch einmal verändert oder verkauft wer- Luccrn endlich soll dem Landvogt eine qualisicierte Person beigeben, welche ihn in diesen Läufen unter- ^cn swp Die Bundesgenossen in Wallis haben in Folge der Rathsbotschaft von Uri und deren freund- Ermahnung erklärt, daß sie das zwischen ihnen und den katholischen Orten bestehende Burg- lmd Laild- getreulich halteil wollen. Man dankt ihnen nnd giebt ihnen zugleich davon Kenntniß, daß die besprocheilen "wm nicht ihretwegen, sondern wegen der beimischen ans dem Walliscrbvden stehenden Wachen aufgestellt '^den seien. Die Namen der Gesandten, sowie I» nnd o, sind dem Nidwaldncrcrcmplar entnommen. Zu «, Freiburg bat wirklich in Burgund um Hülfe bei dem Grafen von Champlite und hatte zu Rcseni Zwecke Hanö Georg Vögeli an denselben abgeordnet. Der Graf gab gerade keine abschlägige Ant- Mg,, dieselbe im Nathöprotokoll von Frciburg vom 14. August. ISS Cvnferenz der V katholischen Orte. L»»cer<». 1620, 17. Augnst. Staatsarchiv Luccrn. Nbsch. anno 1620. Bd. XIII. kol. 166. ^ Gesandte: Luccrn. Heinrich Cloos, Ritter, Venner; Niklaus Cloos, des Raths. Uri. Melchior ^lluet, Landshauptmann; Johann Konrad von Beroldingen, Johann Peter von Roll, alle Alt-Land- ^'^uer. Schwyz. Gilg Frischhcrz, Landammann; Jost Schilter, Alt-Landammann; Christoph Schorno, ^ Statthalter; Jakob Schmidig, Hans Vüeler, des Raths. Unterwal den. Kaspar Leu, des Raths, ^ Ridwalden. Zug. Koilrad Zlirlattben, Alt-Ammann; fHansj Meyenbcrg, des Raths. ^ Schlvhz, welches diese Zusainnlenkililft ausgeschriebeil hat, berichtet, bernisches Volk nähere sich 'uehr der Grenze und drohe, den Paß durch die March und Uznach zu nehmen. Es sei dadurch ningcc 150 August 1620. genöthigt worden, nach Uzuach, iu die March, nach Napperswyl und an andere Orte einen Z??st?tz zulege»! Zürich baue zu Richterswyl und anderswo Schänzel?. Der Amtmann zu Uzuach berichte, das bernisA Kriegsvolk verlange de?? Durchpaß und ivolle ihn im Weigerungsfalle mit Gewalt erzwingen; er sei zu?» Widerstand zu schwach, man möchte ihn? eilends Volk schicken. Schwyz habe deßhalb seil? Landsfähnlei» einberufe??, Nri und Unterwalden gen?ahi?t ?u?d Luceri? und Zug um treues Aufsehen ersucht. Zürich habe den abgeschickte?? Gesandten freundlich geantwortet und die beruischen Soldaten? hätte?? einen ander?? MS genommen. Nachdem Zürich eine Zusammenkunft aus de?? 19. August n. K. nach Richterswyl augesetzt Hai, wird Schwyz beauftragt, dieselbe zu besuchen, und zu diesen? Zwecke werden alle Beschwerden de?? Gesandte?? >» ihre Instruction gegeben?. Das Volk soll inzwischen, wo es sich befinde, bleiben? und je nach denn Resultat der Verhandlung soll dann weiter zu Nathe gegangen werden. Conferenz der V katholischen Orte. Weggis. 1«2«, 2t. August. Staatsarchiv Luccr». Atsch. ?dail?ii?a??i? ?n?d Pa????erherr; Christoph Schorno, Alt-Stcitt- Halter. N??tertv ald e??. Sebastia?? Wirtz, Statthalter, von Obwalden; Joham? L??ssi, Ritter, Landau?'»»^ ????d Pa????erherr, vvi? 3iid?valden. Zug. Johaiu? Kv??rad Zurlaubcn, Alt-Ammann; F. Jten, Seckelmcisl^ z». Schivyz, ivelches diese Zusammenkunft ausgeschrieben hat, berichtet, zürcherische und beimische fehlshaber hätte?? vor Uzuach den Durchzug begehrt mit der Versicherung, niemand zu beleidige??; wer^ aber der Durchzug nicht gestattet, so würden sie versuchen, mit Gewalt durchzudringen. Der Befehlshabck von Zürich habe zwar gemeldet, daß er hiefür keinen Befehl habe, die bernischen hätte?? es aber dabei verbleiben lasse??. Die Nachricht davon habe in? Lande eine solche Aufregung und solche?? Unwillen bei?» meinen Manne hervorgebracht, daß die Obrigkeit genöthigt ivvrdei? sei, den Aufbruch ins Werk zu se^"' Uri und Unterwalden seien ebenfalls gemahnt worden. Schließlich berichtet Schivyz, was auf der Const»^ zu Richterswyl zwischen ihn? und Zürich verhandelt worden sei. Der gemeine Landmann werde nicht leiA zur Heimkehr sich bewegen lasse??, wenn er nicht für die Kosten eine Entschädigung erhalte, welche ih»? ^ von Bern verursacht habe??. Die Gesandten berichte?? auch, zu ivas die zürcherische?? Gesandte?? sich g»^' anerböte?? habe??. — Mai? befürchtet, daß leicht ein allgemeiner Krieg entstehe?? könnte, wenn das länger an den Orte?? verbliebe, und da man keine rechtmäßige Ursache zun? Krieg gegei? Zürich einsi^ auch Uri und Unterwalden sich bereit erklären, auf das Begehre?? voi? Schwyz zurückzukehren, so wird ei?» hellig beschlösse??, das Volk, heimzumahneu, zumal da nun alle Gefahr vorüber sei. Weil Zürich durchs sandte und Schreibe?? der spänigen Sache?? halber sich ziemlich freundlich erzeigt habe, wird für gut eracht^ auf den 24. August eine Zusammenkunft der fünf katholischen Orte und Zürichs nach Zug anzusetzen, August 1620. 151 lich über alles, was nvch Vonnöthen ist, zu bespreche». Uri uud Schwyz werde» ersucht, sich uicht zurück- »uziehen. Uris Gesandtschaft referiert. »». Da das beruische Volk durch seine» Trotz den Aufbruch und gliche Kosten verursacht hat, soll man nicht unterlassen, Ersatz zu fordern. Inzwischen soll mit beiden wuglichen Ambassadoren ernstlich verhandelt werden, da sie sowohl der Religion und der Bündnisse wegen, als '^»>entlich wegen der Gefahr für Italien höchlich dabei interessiert sind. Wenn mau, im Falle, daß es Zürich 'wd Bern in Bünden gelinge, in Folge dieser Unruhen wegen Abtreibung der venetianischcn Faction in Kosten ^athe, sn möchten sie nicht nur die bereits aufgelaufenen Kosten ihnen abtragen, sondern noch mehr Geld dar- "ecken, damit mau nöthigenfalls mit einigen Fähnlein zun: Besten der Katholischen in die Blinde ziehen vniite. Zürich mird gebeten, den bereits angesetzten Tag zu besuchen. «. Luceru und Zug beklagen sich w' unehrbare wider sie ausgestreute Schmähredeu und wünschen, daß bei gelegener Zeit die Schuldigen sichtlich belangt werden. Dic Namcn dcr Gesandten ans dem Schwyzcrcmnplar. 141 Couferenz von Zürich und den V katholischen Orten. Zug. l«20, 25. August. Ttaatönrchi» Zürich, «est. XII. iss. t'ol. l»7. Dtnntöarchiu Luccr». M'lch- mann, Obivalden; Crispinus Zelger, Landammann, von Nidwalden. Zug. Andreas Jten, "wan,,- Konrad Zurlauben, Peter Staub, Ulrich Heggli, Martin Schund, alle Alt-Ammänncr; Beat Mei, Ritter; Kaspar Brandenberg, Hans Heinrich Hasler, Seckelmeister; Beat Jakob Mehenberg. In Folge der von Zürich und Schwyz den 10. August zu Nichterswyl gehaltenen Couferenz findet >Z'' ^wummenkunft statt, um zu beratheu, was zu Abwendung der augenscheinlichen Gefahr des Vater- wird^ ^ Erhaltung von Frieden und Ruhe und beständiger Wohlfahrt gcthan werden könne. 1) Einhellig itt», ^^vsscn, die aufgestellten Wachen, sowie die Zusätze zu Napperswyl, Nüti und anderswo zu ent- ' und alles umliegende Kriegsvolk zum Abzug anzuhalten und die angelegten Schanzen zu beseitigen, nlü! ^ Morgen früh in Gegenlvart eines Ausschusses aus den Gesandten geschehen. 2) Heillose, un- ' welche keine geringe Ursache der Unruhe und des schädlichen Mißtrauens sind, und deren man wclä ^ Seiten mehr als genug hat, sollen künftig ernstlich bestraft werden, namentlich diejenigen, ^ W das Crucifix schmählich in Stücke zerschlagen haben. 3) Die katholischen Orte beklagen sich wegen »i i ^'^'wrte, welche die bernischen Kriegsamtleute zu Uznach gegen sie ausgestoßen. Alan würde das enn ungeschlagen haben, wenn nicht das „räße und trotzige" Schreiben Berns gleiche Drohungen wu hätte. Es wird nun für gut erachtet, daß jedein sich beschwerenden Theile sein Recht gegen die 152 August 1620. Schuldigen vorbehalten, zwischen den Obrigkeiten hingegen alles Anstößige aufgehoben und cassiert sein 4) Damit man nicht „an jeden Nogelflug glaubt" und gegenseitig Mißtrauen erregt wird, in Zukunft auch solche Unruhen und Kriegsrüstungen vermieden bleiben, will man bei erster Gelegenheit eine Zusammentut veranstalten und in den Bundesbriefen sich umsehen, wie man sich gegen einander zu benehmen hat. 5)M die noch schwebenden Streitigkeiten zu beseitigen, vereinbart man sich dahin, die katholischen und die eva»- gelischen Glarner mit einander in Freundlichkeit zu vergleichen und zwar dadurch, daß die schon mehrmals beschlossene Gesandtschaft zu denselben abgeschickt wird. Sollte dieselbe keinen Erfolg erzielen, so soll de>» begehrenden Theile zum Recht verholfeu werden. 6) In Betreff des Kaufs von Pfyn und Weinfeldeu erklärt Zürich, daß es, falls die fünf katholischen Orte sich mit dem zu Baden ergangenen Spruch nicht begnügen wollen, die Sache zum Recht kommen lassen wolle. Weil seither andere Herrschaften im Thurg^ durch Etliche aus den katholischen Orten gekauft worden und noch andere feil sind, so wünscht Zürich, ^ die katholischen Orte auf deren Kauf nicht weiter bedacht seien und seine Herren und Obern dadurch nicht bei»O werden. 7) In Betreff des Spans zwischen Bern und Freiburg berichtet Zürich, daß deren Gesandte vor KM zem beisammen gewesen seien und einen Vergleich geschlossen hätten. 8) In Beziehung auf die UM'tthck in den Bünden äußern sich die fünf Orte nochmals dahin, daß sie es lieber gesehen hätten, wenn mau ^ gemeinsame Botschaft geschickt hätte. Zürich versichert, die Hülfe habe den Zweck, beide Neligionsparteic» bei ihren Freiheiten und Gerechtigkeiten zu schützen; wenn die katholischen Orte von dem einen oder andck" Bunde um Hülfe ersucht würden, so könne man ihnen nicht dawider sein, wenn sie ihre Hülfe, in gleich Absicht wie sie, schicken. Gemeinsam wolle man darauf bedacht sein, daß nicht durch die Uneinigkeit dck Eidgenossen ein köstlich Glied von den Bünden und der Eidgenossenschaft abgeschnitten werde. I». Die sandten der fünf katholischen Orte erhalten vom grauen Bunde den 26. August durch Abgeordnete ein Ä"' suchen um Hülfe und Zuzug. Da sie aber voraussehen, daß Zürich auf ihre Ermahnung, sein Kriegsvolk zurü^ zuziehen, bis die zu Baden beschlossene Gesandtschaft ihren Auftrag ausgeführt habe, ihnen „nur kümmerlich' willfahren werde, so entschließen sie sich auf Gefallen ihrer Obern den bedrängten Bundesgenossen, ^ sie der Bünde wegen nicht anders können, Hülfe zuzuschicken und mit derselben sofort ihre Gesandtschaft^' gehen zu lassen. Vorerst soll das in Bollenz, Niviera und Livinen bereits gerüstet stehende Kriegsvolk von Um Schwhz und Unterwalden vorausgeschickt werden, inzwischen Oberst von Beroldingen und Ammann lauben den ihnen ertheilten Auftrag bei den beiden königlichen Ambassadvren ausrichten und dann Ort, was ferner sich gebührt, in Bereitschaft setzen. — fVvn den, Schreiben, welches den fünf katholisch Orten vom grauen Bunde wegen Hülfeleistnng zugekommen ist, wird Zürichs Gesandten auf ihren Wuuft' eine Abschrift mitgetheilt. Diese anerbieten sich ihrerseits, die Schreiben, welche von den III Bünden der Hülfe an Zürich geschickt worden sind. Lucern mitzutheilen und bei diesem Anlaß auch auf das geßh Begehren, das Kriegsvolk, bis die Gesandtschaft ihren Auftrag verrichtet hat, heimzurufeu, zu antworte"'- Letzterer Passus s j aus dem Lucernerexenchlar. August 1620. 153 14S. Confcrenz der IV evangelischen Städte. Zürich. l«2V, 25. August (15 a. K ). Staatsarchiv Zürich. Söst. XII. IN. kol.MS. Gesandte: Zürich. Haus Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Hans Rudolf Nahn, Bürgermeister, stmnnt etlichen andern Herreu des Raths. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spicz; Anton flicr, Landvvgt. Basel. Hans Jakob Burckhardt, des Raths; Lukas Jscliu, der Aeltere, des Raths, ^affhauseii. Hans Konrad Peher, Statthalter; Matthäus Pevcr im Hof, Scckelmcister. Nach Berrichtung der eidgenössischen Begrüßung macht Zürich- den Städten Basel und Schaffhauscn Agende vertrauliche Mittheilungen: In den III Bünden stehen die Sachen mißlich und gefährlich. Nicht ^ Veltliu ist in der Gewalt der Banditen und deren Anhänger, sondern auch das ganze Hochgericht »»stcrthal ist überfallen und in österreichische Gewalt gebracht worden. Der Zuzug von Zürich und Bern, hcnd ^ Regimentern von mehr als 3000 Mann, hat bisher den Durchpaß nur mit Mühe erhal- f Linien und wird sammt der Kriegsmacht der Bündner viel Arbeit bekommen, bis man Alles wieder f Hl Bünden zu Händen wird gebracht haben. Auf erfolgtes Geschrei, daß die Truppen Zürichs und dcn Paß über Uznach und durch das Gaster mit Gewalt erzwingen wollten, haben Schwvz und auf lon Mahnung auch Uri und Nnterwalden die Grenzen gegen Zürich besetzt. Neberall hin werden Wachen deutschem und wälschcm Volk gelegt und Zürich der freie Paß, Handel und Wandel gesperrt. Zu ^chütung von plötzlichem Neberfall hat Zürich in aller Stille Schanzen aufwerfen lassen und Wachen auffielst. Gegen diese hat man bereits mit Schießen und Schmähworte» allerlei Gewalt und Frevel verübt, dem an der Grenze liegenden österreichischen Kriegsvolk weiß man nicht, was es gcgev die Bünde vor- ' Mt demselben wird den Evangelischen nn Toggenburg von ihrem Oberherrn, dem Abt von St. Gallen, und dessen Amtleuten, gedroht. Auch die Evangelischen im Thurgau sind wegen allerlei Gefahr besorgt. Unter f Volk Zürichs sucht man Mißtrauen und Aufruhr zu erwecken und Basel und Schaffhausen von ihm ab- unnig zn »lachen. Weil nun nicht allein die Landschaft Zürich, sondern das ganze evangelische Wesen in der . öniossmschaft bedroht ist, so werden Basel und Schaffhausen um treues Aufsehen und um alle mögliche fst ersucht, wie dieß auch Bern gegenüber geschehen ist.— Basel und Schaffhausen verdanken diese Mit- lf^igen. Die Blinde, welche sie mit den übrigen Orten haben, gestatten ihnen nur friedliche Vermitt- g> sie erklären sich daher bereit, ihre Gesandten in die Orte zu schicken und diesen das dem Vaterland )mde Unheil zu Gemüth zu führen. Um weniger Verdacht wegen der Religion zu erwecken, könnte man f Freiburg und Svlvthurn beiziehen, ferner eine Tagleistung aller Orte und der Zugewandten aus- N.r . !kch gegen einander zu erklären und Oesterreich zu ermahnen, von dem abzustehen, was der ^! '^nigung zuwider sei. — Zürich verdankt Basel und Schaffhausen ihre Vereitwilligkeit; die Gesandten ^ Abreise noch aufzuschieben, bis das Resultat der Zuger Cvnfereuz, wo die Sache auf guten fb gekommen sei, bekannt werde; auch beabsichtige Zürich, zuvor mit den Gesandten von Bern zureden, sche/^^ Gesandten von Zürich treten mit denen von Bern, Basel und Schaffhausen zusammen. Die zürcheri- Aathsbotcn erstatten Bericht über die zu Zug abgehaltene Confercuz. Die von Basel und Schaff- angeregte Reise in die Orte wird nunmehr unnöthig erachtet. Man entschließt sich, abzuwarten, 20 154 August 1620. wie sich das büuduerische Wesen weiter gestalte. 2) Basel und Schaffhausen wünschen, daß Zürich, u>n jeden Verdacht zu beseitigen, Lucern mitthcile, warum sie dieser Konferenz beigewohnt und was für eine gütliche Vermittlung sie beantragt haben. Zürich will darüber an seine Obern referieren. 3) lieber das Schreiben, das Bern wegen des gesperrten Passes bei Mellingen an die fünf Orte erlassen und das man für einen Absagebrief gehalten hat, sowie über das bei der Zuger Konferenz besprochene TscherlizcrgesclM und die neue Allsrüstung etlicher Fähnlein giebt Bern beruhigendeil Aufschluß. 4) Da bei den seltsameil Dingen und geschwinden Läufen nicht wohl zu trauen ist, wird nicht für nnnöthig erachtet, sich wohl gefaßt zn halten, um einander im Nothfall die Hand bieten zu können. Zürich redet noch besonders mit Basel und Schaffhansen. Was zwischen ihnen abgeredet worden ist, soll den Obern referiert werden, um bei ih»c» geneigte Bereitwilligkeit zu erweckeil. 44S Konferenz von Freiburg und Solothurn. Solothurn. t«2«, 27. August. Ka»to»Sarchiv Frcilmrg. JnstructionoUmch. Bd. 17. Auch RaNMroivkoll vom 2b. August. Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Die Instruction für die freiburgischcn Gesandten, Hans Reß?' Alt-Vurgcrmeistcr, nnd Franz von Affry, Vurgernicistcr, ist folgenden Inhalts: Da jedermann in der Eidg^ nossenschaft gegen einander wacht, ja mit Wehren und Waffen zu Feld liegt, so will man sich berathschlage"- wie die katholischen Orte einander zu Hülfe kommen können, wie die beiden Städte, wenn es Ernst zu werden ansiengc, sich zu verhalten haben, wie man den Feind schädigen, wie man zusammenstoßen und angreifen könnck' Die Gesandten sollen sich auch mit Solothurn besprechen, wie man sich gegenüber den „Anstößen" und Dr»' Hungen der Widersacher, welchen die beiden Städte besonders ausgesetzt sind, verhalten wolle; deßgleichcn ^ man die Hülfe der benachbarten katholischen Fürsten und Stände ansprechen solle; ob man der Burgunder ha^ zum Erzherzog in die Niederlande schicken wolle, ob man von Lothringen etwas Trost zu erwarten habe, wie viel Volk der Bischof von Basel zu Hülfe ziehen werde. Die Gesandten sollen ferner die heimlichen „Weck' zeichen" mitnehmen und vom Ambassador die Erklärung verlange», ob auch er jetzt und künftig die thätü^ Hand anlegen und wie viel Volk und Geld und wohin er cS geben werde. Konferenz voll Urs, Schwyz und Nibwalden. Altorf. 1 «20, 2«. August. LaiidcSarchi» D-l,w>»z. Gesandte: Uri. Emanuel Beßler, Ritter, Landammann und Pannerhcrr; Johann Konrad von. dingen, Ritter, Alt-Landammann; Peter von Noll, Ritter, Alt-Landammann; Melchior Megnct, Alt-La'^' ammann nnd Landshanptmann; Heinrich Drosch, Alt-Landammann. Schwyz. Gilg Frischherz, La>^' ammann; Heinrich Neding, Alt-Landammann und Pannerherr; Christoph Schorn», Alt-Statthaltck' Nidwalden. skrispinusf Zelger, Alt-Statthalter; Bnßinger, des Raths. August und September 1620. 155 Nachdem zwischen den fünf katholischen Orten und Zürich lind Bern eine freundliche Erörterung der Streitigkeiten zu Stande gekommen ist, bespricht man sich auf dieser Conferenz, auf was für eine Art man die Unterthanen „abfertigen wolle". — Der neue und der alte Commissarius und der nach Bellenz dermalen abgesandte Matthias Herger berichten, daß in den letzten Tagen 76 Reiter, auf Befehl des Gubernator^ Zu Mailand den fünf katholischen Orten zu Hülfe geschickt, an die Tresa gekommen, aber vom Landvogt zu ^auis ermahnt worden feien, nicht weiter vorzurücken. Dieselben verlangen von den fünf katholischen Orten besoldet zu werden. Da aber der König von Spanien in dergleichen Fällen lallt Vündniß Hülfe zu leisten ^Pflichtet ist und man sich erinnert, was zu Zug mit dem Gubernator zu Mailand durch Oberst von Berol- dingcn zu tractieren beschlossen worden ist, läßt man es dabec verbleiben. Dem Landvogt und den Amtleuten Uürd nach Lauis geschrieben, sie sollen die Reiter zurückmahnen und abdankeil. I». Die Besoldung der unter bie Waffen gerufenen Unterthanen wird festgesetzt. Die von Livinen hat Uri zu besolden als seine eigenen Unterthanen ; für die Leute aus Niviera und Bollenz wird folgende Bezahlung festgesetzt: jedem Hauptmann Monatlich 25 Kronen, jedem Fähnrich 15, jedem Fvurrier 15, jedem Wachtmeister 10, jedem Musketier ""b Harnischknecht 6, jedem Haggen-, Spieß- und Hallebardeknecht 5. Den Schützen soll für empfangenes ^ruut und Loth nichts abgezogen werden, wohl aber was sie an Speise, Trank und Geld empfangen haben, ^us Bvlleuz waren 270 Mann, von der Niviera 145 Mann verschiedener Bewaffnung aufgeboten. In ^em betragen die Ausgaben 2466 Kronen. Wenn auch die Besoldung gering sei, so solle den Leuten zu Ge- Mlllhe geführt werden, daß diese Erhebung zum Schlitz lind Schirm des lieben Vaterlandes und zur Erhaltung ber katholischen Religion gescheheil sei, und daß sie deßwegen sich „ersättigen und vergnügen svllui . t'. ^>u ^sprechuug des Vündnergeschäftes wird eine fünförtische Zusammenkunft auf den folgenden Mittwoch (2. Sep- tmiber) nach Altorf angesetzt. II» Conferenz der V katholischen Orte. Altorf. 1620, 3. September. Staatsarchiv Lacern. Msch. llo anno 1620. Nd. XIII. sol. 179. LandeSarchiv Schwyz. Gesandte: Lucern. Heinrich Clvos, Ritter, Stadtvenuer; Gilg Fleckenstein, des Raths. Uri. Ema- "vel Beßler, Ritter, Pannerherr und Landammann; Johann Peter von Noll, Alt-Landammann; Johann ^cinvich Zum Brunnen, Ritter, Statthalter; Martin Epp, Jakob Muheim, Jakob Trösch, alle des Raths. Owyz. Gilg Frischherz, Landamuiann; Heinrich Ncding, Ritter, Alt-Landanimann und Pannerherr; christoph Echvrnv, Alt-Statthalter. Uuterwalden. Melchior Jmfeld, Alt-Landammann, von Obwalden; Sannes Lussi, Ritter, Landamlnann; Crispinus Zelger, Alt-Landammaun und Landshauptinann, von Ewalden. Zug. Caspar Brandenberg, Statthalter; Johann Trinkler, des Raths. Obgleich von Casati und Miro» in Betreff der Besoldung, der Hülfe, um welche der obere Bund die ^ angesprochen hat, und welche die Herren lind Obern zu schicken beschlossen haben, bisher noch keine ^chlgt ist, entschließt man sich doch, aus jedem Ort ein Fähnlein von 600 Mann, jedoch nur ^^0lsion, zu schicken. Da der Ambassador Casati sich wegen der Besoldung im Allgemeinen eingelassen ^ Vie Orte aufgefordert hat, eine Summe zu bestimmen, so wird gut erachtet, er solle für jedes Fähnlein 156 September 1620. um 1500 oder doch wenigstens 1400 Dncatvnen ersucht werden. Mit diese»? Auftrage werdci? Oberst Cloos und Landammann Bcßler abgeordnet. Dem Herr«? Casati wird anheimgestellt, aus jeden? Ort die Haupt- bcileutc für die Fähnlein zu ernennen. I». Insofern es Casati beliebt, werden Freitag den 11. September die fünf Fähnlein aufbrechen. Jedes Fähnlein soll seines OrteK Farbe ins Feld führe?? nnd 100 ketiere 100 Harnische und 100 bloße Spieße und Hallebarden habe??. Inzwischen wird man den kath^ lischen Fähnlein zu Jlanz freundlich zuspreche?? und die Zeit des Aufbruchs ihnen mittheilen, v. A)em Oberst Beroldingen, der sich als Abgesandter bei den? Gubernator zu Mailand befindet, wird geschrieben, er so^ denselben anfragen, ob er, falls man mehr Volk bedürfe, dasselbe zu besolde?? verspreche?? wolle. «I. Das freundliche Schreibe?? von Wallis wird durch Lnceru verdankt, v. Auf Donnerstag de?? 10. Septem^ wird wiederum eine Zusammenkunft der fünf Orte nach Weggis angesetzt, t. Es wird an Zürich ein Schreibe» erlasse??, ii? welchen? dasselbe, sowie auch Bern, zun? letzte?? Male ersucht wird, ihr Volk aus Bünden zur?>^ zuziehe?? und die bereits beschlossene Gesandtschaft in Verbindung mit dein französischen Ambassador abgehe» zu lasse??. Sollte nicht willfahrt werden, so müßte?? die katholische?? Orte die Hülfe, um die sie angegange» worden seien, ebenfalls äbschicken, und dann könnte der Zusammenstoß, welcher durch Zurückziehung des evangelischen Volkes verhütet werden könnte, nicht mehr verhindert werde??. t aus de??? Schwyzereremplar. 14«. Confercnz der V katholischen Orte. Weggis. 1K2V, Itt» September. Staatsarchiv L»ccr». Absch. ?>?en, Statthalter. Schwyz. Gilg Frisclcherz, Landammann; Hä»' rich Neding, Alt-Landammann und Pannerherr; Christoph Schorno, Alt-Statthalter; Martin Betschart, Landsfähnrich und des Raths. Unte rwalden. Melchior Jmfeld, Ritter, Landammann ??nd Pa??nerhrrt, von Obwalden; Johann Lnssi, Ritter, Lai?dai??ii?a>?>? ?n?d Pan??erherr; sJohan??e^ Zelger, Statthalter, voi? Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter; Beat Jakob Mehenbcrg, des Raths; Jvha>»' Trinkler, des Raths. Es ?vird das ernstliche Mahnnngsschreiben der versam???elte>? katholische?? Fähnlein in? ober?? gra»e" B??nd, das Antwortschreiben Zürichs ans die voi? Altorf ans ai? dasselbe abgesandte Zuschrift und r>» Schreibe?? voi? Freiburg verlese??, ii? welchem es über die voi? Basel ihn? zugemnthete Absendnng ri»^ Botschaft ii? die Bünde berichtet (die Schreibe?? liege?? nicht bei den? Abschiede); endlich wird der Vortrag des von Casati Abgeordneten angehört, ii? welche»? der Ambassador es ablehnt, das nach Bünden Z" schickende Kriegsvolk, wie Etliche verlange??, für drei Monate zu bezahle??, wenn man schon nicht so la»^ im Feld liege. Obgleich man noch keine Nachricht hat, was Oberst voi? Beroldingen zu Mailand ausgerich^ hat und auch voi? dein Ambassador Casati wegen des Zuges kein bestimmter Entschluß vernommen worde" ist, so hofft man doch, daß voi? Mailand ein befriedigender Bericht erfolge?? werde, und will dcßhalb t»»' September 1620. ^ 157 Aufbruch der Fähnlein nicht länger verschieben, damit die Bundesgenossen durch längern Aufschub nicht in Gefahr kommen. Die Bezahlung verlangt man nicht für drei Monate, wenn der Dienst nicht so lange dauert. Luccrn ist des Vorhabens, was der König zu Bezahlung der aufbrechenden Fähnlein nicht geben lasse, ihren Haupt- und Kriegsleuten darzuschießen. In Beziehung auf den Befehl, welcher den Obersten und Hauptlcuten zu crtheilen ist. wird von der Mehrheit gut befunden, daß man dem vbern Bund allein Zur Defension zuziehen dürfe; es sollen auch die Fähnlein treulich zusammenhalten und sich nicht trennen. Falls dann den Obersten und Hauptleuten etwas Widriges begegnen und von der Gegenpartei zu Unter- brückung der katholischen Religion etwas vorgenommen werden sollte, kann denselben jederzeit weiterer Be- fchl zugeschickt werden. Da die Fähnlein unverzüglich aufbrechen sollen, wird Uri mit dein Ambassador Casati reden, daß er dem gegebenen Versprechen gemäß den Hauptlcuten eine größere Summe Geldes geben "lochte. Jedem Hauptmann soll eingeschärft werden, die 300 Mann effective unter seinem Fähnlein zu haben und bei seinem Eid die Zahl dem Rodel gemäß zu halten, den er jeden Monat einzuliefern hat. ,zalba der 6"»ig gar nicht oder unvollständig zahlt, soll kein Ort seine Hauptlente etwas verlieren lassen. Zug entschuldigt sich, daß es keinen Befehl habe, sich so weit zu erklären, hofft aber, daß seine Obrigkeit sich von ven übrigen Orten nicht trennen werde. I>. Ans den Bericht Freiburgs, daß ihm von Basel zugemnthet worden sei, Gesandte in die Bünde zu schicken, wird geantwortet, man rüste bereits Volk dahin und schicke vorläufig keine Gesandten, bis man vernehme, wie die Sachen weiter sich gestalten' daß Freibnrg Gesandte schicken solle, finde man nicht nvthwendig, doch wolle man es ihm anhcimgestellt haben; falls die katholischen ^tc solche schicken, werde man es bei Zeiten ihm mittheilen. «. Wenn abermals fremdes Volk zum Dienst iu die Bünde durchpassieren will, soll man solches nicht gestatten. Dem Landvogt zu Sargans wird be- sohlcn, die Pässe zu verwahren. «I. Schwyz soll die katholischen Glarner im Namen der katholischen Orte benachrichtigen, daß beschlossen sei, ihre Streitigkeiten mit den Ncugläubigcn entweder gütlich durch die beschlossene Botschaft oder aber durch das Recht zu „erläutern", v. (S. u. Baden.) t. (S. u. Sargans.) T' (S. u. Baden.) Ii. (S. u. Engelberg.) Man sehe auch in den Abschnitten Hcrrschasts- und Schirmortsangclegcnhcitcn: Grafschaft Sargans. t". Art. so. Justizsachcn. ^'Miaft Bltdc». «. Art. 174. Localcs. «. Art. 79. Kricgssachcn. Schiruitiogtci Eilgelder«. I,. Art. 39. Die Namen der Gesandten und I, ans dem Schwozercrcmplar. Jahrrcchmmg der die Vogteien Bcllenz, Bollenz und Niviera regierenden 2V- Stände. Belle,»z. 1K2«, 12. bis 19. September. >. Landeöarchiv Schwyz. Gesandte: Uri. Matthias Herger, des Raths. Schwyz. Paulus Zicbrig sCebergfs, Landschreiber. Aidwalden. Johannes Würsch, des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclegcnhciten: Vogtes Bellen; zc. c;. Art. 125—132. 158 September 1620, 148. Konferenz der V katholischen Orte. Gersau. tKStt, 1«. September. Staatsarchiv Lucer». Absch. de anno IW0. Bd. VIII. kot. ISS. Landcsarchiv Tchw>>z. , Gesandte: Luccrn. Jakob Sonnenbcrg, lliitter, Schultheiß und Panncrherr; Rudolf Pfhffer, Rittco des Raths. Uri. Euiauuel Beßler, Ritter, Laudauuuauu und Pannerhcrr; Jvhauu Konrad von Berel- dingen, Ritter, Alt-Landaniinann. Schwhz. Gilg Frischherz, Landammann; Heinrich Neding, Rittco Alt-Laudammanu und Pannerherr; Atartin Betschart, Statthalter. Unterwalden. Aielchivr Jiufcld, Ritter, Landaunuann und Paunerherr, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landannuann und Panncrherr; Crispinus Zelger, Alt-Landanuuann und Landshauptmann, von Nidwalden. Zug. Kourad Z»»' lauben, Thoman Jten, Seckelmeistcr und des Raths. ZT. Aus dem Bericht des Obersten von Bervldiugen und dem Vortrag des Ambassadors Casati vernimmt man, daß der Gubernator zu Mailand eingewilligt habe, nicht allein die bereits aufgebrochenen f»»l Fähnlein zu besolden, sondern auch, daß noch fünf andere aufgestellt werden und zwar mit gleicher Bestallung und mit Anerbictung noch weiterer Hülfe, falls solche nothwendig werden sollte. Alan verdankt dc>» Gubernator und dem König diesen gnädigen Beistand, desgleichen dem Oberst von Beroldingen seine fleißig Verrichtung. K». Um für alle Vorfälle in Bünden und im eidgenössischen Vaterlaude gerüstet zu sein, wird auf Gefallen der Obrigkeiten beschlossen, die fünf andern Fähnlein innerhalb vierzehn Tagen auch gerüstrl zu halten. Alan hält es auch für zweckmäßig, die ennetbirgischen Landvögte aufzufordern, ebenfalls ei»c» Auszug auszurüsten, um auf erste Mahnung bereit zu sein. (S. u. Nheinthal). «I. Den Hcrrc» Schlumpf zu St. Gallen wird auf ihre Bitte ein Fürschreiben an den Papst und etliche Cardinäle bewilligt des Inhalts, dieselben seien erbötig, zu Betreibung ihres Gcwerbs zu Bologna und Pesaro katholisch Factoren anzunehmen; es möchte ihnen also bewilligt werden, daß einer der Prineipale sich je zwei M»»»^ im Jahr daselbst aufhalte, um das Gewerb zu visitieren und die Rechnungen den Factoren abzuneh«»»'' «. Der obere und der Gotteshausbund begehren, daß mau eine Gesandtschaft nach Chur schicke. Man ist dafür ohne Befehl, glaubt aber, daß es nicht unzweckmäßig wäre, eine solche abzuordnen, sei es zu gleich» Sätzen von den bezeichneten oder von allen X111 Orten. Der Ambassador Gueffier soll augefragt werde»- ob er sich auch dahin begeben wolle, und ob er für rathsam halte, daß Gesandte blos von etlichen vt"»' von allen Orten geschickt werden. Zürich wird geantwortet, es möchte ebenfalls die Ansicht des He»"' Gueffier zu erfahren suchen, worauf man gleichfalls einen Entschluß fassen werde. In demselben Si»»^ entschuldigt man sich den zwei Bünden gegenüber und stellt auf Herrn Gueffier ab. 1. Oberst Pfhffcr »^ Ammann Zurlauben, die bei den Herren Mirvn und Gueffier gewesen sind, um sie um Hülfe Z»' Erhaltung der aufgebrochenen Fähnlein anzusprechen, berichten, daß dieselben den Aufbruch der Fähnlc»» weder rathen noch wehren, im Uebrigen sich dießmal nicht entscheiden können, sondern daß sie das Eiuc »»^ das Andere an den König gelangen lassen wollen. K. Wegen der gefährlichen Läufe läßt mau bei beidc» Königen und dem Herzog von Savoyen um Entrichtung der Pensionen und der Kriegszahlungeu anhalte»- Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheitciu Lcmdvogtci Nheinthal. e. Art. 27 Verwaltung im Allgemeinen. Die Namen der Gesandten sind dem Schwyzereremplar entnommen. September 1620. 159 I4i> Conferenz der evangelischen Städte itnd Orte. Aarau. 1K2C, 22. und 23. September (12. u. 13. a. K.). Staatsarchiv Zürich, »est. XII. lüg. Ich. IIS. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Rahn, Bürgermeister; Hans Ulrich Wolf, Scckelmcistcr. Bern, ^fänz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez; Anton Tillicr. Basel. Hans Jakob Bnrckhardt, Lukas 'ößckin St. Martin. Schaffhausen. Hans Konrad Peycr, Statthalter; Matthias Peher im Hof, Sameister. Appenzell Außerrhoden. sKonrads Zellweger, Alt-Landammann. Stadt St. Gallen. Sebastian Schobinger, Neil. Dr., des Raths. Diese Conferenz wird zu dem Zwecke abgehalten, um sich zu besprechen, wie mau sich auf der bevor- ^enden Tagsatznng zu Baden verhalten wolle, z». 1) Nachdem die zürcherischen Gesandten berichtet haben, was für Gründen Zürich und Bern ihr Kriegsvolk in die Bünde geschickt haben, wie dasselbe dort gehal- ^ worden und was ihm Leidiges vor Tirano begegnet sei, kommt man darin überein, daß auf nächster I örtischer Tagleistnng vor Allem dahin gewirkt werden soll, daß die jüngst zu Baden besprochene Gesandt- ^aft in die Bünde von den acht bezeichneten oder den andern unparteiischen Orten beförderlichst abgeschickt in den Blinden wieder ein „rechtschaffenes Wesen" hergestellt werde. Wenn die papistischen Orte, wie ")rr auch geschehen ist, ihre Gesandten nicht schicken wollen, bis Zürich und Bern ihre Trnppen heim- ^ chen haben, so soll nm des Besten willen die Heimberufung vorgenommen werden, doch nur unter der P'gung, daß die fünf Orte es mit ihrem in die Bünde geschickten Volk auch so halten; wo nicht, so das evangelische Kriegsvolk ebenfalls. Zürich und Bern hätten es gern gesehen, wenn sich andere parteiische Orte der Gesandtschaft angenommen hätten; dessenungeachtet soll dieselbe dem jüngsten Abschied "u Baden gemäß von Statten gehen. Bern, hierüber ohne bestimmten Befehl, will referieren; zugleich fragt ^ "u, wessen man sich von den übrigen Orten zu versehen habe flir den Fall, daß dem Volk der beiden adte in den Bünden etwas Widerwärtiges begegnen sollte und man demselben Hülfe leisten müßte. Zürich plchert, es werde jederzeit seinen lieben Eid- und Neligionsgenossen mit Leib, Gut und Blut beistehen. ^ übrigen Orte haben keinen Befehl in dieser Sache empfangen, auf nächster Tagleistnng hoffen sie ^ aber so aussprechen zu können, daß man ihr „aufrechtes, eidgenössisches Gemüth spüren solle." — Zürich berichtet, daß es vor wenigen Tagen zwei Gesandte nicht allein zu dem Kriegsvolk, sondern auch zu P "Gutherzigen" in den Bünden geschickt habe. Dieselben sollten sehen, wie die Sachlage sei, und pm, yh „ran weitere Hülfe von den Städten begehre. Falls man es für rathsam halte, würden sie auch P allgemeinen Beitag zn Chnr besuchen. Zürich hat auch vernommen, daß die katholischen Orte den Paß ^ sperren gedenken, wenn man noch mehr Volk in die Bünde schicken wolle. Zn diesem Zweck solle Oberst Paldingen von Nri 2000 Mann wälschen Volks in Bestallung haben, um mit demselben in die Grafschaft PPils zu ziehen. 3) Von zuverlässigem Orte hat Zürich Bericht erhalten, daß die „Widerwärtigen" nicht in den Bünden, sondern auch in gemeiner Eidgenossenschaft die wahre christliche Religion ansrenten " ^u, wie denn auch andern Orten gleiche Berichte zugekommen sind. Man will davon den Obrigkeiten ^Uttniß geöm und bei diesen leidigen Zeiten ein desto fleißigeres Aufsehen haben. I». Johann von Porta Kaspar Alexius ans den Bünden halten einen weitläufigen Vortrag über die Roth ihres Landes. Sie 160 September 1620. bitten, daß man ihnen auch fernerhin getreulich beistehen, bei der Herrschaft Venedig guten Vorschub leisten und durch Fürschreiben au den König von Böhmen, die Fürsten und Stände evangelischer Religion in Deutschland, sowie au die Geueralstaateu der vereinigteil Niederlande bchülflich sein wolle. Es wird den Gesandten zu Geinüth geführt, daß der König von Böhmen und die unierten Stände mit ihrer eigenen Noth genug zu schaffen haben, und daß ihre Reise vergebens sein werde. Mail kann in das Begehren nW einwilligen, stellt aber den Gesandten anHeim, sich an die Obrigkeiteil zu wenden. «. Man berüth sich, nb nicht dem König von Frankreich geschrieben werden soll, warum Zürich und Bern ihr Kriegsvolk in die Bünde geschickt haben, weil dessen Amhassadoren ihm eher das Gegeutheil von dem berichten, was wirklich gescheheil ist. Da aber des Königs vornehmste Näthe und Anwälte sich eben stark zu der „widerwärtigen" Factioil hinneigen und dießmal wenig Gnies ausgerichtet werden könnte, so wird die Sache bis nach der Tagleistung zu Baden eingestellt; dann soll auch die schon lang besprochene Gesandtschaft an den König i»s Werk gesetzt werdeil. (Zürich und Bern.) Ä. Zürich berichtet, was ihm dieser Tage in den Bünden von seinen Obersten und Hauptleuten schriftlich und von Andern mündlich mitgctheilt worden ist. Bei der BerathuG wird nicht thuulich befunden, daß die eine oder die andere Stadt ihr Regiment wieder ergänze, da Z» besorgen sei, daß die Orte den Paß sperren werdeil, wie sie in einem jüngst an Zürich erlassenen Schrc» ben sich habeil verlauten lassen; leicht könnte daraus ein allgemeiner Aufstand im Vaterland erfolgen, u»d das Kriegsvolk in den Bünden würde dann nichts nützen. Oberst Guter, der zu Zürich angelangt ist' hat weder die Ergänzung, noch die Heimbcrufung der Fähnlein begehrt. Man hätte sich auch versehe», daß die Büildner sich der Sache, die sie und nicht die zwei Städte berührt, mit mehr Ernst angenommen, lind den ausgewichenen Soldaten nicht auch Anlaß zu ihrem Abtritt gegeben hätten, v. Nach der Abreist des venetianischcn Ambassadvrs theilt Vieo Livnello mit, die 'Herrschaft Venedig werde dem König von SP»' iiieu das Veltlin nicht lassen, sondern eher ihren ganzeil Stand in Gefahr setzen. Damit die zwei Stadls das Ihrige auch thuu und zu ihrem Volk stoßeil können, anerbiete sich die Herrschaft Venedig, 10,0^ Mann Zil Fuß und 1000 Reiter zu stellen; diese werde sie durch der zwei Städte Gebiet uud die Bünde l» das Veltlin führen und auch selbst besolden, doch solleil die zwei Städte um des Namens willen mich etwas dabei thuu. Wenn die fünf Orte den Paß sperren oder Krieg anfangen, so dürfe mau das Volk im Notfall gebrauchen, und Venedig werde den größern Theil desselben besolden. — Die Gesandten Berns theile» Zürich den schriftlichen Vortrag mit, den Lionello bei ihnen gehalten hat. Weil in deinselben des anerb^ tencn Volks nicht erwähnt wird, hat Bern hierüber keinen Befehl. Die Sache wird gls gefährlich lind vo» großer Wichtigkeit zu reiflicher Erwägung in den Abschied genommen. Bei Herrn Lionello soll darum »>» gehalteil werden, daß er seinen Vortrag schriftlich eingebe, damit mau sich auf nächster Taglcistung zu Badc'» desto besser erklären könne. Sollte Venedig außerdem begehren, daß die zwei Städte noch mehr Volk i» die Bünde schicken, so erwartet mau, daß es, da ihm am Veltlin sehr viel gelegen ist, dasselbe auch beiden werde, t. Straßburg hat bei diesen gefährlicheil Läufen ein Hülfsbegehren an Zürich und Bern ist' richtet. Zürich will dasselbe erst nach bevorstehender Tagleistung beantworten. Bern hat geglaubt, habe bereits geantwortet; Aa es aber noch nicht geschehen ist, so wünscht es sofortige Beantwortung, da»»^ Straßburg hernach desto minder über beide Städte sich zu beklagen habe. Zu I». Von Porta und Alexius wurden an den „König, die Fürsten und Stände der Union evangel'" scheu Glaubens im obcrn und Niedern Deutschland" abgeschickt. Ihre Instruction und das Begleitschreiben' September 1620. 161 stiert aus dem Feldlager bei Worms (Bormio) 29. August, a. K., in welchem als Zweck der Gesandtschaft angegeben wird, zuverlässigen Bericht über die jüngsten Ereignisse zu geben und um alle mögliche Hülfe zukitten, sind unterzeichnet von Johann Jakob Steiner, Obersten des Zürcher-, Niklaus von Mülincn, Obersten des Bcrncr-, Johann Gulcr, Obersten des Bündncrrcgimentö. ^Staatsarchiv Zürich.) UcbrigcnS liegt in ebendemselben Archive eine Copie cineö von Zürich unterschriebenen Schreibens für jene beiden Gesandten an die Union vom 9. September a.K., in welchem um Hülfe gebeten wird. Z.KO. Consercnz der VII katholischen Orte. Lucer,». IK2«, 23. September. Staatsarchiv Liicer». Slbsch. Us anno 1W», Bd. XIII. t'ol. 196. LandcSarchiv SchUchz. Gesandte: Lllcern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Ludlvig Schnrpf Nit- Alt-Schilltheiß und Stadthauptmann; Walther Amrhpn, Ritter, Stadtfähnrich; Heinrich Clvvs, Rit- Benner; Rudolf Pfhffer, stiitter, alle des Iiaths. Uri. Emauuel Veßler, stlitter, Laudammauu und ^ Pannerherr; Johann Kvnrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann. Schlvhz. Gilg Frischherz, "udainmaiiil; Heinrich Neding, Alt-Landammann und Pannerherr. Unterwal den. Melchior Jmfeld, "udannnann und Pannerherr, von Obwalden; Johann Lnssi, Ritter, Landammann, von Nidwalden. ^9' Kvnrad Zurlanben, Alt-Ammann; Johann Staub, des stiaths. Freiburg. Johann Reiff, Franz ^ Afftp, p^ide Burgermeister. Solothnrn. Johann von Noll, Stadtfähnrich und des Raths. Nach Ilnhörnng der Antivortschreiben des Ambassadvrs Gueffier und Zürichs, betreffe>id die in die sude abzuordnende Gesandtschaft, findet man, daß damit nicht zu eilen sei, sondern daß man den nen- ' '^llbigeii Orten vorstellen soll, daß es besser sei, die vielen streitigen Sachen, welche noch zwischen ihnen l che», vorher zu erledigen. Hernach könne man darauf denken, mit was für Instructionen man Gesandte "neu, wie man den Bischof wieder einsetzen, wie man den Vertriebenen zu ihrem Rechte verhelfen könne; "N' wie auch dem König von Frankreich, dessen Ambassador so schmählich Vertrieben worden sei, Genngthnnng AWen, wie unter den Bündnern der Friede hergesteilt nnd die katholische Religion erhalten, wie endlich das chl an wieder in die Gewalt der Vündner gebracht werden könne, da die Vcltliner behaupten, daß sie kraft alter l,'äge wie ein Bund angesehen werden sollen, besonders der Religion halber. Is. Was die nach Baden ^chzcschriebeiie Tagsatzniig betrifft, so ist man fast der Ansicht, daß das Schreiben ans Wallis von andern herkomme. Dessenungeachtet will die Mehrheit die Tägsatzung besuchen nnd die Gelegenheit benutzen, ^Zürich n»d Bern ernstlich zu fragen, ob sie die Blinde und Verkvmmnisse halten oder, wie bisher, die Schäfte mit Ausreden, sie hätten keinen Befehl n. s. w., verzögern wollen. Das nnerörterte Geschäft ^ ebenfalls zur Sprache gebracht werden. — Uris Instruction gehl nicht so weit; man hofft daß es sich nicht trennen werde. « . Weil der Gnbernator von Mailand sich anerboten hat, noch halb Bestallung zu nehme», sollen dieselben sofort aufgestellt, das Volk dazu wo möglich außer- lstworben und Casati ersucht werden, die Hauptlente zu bezeichnen, damit dieselben ans jeden Fall Zß, Ju Beziehung ans die Musterung soll die gleiche Ordnung gehalten werden, wie früher, ^ird Ueberfall der Prätiganer und Davoser auf die Stadt Chnr besorgen, so Casati ersucht, an den Erzherzog Leopold zu schreiben, er möchte sein Volk sich den bündnerischcn 21 162 September und Octobcr 1620. Grenzen etwas mehr nähern lassen. Oberst von Beroldingen soll sich unverzüglich zu den Fähnlein in de» Bünden begeben, um alle Uuordnung zu verhüten. Den Fähnlein wird geschrieben, daß man es ihn?» anheimstelle, falls die Stadt Chur ihrer begehre, dahin zu ziehen; doch sollten sie sich nicht in ange»- scheinliche Gefahr begeben. «I. An den Herzog von Savohen wird abermals geschrieben, er möchte die zwei verfallenen Pensionen bezahlen. Um zur Hochzeit des Prinzen zu gratulieren, sollen Gesandte abgeordnet werden, aber keine solchen, die an den Herzog Ansprachen haben; diejenigen, welche solche haben, mögen für sich zwei Deputierte schicken, um dieselben vorzubringen. «. Die Beantwortung des Verweise enthaltenden Schreibens des Herrn Miron wird auf die nach Baden angesetzte Tagsatznng verschoben, indem nm" glaubt, daß dann die Sache besser mündlich abgemacht werden könne, I'. z»'. (S. in Thnrgau.) Ii. I" Beziehung auf den Span der Katholischen zu Glarus soll endlich allsgeführt werden, was auf der Tagsatzw'S zll Baden verabschiedet worden ist. I. (S. u. Sargans.) It. (S. n. Badeil.) I. (S. u. Engelberg.) iii. den Schülern im königlichen Stipendio zu Mailand dasselbe gar kümmerlich lind langsam verabfolgt wird, so schreibt man dem Gubernator, er möchte bessere Ordnung schaffen, ir. (S. u. Lauis.) Man schc auch in den Abschnitten Hcrrschafts- und Schicmortsangclcgcnhcitcn: Llllldgrafschcift Thlirgail. l. x. Art. 280. 2Sl. Religionssachcn. Grafschaft Sargans. I. Art. 47. Zchnwisachcn. Grasschaft Bade». It. Art. 80. Kricgssachcn. Laudvogtei Lanis. II. Art. 201. Bezug von Salz und Korn. Schirmliogtei Eiigelberg. I. Art. 40. Die Namen der Gesandten ans dem Schwyzcrcrcuiplar. Gemeineidgenössische Tagsatzung der XIII Orte und der Zugewandten. Baden. 1929, 29. September bis 13. Oetober. Staatsarchiv Zürich. Kost. XII. izg. r«I, r?i. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Hans Ulrich Wolf, Seckelmeister. Bcr»' Albrecht Manuel, Schultheiß; Glado Weyermanu, Zeugherr und des Raths. Lucern. Jakob Son»^ berg, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Heinrich Cloos, Ritter, Venner und des Raths. Uri. Ema»>^ Beßler, Ritter, Laudammann und Pannerherr; Hans Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landauu»^' Schwhz. Gilg Frischherz, Laudaminann; Heinrich Neding, Alt-Laudammann und Pannerherr. Unt^" walden. Melchior Jmfeld, Ritter, Laudammann und Pannerherr, von Obwalden; Johann Lnssi, Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Z>lg. Konrad Znrlauben, Alt-Ammauu; Adam Miilllü Seckelmeister. Glarus. Haus Heinrich Schwartz, Adam Böniugcr, beide Alt-Laudammänner. Bas^' Jakob Burckhardt, Hans Lukas Jselin, beide des Raths. Freiburg. Johann Reiff, Franz von beide Bürgermeister. Svlvthurn. Wernher Saler, Schliltheiß; Johann von Noll, Stadtfähnrich und ^ Raths. Schaff Hausen. Hans Heinrich Schwartz, Burgermeister; Hans Konrad Peher, Statthast^ Appenzell. Achatius Wiser, Laudaminann, von Jnnerrhvden; Johann Schüß, Landammann, Außerrhoden. Abt zu St. Gallen. Marx von Ulm, Hofmeister. Stadt St. Gallen. Ambrvs^ Octvber 1620. 163 M)üm?pf, Bürgermeister; Sebastian Schvbinger, des Raths. III Bünde. (?) Wallis. Michael Ma- grandt sMagcran?), Meyer zu Lenk; Franz Hengartner, Pannerherr zu Siders. N otweil. Lukas ttnhcr, Bürgermeister; Georg Kelli, Zunftmeister. Biel. Ztiklaus Hci??richer, Bürgermeister. Diese Zusammenkunft ist in Folge eines von Wallis an Zürich ergangenen Schreibens veranstaltet »vor- k"' um zu berathen, tvie dem Unwesen in den Bünden abgeholfen., ihr verlorenes Land wieder erobert und bei N„j^xeit wieder hergestellt »verde?? könne. — Nach der üblichen Begrüßung erzählt "l'gmneister Holzhalb umständlich, was sich bis auf diese Zeit in den Bünden zugetragen hat, was wegen Durchzuges geschehen sei, und wie bereits fremde Fürsten der Sache sich annehmen und einige Orte die- Mc st, ihre Gewalt gebracht haben; der Zuzug der Beruer habe aber die Ruhe nicht herstellen können. ^ Ansuchen der sieben katholischen Orte, die Hülfesenduug einzustellen, habe man nicht entsprechen können, ^ die Roth in den Bünden so groß gewesen sei, und weil die zwei Städte bei den geschworenen Büud- wssei? gemahnt worden seien. Nichts destoweniger habe man erwartet, daß die Abordnung einer Botschaft M den bezeichneten acht Orten stattfinden werde.') Seit dein Ursprung der Eidgenossenschaft habe nichts so ^gliches sich zugetragen und so viel Ungelegenheit verursacht, als das bündnerische Geschäft. Zürich sei ^'it, uiit und neben den Eidgenossen nach Mitteln sich umzusehen, wie dem weit um sich fressenden Feuer Mehrt werden könne. Wollen die fünf Orte, deren Kriegsvolk auch in den Bünden stehe, ihre Macht mit ihnen vereinigen und den Bundesgenossen zu Hülfe und zur Eroberung der verlorenen Lande schicken, so iverde Zürich dem nicht entgegen seil?. Falls die besprochene Abordnung zu gleichen Sätzen von beiden ^ligivi?cn beliebe, so werde Zürich es au nichts fehlen lassen, was zu Erhaltung des Friedens dienlich sei. «er i? wünscht, daß die Abordnung, welche von den Bünden selbst begehrt worden sei, stattfinde und zwar ^ gleiche Sätzen von beiden Religionen im Namen der XIII Orte und der Zugewandten. Dte katholische?? ^ e ^'klären, daß der Zustand in den Bünden auch ihnen pou Herze?? leid sei. Sie bedauern, daß man ^ sich nicht habe vereinigen können, ein Schreiben an die Bünde abzuschicken, des Inhalts, daß man den de?? unordentlichen Strafgerichte?? Verurtheilten zu unparteiischem Recht perhelfen »volle; ferner daß das >>u?cdcn an die zwei Städte, ihr Volk wieder heimzumahnen, erfolglos geblieben sei; daher hätte?? die fünf " Mische?? Orte sich auch nicht länger enthalten können, auf Ansuchen des ober?? grauen Bundes ihr Volk "lin zu schirm. Das Versprechen der zwei Städte, daß auf dein Durchzug niemand molestiert werden ^ ^ sei nicht gehalten worden; zu Ilznach habe das Kriegsvolk Drvhwvrte ausgestoßen und in Folge des 'öpitzigm" Schreibens, das Bern an die fünf Orte geschickt habe, sei man veranlaßt worden, die Landes- 'Hnlein „zu lupfen". An verschiedenen Orte?? habe das Kriegsvolk die Bezahlung von Speise und Trank Meigm, Kirche?? seien profaniert und beraubt worden, woraus entnommen »verde?? könne, ii? welcher öcht uian ii? die Bünde gezogen sei. Das Beste wäre, zuerst die alte?? schwebenden Streitigkeiten in der Mvsscnschaft beizulegen und so das gegenseitige Mißtrauen zu beseitige??. Falls dieß geschehe, würden ^ Acholischen Orte nach alle?? möglichen Mittel?? trachte?? helfe??, durch welche die Ruhe ii? den Bünden her- > und das verlorene Land wieder erobert »verde?? könne. Die alte Einigkeit unter den Eidgenosse?? ». e M eheste?? zurückkehren, wenn man wieder zum Glauben, zur Demuth ?md Gottesfurcht der frommen hc?l^^" zurückkehrte. Wolle man das nicht, so set es das Beste, den Landfrieden bei»? Buchstaben zu u??d^' unangetastet zu lasse?? und die „spitzfindige??, faulen Tractätleii?" und was sonst Aufruhr ^ ^"Zufriedenheit bei geistliche?? und weltlichen Personen stifte, fern zu halte??; alsdann könne man die ^tigkeiteu zwischen de?? einzelnen Orte?? freundlich oder rechtlich beilege??, die Bünde vornehmen und 164 Oktober 1620. einander versprechen, getren daran zn halten, sowie daß dieselben allen andern Bündnissen vorgezogen werde» sollen. Zürich und Bern weisen nach, daß sie die Beseitigung der schwebenden Streitigkeiten schon lange gewünscht haben, jenes des Streites wegen der thurgauischen Herrschaften, dieses des die Theilnng der Herrschaften mit Freibnrg betreffenden Spans. Der Streit endlich zwischen den Katholischen und den Evangelischen in Glarus sei seiner Erledigung, nahe. In Betreff der Vorgänge zn Uznach will Zürich es bei dB bewenden lassen, worüber man auf der Conferenz zn Zug sich geeinigt habe, und was dort abgeredet wordc» sei. Daß in Bünden das Kriegsvolk Kirchen beraubt haben solle, bedanre man sehr; jedenfalls sei es nichi mit Wissen und Willen der Obersten und Hanptleutc geschehen; die Schuldigen erwarte die gebühre»^ Strafe. Den Vorwurf, daß sie durch ihren Zuzug das fremde Kriegsvolk herbeigezogen hätten, weisen si^ durch die Thatsache zurück, daß die III Blinde schon vorher in das Veltliu gezogeil sind, daß ans der Fest»»!? Fuentes auf sie geschossen, und daß das Münsterthal bereits vom Hanse Oesterreich eingenommen wordc» sei. Nochmals verwendet sich Zürich dafür, daß die Abordnung von den acht Orten stattfinde; alsda»» wolle es gerne auch zur Beilegung der andern Streitigkeiten Hand bieten; leicht könnten sollst nicht lW das Veltlin, sondern gemeine III Bünde die Beute fremder Fürsten lind Herren werden. Den Landfricdc» begehre man aufrecht und redlich zu halten. — Die sieben katholischen Orte tadeln es, daß man den fre»»^ liehen Vortrag, welchen die französischeil Ambassadoren auf der letzteil Tagleistung gehalteil, nicht beantworte habe; darum seien dieselben trotz der Einladung dießmal nicht erschienen. Ueber das ungeziemende Ve»c^ men des zürcherischen und bernischen Volkes während des Durchzuges wird ein schriftlicher Bericht verlest»' Lucern, Schwhz und andere beleidigte Orte sollen an ihrer Ehre repariert und das in den Bünden gestohlB Kirchengut restituiert werden. Ueber den Verlauf zu Uznach gedenke Schwhz durch Glarus unparteiisch Jnformativn einzuziehen, Bern möge diesem Actus beiwohnen, damit nachher sich niemand zu beklagen ha^' Die Kosten, welche durch die zu Uznach ergangenen Drohungen verursacht worden seieil, werde man denen, die sie verursacht haben, fordern. — Zürich und Berit erwidern, die Ambassadoren seien, s»^ ihnen bekannt, durch vier ausgeschosseue Herren von dem, was man verabschiedet habc, benachrichtigt w>B den. Die Klagen über das Kriegsvolk könne man nicht in allen Theilen glauben; der Beklagte müsse a»^ angehört werdeil. Auch Zürich behalte sich die Kosten wegeil des Verlaufes zn Uznach vor. Wie man »^ ihren Religiousgenosseu im Veltlin umgegangen, sei bekannt; das vergosseile Blut werde seiner Zeit zu Gott >»" Rache schreieil. — Da die katholischen Gesandten zu Absendung der Gesandtschaft keinen Befehl haben, wollen sie Alles Gott befohlen haben, machen aber darauf aufmerksam, daß bei längerem Zögern f»c«^ Fürsten und Herren ihren Vortheil zum Schaden der Eidgenossen finden könnten. — Glarus will sich dieser Sache neutral verhalten und die besteil Mittel aufsuchen helfen, wie dem Uebel am ehesten abgeht' werden könne. — Freibnrg beklagt sich weitläufig über das Verhalten Berns in dem Tscherlizerstrc^' — Wallis berichtet, daß es eine Gesandtschaft in die Blinde geschickt habc, um gründlichen Bericht Z» halten. Es wünscht, daß dem um sich greifenden Feuer durch rechtzeitige Maßregeln begegnet werde; st^ könnten sonst fremde Fürsten den Fuß weiter setzen und, wenn den Veltlinern ihre Nebellion geling die Unterthaneu diesseits und jenseits des Gebirges Aehnliches versuchen. — Die Meinungen zerfa^" nun in zwei Gruppen; die Einen wollen zuerst den III Bünden helfen und dann die innern Streitigst^" beilegen, die Andern den umgekehrten Weg einschlagen. Man vereinigt sich schließlich dahin, auf So»»^ den 18. des laufenden Monats eine Tagleistung der XIII Orte lind Wallis nach Baden anzusetzen. Ort wird seine Gesandten dafür instruieren, die alteil schwebenden Streitigkeiten, das Bern-Freibiu'gsi^ Oktober 1620. 165 Schaft, den Handel wegen Pfhn und Wcinfelden, den Glarncr Landspan, das Longneollle'sche, Rheinauische und Toggenbnrgische Geschäft, die Mißverständnisse wegen des Synodus und des Ehegerichtes im Thnrgän U-s. w.') gütlich oder rechtlich abzumachen. Die Sätze, welche in diesen Spänen gehandelt haben, sollen Mch erscheinen. Wenn dann die Erklärung abgegeben ist, daß alle Orte mit gehöriger Vollmacht versehen ßien, soll die Gesandtschaft der XIII Orte und Wallis instruiert und abgefertigt werden. Zu derselben ^ill man auch den französischen Ambassador einladen. Den III Bünden, sowie dem Kriegsvolk der beiden Städte und der fünf Orte wird geschrieben, inzwischen nichts Feindliches zu versuchen. Zürich und Bern haben keinen andern Befehl und bleiben daher bei dem letzten Abschied, nehmen aber das vorgeschlagene Littel all rötorsnlluin. ') Zürich hatte schon den 18. August (8. a. K.) die Instruction für seinen Gesandten Heinrich Bräm festgestellt. (Staatsarchiv Zürich.'Kost. Xll. 12 S. 359.) Zürich schreibt den 28. September (a. K.) an Schaffhauscn: „Uns kommt von unterschiedlichen Orten für, wie daß unsere Eidgenossen von den fünf Orten sich mit Ihrer Fürstl. Durchlaucht Erzherzog Leopolds in Bündtniß eingelassen haben sollen und hierdurch dem untern und obern Thurgau mit einem gächcn Uebcrfall gedräuct werde; derowcgcn bitten wir euch, auf uns ein getreues Aufsehen zuhaben Zudem werde in solchem (d. i. obigem) Abschied des Langucville'schen Geschäftes, wie auch des Ehcgcrichts im Thurgau gedacht, dessen aber einige sd. i. keine) Meldung bcschechcn, wie dann eure Ehrengesandtcn dessen ^vohl eingedenk sein werden." Z.Z5S. Gememeidgenösstsche Tagscchung der XIII Orte. Bade». IK2V, I«. Oetober. Staatsarchiv Zürich. (lest. XII. IM. toi. »Z». Gesandte: Zürich. Haus Rudolf Nahu, Burgermeister; Haus Ulrich Wolf, Seckelmeister; Haus Georg Grebel, des Raths. Bern. Albrecht Manuel, Schultheiß; Glado Wehermaun, Zeugherr und des Raths. Lucern. Jakob Souueuberg, Ritter, Schultheiß und Panuerherr; Heinrich Cloos, Ritter, Weimer und des ^ths. Uoi. Emauuel Beßler, Ritter, Laudammauu; Haus Kourad von Beroldiugcu, Ritter, Alt-Land- ^umanu. Schwhz. Gilg Frischhcrz, Laudammauu; Heinrich Nediug, Alt-Laudammauu und Panuerherr; ^HUftoph Schoruo, Alt-Statthalter. Unterwaldeu. Melchior Jmfeld, Ritter, Laudammauu und Pauuer- )^r, von Obwaldeu; Crispiuus Zelger, Laiidammaiiu und Laudshauptmauu, von Nidwaldeu. Zug. Kourad ^Urlauben, Alt-Ammauu; Thomau Jteu, Seckelmeister. Glarus. Hans Heinrich Schwartz, Adam Böuiu- beide Alt-Laudammäuuer. Basel. Haus Lukas Jseliu, des Raths; Haus Friedrich Nyhiucr, Stadt- öhreiber. Freiburg. Niklaus von Diesbach, Schultheiß; Heinrich Lamberger, Ritter, Alt-Burgermeister; ^"hauu Reiff, Franz von Affry, beide Burgermeister. Solothuru. Weruher Saler, Schultheiß; Johann Roll, Stadtfähurich und des Raths. Schaffhauseu. Hans Heinrich Schwartz, Burgermeister; Haus "urad Pepcr, Statthalter. Appenzell. Achatius Wiser, Landammann, von Jnnerrhoden; Johann Mß, Landammann, von Außerrhoden. Eidgenössische Begrüßung. — Zürich erklärt sich bereit, die unerörterteu Streitigkeiten, die das oder andere Ort mit ihm haben möchte, gütlich oder rechtlich beilegen zu lassen. Bern eröffnet, den 166 October 1626. Eidgenossen zu besonderem Gefallen habe es wegen des Tscherlizischen Handels durch sechs Orte einen gütlichen Vergleich entwerfen lassen, der ohne Erfolg geblieben sei. Nach Inhalt der mehrmals gethanen M- clarativn wolle es den Streit gütlich oder rechtlich beilegen lassen. Beide Städte wünschen, daß man a»f diese Erklärungen hin die Gesandtschaft von den XIII Orten und Wallis in die Bünde an die Hand nehme und die Instruction für dieselbe entwerfe. — Die katholischen Orte verstehen den letzten Abschied anders! sie »vollen, daß die unerörterten Streitigkeiten wirklich beigelegt »Verden, gütlich oder nach eidgenössischem Recht; erst wenn dieß geschehen sei, gedenken sie ihre Gesandten in die Bünde abzuordnen, »vo dießnml das Feuer und die Roth nicht so groß sei. — Bern erklärt, »venu man die Gesandtschaft bewillige, so »volle es die erbeteneil Sätze nochmals einen gütlichen Vergleich versuchen lassen; bleibe derselbe fruchtlos, so sei es bereit, nach Inhalt der geschehenen Erklärung das Recht walten zu lassen. I». Die katholischen Glarner verwenden sich dafür, daß die Gesandten von Zürich und Lucern, die in ihr Land reiten »verde», weiM keine gütliche Vermittlung zu Stande komme, eineil rechtlichen Spruch thun. Die evangelischen GlarnM sind der Ansicht, daß das Recht »loch nicht an der Zeit sei, falls die gütliche Handlung frnchtlvs bleibe denn leicht könnte solches ihren Freiheiten zum Nachtheil gereicheil; hingegen hätten sie nichts dagegen, »venu die Sätze die Güte versuchten und sich >in den Verträgeil, Gewahrsamen und Gebräuchen umsähen- Zürich und Bern bleiben bei dem in dieser Sache ergangenen Abschied und bei ihrer Protestation lind werden ihre Sätze ins Land reiten lassen. Die katholischen Orte halten sich an den zu Zug gemachten Abschied und unterstützen das Begehren der katholischen Glarner. Schaffhausen und andere evangelische Orte erkläre» sich dafür, daß die Ehreilsätze sich, »venu die Güte ohne Erfolg sei, entweder rechtlich aussprechen oder aber je nach Befinden die Sache an das unparteiische Recht weisen sollen.. «. Glarus bringt die ausstehende» französischen Zahlungen zur Sprache. Die Gesandteil der übrigeil Orte sind darüber nicht instruiert; desse»- ungeachtet wird auf Gefalleil der Obrigkeiten bin beschlosseil, daß die Abordnung von den XIII Orte» abgeheil lind aus einfacher Botschaft, nicht stärker als selbdritt, bestehen solle. Wenn vorher keine Sati^ faction erfolgt, so »Verden die Gesandten am Abend des I.Januar a. K. in Solvthurn eintreffen. Dort wird inan mit dem Ambassador reden und ihn um Empfehlungsschreiben ersuchen. Jedes Ort wird fi»» Gesandten genügend instruieren und dabei die im Jahr 1619 entworfene Jnstrnction zu Rathe ziehen. Dir Gesandten sollen beeidigt »verde», daß sie nur um obrigkeitliche und keine Privatsachen sollicitiere». We»" das eine oder an dere' Ort sich abwendig machen läßt, so soll die Abordnung dennoch stattfinden. Ä. 1) Zür^ erklärt, seine Herren und Obern hätten sich dahin entschieden, daß die schtvebenden alten Händel vorgenom>»e" und gütlich oder rechtlich entschieden »Verden sollen; es will anhören, was man hierüber vorbringen wirb, und alsdann mit gebührendem Bescheid begegnen. Wenn aber die Abordnung der XIII Orte und vo» Wallis in die Bünde beförderlich vvrgenvmmen »verde, habe Zürich nichts dagegen. 2) Bern gestattet zu ^ sonderm Nespect gemeiner Eidgenossen, daß die Ehrensätze, die vormals in dem Bern-Freiburgischen Ha»d^ gearbeitet haben, eineil gütlichen Vergleich entwerfen, in welchem Falle sie ihre Herren und Obern darüber benachrichtigeil »verde». — Die katholischeil Orte erkläreil sich zuletzt damit einverstanden, obgleich sie es lieber gesehen Hütten, wenn die Sätze vollkommene Gewalt gehabt hätten, rechtlich abzusprechen, falls gütlich Vcrgleichsversuche nichts verfangen sollten. 3) Die vier evangelischen Städte und Außerrhoden mache» siä) . anheischig, ihren Neligionsgenossen in Glarus zu schreibeil, sich der Gegenpartei etwas zu nähern. 4) Freib»rg wünscht, daß man ihm zu der begehrten Theilung verhelfe, wenn der gütliche Vergleich erfolglos bleibe- Hierauf thun sich die von Bern und Freiburg erbetenen Sätze, die auch bei der im März gehaltene" Octobcr 1620. 167 ^wiferenz thätig gewesen waren, zusammen. Freibnrg wünscht Thcilnng der Vogteicil, Bern nicht. Die Sätze Vvn Bern schlagen vor: Marten und Schwarzenbnrg sollen ferner gemeinsam beherrscht, Grandson und ^fcherliz getheilt lverdeu. Bern hat die Wahl, diesen ode>' jeileil Theil zu uchmeu; welches Ort den Theil bekommt, der mehr Werth ist, hat den andern zu entschädigen. In dem Thcile, welchen Bern bekommt, es, was die Religion betrifft, nach den Verträgen wie bisher zu handeln; in dein Freiburg zufallenden Theile svll die Religion frei sein und die Evangelischen dürfen nicht weder heimlich noch öffentlich bedrängt, ändern müsseil bei ihren Rechten geschirmt werde». Beider Städte Gerechtsame, Regalien u. s. w. sind auf- ^k)t zu erhalten, alle Unfreundlichkeiten aufgehoben.—Die Sätze von Freibnrg schlagen vor: Marten und schwarzenbnrg bleiben unter gemeinsamer Verwaltung, Grandson und Tscherliz werden getheilt; Freiburg "wuiu die Thcilnng vor, Bern hat die Wahl. Welcher Ort den bessern Theil erhält, entschädigt den an- mit Marten und in der andern Freiburg zufallenden Vogtei ist die Neligionsübnng frei; den beiden andern kann Bern die Religion nach seinem Belieben üben lassen. Fällt Tscherliz an.Bern, ^ können die Katholischen noch etliche Jahre daselbst bleiben, bis sie ihre Güter verkauft habeil. (Das übrige wie im Vorschlag der Sätze von Bern.) Nachdem die Sätze etliche Tage viel Mühe und Arbeit ""Mva,ldt haben, können sie sich doch über kein genieinsames Mittel vereinbareil. Die beiden Städte verdanken ihnen ihre Bemühungen. Bern, welches die von Freibnrg begehrte Thciluug als den Verträgen zuwider entschieden ablehnt, erklärt sich nochmals bereit, die Sache gütlich oder rechtlich nach Inhalt des ^ urgrcclsts und der Verträge entscheideil zu lassen. Freibnrg behauptet, Bern habe durch sein Verfahren ^ Burgrecht und die Vertrüge verletzt und ruft deßhalb das eidgenössische Recht an. Die eilf Orte, die gmi geseheil hätten, wenn der Streit gütlich beseitigt worden wäre, ersuchen die Parteien bei den gc- a.'wvrenen Blindeil bis zu Austrag der Sache nichts Unfreundliches oder Thätliches gegen einander vorzu- "chnicn, woraus Unruhe entstehen könnte, v. Der Gotteshau?- und der Zehngerichtenbund ersucheil durch Schreiben, daß man sich ihres bedrängten Standes annehme und nach Mitteln trachte, wie sie das ^"tliil wieder in ihre Gewalt bringen könnten. — Die evangelischen Orte erkläreil, man möchte, weil» ^ früher besprochene Abordnung von acht Orten nicht belieben sollte, doch etile solche von alleil XIII Orteil schicke»; von beiden Seiten liege Volk daselbst ohne Nutzen und gleichsam auf der Bärenhaut. ^ r»il den fünf katholischeil Orten die Heimberufung des ihrigeil auch gefalle, so würden auch die Evauge- kein Mißfallen daran haben. Bei dein Kriegsgeschrei rings um die Eidgenossenschaft und zu Beseiti- llwlg pez gegenseitigcu Mißtrauens sei es nothwendig, sich darüber auszusprechen, wessen man sich gegen Lander zu versehen habe. Die evangelischen Orte wollen die geschworenen Bünde redlich halten und, wenn eine» oder andern Orte eine Unbill widerfahren sollte, demselben mit Gut und Blut beispringen. Die f Wlisthm Orte erkläreil sich bereit, dasselbe zu thn»; gegen die Abordnung seien sie nicht; bereits hätten ^ chre Gesandten bezeichnet in der Hoffnung, daß die streitigen Händel abgethan würden. — Nach wcit- ' Wgem Hin- uild Herreden wird verabschiedet: Wegeil Pfyn lind Weinfelden soll sich Zürich innerhalb acht "gen gegen Lucern erklären; desgleichen soll sich Bern in Monatsfrist darüber aussprechen, ob eS in dem ^""del mit Freiburg das eidgenössische Recht wolle walten lassen. Entschließen sich dieselben dazu, so sollen ^ Gesandten zu der Abordnung nach Bünden Sonntag über acht Tage (den 15. Novenlber n. K.) in Weesen ^"treffe,,. Wie mau sich beiderseits wegen des Kriegsvolks verhalten wolle, darüber solleil sie gleichfalls uüert sein. Dein Kriegsvvlk wird man schreibeil, sich inzwischen ruhig zu verhalten. Da etliche Gesandte 163 November 1620. keine Instruction haben, darein zn willigen, so wird dieses Gntfinden all rökersiulum in den Abschied genommen. Zürich soll beförderlichst von dein Entschlüsse der Herren und Obern in Kenntniß gesetzt werde». Zu ». Die freiburgischcn Gesandten nahmen, bevor sie nach Baden kamen, Rücksprache zu Solothw» mit dem Ambassador Miron, welcher der Meinung war, daß man die bündncrische Angelegenheit vor alle» andern behandeln sollte. In der Versammlung der katholischen Gesandten faßte man aber den Entschluß- zuerst die innern Streitigkeiten, die Theilung der Vogteien zwischen Bern und Freiburg, den Streit in GlaruS und den wegen Pfyn und Weinfelden zu erörtern und dann erst die bündncrischcn Angelegenheiten. (Staatsarchiv Freiburg: Nathsprotokoll vom 5. November.) Zu ck. Im Staatsarchiv Zürich Tr. 140 liegt ein Schreiben, in welchem Bern die Gründe auseinander setzt, warum es in die Vorschläge nicht eintreten könne. Verhandlung der Sähe über den Kauf der Herrschaften Pfyn und Weinfelden durch Zürich- Baden. 1620, 31. Octobcr bis 4. November. Staatsarchiv Vcr». Thm'gcm Buch S. t'ol. SSZ. VS5>. Die Sätze und die Gesandten sind nicht genannt. Am Ende der Verhandlung geben die Gesandten der fünf Orte eine Erklärung ab; die von Zürich erbetenen Sätze machen zwei Vorschläge. Die Erklärung und die Vorschläge sehe mau im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgenheitcn: Laildgrafschaft Thurgau. Art. 69. Verkauf von Gerichtsherrschafteu. o Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1320, 10. November. Staatsarchiv Lucer». Absch.Scanno lsso. Bd. Xlll. koi.sso. LandcSarchiv Schwi>z. - Gesandte: Lucern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Walthcr Amrhyn, Ri^ Stadtfähnrich; Leodcgar Pfhffer, Pannerherr; Niklans Vircher, Seckelmeister, alle des Raths. Uri. nuel Beßlcr, Ritter, Landammann und Pannerherr. Schwyz. Gilg Frischherz, Landammann; Heinrich Rcding, Alt-Landammann und Pannerherr. Unterwalden. Melchior Jmfeld, Ritter, Landamma»»' von Obwalden; Johaim Lussi, Landammann, von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthat Hans Staub, des Raths. Landamnlann Lnssi berichtet über den dermaligcn Stand der Dinge in Bünden und was von dc" Fähnlein der katholischen Orte und der Vündner verrichtet worden ist. Man entnimmt ans sei»^, Berichte, daß jetzt für die Gesandtschaft die beste Gelegenheit wäre, zumal da bei den Bttndnern und ^ den Fähnlein der gemeine Mann wegen Mangel an Geld anfange unwillig zu werden, die Gegenpar'^ aber sich stärke und böse Practiken wider die 16 Artikel anstifte, welche der obere Bund vorgeschlagch habe. Hingegen steht der Absendung der Gesandtschaft der Umstand im Wege, daß Zürich in Bettel Novrmber 1620. 169 immer noch i»,erörterten Streitpunkte keine Antwort gegeben habe, wie man sie erwartete. Da jedoch die baldige Ausgleichung dieser Streitigkeiten ans gütlichem oder rechtlichem Wege in Aussicht stehe und es die Orte schimpflich wäre, wenn fremde Fürsten den Frieden in Bünden machten, so vereinbart man dahin, mit Absendung der Gesandtschaft noch einige Tage, nämlich bis zum 19., zuzuwarten. Uri, ^M)z Obwalden sind dazu nicht ermächtigt. Es wird dich an Zürich geschrieben und dasselbe nochmals ermahnt, in Betreff der noch unerörterten Streitigkeiten mit einer bessern Antwort zu begegnen. Dabei wird auch bemerkt, daß man, falls mehr als die 200 zu Baden bewilligten Musketen durchgeführt Merdeu sollten, solches nicht gestatten werde. Dem spanischen Ambassadvr wird mitgetheilt, daß er, weil die ^ache in den Bünden auf gutem Wege sei, die Hand nichts abziehen, sondern den katholischen Fähnlein mit m»em Vorschuß von Geld an die Hand gehen mochte, indem sonst Alles zu nichte werden müßte. Oberst Beroldingen oder Laudammann Lussi soll mit dem Geld, da? zu Mors angekommen sein soll, abge- smtigt werden, um die Häupter der katholischen Fähnlein von dem Entschluß in Betreff der Gesandtschaft zu ^uachnchtigeu und ihnen freundlich zuzusprechen. I». Was die Zurückberufung der Fähnlein in den Bünden trifft, ^ wird obigen Abgeordneten überlassen, je nach Umständen zn verfügen, was das Thunlichste sein die Zurückbcrufung soll aber nicht geschehen, bevor Zürich und Bern die Ihrigen abgerufen haben. Den in die Bünde reisenden Gesandten soll ein Schreiber von Lueern oder Uri mitgegeben werde», 'l- (S. u. Engelberg.) Eiigelberg. Man sehe auch im Abschnitte Schirmortsangclcgenheitcn: «1. Art. 41. Die Namen der Gesandten aiis dem Schwyzcrcremplar. Conforonz von Uri, Schwyz und Nidwaldcn sAppellaztag). Schwyz. UZ. und 17. November. LniideSarchi» Nidwaldcn. Gesandte: Uri. Walther Baldegger, Landsfähnrich; Heinrich Albrecht, beide des Naths. Schwhz, Ml Frischherz, Landammann; Jost Schilter, Alt-Landammann; Fridolin Horrat, Leonhard Niedervst, ^ "b Schuiidig, alle des Naths. Nidwalden. Crispinus Zelger, Alt-Landammann und Landshauptmann; ^^)a»n Ug Hrmcgg, des Raths. , (S. u. Bellenz ic.). «I. Auf den Anzug, daß die Schiffleute an den Schiffländen Unge- ^lichcs fordern, beschließt man unter Vorbehalt obrigkeitlicher Einwilligung auf den 15. Dccember eine ^ llM'nz nach Brunnen anzusetzen und von den Schiffleuten jedes Ortes Abgeordnete dazu zu bescheiden, tcn^' ^ Bezahlung der durch deu Aufbruch der Landesfähnlein verursachst/. ^^n soll Uri bei dem spanischen Ambassador und Oberst von Beroldingen gelegentlich am mailändi- ^ Hvf anhalten, i. in. (S. u. Bellenz w.). Man schc auch im Abschnitte Henschastsaugclcgcnhcitcu: Acllcnz :c. »-«, vi, 1, in. Art. 133—142. 22 170 November und Dcccmber 1620 LS« ». Verhandlungen der eidgenössischen Vermittler in den III Bünden. Chur und Jlanz. 1320, 23. November bis I«. Deeember. Staatsarchiv Lnccr». Absch. So imno loia. Bd. Xlll. kol. 2Sa. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Statthalter. Bern. Samuel Jenner, des Raths. Lucern. Jakob Svnncnberg, Ritter, Schultheiß. Uri. Emanuel Beßler, Ritter, Landannnann. Schwyz. Gilg Frischherz, Landammann. Unterwald en. Melchior Jmfeld, Ritter, Landammann, vonObwalden; Jo- Hann Lussi, Ritter, Landannnann, von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter. Glarus- Adain Böniger, Landaunnann. Basel. Lukas Jsclin, Zengherr. Frciburg. Johann Reiff, Bürgermeister. Svlothnrn. Victor Hafner, Stadtschrciber. Schaffhansen. Matthäus Peher, Scckelmeistcr. Appenzell. Achatius Wiser, Landannnann, von Jnncrrhoden; Johann Schliß, Landannnann, von Außer- rhvden. Wallis. Niklans JmEyen, Alt-Landvogt zu St. Moriz. — Gesandte des vbern Bundes- Johann Simeon de Florin, Landrichter. Disentis. Jakob de Baliel. Lccgnez. Vincenz de Cadnff, Laildammann. Grub. Kaspar Schmidt von Grüneck, Laildrichter. Laax. Kaspar von Cabalzar, Aminann- Bonaduz. Jakob Singer, Anunann. Caz(is). Kaspar von Schanenstein, Landvogt. ^lih ein Wald. Tschorsch, Ritter. MasaxersMisoxerZ thal. Johann Anton Giover, Ritter. — Gesandte des Gvtteshausbuirdcs- Chur. Gregorius Gugelberg von Moos, Bürgermeister; Georg Gamser, Stadtvogt. Pregell vb Porta. Jakob Fabins von Prevost. Pregell unter Porta. Johann Cortin, Pvdesta. Fürstenau Rudolf von Schauenstein von Ehrenfcls. Orteustein. Cawietzel. Oberhalbstein. Lucius Scarpatet von Unterwegen; Melchior de Camen sCamenis?f. Tiefenkasten. Paul Jannet, Ammann. Oberengadin- Fortunat von Juvalta; A. Nntt Pähl. Unterengadin ob Val Tasna. Jakob Schorß Graß; N"tt Thöni Janilet. Unterengadin unter Val Tasna. Joseph Nadüct. Bergnn. Johann Pct^ Jecklin, Ammann. Obervaz. Ambrosius von Cadnsch. Vier Dörfer. Andreas Carol, Ammann! Stephan Perre, Amman». Puschlav. Andreas Paraviein, Landvogt; Johann Anton Andrivscha f2ln- drcossa?s, Pvdesta. Namusch fNemüss. Niklans Glütsch, Ammann. Stalla. Albert Capell, Äw- mann. Avers sAffcrss. Jakob Wolf, Ammann. Münsterthal. Niklans Clavnvtin, Aminann! Jakob de Nntt. — Gesandte des Zehngerichtenbnndes. Davos. Meinrad Bnvl, Pvdesta; Doc^' Fortunat Sprecher, Alt-Coinmissarius zu Cleve». Klosters. Bartholomäus Kasper, Ammann; Mrü" Liedt sLieta?s, Aminann. Cästells. Peter Kasper, Ammann. Schiers. Martin Michel, Amman»! Andreas Walser, Statthalter. Meyenfeld. Lentz Nanper, Statthalter. Belfvrt. Paul Walthier, Äü Landshauptmann des Veltlins. Churwalden. Benedict Thomasch. Schallfik. Peter Rodt, Statthalter Langwiescn. Ulrich Metgier fMettiersf, Landammann. Erste Session. Gleich nach der Ankunft zu Chur halten die Gesandten bei dem Bürgermeister um Audienz an, und nach geschehener eidgenössischer Begrüßung eröffnen sie einander ihre gleichlautende» Befehle. — Es entsteht Hierauf-Streit, wo man die Audienz geben solle. Der obere Bund will, daß esZ» Jlanz geschehe, die Stadt Chnr beansprucht die Ehre für sich. Schließlich vereinigt man sich auf und bestimmt den 30. November zur Abreise dorthin. Der Ambassador Gueffier läßt die Versäumst»^ durch seinen Dolmetscher begrüßen und eröffnet, daß er in zwei oder drei Tagen über die remvderierte» November und Deccmbcr 1620. 171 Artikel, über welche bereits abgemehrt worden sei, Bescheid erhalten werde, welches guten Werkes alsdann dcr Ambassador die Orte auch werde theilhaftig macheu. Blau läßt dafür dauke» und verlangt von den neu gestellten Artikeln eine'Abschrift, kann aber keine erhalten. I». Zweite Session den 2. Dccember. Die Gesandten halten vor den Abgeordneten der III Bünde Zu Jlanz ihren Vortrag des Inhalts, daß ihr Bemühen dahin gehe, den vorigen friedlichen Stand wieder herzustellen, die Strafgerichte zu beseitigen und das verlorene Veltlin wieder zu bekommen. Sie wünschen, daß Bürgermeister Meher von Chnr, der am Tage des Einrittes des Ambassadors Gueffier von Etlichen aus dem ubcrn Bund aus seinen: Hause gewaltthntig entführt und »ach Jlanz gebracht worden war, gegen Bürgschaft frei gelassen »verde, und fügen den Wunsch bei, es möchten die weiter» Verhandlungen zu Chur stattfinden. «. Dritte Session den 6. Deccmber, Nachmittags. Lieutenant Georg erzählt im Namen des ober» Bundes, wie das Unwesen in Blinden entstanden sei, und eröffnet dabei, daß die Unruhen von zwei ^schlechter» ausgegangen seien, und daß er, obgleich er der evangelischen Religion angehöre, doch den Prädi- canten einen nicht geringen Theil der Schuld beimesse. Um künftig ruhig zu bleiben, hätten die Bündner Artikel gestellt und dieselben beschworen, mit dem Beifügen, daß sie durch die Ambassadoreu und die ^sandten der Eidgenossenschaft und von Wallis verbessert werden könnten; man hoffe, daß die beiden andern Bünde diese Artikel auch annehmen. Sollte dieß nicht geschehen und daraus Schlimmes erfolgen, so wolle »>ai» daran keine Schuld tragen. Um das verlorene Veltlin wieder zu bekommen, seien ihnen zwei Mittel ^'geschlagen worden. Herr Gueffier habe versprochen, wem: mau die remoderierten Artikel annehme, das Beltlin innerhalb sechs Wochen zu restituieren. Der Gubernator zu Mailand habe erklärt, daß der König ^Ases Land nie für sich habe behalten »vollen, sondern daß, »vas er gethau, blos zum Schutze der katholi- Ühm Religion geschehen sei; er habe sich anerboten, dieses Land unter gebührlichen Bedingungen zu restituieren; die Gesandten möchten rathen, welches von den beiden» Mitteln man annehmen solle. Vierte Session den 4. Dccember. Die Abgeordneten des Gotteshaus- und des Zchugerichtenbundcs Offnen», hätten vor ungefähr vierzehn Tagen mit den» ober» Bunde zu Jlanz Artikel entwvrfen und i'Abige w ^1» Gemeinden zur Abstimmung ausgeschrieben. Nun habe man mit Bedauern vernommen, daß der obere Bund sich den neuen moderierten Artikel»» entzogen habe und zu wissen begehre, ob die beiden ander» Bünde die ersten Artikel, welche in die Gemeinden nicht ausgeschrieben »Vörden seien, annehmen »volle»». Was die moderierten Artikel, die mit dem Rath des Herr»» Gueffier aufgestellt worden seien, betreffe, so Zollen sie kraft ihrer Instruction und des Buudesbriefes über dieselben mehren und auch jene»» und den ^sandten der Eidgenossenschaft und von Wallis überlassen, dieselben zu mehren oder zu minder», v. (S. u. ^argaus.) t". Mau ermahnt hierauf die III Bünde, sich der Artikel halber zu vergleichen und diejenigen, über welche sie sich nicht vereinbaren könne»», dem Ambassador Guefsier und den Gesandte»» anzuvertrauen, uidein man ihnen vorstellt, »vie viel Unheil aus der Nichtannahme entspringen würde. Zugleich eröffnet '"an ihnen, daß man beabsichtige, nach Chur zu gehen, wo durch die Ausschüsse der III Blinde ihre Späne erörtert »verde» könnten. — Da wegen Bürgermeister Meyer noch keine Antwort erfolgt ist, wird auf Ansuche» von dessen Freundschaft nochmals seine Freigebung begehrt, und da den Verwandten gesagt worden 1A, daß Achyer in» Namen der III Bünde verhaftet »vordei» sei, so möge man abmehren, ob man ihn gegen Bürgschaft entlassen »volle. 172 November und Deccmbcr 1620. N» Fünfte Session den 5. Dcccmber. Der Ambassador Gueffier eröffnet, er vernehme mit Erstaunen, daß der obere Bund von den Artikeln, welche vor vierzehn Tagen aufgestellt und von den Abgeordneten gutgeheißen worden seien, nichts mehr wissen wolle. Der Ambassador wünscht in dieser Sache den Rath der Gesandten zu vernehmen und erklärt, er habe die Artikel nicht aufgestellt, wohl aber, um seinen Rath angegangen, etwas daran verbessert. Was die Neutralität betreffe, in Beziehung auf welche „in Ewigkeit" gestanden habe, wolle er die Bünde nicht verpflichten, keine Bündnisse einzugehen; der König glaube aber, daß solches für sie nur gefährlich sein könne. Daß die Bündncr die Artikel, welche sie früher angenommen hätten, nnd die er seinem König zugeschickt habe, wieder verwerfen, müsse dem Hofe sehr befremdend vorkommen. Wegen des Veltlins werde mit Spanien unterhandelt und seiner Zeit das Resultat eröffnet werden. Die Gesandten möchten dein obern Bunde zureden, die fraglichen Artikel anzunehmen. — Die Gesandten sind mit diesem Nathe nicht einverstanden und finden es passender, daß der Ambassador selbst vor die Abgeordneten der Bünde trete und dieselben zur Annahme berede. In Beziehung auf die Neutralität sind die Gesandten der katholischen Orte ohne Instruction, auch glauben sie nicht, daß die Zeitumstände geeignet seien, das Veltlin wieder zu bekommen. Was die Streitigkeiten betrifft, so inachen sich die Gesandten anheischig, das Ihrige zu thun, daß die abgetrennten Lande restituiert werden. — Der Ambassador wiederholt sein Ansuchen vor den Abgeordneten der III Bünde. Würde man die Artikel nicht annehme», so betrachte er alles, was er im Namen des Königs wegen des Veltlins u. s. w. versprochen habe, als nicht geredet nnd wolle sich gegen alle bösen Folgen verwahrt haben. — Die Abgeordneten des ober» Bundes verdanken dem Ambassador und den Gesandten die gehabte Mühe und erklären, sie könnten von ihren ersten Artikeln nicht abweichen, seien aber bereit, sie verbessern zu lassen; den die Neutralität betreffenden Artikel wollten sie allein deßhalb nicht annehmen, damit sie vom Herzog von Mailand des Veltlins wegen bessere Vorschläge erhalten und die Dörfer Zizcrs, Untervaz, Trimmis, Jgis, Rotels und Allmens der Artikel mich theilhaftig werden. — Die Bestrafung der Fehlbarcn wollen sie den Gesandten überlassen, mit der Bedingung, daß die ehrsamen Gemeinden und verfolgteil Personell für ihre Verluste entschädigt werden. Der obere Bund wolle künftig „eine gewisse Regel haben zu lebeil", damit dergleichen Aufruhr vermieden bleibe. Mit den Engadincrn und Münsterthalern wolle er nichts zu schaffen haben; wegen des Veltlins werde er einen Ausschuß nach Mailand schicken. Die Eidgenossenschaft sammt Wallis, desgleichen Herr Gueffier möchteil sich ebenfalls dafür verwenden, daß sie bessere Vermittlungsvvrschläge erhalten. Wenn das Veltlin wieder erlangt werde, so begehren sie, daß die Aemter nach der Anzahl der Leute „genosseil" werden. — Der Gotteshalls- und der Zehngerichtenbund antworten unter gleichförmiger Danksagung, daß sie alle Streitigkeiten, etwas in Neligionssachen vorbehalten, Herrn Gueffier, den Gesandten der Eidgenossenschaft und von Wallis übergeben, um darin zu mehren oder zu mindern. In Beziehung darauf, daß die Aemter nach der Anzahl des Volkes „genossen" werdeil sollen, wollen sie sich einfach an ihren Bundesbrief halten. — Die III Bünde werde» nochmals ermahnt, die angebotenen Vermittlungsvorschläge anzunehmen. Die Gesandten erwarten den fv^ gendcil Tag deren Ausschüsse in Chur, um ihre Antwort entgegenzunehmen. I». Sechste Session den 6. December. Gueffier theilt de» Gesandten der katholischen Orte mit, es sei ihm von etlichen Personen versichert worden, daß die Ruhe in den Bünden eher zurückkehren würde, wen» man beiderseits die eidgenössischen Völker abberiefe. Nicht nur würde dadurch eine Vereinbarung erleichtert, sondern auch deu in England, Piemont oder in Italien angesponnenen bösen Anschlägen, die der König bisher mit Mühe habe zurückhalten können, ein Ziel gesetzt werden. Er erklärt, die Invasion des Veltlins durch November und Dccembcr 1620. 173 König von Spanien könne sein König nicht gestatten, so wenig als die Fürsten in Italien, das; ersteh festsetze. Darüber müsse von Frankreich, Spanien und dem Papste tractiert werden; der Herzog von ^"üand habe damit nichts zu schaffen. — Die Abgeordneten des vbern Bundes erklären vor dem Ambassa- und den katholischen Gesandten, sie seien bereit, die Entscheidung ihrer Streitigkeiten dein Herrn Guefficr °uie den Gesandten der Eidgenossenschaft und von Wallis zu übergeben, und bitten, ihnen eine Regel und Ord- """ll vorzuschreiben, daß sie künftig in Ruhe und Einigkeit verbleiben können; man möchte auch darauf wie das Veltlin wieder restituiert werden könnte. Sie fügen das Ansuchen bei, die Gesandten Achten „och eine Zeit lang bleiben, bis die hauptsächlichsten Punkte erörtert seien; alsdann solle auch ^ des Burgermeisters Meyer Freilassung erkannt werden. — Der Gotteshaus- und der Zehngerichtenbund en die Streitigkeiten ebenfalls dem Ambassador und den Gesandten zur Entscheidung übergeben; was Aeligionssachcn betreffe, darüber solle laut der Landcsstatnten zu gleichen Sätzen gesprochen werden. ^ Zehngw'ichteubnnd will in Betreff der Besetzung der Aemter nach Marchzahl des Volkes bei dem Bundes- ^schirmt bleiben. — Herr Guefficr erklärt, wenn die zuletzt moderierten Artikel, besonders der die ^utralität betreffende, des Inhalts, daß sie mit keinem Fürsten oder freien Stand ohne Wissen und Rath ^ Königs Bündnisse machen sollen, nicht angenommen werden sollten, so werde er sich mit der Sache ) wehr befassen. — Die Gesandten der evangelischen Städte billigen das Verlangen der zwei Blinde in der Neligionssachcn, die der katholischen Orte begehren Aufschub, um sich darüber zu bedenken, ihm ^^cnte Session den 7. Dccember. Die Gesandten des obern Bundes erklären, daß die Zuinu- übcr^" ^ Nmbassadors ihrem Bundesbriefe stracks zuwiderlaufen, und daß sie ihre Streitigkeiten den Orten ^^'bcn wollen, falls Herr Guefficr, was sie übrigens nicht hoffen, sich der Sache entziehe. — In Bezie- i^'^uf die Freilassung des Bürgermeisters Meyer möchten sie ebenfalls entscheiden, sobald die Hauptpunkte ^cinc! gebracht seien. — Juvalta und Dvctor Sprecher eröffnen im Namen des Gotteshans- und Zchn- ^^^mides, der obere graue Bund habe vor einigen Tagen Artikel „abgestellt", deren sich die Mehrzahl ^ ^"^mden beschwert habe. Durch Vermittlung des Ambasssdors seien andere aufgestellt worden, zu ^ Annahme derselbe aber nicht gerathen habe, man verspreche ihm denn, mit keinem Fürsten oder freien und ^ruer Bündnisse zu schließen. Der obere graue Bund habe sich dessen geweigert, der Gvtteshans- dvx ^ Zehngerichtenbund es auf Gefallen der Gemeinden hin angenommen. Damit hätte sich der Ambassa- Moderation eintreten lassen. Während die Abgeordneten des grauen Bundes moderierten Artikeln nicht widersprochen hätten, werde jetzt von ebendenselben behauptet, M,d ^ ^^'l wegen der Neutralität dem Bnndesbricf zuwider sei. Dieser weise aber aus, daß um kleine ^ llrvße Sachen das Mehr ergehen und daß die Minderheit der Mehrheit folgen solle. Die Abgeordneten d.,. ^'^'shans- und des Zehngerichtcnbnndes seien durch ihre Instruction für die letzten Artikel gebunden; be^Ü^eachtet möchten die Gesandten bei Herrn Guefficr anhalten, daß er den Artikel, die Neutralität fallen lasse oder wenigstens einstelle. Den an ihn abgeordneten Gesandten von Zürich, Bern, und Uri antwortet Guefficr, weil der Gotteshaus- und der Zehngerichtenbund d^e moderierten Artikel svund er den König dessen berichtet habe, so könne er nicht davon abstehen; würde er es thun, ^dicute er, in der Stadt Paris mit Ruthen „umher geschwungen" zu werden. Wenn der obere Bund Bil "Kmflischen" Halsstarrigkeit verbleibe, so werde es denselben gereuen. Wolle der obere Bund machen, so werde das ihm nicht gestattet werden. Es seien etwa vier oder fünf Nädels- ^ - die werde man wohl herausfinden, um ihnen ihren Lohn zu geben. Den Gesandten zu Gefallen 174 November und Dccember 1620. wolle er alle moderierten Artikel aufgeben, auch mit dem Veltlin sich nicht mehr beladen und den Gesandt^ das ganze Geschäft überlassen; sie würden dann sehen, wie viel sie mit diesen „stettigcn", unruhigen B»»^ nern, die sich „als katholisch erzeigen", (Gott aber wisse, was sie seien) zu schaffen bekamen. Auf die Fr^ ob er, falls die III Blinde die Artikel annehmen, es dahin bringen »volle, daß ihnen das Neltlin in Wochen wieder zugestellt »verde, antwortet Gueffier, er könne nur versprechen, daß der König alle möglich^ Mittel anwenden »verde, um ihnen dieses Land wieder zuzustellen. Ii. Achte Session den 8. December. Gueffier zeigt in allgemeiner Versammlung an, daß er wE» Indisposition verreisen »verde. Wenn die Gesandten von sich aus eine Vereinbarung zu Stande bringt könnten, sollten sie es thun; er aber wasche seine Hände in Unschuld. Damit jedoch das Geschäft »»^ auf die lange Bank geschoben »verde, habe er folgende Artikel concipiert: 1) Die III Bünde vertrauen»"^ mals ihre Streitigkeiteil sowohl in Neligivns- als in politischen Sachen dem König und den Eidge»»^' an. Innerhalb dreier Monate, vom 1. Januar 1621 an gerechnet, soll in der Sache gesprochen »ve»'d^ Dem König und den eidgenössischeil Gesandten soll die Annahme dieser Vcrnlittlung von Seite der notifieicrt werden; 2) inzwischen soll in den III Bünden keine Neuerung gemacht »Verden und alles »»^ bleiben; Dawiderhandelnde werden an Leib und Gut, Gemeinden mit Ausschluß vom Bundesbrief bestw^ 3) die Eidgenossen sollen beiderseits ihre Fähnlein heiinbernfen; 4) man wird alle billigen Mittel anfs»^"' um das Land Veltlin wieder zu bekommen. — Der Ambassador theilt diese Artikel in gemeiner Versa""" lung den Nathsbvten der III Bünde mit und erklärt dabei, er »verde, wenn man diese Artikel niäsi nehme, bei den moderierten, welche der Gotteshalls- und der Zehngerichtenbnnd angenommen habeil, beha^"' „doch die des vbern Bunds erlassen." — Die Gesandten der Eidgenossen benierken den Abgeordnete» ^ Blinde, daß es ihren Obrigkeiten schwer fallen »verde, den Cvmprvmiß in dieser Gestalt anzunehmc'», ^ der eine Sprecher ein so mächtiger König sei, die Eidgenossen als der andere erscheinen würden. Der bassador entsetzt sich darob und wünschen wissen, »vas man von seinem König rede. Darauf a»t»»"' er. (Die Antwort ist dem Abschiede nicht beigefügt). Die III Bünde verschieben die Antwort ans den den Tag. I. Nennte Session den 9. December. Die Abgeordneten des Gotteshaus- und des Zehngerichtenl»»^' wollen wegen mangelnden Befehls die neuen Propositivneil an die Gemeinden bringen lind versprr^ innerhalb sechs oder sieben Tagen Antwort zu geben. — Die Abgeordneten des vbern Bundes blsi"" bei ihrer frühern Erklärung und bitteil, daß man die Sache nicht aufgebe. Es sei auch ihre Mei»»"^ daß die Stimme des Ambassadors nicht mehr als die eines andern Ortes gelten solle. — Der Amba!»^ läßt durch seinen Dolmetscher mittheilen, er widerrufe sowohl die gestrigen als die moderierten Artikel » so daß die III Bünde nicht daran gebunden seien, und ersucht die Gesandten, sie möchten sich dem Gehl"" nicht entziehen und wegen seiner Indisposition einen andern Ort, Chur oder Eins, zur Verha»^"' wählen, wo er dann von Neuem „articnlieren" »volle. Falls sie dasselbe ohne ihn an die Hand woiltcn s» Inss- -r -s sich auch g-snls-n, — Di- Adg--rd»-Im d-r III Blind- wolim dirscn Enti« G-iii-md-n b-r>cht-n >n«, mit Jnstructionm d-rs-hcn, ans dm 14, in Clmr -rschrin-n Sic din-n »""W G°I°»d.°n nicht nbiur-ism, j-nd°rn di. Sachm im «nnd zi. Ort- b-schl.-ß-n mit ItnSsicht »ns di- Knftin, dt- h-rnnnahmd- h-ilig- z-it, sowi-, das d-r i-b-r- tch d-m R-Hr nicht nnt-rw-rs-n will, b-i d°n ObriMt-n B-sichl -iiisnhdl-ii, Di- SI-sandt.n d-r sch-n Ort- «iilig-n in d-S Ansnchm -in; ftir dm FM, dns di- Gmi-ind-n d-n C°iiipr°»,ilt «nnch»--». November und December 1620. 175 "Uf den 15. Jcmuar tt. St. eine Zusammenkunft nach Napperswhl augesetzt, auf welcher das Hauptgeschäft ^örtert werden soll, während die Particularia au einem Ort in den Bünden behandelt werden sollen. Mail sehe auch im Abschnitte Hen'schaftsangelcgcnhcitcn: ^kfschaft Sargans. v. Art. 97. Verschiedenes. Zu ». Diese Artikel befinden sich im Bande dcS Solothurncr Archivs, betitelt: Besondere Abschiede :c. Band g4. Anmerkung. Von diesen Verhandlungen sind zwei Abschiede vorhanden, von denen der erste der gemeinschaftliche zu sein scheint, verfaßt von einem katholischen Protokollistcn, der andere ein für die evange-_ tischen Gesandten bestimmter, von einem evangelischen Protokollistcn redigiert, was schon daranS hervor- Aeht, daß letzterer die Tage nach dem alten Kalender angiebt. (Wir haben sie in die dcS neuen Kalenders übersetzt.) Der letztere enthält neben den gemeinschaftlichen Verhandlungen auch diejenigen, welche die evangelischen Gesandten allein geführt haben; und wenn beide die gemeinsamen Verhandlungen wiedergeben, ^t je nach dein confcssionellcn Standpunkt dcS Protokollistcn der eine oft eine andere Färbung als der andere. Anö diesem Grunde haben wir geglaubt, den Abschied nach beiden Nedactioncn geben zu sollen. Anmerkung. Bemerkenswerth ist auch ein Schreiben von Rudolf von Schauenstein an Heinrich Rc- bmg vom 24. December über diese Vorgänge im LandcSarchiv Schwyz: Bünden Lit. k. Nr. 42. äs« ?». Derselbe Abschied nach der Nedaction für die evangelischen Gesandten. Chur und Jlanz. t'.). Sechste Session den 6. December. Die Abgeordneten des obern Bundes erklären, das; sie, weil stc sehen, daß die Gesandten nur das Beste ihres Landes wollen, sich entschlossen haben, ihrer Erinahnung Fvk^ zu leisten und alle noch schwebenden Streitigkeiten zwischen ihnen und den beiden andern Bünden und derest Gemeinden zu entscheiden den Gesandteil und dem französischen Ambassador zu überlassen, ferner ei»c Form aufzustellen, nach welcher man künftig im Frieden mit einander leben könne, sowie auch die Mittcl aufzusuchen, wie man die verlorenen Lande wieder bekommeil könne; alles was darüber beschlossen werde, würden sie, ohne sich zu weigern, annehmen und vollziehen. Weil» auf diese Weise der Zwiespalt beseitigt sei, so wollen sie die Angelegenheit des verhafteten Bürgermeisters Meyer und des Wolf Thönis dcw französische>l Ambassador und den Gesandten zu comprousittiereu überlassen. Die beiden übrigen Bünde sprechen ebenfalls ihren Dank für die Bemühungen der Gesandten ans und wollen dem Ambassador u»d den Gesandten die Mißverständnisse, welche nach aufgenommenem Mehr noch übrig bleiben, zur Entscheids übergebeii, jedoch mit dein Vorbehalt, daß Neligivnssachcn und was davon abHange von gleichen SM' beider Religionen erörtert werde, weil dies; die alteil Bräuche und auch die vom ober» Bunde ausgesehen beneil Artikel verlangen. Der Ambassador erklärt hierauf, wenn der obere Bund das Mehr der Gemeinde" über die ausgeschriebenen Artikel nicht aufnehme uud den Artikel der Neutralität nicht gutheiße, so iverdc er sich bei den gütlichen Verhandlungen nicht betheiligeu uud mit der ganzen Sache nichts zu schaffen habe», November und December 1620. 177 da er es gegen seinen König nicht verantworten könnte. Die evangelischen Gesandten erklären, daß, weil das Mehr der Gemeinden in den beiden Blinden die Neutralität angenommen habe, sie es dabei verbleiben lassen. Die katholischen Gesandten beharren bei ihrer dieses Artikels wegen gegebenen Erklärung. Den Bürgermeister Meyer wollen die zwei Bände frei lassen; der obere Bund hingegen bleibt bei seiner früher gegebenen Antwort. Siebente Session den 7. Decembcr. Die Ausschüsse des obern Bundes erklären nochmals, daß sie bei chren im Feld beschworenen Artikeln bleiben werde», und ersuchen die Gesandten, den Ambassador dahin zu dermögen, daß er von seiner Meinung, die Neutralität betreffend, abstehen möchte. Die Gesandten ordnen «nige aus ihrer Mitte zu dem Ambassador ab, um ihm das Ansuchen des obern Bundes zu eröffnen. Nach langem Hin- und Herreden entschließt sich derselbe, den Artikel der Neutralität für den obern Bund ^llcn zu lassen, doch daß über die übrigen Artikel in gemeinen III Bünden das Mehr aufgenommen werden bisse. Darauf erklären die Ausschüsse des obern Bundes, sie würden nicht mit den andern zwei Bünden Mehren; daß dem obern Bund allein die Neutralität erlassen werde, halten sie für keine Erlassung; es Aüßte auch den zwei andern Bünden dieselbe erlassen werden. Sie hätten zusammen geschworen, nach dein Zu leben, was in ihrem Bunde das Mehr habe; von den andern zwei Bünden wollen sie sich nicht mehr berstimmm lassen, znmal da dieselben schon vielmal gegen sie bundesbrüchig geworden seien. Achte Session den 8. December. Der Ambassador eröffnet den Gesandten, daß er Gesundheits halber nach Chnr verreisen werde und die ganze Sache ihnen gern überlassen wolle; wenn man aber die Sache künftig in Chnr verhandeln wolle, so wolle er mit den Gesandten für dieselbe sein Bestes thun. Zugleich kPt er den Gesandten mehrere neue Artikel vor und ersticht sie um ihren Rath, ob dieselben gemeinen ^Bünden vorzulegen seien. sS. Absch. 156n: Achte Sessionff Die Gesandten finden cs nicht unpassend, ^eselben den Bünden zur Kcuntniß zu bringe». Alsdann wird gut befunden, die weiter» Verhandlungen kus Mitw Januar zu verschieben und zum Ort der Wiederaufnahme derselben Napperswyl zu bestimmen und den betreffenden Personen sicheres Geleit zuzusichern. Der Ambassador eröffnet seine nenen Artikel vor ^u Abgeordneten der III Blinde. Neunte Session den 9. December. Die Abgeordneten der zwei Bünde eröffnen den Gesandten, daß ^Men oon denen aus dem obern Bund zugemuthet werde, einen Compromiß einzugehen, daß sie aber dafür keine» Befehl haben; sie wollen sich dafür Vollmacht geben lassen und wünschen, daß die Sache sobald als 'ubglich wieder an die Hand genommen und daß Chnr zum Ort der künftigen Verhandlungen bestimmt werden möchte. Die zwei Blinde übergeben nun die Schlichtung des ganzen Streites und die Errichtung «nes Compromisses, wie der obere Bund, dem Ambassador lind den Gesandten und bitten dieselben, noch küugcr zu bleiben. In Folge dessen erklärt auch der Ambassador, länger bleiben zu wollen. — Darauf ^öffnen die Ausschüsse der zwei Blinde, daß ihre frühere Erklärung dahin zu verstehen sei, daß man über ausgeschriebenen Artikel vermöge ihres Vundesbriefes das Mehr aufnehmen solle „und was dann hierüber iPänig"/p^A wollen sie zur Vergleichung übergeben mit Ausnahme der Neligionssachen, welche von gleichen Zützen entschieden werden sollen. — Da aber der Ambassador die Gesandten ersucht, Chnr oder Ems zum ^Ae der künftigen Verhandlungen zu bestimme», so werden die Ausschüsse angewiesen, sich von ihren Gebinden bessere Vollmacht geben zu lassen und einen Compromiß unter sich zu Stande zu bringen, in Folge ^!stn dann die Hauptsache vollends zu Napperswyl erörtert werden solle. Sollte dieser Ort denen in den Bünden >ucht genehm sein, so könne ein anderer bestimmt werden. Ans das ernstliche Ansuchen der Gesandten an 23 178 November und Deeembcr 1620. die Ausschüsse des obern Bundes, daß sie den Bürgermeister Meyer freilassen sollten, antwortet Landrichter Florin, daß beschlossen worden sei, vor errichtetem nnd besiegeltem Compromiß ihn nicht loszugeben, jedoch wolle er die Sache nochmals vor den Bund bringen. Er fügt die Bitte bei, die Gesandten möchten doch noch länger im Lande bleiben. Die Gesandten verreisen nach Chnr. Zehnte Session den 11. December. Die katholischen Gesandten entschließen sich, zu Chur zu bleiben und den Entschluß der Gemeinden der zwei Bünde über den zu errichtenden Compromiß zu erwarten. Weil aber die Sachen eine andere Wendung genommen haben, als die evangelischen Gesandten erwarteten, und es verlautet, daß der obere Bund den Bnndesbrief nicht mehr zu halten, sondern sich zu trennen, auch die Münsterthaler und Engadiner aus dem Bnndesbrief auszuschließen und sich dem Mehren gemeiner III Bünde nicht mehr zu unterwerfen gedenke; weil ferner die evangelischen Orte, wenn ein solcher Compromiß, „der vom obern Blind zu 15 Stimmen (nämlich der Ambassador, die XIII Orte und Wallis) gesetzt ist," von den Gemeinden angenommen werden sollte, von den katholischen überstimmt würden, so beschließen sie, da sie in einen solchen nicht einwilligen können, von ihren Herren und Obern sich neuen Befehl und weitere Vollmacht geben zu lassen. — Die katholischeil Gesandten bleibeil noch einige Tage länger in Chur. Cvnfercnz von Urs, Schlvyz und Nidwaldcn. Brunnen. t«2v, 2K. November. zia»dcöarchiv Nidwaldcn. Gesandte: Uri. Walther Valdegger, Landsfähnrich, des Raths; Heinrich Albrecht, des Raths. Schwyz. Jost Schilter, Alt-Landainmann; Johann Sebastian Abyberg, Statthalter; Fridolin Horrat, des Raths; Leonhard Niederöst, des Raths. Nidwaldcn. Crispinus Zelger, Alt-Landainmann und Landsstatthalter; Johann Ab Honegg, des Raths. »—I». (S. ll. Bellenz :c.) ». lieber die durch den letzten Aufbruch der Landesfähnlein, wie auch durch die Besatzung zu Bellenz verursachten Kosteil soll dem spanischen Ambassador eine Rechnung zugestellt und dann ernstlich bei ihm um Geld angehalten werden. Will er die Besatzung zu Bellenz nicht erhalteil, s" ist man gesinnt, dieselbe wegzuziehen. II. (S. u. Bellenz :c.) I. Die Schifflcute legen den Gesandten eine unter ihnen verabredete Ordnung vor. Die Gesandten von Uri und von Schwyz nehmen dieselbe in den Abschied, dannt ihre Herren und Obern sie entweder bestätigen oder abändern. Mau sehe auch ün Abschnitte Herrschaftsaugelegeuheitcu! Vogtei Bellen; :c. » Ii, Ii. Art. 143—151. Dccember 1W0. Confercnz der V katholischen Orte. L»»cern. IliStt, 15. December. Staaisarchiv Lii-crn. Al-lch. 4s -rnnalüM. Bd. XIII. IUI. «so. LandcSarchi» SchwdZ. Gesandte-. Luccrn. Leodegar Pfyffer, Pannerherr, Heinrich Clvos, Ritter, des Raths; Niklans Bircher, Seckelnieister; Siudolf Pfhsfer, 'Ritter, des Raths. Uri. Melchior Megnct, Alt-Landammann und Landshanptmann. Schwyz. Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammann und Landsfähnrich; Christoph Schorn», Alt-Statthalter; X. Vetschart, Alt-Statthalter. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Statthalter, don Obwaldcn; Crispinns Zelger, Alt-Landammann und Landshanptmann, von 'Ridwalden. Zug. 5konrad Zurlanben, Alt-Laudammanu; sJohannes?) Andcrmatt, Seckelmeister. Alan hört zuerst den schriftlichen Bericht des Schultheißen Svuucubcrg, sowie eine Erklärung des ^ubernatvrs zu Mailand, die Werbung des oberu Bundes und namentlich das Veltliu betreffend, au und beschließt, obgleich die Gesandten keinen speciellen Befehl haben, weil die Sache keinen Verzug erleide, ^n noch in den Bänden anwesenden Gesandten ihren bisherigen Fleiß zu verdanken und sie zu ermahnen, kenn auch die Gesandten der nnkatholischen Orte nicht mehr hinkämen oder die zwei Bünde sich anders, als der graue gethan, entschließen sollten, doch nicht ihre Vermittlung aufzugeben, sondern ferner ihr Bestes öu thun. Mt dem Ambassador Gueffier sollen sie vertrauliche Corrcspvndenz Pflegen und sich seines Nathes bedienen. Der Ambassador Mirvn wird ersucht, den Herrn Gueffier zu einträchtigem Handeln mit den Gesandten zu ermahnen. Dem grauen Bund wird gedankt, daß er sich so gutherzig gegen die Gesandten der katho- ^'chen Orte verhalten habe. I». Wegen der Gesandtschaft nach Frankreich, die zu Baden besprochen worden ist, haben die Gesandten von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug keinen Befehl, zumal nicht daß sie von allen Orten ^geschickt werden solle; sie halten für passend, abzuwarten, was für einen Erfolg das Anerbieten des Herrn Aürvn habe. Ferner wird gewünscht, daß jedes Ort seine Beschwerden demselben übergebe und durch ihn ^'U Hof einen endlichen Bescheid verlange; deßgleichen daß man sehe, was für Stoff zu einer Gesandtschaft das bündnerische Geschäft gebe. «. (S. u. Engelberg.) «I. (S. u. Thnrgan.) Man sehe auch in den Abschnitten Hcrrschafts- und Schmnortsangclcgcnhcitcn: ^"dlMsschaft TlllNWU. «I. Art. 001. Gotteshäuser. Kloster. Küstelberg. «. Art. 42. Die Namen der Gesandten sind dem Schwyzerexcinplar entnommen. Zu ». In einem Schreiben an Gueffier sprechen die fünf Orte sich dahin aus, „daß, wofern in dem Ausspruch ungleiche Meinungen sürsiclcn, Ihre Majestät alödauu Ihre Autorität alö ein Dritt» oder Obmann ^brauchen könne." 180 Deccmber 1620. ISS. Conferenz der Vis katholischen Orte. Solothurn. t020, 20. Deccmber. Kantoiisnrchiv Frciburg. RathSprotokoll vom 10., 17. »nd 2a. D-ceml>er, Nachdem der Ambassador Miron angezeigt hat, daß dem König von Frankreich „die Verständniß mit Lothringen" nicht unangenehm sei, wird dieser Tag nach Solothurn angesetzt. Verhandlungsgcgenstände sind: 1) die plus valsur lies especes; 2) die Salzlieferungen; 3) der Ritt nach Frankreich (von diesem rälh Miron ab); 4) „die Lothringische Verständniß." In Beziehung auf diese läßt Frciburg der Conferenz den Antrag stylen, daß man dem Comte de Bulet, einem vornehmen Lothringer, der die Sache betreibe, schreiben solle, ob er dicß auö Befehl oder mit Einwilligung des Herzogs thuc, und wie die Sache beschaffen sei. Gesandte von Freiburg waren: Schultheiß von Monlenach und Bürgermeister von Affry. Lucern schickte keine Gesandtem Ein Abschied hat sich nicht vorgefunden. I«s. Conferenz der Schirmorte der Abtei Engelberg. Engelberg. 1020, zwischen dem s«. und 23. December. LlUtdeöarchiv Nidwaldeu. Protokoll der Näthen und der Landleuthen. Band 7. S. 378. Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Die Conferenz hat gemäß der Instruction NidwaldcnS für sein° Gesandten den Zweck, den zwischen Abt und Convcnt des Gotteshauses und den Thalleutcn herrschenden Strell zu vermitteln. Jedes Ort sandte zwei Gesandte, deren Namen nicht bekannt sind, mit einem Läufer; Nidwalde» Scckclmcister Vermittler. K«I. Conferenz von Zürich, Basel und Schaffhansen. Zürich. l«20, 24. Deccmber (14. a. K ). Staatsarchiv Zürich. ilo?t. XII. IM. WI. 452. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Hans Rudolf Nahn, Vnrgcrmeist^' fHans?) Escher, Seckelmcister; Hans Ulrich Wolf, Seckelmeister; Konrad Grebel, Obmann; Hans GeV'il Grebcl, des Raths. Basel. Hans Jakob Burckhardt, des Raths; Johann Friedrich Nhhiner, 3. ll-> Stadtschreiber. Schaffhansen. Hans Konrad Peher, Statthalter. ». Bevor Berns Erklärung über die jüngst zu Baden aufgestellten Vermittlnngsvorschläge zur Beilegt des Streites zwischen Bern und Frciburg den übrigen Orten mitgetheilt wird, erachtet man eine vertt^' liehe Berathnng für nvthwcndig. Weil Bern mit Recht sich auf seine Verträge stützt und das Burgr"^ in dem eidgenössischen Bund ausdrücklich vorbehalten wird, so glauben die drei Städte, daß Bern, so immer möglich, bei seinen Rechten geschirmt werden müsse; dessenungeachtet wünschen sie Weitläufigkeiten s" Januar 1621. ^'meiden, weil bei dieser gefahrlichen Zeit die Gegenpartei sowohl in Deutschland als in der Eidgcnosscn- b)aft den Wurf und Vorthcil in der Hand hat. Die evangelischen Städte und Orte, überall von Feinden u»igcben, können einander nicht, wie zu wünschen wäre, Hülfe bringen; überdieß handelt es sich um wenige Zivilen, die man gegen ihren Willen zum Evangelium nöthigen will. Deßhalb »vollen die drei Städte ^uf einer Cvnferenz zu Aarau Bern ersuchen, sich etwas zu nähern und zu leidlichen Mitteln sich zu Hue »ie>,. Die Conferenz soll gegen Neujahr stattfinden und der Entschluß Berns auf einer gemeineil Tag- Ming vdcr auf anderem Wege den Orten mitgethcilt werdeil. Bis dahin kann man sich wegen nicht erfolgst von Seite Berns damit entschuldigeil, daß von Freiburg auch kein Bescheid erfolgt sei. I». In schling auf die schon oftmals besprochene Gesandtschaft nach Frankreich sind von den Orten ungleiche tuillilen gefalleil. Einige wollen dieselbe abgehen lassen, andere wegen' der dermaligen unbeguemcn Jahreszeit sie auf bessere Gelegeilheit einstellen. Da nicht allein in der Eidgenossenschaft, sondern auch in 6Mnkrcich die Sachen nicht in Ordnung sind, so wird beschlossen, die Gesandtschaft einstweilen einzustellen ^ die übrigen Orte davon zn benachrichtigen. Der Ambassador soll angegangen werden, dafür zu sorgen, » die Gesandtschaft erspart »verde, wiedrigenfalls die Sache auf nächstem Tage zu Aarau wieder zur nn gebracht werden solle, v. Basel meldet, daß es bei seiner im August gemachten Taxierung der . "uzsvrten bleiben werde, weil es sich nach andern Orten der Eidgenossenschaft nicht richten könne »lud sich Nachbarn conformiercn müsse. Den Neichsthaler habe es seither zu 33 Batzen taxiert. — Schaffhanseil an, daß es auf der Herren von Zürich Bericht die jüngste St. Gallertaxe auch angenommen habe, allerlei Gattnilgen schlechter Dreibätzncr im Lande sind, lasse es dieselben prüfen, damit die gering- ^ Hm verrufen werden können. Da gegenwärtig aus den spanischen Dublonen schlechte Churcr Gold- kest^" ^'schlagen »verden und die Longttevillesschen Goldgulden auch gar gering sind, so werden die Obrig- ^ ersucht, Gegeiimaßregeln gegen solche schlechteil Sorten zu ergreifen. Zürich erzählt weitläufig, mit ^ fiir großen Kosten es sein Kriegsvolk in die Blinde geschickt habe. Weil dieß vornehmlich des gemeinen 'Helischen Wesens halber gescheheil sei und man »licht wissen könne, »vie lange dasselbe dort noch verweilen so ersucht Zürich die Städte Basel lind Schaffhausen, sich über den begehrten Beitrag zur Unter- " tling des Kriegsvolkes zu entschließen. Die Gesandten der beiden Städte nehmen das Ansuchen in den Ebschied. 4 «öS. Conferenz von Zürich, Lncern, Uri, Schlvyz nnd Zug. Zug. 1621, 21. Januar. Staatsarchiv Lacern. Absch. clo anno 1621 und 1622. Vd. XIV. 5ol. 2. Gesandte: Zürich. Hans Ulrich Wolf, Seckelmeister; Hans Ulrich Stampfer, Wardein; Hans Jakob Münzverwalter. Lucern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Rudolf ^llcr, Ritter. U ri. Hans Heinrich Zum Brunnen, Statthalter; Alexander Beßler, des Raths. S ch »v y z. Frischherz, Landammann; Balthasar K»)d, Alt-Seckelmeister. Zug. Konrad Zurlaubcn, Alt-Ammann; reas Jwu, Ammann; Peter Staub, Alt-Ammann; Martin Schund, Alt-Ammann; Beat Jakob Frey, Schalter; Caspar Brandenberg, Statthalter; Thoman Jten, Alt-Seckelmeister. 182 Januar 1621. i». Eidgenössische Begrüßung nnd Anwünschung eines guten, friedfertigen neuen Jahres. — Conferenz ist durch die bedenkliche Steigerung der Münzsorten und die daraus entstehenden Nebel für Handcl und Wandel veranlaßt wurden. Alan hätte sich gern mit der vor zehn uder zwölf Jahren gemachten Ordnung behvlfcn, glaubt aber, daß dieses für den gemeinen Mann eher schädlich wäre, zumal da zu verschiedenen Zeiten Ordnungen und Satzungen gemacht, aber schlecht uder gar nicht gehalten wurden sind. Ii». nimmt zuerst die Valvatiun der Guld- und Silbersurteu vvr, hört die zürcherische Ordnnng darüber an»^ vernimmt, daß bereits auch andere eidgenössische Orte sich dazu geneigt erklären, und daß die Münzen Reich und anderswu viel höher stehen. Man läßt es alsu auf Gefallen der Obrigkeiten bei dieser Taxierung verbleiben und glaubt, daß es, wenn man derselben getreulich nachkumme, zum Guten gereichen wcrdc> < . Alle taxierten Guld- und Silbersurteu füllen ihr urdentliches Gewicht haben, und niemand sull verpflichte sein, andere anzunehmen, es sei denn, daß für den Gran Guld 3 Kreuzer uder 15 Angster Lucerner Währung' für den Gran Silber ein halber guter Batzen uder !<> Angster abgezvgeu werden. Es mögen auch sc>^ leichte Silbersurteu den Obrigkeiten übergeben und vvn denselben um ihren Werth eingewechselt werden. «I. Man wäre geneigt gewesen, das Münzen aller gruben Surten, wie in frühern Jahren, einzustellen u»d nur kleinere Münzen bis auf den Batzen prägen zu lassen; man glaubt aberj, daß dicß eher schädlich und auch eine Aenderung des Schreies nur nvch mehr Cvnfusiun und Beschwerden verursachen lviird^ Zürich, Lucern, Nri und Zug haben deßhalb ihre Münzverwaltcr nnd Wardeine berathen lassen, wie ei»c beständige Ordnung über Schrvt, Probe nnd Gewicht aufgestellt werden könne. Dieselben haben sich Folgendes vereinigt: Von den Dicken sollen ans eine Mark, welche 11 Lvth fein hält, 36 Stück, ans ebu'" halben Dicken oder drei gute Bätzuer, welche 9 Lvth fein halten, 59 Stück kvmmen. Wie schon in Zürich' so sollen in jedem Ort alle ausländischen Dicken, halben Dicken, Schreckenberger, „Dreikrenzerig uder Böhulbst^ welche diese Probe nicht halten, gänzlich verboten sein. Wer solche Münzen ausgiebt, soll streng bestes der Angeber belohnt und sein Name nicht genannt werde». Diese Ordnung und diesen Schrvt der Mü»^ wird man den übrigen Orten und den Zugewandten auch mittheilen. Sollte das eine oder andere O>'i solchen Schrot mindern und die Münzen geringhaltiger machen, so wird man dieselben wie die gencm»^ fremden Münzen verrufen. «. Diese Ordnnng und Probe gilt nur für die jetzt schwebenden Zeitläufe; ^ ruhigeren Zeiten mögen die Obrigkeiten dieselbe nach Belieben verändern. Jedes Ort soll seinen 6^' schluß unverzüglich Zürich mittheilen, damit die Ordnung publiciert und gedruckt werden kann und d6 gemeine Mann nicht so sehr beschwert wird, xx« Jeder Gesandte soll berichten, was Herr Miron und d" Herren vvn Solothurn wegen der Unruhen in Bünden geschrieben haben, damit auf nächste Zuseunw^' knnft jedes Ort seine Gesandten mit Instruction versehen kann. Zug bittet um Fenster und Wnpp^' in sein Nathhaus. ii. Oberst Pfhffer bittet um solche für Hauptmann Viderbvsten in Wallis. Anmerkung. Die verschiedenen Münzsorten wurden also taxiert: Goldsortcn. Ducate» „Zcglein" zu 3'/z Gulden, Kreuz.Ducatcn zu 3 Gulden, Goldgulden zu 2p^ Gulden, spanische, gcnucsi!^ zweifache Kronen oder Dublcn zu 6 Gulden, einfache spanische Kronen zu 3 Gulden, französische So"""'' krönen zu 3 Gulden, italienisch wälsche Doppelkroncn 5 Gulden 17 Kreuzer, einfache wälsche 2 Gulden 54 Kreuzer. Silbers orten. Ncichsthaler 2 Gld. 15 Krz., Guldcnlhalcr 2 Gld., neue bs"' gundischc Thalcr mit geflammtem Kreuz 2 Gld., Philippsthalcr 2 Gld. 28 Krz., acht Ncal 2 Gld. 16 ^ polnische Ocrtli oder Spitzbärlli 15 Krz. fArchiv Nidwaldcn. Beilage zum .Abschied vom 23. Mai Februar 1621, 183 1GS. Conferenz der VII katholischen Orte. Bremgarten. 1K21, 12. und 13. Februar. Landeöarchiv Tchwyz. Gesandte: Lilcern. Jakob Sonneuberg, Ritter, Schultheiß und Pauuerherr. Uri. Enianuel Beßlcr, Landaiumann. Schwyz. Gilg Frischherz, Landammauil; Hans Gilg Aufderinaur, Seckeliueistcr. ^terwalden. Wolfgang Jmfeld, Ritter, Landaimuanu, von Obwaldeu; Crispinus Zelger, Ritter, ^Gauptmailn, von Nidwaldeu. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter; sThomauj Jten von Aegeri, '-Seckelnieister. Freiburg. Hans Reiff, Bürgermeister. Solothuru. Hans von Roll, Veuner; Hafner, Stadtschreiber. Diese Conferenz wlirde der Unruhen in Blinden lvegeu zusanunenberufeu. ». Es lvird ein von Wattier überbrachtes Schreiben des ordentlichen französischen Anlbassadors Miron verlesen. In selben unterwirft Rlirou die Handlungsweise der katholischen Orte und deren Gesandten in Bunden tadelnden Kritik. Da die Gesandten der Ansicht sind, daß der Ambassador von dem Hergang der in berichtet worden sei, so lvird gut befunden, denselben von der Handlungsweise der Gesandten hauKenntnis; zu setze», sowie davon, daß ihre Herren und Obern niemals die Absicht gehabt as.'^' Gingriff in das Bündnis; zu thun, welches der König mit gemeinen III Blinden habe. Zu- A'e^ 'tmbassadvr um Beförderung der ausstehenden Zahlungen ersucht. I». Bei der Berathung ^c>w^ durch welche die Ruhe in den III Blinden wieder herzustellen sei, lvird nichts für noth- ttl, wigesehen, als daß die Einigkeit »lud Freundschaft zwischen den Kronen Frankreich und Spanien werden. Weil jedoch der obere Bund aus dein Comprvmiß getreten; ist und Abgeordnete desselben ^ > Acailand gereist sind und mau das Resultat ihrer Verhandlungeil noch nicht kennt, wird beschlossen, Jätern Zusammenkunft die Sache in Berathung zu ziehen. — Der spanische Ambassador Casati hat Seeretär nach Bremgarten geschickt. Demselben lvird der zugeschickte freundliche Gruß ver- v. az Zugleich eine Erinneruing zur beförderlichen Zahlung der ausstehenden Pensionen Übermacht, dln'ri " Grzbischof u>;d Cardinal Borromeo in; Collegium des heil. Carolus Reuerungei; eingeführt hat, ch>es ^u' eidgenössischen Studenten benachtheiligt werden, so lvird gut befunden, wenn die Wahl sch,.,. ""um Papstes stattgefunden hat, einen oder zwei Gesandte abzuordnen, inzwischen den; Cardinal zu ^ch ^ iusoferi; keine Abänderung erfolge, genöthigt sei, die Studeuten wegzunehmei; und sich gx^^'u andern passenden Orte umzusehen, «i. (S. u. Luggarus.) v. llri macht die Gesandten ans die aufmerksam, welche ihn; die Straße über den Gotthard verursache und trägt auch auf eine Akßg ^ uns den aus Luggarus in das Mailändische ausgeführten Wein an. Beides wird in den benommen. L. Die schwebenden Streitigkeiten, betreffend Bern und Freiburg, Pfhn und Weiu- !vll ^arus könneil einer Lösung vor einer allgemeinen Tagleistung nicht zugeführt werden; jedoch fortgesetzte Betreibung der Sache ersucht werden. K. Da trotz der unlängst zu Zug gehal- ^heli' wlzcvnferenz nicht wohl zu hoffen ist, daß etwas Ersprießliches zu Stande kommen werde ohne die ^/Reinigung gemeiner lobt. Eidgenossenschaft und die Abschaffung des Münzens, so läßt man es Zu ^ ^wlvenigcr bei dem bewenden, was auf jener Conferenz beschlossen worden ist und bei der daselbst ^we gekommenen Taxierung. sS. Absch. 162 Anm.j is. Da das Geld leider nichts als eine Kauf- 184 Februar 1621. mannswaare geworden ist, so wird die Frage aufgeworfen, ob uichi vou der Durchfuhr desselben ein gefordert werden sollte, i. (S. u. Lauis.) k. (S. u. Sargaus.) I. Ob man die in den Bünden stehend^ Fähnlein, welche bei dein einen oder andern Theil nnr mehr Hartnäckigkeit und Widerspruch hervorruft konnten, zurückberufen wolle, wenn Zürich die seinigen zurücknehme, wird den Herren und Obern a»hc>^ gestellt. Man sehe auch im Abschnitt? Herrschastsangelegenheiten: d> Grafschaft Sargans. Ii. Art. II. Verwaltung im Allgemeinen. Laudtiogtei Lauis. t. Art. 222. Mnnzsachcn. Lanlwogtci Lllggarns. «K. Art. 90. Jnstizsachcn. Zu !». Wir lasten hier die bezeichnendsten Stellen auS dem Schreiben folgen. — Der Ambastador sichert, daß er, was er gcthan, zur Wohlfahrt dcS (eidgenössischen) Vaterlandes und zur Ehre und Ncputa^" der katholischen Orte gethan habe, „die zwar in der Proccdnr der Euren, so jüngst in Bünden gcwcf"' um etwas abgenommen hat." Denn der Ambastador Guefficr habe zu einer Vereinbarung in den III das Scinigc gcthan." Wie aber die Herren Gesandten da angelangt, ist alles in die vorige Confusion gcra>^' und hat ein jeder unter ihnen viel eher gedenkt und Nachsinnen gehabt, wiederum heimzurciten, dann wie zerbrochene Geschäft wiederum ganz machen und verbessern könnte, und fsich zu) nnterstahn mit denen, die tre»' und nützlich in der Sach' gearbeitet, alles miltiglich zu rcformcriercn.... Es ist gespürt worden, wie e>^ Ehrengcsandtcn gewichen sind, daß die vom obern grauen Bund gen Mailand dessentwegen sich haben, ohne Vorbetrachtung, daß euch dadurch Unrecht beschäche, und daß das, was sie jetznndcr ihnen eben so nachtheilig, als dasjenige, waö ihre Widerwärtigen bei ihnen haben ordnen wollen, c>NO'' Verderbung der katholischen Religion." Nachdem er dann die Handlungsweise Frankreichs zu Gunstc» katholischen Religion und die Unterstützungen mit Geld hervorgehoben, sagt er: „in Summa man muß bckcn^'' daß ihr durch die Jmporhinitäten derer von Zürich und Bern seid überwunden worden, welche, nach^" sie sich ziemlich treuherzig (als man gesagt hat) gegen den Eueren erzeigt hatten, anstatt man sich hätte rächen sollen, sie nach ihrem Begehren passieren lassen. Darnach sind euere Fcndlin, so auf euer ' halten von Mailand her ihren Sold empfangen, auch in Bünden gezogen, die doch nit verhindert h" ^ daß das Land und die Kirchen zu Wormbs verderbt wurden; mit freundlicher Bitte, ihr wollet keine ^ Meinung aufnehmen, wann ich euch sage, daß ihrer etliche großen Schaden da gethan, darum st^ ^ Theil gestraft sind worden und die andern noch bisher wenig Nutz geschafft haben. Ich sage euch' man auf ein neues eben die Artikel an die Hand nehme, die man vermeint hat, daß alles erwundc"^ worden." „Ihr seid gebeten, daß euch belieben wolle, ans dieser Stund die Artikel uns zu zeichne'' ^ ihr finden werdet, daß sie den einen und den andern nachthcilig sein möchten; und wann ihr düst ^ fleißig und mit aufrechter Affectiv» werdet examiniert »nd mir werdet zu wissen gcthan haben, dazu oder davon thnn wollet, will ich euch darnach meine Meinung auch darüber geben, damit ih' ^ alles eine gewisse Resolution nehmet, und wann sie in Bünden getragen wird, euere Ehrcngesandt^ dem Herrn Guefsier gleicher Meinung und eins seien." „Im Fall euere Gesandten noch etliche ^ ^ täten in diesen Avisen finden, und daß sie sich in selbigem Land nicht resolviercn noch vergleichen alsdann wolle ein jeder solche Difficultäten seiner Obrigkeit zu wissen thnn, den endlichen ^ dazu zu geben und darnach sich sämmtlich zu vereinbaren, die Restitution des Vcltlinö zu fordern. ^ aber der milde Weg und Mittel in dem nichts vcrsachcn mögen, so zweifelt nicht, großmächtigc daß der Gewalt mit aller Macht dazu werde gebraucht werden und wird darnach schwerlich sein, zu ändern, bis daß auS diesem großer Schaden und Unglück entstanden und folgcndS eine gemeine Februar 1621. 185 Erbarmd in der Christenheit, dessen man euch vielleicht die Schuld wird geben wollen, als denjenigen, so die letzten bei dieser Krankheit sich befunden haben, welche ihr ohne Hilfe und Arznei verlassen und nicht begehrt habet, die Mittel anzunehmen, so die Kranken selbst approbiert hätten und sie empfangen hätten als l>anz dienstlich zu ihrer vollkommenen Gesundheit. WaS nun die Resolution anbelangt, daß der Gewalt in diesem Geschäft werde gebraucht werden, kann ich euch versichern, daß, wenn die Worte und freundliche ^rsuchuug da nichts nützen, allbcrcit ein Ambassador geordnet ist, ja schon auf der Straße nach Hispanicn Zu reisen und das Wort im Namen deS Königs bis zu dem Eöcurial zu tragen sich befinden thut." Conferenz der IV evangelischen Städte. Aavau. IV2I, 23. Februar (13. a. K ). Staatsarchiv Zürich, »est. XII. III. k»I. I. Gesandte: Zürich. Hans Ulrich Wolf, Seckelmeistcr; Hans Georg Grebel, des Raths. Bern. Franz udwig von Erlach, Herr zu Spiez; Anton Tillier, Alt-Landvogt zu Lausaune. Basel. Hans Jakob "Eckhardt; Lukas Jselin, der Jüngere, beide des Raths. Schaffhausen. Hans Konrad Peyer, Statt- Mlter; Matthäus Peyer im Hof, Seckelmeister. A,» Diese Zusammenkunft wird gehalten, weil die Verhältnisse in und außer der Eidgenossenschaft je länger ^ wehr sich gefährlich gestalten. Zürich eröffnet, daß Berus Entschluß auf die zu Baden vorgeschlagenen ^»nttlungsvorschläge zur Beilegung des Tscherliz betreffenden Streites ihm zugekommen sei; weil aber »Biburg noch nicht geantwortet habe, sei die Mittheilung an die übrigen Orte einstweilen unterlassen wor- Der Verzug Freibnrgs erscheint Zürich verdächtig, und es wünscht deßhalb mit den übrigen Städten Zu beratheu, wie man sich ferner verhalten wolle. Bern ist mit dem Verfahren Zürichs einverstanden ^»b bittet, daß sein Entschluß bis nach Empfang der Erklärung Freibnrgs nicht verschickt werde. Die ö» Baden vorgeschlagenen Mittel habe Bern nicht annehmen können, weil sie den Verträgen zuwider und ivvohl si^ Bern, als für dessen Nnterthanen nachtheilig seien. Gerüchtsweise habe man erfahren, daß »Biburg andere Vorschläge machen wolle, nämlich, daß zu Bottens, einem ganz papistischen Orte in der ^»schaft Tscherliz, eine Capelle solle gebaut werden, daß sodann Bern keines Mchrs, sowie Freiburg keiner Küung gedenken und alles in seinem alten Zustande verbleiben solle. —Zürich, Basel und Schaffhanscn » en erwartet, daß Bern die Vermittlungsvorschläge nicht so gänzlich verwerfen würde, weil zu vermuthen baß die Orte, welche dieses Geschäft eben „hoch anziehen" und jetzt leider den Vortheil in den Händen die Sache nicht so ersitzen lassen, sondern, wen» einmal fremdes Volk in der Nachbarschaft sein ^bc, dieselbe wieder in Bewegung setzen werden. Die Gesandten ersuchen Bern, es möchte in seinem " Wusse eme Moderation eintreten lassen. Es wird beschlossen, den Entschluß Berns einstweilen nicht "chntlMm und die Mahnung an Freiburg wegen der Autwort gleichfalls vorläufig zu unterlassen. I>» Zürich lest ein Schreiben der Stadt Genf, worin allerlei Gefahren und Bedrohungen gemeldet werden. Weil ^ selbiger Gegend, sondern auch von andern Orten her Gefahren drohen, so versprechen die r sandten im Namen ihrer Obern auf Genf ein gutes Aufsehen zu haben und im Fall der Noth ihm treu ^ ^chen. Lsisi diesem Anlaß wird nothwendig erachtet, daß man sich einmal insgeheim bestimmt über die Zunder zu leistende Hülfe erkläre. Die Gesandten, deßhalb ohne Instruction, nehmen den Anzug in den 24 186 Februar und März 1621. Abschied. «. Zürich berichtet, das; die eidgenössische Gesandtschaft in die Bünde blos deßhalb noch nicht abgegangen sei, weil von den Bünden über den veranlaszten Compromiß noch keine Erklärung erfolgt sei/ und weil daselbst ein außerordentlicher Ambassador aus Frankreich erwartet werde. Zürich habe sein Volk in den Bünden gelassen, um die evangelischen Gemeinden gegen Bedrängnisse von Seite des Kriegsvolkcs der katholischen Orte und der katholischen Bündner zu schützen. Von vertrauten Orten her hat Zürich eü» Abschrift der Capitulation erhalten, welche die Gesandten des vbcrn Bundes mit dem Gubernator von land geschlossen haben. (S. Anhang Nr. 2.) Zugleich hat man vernommen, daß die „gutherzigen" Gemein' den im obern Bund zur Annahme der Capitulation gezwungen werden sollen. Zürich hat deßwegen M gut erachrct, daß seine Gesandten unmittelbar nach dieser Tagleistung gen Solothnrn zu dem Ambassador Miron reiten sollen, um ihm über die Lage der Dinge in Bünden gründliche Nachricht zu geben und die Beschleunigung der Neise des Herrn von Bassompierre zu befürworten. Das Unwesen in den Bünden und die Capitulation von Mailand erscheinen den Gesandten als sehr bedauerlich; deßhalb wird uothweudig erachtet, daß unmittelbar nach der Rückkehr der zürcherischen Gesandten von Solothurn eine eidgenössische Gesandtschaft in die Bünde geschickt werde, um böse Anschläge zu verhindern und den Bedrängten zu helfe»' Ebenso dürfte es nothwendig sein, wenn die Gesandten in die Bünde abgereist sind, eine eidgenössische Tag' lcistung nach Baden auszuschreiben wegen der Kriegsgefahren und Werbungen in der Nachbarschaft »^ wegen der früher besprochenen Abordnung nach Frankreich. Zürich berichtet, wie es sich mit Lucer»/ Uri, Schwyz und Zug des Münzschrots halber verglichen habe, und spricht den Wunsch aus, ntan möchte aller Orten die Münzmeister dazu anhalten, nach ebendemselben Schrot und Gehalt zu münzen. «. Wegen der Kricgsrüstungen im Elsaß und Sundgau soll Mülhausen, das ziemlich sorglos ist, durch ein Schreiben ü» Namen der vier Städte zu guter Hut, zu Einigkeit und aller Freundlichkeit gegen die Nachbarn ermahn werden, Zürich wird dem Markgrafen von Baden auf seine zwei Mahnungsschreiben antworten und ihm die den beiden Städten drohenden Gefahren vorstellen; insonderheit soll dieses Schreiben auf den früh^ dessen Gesandten in Basel gegebenen Bescheid gegründet werden. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. (?) 5.März. LandcSarihiv NidwalSc». Protokoll der RSthe» »nd d-r Landlemhcn. Vd. 7. S. 4ZZ. Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. VerhandlungSgcgcnständc: Streit wegen der Landinarchc» Lumino gegen Bünden, „auch der Bolleuzer halber ufgangcuer Kosten mit Usziehung ihres Landszcichens." ^ Gesandten von Nidwalden wurden bezeichnet: CrispiuuS Zeiger, Laudammann, und Kaspar Leu. März 1621. 187 IVV. Konferenz der VII katholischen Orte. Lucern. IK21, L März. Staatsarchiv Lucer». Absch. >1» anno 1W1 und 1K2Ü. Bd. XIV. t'ol.. ». LandeSarchiv TchwvZ. Gesandte: Lncern. Jakob Sonncnberg, Ritter, Alt-Schultheiß und Panncrherr; Walther Amrhyn, Ritter, Stadtfähnrich; Heinrich Clvos, Ritter; Rudolf Pfhffer, Ritter, alle des Raths. Nri. Einanuel Keßler, Ritter, Laudammanu; Hans Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landainuiann. Schwyz. Gilg Frischherz, Landammann; Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammaim und Panncrherr. Unterwalden. Melchior Jmfeld, Ritter, Landammann und Panncrherr, von Obwalden; Crispinus Zeiger, Ritter, Alt-Land- Munann, von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter; ikl. Staub. Freiburg. (Niewand). Svlvthurn. Haus von Noll, Venner; Victor Hafner, Stadtschreibcr. Diese Zusammenkunft lvurde wegen etlicher „beschwerlicher" Punkte in dem Schreiben des Herrn Miron und wegen des Vündnergeschäftes veranstaltet. Nach geschehener Begrüßung wird zuerst angehört, was der Ambassador Casati mündlich vortragen mid schriftlich vorlegt, deßgleichen gedachtes Schreiben des Herrn Miron, betreffend das Bündner- Mlchäft. Man hört hierauf einen Auszug der Artikel au, wegen deren die fünf Orte und ihre Gesandten Herrn Miron (in Folge ihm hinterbrachter widriger und ungründlicher Relation) „taxiert werden", iwnmt dem Bericht über das, was in den Bünden vorgegangen ist. Es wird beschlossen, sich bei dem Mubassador und dem König gründlich zu verantworten und zu entschuldigen und zu diesem Zwecke von ledein Gesandten abzuordne», welche Donnerstag den 11. in Svlvthurn eintreffen sollen, inzwischen kein anderer Bericht von Svlvthurn wegen der Ankunft des außerordentlichen Ambassadvrs ^ Frankreich kommt. A». Oberst von Beroldingen berichtet umständlich über den Tractat, den die ^'sandten des vbern Bundes mit dem Gubernator von Mailand geschlossen habe» sollen (S. Anhang Nr. 2), ^uptniann Heinrich Flcckcnstein, wie die Sache in den Blinden stehe. Da die Erbitterung wegen der Ermordung des Pompejus Planta besonders im obern Bund groß ist, so befürchtet man, daß die Parteien einander gerathen und fremdes Volk ins Land gezogen werden möchte; auch besorgt man, daß der ^vnig g»n Frankreich die zu Mailand angefangene Capitulation mit Univillen aufnehmen werde/) Die Gesandtschaft an Herrn Miron soll deßhalb gleich von Lncern aus abgehen und Donnerstag den 11. in ^elothurn eintreffen und dieß auch Freiburg mitgetheilt werden/) Dem Gubernator zu Mailand wird schrieben, mit der Bestätigung der Capitulation innnezuhalten, bis die Obrigkeiten ihr Gutdünken zur ^mtniß bringen könntem Oberst von Beroldingen wird mit einem Schreiben a» den ober» Bund abgebest, des Inhalts, daß sie die Ratification des Vertrages ausstellen und gegen die andern Blinde nichts ^Miches vornehmen, sondern sich ruhig verhalten möchten, bis wieder eidgenössische Gesandte zu ihnen Zürich wird von dem Verhandelten in Kenntniß gesetzt und ersucht, die zwei Bünde ebenfalls ^ Ruhe zu weisen und mit den übrigen Orten Gesandte in die Blinde zu schicke». «. Wegen der Münzen Mt man es bei dem zu Zug errichtete» Abschiede verbleiben. Es wird wohl nöthig sein, zu erläutern, ^ die Schillinge an Fein halten sollen. Ä!. (S. u. Baden). «. Dem ncuerwählten Papste soll beför- w'lich gratuliert und bei dieser Gelegenheit auch die Beatificatiou des sel. Bruders Klaus wieder betrieben en. L. Uri macht abermals auf den Schaden aufmerksam, den das Wasser letztes Jahr beim Latifer 183 März 1621. verursacht hat, und begehrt die Bewilligung, den Zoll etwas zu steigern. Die Gesandten fordern Uri auf, Z» erklären, um wie viel es ihn erhöhen wolle, worauf man ihm mit freundlichem Bescheid begegnen werde. A. (S. u. Luggarus). I». Hauptmann Biderbosten im Wallis bittet um Fenster und Wappen in sein neues Haus. ». (S. u. Baden). Man sehe auch i»i Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Grafschaft Baden. «I. Art. öl. Kriegssachcn. i. Art. I7S. Localcs. Landvogtei LuggaruS. x. Art. 97. Jnstizsachcn. Die Namen der Gesandten sind dem Schwyzcreremplar entnommen. Zu K»>). Wie Frankreich diese Capitulation aufnahm, zeigt ein Schreiben von Guefficr an Bürgermeister und Rath von Zürich ä. <1. 2'Z. Februar 1621. So habe ich desto minder Ursach Euch in gegenwärtigem Schreiben ufzuhalten, dann allein Euch von Neuem zu versichern, daß ich nichts unterlasse von allem dem, so ich erachte, dienstlich sc>» möge, die Annehmung dieser schandtlichen und schädlichen Artielen, welche zn Mailand durch die Abgesandten des obern grauen Bunds sind verhandelt worden, zu verhindern, zu wcllichen ich, alsbald sie «n- heimbsch worden, einen neuen Dolmetscher geschickt, zu sehen, ob er eine Copie derselbigcn überkommen möchte, welches aber ihm unmöglich war. Und damit man den gutherzigen Patrioten zu verstehen geben könnte, wie hochschädlich es sei, dicsclbigcn anzunehmen, so ist auch ein klein Schreiben an der mehrtheils Gemeinden abgegangen, darin die gute Neigung des Königs in diesem Geschäft, wie auch die Hilf und Beistand, so Ihr Majestät hierin zu erweisen Willens und die Protestatio», welche ich wieder gemeltc Articcl gethan, zu verstehen gegeben wird Wir bearbeiten uns in diesen zweien Bünden, damit sie von dem andern nicht hintergangcn werden, welcher sie begehrt zu zwingen, sich gleich, wie er auch gethan, mit Mailand in ein Bereinigung einzulassen " Zu Ritter Lambergcr, welcher von Freiburg als Abgeordneter nach Solothurn geschickt worden war, berichtet über die Verhandlungen mit Miron an den Rath: „Wie die Gesandten, so schon den Morgen am Freitag (12. März) Audienz gehabt, wol daran kommen und angezeigt, waö der Herr Miron für ein Bescheid über ihren Fürtrag gegeben, da sie die Punkten, dardurch sie vermeinen taxiert zu sein, angezogen und sich versprochen; auch zn erkennen geben, wie sie von des bündnerischen Geschäfts wegen sich bcrath- schlaget und gen Mailand, wie gleichfalls dem obern Bund um Stillstand geschrieben im Namen der 7 Orten, daß man mit der Tractation oder Büntniß nit fürfahrcn solle. Zum dritten haben sie »M Bezahlung der Pensionen angehalten, da sie der Herr Miron deßhalben vertröstet, es werde in kurzer Ze>^ eine vuituxs vorhanden sein. Und so viel den ersten Punkten ihres Fürtrags belanget, sei seine Intention nit gcsin, sie beim wenigsten zu taxieren, also daß sie an seinen, des Herrn Mirons, Bescheid gar wol kommen. Sonst wie er, Herr Lamberger, particularitcr gercdt mit ihm, hat er nicht vermerken können, daß Ihr Gnah etwas Unwillens wider meine Herren gefaßt, noch sie in dem scharfen Fürlrag gemeint habe, wohl wissend, daß meine Herren sich deS bündnerischen Wesens nicht so weit angenommen, wie cr sich genug vernehmen lassen, da er ihm demnächst gesagt: (lo sunt los potits dantons, qui out veln." (Staatsarchiv Frciburg: NathSprotokoll vom 16. März 1621.) März 1621. 189 Spruch der Sätze von Zürich und Lucern in dem zwischen.den Katholischen und den Evangelischen im Lande Glarus bestehenden Streite. Bremgavten. 1LL1, 17. bis 19. März. Staatsarchiv Bcr«. Glarus Bücher S. »si. Sätze von Zürich, Hans Heinrich Hvlzhalb, Bnrgermeister; Hans Ulrich Wolf, Seckclnicistcr und des ^thz. Lucern. Heinrich Cloos, Ritter, des Raths; Rudolf Pfhffcr, des Raths. Obige Sätze hatten sich Vorher nach Glarus begeben und daselbst die Klagen und Antworten beider Parteien angehört und dann noch zu Breingarten die ihnen schriftlich überschickten Klagen und Ant- ^vrten erwogen. In Abwesenheit der Parteien vereinbaren sie sich ans folgende gütliche Vermittlung: ^ »Für das Erste, was den verlorenen, Anno 1532 aufgerichteten Vertrag anbelangt, solle derselbe, wann ^ pathetischen im Lande GlaruS dessen nicht entbehren »vollen, vermöge der noch vorhandenen authcnti- Zapieen wiederum erneuert werden. Dieweil aber jctztmalen um keinen andern in denselben begriffenen Mutten, dmm was das Ehegericht betrifft, Klag und Span ist, so stst dieses Artikels halber, jetzt gleich, Z Ann» 1614 zu Baden in Ansehen Gestaltsame der Sachen diese Erläuterung geschehen: Wann sich ^ Personen katholischen Glaubens der Ehe halber gegen einander ansprächig, sollen sie vor ^,^'rgewicht kommen, wie von Alters her gebraucht ist. Desgleichen ob zwo Personen von der evangelischen Won der Ehe halber spänig wurden, sollen sie einander berechten, wo jenen gefällig. Ob sich aber begebe, Zwo Personen einander mit solche»» Gericht fürnehmen, da die eine den» katholischen »md die andere dein ^ gelischeu Glaube»» anhängig, solle der klagende Theil den beklagten vor den» Stab und Nichter berechten, ü)uen von des Beklagte»» Oberkeit gezeigt wird, nämlich so eine katholische eine evangelische Person . "ü)t, sM dieselbige mit Recht gesucht »»»erden, wo die Evangelischen sie hinweise» und ihnen den Richter Zig ' .^^üichen »van»» ei»» Evangelischer eine katholische Person anspricht, solle er dieselbige bei dem suchen, so ihnen die der katholische»» Religion zeigen »verde». ^ Für das Ander. Wofern es sich begäbe, daß zwo Personen, so einander mit Blutsfreundschaft oder ^ Sippschaft in den bisher in» Land Glarus verbotenen Grade»» verwandt, von der einen oder g ^'ügion geistlicher oder weltlicher Obrigkeit Dispensation und Verwilligung erlange»» würden, daß ^.-. ^^üder ehlichen mögen, so sollen ii» solchem Fall dieselben von der Obrigkeit zu Glarus nicht dcrb ' ^"beru der Büß erlassen »verde». Wann aber jemand unerlaubt mit einen» andern, so in den cg ^pue»» Grade»» der Blutsfreundschaft oder Sippschaft verwandt, den Beischlaf verrichten und die gemachte ^crd ^ übersehen wurde, sollen dieselbe»» vor den» Landrath zu Glarus nach Verdiene»» abgestraft ^ Dritte solle männiglich freigestellt und zugelassen sein, daß einer von seinen» Hab und Gut ^"'»gen »md bei guter Vernunft wohl etwas an Gotteshäuser, Kirche», Schulen, Spital, Spende»» b^Z^P'Küten vermache»» möge, doch daß die Kinder und Verwandten zun» vordersten betrachtet nnd an höchste und nicht mehr dann von IM fl., so Einer verlassen möchte, 10 fl. vertesticrt Svilste»» solle es der Gcmächten halber verbleiben bei den» Artikel im Landbuch, h»^ ^' Mittlen über den vierten Artikel habe»» sich die Herren Ehrensätze nicht vergleichen können, sondern üü) folgende Mittel gestellt, nämlich: 190 März 102 >, Des Ersten fhabenj die Herren Sätze von Zürich vermeint, dieweil ein Artikel im Landbuch vermöge, wa»" die Landleute gcmeinlich einer Sach zu Rätst werden und übereinkommen, daß es bei dem, so unter ih»e" das Mehr worden, wahr und stets bleiben und der minder dem mehrern Thcil folgen solle, so sollen billig die Neiszügc und begehrenden Aufbrüche für einen ganz gesessenen Landrath gebracht und dem deßhalbü erfolgenden Mehr gelebt und nachkommen werden, doch mit dein fernern Anhang, wofern Königl. Majestät in Frankreich ein Zuzug beschehen würde und etwa eins oder mehr Fähnlein heimziehen und andere »och weiter im Dienst verbleiben möchten, daß man diejenigen, so also weiter im Dienst verharren thäten, ung^ straft lassen solle. Demnach haben die Herren Sätze von Lucern nit unbillig sein geachtet, wann der Mehrtheil der kalh^ lischen Orten in einer Lvbl. Eidgenossenschaft einem fremden Fürsten und Herren zuzuziehen bewillige» w>w den, daß dann denjenigen zu Glarus, so mit ihnen zu ziehen begehren, ein solches frei und ungehindert zugelassen werden sollte. Dergestalten es dann auch, wann die evangelischen Orte Lvbl. Eidgcnossensch"^ dem einen oder andern Fürsten und Herren zuziehen wurden und jemand von Glarus mit ihnen zu reist" begehrte, frei gestellt und erlaubt sei; jedoch daß solche Neiszügc nicht wider und zu Rachtheil einer KW" Frankreich oder anderer ihrer von Glarus Verbündeter beschehen. Gleichergestalt haben auch die Herren Ehrensätze über den fünften Artikel, nin die Besatzung der ämter, eignen und gemeinen Vogteien ihr hienachfolgcnde zweifache Mittel gestellt. Und die Herren von Zürich es ihres Theils bei dem neuen Artikel des Anno 1564 aufgerichteten Vertrags verbleiben laist"' also daß sie vermöge desselben und der Anno 1614 zu Baden auch gestellteil Bütteln, die Aemter und teien ohne Ansehen der Religion besetzen und sich mit Namen auch des Practiciercns und Ausgebens ""l Aemter und Vogteien müßigen und die Wahl frei gehen lassen sollen. Dann wofern Einer oder der Ander wider die jüngst ausgegangenen Abscheid sich mit Gewalt ans ^ Vogteien und Gesandtschaften einkaufen sollte, wurde man dieselben nit gelten lassen, sondern wieder"'" heimschicken. Und damit aber sich die Katholischen auch desto minder zu verklagen, so sollen hinfttr auf den rechnungen gen Baden nicht »lehr zwei evangelische Gesandte genommen, sondern daselbsthin allwege" e>" evangelischer und ein katholischer Gesandter geschickt werden. Die Herreil Sätze von Luccrn aber vermeint, dieweil dem Anno 1564 gemachten Vertrag nicht kommen und in dieser Sache allerlei Partialität gespürt werde, so solle gleichwie in etlichen andern Lvbl. Eidgenossenschaft zwischen beiden Religionen zu Glarus eine leidenlichc billige Abtheilung gemacht die Landsämter und Vogteien nach Inhalt hienach fvlgenden Fürschlags hinfür besetzt werden. Den Landammann hätte jedwedere Religion zwei Jahre, und auf falls welcher derselbigc, hält«-' ^ andere Thcil den Statthalter. Den Pannerherrn sollte man gleichfalls umgehen lasseil, und so derselbigc sich ehrlich haltet, soll" ^ selbige sein Leben lang beim Amt verbleiben, und solleil und mögen die auf der andern Religion ist'" " wegeil einen Vorträger zu geben befugt sein. Landshauptleute und Landsfähnriche solle auf faus^ jeder Religion einer gegeben werden. Seckelmeister, Landweibel, Landsbaumeistcr. Wann die von der evangelischen Religion dieser Äe'"^ eines vier fJahrj habeil und besitzeil, sollen hingegen die der katholischen Religion hernach solche zwei 3"^ inzuhabcn befugt sein. März 1621. 191 Die der evangelischen Religion möchten geben zwecn Landschreibcr und die Katholischen einen. In schein »röcht es mit den Länfersboten auch gebraucht werden. Belangend die Vogteien möchten die der evangelischen Religion jede Vogtei zweimal besetzen, folgends ^ Katholischen das dritte Mal. Also hätte es den Verstand mit Werdenberg, allen Vogteien und Aemtcrn, ^ >ie äußert das Land mit andern Eidgenossen helfen besetzen und dem Umgang nach an sie kommt; darin ^ Bott übers Gebirg auch begriffen sind. Also solle es den Verstand haben mit Schiff-, Hans-, Wagmeistcrn und was dergleichen sein möchte. Die Jahrrechnnngen gen Baden sollen von beiden Religionen und von jedwedercm Theil durch einen sandten besucht werden. In gleichem solle es den Verstand haben, ob Tagsatzungcn beschrieben wurden, so das Vaterland, die ^igion, auch Botschaften zu Fürsten und Herren antreffen würden. Was übrige Ritt und Bvtschaftschicknng trifft, ^ ^ gleichem wie mit den Vogteien verstanden werden. Den Rath zu besetzen solle es wie von Alters her gebraucht werden und hierin keine Gefahr lassen eirr- insonderheit daß im Hanptslecken Glarus zween, wie bisher gewählt worden, fürohin auch wiederum ^geben werden. Im Neunergericht ist ein Landammann oder in seiner Abwesenheit ein Statthalter Obmann; geben ^ der katholischen Religion die drei und im Fünfergcricht zween Nathssprecher. . Schließlichen was also auf die eine oder andere Religion fiele, es seien Landsämtcr, Vogteien, Ritt bricht und Recht, wie das Namen haben mag und vorgemeldet ist, daß ein jcdwederer Theil ^ 5ur sich ,,^ge besetzen, ohne der anderen Eintrag und Verhinderung. ... ^»bleute airzunehmen. Wann die der evangelischen Religion zween annehmen, möchten die der katho- Zseligion zween annehmen, ^rs Sechst. Solle es um die Abstrafnng der Lästerungen in Neligionssachcn bei dem Vertrag Anno bvx ^^richtet, verbleiben, und aber zur Fürkommnng allerlei Verdachts hinfür die Abstrafung nicht mehr ^^"dammann und Rath, sondern von zwölf gleichen Sätzen von beiden Religionen fürgcnommcn werden. ^ lvcwil sich aber alsdann begäbe, daß die zwölf Sätze in ihrem llrtheil zerfielen, und sechs einer und ^ ändern sechs einer andern Meinung wären, so solle in solchem Fall die beklagte Person von den Rüthen ' Glarus euren Obmann zu erwählen haben, der dann eintwcderem Urtheil beifalle. lind dann solle der Kosten, so arrf dieser Sach gegangen, dießmalcn bis auf weiteren Bescheid einstellt s,i„. Actum zu Vrcmgarten den 17., 16. und 19. Martii Anno 1621." 168. Ichled der nach Bünden von den IV evangelischen Städten abgeschickten Gesandtschaft. Chur. 1V2I, 27. März bis 15. April (17. März bis 5. April a. K.). Ka»to»Sarchw Basel. Gesandte-. Zürich. Heinrich Bräm. Die übrigen sind nicht angegeben. dcrZ 27. März zu Weesen angekommen, wollen die Gesandten der vier evangelischen Städte sofort in ^negslager der Vüirdner reiten, die Gesandten der katholischen Orte aber tragen wegen eingelangter 192 März und April 1621. Nachrichten Bedenken, weiter zu reiten; sie geben vor, daß dieß wegen der noch nicht angekommene» Gesandten von Uri und Freiburg geschehe, und weil sie noch weitem Befehl von ihren Herren und Ober» erwarten. Die evangelischen Gesandten reisen weiter, kommen am 29. März in Chur an und machen dein französischen Ambassador Gucfsier Tags darauf einen Bestich, um ihm ihren Befehl zu eröffnen, daß sie mit ihm die in den Bänden bestehenden Streitigkeiten vermitteln sollen. Der Ambassador verspricht, mit ihnen sein Bestes thun zu wollen. Die katholischen Gesandten werden nochmals ersucht, sich nach Chur zu begeben. De» 24. März a. K. wird in Ilebcreinstimmung mit dem Ambassador an die Fähnlein der III Bünde ein Schreibe» abgeschickt, des Inhalts, sie mochten sich aller Ungebühr, namentlich gegen die Kirchen, enthalten, und daß die Gesandten sich anerbieten, ihnen zum Frieden zu verhelfen. Jene verdanken in ihrer Antwort die „Wohb Meinung" der Gesandten und melden, daß sie ihnen einen Ort zu eiuer Zusammenkunft bestimmen wolle», senden auch die Artikel ein, welche sie zusammen beschworen haben, und welche zu beschworen sie die u»lsi- horsamen Gemeinden gezwungen habeil. Diese Artikel werden, sowie die Zeitungen, welche von den Kriegs leuten eingekommen sind, den Herren und Obern eingesandt. Inzwischen halten es die Gesandten für nöthig, daß die Pässe Eleven, Puschlav und andere einem Ueberfall ausgesetzten Orte verwahrt werden, und gehe" den Ambassador um die Mittel dazu an. Dieser giebt zwar gute Worte, aber kein Geld, beruft sich den bald ankommenden außerordentlichen Ambassador, der Befehle lind Geld bringeil werde, und weil Be»e- dig und die evangelischeil Orte in dieser Sache auch interessiert seien, sollen die Bündner bis zur Ank»»st jenes Ambassadors Geld entlehnen, wo sie solches finden. — Von den Abgeordneten der Fähnlein der III Bü»^' aufgefordert, zu ihnen in ihr Lager zu kommen, reiten die Gesandten mit denselben, nachdem sie de»' Ambassador davon Anzeige gemacht und ihn zur Theilnahme eingeladen habeil, von mehr als achtzig Reisigs begleitet, nach Ems. Sie eröffneil hier, daß ihre Herren lind Obern des Sieges, welchen ihnen Gott >>l"»' diejenigen verliehen habe, welche sie von ihren alten Bnndesbriefen, ihren Rechten und Freiheiten lMe" verdrängen wollen, sich freuen, sowie auch, daß sie sich eid- und blindesgenössisch zusammengethaii tM"' was ein gutes Mittel seiu iverde, die verloreneil Lande wieder zu gewinnen. Sie erbieten sich, ihnen Rath und,Thcit beizustehen. Da der außerordentliche Ambassador noch nicht angekommen ist, so vcrcb» bareil sich die Gesandten mit den Kriegsräthcn über folgende Punkte: 1) Das Volk von allen Fäh»^" der III Bünde soll sich in seine Heimath begeben, die Fähnlein selbst jedoch sollen nach Chur gebracht wtt'dc" und bei jedem sechs bis zehn Alaun bleiben; das große Geschütz bleibt zu Ems stehen. 2) Sollte ei» sich zeigen, so ist jeder bei Eidespflicht schuldig, mit Wehr und Waffen auf die bestimmte Stunde und bestimmten Orte zu erscheinen und einander mit Leib und Gut beizuspringeu. 6) Von jedem Hochge»^ der III Bünde ist ein Mann abzuordnen, welcher Vollmacht hat, mit den Gesandten und dem Ambass»^ über die Mittel zu berathen, wie Friede und Einigkeit wieder hergestellt werden können. — Den Gesandt werden einige Schreiben im Original übergeben, welche hinter einigen Ausgewanderten gefunden Müd«"' sind, aus welchen hervorgeht, daß die evangelische Religion sollte ausgerottet und die verderblichen scheu Artikel mit Gewalt sollten eingeführt werden, wofür der Gubernator zu Mailand zureichende anerbiete. Den 9. April erscheinen sieben Gesandte von den III Bünden und berichten, daß die III Bünde st^ wiederum so verbunden haben, daß der obere Bund wieder zu ihnen getreten sei, und daß nicht nur desst" Gesandte bei ihnen, sondern auch mit Ausnahme von Misox dessen Fähnlein bei den ihrigen zu Chur Sie hätten sich über folgende Punkte mit einander vereinbart: Da sie von den fünf Orten, deren Fäh"^' März und April 1621. 193 sie, weil sie ihnen zum Verderben auf dein Hals gelegeil, mit Gewalt aus dem Lande vertrieben hätten, W'nmglimpft und verhaßt gemacht würden, so wollen sie, sobald eine Tagsatzung abgehalten werde, drei Gesandte an dieselbe abschicken oder ein Schreiben an alle Orte abgehen lassen und den wahren Hergang berichten, wie nämlich untreue Landeskinder ihnen zu Unterdrückung ihrer geistlichen und weltlichen Freiheit durch fremdes Volk und Geld ein spanisches Bündniß hätten aufzwingen wollen; zugleich wollen sie die Eid- llwosscn bitten, diesen untreuen Landeskindern keinen weitern Vorschub zu leisten und ihnen zur Wicdcr- ervbernng der ihnen auf Antrieb jener Landeskinder abgenommenen Lande behülflich zu sein. Ferner wollen ^ eine Abordnung an den Erzherzog Leopold schicken und ihn bitten, er mochte, wie auch sie dazu cnt- schlvssin die Erbeinigung halten, ihren untreuen Landeskindern keinen Vorschub leisten, die aus dem ^ünsterthal Vertriebeneu, mehr als 1560 an der Zahl, wieder heimkehren lassen und ihnen ihr Land wieder cuiräumen. Einen andern Gesandten wollen sie an den Herzog nach Mailand abfertigen, um ihn zu bitten, Landeskinder nicht zu unterstützen und das den Blinden entrissene Veltlin, Worms und Anderes zu dinieren, wit dem Anerbieten, alsdann mit dem Hause Mailand gute Nachbarschaft zu halten. Den Awbassadvr wollen sie ersuchen, seinem Könige den wahren Sachverhalt zu berichten und das Seinige bci- Mragm, damit ihnen die nothwendige Hülfe zur Eroberung der verlorenen Lande beförderlich zu Theil kerde; übrigens soll auch ein Schreiben an den König selbst gerichtet werden. An Venedig wollen sie w! ähnliches Schreiben erlassen, und den Grafen von Ems und den Herzog von Savohcn, jenen um gute "chbarschaft, diesen um glinstige Affcction und um Beistand zur Eroberung ihrer verlorenen Lande bitten. ^ Diese von den Vündncrn projecticrten Maßregeln werden von den Gesandten und dein Ambassador gutgeheißen. In Beziehung auf das an den Ambassador gestellte Ansuchen um Geldmittel zur Verwahrung w Pässe bleibt derselbe bei seiner frühem Erklärung. Abgeordnete bitten die Gesandten, sie möchten, da berichtet werde, daß wiederum fremdes Volk an ihren ^»zeii sich ^»d die fünf Orte neuerdings werben, an ihre Herren und Obern schreiben, daß man Weil bis zur Ankunft des außerordentlichen Ambassadors zu Verwahrung ihrer Pässe behülflich sein möchte, ^eil Gucffier auf seiner frühern Erklärung beharre; sie glauben, daß sie dieselben mit freiwilligem Volk ^Vahren könnten. — Diese Maßregel erhält die Billigung der Gesandten; um Hcrbeischaffung der Geld- geheil sie Pen Ambassador an, dasselbe bei Venedig zu entlehnen; dieser aber antwortet, daß er keinen ^lehl hatze, Geld zu entlehnen. Die Gesandten erklären, daß sie unter solchen Umständen abreisen und ^ Anliegen der Abgeordneten ihren Herren und Obern vortragen werden; vielleicht daß Geld vorhanden - wit dein man ihnen bis zur Ankunft des außerordentlichen Ambassadors oder bis zu einer gemein- ^genössisch^i Tagsatzung zu Hülfe kommen tonne; jedenfalls würden ihre Obrigkeiten die Hand nicht von wen abzieheil, sondern Leib, Gut und Blut zu ihnen setzen; sie selbst möchten auch ein Schreiben an die Seiten zu diesem Zwecke abgehen lassen. — Ans die Bitte der Abgeordneten, die Gesandten möchten noch Nh Dstern bleiben, da die Boten der Gemeinden sämintlich wieder zusainmenkäiuen und die frühere wste allerlei Bedenken erwecken würde, entschließeil sich dieselben noch zu bleiben. Da aber der Bericht w»it, dclczc»hcitc»: A°gtei Vellen; zc. «. Art. t52. R70 Cvnferenz von Uri, Schlvyz und Nidwalden. Brunnen. 1K21, lt. April» LandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Emanuel Veßlcr, Ritter, Landammann und Panncrherr; Melchior Megnct, Alt- undanunann und Landshauptmann. Schwyz. Gilg Frischhcrz, Landammann; Heinrich Neding, Alt- undamniann und Pannerherr; Martin Beischart, Alt-Statthalter; Johann Gilg Aufdermaur, Scckelmeister. Ewalden. Johann Lussi, Ritter, Landammann; Kaspar Leu, des Raths. Der Commissarius zu Bellenz hatte berichtet, daß 550 italienische und andere Soldaten in die Graf- ^uft Bellen; gekommen seien in der Absicht, nach Bünden zu ziehen; da dieselbe» aber benachrichtigt wor- ^u, daß die aus Misox beschlossen hätten, sich an ihre mitverbündeten Hugenotten zu ergeben, hätten ^ 5uh „icht in so große Gefahr begeben wollen. Der Commissarius zeigt noch übcrdieß an, daß noch mehr aus dem Mailündischen heranrücke und Bündner, in drei Haufen gctheilt, gegen die Pässe und die "udsclmft im Anzüge seien. Er bittet um Rath und Verhaltungsbefchle. Es wird beschlossen, die Vera- ^'"g »wer diese Sache auf die nächstens zu Lucern stattfindende Tagleistung zu verschieben, bis zu welcher " der „ach Mailand abgereiste Oberst von Bcroldingen werde zurückgekehrt sein. Inzwischen wird dem ""unissanus geschrieben, er solle das Kriegsvolk in die Flecken Luminv, Castione und Giubiasco vertheilen wls dein Maiiändischen Proviant herbeischaffen; das etwa nachfolgende Kriegsvolk solle er ans mai- svll>^^ Gebiet zurückhalten; die von den Orten thcilweisc schon auf dem Marsche befindenden Fähnlein ^ or m die Stadt Bellenz und die Schlösser legen. Dem Lieutenant von Mcntlcn zu Vellen; wird sein ^ Patent „um Ausbringung von Proviant" erneuert. Jedes Ort soll ernstlich darauf halten, daß die ^htleute die volle Zahl von Leuten bei ihren Fähnlein haben. 196 April 1621. 171. Conferenz der vill katholischen Orte und des Abtes von St. Gallen. Lucern» 1L21, 15. und 1«. April. Staatsarchiv Liicer». Absch, . LandcSarchiv Tchwyz. Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß und Stadthanptmann; Jakob Sonncnbcrg, Ritter, Alt-Schnltheiß und Pannerherr; Walthcr Ainrhhn, Ritter, Stadtfähnrich und des Raths; Rudolf Pfyffer, des Raths. Uri. Emanuel Beßler, Ritter, Landanunann und Pannerherr; Melchior Megnet, Alt-Landammann und Landshanptmann. Schwyz. Gilg Frischherz, Landammann; Heinrich Neding, Alt-Landammann und Pannerherr. Unterwalden. Melchior Juifeld, Ritter. Landammann, von Obwal- den; Johann Lussi, Ritter, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter; Jtcn, Seckelmeister; Beat Jakob Mehenberg, letztere beide des Raths. Freiburg. Heinrich Lambergev Ritter, Alt-Vurgcrmeister. Solothurn. Johann von Noll, Ritter, Stadtfähnrich und Seckelmeister; Victor Hafner, Stadtschreiber. Appenzell Junerrhod en. Achatins Wiser, Landammann. Abt vo» St. Gallen. Marx von Ulm, Gerichtsherr zu Griesenberg, Hofmeister. ». Die Schreiben des Königs von Frankreich, des Herrn Miron und andere über das bnndnerische Geschäft, desgleichen das Ausschreiben einer allgemeinen Tagsatzung nach Baden werden angehört. Man findet nicht rathsam, sich der Vündner ferner anzunehmen, einmal wegen der schändlichen Treulosigkeit und Undankbarkeit, welche die Fähnlein der fünf Orte erfahren haben, sodann dcßhalb, weil der König voir Frankreich in der Sache eifrig arbeitet. Man will also abwarten, inzwischen aber darauf hinwirken, daß die Einigkeit zwischen beiden Königen erhalten werde und man besonders ans das Vaterland durch Verwahrung d^ Pässe und auf andere Weise ein wachsames Auge habe. Die von Zürich ausgeschriebene Tagsatzung man nicht besuchen, sondern sich in einem freundlichen Schreiben entschuldigen. Da Herr Miron in seine»' Schreiben die Hanptlente der Fähnlein verdächtigt, als hätten sie die Gemeinden des obern Bundes Z»'' Annahme der mailändischen Kapitulation zwingen wollen, sollen dieselben, weil ihnen Unrecht geschiehst gerechtfertigt werden. I». Da laut Berichtes ein neuer Nuntius in die Eidgenossenschaft verordnet ist, ^ wird der Papst ersucht, ihm Befehl zu geben, beim Durchreisen das eidgenössische Collegium zu Mailand Z» visitieren, Rechnung aufzunehmen und die nöthigen Verbesserungen zu treffen. «. Die Beglückwünsch»^ des neu erwählten Papstes soll innerhalb Monatsfrist geschehen und jedes Ort sich entschließen, ob es je»ia»d dahin reiten zu lassen gesonnen sei, oder ob die Sache durch Schreiben abgcthan werden solle. «I. Wege» der Münzen soll jedes Ort seinen Gesandten auf die Jahrrechnnng in Baden vollkommenen Befehl erthcile»' Wenn man sich nicht der französischen oder mailändischen Taxierung nähern kann, so soll doch wenigst^ ein leidlicher Schlag der Münzsorten gemacht werden. Alan hält auch für sehr nothwendig, daß die »»^ ländischen Dickpfenninge und die 10 Schilling werthcn, weil sie gar nicht währschaft sind, verrufen werde»/ dergleichen daß das Aufwechseln des Geldes bei strenger Strafe verboten werde. <5. Da die Calanker od^ Harzwalchen dem gemeinen Mann durch Aufkaufen von allerlei Sachen und auch durch Auswechselung Geldes Schaden verursachen, so hält man für zweckmäßig, sie aus dem Land zu schaffen, t". (S-"' Luggarus.) x. (S. u. Vier ennetb. Vogteien überh.) I». Uri trägt abermals ans Vermehrung des am Latifer Behufs der Erhaltung der Straßen an. — Jedes Ort soll auf erste allgemeine Zusanunenk»'» April 1621. 197 Mcii Entschluß fassen und Uri sich erklären, wie hoch und für wie lange es die Steigerung begehre. ' Wegen der ausstehenden Pensionen und Distributionen, sowie wegen Befriedigung der Hauptlcutc, die langst dein Herzog von Savohen gedient haben, läßt mau abermals Schreiben all die betreffenden Orte "gehen. Ix. (S. u. Baden.) Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegcnhcitcn: ^Miast Baden. Ii. Art. 62. Kricgssachc». 'er eunctli. Bogtcicn iibcrh. x. Art. 98. Kricgssachc». e"ddogtci Liiggaruö. . t. Art. lSll. Kricgssachc». Die Namcn dcr Gesandtcn sind dcm Schwyzcrcxcmplar cntnommc». . Conferenz dcr V katholischen Orte. Gersau. 1V2I, IS. April. Staatsarchiv Liiccrn. Nbsch. So an»» last »,ch lSSS. Bd. XIV. idl. ia. LandcSarchlv Schlvqz. Gesandte: Luceru. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Jakob Souncnberg, ütcr, Alt-Schultheiß und Pannerherr; Walther Amrhyn, Ritter, Stadtvenner und des Raths. Ilri. "a>u,el Beßler, Ritter, Landammann und Pannerherr; Melchior Megnet, Alt-Landammann und Lands- ^Mmanu. Vchlvyz. Gilg Frischhcrz, Laildammann; Johann Abybcrg, des Raths. Untcrwalden. elchivr Jmfcld, Ritter, Landammann, von Obwalden; Johann Lnssi, Ritter, Landammann, von Nid- ^lden. Zwg. sNiemand.f U. Diese Zllsammenkunft tvurde wegen der eingelangten Nachricht angesetzt, daß die Bündncr sich der ^'oschaft Sargans und des Passes am Schollberg unversehens bemächtigen wollen. Nach Anhörung eines Elbens des Commissarius zu Bellenz an die regierenden Orte, eines von Zürich an die sieben katholischen und verschiedener anderer Berichte erinnert man sich, daß das in Misox und Nnffle angelangte italienische ^gsvolk leicht „Weitläufigkeiten" in der Eidgenossenschaft vernrsachen und besonders des Passes halber " sl'mf O^eii ^uen Verweis zuziehen könnte. Man läßt deßhalb durch Hieronymus Casati den Gubernator ' ^lailaud ersuchen, daß er, falls noch mehr Volk in die Bünde geschickt würde, dasselbe nicht über eid- ^ssischm Boden, sondern über Gravedona schicken möchte, damit den protestierenden Städten aller Argahn benommen werde. Nach Sargans Volk zu legen, findet man nicht uothwendig; dem Landvvgt wird geschrieben, das Volk gerüstet zu halten und auf den Schollberg ein wachsames Auge zu haben, '"nh wird „freundcrnstlich" geantwortet und über die Beschaffenheit des angelangten fremden Volkes ''Endlich Bericht gegeben. Ferner wird für nothwendig erachtet, daß die Orte sich mit Proviant und "uitivu wohl verschen und ein getreues Aufsehen auf einander haben. Freiburg und Solothnrn werden "llem, was eingelangt ist, in Kenntniß gesetzt. I». Schwyz bringt die bei dem Auslauf des letzten Jahres Eugenen Unkosten zur Sprache. — Alan hält es für unzweckmäßig darüber zu verhandeln, bevor die '""Heu gcstllit sind; inzwischen kann über die Beschaffenheit der Sache Erkundigung eingezogen werden. Die Namcn dcr Gesandten sind dcm Schwyzcrcrcmplar entnommen. 198 April 1621, Conferenz der evangelischen Städte und Orte. Aaran. 1V21, 2«. April (16. a. K.) Staatsarchiv Zürich. Kost, XII. lti. kol, s. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Bürgermeister; Heinrich Vräm, Statthalter. Bern. FrauZ Ludwig von Erlach, Freiherr zu Spiez; Antoir Tillier, des Raths. Basel. Hans Jakob Vurckhardt, des Raths; Lukas Jselin, der Jüngere, des Raths. Schaffhausen. Hans Konrad Peher, Statthalter! Matthäus Peher im Hof, Seckelmeister. Appenzell Außerrhoden.. Johann Schuß, Landammann. Die Bundesgenossen in den III Bünden hatten das Veltlin verloren. Der obere graue Bund wü Hülfe des Kricgsvolks der fünf Orte hatte sich von den beiden andern Bünden getrennt und dem beschwörend Vundesbrief zuwider mit dem Gubernator zu Mailand ein ihren Freiheiten präjudicicrliches Vündwß verhandelt und dasselbe etlichen Gemeinden im vbern Bund und anderswo mit Gewalt aufzudringen gehest (S. Anhang Nr. 2). Die beiden andern Bünde waren mit ihren Fähnlein dagegen aufgebrochen; die Sache aber hatte die Wendung genommen, daß die III Blinde sich vereinigten und jenes Vündniß revociertd, in Folge dessen aber die Rädelsführer es dahin gebracht hatten, daß spanisches Kriegsvvlk das Misoxerthc» einnahm und österreichisches an den Grenzen stand und den feilen Kauf verweigerte. Unter solchen Umstände» wurde diese Conferenz zusammcnberufen. — Nach Verlesung der aus den Bünden eingelangteil Schreiben') und Anhörung des Herrn Johann Anton Marco, Ritters, wird das dringende Hülfsbegehren geinei»^ III Blinde iil reifliche Erwägung gezogen. Ans Gefallen der Obrigkeiteil wird verabschiedet, die Blinde i» ihrem gefährlicheil Zustand nicht zu verlassen, da sie größtentheils um der evangelischen Wahrheit willc» angefochten werden und jetzt, wie man sagt, die Hand unter dem Faß haben, in der Hoffnung, daß d^ außerordentliche französische Ambassador, Herr von Montholvii, seine Reise beschleunigen und den geschehe»^ Vertröstungen gemäß den Bündeil mit Hülfe und Rath auch beispringen werde. Zu Unterhaltung ihn'^ Kriegsvolkes und der Besatzungen soll den Bündnern gegen gebührende Versicherung und Verzinsung d'" Summe von 25,060 Kronen geliehen werdeil. Zürich und Bern als Verbündete geben je 9060, Vascl »»d Schaffhausen 7000 Kronen, mit dem Wunsche, es möchte dadurch viel Gutes geschafft und den geineiusa»»'" Feinden ihr Vorhaben vereitelt werden. Jedes Ort wird seinen Entschluß hierüber ohne Verzug inittheilen. Außerrhoden wird ersucht, den Bünden mit Pulver oder auf andere Weise alle mögliche Hülst zll leisten. Wird das Darleihen bewilligt, so soll um allerlei Ursachen willeil die Obligation blos »üs Zürich und Bern gestellt und den beiden andern Städten für ihr Darleihen ein Revers eingehändigt werde»' Weil das Haus Oesterreich den Bünden den Paß und den freien Kauf abgeschlagen hat, so hat Zürich »" den Erzherzog Leopold, der in diesen Tagen nach Constanz kommen soll, geschrieben und um Aufheb»»ü dieser Maßregel nachdrücklich angehalten, auch Gesandte an den Grafeil von Hoheuems, österreichischen zu Feldkirch abgeschickt. Außerrhoden bittet um getreues Aufsehen und um Beistand, wenn es seilen „Widerwärtigen" angefochten werden sollte; dergleichen bittet Zürich um eidgenössischen Bcista»^ wenn die fünf Orte den Paß in der Grafschaft Sargans schließen sollten und seine Obrigkeit zu eiw»» ernsthaften Entschluß veranlaßt würde. Unmittelbar nach dieser Tagleistung will man insgesamint Solothurn zu den drei französischen Ambassadoren reiten, um dieselben mit Ernst au die Gefahr in den Bü»d^ April 1621. 199 erinnern und die baldige Abreise des Herrn von Moutholou in die Blinde zu befürworten. Sobald ^ uiöglich soll eine eidgenössische Tagleistung nach Baden ausgeschrieben werden, damit man sich mit den ^ 'Ken unterreden und vernehmen kann, wessen man sich von ilmen zu versehen habe. Bern gibt zu bedenken, ^ nicht thuulich wäre, den fünf Orten in dem Sinne zu schreiben, man habe gewünscht, daß sie die ^gesetzte badische Tagleistnug besuchen möchten, um sich über die Angelegenheiten der Bündner freundlich ^ sprechen; mit Bedauern habe man aber vernommen, daß sie in Folge dessen, was ihrem Kriegsvolk widerfahren sei, Willens seien, mit dem Hanse Mailand etwas Gewaltthätiges zu unternehmen; solche ^stcnndliche Mittel würden im ganzen Vaterland nnr Unheil verursachen. Die evangelischen Orte seien ^t, redlich dahin zu arbeiten, daß man allerseits wieder vereinigt und das Vaterland wieder aus der w)endcn Gefahr gerettet »verde. — Von gewissen Orten her hat man Bericht erhalten, daß die österreichischen wtlente ihren Nnterthanen befohlen haben, auf die Zürich und Bern gehörigen Waffen, welche durchgeführt ^ sollten, ein wachsames Auge zu haben und sie anzuhalten; dergleichen sei den österreichischen Unternien verboten worden, Früchte in die Stadt Schaffhausen zn führen. Anmerkung >). Die III Bünde hatten nämlich ein Schreiben an die Xlll Orte geschickt, das mit von Heinrich Bräm den 23. März (a. K.) an Zürich geschickten Artikeln (S. Absch. 168 Anm.) dem Zuhalte nach übereinstimmt. (S. auch Kantonöarchw Frciburg: Rathöprolokoll vom 26. April.) Anmerkung-). Den Gesandten der vier Städte antwortet Montholon im Beisein von Miron und ^"cffior, der König habe ihm den Alsttrag gegeben, in die Bünde zu reisen und durch gütliche Mittel einen Vergleich zu Stande zu bringen. Er werde, wenn seine Gesundheit cS ihm gestatte, nächster Tage dahin abreisen; könne er nicht, so werde Gucsfier einstweilen Hinreisen. Damit die drohenden Gefahren abgewendet würden, werde er durch Schreiben den Herzog von Feria und den Erzherzog Leopold dahin zu bestimmen iuchen, daß sie nichts Feindliches gegen Bünden vornehmen, und daß den Bündncrn der Paß und freie Kauf wieder gegeben werde. Sollte die Güte nichts fruchten, so werde der König zur Gewalt schreiten. (Staatsarchiv Zürich Lost. XII. 1st0, sei. 217.) 174. Conferenz von Un, Schwyz und Untcrlvaldcn. Alwrf. tkLl, 27. April. LandcSarchiv Schw»z. H sandte: Nri. Emauucll Beßlcr, Ritter, Landammanu und Pattnerherr; Johann Konrad von ^^wgen, Ritter, Alt-Landammanu; Heinrich Trösch, Alt-Landammann; Martin Epp, Jakob Muheim, ^ Raths. Schwhz. Gilg Frischherz, Landammaun; Heinrich Neding, Alt Landammann und ^ussi^I^^' Betschart, Alt-Statthalter, Landsfähnrich und des Raths. Unterwalden. Johann ' Nitter, Laitdammann lind Pannerherr; Kaspar Leu, des Raths, von Nidwaldcn. wls il^'c^^ ^^'wmissarius von Bellenz berichtet, daß die italienischen Soldaten, welche denen von Misox ^'suchen zu Hülfe gezogen seien, zurückgeschlagen worden seien, so daß zu besorgen sei, die Bünduer N die Gerichte und das Gebiet der drei Orte angreifen; ferner daß die Bündner sich beklagen, daß 200 April 1621. das italienische Kriegsvolk durch die Grafschaft Vellenz gezogen sei. Da dies; den Bünden zuwiderlaust, so verlangen sie zu wissen, wessen sie sich künftig gegen die drei Orte zu versehen haben. Dein Cvmmissari»^ wird aufgetragen, den Hauptleuten der bttndnerischeu Fähnlein zu schreiben, daß jenes Volk gegen Wisse» und Willen der drei regierenden Orte durch die Grafschaft Vellenz gezogen sei; sie möchten dciunach ih»e» dieses nicht zu Ungutein aufnehmen; sie sollen der cid- und bundcsgenössischen Treue von Seite der 5W versichert sein, insofern sie ihre bundesgenössische Treue gegen deren Unterthanen beweisen. Dem Gubernator zu Mailand wkrd geschrieben, er mochte das nun wieder in der Grafschaft Vellenz stehende Kriegs»^ zurückmahnen, sl». Mail beschließt, die auf kom>nenden Tag nach Lucern zusammenberufene fünförtische Tagsatzung zu beschicken, «z. Es wird durch Abgeordnete aus der Grafschaft Bellenz geklagt, daß ^ Soldaten der beiden daselbst stehenden Fähnlein aus den regierendeil Orteil sich allerlei Ungebühr erlaubt» und dein Commissarius wenig Gehorsam leisten. Umgekehrt wird aber auch über die Unterthanen geklagt daß sie die Soldateil nicht mit dein Röthigen versehen wollen. Es wird erkannt, daß einerseits Unterthanen von Vellenz schuldig seien, die Hauptwache mit Holz, Ocl oder Kerzell, die Hauptleute gcge» eineil billigen Preis mit Betteil, die Soldaten mit Strohsäcken und Vcttgewand zu versehen; andrerseits s»^ sich das Kriegsvolk der Beschädigung der Weingärteil enthalten; für den Schaden soll der Geschädigte s^ von den Hauptleuten bezahlt machen, doch so, daß ihm das Recht gegen die Kriegslcute vorbehalten ß»' Ueberdieß wird Landainmann Frischherz nach Bellenz abgeschickt, um diese Beschlüsse auszuführen. «I ^ Gesandten werden ihren Herren und Obern berichten, was dein Commissarius zu Bellenz auf seine Anfrage, wie er sich der Munition und der andern Sachen halber zu verhalten habe, geantwortet worden ist. Dermal» wird nicht für thunlich erachtet, denen von Nuffle und Misox den freien Kauf, namentlich aber de» Proviant zu verweigern. 17». Confcrenz der V katholischen Orte. Lucern. t«2l, 29. April. Staatsarchiv ziuccr». Absch. toi.sg. LaudcSarchiv SchwhZ- Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß und Stadthaliptmann; Jakob Sonnendes Ritter, Alt-Schultheiß und Pannerhcrr; Walter Amrhyn, Ritter, Stadtfähnrich und des Raths; N»d»^ Pfpffcr, Ritter, des Raths. Uri. Emanuel Beßler, Ritter, Landammann und Pannerhcrr; Zum Brunnen, des Raths. Schwhz. Gilg Frischherz, Landainmann; Heinrich Neding, Alt-Landaiinna»" und Pannerhcrr. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann, von Obwaldenz Melchior Wildert Landainmann, von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter; Ulrich Heggli, Alt-Ann^»"' ». Diese Zusammenkunft ist durch Uri veranlaßt worden, damit man sich wegen der fortwährende» gefährlichen Läufe berathe. — Der Ainbassador Hieronymus Casati bringt den Gruß seines Königs, des Gubernatvrs zu Mailand lind thcilt mit, der Gubernator habe, weil die Bündncr sich immer in sta^ Zahl zusammenthäten und es den Anschein habe, daß die Pässe der Orte in Gefahr seien, sich entschloß nicht allein die fünf Fähnlein zu Besetzung der gedachten Pässe zu besolden, sondern auch nochmals uin d" April 1621. 201 Mobilmachung der übrigen fünf Fähnlein, welche letzten Herbst bewilligt worden seien, anzuhalten. — Hierauf werden die Schreiben des Erzherzogs Leopold, des Herrn Mirou und andere, betreffend den bündnerischen Auflauf, augehört. — Man ist abermals der Ansicht, sich für jetzt der Bündner nicht anzunehmen, aus- Mommen insofern es mit Uebcreinstimmung der beiden Könige geschehen könne, da die Vündner die Fähn- lcin der Orte aus dem Land gejagt haben und die schweren Bezüchtigungen, welche sie ihnen vorwerfen, »och nicht erörtert sind; dagegen will mau auf die Pässe diesseits und jenseits des Gebirges ein fleißiges Aufsehen haben. Um den Bündneru allen Verdacht zu benehmen, will man darauf hinwirken, daß das italienische Volk von Vellen; und dem eidgenössischen Boden abgemahnt, auch künftig keinem fremden Volk der Paß gegeben werde. Die drei alten Orte sollen den Bündncrn auf ihre an den Commissarius zu Bcllenz ^stellte Aufrage, wessen sie sich zu verstehen hätten, eine „unvcrgriffliche" Antwort geben, damit sie erkennen, d"ß man nichts Thätliches gegen sie beabsichtige, wenn sie nicht Ursache dazu geben. Weil sodann weder den Bündnern, noch den Neugläubigcn zu trauen ist und besonders Bern sich leicht eines Passes bemächtigen könnte, sollen, falls die drei alten Orte von Luccru und Zug Fähnlein begehren, dieselben in des Königs dnn Spanien Sold sofort aufbrechen und entweder nach Ursern oder in Flecken um Bellenz herum Ü^egt werde»; vorher aber soll Auordnuug getroffen werden, daß man Proviant und Munition von Mailand hex bekomme, damit die Kricgsleute nicht Mangel leiden müssen; auch soll der Gnbernator um Auszahlung der Pensionen und um Vermehrung des Soldes für die Fähnlein ersucht werden. Falls die drei utten Orte auch noch die Aufstellung der andern Fähnlein beschließen, werden Lucern und Zug der Mahnung sollen, jedoch allein zum Zwecke der Defension und Sicherstellung der Pässe. I». Da mau vernommen hat, die Gesandten der uengläubigen Orte von Aarau ans zu dem außerordentlichen Ambassadvr, Herrn von Mvntholvn, nach Solothurn geritten seien, wo sie unter dein Schein der Begrüßung wahrscheinlich auch ^der das Bünduergcschäft verhandelt haben werden, wird für nothwendig erachtet, ebenfalls zwei Gesandte, d°n Lucern und Schwhz, nach Solothurn abzuordnen, um den Herrn von Mvntholon zu begrüßen und mit ^en drei Herren wegen des Vündncrgeschäftes zu reden, das letzte Schreiben des Herrn Miron zu beantworten und zu berichten, warum der Aufbruch der Fähnlein nach Bellenz geschehe, v. Wallis wird von ^ Aufbruch ebenfalls benachrichtigt und ihm freundlich zugesprochen, wie auch Zürich und Freiburg; Bieres wird überdies; ersucht, eine vertraute Person ins Wallis zu schicken, um zu erfahren, „was für Ge- chi'A dort sei." «I. (S. u. Baden.) v. Jedes Ort soll seinen Entschluß wegen der Cougratulativnsgesandtschaft ^ den Papst beförderlich fassen und zugleich mittheileu, ob man dein von Obwalden bereits ernannten sandten noch jemand beigeben wolle und mit was für einem Befehl, (S. u. Lauis.) Mail sehe auch i»i Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnhcitcn : M^Ichnst Vlidcn. «I. Art. SZ. Kriegssachcn. Lauis. t. Art. 257. Kirchcnsachcn. Die Namen der Gcsckidlcn sind dem SchMyzercrcmplar entnommen. Zu K». Nach der im Laudcsarchiv Schwyz liegenden Instruction für die beiden nach Solothurn abgeordneten Gesandten, Jakob Sonncnbcrg, Schultheiß, von Lucern, und Heinrich Rcding von Schwyz, hatten dieselben folgende Aufträge: 1) Sic sollen den Ambassador begrüßen und die Befehle und Intentionen dcö Königs anhören und die Geneigtheit ihrep Obern aussprechen, denselben so viel als möglich nachzuleben. 2) Sic sollen das Bedauern darüber ausdrücken, daß Herr Miron, zugetragenen unbegründeten Berichten folgend, 26 202 April 1621. ihnen wiederholt Vorwürfe gemacht habe, sie seien den der Bündncr wegen gefaßten Beschlüssen untreu geworden; sie sollen den wahren Verhalt der Sachen berichten, nämlich daß die zu Lauiö nicht gegen die Bündner aus Rache aufgewiegelt worden seien, daß die Fähnlein der Orte, welche so schmählich behandelt worden, sich nicht angemaßt hätten, die mailändische Capitulation „fortzudrucken"; daß das Schreiben, welches von der mailändischcn Capitulation den obcrn grauen Bund abmahnen sollte, nicht zurückgehalten worden, sondern zu guter Zeit abgegangen sei. Die Untcrthanen jenseits des Gcbirgs seien wegen eines zu besorgenden Ueberfalls von den Amtleuten aufgcmahnt worden. Der Aufbruch der Fähnlein habe nur eine» defensiven Zweck; fremdem Kricgövolk werde man künftig den Durchpaß nicht mehr gestatten. Schließlich soll dem Ambassador zu Gemüthe geführt werden, es möchte dem König gefallen, zu Erhaltung der Fähm lein .die königliche Liberalität auch zu erzeigen". 17« Münzcoiiferenz voll Berit, Frei bürg und Solothurn. Bern. 1921, 29. und 39. April (10. und 20. April a. K.) KautonSarchiv Solochur». Badische Adscheid Bd. W. Gesandte: Bern. Albrecht Manuel, Alt-Schultheiß; Anton von Graffenried, Dentschseckelmeister und des Raths», Johann Jakob von Diesbach, des Raths; Sigmund von Wattenwyl, Wilhelm Fels, beide der Bürgern. Freiburg. Heinrich Lamberger, Ritter, Bürgermeister und des Raths; Jakob Bumann, des Raths. Solothurn. Benedict Glutz, Seckelmeister. Diese Confcrenz wurde wegen der verderblichen Vcrtheuerung der guten und feinen Gold- und Silbersorten und der Corruptivn aller andern landläufigen Münzen zusammenberufen. Die Folge dieses Uebelstaiides war, daß die nöthigsten Lebensbedürfnisse auf den höchsten Preis getrieben und durch die unersättliche Habgier Einzelner das ganze Land ausgesogen lind die Einkünfte der Obrigkeiten verringert wurden- Um diesem Uebelstande abzuhelfen, wird eine Valvation der verschiedenen Münzsvrten für zweckmäßig gehalten und dieselbe folgendermaßen festgesetzt: Goldsvrten. Eine spanische Dublone zn 85 Batzen, ei»e halbe zu 42 Btz. 2 Kr., eine Sonnenkrone zu 42 Btz. 2 Kr., eine mailändische, genuesische und savohisthe doppelte Krone zu 82 Btz., eine Pistolctkrone, so das 14gränig Gewicht hat, zu 41 Btz., ein ungarischer und ein venedischer Ducaten zu 45 Btz., ein portugiesischer Kreuzducaten zu 42 Btz., ein Goldgulden Z" 35 Btz., ein niederländischer zweifacher Goldguldcn zu 58 Btz., ein einfacher zu 29 Btz. Silbersorten- Eine genuesische Silbcrdublone zu 37 Btz., eine Silberkrone zu 32 Btz., ein Philippsthaler zu 30 Btz-/ eine Quint eines Philippthalcrs zu 5 Btz. 2 Kr., ein Neichsthaler zu 27 Btz., ein Guldenthaler zu 25 Btz-, ein Franken zu 12 Btz., ein Kreuzdicken zu 9 Btz., ein Frankreicher Dickeil zu 8 Btz, 2 Kr., ein alt eidgeniP sischer Dicken zu 8 Btz. 1 Kr., ein silberner ganzer Real zu 26 Btz., ein halber Real zu 13 Btz. Der andern Dicken wird nicht gedacht, weil alle andern verboten worden sind. Bern ist der Ansicht, daß bis Pfingstl jedermann sich noch dieser Sorten mit Nutzen soll entledigeil könne». Beschnittene und unvollkommene Münzen dürfeil nur mit Abzug dessen, was am Gewicht fehlt, eingenommeil werdeil; kommen andere fremde Sorten ins Land, welche in Schrot und Korn sich auf der Probe nicht bewähren, so wird Bern sie veu rufen und den beiden andern Städten Anzeige davon machen, ß». Weil die ganzen und die halben Dicke", April 1621. 203 allerhand Neichsgcld und gute Sorten eingewechselt, in den Tigcl geworfen und verringert werden, so sollen alle ganzen und halben Dicken, alle corrumpicrten Sorten, alle Schillinge und Pfenninge, sie seien in- oder außerhalb der Eidgenossenschaft geschlagen und so gut sie sein wögen, in den Gebieten der drei Städte von nächsten St. Johannistag an verboten sein. Die Städte werden auch keine Dickel, mehr schlagen lassen, sondern das Münzen auf die kleine Handmünzc beschränken. Die von den drei Städten geprägte,, ganzen und halben Dicken, ganzen und halben Batzen, Kreuzer und Vierer sollen in den Gebieten der drei Städte U" Curs bleiben, drei ganze Dicken zu 20, drei halbe zu 10 Batzen; sowie aber diese Ordnung ins Leben l^ltt, sollen keine Dicken wehr geprägt werden. ed°ch soll unbenommen seil,, Gold und Silber für ihr Gcwerb zu kaufen. Zur Aufrcchthaltung dieser Ordnung haben die Obrigkeiten Aufseher zu bestellen, welchen von den Confiscationcn und Strafen ein Thcil Zufällt. Die übrigen Orte der Eidgenossenschaft sollen von diesen Beschlüssen und deren Motiven in Kenntniß gesetzt und ersucht werden, sich ebenfalls des Prägens von Dicken zu enthalten. «. Neuenburg, welches sich jederzeit in Münzsache» den drei Städten angeschlossen hat, wird ersucht, mit denselben auf gleichen Fuß zu münzen, widrigenfalls man seine Münzen auch Verrüfe,, müßte. Die bereits geschlagenen üu»zen a„d halben Neucnburgcr Dicken und die bisher gemünzten ganzen und halben Batzen, Kreuzer und Vierer sollen in den Gebieten der drei Städte Curs habe», insofern deren keine neuen mehr geprägt ""d sie künftig' nach dem von den drei Städten bestimmten Schrot und Korn geschlagen werden. — Für säNüntliche Bestimmungen wird die Ratification der Obrigkeiten vorbehalten. sBern und Freiburg geben Ratification, Svlvthurn hat noch einige Bedenken.) . 17V. Conferenz dor V katholischen Orte. Lneern. ll«L!,7. Mai. Staatsarchiv Liicer». Ndsch. ilv anno ZWl und n>22. Bd. XIV. t'ol.M. zZandcSarch!» Nidwalde». Luccrn. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmani,; Walthcr Amrhpn, Zicitl^ ^^fähurich; Levdegar Pshffer, Pannerherr; Heinrich Clvos, Ritter, Schützcnfähnrich, alle des u»d^i ^vhann Heinrich Zum Brunnen, Landammann; Emanucl Veßler, Ritter, Alt-Landanimann Pannerherr. Schwyz. Gilg Frischherz, Landammann. Untcrwalden. Sebastian Wirtz, Land- Ua»n, uvn Obwaldcn; Melchior Wilderich, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. sNicmand.) Är' ^ Zusammenkunft wurde auf Begehren von Schwyz ausgeschrieben, weil nämlich Zürich einige ^^ünlnitivn ii, die Bünde schicken wollte. — Man hält die Verweigerung des Passes für bedenklich, da »nt den Bünden in keiner Fehde begriffe,, ist, und glaubt, daß man die Munition nicht wohl aufhalten 204 April und Mai 1621. könne. Nichtsdestoweniger wird an Zürich frenndlich geschrieben, durch diese Sendung werde die gehoffte Friedcnshandlung und besonders die bevorstehende Vermittlung der französischen Ambassadoren eher gehindert, dein Kriege Vorschub geleistet und etwa einer fremden Macht Anlaß geboten, sich des Passes zu bemächtigen- st>. In Betreff des Aufbruchs der zehn eidgenössischen Fähnlein, welche der Gubernator zu Mailand besolden will, wird einhellig beschlossen, daß dieselben nur defensiv zur Erhaltung der eidgenössischen Grenzen und Pässe gebraucht werdeil sollen. Dem Oberst und den Hauptleuten soll bei Strafe verboten werden, irgendwie offensiv gebrauchen zu lassen; sie sollen auch darauf einen Eid leisten und der Oberst zu Erhaltung guter Ordnung mehr beim Regiment bleiben. Die Fähnlein sind der Mehrzahl nach in die Grafschaft Bellenz und die umliegenden Flecken zu legen, auch vom Herzogthum Mailand aus genügend mit Proviant und Munition zu verschen. Sollte inzwischen etwas Anderes vorfallen und der Fähnlein halber etwas begehrt werden, so soll dieß vorher an die Obrigkeiten gelangen. Fremdem Volk ist der Paß nicht »ickst zu gestatten. Den Gubernator läßt man um Auszahlung der Pensionen ersuchen, v. Die zwei Feldstücklei» der Landschaft Livinen, die früher wider die Banditen gen Lauis geführt worden waren, sollen der Landschaft wieder zugestellt werden. «R. Weil unter den Dicken und halben Dicken große Ungleichheit sich zeigt, werden nochmals die Churer und andere ganze und halbe Dicken, die nicht in oer Eidgenossenschaft geschlagen worden sind, bei Cvnfiscation gänzlich verboten. Lucern wird ersucht, über die Ausführung dieser Verordnung zu wachen. Die Namen der Gesandten aus dem Nidwaldncrercmplar. 178. Münzcvnferenz von Bern, Freiburg und Solothurn. Bern. 1K21, 17. Mai. KantonSarchiv Frciburg. Jnstrucliomnbuch. Vd. 17 und Ralhsprolokoll vom 1k. Moi 16S>. Da Solothurn nicht in allen Punkten den auf letzter Münzcvnferenz gemachten Bestimmungen beitrete» will, auch Bern nicht der Ansicht ist, daß man die von den drei Städten geprägten Batzen und Kreuzer abschätw' und bei den neuen guten einen Unterschied in dem Schlag machen sollte, wird diese Confcrcnz zusammen berufen, auf welche Frciburg Heinrich Lamberger und Jakob Bumann, beide des Raths, abordnet. Der rufung der eidgenössischen ganzen und halben Dicken halber bleibt cö bei dem frühern Abschied. Der Gcsa»^ von Solothurn macht Hoffnung auf den Anschluß seines Ortes. Den übrigen Orten schreibt man, ob sie falls aufhören möchten, Dicken zu schlagen und sich der Münzen halber mit den drei Städten vergleichen. ^ Betreff der Valvation und der Bezeichnung der neuen Münzen läßt man eö, da Bern sich zu der We>»»»^ Freiburgs nicht hinneigen will, einfach beim Abschied verbleiben. Dieß der Inhalt der Relation dcS Gesan^» Lamberger. (Der Abschied hat sich nicht vorgefunden.) Mm 1621. 205 IT'S. Confercnz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Br»ttmen. t<»2l, 2t. Mai. Lund-SarchiV Ni-waldc». Pr°U'I°ll der R«.h-n »nd d-r L.n>dl-ulh°». B-».d 7. 6. IM. Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Johanne« Lussi. Gesandter von Nidwalden, berichtet den Rathen über die Verhandlungen folgendermaßen: Der Gubcrnator zu Mailand wolle, daß die sechs Fähnlein, welche Bellen; und anderswohin, die Pässe zn bewachen, hingezogen sind, wieder abgedankt werden, weil die ^"'"dn-r mit ihrer Macht von den Grenzen weggezogen seien und in den fünf Orten einiger Unwille gegen si- ^ gezeigt habe. Die Gesandten hätten nun den Referenten beauftragt, nach Mailand zu reiten und dem Gnbcr- z» sagen, daß die Entlassung noch möchte verschoben werden, biö die Tagsahung der XIII Orte wegen der ^"g-l-genhcitcn der Vündncr zn Ende sei und man sehe, waö für eine Wendung die Sache nehme. ISO. Gemeim'idgcnössischc Tagscchung der XM Orte. Baden. 1«2t, 2ii. bis 2«. Mai. Staatsarchiv Zürich, ttvst. XII. III. Uli. 13. Staatsarchiv Liiccr». Absch. ann, von Jnnerrhoden; Konrad Zellweger, Landammann, von Anßerrhoden. U»d Eidgenössische Begrüßung. — Zürich spricht seine Verwunderung darüber ans, daß Uri, Schwyz ^iitmvalden fremdem Keiegsvolk den Paß durch die Grafschaft Bellenz nach dem Misoxerthal znm der Bünde gestattet und selbst etliche Fähnlein nach Bellen; gelegt haben. Da Herr von Montholon " Durchreisen erklärt hat, er wolle eine Suspension der Waffen in den Bünden bewirken, habe Zürich ^ wchen, soin Volk heimznrnfen, trenn das fremde Kriegsvolk von den Grenzen entfernt werde und die limi^^ Fähnlein auch heimmahnen. — Die drei Orte berufen sich ans die schriftliche Erklärung, ieiä ^ "u Zürich geschickt habe. Das fremde Kriegsvolk sei ohne ihr Vorwisse» und bevor die Amt- ^ berichten konnten, durchgezogen. Die Fähnlein habe man wegen allerlei Drohungen nach Bellenz gelegt. Mai 1621. damit dieser wichtige Paß nicht durch andere eingenommen werde. Wenn an andern Orten die Waffen niedergelegt, Drohungen und Insolenzen abgestellt werden, wollen die drei Orte ihre Fähnlein gern heim- mahncn. Zürich ist durch diese Erklärung befriedigt und wünscht nur, daß ein solcher Durchzug in Zukunft nicht mehr geschehe. I». Da der Erzherzog Leopold von Oesterreich nicht allein an die büudnerischcn, sondern auch an andere eidgenössische Grenzen Kriegsvolk gelegt hat, den III Bünden zuwider der Erbeinigung den freien Kails abgeschlagen und ein Gleiches auch bei etlichen eidgenössischen Orten und deren Unterthauen versucht hat, so wünschen die evangelischen Orte, daß man durch Schreiben oder eine Botschaft im Name" aller XIII Orte um Entfernung des Kricgsvolkes lind Wicdergestattung des freien Kaufes nachdrücklich anhalte; das ungeschickte, wilde Volk der Büudner könnte sollst leicht zur Verzweiflung getrieben werden und der ganzen Eidgenossenschaft große Theucrung lind viel Ungemach verursachen. — Die katholischen Orte sind der Allsicht, daß alles Ungemach der Bünde eine wohlverdiente, göttliche Strafe sei für deren ungebührliches Procedieren und ihre verübten Unbilligkeiten. Herr von Mouthvlon sei in die Blinde gereist, lim »ach seinein Vorhaben einen Waffenstillstand und guten Frieden zu Stande zu bringen, zu welchem Zwecke er bereits an den Erzherzog und den Gubernator von Mailand Schreibeil abgesandt habe. Beim Durchreise" habe er, wie auch Miron, die Ermahnung gegeben, die Negotiation nicht zu hiudern. Die katholischeil Orte hätten selbst Gesandte an den Erzherzog abgeordnet; übrigens hätten die Büudner es nicht um sie verdient/ daß man sich um ihrcntwilleu viel belade. Sie wollen abwarten, bis man wisse, was ihre Voten und Herr voil Montholon ausrichten. Es sei nicht zu hoffen, daß dermalen durch Schreiben oder eine Gesandtschaft etwas ausgerichtet werde, zumal da der Erzherzog von den Vttndnern auf verschiedene Weise an Land u"b Leuten geschädigt wordeil sei; auch hätten die Bünde die katholischen Orte nicht um Jntcrcession ersucht. ^ Zuletzt verbleibt man dabei, den Bericht des Herrn von Montholon abzuwarten. «. Es wird eine Snppl" cation zürcherischer Kaufleutc verlesen, die nach Bergamo und Italien handeln. Diese beklagen sich lib^ allerlei Beschwerliches, das ihren Boten in der Grafschaft Bellcnz und zu Ossogna begegnet sei. Zürich verlangt daß die Klagenden zufrieden gestellt werden. Die regierenden Orte, Uri, Schwhz und Nidwalden, eröffnen/ ^ sei ihnen nur bekannt, daß der Landvogt zu Ossogna eineil Boten, der sich selbst verdächtig gemacht habe, ang^ halten und dessen Briefe nach Schwhz geschickt habe; nachdem man darin bloß Wechsel und andere Brieft gefunden, habe man dieselben dem Boten wieder zugestellt. Die drei Orte nehmeil die Supplicativn in den Äb- schied, damit die Amtleute zu Rede gestellt und gehörige Maßregeln ergriffen werden könne». «!. Es wirb das Unwesen wegen der Münzen und des eigennützigen, schändlichen Aufwechsels besprochen. Bern, Frciblü'Z und Solothurn haben eine gemeinsame Valvation gemacht, welche aber die übrigen Orte ohne große" Schaden nicht annehmen können. Die sechs alten Orte, welche jüngst zu Zug auch eine Münzordmwl! gemacht haben, ersuchen die drei Städte, mit Publicierung ihrer Ordnung noch zuzuwarten und wo mögl^ die zu Zlig gemachte anzunehmen, welche unter den gegcnwärtigcn Verhältnissen nicht unzweckmäßig ft" Die beiden Ordnungen werden all roleronckum genommen und die Orte ersucht, auf künftiges Shndiccck Z" instruieren. Inzwischen wird jedes Ort das nachthciligc Wechseln so viel als möglich abstellen, o. ^ berichtet, wie große Kosten die Unterhaltung der Straßen, Brücken und Wuhre jenseits des Gotthard erfordern; seit etlichen Jahren genüge der Zoll im Latifer nicht mehr lind seine Herren und Obern ft""' genöthigt dazu zu legen. Das Begehren Uris, den Zoll zu verdoppeln, wird all rotoronclom genom"""'' t. (S. u. Vier cnnctb. Vogtcien überh.) A. (S. u. Baden.) I». Landammanu Wirtz von Unterwalden bitt^ um Fenster und Wappen in sein neu erbautes Haus. Das Ansuchen wird in den Abschied geiw»""^' « Mai und Juni 1621. 207 Verhandlungen der katholischen Orte, i. (VII katholische Orte.) Das Gotteshaus Wurmspach ob Rappcrswhl bittet um Fenster und Wappen seinen neu erbauten Kreuzgang. Das Ansuchen wird ebenfalls in den Abschied genommen. Ii. (V acholische Orte.) Die Häupter und Kriegsräthe der III Bünde haben dnrch Schreiben vom 11. Mai a. K. Erklärung begehrt, wie man gegen sie in Bezug aus die Haltung der Bünde gesinnt sei. — Weil das N'eiben an die Obrigkeiten gerichtet ist, so stellt man diesen die Antwort anHeim und giebt dem Boten °u>en Empfangschein, worin erklärt wird, daß die Obrigkeiten die Blinde ehrlich halten werden, wie man ^ von den III Bünden auch erwarte. Man schc anch im Abschnitte Hcrrschasisangclcgenhcitcn: glichest Aadc». Art. 206. Verschiedenes. ^ c »»cll>. Aogtcic» iiberli. t. Art. 77. Zollsachen. i, Ii ans dein Lncerncrcrcmplar. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Brunnen. lVSt, lt. Juni. LandcSarchi» Nidwalde». Absandte: Uri. Johann Heinrich Zum Vrlinncn, Ritter, Landammann; Emannel Bcßler, Ritter, 'UUidaiiunann und Panncrherr. Schwpz. Heinrich Neding, Alt-Landammann und Panncrhcrr; Johann Man Abpberg, Statthalter; Balthasar Kyd, Martin von Ouw, alle des Raths. Nidwalden. ^ Statthalter; Jost Blättler, des Raths. ir. Diese Conferenz wird in Folge der plötzlich von Lucern vorgenommenen Abrnfnng der Münzen berufen, welche eine Vertheuerung des Korns zur Folge haben würde. 1) Es wird an Lucern ein in ivelchem es ersncht lvird, die Abrllfling allfzuheben und die Valvation auf eine vder eine allgeiueinc eidgenössische Zusammenkunst zn verschieben. 2) Allberdem werden mehrere ^ ^stände zur Sprache gebracht, welche aus den Wochenmärkten zu Luccrn Anstoß geben. I». Dem Kirsch Staufacher lvird auf sein Ansuchen in Betreff seines schon lange dauernden Nechtshandels ein schreiben an Appenzell Außerrhoden gegeben. ^ 18S. Münzcvnferenz von Bern, Freibnrg und Solothurn. Solothurn. l«2i, l2. Juui. KanlonSarckN» Toloil>»rn. Baiilch,' Al'lchNd. Kl. Hes, Bern. Anton von Grasfenried, Seckelmeistcr; Marguard Zehnder, des Raths. Freiburg, ^'"berger, Ritter, Alt-Burgermeister und des Raths; Hans Franz von Affrp, Burgermeister. ^ ^rsandten erscheinen vor dem Rath von Solothurn. 208 Juni 1621. Die Gesandten von Bern und Freiburg ersuchen Solothurn, den auf den beiden zu Bern gehaltene» Münzconferenzen aufgestellten Bestimmungen beizutreten. Nach reiflicher Vcrathnng antwortet der Ncüh, das; er in Berücksichtigung der vielen zu besorgenden Confusioucn bei seinem Bern früher mitgetheiltc» Entschlüsse verbleibe, nämlich: In Beziehung auf die Evaluation der groben Gold- und Silbcrsvrten kön»c er sich den beiden Städten anschließen, wiewohl er es gerne gesehen hätte, wenn man bei der vorjährig^ Evaluation geblieben wäre oder die Sache nochmals behandelt hätte. In die Verrufung der eidgenössische ganzen und halben Dicken, der Schillinge und Pfenninge könne er nicht einwilligen, da seine Unterthanc» mit den Nachbarn, dem Haus Oesterreich, Basel und andern Ständen, bei welchen kein anderes Geld Dicken im Verkehr seien, handeln und wandeln müssen und die andern Orte der Eidgenossenschaft ^ Verrufung ihrer Dicken übel aufnehmen würde«;. Der Rath schlägt der Dicken halber vor, man solle die geringhaltigsten und neulich geprägten auf die Probe setzen und jedes Stück nach seinen; Werthe taxiere» und so in; Cursc lassei;. Ferner taxiert der Rath 4 Lucerner oder dergleichen Schillinge zu 1 Batzen 12 Rappen auch zu 1 Batzen. Die bisher von Bern und Frciburg geprägten ganzen und halbe«; Batze»/ Kreuzer und halbe«; Kreuzer will er in; bisherige«; Curse belasse«;, behält sich aber vor, unwährschafte M«i»Z^ der beiden Städte, die nicht nach de«; Bestimmungen der früher«; Abschiede geprägt sind, abznr»^ überhaupt i«; Zukunft a«; de«; getroffenen Bestimmungen zu mehren oder zu mindern. Die Gesandte«; Bcr»^ und Freiburgs nehmen diese«; Bescheid all roksrouckum. Confercnz von Uri, Schwyz, Unterwaldeir und Zug. Altorf. 1«2l, 19. Jnni. LandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann; Emanuel Beßlcr, Nittel Alt-Landammann und Pannerherr; Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann; Melch'^ Megnet, Alt-Landammann und Landshauptmann; Heinrich Trösch, Alt-Landammann; Johann Tanner, Ritter, Statthalter. Schwyz. Gilg Frischherz, Landammann; Leoichard Bttelcr, Landschmb^' Unterwalde«;. Melchior Jinfeld, Ritter, Pannerherr, vv«; Obwalden; Johannes Lussi, Ritter, Landammann, vv«; Nidwaldc«;. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter; k>l. Jten, Seckelmeister. ». Landammann Lussi referiert überfeine mit dcin.Gubernator zu Mailand gepflogenen Verhandln»!^' i«; Betreff der Fähnlein, welche dermale«; zun; Schutze der Gerichte und des Gebiets der Orte, von; Guber»^ besoldet, sich aufgestellt befinde«;; zugleich wird auch über die letztes Jahr, nameutlich iu Folge der 6^»r besetzung aufgelaufenen Kosh«; berathschlagt. Dein Gubcrnator wird der Dank ansgesprvchen, sowie c»^ dem Landammann Lussi. Ferner soll jedes Ort seine specisicicrte Rechnung über seine Ansprüche der früher«; Grenzbesetzuug stelle«;, sie Hon Hieronymus Casati ratisiciere«; lasse«; und eine«; Gesandte» derselbe«; zu»; Gubcrnator abordnen; diese Gesandten solle«; de«; 10. August i«; Bellenz zusammenttch^ K». Da der Commissarius von Bellenz abermals die Soldaten der daselbst stehende«; Fähnlein e>>" ungebührlichen Benehmens anklagt, so werde«; die Hauptleute beauftragt, eine«; oberste«; Nichter und Juni 1621. 209 zu wählen, welcher die Fchlbaren nach Verdienen zu bestrafen hat; ein jedes Ort soll scmem Fahuletn m -wem Schreiben nachdrücklich zu Gemttthe führen, wie es sich zu verhalten habe, und uberd.eß sollen dre auf die Jahrrechnuug nach Lauis reisenden Gesandten die Hauptleute "mahnen, Mannszucht zu ha m. «. Mau läßt es bei dem bewenden, was wegen des Commissarius zu Bellenz und der Landvogte m Bolleuz uud in Niviera der .uonatlichcu Verehrung halber zu Brunnen verabschiedet worden cht; doch imrd dem Oberst von Beroldingen befohlen, den Hauptleuten, ivas solches sein möchte, inuezubehalten und dem Cmmnissarius und den Landvögten zu überantworten. «?. Jeder Gesandte wird zu beruhten wchsen, daß Einer aus Bünden, der jetzt zu Bellenz gefangen sitzt, ungebührliche Reden gegen du Obr.gkett ausgestoßen hat. 184. Mi'mzcouserenz. Zug. 1V21, 21. Juni (11. a. K.). Staatsarchiv Lucern. Nbsch. ä» anno 1021 und 1022. Bd. XIV. toi. 44. Gesandte: Zürich. Hans Ulrich Wolf, Seckclmeister; Hans Ulrich Stampfer, des Raths. Lucern. Jakvh Sonnenberg, Ritter, Schultheiß uud Pauuerherr. Uri. (Nicht angegeben.) Schwyz. Gilg b'^schherz, Landammann. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann, von Obwaldcn; Kaspar Leu, Statthalter, von Nidwaldcn. Zug. Martin Schmid, Amman»; Kourad Zurlauben, Ulrich Hcggli, beide tt'Aminänner; Kaspar Brandenberg, Statthalter; Beat Heinrich, Beat Jakob Motzenberg, beide des Raths, ^^kffhausen. Hans Kvnrad Peher, Statthalter. Stadt St. Galle». Christoph Büffler, Zeughcrr. Diese Zusammenkunft ist durch Zürich veranlaßt worden, um den Uebelständen im Münzwescn zu segnen,—Zuerst wird beschlossen, daß das Münzen der ganzen und der halben NeichSthaler in der Eidge- ^^»schaft eingestellt sein solle. Hierauf tragen etliche Gesandte darauf an, daß keine ganzen und halben '"w mehr und überhaupt nicht höher als bis zum Batzen gemünzt werden solle; andere hingegen, daß man dein Münzen fortfahren könne. Die Gründe für beide Ansichten wird jeder Gesandte zu berichten wissen; ^ Beschluß darüber wird auf die Jahrrechnung zu Baden verschoben. Falls den Obrigkeiten beliebt, serner b"uze und halbe Dickpfeuuiuge münzen zu lasse», soll dieß in dem Schrot geschehen, der im Januar zu Zug ^ gesetzt worden ist. Was die kleiner» Münzen betrifft, so mögen die Obrigkeiten ihren Gesandten auf künftige Brcchmmg deßwegen Instruction geben. Man vereinigt sich sodann dahin, alle ausländischen ganzen ^ halben Dicken zu verrufen und diejenigen, welche dergleichen schlechte Mimzeit ins Land bringen und ^tzen andere gute Sorten einwechseln, mit ConfiScation des ganzen Geldes zu bestrafen. Davon sollen Thcile den Obrigkeiten, ein Theil den Angebern zugestellt werden. Den Orten, welche schlechte Münzen nicht nach dem eidgenössischen Schrot präge», soll geschrieben werden, daß man ihre Münzen nvth- ^ verrufen müßte. Wenn auf der Jahrrechnung beschlossen wird, ferner ganze und halbe Dicken '"unzen, und die übrigen Orte den Schrot der eidgenössischen Münzen annehmen wollen (jedoch mit Gepräge, damit dieselben von dem gemeinen Mann erkannt werden), so will man solche auch ferner ^ lassen. Fiir die goldenen und silbernen Sorten wird auf Gutheißen der Obrigkeiteil hin folgende 27 210 Juni 1621. Valvation gemacht. Goldsvrtcn: Spanische und genuesische Dublonen 6 gute Gld., 6 g. Batzen, Sonnen- krönen 3 gute Gld. 3 g. Btz., zweifache italienische 6 gute Gld., Ducatcn 3'/z gute Gld. 1 Luc. Sch-, Kreuzducaten 3 gute Gld. 3 g. Btz., Goldgulden 2'/? gute Gld. Silbersorten: Silberkroneu 39 g. Btz-, Neichsthaler 35 g. Btz. Französische Sorten, als Frankel:, Kreuz- und alte Dicken, hat man dießm^ nicht evaluiert aus Gründen, die jeder Gesandte zu berichten weiß. 185. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vvgteien regierenden XII Orte zu Lattis. IK2I, 24. Juni (auf St. Johannis Bapt.). Staatsarchiv Zürich. KantonSarchiv Basel. EnnUb, Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Escher. Bern. David Fellenberg. Lncern. Johann Jakob Sonne»' bcrg. Uri. Kaspar Nomanus Troger, Ritter. Schwyz. Leonhard Büeler, Landschreiber. Unterwaldc»- Johann von Flüe. Zug. Johann Staub, Seckelmeister. Glarus. Johann Melchior Riarti, Landschreiber. Basel. Johann Rudolf Fäsch. Freiburg. Anton Meyer. Solothurn. Ursus Vrunner. Schaff Hausen. Johann Albrecht von Waldkirch. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcnheiten! Vier ennetli. Vogteicn iivcrh. ». Art. 78. Zollsachen. Landvogtci Lauis. v. Art. 7». Grcnzstreitigkcitcn. Art. 103. Justizsachen. «. „ 132. Jnstizsachen. I,. „ 07. Lcamtc. lt. „ 116. Jnstizsachen. j. „ 7ä, Rechnungswesen. Landvogtci Mendris. I». Art. 330. Zollsachcn. Art. 311. Jnstizsachen. x? und 1» aus dem Baslerercmplar. 18«. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden Xll Orte zu Luggarus. IV2I nach 24. Juui (nach St. Johannis Bapt.). KantonSarchiv Basel. KantonSarchiv Zug. Gesandte: Dieselben, welche in Abschied 185. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschastsangelcgenhciten: Landvogtci Lauis. «. Art. 75. Rechnungswesen. Landvogtci Luggarus. «I. Art. IUI. Zollsachcn. «, t- Art. 85, 83. Jnstizsachen. Landvogtci Mainthal. ». Art. 205. Jnstizsachen. I». Art 200. Jnstizsachen. « und t'ans dem Zngcrcrcmplar. Juni und Juli. 1621. 211 187. Jahrrechmuigs-Tagsatzung der Xlll Orte. Bade». 1«2t, 27. Juni bis 14. Juli. TWatSarchiv Zürich. 6<-st. XII. lli. kol. s?. Staatsarchiv «uccrn. Msch. «Ii- anno lWi u»d lv!S. Vd .xiv. kol.ts. «andcSarchlv Schwi,,. Kniitoiisarchiv Frribiirg. Batische Mscheid. Bd. SS. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Rahn, Bürgermeister: Hans Ulrich Wolf, Seckelmeistcr. Bern, ^ranz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez; Anton Tillier, des Naths. Luceru. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß inid Stadthauptmaini; Walthcr Amrhhn, Ritter, Statthalter und Stadtfähnrich. Uri. Heuirich Zum Brunnen, Landaminann; Ulrich Ghßler, des Naths. Schwhz. Gilg Frischhcrz, Landanunaiin; Jakob Schmidt, des Naths. Unterwalden. Melchior Jmfeld, Ritter, Landammann und Pannerherr, ^iclchivr Wirtz, Seckelmeistcr und des Naths, von Obwalden. Zug. Konrad Zurlauben, Alt-Ainmann; Christen Jteil, Seckelmeister. Glarus. Hans Heinrich Schießer, Landammann; Balthasar Suter, des ^ülths. Basel. Hans Lukas Jselin, der Jüngere, des Naths. Freiburg. Niklaus von Diesbach, Schultheiß; Franz von Affrh, Bürgermeister. Svlvthnrn. Johann von Noll, Stadtfähnrich; Benedict Glutz, Seckelmeister, beide des Raths. Schaffhausen. Hans Heinrich Schwartz, Bürgermeister; Hans ^uurad Peher, Statthalter und Pannerherr. Appenzell. Martin Suter, Landammann, von Jnnerrhvdcn; Kuurad Zellweger, Landammann, vvil Anßerrhvden. Zt. Eidgenössische Begrüßimg. — Der ordentliche französische Ambassador, Herr Robert Miron, und der außerordentliche iil de» Blinden, Herr von Montholon, erscheinen vor der Versammlung. Der Ersterc meldet freundlichen Gruß und „gutherzigen Willeil" seines Königs, der zur Durchführung des bündnerischen ^fch.äftes den Herrn von Montholon, einen seiner vornehmsten und erfahrensten Räthe, in die Eidgenossen- Schuft und iil die Bünde geschickt habe. Herr Miron wünscht, daß die Orte sich recvnciliiercn und in gutem ^»vernehmen bleiben. Herr von Montholon theilt den zu Madrid wegen der Restitution des Vcltlins gemachten chnlrag mit (S. Beilage 1), sowie die Ratification desselben durch die III Bünde vom 28. Mai 1621.') Im Zainen seiiles-Königs ladet er die Orte ein, zu versprechen, daß sie für die Beobachtung des Tractats durch ^ Blinde sich bemühen wolleil. Der Vertrag werde nicht allein die Ruhe in den Blindeil, sondern auch gllte Einverständniß unter den Eidgenossen wieder herbeiführe» n»d die Gefahr etiles einheimischen Krieges ^stitigcu. Die Gesandten nehmen diese Präpositionen all rokor-zuäum, da sie bei dieser hochbedenklichcn ^uche iücht instruiert und von den Blinden gar nicht darum ersucht wordeil sind. 1». Freiburg ruft wegen drs Tschcrkiz betreffenden Streites, da der von den ernannten Sätzen gethane gütliche Spruch von ihm nicht "ugeuviumcn werden konnte, das eidgenössische Recht an. — Die Gcsaudten Berns habeil einen solchen ^uzug mcht erwartet und sind deßhalb ohne Instruction. Sie berufen sich auf die früher gethane» Erklä- ^ugen, nämlich daß sie nur den im Burgrecht bestimmten Richter anerkennen. Bern habe seinen Entschluß den von den Sätzen gegebeneil gütlichen Spruch Zürich initgetheilt, was von Seite Frciburgs nicht ^fchehen sei - überdieß erbiete es sich nochmals zu einem gütlichen Vergleiche. — Die übrigen Orte halten ^ für das Beste, wenn die zwei Städte innerhalb Monatsfrist zu Murten oder an der Sensebrücke zusammcn- ^"men und sich wo möglich freundschaftlich zu vergleichen suchen. Falls sie sich nähern und wegen dieses 212 Juni, und Juli 1621. Geschäftes zur Nuhe kommen, so wird man dies; mit besonderer Freude vernehmen; im entgegengesetzten Falle möchten sie dann wieder die Sache vor die Orte bringen, v. Hans Gygcr, Wirth zur .Krone in Brunnen, bittet um Fenster und Wappen in sein neu erbautes Haus, Das Ansuchen wird -;ck roldromluw genommen. «I. Uri ersucht nochmals um die Verdoppelung des Zolles am Latifer. Den Instructionen gemäß wird der Zoll um ein Drittheil gesteigert. Man beräth sich, wie eine gemeinsame, dauerhafte Evaluation und Münzordnung gemacht und den großen Beschwerden wegen des eigennützigen Wechselnd abgeholfen werden könne. Bern, Freibnrg und Svlothurn werden ersucht, sich der im Januar zu Zug gemachten Ordnung zu nähern, damit man allerseits um so besser mit einander handeln und tractieren kön»e> Die drei Städte wünschen ihrerseits, daß man auch ihnen um etwas entgegenkomme. Zuletzt entschließt man sich dahin, bei der zu Zug gemachten Valvation zu verbleiben. Alle fremden ganzen und halben Dick' Pfenninge und die Böhmischen werden ganz verrufen, dergleichen die Churer und Haldensteiner, wenn sie dem bestimmten Korn und Schrot nicht entsprechen. Wenn jemand dergleichen schlechte Sorten in die Eidgenossenschaft bringt und sie gegen andere gute Sorten auswechseln und diese aus dem Land führen will, so soll das eine und das andere Geld zu Händen der Obrigkeiten confisciert, der dritte Theil davon de»> Anzeiger gegeben und die Fehlbaren an Leib und Leben nach Gestalt des Fehlers gestraft werden. Das Münzen bis auf den Batzen und was darunter ist, wird in der Eidgenossenschaft auf drei Monate eingestellt, bis man sieht, was im Reich der Münzen wegen vorgenommen wird. Jedes Ort soll diese Ordnung gewissenhaft halten und die Verbrecher ohne Gnade bestrafen. Die Ordnung wird in der Grafschaft Baden, Z" Vremgarten, Mellingen, in den Freien Aemtern und Sargans publieiert und angeschlagen und tritt »sit dem 1. August u. K. in Kraft. St. Gallen und Chnr sollen ermahnt werden, sich dieser Ordnung anzubequeinew Wenn ihre Münzen den andern ungleich gemacht werden, so wird man dieselben auch verrufen. — Die Gesandten von Bern, Freiburg, Solothurn und Basel haben keinen Befehl, einzuwilligen, I. Auf den 1. August soll eine allgemeine Tagleistung nach Baden angesetzt werden, damit man die Propositionen der französischen Ambassadoren beantworten kann. xx. Seit einiger Zeit haben sich auf der Jahrrechnung Z" Baden Uebelstände gezeigt, indem die Landvögte daselbst den Obrigkeiten auf den Kosten liegen und deßgleichen die Unterthancn aus den Vogteien nicht geringe hosten haben, da sie in Baden warten müsse», bis die Xlllörtischcn Geschäfte abgemacht sind; andrerseits drängen die Orte, die bei der Appellation nichts zu thun habe», daß man sie abfertige. Es wird nck rokoronänni genommen, ob man nicht wieder nach der alten Ordnung zuerst die Appellationen und die zur Jahrrechnung gehörigen Geschäfte vornehmen und die Gesandte«; der übrigen Orte erst zehn Tage nach dem festgesetzteil Termin wolle ankommen lassen. Ii. (S. n. Vadei;.) i. (S. u. Thurgan.) I<, I. (S. u. Freie Aemter.) in.. (S. n. Sargans.) Ii. (Vll alte Orte.) Glarus bringt die ausstehenden französischen Zahlnngen zur Sprache und wünscht, daß die verabredete Gesandtschaft so bald als möglich ausgeführt werde; viele seiner Landleute müßte«; von Haus und Hof vertrieben werde«;, wenn nicht Abhülfe getroffen würde. Etliche Gesandte haben gleiche«; Befehl. Wege» eingebrochener Unruhen, Kriegsempörungen, auch anderer Jnconvenienzen wird aber für jetzt von der Gesandtschaft abstrahiert; dagegen wird all rokoronünin genommen, ob es nicht thunlich wäre, einen ehelichen, in der französischen Sprache wohlerfahrenen Herrn a«; den französischen Hof zu schicken oder a»f nächster Tagleistung mit den französischen Ambassadoren, die, wie man vernimmt, auch dahin kommen werde»' Rücksprache zu nehmen. Juni »nd Juli 1621. 213 Verhandlungen der katholischen Orte. v. sV katholische Orte.) Die fünf katholischen Orte sollen ihre Gesandten auf die nach Luccrn Motzte Teilleistung wegen der ausstehenden französischen und spanischeil Pensionen mit Instruction vcr- (VII katholische Orte und Appenzell-Jimerrhoden.) Um sich über die Antwort auf die französi- Propositionen zli unterreden, sollen die Gesandten der kachvlischcn Orte auf Jacobi zu Lucern eintreffen. Ei» Schreiben der deutschen Cistercienser Kongregation Salmansweiler u. s. >v. wird in den Abschied mwinmen. Dasselbe excipiert gegen den Beschluß, daß künftig fremde Visitatore» die eidgenössischen Klöster mehr visitieren dürfen, und versichert, daß durch eine solche Visitation den Rechten der Obrigkeit kein ^'ag geschehe. r. (V katholische Orte.) Lucern und Nri wünschen, daß sie für die beim Walliser schüft ergangenen Kosten befriedigt werden. Andere Orte lassen verlauten, daß sie ebenfalls wegen dieser ' anderer Sachen Kosten gehabt haben. — Jedes Ort soll seine Gesandten mit einer ordentlicheil Rcch- st "ach Lucern abordnen, damit man die Sache bereinigen könne. (S. u. Thnrgau.) (S. u. ^Mch und Gaster.) Ti. Das Gotteshaus Wurmspach sucht um Feustcr und Wappen in seinen neuerbauten M'Zgang am (VII katholische Orte.) Freiburg wird gebeten, seine 2(1 Kronen für das versprochene und die Wappen in das neu erbaute Capucinerklvster in Schwhz zu bezahlen. Mau sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgcnheitcn: Vr .^schalt Thiirga». I. Art. 497. Localcs. k,. Art. 477. Gotteshäuser, Klöster. Em a ' Sargans. IN. Art. 98. Verschiedenes. V»,,.. ^"den. I». Art. 176. Locales. Vg . Fl'eie Aemter.' 1^. Art. 1Z l. Kriegssachen. I. Art. 16. Verwaltung im Allgemeinen. Uzilach I „ld Glistcr. t. Art. 3. ^ t aus dem Luccrncr-, n a»S dem Schwyzcr-, v ans dem Frcidurgcrercinplar. Ä» i»'). Die Urkunde der Annahme lautet also: Wir Statthalter des Löblichen obcrn grauen Bunds und Häupter dcS Löblichen Gotteshaus- und ^"gerichtenbund sammt auch wir, die abgesandten Nathsboten gemeiner dreier Bünde, der Zeit aus vollmächtiger Gewalt und Befehl unser allerseits Herren und Obern, der ehrsamen Rälhe und Gemeinden, zu Chur in alter hoher Rhälia versammelt, bekennen und thun kund öffentlichen hiemit diesem unscrm schied: Alö dann unS jüngst vcrwichncr Zeit von Ihrer allcrchristlichsten Königlichen Majestät zu 'Mukrcich, unserS gnädigsten Bundövcrwandlen Extra- und Ordinari-Ambassadorcn, Herrn Monlholon und visier, französische Original sammt dessen wahrer Vcrdolmctschung, in deutscher Sprache (mit ^U'rmclte» Herrn Auibassadoren eignen Händen unterschrieben) dero Artikeln desjenigen Tractats, so durch Herrn von Bassompicrrc, Höchstgcdachter Ihrer Königlichen Majestät zn Frankreich Ertraordinari- .m^ssador, wegen Einräuucung deö Lands VeltlinS, in Hispanien traclicrt und verhandelt, zu Recht ^td'lieftrt, die deutsche Verdolmetschung augchcndS in offnem Rath öffentlich verlesen, und auch solche ^ch wahre authentische Eopien auf alle und jede unsere obvcrnielte ehrsame Näth und Gemeinden (sich 'M"ber zu resolviereu) ausgeschrieben worden, bei welchen Artikeln wir dann die großmächtigc gnädigste und gute Affectiv» höchstgcdacbt Ihr allerchristliwsten Majestät (zu dero höchstem ewigem Lob, Ml>ln, Echr und Dank) ganz unterlhäuigsten nud wnrktichcn zu verspüren haben. Und dicwcil wir dann aus heut dato also die schriftlichen und versiegelten Mehren gedachter unserer Aminen Gemeinden hierüber aufgenommen, haben wir den Mehren nach befunden, daß alö unsere 214 Juni und Juli 1621. Gemeinden (in Considcration aller Sachen) oben angedeutete Artikel ohne einen Vorbehalt ratificicrt und angenommen haben , welche Artikel dann auch zu mehrem Verstand auch allhier von Wort zu Wort, von Punkten zu Punkten verschrieben stchn, lautende als hernach folgt: Erstlichen, daß alle Sachen sollen wiederum :c. (Hier sind die Artikel de» Friedens cingcschn^' S. Beilage 1.) Wann dann nun wir obvcrmelte Statthalter, Häupter und Rathsgesandte gemeiner dreier Bunde, vorsteht, von unseren ehrsamen Röthen und Gemeinden mit vollmächtiger Gewalt und Befehl allhcr abgestrbS und also befunden, daß von dcnsclbigen weit dem Mehren nach solche vorstehende Artikel in allein »u durchaus laut ihres Inhalts ohne eine Erception und Vorbehalt ratificicrt, auf- und angenommen, dann vermerkt wird, daß die Herren der drei Bünden sollen die gebührliche Verheißung und Eidsch'^ thun, so in solchen Occasionen und Geschäften gewöhnlich gebraucht werden, zu Erhaltung alleS desst"' so hicrob accordiert und beschlossen ist, so geloben und versprechen wir bei unfern guten Treuen »» Glauben hiermit in Kraft dieß an Eidcsstatt und im Namen unserer ehrsamen Näihe und Gemens obstchendc Artikel in allem und durchaus ohne einige Vorbehalt, wahr, fest und stets zu halten und für^" getreulich nachzukommen und dcro zugcleben, also daß dcnsclbigen laut ihres Inhalts auch allttM nachgekommen und Statt gcthan werde. Wir versprechen auch zu verschaffen in Kraft unserer Eidspflich^"' daß die Gemeinden, so in solchen Artikeln etwas Vorbehalts haben möchten, auch bei dem Mehren laut Bundesbrief verbleiben und wider solche Artikel nichts süruehmeu noch handeln, und wofern (unverhoil eine oder mehrere Gemeinden in unfern gemeinen Bünden sich einiger Gestalt hier widersetzen wollte», geloben und versprechen wir, dieselbige (laut abgedachtem BundeSbrief bei dem Mehren zu verblei e zu gebührlichem Gehorsam zu bringen durch gebührliche Mittel, so hierzu ersprießlich sind, cö sei mit oder ohne Gewalt, welches alleS, wie als obsteht, für unsere Person, wie auch anstatt und im Mu> unser allerseits ehrsamen Näthe und Gemeinden, hiermit au Eidcsstatt wollen gelobt und vcrsp^ ^ haben, wahr, fest und aufrecht zu halten, ohne einiges Einreden noch Widersprechen. Und dem zu , festem Urkund und mchrcr Sicherheit, so haben wir für uns und unsere Nachkommen, wie auch für ^ ehrsamen Näthe und Gemeinden und dero Nachkommen diesen Abschiedsbrief mit unser der i dreien Bünden eignen hierfür gedruckten Zusiegeln öffentlich verwahrt. Geschehen den 28. Mai i ^ (Nach einer Copie im Kantonsarchiv Freibnrg: Vadische Abschiede, Band 23.) 188. Conferenz der evangelischen Städte und Orte während der Jahrrechnungstagsatzung s Baden, im Juni und Juli. Staatsarchiv Zürich. Ua«t. XII. 141. azest^ Zürich berichtet, daß es sein Kriegsvolk nicht aus schuldiger Pflicht, sondern um des gemeinc» willen bisher in den Bünden gelassen, ferner was es wegen dessen Heimberufung an Herrn vonMMt'^ und die III Bünde geschrieben habe, und was dieselben hierüber geantwortet haben. Seineu Herre" ^ Obern erscheine es bedenklich, das Kriegsvolk länger in den Bünden zu lassen, weil durch den Küwö Juli 1621. 215 Frankreich eine Tractation angebahnt sei und das Volk für den Fall eines Angriffes und offenen Krieges zn ^"'g Zahlreich wäre. Zürich ersucht dcschalb die Orte um ihr Gutachten über die Heimberufung des Kr.egs- volkes. Die Gesandten'haben sich dieses Anzuges nicht versehen und sind deßwegen ohne Instruction; dG'Mngcachtet »vollen sie allein für ihre Personen ihre Ansicht mittheilen. Etliche unter ihnen machen darauf aufmerksam daß die Mehrzahl von den Häupter.» und Räthen der Bünde das Verbleiben des ^gsvolkes wünsche Welchen Ausgang die angebahnten Tractationen habe., werden, könne man noch '"cht wissen. Damit die Last für Zürich erträglicher sei, könnte der vcnetianische Ambassador veranlasst """dm, im Namen seiner Herrschaft auch etwas beizutragen. Andere glauben, da in Spanien ein Accord ^».acht worden sei und der König von Frankreich durch seine Ambassadören die Sache zu seinen Händen und ^ Bündner in seine Protection genommen habe, daß die Heimberufnng .n allen Ehren geschehen könne; ist man allgemein der Ansicht, daß das Kriegsvolk, weit der zwölfte Monat bereits begonnen habe, ""h bis zu Ende desselben in den Blinden verbleiben solle. - Als nothwendig wird ferner erachtet, daß ^ evangelischen Städte und Orte ans nächster Tagleistung ohne weiteres Bedenken m d.e von den fränkischen Ambassadören gemachten Propositionen, man möchte die Bündner dazu bereden, den Tractat von ^"brid anzunehmen, einwilligen. Obgleich die papistischen Orte, wie man zum Theil von ihnen vernehme, Sache zu ihre», und Spaniens Northeil aufziehen wollen, so ist zn hoffen, daß man auf diesen. Wege König von Frankreich einen Gefallen thnn und die Blinde ihrer Trübsal entledigen werde. 18S. Conforenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. l^ nähern, daß sie die Sorten etwas höher als in der frühern Conserenz- tarieren; eine Dublone statt zu 1^ IL Pfd. und die andern Gold- und Silbersorten in gleichem Vcrhältniß. t». Alle auswärtigen neuen und g^' chencn kleinen Münzen, ganze und halbe Dicken, worunter auch die halben Vasler Dicken begriffen sind, und halbe St. Galler, Straßburgcr, Haldcnstciuer und Churcr Dicken und Churcr Schilling ^ind gänzlich boten. «. Die bisher von den übrigen Orten geprägten ganzen und halben Dicken, Schilling und BaselraPp^ werden abgerufen, ein ganzer Dicken auf 4/z Batzen, ein halber auf 2 Batzen, ein Vierer Luccrncr und d^' gleichen Schillinge 4 für 1 Batzen, Basclrappen 12 auf 1 Batzen, «l. Diese Münzwürdigung tritt den 1. September a. K. in Kraft. Sollte jemand bis zu diesem Termin seine Dicken nicht abkommen, so ^ sie die Obrigkeit zu 6 Batzen einlösen und Kreuzer und Vierer daraus schlagen lassen. Verboten wird der Wechsel und das Einschmelzen der von den drei Städten früher geprägten Sorten. sFreiburg ratificicrt dicß" Abschied den 29. Juli, doch will es sich freie Hand vorbehalten, später daran zu mehren oder zu minder"' Bern will die eidgenössischen Dicken 6 zu 2tt Batzen einlösen; Freiburg bleibt bei dem im Abschiede äugest" Preise. Freiburgcr NathSprotokoll, 12. und 13. AugustJ LSI. Conserenz der Vlll katholischen Orte. Luccrn. !«2t, 2 »d Ui>2. Nd. XIV. t'al.. so. LandcSarchiv TchUchz. Gesandte: Luccrn. Jakvb Svnncnberg, Ritter, Alt-Schultheiß und Pannerhcrr; Walthcr ÄmrW'' Ritter, Stadtfähnrich; Heinrich Clvos, Ritter, Schutzenfähnrich; Heinrich Flcckenstein, Ritter; Pshffer, Ritter, alle des Raths. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Landanuuann; Emanucl^eii^ Ritter, Alt-Landammann und Pannerhcrr. Schwyz. Gilg Frischherz, Laudammann; Heinrich Ritter, Alt-Landammann und Pannerhcrr. Untcrwaldcn. Sebastian Wirtz, Landammann; Jmseld, Ritter, Alt-Landammann uild Pannerhcrr, von Obwaldcn; Aielchivr Wildcrich, Landai»'"^ Johann Lnssi, Ritter, Alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter; Heggli, Alt-Ammann; N. Jten, Seckelmeister. Freiburg. Niklaus vou Dicsbach, Schultheiß; Reiff, Bürgermeister. Solothuru. Johann von Noll, Ritter, Stadtfähnrich. Appenzell-Jnnerrh"^ Martin Suter, Landammann. Juli 1621. 217 ». Der (bischöfl.) Vicarius Vvn Chur schildert die Vedrängniß des Bisthums uud begehrt im Namen des Bischofs und des Domeapitels, daß mau mit der „Versprechung" nach Inhalt des in Spanien gemachten Vergleiches, worin weder des Bischofs noch der katholischen Religion gedacht werde, nicht eile, bis Bischof und Dvm- ^pitel zu ihren rechtmäßigen Forderungen gelangt seien, wie dann dieselben bereits auch dem päpstlichen Hvfe und dem Kaiser mitgetheilt wordeil seien. — Abgesandt-' ans dem Veltlin schildern umständlich die von den Bündncrn in geistlichen lind weltlichen Dingen Wider sie verübte Tyrannei, da sie doch an die Bnndncr als Nlitbundesgenossen gekommen und blas in Schirm angenommen worden seien, und bitten deßhalb, daß man mit dem „Versprechen" für die Bünde, betreffend Haltung des spanischen Vergleiches nicht eile, bis andere und bessere Mittel ans die Bahn gebracht würden. Diejenigen, für welche man versprechen solle, seien Leute, l>ci denen Treue und Glauben, Briefe und Siegel nach der Lehre ihres Calvins nur so viel gelten, als chne» beliebe. Die katholischen Orte kämen dadurch in Gefahr, sich selbst einen verderblichen Krieg zuzugehen. — Gesandte der III Bünde ersuchen die Orte, das Versprechen, betreffend den spanischen Vergleich, welchen sie angenommen, zu thun, damit ihrem Land wieder zur Ruhe verhelfen werde, mit Anerbietnng uücr möglichen Dankbarkeit. — Die Gesandten bedanern, daß die Bemühungen ihrer Obern in den Blinden mit ^udank aufgenommen worden seien, und können ihre Verwunderung nicht unterdrücken, daß die Sache des ultlins, die doch in die Hände dreier gnt katholischer Fürsten gefallen sei, einen zum höchsten Nachtheil der Acholischen Religion ausschlagenden Ausgang gefunden habe. Sie sind nach reiflicher Berathung einhellig ca Ansicht, daß die Obrigkeiten die angedeutete Versprechung nicht geben, sondern das Geschäft nochmals cn drei Potentaten anheimstellen sollen. fJn diesem Sinne erläßt Lucern auch im Namen der Orte ein schreiben an Zürich cl. ä. 27. Juli/j Man will auch die Klagen des Bischofs, der Veltliner und der acholischen in den Bünden den anwesenden Ambassadvren anheimstellen, aber keine Mittel andeuten, indem Man sen,st ,,^t den protestierenden Orten fortwährend zu disputieren hätte. — Der päpstliche Nuntius ver- chcrt die Orte der väterliche» und gnädigen Affectiv» Seiner Heiligkeit, sowie des Cardinals Ludovisi und ^aicchnt in längerem Vortrag, die begehrte Versprechung zu thun oder wenigstens die abschlägige Antwort ^»stellen, bis eine Besserung in der Sache eingetreten sei. Eine völlig abschlägige Antwort könnte leicht einen ch^verx,, ^g^k,im den beiden Königen und in Italien verursachen. — Zu dem Ambassador von Montholon, ^ bch nicht wohl befindet, schickt man auf dessen Wunsch Abgeordnete. Er erklärt denselben, es sei seine bestimmte . ^»ung, und Obern solle» keine Versprechung thun, es sei denn, daß die katholische Religion ^ Bünde» und im Veltlin gesichert sei, und eröffnet auch vertraulich und so, daß es geheim bleiben soll, ^as er auf Anhalten des Bischofs von Chnr zu Gunsten der Veltliner und der Vertriebenen zu thun gedenke, "amlsth daß der Bischof wiederum in die Verwaltung seines Bisthums uud den Genuß seines Einkommens ^'gesetzt, die eingenommenen Kirchen und deren Güter zurückgegeben, die katholische Religion überall aus- und die Visitationen vom Bischof vorgenommen, im Veltlin keine andere Religion als die katholische ^-'genbt werden könne, und daß die Vertriebenen in ihr Vaterland, in ihr Vermögen und in ihre Rechte eingesetzt werde». Ferner brauchten die Orte, wenn die Bündner nicht Wort halten, nicht von sich gcgeu sie zu ziehe», sondern das werde der König thun uud daun die Truppen der Orte in seinen Dienst Sold nehmen. — In Folge dessen beschließt man, die wegen dieses Geschäftes nach Baden angesetzte ^üsatzung uicht zu besuchen, was Zürich mitgetheilt wird. II». (S. ». Thnrgau.) «. Die katholischen /ü»er beklagen sich, daß der rechtliche Ausspruch in ihrem Span durch Zürich verzögert werde. — Es ^ Zürich geschrieben, daß seine Sätze sich beförderlich mit denen vvn Luceru zusammenthnn möchten. 28 218 Juli und August 1K21. «I. (S, u. Freie Aemter.) «. Freiburg bringt abernials die streitige Theiluug der vier Vogteieu zur Sprache. — Man ersucht dasselbe, gemäß dein Abschied von Baden mit Bern zu Murteu oder an der Seusebrücke zusammeuzmreteu und wo möglich sich gütlich zu vergleichen. Zürich wird ersucht, hiefür einen Tag ZU bestimmen und denselben Bern ebenfalls anzuzeigen. Falls nichts ausgerichtet werden sollte, will man Frcß bürg immerhin gebührenden Beistand leisten, I. Wegen der ausstehenden Pensionen und Distributionen läßt man bei dem Guberuator zu Mailand, sowie bei den Herren Aliron und Hiervnhmus Casati nachdrücklich anhalten. A. Nachdem man sich auf der Jahrrechnuug über eine Münzvalvation verglichen hat, welche »ist dem 1. August in Kraft treten soll, wird nochmals für passend erachtet, dabei zu verbleiben. Da aber Zürich die Publicatiou eingestellt hat und zu besorgen ist, daß die Valvation, wenn es sich sondert, wenig Bestand haben werde, so wird Zürich schriftlich ersucht, um des gemeinen Besten willen bei dein Abschied von Baden zu verbleiben. Ii. Das freundliche Schreiben und Anerbieten des neu erwählten Bischofs zu Como wird angemessen erwidert. ». (S. u. Thurgau.) It, Der Bischof von Coustanz begehrt, daß man die Rede», welche der Pfarrer von Alpnach ausgestoßen, in Vergessenheit bringen möchte. — Die Gesandten halten es für unthuulich, die Sache also ersitzen zu lassen, und schreiben deßhalb au den Bischof, daß er ihnen wider den Pfarrer Recht halten möchte. Man sehe auch im Abschnitte Hen'schaftSangclegeuheiten! Landgrasschaft Thiirgau. I». Ali. 498. Localis. i. Ali. 478. Gotteshäuser, Kloster. Landvogtci Freie Aemter. «I. Art. 65. Polizeiliches. ÄVT. , Konferenz von Bern und Freiburg. Luupeu und Muvteu (?) IliLl, Ende JnliS. Staatsarchiv Bern. JnftrucUoncnbuch Ii. S. ÜSZ. Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Gegenstände der Verhandlung waren: 1) die völlige Ausnicn'chu^ der Herrschaft Laupen und Bösingen; 2) Untersuchung über die von drei Gemeinden ohne Bewilligung dcr Obrigkeiten gemachten Einschläge im Wistcnlach; 3) Erörterung cineS Streites wegen eines Zehntens zwisch^ dem Herrn zu Münchcnwyler und den beiden Obrigkeiten. Gesandte von Bern waren Johann Jakob von Dü6' dach und Daniel Lerbcr, beide des Raths. , Konferenz der evangelischeil Städte und Orte. Aaran. 11,21, 2. August (23. Juli a. K.) Staatsarchiv Zürich. (Zost. XII. Iii. t'oi. so. Gesandte: Zürich. Haus Heinrich Holzhalb, Burgermeister; Haus Ulrich Wolf, Seckelmcister. Bec'W Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez; Glado Weyermauu, Zeugherr und des Raths. Basel. Wer»^ August 1021. 219 Ringler, Bürgermeister; Haus Lukas Jseliu bei St. Marti», des Raths. Schaffhauscu. Hans Konrad Pcher, Statthalter. Appenzell-Außerrhoden. Kvnrad Zellweger, Laudauuuauu. Die papistischeu Orte habeil von einer zu Luceru gehalteneu Tagsatzung aus den Besuch der Tagleistung, welche wegen der Wirren in de» Bünden auf diese» Tag nach Baden ausgeschrieben wurden war, abgelehnt und chren Entschluß über die von den französischen Nmbassadoreu gethanen Prvswsitwnen dem Herrn von Montholon 5ür sich allein eröffnet. Derselbe hatte Zürich veranlasseil wollen, seine Gesandten auch nach Luccrn zu schicken, was um allerlei wichtiger Ursachen willen nicht gescheheil ist. Dafür hat aber Zürich die evangelischen Orte Zu eüler Zusainnieukunft berufen. —Zürich berichtet, wie schimpflich die Gesandten der III Blinde auf der ^gsatzung zu Luceru behandelt worden seien, und theilt den Abschied der zu Lucern gehaltenen Tagsatzung wst, welchen es von vertrauten Orten zur Hand gebracht hat, desgleichen einen darüber verfaßten Bericht u»d die Copie eines Schreibens, welches an die Könige von Frankreich und Spanien zu schicken beschlossen llwrde. Obgleich in dem Bortrag, welchen Herr von Montholon jüngst zu Baden gehalten hat, allerlei Anlaß zu wichtigen Bedenken gefunden worden ist, so erachten es die Gesandteil doch für besser, in die ^gehrte Handhabung des z» Madrid geschlossenen Vertrages cinznwilligen, hauptsächlich deßhalb, weil die Ml Bünde denselben freiwillig angenommen haben (S. Absch. 188 Aiunerk.) und deren Gesandte, als sie zu Zürich wareil, die evangelischen Orte ersucht habe», den Bertrag gut zu heißen. Die Einwilligung soll ^wer mit dem Vorbehalt geschehen, daß der Vertrag nichts enthalte, was den Bündnissen, welche das eine "dn andere Ort mit den Blinden hat, widerstreite, daß man die III Bünde bei ihren geistlichen und weltlichen Freiheiteli lasse» wolle und man, wie Basel verlangt, zu Handhabung des Vertrags nur gütliche Mittel anzuwenden schuldig sei. Diese Einwilligung wird man dem Herrn von Montholon, der sich wieder in die Bünde begeben wird, durch eine Botschaft mündlich mittheilen lassen; zugleich soll ihm zu ^müthe geführt werden, welche Wichtigkeit dieses Geschäft und der Paß im Veltliu für die Krone Fraulich habe. Wenn die Bünde in ihrer Roth verlassen würden, so könnten sie leicht ganz auf die spanische ^Ate gebracht werden. Mit Bedauern bemerke man, wie durch ihn Alles nach der papistische» Orte Gefallen Zugerichtet worden sei, und wie wenig man auf die übrigen evangelischen Orte, die es mit Frankreich jederzeit gut liueint haben, Rücksicht genvnime» habe. Bevor man den beiden Ambassadvren diesen Entschluß mitthcilt, ird man zu erfahren suchen, ob dieselben, wie auch der päpstliche Nuntius und der Ambassador des Erz- ^wrzogs Albert sich wegen des in Spmüen gemachten Traetats zu Luccrn vollends verglichen haben, ob Mcser, wen» die evangelischen Orte dessen Handhabung versprechen, ungeachtet der abschlägigen Antwort ^ stopistischen Orte,') ausgeführt und den Bünden das Veltlin werde restituiert werde». Dergleichen wird wan die Meinung des französischen Ambassadors zu vernehmen suchen, durch welche Mittel die Bünde zu chrem Versprechen angehalten werden sollen, falls sie den Tractat nicht halten. Schasfhauseu wünscht, daß ^u Iii Bünden ihre Erklärung schriftlich und besiegelt abgefordert werde. Jedes Ort wird auf Mittwoch ^u 10. August (1. a. K.) eine einfache Botschaft nach Zürich schicke», damit mau hernach insgesanimt mit Mäander »ach Chur reiten könne. Weil die papistischen Orte sich in dieser Sache getrennt und zuwider dem ^penössischeu Brauch und zum Nachtheil des Vaterlandes sich besonders bcrathcn habe», so soll ihnen auf ^chster gemeinsamer Zusammenkunft dieses Benehmen ernstlich vorgehalten und verwiesen werden. Wegen der Z" Lucern erfolgten schlechten Antwort und weil Frankreich die Sache der III Bünde nicht, wie man erwartete, fördert hat, könnten dieselben leicht in Kleinmuth gerathe» und Spanien gegenüber etwas eingehen, das A)»c» nnd ^m evangelischen Wesen uachtheilig wäre. Zürich wird deßhalb in aller Orte Namen an die 220 August 1621. Bünde schreiben und sie zur Geduld ermahnen. — An den Erzherzog Leopold wegen des den Bünden abgeschlagenen freien Kaufes zu schreiben, wird für dießmal nicht beliebt, weil die Blinde mit demselben in Tractation begriffen sind und jetzt schwerlich etwas erreicht werden könnte. — Abermals ersucht Zürichs Gesandtschaft um Rath wegen Heimberufung des Kriegsvolkes. Weil die Gefahr jetzt am größteil und ein neuer Monat angegangen ist, so wünscht sie, das Kriegsvvlk möchte bis zur Ankunft der Gesandten in den Bünden gelassen werden. Zürich wird anheimgestellt, nach seinem Gutdünken zu handeln. Zu') Wallis hingegen nahm den Tractal von Madrid an. In einein Actenstück, datiert Sitten 12. August 1621, in dem Bande betitelt: Bündnisse und Briefe der Lobl. Eidgenossenschaft llars sooumlu im Stadtarchiv zu Sitten, heißt eS unter Andern»: „....und dieweil solche Punkte (d. i. der Vertrag) uns ilbcrsandt worden, unsere Mitstimmnng dazu zu geben, so haben wir dasselbe nicht ungern, sondern freiwillig gcthan, so weit dieselben unsers Consenö mangelbar sind, mit solcher klaren Erläuterung doch, wofern Ihr K. Majestät zu Frankreich dieselben zuvorderst gutheißt, als auch die gemeinen Iii Bünde und Ihre katholische Majestät aus Hispanien denselben genugthun und ssicj halten wird, die Religionspunkte doch vorbehalten, weil in unscrm Bund deren eine Erläuterung geschehen, bei deren wir es beruhen lassen." Konferenz von Urs, Schlvyz und Unterwalden. Altovf. tkLl, U. August. Laudeijarchiv Nldwulde». Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann; Emannel Veßler, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr; Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann; Melchior Megnet, Alt-Landammann. Schwhz. (Niemand.) Unterwalden. Melchior Jmfeld, Ritter, Land- ammann und Pannerherr, von Obwalden; Kaspar Leu, Statthalter, von Nidwalde». Diese Conferenz tritt zusammen, um zu bestimmen, wie viel man von dem Herzog von Mailand für jeden von den Soldaten fordern wolle, welche 1620 unter den Fähnlein und Wachen gestanden haben und für wie viele. Schwhz, ebenfalls zu dieser Conferenz eingeladen, erscheint nicht, weil mit dem spanischen Ambassador Hieronymus Casati darüber verhandelt werden müsse, dieser aber sich dermalen im Leid befinde. — Mau vereinbart sich dahin, daß jedes Ort seine Forderungen specisiciert dem Ambassador zuschicke. Ein Monats- svld soll nicht mehr als 5 Ducatonen betragen, Haupt- und Amtleute inbegriffen. Schwhz und Uri hatten stü eineic Soldaten 5 Ducatonen, für einen Hauptmann 15, für eineil Wachtmeister 10 angesetzt; es wird jedoch gut befunden, daß für einen Hauptmann nicht mehr als 15 Münzkronen, für einen Wachtmeister 10 und M jeden Soldaten 7 Kronen zu 2 Gulden gilt gemacht werden sollen, wornach sich auch Unterwalden zu richte" habe. Nidwalden stellt seine Rechnung auf 010 Ducatonen. Obgleich in derselben für dem Soldaten Z" Bellenz 5 Ducatonen augesetzt sind, so werdeil in den beiden andern Orten den Soldaten 7 Krone" gutgemacht; der Ueberschuß „soll den Obrigkeiten erschießen". August 1621. 221 ISS Cvnferenz der V katholischen Orte. Lueert». 1KS1, 19. August. LandcSnrchi» Nidwnloc». Gesandte: Luceru. Jakob Sounenberg, Ritter, Alt-Schultheiß und Pannerherr; Walther Amrhhn, Stadtfähnrich; Heinrich Cloos, Ritter; Rudolf Pfhffer, Ritter; Heinrich Fleckenstein, Ritter, alle ^ Raths. Nri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Laiidamniann; Einannel Beßler, Ritter, Pannerhcrr; Megnet, Landshanptinann. Schwhz. Christoph Schorno, Statthalter; Joseph Grüningcr, des Untertvaldcn. Sebastian ÄLirtz, Landanunann, von Obwalden; Melchior Wilderich, Landanunann, Ridwalden. Zug. Konrad Zurlauben, Alt-Anunann; Christian Nttinger, Seckelmeister. Konferenz ist lvegen der ausstehenden französischen Pensionen und Zahlungen zusanunenberufen ^ Z». Es wird die Relation der Gesandten von Lncern über die wegen dieser Pensionen mit dem iox,,^ ' Montholon gepstogeiwil Verhandlllngen angehört. Aus derselben geht hervor, daß man ^ H Hoffnung ans Bezahlung haben könne, daß der König den fünf katholischen Orten nicht sehr geneigt I es ihm an dem Bunde mit ihnen wenig mehr gelegen sei: eine Folge der von Mißgünstigeil senden Verkleinerungen. Darauf wird ein Schreiben deS Herrn Miron, die Pensionen betreffend, und der Vortrag des außerordentlichen Ambassadors von Montholon angehört. Dieser hebt die k)cn der Verzögerung der Zahlungen hervor, erklärt, daß eine Gesandtschaft in Frankreich wohl ' kvürde aufgenommen werden, aber dermalen wenig ausrichten würde, widerlegt das Gerücht, der ^ Bündnis; de» katholischen Orten Heransgeben. Geld sei zwar in etlichen Orten gegeben ^ttd>^ ^ ^ Friedgeld gewesen. Wollten sich die Herren und Obern damit begnügen, so ^ Herrn Miron dahin vermögen, sie gleich zu halten, und erbietet sich auch, die Beschwerden der ^'derum an den König gelangen zu lassen. Endlich beschwert er sich, daß in den letzten Abschied »ceru Mr. Uli) das gesetzt worden sei, was er ihnen ganz vertraulich gesagt habe, so daß es in und )^b der Eidgenossenschaft bekannt und ihm in seiner Negotiation nicht wenig hinderlich geworden »nd ^ Gesandten vereinbaren sich, da man die Bemerkung macht, daß die Anlässe zu Beschwerden ^ ^ unbillige Beilehmen gegen die Eidgenossenschaft zunehmen, dahin, eine Gesandtschaft von drei an den König zu senden, von welchen einen Lucern, den zweiten Frciburg und Svlothurn, Re übrigen vier katholischen Orte stellen sollen; ferner dem Herrn von Montholon vorläufig ^ uh diL Beschwerdepunkte einzugeben mit dem Ersuchen, dieselben an den König gelangen zu lassen. ^ Eiide Septembers kein Bescheid, mit dem man sich zufrieden geben kann, so sollen die '''cht" abgeheii. Dieser Entschluß wird Freiburg und Svlothurn »vtificiert mit der Bitte, sich be>i ^ ^ Ferner wird Hieronhmus Casati angezeigt, daß man, wenn bis Ende Septembers keine Pension bezahlt werde, zwei Gesandte dahin absenden werde, v. Um dem schädlichen Zg^/^el der groben Silbersorten zu begegnen, vergleicht man sich dahin, daß der Dicken nicht mehr als ^llc,i ^ eüle Mark gemünzt werdeil und 11 Loth fein halteil solleil; diejenigen, welche weniger halten, ^ ^el abgerufen werden, als ihnen abgeht. Alle ausländischen ganzen und halbeil Dicken und '»ich" sollen ilvchnlals verrufen werden. 222 August Z621. ISS. Confercnz der IV evangelischen Städte nnt den französischen Aindassadoren. Vremgarten. IK2I, 24. uud 25. Slnguft (14. u. 15. a. K.). SlaaiSarchiv Ziirich. liest. XU. ZU. r»I. ?s. Gesandte: Zürich. Hans Georg Grcbel, des plaths. Bern. Niklaus Kilchberger, Venncr. Hans Lukas Jselin bei St. Niartin, des Raths. Schaffhausen. Hans Konrad Peher, Statthalter. Die Gesandten hören an, was an Zürich der Unruhen in Bünden wegen gelangt ist.') Hierauf^ den Ainbassadoreu Miron uud von Monthvlon auf ihre jüngst zu Baden gehaltenen Vorträge »iü»^ geantwortet. So sehr es die evangelischen Orte gefrent habe, daß die Krone Frankreich zu Gunsten dü Bündner mit Spanien einen Vertrag geschlossen habe, so sprechen die Gesandten ihr Bedauern aus, ^ die sieben katholischen Orte ihren Entschluß dem Herrn von Montholon zn Luccrn für sich allein vorgebt- haben, und daß der Tractat von Madrid noch nicht zur Exccution gekommen sei. Die evangelische» hätten nicht unterlassen wollen, für sich und im Namen von Appenzell-Außerrhoden ihren Entschluß^ Ambassadoren zu eröffnen; zuvor aber wünschen sie zu vernehmen, ob die Ainbassadoreu wegen dich' Tractats sich mit dem päpstlichen Nuntius und dem Herrn Präsidenten aus. Burgund endlich verglich haben; sodann ob der Tractat auch ungeachtet der abschlägigen Antwort der katholischen Orte eM»h werde, falls die evangelischeu Städte denselben gutheißen und dessen Handhabung versprechen, und t»b' diesem Fall das Veltlin den Bünden nach Inhalt des Vertrags restituiert werde. Zun: Dritten wü»h^ sie zu vernehmen, durch welche Mittel die Bünde zur Beobachtung des Vertrags gebracht werden wenn sie entgegen ihrem Versprechen denselben nicht halten sollten. Herr von Montholon antworte'^ habe mit dein Präsidenten von Dole bisher noch nicht geredet und mit ihm nichts Anderes verhäng als was durch den Nuntius, der sich in der Sache nachdrücklich bemühe und sein Bestes thne, gescheht » Weil inzwischen der Erzherzog Albert gestorben sei, so habe der Präsident nicht als erzherzoglicher Ges»>" tracticren wollen; derselbe habe eine Abneigung gegen diese Sache und betrachte den von den gefaßten Entschluß als nicht genügend. Was den zweiten Punkt betreffe, so begehre» der Nuntius katholischen Orte, der Bischof von Chur, die vertriebenen Bündner und die Unterthancn des LandeS größere Versicherung. Die evangelischeu Orte möchten deßhalb den Bündnern zusprechen, zumal da der von Frankreich ihm anbefohlen habe, „daß er der katholischen Religion eine Vorbetrachtung habe» ie» In Betreff des dritten Punktes können einstweilen die Ainbassadoreu keine Mittel und Wege angebe»' ^ die Bünde ihr Versprechen nicht halten sollten, glauben aber, daß zuerst Freundlichkeit und nur im Gewalt angewendet werden sollte. Dann beklagt sich Herr von Monthvlon, daß in Betreff der NelA Sache» in dem Lucernischcn Abschied stehen, an die er so, wie sie demselben einverleibt seien, nicht habe. Wenn den evangelischeil Orten seinethalbcn etwas Bedenkliches vorkomme, so möge man ihn d»^ berichten. Wie bisher, gedenke er in der Sache ferner aufrichtig zu handeln. — Obgleich die Ambasi^^.'! keinen „satten" Bescheid gebe», theilen die evangelischen Städte dessenungeachtet ihren Entschluß ^ und Appcnzell-Aiißerrhvden wollen trotz allerlei hochwichtiger Cvnsiderativnen und Bedenken de» zu von Bassompicrre den 25. April 1521 (s. Beilage 1) gemachten Vertrag gutheißen und die Vi'»" ^ Observation desselben anhalten helfen mit dein Vorbehalt, daß der Vertrag den Bündnissen, wr^' ^ August 1621. 223 oder andere Ort mit deu III Bünden hat, nicht lviderstreite, uud daß dir Freiheiten der Blinde in iWlichm und weltlichen Sachen unberührt gelassen werden. -) Neberdieß werden die Ambassadoren daran ^^wert, daß den Gesandten, welche bei der Ankunft des Herrn von Montholon zu Solothnrn gewesen, ^^Ürt worden sei, der König von Frankreich werde, wenn die gütliche Vermittlung nichts nütze, zur Gewalt festen. Den Ambassadoren wird die Wichtigkeit dieses Geschäftes, insbesondere des Passes durch das zu Geinüth geführt. Leicht möchten die Bünde, wenn män sie im Stiche lasse, ans die spanische getrieben werden, wie denn bereits Anwerbnngen vor sich gehen. Die Ambassadoren versprechen, auch ihr Bestes zu ihn». Sie stellen es den evangelischen Städten anHeim, bei dem Erzherzog Leopold ^ Wiedergestattniig des freien Kaufes anzuhalten, obgleich sie wissen, daß der Erzherzog gegen die Bündncr ff übel gestimmt sei. Unlängst habe derselbe dem Landvogt zn Sargans ernstlich und drohend geschrieben, ^ Bündnern von Zürich her nichts zukommen zu lassen. — Als die Gesandten schon ans dem Punkte ^ abzureisen, ^richtet .Herr von Montholon, was ihm aus deu Bünden dnrch eigene Voten soeben ^gekommen sei. Die evangelischen Orte möchten die Bünde ermahnen, sich des spanischen Bündnisses zu Ehalte», sich ,sieht ^ einem gefährlichen Krieg verleiten zu lassen und den Ausgang der gütlichen Ver- ^""g abzumartern Zu >). Unter diesen Schriften befindet sich auch eine Protestatio» der III Bünde gegen den Ambassador Guesfsir, welche also lautet: „Nachdem dann unS, den III Bünden, unser incorporirtc Land und Gemeinde Münstcrthal, das Untcr- chanenland Veltlin und auch Grafschaft Worms, wie auch ein Thcil der Grafschaft Eleven wider alle Nechw durch Untreue und Perrätherei abgcdrnngen und noch heut zn Tage vorenthalten werden, nun aber »chrcr Kvnigliche(n) Majestät zu Frankreich und Navarra, unseres uralten Bundcsverwandlcu, Abgeordnete nnS z»m öfter» Mal vor gesessenem Nach gemeiner III Bünde mündlich und schriftlich auf den ehrsamen Näthen Und Gemeinden versprochen und unS vergewissert, gemeltcö unser verlorenes Land entweder dnrch gebührliche ^idcnlichc Mittel oder mit offener königlicher Macht einzuräumen, da dann die billige zu Madrid gestellte "ud uns vorgeschlagene, von unS angenommene und genugsam verbriefte Artikel nicht versahen mögen, stndcrn aufgehoben sind, also daß uns keine rechtmäßigen bequemen Mittel rnchr, als die Gewalt und der unrchtige Beistand Ihrer König!. Majestät zu Erhaltung gemclten Landes übrig ist, so protestieren wir sensit iu bester Form vor Gott und aller Welt, daß wofern uns an solchen unö versprochenen Mitteln Under all' unser Hoffen ermangeln würde, dadurch wir nothgezwungen zu andern und solchen Mitteln (die buderöwann besser für unsere Confödcricrten und uns erspart wären) schreiten müßten, damit wir zn dem lustigen kommen mögen, daß wir an allem Unheil und Widerwillen, auch ferner» Weitläufigkeiten keine Schuld tragen sollen noch wollen. Deren zu Urkund mit gemeiner III Bünden Zusiegeln öffentlich verfahrt, den 9. August 1621. 1.. 8. U. 8. l.. 8. Joachim von Cabalzar, Iloreuws n Enp-nilis, Nigg. Wildincr, Landschvcibcr des obcrn Eoiicallm ius Eurian- Landschreibcr auf grauen Bunds. «is. Davvs. (Staatsarchiv Zürich, Canzleiregister: Bünden 179. 5. 4. In Du Iklinrt. 'lom. V. p. 396 u. italienisch.) 3>G). 1) Die von jeder Stadt darüber ausgestellte und besiegelte Erklärung lautet also: „Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Zürich, Basel, Schafshausen, Wir Schultheiß und Rath ^ Stadt Bern bekennen und thun kund öffentlich mit diesem Brief: Alödann der Königlichen Majestät'zu 224 August 1621 Frankreich und Navarra, unserem allcrgnädigstcn .Herrn und Bundesgenossen, gefallen hat, sich »nst»" lieben Eid- und Bundesgenossen der III grauen Bünde in Nhäticn in ihrer um eine lange Zeit erlittene» Trübsal und von wegen ihres in vcrschicnencm Jahr ihnen entzogenen Landes Vcltlin und d-Sselbc» M»' pcration in Kraft der mit ihnen und gemeinen Eidgenossen habenden Vcrcinung und zu dieser Landen Wohl' stand tragenden guten Affectiv» allcrgnädigst anzunehmen, und Ihre Majestät dcßwcgcn den Herrn »o» Bassompicrre als einen Ertraordinari Ambassador mit Befehl in Hispanicn abgefertigt ; da dann zu Madrid in Hispanicn ein Tractat dieser bündncrischcn Sachen halber auf den fünfnndzwanzigsten Tag dcS Mo»»^ April dieses laufenden Jahres zwischen wohlgcmcltem Herrn von Bassompicrre und der Königl. Majestät Z» Hispanicn deputierten Ministris ist aufgerichtet und beschlossen und unter anderem auch in dcmsclbc» bedinget worden, daß die Herren Eidgenossen denselbigcn Tractat auch gutheißen und versprechen werde», zu verschaffen, daß solcher Tractat durch die gcmcltcn ihre Eid- und Bundesgenossen, die III grauen Bü»^ in Nhäticn, auch erstattet uud gehalten werde, hat hochvcrmclte Ihre Königl. Majestät zu Frankreich Navarra durch deren Ordinari und Ertraordinari Ambassadorcn und Näthe, die Herren Miron und Montholon, gemeine Eidgenossen auf jüngst gehaltener Tagleistung zu Baden im Aargau anspreche» ersuchen lassen, daS angeregte Versprechen für ihre Eid- und Bundesgenossen der III grauen Bünde in Nhä^" zu thun. Und wann nun wir sfolgt der Name' der Stadt oder des OrteSs sammt nnsern lieben Eidgenosse» der Städte und Orte sfolgcn deren Namen) darüber mit einander consulticrt, so haben wir an dem, dar'»» wir dieses Madridischen TractatS halber durch die Königl. Majestät zu Frankreich uud Navarra wohlgc'»^ Ambassadorcn ersucht worden sind, hochgcmcltcr Ihrer Königl. Majestät zu besonderen Ehren und Gefalle» und damit dieser Tractat in Effect gerichtet werden möge, an unsrcr Willfahrung unscrö ThcilS ermangeln slassen) wollen; und versprechen hierauf wohlbcdachtlich in Kraft dieses Briefs unscrS Thcilö schaffen zu helfen, daß die vielgcmcltcn unsere Eid- und Bundesgenossen der III grauen Bünde in den vorangeregtcn Tractat, zu Madrid aufgerichtet, halten und demselben nachkommen. Wofern sie wider unser Vcrhoffcn daS nicht thnn, sondern dawiderhandcln und daö, so sie selbS darüber zugesagt geschworen haben, nicht halten würden, daß alsdann wir sammt andern unserer lieben Eidgenossen sie, ^ bemclten unseren Eid- und Bundesgenossen der III grauen Bünde in Nhäticn, zu der Observation und Erst»^ tung dieses TractatS, waS derselbe in seinem buchstäblichen Begriff ausweist, durch alle gebührlichen und Wege weisen und halten helfen wollen; doch daß dieser Tractat nicht streite wider die Bündnisse, s" das eine oder andere Ort mit gemeinen II! grauen Bünden hat, und daß sie, unsere Eid- und Bundesgenosse der III grauen Bünde, bei ihren hergebrachten Freiheiten und Rechtsamcn im Geistlichem und Weltlich^ bleiben mögen. Alles getreulich, aufrichtig und ohne Gefahr. Und deß zu wahrer Urkund und Bezeug»^ haben wir unserer Stadt sfolgt deren Name) Sccrct-Jusiegcl öffentlich auf diesen, gegenwärtigen gedruckt und denselben auch durch unfern Stadlschrcibcr unterschreiben lassen, den fünfundzwanzigstcn dcS Monat« August von der Geburt Christi, unscrs lieben Herrn, gezählt Eintausend ScchShundcrtzwanZ'6 und Ein Jahre." (Staatsarchiv Zürich Tr. 176. 5. 16. Staatsarchiv Basel als Beilage zum Abseht vom 26. August.) 2) Zürich schreibt an Montholon den 15. September a. K.: »Obwohl nun wir der Stadt Basel Ecklä' rung noch bisher nicht empfangen haben, so haben wir doch länger nicht verziehen wollen, der andern beide» Städten Bern und Schasshauscn Versprechung (wie dieselben uns schon allbcrcit zukommen) samnst unseligen euch hicbci alsbald zuzuschicken und sobald unS bemcltcr Stadt Basel Versprechen erfolgt, wo^» wir euch dasselbe gleich angehend« auch übersenden, und wofern die an dieses Versprechen gehängte PrScaul'»" und Vorbehalte etwas Bedenkliches verursachen sollte, sind wir unbeschwert und, als wir achten, unsere liebe» Eidgenossen der übrigen drei Städte ebenmäßig thun werden, dasselbe um so viel nochinalcn zu ändern "»b August 1621. 225 buszulassen, also daß ihr euch an solches an der Beförderung der Sache nichts irren lassen möget, wie wir dann euch hicmit abermals bitten und ermahnen, ja dieß Geschäft auf solche unsere der Städte und gemeiner III Bünden Versprechungen hin nunmehr zu gutem AuStrag befördern und genannten zu Madrid aufgerichteten Ertrag in Erccution richten wollet, und das um so viel mehr, weil unsere lieben Eid- und Bundesgenossen w den Bünden, wie wir vernehmen, über den so langen Verzug und daß ihnen nochmals andere neue, dem Madridischcn Tractatc widrige und dieser Landen Freiheit ganz schädliche und beschwerliche Artikel bngemuthct werden, sich nochmals je länger je mehr ungeduldig erzeigen und daher zu besorgen ist, daß hieraus leicht mehrere Ungelcgcnheitcn erfolgen mochten, sonderlich weil der Herr Ambassador Gucfsier, als wir verstehen, anjcht auch auö den Bünden verreist sein soll." (Staatsarchiv Zürich. Tr. 170. 5.) Basel Ichicklc seine Zustimmung den 27. September a. K. 3) Bei dem Abschiede liegen noch folgende Aktenstücke: 1) Bericht des vencdischcn Ambassadors, Herrn ^ionclli, vom 15. August 1521, um das bündnerischc Geschäft und anderes; 2) Bericht der bündncrischcn Zachen, 12. Juli; 3) Kurzer und wahrhaftiger Bericht über etliche Sachen, deren gemeine III Bünde Hinterrucks an einer Tagleistung der acht katholischen Orte zu Luccrn unverdienter Weise sind angeklagt worden; Artikel, so zu Luccrn übergeben worden, durch welche Mittel man der Wicdergebung dcS VcltlinS versichert wird. Conferenz der IV evangelischen Städte. Zürich. 1V2I, 2K. August (16. a. K ). Staatsarchiv Zürich, «est. XII. t«l. l'ol, 00. ^ Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Heinrich Vräm, Melchior Maag, beide Schalter; Hans Escher, Hans Ulrich Wolf, beide Seckelmeister; Konrad Grebel, Obmann; Hans Georg ^bel, Solomon Hirzel, alle des Raths. Bern. Niklaus Kilchberger, Venner und des Raths. Basel. Jselin, bei St. Martin, des Raths. Schaffhausen. Hans Konrad Peher, Statthalter, u. Zürich hat die Gesandten ersucht, von Bremgarten nach Zürich zu kommen, um in Folge der täg- ^ langenden sehr bedenklichen Nachrichten zu Nathe zu gehen. Der venetianische Ambassador, Johann selh^^ Lwuelli, erscheint und übergiebt im Namen seiner Herrschaft einen schriftlichen Vortrag. In dcm- . ^ wird lebhaft bedauert, daß der Tractat von Madrid noch nicht zur Exemtion gekommen sei. Die ^A'schas; Venedig habe durch Wort und That, insbesondere durch ihre Vermittlung bei dein König von Greith dafür gearbeitet, daß die Bünde zur Ruhe kommen. Die evangelischen Städte werden ersucht, ^ Aufzubieten, daß die Bünde bis zu Austrug der Unterhandlungen sich ruhig verhalteil und nicht aus ^Weifluug sich von ihren ältesten Bundesgenossen abwenden und die Waffen gebrauchen oder mit Spanien ^^ercu, Mündlich anerbietet der Ambassador allen guten Willeil und wahre Freundschaft und empfiehlt Städten das „schlüpfrige" Bündncrgeschäft zum besten.— Der Herrschaft wird ihre freundliche ^i^Uug schriftlich verdankt und auch ihr dieses Geschäft nochmals angelegentlich empfohlen, b. Basel ^ ^hciffhaasm wünschen, daß in..dem Entschluß, welcher den französischeil Ambassadoren schriftlich liberal werden soll, auch gesagt werde, daß sie, obgleich sie mit den Bünden in keinem Bündnisse stehen, 29 223 August und September 1621. dem König Vvu Frankreich und den beiden Städten Zürich und Bern zu Ehren sich den Tractat von gleichfalls belieben lassen. «. Mit Verwundern hören die Gesandten die Schreiben an, welche die Ill^W an die vier evangelischen Städte und die acht alten Orte geschickt haben, und in welchen sie um UnterstG^ durch Geld, Munition und Kriegsvolk bitten, da ihnen ein Angriff von Seite des Erzherzogs Leopold' Engadin drohe; dergleichen vernehmen sie mit Bedauern von den Herren Montholon und Lionelli, dw III Bünde beabsichtigen, mit Mailand einen Tractat einzugehen. Den III Bünden soll deßhalb mit Bcst' derung geschrieben werden, sich nicht allein aller Gewalttätigkeit zu enthalten, sondern auch keine schädlichen Tractate einzugehen; auf ihre Schreiben werde man ihnen später gebührendermaßen antwM'b" Der Inhalt des besagten Schreibens soll Montholon mitgetheilt und derselbe ersucht werden, den Bü» nicht allein freundlich zuzusprechen, sondern auch sie mit Darschießung von etwas Geld zu unterstützen, dieselben nicht etwas ansangen, was hernach ihnui und Andern zum Nachtheil gereichen könnte. ^ Erzherzog Leopold soll nochmals wegen der Wiedergestattnng des freien Kaufes geschrieben und ihm werden, wie die Sperrung desselben der Erbeinigung stracks zuwiderlaufe und in der Eidgenossenschal^ Früchte vertheuere. v. Zürich berichtet, das; seine Obersten und Hauptleute in den Blinden sich über ^ dank, Unwillen und böse Reden, die sie täglich hören müßten, beklagen; es wünscht deßhalb den ^ Gesandten in Beziehung auf die Heimberusung seines Kricgsvolkes zu vernehmen. Die Sache wird A" anheimgestellt. Einer der Gesandten ist der Ansicht, es sei nicht rathsam, das Kriegsvolk jetzt heimzur^ ZN8. Mimzoonferenz. Zug. M2t, 2. September (2.3. August a.K.). SiaatSarchiv X'iiccr». »Usch. nnno lim »nd lnsü. Bd. XlV. t'ol. «8. Gesandte: Zürich. Hans Ulrich Wolf, Seckelmeister; Hans Ulrich Stampfer, des Raths. Lmc^ Jakob Sonnenbcrg, Ritter, Schultheiß lind Pannerherr. Ur i. Hans Heinrich Zum Brunnen, Landa>M>"^ Alexander Beßler, des Raths. Schwhz. Gilg Frischherz, Landammann; Hans Gilg Anfdermaur, 6^^ meister. Unterwaldeu. (Niemand.) Zug. Marlin Schund, Ammann; Kaspar Brandenberg, Halter; Beat Jakob Heinrich Elsener, Adam Müller, beide des Raths. Schaffhausen. (Niemand.) ^ 1) Das Münzen der Neichsthaler soll gänzlich eingestellt sein. 2) Weil man der ganzen und halben Pfenninge nicht wohl 'entbehren kann, sollen dergleichen auch ferner gemünzt werden, aber in dein Sr) wie er letzten Januar zu Zug vereinbart worden ist. 3) Mit den kleinen Münzen, Batzen und Sclch^ , sollen die Münzmeister zu des gemeinen Mannes Nothdurft fortfahren und jedes Ort den Schrot dieser ßa' Münzen so machen, daß es sich darüber verantworten kann. 4) In Betreff der schlechten ganzen >md ^ Dicken soll noch vor dem Zurzacher Markt bekannt gemacht werden, daß alle, welche dem im Januar karten Schrot nicht entsprechen, gänzlich verrufen werden. 5) Der Landvogt zu Baden soll diesi ^ vrdnung vor dem Zurzacher Markt verkünden und durch die Amtleute schlechte halbe Dicken, Schrecke"^ und dergleichen Geld confiscieren lassen und die Fehlbarcn bestrafen. 6) Da etliche Sächsische Reichs ^ von geringem Gehalte im Umlauf sind, soll man auf dieselben ebenfalls ein wachsames Auge b" September 1621. 227 im Tlmrgan berichtet, daß Etliche schlechtes Geld einführen und dagegen gutes einwechseln; ^ das schlechte Geld confiscicrt. Es wird ihm eine Abschrift dieses Abschiedes zugeschickt das confiscierte Geld zu behalteu und die Betreffenden gebührend zu strafen. 8) Schaffhauscn 3) wallen sollen von dieseiu Vergleiche benachrichtigt werden mit der Bitte, sich ebenfalls anzuschließen. steh vorbehalten hat, die Churer Dicken in dem ordentlichen Gewicht noch einige Zeit K ^ ^ dem gemeinen Mann abgenommen seien, wird den übrigen Orten mittheilcn, wie lange ^'unctbirgische Vvgteien überhaupt.) 11) Schließlich ei»c sich über-nachfolgende Valvation: Goldmünzen. Ein Ducaten und Zechin zu 4guten Gld., E^^^^>che Dublone 7 g. Gld., 3 g. Vtz. oder 9 Müuzglllden, ein Gvldgulden 3 g. Gld. Silbersorten. 42 g. Vtz. oder 4 Milnzguldeu, ein Neichsthaler zu 3 g. Gld. oder 3 Münzguldcn 5 Sch. ^ ^'dnmig soll pünktlich gehalten und Fchlbarc, besonders Aufwechslcr, von den Obrigkeiten gebüh- dlwerden. sNach einer Beilage im Nidwaldnerexemplar des Abschieds von: 7. September 1621 folgende: Goldsorten. Spanische Dublone» zu 9 Gulden Münz, Ducaten und Zechincn Z» 3 Gvldgulden zu 3 Gld. 30 Sch. Silbersorten. Silberkrvnen zu 3 Gld. 20 Sch., Neichsthaler Gld. 5 Sch.s Man sehe a»ch im Abschnittc Hcn-schaf>Sa»gclcgeilhciten: Aoglcicn iibcrl). Alt. V3. Miiiizsacheil. Cvnferenz der V katholischen Orte. Lucevtt. t«Lt, »de' Zusammenkunft ivltrde wegen der Unruhen in Blinden und um ans das letzte Schreiben der ^Worten, angesetzt. — Es werden zuerst die eingelangten Berichte über das Vorhaben der ^'Rcl > llrsern oder ins Sarganserland einen Ausfall zu machen, angehört, deßglcichcn die cin- welche die beiden französischen Ambassadoren an die Biindner haben ergehen lassen, daß sio sich aller Thätlichkeiten enthalten sollen, widrigenfalls sie de» König zum Feinde haben bittet, weil es der Gefahr an: nächsten sei und man nicht wisse, was es von Wallis zu ^^lch^q^G getreues Aufsehen und im Fall der Roth nm thätliche Hülfe. — Man glaubt, daß ^ Allsfall einen allgemeinen Krieg verursachen und alsdann jedes Ort für sich selbst Arbeit genug 228 September 1621. haben würde; dessenungeachtet verspricht man für den Fall der Noch allen möglichen Beistand. !>» ^ Antwort an die Bünde abgehen zu lassen, dafür hat Luccrn keinen Befehl, da keine ordentliche Obr>g"' vorhanden sei, an welche das Schreiben gerichtet werden könnte. Werde der Antwort nachgefragt, so ^ man sich damit entschuldigen, daß das Schreiben an die acht alten Orte gerichtet sei, welche insges»"" antworten müßten, «z. Es wird für nothwendig erachtet, daß die Gesandtschaft nach Rom „unerwa^ des Proccsses" beförderlich abgehe, da gerade zu Constanz rathsam befunden worden ist, daß die Ges»"^' von dort abgehen sollen, und auf nächster katholischer Tagsatzung den Gesandten Instruction crthcilt Ä. (S. u. Vier cnnetb. Vogteien überhaupt.) «. Nri bittet, daß man ihm bei diesen Unruhen durch Psisterleute noch eine größere Menge Getreide möge zukommen lassen, so viel das Schiff ertragen k. Zug stellt wegen der Churer Dickpfenninge einen Antrag; man läßt es aber gänzlich bei dem j»"!"^ Zuger Abschied verbleiben, weil, was zu Zug verabredet worden ist, gänzlich erfolglos wäre, wenn >»"" einem Orte dem Abschied entgegenhandelte. Man sehe auch im Abschnitte Hcrcschaftsaiigclcgcuhcitcn! Vier cnnctli. Aogteien iibcrh. «I. Art. 03. Handel und Verkehr. Die Namen der Gesandten sind dem Schwyzcrercmplar entnommen. SO«. Cvnfercnz der IV evangelischen Städte. Aaran. 1V21, 14. September (4 a. K.). Staatsarchiv Zürich, «vst. XII. i»l. tol.lv». Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Statthalter; Hans Georg Trebel, des Raths. Bern- ^ Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez; Hans Rudolf Horn, beide des Raths. Basel. Lukas St. Martin, des Raths. Schaffhausen. Hans Konrad Pcyer, Statthalter. ». Zürich hat den übrigen Städten das Schreiben, welches die III Bünde an die evangelische»^^ gerichtet haben, mitgctheilt (S. Absch. 197 o.), dcßgleichen tvas seine Obersten und Hauptleutc aus de» berichtet haben, sowie auch die Antwort des Herrn von Montholvn auf die ihm des Tractats vo» ^ halber zugeschickte schriftliche Erklärung. Es wird beschlossen, das Schreiben der III Bünde jetzt beantworten, sondern zu warten, bis man die Erklärung der Gemeinden vernimmt. Den ^i»^ ^ anheimgestellt werden, in der Sache zu thun oder zu lassen, tvas sie selbst als das Beste erachte». ^ diese Freistellung den Bündnern mitgctheilt wird, soll Zürich die übrigen Städte von dem in Ke»»t»^ was ihm über den sernern Entschluß der Bünde mitgctheilt wird. Jede Stadt wird alsdann Zürich vo"' Gutachten in Kenntnis; setzen, damit man den Bündncrn Bescheid geben könne. Zürich erinnert , sehr es seit Jahr und Tag mit Volk, Geld, Munition und Proviant über seine schuldige Pflicht de» ^-.s behülflich gewesen sei, tvas für eine Gefahr ihm von Oesterreich durch die Aufhebung des freie» begegnen könnte, wie denn bereits des Salzes halber gegen seine Unterthanen in der Grafschaft 6^ Anfang gemacht worden sei. Es bittet deßhalb die übrigen Städte, insbesondere Bern, weiter ih> zu thun und die Bünde nicht zu verlassen, weil das, tvas an diesem Orte geschehe, das gemeine September und October 1621. 229 Und die Religion betreffe. — Bern verspricht, wenn es von den Bünden ferner gemahnt werde, dieselben, insofern es die Zeitumstände immer erlauben, nicht zn verlassen, sondern das, was es denselben versprochen habe, redlich zn halten. — Basel und Schaffhansen, obgleich mit den Bünden in keinem Bündnisse stehend und wegen ihrer Nachbarschaft nicht außer Gefahr, wollen auch in Zukunft alles Mögliche leisten, was zu Erhaltung der christlichen Religion und der Ruhe im Vaterland dient. Herr von Montholvn soll im Namen der vier evangelischen Städte schriftlich ersucht werden, sich der Sache mit Ernst anzunehmen, damit der Tractat von Madrid zur Ausführung komme und die Ruhe in den Bünden hergestellt werde, mit dem Bei- h'gcn, daß man sonst die Blinde nicht von der Gewalt oder andern Tractationen abhalten könne, und daß uian ihnen im Fall der Noth und auf ihr ferneres Mahnen die nach Inhalt der Blinde schuldige Hülfe Bisten »verde. Obgleich wenig Hoffnung vorhanden ist, daß dieser Tractat werde vollzogen »verde», so hält »ian doch für rathsam, daß jede der vier evangelischen Städte die abgegebene Erklärung wegen Annahme Tractats dem Herrn von Montholon nach seinem Begehren schriftlich und besiegelt zuschicke. Der aus gewissen Ursachen in die Erklärung aufgenommene Vorbehalt soll nicht weggelassen werden. Wem: aber Herr von Montholon wünscht, daß der Vorbehalt beseitigt »verde und man die Vertröstung erhält, daß alsdann die Exemtion des Vertrags ihre»: Fortgang nehmen würde, so könnte mau hierin willfahren, weil der Vertrag nichts enthält, »vas der Religio»: und der Freiheit der Blinde zuwider ist. I». Zürich thcilt vertraulich mit, »vas seine Oberste»: und Hauptleute in den Blinde»: ihres weitem Verbleibens und der Heim- berufung wegen zu bedenken gegeben haben. Die Gesandten halte»: es nicht für thunlich, daß das zürcherische Kricgsvvlk heimberufen »verde, weil die Gefahr in den Bünden je länger desto größer sei; doch wird die ^ache abermals den: Gutdünken Zürichs anheimgestellt. SNK. Münzcvnferenz. Zürich. 1K21, 2. October (22. September a. K.). Staatsarchiv Lucern. Absch. clo anno 1021 und 1622. Bd. XIV. toi. 76. Gesandte: Zürich. Heinrich Balber Statthalter; Hans Ulrich Wolf, Heinrich Bräm, beide Scckcl. Deister; Hans Ulrich Stampfer, Wardein und des Raths. Lucern. Rudolf Pfhffer, Ritter, des Raths ü»d Wardein. Zug. Kourad Zurlauben, Alt-Ammanu und des Raths. 1) Lucern und Zug begehren von Zürich zu wissen, ob es der jüngst zu Zug gemachten Müuzvrdnung uachkommen »volle. Zürich antwortet bejahend, mit de»: Beifügen, daß es blos die Dublonen auf ?'/2 gute dulden gesetzt habe. Zugleich theilt es sein neues Müuzmandat mit, welches unlängst zu Stadt und Lcmd publiciert worden ist. 2) Lucern wird ersucht, dahin zu wirken, daß auch in Uri, Schwhz und Unter- Calden jener zu Zug vereinbarte»: Miinzvrdnung nachgelebt »verde. Ferner wird auch nothwenig crach tet duß den: schädlichen Aufwechsel, der Hauptursache der Münzsteigerung, ernstlich gewehrt »verde; doch wird Zugesehen, daß die Kaufleute nicht allzu streng gehalten »verde»: können, insofern sie nur gute Sorte»: verwechseln; indessen soll mau ein wachsames Auge auf sie haben. 3) Die fremden ganzen und halben Dicken sind nochmals gänzlich zu verrufen und die Orte, deren Gesandte jüngst zu Zug gewesen sind, haben sich 230 Octobcr 1621. genau au die gemachte Ordnung zu halten. 4) Die Landvögte in den gemeinen Herrschaften diesseits des Gebirges sollen die neue Münzordnung publicieren und die Uebertreter ernstlich abstrafen. Zürich ist der Ansicht, daß in Bezug auf die Landgrafschaft Thurgau, weil diese an das Reich anstoße, eine Modification eintreten sollte. 5) Um dem Anfwechsel in den gemeinen Herrschaften desto eher zu begegnen, wird für gut erachtet, die Juden, die sich hauptsächlich damit abgeben, deßhalb und wegen anderer schädlicher Sachen aus dem Lande zu schaffen. 6) Die Gesandten von Lucern und Zug fragen Zürich an, wie es bei ihm des Geldes und der Waaren halber gehalten werde, ob nicht, weil das Geld „abgestiegen sei", der Preis der Waarcn ebenfalls sinken müsse. Zürich berichtet, etliche Handelsleute hätten versprochen, falls eine „beständigc' Münz- ordnnng gemacht werde, mit den Preisen ebenfalls hinunter zu gehen. Sollten die Handelsleute dem Versprechen nicht nachkommen, so werde man eine Ordnung machen und selbige auch den zwei Orten mittheilen; übrigens müßten die Handelsleute den Lohn für ihre Arbeiter und andere Auslagen nach dem Münzcdict der Stadt Zürich bezahlen. 7) Das Münzmandat wird einstweilen auf die Vogteien Lauis und Luggarus noch nicht ausgedehnt, weil noch nicht alle Stimmen darüber eingelangt sind. Lucern soll dafür sorgen, daß dieselben bald einkommen, so daß alsdann das Nöthige verfügt werden kann. ZOT. Konferenz der die Vogteicn Schwarzenburg, Orbe mit Tscherliz, Goandson und Murten regierenden Orte Berit und Freiburg. Murten, Wislisburg, Sensenbrücke und Lanpc». 1«2t, 5. bis 9. Oktober (25. bis 29. September a. K.). Staatsarchiv Bern. F«il>»rger Abschiede Vd. N. S. 2. Gesandte: Nicht angegeben. »—«z. (S. n. Marten.) i*. (S. n. Schwarzenbnrg.) «. Marchnng zwischen Laupen und dein Frei- burgergebiete. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclegenhcitm: Vogtei Schwlirzcnburg. r. Art. 42. Bogtci Murte». »-q. Art. 343—sss. SOS. Konferenz der IV evangelischen Städte. Aaran. tV2t, 5. und k. Oktober (25. u. 26. September a. K.). Staatsarchiv Zürich. Lost. XII. itl. Ivi. lv?. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Statthalter; Hans Georg Grebel, des Raths. Bern. Anton von Graffenried, Seckclmeister; Johann von Büren, Venner. Basel. Hans Jakob Burckhardt, Lukas October 1621. 231 Jselin, bei St. Martin, beide des Raths. Schaphausen. Hans Konrad Peyer, Statthalter; Matthäus Peyer im Hof, Seckelmeister. In Folge der Berichte, welche im Na,neu der III Blinde durch Gesandtschaften und auch von Prüat- Pcrsonen über den gefahrvollen Znstand namentlich der Evangelischen in Blinden an d;e vier cvangelpchen Städte gelangt sind, hat Zürich diese Conferenz ausgeschrieben. Die Gesandten Zünchs erossnen daß die Stadt Genf eine Belagerung durch den Herzog von Savohcn besorge und deßhalb cme zweifache Rathsbotschaft an die vier evangelischen Städte geschickt habe-mit dem Begehren um getreues Aufsehen und um thätliche Hülfe im Fall der Roth. Zürich erklärt, es werde an der Stadt Genf dasjenige thun, was der Bundestractat verlange und dieselbe im Nothfall nicht verlassen. Dem Begehren der Genfer Gesandten, man möchte einen Vorrath von Proviant und Munition in die Stadt legen und daselbst em Korn- und Zeughaus einrichten und erhalten, könne um allerlei Ursachen willen jetzt nicht willfahrt werden. Bern spricht sich in ebendemselben Sinne aus. ES besorgt, im Fall eines Angriffes auf Genf auch ;n seinen eigenen Landen angegriffen zu werden und könnte sich dann der von Genf begehrten Sachen nicht entblößen. Auf Anhalten der Genfer habe der Landvogt von Morges 200 Mann bernischen Volkes m die Stadt gefchickr; überdieß sei angeordnet worden, daß auf die erste Mahnung derer von Genf die zunächstgcsessencn Land- bögte ihnen noch bis auf 313 Mann zuschicken sollen. Die Gesandten von Basel und Schaffhansen,;nd blos -ick nnckionänni instruiert. Basel fügt bei, daß es selbst in Gefahr stehe und um getreues Aufsehen "nd um Hülfe im Fall der Roth bitte. - Weil gemeiner Eidgenossenschaft und insbesondere den evangelischen Orten an der Stadt Genf, als einem Schlüssel der Eidgenossenschaft, viel gelegen ist, so wird nach Vorlegung dessen, was 1603 und 1610 der Hülfe wegen beschlossen worden ist, auf Gutheißen der Obrig- kelten hin verabschiedet, es solle, falls Genf belagert werden sollte, Zürich 400, Bern «>03 Mann dahin schicken. Von Basel und Schaffhausen hofft man, daß sie mit Darreichung von etwas Geld Hülfe leisten werden, wie dies; im Jahr 1603 auch geschehen sei. I». Es erscheint vor gemeiner Versammlung der Potestat Ulrich Buol von Maladers aus dem Zehngerichtenbund. Im Namen der III Bünde dankt er für die viel- sältig geleisteten Dienste, die gehabten Mühen und Kosten und zeigt an, daß die Blinde gesinnt seien, mit ihren Fälmlein nach de»; Veltlin zu ziehen, und bittet, falls der Aufbruch wirklich stattfinden sollte, um Hlilfe wl Volk, Munition, Proviant, Geld und Anderem. Zugleich wird auch die Instruction verlesen, welche bon etlichen Privatpersonen ans den Bünden, geistlichen und weltlichen Standes, an die evangelischen c-tadte "gangen und de.; Herren von Zürich durch Hauptmann Fausch als Abgesandten übergeben worden ist. Zürich erklärt, daß es bisher mehr für Bünden geleistet habe, als es durch den Bund verpflichtet gewesen sei, so daß man ihm nichts weiter zmnuthen werde. Bern will Bünden in seiner Roth nicht verlassen, sedoch kann cS wegen der Gefahr, in welcher Genf steht, und wegen drohenden Durchzuges von Kriegsvvlk sich dermalen nicht von Kriegsvolk und Munition entblößen; in Verbindung mit den drei andern Städten will es mit Geld und Proviant helfen. Basel und Schaffhausen erklären, daß sie bereits das Ihrige gethan haben, mW daß man ihnen ferner nichts zmnuthen werde; jedoch wollen sie, wenn es zu Ächatlichkeitcn kmnme, nach den Umständen das Ihrige thun. In; Allgemeinen ist man damit einverstanden, daß die Viinde in keinen; Fall verlassen werden dürfen; doch hält mau es für sehr bedenklich, daß dieselben, wah- wnd die französische Unterhandlung noch andaure, die Gewalt an die Hand nehmen. Man kann den Bünden keinen Rath ertheilcn, sondern läßt es nochmals bei den; verbleiben, was in den; jüngste,; Abschied Aarau enthalten ist. Das Hülfsbegehrcn des Abgesandten ans den Bünden soll nicht beantwortet October 1621. werden, bis man des französischen Ambassadors ferneren Entschluß wegen der Unterhandlung mit Bünden erhalten hat. Zu diesem Zwecke werden die vier evangelischen Städte eine einfache Botschaft von jedem Ort zu dem Ambassador nach Solothnrn schicken und demselben nochmals mit allem Ernst zu Sinn legen, wie viel der Krone Frankreich an den Bünden gelegen sein müsse; zugleich wird man anfragen, ob es nicht an der Zeit sei, den Tractat von Madrid durchzuführen, oder, falls dies; nicht möglich sei, was für andere Mittel Frankreich anwenden wolle, um den Blinden zu dein Ihrigen und zum Frieden zu verhelfen. Bei dieser Gelegenheit wird man mit dem Herrn Miron auch wegen des gefährlichen Zustandes der Stadt Genf reden. Etliche Gesandte haben keine Vollmacht, in diese Gesandtschaft einzuwilligen; dessenungeachtet wird auf Gutheißen der Obrigkeiten hin beschlossen, daß die Gesandten am Abend des 13. Oktober <3. a. K.) in der Herberge zu Solothurn erscheinen sollen. Etliche Gesandte glauben, daß eine allgemeine eidgenössische Tagleistung sollte ausgeschrieben werden, damit man sich mit den papistischcn Orten über die der Eidgenossenschaft drohenden Gefahren nach Nothdurft freundlich besprechen könne; andere sind der Meinung, daß eine solche Tagleistung erfolglos bleiben werde und darum unnütz sei. Zürich verliest ein Schreiben, welches es jüngsthin wegen der Unruhen in den Bünden an Herrn von Montholon abgeschickt hat, sowie die in scharfen Ausdrücken abgefaßte Antwort dcsselbGi. Die Gesandten der übrigen Städte rathen Zürich, auf das Schreiben des Herrn von Montholon einstweilen nichts zu antworten, bis man wisse, wie er sich über die Annahme des Tractats von Madrid von Seite der vier Städte aussprechen werde, v. Der Markgraf von Baden hat Zürich und Bern schriftlich um getreues Aufsehen und um Hülfe gebeten, falls er derselben bedürftig sein würde. Zürich wird im Namen der beiden Städte dem Markgrafen in der Form antworten, wie es auf ein gleiches Begehren hin im letzten Februar auch geschehen ist. Ä. Es wird ein Schreiben verlesen, welches die Generalstaaten der vereinigten Niederlande au die vier evangelischen Städte gerichtet haben, als Erwiderung auf ein Schreiben, welches Zürich wegen der Bündner an jene abgeschickt hatte. Zürich wird abermals ersucht, im Namen der vier Städte ein Antwortschreiben an die Generalstaaten abgehen zu lassen. Darin soll auch der Hülfe erwähnt werden, welche man der Stadt Genf als einer verbündeten im Fall der Roth leisten müsse. Den III Blinden soll eine Abschrift von dem Schreiben der Generalstaatc» mitgetheilt werden, aber erst, nachdem die Gesandtschaft nach Solothurn stattgefunden hat. «. Die Gesandten Zürichs eröffnen, ihre Herren und Obern hätten es gern gesehen, wenn die vier evangelischen Städte bei dem Könige von Frankreich für seine cvangelischen Unterthanen, die zu dieser Zeit von Ihrer Majestät schwer bekriegt und angefochten werden, intercediert hätten, wie dieß früher in gleichen Fällen auch geschehen sru Obgleich schwerlich ein willfähriger Bescheid erlangt werden möchte, so sei doch zu hoffen, daß die Evang^ tischen in Frankreich den guten Willen der vier Städte anerkennen und in Folge dessen Muth fassen werde»! mich der König könnte mittlerweile zu einem bessern Entschluß bewogen werden. Die Gesandten der übrigM Orte halten die Jntercession auch für thunlich und nehmen den Antrag, da sie ohne Instruction dafür sind, in den Abschied, damit bei der Zusammenkunft in Solothurn jede Stadt ihren Entschluß darüber eröffne kann. Falls die angedeutete Abordnung an den König wirklich ausgeführt werden sollte, so könnte md ihm die Beschaffenheit der Sachen gründlich darlegen. October 1621. 233 TO4. Conferenz der VII katholischen Orte. Lucern. t<121, 7. October. tia»d«»»rchiv ANdwnldc». Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Schultheiß und Stadthanptiimini; Jakob Sonncnberg, Ritter, Alt-Schnltheiß und Pannerhcrr; Heinrich Cloos, Ritter, des Raths und Schützcnfähnrich; Rudolf ^h)ffer, des Raths. Ur i. Johann Heinrich Zum Brunnen, Landammann; Melchior Megnct, Alt-Land- ^uinainl und LandShauptmann. Schwhz. Heinrich llicding, Alt-La»dammann und Pannerhcrr; ibl. Khd, ^eckelmeister. Untcrwaldeu. Sebastian Wirtz, Landammmann, von Obwaldcn; Melchior Wildcrich, ^udanimann, voi: Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter; Hans Trinkter, des Raths, u^eiburg. Johann Reiff, Burgermeister, des Raths. Solvthurn. Johann von Noll, Stadtfähnrich des Raths. J„ Beziehung auf die zum König von Frankreich abzuordnende Gesandtschaft bleibt man, obschon stsclbe in einen: Schreiben die Herren und Obern hat wissen lassen, daß ihm eine solche in den dermaligcn ^Peuschen Zeiten ungelegen käme, bei den friihern Beschlüssen; jedoch will man die gelegenere Zeit abwarten, :s der König das Winterlager bezogen hat. Von diesen: Entschlüsse wird Miron in Kcniitniß gesetzt. I». Ein 'Mvrdneter von Appenzell-Außerrhoden beschwert sich, daß den: zu Schwhz wohnhaften Heinrich Staufachcr ^^ste in: Thurgan und Nheiitthal bewilligt worden sind, und begehrt deren Aufhebung, und daß man ihn ^ ^ollführung des Rechts dahin weisen möge, wo es angefangen worden sei. Man läßt es bei den erthcilteu ^ stimmen bewenden, will aber die Exemtion eingestellt wissen, bis die Sache zu Baden, wohin appelliert vrdeu ist, endlich erörtert wird. «. Des Münzwesens halber laßt man es bei der zu Zug geinachten Keinbarung verbleiben. In Betreff der kleinen Münzen findet man für nöthig zu bestimmen, daß die ststllinge in der Mark 3 Loth fein und 235 Stück halten sollen. An der geinachten Ordnung soll kein Ort , widern oder von ihr zurücktreten, da Zürich erklärt hat, daß es dieselbe aufrecht erhalten werde, st^fcri: die fünf katholischen Orte eben dasselbe thun werden. «R. In Beziehung ans die Veantwortung ^Schreibens, in welchem die Bündner um Hülfe bitten, walten allerlei Bedenken. Mai: weiß nicht, ^ die neugläubigci: Orte in: Sinn haben, ob der König von Frankreich an ihrem Vorhaben eines Angriffs Kalle,: HM.. Einige Gesandte stimmen nach ihrer Instruction für eine kurze Antwort, des Inhalts, daß stch in eine thällichc Hülfe nicht einlasse; die Gesandten von Luccrn, Zug, Frciburg und Solothurn Zu eiin-m Antwortschreiben nicht ermächtigt und nehmen ii: Berücksichtigung, daß die Bündner voi: sich vhne den Rath der katholischen Orte und den: Tractat voi: Madrid entgegen, den Weg der Waffen- ^Kvalt einschlagen, die Sache zu Handel: ihrer Herren und Obern in den Abschied, v. (S. u. Thurgau.) Mein sehe euch im Abschnitte Herrschaslscmgclcgcuhcite»: ^dgrafslhiift ThlllM». «. Art. 407. Gotteshäuser, Klöster. 30 234 November 1621. 2OÄ. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 3. November. Landcsarchiv Nidwaldc». Protokoll der Rtitbrn und der kandlcuthe». Bd.7. S.W? »nd Ml. Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Gegenstände der Verhandlungen: Das abermalige Begehren des obern grauen Bundes um Hülfe gegen die beiden andern Blinde: das von den Orten zu Bellenz ausgeliehene Geld; der Aufkauf des Weines zu Bcllenz von Seite der Bündner. Den S. November relatiert Lussi, der Gesandte Nidwaldens; in Beziehung auf das Httlfsbcgehren des obern grauen Bundes enthält die Relation nichts. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclegcnhcitcn: Bogtci Bellenz Art. 15z, 154. SO«. » Conferenz der V katholischen Orte. Wegstis. IVLt, 4. November. EtaatSarchiu Lncor». Absch. -to -rnn» l«si > nd N>22. Dd. XIV. t'ol. »2. Lan!>c«arAU> SckNvliz. Gesandte: Lncern. Ludtvig Schiirpf, Ritter, Schultheiß und Stadthanptmann; Jakob Sonncnbcrg, Ritter, Alt-Schultheiß und Pannerherr. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Landammanu; Emanucl Beßler, Ritter, Alt-Laudammann und Pannerherr. Schwyz. Gilg Frischherz, Landainmann: Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. Unterivalden. Sebastian Wirtz, Landamman», ör" Obwalden; Melchior Wilderich, Landainmann, von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter! Hans Andermatt, Seckelmeister. Diese Couferenz ist zusammenbcrnfen worden, um sich mit einander zu bespreche!,, wie man auf der von Zürich nach Baden ausgeschriebenen gemeineidgenössischeu Tagsatznng einstimmig auftreten kön»s' ». Der spanische Vice-Ambassador Hieronymus Casati bringt vor, der Gubernator von Mailand sei, ^ die Bündner trotz der freundlichen Tractation mit Getvalt Worms überfallen, Kirchen und Häuser verbra»^ und viel Gottlosigkeiten wider die hl. Bildnisse verübt hätten, veranlaßt worden, den Scinigcn im Veltll" zu Hülfe zu ziehen und die Katholischen daselbst vor der Grausamkeit der Vünduer zu schlitzen; vor Ankunft seien aber die Bündner geschlagen worden. Damit dergleichen Feindseligkeiten nicht auch anbotst gegen des Königs Lande verübt Hürden, habe der Gubernator Eleven erobert und mit einem Zusatz ^ sehen. Was bisher geschehen sei und noch zur Bestrafung der treubrüchigen Leute geschehen werde, ^ übrigens der freundlichen Tractation nicht hinderlich sein. — Erzherzog Leopold schreibt, daß er durch Ueberfall des Schlosses Näzüus veranlaßt worden sei, nach langer Geduld ebenfalls die Waffen zur zu nehmen. — Obgleich man mit allem Fug und Siecht der Angelegenheiten in den Bünden sich völlig schlagen könnte, wird doch beschlossen, die von Zürich nach Baden angesetzte Tagsatzung zu besuchen, jedoch >"" anzuhören, was für Mittel in dieser Sache auf die Bahn gebracht werden möchten. Falls solche auf die Äah" November 1621. 235 gebracht werden, welche der katholischen Religion und dem Vaterland förderlich sind, so wird man mitstimmen ""d mithandeln und so da? Geschäft wieder in die Hände bekommen, und so könnten dann zuletzt die Bündner ""s Feinden Freunde werden. Dieser Entschluß soll aber geheim bleiben, und zu Baden soll man nicht 'ncrken lassen, daß man einen solchen Befehl habe und gegenüber den Bitte» vorschützen, man wisse ja doch "lcht, vb den Vündnern damit gedient wäre, daß sich die katholischen Orte ihrer annehmen; übrigens sei '"an auch nicht darum angegangen worden. Iß». Auf der bevorstehenden Tagsatzung soll Zürich ersucht '"erden, bei der letzten Münzordnnng zu verbleiben und nicht zu gestatten, daß bei ihm die Münzen einen hbhcrn Cnrs haben oder von den Seinigen, wie bisher geschehen, in höherer Taxe ausgewechselt werden; deßgleichen möchte es die für die Gewerbslcute aufzustellende Ordnung beförderlich ausführen. «. Die fünf Acholischen Orte nebst Freiburg und Solothurn werden zu Baden vor der Eröffnung der Tagsatzung sowohl wegen der Angelegenheiten der Bündner, als wegen der andern in der Eidgenossenschaft noch schwebenden Händel sich unterreden, daß dieselben endlich auch beigelegt werden. Die Namcu dcr Gesandten und t? aus dem Schwyzcrcrcinplar. Zu Diese freundliche Tractativn bestand in folgenden das Veltlin betreffenden Artikeln. welche im August durch Vermittlung des Nuntius zwischen dem französischen und dem spanischen Ambassador verein bart worden sind: Dromic-romont. Do roi <1'Dsi>»k'ilo romottra ton» los lorts clo. la Vaitolino ot Llomtö clo Lorwio entro los malus clo oolui g»i sora uommö pur La Laintvtö, jusgu'ä oo gus oo .zui oonoorno la roli^ion ^ alt ostö bion ötabli ot assurö. II. Do ^ouvornour nommc' par La Laintoto no rolusora lo ziassago ä auoun rat au Ikrinoo Elatlioliguo. III. I,o clit ^onvornonr ot sos solclats loront sormont ^ La. ^ail.totö ot aux clolix oomonnos, clo. no. rion innovor ou ol.anxor vn I'ötat. IV. Li los drisons Ponclant oo soguostro attontoiont suns oaliso lo^itilno clirootomont au incliroetomont, ot ontroilronoiont eont.ro l'ötat et cluobü äo ltlilan ou oontrv In Valtolino, ils soront äoslors xriväs et äöollus äos bivnlaits, losguols par l'ontromiso clu rcü clo I'rauoo ils royoivvnt. V. La Najostö. Elatiloliguo promot äs rotiror Ilors clo la Elomtö osol.omont jouliont I,aisil)lomont clo la clito Ilonatö oommo ils out lait par oi clovant, sank vu oo gni vouoorno la roli^ion, gui svra laissoo il >a v>1ioils i>our tvrmiuor ä lamiablo los clibkorovs snrvonlis outro lo Loronissimo ^lol.icluo Dvoxiolcl et los Ellisons; losguols clilkorons n'omzlosoliorout l'oü'ot clu zirosont traitö, tollonaout czuo lo traito teuoliaut la Valtolino, Elliiavonno ot Lormio ot lo traitö avoo lo clit ^rebicluo Doopoicl soiont clvux traitös clistinots ot so^iaro-:. VII. Dom Ilalta/.arcl i»omot au uom äo Sa lilajostö. Elatlloligno, czuo, si t'Aroliiüuo Docgiold no so vout ooiltontor clo oi.aso raisouuablo ot gu il ziasso los bornos clo raison, gue La Najostü Elatboliguo no lui clonnora acioun sooours ni aiclo. Daroillomvnt lo clit Liour oomto äs la 1kool.oi.nt a promis, gno, «i los Ellisons xonclant eo soguostro no clomonront üans lsur äovoir, guv La lilajostö ll'iäs-Ell.ro.stiollno no lour clonnora auonn sooours »i aillo, mais momv oontribuora ponr Iar lours ^lagostW ^1 ros-Elrostionno ot Eatlioligus. situ .Vout, 'I'om V. l'urt. 2 p. Mtl.) 236 November 1621. Lt>7. Gemeineidgenössische Tagsatzung der XI II Orte. Baden. 1«2t, 7. November. etaa«Sard von wie manchen Mitteln der Abhülfe, zu welchen sie gcrathen Hütten, man nicht Gebrauch gemacht habe, chtcs Jahr hätten sie mit Abschicknng von Gesandten in die III Blinde neben andern Orten ihr Bestes l^tha». Mz man hoffte, etwas Gutes auszurichten, seien die Gesandten der evangelischen Orte heimgereist, "uter dem Vvrwand, sie wären nicht genugsam instruiert; nachdem man etliche Tage auf ihre Rückkehr Kartet, habe man sich unverrichteter Dinge nach Hause begeben müssen. Ihren Herren und Obern könne Schuld an dem leidigen Zustand der Blinde nicht beigemessen werden, sondern allein den Prädicantcn "ud denjenigen, welche diesen zu viel Gehör geschenkt hätten. Weil drei mächtige Potentaten dieses Geschäft Tractation genommen, so gedenken sie nicht, den einen oder den andern zu erzürnen, damit die Sache nicht "uch schlimmer werde, und werden sich der Sache dicßmal nicht sehr annehmen, sondern alles ihren Obern liieren.— Die übrigen Orte ermahnen, die Abneigung, welche der eine der oder andere Theil haben möchte, m- ^uvrieren und mehr auf die Erhaltung des eidgenössischen Bundes als auf die angeborene Unart der ^"^uer zu sehen. Sie empfehleil die Abschicknng einer Votschaft. — Die Mehrzahl der Orte entschließt ^ dahin, daß Burgermeister Nahn sammt Abgeordneten von Lucern, Uri und Glarus nach Lucern zu den ^ französischen Ambassadoren reiten und darum anhalten sollen, daß sowohl bei Spanien als bei dein Österreich ein Waffenstillstand zu Stande gebracht und der freie Kauf wieder gestattet werde. Die ^fandtschast von Bern, ohne Instruction, referiert. I». Die vorderösterreichische Regierung theilt eine ^"^'dnung mit, welche etliche Fürsten, Stände und Städte zu Colmar gemacht haben. Weil die Münzen ^ Eidgenossenschaft in geringerem Valvr sind als in den vorderösterreichischen Landen und daraus dem ^>dcl großer Schaden erwächst, so wünscht die vorderösterreichische Negierung, oaß die Orte der Eidgenosscn- Z>i , ^ Münzordnung accomodieren. — Zürich wird der vorderösterrcichischcn Regierung die jüngst . 3ug gemachte Münzordnung, sowie die der Städte Bern, Freiburg und Solothnrn mittheilcn, deß- die Gründe, warum diese Valvationen gemacht worden sind, mit dein Bemerken, daß man dicßmal ^cm abzuweichen gedenke. Zugleich wird der Wunsch ausgesprochen, daß man sich östcrreichischerseits ^ Münzordnung der Eidgenossenschaft mehr nähern möchte, v. Die fünf katholischen Orte wünschen, daß ^ Zwischen etlichen Orteil noch schwebenden Streitigkeiten beseitigt werden, damit aller daraus H^ingende Unwille verschwinde. — Zürich erwidert in Beziehung auf die Käufe im Thurgau, „so die Llicern zu ihnen stehen wollen, seien sie zufrieden, sie anzunehmen." Den beiden Neligions- . ^en iil Gleims werde Bürgermeister Hvlzhalb als ein Satz in der Sache unverzüglich einen Tag ansetzen, Ai^ dieser Sache fortgefahren werde, wie solches von beiden Parteien schriftlich begehrt worden sei. hl,, ^hrrechnung habe man für gut gefnnden, daß die Städte Bern und Freiburg sich zusammen- ^ »nd sich ^ vergleicheil suchen. Weil dieß noch nicht geschehen ist, werden sie gebeten, auf den 1. Dccem- ^ Marten zusammenzukommen und ihren Streit wo möglich beizulegen. Zu a. Die Gesandtschaft redete zuerst mit dem päpstlichen Nuntius, der sich zu allem Guten anerbot, ""lhcr meldete sie sich beim französischen Ambassador Montholon. Dieser verweigerte ihnen eine Audienz, 238 November 1621. weil die Gesandten nicht zuerst sich an ihn gewendet hätten und er darin eine Hintansetzung seines Königs erbtickte. Später berief er den Bürgermeister Nahn privatim zu sich, entschuldigte sich wegen der gerung der Audienz und sprach sich dahin aus, daß es Wohl dahin gebracht werden könne, daß die Bundner ihre verlorenen Lande wieder erhalten, die Festungen geschlissen werden, daß aber die reformierte Religio» in selbigen Landen ferner nicht öffentlich geübt werden könne; in den Ikl Bünden jedoch könnten beide Religionen frei sein und bleiben. (Staatsarchiv Bern: Bünden'Bücher 1'. S. 359. ff.) SOS. Konferenz von Um, Schwyz und Nldwalden (Appellaztag). Stans. tVLt, tS. und 1K. November. Landctnrchiv Nidwald«». Gesandte: Uri. Martin Epp, des Raths; Beat Wollest, des Raths. Schwyz. Johann Sebasi-"" Abyberg, Statthalter; Leonhard Niderist, des Raths. Nldwalden. Melchior Wilderich, Landan -ina""! Crispinns Zclgcr, Alt-Landammann; Kaspar Leu, Ritter, Statthalter; Philipp Bcrmettler, SeckelnuM! Kaspar Jmhvf, Landvvgt im Vollenz, alle des Raths. ^ ^ ii. Bellenz zc.) Der Antrag, daß man den Morgarten-Feiertag ans den Konradsi»ö verlegen soll, wird in den Abschied genommen. I»—k. (S. n. Vcllenz zc.) Man sehe auch im Abschnitte Hcvrschaftsangclcgcnheitcn! Bogtei Bcllcnz -c. n—li— It. Ntt. tbS— isz. SOS. Konferenz von Bern und Freiburg. An der Sensenbrücke. lvSl, l7. und 1». November. Kantonsarchiv Frciburg. Abschied»!?, i:. S. LZ7. Gesandte: Bern. Franz Lndwig von Erlach, des Raths; Daniel Lerbcr, Bauherr, des Freisturg. Peter Heinrichcr, Zeugherr, des Raths; Pancratins Python, Benner, GeneralcommM'^' ». Freiblirg beklagt sich, daß die Angehörigen Berns gegen alte Verträge und Verkommnisse Anlegung von Schwellen das Wasser der Sense auf freibnrgisches Gebiet drängen und zu Errichtung Schwellen auf freiburgischem Gebiete Holz holen. Nach Anhörung beider Parteien wird unter Vorbei der Ratification folgender Vergleich gemacht: Künstig sollen ans keiner von beiden Seiten Schupfschw^' gemacht werde»; hingegen soll jedem zugelassen sein, zum Schutze seiner Güter Streichschwellen anznleg"'s ist kein Holz dafür auf der betreffenden Seite vorhanden, so kann er um Erlaubnis;, Holz auf der andern zu diesem Zwecke zu fällen, cinkvmmen, darf aber nicht nach seinem freieil Willen daselbst fällen. »> ^ Besitzer von Leheugütern auf beiden Seiten beklagen sich über die von den Obrigkeiten bewilligten November 1681. 239 neuen Anschläge, in Folge deren ihnen an ihren Hölzern und gemeinen Weiden Abbruch geschehe. Man läßt ^ bei den alten Bräuchen und Gewohnheiten verbleiben, namentlich daß von jedem Ort zwei ehrliche Männer Stählt werden sollen, welche die Macht haben, jedem nach Nothducft das zu fällende Holz zu verzcigcn. Die Tagwener aber in den Auen an der Sense haben sich künftig des Holzens zu enthalten; das vom Flusse "^gespulte Holz können sie sammeln. Ferner dürfen dieselben künftig blos je zwei Ziegen mit ihren Jungen "uf den Auen weiden lassen; treiben sie mehr darauf, so haben sie von jedem Stück ein Pfund Pfenning ^ bezahlen. «. Uitt dem durch dieses Wasser immer wieder angerichteten Schaden Einhalt zu thun, wird zweckmäßig erachtet, daß von beiden Seiten sachverständige Männer an Ort und Stelle geschickt werden, ^lche einen Augenschein zu nehmen und Vorschläge einzugeben haben, wie der Schaden abgewendet werden könnte. Gemeineidgenösstsche Tagsechung der Xlll Orte. Baden. lKLt, 23. bis 2!t. November. GinatSarchU' Zürich, kost. XII. za. l'ol. au. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Burgermeister; Hans Ulrich Wolf, Seckelmeistcr. Bern, 'ans Kilchbergcr, Venner; David Fellenberg, beide des Raths. Lucern. Jakob Sonnenberg, Ritter, "Wnltheiß u„d Panuerherr; Rudolf Pshffer, Ritter, des Raths. Uri. Hans Heinrich Zum Brunnen, ^baininann; Emauucl Veßlcr, Ritter, Alt-Landammann und Pannerhcrr. Schwyz. Gilg Frischherz, ^bainmann; Heinrich Neding, Alt-Landanuuann und Pannerhcrr. Unterwalden. Sebastian Wirtz, w>da»unann, von Obwalden; Johailn Lussi, Ritter, Landammaun uild Panuerherr, von Nidwaldcn. "g' Konrad Zinlaubeic, Ulrich Heggli, beide Alt-Ammänner. Glarus. Adam Völliger, Fridolin Wsh, beide Alt-Landammänner. Basel. Jakob Burckhardt, Hans Lukas Jseliu, der Jüngere, beide des Fretburg. Franz von Affrh, Bürgermeister. Svlothuru. Benedict Glutz, Seckelineister; Victor Mcr, Stadtschreiber. Schaffhall seil. Hans Heinrich Schwach, Burgermeister; Hans Konrad Pehcr, ^^balter med Panuerherr. Appenzell. Martin Suter, Landammann, von Junerrhoden; Konrad ^P^'r, Landammann, von Außerrhoden. 1) Nach Verrichtling des eidgenössischen Grilßcs wird umständlich relatiert, was die vierörtige Gcsandt- bc l!' nach Lucern zu den daselbst residierenden drei französischeil Ambassadoren geschickt worden ist, eineir und andern Ambassador ausgerichtet hat, und wie ihr von Herrn von Montholvu die Audienz ^^kagen wordeil ist. 8) Es wird berichtet, daß das Kriegsvolk des Erzherzogs Leopold sich nicht begütigt Mg' ^ obere und das untere Engadin einzunehmen, es habe auch den Zehugerichtenbund überzogen und an ^'keii gar iibel gehaust. Das Kriegsvolk habe die Brücken über den Rhein besetzt, Mahenfeld seine Seiten genommen und Chur zur Uebcrgabe aufgefordert; es verlaute auch, daß in dieser Gegend wlg^ geballt werden sollen. Die Obersten des Erzherzogs Leopold sagen aus, sie wollen ihrem Glück »>an^^^ woraus mau entnehmen könne, daß es nicht allein auf die Bünde abgesehen sei, sondern daß "üch und nach auch die Eidgenossenschaft unter das Joch zu bringen suche. Deßhalb hat Glarus als 240 November 1621. der nächste Ort diese Tagleistung auszuschreiben für gut befunden. 3) Es wird relaticrt, was Herr vo» Schauenburg als gewesener österreichischer Gesandter bei den Städten Zürich und Lucern verrichtet hat. 4) Hierauf wird ein Schreiben, datiert Zizers den 19. November, verlesen, welches der österreichische Com»"!' sarius an die XIII Orte geschickt hat, sammt eingelegter Liste etlicher Rädelsführer, welche aus den Bünde" in verschiedene Orte der Eidgenossenschaft geflohen sein sollen, und die der Commissarius zu rechtlicher Begasung ausgeliefert wünscht. Deßgleichen wird eine Supplikation ausgetretener Vündner verlesen, welche unterthänig bitten, daß man sie ungehindert auf eidgenössischem Boden wohnen lassen und darauf hinarbeite» möchte, daß sie in ihr liebes Vaterland zurückkehren könnten. 5) Auf Gutheißen der Obrigkeiten hin wird beschlossen, eine einfache Gesandtschaft von den XIII Orten an den Erzherzog Leopold zu schicken. Diese den 4. Deccmber a. K. in Basel eintreffen und in das Elsaß zum Erzherzog abreisen und um einen Wag»' stillstand, um Entfernung des Kricgsvvlkes von den Grenzen und Wicdergestattung des freien Kaufes anhalte», deßgleichen, daß er keine Neuerung weder mit Erbauung von Festungswerken noch auf andere Weise gestatte' Ebendieselbe Gesandtschaft habe auch mit dem Erzherzog wegen der von dessen Commissarien verlang"» Auslieferung jener Rädelsführer zu unterhandeln. Eine gleichförmige Votschaft soll an den Herzog v»» Feria nach Mailand abgehen, welche an obgcmcldetem Tag zu Altorf einzutreffen hat, mit dem Aug»!!, um einen Waffenstillstand anzuhalten und zu sehen, wie den Bünden ihre Freiheit zurückgegeben und d" abgenommenen Lande restituiert werden können. Der apostolische Nuntius und die andern Ambassad»"» sollen von diesen Schritten benachrichtigt werden, damit sie nicht glauben, man wolle in ihre Negotii» eingreifen. Zugleich wird man ihnen die Sache zum Besten anempfehlen. 6) All Herrn Miron wird ei>" Gesandtschaft von Zürich, Schwyz, Zug und Solothurn abgeordnet, um demselben zu berichten, was st^ zu Lucern mit Herrn von Montholvn zugetrageil hat; zugleich wird man ihn bitten, bei seinem König d»!>" zu intercedieren, daß derselbe die Beruhigung der Bünde sich ferner angelegeil sein lasse. Falls der Ä»'b»!' sador passend findet, daß deßhalb eine Gesandtschaft an den Köllig geschickt werde, wird eine solche dc» Obrigkeiten nicht zuwider sein. 7) Den III Bünden wird geschrieben, was man für sie zu thun beschloß" habe; zugleich sollen sie ermahnt werden, inzwischen nichts Thätliches zu unternehmen, damit das Vorhabe» desto bessern Erfolg habe. Die Gesandtschaft Berns, nicht für alles instruiert, nimmt die Sache -rä relw'e»' äum, stellt aber den Beitritt seiner Obern in Allssicht. 8) Zürich, Bern, Glanes, Basel, Schaffhause» »» Appenzell-Außerrhoden bitten die katholischen Orte um klareil Bescheid, wessen man sich von ihnen Z» seheil habe, falls das eine oder andere Ort feindlich angegriffen würde; die evangelischen Orte seien berc>" die Bestimmungen der Blinde redlich und aufrecht zu halten. Die Gesandten der katholischen Orte zwc'^'' nicht, daß dieß von ihren Herren und Obern auch geschehen werde. Weil einer solchen Declaration i»^»» Ausschreiben nicht erwähnt worden sei, hätten sie keine so weit gehende Instruction, nehmen daher die S»»' in den Abschied, damit ihre Obern beförderlich klaren Bescheid geben. s>». Christian Schmidlin, I- ^' Abgeordneter der vorderösterreichischen Regierung zeigt an, daß der Erzherzog Leopold zu Erhaltung Gerechtigkeiten, welche ihm vermöge Brief und Gewahrsam« in den Blinden zustehen, zu den Waffen geg habe in Berücksichtigung, daß die Bündner den gemachten Anstand durch Spolicrung des Hauses ... d" M» und auf andere Weise gebrochen haben. Im Uebrigeil gedenke der Erzherzog die Erbeinigling gc'lff" ml»"»c Bünde und die Eidgenossenschaft zu halten und in guter Nachbarschaft zu verharren. Man habe vcrno ^ daß einige Orte der Eidgenossenschaft in ihrem Gebiet für etliche offene Acchter des Reiches Volk lassen; die vorderösterrcichischc Negierung könne ,licht recht daran glauben, warne aber davor, November »nd Deccmber 1621. 241 Wenigen, welche solchen Aechtern Vorschub leisten, in gleiche Strafe des Reiches verfallen. — Dein Abgcord- wen wird geantwortet, man hätte es gern gesehen, wenn der Erzherzog gegen die Bunde gelindere Maßregeln angewendet hätte; von einer Volkswerbnng wisse man nichts und werde mich in Zukunft dergleichen «icht gestatten, v. Da die Oesterreicher in Bündel? sich verlauten lassen, daß sie ihr Glück verfolge,? wolle,?, und ^fuhr vorhanden ist, daß sie in das Sarganserland oder das Nhcinthal einfallen möchten, so wird de»? Landvogt in Sargans geschrieben, daselbst gutes Aufsehen zu haben und die Grenzen nach Nothdnrft Z» besetzen, damit die Unterthanen kein Ungemach erleiden. Falls etwas begegne, solle er es sofo?t »ach Dchwyz und Glarus melden; dergleichen soll er Zürich inittheilen, wie es in den Bünden stehe. ^ die Bündner anzuhalteil. Der Gubernator verspricht für den folgenden Tag Audienz und Antwort. — Gesuch der bündnerischen Gesandten um Audienz wird vorläufig abgelehnt, bis man mit dem Gubernator gesprochen hat. — Den 17. werdeil die Gesandten durch Herrn della Torre mit Etlichen voin Adel lind viele» „Gutschen ehrlich" nach Hof abgeholt und von dein Gubernator freundlich empfangen. Sie eröffnen vM demselben ihre Befehle. Die Gesandten der katholischen Orte lassen ihm durch einen Ausschuß noch insbe- sondere die Interessen der katholischen Religion anempfehlen. Der Gubernator antwortet freundlich u»d ersucht die Gesandten, ihre Proposition schriftlich einzugeben, damit er sich mit den Ministern darüber brachen könne. — Nachmittags erhalten die Gesandten durch den vcnetianischen Ambassador unversehens ciM» Besuch und werdeil von ihm begrüßt, wobei derselbe für sich lind seine Herrschaft alle freundlichen Die»!^ anerbietet. Man verdankt diese Aeußerungen gebührend. — Desgleichen läßt der Nuntius Scappi die katholischen Gesandten durch seinen Secretär begrüßen und ihnen seine Dienste anbieten, wofür gleichfalls der freundliche Dank ausgesprochen wird. — Sechs Ausgeschvssene der Gesandtschaft aus den Blinden bitten »»' getreue Mitwirkung bei den Unterhandlungen, und daß man, was ihrerseits gegen die Eidgenossensch^ Undankbares begangen worden sei, vergessen möchte. — Man wünscht eine Abschrift ihres Vortrages, deh° gleichen ihre Vollmacht zu sehen und verspricht, bei dem Gubernator das Mögliche zn thnn. — SamM den 18. erscheinen die Anwälte von Bischof und Domcapitel zu Chur vor den katholischen Gesandten u»d nach Erzählung der schmählichen Behandlung, welche der Bischof zu leiden gehabt habe, bitten sie, dop man seilen wieder zu ihren Freiheiten und Gerechtigkeiten verhelfe. — Sie erhalten zur Antwort, man werde für dcil Bischof und den katholischen Glauben überhaupt gern alles Mögliche thun. — Der schriftliche Bor- trag, der in aller Gesandten Namen übergeben werden soll, wird gebilligt und Tags darauf dem Gubernator übergeben. — Der venctianische Ambassador erscheint vor den Gesandten von Zürich und Bern. Die beide» Gesandten werden sein Anbringen ihren Obrigkeiten zu berichteil wissen. — Sonntag den 19. ordne» die katholischen Gesandteil den Schultheiß Sonnenberg und Landainmann Zum Brunnen an den Gubcrncll^ ab, um ihm den Befehl ihrer Obrigkeiten zu eröffnen. Es geschieht dieß Tags darauf. — Der Gubernator antwortet freundlich; den katholischen Glanbeil sehe er für das Vornehmste an. Er halte die Sache f»^ schwer und gefährlich, fühle sich aber durch die Zurede der Gesandteil crmuthigt, mit dem Beistand dcr katholischeil Orte Hand ans Werk zu legen. Mail möchte sich nach guten Mitteln umsehen, wie er den» dir» seinerseits auch thun wolle. — Montag den 20. erscheint vor gemeinsamer Versammlung der florentinss^' Gesandte und bietet seine freundschaftlichen Dienste an. Man dankt dafür gebührend. Vor den katholisch^ Gesandten erscheint der Secretär des päpstlichen Legaten in der Eidgenossenschaft mit einem Credenzschoor^d dahin lautend, daß man ihn bei diesem Geschäft mit vollem Vertrauen gebrauchen möge. Das Anerbieten w»' Deccmbcr 1621. 243 bedankt. — Den 21. eröffnet eine Abordnung der bündnerischcn Gesandten, die schriftliche Ucbcrgabc ihrer ^'»Position gehe nicht wohl an, da diese zu ihrem Nachtheil Fürsten lind Herren möchte gezeigt werden. Schern Abend habe der Gnbernator für 4060 Mann zu Fuß und 5 zu Pferd den Paß durch die Bünde "ach dem Elsaß begehrt. Auf ihre Entschuldigung, daß sie hiczu von den Gemeinden nicht bevollmächtigt ^l>e der Gubernator versichert, daß der Dnrchpaß ohne allen Schaden für die Blinde geschehen solle, cnn sie dcil Dnrchpaß verweigerten, so könnte er zu noch größerm Unheil des Landes forciert werden; aus Versprechen in bloßen Worten könnteil sie sich nicht verlasseil, da sie durch dergleichen fürstliche Verzechen schon mehrmals getäuscht worden seien; die Gesandten möchten darüber ihnen Rath ertheilen. — 22. wird ihnen geantwortet, sie könnten ihnen in dieser schwierigen Sache keinen Rath ertheilen, da ^ keinen Befehl dazu hätten, und damit man ihnen nicht Schuld gebe, wenn daraus Unglück entstehe. stelle die Sache ihnen anHeim, da sie bisher nach eigenem Willeil gehandelt hätten. Was das Uebrigc ^ffe, so >vorde man allen Fleiß anwenden. — Den 23. erwidern die Gesandteil von Zürich, Uri und Namens aller Gesandteil dem vcnetianischcn Ambassadvr seinen Besuch. — Bei dem Gubernator um beförderliche Antwort angehalten und diese wegen des hl. Weihnachtfestes ans St. Stephanstag Uhrocheu. — Die Abgesandten des obern und zwei vom Gotteshausbnnd eröffnen den 24., man sei gestern ^'»ials wegen des Dnrchpasses stark in sie gedrungen; ihre Bitte, die Gemeinden avisieren zn dürfen, sei rund abgeschlagen, auch ihnen nicht einmal gestattet wordeil, sich in der Herberge mit den übrigen sandte» zu berathcn. Alls das Anbringen, daß der Schaden, den die Soldaten zu Eleven an Häusern Weingärten verübten, abgewendet und daß das Veltlin und andere abgenommene Lande unter leidlichen "'gmigen restituiert werden möchten, habe der Gubernator geantwortet, man solle den letzteil Punkt ^ kassen, dann wolle er die andern beantworten. Als die Abgeordneten sich ilvchmals mit dem Mailgel " Vollmacht entschuldigt hätten, habe der Gubernator ihre ihnen früher übergcbcnen Instructionen ihnen "Aufgewiesen und fttrgeworfen" lind ihnen auch gedroht, man solle sich wohl hüten, daß die Bünde nicht noch Theres Ungemach treffe; die Gesandte» möchten ihnen deßhalb mit freundlichem Nath an die Hand gehen. Vmn fragt sie, ob es noch Zeit sei, ihnen zn rathen, oder ob sie sich etwa schon zu weit eingelassen " °u. Sw verneinen dies; mit „halb zweifelhaftigen" Worteil. — Man antwortet den Abgeordneten, sie möchten harten, bis man selber von dem Gubernator Antwort erhalten habe. Da inzwischen Weihnachten einfalle, iverde „um sie wohl nicht um fernere Antwort bemühen; müßten sie wider Verhoffen sich entschließen, ° "lochten sie sich bestmöglich heraushelfen. — Den 25. erscheinen der Hofmeister des Bischofs von Chur ' andere geistliche Herren bei den katholischen Gesandten und bringen vor, der Gubernator habe den "ud»eru das Veltlin abgeschlagen, lind diese hätten sich dessen auch begeben; die Gesandten möchten sich halb ihrer Interessen beim Gubernator annehmen. Diese antworten, sie wüßten vor der Hand nichts ^ ffses, sondern nur Gerüchte, und sie selbst hätten in Beziehung auf ihre Geschäfte noch keine Autwort .^'a ten; sw würden übrigens für den Bischof das Mögliche thun. — Abgesandte des ober» Blindes theilcn ^kgemxcher Versammlung mit, sie hätten wider die Uebergabc des Veltlins im Namen ihrer Geineinden hcitt Meinung aber weiche von der der andern Gemeindeil ab. Die katholischen Gemeinden Elches nicht verschuldet, weßhalb man sich ihrer bei der Unterhandlung annehmen möchte. —Den 26. > lm jste Gesandten durch Herrn Kaspar della Torre wieder nach Hof abgeholt und deren Proposition "c>tv^ ^"^urtet: Nachdem die Vündner begehrt, über eine» Vergleich zu tractiercn, habe sich der Gubcr- un Namen des Königs dazu herbeigelassen unter der Bedingung, daß jener dem Gewisseil und der 244 Dcccinber 1621. katholischen Religion nicht widerstrebe. Die Fürbitte der Eidgenossen werde man alle Zeit gebührend berücksichtigen. Die Gesandten werden hierauf zum Jmbis geführt, mit Speise und Trank herrlich traetiert und auch auf andere Weise geehrt. — Den 27. beschließt man in voller Session, nochmals um Audienz anzuhalten, die drei Punkte der ersten Proposition zu wiederholen und den Gnbernator zu bitten, derselben de» Bünden zu Gutem zu gedenken. — Den bündncrischen Abgeordneten wird mitgetheilt, was man verrichtet habe und ihnen dabei verwiesen, daß sie über Sachen von den Gesandten Rath begehrt hätten, die sie zuv^ schon eingegangen wären. Es wird gegen sie die Hoffnung ausgesprochen, daß sie künftig der Bündmsst halber nichts thun werden, was dem zuwiderlaufe, das sie der Eidgenossenschaft und der Krone Frankreich schuldig sind. — Den 28. abermals Audienz bei Hof. Man verdankt die erzeigte Freundschaft und bittet nochmals, den begehrten Stillstand der Wehren zu bewilligen, das Volk von den angedeuteten Orte» abzuführen, die genommenen Lande zu restituieren, sowie Handel und Wandel wieder frei zu geben. Gubernator antwortet, seit den ersten Thätlichkeiten sei nichts Anderes vorgenommen worden, und er werde auch nichts vornehmen, wenn ihm kein Anlaß dazu gegeben werde; für seine Person könne er das verficht»/ „wann er nicht dem Erzherzog Leopold versprochen, nichts ohne dessen Vorwissen hierin Schließliches st handeln." Ueber die zwei folgenden Punkte werde mit den Bündnern verhandelt. Wenn einem oder de>» andern Ort, auch Privatpersonen daran gelegen sei, Wein und Anderes aus dem Veltlin zu führen, so st^ das gestattet sein. — Die katholischen Orte halten um die ausstehenden Pensionen, die Bezahlung der könst' liehen Stipendiaten und der Hauptleute uud um Verminderung des um ein Drittel gesteigerten Zolles an- ^ Gubernator ertheilt darauf günstigen Bescheid. — Den 26. und 86. erscheineil die bündncrischen AbgeordnG^ bei den eidgenössischen Gesandteil in der Herberge. Diese werden ihren Herren und Obern von dem, ^ verhandelt worden ist, Kenntnis; zu geben wissen. — Die katholischen Gesandten machen auch dem Cardiual Vorromeo ihre Aufwartung uud dieser auerbietet ihnen alle Freundschaft und gute Nachbarsckstst — Den 36. läßt man durch den Dolmetscher dem Gubernator die Angelegenheiten der Blinde iwchma^ empfehlen; derselbe antwortet, er werde den Bünden zn Gunsten thun, was ihm nach Zeit und Gelegen^ möglich sei. — Ein Ausschuß, bestehend aus den Gesandten von Zürich, Bern^md Lucern, erwidert dc»' florentinischen Gesandteil seinen Bestich, wobei dieser sich nochmals zu allem Gilten anerbietet. 21.». Cvnferenz von Un, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. ItiLt, 2«. December. LandcSarchi» Slidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Konrad von Beroldingcn, Ritter, Alt-Landammann; Walther BaldeO^' Landsfähurich und des Raths. Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, Statthalter; Meinrad Schrst^ Alt-Statthalter; Heinrich (?) Horrat, des Raths; Jakob Schmidig, des Raths. N idwaldcn. Kaspar Lu'- Statthalter; Kaspar Jnchof, des Raths. l». (S. u. Vellcnz :c.). 1k. 1) Der unbescheidenen Forderungen der Schisflcute zu Flüelen Brunnen halber läßt man es bei den früher errichteten Ordnungen verbleiben. 2) An beiden Orten st ^ Januar 1622. 245 Sustcn errichtet werden. Diejenigen, welche sich gegen die Ordnungen verfehlen, sind zu bestrafen. Meister Heinrich Kung (?) von Uri ersucht die drei Orte um Schild und Fenster in sein neu erbautes Haus. Man schc auch im Abschnitte Hcnlchaftzangclcgmhcittn: A°l>tci Belle»; zc. Art. ist. S14. Confercnz von Urs, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. 1V21, 2li. December. Landcsarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Konrad von Beroldingen, Ritter; Walther Baldcgger^ LandSsähnrich und ^ Raths. Schwyz. Jost Schilter, Alt-Laudaunnann; Johann Sebastian Abyberg, Statthalter; Meinrad Schrhber, Alt-Statthalter; Riartin Vetschart, Alt-Statthalter; Johann Gilg Anfdermaur, Seckelmeister. ^"terwalden- Wolfgang Stockmann, Ritter, Statthalter; Johann Jmfcld, von Obwaldcn; Crispinus Ilster, Alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Rl. Frey, Alt-Statthalter; 5l. Jten, Seckelmeister; sBeat Jakob) Mcycnberg, des Raths. Diese Confercnz wurde aus Begehren des ordentlichen spanischen Ambassadors Hieronymus Casati, Anglichen geheimen Nathes, gehalten. — Herzog von Feria, Gubernator zu Mailand, stellt durch den ^'"bassadvr das Begehren, es mochten die Fähnlein, welche schon eine Zeitlang in des KbnigS von Spanien ^enst sich befänden, nach dem Elsaß aufbrechen, um das Vorhaben Mansfelds gegen das Haus Oesterreich ^er Crbeinignug gemäß in Verbindung mit andern dorthin zu schickenden Regimentern abzuwenden. Der ^nliassador fügt bei, daß diese Zahl des Volkes einstweilen genüge, daß dieß nicht als ein neuer Ebrach, sondern nur als eine Dislocation zum Schutze der katholischen Religion anzusehen sei, und daß ^ Orte durch die Erbeinigung verpflichtet seien zu ziehen. - Die Gesandtem beschließen einhellig, dieses ^"suchen ihren Herren und Obern vorzulegen, da die Sache von so großer Wichtigkeit sei. Dein Ambassador ^ aicch zu Gemüthe geführt, daß die gemeinen Landleute unwillig seien, weil man ihnen immer die Fusionen verspreche, aber nicht bezahle; daß es nothwendig sei, den Fähnlein nicht nur die Nesianzen ""szubezahlcn, damit sie sich mit Kleidung u. s. w. versehen können, sondern auch noch für die künftigen Zählungen Geld mitzugeben; sie stellen jedoch dem Ambassador eine willfährige Antwort von Seite ihrer ^'ren und Obern in Aussicht. Den in Mailand befindlichen Gesandten wird davon Kenntniß gegeben und Auftrag, mit dem Gnbcrnator darüber zu verhandeln. SIS Confercnz der evangelischen Städte nnd Orte. Bern. 1V22, 1«. bis 13. Januar (61. December 1621 bis 6. Januar 1622 a. K.). Staatsarchiv Zürich, »est. XII. IN. lal. III »»d XII. 140. kol. 2I>7. Gesandte: Zürich. sHans Rudolf) Nahn, Bürgermeister; sHans Heinrich) Holzhalb, Bürgermeister; ^alomvu) Hirzel, Statthalter; sHans Ulrich) Wolf, Seckelmeister; sHans Heinrich) Bräm, Seckelmeister; 246 Januar 1622. Hans Georg Grevel, des Raths. Bern. (Franz Ludwigs von Erlach, Herr zu Spicz; (Franzs Glider, beide des Raths. Glarus. (Sebastians Marti, Panucrherr. Basel. Hans Rndolf Fäsch, des Raths' Schaffhausen. fHans Konrads Pcyer, Statthalter; (Matthäuss Peyer im Hof, Scckelmeister. Appen' zcll-Außerrhoden. (Koilrads Zcllweger, Landauunann; (Jvst?s Hcinzenberger, Statthalter. Stadt St. Gallen. Sebastian Schvbinger, Christoph Vnffler, beide des Raths. ». Es wird der Vortrag des venetianischen Ambassadvrs, Mvderante Scarainelli, angehört. Derselbe bespricht das schwebende bündncrische Geschäft und versichert die Gesandten der guten Affection und des geneigten Willens seiner Herrschaft gegenüber den eidgenössischen Ständen. Es wird alsdann über das referiert, was die eidgenössische Gesandtschaft an den Erzherzog Leopold ') und an den Grafen von Mansseld') ausgerichtet hat, und was die bündncrischcn Abgeordnelen zu Mailand für sich selber tractiert Habens; ">- gleichein über die Antwort des Gubernators'). Nachdem man die Angelegenheiten der Bünde in reifliche Beratschlagung gezogen hat, wird als nothwendig erachtet, deßhalb so bald als möglich eine gemein- eidgenössische Taglcistung aller Orte und der Zugewandten auszuschreiben, die französischen Ambassadorett auch dazu einzuladen und ihnen über das Resultat der eidgenössischeil Votschafteil zu relaticren. Zugloch wird mau sich über die von dem Erzherzog gegebene Erklärung wegen Erbauung neuer Schanzen und Festungswerke in den Bünden beratheil. Die Eidgenossen aus den katholischen Orten will man, falls sie dein Erzherzog auf sein Begehren Volk in das Elsaß schicken wollen, davon abmahnen, da daraus unangenehm^ Cvnsequenzcn erwachsen könnten und die Erbeinigung blos ein getreues Aufsehen verlange. Desgleichen wind man sich über das Münzwcsen besprechen (und über die ausstehenden französischen Zahlungeil, wie von Glarus begehrt wird, sowie überhaupt über das, was zu des Vaterlandes Wohl erforderlich ist. (Aus dem Glarum- exemplar im Zürcher Archivs Mail findet auch nothwendig, von den katholischen Orten Bescheid zu fordern, wessen man sich im Falle der Roth von ihnen zu verschen habe, weil sie bisher sich noch nicht darüb^ erklärt haben. Ferner soll der Abt von St. Gallen, der sich seit einiger Zeit gegen die Stadt St. Galleö und gegen Appenzell-Außerrhoden uimachbarlich benimmt, über seine Gesinnung gegen diese und anders Nachbarn befragt werden. I». Weil die Angelegenheiten in den Bünden die Krone Frankreich nahe berühr" uild man damit umgeht, das Veltlin und Worms den Bünden gänzlich zu entziehen und den Zehngcrichte»- bilnd vvil den beiden übrigen Bünden zu trennen, so wird für nothwendig erachtet, eine eidgenössische Gesandtschaft an den König von Frankreich zu schickeil, um denselben über den Stand der Angelegenheit in den Bünden gründlich zu belehren und von ihm Hülfe und Beistand zu begehren. Hierüber und wegeu der ausstehenden Zahlnngen wird man sich zn Baden bcrathen und vernehmen, wessen die katholischen Lt gesinnt seien. Willigen sie in die Gesandtschast nicht ein, so wollen die evangelischen Orte dieselbe von sich aus vornehmem, damit nicht gesagt werden könne, man habe Gesandtschaften an andere Fürsten gesclsi^ Frankreich aber übergangen; auch wird man sich durch die Bedenken der französischen Ambassadvren »icifl abwendig machen lassen. Durch das Mittel der Gesandtschaft könne man auch für die evangelischen Unter- thancn des Königs intcrccdiercn, daß dieselben beim Ncligionsfricden belassen werden, und zugleich M" Jnterposition und Vermittlung des langwierigen Krieges zwischen Böhmen, Churpfalz, Spanien und Ocsi^ reich ersuchen. — Außerdem wird auch die Frage aufgeworfen, ob es nicht zweckmäßig wäre, au ^ Generalstaaten zu schreiben, da das letzte Schreiben nicht übergeben worden sei. «. Dem Ambassador t Herrschaft Venedig wird die gute Affection derselben bestens verdankt und ihm mitgetheilt, was ma» Betreff der Gesandtschaft nach Frankreich für nothwendig erachtet habe. Zugleich soll man darum ersucht Januar 1622. 247 daß die Herrschaft Venedig durch ihre Ainbassadoren den König bitten möchte, sich der Bündncr mit allem ^"si anzunehmen. Ä. Weil die Wirren in den Bünden auch die Herrschaft Venedig nicht wenig berühren, soll man darum anhalten, daß Venedig außer der Geldhülfe, welche es den beiden verbündeten Städten j" Kriegsnöthen schuldig ist, noch eine namhafte Summe Geldes hinterlege und contribuicre, damit man sich Fall eines Krieges desto eher gegen feindliche Unterdrückung schirmen könne, v. Weil der Eidgenossenschaft ^ch ausländische Gewalt je länger desto mehr zugesetzt w>rd und namentlich die an den Grenzen liegenden ^ von Gefahr bedroht werden, so versprechen sich die Orte getreues Aufsehen, und daß sie einander im Falle der Noth mit Leib, Gut und Blut beistehen werden. Jedes Ort wird sich mit Volk, Proviant, anition, Geld und auf andere Weise gefaßt halten. Die Grenzorte sollen fleißige Wache halten, und, Ms Gefahr droht, dessen die übrigen Orte berichten. Appmzell-Außerrhoden und St. Gallen haben einander sich selbst eidgenössisches Aufsehen und Hülfe anerboten; sie werden ermahnt, im Nothfatl einander nicht Überlassen, bis ihnen von andern Orten Hülfe komme. sDie Eidgenossen von Glarus werden crmahnt, mit ^>cn von Schwhz wegen des in Bünden liegenden Kriegsvolks auch aus die Grafschaft Sargans und die "m selbiger Gegend ein getreues Aufsehen zu haben und das Vaterland vor Uebcrfall zu schlitzen, wie es an andern Orten anch zu thun gesinnt ist. (Aus dem Glarner Exemplar.Z t. (Zürich und ^>l allein). 1) Wenn der französische Herr de Bagnoles, welchen Bern zu sich hat bescheiden lassen, anlangt, soll Zürich davon benachrichtigt werden, damit es jemanden abordnen kann, um mit demselben auch um einige ^'llerei zu tractieren. 2) In Beziehung auf die Wahrzeichen und Pässe läßt man es bei den früheren . ^abrcdungen verbleiben. Bern wird eine vertraute „tangliche" Person nach Zürich schicken, um von ^em einen Augenschein passender Oertlichkeiten einzunehmen. 3) Dein venetianischen Ambassador Scaramclli " von dein auf dieser Cvnfercnz gefaßten Beschluß, so viel als nothwendig ist, Mittheilung gemacht und ^ber Herrschaft fernere Meinung vernommen werden. 4) Weil man nicht allein eine mächtige Anzahl Fuß- und Reiterei, sondern auch Proviant und Geld zu Unterhaltung des Krieges bedarf, so wird man Volk Ambassador darum ansprechen, daß die Herrschaft Venedig die nach Inhalt des Bundes den beiden m ^ versprochene Geldhülfe auf drei Monate möglichst bald hinterlege und außerdem eine starke Summe ^ ^ an gewisse Orte lege, damit man dieselbe im Nothfall zu Erhaltung der Freiheit gebrauchen könne, ein ^ Ambassador sich hierüber nicht sofort erklären kam:, so will mau bei der Herrschaft Venedig durch ^ Petschaft oder auf schriftlichem Wege darum anhalte». Zu iO. Die Gesandten an den Herzog Leopold und an den Grafen von Mansfcld waren Hans Georg Trebel, des Raths, von Zürich, Emanuel Bcßlcr von Uri, Heinrich Ncding von Schwyz und Lukas Jsclin von Basel. — Diese Gesandtschaft stellte zu Enfishciin den 13. Deccmbcr 1621 an den Erzherzog Leopold ^as Ansuchen, er möchte sein Volk von denjenigen Orten wegziehen, an welche das Haus Oesterreich keine Ansprüche habe, die Befestigung von Mahcnfcld und die Fortificationen an der Brücke bei Ragaz aufgeben, ^n freien Verkehr mit den Vündncrn wieder herstellen, durch dessen Aufhebung auch in den eidgenössischen banden sich Thcuerung eingestellt habe, und endlich den Vündncrn ihre Vcrirrungcn verzeihen; dagegen ^erde man von Seite der Eidgenossenschaft die Erbciuigung in guten Treuen halten. — Der Erzherzog Antwortet, daß er die Befestigung nur gegen die immer zu besorgenden Einfälle der unruhigen Bündncr "jache, die Eidgenossen hätten von denselben nichts zu besorgen. Wenn aber von ihrer Seite ihm die schrift- Versicherung gegeben werde, daß er von solchen Einfällen nichts zu besorgen habe, so werde er 248 Januar 1622. jene beseitigen. Der freie Verkehr sei den Gehorsamen gegenüber wieder gestattet worden, jedenfalls niemals das Verbot desselben zum Schaden der Eidgenossenschaft gegeben worden. — Gegenüber den katholischen Gesandten, welchen der Erzherzog besondere Audienz gab, beklagte er sich über der Engadincr ungebührliche Handlungen und Worte gegen das Haus Oesterreich und dessen Ehrenwappcn; er habe Chur, Mahcnfcld und andere Orte eingenommen, weil dieselben Wider alles Abmahnen den Prätigauern und Engadinern geholfen hätten. Er werde nichts behalten, als was laut Brief und Siegel ihm gehöre; der Bischof >»ü die katholische Religion werde wieder eingesetzt werden; die alten Bündnisse habe er nicht abschaffen, »och die Engadincr dazu zwingen, vielmehr dieselben erhalten und die neuen nicht gestatten wollen; ihm s" nie in den Sinn gekommen, gegen die Eidgenossenschaft etwas zu unternehmen. Mit den Evangelische" soll er auch scharf geredet und ihnen die Ursache des bündnerischcn Tumults zugeschrieben und ihnen verwiesen haben, das; sie dem Mansfcld Volk geschickt und gegen die Erbcinigung gehandelt hätten. (Staats' archiv Freiburg: Rathsprotokoll vom 22. Dccember 1621.) Zu l»>'. Die Gesandten wandten sich ferner den 17. Dccember zu Lautcrburg an den Grafen von Mns- fcld, welcher Miene machte, in das Elsas; und den Sundgau zu ziehen, mit dem Ansuchen, er möchte von sei' nein Vorhaben abstehen und das Elsas; und die vorderöstcrrcichischen Lande, den „Brotkasten und Weinkeller der Eidgenossenschaft," mit seinem Kricgsvolk nicht überschwemmen, widrigenfalls die Eidgenosse" vermöge der Erbeinigung mit Oesterreich sich zu der bereits nachgesuchten Dcfension anschicken müßten. D" Graf antwortet, daß er unter den Befehlen des Königs von Böhmen stehe und das Ansuchen an densclbc" müsse gelangen lassen. Wenn aber die Abgeordneten Vollmacht von ihren Herren und Obern hätten, Z" erklären, daß des Königs Feinde aus deren Landen zögen, so könnte alle Gefahr beseitigt und guter W^ gezeigt werden. sS. Staatsarchiv Zürich. Tr. 170. 7. 21. 22. 23.f Zu Die bündnerischcn Gesandten hatten den Auftrag, an den Gubernator zu Mailand das Ansuche" zustellen, das Kricgsvolk aus demVeltlin, der Grafschaft Eleven und Worms wegzuziehen und das Bcltli« wieder an die zwei Bünde zu übergeben und ein Capitulat zu schließen. Die Rückerstattung des Vcltli^ nebst Worms schlug der Gubernator ab, jedoch sollten die beiden Landschaften jährlich einem jeden geeicht der zwei Bünde eine gewisse Summe bezahlen. Uebcrdieß stellten auch Erzherzog Leopold und d" Bischof von Chur Ansprüche an das Veltlin auf. Die Gesandten mußten nothgcdrungen einwilligen, ^ das Veltlin und Worms „frei und ledig gesprochen wurde". Dicß war die Antwort, welche die Gesandte" den 26. Dccember (a. K.) vorläufig an ihre Committentcn von Mailand aus schickten. Ucbcr die and"" Punkte wurde nach diesem Datum verhandelt. (Dies; aus den Schreiben, welche dem Basier Abschied excmplar beigelegt sind.) Zu »->. Die eidgenössischen Gesandten stellten an den Gubernator zu Mailand folgende vier Begeh""' 1) er möchte einen Waffenstillstand herbeiführen, 2) das spanische Kricgsvolk von den Landen und Grenzt der Vündncr beseitigen, 3) denselben unter billigen Bedingungen ihre verlorenen Lande wieder einräume"- 4) den freien feilen Kauf, Handel und Wandel zwischen den beiden Ständen wieder zulassen. ^ Gubernator antwortet durch Platvnus: „(Der Bündncrj eigene und freiwillige Unruhen, darin sie einige Jahre her gelebt, und die schwere Unterdrückung und Schaden, damit sie unaufhörlich die ar»"" Katholischen verfolgt haben mit so großem Mißfallen der ganzen Christenheit, hat gemacht, daß ich entschlossen, dcro Ruhe zu Procurieren; und damit die Tyranneien und bösen Hebungen so das Veltlin und Worms zu der dcspcriertcn Resolution verursacht, aufhörten, habe ich auf ihre Bitte sie können unbeholfen lassen und inzwischen gebührende Mittel tractiert. die Katholischen und die kathoM" Religion zu versichern und also in diesem guten Willen verharrend, auch die Ministri Ihrer Heiligt' Januar 1622. 249 Ihrer Majestät und des christlichsten Königs in anhangender Tractation gestanden, haben die Bündner ohne einige vorhergehende Ursache oder Provokation feindlich Ihrer Majestät Volk und des Vcltlins zu Worms mit Feuer und Brand, auch unverschont der Kirchen, noch anderer heiliger Orten mit Neuerung »"gefallen, also daß die Gefahr größeres und mchrers Uebels vor Augen stehend, sammt der steten und recht- mäßigen Bitte der Vcltliner bin ich gezwungen worden, dieselben zu entschütten und denselben gebührendes Remedium zu procuricren, Welches Gott der Herr inmassen befördert, wie männiglich gesehen hat. Und weil die Bünde über alles das begehrt, mit mir wiederum einen Accord und Vergleich zu tracticrcn, habe ich das nach der heiligen Meinung Ihrer Majestät ihnen zugelassen, bereit, in allen gebührenden rechtmäßigen Mitteln nach Beschaffenheit und Gelegenheit des Standes und der Umstände, darin sich die Sachen jctztmals befinden, willfährig zu begegnen, mit der Bedingung, daß sie dem Gewissen und der katholischen Religion nicht wider- streben, und scsj wird dabei die Fürbitte der Herren Eidgenossen allezeit in gebührende Obacht genommen Werden. Mailand, 26. December 1621." (Nach der Ueberseßung des italienischen Originals im Staatsarchiv Zürich Tr. 170. 7. 19 und nach einer Copie im Luccrncrexcmplar.) SA«. ^hitulat zwischen dem spanischen Gubernator zu Mailand, dem obern und dem Gotteshausbund nebst Maycnfcld und ihren Untcrthanenlanden. Mailand. 1«22, t5. Januar. KantonSnrchw Graubniiden. (S. Beilage 2.) Aündnist und Capitulat zwischen Spanien, dem Bischof von Chur, dem vbern und dem Gotteshausbund und der Herrschaft Mayenfeld. Mailand. 1K22,15. Januar. Ka„to»S»rck>»> Mrailbsuid«». (S. Beilage 3.) ^ndnisz und Erbeinigungsvertrag zwischen Oesterreich und dem Bischof von Chur, dem obern grauen'und dem Gotteshausbund nebst der Herrschaft Mayenfeld. Mailand. 1«22, 15. Januar. KaiUoiiSarchi» Kraiwündc». (S. Beilage 4.) 32 250 Januar 1622. SUV. Conferenz der VIl katholischeil Orte. Lucern. 1K22, Sit. und sg. Januar. Staatsarchiv Lucern. Äbsch. So anno 1621 i>nd 1622. Gd. XIV. t'ol. l27. LandeSarchiv Schwyz. Gesandte: Lucern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Lcidwig Schürpf, ' Alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Walther Amrhyn, Ritter, Stadtfähnrich; Heinrich Cloos, Schützenfähnrich; Heinrich Fleckenstein, Ritter; Rudolf Pfhffer, Ritter, alle des Raths. Uri. 2^' ^ Heinrich Znin Brunnen, Landanunann; Emanuel Beßler, Ritter, Alt-Landanunann und Pannerherr. Sch^ > Gilg Frischherz, Landanunann; Heinrich Neding, Alt-Landanunann und Pannerherr. Unterwa^ ! Sebastian Wirtz, Landamniann, von Obwaldcn; Johann Lussi, Landanunann, von Nidwalden. Kaspar Brandenberg, Statthalter; fJvhannf Staub, Seckelnieister, des Raths. Freiburg. (llcie»^^ ^ Solothurn. Victor Hafner, Stadtschrciber. , ». Da es den Anschein hat, daß die neuglänbigen Orte sich der Bündner nochmals thätlich und den mailändischeir Tractat hintertreiben wollen, so findet man unthunlich, sich zu weit einzulasse», es seine Schwierigkeiten haben 'würde, sich einer solchen Macht zu widersetzen, zumal wenn beide hierin einig sein sollten. Es wird daher für nothwendig erachtet, daß die katholischen Orte eines ^ seien. Man will also bei der nach Baden ausgeschriebenen Tagsatzung zuvor anhören, was die fra»zb>» ^ Ambassadoren, die Abgeordneten des Erzherzogs Leopold und andere vorbringen, auch was für Absichten die »l»'^ Orte haben. I». In Beziehung auf den Anzng der neuglänbigen Orte, man möchte sich erklären, ^ man sich zu' einander zu versehen habe, soll man es einfach bei den Erklärungen von 16>8 bewenden lassen. Sollten sie ans einer Erklärung beharren, so kann man ihnen die noch nnerörtertcn ^ ^ ^ leiten entgegenhalten und bemerken, daß es ihnen wohl nicht recht Ernst um den Frieden sei. «. 2" .^s! hung ans die fünf Fähnlein „und deren Versicherung, welche Erzherzog Leopold von der Eidge»»^ begehrt hat", hegt mau allerlei Bedenken; „wenn aber dieser Aufbruch in anderer Gestalt^ könnten die Herren und Obern sich eher dazu bequemen und diese Werbung lönnte ein Mittel sei», , ^ neugläubigen Orten zu merken, ob sie mit dem Mansfelder im Einverständnis; seien oder nicht." langte Versicherung könnte man wohl eingehen; weil man aber dicßmal ohne gehörige Vollmacht ist, ^ man die Sache in den Abschied. Man hört auch zugleich, warum die eidgenössische Gesandtschalt Mausfelder gegangen ist, nämlich ans dringendes Anhalten des Erzherzogs Leopold und s<»»^ Ä. Dein Bischof von Basel wird auf sein Schreibeil geantwortet, daß man sich in allen Fällen niß gemäß verhalten werde. Was die Mahnungen der Stadt Notweil und der Grafschaft Burgund so mögen die Obrigkeiten ihre Gesandten nach Baden deßhalb instruieren. «. Da in Betreff der fr»>6 ^ Zahlungen und Pensionen noch immer keine Genngthnung erfolgt ist, soll die besprochene Gesandsttst lich abgehen und zu Baden der Tag der Abreise bestimmt und Miron davon in Ken»t»w ^ werden. Dem Herrn de Vic soll zu feinem neu erlangten Ehrenamt gratuliert werden. sEbenso wegen der rückständigen Pensionen und Kriegszahlnngcn Schreiben an den Herzog von Savoyen und »» ^ ^ bernator von Mailand geschickt werden, insofern Letzterer seinen Vertröstungen nicht bald nachkommt päpstlichen Nuntius dankt man für seine freundliche Begrüßungsrede, zx. Man crmahnt einander » Februar 1622. 251 ^ der zu Zug gemachten Münzordnnug zu verbleiben. Zu Baden will man, so viel als möglich, eine „ ^chfvrmigkeil in dem Münzwesen für die Eidgenossenschaft anstreben. I». Jeder Gesandte wird zu Hause den gestellten Antrag berichten, des Inhalts, eine Abordnung nach Zürich zu schicken und es an das "glück im Vaterland seit der Neligionsändcrung zu erinnern, i. Auf die Mahnung Solothurns wegen ^ von dem Mansfeldischen Volke zu besorgenden Gefahr antwortet man, daß man in jedem Falle die linde getreulich halten werde. Die Nmiicii der Gesandten >md dee Passus von v s j sind dein Schwyzerercmplar entnommen. SS«. Gemeincidgenössische Tagsaizung der XM Orte und der Zugewandten. Baden. 1K22, U. bis 15. Februar. SinaiSarchiV Zürich. Vost. XII. läl. kol. 118. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf lliahn, Bürgermeister; Hans Ulrich Wolf, Seckclmcister; Hans ^g Grebel, des Raths. Bern. Franz Lndwig von Erlach, Herr zu Spiez; Franz Güder, beide des Lucern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Rudolf Pfhsfer, Ritter, des ttths. Nri. Hans Heinrich Zum Brunnen, Landammann; Emanuel Bcßler, Ritter, Alt-Landammann. ck)wyz. Mg Frischherz, Landammann; Heinrich Neding, Alt-Landammann. Unterwalde». Wolfgang "leckmaun, Statthalter, von Obwalden; Johann Lnssi, Ritter, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. ^'"Md Zurlauben, Alt-Ammann; Adam Müller, Seckelmeister. Glarus. Adam Völliger, Fridolin Alt-Landammänner. Basel. Jakob Vnrckhardt, Hans Lukas Jselin, beide des Raths. Frcib urg. Zürich Lamberger, Ritter, Alt-Burgcrmeister; Jakob Bumann, des Raths. Solvthurn. Johann von wll, Stadtfähnrich; Victor Hafner, Stadtschreiber. Schaffhausen. Hans Konrad Peher, Statthalter; latthäus Peyer im Hof, des Raths. Appenzell. Martin Suter, Landammann, von Jnnerrhvdcn; Konrad ^lllvegei^ Landannnann, von Außerrhoden. Abt St. Gallen. Marx von Ulm zu Gricscnberg, Hofmeister. ladt St. Gallen. Sebastian Schobinger, Christoph Büffler, beide des Raths. I II Bünde. (Niemand.) ^"llis. Hans Fromb, des Raths; Michael Magrant fMageran?), Meyer zu Leuk. Notweil. Lukas ^riihcr^ Bürgermeister; Jakob Kelli, Zunftmeister. Biel. Niklaus Heinricher, Bürgermeister; Jakob ^lverth, des Raths. Eidgenössische Begrüßung. — Zürich eröffnet, daß ans die verlangte Erklärung, wessen man sich eumuder zu versehen habe, bisher blvs von Svlothurn eine Antwort eingetroffen fei. Von verschiedenen ecken stüeu Nachrichten eingelangt, daß man die Eidgenossenschaft wie die III Bünde zu trennen und unter ^ . Herr Hieronymus Casati, des Königs von Spau.en A.n- bassado/iu der Eidgenossenschaft, berichtet, daß ein guter Theil des Mausfeldischen Volkes ... das obere Elsaß eingefallen sei, und bittet in. Namen des Erzherzogs Leopold und unter Berufung auf die Erbe.nigung U 'n ein Regiment Fußvolk unter tauglichen Obersten und Hauptlcuten, ..... mit demselben etliche wichtige Pässe u..d verschlossene Orte zu besetzen. - Alan ist auf Grund der Abschiede von 1578, 1579 und 1581 der Ansicht, das getreue Aufsehen in der Erbeinigung von 1511 beziehe sich nicht ans thätliche Hülfe, sondern "llein auf Schreiben und Botschaftschicken. Die evangelischen Orte haben keinen Befehl, einzuwilligen. Die Mehrzahl der katholischen Orte bewilligt die begehrte Hülfe, nicht kraft der Erbciuigung, sondern den, Erzherzoa zu Gefallen und weil der ..Brodkasten und Weinkeller" der Eidgenossenschaft angegriffen ist wodurch aller Orten große Theurung entstanden sei. Die übrigen katholischen Gesandten sind dafür ohne Befehl, stellen aber die Zusage ihrer Herren und Obern in Aussicht «. Da der Erzherzog Leopold der eidgenössischen Gesandtschaft zu Ensishci.u erklärt hat, er suche ... den B.mden n.chts Andcms als die Erhaltung urkundlicher Rechte seines Hauses, so wird derselbe durch cm Sch.c.bm «sucht, d.c ... dm Bünden angefangenen Schanzen und Formationen zu beseitigen, ^ "ugeuommenm^ Oesterreich kein Recht hat, zu restituieren und zu Bese.t.gung ferneren Verdachtes das K.ug«olk a s dm Bünden und von den eidgenösischen Landen zu entfernen; was noch etwa M.ßverstandn.ffen unterworfen sei, könne der Erbeinigung gemäß gütlich oder rechtlich beigelegt werden. L. Der Graf von Ehampl.te, Gnbernator der Freigrafschast Burgund, berichtet, daß Gras Ernst von Mansfcld nut eurer mächtigen Armada den Rhein passiert habe und jetzt in der Landvogtei Hagenau stehe. Da u.a.. über fem Vorhaben ungewiß sei, so werden die Eidgenossen ..... gebührendes Aufsehen gebeten. - Es w.rd de». Grafen von Eha.npl.te geschrieben, daß man die zwischen der Freigrafschaft Burgund und den Eidgenossen errichtete b..be»ugung getreulich halten wolle. Wenn gewünscht werde, daß man dem Grafen von Mansfcld schre.be, d.e Frc.- grafschast nicht zu überziehen, so werde dieß den Orten nicht zuwider sein. x. D.c,e Zusammenkunft .st 254 Februar 1622. größtcntheils darum angesetzt werden, um die Mittel zu berathcu, wie den Bünden wieder zu ihren verlorenen Landen geholfen werden könnte, da diese ein Schlüssel und eine Schntzwehr der III Bünde und gemeiner Eigenosscnschaft sind. Weil man früher weder zu Mailand, noch von dem Erzherzog Leopold einen endlichen Bescheid erhalten hat, so beantragen die evangelischen Orte eine Gesandtschaft an den König von Frankreich, um denselben über die Angelegenheiten in den Bünden gründlich in Kcnntniß zu setzen. Dabei könnte man auch wegen der ausstehenden Zahlungen solliciticren und den König zu einein guten Frieden in seinem Reich bewegen, also daß er seine Macht anderswo besser verwenden könnte. Die katholischen Orte wissen nicht, wie den Bündnern zu helfen sei, da dieselben niemandem folgen können. Was sie für Dank für ihre Bemühungen zu deren Gunsten von denselben geerntet haben, sei bekannt. Die Gesandtschaft zu bewillige», dafür haben sie keinen Befehl. Frankreich und Spanien könnten durch dieselbe leicht an einander gc'hc'iss und der Krieg hernach gegen die Eidgenossen gerichtet werden. Die Vündner hätten auch keine Hülfe begehrt, so daß man annehnten könne, daß sie sich in ihrem jetzigen Zustande wohl befinden. Daß man sie daß»' ansehe, als hätten sie durch Verweigerung der Bürgschaft des Tractats von Madrid das Uebel verursacht, darin thne man ihnen Unrecht. Il>. (S. n. Lauis.) XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen. ». Da in Folge des nicht conformen Münzwesens allerlei Uebelstände, theils durch Steigerung und Ä»^ wechslung der groben Sorten, theils durch Einschleichnng schlechter Münzen herbeigeführt werden, vergleicht sich die Mehrzahl der Orte über eine zu den dcrmaligen Zeiten leidenliche Valvation und Münzordn»»!ss in der Hoffnung, daß die übrigen Orte, welche dießmal nicht einwilligen können, sich auch zu derselbe» bequemen werden. Die Valvation ist folgende: Goldene Sorten. Ducaten und Zechin zu 5 Krenzdncaten zu 4'/^ Gld., Goldgnlden zu 3'/^ Gld. 10 Sch., Sonnenkronnen zu 4'/-- Gld., spanische »»^ genuesische Dublen 9 Gld., einfache 4'/? Gld., italienische, wälsche doppelte 8'/s Gld. 10 Sch., einfache 4 15 Sch. Silbersvlkten. Neichsthaler 3 Gld., Gnldenthalcr 2-/. Gld. 10 Sch., Philippsthaler »der Tölpel 3 Gld. 10 Sch., Gcnueser Silberdublonen 4>/. Gld. 10 Sch., Silberkrvnen 3'/2 Gld. Die fra»Z^ fischen Silbersorten werden nicht taxiert. Die alten eidgenössischen Dicken werden dem Neichsthaler »»^ zu 25 Sch. gewerthet. ' Das Münzen der ganzen und halben Dicken soll eine Zeitlang eingestellt werdc'^ Werden deren wieder geschlagen, so soll das nach den Bestimmungen des Zuger Abschieds vom 2. Septem^' 1621 geschehen. Batzen und Schillinge sollen ferner nach einem Schrot geschlagen werden, daß sich ^ Ort dessen verantworten kann. Alle geringhaltigen fremden und inländischen Münzen, auch die böhmischen sind gänzlich zu verrufen. Da ferner die Kanflente, die in das Reich handeln, ihre Waare» weiss' des daselbst in hohem Cnrse stehenden Geldes thcner kaufen und einen doppelten, Gewinn an den W»»^ und dem Gelde machen, soll jede Obrigkeit die Kaufleute dahin anhalten, daß sie bei Eiden angebe», ss was für einem Preise sie gekauft und zu was für einem Preise sie das Geld dagegen ausgegeben h»^'^ „damit ihnen ein gebührender Gelvinn folgen möge und der gemeine Mann damit nicht gar über>»W »verde." Wenn die Orte, deren Gesandten ohne Befehl sind, ihre Ansicht über diese Verordnung Zürich >»'^ theilt habeil, was innerhalb acht Tagen geschehen muß, soll Zürich dafür sorgen, daß die Valvatw" ordentlicher Form gedruckt und den Orten, sowie den Städten Baden, Bremgarten, Mellingen, Nappo^ und den Landvögtcn zu Baden, im Thurgan, Sargans, Nheinthal und in den Freien Aemtern z»b^^ werde. Die Ordnung soll allenthalben ans Sonntag Lätare den 6. März n. 5k. pnblieicrt und ab- ^ genau befolgt werden. K. sVIII Orte u. Schaffhansen.s (S. u. Thurgan.) K. sVIII Orte.) (S. ». Februar 1622. 255 Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landgrafschaft Tlnirgau. Grafschaft Baden. Landvogtci Lauis. It. Art. 4M. Localis. I. Art. 445. Juden. Ii. Art. 47. Beamte. Zu «. Die französischen Ambafsadoren adressierten den 14. Februar von Solothurn aus ein Schreiben an den grauen Bund und den Gottcshausbund nebst Mayenfcld, in welchem sie dieselben von der Ratification der Mailänder Tractation abmahnen. Diese antworten den 3. März 1322 unter andcrm, daß die Ratification von ihrer Seite bereits erfolgt sei. Dieses Antwortschreiben ist abgedruckt in: Du Nont. Dom. V. pinrt. 2. i>. 408. 40V. S. auch Norcuro tl'nn<.mi8 Dom 10 i>. 171. Zu v. Zwischen dem Erzherzog Leopold, dem Bischof von Chur und dem obern grauen und dem Gotteshausbund nebst der Herrschast Mayenfeld war den 16. Januar 1622 wegen einer nach Chur und Mayenfcld auf zwölf Jahre zu verlegenden österreichischen Besatzung folgender Vertrag geschlossen worden, der im Kantonsarchiv Graubünden liegt^): Wir Leopold von Gottes Gnaden Erzherzog aus Oesterreich, Herzog zu Burgund, Spcier, Kärnten, Krain und Württemberg, Bischof zu Straßburg und Passau, Landgraf im Elsaß, Graf zu Habsburg, Tyrol und Görtz, auch Administrator beider fürstlichen Stifte Mirbach und Luders, und Wir Johannes von Gottes Gnaden Bischof zu Chur, für uns und unser Stift, auch beide Bünde, der obere graue und der Gotteshausbund in Churwalchen, und die Herrschaft Mayenfcld bekennen hiemit und thun kund aller männiglich. Demnach wir uns anheut dato auf's Neue mit einander eines nachbarlicheil Bündnisses und ewigen Erbcinigung verglichen und gegen einander verschrieben, daß wir zu mehrerer und beständigerer derselben Versicherung auch den hernach folgenden Punkt zwischen uns einhelliglich abgeredet, beschlossen und ein Thcil gegen dem andern zugesagt und versprochen, denselben aber in abgedachte ewige Erbcinigung darum nicht setzen lassen wollen, diewcil es keine pcrpetuicrte Sache, sondern allein auf gewisse, bestimmte Zeiten gestellt sein solle, so wir darum mit diesem absonderlichen Brief vorsehen wollen, alles nämlichen, damit wir beide Theile, wie gesagt, um soviel mehr versichert werden, daß zuwider ernanntem ganzen Vergleich, Bündnis; und Erbeinigung sich niemand gelüsten lassen möge, noch unterstehen dürfe, etwas heimlich oder öffentlich zu tentiercn oder vorzunehmen, so den guten, friedlichen und ruhigen Stand dieser Lande und guter Nachbarschaft turbieren möchte, so sollen Wir Erzherzog Leopold von dato die nächsten zwölf Jahre lang eine lcidenlichc Besatzung auf unsere Kosteil und Bezahlung, so viel es nach Beschaffenheit der Zeit und Läufen unentbehrlich Vonnöthen sein wird, in dem Schloß, Städtli sin der Stadt Churs und den dazu gehörigen Pässen der Herrschaft Mayenfcld solchergestalt erhalten, daß dannach weder wir, die beiden Bünde, noch auch wir, die Herrschaft Mayenfcld sdie Stadt Churs unsere Einwohner, Zugehörige und Unterthancn an allen jeden unfern Herrlichkeiten, Freiheit, Gerechtigkeiten, Handel und Wandel wenigst nicht angefochten, noch ihnen darunter einiger Eintrag, Hinderung, noch Beschwerlichkeit nicht zugefügt werde, sondern das Volk durch Uns Erzherzog Leopold ordentlich bezahlt, in guter Disciplin erhalten, auch dem mit nichten gestattet werde, sich in einige andere Sachen, als was die Versicherung derselben Herrschaft sdcrsclben Stadls und ihrer zugehörigen Pässe erfordern mag, einzumischen, dagegen aber wir, die Herrschast sdie Stadls und Zugewandte mit solchen Besatzungen gute Corrcspondcnz zu halten, die nothwcndigcn Quartiere gutwillig, auch was zur menschlichen Nahrung Vonnöthen, im leidcnlichen Preis gedeihen zu lassen, im Nothfall *) Es befinden sich in Chur zwei gleichlautende Exemplare dieses Vertrags, das eine für Mayeuseld, daS andere für Chur bestimmt. Wir sügcn in s j die Worte des für Chur bestimmten Exemplars bei. 256 Februar 1622. getreulich beizustehen, auch in allem dem, was zu solcher Dcfension Vonnöthen sein möchte, allen Gehorsam und Handreichung mit Fuhren, Materialien und anderem dergleichen gegen billigmäßige Bezahlung zu leisten schuldig sein solle. Und wann genannte zwölf Jahre verflossen, oder auch nach gestalteten Sachen und Läufen, zu welcher Zeit es mit gemeinem Nutzen und Willen thunlich erachtet werden möchte, dieselbe Besatzung gemindert, gänzlich wieder abgethan, oder was sonst zu Erhaltung beiderseits gemeinem Nutzen und Sicherheit erfordert werden möchte, auf's Neue bedacht, verglichen und angestellt werden solle. Daß wir nun zu beiden Theilen dem allem, was obsteht, nicht anders, als ob es vcrmelter Haupterbeinigung selbst von Wort zu Wort einverleibt wäre, gnädigst getreulich und ehrbarlich nachkommen wollen, haben wir diesen Brief mit jedes Theils Jnsiegel fertigen und bekräftigen, auch die beiden Bünde durch der Stadt Chur verordneten Canzler dem Herkommen nach unterschreiben lassen. So geschehen den Sonntag Lätare, was der sechste Tag Monats Martii im Jahr Christi Sechszehnhundcrt zweiundzwanzig. Bis nun hienebenstehender Brief zu genannter Fertigung auf die benannte Zeit gebracht wird, habe" Wir, der zu Hispanien Königlichen Majestät Gubcrnator zu Mailand und Gcneralhauptmann der Wafstn in Italien, der Duca di Feria als anstatt ihrer Königlichen Majestät erbetener Mediator und Jntercesstr- wie auch die übrigen allerseits verordneten Commissarien und bevollmächtigten Abgesandten dessen alles zu Urkund inmittelst unser jedes Jnsiegel oder Petschaft hierunter gestellt. So geschehen zu Mailand den sechzehnten Tag des Monats Januari im scchzchnhundcrt und zweiundzwanzigstcn Jahr. II ckuvu '- ^roickue-i. Leopold» miA U- Oesterreich, meinen gnädigsten Herrn. (I-. 8.) (I.. 8.) Ich Johann Flugio von und zu Aspremont, für Ihr Fürstlich Gnaden Hrn. Bischof zu Chur. (I.. 3.) Ich Jakob Schmidt von Grüneck, hiezu absonder- .tu Ciusxuici » dloiin-» speci-rlmeuti; cksxutato lich deputiert im Namen des obcrn grauen Bun- K uomo ckvilu Idoxa Ciris». des. mpn. subs. (I.. 8.) (I-. 8.) cko ckueowci HIbvrtini Ilottorv spsoialvmontv ckvxutato sinj norno ckoli». cki (Zucks. (l^. S-) Ich Johann Shmcon da Florin, alter Landrichter, Bevollmächtigter von dem allgemeinen obern grauen B»" Ich Landammann Johann Berchter im Namen des Hochgerichts Disentis. Ich Lucius von Mündt, alter Landrichter und der Zeit Landammann der Landschaft und Hochll^' Langnez und Fals. Ich Ama Kaspar von Cabalzar im Namen des Hochgerichts Waltenspurg, Ucbersaxen und Lax. ^ Burtvioinoc» IZiuntu Lig. cki lio^um, in nomv ckvil (Zommun ^ruucko ckv b'iom, liosium, Ilnwot, v ll'umins. cko (Zuvaiior doorgio ckv dvorgi in nomv civil (Zommun ^runcks cki Vuiiv cki livno et Lvssnwo. Ich Caspar von Schauenstein, genannt von Ehrcnfcls, Landvogt zu Meyenfeld, im Namen des ga" Hochgerichts, als Thusis, Hcintzcnbcrg, Savia und Tschapina. cko ii (Zuvu^Iivr (Ziovunni Antonio Ciioivri in iioinv ckvii (Zommuov grunckv cki vulis NiooiolU»' (I.. 3.) März 1622. 257 Joachim von Cabalzar, Landschrciber des obcrn grauen Bundes. Ich Bürgermeister Grcgorius Gugelbcrg von Moos, Bevollmächtigter im Namen des Gotteshausbund. Stadtvogt Jörh Gambscr, im Namen der Stadt Chur. Ich Hauptmann Thcodosio von Prevost, im Namen des Hochgerichts Bcrgcll. Ich Fortunat von Juvalta, im Namen des Hochgerichts Fürstenau und Ortcnstein. llo I,ueio Learpatstto äi dncler^vvAvv, iu noms äoll dommnnv grancto cli 8orsotto. Ich Wolf von Juvalta, im Namen des Hochgerichts Ober-Engadin. Ich Ambrosio von Cadusch, im Namen des Hochgerichts Bergün und Obervatz. Ich Landammann Christen Ivos, im Namen der vier Dörfer. 3o sollest,a diovanni ^.iitollio ^nllrootisia, in nomo lloll dommun gianlls lli ?osolliavo. Ich Amma Albert Capell, im Namen der Gemeinde Stalla und Affcrs. diovauvi Antonio dugoldorA ä Nas, in nomg llvlla LiAnoria cli Na^enkolll. 3.) Dueius L dai'-rulis datboäralis fosäoris Lgorotariuo subseripsit. SSZl. Confercnz der V katholischen Orte. Gersa»t. 1K22, 2. März. Staatsarchiv Lucern. Vlbsch. ll« anno 1621 und 1622. Bd. XIV. 5ol. 161. Gesandte: Lucern. Walther Ainrhhn, Ritter, des Raths »nd Stadtfühnrich; Johann Rudolf Sonnen- des Raths. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Landammann; Emanuel Beßler, Ritter, Alt- ^'daininann und Pannerherr. Schtvhz. Meinrad Schrhbcr, Alt-Statthalter, Balthasar Khd, Joseph ^üninger, alle des Raths. Untcrwalden. Sebastian Wirh, Landammann, von Obwalden; Kaspar Leu, ^ihalter, von Nidwalden. Zug. (Niemand.) Schwyz hat diese Zusammenkunft ausgeschrieben, um eine Abänderung der jungst zu Baden vereinbarten ^ beantragen, weil dieselbe durch die hohe Steigerung der Miinzsorten Neichen und Armen sei/ gereiche. — Lucerns Gesandtschaft hat keine Vollmacht, zu einer Abänderung behülflich zu hat'' ^ Obrigkeit die zrr Baden gemachte Generalvergleichung bereits bestätigt und publiciert ' Die übrigeir Gesandten machen alsdann auf den bereits erlittenen und noch in Aussicht stehenden )aden aufmerksam und insistieren darauf, daß man sich wo möglich über eine billige Taxe vergleichen ^')tc. Lucerns Gesandtschaft verspricht dieses Ansuchen ihrer Obrigkeit mitzntheilen und beförderlich Ant- ZU geben. 2SS. Confercnz von Schwyz, Glarus und Appenzell-Jnnerrhoden. Napperswyl. 1622, 6. März. Kmitoiiöarchlv VascI. EidulnSssllcke Msch. 1W. Gesandte: Schwhz. Gilg Frischherz, Landammann. Glarus. Sebastian Marti, des Raths und ^Uierherr. Appeuzell-Jnnerrhoden. Martin Surer, Landammann. 33 258 März 1622. Diese Confcrenz wurde angesetzt, um in der Streitsache zwischen der Obrigkeit von Appenzcll-Außcrrhodc» und einigen Privatpersonen einerseits und HanS Dietrich Staufacher von Glarus, dermalen zu SchwA seßhaft, andrerseits einen gütlichen Spruch zu thun. Als Parteivertrcter erscheinen von Appcnzell-Außw rhodcn Konrad Zellwegcr, Landammann, Hermann Zhdler, des Raths, und Hans Niderer; von der ander» Partei Hans Dietrich Staufacher mit Friedrich Mölchior Veeler, des Raths. Nach Anhörung beider teicu erfolgt folgender gütliche Spruch: In Betracht, daß die Obrigkeit von Außcrrhodcn dieses GesclM zu ihren Händen gezogen und dem Staufacher laut des zu Herisau errichteten Vertrags „166 Gld. Koste" gesprochen"; in Betracht, daß er aber dazu nicht habe kommen mögen, sondern daß ihm noch viel größte Kosten verursacht worden sind, sollen die Herren von Außerrhoden dem Staufacher 420 Rcichsthaler in Zw>" Terminen entrichten', nicht inbegriffen das Leibgeding seiner Frau. Denen von Appenzell steht es frei, st» diese Kosten bei den Mitinteressierten sich zu erholen. Die in Napperswyl aufgelaufenen Kosten soll Partei zur Halste tragen. Alle ehrverletzenden Reden sollen niemanden an Ehren nachtheilig, sondern gä"?' lich aufgehoben, todt und ab sein. Die Gesandten von Appenzell nehmen alles aä rokoronclum, erhalt" aber den Auftrag, daß ihre Herren und Obern ihren Entschluß binnen vierzehn Tagen Schwyz und Glarus mittheilen solleil. Wird dieser Spruch von der einen oder der andern Partei nicht fiir annehmbar geHalle", so ist er für derey Rechte nicht präjudicierlich; wird er hingegen angenommeil, so sind alle deßwcgen angelegt" Arreste aufgehoben; dem Staufacher ist das Leibgeding und das ererbte ausstandige Gut zu verabfolge»- SS». Spruch der Sätze voll Zürich in dem Streite zwischen den Katholischen und den Evaw gclischen in Glarus. Napperswyl. 1622, 9. März (27. Februar a. K.) Staatsarchiv Zürich. Ka»to»Sarchiv Basel. Eidgenössische Absch. NM. Wir hernachbcnannte Hans Heinrich Holzhalb, Bürgermeister, und Hans Ulrich Wolf, des Raths Seckelmeister der Stadt Zürich, als in hernachgeschriebener Sache von u. g. l. a. E. gemeinen Landleuteil der evangelischen Religion zu Glarus erkieste Sätze, dieser Zeit neben den erkoseuen Herren Ehrensätze» der katholischen Religion daselbst in der Stadt Napperswyl versammelt, bekennen öffentlich und thun k»»^ männiglichem mit diesem Brief: Alsdann zwischen den fronlinen, ehrenfesten, vorsichtigen, weisen nnst^' insonders guten Freunden und getreuen a. E. von beiden Religionen ün Land Glarus etlicher Artikel» Punkten halber, deren sich die Katholischen gegen die Evangelischen über die in Kraft ihres gemeinen La"^' buchs und aufgerichteter Verträge hergebrachte Uebung zu Beschwerd und Klag angenommen, etwas la»d' lichen Mißverstands und Gespans sich erhebt und zugetragen, darum sie sich unter ihnen selbst nicht verei"' baren können, sondern diese spänige Handlung auf gemeineidgenössischen badischen Tagleistungen inehri»"^ angebracht und endlich dahin verleitet worden, daß von beiden Ehren Städten Zürich und Lucern Ehre»s»i^ beiderseits erbeten worden, welche angeregte Spänigkeitcn entweder in der Güte und Freundlichkeit oder, ii» F" solche nicht stattfinden würde, mit rechtlichem Ausspruch erörtern und hinlegen: sollten, und nun wir von ^ einen Theil hiezu erkiest und von unfern Herren und Obern uns hierin gebrauchen zu lassen gewiesen w»rd^ März 1622. 259 ^ wir dann zuvorderst mit und neben den übrigen Herren Ehrcnsätzen uns dcßwegen in das Land Glarus ^gcben, die Parteien beiderseits in ihrem Für- und Anbringen angehört und in ihren brieflichen Documcnten, Landsbuch und andern Gewahrsamen der Nothdurft nach uns ersehen und darauf sowohl auf jüngsthin zu ^ecingurten deßwcgen gehaltener Confercnz, als auch allhier zu Napperswhl inöglichstcrinaßen bearbeitet, bielleicht solcher Span in Güte hingelegt werden möchte zu Vermeidung des Rechtsspruchs; so sie aber '"cht stattfinden möchte, sondern wir, die Sätze, gcmeinlich von beiden Theilen einen rechtlichen Ausspruch ^gchen zu lassen eidgenössisch ersucht und diese Sache zu unserer rechtlichen Erkenntnis; gesetzt worden; daß arauf wir vbgemelte beide von genannten unsern lieben Eidgenossen gemeinen Landlcuten der evangelischen etigivn erkieste und erbetene Sätze unserstheils nach weitläufiger Verhörung ihres zu beiden Theilen luftlichcn und mündlichen Vorbringens, auch genügsamer Erwägung aller Sachen Gestaltsamc und vor- t^ueltes ihres gemeinen Landbuchs (dazu sie von beiderseits Religionen sich jährlich mit dem Eid gegen Zander verbinden und selbiges zu halten geloben) und der zusammenhabenden Verträge uns hierüber dessen ö" Recht erkannt und gesprochen: Rämlich und für das Erste den verlornen in; Jahr 1532 aufgerichteten Vertrag belangend. Dieweil ""6 allerhand Umständen man finden kann, daß dieser Vertrag nach Ausweisung der vorhandenen vielsäl- M Copien aufgerichtet worden sein muß, so solle derselbe, wann die Katholischen im Land Glarus dessen "'cht entbehren wollten, nach Vermögen der vorhandenen authentischen Copien wiederum erneuert und auf- b"Rhtct werde,;. Sintemalen aber jetzt um keinen andern in demselben begriffenen Punkten, denn was Ehegcricht betrifft, Klag und Span, so haben wir dieß Artikels halber in Ansehen der Gestaltsamc der sagende Erläuterung gegeben: Wann sich fügte, daß zwei Personen von der evangelischen Religion " Ehe halber spänig werden, sollen sie einander berechten, wo ihnen gefällig ist; desgleichen ob zwei Per- des katholischen Glaubens der Ehe halber gegen einander ansprächig, sollen sie vor das Ehegcricht ^ "»cn, wie von altersher Gebrauch ist. Ob sich aber begebe, daß zwei Personen einander mit solchen; ^Ncht vornehmen, da die eine den; evangelischen, die. andere den; katholischen Glauben anhängig, soll der Mde Hheil den beklagten vor den; Stab und Nichter bercchten, so ihnen von des Beklagten Obrigkeit )'gt wird. Benanntlich so ein Evangelischer eine katholische Person anspricht, solle er dieselbe bei den; '"or suchen, so ihn; die der katholischen Religion zeigen werden. Desgleichen wenn ein Katholischer eine >^"^'lche Person anspricht, solle dieselbe mit Recht gesucht werden, wo die Evangelischen sie hinweisen 'hnen den Richter zeigen, wie dann solche Erläuterung des abgelaufenen 1614 Jahres durch der XII Orten - Eidgenossenschaft auf damals gehaltener Jahrrcchnung zu Baden gewesene Ehren Nathsboten gcmeinlich ^ gebilligt worden und solches an andern Orten mehr gleichermaßen gebraucht wird. ^^'unach fürs Ander, wofern sich aber begebe, daß zwei Personen, so einander mit Blutsfrcundschaft als^ und Sippschaft in den bisher in; Land Glarus verbotenen Graden verwandt, und der einen ^ Religion geistlicher oder weltlicher Obrigkeit Dispensation und Verwillignng erlangen würden, daß so ehelichen mögen, so sollen in solche»; Fall dieselben von der Obrigkeit zu Glarus nicht bestraft, ' "u der Bußen erlassen werden, ir«, jemand ohne Erlaubnis; mit einen; andern, so ihn; in den verbotenen Graden der Bluts- ^'^chaft oder Sippschaft verwandt, den Beischlaf verrichten und die geinachte Landsatzung übersehen würde dieselben von den: Landrath zu Glarus nach Verdienen abgestraft werden. Jedoch wo solche strafbare en erst nach ausgestandener Abstrafung Dispensation und Verwilligung von der einen oder andern 200 März 1622. Religion geistlichen oder weltlichen Obrigkeit, wie vorsteht, ausbringen thätcn, die Ehe mit einander zu beziehe», ->daß in solchem Fall solche Ehe nicht aufgehoben werden noch verboten, sondern freizulassen sei. Für das Dritte, daß männiglichem freigestellt nnd zugelassen sei, daß einer von seinem Hab und Gut ungezwungen und bei guter Vernunft wohl etwas an Gotteshäuser, Kirchen, Schulen, Spitäler, Spcnd und Jahrzeiten vermaßen möge, doch daß die Kinder und Verwandten zum vordersten betrachtet und zu Vermeidung künftiger Späne an vorbemeltc Orte aufs Höchste und nicht mehr denn von 100 Gld., so einer verlassen möchte, 10 Gld. (aber auch wohl minder) vertestiert werden, sonst es der übrigen Gemächten halber verbleibt bei dem Artikel im Landsbuch. Sodann und für das Vierte, belangend das Neiszichen: Dieweil im Landsbuch (zu welchem sie von beiderseits Religionen sich, wie vorgemeldet, jährlich mit dem Eid gegen einander verbinden) ein Artikel vermag, wenn die Landleute gcmcinlich einer Sache zu Rath werden, daß es bei dem, so unter ihnen das Mhl geworden, wahr und stets bleiben und der mindere Theil dem mehrcrn folgen solle, so sollen billig auch die Neiszüge und begehrenden Aufbrüche, und was demselben anhängt, vor einen ganz gesessenen Landratb gebracht und dein deßhalb erfolgenden Mehr für (hin), als von Alters und bisher, gelebt und nachgekounncu werden. Was über das und für das Fünfte die Besetzung der Landsämter, eigenen und gemeinen Vogtcic» berührt: Sintemalen die Katholischen einer gemeineil Abtheilung auf die Mannshäupter von beiden Regionen nicht begehren und eine allgemeine Landcstheilung und Sönderung vorzunehmen aus allerlei Ursache nicht wohl möglich und thunlich ist, daneben aber der Anno 1564 von der siebeil Orteil Lvbl. Eidgenossenschaft Ehrengcsandten, als damaligen Schiedleuteu, aufgerichtete Vertrag hierum genügsame Wcgweisuug uild Erläuterung gibt, wie sich in Besetzung solcher Aemter zu verhalten, so solle es bei demselben und althergebrachtem Brauch cinfalt verbleiben, also daß man die Aemter und Vogteicn ohne Ansehen der Religio besetzen, darin keine Partialität nicht brauchen, sondern die Evangelischen die ^katholischen fürbas weiterauch dazll kommen lassen und sich mit Namen auch des Practicierens und Ausgebcns auf die Aemter und Vogtes müßigen und die Wahl frei gehen solle. Denn wofern Einer oder der Andere wider den jüngst ausgegangen^ Abscheid sich mit Gewalt auf die Vogteicn und Gesandtschaften einkaufen sollte, würde man dieselben »ichr gelten lassen, sondern wieder heimschicken. Und damit aber sich die Katholischen auch desto minder zu crklag^ schaben), so sollen hinfür auf die Jahrrechnuug gen Baden nicht mehr zwei evangelische Gesandte genottnucu, sondern ivofern man zwei Gesandte dasclbsthin verordnen würde, allweg ein evangelischer und ein katholisch^ Gesandter geschickt werdeil. Für das Sechste. Dannethin solle es um die Abstrafung der Lästerungen in Neligionssachen bei dc'>" obenangeführten Vertrag, Anno 1504 aufgerichtet, verbleiben, jedoch mit der Erläuterung, daß zu kommung allerlei vorfallender Klagen und Verdachts hiufür solche Abstrafungcn von zwölf gleicheil Sah"' von beiden Religionen vorgenommen werden. Und wann sich aber begäbe, daß die zwölf Sätze in Urtheil zerfielen, und sechs einer und die andern sechs einer andern Meinung wären, so solle in solche Fall die beklagte Person aus den Näthcn zu Glarus einen Obulaun zu erwählen haben, der dann cintwod^ Urtheil bcifalle. Und dann betreffend den spänigen Erbfall eines ohne Leiberbcn abgestorbenen DiönstkneO' zu Näfels Hab und Guts: dieweil hievor durch eine genteine Nathserkanntniß zu Glarus der halbe davon dem gemeinen Landseckcl zuerkannt worden, so lasseil wir es dabei, als darin nichts Unbilliges gof»»^ wird, dießorts verbleiben, also daß Gedachte zu Näfels demselben nachkommen sollen. März 1622. 261 Dm Kosten belangend, solle derselbe beiderseits aufgehoben sein lind jeder Thcil an ihm selbst haben, jedoch was auf uns, die beiderseits erbetenen Sähe, mit Zchrung und Anderem aufgelaufen, dasselbe aus gemeinem Landseckel abgefertigt und entrichtet werden. Und solle durch hicfur verzeichneten unfern Ausspruch U"d gegebene Erläuterungen mchrgedachtcn u. l. a. E. von beiden Religionen im Land Glarns au ihrem Landsbuch, item ihren alten Verträgen, auch Neligions- und andern Freiheiten, Abscheiden, hergebrachtem Brauch und üblicher Gewohnheit nichts benommen, sondern, das, so vorsteht, solle ihnen allwcg ohne Schaden U"d Nachtheil gemacht sein und sie unsere l. E. von Glarns als ein frei Ort Lobl. Eidgenossenschaft fürbas dabei verbleiben mögen, von mänuiglichem unverhindcrt. Was dann für Reden oder Sachen zwischen den Parteien von obgemelten beiden Religionen im Land Glarns unter ganzer dieser Handlung sich verlaufen, so dem einen oder andern Theil nachtheilig und bcschwer- "ch vorfallen möchte, sollen solche Reden und Sachen alle hiemit gänzlich aufgehoben, tvdt und ab sein und sie beiderseits deren gegen einander zu Ungutein fürhin nicht mehr gedenken, sondern solches alles hiemit ausgemachte Sache heiße,: uud seiu und sie fürbas, als getreuen redlichen Landleuten zu thun gebührlich, sich uller Freundschaft, Nachbarschaft, Einigkeit und Treue gegen einander befleißen und in allweg bester Maßen halten. Dessen zu wahrer Urkund haben wir unsere eigenen Secrct-Jnsiegel öffentlich gedruckt in ^sm Brief, der gegeben ist den 27. Februarii Anno 1622. LS4. der Sätze von Lucern in dem Streite zwischen den Katholischen und den Evangelischen in Glarns. Napperswyl. 1K22, 10. März. Staatsarchiv Zürich. KantonSarchiv Basel. Eidgenössische Ab Ich. UW. Wir uachbeuannte Heinrich Clooß und Rudolf Pfyffer, beide Nichter, Obriste und des Raths der ^adt Luccrn, als in nachfolgender Sache von u. g. l. a. E. gemeinen Landlenten der katholischen Religion des L-Mdcs Glarus erbetene Sätze, dieser Zeit neben den erkiesten Herren Ehrcnsätzen der evangelischen ^^ivn daselbst in der Stadt Napperswyl versammelt, bekennen und thun kund männiglich mit diesem ^cf: Demnach sich etwas landlichen Spans und Mißverstands zwischen den fromme», ehrenfesten, vorsichtigen, unseren insonders guten Freunden und g. l. a. E. beider Religionen des Landes GlarnS sowohl ^g°n Wiedcraufrichtung eines hievor Anno 1532 gemachten und seither verlornen Vertrags, als auch von Mgen ftit U.mo 1564 zwischen ihnen anfgerichteten Vertrags von den evangelischen Landleuten wider die ^)vlischm in dem einen und andern Weg gebrauchter uachtheiligeu Ungleichheiten und Vvrthcileu erhoben Zugetragen, deßwegen sie zu unterschiedlichen Malen ans eidgenössischen Tagleistungcn erschienen und "Anliegen aller Nothdurft nach zn erkennen gegeben, da dann allerlei vorgenommen und berathschlagt """Mn, letztlichen aber als unsere Herren und Obern gemeiner XII Orte Lobl. Eidgenossenschaft auf u. g. l. E. ^"Mner Landlenten der katholischen Religion inständig eidgenössisch Anhalten und freundlich Ersuchen, das ^ vermög und Inhalt der gelobten und geschworenen zusammen habenden eidgenössischen Bünden ^lfnet, da wir-von dein einen Theil zu Sätzen erkiest und von unsern Herren und Obern uns hierin 262 März 1622. gebrauchen zu lassen vermahnet und gewiesen worden, anfangs neben übrigen Herren Ehrcnsätzen in das Land Glarus geritten, sie in Kraft hievor gethanen eidgenössischen Erkannrniß in ihrem Vorbringen angehört und in ihren Gcwahrsamen. brieflichen Documenten und Landbuch der Nothdurft nach ersehen, darauf sowohl jüngst auf deßwegen zu Vremgarten gehaltener Cvnferenz, als auch hie zu Napperswhl möglichst bearbeitet, ob die Parteien haltenden Spans halber in Freundlichkeit könnten verglichen werden, und zu dem Ende unsers Erachtens keidenliche und gebührliche gütliche Mittel gestellt, denselben beiderseits übergeben und vorgehalten. Als aber solche ihnen nicht annehmlich sein wollten, sondern von beiden Theilen eine» rechtlichen Ausspruch dieser Sache halber an uns die Satze gemcinlich begehrt, und darauf zu unserer rechtlichen Erkanntniß gesetzt worden: so haben wir obbemelte beide von unseren Eidgenossen, gemeinen La»d- leuten der katholischen Religion des Landes Glarus, erbetene und erkieste Satze für unfern Theil nach weitläufiger Abhörung ihr zu allen Theilen gethanen schriftlichen und mündlichen Fürwand sainmt eingelegten Verträgen und genügsamer Erdauerung der Sachen Beschaffenheit uns hierüber zu Recht erkannt und gesprochen, nämlich und für das Erste, den verlornen im ISWsten Jahre aufgerichteten Vertrag betreffend: Demnach aus allerhand Umständen und Beweisthümern sich genugsam erscheint, daß solcher Vertrag damalen authentisch aufgerichtet und vorhanden gewesen, so solle derselbe, im Falle die von der katholischen Religion dessen »iäst entbehren wollten, wiederum nach Laut der glaubsamen Copicn anfgerichtet werden und nachmalen, all^ Inhalts ungemindert, das Chorgericht und Ehesachen sowohl als andere Artikel betreffend, in Kräfte" verbleiben. Zum Andern von der Verwandt- und Sippschaft wegen, wenn sich begebe, daß zwei Personell M naher Freundschaft und Verwandtschaft einander zugcthan, zusammen heiratheten, und aber vor der ehelicheil Vciwvhnung Dispensation und Vcrwilligung deßwegen erlangteil, nämlich die der katholische Religion von ihrer geistlichen Obrigkeit, alsdann sollen dieselben gänzlich unersucht und ungestraft verbleibe > welche Personen aber sich von solcher Sippschaft vor Erlangung solcher Dispensation und Verwilliguuö freventlich mit einander vergriffen, welcher Religion dieselben wäreil, die solleil darum nach Laut des La^ buchs, wie von altersher, gestraft werden; jedoch soll ibnen die Ausbringung solcher Dispensation uiäst verboten sein, und im Fall sie die erhalten mögeil, die Ehe nicht aufgehobeil, fondern sich zusammen 5" verehelichen befugt sein. , Dritteils betreffend die Stift- und Vergabungen an Gottesdienst, Jahrzeit, Spital und dergleichen 'ME dem etil jeder seines Guts Herr und Meister ist, dasselbe seines Gefallens zu verwalten, so soll mich mänMb lichen von beiden Religionen zugelassen sein, von seinem Gut an Kirchen und Gottesdienst, Jahrzeit, Sp^ Schuleil, Spenden lind dergleichen Almosen zu vcrtcstamentieren und zu vermacheil ohne einige Versprrru^st und Hinderung, jedo.ch damit den natürlichen Erben nicht zu viel entzogen werde, soll niemand Gewalt habc'M an jetztbemelte Orte mehr zu vergaben, denn von IM Gld. Werth Guts 16 Gld., minder aber Was aber anbelangt diejenigen Personen, so nach ihrem Absterben weder Erben, Freunde, noch Verwand hinter ihnen verlassen und selbiger Erben niemand wissen mag, dero verlassen Hab und Gnt bisher zu ^ Obrigkeit Händen gezogen und genvmmen worden, sollen dieselben soweit nicht gebunden sein, sv»^ Gestaltsame und Beschaffenheit ihres Guts ohne einige Taxierung an obbemelte specificiertc geistliche Orte G zu Ehreil und ihrer Seelenwohlfahrt ihres Gefallens zu testamentieren befugt sein, und daß die Bcrg^ bung zu Näfels in ihren Kräften bestehen und verbleiben solle. Die übrigeil Testamente aber zwischen w lichen Personen sollen nachmalen wie von Allein her nach Inhalt des Landsbuches aufgerichtet wer^" März 1622. 263 Sodann betreffend die Reis- oder Kricgszügc außer dem Vaterland: Dieweil in solchen Fällen viel Ungleichsten in Erlaubung, Abmahnnng und Abstrafung gebraucht werden und dann das Land Glarus ein freies Sri der Eidgenossenschaft und in der Vereinigung mit der Krone Frankreich kein Unterschied der Religion ist, ändern dieselbe gcmcinlich aufgerichtet und mit aufgehabten Eideu geschworen worden, so sollen dergleichen 3üge dem einen und andern Tbeil frei sein, dergestalt, daß wo der Mehrtheil Orten Lobl. Eidgenossenschaft rwcn Aufbruch bewilligen, dahin mögen sie, unsere Eidgenossen von Glarus, von der einen und andern Religion anch ungehindert ziehen und dcßwegen kein Theil gestraft noch abgemahnt werden; doch allwegeu "ut ausdrücklichem Vorbehalt der eidgenössischen Bünde und der Krone Frankreich, wie auch andrer Fürsten "»d Potentaten Vündniß. — Betreffend demnach die Besetzung der Landsämter und Gesandtschaften, wie- ^"hl u, ^ katholischen Religion im Land Glarns, als ein Theil des Landes der Billigkeit und eid- ^uösffsclM Verkommnissen nach, dieweil sie nicht von ihren Mitlandleuten, sondern dieselben von ihnen ^'getreten und dem Vertrag Anno 64 nicht vollkommen nachgegangen, der halbe Theil aller Genießen, 6»dsämtcrn, Ritte», Vogteien, Gericht und Rath, wie solches in Abtheilung anderer eidgenössischer Lande auch Kraucht, vou Rechts wegen gebührt und gehört, so haben »vir doch zu desto beständigerer Einigkeit, anch Haltung und Mehrung willen guter, brüderlicher, landlicher Liebe und Freundschaft ans allerlei gnten Grün- deßwegen eine Abtheilung gemacht, wie hcrnachfolgt: Den Landammann hat jedwedere Religion zwei ^ü'e, und auf welcher Seite derselbe ist, soll der andere Theil den Statthalter haben; den Pannerherrn soll »»" ^"^^s umgehen lassen und derselbe, wann er sich ehrlich haltet, sein Leben lang beim Amt verbleiben lallen und mögen die auf der andern Religion ihm einen Vortrager allwcg zu geben befugt sein. ' shanptleute nnd Landsfähnrichc sollen auf jeder Seite einer gegeben werden. Seckelmeister, Landweibcl, ' "bamneister: Wann die von der evangelischen Religion dieser Aemter eines sechs Jahre innehalten nnd ^ hingegen die der katholischen Religion hernach solche drei Jahre innezuhaben befugt sein. Die ^ ^'angelischen Religion sollen geben zwei Landschreiber und die der katholischen Religion einen. In ^he», ^ ^ ^ Läufersboten anch gebraucht »verde». Belangend die Vogteien sollen die von der Religion jede Vogtei zwei Mal besetzen, folgends die Katholischen das dritte Mal; also hat . ^ Verstand mit Werdenberg, allen Vogteien und Aemtern, so sie außer dem Land mit andern Eid- hx , ^kfen besetzen und dein Umgang nach an sie kommt. Darin soll der Bote über das Gebirg auch k)iemit Aemter von denen, die es zuletzt gehabt haben, an den ander» Theil hcilt^ anfangen und fortan obstehendermaßen der Abtheilung nach sich gemäß allerseits umgehen nnd ver- iii" i" ^ Verstand haben mit den Schiff-, Haus- und Wagmeistern, und was dergleichen sein w, Die Jahrrechnungen gen Baden sollen von beiden Religionen und von jedweden» Theil dnrch einen sv k ^ besucht werden. Jngleichem soll es den Verstand haben, ob Tagsatzungen beschrieben würden, Ziitt " Saterland, die Religion, auch Botschaften zu Fürsten und Herren antreffen würden; was übrige Botschaften antrifft, soll es in gleichem wie mit den Vogteien verstanden werden. Den Rath zu bef» ^ ^ katholischen Religion wie andere Landsämter und Vogteien den dritten Theil zu geben !olleu Rennergericht, da ein Landammann oder in seinem Abweseu ein Statthalter Obmann sistj, Äeim. ^ ^ katholischen Religion die drei, und im Fünfergericht zwei Rechtsbrecher geben. Ferner der ^ Besatzung belangend: Was denen von der evangelischen Religion obstehendermaßen zufallen und ailerl"^ sollen sie selbst ohne Beisein derer von der katholischen Religion um Vermeidung willen ^ gefährlicher Practiken und Trölens, wie auch daraus erwachsenden Widerwillens, besetzen; dergleichen 264 März 1622. die Katholischen gleichfalls ohne Beisein derer von der evangelischen Religion; und wenn dann sie von der evangelischen Religion Landleute annehmen, solleil die von der katholischen Religion ebeninäßig auch cm;»- nehmen befugt sein; jedoch daß alles nichts destominder unter einem Regiment und gemeiner Obrigkeit verbleibeil und daß die Amtleute, wie auch andere, so von dem einen oder andern Theil mit Aemtern begabt werden, den Eid wie vorher vor gemeiner Landsgemeinde prestiercn, leisten und thun sollen. Von wegt» Abstrafung in Neligionssachen, obwohl der Vertrag Anno 64 vermag und zugibt, daß die Schmähung^» voil der Religion wegen von einem Landammann und Landrath sollen abgestraft werden, nicht destomindc»' damit sich niemand einiger Ungleichheit zu beklagen haben möchte, so sollen fürhin dergleichen Schmähung^ von zwölf ehrlichen Personell von beiden Religionen als gleicheil Sätzen gerechtfertigt und abgestraft werde»' dazu dann die Landleute von beiden Religionen jeder Theil seine sechs Sätze für sich selbst ohne des ander» Zuthuil und Beisein ausschießen und erwählen solleil, und wo dieselben in dem Urthcil zerfielen, mag der, so die Klage führt und augehends den Handel vorbringt, den Obmann ernennen, im Uebrigen, daß die Relich»» nicht ailgetastct noch gemacht ssioj werde, solle es gänzlich bei angeregtem Vertrag des 64sten Jahrs verbleibe»' Der Kosten, in dieser Sache aufgelaufen, dieweil unsere Eidgenossen von der katholischen Religion dctz" genugsam verursacht, ihnen derselbe hiefür zu Bremgarten zuerkannt, soll ihnen derselbe aus gemc»»'»' Landseckel wiederum ersetzt und erstattet werden. Sollst im Uebrigen sollen sie, unsere Eidgenossen, beiderffit- bei den Bünden, Landsfrieden und Verträgen, auch aller ihrer Freiheit und Gerechtigkeit verbleiben. ^ so in dieser Sach von dem einen oder andern Theil hitzige Reden dem andern zu Nachtheil möchten gebra»0 worden sein, sollen dieselben hieinit Hill todt und ab, auch allerdings aufgehobeil sein, also daß man >» derer zu Ungutem und Argem nimmcriuehr gedenken noch anziehen soll in keiner Weise noch Weg, so»k»»" einander freundlich und landlich meinen und halten. Und dieß alles zu wahrem und festem Urkund sv h»^" wir unsere eigene Secret-Jusiegel an diesen Brief gehängt, den 10. Martii Anno 1622. Anmerkung. Im Archiv Schwyz liegt ein Memorial, betitelt: „Bcschwcrdcartikel, aus was Ursa^ gemeine Landlcute evangelischer Religion zu Glarus der Herren Sätze Urthcil von Luccrn nicht annch» können. Actum 22. März 1623." (Lig. Nr. 64.) Ebendaselbst auch eine Antwort auf diese Beschs artikel von Seite der katholischen Landlcute zu Glarus, cl. 4. Auffahrtstag 1623. SS5. Confermz der I V evangelischen Städte. Aarau. tK2S, I4>. März (28. Februar a. K.) Staatsarchiv Zürich. XII. 141. t'oi 1W. Gesandte: Zürich. Salomen Hirzcl, Statthalter; Hans Heinrich Wirtz, Stadtschreiber. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spicz; sFranzs Güder, Landvogt. Basel. Hans Jakob Burckh»^ Lukas Jselin, bei St. Martin, beide des Raths. Schaff Hausen. Hans Konrad Peher, Statthalw^ ». Zuerst wird an den leidigen und elenden Zustand in den Bünden erinnert, wodurch da- ^ daselbst nicht allein tun die evangelische Religion, sondern auch um alle Freiheiten gebracht und unterdrückt »» ^ Hernach werden das Protestationsschreiben der französischen Ambassadoren gegenüber gemeinen Itt ^ wider die jüngste mailändischc und die österreichische Capitulation'), ferner die Präteusionsscht»st März 1622. 265 '»»ilündischen Grafeil Trivulzio in Betreff des Misoxerthals und andere Schriften angehört. Ungeachtet Protestation der französischen Ambassadoren, „die nur ein Wort ohne Effect ist", wird als nothwendig ächtet, daß die Gesandtschaft nach Frankreich bald abgehe, weil die Gefahr nicht allein für die Bünde, ändern auch für die evangelischen Orte je länger desto größer wird, indem man fast allenthalben von Mächtige,i Kricgsrüstungcn umgeben ist. Alan könnte dann vom König selbst vernehmen, wessen man sich ihm im Fall der Roth zu versehen hätte. Ueberdieß halten auch etliche französische den eidgenössischen bänden geneigte Fürsten und Herren die Absendung der Gesandtschaft für gut und wirksam. Die ^sandten werden Donnerstags den 14. März a. K. in Jfcrten zusammen kommen. Glarus, Außerrhoden, Wallis und St. Gallen sollen davon von Zürich aus auch in Kenntnis; geseht werden. Die Ambassadoren zu vlvthurn läßt man wissen, daß man ihnen zu Gefallen mit Abordnung der Gesandtschaft einige Zeit ^gewartet habe; weil aber seither der Bescheid, auf den man sie vertröstet habe, nicht erfolgt sei, habe '»an dieselbe nicht länger aufschiebeil können. Sie möchten dieses Geschäft befördern helfen, da man nichts ^wehnieil wolle, als was dem Vaterland und der Krone Frankreich und der Vereinigung mit derselben zum Uten gereiche. Lucern zu Händen der übrigen papistischen Orte davon zu benachrichtigen, wird als unthnnlich "'»ästet, weil dieselben jüngst zu Baden hilllänglich von diesem Vorhaben in Kcnntniß gesetzt worden sind; . ) fallen die Obrigkeiten hierüber entscheiden. Hierauf wird eine gemeinsame Instruction für die Gesandten "athen. Zürich wird beauftragt, ein Concept zu dem gemeinsameil Vortrag zu verfasseil und dasselbe den ^ "gen Städten mitzutheilcn. Den Gesandten soll aufgetrageil werden, den König über die Beschaffenheit bündnerischeu Angelegenheiten zu informieren und ihn zu bitten, sich dieser Sache anzunehmen, damit ^'ch die Execution des Tractats von Madrid oder andere gute Mittel die Blinde wieder in ihren frühem Stand zurückversetzt werden. Was den evangelischen Städten wegen ihres Benehmens gegenüber ^ klurulM in den Bünden in der Freiilde hin und wieder Ungutes zugelegt wird, dagegen soll man'nach ^chdurst sich vcrtheidigen und zugleich erforschen, wessen man sich von der Krone Frankreich im Fall der ^ ' Zu versehen habe. Von dem jüngsten Schreiben der französischen Ambassadoren an die Tagsatzung zu ' wird man eine Copie nach Frankreich mitnehmen, desgleichen von den letzten zu Mailand errichteten ^pitulmwnm, damit man solche dem König oder an andern gebührenden Orten, wo es vonnöthen ist, zeigen ^Inzwischen soll Lucern nochmals lim den Bescheid des Erzherzogs Leopold auf das letzte gemcin- ^"^Isische Schreibeil ersucht werden, damit man denselben auch nach Frankreich mitnehmen kann. Ferner ^ »iai, cinen Auszug mitnehmen aus dem Bündniß der papistischen Orte mit Spanien, in so weit es die ^chirmuug des Herzogthums Mailand betrifft, damit nachgewieseil werden kann, daß in Folge jenes ^'wdilisssZ und jener Eapitulanvnen, welche ganz zum Vortheil der katholischen Religion wider die guteil "träge und die Freiheit der Blinde gerichtet seien, die katholischeil Orte sich an der Gesandtschaft hätten betheiligcn wollen »och können. „Der über das bündnerischc Wesen und das Interesse, welches die ""e Frankreich daran hat, schon gestellte Discnrs" könnte auch mitgenommen und bei Gelegeilheit gutherzigen ''»Zclischm Fürsten und Herreil vertraulich mitgetheilt werden mit dem Beifügen, „daß solches durch dcz^^ Leute in den Blinden gestellt worden sei." I». Basel berichtet, daß es wegen des Durchzugs hcll/^ Mülhausen bestimmten Zusatzes eine zweifache Nathsbvkschaft an den Erzherzog Leopold geschickt vdcr Durchzug sei bewilligt worden unter der Bedingung, daß die Ncberwchr eine Tagreise vvraus- dcu werde. Als die Gesandten den Wunsch ausgesprochen hätten, man möchte das Volk mit ^ verwehren durchziehen lasse», sei dieß bewilligt worden, falls man dem österreichischen Volke dasselbe 34 266 März 1622. auf einem Durchzug auch gestatte. Basel habe um der Conseqnenzcn willen Bedenken getragen und das Volk ohne Ueberwehr nach Mülhausen ziehen lassen. Trotz geschehener Anzeige sei daselbst wegen der Losa- mcnte keine Fürsorge getroffen worden; auch habe man sich anfänglich beschwert, die Soldaten mit Holz, Salz, Schmalz, Feuer und Licht zu versorgen, zuletzt aber dasselbe bewilligt und das Volk einlogiert. Die vorher hingeschickten Rohre und das Pulver seien schlecht in Ehren gehalten, die Zündstricke seien gar nicht mehr gefunden worden. Die gute Anordnung wird Basel verdankt. Man wird dafür sorgen, daß das Volk seinen Sold jeden Monat richtig erhält. Bern gibt dem Führer monatlich 5(1, jedem Knecht 5 Kronen- Zu ack). Der Inhalt dieser Protcstationsschrift und die Erwiderung der III Bünde auf dieselbe sthc man in Dll Nont Dorn. V. Part. 2. P. 408. SSV. Konferenz von Bern und Freiburg. Murten. 1V22, 14. März. Staatsarchiv Vor». Frcilmrg Biichtr ä,, S. SM. Kailtoiitarchiv Frciburg. Rathsxrototoll vom Ik. März tSZZ. Gesandte: Bern. sAlbrechtj Manuel, Schultheiß; Anton Tillier, des Raths; Glado Weyerina»», des Raths; Marquard Zehender; sJohannj Steck, Generalcommissarius. Freiburg. Niklaus von D^ bach, Alt-Schultheiß; Hans Reiff, Bürgermeister; Jakob Vumann, des Raths; Paueratius Python, Venner. Obgleich die Gesandten Berns erklären, daß Bern zu dem, was zu Tscherliz vorgenommen worden ßn Befugnis; gehabt habe, so wollen sie doch anhören, was Freiburg vorbringe. Freiburgs Gesandte erwidern, dal> ihre Herren und Obern kein besseres Anskunftsmittel finden, als die Theiluug der. Vogteicn. Die Gesan^'N Berns entgegnen, daß sie den gemessenen Befehl haben, anzuhören, wie die angeblichen Fehler zu verbissen seien, und wie man, ohne eure Theilung vorzunehmen, im gemeinschaftlichen Besitze dieser Vogteien bleiben könne; darüber hinaus dürften sie nicht gehen. Die Gesandten Freiburgs erklären, daß auch sie nicht ihre Instruction hinaus gehen können. Unter solchen Umständen trennt man sich und verschiebt die Sa 1 auf eine günstigere Gelegenheit. Von dem Resultate dieser Konferenz wird den katholischen Orten, dein zösischen Ambassador in Solothurn und dem Hauptmann Heid Kenntnis; gegeben. sDicß der Inhalt e Relation der Gesandten an ihre Herren und Obern über den Verlauf der Conferenz.j SSV. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidlvalden. Brunnen. 1K22, 17. Märzs LaiidcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Jakob Tanner, Statthalter; Jakob Muheim, des Raths. Schwyz. Gilg Landammann; Konrad Schrhber, Alt-Statthalter; Johann Gilg Aufdcrmaur, Laudsseckclmeister; M März bis Juni 1622. 267 Horrat, Alt-Commissarius von Bellenz. Nidwaiden. Kaspar Leu, Statthalter; Johann Zclgcr, Alt. Statthalter. Das Dcrhandclte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclczenhcitcn: Aogtei Bcllcnz zc. Art. 165—17!. SS8. ^^sandtschaft der evangelischen Orte Zürich, Bern, Glarus, Basel, Schaffhausen und Appenzell-Außerrhoden an Ludwig XIII, König von Frankreich. 1622, 23. März bis «. Juni (13. März bis 27. Mai a. K.). KantonKnrchi» Basel. Eidginössischc Zlbsch. 1622. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Burgermeister. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr Spicz. Glarus. Hans Melchior Marti, Landschreiber. Basel. Lukas Jselin, bei St. Martin, ^chaffhauseit. Hans Konrad Peher. Appenzcll-Außcrrhoden. (Nicht genannt.) Nachdem die katholischen Orte über ihren Entschluß in Betreff der zum König von Frankreich abzuord- ^nden Gesandtschaft keine Nachricht gegeben hatten und die Verhältnisse für die Bünde und die Eidgenossen- ^ last immer gefahrvoller geworden waren, gelangten die Gesandten von Zürich, Bern, Basel und Schaff- ^usen dm 23. März (u. K.) nach Solothurn; der Gesandte von Bern nahm einen andern Weg. In Nvthurn erhielten die Gesandten bei den Ambassadorcn keine Audienz; durch den Dolmetscher Wallier Schichte hingegen' Mirou die Gesandten von der Reise abwendig zu machen. Diese sehen den Ambassador urch dm Dolmetscher von der Lage der Dinge in Bünden und von der der Eidgenossenschaft drohenden ^ähr in Kenntniß, sowie auch, daß die vier Städte 300 Mann als Zusah nach Mülhausen geschickt haben, ^ fng^ die Bitte bei, der Ambassador mochte den Erzherzog Leopold und die Negierung zu Ensisheim /Hin vermögen, daß dieser Zusah unangefochten bleibe. Endlich ersuchen sie ihn noch um Empfehlungs- Hleiben an den Hof. Miron läßt den Gesandten antworten, er werde ihnen keine Empfehlungsschreiben und ersucht sie, ihren Herren und Obern von seiner Abmahnung Kenntniß zu geben. In Beziehung ^ ^ Angelegenheiten in den Blinden weist er sie an Montholon, welcher diese Commissi»!! habe; wegen Alhausen werde er sich mit den andern Ambassadoren bereden. Den 26. März reisen die Gesandten von Nothurn ab, treffen zu Nhon den Bernergesandten an und gelangen den 29. nach Genf, den 5. April nach wo sw ^ daselbst etablierten eidgenössischen Kanflentcn festlich empfangen und zugleich gebeten heim König sich für die Bestätigung ihrer Privilegien zu verwenden. Hier trifft mit ihnen der arncrische Gesandte zusammen. Dem Herrn Ollier, der an Mirvns Stelle als Ambassador in der Eidgenossen- M erwählt war, sehen sie den Zweck ihrer Reise auseinander und erhalten von ihm die Versicherung, der König weder die Bündner noch die Eidgenossenschaft im Stiche lassen werde; nur müßten die Eid- dgz Ihrige auch thun und der Einigkeit sich befleißen. Eine ähnliche Ermahnung erhalten sie auch dem Gubcrnator zu Lyon. Marschall Desdiguieres läßt für sie ein Necommendationsschreiben abgehen, ku Zg ^ Gesandten über Tours und Orleans in Niort an, wo damals der König sich Hnd, aber auf dem Punkte war, nach Samtes abzureisen. Die Gesandten reisen ebendahin, werden am 263 März bis Juni 1622. 1. Mai vom König zu einer Audienz zugelassen und halten in deutscher Sprache deu von Zürich coucipiertcn Vortrag vor demselben; der königliche Dolmetscher übersetzt ihn sofort in das Französische. Den ersten Punkt bildet der klägliche Zustand der Bundesgenossen des Königs und der Eidgenossen in den Bünden, den zweiten die gefährlichen Cvnsequenzen des Verlustes der Pässe für die Eidgenossenschaft sowohl, als für die Interessen des Königs. Die Gesandten setzen zugleich den König von den Ereignissen in Bünden in vollständige Kenntniß' Der König antwortet, ihm sei die Ankunft der Gesandten lieb und angenehm; er werde immer ein treuer Bundesgenosse bleiben und von seinen Bundesgenossen nicht lassen. Der Vündner halber habe er durch seine Ambassadorcn gebührenden Orts um Execution des Tractats von Madrid anhalten lassen; was uuu seine fernere Intention sei, dessen würden die Herren und Obern der Gesandten durch seinen Ambassadrr Mirvn berichtet werden. Die verschiedenen Punkte ihres ihm schriftlich übergcbenen Vortrags werde er seinru Rüthen vorlegen. — Am folgenden Tage ersuchen sie den Herrn von Castillc, sich für die Bestätigung drr Freiheiten der eidgenössischen Kaufleute in Frankreich zu verwenden, und übergeben ihm auf sein Verlangt die alten Konfirmationen im Original. Ebendemselben eröffnen sie auch ihre Instruction, um die Bezahlung der ausstehenden Pensionen und Zinsen anzuhalten. Von Castille erkennt zwar die Verpflichtung dazu an, erklärt aber, daß es dermalen unmöglich sei, das Schuldige zu bezahlen, weil der Krieg alles Geld verschlingt und vertröstet sie auf die Zeit des Friedens. Von mehrern andern hochgestellten Herren erhalten sie ebendenselben Bescheid. Nachdem der Hof nach Nohan abgereist war, schicken die Gesandten die von Bern und Basel dorthin, um eine schriftliche Antwort zu sollicitieren. Unterdessen stellen die zurückgebliebenen dem Herrn von Castille die große Gefahr in Blinden vor, die, wenn man den Unterdrückte» nicht bald helfe, dieselben zu einer Unterwerfung nuter Spanien und Oesterreich nöthigcn werde. Bereits sei ein neues Strafgericht angeordnet, vor welches die Ausgetretenen citicrt seien. Wenn dieselben nicht erscheinen, so würden sie in eontuinaoiam verurtheilt, ihr Vermögen ihnen confisciert; ehe aber das gescheht würden sie das Acußerste versuchen. Wenn nun der König die nach den Bünden schuldige Hülse nicht leisten sollte, so möchte die Eidgenossenschaft veranlaßt werden, „sich in andern: Wege ihres Standes Z" versichern", wodurch der Buud der Krone Frankreich mit der Eidgenossenschaft geschwächt würde. Castillt der sich über diese Eröffnungen „heftig entsetzte" und bedauerte, daß dieselben nicht dein König, dem 8»^° clss sLöccux und Herrn Puisieulx gemacht worden seien, wird von den Gesandten gebeten, dieselben gehörig^ Ortes anzubringen. Gegen den Vorwurf, als hätten sie den Ambassadorcn zu Solothurn nicht die gehört Ehre erwiesen, rechtfertigen sie sich. Bald darauf langen die Gesandten von Bern und Basel an und beruht^' daß „die Abfertigung" bereits in Saintes angekommen sei. Diese wird den Gesandten den 2. Mai voA nmltro ckos oorömonios übergeben, jedem Gesandten ein verschlossenes Schreiben an dessen Herren Obern. Vor ihrer Abreise nehmen die Gesandten noch die Beschwerde!: der eidgenössischen Gardekm'ch^ entgegen, die sich beklagen, daß ihnen die alten eidgenössischen Freiheiten benommen würden, und u>n Wendung zu ihren Gunsten bitte«:. Da aber die königlichen Näthe bereits abgereist sind, vertrösten ^ Gesandten diese damit, daß sie bei erster Gelegenheit ihr Bestes thun werden. — Die Kaufleute erhalt besiegelt die Confirmation ihrer Freiheiten. Die Gesandten reisen den 4. Mai nach Paris ab, um auch den Canzler Silleri und de«: Präsides" Janin von ihren: Auftrage in Kenntniß zu setzen. Erster»! übergebe,: sie ihren Vortrag, sowie den vor dc>" König gehaltenen, schriftlich. Dieser bedauert die durch die Religion herbeigeführte Uneinigkeit, wie sie eine traurige Weise in den Bünden zu Tage trete, und daß die Eidgenossen, dein Beispiele ihrer Vorsah März bis Juni 1622. 269 folgend, die Spanier und Ocstcrrcicher nicht vom Einbrechen in das Land abgehalten hätten, woran eben ^ Factionen in den Bänden und die Uneinigkeit in der Eidgenossenschaft die Schuld trügen. In mchrern Konferenzen verhandeln nun die Gesandten mit dem Canzler (bei einer war auch der Präsident Janin und Marschall de Castres anwesend). Der Canzler erklärt, der König werde die Sache der Bändner an die Hand nehmen und diese nicht verlassen; nur möchten die Gesandten angeben, wie der König Hand an's ^ork legen könne, was die Eidgenossenschaft dabei thun wolle, was von den in der Gesandtschaft nicht vertreten Orten zu hoffen sei, mit wem mau iu den Bänden verhandeln müsse. Die Gesandten erwidern, daß sie t'ou andern Befehl von ihren Herren und Obern haben, als daß sie dein König die Unterdrückung der ündncr und die der Eidgenossenschaft drohende Gefahr vorstellen sollen; wie abzuhelfen sei, stellen sie des lönigz Hochweisem Nathe anhcim; hingegen werden ihre Herren und Obern alles thun, was die Bände l'on ihnen verlangen. Der Canzler antwortet, dem König sei allerdings au der Conservatiou Bündens sehr t'l gelegen, da sonst Spanien und Oesterreich die Thiire in die Eidgenossenschaft geöffnet sei; um aber ^utniß davon zu erhalten, wessen die übrigen Orte gesinnt seien, räth er zur Zusammenberufung einer ^leistung, zn welchem Zwecke der König seine Autorität geltend machen und der Ambassador das Seinige "w werde; ihre Herren und Obern möchten dann ihr Bestes zur Handhabung des ganzen eidgenössischen »ndcs thun. — Bei einer zweiten Verhandlung (23. Mai) kommt man über folgende Punkte überein: Zürich " oine zweifache Botschaft in die Blinde schicken, diesen des Königs Meinung eröffnen, daß er sie nicht obc stecken lassen, sie auch auffordern, auf die nächste Jahrrechnung nach Baden im Namen aller III Blinde vollkommener Gewalt Gesandte abzuordnen; ferner soll Zürich an alle Orte des Königs Begehren suchten und dieselben ebenfalls einladen, ihre Gesandten mit vollkommener Gewalt auf diese Tagsatzung Zuordnen, damit man vernehmen könne, wessen die Orte gesinnt seien. Der Ambassador solle ebenfalls ^ Orte von des Königs Meinung durch Schreiben in Kenntniß setzen und dieselben crmahnen, sämmtlich l der Sache anzunehmen und keine Trennung eintreten zu lassen. Diese Vereinbarungen werden von Ute des Canzlers, des anwesenden Präsidenten Janin und des Märschalls de Castres mit dringenden Mahnungen zur Einigkeit und zu festem Zusammenhalten begleitet; zugleich geben sie die Versicherung, l)er König, wenn die Eidgenossenschaft oder ein einzelnes Ort in Gefahr gerathen sollte, dieselben nicht Achsen werde, wie er denn schon im Delphinat, in der Campagnicra und im Land Bresse aufgemahnt Gubernatvreu befohlen habe, ein treues Aufsehen auf die Eidgenossenschaft zu haben. Hingegen ^ von ihnen die Erklärung gegeben, der König werde au Spanien oder Oesterreich das verlangte Schreiben k!/ Bussen, daß sie die Bündner und die Eidgenossenschaft nicht antasten sollen. Den Gesandten wird ^ch gegeben, auf ihrer Rückreise vom Ambassador Miron die endliche Resolution des Königs zu fordern. Pder Bezahlung der Pensionen erhalten sie den Bescheid, daß unter den dermaligen kriegerischen 8>, ^'hältnffseu die Bezahlung unmöglich sei, daß man aber für Auszahlung einer namhaften Summe werde tragen. Die Gesandten hatten in Folge der Beschwerden der Gardeknechte wegen Verletzung ihrer ^ ^eitm dem Canzler die Copieeu der Privilegien zugestellt. Nach Prüfung derselben erklärt er, daß die derselben begründet seien, und verspricht, sein Bestes in dieser Sache thun zu wollen. — Wäh- H chres Aufenthaltes in Paris statteten die Gesandten der Königin und dein Bruder des Königs einen ab. — Abreise von Paris 24. Mai. sich langen die Gesandten iu Neuenbürg an und erhalten nach zwei Tagen bei dein zu Colombicr ^(haltenden Ambassador Miron Audienz. Auf ihre Bitte, er möchte ihnen nun des Königs endliche 270 April 1622. Resolution schriftlich oder mündlich eröffnen, antwortet er, daß er das nicht könne, weil die Sachen in Bünden seit der Abfassung der königlichen Resolution sich geändert hätten und er, nachdem er den König davon in Kenntnis; gesetzt habe, den ferneren Befehl abwarten müsse. Die Gesandten sprechen ihre Verwunderung über diesen Bescheid aus, da doch der König und dessen Näthe sie an ihn gewiesen hätten, von ihi» des Königs Resolution in Empfang zu nehmen, und verlangen von ihm, daß er ihnen einstweilen des Königs Antwort aus ihren vor demselben gehaltenen Vortrag eröffne. Sollte der König in Folge Ereignisft dieselbe modificieren, so möge er ihre Herren und Obern davon in Kenntniß setzen. Wenn der Ambassudö" ihnen des Königs Antwort nicht gebe, so könnte leicht eine „schädliche Alteration" eintreten. Miron bleibt bei seinem Bescheid und fügt noch bei, daß er sich mit Gucfsier, der Zürich, Lucern, Ragaz u. s. w. besuche- bei dessen Rückkehr nach Svlothurn berathen müsse, und daß er mit den Händeln der Bündncr weniger ve"- traut sei, da dem Herrn von Monthvlvn, welcher unlängst gestorben, dieses Geschäft übertragen gewesen sü und er dessen hinterlasscne Schriften noch nicht erhalten habe. Auf eindringliche und ernste Vorstellung"" des Bürgermeisters Nahn, der dem Ambassador zu Gemüthe führte, was für Entschlüsse ihre Herreu u»d Obern in Folge dieser Weigerung fassen könnten, erklärt Miron, daß er bis Ende der Woche nach Z»"^ den endlichen Bescheid des Königs berichten werde. — Heimreise. Die Name» der Gesandten sind der Copie ihres an den König gerichteten Vortrags im Staatsarchiv Bern (Bünden Bücher ?> S. 667) enthoben. sss. Conferenz der VII katholischen Orte. Lucern. 1K22, 4. April. Staatsarchiv Luccril. Absch. clv anno IW1 und inss, Bd. XIV. tuI.lSI. Laudcsarchiv Schtv»,. Gesandte: Luccrn. Ludwig Schürpf, Ritter, Alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Walther Ai«^" Ritter, Stadtfähnrich; Heinrich Cloos, Ritter, Venner; Rudolf Pfhffcr, Ritter; Heinrich Fleckeust""" Ritter; Johann Rudolf Sonnenberg, alle des Raths. Nri. Jakob Tanner, Ritter, Statthalter; Molchs Megnet, Alt-Landammann und Landshanptmann. Schwhz. Gilg Frischherz, Landammann; H""" Neding, Alt-Landammann und Pannerherr. Uuterwnlden. Sebastian Wirtz, Landammann und Jmfeld, des Raths, von Obwalden; Melchior Wilderich, Landammaun; Johann Lussi, Alt-Landau»»""" von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter; Thomau Jten, Seckelmeistcr. Frcib»"b Johann Reiff, Bürgermeister und des Raths. Svlothurn. Johann von Noll, Stadtfähnrich »"^ ^ Raths. ». Diese Zusammenkunft ist auf Uris Begehren ausgeschrieben worden, um sich nochmals üb"" ^ nach Frankreich zu schickende Gesandtschaft zu erklären. Es wird zuerst ein nochmaliges Schreiben des H"""' Miron, betreffend diese Gesandtschaft verlesen, deßgleichen die Abschrift der Instruction, welche die Glarue" ih"'"" Gesandten nach Frankreich gegeben haben. Die Mehrzahl der Gesandten ist der Ansicht, daß die BotW noch für einige Zeit eingestellt werden solle, weil die katholischen Gesandten nicht wohl mit den Neuglä"^" übereinstimmen könnten, in Folge dessen die Gesandtschaft wenig ausrichten würde, und weil der fra»M^ April 1622. 271 Ambassador verbelltet habe, daß ihm diese Botschaft zuwider sei. Inzwischen könne man vernehmen, was die Gesandten der neugläubigen Orte bei dem König allsgerichtet hätten. Vielleicht komme dieser bis dahin Wch Lyon, wo dann eine bessere Gelegenheit sei, eine Audienz zu erhalten. Dagegen wird auch behauptet, daß es besser wäre, die Gesandtschaft beförderlichst abgehen zu lassen, nicht um mit den Neugläubigen gemeinsame Sache zumachen, sondern um deren Practiken entgegen zu arbeiten; denn es sei leicht zu denkeil, daß dieselben allen Unglimpf den Katholischeil zuschieben werden. Zn diesen, Ende vergleicht man sich über ""0 Instruction nach Inhalt der Artikel, welche letztes Jahr aufgestellt, und des Cvncepts, das 1619 zu Baden verfaßt worden ist. Die Abreise soll Mitte Mais stattfinden, es wäre denn, daß zuvor etwas Anderes vorfallen oder der König noch vorher nach Lyon kommen würde. Ferner sollen die ernannten ^sandten eine vertraute Person vorausschicken, um sich von ihr von der Lage der Dinge Kcnntniß geben zu lassen. Wallis soll ersucht werden, auch einen Gesandten mitzuschicken. Was die Zahl der Gesandten trifft, so läßt man es bei dem vorigen Abschied lind bei deren Bezeichnung verbleiben. Jedes Ort wird den Gesandten auch eine spccificicrte Rechnung über seine Anspracheil mitgeben. Die über die Gesandtschaft gehenden Kosten sind ans der erstell Pellsion zw bestreiten, welche allsbezahlt wird. I». Erzherzog Leopold ^gehrt in seiner Antwort auf die ihn, von Baden zugeschickte Erklärung eine schriftliche Versicherung, daß lAne Lande keinen Einfall aus der Eidgenossenschaft, keinen Nachthcil oder Schaden, insofern man den Bnndnern zn Hülfe kommen wolle, zu besorgen haben. Dieses Verlangen wird zil Händen der Obrigkeiten ^ den Abschied genommen, v. (S. u. Baden.) Ä. (S. u. Mainthal.) v. Dem sHans Dietrich) Baufächer, wohnhaft zu Schwyz, wird auf sein Begehren ein Schreiben an die von Appenzell-Außerrhoden wheilt, daß sie den zu Rapperswhl gütlich ergangenen Spruch annehmen möchten, widrigenfalls man ihm Matten würde sie wieder vor die drei Orte zu citieren. Sollte Außcrrhodcn den gütlichen Spruch nicht "»nehmen und auf die Citation von Schwhz zu Rapperswhl nicht erscheinen, so werde nichts desto weniger M den verordneten Gesandten der rechtliche Ausspruch erfolgeil, bei dein es dann sein Bewenden haben Mde. j. (S. u. vier ennctb. Vogt, überh.) A. Nach Anhörung eines päpstlichen Breves und der ,nünd- Relation von Statthalter Tanner läßt man ein gebührendes Dankschreiben an den Papst abgehen und h»lt zugl^ch auch um die Beatification des sel. Bruders Klaus an. I«. (S. u. Thurgau.) 5. Auf die von schwhz und Unterwaldcn all Lucern gerichtete Bitte, sich ihnen in Beziehung auf die ^.axe und den Schlag ^ Geldes zu nähern, antwortet Lucern ausführlich, wodurch es zu seinem Ruf veranlaßt worden sei, und ^schuldigt sich, daß es dermalen nicht möglich sei, bis im Reich auch eine Aenderung und ein Abschlag Mlge. Man sehe auch in dcm Abschnitt- Herrschastsangclcgcnhcitcn: I,. Art. t2S. Abzug, v. Art. 37. Abzug, t. Art. gl. Münzsachcn. Ä. Art. 207. Justizsacheu. Di- Namen der Gesandten auS dein Schwyzercrcmplar. T?-?7"chaft TIMM... Baden. e»»etd. Bogteicn iibc °M"lltei Mamtlml. I 272 April und Mai 1622. SS« Konferenz von Uri, Schwyz nnd Nidwalden. Brunnen. 1K22, tS. April. Land«taril>iv Nidwalve«. Gesandte: Uri. Johann Jakob Tanner, Ritter, Statthalter. Schwyz. Gilg Frischherz, Land- ammann; Johannes Büeler, des Raths. Nidwalden. Johann Lussi, Ritter, Alt-Landaminann >"^ Pannerhcrr; Crispinus Zelger, Alt-Landammann und Landshanptmann. ». (S. u. Bellenz :c.) l». Die Obrigkeiten möchten ernstlich darauf bedacht sein, daß die Ungleichhat in Taxierung der Gcldsortcn in den fünf katholischen Orten beseitigt werde, v. (S. u. Bellen; :c.) Mau sehe auch im Abschnitte Hen'schaftscmgelcgenheiten: Vogtci Bellen; ?c. », «. Art. 172, 173. SSI. Konferenz der V katholischen Orte., Lueern. j«22, I. und 4. Mai. Staatsarchiv Luccr». Absch. So anno IWl und tii22. Bd. XIV. toi. lks. LaudeSarchiv Schw>>z. Gesandte: Lueern. Jakob Sonnenbcrg, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Ludwig Schumi Ritter, Alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Walther Amrhyn, Ritter, Stadtfähnrich, des Raths; Nud^l Pfyffer, Ritter, des Raths. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Landammann; Emanucl Beßler, Nittel Alt-Landammanu und Pannerhcrr. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Christoph Scherl Statthalter. Uuterwalden. Johann Jmfeld, Landammann, von Obwalden. Johann Lussi, LandaMinaU»/ von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter: idl. Staub, des Raths. ». Diese Zusammenkunft ist vornehmlich "durch den neuen Aufruhr der Prätigauer veranlaßt wordau — Es wird zuerst der päpstliche Legat, der Ambassador Casati, allerlei eingelangte Schreiben und schließ^ der Vortrag von Seckelmeister Wolf von Zürich angehört. — Der Legat meldet den freundlichen Gruß ^ Papstes und läßt sich nach Ertheilnng seines apostolischen Segens dahin vernehmen, die Orte möchten Prätigauern keine Hülfe zukommen lassen, sondern die Pässe verwahren und dem Bischof von Chur, den zwei andern Bünden alle mögliche Hülfe bieten. — Der spanische Ambassador, Graf Hieronymus Casa^ erklärt, wegen der dermaligen schweren Läufe sei es dem Gubernator unmöglich gewesen, mehr als. ^ Pension zu bezahlen; er werde sich aber befleißen, bald eine andere nachfolgen zu lassen. Die Prätigau^ welche sich abermals aufgelehnt und den österreichischen Zusah sammt den zu ihrer Unterweisung gcsch^' Geistlichen erschlagen hätten, werde, wie er hoffe, bald die verdiente Strafe erreichen. Die Orte möchte dieß nicht hindern, sondern ihre benachbarten Vogteieu und Pässe mit Wachen versehen, damit dieselbe keinen Schaden leiden und die vertriebenen Prädicanten nicht wieder eindringen können; der Gubewat^ von Mailand werde die Kosten hiefür bestreiten. Bei der Berathung wird hervorgehoben, daß/ tva>" Mai 1622. 273 '»cm auch gegeil die Prätigauer zur Hülfe nicht verpflichtet sei, es doch bedenklich wäre, wenn dieselben von Eidgenossenschaft getrennt würden. Noch mehr aber ist am obern Bund gelegen; denn derselbe könnte, Mnn er verlassen würde, entweder sich zu den Nengläubigen schlagen oder etwa in andere Gewalt sich 'Pcben. — Es jvirp beschlossen, die nach Baden ausgeschriebene Tagsatzung zu besuchen; die katholischen ^sandten sollen schon am Samstag eintreffen, damit man sich je nach den Berichten, die von den in den obern ^»nd geschickten Gesandten eingelangt find, desto besser unterreden kann. Zu Verhütung eines schädlichen P»crs könnte von Baden aus an den Erzherzog Leopold geschriebeil und derselbe um einen Waffenstillstand ^lucht werdeil. Damit der obere Bund sich nicht nach fremder Hülfe umsehe, soll ihm zum Tröste geschrieben Mrden, daß mail im Falle der Noth ein treues Aufsehen ans ihn haben werde; um eben dasselbe soll Wallis ersucht werden. Auf die Ermahnnng des Herrn Easati wird dem Landvvgt zu Sargans ^llhriebeu, gegen allfälligen Neberfall eine ziemlich starke Wache vom Landvolk aufzustellen und ein gutes '»gehen zu habeil, desgleichen Erkundigung einzuziehen über die Rede» des Prälaten von Pfäfers „daß wir '»»»sich erkaufte lind bezahlte Leute seien." ?i>. Auf das Schreiben des Bischofs von Eonstanz, daß kraft ^»schlichen Brevcs der zehnte Pfenning zu Erhaltung der Kriege in Deutschland von der Priesterschaft und ^» Gotteshäusern bezogen werden solle, wird in freundlichem Sinne abmahnend geantwortet, da dies; eine »' der Eidgenossenschaft ungcwvhnte Sache sei. Man wünscht auch wegen der sin eigenen Baterland Herr- .»'iideii Zeitkäufe dessen enthoben zu sein und will sich dcßwegen an den Papst selber wenden. Seckel- Wolf voll Zürich hält sin Namen seiner Obrigkeit an, daß man die jüngst zu Baden abgeredete ''»»Wrduling auch halteil möchte, wie dies; in Zürich, Bern, Svlvthurn und auch anderwärts geschehe. Mail will sich darüber zu Badeil weiter besprechen, «ü. Schwpz soll der Verehrung von Wappen lind Unstern an Herrn Hauptmann Viderbosteu im Wallis eingedenk sein. v. Die Gesandten von Lucern und si welche in der verbündeten Orte Namen an den Herzog von Savoyen geschickt worden sind, berichten 'W ihren Empfang, desgleichen, was sie wegen der ausstehenden Pensionen, Kriegszahlungen und anderer »»kte ausgewirkt haben, wie die Gesandten, zu Hause zu berichteil wissen werden. Es wird ihnen für ^ Mühe gedankt und muh au den Herzog ein Dankschreiben gerichtet, damit er desto mehr Ursache habe, ^» versprechen zu halteil. Wahrscheinlich werden bei diesem Anlasse die Gesandten die Befreiung des ^ Ws Wisioirn) fgr ^ katholischen Orte ausgewirkt haben, für welche der Herzog Karl Emanuel den 'iswil 1622 die Vefresilngsurkunde ausgestellt hat. Dieselbe befindet sich in den Beilagen Nr. 5.j Die Namen bce Gesandten ans dem Schwyzeceremplar. Zli v. Gesandte waren Schultheiß von Sonnenbcrg von Luccrn, Landammann Zum Brunnen »»u Uri und Heinrich Lambcrgcr, Bürgermeister von Freibnrg. Letzterer berichtet dem Rathe zu Frciburg, ^ seien schon drei Stunden WcgS von Turin vom ehemaligen außerordentlichen Ambassadorcn Gabalcon ^»Psangen, vor der Stadt von einer großen Zahl vornehmer Herren, Grafen und Edellentcn begrüßt »nd in Earrosscn in die Stadt begleitet worden, wo sie vom rnnttra äo oärömonios empfangen wurden, ^ccvmplcmentierung des Herzogs, des Princc major, der Princcssin, des Cardinals und der Töchter des Herzogs. Auf ihr wegen Zahlung der Pensionen und der Bezahlung der Hanptlcute gestelltes Ansuchen Ehalten sie zur Antwort, bis auf St. Johannis wurden durch den Ambassador zwei Pensionen, jedem Hauptmann 10N0 Silbcrkronen und-die Restanz in sechs Terminen ausbezahlt werden; überdies; werde man bcsondcrn Ansprachen des alten Lussi und Pfyffer befriedigen. Sie berichten ferner, daß.sie stattlich '»»Pfangen und „carcssicrt" worden seien, namentlich wenn sie mit dem Herzog allein zu Tische gesessen 274 Mai 1622. hätten, „oiroum stallte nuüato Visits max»!l Eomitlim, Laronum (!t nobilium aulisoium tlllba clissimc» apparatn st vostitu, aüüito st ücmilto ouigus Ue^ato in üiseossu aulso torgus.^ (Freiburger Rathsprotokoll vom 21. April 1622.) sss Confercnz der IV evaiigclischeu Städte. Slarau. IC.22, 7». Mai (25. April a. K.). Staatsarchiv Zürich. («o8t. Xll. IN. to!. 171. Gesandte: Zürich. Salvmon Hirzel, Statthalter; sKwnradj Grebel, Obmanu. Bern. sÄlutonj Trllier, des Raths; sGladoj Weherniann, Zeugherr und des Raths. Basel. Hans Jakob Vurckhardt, Hans Rud"ü Fäsch, beide des Raths. Schaffhaus eu. sRvchusj Gvßlvhler, Bürgermeister; Matthäus Peher im des Raths. z». Etliche Gemeinden des Prätigaus hatten die bei ihnen liegenden österreichischen Znsätze seindm' augegriffen und sich dadurch in solche Gefahr gebracht, daß sie nicht allein Zürich und Bern, sondern WM die übrigen Orte der Eidgenossenschaft um eilige Hülfe ersucht haben. — Zürich hält dafür, daß du'b Handlung nicht mit reiflichem Bedacht vorgenommen worden sei, und wünscht das Gutachten seiner ^ und Neligionsgenossen zu vernehmen, um nachher dasjenige an die Hand zu nehmen, was die verlangen und dem Vaterland zu Gutem gereiche. — Auch Bern halt das Vorgehen der Prätigauer s"' unvorsichtig und hätte gewünscht, daß dieselben das Resultat der nach Frankreich geschickten GesaudtschP abgewartet und sich ferner geduldet hätten. Thätliche Hülseleistung sei bedenklich, weil zu besorgen sri, ^ die papistischen Orte durch Sperrung des Passes und auf andere Weise Hindernisse in den Weg legen würde"' Für die evangelischen Städte würde es seine Schwierigkeiteil haben, Oesterreich und Spanien Widerstand Z" leisten; überdies; ständen Zürich und Bern mit allen drei Bünden in Bundesgeuvssenschaft, so daß ^ Bund allein, viel weniger einzelne Gemeinden, wie dermaleil die Prätigauer, Hülse anzusprechen berechtig seien. Bern selbst sei für seine wälschen Lande wegen des umliegenden fremden Kriegsvolkes besorgt könne aus diesen Gründen den Prütigauern, die ohne Vvrwissen ihrer Bundesgenossen das Spiel angefaub^ keine thätliche Hülfe leisten. — Basel und Schaffhausen sind blos dahin instruiert, die Ansicht von und Bern zu vernehmen. Die Gesandten Basels bemerkeil als ihre persönliche Ansicht, das; die Prätig"'^ nvthgedrungeil so gehandelt hätten; denn die Artikel, welche ihnen Oberst Baldiron zugeschickt habe"), ihr Gewissen höchst beschwert, und um eine Antwort über diese Artikel ihnen abzunöthigen, habe er ih»^ zu dem gewöhnlichen Zusatz noch 10M Musketiere geschickt. Mau könne sie nicht ohne Hülfe lasse", ^ sonst auch die übrigen Bünde unter das Joch gebracht werden möchten zum höchsten Rachtheil ge>m"üs Eidgenossenschaft und besonders der evangelischen Orte. Es wäre vielleicht zweckmäßig, die Graftz^ Sargans mit einem Zusatz zu verseheil und den Prätigauern und Vüudnern, weil der Paß noch vltz'" ^ heimlich etwas Geld, Proviant und Munition zu schicken. — Mau verschiebt auf nächste TagleistuNöZ »cl) Baden die endgültigen Beschlüsse. ?». Basel hält aus begründeten Ursachen nicht für rathsam, den '^>1" in Mülhausen aufzuheben; weil es aber nothwendig sei, daß die Soldaten fleißig Wache halten und a gemustert werden, so gibt Basel zu bedenkeu, ob es nicht passend wäre, daß von Zeit zu Zeit die der Mai, 1622. 275 ^he „ach eine» Gesandten nach Mülhausen schicken. Dergleichen äußern seine Gesandten Wünsche in ckreff der Besoldung des Zusatzes, welche a<1 rolorcmclnni gcnvnunen tverden. Zürich berichtet, daß ^ Sätze von Zürich und Lucern den Span der evangelischen und der katholischen Glarncr bisher weder tzutlich noch rechtlich haben vergleichen können. Der Ausspruch der Sätze von Lucern werde von den ^"»gelischen Glarnern verworfen, weil derselbe ihrem Landbnch, ihren Freiheiten und Verträgen widerstreite, ^che jhnrn laut der Abschiede von Baden ausdrücklich vorbehalten worden seien. Von den papistischen "Mern svllm allerlei schwere Drohungen gehört werden. Deßhalb haben die evangelischen Glarner an »rich geschrieben, man möchte sie bei ihren Freiheiten schirmen und ihnen im Rvthfall Hülfe leisten; zugleich Wuschen sie, daß die übrigen evangelischen Eidgenossen davon benachrichtigt und gleichfalls zu getreuem Aschen und zur Hülfe im Falle der Roth ermahnt werden. Zu »Z Die von Oberst Baldiron den Prätigaucrn zugeschickten Artikel verlangen: 1) daß man die chrädicantcn aus dem Lande schaffe; 2) daß man den Untcrthanen alles Excrcitium des Zwinglischcn, ^lvinischen oder eines andern (Glaubens), so der römischen Kirche zuwider ist, ganz und gar abstelle sowohl als außerhalb des Prätigaus; t!) daß sie sich nicht heimlich zusammenrotten und ihre scctischcn Bücher cwandcr vorlesen; 4) daß die Untcrthanen, Weibs- und Mannspersonen, Kind und Gcsind... sollen betrieben und bei Strafe verbunden werden, die katholische Predigt und Kinderlehre zu besuchen; ö) die ^'cdigten und Kindcrlchrcn wird man an allen Sonn- und Feiertagen (nach dem neuen Kalender) halten, w der Woche aber ein Mal aufs wenigste; 5) es soll Keiner gezwungen werden, den katholischen Glauben ""zunehmen oder den scinigcn als falschen abzuschwören, bis daß er durch die Predigten, Kindcrlchrcn oder freundliches Conversicrcn informiert und unterrichtet sein wird, also daß er freiwillig und ungezwungen bw Vekanntniß des katholischen römischen Glaubens thut und den seinigen als falschen abschwört und ver- ^"'ft. Inzwischen soll Keiner zur Blesse oder Beichte gezwungen werden, bis daß er katholisch wird und !ckbst bekennt, daß die katholische Religion an ihrem Rechte sei; 7) zur Ausübung der katholischen Religion in allen Kirchen Altäre und Prcdigtstühlc zu errichten; 8) die Untcrthanen in allen Gemeinden sollen bei scharfer Strafe schuldig sein, ihren Obrigkeiten zu gehorsamen, „die dann mit zwei Eiden verpflichtet, l"" nicht, solle solche Obrigkeit schuldig sein, mich (Baldiron) dessen alsbald mit Namen zu berichten"; ^ jeder, der die Predigt anhören will, soll, wenn dieselbe nicht versehen wird, bei den Patres sich ""Melden, und solle alsdann freundlich unterwiesen und informiert werden und ihm ohne Besorgung einiger Strafe frei sein zu reden; 16) hingegen sotten sie auch schuldig sein, auf die neun Punkte schriftliche Antwort zu geben, damit solches Ihrer Hochfürstl. Durchlaucht, unscrm allcrgnädigstcn Herrn übcrschickt ^t'be, und Dero gnädigen Bericht erwarten. (Beilage im VaSlcrcxcmplar.) Gemeinridgenösslsche Tagsechung der Xil! Orte. . Waden. 1622, 15. bis !l. Mai. Aürlch. kest. XII. 141. t'»1.177. Stantöarchiv Lttccrn. Absch. Z. ^'andeSarchiv Echwyz. Zürich. Hans Heinrich Hvlzhalb, Bürgermeister; Hans Ulrich Wolf, Scckelmeister. Bern, silier, des Raths; Gladv Wehermaun, Zengherr, des Raths. Lucern. Jakob Svnncnbcrg, 276 Mm 1622. Ritter, Schultheiß und Pmmerhcrr: Mg Flcckenstein, des Raths. N ri. Haiis Heinrich Zum BrnnnciY Laudammaun; Emanuel Beßler, Ritter, Alt-Landammauil uud Pmmerhcrr. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landanunann; Emanuel Beßler, Ritter, Alt-Landammann nnd Pmmerhcrr. Unterwalden. Joha"" Jmfeld. Landanunann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landanunann, von Nidwalden. Zug. Kasp^ Brandeilberg, Statthalter; Adam Müller, Seckelmeister. Glarus. Fridolin Bussh, Alt-Landamina»»! Ztiklaus Schiller, Landshauptmann und des Raths. Basel. Jakob Burckhardt, Hans Rudolf Züsch, ^ Raths. Frciburg. Hmis Reiff, Burgermeister uiid des Raths. Svlothurn. Johann von Roll, Stadb fähurich; Benedict Gl--tz, Seckelmeister. Schaffhausen. Rochus Goßwyler, Burgermeistcr; Matths Peher, Seckelmeister. Appenzell. Martin Suter, Landainman», vvil Jiliierrhvden; Johann Schliß, La"d' ammann, von Außerrhvden. ZS.. Die „unversehene, lmglückhafte Motivil" der Prütigauer gegen die bei ihnen liegende österreichisch Besatzung hat Zürich veranlaßt, diese Zusamnlenkunft auszuschreiben. — piach der eidgenössischen Begrüßt werden verschiedene Berichte lmd Mahnlmgsschreiben verlesen, ivelche die Obersten und Hauptleute desZch"' gerichteubundes deu 22., 24., 25. lmd 26. April a. K. an die XIII Orte und Wallis haben abgehen lasse"' Hierauf wird die Relation der Gesandten angehört, welche jüngst zll gründlicher Erkundigung des erwähnte" leidigen Zustandes ins Sarganserland und in die Bünde geschickt worden. Alsdann werden die Schreibe" angehölt, welche der grane und der Gvtteshausbund theils an die erwähnten Gesandten, tbeils an Z'''"^ gerichtet haben, woraus man ersieht, daß sie an dem Unternehmen der Prütigauer ein Mißfallen haben ""d es gern ,ehen würden, wenn in der Sache vermittelt und znm Frieden geredet werden könnte Dchst wird die Copie emes Schreibens verlesen, welches der Gras von Ems an den Zehngericbtenbund hat Mh" lassen. Derselbe anerbietet sich zu freundlicher Bermittlung. Glarus hat laut eines Schreibens an wovon euie Abschrift verlesen wird, den Prätiganern auf ihre Mahnung Hülfe versprochen, falls m'ch Ort ilch entschließe, mit seinem Volk zu ihnen zu stoßen. — Nachdem man diese Schreiben und Änd"^ was eingelegt worden, angehört hat, wird die Sache in reife Berathung gezogen. Insgemein ist man d"' Ansicht, daß diese Sache mit besseren- Rath und auf anderem Weg hätte unternommen werden sollen; ">^ destoweniger sprechen etliche Gesandte sich dahin aus, daß die Prütigauer durch die Tyrannei des östc"'"^' scheu Zusatzes zll dieser Erhebung gezwungen worden seien. Es sei gefährlich, wenn fremde Fürst"' und nach die besten Pässe in ihre Gewalt bringen. Thätliche Hülfe an die Hand zu nehmen, halten st" ^ Zeit nicht für rathsam; sie erachten für das Beste, daß von etlichen Orten in aller Raulen eine Gesandt!^ an den Erzherzog Leopold und in die Blinde geschickt -verde, welche um einen Anstand und freundliche Handlung anhalten solle; außerdem sollen die regierenden Orte die Grafschaft Sargans mit ein"" 3"^ versehen. Andere sind der Ansicht, daß die Prütigauer durch ihre Tyrannei und unordentliches die Strafe Gottes auf sich gezogen haben. Weil ihre Herren und Obern mit dem Zehngerichtenbm'd verbündet seien, so können sie mit der Sache sich nicht beladen lind nehmen sie in den Abschied. ' mail einen Zusatz nach Sargans schicken, so soll der Paß unparteiisch dem Einen wie dem And"'» oder Allen verschlossen sein; mit der Zufuhr vou Proviant nnd Munition möge man innehalten. haben zwar ähnliche und noch mehr Bedenken; dessenungeachtet rathen sie wegen der dem Vaterland d"' henden Gefahr, sich durch Schreiben oder Absendung einer Botschaft der Sache anzunehmen. Die Besa^ des Sarganserlandes soll dem Landvogt und dem Landvolk daselbst, das sich zu allem Guten anerbot"' anvertraut werden! - Glarus ist beschuldigt worden, es habe Volk zu diesem Aufstand in seiner Mai 1622. 277 Wcrdenbcrg sich versammeln lassen. Die Gesandten dieses Ortes erklären, daß dieß lant des vom Landvogt eingeholten Berichtes unwahr sei. Weil die Bündner den Paß durch Werdenberg jederzeit benutzt hätten, so habe >uan denselben auch jetzt niemanden verwehren können. Was das Schreiben, das Glarus an Zürich gerichtet hat, betreffe, so werde man es ihm nicht verdenken, da es als das nächstgelcgene Ort sich vorsehe«? müsse, sowohl Werdenberg als Sargans, sowie auch das eigene Land zu schlitzen. Auch Appcnzell-Ztklßerrhoden vertheidigt >uh gegen die Anschuldigung, es habe den Prätigancm Hülfe geschickt. Ungefähr 22 Mann seien dem ergangenen Verbot zuwider weggezogen, woran die Obrigkeit kein Gefallen habe. — Die Mehrzahl der Orte bereinigt sich dahin, an den Erzherzog Leopold im Namen der XIII Orte zu schreiben, daß man an diesem 'üchtand nicht allein keine Schuld trage, sondern auch ein großes Mißfallen habe und gerne gesehen hätte, ^uß derselbe nicht stattgefunden hätte. Weil etliche Orte mit dem Zchngerichtenbnnd verbündet seien und andern wegen der 'Nachbarschaft viel an der Beruhigung der Bünde gelegen sei, bitte man um die Bewilligung, eine gütliche Vermittlung versuchen zu dürfen. Von dem Zehngerichtenbund soll eine gleichmäßige Einwilligung und eine beförderliche Antwort begehrt werden; den grauen und den Gotteshausbund will man ^'suchen, an der Vermittlung Theil zu nehmen. Dem Landvogt in Sargans wird geschrieben, den Paß mit ^u? Landvolk' zu Verlvahren und von sich zeigender Gefahr den nächstgelegenen Orten Nachricht zu geben, die Pn? dann mit Hülfe und Nath beispringen und die übrigen Orte auch benachrichtigen werden. I». (S. n. ^anis.) Freibnrg und andere Orte sind von der ans letzter Tagleistnng gemachten und seither pnbliciertcn Valvation abgewichen und haben die Münzen niedriger taxiert. Die Orte, welche dabei geblieben, bitten ^ übrigen, sich auch dazu zu bequemen, weil die Valvation um des Besten willen nach den jetzigen Zeitigen gemacht und 'Alles den? Neichsthaler nach taxiert sei. Nri und Schwhz weisen nach, warum sie bei M Zug gemachten Ordnung bleiben. Da sie viel nach Italien handeln, wo die Sorten in sehr geringem Preise stehen, und sie nicht allein daselbst großen Schaden leiden müßten, sondern auch die Früchte und andere Waaren zu viel höherem Werthe und weniger leicht bekämen, so glauben sie, daß ihre Taxe für den geinei- 'wn Alaun besser sei. Freibnrg entschuldigt sich damit, daß es viel nach Burgund handle, wo eine neue Ordnung gemacht worden sei, welcher es sich um des bessern Nutzens willen habe näher» müssen. «?. Wegen örr Bettel- und Brunstbriefe hatte man sich früher dahin verglichen, daß die Unterstützung Suchenden nicht ^rr ihres Ortes Jurisdiction Hinansgehen sollen; zugleich hatte man die Landvögte in den gemeinen Vog- wien angewiesen, ihre«? Angehörigen eine gebührende Unterstützung zu geben und sie nicht außer ihre Verwaltung gehen zu lassei?. Lneern berichtet nun, daß diese Verordnung schlecht gehandhabt «verde. Es Wird daher gut befunden, dahin zu wirken, daß die Verordnung genau gehalten werde, v. (S. u. Baden.) Bebia voi? Zürich, der Herren d'Annvne Factor, bringt eine Klage wegen Fertigung einiger Kanfmanns- Mer tz^i. dei? Gesandten voi? Schwhz vor. Diese, ohne Instruction, nehmen die Beschwerde in dei? Abschied. Da der König voi? Frankreich bisher ii? der Angelegenheit der Blinde sei,? Bestes gethai? hat und noch ^'ner zu thun gesinnt ist, wird die Gesandtschaft voi? Solothnrn gebeten, den? Ambassador voi? der Lage Sachen und von dei? Resolutionen der Gesandten Kenntnis) zu geben, damit der König ii? gutem Willen ^'halten werde. Mao schc auch im Abschnitte Hercschaftsamzelczcuheitcui Grafschaft Aadc». «. Act. 4t>. Metten. Wildtiogtci Lauis. >». Alt. 104. Justizsacheu. v aus dem Lucecucr-, tl' aus dem Schwyzer , ^ aus dem Svlothuruccecemplac. 27« Mai 1622. Zu i». Bei dcn Abschieden von Nidwalden liegt eine „Relation der Herren Gesandten der Stadt Luccrn, was sie mit und neben dcn Herren Ehrcngcsandten übriger Orte bis dato im Oberland ausgerichtet und in Erfahrenheit gebracht haben." Die Relation lautet also! „Auf dcn letzten April, war Samstag, sind »vir Abends zu Ragaz angekommen, den Herrn von Zürich, Herrn Hans Escher, Zcughcrr und des Raths daselbst, und Herrn Landammann Gilg Frischhcrz von Schwyz, auch Herrn Hauptmann Kttechlin von Glarus angetroffen, welche uns alsbald vermeldet, daß sie rathsam gefunden, beide Herren, als Landammann ding, wie auch Herrn Pannerhcrr Marti, neben ihnen auch den Herrn Landvvgt von der Herrschaft Sax, weil allein von Zürich einfache Botschaft, auf Feldkirch zum Herrn von Reitnow zu schicken, daselbst wo möglich vielleicht um einen Anstand anzuhalten. Hiezwischcn die obvermelten Herren .... sich zu der nächste Brücke ob Ragaz gegen die Bünde begeben, dahin auch die Abgesandten von Kriegshäuptern und Rathen der Prätigauer, so das Städtlein Mahenfeld belagert, kommen (folgen die Namen). Und als die Herren Gesandten von dcn Herren der Eidgenossen an sie begehrt gleichsam einen Anstand, haben sie ihnen uut guten Worten, auch aller Bescheidenheit geantwortet, ihnen sei von Herzen leid, daß die Sachen diesen Weg genommen. Der Untergang der Landsknechte im Prätigau sei nicht mit Wissen der Gemeinden, son- dcrn allein etlicher frecher Gesellen an die Hand genommen worden. Doch so haben sich die Landsknechte dermaßen gegen sie so tyrannisch gehalten, daß ihnen nicht mehr möglich also zu leben,' sondern lieber sterben wollen, mit andern Umständen. Schließlich vermelden sie, sie seien des Anerbietens, im Fall die Landsknechte im Städtlein Mahenfeld abziehen wollten, dessen ganz Wohl zufrieden. Sie wollen auch dicß, als der Herren Gesandten von den Herren Eidgenossen gethanes Begehren, vor ihre Kriegsräthe und Soldaten bringen und Morgens in aller Frühe wiederum mit gutem Bescheid begegnen. Dieß alles geschah am Abend am Samstag. Nachdem nun die Herren Gesandten von Eidgenossen wiederum von der Brücke gen Ragaz angekommen, vermeinende, wurde etwas Scharmützels untcrwcgen bleiben, auch laut des begehrten Auslands die Sache sich verziehen, ist in der Nacht ungefähr um ein Uhr das Scharmützen wiederum stark angegangen, und haben sich die Prätigauer, deren an demselben Ort sammt dcn andern ihren Mithaftcn bei 2000 waren, in das Vorstädtlein Mahenfeld begeben, angefangen sich zu verschanzen und zu „vcrparregicrcn". Sobald solches die in dem Schloß und Städtlein liegenden Landsknechte wahrgenommen, haben sie einen starken Ausfall gethan, mit Scharmützen die Prätigauer aus dem Vorstädtlcin abgetrieben und Morgens am Sonntag, als den ersten Tag Mai neuen Kalenders, durch 50 der Ihrigen in Brand gesteckt, dazwischen allezeit stark gcscharmützclt, und hat das Vorstädtlcin fast den ganzen Tag gewährt zu verbrennen. Nachdem aber die Herren Gesandten von dcn Eidgenossen diesen Jammer gesehen und sich dessen des wenigsten nicht zu erwarten verhofft, auch nicht wohl wissen mögen, welcher Theil das Vorstädtlein angezündet, haben sie rathsam gefunden, ein Missiv bei eigenen Boten zu den Häuptern der Prätigauer Z» schicken, von ihnen die Beschaffenheit der Sachen zu wissen, auch sie lassen erinnern des Versprechens, das sie ihnen Abends zuvor gethan. Auf solches sind alsbald von dcn Prätigauern zu dcn Herren Gesandte» gen Ragaz gekommen Herr Hauptmann Rudolf Von Salis, Herr Ammann Sprecher und Ammann Buob uns allen Verlauf, wie vermeldet, gleichförmig erzählt und angezeigt, daß ihre Häupter und Kricgssoldate» den Herren Gesandten von Eidgenossen großen Dank sagen ihrer cid- und bundesgenössischen Wohlmeinung' Betreffend demnach den begehrten Anstand seien sie ganz Wohl zufrieden, ja wenn die Herren Gesandten st^ versichern können, daß ihnen solches nicht zum Nachthcil sei und sie auf die Fleischbank verkauft (werden), köniw» sie auch bei ihnen selbst nicht finden, daß ein Anstand oder Nicderlcgung der Gewehre gemacht möge wcrde»- daran sie sich lehnen und versichern können, allein daß die Landsknechte abziehen und sich aus dem Land begeben; haben sich auch nochmals dcclariert, sie wollen dem Haus Oesterreich gcfolgen alles, was s^ Mal 1622. 279 schuldig, und wollen ihm auch gehorsamen, auch bei den aufgerichteten Artikeln, so zu Mailand gemacht, endlich verbleiben, allein daß man sie schütze und schirme bei ihren habenden Freiheiten, die ihntn das Haus Oesterreich selbst gegeben. Auf selbiges haben wir uns zusammen gethan und unserer gn. Herren und Obern allerseits auferlegten und gegebenen Befehl, wie weit solcher sich erstrecke, erwogen, auch bei uns nicht gefunden, daß wir etwas Gewalt haben, uns einzulassen, so sie einen Anstand verwilligen wollen, wir etwas Sceurität oder Versicherung geben können, noch viel weniger, daß wir die Landsknechte im Städtlcin Mahcnfeld abziehen heißen können. In Bcdcnkung vieler Ursachen haben wir also den Herren Gesandten aus Prätigau zur Antwort gefolgcn lassen, auch an sie gelanget, so sie leiden mögen und sich etwas Zcits bei uns aufhalten, weil wir alle Stund die Herren Gesandten, so auf Feldkirch zu geschickt, gewärtigen, was nun dieselben bringen möchten, wir ihnen desto besser mit Bescheid begegnen möchten und könnten. Doch so sie vermeinten, nicht so lang von ihrem Volk auszubleiben, wollen wir das ihnen heimsctzcn und, sobald die Herren Gesandten von Fcldkirch ankommen, das, was sie brächten, auch was wir uns weiter entschlossen, auf das baldigste zuschicken und sie dessen avisieren. Darauf sie, die Herren von Prätigau, entschlossen, etliche Stunden bei uns zu verbleiben und die Herren Gesandten von Fcldkirch zu erwarten, wie dann sie bis zum Abend bei uns verblieben, doch letztlich, weil die Herren Gesandten von Feldkirch noch nicht gekommen, sich wiederum zum Lager begeben, und ist also die ganze nachfolgende Nacht kein Rumor, sondern alles still geblieben. Was vielleicht für Volk in der andern Nacht davor auf dem Platz verblieben, haben wir nicht eigentlich wissen mögen; doch haben sie selbst gesagt, der Ihrigen seien bei zwölf Personen verblieben; ist Wohl Zu erachten, etliche Landsknechte haben auch müssen Haar lassen, doch seien viel Verwundete unter ihnen, wie denn Herr Hauptmann Rudolf von Salis bei drei Schlissen, als er uns den Augenschein sehen lassen, empfangen. Anfang des Rumors im Prätigau kürzlich zu melden, ist also geschehen. Auf Sonntag den 24. April, Morgens um 10 Uhr, haben anfangs nicht mehr als 50 Mann die Landsknechte im Prätigau mchrthcils mit großen groben Knütteln angegriffen und erschlagen in den Flecken Schiers, Fanas, Secwis, Gritsch. Doch etliche der Landsknechte in das Schloß Castcls geflohen, und nachdem die Prätigauer überall beisammen, haben sie bei 350 Landsknechte jämmerlich umgebracht theils in den Kirchen, thcils in Häusern, mchrthcils m das Wasser, die Lanquart, gesprengt, welche ertranken. Haben auch den I>. Fidclem, Guardian zu Feldkirch, mit Knütteln erschlagen, seinen andern Mitherrn und 1'. gefangen. Die, so in das Schloß Kastels geflohen, und die übrigen, so sie gefangen, haben sie gebunden auf die Steig geführt und laufen lassen. Die Landsknechte, als wir gründlichen berichtet, sollen sich nicht gewehrt haben; denn der Ihrigen, als Prätigaucrn, bei drei oder vier nur umgekommen. Von den Landsknechten, so in der Languart ersoffen, lwd zu der Zvllbrttckc schwimmend gekommen, also daß die Schildwächtcr von den Landsknechten, so zu Malans und Mahcnfeld gelegen, inne geworden, und daß nichts Gutes vorhanden, ein Zeichen genommen, hwmit sich eilends in das Städtlcin Mahcnfeld begeben und kümmerlich dahin kommen mögen. Sind also die Prätigauer mit großer Grimmigkeit aus Prätigau in MalanS, Zizers und die umliegenden Flecken gefallen, was sie noch für Landsknechte gefunden, ermordet, die umliegenden Flecken zu ihnen zu stehen gezwungen. In dein so haben sie auch bei 1000 Musketiere auf die Steig zugeschickt, des Passes sich bemächtigt und nichts anders vermeint, dann das Städtlcin Mahcnfeld einzunehmen, die Landsknechte umzubringen. Hwmit ziemlich das Scharmützeln angegangen und bei ctlich Tagen gewährt. Die Landsknechte haben auch, was sie für vz^h bekommen mögen und Leute zu ihnen in das Städtlcin Mahcnfeld gezogen und sind in dem Städtlein auf daS wenigst bei 700 Landsknechte ziemlich mit Munition versehen, doch ihnen am Sonntag "ls den ersten Tag Mai, die Mühle auch genommen und zu Grunde gerichtet. 280 Mai 1022. Die Prätigaucr haben sich grausamer Tyrannei der Landsknechte erklagt, insonderheit der Artikeln, so Hkrr Oberst Baldiron ihnen vorgeworfen, doch dessen am meisten, daß sie sollen keine Profession mehr thun der evangelischen Religion, Herr Oberst Baldiron ist in Chur und hat sich der Gotteshaus- und der obere Bund entschlossen, ausgenommen etliche Gemeinden, zu ihm zu stehen und sich der Prätigauer nicht anzunehmen. Der Prätigauer sainmt ihren Mithaftcn, darunter auch eine Zahl Appenzeller, sollen ungefähr 3906 sein, haben mehrtheils der großen Knütteln, Auf den t.Mai, ungefähr um 9 Uhr Morgens, ist Herr Hauptmann Küechlin bei eignen Boten ein Schreiben gekommen von einem ganzen Landsrath, so sich den letzten April zu Glarus zusammengctha», des Inhalts, daß sie sich entschlossen und allbcreit 200 Mann guter Landlentc ernannt, die sollen gerüstet sei» und, so es die Bttndncr begehren, ihnen zur Hilfe zuziehen; doch so soll man den Herren von Zürich und Schwyz in der Eile zuschreiben, im Fall dieselben auch schicken wollen und hicmit ihres Entschlusses erwarte». Es haben auch die Herren von Glarus den Kriegshäuptern und Prätigauern bei ermeltem Bote» auch zugeschrieben, auch dessen, was sie sich an dem ermcltcn gehaltenen Landrath entschlossen, berichtet, darauf sie verhoffen, es werde ihnen darnach Succurs zukommen. Zu St. Gallen, als wir berichtet, soll auch ein Fähnlein gerüstet sein, den Bündncrn zuzuziehen. (Ebenderselbe Bericht liegt auch im Landesarchiv Schwyz., Fase. Bünden Nr. 76 lll .s Cvnferenz der V katholischen Orte. Luccvn. 1<»22, 20. Mai. Staatsarchiv Luccr». Absch. so anno lvüi >md 1622. Bd. XIV. t'oi. NK. , Gesandte: Lucern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Ludwig Schürpf, Nittel, Alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Gilg Fleckenstein, des Raths; Rudolf Pfyffer, Ritter, des NaN-- Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Landammann; Emannel Beßler, Alt-Landammann und Pannerhoru Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammann; Johann Gilg Aufdermanr, Seckelmeister und Raths. Unterwaldeu. Johann Jmfeld, Laudammann, von Obwalden; Johann Lussi, Landau»»""" und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter; Thoman Jten, SeckeluwNt und des Raths. tt. Diese Conferenz ist in Folge der Schreiben zusammenbcrufen worden, durch welche die Prätigu"^ Glarus und andere Orte zu wiederholten Malen um Hülfe gebeten haben. Nach Anhörung der eingetaucht Schreiben wird beschlossen, bei dem, was zu Baden verabschiedet und dem Landvogt in Sargans autch tragen worden ist, zu verbleiben. Da mau nicht ohne Verwunderung von dem Landvvgt bisher keinen . erhalten hat, so läßt man ihn durch einen eigenen Boten ernstlich daran erinnern. besonders weil gou"' wird, daß Zürich viel Volk nach den Bünden ziehen lasse, wodurch die Gegenpartei veranlaßt weus könnte, Wider selbige Landschaft etwas Ungutes vorzunehmen. I». (S. u. Freie Aemter.) v. Lucer» an, daß es wegen des bedeutenden Viehaufkaufes durch Fremde und des im Lande selbst zu besorgt Mangels einen Ausfuhrzoll auf das Vieh gelegt habe, daß es für nothwendig erachte, den eiuheiuust) Nim 1622. 281 »Urkäuflern und Genglern" ihr Geschäft zu verbieten, und daß es solche, wo sie in seiner Landschaft betreten würden, strafen werde. Die übrigen Orte halten für angemessen, den einheimischen und den fremden Känflcrn, die auf Fürkanf kaufen und das Vieh aus der Eidgenossenschaft treiben, bei Strafe der Confiscatiou 5" verbieten, vor Michaelis Vieh zu kaufen oder zu bestellen. «I. Luceru beschwert sich, daß man in Uri und Schwyz den Seinigcn das Geld zu höherem Preise gebe, als es in diesen Orten taxiert sei, besonders über daß der Wirth zun: Adler in Altvrf einem Currier beim Wechseln einer spanischen „Dopplen" den Reichsthaler auf 4 g. Gld. „ufgetriebcn" habe. «. Das Ausbleiben der Pensionen veranlaßt die Gesandten bei Herrn Hieronymus Casati mündlich und bei Herrn Mirou durch ein Schreiben um Auszahlung ernstlich ""Zuhalten/ t". Auf eine Anfrage von Schwyz in Betreff des noch immer schwebenden Streites zwischen b«den Religionen in Gleims berichtet die Gesandtschaft Lucerus, daß Zürich ihm den 29. April n. K. ^schrieben habe, daß seine Sätze schon vor zwei Wochen den zu Napperswyl erlassenen Ausspruch'seinen Religionsverwandten in Glarus habe zukommen lassen und deren Entschluß erwarte. Man s-he auch im Abschnitt- H-rrschastSaiigctczcnh-itcn: b-uidtiogtci Freie Acmter. >»- Art. IM. V-rschied-m-z. Tie Namen der Gesandten ans dem Schwyzcrcr'einplar. 2S5. Conftrcnz der VII die Grafschaft Sargans regierenden Orte. Napperswyl. IV22, 24. Mai. TtaatSarchiN Lncer». itbsch. üo anno 1021 und IW2. Dd. XIV. kol. 177. ^sandte: Zürich. Salonwn Hirzel, Statthalter; Georg Grcbel, des Raths. Lucern. Johann Jakob 'Unnenbergs Ritter, Schultheiß; Rudolf Pfyffcr, Ritter, des Raths. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, ^ unnnann; Emanuel Beßler, Alt-Landammann und Pannerherr. Schwyz. Heinrich Neding, Alt- ^ "vnnrmnnn und Pannerherr; Gilg Frischhcrz, Alt-Lairdammann. Unterwalden. Johann Jmfeld, " äininann, von Obwalden; Johann Lussi, Landammann, von Nidwalden. Zng. Kaspar Brandenberg, /utchalter; sJohanns Staub, Seckelmeister. Glarus. Heinrich Häßi, 'Statthalter; Sebastian Marti, Pannerherr. Es werden verlesen die Schreiben der Obersten Baldiron und von Reitnau, sowie die ans den Zünden an den Landvogt zu Sargans gerichteten, desgleichen die Antwort des Erzherzogs Leopold 's vaz ^on Baden aus an ihn erlassene Schreiben, ein Schreiben der Directoren zu Innsbruck an die s>ez n ^uhalck von Feldkirch. Schließlich nimmt man den mündlichen Bericht .' Landvogtcs entgegen. Die Mehrzahl der Gesandten hält für nothwendig, dem Obersten schriftlich oder ^ s'ch zu antworten. Man hat ferner auch vernommen und selbst gesehen, daß viel Volk von Zürich, und Appenzell aufwärts zieht. Die Gesandten der betreffenden Orte entschuldigen sich damit, daß ^bssuu und Willen ihrer Obrigkeit geschehen sei; es seien müßige, ungehorsame Leute, die sblchcZ ^'bel zu verlieren hätten. Nach vielem Hin- und Herreden, wie man sich bei dem Obersten huldigen könnte, wird für nothwendig erachtet, daß Zürich und Glarus unverweilt Lueern melden 36 X 282 Mai 1622. sollen an en, ob sie ihr Volk, das hinanfgczogen sei, heimmahncn wollen, und daß man alsdann eine GcsandtsclM die Obersten abordne. Lucern wird den Entschluß der beiden Orte den übrigen mittheilcn. Zürich, Lucern und Glarus nehmen dieß in den Abschied. I». Der Prälat zu St. Blasien läßt darum anhakt daß dem Bernhard Whß von Basel, mit welchem er einen Nechtshandel habe, in den Orten keine AudicA gegeben, sondern daß derselbe nach Baden gewiesen werde. Dem Ansuchen wird entsprochen. ^ Klosterfrauen zu Wurmsbach bitten um Schild und Fenster in ihr Gotteshalls. SS«. Conferenz der IV evangelischen Städte. Slarau. 1022, 30. Mai (20 a K.) Staatsarchiv Zürich, «est. XII. 141. toi. Ml. Gesandte: Zürich. (Hans Ulrich) Wolf, Seckelmeister; (Konrad) Grebel, Obmann. Bern. (Auto"? T.ll.cr Landvogt; (Glado) Wchermann, Zengherr. Basel. Hans Jakob Burckhardt Hans Rudoll Seckelmeister ^ Schaffhallsen. (Nochns) Goßwhler, Burgermeister; (Matthäus) PchcrimA Zchngcnchteiibund hat abermals sehr nachdrückliche Mahnungsschreibcn an die vier evangelisch' Städte gerichtet; deßgleichen sind von dem König in Böhmen und dem Grafen von Mansfeld wegen der Ä»h legenhc.ten der Bunde Schreiben eingelangt. — Zürich berichtet, was die sieben die Grafschaft Sarga"^ legierenden Orte jungst zu Napperswyl verhandelt haben, warnm man daselbst nichts habe ausrichte" können, und was der vcnctiauischc Resident, Herr Scaramelli, mündlich mitgethcilt habe Ferner habe der ranzostsche Ambassador, Herr Gueffier, bei seiner Durchreise zu Zürich geäußert, er sei von seinem Kö'üg- beaustragt, die Angelegenheit der Bünde wieder an die Hand zu nehmen und sich nach Mitteln umzusthc", wie der Tractat von Madrid zur Ausführung gebracht werden könne. Der König von Spanien Hub" seinem König die Vermittlung in diesem Geschäft übergeben. Nach seiner Ansicht sollte in den Bünden ein „Anstand" zwischen den beiden Parteien gemacht werden, und in dieser Hinsicht wünsche er das Gutachten der Eidgenossen zu vernehmen. - Zürich hält es für bedenklich, auf die Schreiben des Königs i" Böhmen und des Grafen von Mansfeld eine „unvergriffliche" Antwort zu geben, insofern man sich so so erklären müßte, abgesehen davon, daß in den Schreiben, die, wie anzunehmen sei, auf Anhalte» d" Bündner erlassen worden seien, keine Antwort begehrt »verde. — Bern glaubt, die beiden Fürsten köui'tc" die Mchtbeantwortulig übel aufnehmen. Da die papistischen Orte sich allenthalben nach fremder Fü^" Hülfe umsehen, so solle man bei solchem Anlaß ein Gleiches thun und bei Zeiten mit den fremden Fü^" in gute Korrespondenz treten, ihnen ferner bemerke», daß man bis dahin sein Möglichstes für die gcthan habe, und daß soeben die Gesandten der evangelischen Orte in Frankreich seien um den König Z" veranlassen, ein Auge auf die Bünde zu werfen. Außerdem könne man denselben zu Gemüth führen, wie^"' der deutschen Nation und besonders den evangelischen Ständen daran gelegen sein müsse daß die ^ den Bünden nicht in spanische und österreichische Gewalt kommen. Die Gesandten von Basel und Sch"lb Hausen, ohne Instruction, nehmen die Sache ack rcckorsnckum. I». Ueber de., zweite.. Punkt, d. i. eine" Z" Mai 1622. 283 Ermittelnden Anstand zwischen beiden Krieg führenden Parteien, sind anfangs die Ansichten getheilt; endlich wird namentlich in Berücksichtignng darauf, daß schon zu Baden ein solcher „Anstand der Waffen" für Zweckmäßig erachtet worden ist, ebenfalls gut befunden, einen solchen zu vermitteln, doch so, daß die Präti- g"»er, um sich nicht zu entblößen, das Volk, das sie bereits haben, weiter behalten, daß die gemachten Schanzen nicht geschlissen werden und alles in dem jetzigen Stand, aber obne feindlichen Angriff verbleibe, ^w'hmals wird für nothwendig gehalten, die jüngst zu Baden beschlossene Gesandtschaft von den Orten Zürich, Lucern, Schwhz und Glarus beförderlich in die Bünde abgehen zu lassen. Dabei macht sich die Ansicht geltend, daß dasjenige, was mit Znsendung von Volk oder auf andere Weise zu Gunsten der Blinde ^ Bundesgenossen geschehe, der Erbeinigung nicht zuwider laufe, weil dieselbe sich nicht soweit erstrecke, "Ü Man bedrängten Bundesgenossen keine Hülfe leisten dürfe, v. Weil die Angelegenheiten der Blinde Weht allein die evangelischen Stände, sondern alle eidgenössischen Orte berühren, indem die Spanier und Österreicher allein Anschein nach auch die zwei andern Bünde unter das Joch bringen und sich der Pässe "selbst bemächtigen wollen, so werde» die Gesandten ihren Herren und Obern berichten, ivas wegen der ^wußten Kontribution abermals vorgebracht worden ist. Wenn den Vündnern bei Zeiten geholfen wird, ^ üt zu hoffen, daß die zwei Blinde sich auch zu den Prätigauern schlagen und daß die Eidgenossen in ^ skatholischens Orten in sich gehen werden. Mit dem venetianischen Agenten, Herrn Searamelli, der 'wher keine bestimmte Erklärung gegeben hat, soll wegen der Contribution nochmals gesprochen und ihm ^"deutet werden, daß man veranlaßt sein würde, bei seiner Herrschaft durch eine Gesandtschaft oder auf "uderin Wege darum anzuhalten, «il. Zürich berichtet, in ivas für Gefahren es durch die weitansschendcn "mutzen in den Bünden und das daselbst ankommende spanische und italienische Kriegsvolk stehe; es bittet getreues Aufsehen und um Hülfe im Fall der Roth. Die drei übrigen Städte stellen ein gleichmäßiges Pehren. Wenn das eine oder andere Ort angefochten werden sollte, so verspricht man einander mit Gut W>d Hnsix ^ leisten, wie es redlichen Eidgenossen zusteht. S. Nach gehaltener Versammlung langt ^ Chur ein Schreiben an, welches die Ankunft einer großen spanischen Macht nochmals bestätigt. Weil Macht höchst verdächtig ist und überdieß allerlei Drohungen gegen die evangelischen Städte vernommen ^^en, ^ wird zu bedenken gegeben, ob es nicht passend sei, die papistischen Orte auf die Gefahren des "blandes mit allem Ernst nochmals aufmerksam zu machen und im Namen der evangelischen Orte anzu- "gen, wessen man sich zu ihnen zu versehen habe; ob sie die Freiheit des gemeinen Vaterlandes schirmen ^wn, falls das eine oder andere Ort angetastet werden sollte. Die Gesandten nehmen dieß in den Abschied. SS7 Cvnferenz der V katholischen Orte. Lucevn. 1322, 31. Mai. Landcsarchw Slidwnldc». Gesandte-. Lucern. Jakob Sonncnberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Walther Amrhyn, ^"ter, Stadtfähnrich; Heinrich Cloos, Ritter, Venner; Heinrich Fleckenstein, Ritter, alle des Raths. Um. Niemand.) Schwhz. Heinrich Sieding, Alt-Landammanu und Pannerherr; Gilg Frischherz, Alt-Land- X 284 Mai und Juni 1622. amiuann. Nnterwalden. Johann Jmfeld, Landauuuanu, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, La»d- anunann und Pauuerherr, von Nidwaldcn. Zug. Klaspar Brandenberg, Statthalter; sAdams N!ü^^ Scckelmeistcr und des Raths. Diese Conferenz wurde ivegcn der Gefahr, welche der Landschaft Sargans in Folge der Kriegsläufc >» den Bünden drohte, zusaminenbcrufen. «. Es werdeil nach vvrangegailgeiler eidgenössischer Begrüß»»!? mehrere Schreiben und Zeitungen verlesen und der Vortrag des spanischen Ambassadors, Hieronymus Casai'' angehört, welcher auf eine beförderliche Resolution dringt, damit man sehe, daß die Herreu und Ober» nicht blos mit Worten, sondern auch mit der That die Erbeinigung zu halten gesinnt seien. In Betrat nun der Klagen der österreichischen Befehlshaber über das unfreuudschaftliche Benehmen von Seite Eidgenossenschaft und wegen der Befürchtung, daß der Krieg, wenn man noch langer die Sache anstehen laP» sollte, in die Eidgenossenschaft könnte gezogen werden, wird siir nothwendig erachtet, die Landschaft Sarg»»- zu verwahren, die Pässe zu schließen, und zwar mit einer ansehnlichen Macht. Bis dieselbe zusammengekomw^ ist, sollen zu Abhaltung des Zulaufs nach den Bünden Wachen in der March aufgestellt werden, a»d^ vom Prälat zu St. Gallen. Ferner werden zwei (Gesandte zu Erzherzog Leopold abgeordnet, um ihn versichern, daß ihre Herreu und Obern die Erbeinigung in allen Treuen zu halten gesinnt seien, und »»" ihn zu bitten, er möchte gestatten, daß ihre Herren und Obern sich in's Mittel schlagen und einen Wafst»' stillstand herbeiführen; eben dasselbe Ansuchen soll auch durch den spanischen Ambassador an den Gubcrnaü» zu Mailand gestellt werden. Die Abreise dieser beiden Gesandten von Lucern und Schwyz wird aus folgenden Sonntag airgesetzt; auf ihrer Durchreise haben sie Basel von dem Zweck ihrer Reise in Kemü»^ zu setzen. Zürich soll dieser Beschluß mitgetheilt und die Mahnung beigefügt werden, es möchte dem Laust» in die Bünde Einhalt thuu und die Seinigen, welche bereits dorthin gelaufen seien, zurückmahnen, wie a>»? ihre Orte dasselbe thäteu. Zugleich wird auch die Copie eines Schreibens au den Landvogt im Nheinthal bc» gelegt. Freiburg, Solothurn und Appenzell-Jnnerrhoden werden von diesen Beschlüssen in Kenntnis; g^st'^ und nebst Wallis um brüderliches Aufsehen gebeten. I». Es wird berichtet, daß Bronzo zu Uri eine Menge Salz aufgekauft habe und dasselbe zurückhalte, in Folge dessen der Preis des Salzes sehr gest^i?^' sei. Denen von Uri wird geschrieben, sie möchten denselben alles Ernstes davon abhalten, v. Lucern eriw»» Uri wiederum au eineil Bescheid wegen der Taxierung der Münzen, mit dem Beifügen, daß wenn es ^ seiner Taxierung verbleibe, Lucern endlich entschlossen sei, das Geld nicht anders, als nach seinem anzunehmen. Conferenz der V katholischen Orte. Wegflis. 1V22, 11. Juni. Staatsarchiv Luccr». M>sch. ',»d UM. Ld. XIV. toi. IM. Landcöarchiv Schwt». Gesandte: Lucern. Jakob Sonuenberg, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Walther Ritter, Statthalter und Stadtfähnrich. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Landammanu; M ^ Megnet, Alt-Laudammann. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammanu; Gilg FrischlM, Juni 1622. 285 Landammann. Nntcrwaldcn. Johann Jmfcld, Landaminann, von Obwaldcn; Johann Lussi, Ritter, Landammann, von Nidwaldcn. Zng. Kaspar Brandenberg, Statthalter. Diese Zusammenkunft ist auf deu Wunsch der Gesandten des obern Blindes nnd des spailischeil Vicc- ^uibassadors, Grafen Hieronymus Casati, zusammeuherufcn worden. Letzterer erklärt, daß, obgleich die chanische und die österreichische Kriegsmacht in den Blinden genügend sei, lim die Nebellen zu unterwerfen, der ^vnig doch gegeil die Vermittlnng der Orte nichts einzuwenden habe, insofern dieselben die katholische Religion und die Erbeinigung mit dein Hause Oesterreich aufrecht erhalten. Sollten sie sich entschließen, dein obern ^"nd Hülfe zu leisteil, so werde der Gubernator die Kosten tragen. Mau möchte die Pässe in der Grafschaft Sargans besser verwahren, damit den Rebellen ferner keine Hülfe zukomme und dieselben die beiden andern Bünde nicht mich in die Rebellion hineinziehen können. — Gesandte des obern Bundes bitteil um ^instand mit Zulassung von Proviant und Munition, desgleichen einer Anzahl Kriegsvolk bis auf zehn d'ähnlcin. Sie wollen dafür sorgen, daß der Aufbrach ohne Kosten für die Orte geschehe. — Mail hört Vereins auch an, was der Nuntius, sowie die geheimen Näthe und Befehlshaber des Erzherzogs Leopold schrieben haben, und außerdem noch andere Schreiben. — Ein endgültiger Beschluß wird in dieser Sache "uht gefaßt, weil man keine ausdrückliche Instruction hat lind die Zeiten kurz geweseil ist, um eine solche ^u geben. Der spanische Ambassador wird darauf aufmerksam gemacht, daß es nothwendig sei zu wissen, ^ es sich, falls die Pässe verwahrt würden lind der Aufbruch stattfände, der Zahlung halber verhalten ^tde, da man noch von früher her Forderungen zu stellen habe, desgleichen woher mau sich verproviantieren ^rde. Eineil endgültigen Beschluß will mau erst dann fassen, wenn man weiß, was die an Erzherzog Leo- ^ch abgeordneten Gesandten ausgerichtet habeil. Nri erklärt, es finde nicht für thunlich, daß Zürich und mrus als mitregiercnden Orteil blos wegen fremder Fürsten der Paß versperrt werde, es wäre denn, daß ^'erinals die katholische Religion angetastet werden und eine große Macht dahin ziehen sollte; jedoch will es I von den andern Orten nicht trennen und ist erbötig, die Meinung derselben seinen Herren und Obern zu frieren. — Den Gesandten des obern Bundes wird geantwortet, daß von den Obrigkeiten beförderlich äiie Erklärung erfolgen und daß man sie nicht verlassen werde, unterdessen hätten sie noch Mittel, die Pässe ^ verwahren. — Nri eröffnet, daß es denen im obern Bund auf ihr Begehreu etliche Musketiere habe Clausen lassen. Da von Zürich und Glarus auch den Prätigauern eine so große Zahl zugezogen ist, so ^Windet mau daran kein Mißfallen. — An Zürich wird geschrieben, österreichische Beamte hätten verlauten daß sie sich selber des Passes bemächtigen werden, falls die Durchzüge nicht gehindert würden; mau cuke deßhalb zu Abwendung solcher Gefahr etwas Nolk nach Sargans zu legen und niemand von beiden ^'teien durchzulassen, und werde gern sehen, wenn Zürich und Glarus ebenfalls sich dabei betheiligeu. Obrigkeiten wird anHeim gestellt, zu beschließen, was den österreichischen Rüthen zu Innsbruck und Obersten von Neituau aus ihre nachdrücklichen Schreiben zu antworten sei, desgleichen wie an Zürich ^cn der Friedensvermittlung und der von den Prätigauern begehrten Versicherung zu schreiben sei. Die Namen der Gesandten ans dem Schwyzercremplar, / 286 Juni 1622. sss Conferenz der V katholischen Orte. Weggis. 1«22, 17. Juni. Staatsarchiv Lucer». Absch. öe anno IK21 und 1622. Bd. XIV. toi. ISS. LandcSarchiv Schwhz. Gesandte: Lucern. Walther Amrhhn, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Gilg Fleckenstcin, des Raths. Ur i.' Johann Heinrich Zum Brunnen, Landammann; Melchior Mcgnct, Alt-Landanuna»»- Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann. Unterwalden- Johann Jmfcld, Landammann, von Obwaldcn; Johann Lussi, Ritter, Landammann, von Nidwalde»' Zug. Adam Bachmaun, des Raths; Thoinan Jtcn, Seckelmeister. ». Der spanische Viceambassador Hieronymus Casati wiederholt die auf letzter Zusammenkunft gcthaM Proposition. Hierauf bitten Gesandte aus dem obern Bund im Namen der Gemeinden Disentis und Lug»H abermals inständig um Hülfe. Nachher wird der Bericht der bei dem Erzherzog Leopold gewesenen Gesandte» angehört und daraus vernommen, daß dieser der beabsichtigten Vermittlung nicht zuwider sei, falls die Prätigauer als Uutcrthanen, die ihre Treue gebrochen, zuerst die Waffen niederlegen; daß er eine von de» Orten angesetzte Conferenz werde besuchen lassen, daß es aber nothwendig sei, zn wissen, ob man sich das Versprechen verlassen könne. — Es wird nothwendig erachtet, daß man die Vermittlung sobald als möglich an die Hand nehme. Zürich soll von der Antwort in Kenutniß gesetzt werden, welche die Gesandte» von Erzherzog Leopold erhalten haben, zugleich schriftlich angegangen werden, ebenfalls an der Vermittlung Theil zu nehmen, bei welcher Gelegenheit man auch demselben bemerken soll, daß die Wachen im Gast^ zu dem Zwecke aufgestellt scieu, deu auch Zürich mißfälligen Zulauf zu deu Bündnern zu verhindern »»d vom obern Bunde den von den Prätigauern angedrohten Ueberfall abzuwenden. Zürich möchte daher dir' selben zu Ablcgung der Waffen und zur Aufnahme der Friedensverhandlungen alles Ernstes ermahnen »»d von allen Tätlichkeiten gegen den obern Bund zurückhalten. Der Ambassador Casati wird von dicß» Beschlüssen in Kenutniß gesetzt. Den beiden Gemeinden Disentis und Lugnez Hülfe zu schicken, wird »»^ für nothwendig erachtet, da sie und die ihnen zugezogenen Soldaten zu ihrer Defensivn hinreichend sind. Ge'gc»- über dem grauen Bunde und einzelnen Gemeinden wird die durch das Bündnis; geforderte Unterstütz»^ zwar zugesagt, fernere Hülfe findet man jedoch nicht nothwendig, da die Friedensuntcrhandlungcn a» d» Hand genommen werden; man ermahnt sie blos, aller Thatlichkeiten sich zu enthalten. I». (S. u. Thurg»"' v. Der Herzog von Savoyen beklagt sich in einem Schreiben, daß dem König von Spanien nicht alle»' für Mailand, sondern auch für Montferrat ein Aufbruch bewilligt werden solle, was ihm zu großem theil gereichen würde. — Man antwortet ihm, daß diese Beschwerde unbegründet sei, da den Obrigke^' davon nichts bekannt sei, und anerbietet ihm genaue Observanz des Bündnisses, in der Hoffnung, derHe»?^ werde das auch halten, was er den bei ihm gewesenen Gesandten versprochen habe. «1. Gesandte des ä»iö»" Amtes Zug beklagen sich über die Stadt Zug, daß dem zwischen ihnen aufgerichteten Libell, betreffend d^ Beisitz bei den Jahrrechnungen zu Baden, zuwider gehandelt »verde. Der Gesandte der Stadt ist dieser S»^ wegen ohne Befehl. — Alan ermahnt beide Theile, sich bei diesen gefährlichen Läufen brüderlich zu verstand»^ oder die Sache bis auf günstigere Zeiten ruhen zu lassen. Juni 1622. 287 Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgcnhcitcn: Lliiidgrasschaft Thurgau. 1». Art. -tOS. Gotteshäuser, Kloster. Die Namen der Gesandten aus dem Schwhzercrcmplar. Zu n. Das Schreiben an Zürich befindet sich in dessen Staatsarchiv Tr. 170. 10. 16. 24« Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogtcien regierenden XII Orte zu Lauis. 1622, 24. Jnni (auf St. Johannis Bapt.). KaiitonSnrchiv Bafel. Kaiitonöarchiv Frciburg. Gesandte: Zürich. Johann Escher. Bern. David Fellenberg. Lncern. Johann Jakob Sonncn- ^3- Uri. Bartholoinäus Megnct. Schwhz. Joseph Grüninger. Unterwalden. Johann Lussi, Landannnailn und Pannerherr. Zllg. Adain Müller, Scckelmcistcr. Glarus. Johann Ulrich ^ilt. Basel. Daniel Falkner. Frciburg. Anton Meyer. Solothnrn. Christoph Salcr. Schaff- )ausca. Johann Kvnrad Goßlvylcr, Nathschreiber. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangclcgcnhcitcn: knnetb. Vogtcicil iibcrh. «I. Art. 141. Geistliche Pfründen zc. "Ndlioztci Lauis. n. Art. 171. Zngrecht. v. Art. 48. Beamte. I». „ 207. Zdllc und Geleit. >1 ans dem Freiburgcrercmplar. S4T. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogtcien regierenden XII Orte zn Luggarus. 1622, nach 24. Juni (nach St. Johannis Bapt.). Ka»to»Sarchil> Basel. Kaiitonsarchil» Tolalhur». Gesandte: Ebendieselben, welche im Absch. 240. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnhcitcn: ^ ennctb. Vogtcicn iibcrh. a. Art. 107. Kricgssachcn. Llliidsi ^andh ^»»dh °Stci LailiS. v. Art. 133. Justizsachcn. >0gtci Liiggarus. 1». Art. 37. Verwaltung im Allgemeinen, x. Art. ISS. Verhältnis! zum Bischof von Como -c. e. „ SS. Justizsachcn. I». ^ III. Zollsachen. Q „ 157. Kricgssachen. Mci Mainthal. «1. Art. 208. Jiistizsachen. v I» aus dem Solothilrncrcrcmplar. 288 Juni lind Juli 1622. S4S Jahrrcchmmgs-Tagscchung der XIll Orte. Bade»r. 1622, 2«. J»»ni bis 14. Juli. Staatsarchiv.Zürich. Oost. XII. Iii. toi. 205. Staatsarchiv Lucern. Nbsch. llo anno 1621 und 1622. Vd. XIV. toi 189. Landcsarchiv Stl)Wi)Z' Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Hvlzhalb., Bürgermeister; Heiiwich Bräm, Seckelmeistcr. Bern- Anton Tillicr, Glado Weycrmanu, Zeugherr, beide des Raths. Lucern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Heinrich Fleckenstein, Ritter, des Raths. Uri. Hans Heinrich Zum Brunnen, Landammann; Georg Zweher, des Raths. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Hans Neding- Landshauptinanil. Unterwalden. Crispinus Zelger, Alt-Landammann und Landehauptmann; Welche Wilderich, Alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Melchior Brandenberg, Statthalter; Hans Stanl', Seckelmeistcr; Christen Uttinger, des Raths. Glarns. Adain Böniger, Alt-Landammann; Hans Küechlin, des Raths. Basel. Jakob Bnrckhardt, Hans Lukas Jselin, der Jüngere, beide des Rath-- Freiburg. Heinrich Lamberger, Johann Reiff, beide Bürgermeister. Svlothnrn. Johann von 3toll, Stadtfähnrich; Benedict Glutz, Seckelmeistcr. Schaffhausen. Heinrich Schwartz, Bürgermeister; Konrad Peher, Statthalter. Appenzell. Martin Suter, Landammann, von Jnnerrhoden; Konrad Z^' weger, Landammann, von Anßerrhvden. Eidgenössische Begrüßung. — Die französischen Ambassadoren in der Eidgenossenschaft und in d«-'» III Bünden, die Herren Miron und Gueffier, legen schriftliche Propositivnen vor, die auf die Angelegt' heiten in Blinden Bezug haben. In derjenigen des Herrn Miron heißt es unter Anderm: Ihr werdet Euch erinnern, an wem es gemangelt hat, daß der Tractat von Madrid nicht exequiert worden ist. wissen wohl, daß die Bündncr nur zu viel zu ihrem Unheil contribniert haben durch ihre böse Handln^ und Corrnption Etlicher von ihnen. Etliche unter euch habeil für gut gefunden, ihre Besorgnisse dem Kö>"ß persönlich vorzutragen, welcher sie wieder lnehergcwiesen hat, die Antwort und das Remedium zu vernehmt dieses steht zum Theil bei euch. Nvthwendig ist hiezn die Einigkeit, und daß der Köing geneigt ist, zu eucl>" Vortheil zu handeln, sehet ihr wohl ein. Nichts kann euch von einander trennen, als ihr selbst und eno^ eigene Zwietracht, welcher ihr jetzt, wie zu hoffen ist, ein Ende machen werdet, damit wir die Bündu^ gemeinsam ermahneil, sich mit einander zu vereinbareil und die Vermittlung ihrer Späne der Sorgfalt ilst^ Freunde und Bundesgenossen zu übergeben. — Herr Gueffier zeigt an, der spanische Ambassador in Fraukw - habe im verflossenen Monat April im Namen seines Kölligs etliche Bedingungen zu Vollziehung des Bering von Madrid vorgebracht, mit welchen der Köllig einverstanden gewesen sei. Seither habe der Köllig ^ Spanien dasjenige, was sein Gesandter verheißen, desavouiert; der König von Frankreich wünsche dah^ daß mit Hiilfe der Eidgenossen der Tractat von Madrid zur Ausführung gebracht werde. — Der Abgesa'^ des Erzherzogs Leopold, Herr Hans Neinhart von Schauenburg, läßt einen schriftlichen Vortrag verlest^ des Inhalts, der Erzherzog habe mit höchstem Befremden vernommen, daß Angehörige etlicher Orte den „friedhässigen" Rebellen in den Bünden angeschlossen und daß man diese mit Munition, Proviant >» anderem Nothwendigen unterstützt habe, was der Erbeinigung durchaus zuwider sei. Der Erzherzog v" gehofft, daß mau die rebellischen Prätigauer als unzweifelhafte Uuterthaneu zu der Schuldigkeit ermasM werde, bis die angebotene Jntcrpositivn werde eingetreten sein. Aus solcher Mithülfe lasse sich auf Juni und Juli 1622. 289 Anderes schließen, als daß die berühmte Neutralität nicht beachtet werde. Der Erzherzog werde fürderhin nicht mit Schcinwortcn abspeisen lassen; er wünscht zu erfahren, ob man in Zukunft die Erbeinigung »ach Inhalt des Buchstabens mit Worten und Werken halten wolle. Je nach der Erklärung der Gesandten sci der Erzherzog nicht abgeneigt, in vertraulicher Corrcspvndenz und guter Nachbarschaft zu verbleiben. — Johann Anton Marca, Bürgermeister Gregorius Meyer lind Landammaun Johann Sprecher zeigen aus Auftrag der III Bünde an, daß dieselben den 27. Juni den alten Bundesbrief mit solennischem Eidschwur ^schworen haben und bis auf den letzten Blutstropfen zu halten gedenken. Sie bitten kraft der gegenseitigen Bündnisse, daß man die verschlossenen Pässe wieder öffnen, den geworbenen freiwilligen Soldaten und dem Hab und Gut der Bündner freien Zugang gestatten möchte. Desgleichen bitten sie um getreues Aufsehen und daß man ihnen wieder zu ihrem alten Stand lind zum Besitz der Lande, welche sie ehemals ^ssen hätten, verhelfen wolle. — Landrichter Hans Florin und Landammann Hans Gurai (Corrai?) von berichten für sich selbst und als Abgesandte der katholischen Gemeinden des vbern grauen Bundes, wie tU' jüngst von den Prätigaueru und anderem eidgenössischem Volk überzogen und trotz dem vorher gemachten ^bleich und obgleich sie in den Generalpardon eingeschlossen worden wären, mißhandelt worden seien. Selbst ^ Kirche», in welche ehrliche Leute das Ihrige geflüchtet hätten, seien spoliiert und andere Insolenzen mehr Ewigen worden. Sic bitten deßhalb um unparteiisches Necht und daß man auf Mittel bedacht sein möchte, Wodurch ste ^gen solche Assassiuamente und Beraubungen gesichert würden. — In Bezug auf die Exemtion bon Madrid, ivorauf die französischen Ambassadorcu hingedeutet haben, beharren die Orte ^ chrcn bisherigen Ansichten. De» Ambassadoren wird ihre wohlmeinende Affectiv» durch einen anschn- Ausschuß verdankt; zugleich werden sie gebeten, dem König dieses und andere Geschäfte zu empfehlen. 6 sie gute Mittel zu Herstellung des Friedens in den Blinden an die Hand geben können, wolle man ^ Mru anhören. — Desgleichen werden etliche Gesandte bezeichnet, um dem österreichischen Abgeordneten ^ Versicherung zu geben, daß man die Erbeinigung unverbrüchlich und in allen Treuen zu halten gedenke. ^ ^ der eine oder andere Theil sich einbilde, daß die Erbcinigung angetastet werde, so enthalte diese selbst ^ Anleitung, wie man sich in solchem Fall zu verhalten habe, wobei man es nochmals bewenden lasse. Vach^ui der Erzherzog eingewilligt hat, daß man in den Angelegenheiten der Blinde eine Vermittlung fluche, wird dem erzfürstlichen Abgeordneten, sowie den Ausschüssen der III Blinde der Wunsch eröffnet, licl Waffenstillstand zu Stande kommen möchte; zugleich wird ihnen anhcimgestcllt. Ort und Zeit zu güt- Unterhandlung zu bestimmen. Die Abgesandten der Blinde haben keine Vollmacht, in die Suspension her.^^" einzuwilligen und müssen dicß an ihre Principale gelangen lassen. Der Abgeordnete des Erz- ^AUgt ein, daß den 24. Juli zu Feldkirch eine Taglcistung zu gütlicher Unterhandlung stattfinde, ^ Man auf Gutheißen der Obrigkeiten hin sich auch belieben läßt. Ucber beide Punkte, die Suspension '' Waffe Bälde , '-^1" '/ " ^ , i > M ^ angesetzte Taglcistung, erwartet mau sowohl von dein Erzherzog als von den Bündncrn ber Bälde eine Antwort, damit die Orte ihre Gesandten mit gehöriger Instruction abfertigen können, welches an etlichen Orten seines Gebietes zu Bewahrung der Pässe Wachen aufgestellt hat, zeigt hin'd^ ^ ^ keiner Offensive geschehen, noch um redliche Eid- und Bundesgenossen am Durchreisen zu ke» pudern vielmehr wegen allerlei Drohungen, die seineu Herren und Obern als glaubwürdig zuge- überditß auch wegen der Menge der Landstreicher und andern fremden unnützen Volkes, älz . övn Schwyz wird mit Befriedigung vernommen und sowohl dem Abgeordneten des Erzherzogs Wenigen der Bünde schriftlich mitgetheilt. — Etliche Gesandte sind der Ansicht, daß die Tagleistung 37 290 Juni und Juli 1622. zu Feldkirch, falls dieselbe wirklich stattfinden sollte, nur von den vier Orten Zürich, Luccrn, Schwyz und Glarus besucht werden solle: wegen der Wichtigkeit des Geschäftes und weil alle Orte mit Oesterreich in der Erbeinigung stehen, erachtet man aber für besser, daß alle XIII Orte eine einfache Botschaft dahw absenden. I». Die Mehrzahl der Orte vereinigt sich dahin, daß die Tagsatzung und Jahrrechnuug zu Baden, wie jetzt eine Zeitlang Brauch gewesen ist, den ersten Sonntag nach St. Joh. Bapt. n. St. stattfinden so^' und zwar so, daß zuerst die Xlllörtischen Geschäfte und hernach die Jahrrechnungen vorgenommen werde», v. Landcsbaumeister Schmid von Glarus, Fähnrich Schmid zu Baar, Pannerherr Keller von Schwerste» und Kaspar Burckhard, Wirth zu Horgen, bitten um Ehrenwappcu und Fenster in ihre theils ncugebante»/ theils renovierten Häuser, «t. Da durch bestellte Fürkäufer, Lombarden und andere Fremde, das Vich aufgekauft und das Land dergestalt davon entblößt wird, daß künftig großer Mangel zu besorgen ist, so werde», um diesen Uebclstand zu beseitigen, allerlei Mittel vorgeschlagen. Weil aber das Land ungleich und das eine reicher ist als das andere, kann nicht wohl eine durchgängige Ordnung gemacht werden. Jedes soll daher nach seines Landes Art und Gelegenheit dem Uebel begegnen und vor Allem die bestellten käufer entfernen, e. Bern und Freiburg eröffnen, daß die im Februar gemachte Münzordnung nicht w allen Theileu gehalten werde, was den Ihrigen zu großem Nachtheil gereiche. Sie bitten, daß man entweder eine gemeinsame Valvation aufstelle oder dann es nicht für ungut halte, wenn ihre Herren Obern sich auch eines Andern bedenken. Die übrigen Orte, welche die im Februar gemachte MünzordwwZ angenommeil haben, erklären, daß sie bis auf andere bequemere Zeit dabei verbleiben werden. — Die Gericht Herren und Unterthanen des Thurgaus bitten durch einen Ausschuß, daß sie bei der früher aufgestellte» Münzordnung möchteil geschirmt werdeil, da sich die ganze Landschaft dabei wohl befinde. L. Steph"" Kleiner aus dem Berugebiet klagt als Abgesandter der eidgenössischen Gardekncchte in Frankreich, daß immer gefährliche und ganz nachthcilige Eingriffe in ihre alten Freiheiten und guten Gewohnheiten gci»a^ werdeil. Weil durch Schreiben bisher wenig ausgerichtet worden sei, möge man eine Gesandtschaft einem oder zwei Herren an den König und dessen Näthe abordnen. — Diese wird auf den Rath des Miroil bei den jetzigen unruhigen Zeiten in Frankreich nicht beliebt; dagegen soll an den König und an Grvßcanzler, Grafen de la Marchc, sowie au die Obersteil Hässi und Vögelt geschrieben werden. auf diesem Wege nichts erhältlich ist, so soll Landammann Zum Brunnen von Uri gebeten werden, a»l Gardeknechte ferneres Anhalten zu dem König zu reiseil lind, mit den nothwendigen Instructionen verseht die Sache an die Hand zu nehmen. Dieser Beschluß wird den Gardcknechten in einem offenen mitgctheilt. A. Man hat erwartet, daß wegen der französischen Zahlungen und der ausstehenden Pensi"»^ die schon vielmal versprochene Satisfaction eintreten werde. Herr Miron, den man darum freundlich ers'^ giebt für dießmal schlechte Vertröstung. Es wird daher als das Beste erachtet, eine Gesandtschaft a» König abzuordnen. Etliche Gesandte stelleil den Antrag, dieselbe sofort zu bezeichnen; aus allerlei Gn>»^' jedoch wird dieß einstweilen eingestellt; dagegen wird für passend erachtet, den König durch ein Schreibe» Satisfaction zu ersuchen. Wenn der Köllig, wie davon gesprochen wird, sich nach Lyon begeben so wird man sich wieder versanlineln, um dann eine Gesandtschaft an denselben abzuordnen. Ii. Orte uild Appenzell-Außcrrhoden.s Appenzell-Außerrhoden berichtet, was in der Streitsache mit Hans D>e^ Staufachcr von Glarus, jetzt zu Schwyz wohnhaft, bisher ergangen ist. Die begonnenen Proccdw^ Repressalien und angelegten Arreste seien den Bünden zuwider und ihren Landesfreiheiten nachtheilig. Sache solle nach Appenzell-Außerrhoden, wohin sie gehörig sei, zu gütlicher oder rechtlicher Erörtcr»^ Juni und Juli 1622. 291 Miesen werden. Dem Staufacher werde man sicheres Geleit geben und unparteiisches Recht angcdeihen lassen. Wolle man mit der zu Nappcrswhl aufgestellten Procedur fortfahren, so rufe Außerrhoden das eidgenössische Recht zu gleichen Sätzen nach Inhalt des Bundesbriefes an; falls dieses Nechtsbot erfolglos ^i" sollte, protestiere es feierlich und in bester Form dagegen. Stanfacher bittet, daß man ihm zu Mihreudcm Austrag vermöge erlangter eidgenössischer Stimmen verhelfen und ihn dabei schirmen wolle, ^ie Orte, welche dcßhalb keine Stimmen crtheilt noch Arrest anzulegen bewilligt haben, wollen die Verhand- zu gütlicher oder rechtlicher Erörterung an Appenzell-Außerrhoden weisen. Die übrigen Orte, swelche ^aufachcr Stimmen crtheilt haben, beharren darauf, daß Staufacher dabei geschirmt werde. Die befremde ^Protestatio!: von Appenzell-Außcrrhodcn wird in den Abschied genommen. ». fVIl katholische Orte.j Bedauern vernimmt man, daß die Gesandten des äußern Amtes Zug Befehl haben, demjenigen der ladt den Beisitz zu verweigern. Dieser stützt sich auf das Libell und die dcßhalb erlangten Stimmen. — 'a>> ist der Ansicht, daß der Gesandte der Stadt bei Ncligivns- und allgemeinen Geschäften beiwohnen solle, 'wd ermah„t beide Theile, bei diesen schwierigen Zeiten nichts Unfreundliches vorzunehmen, sondern sich Rundlich zu vereinbaren. Ic. (S. u. Freie Acmter.) 1. sVII alte Orte.j Peter Niedt von Bäch, im Gebiet ^ Landes Schwhz, bittet um Ehrenwappen in seine Wirthschaft, da die alten theils verblichen, theils zcr- ^chen seien, in. fXIII Ortc.j Weil viel fremdes Volk sich der Eidgenossenschaft nähert und das Elsaß, Weinkeller und Brodkasten, verheert wird, so dürfte es rathsam sein, den König von Frankreich, als deren ""^sgenossen, schriftlich zu ersuchen, durch seine Autorität von der Eidgenossenschaft eine solche Gefahr nach ^tzlichkcit abzuwenden, n. Der Erzherzog Leopold schreibt, er habe aus dein Abschied, sowie aus der "wlicheu Relation seines Abgeordneten mit Genugthuung vernommen, daß man allerseits die Erbeinigung Jülich h^tcu wolle. Wenn das Volk, das den Prätigauern zugezogen sei, heimgemahnt »verde und diese P, sowie ihre Mithelfer aus den Blinden sich zu Einstellung weiterer Thätlichkeiten bereit erklären, so ^ ° dem Obersten Baldiron und Gaudenz von Cvrct Befehl crtheilt werden, sich bis ans weitere Resvlu- "cu ruhig zu verhalten. Die nach Feldkirch angesetzte Verhandlung läßt sich der Erzherzog belieben. — ' wird geschrieben, man werde sein Schreiben denjenigen Orten, deren Gesandte bereits abgereist seien, der ""d bei den Bünden um beförderliche Antwort sollicitieren. «>. Zürich führt Beschwerde wegen ^ dachen in der March, im Gaster und in dem Gebiet des Abtes von St. Gallen. Nicht allein den Bündnern, die in ihr Vaterland ziehen wollen, sondern auch andern redlichen Eidgenossen und >»cm^'^m ^eiem Volk und andern ehrlichen Leuten werde der Paß daselbst gesperrt. Es bittet, daß ^ auf diesen Paß zum Nachthcil der Bundesgenossen und fremden Fürsten zu Gefallen nicht zu viel Cpe^^ habe; man solle etwa ein Auge zudrücken und ehrliche Leute durchziehen lassen. Falls aus der ^ Pässe Ungclegcnheiten entstehen sollten, verwahrt sich Zürich feierlich dagegen, daß es Schuld ^'äge. Die katholischen Orte, besonders Schwhz, berufen sich auf ihre mehrmals gegebene Erklärung, Die ^ Ursachen diese Wachen aufgestellt worden seien, z». (S. u. Thurgau.) sV katholische Orte.s die m katholischen Orte erklären den 9. Juli gegenüber dem Prälat des Gotteshauses Salmanswciler N ationen der eidgenössischen Klöster in den Vogteien durch Fremde für unzulässig. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangclcgcnheiten: Thurgau. I». Art. 4Sö. Gotteshäuser, Klöster. «lltei Freie Acmter. k. Art. 133. Gotteshäuser. I' Ii, i», i»,« aus dem Lucerncr-, I aus dem Echwyzcrcremplar, aus den Acta der kath. Orte Kost. XI. 139 im Zürchcrarchiv. 292 Juli 1622. Zu i. Die von, äußern Amt hatten beschlossen von Ort zn Ort zu reiten und die der Stadt Zug ge gebenen Stimmen revocieren zu lassen. Zug bittet, die Gesandten abzuweisen und im Gegentheil die Ortsstimmcn zu bestätigen. Zu «. Lucern, Untcrwaldcn und Zug schreiben den 12. Juli an Schwyz wegen dieser Angelegenheit: ,,3'" Fall wider Euch dcßwcgcn etwas Gewalt oder Feindliches sollte von jemand tcnticrt oder vorgenommen werde» sollen wir Euch nicht verhalten, daß wir uns gegen Eure Ehrcngcsandtcn .... erklärt, daß in solchem Fall unsere Herren und Obern Euch nicht allein lassen, sondern Leib, Gut und Blut zu äußerstem ihrem Vermögen nach zu Euch setzen und mit der Hülfe Gottes und unfern allen guten Freunden vor allem Gewalt werden schirmen und retten helfen." (Staatsarchiv Zürich: Acta der kath. Orte. 6lvst. XI. 199') 24». Confereiiz von Bern mit dein Herzog von Lviigucville, Grafen zu Neuenbürg und dew französischen Auibassador Miron. . Fraubrunnen. 1K22, Anfangs Juli. StaatAarchiv Bern. Jnstructionenbuclz 15. S. 1?8. Die Verhandlungen betreffen den Streit über die Judicatur in Streitigkeiten, welche sich zwischen dcM Grafen von Neuenbürg und der Grafschaft Leuten zu Stadt und Land erheben, zu deren Vermittlung i^ der Ambassador Miron angeboten hat. — Die bcrnischen Gesandten erhalten den Auftrag, so viel als inög^ die Verträge und das Burgrecht aufrecht zu erhalten und dahin zu trachten, daß die Einigkeit und vertrau" - Nachbarschaft hergestellt und befestigt werde. — Der Abschied selbst hat sich nicht vorgefunden. Gesandte »o» Bern waren: Anton von Graffcnried, Schultheiß; Albrccht Manuels Alt-Schultheiß; Glado Wcycrnm»»' des Raths; Beat Ludwig May, Alt-Schultheiß zu Burgdorf; Samuel Zehendcr; Johannes Steck, >1- ^ ' Generalcommissarius des wälschcn Landes. (Die Gesandten des Herzogs von Longueville unbekannt.) 244. Confereiiz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. tK22, l4. Juli. t!a»dcSarck>i» Stidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Jakob Tanncr, Statthalter; Heinrich Troger, des Raths Schwyz. Mcii»'^ Schryber, Statthalter; Martin Betschart, Alt-Statthalter; Balthasar Kyd, Ritter, Alt-Scckclmcister; Leo»- hard Niderist, des Raths. Nidwalden. Kaspar Len, Statthalter; Johann Zclgcr, Alt-Statthalter. ». Es wird der von Lncern an der Zinnen seit einiger Zeit geforderte Zoll und der Hans- und lohn, welchen Lncern erhebt, zur Sprache gebracht. Die Gesandten entschließen sich, die Beschwerden vor ihre Herren und Obern zu bringen, damit sie sich erklären, was in dieser Sache zn thun sei. SclM wird ersucht, darauf hinzuarbeiten, nach Küßnacht einen Kornmarkt zu verlegen. I», «. (S. u. Belle»? ^ Juli 1622. 293 ^ Uri wird ermahnt, den Paß zu Ursern wohl zu verwahren, da man täglich Drohungen und Warnungen ^rnimmt. «. Es wird für nothwendig erachtet, daß Uri täglich zuverlässige Kunde aus Bünden bekomme, Schwyz scwe Späher in Glarus habe und Unterwaldcn solche den Bcrncrn gegenüber aufstelle. Man ^lst, daß Casati die Bezahlung der darüber ergehenden Kosten nicht verweigern werde. Man schc auch im Abschnitte Helrschastsangctcgcnhcitcn: Bellcnz -c. k, «. Art. 174. 175. 24S. Conferenz der VII katholischen Orte. Lueer». 1K22, 21. Juli. Staatsarchiv Lucer». Absch. So anno IWI und 1LSS. Bd. XIV. kol. 210. LandcSarchiv Schtvvz. Gesandte: Lucern. Jakob Sonncnberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Walther Amrhyn, ^ttcr, Stadtfähnrichi Heinrich Fleckenstein, Ritter; Rudolf Pfyffer, Ritter, alle des Raths. Uri. Johann Heinrich Zu», Brunnen, Landammann; Emanuel Beßler, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. S chwhz. Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Christoph Schorn», Statthalter. Unterwalden. Johann Aufeld, Landammann, von Obivalden; Crispinns Zelger, Alt-Landatnmann und Landshauptmann; Kaspar Statthalter, von Nidwaldcn. Zug. Kaspar Brandenberg, Statthalter; Ulrich Heggli, Alt-Ammann. U. 1) Solothurn berichtet von den grausanien Feindseligkeiten, welche der Mansfeldcr im Elsaß verübe, Und bittet flir sich und den Bischof von Basel um getreues Aufsehen. 2) Zürich hat an Luccrn geschrieben, daß ^ Bündner mit der Conferenz zufrieden seien, aber wegen der Entfernung alles fremden Volkes aus ihrem vndc und wegen der Malstatt einiges Bedenken tragen und Rath begehren. 3) Solothurn wird geantwortet, »lau sich im Fall der Roth den Bünden gemäß dem Bischof gegenüber verhalten werde. 4) An Basel die Frage gerichtet, wessen sich die katholischen Orte zu versehen hätten, da es verlaute, daß der Mans- ^ ^ gesinnt sei, aufwärts zu rücken, und daß ihm Basel den Paß bewilligt habe. I». Zürich hatte Lucern "UM, Unterredung über die Angelegenheiten der Bünde eine Nathsbvtschaft nach Knonan zu schicken. . ^ es sich um ein gemeinsames Geschäft handelt, so glaubt Lucern, daß auch die andern Orte ihre Boten ^«en sollten; die Gesandten derselben halten es aber nicht für nothwendig, da es sich blos um die Be- ^chnung des Conferenzortes handle. «. Der päpstliche Nuntius empfiehlt den Bischof und das Domcapitel ^ Chur, sowie die Katholischen in den Bünden überhaupt; er räth auch dazu, die von Erzherzog Leopold ^.^gte Conferenz abzuhalten, weil dadurch allem Nebel abgeholfen werden könne, der Termin abgelaufen ...' "lncrhalb dessen die zu Innsbruck gefangenen Prädicanten freigelassen werden sollen und die Evange- neuerdings dem Bischof drohen. — Der Vice-Ambassador Hieronymus Casati dankt für den Entschluß, »ach Bünden laufenden Volk den Paß zu verwehren. Die Erbeinigung mit dem Hause Oesterreich daß die Eidgenossen feindlichen Zulauf abhalten und dasselbe schützen, und gerade jetzt, wo die ^^ncr ihre Grenzen überschritten, seien sie zum Schlitze des Hauses Oesterreich verpflichtet. Von der ^Partei habe man keine Thätlichkeiten zu befürchten, und wenn sie je sich gelüsten lassen sollte, zu den " Z» greifen, so würden die Orte sich der hülfrcichen Waffen des Königs zu getrösten haben. Von dem 294 Juli 1622. Mansfelder sei nicht viel zu besorgen, weil demselben die königliche und die baierische Armada genug zu schaffen gebe. Man möchte Bescheid geben, ob man nochmals entschlossen sei, die Vündner zu Ablegung der Waffen zu bestimmen. Statthalter Schorns berichtet, was Schwyz seit der Jahrrechnung zu Badc» durch seine Botschaften mit Zürich verhandelt hat. «. 1) In Beziehung auf die Verwahrung der Püsst erklärt Uri, seine Obrigkeit halte für rathsamer, daß die Bündner unter guten Vorbehalten für die katholische Religion in freiem Stand als unter der Gewalt eines Fürsten sich befinden. Den Paß ganz zu beschließen, sei eine weitläufige Sache, woraus leicht Krieg im Vaterland entstehen könnte. Man könne Zürich ermahnen, mit Rücksicht auf die bevorstehende gütliche Conferenz sein Volk vom „Neisziehcn" abzuhalten. — Die übrigen Orte halten es nicht für zweckmäßig, den Paß zu öffnen, weil die Bündner die österreichischen Lande angegriffen haben. Geborenen Bündnern und eidgenössischen Orten will man den Paß nicht sperren, auch denjenigen nicht, die mit ordentlichen Scheinen der Obrigkeiten versehen sind. — Bei Zürich soll dagegen Verwahrung eingelegt werden, wenn das Volk, welches es in die Bünde schicke, anders als zur Vertheidigung des Landes, zur Aufrechthaltung der Freiheiten und zu Abhaltung aller unbilligen fremden Gewalt gebraucht werde. Wenn im andern Falle ihm etwas Widriges widerfahren sollte, so werden ihre Herren und Ober» sich nicht für verpflichtet halten, einzuschreiten. 2) Es wird berichtet, daß die Bündner dem Bischof und de>» Domcapitel sehr gedroht haben, weil die verhafteten Prädicantcn noch nicht losgegeben worden seien. Du der Bischof, was in seiner Gewalt gewesen ist, gethan hat, soll Zürich ersucht werden, die Bündner von dergleichen Vorhaben ernstlich abzuhalten. 6) Da Glarus, wie verlautet, mit neuen Fähnlein in die Bünde ziehen will, was zu der gütlichen Verhandlung nicht paßt, soll Zürich gebeten werden, es abzumahnen- L. In Folge der von verschiedenen Orten her gemeldeten Drohungen wegen Uebcrwältigung des Passes ZN Ursern wird Uri ersucht, desto besseres Aufsehen halten zu lassen. A. Der Präsident von Burgund begeht weil ein Durchzug des Mansfelders nach Frankreich abermals zu besorgen ist, einen Aufbruch von einew bis zwei Regimentern. — Das Ansuchen wird aä isbörLnäuin genommen. Die Namen der Gesandten aus dem Schwyzcreremplar. S46. Conferenz von Zürich mit den V katholischen Orten. Knonau. t«S2, LS. Juli. Staatsarchiv Zürich. Acta der katholische» Orthen. -kost. XI. toi. IZg. Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Nach der von den fünf katholischen Orten gegebenen Instruction wurden folgende Punkte behandelt: ». Zürich soll freundlich ermahnt werden, die Bünde zu ersuchen, ^ möchten sich zur Abhaltung großer Gefahr von dem Vaterlande zu der projcctierten Conferenz und zu Nieder legung der Waffen verstehen, ll». Zürich soll über den Zweck der an den Pässen aufgestellten Wachen und üb^ die Bcfugniß der Orte, solche aufzustellen, belehrt werden. Geborenen Bündncrn und Eidgenossen, welche ordentliche Pässe vorweisen, sei der Paß nicht versperrt; fremdes Volk werde nicht durchgelassen; über den Durchs bündnerischcn oder eidgenössischen Volkes werde man sich Wohl freundlich vergleichen können. Sollten Zü^ oder andere Eidgenossen dennoch etwas gegen die Erbeinigung unternehmen, so werden die fünf katholischen LN'to Juli 1622. 295 dagegen protestieren. «. Da die Bünde neulich, weil die zu Innsbruck verhafteten Prädicanten noch nicht freigegeben sind. gegen den Bischof und das Capitcl zu Chur Drohungen haben laut werden lassen, so sollen die Gesandten die Bünde von allen unfreundlichen Handlungen gegen dieselben abmahnen. «I. Weil verlautet, GlaruS abermals mit neuen Fähnlein in die Bünde zu ziehen beabsichtige, soll Zürich ersucht werden, ^ davon abzuhalten, v. Weil Zürich sich zu Gunsten der Securität der katholischen Religion namentlich in en Bünden hat verlauten lassen, so sollen die Gesandten hören, welche Tragweite diese Aeußcrung habe. Kommt man über den Ort jener projccticrtcn Konferenz überein, so soll dem Erzherzog Leopold Kenntniß "von gegeben werden. S4V. Mnnzconferenz von Bern und Freiburg. Bern. 1K22, 2«. Juli. KantouSarchiv Frciburg. Ralhsprotokoll vom 1. August U>22. Solothurn, obgleich eingeladen, erscheint nicht, weil es die zu Baden von der Mehrheit angenommene Gerung nicht aufgeben will. — Grobe Silbcrsorten werden die einen um '/s, andere um '/«, noch andere ^ V" unter Ratificationsvorbchalt heruntergesetzt, die korrumpierten Silbcrsorten noch weiter herunter. Eine ^»ung will den Baslerthalcr, die ganzen und halben 1622 geprägten eidgenössischen Dicken, denen am ^ugekM etwas gezuckt worden ist, verrufen, eine andere sie herabsetzen. Den Obrigkeiten wird anheimgestellt, ^ ^ wan die Kreuzer und Batzen münzen solle, der Termin, bis zu welchem man der Sorten ohne Nachthcil werden könne, und ob die Obrigkeiten, welche die Münze und den Wechsel zu Händen gezogen haben, ihren "rgcrn und Untcrthancn, welche die Sorten nicht vertreiben können, sie abnehmen sollen. Dich der Inhalt der Nation der frciburgischen Gesandten Jakob Bumann, Scckelmcistcr, und Franz von Affry, Alt-Vurgcrmeistcr. ^ Abschied selbst hat sich nicht vorgefunden. S48. Confercnz der evangelischen Städte und Orte. Aarau. l«22, 2«. Juli (18. Juli a. K.). SlaatSarchlv Zürich. Uvst. XII. III. iol. ZU. ^ ^sandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Bürgermeister; Salomou Hirzcl, Statthalte. Bern. sAntonj Landvogt; (Hans Rudolf Horn, beide des Raths. Basel. Hans Lukas Jsclin, der Jüngere, bei St. Min; Heins Rudolf Fäsch, beide des Raths. Schafft)auscn. sHans Konradj Peher, Statthalter. ^enzell-Außcrrhoden. (Konradj Zellwcger, Landammann. U. i) Ez zuerst die Relation der an den König von Frankreich abgeordneten Gesandtschaft angc- ^ v Der König hat die Begehren der Gesandten wohl angehört, aber dieselben mit dem Bescheid abgefertigt, werde seine Meinung über das Bündnergeschäft durch seine Ambassadorcn in der Eidgenossenschaft eröffnen worüber nachher von Herrn Miron zu Solothurn eine weitläufige, aber unlautere und dunkle 296 Juli 1622. schriftliche Antwort erfolgt ist. Dein Herrn Miron soll im Namen der sechs evangelischeil Orte nachdrücklich geschrieben werden, er möchte darauf hinarbeiten, daß der Tractat von Madrid seinem mehrmaligen »ud noch jüngst zu Baden geschehenen Versprechen nach exequiert werde, und die Frage an ihn gerichtet werde», ob der König noch gesinnt sei, den Bündnern zu helfen, und woran es liege, daß dieses Geschäft hangw bleibe. I». Zürich berichtet, nach eindringlichem Anhalten habe die dreifache Nathsbvtschaft der Herren vo» Lucern den Gesandteil Zürichs zu Knvnau jüngster Tage mündlich initgetheilt, die fünf katholischen Orte sele» entschlossen, den Paß in die Bünde dergestalt anfznthun, daß jedermann aus der Eidgenossenschaft, wie auch diejenigen aus den Bünden, welche ihrem Vaterland wieder zuziehen wolleil, passieren können; sie seie" auch früher nicht anders gesinnt geweseil, als die Bündner, sowie mich Proviant lind Munition durchpassiere» zu lasten; jüngst aber seieil wegen Einmischung andereil Volkes Ucbelstände eingetreten, die aber küiW nicht mehr eintreten werden. Die aufgestellten Wachen könne man wegen fremden durchstreifenden Volke- und verlautenden Drohungen zur Zeit nicht gänzlich aufheben. Die jüngst im Gaster entstandene Unruhe sei durch nachdrückliches Einschreiten wieder gestillt, die Gefangeneil seieil freigegeben, das Abgenommene mehrentheils zurückerstattet wordeil. Diese Erklärung wird von den Gesandten mit Befriedigung vcrnonnneM in der Hoffnung, daß die Orte ihrem Versprechen nachkommen werden, v. 1) Zürich berichtet, daß die Bünde in die nach Feldkirch angesetzte Conferenz nicht einwilligen, da dieser Ort ihnen verdächtig sei. Die ConsirrUs sei dcßhalb mit Einwilligung der zu Knonan gewesenen Nathsbvtschaft von Lucern unter der sieben alte» Orte Namen auf den 28. Juli a. K. nach Badeil angesetzt worden; dem Erzherzog habe man dieß dnah einen eigenen Länsersboten angezeigt, welcher aber mit der Antwort noch nicht zurückgekehrt sei. 2) Fer»e> wird ein Schreibeil de? Ambassadors Miron an Zürich verlesen und etiles von Erzherzog Leopold, w welchem dieser sich über den Einfall der Bündner auf österreichischen Boden und deren Brandschatzung die XIII Orte beschwert. «1. Es wird das Schreiben verlesen, welches die Obersteil, Hanptlcntc u»d Kriegsräthe in den Bünden wegen der Sperrung des Passes in der March an die vier evangelischen Städw geschickt haben. Weil das Schreiben aber „hitzig und scharf" ist und den Bündnern eher hinderlich als nützlich sciil könnte, welcher Ansicht auch Burgermeister Meyer von Chnr ist, so soll dasselbe von Zürich gelstiw gehalten werdeil. «. Was wegen Fortsetzung und uothwendigcr Vermehrung der besprochenen Coiitribiülo» verhandelt worden ist, wird jeder Gesandte seinen Herren und Obern berichten, t. 1) Die Gesandten, Bürgermeister Meyer von Chnr, der Abgesandte der Bündner, halten es für rathsam, den Zuzug beiden Städte mit offenen Fahnen noch zur Zeit und bis man sehe, wie die bevorstehende Vermittlung sich gestallt einzustellen; inzwischen soll man sich aber gefaßt machen. Bern erklärt, daß es ans die ernstlichen Mah- nungen hin. bereit sei, Volkshülfe zu leisten; zuvor wünsche es aber Zürichs Entschluß zu vernehmt' Man vergleicht sich dahin, daß kein Theil ohne gemeinsame Berathschlagung und Vorwissen des ander» aufbrechen solle. 2) Zürich und Bern wünschen, daß Basel, Schaffhausen und Appenzell auch einigt Fähnlein schicken, oder aber sich erklären, was sie für Hülfe an Geld leisten wollen. Die Gesandten nehme» diesen Antrag aä roksrenäum; doch wird gut befunden, mit dem offenen Zuzug so lange als möglM zuzuwarten und die Kontribution an Geld fortzusetzen; auch will man den Bündnern von allen Orten fri» williges Volk zukommen lassen. 3) Die Gesandten der sechs evangelischen Orte lassen an die III Bünde, si»»^ auch an die Obersten und Hanptlcnte daselbst ein Schreiben ergchen, worin dieselben alles Ernstes Z»' Einigkeit und Aufrechthaltnng beider Religionen ermahnt werden. A. Basel berichtet, daß es wcge» ^ ins Elsaß hinaufrttckenden großen Macht und der vernommenen Drohungen in nicht geringer M») Juli und August 1622. 297 ^hc, und bittet um getreues Aufsehen und um Hülfe im Falle der Roth. Mau erklärt sich dahin, daß >»an sich gefaßt halten wolle; falls dein einen oder andern Ort etwas begegne, so werde man Lander nach bestem Vermögen beistehen. — Weil die der Eidgenossenschaft nahende große Kriegsmacht /^hst verdächtig ist, so wird für rathsam erachtet, daß die auf den 28. nach Baden angesetzte Tagleistung Zufalls stattfinde, auch wenn der Erzherzog niemanden dahin schicken sollte. — Dein französischen Ambassador ^ ^wlothurn soll im Namen der sechs Orte geschrieben und demselben von den der Eidgenossenschaft drohenden fahren Kenntniß gegeben werden; zugleich wird man ihn ersuchen, den König davon zu benachrichtigen ^ wirken, daß derselbe sich mit Volk und Geld gefaßt halte und im Nothfall nach Inhalt des ^ >>»dnissts Hülfe leiste, oder man will den Ambassador um unverzüglichen Rath ersuchen, ob man sich an ^ König selber tuenden solle. Ii. Weil die Gefahren Mülhausens nicht geringer werden, sondern eher Rehmen, so läßt man den daselbst befindlichen Zusatz bis auf Weiteres verbleiben. Denen von Mülhausen ""d den Hauptleuten wird geschrieben, gute Wache zu halten und niemanden zu Offensten Anlaß zu geben. Bürgermeister Meyer von Chur legt ein Credcuzschreiben von den Obersten, Hanptlenten und Kriegs- ^then in den Blinden vor, desgleichen eine von dem Obersten im Namen der Hauptleute und Kricgsräthe ^siegelte Instruction. Es wird ihm geantwortet, man finde es nicht rathsam, sich vor der Tagleistung zu aden zn erklären, daß man mit offener Gewalt aufbrechen wolle. Man werde sehen, daß den Bünden ^williges Volk truppcnweise noch ferner zukomme. Zu diesem Zweck werden Berns Gesandte ersucht, zn wirken, daß auch ans ihren: Land dergleichen Volk den Bündnern zuziehe. Das Begehren wegen ^Mehrung der Contribution werde man in den Abschied nehmen. Bürgermeister Meyer ist mit dieser "nvort zufrieden und läßt sich dahin vernehmen, er könne wohl begreifen, daß man mit der Erklärung des offenen Zuzugs bis zn der Tagleistung zu Baden noch inne halte. — Wegen der besprochenen "^Mißhandlung" wird Bern eine qnalificicrte Person nach Zürich abordnen, damit man sich unterreden kann, ^ im F^ Mch das Kriegsvolk beider Städte zusammenstoßen könnte. T4S. Gememeidgenvssische Tagscchung der XIII Orte. Baden. 1«23, 7. bis S. August. Staatsarchiv Zürich. »°st. Xll. l-ll. lol. 2Z7. LandcSarchiv GlaruS. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Burgermeister; Salomou Hirzel, Statthalter. Bern. Franz ^ ivig r>vn Erlach, Herr zu Spiez; Hans Rudolf Horn, Alt-Gubcrnator zu Aclcn, beide des Raths. Lu- Jakob Sounenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Rudolf Pfyffer, des Raths. Uri. Hans ^Ulrich Brunnen, Laudammann; Emanuel Beßler, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. ^iivyz. Jvhcum Sebastian Abybcrg, Landammann; Gilg Frischhcrz, Alt-Landammann. Uuterwald en. ^"n JmfAd, Landammann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Att-Landammann und Pannerherr, ^ Nidwalden. Zug. Paulus Bengg, Christen Uttinger, beide des Raths. Glarus. Adam Böniger, h^^'uann; Fridolin Bussy, Alt-Landammann. Basel. Jakob Burckhardt, Hans Rudolf Fäsch, beide ^aths. Freiburg. Hans Reiff, Bürgermeister; Peter Hciuricher, beide des Raths. Svlothurn. 38 298 August 1622. Johann von Noll, Stadtfähnrich uud des Raths. Schaffhauseu. Haus Konrad Peycr, Statthalter. Appenzell. Martin Suter, Laudamiuauu, von Jnnerrhoden; Johanu Schuß, Landaminannn, von Außerrhoden. ». Eidgenössische Begriißnng. — 1) In einein Schreiben an die XIII Orte, datiert Hagenau den 39. Juki, schlägt der Erzherzog Leopold die Reichsstadt Lindau als Conferenzvrt vor. 2) Basel berichtet über das Kriegs Wesen im Elsaß. Obgleich man vernommeil habe, daß die Armada sich wieder abwärts ziehe, so gehe mch^ destoweniger das Gerücht, daß die Armee der Baiern und von Mansfeld ihr Herbst- oder sogar ihr Winterlager im Elsaß, Sundgau und in der Markgrafschaft nehmen werde, wodurch nicht allein die Victualicn vertheuert würden, sondern auch andere Ungelegcnheiten entstehen konnten. Basel bittet deßhalb um getreues Aufsehen und daß mau ihm iin Nothfall nach Inhalt der Bünde thätliche Hülfe leiste. Der Verdacht, welchen die katholischen Orte gegen Basel gefaßt haben sollen, als hätte es dem Heer des Grafen von Mansfeld den Paß durch sein Gebiet in das von Solothurn und weiterhin bewilligt, sei durchaus unbegründet. Wenn ein solches Begehren je an Basel gelangt wäre, so hätte es Solothurn und andere Orte davon benachrichtigt' 3) Gegen den vorgeschlagenen Conferenzort Lindau werden allerlei Bedenken erhobeil, da diese Stadt außerhalb der Eidgenossenschaft liege und man nicht gewohnt sei, eidgenössische Verhandlungen im Reiche vor- nehmen zu lasseil; doch läßt man sich zuletzt den Vorschlag belieben, da Lindau keinem Theil unterworfen sei und die Orte blos als gütliche Jnterponenten erscheinen. Weil der Erzherzog in seinem Schreiben keine» Tag für die Zusammenkunft festsetzt, so wird der 24. August als solcher anberaumt. Alis diesen Tag werde» die Orte etile zweifache oder je uach ihrem Beliebeil etile einfache Botschaft abordnen. Dieser Beschluß wird den Abgesandten der III Bünde mitgethcilt, welche sich dahin erklären, ihre Herren und Obern werdcu ail Zeit lind Ort kein Mißfallen habeil, falls sie mit gebührendem Geleit verseheil und vor Gewalt gesichert werdeil. Alsdann geben die Abgesandteil die Gründe an, warum Feldkirch nicht als Malstatt angenoimueu worden sei. Die Gesandten der Bünde seien nämlich früher zu Eins (Hohenems) in aller Tractation aufgehaltcu uild es sei dergestalt Gewalt gebraucht worden, daß man weder Schreiben noch andern Bescheid von ihuc» erhalten habe. Da die Bünde sich wieder vereint und in denselben jeder seine Religion ohne Hinderung ausübt könne, so bitten sie, daß man den mißgünstigen Reden ausgetretener Landeskinder, deren nur weilige seie", keiuen Glanben schenkeil möge. Weil die Bünde zu schwach seien, einem so mächtigen Feind allein Widerstand zu leisten, so möge man ihnen mit aller thätlichen Hülfe und Macht bcispriiigen. Bei der bevorstehenden gütlichen Verhandlung werden sie gern eingehen, zu was ihre Eid- und Bundesgenossen ihnen rathcn- Da viel mailändisches lind österreichisches Volk sich den Bünden nähere, so daß Gefahr vorhanden sei, ^ die Bünde während der Verhandlungen unterdrückt werden könnten, so bitten sie, man möchte sie nicht u» Stiche lassen. — Zürich und Bern erklären, daß sie den Bünden thätliche Hülfe leisten werdeil, falls man si^ unterdrücken wolle; der Erbeinigung werde dadurch kein Eintrag gethan. Andere erachten es nicht für passiv so weit in den Erklärungen zu gehen, damit man die Orte nicht als Partei betrachte. Dem Erzherzog wi'-d geschrieben, Lindau lasse man sich als vorgeschlagene Malstatt gefallen; als Tag für die Zusammenkunft habe man den 24. August bestimmt, falls dieß dem Erzherzog Mich beliebe. Er möchte bis zu der angesilft^ Zusammenkunft einen Waffenstillstand in den Bünden bewilligen und das heranziehende .Kriegsvolk machen lassen; alsdann werde man sich des Weitern unterreden. Zürich und Glarus habe man aufgetragen st, die Bünde gleichfalls zur Suspension der Wehreil zu bewegen; den Abgeordneteil möchte man sicher Geleit gestatten, damit sie unverhindert, was sie nöthig finden, vorbringen können. — Der Herzog de August 1622. 299 Gubernator von Mailand, wird durch ein Schreiben ersucht, die Feindseligkeiten ebenfalls einzustellen. Der spanische Ambassadvr, Hieronymus Casati, wird gebeten, bei dem Gubernator dieses Ansuchen zu unterstützen, und die französischen Ambassadoren, dasselbe an dem einen oder andern Orte ebenfalls zu befürworten. Was die begehrte thätliche Hülfe betrifft, so haben sich die übrigen Gesandten dieses Anzugs nicht versehen, sind daher ohne Instruction; ihre Obern werden sich aber, wie es ehrlichen Eidgenossen gebührt, zu verhalten wissen. In Betreff der von Basel für den Fall der Roth begehrten Hülfe lassen es diejenigen Orte, welche sich bereits schriftlich gegen Basel erklärt haben, dabei bewenden; die übrigen versichern, daß sie zu jeder Zeit den Vuhalt der Bünde getreulich halten werden. «I. Freiburg will wegen der streitigen Vogtcien einen Antrag sollen; mcm kann aber denselben wegen bereits vorgerückter Zeit nicht mehr anhören. «. Jedes Ort wird sein Möglichstes thun, daß der nachtheilige Fürkauf der Früchte mit allein Ernst abgestellt werde, damit dieselben wieder in leidlichen Preis kommen k. Die Gesandteil von Glarus wollen einen Antrag wegen der französischen ausstehenden Zahlungen stellen; da aber keine Zeit mehr übrig ist, wird derselbe einfach iu den Abschied genommen. t aus dcm Glanierercinplav. Zu !»'). Den in Folge dieses Auftrages in die Bünde Abgeordneten. Salomon Hirzcl, Statthalter, von Zürich, und Adam Bönigcr. Landammann, von Glarus, wurde seitens der III Bünde ein besiegelter Abschied über ihre Verrichtungen zugestellt, der nach Danksagung für die ancrbotcnen Dienste weiter also lautet: „Demnach und als wir auch die Mehren unserer Gemeinden über das letzte den 3tcn des ablaufenden Monats August ausgegangene Schreiben aufgenommen (so thcils auf dicß Mal schier alle vorhanden und gar wenig gcbrostcn), haben wir bei denselben einhellig befunden, daß im Fall (unverhofft) man in der zu Lindau angesehenen Coufcrcnzhaudlung nicht sollte mit einander zu einem Frieden und Ucbcrcinkvmmcn »langen) und es die Nothdurft erfordern würde, so lassen sie es ihnen belieben und gefallen, bei obgcmclten Herren Eidgenossen aller XIII Orte ganz ernstlich anzuhalten und vermahnen, daß sie uns laut zusammenhabender Bündnisse angehends mit aller möglichen Hülfe zur Rccuperation unserer Lande und Leute. wie auch Erhaltung der geistlichen und weltlichen Freiheiten und Gerechtigkeiten (vermittelst Gnade Gottes) mögen genugsam ersprießlich sein, mit aller hiczu nothwcndigcn kriegerischen Prüparation zuspringen und Ziehen wollen. — Item haben wir auch befunden in der Resolution unserer Gemeinden, daß sie laut und »halt wohlvcrmclter Herren Eidgenossen Entschluß und Gutdünken einen Stillstand der Wehr und Waffen halten wollen, bis auf den 24. (14. a. K.) des laufenden Monats August, so auf Wohlgefallen Ihrer Hochfürstl. Durchlaucht Erzherzog Leopold zu Oesterreich bis dato verlängert und aber allerseits gen Lindau das Ort und auf bestimmten Tag daselbst an der Hcrberg zu sein ernannt worden, so wollen sie, als vbsteht. bis dato der Wehr und Waffen halber einen Stillstand halten, damit man desto besser nnd bequemer in der Fricdcnstractation handeln und fortschreiten möge; ja im Fall, daß auch ebenmäßig gegen uns vom Gcgcntheil allerseits solcher Stillstand auch gehalten werde. — Item wegen des Orts oder Malstatt gen Lindau zu haben, lassen es ihnen die Gemeinden auch gefallen, dicweil schon solches von wohlvcrmclten unfern lieben Eid- und Bundesgenossen, wie auch unfern oben angedeuteten Ehrcngcsandtcn hierin bewilligt und nachgegeben worden. — Betreffend dann das Begehren obvcrmeltcr Herren eidgenössischen Ehrengcsandtcn an Statt und im Namen wohlvcrmclter ihrer gn. Herren und Obern geschehen, daß man Ihr Hochfürstl- G». Bischof zu Chur und Ehrwürdig Dvmcapitcl daselbst (wegen des Versprechens der Lcdigung der zu Inns, brück verhafteten Herren Prädicantcn und bis anhcr nicht in wirklichen Effect gebracht) solche in keinerlei Ameise noch Weg nicht zu beleidigen und deßwegen wider solche nichts Thätlichcs vorzunehmen bis auf die 300 August 1622. Zeit, daß man sehen mag, wclchcrgestalt sich die obcnangedeutete Confcrcnz will ansehen lassen; ist hierauf von uns abgedachten Häuptern und Rathsgesandtcn decreticrt, daß man dcßwcgcn nicht anders gesinnt, denn hierin ihnen Herren Eidgenossen zu willfahren, wie dann dcßwegen auch schon vor diesem mit schrisb lichcr Antwort begegnet, dabei man es beruhen lasse. — Item die getreue Warnung und Vcrmahm>»3 vorermclter unserer getreuen lieben Eid- und Bundesgenossen in diesen gefährlichen Läufen und sonderlich jetziger Zeit zu unfern Pässen gute Hut, Sorge und Wache zu haben, wie auch uns alle mit einander der Einigkeit befleißen, ist solche treuherzige Vermahnung auch schon vor diesem unfern ehrsamen Gemeinde» zugeschrieben und dieselben auch hierzu hoch von uns vermahnt worden, werden auch noch ferner dieselben Z» vermahnen nicht ermangeln. — Ist deßwegen unser ganz freundliches cid- und bundesgenössischcs Ersucht»' Bitten und Anlangen an wohlvermelte unsere getreuen lieben Eid- und Bundesgenossen aller XllI Orte Lobl. Eidgenossenschaft, daß sie auf uns ein wachsames Auge und gutes Aufsehen und Fürsorge haben, auch uns in abgedachter angesehener Confcrenz behülflich, räthlich und beiständig sein wollen, daß wiederum (vermittelst Gnade Gottes) durch ihre Vermittlung können und mögen zu einem guten, beständigt» Frieden und Einigkeit, wie auch zur Eroberung unserer verlorenen Lande und Leute und Erhaltung g^' licher und weltlicher Freiheit und Gerechtigkeit gereichen und kommen mögen; wo aber im unverhofften »»^ widrigen Fall hieran etwas crwinden und man, als absteht, nicht zur Einigkeit gelangen sollte, daß sie »»^' wie oben berührt, mit möglichster Hülfe und Beibringung wollen unverlängt behülflich, räthig und ständig sein, uns tröstlich zur Necuperation unserer Landen und Leute, wie auch Erhaltung unserer geistliche» und weltlichen Freiheiten und Gerechtigkeiten, Hoheiten, Ehren und Reputation beispringen und zur H»^ zuziehen wollen laut und Inhalt unserer zusammenhabenden Bünde. — Dieß alles haben wir obvermelte» eidgenössischen Ehrcngesandtcn hiemit solches ihren gn. Herren und Obern zu referieren und hintersichbring^» im Abschied zu ertheilcn nicht ermangeln wollen. Dem zur Urkund mit unfern gemeinen III Bände» hiefür gedruckten Jnsiegeln öffentlich verwahrt. Geschehen den 8. August Anno 1022 (a. K.)." (Die drc» Siegel befinden sich an dem Schriftstücke im Staatsarchiv Zürich. Tr. 170. 12.) SSO. Conferenz der das Nheinthal und die Grafschaft Sargans regierenden Orte. Napperswyl. t«22, 25. August (15. a. K.) Laiidcöarchiv Nidwalvo». Protokoll der Röthen und der Lnndleuthen. Bd. 7. S. 77S. Staatsarchiv Zürich. Jnstrnctionenbnch. liest. Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Lussi, der Gesandte Nidwaldens, stattet Relation ab, deren J»h»^ aber nicht angegeben ist. Verhandelt wurde: 1) Verwahrung des Sarganserlandes Wider den Anmarsch f Leopoldischcn Kriegsvolkes gegen Bünden; 2) Conferenz nach Lindau wegen des Bündnergeschäfts; 3) gerung der Besoldung der Schiffknechte des Oberwassers, Waglohn von dem zu Wallenstadt gekauften ZieS^' Kosten, welche zu Herrliberg über die Schiffleute zu Lachen ergangen sind. August 1622. 301 SSN Konferenz von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. 1022, 3V. August. LandcSarchiv Nidwnl»-». Gesandte: Uri. Peter von Noll, Alt-Landammann; Johann Zum Brunnen, des Raths. Schwhz. ^lg Frischherz, Alt-Landauunann; Martin Betschart, Landsfähnrich und Alt-Statthalter; Joseph Gruninger, Raths. Unterwalden. (Von Obwalden niemand.) Kaspar Leu, Statthalter; Jost Blättler, des Raths, von Nidwalden. Zug. (Von der Stadt niemand.) Hans Staub, des Raths (von den Gemeinden). Es werden allerlei Beschwerden über neue von Lucern auf den Märkten eingeführte Zölle vorgebracht. Man entschließt sich, zu Beseitigung dieser Beschwerden eine fünförtische Conferenz auf den 6. September uach Gersau auszuschreiben, auf welche jedes Ort, namentlich auch Lucern, seine Gesandten mit vollkommner Instruction zu versehen habe. Zugleich haben auch die Orte ihre diese Sache betreffenden Gewahrsame Und ihre Verkommnissc den Gesandten mitzugeben. sss. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Schwyz. 1022, im August. LaiidcSarchiu Nidwalden. Gesandte: Uri. Wilhelm Troger, des Raths; Josua Zum Brunnen, des Raths. Schwyz. Johann Bastian Abyberg, Landammann; Jost Schiltcr, Alt-Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann; Mistoph Schorno, des Raths und Alt-Statthalter; Martin Betschart, des Raths, Alt-Statthalter und ^'dsfähnrich. Nidwalden. Crispinus Zelger, Alt-Landammann; Johann Leu. (S. u. Bellenz w.) 1k. Nidwalden führt Beschwerde über neu errichtete Zölle zu Lucern, über den Mndcrtcn Weinkauf und den Zug der gemachten Käufe, über die Forderung bis dahin ungewohnten Haus- diese Klagen stimmen mich die übrigen Orte ein. Es wird beschlossen, jedes Ort solle seine Klagen ^ Schrift verfassen und Unterwalden bei erster Gelegenheit etilen dreiörtischcn Tag ausschreiben, auf welchem ^ T-ache besprochen werden soll. «. al. (S. u. Bellen; w.) Mail schc auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenhcitm: ^°l»ei Bcllcnz :c. », v, «I. Art. <76-178. 302 September 1622. SS». Conferenz der IV evangelischen Städte. Zürich. t«2L, l. September (22. August a. K.). Staatsarchiv Zürich, «est. XU. ttl, kol, -S5. Gesandte: Zürich. Haus Heinrich Holzhalb, Hans Rudolf Nah», beide Burgermeister; Saloiiw» Hirzel, Heinrich Balber, Melchior Maag, Hans Heinrich Wiederkehr, alle vier Statthalter; Hans Escher, Hans Ulrich Wolf, Heinrich Bräm, alle drei Seckelmeister; Konrad Grebel, Kloster-Obmann; Hans Georg Grcbel, alle des Raths. Bern. David Ammann, des Raths; Marquard Zchender. Basel. Hans Burckhardt, Hans Rudolf Fäsch, beide des Raths. Schaffhausen. (Niemand). ». Bern hatte Zürich ersucht, wegen der Angelegenheiten in Bünden und anderer mit denselben M Verbindung stehender Sachen eine Zusammenkunft der evangelischen Orte nach Aarau auszuschreiben. Mg"' der nahe bevorstehenden Conferenz zu Lindau ist dieß nicht mehr möglich gewesen. Auf der unlängst v»" Zürich, Basel und Schaffhausen zu Zürich abgehaltenen Conferenz war beschlossen worden, die Gesandt^ sollten einen Tag, bevor man nach Lindau reite, in Zürich zu einer Besprechung zusammenkommen. Schah- Hausen entschuldigt schriftlich sein Nichterscheinen. Weil die Gesandten der III Bünde in Zürich sind, ^ wird in Berathung gezogen, ob man bei dieser Zusammenkunft ihre Wünsche in Betreff ihrer Angelegt hciten und der nach Lindau angesetzten Conferenz anhören wolle. Es wird dieß nicht für passend craclst^ weil man den Verdacht vermeiden will, in welchen die evangelischen Orte bei den katholischen deßha gerathen könnten. Zürich wird mit den Gesandten der Blinde durch Nathsgliedcr privatim conferieren m> ihnen zusprechen, vor den in Zürich versammelten Gesandten nach Lindau zu verreisen und sännntn ' Gesandte in St. Gallen zu erwarten; man werde sie alsdann sämmtlich über ihr Anliegen anhören m ihnen mit Rath an die Hand gehen. Inzwischen sieht man ein, daß es hoch vvnnöthen ist, den BündM" zu Erhaltung ihres eigenen und des geworbenen Volkes mit Geld und Proviant noch mehr als bisher ^ die Hand zu gehen. Zürich berichtet weitläufig, wie es sich mit der Hülfe verhalte, und was es mit Unterstützung von Seite Venedigs für eine Bewandtnis) habe. Es wünscht, daß mit der versprochenen »"M", lichen Contribution nicht allein weiter fortgefahren und die verfallenen Gelder entrichtet, sondern daß die Contribution so viel als möglich vermehrt werde. Die Gesandten Berns sind hierüber nicht iu^m / hoffen aber, ihre Herren und Obern werden mit der Contribution wie bisher fortfahreil und es an mch was den Bündnern zum Guten gereiche, fehlen lassen. Basel ist gleichfalls ohne Instruction und daß Zürich dieses Ansuchen schriftlich an dessen Herren und Obern stelle. Bern hat unter dem Datum ^ 6. August an Zürich geschrieben, man möchte durch Schreiben oder Votschaften von den Gemeind"' ^ katholischeil Orte zu vernehmen trachten, wessen man sich zu ihnen wegen der Angelegenheiten in ^ Bünden und überhaupt im Falle der Roth zu versehen habe. Um vieler bedenklicher Ursachen willen ^ weil man früher mit der gleichen Votschaft eher Schmach und Schaden davon getrageil hat, läßt Antrag Berns bis nach gehaltener Conferenz zu Lindau auf sich beruhen. I». Zürich fragt an, ub nicht zur Ersparung der Kosteil den zu Mülhausen befindlichen Zusatz Heimrufen wolle, da sich jeist' mehr viel fremdes Kriegsvolk in der Nähe Mülhausens befinde. Es wird beschlosseil, mit der Hcimbe'M' noch zuzuwarten, bis man sehe, wie sich die gütliche Unterhandlung zu Lindau anlasse, v. In letztei September 1622. 303 swd Etliche aus Württemberg und von andern Orten, welche Früchte auf den Markt nach Zürich führen wollten, auf österreichischem Boden angehalten und unter Androhung von hoher Strafe in ihrem Vorhaben gehindert worden. Es wird beschlossen, vor voller Session zu Lindau den katholischen Orten die hieraus l"r die Eidgenossenschaft erwachsenden beschwerlichen Folgen zu Gcmüth zu führen und gemeinsam einen ^'tschluß zu fassen, wie diesen Maßregeln, welche der Erbeinigung zuwider laufen, begegnet werden iönne, damit der freie Kauf seinen Fortgang habe, oder Gegenmittel, wie Sperrung des Viehs- und Anken- kaufs in unseren Landen, an die Hand zu nehmen. Basel zeigt an, es sei dahin instruiert, eine solche Zerrung der Victualien vor genieinsamer Versammlung anzubringen, / SS4. ^ühvrechmmg der dre Vogteien BcÄenz, Bvüenz und Riviera regierenden 2 /- Orte. Bellenz. 1V2S, t. September. LaiidcSarchi» Schwiiz. Gesandte: Uri. Heinrich Albrccht, des Raths. SchwHz. Wolfgang von Uri. Nidwalden. Melchior des Raths. Das Verhandelte findet sich in dem Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnheitcn: Bellen; n. ,» p. Art. 179-lSS. sss. Conferenz wegen des Bündnergeschäftes. Lindau. tVSS, 5. bis 3«. September (26. August a. K. ff.) Staatsarchiv Lucern. Absch. 60 anno 1021 und 1L22. Bd. XIV. idl. 224. Gvmmissarien des Erzherzogs Leopold: Konrad Freiherr zu Bcmelberg und Hohenburg, Herr zu ^'k Pisingen und Erolzheim, kaiserlicher und österreichischer geheimer Rath, Director und Kammerer; Johann Etiler, .1.11. ^ kaiserlicher und österreichischer geheimer Rath und Hofcanzler; Matthias Bnrklchner zu und Vollendsegg, ll. II. v., kaiserlicher und österreichischer Regimentsrath und Vicecanzler; Ferdi- Agcr zu Hirschbcrg, kaiserlicher und österreichischer Regimentsrath. Gesandte der XIII Orte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Alt-Bnrgermeistcr; Hans Georg ^ebcl, Alt-Stadtschreiber und des Raths. Bern. David Ammann, Marquard Zehender, beide des Raths. /^'i. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Rudolf Pfyffer, Ritter, Pannerhaupt- und des Raths. Uri. Hans Heinrich Zum Brunnen, Dr., Landammann; Emanucl Beßler, Ritter, .. ^ndannnann. Schwyz. Johaicu Sebastian Abhberg, Laildainmailn; Gilg Frischherz, Alt-Landammann. z."^walden. Johann Jmfeld, Landammann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Lan'dammann, von Calden. Zug. Kaspar Brandeilberg, Statthalter; Johann Staub, Scckelmcister. Glarus. Adam x 304 September 1622. Bönigcr, Landau,,:,ann; Fridolin Bussy, Alt-Landammann. Basel. Hans Jakob Burckhardt, Ha>-s Rudolf Fäsch, beide des Raths. Freiburg. Johann Reiff, Alt-Vnrgermcister und des Raths. Solo- thurn. Victor Hafner, Stadtschreibcr. Schaffhausen. Hans Konrad Pcher, Statthalter; Matthäus Pchcr, Seckelmcister. Appenzell. Martin Suter, Landaminann, von Jnnerrhvdcn; Konrad Zellwcgcr, Landaininann, von Außerrhvdcn. Die Gesandten lassen sich bei den österreichischen Cvmmissarie» anmelden; diese bezeichnen als Malstatt das Nathhaus und zur ersten Zusammenkunft die neunte Vvrmittagsstunde des nächstfolgenden Dienstags- 1) Der Hofcanzler begrüßt im Namen der österreichischen Commissarien die Gesandten, eröffnet durch eine» Vortrag die Verhandlungen und übergiebt zwei verschlossene Schreiben, das eine von Erzherzog Leopold, in welchen: er den Gesandte«: die Wahl seiner Commissarien anzeigt, das andere von Kaiser Ferdinand, welcher seinen Tadel darüber ausspricht, daß die Prätigaucr von der Eidgenossenschaft aus zuwider der Erb- eiuigung unterstützt worden sind, und zugleich die Erwartung, daß die Gesandte,: das Ihrige zu Beilegung des Aufstandcs beitragen werde::. — Die Gesandten erwidern dei: Commissarien. ihren Gruß und lassen sich dann also vernehmen: Der Erzherzog habe in einen: Schreibe,: (dat. Speyer den 18. August) in einen Waffenstillstand eingewilligt; dennoch würden, besonders auf seiner Seite, die Feindseligkeiten fortgesetzt; es möchte also vorerst „der Waffenstillstand ohne Verzug beobachtet" und die Ansprachen, welche der Erzherzog »» die Prätigaucr habe, möchten schriftlich übergeben werden, damit man über die CoinpvsitionsmitteNractiere» könne.— Die Commissarien antworten, wenn der in den: erwähnten Schreiben des Erzherzogs vvrbehaltc»e Revers von Seite der Bündner ausgehändigt werde, daß sie den Waffenstillstand für ihren Theil auch Z» halten begehren, so sei man bereit, denselben ebenfalls zu halten. Die Ansprüche an die Prätigaucr »»d deren Beweise wolle man selbst in Originali übergeben. — Alan nimmt dieses Anerbieten an, glaubt aber, daß der Revers von den büudnerischen Abgesandten berckts übergeben worden sei. — Die Cvmmisscmc» erwidern, eine Privatperson habe in: Rainen der Abgesandten der Bünde eine Urkunde sammt einem verschlossenen Schreiben an den Erzherzog übergeben wollen; man habe aber beide Stücke nicht annehme» können, da die Gesandten der eidgenössischen Orte sich ins Nüttel geschlagen hätten; man werde aber cim'» genügenden Revers von ihnen annehmen. Ueberdieß sei der vorgewiesene Revers mangelhaft, indem es da"» u. A. heiße: Statthalter des Zchngerichtenbundes; diesen aber erkenne der Erzherzog nicht an. Soda»» werde der Erzherzog darin ihre Gegenpartei genannt, da er doch ihr Herr, sie seine Untcrthancn feie»! " enthalte ferner solche Conditio,:en, daß man nicht wissen könne, ob die Bündner den Waffenstillstand h»^' werden. — Nach laugen, Discutieren bringt man es endlich dahin, daß die Commissarien den bündnerisch^ Revers mit dein Vorbehalt annehmen, daß die darin enthaltenen Jnformalitäten den Rechten des ErzherZ»^ nicht uachtheilig sein sollen. In Folge dessen bewilligen die Cominissarien den Waffenstillstand. AnM' davon wird dem Oberst von Sulz und Baldirvn, sowie den Prätigaucr,: gemacht. 2) Unterdessen geh«-'» lich betrübte Berichte von österreichischen Einfällen in die Bünde ein, daß das Unter- und Obercngadin s»»"" den: Prätigau, Davos, die Steig und Mayenfeld eingenommen worden seien, daß man auch gegen Ehn» wenn dieses nicht bereits eingenommen sei. Man tritt deßhalb Freitag den 9. September (30. August »' zusammen und beschließt, den österreichischen Commissarien das Bedauern darüber auszusprechen und »"' einen dauernden Anstand anzuhalten. Deßgleichen läßt man den spanischen Ambassador um einen Ansta»^ ^ das Veltlin ersuchen und erhält auch von ihm, daß derselbe auf den 13. (3. a. K.) September angehe» st'^' 3) Samstag den 10. September (31. August a. K.) fragen die Gesandten bei den österreichischen Cominisscw^ September 1622. 305 uu, ob man des Anstandes sicher sein könne, oder ob anch Einfälle in die zwei übrigen Bünde oder gar W die Grafschaft Sargans zu besorgen seien. — Die Commissarien antworten, sie wüßten von solchen Einfällen nichts, als was das gemeine Geschrei mit sich bringe, wollen aber dem abgesandten Cnrricr sofort Noch einen andern nachschicken, damit vollstreckt werde, was des Anstandes halber ausgemacht worden sei; die Gesandten mochten den Bünden gegenüber dasselbe thnn. Die Voten werden beiderseits abgefertigt. 4) Die österreichischen Ansprüche an die III Bünde werden im Beisein von deren Abgesandten verlesen, welche eine Abschrift und einen Verdank begehren. Dieser wird ihnen bewilligt. — Montag den 12. (2. a. K.) September übergeben die Abgesandten ihre Antwort samint sieben Artikeln, betreffend ihre weitern Begehren, schriftlich den eidgenössischen Gesandten; diese stellen eine Abschrift davon den Commissarien zn und lassen zugleich anzeigen, warum Zürich einen Zusah nach Sargans gelegt habe. Außerdem hält man darum an, daß man die flüchtigen Vündncr in ihre Heimat zurückkehren lassen möchte, besonders Weiber und Kinder, damit das Land wieder bestellt werden könne, desgleichen daß die zwei zn Fußach aufgehobenen und nach Brcgcnz geführten Bündner, die den drei bttndnerischen Abgesandten beigeordnet worden seien, wieder in seihest geseht werden möchten. — Sie erhalten zur Antwort, dieselben würden frei gelassen, das andere begehren dem Erzherzog übergeben werden. 5) Da flüchtige Bündner in der Herrschaft Hohcnsax und in Werdenberg sich zusammenrotten und bedrohliche Reden ausstoßen sollen, so wird an beide Landvögte geschrieben, jede ungebührliche Handlung zu verhindern. 6) Die österreichischen Ansprüche werden im Beisein der biindnerischen Gesandten und des Abtes von Discntis, der ihnen nachgeschickt und zugegeben worden ist, angehört, auch der Bünduer Gcgenbericht vernommen. Darauf werden acht Ausschüsse gewählt, von jeder Reli- Mn vier, um Vermittlnugsvorschläge zu entwerfen. Diese werden den 16. September (6. a. K.) in allgemeiner Versammlung verlese,?, besprochen und mit einigen Veränderungen den Commissarien und den bündncrischen Abgesandten übergeben. Montag den 19. (9. a. K.) Sept. übergeben dann die österreichischen Evmmissaricn ihre Antwort auf diese Vorschläge den Gesandten, welche sie den bttndnerischen Abgeordneten ^schriftlich zustellen. Die Duplic derselben wird den 22. in Abschrift den Commissarien mitgetheilt. 7) Herr Wvlina, Secretär und Dolmetscher des Ambassadvrs Gueffier, eröffnet den eidgenössischen Gesandten, er sei abgefertigt, um die biindnerischen Abgeordneten zu crmahnen, bei dieser Confercnz nichts einzugehen, was b°m Bündniß mit Frankreich nachtheilig sein möchte; die Gesandten möchten ihrerseits ebendahin wirken und auch darauf bedacht sein, daß etwas von Bestand beschlossen werde. Damit wollte Molina auf die Obscr- bativn des Tractats von Madrid deuten. 8) Den 23. prüft man die Erklärungen der Commissarien und bcr biindnerischen Abgesandten über die Friedensvvrschläge und findet, daß die Commissarien sich denselben Wr nicht genähert haben. Man mildert deßhalb diese Vorschlüge und läßt sie in dieser abgeänderten Fassung bcu Commissarien durch einen Ausschuß übergebeu und zn'gleich darum anhalten, daß die acht Gerichte im Prätigan bei ihren Freiheiten, ihrer Religion') und besonders bei ihren Bündnissen mit den übrigen zwei Bünden, mit den Orten der Eidgenossenschaft und der Krone Frankreich verbleiben möchten. Die den (k5. a. K.) erfolgte Resolution wird den biindnerischen Abgesandten sofort abschriftlich mitgetheilt. Diese klaren am folgenden Tage, sie Hütten mit Bedauern vernommen, daß der Zchngerichtenbund von den ^andern abgetrennt, die solang geübte Religion verändert, Fvrtisicativncn errichtet und Besatzungen Zugenommen werden sollen; man möchte ihnen deßhalb rathen und für die acht Gerichte noch intercedieren. Würpx ,nan ihnen nicht ratheu können, so müßten der obere und der Gotteshausbund sich mit den Oester- Schern besonders vergleichen, da es ihnen gänzlich an Mitteln zum Widerstand mangle. Man willigt in 306 September 1622. die begehrte Jnterccssioil ein, kann und will den Abgesandten aber nicht rathen, sondern stellt ihnen die Sache anHeim; zugleich aber ermahnt man sie, mit den Oesterreichern nichts abzuschließen, was dem Bunde mit der Eidgenossenschaft zuwider oder überhaupt nachtheilig wäre. Die Abgesandten sagen dicß zu. Noch an demselben Tage läßt man die Jnterccssion für die acht Gerichte durch einen Ausschuß an die Commissarien gelangen und zugleich anhalten, daß man von der Prätcnsivn der landcsfürstlichen Oberhoheit über die zwei Gerichte Maycnfeld und Malans gütlich abstehen, auch außerhalb der acht Gerichte weder in den übrigen zwei Bünden noch zu Mapenfeld, Malans und in jener Gegend keine Fvrtificationen errichten, noch Besatzungen einlegen wolle. Dienstag den 27. (17. a. K.) übergeben die Commissarien ihre Antwort schriftlich. ^ Da man daraus ersieht, daß die Jnterpositivn wenig ersprießlich sei, med daß die Sache auf eine neue Tractation mit den bündnerischen Abgeordneten selbst hinauslaufe, so vcrdeutet man den Commissarien, daß man ßch zu verabschieden gedenke; empfiehlt die vorige Prvpositivn, die Zufuhr der Bictualien betreffend, nochmals und verbindet damit die Bitte, daß, wenn sie je mit den Bündnern besonders zu verhandeln gedächten, M den Bünden während der Tractation keine Feindseligkeiten verübt werden möchten. Die Commissarien sagon Letzteres zu; wegen der Zufuhr der Früchte wollen sie sich bei der Herrschaft verwenden. Schließlich spreche sie den Wunsch aus, daß die Verhandlungen in einem Abschied niedergelegt werden möchten. — Die Gesandten antworten, da die eidgenössische Tractation nunmehr abgeschnitten sei und eine besondere Verhandlung vorgenommen werde, so erachte man alles bisher Verhandelte für unverbindlich und wolle Alles den Obrigkeiten berichten; aus diesem Grunde sei es nicht nothwendig, einen Abschied zu errichten, um so weniger, da man beiderseits den ganzen Verlauf habe protokollieren lassen. — Die Erklärung der Herren und Obern über die ganze Verhandlung macht man sich anheischig dem Erzherzog Leopold beförderlichst mitzutheilen. Anhang zum Abschiede (Protokoll). Da der spanische ordentliche Ambassador, Graf Hieronymus Casati, vernommen hat, daß man im Begriff sei, abzureisen, erscheint er in der allgemeinen Versammlung und erklärt, wenn man unverrichteter Sache abreise, so werde von zwei Dingen eines geschehen: entweder werden die bündnerischen. Abgeordneten sich mit den österreichischen Commissarien in eine dein gemeinen Wesen nachtheilige Tractation einlassen, oder aber es werde das Land, wenn man gar nicht tracticre, mit Kriegsvolk überfüllt werden. Die Gesandten möchten daher ihre Bedenken über die österreichischen Vorschläge ihm mittheilen; er wolle alsdann sehe», ob nicht ein Mehrercs erhältlich sei. — Man stellt hierauf dem Ambassador fünf Artikel zu, über die man sich am meisten beschwert: Erstens, daß man die acht/Gerichte aus ihren alten Verhältnissen herausreißt und ihre Bündnisse sowohl mit den übrigen zwei Blinden, als mit der Krone Frankreich mW den Orten der Eidgenossenschaft gänzlich aufheben und das Corpus gemeiner III Blinde zerreißen wolle; zweitens daß man die angemaßte Prätension der landesflirstlichcn Obrigkeit auch ans Unterengadin, Münstcrthal, Mäht- feld und Malans auszudehnen begehre; drittens daß man Fortificationen erstellen und Besatzungen hinecm legen wolle, wo es laut der Erbeinigung nicht geschehen dürfe; viertens daß die Freiheit der Religion t den acht Gerichten aufgehoben werden solle; fünftens daß man für den letzten Aufstand keinen Generalpardt ertheilen wolle. — Donnerstag den 29. (19. a. K.) werden den Gesandten nach langen Besprechungen ^ letzten Artikel von den Commissarien übergeben. Dieselben sind folgenden Inhalts: 1) Erzherzog Lcopo will die acht Gerichte wieder zu Gnaden annehmen, niemand mehr strafen außer den Rädelsführern n» solche, die Particulardelicte begangen haben; dagegen sollen die acht Gerichte ihm, als ihrem LandesflüPt, September 1622. 307 huldigen. 2) Die acht Gerichte und das Nnterengadin wllen der Bündnisse gcledigt sein mit Ausnahme des Bündnisses mit der Krone Frankreich, so weit dasselbe dein Hause Oesterreich uicht nachtheilig ist; übrigens soll es beiden Potentaten unbenommen sein, sich deßwegen mit einander zu vergleichen. 3) In Beziehung "uf Religion und Kirchensatz bleibt der Erzherzog bei seinen Rechten und Gerechtigkeiten. 4) Alle cingc- üommencn Orte, auf welche das Haus Oesterreich keine auf Documente gestützten Rechte hat, sollen restituiert werden. Dem Hause Oesterreich und dem Bischof von Chur sollen die Gerechtigkeiten, welche sie im Münster- Hal haben, gelassen werden; sich erhebende Streitigkeiten sind nach der mit den Bünden errichteten Erbeini- 6ü»g zu erörtern und nach den dem Hause Oesterreich uicht uachtheiligen Bündnissen. 5) Maheufeld und Kulans sollen von den zwei Bünden uicht ausgeschieden werden und ihnen, wie auch den beiden Bünden "uf bvrhergehende Abbitte verziehen werden. 6) Die Vereinigung mit dem Bisthum Chur und dein Gottes- hüusbund sollen die Gesandteil der Eidgenossen vermitteln, oder sie soll nach der Erbeinigung ausgetragen lverden. 7) Fortificationen solleil in den zwei Bünden, in Mahenfeld und Malans keine angelegt werden; ü" denjenigen Orten, welche dem Hause Oesterreich mit Eigeuthum lind Obrigkeit zugewandt sind, soll ihm ^ Bau derselben nicht verweigert sein. Auf das freundliche Begehreil der Eidgenossen soll aus dem Schlosse uchins bei künstiger Reparation keine Festung gemacht werden, jedoch unter Vorbehalt der Rechte des Hauses ^erreich. 8) Neber eine sechs Jahre lang bleibende Besatzung in Mahenfeld und Chur wird sich wegen Per Conditionen der Erzherzog mit den Einwohnern vergleichen. Den Unterthailen wird derselbe, wenn ^ den schuldigen Gehorsam leisten, die Privilegien bestätigeil. Die Erbeiuigung soll erneuert, die zwischen Haus Oesterreich und den zwei Bünden -entstehenden Streitigkeiten nach Inhalt derselben gütlich oder ^ü)tl-ch entschieden werden, ö) und 10) Alles, was beiderseits während der Empörung in Bünden sich zugc- hat, soll todt und ab sein, ausgenommen „der Abtrag der Plünderung von Näzüns". Die Gefangenen ^dcn gegen Abstattung der Atzungskosten frei gegeben mit Ausnahme derjenigen, welche schwere Delicte Pangea haben. 11)' „Wird ausgestellt.^ 12) Nach Beschluß des Friedenstractats soll beiderseits das Kricgs- wit Ausnahme der nvthwendigen Zusätze abgedankt werden. — Die Gesandten der katholischen Orte ,,icht als Nichter, sondern als gutherzige Juterpvnenteu, diese auf beider Parteien Beliebeil und Mllcn hin aufgestellten Artikel uicht unzweckmäßig zur Herstellung des Friedens und zur Wohlfahrt gemeiner ^ llrnvssenschaft, weil man keine bessern erlangen kann. Die beiden Punkte betreffend die Absonderung der l Gerichte und des Nutercngadins von den andern Bünden und die Zusätze zu Chur und Mahenfeld ^)>»cn sie davon aus. Diese beiden Punkte überlassen sie zur Vcrgleichuug den beiden Parteien selbst, da , ^cdcr dazn ratheil, noch davon abratheil können und in nichts gegeil das Bündniß mit Frankreich cin- Pm wollen. Die Gesandten der evangelischeil Orte können aus Mangel an Instruction nicht einwilligen, ÜNen diese Artikel nebst der ganzen Verhandlung in den Abschied. Noch unmittelbar vor der Abreise der Indien erscheint Anton von Mvlina, der Dolmetscher von Guefficr, mit einem Schreiben desselben, in ^)c,u die Bitte enthalteil ist, die Gesandten möchteil ihre Zustimmung weder zu der Separation der III Blinde, r// Aufstellung von Garnisonen, noch zu andern Punkten geben, welche dem Bündnisse mit der Krone Frank- oder präjudicierlich seien. Am 30. September (20. a. K.) reisen die Gesandten von Lindau ab. ^ ^>ier zu Lindau abgeschlossenen Vertrag findet man unter den Beilagen Nr. 6). An merk.') Im Exemplar von Schwhz ist am Rande beigefügt: Die Religion ist vor und nach diesem sich genugsam erscheint) Ihr Fürstl. Durchl. zu disponieren von katholischen Orten hcimgestcllt, also uß der Stadtschrciber von St. Gallen zu viel dargethan, daß er ein Hugenvtt. 308 September 1622. SS«. Konferenz von Lucern, Uri, Schwyz, Unterwaldcn und Zug. Lueevn. 1K22, K. September. LaiidcSarchi» Nidwaldc». Gesandte: Luccrn. Ludwig Schürpf, Ritter, Alt-Schultheiß und Stadthauptmauu; Niklaus von Herteustein; Mauritius Au der Allmend; Gilg Fleckensteiu. Uri. Haus Jakob Tauuer, Statthalter! Josua Zum Brunnen, des Raths. Schwyz. Martin Betschart, Alt-Statthalter und Landsfähnrich; ^ thasar Khd, Alt-Seckelmeister und des Raths. Untcrwalden. Wolfgang Stockmann, Statthalter, von Obwaldcn; Kaspar Leu, Statthalter; U. Blättler, von Nidwalden. Zug. Konrad Zurlauben, La»d^ ammann; Hans Müller, Seckclmeister. ». Diese Confercnz tritt wegen der Beschwerden zusammen, welche die vier Orte gegen Lucern habe"' Sic beschweren sich, daß an der Zinnen für die Waaren, welche von Küßnacht nach Uri und Untcrwaldev und ningckebrt geführt werden, Zoll gefordert, daß der Zoll zu Winkel auch gegen Eidgenossen für Gcgcm stände des Hausgebrauches erhöht, von den durchzuführenden Gütern der Haus- und Einträgerlohn, ft'wlc vom Anken der Waglohn gefordert werde, und daß man das Quantum des zu kaufen gestatteten Aukens, Kernens, Weins und anderer Lebensinittel heruntergesetzt habe. Lncern erklärt, daß es, weil durch eigew nützige Leute viele Waaren einen andern Weg geleitet worden seien, wodurch ihm der Zoll entzogen werde- geuöthigt sei, kraft der Bünde und der alten Freiheiten, was ihm an einem Ort entzogen sei, an cim'^ andern Ort seiner Jurisdiction zu suchen, und das um so mehr, da es zu großen Ausgaben durch die kaftU lischeil Orte und den Straßenbau veranlaßt werde. Zur Begründung dieser Erklärung läßt Lucern eine" Auszug aus den Bünden und seine Regalien und Freiheiten verleseil und bittet schließlich, nachdem du Sache noch weiter besprochen worden, man mochte Lncern an der Erhebung dieser nicht unbilligen Gefa^ nicht hindern. Da die Gesandten von Lucern keine weitere Vollmacht haben, nehmen sie die Sache in d^ Abschied, fügeil aber noch die Erklärung bei, daß die Beschränkung des Quantnms zu kaufen gestatck^' Victualien zur Beschränkung des schädlichen Fürkaufs angeordnet worden sei. ik. Die Gesandtschaft vv" Uri berichtet, daß die Bündner im Wallis werben, und daß ihnen unter gewissen Bedingungen 1000 M'v'v bewilligt worden seieil. Da diese Vorhabens seien, durch das Ursernthal zu ziehen, indem sie vorgeben, ^ ihnen solches zu Badeil von den katholischeil Orten bewilligt worden sei, so bitte Uri lim Rath in Sache. Es wird befunden, „daß Fähnrich Zum Brunnen darauf genugsam und weislich geantwortet heU, wobei man es bewenden läßt. Man versieht sich zu Uri, daß es ein gutes Aufsehen habe. Begegne etwas Gefährliches, so werden die Herren und Obern sich ihm gegenüber als „ehrliche" Eidgenossen zeiltz^ v. Es wird ein Schreiben an den Gubernatvr zu Mailand wegen Bezahlung des rückständigen Stipendiu" ^ an die eidgenössischen Schüler abgeschickt; zu eben diesem Zwecke wird auch mit dem Ambassador Eab gesprochen. «I. Da den Salzhändlern an den Salzpfannen kein Salz mehr verabfolgt wird, sie bringe denn Vieh und Anken dagegen, so wird durch ein Schreiben Erzherzog Leopold ersucht, in Berückftchtitz" der großen Theuerung den freieil Salzkauf zu gestatten, v. Da Ambrosius Fornerius, Agent der kat> scheil Orte zu Mailand, gestorben sein soll, empfiehlt die schwhzerische Gesandtschaft zu dieser Stelle Ur- ^ voil Uri. » September 1622. 309 SSV,. « Gemeineidgenössische Tagscchung der XIII Orte. Baden. 1K22, IL. bis 21. September. Staatsarchiv Zürich, »est. Xll. IN. kol. 2S0. Staatsarchiv Lnccr». Alisch. >Iv anno 1S21 und 1S22. Bd. XIV. kvl 211. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Ncchn, Bürgermeister; Heinrich Bräm, Seckelineister. Bern, ^cido Wehermann, Zeugherr-, Hans Rudolf Horn, Alt-Gubernator zu Acten. Luceru. Ludwig Schürpf, bitter, Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Clvos, Ritter, Venncr. Uri. Hans Jakob Tanner, bitter, Statthalter; Atelchior Megnct, Alt-Landammann und Landshauptmann. Schwhz. Heinrich Neding, -^t-Landammanu und Pannerhcrr; Martin Bctschart, Alt-Statthalter. Nnterwalden. Peter Jmfeld, ^andammann, von Obwalden; Kaspar Leu, Statthalter, von Nidwaldcn. Zug. Konrad Zurlauben, ^t-Annnann; Beat Jakob Mchenberg. Glarns. Hans Rudolf Tschudi, des Raths. Basel. Hans ^ukas Jselin, Niklaus Nippel, beide des Raths. Freiburg. Karl von Montenach, Alt-Schultheiß; Jakob ^geli, Ritter. Solothurn. Johann von Roll, Stadtfähnrich. Schaffhausen. Hans Heinrich Schwartz, ^ "Permeister; Jeremias Peher, des Raths. Appenzell. Kvnrad Schiegg, Statthalter, von Jnncrrhoden; ^un Schüß, Alt-Landammann, von Anßcrrhoden. U,. Eidgenössische Begrüßung. — Der „edel nnd vest" Walther Jnchvf von Nri, Anwalt des spanischen Abassadvrs in der Eidgenossenschaft, legt ein italienisches Crcdenzschreiben vor und versichert, daß der ""ig Spanien, sowie der Gubernator von Mailand nie etwas Anderes beabsichtigt hätten, als die "chen endlich dahin zu bringen, daß man allerseits in den bnndnerischen Landen zn der erwünschten Ruhe saugen möchte. Das Hans Oesterreich wolle den Besitz von nichts Andcrm, als was es vermittelst gnter ^"unnente und Gewahrsame ansprechen könne. Auch solle man niemals glauben, daß man die XIII Orte Eidgenossenschaft anzugreifen und zu molestieren gedenke, wie denn der Erzherzog Leopold mündlich ver- i"hcrt hnbe, die Erbeinigung unverbrüchlich halten zu wollen. Diejenigen, welche das Gegentheil behaupten, ^llen blos die Absicht, die Orte für die treu- und eidbrüchigen Rebellen gegen ihren rechten, natürlichen Herrn zu interessieren. — Man hört diesen Vortrag nicht ungern an. Etliche sind zwar der Ansicht, man '""ßc nichts destoweniger Sorge tragen, da nicht völlig zn trauen sei. Indem Oesterreich den Bünden ^Müber sich auf authentische Briefe berufe, könnte bald auch gegen etliche Orte der Eidgenossenschaft Aehn- "Ps unternommen werden. Andere glauben, daß die Fürsten ihrem Wort nicht zuwiderhandeln werden, „lau ihnen keinen Anlaß dazu gebe. Der Vortrag wird all i-czlöroulliiin genommen. 1». 1) Zürich ächtet, ez sei nunmehr Jahr nnd Tag verflossen, daß seinen Herren und Obern von verschiedenen Orten Uder Religionen durch hohe nnd niedere Standespersonen, welche der Eidgenossenschaft geneigt seien, allerlei " "rnungen zugekommen seien, des Inhalts, daß man, wie man gesucht habe, die Bünde unter das spanisch- ^rrcichischo Joch zu bringen, dasselbe auch mit der Eidgenossenschaft versuchen wolle. Etliche Berichte "Pen, daß Ros auf die evangelischen Orte abgesehen sei, nnd daß die fremden Fürsten nnd Herren " katholischen die Versicherung gegeben hätten, man »verde sie verschonen und dergleichen. Andere Berichte tzui, daß man es auf die ganze Eidgenossenschaft abgesehen habe. Zürich schenke nicht Allem ohne Unter- Glauben, habe aber diese Berichte doch auch nicht unberücksichtigt lassen können. Wie man höre, wolle k/ Winterlager zunächst an der Grenze beziehen. An etlichen Orten fange man an, den freien ^ "> Zu verweigern. Falls den katholischen Orten heimliche Anschläge, sei es gegen die Evangelischen oder 310 September 1622. die ganze Eidgenossenschaft, bekannt sein sollteil, oder wenn ihnen Zusagen gemacht worden seien, so mochten sie solches in allen Treuen offenbaren und sich aufrichtig erklären, wessen man sich zu einander zu versehen habe, wenn das eine oder andere Ort, von welcher Religion es wäre, durch fremde Fürs"» angetastet werden sollte, wie und mit wie viel Volk man einander beistehen wolle. Die evangelischen Orte seien entschlossen, ohne Unterschied der Religion auf die erste Mahnung alles zu leisten, was die Bände vc» langen. Weil der Feind in den Bünden sich den eidgenössischen Grenzen genähert, so habe Zürich 200 Schäl"» nach Sargans geschickt und die zwei früher bestellten Regimenter „auf die Füße richten müssen". Dieselbe'» seien zu Beruhigung des gemeinen Mannes im Land vertheilt und nicht an die Grenzen verlegt morde», um niemanden zu Argwohn Anlaß zu geben. 2) Glarus gebraucht den größern Theil seines Volkes ZM» Schutze des eigenen Landes und von Werdcnberg; es bittet für sich selbst um getreues Aufsehen und »'» Hülfe im Fall eines Angriffes. 3) Nochmals befürwortet Glarns die Erneuerung und Beschwörung der alte» Bünde; auch wünscht es, daß wegen der großen Theuerung Maßregeln getroffen werden. 4) Schultheiß Schiit von Luccrn antwortet, die katholischen Orte Hütten, um einen Beweis ihres aufrichtigen Gemüths zu gebe», diese Tagleistung besucht; es sei aber nicht hoch Vonnöthen gewesen, eine solche auszuschreiben, da die Gesandten aller Orte zu Lindau in einer Tractation begriffen seien, welche die Ruhe und den Wohlstand gemeiner Eidgenossenschaft hoffentlich herbeiführen werde. Anschläge gegen die Eidgenossenschaft oder einzeln Orte seien ihren Herren und Obern durchaus unbekannt. Wenn etwas der Art ihnen zu Ohren gekomn"» wäre, so hätte man den übrigen Orten in allen Treuen davon Kenntniß gegeben, da solches den gemeine» Wohlstand beeinträchtigen würde. Was die begehrte Declaration betreffe, so sei dieselbe auf verschiedene» Tagleistungen schon gegeben worden. Aus dein Schreiben des Herrn Hieronymus Casati habe man entlieh""" können, daß Oesterreich die Erbeinigung zu halten gedenke, so daß die Sache nicht so bös stehe. Da sie si" die verlangte Declaration keinen Befehl haben, nehmen sie die gestellten Anträge in den Abschied. Nach Vollendung der Conferenz in Lindau werden die katholischen Orte sich gebührender Maßen zu erklären wisst» und sich zu jeder Zeit, wie es treuen Eidgenossen und redlichen Leuten gebühre, zeigen. Der leidige Zustand i» den Blinden wäre erspart worden, wenn man ihre guten Nachschlüge gebührend beobachtet und das Beisp"^ der Altvordern nachgeahmt hätte. Was die beantragte Erneuerung der Bünde betreffe, so wisse man kein besseres Mittel, als zur gütlichen oder rechtlichen Beilegung der noch immer unerörterten inner» Streitigkeit«-'» zusammenzutreten. Endlich werde Zürich ersucht, mit seinen Wachen und mit dem bereit gehaltenen Volk, besonders an den Grenzen, innezuhalten; es sei nothwendig, behutsam zu sein und niemand zum Krieg»" reizeil, sondern gemeinsam gefaßten Nachschlügen Raum zu geben. 5) Freiburg bittet, daß man ihm Z" endlichem Austrag des Streites mit Bern wegen der Vogteien verhelfe. 6) Zürich nimmt die Erklär»"ä der katholischen Orte wegen der Anschläge der Fürsten zu Dank an; nichts destoweniger bittet es um gctrem's Aufsehen und daß man sich nicht zu viel durch gute Worte einschläfern lasse; die verlangte Erklärung »Gchl«-' beförderlich ertheilt werden, nicht erst nach der Rückkehr der Gesandten von Lindau, da die Gefahr »ist" gering sei. Falls man sich über die Anzahl des Zuzugs nicht gern erklären wolle, so möge man wenigstens dem Branch der Altvordern sich dahin aussprechen, daß man einander mit offenen Stadt- und Landesfähnlel» oder dem Panner zuziehen wolle. Schließlich versichert Zürich, daß seinem Volk zugesprochen worden si», niemanden zu beleidigen oder zu beunruhigen. 7) Bern hat sich des Anzugs von Freiburg nicht versehe" und ist deßhalb ohne Instruction. Es berichtet, daß beide Städte sich zu Murtcn zusammengcthan lm^", um einen Vergleich zu Stande zu bringen; obschvn dieß nicht möglich gewesen sei, habe'man sich doch Hoff»""S September 1622. 311 flacht, daß durch fernere Confercnzeu etwas Gutes zu Staude kommen werde; seinen Herren und Obern ^äre nichts lieber, als eine Vereinigung. Die Gesandtschaft nimmt den Anzug Freiburgs in den Abschied. ^ Frciburg wünscht, daß die angedeuteten Conferenzen bald stattfinden und daß Bern, welches den Vorzug ^ den Tag dazu bestimmen möchte. Falls wider Vcrhoffen nichts ausgerichtet werde, so solle Bern auf ^cr Tagleistung Bescheid und Antwort geben. 8) Glarus berichtet, daß es seinen Landspan den Sätzen "Ergebe,i habe. Obgleich derselbe noch nicht erörtert sei, so sei doch zu hoffen, daß dieß bald geschehen ^ ' Jeder Gesandte wird über die Basel gegebene Erklärung, die Hülfe betreffend, zu berichten wissen, ^el verdankt dieselbe und bittet, weil die Gefahr je länger desto größer werde, um getreues Aufsehen und "^chig werdende Hülfe. «I. Das fremde Volk, welches sich der Eidgenossenschaft nähert, verursacht Mangel unerhörte Theueruug, so daß man zuletzt die Früchte nicht einmal um das baare Geld erhalten kann; wird an etlichen Orten die Zufuhr der Victualien gesperrt. Da dies; der Haltung der Erbeinigung, ^ ^ nian von Herrn Hieronymus Casati versichert worden ist, nicht entspricht, so soll derselbe durch cur Zwesten ersucht werden, bei dem Erzherzog darum anzuhalten, daß nicht allein die Früchte verabfolgt und ireie Kauf gestattet, sondern auch das Kriegsvolk von den Grenzen entfernt werde. Die Gesandten zu " "u swleir hicvou benachrichtigt und ersucht werden, um die Beseitigung dieser Uebelständc, wo sie es ei>> ^ anzuhalten. Tritt keine Acndcrung ein, so werden Zürich und Lucern in aller Orte Namen ^ Gesandtschaft an den Erzherzog Leopold abordnen, um mit demselben über diese Uebelständc und die zu . vc Ueberwinterung des baierischen und andern Volkes zu tractieren. Deßgleichcu soll der Herzog ^ Württemberg, als Oberster des schwäbischeil Kreises, um Abführung des Kriegsvolkcs angelegentlich werden, damit die Zufuhr des Getreides nicht gehindert werde. S. Weil fremdes Kriegsvolk sich "und wieder in großer Zahl an den Grenzen der Eidgenossenschaft zeigt und niemand weiß, welches der ^llwig st^ ^rd Herr Miron ersucht, den König hievon zu benachrichtigen und ihn um getreues Aufsehen zu . . ^u; Zugleich wird derselbe au die Auszahlung der noch ausstehenden Pensionen erinnert, li. Jede Obrigkeit WlH 7.' , . ItcP ^ scheißen, den schädlichen Fürkauf bei Fremden nnd Einheimischen bei Leib und Lebeusstrafe abzu- ^ wirken, daß alles auf den freien Markt geführt werde. In allen Vogteien sollen die "eil, Mandate gegen den Fürkauf erneuert werden. Dergleichen wird verboten, in den Häusern, Speichern u»d zw.... " " " ^ - , ° wv . "3en oder auf dem Felde Früchte aufzukaufen oder auf den Wein vor der Weinlese zu bieten oder H anzunehmen. Dawiderhandelnde sollen je nach der Beschaffenheit des Fehlers bestraft werden. »icl^ ^ ^ besorgenden Abrufs des Geldes halten Viele mit dem Verkauf ihrer Früchte inne und führen »ist ^ ^ Wochenmärkte. Die Orte, welche die letzte zu Baden gemachte Münzordnung angenommen zz. gehalten haben, sind entschlossen, bei derselben zu verbleiben. Die übrigen Orte, welche die I» ^w„ „wht angenommen oder sie wieder aufgegeben haben, werden ersucht, sich auch dazu zu bequemen. Nheinthal.) i. (VIII alte Orte.) Um die Heiden, Zigeuner und anderes unnützes herum- ^ Gesindel zu vertreiben, werden die Landvögte zu Baden, Lenzburg und in den Freien Acmtern gchx, ^^'MUne Mgi ansetzen und den nächstgelegenen Orten von dem dazu angesetzten Tage Kenntniß »ist sah au ihren Grenzen auch vorsehen können. Ir. (VII alte Orte.) Weil die Lamparter ich, Fremde tiberall Vieh und Molken aufkaufen und dergestalt vertheuern, daß die Metzger beinahe »ist bekommen können, so hat Bern den Aufkauf von Vieh und Molken durch die Lamparter Ze», Fremde gänzlich verboten. Dieser Beschluß wird zu besserer Nachachtuug aä rslsronäum ""»u. js. ^ k^yolische Orte und Bern.) Bern hatte ein Mandat erlassen, daß niemand auf seinem X 312 September 1322. Gebiete mehr Früchte einkaufe, als er für seinen Hausgebrauch nöthig habe. — Die katholischen Orte wünschen, daß ihnen wie vorher der freie Kauf gestattet werde. — Bern nimmt dieses Ansuchen in den Absch^' Ii». (VII katholische Orte und Bern.) Bern begehrt von den katholischen Orten Antwort wegen des Passt^ für den Fall, daß es von Zürich des fremden Volkes halber gemahnt werde. — Die Gesandten der katlch' lischen Orte antworten, der Paß solle offen und ungesperrt sein, jedoch bei Zeiten des Durchzugs der und die Anzahl des Volkes nach Lucern berichtet werden, damit man sich mit dem Nothwendigen, mit Sp^st und Trank, desto besser versehen könne. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhciten: Landbogtci Nheinthal. . I». Art. 6S. Ewiger Versprach. I und i»» ans dem Lucerncrcremplar. SS8. Konferenz der evangelischen Städte und Orte. Baden. t«22, 22. September (12. a. K). Staatsarchiv Zürich, kost. XII. 11t. toi. 218. Gesandte: Dieselben, welche im vorhergehenden Abschiede. z». Zürich berichtet, der französische Ambassador Miron habe von seinen Herren und Obern eine m'" Declaration über den Tractat von Madrid begehrt, mit dem Bemerken, daß diejenige, welche dem von Spanien zugeschickt werden solle, „einfältig und pur" abgefaßt, die andere für den König von , reich bestimmte mit gewissen Clauseln versehen sein müsse. Zürich habe dem französischen Ambail^ ^ dieselbe Declaration zugestellt, wie die für Spanien bestimmte mit den Worten: „daß sie denstl'"^ Tractat zu Gefallen angenommen, approbiert und eingewilligt haben, versprechen auch, so viel an uns st^ bei den gcmelten unfern Eid- und Bundesgenossen der drei Bünde zu verschaffen, daß derselbige Tracks ^ allen Punkten und Artikeln, die darinnen begriffen sind, gehalten werde, und uns deßwegen zn Ist,, Allerchristlichsteu Majestät gedachtem Tractat gleichförmiglich zu schlagen und beizufügen. Alles getreulich u> I ^ Miron aber habe für den König von Frankreich die Beifügung der Clause! verlaugt: „Wie auch a» f Artikel, so durch fügliche Explication den Bündnern zu Gutem, ja zu ihrer Ruh mit Rath und gung Ihrer Allerchristlichsten Majestät darin möchten beigefügt werden." Zürich habe vom Ambassado^ Erläuterung darüber begehrt, was die Explication bedeute, und wie weit sich dieselbe erstrecke. Die ten sind mit der Antwort Zürichs einverstanden. Sie bitten, daß die Erklärung des Ambassadors, st ^ sie erfolge, sammt der Resolution Zürichs ihren Herren und Obern mitgetheilt werde, damit auch st^ darüber entschließen können. I». Es wird der klägliche Zustand der III Bünde zur Sprache Weil die andern beiden Bünde sich des Zehngerichtenbundes mit offener Hülfe nicht annehmen, Ort der Eidgenossenschast zu offener Hülfe sich verstehen will und gegenwärtig von allen X-Ill Lindau verhandelt wird, so will man in Gottes Namen dieses Geschäft bis zum Austrag der lung anstehen lassen, v. Zürich wird an den Herrn Miron ein Schreiben ausfertigen, worin ^ ^ abermals an die Gefahren der Eidgenossenschaft erinnert und gebeten wird, den König sofort da' October 1322. 313 d°»»chrich>igm >md zu »such-», mch« >»m -i>, -M-u-s ->»I d,- M X d; s°»d.„ si,,°,. «NN., >1. Mich »,,d B-i-l Mm d» N,.gMch-d» Z.,M» m M «MM - z^Vw ^ "l-lch- ""zchschr z» schchsw» «i- M--'d»OdM5.7m» °b« Will», »nd WI!l-n ft»,.g°!„,,dm'h-b°. ^ 4^!^^ °»--di»m sq „5, z!, -Mm«'chm, «-Mnd >md MM. du» auch s.° .m d» ^vth nicht verlasse, was auch ihnen hinwcederum versprochen tvird. sss. Coufcrenz von Uri, Schwyz und Unterwaldcn. Brunnen. t<»2L, 3. October. LandcSarchi» Nidwoldc». ^ Gesandte: Uri. Johann Tanner, Statthalter; Josna Zum Brunnen, des Raths. Schwyz. Meinrad ^chchber^ Alt-Statthalter; Martin Betschart, Alt-Statthalter und Landsfähnrich, Balthasar Kyd, Alt- ^^lineister, alle des Raths. Unterwalden. Wvlfgang Stockmaun, Statthalter, von Obwaldcn; ^)ann ZAgcr, Statthalter, von Nidwalden. N. Diese Konferenz ist zu der Besprechung der Beschwerden über die von Luccrn geforderten neuen Zölle ^Mimcnberufeil worden. — Man kommt überein, einstweilen in dieser Sache nicht vorzugehen, sondern die buchte der Gesandten zu Lindau abzuwarten, zumal da auch Lucern die Erhebung der Zolle hat; hingegen soll man sich bis zur nächsten fünsörtischen Tagsatznng über die Sache besprechen, will die Beschwerden Rath und Bürgern zur Entscheidung vorlegen. Sollte der Entscheid für die Orte ö»»stig ausfallen, so wollen siedeneu von Lucern das Recht anbieten; unterdessen solle man sich umsehen, ^ ^ Man die Sätze und, wenn nvthig, den Obmann nehmen wolle. Schwyz wird aufgetragen, in den ^ ^stten von Gersau nachzusuchen, ob in denselben etwas für ihren Zweck Dienliches zu finden sei. ^"er Particularperson von Glarus wird berichtet, daß Oberst von Salis und das Volk, welches 's dm Bünden entwichen sei, ohne Unterlaß Drvhworte ausstoßen. Wie diesem zu begegnen sei, wird in den d«s/^ st^wmmen. 2) Ferner soll auf nächste,r Xlllörtischer Zusammenkunft Anordnung getroffen werden, ^nftig immer neben einem evangelischen Gesandten ein katholischer reite. 40 X 314 October 1622. SS«. Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. 1«L2, 14. October. Staatsarchiv Luccr». Absch. Ss anno 1K1 und 1622. Bd. XIV. kol. 2S7. LandcSarchiv Schwvz. Gesandte: Lucern. Jakob Sonnenbcrg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Ludwig Schä^ Ritter, Alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Clovs, Ritter, Venner; Rudolf Pfhffer, Rittcb Venner; Heinrich Fleckeusteiu, Ritter, alle des Raths. Uri. Johann Heinrich Zuin Brunnen, Land' ammann; Emanuel Veßler, Ritter, Alt-Landaininann und Pannerherr. Schwhz. Johann Sebasti»» Abhberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann. Unterwalden. Johann Jmfcld, Land- ammann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Z»^' Kaspar Brandenberg, Statthalter; Hans Staub, Seckelmeister und des Raths. ». Zürich hatte von den katholischen Orten eine Erklärung begehrt, wessen sich die evangelischen in Betreff der Hülfleistnng von ihrer Seite zu versehen hätten. Es wird eine solche Erklärung dieser nicht für nothwcndig erachter, da sie ans frühern Tagsatznngen darüber schon ihre Erklärung gegeben hätte»' Zürich könne sich „bei derselben wohl veruügcn". Uebrigens seien die katholischen Orte gesinnt, die B»»^' nisse »nd eidgenössischen Verkommnisse treu, redlich und aufrecht zu halten und Leib, Gut und Blut daran Z» setzen jederzeit, wenn ein Ort wider Billigkeit und ohne Ursache sollte angetastet werden, und sofern es niemand» Anlaß dazu gebe. Ferner hält man auch nicht für nothwcndig, eine Tagsatznng zu besuchen, es wäre de»»/ daß die noch schwebenden Streitigkeiten erledigt würden. Davon wird Zürich in Kenntniß gesetzt. Gutheißen der Obrigkeiten will man an die evangelischen Glarner eine Rathsbvtschast schicken, mit Ermahnung, sie möchten ihre katholischen Mitlandleute nicht also „schüpfen", sondern bei dem von dc» Sätzen gegebenen Rechtsspruch verbleiben. Sollte dieß ohne Erfolg sein, so mögen die Abgeordneten erklär»' daß man die Gesandten ihrer Herren und Obern, wenn die Katholischen der einheimischen Acmter »'' nach der Reihenfolge theilhaftig winden, ans Tagen nicht mehr neben sich werde sitzen, auch daß »ia» '» den gemeinen Vogteien, wenn dieselben an sie fallen, die Unterthanen keinem Landvogt werde schw»^ - lassen, er sei denn von den Katholischen erwählt. «. Herr Miron ersucht die katholischen Orte noch»'» ^ „neben dem König von Frankreich die im Vertrag von Madrid enthaltene Versprechung für die Bündmr Z» thun". sDer Ambassadvr legt ein Cvncept für diese Erklärung beiss — Alan antwortet, daß man sich für zu „kleinfüg" halte, daß seit dem zu Madrid geschlossenen Tractat viele andere, besonders der Verü»^ von Lindau, zu Stande gekommen seien, weßhalb man sich nicht weiter erklären könne.—Man könnte»» ^ bei Herrn Casati zu vernehmen suchen, was in Beziehung auf den Tractat von Madrid seines Kb»»^ Meinung sei. (S. u. Thnrgan.) «. (S. u. Sargans.) 5. Bei Bern wird nochmals um Kornkanf angehalten, weil es nicht möglich sei, daß ein jeder um seines geringen Hausbedarfes ü» die Märkte selbst besuche. A'. Da in Betreff der Taxe der Münzen Unordnung und keine Gleichmäßig bemerkt wird, erachtet man eine Aendernng und einen Abschlag für nothwcndig. Damit aber der g»'» ^ Mann dadurch um so weniger beschwert werde, soll die neue Valvation auf Reujahr ins Leben treten, ' sollen die kleinen wie die großen Münzen pro rata abgerufen werden. Diese Ordnung hat wenigste»^ ^ die fünf Orte zu gelten, falls Zürich nicht mithalten will. Gleichzeitig soll auch „mit den Gcwerbs- ' November 1622. 315 Hcmdwcrksleutm, den Wcinführern und Wethen ein Abschlag gemacht werden." Ii. Zug bittet um Fenster und Wappen in sein erneuertes Nathhans, Lucern uiu solche in sein erneuertes Schützeichaus. ». Lucern degchrt Antwort wegen seines Zolls an der Zinnen. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: ^"dgrasschast Thurga». «1. Art. 2-tS. Kricgssachcn. ^ssch-tft SarganS. v. Art. öS. Klöster. Die Namen der Gesandten ans dein Schwyzcrcrcmplar. SGI Konferenz Volt Uri, Schwyz ultd Nidwaldcn (Apellaztag). Stans. 1622. 14. bis 18. November. LandcSarchiv Nidwaldcn. Gesandte: Uri. Johann Jakob Tanner, Ritter, Statthalter und Landsfähnrich; Johann Bilger von ^/^ugeii, des Raths. Schwpz. Bieinrad Schryber, Alt-Statthalter und des Raths; Joseph Gruninger, ^ Raths. Nidwalden. Johann Lussi, Ritter, Landammann uitd Panncrhcrr; Melchior Wilderich, 'Landammann; Kaspar Leu, Ritter, Statthalter; Philipp Berinettlcr, Seckclmeister; Johann Würsch, ^"^^uptmann, alle des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnheiten: Bcllenz ^ ^ ^ s«s. Konferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. 1822, 15. November (5. a. K ). Staatsarchiv Zürich. Söst. XII. III. tdl. 2M. ^ Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Stalthalter; Hans Ulrich Wolf, Scckelmeister. Bern. Glado H^^Utann, Zengherr; Hans Rudolf Horn. Basel. Hans Lukas Jselin, der Jüngere, bei St. Martin; ^ Rudolf Fäsch. Schaffhausen. Hans Konrad Pcher, Statthalter. ^ das „tröffe" Schreiben verlesen, welches die fünf jüngst zu Lucern versammelten Orte an sichtet haben. Eine Ansicht geht dabin, die Beantwortung für einstweilen einzustellen; eine andere, ez^uuich, ein welches das Schreiben besonders gerichtet ist, dasselbe sollte freundlich beantworten, indem Test/ ^ ^ anerbotenen eidgenössischen Beistand danke und ein gleiches Anerbieten von seiner ^sseii Ueberdiesz könne Zürich sich dahin vernehmen lassen, daß man, obgleich die Orte vermerken ' dcch sie gvr Erörterung der schwebenden eidgenössischen Streitigkeiten keine gemeine Tagleistung besuchen 31« November 1622. würde», doch hoffe, sie werde» sich »icht zurückziehe», falls »m» es rathsam siude, ci»e gemeine Tagleist>l»A auszlischreibe», da ma» die a»der» Orte, welche diese Streitigkeit» »icht beriihre», dieselbe» »icht cntgclt^ lasseil dürfe. Bis »ach erlangtem Bescheid »lochte es svda»» passend sein, mit Ausschreibung einer gemein^ Tagleistllng iiuiezlihaltcu. js». I» Beziehung auf de» Laudspau i» Glarus berichtet Zürich, daß die Sätze vo" Zürich lind Luccr» iil ihrem i»l Februar zu Napperswhl gcthaueu Ausspruch zerfalle» seieil. Es ha»d^ sich jetzt darum, sich wegeil etiles Obmanns zu vergleichen. «. Zürich, Basel und Schaffhauseil ersuchen dn Gesandte» Berns, ihre Herren und Ober» dahin zu disponiere», daß der langwierigc Streit zwischen Bern und Freiburg vereinbart werde. Bern nimmt dieses Begehreil all rsksrouckum. Zürich wird deßhalb »n Namen der drei Städte ei» Mahnuilgsschreibe» an Bern abgehen lasse». «I. Hans Dietrich Staufach^ seßhaft zu Schwpz, hat von den fünf Orteil Stimmen erhalten, daß er auf das Gilt der Landleute von Außerrhvde», wo er solches in de» gemeine» Herrschafteil cmtreffe, bis zu Befriedigung seiucr KostenansM^ Arrest legen dürfe. In Folge dessen hat Staufacher dem Landanlman» Schliß acht mit Wein beladuN Saumrosse durch den Landvogt im Thurgau arrestieren lasse». Ungeachtet der angebotenen Tröfft -ist der Arrest nicht aufgehoben worden. Weil die Sache leicht zu Weitläufigkeiten führen könnte, sv büü'N die Abgesandte» von Appenzcll-Außerrhode», Landammann Zellweger uild Melchior Guldi», Alt-Stadtschvo^^ zll St. Gallen, daß ma» ihnen mit gutem Rath an die Hand gehe. Es wird für rathsam erachtet, Zürich im Namen der vier Städte au Lucern zll Händen der fünf Orte ein ernstes, freundliches Schreib^ ergeheil lasse, worin begehrt werde, daß der Arrest gegen die angebotene Tröstung aufgehoben, mit »»^ wohnte» Repressalien innegehalten und diese Rechtshandlung »ach Appenzcll-Außerrhode», wohin sie goh^ gewiesen werde; ferner daß ihnen in diesem Schreiben, wenn sie auf ihrer Meinung beharren sollten, svg^/ die von Außerrhvden ernannteil Sätze und die Malstatt angezeigt und sie aufgefordert werdeil sollten, ^ Gleiches zu thun. Außerrhoden, der Ansicht, daß durch Schreiben wenig allsgerichtet werde, wünscht, ^ Zürich im Namen der vier Städte in Außerrhvdens Kosteil eine Gesandtschaft an die fünf Orte schicke. ^ diesen Vorschlag willigeil die Gesandten ein. «. Zürich, Basel lind Schaffhansen beschweren sich über Mandat, dnrch welches Bern den Viehkauf in seinem Gebiet untersagt hat; sie bitten, daß ihren thaneil nach altem eidgenössischem Brauch der freie Kauf gestattet werde. Falls die eidgenössischen allster den Jahrmärkten kein Vieh mehr kaufen dürften oder sie dasselbe im vorigeil Preis nach der nenen Münzvrdnung von Bern, durch welche die Münzen um die Hälfte herabgesetzt worden, müßten, sv würde im Bernergebiet gar kein Vieh mehr augekauft werdeil können. Bern erklärt, das habe blos den Zweck, eingerissener Unordnung, sowie dein Fürkauf zu begegnen. Nach eingelangtem der Amtleute, wie viel Vieh entbehrlich sei, werde es den drei Städten schriftlicheil Bescheid ertheilen- wird gut befunden, daß Zürich im Namen der drei Städte an Bern schreiben und darum anhalten ^ ^ daß die Neuerung abgeschafft werde, t. Weil aus den österreichischen Landen keine- Früchte mehr Eidgenossenschaft gelasseil werden, so ist man der Ansicht, daß die früher zu Badeil beschlosseile voll Zürich und Lucern an den Erzherzog Leopold ohne Verzug abgehen sollte, damit der freie KaR Inhalt der Erbeinigung wieder gestattet werde, wie von eidgenössischer Seite den österreichischen Untcn ^ gegenüber der freie Kauf von Wein, Schmalz und Anderem auch frei sei. A. Die Kosten, Ort für deil letzten Zusatz in Mülhausen gehabt hat, sollen genau verzeichnet, in eine ordentliche -ch nach bäuerischer Währung zusammengestellt und hernach in vier gleiche Theile gethcilt werden. berichtet, daß dasjenige Geld, welches seine Herren und Obern für die andern Städte an die bü»dn^ November 1622. 317 Kontribution bezahlt haben, von etlichen Orten noch nicht zurückerstattet sei; dcßglcichen, daß es auf inständiges Anhalten der Bündner denselben in ihren äußersten Nöthen außer der angedeuteten Kontribution noch 3600 Neichsthaler dargeschossen habe, in der Erwartung, dieselben würden bei einer künstigen Contribution der vier Städte abgerechnet werden. Zürich hofft, daß nicht nur die ausstehenden Vorschüsse ihm wieder ^'stattet werden, sondern daß man es für die 3000 Neichsthaler nicht allein im Schaden lassen werde. Die drei Städte erklären, daß das Erstere bald stattfinden werde; in Beziehung ans die 3000 Reichsthaler haben keinen Befehl und nehmen die Sache in den Abschied, i Bern wird ersticht, seinen Entschluß wegen der begehrten „Markgräflichen Steuer" mit nächster Gelegenheit Zürich mitzutheilcn. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1K22, 19. November. L»»dcsl>rchN> Schwyz. Gesandte: Nri. Johann Heinrich Zinn Brunnen, Landauimann; Josua Zum Brunnen, des Raths, schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammann; Heinrich Neding, Alt-Landammann und Panner- herr; Gilg Frischherz, Alt-Landammann; Christoph Schorno, Alt-Statthalter. Nidwalden. Johann Äelger, Statthalter. Lucern hat an die drei Orte ein Schreiben erlassen des Inhalts, daß es endlich beschlossen habe, den 3oll an Zinnen ferner zu fordern. Die Gesandten geben Lucern in einem Antwortschreiben ihre Befrein- darüber zu erkennen und erklären, daß dadurch ihren Freiheiten und Gerechtigkeiten Abbruch geschehe, a»d daß sie diesen Zoll nicht bezahlen werden. Sollte Lucern Nuf diese Autwort seinen Sinn nicht ändern, lo wollen Uri und Nidwalden die Sache für ihren höchsten Gewalt bringen, was Schwyz in den Abschied ninnnt. Letzteres wird ersucht, sich vou den beiden andern Orten nicht zu trennen. Sollte Lucern Gewalt anwenden, so würden die Orte „mit Gleichem begegnen müssen". Wenn Luccrn auf der Tagleistung baselbst die Sache zur Sprache bringen sollte, so soll ihm damit geantwortet werden, daß man in Beziehung die Sache keinen Befehl habe. Zugleich wird nothwendig erachtet, daß man in den drei Orten sich umsehe, auf welche Weise man sich mit Korn verproviantieren könnte. Nidwalden wird gebeten, von diesem Schlüsse Obwalden Kenntniß zu geben. l SS4. Konferenz der VII katholischen Orte. Lucern. 1«22, 23. November .V Littidcsarchw Nidwaldc». Gesandte: Luccrn. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Ludwig Schürpf, Nittcr, Alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Cloos, Ritter, Venncr und des Raths; Rudolf 318 November 1622. Pfyffcr, Ritter, des Raths. Uri. Johann Heinrich Zum Brnnnen, Landanlmann; Emailuel Beßlcr, Ritter, Alt-Landaimnann und Pannerherr; Melchior Megnet, Alt-Landannnann -und Landshauptinann- Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammann; Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landammann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Konrad Znrlanben, Alt-Annnann; Beat Jakob Meyenberg, des Raths. Freibnrg. Karl von Montenach, Schultheiß. Svlothurn. Johann von Noll, Stadtfähnrich; Victor Hafner, Stadtschreiber. ». Diese Conferenz wird wegen der an den Konig von Frankreich abzuschickenden Gesandtschaft zusammen- bernfen. Der französische Ambassador ZNiron läßt durch Vigier die Gesandten an sein früheres Gesuch und die Bestätigung des Tractats von Madrid erinnern, da dieselbe zur Erhaltung der katholischen Religion diene und den Wohlstand und die Ruhe der Christenheit herbeiführe. Zugleich legt er eine Copie') einer Erklärung bei, auf welche hin die Orte ihre Bestätigung des Tractats geben sollen, und zeigt an, daß ein Tresoriec nach Lyon abgefertigt worden sei, um eine Fuhr Geldes abzuholen, durch welche die Herren und Obern zufrieden gestellt werden könnten. Die Gesandten halten es für bedenklich, in dieses Begehren einzuwilligen, in Betracht, daß dadurch ein schwerer Krieg über Italien gezogen werden, die beiden Könige in Uneinigkell und dadurch auch" die Eidgenossenschaft in Gefahr gerathen könnte; ferner daß die beiden Könige Macht genug besitzen, den Tractat aufrecht zu halten, daß von Spanien her keine Aufforderung gekommen ist, und daß die Lage der Dinge sich geändert hat, da das Hans Oesterreich seine Gerechtigkeiten an das Licht gebracht hat und durch die erfolgte Ccssiou der zwei Blinde das Veltlin in eine andere Stellung getreten ist. Uebrigens fassen die Gesandten keinen Entschluß, weil sie darüber mit keiner Instruction versehen sind, und nehmen die Sache in den Abschied; sie referieren auch die Erwägungen Svlothurns, daß der Revers angenommen werdcn könnte, wenn die Freistellung der Religion im Veltlin verhütet und in dein Revers inseriert würde, daß cn dem Veltlin die katholische Religion allein geduldet werden solle. I». Die Gesandtschaft an den König vo» Frankreich wird eingestellt, bis die Herren und Obern wegen obigen Reverses einen Entschluß gefaßt Haben- Auf St. Niklaustag haben die Gesandten sich wieder zu Lucern zu versammeln, wo dann die Stimmen der Orte zusammengetragen, die Instruction für die Gesandtschaft beratheil und die Abreise derselben bestimmt werdeil wird. «. Dem Ncnward Forrer von Lucern, zu Mailand niedergelassen, wird ein Schreiben an den Gubernator bewilliget, derselbe möchte die gesteigerten Zölle für etliche Victualien lind Waaren, welche Forrer nach Lucern spedieren will, nicht eintreten lassen und den Transit gestatten. «I. Forrer wird durch Ambrosius (Fornero) zu dem Dienste etiles Agenten in Mailand empfohlen. Die Empfehlung wird in dcn Abschied genommeil. v. Es wird beschlossen, an die Evangelischen von Glarus das ans voriger Tagleistnng vvil den fünf katholischen Orten all rsksrsnänin genommene Schreiben abgehen zu lasseil, des Inhalts, tzt möchten den Spruch der katholischeil Sätze annehmen oder dagegen Protestatio» einlegen, t". Da Freiburg Svlothurn einen Abschlag sowohl der Münzen als der Victualien und Waaren eingeführt habeil, so vereinigt man sich ebenfalls zur Annahme dieser Taxierung und berichtet dessen die Herren und Obern. A. Lucecu beschwert sich über die Weigerung von Uri, Schwyz und Nidwalden, den Zoll an der Zinnen zu zahlen- Der Zoll sei kein neuer, er sei an der Stelle desjenigen errichtet, welcher vormals in der Stadt LuccN-'ü bezahlt worden sei; dadurch, daß jetzt die Waaren auf einer andern Straße geführt werden, sei ihm Wag- und Hauslohn verloren gegangen. November 1622. 319 Zu »'). Dieser Revers lautet also: Wir untcrsignicrtcr Ambassador geloben und versprechen hiemit im Namen der allerchristlichsten Majestät den großmächtigen und hochgcachtcn Herren: Demnach und in Ansehung, daß dieselben auf des Königs Anhalten und damit dem Begehren des Königs in Spanien genug bcschehc, haben den Madrittischcn Tractat sub änw des 25. Aprils im 1621 Jahr approbiert und so viel an ihnen gelegen, auch ihre Verheißung gegeben, daß sie den König in der durch Ihre Königl. Majestät bemeltem König in Spanien gegebene Conditio» belciten wollen, auf daß gesagter Tractat durch die Herren der grauen Bünde laut dem vierten Artikel dcssclbigcn gehalten werde: daß nämlich Ihre Königl. Majestät sich verbinden und obligiercn wird, die katholische Religion im Vcltlin zu versichern und zu handhaben, auch das Volk selbigen Thals zu schützen und zu schirmen, und daß Ihr Majestät auf das End hin zu Ihr Päpstlichen Heiligkeit, zu dem König in Spanien und zu allen andern katholischen Ständen stehen und stoßen werde, damit im Fall auf das künftig, wann der obbcrührtc Tractat vollzogen wird und die Bündncr etwas der Religion und gesagtem Tractat zum Nachthcil in gemelten Orten vornehmen und unterstahn wurden, daß alsdann Ihr Kathol. Majestät solches verbessern und wieder stabileren, auch, wo Vonnöthen, Zu gemelten Potentaten und zu den genannten Herren der Orten auf das End hin werde stehn. Im Fall Man aber den Gewalt brauchen müßte und ein Aufbruch zu thun erforderlich wäre, daß die Herren von den Orten durch Ihr Majestät hierum sollten ersucht und berufen werden, so ist Ihr Königl. Majestät Willen und Verstand nicht, daß sie einige Unkosten daran haben sollen, sondern denselben über sich selbst nehmen wolle, inmaßen daß die vorgenannten Herren von den Orten von wegen Verheißung und Mitstimmung (?) im Madrittischen Tractat in einigen Nachthei, Verlust noch Schaden sollen gebracht werden; dann Ihr Majestät verstanden ist, sie deren zu entheben und schadlos zu halten in Kraft der gegenwärtigen Revers- dricfen, welche wir versprechen, innerhalb zween Monaten durch Ihr Majestät thun zu bestätigen. Confercnz von Zürich, Schwyz und Glarus. Zürich. 1K22, 25. November (15. a. K ). Ttaatöarchiv Zürich. Kest. XII. Ntl. kol, 275. Gesandte: Zürich. Hcms Ulrich Wolf, Seckelmcister; Hans Ulrich Bcüller, Alt-Vogt zu Wädeimwyl. ^^wyz. Hauptmann Martin Betschart, Statthalter. Glarus. Adam Böniger, Landammann. Der Gesandte von Glarus beschwert sich, daß die Schisfmeister des Oberwasscrsah^ den Schifflohn ^u den Früchten, welche nach Glarus gefertigt werden, ohne obrigkeitliche Bewilligung gesteigelt haben, sie vvn jedem „Nöhrlin" mit Korn fünf gute Batzeil mehr verlangen. Die Schisfmeister entschuldigen ^ damit, daß Schiff lind Geschirr und alles Andere, wovon der Mensch leben müsse, in hohem Preis sei. Anfuhren von Kanfmannsgütern und Früchten aus den Bünden, die ihnen viel eingetragen hätten, fehlten dwß'nal gänzlich. Sobald die leidige Thenernng aufhöre, seien sie bereit, von der Steigerung des Lohnes ^zustehm. In Bezug auf die Nebenfnhren, die stark einreißen, wünschen die Schiffnieister, daß dieselben ^stellt werden. Die Gesandten lassen es bei den bestehenden Ordnungen und Verträgen verbleiben, ins- siondere bei dem 1614 zu Zürich errichteten Abschied. Die Gesandten von Zürich und Schwhz wollen ""s Gutheißen ihrer Herren und Obern hin den Schisfmeistern die angesetzte Steigerung gestatten unter der X 320 November und December 1622. Bedingung, daß dieselbe in wohlfeiler,: Zeiten wieder aufgegeben und in keinem Fall erhöht werde. Glarus protestiert und will sich nicht von dm alten Verträgen und Gewohnheiten entfernen, sondern eher das Recht walten lassen, ü». Damit die Schiffmeister zu fernerem Aufschlag keine Ursache haben, sollen die Recket sich mit ihrem jetzige,, Fuhrlohn bchelfeu und die Schiffmeister unbeschwert lassen. «. Die Nebenfuhrc», welche zuwider der Schiffsordnuug auf der Linth vorgenommen werden, werden abgestellt. Die Schiffmeister sind befugt, auf die Güter solcher Ncbenfuhren Arrest zu legen, bis ihnen für erlittene Eingriffe Ersatz geleistet ist. Schwhz und Glarus sollen hierin den Schiffmeistern zu jeder Zeit gebührendes Recht halten- «I. Glarus beklagt sich wegen des „Messer- und Schleikerlohus", welcher seinen Angehörigen gegen die alten Verträge durch die Fasser und Sackträger zu Zürich abgefordert werde. Glarus beruft sich hiebei auf einen Vertrag, der 1440 zwischen Zürich, Schwhz und Glarus des freien Kaufes halber errichtet worden si» Zürichs Gesandte zeigen an, daß von ihren Herren und Obern gute Erläuterungen gegeben worden seien, wie sich die Fasser und Sacktrüger zu verhalten haben. Weil sie über die Sache nicht genau berichtet sind, nehmen sie das Anbringen von Glarus acl rokersuclum. «. Schwhz und Glarus beklagen sich, daß ih»^ Landleuten seit einiger Zeit in Beziehung auf den freien Kauf beim Kornhaus zu Zürich Eintrag geschehe! entweder lasse man ihre Angehörigen gar nichts kaufen, oder wenn sie etwas gekauft haben, werden ihnen durch die Burger zu Zürich die Käufe wieder gezogen. Die beiden Orte begehren, daß es bei de» bestehenden Bünden und Verträgen sein Verbleiben haben solle; sie hätten den Angehörigen der Stadt Zürich den freien Kauf bisher auch gestattet, und es werde dieß auch iu Zukunft geschehen, falls man nicht zu Beschwerde Anlaß gebe. Zürich erwidert, daß der freie Kauf bisher noch jedermann zugelassen worden sei. Bei dieser leidigen Theuerung habe der Markt mehrmals nicht nach Bedarf mit Korn und dergleichen Getreide versehen werden können, so daß bisweilen ein Burger nicht einmal um sein Geld ein Viertel Kw'» bekommen habe; da möchte dein Einen oder dem Andern an seinen:' Kauf etwas abgezogen oder eine Äbtheilung gemacht worden sein, wie viel man den Eidgenossen ungefähr zukommen lassen wolle. Zünch werde die wegen des freien Marktes errichteten Verträge getreulich halten; die Orte möchten den Klage» der Kornkäufer uicht ohue Weiteres Glauben schenken, sondern darüber an Zürich berichten, welches n»»»'^ mit gebührenden: Bescheid begegnen werde. sDer Gesandte von Glarus erklärt, daß, wenn auch seine Obng' köit ein Mandat erlassen habe, daß dermalen niemand Vieh, Anken, Zieger u.dgl. jemanden verkaufe» dürfe, der es außer Landes führe, so seien die Burger und Landleutc von Zürich davon ausgenonnue», sobald sie eine:: Schein von ihrer Obrigkeit vorweisen. Dieß in einen: Exemplar des Zürchcrabschiede-^ S«5«. Konferenz von Zürich, Lucern, Schwyz und Zug. Zug. 1KS2, 5. December. Staatsarchiv Luccr». Msch. o» Frankreich nnd Spanien eine Vereinigung eintritt. Die Gesandtschaft Freiburgs hat keine definitive Jnstructw'b da ihr Stand mit den Blinden nicht im Bunde steht; sie wünscht aber, man möchte bei dem päpstlichen Lcgab'" und bei den Ambassadoren beider Könige nachforschen, ob außer dem Tractat von Madrid keine and«n'" Mittel vorhanden seien, diese beiden Potentaten in Einigkeit zu erhalten, oder was man für Mittel zoig^ wolle, daß man diese Bürgschaft übernehmen könne. Bei solcher Divergenz der Ansichten wird für paW erachtet, daß jedes Ort, welches sich gegen den französischen Ambassador nvch nicht erklärt hat, bald mögb0 demselben eine Declaration zuschicken soll.') Im Namen aller Stände werden dem Ambassador seine Zuschuß verdankt, ll». Die Gesandten sind mit Abhaltung der Tagsatzung, die wegen des Müuzwesens und der tion der Früchte und Waaren zur Milderung der Theuerung zu Zug beschlossen worden ist, einversta"d^ wollen aber dieselbe auf den 18. December angesetzt wissen, v. Ob man die projectierte Gesandtschaft an ^ König von Frankreich abgehen lassen wolle oder nicht, wird den Herren und Obern anheimgestellt, da Ambassador in seinem Schreiben sagt, daß der König nur kurze Zeit sich zu Lyon aufhalten werde. ^ äußern Gemeinden von Zug, welche wegen ihres Spans mit der Stadt Zug an die Conferenz sich gewc» ^ haben, werden freundlich ersucht, noch ein wenig Geduld zu tragen, da die Gesandten ihr Ansuchen vor 0 Herren und Obern bringen und dieselben veranlassen wollen, bei erster Gelegenheit eine Gesandtschaft nach abzuordnen, um ciueu gütlichen Vergleich zwischen beiden Parteien zu Stande zu bringen. Zu !»'). Frciburg beschließt den 12. December 1622: „Diewcil die andern katholischen Orte m angedeutete Versprechung nicht eingewilligct, können meine Herren, die mit den Bünden in keinem 2m' stehen und sich derselben bisher anders nicht angenommen, dann den katholischen Orten zu Ehren und Gcm s diese Versprechung nicht eingehen, dessen man den Ambassador freundlich berichten und bitten soll, Herren zu entschuldigen und dessen zu erlassen." (Rathsprotokoll von Frciburg vom 12. December 1 Diesen Beschluß überbrachten dem Ambassador Schultheiß von Diesbach und Bürgermeister Reiff, ' Protokoll vom 12. Januar 1623.) December 1622. 323 S«8. Gemeineidgenössische Tagsatzung d.er XIII Orte. Baden. 1022, 1«. bis 20. December. Staatsarchiv Luccr». Ab Ich. Sa anno 1S2I >md 1022. Dd. XIV. toi. 207. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Hans Ulrich Wolf, Seckelmeister. Bern, ^nton Tillicr, Hans Rudolf Horn, beide des Raths. Lucern. Ludwig Schttrpf, Ritter, Schultheiß und ^adthauptinann; Rudolf Pfhffcr, Ritter. Uri. Haiis Heinrich Zum Brunnen, Landammann; Emanuel Keßler, Ritter, Alt-Landammann und Pauncrherr. S chwhz. Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Frischherz, Alt-Landammann. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landammann, von Obwalden; ^hanii Lussi, Ritter, Landammann und Pauncrherr, von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Statt- Trinkler, des Raths. Glarus. Adam Bönigcr, Landammann; Heinrich Hößli, Statiner. Basel. Hans Lukas Jsclin, Hans Rudolf Fäsch, beide des Raths. Freiburg. Franz von Afsry, ^gcrmeister und des Raths. Solothurn. Johann Gibelin, Gemeinmann und des Raths. Schaff- )ausc„. Johann Konrad Pchcr, Statthalter. Appenzell. Martin Suter, Landammann, von Juner- ^^den; z^vnrad Zellweger, Landammann, von Außerrhoden. Eidgenössische Begrüßung. — Durch den neulich ergangenen Abruf der Münzen hat man verhofft, ^ unerträglichen Theuernng zu steuern und Wohlfeilheit in Allem herbeizuführen; dessenungeachtet ist an ^ lchm Orten Alles vertheuert worden, so daß man Eßwaarcn nicht einmal um das Geld erhalten kann. den Gewerbsstädten liegt der Handel mit vielen andern Dingen darnieder, so daß zu besorgen ist, daß '^»che Kaufmannsgewerbe in fremde Lande möchten gezogen werden. Wegen des Abrufs sind die Früchte ^ dem Reich und den österreichischen Landen nicht zu bekommen, wie denn ohnehin die Zufuhr an etlichen ^ M gesperrt oder unter nachtheiligen Bedingungen zugelassen wird. Man beräth sich, ob es besser sei, ^ dem gemachten Abruf zu bleiben und die Victualien demselben gemäß zu taxieren, was Etliche fiir Gierig halten, weil bei den Unterthancn leicht Unzufriedenheit und Aufstand erweckt werden könnte, oder m Abruf wieder aufzugeben. Appenzell, welches ans österreichischem Boden viel Handel treibt, wo das . ^ in hohem Preis ist, hält den Abruf für nachtheilig und begehrt, daß man ihm gestatte, sich der Münzen , unt dem Abt und der Stadt St. Gallen, sowie mit dem Nhcinthal zu vergleichen, damit die Scinigen ^ gar großen Schaden leiden. Zürich ist blvs nä anckisnäuin instruiert. Die Mehrzahl der Orte, den Abruf bereits erlassen haben, erklärt sich dahin, von demselben nicht weichen zu »vollen. Falls eibt, worüber die Orte an Zürich berichten werden, sollen die Victualien und andere Waarcn . gemäß taxiert und durch obrigkeitliches Ansehen in dem einen und andern Ort, sowie auch in vcn '^vel verbleibt, worüber die Orte an Zürich berichten werden, sollen Abruf gemäß taxiert und durch obrigkeitliches Aichehen in dem ein gemeinen Vogteicn sammt Badeil, Vremgarten und Mellingen die Allordnung getroffen werden, daß mas zur Erhaltung des Menschen nothwcndig ist, um die bestimmte Taxe aus die Märkte geblacht ^e. Der freie Kauf soll wie von Alters her für alle Orte offen, Arreste und ungewohnte Abzüge abge- sein. Sodanil wird für gut befunden, andere Sorten, besonders Haildmünzeil dem neuern Ruf prägen zu lassen, wobei jedes Ort sich genau an den Nils zu halten habe. Es wird auch jedes Ort ^ eigennützigen Fürkäufer, Wechsler und andere schädliche Leute der Art mit allein Ernst an Leib und vird durch Püntiner angezeigt, daß das „bewußte" mailändische Korn und der Reis bereits in Magadino kiegen, daß aber die mailändischen Condottieri dasselbe durch ihre Fuhren nicht über das Gebirg führen können. Für das Mütt sollen in Uri, der Fuhrlohn inbegriffen, zwei Dublen bezahlt werde,?. Der Gesandte övn Uri erbietet sich, seine Herren und Obern dahin zu vermögen, daß dieselben ihre Säumer zur beförderten Abholung anhalten, «k. (S. u. Bellenz :c.) v. Die Gesandtschaft von Schwyz wünscht eine Copie d^' von Uri gemachten Ordnung, betreffend „die ässigen Speisen", für ihre Herren und Obern zu erhalten. ^ Es wird berichtet, daß Graf Trivulzio damit umgehe, sich in Nuffle und Misox einzusetzen und bereits ^m Titel selbiger Herrschaft erlangt habe. Man will die Herren und Obern davon in Kenntniß setzen, !°>vie auch die übrigen Bundesgenossen, oder eine dreiörtische Conferenz zusammenberufcn. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaflsaiigclcgcnhcitcn: ^egtci Vcllcnz zc. «1. Art. 205 und 20g. Confercuz von Urs, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1V23, 12. Januar. t!a»d«Saril»w Schwyz- Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Landammann; Jakob Muheim, des Raths. Schwyz. ^hann Sebastian Abyberg, Landanunann; Heinrich Ncding, Alt-Lai?danunann und Panncrherr; Gilg ^kschherz, Alt-Landammann; Fridolin Horrat, des Raths. Nidwalden. Johann Lussi, Landammann; ^spar Leu, Statthalter. N. Es wird die Nachricht, daß Theodor Trivulzio gesvuuen sei, sich in den Besitz des Misoxerthals ^ setzen, und bereits den Titel eines Principe dieses Thals von? Kaiser erhalten habe, zun? Gegenstand der ^athung gemacht. Man sieht diese Nachbarschaft für bedenklich an, zumal da schon Land und Herrschaften "" der Eidgenossenschaft „abgeschrenzt" worden sind, und glaubt, bei Zeiten diesem Beginnen entgegentreten ö" svllen. Man findet vor Allein zweckmäßig, die Gesinnung der Bewohner des Misoxerthales auszuforschen, "ud beauftrugt den von Mentlen und Adrian Forrer zu Bellenz, in? Geheimen dieß zu thun. Einer von ihnen " e dann den Bericht in die Orte bringen. Je nachdem derselbe ausfällt, will man eine Gesandtschaft an Gubernator nach Mailand absenden, ????? die Sache zu hintertreiben, oder sich berathcn, was in der zu thun das Beste sei. 1», «. (S. u. Bellenz :c.) Ä. Wenn Gesandte nach Mailand gehen, so soll X 326 Januar 1623. denselben aufgetragen werden, bei dem Gubcrnator um gebührende Ergetzung für die im vorigen Jahre von Megnet, Gyger und Zelger bei ihrer Fahrt im Vcltlin überstandenen Ungelegenheiten und gehabte» Unkosten zu solliciticren. «. Bei der Verhandlung über den von Luccrn an der Zinnen geforderten werden zwei Schreiben von Zug und Solvthurn vorgelegt, welche, wie auch Freiburg, die drei Orte ersuche», diesen Streit gütlich beizulegen und ihre Vermittlung anbieten. Zug wird geantwortet, man möchte die drei Orte weder zur Annahme eines gütlichen noch rechtlichen Spruches ermahnen, sondern sie bei ihren altc» Gerechtigkeiten schützen. Obgleich man vernommen hat, daß Luccrn insofern etwas von seinen Forderungen nachgelassen hat, als es von den Waaren, welche zum Gebrauch der drei Orte fortgeführt werden, mW verlangen soll, sondern allein von den anderswohin geführten, so bleiben doch die Gesandten bei ihrem fu" Heren Entschlüsse, den Zoll nicht geben zu wollen. Kein Ort soll sich in dieser Sache von den andern trenne», sondern alle zusammenstehen, um, im Falle Gewalt angewendet werden sollte, mit Gewalt zu begegne"- L. Dem Dietrich Staufacher wird ein Schreiben an den Landvogt im Nheinthal bewilligt, des Inhalts, e» solle „mit Ammann Lorenz Bosch zu Rheineck verschaffen, daß er das Geld, so Staufachers Vater vo»ih>" in hoher Taxe entlehnt zu seinen Händen nehme." Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgcnhciten: Vogte! Bellen; :c. k, «. Art. 207 und 208. S71. Conferenz der evangelischen Städte und Orte. Aara»». 1KS3, t«. Januar (6 a. K). Staatsarchiv Zürich, kost. XII. III. toi. 2S7. Gesandte: Zürich. Hans Ulrich Wolf, Seckelmeister; Hans Georg Grcbcl, des Raths. Bern. Rudolf Horn; David Fellenberg, beide des Raths. Glarus. Hans Melchior Marti, Landschreib^- Basel. Lukas Jselin, der Jüngere, bei St. Martin, des Raths. Schaffhausen. Hans Konrad Statthalter und Panncrherr. ». Diese Zusammenkunft ist angesetzt worden, um sich vertraulich zu bcrathen, ob man wegc» " Angelegenheiten der Bünde abermals eine Votschaft an den König von Frankreich schicken wolle. 3"" berichtet, was für einen Bescheid der Ambassador Miron seinen Abgesandten zu Solothurn deßhalb crth>" habe. Derselbe habe weder dazu gerathcn, noch davon abgerathcn, dabei aber erklärt, daß er eine Gesa"" schaft unter den gegenwärtigen Umständen für unnöthig halte. Bern eröffnet, es habe von vertra"^" hohen Standespersonen am königlichen Hofe vernommen, daß eine Gesandtschaft gemeiner Eidgenosse"!^" oder wenigstens der evangelischen Städte und Orte an den König, der sich die Zustände in den Bü" " sehr angelegen sein lasse, am Platze wäre. Desgleichen habe Bern vernommen, daß der König von F""" ^ reich, der Herzog von Savoyen und die Herrschaft Venedig sich verbündet haben, und daß den Eidge""lll zugcmuthet werden solle, zu ihnen zu treten. Nachdem der Vortrag, welchen die Gesandten der bc> ^ Bünde zu Lucern gehalten, ein Credenz- und ein anderes Schreiben an Zürich verlesen worden si"d'^ über die Sache bcrathen. Bern spricht sich dahin aus, man solle neben dem Glückwunsche zum ^ Januar 1623. 327 den König um einen Entscheid in Betreff des Anbringcns der letztjährigen Gesandtschaft bitten und ihm die Sache der Bündner angelegentlich empfehlen, was am besten durch eine Botschaft ausgeführt werde. Dich Wrde namentlich den Ncligionsverwandtcn in den Bünden zu Gute kommen, während, wenn keine Botschaft ^geschickt würde, der König es leicht übel nehmen und, wenn durch jene Liguc etwas Gutes zu Stande komme, die evangelischen Orte, falls sie sich ganz ruhig verhalten, leicht in keinen Friedeil eingeschlossen ^rden könnten. Die evangelischen Orte hätten im Fall der Noth von ihren Mitcidgcnossen der papistischen Religion wenig Hülfe zu erwarten, da dieselben Spanien und Oesterreich so sehr zugethau seien; dchhalb Müsse mail sich anderswo unlsehen und einen Rücken suchen. Durch diese Botschaft solle nichts verhandelt, Mildern dasjenige, was der König etwa verlangen sollte, ack roksronckum genommen werden. Zürich hält aus "Mnchcrlei Ursachen die Absendung einer Botschaft für sehr bedenklich. Man könnte nichts anderes vorbringen, als was der Köllig bereits wisse, und da es sonst schon in dessen Interesse liege, die Bünde in ilzrcn vorigen Stand zu setzen, so werde er es von sich aus thun; Oesterreich, das an Zürich, Basel und ^chaffhausen g^nze, könnte 'dadurch nur noch »lehr gereizt werden. Abgesehen davon, daß die Bünde kein Begehren Rr Art gestellt hätten, so könnte der Köllig, wenn er vernehme, daß dieselben auch auf den Vertrag von Madrid verzichtet hätten, leicht andern Sinnes werden und könnte den evangelischen Orteil in Folge Reser Gesandtschaft leicht etwas zugemuthct werden, welchem nachzukommen Bedenken erregen möchte, weck Man dadurch leicht in die Stellung einer Partei Spanien und Oesterreich gegenüber geratheil und dadurch 'a große Gefahr kommen könnte. Falls man sich über ein Schreiben an den König vergleiche, so habe Ulrich nichts dagegen. Glarus, Basel und Schaffhausen nehmen die Sache aä i-ökersnäuin. Jedes Ort loll sein Gutachten mit nächster Gelegenheit Zürich »littheilen. I». Der Gesandte von GlaruS berichtet im Rmnen seiner Herren und Obern von der evangelischen Religion, daß der Sprnch, den die Ehrensätze Stadt Lucern in dem Landspan gethan, ihnen höchst beschwerlich falle, weil derselbe fast in alleil Punkten ihrem Landbuch, ihren alten Freiheiteil und Verträgen widerstreite. Dem Ausspruch der Ehrcn- ^ von Zürich wollen die evangelischen Glarner sich unterwerfen; sie bitten um eidgenösischen Rath, zumal ^ die swben papistischen Orte jüngst wegen Annahme des Spruches der Sätze von Luccrn ein scharfes schreiben geschickt hätten, und weil verlaute, daß Herr Mirou zu Solothurn sich zum Obmann anerboten ^be. Die Gesandteil nehmen dieses Ansuchen in den Abschied und versprechen, den evangelischen Glarnern ^ Gutachten ihrer Herren hierüber mit nächster Gelegenheit nützutheilen. Uebrigcns läßt man es bei jungst zu Baden dein Landamina.ln Völliger gegebenen Bescheid verbleiben, v. Zürich eröffnet den Gesandten Berns, daß man, obgleich seit dem letzten Münzabruf die Batzen der Herren von Bern von den ^"terthcmen für volle Währschaft genommen werdeil, doch selbige etlichen Burgern und Metzgern von Zürich für die halbe Währschaft abnehmen wolle, so daß dieselben beim Ankauf von Vieh und andern Sachen Spelten Schadeil leiden. Zürich wünscht, daß dieser beschwerliche Unterschied beseitigt werde und man der ^ede, welche jüngst zu Badeu auf der Obrigkeiteil Gefallen hin getroffen worden ist, nachkomme. Well ^'"ich für nothwendig erachtet, daß die Wardeine von Zürich, Bern, Lucern und Zug sich zusamnlenthun der Münzen halber sich vergleichen, so wünscht es, daß Bern seinen Wardcin gleichfalls abordne, ^her möchte es hierüber Zürich schriftlich seinen Entschluß berichten, damit sodann Zeit und Malstatt stimmt und eine Gleichheit im Münzwcsen auf die Dauer herbeigeführt werde. X 328 Januar 1623. S7S. Conferenz der V katholischen Orte. Gersan. t«23, 3l. Januar. Landcöarchlv Schwyz. Gesandte: Lucern. Jakob Vircher, des Raths und Bauherr; Rudolf Pfhffer, Ritter, des Raths- Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Laudaminanu; Emanuel Beßler, Alt-Landammann. SchwYZ- Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammann; Gilg Frischt' Alt-Landammann. Un terwalden. Johann Jmfcld, Landammann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landammanu und Paunerherr, von Nidwalden. Zug. (Niemand.) Diese Conferenz ist wegen der Prätension des Grafen Theodor Trivulzio an das Thal Mesvcco und Mesob cina und der erfolgten Investitur zusammenberufen worden. !». Der spanische Ambassador Hieronymus Casaü eröffnet unter Vermeidung eines gnädigsten und gnädigen Grnßes vom König von Spanien und dein Herzog von Feria, wie es mit der Uebertragung jener beiden Thäler an Trivulzio zugegangen sei. Dieser habe von? Kaiser nach Vorlegung seiner Nechtsame diese beiden Thäler als ein kaiserliches Lehen erhalten, indew der Kaiser der Ansicht gewesen sei, daß es weniger schaden möchte, wenn dieselben unter einem Haupt alle»', als unter den Bündnern ständen, deren Handlungsweise der Eidgenossenschaft schon so viel zu schaffen genügst hätten. Damit habe der Kaiser nichts der Erbeinigung Zuwiderlaufendes bewilligen »vollen und geglanbt- daß der katholischen Religion dadurch geholfen werde. Wegen dieser Sache habe man jetzt allein mit Trn vulzio zu verhandeln. Ferner erscheinen Abgeordnete des Thales Mesolcina, berichten von den Streitigkeiten, die sie mit Trivulzio gehabt, von den Urtheilen, die darum ergangen sind, legen ihre Nechtsame vor m> erklären, daß sie sich von genanntem Grafen losgekauft haben. Da sich derselbe nun wieder eindrängen wolle, bitten sie um Rath uud Hülfe. — Die Gesandten sehen diese Sache als eine die ganze Eidgenosse, schaft berührende an und erblicken in diesem Vorgehen die Absicht, der Pässe sich zu bemächtigen und M dieser Seite mit gutein Glimpf einzudringen, zumal da der Gubernator den Gesandten der Bünde keem Audienz geben will, wenn nicht zuvor die Sache des Trivulzio ins Reine gebracht worden sei. Mau oer einigt sich dahin, einen Läufersboten an den Gubernator abzuschicken und ihn ernstlich zu ersuchen, d»u diese Prätension, welche den Bünden, der Erbeinigung und den jüngst zu Mailand geschlossenen Trackn^ stracks zuwiderlaufe, das gute Einvernehmen nicht zu altcrieren und den Trivulzio abzumahnen, damit »m nicht genöthigt werde, die Sache vor gemeine Eidgenossenschaft zu bringen. Ferner wird Casati ersin'^ er möchte die Beschwerde ihrer Herren und Obern dem Gubernator vorstellen und um Einstellung der El'e cution anhalten. Zugleich wird auch Oberst von Beroldingen durch ein Schreiben beauftragt, dem natvr wohl zu Gemüthe zu führen, was für Ungelegenheit und Unwillen entstehen würde, wenn manM Sache fortfahren sollte. Die Abgeordneten des Thales Mesolcina werden ermahnt, sich in keiner Me einzulassen, und vertröstet, daß die Herren und Obern sie nicht verlasseil werden. Frciburg undSolot)^ werden von der Lage der Sachen in Kenntniß gesetzt. Die Gesandtschaft von Lucern, ohne hinläng Instruction, nimmt die Sache in den Abschied, ii». Der Gesandte von Lucern, der sich dermalen am sn"^ scheu Hofe befindet, wird durch ein Schreiben beauftragt, um Auszahlung der savoyischen Pensionen des noch ausstehenden Geldes für des Obersten Ulrich sel. Regiment anzuhalten. Februar 1623. 329 S7Ä. Münzcvnserenz. Zürich. 1323, 3. Februar (27. Januar a. K.). Staatsarchiv Luccr». Mich. So anno 102Z und 16St. Bd. XV. kol. 2. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzcl, Statthalter; Hans Ulrich Wvlf, Scckelineister; Hans Ulrich Stampfer, Wardein; Hans Schcuchzer, Hans Jakob Bodmer, beide Niiinzmeister. Bern. (Niemand). Lucern. Joachim Hartmann, Adam Claus. Uri. Hauptmann Püntiner. Zug. (Niemand). Bern und 3ug entschuldigen ihr Ausbleiben. 1) Das Münzen der ganzen und halben Dickpfcnninge soll noch weiter eingestellt sein. 2) Bezüglich Gehalt und Schrot der Neichsthaler, Batzen und Schillinge soll es bei dem verbleiben, was unlängst auf der ^gsatzung zu Baden ausgemacht worden ist. 3) In Beziehung auf die Belohnung der Münzmeister ist man Ansicht, daß dieselbe etwas zu hoch sei, uud daß dadurch zum Vermünzen des guten groben Geldes ^sto »lehr Veranlassung gegeben werde. 4) Jedes Ort soll dafür sorgen, daß dem schädlichen Aufwechsel und «n Einschmelzen der guten Sorten gewehrt werde. 5) Uri trägt darauf an, das Verführen uud Schmelzen M' Genueser Silberdublvnen, Ducatonen und dergleichen silberreichen Sorten bei Strafe an Leib und Gut Zu verbieten. 6) Schließlich vereinigt man sich auf Gefallen der Obrigkeiten hin über nachfolgende Valvation ^ Gvldsortcn: Spanische Dublonen 4 g. Gld. 40 g. Kreuzer, einfache derselben, Sonnenkronen, Kreuz- »caten 2 Gld. 20 Kreuzer. Doppelte wälsche Kronen 4 Gld. 30 Kr., einfache oder Pistvletkronen 2 Gld. ^ Kr. Ducaten und Zechiu 2 Gld. 36 Kr. Goldguldeu 1 Gld. 48 Kr. Der silbernen Münzen halber man es bei dem ergangenen Abruf verbleiben. S74. Münzcvnferenz von Freiburg und Solothurn. Freiburg. 1323, 3. Februar. KantoiiSarchib Freiburg. RathSprotvrvN vom 7. und g. F-brnar. ^ Den V.Februar ordnet der Rath von Freiburg (Jakob) Bumaun, (Franz) von Affry, Peter Reiff und den Wardein ' um mit den Deputierten von Solothurn zu conferierenz sie erhalten den Auftrag, dafür zu stimmen, daß "sm die Handmunzc nicht schwächen, sondern bei der starken Probe bleiben solle. Im September 1622 waren ' e Orte übereingekommen (der Abschied hat sich nicht vorgefunden), daß die reformierten Batzen ü Loth fein ^ M und aus der Mark 82 Stück geprägt und demnach die Kreuzer und Vierer gemacht werden sollten, so daß Aiünzmcistcr für seine Unkosten, für Abgang und Lohn sieben Batzen bleiben. Solothurn ist nun davon .fangen und hat seine Batzen nur zu 4'/- Loth fein geprägt. Bei der Verhandlung darüber macht Solothurn anheischig, daß es sich um ein Quintlcin nähern wolle. Frciburg ist entschlossen, bei der frtthern Proportion ^ ^ andern Batzen, welche nicht auf diesen Fuß geschlagen sind, nicht anzunehmen. — Der Abschied ^ vorgefunden. (Heinrich Lambergcr, Gesandter auf der Confcrenz zu Lucern, berichtet in seiner atwn von dieser Confcrenz, daß der Gesandte von Solothurn ihm angezeigt habe, seine Herren hätten sich , Üvssen, die Batzen fünflothig zu münzen und auf die Mark nicht mehr als 80 „Stuck zu stücklcn". Raths- PMvkoll vom 13. März.) 42 X 330 Februar 1623. SV5. Couferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1323, t0. Februar. Landeöarchiv Nidwalden. Protokoll der Räthen und der Landlcmhen. Dd. 8. S. 1V. Der Abschie.d hat sich nicht vorgefunden. Gegenstand der Verhandlung: Eine nach Solothurn auszuschreibende Couferenz, betreffend die Streitigkeit Lucerns mit den drei Orten wegen des von Lucern geforderten Zolls an der Zinnen. Gesandter von Nidwalden war Johannes Lussi, Landaminann. SV«. Couferenz der IV evangelischen Städte. Aaran. 1K23, 17. Februar (7. a. K ). Staatsarchiv Zürich. Vvst. XII. III. kol. 2gt, Gesandte: Zürich. Hans Ulrich Wolf, Seckelmeister; Hans Heinrich Wirz, Stadtschrciber. Bern- Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez-, Marqnard Zehender, beide des Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch, des Raths. Schaffhausen. Hans Konrad Peher, Statthalter. n. Die Abgesandten des Misoxerthales berichten mündlich über die neue Ansprache des mailändischen Grafen Trivnlzio an gedachtes Thal. Der Ambassador Miron zu Solothurn habe ihnen versprochen, darüber an den Konig zu schreiben, und sie vertröstet, daß derselbe sie nicht verlassen werde, falls sie das Jhr^ auch thnn und standhaft bleiben würden. Die Abgesandten bitten um Rath und Hülfe zur Erhaltung der Freiheit und Sicherheit ihres Vaterlandes. Zürich und Bern lassen es bei den Erklärungen verbleiben, welche ihre Herren und Obern den Abgesandten aus dem Misox bereits gegeben haben, nämlich daß sie denselben gegenüber alles das thun wollen, was getreuen, redlichen Bundesgenossen zustehe. Basel und Schaffhansen, obgleich mit den Bünden nicht besonders verbündet, wollen sich so verhalten, wie es die Sicherheit und dn' Ruhe des Vaterlandes erheischt. Den Abgesandten solle zugesprochen werden, bei den fünf Orten nochmals ernstlich darum anzuhalten, daß dieselben als nächste und am meisten interessierte Nachbarn, auch Spanien und Mailand verbündet, sich der Sache annehmen möchten. Den Abgesandten wird dieß augozo"^ und sie zugleich zu wachsamer Sorgfalt und Einigkeit ermahnt. Bei den Orten sollen sie auch darum anhalte, daß dieselben in ihren wälschen Vogtcien keinem fremden Kriegsvolk ihnen zum Nachtheil den D»n'l)p^ gestatten. Es wird Zürich anheimgcstellt, wegen dieses Geschäftes von sich aus eine gcmeineidgeubssif^' Tagleistung auszuschreiben oder die fünf Orte von dem Begehren der Gesandten aus Misox durch SclZ'^ ben in Keuntniß zu setzen und bei diesem Anlaß dieselben auf die Pvthwcndigkeit einer gemeinsamen ZusaiwM'M kunft in Baden aufmerksam zu machen. I». Zürich berichtet, daß die evangelischen Landleute zu Glw'us sich für den Spruch der Sätze von Zürich erklärt haben. Ihrem Wunsche gemäß sei Lucern hievou bc»a^ richtigt und bis auf eine gemeineidgeuössische Couferenz und fernere gütliche Unterhandlung in dieser Februar und März 1623. 331 Stillstand gemacht worden; die drei übrigen Städte möchten ihren Entschluß in dieser Sache äußern, cm gutes Aufsehen haben und ihr Bestes thnn. Bern kann den evangelischen Glarnern nicht rathcn, den Spruch der Sätze von Lncern anzunehmen oder den französischen Ambassador als Obmann zu wählen, weil lmer ihren Freiheiten und Verträgen zuwider sei, dieses aber für die Eidgenossenschaft böse Conscqncnzen haben konnte. Die Glarner sollen sich an den Ausspruch der Sätze von Zürich halten, welcher der Billigkeit und den alten Verträgen gemäß sei, oder nochmals auf ein gleiches Recht und gemeinen Obmann dringen, ^asel hat die Sprüche der beiden Sätze seiner Facultät zur Prüfung übergeben. Weil deren Gutachten noch uuht erfolgt ist, so kann sich der Gesandte nicht bestimmt erkläreil, ist aber der Ansicht, daß die Evangelischen Zu Glarus bei ihren Freiheiten und guten Verträgen verbleiben sollen. Schaffhausen hat immer gehofft, daß die Sache auf gütlichem Wege werde verglichen werden; falls dicß unmöglich sein sollte, will es ^uh dann ferner nach Gebühr erklären. Die drei Städte werden nochmals ersucht, der Sache eingedenk zu ^u> und mit nächster Gelegenheit ihre Erklärung folgen zu lassen. «. Die Metzger, welche allein zu noth- ^eiidigcm Gebrauch ihres Handwerkes in dein Gebiet von Bern Vieh kaufen, beklagen sich, daß sie nicht allein offene Scheine, sondern auch besondere Schreiben an die Landvögte und Amtleute mit Kosten auslugen müssen, ehe man sie mit dem verkauften Vieh passieren lasse. Sie bitten, daß ihnen nach allein ^auch pxx f^ie Kauf und Paß gestattet werde. Zu Bei dem Exemplar des Kantonsarchivs Basel (Eidgenössische Abschiede 1623. 1624) liegt ein Memorial, welches eine historische Nachwcisung der Ansprüche des Grafen Trivnlzio enthält. Es ist überschrieben: Die Sache zur Resolution des Masaxcrthals an den Grafen Trivnlzio ist also beschaffen. 27"7. Cvnferenz der VII katholischen Orte. Lucern. 1«23, «. bis «.März. Landcöarchiv Schwyz. Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schültheiß und Stadthauptmann; Walthard Amrhhn, des Raths und Stadtfähnrich; Gilg Flcckenstein, Seckelmeister und des Raths; Rudolf Pfhffer, des Raths. Uri. Hans Heinrich Zum Brunnen, Landammann; Alexander Beßler, des Raths. ^ Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Heinrich Neding, Alt-Landamman. Unterwaldcn. ""s Jmfcid, Landammann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Laudammann und Pannerherr, von hvaldeu. Zug. Paulus Bengg; sHanss Andcrmatt, Seckelmeister. Freiburg. Heinrich Lamberger, Solothurn. Johann Jakob vom Staal. »ich Konferenz ist wegen der Ansprüche des Grafen Theodor Trivnlzio an das Thal Misox und Mesolcina >»lis^ Bündncrn darüber geführten Beschwerde zusammenberufen worden. — ». Hierony- l>es eröffnet im Namen des Herzogs von Feria, Gubernators zu Mailand, daß derselbe die Sache ied Trivulziv protegiert habe, nachdem dieser ihm seine Rechte und Gerechtigkeiten vorgewiesen'); kß>e,/ ^ die Orte Aiittelspersonen uild Schiedleute aufstellen, in dieser streitigen Sache vergleich zu Stande zu bringen. Kaspar Molina, Abgeordneter des Landes Mesolcina, bittet 332 März 1623. die Gesandteil, Mannschaft zu Livincn und jenseits des Gebirges bereit zu halten, um ihnen bei einem Ueberfall bcispringcn zu könneil, alle Mittel und ihre Autorität in Anwendung zu bringen, um das Unheil von ihnen abzuwenden und, wenn das nicht gelingen sollte, die Sache vor eine gemeineidgenössische Tagsatzung zu bringeil. Der Abgeordnete macht zugleich auf die weitaussehenden Konsequenzen für die ganze Eidgenossenschaft aufmerksam und weist den Abschied der vier evangelischeil Städte vom 17. Februar vor und den Eid, welchen die in Misox zusammen geschworen haben. Ferner werden zwei Schreiben des Grafen Trivulzio und dessen in die fünf Orte abgeordneten Auditors verleseil. Die Gesandtschaft von Uri berichtet, daß sie durch den Priester Flamineo erfahren habe, daß der Guberuator zu Mailand auf das Schreiben der fünf katholischeil Orte hül den Grafen Trivulzio nicht offeil unterstütze, daß er aber demselben versprochen habe, ihm insgeheim zu helfen; daß bereits Ritter Georgia nach Innsbruck abgeordnet worden sei, um daselbst Volk zu sammeln und durch Nhcinwald zu führen; ferner daß Don Diego, Trivulzios Vetter, der sich Z" Ascona aufhalte und Feindschaft im Thal habe, unter dem Schein der Feindschaft mit 560—660 Banditen auf der andern Seite einbrechen könnte. Unter solchen Umständen und da man durch Molina vernimmt, daß man diese Sache zum Gegenstand einer Thädigung machen wolle, und daß, wenn man nicht einwillige'» sollte, es der Untergang der Mesolciner und deren, die ihnen beisteheil, sein würde, so halten Uri, Z»b und Solothurn für zweckmäßig, die Sache beförderlich vor eine gemeineidgenössische Tagsatzung zu bringt damit nicht etwa die Mesolciner plötzlich überfalleil lind die Pässe eingenommen werden. Die vier a»de»'» Orte halteil aber für rathsamer, diesen Handel auf dem Wege der Güte beizulegen, und da der GubernatM' nicht gerne sehe, daß die evangelischen Orte sich einmischen, und diese selbst die katholischeil aufgeford^ haben, mit der Krone Spanien zu unterhandeln und dahin zu wirken, daß die von Misox bei ihren F^" Heiken verbleiben, so stimmen sie für eine nach Mailand abzuordnende Gesandtschaft von Lucern und 3^ waldeil, welche am 10. März abreiseil soll. Dieselbe soll sich in keine Thädigung einlasseil, sondern erkläre», daß den Orten die Prätension des Grafeil Trivulzio „fremd, seltsam und unleideutlich" vorkomme, b»» dieselbe den Bünden, der Erbeinigung und den voriges Jahr zu Mailand geschlosseneu Tractaten zuwlde^ laufe, und daß man sich zum Guberuator und dein Hause Oesterreich versehe, daß sie diese auft^ erhalten werden, damit man nicht genöthigt sei, die Sache auch vor die übrigen Orte zu bringeil. Erh» die Gesandtschaft eine abschlägige Antwort, so soll Zürich sofort aufgefordert werden, eine allgemeine T»b satzung zusammenzuberufen. Die Gesandtschaft wird angewiesen, nicht länger als fünf Tage in Mail»'^ zu bleiben. Wenn sie eine abschlägige Antwort erhält, so soll sie den Landvögtcn auf ihrer Hei»"'^^ befehlen, zu Lauis 500, zu Luggarus 300 und im Bollenz 300 Mann gerüstet zu halten, um bei ciM" plötzlichen Ueberfall bei der Hand zu sein. Davon werdeil Casati und Zürich in Kenntniß gesetzt. T»»^ von Mesolcina wird die Versicherung gegeben, daß die Orte sie nicht verlassen und das Bündnis; tre» » halten werden; zugleich werden sie ermahnt, auf ihrer Hut zu sein, damit sie nicht durch „Bubengsi" nächtlicher Weile überfallen werden. Wegen Bedrohungen soll auch Bcllenz sicher gestellt werden. Freiburg und Solothurn ersuchen die vier übrigen Orte, ihnen die Schlichtung des Streites wege» , Zolles an der Zinnen zu Luceru auf nächster eidgenössischer Tagsatzung anzuvertrauen, damit die E»»g der katbolischen Orte wieder hergestellt werde. Die Gesandteil von Uri, Schwyz und Unterwalden diesen Antrag in den Abschied, v. Mehrere Orte finden es zweckmäßig, daß die schon mehrmals bespr» ^ Gesandtschaft nach Frankreich abreise, damit dieselbe die bei Hof verbreiteten Verleumdungen widerlege, ^ König auseinandersetze, warum die katholischen Orte in den Tractat von Madrid nicht einwillige» kb»» März 1623. 333 ihn davon in Kcnntniß sehe, wie seine Agenten mit den Contracten, Pensioneil und Distributionen Zugehen. «I. Wenn die nach Mailand abzuordnende Gesandtschaft eine willfährige Autwort erhält, so soll ^ auch nm ausstehenden Pensionen anhalten, v. (S. u. Thllrgall.) L. Uin die Beatificatiou ^ seligeil Bruders Klaus läßt mau durch Schreiben an den Papst und den Cardinal Ludovisio abermals ehalten. A. Blair läßt bei dem Herzog von Savvhen abermals lim die ailssteheilden Pensionen und die ^Zahlung der Hauptlcute anhalten und ivüirscht, daß der Herzog sich erkläre, ob er überhaupt gewillt sei, ^ Hauptlenten etwas zu geben, damit sie sich zu verhalten wissen. Man sehe auch im Abschnitte Henschastsangelcgeuhciteu: Landlwgtei TliMM». «. Art. 479. Gotteshäuser, Klöster. Zu w"). Die Titel und Rcchtsame des Trivulzio siird dem Lucerncrcxemplar des Abschiedes beigelegt. Anmerkung. Der dem Nathc von Freiburg vorgetragenen Relation des freiburgischcn Gesandten, Lamberger, über diese Conferenz ist im Rathsprotokoll vom 13. März Folgendes beigefugt: „Diesen Abschied hat der Gesandte H. Ritter Lambcrgcr weitläufiger ausgelegt und beinebcn vermeldet, wie daß der Erzherzog Leopold um Restitution eines zunächst bei der Stadt Basel gelegenen Dorfes sGroß-Hüningens gegen Erlegung des Pfandschillings die Herren von Basel angelangt und allbcrcit wissen lassen, daß seine Commissaricn auf einen Tag (so morgen sein soll) daselbst sich befinden werden, die Posscß zu nehmen, darum die Basier bei den Gesandten nach vollendeter Tagsatzung angehalten und erlangt, daß man neben dem Gesandten von Zürich eilten im Namen der Katholischen zu Ihrer Durchlaucht abfertigen solle, um Stillstand und Prolongation des Tages." T78. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Altorf (!) l«23, 1«. März. LaiidcSarchiv Schwyz. Gesandte: Uri. Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann; Johann Konrad von Beroldingen, ^er, Alt-Landammann; Johann Peter von Noll, Ritter, Alt-Landammann; Jakob Bülheim, des Raths; Matthias Käs, des Raths. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammann; Gilg Frischhcrz, Alt- ^übannnann. Nidwalden. Johann Zelger, Statthalter; Arnold Stnlz, des Raths. Uri berichtet, daß es die Anordnung getroffen habe, das vom König von Spanien den drei Orten ?^ferte und bereits zu Magadino liegende Getreide durch seine Säumer abholen zu lassen, von denen ^ ^ der Reihe nach mit der Hälfte seiner Pferde dieses Getreide herbeizuschaffen verpflichtet worden sei. Anordnung wird von den andern Gesandteil gutgeheißen. I»—«R. (S. u. Bellenz zc.) Mau sehe auch iu dem Abschüttle Hen'schastsaugclcgeuheitcu: Bcllciiz zc. ?»-«!. Art. 209-211. X 334 April 1623. S7S. Conferenz der V katholischen Orte. Weggis. t«23, tv. April. LaodcSarchl» Tchw»>z. Gesandte: Lucern. Gilg Fleckenstcin, Seckelmeistcr; Rudolf Pfyffer, Ritter, beide des Raths. lir>- Einanuel Beßler, Ritter, Landannnann und Pannerherr; Melchior Mcgnct, Landshauptinann. Sch^hZ' Johann Sebastian Abyberg, Landannnann; Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr, Gilg Frischherz, Alt-Landammann. Unterwalden. Anton Von Zuben, Alt-Landmmann, von Obwalde»> Johann Lussi, Ritter, Landannnann und Pannerherr; Kaspar Jmhof, des Raths, von Nidwalden. Z"ll Konrad Zurlanben, Alt-Ammann; Johann Trinkler, des Raths. Diese Conferenz ist wegen der an den König von Frankreich abzuschickenden Gesandtschaft znsammenberufc» worden. ». Lucern hält die Absendung einer solchen für nothwcndig; ihm stimmen die übrigen Gesandten bei. Damit es bei Hof nicht Unwillen errege, wenn die Gesandtschaft ohne Begrüßung des Ambassado^ erscheine, werden Pfhffer von Lucern, Megnet von Uri und Neding von Schwyz beauftragt, deu 17- zum Ambassador zu reiteu und in Verbindung mit Abgeordneten von Svlothurn vorzutragen, daß, wie der Hinterhaltung der Pensionen und Distributionen müsse geschlossen werden, die katholischen Orte bcu» Könige in Verdacht gekommen sein müssen; man beabsichtige durch diese Gesandtschaft den .König von d^' Wahrheit in Kenntniß zu sehen. Die Abreise nach Paris solle darauf erst acht Tage später stattfinden/ weil der König, so lange die das Vcltlin betreffenden Angelegenheiten zu Rom verhandelt werden, nicht verlassen werde und dann je nach der Antwort des Ambassadvrs die Instruction noch eingerichtet den könne. Die Gesandten haben dann beim Könige um Auszahlung der Pensionen und Distribution?» anzuhalten und die Verweigerung der Einwilligung in den Tractat von Madrid dadurch zu rechtfertigt daß in demselben anfangs keine seiniche) Moderation der Religion halber enthalten gewesen sei und d^ Bündner, obgleich die katholischen Orte sie immer zur Ruhe ermahnt hätten, sich nicht hätten wollen lassen, so daß man sich veranlaßt gesehen habe, sich ihrer ganz zu entschlagcn. l». Dvctor Johann Paribello, Abgeordneter der Näthe und der Gemeinden des Veltlins, beschwert sich darüber, daß ^ Festungen in ihrem Thal durch päpstliche Soldaten besetzt werden sollen; weil die Hülfe bei einem Ueberf» ? zu weil entfernt wäre, wünscht er für dieselben eine Besatzung aus den katholischen Orten. Das Ansucht wird in den Abschied genommen; jedes Ort soll seinen Entschluß beförderlichst Lucern mitthcilen. « " Leuns.) «I. Da der Kaiser dem Grafen Theodor Trivulziv ans das Thal Mesolcina einen fürstlichen Titel geg?^" hat und leicht daraus das Consequens eintreten könnte, daß man noch ans andere Oerter in der Eidgenosse schaft Belehnungen und fürstliche Titel erthcilcn möchte, so soll im Namen der sieben katholischen Orte d?»^ Kaiser geschrieben werden, daß dieselben nicht leiden, daß dergleichen Belehnungen und fürstliche Niel a> Oerter, die in der Eidgenossenschaft liegen, verliehen werden, und daß sie dagegen protestieren. « läßt beim Ambassador Casati um Auszahlung der Pensionen anhalten mit dein Bedeuten, daß man, die Auszahlung nicht nächstens stattfinde, eine Gesandtschaft ebenfalls nach Mailand absenden werde, t auf das Schreiben des Stadtschreibers Chsat wegen der Forderung der savoyischen Pensionen und ^ April 1623. 335 ausstehenden Kriegszahlungen für das Regiment Ulrich geantwortet worden ist, wird jeder Gesandte seinen Herren und Obern zu berichten wissen. ^"dvogtci Lauis. Man sehe auch im Abschnitte Henlchaftsangelegeicheiteli: «. Art. 80. Grenzstrcitigkeiten. S8«. Konferenz von Lucern, Schlvyz, Zug und Solothurn. Solothurn. t«23, ti). bis 2t. April. Staatsarchiv Lucer». Absch. » g^lügende Antwort ertheile, wird vereinbart, zu dem Köllig zu reiteil und ^ " die Entschuldigung wegeil Nichteinwilligung in den Tractat von Madrid vorzubringen, dergleichen die , ^ü)werde wegeil der ausstehenden Pensionen und Distributionen'). 6) Der Stadtschreiber voll Solothurn sich^^' ^ Miron es einfach bei seiner Antwort verbleiben lasse. Die drei Orte beschließen hierauf, de» ^ demselben zu verabschieden lind dankeil Solothurn dafür, daß es sich nicht habe bereden lassen, sich übrigen Orten zu trennen. 7) Den Obrigkeiteil wird auheimgestellt, den Tag zu der Abreise für sandten zu bestimmen. Solothurn hat Bericht erhalten, daß Doctor Paribello aus dein Veltlin » 336 April 1623. von den fünf katholischen Orten begehre, sie möchteil statt des päpstlichen Kriegsvolkes, welches für die Spaincr geschickt werden solle, ihr eigenes zu Bewahrung des Thals und der Festungen schicken. Solothw'» ersucht die drei Orte, iu dieses wcitaussehende Begehreil nicht einzuwilligen. Zu ». 5') Die in Form eines Schreibens an den König den Gesandten ertheilte Instruction enthist folgende Stellen. Nachdem dieses Schreiben es als Vcrläumdung bezeichnet hat, daß die Orte die einzig Ursache seien, daß das Veltlin noch nicht restituiert sei, wird auseinandergesetzt, was die Herren und Oda" abgehalten hat, in den Vertrag einzuwilligen. Der dritte Artikel desselben sei ihnen nämlich schwer und bedenklich vorgefallen, welcher also gesetzt ist, „daß alle Neuerungen Wider die katholische Religion, st und seither dem 16-17 Jahr im Veltlin eingeführt und gemacht worden, sollen aufgehoben werden, so würde in Kraft dieses Artikels allein die katholische Religion exerciert werden. Es zweifelt unsere Herren u» Obern bei dem wenigsten nicht, daß man in Aufrichtung oftgemeldeten Madridischen Tractats dasselbige a > vermeint und verstanden habe; so ist aber bewußt, daß zwanzig und mehr Jahr vor dein 1617 Jahr ^ Calvinische Religion in gemelten Enden heftig eingewurzelt gewesen und ob gleichwohl die Neuerungen, " ein Collegium bauen für die Calvinischcn aus dem Kirchengut und anderes vermag gemelten dritte Artikels hätte sollen aufgehoben werden, so wäre doch hieraus nicht erfolgt, daß keine andere dann d>e katholische Religion allein in dem Veltlin sollte verübt werden, sondern so viel mehr den Calvinischcn abch wichenen Veltlincrn und andern ihres Gleichen nicht benommen worden, ihre Religion in dem Veltlin U'U dcrum zu exercieren und üffnen, dicwcil selbige vor dem 1617 Jahr schon viele Jahre ist exerciert worden ' Ucberdieß wird auch hervorgehoben, daß es befremdend vorgekommen sei, daß der Vertrag von Madr> zuerst den Gemeinden der drei Bünde vorgelegt und von denselben angenommen und erst einen nachher den Orten zur Einwilligung vorgelegt worden sei, so daß es ihnen nicht möglich gewesen sei, vorh^ ihre Bedenken gegen einzelne Punkte zu eröffnen. „Daß aber auf letztes Eurer Allerchristlichsten Mastl" gnädigst an unsere Herren und Obern gethancs Schreiben, wie auch Ihr Gu. Herr Miron Euer allcrclstü lichsten Majestät Ambassador um Einwilligung im oftbcmelten Madridischen Tractat anhalten, unsere ül A. E. W. M. und B. der Stadt Solothurn mit etwas Vorbehalt cingewilliget, so haben unsere und Obern übriger katholischer Orte nicht vermeint, daß Eurer Allcrchrichstlichsten Majestät mit ihrer, Herren und Obern, Bewilligung mehr gedient sein würde, dicweil es des Veltlins halb seither ew andere Gestalt gewonnen und unsere Eid- und Bundesgenossen, gute Freund und Nachbarn in Biw^ andere Tractaten ohne unserer Herren und Obern Wissen und Willen seither aufgerichtet und gemacht h" und letztlich sowohl schriftlich als durch Gcsandtschaftschickung mündlich unsere Herren und Obern ^st^ und bitten lassen, daß sie des Madridischen Tractats sich nichts mehr annehmen noch für sie verspw^ sollten, dann sie obigen Tractat rcjiciert haben ss. Beilage 7s und wollen ihn endlich nicht halten." bitten sie für entschuldigt zu halten, wenn sie namentlich wegen des dritten Artikels das Versprechen n> geben. Darauf folgt die Sollicitation der Pensionen. (Staatsarchiv Frciburg: Lucernische Abs)' Bd. 70.) Mai 1623. 337 S8I Conferenz der IV evangelischen Städte. Aaran. 1V23, S. Mai (22. April a. K.). Slaatsarchi» Zürich, kost. XII. IN. toi. 2W. . Gesandte: Zürich. Johann Rudolf Nah», Bürgermeister; Hans Ulrich Wolf, Scckelmeistcr. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez; Marguard Zchcnder, beide des Raths. Basel. Hans Lukas Jsclin, der Jüngere, bei St. Martin; Haus Rudolf Fäsch, beide des Raths. Schaffhausen. Hans Conrad Peyer, Statthalter. i». Es wird ein Schreiben verlesen, welches die evangelischen Glarner in Betreff ihres ländlichen Tpans cm Zürich gerichtet haben; desgleichen die Antwort Zürichs. Weil zu besorgen ist, daß aus dieser Sache leicht Ungelegenheit und mehrere Weitläufigkeit erwachsen möchte, falls nicht zeitlich abgeholfen wird, wird für nothwendig erachtet, daß dieser Span durch nochmaliges Zuthun der Eidgenossen auf dem einen °der andern Weg zur Endschaft gebracht »verde. Jedes Ort wird deßhalb seine Gesandten auf die nächste Tagleistung in Baden gebührendermaßen instruieren. I». Es »Verden die Schreiben des Königs von Frankreich und des Ambassadvrs Miron an gemeine Eidgenossenschaft verlesen, in welchen angezeigt wird, daß Frankreich, Venedig und Savoyen sich verbunden haben, um die Restitution des Veltlins und die Wiedereinsetzung der ^Unde in ihren vorigen freien Stand herbeizuführen. Die Orte »Verden zum Beitritt aufgefordert.') Die Sache ^rd um mancherlei Ursachen willen für hochbcdenklich angesehen. Während nämlich einerseits zu furchten sei, daß Oesterreich durch den Beitritt sich für beleidigt halte und die an Oesterreich grenzenden Städte bei Ausbruch eines Krieges sich mit Spanien vergleichen, so befürchtet man andrerseits, daß der ^uig von Frankreich, »venu man den Beitritt verweigere, erzürnt »verde. Weil endlich die Particnlaritäten ^ Bündnisses nicht bekannt sind, so soll deßhalb Erkundigung eingezogen werden; desgleichen. »vas es mit d">» Contribuicren pro r-rka für eine Bewandtnis habe, und wie. die katholischen Orte gesinnt seien, damit sich desto besser zu verhalten wisse und man inzwischen merken könne, ob es den Liguistcn, die alle Religion sind, recht Ernst sei oder nicht. Weil sodann weder dem ein^n noch andern Fürsten wohl ö" trauen sei, und dieselben die Waffen ebenso gut zur Unterdrückung der Eidgenossen, insbesondere der ^ngelischm,'ergreifen könnten, wie denn von dem einen und andern Orte Warnungen einlangen, so soll gestrebt werden, daß die XIII Orte und die Zugcwandtcn sich auf ein Neues mit einander vergleichen ""d verbinden, auch alles schädliche Mißtrauen aufheben, zu welchem Ende die noch schwebenden eidgenössi- Streitigkeiten erörtert »verde» sollten. Bern wird ersucht, wegen des Ncligionsspaus zu Tscherliz nvch- '""ls eine gütliche Bergleichung mit Freiburg zu versuchen, damit die Sache zu erwünschter Endschaft Zackst und den Eidgenossen von der andern Religion aller Anlaß, sich zu sondern, benommen »verde, ^ich wird für gut erachtet, die Erklärung, ob man in das Bündniß eintreten wolle oder nicht, aus ^rlei Ursachen nicht zu überstürzen. Die evangelischen Orte werden sich künftig in Baden erklären, weil ^ und Schaffhausen ohne Einwilligung der Mehrzahl der Orte keine weitern Bündnisse eingehen dürfen ^ nicht zu hoffen ist, daß die katholisch genannten Orte sich einlassen werden. Es wird für sehr wünschens- ^sih gehalten, daß die Angelegenheiten der Bünde nochmals an die Hand genommen und durch gütliche '"el zur Endschaft gebracht »Verden. Zugleich sollen die sämmtlichen evangelischen Orte den katholischen 43 338 Mai 1623. die Gefahren des Vaterlandes zu Gemiithe führen und ihnen zusprechen, alles Mißtrauen fallen zu lassen und redlich zusammenzustehen, wie die frommen Altvordern auch gethan haben, v. Basel berichtet, durch nochmalige ernste Anforderung des Erzherzogs Leopold sei es veranlaßt wordeil, dem Hause Oesterreich das Dorf Groß-Hüningen zu cedieren und wieder einzuräumen, da es im Weigerungsfall hätte besorgen müssen, daß der Erzherzog sich nach Inhalt des vorgewieseilen Bcstandbriefes sonst zu Basels schlechter Reputation impatronieren möchte; doch habe es seine Rechtsame daselbst vorbehalten. Auf den Wunsch Basels wird an den Erzherzog geschrieben, die Einwohner des Dorfes Hüningen bei hergebrachter evangelischer Neligions- übung verbleiben zu lassen. Zu l»'). Der König von Frankreich schreibt den 27. März 1623 an die XIII Orte: .... 1,'uiksction singa- liörs gus Xons portons »u dien st rspos public et ä In surstö st Ilbsrtö äs Vos puz-s, dlous c/ äsvsnt kniet smplo^sr Xos okkcos pour In rästitution äs In Vnltolins et äss p»)-s occups2 nux P»)^ äss 3" äss I,i^uss (Irisss, Xos nllls« st conköäörs2, äs guo/ n'ke/unt )usguss ic^ recueill^ Is kruict gns Xous Xous estions promis, Xous nvons sstö sontrninets äs knirs uns b-i^us äs conköäörution sur es sub)sct tnnt nvec In Lsignouris äs Veniss gus Xotrs trös-cbsr Oncls Iv I)uc äs Lnvo^e, äs Ingusl^ Xous nvons äonnö cbnrgs n Xotrs ^.mbnssnäeur präs äs Vous, Is 8^- >l^ron, (ZonssIIIsr sn Xotrs conseil ä'bistnt, äs Vous intormsr st convier ä'^ entrer st prsnärs pnrt, commo Is msrits I'intcrest notnbls gus Vous nves sn cstts ntknirs, ninsi gus Vous z- scnure^ bisn prsnärs uns bonos räsolutioo sslon Votrs ßäusrositö nccoustumös et es guv Vous sn rsprössntsrn plus pnrticuliereinsnt sn Xotr« nom Is äit 8>°- Z-l^ron etc. — In ähnlichem Sinne langte auch eine Einladung von Seite Venedigs an- (Staatsarchiv Bern. Bündcn-Bücher (?. S. 441. 447.) S8S. Konferenz der VIII katholischen Orte. Lueern. 1623, 4. Mai. Staatsarchiv Lucern. Absch. äv anno 1623 und 1624. Vd. XV. toi. 13. LandeSarchiv Schwyz. Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Cloo-/ Ritter, Venner; Heinrich Fleckenstein, Ritter; Gilg FIcckenstein, Seckelmeister; Nlldolf Pfhsser, Gitter. Hans Rudolf Sonnenberg, alle des Raths. Uri. Johann Hciilrich Zum Brunnen, Landaininann; Eina»^ Beßler, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr; Aielchior Megnet, Landshauptmann. Schw hz. Jobana Sebastian Abybcrg, Landammann; Heinrich Reding, Ritter. Alt-Landammann und Pannerherr. waldcn. Peter Jmfeld, Landaininann, von Obwaldcn; Johann Lussi, Ritter, Landamnlann und Pa"»^ Herr, von Nidwalden. Zug. Konrad Zurlaubcn, Alt-Ammann; Beat Jakob Meyenberg, des Raths- Freiburg. Johann Reiff, Bürgermeister, des Raths. Solvthurn. Victor Hafner, Stadtschrei^' Appenzell-Jnnerrhoden. Heinrich Schiegg, Landammann; Martin Suter, Alt-Laiidammaim. ». Man hört zuerst an, was der päpstliche Nuntius zu Uri und Lucern vorgetragen hat, daß näivll zwischen dem Papste und dem König von Spanien in Beisein des französischen Ainbassadors abgeredet wordc" sei, daß die Festungen im Veltlin dein Papste Hinterlagsweise übergeben und die spanischen Besai^mö^ Mai 1623. 339 Weggezogen werden sollen, bis zwischen diesen Potentaten eine vollkommene Vergleichung zu Stande käme, mit dem Vorbehalt, daß der Papst, falls sich für Italien Kriegsgefahr zeigen sollte, schuldig sei, „die Sachen beförderlichst abzuschaffen" oder aber die Festungen dem König von Spanien wieder zu überantworten. (S. Beilage 8.) Nachdem hiefür bereits Vorbereitungen getroffen worden seien, habe der Nuntius Befehl erhalten, sich zu Erzherzog Leopold zu verfügen, und auf der Reise vernommen, daß Zürich eine gemeineidgenössische Tagsatzung nach Baden ausgeschrieben habe wegen eines Schreibens des Königs von Frankreich und des Herrn Miron, worin die Einladung enthalten sei, mit dem König, der Herrschaft Venedig und dem Herzog von Savoyen zu Eroberung des Vcltlins und anderer bündnerischcr Lande in ein Bündniß zu treten. sS. die Anmerkung zum vorigen Abschieds Der Nuntius zweifelt nicht, daß zu der Zeit, zu welcher der König jenes Schreiben erlassen habe, ihm noch nicht bekannt gewesen sei, was in Spanien wegen des Veltlins verabredet worden sei sonst wiirde er diese Einladung nicht erlassen haben. Der Nuntius hofft, daß die Orte sich desselben enthalten und die protestierenden Orte hindern werden, sich der Bündner anzunehmen und nöthigen- Ws ihnen die Pässe sperren. Sollten die katholischen Orte der Bündner wegen sich zu beschweren haben, so möchten sie den König von Frankreich davon in Kenntniß setzen „und gütiglich darin handeln lassen". Der Nuntius beschwert sich auch, daß dem Doctvr Paribcllo aus Veltlin in etlichen Orten Audienz und Bescheid gegeben worden sei, obgleich derselbe keine Vollmacht gehabt habe. Es wird deßhalb dem Nuntius erwidert daß man dem Papste nicht vorgreifen wolle und die Sache dem väterlichen Willen desselben anheimstelle. Der spanische Ambassadvr, Graf Casati, hält hierauf ebenfalls einen Vortrag, in welchem er die Orte von den, Beitritt in jenes zu Avignvn geschlossene Bündniß abmahnt, weil dasselbe nicht blos °men defensive.., sondern auch einen offensiven Charakter gegen des Königs von Spanien Lande und gegen Hcms Oesterreich habe, so daß, wenn die Orte einträten, der Bund mit Spanien und die Erbeinigung gebrochen würden Und wenn als Zweck des Bündnisses die Eroberung des Veltlins und anderer bünd- ncrischer Lande angegeben werde, so sei das blos eine Ausrede. Das Veltlin habe Spanien dem Papste, »als einem allgemeinen Vater und wahren Grund unserer Religion, consigniert" und Oesterreichs Rechte °uf die andern bündnerischen Lande seien zu Lindau anerkannt worden. Nach reiflicher Berathung findet "'an, daß man sich in diese Sache nicht einlassen könne, und daß es besser sei, bei dem alten Bündniß wit dem König von Frankreich zu verbleiben. Es wird dich Zürich mitgetheilt. Die nach Frankreich äsenden Gesandten sollen diesen Entschluß bei ihrer Ankunft in Solothurn auch dem Herrn Miron ZU wissen thun «. (S u Lanis.) «>. Die Katholischen zu Glarus ersuchen wegen ihres Streues abermals um Beistand. - Man antwortet, man werde ihnen bei erster eidgenössischer Zusammenkunft allen Beistand Kisten. «. In Betreff der Gesandtschaft nach Frankreich wird beschlossen, daß die Gesandten Freitag den 12. w Solothurn eintreffen sollen; ihre Instruction wird etwas in Kürze gezogen, t. Wegen der Klage der Studenten im Collegium zu Mailand, betreffend mangelhafte Entrichtung des Stipendiums, laßt man nut spanischen Ainbassador reden und auch an den Gubernator zu Mailand schreiben. M-m sehe auch im Abschnittt Herrschastsangelegenheiten: Landvogtci Lauis. t>. Art. 81. Grenzstrcitigkeitcn. Die Namen der Gesandten aus dem Schwyzereremplar. 340 Mal bis Juli 1023. Verhandlungen der von den VIl katholischen Orten nebst Appenzell-Jnnerrhoden und katholisch Glarus an König Ludwig XIII von Frankreich abgeordneten Gesandtschaft. t«23, 12. Mai bis Mitte Julis. Solothurn. Besondere Abschiede 94. Gesandte: Lucern. Rudolf Pfyffer, Ritter, des Raths. Nri. Melchior Megnet, Alt-Landanunann und Landshauptmann. Schwhz. Heinrich Nediug, Alt-Laudanuuauu und Paunerherr. Unterwalde». Anton Von Znben, Alt-Laildammann, vo>c Obwalden; Kaspar Juchof, des Raths, von Nidwalden. Zug- Konrad Zurlanben, Alt-Ammann; Christian Jten, Seckelineister. Glarns. Fridolin Hässi, Ritter, Alt- Landammann. Freiburg. Jakob Vögeli, Ritter, des Raths. Solothurn. Johann von Noll, Ritter, Stadtvenner, Seckelineister und des Raths; Victor Hafner, Stadtschreiber. Appeuzell-Jnuerrhoden- Konrad Schiegg, Landanunann. In Folge des Beschbisses der am 4. Mai zu Lucern gehaltenen katholischen Tagsatzung kvinint die Mehrzahl der Gesandteil den 12. Mai in Solothurn zusammen. Zweck der Gesandtschaft ist, theils dem Könige zu gratulieren, theils sich zu entschuldigen, daß einige der katholischen Orte in den Tractat von Madrid nicht eingetreteil sind, theils um an die Auszahlung der rückständigen Pensionen und Distributionen zu erinnern- — Die Gesandten verfügen sich zum Ambassadvr Mirou, setzeil ihm die Motive ihrer Abordnung auseinander und heben uame»tlich hervor, daß sie wünschen, den König zu bestimmen, seinen gegen die katholischen Orb gefaßteil Unwillen aufzugeben, die alte gute Freundschaft wieder herbeizuführen lind ihm zu erklären, daß sie das alte Bündniß in allen Treuen halteil werden; sie bitten zugleich den Ambassadvr lim gute l!iw pfehluug bei Hof. — Den 31. Mai komnien die Gesandteil in Norot sn dnstinois an, zeigeil ihre Anknnft Bassompierre, dem Marschall von Frankreich und General der eidgenössischen Truppen, an lind bitten ihn, zu einer Audienz beim König ihnen behülflich zu sein. Den 9. Juni werden die Gesandten durch den Hrrr" von Bouucville in zwei königlichen Carossen nach Fontainebleau zur Audienz bei dem Könige abgeholt- Unter einem Fußfall vor dem Könige wünschen sie ihm Glück zum Antritt seiner Negierung, zu seiner Heirat) und zu seinen erfochtenen Siegen, und nachdem sie ihr Credcnzschreiben übergeben haben, legen sie in cüur Schrift bestens die Gründe vor, warum sie der Aufforderung des Königs, den Vertrag von Madrid an-" führen zu helfen, nicht entsprochen hätten, nämlich wegen des Artikels 3 desselben, nach welchem die Ca- vinische Lehre im Veltlin geduldet worden wäre, da sie vor 1017 schon daselbst bestanden habe. UebngtN^ hätten sich dermalen die Sachen so gestaltet, daß eine Beilegung des Streites in naher Aussicht stehe nn eine Resolution von ihrer Seite unnöthig erscheinen lasse. Ferner sollicitiereu sie um die Bezahlung ^ von Heinrich IV 1002 und 1604 zugesagten 400,000 Livres und die rückständigen Pensionen und Distril'^ tionen, indem sie die bedrängte Lage der Greise, der Mttweu und Erben der Pensionsberechtigten schildoG und wünschen, daß, wenn Zahlungen gemacht werden, dieselben vertragsgemäß nicht in einem höheru dem eidgenössischen Cnrs gemacht werden. Endlich bitten sie, daß den hundert Garden ihre Gnaden n Freiheiten nicht möchten aufgehoben und der Sold mit der zugesagten Augmentation bezahlt werden. ^ König antwortet vorläufig, daß er alles getrertlich halten werde, was das Bündniß bestimme. Die Gesandt^ machen darauf der Königin, der Mutter, dem Bruder und der Schwester derselben ihre Aufwartung / Mai bis Juli 1623. 341 werden in dein Hotel des Grafen von Soissous zum Morgenimbiß eingeladen. — Bis zum 5. Juli erhalten ^ Gesandten keine definitive Antwort. Unterdessen hatte sich der Hof nach Paris begeben. Am 26. Juni iumcn die Gesandten ebenfalls dahin. Den 5. Juli erhalten sie wiederum eine Audienz beim Könige und ^ue schriftliche Antwort, des Inhalts, daß der König gehofft habe, die katholischen Orte würden seinem Pchren in Beziehung auf den Anschluß an den Tractat von Madrid willfahren, da es dabei auf die Nuhe, Sicherheit und Freiheit ihres und des Bnndnerlandes und auf die Aufrcchthaltung der katholischen Religion abgesehen sei. Was die rückständigen Zahlungen betreffe, so seien daran die Unruhen in seinem Lande iOuld, welche ihm große Unkosten verursacht hätten. Da nun der Friede hergestellt sei, hoffe er, seine Bundcs- ^wsscn der Früchte desselben auch thcilhaftig machen zu können. Er werde Anordnung treffen, daß vvr- ^ufig eine ansehnliche Summe Geldes geschickt werde, in der Hoffnung, daß noch mehr geschickt werden könne. cinem Ambassador Miron werde er den Befehl zugehen lassen, daß er nach Vermögen die Eidgenossen in imn unterstützen solle. Die alten Freiheiteil der hundert Garden verspricht der König zu handhaben und hofft, ^ auch diese ihrerseits sich ordnungsgemäß verhalten werden. Die Gesandten finden diese Antwort zu allge- ^ül und verlangen von dem Canzler und dessen Sohn Picheul (Pnisieulx?) eine bestimmte Antwort auf folgende 6^gen: 1) wie groß die Summe Geldes sei, welche der König schickeil wolle lind wann dieselbe geliefert werde, ^»lit dieses Jahr die ganze Bezahlung der 400,660 Liv. erlegt werde; 2) wird verlangt, daß die in der ^^inbarung stipulierten 400,000 Liv. an dem Ort, wo sie fundiert, verblöiben und vollständig übcrschickt ^ keineswegs an andere Orte verwendet werden, damit daraus jederzeit zwei Pensiouen lind zwei Distri- ^wiien bezahlt werden können; 3) „daß die begehrte billige Liquidation und die Rechnungen der Contracten, chPen und Hauptgüter erfolgen und die Distributionen ohne Abbruch bis zu ganzer Abzahlung geschehen;" i^'uer, daß die Geldsorten nach den Contracten und nach dem französischen Werth berechnet werden sollen; "daß die Edict der extraordinari Mittel genugsam verificiert und nvthwendige Arreste und Expeditionen ^ sdcn Orteilfs zugestellt,. . werden oder unserm Procnrator;" 5) daß die Freiheiten der Leibgarde und ^ andern Eidgenossen lant der Requöte, welche den 9. Juni 1623 dem König präsentiert worden, nach "chdurft beantwortet und von Neuem confirmiert werden. Alls diese Eingabe antworteil der Canzler und ^u ^vhu, der Köllig habe geglanbt, daß die Gesandteil durch die von ihm ertheilte Antwort befriedigt wäreii. Wie groß die Summe, die er versprochen habe, sei, und an welchem Tage sie abgeheil . ^ könne nicht angegeben werden; jedenfalls werde aber der König das ihm Mögliche thun; was auf ^ nneil oder der andern Seite geschehen sei, solle man vergessen; das Vündniß werde der König getreulich ^lten, ^ Jahr unfehlbar geschickt werden würden, dafür habe man das könig- che Wort und das des Canzlers. Das Geld der Distributionen werde in dem Werths wie es in Frank- ^uh landläufig sei, nach den Contracten bezahlt werden. Wegeil der Liquidationen, Rechnungen und anderer uiiste werde man dem Ambassador schreiben, daß er allen Jnconvenienzen abhelfe. Ferner begehre der ^'ig liiid der Canzler, daß der Garde halber eine gute Ordnung gemacht werde, und daß die Eidgenossen ^'lbe aufrecht halten. Was die außerordentlichen Mittel belange, so lasse sich der König das Verlangeil '^llen, insofern dieselben von den Tresoriers in der Eidgenossenschaft lind nicht von andern eingezogen ^deii. Diese Antwort wird in den Abschied genommen. — Während der Zeit dieser Unterhandlung besuchten ^ ^sandten mehrere Fürsteil und Herreil und eröffneten ihnen ihre Beschwerden. Sie beschließen, daß "u Lucrru an diejenigen Herren, welche ihnen gute Dienste geleistet habeil, Dankschreibeil erlassen werdeil lvllcu. > 342 Mai 1623. S84 Gemeineidgenössische Tagsatzung der XIII Orte. Baden. t«23, 14. bis t«. Mai. Staatsarchiv Zürich. liest. XII. 1-tI. toi. SVZ. Staatsarchiv Lucer». Absch. üv anno IKS3 und 1024. Bd. XV. kol 23. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Bürgermeister; Hans Ulrich Wolf, Statthalter. Ber»> Oberst Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez; Marquard Zehender, beide des Raths. Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Oberst Heinrich Clvos, Ritter, Venner und des Rath-- Uri, Schwyz, Unterwald en, Zug. (Niemand.) Glarus. Adam Böniger, Landammann; Fridob» Bußy, Alt-Landammann. Basel. Hans Lukas Jselin, Zeugherr; Hans Rudolf Fäsch, beide des NaW Freiburg. Karl von Montenach, Schultheiß; Johann Reiff, Bürgermeister. Svlothurn. tlrsus Schwaller, des Raths; Johann Gibelin, Gemeinmann und des Raths. Schaff Hausen. Hans Konrad Pcher, Statthalter und Pannerherr. Appenzell-Jnnerrhoden. (Niemand.) Außcrrhodcn. Joh^' Schuß, Landammann. ». Nach Verrichtung der gewöhnlichen Begrüßung wird das Schreiben des Königs von Frau kW, vom 27. März, sowie das des Ambassadors vom 22. April verlesen, worin die XIII Orte cingokad^ werden, sich dem neuen Bündniß anzuschließen, welches der König von Frankreich, der Herzog von Savoh^ und die Herrschaft Venedig wegen des Veltlins geschlossen haben. sS. Beilage 9.) Ein zweites Schreiben de Ambassadors Miron, datiert Solvthurn den 14. Mai, wird durch den „edeln und festen" I. Heinrich Wallis französischen Dolmetscher, präsentiert. Darin berichtet der Ambassador, er habe sich höchlich verwundert, dap die katholischen Orte so plötzlich Gesandte nach Frankreich abgeordnet und nicht eine andere Gelegenheit gewa) hätten. Er hätte es lieber gesehen, wenn die XIII Orte sich zuvor über das Schreiben des Königs ves ständigt hätten. Der Ambassador wünscht, daß die Orte vereinigt bleiben, „daß die Diversität der BündwU außerhalb ihres Standes und die Differenz der Religion" unter ihnen keine Trennung verursache; deßg^ chen daß die unerörterten Streitigkeiten, die ein Ort mit dem andern habe, erledigt und die böse Wurzel ^ Trennung ausgcrcutet werde. Alsdann erwartet der Ambassador eine gute Antwort auf das Schrei des Königs. Demselben wird in einem kurzen Schreiben geantwortet, man habe die begehrte Resolut nicht fassen können, weil dieß ein allgemeines Geschäft sei, und weil etliche Orte, sowie der Ambassador selbst diese Tagleistung nicht besucht hätten. Es sei auch berichtet worden, daß einige Äe»^ rungen eingetreten und daß seit Ausfertigung des königlichen Schreibens wegen des Veltlins neue tationen gemacht worden seien; man habe deßhälb dieses Geschäft bis auf künftige Jahrrechnung versch»^/ bei welcher der Herr Ambassador sich alsdann auch einfinden möchte; inzwischen könne man sich Beschaffenheit der Sachen gründliche Kenutniß verschaffen. Falls aber dem Ambassador an diesem Gcst^ sehr viel gelegen sei, so wolle man ihm anheimgestellt haben, nach altem Brauch eine gemeine Tagkcu ^ nach Baden oder Svlothurn anzusetzen, in der Hoffnung, daß die Orte sich insgemein dazu bequeme» ^ der Gebühr nach handeln werden. I». 1) Oberst Cloos von Lucern bringt im Namen seiner Herre» ' Obern den unerörterten Streit zwischen Bern und Freiburg zur Sprache. Weil die Couferenzen der Städte bisher erfolglos geblieben sind, so möge Bern sich auf künftige Jahrrechnung gefaßt mache»/ hierüber Rede und Antwort geben. Nachdem Bern und Freiburg über den dcrmaligen Stand der ^ Mai 1623. 343 berichtet haben, wird für gut befunden, daß sie sich vor nächster Jahrrechnung nochmals zusammenthun, u>" sich wo möglich zu vergleichen. Weil auch Freiburg dieses Begehren stellt, soll Bern als das „vordere" Drt unverzüglich Tag und Malstatt bezeichnen. Kommt nichts Ersprießliches zu Stande, so soll die Sache auf künftige Jahrrechnung gebracht werden und jedes Ort dafür instruieren. 2) Deßgleichcn wird Glarus b"gen seines Streites auf eine freundliche Eonferenz gewiesen; wird nichts erzielt, so soll die Sache gleichfalls vor die Jahrrechnung kommen, v. 1) Lucern soll in Betreff des Glarnergeschäftes Uri und Schwyz ersuchen, die Evangelischen zu GlaruS zu überreden, sich dein von den Sätzen Lucerns zu Rapperswyl gegebenen Spruch zu nähern. 2) Ebenso soll Lucern des Begehrens der Stadt Baden eingedenk sein, Kälber b" den Höfen und Häusern auskaufen zu dürfen, da solche auf offenen Märkten nicht so leicht wie großes Vieh anzutreffen seien, und weil Zürich, Bern und andere Orte mit Rücksicht auf die Durchreisenden und bic Badgäste solches auch bewilligt hätten. « aus dem Luceruercremplar. S8S. Konferenz von Uri, Schwyz, und Nidwalden. Brunnen. 1823, 18. Mai. La»d«»arihiv Schwyz. Gesandte: Uri. Johann Jakob Tanner, Landammaun; Johann Heinrich Zum Brunnen, Alt-Land- ^unann. Schwyz. Gilg Frischherz, Alt-Landammann; Meinrad Schryber, Statthalter; Martin Betschart, Statthalter und Seckelmcister; Sebastian Abybcrg, des Raths. Nidwalden. Johann Lussi, Landsmann. U» Der mailändische Kornfertiger berichtet, daß wegen Mangels an Pferden das (zu Magadino liegende) s nicht abgeliefert werden könne. Uri wird ersucht, Maßregeln zu treffen, daß dieses Korn bald möglichst ^rbeigeschafft werde. 1». Man beräth sich, wie man sich wegen der Ansprache zu verhalten habe, welche die rec Orte, jedes für sich selbst, an den Gubernator zu Mailand zu machen haben, herrührend von dem "sruhr von dem Auszuge, welchen die drei Orte in Folge dessen im Jahr 1620 angeordnet haben. erachtet es am zweckmäßigsten, durch Abgeordnete den Ambassador Casati um Rath fragen zu lassen, ^ für einen Weg sie einschlagen sollten, um für ihre Ansprachen befriedigt zu werden. Später kommt ^ Schreiben von Kaspar della Torre, welcher nach genommener Rücksprache mit Casati räth, die Rechnung ^ stellen und nach Mailand zu schicken, und sich anerbietet, den Orten Satisfaction zu verschaffen. In ^ge dessen wird von jeden: Ort ein Abgeordneter zu Casati gesandt, v—v. (S. u. Bellenz:c.) Mail sehe auch im Abschnitte Hccrschaslsaiigclegcichciten: Vcllcnz zci v-v. Act. 2t2—214. 344 Juni 1623. S8<5. Conferenz vvn Uri, Schwyz und Nidwalden. Stans. 1323, ». bis 19. Juni. ^ Landesarchiv Nidwalden. Protokoll der Röthen und der Lcindlcnthen. Band 8. S. HI bis 61. Dcr Abschied hat sich nicht vorgefunden. Die Gesandten Nidwaldens (Johannes Lussi, Landammann: G'U spinus Zeiger, Landshauptmann: Melchior Wildcrich, Alt-Landammann: 5kaspar Leu, Statthalter: Jakob Chw sten, Landsfähnrich,) berichten den Rathen über die Verhandlungen, n. (S. u. Bellenz w.) 1». Von den mailäw dischen Kornfcrtigcrn wird berichtet, daß das Getreide schon lange in Magadinv liege und schon nach den deutsche Landen hätte abgeführt werden können, wenn nicht Unordnung unter den Säumern herrschte. Uri wird ersucht, „gegen die Säumer gute Reformation zu thun". Sollten die Säumer ungehorsam sein, so werde man de» Landvögten auftragen, keinen Säumer passieren zu lassen, dcr nicht seinen gebührenden Theil gefertigt habe, v, «I. (S. u. Bellcnz :c.) Mau sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenhcitcn: Vogtci Bellcnz w. v, U. Art.,2lü —2l7. S87. Confereuz von Uri, Schwyz und Nidwaiden. Staus. t«23, 19. Juni. Landesarchiv Nidwalden. Protokoll der Nöthen und der Lantieuthen. Bd.8. S. 70. 71. Gesandte: Uri. Johann Jakob Tanner, Landammann; Walthcr Valdcggcr, Landsfähnrich und des Raths. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg. Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann. walden. Johann Lussi, Landammann; Crispinus Zelger, Landshanptmann; Aielchior Wilderich, Landantmann; Kaspar Leu, Statthalter; U. Würsch, Landshallptmailn. Landammann Tanner berichtet, was die Gesandten vvn Uri und Schwyz im Namen der su'^ katholischen Orte bei den beiden Parteien in Glarns, den Katholischen und den Reformierten, wegen ilsi'^ Streites ausgerichtet haben. (Der Inhalt der Relation ist nicht angegebeil.) Es wird dann Luccrn crs"^ an Freiburg und Solvthnrn ein Schreibeil abgehen zu lasseil, dieselben möchten ihren Gesandten auf ^ Jahrrechnung zu Baden in Beziehung auf das Glarnergeschäft einen ernstlichen Befehl mitgeben und Katholischen zu einem guten Ausgang öehülflich sein. 1». (S. u. Bellenz:c.) <;. Landammann Ta"»^ berichtet, daß Uri in Beziehnng auf die Fertigung des mailändischen Getreides Vorsorge getroffen habt/ ^ daß zu hoffen sei, daß dasselbe in kurzer Zeit gefertigt werde. «I—t. (S. u. Bellcnz w.) Man sehe auch in dem Abschnitte Hcrrschastsangelegcnheitcn: Vogtei Bellcnz-c. I», «I-t. Art. 2l8-22i. Juni bis Juli 1623. 345 388. Jahrrechnung der die IV cnnetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Lauis. t«23, 24. Juni (auf St. Johannis Bapt.). Ka»iv»sarchiv Basel. Gesandte: Zürich. Kaspar Goßwyler. Bern. Michael Freudenreich. Lucern. Johann An der Allmend. Uri. Peter Gisler. Schwyz. Sebastian Abyberg. Nnterwalden. 'Johann Müller. Zug. Jakch Brandenberg. Glarus. (Niemand.) Basel. Reinhard Karger. Freiburg. Peter Heinricher, ^vlothurn. Jakob Christoph Saler. Schaff Hausen. Johann Jakob Ziegler. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Henschastsangclcgcnhcitcn: A'tt cmictb. Vogteien iibcrh. «. Art. 79. ZoNsachen. 1o anno IVSZ und IWI. Bd. XV. t'vl. Z8. EidgcnSssischcS Archiv i» Aara». 'rom. XIV. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Bürgermeister; Hans Ulrich Wolf, Scckelmeistcr. Bern. Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez; Blarquard Zeheudcr, beide des Raths. Lucern. Heinrich Cloos, n-, Schultheiß; Gilg Fleckenstein, Scckelmeistcr. Uri. Hans Jakob Tanner, Ritter, Landammann; ^^uger, des Niaths. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Joseph Blaser, Sicbner und ^^lhs. Nnterwalden. Johann Jmfeld, Landammanu; Wvlfgang Stockmann, Ritter, Statthalter, " Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landammann und Pannerherr, von Nidwaldeu. Zug. Kaspar > 44 346 Juni bis Juli 1623. Brandenberg, Ammann; Peter Ninderli, des Raths. Glarns. Adam Bönigcr, Landammann; Fridolin Busch, Alt-Landammann. Basel. Hans Lukas Jselin, Zeugherr; Hans Rlidolf Fäsch, beide des Reiths Freibnrg. Karl von Montenach, Schultheiß; Heinrich Lamberger, Ritter, Alt-Burgermeister und de-' Raths. Solvthurn. Benedict Glntz, Seckelmeister; Johann Jakob vom Staal, beide des Nath^ Schaffhallseil. Hans Heinrich Schwartz, Burgermeister; Hans Kvnrad Peyer, Statthalter. Appenzell Martin Snter, Landammann, von Jnnerrhvden; Johann Schüß, Landammann, von Außerrhoden. »- Eidgenössische Begrüßung. — Nachdem voriges Jahr beschlossen worden war, die gemeincidgew'b sischcn Sachen vor den Appellationen und andern Jahrrechnnngsgeschäften an die Hand zu nehmen, h^ man mehrmals und auch ans der dermaligen Tagleistung die Erfahrung gemacht, was für Unordnung daraus entsteht, daß etliche Orte wegen Besetzung ihrer Aemter nicht gleich an dein bestimmten ^ erscheinen können. Es wird vorgeschlagen, daß in Zukunft die Gesandten der acht alten Orte auf Sonnig nach Johannis Baptistä n. St. zu Baden ankommen sollen, um die Jahrrechnungssachen und die ÄPg lationen an die Hand zu nehmen. Die Gesandten der übrigen fünf Orte sollen zehn Tage nachh^' ankommen, um alsdann die gemeineidgenössischen Sachen zu behandeln. Jedes Ort wird seinen Entschl^ hierüber bei guter Zeit Zürich mittheileu. 1) Weil viele geringhaltige Goldgnldeu eingeführt werden, du' nicht in der Eidgenossenschaft geprägt sind und deren Korn und Schrot nicht haben, so werden dieselbe verrufen. Jedes Ort wird sich hierin gebührlich zu verhalten wissen. 2) Es wird sodann darüber geklagt, daß Bern die umgeschlagenen Dicken und Batzen, ungeachtet dieselben dem zu Baden beschlossenen Schu't gemäß geprägt sind, nicht nach ihrem Werth annehmen wolle. Auch hat man im Gebiet von Bern Etliche aus den Orten grobe Sorten abgewechselt und dagegen Bernerbatzcn für ganze gegeben, die man hernach nicht anders als für halbe Batzen hat annehmen wollen. Weil dies; der jüngst gemachten Münzcn'dnuug nicht gemäß ist, und zu Beschwerden Anlaß giebt, wchd Bern freundlich ersucht, diesen Uebelstaud zu beseitigt' Die Gesandten Berns wissen nichts von solchem Wechsel und solcher Uebervortheilung, können auch glauben, daß es mit Bewilligung geschehen sei. Falls Unordnung stattgefunden hat, werden ihre Herren und Obern gebührend einschreiten. Weil man aber ihre Batzen nur für halbe annehme, so werde man ^ nicht für unbillig erachten, daß Bern es auch also halte. 3) Da sehr viele kleine Münzen vorhandeil ß»d, so soll man eine Zeit lang mit dein Prägen derselben innehalten und die guten grobeil Sorten nicht brecht und kleine Münzen daraus machen. 4) Der Bischof von Chur und der Graf von Sulz wünschen, daß ig Münzen, welche sie dem eidgenössischen Schrot und Halt gemäß prägeil lassen, in dem Gebiet der Og angenommen werden, und daß die Obrigkeiten den Ihrigen solches befehlen; weil aber früher dasse ^ Gesuch gestellt worden ist und man wegen allerlei Bedenken nicht hat einwilligen können, wird dasse ^ nochmals freundlich abgelehnt. «. Es wird der bisher uuerörterte Streit zwischen den Katholischen nn den Evangelischen in Glarus zur Sprache gebracht. Nachdem man die schriftlichen Documeute und Vertrag sowie die zu Napperswyl von den Ehrensätzen gethanen Aussprüche angehört hat, wird ein ansehnlich^ Ausschuß verordnet, um über die Sache zu sitzen und wo möglich gütliche Mittel zu einem Vergleiche m" findig zu machen. Der Spruch, zu welchem sich der Ausschuß nach großer Arbeit verglichen, wird jedg Ort in Abschrift mitgetheilt und den beiden Religionsparteien von Glarus zugeschickt sammt einein Schg beil, worin sie ersucht werden, den Spruch anzunehmen und innerhalb vierzehn Tageil mit willfährig Antwort zu begegnen, widrigenfalls man Bedenken tragen würde, sie deßwegen weiter anzuhören n> ihrethalben fernere Kosten zu haben. (S. Beilage 16.) «I. Der „edel, fest und hochgelehrt" Juni bis Juli 1623. 347 Christian Schmidlin, der Rechte Doctor und Rath des Erzherzugs Leopold, hält in dessen Rainen einen Bortrag, des Inhalts, der Erzherzog habe sich durch seine Couunissarien mit den zwei Blinden und der Herrschaft Mahcnfeld dahin verglichen, daß auf der Steig eine Fortification gebaut werden solle. Der Bau werde nicht groß und niemand lästig sein, auch keinen starken Zusatz erfordern, werde an einen Ort gelegt werden, der kein Paß in die Eidgenossenschaft oder ans derselben sei, und diene allein zu mehrerer Sicherheit °h"e jemandes Schaden. Sobald der Bau zur Defension vollendet sei, würden die Besatzungen zu Chur "nd zu Mahenfeld ab- und dahin geführt werden; aus diese Weise könne das Land und der gemeine Mann '"ehr geschont werden. In Beziehung auf das Bündniß, welches der König von Frankreich, die Herrschaft Beliebig und der Herzog von Savohen geschlossen hätten (s. Beilage 9), hoffe der Erzherzog, daß die Orte hch nicht zu demselben bekennen werden, weil es mit der Erbeinigung unverträglich sei. Das Bündniß Wi auch gegen den römischen Kaiser gerichtet und bezwecke, dessen Gegnern Vorschub zu leisten; leicht könnten dw Helfershelfer in die Acht gerathen. Der Name eines römischen Kaisers habe im Reich und außerhalb ^selben noch so viel Ansehen, daß es bedenklich sei, sich mit der Acht zu beladen; auch seien die Glieder des heil. Reiches nicht so weit von einander geschieden, daß sie nicht bald wieder in einen Leib zusammenwachsen können. — Ob dieser Propositivn entsetzt man sich, besonders wegen des Baues der Festung auf der Steig, welche nicht dem Hause Oesterreich, sondern zu der Herrschaft Mahenfeld gehöre, nicht unbilliger Weise. Dein Erzherzog wird sofort geschrieben, diese Neuerung falle beschwerlich und um der Consequenzen willen errege sie Bedenken. Weil dieselbe nicht allein der Erbeinigung, sondern auch dem jüngst zu Lindau geschlossenen Vertrage widerstreite, so möge das Vorhaben aufgegeben werden. Wenn eine abschlägige Antwort erfolgt, so sollen Zürich und Lucern in aller Orte Namen Gesandte an den Erzherzog abordnen, desgleichen die mit Spanien verbündeten Orte mit dem Ambassador Casati sich besprechen, damit man solcher Beschwerden entladen bleibe. — Der obere und der Gvttcshausbund sammt der Herrschaft Mahenfeld versenden den Vertrag, den sie mit den Commissarien des Erzherzogs geschlossen haben. Sie hätten diesen Schritt gethan, um von der Drangsal der Besatzungen befreit zu werden, und hätten gern sich mit ihren Berbündeten berathcn, falls ihnen Raum und Zeit gestattet worden wäre. «. Der französische Ambassador Wirvn bittet abermals um eine Antwort auf die wegen der gemachten Liga ergangenen Schreiben. Etliche Weinen, weil der König von Frankreich nichts Anderes, denn Schutz und Schirm verspreche und es blvs darauf abgesehen sei, die III Bünde wieder in ihren alten freien Stand und Posseß zu setzen, so dürfe man die Assistenz der drei Potentaten und besonders die gute Steigung des Königs von Frankreich nicht in den Wind schlagen; die Erbeinigung werde dadurch nicht verletzt. Der Mehrzahl der katholischen Orte kommt die neue Liga seltsam vor, weil der Eintritt nicht nach alter Form, sondern allein durch Briefe ohne Eröffnung der Artikel gesucht und begehrt wird. Ihre Gesandten, welche an den König selbst abgefertigt worden seien, Hütten demselben eröffnet, warum ihre Herren und Obern in das neue Bündniß nicht eintreten könnten. Die Frankreich und andern Ständen errichteten Bündnisse, besonders aber den alten eidgenössischen Bund werde man getreulich halten und dem eilten oder andern Ort, das wider Billigkeit augegriffen werden ^llte, mit Leib und Gut beistehen. Weil man sich wegen auseinandergehender Meinungen über eine Antwort nicht vereinigen kann, soll jeder Theil selbst dem Ambassador seine Antwort zukommen lassen.') ^ (S. u. Thurgau.) ». (S. u. Baden und Sargans.) Ic. Schölt mehrmals ist der Anzug gestellt, aber "w vollzogen worden, daß alle Gotteshäuser iu der Eidgenossenschaft sich mit eidgenössischen Schreibern und Amtleuten versehen sollen, weil die ausländischen viel Unruhen anstiften und in der Eidgenossenschaft viel 348 Juni bis Juli 1623. junge Gesellen sind, die sich in solchen Diensten auch brauchen ließen. Jedes Ort wird dessen eingedenk und bemüht sein, solches nunmehr auszuführen. I. (S. u. Sargans.) IIA. Marens Franciscus von Aarbcrg, Freiherr zu Dissah, u. s. w. wünscht für die Herrschaft Valcndis den Pfandschilling zu erlegen und dieselbe einzulösen. Die Orte, welche 1584 in dieser Sache gesprochen haben, ersuchen den Gubernator Wallier, über die Beschaffenheit der Sache zu berichten, i». (VII alte Orte.) In Betreff des Vichkanfs finden allerlei Ungleichheiten statt, besonders in dem Gebiet von Bern. Es soll Bern ersucht werden, nach altem Brauch den freien Kauf von Vieh wieder zu gestatten, „zumal da der Allmächtige uns wieder mit gnädigen Augen anschaut." «». (XIII Orte.) Da die Obrigkeiten wider die ergangenen Abschiede für Brand- und andere Steuern überlaufen werden, so soll jedes Ort an den früheren Abschieden festhalten nnd solche Bettler niemanden außerhalb seines Gebietes zur Last fallen lassen. Den Landvögten wird geschrieben, ebendasselbe zu beobachten. Wenn in ihrer Vogtei ein Unglück begegnet, sollen sie im Namen der regierenden Orte eine gebührende Gabe crtheilen und nicht gestatten, daß man anderswo ehrliche Leute und Obrigkeiten überlaufe, z». Weil die Wirthe ihre Herten und auch Andere die Preise ihrer Waaren nicht heruntersehen wollen, obgleich eine augenscheinliche Fruchtbarkeit in Aussicht steht, so soll jedes Ort nach seiner Gelegenheit Maßregeln ergreifen und die Victualien und andere Waaren nach Billigkeit taxieren, damit jedermann desto besser leben und wandeln möge. q. (S. u. Baden.) r. Da der immer noch schwebende Streit zwischen Bern und Frciburg dermalen nicht vorgenommen werden kann, werden beide Städte ersucht, auf ihrer nächstens stattfindenden Jahrrechnung für die Vogtei Orbe und Tscherliz eine Vereinigung herbeizuführen. Gelingt das nicht, so soll die Sache dann wieder an gebührenden Orten vorgebracht werden. Man schc auch im Abschnitte HcrrschastscmgclcjZcnhciteu: Llllldgrafschnft Tliurgau. t. Art. 130. Abzug. I,. Art. 450. Gotteshäuser, Klöster. „ L00. Localcs. Grasschaft Sargans. i. Art. 44. Leheusachcu, Urbar. I. Art. 15. Verwaltung im Allgemeinen. Grafschaft Baden. i. Art. 29. Urbar. Art. 5. Verwaltung im Allgemeinen. I», ans dem Lncerncr-, i aus dem Aarancrercmplar. Zu Ä. Der Vergleich liegt im Kantonsarchiv Graubündcn nnd lautet also: Zu wissen. Nachdem auf des Hochwürdigstcn, Durchlauchtigsten Fürsten und Herren, Herren Leopolde Erzherzog zu Oesterreich zc. Begehren, Wir, die Häupter und Nathsboten beider Loblicher Bünde und der Herrschaft Meyenfeld heute diesen Tag uns beisammen befunden, daselbst aber wir der Römisch Kaiserliche Majestät und höchsternannter Ihrer Hochfttrstl. Durchlaucht, unserer aller und gnädigsten Herren, respcclM geheimen und oberösterreichischen Kammerräthe, Karl Stredeli von Montani und Leo Marguard Schiller vo" Härder», eine endliche Erklärung begehrt haben, ob und was Gestalt Ihrer Hochfürstl. Durchlaucht mit vo^ geschlagenen Vcrsichcrungsmitteln auf der Steig nachbarlich willfahrt werden möchte, daß darüber die Sache" beiderseits, jedoch sowohl auf höchsternanntcr Ihrer Hochfürstl. Durchlaucht, als auch unserer Gemeinde" Ratification und Gutheißen nachfolgender Gestalt veranlaßt worden. Als Erstlichcn und ob gleichwohl Wir, die Häupter und Nathsgesandtcn nach Inhalt von unser" Gemeinden habenden Befehls nichts lieber wünschen möchten, als daß es möglich wäre, etwo andere Mille zu erfinden, durch welche höchstgesagte Ihre Hochfürstl. Durchlaucht diejenige Sicherheit erhalten möchten, dcrowcgen die Besatzung in dieser Loblichen Stadt Chur und zu Meyenfeld allein angesehen und vergliche" worden, daß jedoch in Erwählung dergleichen sich keines an die Hand geben wolle, und uns öie sichcrung bcschehen, dasjenige, was ansetzt begehrt wird, einzig und allein dahin gemeint und gerichle Juni, bis Juli 1623. 349 werden solle, Ihrer Hochfürstl. Durchlaucht zu sonderem nachbarlichein und wohlmcinlichem Gefallen und daraus verhoffter Erhaltung beständigen, friedlichen, ruhigen Wachsens und Wohlstands vergönnt und zugelassen sein solle, an gesagtem Ort etwas Fortification aufzurichten, da hingegen die nächst hcrnachfolgcndcn Konditionen gutgeheißen und observiert werden. Benanntlichcn und fürs Erste, daß kein solch großer und beschwerlicher Bau zugerichtet werde, welcher bei Andern besorgliches Nachdenken und dieses nachziehen könnte, daß dazu auch eine starke Anzahl Volks erforderte, von demselben aber den benachbarten Bundesgenossen so viel mehr und beschwerlicherer Ueberdrang verursacht oder zugefügt würde. Zum Andern, daß es desselben Beisatz und Gebäu halber keinen andern Verstand habe, als mit jetzt nochmals allhier zu Chur und Meyenfeld vorhandener Besatzung in den Lindauischen Tractationen und Verträgen abgeredet und verglichen worden. Drittens, daß sobald solcher Bau so viel in der Difcsa sein wird, daß sich der Zusatz daselbst erhalten wöge, alsdann sollen die Besatzungen an diesen beiden Orten, als zu Chur und Meyenfeld, unverlangt allerdings ab- und dahin geführt werden, mit dem in der Herrschaft Nazttns aber vorhandenem Battavilischcn Regiment so lang nicht zugewartet, sondern da zu Mailand der fürdcrlichc Schluß nicht zu erlangen, die Abführung durch Ihre Hochfürstl. Durchlaucht selbst gnädigst vertröstermaßen unfehlbar vorgenommen werden solle. Zum Vierten, oft höchsternannte Ihre Hochfürstl. Durchlaucht auch dahin zu erbitten, daß sie ihr belieben lassen wolle, wenn sie den Bau und dessen Form endlich stabiliert, denselben mit etwo von jemanden vertrauten durch beide Bünde dazu Abgeordneten in bestem Vertrauen communicicren zu lassen. Zum Fünften, weil die Stadt Meyenfeld ihres Walds selbst hochnothwcndig und desselben keineswegs lvcgen Wicdercrbauung und Erbesserung des Ihrigen entbehren könne, und Ihr Hochfürstl. Durchlaucht nicht weit von der Steig selbst eigene Waldungen haben, lange ihr untcrthänigstes Anhalten dieselben zu befreien, bcsscn sie unvcrwcigerlicher Willfahrung hoffend sind, sowohl auch weil sie mit Fuhren nicht genugsam allein M Verrichtung ihrer eigenen Gcbäue, Rheinwuhren und anderwärts versehen, sie gleiche dringliche Bitte um gnädige Erlassung anivenden; auch solle dieses Gebäu gemeinen Landen au Fuhr und Andern: ohne Beschwerde und Unkosten verrichtet werden. Zum Sechsten, daß durch solches weder gemeiner Bünde oder der Herrschaft Meyenfeld Freiheit und Gerechtigkeit präjudicicrt, noch auch an solchem Ort der freie Handel und Wandel außer öffentlichen Kricgsläufcn uu geringsten nicht gesperrt, weniger einiger Mensch aufgehalten, mit Paßzeddeln oder sonst belästigt, ja sogar " Vicht angetastet noch gercchtfertiget, und in dem Fall von den Gütern allda liegender Höfe etwas gebraucht worden müßte, oder auch den übrigen an ihren Früchten Schaden zugefügt würde, deßwegcn allerseits gebührender Abtrag geschehen solle. Allermaßcn solch alles nach endlich erfolgter Ratification beiderseits genugsamlich versichert, damit keine Zeit verloren und alles dahin incaminiert werden kann, damit der dadurch gesuchte vnd gehoffte gute Effect des allgemeinen Friedens, gute Ruhe und Nachbarschaft in dem Werk erscheine vud langwieriger Bestand continuierc. Und dessen zu wahrer Urkund haben mehrermcltc Erzfürstl. Herren Commissaricn, auch die regierenden H^ren Häupter beider Bünde für sich und den Lobl. obcrn grauen und Gotteshausbund, auch der Herrschaft Meyenfeld, deren ein jeder sein eigen Pettschaft auf diesen Brief, deren zwei gleichlautend gemacht und jedem Thcil einer gegeben worden, auch sich mit eigener Hand unterschrieben. So bcschchcn und beschlossen in ber Stadt Chur den siebenten Tag Juni neuen, und achtundzwanzigsten Tag Mai alten Kalenders des ablaufenden Scchszehnhundcrtzwciundzwanzigstcn Jahres. O. 8. I.. 8. ^tredelc von Mvntani. Leo Marquardt Schiller von Hcrdcrn. 350 Juni und Juli 1023. !->. 8- I,. 8. Johann Symeon de Florin, Landrichter des obern Ich Jöri Gambser, Bürgermeister der Stadt Chur. Bundes. Von Seite des obern grauen und des Gotteshausbundes sammt der Herrschaft Maycnfeld wurde die Ratificationsurkunde den 22. Juni 1623 ausgestellt. Zu «'). Die sechs katholischen Orte nebst Appenzell-Jnnerrhoden, vom Könige noch besonders «m eine Erklärung angegangen, geben in einem Schreiben vom 8. Juli eine abschlägige Antwort. (Staatsarchiv Zürich: Acta der katholischen Orte. Eost. XI. 139.) SSI. Conferenz der IV evangelischen Städte. Baden. I«S3, 23. Juni (15. a. K.). Staatsarchiv Zürich. Siidwaldc». Gesandte: Uri. Kaspar Nvmanns Troger, Statthalter; Johann Heinrich Zum Brunnen, Alt-Land- wninail,,. Schwyz. Mcinrad Schrhbcr, Statthalter; Joseph Grüninger, des Raths; Leonhard Niedcrist, ^ Raths, Nidwaldeu. Kaspar Leu, Statthalter. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclegenhcitcn: ^°»>ei Bellen; -c. » t. Art. 223 — 228. sss Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwaldeu. Brunnen. 1323, 23. Juli. LandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Jakob Tanner, Landammann; Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Statthalter, ^lvhz. Gilg Frischherz, Alt-Landammann; Meinrad Schrhbcr, Statthalter; Martin Lilli, Johann 352 August 1623. Kaspar Zhbcrig sCebergs, alle des Raths. Ntdwaldeu. Jvhauu Lussi, Ritter, Landanunann; Kaspar Leu, Statthalter. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten: Vogtci Vcllcnz :c. »—«. Art. 229—246. 2N4. JahrrechlNtllg der die Vvgteien Bellenz, Bollenz und Niviera regierenden 2'/-> Orte. Vellenz. 1323, 24. August. Landcsarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Jakob Jauch, des Raths. Schwhz. Martiu Lilli, des Raths. Nidwalden. Melchior „Auriuas", des Raths. , Das Verhandelte befindet sich im Abschnitte Herrschaftsangelcgcnheiten: Vogtci Bellen; :c. !»-»'. Art. 247—263. SNS. Conferenz der VII katholischen Orte. Lueeru. 1323, 23. und 29. August. Staatsarchiv jiuccr». Absch. md UiZt. Vd. XV. toi. 52. Landcsarchiv Schwgj. Gesaitdte: Luceru. Heinrich Cloos, Ritter, Schultheiß uud Venner; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Gilg Fleckensteiit, Seckelineister; Rudolf Pfhffer, Ritter, alle des Raths. Uri. Jakob Tanner, Ritter, Landammann; Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landanunann. Schwhz. Johann Sebastian Abhbcrg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landaunuauit. Uuterwaldeu. Johann Juifeld, Alt-La»d- auunanu, von Obwalden; Johamr Lllssi, Ritter, Laudanunann, von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandet berg, Ammann; 14. Elscner, des Raths. Freiburg. Petermann Falk, des Raths. Solothurn. Nieter Hafner, Stadtschreiber. ». Ztach Anhörung Verschiedeiter Berichte über das Glarner Geschäft, besonders was Lucern dcßha^' nachdrücklich an Zürich geschrieben und was dieses darauf geantwortet hat, wird beschlossen, daß über die zu Baden gestellten und bestätigten Artikel nicht mehr disputiert, noch weniger etwas daran geändert werde" solle. Bon deit neugläubigcn Glarnern wird nachdrücklich verlaugt, daß sie ihren Entschluß anzeigen, und Zürich geschrieben, daß man die Sache für ausgemacht halte. Wenn die beiden Orte in den Spr"^ ss. Beilage lös etwas „einlochen" oder eine abschlägige Antwort geben wollen, so mögen die Obrigkeitr" erklären, daß mau nicht mehr neben ihnen auf Tagsatzungen fitzen und die Unterthanen ihren Landvögb" nicht mehr schwören lassen werde. I». Frciburg, an welchem dießmal die Kehr des Vundesschwures Wallis ist, will denselben den 24. Sept. begehen. Jedes Ort wird eine zweifache Botschaft abordnen. ^ August 1623. 353 diesem Anlaße soll mit dem Bischof über die Mängel der Priestcrschaft iu Lehre, Lcbeu und Sitten gesprochen werden; dergleichen mit den Gesandteil der sieben Zehnden iiber den Mangel an Kircheilzierden und den schlechteil Zustand der Kirchen selber, sowie über die Verbesserung der geringen Pfründen und die Beschaffung Vmplarischer Priester. Weil sodann die ehrwürdigen Väter der Gesellschaft Jesu besonders bei der lieben fugend viel Gutes schaffen, soll eine wirksamere Unterstützung derselben befürwortet werden. Es könnte auch bei der neugegründeten Congregation äs xroxa^anäg. kicks in Rom um eine Steuer für die Vermehrung der Pfründen und Kirchenzierden angehalten werden. Sollten die Abgesandten von Wallis sich abermals des Gegcnschwnrs beschweren und auf ein einiges Vündniß hindeuteil, so soll man sie freundlich abweisen. Ferner möchte Wallis, wenn in seinem Lande der Eid soll geleistet werden, diese Eidesleistung ans kniffligen Sommer hinausrücken, damit die Gesandten der fünf katholischen Orte von oben in das Land reisen können. Der Eid soll dann wie vormals öffentlich in den Kirchen verlesen werden und Freibnrg Wallis den Tag des Bundesschwurs anzeigen. Jedes Ort wird seinen Gesandten mich Befehl nach Freibnrg geben, !ür Aufhebung des Bündnisses zwischen Wallis und den III Bünden zu reden, welches Wallis trotz dem Widerspruch der katholischeil Orte geschlosseil hat. v. Doctvr Johann Christian Schmidlin erklärt im Namen des Erzherzogs Leopold in Beziehung ans den projectierten Vau der Festung auf der Steig, daß derselbe weder der Erbeinigung noch dem Tractat von Lindau zuwiderlaufe, sonst müßten auch die Befestigungsbauten Zu Basel und Mülhausen und was in Sargans begonnen worden sei, derselben zuwider sein. Durch diese Befestigung werde der Paß nicht gesperrt und der freie Handel und Wandel nicht gehindert; zudem seien du beiden Bünde damit nicht unzufrieden, weil ihnen die Besatzung abgenommen werde. Nachdem man dusen Vortrag angehört, deßgleichen den mündlichen Bericht des Seckelmeisters Fleckenstein von Lncern, der ueulich mit Statthalter Hirzel von Zürich wegen dieses Baues abgesandt worden war, findet man, daß zwar die Bündner durch ihre Unbeständigkeit die Besatzung wohl verdient haben, daß aber der Festungsban dem tractat von Lindall zuwiderlaufe und den benachbarten Ständen gefährlich sei. Alan ist jedoch der Ansicht, duß dem Erzherzog Leopold andere Mittel zu seiner Versicherung vorgeschlagen werden könnten, daß man entweder dem Erzherzog anzeige, daß die vier Städte und Glarns sowohl, als die katholischen Orte und beide Bünde den Tractat von Lindall gutheißen und in Folge dessen sich der Prätigauer, als des Hauses Oesterreich kkuterthanen, nicht mehr annehmen werdeil, oder daß man, wenn die Bünde sich wieder empören sollten, dem Erzherzog thätliche Hülfe in dessen Kosteil oder, insofern die Steig geschlossen wäre, den Durchzug durch Sargans zusage. Damit der Erzherzog durch die lange Verzögerung nicht unwillig werde, soll Zürich ^l'ucht werden, beförderlich eine Tagsatznng der XIII Orte und der Bünde nach Badeil auszuschreiben. (S. u. Thurgau.) «. Alls das Schreibeil des Kaisers an die katholischeil Orte soll geantwortet werden, UM sei entschlossen, nichts gegeil die Erbeinigung einzugehen, in der Hoffnung, daß auch der Kaiser nichts Watten werde, was derselben zuwiderlaufe, I. Uri berichtet, es habe zur Beglückwünschung des neu ^'wählten Papstes und zu dem gewöhnlichen Fußfall den Oberst Johann Konrad von Veroldingen verordnet. Wenn das eine oder andere Ort gesonnen sei, auch noch jemand abzuordnen, so könne man sich iiber die 'äustruction mit einander noch vergleichen. K. Von Mailand her ist Bericht gekommen, daß in Paris die ausgebrochen und daß jene Stadt und die umliegende Landschaft bis aus vier Meilen Wegs „verbanditet" Die Obrigkeiten sollen darauf achten, daß niemand ohne ordentliche Paßpvrte durchgelassen werde. ^ (S. u. Lauis und Mendris.) I. (S. u. Vier ennetb. Vogteien überh.) It. Alis die Klage der Scholaren in Wcnlcind, daß ihnen das Geld bei der Kammer noch immer ausstehe, wird abermals an den Gubernator 45 354 September 1623. geschrieben. Man läßt auch den Ambassador Casati um Beförderung der Sache ersuchen. I. (S. n. Engelbergst n». (S. u. Baden.) Man sehe auch in den Abschnitten Hcrrschafts- nnd Schirmortsangelegcnheiten: Laudgrafschaft Thurgau. «I. . Art. 70. Verkauf von Gerichtshcrrschaftcn. Grafschaft Baden. m. Art. 117. Stifte und Kloster. Vier emietd. Vogtcicn iiberh. i. Art. 86. Abzug. Lanis und Mendris. I». Art. 32. Verschiedenes. Schirmvogtei Engelbcrg. !. Art. 43. Tie Namen der Gesandten nnd in aus dem Schwyzerercmplar. sss. Gemeineidgenössische Tagsalzimg der Xlll Orte. Baden. 1K23, tv. bis 15. September. Staatsarchiv Zürich. Kost. XII. Iii. fvl. ZI7. LandcSarchiv Schwliz. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Salomen Hirzcl, Statthalter. Ber». Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez; Marqnard Zehender, beide des Raths. Lucern. Oberst Heinrich Cloos, Ritter, Schultheiß und Venner; Gilg Fleckenstein, Seckelmeister. Uri. Hans Jakob Tanner, Ritter, Landammann; Hans Konrad von Bervldingen, Alt-Landammann; S chwyz. Sebastiau Abyberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann. Unterwalden. Peter Jmfeld, Ritter, Landammann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landammann und Pannerherr, von Nidivaldeu- Zug. Paulus Beugg, Statthalter; Martin Schmid, Alt-Ammann. Glarus. Adam Böniger, Land- ammann; Fridolin Bußh, Alt-Landammann. Basel. Hans Lukas Jselin, Zeligherr; Hans Rudolf Fasth/ beide des Raths. Freiburg. Heinrich Lamberger, Ritter, Alt-Burgermeister. Solothurn. Johau^ von Noll, Stadtfähnrich und des Raths; Victor Hafner, Stadtschreiber. Schaffhausen. Hans Heinrich Schwartz, Burgermeister; Matthäus Peher, Statthalter. Appenzell. Konrad Schiegg, Laudamman», von Jnnerrhoden; Johannes Schuß, Landammann, von Außerrhvden. Diese Zusammenkunft ist vorzugsweise zu dem Zwecke veranstaltet worden, um sich wegen des Baues auf der Steig zu unterreden. Damit man zuverlässigem Bericht erhalte, sind die zwei Blinde und Mayrm feld auch dazu eingeladen worden. Nach der üblichen eidgenössischen Begrüßung theileu die bündnerischr" Gesandten Johann Simeon de Florin, Landrichter des obern Bundes, und Christoph Lener, Alt-Stadtvogt zu Chur, ihre Instruction mit. Nachdem die beiden Bünde und Mayenfeld das Uebereinkommen mit dem Erzherzog Leopold wegen des Baues der Festung zweimal confirmiert haben, können sie nicht von de»n selben abgehen. Falls die Orte an der Fortification auf der Steig kein Vergnügen haben und and^ Mittel finden können, so werden sich die Bünde gern dazu bequemen. I». Der französische Ambassad^ Miron hält einen längeren Vortrag. Er versichert die Orte der immerdar gleichen Affection des KöMi? und seines eigenen Wohlwollens. Seine Majestät und deren Minister hätten, als die Gesandtschaft zu ihnen gekommen sei, den größten Unwillen empfunden, da sie den Zwiespalt und die Trennung der O>R September 1623. 355 bemerkt hätten; die Einigkeit sei eben doch für die Eidgenossenschaft die schönste Zierde und das beste Mittel zu deren Erhaltung. Was der König versprochen habe, sowohl die einen als die andern ohne Unterschied zn gratificieren, dazu hofft der Gesandte in wenigen Tagen die Mittel zu erhalten. Die Orte uiöchten eine tapfere Resolution fassen zur Beschützung ihrer Stände, sowie ihrer Bundesgenossen und Nachbarn, welche man mit Hintansetzung der Tractate und des Versprechens, welches im Dccember 1621 dm Gesandten der Orte zu Ensisheim gegeben worden sei, ganz und gar überfallen wolle. Die Einwilligung dm Bünde zu dein Festnngsbau auf der Steig sei eine mit Gewalt abgenöthigte. Es sei nothwendig zu Erhaltung der eigenen Sicherheit die Augeil offeil zu behalten und die noch unerörterten Streitigkeiteil gütlich beizulegen, weil solche „Breschen" den Feinden die Hoffnung auf noch weitere Erfolge gewähren. In ^ezug auf die Prätcnsion, welche auf letzter Jahrrechnung wegeil der Herrschaft Valangin vorgebracht worden sei, wünscht der Gesandte, daß sich die Orte dieser Sache nicht annehmen, weil die Oberherrlichkcit dc»l Könige gehöre und die Jurisdiction dem Herzog von Longueville.— Die geneigte Affcction des Königs Und des Ambassadors wird verdankt und Letzterer gebeten, die Ankunft der angedeuteten Geldmittel möglichst Zu beschleunigen. Die beiden Propvsitivnen werden in den Abschied genommen. In Bezug auf die letztere haben sich etliche Orte bereits entschlosseil, die Sache dein Herzog von Longueville zu remittieren, v. Der uuf letzter Jahrrechnung gegebene gütliche Spruch, betreffend den Span der Landleute zu Gleims, wird Uon deil Gesandteil von Glarus im Namen ihrer Herren und Obern angenommen und alsdann von den ^sandten besiegelt lind ratificiert. An die Kosten zahleil die katholischen Landleute ein Drittheil, die Evan- lMchen zwei. HS. Beilage 10.) «I. Die Gesandten von Zürich und Lncern, welche den 5. August bei dem ^Herzog Leopold zu Constanz gewesen sind, erstatten Bericht. Der Erzherzog hat angedeutet, falls ihm andere Versicherungsmittel angegeben werden, dieselben anhören zu wollen. Es werden verschiedene Mittel u> Vorschlag gebracht, welche, von Burgermeister Schwartz schriftlich verfaßt, den Orten überschickt werden, ^a die Sache keinen langen Verzug erleidet, solleil die Orte ihre Meinung beförderlichst Zürich mittheilen. Weil das Land mit kleinen Münzen überschwemmt wird, die nicht nach dem festgesetzten Schrot geprägt ^u>d, sy erachtet Zürich für gilt, daß das Münzen derselben einstweilen eingestellt werde. Das Gold ist von Zürich abgerufen worden, weil dasselbe der Silbertaxe nicht entsprechend ist und eigennützige' Leute bainit allerlei Vortheil gepicht haben. Etliche Orte erklären, bei der festgesetzten Taxe lind Ordnung bcrblciben zu wollen, andere nehmen den Anzug all rslsronäuin. VII katholische Orte und Appenzell-Jiinerrhoden. k. Da die Gesandteil der evangelischen Orte abgereist sind, ohne eineil gemeinsamen Beschluß abzuwarten , so vergleichen sich die sieben katholischen Orte und Appenzell-Jnnerrhoden auf Gutheißen der Obrig- ^iten über Nachfolgendes und übergeben es dem Doctor Schmidlin und den bündncrischen Gesandteil: Der ans der Steig 'soll nicht ausgeführt werden; die Erbeinigung zwischen Oesterreich und genleiner ^dgenossenschaft soll getreulich gehalten und die acht Gerichte des Prätigaus als Unterthancn des Erzherzogs Zu keiner Rebellion irgendwie unterstützt werden und der Erzherzog bei seinen Gerechtigkeiten verbleiben. Es wird für rathsam erachtet, dem neu erwählten Papst Urban VIII durch eine Gesandtschast im Zainen der katholischen Orte zu gratulieren und den Fußfall zu thun. Jedes Ort soll sich dcßhalb an ^Ucern erklären, ob es auch jemand abordnen wolle, damit man sich über den Tag der Abreise vergleicheil könne. xc aus dcm Schwyzercrcmplar. 356 4 September 1623. ÄN7. Konferenz von Uri, Schivyz, und Nidwalden. Brunnen. 1323, 12. September. Landcöarchw Schwyz. Gesandte: Nri. Kaspar Nomanus Troger, Statthalter; Johann Heinrich Zum Brunnen, Alt-Land- ammaun. Schwhz. Meinrad Schrhbcr, Statthalter; Balthasar Büeler, des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, Statthalter; Jost Blättlcr, des Raths. n—1. (S. u. Bellenz zc.) A. Hans Megnet von Uri, welcher a>is Befehl der Gesandten in Lucern als Späher in das Bernergebiet geschickt worden war, als der von Mnlineu den Durchzug nehmen wollte, spricht 260 Kronen als Entschädigung für seine gehabten Kosten an. Die Gesandten, ohne Instruction, nehmen dieses Ansuchen in den Abschied. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhcitcn: Vogtci Belle»; tt. n,-t. Art. 204-200. 3S8. Jahrrechnung der III Schirmorte des Klosters Engelberg. Engelberg. 1323, 13. September. Klostcrarchiv Enaclbcrg. (Copie einer Urkunde.) Gesandte: Lucern. Jakob Cloos, des Raths. Schwhz. Meinrad Schrhber, des Raths. Unter- walden. Niklaus Windli, des Raths, von Obwaldcn; Kaspar Leu, Statthalter, von Nidwalden. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Schirmortsangelegenhciten: Schirmvogtei Eiigclbcrg. i»—«I. Art. 44—47. sss. Conferenz der V katholischen Orte. Weggis. 1323, 23. September. Staatsarchiv Luccr». A lisch, elv anno t>ZSZ und lüs-l. Bd. XV. koi. 74. LandeSarchlv Schlich;. Gesandte: Lucern. Heinrich Cloos, Ritter, Schultheiß und Vcnner; Gilg Fleckcnstein, Seckelincistrr und des Raths. Uri. (Niemand.) Schwhz. Johann Sebastian Abhberg, Landammaun; Balthasar Khd, Alt-Seckelmeister. Unterwalden. Peter Jmfeld, Landaminann, von Obwaldcn; Erispinus Zeiger, Alt-Laudammann und Laitdshatlptmanu, von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Ammann; Christi Jten, Seckelineistcr. September 1623. 357 Diese Cvnfercnz wird znsammcnberufen, weil Wallis auf die Einladung zum Vuudcsschwur nach Frciburg eine abschlägige Autwort gegeben hat. Alan hört zuerst die von Freibnrg eingelangten Schreiben mit Einschluß der abschlägigen Antwort der Walliser an und entnimmt daraus, daß im Wallis derlei Practiken theils von Bern her, theils wegen des vcnetianischen Bündnisses angewendet werden sollen. Es wird beschlossen, Wallis nochmals durch Schreiben zu Vollziehung des Bundcsschwnres in der Stadt Freiburg zu ermahnen, also daß die Gesandten sich den 22. October daselbst einfinden sollen. Uri wird ersucht, eine vertraute Person mit dem Schreiben an Bischof, Capitcl und Landrath abzuordnen, damit '"an bestimmten Bescheid erhalte. Diese Person erhält auch den Auftrag, sich zu erkundigen, auf wessen Anstiften der Aufschub geschehen sei, und was sonst für Practiken in der Landschaft vor sich gehen. Dieser Beschluß wird Freiburg zu seinem Verhalt mitgetheilt. Iv. 1) Da im Elsaß verschiedene goldene Münzsorten abgerufen worden sind oder abgerufen werden sollen, so erklärt Lucern, daß es entschlossen sei, ebenfalls Auen Abruf ergchen zu lassen, sobald es von der Sache zuverlässigen Bericht erhalten habe. Jedes Ort lall sipi Gutachten hierüber Luccrn mittheilen. 2) Es wird auch nothwendig sein, wegen der llnbcscheidenheit ber Wirthe ein Einsehen zu thun. «. Etliche Orte haben- bereits die Gesandten nach Rom zur Beglück- ^"nschung des Papstes ernannt; die übrigen werden ersucht, sich möglichst bald zu entschließeil, damit die ''"lhweudige Instruction redigiert werden kann. Den Gesandten soll auch aufgetragen werden, den Nuntins der Eidgenossenschaft bestens zu empfehlen, deßgleichen den Nuntius in Frankreich, weil derselbe den ^sandten nach Frankreich alleil Vorschub geleistet habe. «I. Weil die Fürkänflcr von Zürich durch den Aufkauf der Früchte das Getreide vertheuern, wird an Zürich geschrieben, es möchte die Seinigen von dieser beschwerlichen Unbescheidenheit abhalten, v. Da in Lucern und Uuterwaldcn sich bei dein Vieh „etwas Scheie" erzeigen soll, so wünscht Schwhz, daß seile Orte nachbarliche Fürsorge treffen, damit den Scinigen Schadeil entstehe, t. Die Gesandten werdeil um Schilde und Feilster in die neu erbaute Capelle im Aiederdorf Weggis gebeteil. Dic Namen der Gesandten nnd t anS dem Schwyzercrcmplar. SO«. Verabredung Zürichs und Berus über gegenseitige Hülfeleistuug. Aarberg. 1K23, im September. Staatsarchiv Bern. Kriegs- und DesensivnSanstalte». 'Uom. III. Gesandte: Nicht angegeben. Man vergleicht sich über folgende Punkte: Im Falle eines feindlichen Ueberfalls soll Zürich auf dem und auf dem Lägerberg des Nachts Signale durch Feuer, am Tag durch Rauchsäulen und zugleich durch Böllerschüsse geben; ebenso Bern auf dem Riethenberg ob Dictikon und auf der Ebene zwischen "Zburg, Dottikon nnd Vilmergen, zu Lenzburg uud Brunegg; zugleich sollen reitende und Fußposten ^schickt werden. Sollte auf den Tagsatzungen Zwist zwischen den beiden Städten und den püpstischcn . sich erheben, daß man zu den Waffen greifen müßte, so sollen die beiden Städte eilends sich Mellingens "uhtigcu und sich der Brücke versichern und jenseits der Brücke die Hügel und Zugänge besetzen und sich 358 October 1623. verschanze». Besetzen die päpstischen Orte die Stadt zuerst, so soll man sie des Nachts überfallen, die TlM durch Petarden sprengen, die Mauern und Häuser befestigen. Der Angriff soll auf gegenseitig einander durch Raketen gegebene Signale geschehen. Losungswort: Felix. Gluckt die Einnahme des Nachts nicht, so soll Bern aus dein Schlosse Lenzburg etliche große Stücke mit Munition schicken. Eine Viertelstunde unter- halb Mellingen kann auch eine Brücke geschlagen werden, zu welcher das Material im Schloß Lenzburg i» Bereitschaft zu halten ist. Baden könnte auch eingenommen werden. — Diese Verabredung wird von de» Häuptern der beiden Städte genehmigt. SOI. Beschwörung des Bundes zwischen den VII katholischen Orten und Wallis. Freiburg. 1K23, 23. und 24. October. Kantoiiöarchiv Solotl>«ri>. V-sond-rc Abscheide 1505—1702. . Gesandte: Wallis. Namens des Bischofs und des Domstifts: Johannes Schindrig, Domherr und Decan, ^vhanne^ ^zost, des Bischofs Bruder, Domherr. Vom Zehnden Sitten: Hans von Wontheh/ Burgermeister. Zehnden Siders: Franz am Hengart, Pannerherr. Zehndcn Lenk: Hans Gabriel Wcrro. Zehnden Raron: Hans Noten, Pannerherr. Zehnden Visp: Niklaus Meisch, Pannerherr- Zehnden Brieg: Hieronymus Weltscher. Zehnden Goms: Niklans Schinner. Lucern. Heinrich Clvos, Ritter, Schultheiß; Rudolf Pfyffer, Ritter. Uri. Hans Jakob Zur Da""-" sTannerj, Landammann; Hans Heinrich Zum Brunnen, Landshauptmann. S ch w y z. Sebastian Abyberg, Landammann; Balthasar Kyd, Scckelmcister. Unterwalden. Peter Jmfeld, Ritter LandaimnaiM, von Obwalden; Crispinus Zelger,Landshauptmann, von Nidwaldcn. Zug. Kaspar Brandenberg, Amman"! Jakob Elsener. Freiburg. Niklaus von Diesbach, Schultheiß; Karl von Montenach, Alt-Schultheiß! Hans Reiff, Statthalter; Heinrich Lamberger, Ritter, Alt-Burgermcistcr. Svlothurn/ Hans von ^ Ritter, Pannerherr; Urs Schwaller, des Raths. Nachdem in der Hauptkirche zu St. Niklauscn der Nuntius Alexander Scapins die h'. Messe geholte" und der Domdecan iin Namen des Bischofs, des Domstifts und der ganzen Landschaft Wallis die Vera'" lassnng dieser Zusammenkunft vorgeführt und die hauptsächlichsten Punkte des Burg- uud Landrcchtes erläutert hat, wird der Bundesbricf verlesen und von den sämmtlichcn Gesandten, von Schultheiß, Rüthen und de" ganzen Bürgerschaft Freiburgs zu Gott und allen Heiligen mit ausgehobenen Fingern beschworen. Do vouin lauäainus bildet den Schluß des Actes. I». Der Nuntius hält einen Vortrag. Jnhaltsanzeige noch Cvpie liegt bei dem Abschiede.) « . Der Domdecan berichtet im Namen des Bischt über das widerspenstige Benehmen des Dvctor Hieronymus Pomp, welcher sich entgegen den Abmahnung und dein Verbot des Bischofs, ja auch ungeachtet der Excommunication in die Pfarrei Lenk als Pfa^' eingedrängt hat, zugleich behaupten die Herren von Leuk, daß das jus zmkroimkus od zorsosoukakioriio rhm" gehöre. Pomp wurde ermahnt, sich vor dem Nuntius zu stellen, blieb aber bei seiner Widerspenstigkeit. — eröffnet der Decan, daß bei einem vor einiger Zeit gehaltenen gemeinen Landtage sich gezeigt habe, daßt"" Freiheitsbrief von Karl dem Großen verloren gegangen sei, und daß man an dessen Stelle einige Ärbke' October 1623. 35!) aufgesetzt habe, welche den Freiheiten des Bischofs, des Stifts und der Kirche im Wallis zuwiderlaufen; duß man ferner das „vispische Decret" und den Abschied in einigen Punkten halte, in andern nicht, in Folge ^fßn immer Streit entstehe. Im Uebrigen wünsche der Bischof und das Capitel, daß die Jesuiten, welche ku>e Zeit lang im Wallis residiert hätten, noch länger bleiben. — Im Namen der sieben Zchnden antwortet Hans von Monthey, wenn die vom Nuntius vorgebrachten Klagepuukte den katholischen Orten mit der Einübung zum Bundesschwnr kund gethan worden wären, so hätten die Herren und Obern ihre Gesandten instruiert; ^ nun aber dies nicht geschehen sei, so müßten sie diese Punkte in den Abschied nehmen; übrigens seien Manche Punkte vorgebracht worden, die sich anders finden werden. Was den Pomp anbetreffe, so vermöchten ^llchvf und Domcapitel und der Zehnden Lenk und die Landlcute nichts, wenn derselbe sich nicht stellen ^olle. Endlich habe man die Jesuiten mit aller Zucht und allen Ehren empfangen, und niemand werde iugen können, daß man sie mit Unehren oder ungebührlich abgemahnt habe. «I. 1) Heinrich Wallier, Dolmetscher des französischen Ambassadors Miron, wünscht den Gesandten in seines Herrn Namen zum Bundcs- Uhwur Glück und hat den Auftrag, dazu zu rathen, daß der zwischen dem Bischof und dem Zchnden Lcuk ^stehende Streit, welcher eine geistliche Sache betreffe, dem Nuntius übergeben werden möchte, wobei ihm ^Gesandten der katholischen Orte beistehen könnten; der Ambassador selbst anerbietet ebenfalls seine Hülfe. ^ weiter berichtet er, daß eine Wagenladung Geld unterwegs sei und nächstens in Solothurn eintreffen werde. ^' Schultheiß von Dasbach ermahnt im Namen der übrigen Orte die Gesandten von Wallis, sie möchten eingedenk sein, was der Nuntius ihnen zu Gemüthe geführt habe, und dahin wirken, daß dasselbe ^geführt werde, und daß sie, wenn etwa der Bischof nicht gebührlich respcctiert worden sei, oder wenn in ^rcff ves angeblichen Pfarrers von Lenk oder der Jesuiten etwas vorgegangen sein sollte, solches wieder bessern sollen, damit die wahre und allein seligmachcnde katholische Religion im Wallis erhalten und Kehret und dem Bischof Gehorsam geleistet werde. ES wird auch den Gesandten der große Stutzen vor '"gm gestellt, welchen die Jesuiten namentlich durch den Unterricht der Jugend einem Lande leisten, und m-'auf aufmerksam gemacht, daß dieselben da, wo ihre Collcgia sind, sich noch niemals der weltlichen chchen und der Jurisdiction angenommen haben; man möchte daher auf Mittel und Wege bedacht sein, selben in Sitten oder an einem andern Orte des Landes aufzunehmen. Endlich möchten die Herren aus Ms, mie sie eben vor zehn Jahren beim Bundesschwnr in Zug versprochen hätten, in ihrem guten ^ lllen fortfahren alle Mißbräuche in Sachen der Religion zu beseitigen. Sollte etwas Anderes sich zeigen, >vcrde man beim Gegenschwnr in Wallis, für den man den Tag bestimmen möchte, davon weiter reden. ^saudten von Wallis verdanken durch Niklaus Meisch den sieben Orten ihren guten Willen und ver- ^M, daß sie alles dem Bischöfe, dem Domcapitel und ihren Zehudeu hinterbringen werden, erklären, weder der Zehnden Lenk, noch die ganze Landschaft Wallis an der Widerspenstigkeit Pomps irgend ^ Schuld trage, ferner daß den Jesuiten keineswegs gewehrt worden sei zu predigen, ja daß dieselben Mll unter großem Zulauf des Volks gepredigt hätten. Daß sie aber nicht angenommen wordeil seien, ^ sU das die Ursache gewesen, „daß man bei päpstlicher Heiligkeit die Bestätigung etlicher eingegangener ' ^ ausbringen solle, so aber allein xor dinas sudstitutionos auf diesen und jenen geschehen ist, daran " gar nicht content sein möge—Ob aber, wann diese Coufirmation nochmalen authentisch ausgebracht, ^ ^Wderum anuehmen werde, darum könne er keinen Bescheid geben." Er nehme es, wie das Uebrige, iibel ^ Zugleich bittet er, weil man merke, daß der Nuntius und die Herren der sieben Orte ^ ^richtet seien, man möchte nicht jedem Berichte glauben, und versichert, daß die Walliser, wie es 360 October 1623. guten und froinznen katholischen Leuten gezieme, den beschworenen Bund halten und auch von ihrer Säte den Eid leisten werden. Die Gesandten der siebeil katholischen Orte verdanken diese Erklärung und erbiete" sich zu Hülfe und Rath. t. Uri beschwert sich Wallis gegenüber, daß dasselbe in dein mit Blinden gcschlvi' scnen Bunde als Malstatt zur Verhandlung etwa entstehender Späne Ursern bestimmt habe, wogegen es säM mehrmals protestiert habe, ohne etile Antwort erhalteil zu habeil. Die Gesandten von Wallis, ohne Instruction, nehmen die Beschwerde in den Abschied, z»'. (S. u. Mendris.) I». Solothurn trägt darauf an, man möchte, da im Reiche und in etlichen Orten die groben Gold- und Silbermünzcn um etliche Batzen abgerufen worden seien, mit denselben sich vergleichen. Lucern berichtet, daß es diese Sorten abgerufen habe, weil es seine" Wein und seül Korn aus dein Elsaß beziehe, wo dieselben heruntergesetzt worden seien. Solothurn will ebendasselbe thun; die übrigen Gesandteil, ohne Instruction, nehmen den Autrag in den Abschied. 5- der Nuntius in seiner Ansprache an die von Wallis sich so eifrig gezeigt hat, so wird ihm der Dank an»- gesprochen; die nach Rom zur Beglückwünschung des Papstes reisenden Gesandten erhalteil den Auftrag, denselben daselbst zu empfehlen. Ii. Dem Ambassador Miron soll im Namen der Gesandten der sic^" Orte llild des Wallis sein Anerbieten verdankt werden. I. In Betreff der Gesandtschaft zur Beglückwnn- schung des neu erwählten Papstes wird, weil ein solcher Fall oft sich wiederholt, in den Abschied geiwiiwnA ob es nicht künftig also gehalten werden solle, daß diese Gesandtschaft der Reihe nach umgehe und drei dann vier Orte im Namen aller sieben zu diesem Zwecke nach Rom Abgeordnete schickeil. in. Es wi^ beschlossen, dem Herzog von Savohen wegen der rückständigen Pensionen und der Bezahlung der Haupts zu schreiben. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnhcitcn: Llllldvoiltei Mendris. 8- Art. 312. Justizsachen. Zu z». Eine 13 Folioseiten füllende, in's Detail gehende Beschreibung der Festlichkeiten, militärischen Aufzüge, der Gastmäler, der kirchlichen Feierlichkeiten, der auf unsrer Frauen Platz von 'Jesuiten aufgeführten „Cvinbdy von David und Jonathans Bund" u. s. tv. ist am^Ende des freiburgiß'" Nathsprotokolls vom Jahr 1623 enthalten. KOS. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidkvalden. Brunnen. 1L23/ 27. October. Landcsarchlv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Statthalter; Jakob Muheim, des Raths. SclZ"^ Gilg Frischherz, Alt-Laudammaun; Meiurad Schrhber, Statthalter; Johann Abhberg, des Raths; Schmidig, des Raths. Nid Waiden. Johann Lussi, Landammannz Kaspar Leu, Statthalter. ^ ». Nachdem Lucern die Geldsortcn abgerufen hat, bespricht man sich, ob dieselbe Herabsetzung " ' in den drei Orten eingeführt werden soll. Man erklärt sich einhellig dagegen und beschließt, Luccrn zu berichteil lind es freundlich zu ersuchen, sich dem Kurse der drei Orte zu nähern. Wenn das u gescheheil sollte, so kann man bei der nächsten Zusammenkunft von andern Mitteln (Veränderung des ^ October 1623. 361 reden. Zug wird von diesem Beschlüsse in Kenntniß gesetzt. I», v. (S. n. Bellenz:c.) Ä ^-a manvii- nimmt, daß Zürich die kleinen Münzen der drei Orte abgerufen bat, hält man eine Confercnz zur Besprechung dieser Sache für zweckmüßig, v. In Beziehung auf den Ritter Krcyhan von Zug und den seinetwegen unter dein gemeinen Alaun zu Aegeri und bei der Obrigkeit entstandenen Unwillen, woraus Gefahr entstehen kbnute, wird Seckelmeister Jteu geschrieben, er möchte mit den übrigen guten Freunden dachu wirken, daß Krcyhan sich demüthigc, dem Urtheilc sich unterziehe und sich absentiere, danut man desto bessern Glimpf habe, in der Sache Mitteln zu helfen", k. (S. u. Vellen; -c.) Landanuuaun Frifchhcrz ersucht im Namen von Martin Gasser von Schwyz die Gesandte.,, sie »lochten ihre Herren und Obern bewegen, dazu bchülflich zu sein, daß Gassers Vogtstochter, welche sich im Gotteshaus zu Schwyz befinde, zu dem komme, was ihr von Rechtswegen gebühre. I.. Johann Megnet von Uri, welcher bei den letzten Landesunruhen ^ Späher in das Beruergebiet geschickt worden war, stellt das Ansuchen, man möchte ihm dafür eu.e gebührende Entschädigung geben. Er wird angewiesen, im Beiseu, der Gesandten eure ordentliche Rechnung Zu stellen und damit vor den Orten sich zu präsentieren. Man schc auch in dein Abschnitte Hcnschaftsangclezcnheiten: A°Stci Bcllcnz -c. »»7 0, t. Art. 270-272. SV» Konferenz der IV evangelischen Städte. Zürich. 1«23, 3«. Oktober (20. Octobcr a. K.). Staatsarchiv Zürich, vost, XII. IN. toi. Mi. Gesandte- Zürich (Hans Heinrichs Holzhalb, Bürgermeister-. (Hans Rudolfs Rahu, Bürgermeister: Heinrichs Balber, Statthalter; (Solomons Hirzel, Statthalter; (Hans Ulrichs Wolf, Seckelmeister; Hans H°org Grebel Bern (Niemand.) Basel. Hans Lukas Jselin, der Jüngere, bei St. Martin; Hans Ludolf Fäsch, beide des Raths. Schaphausen. (Rochuss Goßweiler, Bürgermeister; (Matthänss Pcycr Ben"^entschuldigt schriftlich sein Nichterscheinen. I». Es wird berichtet, daß ein Theil des von Eiland herauskommenden österreichischen Kriegsvolkes schon „über die Steig in den Bunden gezogen und auf österreichischem Boden angelangt sei"; täglich erwarte man die klebrigen. „Wohin sie den Kopf endlich ^strecken werden, könne man ,licht wissen." Es wird hierauf über das jüngst zu Baden gestellte ProM wegen Ablehnung des Fcstungsbaues auf der Steig beratheu. Die Einen sind der Ansicht, daß man es abgehen lassen könne, und daß u.än begehren sollte, die Oesterreicher möchten doch wenigstens die Scheck b°ider Reliaiouen zulassen und die vertriebenen Bündner mit Zusicherung eines Geueralpardons in ihr ^ater- laud zurückkehren lassen, oder daß man sich auf den von den papistischen Orten beschlossenen Vertrag zu Liudau beziehen solle. Man vereinigt sich dahin, daß die Sache auf der nächsten Eonfcrenz zu Aarau besprochen werden soll, da man hierüber Berns Erklärung auch vernehmen und eine gemeinsame Refolution sasw will «. Das durchziehende Kriegsvolk, sowie dasjenige, welches an den bü.idnerifchen Grenzen auf beuten Boden liegt, könnte dem Vaterland leicht großen Schaden bringen Von allen ^ Berichte ein daß es aus die vier evangelischen Städte, insbesondere auf Zürich, Basel und Schasfhaufcu 362 November 1623. als die zunächst angrenzenden abgesehen sei. Nochmals entschließt man sich, im Fall eines Angriffes einander redlich beiznspringen und alle mögliche Hülfe zu leisten. «I. Nachdem der Kaiser an die vier evangelischen Städte geschrieben hat, sie möchten in keine neuen Bündnisse eintreten, welche der Erbeinigung zum Nachtheil gereichen, wird ein Antwortschreiben entworfen, weil die papistischen Orte ihre Antwort bereits gegeben haben und der Kaiser die Nichtbeantwortung von Seite der evangelischen zum Verdruß aufnehmen könnte, v. Gegen die Besiegelnng des zu Baden ergangenen Spruches in dem Glarner Landspun durch die Gesandten der zwölf Orte trägt man Bedenken, weil die Sätze von nur sechs Orten den Vertrug gemacht haben, und der 1564 bei dem damaligen Glarnerspan errichtete Brief auch nur unter der Schirl Herren Namen und Siegel errichtet worden ist. Die Sache wird bis auf die nächste Zusammenkunft iu Aarau eingestellt, t. Dasselbe geschieht in Bezug auf die Beschwerde Genfs gegen Savohen und Bafels wegen gänzlich gesperrter Frnchtznfnhr von den österreichischen Landen her. S«>4. Conferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. t«23, 7. November (28. Oetober a. K.). Ttaatöarchiv Zürich. Kost. XII. IN. iol. Z68. Gesandte: Zürich. Salomen Hirzcl, Statthalter; sHans Heinrichs Wirz, Stadtschreibcr. Berw (Franz Ludwigs von Erlach, Herr zu Spiez; (Franz?j Güder, Landvogt, beide des Raths. Basel. Hu»s Lukas Jsclin, Zengherr; Hans Rudolf Fäsch, beide des Raths. Schafshansen. (Nochuss Goßweilcr, Bürgermeister. !». 1) Man beräth sich über das jüngst zu Baden gemachte Project einer Erklärung, betreffend den östcr- reichischen Festnngsban auf der Steig. Bern erklärt, sein Bündniß mit den drei Bünden, darunter dev Zehngcrichtenbnnd auch begriffen sei, bestehe noch in voller Kraft; ohne Verletzung der Ehre dürfe man eine»' solchen Bündniß nicht widersprechen. Auch die Vereinigung der Krone Frankreich mit den III Bünde» bestehe noch immer. Durch „Entschlagnng der Prätigauer" werde der König von Frankreich beleidigt und die Sachen könnten mittlerweile nicht wieder in den alten Stand gebracht werden. Auf Gefallen de>-' Obrigkeiten hin wird als rathsam erachtet, sich so „unvergreifenlich" als möglich zu erklären und cinf»^ bei der Erbeinignng und deren festen Beobachtung zu verbleiben und einen Generalpardon und d>e Freistellung der Religion im Prütigan zu befürworten. Ist das Hans Oesterreich mit dieser Erklär»»'! nicht zufrieden, so wird man sich dann auch bei dem französischen Ambassador darüber Raths erhole»' Falls der Festnngsban seinen Fortgang nehmen sollte, so ist beförderlich^ eine allgemeine Tagleistnng auszw schreiben und inzwischen auch eine Cvnfercnz nach Aarau zu berufen. 2) Die Beantwortung des kaiserliche» Schreibens wird mit etwas geänderten Worten und verkürztem Schluß gutgeheißen. l<». 1) Bern trägt Bedenke», den Ausspruch, betreffend den Glarner Landspan zu besiegeln, da seine Herren und Obern besonders wege» der „Reiszügen" nicht gänzlich einwilligen können. Weil die Sache nicht mehr zu ändern ist, wird Ber» durch die drei Städte ersucht, zu Vermeidung sernern Widerwillens in die Besiegelnng einzuwilligen, entweder einfach, wie die übrigen Orte, oder mit dem Begehren, daß seine Protestation dnrch den La»d" schreiben zu Baden dem Abschied auch einverleibt werde. 2) Genf wünscht, daß die fünf Orte, welche de» November 1623. 363 1633 zu St. Julien errichteten Vertrag vermittelt haben, iutercediereu, damit es der Beschwerlichkeiten entledigt werde, welche ihm zuwider dem Tractat von Savohen widerfahren. 3) Es wird Basel anhcimgestellt, denen von Glarus zu schreiben, ob cS ihnen beliebe, daß wegen dieses Geschäftes eine Zusammenkunst der fünf Orte nach Solothurn angesetzt werde, da man bei solcher Gelegenheit auch den französischen Ambassador gebrauchen könne, weil die Krone Frankreich sich der Stadt Genf bisher auch zu Gutem angenommen habe, oder aber eine Form der begehrten Jnterccssivn schriftlich zu verfassen und denen von Glarns zu überschicken. Auf freundliches Ersuchen berichten die Gesandten Berns, wie es sich mit dem zwischen ihm und Frciburg waltenden Streit verhalte. ' Ilm fernere Ungelegenheit zu verhüten, wird Bern gebeten, eine Vergleichung wit Freiburg, ohne daß andere Orte sich ins Mittel legen, an die Hand zu nehmen. «I. Bei diesen gefährlichen Läufen und den spanischen Durchzügen erklärt man sich in der Herreil und Obern Namen uvchmals dahin, zu Schirm und Erhaltung der Freiheit des Vaterlandes lind der evangelischen Religion "" Fall der Nvth vermittelst göttlicher Gnaden Leib, Gut und Blut getreulich zusammenzusetzen, v. 1) Bern beklagt sich darüber, daß den österreichischen Unterthaneu bei hoher Strafe verboten worden sei, seinen ^"tcrthanen zu Brugg und in selbiger Gegend R'vße, Vieh oder Früchte zu verkaufen. Basel beklagt sich, ^ß ihm trotz allem Anhalten aus den österreichischen Landen auch keine Früchte zukommen; eine ähnliche Klage bringt auch Schaffhausen vor. In Folge dessen soll Zürich Lucern um Bewilligung eines gemeinsamen Schreibens an den Erzherzog Leopold angehen. Willigt Lucern in das Schreiben ein, so soll alsdann ein schriftliches Ansuchen um freien Kauf und um Vcrabfolguug der Victualieu und Cvmmercien vermöge der Reinigung in gemeinsamem Namen ausgefertigt werden. Willigt Lucern nicht ein, so soll im Namen der bwr evangelischen Städte geschrieben werden, welche als die nächsten Nachbarn solches am meisten empfinden. ^ Bern beschwert sich, daß Basel den Unterthaneu Berns den freien Kauf der Früchte sperre. Basel ^schuldigt sich damit, das Verbot sei allgemein, bis man der Obrigkeit zu Basel ihre Zinsen und Schulden ^richtet habe. 3) Bern wird von Zürich ersucht, den freien Kauf und die Zufuhr der Früchte aus dem ^nrgau und selbiger Gegend ihm auch weiter ungehindert zu gestatten, s". In Folge der schriftlichen ^upplication des Andreas Paravieini zu Erledigung seines bei der Inquisition zu Mailand verhafteten Lohnes Plinius, gewesenen Predigers zu Vicvsopran im Bergell, werden JntercessiouSschreiben an Lucern n»d den spanischen Ambassador daselbst bewilligt. SOZö. Konferenz der VII katholischen Orte. Lucer,». 1623, 23. bis 25. Novcmbör. Staatsarchiv Luccr». Alijch. So anno l6SZ und UM. Bd. XV. toi. S2. Gesandte: (Nicht angegeben.) N. Diese Zusammenkunft findet vornehmlich zur Erörterung der Frage statt, ob man die mehrmals ^fprochme Gesandtschaft au den König von Frankreich wolle abgehen lassen. — Junker Vigier giebt im ^>ncn des Ambassadors Mirou den guten Willen des Königs zu erkennen und ersucht nochmals um die ^'tätigung des Traetats von Madrid. Er beruft sich auf das Schreiben deS Ambassadors und berichtet, Mi derselbe den Tresorier nach Lyon abgefertigt habe, um eine Fuhr Geld für die Obrigkeiten abzuholen. 364 December 1623. — In Betreff der Bestätigung des Traetats von Madrid werden verschiedene Ansichten gegen und für dieselbe laut. Da man deßhalb ohne Befehl ist, so will man die Sache an die Obrigkeiten gelangen lassen und ihnen auch berichten, was Solothnrn für dieselbe vorgebracht hat. I». Die Gesandtschaft an den Köwg wird eingestellt, bis die Obrigkeiten wegen jenes Traetats einen Entschluß gefaßt haben. Es soll dicß unverzüglich geschehen und jedes Ort seine Gesandten auf St. Niklaustag wieder nach Luccrn abordnen, v. Dew Nenward Fvrer von Lucern, niedergelassen in Mailand, wird ein Schreiben an den Gubcrnator für Aushebung der Zollsteigerung und Erthciluug des Transits für etliche Waaren und Victualien bewilligt, welche in die eidgenössischen Lande geschafft werden sollen. Forer hat auch vermittelst einer Empfehlung dc» Herrn Ambrosius Foruero um den Dienst eines Agenten zu Mailand angehalten. Sein Ansuchen wird ack reksreuäum genominen. <1. Air Glarus wird wegen der Annahure des Spruchs der Ehrensätzc in dein Siiru geschrieben, wie auf letzter Zusammenkunft der fünf katholischen Orte verabschiedet worden ist. «« 8^" bürg und Solothnrn haben einen Abschlag der Münzen und der Waaren vorgenommen. Mau ist der Ansicht, daß die Münzen nach der Taxe der beiden Städte „gängig" sein sollen, und daß man die neuen Münzen nach dem Schlag des Neichsthalers prägen müsse, t. Lucerir beschwert sich, daß Uri, SchwP und Nidwalden ihm an der Zinnen den Zoll verweigern; der gleiche Zoll sei früher in der Stadt bezogt und nur deßhalb verlegt worden, weil die Waaren eine andere Straße geführt würden. Cvnferenz der V katholisches: Orte. Weggis. 1«2Z, 2. December. Landcönrchiv Schwqz. Gesandte: Luceru. Gilg Flcckenstein, Seckelmeister, des Raths; Rudolf Pfyffer, Ritter, des Raths- Uri. (Niemand.) Schwhz. Hans Sebastian Abhbcrg, Landammann; Martin Vetschart, Seckclmeist^' Nidwalden. Hans Lussi, Landammann. Zug. Paul Bengg, Statthalter; Hans Andermatt, Seckelmeist^- Der französische Ambassador Mirou will statt zweier Pensionen nur eine bezahlen und zwar da» Geld zu hohem Preis verrechnen, und giebt die Vertröstung, die andere Pension sammt den Distributioncw in Kurzem nachzuliefern, was mit der Relation der Gesandten, welche beim König gewesen sind, und dcu frühem Versprechungen des Ambassadors nicht übereinstimmt. Es wird für gut erachtet, in dieser AngA^ genheit cinmüthig zu handeln, gegen den Ambassador Ernst zu gebrauchen und eiue Gesandtschaft zu deinst'll^" zu schicken, um von ihm drei, jedenfalls nicht weniger als zwei Pensionen zu fordern und zwar daS ^ nicht in höherin Curs, als es in Frankreich gangbar ist oder wenigstens nach dem jetzigen Valw'- Uri und Obwalden sollen davon in Kenntniß gesetzt werden. Sollte eines der Orte nicht mithalten wolle", so soll die Gesandtschast nicht abgehen. ?». Lucern wird aufgetragen, im Namen der sieben katholisch^ Orte Freiburg für die den Gesandten bei der Beschwörung des Bundes mit Wallis erwiesenen Ehren freu"^' lich zu danken, v. Schwhz ersucht nochmals um ein Empfehlungsschreiben an den Herzog von Savwst" wegen der Bezahlung des Regiments des Obersten Ulrich und dessen Mithaften. Dccembcr 1623 und Januar 1624. 365 SO7. Münzconferenz. Zürich. 1«23, 12. Deeember (2. a. K ). Staatsarchiv Liicer». Ab Ich. «iL anaa 1MZ und 1024. Bd. XV. toi. LS. Gesandte: Zürich. Haiis Rudolf Nahu, Bitrgcrmeister; (Heinrichs Balber, Statthalter; Melchiors Maag, Statthalter; (Salomvuj Hirzel, Statthalter; (Hans Ulrichs Wolf, Scckeliueister; X. Escher, Laudvogt; ^ie Herren Wardein und Müuzineister. Luccru. Heinrich Fleckenstein, Seckeliueister; X. Zünmeriuann, ^andvogt. Zug. X. Bachinaiin, Seckeliueister; (Christians Jten, Seckelmeister. Basel. Lukas Jsclin, Aeltere; Johauu Rudolf Wettsteiu, beide des Raths. Schaffhausen. (Rochuss Goßweiler, Bürgermeister. Stadt St. Galleu. Christoph Schlaparitzi, Seckeliueister. il. Diese Zusanuuenkunft ist auf Begehreu Basels augesetzt worden. Es wird zuerst eiu Schreiben bordcrvsterreichischeii Regierung au die versammelten Orte und die Zugewandten wegen der von ihnen geprägten Thaler angehört, desgleichen eine Erklärung der zu Ensisheim beisammen gewesenen elsäszischen Vereins stände, betreffend das Müuzwesen. Säiniiitliche Orte, St. Galleu ausgenommen, haben der vorder- ^erreichischm Regierung bereits fast gleichlautend geantwortet. Zürich, Luceru, Zug und Basel erachten nun, ^aß es erforderlich sei, der vorderöstcrreichischeu Regierung im Namen der interessierten Orte nochmals zu Reiben, um der gänzlichen Verrufung der eidgenössischen Thaler, deren Mark fein Silber 14 Loth und ' Mi der Aufzahl 8'/« Stück halte, und den daraus entspringenden Ungelegcnheiten vorzubeugen. Schafshausen M'd St. Gallen, welche keinen Befehl haben, in ein solches Schreiben einzuwilligen, werden ersucht, ihre Klärung, ob sie in das Schreiben einwilligen oder ob sie ihre Ansicht besonders mittheilen wollen, innerhalb Mht Tagen Zürich mitzutheilen, damit man das Schreiben bei Zeiten ausfertigen und Ungelegenheiteu vergüten könne, 1». Weil seit einiger Zeit die Zufuhr der Früchte vom österreichischen auf das eidgenössische Gebiet gesperrt gewesen ist, so glaubt man, daß in der XIII Orte Rainen an Erzherzog Leopold geschrieben ^rden sollte. Basel zeigt an, daß die Sperre ihm gegenüber in jüngster Zeit wieder aufgeboben worden mau will deßhalb mit Abseudung des Schreibens Hoch zuwarten, in der Hoffnung, daß die Zufuhr M'ch in andere Orte, wie von Altem her, wieder werde freigegeben werden. 3V8. Rchrrechnung der Städte Bern und Freibnrg über die Verwaltung ihrer gemeinsamen Vogteien. Bern. 1324, 2«. Januar (18. a K ). Staatsarchiv Bcr». J»str»ctione»buch U. S. IIS. Gesandte: Bern. Peter von Werdt, Venncr; Daniel Lerber, Bauherr, beide des Raths. Frci- Karl von Montenach, Alt-Schultheiß; Jakob Buinauu, Seckeliueister. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhcitcn: Vogteien iibcrh. II. Art. S. °>Uci Schwarzcnbiirg. i>. «. Art. 43, 44. °gtci Orbc mit Tschcrliz. Itli. Art. 156. °»tci Grandson. p-ii. Art. 224-243. °lltei Mnrte». i»i. Art. 359 - 370. 36« Januar 1624, TON. Cvnfercnz der V katholischen Orte. Lttcern. t«24, 30. Januar. Staatsarchiv Lueeru. Ahsch. 60 anno 102? und 1021. Bd. XV. t'ol. 89. Gesandte: Lucern. Walthart Amrhyn, Ritter, Schultheiß und Stadtfähnrich; Heinrich Clovsn Ritter, M-Schultheiß und Venner; Gilg Fleckcnstein, Scckelmeister; Nudolf Pfhffer, Ritter. Uri. Johan» Jakob Tanner, Ritter, Landannnann; Johann 5^einrich Zuin Brunnen, Alt-Landaminann. SchwpZ- Johann Sebastian Abhberg, Landannnann; 1D Vetschart, Statthalter. Unterwalden. Peter Jmh'^ Landannnann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landannnann und Pannerherr, von Nidwalde»' Zug. Kaspar Brandenberg, Ammann; Ulrich Heggli, Alt-Annnann; Beat Jakob Mehenberg, des Nach--'- n. Hauptsächlicher Gegenstand der Verhandlung bildet der Streit zwischen der Stadt Zug lind dein äußern Anit. Die Abgeordneten der äußern Aeinter „fordern an die Stadt Zug einen Abtrag um de» Kosten, so sie erlitten mit Ausbringung ihrer Stimmen bei den katholischen Orten zu Wiedertrieb derem so die Stadt davor erlangt, antreffend den Beisitz auf der Jahrrechnung zu Baden," oder sie begehren eim Versammlung der katholischeil Orte zu einem rechtlichen Spruche. Die Ausschüsse der Stadt Zug hinget» sind der Ansicht, daß sie nichts schuldig seien, „weil sie die äußern Aemter freundlich ersucht und gebeten» des vorhabenden AnHaltens bei wvhlgemelten Orten abzustehen, oder aber begehrt, daß zwischen ihnen »»^ eine Theilung bcschehc, wie mit andern lobl. Orten mehr beschehen". Da nun die Gesandteil die Parteien bitteil, ihnen diesen Span zu einem gütlichen Ausspruch zu übergeben, legeil die Abgeordneten der äußeu' Aemter ihre Instruction vor, welche ihnen befiehlt, jede gütliche Vergleichung von der Hand zu weiß» und auf einen rechtlichen Spruch zu dringeil. Der Ausschuß der Stadt, darüber verwundert, dringt dageetz» auf eine Theilnng. In Folge dessen wird die Sache nicht weiter geführt, sondern bis auf nächste Tagsatzuuß zu Badeil verschoben, von welcher die katholischeil Orte sich nach Zug begebeil werden, um, mit Vollm»^ versehen, in dieser Sache gütlich oder rechtlich zu sprechen. Unterdessen wird den Parteien Einigkeit »»d gegenseitiges freundliches Benehmen anempfohlen. 1». In einem freundlichen Schreiben bietet der Ambassam» Mirvll den Orten die Einführung des französischen Salzes an. Es wird ihm geantwortet, daß man »»» Obrigkeits wegen sich in keine Verpflichtung einlassen könne, hingegen wolle man die Einfuhr desselben gestatte» so daß jedermann davon kaufen könne. Ter hauptsächlichste Beweggrund zu diesem Beschlüsse ist der, d»' man fürchtet, es möchte den Orten das hallische Salz abgeschlageil werden, v. Da berichtet wird, d»> das Salz zll Hall von Particularen an der Pfanne aufgekauft und dadurch der Eidgenossenschaft verthcm werde, so wird nothwendig erachtet, auf Nüttel zu denken, wie diesem Nebclstande abgeholfen werden km»» «I. Ferner wird für nothwendig erachtet, bei dem französischen Ambassadvr Miron lim die Distributiv'»'" und um Erstattung der für die nach Frankreich von den katholischen Orteil geschickte Gesandtschaft uöth'b gewordenen Kosten zu folliciticren, da, wie verlalltet, eine ansehnliche Summe Geldes in Solothurn lieg'»' soll. Ferner beschwert man sich, daß die Pensionen für etliche verstorbene Personen, die aber den Ter»»» ' Verfalls noch erlebt haben, nicht bezahlt werden. Es wird daher ein Schreiben von Seite der Herren lind an den Ambassador erlassen und Landammann Zum Brunnen beauftragt, bei seiner nächsten Reise nach ^ ^ thurn demselben mündliche Vorstellungen zu machen. Ueberdieß hält man für nothwendig, in dieser ' Januar 1624. 367 Zwammeuzuhalten und auch dein Großcauzler und Seeretarius Puisieulx deßivegeu zu schreiben, v. 1) Die von Or. Johann Schmidliu projecticrten sechs Artikel, wie man sich gegen ihre fürstliche Durchlaucht wegen zwei Blinde und der Herrschaft Mahenfeld, wenn der Festungsbau auf der Steig aufgegeben werde, (i d. Anmerkung) verbindlich machen solle, werdeil bedenklich erfunden. Es wird zurückgeschrieben, weil Ml Schreiben an die sieben Orte gerichtet sei und diese bisher keine Conferenz gehalten hätten, könne man "'si nach Abhaltung einer solchen ans die vorgeschlagenen Artikel antworten. 2) Zürich wird in Betreff des französischen Salzes von dem Schreiben au den Ambassadvr Keuutuiß gegeben und von dem Ansuchen des Erzherzogs Leopold, mau möchte die schon im September geforderte Erklärung auf die begehrte „Versicherung drr Bündner halber" abgeben. 3) Da ferner verlaute, daß den Bündneru neue Tractate angetragen werden, s» wird Zürich anheimgestellt, beförderlichst eine gemeineidgenössische Tagsatzung zusammenzuberufen und Abgeordnete der III Blinde dazu zu bescheideil. ll. Freiburg wird für die Freundschaft, welche es den Gesandten beim Bundesschwur mit Wallis erwiesen, gedankt. Dasselbe geschieht Bern gegenüber. Da bie Zeit erfordert, daß die Gratulationsgesandtschaft an den Papst abgehe, so soll jedes Ort seine endgültige ^osvlutivn und die Artikel seiner Instruction alsbald nach Lucern schicken. I». Da die in der Eidgenossenschaft gemünzten Reichsthaler an Gehalt sehr verschieden sind, soll darüber, sowie wegen der kleinen Münzen Baden gesprochen werden. Sollte jemand wegen der Schaffhauser und St. Galler Thaler zu Verlust Aminen, so wäre es billig, daß jene Städte ihn ersetzen, i. (S. n. Rheinthal.) Man sehe auch im Abschnitte Hercschastsangelegenheiten: ^»dvogtci Rliciitthal. i. Art. 43. Lehcnsachcn :c. Zu vZ. Der Inhalt der sechs Artikel dieses „Vorgriffs" ist folgender: 1) Die Eidgenossenschaft soll die Erbeinigung treulich halten. 2) Den Gerechtigkeiten, Eigcnthumsrechtcn und der landesfürstlichen hohen Obrigkeit, welche der Erzherzog und das Haus Oesterreich in den acht Gerichten im Prätigau, dem Hochgericht untern Engadins und anderswo laut Kaufbriefen, Verträgen und Erkanntnissen hat, soll kein Eintrag gethan, noch sollen Andere dazu verleitet werden. 3) Sollten in den acht Gerichten oder übrigen Hochgerichten und Herrschaften die Unterthanen oder Einwohner sich der Erbhuldigung entgegen auflehnen und sich mit gemeiner Eidgenossenschaft verbinden, so soll ihnen keine Hülfe geleistet werden, im Gcgenthcil sie sollen von ihrem Vorhaben abgemahnt werden. 4) Demjenigen, worüber sich Erzherzog Leopold im Namen des Hauses Oesterreich mit dem obern grauen, dein Gottcshausbund und der Herrschaft Maycnfeld zu Erhaltung von Ruhe und Frieden und Verhinderung von Empörung verglichen hat, soll kein Hindernis; in den Weg gelegt werden. S) Dagegen erbietet sich Ihre fürstliche Durchlaucht von dem Bau der Fortification auf St. Lucienstcig abzustehen, so lange die Eidgenossenschaft, die zwei Bünde und die Herrschaft Mahenfeld die obengenannten Punkte und die andern eingegangenen Vergleiche festiglich halten werden. 6) Um der Eidgenossenschaft seine friedliebende Gesinnung zu erkennen zu geben, ist der Erzherzog "'bötig, denjenigen Rebellen, welche sich bei ihm melden und die Versicherung geben, daß sieden schuldigen Gehorsam leisten und alle Rebellion von sich ferne halten wollen, Gnade und Pardon zu geben: gegenüber bcn beharrlichen Rebellen behalt er sich aber seine Rechte vor. Zugleich versichert er, die Erbcinigung treu fortzusetzen und es an nichts mangeln zu lassen, was zum Frieden und zur Wohlfahrt der Lande dient. (Kantonsarchiv Basel: Eidgenössische Abschiede 1323 und 1324.) 368 Februar 1624. 31«. Vergleich des obern grauen und des Gotteshansbundcs unt Erzherzog Leopold wegen Abführung der österreichischen Besatzung. Chur. 1K24, 7. Februar. Man sehe Beilage Nr. 11. 311. Conferenz von Bern und Freiburg. Freiburg. 1«24, 12. Februar. Kantonöarchiv Frcibur». J»strucNo»e»buch. Bd. 17. Gesandte: Bern. Peter von Werdt, Weimer; Daniel Lerber, Bauherr, beide des Raths. Freiburg Karl von Montenach, Alt-Schultheiß; Jakob Bumann, Seckelmeister. «5. (S. u. Orbe mit Tscherliz.) I»—«. (S. u. Grandson.) 4, R». (S. u. Schwarzenblttgh V—A". (S. u. Murtcn.) 5, »». (S. n. Bern-freib. Vogt, überh.) 1»1». Bern stellt in Aussicht, daß es zur Reparation der Capelle „S. Shris" zu Bösingen nach Besichtigung des Ortes das Nothwendig^ erstatten werde, vv, «1 «1. (S.u. Bern-freib. Vogt, überh.) vv. Der Landvogt von Oron tvill einigt Particularen zu St. Martin de Vaux anhalten, etliche ruinierte Häuser zu Bussigny der Anordnung no» Bern entgegen ivieder herzustellen. Es wird dagegen Beschwerde eingelegt. 1t'. (S. u. Grandson.) zxK» Murten.) I» I«, it. (S. u. Orbe mit Tscherliz.) Iclt. (S. u. Grandson.) II, Ii»nZ. (S. u. Orbe unt Tscherliz.) Iii». (S. u. Murten.) «»«». (S. u. Grandson.) ? «sl «Z (S. u. Orbe mit Tsche^ rr, «.'» Ii, II, »»», i»i», «i«l, xx—. toi 2. Gesandte: Zürich. Salomen Hirzel, Statthalter; Konrad Grebel, Alt-Schnltheiß. Bern. Anton bon Graffenried, Schultheiß; David Ammann, Zeugherr, des Raths. Basel. Hans Jakob Bnrckhardt; Lukas Jselin, der Jüngere, beide des Raths. Schaphausen. Rochus Goßweiler, Bürgermeister; Saler I^Haus Ludwig Seiler?P Seckelmeister, Paunerherr und des Raths. Das Schreiben, welches von der jüngst zu Luceru gehaltenen Tagleistung an Zürich abgegangen wird verlesen. Die allgemeine Zusammenkunft zu Baden, deren in dem Schreiben erwähnt ist, wird Einstweilen eingestellt, weil die Bündner in die Capitulationsartikel bereits eingewilligt haben werden, ^ evangelischen Städte ihre Erklärung bereits an Erzherzog Leopold wegen „Versicherung der Bündner ^Il>" und des Festungsbaues auf der Steig abgegeben und jedes Ort für sich wegen des französischen Salzes Und der eidgenössischen Thaler sich bereits erklärt hat oder erklären wird. Diese Gründe sollen Lucern schriftlich mitgctheilt und dabei bemerkt werden, falls die fünf Orte über die Angelegenheiten der Bündner Mündlicheren Bericht erhalten und nochmals glauben, es sollte deßhalb und aus andern Gründen eine ^gemeine Taglcistung nach Faßuacht ausgeschrieben werden, so sei man dazu bereit und begehre darüber chw Autwort, um sich darnach zu richten» 1s. In Beziehung auf den durch Doctor Schmidlin selig jüngst verschickten österreichischen „Vergriff wegen der begehrten Versicherung dero Bündner halber", lassen es Zürich Und Bern, wie auch Schaffhausen bei der deßhalb gethanen und im Namen der vier Städte dem Erzherzog lupoid überschickten Erklärung verbleiben. Basels Gesandtschaft hat keinen Befehl, sich zu entschließen; ^ ist der Ansicht, daß man sich mit dem französischen Ambassador über die Sache besprechen und dessen Gutachten vernehmen sollte, nicht um des Herrn Mirvn willen, welcher gegen die Eidgenossenschaft, namentlich pie evangelischen Orte eben nicht gut gesinnt sei, sondern dem König zu Gefallen, um denselben ^burch desto eher zu gewinnen. Zürich berichtet, Herr Miron habe jüngst in einem Privatschreiben seine Meinung genugsam eröffnet, wcßhalb es unuöthig sei, ihn schriftlich oder mündlich darum zu ersuchen, übrigen Gesandten lassen sich dieß auch belieben. Falls Lucern die Zusammcnberufuug einer allgemeinen "gleistung nochmals für gut findet, soll Herr Miron auch eingeladen und alsdann den papistischcn Orten Handhabung der theuern eidgenössischen Freiheit alles Ernstes nochmals zugesprochen werden, v. Weil allen Umständen zu entnehmen ist, daß es dem Hause Oesterreich nicht allein um die Bünde, die bereits ^ geistlicher und leiblicher Freiheit Schaden leiden, zu thun ist, sondern zu besorgen ist, daß es nach seinem ^ge auch die übrigen, besonders aber die evangelischen Glieder der Eidgenossenschaft antasten und unter ^ Joch bringen wolle, und weil von den papistischen Orten, welche zu Oesterreich und Spanien hinneigen, ^ hoffen ist, so wird als höchst nothwendig erachtet, daß die evangelischen Orte desto fester zusammenhalten und sich mit Munition, Proviant und Geld versehen, auch auf die Verwahrung der Pässe und »deres bedacht seien. Nochmals erklären die Gesandten, ihre Herren und Obern seien gesinnt, für die ^ Gott erhaltene geistliche und leibliche Freiheit Leib und Leben einzusetzen und im Fall der Nvth Lander nach äußerstem Vermögen beizuspriugen. Zugleich wird daran erinnert, daß kein Ort sich in ^gleichung und Tractate für sich allein einlassen und daß man darauf bedacht sein solle, ein gewisses 47 370 Februar und Marz 1624. Direktorium aufzustellen und künftig darüber einen Entschluß zu fassen. «I. Die bedrängten evangelischen Mitglieder in der Stadt Frankenthal bitten, daß für sie eine Steuer erhoben werden möchte. Da zn befürchten ist, daß eine solche Steuer die Ursache größerer Bedrückung von Seite der spanischen Besatzung würde und andere bedrängte evangelische Gemeinden nachfolgen könnten, so wird das Begehren bis nächsten Zusammenkunft eingestellt; bis dahin wird jedes Ort sich entschließen, wie die Steuer am passendsten und stillesten zusammengebracht werden kann. S. Dein Verfasser des Buches „Icksa, rokormancii Mnki- oliristi", welches den vier Städten dediciert ist, sollen 100 Neichsthaler als Verehrung gegeben werden. Die drei andern Städte werden ihren vierten Thcil den Herren von Basel überschicken, welche die gesaminte Verehrung an das gehörige Ort gelangen zn lassen ersticht werden. t. Weil die Rechnung über den jüngst nach Mülhausen geschickten Zusatz noch unerörtert ist, begehrt Basel, daß die Städte ihre Rechnungen zusammentragen, damit diese Ausgabe hernach in vier gleiche Theile getheilt und, was jedes Ort daran bezahlt hat, abgezogen werde. Diese Zusammentragung der Rechnungen soll bei nächster Zusammenkunft geschehen, damit die Sache ohne längeren Verzug erledigt werde. A. Basel berichtet, die Stadt Mülhausen habe von dem kaiserlichen Kammergericht zn Speyer ein Mandat mW eine Citation wegen Abzahlung einer Capitalschnld erhalten. Jedes Ort wird sich über dieses Geschäft, das eben wichtig mW von großer ConscquenZ ist, bedenken, damit später denen von Mülhausen mit Rath an die Hand gegangen werden kann. SIS. Consereuz der V katholischen Orte. Lneer,». t«S4, tt. März. Staatsarchiv Lucer». Absch. ckv anno tWZ und löst. Bd. XV. koI.L4. LandcSarchiv Sch>v>>,Z. Gesandte: Lncern. Walthart Amrhyn, Ritter, Schultheiß mW Stadtfühnrich; Heinrich Cloos, Ritter, Alt-Schultheiß mW Schützenfähnrich; Heinrich Fleckenstein, Ritter, des Raths; Johann Rudolf Sonnenbcrg, des Raths. Uri. Johann Jakob Tanner, Landammann; Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammanu- S chwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann. Unterwaldeu- Peter Jmfeld, Landammann, von Obwaldcn; Johann Lussi, Ritter, Landammann mW Pannerherr, vö" Nidwalden. Zug. Martin Brandenberg, Baumeister; idl. Jten; Beat Jakob Meyenberg, alle des Rath". Diese Zusammenkunft ist wegen der abermals sich zeigenden Unordnung im Münzwesen angrMt worden, namentlich weil eine Unmasse von ganzen mW halben Batzen cnrsiert mW die groben Sorten I" zu sagen verschwunden sind. Es wird insgemein für gut erachtet, daß man sich über eine beständige nnng vergleiche, damit dem Wechsel gewehrt werde. ES wird hierauf weitläufig von dem Unterschied w der Valvation mW von dessen Ursache geredet und endlich gut erachtet, das Münzen der ganzen mW halbe" Batzen ganz einzustellen oder doch ans eine geringe Zahl zn beschränken und die Goldsvrten etwas höher z" taxieren, indem man sonst dem Verwechseln in die kleine Münze nicht wohl Einhalt thun könne. beschließt deßhalb auf Gutheißen der Obrigkeiten, das Münzen der ganzen und der halben Batzen eine lang einzustellen. Dem Erzherzog Leopold wird geschrieben, daß die eidgenössischenDickpfenninge, weil sie prob^ haltig seien, auch im Elsaß angenommen werden möchten. I». 1) Der päpstliche Nuntius, Alexander, BißhA zn Campagnia, bringt den väterlichen Gruß und apostolischen Segen des Papstes und des Cardinals Barberü"' März und April 1624. 371 2) Er bittet, dein Landvogt zu Sargans zu befehlen, dein Gotteshaus zu Pfäfcrs Hand zu bieten zu „Eroberung" seiner Gerechtigkeiten, den Bischof zu Chur für empfohlen zu halten, die Güter der Gotteshäuser zu Wallen- stadt und Biels wieder zu „erobern" und entweder dem Gotteshaus zu Wesen einzuverleiben und daselbst M rechtes reformiertes Gotteshaus geistlicher Frauen einzurichten oder aber für den Bau eines Capuciner- klosters zu verwenden. 3) Er bittet auch darum, dem Landvogt zu Lauis nochmals zu befehlen, alles Procediercn Wider den zu Como verhafteten Priester und Chorherrn von Agno der geistlichen Obrigkeit zu überlassen. 4) Weiter läßt der Nuntius sich vernehmen, daß er auf nächster Jahrrechnung zu Baden vor den katholischen Orten erscheinen und sie crmahnen werde, sich mit der geistlichen Obrigkeit in Betreff der Jurisdiction über dw geistlichen Personen zu vereinbaren. 5) Endlich bittet er auch, den Streit der Stadt Zug mit dein äußern Amte zu vermitteln. — Mai: verdankt den gebrachten Gruß dcmttthigst und bewilligt die gewünschten Schreien, das Begehren wegen der geistlichen Jurisdiction nimmt man in den Abschied. «. Die Gesandten der äußern Gemeinden des Ortes Zug bitten, daß man die Zusammenkunft wegen ihres Streites mit der Stadt ^ug beschleunigen möchte, um weitere Ilngelegenheiten zu verhüten. — Die Zusammenkunft wird auf Sonntag Onasimvdo in die Stadt Zug angesetzt. «I. Schwhz berichtet, was ihm von dein Cardinal Bvrromeo ^'gegnet sei, nämlich daß ihm die Freiplätze im eidgenössischen Collegium zu Mailand wegen des Streites Zwischen Albvgasio und Gandria abgeschlagen worden seien. — Es wird für gut befunden, daß jedes Ort äuf nächste allgemeine Zusammenkunft Befehl gebe, etliche Gesandte zu Beilegung dieses Streites abzuordnen. ' Die Namen der Gesandten ans dem Schwyzcrcecinplar. TIA. Konferenz von Lucern, Uri, Schwyz, Nnterwalden, Frciburg, Eolotlmrn und Appenzell- Jimerrhoden. Zug. 1«24, 15. bis 1Z!. April. LaudcöarchU' Schwyz. Gesandte: Lucern. Walthart Amrhhn, Ritter, Schultheiß und Stadtfähnrich; Heinrich Clvos, Ritter, Alt-Schnlthciß und Venner. Uri. Hans Jakob Tanner, Ritter, Landammann; Hans Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann. Schwhz. Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann. Anterwalden. Peter Jmfeld, Landammann, von Obwalden; Johann Lussi, Landammann und Panner- ^rr, von Nidwalden. Freiburg. Johann Reiff, Bürgermeister und des Raths. Svlvthurn. Victor Hafner, Stadtschreiber. Appenzell-Jn»errhoden. Konrad Schiegg, Landammann. Diese Konferenz wird zur Beilegung des Streites zwischen den drei äußern Gemeinden oder dem äußern Amte und der Stadt Zug wegen des Beisitzes auf der Jahrrechnung zusammcnberufcn, — zz. Die äußern Gemeinden dringen darauf, daß ihre Gesandten in den ungeraden Jahren auf der Jahrrechnung allein« und ohne einen Gesandten der Stadt den Sitz haben sollen und beziehen sich auf den im Libell von 1604 enthaltenen Spruch, auf die bisherige Uebung und die ihnen zur Erläuterung ertheilten Ortstimmen; von der Stadt hingegen berufen sich ebenfalls auf Ortstimmen, welche ihnen gestatten, ihren Gesandten äuch in den ungeraden Jahren auf der Jahrrechnung zu Baden sitzen zn lassen „mit einer gewissen Cvn- ditwu". Während die Ausschüsse der äußern Gemeinden behaupten, daß die Ortstimmen der Stadt durch später ihnen ertheilten entkräftet werden, daß Ammann Znrlauben sich den Beisitz selber angemaßt habe. 372 April 1324. und einen rechtlichen Spruch der Ersetzung der Kosten wegen begehren, welche ihnen die Erlangung der Ortstinunen verursacht hat, stützen sich die Ausschüsse der Stadt auf ihre Ortstiiniueu und die Uebung und machen sich anheischig, Zurlanben zur Verantwortung zu ziehen; sie erklären der Kosten halber nichts schuldig zu sein, da die Stadt die äußern Geineinden abgemahnt habe, Ortstinunen einzuholen; zuletzt trage» sie darauf an, man möchte ihnen gestatten, mit den äußern Gemeinden zu theilen, und daß jeder Theil mit dem Seinigcn für sich selbst handeln und schalten könne. Die Ausschüsse der äußern Gemeinden wolle» von einer Theilung nichts wissen; die der Stadt Zug, mit neuen Instructionen versehen, fordern nochm»^ die Anerkennung ihrer 1616 und 1618 bei den Orten ordentlicher Weise ausgebrachten Ortstinunen lind überdieß noch, da sie in den Gemeinden, in Gericht und Rath von den äußern Gemeinden übermchrt würde», so daß sie gleichsam als Unterthanen erscheinen, einen gleichen Zusatz im Rath und die Theilung. Nachdem die Gesandten beiden Parteien zu Gcmüth geführt haben, was für Unheil aus ihrer Zwietracht entstehe» könnte, und sie ermahnt haben, ihren Span ihnen gütlich anzuvertrauen, spreche«?, da die Ausschüsse der äußern Gemeinden darauf beharren, die Gesandten möchten einen rechtliche!? Spruch auch wegen der Koste» thun, Letztere folgendermaßen? „Ii? den? haltenden Spai? zwischen Herren Ammann, Rüth und Bürgern der Stadt und Hcrre» Ammann, Rüthen und Landlcnten der drei äußern Gemeinden zu Zug, antreffend dei? Beisitz auf der Iahe- rechnung zu Baden in den ungeraden Jahren, wie auch dcßwcgci? auferlaufencn Kosteus, ist von den He»^' Ehrengesandten der lobl. sieben katholischen Orte aus Befehl und vollmächtigem Gewalt ihrer Herren »»^ Obern gesprochen: „Diewcil dann diese Mißhellung entstanden und erwachsei? ans den? ungleichen Verstand des vor Jahre» zwischen ihnen aufgerichteten Libells, und daß deßwegei? beide Theile gleichwohl unterschiedenlich Bescheid »»d Erläuterung bei wohlernannten Ortei? gesucht, was diesen Beisitz betreffe!? thut, demnach der Mehrthcü wohlbemelter Orte solchen Beisitz mit ihren Stimmen und Erkanntnissen den gedachten dreien Gcmei»^'» zugeeignet, solle es dabei verbleiben und eine Stadt Zug sie dabei ungeirrt verbleibe,? lassen. „Wenn dann um dieser Erläuterung willen und Nachwerben bei dei? Obrigkeiten der aufgelaufene Kost"» seine Ursache und Ursprung genommen, soll derselbe auch jedwederem (d. i. keinen? voi? beiden) Theil sonderbar' auferlegt werden, sondern aufgehoben seil? und deßwegei? aus gemeinem Gut abgelegt werden. Nä»>i»^ sollen dazu aus den? Schlaggeld von der Münzen geordnet und gebraucht werden 2400 Kronen, als den drei Gemeinden zugeeignet und die übrigen 800 der Stadt zubekennt sei??; die mag dann mit ihr"»' Theil nach ihren? Belieben schassen. Wäre aber ai? Baarschaft so viel nicht vorhanden, solle dasselbige SclM' geld i?ro rntn von Jahr zu Jahr angegriffen werden, bis diese Summe abgefertiget, darnach aber wieder»»' dem Zeughaus ohne Eintrag zugeeignet sei,?. „Hienüt aber solle es ii? übrigen Sachen und Artikeln bei abgedachtem Libell durchaus verbleiben »»^ demselben beiderseits treulich gelebt und nachgekommen werden, wie meine Herren die Ehrcngesandten beidr Theile dazu alles möglichen Fleißes und Ernstes ersuchen und crniahnen thun. Denn wo jemand dawid0 handeln und die Sache bei den Obrigkeiten wvhlgedachter Orten angebracht und geklagt würde, werdu' dieselbe!? die andere Partei schützen und schirmen und den? Gegenthcil, so Unrecht hätte, dei? Koste» »» auch andere Strafe auferlegen; damit soll auch ciu Theil den? andern Zins, Renten und dergleichen - spräche«? ungespcrrt und ungeweigert folge«? lassei?. April 1624. 373 „Es soll auch alles anders, was in dieser ganzen gewährten Handlung verlaufen und vergangen mit scharfen, ehrverletzlichcu Worten und Reden, es treffe gleich Obrigkeiten als sonderbare Personen an, auch gänzlich aufgehoben, verziehen, todt und ab sein und nun fürohin beide Theile einander als Glieder eines Leibes wohl meinen und verstehn, gute wahre Freunde und Gönner sein und dieser verloffenen Sache einander zu Ungutem nicht gedenken noch äscrn." id. Neben andern Beschwerden und Wünschen bringt der Nuntius auch den vor, daß die geistliche und die weltliche Jurisdiction gehörig abgegrenzt werden möchte; zugleich bietet er seine Dienste zur Beilegung Zugerstreites an. Diese Abgrenzung wird zwar für zweckmäßig angesehen, aber den Herren und Dbern anheimgestellt, das Anerbieten der Dienste in Betreff des Zugerstreites verdankt. (S. auch u. Lauis.), Du Mesnil, französischer Agent, übergiebt ein Schreiben des Ambassadors Miron und spricht sein Wohlgefallen über die Bemühungen der Gesandten zur Beilegung des Zugerstreites aus; er rühmt zugleich den großen Elfer seines Königs für die Förderung der katholischen Religion und die Ausrottung der Ketzereien in seinem ^iche. Als Beweis der königlichen Affection zu der Eidgenossenschaft führt er an, daß derselbe etliche vornehme dunster, welche der Eidgenossenschaft nicht geneigt gewesen seien, abgesetzt und an deren Stelle andere der Eidgenossenschaft günstige gewählt habe. Du Mesnil hat den Auftrag, den Orten die Victualien und namentlich französische Meersalz, das sehr gute Qualitäten besitze, anzubieten und sich dafür in Unterhandlungen ^zulassen, ferner anzuzeigen, daß Miron als Ambassador für die Eidgenossenschaft und die Bünde bestätigt worden sei. Die Beweise dieser Affection werden verdankt und dein König geantwortet, daß man die Einführung und den Verkauf dieses Salzes in den Orten gestatten wolle, wie eine freie Kaufmannswaare, ohne daß die Orte eine Verpflichtung und Verbindlichkeit eingehen. Neben dieser gemeinsamen Antwort soll auch ein jedes Ort fiir sich eine solche abgehen lassen. «I. In Beziehung auf den Streit tischen Bern und Freiburg sprechen sich die Gesandten dahin aus, daß es erwünscht gewesen wäre, wenn ^ Sätze, welche in dieser Sache bereits gehandelt haben, noch vor der Jahrrechnung zu Baden zusammentreten wären. Da dicß aber nicht geschehen kann, wird beschlossen, Zürich zu ersuchen, Bern ernstlich zu tncchnen, daß es auf diese Jahrrechnung seine Gesandten mit vollkommener Instruction versehen solle. (S. u. Mendris.) t. (S. u. Luggarus.) xx- Mit Befriedigung werden die Berichte von Oberst Hässi ""d Landammann Reding angehört über ihre Bemühungen „zu Erhaltung der extravrdinäri Mittel zu den ^Mösstschm Zahlungen". Sie werden ersucht, ferner noch ihr Bestes zu thun. Ueberdicß wird auch dem Herrn vou Vassompierrc fiir seine „Gutwilligkeit" gedankt und werden ihm die Angelegenheiten der Orte ferner in Gnaden anempfohlen. I». (S. u. SarganS.) 5. Da nach einem Schreiben der Regierung zu Elsheim die eidgenössischen Münzen nicht angenommen werden und zu besorgen ist, daß die Masse derselben den Orten zu sehr anwachse, so wird fiir zweckmäßig erachtet, zu verbieten, daß silbcrreichcs Geld in Tiegel komme, und etliche Monate in den Orten nur Schillinge, Angstcr und Rappen münzen zu alsdann solle man von Halbjahr zu Halbjahr das Münzen in den Orten der Reihe nach umgehen ^>>M. Forner wird fiir zweckmäßig erachtet, durch ein Schreiben an die Regierung zu Ensisheim von der- f^ben die Probe ihrer kleinen Münze zu begehren und zu fragen, wie groß der Lohn des Münzmeisters sei, ""d ihr anzubieten, daß man sich im Schrot mit ihr conformieren wolle. Bei diesem Anlaß beklagen sich Bünde, daß die Stadt Lucern die Dublone nicht zu gleichem Preis wie sie annehme, was den R"'Pel an groben Münzen bei, ihnen zur Folge habe. It. 1) Es wird ein Schreiben von Karl Emanuel ^fctti verlesen, betreffend den Tod seines Bruders, des Ambassadors Hieronymus Casati. Es wird ihm 374 April 1624. , czeäniwvrtet und „geklagt , zugleich au Pen Guberuator zu Mailand ein Reevininendationsschreiben zu Gnusi^" Karl Einanuels abgeschickt. 2) Bei Pieper Gelegenheit soll derselbe auch eiu die aussiehenden silensiouen ge ,uc>h"l werden. I. (S. u. Mendris.) in. (S. u. Freie Aemter.) Landainniann Tanuer bringt klagend vor, daß Aimuanu Brandenberg und Statthalter Bengg dem Laudammann von Noll dessen Hof und Schloß zu Cham gezogen haben, und daß Letzterer bisher weder Geld noch Güter empfangen habe. BeiW erklärt sich zum Zuge unter Anderem deßwegen befugt, weil der Hof niemals ausgerufen worden sei ein Bürger von Zug das Recht habe, einem Fremden alle liegenden Güter zu ziehen. Es wird erkennt, daß Statthalter Bengg und Landammann von Noll sich vergleichen oder das Recht da suchen sollen, die Güter gelegen seien. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenhciten: Grafschaft Sarnaus. Ii. Art. 84. Klafter. Landtiogtci Freie Aemter. i». Art. 152. Localcs. Landbogtci Lanis. >» Art. 234. Verhältnis; gegenüber dem Bischof von Como. I». Art. 2S8. Kirchcnsachcn X. Laiidvogtci Mendris. v. Art. 302. Verwaltung im Allgemeinen. I. Art. 313. Justizsachen. Landvogtci Luggarus. l. Art. WS. Handel und Verkehr. Zu n. Den 28. April 1624 geben Ammann, Statthalter, Rüth und gemeine Bürger der St"^ Zug folgende Erklärung: „ .... Dcrohalber wir uns hieraus einhellig ihnen den bcmelten lobl. Orte" Z" besonderen Ehren und Gefallen, auch damit man verspüre und erkenne, wie hbchbegicrig wir der Ruhe des Friedens seien, erklärt und entschlossen, diesen ergangenen Spruch dicßmal anzunehmen und zu gcduldch mit folgenden billigen Conditionen: Des Ersten, weil dann durch den Spruch unsere Stadt an den b"d" scheu Jahrrechnungen, Gsandtcicn nur den vierten Theil bezieht, uns und unserer Stadt aber, all mäwnik lich bewußt, in unserem Ort viel ein Mehrcres gebührte, so solle hiedurch uns und unserer an habender Autorität, Recht, Gerechtigkeiten, auch Briefen, Siegeln und Gewahrsamcn nichts benom'"^' sein und zu keinem Präjudicio oder Nachtheil gereichen. Zum Andern, nachdem die erkannte Summe dem Schlagsatz bezahlt ist, daß alsdann solcher Schlagsatz vermöge des Libells und ergangenen Spr"^ ohne einigen Eintrag unserem Zeughaus zugchvren und gcsolgcn solle. Zum Dritten, obwohl wir de" bcmelten Herren Ehrcngesandten viel eine mehrere und wichtigere Beschwerde des unbilligen, besorge»^" Uebcrmchrens im Rath und Gemeinden fürtragen lassen, dessen Verbesserung weitläufig begehrt, sie dicßmal dessentwegen mit keinem Befehl von ihren Herren und Obern bemächtigt waren/so hatten füglich genugsam Ursache, diese unsere hohe Klage und Beschwerde noch zu setzen und Errettung zu begeh""! weil aber wir leider Wohl erkennen, daß in diesen sonst betrübten Zeiten nnscrs geliebten Vaterland" Löblicher Eidgenossenschaft, besonders der katholischen Orte Unfriede und Mißverstand unvonnöthen, so"^"' vielmehr Liebe und Einigkeit erfordert, wir auch der Hoffnung und Zuversicht, unsere lieben Freunde d" äußern Amtes durch sich selbst, auch durch ernsthaft Vermahnen hochbemeltcr Löblicher Orten sich wieder"'" m die alte, wahre, vertrauliche Liebe und Freundschaft gegen uns neigen, als wir gegen ihnen auch?" thun gutwillig entschlossen, und also fürderhin jedem im Rath und Gemeinden seine freie Wahl und H"" lassen, ohne einige Verbindung: so haben wir der Ursachen und auf diese Hoffnung diese unsere h".^ Beschwerde, damit man unsere große Geduld und Begierde der Ruhe und des Friedens erkenne, d"si' Zeit einstellen und beruhen lassen wollen, mit der heitere,, Conditio», alsdann allen Rechten gemäß "" billig, daß, sofern wider Verhoffen wir von ihnen ferner an Näthen und Gemeinden übcrinehret vdcr "" dem unseren angetastet und gedrängt werden sollten, daß alsdann uns und unser» Nachkommen über kW-' Mai 1624. 375 oder lange Zeit unsere Klage und billig Recht in allwcg um diese und alle andern Sachen genugsam vorbehalten und zugelassen sein soll. Dem zu wahrer, fester Urkund zc." ^Staatsarchiv Lucern im Fascikel: Zug, Staatsverwaltung, wo sammtliche diesen Streit beschlagende Schriften liegen.) SIS. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1K24, 3. Mai. LandcSarchiti Schwyz. Gesandte: Uri. Heinrich Trösel), Alt-Landammann; Jvsua Zum Brunnen, des Raths. Schwyz. .Ug Frischherz, Landammann; Sebastian Abhberg, Statthalter; Martin Betschart, Landsfähnrich und ^ckclmeister. Nidwalden. Crispinus Zelger, Landammann; Arnold Stultz, Obervogt und des Raths. Das Verhandelte befindet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenhciten: ^Ülci Bcllenz zc. i». I». Art. 273, 27t. SIS. Konferenz voll Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1324, 12. Mai. LandcSnrchici Schwyz. Gesandte: Uri. Heinrich Epp, des Raths; Josua Zum Brunnen, des Raths. Schwyz. Gilg Frisches, Landammann; Sebastian Abhberg, Statthalter; Christoph Schorn», Alt-Statthalter; Joseph Grüninger, ^ Raths. Nidwalden. Jost Blättler, des Raths; Arnold Stultz, Obervogt und des Raths. , (S. u. Vellen; zc.) il>. Hans Megnet bittet um Ersatz der Kosten, welche er vor vier Jahren auf Reise ins Bernergebiet des Spähcns wegen gehabt hat, und um eine Verehrung. Das Ansuchen wird " dch Abschied genommen. Die Kosten werden von den urnerischen Gesandten auf 113 Kronen 62 Sch. ^schlagen. «I. (S. u. Bellen; zc.) v. Da nächster Tage in Zug eine Zusammenkunft des Münzwcscns fv stattfuldeil soll, wird vorläufig für zweckmäßig erachtet, daß die drei Orte zusammenhalten, und für ^ RNl, daß man bei dem Ruf der Geldsvrtcn, wie er dermalen besteht, bleibe, daß man anordne, kleine vrtcn in Masse zu münzen, damit man die großen nicht brechen könne, daß man jedes Ort nach dem Eichenen Schrot solle münzen lassen, und daß keines des andern Münzen Verrüfe, t. (S. u. Uznach und A'tcr.) ^ ^ (S. u. Bellenz zc.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgcnhcitcn: Bellen; zc. s», v, «I, x, Ii. Art. 27S —279. Uznach i,„d Gastcr. L. Act. 4. 376 Mai 1624. Conferenz von Zürich, Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Zug. 1024, 20. Mai. KaiitonSarchiv Zug. Bd. 12. Gesandte: Zürich. Salomen Hirzel, Heinrich Balbcr, beide Statthalter und des Raths. Lucern. Walthart Amrhhn, Ritter, Schultheiß und Stadtfähnrich; Rudolf Pfhffer, Ritter, des Raths. Uri. Jakob Tanncr, Ritter, Landaimnann; Hans Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammanu. Schwyz. lZilg Frischherz, Landaminann; Christoph Schorns, Alt-Statthalter und des Raths. Nidwalden. Crispins Zelger, Alt-Landammann. Zug. Kaspar Brandenberg, Ammann; Konrad Zurlauben, Alt-Aminan», Paulus Bengg, Statthalter; Beat Jakob Heinrich, Johannes Trinklcr, Beat Jakob Meyenbcrg, des Raths. ». Diese Zusammenkunft ist aus dringender Roth wegen des Münzwesens angesetzt worden. Nachdem mehrere Orte das Geld nvthgcdrungcn, wie sie behaupten, abgerufen haben, hat sich die Masse der kleine Münzen auf etliche Orte allein geworfen, wodurch für den gemeinen Mann bei Kauf und Verkauf sich P'M Uebelstände ergeben haben. Um größerem Unheil zu begegnen und um den Untcrthanen keinen Anlaß Z" Klagen, Unruhe und Empörung wider die Obrigkeiten zu geben, wird beschlossen: Das Münzen sowohl der großen als der kleinen Sorten ist bis auf St. Johannis Baptistä 1625 gänzlich einzustellen. Nach Versi"" dieser Zeit wird wieder eine Berathung stattfinden; bis dahin aber und auch nachher soll kein Ort Gewalt haben, ohne den Consens aller Orte zu münzen, außer wenn etwa das eine oder andere Ort Angster als Almosen für die Armen nöthig haben sollte. Fängt ein Ort von sich aus an zu münzen, so sollen il>>" seine neuen Münzen verrufen und zu Händen der Obrigkeiten confisciert werden. Der jüngst ergangen Abruf ist aller Orten wieder aufzuheben. Es wird auch als nothwendig erachtet, daß man sich si^ ^ groben Sorten über eine gleiche Taxe vereinbare. Eine solche Vereinbarung kommt in Betreff einigt Sorten zu Stande, in Betreff anderer sind die Gesandten von Zürich und Schwyz nicht instruiert, werde" aber den Entschluß ihrer Herren und Obern beförderlich der Stadt Lucern übcrschicken. Das eigennützig Wechseln, besonders das Auswechseln und Verführen der groben guten Sorten aus dem Lande wird verböte", Dawiderhandclnde sind an Leib und an Gut zu bestrasen. Diese Ordnung wird den Landvögten der sieg" örtischen Vogteien zur Publication übcrsandt und den Untcrthanen befohlen, solche genau zu befolge"' Dieser Beschluß wird von Zürich den Städten Bern, Schaffhausen und St. Gallen, von Lucern de" Städten Freiburg und Solvthurn mitgetheilt mit der Bitte, um des gemeinen Wohles und um besieg Einigkeit willen sich demselben zu nähern. Ä, «. (S. u. Lauis.) Ä. Wegen der Menge fremder Bett e und Landstreicher wird Zürich den übrigen Orten und den Vogteien einen Tag bestimmen, an welchem e>g allgemeine „Jägi" stattfinden soll. Alsdann wird jedes Ort sich so zu verhalten wissen, daß man beße^ als es bisher geschehen ist, von solcherlei Gesindel verschont bleibe. Fünf katholische Orte. v. (S. u. Lauis.) L. 1) Uri wird beauftragt, an den Gubernator zu Mailand ein Schreiben mcg^ Bezahlung der ausstehenden Pensionen zu richten; 2) deßgleichcn soll auch von Zug aus zu cbendemlZ Zwecke ein Schreiben an den Ambassadvr Miron, beide im Namen der katholischen Orte, abgehen. K» " Uznach und Gaster.) Juni 1624. 377 Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten: Blidvogtci Vinns. I». Art. 82. Grenzstrcitizkeiten. v. Art. 2ZS. Verhältniß gegenüber dem Bischof von Coino. o. „ WS. Justizsachen. ^"llteicii Uznach und Gastcr. Art. s. ^ Confcreiiz der IV evangelischen Städte. Aarau. IK24, 3. und 4. Juni (24. und 25. Mai a. K.). » , Staatsarchiv Zürich. (lost. XII. HZ. kol. 17. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nah», Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter. Bern. Antvn Graffenried, Schultheiß; David Ammann, Zeugherr und deS Raths. Basel. Hans Lukas Jselin, Jüngere; Hans Rndolf Fäsch, beide des Raths. Schaffhausen. Rochus Gvßweiler, Bürgermeister. U. Das Schreiben des Königs von Frankreich und des Ainbassadors Miron, sowie anch der Bortrag, ^ächon der außerordentliche Ambassador du Riesnil in Zürich und in den andern Städten gehalten hat, nebst ^ bvn den Herren von Zürich ertheilten Antwort werden angehört. Das darin besprochene Bündnergeschäft in Berathung gezogen und als rathsam erachtet, im Namen der evangelischen Städte ein Antwort- ^^ben an den .König zu schicken, in welchem derselbe ersticht wird, nochmals dahin zu wirken, daß die "nde nach Inhalt des Tractats von Madrid wieder in ihren alten freien Zustand gesetzt und die Orte der ^henden Gefahr entledigt werden. Zürich wird beauftragt, ein Concept zu diesem Antwortschreiben den ^bidten zuzuschicken. I». Was die Einführung des französischen Salzes betrifft, so will mau dieses Geschäft, ^ die Orte insgemein berührt, ans nächster Jahrrechnnng zu Baden zur Sprache bringen, wohin Herr " ^iesnil, wie man vernimmt, sich auch verfügen will. «. Zwei Abgeordnete von Mahenfeld bitten, daß ihnen an ihren in den letzten Unruhen erlittenen Schaden und zu Wiedererbauung ihrer zn Grunde ^lchkten Gebäude mit einer mitleidigen Steuer au die Hand gehen möchte. Jedes Ort wird sich darüber schließen, mit was für einer Unterstützung es diesen armen Leuten zu Hülfe kommen wolle. Den Abgevrd- '^en wird ein Schein gegeben, daß man ihr Begehreu in den Abschied genommen und ihnen beförderlich 'dl gebührendem gntem Bescheid entgegenkommen werde. «I. 1) Was über das von den sieben papistischen ^ Zürich wegen des Streites zwischen Bern und Freiburg gerichtete Schreiben durch die Gesandten von berichtet worden ist, und wie sie sich entschuldigt, und was hierauf die übrigen Gesandten mit denselben handelt haben, werden die Gesandten ihren Herren und Obern zu berichten wissen; 2) deßgleichen, was che» bereits besprochenen Desensionswerkes verhandelt worden ist, und wie die Gesandten im Namen Herreu und Obern nochmals erklärt haben, an die Erhaltung gemeiner Freiheit das Acnßerstc zu nur ein Leib nud ein Stand zu sein und sich nicht von einander trennen zu lassen. Auf nächster .Errechnung zu Baden wird man sich berathen können, wie die Sache ins Werk zu setzen sei. e. Es die Kosten für den letzten Mülhausischen Zusatz zur Sprache gebracht. Weil hiebei ein Mißverständnis; 'treten ist, wird man sich auch hierüber zu Baden des Weitern besprechen. 48 378 Juni 1624. SIS Conferenz der V katholischen Orte. Weggis. 1624, 7. Juni (Freitag nach Eoipoiis EWisti.) Ka»t>'»sarchil> Zug. Eidg. AM. Bd. ie. Gesandte: Lncern. Walthart Amrhhn, Ritter, Schultheiß und Stadtfähnrich; Heinrich Eloos, RiR'ü Alt-Schnltheiß und Venner; Johann Rudolf Sonneuberg, des Raths. Uri. Johann Jakob Tanner, Land anunann; Johann Konrad von Bervldingen, Ritter, Alt-Landaininann. Schwhz. Gilg Frischherz, La» ' anunann; Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Balthasar Kyd, Alt-Seckelmeister. Unterwalde >n Johann Wirtz, La»daniinann, von Obwalden; Crispimch Zelger, Landanunann, von Nidwalden. Ulrich Heggli, Anunann. !». Schwhz, auf dessen Begehren diese Zusammenkunft ausgeschrieben worden ist, berichtet über dä neu entstandenen Streit mit Glarus wegen Besetzung der Vogteien Uznach und Gaster. — Da man Ailsicht ist, daß an dem jüngsten Vertrag von Baden nichts geändert werden könne, wird an die neuglänblb^ Glarner geschrieben, daß sie bei dem zuletzt gemachten Vertrag auch verbleibeil möchten, indem um» tz' die ihnen früher angedeuteten Mittel an die Hand nehmen würde. An Zürich wird geschrieben, es nw, seine NAigionsverwandten zur Ruhe ermahnen> und Schwhz bei diesem Geschäft treuer Beistand versprecht Freiburg wird ersucht, seine Gesandten auf künftige Jahrrechnung dafür zu instruieren. Falls die ueugü'üwm^ Glarner vom Streite nicht abstehen wollen, soll dieses Geschäft ans der Jahrrechnung zu Baden zurrst allen andern erledigt werden und die Gesandten vorher bei keinen andern Geschäften sitzeil. I». Ju hlmg auf die Reihenfolge der auf dieser Jahrrechnung zu behandeluden Geschäfte wird für gut daß zuerst die allgemeinen Geschäfte behandelt werden solleil. Jedes Ort hat seinen Entschluß darüber mitzutheilen. v. (S. u. Vier ennetb. Vogteien überh.) «I. Wegen der Punkte, die der päpstliche schriftlich hat vortragen lassen, soll jedes Ort auf die Jahrrechnung zu Badeil seine Gesandten instruuu Er ersticht nämlich die Gesandten, 1) in Badeil zu Gunsten von Schwhz in dein Glarnerhandel zu 2) dahin zu wirken, daß der Streit zwischen Bern und Freiburg beigelegt werde, 3) Bestimmnnge'U ^ geistliche und weltliche Jurisdiction, 4) Instruction für Errichtung etiles Eapucinerklosters zu Wallenstadt z geben lind 5) die arme Pfarrei Vättis der St. Martinskirche zu incorporieren. «, t. (S. u. Lauis-) Mcnc sehe auch im Abschnitte Herrschostscingelegenheiten: Vier ennctb. Vogteien iibcrli. e. Art. gg. Miinzsochcn. Londvogtci Louis. v. Vogteien Uznach und Gostcr. ». Art. 6. Art. 2S6. Verhältnis^ gegenüber dem Bischof von Como. f. Art. 25g. Kirche»!^ SSO Conferenz der V katholischen Orte. Lncern. 1624, 17. Inn». Staatsarchiv Lncern. Absch. de anno 1623 und 1624. Bd. XV. t'ol. IN. Landesarchiv Schweiz. Gesandte: Luccrn. Walthart Amrhhn, Ritter, Schultheiß und Stadtfähnrich; Heinrich Cloov, .. Alt-Schultheiß und Venner; Gilg Fleckenstein, Ritter, Seckelmeister; Rudolf Pfhffer, Ritter; Johanu ^ Juni 1624. 379 Sonnenberg, alle des Raths. Uri. Hans Jakob Tanner, Ritter, Landammanu; Kaspar Troger, Statthalter. Schivhz. (Mg Frischherz, Landannnann; Sebastian Abhberg, Alt-Landannnann und des Raths, ^»terwalden. Johann Wirtz, Landannnann, von Obivalden; Crispinus Zelgcr, Ritter, Landaininann, Nidwalden. Zug. Konrad Zurlauben, Alt-Anunann; Beat Jakob Mehcnberg, des Raths. Diese Zusammenkunft ist wegen des neuen Streites zwischen Schivhz und den neugläubigen Glarncru ausgeschrieben worden. Die Reuglänbigcn hatten einen Landvogt ihrer Religion nach Uznach gewählt, was Schwhz nicht zugeben wollte, und eine Gesandtschaft nach Lucern geschickt, um durch Vorlegung ihrer Gcivahr- saine ihre Befugnis; zu dieser Wahl darzuthun. Schwhz legt nun seine Schriften vor, vermöge deren es Recht zu haben glaubt, eine solche Wahl nicht zuzulassen. Es, werden auch die Gesandten, welche als Sätze oder als Gesandte bei dem Vertrage vom 5. und 6. Juli 1623 sich betheiligt hatten, angehört, welche Klären, daß die Neugläubigen damals dieser Vogteien nicht gedacht hätten, das; diese auch nicht in dem- ^lben eingeschlossen seien, sondern das; dagegen vsfen protestiert worden sei. Es ergicbt sich ferner, das; in Vogteien Gaster und Uznach seit vielen Jahren keine ucugläubigen Landvvgtc geduldet worden sind mit Ausnahme eines einzigen, der vor Jahren den eils Orten zu Liebe und ans das Versprechen, das; solche^ uicht »lehr geschehen (verde, zugelassen wurde. In Folge dessen kommen die Gesandten zu der Ansicht, das; ^ Neugläubigen den zu Baden zum Vortheil der Katholischen gemachten Vertrag zu stürzen suchen, indem ^U-'u an dem Passe, wo die neugläubigen Orte zusammenkommen können, nicht wenig gelegen ist. Man verhehlt aber allerdings nicht, daß voriges Jahr zu Baden dieser Vogteien halber bessere Erläuterung hätte gegeben und-de»i Vertrag hätte einverleibt werden sollen. Es wird daher für nothwendig erachtet, in dieser Sache ^)l zusammenzuhalten und auch Freiburg, Svlothurn und Appcnzell-Jnnerrhodcu zu bitten, sich deren ""Zunehmen. Ueberhaupt will man Schivhz auf's 'Nachdrücklichste beistehen und die Gesandten nach Baden Phalli instruieren. Schivhz wird gebeten, noch weiter nach Documenten sich umzusehen, welche zu seinen Insten sprechen. I». (S. u. Thurgau.) v. Zürich giebt Lucern Bericht, daß eine falsche Gattung Ducateu '"s Land komme, die den türkischen Ducaten im Gepräg der Buchstaben gleichsehen, aber gar schlecht, etwas ^er und an Gold bleicher seien als die andern; daß zu Chur eine den Urner Schillingen ähnliche Gattung ^'"ucht und daß in der haldensteinischcn Münze eine neue Gattung halber Batzen geprägt werde, welche den Reichs-Halbbatzen einige Aehnlichkeit haben. Zürich und Lucern haben diese Münzen bereits verrufen ^s°n; die übrigen Orte nehmen dies; in den Abschied, «t, t. (T. u. Lanis.) z». (S. u. Sargans.) ^ Juden gestellten Antrag, zu Gunsten des Grafen Carlo Casati ein Schreiben an den König von Spanien richten, willigen etliche Gesandte ein, etliche nehmen denselben in den Abschied. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgeichcitcn: I». Art. 131. Abzug. Art. 48. Zehntensachcn. «. Art. 47. Polizeiliches. «1. Art. 83. Grcicjstrcitigkciten. l Art. 260. Kirchcnsachcn. v. Art. 56. Beamte. Die Namen der Gesandten ans dem Schwyzercrcmplar. "dgrasschnst Thurgnu. ^hchaft Snrginis. "r ciinetli. Bogtcicn iibcrli. '"Ntei Linns. 380 Juni 1624. S21 Confermz vvn Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Altorf. t«24, 2t. und 22. Juni. LaiideSarchiv Schwl». Gesandte: Uri. Johann Jakob Tanner, Ritter, Landaminann; Melchior Megnct, Alt-Landamina»» und Landshauptmann; Kaspar Trvgcr, Ritter, Statthalter; Sebastian Stopfer, des Raths; Martin Hcrg^ des Raths. Schwyz. Gilg Frischherz. Landammann; Sebastian Abhberg, Statthalter. Nidwaldc»^ Crispinus Zelger, Ritter, Landaminann und Landshauptinann; Johannes Zelger, Alt-Statthalter. (S. u. Bellenz:c.) v. Uri trägt darauf an, man möchte dem Johann Joachim PnntinU, der in Geschäften nach Mailand reise, den Auftrag erthech'n, dem Gubernator Kenntnis; von dein Streik zwischen Schwyz und Glarus zu geben und zugleich um Ausbezahlung der ausstehenden Pensionen anzuhalten 4. Uri wird beauftragt, dem neuen und dein alten Runtius im Rainen aller drei Orte für die Frcnndschäß und die Gutthaten zu danken, welche den Gesandten von Schwyz und Unterwalden in Rom erwiesen wordc» siild, und dieselben zu ersuchen, diesen Dank zur Kenntnis; des Papstes zu bringen. N (S. u. Bellen; Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheitcn: Vogtci Vcllcnz :c. n , 4», «--«4- Art. 280—291. sss Jahrrechnung der die IV ennctdirgischen Vvgteien regierenden XII Orte zu Louis. 1K24, 24» Juni tauf St. Johannis Bapt.). KailtoilLarchiv Basel. Gesandte: Zürich. Kaspar Goßwyler. Bern. Beat Ludwig May. Lucern. Johann An ^ Allme nd. Uri. Jost Püntiner, Landschreiber. Schwyz. Valentin Schmidig. Unterwalden. Jl?ha^ Krummenacher, Landsfähnrich. Zug. Christian Jtcn, Seckelmeister. Glarus. Ulrich Stucki. Bal^ Johann Rudolf Wettstein. Freiburg. Peter Heinricher. Svlvthurn. Urs Vvn Arx. Schasfhans^' Johann Konrad Gvßweiler, Stadtschreiber. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclegenhcitcn: Vier cnnetb. Vogtcieil iibcrh. 4». Art. 113. Verhältnis! gegenüber dem Bischof von Como. Lauis und Mcndris. i». Art. 33. Verschiedenes. Landvogtei Lauis. «z. Art. 208. Zölle und Geleit. «. Art. 209. Zölle und Geleit. «4. „ 100. Justizsachen. Juni bis Juli 1624. 381 »SS. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lttggarus. 1K24, nach 24. Jtttti (nach St. Johannis Bapt.). KantonSarchi» Vascl. KavtoiiSarchiv Zug. Gesandte: Dieselben, welche im Abschied 322. Dos Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclegcnhcitcn: ^>cr cnnctb. Vogteien iibcrh. I». Art. 48. Polizeiliches. «I. Art. 49. Polizeiliches. <>. „ 97. Miinzsachcn. t . „ 80. Zollsachcn. Landvogtci Luggarus. ». Art. N2. Zollsachcn. f. Art. <6. Privilegien. ans dem Zugereremplar. SS4. Jahrrechnllngs - Tagsalznng der XIII Orte. Baden. 1«24, 30. Inn» bis 17. Juli. Staatsarchiv Altrich, llost. XII. 142. kol. 2ö. Staatsarchiv Luccr». Absch. >Io Mino 1VSZ >md 1024. Bd. XV. IÄI.117. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter. Bern, ^»ton von Graffenried, Schultheiß; Glado Wehcrmann, Zeugherr nud des Raths. Lucern. Walthart 'biirhhn, Ritter, Schultheiß und Stadtfühnrich; Hans iltudolf Sonnenbcrg, des Raths. Uri. Hans Jakob Tanner, Ritter, Landammann; Karl Emauuel von Noll, Ritter, des Raths. Schwhz. Gilg Jchchhcrz, Landauunann; Rielchior Veeler, des Raths. Nnterwalden. Peter Jmfeld, Ritter, Landsmann; Christoph Laab, des Raths, von Obwalden. Zug. Ulrich Heggli, Alt-Ammann; Beat Jakob Keyenberg, des Raths. Glarus. Heinrich Hässi, Landammann; Rudolf Tschndi, des Raths. Basel. Hans Lukas Jsclin, der Jüngere, Zcugherr; Hans Rudolf Fäsch, beide des Raths. Freibnrg. Karl von ^vntenach, Schultheiß; Heinrich Lamberger, Ritter, Alt-Burgermeister und des Raths. Svlothnrn. Jvhann von Noll, Schultheiß; Ursus Schwallcr, des Raths. Schaffhauseu. Heinrich Schwartz, Bürgermeister; Jeremias Peher, Seckelmeister. Appenzell. Konrad Schiegg, Landammann, von Jnnerrhvdcn; >l^hann Schliß, Landauunann, von Außerrhoden. Eidgenössische Begrüßung. — ». Der Ai'arquis von Coeilvres, außerordentlicher Ambassador des Königs Frankreich, und der ordentliche Ambassador, Herr Robert Miron, erscheinen in allgemeiner Versammlung. ^ hsachdem der Marquis ein königliches Beglaubigungsschreiben, datiert Compiegne den 10. Juni, Mbergvbcn hat, hält er einen längern Vortrag, in welchem er im Eingange zur Einigkeit, als der festesten blitze der Freiheit, ermahnt. In Beziehung auf die Angelegenheiten der Blinde sagt er, die Gcchndten sollten muht zweifeln, daß man weiter zu gehen begehre, sei es durch offene Gewalt oder durch List und Corruption, ^ieth und Gaben, und daß den Orten die gleiche Gefahr wie den Blinden, ja sogar endlich die Unterdrückung „Republik" drohe, falls sie in ihrer Uneinigkeit und „bösen Intelligenz" beharren würden. Das Gemlith ^ Königs sei bekümmert ob dem elenden Zustand, in welchen die Blinde gerathcn seien, obgleich es nur 5m wahr sei, daß dieselben unter das Joch gekommen seien und sich noch darunter befinden, weil sie die 382 Juni bis Juli 1624. Näthe des Königs in den Wind geschlagen hätten. Durch den Tractat von Madrid hätte Blinden in das Veltlin wieder eingesetzt werden können; einige der Orte hätten aber in denselben nicht eingewilligt und dadurch seien die Blinde in den schlimmen Zustand gerathen. Der König sei entschlossen gewesen, Gewalt zu gebrauchen, wenn er nicht durch den Rath der Orte davon abgemahnt worden wäre. Bei den Unterband- lungen, welche zu Rom in die acht Monate gepflogen worden seien'), habe Spanien den freien Paß durch das Veltlin begehrt, was der König nicht habe bewilligen können. Bei dein Papst habe er sich für die Ein- rünmnng des Veltlins nntcr den im Tractat von Madrid begriffenen Bedingungen verwendet. Auf dieser Procedur »verde der König beharren und sei der Ansicht, die gütliche Unterhandlung der Gewalt jederzeit vorhergehen zu lassen. Er wünsche, daß die Orte insgesammt einen gebührlichen Entschluß fassen. Was die ausstehenden Pensionen und die „Erläuterung der Schulden" betrifft, zeigt der Gesandte an, daß der Köllig nach Wiederherstellung des Friedens und der Ordnung der Finanzen letztes Jahr eine Summe von 666,000 Pfd. geschickt habe, welche dieses Jahr wiederholt, ja vermehrt werden solle. Mit Bezug auf dir Einführung des französischen Salzes habe der Köllig kein anderes Vorhabeil, als den Orten einen Vvrtheil und mehrere Bequemlichkeit zu verschaffen, zumal da das französische Salz gesunder und wohlfeiler sei als dasjenige, welches man anderswoher beziehe. Deßgleichen hat der Ambassador Befehl, allerlei andere Vic- tualien anzubieten, an welchen das Kölligreich Ueberfluß habe; dafür erwarte der Köllig, daß die Orte d>r alten mit Frankreich geschlossenen Verträge getreu halten und sich zu ihm schlagen werden, um die Aul"-' und einen glücklicheil Zustand für die Blinde wieder herbeizuführen. Zum Schluß versichert der Ambassadm die Orte seiner besondern Affection; er freue sich über seine Legation um so mehr, da er die Orte jederzeit bewundert lind hochgehalten habe. — Herr Miron versichert, er »verde gemeinsaui mit dem außerordentliche" Ambassador ebendieselbe Affection und Fürsorge anwenden, die man bisher an ihm bemerkt habe. — Weil die Prvpositionen eben sehr zu bedenken und die Gesandten ohne Instruction sind, so werden dieselben >" den Abschied genommen. Um mit gebührendem Bescheid und gemeinsamer Antwort begegnen zu könne"/ wird auf Sonntag den 11. August eine Xlllörtische Tagleistung nach Solothurn angesetzt. Inzwischen w"d dem Köllig schriftlich und den Ambassadoren mündlich für ihre geneigte Affection gedankt. I». (VII katöm lische Orte und Appenzell-Jnnerrhoden.) Der Marquis von Coeuvres tritt Tags darauf vor den siede". katholischen Orten und Appenzell-Jnnerrhoden auf und hält eineil Vortrag folgenden Inhalts: Der Kv""I habe den Herrn von Bethünc zum Papste geschickt wegen der Restitution des Veltlins, und es sei keim"" Zweifel unterworfen, daß nicht derselbe die katholische Religion im Veltlin, in Eleven und Worms hinlä"ö' lich sicher stellen »verde, wozu der König voll Frankreich auch das Seinige thun »verde; er hoffe zugüW'/ daß die Orte ihre Zustimmung zur Exemtion dessen geben werden, was zwischen dem König von Frankrenl und dem voil Spanien vereinbart worden sei, da dieselbe ohne die Kosten der Orte vor sich gehen selb- «. (XIII Orte.) Dem Landvogt, welchen die katholischeil Glarner in die Grafschaft Werdeilberg erwählt haben, »vollen die evangelischeil Glarner den Aufritt nicht gestatten, weil Schwhz dem von ihnen Uznach gesetzteil Landvogt als mitregicrcndes Ort den Aufritt aus bekannten Gründeil bisher auch nicht lassen hat. Obgleich die Gesandten von Schwhz ihre Nechtsame nicht bei der Hand haben, vereinigt "M" sich dahin, daß der 1623 Mischen den beiden Rcligionsparteien errichtete Vertrag unangetastet bestehe" verbleiben und die gewähltcn Landvögte ihre Verwaltung beförderlich antreten sollen, jedoch den Rechts"'"^ von Schwhz ohne Schaden. Dem neuen «lach Uznach gewählten Landvogt soll ernstlich zugesprochen »verde"/ sich in seiner Verwaltung „der Religion nicht zu beladen", sondern sich hierin behutsam und still zu verhalte"/ Juni bis Juli 1624. 383 sv daß er deßhalb zu keiner Klage Anlaß gebe, widrigenfalls er nach Gebühr bestraft würde. «I» Freibnrg bringt die oft begehrte Theilung der vier Vvgteien zur Sprache. Bern berichtet, warum die angeordneten Konferenzen ihren Fortgang nicht gehabt haben. Bern und Freiburg werden von den eilf Orten ersucht, ihre früher erkiesten Sätze wieder zu erbitten und für die gestorbenen nene zu bezeichnen, welche sich vor nächster Weihnacht versammeln nnd ihr Möglichstes thun sollen, den Streit gütlich zu vermitteln, jedoch den Rechten jedes Theiles unbeschadet. Auf der nach Solothurn angesetzten allgemeinen Tagleistung wird >nan auch die französischen Ambassadoren ersuchen, sich in das Mittel zu schlagen und zu einer guten Vereinbarung behülflich zu sein. «. Ein kaiserliches Schreiben vom 12. Juni 1624 meldet, der proscribierte Mans- stlder sei unlängst nach England gereist und habe daselbst Geldanweisungen erhalten. Er beabsichtige sich »ach Genf zu begeben, um in diesen:. Revier deutsches imd französisches Kriegsvolk zusmilineiizubrüigen; begleichen wolle der alte Markgraf von Durlach eine große Anzahl Volks „in Schwhz" werben; die ^rte möchten auf solche Practiken ein wachsames Auge haben, keine Werbungen, Durchzüge und dergleichen gestatten, sondern sich gegen den Kaiser und das Haus Oesterreich den bestehenden Pacten und der Erbeinigung geingß verhalten. — Jedes Ort wird seine Gesandten auf die nach Solothurn angesetzte Taglcistung instruieren, b'ie den; Kaiser gebührend zu antworten sei. i. Die sechs Orte, welche wegen des Münzens jüngst zu Zug boi einander gewesen sind, deßgleichen Glarus, lassen es gänzlich bei der daselbst errichteten Ordnung verbleiben. Nach Inhalt derselben haben sie das Münzen eingestellt lind die übrigen Orte ersucht, sich mich bazu zu bequemen, mit der Erklärung, daß kein interessiertes Ort ohne der andern Zuthun hierin eine Änderung machen oder das Geld auf- oder abrufen solle. Denen?, welche entgegen den? zu Zug gemachten Ebschied münzen würden, solle man das Geld gänzlich zu verrufen befugt sein. Es solle auch keiner aus blescn Ortei? bei Leibesstrafe und Confiscation des Guts, Geld ü? andere Orte zum Verwechseln tragen. Bern hat das Münzen einstweilen auch eingestellt, bis es durch Mangel an Handmünzen zum Münzen wieder ^'anlaßt wird; im klebrigen verbleibt es bei seiner Münzvrdnung. Basel fährt mit Münzen fort nach bm zu Eolmar und Ensisheim gemachten Abschieden; Freiburg und Schasfhausen habeil das Münzen eingestellt; die Gesandtschaft Solothurns ist ohne Instruction. K. Jedes Ort soll eine Verordnung machen, bG mail die Victualien und Anderes, wovon der Mensch leben muß, bescheiden taxiere, weil man mit dem ^eld glich um ein Gutes heruntergestiegen ist, damit der arme gemeine Mann sich desto besser durchdringen könne. ZK. Weil nicht allein die Obrigkeiten, sondern auch der gemeine Mann ohne Unterlaß mit Bcttel- uild Brandbriefen, auch auf andere Weise um Steuern überlaufen werden, so wird abermals an die deßhalb ^'gangenen Abschiede erinnert. Jedes Ort soll die Seinigen selbst unterstützen und nicht gestatten, daß andere Obrigkeiten nwlesticrt werden. ». Der Wirth zu Malters im Lucernergebiet, der eil? köstlich neues Haus gebaut hat, der Wirth zu Horgen am Zürichsee, Heinrich Keller zu Schmerikon in der Grafschaft Uznach öud Damast Bischer, Wirth zu Dietikon in der Grafschaft Baden, welcher bereits die Fenster und der acht ^tcn Orte Ehreuwappen erneuert hat, bitten ganz unterthänig um Fenster und Wappen und um Bezahlung ^'selbige». Ii. (S. u. Lauis.) I, Zi». (S. u. Baden.) i»? «». (S. u. Thurgau.) z». (S. u. Baden.) Verhandlungen der katholischen Orte. «I> (VII katholische Orte.) Der Nuntius führt in einem Vortrage den katholischen Orten Folgendes ZU Gemüthe: 1) sollen sich dieselben den guten Eifer von Schwhz wohl empfohlen sein lassen und nicht gestatten, daß nach Uznach ein lutherischer Vogt geschickt werde; sodann 2) möchten sich die Orte den Streit 384 Juni bis Juli 1624. zwischen Bern und Freibnrg empfohlen sein lassen und 3) den Bau des Capueinerklvsters zu Wallenstadt befördern, 4) der Geschäfte des Verwalters zu Pfeifers sich annehmen und dahin wirken, daß dem Kloster die ihm gehörenden Zehnten gegeben werden. 5) Ferner solle die Pfründe bei St. Martin zu Calfeiseu mit der Pfarre Vättis vereinigt und 6) die criminalischen Händel in des Gotteshauses Gerichten vom Verwalter bestraft werden. 7) Die Katholischen im Hag in der Herrschaft Sax sostlc man ungehindert nach Bendern, ihrer rechten Pfarrkirche, zum Gottesdienst gehen lassen und 8) den Dominicanern zu Chur zur Verbesserung ihres Klosters bchülflich sein. 9) Ferner möchte man die geistliche Jurisdiction besser anerkennen und nichts verhandeln, was derselben angehöre. 19) Endlich werden die fünf katholischen Orte noch besonders aufgefordert, den zu Sonneu- berg zwischen dem Commenthur von Roll und dem Cvmmenthur Sturmfeder errichteten Accord, das Haus Tobel und den darauf angelegten Arrest betreffend, sich gefallen zu lassen uud daun den Arrest zu relaxierem r. Solothuru legt seine den 24. März t623 über den Tractat von Madrid gegebene Erklärung vor, die es beim apostolischen Nuntius hinterlegt hat. 5>. (V katholische Orte.) Es werden folgende Anträge gestellt: 1) Den Gotteshäusern soll für einige Zeit verboten werden, liegende Güter zu kaufeu. 2) Sie sollen auch keine ausländischen Schreiber oder Amtleute anstellen und jährlich zu Baden über ihre Haushaltung Rechnung geben. 3) Jedes Gotteshaus soll je nach Vermögen jährlich an ein bestimmtes Ort eine gewisse Geldsumme hinterlegen, damit die Katholischen, wenn sie augefallen werden, sich deren bedienen könne»- 4) Mit den Propsteien und andern guten Pfründen in den ennetbirgischen Vogtcien sollen nicht Ausländen, sondern Unterthanen belehnt werden. — Jedes Ort hat seinen Entschluß über diese Anträge auf erster katholischer Zusammenkunst zu eröffnen, t. Lucern wird ersncht, 1) im Namen der sechs katholischen Orte an (dir Stadt) Zug zu schreiben, sie möchte sich über den jüngst zwischen ihr und dem äußern Amt gemachten Spruch erklären, damit alsdann Brief und Siegel errichtet werden können; 2) deßgleichen das Schreiben an de» Herzog von Savohen wegen Abzahlung der Pensionen und Befriedigung anderer Particularansprüche, besonders der Leibgarde, abgehen zu lassen. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenheiten: Landgrafschaft Thurga». i>. Art. 27. Allgemeine Verwaltungssachcn. Art. LS2. Neligionssachcn :c. ». „ 132. Abzug. «. „ 457. Gotteshäuser, Klöster. Grafschaft Baden. I. Art. 11. Verwaltung'im Allgemeinen. I». Art. 153. Loeales. i>». , 3o trnn<;ni», Rain. 13. S. 154—173. Zu Diese Erklärung lautet also: Wir Schultheiß:c. Demnach wir durch den Text des zu Madrid den 25. April 1621 aufgerichw»» Tractats, welcher uns auf ein Neues durch den wohlgeborncn Herrn Robert Myron, des allcrchristlichP" Königs, unsers allergnädigsten Herrn Eid- und Bundesgenossen ordentlichen Ambassador, in einer LoblnP'" Eidgenossenschaft ist präsentiert worden, erkennt und verstanden haben, daß der abgestorbene katholist^ König Philippus III, dem Gott gnädig sei, durch Ihr Heiligkeit, Grcgorium XV, vermahnet, wie a» ) durch Ihr allcrchristlichstc Majestät ersucht worden, das vcltlinische Wesen zu accomodieren und daß gc»»' katholische Majestät zu Hispanien durch ihr Testament dem jetzt regierenden König, Philipp» IV, angcordw Juni und Juli 1624. 385 hat, ihren Willen in das Werk zu richten und in diesem dem väterlichen Rath Ihrer Heiligkeit zu folgen, wie auch Ihrer allcrchristlichsten Majestät Ersuchen und Begehren zu willfahren, dcßhalbcn auch beider Majestäten Ambassadoren und Commissaricn, zu Madrid versammelt, gcmcltcn Tractat aufgerichtet haben, welcher durch Ihre Heiligkeit approbiert und gutgeheißen (wie uns fürgcgcben worden) und durch beide Majestäten ratificicrt, in dcmselbigcn auch gesagt und begehrt ist, daß wir, die Orte der Eidgenossenschaft, unsere Einwilligung auch geben und verhelfen, daß derselbe observiert und gehalten werde. Und obglcichwohl wir vermeint hatten, solches nicht höchlich nothwcndig zu sein, so haben wir doch hvchstgemelter allerchristlichsteu Majestät zu Ehren, Dienst und Gefallen in gesagten Tractat conscntiert und eingewilligt. Nämlich im Fall die Bündner oder andere denselben übertreten würden und Neuerungen in dem Veltlin, den Herrschaften Eleven und Wormbs der katholischen Religion und dem Tractat obvcrmelt zu Nachtheil einführen wollten, daß wir alsdann helfen wollen, solches zu verhindern, damit die katholische Religion in gesagten Hulden erhalten werde i derowcgen wir uns auch zu hochgemcltcr Ihrer allcrchristlichsten Majestät schlagen sollen in Kraft dieses Briefs, den wir mit unserer Stadt vorgedrucktcm Jnsiegel verwahrt, obgemcltcm Herrn Myron zugestellt schaben) den 24. Marth 1623. Und obwohl wir obcrlautete Versprechung und Einwilligung in den madridischcn Tractat von uns gegeben, so ist doch solche mit diesem Vorbehalt und Reservation geschehen, welche wir dem hochwürdigcn Fürsten und Herren Alexandra Scapio, Bischof zu Campanicn, und Ihrer H. Gregory XV in Löblicher Eidgenossenschaft Nuutio hinterlegt haben, daß, wenn im Fall künftige Zeit hochgcmclt Ihrer allerchrist- lichstcn Majestät oder sonst nicmandS von dcsscnwcgcn sich solcher unser Versprechung gebrauchen würde, daß unser Versprechen nicht anders gültig sein solle, es werde denn dasjenige, so in dieser hernach geschriebenen Reservatio,? begriffen und formiert, vollzogen. Nämlich zum Ersten, daß in dein Veltlin, in beiden Grafschaften Eleven und Wormbs keine andere Religion als die wahre katholische, apostolisch römische cxercicrt, eingeführt und geübt werden solle, und daß an obgcmcltcn Orten sowohl gesagte apostolische, römische Religion, als auch die Einwohner dero Enden mit solchen guten Mitteln versichert werden müssen, an welchen wir uns genugsam werden heben und retten können und die Einwohner dero Enden vor allem unbilligen Gewalt sowohl der Bttndner als der andern mögen beschützt und beschirmt werden. Demnach wenn die Herren Commissaricn werden in die Confcrenz eingetreten sein, daß sie die Vcltlincr, Clevener und Wormbser auch anhören, sich mit ihnen unterreden und von ihnen zu verstehen begehren werden, durch welche Mittel sowohl die katholisch-römische Religion, als die Einwohner dero Orten mögen versichert, gehandhabt und beschirmt sein und verbleiben. Drittens, daß vor aller Execution des vcrbalischcn Processes, auch vor und che man etwas beschließen würde, wir in der Confcrenz angehört und von uns unser Interesse und ob die vorgeschlagenen Mittel genugsam uns gefällig und annehmlich seien, verstanden werden solle. Zum Vierten, daß hvchgcmelte Ihre allcrchristlichstc Majestät uns, wenn sie nach Restitution des Velt- lins, Clcvens und Wormbs gebraucht werden müßten, vor allem Schaden, Verlust und Unkosten enthoben haben solle, und daß wegen dieser unserer Versprechung wir in keinen Nachthcil noch Schaden gcrathcn sollen. Letztlich, wenn wider Vcrhoffcn solche gute Mittel, durch welche die katholisch-römische Religion in den Orten obvcrmelt und die Einwohner derselben nicht genugsam versichert, beschützt und beschirmt werden möchten, und an denen wir uns nicht heben noch retten könnten und sonst alle obspccificicrtcn Dinge nicht cffcctuiert würden, daß alsdann wir nicht schuldig noch verbunden sein sollen, unsere Versprechung zuhalten, sondern daß in solchem Fall dieselbe kraftlos, aufgehoben und nicht gültig sein solle. 49 386 Juli und August 1624. Dessen zu Schein haben wir diesen Rcscrvatwnsbricf bei hochgeinclten Jhro gn. Herren Nuntio Apostolico, mit unserer Stadt Jnsiegel bekräftigt, hinterlegt, uns dessen in gegebenem Fall wissend zu gebrauchen. Actum Solothurn den 24. Marth 1023. sKantonsarchiv Solothurn: Btissiven- und Copehcnbuch von 1023. Uol. 89.j »SS. Couferenz von Uri, Schwyz und Nidwaldeu. Brunnen. 1V24, 31. Juli. Laiidcsarchioc Dchwl>z und Nidwaldc». Gesandte: Uri. Kaspar Nomanus Troger, Statthalter; Atclchior Beßler, Laudschreibcr. Schwhl Gilg Frischherz, Landammann; Sebastian Abhberg, Statthalter; Bcartin Betschart, Seckelmeister u»d Landsfähurich. Nidwaldeu. Johann Lussi, Alt-Landammann; Jost Blüttler, des Raths. (S. u. Bellcnz :c.) Hi»Z». In Folge des Ansuchens von Hans Megnet, ihn für die Kosten, welche er als Späher im Bernergebiet gehabt hat, zu entschädigen und ihm noch eine Verehrung zu geben, erklären sich die Gesandtschaften von Uri und Nidwaldeu, dahin zu wirken, daß ihm ihr Antheil bezahlt werde. Obwalden glaubt für seine Späher, die es selbst bezahlt habe, schon große Allsgaben gehabt zu haben- Die Gesandtschaft von Schwhz, ohne Instruction, nimmt die Sache in den Abschied. Mau sehe auch im Abschnitte Hcnichaftsangclegeicheitcn: Bogtci Bellcnz w. ^ —n». Art. 2S2—317. und K»H» aus den« Nidwalducreremplar. »2G. Conferenz der Vlll katholischen Orte. Lucern. 1324, 2. bis 4. August. Staatsarchiv Luceru. Absch. clo unno 1623 und 1624. Vd. XV. t'ol.139. LandeSarchiv Schwyz. Gesandte: Lucern. Walthart Amrhyn, Ritter, Schultheiß und Stadtfähnrich; Heinrich Clvos, Ritter, Alt-Schultheiß und Venner; Jakob Sonnenberg, Ritter, Alt-Schultheiß und Pannerherr; Gilg Flcckenstein, Ritter, Seckelmeister, alle des Raths. Uri. Hans Jakob Tanner, Landammann; Heinrich Zinn Brunnen, Alt-Landammann. SchwHz. Gilg Frischherz, Landammann; Sebastian Abhberg/ Alt-Landammann. Unterwalden. Johann Wirtz, Landammann, von Obwalden; Crispinns Zclg^/ Landammann und Landshanptmann, von Stidivalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Ammann; Thv»w" Jten, Seckelmeister. Freiburg. Heinrich Lanlberger, Ritter, Alt-Bnrgermeister. Solothurn. Jvha"'^ von Noll, Schultheiß; Ursus Schwaller, des Raths. Appenzell-Jnnerrhoden. Konrad Schie'gg/ Laildanlinailn. Da ans der Tagleistnng zu Solothurn die Restitution des VeltlinS behandelt werden soll, so haben es die katholischen Orte für zweckmüßig erachtet, sich vorher noch darüber zu besprechen, z». 1) Nachdem die R'estl- tutivn des Veltlins von den beiden Majestäten Jhro Heiligkeit anheimgestcllt worden ist, wird für nothwe»dlg August 1624. 387 ^achtet, dm Nuntius anzufragen, welches des Papstes Meinung wohl sein möchte. 2) Es erscheint hierauf "u Namen der französischen Ambassadoren Herr de Mesnil mit einein Credenzschreibcn. Derselbe bezieht sich seinem Vortrag auf das von den beiden Ambassadoren zu Baden gethane Begehren und meldet deren ^ruß. 3) Mai? hört hierauf die Antwort des Nuntius an, welche dahin lautet, daß man die Sache dem Ausspruch des Papstes überlassen solle, indem ein anderer Entschluß nur Verwirrung verursachen würde. Nach einläßlicher Berathung vergleicht man sich auf Gutheißen der Obrigkeiten über eine Erklärung, üüt welcher man die nach Solothurn angesetzte Tagsatzung besuchen will. Solvthurn wird ersucht, sich auch Zu dein Entwurf der Erklärung') zu bequemen, damit die katholischen Orte einer Meinung seien. I». In Beziehung ans den Streit zwischen Schwyz und Glarus wegen des Aufrittes der Landvögtc nach Werdcnberg "ud Uznach hat Schwyz Lucern ersucht, die für dieses Geschäft dienstlichen Gcwahrsainc in seiner Canzlei Mfsuchcn zu lassen und ihm mitzutheilen; zugleich eröffnet es, daß es für rathsamer erachte, die Sache zu völliger Erörterung ruhen zu lassen. Die übrigen Orte sind der Ansicht, daß an der beförderlichen Beendigung dieses Geschäftes viel gelegen sei, und lassen daher an Schwyz schreiben, es möchte sich die jüngst Zu Baden gefaßte Resolution gefallen lassen und dem glarnerischen Landvogt den Aufritt nach Uznach gestatten. Dabei sei ihm nicht benommen, noch andere Gewahrsams zu suchen und den Handel weiter fortzuführen; "isdann sei aber zu besorgen, daß der Glarnervertrag nicht Bestand haben möchte und allerlei Weitläufigkeiten ^utstehen werden. « . 1) Bern hat allerlei Handmünzen verrufen, wodurch die übrigen Orte in Handel und ^werbe beeinträchtigt und der seile Kauf gleichsam aufgehoben wird. Alan schreibt deßhalb ernstlich an and ersucht dasselbe, seine Resolution auf der Tagsatzung zu Solothurn zu eröffnen. Sollte dieselbe "icht nach Wunsch ausfallen, so solle von Solothurn aus eine Gesandtschaft von gemeinen Orten nach Bern geschickt werden, um mündlich das Begehren vorzutragen. Zürich wird ebenfalls ersticht, Bern abzumahnen "ud seine Gesandten nach Solothurn deßhalb zu instruieren. 2) Die meisten Orte haben das Münzen der silieren Sorten eingestellt. Basel und St. Gallen, die damit fortfahren, sollen ersucht werden, sich auch ^azu zu bequemen, indem man sonst genöthigt wäre, der Nngelegenheit, welche den Orten daraus erwachse, ^'Zuhelfen. «I. Aus Anlaß der Erbauung neuer Festungen, welche Bern in seiner Stadt und anderswo ^ scinem Gebiet vorhaben soll, wird den Obrigkeiten zu bedenken gegeben, ob nicht neben andern Ungelegeneren durch die Verproviantierung dieser Festungen für etliche Orte die Victualien verthcuert werden möchten. Jedes Ort soll dafür sorgen, daß die Preise der Victualien leidlich gehalten werden, und namentlich ^ Diethe anhalten, daß sie die Uerten bescheiden machen, wie denn Schwyz deßhalb bereits gute Anordnung gttrofstu hat. Bern und Basel kann man erinahnen, bei ihren Wirthen auch eine Moderation herbeizuführen. (S. u. Sargans.) A. Dem Herzog von Savvyen läßt man für die anerbotene „Gutherzigkeit" ^uken und ihn ersuchen, selbige in Ausführung zu bringen. Dem Johann Kaspar Ceberg wird ein Schreiben ^ jenen bewilligt, damit er wegen seines Ausstandes auch befriedigt werde. Ii. Die im Jahrrcchnungs- ^'Ichied von Baden enthaltenen Punkte (Kails liegender Güter durch Gotteshäuser, jährliche Hinterlage für ^n Nothfall u. s. w.) sind noch nicht in allen Orten verlesen worden, weßhalb die Entscheidung darüber ^ auf nächste katholische Tagsatzung verschoben wird, > Die Gardeknechte zu Turin beschweren sich, ^ ße, weil sie nicht zur Bezahlung ihrer Besoldung kommen können, großen Mangel leiden. Es wird die amtliche Durchlaucht in einem erlisten Schreiben gebeten, das Nöthige vorzukehren. It. Den Obrigkeiten ^'d anheimgestellt, eine Gesandtschaft an den spanischen Hof zu schicken, um die Bezahlung der ausstehenden ^astvnen auszuwirken. X 388 August 1624. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaiigelcgcichcitcn- Grafschaft Sargans. t. Art. lk. Vcrwaltimg im Allgemeinen. Die Namen der Gesandten und t und Ic aus dem Schwyzerercmplar. Zu »'). Diese Erklärung sehe man beim Absch. 323. Anm. zu I. S. 392. Conferenz der IV evangelischen Städte. Aara»». 1K24, 5. August (26. Juli a. K.). Staatsarchiv Zürich, kost. XII. 142. kol. 4L. Gesandte: Zürich. Haus Heinrich Hvlzhalb, Bürgermeister; Salomen Hirzel, Statthalter. Bern. Anton von Graffenricd, Schultheiß; Glado Wchermanu, Zeugherr und des Raths. Basel. Hans Nudoff Fäsch, des Raths. Schaff Hausen. Rochus Goßweiler, Burgermeister. Es ist nothwendig befunden worden, vor der angesetzten solothurnischen Zusammenkunft sich vertraulich zu berathen, wie man sich verhalten wolle in Betreff des Vortrags, welchen der außerordentliche französische Ambassador, Markgraf von Coeuvres, auf letzter Jahrrechnung der Angelegenheiten in den Bünden halber gethan hat. Die Gesandten von Zürich und Bern berichten, was vor ihrer Abreise von du Mesnil, Secretarius des gedachten Markgrafen, in dessen Namen, sowie auch des Herrn Mirvn an sie gelangt sen Der König habe von Rom Bericht erhalten, daß die gütliche Unterhandlung „wegen Restitution der Bünde nicht mehr fortgeführt werden tonne, weßhalb er veranlaßt werde, den Tractat von Madrid mit Gewalt zu exequieren. Zu diesem Zweck sollen verschiedene Armeen aufgestellt werden, eine in Brcsse und u»l Genf herum, die andere in der Landschaft Rietz, die dritte in der Champagne zur Defension des Lande?, die vierte in Savohen an den Grenzen des Herzogthums Mailand und die fünfte von der Herrschaft Venedig an den Grenzen des Landes Veltlin. Weil der Eidgenossenschaft an den Bünden viel gelegen sei, so versehe sich der König zu derselben, daß sie oder doch die vier evangelischen Städte das Ihrige mit Aufstellung einer Armee thun werden, welche sie zu Eroberung der Steig gebrauchen und hernach gen Eleven und in selbige Gegend schicken würde. Davon, daß Frankreich durch das Büttel eiuer Hcirath sich mit England zweifelsohne vereinbaren werde, sei nicht geringe Beförderung dieses Plans zu hoffen.— Das Begehren des Königs wird „eben bedenklich" gefunden. Alan verkennt einerseits nicht die Gefahr, welche der Eidgenosse schaft, insbesondere den evangelischen Städten von Spanien und Oesterreich, den abgesagten Feinden der Eidgenossenschaft, droht, wenn den Bünden nicht geholfen wird, und daß Oesterreich Vorwand genug ffnd^ werde zu einer Befeinduug, um die Städte für die heimliche und offene Unterstützung der Bünde zu strafen« daher es bedenklich sei, den Vorschlag Frankreichs von der Hand zu weisen; überdies; sei zu besorgen, dao mau, wenn man denselben von der Hand weise, von der Krone Frankreich verlassen sein werde, wenn einem oder dem andern Ort etwas Feindliches begegnen sollte. Daß es Frankreich Ernst sei, gehe daraus hervor, daß es, da der Friede im eigenen Lande hergestellt sei, darauf ausgehe, die spanische Macht ZN schwächen, und das um so mehr, da der Cvunetable Desdiguieres, der Jahr und Tag schon bemüht war, das zu Stande zu bringen, was jetzt im Werke ist, dermalen das größte Ansehen besitzt. Der Krieg, "N' den es sich handle, sei ein „Standes- und nicht ein Neligionskrieg". Wollen die Städte die Neutrall a August 1624. 389 halten, so sei zu besorgen, daß sie beiden zur Beute werden oder wenigstens von dein Frieden, welcher Miacht werde, ausgeschlossen werden. Andrerseits aber werden folgende Bedenken ausgesprochen: Die Städte haben sich gegenüber Oesterreich wegen der acht Gerichte so sehr eingelassen, daß sie wegeil derselben Zu keiner ferner» Weitläufigkeit Anlaß oder Fürschub zu geben versprocheil haben. Unter dein Schein der Redintcgrativn der Bünde könnte die Exemtion des Concilinnls von Trient in diesem Land vorgenommen werden, besonders weil die Geistlicheil in Frankreich, die eben jetzt das größte Ansehen daselbst genießen, Urzeit ans die Ausrottung der evangelischen Religion bedacht geweseil seien. Wenn dieß auch nicht gerade zu fürchten sein sollte, so erregt doch die bekannte Unbeständigkeit des französischen Hofes Bedenken, weil derselbe ^ Städte in den größten Gefahren im Stiche lassen könnte. Sollte man zu Eroberung der Steig ausziehen, könnten sich die katholischeil Orte widersetzen und könnte der ganzen Eidgenossenschaft „das Haar zusammcn- ^buildcn werden." — Basel und Schaffhanscn erachten als das Beste, daß man sich bei dem außerordent- Ambassador nochmals ans den Inhalt der vor zwei Jahren durch die Gesandtschaft der vier Städte ^ dem Köllig gcthanen Proposition berufe, sowie auf die Erklärnngsschreiben, welche später von Zürich ^us ail denselben abgegangen sind. Dabei könne man den Ambassador auch an die im Tractat von Madrid Kehrte und von ihnen gethane Assecnration erinnern. Sie hoffen, der Ambassador werde sich damit begnügen, ^u»cil sie, obgleich mit den Bünden nicht in einem Bündniß stehend, doch zu jeder Zeit mit Rath und That ^)ülflich gewesen seieil. Zürich und Bern erklären, wenn der Köllig dieses Geschäft einmal thätlich an ^ Hand ,lehmeil wolle und nach Inhalt der mit ihm bestehenden Vereinigung begehre, daß ans seine ^M»en Kosten ein Volksanfbrnch „in alleil XIII Orten" stattfinde (welcher Znsatz von den Gesandten Zürichs ^Ivnders verlangt wird), und den Krieg in seinem Namen zu führeil sich anheischig mache, so würden sich ^dann ihre Herren und Obern darüber nach Gebühr entschließeil und das thnn, wozu man sich von Ehre "ud Eid wegeil verpflichtet wisse. Ueberdicß wird insgemein für gut erachtet, von dem Ambassador, bevor ^u>i einen Aufbruch bewilligt, zu vernehmen, wie und wo der König das eidgenössische Volk zu gebrauchen Js'denke, vb damit der .Krieg in der Eidgenossenschaft begonnen werden soll oder anderswo, und ob nicht ^ königlichen Armeen zuvor und ehe der Aufbruch in der Eidgenossenschaft geschieht, sich ins Feld begeben ^ttden. Zugleich wird man auch darum anhalten, daß die Eidgenossenschaft mit Einlagerung des Kriegs- ^kks und den Durchzügen so viel als möglich verschont werde, damit in der Eidgenossenschaft durch diese ^'anlaßung nicht Uneinigkeit entstehe und das ganze Geschäft vereitelt werde. Dergleichen wird man sich ^ dem Ambassador wegen der Victualien, der Munition, der Pässe und über andere nothwendige Dinge spreche». Es wird auch die Frage aufgeworfen, vb es nicht thunlich wäre, daß jede Obrigkeit ihrer nach 'Kothurn gehenden Botschaft etil Project derjenigen Bedingungen, unter welchen, falls ein Aufbruch bewilligt ^irde, zu capitnlieren sein möchte, zustelle, nm davon bei Gelegenheit Gebrauch zu machen. II». ES wird von der Stadt Mahenfeld begehrten Steuer und Unterstützung gedacht. Weil man hierüber ohne Jn- ructivn ist, so soll man sich über diese Sache ans bevorstehender Zusammenkunft in Solothurn vergleichen. ' Falls mail wegen des besprochenen Defensionswerkes fernere Erklärung fiir nvthwendig erachten sollte, ° ^>Mte hierüber bei nächster Gelegenheit ein Project auf Gefallen der Obrigkeiten gemacht werden. «K. Es ^sden Kosten für den nach Mülhausen geschickten Znsatz zur Sprache gebracht. Bern und Basel, Aschen welchen darüber Mißverständnis) entstanden ist, werden znsanlmeil gewiesen, sich freundlich mit ein- zu vergleichen. X 390 August 1624. SS8. Gemeineidgenössische Tagscchung der XIII Orte. Solothur,». 1624, 13. bis 15. August. Staatsarchiv Luccrn. Absch. üo anno 1623 und 162!. Bd. XV. toi. 150. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Burgermeister; Salomen Hirzel, Statthalter. Bern. Anton von Graffenried, Schultheiß; Glado Weyermann, Zenghcrr und des Raths. Lncern. WalthaU Amrhyn, Schultheiß und Stadtfähnrich; Gilg Fleckenstein, Ritter, Seckelmeister. Uri. Hans Jakob Ta>nnW Landanunann; Melchior Megnet, Landshauptmann; Hans Heinrich Zum Brunnen, beide Alt-Landammän»cr> Schwyz. Gilg Frischherz, Landammann; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann. Unterwaldcn. Joha"" Wirtz, Landammnnn, von Obwalden; Crispinus Zelger, Landammann und Landshauptmann, von ')iid- waldcn. Zug. Hans Konrad Zurlauben; Ulrich Heggli, beide Alt-Anunänner und des Raths. Glar»s- Heinrich Hässi, Landammann; Bielchivr Marti, Landschreiber. Basel. Hans Lukas Jsclin, Zengh^' Hans Rudolf Fäsch, beide des Raths. Freib nrg. Karl von Montenach, Schultheiß; Heinrich Lainbergc', Ritter, Alt-Burgermeister und des Raths. Solothnrn. Johann von Noll, Ritter, Schultheiß; J^h""" Georg Wagner, Alt-Schultheiß; Ursns Schwaller, des Raths. Schaffhausen. Hans Konrad GoßweibV Burgermeister; Ludwig Seiler, Seckelmeister. Appenzell. Konrad Schiegg, Landammann, von Jw>^ rhoden; Johann Schuß, Landammann, von Anßerrhoden. Eidgenössische Begrüßung. ». Ziachdein die beiden französischen Ambassadoren begriißt und ih»c'^ alle möglichen Dienste anerboten worden sind, wird zu dem Hauptgeschäft geschritten. Man vereinbart sich/ gemeinsam zu den beiden Ambassadoren sich zu verfügen, um deren ans letzter Jahrrechnnng gethanc Position zu beantworten. Die wohlmeinende und gnädige Affective, welche der König gegen die Eidgenosll"" schaft und die Bünde hegt, wird verdankt, mit beigefügter Bitte, der König möchte in derselben verhartt»- Weil die Unterhandlung wegen Restitution der Bünde der päpstlichen Heiligkeit von beiden Majestäten nbtt' geben und anvertraut worden sei, so möchten die Ambassadoren bei dem König darum anhalten, dntz gütliche Unterhandlung fortsetzen zu lassen, damit alle Gewaltthütigkeit vermieden und der EidgenossenschW ein Krieg und das daraus erwachsende Unglück erspart werde. Weil ferner schon mehrmals von den stehenden Zahlungen an Obrigkeiten und Privaten gesprochen worden und jetzt eine Fuhr Geld angeko»»»^ sei, so möchten die Ambassadoren durch Bezahlung sowohl der Pensionen als der Distributionen die Ansprü^ befriedigen. — Die Ambassadoren versprechen, diese Propositivn dem König mitzutheilen, welcher in senü'" guten Willen die Restitution der Bünde nicht aufgeben werde. I». Die Abgesandten der zwei Bn»^ Doctor Jakob Schund zu Grüneck und Hauptmann Rudolf Travers von Ortenstein halten nach Urbergs eines Credenzschreibens und nach bundesgenössischer Begrüßung einen weitläufigen Vortrag. In deinst^' werden die Orte ersucht, den Tractat von Madrid zu bestätigen, „Widerdruß, Bitterkeiten und böse Sati^ faction," welche sie von den Bünden empfangen, zu vergessen und mit dem König von Frankreich aü ^ Necuperation der verlorenen Lande zu arbeiten. tl. (S. u. Lauis.) v, t. (S. n. Lnggarns.) Verhandlungen der katholischen Orte. A. (VII katholische Orte, katholisch Glarus und Appenzell-Jnnerrhodcn.) Der Dvmcnstos von 6lM/ als Abgesandter des Bischofs und des Capitels, bringt vor, die Bündner hätten dein Nuntius Scapl'^ August 1624. 391 Ansprüchen, die Religion frei zu lassen und den Kirchen ihre Zinsen und Zehnten ohne Hindernis) zu verabfolgen. Da das Versprechen nicht gehalten werde, so möchten die Orte die anwesenden Gesandten der ^ündirer zur Gebuhr ermahnen. — Es wird beschlossen mit dem Nuntius, den beiden französischen Ambassa- ^en und mit den Bündnern deßwegen zu reden. (VII katholische Orte.) I». Oberst Rudolf Pfhffer treibt, daß der Herzog von Lothringen gestorben sei. — Lucern wird ersucht, dem jungen Herrn von ^audemout, dein Schwager des Herzogs, zu condoliereu und ihm zu der angetretenen Regierung Glück zu wuschen. K. Schwhz wird nochmals ermahnt, seinen Rechten ohne Schaden den evangelischen Landvogt Glarus nach Uznach aufrecken zu lassen, damit der letztes Jahr errichtete Glarnervertrag in Kraft verbleibe. Den Oberst Fridolin Hässi und Landammann Heinrich Neding, welche sich am (französischen) Hof u»l die Entrichtung der extraordinären Zahlungen bemüht haben, wird schriftlich gedankt, mit dem Ersuchen, ""ch ferner ihr Bestes zu thnn. I. In Betreff der Restitution des Veltlins läßt man es bei dem in Luceru ^ichlossenen Concept des Versprechens, welches die Obrigkeiten gutgeheißen haben, verbleiben. Unterwaldeu ^ dem Wald hat das Concept nicht angenommen. Die beiden Ambassadoren begehren hierauf, daß der Klärung noch das Jahr beigefügt werde, in welchem der Tractat von Madrid geschlossen worden ist, und ^ der damals regierende Papst denselben approbiert habe. Uri, Unterwaldeu nid dem Wald, Zug, Aarus, Svlothurn und Appenzell willigen ein. Lucern, Schwhz und Freiburg wollen das Begehren ihren ^ ^gleiten heimbringen und hoffen, daß diese mit günstigem Bescheid entgegen kommen werden. Untcr- ^lden ob dem Wald hofft, daß seine Obrigkeit sich von den übrigen Orten nicht trennen werde. Um ^ Ambassadoren beförderlich antworten zu könneil, soll jedes Ort seine Einwilligung bis zum 26. August Svlothurn schicken, welches dann in aller Orte Namen das Instrument ausfertigen und den Ambassa- Zustellen wird. Man hält bei den französischen Ambassadoren nachdrücklich um die noch ausstehenden Melonen an. Dieselben antworten freundlich, rücken aber nicht damit heraus, wie viel Geld und wann Dasselbe vertheilcn wollen. Mail ersucht sie daher nochmals, sich darüber zu erkläreil und das Geld ^glichst lnckd» zu übergebeil. ik. Mail ersucht den Marquis de Coeuvres, sich die Vermittlung des wegeil ^ Theilmig der Vvgteien zwischen Bern und Freiburg bestehenden Streites angelegen sein zu lassen und eüUburg ^ ^Heilung zu verhelfen. — Der Ambassador spricht seine Geneigtheit dazu und seinen guten ^ ulen aus. «». Marquis de Coeuvres dankt im Namen des Königs und des Herzogs von Lvngueville für dein Letzteren erzeigteil guten Wille». XIII Orte. ^ I>. Von deil Gesandten Berns wird auf das Schreiben, welches au ihre Herren und Obern der ^Pen halber von der unlängst zu Luceru gehaltenen Tagsatzung aus ergangeil ist, etile Antwort begehrt. ^ Gesandten Berns entschuldigen sich, keinen Befehl zu haben; ihre Herreil und Obern seien mit Besetzung ihrer Aemter also beschäftigt gewesen, daß sie dasselbe nicht beantworten, noch sie darüber hätten ckiierem könneil; es würden aber dieselben den Orteil beförderlichst mit freundlicher Antwort begegnen. Nachdem ans letzter Jahrrechnung zu Baden wegen der streitigen Vogteicn der Städte Bern lind Freiburg "bsch^p^ worden ist, daß die eilf Orte die französischen Ambassadoren freundlich ersuchen sollen, sich auch ^äs Mittel zu schlageil, so werden jetzt sechs Gesandte bezeichnet, welche dieses Ansuchen bei den Ambassa- li/^ ^'Zubringen haben, r. Evangelisch Glarus bittet, daß man es bei der ans jüngster Jahrrechnnng z» Bade! w geschehenen Erkanntniß schütze, und daß der von ihm nach Utznach gewählte Landvogt, ohne von gehindert zu werdeil, seinen Ausritt halteil möge. Es wird beschlossen, hierüber an Schwhz freundlich 392 August 1624. zu schreiben; Schwyz soll seine Antwort sofort Zürich uüttheileu. Wenn das Schreiben erfolglos ist, s" wird eine Gesandtschaft von Zürich, Lncern, Nri, Unterwalden und Zug abgeschickt werden; inzwischen Schwyz sich nicht in die Orte verfügen, wie eine Andeutung gescheheil sei, sondern der Gesandtschaft gewärtig sein; Zürich wird alsdann der Gesandtschaft den Tag bestimmen. «. Die Abgesandten der zwei Bünde bringen vor, ihre Herren und Obern würden angeschuldigt, daß sie dasjenige nicht halte», was ste dem apostolischeil Nuntius versprocheil hätten. Sie bitten, die Gesandten möchteil dem keinen Glaube" beimesseil, sondern das Vertrauen haben, daß die Bünde alles das, was sie versprochen, auch getreulich halteil werden. Jeder Gesandte wird seine Herren und Obern,über alle verabschiedeten Punkte weitläufig^' als hier vermeldet wird, Wohl zu berichten wissen. VII katholische Orte. 4. Die französischen Ambassadorcn übergeben auf die ihnen von den Gesandten zugestellte schriftliche Antwort ihrerseits wieder eine schriftliche Antwort des Inhalts, daß der Köllig in seinem guten Willen fi^ die Wiederherstellung des bündnerischen freien Standes lind der Restitution der weggenommenen Lau^ verharreil werde. Was die Ambassadvren jedem Ort besonders geantwortet haben, und was sonst von ilst"^ geredet worden ist, wird jeder Gesandte zu berichten wissen. K». Ans dem vom Bischof und der Laudsth"! Wallis erlassenen Schreiben wegeil Vornahme des Bundcsschwures wird jedes Ort sehen, auf welchen ^ derselbe im Wallis angesetzt ist, und sich darnach zu verhalten wissen. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnhcitcn: Llliltwogtei LlMis. e. Art. gg. Verhältnisse gegenüber Mailand. «I. Art. 85 Grcnzstreitigkeiten. Llllldliogtci Lnggarils. v. Art. 47. Privilegien. Art. 02. Justizsachen. Zu l>». In diesem Vortrag sprechen sich die Gesandten über den Tractat von Madrid und ^ Mailändercapitulationen also aus: „Etliche Monat darnach (d. i. nach dem Aufstand im Prätigau und Besetzung Clcvens durch spanische Truppen) in währender Besatzung hat genannter Herzog von Feria c» Abgesandten, nämlich Don Perctz, an die Bünde abgefertigt und bei dcnselbigcn mit vielfältigen Dräu»»» anbringen lassen, es sollen die Bünde dein Madridischcn Tractat renoncicren und wiederum eine Gesandt"/ nach Mailand verordnen mit Ancrbietung und umständiger Vertröstung, es werde Ihre Excellcnz die mailändischen Capitulationen in den Bünden, wo sich die Gemeinden am mchrcstcn beschwert befinden, rieren. Ucbcr diese anerbotene und gesagte Moderation haben die zwei Bünde dem angedeuteten ZNadrnÜ , Tractat renunciert und durch eine Gesandtschaft und Schreiben die Löbliche Eidgenossenschaft ge ^ daß sie sich ferner mit demsclbigcn nicht mehr bemühen wollen noch sollen, weil er mit den Bünde» ^ verworfen sei, wie denn solcher Vortrag ausführlicher mit sich bringt. Als aber selbige Gesandte»^ Mailand angekommen, ist kein anderer Schluß oder einige angedeutete Moderation der Capitulatiou ^ geschehen, sondern sind ohne Verrichtung heimgeschickt, und wieder nachher Mailand auf den 1. '".g darauffolgenden beschiedcn worden. Bald darnach ist das Depositum obbertthrter Unterthanenla» unterschiedenlichen Zeiten in Händen Ihrer päpstl. Heiligkeit erfolgt, wie denn noch heutigen Tags in dcro Gewalk stehen." Zu i. Den beiden Ambassadorcn wurde die Erklärung zugestellt; sie stellten folgendes Rccepifst I^ous Vraneois Ilanuibal Dsströe, Aarguis ckö Ewuvras, Eonsvillör clu Itoz/, Eaxitaino ^ gg liomines ck'armos clo ses Erckonnanoos, Inoutonaut (chsnöral pour sa Aajostö au Aouvsrnorn I'Isls ckö Vraueo «t svn ^mbassacksur extraorckiuaira es ImAuos cko Luisse o.t Erisous, at August IK4. 393 N^ron, 3isur än 4'romdls)', nussi (lousoillor os äists Donsoils st ^.mlznssnäour oräiuniro -nix äitos Di^uos, oonksssons pnr In präsonts nn nom äu lin^ nostrs Nnistro nvoir rsesu pnr los mnins äs lUossiours lo» ^ävoz'ors et 0onss.il äs 1» Villo et 0nnton äs 8olouro äs Nossiours lvs Onutons 0ntlmliguos uns promosss on äsolnrntinn sur los propositions pnr nous ä onx kniotss ü In äournäs xonornlo äs In 8t. äonn ä Vnäo on DrAsincv oontonnnt In rntiüsntion st oonsontvmsnt äs lours 8upsrisurs äs es gui nuroit ostö räsoln pnr los 8ivurs Ooputäs dntboliguss lors äs l'nsssmblvo äos trsiiig (ünntons nu äit 8olours, lnguslls promssss n l'instnnso st pnr eommission ro^ntoirs ässäits 8iours äos (ünntons L!ntlioliguos n ssto ssslvo pour usus ostrs äolivräo on In sorts, gui on suit: „bious lo« ^ävo^ors, Dnnänmmnns, tüonssils st lZourAöois st Oommunos äos Onutons Ontlmliguos äo Dnosrno, l?ii, 8slnv^tx, Ilnäorvvnlä, ^UA, Driburg, 8olourro st los Ontlioliguss äo ktlnrus st -^xpon-isll sonvoir knisons st oonkossons pudligusmont nvso oosts prssonts. v'nutnnt guo nous nvons vntvnäu, guo WVooorä sslä ot noooptö ontro los our In rostitution clu pn)'» äs In Vnltolino, 8oiAnourios 0bnvonno ot Bormi» n ostä suiv^, n so gu'on nous äiot, ä'uns npprodntion äs sn 8ninotstä nlors roAnnnts ot ioolu^ neoorä ässäits äoux Dotontnts, importnnt Arnnäomont n In (ülirostiontü, n nous st n nostro Dstnt, Xous pour lionoror st lour oomplniro nvons voulu äoelnror pnr In prdsonto, gus lo llnpo Ilrbnin liuiotissmv n prosont rsxnnnt, npprounnt onvoro loäiot ^.ovorä ot gus In lislixion Ontlioliguo ^.postoligus liomnino soit nssouräs, nins/ gus nous nvons nuoun äoulzts, gns ässlors nous I'nArsons, st 1'nvons pour n^ronlzls Vt om^oolioi'ons toutiours äs tnnt nostrs pouvoir nvso In Lninotstä st los äoux Unjostäos toutos los nouvnutäs ot olinnASmonts gul xouiioiont ostro ontrognis nu ^rsiullioo ot äiminution cls In liolijzion tlntlioligns, ^^zostoliguo st üomnins, Inguolla nous ästkonclrons ot innintisnclrons volontier» Vn «go ontior nuxclits pn/s äs In Vnltolino, KviAnsurios dlinvonno ot IZorinio nux äos^ons cls oolu^ gui lo äsmnnäsrn; toutskois nvso oosts olnirs sntonts gus nous ns sorons ^oinot o3Ii^vs (I'n^clor n rs^rsnclro In Vnltolino, (ülcnvonns ot Vormio z?nr In t'oroo ot guo In lioli^ion Vntlioliguo ^Vposto- ^iguo Romnino, ot non nuouno »utrs, soit oxorosv nux trois lioux snsclits. Lt no cloit nostrs prosont Vonsontoinont ^roiuclioior -1 nostrs lilstnt libro, ni -1 nos xrivilsAos ot clroiots, non ^ilus gu'ct nos proooävntos nllinnoos, trniotäos ot nllinnoos lrorsclitniros, n^ oollos gui cluront onooros, on vertu 4o oosto prosonto, kniots ot nu nom äs nous touts solläo äu sool oräinniro äs nos ol^srs nusions ^llisi- st oombouiAsois st kroros äs In villo äs Kolouro, es 14 ä'^Foust 1624." Dt Pour plus gnnnäs nssournnos nous nvons siAn6 ot kniet seolsr äs nos ssnux ls prsssnt ^osspisso st ieolu^ romis il In Villo äs Lolourro es 6 ^onr äs Koptsmlirg 1624. D. D. Dostrvo. Ii. N^ron. (D. 8.) (D. 3.) (Kantonsarchiv Frciburg: Solothurncr u. s. w. Abschiede Bd. 72.) SSV. ^nferenz der evaugelischcu Städte und Orte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung zu Solothurn. 1K24, 13. bis 15. August. Staatsarchiv Zürich. (?ost. XII. 142. M. 82 und 84. a. Die Gesandten der vier Städte treten zusammen, um sich vertraulich über das Bündnergeschäft zu ' Breden. Bei diesem Anlaß kommt das Steuerbegehren der Stadt Mayenfcld und ei» zweites der Gemeinde 50 394 August und September 1624. Fläsch, in selbiger Herrschaft gelegen, zur Sprache. Da voraussichtlich, wenn dein Begehreil entsprochen würde, noch andere geschädigte Gemeindeil in den Bünden mit ebenderselben Bitte eiukommen würden, solches aber den Städten schwer fallen würde, so wird das Begehren genannter Gemeinden frenndlich abgewiesen und dieselben zur Geduld ermahnt, bis man sehe, wie das drohende neue Kriegswesen ablaufen werde. II». Nachdem man sich über eine dem Inhalt nach gleichlautende Antwort auf die Prvposition de» Marquis von Coeuvres verglichen hat, welche den beiden Ambassadorcn mitgetheilt wird, über andere Punkte dagegen, welche außerdem noch angedeutet und begehrt werden möchten, sich nicht hat vereinbaren können, findeil die Gesandten der evangelischen Orte für nvthwendig, sich vertraulich zu besprechen, ivir man sich ferner verhalten wolle, da man wohl erachten könne, daß die Ambassadoren durch die gegebene Antwort nicht werden befriedigt sein. Ein Thcil der Gesandten ist der Ansicht, daß man sich bei dem Vo» haben, durch Gewalt die Restitution zu erzwingen, mit der Krone Frankreich nicht weiter einlassen solle- Nicht weiliger bedenklich wird hingegeil gefunden, das Begehren des Kölligs auszuschlagen. Weil die Äin- bassadoreil in abgemeldeter Antwort ersucht worden sind, falls sie noch weitere Befehle von dem König hätten, dieselben zu eröffnen, lim ihnen mit gebührendein Bescheid begegnen zu können, so wird als das Beste erachü't, bei denselben zuvor durch eine Mittelsperson „glimpflich" sich davon Kenntnis; zu verschaffeil und um rn^ Antwort anhalten zu lassen. Alsdann wird man sich nach Gestalt der Sachen weiter besprechen können- »TO. Conferenz der die Vvgteien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherliz, Grandson und Murtw regierenden Orte Bern und Freiburg. Schwarzenberg an der Sense, Murten» 1624, 2t. bis 26. August. Ka»to»Sarchit> Freibttrg. Abschiedbd. ie. t'oi. 2W. Gesandte: Bern. Peter von Werdt, Venner; Daniel Lerber, beide des Raths. Freiburg. PancratiU" Gerber, Ritter, des Raths; Anton von Montenach, Venner. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegcnhcitcn: Vogtci Schwarzcillmrg. Art. 47 —öi. Vogtci Grandson. U. Art. 2K0. Vogtei Mlirte». k-i, I, Art. 3S3 —sss. Conferenz der V katholischen Orte. Lueeru. 1624, 14. September. Staatsarchiv Lueern. Absch. anno 162Z und 162t. Vd. XV. l'vl. 169. Landeöarchiv Schwi),;. Gesandte: Lucern. Walthart Amrhhn, Ritter, Schultheiß und Stadtfähnrich; Heinrich Cloos, Alt-Schultheiß und Schützenfähnrich; Heinrich Fleckenstein, des Raths; Jakob Bircher, Baumeister, ^ Raths. Uri. Johailn Jakob Tanncr, Ritter, Landammann; Johailil Heillrich Zum Brunnen, Alt-La» ainlilann. Schwhz. Gilg Frischherz, Landammann; Johann Sebastian Abyberg, Alt-LaiidainmG"'' September 1624, 395 -Vvhann Büeler, Landvogt. Unterwalden. sWolfgang?j Stvckmann, Ritter, Statthalter, von Obwaldcn; ^rispinus Zelger, Landamman» und Landshauptmann, von Stidwalden. Zug. Hans Kaspar Brandeilig, Ammann; idl. Andermatt, Seckelmcister und des Raths. Der Streit zwischen Schwhz und den Evangelischen von Glarns wegen des Aufritts des Landvogtes "ach Uznach kommt zur Behandlung. Auf die an Schwhz ergangene Aufforderung legt dessen Gesandtschaft Anzahl alter Verträge und Abschiede ans den Jahren 1526 bis über 1560 vor, welche zwischen den fünf katholischen Orten und Glarns errichtet worden sind, denen aber von den Neugläubigcn von Glarus niemals bolge geleistet worden sei. „Dessenthalben, fährt die Gcsandschaft von Schwhz fort, man wiederum verursachet, ihnen von Glarus gemeinlich wiederum abzusagen und sie der Blinde, Landsfriedeu und Freiheiten und Beherrschungen zu entsetzen und zu berauben, da dann nicht weniger, denn daß hernach 1564 übrige "uw lobl. Orte, Lncern, Uri, Unterwalden und Zug, sich mit ilmen versühnt und verglichen, seien aber die t'vn Schwhz darein nie getreten, noch selbige, weder einige Richtung mit ihnen von Glarus angenommen, darum sie getraut, daß selbiger 64cr Vertrag sie nichts verbinde noch begreife, sondern das alte Recht chnen vorbehalten sei." Die zuletzt gemachten Verträge gehen Schwhz nichts an und es sei kein Beispiel "arhanden, daß jemals ein nicht katholischer Landvogt in Uznach gewesen sei. Schließlich bemerkt die Gesandt- kchaft, daß der prätendierte Ausritt des evangelischen Landvvgtes nach Uznach den Neugläubigen zum Vortheil bleiche, und daß Schwhz lieb wäre, wenn dieses Geschäft nicht in Beisein Zürichs behandelt würde, um allerlei Verdruß aus den eingelegten Schriften bei den andern Orten zu vermeiden. — Die übrigen Orte stellen die ^ache ihren Obrigkeiten anheim und versichern Schwhz sttr die bevorstehende Tagsatzung zu Baden ihres betreuen Beistandes, si». Die französischen Ambasscchvrcn schreiben an Lucern um einen Aufbruch für die ^tadt Basel. — Es wird ihnen geantwortet, daß sie ihr Verlangen bei den einzelnen Orten oder auf der ^"tzsatzuug anbringen möchten. Basel soll verdeutet werden, daß es sich etwas voreilig um fremde Hülfe Sorben habe, als ob die Eidgenossenschaft nicht „statthaft und genug" dazu wäre. «. Auf das Schreiben ^ Bischofs von Sitten wird mit einem Necepisse geantwortet. Die Obrigkeiten werden ihre Gesandten zu Bundesschwnr genügend zu instruieren wissen. «I. In Folge des Schreibens des Bischofs von Adria, ^'Maligeu Nuntius in der Eidgenossenschaft, wegen der Garde zu Ferrara erläßt man „eine demüthige ^luchuug" an den Papst, v. 1) Weil an den Grenzen Kriegsgeschrci wahrgenommen wird, so wird mit Zürich c„id Glarus zu reden sein, daß sie nicht abermals, wie früher, Volk und Knechte „kriegsweise" "in lassen. 2) Luccrn will wegen dieser Gefahr und der besorgten Thcuerung einen Vorrath von Korn "igen und fragt au, ob die übrigen Orte ebenfalls darauf bedacht sein wollen, t. Man soll nochmals "i sorgen, daß die Gotteshäuser in der Eidgenossenschaft sich mit eidgenössischen Schreibern versehen. Anfang könnte dießmal bei dem Gotteshause Kreuzlingen gemacht werden, weil man dasselbe der istation oder Rechnung überhebt, z»'. 1) Da von den französischen Ambassadoren bei der Austheilung der Fusionen abermals ungleich verfahren worden ist sowohl in Bezug auf die Anzahl, als den Werth der izen, so soll man sich künftig darüber vergleichen und zusammenhalten. 2) Da ferner in Betreff der "il französischen Dicken der Mißbrauch einreißt, daß sie um 25 Sch. ausgegeben werden, so soll jedes Ork im Uebelstand steuern oder die Dicken verrufen. Die Namen der Gesandten ans dem Schwyzevcmnplar. X 396 September 1624. sss. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1924, 19. September. LandcSarchiv Nidwnldc». Gesandte: Uri. Melchior Aiegnct, Alt-Landammann nnd Landshanptmann; Kaspar Nomanns Troger, Statthalter. Schwhz. Gilg Frischherz, Landammann; Sebastian Abhberg, Statthalter; Jakob Schund, des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Statthalter. »— z». (S. u. Bellenz:c.) Ii. Die Gesandten werden ibren Herren und Obern zn berichten wisse», was wegen der abgeschriebenen Tagsatzung zu Baden an Lucern geschrieben worden ist. Man sehe auch im Abschnitte Heerschastsangelegenheiten: Vogtci Bcllciiz :c. Art. 318-32-1. »SS. Gemeineidgenössische Tagsatzung der XIII Orte. Solothur». 1924, 29. und 27. September. Staatsarchiv Zürich. 6est. XII. 142. t'ol. L6. Staatsarchiv Lucern. Absch. liv anno 1623 nnd 1621. P. XV. toi. 176. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Bürgermeister; Heinrich Vräm, Seckelmeister. Bern. Anw» von Graffenried, Schttltheiß; David Fellenberg, des Raths. Lucern. Oberst Walthart Amrhhn, Nittch Schultheiß; Gilg Flcckenstein, Ritter, Seckelmeister. Uri. Hans Jakob Tanner, Landammann; Oberst Konrad von Vervldingcn, Alt-Landammann; Melchior Megnet, Landshauptmann; Hans Heinrich Znm Brunns, Alt-Landammann. Schivhz. Gilg Frischherz, Landammann; Sebastian Abhberg, Statthalter. Unter- walden. Johann Wirtz, Landammann, und Peter Jmfeld, von Obwalden; Crispinus Zelger, von Nidwalde»- Zug. Kaspar Brandenberg, Ammann; Christian Jten, Seckelmeister. Glarus. Fridolin Bussh, Landammann; Melchior Marti, Landschreiber. Basel. Hans Jakob Vurckhardt; Hans Rudolf beide des Raths. Freiburg. Karl von Montenach, Schultheiß; Johauu Reiff, Statthalter. Solo- thuru. Jvhanil von Noll, Ritter, Schultheiß; Georg Wagner, Alt-Schnltheiß; Ursus Schwaller, dc'>' Raths. S chaffhauseu. Heinrich Schwartz, Burgermeister; Hieronhmus Peher, des Raths. Appens Llonrad Schiegg, Landammanu, von Jnnerrhoden; Johann Schüß, Landammann, von Außerrhode»- Eidgenössische Begrlißung. u. Die beiden französischen Ambassadoren legen einen schriftliche» trag ein, in welchem die Orte um eine Antwort ans das Begehren- ersucht werden, welches sie im Na>»^ ihres Königs gestellt haben. Derselbe habe keine andere Absicht, als alle Anschläge und Unterdrück»»!^" wider seine Eid- und Bundesgenossen zu verhindern und die Sicherheit auf deren Grenzen herzustellr»- I». Die Gesandten von Basel berichten, was für eine Beschaffenheit es mit dem in der vberu Markgrafsth^ einquartierten kaiserlichen Kriegsvolk habe, und in welcher Gefahr sich die Stadt Basel befinde, wovon ih^ Herren und Obern den Orten bereits Mittheiluug gemacht hätten. Sie bitten um getreues Aufsehen und »»' Hülfe im Fall der Roth. v. Der Erzherzog Leopold schreibt, er habe nicht ohne Befremden vernommen, d»» man über das Kriegsvolk der katholischen Union, das unlängst in die obere Markgrafschaft eingerückt pb September und Ocwber 1624. 397 derlei ungünstige Vermnthungen hege, als ob dasselbe etwas Feindliches gegen die Eidgenossenschaft vorzunehmen Befehl habe. Dergleichen liege weder in der Absicht des Kaisers noch des Kurfürsten von Bahern; un Gegentheil sei das Kriegsvolk angewiesen worden, sich friedlich und nachbarlich gegen die Eidgenossen- ^haft zu verhalten. — Dein Erzherzog wird geantwortet, es sei auffallend, daß das Kriegsvolk so gar nahe nu den Grenzen sein Quartier genommen habe: weil so etwas seit hundert und mehr Jahren nicht mehr ^Ichehei: sei, habe es allerdings Besorgnisse erregt. Bei der immerwährenden Theuerung würden dadurch Victualien noch mehr vertheuert, und leicht könnten andere Angelegenheiten daraus entstehen; der Erzherzog 'uöge deßhalb dafür sorgen, daß das Kriegsvolk von den eidgenössischen Grenzen entfernt werde. Dieses schreiben wird dem Erzherzog durch euren reitenden Eilboten überbracht. «I. 1) Den Gesandten von Basel st'ird erklart, wenn Basel wider Recht und Billigkeit angefochteil werden sollte, so werde man nach Inhalt Bünde alleil Beistand leisten und auch Leib, Gut und Blut, wie es ehrlichen und redlicheil Eidgenossen ^'vhl anstehe, zu ihnen setzen. 2) Dieselbe Erklärung wird aus Auftrag der Herren und Obern mich für andere ^cte wiederholt und bekräftigt für den Fall, daß das eine oder andere Ort feindlich angegriffeil werden !»llte. ^ Zürich, Bern, Uri und Freibnrg haben gefunden, das Begehren der französischen Ambassadoren ^ dein Bündniß mit dem König nicht entgegen, und willigen daher in den begehrten Volksaufbruch ein. ^lcern, Schwhz, Unterwaldcn, Zug, Glarus, Basel, Solvthurn, Schaffhallseil und Appenzell haben, da ^ an die Obrigkeiteil abgeschickteil Schreibeil, welche das Begehren enthalten, nicht durchaus gleich sind, ^Men Befehl und nehmen die Sache nck röksrenänin, stellen aber einen günstigen Bescheid in Aussicht, ihre Herren und Obern das Begehren dem Bündnisse gemäß findeil werden. Sie werden ersticht, den Ratschluß ihrer Herren und Obern bis zum 6. October n. K. den Ambassadoren mitzutheilen. t. Evange- Glarus beklagt sich, daß Schwhz seinem neuerwählten Landvogt den Ausritt nach Uznach nicht gestatten stalle. EZ ^ird Schwhz crnstfreundlich ersucht, den Herreil und Obern der übrigen Orte zu Gefallen den " "statt zu gestatten, dannt Weitläufigkeiten erspart werdeil. xx» 1) Es wird Zürich anheimgestellt, eine Tag- latzung der XIII Orte nach Baden auszuschreiben, wann der Bote von dem Erzherzog zurückgekehrt ist. ^"6 Antwortschreiben soll den Orten vorher in Abschrift mitgetheilt werden, damit sie ihre Gesandten "st'ber instruieren können. 2) Dergleichen sollen die Gesandten für die erste Tagsatzung, die Zürich ausschreiben sgx hei, FM instruiert werden, daß Schwhz dein evangelischen Landvogt den Aufritt nach Uznach stniex verweigern sollte, damit die Parteien verglichen werden können. I». Abermals wird zu Gunsteil ^"stgallischer Kalifleute dem Herzog von Feria und dem außerordentlichen Ambassador des Kölligs von Manien, dem Marquis Dvgliani, geschrieben, es möchten die fünf arrestierten „Kästln, Gelds" den ^ äffenden Kanflenten restituiert werden. Cvnferenz der V katholischen Orte. Altorf. t«24, 7. October. Staatsarchiv L»ccr». Absch. u denselben zu versichern, daß man die Erbeinigung getreulich zu halteil gesinnt sei. 5) Mit Rückstcht auf °U! allfälliges Begehreil des Durchpasses vou Seite Zürichs wird es zweckiuäßig sein, dasselbe zu crmahnen, zu sitzen und keinen Feind ins Vaterland zu locken. In Badeil wird man dieß nicht sofort eröffnen, faudern zuvor die Ansicht von Freiburg, Solothnrn nnd Appenzell anhören. 1». Die Neuglänbigcn zu ^arus haben in einem ernsten Schreiben an Luccrn die Drohung ausgesprochen, den unlängst mit ihren katholischen Mitlandleuten geschlosseneil Vertrag wieder aufzuheben, wenn Schwyz dein Ausritt ihres Land- Vvgts nach Uznach. sich ferner widersetze. - Mail will auf der Tagsatzung zu Badeil über die Sache zu Rathe gehen, glaubt aber nicht, daß sie befugt seien, den Vertrag aufzuheben, da Schwyz sich in ihren ländlichen Span nicht mische und man sollst auch den Vertrag mit den Neugläubigcu von 1564 wiederrufen könnte. «. Falls Freiburg seineil Streit mit Bern zur Sprache bringt, soll ihm versichert werden, daß, tnenil die Tagsatznng zu Badeil nicht dazwischen gekommen wäre, die Gesandtschaft nach Zürich abgegangen ^äre; »ian werde sie aber, sobald es zweckmäßig erachtet werde, von Baden aus nach Zürich und Bern abgehen lassen. «I. (S. u. Freie Aemter.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschciftsaugclcgeicheitcn: ^»diiogtci Freie Aemter. «». Art. 12k. Gotteshäuser. SSV Gemeineidgenössische Tagscchung der XIII Orte. Baden. 1V24, 13. bis 23. Oetober. 'Ulrich, «est. XII. 112. r»1.102. Staatsarchiv L»c-r». AM. den Grenzen ankomme, und daß, wie es heiße, auch die vier Waldstädte am Nhein eine Besatzung erhalten stllcn. Der Erzherzog möge dafür besorgt sein, daß das Kriegsvolk an andere Orte geführt und die Eid- Mosstnschaft und namentlich Basel von der großen Beschwerde und Gefahr befreit werde; die Erbeinigung ^erde man getreulich halten. Die katholischen Orte hätten nicht im Sinn, den Rechten, welche Oesterreich in acht Gerichten oder andern Orten in den Bünden habe, Eintrag zu thun oder Unruhen daselbst zu erregen, evangelischen Orte wollen es bei der Erbeinigung und bei der im November 1623 ttbergebenen schriftlichen ^'klcirung verbleiben lassen. Dem Kaiser und dem Hause Oesterreich könue man es nicht verargen, daß sie die Grenzen ihrer Länder gegen abfälligen Ueberfall schlitzen; man wünsche nur, daß das Kriegsvolk nicht ^ nahe an die Eidgenossenschaft und zum Nachtbeil derselben verlegt werde, v. Den französischen Ambassa- ^ren mird schriftlich geantwortet. In dieser Antwort werden zuerst die Verhandlungen mit dein östcr- ^ichisthm Abgeordneten vertraulich mitgetheilt. An diese Mittheilung schließt sich die Bitte an, die Ambassadorcn möchten die Sache wohl bedenken, damit der Krieg nicht in die Eidgenossenschaft gezogen, die pA)en Potentaten vielmehr durch gütliche Mittel verglichen werden. Was den begehrten Aufbruch betreffe, ^ seien alle Orte entschlossen, die mit der Krone Frankreich gemachte Vereinigung buchstäblich zu halten; '^ch Ausweisung derselben werde der begehrte Aufbruch bewilligt in der Weise, wie jedes Ort sich besonders ^ den Ambassadorcn erklärt habe. Wie man vernommen, gedenke der König eine beträchtliche Zahl Kriegs- durch die Eidgenossenschaft in die Bünde oder in das Vcltlin zu schicken; dadurch könnte anderes st'nndes Volk an den eidgenössischen Grenzen veranlaßt werden, den Durchpaß auch zu begehren, und die ^uze Last des Krieges würde so auf die Eidgenossenschaft gewälzt; man wünsche aber, mit dergleichen ^schont zu werden. Da die Restitution des Veltlins und der Lande der III Bünde in den Händen der päpstlichen Heiligkeit und der beiden Könige liege, so hoffe man, dieselben werden sich wohl mit einander ^'gleichen. Falls die Eidgenossenschaft hiezu etwas beitragen könne, wolle sie sich hiemit gutwillig anerboten paben, — Die französischen Ambassadoren replicieren schriftlich. Sie seien nicht wenig verwundert, daß 'Uan die Orte glauben machen wolle, es seien die großen Kriegsrüstungen außerhalb Deutschlands Schuld 402 October 1624. daran, daß fremdes Volk um Basel herum liege. Weil der König andere in ihren Landen sich habe bewaffnen sehen, habe er dasselbe thun müssen. Basel habe sich in seiner „Extremität" an ihn gewandt, und auf diese Bitte hin habe er einen Aufbruch in diesen Landen begehrt. Die Eidgenossenschaft habe von Frankreich niemals Schaden oder Ungelcgcnheiten erfahren, sondern vielmehr das Gegcntheil. Der König begehe nichts wider den Inhalt der Bündnisse, welche er getreu zu halten gedenke, was am Besteil aus seine» Benlühungen für die Bünde hervorgehe. Höchlich nehme er Anstoß an den fortwährenden Drohungen und Anschlägeil, welche dein entgegenzutreten bezweckeil, was durch die Bündnisse des Königs mit den Bündnern stipuliert sei, wobei die Ofsiciere des Erzherzogs Leopold sich ganz unbescheiden verhalteil. Die Orte stie» ersucht, solchem stellern zu wollen. I. Dem außerordentlicheil spallischen Ambassador wird geantwortet, die Erbeinigung und die bestehenden Bündnisse werde man aufrecht und redlich halten. Das an den Grenzen liegende kaiserliche Kriegsvolk verursache der Stadt Basel große Unkosten und Gefahr; der Ambassador möchte daher seine guten Osficicn an gehörigen Orten eintreten lasseil, damit besagtes Kriegsvolk abgeführt und die Beschwerden beseitigt werden. Der obere grane nnd der Gottcshausbund samnit Maycnfrid berichten, der Erzherzog Leopold habe sich schriftlich bei ihnen beklagt, daß an unterschiedlichen Orten, besv»- ders am Schollberg und zu Glarus durch Georg Jenatsch, zu Fläsch durch Landvogt Enderli von Ehnr, wie auch durch Anordnung des Hauptmanns Steffan Teiß (Thß) heimliche Werbungen vorgenommen werdrn und daß man drohe, die St. Luziensteig einzunehmen. Dergleichen Practiken seien dem, was zwischen dein Halls Oesterreich und den Bünden statuiert und ratificiert worden sei, zuwider; gegen die Anstifter nullst mit ernstlicher Demonstration verfahren werden, wenn nicht die Sache zum Untergang der Bünde führeil solle. — Die Bünde ersuchen deßhalb die Eidgenossen, diesem Beginnen zu steuern; denn durch die Besetz»»!? der Steig würde der Krieg ins Land gezogen und die Restitution des Veltlins verhindert. Alls diese«» Grunde hätten die Gemeinden auch den jüngst von Frankreich begehrteil Aufbruch eingestellt, zumal da der Erzherzog sich anerboten habe, zu Necupcration des Veltlins behülflich zu sein. Ii. Basel sucht um H»lfe uild Beistaild au, daß das an den Grenzen liegende Kriegsvolk entfernt werden möchte; denn die Erhalt»»!? der in Basel liegenden Besatzung verursache ihm sehr große Ausgaben und steigere die Theuerung. der Ansicht der einen Gesandten sollte man, wenn man dnrch Schreibeil und Gesandtschaft nichts ausrichte, „mit gemeinem Zusammenzug eine ernstliche Resolution fassen, wie das Kriegsvolk abzutreiben sei." ^ Mehrheit aber ist der Ansicht, daß Oesterreich, weil man glaube, daß der Köllig Kricgsvolk an den cidg^ nössischen und burgundischen Grenzen liegen habe, um mit dcmselbeii durch die Eidgenossenschaft in die B»»^ und nach dem Veltlin zur Restitution desselben ziehen zu wollen, sein Kriegsvolk ebenfalls an die Grenze^' legt habe. Alan möchte sich daher erklären, ob man überhaupt frcniden Truppen den Eintritt in das La»d gestatten wolle; gestatte man denselben dem Einen, so sei zu besorgen, daß dadurch allerlei fremdes in das Land gezogen werde und die Eidgenossenschaft der Tummelplatz werden würde. Die Gesandteil jcd^ Ortes eröffnen, unter welchen Bedingungen ihre Herren und Obern den vom König begehrten Äusbu») bewilligt habeil, und machen darauf aufmerksam, daß von den Ambassadvren des Passes halber nichts beg^ worden sei, mit Ausnahme von Bern, dessen Gesandtschaft erklärt, daß ihre Herren und Obern den P»» ans das Begehren der Ambassadoren lallt Inhalt der Vereinigung nicht hätten abschlagen können- ^ evangelischen Orte erkläreil, daß sie Basel nach Vermögen mit Leib, Gut und Blut, wie es die B»»^ verlangeil und es redlichen Eidgenossen zieme, beispringen werden; die Katholischen lassen es bei der vo» ihnen zu Svlvthurn gegebenen Erklärung bewenden, und weil ihre Herren und Obern, wenn die Fra»Z»i^ Octobcr 1624. 403 u>s Land gelassen werden sollten, selbst zu dem Ihrigen Sorge tragen müssen, so können sie sich dießmal keines Andern entschließen. Damit man aber einmal zu Ende komme, erklären sich die katholischen Orte dahin, daß sie für dießmal die Durchzüge und den begehrten Ausbruch einstellen. Den Papst und den König von Frankreich wollen sie in einem Schreiben auf die Angelegenheiten aufmerksam machen, welche der Eidgenossenschaft ans der prvjectierten Expedition entstehen möchten, und darum anhalten, daß ein Stillstand bewilligt und die Sache wegen des Veltlins gütlich beigelegt werde. Sie stellen es den evangelischen Urteil anHeim, sich ihnen anzuschließen. Weil aber diesen mit Ausnahme Berns des Durchzugs wegen nichts sUgemuthet worden ist, so nehmen ihre Gesandten die Sache in den Abschied; die katholischen Orte möchten blvs üi ihrem Namen jenes Schreiben abgehen lassen. Nochmals werden die Ambassadorcn durch einen Ausschuß gebeten, sie möchten sich dafür verwenden, daß die fragliche Expedition eingestellt werde, um der Eidgenossenschaft Angelegenheiten zu ersparen, mit dem Beifügen, daß die katholischen Orte angedeutete zwei schreiben werden abgehen lassen. — Die Ambassadorcn können sich hierüber nicht entschließen, sondern bieten stch an, den König davon zu benachrichtigen, i. Freiburg wünscht, es möchte nach Inhalt des letzten Abschiedes von Baden wegen seines Streites mit Bern ein Tag angesetzt werden; man kann jedoch dermalen ^inen Tag bestimme». Ic. Um den Streit zwischen Schwyz und evangelisch Glarus wegen Einsetzung des ^»erwählten evangelischen Landvogtcs für Uznach zu vermitteln, wird ein Ausschuß erwählt, welcher die Parteien anhören soll. Da dieses Mittel ohne Erfolg bleibt, wird erkannt, daß die streitenden Orte in Äch»atsfrist Satze ans den Städten Zürich und Lucern ernennen und inzwischen nichts Thätliches gcgen ^»andcr vornehmen sollen. I. (S. u. Freie Acmter.) i». Zug bittet um Bezahlung der ihm versprochenen pcnster und Wappen in sein Nathhans. VII katholische Orte und Appcnzell-Jnuerrhvden. I». Da in dem Vortrag der französischen Ambassadorcn auch enthalten ist, daß die katholischen Orte die Ratification des Vertrages von Madrid eingewilligt hätten, während die Herren und Obern ihn nicht ^genommen noch ratificicrt haben, so läßt man dem Marquis de Coeuvres eine Erklärung darüber zustellen, dieser stellt sie, nachdem er sie gelesen, dem Landschreiber zu Baden wieder zu. Mcm schc auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhcitcn: ^»diivgtci Frei Acmtcr. I. Art. W4. G.Mcshäuscr. i>« aus dem Vaslcr-, i« aus dem Luccrnerermiplnr. Zu Diese Erklärung lautet also: „Demnach Euer Ex. und Gn. in ihrem gethanen Vortrag unter Anderm Andeutung gethan, als hätten unsere gn. Herren und Obern den madridischcn Tractat approbiert und angenommen; dieweil und aber die Erklärung wohlgcdachtcr unserer Herren und Obern, wie Ei Ex. und Gn. wissen, nicht anders ergangen, denn so durch Vereinbarung beider königl. Majestäten, so Anno 1621 Mochte geschehen sein, und darauf erfolgender Approbation jetzt regierender päpstl. Heiligkeit, Urbani Vitt, das Veltlin restituiert und die katholisch-römische Religion versichert werde, dieselbe Religion mit und neben und im Kosten höchstgedachter beider königl. Majestäten zu erhalten gemeint, alles mit mehrerer Reservation bermogc Euerer Ex. und Gn. zu Solvthurn übcrgcbcncn schriftlichen Dcclaration, dabei wir es nochmals Zu Entladung vorwohlgemcltcr unserer Herren und Obern/daß sie in angezogenen madridischcn Tractat ihres Theils nicht eingegangen, E. Ex. und Gn. hiemit zu eröffnen und anzumelden, nicht umgehen noch unterlassen können." Actum 23. Octobcr 1624. X 404 October 1624. Conferenz von Zürich, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarns, Schaffhausen und Appenzell während der gemcineidgenössischen Tagsatzung zu Baden. t«24, im October. LaiidcSarchlv !MdwaU>cil. Gesandte: Dieselben, welche im vorigen Abschied. Der spanische außerordentliche Ambassador legt dnrch seinen Agenten, Hans Konrad Wüst von Zürich, den Gesandten der genannten Orte folgenden Streit znr Vermittlung vor. Graf Nenat, Herr zu Valanghb hinterließ zwei Töchter, Philibertha und Jsabella. Erster« enterbte er; Jsabella setzte er mit ihrem elch- gebvrnen Sohn zu Erben seiner ganzen Verlassenschaft ein mit Ausnahme von Valangin, welches er dcw dritten Sohne der Jsabella vermachte. Jsabella war zwölf Jahre im Besitze des Ererbten, als die Herzogs von Lougueville wegen der Herrschaft Valangin Streit anfing. Die Sache wurde zur Entscheidung allen Orten der Eidgenossenschaft mit Ausnahme von Lucern, Freiburg und Solothnrn, die mit der Herzogs von Lougueville verbündet sind, vorgelegt und darauf die hohe Obrigkeit oder Herrlichkeit der Herrschast Valangin mit etwas Moderation und gleichfalls auch die Nutzung und der Possesz der Eigenschaft vermögt einer Schuldverschreibung, welche die Herren von Bern darauf hatten, der Herzogin von Longueville kannt, doch mit dein Zusätze, daß wenn diese Schuldverschreibung werde gelöst und bezahlt sein, die Herzögt jene Eigenschaft wieder erlassen und zurückgeben solle. Diese kam aber dieser Erkanntniß nicht nach. Grast" Jsabella starb 1595, hinterließ eine Tochter, Christina Madrnz von Chaland, welche mit dem Markgrast" Dogliani verheirathet war. Ein Sohn dieser Ehe war Marcus Franciscus. Dogliani ersucht n>m ^ Gesandten, diesem seinem Sohne, als Erben der Christina, dazu zu verhelfen, daß der dermalige Herzc'ö von Longueville jenem Spruche nachkomme und die Summe jener Schuldverschreibung annehme, wclst" Dogliani zu erlegen bereit sei. — Die Gesandten liberschicken vorerst den Vortrag des Agenten den: HeeM von Longueville, berichten ihm zugleich, daß der Markgraf nach dem Inhalt des 1564 zu Baden ergangen^" Spruches für den Pfandschilling der 2500 Kronen in die 6000 Kronen bei den Eidgenossen der Stadt Bast auf der Gesandten Einwilligung bei ehrlichen und namhaften Bürgern zu dem Rechten gelegt habe, "" wünschen zu vernehmen, ob der Herzog, wie es in diesem Falle 1564 auch gescheheil sei, die Sache ihw'" zu comprvmittiereu überlassen wolle. (Den 21. October 1624.) SS8. Conferenz der V katholischen Orte. Weggis. 1624, 2L. und 29. October. DlaatSarchiu Luccr». Atsch. >lo nnno IWS und IM. Bd. XV. l'ol.SZi. LaiidcsarchiV Tchw>>z. Gesandte: Luccrn. Walthart Amrhyn, Ritter, Schultheiß und Stadtvenner; Heinrich Cloos, Alt-Schultheiß und Venner; Ulrich Heinserlin, des Raths; Jakob Bircher, Ballherr und des Raths. Ü ^ Konrad von Beroldiugen, Ritter, Alt-Landammann; Kaspar Trvger, Ritter, Statthalter. SchwYZ- " Frischherz, Landanunann; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann. Unterwalden. Johannes , October 1624. 405 Landammann, von Obwalden; Crispiiuls Zelger, Landaminann und Landshauptmann, von Nidwaldcn. Zug. Lsaspar Brandenberg, Ammann; Beat Jakob Mehcnbcrg, des Raths. Veranlassung zu dieser Zusammenkunft ist der unvorhergesehene Durchzug einigen Kriegsvolkes, das ^on Zürich her durch das Gebiet von Schwhz nach den Bünden ziehen will. — Nach Anhörung der eingeengten Berichte, nach welchen eine Anzahl vertriebener Bündner bei Lachen angelangt sei in der Absicht, Steig einzunehmen, und eine größere Macht eidgenössischen und französischen Volkes nachfolgen werde, ^ud nach Verlesung des Schreibens, welches Lucern an Zürich abgeschickt hat, zieht man dieses Geschäft in gliche Berathung. Schwhz ist der Ansicht, daß man sich sin den Besitz der Pässe bei Baden setzen solle, Tilsit Bern nicht mit Zürich sich vereinigen könne, ferner auch in den Besitz der obern Pässe, da Glarus diesem Aufbruch sich betheilige; daß man sich bei Spanien, Burgund und Savohcn um Hülfe umsehen und an den Papst und den König von Frankreich schreiben solle, wie man zu Baden beschlossen habe. — Nachdem man sich die Gefahr, welche sowohl ans der Sperrung als aus der Freigebnng des Durchpasses ^utspringe, nicht verhehlt hat, rathen die Gesandten ihren Herren und Obern an, Hülfe bei guten Freunden ""d Bundesgenossen zu suchen, bei dem Erzherzog Leopold sich zu entschuldigen und ihm nochmals zu ^Zttigen, daß sie die Erbeinigung getreulich halten wollen. Ebenfalls soll der Gubernatvr von Mailand ^>i dem Zustand benachrichtigt und an das erinnert werden, was er laut des Bündnisses schuldig ist. ^ wird sodann für besser gehalten, den Durchpaß nicht zu gestatten und hiefür auch die Hülfe der Unterthanen w den ennetbirgischen und andern Vogteien in Anspruch zu nehmen. An Svlothnrn soll geschrieben werden, "wn möchte mit den Ambassadoren reden, daß sie den beabsichtigten Durchzug, bis die Obrigkeiten einen Ratschluß gesaßt hätten, einstellen. Künftigen Sonntag soll wegen dieser Sache eine Zusammenkunft in ^»cern stattfinden und Freibnrg auch dazu eingeladen werden. Zürich wird ersucht, die Pässe nicht zu polieren und das durchziehende Volk zu vermögen, nichts wider die Erbeinigung anzufangen. Auch an Bern Wll geschrieben und Wallis ermahnt werden, keinen Durchpaß zu gestatten, bis sich die Obrigkeiten entschlossen Hütten. Eben dieselbe Ermahnung wird man auch denen zu Baden, Bremgarten u. s. w. zugchen lassen süssen. Ms der Dagleistung zu Lncern wird man sich zu erklären haben, ob man den Paß mit Gewalt Herren, und wie man einander im Fall der Noth zu Hülfe kommen wolle. Jedes Ort soll dafür sorgen, ^ nicht zu viel Vieh und Mulchcn ans dem Land gelassen werden. Lucern und Zug werden unverzüglich Winand nach Mellingen, Baden und Bremgarten abordnen, um daselbst ein wachsames Auge auf die Pässe habeil und ,wo möglich das Volk abzumahnen. Falls dieß ohne Erfolg sein sollte, so mögen sie, weil ^ fünf Orte dießmal übel gerlistet sind, wenigstens dafür sorgeil, daß der Durchpaß so unschädlich als möglich ^ättsinde.. Die Namen der Gesandten aus dem Schwyzerecemplar. »SS Beschwörung des Bundes der VII katholischen Orte mit Wallis. Sitten. 1K24, 28. bis 31. October. KailtonSarchlv Frciburg. Jnstructioncnbnch. Bd. 17 (enthält den Abschied). Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckeilstein, Ritter, des Raths; Jost Bircher, Ritter, des Raths. N ri. Hans Jakob Tanncr, Ritter, des Raths. Schwhz. Martin Betschart, Landsvenncr und Alt-Seckeliikeister; X 406 Octobcr 1624. Balthasar Kyd, Ritter, Seckelmcistcr. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Panncrherr, von Obwaldc»! Kaspar Len, Statthalter, von Nidwalden. Zug. sPauluss Bengg, Statthalter; Adain Signer > AminaiM- Freiburg. Niklaus vou Diesbach, Alt-Schultheiß; Franz von Affrh, beide des Raths. Solothurn. Jakob von: Staal, des Raths. Hildebrand Jost, Bischof zu Sitteu, Präfect und Graf im Wallis. — Domstift und Capitel Z» Sitten. Hans Schnidrig, Doindecan; Peter Furrer, Decan in Valeri; Johannes Lerien, Sacristcu>> GregvuuÄ Summerinatter, Cantor. Stadt ui:d Zchildei: Sitte::. Johannes von Noten, Lands- hanptinann; Sebastian Zuber, Alt-Landshauptmann; Balthasar Am Miel, Burgermeister; Christian Lambien, Panncrherr; Hans von Mvnthey, Zehndenhauptmann; Jakob Waldin, Statthalter des LandshauptmaimZ! Martin Kundtschen. Zehnden Siders. Franz An: Hengart, Panncrherr und Castellan zu Siders! Johannes Vnrbauin, Laudvogt zu St. Maurice; Hans Perrothan, Alt-Castcllan; Jakob Chuferel, Alb Statthalter im Einfisch. Zehnden Lenk. Anton Zen Gaffinen, Meyer zu Lenk; Michel Mageran, Alt- Meyer; Peter Allet, Alt-Landvogt; Hans Gabriel Verra, Alt-Bieycr; Anton Kalbermatter. Zehnde» Raren. Hans Lcuggener, Meyer zu Naron; Theodor Kalbermatter, Alt-Meyer; Johannes Zum Oberhaus, Castellan; Peter ZumZtinen, Meyer zu Mörill; Hans Venetsch, Alt-Landvogt. Zehnden Visp- Theodor Ander Blatten, Castellan zu Visp; Niklaus In Eich, Panncrherr; Heinrich In: Alban, Jost Venetsch, Alt-Castcllane; Anton Jungen. Zehnden Brieg. Johannes Lerien, Castellan zu Brieg; Hieronymus Welschen, Gilg Jossen, Peter Stockacher, Alt-Castellane; Anton ZNägetschen, Statthalter. Zehnde" Goms. Johannes Mattlis, Statthalter; Niklaus Schinner, Alt-Landvvgt; Peter Biderbvsten, Alt -A »unaniu 1) In: Namen der sieben katholischen Orte begrüßt Ritter Fleckenstein den Bischof und die Abgeordneten der Zehnden. Der Landshauptmann Sebastian Zuber erwidert den Gruß in: Namen des Bischofs und des Domcapitels und der Abgeordneten der Zehnden und erbietet sich, den 1533 mit den sieben katholischen Orte» zu Lucern geschlossenen Blind, das Burg- und Landrecht, das nach Sage des Bundes von zehn zu Jahren erneuert werden soll, zu erneuern. 2) Der Bischof ersucht, es möchten etliche Artikel, wegen welcher zwischen ihn: und den: Lande Streit bestehe, durch die Autorität der Gesandten, sei es durch ordentliche Nichter oder durch Schiedleutc, erörtert und entschieden werden; ferner möchten die Gesandten darauf hinwirken , daß den Jesuiten zu Sitteu oder Brieg ein fester Wohnsitz angewiesen werde, widrigenfalls er nicht nachlassen werde, bis mau ihn: die genommenen Rechte wieder restituiere. Die Gesandten versprechen de>» Bischof ihre ernstliche Mitwirkung. 3) Malzeit beim Bischof. Zehn Knaben empfangen die Gesandten mit einem lateinischen und einen: deutsche,: Gedichte, in dein das Lob eines jeden Ortes in: Wallis besungen wird. Während der Malzeit ein Dialog, enthaltend die Auslegung Nsuseo solis auf die Landschaft Wallis, ß». Vier DM» Herren bitten in: Namen des Bischofs, man mochte doch vor den: Bundesschwur die Difficnltäten vor de» Landrath bringen und beseitigen; das kann jedoch nicht geschehen. Der Bund wird vorher in der Kirchs der h. Maria verlesen, von: Bischof, den Herren des Domcapitels und den Abgeordneten der sieben Zehnde" beschworen. Die Urkunde dieser Beschwörung wird in die sieben katholischen Orte geschickt. «. Eine Abordnung des Domcapitels stellt an die Gesandten folgende Begehren: 1) es sollen die Rechte, welche vor Jahre» mit Gewalt vor der Wahl eines Bischofs aus den: Schlosse genommen und in die Canzlei der Landschah gelegt worden seien, restituiert werden; 2) die damals gestellten Artikel, welche den: Fürsten und DouicapitA unter Drohungen extvrquiert worden sind, sollen verbessert werden; 3) den Jesuiten soll zur Erhaltung der wahren katholischen Religion und zun: Unterricht der Jugend ein fester Wohnsitz zu Sitten oder an ciucM October 1624. 407 andern Orte der Landschaft gegeben werden, da ihr Fleiß und ihre Arbeit schon seit sechszehn Jahren großen Nutzen gebracht haben; 4) könnten sie noch etliche streitige Punkte vorbringen, wie z. B. daß die Landschaft, °hue ihr Recht beweisen zu können, das Patronatrecht zu Leuk und Mvnthey sich aneignen wolle, während das Dvmcapitel schon mehrere Jahrhunderte hindurch in dessen Pvsseß sich befinde. — Die Gesandten verfügen sich in die Landrathssitzung und verlangen von den sieben Zehnden ans die voriges Jahr schon zu Freiburg gestellten Artikel eine Antwort, erinnern auch an das von Baden aus vou deu XIII Orteu Wallis übcr- schickte Schreiben wegen „ihrer erlaubten Fähnlein und Kricgsknechte", da man in den dermaligen gefährden Zeiten solche Kriegsvperativn abstellen müsse. «I. Am 31. October stellt der Superior der Jesuiten, Peter Marius, die schlimme Lage der Jesuiten den Gesandten der sieben katholischen Orte vor, daß sie Mangel einigen Einkommens mit Dürftigkeit zu kämpfen haben, so daß sie beinahe nicht im Stande s"m, ihren mühsamen Dienst, dem sie bei allen Unbilden der Witterung große Strecken über Berg und dal nachgehen müssen, zu versehen, und Manche unterliegen. Sie wünschen, die Gesandten möchten dahin wirken, daß ihnen Sitten zu einem beständigen Wohnsitze angewiesen werde, v. Uebcr die zu Freiburg ^'gebrachten Artikel geben die sieben Zehnden folgende Antwort: 1) Was den Freinngsbrief Karls betreffe, habe der seineu Namen nicht von Karl dem Großen, sondern von Karl V. Diesen habe der Bischof und Ordinal Schinner, der wegen etlicher im Land begangener Thateu „daselbst nicht gute Luft hatte" und ^eichcn mußte, von Karl V., welcher ihm gewogen war, ohne Wissen der Landschaft, wider deren schon dnals besessene Freiheiten und Jurisdictionen, wider die bestehenden Bündnisse und Landrechte, hinterrücks cxtvrquiert; auch habe er im Beisein des Domcapitels, doch ohne dessen Consens andere Briefe, welche blos die ^"dschaft berühren, herausgenommen, damit er künftig ein Mittel habe, ihrer Freiheit Abbruch zu thuu. Sie ^cn entschlossen, als eiu freies Volk, das ohne Anfrage und ohne Bewilligung des Bischofs mit Fürsten "ud Herren, Städten und Landen Bündnisse, Burg- und Landrechte schon vor etlichen hundert Jahren geschlossen, ^bei zu verbleiben und alles daran zu setzen. Ncbrigcns seien sie erbötig, dem Bischof, als ihrem Haupt "^M-iwalilum, alle Ehre, Liebe und allen Dienst zu erweisen und ihm seine Gülten, Renten, Einkommen Jurisdictionen nicht zu schmälern. 2) Der den I)r. Hieronymus Pomp zu Leuk betreffende Span sei beendigt, da derselbe sich entfernt habe. 3) Die Bestimmung von Ursern als Malstatt habe blos in der ^ciucmlichkeit, nicht in böser Meinung ihren Grund; sie hätten daselbst nichts zu fordern noch zu heischen; Uri möge es ihnen nicht verargen. 4) Was das apostolische Breve betreffe, welches von nichts Anderm als „Jnlosieruug" der Väter Jesuiten handle, so müsse dasselbe noch vor die Räthe und Gemeinden, als ^ höchste Gewalt, gebracht werden; sobald das geschehen sei, werde man Antwort geben. Im klebrigen ihnen die Jesuiten im Lande angenehm; man könne aber Sitten oder einen andern Ort der Land- ^st so wenig als einen Ort der Eidgenossenschaft zwingen, diesen oder einen andern Orden aufzunehmen, dein König von Frankreich bewilligtes Kriegsvolk dürfe in dem Bündnerlande sich keineswegs gebrauchen Ihre Pässe wollen sie so bewahren, daß der Eidgenossenschaft keine Gefahr von daher drohen soll, schließlich danken sie den Gesandten für ihre freundliche Erinnerung und erbieten sich zu allen bnndeSgcnös- ^n Diensten. Diese richten an sie die ganz ernstliche Bitte, die Streitigkeiten mit dem Bischof beförderest entweder von sich auS oder durch andere Leute oder erbetene Sätze zu vergleichen; sie aber wolleil ihre d^iheiten und Gerechtigkeiteil nicht in Zweifel zieheil lasseil. Die Antwort des Landraths wird dem Bischof "Utgcthcilt. Dieser beklagt sich höchlich, daß mau den Landlcuten solchen Glaubeil „der Carolin halber" bci- ^racht habe; die Sachen würden sich ganz anders erfinden; übrigens erlaubten ihm Ehre und Pflicht 408 November 1624. nicht, von der Znrttckforderung der ihm durch Drohungen und Gewalt entrissenen Rechte abzustehen; er werde eher noch nach andern Mitteln und anderer Hülfe sich umsehen, um dieselben wieder zu erlange»- Nach einer stattlichen Collation Beurlaubung. 34« Conferenz der VII katholischen Orte. Lucern. IK24, 4. bis «. November. ziaiidcSarchiv Schwiiz. Kantonöarchw Solo«i»r». Lucernische Absch. Bd. KZ. Gesandte: Lucern. Walthart Amrhhn, Ritter, Schultheiß und Stadtfähnrich; Heinrich Kloos, Äst- Schultheiß und Venner; Ulrich Heinserlin, Vcnner; Gilg Flcckenstein, Ritter, Seckelineister, beide des Nach-'- Uri. Alexander Beßler, des Raths; Josua Zum Brunnen, des Raths. Schwhz. Gilg Frischherz, Land- annnann; Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landammann. Unterwalden. Johann Sebastian Nöirtz, Landainmann; Johann Jmfeld, Alt-Landammann, von Obwalden; Crispinus Zelger, Ritter, Landannna»» und Landshauptinaun, von Nidwaiden. Zug. Kaspar Brandenberg, Annnann; X. Jten, Seckelmeister, sAdamj Müller, Seckelmeister, beide des Raths. Freiburg. Johannes Reiff, Statthalter; sFransi Gottrau, des Raths und Zeugherr. Solothurn. Victor Hafner, Stadtschreiber; Ursus Schwaller, des Raths. Da seit letzter Tagsatzung zu Baden das von dein König von Frankreich geworbene eidgenössisch und französische Kriegsvvlk zum Theil ohne vorherige Anzeige bereits aufgebrochen, zum Theil schon in vollu» Anzug begriffen ist, hat man diese Zusammenkunft ausgeschrieben. 1) Der Nuntius, Bischof Alexandr zu Campagna, übergibt ein päpstliches Breve, betreffend das mit h. Weihnacht angehende Jubeljahr. Dab^ spricht er den Wunsch aus, die Orte möchten die Straßen und Spitäler für die armen Pilger in Ordnnwi halten und diese unterstützen. 2) Darauf äußert er sich über die dermalige Lage der Dinge also: Von wehu»'» Seiten ihm zugegangene Berichte meldeten, daß Verräthereien im Werke seien, und daß man einen Aufst»" im Veltlin beabsichtige. Nicht nur habe er deßwcgen an den Marquis von Cveuvres geschrieben, sonder ersuche auch die katholischen Orte, das Ihrige zur Abwendung dieser Gefahr zu thun, die Zürcher, Bernte und Bündner abzumahnen und die Katholischen gegen „die brüllenden Löwen" in Schutz zu nehmen, weläsi den Bischof von Chur gefangen halten, um ihre in Feldkirch befindlichen Geißeln zurückzubekommen, ^ingc grimmige Prädicanten hätten gedroht, Kirchen und Klöster, namentlich Pfäfers, St. Maria und auch Nash'' zu verbrennen. Wenn auch Marquis de Coeuvers versprochen habe, sich selbst nach Blinden zu begebe»/ um solches zu verhüten, so sei doch auch noch die Hülfe der katholischen Orte nöthig. Da sich e»»^ Gesandten beklagt hätten, daß die Sache des Veltlins so lange nicht entschieden werde, so sei die Ursache davon in dem am 8. Juni 1623 erfolgten Tod Gregors XV. und der Krankheit Urbans VIII. zu si»he»' Nachdem Herzog von Fiano noch im Namen Gregors das Veltlin als Depositum in Besitz gcnou»»e^ habe Papst Urban mit den Ambassadorcn beider Kronen eine Kapitulation gemacht, welche aber der Kö>»b von Frankreich nicht ratificiert habe. 3) Schließlich crmahnt der Nuntius die Gesandten, sie möchten, we>»' es sich darum handle, einen Entschluß in Betreff der zwei an sie gestellteil Begehren zu fassen, nänn»/ um Erhebung etlichen Volks und den Durchpaß des Kricgsvolks, dessen gedenkeil, daß die Bünde sie Schlitze des heil. Stuhles verpflichteil, und daß das eidgenössische Kriegsvvlk und das durchziehende fremde »») / November 1624, 409 gegen das Neltlin dienen dürfe, da dessen Festungen in cloposito und Händen des Papstes seien, wofür sich die Orte von den Ambassadoreu durch einen Neversbrief versichern lassen sollen, wie auch bereits Marquis de Coeuvrcs ihm eine schriftliche Versicherung (» Abschiede beigelegt. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwaldon. Altorf. 1K24, lt. November. Laudcsarchlv Nidwaldcn. Gesandte: Uri. Johann Jakob Tanner, Ritter, Landammann; Emanuel Beßlcr, Ritter, Alt-La»d- anunann und Pannerherr; Melchior Megnet, Alt-Landammann und Landshauptmann; Kaspar Noma»»^ Troger, Statthalter; Jakob Muheim, des Raths; Sebastian Stöpfer, des Raths. Schwyz. Gilg Fns^ herz, Landammann; Sebastian Abybcrg, Statthalter; Joseph Grüninger, des Raths. Nidwalden. Johannes Lussi, Ritter, Alt-Landammanu und Pannerherr; Jost Blättler, des Raths. ». Jit Folge drohender Berichte, nach welchen Frankreich und Spanien ein Auge auf die Pässe habe»/ läßt man es bei den zu Luceru gefaßten Beschlüssen bewenden, beschließt aber noch, durch einen Aussch»» mit dem Markgrafen Dogliani zu tractiercn, ferner aus jedem Ort zwei erfahrene Kriegsmänner nach Belle»! November 1624. 411 w die Schlösser zu schicken, welche neben den Castellancn, Schloßkncchten und den andern Soldaten siir die Bewachung derselben Sorge tragen sollen. 1»—t. (S. n. Bellen; :c.) Mcni sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegeuhciteu: ^°!>tei Vcllenz zc. I»-k. Art. 32S-32S. »42 Konferenz der evangelischen Städte und Orte. Zürich. 1L24, 14. und 15. November (4. lind 5. a. K.). Staatsarchiv Zürich. «Zvst. Xll. 142. toi, 1ZZ. Gesandte: Zürich. sHans Heinrichs Holzhalb, Bürgermeister; fHans Nudolfj Nahn, Bürgermeister; ^stlchiorj Maag, Statthalter; Hans Escher, Alt-Seckelmeister; fHeinrichj Bräin,Scckelmeister; fKvnradj Grebel, ^ckclineister. Bern. David Ammann, Zengherr; David von Büren, beide des Raths. Basel. Hans Jakob Bnrckhardr, Hans Rudolf Fäsch, beide des Raths. Schaffhausen. Rochus Gvßweiler, Bürgermeister; fHans Ludwigj Seiler, Pannerherr und Seckelmeister. Appenzell-Außerrhoden. Johannes ^chuß, Landammann. Stadt St. Gallen. Sebastian Schvbinger, Dr. it. Diese Zusammenkunft ist angesetzt worden, um sich vertraulich zu unterreden, wie man sich der Istleistung halber gegen einander verhalten wolle, falls das eine oder andere Ort feindlich angegriffen werden Zürich eröffnet, es werde zu der Eidgenossenschaft, besonders aber zu den evangelischen Orten Gut m>d setzen und dem nvthleidenden Ort auf die erste Mahnung zu Hülftneilen. Zu Schutz und Schirm m Stadt Basel seien bereits etliche hundert Mann in Bestallung genommen. Für den Fall, daß Schaff- Musen vvn fremder Macht überzogen werden sollte, hätten die Leute im äußern Amt der Grafschaft Kyburg Mehl, ihnr sofort zuzuziehen. Bern will im Fall der Roth kein Ort stecken lassen; bereits habe es etliche ^usend Mann auf seiner Landschaft ausgezogen und ihnen besohle», sich gefaßt zu halten, daß sie dem msten Orte, welches feindlich angefochten würde, ohne Verzug beispringen könnten. Basel ist noch immer ^ Sorge» wegen eines plötzlichen Ucberfalls durch das Kriegsvolk, das in seiner Nähe liege und sich je M'ger je „lehr vermehre, und voraussichtlich daselbst übcrwinte-rn wolle. Es kann sich daher wegen der ^Istleistung nicht erklären, da es für die Unterhaltung seines Zusatzes und die Befestigung seiner Stadt ,^'ch überaus große Unkosten in Anspruch genommen sei. Es bittet um getreues Aufsehen und um Hülfe ^ Fall der Roth, und daß man nochmals darauf hinarbeiten möchte, wie das an seinen Grenzen liegende ^stgsvolk bald möglichst entfernt werde. Schaffhausen will Alles thun, was zu des Vaterlandes Sicherheit ^ Wohlfahrt dient, obgleich es, weil gerade an den Grenzen befindlich, selbst in großer Gefahr stehe, ^istrrhvden, wiewohl Oesterreichs Greuznachbar und fast ringsum von Leuten umgebe», denen nicht wohl M traue» sei, gedenkt das Vaterland und die Freiheit der Religion mit allen Kräften zu schützen und zu ^nrK xZ „ach Inhalt der Bünde schuldig ist. St. Gallen besorgt, daß bei den abermals eingebrochenen ^Meinsen in den Bünden fremdes Volk an seine Grenzen gelegt werden möchte; dessenungeachtet und der Unkosten, die es letztes Jahr wegen eines Zusatzes aus andern Gründen gehabt hat, will es das äußerste thun; für sich selbst bittet es um getreues Aufsehen. — Es wird nun für gut erachtet, daß von evangelischen Orten ein gemeines „Defensionswerk" aufgestellt werde, damit jedes Ort wisse, was Zu thun schuldig ist. Den Gesandten von Bern wird aufgetragen, ein Project zu entwerfen. Dieser 412 November 1624. Entwurf wird alsdann einläßlich berathen med jedem Ort eine Abschrift davon zugestellt. Alan findet für nothwendig, daß im Fall der Noch in aller Orte Namen und Kosten eine Armee von 10,000 oder 12,000 Manu gebildet und ein Kricgsrath aus erfahrenen Leuten bestellt werde, mit dem Auftrag, einen Ueberschlag zu machen, was die Erhaltung einer solchen Armee kosten würde, und dann zu bestimmeil, was Ort nach seinein Vermögen zu contribnieren habe. Dieses alles wird, weil mau nicht instruiert ist, rutitioaullum in den Abschied genommen. Weil die Sache keinen Verzug erleidet, wird mau den 21. a. K' dieses Monats zu Aarau wieder zusammenkommen, ü». Das Antwortschreiben wird verlesen, welches Erzherzog Leopold von Oesterreich wegen begehrter Abführung des an den eidgenössischen Grenzen liegenden Kriegs- Volkes au die XIII Orte geschickt hat. Die Gesandten von Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen bespreche» sich über eine Gegenantwort. Alls nächster Conferenz zu Aarau wird man sich erklären, ob das Schreibe» in der concipierten Form und unter der vier Städte Namen abgehen solle oder nicht, v. Da die franzül^ sehen Ambassadoren im Namen aller Orte der Eidgenossenschaft ersucht worden sind, den Streit zwische» Bern und Freiburg zu vermitteln, so hätte man es gerne gesehen, daß es dabei geblieben wäre, üc»» haben aber die siebeil Orte zu Erörterung des Streites eine Tagleistung derjenigen Orte, welche fn>h>»' zwischen beiden Orteil zu verinittelu gesucht haben, auf den 21. dieses Monats nach Solvthurn angesthst worüber sich Bern aus gewissen angeführten Ursachen beschwert. Bern soll nun Zürich zu Händen Luccr»- schriftlich davon Kenntniß geben, warum es nicht für gut finde, den angesetzten Tag zu besuchen, da»»t Lucern und die übrigen Orte sich darnach zu richten wissen. «I. Evangelisch Glarus beschwert sich, daß ^ sich mit Schwhz wegeil Vevogtigung der Grafschaften Uznach und Gaster in ein neues Recht einlassen sc>^'' Weil inan dieß nicht rathsam findet, so wird Zürich beauftragt, an Lucern ernstlich zu schreiben, es durch sein und der übrigen benachbarten Orte Ansehen es dahin bringen, daß Schwhz den letztes Jahr Badeil geschlossenen und mehrmals bestätigteil Vertrag zwischen den katholischen und den evangelischen Glarm»'» sich auch gefallen und den von Glums nach Uznach gewählten Landvogt nunmehr aufreiten lasse, ^e»» Schwhz begründete Nechtsame dagegen habe, so sei man bereit, solche auf nächster eidgenössischer Znsamim'nbuw anzuhören und zwischen den Parteien gebührend zu handeln. Glarus wird davon benachrichtigt und eiiistwab» zur Ruhe lind Geduld ermahnt. Der jüngst zu Baden abgeredete Zusatz nach Mülhausen wird, besvndc»' weil die vorderösterreichische Regierung zu Ensisheim versprochen hat, daß selbiger Stadt von dem in dcc Umgegend liegendeil Kriegsvolk kein Leid widerfahren solle, eingestellt. Zürich und Bern habeil deßhalb beratbedeutende Kosten gehabt, Zürich hat 800 fl., Bern 1251 Kronen ausgegebeil; sie hoffen, Basel und Schalst Hausen, die mit Mülhausen anch verbündet seieil, werden ihnen wieder pro mtm gebührenden Ersatz lasta» Bern dringt zugleich auf Bezahlung der Auslagen, welche es vom vorigen Zusatz her noch an Vcü^ zu fordern hat. Die beiden Städte entschuldigen sich; Basel besonders hofft, daß man, weil es der»'» ^ sonst schon mit großeil Ausgaben beladen sei lind auch noch alte Nestanzen wegen Mülhausen zu fordern h» ^ an seine Herren und Obern keine Forderungen stelleil werde, da dieselben dermalen nichts geben kö»>»'" Die Sache wird in den Abschied genommen. November 1624. 413 Conferenz von Lucern, Freiburg und Solothurn im Kloster St. Urban. 1V24, t». November. Staatsarchiv L»crr». Nng-bund-nc Abschiede. Staatsarchiv Solotl»,r» i» den Secreta. Gesandte: Lllcer». Walthart Nmrlchn, Ritter, Schllltheiß und Stadtfähnrich; Heinrich Cloos, Ritter, Alt -Schultheiß >l»d Venner. Freibnrg. Heinrich Lainbcrger, Ritter, Alt-Burgermcister; Franz von Affrh, Bürgermeister, beide des Raths. Solothurn. Johann von Noll, Ritter, Schultheiß. «. Auf dein letzten von den sieben katholischen Orten zu Lucern gehaltenen Tage war zur Sprache gebracht worden, daß von Alters her zwischen den Städten Lucern, Freiburg und Solothurn eine Ueberein- kunft für gefährliche Kriegsläufe bestehe und heiniliche „Wortzeichen" angeordnet worden seien, durch welche '»an einander wegen des nbthigen Zuzugs „Avise geben könne". — Es werden nun die verschiedenen Wort- Richen mit einander confrvntiert und das alte Verkomniniß verleseil, bei welchem man es verbleiben läßt. diesem Verkominniß heißt es, daß man auf das „audere Wortzeichen mit etiler mittelmäßigen Macht ^>s seül solle". Da aber in den dermaligen Zeiten mit etiler gcringcrn Macht wenig ausgerichtet werde, l" wird für thunlicher erachtet, daß mau sich mit aller möglichen Macht gefaßt mache und mit dem einen Thcil dem einfallenden Feind Widerstand leiste, mit dein andern den Feind in seinem eignen Lande angreife, ^rher aber die nothwendigen Pässe verwahre. In einenl solchen Fall möchten dann anch die übrigen vier ^chvlischeii Orte mit ihrer Macht Wider die von Zürich sich wenden. »». Da man sich ans die Beständigkeit Untcrthanen in den ennetbirgischen Vogteien nicht verlassen kann, hält man es für rathsamer, durch Landschreiber zu Lauts ihnen eine „ziemliche" Steuer aufzuerlegen und aus diesem Gelde Leute von den Bnterthanen in Sold zu nehmen. «. Jedes Ort soll wiederum die geheimen Räthe ernennen, wie Freibnrg u»d Solothurn bereits gethan habeil, sich über die gegenwärtige heimliche Abrede erkläreil lind dieselbe ^tificieren; ferner soll auch künftig die Revision der heimlichen Wortzeichen alle drei Jahre oder mich noch östcr vorgenommen »verde». «Ii. Da cS heißt, daß etile noch größere Macht aus Frankreich folgen und ebendenselben Weg auf ihrem Durchmärsche nehmeil werde, welchen dermalen das Kriegsvolk nehme; daß ferner die Eidgenossen von Bern aufgefordert haben, den Paß mit Gcivalt zu nehmen, so sollen die katholischen ^te sich beratheil, »vas in solchem Fall zu thun sei, ob man den Paß geben oder »vehreil »volle, namcnt- iich wenn bis dahin keine Antwort aus Frankreich auf die abgefertigte Ambassade kommen sollte, v. Man deredet sich mich über die Art, wie die Knechte und Soldaten, wenn man sich in's Feld begeben »näßte, erhalten werden sollten. Die Gesandtschaft von Freibnrg berichtet, daß bei ihnen von den Unterthanen etil Neisgeld erhöbe,» wordeil sei und besonders aufbehalten werde, damit »im» daraus die Auszüge besolden könne; Kraut und Loth gebe die Obrigkeit aus ihrem Vvrrath; der solothurnische Gesandte, daß bei ihnen keinem Unter- than Aile Steiler aufgelegt worden sei, sondern daß man der Ansicht sei, ein jeder solle sich selbst „ver- lölden", die Obrigkeit werde aber den Proviant liefern, t. Es wird in dergleichen Zeitläufen, »vie sie dermalen sind, für zweckmäßig erachtet, daß neben den heimlichen Wortzeichen einzelne „Ehrenpersvnen" in den ^ei Städten mit einander durch eine Geheimschrift („heimliches A, B, C") correspvndieren. Den 7. Dcccmber berichtet Lucern an Freiburg und Solothurn, daß es diesem Abschied beistimme, jedoch wünsche es, daß die Punkte ll» und « noch auf der katholischen Conferenz am 18. Dcccmber bcrathschlagt werden. Zugleich »»acht es die sieben von ihm bezeichneten geheimen Näthc namhaft. « 414 November und December 1624. S44. Conferenz von Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1K24, 19. November. LandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. (Niemand.) Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammann; Sebastian Abyberg, Statthalter; Martin Betschart, Seckelmeister; Martin von Oüw, des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Statthalter; Jakob Christen, Landsfähnrich, des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vogtei Bellen; :c. Art. SSV. Conferenz der evangelischen Städte und Orte. Anrau. 1924, 2. und 3. December (22. und 23. November a. K.). Staatsarchiv Zürich. Kost. XII .142. t'oi. 145. Staatsarchiv Bcr». Kriegs->md D«IciiIlo»Sa,istalt!»'I'om. III. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter. Bern. Oberst Franz Lndwig von Erlach, Freiherr zu Spiez; Gladv Weyermann, Alt-Zeugherr, beide des Raths. Basel Hans Jakob Vnrckhardt, Hans Rudolf Fäsch, beide des Raths. Schaff Hansen. Rochus Gatzweiler, Burgermeister; sHaus Ludwig) Seiler, Panncrherr und Seckelmeister. Appeuzell-Außcrrhoden. Schuß, Landammann. Stadt St. Gallen. Sebastian Schobinger, Doctor. ii. Die Aufstelliing des gemeinsameil Defensionswerkes wird von den meisten Gesandten als hochnothweudlg erachtet; doch sind einige der Ansicht, daß man, weil man sich vor drei Jahren zu Zürich uud hernach wiederholt dahin erklärt habe, im Nothfall Gilt und Blut zusammenzusehen, sich mit dieser Erklärung, die alü besondern in sich schließe, begnügen könnte; eine Particularerklärung zu Aufstelliing der besprochenes Armee und Aufstellung eines Directoriums würde wohl mehr Schaden als Nutzen bringeil. Den katholiß) genailnten Orten, die sich bisher doch noch zu Beobachtung der Blinde anerboten haben, konnte dadurch Alllaß zu Auer Separation gegebeil werden, lind fremde Fürsteil und Herren konnten alsdann erst r'eüy sich veranlaßt sehen, die Eidgenossenschaft anzugreifen. Ferner würde es seine Schwierigkeiten haben, ^ Armee in die Länge zu unterhalten; die Zcitläufe seien der Art, daß ein redliches Zusammenhalten a>lA Ortc nothwendig sei. Ferner konnte Frankreich dadurch veranlaßt werden, sich der Eidgenossenschaft weingA oder gar nicht anzunehmen. St. Gallen nimmt das Defensiouswerk nicht an, weil sein Bündniß mit ZüuA, Bern, Lucern, Schwyz, Zug und Glarus ausweise, es sei ohne die Einwillignng der Mehrzahl dieser Orte nicht befugt, sich mit jemand weiter einzulassen. Dagegen wird replieiert, man ivolle nur Maßregeln treffe», damit man beim Herannahen der Gefahr sofort bereit sei; man begehre nicht, das Volk sofort anzuuehuu'^ sondern nur im Fall der äußersteil Noth, wenn man den Feind vor Augen sehe; die Maßregel sei defensiver Natur. Auf solche Weise würden die katholischen Orte zu etiler Separation keine Ursache siude», zumal da man nach Vermögen zu ihnen halten werde. Es sei aber kein Geheimniß, daß sie sich wit M»^ land zu Abbruch und Nachtheil der evangelischen Religion verbunden haben, auch in Beziehung auf Erbeinigung mit Oesterreich in ein engeres Einverständnis) getreten seien, und wie sie die Bünde au » Dccember 1624. 415 Bündnern gehalten haben und sich gegen die Krone Frankreich benehmen. Hinter dem Rucken der evangelischen Orte hätten sie Gesandte nach Frankreich, zu dein Erzherzog Leopold und nach Mailand geschickt und öffentlich verlauten lassen, daß sie mit den evangelischen Orten in keine „rechte und beständige Correspondenz treten werden so lange dieselben nicht zur alten Religion zurückkehren. Es sei auch beka.i.it, wie sie die wangelische Religion lästern, und daß ihre Geistlichen sie bereden, sie seien nicht schuldig, den evangelischen Orten länger Treue uud Glauben zu halten, als „es ihnen gelegen und kommlich sei". - Abermals erklärt '»an sich dahin zu Erhaltung der geistlichen und leiblichen Freiheiten in. Nothfall Gut und Blut zusammenzusetzen und einander nach Inhalt der Bünde, wie die Vorfahren es auch gethan, beispriugen zu wollen. Die Bünde wird man auch den andern Eidgenossen gegenüber, so lange sie in gleicher Correspondenz zu verharren gedenken, getreulich halten. Von den Gesandten von Zürich und Bern wird über das Defensions- Merk ein besonderer Abschied verfaßt und allein denen von Bern zugeschickt. I». Glarus hält s christlich darum an daß man es in seine». Streitet Schwhz wegen der Bevogtignng von Uznach bei seinen Gerechtigkeiten und bei den Verträgen schirmen möchte. Es wird Glarus in aller Orte 'Rainen geantwortet es Möchte sich um des gemeinen Besten willen einstweilen derjenigen Gegenmittel und Neuerungen enthalten, welche in der Eidgenossenschaft und auch anderswo Unruhen erwecken'könnten. Falls GlaruS etwas Beschwerliches vorfalle und es deßhalb jemand nach Zürich abordnen würde, so werde man ihn. daselbst nach Vermögen rathcn und auf Mittel denken, wie es mit seiner Gegenpartei verglichen werden könne, v. Basel und Schaffhausen wollen das jüngst zu Zürich besprochene Antwortschreiben'an den Erzherzog Leopold nicht Unterzeichnen weil sie mit den Bündnern nicht verbündet seien und denselben kein Volk zugeschickt hätten. Bern stellt Zürich anHeim, das Schreiben mit einiger Aenderung im Namen von Zürich, Bern und Glarus abgehen -u lassen Zürichs Gesandtschaft nimmt diesen Vorschlag all r-skor-onänm und wird seine Ansicht hierüber Bern auch mittheilen. «I. Wegen des dermalen schwebenden bündnerischen Geschäftes wird ein Schreiben an den König von Frankreich entworfen, welches die Anzeige enthält, daß Zürich, Bern und Glarus welche mit den III Bünden im Bündniß stehen, dem nach den Blinden ziehenden Kriegsvolk des Königs den Paß vergünstigt und ihrerseits mehr als zwei Regimenter mitgeschickt haben. Mit Bedauern habe "Mn vernommen daß man nicht allein bei den. König, sondern auch bei Ander., verunglimpft werde, als ob 'van durch dieses Mittel in der Eidgenossenschaft Uneinigkeit stiften und die katholische Religion zu unterdrucken begehre. Der König möchte sich durch solche Vorgebungen nicht bewegen lassen von den. st. ruhmvoll angefangenen Werk'die Hand abznziehen. Ueber dieses Coneept werden d.e Orte ihr Gutachten besorderl.ch Zürich Mttheilen. «. Die Kirchendiener zu Neustadt uud Schönau in der Ehurpsalz haben be. Zur.ch ..... °me christliche Steuer und Handreichung angehalten. Dasselbe Begeh«» ch an SchaMausm 'vorauf dieses denen zu Neustadt 300 Gld., der Gc.ne.ndc Schönau ^00 Gld. geschickt hat. Basel hat gleichfalls etwas nach Schönau zu geben beschlossen. Den andern Obrigkeiten nurd anhe.mgestellt, auch etwas zu thun t. Mülhausen begehrt abermals einen Zusatz. Alan besorgt, Oesterreich werde wegen der u. dm BW,dm dm Pub mchtg-s.°»m, uud S°0 °dm «°« «um. >n°ch.m zur Besetzung einer so weit entfernten Stadt nicht genügen; abgesehen davon habe Frankreich chh anerboten, s'el) der Stadt auch anzunehmen. Der Zusatz wird dicßmal noch eingestellt; man glaubt, datz es we.l dem Marquis von Coeuvres wegen dieser Stadt bereits geschrieben worden ist, am Platze se., be. Anlaß eu.es ""der.. Schreibens, das von Zürich aus an ihn geschickt würde, u». e.ne Antwort darnber zu bitten. L« Basel wird von Bern abermals ersucht, ihm die Kosten für den letzten Zusatz nach Mülhausen zu erstatten. 416 December 1624. Beide Thcilc verbleiben auf ihrer früher eröffneten Erklärung. Die andern Gesandten halten es für zweckmäßig, daß die beiden Städte jemanden von den andern Städten erbitten sollten, der den lange schwebende» Streit in Güte beizulegen suchte. Ii. Bern wünscht zu wissen, wie die andern Orte es mit dem Abzug der Güter halten, welche aus ihren Städten auf ihre Landschaften und hinwieder aus den Landschaften in die Städte gezogen werden. Zürich antwortet, daß von allen Gütern, welche aus seiner Stadt auf die Landschaft oder umgekehrt von der Landschaft in die Stadt gezogen werden, es geschehe von Fremden oder Einheimischen, der Abzug genommen werde, doch jedes Mal nach Gestalt der Sachen und der Erbfälle. Die Verordneten hätten dabei Gewalt, gegen die Unterthanen und Burger, je nachdem der Erbfall von Vater, Mutter oder sonst naher Blutsverwandtschaft herrühre, Gnade zu beweisen und etwas von den Abzngsrechte» fahren zu lassen. Sonst habe man, wie der Gesandte von St. Gallen auch anzeigt, mit etlichen Städte» und Orten dcßwegeu besondere Verkvmmnisse. Basel berichtet, für Gut, das aus seiner Landschaft in die Stadt gezogen werde, müsse der Abzug entrichtet werden, im entgegengcsHten Fall »verde der Abzug nicht gefordert, ' Da sich das Gerücht verbreitet hat, daß das Tillhsche Kriegsvolk in unmittelbarer Nähe der Grafschaft Baden, ja sogar in diese selbst sich eingelagert habe, so wird Zürich freigestellt, an die katholisch genannte» Orte zu schreiben und sie anzufragen, was ihnen hievon bekannt sei, und wessen mau sich zu ihnen bei diese»' Anlasse, wie auch im Fall künftiger Annäherung oder bei Einbruch fremden Kriegsvolks zu versehen habe, Verhandlungen von Zürich und Bern. It. Die Gesandten von Zürich und Bern treten zusammen, um über das Defensionswerk sich einläßliche" zu besprechen. Sie finden am thunlichsten, auf den Nvthsall eine Armee von L000 geworbenen Soldaten in der Art aufzustellen, daß Bern 4000 Main» und 24,000 Gulden, Zürich 2000 Alaun und 18,000 Gnldc», Basel 8000, Schasshausen 6000 und St. Gallen 4000 Gulden dazu geben und monatlich contribuieren sollen! um die übrigen 3000 Mann, wie auch um 600 besoldete Pferde und 50,000 Gulden monatliche Contribntio» soll die Krone Frankreich angegangen werden. Die beiden Städte sollen an den Markgrafen von Eoeuvres nach Bünden eine Gesandtschaft abordnen, um ihn an das auf der letzten Dagsatzung zu Baden de» beiden Städten mündlich gegebene lind schriftlich bestätigte Versprechen zu erinnern, daß sie in des Königs Kosten 12,000 bis 15,000 Mann aufstellen könnten, und zugleich an ihn die Bitte zustellen, er möchte das»» sorgen, daß die beiden Städte eine schriftliche Versicherung erhalten, daß der König ihnen 3000 Fußknechtc, 600 Pferde „leihen" und die Besoldung der übrigen 6000 Mann übernehmen »verde, ivas um so billiger sc', da die Städte in Folge des dem König bewilligten Vvlksausbruches in die ihnen drohenden Gefahre»» gerathc» seien. Die Städte würden die Artillerie, Munition und den Proviant liefern. Wenn sich der Alarkg'»' nicht zur Besoldung der ganze,» Armee verstehen sollte, so möchten die Gesandten doch darauf dring''»' daß man wenigstens die 3000 Alaun zu Fuß und 600 besoldete Pferde, wie auch die .50,000 Gulden monatlich nebst Führern erhalte. Ueberdicß sind die Evangelischen in Glarus und in Appenzell um je 300 M»»" zu ersuchen. Ist die Armee zu Stande gekommen, so wird ein Kriegsrath anfgestellt, zu welchen» M'' Ort, das Volk oder Geld cvntribuiert, ein oder zwei Cvmmissaricn stellt. Sollte, bevor die Ar»»cc Z» Stande gekommen ist, das eine oder das andere Ort angegriffen werden, so werden beide Städte a»f ^ erste Mahnung einander zu Hülfe ziehen. In einem solchen Fall hat der angegriffene Theil die ArtM»" und die Muuitivn i» seinen Kosten zu geben; was den gemeinen Soldaten an Munition sonst vorgcM^ wird, bezahlt der zuziehende Theil. k. aus dein Bernevexemplav. 2 Deccmbcr 1624. 417 S4«. Vereinbarung zwischen Marquis de Coeuvres im Namen des Königs von Frankreich mit Abgeordneten des Veltlins. Tirano. 1324, «. December. S. Beilage 12. 547. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1324,13. December. LandeSarchivc Schwyz und Nidwalden. ' Gesandte: Uri. Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Statthalter; Johann Melchior Beßler, Landschreiber. Schwyz. Gilg Frischherz, Landammann; Johann Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Martin Betschart, Scckelmeister und Landsfähnrich. N idWalden. Johann Lnssi, Alt-Landammann; Jost Blättler, des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclcgenheitcn: Aogtci Bcllcnz zc. -»-t. Art. 331-319. Art. t ans dein Nidtvaldnereremplar. 548. Conferenz von sechs katholischen Orten. Lucern. 1324, 13. und 19. December. Landcsarchlv Nidwalden. Gesandte: Luceru. Walthart Amrhyn, Ritter, Schultheiß und Stadtfähnrich; Heinrich Cloos, Ritter, Alt-Schultheiß und Vcnner; Heinrich Fteckenstein, Ritter; Rudolf Pfyffer, Ritter, alle des Raths. Uri. Conrad von Bcroldingeu, Ritter, Alt-Landammaun; Kaspar Rvmanus Trvger, Ritter, Statthalter. Schwyz. Elllg Frischhcrz, Landammann; Sebastian Abyberg, M-Landammann. Unterwalden. Johann Wirtz, ^andammann, von Obwalden; Crispinus Zelger, Landammanil und Landshanptmanu; Johann Lussi, Bitter, Alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Konrad Zurlauben, Ammann; Johann Trinklcr, des Baths. Solothurn. Ursns Schwaller, des Raths; Gibeli, Gmeinmann. n. Zuerst hält der Nuntius einen Vortrag folgenden Inhalts: Er stellt den Gesandten die Früchte der Reise des Marquis de Coeuvres nach Bünden vor Augen. Er sei mit den Zürchcrn und Bernern und Andern nach Blinden gegangen, lim im Veltlin die Waffen gegen den hl. Stuhl zu gebrauchen; in der Bähe Solvthurns seien in Wäldern Zusammenkünfte und Verabredungen mit den heftigsten Prädicantcn, namentlich mit Gianaz (Jenatsch) gehalten worden, der jetzt zum Hauptmann der Armee gewählt sei. ^ schildert die ungebührliche Behandlung seines zum Ambassador geschickten Dolmetschers in den Bünden, hebt hervor, daß von den Bündncrn alle seit >617 geschlossenen Tractate aufgehoben,') Pfarrer verjagt, Prädicanten eingesetzt worden seien, überhaupt daß die katholische Kirche auf jegliche Weise beeinträchtigt, den 53 418 Decembcr 1624. Katholischen Schanzarbeit auferlegt, der Verkehr mit dein Nuntius gehemmt werde. Alsdann geht der Nuntius ans des Ambassadvrs Handlungsweise im Veltlin über. Obschon derselbe versprochen habe, nichts gegen das Veltlin unternehmen zu wollen, da es in äoxosiko sei, habe er dasselbe angegriffen, sich der Festung Plattamala bemächtigt, Tirano belagert, und sage unverholen, daß er vom König den Befehl habe, das Veltlin den III Bunden wieder zu unterwerfen. Die Orte möchten das Veltlin nicht in die Hände eines Fürsten kommen lassen, der mächtiger sei als sie, und nicht unter dem vom Marquis vorgeschützten Vorwand, daß die Waffen der katholischen Union Deutschlands drohend an den Grenzen stehen, die Pässe und hauptsächlichen Orte durch französische Truppen auf des Königs Kosten besetzen lassen. Die Einwilligung in dieses Anerbieten des Königs sollten sie wenigstens so lange noch aufschieben, bis sie sichere Kenntniß von dem Znsammenzug des uniouistischen Kriegsvolkes an den Grenzen und von den Absichten des Erzherzogs Leopold hätten, und sich nicht durch das Vorgeben des Marquis de Coeuvrcs hintergehen lassen. Sie möchten endlich als Beschützer des heiligen Stuhles das Ihrige thuu, daß die demselben zugefügte Schmach abgewendet werde und vor allen: in Einigkeit handeln zur Erhaltung des katholischen Glaubens I». In den: Vortrag, welchen der spanische Ambassador Dogliani hält, warnt er die Orte vor den Vorwänden des französischen Ambassadors, vor den Einflüsterungen der axxasmouati xonsiarmrii, sowie auch vor der Geineinschaft mit den Neugläubigen, den „Philistern", und ermahnt sie, als erste Sorge zu betrachten, in den: katholischen Glauben sich fest, rein und unbefleckt zu halten. „Ihr sollt wissen, daß eii: Afrikaner oder Indianer, der katholisch ist, euch näher verwandt ist, und daß ihr ihn: mehr Gunst zu erzeigen schuldig seid, als einem Schweizer und Landsmann, der eii: Ketzer wäre, und werfet von euch die bösen Worte äs libortü äs oonsoiou-m und die ra^iono äö stato, so aus den: Abgrund der Hölle entsprungen sind- v. Der französische Ambassador Mirvn adressiert ein Schreiben an die Conferenz, in welchen: er bedauert, daß die katholischen Orte sich nicht an ihn angeschlossen haben, und setzt die Motive auseinander, welche den König bewogen habe::, in das Veltlin zu ziehen. Der König nämlich sei unwillig geworden, daß dir Restitutio,: des Veltlins länger als die stipulierten drei Monate hinausgezogen worden sei, woran die spanisches ^ Minister und Diener Schuld seien; er habe daher auf die Exemtion des Vertrags von Madrid gedrungen- In den Bünden habe er den katholischen Glauben aufrecht erhalten; wenn hie und da protestantischer' Gottesdienst eingeführt worden sei, so sei die Obrigkeit in den Bünden dafür verantwortlich. In den zehn Gerichten habe er blos einen Widerruf der erzwungenen Handlungen empfangen, welche den: Bündniß mit Frankreich zum Nachtheil waren; jedoch geschehe dadurch den Gerechtsamen des Erzherzogs Leopold kein Abbruch. Daß ins Prütigau wieder evangelische Pfarrer eingedrungen seien, brauche man sich nicht zu verwundern, da bis dahin sich niemand habe von den katholischen belehren lassen und die katholischen ih"' Heerde selber verlassen hätten. In: Veltlin habe man allgemeinen Pardon ertheilt und die Leute vergewisserst daß keine andere Religion daselbst geübt werden solle, als die katholische; man habe ihnen ihre alten PritM legten wieder gegeben. Auf diese Weise habe der Marquis de Coenvres den Vertrag von Madrid exeqrmnst Neben diesen: Schreiben wird noch eines von Miron wegen „Einlosierung" fremden .Kriegsvolkes in der Grafschaft Baden saunnt den aus Veltlin eingelangten Zeitungen angehört, al. Die Gesandten von Lueew und Schwhz relatieren über das, was sie bei Erzherzog Leopold ausgerichtet haben. Dieser hat sich mit dcr-' gegebenen Erklärung zufrieden gegeben und mitgetheilt, er gedenke wegen vernommener Drohungen srwü vier Städte an: Rhein mit Volk zu besetzen; die katholischen Orte möchten deßhalb keinen Argwohn fasßM da er sich bei der Erbeinigung wohl befinde.') — Den Gesandten wird ihre Verrichtung verdankt, v» SchwB December 1624. 419 brmgt neue Documente, betreffend seinen Streit mit Glarus, bei und erklärt, daß die Neugläubigen zu Glarus das Recht, wie es zu Baden verabschiedet worden sei, verweigern:; es fügt die Bitte bei, man möchte Schwyz künftig au kein anderes Recht weisen, als an das durch die alten Verträge und Vorkommnisse bestimmte. ^ Man bittet hierauf Schwyz nochmals, dem evangelischen Landvogt den Aufritt nach Uznach zu gestatten, unter dem Vorbehalt, daß dieß seinen Rechten nicht nachthcilig sein solle. Bleibt diese Bitte erfolglos, so will man an den dreifachen Landrath zu Schwyz eine Gesandtschaft schicken, kl. In der Antwort des Erz- ^rrzvgs Leopold wird gemeldet, daß Schultheiß Amrhyn auf letzter Tagleistung zu Baden sich gegen seinen Abgesandten, Doctor Locher, alteriert erzeigt und „die Trennung der ertheilten mündlichen Resolution nicht wenig favorisiert habe". Schultheiß Amrhyn bemerkt, daß er unverschuldet in Verdacht gekommen sei, erzählt den Sachverhalt und läßt den Bericht des Landschrcibers zu Baden ablesen. — Man glaubt, daß die Sache Ms einem Mißverständnis: beruhe und will den Schultheiß bei dem Erzherzog schriftlich entschuldigen. A. Mau hört auch den Bericht der Gesandten an, die bei dem Marquis de Cocuvres gewesen sind, sammt dessen Christlicher Antwort und verdankt den Gesandten ihre Mühe. I». 1) Von Herrn Miron langt wieder ein schreiben an, worin derselbe abermals den Paß für 1200 Mann begehrt, welche zum Regiment des Herrn Banbccourt gehören und als Zusatz ins Veltlin gelegt werden sollen. 2) Mau hört hierauf den Bericht der Gesandten au, die bei dem Gubernator zu Mailand gewesen sind. 3) Weil der Nuntius angedeutet hat, wan möchte wegen der gütlichen Vermittlung in der Angelegenheit der Bündner an den Papst schreiben, ^ fertigt mau das Schreiben aus, in der Hoffnung, der Papst werde das Anerbieten gnädigst ansehen. P Dein Marchese Dogliani soll mit freundlicher Danksagung geantwortet werden. 5) An Herrn Miron wird ^ue Gesandtschaft abgeordnet, um den von ihm begehrten Durchpaß wo möglich abzuwenden. Freiburg wird ersucht, auch jemand abzuordnen, weil man, falls die Sendung erfolglos ist, werde zu Rathe gehen wUen, wie die katholischen Orte sich gefaßt macheu wollen. Zu u'). Das Actenstttck, in welchem die seit 1617 eingegangenen Verträge annulliert werden und im Cvncept im Archiv zu Chur liegt, lautet also: Wir die Häupter und Rathsgesandten gemeiner III Bünde aus Gwalt und Bcfelch unserer allerseits Herren und Obern der ehrsamen Rathen und Gmeinden, zu Chur zu Tag versammelt, bekennen hicmit öffentlich und thun kund allermänniglich, daß, nachdem wegen unserer allgemeinen Sünden der Allmächtige diese unsere Lande mit allerhand Strafen, als Krieg und Anderem, heimgesucht, unter welchem Verlauf dann gemeine Lande zu Hinuchmung endlichen Untergangs und Verringerung abgelegner Ungclcgcnhciten und Drangsalen mit hvchlobl. Haus Oesterreich und Hispanien »der Mailand, wie auch anderwärts, unterschiedliche Tractatc eingegangen und beschlossen; weil dann aber nun der Allmächtige der allerchristcnlichsten königlichen Majestät zu Frankreich, als unfern gnädigsten Herrn und Bundesverwandten, Ihr fürstlich Gcmüth gnädigst dahin bewegt, daß selbige sich entschlossen, in Kraft zusammenhabender Bündnuß, uns durch Ihr hohes Ansehen und kräftiges Mittel uns wiederum in unfern alten rechtmäßigen Stand, gleichwie er sich zu der Zeit, als die wohlobenangercgtc Bündnuß zwischen höchstgedachter Krone und diesen Landen ufgcrichtct worden, befunden, einzusetzen und zu dessen Vollzug unsere ehrsamen Gemeinden von Ihr Excll. dem Hoch- wohlgcborncn Herrn Herrn Markgrafen von Cocuvres, höchstgcdachter königl. Majestät Rath und extraordinäre Ambassadvr in lvbl. Eidgenossenschaft und Bünden, auch derselbigen Majestät General über Ihr in Bünden und Veltlin liegenden Kriegsarmaden, ernstlich anersucht worden, wir sollen alle und jede unsere alten rhätischen Freiheiten in gesagten beschwerlichen Zeiten seit dem 1617 Jahr zu Mailand, Lindau und anderwärts (vorbehalten den madrilischeu Tractat und die uralte mit dem hochlobl. Haus Oesterreich habende 420 Decembcr 1624. Erbeinigung) aufgerichteten Tractate und Abhandlungen aufsagen, cassicren und annullieren laut Ihr Exell. des Herrn Markgrafen vor gemeiner Bünden vollkommener Rathsversammlung zu Chur den 16/26. November dieses ablaufenden 1624 Jahrs ausführlich gethancr Präposition. Wann wir dann nun hierüber unserer chrs. Gemeinden Mehr erdurct und befunden, daß selbige gewillt und geneigt, Ihr hochgcdachten Exell. in angedeutetem ihren: Begehren des Annullicrens gänzlich zu willfahren, dcrowegcn so annullieren, cassiercn, widerrufen, lösen auf und entsagen wir uns, für uns, wie auch als Bevollmächtigte von unfern ehrs. Räthen und Gmcindcn für sie hiemit in Kraft dieses authentischen Urkunds aller und jeder Conventionen, Articulativnen, Begleichungen und Abhandlungen, so seither dem 1617 Jahr mit obhochgedachten Potentaten, als Oesterreich, Hispanicn oder Mailand, zu Mailand, Lindau und anderwärts, unsere wvhlhergebrachtcn, rühmlich alten rhätischcn Freiheiten zu Nachtheil und in aller Ständen Präjuditium concludiert, aufgerichtet und verhandelt worden, nach allen vollkommenen Begehren hochgedachter Ihrer Excell. des Herrn Markgrafen und General von Coeuvres, vorbehalten den madrilischcn Tractat, so den 26. April des 1621 Jahrs aufgerichtet, wie auch die uralte mit hochlobl. Haus Kesternich habende Erbeinigung soll hiemit klarlich reserviert und ungeschwächt verbleiben, und solche Annullation wollen wir hiemit in aller kräftigster und best formierter Form und Gestalt stipuliert und verrichtet, als immer geschehen könnte, haben. Dem allem zu wahrem Urkund und besserer Bekräftigung haben wir unserer gemeinen III Bünden eigne gewöhnliche Secret-Jnsiegel hierauf gedruckt. Beschechen den 24. Decembcr Anno 1624. (Die durch Punkte substituierten Worte sind unleserlich.) Zu tll'). In der schriftlichen Antwort des Erzherzogs Leopold (Befort 13. November) erklärt derselbe, wenn er auch die Versicherung, daß die katholischen Orte die Erbeinigung getreulich halten wollen, mit Befriedigung vernehme, so könne er ihnen doch nicht verhehlen, daß es ihn: bedauerlich vorkomme, daß s" die Gelegenheit, der Pässe gegen Bünden und der angrenzenden österreichischen Landschaften sich zu versichern, nicht benützt haben, wodurch die Einführung fremden Kriegsvolkes in die Eidgenossenschaft hätte verhindert werden können. Ferner vernehme er, daß diesem Kriegsvvlk alle Pässe nun so geöffnet seien, daß die österreichischen Erblande stündlich einem Ucberfall ausgesetzt seien. Er erwartet, daß die katholischen Orte gehörigen Ortes dieß mit Ernst rügen, künftig ein wachsames Auge haben und, wenn die vorder- österreichischen Lande beleidigt werden sollten, kraft der Erbeinigung „mit wirklicher Zusetzung" dieselben schützen werden. Er verspricht den Gesandten, die katholische Religion zu schützen und im Falle einer Anfeindung den Orten beizustehen und den Paß für die Zufuhr von Früchten, Wein, Salz u. drgl. offen zu halten. (Staatsarchiv Zürich. Acten: Bünden. 171. 2. 36.) S4S Verhandlungen einer Abordnung der VII katholischen Orte mit dem ordentlichen französische" Ambassador. Solothuvn. 1K24, 22. und 23. Decembev. Laiidcsarchw Nidwaldc». Gesandte: Lucern. Walthart Amrhyn. Uri. Kaspar Trvger. Schwyz. Gilg Frischherz. Kourad Zurlaubeu. Freiburg. (Franz) von Affry. Svlothurn. (Nicht angegeben.) Nach Vollendung der Tagsatzung zu Lucern begeben sich die Gesandten der die Grafschaft Baden reg"' renden Orte zu dem ordentlichen französischen Ambassador nach Solothuru, um ihm für das Anerbieten Z" Dccember 1624 lind Januar 1625. 421 danken, den Aufbruch zur Vertheidigung der Grafschaft Badeil und anderer Pässe zu unterhalten. Sie würden das Anerbieten gar gerne annehmen, wenn sie es für nothwcndig hielten; allein weder Erzherzog Leopold noch Andere hätten bei ihnen darum angehalten, ans ihren Grund und Boden zu zieheil. Dennoch lassen sie durch die Einwohner der Grafschaft und von Mellingen fleißige Wache halteil, so daß des Königs Volk, das bereits in Bünden sei, nichts zu besorgeil habe. Sie erklären, daß sie ihren vollen Befehl eröffnen werdeil, wenn die Gesandteil von Freibnrg und Solvthurn angelangt sein werden. — Der Ambassador spricht den Gesandten seine Verwunderung aus, daß sie deu Nachbarn des Hauses Oesterreich "ad dem General Tillh so sehr traute», daß sie, als das französische Volk durchpassiert sei, zu dem Erzherzog ^schickt und sich bei ihn: unterthänig entschuldigt und Hülfe begehrt hätten, was leicht als Argwohn gegen die französischen Waffen ausgelegt werdcu könue, welche sie, trotz der Aufforderungen dazu, nicht in das Veltlin hätten begleiten wollen. Ferner sei oft hie und da davon gesprochen worden, daß wenn der Erzherzog seinen Weg durch die Eidgenossenschaft nehmen wolle, sie ihn daran nicht wohl hindern könnten, und daß sie, wenn die Protestanten es verslichen sollten, diesen nicht helfen könnten, so daß in einem solchen Fall des Königs Kriegsvolk Gefahr laufen würde, von der Zufuhr abgeschnitteil zu werden, zumal da das Gerücht gehe, daß iil Tyrol uud im Mailändischen zwei Armeen stehen, welche zu gleicher Zeit einen Angriff beabsichtigten. ^ hätte gewünscht, daß überhaupt die Orte dem Könige sich angeschlossen hätten, die Angelegenheiten der Vüiidner in Ordnung zu bringen. Die von Frankreich übernommene Bewachung der Grafschaft würde ävcrdieß die Einwohner milder stimmen, da man dieselben bisher habe glauben machen wollen, daß sie der Franzosen wegeil Wache halteil müßten. Den 23. December geben alle Gesandten ihre Crcdcnzbriefe ab und werden vom Ambassador zum Fuibißmal eingeladen. Der Gesandte von Freiburg dankt im Namen seiner Obern, weil dieselben vernommen hätten, daß die Gesandtschaft vom König und dem französischeil Hofe so freundlich und ehrenvoll aufgenommen worden sei, und vom König eine günstige Antwort erwarte. Des Königs Waffen seien in den Bünden und im Veltlin so glücklich, daß wohl kein französisches oder anderes Kriegsvolk weiter nöthig sein werde, zumal ^ Venedig ihm auch dieneil könne. Der Gesandte bittet die andern Gesandten, den Durchzug jener 1000 bis 1200 Fußkncchte bis zur Rückkunft der Gesandteil vom Könige aufzuschieben, und spricht die Hoffnung aus, daß bis dahin die Sache durch den Nuntius und die Ambassadoren geschlichtet werden könnte. — Der ^nbassador spricht sein Befremden aus über das Mißtrauen und die Kälte der katholischen Orte gegenüber dc»l Köllig und hebt die Nothwendigkeit einer Verstärkung des Volks im Veltlin hervor, sowie auch, daß ber König, wenn er gehört hätte, daß man den Paß sofort bewilligt habe, den Gesandten, die zu ihm ^kommen seien, eine bessere und günstigere Antwort geben würde. Er sieht keinen Grund vorhanden, ^leil Aufschub des Durchzugs zu begehren. SS« Conferenz von Urs, Schwyz und Nid Waiden. Altovf. 1625, Januar. Landcsarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Jakob Tanncr, Ritter, Landammann; Emanuel Beßler, Ritter, Pannerherr; Johann Kvnrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann; Melchior Megnet, Alt-Landammann und Landshaupt- 422 Januar 1625. mann; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Statthalter; Walthart Baldegger, Landsfähnrich; Matthias Käs, des Raths. Schwhz. Gilg Frischherz, Landammann; Martin Bctschart, Landsfähnrich und des Raths. Nidwalden. Johannes Lussi, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr; (Kaspars Leu, Ritter, Statthalter. !». Es haildelt sich um die Verwahrung der Pässe. Nachdem mehrere Schreiben verlesen worden sind, namentlich eines von Bellenz, das von Nachforschungen dnrch Spione und von dein unzulänglichen Vorrath an Munition in Bellenz berichtet, und man wegen der von Seite der vier Städte drohenden Besitznahme der Pässe gewarnt worden ist, wird beschlossen, die Stadt Bellenz und die Schlösser durch eine Besatzuuö sicher zu stellen; jedes Ort soll IM Mann stellen (50 Musketiere, 25 Harnische, 25 Spieße); diese sollr» den 16. Januar aufbrechen und in allen Nöthen einander bcispringen. Die beiden Könige, mit welchen dir Orte in Vündniß stehen, sollen angegangen werden, nach Inhalt des Bündnisses an die Unterhaltung diese- Kriegsvolkes zu contribuiereu. Zu diesem Zwecke werden die Landammänner Tanner, von Beroldingrn und Frischherz zum spanischen Ambassadvr Dogliani, Statthalter Troger zum französischen Ambassador Miro» abgeordnet. — Nri soll eine Ordonnanz entwerfen, auf welche die Hauptleute von ihrer Obrigkeit beeidig werdeir. Das alles wird unter Natificationsvorbehalt festgesetzt. I»—i. (S. u. Bellenz :c.) Man sehe auch im Abschnitte Hcreschastsangclegcnhcitcn: Vogtci Bellenz :c. I»—i. Art. 350—357. SSI. Conferenz der Vll katholischen Orte nebst katholisch Glarus, Appenzell-Jnnerrhoden Abt von St. Gallen. Lncer,». 1K25, 3t. Januar. ÄaiidcSarchi» Nidwaldc». Gesandte: Lucern. Heinrich Eloos, Ritter, Schultheiß und Venner; Walthart Amrhh», Nitteb Alt-Schultheiß lind Stadtfähnrich; Heinrich Flcckenstein, Ritter; Gilg Fleckenstein, Ritter, Seckekwoiß^ alle des Raths. Uri. Jakob Tanner, Ritter, Landanlinann; Konrad von Bervldingen, Ritter, Alt-Lew^ ammann; Kaspar Ronianus Troger, Statthalter. Schwhz. Gilg Frischherz, Laiidainmanii; Scbajüa Abhberg, Alt-Landammann; Heinrich Neding, Alt-Landaminann. Unterwaldeil. Johanil Wirtz, ammanil, von Obwalden; Crispinns Zeiger, Landammann; Johaiui Lussi, Alt-Landanlinann, von M waldcn. Zug. Konrad (Kaspar?s Brandenberg, Aininaiin; ZNehcnberg, des Raths. Freib>ull Niklaus von Diesbach, Schultheiß; (Fraiizs Gottrau, Zeilgherr und des Raths. Solothurn. sJoh^'^ von Roll, Schultheiß; (Johanns Degenscher, Seckelmeister. Glarus. (Niemand.) Appenzell I- Jakob Schiegg, Landammann; (Martins Suter, Alt-Landaimnann. Abt von St. Gallen. Marx Ulm, Hofmeister. Diese Evnferenz ist vorzüglich zu dein Zwecke abgehalteil worden, um die Berichte der zu Potentateil im vergangenen November abgeordneten Gesandten anzuhören und um sich über das neue gehrcn des Königs von Frankreich, wiederum ein Regiment Fußvolk durch die Eidgenossenschaft »ach Veltlin zu führe», zu berathen. n. Nach Begrüßung und Anhörung der Entschuldigung von Glarus weg Januar 1625. 423 stiucs Nichterscheinens hält der Nuntins einen Vortrag, in welchem er nach Nebcrgabe eines apostolischen Preve die Gesandte«: ermahnt, in diesen schwierigen Zeitläufen alles eigenen Interesses sich zu entschlagen "ud mw darauf bedacht zu sein, die Ehre Gottes zu befördern und die wahre Religion zu erhalten; ferner ^öffnet er des Papstes Meinung über das jüngst von den sieben katholischen Orten erlassene Schreiben und ^Zählt die Ereignisse im Veltlin, und wie es mit der Religion in den Bünden stehe. Endlich crmahnt er ^ Gesandten, das Begehren des Passes wohl zu überlegen und im Falle man denselben bewilligen, wolle, ^sllr zu sorgen, daß das päpstliche Kriegsvvlk zu Cleve» und Riva „vor solchem Volke versichert sei«: könne". >> Es wird ein Schreibe«: des Ambassadors Atiron von: Dolmetscher Vigicr übcrbracht, i» welchen: er die ^'Wartung ausspricht, daß die Gesandten in Betracht des Art. 15 des Bündnisses i«: des Königs Begehre«: ^Uvilligm werde«:, und zugleich auch nachweist, was derselbe zu Aufrechthaltung der katholischen Religion A de«: Bünden getha«: habe. Zu Unterstützung dieses Letzter«: legt er auch ein Schreiben des Capuciners Nuntius an de«: Marquis de Coenvres bei, i«: welche»: derselbe seine Anerkennung der Dienste ausspricht, welche der Marquis der katholischen Religion geleistet hat. v. Die Relation der zun: König von Frankreich ^geordnete«: Gesandten wird angehört nebst der Antwort des Königs. <1. Der Markgraf Dogliani, spani- Ambassador, zeigt i«: seine»: Vortrag an, daß ihn: zwei Pensionen zur Distribution zugeschickt worden Ac», ermahnt zur gewissenhaften Beobachtung der Erbeinigung mit den: Hanse Oesterreich und begehrt eine utwvrt ans den schon zu Altorf gestellte«: Antrag, betreffend die Cvntinnation des Bündnisses und den von: . ^ug begehrten Aufbruch von 7660 Mann. Sobald die Gesandte«: sich über diese Begehre«: werde«: ent- ichlvsst«: habe«:, «verde die Distribution stattfinden. «. Der Großhexzvg von Toscana verlangt i«: einen: Giv. Francesco Gnid: überbrachten Schreibe«: die Erlaubnis;, ein Regiment (4000 Mann, welche i«: 7000 inbegriffen sei«: solle«:) zun: Dienst, und Schutz des mailändischen Staates zu werben wegen der Verachtung, welche er gegen de«: König von Spanien habe. t. Diese verschiedene«: Begehre«: «verde«: bespreche«:. PA sinket, daß, wenn «na«: den: einen oder den: andern entspreche, manche Angelegenheit daraus entstehen "A- Da man sich aber erinnert, daß schon früher der Nuntins die Orte zu gütlicher Jnterpositio«: auf- Plvrdert hat, so «verde«: etliche Gesandte bezeichnet, welche mit de»: Nuntius über gütliche Mittel verhandeln Agas ,^m mit demselben über die Hülfe, welche die Orte in Zeiten der Roth von: Papste zu erwarten Pbe», die Mittel, beide Potentaten zu vereinige«:, sowie wegen des 1?. Ignatius verhandelt worden werden die Gesandten ihre«: Herren und Obern zu berichten wissen. K. Das Begehren des Passes P Seite des Königs von Frankreich') wird besprochen. Wein: man einerseits es für mißlich ansieht, de«: M bewilligen, «veil der Papst durch den gewaltthätigc«: Einfall des Marquis von Coenvres in's P^in sich beleidigt fühlt und Reparation begehrt, so hält man es andrerseits auch für bedenklich, den: vo«: Frankreich de«: Paß zu verweigern und daneben den: Herzog von Feria den Aufbruch nnd . Paß zu bewilligen. Als ein gutes Mittel wird unter solche«: Umständen befunden, durch Vermittlung ^Nuntius bei den beiden Königen es dahin zu bringen, daß den Orte» gestattet «verde, sich i«: die Sache ' Wage«: >^d Friede«: reden zu helfe«:, da man glaube, daß Mittel vorhanden seien, durch welche ^ Papste wieder Genugthunng geschehe», beide Majestäten und andere interessierte Stände vereinigt «verde«: A"te>:. Mai: entschließt sich auch, die Bündnisse nach alle«: Seite«: hin unverbrüchlich zu beobachte«: und, ^t man den: König von Frankreich gegenüber das Bündniß halte, »Itter Ratificationsvorbehalt de«: lh«n begehrten Dnrchpaß für das Regiment unter der Bedingung zu bewilligen, daß der König ver- dieses Volk nicht gegen die mit de«: Orte«: verbündeten Fürsten, nicht gegen de«: Papst und andere 424 Januar und Februar 1625. reservierte Fürsten zu gebrauchen. Dem Marquis Dogliani antwortet man, daß man sein Begehre» den Herren und Obern vorlegen wolle und gesinnt sei, das Bündniß jederzeit genau zu halten. Erzherzog Leopold wird von der Bewilligung des Passes in Kenntniß gesetzt, zugleich auch von dem Vorbehalte, »»^ welchem dieß gescheheil ist. Dem Großhcrzog von Tvscana wird geantwortet, daß man sein Begehren Z» Händen der Herren und Obern in den Abschied genommen habe. Jedes Ort wird seinen Entschluß innerh»^ zehn Tagen an Luccru schicken. Ii. In Folge eines eingelangten Berichtes, daß die katholische Religio» in den Bünden und im Engadin gar in Abgang komme, wird dein Marquis von Cocuvres nachdruckt geschrieben, er möchte dafür Sorge tragen, daß dieselbe wieder stabiliert lind jedes Hinderniß aus de>» Wege geräumt werde, i. (S. u. Lauis.) Ic. Man hält abermals beim Papste um die Beatification des sei. Bruders Klaus au und findet es zweckdienlich, beide Majestäten um Jntercessionalschreibcn anzugelst»' 1. Auf das „verweisliche" Schreiben der vier Städte findet man nicht nöthig zu antworten, sondern >»»» verschiebt die Antwort auf eine allgemeine Tagsatzung, „wo sie das Wiederuni äferen wollten". Die Orte hätten sich noch mehr über das zu beklagen, was seit einiger Zeit von jenen versucht werde. Ii». Melchior Wirtz von Obwaldeu wird wegen allsstehender Zahlungeil für Vieh, das er im Veltliu verkauft hat, e>» Fürschreibeil au den Marquis voll Coeuvres bewilligt, i». (S. u. Lauis.) Ma» sehe auch im Abschnitte Hcn'schaftsaugclcgenhcitcn: Laiidvogtci Lauis. i. Art. 227. Kriegswesen w. I». Art. 116. Justizsachcn. Zu i». Der Vortrag liegt in axtonso beim Abschiede. Zu Die Gesandten waren Schultheiß Niklaus von Dicsbach von Freiburg und der Stadtschreck'" von Solothurn, Victor Hafner. Jener berichtet dem Nathe von Frciburg, sie seien bei ihrem Einritt > Paris von Oberst Hässi Wohl empfangen und tractiert, in Kutschen in den Louvre zur Audienz bei dc>» König abgeholt worden. Derselbe habe sich aller Treue und Gutherzigkeit gegen die Eidgenossenschaft»"" boten, sich aber beklagt, daß ihm der begehrte Aufbruch abgeschlagen worden sei, hoffe aber, daß ma" ck'"' denselben noch gewähren werde; ferner habe er von den sieben katholischen Orten verlangt, einem Rcgu""'^ Infanterie den Durchpaß zu gestatten. In Beziehung auf die ausstehenden Pensionen erklärt der Ki5>»g- daß die Auszahlung noch nicht möglich gewesen sei, daß sie aber erfolgen werde, je nachdem er wer werde, daß man sie verdient habe. Beim Abschiede wurden die Gesandten jeder mit einer goldenen >ie und bis an 500 Sonncnkronen beschenkt. (Freiburger Nathsprotokoll vom 23. Januar 162!).) Zu ;;'). Das schriftliche Begehren König Ludwigs, welches an Lucern gelangte, ist datiert tcmber 1624. Lucern bewilligte den Durchzug unter gewissen Bedingungen. Darüber beschwerte sich in einem Schreiben vom 8. Octvbcr 1624. (Staatsarchiv Luccrn.) sss. Conferenz der evangelischen Städte und Orte. Zürich. t«25, 13. und t4. Februar (3. und 4. a. K.). StixUSarchiü Zürich. Vvst. XII. IIS. t'ai. Id7. Gesandte: Zürich. Johann Rudolf Rahn, Bürgermeister; Hans Heinrich Hvlzhalb, Bürger»»'^"' Bern. Anton von Graffellried, Schultheiß; Glado Weyermanil, Zeugherr. Glarns. vr. He""" Februar 1625. 425 Pfändler, Statthalter. Basel. Hans Rudolf Fäsch, des Raths. Scherfhausen. Rochus Goßwc.ler, Bürgermeister; Hans Martin Peher, Seckelmeister. Appenzell-Außerrhoden. Hans Schüß, Land- ammann. Stadt St. Gallen, vr. Sebastian Schobinger, des Raths; Johannes Spengler des Raths. Das schon mehrmals zur Sprache gebrachte Defeusionswerk wird in Berathung gezogen. Me Erklärung der bundesgenbssischen Hülfeleistung wird, wie es früher auch geschehen ist, erneuert. Die Gesandten etlicher Orte, besonders der von Basel, sind der Ansicht, daß diese allgemeine Erklärung genüge, und daß das Defeusionswerk zu Verhütung von Mißtranen und Gegenmaßregeln, auch um vieler anderer Rücksichten willen für dießmal eingestellt werden sollte. Wolle man je zu einem Defeusionswerk schreiten, so möchte man bei der im Juni 1623 zu Baden geschehenen Abrede verbleiben lassen. Die Ansichten der Gesandten von Zürich und Bern dagegen gehen dahin, daß die Berathung über eine gemeinsame Armee zu der evangelischen Städte und Orte besserem' Trost und um gegenseitig der Hülfe sicher zu sein, nunmehr beförderlich an die Hand genommen und ins Werk gesetzt werden sollte. Als Motive werden angeführt die in ">'d außerhalb der Eidgenossenschaft vor sich gehenden Kriegsrüstungen und Volkswerbungen. Mit der alten Art des Krieges könne man sich nicht mehr behelfen, da die Kriege jetzt Jahre lang andauern. Die Landleute könne man unbesoldet nicht für die Länge im Feld behalten, und bald würde man au Proviant und Munition „erößt und entblößt werden." Nach erfolgtem Einbruch sei die Ausstellung eines gcme.n- fanien Schirmwerkes und Directoriuins zu spät; hiugegegeu werde durch ein genieiusames Defeusionswerk die Einigkeit befördert, den Unterthaneu.Muth gemacht, den Widersachern Furcht eingeflößt. Den katholischen Orten werde durch ein solches llebereiukommen keine rechtmäßige Ursache zur Separation gegeben, weil mau sich nicht von ihnen trenne und sie auch nicht anzugreifen begehre. Daß sie sich von den Evangelischen getrennt, mit dem Haus Mailand sich zum Nachthcil der Religion und der Lande der Evangelischen verbündet und sich über die Erbeiuigung mit dem Hause Oesterreich „in mehrere Verständnis; eingelassen haben" aus alle dem gehe sonnenklar hervor, wessen man sich im Falle der Roth zu ihnen zu versehen habe, und das gehe auch aus ihren Reden hervor, die ».an ans Tagen und anderwärts hören müsse! daher habe man von ihnen keine Hülfe zu erwarten, falls man unter dem Schirm der Religion angegriffen Werden sollte- jedoch solle das Volk nicht sofort „angenommen" und die Armee aufgestellt werden, sondern °rst dann wann die äußerste Roth vorhanden sei. - Hierauf befindet die Mehrzahl der Gesandten für gut Und ..othweudia daß zu solch allgemeinem Werk in; Fall der Roth außer den gewöhnlichen Auszügen, be. denen ^ Ort es ohne Abbruch verbleiben lassen soll, noch eine Arn.ee von 8000 bis 9000 Mann von freiwilligen, g-worbeuen Soldaten aufgestellt werde, welche de», nächsten bedrohten Ort gesthnkt oder fonst zur Vor- oder Nachhut gebraucht .verde., solle. Zu dieser Armee hat Zürich 2000 Mann Bern 4000, ^chasflfauseu 500, Außerrhoden 300 Mann bereits bewilligt; ferner könnten auch Genf und B.cl herbeigezogen werden ^ern 'wrd auheimgestellt, die Meinung dieser Orte zu vernehmen. Jedenfalls est .»au der Hoffnung daß zedes BN an diesem löblichen Werk Theil nehmen und beförderlrch cu.en günstigen Entschluß fassen werde. Haben alle Orte oder doch die Mehrzahl derselben sich zu dem Defeusionswerk entschlossen und erklar was sw au Volk und Geld oder auf andere Weise leisten wollen, dann wird es .wthwendig ,e.n e.uen Kr.egv- uath aufzustellen, welcher berathen wird, was in Bezug auf Manuschaft, Geld, Proviant, Munition und andere »othwendige Dinge erforderlich ist. Die Gesandte., von GlarnS, Basel u»d ^ ^eu, zu mchts weiterem instruiert, als in. Allgemeinen ihre Hülfe anzubieten, nehmen die Sache... en . Pst. - ^ - a en "'W Appeuzell-Anßerrhvden bitten wegen der geschwinden Läufe und des nahenden Kr.cgsvolw um getreues 426 Februar und März 1625. Aufsehen und Hülfe im Fall derNoth, die ihnen auch von allen Gesandten versprochen wird, I». Evangelisch Glarns beklagt sich, daß Schwhz noch immer den Anfritt seines Landvogtes nach Uznach hindere. Da dieß in die Länge beschwerlich falle, so möchte man es bei seinen Freiheiten schützen und dieser Sache Zv gebührendein Austrag verhelfen; wofern dieß nicht geschehe, würden die evangelischen Glarner verursacht, den mit ihren Mitlandlcnten jüngst zu Baden geschlossenen Vertrag auch wieder aufzuheben. Die Gesandten der vier evangelischen Städte und Appenzell-Außcrrhvden lassen es bei jenem Vertrag und den darüber ergangenen spätem eidgenössischen Erkauntnissen verbleiben. Damit aber der Vertrag desto eher ausgeführt wird und der Aufritt desto eher stattfindet, soll abermals an Lucern geschrieben werden, es möchte Schwhz Z^r Gebühr und Billigkeit weisen. Die Evangelischen zu Glarus werden inzwischen zu weiterer Geduld ermahnt« «. In Beziehung auf die Durchzüge fremden deutsche,? Kriegsvolkes, die in .Kurzem durch die Eidgenosse schaft vor sich gehen sollen, wird beschlossen, an Lucern zu schreiben und anzufragen, was ihn? davon bekannt sei. Der Marquis von Coeuvres und Herr Robert Miron werden ebenfalls davon benachrichtigt «R. Damit der Streit zwischen Bern und Basel wegen der Kosten für den jüngsten Zusatz nach Mülhaww gütlich verglichen werden könne, ersucht man die beiden Städte freundeidgenössisch, ein summarische Verzeichnis? der Kosten anzufertigen, für die sie beiderseits Ersatz verlangen, und es beförderlich an Zürn? zu schicken und ihre Gesandten ans die nächste Zusammenkunft mit gehöriger Vollmacht abzufertigen, 3"' zwischen sollen sie mit den beabsichtigten Arresten und mit Hinterlegung des Geldes innehalten. sss. Konferenz von Lncern nnd Zug. L«cer,». 1625, 10. März. Staatsarchiv Lucern. Absch. einer zu Gunsten von Dr. Petri zu Basel errichteten Schuldverschreibung im Betrag von 8666 Gulden a»s die Stadt Mülhausen ein Streit entstanden, indem der Rath behauptete, daß er die Errichtung dieser Schuld verschreibung nie beschlossen und daß dieselbe obne seinen Willen stattgefunden habe, während die Häupter der Stadt das Gegentheil behaupteten. Nach mehreren vergeblichen Versuchen, eine gütliche Uebereiukunft Z" Stande zu bringen, geben die Gesandten folgendes Gutachten: Weil Dr. Petri sein Geld in hoher Währ>l»ll (den Reichsthalcr zu 5 Gulden) zu Errichtung einer Münze angelegt und diese einen unglücklichen Erstell gehabt hat, so soll der Rath demselben eine neue Verschreibung von 4666 Gulden (2666-/u Neichsthalrr) zustellen, in vier Terminen abzulösen. Zn gleicher Zeit beschließt auch der Rath, um dem liederlichen Staats Haushalt ein Ziel zu setzen, zwei Seckelmeister zu wählen, welche den Rang gleich nach den Häuptern u»d die Verpflichtung haben sollen, über Einnahmen und Ausgaben der Stadt halbjährlich vor dem groß^ und dem kleinen Nathe der Stadt Rechnung abzulegen. Es werden zu solchen gewählt Klaus Hvst6 Baumeister, und Philipp Engelmaun. März und April 1K25. 429 SS«. Cvnferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 132S, 3t. März. Landcsarchio Schw,»z. Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zmn Brunnen, Alt-Landannnann; .Kaspar Romanns Troger, Statthalter. Schwyz. Gilg Frischhevz, Landanunamr; fJohannj Sebastian Abyberg, Alt-Landannnann; Seba- ^ian Abyberg, Statthalter; Christoph Schorn», Alt-Statthalter. Nidwalden. Crispinus Zelger, Land- ännnann; Kaspar Leu, Ritter, Statthalter. n. Es wird Klage erhoben wegen der nicht erfolgenden Bezahlung der Besatzung zu Bellenz, während dvch Markgraf Dogliani versprochen hat, sich für diese Zahlnng zu verwenden. Es wird daher für noth- Mendig erachtet, den Landanunann Frischherz sofort zu Dogliani abzuordnen, um denselben dahin zu vermögen, monatlich eine Summe Geldes für die Besatzung auszuzahlen oder in Mailand auszahlen zu lassen, ^äbei solle ihm bemerkt werden, daß früher die französischen Ämbassadoren ebenfalls versprochen haben, Fähnlein der Orte in dieser Gegend bezahlen zu wollen. I». (S. u. Vellenz:c.) v. Bist Bedauern haben die Herren und Obern die in scharfen Worte,: in: (jüngstens Abschiede von Lucern abgefaßten ^agen Lucerns gegen die drei Orte vernommen, sowie auch sich Hinwiederun: über die von Lucern ^"geführten Neuerungen auf den: Markte, die angelegten Arreste und das Zurückhalten des erkauften Viehs ^schwerst Es wird der Entwurf zu einen: Antwortschreiben cvncipiert, um sich gegen jene Anschuldigungen bertheidigen; auf einen: nächstens zu haltenden Tage sollen dann die Entschlüsse der Obrigkeiten darüber övrgelegt werden. «I. Auf den Antrag von Uri erbietet sich Schwyz, den: Abt von St. Gallen zu schreiben, m möchte doch nicht so große Massen des durchpassierenden deutschen Kriegsvolkes auf einmal ins Land hineinlassen, v, t. (S. u. Bellenz :c.) K. Auf die Klage, daß Zug auf das durchzuführende Getreide neue ^ölle lege, wird beschlossen, in einem Schreiben dasselbe zu fragen, aus was für Gründen solches geschehe, "nd es freundlich zu ermahnen, von solchen Neuerungen abzustehen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenhciten: Aogtci Belle»; :c. I», «, t. Art. Lötz-3M. Cvnferenz von Bern und Freiburg. Oron (?) 1«25, 13. April. Staatsarchiv Bcr». Jnstruction-nbuch H. S. 2W. Ka„to»Sarchi» FrcU>»rg. I»structi°il-»l>uch. Bd. 17. Gesandte: Bern. Anton von Graffenried, Alt-Schultheiß; David Fellenberg, Seckelmcister wälschen Landes. Freiburg. Heinrich Lamberger, Ritter; Pancratius Gerwer, Ritter, beide des Raths. Verhandlungsgegenstände: 1) Streitigkeiten betreffend Oron, St. Martin und Attalens. Zuerst sind die zu behandeln; auf neue will sich Freiburg vor Beilegung der alten nicht einlassen. 2) Streit wegen e>Ncs Zehntens hinter Lustry, welchen Freiburg anspricht. — Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Die ^sandten Freiburgs relatiercn vor Rath, daß sie nichts hätten ausrichten können; man müsse eine bessere ^egenheit abwarten. (Freiburger Rathsprotokoll vom 17. April.) 430 April und Mai 1625. »S8. Cvnferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1V25, SS. April. LandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann; Kaspar Troger, Ritter, Statt- Halter. Schwyz. Gilg Frischherz, Landammann; Sebastian Abyberg, Statthalter; Christoph Schorn», Alt-Statthalter; Martin Von Oüw, des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Statthalter; Jost Blättler, des Raths. ». (S. u. Bellenz zc.) 1». Da von Zug auf das unlängst abgegangene Schreibell wegen des für den Transit des Getreides noch keine Antwort eingelangt ist, wird Schwyz ersucht, dasselbe durch ein Schreiben wieder zu erinnern, v. (S. u. Bellenz. zc.) Man sehe auch im Abschnitte Hcn'schaftsangclcgenhcitcn: Vogtei Bcllcnz :c. », «. Art. 361, 362. »SS. Cvnferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1K25, 14. Mai. LnndcSai'chiv Nidwalde». Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann; Kaspar Trogcr, Ritter, Statt- Halter. Schwyz. Gilg Frischherz, Landammann; Heinrich Neding, Alt-Landammann und Pannerhcrr, Sebastian Abyberg, Statthalter; Joseph Grüninger, des Raths. Nidwalden. Jost Blättler, des Reiths Bartholomäus Odermatt, des Raths. Diese Cvnferenz wird wegen der bessern Verwahrung des Passes zu Bellenz und zu Ursern zusammen- berufen, da man Berichte erhalten hat, daß gegen dieselben heimliche Anschläge im Werke seien. — n. Nmh Ursern eine Besatzung zu legen wird nicht für zweckmäßig erachtet, hingegen daß mau keine Kosten scheut soll, um Späher anzustellen, damit man jederzeit von dem Vorhaben der Gegner bei guter Zeit Kenntmst erhalte; die Kosten sollen gesammte drei Orte übernehmen. 1». In Betreff der Zahlung an die Soldaten in der Besatzung zu Bellcnz wird mit Dogliani durch Landammanu Frischherz verhandelt. Dvgliani ist ^ angenehm, wegen der Distribution der Zahlungen mit einer einzelneu Person zu verhandeln. Da fernee der König bei den dermaligcn Zeitläufcn nicht immer „mit Geld gefasset sei", so halte er für rathsam, ^ man statt derjenigen Soldaten, welche in Bellenz liegen, ebenso viel von den Fähnlein, welche im Herzog thum Mailand sind, dahin versetze, welche dann ihre Zahlung auch von Mailand zu empfangen hätte"' Die Gesandten halten dieß nicht für rathsam, nehmen es daher in den Abschied. In Beziehung auf dü alten Restanzen macht sich der Ambassador anheischig, sich dafür nach Vermögen zu verwenden. mancherlei Warnungen wegen geheimer Anschläge den Orten zugekommen sind, so wird für passend erachte die übrigen katholischen Orte davon sn Kenntnis; zu setzen und sie zu getreuem Aufsehen zu ermahne"' Luceru soll ersucht werden, beförderlichst eine Tagsatzung der sieben Orte auszuschreiben, auf welcher Juni 1625. 431 sich auch wegen der Verunglimpfungen und „Spitzworte" verantworten könne, welche Lucern gegen die drei i^rte geäußert habe. «I—k. (S. u. Bellenz:c.) zx» iDas Begehren des Obersten von Beroldingen, daß ihm die Kosten für drei im Namen der drei Orte unternommene Reisen vergütet werden möchten, wird in den Abschied genommen. Ii , I. (S. u. Bcllenz:c.) It. Jeder Gesandte wird über den Vortrag seinen Herren und Obern zu berichten wissen, welchen Landrichter von Moni gehalten hat. Jedes Ort soll seine Stimme deßwegen an Uri übersenden. Man schc auch im Al'schnittc Hcrrschaftsailgclcgcnhciteiu Aogtci Bellciiz :c. I», i. Act. 363-337. »KO. Coufcretiz vorr Uri, Schwyz und Nidwald cn. Brunnen. 1VS5, V. Juni. Landcönrchlv Schweiz- Gesandte: Uri. Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Landammann; Johann Jakob Troger, Nitter, Statthalter. S ch whz. Gilg Frischherz, Landammann; Sebastian Abyberg, Statthalter; Christoph Schorno, Alt-Statthalter; Martin Betschart, Alt-Statthalter, Landsfähnrich und Seckelmeister. Nidwalden. Johannes Zelger, Laitdaimnann; Jost Blättler, des Raths. n. Den drei Orten war eül mehrere Beschwerdepunkte enthaltendes Schreiben „von ihren Eid- und Bundesgenossen" saus Bünden^ zugegangen. Auf dasselbe wird folgendermaßen geantwortet: Erstens, daß sie den Paß dem König von Spanien gestattet haben, sei nach dem Laute des Bündnisses geschehen und bivs zur.pLeschirmung des Herzogthums Mailand, wie sie ebenfalls nach dein Laute des Bündnisses dein ^önig von Frankreich den Paß gestattet hätten; zweitens sei die Gefangennehmung ihres Vnndesmannes 5u Bellenz ohne Befehl der Orte geschehen: der Vorfall thue ihnen leid; der Gefangene sei bereits entlassen. Und die Orte würden dafür sorgen, daß Aehnlichcs künftig nicht mehr geschehe. I». Landrichter von Moni wegen eines an Hauptmann Baldeggcr gerichteten Schreibens bei seinen Herren und Obern und den Franzosen in Ungnade gefallen und begehrt nun Rath und Hülfe. Es wird ihm gerathen, bei dein Legaten "ud einzelnen Herren in den katholischen Orten, welche dem französischen Ambassador Mirvn angenehm siud, um ein Fürschreiben anzuhalten; zugleich wird ihn: die Versicherung gegeben, daß auch ihre Herren und Obern ihm gerne ratheil und helfen wollen, soweit es ohne ihren Nachtheil gescheheil könne. ^ Baldegger, Hauptmann der Besatzung zu Bellenz, hat sich Manches angemaßt, wozu er keinen Befehl isrhabt; so hat er gegen die von Nuffle Wachen aufgestellt. In einem Schreibeil soll er ernstlich ermahnt werden, nichts Anderes zu thun, als wozu er den Befehl habe. Alle drei Hauptleute sollen die gleicheil Nutzungen habeil. Fällt etwas Wichtiges vor, so soll das von allen drei Hauptleuten, auch im Beisein des ^»liilissarius beratheil werden. Die „Allsspäher" sind von allen drei Hauptleuten zu bestelleil. «I. Der ^»lbassadvr Dvgliani wird in einem Schreiben um Erlegung etiles Monatssvldes angegangeil. v. Lucern, etile fünförtische Tagsatzung ausgeschrieben hat, wird ersucht, auch die übrigen katholischeil Orte dazu einzuladen. 432 Juni 1625. SGI. Cvnserenz der VII katholischen Orte. Lucern. 16L5, 13. und 14. Juni. Staatsarchiv Luccr». Absch. Veltlin zu schicken. Er erklärt, es gebühre sich nicht, daß jemand aus den Orten seine Unterthane» ohne ausdrückliche Bewilligung des Papstes das Veltlin betreten lasse, giebt aber zu, daß es der katholische Religion zum Northeil gereichen würde, »venu die Festen im Veltlin mit Einwilligung des Papstes und de-' Königs von Spanien in den Händen der Orte wären. Endlich gibt der Nuntius auch Kenntniß von da Ankunft und dem Empfang des Cardinals Barberini in Paris. I». Dvgliani legt einen schriftlichen Vortrag ein, in welchem er die Orte zur Einigkeit crmahnt und begehrt, daß das mit dem König von Span»'" wegen des Herzvgthums Mailand geschlossene Bündniß erneuert werde. «. In Folge der vom Runti»" gewünschten drei Punkte kommt man folgendermaßen ttberein: Erstens soll man den Bündnern verdenüw sie möchten bei ihrem ausdrücklich gegebenen und betheuerten Versprechen verbleiben; dann werde man >u) im klebrigen gegen sie in aller Aufrichtigkeit erklären. Was zweitens die Klage wider den Landvogt Z» Lauis und die Eingriffe in die geistliche Jurisdiction betrifft, so wird man die ennetbirgischen Gesandte» deßhalb instruieren. Sie sollen über die Sache Nachfrage halten, und sich sowohl an die Landcsstatntrw als an die alten Ncrkommnisse zwischen beiden Obrigkeiten halten; sie mögen auch versuchen, sich mit dew bischöflichen Vicar zu Como hierüber zu vergleichen, doch auf Gutheißen der Obrigkeiten. — In Bezieh»^ auf das Veltlin endlich eröffnet Uri, daß es dem König von Frankreich den Aufbruch bewilligt habe, näi»m) Juni 16Z5. 433 M Defension des Königs und anderer mit den Orten verbündeten Fürsten und Herren; doch findet man ^ nicht thunlich, daß ein Ort allein dahin ziehe. Man hält es für rühmlicher, wenn man mit Einwilligung Papstes sämmtlich zn diesen: Zwecke gebraucht würde. — Dein Nuntius wird der Daist ausgesprochen und zugleich das Versprechen gegeben, daß man die Negotiation des Cardinals Barberini möglichst Unterhitzen werde; zugleich wünscht man, daß Barberini einen Waffenstillstand zu Stande bringe. «I. Das Vcgehren des Marquis Dogliani, betreffend die Bundeserneuernng, wird in, den Abschied genommen. Damit man darüber insgemein berathen könne, soll Lucern nach der Jahrrcchnung zu Baden eine Dagsatzung der verbündeten Orte ausschreiben; inzwischen mögen sich die cunetbirgischen Gesandten bei dei: Hsterthanen über deren Beschwerden gegen Mailand erkundigen, v. Wegen der Beantwortung des Schreibens der III Bünde und der Anfrage der nengläubigen Orte, Wesse,: sie sich zu versehe,: haben, soll man "ach Baden Instruction geben, t. Falls auf der Jabrrechnung voi: den: Kaiser etwas angebracht werden stllte, kann man auch auf dessen Schreiben ai: die katholischen Orte von: letzten Februar gebührend antworten. A. (S. u. Deutsche gemeine Vvgtcien überh.) Ii. Nri, Schwyz und Untcrwaldei: nid dein ÄZald verantworten sich in Betreff der von Lueern unlängst vorgebrachten Beschwerden und bemerken, daß uuch sie sich über einige Punkte zn beschweren haben. Dieselben werden abschriftlich übergeben. — Die übrige,: Orte haben sich dieses Anzugs nicht versehe,: und wollen längstens bis zur Jahrrechunng zu Badei: "ut freundlicher Antwort entgegenkommen, I. Freibnrg will auf der Jahrrechnung den Streit mit Bern ^egei: der Vogteien zur Sprache bringen. Es wird deßhalb an Zürich geschrieben, es möchte Bern noch bvr der Jahrrechunng ermahnen, seine Gesandten deßhalb zu instruieren, sowie auch wegen seiner unfreund- wichen Maßregel«: in Bezug ans die Münzen, indem die Münzen der übrigen Orte in: Bernergebiet ^ viel geringer»: Cnrs angenommen werden, als sie gelten, und den Durchreisenden die eigenen bernischen Eutzen nicht anders als um die Hälfte des Werthes wieder abgenommen werden. It. HS. u. Luggarus.) ^ (S. u. Grafschaft Baden.) Ii». (S. n. Thurgau.) i». (S. u. Freie Aemter.) ^uskaufsurkundc zwischen dem Kloster Engelberg und den drei Pfarrgemeinden Staus, Wolfenschiesten und Hergiswyl, besiegelt von den Schirmorten des Klosters. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgcnhcitcn l Zutsche gcmcinc Bogtcic» iilicrl,. ^»dnrafschast Tliurgau. Grafschaft Baden. La»dt>vgtei Freie Aemter. ^»ddogtci Luggariis. Art. t>3. Gotteshäuser, i«. Art. 71. Verkauf von Gcrichtshcrrschaftcn. I. Art. 133. Stifte und Klöster, i». Art. 9g. Zoll und Geleit. Ic. Art. 113. Zollsachcn. l«26, 17. Juni. ^Arimiogtei Eilgeldern. LondcSarchi» Nidwnldc». Man sehe in dem Abschnitte Schirmortsangclegenheitcn: Art. 48. 55 434 Juni und Juli 1625. SS» Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. IV2S, 24. Juni (auf St. Johannis Bapt.). , KantonSarchivc Basel und Frcibvra. Gesandte: Zürich. Kaspar Goßwylcr. Bern. Simeon Wurstemberger. Luceru. Johann Rudolf Sonuenberg. Uri. Johann Bernhard Schnüd. Schwhz. Jakob Rediug. Unterwalden. Johaiw Zeiger, Landanuuann. Zug. Johanil Strub, Seckelmeister. Glarus. Heinrich Trümpi, Seckelineistcr- Basel. Johann Kaspar Fries. Frciburg. Pancratius Gerwer, Ziitter. Solothurn. Ursus Von ÄW Schaffhausen. Eberhard Jmthurn. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcnheiten: Vier ennctb. Vogteien iilicrh. v. Art. 142. Geistliche Pfründen :e. t. Art. 25. Justizsachcn. Lauis und Mcndris. i». /tlrt. 34. Verschiedenes. Landvogtei Louis. 1». Art. 266. Geistliche Orden, Klöster. x;. Art. 87. Grenzstrcitigkeiten- «i. ,, 237. Vcrhältnih. I«. ,, 262. Bezug von Salz u. Korn. «1. „ 295. Verschiedenes. I» aus dem Freibnrgerercmplar. Jahrrechmtttg der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. IK25, nach 24. Juui (nach St. Johannis Bapt.). Kantonsarchiv Bafel, Staatsarchiv Zürich, Laiidcsarchiv Klaras. Gesandte: Dieselben, welche im Abschied 363. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnheitein Vier cmictb. Vogteien iiberh. «. Art. 66. Gctrcidcbczug und Salzhandel. Landvogtei Louis. !?. Art. 68. Beamte. Landvogtei Lnggorns. ». Art. 114. Zollsachcn. v. Art. 96. Justizsachcn. I». „ HS. „ „ 73. U. „ 63. Justizsachcn. t ans dem Zürcher-, A ans dem Glarnereremplar. Gemeineidgenössischc Jahrrechnungs-Tagsatzung der Xlll Orte. Baden. IK25, 2». Juui bis IL. Juli. Staatsarchiv Zürich, «est. XII. 112. kol. Ivo. Staatsarchiv Liiccr». Absch. vird, soll abermals bei höchster Strafe verboten sein und jedes Ort gutes Aufsehen haben und die Fehlenden bestrafen, t. Der Glarner- und Schwyzerhandel soll eingestellt werden. Nach Anhörung der Parteien haben die Gesandten der eilf Orte anfangs für rathsam erachtet, ein freundliches Schreiben an Landammann "ad Rath zu Schwhz abgehen zu lassen, von welchem Schreiben evangelisch Glarns auf sein Begehren ein Concept mitgetheilt wird; schließlich aber gewinnt die Ansicht die Oberhand, daß es passender sei, den Inhalt des Schreibens durch eine Botschaft mündlich vortragen zu lassen. Zu diesem Ende werden die sieben katholischen Orte ersucht, diese Gesandtschaft zu übernehmen; dieselbe soll Samstags den 2. August zu schwhz in der Herberge sich einfinden und am folgenden Sonntag den 3. vor der Landsgemeinde, die laut ^'gangener Ankündigung alsdann gehalten wird, ihr Mögliches thun, daß willfähriger Bescheid erfolge. Die sieben katholischen Orte versprechen ihr Bestes zu thun; den erhaltenen Bescheid werden sie unverzüglich Järich uütthcilen. A. Auf einen Anzug von Lucern werden die wegen der Brandsteucrn ergangenen Abschiede erneuert. Jedes Ort soll seine durch Feuer oder auf andere Weise geschädigten Leute selbst erhalten "ud nicht gestatten, daß sie andere überlaufen. Die Landvögte in den gemeinen Nogteicn haben im Namen ber regierenden Orte solchen Leuten aus ihren Vvgteien eine Steuer zu verabfolgen, ihnen aber nicht zu gestatten, "ch an einzelne Personen oder Obrigkeiten zu wenden. Z». Der französische Ambassadvr Miron legt einen schriftlichen Vortrag ein. In demselben werden die Bemühungen des Königs von Frankreich und seiner Minister für die Beruhigung der Blinde und für das Wohl der Eidgenossenschast weitläufig geschildert. Troß "kler angewendeten Mühe habe der König mit Bedauern sehen müssen, daß die Orte den Reitern und Lands- k"echten den Paß geöffnet, ohne Rücksicht darauf, daß solches Volk gegen die Waffen des Königs möchte ^braucht werden. Die Landsknechte seien in die Landschaft Eleven und nach Riva gezogen und hätten sich unterbanden, des Königs Kriegsvolk zu überfallen, was ihnen freilich nicht gelungen sei. Der König wolle solches "bht als einen Verstoß gegen das Bündniß ansehen, sondern denjenigen zuschreiben, welche die Orte mit ^st beschwatzen. Die Defension Mailands sei ein Vorwand, um das Volk des Königs anzugreifen; hoffentlich b>erde dergleichen nicht mehr geschehen. Als er zum Vvrtheil der Eidgenosseuschaft und zu Wiedererlangung Aües ihrer Glieder den Paß verlangt habe, hätten viele Orte unter mancherlei Vorwänden die Sache in 436 Juni und Juli 1625. die Länge zu ziehen gewußt. Um der Eidgenossenschaft seine Affection um so besser erzeigen zu können, habe der König, wie bekannt, mit deren nächsten Nachbarn, mächtigen Fürsten und Ständen, Conföderationen geschlossen. Seitdem sei auch das Ehebündniß zwischen des Königs Schwester und dem König von Großbritannien abgeschlossen worden. Weil solche Activnen, die zur Ehre Gottes und zur Ruhe der Christenheit gereichen, bedeutende Kosten verursacht hätten, bitte der König noch um einige Geduld wegen der Zahlungen, die Restanz werde noch in diesem Jahr entrichtet werden. Der König spreche die Hoffnung aus, die Orte werden mit Bezug auf die erwähnten Durchzüge einen befriedigenden Entschluß fassen und gemeinsam M ihre Bundesgenossen, die III Bünde, Sorge tragen. — Hernach legt Miron ein Schreiben des außerordentlichen Ambassadors, des Marquis von Coeuvres, vor, sowie eine schriftliche Propvsitivn, betreffend die Ansprüche, welche der außerordentliche Ambassador des Königs von Spanien, Marquis Dogliani, an die Herrschaft Valendis mache. Mit Bezug auf diese spricht der Ambassador den Wunsch aus, die Orte möchten, eingedenk des bereits gefaßten Entschlusses, sich mit der Sache nicht befassen, da dieselbe nicht der Jurisdiction der Orte angehöre. — Weil man über diese Propositionen nicht instruiert ist, werden dieselben in den Abschied genommen. Dem Ambassador wird die geneigte Affection des Königs unter Anerbietnng aller bundesgenössischeu Dienstleistungen bestens verdankt. Alts das Schreiben des Marquis von Coeuvres werde man gebührender Maßen antworten und wegen der Ansprüche an die Herrschaft Valendis beförderlichst einen Entschluß fassen, welcher dem Ambassador mitgetheilt werden solle. Ferner wird das Ansuchen an ihn gestellt, er möchte die ausstehenden Zahlungen befördern helfen, zu welchem Ende hin auch an den König, sowie an den Cardinal von Richelieu geschrieben wird. — In Bezug auf seine Ansprüche an die Grafschaft Valendis stellt der Marquis Dogliani das Ansuchen, mau möchte durch einen Ausschuß seino Documente und Gewahrsame prüfen lassen. Nachdem dieses Begehren angehört und ein Schreiben de-.' Herzogs von Longueville, datiert den 21. März des laufenden Jahres, verlesen worden, entspricht man dein Begehren und verordnet etliche Gesandte zur Untersuchung. Hierauf erklären sich die neun mit dein Herzog nicht verburgrechteten Orte für sich dahin, daß sie in dieser Sache nicht Nichter sein können, es wäre denn, daß der Herzog sich gutwillig ihrer Judicatur unterzöge, wie dieß 1584 auch geschehen sei. ». Der Abgesandte der III Bünde, Gregorius Meyer, Alt-Burgermeister vou Chur, berichtet, den Bündeil seien von verschiedenen deutschen und wälschen Orten her sowohl mündliche als schriftliche Warnungen zugekommen, dahin lautend, daß man beabsichtige, die recuperierten Lande wieder mit Gewalt einzunehmen und durch plötzlichen Ueberfall sich der bündnerischen Lande und Pässe zu bemächtigen. Die III Blinde ersuchen deßhalb, was vor Kurzem bereits schriftlich geschehen ist, um getreues eidgenössisches Aufsehen und für den Fall drr Roth unl tapferen Beistand. Zürich, Bern und evangelisch Glarus erklären, die Bünde aufrecht und redlich halten zu wollen, wie solches ehrlichen Eid- und Bundesgenossen gezieme. Die katholischen Orte sind uiclst minder gewillt, die Bünde gegen diejenigen zu halten, welche ihre Versprechungen auch halten. Zu verschu- denen Malen, besonders aber auf jüngster Tagleistung zu Solothurn hätten die Bünde versprochen, du katholischen Geistlichen nicht zu beunruhigeu, sondern zu halten, was sie dem apostolischen Nuntius gelobt hätten; dem sei aber in letzter Zeit zuwidergehandelt worden. Die Gesandten der katholischen Orte seien dießmal nur dahin instruiert, dem Abgesandten solches vorzuhalten und seine Antwort zu vernehmen. übrigen Orte, die mit den Blinden nicht in Bündniß stehen, haben deßwegen keine umfassende Instruction erhalten. Was zur Wohlfahrt der Eidgenossenschaft und zu Erhaltung guter Einigkeit diene, das wollen sto jedoch gern alles thun. Der Gesandte von katholisch Glarus kann sich zu dieser Zeit nicht erklären, sondern Juni und Juli 1625. 437 hat blvs den Befehl, anzuhören und zu referiere». 1) Luceru bittet um Bezahlung der Kosten für die in fein Schützenhaus versprochenen Fenster und Ehrenwappen. 2) Nnterwalden bittet um Schild und Fenster in fem Rathhaus. 3) Für ein Fenster (ein solches kommt auf 12 Kronen zu stehen) werden nach altein Brauch drei Kronen bewilligt und sodann noch, was der Schild kosten wird. 4) Schwhz bittet für seinen Landmann Fähnrich Jost Horrat um Fenster und Wappen in dessen ucucrbautes Wirthshaus. K. Freiburg wünscht, das; mau ihm zu der mehrmals begehrten Theilnng der mit Bern gemeinsam beherrschten Vogteien verhelfe. Nachdem man die beiden Städte angehört hat, wird beschlossen, weil die französischeil Ambassadoren auch Zu der Unterhandlung gezogen worden sind, der Marquis von Cocuvres aber, bevor etwas verhandelt werden konnte, in die Bünde verreist ist, Herrn Miron durch einen Ausschuß aufragen zu lassen, ob der Marquis von Coeuvres vielleicht jemanden an seiner Statt hiezu verordnet habe. Nachdem der Ausschuß über seine Verrichtungen relatiert hat, wird dem Marquis geschriebeil, was die beiden Städte abermals ^'gebracht haben, und die Frage an ihn gerichtet, wann es ihm gelegen sei, die Sache an die Hand zu nehmen, oder ob es ihm im Verhinderungsfall belieben möchte,'einen Andern zu substituieren. ,»». Hans Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann zu Nri, und Mitinteressierte daselbst beabsichtigen einen freiwilligen Aufbruch in das Veltliu im Dienst des Kölligs von Frankreich zu Bewahrung und Erhaltung der eidgenössischen Vormauern. Etliche Orte haben sich unterstanden, sie daran zu hindern und den Untcrthancn in den gemeineil Vogteien verboten, sich zn diesem Zwecke brauchen zu lassen. Die Betreffenden bitteil, daß '"an ihnen keine Hindernisse in den Weg lege; wenn das wider Verhoffeu nicht geschehen sollte, so schlagen f'o denen, die sie daran hindern wollen, das Recht bei den übrigeil unparteiischen Orten vor. Zürich, Bern ""d evangelisch Glarus halten dafür, der Aufbruch könne den Betreffenden, falls sie von ihren Herreil und ^berii als einem freien Ort die Bewilligung erhalten, nicht verboteil werden, „in Ansehung sie dafür halteil, das; etliche sonderbare Orte den andern in gemeinen Vogteien, so ebenso viel dasclbsten zu herrschen, als °'U ailderes, die Volkswerbung nicht zu verbieten noch zu sperren (Habens"; jedoch sollte in solchen Fällen "'cht hinterrücks gehandelt, sondern die Sache gcmeinsam berathen werden. Die katholischen Orte nehmen ^ Sache in den Abschied, da sie ,licht gesonnen sind, mit jemand dießmal viel darüber zu disputieren. Laiidammauil Hässi berichtet aus Auftrag der katholischen Landleute zu Glarus, daß diesen von ihren °"ä"gelischen Mitlandlenten in zwei Punkten Anlaß zu nicht geringen Beschwerden gegeben werde. In diesem Achre nämlich hätten sich die Evangelischen bei Besetzung der Rathsstellen hinter dem Rücken der Katholischen U"d dem Vertrag zuwider einen Vortheil angemaßt, die Mitglieder des Reunergcrichts in den Rath gesetzt, ""d andere Räthe entlassen. Trotz freundlicher Vorstellungen habe eine ihrer Landsgenieinden das ergan- Me Mehr bestätigt. Ferner hätten die Evangelischeil an derselben Landsgeincinde ein neues Landrecht tzMlacht, daß fürderhin die Obrigkeit keine Kundschaften, es sei um was für Verbrechen es wolle, einnehmen es stehe denn die beklagte Person ihr vor Augen. Der Obrigkeit werde dadurch die Hand de; »laßen Munde», daß sie das Böse schwerlich mehr strafen könne, und es werde den boshaften 'Menschen die Thür Z" aller Bosheit ausgethan. Die evangelischeil Mitlandlente möchteil angewiesen werden, das ergangene °Nchr aufzuhebeil und fürderhin kein Landrecht mehr zu machen, welches der einen oder andern Religion Zuwiderlaufe oder nachtheilig sei. Landvogt Milt, Abgesandter der evangelischeu (Äarner, erklärt, er habe keinen Befehl, hierüber zu antworten. Wenn der Span mit Schwyz erörtert sei, so würdeil seine Herren v"d Obern den katholischeil Mitlandleuten mit gutem Bescheid begegnen; die Orte möchten hierin nichts kk)"u, was präjudicierlich oder nachtheilig wäre. — Die Sache wird in den Abschied genommen; jedoch 438 Juni und Juli 1625. wird Zürich mit den evangelischen Glarnern reden, daß sie vvn solchen Neuerungen abstehen und ihre Aemter nach Inhalt des gemachten Vertrages besetzen; zugleich sollen die Parteien ermahnt werden, sich inzwischen gegen einander „landlich" zu verhalten und nichts Unfreundliches vorzunehmen. <». Jedes Ort soll so viel als möglich dafür sorgen, daß die Victualien und alles dasjenige, dessen der Mensch nothwcndig bedarf, besonders Salz, Eisen, Leder und dergleichen, zu gebührendem Preis verkauft werde, z». (VII katholische Orte und Appenzell-Jnncrrhoden.) Die Propositivn des päpstlichen Legaten wird verdankt, mit der Bitte, der Papst mochte die Orte als gehorsame Söhne jederzeit empfohlen halten. Dabei erklärt man uochmal», daß man sich der Bünde und des Veltlins nicht annehmen werde, es wäre denn, daß die beiden Könige sich vereint und der Papst seine Approbation gegeben hätte. «Z. (V katholische Orte.) Jedes der fünf katholischen Orte soll darauf bedacht sein, daß die Kosten, welche beim französischen Durchzug wegen der Z» Mellingen geweseneu Commissarieu von Lucern und Zug aufgelaufen sind, ersetzt werden, i . Die Gesandte» der sieben alten Orte werden berichten, was von Oberst Hässi, Alt-Landammann zu Glarus, wegen der eidgenössischen Soldaten, deren zur Zeit so viele ausreißen, vorgebracht worden ist. Jede Obrigkeit sosi diejenigen, die ohne Erlaubniß oder Paßport heimkommen, zur Rede stellen. Kann sich Einer verantworten, wohl und gut; wo nicht, so soll man an ihm ein solches Exempel statuieren, daß Andere dadurch abgeschickt werden. (S. u. Baden.) (XIII Orte.) Der außerordentliche Ambassadvr des Königs Vvn Spanien, Marquis Dogliaui, erscheint in der Versammlung. Er versichert die Orte der Freundschaft und des nachbarlichen Wohlwollens seines Königs, sowie des Herzogs von Feria, derzeit Gnbernators zu Mailand. Etliche' hätten angeblich als Freunde der eidgenössischen Freiheit und unter dem Schein der Freundschaft den Orte» mancherlei vorgeben »vollen, um sie für ihre bösen Absichten zu gewinuen. Wie das aber gemeint gewesen sei, liege jetzt zu Tage. Es sei jetzt sichtbar, was „die veltlinische Wehr" für eine Frucht geboren, n»d wie leicht dieses Feuer auch die Ruhe der Eidgenossenschaft stören könnte. Durch die Freundschaft und g»^ Correspondenz mit so hohen Potentaten seien die Orte vor aller Invasion sicher; sie möchten deßhalb die ewige Erbeinigung und das mailändische Bündniß getreu halten und nicht gestatten, daß jemand unter ihm» davon abweiche. — Der anerbvtene gute Wille des Königs und des Gnbernators zu Mailand wird dein Ambassador durch etliche Verordnete verdankt, mit der Versicherung, man werde die zwischen dem Oesterreich und der Eidgenossenschaft aufgerichtete Erbeinigung jederzeit aufrecht und redlich hal^'- Was Hans Ulrich Wägmann wegen des unchristlichen Gemäldes und der beigefügten Verse, welche Georg Wilhelm von Ebershausen, Ritter des deutschen Ordens, hat machen lassen, vorgebracht hat, win jeder Gesandte berichte,:. Weil das Gemälde und die Verse gemeiner Eidgenossenschaft, besonders aber der Stadt Lueern, zum Dcspect gemacht sind, und Wägmann nicht bezahlt ist, hält Lucern für gut, daß die Güter des deutschen Ordens in den Vogteieu und besonders zu Sumiswald im Gebiete Berns Arm gelegt werden sollte, bis Genugthuung erfolgt sein wird. — Es wird der Arrest auf die Güter in den ge»"^ neu Vogteien, besonders in der Grafschaft Baden bewilligt. — Berns Gesandtschaft hat großes Mißsa^" an der Sache, kann aber einen Arrest auf seinem Gebiet ohne obrigkeitliche Genehmigung nicht bewilligt und nimmt deßhalb die Sache all voloreuäum. v. (S. u. Sargans.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenhciten: Laudgrafschast TIMM». ». Art. 133. Abzug. S. Art. 283. Rcligionssachcn -c. Lailtwogtci Nlieiiithnl. I». Art. S3. Handel und Verkehr. Juni und Juli 1625. 439 Trafschaft Sarnaus. «. Art. 54. Zoll und Geleit. V. Art. 17. Verwaltung im Allgemeinen. Trafschaft Baden. «. Art. 154. Locales. «I, q, t, i» aus dem Lucerucr-, v aus dem Aaraucrercmplar. Zu i». In den Acta der katholischen Orte im Zürcherarchiv dost. Xl. 139 ist ein Schreiben von Luccrn, Schwyz, Untcrwaldcn und Zug an Uri, 4. 4. 3. Juli 1625, enthalten, in welchem diese Orte Uri ersuchen, den Zum Brunnen dahin zu bewegen, das; er von seinem Vorhaben abstehe. SS«. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1625, 3V. Juni. Landcsarchiv Nidwalden. Gesandte: Uri. Kaspar Romanus Troger, Ritter, Statthalter; Josua Zum Brunnen, des Raths. Schwyz. Sebastian Abyberg, Statthalter; Christoph Schorn», Alt-Statthalter; Martin Betschart, Alt- Statthalter, Landsfähnrich und Scckelmeistcr; Joseph Grnninger, des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, Statthalter. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnheitcn: V°gtei Vellenz -c. Art. 36S. 3V7. Konferenz von Uri, Schlvyz und Nidwalden. Brunnen. 1625, 18. Juli. Landesarchiv Schwtiz. Gesandte: Uri. Emanuel Bescher, Alt-Landammann und Pannerherr; Josua Zum Brutincn, des Raths. Schwyz. Sebastian Abyberg, Statthalter; Joseph Grnninger, des Raths; Jakob Schmidig, des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, Statthalter; Jost Vlättler, des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnheiten: A°!>tei Bellcnz-c. Art. 369-374. 368. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Gersau. 1625, 30. Juli. Landesarchiv Dchwvz. Gesandte: Uri. Emannel Bescher, Alt-Landammann und Pannerherr; Kaspar Nomanns Troger, Ritter, Statthalter; Matthias Hcrgcr, des Raths. Schlvyz. Gilg Frischhcrz, Landammann; Sebastian Rbhberg, Statthalter; Joseph Gruninger, des Raths; Jakob Schmidig, des Raths. Nidwalden. Johann ^ger, Landammann; Crispinus Zelger, Alt-Landammann und Landshauptmann; Kaspar Leu, Statthalter. 440 Juli und August 1025. Da der Ambassador Dogliaui sich mit der Bezahlung der Besatzung zu Vellcuz nicht beladen will und dazu räth, dieselbe von Mailand selbst zu beziehen, so wird Oberst von Beroldingen beauftragt, dich auszuführen. Ebenderselbe erhält auch den Auftrag um die Bezahlung der noch von früher her ausstehenden Kriegskosteu zu solliciticren. I». (S. u. Bellenz :c.) v. Uri und Nidwalhen, durch Lucern dazu veranlasst, ersuchen Schwhz, es möchte die zu Baden beschlossene Gesandtschaft wegen des Streites mit evangelisch Glarus zulassen. Die Gesandten von Schwhz, ohne Instruction, nehmen das Ansuchen in den Abschied- «I, v. (S. u. Bellenz :c.) t. Es wird beschlossen, den Eid- und Bundesgenossen in Misox ihre verschiedenen Klagschreiben zu beantworten. Da man aber bei ihnen ziemlich viel Widerwillen verspürt, wird zugleich auch noch der Landvogt auf der Riviera abgeordnet, um die Verantwortung der Orte zu übernehmen. K. Die Gesandten von Schwhz sollen dafür sorgen, daß der Glasmaler für die in die Kirche ZU Emmaten verehrten Schilde und Fenster bezahlt werde. Ii—II. (S. u. Vellenz zc.) I. Mehrere Gesandte werdeil beauftragt, das zwischen Landsfähnrich Baldegger, Hauptmann Horrat, Cvmmissarius von Whi und Hauptmann Christeil bestehende Mißverständnis; auszugleichen. Ferner wird erkannt, daß Baldegger sich hinlänglich dafür verantwortet habe, daß er das obrigkeitliche Schreiben ohne Wissen und Willeil der Obern dem Gubernator zu Mailand mitgctheilt und auch mehrere Personen habe einsperren lassen, und wegen anderer.Klagen mehr. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgcnhciten: Nogtci Acllcnz -c. k, «I, «, Ii-K. Art. 37S—380. SSV. Cvnferenz der VII den Thurgau regierenden Orte. Frauenfeld. 1«25, 17. August (7 a K ) Staatsarchiv Luccri». Absch. >Io anno isst und tiiSü. Bd. XVI. lol. 7S. Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Rahn, Burgermeister. Lucern. Heinrich Clvos, Ritter, Schultheiß und Venner. Uri. Jakob Steffan, des Raths. Schivhz. Gilg Frischherz, Landammann. Unterwaldeu- Crispinus Zelger, Laildaiiimailil. Zug. Paulus Bengg, Statthalter. Glarus. Heinrich Hässi, La»d- ammailn. Eidgenössische Begrüßung, i»—«I. (S. u. Thllrgali.) «. (S. u. Deutsche gem. Vvgteien überh ) I. Der Arrest, welcher auf die in der Eidgenossenschaft liegenden Güter des deutscheil Ordens wegen des unchristlichen Gemäldes (f. Absch 365 u.) gelegt worden war, ist wieder aufgehoben worden, weil i»au aus deil Schreiben des Erzherzogs Leopold von Oesterreich und des Landcommenthurs an Lucern entnonnmw hat, daß der Commenthur, der dieses Gemälde hatte machen lasseil, nachdrücklich bestraft und daß Wägmann zu Lucern sein verdienter Lidlohn auch verabreicht worden sei, also daß die Reputation du Obrigkeiten wohl erhalten worden ist lind man sich damit begnügen kann. Man schc auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnheiten: Deutsche gemeine Bogtcicn überh. «. Art. 13. Landvogt, Landschrciber. Landgrasschaft Thurgau. » Art. 13-t. Abzug. v. Art. 70. Jnstizsachm. I». „ 39. Landrath, Landsgcmeinde. «t. „ 23. Allgemeine Verwaltnngssc^ September 1635. 441 Confercnz der lV evangelischen Städte. Zürich. 1K25, Üt. und ü. September (29. und 30. August a. 51.). St.xitsnlchl» Zürich. o anno 1W4 und 1025. Bd. XVI. kvl. gi. Gesandte: Luccrn. Heinrich Cloos, Ritter, Schultheiß und Schützenvenner; Walthart Amrhhn, Ritter, Alt-Schultheiß und Stadtvenner; Moriz An der Allmend, des Raths; Rudolf Pfhfser, Ritter, des Raths, pri. Emannel Beßler, Ritter, Landammann und Panncrherr; Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Rlt-Landammann. Schwhz. Gilg Frischherz, Landammann; Heinrich Rediug, Alt-Landammaun. Unter- waldeu. Anton Von Zuben, Landammann, von Obwalden; Johann Zelger, Landammann, von Nidwalden. Zug. Paulus Bengg, Statthalter; Christian Jteii, Seckelmeister und des Raths. Svlothurn. Johann dvn Noll, Schultheiß; Johann Dcgenscher, Seckelmeister und des Raths. Diese Zusammenkunft ist auf Verlangen von Schwhz ausgeschrieben worden hauptsächlich wegen des begehrten Aufbruchs ins Veltlin und wegen der Pässe, die man beiden Königen laut des Bündnisses bewilligt smt, sowie auch um zu berathen, ob nud wie die beiden Potentaten vereinbart und das Veltlin restituiert werden könnten. — Nach der gewohnten Begrüßung hört man zuerst den päpstlichen Nuntins an. Dieser theilt Re apostolische Benedietion des Papstes mit und erinnert an die im Juni zu Lucern und im Juli zu Baden Jethanen Erklärungen, daß man ohne Bewilligung des Papstes kein Volk ins Veltlin schicken und weder aus dem eigenen Gebiet, noch aus den gemeinen Vogteicn Volk dahin ziehen lassen solle.') Hierauf gicbt ber außerordentliche spanische Ambassador, Marquis Dogliani, in seinem Vortrag zu verstehen, daß man bcn ins Veltlin bestimmten Aufbruch nicht bewilligen möchte. — Schließlich übergicbt Herr de Mesnil ein Schreiben des Herrn Miro» und begehrt in seinem Vortrag, daß man dem deutschen Kriegsvolk den Paß verweigern, dagegen dem König durch Walleustadt, Sargans, Ragaz und selbige Gegend den Paß offen behalten möchte, jl». Landammann Zum Brunnen, der in den Vorträgen des Nuntius und des Marquis Dog- liani wegen des vcltlinischen Aufbruchs genannt worden ist, erklärt, daß er nur gcthan, was seine Obrigkeit bewilligt habe, und daß er keine verbotenen Büttel gebraucht habe. Da aus den Vorträgen der Ambassa- bvren die Büßhelligkeit der Potentaten deutlich hervorgeht, so wird der Wunsch ausgesprochen, auf Mittel bedacht zu sein, die beiden Potentaten zu vereinigen. Schwhz stellt die Nvthwendigkeit vor, daß unter den 444 September 1625. Orten keine Trennung eintrete, und daß man sich wie früher neutral verhalte; es stellt zugleich deu Antrag/ es möchte beim Nuntius und den Ambassadoreu die Zusammenberufung einer Konferenz ausgewirkt werden, zu der auch das Haus Oesterreich einzuladen wäre, auf welcher über die Restitution des Veltlins capituliert würde. Wolle dann der eine oder der andere Potentat sich zu einein Vergleiche nicht herbeilassen, so sollte man dem, der sich dazu bequemen wollte, beistehen. Dabei würde es sich blos um das Veltlin und um nichts Anderes handeln. Dieser Vorschlag findet Anklang; allein da man muthmaßt, daß die Interessierten nur kümmerliche Mittel vorschlageil würden und es seine Schwierigkeiten habeil würde, jeden der drei Mit- interessierten zu befriedigeil, so wird an den Nuntius die Anfrage zn stellen beschlossen, ob -er es gutheißen könne, daß alle Franzosen, alle Uukathvlischen und Bündner aus dem Veltlin entfernt werden, und daß dieses den katholischen Eidgenossen in französischem Solde übergeben werde, wobei jedoch das Depositum alle Zeit von dem päpstlichen Stuhle abhangeil solle; dergleichen, daß der König von Spanien sein Volk aus Riva entferne und dasselbe gleichfalls den katholischen Eidgenossen in seinem Solde übergebe, doch daß man beiderseits nichts gegeil einander versuche, und daß die katholischen Eidgenossen das Land so lange verwahren, bis der Papst nnd beide Könige sich über die Restitution verglichen habeil. Je nachdem die Antwort ausfalle, wolle man dann all Dogliani und de Mesnil wegeil der Restitution gelangen; zugleich solle man sich dann über deu Mißbrauch der Pässe beschweren. — Der Nuntius antwortet beifällig und bemerkt dabei/ daß er zuerst die Briefe des Kardinals Barberini abwarten müsse, da gute Hoffnung auf Herstellung dc^ Friedens vorhanden sei. — Man fragt hierauf bei den königlichen Ambassadoren an und vernimmt, daß beide Könige geneigt seien, das Veltlin zu restituieren, jedoch unter der Bedingung, daß gute Versicherung der Religion halber gegeben werde. — Man verdankt ihnen diese friedliebende Erklärung und bittet sie, dieses Werk bei ihren Königen zu befürworten. Dem Nuntius wird davon Mittheilung gegebeil und an ihn gleichfalls das Ansuchen gestellt, bei dem Papst und dem kardinal Barberini die Sache zu unterstützen. Weil diese sich so gut anläßt, soll man in den Orten ruhig bleiben. Da ferner der Marquis Dogliani erklärt, daß sein König zum Friedeil geneigt sei und keinen Manu mehr über eidgenössisches Gebiet marschiereil lassen wolle, falls der Herzog von Savohen auch keine Franzose» mehr in sein Land kommen lasse, so schreibt man deßhalb an den Herzog von Savohen und deu Herzog Vvu Feria, daß sie sich beiderseits zum Frieden bequemen möchte». Was zwischen dem Nuntius und Landamnlann Zum Brunnen schriftlich und mündlich verhandelt worden ist, wird jeder Gesandte seinen Herreil und Obern zu berichten wissend) «. (S> Mainthal.) «I. (S. u. Lauis.) « . (S. u. Vier ennetb. Vogteien überh.) t. Schwhz begehrt in Folge seines Streits mit Glarus wegen des neu erwählten Landvogtes nach Nznach abermals das Recht und ersucht Lucern, seine Sätze zu ernenneu. A. Mau läßt bei Herrn Mirou abermals um die ausstehenden Pensionen und Distributionen anhalten, ili. Die freundlichen Schreibeil des Herzogs von Lothringen und seines Vaters werden verdankt lind denselben alle nachbarliche Freundschaft anerboten. Z. Auf Begehren von Obwalden läßt man bei deu Cardinäleu Barberini und Farnese, dergleichen bei den beiden Königen anhalten, daß tze die Bcatification des sel. Bruder Claus durch ihre Jntercession unterstützen möchteil. I. (S. u. Sarga»"-) in. Lucern ersucht Unterwalden, die Zufuhr des Aukens auf seineu Markt nicht zu hindern, wogegen es das Korn auch desto eher wolle verabfolgen lassen, i». (S. u. Engelberg.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschasts- und Schirmortsanqelegenhciten: Grafschaft Sarisaiis. Ii. Art. 2S. Iustizsachen. I. Art. 39. Verschiedenes. Vier cinictb. Voqtcicil überh. «. Art. 39. Handel und Verkehr. 4^6 September 1625. svs. Coitfereuz der IV evangelischen Städte. Mülhausen. IK25, 22» September (12 a. K) Staatsarchiv Zürich, »est. Xll. 142. t'»I, 274. Gesandte: Zürich. Saloinon Hirzel, Statthalter. Bern. Simon Wurstcinberger, des Raths. Bascl. Hans Luka-s Eselin, der Aeltere, des^ Raths. Schasfhauscn. Hans Martin Pcher, Seckel.neister. n. In Betreff der Ansprache von 8000 fl., welche Doctor Petri von Basel an Mülhausen hat, wird durch die Gesandten der vier Städte zwischen dem große,: Rath der Stadt Mülhausen und Petri folgend" Vergleich vermittelt: Mülhausen übergiebt den: Gläubiger eine neue Verschreibung von 6400 fl. Für diese Summe wird der erste Zins mit 320 fl. den 12. September 1626 entrichtet, der zweite den 12. Septem!'" 1627. Mt dem dritteil Zins sollen den 12. September 1628 zugleich 1000 fl. an das Hanptgnt entrichtet werden, und so fort sainmt den Zinsen der jedesmal restierendeu Summe; das letzte Mal sollen 1400 st mit dem Zins entrichtet werden. Doctor Petri wird dagegen den auf 8000 fl. lautenden Brief herausgebe» und die davon geforderten verfallenen Zinse, die sich bis dermale,: auf 1000 fl. belaufen, fallen lasse»- Sowohl der große Rath von Mülhausen als Doctor Petri nehmen diesen Vergleich ai: und verspreche» denselben steif und fest zu halten. I». Denen voi: Mülhausen eröffnen die Gesandten, daß die vier Städte nicht zweifeln, daß sie die vor etlichen Monaten gemachte Ordnung, ihren Haushalt betreffend, werde» in Ausführung gebracht habe,:. Falls dieß wider Verhoffcn nicht geschehe.: sei.: sollte, so möchte diese Ordnung ohne Verzug exequiert werden. Weil bei der Umfrage keine Klage sich vernehmen läßt, sond"» angezeigt wird, daß besagte Ordnung vollzogen sei, so läßt man es dabei bewenden und spricht ih»" freundlich zu, auch ferner es an nichts mangeln zu lassen. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwaldm. Brunne». IV25, 29. September. Landesarchiv Schwhz. Gesandte: Uri. Emannel Beßler, Alt-Landammann und Pannerherr; Kaspar Romanus Trog"/ Ritter, Statthalter. Schwyz. Heinrich Nediug, Alt-Landammann und Pannerherr; Christoph Schor»»/ Alt-Statthalter; Johann Gilg Aufdermaur, des Raths. Nidwal den. Johannes Zelger, Landau»»«»»' Kaspar Leu, Statthalter. ». Bis dahin ist von Mailand noch kein Geld gekommen, um die Besatzung zu Bellenz zu bezahle»- Laut des Berichtes von Landammann voi: Beroldingen soll aber in kurzer Zeit nicht nur dieses Geld geschah sondern sollen auch alle übrige,: Ansprachen befriedigt werden. Uri wird ersucht, wiederum dein von Beroldingen zu schreiben, er möchte nochmals alles Ernstes um die Bezahlung beim Gubernator anhalten, »^ den: Beifügen, daß, wenn in Monatsfrist dieselbe nicht erfolge, die Besatzung aufgehoben würde Zugl"^ soll de»: Markgrafen Dogliani geschrieben werden, er möchte die Rechnung beförderlichst nach Mailand schick"/ da man vom Gubernator daselbst zur Antwort erhalten habe, die Rechnung sei von ihm noch nicht cingegcb" September, October und November 1625. 447 worden. In diesem Schreiben soll Dogliani auch ersucht werden, sich mit Geld zu versehen, um die Com- "ussarien, Schiffleute und Condotticri befriedigen zu können, i» «R. (S. u. Bellenz :c.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgenhciten: Vcllcnz zc. !»—«!. Art. 880—3SS. 37S. Conferenz von Bern nnt dein Bischof zu Pruntrut und nut Biel. (?) 1023, nach dem 30. Septenrber (nach 20. a. K.) Staatsarchi» Bern. Jnstr»clionrnl>uch wi»z. Gesandte: Uri. Einanuel Beßler, Alt-Landainmann und Pauuerherr; Kaspar Noinauus Troger ltter, Statthalter. Schwyz. Gilg Frischherz, Landainmann; Heinrich Nediug, Alt-Laudammanu und ^nncrherr; Christoph Schvruv, Alt-Statthalter; Martin Betschart, Alt-Statthalter, Landsfähnrich und 'Mmeister. Nidivaldeu. Johannes Zelger, Landainmann; Crispinus Zelger, Alt-Landannuauu- Kaspar Statthalter. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnhcitcn: ^°lfici Bcllcnz :c. v. Art. 380—393. 377 Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1023, 17. November. 1 LaiidcSarchwc Schttchi »nd Nidwalden. ^ Gesandte: Uri. Heinrich Trösch, Alt-Landammann; Melchior Beßler, Landschrciber. Schwyz. Gilg ^'chchhcrz, Landammann; Martin Bctschart, Alt-Statthalter, Landsfähnrich und Seckelmeister. Nidwalden. ^Hannes Zelger, Laudaminanu; Bartholomäus Odermatt, des Raths. 448 November und Deccmber 1625. ». Der Gubcrnator zu Mailand begehrt Musterung der Besatzung von Bellenz zu halten, da man die Bezahlung für dieselbe empfangen wolle. Dem Landammann Frischherz wird der Auftrag gegeben, »nt dem Ambassador Dogliaui zu reden und ihm die Ursachen auseinanderzusetzen, warum die Orte die begehrte Musterung nicht zulassen können. Zugleich werden auch Laudammaun Zelger und Lussi an denselben abge> ordnet, und den Hauptleuten zu Bellcnz wird geschrieben, das; sie sich mit den Mailändischen in keine Musternnll einlassen sollen, sl». Auf die Beschwerden des obern grauen Bundes über den nicht gestatteten Ankauf von Victualieu wird geantwortet, daß die Herren und Obern wohl geneigt wären, demselben allerlei Victualien zukommen zu lassen, wenn nicht großer Mangel bei ihnen und ihren Unterthanen stattfände, und wenn aus den Märkten zu, Zürich und Lucern jedem gestaltet wäre, so viel zu kaufen, als er nvthig habe. Wenn si^ auf mailäudischem Boden Getreide erhalten könnten, so würde man ihnen das ohne Hindernis; zukomme» lassen. Dein Abt von Discntis wird gestattet, für seines Hauses Gebrauch Wein zu kaufen. m) anders, als bei dem vom dreifachen Landrathe zun; andern Mal gefaßteil Einschluß verbleiben. man nämlich sie nicht bei dem Vertrag von 1623 nach seinem ganzen Inhalt schirmen, so gedenken sie desselben in allen Theilen zu entschlagen und sich wieder in den alteil Stand zu setzeil. Die evangestsih^ Orte möchten dahin wirken, das; sie bei dein Vertrag, den sie anzunehmen gleichsam genöthigt worden se>^ Dcccmber 1625. 44!) verbleiben können, im Fall der Aufkündung aber ihnen der Nothdnrft nach beholfen sein. Sollte daraus ^»gemach erwachsen, so wolle Glarus protestiert haben, daß es keine Schuld noch Ursache daran trage. Es wird für unpassend erachtet, daß die evangelischen Glarner diesen ihren neuen Streit wieder für beiderseits zu ernennende Sätze kommen lassen. Da wegen der Ankunft des Herrn Marschalls von Bassvmpicrre ohne Zweifel eine eidgenössische Tagsatzung ausgeschrieben werden wird, so soll die Sache vor dieselbe gebracht werden. Man wird alsdann nicht allein den Gesandten der katholisch genannten Orte, sondern auch zuvor im Ausschreiben den Obrigkeiten ernstlich zusprechen, daß sie die evangelischen Glarner bei dein Zu Baden und Solothurn bestätigten Vertrag nach Gebühr und ihrem mehrmaligen Erbieten gemäß handhaben Möchten. Wenn die von Schwhz sich nicht bequemen sollten, so möchte ihnen dann angezeigt werden, bG man fürderhin auch Bedenken haben würde, neben ihnen zu Tageu zu sitzen, wie man denn grmcinlich die voll Glarus bei so billiger Sache nicht zu verlassen gesinnt sei. Begehrt Herr von Bassom- werre keine Zusammenkunft, so wird Zürich nach Weihnachten dieses Geschäftes wegen einen Tag ausschreibeil mud zugleich die Orte um baldigen Bescheid in Betreff des Besuchs ersuchen, jl». Der Gesandte von Basel wird in Bezug auf das besprochene Defensionswerk angefragt, ob seine Herren und Obern seit ihrer letzten Erklärung nicht noch einen weiter gehenden Entschluß gefaßt hätten, besonders aber, ob sie nicht anch Winand zu fernerer Berathung der zu diesem Werk nothwendigen Maßregel» als Mitdircctor abordnen wollen. Der Gesandte läßt sich dahin vernehmen, daß seine Herreil es bei der früher gegebenen Erklärung, die bezeichnete Anzahl Volks zu stellen und zu erhalteil, nochmals bewendeil lassen; Basel habe niemand, der Zu solcher Berathung hinreichend qualificiert sei. Wenn die drei Städte über die Sache ferner zu Nathe tzchen und dann Basel von ihrem Beschlüsse benachrichtigen wollen, so werde es sich nach Gebühr weiter ^klären. Die drei Städte halten diese „absöndcrliche" Berathung für hochbedcnklich. Weil sie das beförderte Zustandekommen eines so nothwendigen Werkes gerne sehen würden, so bitten sie den Gesandten von Basel, bei seinen Herren eindringlich anzuhalteil, daß dieselben ihnen zu Gefallen und im Interesse des geinci- uen Besteil mich jemand zu jener Berathung und Direction ernennen und auf die erste stattfindende Zusammenkunft abordnen möchten. Die Gesandten werden mich berichteil, was dieser Sache halber ferner vertraulich abgeredet worden ist, worüber die zu verordnenden Kricgsräthe zu instruieren sein werden, besonders auch, vb es nicht gut wäre, wenn jedem Ort nicht nach der Zahl des zu stellenden Volks, svndern eine bcstimmte Summe darzustrccken auferlegt würde v. Zürich bringt zur Sprache, was dem gemeinen und besonders dein evangelischen Wesen in den Bünden zum Besten mit Marschall von Bassompierrc geredet werden möchte. Auf Gefallen der Obrigkeiten wird uothwendig befunden, bei Anlaß der Tagsatzung, falls eine solche von demselben begehrt wird, oder wenn nicht, durch eine besondere Gesandtschaft mit ihm reden zu lassen; zugleich wird Zürich anheimgcstellt, wenn die Zeit es möglich mache, die evangelischen Häupter in den Bünden schriftlich anzufrageil, ob sie vielleicht auch jemanden abordnen wollten. Dem Ambassador, als dem ersteil Autor des Vertrags von Madrid, soll alsdann freundlich zu Sinn gelegt werden, wie viel dem König neben dcn Orten an der Exemtion desselben, besonders was die evangelische Religion betreffe, gelegeil sein müsse; denn wenn dieselbe im Veltlin und in andern bündnerischen Landen nicht frei zugelassen und geübt werden dürfte, würde sich der König dieser Völker und Pässe nimmermehr ruhig bedienen können; übcrdieß würde dies; bei den evangelischen Orten auch mancherlei Bedenken verursachen. Ob die Katholischeil dieser Lande sich bisher gegen Frankreich besser affcctionicrt gezeigt haben oder aber gegen andere benachbarte Fürsten und Potentaten, das lehre die Erfahrung vieler Jahre genugsam, lind daß sie es jetzt auf die Verdrängung der 57 450 Decembcr 1625. evangelischen Religion abgesehen haben, sei leicht zn erkennen. Der Marschall möchte sich deßhalb die Cxecu- tion jenes Vertrages vornehmlich im Punkte der Religion angelegen sein lassen. Der beförderliche Abgang dieser Gesandtschaft wird für nothwendig erachtet, ehe der Marschall von anderer Seite zu Ungunsten der Sache eingenommen werden kann. Weil der Streit zwischen Schwhz und Glarns leicht auch in größere Weitläufigkeit gerathen möchte, womit den verbündeten Fürsten bei den jetzigen italienischen Kriegsläufen nicht gedient sein würde, so könnte man den Herrn Marschall ebenfalls um seine freundliche Jnterposition ersuchen, und daß er die evangelischen Glarner bei ihren Rechten möchte schützen helfen. «I. In Bezug auf die Differenz zwischen Bern und Basel wegen der jüngsten mülhausischen Zusatzkvsten, welcher den Gesandten thädigungsweise übergeben worden ist, ist man der Ansicht, daß die von Basel statt der 2662 Kronen den Herren von Bern 2000 Kronen gutmachen und also Bern einen Theil, Basel aber ungefähr zwei Theile des Schadens an Geld leiden solle. Die Juterponenten bitten die beiden Städte, sich solches belieben zu lassen, da man nicht zweifle, sie werden eine so geringe Summe Geldes nicht ansehen und dieses Geschäftes halber nunmehr auch zur Ruhe kommen, v. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenhcitcin Landgrafschaft TlMgan. e. Art. 284. Religionssachen zc. ^ Conferenz von Uri, Schkvyz und Nidwalden. Brunnen. lKS5, 1». December. LandcSarchiv DchwNZ- Gesandte- Uri. Emanuel Beßlcr, Alt-Landammann und Pannerherr; Kaspar Romanus Troger, Ritter, Statthalter. Schwhz. Gilg Frischherz, Landammann; Christoph Schorn», Alt-Statthalter und des Raths. Nidwalden. Johannes Zelger, Landammann. Diese Conferenz ist wegen des Berichts zusammenberufen worden, den Hauptmann Baldeggcr in Folge der Sollicitation um die ausstehenden Zahlungen vom Gubernator zu Mailand erhalten hat. Dieser hatte zwar versprochen, daß in kurzer Zeit 100,000 Kronen würden geschickt werden; da diese aber >wch immer nicht angekommen sind und der Mangel bei der Besatzung zu Bellenz täglich zunimmt, soll Dvgliani durch einen Ausschuß ernstlich ermahnt werden, dafür zu sorgen, das; die Soldaten Geld bekommen. Wenn dich nicht geschehe, so werde man die Besatzung zurückziehen. Ä. (S. u. Bellenz zc.) v. Den zu Dvgliani abgeordneten Gesandten wird auch der Auftrag gegeben, mit demselben zu reden, daß er Anordnung treffen möchte, daß die Abfuhr des Eschenthaler Weines den verbündeten Orten ferner nicht gesperrt werde- Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitein Vogtci Vellciiz u. l>-«i. Act. 3vs—-100. Januar 1626. 451 S8«. Gememeii>genöppchc Täst^zung der XIII Orte neßZ Wallis. Solothurn. Iann- Melchior Meg.iet Schwyz. Gilg Frischherz, Landanunann; Heinrich Rcding, Alt-Landammann; Sebastian Abhbcrg, Statthalter; Kaspar Ceberg, Ritter, des Raths. Untcrwalden. Anton Von Zuben, landanunann- Wolfqang Stockmann, Statthalter, von Obwaldcn; Johann Zelgcr, Landanunann; Johann Lussi, Alt-Landanunan./und Pannerherr; Johann Crispinus Zelger, Landshaupt.uann, von Nidwalden. Zug. Konrad Zurlauben, Landanunann; Haus Andermatt. Seckelmeistcr; Oswald Etter, Venner. Glarus. Heinrich HSssi>ndamma.m; Heinrich Pfandler, Statthalter. Basel. Johann Rudolf Fäsch des Raths; Friedrich Nyhiner, Stadtschreiber. Frciburg. Rülaus von Diesbach, Schultheiß; Johann Nc.st, Statthalter. Solothurn. Johann von Noll, Ritter, Schultheiß; Wernhcr Brunner, Venner; Johann De- Mscher Seckelmeister; Jost Gredcr, Ritter, des Raths. Schaphausen. Rochus Goßweiler, Burger- Weister-'Matthias Peher Statthalter. Appenzell. Martin Sntcr, Landauunaim, von Jnnerrhoden; Konrad Zellwcger La.idammann, von Außerrhoden. Wallis. Haus Fromb, Michael Magerau, Panncrhcrr. Herr Franciscus von Bassompierre. Generaloberst der in des Königs von Frankreich Diensten unterhaltenen eidgenössischen Regimenter und derzeit außerordentlicher Ambassador bei der Eidgenossenschaft '"'d den zugewandten Orten und der ordentliche Ambassador, Herr Robert Mirvn, haben diese Tagsatzung w die Stadt Solothurn zusammenbernfen. Eidgenössische Begrüßung und Glückwunsch zum neuen Jahr. ^Der außerordentliche französische Ambassador wird im Namen der Obrigkeiten von sämmtlichen Gesaudtcn begrüßt ,» 1) Herr von Bassompierre präsentiert sich, begleitet von dein ordentlichen Ambassador, Herrn Robert Mirou. In einer „schönen und zierlichen" Rede versichert er die Eidgenossenschaft des gnädigen Millens des Königs und aller eid- und bundesgenössischen Affeetion. Nach eingelegtem königlichem Eredenz- lchreiben läßt er einen schriftlichen Vortrag, die bündiierischcn Angelegenheiten betreffend, ^v^ und erzählt boren Verlauf seit der projectierten Erhebung der Bündner zur Wiedereroberuug des Beltlms, namentlich bH die Verhandlungen mit dem Cardinal Barberini gescheitert seien und der Papst cht zugeben wolle, baß das Veltlin mit den Grafschaften Eleven und Worms unter bünduermhe S°uverauetat kommen, Ehrend der König von der Restitution nicht abstehe., wolle. Der König habe nut Wohlgefallen den Entwich der evangelischen Orte, den, auch die katholischen, zu Lucern versammelt ich angeschlossen Men bornommen, nämlich daß es das einzige Mittel sei zu „procedieren", wenn das Veltli.i E even und ^ormv Büudnern, als ihren natürlichen Herren, restituiert werde. Der Ambassador fthlwß nut der Bitte, bie Orte möchten über die „Restitution der Bünde" eine gemeinsame und gleichförmige Erklärung abgeben. 2) Zürich, Bern, evangelisch Glarus, Basel, Schasfhausen und Appens üne sw Wher den zu Madrid geschlossenen Vertrag gutgeheißen hätten, so fänden sie jetzt nichts thunl.cher, als daß bo»> Tractat gemäß Veltlin, Eleven und Worms den III Bünden, als ihren alten natürlichen Herren, auf die änbedungene Weise, namentlich mit Freistellung der Religion, auch ohne Zusatz und Aenderung eingc- 452 Januar 1626. räumt werden. Herr von Bassompierre, als der ruhmvolle Urheber des Tractates, und Herr Miron, der die Natificationsschreibei» von ihren Herren und Obern ausgewirkt, möchten das Ihrige thun, daß nunmehr Alles ausgeführt werde. 3) Die Gesandten von Lucern, Untcrwalden, Freiburg, Appenzell -Jnnerhvden und Wallis sind nicht instruiert und nehmen deßhalb den Vortrag in den Abschied, in der Hoffnung, ihw Herren und Obern werden innerhalb zehn oder vierzehn Tagen gute Antwort senden. 4) Uri, SchwhZ, Zug, katholisch Glarus und Solothurn lassen es bei ihrer früher gegebenen Erklärung verbleiben. 5) Obgleich zum Theil verschiedene Erklärungen abgegeben, theils die Sache in den Abschied genommen worden, ist do ) Aller Meinung und Begehren, daß das Veltlin, Eleven und Worms den Bündnern restituiert werden wcßhalb sie den Herrn von Bassompierre bitten, bei dem König dahin zu wirken, daß dieß beförderlichst ausgeführt »verde. Hierüber geben sämmtliche Orte nebst Wallis dem Herrn von Bassompierre zu Händen des Königs eine gemeinsame Dcclaration. Sie erklären: „daß unser allerseits Herren und Obern Wille, Meinung und Begehren ist, daß das Veltlin, Eleven und Worms den Bündnern, als »vAche von Altein her gemelte Lande besessen, wiederum zugestellt »Verden sollen, und daß unsere Herren und Obern sich Jhro Majestät in diesem confirmieren und vergleichen .... Jedoch »vollen »vir uns, die Orte der eint und andern Religion, unsere sonderbare Deelaration und Reserven, die »vir Jhro Gnaden thun werden, heiter vorbehalten haben." 6) Die VII katholischen Orte, katholisch Glarus und Appenzell nebst Wallis geben folgende Erklärung: „ daß den Einwohnern gemelter Lande Veltlii», Eleven und Wor»>- eine gemeine Verzeihung soll versprochen und gegeben »Verden mit Versicherung, daß sie nicht m» dasjenige, so sich verlaufen hat, beleidiget noch ersucht werden, daß in obgemelten Landen keine andeE Religion solle zugelassen noch geiibt »Verden, als die katholische apostolisch römische, und daß von weg"' der Mittel der Versicherung desselben zwischen Ihrer Heiligkeit und Ihr allerchristlichsten Majestät eine Vergleichung geschehe, welche »vir ersuchen und bitten, daß es auf das Bäldeste geschehe und nicht m Verlängerung gezogen »verde; daß die Bündner in ob, emelten Landen Veltlin, Eleven und Worms keim Officiere uno Amtleute setze»» noch abordnen »»lögen noch solle»», als von der katholisch-römischen NeligwM daß gemelte Bündner dasjenige, so sie mit den» Herrn apostolischen Nuntio tractiert habe»», betreffend km Geistlichen in ihrem Land, halten sollen. — Betreffend die Bewahrung und Versicherung gemelten VeltliM/ Eleven und Worms durch starke Zusätze oder sonst, die uns vorgebracht worden, »vollen »vir Ihrer MajcW Vorsichtigkeit heimsetzen, damit zu sehen, wie es an» besten sein wird, mit welchen »vir uns vergleicht und confornlieren. — Dieweil Ihr allerchristlichste Majestät uns gnädiglich anerboten hat, ihre Waffen» den unsrigen zu schlage»», da »vir solche Vonnöthen haben würden zu der Vollstreckung gemelter Nestitutww habe»» »vir nicht ermangeln »vollen, Jhro ganz deinüthig zu danken und zu bitten, Ihre gute Gnade gcgt uns zu behalten. Und sintemal ein Theil von unser»» lobl. Orten, als nämlich Uri, Schivhz, Solothut und Glarus schon eine Erklärung in Schrift dieser gegenwärtigen Geschäfte halber sowohl wegen BcschlicßuW der Pässe, Abschlagung des Zuzugs und anderer Sachen gegeben haben, thun sie solche nochmalen bestätigt »nid bekräftigen und wollen rathlich bei ihrem Entschlüsse verbleiben; die übrigen Orte aber, welche m nicht gleichförmige Erklärung gegebci», haben solches in Abschied genommen und werden innert zehn c>dc vierzehn Tagen ihre endliche Resolution und Entschluß eingebe»». — Daß »vir, die katholischen Orte u ^ Wallis, Ihre allerchristlichste Majestät, gleicher Weise Ihre katholische Majestät oder Dero GubernatM'» Mailand und Herrn Cardinal Barberini ersuchen werden, »vie auch bitten, daß zu Gutem der ganzen Cht ^ heit und zur Ruh und Sicherheit unsers Vaterlands ihnen gelieben und gefallen ivvlle, sich zu diesem Januar 1626. > 453 wie auch zur Restitution geinetter Lande zu ueigen, verhoffend, daß Ihr allerchristtichste Majestät Ihrer Heiligkeit eiue Satisfaction und Contentement geben werde, darum wir sie ganz demüthig thuu bitten, wie uuch gleichfalls Ihr Heiligkeit, daß Jhro gefallen »volle, zu Gutein und Ruh der ganzen Christenheit die Beruügung und Satisfaction, welche Ihr allerchristlichste Majestät Jhro begehren wird zu geben, ganz gnädiglich und väterlich annehmen »volle, darum »vir ihnen zu schreiben und sie zu solchen» laden und begriffen werden. Gegeben zu Solothuru 20. Januar 1626." «. Der päpstliche Nuntius, Alexander Scappius, Bischof zu Campanien, erthcilt den apostolische»» Segen und hält hierauf einen weitläufigen Vorlag'), in welchem derselbe, dem Gang der Verhandlungen folgend, nachweist, wie es gekommen sei, daß die Verhandlungen mit dem Cardinal Barberini zu keinem Resultat geführt habe,». Man möchte den» Papste Gelegenheit gebe»», in neue Unterhandlungen einzutreten, »vas durch Vermittlung der katholischen Orte geschehen könnte, namentlich dann, wenn dieselben darin übereinstimmten, daß die Veltlincr der Bündner ZU entledigen seien und die katholische Religion sichergestellt werden müsse. Er »nacht den Gesandten bcmcrklich, daß alle diejenigen, welche dem Marquis de Cveuvres zu den Waffen gcrathei» oder geholfen oder welche Mit offenen Fahnen in das Veltlin gezogen seien oder noch ziehen würden, einer Beleidigung gegen de»» Papst sich schuldig macheu; er ermahnt zur Schließung der Pässe gegenüber den» Volk, das nach Italien Ziehen »volle, fordert die Orte auf, dahin zu »virkei», daß der mit den» grauen und dem Gotteshausbund der Religion und der Geistlichen wegen geschlossene Bund ins Leben trete, empfiehlt ihnen die Interessen des Bischofs voi» Chur und die Aufrechthaltung der Rechte desselben im Veltlin und ersucht, deu Herr»» voi» Bassompierre anzugehen, daß er de»» Marquis de Cveuvres davon abbringe, die Veltliner aufzufordern, sich gutwillig den Bündnern zu unterwerfen. Schließlich ermahnt er die Gesandten, das Ihrige zu thun, daß den» Papste für die Beleidigung und die Wegnahme des Veltlins Geuugthuung »verde. — Dem Nuntius wird geantwortet, ihre,» Herren und Obern sei es herzlich leid, daß der Papst beleidigt worden sei. Sie wollten aber den Herrn von Bassompierre ersuchen, den König zu bitten, er möchte „eine Conservation und Contentement gemäß der Würde Ihrer Heiligkeit und der allerchristlichsteu Majestät um die beklagte Sffeusion verschaffe»»", und sie bäte»» dci» Papst, dasselbe um des lieben Friedens der Christenheit willen anzunehmen. Wenn die katholischen Orte iusgesammt die Restitution des Veltlins, von Eleven und Worms begehren, so geschehe das nur unter der Bedingung, daß die katholische Religion daselbst sicher gestellt und keine andere Religion daselbst zu ewigen Zeiten geübt werde. Die Mittel zu dieser Sicherstellung wollen sie dem Papste anheimstelteu. Sie fügen endlich noch die in 5 6) aufgeführte,» Bedingungen bei. «K. Weil Mau von dci» französische,» Ambassadoren vernommen, daß der König, was seiner und Jhro Heiligkeit Würde gebühre, thun »verde, so erachtet man für nothwendig, an den König und den Papst zu schreiben, sie Mochten sich solche Satisfaction belieben lassen und die Suspension der Waffen bewilligen. Es soll dcßhalb auch au deu Herzog von Fcria und deu Cardinal Barberini geschrieben »verde,», v. Der Abgesandte des Bischofs von Chur, Herr Domdeean Kaspar Sayn, übcrgiebl sein Credenzschreibeu und legt alsdann "neu Vortrag ein nebst lateinische»» Instrumenten. Nachdem man aus denselben ersehen hat, daß der Bischof den vierten Theil des Veltlins prätendiere, wird der Decan an den Marschall voi» Bassompierre gewiesen, seine Forderung daselbst anzubringen, weil der König das Veltlin in seinen Händen habe. L. Der Abgesandte der III Bünde, Gregorius Meyer, Bürgermeister zu Chur, eröffnet nach Neberreichung seines Credenzschrcibeus, die Bünde gedächten bei dem Vertrag von Madrid zu verbleiben und hätten alle Tractate, welche demselben zuwider seien, aufgehoben. Man möchte ihnen zur Restitution von Veltlin, Cleve,» und 454 Januar 1626. Worms verhelfen. Da der Gesandte vernommen hat, daß der Bischof den vierten Theil des Veltlins prätendiere, so berichtet er, daß mit demselben seiner gehabte«? Ansprache halber ein Vergleich zu Stande gekommen sech dem gemäß die III Blinde dem Bischof aus dem Zoll zu Eleven 1606 Pfd. Jmperialisch bezahlen. Der Burgermeister wird wie der Abgesandte des Bischofs an die französischen Ambassadorcn gewiesen. K. Der Gesandte von evangelisch Glarus berichtet, seine Herren und Obern hätten im dreifachen Landrath beschlossen, falls Schwhz ihren evangelischen Landvogt nicht ohne Verzng nach Uznach aufreitcn lasse, den 1623 mit ihren katholischen Mitlandleuten errichteten Vertrag zu annullieren, wobei sie sich verwahrt habeil wollen, wenn daraus Unheil entstehen sollte. — Die Gesandten von Schwhz haben sich dieses Anzuges nicht versehen und sind deßhalb ohne Instruction. Sollte über das vorgeschlagene Recht gegen ihre Herreu und Obern etwas Ungütliches vorgenommen werden und Unheil daraus entsteheil, so wollen sie hienlit auch protestiert haben, daß sie keine Schuld daran trageil. — Hierauf bitteil lind ermahnen die eilf Orte Schwhz nochmals freundlich, ihnen zu Ehren und zu Gefallen und seinen Rechten unbeschadet dein Landvogt den Aufritt unverzüglich zu gestatten. Ist der Aufritt geschehen und vermeint Schwhz, etwas dagegen einzuwenden, so sind für diesen Fall Zürich und Lucern ersticht, etilen Tag «lach Napperswhl anzusetzen, auf welchem beide Theile ihre Documente und Gewahrsame vorweisen können. Die Gesandten der beiden Städte werden dieselben prüfeil und die Parteieil durch freundliche Mittel zu vereinbaren suchen- Sollte Schwhz abermals sich nicht einverstanden erklären, so will man ihm nicht verschweigeil, daß dieß bei den eilf Orten einen großen Unwillen verursachen würde. Den Vertrag von 1623 läßt man in allen Punkten in Kraft bestehen. I». Zürich zeigt an, daß viel falsche Ducaten und Neichsthalcr hin und wieder ausgegeben werdeil. Die Warnung wird verdankt und in die Abschiede genommen. Des Münzens halber läßt man es bei dein auf letzter Jahrrechnung gemachten Abschied verbleibeil. i. Freiburg fragt an, ob es von Bern die Theilung der streitigeil Vogteien begehren solle. — Man verweist dasselbe bis auf bessere Gelegenheit zur Geduld. Ir. „Zu Beförderung der extraordinären Mittel" soll an den König, den Cardinal Richelieu und die übrigen Herren, wo es vonnöthen sein wird, geschrieben werden« I. Es wird beschlossen, bei Herrn Marschall von Bassompicrre um die Distributivneil und Pensionen nachdrücklich anzuhalten und ihn zu bitteil, „die ordentlichen und außerordentlichen Mittel befördern zu helfen". —Der Marschall antwortest daß er sich dieses Geschäft empfohlen sein lassen »volle. Wäre das in die Eidgenossenschaft geschickte Geld recht vertheilt und distribuiert worden, so würde nunmehr Alles bezahlt sein. i». (S. u. Luggarns-) Ii. (S. ll. Lauis.) «». Das Schreiben an den Papst wird angehört und genehmigt. Es soll durch einen besondern eilenden Currier überschickt werden. Solothurn wird ersticht, sich nach einer geeigneten Persönlichkeit umzusehen. Man sehe auch ini Abschnitte Herrschaftsangclegenheitcn: Laildtiolitei Lauis. «. Art. 203. Bezug von Salz und Korn. Landvogtci Luggarus. n». Art. 117. Zollsachc». I» g, «I, i, «» aus dem Lncernereremplar. Zu ll» 2). Die nachwärts an den König von Frankreich abgegebene Erklärung der vier evangelischen Städte enthält folgende Stellen« „Wann wir berichtet »Vörden, »vas maßen auf Eurer Majestät Ratification in Hispanien neue Friedcnsmittel projcctiert, welche cincsthcils nur auf das Land Vcltlin und Verglcichung dessentwegen mit Königlicher Majestät zu Hispanien gerichtet und dabei der gefreiten Bünde Ncconciliation mit dein hochlvbl. Haus Oesterreich, mit dem sie verschienencr Zeit auch in offener Fehde und zum Thcil Januar 1626. 455 auch in dessen Gewalt gewesen und der geleisteten Huldigung erst von Eurer Majestät Generalen, dem Herrn Markgrafen von Coeuvres, wiederum liberiert worden, nicht gedacht sei, zudem daß gedachten Veltlins halber zugegeben worden, daß man in demselben weder unserer Religion Einwohner, noch derselben zugc- thane Amtleute gestatten und dann andere mehr beschwerliche Punkte darinnen begriffen sein sollen, zu welcher Aenderung dann des gedachten Anno 1l>21 zu Madrit gemachten und sowohl von uns und andern Orten der Eidgenossenschaft, als den Bünden selbst aus Eurer königl. Majestät Begehren ratisicicrtcn Vertrags man Eure Majestät durch allerlei glimpfliche Einbildungen wo immer möglich zu bereden unterstehen wolle, welches aber, so es beschechcn sollte, dem gemeinen Wesen zu merklichem Abbruch gereichen, Eurer Königl. Majestät ganz präjudicicrlich, ihnen, den Bünden, neben uns und andern Benachbarten hochbeschwcrlich sein würde." so bitten sie, „daß zum Vordersten sowohl mit dem Königlichen Haus Spanien als dem Fürstlichen Haus Oesterreich der freien Bünde und untcrthänigcr Lande halber ein gemeiner Frieden getroffen und auch wir, die Benachbarten, von demselben nicht ausgeschlossen werden; demnach und insonderheit daß Eure Majestät Uro die Madrilischcn Artikel benanntlichcn in Freistellung der Religion und Regierung des Landes Veltlin, Eleven und Worms nochmalen gnädigst gefallen lassen wolle; dann wofern die uns sür- kommcnc Aenderung ins Werk gerichtet werden sollte, haben Eure Majestät in reiflicher Erwägung des Ursprungs und aller der Sachen Beschaffenheit lcichtlich zu ermessen, wann die Einwohner des Veltlins um ihre Rebellion erst sollen belohnt und mehr befreiet, beincbens diejenigen Einwohner der Bünde, so unserer Religion zugethan sind, welche Eurer königlichen Majestät und dero Krön jederzeit beste und treucste Bundesgenossen gewesen, und die auch in der Anzahl ihre Mitlandleute katholischer Religion weit übertreffen, von desselben Landes Veltlin Regierung ausgeschlossen werden, daß hieraus unfchlbarlich neue Dissensivnen und innerliche Zwietracht erwachsen, die Parteien an einander thätlich gerathcn, jeder Theil seine Neligionsgcnvssen in den Orten der Eidgenossenschaft an sich ziehen und hierauf nach und nach die gänzliche Zerrüttung sowohl des bündnerischcn als eidgenössischen Leibs erfolgen und hieinit Eure Majestät nicht nur des vcltlinischcn Passes nicht versichert sein, sondern Ihrer uralten getrcuesten Bundesgenossen beraubt, alle bishar merklichen Unkosten und große Ungelcgenheit vergeblich angewendet und bei den nächstgcscsscncn Ständen zu allerlei Nachdenkens Ursache geben werden. Da wir aber in keinen Zweifel stellen, wenn Eure königl. Majestät durch gebührende Verordnung zu den Sachen sehen, die Gestaltsame derselben erwägen, dabei auch unserer Eid- und Bundesgenossen in den Bünden und unsere beharrliche bundesgenössische De- dotion, auch die uns vor dem auf deroselben Begehren bewilligten Volksaufbrttche, sowohl von Eurer Majestät selbst durch Schreiben, als von dero Minister» beschcchenc Vertröstungen und Versprechen, daß nämlich das Veltlin und zugehörige Herrschaften in den Stand, als sie vor den jüngsten Empörungen gewesen, restituiert werden sollen, gnädigst bedenken: sie werden alsdann keine ungleiche Gedanken zu schöpfen nicht Ursache haben, sondern vielmehr dicß mühselige Geschäft zu einem erwünschten und beständigen Frieden dirigieren und leiten . . . ." 1620. 17. April (7. a. K.). sStaatsarchiv Zürich: Acten Graubündcn.s Zu 1>» 5 u. 6). In Folge dessen giebt Bassompicrre im Namen des Königs den 31. Januar 1626 folgende besiegelte Erklärung: „Franciscus von Bassompicrre .... alsdann wir dem von Ihrer allerchristlichstcn Majestät uns auferlegten Befehl nach die hochgeachtcn Herren der XllI Orten der Eidgenossenschaft sammt ben l. sieben Zchnden im Wallis verständigen sollen, wie Ihrer Majestät heilige Intentionen und Wohl- 'ncinungen auf gemeiner Wohlfahrt und Nutzen der Eidgenossenschaft, auch zu Wicdcrbringung der Ruhe helvetischen Leibs sehen und gerichtet sind, haben wir eine Tagsatzung von gesagten XIII Orten und Wallisern auf den 11. gegenwärtigen Monats in diese Stadt Solothurn invitiert und beschrieben und unfern Fürtrag vermöge unserer Instruction in derselben eingewendt, auf welchen sie uns durch einen Actum und Schein bcmeltcr XIII Orte und Wallisern die Antwort gegeben, daß sie sich betreffend die Restitution und 456 Januar 1626. Einräumung Veltlins, Grafschaft Eleven und Worms den Bündnern, alten Besitzern, der wohlmeinenden Intention und jdemj Willen Ihrer hochgedachtcn Majestät und unserer in dcro Namen ihnen durch uns fürgehaltencn Declaration gleich und cinhclliglich Nachrichten und zusammenfügen, wollen ihnen aber die Orte von der einen und der andern Religion wegen ihrer ungleichen Profession sonderbare Erklärungen zu gebe» eingestellt haben, wie dann die hochgedachtcn Herren der sieben katholischen Orte sammt den Katholische von Glarus und die lobl. Zchnden von Wallis uns solches durcl/ ein hierum zugestelltes Actum und Abschuß vom 2V. dieses laufenden Monats besonders erklärt und zu verstehen gegeben haben, in welchen sie nach- folgende Vorbchaltung eingezeichnet: nämlich ein Generalpardon und Verzeihung den Einwohnern de» Veltlins, der Grafschaft Eleven und Worms, die Ucbung der einigen katholischen apostolischen und römische Religion und Zuvcrsicherung derselben, daß Ihre Heiligkeit und Ihre allcrchristlichste Majestät sich hierum vergleichen sollen, daß die Beamteten, so darein verordnet werden, katholisch seien und daß die BündnM den Tractat und Vertrag, so der Herr Nuntius wegen der Geistlichen ihres Landes mit ihnen aufgerichtet- observieren und halten sollen. Der Verwahrung halber des Veltlins wollen sie Ihrer Majestät Fürsichtig' keit und dcro Nathschaffung dieselbe heimgesetzt und sich derselben gleich cvnfvrmiert haben mit nochmalig"»' Bestätigung und gänzlicher Vcrharrung in der hievor durch einen Thcil ihrer lobl. Orte, nämlich UN Schwyz, Zug, Solothurn und die Katholischen von Glarus schon gefaßten Resolution und hierum zugestellte» schriftlichen Declaration, welche die Versagung ihrer Hülfe und die Zuschließung ihrer Pässe demjenigen unter beiden Königen, der ihrem rechtmäßigen Begehren nicht bcifallcn wird, sammt andern Sachen mehr, die >» ihrer Declaration sind begriffen, enthalten thut. Da nun aber die übrigen Orte, nämlich Luccrn, Untcrwalde» nid und ob dem Wald, Freiburg und die Kathdlischcn von Appenzell es in Abschied, sich hierüber zu rcsolvicre», genommen hatten und gemelte ihre Declaration seither zugeschickt, haben wir ihre Resolutionen gutgeheißen»»^ approbiert, welchen wir im Namen des Königs bcifallcn und erklären, daß Ihre Majestät bereit und e»t- schlössen sei, bemcltes Vcltlin, Eleven und Worms wirklich und ohne einigen Verzug zu restituieren, daß auch Vorhaben, Wille und Meinung nicht sei, dasselbe Land Jhro zuzueignen, noch einige Ansprache am selben Z» haben, sondern daß es zum gemeinen Corpus der helvetischen Republik cingeleibt und den Bündncrn, ihren alte» Herren und Besitzern, wieder eingeräumt werde. Dessen zu wahrem Urkund haben wir diesen gegenwärtig-» Brief unterschrieben und unser Jnsiegel am selben drucken lassen. Gegeben zu Solothurn am letzten T»ü Januarii Anno 1626." (Staatsarchiv Lucern. Acten: Zugewandte Orte. III Bünde. I»»,»«. Vlll.) Zu Der umfangreiche Vortrag liegt beim Abschiede. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. tKS«, Ende Januar oder Anfang Februar. Kaiidosarchiv Stidtvalden. Protokoll der Rathen und der Landleuthe». Band 8. S.418. Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Die Gesandten von Nidwaldcn, Johann Zelger, Landano»»'»' und Jost Blättler statten Bericht ab? die von Uri und Schwyz werden nicht genannt. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenhciten: Bogtci Bellen; :c. », I». Art. 401, 402. Februar 1626. 457 S8S. Konferenz von Uri, Schlvyz und Nidwalden. Brm»nen. tV2V, tt. Februar. .vaiidcSarchiv Nidwalden. (Gesandte: Uri. Melchior Ntegnet, Alt-Landammann und Landshauptmann; Kaspar Nvmauus Troger, Nitter, Statthalter. Schwhz. Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Martin Bctschart, Alt-Statthalter, ^a>idsfähnrich und Seckelmeister; Martin von Oeüw, des Raths; Jakob Schmidig, des Raths. Nidwalden. Johannes Zelger, Landammann; Jost Blättler, des Raths. u—«l. (S. u. Bellenz zc.) «. Martin Betschart wird zu-Dogliani abgeordnet, um denselben in der ^ei Orte Namen ernstlich zu ermahnen, dafür zu sorgen, daß die Zahlungen für die Soldaten zu Bellenz M bald als möglich eintreffen. Sollten dieselben bis Ende des Monats nicht geleistet werden, so werde Man die Sache vor „die höchsten Gewalt" gelangen lassen. L—Ic. (S. u. Bellenz:c.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhciten: A°gtei Bcllcnz w. »-«I, t-U. Art. 403-411. S8S. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Bruunen. 1K2V, 2S. Februar. LandcSarchid Schwyz. Gesandte: Uri. Melchior Megnet, Alt-Landammann und Landshanptmann; Kaspar Nomanus Trogcr, bitter, Statthalter. Schivhz. Gilg Frischherz, Landannnann; Sebastian Abhbcrg, Statthalter; Martin bctschart, Ritter, Alt-Statthalter, Landsfähnrich und Seckelmeister. Nidwalden. Johannes Zelger, ^ndammann; Kaspar Leu, Statthalter. ». Trotz allen Svllicitationen bei dem Herzog von Feria und dem Markgrafen Dvgliani um die Zuhängen für die Besatzung zu Bellcnz und trotz allen guten Vertröstungen ist bis dahin kein Geld geflossen. Hauptmann Horrat, der unlängst nach Mailand abgeordnet worden, aber mit leeren Händen zurückgekehrt und Seckelmeister Betschart, der mit Dogliani zu reden beauftragt worden ist, referieren. Da aus bereu Relation trotz den guten Vertröstungen hervorzugehen scheint, daß das Geld noch längere Zeit auf sich ^rde warten lassen, wird den Gesandten von Unterwalden aufgetragen, bei Dogliani sich zu erkundigen, ^ssen man sich zu getrösten habe, und zugleich auch wegen des Kvrnkaufs mit ihm zu reden. Je nachdem ^ Bericht ausfällt, wird man sich darüber berathcn, ob man Gesandte nach Mailand schicken wolle. «. (S. n. Bellenz:c.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhcitcn: ^"lltei Bcllenz :c. »», «. Art. 412, 41s. 53 458 März 1626. »84. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1626, 10. März. Landcsarchiv Nidwalden. Gesandte: U ri. Melchior Megnet, Alt-Landa»unann und Landshauptmann; Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Statthalter. Schwyz. Gilg Frischherz, Landammann; Johann Sebastian Abyberg, Alt-Land^ ammann; Sebastian Abyberg, Statthalter; Martin von Oeüw, des Raths. Nidwalden. Johannes Zelger, Landannnann; Kaspar Leu, Ritter, Statthalter. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelegcnhcitcn! Vogtci Vellen; :c. v. Art. 414—418. »8Zi. Conferenz der Städte Lucern, Freiburg und Solothurn. Solothurn. 102«, 23. März. Staatsarchiv Lucern. Absch. de anno 1625 und 1626. Bd. XVI. 5ol. 130. Gesandte: Lucern. Walthart Amrhyn, Ritter, Schultheiß; Heinrich Cloos, Ritter, Alt-Schultheis Freibnrg. Johann Reiff, Statthalter; Jakob Bumanu, Seckelmeister. Solothurn. Johann von Roll, Ritter, Schultheiß; Wernher Brunner, Vcnner; Hans Degcnscher, Seckelmeister. it. Nach der eidgenössischen Begrüßung eröffnet die Gesandtschaft von Freiburg, auf dessen Begehren diese Zusammenkunft ausgeschrieben worden ist, ausführlich ihren Befehl. Der Landvogt von Oron habt in seiner, der freiburgischen, Vvgtei Nüe gewaltsam Holz fällen lassen und 360 bis 400 Musketiere bereu gehalten, falls die Unterthanen dieß nicht gestatten würden. Bern habe längs des Genfersecs bis nach dienf geboten, daß Keiner über Nacht von Haus wegbleiben, noch sich Nachts ausziehen, sondern in den Kleider" schlafen solle. Graf de la Süze, angeblich von Bern beurlaubt, habe sich in der Wandt aufgehalten, wahrscheinlich sich nach Quartieren umzusehen für Volk, das er in Frankreich werben wolle. Ein bernisch^' Unterthan habe sein Vieh auf freiburgisches Gebiet getrieben. Gleich hernach seien einem Fuhrmann Peterlingen Pferde sammt Wagen weggenommen, verkauft und der Erlös jenem Unterthan zugestellt worden, dem man das Vieh aufgefangen habe. Bern habe einen „ausgekrochenen" Missethäter als Landsaßen a»g^ nommen und nachdem derselbe zu Stäsis wieder verhaftet worden sei, sich beschwert, worauf FrcibM'g geantwortet Habe, daß es eine Obrigkeit sei, wie eine andere, und gute Justiz halte. Bei dem Proccß habt sich herausgestellt, daß der Gefangene ein Hexenmeister gewesen sei. Wegen dieser Beschwerden habt Freiburg eine Gesandtschaft nach Bern geschickt und zur Autwort erhalten, daß man die Späne auf tim"' Conferenz gütlich beilegen wolle, welche gleich nach Ostern stattfindeil solle. Freiburg habe desscnungemhbt^ schlechte Hoffnung; denn Bern bleibe im Vortheil, wenn Freibnrg klage, weil es den Obmann zu wählt" habe; zuletzt sei kein anderes Mittel anzuwenden, als Gewalt; weßhalb die beiden Städte ihm mit 3m ) beistehen möchten. — Freiburg theilt hierauf noch vertraulich mit, zu Bern solle geredet worden sei", Paß zu Ursern habe der Eidgenossenschaft scholl viel Schaden verursacht und werde noch großes Unheil ver>M März 1626. 459 sachen; Bcrn mache auch große Vorbereitlmgcn; es sei deßhalb nothwcndig sich auszlisprechen, wie sich die katholischen Orte verhalten werden, falls eines oder mehrere von Bcrn und dessen Glaubensgenossen ange- guffen werde» sollten; Freibnrg werde mit Gut und Blnt zu den katholischen Orten stehen. — Die zwei Städte vernehmen die ungereimten Thaten Berns mit Bedauern, wollen aber doch den Erfolg der Confereuz abwarton in der Hoffnung, daß Freiburg dadurch zur Nuhe komme. Sollte dieß nicht der Fall sein und Freibnrg etwas Unfreundliches begegnen, so wird man ihm mit Rath und That beistehen. — Für die vertrauliche Mittheilung der Berichte wird Freiburg gedankt und für rathsam erachtet, auch auf den Paß zu kkrsern ein wachsames Auge zu haben. Freiburg soll die Berichte deu geheimen Näthcn der übrigen katho- kischcn Orte mittheilen und sie zur Wachsamkeit ermahnen, ßv. Lucern berichtet, der Nuntius beklage sich, baß der zu Rom gewesene Currier, Urs Rudolf, Großweibcl zu Solothuru, bei den Orlen nicht Bericht ^'stattet habe. — Man beschickt denselben, hört seinen mündlicheil Bericht an, vernimmt aber daraus nicht '"ehr, als was schon in dem päpstlichen Brevc enthalten ist. Alan läßt es dabei verbleiben und ist mit der Verrichtung des Großweibels zufrieden. Um bei dem Ambassador Miron nicht Argwohn zu erregen, begrüßt man denselben und theilt ihm das Benehmen Berns mit. Derselbe verdankt die Begrüßung und ""erbietet sich zu allein Gnten. Zu A». Das Breve des Papstes, datiert 17. Februar 1626, in sehr energischen Ausdrücken abgefaßt, enthält, nachdem des Papstes Bemühungen für den Frieden geschildert worden, folgende Stelle: In tum uberi llalorum provontu tuistis llaotonn« »olatium sollicitnllinis nostrnz, Uelvetii (latboliei, militari» nati«, oui bolla «olont esse triumpbi. Oo^itasti voAitationos paois et pro Ueli^ionis impsrio vitam llovovisti. blune autein vix clivi potsst, cpiam invitis Uomaniv üeelssüv auribus aoeeptum sit Kola- llorense Nonatus eansultum, «pioll in spem itoruin oeeupanllcv Valtelliin» (Iriisones lnvrotioos vocat. Ue^imuL litora» tum all no« ipsos, tum all Earllinalom Uarbarinum »eripta»; potostne Uomanus Uon- titdx, eujus ülloi salutom tillelium Lpiritu» «anetus eommenllavit, tieri autlmr nlliu» lleoroti, gnoll bieretiearum t^rannilli subi^at Eatbolieos liboro»? ü'anta pietats kortitulliuom IIvlvotiW Dentis armatam esse erollimus, ut simul ao aullioritw voeem boati Uotri, Uontitieio vre loguentis, »poremus, vns ab oa »outontia nun lliseossuro», per guam sam lliu Ueelosiastioso libortatis llokensoro» nuneupamini. bliin- guam eerto biobi» porsuallero possnmu», portentum Nun borribilo a prcvssnti mtate allspieionllum esse, ut Eatlmlioi llolvetii auxilia atguo arma prmboatis ii» exereitibus, gui in Valtellina pro luvretieorurn imperio llimieabnnt. Imitomini masaro« vostros, llileeti ülii, ns patiamini, tantam IlolvstiW xlorilv notam innri Uolixionw, propuAnantes arbitrium et llserotum UaliAionis munienllW exspeetatv a Uon- titieia autboritato, agna nna leFos eolvnllm ülleipotoro llsbont roz;natoros nnivvrsi.. . (Staatsarchiv Luccrn.) !L8«. Cvnfercnz der V katholischen Orte. Weggis. MSK, 39. März. Staatsarchiv Lnccr». 'Atsch. »». Art. 77. Ehesachen. Grafschaft Baden. I>. Art. 155. Locales. Vier eimctb. Vogtcieil iilierh. ». Art. 61. Getreidebezug und Salzhandcl. Die Nanien der Gesandten ans dem Nidwaldnereremvlar. Zu Im Nidwaldncr, Schtvhzer mW Zuger Exemplar heißt es. daß man, um Seiner fürstliche» Gnaden große Unkosten zu ersparen, schriftlich ihm gratulieren tvollc. Zu P Der Nuntius erklärt, daß der Großweibel von Solothurn den katholischen Orten nicht vollständigen Bericht abgestattet habe über das, was ihm der Papst in Beziehung auf das veltlinische Geschäft und die über dasselbe zu Solothurn gepflogene Bcrathung mündlich anvertraut habe. Er eröffnet nun, daß der Papst sich beklagt habe, daß die katholischen Schweizer dem Veltlin keinen Beistand geleistet haben, da es so mächtig angegriffen worden sei; daß sie sich keine Mühe gegeben haben, daß das Deposit»'» auf ihre Seite falle, obgleich der Nuntius sich so nachdrücklich dafür Mühe gegeben habe; daß sie ihre Pässe aufgeschlossen haben und noch auf den heutigen Tag aufschließen, um Äricgsvolk zu Hülfe derjenigen durchpassieren zu lassen, welche den Papst seines Depositums beraubt haben; daß die von Uri und Wallis dem Bündnis; mit Frankreich und ihren eigenen gegebenen Erklärungen entgegen gestattet haben, daß Zw<» ganze Regimenter denen zu Hülfe geführt wurden, welche jenen Raub begingen; daß sie auf dem Tage z» Solothurn von ihren frühern Resolutionen, dem Papste das Neltlinergeschäft anheimzustellcn, nicht »»^ nichts mehr haben wissen wollen, sondern sogar beim Papst noch angehalten haben, das Thal den Bündncr» zuzustellen; daß sie endlich prätendiert haben in Vorschrcibung der die Religion betreffenden Artikel und Satzungen „mit dem Urtheil der weltlichen Fürsten zuzutreffen", während dicß die Sache des Papstes allein sei. Er habe dem Großweibel vorgestellt, daß diejenigen Gefahr laufen in den Bann zu verfalle», welche die Waffen wider den päpstlichen Stuhl führen. Demselben habe er überdies; aufgetragen zu de- richten, daß die von ihm angeordneten Kriegswerbungen einzig und allein den Zweck hätten, einen gute» Frieden herbeizuführen. Da die Unterhandlungen des Kardinals Spada beim König von Frankreich s» keinem Ziel geführt haben, dem Papste die schuldige Gcnugthuung durch Uebcrgabc des Depositums n»ft geworden sei, so sei derselbe gcnöthigt, die Würde des römischen Stuhles aufrecht zu halten. Das sei der Inhalt des Gespräches zwischen dem Papste und dem Großweibel gewesen. Der Papst stellt nun durch den Nuntius die Forderung: 1) daß Lucern mit den übrigen katholischen Orten bestimmt erkläre, daß sie dc>» Mai und Juni 1626. 463 zu Solothurn gefaßten Beschlüsse nicht nachkommen wollen, weil derselbe dem Papste mißfalle; 2) daß man auf das päpstliche Brede eine Antwort geben solle, aus welcher der Papst sehe, daß die alte Andacht, Ehrerbietung und der alte Eifer der Nation sich noch vorfinde; 3) daß die beiden Regimenter von Uri und von Wallis wieder heimgemahnt werden, da sich dieselben dem Vorhaben des Papstes widersetzen; 4) daß Vorsorge getroffen werde, daß keinen« Kricgsvolk von irgend einer Nation oder von irgend einen« Fürsten der Paß gestattet werde; 5) daß man den festen Entschluß fasse, Keinen« zu gestatten, eidgenössische Soldaten zu dingen oder sich in Dienste zu Gunsten des Raubes oder des entzogenen Depositum zu begeben oder desjenigen, der den Raub möchte vollbracht haben; 6) daß sie bei höchster Strafe und Ungnade verbieten, daß jemand sich des Frevels und der Vermessenheit sich unterfange, die von Seiner Heiligkeit aus den gerechtesten Ursachen erhobenen Waffe«« für ungerecht zu halten. 388. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1626, 6. Mai. Liuidcsarchiv Nidwalde». Gesandte: Uri. Melchior Megnet, Alt-Landammauu und Landshauptmann; Kaspar Romauus Troger, Ritter, Statthalter; Johann Jakob Schund, alle des Raths. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landanunaun und Landshauptmann. Nidwalden. Johann Lussi, Ritter, Landannnann; Johann Zelger, Alt-Landammann. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangelcgcnhciten: Vier cnnetb. Vögten» iilicrh. I». Art. 70. Handel und Verkehr. Vogtci Bcllcnz «c. »,« i. Art. 119—426. , 38S. Vernnttlungs-Konferenz der Orte Zürich und Lncern. Rapperswyl. 162«, 17. Jnni (7 a K) Staatsarchiv Lucer». Alisch, c«v anno «62ö und «K2K. Bd. XVI. toi, «74. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Salomon Hirzcl, Statthalter. Lncern. Henrich Cloos, Ritter, Schultheiß; Nenward Cysat, Alt-Stadtschreiber. Diese Conferenz ist in Folge des letzten zu Solothurn errichteten Abschiedes zusammenberufen worden, Zu dem Zweck, den Streit zwischen Schwyz und Glarus wegen der Bevogtigung von Uzuach und Gaster ^urch gütliche Vermittlung beizulegen. — Nachdem die Parteien mit ihren beigebrachten Dvcumentcn und Rechtsamen einzeln augehört worden sind, erklären die Gesandten von Zürich, daß sie weder von ihren Eidgenossen von Glarus über diesen Streit zu Sätzen erbeten, noch von ihren Herren und Obern anders abgeordnet worden seien, als um die über die streitige Bevogtigung vorhandenen Nechtsame nach Ausweisung lrnes Abschiedes von Solothurn anzuhören, und nicht, um als verordnete Sätze darüber einen Ausspruch ^ thnn, wie denn auch die Gesandten von evangelisch Glarus, gestützt auf jenen Abschied, sich deßwegen 464 Juni und Juli 1626. nicht weiter einlassen, noch einen gütlichen »der rechtlichen Allsspruch begehren wollen, wogegen von den Gesandteil von Schwhz verlaute, daß sie keinen andern Befehl haben, als hierüber einen gütlichen oder rechtlichen Ausspruch zu verlangen. — Die Gesandten von Lucern eröffnen, daß sie von ihren Herren lind Obern instruiert seien, die Sache gütlich oder rechtlich beizulegen. — Bei dieser Ungleichheit der Vollmachten wollen die Gesandteil von Zürich und Lucern nicht weiter schreiteil, sondern diese Streitsache, weil die Jahrrechnung von Bade» nahe bevorstehe, eingestellt und in den Abschied genommen wissen. Schwhz und Glarus werden ersucht, sich des Streites halber bis auf genannte Jahrrechnung zu gedulden und weder die erwählten Landvögte aufzuführen, noch sonst etwas Unfreundliches gegen einander vorzunehmen. »SO. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. 162K, 24. Juni (auf St. Johannis Bapt.). KantoiiSarchiv Basel. Eidgm. Abschied 1626—1627. KantoiiSarchiv Freibur«. vd. los. KantoiiSarchiv Z»g. Gesandte: Zürich. Johannes Esther, Zeugherr. Bern. Niklaus Lombach. Lucern. Ludwig Schumacher, Scckclmeister. Uri. Jakob Lusser. Schwhz. Melchior Beeler. Nnterwaldeu. Wolfgang Stockmann, Ritter, Landammann. Zug. Konrad Brandenberg, Seckelmeistcr. Glarus. Kaspar Ebner, Landschreiber. Basel. Balthasar Götz. Frciburg. Pancratius Gerwer, Ritter, Gcncralscommisscirf- Solothurn. Heinrich Grimm. Schaffhausen. Eberhard Jmthurn. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheitcn: Vier cinictl). Vo>stcic» iiberh. «1. Art. 114. Verhältnis! zum Bischof von Como. «. Art. 26. Justizsachcn. Laiiddogtci Lauis. ». Art. 6S. Grcnzstreitigkeiten. k. Art. 107. Justizsachcn. Llindvogtci Mendris. «. Art. 314. Justizsachen. «t aus dem Frciburgcr-, v aus dem Zugcreremplar. »S1 Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1K2K, nach 24. Juni (nach St. Johannis Bapt.). Staatsarchiv Zürich. Gesandte: Dieselben, welche in Abschied 390. Das Verhandelte findet sich iin Abschnitte Hcrrschaftsangclcgenheiten: Landvogtei LliMrils. Art. 106. Handel und Verkehr. / Juni 1626. 465 »SS Cvnferenz der V katholischen Orte. Weggis. t«2«, 2K. Juni. Staatsarchiv Lncern. Absch. 6g anno KSK und ivsk. Bd. XVI, kol. 677. KandcSarchiv S6»wvz. Gesandte: Lncern. Walthart Auirhhn, Ritter, Schultheiß und Stadtvenner; Jakob Bircher, Bau- Ulcister, des Raths; Renward Cysat, des Raths. Uri. Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Landsmann; Kaspar Romanus Troger, Statthalter. Schwyz. Sebastian Abhberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann. Unterwalden. Anton Von Znben, Landammann; Marquard Jmfcld, Statthalter, von Obwalden; Johaiincs Zelger, Alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Paulus Bengg, Statthalter; Hans Andermatt, Statthalter. !». .Schwyz hat wegen seines Bevogtignngsstreites mit Glarns die Ausschreibung dieser Zusammenkunft gewünscht. — Es wird beschlossen, diese Sache auf der Jahrrechnung zu Baden ernstlich vorzunehmen. Die Orte sollen ihre Gesandten mit hinreichender Vollmacht versehen, damit dieser Streit entweder gütlich ab- gethan werde oder aber Glarns, wozu auch Schwyz erbötig ist, dem Recht sich unterwerfe. Lucern wird ^auftragt, Zürich und Glarns zu ersuchen, ihre Gesandten ebenfalls genügend zu instruieren. Jedenfalls sali der Vertrag von 1623 in Kraft verbleiben; sollten hingegen die von Glarns denselben rückgängig »lache» wollen, so würden die katholischen Orte „sich gleichermaßen gegen sie verhalten". Schwyz gegenüber lst der Abschied von 1624 aufrecht zu erhalteil. I». Lncern theilt drei von dem Nuntius vorgeschlagene Punkte mit, welche, weil man darüber nicht instruiert ist, in den Abschied genommen werden. Der Inhalt dieser Punkte ist: 1) man solle nicht zulassen, daß der geistlichen Jurisdiction Abbruch geschehe mW die Freiheiten der geistlichen Personen geschmälert werden; 2) man solle Schwyz und Freiburg gegenüber den Peugläubigen helfeil; 3) die Transaction zwischen den Commendatoreil von Noll mW Stnrmfeder wegen der „Spänigkeit der Commenthurei Tobel" gutheißen. «. In Betreff des durchziehenden Volkes, das in keines verbündeten Fürsten Dienst sein soll, wird an Herrn Miron geschrieben, er möchte solches fernhalteil; '»an erwarte von ihm auf künftiger Jahrrechnung deßhalb eine Antwort. «I. Laut verschiedener Schreiben svll die Beatification des scl. Bruders Klaus ihren Fortgang haben. Man ist darüber hoch erfreut lind billigt Dankschreiben ab. v. (S. u. Napperswyl.) k. (S. u. Engelberg.) zx. Da im Niederland „böse ^uft und Sticht" grassiereil soll, so wird Lucern ersucht, die den übrigen Orten Überantworteteil „Bolletta" durch seine Gntferger nach Basel zu schickeil mW dabei alle Sorgfalt anzuwenden, damit man nicht in Gefahr gerathe. I». (S. u. Freie Aeniter.) ». (S. u. Baden.) Man sehe auch iu den Abschnitten Hcrrschafts- und Schirmortsangclegcnheiten: Grafschaft Bade». t. Art. 135. Stifte und Klöster. ^»dvogtci Freie Acmter. I>. Art. 17. Verwaltung im Allgemeinen. Napsicrsw»l. «. Art. 6. ^iirmvogtei Eilgeldern. t. Art. 50. Die Nameil der Gesandten aus dem Schwyzercremplar. 59 466 Juni und Juli 1626. »SS Gemeineldgenössische Jahrrechmmgs-Tagsatzung der XIII Orte. Baden. IK2«, 29. Juni bis l«. Juli. Staatsarchiv Zürich. kest. XII. l«. toi. gzz, und Acta der katholischen Orte. kost. XI. IZ9. Staatsarchiv Bor». Allaem. cida Absch. L»»- Staatsarchiv Li,ccrn. Absch. »i1 habe einen Vertrag mit dem König von Spanien geschlossen und ratificiert, dem zu Folge Veltlin, Cleve», Worms und was dazu gehöre, restituiert werden solle. sS. Beilage 13.) Der König zweifle nicht, daß d>e Zierte diesen Vertrag approbieren werden. Herr von Chateauneuf, der in Kurzem als außerordentlicher A>m bassador durchreisen werde, habe Befehl, sich weitläufiger vernehmen zu lassen und die Cvnditionen des Tractats mitzutheilen; derselbe werde auch vorbringen, was der König für thunlich erachte, damit dieser Friede zu Gutem der Cvnföderierten könne vollzogen werden. Zum Schluß crmahnt der Ambassadvr die Orte, ihre Pässe sicher zu stellen und anerbietet, obgleich seine Ambassade bald beendigt sein werde, sc»" guten Officicn, um die zwischen etlichen Orten noch vorhandenen Mißverständnisse und Streitigkeiten beiz»' legen. — Es wird geantwortet, man habe gern vernommen, daß die beiden Könige einen guten Fn^" geschlossen hätten; den Vortrag werde man all rskoronäum in den Abschied nehmen und dem angekündigte» außerordentlichen Ambassador nach Anhörung seines Vorbringens mit gebührendem Bescheid antworte»- Gern hätte man den Herrn Ambassadvr noch länger in diesen Landen gesehen, da seine Anwesenheit und angenehm gewesen sei und viel Gutes zu Stande gebracht habe. I». Der außerordentliche spams^ Ambassadvr, Marquis Dogliani', begrüßt die Gesandten im Namen seines Königs und macht Mitchell»»!? von dem geschlossenen Frieden; zugleich versichert er die Orte der guten Intentionen des Königs und des ganzen Hauses Oesterreich. Der Vortrag des Ambassadvrs wird verdankt und in den Abschied ge»o»n»e»- v. (S.u. Deutsche gemeine Vogteienübcrh.) «I. (S. u. Freie Aemter.) v. (S.u.Nheinthal.) t'. (S. u. Bade»-) A. (VII katholische Orte und Appenzell-Jnnerrhvden.). Die Gesandten von Stadt nnd Amt Zug bitten »»^ Wappen und Fenster in die^neuerbaute Kirche zu Menzigen. Das Ansuchen wird in den Abschied g"w»-- men. Ii. (S. u. Baden.) i. (S. u. Freie Aemter.) Ic. (V katholische Orte.) Die VIII alten Orte hatw» früher beschlossen, es sollten die Prälaten in den gemeinen Vvgteien nach Baden beschieden werden, um v»" O Juni und Juli 1626. 467 'hrcr Verwaltung Rechnung zu geben oder ihre Gewahrsame und Privilegien vorzuweisen. Der Nuntius widersetzt sich diesem Beginnen, bestreitet den katholischen Orten die Befugniß dazu, droht mit dem Bann »nd erklärt, daß er, ehe das geschehe, „sich eher wolle schinden, ja sogar das Leben lassen wolle, und so ">an ans die Trommel schlagen werde, wolle er die Glocken leinten lassen." Die Sache wird nun einstweilen eingestellt und aä rokoronäom genommen, ob die Herren und Obern dergleichen Proccdere wider ihre Gesandten gestatten wollen. 1. (S. u. Thnrgan.) ,n. (S. u. Baden.) «. In Folge eines Anzugs, wie mau sieb des Münzcns halber ferner verhalten wolle, wird für nothwendig erachtet, bei dem letztjährigen Abschied zu verbleiben, allgemein ihn Pünktlich zu halten, die Sorten, besonders das Gold, nicht höher steigen zu lassen und den schädlichen Wechsel mit Ernst abzuschaffen und die Uebertretcr mit hoher Strafe zu b°wge>/ <» Weil die Obrigkeiten um Fenster und Wappen in alle Wirths- und Privathäuser ersucht und dadurch sehr- belästigt werden, so verabschiedet man wiederum, daß man, um dergleichen Ueberdrang zu b -seitigen, allein nach den alten deßwegen ergangenen Abschieden in die Raths- ,md Schützenhänser, wie w'ch auf die Gesellschaften um Fenster und Wappen anzuhalten gestatten solle. Z». u. thnrgan.) «z. Die Abgesandten der III Bünde Oberst Hans Rudolf von Schauenstein, Herr zu Hohen-Tamins und Reichenau, bitter und Gregorius Richer, Alt-Burgermcister der Stadt Chur, tragen vor, von verschiedenen Orten, "ümlich von Ron, Mailand und Venedig, seien übereinstimmende mündliche und schriftliche Berichte gekom- "w", daß zwischm den Königen von Frankreich und Spanien ein Friede geschlossen und auf solenne Weise ^Weiert worden sei, welcher dein zu Madrid errichteten Vertrag und den vielfachen Versprechungen zuwider laufe ja sogar deu geistlichen und zeitlichen Freiheiten der Bünde zu höchstem Präjudiz und Rachtheil gereiche. Die Orte möchte., den Bünden rathen, wie sie sich in diesen, hochwichtigen Geschäft verhalten solle»; ihre Herren und Obern hätten für nothwendig erachtet, sobald der außerordentliche Ambassador angekommen Ww die Artikel des Friedens genau bekannt geworden seien, eine Gesandtschaft an den König abzufertigen. Dw Orte' möchten mit und neben derselben eine Ehrengesandtschaft von Städten und Ländern abordnen. Sollte dieß ungelegen sein oder nicht rathsa», erscheinen, so möchten sie die Gesandtschaft der Bünde wenig- Mi, g »,-n Snchschlnng «,r -ib-n NN,--stich-,» Dam» lnnhs-n st-das An^ °»ch ans «,,-l b-dach, s-i« d»ß di- Blind- g-g-n WS Hans O-s,----nh und «astand hinlänglich s.ch-r »Ät w-rd-n W°tl nn d°r «nigk-i, d-r d-id-» R-ligwn-n »m n.°ist-n g-l-g-n s-i, w lM-n di- G-sandl-n Anskag, zn das, in d.n Ul Bund« -in- wahr- Et»,.nch,igk°i, Mstch-ii d-ch°n R-ligwn-n wsch-, i„ch dnb ...an ...Ischl»» i-i. sich »sch-ttmn-n zn I°Ii°». l°nd-.„-...°»d°, »ls B-..d°-nnd l«,-d-- 'i»-- L-ib-S d-i d-n »ll°n Fr-ih-i,-» nnd G-r-chligl-il-n nach V°-.n°g°» zn sch.-.„°n-- D--«°-,-»g »nrd den Uschi-» g-n-nnn-m r. S.ad,- nnd Landschaft-.., b-i-..d.-s al« d°, n.m° g°.n..n- Ba»--. w°-d... »°,i d-„ -...»-» ..st--I-»" L»nds.--ich°-n nnd »nd°r-n. h°r..nl°s°» G-,...d-l s° ,r n --lans... und m-ls-ch Di- O-I- i °ll°n d-blM NN ihr-» PD-N Achlnng g-b-n lass-n, das, sdlch nnnnh-s G-s.nd-l «K»,Z..gl°ich wi-d »ns d-n SS. Anglist -in- a»g°...-i..- L-ndsagi „ng-s-h. nnd d-n La..d°Sg,-n ^°» Rnch-ich, g-gid-n, dnn.il si° in ih--n V--«-ll»»g°n g.n°s A..,s-H°» h-b-n n.id das Lands --.ch°-d°ll °-»°-ib-n ISnn-n- ». F.-ib.,rg dring, I-in-n nach h-»g-»d°» S,-°„ ».., B-... zn- -.h-ach-- W°.l b..d° m-g-n »nd-r-r Mißv-rstlindniff- -in-S W-ld-s halb-r ...ichs-nS -...- k°n,---..z hal.-n w°.d-n sii. ,n,hsnn, ..-ach,-,, »ab di-s-r nl,° S,-°i. b-i di-s-r G-l-g-nh-., anch d°hnnd-l, w--d- »dach z-d-S ^'«-z z,-ch,-„ ...ch-schad-ls man «°rd- sich sr-n-n, b»d° Ott- s.ch °.r-.n.g-n w...,t°..s g-,ch.-ht »i-b »ich,, in wi-d NM» sich !» -md-r-r Z-i, b--°ch°». wi- d-r Sach- zn b-g-gn.n s°,. 468 Juni und Juli 1626. ^ ^er Blarquis Doglia»?? legt im Namen seines Vaters einen Vortrag ein, betreffend die Ansprache an die Herrschaft Valendis, dahin lautend, der Herzog von Lougueville milchte vermöge des von den neun Orten 1584 ergangeneu Urtheilspruches angehalten werden, den zu Basel hinterlegten PsandschillittI anzunehmen und die Unterthanen der prästierteu Eide zu entledigen. — In Abstand der übrigen verabschcide» die neun mit dem Herzog nicht verbündeten Orte, wie folgt: Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Appenzell' Jnnerrhoden erklären sich, gestützt auf den Spruch von 1584 dahin, daß, nachdem der Marquis Doglia»» deu Pfandschilling zu Basel rechtlich hinterlegt hat, die Unterthanen der Herrschaft Valendis des Eidschwurs und geleisteter Huldigung wieder ledig sein sollen, und daß selbiger Eid mit Vorbehalt der Souveränität und deren anhängigen Nechtsameu aufgehoben sein soll. Hiemit sollen die Unterthanc»; nach Inhalt des vermeldeten Spruches schuldig und verbunden sein, dem Herrn Marquis zu huldigen und zu schwöre»- Zürich, Glarus, Basel, Schaffhausen und Appenzell-Anßerrhvden lassen es bei dem letztjährigen Abschied dergestalt verbleiben, daß sie ihr Bestes thun wollen, falls die Parteien sich freiwillig der Judicatur der neun Orte unterwerfen wollen. Ri. Auf dieser Jahrrechnung hat sich große Unordnung in Behandlung det allgemeinen und der besondern Geschäfte gezeigt. Um dergleichen künftig zu verhüten, wird einhellig verordnet/ daß fürderhin zuerst die gemeineidgenössichen Geschäfte und alsdann die Appellationen und Jahrrechnungssache» vorgenommen werden sollen. Damit dieß desto genauer beobachtet werde, beauftragt man den Landschreib" zu Baden, drei oder vier Wochen zuvor jedes Ort durch ein Schreiben daran zu erinnern. Die Orte, l»ei denen die Ambassadoren residieren, werden diese davon ebenfalls in Kenntniß zu setzen wissen, damit sie sich zu rechter Zeit nach Baden verfügen könne»?, wenn sie eine Veranlassung dazu haben, v. I»? Bezieh»»ll auf deu Streit zwischen Schwyz und evangelisch Glarus wegen der Bevogtigung von Uznach und Gast" erklären sich Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und Appenzell-Anßerrhvden schließlich dahin, daß SchwhZ und Glarus beide Landvögte nach Uznach und in das Gaster aufziehen lasse»? solle»?. Bei nächster Tagleist»»g solle»? alsdann die zwischen Schwyz und Glarus errichtete»? Verträge augehört und darüber nach den? klare» Inhalt derselbe»? i»? Billigkeit entschieden werde»?. Da man aber voraussieht, daß darauf nicht werde eingegangen werden, so nehmen die Gesandten der genaiinten Orte die Sache zu Händen ihrer Herren und Ober,? in de»? Abschied. Lucern, Uri, Unterwalden, Zug, Freiburg, Svlothurn und Appenzell-Jnnerrhode» erklären, daß, weil bei de»? 1623 zu Bade»? zwischcu de»? Landleuten beider Religionen vo»? Glarus errichtete» Vertrag Schwyz etliche Mal mündlich protestiert und schriftlich de»? Vorbehalt gemacht habe, daß jener Bertrag seinen Gerechtigkeiten und Verkvminnissen nicht nachtheilig sei»? solle, wogegen von keine»? Theil Einsprache getha»? worden sei, so lasse»? sie es bei de»? klare»? Buchstaben des Vertrages und der Protestatio verbleiben. Weil ferner Schwyz früher nichts begehrt hat und auch jetzt nichts Anderes begehrt, als daß »na»? ihn? wegen Besetzung der Vogteien vo»? Gaster und Uznach zun? Recht verhelfe, und es auf etliche» Tagleistnngen gebeten »vordc»? ist, seinen Rechte»? ohne Nachtheil de»? evangelischen Landvogt vo»? Glc?r»s nach Uznach anfreiten zu lassen, damit inzwischen der Streit entschieden »verde, so weist man Schwyz »'^ evangelisch Glarus a»? die Sätze von Zürich und Lucern, welche freundlich oder rechtlich über die streitig Sache entscheiden solle»?. Da sich ei»? Theil dazu nicht verstehe»? will, nehmen auch die Gesandten dies" Orte die Sache in de»? Abschied, x. (S. »». Thurgau.) Nidwalden hat früher um Fenster »»d Ehrenwappen i»? sei»? erneuertes Nathhaus angehalten. Auf die schon ausgesprochene allgemeine Bewillig»»l! hü? habe»? etliche Orte ihren Theil bereits bezahlt; die übrigen, welche noch nicht bezahlt habe»?, »verde» ersucht, dieß beförderlich zu thun. x (S. »». Baden.) H»I». V katholische Orte. Der Ambassad"' Juli und August 1626. 469 Miron hinterläßt nach seiner Abreise ein Schreiben des Inhalts, das durchziehende Volk, ungefähr 250 Mann, habe nur den Zweck, das im Dienst der Herrschaft Venedig stehende Regiment zu ergänzen, nicht aber der gänzlichen Vollziehung des Friedens zu schaden, «v. (S. u. Thurgau.) «I. „ 39. Abzugs » ans dem Luccrner-, e« aus dem Schwyzer-, ans dem Berner-, «v aus dem Zürchereremplar. (Acta der kathol. Orte.) SS4 Konferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. IK2K, 4. lind 5. August (25. und 26. Juli a. K.). Staatsarchiv Zürich. Kost. XII. 112. t'ol. Zoo. Gesandte: Zürich. Salomou Hirzel, Statthalter: Heinrich Bräm, Seckelmeister. Berm Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez; Glado Wchermann, Zeugherr, beide des Raths. Basel. Hans Nndvlf Fäsch, Zeugherr; Hans Leonhard Lützelmaun, beide des Raths. Schaffhausen. Rochus Boßweiler, Burgermeister. u. Bei dieser Zusammenkunft zieht man zuerst den Streit zwischen Schwhz und evangelisch Glarus wegen Bevogtigung von Uznach und Gaster in Berathung. Es lvird für gut erachtet, zu Verhütung mehrerer Weitläufigkeit nochmals zusammenzukommen, die von Schwhz producierten Rechtsame anzuhören und auf Mittel bedacht zu sein, wie die Parteien vereinbart werden können. An Glarus wird geschrieben, ob es zu einer solchen Konferenz Hand bieten wolle; dabei wird es zur Geduld und Einstellung aller Thätlich- keiten ermahnt, bis man in der Sache weiter handeln könne. Falls denen von Glarus eine solche Unterhandlung nicht zuwider ist, soll an Lucern ein Schreiben erlassen werden des Inhalts; zu Erhaltung des Friedens und der Einigkeit »volle man nochmals deren von Schwhz authentische Briefe und Gcwahrsamc, insofern sie deren einige haben, anhören, und ferner nach Gestalt der Sachen vermitteln helfen. Gegen die kor einiger Zeit eingelegten unförmlichen Schriften und Missive aber, die mau für keine rechtmäßigen und gültigen Verkvmmnisse achten könne, wolle man protestiert haben. — Sollte die gütliche Verhandlung erfolglos bleiben, so müßte man darüber nachdenken, wie der Sache entweder durch die zu Svlothurn besprochene Absendung einer eidgenössischen Botschaft nach Schwhz oder durch ein ernstes Schreiben an die katholischen Orte begegnet werden könnte. I». 1) In Betreff des Bescheides, welches dem ankommenden außerordentlichen französischen Ambassador wegen der Angelegenheiten in den Bünden und des von den beiden 470 August 1626. Königen von Frankreich und Spanien errichteten Friedenstractats zu geben sei, entschließt man sich, weil man noch keinen zuverlässigen Bericht hat, was des Ambassadors Anbringen sein werde und von welcher Art die Friedcnsartikel sind, dessen Ankunft abzuwarten. Alsdann wird man zu Rathe gehen, was man ihm antworten oder wessen man sich bei dem König selber schriftlich oder mündlich beschweren wolle. 2) Wegen der Ankunft des Ambassadors und weil der Marquis von Coeuvres und Miron es abrathen, findet man auch für gut, daß weder von den Bünden, noch von den evangelischen Städten eine Gesandtschaft an den König von Frankreich abgeordnet werde. Wenn man jemanden nach der Ankunft des Ambassadors abordnen will, so soll es nicht anders geschehen als mit gemeinsamem Zuthun der evangelischen Städte und Orte und der Herrschaft Venedig. 3) Es wird auch das Schreiben verlesen, welches Zürich im Namen der evangelischen Städte an die Bünde abgeschickt hat, und worin es den Vündnern zu der zu Stande gekommenen Versöhnung Glück wünscht; deßgleichen was wegen jenes Friedens von Monzon von Zürich und Bern an die Herrschaft Venedig und deren im Veltlin befindlichen Generalprovveditor, sowie an Herrn Marquis von Coeuvres geschrieben worden ist. In dem Schreiben an Venedig ist die Bitte enthalten, der Herzog möchte doch dein vom König von Frankreich zu ihm abgesandten außerordentlichen Ambassador die vielfältigen Beschwerden und nachtheiligen Cvnsequenzen, welche für die Eidgenossenschaft aus dem jüngst geschlossenen Frieden von Monzon hervorgehen, zu Sinn legen und die Ausführung desselben zu sistieren suchen, damit einzelne zu Beschwerden Anlaß gebende Artikel abgeändert werden könnten, v. 1) Die Gesandten von Basel werden angefragt, ob ihre Herren und Obern sich des besprochenen Defcnsionalwerkes halber nicht näher erklärt hätten. Die Gesandten eröffnen, daß ihre Herren es nochmals bei der früher gegebenen klärung aus allerlei Beweggründen verbleiben lassen, mit der Bitte, man möchte sie im klebrigen verschonen und sich sonst aller wahren eidgenössischen Treue von ihrer Seite versehen, die sie in Lieb und Leid mit Darsetzung von Gut und Blut nach bestem Vermögen zu erzeigen bedacht seien. 2) Schaffhausen eröffnet, daß es, wenn Zürich und Bern dieses Defensionalwerkes halber bestimmte Artikel redigiert haben, sich darüber ferner auf befriedigende Weise erklären werde. 3) Die Gesandten von Basel wünschen, daß diese Artikel ihren Herren auch möchten mitgetheilt werden, damit sie sich gleicher Gestalt nach Gebühr entschließen können. 4) Was die Gesandten von Zürich und Bern wegen des Defensiouswerkes ferner und besonders unter sich besprochen und projectiert haben, das werden sie ihren Herren und Obern berichten. (S. den folgenden Abschied.) sss Conferenz von Zürich und Bern während der Cvnferenz der IV evangelischeil Städte in Aarau. 1KSK, 4» und 3. August (25. und 26. Juli a. K.). Staatsarchiv Bcr». Kriegs- und Des-nlw»si>»sti>lwi. I'oi». III. Da man bei dem dermaligen deutschen und bündnerischen Kriege, bei dem es sich namentlich um die Freiheit der evangelischeil Religion handelt, sich erklärt hat, Gut und Blut an die Erhaltung derselben zu setzen und die Berathung über die Aufstellung einer Armee und eines Directoriums den beiden Städten Zürich und Bern übergeben worden ist, so vergleichen sich dieselben auf folgende Vorschläge: Es sollen gewisse Directoren und Kriegscoinnüssarien ernannt, 9000 Mann zu Fuß und 600 Pferde in Sold genominen, dieselben in drei Regimenter abgetheilt lind an die Orte, wo es nöthig ist, verlegt werden. Jedes Negu August 1626. 471 ment soll 10 Fahuen Fußvolk uud eiu Coruet Reiter vou 200 Pferden haben. Eine Fahne Fußkuechte soll bestehen aus 100 Musketieren, 80 Doppelsöldnern, 90 bloßen Knechten mit langen Spießen, 26 Hallebar- dierern und 4 Knechten mit Schlachtschwertern. Jedem Regiment sind in gemeinsamen Kosten 6 Feldstücke mit Zubehör beizugeben; die ganzen und die halben Carthauncn aber stellt dasjenige Ort in seinen eigenen Kosten, welches angegriffen wird. Der Besoldung halber wird folgende Berechnung aufgestellt: Jeder der 9000 Alaun Fußvolk erhält monatlich 8 Gulden (-^72060 Gld.), für Ehrensölde an die Ober- und Unter- officiere monatlich 10,000 Gld.; auf jedes Pferd monatlich 40 Gld. (----24,000 Gld.), Ehrensölde 1610 Gld. zusammen monatlich 107,610Gld.; dazu noch allerlei andere Unkosten, namentlich für die zu den Feldstücken nöthigcn Pferde, für Schanzzeug, Munition, Aiörser, Petarden, Granaten, Pulver, Blei, Lunten. Zu Beschaffung des dazu erforderlichen Geldes findet man kein anderes Mittel als die Kreicrung einer Steuer. Da jedoch das Volk in Folge der lange andauernden Thcuernng verarmt ist, so wird den Obrigkeiten anheimgestellt, darüber sich zu bcrathen oder auch sich zu bedenken, ob man sich mit dem begnügen wolle, was die frommen Vorfahren 1572 zu Aaran unter einander verglichen und zu was sie sich gegen einander anerboten haben. SS« Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Altorf. t«2«, t». August. Landcsarchiv Nidwalde». Gesandte: Uri. Kaspar Romanus Trvger, Ritter, Statthalter; Heinrich Püntiner, Seckelmeister; Sebastian Heinrich Trösch, Zengherr; Johannes Nämh; Andreas Planzer, alle des Raths. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Martin Betschart, Landsfähnrich,. Seckelmeister und des Raths. Nidwalden. Johann Zelgcr, Alt-Landammann; Melchior Lussi, des Raths. u. Es wird beschlossen, eine Gesandtschaft im Namen der drei Orte nach Mailand zu schicken, um die Liquidation der in Folge der Besatzung zn Bellenz bereits auf 60,000 Ducatonen angewachsenen Forderungen ZU betreiben Man will jedoch vorläufig blos die zwei Forderungen der jüngsten Zeit geltend machen, weil sonst die Summe zn groß scheinen könnte. Es wird für gut erachtet, daß die Gesandten auf den 24. August "ach Lucern kommen und mit Dogliani die Rechnungen in's Reine bringe... !»,n. (S. n. Bellenz :c.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsaugclcgcichciten: Vogtci Bcllcnz n. i» Art. 427—437. SSV Konferenz von Freibnrg und Bern. Bern. l«2«, 25. August. Staatsarchiv V-r». Jnstru-.I°n-»b»ch q. E.MS. Staatsarchiv Fr-Iburg. Justrm..°n-»buch Bd.,7. m.d R°WVr°l°t°a v°». 28. August. Gesandte: Bern. Anton von Graffenried, Alt-Schultheiß; David Fellenbcrg, Seckelmeister; Jakob Bikart, Venner; David Ammann, Zengherr. Freibnrg. Jakob Bumanu, Seckelmeister; Pancratius 472 August und September 1626. Python, Geueratcommissär; Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths; Anton von Montcnach, Stadtschreiber. Gegenstand der Verhandlung: Beilegung der zwischen beiden Herrlichkeiten schwebenden Streitigkeiten, darunter ist ein Streit wegen der Landmarchcn der Landvogtci Oron, wegen einiger Wälder und anderer Herrlichkeiten und Nechtez wegen der mit der Oberherrlichkcit über die Herrschaft Schwarzenburg und Graßburg verbundenen Präeminenzen, worunter dieBesetzung der Landschreiberstclle, derHochflug, Consiscation des Läuferguts, das Umgeld, die Rcformationsmandate und Münzordnung, welche Freiburg auch anspricht; ferner die Beschwerde Frciburgs, daß seinen Burgern und Unterthancn 5 Florin vom savoyischcn Wein gefordert werden. Der Abschied selbst hat sich nicht vorgefunden. Die freiburglschcn Gesandten berichten, daß sie in Betreff der Märchen von Oron gegenüber den bernischen Gesandten nichts hätten ausrichten können, ja daß diese sogar mit Gewalt gedroht hätten. Den Landvögten wird befohlen, ihre „ausgeschossencn" Soldaten in Bereitschaft zu halten. SS8. Vermittlungsconferenz der Orte Zürich und Lucern. Baden. 1«2«, 23. September (13 a. K ). Staatsarchiv Zürich. (lest. XII. IIS. toi. Skii. Gesandte: Zürich. Haus Heinrich Hvlzhalb, Bürgermeister; Salvmon Hirzel, Statthalter. Lucern- Oberst Heinrich Cloos, stiitter, Schultheiß; Nenward Cysat, des Raths. Veranlassung zu dieser Conferenz ist der Streit zwischen Schwyz und evangelisch Glarns wegen Be, vogtigung von Uznach und Gaster. Zürich hat dieselbe ausgeschrieben, damit vermöge früher ergangener Verabscheidungen deren von Schwyz authentische Verträge und briefliche Gcwahrsame nochmals angehört werden und alsdann eine Vermittlung herbeigeführt werden könnte. Die Gesandten von Zürich bitten, daß die bereits angehörten alten Schriften, die zur Zeit der Neligionsänderung gemacht worden und worin allerlei Schmähungen gegen die evangelische Religion enthalten seien, nicht mehr verlesen werden. Da SehwhZ auf die Wiederverlesung ernstlich dringt, wird ihm von den Zürcher Gesandten willfahrt, damit es sich über eine Verkürzung nicht beklagen könne. Nachdem die Parteien in ihren schriftlichen und mündlichen Vorträgt angehört worden sind, eröffnen die Gesandten von Zürich, sie seien nicht als verordnete Sätze da, um eine» gütlichen oder rechtlichen Spruch zu thun, sondern allein als Gesandte, um die authentischen Verträge derer von Schwyz anzuhören, wenn dieselben solche hätten. Da dieß nicht der Fall sei, so lassen sie.es bei dem 1623 zu Baden errichteten Vertrag und bei der durch die evangelischen Orte auf letzter Jahrrechnung g^ gebenen Erklärung verbleiben; die Gesandten von Lucern möchten daher keinen Ausspruch thun, da Z>ü'^ dagegen protestieren müßte. Die Gesandten von Luccrn sind angewiesen, einen gütlichen oder einen rechte lichen Spruch zu thun; wenn Schwyz nochmals auf einen Rechtsspruch dringe, könnten sie sich dein nicht entziehen; sie fänden jedoch rathsam, daß die Gesandten von Schwyz wieder vor die Versammluag berufen und ermahnt werden, von ihrem Vorhaben abzustehen und sich ruhig zu verhalten und die erwählten Land- Vögte beiderseits aufziehen zu lassen. — In diesem Sinne wird den Gesandten von Schwyz zugesprochen Da dieselben auf dem Rechtsspruch beharren, so entschließen sich die Gesandten von Lucern, denselben zu Baden zu verfassen und durch ihre Herren und Obern bestätigen zu lassen. Die Eröffnung desselben soll vierzehn Tage hinausgeschoben werden, innerhalb welcher Zeit evangelisch Glarus seine Ehrcnsätze, wer September 1626. 473 es bisher noch nicht geschehen sei, auch ernennen könne. Die Gesandten von Lucern fügen bei, daß, wenn die evangelischen Glarner von der Bevogtigung der zwei Vogteien „bekennt" werden, ihnen doch die Souveränität und Obrigkeit daselbst vorbehalten bleibe und auch auf andere Weise billiger Ersah »verde zu Theil werden. — Zum Schluß »Verden Schwhz und Glarus ermahnt, nichts Unfreundliches gegen einander Zu unternehmen, sondern den Austrag der Sache abzuwarten. sss. Rechtsspruch der Sätze von Lucern im Streite zwischen Schwyz und evangelisch Glarus wegen der Bevogtigung von Uznach und Gaster. Baden. 1K2«, 27. September. z>a»d-öarchiv TchwIN- l.rlimd-» äd. ,Rr.?Sj. Wir hienach benannten Oberster Heinrich Clooß, Ritter und Schultheiß, Reinhard fRenwards Chsat, Alt-Stadtschreiber und des Raths der Stadt Lucern, bekennen und thun kund hiemit, nachdem sich Span und Mißverstand entzwischen den frommen, ehrenfesten, fürsichtigen, weisen, unseren sonders guten Freunden, getreuen, lieben, alten Eidgenossen des loblichen Orts Schwyz, und dann den Neugläubigen des Orts Glarus, von wegen Bevogtigung beider Grafschaften und Vogteien Uznach und Gaster neulich erhebt und zugetragen, iudcm vermelt unser Eidgenossen von Glarus kraft des zwischen ihnen und ihren katholische»» Mitlandlcuten jüngst Anno Sechzehn hundert drei und zwanzig vvi» geineine,» lobliche.» Orten gemachten Vertrags an- jetzo den» gesetzte»» Umgang »»ach, auch m>s ihre»» neuen Neligionsgenvssen Landvögte daselbsthin zu verordne»» und zu setze.» prätendiert und unterstanden, hingegen erstgedacht unsere liebe.» alten Eidgenossen von Schwyz (weil es denen voi» ihnen, unseren Eidgenossen von Glarus, geschehenen alten Znsagnngen, aufgerichtcn Abschieden, Verträgen und Verkommnissen, auch seither gegen einander geübten Brauch und Gewohnheiten ganz zuwider sei) nicht gestatten noch zulassen »volle»,, darum dann im Oktobri verwichnen Sechzehnhundert vierundzwanzigsten Jahrs von gemeinen Orten loblicher Eidgenossenschaft beide Thcile zu fürderlicher Er- na»»su„g der unparteiischen Sätze und Veranlassung des Rechtens vermöge ausgcgangenen Abschieds gewiescn, seither auch zu unterschiedliche.» Male.» gegen nnd unter einander eräfferet, wiederum gutgefunden, nnd noch- walen zwar beforderst gütlichen einschlachenden Mitteln nachzutrachten, unterredet nnd beschlossen worden, daraufhin von erstgesagten unser»» lieben, alten Eidgenossen von Schwyz »vir beide zu nnpartheiischen Sätze.» nach Form und Gebranch alter eidgenössischer Rechte und Herkommens ernamset, auch dazu von unser.» Herren und Ober.» vermögen und nebe.» Erlassung unserer gewohnliche.» Eidspflichte.» in diesen» Geschäft zu gütlichen» oder rechtlichen. Ausspruch mit vollkommenem Bevelch und Gewalt instruiert und versehen worden und in verwichenem Brachmonat des laufende.» Jahres, in Meinung mit »...d neben denen von unsercn Eidgenosse.» von Glarns obgenannt erwählten Herren Ehren-Sätzen aus der lobliche.» Stadt Zür.ch vermöge unseres deßhalb damaligen empfangenen Bevelchs diesen gehörten Span, entweders gut- oder rechtlich ZU entscheiden in Napperschwyl verfaßt erschienen, aber demnach unserer Eidgenossen von Glarns der nenen Religion abgeordnete Herren Gesandte weder mit Bevelch uoch Ehren-Sätzen gefaßt'ivaren, ganz »...verrichtet wiederum abreisen mußte»-, überdieß wiederum auf die von unseren liebe.» alten Eidgenossen von Schwyz besehene freundliche und ernstliche Erinnerung und Ermahnen dessen alles, so hievor dieser Sache halber sich verlaufen und mehrmals verabscheidet, anch deren so hoch nothwendige Erörterung haben unsere Herren 474 September 1626. und Obern nicht ermangelt und unsere getreuen, lieben, alten Eidgenossen der Stadt Zürich, um Verschaffung (daß sowohl gesagt unsere Eidgenossen von Glarus, als auch ihre Ehren-Sätze mit vollkommenem sattem Be- velch entweder diese Sache gütlich oder rechtlich hinzulegen, jetzt angesehene Confercnz besuchen wollen) durch jüngst unterschiedliche ergangene Schreiben freund- und cidgeubssisch ersucht und gebeten, darauf uns mit gegebenem Bevelch, diesen langwierigen und mühseligen Span nunmehr, es sei gütlich oder mit Recht zu entscheiden helfen, allher abgefertigt. Weil aber wir bei dieser Cvnferenz, in solchen abermalen und nicht weniger als zuvor zu Napperschwhl, unserer beiderseits Herren und Obern, zwar wider Verhvffen, ungleichen Befehl befunden, daß auch unsere Eidgenossen von Glarus obgedacht sich gegen weiterem, es sei gütlichem oder rechtlichem Fürschritt, zu besonderem unserem Verwundern protestieren dürfen, so doch altem eidgenössischem Herkommen und Bräuchen (nämlichen sich dem Rechten gebührender Massen nicht allein zu unterwerfe», sondern dem Nechtsbegehrcnden dazu zu verhelfen) ganz zuwider ist: so haben doch wir für unsere Personen zu Erstattung allerhand dieser Sache wegen und insonderheit jüngst auf Sanct Johannis allhier von gemeinen katholischen Orten ergangenen Erkenntnissen und Abschieds kraft und vermöge nnseres habende» Bevelchs nicht unterlassen können noch sollen, bevorderst die Gütigkeit an den Parteien zu suchen und sie mit allem Ernst möglichst dazu zu vermahnen. Dieweil aber oftgedacht unsere getrenen, lieben, alten Eidgenosse» von Schwyz (ungeachtet wir auf unserer Eidgenossen von Glarus beschehene Verweigerung sowohl der Gütigkeit, als Rechtens sie absönderlich um ferneren Aufzug und Uebcrhcbung rechtlichen Ausspruchs ganz freundlich und eidgenössisch äußersten unseres Vermögens ersucht und gebeten) uns eben wiederum, wie hievvr mehrmalen an unsere Herren und Obern auch beschchen, so stark und hvchtrungenlich durch Gottes Willen, auch mehrerer Ruhe, Fried und Einigkeit wegen um einen endlichen Rechtspruch ersucht, gebeten und ermahnt, daneben was aus längerer Verweilung und Aufzug dieses Geschäfts sich für Beschwerlichkeiten allerseits ereignen und zutragen möchten, weitläufig zu verstehen geben. In Beherzigung dessen alles habe» wir nicht crmangeln sollen noch wollen, über die zuvor drei Tag einander nach beiderseits angehörte weit' läufige Rede und Widerrede, auch alle ihre (vermöge Svlothnrnischen Abschieds) fürgelegten und abgelesenen Documenten, Gewahrsamen, vielfältige Zusagungen und Verträgen, Missiven, Abschieden und andere» Schriften, die wir der Länge nach verstanden, Alles hiemit in reife Berathschlagung zu ziehen und noch" mals zum Ueberfluß, unsere lieben, alten Eidgenossen von Schwyz um etliche kurze Dilation und Aufschub des Nechtspruchs wiederum ernsthaft ersucht und gebeten, sie sich aber wieder wie zuvor auf ihren so starke» habenden Befehl gelehnt und uns zum Fürschritt und unvcrzvgenen Nechtspruch ganz ernstlich und eidgenössisch ermahnt: also haben wir in dem Namen Gottes bei unseren Treuen, Ehren und Eiden folgendermaßen hierüber erkennt. Dieweil durch glaubwürdige authentische Gewahrsame genugsamlich erscheint, daß mehrgedacht unsere Eidgenossen der neuen Religion von Glarus auf NichtHaltung deren alten unterschied- lichen starken Zusagungen von gemeinen löblichen fünf katholischen Orten, der Bündnissen, Landfriedens, Landvogteien und Mitrcgierungen (so sie verwirkt hatten), ausgeschlossen und von denselbigen Orten jeweils» (als auch sonderlich in dem zwischen den Alt- und Neugläubigen von Glarus Anuo Fimfzehnhundert- zwei und dreißig gemachten Vergleich ze sehen ist), solche ihnen gethane Zusagungen fleißig vorbehalte» worden, und hingegen keine authentische Erweisung vorhanden, daß unsere getreuen, lieben, alten Eidgenosse» von Schwyz seither gegen unsere Eidgenossen der neuen Religion von Glarus jemalen erwas anderes stw sich selbsten oder mit anderen der fünf katholischen Orten eingegangen, old sie wiederum in ihren Bund oder den Landsfrieden eingeschlossen haben, ungeachtet in Anno Fünfzchnhundertvierundjechzig zwischen erinelte» September 1626. 475i fünf katholischen Orten und dann unseren lie'bcn Eidgenossen von Glarus von anderen eidgenössischen Schicdorten ein gütlicher Vergleich und Vertrag veranlaßt und beredet, (darin zwar alle altern Sachen und Zusagungen aufgehebt) und aber den Parteien anzunehmen oder nicht, heimgesetzt und vorbehalten worden, in demselbigen aber ein löblich Ort Schwhz nicht cvnsentiert noch eingewilligt, wie dann dersclbige Vertrag durch das gelassene Spatium des Worts Schwhz, wie auch ein nachgehender von Glarus an Herrn Schultheiß und Rath der Stadt Lucern sub dato den zwanzigsten Octobris Anno Fünfzehnhundertsiebeuund siebzig abgegangene Missif genugsam und heiter Zeugniß mitbringt. Und ob gleichwohl der Mehrtheil, als die vier übrigen katholischen Orte, in besagten Vertrag sich eingelassen, kann es darum dahin nicht verstanden noch gezogen werden, daß auch ein Ort Schwhz demselben und insonderheit dieser particularen und eigenen Sache wegen sich unterwerfen müsse, dieweil kein Ort dem andern um seine eignen Sachen etwas zu verthädigen befugt ist, auch dieß allein ein willkürlicher Vertrag gewesen, als dessen Buchstaben lauter zugibt. — Uud obschon unsere getreuen, lieben, alten Eidgenossen von Schwhz in einem sub dato (?) Decembris Äuno Jüuszehnhundertdreiundachtzig au ihre und unsere Eidgenossen des Landes? Glarus abgegangenen sonderbaren Schreiben (so eine Privatsache uud besvndern damals geweseueu Gespan antreffen thut) aus jetzt vermeltem Auno vierundsechzigsten Vertrag etliche Punkte anziehen, ist es unseres Erachtens nicht zu dem Ende hin beschechen, daß sie denselbigen Vertrag angenommen haben wollen, sondern allein ihnen unseren Eidgenossen von Glarus zu einer Erinnerung, was sie übrigen vier katholischen Orten im selbigen versprochen haben, und gleichsam verweislich zu Sinn zu legen. — Ueberdieß alles dann noch klarlichere Bewegung gibt dasjenige von unseren Eidgenossen von Glaxus an die fünf katholischen Orte sub dato den neunten Mai Anno Fünfzehnhundertvierundachtzig abgegangene Schreiben, in welchem sie, unsere Eidgenossen von Glarus, eines theils den vierundsechzigsten Jahres Vertrag zu ihrem Behelf anziehen, andern theils aber lauter bekennen, daß ja ein Ort Schwhz in vierundsechzigsten Vertrag nicht eingewilligt, noch darin vergriffen noch eingeschrieben sei, auch andere von den vier katholischen Orten an sie von Schwhz (auf mehrmalige Svllicitativn unserer Eidgenossen von Glarus selbst) unterschiedliche schriftliche nnd mündliche deß- wegen beschechene Botschaften, Ersuch- und Ermahnungen, welches aber bisher niemalen bei unseren getreuen lieben, alten Eidgenossen von Schwhz erheblich sein mögen, sonders, wie vffenbarlich am Tag, ihnen unfern Eidgenossen von Glarus ihre zu Zeiten in vermelte beide Vogtelen (welche dann beide Orte, Schwhz und Glarus, mit einander beherrschen) gesetzte und verordnete Landvögte, so der neuen Religion gewesen, nicht annehmen noch dulden wollen, ausgenommen so sie auf anderer der geineinen ald sonderbaren Orten höchstes Vitt-, freund- und eidgenössisch Anhalten denselben zu Ehren und Gefallen etwa connivicrt und eingewilligt haben; wie Hingegen selbige loblichen Orte inen unsere getreuen, lieben, alten Eidgenossen von Schwhz allwegen vorbehalten habe», daß solche eidgenössische, ihnen zu Ehren geschehene Willfahruug selbigen unfern Eidgenossen von Schwhz an ihren Rechten mW Gerechtigkeiten unverhindcrlich und ohne Rachtheil sein solle. Demnach, ob gleichwohl nachgehends Fünfzehnhunderteinundneunzigsten Jahrs zu Einshdeln etwas Vertrag gemacht und beschlossen, hat doch derselbige von Weigerung wegen unserer Eidgenossen von Glarus seine Bekräftigung und Effect nie bekommen, sondern unkräftig ersessen, wie aus zu Baden ergangenem Abscheid sich erscheint. Und ob schon mehr ermclt unsere Eidgenossen der neuen Religion zu Glarus vermöge jüngst Anno sechzehnhundertdreiundzwanzig zwischen ihnen beiderseits Religionsgenvsseu allein aufgerichteten Vertrags solche zwo Vogteien dem gesagten Umgang nach zu verwalten vermeinen, so solle hiemit bevorderst selbiger Vertrag alles Inhalts kräftig uud beständig, demselben auch nützit benommen sein, und weil darin 476 September .1626. deren zween Vogteien Utznacht und Gaster wegen von unseren getreuen, lieben, alten Eidgenossen von SchwYZ Vorbehalt und genügsame Protestation durch ihre Gesandten beschechen, desgleichen den Beisitz und Mitsprechen dabei gehabt und gebraucht, ferner dieser jetzt schwebende, zwischen ihnen und den Neugläubigen des Orts Glarus abgesonderter eigner Span und Mißverstand also und nachfolgender Gestalten gerichtet und verstanden werden. Nämlich aus oberzählten guten Gründen und Ursachen, daß fürohin und zu jeden Zeiten diese oft geredeten zwo Vogteien Utznacht und Gaster, wenn die Kehre und Umgang an unseren getreuen, lieben, alten Eidgenossen dem Land und Ort Glarus ist und sein wird, je und allerwegen von ehrbaren und hierzu tauglichen katholischen Landvögten besetzt und verwaltet, auch selbige Landvögte von ihnen, den Katholischen zu Glarus, nach der Forin und Ordnung wie andere Vogteien und Aemter, so ihnen in dein sechzehnhundertdreiundzwanzigsten Vertrag zugctheilt worden, allein erwählt werden sollen, dadurch ohne Zweifel die Unterthanen, so doch allesammt katholisch sind, von Gleichheit wegen der Religion desto friedlicher regiert werden mögen; hiemit aber ihnen, unfern Eidgenossen der neuen Religion, an der Oberherrlichkeit, auch oberkeitlicher Nutzung, Einkommen, auch habendem Recht und Gewalt (weil sie von beiden Religionen dießmal unter einem Regiment und gemeiner Oberkeit sind) kein Abgang oder Verminderung beschechen, und sollen mich hingegen zu besserer Ruhe, Friede und Einigkeit, mehrerer Erhaltung eidgenössischer Treue und Liebe sowohl zwischen ihnen beiderseits als gemeinen und sonderbaren Orten loblicher Eidgenossenschaft sie, unsere getreuen, lieben, alten Eidgenossen des loblichen Orts Schwyz, oftgesagt unsere getreuen, lieben, alten Eidgenossen der neuen Religion von Glarus als wohl, als auch übrige vier katholische Orte gethan, in alte Bünd und Landsfrieden und eidgenössische Pflichten nun fürderhin wiederum kräftig einschließen und einverleiben, daneben auch alle andern alten Verträge und Verkvmmnisse zwischen ihnen beiden loblichen Orten, Schwyz und Glarus, der Religion und Regierung halber aufgerichtet und bishcro in wirklicher Uebung gewesen, in ihrem Werth und guten Kräften bestehen, gelten und gehalten werden; hiennt auch alle alten, sowohl auch ueucu dieser Sache halben zwischen beiden Theilen verlaufene, spänige, eiferige und hitzige Schriften, Wort oder Werk, durchaus uud bester Form nach aufgehellt, annulliert, hin, todt und ab und beiderseits ganz unnachtheilig, unpräjudicierlich heißen, sein und bleiben, derselben gegen einander zu Ungutem old Argem fürderhin nicht mehr gedacht werden, nicht weniger um besserer Freund- und Nachbarschaft willen, die ergangenen Kosten in gleichem kompensiert und jede Partei den ihren selbst gedulden »nd tragen. Dazu und zu diesem allen wir von Gott dein Herrn seine Gnade und Segen herzlich erwünschc»- Und dessen alles zu wahrem Urkund haben wir beide obernannte, hiezu berufene Sätze unser eigenes Jn- siegel (jedoch uns und unseren Nachkommen in allweg ohne Schaden) öffentlich hieran drucken und henken lassen. So gegeben und beschechen zu Baden im Aargau, den siebenundzwanzigsten Septembris, als man von der gnadenreichen Geburt Christi Jesu unser-? Erlösers gezählt ein Tausend sechs Hundert zwanzig und sechs Jahre. Konferenz von Bern und Freiburg. Schwarzenburg. 1K2L, 27. September. Staatsarchiv Bern. Jnstructionenbuch S.380. Staatsarchiv Freibttrg. Jnstructionenbuch Bd .il?. Gesandte: Bern. Jakob Bikart, Venner; David Ammann, Zcugherr, beide des Raths. Freibnrg- Pancratius Python, Generalcommissarius; Jost Brünisholz, des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Schwarzenlmrg. Art. 52. Octobcr 1626. 477 401 Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1K2«, t» Oetober. Landesnrchiv Sttdwalbc». Gesandte: Uri. Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Statthalter; Karl Emanuel von Roll, Pannerherr und des Raths. Schwyz. Heinrich Reding, Ritter. Alt-Landammann nnd Pannerherr; Gilg Frischherz, W-Landammann und Landshanptmann; Martin Betschart, Alt-Statthalter, Landsfähnrich und Seckelmeistcr. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Statthalter; Melcyior Lussi, des Raths. n. 1) Es wird ein Schreiben des Hauptmanns Baldcggcr verlesen, welcher sich über das Ausbleiben Geldes für die Besatzung zu Bellenz nachdrücklich beschwert, nnd die schriftliche Relation des Hauptmanns Trösch vernommen, welcher zu 'Mailand um die Bezahlung dieser Besatzung und der durch den Durchzug des hochdeutschen Kriegsvolks verursachten Kosten sollicitiert hat. Der Vicegubcrnator findet die verlangte Summe zu groß und deutet darauf hin, daß die Besatzung hinweg genommen werden möchte. Es wird aber für gut erachtet, dieselbe nicht so schnell wegzunehmen und dem Hauptmann Drosch zu schreiben, er wchte nochmals beim Vicegubcrnator anhalten; wolle dieser die Besatzung nicht mehr besolden, so solle er bvrher die Rechnung saldieren lassen und entweder vollständig zahlen oder doch eine Abschlagszahlung leisten, damit man das entlehnte Geld restituieren und die Soldaten bezahlen könne. Gegenüber der Klage über die große Zahl der Soldaten soll Drosch sich entschuldigen. 2) Weil ferner der Gnbernator über die große Summe, welche für die Durchführung und Begleitung des hochdeutschen Kriegsvolks und die Besatzung von ^llcnz gefordert wird, sich beklagt, werden drei der Gesandten zum Ambassador Dogliani abgeordnet, U'u sich mit ihm darüber zu unterreden, damit dann sofort die authentische Rechnung an Trösch abgeschickt ihm weitere Instruction gegeben werden kann. I» «I. (S. u. Bellenz :c.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclccicnheiten: ^°»tci Vcllcnz :c. Art. 438-440. Conferenz der IV evangelischen Städte. Aaran. 1«2V, «. October (26. September a. K.). Staatsarchiv Zürich. Vvst. XII. I4Z. t'ol. ZW. Gesandte: Zürich. Salomen Hirzel, Statthalter; Heinrich Bräm, Seckelmeistcr. Bern. Franz «udwig von Erlach, Herr zu Spiez; Daniel Lerber, Bauherr, beide des Raths. Basel. Hans Rudolf TA), Zeugherr; Hans Leonhard Lützelmann, beide des Raths. Schaffhausen. Rochus Goßweiler, Bürgermeister; Matthäus Peyer, Statthalter. Nachdem Zürich berichtet hat, was auf der zu Baden von Zürich und Lucern gehaltenen Conferenz ü' Bezug auf den Bevogtigungsspan zwischen Schwyz und Glarus verhandelt worden ist, geht mau zu ^athe, wie mau sich in diesem Geschäft, das leicht zu beschwerlicher Weitläufigkeit und Unruhe führen könnte, ^ner verhalten wolle. Am zweckmäßigsten wird die Ausschreibung einer XIII örtischen Tagsatzung erbtet, um die von Schwyz zu ermahnen, von ihrem unbegründeten Vorhaben abzustehen und nochmals 478 October 1626. auf die Exemtion des 1623 gemachten Vertrags ernstlich zu dringen, sowie auch um gegen die bis dahm gebrauchten ungewöhnlichen Proceduren zu protestieren und die Aufhebnug derselben zu verlangen. Sollten es die Umstände erfordern, so kann von den evangelischen Orten das eidgenössische Recht vorgeschlagen werden. Auf einer solchen gemeinsamen Zusammenkunft wird man anch wahrnehmen können, in welcher Absicht dieser Streit von etlichen katholischen Orten so stark betrieben wird, und ob die übrigen katholischen Orte, die früher in das Begehren von Schwyz selbst nicht einwilligen wollten, bei ihrem Entschlüsse verharren werden, und wie viel ihren Worten künftig zu trauen sein möchte. Sollte man durch dieses Mittel nicht, zur Ruhe kommen und die Ehrensätze von Lucern einen Rechtsspruch thun und den evangelischen Glarnern, wie man bereits vermuthen kann, die Bevogtigung von Uznach und Gastcr absprechen, so dürfte es passend erscheine,,, daß die Ehrensätze von Zürich sich mit einem Gegenspruch gefaßt machen, damit man hiedurch der Nachrede zuvorkomme, als wolle man den, Recht seine«, Gang nicht lassen und dieses Geschäft nicht zn gebührender Endschaft führen. Wenn es wider Verhaften wie l623 zu dem Aeußersten kommen sollte, ft wird man sich allerseits besprechen, was für Gegenmaßrcgeln zu treffen seil, möchten. Der Abtausch Werdenberg wird nicht für unthunlich gehalten, oder man könnte den evangelische!, Glarnern rathen, ihrer Gegenpartei das eidgenössische Recht vorzuschlagen, weil dadurch die Sache eine gute Zeit hinausgezogen würde und man nach ferneren bequemen und den Glarnern angenehmen Mitteln sich umsehen könnte- Zürich wird ersucht, eine eidgenössische Zusammenkunft auszuschreiben und zwar auf einen Tag, der vor den Termin fällt, auf welchen die lucernischen Sätze ihren Spruch eröffnen werden. I». Zürichs Anzug, vb man mit der Gesandtschaft der III Bünde an den König von Frankreich auch eine solche abschicken oder jene mit einem Recommendationsschreibei, begleite«, wolle, wird in den Abschied genommen, v. Es wird ein Anzug gestellt wegen der zu Basel in deutscher Sprache herausgegebenen „Jesuiter Hystory" des lK. Lw dovicus Lucius, welche den evangelischen Städten und Orten dediciert ist. Die Gesandten sind nicht alle instruiert; einige sind der Ansicht, weil die Vorrede eben „scharf" sei, so sollte dieselbe abgeändert «verde»- Diese Sache, sowie die Verehrung, welche man dem Verfasser möchte zu Thcil werde«, lassen, wird in den Abschied genommen, damit man sich auf künftiger Zusammenknifft darüber erklären kann. Basel zeigt a», daß seine Herren und Obern bereits dem Herrn Lucius als ihrem Burger eine Verehrung zuerkannt haben- Conferenz der V katholischen Orte. Lueer»». 1L2K, 24. October. Staatsarchiv Lucer». Alisch. <>e anno tSSS und ivss. B. XVI. t'ol.SLZ. Laiidcöarchiv Nidwaldcn. Gesandte: Lucern. Walthart Amrhvn, Ritter, Schultheiß; Heinrich Clvos, Ritter, Alt-Schultheis Jakob Bircher, Bauherr; Nenward Cysat, beide des Raths. Uri. Kaspar Troger, Statthalter; Molchs Megnet, Alt-Landammann und Landshauptmann. Schwyz. Heinrich Reding, Ritter, Landammanu u» Pannerherr; Gilg Frischherz, Alt-Landammann. Unterwalden. Wvlfgang Stockmann, Landauuuan», von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Johann Konrad Zurlaube», Alt-Ammann; Jakob Blattmann, des Raths. t». Der Nuntius legt zwei päpstliche Brevi vor und zeigt in einem «veitläufigen Vortrage, daß ^ Papst durch verschiedene Verletzungen der geistlichen Immunität verursacht worden sei, sich zu interpouiereu- October 1626. 479 - Da man sich dieses wichtigen Geschäfts nicht versehen hat, bittet man den Nuntius, zu besserer Information der Obrigkeiten seinen Vortrag schriftlich mitzntheilen. - Dieser antwortet, daß er seinen Vortrag i" alle Orte schicken oder die Orte wo möglich persönlich besuchen wolle. - Es wird für rathsam erachtet, daß kein Ort für sich allein antworte, sondern daß alle zusammen sich über eine Antwort vereinigen. I». Der Ambassador Miron wünscht in einem Schreiben, daß die Erörterung des Streites zwischen Schwhz und Glarns bis zur Ankunft des außerordentlichen Ambassadors, Herr,: von Chateauneuf, verschoben werde. Schwhz will nur bis Ende dieses Monats zuwarten und begehrt, daß alsdann der rechtliche Spruch erfolge. Die übrigen Orte halten dieses Begehren für billig und ersuchen Lucern^ Zürich zu ermahnen, sich ans dm genannten Termin auch gefaßt zw halten. «. (S. u. Sargans.) «>. (<-. u. Freie Aeinter.) « . Dre III Bünde beschweren sich über den zu Monzou abgeschlossenen Frieden und haben früher schon Lucern "sucht, ihre beabsichtigte Gesandtschaft an den König ebenfalls durch Gesandte oder durch Schreiben zu unterstützen Lncern stellt auf die Ankunft des außerordentlichen Ambassadors ab; die übrigen Orte wollen dieselbe Mch abwarten und ersuchen Lucern, an Herrn Miron zu schreiben, er möchte die Ankunft des Ambassadors, sowie die Bezahlung der ausstehenden Ansprachen beschleunigen. Freibnrg und Solothurn werden von dem Verlauf dieser Conferenz benachrichtigt und Letzterem anheimgcstellt, ob es für rathsam erachte, den König um baldige Ankunft des Ambassadors und baldige Bezahlung der ausstehenden Pensionen zu ersuchen, t. (S. u, Thurgau.) Ls. Die beiden päpstlichen Brevi nimmt man mit gebührender Ehrerbietung in Empfang "ud theilt sie in Abschrift auch Freiburg und Solothurn mit. Ii. Nri eröffnet, es werde auf unzulässige Weise dem jüngst zu Baden ergangenen Abschiede zuwider das grobe Geld, besonders die Goldsortcn, gesteigert, wogegen allerlei ganze und halbe Batzen ins Land kämen. Uri gedenke deßhalb, alle außerhalb bor Eidgenossenschaft geprägten ganzen und halben Batzen zu verrufen und bei dem Preise der groben Sorten ohne Steigerung zu verbleiben. — Die übrigen Orte sind damit einverstanden und erneuern die alte Ordnung, i. (S. n Vier ennctb. Vogt, überh.) Ii. Unterwalden ob und nid dem Wald berichten, daß die Beatisi- cativn des sel Bruders Klaus in Kurzem zur Vollziehung kommen würde, wenn man wieder einen treuen Agenten zu Rom hätte Es wird zugleich angedeutet, daß eine geeignete Person vorhanden wäre, welche bon dem Bischof zu Constanz Nidwalden empfohlen worden sei. Man ist damit einverstanden und Willens, blo Sache durcb Schreiben und aus andere Weise zu befördern. I. Einer von Gersan hat sich zu Wcggis grobe Scheltworte zu Schulden kommen lassen. Von Lucern zum schuldigen Gehorsam gewiesen, hat derselbe noch Trotz gezeigt. - Schwhz soll die von Gersau ermahnen, den Thäter zu seiner Pflicht zu weisen sich entweder zu Wcggis oder vor der Obrigkeit zu Lucern zu stellen. ^«dnrnsschaft Tlnirgli». ^nsschnst Sargans. lNidtiogtci Freie Acmtcr. ür e»iicil>. Vogtcicu iilicrli. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclegenhcitcn! L. Art. 286. Ncligionssache» zc. «. Art. 73. (5hcsachcn. «I. Art. ILS. Localcs. i. Art. 71. Handel und Verkehr. Die Namen der Gesandten aus dcni Nidwaldncrcremplar. 480 October und November 1626. 4«>4. Konferenz von Zürich, Schwyz, Glarus und Appenzell. Rheineck. 162«, 25. Oetober (15 a K) Staatsarchiv Zürich, «est. XII. 142. kol. Z72. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Statthalter. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landanunann- Glarus. Heinrich Pfändler, Landammann. Appenzell. Martin Suter, Landammann, von Inner- rhodcn; Konrad Zellwegcr, Landammann, von Außerrhvden. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Henschastsangelegenheiten: Landvogtei Rheinthal. ». Art. 44. Lehcnsachen ic. «. Art. 94. Handel und Verkehr. Ii». „ 17. Verwaltung im Allgemeinen. k. „ l2. Verwaltung im Allgemeinen. «. „ 45. Lehcnsachen ic. „ 177. Personelles. «I. „ 92. Handel und Verkehr. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1626, 5. November. LandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Statthalter; Matthias Herger, des Raths. SchwVZ' Sebastian Abyberg, Landammann; Gilg Frischhcrz, Alt-Landammann und Landshauptmann. Nidwalden- Johann Zelger, Alt-Landammann; Kaspar Leu, Ritter, Statthalter. ». Auf die von Nidwalden gestellte Frage, ob man die Besatzung zu Bellenz, da die Bezahlung ve»n Gubernator zu Mailand so lange nicht geleistet werde, länger daselbst wolle behalten, entschließen sich SchwVZ und Nidwalden, im Geheimen den größern Theil der Soldaten von den Schlössern zurückzuziehen und ui jedem Schloß nur zwölf zurückzulassen. Dem Landvogt Trösch wird aufgetragen, ferner um die Bezahl"'^ zu sollicitieren und von der über diesen Gegenstand auf dieser Confercnz gepflogenen Berathung Keiuüw gegeben. Die Gesandtschaft von Uri, ohne Instruction, nimmt die Sache in den Abschied. 1»—«1. (^' Vellen; :c.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclegcnhcitcn: Vogtci Bellen; :c. l»—N. Art. «41—443. 4««. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1626, 26. November. LandcSarchiv Schwyz. Gesandte: Uri. Kaspar Romanus Troger, Ritter, Statthalter; Melchior Megnet, Alt-Landauu»""" und Landshauptmann. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landauu""''" und Landshauptmann; Johann Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Martin Betschart, Seckelmeister u"d des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Statthalter; Melchior Lussi, des Raths/ Dccember 1626. 481 !».. Diese Conferenz ist in Folge eines Schreibens des Zeugherrn Trösch, das derselbe von Mailand geschickt hatte, zusanunenbernfen worden. Es geht darans hervor, daß den Orten für den großen Dienst, dm man dem König von Spanien dnrch die Gestattung des Durchzugs des hochdeutschen Kriegsvolks nach Mailand geleistet hat, statt der Vergütung der Unkosten eine spöttische Behandlung zu Thcil wird und die Zahlung der Besatzung zu Bellenz auch noch nicht erhalten werden kann. Es wird nun für zweckmäßig ^achtet, die übrigen katholischen Orte, welche mit Spanien verbündet sind und ihre Soldaten in Mailand haben, in das Interesse zu ziehen und zwar nicht so, daß man sich unmittelbar an dieselben wendet, sondern baß man die Obersten und Hauptleute in Mailand veranlaßt, ihre Klagen vor ihre Obrigkeiten oder eine Acholische Tagsatzung zu bringen, was dann Gelegenheit darbieten würde, die andern Orte anch für die Klagen der drei Orte zu interessieren, so daß dann in Berbindung mit denselben eine Gesandtschaft nach Mailand abgeschickt werdeil könnte. Unterdessen wird dem Zeugherrn Trösch aufgetragen, seine Negotiativn fortzusetzen und den Oberst von Bervldingen dahin zu vermögen, daß er seine Klagen vor die Obrigkeiten bringe. Auf jedem Schloß zu Bellcnz sollen ferner noch zwölf Mann bleiben. I», v. (S. u. Bellenz zc.) ! Zürich wird ersucht, nach St. Gallen zu schreiben n»d zu begehreu, daß es den Metzger Martin iKschinger von Ueberlingen, der nicht nur gegen den Landvogt Reding, sondern auch gegen die Obrigkeiten Schmähschreiben und Schmähworte sich hat zu Schulden kommen lassen und sich zu St. Gallen aufhält, eineil Revers dem Landvogt ausliefern möchte. , Man sehe auch im Abschnitte Hcrcschciftsaii^elcgcnhcitcii: ^°gtci Bcllcnz :c. I», «. Art. 444, 445. 407. Conferenz der IV evangelischeu Städte und evangelisch Glarns. Zürich. 1026, 7. und L. Deeember (27. und 28. November a. K.). Staatsarchiv Zürich. (lost. XII. IIS. toi. MI. Gesandte: Zürich : (Hans Heinrichs Holzhalb, Bürgermeister; (Johann Rudolfs Rah», Burgermeister; (Hans Jakobs Vurckhardt, Statthalter; (Melchiors Maag, Statthalter; (Heinrichs Bräm, Seckelmeister; fSalvmvns Hirzel, Seckelmeister. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez; (Daniels Lerbcr, Bauherr, beide des Raths. Glarns. 11r. Heinrich Pfändler, Landamniann; (Sebastians Marti, Panner- horr, Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch; Hans Leonhard Lützelmann, beide des Raths. Schaffhausen. NvchnS Goßweiler, Bürgermeister; 17. Pehcr, Seckelmeister. Die von Schwhz haben ihren nach llznach erwäblten Landvvgt nach Inhalt des Spruches, welchen ihn von der Stadt Lucern erkiesten Ehrensätzc gethan, aufgeführt, dagegen aber dem von den evangelischen ^larnern in das Gaster verordneten Landvogt den Aufritt nicht allein versagt, sondern anch den Untertanen jener Landschaft verboten, dem evangelischen Landvogt ^die gebührende Huldigung zu leisten. Auf ben vnn Glarns hierüber eingelangten Bericht hat Zürich diese Zusammenkunft angesetzt, z». Die Gesandten Zürich berichten, warum die jüngst zu Aarau gutbefundene Ausschreibung einer gcmeincidgcnössischeu ^agleistung unterlassen worden sei. Darauf wird der erwähnte Lucerner Spruch verlesen (s. Abschied 399s. begleichen was des Bevogtigungsspans halber von den Gesandten der Städte Zürich und Lncern im September zu Baden verhandelt worden ist, nebst anderen Schriften. — Alsdann eröffnen die Gesandten. 61 482 Deceiuber 1626. von Glarus den Befehl ihrer Herren und Obern: Das Verfahren derer von Schwyz sei ihnen bedauerlich vorgekommen, da doch gemäß der bisherigeil Aufforderung der eidgenössischen Gesandten keiner der Land- Vögte vor Erörterung des Spans auf einseitige Weise hätte .aufgeführt werden solleil. Ihren Mitlandleuten von der römisch-katholischen Religion habe man erklärt, daß man, insofern sie den Evangelischen ZU der ihnen gebührenden Bevogtigung nicht behülflich sein wollen, mit ihnen also nicht länger leben könne. Ii, Folge dessen hätten sie, die Evangelischen, mit ihren Mitlandleuten von der andern Religion nunmehr in die drei oder vier Wochen weder Gericht noch Rath gehalten, die Gesandten hätten Befehl, es bei den deßhalb an Zürich und Bern ergangenen Erklärungsschreiben verbleibeil zu lassen und nochmals zu begehren, daß man ihnen in dieser gerechten Sache Hülfe leiste, und es dahin bringe, daß der 1623 zu Baden machte Vertrag entweder gehalten oder aber gänzlich aufgehoben werde und sie zu ihren vorigen alteil Freiheiten gelangen. Wenn man sie deren verlustig machen wolle, so möchten die vier Städte nach Inhalt der eidgenössischeil Bünde sie nöthigenfalls mit Gewalt dabei schirmen, auch ihnen mit eidgenössischem Rath beistehen. — Nachdem die Gesandten von Glarus abgetreteil sind, wird zur Berathung schritteil. Es erscheint bedenklich, eine gütliche oder rechtliche Unterhandlung vorzunehmen wegeil der vorher durch die katholischen Orte befolgten unleidcnlichcn Proccdur, welche die Aussprüche statt durch einen Obmann durch die Mehrheit der Stimmen der Orte bekräftigen zu lassen beabsichtigen, auch weil gegen cme solche „Jmprocedur" früher mehrmals protestiert worden ist. Dessenungeachtet ist man der Ansicht, daß man, insofern in Güte nicht verhandelt werden kann, alsdann das Recht nach Inhalt der eidgenössische Bünde nicht ausschlagen könne noch solle; jedoch möchte damit bis auf die gemeineidgenössische Tagleistu»ß, welche der außerordentliche französische Ambassador, Herr von Chateanneuf, dem Verlauten nach nächstes nach Solothurn ausschreiben wird, gewartet werden. Alls dieser Tagleistung können sich die Gesandten von Glarus über die ungebührliche Procedur von Schwyz lind dessen erkiesten Sätze von Lucern beklage»^ uild darum anhalten, daß man sie entweder bei dem Vertrag von 1623 schirme oder aber denselben wiederum aufhebe. Die Gesandten der übrigen evangelischen Orte werden darauf dringe», daß die von Glarus, falls ihnen nicht andere und annehmlichere Vorschläge gemacht werden sollten, bei ihren Nechtsamen gehaudhabt werden, mit dein Beifügen, daß die Gesandteil von den evangelischen lind auch etliche von den katholische Orten der Ansicht seien, daß der von Schwyz gemachte Vorbehalt auf die Religionsverträge lind nicht ans die Bevogtigung sich beziehe. Ueberdieß wird für rathsam erachtet, die evangelischen Glarner zu em suchen, daß sie ihre Sätze auch ernennen und ihre Gesandten auf die nächste gemeine Tagleistung mit hinreichender Vollmacht abordnen möchten, damit, falls die Sache an die Sätze gewieseil und ein Rechtsspruch zugemuthct werden sollte, ein Gegeuspruch erfolgen könne. Sollte die Ausschreibung der Tagleistung durch Herrn von Chateauncus entweder gar nicht oder erst gar spät stattfindeil, so wird für diesen Fall Zürich ersticht, um der Wichtigkeit der Sache willen beförderlichst eine gemeineidgenössische Tagleistung ausZM schreibeil. — Hierauf wird den Gesandten von Glarus der gefaßte Beschluß eröffnet und ihnen erklärt, man sei entschlossen, sie bei ihren Freiheiteil und Gerechtigkeiteil und namentlich bei dem Vertrag von kl>^ zu schützen; jedoch wolle man sie freundlich ermahnt haben, mit ihren Mitlandleuten von der andern Rcligi»» wieder wie vorher Gericht und Rath zu besuchen und zu keiner Thätlichkeit Anlaß zu geben, aber gectz" unvorhergesehenen Ueberfall auf guter Hut zu sein. Sollte man sie dennoch angreifen und sich unterstehe», sie von ihren Freiheiteil und Gerechtigkeiten zu verdrängen, so werde man ihnen auf ihr Anmahnen u»ch Ausweis der eidgenössischen Bünde hülfreichc Hand leisten. Es wird auch für rathsam erachtet, datz Deccmber 1626. 483 Zürich dm katholischen Landleuten zu Glarns schreibe und sie um eine Erklärung ersuche, ob sie gesonnen seien, ihren Mitlandleuten von der evangelischen Religion die Bevogtigung von llznach und Gaster nicht Zu gestatten und sich allein zuzueignen, mit dem Bedeuten, daß man in diesem Falle veranlaßt sein würde, ^n Vertrag von 1623 wieder aufzuheben. 1». Weil in dem Spruch der Sätze von Lucern die wahre alte christliche Religion der Reformierten mit dem Worte „ueugläubig" so schmählich behandelt wird, so beschließt man, Lucern solches mit Ernst zu untersagen und ihm zuzusprechen, fttrderhin dergleichen Schmäh- luorte sich zu enthalten, desgleichen auch Erläuterung 'gl geben, was die in ihrem Spruch enthaltene Clause!, »daß nämlich den evangelischen Glarnern an ihrem Gewalt an den spänigen Vogtcien, weil sie dießmal unter einem Regiment, kein Abgang geschehen solle/' für einen Sinn habe, da man erachtet, daß sie dadurch zu neuem Streit Anlaß suchen, v. Da der Herr von Chateauneuf wegen der Angelegenheiten der Bündner eine gemeineidgenössische Tagleistung auszuschreiben gedenkt, so wird der Anzug gestellt, ob es nicht »othwendig sei, sich jetzt zu unterreden, welcher gemeinsame Bescheid über diese Sache gegeben werden solle. Weil die evangelischen Orte den Herrn von Bassompierre und Herrn Miron zu Solothurn früher deswegen eine schriftliche besiegelte Erklärung zugestellt haben, wird gut erachtet, daß man sich nochmals darauf beziehe uud dabei von den französischen Ambassadoren zu vernehmen trachte, ob Zürich und Bern „in den geinachten Vündner Frieden gegen den: Hans Oesterreich wegen ihres offenen Zuzugs in die Bünde" ausdrücklich auch eingeschlossen seien. Jedes Ort wird seine Gesandten ferner mit Instruction über die ^age, „ob und wie des angedeuteten Friedens halber Moderation zu begehren sei", nach Solothurn abordnen. ». Man wird durch Lucern von der an verschiedenen Orten eingerissenen und allmählig sich nähern- 484 Deccmber 1626 und Januar 1627. den Contagion berichtet und will alles Mögliche anwenden, um die Gefahr abzuwehren, v. Abgeordnete der zwei Regimenter in spanischen Diensten beklagen sich über allerlei Procednren, die, seit Don Gonzalo Fernandos de Cordova die Administration des Herzogthums Mailand übernommen hat, den Capitnlationen zuwider vorgenommen werden, daß er sie „nicht allein mit so oft ausgeschlagenem und versagtem Succurs dränge, mit heimlich verschlagenen Musterungen hintergehe, mit öffentlichen pnblicierten verkleinerlichen Rüfea schmähe, sondern auch mit stetem Trotz und Schmachwvrten anstatt der Abrichtung ihrer ausstehenden gebührenden, verdienten Zahlungen prosequiere, eine Sache, die mehr einer leibeigenen Dienstbarkeit, als freiem Dienst zu vergleichen." — Die begehrte Gesandschaft an den Gubernator wird bewilligt; sollte dieselbe keinen Erfolg haben, so wird man eine solche an den König selber abordnen, «t. (S. n. Freie Aemter.) «. Der päpstliche Nuntius ersucht abermals um eine Antwort auf seinen Vortrag wegen der geistlichen Immunität und der geistlichen Freiheiten. — Derselbe wird gebeten, sich bis nach der Tagsatznng von So- lothurn zu gedulden, t. Weil die nach Mailand erbetenen Gesandten sich nicht sofort auf die Reise begeben können, wird Lucern ersucht, inzwischen an den Gubernator ein Schreiben abgehen zu lassen. A- Der Bischof von Wallis will sein Amt niederlegen. Man hält dieß für sehr bedenklich und billigt, daß Lucern, Freiburg und Solothurn Gesandte abgeschickt haben, um sich von des Bischofs Anliegen und Beschwerden gründlich in Kenntniß zu setzen. Die Gesandten werden zu Solothurn Bericht abstatten. Dle Orte haben ihre Gesandten nach Solothurn darüber mit vollständiger Instruction zu versehen. Ii. Was der außerordentliche französische Ambassadvr Chateaunenf zu Solothurn vorbringen wird, weiß man nicht- Sollte das bündnerische Geschäft zur Sprache gebracht werden, so wird man bei der dein Marschall Bassow- pierre ertheilten Antwort verbleiben; sollte Weiteres zugemnthet werden, so wird man darüber an die Obrigkeiten referieren, i. Alis dem jüngsten Schreiben Zürichs an Lncern erhellt, daß jenes den Span zwischen Schwyz und Glarus weiter hinauszuziehen sucht. Die Obrigkeiten mögen bei dem Spruch der Sätze von Lucern verbleiben med die Widerpart zur eidgenössischen Pflicht mahnen. I<. Ans Ansuchen von Zug >vird dem Hauptmann Brennhsen von Nvtweil ein Fürschreiben an Erzherzog Leopold bewilligt. Man schc auch ini Abschnitte Hcnlchaftsangclcgcicheitcn: Laitdvogtci Freie Aemter. N. Art. im. Verschiedenes. Die Namen der Gesandten ans dem Nidwaldncreremvlar. Gemeinerdgenösstschc Tagsatzung der XIII Orte und der Zugewandten. Solothurn. t«2«, SO.Decembev bis 1KL7, «. Januar. Staatsarchiv Zürich. Kost. XII. itZ. toi. »88. Staatsarchiv Liicrr». Absch. an möchte bei Schwyz dahin wirken, daß der Landvogt, gleich wie der von Schwyz aufgeführt worden sei, auch aufgeführt werde, und es bei dem 1623 errichteten Vertrag schützen und schirmen, da es seinerseits denselbcM bisher unverbrüchlich gehalten habe und auch künftig zu halten begehre. — Die Katholischen von Glar»^ lasseic durch ihren Gesandten erklären, daß sie den Vertrag ebenfalls zu halten begehren, und bitteil, daß man sie dabei schirmen wolle. — Schwyz beruft sich auf seine bei Errichtung des Vertrages gethane PG- testation, gegen welche evangelisch Glarus nichts eingewendet habe. Es hofft, man werde es bei den Ä» vogtigungen verbleiben oder das Recht nach Inhalt der Bünde walten lasseil, mit beigefügter Bitte, evam gclisch Glarus dahin zu vermögen, daß es sich dem Recht, wie im October 1624 erkannt worden, auch unterwerfe. — Ans freundliches Zureden hin erklärt evangelisch Glarus, es wolle sich dem Recht untrr- werfen, wenn zuvor sein Landvogt in den Posseß gesetzt werde. — Es wird beschlosseil, nochmals die „Gütig- keit" vorzunehmen; wenn dieselbe nichts fruchtet, soll alsdann das Recht an die Hand genommeil und vv» den ernannten Sätzen der rechtliche Ausspruch gegeben werden; zugleich sollen die katholischen Glarnm freundlich ermahnt sein, an dem Orte und auf den Tag, den Zürich ihnen und den Interessierten beförderlich ankündigen wird, mit allen Gewahrsamen zu erscheinen, ll. Nach Anhörung eines Schreibeils des Hrrzvg" Januar 1627. 487 von Lvnguevillc wird demselben seine gnädige Affectiv« wiederum schriftlich verdankt und zugleich versichert, mau werde bei allen Gelegenheiten dessen eingedenk sein, und sich dieses Geschäft angelegen sein lassen. Verhandlungen der katholischen Orte. U. Der päpstliche Nuntius läßt durch seinen Secretär eiueuVor- trag halten, des Inhalts, die Orte möchten in den Frieden, der zwischen den beiden Pvtcntatcn geschlossen worden sei, einwilligen und allfällige Zumuthungen der Bündner abweisen, den Bischof von Wallis ersuchen, von seiner Resignation abzustehen oder selbige auf gelegenere Zeit zu verschieben, sodann auch sich des Geschäftes zwischen Schwhz und Glarns ernstlich annehmen und es bei dem zu Luceru gefällten Urtheil verbleiben lassen. — Man läßt dem Nuntius mitthcilen, was man dieser Punkte halber beschlossen habe. I». Die bei dem Bischof zu Sitten gewesenen Gesandten, Hauptmann Jost Bircher von Lncern und Hauptmann Franz von Asiry von Frci- burg, berichten über ihre Gesandtschaft und legen ein Schreiben des Bischofs vor.-Es soll wegen dieser Sache an den Papst, den Nuntius, sowie au den Landshauptmanu und den Landrath im Wallis geschrieben werden, der Bischof durch ein ernstfreundliches Schreiben von seinem Vorhaben abgemahnt, und falls dies ohne Erfolg bleiben sollte, beförderlichst eine Gesandtschaft von Lucern, Uri, Schwhz und Freiburg an den Bischof und die Landschaft Wallis abgeschickt werden, um die Parteien anzuhören und zu vergleichen. Die Gesandten bvu Luceru, Uri, Schwhz und Nnterwalden erhalten den Auftrag, auf ihrer Heimreise den Nuntius zu ersuchen, an den Papst zu schreiben, desgleichen an den Bischof, daß er die Resignation zurückziehe. Man ersucht auch die beiden französischen Ambassadoreu, au genannte Orte zu schreiben, wozu sie sich ganz will- sührig erzeigen, i. Alan bittet die Gesandten von Wallis dahin zu wirken, daß die Landschaft gegen den Bischof'nichts Unfreundliches vornehme, in der Hoffnung, daß durch gute Jnterpositiou alles zu erwünschtem Ende werde gebracht werden ; desgleichen ersucht mau sie, die Väter der Svcietät Jesu wegen dieser Resignation in keinem Verdacht zu haben, da sie an derselben unschuldig seien. — Die Gesandten versprechen, bleß bei der Landschaft auszuwirken. K. (S. u. Luggarus.) I. Frciburg beklagt sich abermals über Gewaltthat von Seite Berns im Wald Sceva und über ergehende Drohungen. Man findet kein besseres Mittel, als Zürich, sowie die beiden französischen Ambassadvren zu ersuchen, Bern von solcher Ungebühr ab- zmnahnen. ,»». Denc Grvßweibel Ursus Rudolf von Solothurn, welcher im Januar 1626 auf eigene Kosten mit einein Schreiben der Orte zu dein Papst nach Rom gereist ist, soll jedes Ort nach seinem Ge- sallen eine Verehrung zukommen lasse». Ii. Da der König von Frankreich den katholischen Orten ein Particularschreiben gesandt hat, so wird für gut befunden, dem König ebenfalls neben dem von allen Orten erlassenden Schreiben besonders zu antworten. Ma» schc auch im Abschnitte Hcrrschastsaugelcgcnhciten'. Landiiogtci vauis. «. Art. 108. Justizsacheit. Mniwogtci Lliggarus. Ii. Art. 102. Verschiedenes. K' — i» aus dem Luccruercrcmplar. Zu Chateauncuf hatte den 12. September den bündnerischeu Abgeordneten zu Poschiavo die Artikel des Friedens vorgelegt. Bei der darauf zu Chur abgehaltenen Versammlung der Gemeinden machten sich verschiedene Bedenken gegen dieselben geltend, und man beschloß, eine Gesandtschaft an den König von Frankreich zu schicken, um ihm Vorstellungen gegen einzelne Artikel zu machen. Den 2. November hielt Chatcauneuf mit den Abgeordneten der drei Bünde eine Confcrenz in Chur. um mit denselben über die beanstandeten Artikel zu verhandeln. Diese Verhandlungen sind ausführlich erzählt und die Antwort der Bttndner niedergelegt im Nereurv trunyaw '1'»m. 13. S. 2b1 270; auch in Du Moni. Bd. V. p. 2. S. 489—401. 488 Januar 1627. Zu Hon« avons sntsndn am^lsmsnt 4s Vo« Dsputsü es >^>i avoit S«t6 axport« st proxosö ^>ar Is IZourAinaistrs Na^er, Dsputs 4s« trni« In^nss, toueliant ls« Doint« i^no 8a Najs«t» lenr avolt mi« 4an« Is« Instruetion« st Dsttrs« 4s 8S8 Vmba««a4sur8, «ur Is 4'raitä kait st eonelu, «elon ^u'elle juAS st S8time (^ug sk doivsnt tsrminsr a6«olumsnt ton« Is8 ditksrsnts 4'sntr'sux et la Valtsiino, st «oml>la6lsmsnt es ejus le« 8oi^llLnr« Drisons ont 4s«ir6 c^ne Vo8 Dv^nto/. aeeoinpazznassent leut dsputation et dsrnisre rs«olnt!on, st c>ns «»r es von« n'aves ^oint vouln elian^sr vostrs rvponse et 44li6sration, jn«^n'a-es i^uo von« non« aiev. kait part st re^u 4v non« uns sntisrs dselaration cle« Doint« et Vrtiels« eonesrnant 1a Ilelignon st la 8ouvsrainst6, avse uns sntisrs annnllation st ea«s^' tion 4s tov8 1s8 4'raitvv. kait« avse Is8 Drison« dspni« I'annüs 1612 eomine i>lu« amplsmsnt est eontsnn sn vostrs lie^uestv envo^'ss. 4ö8 ls Premier 4o es moi«. 8nr tonte« lssczusllo« vlioss« non« von« r7;xondon«, <^ue non« s«timon« avoir «ukkisammsnt «atiskad ä vostrsd^ts rs^uisition st dsmands xar nostre proposition 4a trsntiöms 4n z?a««ü, par lac^uvlle no»s Iis vou8 avon« z>a« «sulsmsnt dselard l'intvntion 4v 8a lVlajsstd «ur es hn'Dlls dsmands 4s van«, ma!« aussi non« von« avon8 kait vntsndrv la Dselaration st dontsnu du 4'raitv avse I'utilitö 6'^ los Drison« rs^oivsnt 4'ieolni. !7oanmoin« non« von« sn delaireiron« dsrselisk xour vostrs eontsutv' invnt et Is lsnr. Hon« vov8 kaison« 4one vntsndrs sjuo par Iö8 Premiers« parols« 4u 4it 4'ralte, il S8t 4it st onton4u u'slles sstoisnt I 1617 «an« aneunv innovation ni elnanAgmsnt; snton4an8 1v8 4itS8 4snx donronns« no 4o es tom8-1ä Is« di48on« ont toiljour« sn sn tous eos Ilsux-IiV, «an« c^us ^>ar ei-aprä« il «c>it innovs ni s.6anAS e1w«s aneunv, lenr 4omeuiunt ^ a««ur6s, kor« st exespt6 «sulemsnt la ressrvs 4e es c^ni «'ön«nit; vlio«s a la voritti tsni 4onne Ü eonnoitrs izue la «suis 8ouvsrainsts st votiere ,1nri84ietlon e«t re«srv6s anx dri«an«, «an« vow X>rsn4rs ls« Valtslin«, ain«i voinms slls o«toit ei-4svant, sinl«^us ls« vxesjition« st eon «I4sration^ «nivants« ne touolient anennernsnt la 8onvsrainot6, mal« parlent «snlsmsnt 4s la lisliAion datl>o lic^uo st 4s I'elsetion 4s« dklleisr« «an« autrs elio«s; es hui n'a aneunv nnion ni eonnsxitv avse 1^ 8ouvsrainet4, eonnns il ss psnt aikiiinsnt earnprondrs «nr es i^us Von« autrs« lVls««isnr8 pa8«e4e/ plu8ionr8 lisux I'autorit6 8u^vrisurs st 3onverains; s«cjusl« lisnx ls« ^oupls« ne «s eonkormsnt >u'^ lsmsnt avse von« ^our ee (jui tonelis la Religion; es <^ui ponrtant n'allailzlist anennsmsnt v»st>^ autarits ni 8onvsrainsts, a!n«i c>ns lVIs8«isnr« Is« (Zri«on« ls eom^rsnnsnt st 1'onton4vnt kort pui«czn'il« ont eonssnti -1 ee i^ns 4it s«t an «seon4 ^rtiels 4u 4'raitü, ls^usl aeeor4s ls senl oxeroiss 4s la lieli^ion datlioli^us sn la Valtslins. ^ <^nant Ä es qni s«t 4s l'vlsetion et noinination 4s« dkiieisr«, pui«^no la nomination 4'ieslls «lZ 4oit kairs par le« dri«on«, st la .7n«ties a4iniui«trss. st rsnclnv sn Isur nom, slls uv 4iininue s" anenns kac,!on ls droit Hu'ells a 4s 8nnvsrainotü, au eontraire slls I'ain^Iiiis st aeeroi«t par le eee st droit annnsl c>us le« Valtslin« «ont odligox 4s xa^er sn rveonnai««anev 4s la lidsrtä ^ui lew s«t aeeordss 4v lsnr« 8siAnvur« 8nxorionr« 4'slirs. st elioi«ir leur« .luxe«, st les dri«on« le eold^"- «sront vux inesms« vstrs ain«i. ^ , De xlu«, le ^>rvmior Vrtiels inantrv st dselars c^us ton« st eliaeun« ls« 4'raitev. <^ni ont e«te kaits avse ls« Dri«on« dsxnis l'annsö 1617 jn«<>u'ä prsssnt, «sront annnllsx st de nulle valenr, lsssnel Doint il n'^ a point 4'antrs devlaration a donnsr, vsu c>uv Is 'I'raitö kait -V lnnda» I'VreI>i4ue Dsopold / est eompris, st est du nomine 4v» 4'raits« vusuivi« st i^uv l'on a kait« a^ee Januar 1627. 489 los Drisou«; onsorto quo taut oolui-lä quo los autros, aooorävx tant ä Nilau qu'aux Dam äos Sri- sons mosmo ooux qui nv sout vonus ii, la uotioo ot oonnoissanoo äos ävux Douronnos äomourout Niils oneorv qu'ils n'a^out pas ostä nommos äaus lo äit Draitä, ot oomdion quo los äoux Douronnos xar ooäit Draito a^out romis toutos olmsos on l'vstat au

ol ollos so trouvoiont aupai-avaut oos xrosons mouvomous, ot oo on tormvs xonoraux, l'oxxlioation ot siAniiioation äos susäitos xarolos ot tormos ost qu'ils ? out voulu oomprouäro toutos los olmsos ot Draitoii; toutokois uous avons oSort ot promis aux Drisous, oommo onooro nous vous oikrous xrosontomvnt au noru äo 8a Naiostä, ä'oktonir du Ilm ä'DsxaAno la Ratilioation .1o l^roliiäuo Doopolä, partant uous vsxorons clo vous, qu'onsuito äo ootto Doolaration, äo I'iutontiou äo 8a Na)ost6 sur lo xrosont Draitu, vous oounoitro- ot ,UAoro^ avoo qnol soiu ot äiligouoo Dllo «- rool.oroliö lo mo^ou ä'assuror ot oonsorvor l'Dtat ot 8ouvorainot6 äo oos kons ^Ilio^ ot äo lour rsmottro lour 8ouvoraiuot6 xromioro, saus avoir ou ^ . . .. .. dront uou soulornout äo la Valtolino, mais IU08M0 äo lour uaturol ouarä ü. la ronouoiatmu qu Iis mom., ^ ^ - - r„:i »im tont oola suruasso oo qu ils syauromnt äosirsr äo nostro xart, ostaut ot propro Dais, qui tau quo ^ . ... uu kioukait iuoomparaklo ot qui lour ost avautagoux, ot ouooro 8a Na^osto lour auro.t voloutiors oonsorvä tous los autros avanta^os ot äroits. si ollo l'oust pü Kairo saus altoror lo ropos ot tran.p.il- lito nukliquo. » n . , , » - Dar oo ouo äossus, uous vous kaisous äouo outouäro quo 8a Na,ost6 xar sa olomouos ot soiu ' .. . ... ... Ii! äit Draitu a ost6 kait, ou a äikkoro ot rotaräo l'oxooutiou, patornol, äopuis uout mois ou 9 , ^ n ,. . . i i, i i . . , . ^ insou'i» oo quo lo» Valtolins tussout äomouro!? ä aooorä du eons ot äilavä äo rotiror sos toioos, ^us^n.. ^ . . ,>KIi"0/ äo uavor ot roudrv aux Koiuuvnrs (Irisous: ot d autant ouo auuuol ot äovou-s «zu äs sour ouu^o,. i ^ i » m , , . , „ . .... losäits Valtolius so sont moutrox rotits ot odstiuo-- sur oola, 8a Na,osto a rool.orokä lo Kol ä'Lsxaxuo 1, ..a »»lr'ouv uar uuo Doolaration ciui okl>"'(;ast losäits Valtolius, cluoinuo uour ou äviuouror ä aoooru o - , l , .. . i >> - i,i? . 8a Na.ostä so soit rosorvoo l'autorit6 äo los Kairo okoir, -V c^uor lo lloi ä ksxaxuo a oousouti, a^ant ' ' . . V >mk-issaäour rosiäaut on Vraneo, ä'aoooräor ootto aikairo avoo los äounti vräro ot xouvoir a o>oi , »i c? i , ^ - x i i i ri i Niuistros äo saäito Naiostä; äo sorto quo lo 22 3o?tombr° äoru.or xassö, leält vous auuuol. quo losäits Valtolius sout okligox äo xa^or ausäits 8°jsuours «risous xour la oouoossiou ot likortä ä'äliro lours dum!» a ost6 uar uu 7l.oto Kormol äoolarü ot arrostü a la sommo äo viuxt-oiuq mil oous ot ^ . 1. i 1'dou sl)u lllout. I'om. V. I?art. 2, I>. 492.) -.nx,-,»» °» <1° c»i>,i,. ^I-d.x« ä» ». «» -»'V.»?, ««. « °> « '»> 's- f °°° »»-- - . i - »»r iitnrmo/. äos ^rtiolss äu 'Iraito äo Vaix outro los doux (lourouuos 8uuoriours oussont ostci äouomout lutoimo/. uos ,..100-11- 1 - 1 v. 1 1- a.. uu..m.» »1 d'ia.mmuo avoo lo onusoutomout ot kou xlais.r äo 8a 8amtoto; ot aus», la Doolaration äo Drauvo ot ä'Dsxaguo, avoo m -V uous äouu.'-o sur lo äit Draito, «ous uo äoutous uullomsut qu ils uo uous oussont ouvo)-o- avoo uloiu uouvoir äo äoolaror qu'ils sout äomouro« satiskaits ot ooutous, osporaus quo quauä ils outou- ärout quo äans la Valtolino, (lomto-i äo Vormio ot (lkiavonno il n> aura oxoroioo ä'autrs lloli^iou quo äo la datl.oliqus, ot quo la Doolaration äo so» Dxoollonoo porto, quo loäit Dam äo la Valtolino ost äo nouvoau roinoorxorö d nostro 'Dorps äo I'IIolvotio. ot ontiorouout rostituä -V nos ^llio. ot DonKoäoro^ äos trois Di^uos pour lour ostro ot äomouror sujot, sur loquol ils a?ont touto autoritö, likortä ot 8ouvoraiuot6. oommo ils avoiout auparavant. saus auouuo oxooption, kors äo la soulo Doli- xion Datkoliquo. ot äo 1'älootinu äos DKÜoiors ot aäministratiou äo la äustioo; itom, quo tous los äoux Kais so äopartont ot rononoout outivromont ä toUtos protoutious sur losäits Kais äo la Valtolino ot Domto-' äo ulus quo par loäit Draito äo Daix la Dixuo äos äix Draiotnros, Dngaäino et Val Nonastoro, soiont'outioromont rointoZro. ot romis au Dorps outior äos trois Dixuos, rosorvant los 62 Januar 1627. )ustes droits gue soll ^.ltesse 1'^reliiäuo Ueopold » vkdlts tlvllx, do Sorte gue p»r te dit Dr»ltö de ?»ix tes trois Ui^ues sont reinises eil tour Premier estilt, st reirieorporöes st rilssuröss ä iiostro eutier dorps ds I'Uelvetis: d'est pourguoi sn eonsideriltion dss susditos donnss eansos, nous no trouvous ni pouvons ju^sr izlio lodit ll'lilitö puisso vstrs desil^rsklbte -1 nosdits ^Ilis« st donkederon, noQ plus gu'ä nos Lsixrisurs et Luperisurs, lolsgu'ils en seront sntisremsnt et suküsaminout inkormöü, »ins lzu'ils I'-ruront pour »Areilbls, »insi gue nous sous leur bon plaisir ne pouvons l'improuver, «ur^uai duns c>u»toino jours nous en donnorons ün»le resolution » son Dxvelleneo. (Du Nont ll'om. V. p»rt. 2, pir^. 493». Nereure tr»n« anno 1W7> Bd. XVII. l'ol. gt. LandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte. Lucern. Heinrich Cloos, Ritter, Schultheiß und Venner; Walthart Amrhyn, Ritter, Alt- Schultheiß und Stadtfähnrich; Rudolf Pfhffer, Ritter, des Raths; Ludwig Schumacher, Seckelmeister und des Raths. U r i. Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Statthalter; Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann. Unterwaldcn. Wolf- gang Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landammann; Kaspar Leu, Statthalter, von Nidwalden. Zug. (Niemand.) ». Zug erklärt in einem Schreiben, daß es dem letzten zu Luccrn gefaßten Entschluß, eine Gesandtschaft nach Mailand zu schicken, beitrete. l>». Wegen der schlechten Behandlung der zwei Regimenter in spanischen Diensten soll unverzüglich eine Gesandtschaft, welche von den interessierten Hauptleuten zu wählen ist, nach Mailand abgehen und auf genaue Erfüllung der Capitulation dringen. Sollte der Gubernator keine befriedigende Antwort crtheilen, so werden die Gesandten mit VSrwissen nnd Einwilligung der beiden Regimenter zu verstehen geben, daß man dieselben von dem mailändischen Staate zurückfordern nnd beim König Beschwerde führen werde. Man will nichts unversucht lassen, um bei den alten Gebräuchen zu verbleiben. v. Die Gesandten sollen sich auch für die Stipendiaten verwenden, denen seit zwei Jahren die Zahlungen vorenthalten werden. 4. Es wird ein Vortrag des Nuntius angehört, des Inhalts, die Orte Wöchtm auf die den 19. October gethane Proposition beförderlich antworten; der 'Nuntius freue sich, daß die Orte zu Solothurn für die katholische Religion solchen Eifer gezeigt hätten. Wiewohl der Papst den Frieden noch nicht positiv bestätigt habe, so wünsche er doch die völlige Exemtion desselben und ersuche die ^sandten, sie möchten doch sobald als möglich den französischen Ambassadoren eine willfährige Antwort geben und darin ausdrücklich die billigen Rechte und Ansprüche des Bischofs von Chur im Münsterthal ^behalten, wo derselbe die Bisthumsgercchtigkeit besitze, und wohin er Vögte setze. Das Walliser Geschäft lverde er sich angelegen sein lassen nnd das Schreiben an den Papst bei erster Gelegenheit absenden. — 492 Januar 1627, Man entschließt sich dein Nuntius auf nächster Confcrenz zu antworten. Was den Bischof von Chur betrifft, so werden es die Obrigkeiten ohne Zweifel bei dein zu Solothurn ergangenen Abschied verbleiben lassen. Das Walliser Geschäft wird dein Nuntius nochinals empfohlen, v. Uri berichtet, wie sehr, das Gerede voil der sich ausbreitenden Contagion sich verbreite, lind fügt die freundliche Bitte bei, gute Fürsorge Zü treffen, besonders in Beziehung auf die Durchreisenden. — Basel schreibt, daß es fälschlich im Verdacht stehe, als sei die Seuche in seiner Stadt, daß bei ihm zu Stadt und Land gute, gesunde Luft sei, und ersucht deßhalb Lucern um ein Fürschreiben an die Herren della Sanita sSanitätstribunals zu Mailand, daß sie es init dem Ruf verschollen möchten. Es wird dem Ansuchen willfahrt, t. (S. u. Baden.) Mail sehe auch im Abschnitte Hen'schaftsangclegenhciteii: Grafschaft Baden. lt. Art. u. Verwaltimg im Allgemeinen. Die Namen der Gesandten ans dem Nidwaldiiereremplar. 41S Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. lK27, 25. Januar. LaiidcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Leander Zum Bül, Ritter; Melchior Beßler, Landschreiber, des Raths. SchwYZ- Gilg Frischherz, Landammann und Landshauptmann; Martin Von Oeüw, des Raths. Nidwaldcn. Johannes Lussi, Ritter, Laildammanil und Pannerherr; Johannes Zelger, Alt-Laildammann; Thoinan Zelger, Seckcl- meister und des Raths. «, lt. !». (S. u. Belleilz :c.) «. Auf den Antrag von Nidwalden wird beschlossen zu Gunsten des zu Lucern in Gefallgenschaft liegenden alteil Stadtschreibers Cysat ein Jntercessionsschreiben an Lucern abgehen zu lassen, da nächster Tage in seiner Sache werde gesprocheil werden. «I. (S. u. Bellenz tt.) «. Da man wahrgenommen hat, daß in Folge von Arrestanlegung, die man auf das Fürgeben Einzelner bewilligt hat, bei Obrigkeiten und Particularen Ungelegenheite» und Verbitterung entstanden sind, so wird für zweckmäßig erachtet, daß man sich allerseits in den Bundesbriefen umsehe, damit künftig dergleichen llw gelegenheiteil vermieden werden können, t. (S. u. Belleilz:c.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsniigelegenheitcn: Vogtei Bellenz:c. I», »I, l. Act. 446-44!). 41» Konferenz der evangelischen Städte und Orte. Aarau. 1K27, 2«. Januar (16. Januar a.K.). Ttaatsarchiv Zürii. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Bilrgermeister; Heinrich Bräm, Scckelmcister. Bern- Anton von Graffenried, Schultheiß; Jakob Bikart, Venner. Basel. Halls Rudolf Fäsch, Zeugherr, Leonhard Lützelmann, beide des Raths. Schaffhaltseil. Rochus Goßwcilcr, Burgerineister. Januar 1627. 493 z». Veranlassung zu dieser Zusammenkunft ist die Erklärung, welche die französischen Ambassadoren über die bnndnerische Friedensverhandlung begehrt haben. Aus allerlei bedenklichen Ursachen vergleicht man sich auf Gefallen der Herren und Obern einhellig über eine „ungefährliche" Antwort, in welcher sich die vier Städte einfach ans die Erklärungen berufen, welche sie den Herren von Mvntholon, Mirvn und 1626 dem Herrn Marschall von Bassompierre schriftlich eröffnet haben. Zürich wird diese Antwort evangelisch Glarus und Appenzell-Außerrhvden auch mittheilen. Man kann einmal nicht finden, daß unbeschadet der Ehre und des Gewissens zu so sehr präjndicierlichen Artikeln, sie mögen von den Bündnern angenommen werden oder nicht, die Zustimmung gegeben werden könne, weil dadurch die Bünde in geistlichen Sachen der tzudicatur des Papstes, in weltlichen den Königen von Frankreich und Spanien verpflichtet werden, weil die wahre christliche Religion darin eine Secte genannt und aus Neltlin, Eleven und Worms für immer ausgeschlossen wird, weil endlich die Einwilligung in solche Artikel den bereits gegebenen Erklärungen zuwider wäre. Aicht minder bedenklich wird gesunden, zu begehren, dast diejenigen Orte, welche dem König ihr Volt und ihre Pässe bewilligt haben, in den Frieden eingeschlossen werden. Alan erachtet deßwegen für das Beste davon zu schweigen, die Sache dem lieben Gott zu befehlen und desto mehr und redlicher zusammenzuhalten in Anbetracht daß man nichts Anderes gethan habe, als was man Ehre und Eides halber dem König von Frankreich, dessen Vündniß in der österreichischen Erbeinigung vorbehalten ist, und den Bünden schuldig gewesen ist. I». lieber das schriftliche Begehren der zehn Gemeinden evangelischer Religion im untern En- gadin wird beschlossen, eine gemeinsame schriftliche Antwort zu erlassen des Inhalts, daß gedachte Gemeinden angewiesen werden, sich wegen ihrer Ncligionsbeschwerdcn bei dem bündnerischen Standesrath zu beklagen und zu begehren, daß man sie in ihre alten Religionsfreiheiten wieder einsetzen und dabei schirmen wolle, mit dem Anerbieten, daß man, im Falle sie dann ferner noch der evangelischen Städte Jntercession begehren, ihnen dieselbe nicht abschlageil werde, und daß man bereitwillig sei, ihnen alle andern angenehmen Dienste Zu erweisen. Den französischen Ambassadoren soll deßwegen einstweilen nicht geschrieben werden, dainit sie nicht meinen, man wolle die Exemtion des Friedens „anheben", bevor man in denselben eingewilligt habe.' v. Es wird für nothwcndig erachtet, die bündnerische Gesandtschaft nach Frankreich'), falls sie ihren Fortgang nehmen sollte, mit einem gemeinsamen Schreiben an den König zu begleiten. Zürich wird deßhalb ersucht, nachdem es zuvor über die Absichten der Bündner in Betreff des Friedensschlusses gründlichen Bericht erhalten hat, ein Concept eines solchen Schreibens sowohl an den König als an den Herrn von Villars, insofern man demselben auch etwas auftragen will, zu entwerfen und dasselbe den übrigen Orteil zur Begutachtung mitzutheilen. Zu Die vier evangelischen Städte nebst evangelisch Glarus und Appenzell-Außcrrhodcn geben in Schreiben die Zustimmung zu dem Conccptc. Zu «'). Die drei Bünde hatten nämlich in einem Schreiben an Zürich. Bern. Glarus, Basel und Schasfhausen .l. ä. 13. Januar erklärt, daß sie die Fricdcnsartikcl nicht annehmen und eine Gesandtschaft an den König von Frankreich deßwegen absenden wollten, der auch die evangelischen Städte einige Gesandte zur Assistenz beigeben möchten. Archiv Bern. Bündtcnbuch H. S. 33. - Diese Empfehlungsschreiben sind in eben demselben Bande S. 49 und 53 enthalten. Die Gesandtschaft bestand aus Oberst Rudolf von Schaucnstein für den grauen. Oberst Anton Molina für den Gottcshausbund. Oberst Johann Guter von Winegg für den Zehngcrichtenbund. Sie reisten den 24. März ab. Schauenstein noch früher. Das Protokoll der Verhandlungen am Hofe ist enthalten im Noroura tran^w Roms 13. p. 282-331. 494 Februar 1627. Schließlich gab der König eine Erklärung in Betreff der Annullation der Tractate von Lindau, Chur und Mailand, den 14. September 1627, welche in den Beilagen Nr. 14 enthalten ist. Conferenz von Uri und Schwyz. Brunnen. 1627, 18. Februar. RathSprotokoll vo» SchwhZ vom 17. Februar 1627. „Uff die den 18. Hornung nach Brunnen angesetzte Zusamenkhunfft beeder ortten Uri und Schwytz sind verordnet Herr Landamman Frischhertz, Landamman Johan Sebastian Abybcrg und Herr Stadthalter Johan Caspar Ceberg." — Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. 41S. Conferenz der V katholischen Orte. Lneern. 1627, 24. Februar. Staatsarchiv Luccrn. Ablch, <>o anno I«S7. Bd. XVII. toi. so. Landesarchiv Nidwaldcn. Gesandte: Lucern. Heinrich Cloos, Ritter, Schultheiß; Walthart Amrhyn, Ritter, Alt-Schultheiß! Rudolf Pfyffer, Ritter, des Raths; Jost Bircher, des Raths. Uri. (Niemand wegen des stürmischen Sees.) Schwhz. Sebastian Abyberg, Landammann; Johann Kaspar Ceberg (Ziebrig), Statthalter. Unter- walden. Wolfgang Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwalden. Zug. Konrad Zurlanben, Ammann; (JakobBlattmann. Diese Zusammenkunft ist wegen der Angelegenheiten im Wallis allsgeschrieben worden, n. Nachdem der Nuntius den päpstlichen Segen ertheilt und die Gesandten des geneigten Willens des Cardinals Bar- berini versichert hat, spricht er den Wunsch aus, daß der Instruction für die Gesandten nach Wallis etliche Punkte beigefügt werden, betreffend die Exemtion der so vielfältig ergangenen Decretc und Abschiede ZU Gunsten der alten Religion und wider die Benachtheiligung der bischöflichen Rechte. — Man verdankt den Vortrag und verspricht, der Kirche allen Beistand leisten und sie bei ihren Rechten schützen zu wollen- 1». (S. u. Thurgau.) «. Die zu Solothurn abgeredete Gesandtschaft zur Beilegung der bedenklichen Zwistigkeiten im Wallis soll beförderlich abgehen. Die Gesandten werden sich zuerst nach Solothurn begeben und dasselbe einladen, jemanden der Gesandtschaft beizugeben, um den französischen Ambassador zu ersuchen, persönlich mit ihnen ins Wallis zu gehen oder wenigstens die Gesandten mit einem eindringlicheu Schreiben zu unterstützen. Im Wallis sollen die Gesandten beide Theile zu billigem Vergleich ermahnen und Alles anwenden, daß der Zwiespalt beigelegt und beide Theile bei ihren Rechten erhalten werden- «I. Weil die Kriegsleute, welche letztes Jahr im Dienst des Königs von Frankreich gewesen sind, wohl tractiert und zu ihrer Befriedigung beurlaubt worden sind, ersucht man Lncern, dem König in der Orte Namen dafür zu danken. «. Auf ein Schreiben der III Bünde, daß man ihnen zu Milderung ihrer Beschwerden über den Friedenstractat bei dem König von Frankreich mit Rath und That behülflich seiu möchte, soll unvorgreiflich so geantwortet werden, daß es der Erklärung an Herrn von Chateauneuf und dem solothurnischen Abschied nicht Eintrag thue. L. Der Kaiser, Erzherzog Leopold und die vorderöster- März 1627. 495 leichische Negierung schreiben, daß die in französischen Diensten gewesenen Officierc und Soldaten, wider alten Brauch ohne jemand darum begrüßt zu haben, durch ihre Lande den Paß genommen hätten. Nach Anhörung des Ammanns Zurlauben über den Verlauf antwortet man freundlich, entschuldigt sich und versichert, daß künftig „gutes Einsehen geschehen solle." zx. (S. u. Baden.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclegenheiten: Landgrasschaft Thurgau. >». Art. 4SI. Gotteshäuser, Kloster. Grafschaft Baden. «. Art. IIS. Stifte, Kloster. Die Namen der Gesandten ans dem Nidwaldncrcrcmplar. 41« Konferenz der V katholischen Orte. Weggis. ll(!27, 4. Marz. Staatsarchiv Luccr». Alisch. Nu anno KW?. Vd. XVII. kvl.es. Land-Snrchiv Nivwaldc». Gesandte . Luceru. Heinrich Cloos, Ritter, Schultheiß und Venner; Moriz An der Allmend, des Raths. Nr i. Kaspar Romanus Trogcr, Statthalter; Hans Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz Gilg Frischherz, Landammaun und Landshauptmaun; Johann Sebastian Abhberg, Alt-Land- ammann Unterwaldem Wolfgang Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter Landammann, von Nidwalden. Zug. Johann Trinkler, Ammann; Beat Jakob Frey, Statthalter. z» ^ Diese Zusammenkunft ist für nothwendig erachtet ivorden wegen der trotz der abgeschickten Gesandtschaft fortdauernden Hartnäckigkeit des Don Gonzalo Femandez di Cordova gegen die beiden im mai- ländischen Staate sich aufhaltenden Regimenter und deren schmählicher Behandlung. Nach Anhörung des Hauptmanns Jost Helmli, Abgesandten der Regimenter, und der Missive wird an Don di Cordova geschrieben, um denselben zu einer milderen und beförderlichen Resolution zu bestimmen. Für den Fall, daß dicß erfolglos sein sollte schreibt man gleichzeitig den Gesandten in Mailand, sie sollten den Obersten und Hauptleuten der beiden' Regimenter anheimstellen, entweder ihr Volk an die Grenzen zu verlegen und inzwischen eine gualificierte mit 'obrigkeitlichen Schreiben versehene Person an den König nach Spanien abzuordnen, oder aber die Obrigkeiten zu ersuchen, sie heimzufordern, in welchem Falle dieselben ihren treuen Beistand leisten werden »» Einhellig wird beschlossen, den Cardinal Barberini zu einem Protector zu erbeten, in der Hoffnung daß derselbe bei vorfallenden Geschäften, insbesondere bei dem Span wegen der beiden Regimenter gute Dienste leisten werde. «. Der Nuntius, welcher in Sachen der beiden Regimenter Dienste geleistet hat wird ersucht, den Anwalt derselben, Hauptmann Helmli von Lucern, mit nachdrücklichen Schreiben zu unterstützen und sich der Sache auch ferner anzunehmen. «!. Nri entschuldigt sich wegen einer Zulage Zürichs, daß es Schillinge mit dessen Gepräge habe anfertigen lassen. Alan hofft, daß Zürich die Entschuldigung annehmen werde. Jm Ucbrigen vergleicht man sich darüber, den Preis der groben Gold- und Silbersorten nicht höher steigen zu lassen und dem Aufwechsel ernstlich zu wehreu. Die Namen der Gesandten aus dem Nidwaldnercrcmplai. 496 März 1627. 417. Verhandlung zwischen den Gesandten der VII katholischen Orte und den Abgesandten der VII Zehnden der Landschaft Wallis. Lenk und Sitten. 1027, 10. bis 23. März (28. Februar bis 13. März a.K.) Staatsarchiv Luccr». Acten Wallt«. Gesandte der VII katholischen Orte. Lucern. Jost Birchcr, Ritter, des Raths. Uri. Karl Emanucl von Roll, Herr zu Neuenburg und Mammern, Pannerhcrr und des Raths. Schwhz. Kaspar Ceberg, Ritter, Statthalter. Freiburg. Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Rathsbotcn der Landschaft Wallis. Johannes Noten, Landshauptmann. Stadt und Zehnden Sitten. Johannes Udcret, Stadtcastellan; Martin Kuntschen, Bürgermeister; Ambüel, Alt-Landvogt! Hildebrand Waldin, Stadtschreiber; Bartholomäns Wolf, Alt-Castellan; Hans von Mvntheh, Zehnden- hauptmann (Letzterer vom 15. März an). Zehnden Siders. Hans Fromb, Zehndenhauptmann; Hannes Birnbaum, Castellan; Aiiton Colirten, Alt-Landvogt; Johannes Venetsch. Zehnden Lenk. Johannes Grand, Meyer; Hans Gabriel Werra, Landvogt zu St. Mvriz; lltiklaus Plaschh, Alt-Castellan; Hans Whh von Salgesch, Ateyer; vom 15. März an Peter Allet. Zehnden Naron. Johann Oberhauser, Meyer; Peter Noten, Statthalter; Johannes Venetsch, Zehndenhaupmann. Zehnden Visp. Sebastian Zuber, Alt-Landshauptmairn; Niklaus am Eich, Pannerherr, Theodor an den Matten, Alt-Castellan. Zehnden Brieg. Anton Mahcnzet, Castellan; Hieronymus Velschen, Zehndenhauptmann; Johannes Lergic», Pannerherr; Peter Stockacher, Castellan zu Niedergestelen. Zehnden Gombs. Wilhelm uf der Eggen, Meyer; Martin Mattlis, Paiincrhcrr; Niklaus Schinner, Kriegshauptmann; Peter Biderpvst (in einein andern Verzeichiliß: bei der Post), Zehndenhauptmann. Die Gesandten der sieben katholischen Orte erklären den zu Leuk versammelten Nathsboten der sieben Zehnden, daß sie abgeordnet wordeil seien, um die Mißhclligkeit und Verbitterung zwischen dein Bischof und der Landschaft womöglich durch ihre Vermittlung zu beseitigen und die Landschaft bei ihre" Freiheiten, Rechten lind Gerechtigkeiten zu schirmen. Darauf erklärt Junker von Mollondin, Secrctär und Dolmetscher des französischen Ambassadvrs Miron in dessen Rainen, daß derselbe ans Liebe zu dem Stande sie freundlich ermahnen lasse, durch „gächschützige" Thaten über das Land nicht unwiederbringlichen Schade" zu bringeil, sondern die Späne durch den Köllig voll Frankreich und der Landschaft Bundesgenossen eiw scheiden zu lassen. Endlich erscheint auch Carron, Herr zu Buttiliere, Secretär des Herzogs von Sa- vohen und bietet im Namen seines Herrn ebenfalls seine Dienste zur Vermittlung des Streites an, der dadurch herbeigeführt worden ivar, daß der Bischof das Bisthum, als ob es sein eigen wäre, ohne Vorwissen der Landschaft etiler frenlden Gewalt, dem Papste, übergeben hatte. Den Gesandten der katholischeil Orte und den Anlbassadoren zu Ehren begeben sich die Rathsboten nach Sitten, um daselbst die Beweggründe des Bischofs zu dieser Uebergabe zu vernehmen und zugleich auch die Vorschläge entgegeuM nehmen, wie die Landschaft bei ihrer Freiheit und ihren Gerechtigkeiteil verbleiben und die Einigkeit wiever hergestellt werden könnte. — Nach mehrtägigen Berathungen wünscht der Landrath, der Bischof möchte seilte Klagpunkte schriftlich vorlegen und das Domcapitel angefragt werden, ob es auch Klagen vorzubringen habe, ob es sich zur Landschaft schlagen oder mit dem Bischof gemeine Sache machen wolle. Bisch"! und Domcapitel geben nun folgende Klagepunkte ein: Da der Papst will, daß der Bischof in seiner Marz 1627. 497 Vvcativn fortfahre, so verlangt dieser Folgendes: 1) Daß man der geistlichen Jurisdiction nach Inhalt der kanonischen Rechte im ganzen Bisthnm vollkommenen Gehorsam leiste; 2) daß man den Bischof seinen fürstlichen Befehl nach Inhalt der Freiheiten, Immunitäten, Herkommenheiten, Rechten und Nechtsamen mit ebenmäßiger geistlicher und weltlicher Herrlichkeit, Dignitäten zc. wie die'früheren Bischöfe, Fürsten und Herren ausüben lassen möge; 3) daß alles, was durch ihn, den Bischof, und seine Vorfahren, das Domcapitcl , und die sieben Zehnden zu Erhaltung des katholischen Glanbens decretiert worden sei, exequiert und daß 4) die Lehengüwr der Baronie Sitten durch Geschworene verificiert werden. Sollte jemand dann behaupten, er sei nicht schuldig, solche verificierte Güter zu erkennen, so soll er im Rechte angehört werden; gewinnt er den Handel, so ist es billig, daß deßhalb ein ewiges Schweigen sei; 5) die andern bischöflichen Feuda im Lande sollen nach altem Brauch ohne Hindernis; erkennt und erfrischt werden; 6) das bischöfliche Wappen, welches heruntergerissen worden ist, soll wieder an der Schulthüre angebracht werden. Ich der Schule halber etwas unrichtig, so soll dasselbe durch Rechtsbrecher oder Schiedleute cvmponiert werden. 7) Alle Titel und Schriften, welche aus der bischöflichen Canzlei fortgcnommen worden sind, sollen zurückerstattet werden. 8) Die Cancellation der Titel oder Nenunciation, welche von den vier ältesten Domherren bei der Erwählung des gegenwärtigen Bischofs ohne Wissen und Wille.; der-übrigen Domherren geschehen ist, soll in gebührender Form widerrufen werden. Diese Titel enthalten die Cvnfirmation, die Donationen von Bisten und Königen. 9) Ebenso sollen die Artikel und Eonditivnes, so zu gleicher Zeit „fürgedruckt" worden, auch alles, was vorher wider die Freiheit, Immunität und die Prärogative des Bisthums und Capitels zu Sitten geschehen sei, widerrufen werden. 10) Der Bischof versieht sich, daß die Landschaft den neuen Kalender annimmt- 11) daß die Jesuiten ungehindert predigen und die Jugend unterrichten können. 12) Endlich begehrt derselbe eine Copie dessen, was zu Leuk beschlossen worden ist. Auf diese Punkte, welche die Gesandten der sieben katholischen Orte den Gesandten der Landschaft übergeben, antworten diese in folgende»; Sinne. Früher habe der Bischof ihnen seine Beschwerde» nicht eröffnet, blvs habe er sich wegen Herunternähme seines Wappens an der Schulthüre beklagt, wogegen man ihn; bewerkt habe daß er unbefugter Weise vorher das Wappen der Landschaft habe wegnehmen lassen. Wenn jetzt seine Forderungen kund thue und in geistlichen Sachen vollkommenen Gehorsam verlange, so sei es serne von ihnen, ihn in seinen rechtmäßigen Fnnetionen zu beeinträchtigen; allein .venu er die kaiserlichen Donationen und Confirmationeu herausverlangc, als ob man dieselben bei der Vaeanz des bischöflichen Stuhles weggenommen habe, so macbe sich der Verdacht geltend, als strebe er nach weltlicher Macht. Dieser cwgeblichen Schriften halber berichten sie, daß die Herren von; Capitel von den steben Zehnden einen Kasten Wr Aufbewahrung in Valeria empfangen hätten, in welche»; der Landschaft Privilegien, Instrumente und Immunitäten niedergelegt waren. Nachdem man ihnen denselben vor einigen Jahren abgefordert habe, sei er ihnen oben wohl verschlossen, aber unten ohne Boden und leer zurückgegeben worden. Dafür begehre ^e Landschaft das Recht. Die Antwort weist auf die Anstrengungen und Kämpfe hin, durch welche die Landschaft ihre Freiheit und Souveränität auch gegenüber den Bischöfen sich erworben hat, von denen sie Wche vertrieben hätten, welche über die Schranken ihres Amtes hinausgegangen wären; aus die Wahlart, "ach welcher die Landleute nach ihren; Gefallen aus den vier ans der Mitte der Domherren einen zun; Bischof wählen, welcher geloben müsse, ihre Freiheit und die vaterländischen Gesetze nicht anzutasten; auf das Recht der Appellation und das Münzrecht, welches die Landschaft besitze, aus das Recht des Urtheilens über das Blut bei Geistlichen und Weltlichen ohne Appellation; endlich darauf, daß jeder Abschied oder Beschluß von 498 März 1627. Bischof, Landshanptmann oder Rath kraftlos sei, wenn er nicht von den Landsgemeinden der sieben Zehnden autorisiert sci. Wenn der Bischos behaupte, daß Karl der Große das Unterwallis sannnt dessen Freiheit und Oberherrlichkeit dein St. Joder (Theodor) zu einer Morgengabe gegeben habe, so sei das eine reine Erdichtung; deine St. Joder habe bereits 550 gelebt unter König Sigismund aus Burgund, der das Kloster St. Acori; gestiftet habe. Die Antwort ergeht sich dann in der Geschichte des Wallis, um zu zeigen, daß die Landschaft die Oberhcrrlichkeit besitze und namentlich das Recht habe, Bündnisse mit Päpsten, Kaisern, Königen und Ständen zu schließen ohne den Bischof, während umgekehrt der Bischof nicht ohne die Landschaft. „Diese Landschaft ist niemalen den Bischöfen unterthänig gewesen, will's auch nicht haben hent, geliebt's Gott, zu werden, sondern denen, die das unterstehen würden, machen sie die Straß zu wandeln, wie Vorgehenden widerfahren ist". Was den vom Bischof verlangten vollkommenen Gehorsam in geistlichen Sachen anbetrifft, so erklärt der Landrath, daß er darin nicht entsprechen könne; denn dann würde der Bischof ihnen gebieten, den neuen Kalender anzunehmen, könnte er die Unehelichen ehelich machen, den vor den Altvordern abgeschaffteil Bann wieder einführen, Kirchherren in den Pfarreien ein- und absetzeil, ja dir Landschaft bei fremden Höfen berechtigen. Nachdem die Ambassadvren und die Gesandteil der katholischeil Orte von dieser Antwort Kenntnis; genommen habeil, vereinbareil sie sich mit den Abgeordneten der Landschaft auf ein dein Bischof und dem Capitel zu übergebendes Vermittlungsschreiben folgenden Inhalts: Da die Landschaft von den vernuttelndcn Gesandten gebeteil worden sei, bis ans weitern Bescheid oder bis auf künftigen Landrath im Monat Mm die Streitigkeiten einzustellen, so bitteil sie beide Parteien freundlich, unterdessen durch Vermittlung von Schiedsrichtern in Güte sich zu vertragen, doch so, daß keiner Partei an ihren Rechten Abbruch geschehe Die obrigkeitliche Souveränität soll den Zehnden zu ewigeil Zeiteil zugchöreu lind verbleiben. In der Zwischenzeit soll keine Partei der andern gegenüber Aenderungen machen oder Feindseliges unternehmen- Sollte der Bischof vom Bisthum resignieren, so soll er es an den Ort zurückgebeil, von welchem er es empfangen hat, und der Landschaft soll hierin ihr Recht vorbehalten sein. Iii der Landschaft soll kein anderer Glaube als der alte, wahre katholische, römische geübt werdeil; „die Widerwärtigen sollen ohne Supportation mit allem Ernst gestraft und abgeschafft werden." Diesen Accord unterschreiben und besiegeln beide Thcist- Die Aiiibnssadoren und Gesandten auferlegen nun dein Bischof und dem Domcapitel diesen Entwurf anzunehmen; auf den Rath des päpstlichen Legaten verschiebeil diese aber die Annahme. Da unter solchen Umständen die Landschaft merkt, daß Bischof und Capitel diese Artikel nicht annehmen wollen, so beschließt der Landrath zu Wahrung der Freiheit einen Abschied zu errichten und denselben den Räthen und Gemeinden zur Kenntniß zu bringen, damit ihnen die Allgeil über das geöffnet werden, was vom Bischof und Capitel ihnen zugcuiuthet werde. Es wird ihnen darin vorgestellt, wie der Bischof die Artikel nicht gehalten habe, die zwischen ihm und der Landschaft errichtet worden seien, wie er in geistlichen und weltlichen Dingeil viel Neuerungen eingeführt, wie er des Bisthums Titel und Instrumente ans dein Land geschafft habe, sv daß er auf dem Punkte gewesen sei, abgesetzt zu werdeil; wie er das Bisthum unter die Protection des König" von Frankreich gestellt, darauf dem Papst übergeben und dadurch die Landschaft der Freiheit der Wahl beraubt habe; wie er mit fremder Gewalt drohe, einzelne Personen ächte, ganze Zehnden in ihren Gerechüg- keiteil angreife. Diese Vorgänge alle hätten sie zu dem Beschlüsse bestimmt, dem Landshauptmann dM Auftrag zu geben, nach den den Landräthen vorbehaltenen Rechten cko ucläoncko ot ckiminusucko einM Landrath von so vielen Gesandten, als ihm gefällig sei, in einen Zehnden auszuschreiben, welche GesandtM März 1627. 499 von ihren Rüthen und Gemeinden den Besch! erhalten sollen, eine neue Bischofstvahl vorzunehmen. Zugleich wird befohlen, daß „die zwei ersten Darstöß" im Ober- und Unterwallis ein jeder mit seiner Wehr und Waffen sich fertig halten und auf das erste Aufgebot erscheinen sollen bei Verlust von Leib und Leben, Hab', Ehr und Gut. Zugleich wird jedermann verboten, in eines fremden Fürsten und Herrn Dienst sich zu begeben. — Unterdessen zeigt ein „ehrlicher Patriot" der Sitzung an, daß er durch eine freundliche Unterredung mit dem Bischof denselben milder gestimmt habe, in Folge welcher Unterredung der Bischof endlich ein Schreiben folgenden Inhalts der Versammlung zusendet. Er spricht darin den Wunsch aus, die fromme Landschaft mochte ihren Zorn fallen lassen, da er nicht darauf sinne, ihre Freiheit zu beeinträchtigen; sie "lochte ihm das Vergangene verzeihen, wie er seinerseits auch verzeihen wolle. Er wünsche fortan mit der Landschaft in Liebe und Einigkeit zu lebeil, und daß die gegenseitigen Klagen durch Ausgeschvssene vom Ca- pitel und der Landschaft verglichen werden. — Die Gesandten nehmen diese Erklärung mit einem gewissen Mißtrauen entgegen, da der Bischof schon mehrmals seinen mündlichen und schriftlicheil Zusagen nicht geuläß gehandelt habe; sie wollen jedoch dieselbe ihren Herreu und Obern, den Rüthen und Gemeii.den zur Kenntnis; bringen und'deren Guta^ erwarten, doch ohne Aufhebung obiger Beschlüsse. i>». Da die Geistlichkeit dazu ermahnt, die Feier- und Festtage nach dem neuen Kalender zu halteil, so verordnen dagegen die Gesandteil der Zchnden, daß man beim alten Kalender, in dein ihre frommen Alten gelebt, verbleibe. Werden die Festtage nach dem neuen Kalender verkündet, so hat sie niemand zu halten und die Sigristen habeil nicht "ach der neuen Zeit zu läuten. Wo die Pfarrer die Verkündung der Festtage »ach dem alteil Kalender «"terlassen, soll deren Verküudung durch den Wcibel geschehen. «. Der Prior des Hauses von Hyerunden sGerunda bei Sidersj bittet um einen neuen Kastenvogt an die Stelle des verstorbeneil. 4. In Beziehung auf das Münzwesen läßt man es bei dein Weihnachtslandrathsabschied bewenden, blos sollen die Münzmeister beeidigt werden und drei Herren zu Superintendenten auf Gefallen von Rüth und Genleinden aufgestellt werden. Neben diesem Abschied liegen noch 1) ein Fascikel, enthaltend die Gravannna des Landes Wallis gegeil den Bischof, 2) des Bischofs und Capitels Beschwerden gegeil das Land, 6) ein „substanzlicher Inhalt ver- handleter Sachen im Wallis durch die 4 Ehreugesandten im Namen Lobl. 7 katholischer Orten der Eidge- "vssenschaft". (Ein Diarium.) Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Schwyz. 1«27, t». März. .LandcSacchin Mdwaldcn. Gesandte: Uri. (Niemand.) Schwyz. Sebastian Abhberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt- Landammann und Landshallptulan.l; .Martin Betschart, Alt-Statthalter, Landsfähnrich und Seckelmeister; Martin Von Oettw, des Raths. Nidwalden. Johannes Lussi, Ritter, Landammann und Pannerherr; Johannes Zelger, Alt-Landammann. . " ' Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Heccschastsangele.;e»hcitcn: ^»gtci Bellcnz :c. Act. 450. 500 März 1627. 44S Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1627, 23. März. Staatsarchiv Lucern. Absch. üs anno 1627. Bd. XVII. toi. 79. Landesarchiv Nidwalden. Gesandte: Lucern. Heiilrich Cloos, Ritter, Schultheiß und Venner; Ulrich Heinserlin, Venner; Rudolf Pfyffer, Ritter; Moriz An der Allmend, alle des Raths. Uri. Walthart Baldegger, Landsfähnrich; Josna Zun: Brunnen, des Raths. Schwhz. Gilg Frischherz, Alt-Landanunann; Hans Gilg Anfvermaur, des Raths. Unterwalden. Wolfgang Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwaldcn; Johannes Lusß, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Konrad Zurlauben, Ammann; Adam Müller, Seckelmeister, des lliaths. i». Diese Zitsammenkrucht ist ivegen unverhoffter Berichte ans Wallis ausgeschrieben worden. — päpstliche Nuntius gibt nach einer liebreichen Rede verschiedene das Walliser Geschäft betreffende Punkte zu erwägeil uud legt ein päpstliches Brede als Antwort auf das von Solvthurn ergangene Schreiben vor. Alan vernimmt daraus mit Vergnügeil, daß der Papst gleich dem Nuntius der Ansicht ist, daß der Bischof von Sitten bei so ungelegener Zeit nicht resigniereil solle, und verdankt alsdann dem Nuntius seine freundlichen Räthe mit Anerbietung von Gegendiensten, kv. Nach Anhörung dessen, was der Nuntius wegen des I'iltsr proviiloialis der Societät Jesu vorgebracht hat, hält man nicht für rathsam, daß derselbe sich ins Wallis begebe; sonst ist man bereit, ihm zu willfahren, und stellt ihm anheim, mit Freiburg Rath ZN pflegen, v. Auf Ansuchen des Nuntius wird den Laudvögten geschriebeil, auf den unlängst ausgerissenen Capuciuer Achtung zu geben, damit er beim Durchreisen ergriffen werden könne. «A. Man vernimmt »R großem Bedauern, daß zwischen dem Bischof zu Sitten und der Landschaft Wallis je länger je »lehr Zw>^ spalt sich zeigt. Da von den im Wallis befindlicheil Gesandten der Orte noch kein Bericht über den Fortgang ihrer Negvtiation eingelangt ist, so wird ein reitender Bote mit Briefen an den Bischof und die Landschaft abgefertigt, worin jener zur Geduld, diese zur Ruhe und zur Einstellung der Ausführung der zum Nachtheil der alten Religion gefaßten Nachschlüge ermahnt werden. Die Gesandten sollen weitere Unterhandlung pflegen und, falls sie schon auf der Heimreise begriffeil sind, wieder umkehren. Drei Gesandte von Lucern, Schwhz lind Zug werden an Herrn Mirou abgeschickt mit dem Ansuchen, er möchte sich persönlich mit dein Nuntius, der sich bereits dazu anerboten habe, nach Ostern ins Wallis begeben. Sollte derselbe sich dazu nicht verstehen, so mögen die Gesandten ihn bitten, dem Köllig Kenntuiß von der Sache zu geben und dein Herrn von Mollondiu einen mit ihrem Befehle übereinstimmenden Befehl zu ertheilen. Die Gesandten werden auch Solothurn von dem Verlauf dieser Conferenz Nachricht geben, v. Die Antwort von Zürich Schaffhallseil auf die unlängst an sie gerichtete Ermahnung, das Münzen zu sicheren, wird angehört. Alan läßt es dabei bewenden und beschließt einhellig, bei den ergangenen Abschieden zu verbleibeil. t. R5a- Basel wegen der seiner Stadt nahenden Soldateska an Lucern geschrieben hat, will man den Obrigkeiteil mittheileu. U. Die Antwort von Don Gonzalo Fernandez di Cordova wird zu Händen der Obrigkeiten iil den Abschied genommen. Derselbe sagt in einem Schreiben vom 13. März 1627, er werde dem nn^ kommen, zu was ihn die mit dem Herzog von Feria geschlossene Capitulation verpflichte; für diejenigen Soldaten, welche sich nicht iil des Kölligs Dienst befundeil hätten, »verde er nichts zahlen. Die Entschädigung für die Kosten, welche die Orte wegen des Durchzugs der deutschen Infanterie gehabt hätten, werde bald März und April 1627. 561 möglichst erfolgen. In Beziehung auf die Hiuterhaltuug des Getreides kann er keine Antwort geben, weil er über die Beschaffenheit der Sache noch nicht berichtet ist; immerhin werde er gerne thun, was seine > Schuldigkeit erheische. Ii. Auf die Anzeige von Zürich, daß es wegen des die Bevogtignng von Uznach betreffenden Streites eine Conferenz angesetzt habe, kann Schwhz Lucern nicht antworten, sondern nimmt das bezügliche Schreiben ack rötvrcnicknm. Die Namen der Gesandten aus dein Nidwaldncreremplar. 42«. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Schwyz. 1627, 2«. und 27. März. > LandeSarchw Nidwalden. Gesandte: Uri. Heinrich Püntiner, Seckelmeister; Leander Zumbüel, Ritter, beide des Raths. Schwhz. Sebastian Abhberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann und Landshauptmann; Martin Betschart, Alt-Statthalter, Landsfähnrich und Seckelmeister; Martin Von Ocüw, des Raths. Nidwalden. Johannes Zelger, Alt-Landammann; Peter Lussi, des Raths. » v. (S. u. Bellenz w.) «I. Ans den Anzug von Uri wird beschlossen Lnccrn zu ersuchen, eine katholische Zusammenkunft, auf den Ostermontag an der Herberge z>i erscheinen, auszuschreiben, um sich noch vor der nach Baden ausgeschriebenen Tagsatzung namentlich über das Wallisergeschäft zu bcrathcn. v. Die Angelegenheit der überhandnehmenden Anlegung von Arresten soll ans dieser von Lucern zusammenzubcru- fenden Conferenz zur Sprache gebracht werden. I i. (S. u. Bellen; zc.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcnheiten: Aogtei Bellciiz :c. i»—v, k i Art. 451—457. 4SI Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Gersau. 1K27, Ende März oder Anfangs April. Land-Sarchiv Schw»z. R-nhOprotololl vom Lg. März. Uff die nacher Gcrsaw angesächne zusaincnkhunfft von den drhen orthcn wägen der schiffleuhten sind verordnet Herr Landtamman Abhberg und Vogt Marti von Ocuw. — Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. 4SS Gemeineidgenössische Tagsalzung der XIII Orte. Baden. 1627, 11. bis 14. April. Staatsarchiv Zürich, «est. XII. 142. toi. 4ZS. Staatsarchiv Luccr». Absch. >1« anno 1VL7. Bd. XVII. toi. 100. Gesandte: Zürich. Haus Heinrich Holzhalb, Burgermeister; Heinrich Bräm, Seckelmeister. Bern. Anton von Graffenried, Schultheiß; Jakob Bikart, Venner. Lucern. Moriz An der Allmend, des Raths; v 502 April 1627. Jost Birchcr, Ritter und des Raths. Uri. Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Statthalter; Karl Emanuel von Roll, Ritter, Pannerherr und des Raths. Schwhz. Sebastian Abhberg, Landanunann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann und Landshauptmann. Unterwalden. Wolfgang Stockmann, Ritter, Landanunann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landanunann und Pannerherr, von Nidwalden. 'Zug. Konrad Zurlaubeu, Alt-Anunann; Kaspar Blattmann, des Raths. Glarus. Heinrich Pfandler, Landammann; Melchior Gallati, Statthalter. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Leonhard Lützelmann, beide des Raths. Freiburg. Johann Reiff, Statthalter; Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solothurn. Johann Dcgenscher, Seckelmeistcr; Victor Hafner, Stadtschreiber. Schaffhausen. Rochus Goßweiler, Burgermeister; Hans Martin Forrer, Zeugherr. Appenzell. Martin Suter, Landanunann, von Jnner- rhoden; Konrad Zellweger, Landanuilann, von Außerrhoden. Die Zusammenkunft ist angesetzt worden, um zu bcrathcn, wie das zunächst an den eidgenössischen Grenzen, besonders aber in der Nähe von Basel gelagerte fremde Kriegsvolk beförderlichst ab- und an andere Orte geführt werden könnte. — Eidgenössische Begrüßung. Das Begrüßungsschreiben des Herrn Miron wird verlesen und angemessen erwidert. Hierauf theilcn die Gesandten von Basel umständlich mit, was ihren Herren und Obern wegen der Einlagerung des fremden .Kriegsvolkes begegnet ist, was der Erzherzog Leopold von Oesterreich, die vorderösterreichischc Negierung und der General-Oberstwachtmcistcr von Pappen- Heim schriftlich und mündlich bei ihnen angebracht hat, und was sie geantwortet haben; sie machen zugleich darauf aufmerksam, was für Ungemach und was für Verlegenheiten gemeiner Eidgenossenschaft, besonders aber Basel leicht entstehen können, zu geschweige!! von der großen Thcuerung, die den Eidgenossen und der Nachbarschaft dadurch herbeigeführt werde. Basel erachte für nothwendig, daß man sich deßwegen berathe, und bitte um getreues Aufsehen und allfälligen Beistand. — Hierauf geht man zu Nathe, wie die Wegführung des Kriegsvvlkes möchte bewirkt werden. Etliche Orte, darunter auch Basel, sind der Ansicht, daß dieß ain füglichsten durch eine Botschaft in aller Orte Namen erreicht werden könnte. Es wird aber für besser befunden/ dem Erzherzog Leopold, der vorderösterreichischen Regierung und dem Herrn von Pappenheim zu schreiben, daß die früher nicht oft vorgekommenen und der ewigen Erbeinigung zuwiderlaufenden Einlagerungen des fremden Volkes zunächst an den eidgenössischen Grenzen, besonders aber in der Nähe von Basel, Bedenken erregen- Aus den Entschuldigungen und Versicherungen Basels habe mau genugsam entnehmen können, daß weder von Basel noch von andern Orten zu solcher Einquartierung irgend ein Anlaß gegeben worden sei, und deßhalb hätte man sich versehen, daß das Kriegsvolk wiederum weggeführt würde. Weil dieß nicht geringen Argwohn erzeuge und für die eidgenössischen, wie auch für die österreichischen Lande große Theuerung herbeiführe, so möchte man dieses ungezähmte Volk beförderlich von den Grenzen entfernen, damit die daraus entspringenden Angelegenheiten vermieden werden, zumal da weder der Kaiser noch das Haus Oesterreich in dieser Gegend irgendwelche Gefahr zu besorgen hätten und man vielmehr gesinnt sei, die Erbeinigung unverbrüchlich zu halten, wie man denn von dein Kaiser und dein Hause Oesterreich vermöge ihrer jederzeit gegebenen Erklärungen ein Gleiches erwarte. — Für den Fall, daß dieß nicht genügen sollte, anerbietet sich die Mehrzahl der Orte, eine Gesandtschaft abgehen zu lassen, wenn Basel es für gut finde. Mit Bezug auf das Begehren Basels um getreues Aufsehen läßt es die Mehrzahl bei den schon mehrmals einander gegebene» Erklärungen verbleiben, besonders aber bei dem im Februar 1622 ergangenen Abschied, jk. Weil das Land hin und wieder mit allerlei heillosein Gesindel, mit Landstreichern, Heiden und unnützen Burschen angefüllt ist, durch welche der gemeine Mann gar sehr belästigt wird, so setzt man zu Ausrottung dergleichen bösen Volkes April 1627. 503 auf den 11. Mai eine allgemeine Landjägi an. Jedes Ort soll bei seinen Pässen und sonst ein wachsames Auge auf dieses Gesindel haben, es einfangen und jedem nach seinem Verdieneil den Lohn geben lassen. (S. u. Nheinthal.) VII katholische Orte. «I. Der Nuntius hält nach Ueberreichung eines apostolischen Brede und eines Schreibens von Cardinal Barberini einen weitläufigen Vortrag über das Walliser Geschäft; desgleichen legt Herr von Mollondin, Secretär und Dollmetscher des Herrn Miron, ein Crcdenzschreiben desselben vor und eröffnet dessen Ansicht über das Walliscr Geschäft. Die jungst im Wallis gewesenen Gesandten relatieren über ihre Verrichtung, welche ihnen bestens verdankt wird. — Nach einläßlicher Bcrathung wird beschlossen, wieder drei Herren, nämlich Alt-Ammann Zurlauben, Johann Daniel von Montenach und Stadtschreiber Hafner, ins Wallis zu schicken. Sie sollen den sieben Zehndcn und dem Bischof Schreiben übergeben, ihnen den Argwohn, welchen etliche friedhässige Leute verursacht haben, möglichst ausreden, indem sie die einzelnen Zehndcn besuchen, und sie aller Aufrichtigkeit versichern. Alsdann sollen sie ihre wohlgemeinte Jnterposition anbieten und bei Gelegenheit auch die Wiedereinsetzung der Väter Jesuiten befürworten. Für den Fall, daß die Streitigkeiten nicht beigelegt werden sollten, will man den Papst und den König von Frankreich ersuchen, dem Nuntius und Herrn Miron zu befehlen, persönlich mit den Gesandten der Orte zu intervenieren. Sollten die beiden genannten Herren nach erhaltenem Befehl sich ins Wallis begeben, so wird jedes der sieben katholischen Orte einen Gesandten dahin abordnen. sDcm Abschiede sind beigelegt ein Schreiben an den Landrath und die sieben Zehnden im Wallis, an den Papst, an Cardinal Barberini, an Aliron, alle vom 10. April.j Man schc auch im Abschnitte Herrschastsangelegenhcitcn: LlUidvontci Nheinthal. Art. 17S. Personelles, aus dein Lucernercrcmplar. Cvnferenz der evangelischen Städte und Orte während der gemeineidgenvssischclt Tagsatzung zu Bade,». 1027, 11.-14. April. Staatsarchiv Zürich, «est. XII. 142. t'vl. 124. Berücksichtigung der dermaligen Einlagerung fremden Kricgsvolkcs an den Grenzen der Eidgenossenschaft der schon lange dauernden Neligionsverfolgungen und vorzüglich auch der mit Zuthun der katholisch genannten Orte im Wallis erfolgten Verweisung der evangelischen Einwohner, abgesehen von den andern täglich vorfallenden „bösen Practiken", kann man nicht finden, daß den wegen des fremden Kricgsvolkcs erhaltenen Versicherungen zu trauen sei, noch daß man, wenn auch dießn.al nichts vorgenommen werden sollte, künftig gesichert sein werde. Weil man aber das jetzige eigentliche Vorhaben der Feinde nicht kennt, so kann man dießmal auch „keine andere Specialerklärung thnn , auch nicht finden, daß man nächst Gott von anderswoher Hülfe als von sich selbst zu gewärtigen habe, und verspricht darum abermals, einander im Fall der Noth mit Gut und Blut beizustehen. - Bern glaubt, daß die allgemeine Erklärung zwar das Erforderlichste, aber ohne mehrere Specialerklärungen nicht hinreichend sei; ein allfälliger Angriff werde vhne Zweifel mit' Ernst und nicht an einem Orte allein geschehen. Da aber die Kriege dermalen in die Länge gezogen werden, so könnten nach aufgezehrtem Vorrath allerhand Unordnungen, Schrecken und Un- x 504 April 1627. willen erfolgen, wie denn solches den Feinden nicht verborgen sei; dcßhalb müsse man auf obiges Fnndament noch weiter bauen, nämlich Vorsorge treffen, wie eine ansehnliche Macht im Fall der Roth zusammenzubringen sei, wie jedes angefochtene Ort, wo die Roth am größten ist, sich derselben zu bedienen habe, wo die Mannschaft, die Vorgesetzten, die Munition, der Proviant und anderes Nvthige zu finden seien; die Unkosten könnten durch kein anderes Mittel als durch eine allgemeine Contribntivn bestritten werden. Man möchte sich hierüber erklären und zu unverzüglicher Ausführung zusammentreten. — Weil man darüber nicht instruiert ist, wird die Sache in den Abschied genommen. I». Basel stellt folgende Anträge: 1) Man möchte ihm, um sich besser darnach richten zu können, eröffnen, was für einer bestimmten Anzahl Volkes es sich im Fall der Roth von jedem Ort zu versehen habe, wie es sich früher über eine bestimmte Anzahl in seineil eigenen Kosten gegen die anderen Orte auch erklärt habe; 2) auf die Stadt Mülhausen, die der Lage der Dinge bisweilen zu viel traue, möchte man ein wachsames Auge haben und ihr entweder durch Schreiben ernstlich zusprechen oder einen Zusatz dahin schicken, wobei Basel, da es selbst eine Besatzung in seine Stadt habe nehmen müssen, verhoffe, daß man es für die Unkosten dießmal nicht in Anspruch nehmen werde; 3) daß man bei Herrn Miron durch ein Jntercessionsschreiben um die Bezahlung der seineil Herren und Obern ausstehenden acht Pensionen anhalte, sowie um Entrichtung der ausstehenden vierzehn Jahreszinse für das der Krone Frankreich geliehene und noch unbezahlte Capital von 53000 Svnnenkronen, wofür Basel seinen Bürgern, bei denen das Geld aufgenommen worden sei , die Zinsen zu seiner großen Beschwerde entrichten müsse- — Da man in Bezug auf diese Punkte nicht genugsam instruiert ist, so wird der erste acl rsksrouckuw in den Abschied genommen, zugleich aber für nothwendig erachtet, daß Basel sich erklären solle, was für eine Anzahl Kriegsvolk es zu genügendem Schirm seiner Stadt bedürfe. An Mülhausen ist bereits ein Schreiben von Zürich aus abgegangen, worauf aber noch keine Antwort erfolgt ist. Basel wird nun ersucht, eine vertraute Person dahin zu schicken, um zuverlässige Erkundigung über den Stand der Sachen daselbst einzuziehen, und alsdann die übrigen Städte davon zu benachrichtigen. Das begehrte Jntercessionsschreiben wird bewilligt. «. Dem Begehren der Gemeinde Gritsch in den Bünden um eine milde Steuer zu slLiedcr- erbauung ihrer Kirche und ihrer Häuser wird, wie früher dem von Mayenfeld und Fläsch, einstweilen nicht entsprochen, bis man weiß, welcheistAusgang die Friedensverhandlungen für die Blinde haben werden. «I. Der Markgraf von Baden hat wegen der in seinen Landen eingelagerten feindlichen Kriegsmacht bei Zürich und Bern um bundesgenössischen Succurs und Beistand angesucht. Man verabredet sich, ein unvorgreifliches, frenndliches und tröstliches Antwortschreiben ihm zu schicken, worin aber angedeutet wird, daß man sich nach Inhalt des Vnndes, der auf bestimmte, nunmehr verflossene Jahre gemacht worden sei, hiezu nicht mehr verpflichtet achte, v. Landammann Zellweger berichtet den Gesandten von Zürich, wie sehr seit einiger Zeit die Landleute von Außerrhodcn sich über das Benehmen des Prälaten zu St. Gallen gegen sie zu beklagen haben. Es wird geantwortet, wenn nach, seinem Andeuten seine Herren für nothwendig erachten, Zürich durch einen Gesandten von diesen Vorgängen ausführlich in Kcnntniß setzen zu lassen, so werde man demselben anhören und auf bevorstehender Jahrrechnung sich berathen, wie der Sache zu begegnen sei. April 1627. 505 424. „ Konferenz der die Grafschaft Baden regierenden Orte. Baden. 1027, 11. April (auf Sonntag Quasimodv). Staatsarchiv r»ccr„. AI-Ich. >Iv anno lW7. Bd. XVII. t'vl. 1Z0—444. Gesandte: Nicht angegeben, wohl aber dieselben, welche in Abschied 422. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgenheiten: Trasschast Baden. Art. 119. Stifte und Klöster. » 425. Konferenz von Uri, Schwyz luld Nidwalden. Brunnen. 1027, Mitte April. LandcSarchiv Schwi«. RaihSpeoiotoll vrm 42. April. „Uff ictzt künfftigcn Donstag soll ein 3 vrtische zusamcnkhunfft nacher Brunnen beschrieben werden, umb daß ein gewüssc ordnung der schiffleübtcn halber möge gemacht werden, und zu Gesandten verordnet worden Herr Landtammann Abybcrg und Landvogt Marti von Oüw." Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. 42« Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Lneern. 1027, nach dem 14. April. LandeSarchiv Schiv»z. Rathsprotdloll rem 14. April. „Uff die nacher Luccrn angesächnc 3 ortischc tagsatzung sind verordnet Herr Landtamman Frischhcrtz und Whberg, welche sampt dem Herrn Margraffcn Dvgliani bestes Vermögens verschaffen wollen, das die Bezallung der Besatzung Bcllctz und des durchzugs nun mer ervolgen thüwe." Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. 427. Konferenz der VIII katholischen Orte fanunt katholisch Glarus, Appenzell-Jnnerrhoden ultd Abt voll St. Gallen. Lucern. 1027, 19. und 20. Mai. Staatsarchiv Lu-pru. Ab,ch. a.».° 4°27. B.XVII. kol.442. Land-Sarchiv Nidwaldc». Gesandte: Lnccrn. Heinrich Cloos, Ritter, Schultheiß und Nenner; Heinrich Fleckenstcin, Ritter; Aioriz An der Allmend, Jakob Bircher, Bauherr. Uri. Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Landammann; Avhann Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann. Schwyz. Sebastian Otzberg Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann. Untcrwalden. Sebastian Wirtz, Landam- '"aun und Pannerherr, von Obwalden; Kaspar Leu, Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Frey, Statthalter; Hans Staub, Scckelmeister. Freiburg. (Niemand.) Solothurn. Johann Dcgenscher, 64 506 Mai 1627. Scckelmeister. Glarus. (Niemand.) App enzell-Jnnerrhoden. Jakob Wyß, Landammaim und Paimerherr. Abt von St. Galle». Marx von Ulm, Hofmeister. Veranlassung zu dieser Zusammenkunft sind hauptsächlich die bedeutenden ausstehenden Zahlungen, welche die zwei Regimenter im mailändischen Gebiet anzusprechen haben, ii. 1) Man hört zuerst den mündlichen Bericht der beiden zu Mailand gewesenen Gesandten an nebst andern hierüber eingelangten Schreibe». Man vernimmt daraus mit Bedauern, wie schlecht die Obrigkeiten respcctiert werden, und daß die Absicht des Don di Cordvva offenbar dahin gehe, die Capitnlation aufzuheben; es wird deßhalb nachdrücklich au denselben geschrieben. 2) Da ferner der König, wie verlautet, das Bündniß erneuern will, so ist man Willens fest zusammen zu halten und vorher Befriedigung der Ansprachen zu begehren; Marquis Dogliani soll um seine guten Dienste ersucht werden. 3) Damit die Pässe nicht usurpiert werden, ermahnt man die ennetbir- gischen Landtvögte, gutes Aufsehen zu haben und, falls der Durchpaß ohne vorherige Begrüßung genommen werden sollte, den Obrigkeiten davon Kenntniß zu geben. I». 1) Herr Miron ist auf Befehl seines Königs bereits nach Wallis abgereist; gleichen Befehl hat der Nuntius von dem Papst erhalten und wartet n»r auf den Bericht der, Gesandten in Wallis. Es wird beschlossen, dem Papst und dem König ihre beharrlicht Affection und Sorgfalt zu verdanken. 2) Weil der Nuntius bei diesem und andern Geschäften mit väterlichem Rath und Hülfe treuen Beistand geleistet hat, so findet man sich verpflichtet, demselben einen Gegendienst zu leisten. Daher wird Lucern ersucht, ihn gelegentlich bei dein Papste und dein Cardinal Varberiui Zü einem Cardinalat zu empfehlen. «. Die von Zürich in Abschrift überschickten Antworten des Erzherzogs Leopold und des Generals von Pappenheim auf die von Baden ans an sie erlassenen Schreiben werde» angehört. Jener zeigt sich der Abführung des an den Grenzen liegenden Kricgsvolkes nicht abgeneigt, beschwert sich aber ganz allgemein über schlechte Beobachtung der Neutralität und der Erbeinigung.') — ^ wird für besser erachtet, die Entschuldigung nicht bis zur Jahrrechnung aufzuschieben, sondern dem CE Herzog zu schreiben, daß die katholischen Orte sich eines solchen Verdachtes nicht versehen hätten. Weil die Obrigkeiten hievon noch keine Kenntniß haben, werden die bezüglichen Schreiben in den Abschied genommen- Um Zürich eine passende Antwort geben zu können, sollen die Gesandten auf die bevorstehende Jahrrechnung genügend instruiert werden; inzwischen mag Lucern das, was die katholischen Orte in der Sache gethan haben, Zürich mittheilen. «I. (S. u. Thurgau.) v. Schwhz bringt die von Zürich angesetzte Conferenz zur Sprache und bittet um Rath. — Man hat nichts dagegen, daß Schwhz mit seinen Ehrensätzen die Conferenz besuche, jedoch nicht um weiter zu disputieren, sondern um bei dem erhaltenen Ausspruch zu beharren, wobei man es auch jeder Zeit schützen werde, t'. Der Agent zu Mailand, Ambrosius Fornaro, bittet, sein Amt nach seinein Absterben auf seinen Tochtermann Gio. Angelo Valestro zu übertragen. — Mau erinnert sich, daß Schwhz vormals für einen seiner Angehörigen dasselbe begehrt und bereits etliche Stimme» erhalten hat; die Sache wird deßhalb all rokoronänin genommen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaiigclccienhcitcn: Landgrasschaft Thurgau. »I. Art. 287. Rcligionssachcn ic. Die Nnmcn der Gesandten aus dem Nidwaldncreremplar. Zu «'.) Pappenheim erklärt in seinem Schreiben vom 19. April die Beweggründe der Sammlung einer größcrn Zahl von Truppen. Mai 1627. 507 428. Confcrenz der IV evangelischen Städte. Aarau. 1627, 26. und 27. Mai (16. und 17. Mai a. K.). StaalSar-»!» Zürich, tlost. XII. IIS. Iv». ävl. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Salomou Hirzel, beidi Seckelmeister und des Raths. Bern. Glado Wchermann, Zeugherr; Michel Freudenreich, beide des Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Zcug- hcrr; Leonhard Lützelmann, beide des Raths. Schaffhausen. Rochus Gvßwciler, Vurgerincister. Basel hat wegen der an seinen Grenzen sich täglich - mehrenden Kriegsmacht diese Zusammenkunft ausgeschrieben. Es berichtet über die Beschaffenheit dieser Kriegsmacht und eröffnet insbesondere, es seien mehrfache Warnungen gekommen, dahin lautend, daß der General von Pappcnheim einen Anschlag auf Basel beabsichtige und zu diesem Zweck einen vornehmen Ingenieur bestellt und allerlei Kriegsiustrumente habe zurichten lassen. Basel bittet um getreues Aufsehen und daß Zürich und Bern, (Schaffhauseu, ebenfalls an den Grenzen gelegen, habe genug für sich zn sorgen), für das nächste Bedürfnis) tausend Mann so gerichtet halten möchten^ daß Basel derselben auf die erste Mahnung, welche ohne dringende Roth nicht geschehen werde, versichert sein könne. — Die drei Städte erklären, daß sie nach Inhalt der Bünde und nach bestem Vermögen Basel zu Hülfe eilen werden. Zürich und Bern haben bereits die Anordnung getroffen, daß eine Anzahl ihres Volkes sich bereit halten solle, um auf erste Mahnung aufbrechen zu können. I». Lucern bat Basel für den Fall der Roth getreuen Beistand zugesichert. (Das Schreiben ist datiert den 22. Mai.) Weil nun anzunehmen ist, daß die andern katholischen Orte ebenso gesinnt seien, daß dieselben aber, um Hülfe gemahnt, für ihr Volk ohne Zweifel die Uebung ihrer Religion gestattet haben »vollen, was Wohl Bedenken erregen könnte, so bittet Basel um ein Gutachten, ob und unter welchen Bedingungen selbige Hülfe im Falle größerer Roth zu begehren und was, wenn der Zuzug stattfinde, in Beziehung auf die Ncligivnsübung zu bewilligen sein möchte. Dieser Punkt, „daran ein Hohes und Wichtiges gelegen ist", wird M den Abschied genommen. Einige Gesandte sind der Ansicht, daß man sich auf nächster Tagsatznng zu Baden in allgemeiner Versammlung freundlich unterreden und beiderseits über gegenseitige Zulassung oder mie abschlägige Antwort vergleichen sollte. Denn, wenn mau von den katholischen Orten keine Hülfe begehrte würde daraus Aulaß zu allerlei Verweisen und, was noch mehr ist, zu einer Trennung gegeben werden' falls aber die zugezogene Hülfe wegen verjagter Religionsübung wieder heimkehren sollte, w würde solches 'gemeiner Eidgenossenschaft zu Schimpf und Spott gereichen. «. Auf einen in Betreff Mülhausens gestellten Anzug wird für gut befunden, daß die Gesandten ans künftige Jahrrechnung zu Baden oder eine andere nächste Zusammenkunft instruiert »verde», damit ein „satter Nathschlag" gefaßt werde.» könne, wie die Haushaltung dieser Stadt verbessert und ihr Regiment also eingerichtet »verde.» könnte, daß die evangelischen Städte der früher ihrethalben gehabten großen Unkosten sürderhiu möglichst entledigt »verde» nnd sie ihr zu nothwendigem Schirm die Hand auch biete.» können; inzwischen sollten die von Mülhausen mit einer Anzahl Waffen' und Munition ans den Zeughänsern der Städte versehen »verde». Einstweilen erachtet man für uothwendig, daß von Zürich aus im Namen der vier Städte ihmm geschrieben werde, auf gegenwärtige schwierige Läufe gute Achtung zu haben, fleißig Kundschaft einzuziehen, sich mit de». Nothwendigen, Mn dem Feind Widerstand leisten zu können, zu versehen und die Städte von ihrer Lage zu benachrichtigen. 6. Wxil man benachrichtigt worden ist, daß die zwischen Zürich und Lucern wegen des Schwyzer und 508 Juni 1627. Glarner Spans angesetzte Conferenz ihren Fortgang haben solle, hofft man, es werde ein Mittel zu gütlicher Beilegung dieses Spans gefunden werden; im entgegengesetzten Falle wird Zürich ersucht, die übrigen drei Städte über den Verlauf und wie weit man in diesem Geschäft gekommen sei, in Kenntnis; zu setzen, damit sie ihre Gesandten auf bevorstehende Jahrrechnung desto besser, namentlich auch dahin instruieren können, wie den katholischen Orten, falls sie die 1623 befolgte Jmprocedur nochmals an die Hand nehmen sollten, zu begegnei? sei, und ob ihnen nicht (wie auf der in? September 1626 zu Aarau gehaltenen Conferenz auch gut befunden worden ist) voi? sämmtlichen evangelische!? Orten das eidgenössische Recht deßwegei? vorgeschlagen werden solle, v. (S. u. Thurgau.) t. Auf den Antrag, das schon mehrmals besprochene Defensionalwerk auszuführen, spreche!? sich die Gesandten von Zürich, Neri? und Schaffhausen für die Notwendigkeit desselben aus; Basel läßt es bei seiner früher gegebenen Erklärung bewenden mit dem Anerbieten, daß, wenn die drei übrigen Städte ein schriftliches Gutachten seinen Herren und Obern vertraulich n?ü- theileu werdei?, diese sich darüber freundcidgcnössisch erklären wollen. Weil man jedoch gefunden hat, daß nicht allen? das Defensionalwerk „auf Steuern und Contributionenmitteln als dem rechten Fundament bestehe, sondern auch daß die Anstellung dieser Contributionen auch ohne das hoch erforderlich sei", so wird auf Gefalle«? der Obrigkeiten hin einstweilen die Sache eingestellt, zugleich aber beschlösse!?, daß jede Obrigkeit zu Rathe gehen möchte, ob,und in welcher Gestalt bei ihren Burgern und Unterthanen „eine beharrliche, leidentliche" Steuer und Cvntribution mit möglichster Gleichheit zu erheben sein «verde, z» . Die Gesandte» von Zürich und Bern verabrede«? mit einander ein Jntercessionsschreiben an Basel wegen der durch Lukas Jselin und Claudius Gvntier, Burger daselbst, gegei? Schaffhausen beabsichtigte!? ungewöhnlichen Prozesse Das Schreibe«? wird in den Abschied genommen. Man sehe auch in? Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Llliidgrasschast TIMM». «. Art. 2S8. Neligionssachcn -c. 4SS. Konferenz von Zürich, Lucern, Schwyz und Glarus. Baden. 1627, 1. Juni (22. Mai a. K.). Staatsarchiv Zürich. „. GwruSbü»cr.V. S. 4W. Die beiden Vvgteien Uznach und Gaster sind a» die Landleute in: Land Glarns gemeinsam sowohl, als an die Eidgenossen von Schwhz cigenthinnlich hergebracht und erkauft worden, und deßhalb ist jedem dieser beiden Orte zu gleiche», halben Theil die Rechtsame, Beherrschung und Nutzung derselben zuständig und solcher,„aßen von Alters her an sie gekommen. Es wird zwar eingeworfen, daß die von Glarus den fünf katholischen Orten Brief und Siegel gegeben hätten, daß, wenn sie von ihrer Religion abtreten, sie dann alle Vogteien die sie mit ihnen gemeinsam besitzen, und deren Nechtsaine, ebenso die Bünde, Gesandtschaften und dergleichen verwirkt haben wollen. Jedoch ist von den Gesandten von evangelisch Glarus nachgewiesen worden daß der letzte 1532 von Glarus gegebene Brief nicht gegen Schwhz allein, sondern gegen die fünf katholischen Orte überhaupt gerichtet worden sei. Dieser Brief wurde aber 1564 durch einen von x 510 Juni 1627, den übrigen unparteiischen Eidgenossen errichteten Vertrag annulliert, in welchem die Bestimmung enthalten ist, daß alle altern Zusagungen aufgehoben seien, die fünf Orte ihren Widerwillen gegen die evangelischen Glarncr fallen lassen sollen, daß diese bei den ewigen Bünden, beim Landfrieden, auch den andern Frei- heilen und Gerechtigkeiten bleiben und fürohin mit ihnen wie mit ihren Altvordern tagen, in den gemeinen Vogteien und andern eidgenössischen Sachen regieren, handeln und sitzen sollen. Dem ist noch beigefügt, daß die Bevogtigung Uznachs und Gasters von Schwhz und Glarus künftig wie von Alters her geschehen soll, mit dem Anhang, daß, weil Schwhz sich die Neligionssachen im Gaster vorbehalten hat, die von Glarus nach Uznach und Gaster Vögte verordnen sollen, welche nicht gegen die Religion und die errichteten Verträge handeln, wodurch aber die evangelischen Landvögte nicht ausgeschlossen seien. Jenen Brief von 1564 haben vier Orte, also die Mehrzahl der die Gegenpartei damals bildenden fünf Orte angenommen, und wenn auch Schwhz seine Unterschrift nicht unter den Vertrag gesetzk hat, so hat evangelisch Glarus doch alle seine Rechte und Freiheiten und eidgenössischen Geschäfte ausgeübt, so daß dadurch dieser Vertrag stillschweigend auch von Schwhz anerkannt worden ist. Ein weiterer Beweis der Anerkennung ist auch der, daß Schwhz in einem Schreiben von 1583 aus Anlaß eines Streites sich auf mehrere Artikel dieses Vertrags beruft und sich dabei erklärt, daß es, die Neligionssachen ausgenommen, mit denen von Glarus zu regieren, zu thun und zu lassen gesinnt sei, wie es ehrlichen Eidgenossen zustehe. Ferner ist zu Einsiedel« von den vier katholischen Orten der Bevogtigung halber ein Vertrag gemacht und 1591 von den übrigen eidgenössische» Orten zu Baden confirmiert, auch von Glarus und Schwhz angenommen worden, in Folge dessen ein evangelischer Landvogt zugelassen worden ist und seinen Aufritt gehalten hat; nur sollte er nicht gegen die Religion handeln. Dasselbe hat auch 1602 stattgefunden und noch später mehrmals, obgleich Schwhz dagegen remonstrierte. Wenn aber evangelisch Glarus oft, wenn die Reihenfolge der Besetzung an ihm war, einen katholischen Landvogt erwählt hat, so ist dieß nie aus Schuldigkeit, sondern aus gutem freien Willen geschehen und auf Ansuchen ihrer Mitlandleute oder einiger Orte oder sogar auf Ansuchen von Schwhz selber. — Da nun evangelisch Glarus niemals das Recht der Bevogtigung aufgegeben, sondern, wie die Abschiede zeigen, dasselbe ausgeübt hat; da der Vertrag von 1623 zugibt, daß evangelisch wie katholisch Glarus die Bevogtigung aller besondern und gemeinen Vogteien in und außer dein Lande ohne Ausnahme dein Umgang nach zuständig sein soll; da ferner die Protestation von Schwhz sich nicht auf die Bevogtigung selbst, sondern auf die Neligionssachen bezieht und Schwhz in seinen Nechtsamen nichts benommen wird, die evangelischen Glarner aber benachtheiligt werden, die katholischeil in merklicheil Vortheil kommen und endlich Schwhz noch keine authentischen Documcnte hat beibringen können, um sei» Recht zu beweisen, ,,s» solle es deswegen bei mehr angezognem in Anno 1623 zu Baden ufgerichtein vertrag alles shnes Jnnhalts gentzlich und in allwcg nochmaln bestem und verblyben, dcrgestalten, daß unser Eidtgnossen von Glarus evangelischer Religion offt genannte zwo Vogtheil Utznach und Gaster, wann der umbgang und khere derselben bevogtigung ail dem Ort Glarus shn Wirt, sowol als übrige sonderbare und mit anderen Eidtgnossen glneiil habende vogtheil Jnnhalt angeregten Badischen Vertrags, mit Landvögten zu versächen und zu besetzen, befugt llild bemächtiget shn und mit naminen ir in das Gaster hicvor erwelter Evangelischer Landvogt shnen ufzug und posseß (nit weniger als derby drhgen Jahren nechsthin uß krafft vfftangczogncn leiste» Badischeu Vertrags gen Utznach verordnete Evangelische Landvögt gethan) nem»ien möge und sölle, dcrbh aber die von unseren Eidgenossen von Schwhz inn bemelten vertrag um die Neligionssachen und derselben abstraffung gegen unseren Eidtgnossen von Glarus vorbehaltnen verkhomnußen nochmalen auch vorbehalten Juni 1627. 511 syn und blyben, also daß die Evangelischen Landvögt von Glarns niitzit wider die Rcligionsverträg handle», sonder denselben gemäß sich zn erzeigen haben. - Und dann zu Widerpflanzung guter nachbarlicher Eidt- gnössischer liebe und verständtnuß, auch mnb mchrcr rnw, frid und einigkcit willen sowol zwüschent inen beidersyts, als gemeinen und sonderbare,: Orthen Lobl. Eidtgnoschafft, so söllent vil gehörte L. E. von Schwytz ires theils nit tvenigcr als übrige obgenamsete vier Alten Lobl. Ort vorlengsten getan, sh unser L. E. von Glarus Evangelischer Religion nun sürhin auch widerumb in die alten Eidgenössischen Pündt und Landtsfridcn .ufueminen und denselben vvllkommenlichen Hnschlicßen. — Hienebent söllint alle so wol alte als nüwe verloffne hitzige schrifften, reden und fachen zu beiden theilen gentzlich und in der besten form ufgchebt, hin, tod und ab heißen, also daß dieselben dewäderem theil in einichem weg präjndicierlich ald nachtheilig syn,' auch sy beidersyts fttrhin sich aller Eidtgnössischen guten sründschafft und vertranwlichkeit beflyßen und halten und söllichcr fachen und Handlungen einanderen zu argen: ald unguten: nit mehr gedenken — Den kosten, dißer Handlung wegen ußgangen, letstlich betreffende, da sölle denselben jederc Partyg un: des besten und erhaltung willen mehrer frttndt- und nachbarschafft an iro selbs haben " So geben und beschechen in der Statt Baden den 25. May 1627. Verhandlungen zwischen den Gesandten der VII katholischen Orte und dem Landrath von Wallis. Sitten. IK27, in: Jtttti. Staatsarchiv Lnccrii. Acte» WaMS. Ka,Xo»sarchiv Solottiur». B°I°ud-r-Abschicdc. Bt.g«. Gesandte der VII katholischen Orte. Konrad Zurlauben, Alt-Ammann, von Zug; Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths, von Freiburg; Victor Hafner, Stadtschreiber, von Solvthurn. Gesandte und Rathsboten von Wallis. Johann Noten, Landshauptmann. Stadt und Zehnden Sitten Johann Uderet, Eastellan und Pannerherr; Martin Kuntschen, Bürgermeister; Balthasar Ambüel, Hildebrand Waldin, Stadtschreibcr; Bartholo.näus Wolf. Zehnden Siders. Hans Froinb Johann Birnbaum, Eastellan; Anton Courten; Johann CuffrellnS, Statthalter; Peter Bonvin, Statthalter- Theodor Matter, Statthalter. Zehnden Lenk. Michael Mageran, Pannerherr; Johann Grand Meyer; Anton zen Gaffinen, Zehndenhauptmann; Theodor Plaschy, Schreiber. Zehnden Naron. Johann Oberhäuser, Meyer; Peter Noten, Statthalter; Hans Vcnetsch, Zehndenhauptmann; Hans Ritter, Meyer. Zehnden Visp. Sebastian Zuber, Alt-Landshauptmann; Niklaus am Eich, Pannerherr; Heinrich im Alben- Theodor an den Matten. Zehnden Brieg. Anton Megetschen, »Mayen,zet^, Eastellan; N. Schneydein, Eastellan; Georg Lergien. Zehnden Gombs. Martin Mattlis, Pannerherr; Niklaus Schinner; Matthäus in: Oberdorf; Peter im Hof; Hans im Hof, alias in den Wyleren. Nachdem die Gesandten der VII katholischen Orte zu wiederholten Malen den Landräthcn ihre Borschläge zu Beilegung des Streites mit den: Bischöfe vorgetragen hatten (die Vorschläge selbst sind in: Abschiede nicht enthalten), übergeben die Nathsboten der Zehnden zuletzt den Gesandten den 18. Juni n. K. folgenden Abschied- 1) Sie bleiben bei den: zn Leuk errichteten Abschied und erklären, daß sie zu ewigen Zeiten bei der wahren, alten, katholischen, apostolischen, römischen, allein seligmachenden Religion gänzlich v 512 Juni 1627. verbleiben, in ihr leben und sterben wollen, daß sie auch keinerlei Religion, welche dieser zuwider ist, in der Landschaft dulden wollen, sondern Personen, „welche dieser Profession zuwider erfunden werden, abschaffen werden". 2) Das Bisthum und das Capitel, dessen rechtmäßige Protectoren sie seien, wollen sie schützen und ihnen nach Laut des Vertrages von 1619 nichts benehmen, den sie keineswegs auf die Person des dermaligen Bischofs Hildebrand Jost, sondern auf das Bisthum und das Capitel beziehen mit dem Vorbehalt, daß dieser Vertrag den VII Zehnden und deren Freiheit und Rechten, Gebräuchen, Verträgen, Bündnissen und der hochobrigkeitlichcn Souveränität keinen Abbruch thun soll; ferner sollen die angeblichen carolingischen Rechte „ausgelöscht sein", sie mögen liegen, wo sie wollen. Der Bischof soll sich der Titel bedienen, wie von Alters her, und die Geistlichen sollen in ihrem Amte sich gebührlich verhalten, damit man nicht veranlaßt werde, gegen sie zu proccdieren. Die VII katholischen Orte, ihre Bundesgenossen, werden ersucht, beim Papste dahin zu wirken, daß eine neue Bischofswahl stattfinden könne. Sollte ihrem Wunsche nicht entsprochen werden, so behalten sie sich andere Mittel vor. Unterdessen nehmen sie den Bischof in ihre Protection, so lange er keine Neuerungen macht und anders keine Veranlassung zum Procediercn gibt, 3) Die Abdankung der Jesuiten hat nicht in Folge von Uebelthaten stattgefunden; denn man könne nicht anders, als ihr ganz katholisches und „auferbauliches" Verhalten bezeugen. Die Licencierung sei „dieser Zeit zu Vollziehung mehreres Guten vorgenommen worden", wie man die Gesandten der katholischen Orte dessen mündlich berichtet habe. 4) Die Gesandten der katholischen Orte werden gebeten, bei ihren Herren und Obern anzuhalten, daß sie der Landschaft gute, andächtige, gelehrte, fromme und exemplarische Priester schicken möchten. 5) Die Gesandten möchten ihnen schriftlich bezeugen, daß der Bischof keine rechtmäßige Klage gegen die Landschaft gehabt habe, daß die Landschaft dem Bisthnm und der Kirche nichts entzogen, daß sie mit Recht sich darüber zu beschweren habe, daß der Bischof sie beim Papste und anderswo verschrieen habe. Sie bitten die Gesandten, sie möchten ihren Herren und Obern und dem Papste ihre Unschuld vorstellen. 6) Sie sprechen gegen die Gesandten und deren Stände für ihre „mitburgerliche und landliche Affectiv»" und ihre Bemühungen den Dank aus. Anm. Die drei Gesandten der VII katholischen Orte stellen darüber den IN. Juni eine Erklärung aus, welche enthalten ist im Bande des Stadtarchivs Sitten: Pttndtnusscn und Brief der eidtgcnössische" Ohrten IMrs 2. 4SI Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1627, 17. Juni. Staatsarchiv Luccrn. Absch. <>o anno 1027. Bd. XVII. kul. 155. LaiidcSarchiv Slidwaldc». Gesandte: Lucern. Walthart Amrhyn, Ritter, Alt-Schultheiß und Stadtvenner; Jost Bircher, Ritter, des Raths. Uri. (Niemand.) Schwyz. Sebastian Abhberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landain mann. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann, von Obwalden; Kaspar Leu, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Adam Bachmann, des Raths; Beat Jakob Mehenberg, des Raths. Da im Wallis die Verbitterung in bedenklichem Zunehmen begriffen ist'), wird,für nothwendig erachtet. an den Papst um Bewilligung für die Dcposition des Bischofs zu Sitten zu schreibeil, wie solches der Nuntius von sich aus durch einen eigenen Currier bereits gethan haben soll, und dabei auf die sonst Juni 1627. 513 zu besorgende Gefahr aufmerksam zu machen. Das Schreiben soll den Gesandten im Wallis abschriftlich mitgetheilt tverden mit der Ermahnung, das Land ohne Bewilligung der Obrigkeiten nicht zu verlassen und die Unterhandlung fortzusetzen. Freiburg und Svlothurn sollen hievon auch benachrichtigt und ersucht werden, ihre Gesandten ebenfalls zu beharrlicher Negotiation anzuweisen. I». Um eine Uebcreinstimmung in Bezug auf das Einstellei» des Münzens zu erzielen und sich auf der Jahrrechnung darüber vergleichen zu können, nimmt man diesen Gegenstand in den Abschied. «. Es ist nach und nach der Gebrauch aufgekommen, die von der neuen Religion nicht mehr die Neuglänbigen, sondern die Evangelischen zu nennen, während sie den alten Ehrentitel der Katholischen meistentheils verschweigen oder mit seltsamer Beifügung zu ändern suchen. Alan nimmt dich in den Abschied, damit die Obrigkeiten dieser Reuerung zu passender Zeit gedenken nnd den Landschreibcrn befehlen, künftig die dem Landfrieden gemäßen Titel zu gebrauchen «I. (S n Baden.) «. (S. u. Thurgan.) l. Der Hofmeister des Marquis Doglinni bringt dessen freundlichen Gruß nnd'weist einschreiben desselben vor sammt einem Auszug aus einem Schreiben, welches Don di Cordova an den Marquis adressiert hat. Mau entnimmt daraus, daß der König die Erneuerung des Bündnisses wünscht, wofür die Entrichtung zweier Pensionen und die Bezahlung anderer Schulden in Aussicht gestellt wird. Lucern wird ersucht, freundlich zu danken und anzudeuten, daß man, über gebührende Mittel versichert," nicht ermangeln »verde, die Sache gehörige»» Ortes anzubringen und darüber z». Rathe zu gehen. A. (S. Thurgau.) I.. I.» Folge einer schriftlichen Beschwerde der Stipendiaten z». Mailand wird an de.» Gubernator daselbst geschrieben. 5. Schwyz stellt Lucern anHeim, zur Aufrichtung der Marchsteine einen bequemen Tag zu bezeichnen. It. Da der Streit zwischen Schwhz und Glarus evangelischer Religio»» ohne Zweifel auf der Jahrrechnung zu Baden zur Sprache kommen nnd hoffentlich erledigt »verde» wird, so will man nicht ermangeln, Schwhz »vie bisher getreue.» Beistand zu leisten. Mai. sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnhciteu: Lands, rasschlt st TIMM,, «- Art. 2LV. Neligionssache»-c. !?. Art. 185. Anstände mit dem Bischof von tZonstanz. Grasschast Bade». Art. 157. Lceales. Die Namen der Gesandten ans dem Nidwaldncrcrcmplar. Zu -> ') Das die Beschwerden der Landschaft gegen den Bischof enthaltende Memorial. 40 Folioseiten'»nnfassend^ welches dem Nuntins übergeben wurde, liegt beim Zugereremplar des Abschieds. 4SS Jahrrechnung der die IV ennetbirgischcn Vvgteien regierenden Xll Orte zu Lauis. 1KS7, 24. Juni (auf St. Johannis Bapt.). KantoiiSarchiv Basel. Gesandte: Zürich. Johannes Escher, Zeugherr. Bern. Rikla.ts Lombach. Lucern. Ludwig Schumacher, Seckeli.teistcr. Ur». Jakob Jauch. Schwhz. Johannes Büeler. Unterwalden. Wolfgang Stockn.an», Landan»>nann. Zug. Beat Jakob Mehcnberg. Glarus. Christian^Elbcr. Bafel. Rudolf Schlecht. Freiburg. Johannes Gottrau. Solothurn. Heinrich Grimm. Schaffhausen. Johann Ulrich Haagenloch. 514 Juni und Juli 1627. LlMdvontei Lauis. Laiidiiogtei Mendris. Landvoglci Luggarus. Tas Vcrhandcltc findet sich im Abschnitte Herrschastsaiigelcgenhcitcn! I». Art. tll. Beamte. «>. Art. 13.?. Justizsachen. e. Art. 134. Justizsachen. t. Art. öS. Grenzstreitigkcitc». ». Art. 2S8. Verwaltung im Allgemeinen. «. Art. 118. Zollsachen. 4S» Jahrrechnung der die lV ennetbirgischen Vvgteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1». Art. WS. Justizsachen. «. Art. IS». Beamte. > Conserenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. IV27, 2. Juli. Landcsnrchiv Schwt>z. Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landainmann; Heinrich Püntiner, Seckel- mcister; Jakob Aluheim, des Raths. Schwhz. Heinrich Neding, Ztitter, Alt-Landammann und Panner- Herr; Gilg Frischherz, Alt-Landammann und Landshauptniann; Johann Kaspar Ccberg, Ritter, Statthalter; Johann Gilg Aufdermaur, des Raths; Martin VouOeüw, des Raths. Nidwalden. (Niemand.) Diese Conserenz wird in Folge der Nachricht zusammenberufen, daß eine ziemlich große Zahl Soldaten hochdeutscher Nation vom Mailändischen aus in das Gebiet der enuetbirgischen Vogteieu, ohne die Obrigkeiten darum begrüßt zu haben, „mit aufgetragneu Neberwehren" eingerückt sei. Uri hatte schon die Anordnung getroffen, daß die Landvögte zu Bellenz nnd zu Luggarns die Soldaten aufforderten, die Hochwehren abzulegen, nnd Maßregeln getroffeil, wenn man ihnen etwa den Paß gestatten wollte; die Soldaten aber weigerten sich, die Waffen abzulegen und fortzuziehen, erklärten dagegen, daß noch mehr Kricgsvolk nachfolgen werde. Bei der Besprechung dieser Angelegenheit wird die Ansicht geäußert, es konnten vielleicht „etwas Practiken" gegen die regierenden Orte darunter stecken, zumal da man von Lueern aus dem Gubernator zu Mailand unlängst geschrieben habe, daß man den Soldaten den Paß nicht gestatteil werde; derselbe könnte ihnen vielleicht „die Halfter aufschlageil" und sie den Paß für sich selbst suchen lassen. Uri hat sich daher keck entschlossen, aus die erstell fernern Nachrichten „das Landsfähnlein zu lupfeil", Schwyz ebendenselben Entschluß gefaßt und Nidwalden sich schriftlich erklärt, alles daran zu setzeil, lim Land lind Leute zu schützen- Es wird nun beschlossen, da die Reputation der Orte auf dem Spiele steht, auf nächster Zusammenkunft zu Luccrn sich zu unterreden, auf welche Weise mau sich dafür Genugthuung verschaffen könne, und was für Maßregeln man gegen das Einrücken und weitere Nachrücken treffen solle. Ferner wird für zweckmäßig Juli 1627. 515 erachtet, mit Dogliani zu reden und ihu zu fragen, wer es wohl übernehmen würde, die Orte schadlos zu halten, wenn man dem Kricgsvolk „nach Reparation des Affronts" den Paß gestatten würde. Landschrciber Cebcrg erhält den Auftrag, die katholischen Gesandten auf der Tagsatzung zu Baden von dieser Sache in Kenntnis; zu setzen. GemeincidIenössische Jahrrcchnuugs-TaMzung der XIII Orte. Baden. IK27, 4. bis 2«. Juli. Staatsarchiv Zürich. vest.XIi.lr'. sei. r?s. Staatsarchiv Luccr». So anno l«Z7. Bd. XVII. kol. ,?z. LandcSarchiv Schw»z. LandrSarchiv Nidivalvc». Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Rahn, Bürgermeister! Heinrich Bräm, Seckelmeister. Bern. Anton von Graffenried' Schultheiß; Glado Wehcrmann, Zeugherr. Lucer». Walthart Amrhhn, Schultheiß; Jost Bircher, des Raths. Uri. Kaspar RomanusTrvger, lltitter, Landammanu; Heinrich Zurensellcr, des Raths. Schwhz. Sebastian Abhberg, Landammann; Atelchivr Betschart, des Raths. Nnterwalden. Sebastian Wirtz, Alt-Landammann und Pannerherr; Hans Krumcuachcr, Landsfähnrich, von Obwalden; Kaspar Leu, Landammann, von Ridwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Alt-Ammann; Kaspar Blattmann, des Raths. Glarus. Heinrich Pfändler, Landammann; Melchior Gallati, Statthalter. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Zeugherr und des Raths. Freiburg. Jakob Bumann, Seckelmeister; Franz von Asfrh, des Raths. S ol oth u rn. Johann Degenscher, Seckelmeister. Schaff Hause». Hans Martin Peher, Seckelmeister; Martin Forer, Zeugherr. Appenzell. Jakob Wiser, Laudammann, von Jnner- rhoden; Johann Schliß, Landammann, von Außerrhoden. Eidgenössische Begrüßung. ». Junker Heinrich Wallier, des Königs von Frankreich Secretarins und Dolmetscher, übergiebt ein Schreiben vom Ambassador Mirou und trägt alsdann vor, der König habe dem Herrn Atiron eine Reise nach Frankreich bewilligt, denselben aber seiner Gesandtschast noch nicht enthoben. Der apostolische Legat sammt Herrn Miron und den Gesandten der katholischen Orte hätten die endliche Neconciliation zwischen dem Bischof und den Zehnden im Wallis aus allerlei Ursachen nicht zu Stande bringen können^ die Erbitterung der Gemüther sei aber so weit gestillt, daß keine Gefahr zu besorge» sei, indem die Walliser sich erklärt hätten, bei dem 161» geschlossenen Bertrag verbleiben zu wollen. Die Orte möchten gegen den König nach Inhalt des Bündnisses wohl affectioniert verbleiben und nicht gestatten, daß einige Punkte in demselben außer Kraft kämen; in diesem Falle werde man sich befleißen, die Eidgenossenschaft fürderhin besser znfrieden zu stellen. Den Herzog von Longucville möchte man in Bezug auf die Herrschaft Balendis bei dem 1625 deßwcge» ergangenen Abschied schirmen und sich mit dieser Sache nicht beladen, es wäre denn, daß beide Parteien sich gutwillig unterwerfen sollten. - Das Schreiben des Herrn Atiron wird augemessen erwidert und derselbe ersucht, bei Hof die Bezahlung der ausstehende.; Distributionen, Pensionen und extraordinären Gelder, wie auch die Ansprachen der Obersten und Hauptlcute möglichst zu befürworten. Der König selbst wird durch ein Schreiben ersucht, die gnädige.Verordnung zu erlassen, „daß ein gutes Contentement gemacht werde"; dergleichen Cardinal von Richelieu, Herr von Bassompierre und Chateauneuf, daß sie dieses Ansuchen unterstütze» und durch ihr Ansehen gemäß ihrem mehrmaligen Anerbieten nunmehr Alles zu gutem Erfolge leite» möchten. Herr Miron wird ersucht, dem König das schreiben 51k Juli 1627. selbst zu präsentieren und angelegentlich zu empfehlen, deßglcichen dein Läufersboten alle Andeutung zu verschaffen, daß die übrigen Schreiben auch an die gehörigen Orte abgegeben werden, und dahin zu wirken, daß von dem einen und andern Ort beförderlichst eine günstige Antwort erfolge. Weil Landammanu Reding von Schwhz lind Znrlauben von Zug „wegen Beförderung der extraordinären Mittel sollicitiert und die Sache weit gebracht haben," sollen sie anch gebeten werden, ferner ihr Bestes zu thun, um das Geschäft zu erwünschtem Austrag zu bringen. I». Da man stets mit Anstichen um Schilde und Fenster überlaufen wird, läßt man es bei den letztes Jahr und früher deßwegen ergangenen Abschieden verbleiben. Dem gemäß soll fürderhin nur gestattet sein, in Nathhäuser, Gesellschafts-und Schützenhäuser um Fenster und Wappen anzuhalten lind ein Ort nicht mehr als 6 g. Gulden zu geben verbunden sein; jedem Ort soll jedoch unbenommen sein, für sich selbst mehr zu geben oder an anderweitige Orte Fenster und Wappen zu verehren. «. (S. u. Deutsche gemeine Vogteien überh.) «I. Das Münzen der kleinen und der großen Sorten wird eingestellt; die ausländischen, schlechten, neuen kleinen und großen Silber- und Goldsorten solle» verrufen und „bandisiert" Werve». Im klebrigen läßt man es bei dem letztjährigen Abschied verbleiben. Sonst soll niemand schuldig sein, von dein Andern leichtes Gold anzunehmen; es wird deßwegen für gut befunden, daß ein ordentliches Gewicht bestimmt und der schädliche Wechsel allenthalben bei höchster Strafe abgestellt werde. sJm Bernerexemplar: Die Gesandten Berns lassen sich die Bestimmung eines Gewichtes nicht mißfallen, im klebrigen bleiben sie aber bei den von ihren Herren und Obern gemachten Satzungen.) v. (S. u. Freie Aemter.) t. (IX Orte und Lucern.) Marens Franciscus, Graf zu Aarberg, legt den auf letzter Jahrrechnung zu Baden wegen Einräumung der Herrschaft Valendis ergangenen Abschied vor, desgleichen das 1584 von den neun Orten gegebene Urtheil nebst vielen andern Schriften, und stellt sodann an die neun Orte das Ansuchen, das 1584 ergangene Urtheil dergestalt in Kraft erkennen zu wollen, daß der Herzog von Longucville schuldig und verbunden sein solle, die Unterthanen der Herrschaft Valendis des Eides zu entledigen lind dem Grafen zu Aarberg huldigen zu lassen. Die neun Orte möchten sodann diese billige Er- kanntuiß und Confirmation der Gerechtigkeit dem Gubernator daselbst durch eine abzusendende Person mittheilen. — Zürich, Glarus, Basel, Schaffhausen und Appenzell-Außerrhoden lassen es gänzlich bei der letztes Jahr gegebenen Erkanntniß und Erläuterung verbleiben. Wenn sich beide Parteien unterwerfen, wollen sie gern ihr Bestes thun. Uri, Schwhz, Unterwalden und Appenzeil-Jnnerrhvden lassen es gleichfalls bei ihrer auf letzter Jahrrechnung gegebenen Erklärung bewendeil; Zug nimmt die Sache in den Abschied. — Die vier mit dem Herzog von Longueville verburgrechteten Städte sind bei dieser Verhandlung abgetreten; Lucern hat jedoch erklärt, daß solches dem Burgrecht in keinem Fall schädlich sein solle. A. (XIII Orte.) Die Beantwortung des Schreibens, welches Erzherzog Leopold jüngst an sämmtliche XIII Orte abgeschickt hat, wird dießmal eingestellt, weil die katholischeil Orte bereits für sich allein geantwortet und daher keinen Befehl zn einem zweiten Schreiben haben; man will aber den Obrigkeiten davon Kenntniß geben, damit sie ihr Gutachten beförderlich Zürich mittheilen können. (S. u. Rheinthal.) ». (VIII alte Orte.) Die voil Kaiserstuhl, von Eglisau und von Frauenfeld bitten um Ehrenivappen und Fenster in ihre Rathhäuser, wo deren vormals auch gewesen, die aber zum Theil unbrauchbar geworden sind. I. (S. u. Thurgau.) l«. (XIII Orte.) Da die Sätze von Zürich und Lucern in dem Streite zwischen Schwhz und evangelisch Glarus in ihrem Urtheil zerfallen sind, wäre es nun zu Vvllführung des eidgeuössischen Rechtes um einen Obmann, den die genannten Sätze mit gemeinem Zuthun erwählen sollten, zu thun gewesen; man erachtet aber für besser, die gütliche Unterhandlung vorzunehmen. Für dieselbe werden von den anwesenden Gesandten Juli 1627. 517 der XI Orte die Gesandten von acht Orten beider Religionen, nämlich von Zürich, Bern, Basel und Schaff- Hansen einerseits, und von Lucern, Uri, Uuterwalden nud Freiburg andrerseits bezeichnet. Dieser Ausschuß bcräth sich, ob ohne Präjudiz und Nachtheil für die von den Sätzen von Zürich und Luccrn gestillten Urthcile gütliche Mittel zu eiuer allgemeiueu Vergleichung zu siuden seieu. Die vier evangelischen Städte machen schließlich folgenden Vorschlag: Nm des Friedens willen und um Schwhz zufrieden zu stellen, sollen die Vvgteien Uznach und Gaster einzig und allein von den katholischen Laudlcuten beherrscht werden, jedoch so, daß den evangelischen Landleuten zu Glarus der ihnen gebührende Antheil an der Oberherrlichkeit, den Regalien, Gerechtsamen, Nutzungen und Nicßungen, wie bisher, verbleibe. Desgleichen soll ihnen zustehen, neben andern Gesandten ihre evangelischen Gesandten anch in das Land zu schicken, Rechnungen von den Landvogteu einzufordern und alles das verhandeln zu helfen, was (außer der Judicatur in Religioussachen, Kelche Schwhz allein zusteht) der hohen Obrigkeit zukommt. Die katholischen Landvögte sollen so erwählt werden, daß, wenn der Umgang vermöge des Vertrages von 1623 an den evangelischen Glarnern ist, diese den Landvogt aus den katholischen Landleuten nehmen. Da die Katholischen auf diese Weise von zwölf Jahren acht Jahre die Bevögtigung bekommen, so sollen zum Ersatz dafür die evangelischeu Glarner die evangelische Vogtei Werdcnberg ausschließlich beherrschen. Der gebührende Antheil au der Obcrherrlichkeit daselbst verbleibt jedoch den katholischen Glarnern, und wenn der Umgang, den Landvogt zu wählen, au ihnen ist, wählen sie denselben aus drei, vier oder sechs ehrbaren Männern, welche die evangelischen Land- lcute aus ihrer Mitte vorschlagen. Ferner soll den Evangelischen, weil dieser Ersatz zu klein ist, noch die Bevögtigung der Freien Aemtcr ganz gegeben werden. — Lucern, Uri, Uuterwalden und Freiburg willigen in die Neberlassung von Werdenberg nicht ein, anerbieten aber den evangelischen Glarnern die Vogtei in den Freien Aemtern als Ersatz. — Die Evangelischen machen nun um des Friedens willen den Vorschlag, sie wollen die Vogtei in den Freieil Aeuüern fallen lassen und sich mit Werdcnberg allein zufrieden geben, und um das gefürchtete Practieiercn unmöglich zu macheu, sollen die Katholischen, wenn die Wahl eures Vogtes nach Uznach und Gaster an die Evangelischeu komme, ihnen drei bis sechs tüchtige Männer vorschlagen, ans welchen sie, die Evangelischen, wählen; umgekehrt soll es bei Werdenberg stattfinden, so daß die Evau- ltz'lischen den Katholischeil eineil Vorschlag machen. Die katholischen Sätze erklären, daß ihre Instruction^ lhnen nicht zulasse, diesen Vorschlag anzunehmen, und daß sie dem von den luceruischcn Sätzen gefällten Urtheil beifallen. Zugleich bitten sie die vier Städte, ihre Religiousverwandtcn in Glarus zur Ruhe zu erwähnen, dasselbe »Verden auch sie gegenüber den Ihrigen thnn. Die vier Städte protestieren gegen diese Jmprocedur mit den» Beifügen, daß die Katholischen auf diese Weise die Evangelischen aus dem Land mehren "lochte.»; es sei aber Alles wider die Form eidgenössischen Rechtes und wider die Bunde. Sollteil die vier katholischen Orte vor Ausgang des Rechtes dem Urtheil der Sätze von Lucern beifallcn, so wolle man für diesen Fall ihnen das eidgenössische Recht vorgeschlagen haben; dasselbe sei angefangen, aber noch »licht aus- tzeführt. Weil die Sätze von Zürich und Luceru in ihren Urtheileu zerfallen seien, so handle es sich jetzt um die Wabl eines Obmanns, damit das eidgenössische Recht vollführt werde. Wenn der Obmann in einer s» klaren Sache wider Verhoffeu dem Urtheil der Sätze von Lucern beistimme» sollte, so seieu die katholischen Glarner nichts desto weniger schuldig, ihre», evangelischen Mitlandleuten wegen der beiden Vogteicn Uznach und Gaster einen billigen Ersatz zu geben, da jetzt nicht zwischen den Landleuten beider Religionen Zu Glarus, sondern zwischen Schwhz und Glarus gerechtet »verde. Der Vertrag von 1623 gebe deutlichen Ausschluß, wie es in Bezug auf die Bevögtigung der streitigen Vogteicn gehalten »verde» solle. Würde den evan- 518 Juli 1627, gelischcn Glarnern nicht billiger Ersatz gegeben werden, so könnte man sie nicht zwingen, die übrigen Punkte und Artikel des Vertrages zu halten, sondern man müßte denselben von Rechts wegen aufheben. Ob dich zun: Frieden dienen würde, das möchten die vier katholischen Orte wohl bedenken. — Diese Orte verbleibe» nochmals bei ihrer Meinung und ersuchen die vier Städte, sich die von ihnen vorgeschlagenen Mittel auch belieben zu lassen, weil dadurch große Weitläufigkeit, Kosten und Arbeit erspart würden. — Blau geht n»- verrichteter Sache auseinander und nimmt die Verhandlung in den Abschied. Ii. (S. u. Sargaus ) «>. (S. u. Baden.) p. (S. u. Thurgau.) «z. Damit man der Landstreicher, Heiden und Zigeuner, von denen der geineine Main: sehr belästigt wird, los werden möge, wird für rathsam erachtet, kst» und wieder Mandate zu publicieren, daß man, falls welche betreten würden, die über ihr Thun »ist Lasseil nicht genügendeil Bescheid geben können, diese gefänglich einziehen, mit der „Strichen" oder a»s andere Weise nach Verdienen abstrafen und des Landes verweisen werde, v. (S. u. Thurgau.) s«. (S- Sargans.) t. (S. u. Thurgau.) ' VII katholische Orte und Appenzell Jnnerrhoden. ii. Der Amba'ssador Miron richtet an die katholischen Orte ein Urlaubsschreibcn, worin er auch seiner Bemühungen in dem Walliser Geschäft gedenkt. — Das Schreiben wird ii: den Abschied genomiucn und dein Ambassador seine Mühe verdankt mit der Bitte, den: König das Walliser Geschäft angelegentlich zu empfehlen, lind mit der Versicherung, daß man das Bündnis; mit dem König getreu halten und gickst zugebei: werde, daß dasselbe in irgend einem Artikel nicht völlig beobachtet werde, wogegen man erwarb', daß die Zahlungen beförderlichst stattfindeil und daß man künftig für die Ansprachen besser befriedigt werdc> Schließlich wünscht man den: Gesandten Glück auf die Reise lind lange dauernde Gesundheit, v. Etliche Gesandte haben Befehl, in allgemeiner Session den Antrag zu stellen, daß die Orte von der neuen Religio sich künftig nicht mehr „evangelisch", sondern dein Landfrieden gemäß „neuglänbig" nennen und ihren Stadb und Landschreibern befehlen sollen, solches künftig zu beobachten. Man findet aber für besser, den Stadt- und Landschreibcrn in den katholischeil Orteil und in den gemeinen Vogteien zu befehlen, künftig bei Ä»^ fertigung von Instrumenten und dergleichen sorgfältig darauf zu achten, w. (S. u. Freie Acmter.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Deutsche gcmciiic Vogtcicn iilicrl». 2-1, vt vontiuuöo susgu'vn 1)6vvwbro und sein Ilisoaurs au I.nnn- clos etilkvrviits vt aü'airvs iuäooisvs gut out vuc.oro vaurs elans ta vs «zuvls üiikvronts los Intvrvsts etu 11o/ xsnvsnt vstro voujniirvt«, vnvo^ö ä 1a vorn lo 22 tilars 1621' IMr tilvnsiaur I'^mbassaävur Niron: im Archiv für schweizerische Geschichte, Bd. It. S. 27V. 324. Juli 1627. 519 4»<5 Konferenz der V katholischen Orte. Lucern 1t»27, 12. bis 14. Juli. Staatsarchiv Luccr». Absch. >1« »»na >. LaudcSarchiv Nidwaldc» (Gesandte: Luceru. Heinrich Cloos, Ritter, Schultheiß; Ulrich Heinserlin, Vcniier und des Raths- Hcmrich Fleckeusteiu. Flitter, des Raths; Jakob Bircher, Bauherr, des Raths. Uri. Johauu Kvurad von ^rvldingen, Landammann ui.d Landshauptmaiiii; ^Sebastian Heinrichs Trösch, Statthalter. Schwyz Heuirich Neding, Alt-Landammann und Pannerherr; Gilg Frischherz, Ritter, Alt-Landammann. Unter- Calden. Johann Jinfeld, Alt-Landauiniann, von Obwaldcn; Johann Lussi, Ritter, Landaininann, von Nldivalden. Zug. Kvnrad Zurlauben, Amniaini; Hans Heinrich Haßler, Seckelmeister. Frei dura iHanss Reiff, Statthalter; Daniel von Mvntenach, des Raths. Solvthurn. Victor Hafner, Stadtschreiber Diese Zusaininenkunft ist wegen des Walliser Geschäftes veranstaltet worden, u,. Der Nuntius ^richt sich in weitläufigenr Vortrag über etliche besondere Punkte aus und bezieht sich in Bezug auf die ''brigen ans den Bericht der Gesandten. Demselben wird nun für seine väterliche Sorgfalt und den ""gewendeten Fleiß gebührend gedankt, mit der Bitte, sich das Walliser Geschäft auch ferner angelegen sein 5" lassen und die von Jhro Heiligkeit einlangende Antwort alsbald mitzutheilen, damit man sich desto besser Z" verhalten wisse. I». Hauptmann Joachim Püntiner meldet den Gruß des Marquis Dvgliani und versichert die Gesandten des gnädigen Willens des Königs; er theilt sodann mit, daß der Marquis dem Don bi Cordova den Willen des Königs, betreffend die Erneuerung des Bündnisses, eröffnet habe. — Alan ver- bunkt durch einen Ausschuß den gnädigen Willen des Königs und antwortet, daß man ohne Instruction man glaube aber nicht, daß das Ansuchen »verde verworfeil »verde», wenn die Sache in rechter Form "u die Hand genommen »verde, bedaure jedoch, daß man die erforderliche Freundlichkeit von Seite der könig- bchen Minister eine Zeit laug habe vermisseil müssen, und daß erst neulich noch das beurlaubte hochdeutsche ^riegsvolk, ohne jemand darum zu begrüßen und mit seinen Hochwehren versehen, habe passieren wollen- ^'gleichen Ungelegenheiten seien ein Beweis, daß des Königs Minister den Orten nicht geneigt seien. Wenn b>c angetragene Erneuerung des Bündnisses vollzogen »verde» sollte, so würden ihre Herren und Obern vor- suu- auf die Beseitigung dieser Uebelständc! und die Bezahlung ihrer ausstehenden Forderungen dringen ^ (S. n. Sargans.) «S. (S. u. Vier ennetb. Vogt, ttberh.) «. Der schriftliche und mündliche Bericht "er im Wallis gewesenen Gesandten wird »lebst anderen Acten angehört und für gut gefunden, daß zu ^rineidung größerer Gefahr dem gemachten Anfang Nachdruck gegeben werden solle, besonders weil die ^alliser unbeständig sind und Bern auch nicht »nüssig ist. Man beschließt deßhalb einhellig, keine Partei »> dieser Angelegenheit zu verlassen, sondern, weil die Landschaft wegen der wahren alten Religion gute ^rtröstung giebt, aber stark darauf dringt, daß ein anderer Bischof gewählt »verde, den Papst zu ersuchen schon vor einigen Tagen begehrte Bewilligung dazn zu ertheilen. An Wallis wird geschrieben man verdanke die gute Aufnahme der Gesandten und erwarte die Vollziehung ihres löblichen Vorsatzes. Vor ber Elcction werde es nothwendig sein, die beiderseitigen Privilegien, Freiheiten und Immunitäten zu cr- "utcrn, damit Bischof und Landschaft solche künftig ohne Eintrag genießen können. In Beziehung ans " Priester, die sie eifrig begehren, »verde» Lucern und Zug, die mit gelehrteil und exemplarischen Priestern ^vhl versehen sind, ersucht, unverzüglich etliche abzuordnen, ehe der gottselige Eifer erkalte. Ebenfalls könnte 520 Juli und August 1627. der Nuutius gebeten werden, einige Väter Capuciner hinzuschicken, zumal da die Landschaft versprochen hat, sowohl diesen als den weltlichen Priestern gebührenden Unterhalt zu verschaffen. Der großen Kosten wegen, die über die Gesandtschaft ergangen sind, soll sich jedes Ort nach Mitteln und Wegen unisehen, wie selbige wieder zu bekommen sein möchten, t. sS. u. Mainthal.) Lucern ahndet das eingerissene „Dingskaufen" von Getreide u. s. w. — Die drei Länder versprechen, solches gänzlich abzuschaffen, und ersuchen Lucern, die Uebertreter der Ordnung zu strafen. Man sehe auch im Abschnitte Hevrschaftsangclegenheitcn: Grafschaft Sargans. «. Art. 89. Klöster. Vier einictb. Vogteien iilierh. «l> Art. 99. Kricgssachen. Landvogtci Mainthal. t. Art. 197. Beamte. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1K27, 2t. Juli. LaildcSarchiv Nidwaldcn. Gesandte: Uri. Jvhainl Konrad von Bervldingcn zu Svnneitbcrg, Ritter, Alt-Landaminann und Landshauptmann; Sebastian Heinrich Trösel), Statthalter. Schwhz. Gilg Frischherz, Alt-Landammann und Landshailptmann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Statthalter, Landssähnrich und Seckelmeister; Johnnn Gilg Aufdermaur, Martin Von Oeüw, des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Landammann; Hannes Zelger, Alt-Landaminann. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelcgcnhcitcn: Vogtei Bellcnz :c. », I». Art. 458. 4S9. 4S8. Conferenz von Uri und Schwyz. Brunnen. 1«27, 2. August. Staatsarchiv Luccr». Gesandte: Uri. Kaspar Nvmanus Troger, Ritter, Landammann; Sebastian Heinrich Trösel), Statthalter; Heinrich Püntiner, Seckelmeister, alle des Raths. Schwhz. Sebastian Abhberg, Landainmanu! Gilg Frischherz, Alt-Landammann und Landshauptmann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Statthalter! Martin Betschart, Seckelmeister; Johann Gilg Aufdermaur, alle des Raths. Da über die unlängst zwischen Uri und Schwhz vereinbarte Schifferordnung von den Schiffleuten ^ schwerde erhoben worden ist, wird nach Anhörung der Anwälte beider Parteien Folgendes festgesetzt: 1) Alst Landleute der vier an dem See liegenden Orte können über den See fahren mit welchem Schiffmann st^ wollen; es steht ihnen frei, nach jedes Belieben viel oder wenig Schifflcute zu nehmen, und sie sind nicht schuldig „im Theil zu fahren." 2) Wer aus den vier Orten zu Roß daherkommt, der ist nicht schuldig iw Theil zu fahren und einem Schiffmann mehr als 20 Schilling zu geben, es sei früh oder spät am Tag! für das Schiff haben die Schiffleute ferner nicht mehr zu fordern. 3) Bei einer Buße von 5 Gulden ist August 1627. 521 deu Schifflenten von Brunneu, welche Leute nach Flüeleu geführt haben, verboten, Leute auf die Rückfahrt zu nehmen und dieselben nicht nach Brunnen, sondern nach Lucern oder anderswohin zu führen; umgekehrt auch denen von Flüclen. 4) Kommen aus den vier Orten Fußgänger, so können sie fahren, mit welchem Schiffmann sie wollen, er sei von Miele» oder von Brnnnen. Sind es zehn oder minder und legen diese 20 Schilling zusammen, so soll man sie mit einem Schiffmann fortführen. 5) Jeder von den vier Orten kann Schiffleute beschicken oder sie warten lassen, doch mit der Bedingung, daß dieselben niemand anders zum Fahren annehmen; kommen etwa fünf oder sechs Personen zu Fuß, so können dieselben wohl mitgeführt werden. 6) Waaren kann jeder, wie von Alters her, durch Schiffleute seines Gefallens führen lassen; als Taxe für einen Saum Wein, einen Saum Käse, ein Stück Kaufmannsgut werden 3 Schilling festgesetzt. 7) Personen, welche nicht aus den vier Orten zu Roß daher kommen, sowie auch Waaren sollen „in Theil gethan" und allein von denen geführt werden, welche an dem Orte, wo solche ankommen, daheim sind, es wäre denn „daß Einer in seiner Gesellschaft fortfahren und also der Fremde sfichj der Gesellschaft der Heimischen von den zweien Orteil genießen wollte." 8) Alle Fußgänger, welche eigene Schiffe dingeil, solleil nicht schuldig sein im Theil zu fahreil; es soll auch ein jeder zu Roß, der nicht in den vier Orteil daheim ist, für einen Schiffuiann mehr nicht als 30 Schilling und für das Schiff mehr nicht als 4 Schilling zu geben lind nicht mehr als einen Schiffmann zu nehmen verpflichtet sein; ist hingegen keine andere Hülfe zum Ziehen vorhanden, so muß er zwei Schifflcute dingen. 9) Kein Schiffmail» darf in Theil genommen werden, er sei denn von der Obrigkeit für „genugsam" erkannt worden. 10) Alles Volk zu Fuß, das nicht aus den vier Orten ist, hat für jede Person zwei Schilling zu zahlen; wird jedoch weniger als ein Dicken erlegt, oder sind es weniger als zehn Personen, soll Keiner zu fahren schuldig sein, wenn er nicht gerne weniger nehmen will. Die Fremden sollen allein von denen, die an dem Gestade, wo sie abfahren, daheim sind, geführt werden; „doch so es in solchem bis an vier oder fünf Personen käme, will man sie zu beide» Thcilen hie- lnit ermahut habe», sie einander um so viel nicht gefahren und den Lohn dem, so solche geführt, gefolgen lassen sollen, die Armen aber, so um Gottes Willen zu fahren begehren, sind hierin nicht begriffen." 11) Diese Verordnung des Lohnes halber soll auch auf die großeil Schiffe angewendet werden mit dein Zusätze, „daß jedem großen Schiffe eines Schiffsknechts Lohn erfolgen solle, damit die gemeinen großen Schiffe mögen erhalten werden." 12) „Es soll auch kein Theil leer auf den andern fahren oder ankommen, auf Gefährte mehr denn zwei Stunden warten; es wäre denn Sach, daß Einer mit Briefen oder andern ernstlichen Befehlen geschickt würde, mag er alsdann etwas wieder hiuwegführen"; doch soll hierin keine Gefahr gebraucht werde». 13) Den Schiffleuten ist bei 5 Gulden Strafe verboten, einige „Gefchrten" über See zu führe», wenn dieselben nicht dem Zoller angemeldet worden sind. 14) An jeder Schiffläude soll ein Schiffmeister aufgestellt sein, welcher Fremden und Einheimischeil nach dieser Ordnung zum Fahren be- hülflich sein und die Fehlbaren der Obrigkeit leiden soll. 15) Diese Ordnung ist in deutscher und wälscher (italienischer) Sprache in allen Wirthshäuseru und au andern Orteil anzuschlageil. — Jeder Schiffmann hat die Pflicht, diejenige», welche gegen diese Ordnung sich verfehlen, oder welche etwas vernntreut oder verwahrlost haben, zu leiden. Da aber über den Art. 10 sich eine Meinungsverschiedenheit erhebt, werden Landaminaun Johann Zelger und Landammann Johann Lussi ersucht, einen gütlichen Ausspruch zu tbun, mit welchem die nächsten zwei Jahre ein Versuch gemacht werden solle. Diese geben nun folgenden Spruch: Im ersteil Jahre sollen alle fremden Fußgänger gegen Bezahlung abgedachten Schifflohnes befugt sein zu fahren, mit wem sie 522 August 1627. » . wollen; das nächstfolgende Jahr aber soll der Art. 10 gehalteu werden, doch mit dem Auhaug, daß sie einander nicht „gefahren", doch aber den halben Theil des Lohns an dem Gestade, wo sie dieselben einschiffen und wegführen, hinterlassen sollen; der Schiffmann, der sie also hinwegführt, soll von den Für- schiffleutcn den Lohn einziehen und dem daselbst hiezu Verordneten diesen halben Theil überantworten. Nach Verfluß der zwei Jahre will man sich gegenseitig erklären, bei welcher Maßregel man sich besser befinde. Actnm den 8. August. Folgende Punkte werden noch obiger Ordnung angehängt: 1) Kommen Lehenrosse, welche einein Urner gehören und „leer" sind, gen Brunnen, so sollen dieselben mit dem Lohn, gleichwie andere Rosse von den vier Orten, geführt werden. Wenn aber Volk mit denselben geführt wird, solle den Schifflenten der Lohn wie von fremden Rossen bezahlt werden. Ebenso soll es zu Flüelen gehalten werden. 2) Wenn Curriere ankommen und die Rosse nicht über See führen, sondern sie zurückschicken, so sollen dieselben nichts desto weniger im Theil geführt werden. 3) Wenn Einer mit Nossen ans den vier Orten an diese Schiffländen kommt und dieselben ohne Gefahr in einer „Gans" möchte geführt haben, so soll man sie darin zu führen schuldig sein. 4) Sollte die eine oder die andere Partei den einen oder andern Punkt übertreten, so soll die andere nicht befugt sein, auch dawider zu handeln, sondern der Fehlende soll von der Obrigkeit daselbst bestraft werden. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Bruunen. 1627, 16. August. Laudcöarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Kaspar Nvmanus'Troger, Ritter, Landammann; Alexander Beßler, des Raths. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann und Landshanptmann; Johann Caspar Ceberg, Ritter, Statthalter; Matthias Städeli, des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Landammann; Jost Blättler, Statthalter. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclegcnheiten: Landnrafschast ThurMN. l. Art. 42. Marchensachen. Nogtei Bcllcnz:c. -»-It, ,»-«». Art. 460-472. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1627, 16. August. Staatsarchiv Lucern. Absch. iie anno 1627. Vd. XVlI. toi. 239. Landesarchiv Nidwalden. Gesandte: Lucern. Walthart Ämrhyn, Ritter, Schultheiß und Stadtfähnrich; Niklaus von Hertenstein, Statthalter; Moriz An der Allmend, des Raths; Jost Bircher, Ritter, des Raths. Uri. Kaspar Romanus Trogcr, Ritter, Landammann; Emannel von Noll, Pannerherr. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann und Pannerherr, von Obwalden; Kaspar Leu, Landammann, von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Alt-Ammann; Johann Staub, Seckelmeister. August 1627. 523 (S. u, Thurgau.) I». (S. u. Thurgau uud Baden.) v. Es wird vorausgesetzt, daß die Obrigkeiten dem Ansuchen des Abtes von St. wallen nicht entgegen sein werden, auf der thurgauischen Cvnferenz einen Vergleich zwischen dem Abt und denen, so der Zölle halber interessiert sind, zu treffen und den Thcil, der seine Rechte nachweisen wird, dabei zu schirmen. — In Beziehung auf den Zwinggcrischcn Handel mögen die nach Frauenfeld verordneten Gesandten sich Bericht verschaffen. «I. (S. u. Thurgan.) v. Man hält es nicht für nothwendig, sich wegen der Beantwortung des Schreibens des Erzherzogs Leopold ferner mit den Orten von der neuen Religion einzulassen, welche Meinung die nach Frauenfeld gehenden Gesandten Zürich mittheilen können, t Die Gesandten werden eingedenk sein, die Obrigkeiten an die Ausführung der die Landstreicher uud anderes unnützes Gesindel betreffenden Ordnung zu erinnern, falls sie noch keine Maßregeln getroffeil haben. A. (^>- u. whu.gau.) Man sehe anch im Adschuittc Hcrrschastsangclcgenheitcn: Laudarasschast THUM«. 6- Art. 29t. Religioussacheu -c. .1. Art. 432. Gotteshäuser, Klöster. K». „ 189 a. Anstände mit dem Bischof von Constanz. Grafschaft Bade». " Art. 137. Stifte nnd Klöster. Die Namen der Gesandten aus dem Nidwalducrercmplar. Cvnferenz der VII dett Thnrgan regierenden Orte. Frauenfeld. IK27, 22. August (12. a.K ). Staatsarchiv Zürich. (Zost. XII. l42. toi. soz. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Seckelmeister; Hans Heinrich Wirz, des Raths, Alt-Stadtschrcibcr. Luccrn. Jost Bircher, Ritter, des Raths. Nri. Kaspar Rvmanus Trvger, Ritter, Landammnnn s Karl Emanuel von Roll, Ritter, Pannerherr und des Raths. Schwhz. Sebastian Abhberg, Landammann. Nnterwalden Sebastian Wirtz, Landammann und Pannerherr, von Obwalden; Kaspar Lcn, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zl.g. Kaspar Brandenberg, Ammann. Glarns. Hei.lrich Pfändler, Landammann. , ^ ^ (S. li. Thurgan.) «. (S- u. Baden.) t--. ... whnrgau.) Il, 1. (S. u. Deutsche gem Vogt i.berh ) (S. u. Thurgau.) " Jedes Ort wird der Entschuldigung, warum die katholischen Orte das jüngst von Erzherzog Leopold an die XIII Orte ergangene Schreiben absonderlich beantwortet habe.., eingedenk sein und seine Herren und Ober., davon zu benachrichtige., wissen. «». (S. n. Baden.) Mau sehe auch im Adschuittc Hcrrschastsaugelcgcuheitcu: D»,«... W» V. «, >' j>»»d«»,IIch»I, TWM», W. R-Il.w»«-»! Igvd. Anstäudc mit dem Bischof von Constauz. u. „ 190. Zolle und GclcU. ^ „ „ i. „ 171. AnstäudcmitdemAdtvouSt.Gallcu. Q „ 138. Aözug. Grafschaft Baden. «I. Art. 138. Stifte uud Klöster. " 2lrt. ISS. Localcs. «. „ 120. Stifte uud Klöster. 524 August und September 1627. 442. Jahrrechmmg der die Vogtewn Bcllenz, Vollenz und Niviera regierenden 2/2 Orte. Bellenz. l«27, 24. August. Landeöarchiv Nidwalden. Protokoll der Rathen und der Landlenten. Bd. 9, t'vl. 3 b. Der Abschied hat sich nicht vorgefunden; hingegen ist die Relation des Gesandten von Nidwalden, Wolfgang Würsch, vorhanden. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangclcgenheitcn 1 Voglci Bcllcnz zc. U. Art. 473. 474. 443. Freundliche Verkonunniß rmd Erlälitcrullg zwischen dein Bischof voll Constanz und den VII Orten, betreffend die Mannschaft zu Arbon, Bischofszell und Horn und die Bestrafung des Neislaufens. Franc,»feld. 1627, 2. September. Staatsarchiv Zürich. Tr. 4L, Nr. 13 (X'. (auch in Liung Neichsarchiv Bd. XIX, S. 192.) Gesandte: Dieselben, welche in Abschied 441. Man sehe im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten! Landgrafschaft Tliurgau. Art. 488. Anstände mit dem Bischof von Cvnstanz. 444. Conserenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Bruuneu. t«27, 23. September. Latttieöarchiv Dchwvz. Gesandte: Uri. Kaspar Nomailus Trogcr, Ritter, Landanlinailil; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Sebastian Heinrich Trösch, Statthalter; Heinrich Püntiner, Seckelmeister und des Raths- Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Gilg Frischhcrz, Alt-Landaminann; Martin Bctschart, Seckelmeister; Johann Gilg Aufdcrmanr, des Raths. ». Die Schiffleute von Fluelen und Brunnen hatten sich mit der den 2. August letzthin gemachten Schiff- ordnung nicht zufrieden gegeben, namentlich nicht mit Art. 10. Uri ist der Ansicht, daß man die Zahl der fremden Fußgänger ihnen zu beiden Theilen lassen, daß sie aber den Lohn an den Orten, an welchen sie Fremde hinwegführen, den Schiffleuten daselbst hinterlassen, im Uebrigen jener Ordnung vom 2. August nachleben sollen. Die Gesandten von Schwyz halten es für besser, entweder die alte Ordnung wieder hervorzunehmen oder den Abschied vom 2. August auszuführen. Man kann sich über diesen Punkt nicht vergleichen. Ii». Statthalter Troger legt das Concept zu dem an den Gubernator zu Mailand wegen der Exstanzen für die Besatzung zu Bellcnz und den Durchzug des hochdeutschen Kricgsvolks abzusendenden Schreibens vor. Dasselbe wird genehmigt und durch eineil eigenen Boten überschickt. Eine Abschrift soll unter Natisi- cationsvorbehalt an Carlo Casati geschickt werden mit dein Ansuchen, er möchte sich der Sache annehmeil- September und Octobcr 1627. 525 44S Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Mtovf. t«27, 27. September. LandcKarchiv Schweiz. Gesandte' Ur i. Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Statthalter; Johann Peter von Roll, Ritter, Alt-Landa.nmann; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, M-Landammann; Heinrich Puntiucr, Seckel- meister- Martin Abt (Epp), des Raths; Andreas Planzer, des Raths. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann und Landshauptmann. Ridwalden. (Niemand.) Eidgenössische Begrüßung. Ridwalden entschuldigt sein Ausbleiben wegen zu später Einladung, l» (S u Bellenz .c) Wegen der ausstehenden Bezahlung für die beiden in spanischen Diensten stehenden Regimenter wird'für rathsam 'erachtet, an den Markgrafen Dogliani zu schreiben; zugleich soll ihn. auch bemerkt werden daß es Sitte und Brauch sei, daß nur mit Einwilligung der Obr.gkeiten fremdes Kriegs- bolk die Pässe benützen könne, was das beurlaubte deutsche Kriegsvolk nicht beobachten zu wollen scheine. «I. Landammann Frischherz berichtet über seine Verhandlung mit Dogliani und weist eine Attestativn desselben vor Es wird eine Abschrist davon durch den Landschreiber genommen und das Original an Trösch abgeschickt' dieser wird, wenn er nichts ausrichten kann, bevollmächtigt, sich bei den. Gubernator zu beurlauben und den Herren und Obern mündlich, nicht mehr schriftlich, über seine Verrichtung Nachricht zu geben welche dann über die ferner anzuwendenden Nüttel sich berathen werden, v. Da die Schisfleute zu Wielen und m Brunnen noch immer mancherlei Beschwerden gegen einander haben, wodurch die Durchreisenden »ich/ wenig belästiget werden, so wird für gut erachtet, bei erster Gelegenheit die Schisfleute beider Trte anzuhören und eine Ordnung zu machen. Mm, schc mich im Abschnitte Hcnschastsangclcgmhcttem Aog.ci Bellcnz :c. »»> Art. 47S. 44«. Konferenz der V katholischen Orte. Ljteevm 1827, 7. und 8» Owtober. StaMsarchw «d- xvn. ko>.27S. Land.Sa.chic. Gesandte: Lucern. Heinrich Cloos, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Heinrich Fleckenstein Ritter, des Raths- Moriz An der Allmend, Stadtvenner und des Raths; Jost B.rcher, N.tter, des Raths. Nr.. Caspar Romanus Troqer, Ritter, Landammann; Johann Konrad von Berold.ngen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann. Nnterwalden Johann Wirtz, Landammann und Pannerherr, von Obwalden; Kaspar Leu, N.tter, Landammann, von N.dwalden. Zug. Kvnrad Brandenberg, Ammann; 17. Meycnberg, des Raths. ^ ^ ^ Diese Zusammenkunft ist wegen wichtiger Schreiben des Papstes, des Eard.nals Barberun, des Nuntius u s' w angesetzt worden. Bei Berathnng des Walliser Geschäftes findet u.a.., daß die Weltlichen daselbst immerdar Unruhen erregen, auch ungereimte Proceduren wider die Geistlichen anheben, so daß aucb der gute katholische, fromme Land»,an., nicht sicher sei. So ist Hauptmann Anton Stockacher unter 526 October 1627. dem Vorwand getriebener Practiken gefangen gesetzt worden, so daß zu besorgen ist, daß man gegen ihn mit Strenge verfahren werde, wenn man nicht bei Zeiten sich nach Mitteln umsieht, die Erbitterung zu beschwichtigen und die Ruhe wieder herzustellen. Es wird daher beschlossen, an den Nuntius zu schreiben und ihm dieses Geschäft ernstlich zu Sinn zu legen, damit die zwischen dem Bischof und der Landschaft noch schwebenden Streitigkeiten beförderlichst erledigt werden. Sodann ersucht man Freiburg und Svlvthurn je einen Gesandten ins Wallis zu schicken, zum Schein, um sich über einen Conferenztag zu vergleichen, jedoch in der That, um zu sehen, wie Stockacher und den andern Mitinteressierten zu helfen sei; Lucern soll dieselben mit den nöthigen Schreiben versehen. I». Der neu erwählte Bischof von Chnr ladet zu seiner Consecration ein. — Lucern, Uri und Schwyz sollen je einen Gesandten schicken, um der Consecration beizuwohnen und die übliche Gratulation,im Namen der übrigen katholischen Orte zu verrichten. « . Die Antwort auf das Schreiben des Erzherzogs Leopold soll „unvergrifflich", ohne daß man den Paß zusagt oder verweigert, jedoch ganz freundlich abgefaßt werden. ' «i. Ueber die mitgetheilten drei französischen Schreiben will man die Obrigkeiten in Kenntniß setzen, welche das eine und das andere bei Gelegenheit beantworte» mögen, v. Die Obersten und Hauptleute des letzten spanischen Aufbruches wollen wegen ihrer rückständigen Bezahlung Etliche aus ihrer Mitte «ach Mailand scnden. — Mai: bewilligt ihnen die gewünschten Fürschreiben unter der Bedingung, daß der beabsichtigte Accord den Nachkommen nicht nachtheilig sei. Sie sollen auch darauf achten, daß sie nicht „mit Geschwindigkeit übernommen werden", sondern, wenn ihnen etwas Beschwerliches zugemuthet werde, den Rath der Obrigkeiten einholen. Die Abgeordneten sollen auch in der Obrigkeiten Namen bei Don di Cordova um beförderliche Entrichtung der verfallenen Pensionen anhalten. 1. Jakob Arnold von Uri, Hauptmann eines eidgenössischen Fähnleins zu Bologna, berichtet, daß er, wie seine Vorfahren, seit Jahren mit päpstlicher Approbation die Befreiung einer offenen Wirthschaft genossen habe, welche ihm nun von dem jetzigen Tresorier entzogen werde. — Man will .für den Betreffenden auf dessen Ansuchen bei dem Papste in guter Forin Schritte thun. z»'. (S. u. Thurgau und Baden.) I». (S. u. Freie Aemter.) i. Es wird hervorgehoben, daß Unterwaldcn ob dem Wald seit geraumer Zeit gar wenig Anken auf die Wochenmärkte bringe, indem alle Milch zu „Feißkäs" (fetten Käse) verwendet werde. — Man hofft, daß dasselbe besonders zum Besten des geineinen Mannes eine bessere Ordnung inachen werde. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclccienheiten: LandMfschast TlMMU. 8- Art. 29Z. Rcligionssachm zc. Grasschnst Baden. !?. Art. IM. Localcs. LlNldtiogtci Freie Aemter. >» Art. 67. Polizeiliches. Die Namen der Gesandten aus dem Nidwaldnerercmplar. 447. Conferenz der IV evangelischen Städte. Aaron. 1K27, II. und 12. October (1. und 2. Oct. a. K.). Staatsarchiv Zürich, »est. XII. Iis. Ich. SR. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Salomon Hirzel, beide Seckclmeister und des Raths. Bern- Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez; Gladv Weyermann, Alt-Zeugherr, beide des Raths. Basel. Leonhard Lützelmann, des Raths. Schaffhausen. Rochus Goßweiler, Bürgermeister; sHans Martins Forrer, Zeugherr und des Raths. October 1627. 527 i». Landammann u»d Rath von evangelisch Glarus bitten um Execnticm des sion den zürcherischen Sätzen in dem Bevogtigungsspan ergangenen Urtheils. Sollte die Sache ans die lange Bank geschoben werden, so sei man genöthigt, dieselbe dem geineinen Mann offenbar zumachen, und wenn daraus Unheil erfolge, so lehne man die Schuld von sich ab. — Damit sich evangelisch Glarus ferner zu verhalten wisse, beräth man sich über ein Antwortschreiben an dasselbe und über ein Schreiben an die Glarner beider Religionen. Für den Fall, daß hiedurch der gewünschte Zweck nicht erreicht wird, also daß sie sich im Land Glarus für sich selbst nicht vergleichen kbnnen, wird gut erachtet, entweder — jedoch nur auf vorangegangenes Gutachten und Begehren der Evangelischeu zu Glarus Lueern um seinen und der übrigen katholischen Orte Entschluß über die zu Baden vorgeschlagenen Mittel schriftlich zu ersuchen oder aber den Glarnern zu bedenken zu geben, ob es nicht bei diesen leidigen und betrübten Zeiten das Ersprießlichste sein möchte, die Sache unter gebührender Protestation, so oft die Besetzung der streitigen Vvgteicn dem Umgang nach an ihnen sein werde, unerörtert, bis sich eine bessere Gelegenheit zur Bermittluug zeigt, hangen zu lassen. Wenn dann inzwischen die Verwaltung der Vogtei Werdenberg wieder laut des Vertrages von 1623 an die Katholischen kommen wird, so mögen sie nochmals einen evangelischen Vogt dahin wählen und so lange keinem Katholischen den Aufritt gestatten, bis ihnen, den Evangelischen, für Uznach und Gaster genügender Ersatz gegeben worden ist. Wenn die Gegenpartei von solcher Sistierung des Streites nichts wissen wolle, müsse man nach Inhalt der eidgenössischen Bünde nach einem Obmann sich umsehen. Ueberdieß läßt man es bei der auf letzter Jahrrechuung und früher schon zu Solothurn erhobenen Protestation gegen die Bestätigung des Rechtsspruches der Sätze von Lucern von Seite der katholischen Orte bewenden, in der Meinung, daß man derselben nicht also zusehen könne, sondern daß man auf deren Beseitigung bedacht sein müsse, l». 1) Die Einführung von Contribntivneu, dein rechten Fundament des gemeinen Defensionalwcrkes, wird nochmals für hochnothwendig und unvermeidlich erachtet. Etliche Gesandte sind zwar der Ansicht, daß die Coutributioneu bei der jetzigen Klemme und theuren Zeit in diesem Jahr nicht wohl zu erheben seien; dessenungeachtet nimmt man auf Gefallen der Obrigkeiten den Entschluß in den Abschied, daß-diese Contribntivneu einstweilen in den Städten in der Weise, wie jede Obrigkeit es am passendsten erachtet, an die Hand genommen und ein halber Dickpfenning soder 12 Kreuzer) aufs Hundert gesetzt, die Landschaft jedes Ortes aber erst uachgchends, wenn die Sache in den Städten bereits in Nichtigkeit gebracht worden tst, besteuert werden solle' 2) Bei diesem Anlaß berichten die Gesandten von Schaphausen über die seit langer Zeit her in ihrer Stadt üblichen Versteuerung, darin bestehend, daß von ihren Bürgern Liegendes und Fahrendes mit 6 Kreuzer von. Hundert versteuert »verde; daß dieß getreulich bezahlt »verde, müsse jeder von Zeit zu Zeit einen Eid schwören- das Geld »verde den Seckelmeistern eingehändigt, welche eidlich verpflichtet seien, niemandes Vermögen ZU offenbaren «. Der abgeordnete Auwalt der Herren Hans Lukas Jsclin und Claudius Gontier, Schwäger und Haudelsverwandte, Bürger der Stadt Basel, eröffnet, daß sich seine genannten Priucipale durch den Proceß welcher bei der Auffallshandlung gegen Hans Ludwig Haas, gewesenen Münzmeister zu Schaff- Hausen stattgefunden habe, höchst beschwert finden. In Bezug auf die 14,550 fl. Capital betragende Obligation auf genannten Haas seien sie .„»verhört um Zwei Drittheile verlustig erklärt worden. Das betreffende Urtheil habe mau ihnen nicht eröffnet und sie auch nicht zu der gütlichen Auffallshandlung eingeladen. - Die Gesandten von Schasfhausen gebe.» ausführlichen Bericht und verantworten das Verfahren ihrer Obrigkeit. Die Gesandten von Zürich und Bern machen einen Vergleichsvorschlag, dem gemäß den Gläubigern wistatt der 4850 fl., welche ihnen vermöge gütlicher Anffallsabtheilung gebührt hätten, 7000 fl. in bestimmten 528 November 1627. Terminen gegeben werden sollen. Wenn die Gläubiger diesen Vorschlag nicht annehmen, so soll derselbe für Schaffhausen nicht präjudicierlich sein. — Die Gesandten von Schaffhausen lasseil sich den Vorschlag auf Gefallen ihrer Herreil und Obern beliebeil. Basel wird durch ein im Namen der Städte abzusendendes Schreiben ersucht, die Seinigen zu Annahme des Vorschlags von Obrigkeits wegen anzuweisen. Von Schaff- hauseil erfolgt bald darauf eine willfährige Erklärung unter gewissen Bedingungen. «I. Die Gesandteil von Zürich ersuchen die von Schaffhausen, bei ihren Herren und Obern auszuwirken, daß selbige neben der bereits bewilligten Begräbniß bei der St. Leonhards Kapelle zu Feuerthalen gestatten mochten, daß die von Feuerthalen auch einen Taufstein auf ihre Kosten in die genannte Kapelle setzen und die Kinder durch einen Exspectanten von Schaffhauseil daselbst taufen lasseil dürfen, weil es für die von Feuerthalen sehr beschwerlich sei, die jungen Kinder, zumal bei Winterszeit, in ihre Pfarrkirche gen Laufen zu tragen. Früher seien sogar Kinder von Kälte und Blödigkeit wegen vor empfangener heiliger Taufe ans dein Wege gestorben. ^ Die Gesandten von Schaffhauseil nehmen dieses Ansuchen in ihren Abschied. sNachgehends ist von Schaff- Hausen eine willfährige Antwort erfolgt.s 448. Conferenz von Urs, Schwyz und Nidwalden. Altorf. 1K27, !>. November. LandcSarchiv Schlich,;. Gesandte: Uri. Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Landammann; Johann Konrad von Beroldinge», Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann; Sebastian Heinrich Trvsch, Statthalter; Karl Emauu^ von Noll, Pannerherr; Walthart Baldegger, Landsfähnrich. Schwyz. Sebastian Abybcrg, Landainmail»! Gilg Frifchherz, Alt-Landammann und Landshanptniann. Nidwalden. (Niemand.) z»—f. (S. u. Bellenz:c.) z». Da die Contagion sich immer mehr nähert lind voll Mailand her die Warnung gekommen ist, man »lochte Maßregeln treffen', damit gegen die Orte nicht als gegen verdächtigt eine Sperre angeordnet werde, wird Schwyz gebeten, durch Cvminissarien zu Brunneu Anordnung zn treffe», daß keine verdächtige Person ohne Gesundheitsattestat eingeschifft werde. Mail sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vogtei Bcllcnz zc. t. Art. 470—4SI. 44N Conferenz der VIl den Thurgau regierenden Orte. Frauenfeld. 1l»27, 22. November (12. November a. K.) Staatsarchiv Zürich. Kost. XII. Iis. koi. ö4Z. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Seckelmeister; Hans Heinrich Wirz, des Raths, Alt -Stadtschreibec- Luccrn, Nri, Schwyz, Unterwalden und Zug sind vertreten durch: Jost Birchcr, Ritter, des Raths der Stadt Lncern; Sebastian Abyberg, Landammann zu Schwyz. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgcnheiten: Landgrafschast Thlirgaii. Art. 294. Religionssachen zc. November 1627. 529 4Z»O. Konferenz der VIII die Grafschaft Baden regierenden Orte. Bremgarten. 1327. 23. und 24. November. Staatsarchiv Zürich. k«st. XII. 112. toi. 552. Gesandte: Zürich. Melchior Maag, Statthalter! Hans Schlatter, Znnftmcister. Bern. (Niemand.) Lucern Jakob Vircher, Bauherr; Ludwig Meher, des Raths. Uri. Kaspar Nomanns Troger, Ritter, Landammann; Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann. Schwhz. Heinrich Ncding, Ritter, Pannerherr; Gilg Frischherz, Alt-Landammann. Nnterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann, von Obwalden; Kaspar Leu, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Konrad Zurlauben, Ritter, Alt-Am- mann; Hans Heinrich Hasler, Seckelmeistew Glarns. (Niemand.) Diese Zusammenkunft wird wegen des je länger je mehr zunehmenden Fürkaufs des Getreides und der damit eingerissenen Mißbrauche und Unordnungen znsammenbernfen. (S. n. Deutsche gem. Vvgteien überh.) «!. Zürich zeigt an, daß es beabsichtige, in den nächsten Tagen alle fremden Bettler durch öffentliches Mandat zu verrufen und jeden in sein Vaterland zu weisen, alsdann eine Landjägi halten zu lassen und die Aufgegriffenen mit aufgebrannten Zeichen fortzuschaffen. Darauf besprechen sich die Gesandten über ähnliche/zum Theil bereits gemachte Ordnungen und wollen ihren Obrigkeiten davon Nachricht geben. Es wird auch dem Landvogt der Grafschaft Baden deßwegen nachdrücklich geschrieben. « . Jeder Gesandte wird seine Herreu uud Obern von der von Uri getroffenen Maßregel benachrichtigen, in Folge deren Einheimische sowohl als Fremde, welche nach Uri gegen den Gotthard reisen, „gewisse Boletcn" in allen Städten und Orten aufnehmen sollen, t'. (S. u. Deutsche gem. Nogteieu überh.) Man sehe auch im Abschnitte Henlchaftsanrzclcrzmhciten: Deutsche «em. Begteie» iiderl,. 38-41. Polizeiliches. 4SI. Konferenz der IV evangelischen Städte und Mülhausen. Aarau. 1327, 2V. November (19. November a.K.). Staatsarchiv Zürich, »est. XII. 112. toi. 510. Gesundie- Virich, S°l°»wn Si>!°l, S -«-im°ist °ri H-uS Esch-r, Z-uzherr. Bern, Glad-W-Her- W-Zeugherrz «ch-ei Freudenreich. Vuuherr, «-« «-AM». »>-»«- ««'N' huuseu, R-.IM G°s.w°ii-r. Bur.,--ui-ist°-i «-»tu. Ferrer. ZeiuMr, Mulhunsen. knspur Duilftch, Burgermeisters Heinrich Jnidb Pctri. Siudischreiber. .... .. Diese Ennserenz ist weueu de» durch «iih-t», Schmuij mm Sirchburg uuiuugst mu iu.seri.che» K°».m-'ru--i«t zu SP-ier gegen die S.ud, «»lh-ml-» unsgewirUen Mund« »ng-j-h. werden, >nn zu »«Heus wie dieser Such- um d-st-u zu begegnen M mbeiste «uu M M» «- MK d-deullich und b°u susi gesuhriicher S-us-qneuz, weil u.uu «°ru--»h-'. duh duhm.e, umh Mehre.« und Gr«-.«, dus d.e R-iigwnsi uud uudere Aug-l-g-uh-it--. uud Beschwerden berühre, stechen uwch.e, w.° muu d,chm°i -ii.eu 67 530 November 1627. Spiegel an der Stadt Colmar habe. — Es wird für das Ersprießlichste gehalten, daß zn Zürich unter dem Namen der beiden Städte Zürich und Bern ein ernstes Schreibeil an die Stadt Straßbnrg, sodann zu Basel unter dem Alainen der fünf mit Mülhausen verbündeten Orte ein anderes Schreiben an das Kammer- gericht verfaßt werde, welches gleichfalls unter der Stadt Zürich Jnsiegel abgehen solle. Basel wird beide Schreibeil durch eine hiezu qualificierte Person gebührenden Ortes einhändigen lassen und nach stattgefu»- dener Consultation seines Collegii juridici selbige Person instruieren, auch ferner in der Sache init erforderlicheil Prvtestationeil und auf anderem Weg procedieren. Die betreffende Person soll der Stadt Mülhauseu wvhlhergebrachte kaiserliche und königliche Privilegien und Freiheiten, deren auch in dem von Doetor Steck von Bern verfaßten Consilinm erwähnt wird, mündlich weitläufiger deducieren. Hiedurch hofft mau etwas zu deren von Mülhausen Beruhigung oder wenigstens eine Dilation zu erlangen, In Bezug auf deu noch schwebenden Streit zwischen Burgermeister und Rath der Stadt Schaffhauseil und den Herreil Lukas Jselin und Claudius Gontier, Burgern und Handelsverwandten der Stadt Basel, hätten die Gesandten voa Zürich und Bern gewünscht, daß Jselin und Gontier sich zu dem ihnen jüngst gemachteil Vorschlag bequemt hätten. Da es aber bis jetzt nicht geschehen ist, so wird der Gesandte von Basel ersucht, bei seinen Ober» dahin zu wirken, daß sie zu Beruhigung der Stadt Schaffhausen und zu Beseitigung allerlei beschwerlicher Widerwärtigkeiteil, welche aus diesem Geschäft erfolgen konnten, die Ihrigen zur Ruhe weisen, damit mcm nicht andere Mittel an die Hand zu nehmen veranlaßt werde. Zu diesem Zwecke wird auch an Bürgermeister und Rath der Stadt Basel Hilter beider Städte Namen geschriebeil. v. Weil man Nachricht erhalte» hat, daß abermals zunächst an den Grenzen der Eidgenossenschaft fremdes österreichisches Kriegsvolk einquartiert werde und sollst viel schädliche Anschläge im Plane sein sollen, so wird von etlichen Gesandten die Fortsetzung der Berathung über das schon längst auf die Bahu gebrachte Defensionalwerk sammt der Festsetzung der dazu erforderlichen Steuern für nothwendig befunden: ebenso, daß man sich, bevor der Nothfali eintritt, vergleiche, wie und in wessen Kosten ein Ort dein andern Hülfe und Besatzung zu schicken schuldig sein solle. Da man aber hierüber allerseits nicht hinreichend instruiert ist, .so nimmt man die Sache in de» Abschied, um sich bei erster Gelegeuheit endgültig unterreden zu können. «I Da Mülhausen, ähnlich wie Colmar, in Gefahr steht, nächstens angefochten zu werden, die Gegenpartei aber nicht disputieren, sonder» ihre Absicht sofort exequieren will, so findet man höchst nöthig, daß so bald als möglich ein Entschluß gefaßt werde, wie man sich auf den einen oder andern Fall Mülhausens annehmen wolle. Den Gesandte» dieser Stadt wird ernstlich zugesprochen, bei ihrer Heimkunft dahin zn wirken, daß inzwischen die Städtmauern, das Zeughaus und andere „Geprüften" unverweilt repariert, auch für Munition, Proviant u»d Geld so viel als möglich gesorgt, auf die Stadtthore Sorgfalt verwendet und die Wachen fleißig gehalten werden. Weil Mülhausen auch noch in dem französischen Bund begriffen ist, wird Zürich anheimgestestt, dem französischen Dolmetscher zu Solothurn, weil gerade kein Ambassador im Lande ist, von dem gefahrlichen Zustand der Stadt in gemeinem Namen Kenntniß zu geben, damit derselbe solches weiter an den Hest gelangen lasse, v. Von Landammann und Rath evangelischer Religion zu Glarus ^st eine Antwort aus das von letzter Tagsatzung zu Aarau an sie ergangene Schreiben angelangt. Die evangelischen Glarner geben den evangelischen Städten zu bedenken, ob es nicht thunlich wäre, die katholischen Orte zu ersucht daß sie die katholischen Glarner zur Gebühr weisen. Die Gesandten halten dieß nicht für zweckmäßig u»^ ermahnen die Evangelischen bei deu dermaligen traurigen Zeiten zur Geduld. t. Aus dem empfangeuc» Abschied von Bremgarten haben die Gesandten Berns ersehen können, was für ein Entschluß dieser Tagr December 1627 . 531 von etlichen benachbarten Orten wegen Abschaffung des nachtheiligcn Fürkaufs der Früchte und anderer Victualien gefaßt worden ist. Davon und von dein, was weiter über diese Sache von den Gesandten Zürichs mit ihnen geredet worden ist, werden sie ihre Herren und Obern in Kenntniß zu setzen wissen, Konferenz der V katholischen Orte. Lueevn. 1627, 6. und t). December. Staatsarchiv Luccr». Abs», cko anno iss?. Bd. XVII. kol. S5i. Gesandte: Lucern, Walthart Amrhyn, Schultheiß und Stadthauptinaun; Heinrich Fleckcnstein, Ritter, des Raths; Rudolf Pfhffer, Ritter, des Raths; Jost Birchcr, Ritter, des Raths. Uri. Kaspar Ronianus Troger, Ritter, Landaiuiiiann; Johann Konrad von Bervldingen, Alt-Laiidaininann und Landshauptmann. Schwhz. Sebastian Abyberg, Landannuann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann lind Landshaupt,nann. Uutcrwalden Sebastian Wirtz, Landannuann und Pannerherr, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Laudammann, von Nidwalden. Zug. Konrad Zurlauben, Alt-Annuann; sHanss Sta.ib, Seckclmeister und des Raths. Fr ei bürg. Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solothurn. Victor Hafner, Stadtschreiber. Lucern hat diese Zusammenkunft ausgeschrieben, um über d,e eingelangten Antwortschreiben der Landschaft Wallis und über die Zwistigkeiten zwischen den Geistlichen und Weltlichen daselbst reiflich zu Nathe ZU gehen !». 1) Alan läßt durch einen Ehrenausschuß mit dem Nuntius conferieren, um zu vernehmen, was ihm dieses Geschäftes halber von dem Papste aufgetragen worden sei. Jener berichtet, daß sich der Nuntius über das in aller Orte Namen gethane freundliche Ansuchen wohlmeinend ausgesprochen habe. 2) Alan nimmt hierauf den Abschied welcher den im Wallis gewesenen Gesandten die Landschaft mitgetheilt hat, sowie die im Juli von de./ sieben katholischen Orten darauf verfaßte Antwort wieder vor, da nämlich ein Schreiben von Wallis (dat. 31. October) besagt, daß jene Antwort nicht eingetroffen sei. Dieß erweckt allerlei Bedenken- man beschließt, mit Einwilligung des Nuntius zwe, Gesandte von Lncern und Fre.burg, deren Erneu.,,..',g den Obrigkeiten anheimgestellt wird, ins Wallis abzuordnen (Als solche wurden gewählt Jost Bircher und Genemlconunissarius Python. Freiburger Nathsprotokoll von, 14. December.) Alan ersucht den Nuntius sie mit Schreiben an beide Parteien zu versehen und dann den ^ag zu Eröffnung des von dem Papste 'erhaltenen Auftrags zu bezeichne,,. Die Gesandten werden den Inhalt des unterschlagene,, Schr/ibens schriftlich oder mündlich n.ittheilen nebst den dazu erforderlichen Bescherungen, daß hoffentlich Mittel zu finden sein werden, die Hauptschwierigkeit, welche von der Person des Bischofs abHange, zu beseitigen, wogegen erwartet werde, daß der Bischof und das Do.ucapite >„c ts Ungutes zu gewärt.geu haben. 3) Die Sache des Hauptmanns Stockalper'sollen die Gesandten auf den Weg der M,lde und Begnadigung w bringen suchen. Lucern wird die Instruction in aller Orte Namen abfassen und jeder Gesandte die besonder» Particularitäten, welche der Nuntius mitgetheilt hat seiner Obr,gke,t vertraulich eröffnen. 4) Die Einführung des neuen Kalenders und der Väter der Gesellschaft Jesu soll .„cht urgiert, sondern n„ Bescheidenheit berührt werden; denjenigen aber, welche den neuen Kalender zu haben begehren, ,oll er gestattet sein. 5) Den, Nuntius wird für seinen Rath gedankt und ihn. obige Resolution eröffnet mit der Bitte, die Vollziehung derselben möglichst zu befördern. «». Gregorius Meyer, Alt-B..rger.ne,ster der Stadt X 532 Januar 1528. Chur, stellt im Namen der III Bünde das Ansuchen, die Orte möchten sich bei dein König von Frankreich, an welchen die Bünde bereits eine Gesandtschaft abgeschickt hätten, verwenden, daß ihren Beschwerden über den Tractat von Monzvu, der ihnen ihre Rechte und ihre Souveränität über das Veltlin genommen habe, abgeholfen werde. — Das Ansuchen wird uci rsksroiräuiu genommen. «. (S. u. Thurgau.) «I. Die katholischen Glarner machen Mittheilung von der Zumuthung der vier Städte neuer Religion. Nach Abhörung des auf der Jahrrechnung zu Baden errichteten Abschieds wird einhellig beschlossen, den katholischen Glarnern freundlich zu antworten und zuzusprechen. Es wird auch nothwendig erachtet, den neugläubigen Glarnern zu schreibe», „damit sie den Katholischen desto minder obliegen." «. Mit Verwunderung entnimmt man dem genannten Abschied, daß, so oft der Mugläubigen Meldung geschieht, das Wörtlein „Evangelisch" gebraucht wird. Man soll ernstlich darauf balten, daß solches unterbleibe und namentlich den Landschreibern befehlen, daß sie sich dieses Titels müssigen. t. (S. u. Baden.) K»'° (S. u. Rheinthal.) Ii. (S. u. Thurgau.) i. Freiburg und Solothurn haben bei mehreren Punkten den Austritt nehmen wollen, weil ihre Instruction in solchen Sachen nicht so weit gehe, wie die der fünf Orte; dessenungeachtet wird es für wünschenswert!) angesehen, daß sie ihre weisen Nätbe auf der übrigen Gesandten Aufforderung im Interesse der wahren Religion auch mittheilen. Ii. Die Gesandten sollen bei ihren Obern anbringen, daß man sich gelegentlich berathe, daß das vacante Oberstenamt bei dem König von Frankreich wieder nach alter Gewohnheit beseht und „durch uns verschen werden möchte". Man sehe auch im Abschnitte Hecrschaftsangclcgcuheiten: Laiidgrasschast ThittMtt. ' <5. Art. 295. Ncligionssachcn?c. Ii. Art. M0. Abzug. Laiidvoqtci Nheittthal. Art. b29. Glaiibcnssachm !c. Grafschaft Baden. I'. Art. >61. LecKcs. Zu A..?). Die Gesandten von Frciburg berichten darüber vor Rath, Stockachers Mutter habe beim Legaten um Hülfe angehalten, das; ihr Sohn möchte freigelassen werden, weil er drei Tage streng torturiert worden sei und seiire Unschuld aufrecht erhalten habe ; viele der frommen guten Katholischen von Brieg seien ans Furcht, das; ihnen etwas Leides begegnen möchte, geflohen; dcßgleichen der Pfarrer von Leuk und Sitten: der Letztcrc sei wenige Schritte dicßseits der savoyischen Grenzen gefangen und nach Leuk geführt worden! der Bischof iverdc immer bewacht. (Kantonsarchiv Freiburg, Rathsprotokoll.) Zu «>. 1627, 20. October hatte Mesmin den Bünden ein Patent des Königs übergeben, welches eine Er- läutcrung des Art. 1 des Friedens von Mvnzvn enthielt. Nach demselben sollten alle Artikel, welche zu Mailand, Lindau und Chur ausgestellt worden sind, annulliert werden. sS. Beilage 14.) 1628, 2. August giebt Philipp von Spanien den Rathen von Veltlin, Worms und Eleven eine Erklärung, in welcher es unter Anderm heißt, die Ketzer sollen aus den Unterthancnlandcn vertrieben und die Inquisition durch Bcihülfe der Regierung von Mailand eingeführt werden. (Kantonsarchiv Graubünden. Fase. 1627 u. 1628.) Conferenz der VII katholischen Orte. Lucern. IKSZk, Iii. Januar. Staatsarchiv Lucera. Absch. «->'» di. G-I-md,.,. °°n «»> « S-M-.W» l>-P,m,m. l>. (S. ». Vi-r mm«. V»gt. üb-rh.) «. 28 den VII katholischen Orten ans den von dieser Confcrenz empfangenen Bericht, daß er seinem Gesandten in Rom, Bethune, Weisung ertheilt und die V I I Zehndcn zur Nuhc und Einigkeit crmahnt habe, bis in Rom über ihre Beschwerde entschieden sei. Staatsarchiv Lucern.) Konferenz der evangelischen Städte und Orte. Zürich. 1«2!t, 22. und 23. Februar (12. und 13. Februar a.K.). Stnaisarchiü Zürich. Kost. XII. 143. t'al. 1. G-saudl-t Zürich. H-i»ri.'h Brät», Bur.,.rm-ist-r; HanS H-inrich H-tzhatb, M-Bmz-rm-ist-r; R-lchwr Maaa," Statthaltir; ISaI°»n>ni Hirz-l, S-ck-lm-ist-r; sHanS H-i»ri-hs «lrz, Sc»-l>n-ist-r; ». Sch.nid, d-S »NM B-rn. Fr»«! iSüdwig von Srlach, H.rr zn Ss-i-j, d-S Raths; Glado Ri-h-rniann, Z-»ah-rr and d-S Raths. Bascl. Haas Rndbls Mich, Lcmchard Lnhctman», b-id- d-S Raths. Schajs, hanjrn RachaS Kbszw-il-r, Bttr-t-rin-ist-r; «artin F-rr-r, Zrngh.rr, d-s Raths. Apd-»z-ll-An>!.r- rh»d-n Haas Stbüsi, Landannnann. St. Gatt.». S-dastian Sch-bing-r, d-s Raths. «-a-n d-r starkca sr-ind-u «ri-gSrnacht, w-l-h- it> d-r Ztah- dcr Eidgc»-ss.nschast sich z-i.,t, aad all°chand drrmnnm-n-r Drohn».,°n, dah maa aämlich di- -vanz-Iisch-n Stadt- nnd Ort- unt-r d-tn V«r> wand d-r 5-ranSs°rd-r»«g d-r .«r-h-agüt-r s-mdlich „aazujdch-a" v-rhab-, is, siir hdchnathw-ndig -racht-t Word«, di-h- C-ns-r-nz znsann«°nznb--»s.». ->- ^ >«»«>!»--» «-richt-, >»-tch- d-s sr-»>d°n jtri°g». »btl-s w-q-n »nZtirich g-laazi siad, d-rl-s°« and dm d.a td-sandt-n d-r iibnz°n Ort-, was ihr.» Obrig. !-i.°a d-w-a-n 'zur K-nntnih j,°!°t»n>-t> ist, Mandlich h-richt-t. Aichs latü-, dahin, das, bös- Anschtag- wid°r di- -da».,-,isch-n Stand- d-r «dg-n°si°nsch°ft NN Wm! i-i-u, lind das, dr. >-hig-n !iri°gsrl>stnn.,-n ,»nächst an d-n lür-nz-n, « nicht i°s°r>, i° dnch in »schst-r Zntnnst, w-nn »tan di- z-irch-ngnt-r d°» d-n R-ichSstad,-n »Mi., b-!°g°n Hab-, ans di-s- Land- -d-»satl- ant°r d-n. Sch-in d-r s-rans.,ab° d-rj-tb-n aba-s-h-n i-i-n. Daraus -r»ss»-t I-d-- «WW w. «q-hl »nd di. Ansicht s-it.-r Obrigt.it. «- l-nnn-n in d-n, °i,ch°tlig°n «BW» »b-r-in, w-nn >nan nnt-r d°n, «».wand d-r «wch-ngn,-- °d.r d-rgl-ich-n anh-i-cht-n '»--d-n !«-. !- P «. MW»«. " >» '-«.ch-n Zr-ih-it-n un.-r G°,I-S B.ist°»d das A-nb-rst. daran ,n s-s-n nnd daddn rnch.s i»hr-n zn l-s,°n .» An. b-,.»cht das, d-rj-niq-, w°Ich-r d-n. -in-n -d-r °»d°r» Ort di- sang- Jahr- -ahn, nnd r-chtmasiig b-i-ii-n-n «r-h.naM-r abzni-rd°-n sich «-«-» ««-. B »- — d-r .„ahr-n ai>°inl.ligtnach°»d°» R.ligw» z» ».»--»„« -->,»4-» wiird-, w-schalh nra» d-nn zn «-Hanh- >»»., d-.s°lb-n i-st znsat»nt-nz»h°>t°n nnd sich nicht tr-nn-n zn I°is-N u.sa-h- g-nng Hab-. Ht-ratt, an-rbi-t-n di-G-s-ndt-n in, Nam°n ih--r S-r>°» an» «m. -wand-- tM°».s Änss-h-n Hals- und „t-bsttnh-n «... shrnna» nnd spr-ch-n sich Mch WW«» - »w« «. »m«. «. >«« »» -» Parn°r Mbrd «nach, w-rd-n, -inh-ttn, i-lg-nd-rmah-n ans. Da »tan Büdlich nicht wiss-n -an», wann nnd w° man 538 Februar 1628. angegriffen wird, so soll sich jedes Ort unverzüglich mit Speise und Munition versehen, das Kriegsvolk und andere erforderliche Dinge gerüstet halten, auch auf die Grenzen ein wachsames Auge haben. Jedes Ort soll sich aber nicht allein für sich selbst mit allem Röthigen in Bereitschaft halten, sondern so, daß es noch dazu denjenigen, welche feindlich angegriffen werden, alle mögliche Hülfe leisten kann. Mit Gottes Hülfe soll Alles mannhaft an die Hand genommen werden, soll man wie ein Mann zusammenstehen und mit Gut und Blut einander zn Hülfe kommen nach dem Exempcl der frommen Altvordern, die zur Zeit der Reformation zu Behauptung der wahren evangelischen Religion und ihrer Freiheiten alle Gefahren hintangesetzt haben. H». Das beste Mittel hiezu möchte das früher auf die Bahn gebrachte Defensionalwerk sein- Weil aber zu dessen nothwendiger Berathung die Zeit dießmal zu kurz ist, zumal die Gefahren „allernächst auf dem Hals liegen", so wird die Sache für jetzt eingestellt. Zürich und Bern werden einen Entwurf ausfertigen, worüber man sich in nächster Zeit erklären wird. Ueöerdieß wird für erforderlich erachtet, daß unverzüglich eine Anzahl fremden Kriegsvolkes zu Roß und zu Fuß in gemeinsamem Namen und gemeinsamen Kosten pro rata jedes Ortes geworben und die Kosten keineswegs gespart werden, weil es viel besser ist, etwas Kosten aufzuwenden und bei den Freiheiten zn verbleiben, als in Folge des Sparens daran Schaden zu leiden, wie man denn leider hören muß, was für große Kosten die Reichsstädte wegen des wider ihren Willen eingelagerten Kriegsvolkes zu tragen haben. Das eine und andere Ort soll unverzüglich in aller Stille sich nach vertrauten Führern umsehen welche dann das erforderliche fremde Volk auf Anmahnen alsbald werben könnten. Es soll aber mit der Werbung bis auf nächste Tagleistung zugewartet werden! auf derselben wird jedes Ort seinen Entschluß hierüber eröffneil. «. Ueberdieß wird erforderlich erachtet, daß neben Haltung guter Späher die Fußposten, wie 1572 auch geschehen ist, zwischen den Orten wiederum aufgestellt werden, damit je ein Ort dem andern von der ihm drohenden Gefahr schnell und sicher Kenntniß geben kann. Von Zürich und Basel aus soll die Fußpost bis geil Aarau und von da bis an jede der beiden Städte eingerichtet werden. Der übrigen Orte halber ist znm Theil bereits Fürsorge getroffeil worden, «ß. Wegen der Gefahren, die der Eidgenossenschaft und den evangelischen Orteil insbesondere droheil, soll beförderlichst eine allgemeine Tagleistnng aller Orte lind der Zugewandten nach Baden ausgeschrieben werden, wozu denn der Tag bereits auf Sonntag den 12. März n. K. bestimmt worden ist. «. Es wird die Meinung ausgesprochen, es sollte entweder ein Schreiben unter der evangelischen Orte Namen theils wegen der denselben drohenden Gefahren mit der Bitte um getreues Aufsehen und Hülfelcistung auf den Fall der Noth, theils um die Befreiung des Grafeil de la Suze zu befürworten, an den König von Frankreich geschickt und durch den Herrn von Villars nebst einem Eredenzschreiben überreicht, oder aber eine Gesandtschaft von einem oder zwei Orte» in aller übrigen Namen und Kosten abgeordnet werden. Nm allerlei Ursachen willen wird aber für rathsain erachtet, danlit bis ans die allgemeine Tagleistung zu Baden noch zuzuwarten, und bis man über die Ursachen der Gefangenschaft des Herrn de la Suze gründlicheil Bericht erhalten werde. Jedes Ort wird seine Gesandten nach Baden hierüber zn instruieren haben, t". In Beziehung auf Mülhausen wird berichtet, daß diese Stadt nicht außer Gefahr sei. Weil ihr aber, seitdem die mit Mülhausen noch verbündeten Orte wegen des kaiserlichen Kanlmerprocesses einen Agenteil nach Speier abgefertigt und ein Schreiben abgeschickt haben, keine weitere Zumuthung gemacht worden ist, so trägt man Bedenken, schon jetzt einen Zusatz in die Stadt zu legen; Basel aber wird ersucht, auf dieselbe, da an ihr den evangelischen Eidgenossen nicht wenig gelegen ist, fürderhin ein getreues Aufsehen zn haben und, wenn die Noth es erfordert, in Eile etwa hundert oder mehr Mann auf gemeine Kosten der verbündeten Orte dahin zu schicken, bis man hernach März 1628. 589 weitere Hülfe schicke» Wime. Ueberdieß soll Mülhausen im Namen der mit ihm noch verbündeten Orte ermahnt werden, bei diesen gefährlichen Zeitkäufen ans guter Hut zu sein und sich nach Nothdurft gerüstet zu halten, was bei ihnen zu verbessern sei, vermbge der jüngst von Aarau aus gethanen Aufforderung m Standen stellen. Dergleichen mochten sie, wem: sie durch Späher etwas für sie oder die übrigen evangelischen Städte Nachtheiligcs erfahren, der Stadt Basel bei Tag und bei Nacht es berichten, z-x. Wegen der sich mehrenden Gefahren sollen Zürich und Bern den venetianischen zu Zürich residierenden Agenten ersuchen, bei seiner Herrschast dahin zn wirken, daß nnverzüglich die in dem Bündniß begriffene Hinterlage an Geld ans drei Monate hergeschickt werde. Von den beiden Städten soll darum auch der Herrschaft Venedig selbst geschrieben werden. Dein abgeordneten Anwalt vem Ha.w Luka^ Zselin und Elaudius Gvntier wird vorgeschlagen, den zwischen seinen Principalen und der Stadt Schaffhausen noch schwebenden Span den Städten Zürich und Bern zu billiger rechtlicher Entscheidung zu übergebe». Der Auwalt ist aber nicht bevollmächtigt/sich in solch vorgeschlagenes Recht oder auch in eine gütliche Verhandlung einzulassen, sondern hat allein'Befehl, ans baare Bezahlung von 8000 Neichsthalern zu dringen. Da die Gesandten von Schaffhauscn auch nicht instruiert sind, sich in eine gütliche Verhandlung einzulassen, so ersucht mau die Gesandten von Basel sowohl als gedachten Anwalt bei den Herren Jselin und Gontier eineil Stillstand der Sache bis ans bevorstehende Tagleistung zu Baden eintreten zu lassen, auf welche Zeit die Parteien ihre Gesandten und Anwälte zn gütlicher oder rechtlicher Verhandlung bevollmächtigen mögen. Alan hofft, diesen „mühseligen" Spa.t alsdann zu Ende zu führen. Jeder Gesandte wird des schriftlichen Begehrens eingedenk sein,-.welches von den Erben des Landschreibers Marti von Glarus abermals eingekommeu ist, um eine Verehrimg für die im Namen der sechs evangelischen Orte in den bündnerischen Unruhen durch Marti gehabte Mühe und Ausgabe. Mau ist der Ansicht, daß jedes Ort den Erben Marlis 5 oder 6 Kronen, obgleich sie ein Mehreres erwarten werden, verabfolgen und daß das Geld ans nächster Tagleistnng zu Baden sämmtlich erlegt werden solle. Cvnferenz der evangelischen Städte. Baden. März (1. März a. K.). Staatsarchiv Zürich. U«st. XII. IIS. t'ol. 7. Gesandte- Züricb. Heinrich Bräm, Burgermeister; Salomen Hirzcl, Seckelu.eistcr und des Raths. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez; Beat Ludwig May, beide des Raths. Glarus. Heinrich Pfündler, Landammann. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Leonhard Lühelmau.., beide des Raths. Schaffhansen. Rochus Goßwcilcr, Burgermeister; Hans Martin Forrer, Zeugherr und des Raths. Die Abgeordneten der Stadt Mülhausen, Bürgermeister Dollfuß und Stadtschreiber Petri, bitten im Namen ihrer'Herreu bei diesen gefährlichen" Zeitlänfen um getreues Aufsehe.!, damit sie bei ihrer geistlichen und leiblichen Freiheit ...it der Hülfe Gottes weiter verbleiben können. Ans Befrage., hin erklären sie, daß sie sich wohl getrauen, eine Zeit lang vor unbilliger Gewalt sich zu schirmen, daß sie auch mit Munition und Proviant ziemlich versehe., seien. - Alan will ihr Begehren den Obrigkeiten mittheilen, die hoffentlich ihr Möglichstes zu thun nicht unterlassen werden; inzwischen aber sollen sie, da man überall mit 540 März 1628. fremdem Volk umlagert und selbst in Anspruch genommen ist, selbst auf ihrer Hut seiu, sich mit allem Röthigen nach bestem Vermögen verseben und was ihnen jederzeit Beschwerliches vorfallen werde berichten. I». Für die in Basel den 11. März stattfindende Taufe des Söhnleins des Grafen Georg Ludwig von Löwenstein, wozu die vier evangelischeu Städte als Patheu gebeten worden sind, soll jede Stadt 50 Reichsthaler als Verehrung geben. Zürich hält es für das Passendste, daß von den Herren der Stadt Basel in aller Rainen die Pathenstelle übernommen werde; Bern hat aber bereits Ehreugesandte ernannt.') Schaffhauseu wird deßhalb Zürich unverzüglich mitthcilen, was es seines Orts zu thun gesinnt sei. v. Bern hält eine Gesandtschaft von den evangelischen Orten oder in deren Namen und Kosten an den König von Frankreich für hoch- nothwendig, erstens, um den König bei den obschwebendeu Gefahren um gebührendes Aufsehen und wirkliche Hülfe laut des Bündnisses anzusprechen, zweitens, um wegen der ausstehenden Friedgelder und Pensionen zu svllicitieren, drittens, um die Befreiung des Grafen de la Suze zu befürworten, viertens, um mit und neben den „Stadischeu" sder Generalstaaten? s und andern Ambassadoren den Frieden mit den Religionsverwandten befördern zu helfen. Gegen Annahme dieses Antrags erheben sich aber folgende Bedenken. Abgesehen davon, daß auf der gemeineidgenössischen Tagsatzung ein Schreiben an den König im Namen der XIII Orte und der Zugewandten beschlossen worden ist, das bald abgefertigt werden wird, besorgt man, daß eine besondere Gesandtschaft bei den katholischen Orten ein starkes Mißtrauen und auch bei dem König die Vermuthung einer Separation erwecken würde; zugleich hält mau die Jntereession für Befreiung des Grafen de la Suze auch nicht für unbedenklich, weil man von den Ursachen seiner Verhaftung keine Kenntniß hat, und endlich hat man nicht viel Hoffnung, daß der Friede mit den Evangelischen durch eine solche Gesandtschaft befördert werden könne. Weil endlich nicht alle Gesandten instruiert sind, nimmt man diese Sache in den Abschied. «I. Weil auf dieser Tagsatzung die Orte der Eidgenossenschaft sich einmüthig dahin erklärt haben, Gut und Blut „zusammenzusetzen" und im Nothfall nach dein Exempel der frommen Altvordern mit den Landsfähnlein und Panueru „aufzusein", so nimmt man die zu Zürich aus Besorguiß einer widrigen Resolution von Seite der katholischen Orte in Bedenken genommene Werbung fremden Volkes wieder in den Abschied. Mau besorgt, daß eine solche in der evangelischen Orte Namen vorgenommene Volkswerbung die übrigen Orte zu einer Separation veranlassen könnte; es wird aber jeder Stadt freigestellt, etwas Volk zu ihrer eigenen Defension fiir sich selbst zu werben, v. Der Span des Hans Lukas Jselin und Claudius Kontier mit der Stadt Schaffhauseu hat dießmal wegen vielfältiger Geschäfte nicht behandelt werden können. Da die Anwälte schon mehrmals vergebens erschienen sind und dadurch ihre» Principalen Kosten verursacht haben, wird Schaffhauseu von den Gesandten der übrigen Städte und Orte freundlich ersucht, seinen Gesandten auf nächste allgemeine oder besondere Tagleistung dieses Geschäftes halber hinlängliche Instruction zu geben, damit mau diesen Span endlich erledigen könne, (S. u. Baden.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnheiten: Grafschaft Baden. tl". Art. 162. Locales. Zu 5»'). Diese waren Simon Wurstenbcrger, des Kleinen, und Niklaus Dachsclhofcr, des Große» Raths. Staatsarchiv Bern, Jnstructioncnbuch 0. S. 42!>. März 1628. 541 4S7 Gemeineidgenvssische Tagsatzung der X,Il Orte und der Zugewandten. 1(>2!t, 12» Mävz» Staatsarchiv Zürich, »est. XII. HZ. t°I 11. La..d-öarchiv Schwq». Siesandte-. Zürich. Heinrich Bräni, Bürgermeister; Salonwn Hirzel, Seckelmeister. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zn Spicz; Beat Ludwig May, beide des Raths. Lncern. Walthart Amrhyn, Ritter' Schultheiß und Stadthauptmann! Jost Bircher, Ritter, des Raths. Uri. Sebastian Heinrich Trösch Statthalter; Hans Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann. Schwhz. Sebastian Abhbcrg, Landammann- Gilg Frischherz, Alt-Landammann und Landshauptmann. Unterwalden. Sebastian Wirst, Landam.na.in'u.id Pa.uierherr, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Landam.nann, von Ridwalden. Zug. Konrad snrlauben Alt-Ammann; Kaspar Blattmann, des Raths. Glarus. Heinrich Pfändler, Landsmann; Melchior Gallati, Statthalter. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Leonhard Lüstelmann, beide des Raths Freiburg Johann Reiff, Statthalter. Solothurn. Johann Degenscher, Seckelmeister; Victor Hafner Stadtschreiber.' Schaffbausen. Rochus Goßweiler, Bürgermeister; Hans Martin Forrer, Zeugherr und des Raths Appenzell. Jakob Wiser, Landammann, von Jnnerrhoden; Johann Schüß, Landammann, von Anßerrhoden. Abt von St. Gallen. Aiarx vo.i Ulm zu Grießenberg, Hosnieister. Stadt St Gallen IN. Sebastian Schobinger; Christoph Schlaprizi, Seckelmeister, beide des Raths. III Bünde. Gregorius Aieyer, Alt-Burgermeister. Wallis. (Niemand.) Rotweil. (Niemand.) Biel. Valentin von Luternau, Meyer. Das kaiserliche hin n»d wieder an dm -idg-nösl>lch-,, Grenzen gelagerte «riegsvolk vermehr, sich von Tag zn Tag Lanl -i„g-k°»nn-n°» Berichts sollen in dm, schwäbischen «ras an dir 12,000 Man» M Ps-rd und ebensoviel zu F„b -inqnaiti-rt werden. So wird dir Eidgenosscnschas, gleichsan, ringsn», bl«°r>. n,an IM viele S°U-Sl»st-rn„g-n, grob- Drohungen m.d allerlei Reden, d-b es ans di° Eid- S-nosimschast abgesehen sei, ohne Sch-n diirscn l,c sagen, Wenn chnrn schon Gott nnd drr «arjer es verbiete,, sM-n so'wollen Ii- doch Ihnn, was >hr Gm--»l ihnen b-s-hle nnd d.° rebell,sch-n Schweizer wirdcr z>„„ Gehorsa», dring-,n D-bw-gen nnd >°-il man »irses Boll der Srb-inignng zuwider, ohne daß man dnrmn b-gricht worden ist nnd ohne irgendwelche Versicherung und Sanlion znn.ichlt an die eidgenössische» «-»de «liegt hat. ist diese allgemeine Znsannn.nlnns. zn den, Zwecke ansg-sch-l-bm worden, sich zn d-ralh-n, wie den, zn'b-gegn-n sei, „nd wie das Valerland vor »lohlichen, U-be-s.« bewahr. werden I°,n.e. ». Di- innckchs. an das Reich nnd die österreichische» Lande grenzenden O-te . so othnr», schaffhansen. Appenzell St Gallen nnd Biel berichten, was ihnen d,,l-s Volke« halber begegne, ,m W-.l ,h„°n von daher',,» geringe Gesahr droh,. I» billen sie NM getreues Ansi-h-n. nnd daß ,»an ihnen im Fall der N-lh ans erste «ahn.mg zn Hills- eile. S-h-ssh»»!-» --°ss„-t, „, was sno ..„er Lage Ro.weck l.ch b-stnde. der L»ndschr-ib°r in, Thnrgan „nd «tan «-ffel-ing. «« >h»m «---» ^ begegne, sen Allen Berichten und eingelangten Warnungen znsolg- lsl -- h°ch»°thwend.g. das, d.e Paffe „nd Stellungen b» Rh-inthal, Thnrgan „nd in der Grassch-st Baden zu B--lM„»g »löhlichen Ueberlalls, der von dem ungezähmten Volk aus Biuthwillen und Mangel an Nahrung unternommen werden könnte, verwahrt werden. Es wird zwar vorgeschlagen, mit hundert Mann aus jedem der sieben den Thnrgan regierenden Orten nebst dem Landvolk daselbst einstweilen die Pässe im Thnrgan verwahren zu lassen; Weitnau aber erachtet. 542 März 1628. daß es dießmal noch nicht Vonnöthen sei nnd vielmehr Argwohn verursachen könnte, so entschließt man sich dahin, die Herren Burgermeister Bräin, Hauptmann Jost Bircher, Landammann Abhbcrg und Landammaun Pfändler gleich von Baden aus in den Thurgau und ins Rheinthal abzuordnen, ukk den Unterthanen von Quartier zu Quartier trostlich zuzusprechen und sie zu benachrichtigen, warum man einstweilen nicht mehr Volk dahin schicke, und um ihnen zu sagen, wie sie sich zu verhalten haben. Diese Gesandten erhalten auch den Auftrag, die Pässe nach Nvthdurft sicher zu stellen und sowohl mit dem Prälaten von Rheinau als mit dem Bischof von Constanz wegen Arbon zu verhandeln uud daun im Heimreisen sich auch mit dem Abt von St. Gallen zu besprechen. Weil man im Thurgau mit Volk hinreichend versehen ist, um die Pässe einstweilen zu besetzen, dagegen aber an Führern Mangel hat, so sollen beförderlich von jedem der sieben Orte drei ehrliche, kriegsverständige Männer als Befehlshaber dahin abgeordnet werden, welchen Hauptleute und Quartiermeister Gehorsam zu leisten haben. Sie sollen nicht allein das Volk anführen, sondern auch alles dasjenige anordnen, was die Nothdurft erfordern wird. Wenn wider Verhoffen etwas Feindliches vorgenommen werden sollte, so wird jedes Ort auf erste Mahnung mit seinem Volk „auf sein" und dahin ziehen, wo die Gefahr am größten ist und sich in solchen: Fall nach dem Exeinpel der lieben Voreltern benehmen. Die Pässe in der Grafschaft Baden zu verwahren, dazu giebt mau den Amtleuten daselbst den Auftrqg und läßt mit den Herren der Stadt Baden reden, daß sie ihnen mit der nöthigen Munition und ihren Leuten, wenn es die Roth erfordere, wie auch soust behülflich sein sollen. Deßgleichen läßt man den Befehl ergehen, daß die Geistlichen ihre Früchte nicht aus der Grafschaft verkaufen, sondern auf die freien Märkte führen sollen. Weil im Nheinthal gute erfahrene Soldaten sind, so werden die von Appenzell als die Nächstgelegenen mit den Amtleuten und andern Erfahrnen alles wohl anzuordnen wissen. Was an dem einen oder andern Ort vorfällt, davon soll man immer die nächstgelegenen Orte bei Tag und bei Nackst benachrichtigen, die. dann die übrigen Orte davon, sowie von dem, was zu thun ist, auch in Kenntniß setzen werden. An den Kaiser, den Erzherzog Leopold und den General von Mansfeld wird wegen dieser beschwerlichen Einlagerungen geschrieben und ihnen zu erkennen gegeben, daß diese der Erbeinigung entgegen seien, und damit die Bitte verbunden, sie möchten die Verordnung erlassen, daß dieses Volk beförderlich von den eidgenössischen Grenzen entfernt werde. I». Bei der Umfrage, wie man einander im Nothfall zu Hülfe kommen wolle, erklären sich die Gesandten ini Namen der Obrigkeiten also: Wenn eilt Ort oder mehrere oder die Ihrigen wider Recht und Billigkeit angefochten werden sollten, so solle man denselben nach Inhalt des im Jahr 1622 zu Baden gemachten Abschieds mit Leib und Gut nach Vermögen und nach Inhalt der Bünde zu Hülfe eilen: jedoch soll keilt Ort zu unnöthigcin Kriege Ursache geben. «. An den König von Frankreich wird wegen der so nahen Einlagerung des Kriegsvvlkes geschrieben und derselbe, obwohl man sich weder von dein Kaiser noch voit dem Hause Oesterreich eines Argen versehe, um getreues Aufsehen ersucht; deßgleichen, daß er dafür sorgen wolle, daß man in Betreff der ausstehenden Zahlungen uud Pensionen beförderlich zufrieden gestellt werde. «I. Die Gesandten von Schwyz tragen darauf an, die mit Zürich und Bern noch Hangenden Streitigkeiten zu erörtern, nämlich den Streit wegen des Sigristen Gütleins zu Birmenstorf, wegen der Pfründen Adorf, Pfhn und Weinfelden. Man findet es nicht passend, diese Sache in der gemeinsamen Session zu verhandeln, sondern man schickt zwei Herreit an die Gesandten von Zürich, um init denselben privatim sich zu besprechen. Art. «t aus dem Schwyzereremplar. Marz und April 1628. 543 458. Visitation des Thurgaus und des Nheinthals. 162». 1(». März bis ? April (6. Marz a. K.) Staatsarchiv Zürich, «est. XII. 14». t'ol. 22. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister. Lucern. Jost Bircher, Ritter, des Raths. Schwpz. Sebastian Abyberg, Landannnann. Glarns. Heinrich Pfändler, Landanunann. Die auf der gemeineidgenössischen Tagsatzung bezeichneten Abgesandten begeben sich zu gehorsamer Vollziehung des ergangenen Abschieds Donnerstags den 16. März von Baden in Gottes Namen ans die Reise und eröffnen selbigen Tags im Durchreisen zu Kaiserstuhl bei dem fürstbischöflichen Vogt, wie auch bei der Stadt ihren Befehl und finden bei denselben bereitwilligen Gehorsam, so daß man nicht zweifelt, sie werden zn Beschützung des namhaften Passes daselbst auf jeden sernern Spccialbefehl das Ihrige gern thnn. An demselben Abend langen die Abgesandten bei dem Gotteshans Rheinau an. Der Prälat will zur Verwahrung des vortheilhaften Passes daselbst, über dessen Beschaffenheit jeder Gesandte seinen Herren und Obern ausführliche Mittheilnng machen wird, das Seinige nach Möglichkeit thnn, wie er denn sofort die Wachen ziemlich verstärkt. — Freitag den 17. begrüßt Oberst Graf Allwig von Sulz die Abgesandten zu Rheinau. Wie derselbe über das dermalige Kriegswesen sich geäußert hat, wird jeder Gesandte zn berichten wissen. — Bon Burgermeister und Rath der Stadt Schaffhausen durch eine Ehrengesandtschaft eingeladen, reiten die Abgesandten desselben Tages dahin. Samstag den 18/ lassen sie sich daselbst das Zeughaus,' alle Porten und besonders die Festung Unnoth und Anderes, was zur Defension dienen kann, zeigen und finden dabei einen besonderen Trost für selbigen namhaften Paß. Die Gesandten werden dieses alles sowie auch die große Ehre und Freundschaft, die ihnen daselbst widerfahren ist, ihren Herren und Obern zu referieren wissen. - Sonntag den 19. kündigen die Gesandten der Stadt Dießenhofen ihren Befehl an und finden daselbst gar bereitwilligen Gehorsam, und daß dieselbe zur Defension dieses Passes bei 550 ziemlich wohlbewehrte Burger und nächstgesessene Untcrthanen in Bereitschaft habe. Die Gesandten treffen auch die Verfügung, daß die Fallbrücke an der Rheinbrücke vollendet werde. - Montag den 20. treffen die Gesandten das von Baden aus an den Herren Hauptmann zu Eonstanz ergangene Schreiben noch an und finden rathsam, daS Datum desselben zu „erfrischen", weßhalb man selbiges eröffnet und ein anderes in der Gesandten Namen, jedoch gleichen Inhalts, ausfertigt und sofort abschickt. Das Antwortschreiben von der Stadt Constanz verspricht die Continuierung guter Nachbarschaft. - Die thurgauischen Quartierhauptleute sammt etlichen ihrer Befehlshaber erscheinen den 21. auf schriftliche Einladung hin fast alle Den aus den regierenden Orten in den Thnrgau abgeordneten Hauptleuten und Befehlshabern checkt man der Herren und Obern Befehl und Entschluß umständlich mit und findet bei ihnen ebenfalls bereitwilligsten'Gehorsam; man bemerkt, daß die Untcrthanen der Landgrafschaft Thnrgau, deren ungefähr bei 10 000 streitbare Mannspersonen sein mögen, gleichfalls guten Willen haben, auch mit den ihnen früher borgeschriebenen Wehren ziemlich wohl versehen sind. Hierauf lassen die Gesandten die churgauische Kriegsordnung ablesen, die sie ihres Theils auch gut befinden; pe lassen sich auch gefallen, daß nach der thurgauischen Quartierhauptleute Vorschlag zwei „-briste Landeswachtmeister", deßgleichen Mi Provia.ck- und Munitionsherren" bestellt werden. Darauf werden Kilian Keffelrmg und Junker Heinrich Goldc zu Bolsch- hausen zu obristen Wachtmeistern, Gabriel Wysing, Statthalter zu Tobel, und Kaspar Muller, Statthalter X 544 März und April 1628. zu Frauenfeld, zu Proviant- und Munitionsherren verordnet. Dein Landvogt wird befohlen, in Betreff der in den Gotteshäusern, Stiften und Schlossern, auch andern namhaften Kornkästen im Thurgau noch vorhandenen Früchte zu verfügen, daß dieselben um gebührenden Preis im Lande verkauft werden, wie von den Obrigkeiten schon früher erkannt worden fei; dergleichen, daß die Kloster und Gerichtsherren, sowohl die iil als außer Landes angesessenen, die früher ihnen anzuschaffen auferlegte Munition in ihren Gerichten und Gotteshäusern wohl verwahrt bis auf den Nvthfall behalten. Die einundzwanzig aus den sieben Orten in den Thurgau abgesandten Hauptleute und Wachtmeister verthcilt man in die thurgauischen acht Quartiere, wie auch nach Dießenhofen und Rheinau, und ertheilt ihnen besiegelte Ordonnanzen, unter Anderein des Inhalts, daß die thurgauischen Quartierhauptleute jedem von ihnen des Tags 2 Neichsthaler für ihre Unterhaltung zustellen, jedoch diese Kosten bei den acht Quartieren durch ordentliche Umlagen wiederum einziehen sollen. Dabei bleibt aber jedem regierenden Orte anheimgestellt, ob oder was jedes seinen Befehlshabern für die übrigen Kosten oder als Besoldung geben wolle. Da etliche habliche Leute andere arme Unterthanen bei dieser betrübten Zeit mit Einzug der Schulden sehr bedrängeil, so wird dem Landvogt befohleil, dawider gebührendes Einsehen zu thun. — Mittwoch den 22. reiseil die Gesandten wieder von Frauenfeld an den Rhein, namentlich an den Paß zu Stein, wo sie stattlich empfangen und gastiert werden, und wo sie auch gut getroffene Fürsorge antreffen. Von da reisen sie dem Nhein und Bodensee nach Donnerstags und Freitags bis nach Arbvn, wo mau aller Orten die früher anbefohlenen Wachen zwar in geringer Anzahl und bei der Mannschaft, die sich Hill und wieder den Gesandten zu Ehreil auf den Straßeil in die Wehre stellt, allen guten gehorsamen Willen lind ziemlich gute Bewaffnung antrifft. Der fürstbischöfliche constanzische Vogt zu Gvttlieben, Hauptmann „Primpßi" (Brümsh) begleitet die Gesandten iu das Schloß und zeigt ihnen dasselbe. Man findet es zu Bewahrung des constanzischen Paffes auf de» Nothfall hin sehr zweckmäßig und bemerkt, daß es sich wohl befestigen ließe. — Freitag Abend den 24. langen die Gesandten zu Arbon an und lassen sich daselbst das fürstliche, wohlvermauerte Haus zeigeil, treffen aber den fürstbischöflichen Vogt, Junker Segesser, nicht an, sondern eröffnen ihren Befehl den von der Stadt Abgeordneten, welche sich zu Aufstellung der uöthigen Wachen und zur Fürsorge bereit erklären- Weil man hernach vernommen hat, daß ihr Vogt das Wacheil ihnen nicht gestatten wolle, so schreibt man ihm deßhalb unverzüglich. Was für ein vortheilhafter Platz Arbon sei, lind wie derselbe zu befestigen wäre, wird jeder Gesandte mündlich berichteil. — Samstag den 25. reisen die Gesandten von Arbvn ins Rheim thal llild lassen unterwegs von Alt-Rhein bis gen Nheineck hinauf des Rheines Beschaffenheit sich zeige»- Es stellt sich heraus, daß aus dem Bodcnsee mit großen und kleinen Schiffeil an viel Orten gar leicht anzulanden wäre. Auf Sonntag den 26. theilen die Gesandten den nach Rheineck zusam»ienberufenen Amtleuten und Verordneten des untern und vbern Nheinthals im Beisein ihres Landvogtcs, Bartholomäus Odermatt, wie auch 55. Türlers, ihres Landschreibers, die Ursache mit, warum sie hieher verordnet worden seieil. Nachdem man theils aus dem gestern eingenommenen Augenschein, theils von den Amtleuten vernommen hat, wie das untere und das obere Nheinthal in Beziehung auf den Rhein und die Pässe, wie auch iil Bezug auf Mannschaft und deren Bewaffnung beschaffen und was zur Verwahrung vvnnöthcu sm, deßgleichen, was dieser Tagen von den von Appenzell daselbst gewesenen Gesandten, dein Landvogt, dem Landschreiber und den Amtleuten für nothwendig erachtet worden sei, läßr man vorerst das angedeutete Gutachten sich gefallen und verordnet ferner, wie folgt: Die Mannschaft des Rheinthals, ungefähr 2566 wehrhafte Männer, wird iil vier Thcilc oder Quartiere abgecheckt und jedem ein Quartierhauptmann wid März und April 1K28. 545 andere Befehlshaber zugeordnet. Erstes Quartier und Laufplatz ist Nh.i»cck, dahin dessen Burger und Einwohner die von Thal und St. Margarethen gehören sollen; darüber ist Hauptmann Ulrich Kuh», Stadta.nmann zu Nheiueck bestellt. Der zweite Quartierplatz ist Berncgg; dahin gehören die von Berncgg, Haslach und Balgach; Hauptmann ist Junker Georg Christoph Giel, fürstlich sanctgallischer Vogt zu Rosen- berg Der dritte Quartierplatz ist Altstätten; dahin gehören die von Altstütten, Nid(Eich?)bcrg und Marbach; Hauptmann ist Jost Ritter, Gcrichtsammann daselbst. Der vierte Qnartierplatz ist Obcrried; dahin gehören dessen Einwobner die von Rüti und Lienz; Hauptmann, ist Ammann Hans Dictzi daselbst. Jeder dieser Hanptleute hat die untcr ihn: stehenden Befehlshaber nach seinem Gutdünken ans seinem Quartier zu wählen, jedoch mit den: Gutachten des Landvogtes. Ueber diese alle soll der Landvogt mit den: Rath des Landschreibers einstweilen so lange commandicren, bis von den regierenden Orten anderer Befehl und Succnrs anlangt Es soll auch so lange es die Nothdurft erfordert, genannter Landvogt in obrigkeitlichen Kosten wohlaualisicierte, fleißige Späher auf die in der Nachbarschaft ankommende Soldateska bestellen, wobei die genannten Qnartierhanptlente und Höfe d«S Rheinthals auch mitzuwirken und die eintretende Gefahr bei Tag und bei Nacht gehörigen Orts zu berichten haben. Wc:l ferner das fremde Kr.egsvoll nahe an diesen Lande.: also einguartiert ist, daß offene Wachen zu halten nöthig ist, so sollen an allen Pässen und Fähren, auch wo es sonst die Nothdurft erfordert, ohne Verzug Wachen aufgestellt und denselben Bescheidenheit gegen die Nachbarschaft eingeschärft werde... Der Landvogt soll in der Gesandten Namen den Nachbarschafte.., als Breqcnz den: Grafen von Eins und Feldkirch frcnuduachbarlich die Erklärung zugehen lassen, daß dicß alles nur w desto besserer Bewahrung der eidgenössische.: Grenzen bei dieser unerwarteten Ankunft so vielen Kriegsvolks wegen ungehorsamen Ausstreifens desselben angeordnet und daß es dabei gar nicht auf Offensiv.: irgend jemandes abgesehen sei, wie denn der Kaiser, der Erzherzog Leopold, die Stadt Consta»;, sowie auch der General von Mansfeld von Baden aus dessen schriftlich benachrichtigt worden seien. Mit der Stadt St. Gallen wird ...an unterhandeln, daß sie den Unterthanen dieser Landvogtei die nothwcudigc Munition verabfolge Deßgleichen wird u.a., auch mit den, Fürstabt zu St. Gallen und m.t Appenzell reden, daß sie ebenfalls an, alten Rhein, wie auch an ihre.: Grenzen und Landen gute Vor.orge treffen, besonders auch, daß die nach Thal Pfarrgcnössigen und andere nächstgesessene Appenzeller den: Quartier von Rheineck zu einem Suceurs möchten beigeordnet werden. - Sonntag Abend den 35. kommen die Gesandten in dem Gotteshause St. Gallen auf vorhergegangene Einladung des FürstabteS an und werden wohl tractiert. An: folgenden Morgen eröffnen sie den: Fürstabt und dessen zugezogenen Rüthen, war...,, sie :.: den Thurgau, das Rhcintbal und hieher verordnet worden seien, und berichten, was s.e b.sher an dm Grenzen gefunden und verordnet haben. Zugleich ersuchen sie den Fürstabt, an den äußersten Grenzen und Passen, vorneh.nl.ch Uber am alten Rhein, wo'man viel Gelegenheit zu heimlicher Landung gefunden habe, gleiche Fürsorge zu treffen und Wacben aufzustellen, worauf der Fürstabt sich ganz eidgenössisch und freundlich erklärt, ebenfalls getreue Fürsorge'treffen zu wollen, wie er solche jeder Zeit nothwendig oder gut finden werde. Darob empfinden die Gesandten ein besonderes Woblgefallen und wollen nicht unterlassen, solches ihren Herren und Obern wohl anzurühmen. - Wegen dieses Geschäftes erscheinen auch die Gesandten von Appenzell und d°r Stadt St Gallen von Jnnerrhoden Landamman.: Jakob Wiser und Hippolhtns Bronbühlcr, Hanpt- '"unn und des Raths'von Außerrboden Johann Schüß, Landau:»:»...:, von der Stadt St. Gallen Georg Hubcr Alt-Burgermeister, und Christoph Büffler, Bauherr. Zu ihnen verordnet der Fürstabt zu fernerer Unterredung den Conventnalen und Statthalter Notker Bussh und Junker Marx von Ulm zu Großenberg, 546 März und April 1628. Hofmeister. Diesen eröffnen die Gesandten ihre Befehle und bisherigen Verrichtungen, besonders was das Nheinthal betrifft, unterreden sich über das zu Rheineck Verabschiedete mit ihnen und beschließen, daß den vier rheinthalischm Quartieren und Laufplätzen und deren Hauptlenten und Befehlshabern noch andere vier kriegserfahrene Näthe oder Commissarien, nämlich von Inner- und Außerrhoden, dem Gotteshaus und der Stadt St. Gallen, von jedem Stand einer zu dem ihm am nächsten gelegenen Quartier verordnet werden sollen, welche sich ohne Verzug auf jedes dieser vier Stände Kosten ins Nheinthal verfügen und mit einander sammt den bestellten Haupt- und Amtleuten über alle Pässe und Landesbeschaffenheiten sich erkundigen, das Nothwendige anordnen, besonders sich bereden sollen, wo und wie dermalen die Wachen, Losungen, Fußpost.n und dergleichen einzurichten seien. Dieselben werden auch beauftragt, von Haus zu Haus oder sonstwie sich zu erkundigen, wie die Mannschaften bewehrt und was an gemeinem Vorrath vorhanden sei, und die entdeckten Mängel ersetzen zu lassen. Die Stadt St. Gallen macht sich auch anheischig, auf künftige Entschädigung hin den Höfen und Gemeinden im Nheinthal die nothwendige Munition beförderlich zukommen zu lassen. Die genannten vier dem Nheinthal znnächstgelegenen Stände erklären sich auch bereitwillig, den Quartieren des Rheinthals, falls derselben eines oder mehrere in Gefahr eines Ueberfalls kommen sollten, zu gemeiner Landesdefension jeder ein Fähnlein von 360 wohlbewehrten Männern ans geschehene Mahnung und bis ans der regierenden Orte nachfolgenden Succurs eilends zuzuschicken, jedoch unbeschadet der Freiheiten, welche jeder Theil in diesen Landen hat. Das Fähnlein von Jnnerrhoden sammt dessen Hauptmann, Hippolyt Bronbühler, wird nach Oberried verordnet, das von Außerrhoden sammt dessen Hauptmann cht. Keller nach Bernegg, das des Gotteshauses sammt dessen Hauptmann nach Nhcineck, das Fähnlein von St. Gallen mit seinem Hauptmann, Junker Christoph Büffler, nach Altstätten. Zugleich wird auch die Verfügung verabredet, daß die im Thurgau, Nheinthal und in St. Gallen jederzeit gemachten Kriegs- oder Defensionsordnungen jeder dieser Herrschaften schriftlich notificiert und dabei so viel als möglich Gleichheit beobachtet werde; besonders aber, daß die aus jedem Ort verordneten Hauptleute und Befehlshaber sich mit einander über gleiche Losung und Lärmzeichen, Fußpvsten und dergleichen beförderlich vereinbaren. Uebrigen vernehmen die Gesandten mit Befriedigung, daß Appenzell, das Gotteshaus und die Stadt St. Gallen bei ihren Angehörigen alle gute Fürsorge getroffen und dabei zu gemeinsamer Defension sicß eidgenössisch und wohlgesinnt beweisen. Was für Ehre und Freundschaft den Gesandten an diesen Orten erwiesen worden ist, wird jeder seinen Obern wohl anzurühmen wissen. — Donnerstag den 30. wieder zu Frauenfeld angelangt, theilen die Gesandten den zu ihnen beschiedenen Quartierhauptleuten des Thnrgaus und den aus den regierenden Orten dorthin verordneten Befehlshabern mit, wie sie aller Orten die Pässi im Thurgau und Rheinthal gefunden und was sie angeordnet haben, und nehmen zugleich von ihnen ihre Beschwerden und Gutachten entgegen und den Bericht über ihre aufgestellten Späher und befehlen ihnen, daß sie sich unter sich selbst, sowie auch mit den rheinthalischen und sanctgallischen Befehlshabern laut dort gemachter Abschiede in Betreff der Wachen, Losungen, Fuß- und anderer Posten, auch Späher und Botschaften vereinbaren sollen. Zur Berathung der für sich ereignende Vorfälle nothwendigen Maßregeln wird dem Landvogt des Thurgaus ein Rath und Ausschuß beigeordnet, nämlich: Hauptmann Hans Jakob Grcbel von Zürich, Hauptmann Niklaus Bircher von Lucern, Hauptmann Jakob Aluheim von Uri, HauptmaiM Jtal Neding von Schwyz, Hanptmann Sebastian Müller von Unterwalden, Oberst Balthasar Gallati von Glarus, Hans Jakob Blarer von Wartensee, Landshauptmann im Thurgau, Kilian Kesselring, ObcrP Wachtmeister, Hauptmann Hans Heinrich Grebel, Vogt zu Weinfelden. Diese haben volle Gewalt und V April 1628. 547 werden sich sofort auf jeden Nothfall über alle ferneren Anordnungen unterreden und vergleichen und sofort davon Bericht geben. Weil die Mannschaft in jedem der acht Quartiere in drei Auszüge gctheilt und allein dem Mittlern als dem größten ein eigenes Fähnlein oder Zeichen zugeordnet ist, so stellt man den Obrigkeiten anHeim, ob nicht auch dem ersten und dem letzten Auszug in jedem Quartier ein Zeichen oder Fähnlein zuzulassen sei. Besonders giebt man Befehl, daß an fleißigen Spähern und Votschaften keine Kosten gespart und durch die Verordneten aller Fleiß angewendet werde, k. u. «. (S. u. Thurgau.) Mcm sehe auch im Abschnitte Hcn'schastsangclejZenheiten: Laudgrafschcift TIMM». I». Art. 272. Knezsiachcii. . «. Art. 299. RcligionSsachm ,c. Conserenz von Uri, Schlvyz und Nidlvalden. Gevsatt. 1K23, V. April. Landesarchiv Schwyz. Gesandte: Uri. Kaspar Nomaiuls Troger, Ritter, Landammann. Die von Schtvhz und Nidwal den sind nicht angegeben. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclegenhciten: Aogtei Bcllcnz ic. i»—«. Art. 4S2—4S4. Confcrenz der VII katholischen Orte, Appcnzell-Jnnerrhodens tlnd des Abtes von St. Gallen. Lncern. IK2», 12. und 13. April. Staatsarchiv Lncer». Wich- <>v ann» less. Vd. XVIII. K>I. ss. LandcSarchiv Schwur. Gesandte: Lucern. Walthart Amrhhn, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Clvos, Ritter, Alt-Schultheiß und Pannerherr; Niklans von Hcrtcnstein, Statthalter; Heinrich Fleckenstein. Ritter, des Raths; Jost Bircher, Ritter, des Raths. Uri. Kaspar Nomanus Trogcr, Ritter, Landammann; Hans Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann. Schwyz. Sebastian Abhberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann und Pannerherr, von Ob- waldcn;- Kaspar Leu, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Johann Trinkler, Ammann; Konrad Zurlauben, Ritter; Beat Jakob Möstenberg. Frciburg. (Niemand.) Solothuru. Victor Hafner. Appenzell-Jnnerrhoden. Jakob Wiser, Landammann und Pannerherr. Abt von St. Galleu. Riarx von Ulm, Hofmeister. ». Freiburg entschuldigt sein Ausbleiben. — Der Nuntius läßt mitthcilcn, daß er Gesundheits halber die Versammlung nicht wohl besuche» könne. Auf sein Ersuchen ordnet man einen Ausschuß an ihn ab. 5». Nachdem von Zürich die Antwort des Erzherzogs Leopold und auch der Bericht des Landvogts im Rheinthal eingelangt und die Antwort des Generals von Mansfeld verlesen worden ist, kommt man zu der Ansicht, daß das in die Nähe der Grenzen verlegte Kriegsvolk nicht in feindlicher Absicht gegen die Eidgenossenschaft dahin verlegt worden sei; man hält es aber für nothwendig, die Eidgenossen der X 518 April 1028. neuen Religion ernstlich zu erinnern, der Neutralität sich gewissenhaft zu befleißen und Alles zu vermeiden, was diesem Kriegsvvlk Anlaß geben könnte, gegen die Eidgenossenschaft etwas Ungutes zu unternehmen. Bei der Berathung über die an Erzherzog Leopold, an den General von Mansfeld und an Zürich zu erlassende Antwort wird daraufhingewiesen, daß man sich nicht etwa mit den „Ungläubigen interessiert machen dürfe" so daß man es auch entgelteil müsse oder bei dem Kaiser und dessen Officialen in Verdacht gerathe; nachdem aber die Gesandten des Abtes von St. Gallen umständlich berichtet haben, was General von Mansfeld an denselben vertraulich habe gelangen lassen, werden die Antwortschreiben an Erzherzog Leopold, de» General von Mansfeld und die Stadt Zürich entworfen. Die beiden ersten solleil im Namen aller XIII Orte und der Zugewandten ausgefertigt werden; dabei solle Sorge getragen werdeil, daß nichts mit unterlaufe, was den katholischen Orten nachtheilig sein könnte. Nachdem das Concept Zürich mitgetheilt und von demselben unweigerlich wird acceptirt worden sein, soll der Landschreiber zu Baden die Schreiben besiegeln und a» die betreffenden Orte versenden. Damit die Einstimmigkeit nicht durch die Ncugläubigen gestört werde, will man mit den Städten sich bereden, wie die noch schwebenden Streitigkeiten beseitigt werden können- Damit Zürich die Sache nicht weiter verschiebe, soll dem Schreiben an dasselbe inseriert werden, daß man, wenn es unverhoffter Weise sich über das Eine oder Andere zu beschweren hätte, entschlossen sei, die Antwort im Namen der katholischen Orte allein an das eine und andere Ort abgehen zu lassen. Für diesen Fall wird Lucern ersucht, die Sache sofort in Ausführung zu bringeil. Der Abt von St. Gallen wird gebeten, dein General, damit derselbe wegen Verzögerung der begehrteil kategorischen Erklärung nicht unwillig werde, zu schreiben, daß beförderlichst eine gute Antwort erfolgen werde, v. Hauptmann Püntincr von Uri berichtet, über die Unruhen im Herzogthum Mantua und versichert die Gesandteil des geneigten Willens des Königs von Spanien im Namen des außerordentlichen Ambassadors Marquis Dvgliani. Alan läßt dafür danken und bittet, daß der Marquis seine guteil Dienste bei dem König lind dein Gubcr- nator des Herzogthums Mailand, Don di Cordova, auch ferner eintreten lassen, besonders aber, daß rr dahin wirken möchte, daß den beiden Regimentern die ausstehenden Zahlungen geleistet werden. «I. Der Nuntius theilt- dem Ausschuß drei Anliegen mit: 1) man möchte sich aus Anlaß des an den Grenzen lagernden Kricgsvvlkes wohl in Acht nehmen, damit dem Kaiser oder seinen Befehlshabern kein „Disguft gegeben werde; 2) im Wallis seien ziemliche Ungebühren vorgefallen lind Pfarrer Teller sei noch nülst überliefert worden; die Orte möchten dieß nicht also erliegen lassen; 3) die Streitigkeit des ennetbirgischc» Landvogts mit dem Bischof von Coino möchte ans einer Conferenz erörtert werden. — Man dankt de>» Nuntius wegen des ersten Punktes; in dein Walliser Geschäft aber könne man nicht eher vorwärtsschreiten, bis die erwartete Antwort eingelangt sei. Wegen des ennetbirgischen Spans könne eine Conferenz durch einen Ausschuß von Lucern, Uri und Schwhz mit Zuzug des Landschreibers abgehalten werde», v. (S. u. Mendris.) t (S. u. Lauis.) zx. (S. u. Mendris.) >i. Ueber das Schreiben des Junkers Heinrich Wallier, welches namentlich das Walliscr Geschäft und die vom Köllig (v. Frankreich) gefaßte Resolution betrifft, kann man bis auf Einlangen vollständigen Berichts, wessen die Landschaft gewillt sei, keinen Entschluß fasse»! inzwischen wird Luccrn gebeten, das Schreiben zu beantworten. 5. (S. u. Thnrgau.) Ic. Es wird für unnöthig erachtet, so viele Befehlshaber ferner zu behalten. Man vergleicht sich deßhalb zum Besten der armen Unterthanen dahin, daß bis auf weitere Anordnung von jedem Ort nur einer verbleiben, die Zwa übrigen aber heimberufen werden solleil. Dieß wird dem Landvogt zur Nachachtung mitgethe.lt. I. (S- "> Freie Aeinter.) Mal 1K28. 549 Landnrafschiljt Thiirnaii. Lnndvoiuci Freie Acmtcr. Landuositci LauiS. Laiidvoglci Mendels. Man schc auch im Abschnitte HcrrschastsangeleMhcitcn: i Art. -tSZ. GetteöhKiser, Klöster. I. Art. L3. Polizeiliches. «. Art. cv. Beamte. «. Art. 30N. Verwaltung im Allgemeinen. «. Art. 3l6. Justizsache». Tie Nainc» der Gesandten ans dem Schwyzercremplar. 4SI Confcreilz von Uri, Schwyz und Nldwalden. Brunnen. 1K2«, S. Mai» Laild-öarchiV Schw»Z. Ralh.'V>°tcrrll vom « Mal. „Uff die Zörlische tagsatzung nachcr Brunnen, die uff mordrigen tag gehalten werden wird, sind verordnet » Herr Landtamman und Pannerherr Ncding. Landtamman Frischhcrtz. Landtamman Abyberg. bccde Herren Stadthalter uff der Mur und Cebrig. Bogt Belker und Vogt von Eüw." Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. 4SS. Confercnz der VII katholischen Orte. Lucern. IKLli, i). Mai» ziaiidcSorN,iv Schw»,. Konto,iSarchlv Zug. Gesandte: Lucerii. Jakob Sonnenberg. Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Ludwig Schürpf, Ritter, Alt-Schultheiß; Walthart Anirhhn, Ritter, Stadthauptinann und des Raths; Rudolf Pfyffer, Ritter, des Raths. U r i. Sebastian Heinrich Trösch, LandainnlalUl; Einanuel Beßler. Alt-Landammann und Pannerherr. Schwhz. Jost Schilter, Laildannnann; Heinrich llleding, Alt-Landammann und Pannerherr. llnterwalden. Peter Jmseld ,'Landainmann, vonObwalden, lllitlaus Leu, Landammailn, von Nidwalden. Zug. Melchior Brandenberg, Statthalter; Adain Staub, Ammann. Frciburg. Karl von Montcnach, Schultheiß; Jakob Vögeli, des Raths; Heinrich Lamberger, Ritter, Alt-Bnrgerineister llnd des Raths. Solvthurn. Benedict Lutz, Altrath. »l,» Veranlassung zrr dieser Eonsereuz giebt die „uneidgcuösjische Rüstung und Besoldung fremden Ikriegsvolkes" und dessen Einguartiernng an den Grenzen der katholischen Orte von Seite Berns. Obgleich Bern an Solvthurn geschrieben hatte, daß dieses Kriegsvolk noch im Dienste des Herzogs von Savohen sei und diesem zu Liebe behalten werde, und auch gemeldet wird, daß dasselbe Venedig zuziehen solle, so giebt diese Sache doch Anlaß zu Besorgnis), es möchte nämlich dieses „Gsindlin", wenn auch Bern kine Tätlichkeiten gegen den Herzog von Lmgueville im Sinne habe, Unfug anfangen und dadurch einen allgemeinen Ausbruch verursachen. Es wird daher gut erachtet, daß jedes Ort gutes Aussehen habe und gerüstet sei. um einander die schuldige Hülfe leisten zu können. Zugleich soll an Zürich geschrieben werden, es möchte Bern ermahnen, dieses Vo.k w.'gzuweise», da der friede in Italien geschlossen sei. I>» HV. Orte.) Auf den Bericht des Ambassadors Alphons (Casati), daß abermals Fremden der Paß im Sarganserland 550 Mai 1628. nach Italien mit Zuthun des Landvogts wider der Obrigkeiten ansdrücklichen Befehl gestattet sei, wird Lucern überlassen, eine Abordnung zur Untersuchung der Sache dorthin zu schicken; je nach dem Resultat derselben will man weiter zu Nathe gehen. Dem Prälat von Pfäfers wird befohlen, die Wachen zu verstärken und im Namen des Königs von Spanien alle Fremden, welche dort durchziehen wollen, zurückzuweisen. «. Zu Erlangung der noch ausstehenden Zahlungen wird dein Negimente des Obersten Ulrich von Schwyz ein Fürschreiben an den Herzog von Savoyen bewilligt, «I. Der Cardinal Borromeo und der Propst dclla Scala zu Mailand werden durch ein Schreiben angegangen, die Anzahl der eidgenössischen Studenten im Collegium daselbst zu vermehren, v. Der Bote, welcher in Folge des jüngst zu Weggis gefaßten Beschlusses mit einein Schreiben nach Wallis abgeschickt worden war, um die Landschaft von dein Vorhaben, mit den Bünden ein Bündniß zu schließen, abzumahnen, berichtet, daß die Beantwortung auf die Versammlung des Landraths verschobeil worden sei, daß es in Beziehung auf die Religion ziemlich gefährlich aussehe, indem man des Vorhabens sei, die Religion freizustellen. In Folge dessen wird nothwendig erachtet, Gesandte an die Geineinden zu Verhinderung dieses Vorhabens zu schicken und, weil an diesem leidigen Zustande das ärgerliche Leben der Priesterschaft nicht wenig Schuld ist, mit Bischof und Capitel wegen einer Reformation ernstlich zu verhandeln. Auf Genehmigung der Obrigkeiten hin sollen Luccrn, Schwyz, Freiburg und Solothurn die Mitglieder dieser Gesandtschaft geben, t. Da man den Bericht erhält, daß der Herzog von Longueville mit Bern wegen der schwebenden Streitigkeit eine Conferenz gehalten hat, wird die Sache einstweilen nicht verhandelt, sondern man will das Resultat dieser Conferenz vorerst abwarten. Es wird bei dieser Gelegenheit ein Schreiben des Königs von Frankreich verlesen, in welchem derselbe den katholischen Orten seinen Dank ausspricht, daß sie sich der gerechten Sache des Herzogs wider die ungute Procedur und das unbefugte Verfahren von Seite Berns angenommen haben, und erklärt, daß, wenn Bern nicht aufhöre den Herzog zu plagen, er sich verpflichtet halte, mit aller seiner Macht denselben vor Unterdrückung zü schützen, in der Hoffnung, daß die Orte ihn unterstützen werden. In dem von den beiden Ambassadoren- beigefügten Begleitschreiben wird gesagt, daß der König dem am Hofe sich aufhaltenden bernischen Gesandten befohlen habe, das Königreich zu verlassen, um zu zeigen, wie sehr ihm Berns Procedur gegen den Herzog mißfalle. K. (S. u. Thurgau.) Ii. Diejenigen Orte, welche münzen, sollen die savoyischen Thaler, welche ungleichen Gehaltes sind, probieren und die Probe nach Lucern schicken; dieses wird dieselben dann abrufen und in der Münze auswechseln lassen. ». Da man die Bemerkung macht, daß die eidgenössischen Studenten im Collegium zu Mailand mehr ausländische Sitten, denn Anderes lernen und heimbringen, so soll man darauf bedacht sein, ein anderes Collegium innerhalb der Eidgenossenschaft zu Unterweisung der Jugend zu errichten. Da Einer von Luggarus sein ansehnliches Vermögen, das er zu Rom sich erworben, in seinem Testamente zu Erbauung einer Schule zu Ascona gestiftet hat, so könnte " jener Zweck dadurch erreicht werden, daß dieses Collegium zu Ascona unter der Protection des Papstes den Jesuiten übergeben würde, so daß künftig die jungen Leute aus der Eidgenossenschaft unter deren Disciplin unterrichtet würden. Bereits ist zu diesem Zwecke an den Papst und den Cardinal Farnese geschrieben lind die Sache auf einen guten Weg gebracht worden. Es wird beschlossen, dcßwegen nochmals nach Rom zu schreiben. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landgrafschaft Thurgau. Art. 400. Gotteshäuser, Klöster. t ans dem Zugereremplar. Mai und Juni 1628. 551 4«S Conferenz der den Thurgau regierenden Orte. Frauenfeld. 1K2», 14. Mai. Staatsarchiv Zürich. »«st. XII. uz. toi. z». Gesandte: Zürich. Heinrich Bräin, Burgermeister; Saloinon Hirzel, Seckelmcister. Für die V katholischen Orte: Jost Bircher, Ritter und des Raths der Stadt Lucern; Sebastian Abyberg, Landammann zu Schwyz. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn: Landgrasschllft Thurgan. » Art. Z»c>. Reli.fioiissachcn -c. I». Art. 4Ni. Gotteshäuser, Kloster. Jahrrechlmng der Vogteien Uznach und Gaster. Schanis. 1K2», 1k. Mai. LandcSarchi» Schwyz. Gesandte: Schwyz. Johann Kaspar Ccbcrg, Ritter, Alt-Statthalter. Glarus. (Nicht angegeben.) Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclegcnheitcn: Vogteien Uznach und Gastcr. Art. 10. Conferenz von Bern und Frciburg an der Sense und in Schwarzenburg. 1K2«, nach dem 20. (10. a.K.) Mai. Staatsarchiv Bor». J»N>ucN°»cnl>»ch y. S. tZI. Verhandlung über die Aufhebung des Kaufes der alten Schloßgüter von Schwarzenburg und deren Wiedcrzug. Der Abschied hat sich nicht vorgesunden. Gesandte von Bern waren ^zatob Vikart, Vcnner, und Niklaus Zur Kinden, beide des Raths. Man sehe im Abschnitte Herrschaftsangclcgcnheiten: Vogtci Schwarzenburg. Art. S3. 4«« Conferenz der V katholischen Orte. Weggis. 1K2K, K. Jnni. Staatsarchiv Luccr». Absch. So -inno IW8. Ad. XVIII. WI. IIS. LaiwcSarchiv Schwyz. Gesandte: Lucern. Walthart Amrhyn, Ritter, Schultheiß und Stadthanptmann; Moriz An der Allmend, Stadtvenner und des Raths. Uri. Kaspar Nvmanus Troger, Landainmann; Andreas Plantzer, X 552 Juni 1628. des Raths. Schwyz. Heinrich Reding, Ritter, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann. Unter- walden. Sebastian Wirtz, Landammann und Pannerherr; Marquard Jmfeld, Statthalter, von Obwalden; Hans Zelger, Landammann, von Nidwalden. Zug. Konrad Zurlauben, Ritter; Ilaspar Vlattmann, des Raths. Uri und Schwyz theilen mit, daß einige Zeit her von Privatpersonen ohne gemeinsame Einwilligung der Obrigkeiten eine Anzahl Volkes bei ihnen geworben und theils dein Herzog von Revers zu Aufstellung einer Leibgarde, theils dem zu 5 Soldaten bestellten Hauptmann Aufdermaur von SchwYZ nach Genua zugeführt worden sei. Dieß schade dem Ansehen der Stände und könnte leicht eine Verzögerung in der Bezahlung der ausstehenden Gelder herbeiführen; sie hätten sich anfangs gegen di.se Werbung etwas milder erzeigt in Berücksichtigung der harten Zeit und der Roth des gemeinen Mannes. — Nach allerlei Besprechungen vergleicht man sich dahin, die Pässe künftig besser zu wahren und nicht dergestalt usurpieren zu lassen. Lucern wird diesen Beschluß dein Marquis Dogliani, auch Zürich und Basel, mittheilen, sowie dem Abt von St. Gallen die Sache zu Sinn legen, da diese bei den wichtigen Pässen auch interessiert sind. Auf der Jahrrechnung wird man alsdann die Sache mündlich besprechen. I». Wallis soll sofort durch einen eigenen Boten im Namen der sieben katholischen Orte um eine Antwort ersucht werden, damit man auf der Tagleistung zu Baden sowohl wegen Einsetzung der Capuciner als wegen des Schreibens an den Papst einen Entschluß fassen kann. «. (S. u. Thurgau.) «t. (S. u. Baden.) «. Von Baden aus soll bei Spanien von allen verbündeten Orten um Entrichtung der verfallenen Pensionen und anderer Anspracheil sollicitiert werden, t. Lucern theilt ein Schreiben des Cardinals Barberini mit. Dasselbe soll freundlich verdankt und dein Nuntius, der in außerordentlicher Mission zu den Fürsten in der Lombardei verreist ist, seine Negvtiation bestens anempfohlen werden. Was wegen des neuen für die Eidgenossenschaft ernannten Nuntius apostolicus (Cyriacus Nocci) gesprochen worden ist, kann jeder Gesandte seiner Obrigkeit mittheilen. Ii. (S. u. Lauis.) i. (S. u. Thurgau.) Ii. Der Wirth zu Weggis bittet um neue Schilde. — Sein Ansuchen wird in den Abschied genommen. 1. Obwalden beschwert sich, daß die Fähren von Winkel sich gegen die Seinigen so vortheilig erzeigen und den gemachten Ordnungen nicht nachkommen. >— Lucern verspricht, daß solche Unordnung abgeschafft werden solle. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhcitcn: LandiMfs chast Tlllirgittl. «. Art. 301. Rcligionssachcn zc. i. Art. 535. Localcs. Grasschast Baden. «I. Art. 164. Localcs. Lanittwgtci Lauis. I». Art. 5l. Beamte. Tie Namen der Gesandten aus dem Schwyzcrercmplar. Jahrrcchnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis» IK2L, 24. Juni (auf St. Johannis Bapt.). Kailtonöarchi» Basel. Gesandte: Zürich. Johannes Fischer, Stadthauptmann. Bern. Johann Jakob Manuel, abgehender Landvogt im Mainthal. Lucern. Jost Bircher. Uri. Johann Walthart Jmhvs. Schwyz. Sebastian Blaser. Untcrwalden. Jost Lussi, Baumeister. Zug. Kaspar Vlattmann. Glarus. Melchior Heiz. Juni und Juli 1628. 553 Basel. Onvfriv Kuder. Freiburg. Johannes Gvttran. Solothnrn. Ludwig Krüzcr. Schaffhauscn. Johann Ulrich Haagenloch. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Bier cnnctb. Vogteicn iidcrh. n. Art. 8. Allgemeine Verwaltnngssachcn. <>. Art. 9. Allgemeine Verwaltungssachen. ^ 4. Allgemeine Verwaltnngssachcn. Landvogtei Lanis. «' Ar't. 90. Gr-nzstreitigkeiten. Art. 57. Beamte. il. „ 117. Jnstizsachcn. I>. „ 135. Jnstizsachen. Landvogtei Mcndris. «. Art. 309. Rcchnnngssacdcn. 4«8. Jahrrechltuug der die IV eunetbirgischeu Vvgteieu regierenden Orte zn Lnggarns. IV2», »ach dein 24. Jnni (nach St. Johannis Bapt.). Kai.tm.Sarchiv «ascl. Ka»t-.,sarchl>. Fr-ibur«. KantonSarchio Zu«. Gesandte: Dieselben, welche in Abschied 467. z» (S u Mendris.) I». (S. n. Mainthal.) «. (S. n. Lanis.) «I. (S. n. Lnggarns.) v. (S. n. Aiamthal.) l Dem Agenten der sieben katholischen Orte zu Äiailand, Ambrvsio Fornaro, wird noch dieses Jahr seine Bestellung" geschickt Da aber die Capitnlation mit dem König von Spanien ausläuft, so soll mit den Öbngl-Iw, g-.-d-I w°cd.„, °b st- Ihn. di-'-ld- >«»«. °°mbs°lg-n lostm. i. (S. ... L,,g. garus.) 1c. (S. li. Mainthal.) sehe auch im Abschnitte HcrrschaftsangclcgcnhcNen : Landvogtci Linns. Art. 160. Polizeiliches. Landvoatci Mcndris Art. 299. Verwaltung un Allgememen. ranovogtci Mcnoris. gustizsachcn. >'. Art. 167. Kirchliches. Landvogtci Lnggarns. " AN. 91. VW« law- ^ 166. Kirchliches. „ 166. Kirchliches. MMN.»». .i «. ««>«- X- „ 198. Beamte. f-t ans de». Freiburgcr-, Ii aus den. Zngercreinvlar. Couferenz von Bern und Frciburg. Schwarzenberg. IB2L, nach dem 1. Jnli. TtaatSa.chio V-r». J»s.ru °.i°..°nlmch N- S-Ud. F«wmg°r Rst.h-»ro.°i°a vom M.J.mi. Gesandte: Bern. Jakob Bikart, Venner-. Niklans Zur Kinden, beide des Raths. Freibnrg. Jakob Bumaiui, Seckelmeister; Jost Briinisholz. Man sehe das Verhandelte in. Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Ltogtei Schwarzcnluirg. Art. 51. 70 X 554 Juli 1628. 47«>. Gemeüleidgenössische Jahrrechnungs-Tagsatzung der XIII Orte. Baden. t«2lt, 2. bis I». Juli. Staatsarchiv Zürich, lüsst. Xll. I-IZ. kol. II. Staatsarchiv Lucer». Absch. de anno 1W8. Bd. XVIII. tvi. 171. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Burgermeister; Salvinvn Hirzel, Seckelmeister. Bern- Anton von Graffenried, Schultheiß; Glado Wehermann, Zeugherr und des Raths. Lncern. Heinrich Cloos, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Heinrich Fleckenstein, Ritter, des Raths. Uri. Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Landammann; Andreas Plantzer, des Raths. Schwhz. Heinrich Neding, Land- ammann und Pannerherr; Michael Schrhber, des Raths. Unterwalden. Kaspar Leu, Ritter, Alt- Landammann; Kaspar Ackermann, des Raths, von Nidwalden. Zug. Johaun Trinkler, Alt-Ammann! Beat Jakob Mchenberg, des Raths. Glarus. Heinrich Pfändler, Landammann; Balthasar Gallati, Alt- Scckelmeister und des Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch; Leonhard Lützelmann, beide des Raths. Freiburg. Johann Reiff, Statthalter; Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solothurn. Johann Degenscher, Seckelmeister; Victor Hafner, Stadtschreiber. Schaffhausen. Rochus Gvßweiler, Burgermeister; Hans Martin Forrer, Zeugherr und des Raths. Appenzell. Jakob Wiser, Landammann, von Jnnerrhoden; Konrad Zellweger, Landammann, von Außerrhvden. Eidgenössische Begrüßung. — 1) Junker von Mollondin, Secretär und Dolmetscher des Königs von Frankreich, vermeldet dessen freundlichen Gruß und bundesgenössische Affeetion. Im Namen des Königs ermahnt er die Orte, bei diesen gefährlichen Kriegszeiten zu Erhaltung ihrer Freiheit wohl zusammenzuhalten, und verspricht für den Fall der Roth Beistand. Wegen der Unruhen, die vor einiger Zeit in Italien wegen Mantna und Montferrat entstanden sind, habe der König zuerst gütliche Mittel versucht; da dieselben fruchtlos geblieben seien, so gedenke er nun, seinem Vetter, dem Herzog von Revers, in seinem guten Recht zu Hülfe zu ziehen. Insofern der König hiezu des Passes durch das Gebiet der Orte bedürfe, so möchten sie nach Inhalt des 16. Artikels des Bündnisses denselben gestatten und dabei versichert sein, daß man bei der Benützung des Passes so gute Ordnung halten werde, daß sich darob niemand zu beklagen haben werde, wie dieß auch der neue Ambassadvr bezeugen werde, der nächstens ankommen und zu Befriedigung der Ansprachen eine Summe Geldes bringen werde. — Dem Junker von Mollondin verdankt man den gebrachten Gruß und die bundesgenössische Affeetion des Königs durch einen Ausschuß. In Beziehung ans den begehrten Durchpaß wird geantwortet, man habe sich dieses Anzuges nicht versehen und sei deßhalb ohne Instruction, wolle aber das Begehren den Obrigkeiten vorlegen, welche gebührenden Bescheid geben werden. Solothurn erklärt, daß es den begehrten Paß durch sein Gebiet kraft des Bündnisses bewilliget habe. Inzwischen aber sind die Gesandten der Hoffnung, daß der König den mehrmals geschehenen Vertröstungen gemäß wegen der ausstehenden Zahlungen. Pensionen und anderen Ansprachen „gute Satisfactiou verschaffe", damit so viele ehrliche Leute, die Gut und Blut für die Krone eingesetzt haben, nunmehr auch befriedigt werden. 2) Das Schreiben des Herzogs von Longnevillc an die XIII Orte, welches Junker von Mollondin übergeben hat, wird in den Abschied genommen; es spricht den Dank nud die Befriedigung über den im März zu Baden gefaßten Beschluß aus. k». In Bezug auf die immer und immer wieder an die Obrigkeiten gestellten Ansuchen um Fenster und Wappen wird erkannt, daß es gänzlich bei dem deßhalb ergangenen Abschied verbleiben solle, und daß allein in die Rath- und Schützenhäuser und offenen Gesell- Juli 1628. 555 schaften Fenster mit der Obrigkeiten Ehrenwappen verehrt nnd dafür nicht mehr als 6 fl. gegeben werden. «. Ans den Anzug des Landvvgts der Grafschaft Baden, daß Basel, Freibnrg. Solvthurn, Schaffhansen und Appenzell ihren Antheil an die tiber 1000 Pfund Haller betragenden Kosten entrichten möchten, welche der dcrmalige Landvogt der Grafschaft Bade.: nnd die früher» wegen der Boten gehabt haben, die in der XIII Orte Namen zu verschiedenen Fürsten nnd Potentaten geschickt worden sind, antworten die betreffenden Gesandten sie hätten sicb dieses Anzugs nicht versehen nnd nehmen denselben in den Abschied in der Hoffnung, daß sich ihre Herren nnd Obern von den übrigen Orten nicht tremwn und auf erster Tagleistnng mit guten: Bescheid entgegenkommen .verde.: Das Landstreichervolk, darunter mehrenthcils Fremde mit ihre» Dirnen, fällt dem gemeinen Mann in Städten und Landen so gar beschwerlich, daß es beinahe nicht mehr zu ertragen ist. Man läßt es bei den: letztjährige.: Abschiede verbleiben. Die fremden Bettler nnd Landstreicher, Heiden und Zigeuner sollen ans den: Lande verwiesen nnd jeder in sein Vaterland geschickt werden. Solch herrenloses Gesindel soll ...an, wenn es un Lande umherzieht, gefangen nehmen und den Obrigkeiten zuführen; die werden es je nach dessen Thun nnd Lassen an Leib und Leben oder mit „Struppen" nnd Landesverwegung zu bestrafen w.sten. Man ist auch der Ausübt daß, .venu man ein Dntzrnd zusammengekuppeit ans die Galeeren schickte, das einen solchen ^ a» der übrigen Landfahrer los werden könnte, v. (S. ::. Deutsche Schrecken vernr achen wurde, daß man oc: ff ..... -c . > X mm Nm.t«.„ «w», Q -dw chchmdl- wird s-in- VWM«o»» — «V»» » bm»-» «-».«- w Pass. M «mm. cht .,s..chl-rt w°.d°» Id». - «w »w w v-chM -u »V«. « d..schi.dm.°i, O.Im.Vdl! durch.,-sich-', i°»d--n auch g°«°rd«, m.d °as>>tnli-r. IM, Ms» das, dl. Rchntatim, d.r hi-du-ch gqchm««- -» -»-W»« und dm. R.sp«. j° lang.. j° mchr I»«. Ed mird da...... siir ...tdlmmdig -.acht«, das. .»au an, d.. Paff. l..ss°, Ach, I,ad. m.d ...cht >°dmn nach s.i„.n. G-jallm. dichlb.» zu »udbranch.» ll-s'-«-. >°nd.m. daß man d°ri>ffchm.G.s. l... nach ff.d.m.m, b.s,.as. ü Das i.n.ast -.halt-.,. Schr -ibm. d°S KSn.gS d°n Franlrmch w.rd b.a..,........ ..ad ... d-».,-,,.«. das MsnchX „i.d...,ch.,I, - nwchtm. » 0-V-. als di- P-Idatpmsd.nn, in B-.-°ss d.r N..S- lt°l.m.d... Pm.smn..,, Di».rib...i°n.n nnd a.»..°r Z»l.i>ms°n n.m.nch- .....nal b°s..-dn„ .....dm, «nch d.. H... dm. Bas,«n,.im.° wird sch-Mch njucht, das S.nng. Zt. «....., das! dm. dm» ,....... dald a..im..n....d-.. »I»ba»adnr „M.chitS «., gntrs-C....>.»>«»-»> a-wacht w-ff ch-'ff ff. ta-I-U-ch- >.ch iwch I ...... l i- nnd da an d-n G..NZ... «M. '»»»>-» d°. C.d.,m,..sl° .chast ...cht ..... all.rlm IIng-l.gm.. Ich. n .......sacht ...Md..., i..nd.... auch w Ach"°un.I >° I- ...cht z......».». nnd ...an »NN -.in.. «.M.M.N. dd.r chl-ichtmung Ich.'. I- -» Zw« °ch-«d-u- -u,°- an d... ffa.s... das and... an d... chch-m... »...Pdld I-d.s Ort wi.d s«n Gnlacht-n. °d man d.°s-,d.n ,n solch.r °d.r gar ...cht ab,.>.m"lassm. wdltm d-sd-d-tlich Z'itich '»Uchchl«,. d- -s ffch.wchw.Mg ch »ach Mittch. sich .........sch..,, Ww man dich. s° gr-k-n Last »»».»->,- -»«->' ff «» » »M» »ad«ff Iff lff w ««.. . , IS n Saraa.», Mch M W ««»-»» «»»« »«»»«» »»«» b°i ihn. anfchd... und Iii... d°n «astm.stad.-r S.° sich..» zu>>°ch«i. damns z„ acht... das. mmnand... «m« dm.n.trm.t »md« Di- Sch.I,...°.s -. -» -d.i... b. lag... , das. d.. Rmchs- «.aß.,„ d°. ch.mn°t zn T.M.n...» «.»-Z? «»-. °.a«,.t das. V.N.I. S»wi.z und «a.»s b.s°.°°-lich «»- z..lam.n-nt..nsl halt..,, NN, dm. A.anz.ln das.ll.st -bj.ch.chn ...» dabm ... das- d.° N.ichsst.al.. m d°. stm»..-. d»mit nnm dich.-.- sich.. b°Iach..».d ln-anch... WNU« «- tu Gtalicha" Buw" I'-ff s>. MN.H» , >s>. (ff u M,...ga..^1 ». La,.da..,..,an., D.°st.. °.°ss».t. das, s.in° S-m-n ...» Ob..» .hrl.chm, «..,..» ... cht.». Laad. S.lb..g.,ch„r X 5)56 Juli 162«. und andere silberne und goldene Sachen, die man bei dieser theuern Zeit sonst mit großem Verlust veräußern mußte, zu vermünzen bewilligt haben; es dürften aber daraus keine großen, sondern nur kleine Sorten geprägt, auch kein gemünztes Geld verschmolzen werden; diese Prägung werde nur eine kleine Zeit dauern und im klebrigen lasse man es bei der Münzordnung und der Taxe verbleiben. Obwohl kein Ort dein andern in seinem eigenen Lande eine Ordnung machen kann, so findet man doch, daß hiemit Thür und Thor zum Münzen und zu allerlei „Finanzerei" aufgcthan »verde, wcßhalb man für besser erachtet, daß es allerdings bei den letzten Abschieden und Münzordnnngen verbleiben solle. t. (S. u. Thurgau.) RR. Zürich wird von den sieben Orten gebeten, wo es nothwendig sein wird, dafür zu sorgen, daß der jüngst zu Bremgarten dem gemeinen Wesen zum Besten geinachte Abschied ausgeführt werde, v. (S. u. Thurgau.) Verhandlungen der katholischen Orte. Freiburg bringt abermals seinen Streit mit Bern zur Sprache und wünscht, daß man ihm zur Beilegung behülflich sein möchte. Man erinnert sich, daß noch andere unerörterte Streitpunkte mit den Neugläubigen vorhanden sind, und beschließt, daß beförderlichst eine Tagleistung der sieben katholischen Orte, von Glarus, Appenzell-Jnnerrhoden und dem Prälaten von St-. Gallen ausgeschrieben werden solle, damit man sich über das Eine und Andere unterreden und Zürich um Ansehung einer allgemeineil Tag- lcistnng ersuchen kann, worauf über alle streitigeil Sachen endlich entschieden werde, x. Wenn der neue Nuntius angekommen sein wird, soll auch eine allgemeine katholische Zusammenkunft angesetzt werden, um denselben insgemein zu begrüßen lind das Nothwendige mit ihm zu besprechen. Der Nuntius Scappi empfiehlt das Walliser Geschäft schriftlich und verabschiedet sich zugleich. Man läßt ihm danken und sagen, daß man durch einen eigenen Boten über den Lucerner Abschied Antwort begehrt habe. Deß- gleichen wird an den Cardinal Barberini geschrieben und die Erwartung ausgesprochen, daß derselbe nichts vornehmen werde, was den guten Bräuchen, Gewohnheiten, Rechten und Freiheiten der Orte zuwider sei. iiii. Auf der angedeuteten katholischen Tagleistung wird man nicht vergessen, mit den Orten der neuen Religion zu reden, daß man sie nicht mehr evangelisch, sondern dem Landfrieden gemäß nenglänbig titulieren werde, da man mit Entsetzen vernommen habe, daß ihre Prädicanten auf der Canzel und in Schriften behaupten/ daß sie den alten wahreil, die Katholischeil aber den neileil Glauben hätten. ?»»». (S. u. Uznach und Gaster.) vv. Auf Begehren des Seckelmeisters Gallati werden die Glarner der neuen Religion nachdrücklich ermahnt, ihren katholischen Mitlandleuten die bei dem Vertrag von 1623 ergangenen Kosten mit 1060 Gulden endlich zu bezahlen. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiteiu Deutsche gem. Bogteicn iilicrl). v. Art. 32. Verlans in tobte Hand. Landgrafschaft Tl)»rgau. <1- Art. 302. Religionssachcn -c, v. Art. S8. Justizsachcn. 8. „ 141. Abzug. «l«I. Art. 73. Verlans v. Gerichtsherrschaften. t. ,, 49t. Localcs. ««. ,, 484. Gotteshüuser, Klöster. Landiiogtei Nheiuthal. I». Art. 130. Glanbcnssachcn, Kirchliches. Grafschaft Sargans. I. Art. 52. Straßen. Grasschaft Baden. i. Art. 139. Stifte und Klöster. «». Art. 165. Loealts. Landliogtci Freie Aemter. It. Art. 3. Verwaltung im Allgemeinen. Vogteien Uznach und Gastcr. i»l». Art. ti. v—v« ans dem Lnccrnereremplar. Juli 1628. 557 471. Konferenz der IV evangelischen Städte während der Jahrrechnung zu Baden. 162«, 5. und y. Juli (25. und 26. Juni a. K.). TtaatSarchi» Zürich. Nest. xil. Iii. Gesandte: Dieselben, welche ans der Jahrrechnung. Balthasar Hafner war mit einem im Namen der evangelischen Städte und Orte ausgestellten Schreiben wegen des „Schmalzischen Prvcesses" nach Spcier abgeordnet worden und hat noch keine Antwort erhalten. Ferner hatten die Friesen zn Altkirch für ihre Anforderung an Mülhausen von ihrer Obrigkeit auch eine Jntercession erlangt. Ans die Bitte Mülhausens um Rath wird uun gut befunden, uamcntlich da voraussichtlich noch andere Privatpersonen ihre Sache beim Kammergerichte anhängig machen wollen, Mülhausen solle sich der gefährlichen Consequenzen wegen ebensowenig in Compvsitiousmittcl als.su.lioinliwr einlassen, sondern Hafner sofort schreiben, daß er nochmals um eine Antwort anhalten, aber mit jeder andern Handlung bis auf fernem Bescheid innehalten und namentlich sich in keinen Vergleich einlassen solle. Basel wird ersucht, durch seine Juristen ein Concept zu einer Protestation aufsetzen zu lassen, das, von den Gesandten genehmigt, bei allsbleibender oder ungünstiger Antwort von Hafner übergeben werdeil solle. Zugleich hält man es für zweckmäßig, auch den König von Frankreich um seine Jntercession anzugehen und mit dessen Dolmetscher Mvlloudiu zu reden. Weßwegen mau für gut befunden hat, die Sache in der Sitzung der XIII Orte nicht zur Sprache zn bringen,'dessen werden sich die Gesandten erinnern. Bei dein Antwortschreiben auf die wegen der Friese,: zn Altkirch abgegangene Jntercession läßt man es bewenden. 472. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnou. I02L, 10. Juli. z.'a»d°s>>rchi» Stidwaldc». Gesandte- Uri Johann Heinrich Zun: Brunnen, Ritter, Alt-Laudammann; Johann Jakob Tanner, Ritter Alt-Landammann. Scbwvz. Gilg Frischherz, Alt-Landammann und Laudshauptmann; Johann Gilg Anfdermaur, Statthalter-/ Johann Caspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Martin Von Oeüw, des Raths. Nidwalden. Johannes Zelger, Landammanu; Melchwr Lusst, des Raths. Der Abschied ist nicht vollständig vorhanden. Aus de», vorhandenen Eingang ergicbt sich, daß ans dieser Conferenz folgende Gegenstände zur Behandlung kamen: Die Beschwerde Uns in Betreff seines nach Bollenz erwählten Landschreibers, die „Ausrichtung" des Malefizes. das Fällen der Wälder und die Mißverständnisse zwischen den Schifflcutcn zu Flüelen und denen zu Vnmmn. 558 Juli und August 1628, 47». Conferenz der V katholischen Orte. Lneern. 1«28, 3l. Juli und t. August. Staatsarchiv Luccr». Atsch, a« anno 102s. Bd, XVIII, kol. IM. Landcsarchiv Nidwaldc», Gesandte: Luceru. Walthart Amrhyn, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Cloos, Ritter, Alt-Schultheiß und Panncrherr; Heinrich Fleckeustein, Ziittcr, des Alachs; Moriz An der Allinend. Stadtvenner und des Raths. Uri. Kaspar Atomanus Troger, Ritter, Laudammann; Hans Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammanu. Schwhz. Heinrich Reding, Ritter, Landammann und Panucr- hcrr; Gilg Frischherz, Alt-Landammann; Hans Kaspar Ceberg („Ziebrig"), Ritter, Statthalter. Unter- walden. Hans Jmfeld, Landammann, von Obwalden; Johann Zelger, Landammann, von Nidwalden. Zug. Kourad Zurlaubeu, Ritter, Ammaun; Johann Staub, Seckelmcister. z». 1) Ein Abgesandter des Herzogs von Savohen, Benedict Cize, hat bei Lucern um einen Aufbruch von 4000 Mann angehalten, welche blvs zur Defension des herzoglichen Landes verwendet werde» sollen, und zugleich eine Pension anerboten. — Man hört zuerst des Abgesandten Cerditiv und dessen schriftliche Propvsttiou, sowie Freiburgs schriftliches Gutachten darüber an. Es werden hierauf allerlei Bedenken geäußert, besonders daß man sich vom Kriegsvolke nicht entblößen dürfe, da so viel Volk an den Grenzen stehe, daß die Werbung bei so geringem Anerbieten schädliche Folgen haben möchte, und daß noch so viele Pensionen unbezahlt seien. Einhellig wird beschlossen, sich bei dem Herzog schriftlich zu entschuldigen unter Anweisung auf die Lasten, welche die dermalige Zeit den Orten auferlege, und dabei auch an die alten noch unbezahlten Ansprachen zu erinnern. 2) Etliche äußern die Ansicht, daß man bei dieser Gelegenheit an die interessierten Fürsten zu Gunsten des Friedens schreiben sollte; man läßt es aber bei obiger Beantwortung verbleiben, sk. Für die jüngst in Italien - abgedankten beiden Regimenter wird auf gestelltes Ansuchen ein Fürschreiben an Don di Cordvva bewilligt, v. (S. u. Baden.) «I. Lucern wird beauftragt, zur Begrüßung des ueuen Nuutius eine allgemeine katholische Tagsatzung auszuschreiben. «» Weil die Landschaft Wallis anstatt der abgedankten Väter der Societät Jesu mit andern Geistlichen versehen werden muß und die Väter Capuciner sehr von Nutzen wären, so möchte Luceru bei dem IRtor xrovinoiiUm um etwa vier Väter für genannte Landschaft anhalten. Man sehe auch im NdschniNc Hcrrschaftsangelegcnheitcn: Grafschaft Baden. «. Art. 1W. Locales. Die Namen der Gesandten ans dem Nidwaldnercremplar. 474. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunne»». t«23, 7. und zj. Angust. Landcsarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Laudammanu; Johann Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landammann. S ch w h z. Heinrich Reding, Ritter, Landammann und Panuerher; Gilg Frischherz, Alt-Landammanu; Sebastian Abvberg, Alt-Landammann; Johann Gilg Aufdermaur, Statthalter; August 1628. 559 Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Martin Von Oeüw, des Raths. Nidwalden. Johannes Zelger, Laiidaminann; Johannes Lnssi, Ritter, Alt-Landaininann und Pannerherr. n.—v. (S. n. Belleuzw.) t. Man erachtet es für zweckmäßlg, an alle Orte, wo es nothwendig ist, Warnung ergehen zu lassen, mit den noch im Vando begriffenen Orten Bern und Freiburg sammt deren Landschaften nicht zu handeln und jedermann aufzufordern, von seinem Orte einen Gesnndheitsschcin auf die Reise mitzunehmen, z»'. (S. n. Bellcnz:c.) I?» Nidwalden wird für seine guten Dienste bei der Vermittlung des Streites zwischen den Schifflenten z» Mieten und denen zu Brunnen gedankt. Man sehe auch im Abschnitte Hcnschaftzangclcgciihcitcn: Aontci Vellen; :c. «. x. Art. -185—-wo, 475. Confermz doli Uri, Schwyz lliid Nidwalden. Br»tnnen. 1». Augltft. Laildesarchi» Nidwalde». Protokoll der RSthm und der Landlrutho». Bd. g. kol. 74». Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Vcrhandlungsgegcnstandt die Instruction für die Jahrrechnung zu Bellenz. Gesandte von Nidwalden waren Johann Zelger, Landaminann, und Kaspar Kaiser. 47«. Conferenz der IV evangelischen Städte. Aara«. IL» ""d w. Swgttst (8. und 9. August a.K.). Staatsarchiv Zürich. Nest. Xil. I4Z. t'ol. er>piez. Venner; Glado Wehcrmann, Zeug- Herr. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Leonhard Lühelmann, beide des Raths. Schaffhansen. Rochus Boßweiler, Burgermeister; Martin Forrer, Zengherr und des Raths. ZT. 1) Es fällt Mülhausen beschwerlich, sich wegen der am Kammergericht zu Spcier noch schwebenden Verhandlung mit der Gegenpartei in der Gütigkeit einzulassen. Weil es deßhalb nächstens die Achtserklärnng besorgen muß, so bittet es durch seine Abgesandten, Bürgermeister Dollfuß und Stadtschreiber Petri, um Rath und Hülfe. Nachdem man das Bedenkliche der Sache reiflich erwogen hat, beschließt man, die früher zu Basel entworfene Protestation mit einiger Abänderung Herrn Balthasar Hasner bei seiner Heimkunft von Speier zu zeigen lind sein Gutachten darüber einzuholen. Hernach soll die Protestation nach Ziirich geschickt, daselbst „ingrossiert", mit einem Stadtläufer nach Speier gesandt und gebührenden Ortes eingehändigt Werden. Inzwischen wird Mülhausen darüber zu Rathe geheil, wie durch etile vertraute Mittelsperson, doch üicht zzulllioo rluinililZ, sondern als thäte selbige es für sich selbst, eine gütliche Verhandlung herbeizuführen sei, damit, falls die Protestation ihren Zweck nicht erreicheil sollte, alsdann das andere Mittel verflicht werden könnte (die Protestatio» ist auf Abratheil gedachten Herrn Hafners nicht ausgefertigt worden). — 2) In Bezug auf den Vorwurf, daß ihre geineine Haushaltung besser eingerichtet werden könnte, cntschnl- 560 August 1628. digeu sich die Gesandten von Mülhausen, indem sie erzählen, weßhalb gemeiner Stadt und Burgerschaft Seckel verarmt sei. Sie bitteil, daß man ihren nunmehr schvn lange bedrängten Stand eidgenössisch für empfohlen halten möchte. — Dabei läßt man es bewenden und spricht ihnen freundcidgcnössisch zu, ihre Renten lind Gefälle möglichst zusammenzuhalten und zu äufnen. 8». In Beziehung auf die Differenz zwischen Schaffhausen und den Herren Hans Lukas Jsclin und Claudius Gontier von Basel führt die Verhandlung cibermals zu keinem Ziele. Schaffhausen läßt es bei dem in der Haasischen Fallimentssache ertheilten Urtheil einfach bewenden und will sich dessen nicht begeben. Insofern Jselin und Gontier sich dein nicht fügen und Schaffhansen als freie Republik bei seinen Urtheilen und Rechten nicht bleibeil lassen wollen, so anerbiete man ihnen nach Inhalt der Blinde das eidgenössische Recht, sei es vor Zürich oder Bern, oder vor den vier unparteiischen evangelischen Orten, oder aber vor den eilf Orten zu Baden. Dabei behalte sich Schafs' Hausen vor, seiner Zeit gebührende aotionsin insnriarum einzuleiten, v. Da auf letzter Jahrrechnung ZU Baden die Gesandten etlicher katholischer Orte sich über des Herrn Lucius zu Basel „Jesuiter Historh" und mehrere andere im Druck ausgegangene Büchlein, worin die römische Religion angefochteil wird, beschwert haben, so wird die Sache hier zur Sprache gebracht, damit jede Stadt nachdenke, was auf erfolgenden gemeinsamen Verweis zu antworten sein möchte, «t. Was der „bewußten vertrauten Person halber" für Bericht gegeben und darüber ferner geredet worden ist, dessen werden sich die Gesandten zu erinnern und gebührenden Ortes anzuhalteil wissen, damit innerhalb der nächsten vierzehn Tage die nothwendige Resolm tion nach Zürich geschickt werde. Zürich wird der Stadt St. Gallen gegenüber „die Gebühr verrichten"' « . 1) Die Gesandten Zürichs eröffnen denen von Schaffhausen, daß ihre Herren und Obern, weil es der Zölle halber zu Eglisau dieselbe Beschaffenheit habe, wie zu Kaiserstuhl und an andern Orten selbiger Gegend, und man höre, daß zu Kaiserstuhl von dem Salz und von andern von Schaffhausen kvinmende» Maaren, welche den Rhein hinabgefertigt werden, gleich als wenn sie zu Land durchgeführt würden, der volle Zoll bezogen werde, es für billig halten, daß zu Eglisau von den daselbst auf dem Rhein vorüber- fahrenden Waaren gleichfalls der volle Zoll, wie an andern Orten der Brauch sei, fürderhin entrichtet werde' 2) Sodann ersuchen die Gesandten von Zürich Schaffhausen, weil ihre Angehörigen zu Eglisau sich beklage», daß man sie zu Schaffhauseil keine Waaren mehr in die Schiffe ladeil lasse, während die Schaffhauser mit ihren daselbst eingeladenen Waaren bis vor Eglisau hinunter fahren, zu bewilligen, daß die von Eglisa» gleichfalls Waaren zu Schaffhallseil einladen und abwärts führen dürfen, widrigenfalls es billig wäre, daß die voil Schaffhausen kommenden Waaren zu Eglisau und in selbiger Gegend, wo der Rhein Zürich zuständig sei, allsgeladen und durch die Unterthanen selbiger Orte weiter geführt würden. 47"7. Jahrrechnung der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden 2'-, Orte. Bellenz. 1V2», 24. Angnst. LattdeSarilpu Nidwalde». Gesandte: Uri. Johannes Gamma, des Raths. Schwhz. Johannes Ziltiuer. Nihwalden. Kaspar Kaiser, des Raths. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Vogtci Bellen; -c. " Art. wl-509. August und September 1628. 561 478. Conferenz der VII katholischen Orte nebst Wallis. Lueern. 1023, 3«. August bis 2. September. Staatsarchiv Vuceru. Absch. de anno 1628. Vd. XVlII. toi. 200. Gesandte: Lucern. Walthart Amrhhn, Ritwr, Schultheiß und Stadthanptmann; Heinrich Fleckenstein, Ritter ; Morn An der Allmend, Stadwenner; Jost Birchcr, Ritter, alle des Raths. Nr i. Kaspar Romanus Troger Ritter Landammann; Karl Emanuel von Roll, Pannerherr und des Raths. Schwhz. Heinrich Reding, Ritter/Landammann; Hans Kaspar Ceberg, Statthalter. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landammann; Sebastian Wirtz, Alt-Landammann und Pannerherr, von Obwalden; Johann Zelger, Landammann; Johann Lussi ?!itter Alt-Anunann, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob 5; eh, Statthalter, Beat ^sakob Richenbcrg, des Raths ' Freiburg (ist ausgeblieben, weil die Stadt mit der bösen Sucht behaftet ist.) Solothurn. Victor Hafuer, Stadtschreiber. Wallis. Oberst Michael Mageran; Sebastian Zuber, Alt-Landshauptmann; Johann Fromb. ». Der neu ernannte päpstliche Runtins übergiebt ein päpstliches Breve und em Schreiben des CarRnals Barberini. Er empfiehlt sodann das Walliser Geschäft und bittet, das; man sich die Kirche sammt deren Immunitäten und Privilegien angelegen sein lasse, daß man darauf Bedacht nehmen möchte, daß' Chorhenr Teller ihm als ordentlichem Richter überliefert, die Väter Jesu wieder eingesetzt und der neue Elender ampticrt werde. Vor allein jedoch erwarte er die kategorische Erklärung der Deputierten von Wallis — Alan läßt hierauf den Junker Wallier, Secretär und Dolmetscher der französischem Ambassade, und die Walliser Gesandten zu der Session einladen. Letztere erklären in einer schriftlichen Antwort, Wallis gedenke bei der wahren katholischen Religio,; zu verbleiben, was derselben zuwiderlaufe ferne zu halten und das Bisthun; bei seinen Rechten zu schützen; falls die Priester nicht exemplarisch leben und lehren, so werde man die Orte um gottselige Lehrer bitten. Wenn für den unruhigen Bischof ein neuer gewählt .verde, so sei auch die Annahme des neuen Kalenders unzweifelhaft. Der Pfarrer Teller solle dem Nuntius und den Orten zu Ehren gestellt werden unter der Bedingung, daß er für seine Verbrechen gebührend gestraft werde In Beziehung auf die Wahl des Bischofs wolle Wallis bei den; alten Herkommen verbleiben, könne also die Proposition des vorigen Nuntius nicht annehmen.') I». Alan verfügt sich zun; Nuntius, um ihn zu begrüßen, seinen guten Willen zu verdanken und ihn zu bitten, die Orte bei ihren alten Gebräuchen und Rechten verbleiben zu lassen und sie nicht mit Innovationen zu beschweren. - Hierauf weitläufige Verhandlungen zwischen de»; Nuntius und den Walliser Gesandten. Diese beharren, gestutzt auf ihre alten Gebräuche und Gewohnheiten, darauf, daß die Nomination den. Douwapitel die Election der Landschaft und die Bestätigung den; Papste zukomme. Der Nuntins aber erklärt, daß d;e B.schosswahl nach d;e,er Form stattgefunden haben mag bei den; Todesfall eines Bischofs, diese Wahlart aber in; gegenwärtigen Fall, wo der Bischof nicht gestorben sei, nicht stattfinden könne Es müsse ein Vioarws senilis oder «nffrumancnm gewählt werden, und diese Wahl stehe den; Papste zu. Jedoch wolle er noch e.nen Ruttel- Vorschlag macben und denselben bei»; Cardinal Barberini befürworten, nämlich das Capitel und die Weltlichen sollen vier taugliche Mitglieder aus den; Capitel vorschlagen, aus welchen dann der Papst einen wählen werde Die Walliser Deputierten wenden sich wieder an die Gesandten und an Wallier, welcher seine Vcrmittlnng ebenfalls anbietet. Auf das Zureden der Gesandten bequemen sie sich vorläufig dazu, den; 562 August und September 1628. König von Frankreich und den Orten zu Ehren den Pfarrer Teller zu übergeben in der Erwartung, daß derselbe gebührend bestraft werde. — Der Nuntius nähert sich hierauf in einer schriftlichen Erklärung dem Begehren der Walliser in Bezug auf die Bischofswahl und sagt seine Verwendung bei dem Cardinal Barberini zu. Zugleich spricht er den Wunsch aus, es möchte der neue Kalender sofort eingeführt und die Anhänger der neuen Religion verjagt werden, deßgleichen man möchte die jungen Walliscr nicht zu Bern und Basel oder an andern mit der Ketzerei vergifteten Orten studieren lassen. — Die Walliser Gesandten geben schließlich den Orten folgende Erklärung ab - Erstens sie wollen bei der wahren katholischen Religion gänzlich verbleiben und keine andere in der Landschaft dulden. Die früher zu Leuk gegebeue Erklärung, deßgleichen der Abschied, der den Gesandten der sieben Orte im Juni 1627 ertheilt worden sei, sollen in Kraft verbleiben; zweitens, es möchten ihnen vier Capuciner, zwei für Ober-, und zwei für Unterwallis zugeschickt werden'); drittens, man werde die Zehndcn für Annahme des neuen Kalenders zu bereden suchen, könne aber mit dein gemeinen Mann in einer ungewohnten Sache nicht wohl eilen. Die Orte möchten sich mit dem König von Frankreich dafür verwenden, daß der Bischof freiwillig resigniere, wogegen sie versprechen, daß sie unterdessen allen Respect gegen das Bisthum und das Capitel beobachten werden, wofern sich auch die Geistlichen gebührend verhalten. Dem Nuntius wird am 2. September ein Neceß in diesem Sinne zugestellt fliegt im Staatsarchiv Lucern, Fascikel Wallis.) Schließlich danken die Gesandten für die gehabte Mühe. Junker Wallier anerbietet sich mit den Gesandten zu allen guten Diensten, v. Dem Papst und dein Cardinal Barberini soll für ihre väterliche Gutherzigkeit und Fürsorge gedankt werden. «I. Auf den Bericht Zürichs wegen des nach Chur angesetzten Verhörtages über deren von Maycnfeld beabsichtigte Abfuhr der Kaufmannsgüter' wird für gut erachtet, daß Neben den Gesandten Zürichs die Landvögtc und Landschreibcr im Nheinthal und Sargans sich auch nach Chur begeben, um die Klagen und Gründe der Gegenpartei zu vernehmen, nicht aber um das Recht anzunehmen, v. (S. u. Grafschaft Baden.) t. Don di Cordova soll an die Erfüllung seines Versprechens für die spanischen Regimenter und die Nollziehung des königlichen Willens erinnert und dem Oberst von Beroldingen geschrieben werden, daß, wenn ferner Verzögerung eintreten sollte, ein jeder heimkehren solle. K. Die zu Baden beschlossene Zusammenkunft der katholischen Orte wird wegen der leidigen Sucht, von der Bern und Frcibnrg betroffen sind, bis auf günstigere Zeit eingestellt. I». 1) Es wird gerügt, daß an etlichen Orten für die Herrschaft Venedig und fremde Fürsten öffentlich geworben werde. — Es wird beschlossen, bei den ergangenen Abschieden zu verbleiben; Lucern wird diesen Entschluß den Landvögten zu Sargans und jenseits des Gebirgs mittheilen und sie ermahnen, dergleichen Werbungen nicht zu gestatten. — 2) Etliche zu Schwyz haben den früher errichteten Abschieden zuwider gehandelt. Die Gesandten dieses Ortes berichten aber den Verlauf und versichern, daß es ohne Vorwissen der Obrigkeit geschehen sei, und daß man die Betreffenden gebührend strafen werde, i. Uri berichtet, was für Beschwerden der jenseits des Gebirgs bestellte Commissarius wegen der Contagion führe, und daß es zu Verhütung solcher Ungelegenheit auch einen zu Flttelen bestellt habe. Es wird für nothwendig erachtet, daß Schwyz und Unterwaldcn auch einen Commissarius zu Brunnen bestellen und die Schiffleute warnen, jemand aufzunehmen, der nicht mit genügendem Zeugnis; verschen sei, daß er von einem gesunden Ort komme und kein ungesundes passiert habe. Es sollen muh künftig die gewöhnlichen Straßen gebraucht, bei den ordentlichen „Schiffländinen ausgekehrt" und besonders auf das streifende Volk und Bettclgesindel geachtet werden. Gleiche Anzeige soll Schwyz nach Napperswyl senden, Zug nach Zürich und Lucern nach Basel. Ii, I. (S. n. Luggarus.) «i. lieber den Anzug Uris und dessen Vorhaben zu münze,; entsetzt man October 1628. 563 sich nicht wenig und ersucht es, von seinem Vorhaben abzustehen und es bei den deßhalb ergangenen Abschieden verbleiben zu lassen. — Da Uri auf seiner Meinung beharrt, so nimmt man die Sache ack rekorsnÄum. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheitein Grasschast Baden. - v. Art. 167. Locales. Landvogtci Lnggarns. K Art. 169. Kirchli-iM- Art. 131. Kloster Zu »'). Die Erklärung der Wallisergesandten rst in sxtouoo dem Abschiede beigelegt. Zu H»>). Diese Wurden ihnen nach einem Schreiben von Lucern ä. ä. 13. September 1628 geschickt. 47S. Cvnferenz von Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1K28, tv» October. LaudeSarchiv Nidwaldc». Gesandte- Schwyz Gilg Frischherz, Alt-Landanunann imd Landshauptmann-. Johann Gilg Auf- der,na.ir, Statthalter; Kaspar Job, des Raths. Nidwalden. Johann Zelger, Landammann und La.ids- hauptmann; llaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann. , ... . . -r (S u Bellcnz :c.) kl». Wegen Bezahlung der mailandischen Nestanzen, herruhreiid von der Besatzung -u Belle.tz und den- Paßgelde, tvird ein nachdrückliches Schreiben an den Gnbernator zu Mailand erlassen Zugleich sollen auch die aus den Orten in Mailand sich aufhaltenden Herren ermahnt werden ihr Bestes in dieser Sache zu thun. Nathsam wird auch erachtet, eine Gesandtschaft dorthin zu schicken' « Nidwalden beschwert sich über Lucern des dortigen Marktes halber. Schwyz nimmt die Beschwerde in den Abschied. „.d M-- dann. d°. Pas, s° bald als mvglich «l-d-r g-sssn-t w-.d- ...» dl. C°...„.-r-im ih..„ s-°im G»»l, M- svll... auch °a-„... °,.ha»c„. daß dm -„„-.b.rgisch-.. an-,. d°. j.°i- «aas .md dl- Zusuh. h-s K -.M- und »nd-r-r ».° ...l.°u .ach. gch.°... w-rd-, ...» das, ,,,an an-., dl. «nsuh. «-.„»lim „„d and-m Sachm aus d-r E.dg°..°ff-mchas, ans...a.lä„. dischm Bvdm zulass-. Falls di. «ands-h--»-- „ich.-a«.ch'm, ° s-.l »audanuna..., Tam.-. s.ch gl-.ch. s« „ach Mailand «Mich.,, „„d °°n b°»>« - -h '» »b«-s..ch-.. nn, Abhnls- d-r »-sch.v-.dm „»chd.°«ch »ahalim. - -»-°°> w..d z-w-u, „, gm,-..,-. E-dg-n-ss-uscha,. dm. a„s,..°.d-„.Iich°„ ».„daffadv., D°g.a„.. dm. Km„.„ch z„ g- s dN..k>- M-Uber iekt verhandelt worden ,st, „nd ,hn zu ersuchen, an den Guberuawr, ^^h^dm oas ^rwui.at uno oen nun / am Rbcin gelegen sei, abgedankt, aber wieder in andere --ich.-., das, -s «.swä« gm Bas-. ....d « nach Cvnfta., ^ -ltallnng g-!wn....-„ 's t; . dab das in i-i„-. HIachdarschas. i„> schwäbisch-,. K-risc -ing-- I°ll- g°,nh-, w-.d-.n Scha shanl n das,-in Tl,-il d-r R°i.-.-i»bg.snl, lag--.- «-gsvvli ,.°ch «s. ^'dahin °.«d„°. w°.d°.„ Sv.vvhl Bas-l als Schasshans-n stall cinc-, A--i.-.v ' ..s-llia-n »-iiland I... da...... d-r Obrigk-itm ä„c.bi-.-t ...an sich zu tttm run getreuev der Bünde und der früher mehrmals gegebenen Erklärungen. gc reuer .Hu se ,,,, z, ^ Bezahlung der ausstehenden französischen Zahlungen anzuhalten. Nach «. tüaruv trag r ara, f , ^ - -?agleistung zu Baden deswegen abgeredete Schreiben ausgefertigt angehörten, Bericht, daß das ^ ^duld zu haben, weil der König in seinen, Laude worden se,, w,rd für w e, . französischer Ambassador init Geld nächstens erwartet dermalen nicht wenig beschäftigt rst, unv c,n > X 566 November und December 1628. wird. Insofern aber die Beantwortung des eidgenössischen Schreibens oder die Bezahlung sich noch lang verziehen sollte, so wird man sich alsdann zu erklären wissen, ob noch ein Schreiben abgefertigt werden solle, oder was sonst zu thun sein möchte. «I. Basels Gesandtschaft führt Beschwerde, daß den vorderösterreichischen Unterthanen durch offenes Mandat verboten worden sei, Zufuhr in ihre Stadt auf den gewöhnlichen Wochenmarkt zu bringen; dagegen sei denselben auferlegt worden, ihre Früchte auf weitentlegene Märkte zu führen. Anfänglich habe man gehofft, daß auf solchen neuerrichteten Märkten nach Gelegenheit Früchte zu kaufen gestattet würde; dein sei aber nicht so, da in Folge der Beibringung der verlangten Paßzedcl und dergleichen jeder Sack Korn um eine Krone theurer zu stehen komme. Diese Neuerung berühre nicht allein Basel, sondern die ganze Eidgenossenschaft und laufe dem alteu Herkommen und der Erbeinigung von 1511 zuwider. Man möchte deßhalb entweder eine Gesandtschaft von Zürich und Lucern im Namen gemeiner Eidgenossenschaft abgehen lassen oder wenigstens ein Schreiben an den Erzherzog Leopold und die vorderösterreichische Regierung richten. Es wird beschlossen, daß zuerst ein Schreiben in der XIII Orte Namen abgehen solle; wenn dasselbe nichts fruchte und man es für nothwendig erachte, wird man alsdann eilte Gesandtschaft abschicken, v. Basel berichtet, einer seiner Mitbürger, Melchior ab Jnsula, der Rechte Doctor, sei mit einem andern Burger in einen Rechtsstreit gerathen. Da er besorgte, das Urtheil möchte nicht nach seinem Wunsche ausfallen, sei er unter einem Vorwand nach Paris gegangen und habe auf ergangenes ihm ungünstiges Urtheil sein Burgerrecht zu Basel schriftlich aufgegeben, was man aber, weil solches Aufgeben den Stadtbräuchen und Satzungen entgegen sei, nicht annehmen wolle. Es verlaute nun, daß dieser Doctor von dem König, an dessen Hof er sich befinden solle, Fürschreibcn an das kaiserliche Kammergericht zu Spcier und an andere Ständ- mehr ausgewirkt habe wegen Zulassung der Arreste aus deren von Basel Güter, wo selbige auf österreichischem Boden betreteil würden; zu Speier habe der Doctor zu diesem Zwecke bereits Decrete und Mandate ausgewirkt. Die Orte möchten Basel mit Rath und Hülst an die Hand gehen, sei es durch Ertheilung von Fürschreiben an den König und das kaiserliche Kammer- gericht oder auf andere Weise. Weil man findet, daß diese Sache von großer Wichtigkeit und ConsequeuZ sei, und besorgt, daß solche Jmproceduren künftig auch gegen andere Orte unter gleichem Vorwand zu Abbruch der eidgenössischeil Freiheiteil vorgenommen werden könnten, so entspricht man dem Begehreil Basels gern und giebt Zürich Vollmacht, die erforderlichen Fürschreiben in gemeinsamein Namen auszufertigen- t. Schaffhauseil wird ein Jntcrcessionsschreiben an den Landgrafen von Pappenheim bewilligt, wodurch derselbe ersucht werdeil soll, „daß er Jr unßercr L. E. von Schaffhußen angehörige daß von Iren uß Dero Gnaden Landen bezüchenden ynkommen und gefelleil anforderenden halben teils an die wegen jüngster volks- ynquartirung erlittenen ußgaaben günstig überheben" und sie nicht mit Neuerungen wider altes HerkoinmoU beschweren möchte. 484. Conferenz von Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1«S8, 19. December. LinideSarchiv Schwyz. Gesandte: Schwhz. Heinrich Ncding, Ritter, Landammann und Pannerherr; Gilg Frischherz, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptinann; Johann Gilg Aufvermaur, Statthalter; Martin Von Oeüw, des December 1628 und Januar 1629. 567 Raths. Nidwalden. Johann Zelger, Landammann und Landshauptmann-. Johann Lussi, Ritter, Alt- Landammann; Jost Blättler, Statthalter. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgenhciten: Vogtci Vellenz ». Art. öiö. 48S. Conferenz von Uri, Schwyz uitd Nidwalden. Gersau. IV28, 29. December. LandcSarchiv Nidwalden. Gesandte- Uri Kaspar Romanus Troger, Ritter, Landammann; Johann Jakob Tanncr, Ritter, Alt-Landammann; Sebastian Heinrich Trösel), Statthalter; Karl Emanuel von Roll, Pannerherr. Schwhz. Heittrich Neding Ritter Landammann med Pannerherr; Gilg Frischherz, Alt-Landammann und Landshauptmann- Sebastian Abyberg, Alt-Landammann. Nidwalden. Johannes Zelger, Landammann und Landshanpt'mann; Johann Lussi, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr; Jost Blättler, Statthalter. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelegcnhcitcn: Aogtci Bcllcuz n. Art. Sl9— S23. 48« Bechandlrmg über dic Erl.-st.igtmg dcS Bischofs z» Chur und der III Bünde mit Oesterreich. Innsbruck. 1«2», 4. Januar bis 8. August. Ka»t-nSar Granbünde». Gesandte- Bisthnm Chnr. Casparus Sähe, Decanus Curiensis. III Bünde. Lucius von Mont, Landrichter- Kaspar Schund von Grüneck, Alt-Landrichter; Johann von Schalckhct (Schalgctt?), Landvogt; Gregors Rqer Burg.-,,.»-. F«'»»»- - 3'««°- »>»-" ^ ^"d°m.„nnn; Johann Jeuch, Landannnatm. Almeordnetcr der Häupter lind Standesräthe gemeiner III Bünde um Fortunat von Juva a uc ) " ' ^ ^ ^ ^ntwm daß er, obgleich er Ursache genug hätte, Erneuerung der Erbe.mgnng an Er og ^ ^ Bertrag von Lindau verbleiben werde Unlerchanen nicht als den dri«n Bund anerk-....-.. .-nn, sonderr, daß I-Uü. 1°. « »vi,-- stnh. w P.° ».t°t ^ ^ vas. dils-lden nicht ...ehr beansprnchm. M i-s- den Frailzosen ge eis e en ^ sr aekvnnneil seien, und die seitdem ihnen ertheilten Freiheiten; was sie geh« hatten. als ...ehr p. d-sii-ch..., w «k .°r .°g »chge diesen VN ihnen, den g.w.h.g VN e , dnrallf der Vertrag von Lindau Artikel siir Artikel vorgelesen «und von den andern »"h zur E-..-..--..ng der «einig.,ng sich West ...» nder die «»-"« ^«'delt- « ss. dieselde -ingsschloss... .verde.- er«».-., die erklärt bat unter der Bednigung, daß der ^>isa) ; . , Abgeordnaen, daß sie zlvar dazii nicht bevollmächtigt seien, daß ste steh aber emem billigen Vergleich nicht X 568 Januar 1629. widersetzen wollen. Auf die Zusage, daß die Prätigauer und Unterengadiner alles das zu halten sich verpflichten, was die früher» Verträge (von 22. Juli 1573, 16. Juli 1574, 17. Dccember 1533) und die Rechte Oesterreichs verlangen, willigt der Erzherzog ein, daß dieselben den dritten Bund bilden können- Den Bünden solle unbenommen sein, die mit der Krone Frankreich, mit der Eidgenossenschaft und den Zugewandten und die mit Spanien bestehenden Bündnisse fortzusetzen und zu verlängern oder neue Bündnisse einzugehen, insofern dieselben der Erbeinigung und den Rechten Oesterreichs nicht präjudicierlich seien; wenn aber der dritte Bund neue Bündnisse eingehen wolle, so dürfe dieß von ihn: nur mit Wissen und Willen des Erzherzogs oder dessen Nachfolger geschehen. — Der Erzherzog verlangt ferner, daß das aus dein Schlosse Näzüns entführte Geschütz von den zwei Bünden und den acht Gerichten nebst den Unterthanen des untern Engadins restituiert und die Unkosten für die Reparation des Schlosses von eben denselben getragen werden sollen; der Regreß wird ihnen auf die zu bestrafenden Hauptthäter offen gelassen. — Die zu Tafatz (Davos),Thusis, Malans und anderswovon aufrührerischenGerichtsbesatzungen gefälltenUrtheilesind aufzuheben, das dem Bischof von Chur und andern Prälaten unrechtmäßig Entzogene zu restituieren. Die katholische Religion soll aller Orten in Bünden ausgeübt, Kirchen gestiftet; vom päpstlichen Stuhle approbierte Ordensleute ohne Rücksicht auf ihre Nation angestellt werden dürfen; Anordnungen von Seite des Bischofs oder anderer geistlicher Personen soll nicht hindernd in den Weg getreten werden. — Da die Posten dermalen durch das Oberengadin, Bergell und Eleven und durch Bergttn nach Chur eingerichtet worden sind, so sollen beide Bünde, da dieselben ihnen zum besondern Nutzen gereichen, dafür sorgen, daß sie in Sicherheit erhalte» werden. — An diese Bedingungen, unter denen der Erzherzog sich zur Erneuerung der Erbeinigung anheischig macht, schließt sich nach manchen darüber gepflogenen Verhandlungen folgende Erklärung des Erzherzogs in Beziehung auf die Neligionsübung im Prätigan an. Obwohl demselben daran gelegen sei» müsse, in seinem Unterthanenlande die katholische Religion allein einführen und ausübe,? zu lassen, so wolle er doch aus Gnaden etliche Zeit gestatten, daß, wenn nach den? Glurnserischen Vertrag von 1533 die .Kirche» zu Jenatz, Schiers und St. Jakob (.Klosters) übergeben und allein den? katholische?? Gottesdienste gewidmet werde» (wie dieß auch in der Herrschaft Näzüns der Fall sei?? soll), die Ausübung der dermaligen Religion, diejenigen Orte ausgenommen, wo bereits die katholische Religion in Hebung ist, fortgesetzt werde, doch sch daß, ivo nnr eine Kirche vorhanden ist, den Katholische?? der Vorrang in der Benutzung gestattet, in der Ausübung des Gottesdienstes die Katholische?? nicht gehindert, niemand abgehalten werde, zur katholische» Religio?? überzutreten, die Prädicanten sich aller heimlichen Anstiftungen enthalten; daß endlich diese Bewilligung den hochheitlichci? Rechten des Erzherzogs keinen Abbruch thun solle??. Was das untere Engadi» betrifft, so solle in demselben die katholische Religio?? allein geübt werden. — Am Ende der Verhandlunge» giebt der Erzherzog nachfolgende Erklärungen. 1) Wenn die Unterthanen denjenigen obcrhcrrlichen Rechte» sich fügen werden, mit denen sie an das Haus Oesterreich gekommen sind, so werde er denselben die vo» ' seinen Vorfahren ihnen ertheiltei? Privilegien und Freiheiten in Gnade?? bestätige??. 2) Mit der Verhandlung über die Kirchcngüter bei St. Jakob, de??? Klöstcrlein, will sich der Erzherzog nicht belade??; er überläßt dieselbe?? denjenigen, welche bei ihnen interessiert sind. 3) Den? Begehre?? ??»? Verminderung der Zölle willfahrt er nicht und läßt es bei der Dispositiv?? der Erbeinigung verbleibe??. 4) Ebenso läßt er es Wege?? Einschließung des Veltlins, von Eleven und Worms in die Bestimmungen über Durchführung vo» Munition und Proviant und de?? Durchpaß von Kriegsvolk bei der erneuerten Erbcinigung bewende»- 5) Wie bereits schon oben erklärt wurde, gestattet der Erzherzog de??? dritten Bunde, seinen Unterthane», Januar und Februar 1629. 569 nicht nach freiem Ermessen Bündnisse einzugehen. Wollen die zwei Bünde zu Erhaltung gemeinen Friedens neue'Bündnisse schließen und den dritten in dieselben aufnehmen, so hat dieser die Zustimmung des Erzherzogs ein'ubolen- dadurch soll aber den besondern Rechten der Herrschaft Mayenfeld und Malans, der zwei Blinde' und des dritten Bundes nichts benommen sein. 6) Der Erzherzog hebt alle Molcstationcn und Arreste ans welche bei den verflossenen Kriegsempörungen zwischen den österreichischen Unterthanen im Montafun und andern Orten und den Bundesgenossen stattgehabt haben; ein Gleiches sollen auch die Bünde bei den Ihrigen verfügen. 7) I" Beziehung ans das Gerichtswesen ist der Wille des Erzherzogs, daß Klagen -nerst' bei der nächsten Obrigkeit (Ammann, Nichter) oder nach Beschaffenheit der Sache bei den nieder» Gerichten nachher beim Landvogte oder andern Vorgesetzten angebracht werden sollen und, wenn der Kläger hier sein Recht nicht zu finden glaubt, Neeurs an den Erzherzog nehmen könne. Unter diesen Bedingungen will derselbe die Erbeinigung erneuern; sollten ,edoch d.e Vundner dem die Rel.g.on betreffenden Punkt sich nicht füge., wollen, so fallen die übrigen Punkte als nichtig dahin - Dieser auf 31 Pergamentblättern geschriebene „Neeeß oder Abschied" ist unterzeichnet von Leopold - ^ Dooanuo Ourimmm als in Sachen bevollmächtigter Procurator. Johann Syn.eon de Florm. Gregor.us Meyer. Meinrad Buol. Lucius von Mündt. Fortunat von Juvalta. Johann Zeuch. Die erneuerte Erbcinignng sehe »NM in dm Beilagen Nr. 1ö. 487. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Schwyz. t «2V, w. und !l. Januar. z.'->»deSarch!» Nidwalde». G-i-mdtw Uri «°I»a° Tr°g°r. Ritt--. «»»da»»,,am,; Ich»,», Jalob T-»n-r, NM.. «..La„da,,„,,»,,,,. Echwhz. H.i».ich «»,. Ni..-r «u-r. Zw-«»,,da»,,..,d «a,,«h»»p'm»n^ S°.,alt,a,, «hws. «.-Lm,d°,,»„am,; Jdham, G,iz M>- d-r,,,a,,r. S.atchalt.r; M». B°,!ch°r'. La,-» S-ck-Im-ht-r; Jdhan» Ualhar u-b°-z Ri„°r. »>.S,-.thalt-r; Marti,, Bd,, O.i»d. d°- Rath-. Nidwald-,,. Hzaha,.,.-- Z-ih-r. «»,»»,,,man,, „,.d «aads- ha,,pt„,ami; I»ha,m-S «»Iii, Ritt«, ZW-«»,Ida»»»»,',"»« Das L-rhandelie findet sich in. Abschmtte Herrfchastsangel-g-.che.t-n i A-gtei Bcllenz ic. ^ ^rt- S24-5W. 488. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. t«2i). 1. Februar. LaudeSarchiv Nidwalde». S-Ia,,dt-- Uri .«»War R»,„°,,»s T-°gc-, Ritter, Land»,»»,»,,,,; Zaldb Tmmer, Mtt-r, UU-L°,,d- Schwhz. H-imrch WdiiiS, «tt-r, -a,,da,,„,,»«„ »„d Pa,„,.rh°rr; «g Mlchh-r,. AU- «°,,d°„,,„a»„ m,d L°,,d-h»„M,»,m; Ich»»» S-basti.» «W-rg. Sill.«°„d°,,,,na,,,,; Rarti» B-ischart, V 570 Februar und März 1629. Seckelmeister. Nidwalden. Johannes Zelger, Landammann und Landshauptmann; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Grafschaft Baden. «. Art. 128. Stifte und Klöster. Bogtei Bellenz ». », K, <1. Art. S2tt-0iti. 48S. Conferenz von Zürich, Schwyz und Glarus. Rapperswyl. 1K2S, V. März (24 Februar a K) Staatsarchiv Zürich. Tr. Zbk. ». 4. Gesandte: Zürich. Solomon Hirzel, Seckelmeister; Hans Eschcr, Zeugherr. Schwhz. Heinrich Neding, Landammann; Martin Betschart, Seckelmeister. Glarus. Heinrich Pfändlcr, Landammann; Daniel Bussy, Statthalter. ». Die Gesandten von Glarus bringen die Beschwerden der Schiffmeister und Recker vor, darin bestehend, daß sie durch das von denen zu Tüggen geschlagene Fach an der Befahrung des „Rhchstromes" sehr gehindert werden, und verlangen, daß dasselbe beseitigt werde. Jngleichcm beschweren sich die Recker, daß ihnen Georg Schärer die Straße mit Stauden und Stöcken verlege. Die Erörterung dieser Beschwerden wird auf die nächste Zusammenkunft verschoben. II». Auf ebendieselbe wird die Behandlung des Streits der Schiffleute auf beiden Seiten des Zürichsees, welche Guter und Anderes im Hofe Neichenbnrg liegen haben und Holz führen, mit den geordneten Schiffmeistern und Neckern verschoben. «. Die von Glarus verlangte Revision der zwischen denen im untern Land Glarus, der March, Wädenswyl und Richterswhl wegen der Winterfuhr errichteten Abschiede wird ebenfalls aufgeschoben, «l. Glarus stellt den Antrag, durch ein Schreiben die ausstehenden Zahlungen von dem König von Frankreich zu verlangen. Alan findet für passend, diesen vor der allgemeinen Tagsatzung zu Baden zu stellen, nimmt ihn aber in den Abschied. «. Da eine Zeit her allerlei fremdes Volk durch die Eidgenossenschaft nach Italien zieht, ohne die Orte vorher darum zu begrüßen, und theilwcise aus Gegenden kommt, die von der „Cvntagion" angesteckt sind, wird der Antrag gestellt und in den Abschied genommen, die Pässe für solches Volk zu schließen, t. (S. u. Vier ennetb. Vogteien überh. n. Bellcnz :e.) Glarus berichtet, daß es die durch einen Sturmwind abgeworfene (Ziegels brücke wiederum neu machen müsse, und bittet die Gesandten von Zürich, sie möchten mit denjenigen Factoren, welche die „Conduten" und fremden Güter fergen, reden, daß sie sich gefallen lassen möchten, den geringen Zoll, welchen Glarus auf jedes Stück fremder Güter zu legen gedenke, zu bezahlen; dafür werde die Brücke erweitert und viel besser hergestellt, als sie zuvor gewesen sei. Die Gesandten Zürichs nehmen das Ansuchen in den Abschied. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclegcnheiten: Bier eiinctli. Vogteien überh. 1. Art. 1. Allgemeine Vcrwaltnngssachcn. Landvogtei Bellenz :c. lt'. Art. üS2. Mär; 1629. 571 4N« Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen» 1329, 9» März» KandcSarchi» Nidwaldc». Gesandte ^ Nri Kaspar Romanns Trogcr, Ritter, Landammann; Johann Konrad von Beroldingen, Ritter Alt -Landa.n.nann ..nd Landshaupt,nann. Schwhz. Johann Gilg Aufdermaur, Statthalter; Martin Von Oeüw, des Raths. Nidwalden. Johannes Zelger, Landa.nmann und Landshanptmann; Johannes Lussi, Ritter, Alt-Landa.nmann und Pannerherr. ^ - c-> » ^ . ^ w) U". dem Uebelstand zu begegnen, daß^em Ort dem andern das mit dm S-Mmtw « «- «»dm g-r-d°I wmdm, was ,..r B-Mg.mg desselben Vonnöthen sein möchte. «, k (S. n. Bellenz w.) ^ Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangctcgenhcttcn- Bvgtei Bellciiz -c. »-«.«, t- Art. 533-537. 4SI Konferenz der IV evangelischen Städte. Zürich. IVS», IS» u"d 13. März (2. und 3. a.K.). Ka»t»»Sarchiv Basel. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister; Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Hans.Konrad er, Statthalter; Salomon Hirzel, Scckelmeister. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, er und des Raths; Hans Ludwig von Erlach, Herr zu Eastelen. Basel. Hans Rudolf Fäsch, des s; Leonhard Lühelmann, des Raths. Schaffhausen. Roch.w Goßweiler, Bürgermeister; Matthäus Escher Venner Raths Peher^ Statthalter. ^ ^ Ausflihrnng des schon mehrmals besprochenen Defensional- Dcese Eonfcrcnz )a c >' ^ ^ ^ .pespen Städten Ziirich nnd Bern mitgetheiltes Project kes den Anfang zu machen. Es w v ^ unterdrücken kann, es n.öchte durch ein Werkes den Anfang zu macyen. ^ > Befürchtung nicht unterdrücken kann, es möchte durch ein dazu verlesen. Wenn man eine Trennung in der Eidgenossenschaft herbeigeführt werden, solches Defensionswerk der evange ^ ach 1628 sä,amtliche Orte ihre Geneigtheit, das Vaterland zu ie bis dahin nicht ^besta» en^ )« aus Gründen, welche der Erhaltung der .Vahren d.e bis dahm .ucht es a. c ) , ...^erseits doch aus Gründen, welche der Erhaltung der wahren schirmen, erklart ha en, so g au ^ Defcnsionswcrk, welches die Wohlfahrt der gesa.nmten christlichen Religion ent .M.l .mn i , ^^nderheit vor Augen habe, nicht als ein Anlaß zu einer Eidgenossenschaft und c. e angc c ^ katholischen Orte durch den Bund von 1586 eher einen Anlaß Trennung könne angesehen nur ^ ^ ^ Grenzen viel Kriegsvolk liege, so werde niemand es den dazu gegeben hätten. ' a gern e .. X. < ^(is besser sicher stellen wollen. Man ist aber der Ansicht, evangelischen Orten ,^en zur Kenntlich bringen solle, in der Hoffnung, daß sie ebenfalls daß man das Vorhaben d-» who^chm z B-rwissm nicht ausführen dürfe. Basel erklärt, zur Theilnahmc sich gc.uig o"gc>, Defensionswerk nicht gut finde. Die Gesandten der drei übrigen daß Basel noch beitreten werde. Man se/zu X 572 März 1629. einläßlicher Berathung der Sache einen Tag nach Aarau auf den 22. März a. K., an der Herberge zu erscheinen, an, wohin jede Stadt zwei zu dieser Berathung qualificicrte Personen abschicken soll. Vor diesem Tage soll Basel Zürich von seinem Entschlüsse in Kenntnis; setzen. Diese Gesandten sollen instruiert werden über den aufzustellenden Kriegsrath, über die gegenseitige Correspondenz, über die Kriegskosten und Contribu- tionen, über Bildung der Armee und die Wahl der Officiere und des Generals. 4SS. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. t<»2!), 2t). März. Staatsarchiv Lucern. Absch. üe anno 1629. Bd. XIX. toi. 5. Landesarchiv Nidwalden. Gesandte: Lucern. Walthart Amrhhn, Ritter, Schultheiß und Stadtammann; Moriz An der Allmend, Stadtfähnrich; Ludwig Schumacher, Seckelmeister und Schützenvcnner; Ludwig Richer, alle des Raths- Uri. Kaspar Romanus Troger, Ritter, Landammann; Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt- Landammann. S chwhz. Heinrich Neding, Ritter, Landammann und Pannerherr; Gilg Frischherz, Alt- , Landammann. Untcrwalden. Johann Jinfeld, Landammann, von Obwalden; Johann Zelger, Landammann und Landshauptmann; Johann Lussi, Ritter, Alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Paulus Beugg, Statthalter; Beat Jakob Motzenberg, des Raths. z». Die drei alten Orte haben berichtet, daß die Durchreisenden von den mailändischen Eommissärcn della Sanitä auf eidgenössischen; Boden ohne allen Nespcct und Unterschied der Personen behandelt werden, und daß ungeachtet der Bemühungen der nach Mailand abgeordneten Landschreibcr von Lauts und Luggarus (s. Absch. 483 a) den ennetbirgischen Unterthanen der freie Kauf und die Zufuhr je länger je mehr gesperrt werde. — Da aus dein eingelangten Bericht genugsam erhellt, daß unter dein Vorwand der Sanitü, andere Dinge verübt werden, so wird einhellig beschlossen, daß die mailändischen Cvmmissäre und Officianten sich von dem eidgenössischen Boden entfernen und die Quarantäne, falls sie derselben nicht entbehren wollen, künftig auf mailändischem Gebiet einrichten sollen. Dieser Beschluß soll von Lucern zu Concept gebracht und von Zürich ans in; Rainen der zwölf jenseits des Gebirgs regierendeil Orte den Landvögten zu Lauis und Luggarus übersandt werden. Bevor aber der Beschluß den Commissären eröffnet wird, soll die Anordnung getroffen werden, daß die „Magistranten", welche jährlich zu dieser Zeit für den Sommer ihren Unterhalt zu suchen Pflegen, dieß ungehindert thun können. Dem Tribunal sollen die Beweggründe dieses Beschlusses mitgetheilt werden, I». (S. u. Grafschaft Baden.) «. Die Antwort der Regierung zu Ensisheim, betreffend den neueil Markt zu Habsheim, soll auf einer allgemeinen Tagleistung behandelt werden- «I. (S. u. Nheinthal.) I', K'. (S. u. Thurgau.) Ii. (S. u. Freie Aemter.) I. Weil die Antwort von Rom, betreffend das Walliser Geschäft, lange ausbleibt, so will mau den Nuntius nochmals ersuchen, sich dafür zu verwenden, daß beförderlich eine Resolution erfolge, und daß die Landschaft Wallis zur Election etiles neuen Bischofs ihren alteil Bräuchen und Gewohnheiten gemäß gelange. Um Wallis bei gutem Willen zu erhalten, soll an dasselbe freundlich geschrieben werden. Ii. Uri und Schwtzz werden ersucht, den ergangenen Abschiedeil gemäß das Münzen einzustellen, damit nicht andere Orte veranlaßt werden, ebendasselbe vorzunehmen. I. Zur Beförderung der Beatificativn des sel. Bruders Klaus wird Luceril ein Mahnungsschreiben an den Cardinal Barberini ausfertigen und durch seinen Bürger, den März 1629. 573 Gardehm.pt», cum, die Sache betreibe» lasse», m. Aus einem Anzüge der Gesandtschaft von Uri geht hervor daß es die von Malta ergangene Versicherung, betreffend die Aufnahme der eidgenössischen Nation in denJohauuiterorden, für ungenügend ansehe. Deßgleichcn daß sich der Commcnthur von Roll beschwere, daß ihn, nicht gemäß de», Abschied von Baden von 1626 und de», päpstlichen Breve die Satisfactiou erfolgt sei Es halte also dafür, daß die Aufhebung des Arrestes auf ;dic Commenthurci Tobel eingestellt werden und dieselbe hinter dem frühern Depositarius verbleiben sollte, bis die Com»,entHure Sturmfeder und von Roll in oonlraäiotorio angehört worden feien. Es sollen deßwegen dem Co.nmenthur Sturmfedcr in eine», Schreiben die Beschwerden zu Gemüthe geführt werden, i». De», Oberst von Beroldiugen werden zwei Schreiben an den Papst, das eine zu Gunsten seines Vetters Laurenz von Bcroldingcn, das andere zur Empfehlung des vr. Johann Baptista Castorio bcwüügt. Man sehe auch im Abschnittc Hcrrschaftsangclcgmheüm! Art. 267. Kricgssachen zc. Art. 89. Justizsachcn. Landgrasschaft Thnrgau. L. .. 303. Religionssachen sc. Laniwo.qtei. Nlieinthill. <1. Art. 117. KriegsMien. Grafschaft Bade». I». Art. 129. Stifte und Klöster. Landvosttci Freie Acmtcr. i». Art. 86. Lchensachm -c. I,. Art. 69. Polizeiliches. Die Namen der Gesandten aus dem Nidwaldnercremplar. 4SS EvnsiwöllJ von Ellrich, und> (sslaruH. ^ 1K2i>, März (16 a. K ). TtaatSarchU' Zürich. Art-» Oberwasser. Gesandte- Zürich Salon,on Hirzel, Sockel»,elfter; Hans Escher, Zcugherr. beide des Raths. Schwhz. Heinrich Redü.g, Landannuanu; Martin Betschart, Seck-l»,elfter und des Raths. Glarns. Heinrich Pfändler, Landammaun; Daniel Bussy, Statthalter. m von-Zürich eine Vcrnuttl . daß Georg Schärer von Schäuis den Neckern die Ncichsstraße durch Stauden, Nachdem die Ä-i-udt... «n Mich -w- V-r..»„d...-> ... S.--N- zu Stand- g°b.„ch. ,att°n. de. d-.du.ch -.„stand.., war. dch S°°V Sch«-. - '7^"° -s? St-nl. nnd S.-in- ha... und das!., durch -m-n N-ch,SM..ch «mW, «a-, w-lch-n „b-r tu. Reckcr nicht annahmen, stellei, die Gesandte» folgende Bestimmungen über die Befahrung der Linth ans: 1) Wenn den Neckern etwas in der Reichsstraßc in den Weg gelegt wird, so daß sie nicht mehr recken tonnen und die Schiffe anbinden müssen, so sollen sie, bevor sie auf denjenigen, der den Weg verlegt hat, „einigen Kosten treiben", denselben warnen. Äendert er die Sache incht sofort, so dürfen sie ihn bis aus 19 Gulden „Kosten treiben", und überdieß ist er schuldig, die bestimmten Iii Gulden Neckerlohn zu bezahlen. 2) Die Schlichtung des Streites wegen der zu Tuggcu in die Linth geschlagenen Fach, worüber sich die Herren von Glarus beschweren, wird den beiden Orten Schwhz und Glarus übergeben; überdieß wird verordnet, daß, wenn die von Tuggcn die Fach in die Linth geschlagen haben, sie es den Schiffmeistcrn des ober» Wassers anzeigen sollen, die dann nachzusehen haben, ob man nach der Ordnung „gefachct habe". Ist dieß nicht geschehen, so sind die Fehlbaren durch die Obrigkeit zu warnen; fruchtet die Warnung nichts, fv sind sie zu strafen und die Schisfmeister dürfen dann durch solche Fach fahren und dieselben völlig „nnter- V 574 Marz 1629. drücken". 3) Da sich „die gemeinen Schiffleute des Zürichsees", welche Korn, Wein, Heu u. drgl. Land auf und ab führen, weigern, die 16 Schilling Weggeld zu zahlen, weil die Schiffmeister Weg und Steg nicht in Ehren halten, und in Folge noch anderer Beschwerden vergleichen sich die Gesandten auf folgende Weise: Es bleibt bei der bestehenden Schiffordnung und zwar so, daß den Schiffleutcn des Zürichsees wie vor Altem erlaubt sein soll, Korn, Hafer, Wein und Roggen ihren Kunden die Linth hinauf nach Glarus, dem Wallensee, nach dein Gaster und Umgebung in bescheidener Quantität und nach Billigkeit in ihren eigenen Schiffen ohne der Schisfmeister „Spehren und Wehren" zu führen, jedoch haben sie den Schiffmeistern die 16 Sch. Wvggeld zu eickrichten, damit sie die Straßen und Brücken und das Hauptfahr in Ehren halten, und um den bestimmten Rcckerlohn ihre Schiffe durch die Recker der Schiffmeister recken zu lassen. Auch wenn hingegen die Schiffleute des Zürichsees nur wenig, nicht eine ganze „Ledi" Waaren, Korn, Wein u. drgl. in ihren Schiffen ihren Kunden zuzuführen haben, so dürfen die Neckcr weder Winters- noch Sommerszeit Ueberlohn nehmen, sondern haben sich des bestimmten Lohnes von ledigen Schiffen zu behelfen, dürfen auch nicht den Schiffleuten die Weinfässer offnen und daraus triuken. Führen aber die Schiffmeister des Zürichsees Kaufmannsgüter vom Korn- und Kaufhaus, so müssen diese gemäß der Schiffordnung den geordneten Schiffmeistern „zudienen"; dafür ist jederzeit aber der Zoll zu entrichten. 4) Diejenigen von den Schiffleutcn des Zürichsces, welche im Hofe Reichenburg und in dessen Nähe eigene Güter und Nieder haben, dürfe«? ihre eigenen Schiffe durch ihre eigeuen Leute bis zu ihren Gütern ohne der Schiffmcister und Necker „Spehren und Wehren" recken lassen, und ohne daß sie diesen etwas zu gebe«? schuldig sind. 5) Der Abschied von 1603 setzt in Beziehung aus Sonn- und Feiertage fest, daß wenn Einer mit Waaren an einem Werktag von Hause abfährt und an einen Ort kommt, wo Feiertag ist, er ungehindert fortfahren dürfe; dabei soll es verbleiben. Da aber jener Abschied der drei hohe«? Feste, Ostern, Pfingsten, Weihnachten, auch des Auffahrtsfestes nicht gedenkt, so wird in den Abschied genommen, daß diese von männiglich gefeiert werde«? sollen. Die Gesandten von Schivyz anerbiete» sich auch, dahin zu wirken, daß der vo«? Tuggen geforderte Bannschatz aufgehoben «verde. 6) Die Gesandten vo«? Glarus trage«? darauf an, die wegen der Winterfuhr zur Zeit der Wiickcrgefrvrnc im Jahr 1614 gemachte Ordnung zu ändern, nach welcher, wenn der See bis Nichterswyl zugefroren ist, die zu Richterswyl und Wädenswhl zwei Woche» nach einander die Güter bis nach Wese«? und vo«? da abwärts führen solle«?, die dritte Woche die im Lande Glarus; wenn aber der See bis gen Vächi zugefroren ist, die im Schwhzergebiet zwei Woche«? nach einander und die dritte die im Lande Glarus die Fuhr habe«? solle«?. Weil selte«? die Seegcfrörne drei Woche» anhält und den Glarnern die dritte Woche selte«? zu Theil wird, so möge man die Waaren bei der See- gefrörne zu ferggen (ganz) frei gebe«? oder de«? Glarnern die dritte Woche zu Theil «verde«? lasse«?, so «veit je der See zugefroren sei«? mag. Wie diese?«? Uebelstand abzuhelfen sei, nehmen die Gesandten von Zürich und Schwhz in den Abschied, jl». Die Gesandten von Glarus bringen die Klage ihrer Korngrempler vor, daß die Sackträger zu Zürich den Loh«? von ihnen verlangen, ohne daß sie ihnen ihre Früchte in das Schiff trage«?, so daß sie noch andere Leute anstellen und bezahle«? müssen. Zürich verspricht Abhülfe, v. Jörg Zimmermann, Wirth zu??? Hecht in Napperswhl, bittet um Fenster und Wappen i«? sei«? Wirthshaus. Sei«? Ansuchen wird in de«? Abschied genominen. März und April 1629. 575 4S4 Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 162», 29. März. jiaiideSaichlv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Kaspar Romanus Troger, Ritter, Landammann; Johann Jakob Tanner, Ritter, Ält-Landammann. Schwhz. Gilg Frischherz, Alt-Lairdammann und Landshauptmann; Johann Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Johann Gilg Aufdermaur, Statthalter. Nidwaldcn. Johann Lussi, Ritter Alt -Landammann und Pannerherr; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelegenhcitcn: Bogtei Bellenz u. », I». Art. S3S. S3S. 4SS Conferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. 162», 2. und 3. April (23. und 24. März a. K.). .«»»«»»Sarckilv Basel. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Seckelmeister; Kaspar Schmid, Pannerherr, beide des Raths. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Nenner; Gladv Wehermann, Zengherr, beide des Raths; Hans Ludwig von Erlach, Herr zu Castelen. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Zeugherr und des Raths. Schaffhausen. Rochus Goßweiler, Bürgermeister; Hans Martin Forrer, Zeugherr und des Raths. Zweck dieser Conferenz ist die Berathung des Defensionalwerks in Folge des Abschiedes vom 12. März, n. Der Gesandte von Basel erklärt, daß seine Herren und Obern zu diesem besvndern Defensivnswesen sich nicht verstehen können, daher ihm auch keine Instruction gegeben haben, daß er aber, eidgenössisch ersucht, den Berathungen sich nicht entziehen wolle in der Hoffnung, daß dieselben einen Erfolg haben, welcher seinen Herren und Obern nicht mißfallen werde. I». Da dieses Defensionswesen nicht als eine neue Verbindung Anzusehen, sondern in den allgemeinen in den Bünden enthaltenen Bestimmungen begründet ist und einzig die Aufrechterhaltnng der Eidgenossenschaft, der geistlichen und leiblichen Freiheiten insgemein und der evan- Aelischen Orte und Städte insbesondere bezweckt, so soll der Zutritt zu demselben allen übrigen Orten, evangelischen wie katholischen, offen stehen und die Sache gelegentlich bei einer gcmeineidgcnössischen Tag sntzung zur Sprache gebracht werden. Einrichtung des Desensionalwerkes: 1) Es wird ein Kriegsrath aufgestellt; 'Mitglieder desselben sind, bis die Orte eine andere Wahl vornehmen, die anwesenden Gesandten. Sonst ernennt jedes Ort einen bis drei Deputierte je nach Belieben; bei der Abstimmung entscheidet aber uicht die Zahl der Personen, sondern der Orte. In Friedenszeiten sind sie nicht permanent bei einander, U>vhl aber je nach sich ereignenden Läufen; sie versammeln sich von sich aus, jedoch nicht ohne Vvrwissen ihrer Obrigkeiten; ihre bestimmte Malstatt ist Aarau. Ihr Amt besteht darin, daß sie auf das gemeine Biesen lobl. Eidgenossenschaft, vornämlich aber der in diesem Defensivnswerk begriffenen Orte ein wachsames Auge haben, zu deren gemeinsamem Wohlstand sie neutraliter gleichsam mit dem Eid verpflichtet sind Und Vollmacht haben, 'alles das ins Werk zu setzen, was zu des Vaterlandes Nutzen dient, jedoch unter dem X 576 April 1629. Vorbehalt, daß sie weder Krieg anzufangen noch Frieden zu schließen befugt sind, auch keiner Landessache, über welche die Obrigkeiten allein zu richten haben, sich annehmen, keine neuen Anlagen und Contributionen ausschreiben! jedoch können sie auf Gefallen der Obrigkeiten dergleichen projektieren. „Sodann sollen sie sich befleißen, gute Correspondenzen anzustellen, als dadurch vielem Unheil vorzubauen nnd große, unuöthige Kosten zu ersparen. Diese Correspondenzen sollen sein gemein, daß nämlich jeder Kriegsrath für sich selbst von gewissen Orten nach Möglichkeit und Gelegenheit die Rvthdurft zu erfahren sich bearbeite; und dann auch sonderbar von gewissen in gemeinen Kosten bestellten Personen, dabei man dann nicht unthunlich befunden, daß diejenigen, so mit bewußter Person im Reich vormals geredt, an derselben wiederum lose» shörenj thun, was Sinus die noch sein möchte, und wie viel sie zu leisten jsich) getraue; alsdann es weiter berichten, damit jemand mit ihr auf etwas Zeit zu tractieren deputiert würde." Alle wichtigen Berichte und Warnungen sind mit dem Gutachten jedes Ortes den Kriegsrätheu der Stadt Zürich zuzuschicken, damit der gesammte Kriegsrath um so eher zusammenberufen werden kann. Ferner möchten die Obrigkeiten ihnen Vollmacht geben, auf Mittel nnd Wege zu denken, von fremden Fürsten und Herreu Hülfe an Volk und Geld zu erlangen, alle Bündnisse, welche die „Widerwärtigen" ihnen zum Rachthcil machen »vollen, zu verhindern, Ruhe und Einigkeit herbeizuführen, kurz ihnen Vollmacht geben, das Directvrium zu führe», 2) Die Bestimmungen, den General oder Generallieutenant betreffend, vb mau einen Einheimische» oder einen Fremden dazu nehmen wolle, und was seine Gewalt sein solle, wird den Obrigkeiten zu berathe» überwiesen, deren Ansichten darüber auf nächster Conferenz zusammengcrragen »Verden solle»». Will »na» jedoch einen Fremden zum General berufen, so zieht man einen Deutschen etilem ander»» vor. 6) Obgleich früher Oberste und Hauptleute nicht nach Verdienst gewählt worden sind, sondern nach Gunst, so will man den Kriegsräthen die Wahl derselben doch nicht übergeben, jedoch die Obrigkeiten gebeten habe»», wen» es künftig zu einen» Aufbruch kommt, die Tauglichsten zu Befehlshabern zu wählen, damit durch Unerfahrenhest der Führer ein gutes Vorhaben nicht in Gefahr komme. 4) Die Zahl der Armee wird auf 12666 Mann zu Fuß und etliche Hundert zu Pferd angesetzt; ist eine kleinere Zahl hinreichend, so stelle» die Orte pro rni» »veniger. Das Fußvolk soll allein aus Landeskinderu bestehen, welche man auf gleiche Manier a» alle» Orten in den Waffen üben uud »»ach gemeinsamen» Vergleich abrichte»» soll, damit, wenn man das Volk von allen Theilen ins Feld zusammenführen nmß, keine Coufusion zu besorge»» ist. Dieses Fußvolk soll i» fünf Regimenter, jedes zu 12 Compagnieei» von 266 Mann, die Hanptlente und Officiere nicht gerechnet, abgetheilt, armiert und besoldet »verde»», wie das dem Abschied beigelegte Prvject answeist. Da ferner die alten Harnische weder i» Factionen noch zum Marschieren zweckmäßig sind, ferner auch für die Musketiere gleiches Loth erforderlich ist, so haben die Orte dafür zi» sorgen, daß ihre Leute armiert werden, wie es das Prvject vorschreibt, lln» »licht große Kosten zu verursachen, will man nicht zu einer Aenderuug der Armatur für die Auszüger jedes Ortes schreite»»; jedoch wird für »othwendig erachtet, daß nach und nach eine bessere und gleichförmigere Bewaffnung eingeführt »verde. Un» die Gleichheit des Lothes herbeizuführen, haben die Zeugherren jedes Ortes auf die nächste Couferenz ein Verzeichniß einzuschicken, wie viel Musketen von einem Loth in jedem Zeughaus vorhanden sind, damit man sich über ein gewisses Gewicht vergleichen kann, auf welches künftig Muskete» einzukaufen sind, und welches man von den neue» Auszügern verlangen soll. 5) Wegen der »Veiten und offene»» Grenzen kam» die Reiterei nicht aus wenige als 1566 Reitern bestehen. In Betracht aber der große»» Kosten, und daß der Mangel an Reiterei durch eure größere Zahl von Fußvolk und Artillerie ersetzt werden kann, vereinbart man sich für den Anfang Mai 1629. 577 dahin das; man 600 fremde Reiter, nämlich 400 Cuirassiere nnd 200 Arquelmsiers in 4 Compagnien zu scheiden von deutscher Nation im Pothfall werben will, daß man aber sofort nach erfahrenen Rittmeistern sich nmseben soll Jedes Ort soll jferner zu Rathe gehen, wie viel Reiter es von seinen eigenen Burgern und Unt.rthan.n a„Il »lmns°„ sich s„ B-Mß-Ns ans di- Armatnr nnd di- B-I°ldn,.g i°- -s t- Schalten w°rd-n wi- das Pr°l°-I -MM «» «>»-»!!>-- »»-- '»« ^ R°>chs'hal-r, »r- ,u-bnn-r II R-ichs.hal-r -rhalt-,n In, F»» -w-s »ush-xch-s h°b°,> di- Ol,rig«-i,-n d-r Arm« das Brot >«d di- MI,z„ l-id-nltch.n. Pr-iS !>' «ich»"' S" Achims ans di- Ar.U-ri- laß. man -s d,i dm, 1l!S4 b-r-tl- B -rabschi-d°t-n b-«-„d°„ mich. Z4d I->, 1° daß daSi-mz- Ort, dm, man zn H«s- >i°bt das awb° «chM und dl- MM« li-s-rß di- Äostm d-r Icht°rn »b-r n-chh°r ans di- Ort. b°r,h°il, w.rdm ch-d -s Ort sali mit dm, „Sthigm F, >>,-!«- >„» n°tbw°ndig-n A.ch-Hor d°,I-h°„ s-in, „-»..„.lich snr j-d-s in das F-ld z„ I>th«.d° Stack mit dr.i Btichl-mn-ist-r,. Es soll auch an n-b -rschlaz S-mach. «°rdm, da,,.i. man Ich-, °b -i» Ort das «-lag- l..s°rn mm- -d-r ob man dasnr s.ch i,.,°r V-r.h-i>,„, °-rsl-ich-„ n.i,I!.n y « d -r B -rach.n.» M-. d.° E-n.mbnt.°n-n „nd K-r-sS. Imnmt n,°n ch, d-r »nftchd daß °S .„Wich w-ir-, w dm d°.m° ,gm d.-lMn,,I-a „m. AMa,-,. », n,ach-„ Ran saht da-itb-r -i,.stw-il°n Entichwld d-r Znv-rßcht, daß d,- Obr,gt.,t.n „ach M„.-ln ßch „n, -l„m m-rd-n >«-lch° ßir Z„ Erhalt,,,,!, d-S Kri-gSW-s-ns -rsord-rlich sind, ,pat°r tonn- -,„- d-r «oß-n „-„.acht w°rd°,„ s> Schl.-ßl.ch wird d.i G-sandt-dm. Bas-l «such. s-m-H-rr-n >„.d Ob-r, snr di-s-s D-I°nsim.S.°-r-disponi---» ßch wmn ,.° auch ,mch -°.n° d°s,n, t.d- Er, »r.mg S-,-b.„ ha-n, d.ch d-n .anstig - di-I°°Sach- ndch m«. z. m z.-h°„ . ^ a,,.. Sacke zu fbrdern. «!. Obglerch beruhtet wrrd, das; eunge Standes- m wm;gstenv mn^ die Wunschbarkeit der Ausschreibung einer gemcineidgenössischen ws-n-n ans d-n k°. W.Ick O- m M ^ ^ Ob-W.it -in- j-tch- b-g-hr. wird ,.„d tomig giahnns ),„g- / . .- I !„ dadvn abstrahi-rt, i-doch Altrich a„hcimr>cst-ttt, -ine solche birund siir Abhaltung einer solche.; vorhandenrsi, oan ^ ' ' e Veranlassung dazu zergen wurde. zusamnren zu berufen, wenn eme 4SS Cmsmnz »°>l Uri, Schwyz nnd Nidwaldcn. Brunnen 1829, 8» Mai. La,.»-Sar^ und Pannerherr; Gilg Frischherz, Ritter, Alt-Land- m2; nn !7mwshaupt,nann; Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landaunnann; Martin Von Oeüw, des ths. Nidwalden. Abschnitte H-nschaftzangRgmh-itenl ldm-asschaft Tburgau. «' Art. Migi°nssach°n m ttei Aclleuz n. » < 76 X 578 Mai 1629. 4S7 Conferenz der IV evangelischen Städte nebst Mülhausen. Aarau. 1KS9, II. und 12. Mai (1. u. 2. a. K.). Staatsarchiv Bor». Evangil. Abscheide D. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bllrgermeistcr; Salomon Hirzel, Seckelmeister. Bern. Jakob Bikart, Venner; Junker Hans Ludwig von Erlach, Herr zu Castclen, des Raths. Glarus. Heinrich Pfändler, Dr., Landauunanu. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Leonhard Lützelmann, beide des Raths- Schaffhaiisen. Rochus Goßweiler, Bürgermeister; Junker Matthäus Peyer, Statthalter. Mülhausen- Kaspar Dvllfuß, Bürgermeister; Heinrich Jakob Petri, Stadtschreiber. z». Diese Zusaulmenkunft ist vornehmlich deßhalb ausgeschrieben wordeii, weil der Erzbischof von Mainz der Stadt Mülhausen unlängst durch einen eignen Boten ein Ausschreiben sammt dein kaiserlichen Edict z»ge- schickt hat, betreffend die Restitution der seit dem Passauer Vertrag (1552) eingezogenen Kirchengüter und die Abschaffung anderer Cvufessionen, als der katholisch genannten, und namentlich der augsburgischen. — T»e Gesandten von Mülhausen berichteil, daß sie von solch kaiserlicheil Edicten und Maildaten wie jedes andere Ort der Eidgenossenschaft befreit seien; daß ihrer Stadt Stifts- und Kirchcngüter scholl 1520 mit dem Wille» der Besitzer zu des Spitals Handeil genommen worden seieil; daß sie nicht der augsburgischeu, sondernder eidgenössischen Confessivn unterworfen seien. Sie fügeil bei, man habe von zuverlässigen Orten her vernommen, daß wider ihre Stadt eine Commission, welche bei den mit ihr verbündeten Orten abgelegt werde» solle, einem gewissen österreichischen Minister bereits übergeben und daß es mit der in den Sundgau unter dein Geueralcvulmissarius von Ossa kommenden Armee auf sie abgeseheil sei; die Orte möchten deßh»^ Mülhausens sich annehmen. — Man hält dieses Geschüft für höchst wichtig und weit aussehend, da >»»" besorgt, daß die Gegenpartei dessen Ausführung auch gegen die übrigeil evangelischen Stände in der Eidgenossenschaft zu benutzen bedacht sein werde. Der Stadt Mülhausen wird deßhalb insgemein erklärt, daß man sie bei so gerechter Sache nicht verlassen, sondern dem Bunde gemäß nach bestem Vermögeil unterstützen werde. Zu größerm Nachdruck soll die Beantwortung des churmainzischen Schreibens unter gemeüu»' mitverbündeter Orte Namen geschehen. In künftigen Fällen mag dann Mülhausen, falls ihm etwas Widrig^ begegnen und zugemuthet werden sollte, sich auf seine Mitverbündeten immerhin bezieheil. ChurmaiiiZ nur mit einer allgemeinen Anzeige der Befreiungen Mülhausens geantwortet werden, dem Kaiser mit ci»et etwas ausführlichem Deductivu. Basel soll ein Concept zu diesen Schreiben entwerfen und dasselbe de» andern Städten zur Genehmigung zuschicken, Zürich das genehmigte ausfertigeil. I». Damit Alülhaust» nicht unversehens überrumpelt werde, wird voll etlichen Orten nothwendig erachtet, eine Besatzung dahi» zu schicken. Da aber die vorderösterreichische Negierung Basel die Versicherung gegeben hat, daß Mülhaust» nichts zll besorgen habe, und sich dabei bestimmt erklärt hat, sie werde ohne Vorwissen des Erzherzogs Lee- pold keinem Kriegsvolk den Durchpaß gestatten, so nimmt man die Sache in den Abschied lind schickt vo» Aarau aus ein Schreiben an die vorderösterreichische Regierung. Zugleich wird beschlossen, daß jede de»' vier Städte unverzüglich eine qualificierte, kriegserfahrene Person nach Mülhausen schicken solle mit de>» Auftrag, die Stadt wider plötzlichen Ueberfall vertheidigungsfühig zll machen, der Burgerschaft tröstlich zuzusprechen, sie in den Waffen zu üben, auch nachzuseheil, ob sie mit Munition und anderm Nvthwendigc» verseheil sei, und bis auf weitern Befehl dort zu bleiben. Inzwischen soll jedes Ort sein Volk in Bereit- Mai 1629. 579 schaft halten damit man im Nothfall den Mülhausen, unverzüglich zu Hülfe eilen kann. v. Wegen des in den oberrheinischen Landen, in Schwaben, desgleichen herwärts des savohischen Gebirgs und an andern Orten mehr sich befindenden fremden Kriegsvolkcs, durch welches der Eidgenossenschaft, abgesehen von der Vertheucrung der Victualien, leicht Schaden zugefügt werden könnte, hält man die Allsschreibung einer gemeiueidqenössischen Tagsatzuug für nothwendig und bestimmt hiefür den Tag auf Sonntag Exaudi nach Baden Auf derselben wird auch über die französischen Zahlungen geredet werden. «,. Es wird zu reiflichem Nachdenken in den Abschied genommen, ob und wie wegen der dermaligen gefährlichen Läufe auf der allgemeinen Tagsatzung des bewußten Dcfensionalwcrkes halber ein unvorgreifl.cher Anzug gemacht werden solle. Jedes Ort wird sich bis dahin zu entschließen wissen, v. Bei, den dermallgcn Vorfallen und „geschwinden seltsamen Practiken" wird gut befunden, daß Zürich die übrigen evangelischen Orte, als Appenzell-Außerrhodcn, St Gallen Genf und BieNn gemeinem Namen aufmuntere und ihnen zu verstehe., gebe, was die „Widerwär- tiz-n" «MMN. m.d wi- ...an «°»l Ursach- Hab-, -n» da- a°-rfti.s sich g-sass. zn ...ach-.., th »-a-n «ilhans-n In« an d-n S«n--«h -in Schnndm nnd d-rs.lb- ..... g-.r-n-s Msz-Hm --sucht w-.d°n Ob NM. an.b d.M. «°.n» G-°l.br.tan».-n ,chr-.b°» i°ll°. w.rd b.s NN, b-v-rsi-h-nd- T-.-M.nn zn Bad... z» b-d.nk-n in d... »schi-d S°n-»>n.-n, K. Di- V°-n,w°rt»..g d-S Sch--Ib..,z d°s von R-Han .... di- »irr Stadt- wird -bmi-W bis dahin -i»sqt.llt, I>. D-r ölqandl- von GlaruS bri. q. dm S,-°i, w-s-n d-r B-«°g.ig..ns -« U-nn-h nnd G°»°r M SprM und b°s°hr. Rath, im-s°in° i-rr-n und Ob-rn sich «rhalt-n I-«-n. d» man d.-I-S G-Ichas< .»cht m d-n. d°-...al.g°.. Z,.stand laff-n IS....- -Las ch». slir dich.«»! nnd bis zu b-s!-m Z°lt°» sr°....d.idg-.,°isisch zn B-sch-id -rs-lst ist, wird -r I-in-n Ob-r» zn b-richt-n wiss-n, D--i°r «--»« ab Insul» «°S-n s-in-r PM-B-n s-g.n.ib-r Bal-l an ü.irch m.d B-rn a-schri-b-n, Bas.l wird -rsncht, zn B.r».-.d...,z von »Il-rl-. U.,g-l-g-»h°.t-» -in- wahrhast-, grnndllch- Wid°rl .»n..s d-s Schr°ib°.,s d°» ab Insnia und d-II-n u°rg-brach.°- Calu... Werde übcrschickt werden; bis dahin möchte man sich ge n en. 4S8 Cvltferenz ^>ör V katholischen Orte. Gersau. 1«29, 1». Mai. Swa.öar».iv Msch. a° um.° 1°--. »d. XIX. k°I. 2»., Gesmidte- Lucern Oberst Walthart Amrhhn, Ritter, Alt-Schultheiß u..d Stadthauptma....; Heinrich t esand e. ' . . Sebastian Heinrich Trösch, Landammann; Kaspar Romanus N-ch-nh-in. »t-r und -s R-.HS, » 7°^m ° La..d„aa„a.„.; M, Frischh-rz, Tr-g-r, »t-r. MM.d-mnm..m Sch Hz, ^ «MWG». »n.-rwald-n, Anton Z,w.^ wird -i..h-«ig b-W-II-n, di- -.» Zürich aus- «.l r i i ^ ^mpiüuna m besuchen zugleich aber den Evangelischen zu Siun zu legeu, wie sehr geschriebene "«Sememe ^echun^ daß kein Ende weder durch freundliche nainentlich durch Bern die Dlffercnzeu m lue Lange gezvgc» X 580 Mai 1629. V Unterhandlung noch durch rechtliche Decision abzusehen sei. Bei diesem Anlaß will man die Orte von der neueil Religion dahin zu bringen suchen, daß sie sich der Billigkeit nähern, sich zu dem alten eidgenössischen Recht bequemen lind die noch schwebenden Streitigkeiten zu ihrem Austrag gelangen lassen. Um damit einen Anfang zu machen, wird dein Verwalter und dem Landschreiber der Grafschaft Baden geschrieben, den katholischen Sigrist zu Birmeilstorf ohne Verzug gemäß dem auf der Jahrrechnung zu Baden ergangenen Urtheil einzusetzen. Wenn die Orte von der neuen Religion sich dazu bequemen, so will man ihre Beschwerden anhören und sich so benehmen, wie es ohne Nachtheil für den wahren alteil Glauben und die besonderen Verständnisse der katholischen Orte geschehen kann. Da die Orte bisher keine speciellen Nachrichten habeil, daß ein Angriff zu besorgen sei, so lassen sie es, falls abermals eine Erklärung wegen der thätlichen Hülfe verlangt werden sollte, bei den mehrmals gegebenen Erklärungen verbleiben. Sollte in Beziehung ans die Restitution der Kirchengttter etwas vorgebracht werden, so wird man wohl zu antworten wisseil und die Absicht der Stifter ihnen zu Gemüthe führen. Wenn von dieser Sache nur im Allgemeinen geredet werden wird, so solle man sich nicht mit ihnen zu tief einlassen oder sich in die Sache mischen. I». Ans einem durch einen Eilboten aus Zürich eingelangten Schreiben erkennt man, daß das fremde Kriegsvolk, ungefähr 25,000 Mann stark, den Paß durch die Bünde nach Italien nehmen wolle. Da man deßhalb bis jetzt nicht angefragt worden ist und man hoffentlich nichts zu befürchten hat, so läßt man die Mttheiluug verdanken und zugleich andeuten, daß man dessen auf bevorstehender Tagleistung eingedenk sein werde- «. (S. n.Thurgan.) «I. Die schriftliche Erinnerung des Nuntius in Betreff des Walliser Geschäftes wird in den Abschied genommen. Der Nuntius erklärt darin, daß der Bischof sich weigere zu resignieren, und bestreitet der Landschaft das Recht der Wahl, will aber deren päpstliche Privilegien, wenn sie solche hat, entgegennehmen. Lucern wird gebeten, inzwischen mit dem Nuntius zu verhandeln, daß die Sache zu Rom facilittert werde, damit die Landschaft Wallis beförderlich zu einer neuen Wahl gelangeil könne. Lucern bittet, daß das einige Zeit her im Schwange gehende Werben von Soldaten verboten werde; Zuwiderhandelnde, welche auf seinem Gebiet ergriffen werdeil, will es nach Verdienen strafeil. t. Landammann Reding macht dara»l aufmerksam, daß Hauptleute und Compagnicil in französischen Diensteil gegen Fürsten und Herren gebraucht werden, welche mit den Orten verbündet sind, was Ungelegenheiten und Verweise zur Folge habeil könnte! er glaubt, daß Marschall von Bassompierre vielleicht es übernehmen würde, den Unwillen des Königs von Spanien und des Herzogs von Savoyen zu beschwichtigen. — Weil die Sache Freiburg und Solothur» auch berührt lind die Tagleistung zu Baden bevorsteht, so wird dieselbe den Obrigkeiten anheimgestellt. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelegenheiten! Landgrafschaft TIMMI. «. Art. 305. Neligionssachen ,c. Gemeineidgenössische Tagsatzung der XIII Orte und der Zugewandten. Baden. I«29, 27. Mai (Sonntag Lxancki). Staatsarchiv Zürich. (lost. XII. 1»a. t'ol. gz. Staatsarchiv Luc-r». AM. So anno 1S20. Bd. XIX. lol.SZ. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmcister. Bern. Fra»Z Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Jakob Bikart, Venner. Lucer». Walthart Amrhyn, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Fleckenstein, Ritter, des Raths. Uri. Sebastian Heinrich t Mai 1629. 581 ^uNiwalden Zug. Beat Jakob Frei, Ritter, Statthalter; Johann Trinklcr, Alt-Ammann. Glarus. Daniel Vussh ' La.ckauunanu; Heinrich PMKr, Alt-Landammann. Basel. Hans Jakob Bnrckhardt, Oberstz.r.rftnwister- Hans Rudolf Fäsch, Zeugherr und des Raths, ^reibnrg. Johann Reiff, Statthalter; Kran- von Affrv' Alt-Burgermeister und des Raths. Solothurn. Johann Degenscher, Seckelmeister; Victor Hafner Stadtschreiber und des Raths. Schaffhausen. Rochus Goßweilcr, Bürgermeister; Hans Martin Peyer' Statthalter. Appenzell. Martin Guter, Landammaun, von Jnnerrhoden; Konrad Zell- Acartur Peycr, Graupa ^ Ugt St. Gallen. Marx von Ulm zu Gricßenberg, Hofmeister. weger, Landammann, von Austerryvvei » ^ d.-> tr - .v» ^ Stadt St. Gallen. Sebastian Schobinger, Kaspar Schlumps zur Sonne, decke des Raths. III Bunde. (Niemand.) Wallis. Oberst Johann Fromb ; Niklaus Schmner, berde des Raths. Rotwcrl. (Niemand.) Biel. Balentur von Die III Bünde mW Rotweil entschuldigen ihr Nichterscheinen, was man ... ^ ' , / ' . Die Nachrichten, welche des kaiserlichen Volkes halber von verschiedenen ^217 n^ 'benso etliche Schreiben der Laudvbgte imThurga.r, Rheinthal und Sarnaus serner ein Schreiben der Standesräthe gemeiner III Blinde nebst einer Copie depen, was Graf Allwiq von S.llz des Passes wegen a.r sie geschrieben hat. Davon ist jedem Ort, sowie auch von dem ^ ^ xill Orte erlassenen Schrecken eme Copie zugestellt worden. Weil in aper rc)en ccn ^. ^P Andeutung geschieht, daß dieses Volk Blinden sich nähere und den Durchpaß Bleu eingekommenen ^ Sache allem Ansehen nach eben gefährlich ist, so »selbst ^ ) Boten geschrieben, bei Tag und Nacht zu berichten, was ihnen Mt man den . ^ ^ ^/^ahnung, daß sie ihre Pässe in guter Verwahrung halten, damit m dreser Hmff ? ^ Nachtheil erwachse, zugleich mit. der Versicherung, daß man ihnen mit weder chnen noc) ' ll ^ das kaiserliche Schreiben betrifft, so kann man sich nicht erinnern, Rath und Hülse ber teh n werde ^ ^ daß der ^dgenoffenschaft,e als ^ ^ ^ erblrcken, als aß "uru e -e ^origeir Stand den Orten zur Disposition stellen will. Da es gestillt sein wer en, wre er ^ köstlicheres Kleinod gibt, als die Pässe iir der Gewalt zu haben, aber zu Erhaltung dcs w> ^ ^ ^ ^ ^ und man nun augenscheinlich ^ ^ es früher im Jahr 1622 und auf wendig, sich für alle gcrgui e ^eim eines oder mehrere der XIII Orte ruck der Zugc- andern Tagleistuugen zu' a eir cu" und'Leiiten von jemand lvider Recht ruck Billigkeit, davor Gott sein wandten au ihren Frechen, au La ck uck Lutte^ ^ wolle, angefochten wer cu so G Eidgenossen gezieme. Den Orten an den Grenzen, insbesondere der Bünde bersprurgen, wie so cse» r -Zuckes Volk liegt, sagt »mir auf ihr Begehreu getreues Aufsehen Larckschaft Wallis, an deren ^u v l f^mdes^^ ^ ^ ^ und für den Nockfal trvs ^ ^ Kreits in den Bünden angekommen ist und die Zollbrucke nrair besorgt, es moc)e ^ ^ P^ß durch Rheinwald und das Misoxerthal nach Bellen; zu N..MM P»-' d»m» w «ds--°II-nich°>' «A w»n. i° «dm 582 Mai 1629. die Landammänner Troger, Frischhcrz and Lussi beauftragt, sofort nach Lucern und Uri zu reiten und dahin zu wirken, daß Bellen; wohl besetzt und verwahrt werde. Den ennetbirgischen Landvögten wird zugeschrieben, ihre Unterthanen in guter Bereitschaft zu halten, damit sie auf erste Mahnung denen von Bellenz zu Hülfe ziehen können. Dabei wird genannten Herren in Befehl gegeben, daß, wenn dieses Volk durch Bellenz und die andern ennetbirgischen Vogteien „gleitlich" ohne Beleidigung oder Occupierung der Pässe den Durchpaß nehmen wolle, solches der kaiserlichen Majestät zu Ehren in guter Form und Ordnung zugelassen werden solle. Damit man bei diesen dein geliebten Vaterland drohenden Gefahren wisse, wie man sich zn verhalten und wie man einander in der Roth beispringen solle, so wird durch einen Ausschuß folgendes Project orgelegt: 1) Weil der König von Frankreich mit den III Bünden verbündet ist und über diese Vorgänge empfindlich sein wird, so benachrichtigt man ihn dessen durch ein Schreiben und bittet ihn zugleich, bei diesen gefährlichen Zeitläufen ein wachsames Auge auf die Orte zu haben und ihnen im Nothfall seine helfende Hand zu reichen und bei so beschaffenen Dingen die ausstehenden Zahlungen und Pensionen, als ein starkes Mittel den Widerwärtigen desto gewaltigeren Widerstand zu leisten, ohne Verzug zuschicken zu wollen. - 2) Weil gegenwärtig im Krieg eine ganz andere Form und Armatur gebraucht wird, als zu der Altvorderen Zeiten üblich gewesen ist, so wird die Frage aufgeworfen, ob nicht die Form und Armatur reformiert und eine Anzahl fremden Volkes zu Roß und zu Fuß in „Bestallung" genommen werden sollte, um dasselbe beim ersten Anlauf zu gebrauchen! besonders würde die Reiterei zum Vvrtrab und zur Bedeckung des Fußvolkes gar dienlich sein. Wegen allerlei Bedenken hat man aber für dießmal für hinreichend erachtet, daß jedes Ort sein Volk in guter Bereitschaft und mit allen zum Krieg gehörigen Sachen wohl versehen und gut gerüstet halte, und, wenn der erste Auszug fortgezogen, das übrige Volk gleicher Gestalt gerüstet sei, damit, wenn es Vonnöthen sein sollte mehr Volk zu schicken, dieß geschehen und den Nothleidendcn eilends Hülfe gebracht werden könne. Das angefochtene Ort wird die zunächst Gesessenen und diese die Uebrigen benachrichtigen; auf jede Mahnung soll man tröstlich beispringen. 3) Da man für dießmal von der Werbung fremder Reiterei absteht, aber doch eine gute Anzahl nöthig wäre, so soll jedes Ort nach seiner Gelegenheit sich mit einer Anzahl Reiterei gefaßt halten, damit man dieselbe vorkommenden Falls gebrauchen' könne. 4) Weil das eine Ort besser als das andere mit Proviant und Munition versehen ist, so soll man einander im Fall der Roth damit zu Hülfe kommen und kein Ort das andere verlassen. Diejenigen Orte, welche mit Proviant besonders wohl versehen sind, sollen den andern um billige Bezahlung, ohne Steigerung, was sie bedürfen, verabfolgen. 5) Jedes Ort soll mit allem dem, was zum Neiszug nothwendig ist, wohl versehen sein und besonders dafür sorgen, daß alles, was zu den großen Stucken gehört, gut und währschaft sei, und daß man mit den Zügen sammt Geschirr und allem Anderen wohl versehen sei, damit man im Nothfall in dieser Beziehung nicht gehindert werde. 6) Den Landvögtcn von Sargans und Nhcinthal, auch allen andern Landvögten soll zugeschrieben werden, daß sie ihre Pässe wohl verwahren und über Alles, was ihnen begegnen möchte, jeder Zeit nüchstgelegenen Orten Bericht geben, die ihnen, bis auch die übrigen Orte benachrichtigt sind, mit Rath und Hülfe beispringen sollen. 7) Stadt und Grafschaft Baden, Bremgarteu, Mellingen und die Freien Aemter sollen ermahnt werden, ihr Volk in guter Bereitschaft zu halten, damit sie jeder Zeit gerüstet seien, wenn man eine Anzahl Volkes von ihnen begehren sollte. 8) Den Gotteshäusern und ritterlichen Commenden in den gemeinen Vogteien und an andern Orten soll unter Androhung von hoher Strafe befohlen werden, keine Früchte aus dem Land zu verkaufen und dahin, wo man deren bedürfe, verabfolgen zu lassen. — Bei diesen Punkten läßt man es für dießmal bewenden. Jedes Ort wird gute Vorsorge treffen, damit man in Mai 1629. 583 jedem Nothfall einander nnvcrhindert trostliche Hülfe bringen und alle Gefahr abwenden kann. Weil man bisher ans den Bünden keinen bestimmten Bericht erhalten hat, wie die Sachen stehen, und was man daselbst beabsichtige nnd dann auch in Berathschlagnng gezogen worden ist, ob man es in den Bünden - man mag von denselben um Hülfe ersucht werden oder nicht - der Pässe halber also verbleiben lassen wolle, oder was man thun wolle, so erachtet man für nothwcndig, eine Gesandtschaft an den Grafen von Merode und au gemeine III Bünde abzuordnen und ernennt dazu die Seckelmeister Hirzel und Landammann Reding mit dem Befehl sich daselbst über den ganzen Verlauf zu erkundigen, bei dein einen und andern Theil ihr Vorhaben und wessen sie gesinnt sein möchten, in Erfahrung zu bringen, nnd dann der Pässe halber nnd sonst anzuordnen, was sie nothwendig erachten werden, insbesondere aber den Blinden trostlich zuzusprechen daß man, wenn Gewalt gebraucht werden sollte, ganz geneigt sei, ihnen mit Rath und Hülfe beizuspringen und daß sie ihren Stand also in Obacht nehmen sollen, daß weder ihnen noch der Eidgenossenschaft Nachtheil von daher widerfahren möge. «-5 (S. u. de., betreffenden Vogteien.) Verhandlungen der katholischen Orte. Man hat beabsichtigt, den Streit Freiburgs mit Bern und andere Streitigkeiten in allgemeiner Session zur Sprache zu bringen-, es wird jedoch für besser erachtet, wegen der gefährlichen Zeiten bis zur Jabrrecbnung damit zu warten. I>. Landammann Bussy berichtet, daß seinen katholischen Mitlaudleutcn die im Landspan ergangenen Kosten noch immer nicht bezahlt seien, wcßhalb man solches por die zwölf Orte zu bringen gedenke Der Anzug wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort seine Gesandten aus „nchsi- Jah.'wch,,..ng inst-ui.m. I. «-"» «»i«- -°q°«ich° TagiaMng.n aMg«.i.b.n w..dm, will u.a.. die katholischen Glarner auch einladen. K. Em Abgesandter des Beschoss zu Eonstanz beklagt sich, daß Zürich angefangen habe, die bischöflichen Amtshäuser und Emnahmen in seinem Gebiet zu besteuern. Aehnliche Klage führt Landammann Reding für den Prälaten Zu Einsiedeln - Man verspricht Rath und Hülfe und nimmt die Beschwerden in den Abschied, danut dw Obngkeüeu ehre Gesandten aus dm Jahrrechnung instruieren können. ^ cuch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnhcitc»: L-Mdtwatci Lanis. " Art. 109. Jnstizsc>chen. r. Art. 228. Kriegswesen. Llliidtwgtei Mendels. v. Art. 316. Jnst'gsa )«>. Vogtci Bellen; -c. ^ttt. bis. K—Ii. aus dem Lnccrnercxcmplar. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwaiden. Brunne»». 1K29, t. Juni. LandcSarNiiv Mdwaldc». G-Wudl.' u.i «awar N-„,-uuS T.»g.-.Rilt«,»»»dan»u°nul Karl Emann-l »o„N°ll. S.attlM-r und Pauu-»-,.' J-In» Zmu Brm.u-n, dl- Raths, -cht».',, «lg Frisch,Mj, Ritt-., ».Landammanu und lch,ndsl,a«tnann' Jq«.»s.b»,tim. Abhb-rg. «-Landammann l S°baslian »hb-rg. M-Laudaunuan»; J-h-u» «lg »usd-nnaur, Slatthal,..; J-Hann «aji-a-k-d-rg. Ritt-r. Alt-Matthalt-r, Nidwald.,,, 584 Juni 1639. Johannes Lussi, Ritter, Landammann und Pannerherr; Johannes Zelger, Alt-Landammann und Landshauptmann. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelcgenhciten: Vogtei Bellenz :c. », I». Art. S44. S45. Conferenz der V kathvlischetl Orte. Gersau. L. Juui. Staatsarchiv Luccrn. Msch. . Gesandte: Lncern. Walthart Amrhhn, Ritter, Schultheiß und Stadthanptmann; Heinrich Fleckenstein, Ritter, des Raths. Uri. Sebastian Heinrich Trösel), Landammann; Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landammann. Schwhz. Heinrich Neding, Ritter, Landammann und Pannerherr; Gilg Frischhcrz, Alt-Land- ammann und Landshauptmann; Sebastian Abhberg, Alt-Landammann. Unterivalden. sJostf Blättler, Statthalter, von Nidivaldcn, auch mit Befehl instruiert von Landammann und Rath von Obwalden Zug- Beat Jakob Knvpfli, Stadtschreiber; Beat Jakob Möstenberg, des Raths. Zt. Landammann Neding, der in die Bünde gesandt »norden war, berichtet, General „Calasso" (Gallas) habe versichert, daß die Eidgenossenschaft von dem Durchzug nach Italien nichts zu befürchten habe. In Betreff des Schanzens solle man die Bedenken fallen lassen; daß das Volk nicht fortrücke, liege an der „Unkonnn- lichkeit" der Lande »nid daran, daß man den Proviant nur mühsam nachliefere; übrigens wünsche man einen beständigen Friedenstractat einzugehen. Durch einen Hauptmann nach Chur begleitet, hätten die Gesandten daselbst vernommen, daß der Paß von dem General Rtcrode, während die Verhandlungen absichtlich in die Länge gezogen worden seien, schnell genommen worden sei. Bei der Rückkunft habe Calasso vor Zeugen seine Erklärung wiederholt und geäußert, daß dein Herzog von Revers der Posseß der streitigen Lande ohne Bedenken gebühre, daß man sich allein an der vorgenommenen Jnformalität der „Einsatzung" stoße. — Dem Landammann Neding wird seine Verrichtung verdankt. Uri theilt mit, »vas es wegen seiner Pässe angeordnet und »vas es durch seine in die Bünde abgeordneten Kundschafter erfahren habe, sowie auch, daß es Glarus wegen seines Passes nach den Bünden eine Mahnung zur Wachsamkeit habe zugehen lassen. ^ Alan schließt aus allen eingelaugten Berichten, daß die Gefahr nicht so groß sei, hält aber doch für noth- wendig, wachsam zu sein, einander, wenn bedenkliche Berichte einlangen, dieselben mitzutheilen, ferner Kundschafter zu bestellen und andere nöthige Anordnungen zu treffen, damit nicht aus Mangel an Wachsamkeit Ungelcgenheiten entstehen. Alan läßt es bei dem bewenden, »vas Uri wegen seiner Pässe angeordnet hat. Bedenken erregt, daß Zürich in großer Eile und ohne etwas verlauten zu lassen, die zu Baden verabschiedete Anzahl Volks in die ennetbirgischen Vogteien geschickt hat. Lucern wird deßhalb ersucht, dasselbe zu thun, damit beide Religionen vertreten seien. Die Gesandtschaft nimmt dieses Begehren all rsksronckum, giebt übrigens gute Vertröstung. I». Auf ein Schreiben Zürichs, »vorn» auf einen permanenten Kriegsrath, auf Verschanzungcn an etlichen Orten im Thurgau und Beschleunigung der Jahrrechnung hingedeutet »vird, antwvrtet man, daß man solches einstweilen noch nicht für nvthwendig halte. Ueberdieß soll Zürich 'angedeutet »Verden, es möchte den Orten seiner Religion die Weisung geben, ihr Volk bis auf weiteren Bescheid noch daheim zu behalten. «. Weil es bei den obschwcbenden Mißverständnissen allein um die Reparation der kaiserliche» Juni 1629. 585 Hobest m tbun ist so wird Lucern ersucht, den Nuntius und den Marquis Dogliani zu bitten, alle Mittel anzuwehen, dann! weitere Uneinigkeit zwischen so ansehnlichen Potentaten verhütet werde. SOS Conserenz ^Lv V katholischen Orte. Gersatt 1029, 12. Juni. S.aa.sa.-i.w r..-cr». «'ch "o »na° M. XIX. M.b7. ^..dcsa.chil. Nidwaidc... . ^ Ainrhyn. Ritter, Schultheiß und StadthauPtmann; Heinrich Flecken- G-!»«-', ' SM,d»>ch.°r, M d°S R.chS. Uri. S°baftim. sir..., R.tirr; I'...,.., . B-wldingm, »Irr, L...dzlM.pt.»..mi; Ich..... Jalsb T»....-r, Riwr, " Pamirrhrrr; Sil-, Fristhh-rz. RM-r, LandsiM.»!......... Srbaslim. H-m.ich R°dwg. n.„.rw.ld-.,. Hans J-H.M. «.G, ,ii...r «and. Einfeld, Alt-Lan anuuann, . a ^ topfst, Stadtschreiber: Johann Trinkler, Am.nann; Kaspar ammann, von Ztidwalden. Zug. -o Blattinann, des Raths. z». Lucern hat sicl sich aber in Bezug auf die ^ länaer je wehr den Grenzen jenseits des Gebirgs, so daß es Nachricht nähere steh ^ ^ Wichtigkeit der Sache der Ntannschaft der übrigen neun jenseits des Gebirgs Di-sh«°tt>°m.°NMW. »NW«-« ...I di°«...d- regierenden Orte den .»f' 0 , werden Es sei auch nothwendig, das Sarganserland sicher zu stellen Ich»., «.ms m.d «.,.»,« 7' ° ^ O«.'... B «-ch.mg d.° Sch»-» °d,wrd..-!r - «...d- ...» -.w° W.I«d Rmm «... ««WM ..... d°r N-Wi... «» ammann ^roger beuch e N ' ^ Stimmung wahrgenommen habe, daß auf dem Langensee abaesahreu seien, iind daß um den Comersee sich viel Nolk zeige. — In etliche Schiffe 'mit Kneg^pro w ^ hervorgeht, daß eben „zweifelhafte Laufe abhanden Folge mehrerer eingclang er e ^ ' zweckmäßig erachtet, das Geschäft mit Einmüthigkeit an w-,ch- V-Wch. ^ z,-»-.., Di- dr-i Ort- de..,-.. .... daß dre Haiid zu liehmen. Luceri ^ andern Orten den Aiifcnthalt in den Vogteien Lauis ste für besser erachtet ^ aeneiqt, Giubiasco als bequemen und für die Stadt Bellenz wohl, nggarus gewählt ste ^ ^ ^ A^nnschaft etlicher Orte auf dem Anmarsch begriffen ttmann, des Raths. tt. Lucern hat sich seit letzter Bcrathung erboten, seine huiidert 'Mann ausziehen zu lassen: es haben aber in Benin auf die Quartiere ungleiche Ansichten geltend gemacht. — Uri berichtet, laut zuverlässiger und Luggarus gewählt haue: pe , irtier anzubieten. llöeil die Manufihaft etlicher Orte auf dem Anmarsch begriffen jenseits des Gebirgs regierenden Orte auf die Mahnung ebenfalls kommen wird, sv Quartiere halber dahin, daß die Mannschaft von Zürich, Basel und Freiburg zu den solle, die von Bern, Zug und Schaffhausen zu Luggarus, die von Solothurn zu ^uiniiiv. In Beziehung aus die Besatzung von Bellenz hat cv bei der jetzigen Kehrordnung zu verbleiben. « Jedes Ort soll seine Mannschaft mit 100 Mütt Kernen versehen und solche nach Uri liefern, welches sie wird. «I'. Die von Zürich ausgeschriebene Tagsatzung will man mit bergleicht man sich der Quartiere an die betreffenden Orte abführen wird. Die von S86 Juni 1629. einer einfachen Botschaft besuchen, „nicht in Meinung eines Kriegsraths," sondern als gewöhnliche Tagleistung. Uebrigens ist man einhellig der Ansicht, daß die Jahrrechnuug nicht früher stattfinden, sondern dem gewohnten Brauch und Datum nach gehalten werden solle. «. Zürich soll auf sein Schreiben geantwortet werden, es möchte nicht jedem Geschrei zu viel glauben. Den III Bünden soll freundlich geschrieben, aber ihnen auf thätliche Hülfe keine Hoffnung gemacht werden, indem man noch wohl weiß, was deßhalb früher verabschiedet worden ist, und wie schlecht die Näthe der katholischen Orte respektiert worden sind. t. (S. u. Sargans.) A. Wegen der vielfältigen Drohungen gegen Nuffle wird man zu Baden sich berathen. I». Damit man in Mailand wegen der Einquartierung der Mannschaft an den Grenzen nicht besorgt sei, soll von Baden aus an Don di Cordova geschrieben werden, i. Auf den Anzug Luccrns, daß Uri etlichen reisenden Genuesern eine ansehnliche Summe Geldes mit Beschlag belegt habe, verantwortet sich Uri. — Jeder Gesandte wird dessen Verantwortung seiner Obrigkeit zu berichten wissen. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgenhcitcn: Grafschaft Sargails. t. Art. 70. Kricgsscichcn. SO» Gememeidgenössische Tagsatzung der XIII Orte und der Zugewandten. Baden. IK29, 14. bis 1«. Juni. Staatsarchiv Zürich. Nest. XII. I4Z. toi. 101. Staatsarchiv Luccrn. Atsch. -"ich z>, Erhalt.,,,z d.r h-lv-tisch-n R-P„,ati„„ die S --N.-N und Paff- m Sa-ga„s. im Thmv» ",'d Rh-Mthal g-m-mMstlich d-mahr-n und I.nft da,ans d-nw, i»!l- wie di- Sich--st-ll„»l, «-- -idg-n°isiM' Land. »m b-st-n i>, b-w°-llt-llig-n sei, Mai, m.iss- d-schalb -in! h-raisch- R-s-ln,i-„" I-Is-", MM' -"t»chm°" im"'-, »ab d,° Ott- »ach d-n, Ex-nch-l d-r AM-d°„. sich „ich. sn-cht.„, >h--'> S-g"-'" »ch i" wid-rs-S-," «ich- ab-- sind d-- Ansicht, daff -s -inst. w-il°„ „nndthi,, sch -in. s- --nsilich- R-I°l"ii°" !" I-ss-", da ".an nach ..." IchnnnF-ind -was miss-nnd m b.ss.n I-i das, das W-tt-r in «.>-!->" sich i ">»'> dM-M i»iMg°l» d°,„ kais - ch- «M° .-ich. Anlas- g-b-n. °t«a- d°-!»"ch."°". Mas-- «cht ich. nicht b-absich.M «°il das SM ait-nll,alb°« in an,-- B-r-itschast s-i, s° M- >"°" »-> d°° -"»„st a-than°„ E-Ilarnng b-w-nd-n iass-n. Man «ral-ich, sich j-d°ch dahin, das! AMnz.il, >"» Stadt St. t-Satl-n ans das Nh-Mthal -in Wachsames Auge haben und alle nothwendige Fürsorge treffen sollen, dce zu des gememen Landes Scherung di°n OW..H in Th„--,a„ di-bm». k-in- b-i°"d-°- G-sah- sich Mh M b. man d.„. -.-nddch. d-s-lbst, -- Nchcht- nicht- d°,.° w-ni«°- ,»i.«nsst°»n"!> d°. «ach-". -- Wh-. Mhan. I°.tIMn, .» All-", gnt- S°-g- -ag°„ nnd -in- «nndsch-s.-- i°.'s-iid « NH-inS »alt-n, b° m.d°-s M ans C.nstanj Anssicht ha»: SM dahin ^-n^. M w' ""d d°. »cht Sachrich. z„ g-b-n, Vi- dann Mr Zeit >nit Rath und Hülfe au die Hand gehen werden. Wenn es Vonnöthen rst, werden Zürich 583 Juni 1629. und Lucern zu mehrerer Fürsorge zwei kriegserfahrene Männer dahin abordnen, um dem Volk zuzusprechen und gute Anordnungen zu treffen. Weil das kaiserliche Volk zunächst dein Sarganser Land gelegen ist und die Pässe daselbst offen sind, so verordnet man, daß die 190 Manu von Zug, die sonst auch über das Gebirge ziehen sottteil, nebst 50 Mann von Glarus, das seine übrige Mannschaft zu Bewachung seiner Grenze» gebraucht, sich beförderlich dahin zu begebeil habeil, um den Paß ob Nagaz und am Schollberg mit Schanzen und, wie es sollst die Nothdnrft erfordert, gegen plötzlicheil Ueberfall und die ausreißenden Soldaten genugsam zu verwahren. Wenn etivas Feindliches vorgenommen werden sollte, werden sie die nächstgelegenen Orte sofort davon benachrichtigen, die ihnen laut jüngst gethauer Erklärung mit allein Nachdruck zu Hülfe eilen sollen. — Es ist auch Bericht eingekommen, daß Don Gonzales di Cordova in eigener Person nach Como kommen werde, daß ein Anschlag auf Vellen; gemacht und Mendris überfallen werden solle, und daß die ennetbirgischen Vogteien mit Proviant und Munition übel verseheil seieil. Obgleich man nicht Allem Glauben schenkt, so schreibt man doch den ennetbirgischen Landvögten, daß sie gute Sorge anwenden, das Volk ermuthigen und sich ein jeder mit Bezug auf die erwähnte Verordnung mit Proviant und Munition versehen solle. «?. Weil die Contagiou in den eidgenössischeil Landen schon eine Zeitlang zu regieren aufgehört hat, so sollen die Landvögte die mailändischen ooimuissarii clolla. sauitä wieder zurückweisen. Weil sodann den Unterthaneu von dein mailändischen Gebiet keine Victualien zugelassen werdeil und also der freie Kauf, obgleich man'ihnen aus den eidgenössischeil Landen Alles zukommen läßt, gesperrt ist, so schreibt man an Doil di Cordova, daß er die Victualien verabfolgeil und den freien Kauf gestatten möchte nach Inhalt „der nachbarlichen Intelligenz" und alter Gewohnheit. Für den Fall, daß dieses Schreiben erfolglos bleiben sollte, wird Uri Vollmacht gegeben, den Landvögten aufzutragen, daß sie aus den eidgenössischen Landen nach dein Herzogthum Mailand auch nichts mehr sichren lasseil. Die Fähnlein jenseits des Gebirgs solle» fleißig darauf achten, daß dem Allem nachgekommen werde; überdieß wird jedes Ort ermahnt, seine daselbst befindlichen Fähnlein mit nothwendigem Proviant und Munition zu verseheil und Vorsorge zu treffen, daß das Landvolk auch mit dem Röthigen versehen werde, v. Obwohl jedes Ort seinen Haupt- und Kricgsleuten jeilseits des Gebirgs gebührende Ordonnanz gegeben haben wird, so läßt man dennoch durch einen Ausschuß im Namen der Herren und Obern auch eine solche verfasseil, die den Hauptleuten, mit weiteren Auseinandersetzungen begleitet, zugeschickt wird. i. Deßgleichen verfaßt dieser Allsschuß ein Project, aus welchem die Orte ersehen können, wie ein Defensionalwcrk einzurichten sein möchte. Weil etliche Gesandte nicht instruiert sind, sich darüber auszusprechen, so sollen ihre Orte sie auf nächste Jahrrechuung deßwegen mit vollem Befehl verseheil. A'. Weil man dicßinal nicht für passend erachtet, das kaiserliche Schreiben zu beantworten, llild die Verhandlung wegeil der Bündner zeigt, daß man nicht weiß, wie ihnen wieder zu helfen sein möchte, so stellt man die Sache bis auf eine spätere Gelegeilheit ein, da vielleicht mit der Zeit „andere Materie an die Hand wachsen wird." Weil Unterwalden bei dieser allgemeinen Zusammenkunft auf das Ausschreiben ,licht erschienen ist, so verweist man ihm dieß durch ein Schreibeil; nichts desto weniger aber schickt man ihm den gemachten Abschied, damit es, was verhandelt worden, vernehme und sich auch darnach richte. R. An den General-Oberstwachtmeister Gallas oder in, seiner Abwesenheit an denjenigen, der für ihn coin- mandiert, läßt man ein Schreiben abgehen, des Inhalts, durch die Gesandten, die jüngst bei Jhro Gnaden üi den Bünden geweseil seien, sei mau benachrichtigt worden, daß das kaiserliche Kriegsvolk blos deßhalb in die Blinde gekommen sei, um durch selbige Lande den Durchpaß nach Italien zu nehmen, nicht um sich daselbst lange aufzuhalten, und daß die Eidgenossenschaft daher nichts zu besorgeil habe, mit verschiedenen Versiche- Juni 1629. 589 ruugeu- seither aber habe man vernommen, daß man sich nicht nur von Tag zu Tag der bnndnerischen Pässe bemächtige sondern auch sich je länger je mehr verschanze. Man wolle zwar dem kaiserlichen Wort und den qethaneu Versicherungen vollen Glauben schenken; weil man aber eigentlich nicht wisse, wie solches gemeint sei so ersuche man den General wohlmeinend, weil er nach seiner eigenen Aussage von dem Kaper nicht Befehl habe sich der Pässe zu bemächtigen und sich zu verschanzen, sondern allein das Volk dnrchzu- fiih^ ^ damit oer daraus entstehende A^hn ver.medeu und man ..ich. «che. dchw-gm b-i d-«. K°is« ftch »«)- w «-.sttti-hm l.°stbstch..g°», S-S-» »»d «. - ..»wn-lM-n, dsts. ,..»» vmchob- Mi d-r Sst.g °m° -» b»..°», dsth b-..,ts dw dstz» aus d-,.. Plsth dch di. »».Id..°r z» JnM'rmI M d«" «°M'd - T«°.->.-°>> st-h°». «°b-i z» b.st.g°., ist. d.s. »»,-» stich-.. U,..stst..d-., stich. ii.°ch.° «»- .h..°.. >md dm E.dg-,.stst..sthaft z..„. Z!st»-H,il g-.°ich-., I°....st. Aus di-i- und und-.- -ing-wich. B-Ncht- h... st,d°. ...st,. .... st», dsts, Zdttch st...° . ....d chchst. huist.. i°»°. .n» 7".° B....d.« -°°..°-°» ...» ».. dtt s -.st... bst»-» d-»bstchtist. da»»,.»».st >--».' Z««.g° Nuchnch. h-d-, ..... g-n,Ruch g-b..hr-»d° »...» b-»vi,ch..g°, «un ^ W»«ft-i..-r w-g°» und-r-r G-schäsl- um, stmm, B°rhstb°» »« .?Ibst.st« stw. ist » »ichts d°»° «'M. u.n PM. d°b 'nun uns st..,-. H», s-i ....d j-d-s Ott sich »ich. stil-i." ,..i. -».-... stnstn B°-.°ch°°n P-°d>»nt >.'» »...'.tt°n Md-tt. dsth -s ststch st», «°!l i»M »»Mist- >.»d -rnstlich d°r°d h-l,-. das. .»»., ..... Mm, »us dm Zw,HM w..hl «r- sehen s.'i - Damit dasjenige, was im Sarganserland soll vorgenommen werden, „mit desto mehr An- , ' ' ' man daß Fug und Glarus beförderlich 200 „redlicher Mannen" dahin schicken soll»/'"lll-berdieß empfängt der Landvogt daselbst Befehl, noch 80 Musketiere, 20 Halbardierer und 20 Schufflen-Puren" (Schaufelbauern) aus den: Landvolk auszuziehen und gerüstet zu halten, welche mit der Manu Haft der beide.: Orte ziehen sollen. Damit aber Alles in guter Ordnung geschehe und dasjenige, was wannsthaft der verde: Drre z . ^n ist, abgeredetermaßen verrichtet werde, beschließt man, daß 5» »°« -»'.st-i.. - -»st ulistm. ^ ^ Schämen anordnen und Weisung geben sollen, Wiesich d:e Soldaten im -enegovolt da)»: ege c , s ^ ^ ^ie Roth erfordere: wird, wofür man ihnen Vollmacht erthcilt. I. J-!-j Ott st« stw GM.«-» -»I b«-s.°h°..d- J°h»°ch...>>.°' '.»..'llch »us d°.> M°».stst im J»l u. St., unfehlbar ai: die Herberge abordnen. Verhandlungen der katholrichen Orte. . „ , -st,.,, ^abrrechnung die katholischen Orte zusammenberufen. Schultheiß Lucer.: soll noch vor Kosten renovierte Pfarrkirche. - Da und Rath zu Acellingen n en u.n solchen in Mellingen gehabt haben, die Renovation aber sehr dst OwststUm sti. stst- Ml-.. h.fft . st»chch d.- Obttgstst-., st..s !°»s.ist- Jh. nvthwendig ist und zu Beförderung der Andacht dum, w / n . > o ^ / Rechnung willfährigen Befehl ertheilen werden. I'I» a.^dc^ ^ Dcfcnsionalwerk nach jetzigen Läufen anzustellen" sei, lautet folgcndcr- Zu t. Da» Prozce „ tausend Mann auf den Füßen erhalten werde, damit man allezeit maßen: 1) daß ^'un^ "."m s,.u „„d das Volk in der Wehren exercicrt und abgerichtet könnte werden auf den zutragc .:dcn Ä ot )fa gc N ^tur schicken und in die dießmalcn übliche Kriegsform richten und »:an sich nach jetzigen Laufen :n du Armarur 590 Juni 1629. thäte. 2) Item ob nicht nothwendig, nach einem unparteiischen General zu trachten, wo und von wannen derselbe zu nehmen. 3) Daß ein Kriegsrath von kriegsverständigcn Leuten angesetzt, der sich an gewissen Orten aufhalten und über dasjenige, so zu Defension, Ehr, Reputation und Beschirmung gemeiner Eidgenossenschaft sgereichej, deliberieren und handeln möchte, dieweil man nicht gemcinlich ohne große Angelegenheit zu Tagen kommen könne. 4) Wenn ein oder der andere Ort angefochten würde, daß man dcmselbigcn nach der Erklärung, im jüngsten Abschied vergriffen, bcispringen und die Paß an allen Orten einander offen lassen solle. 5) Wenn man an unterschiedlichen Orten, wie zu besorgen, angegriffen würde, damit in solchem Fall keine Confusion entstehe, solle jedes Ort auf künftige Jahrrechnung sich entschließen, wie man einander zu Hülfe kommen wollte." S«»4. Conferenz der IV evangelischen Städte. Baden. 1629, 19. Juni (9 a K ) Staatsarchiv Zürich, »est. Xll. i-t3. toi. IIS. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Seckelmeister. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu SpieZ, Schultheiß; Hans Ludwig von Erlach, Herr zu Castelen, des Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Zeug' Herr und des Raths. Schaff Hausen. Heinrich Schwartz, Doctvr, Bürgermeister. z». Von der vorderösterreichischen Regierung zu Ensisheim ist auf das von letzter Tagsatzung wegen der zu Mülhausen befindlichen Hauptleutc an sie erlassene Schreiben eine Antwort eingelangt, die aber in einer Form abgefaßt ist, welche manchem Zweifel Raum giebt; hingegen hat man die sichere Nachricht, daß mau Mülhausen nach Einsammlung der Früchte zu bewältigen gedenke, wie solches bereits früher durch das unter dein Herrn von Ossa im Sundgau einquartierte Kriegsvolk geschehen sollte, wenn es nicht der bevorstehenden Ernte wegen durch Bitten der umliegenden Ritterschaft abgewendet worden wäre. Zudem ist Mülhausen wie anderen Städten im Reich abermals ein kaiserliches Mandat, fremde Kriegswerbung und Neiszüge betreffend, zugeschickt worden. Da nun aber die Stadt weder mit Geld, Munition und Proviant, noch mit gute» Mauern und Wehren zum Widerstand versehen ist, auch wegen großer Schuldenlast von sich aus sich nicht zur Vertheidigung wird gefaßt machen können, so erachtet man für nothwendig, daß die Obrigkeiten die Lage Mülhausens wohl beherzigen und ihre Gesandten auf bevorstehende Jahrrechnung mit vollständiger Instruction versehen, ob man sich dieser Stadt bei dieser drohenden Gefahr mit allem Ernst annehmen wolle, wie man ihr das mehrmals versprochen habe, und worauf sie sich auch so weit verlasse, daß sie, wie man vernimmt, sich den verbündeten Städten gern unterordnen wolle; wie dann solches auszuführen sei, oder ob man sich derselben ganz entschlagen wolle, weil man durch Anwendung von Gewalt in die höchste Gefahr und Roth gerathen könnte und die Stadt erst nach aufgerichteter Erbcinigung in den eidgenössischen Bund gekommen sei, und dieser Bund, ursprünglich mit allen Orten geschlossen, von der Mehrzahl derselben wieder aufgesagt worden sei. Vielleicht könnte auch ein Versuch gemacht werden, Mülhausen wieder in den gemeinen Bund zu bringen. 1». Oberst von Erlach zu Castelen wird ersucht, ein kurzes Project eines Dcfensivnalwerkes auszufertigen mW dasselbe noch vor der Jahrrechnung jeder Stadt zu übcrschicken, wie nämlich eine Armee von etlichen tausend Mann zu Fuß und etlichen hundert Pferden geworben werden könnte. (S. Anhang 3-) Auf künftiger Jahrrechnung wird man sich dann darüber vergleichen, wer das Commando über die Mannschaft haben, wann und von wem das Volk geworben, an welche Orte es vertheilt werden solle, wie es zu unter- Juni 1629. 591 halten sei und wie viel jeder Stand pro rata des Vermögens zu contribuieren habe. Man wird sich dann auch wegen Herrn Schavalizkis Werbung unterreden können. «. Es wird ferner gut befunden, dem vene- tianischen Residenten Herrn Scaramelli, die Sache vertraulich zu eröffnen und zu hören, ob nicht die Herrschaft Venedig bei diesem Defensionswcrk etliche tausend Mann zu Fuß und etliche hundert zu Pferd von des gemeinen Wesens wegen zu unterhalten geneigt wäre. Unter Umständen möchte nicht unthunlich sein, eine Gesandtschaft nach Venedig abzuordnen, um mit mehrerer Gewißheit dort zu tractieren. SOS Jahrrechnung her die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. t «2S, 24. Juni (auf St. Johannis Vapt.). Staatsarchiv Zürich. KantanSarchiv Zug. Gesandte- Zürich Johann Heinrich Müller. Bern. Burckhard Fischer. Luccrn. Jost Bircher, Ritter. Uri. Heinrich Püntiner, Seckelmeister. Schwy, Martin Betschart, S^ Peter Schülin,' Seckelmeister. Zug. Konrad Brandenberg, Seck-lmeffwr Glaru . Melchwr Hch, Schiff- Meister. Basel. Johann Ulrich, Schultheiß. Freiburg. Rudolf Steck. Solothurn. Ludwig Crutzer. Schaffhauseii. Georg Otll ^schittttc Herrschastsangelcgenheitcn! ^ ^ «vt !> Allacmeine Verwaltungssachen. v. Art. 10. Allgemeine Verwaltungssachen. Vier ennetb. Vogteien iibcrh. ^ „ 108. Kricgssachcn. «. Aus dem Zngcrcrcmplar. s«« Jahrnchmmg der die IV cnn-tbirgischcu Vogtcieu rcgimnde,, XII Orte zu Luggarus. IV29, nach dem 24. Juni (nach St. Johannis Bapt.). Staatsarchiv Zürich. KantonSarchiv Zu«. Gesaiidte: Dieselben, ^^^^^si ,,d,t'sich inr Abschnitt- Herrschaftsangelegenheiten. Vier cuiietli. Vogteien nlicrh. » AU. 109. Bischof von Como. Landoogter Lnggarus. " I>». Ans dem Zngercrcinplar. Conferenz der V katholischen Orte. Lueeru. I«S9, 2». Juni. Staatsarchiv Ln-cr... «ich. ->« anno Bd. XIX. w>. 78. Gesandte- Lucern Walthart Amrhyn, Ritter. Alt-Schultheiß und Stadthauptmann! Moriz An der Allmend Stadtve.n.er- Ludwig Schumacher, Seckelmeister und Schützenve.mer; Ludwig Meyer, alle des X. . ^r-iNck,. Landammann; Jakob Jauch, des Raths. Schwyz. Heinrich Uri. X 592 Juni 1629. Reding, Ritter, Landammann und Pannerherr; Gilg Frischherz, Ritter, Alt-Landainmann und Landshauptmann. Unterwalden. Johann Jmfeld, Alt-Landammann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landammann; Johann Zelger, Alt-Landammann nnd Landshauptmann, von Nidwalden. Zug. Paulus Bengg, Statthalter; X. Staub, Seckelineister und des Raths. Freiburg. Franz von Affrh, Alt-Burgermeister und des Raths. Solothurn. Victor Hafner, Stadtschreiber. Glarus. Daniel Bussy, Landammann. z». Auf den von Lucern eröffneten Bericht hin wird den beiden an den kaiserlichen General abgeschickten Obersten Befehl nachgeschickt, das Eine und das Andere mit „wohl moderierten Tcrminis" vorzunehmen. In Beziehung auf das zu Baden projectierte Defensionalwerk glaubt man, daß die Orte von der neuen Religion die katholischen je länger je mehr sich anhängig zu machen und in ihr Interesse zu ziehen suchen und „durch ihre gewohnte und verschlagene Snbtilität" auf alle Weise darauf ausgehen, der katholischen Orte Macht und geheimen Projecte in Erfahrung zu bringen, um ihren Vorthcil daraus zu ziehen. Man beschließt deßhalb einhellig, bei dein Beschluß, jedem angefochtenen Orte nach den Bünden zu Hülfe zu eilen, bei der bereits in Ausführung gebrachten Aufstellung von Kriegsvolk zum Schutze der Grenzen jenseits des Gebirgs einfach zu verbleiben und die in dein Project begriffenen Specialpunkte gänzlich dahingestellt zu lassen. Zw gleich will man ihnen zu bedenken geben, wie leicht durch unzeitigen Eifer und Kriegsrüstungen unwiederbringlicher Schaden verursacht werden könnte. Man will bei diesem Entschluß und in allem klebrigen, was die alte Religion berührt, einmüthig zusammenhalten, kl». Das kaiserliche Schreiben soll beförderlich beantwortet werden, wobei aber wohl zu beachten ist, daß es nicht zum Vorthcil der Neugläubigen ausschlage, und daß die Katholischen sich dabei nicht zu sehr vertiefen, v. Ju Beziehung auf den Paß zu Ursern sollen verschiedene Drohungen gehört worden sein. Uri, welches berichtet, daß für diesen Paß gute Fürsorge getroffen sei, wird ersucht, damit fortzufahren. «I. Der außerordentliche spanische Gesandte, Marquis Dogliani, berichtet durch seinen Hofmeister, Marquis Spiuvla sei zu Mailand als Gubernator erwartet; derselbe habe Befehl, gute Nachbarschaft zu halten, und werde mit ansehnlichen Mitteln versehen sein, um sowohl die genieinsamen als die Privatausstände zu bezahlen; überhaupt habe man von dein König alles Gnte Zü gewärtigen. Die Truppensendung jenseits des Gebirgs wolle der Gesandte als vorsichtige Anordnung nicht tadeln; nur hätte die Vermischung der Religionen besser berücksichtigt werden sollen, was er zu bedenken gebe. Man läßt durch einen Ausschuß ihm danken und gründliche Information ertheilen, zu was für einem Zwecke die Maßregeln getroffen seien, v. Man läßt durch denselben Ausschuß den Nuntins bitten, die Verwendung des heil. Vaters für einen allgemeinen Frieden zu befürworten, kl, A. HS. u. Thurgau.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitein Ll»lt>lsrasschl>ft Tliurgail. I Art. 74. Verkauf von Gcrichtsherrschaften. x. Art. 46g. Gotteshäuser, Klöster. Gemeineidgenössische Jahrrechnungs -Tagscchnng der Xlll Orte nebst Abt und Stadt St. Gallen. Baden. 1K2S, 1. bis 17. Jnli. Staatsarchiv Zürich, »est. XII. 14Z. t 'ol .lis. Staatsarchiv Bern. L.IZ.N. S .85K. Staatsarchiv Äncern. Absch .svanno l «ss. Bd.XIX. kol. Laiidcsarchiv Nidwalden. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Burgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmeistcr. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Hans Ludwig von Erlach, des Raths. Lucern. Walthart Juli 1629. 593 Amrhhn Ritter, Schultheiß; Ludwig Schumacher, Seckclmcister. Uri. Sebastian Heinrich Trösch, Land- ammann- Jakob Jauch, des Raths. Schwhz. Heinrich Reding, Ritter, Landammann; Joseph Blaser, Siebner und des Raths. Nnterwalden. Johann Jmfeld, Landammann; Wvlfgang Stockmann, Alt- Landammann vonObwalden; Johann Lussi, Ritter,Landammann, von Nidwalden. Zug Jakob Brandenberg- Kaspar Blattmann, beide des Raths. Glarus. Daniel Bussy, Landammann; Heinrich Pfändler, Alt-Landammann Basel. Hans Rudolf Fäsch, Zeughcrr; Leonhard Liitzelmann, beide des Raths. Frei- burq Johann Reiff, Statthalter; Franz von Affrh, Gubernator zu Neuenburg und des Raths. Solo- thuru Johann Degenscher, Seckelmeister; Victor Hafner, Stadtschreiber. Schaffhausen. Rochus Goßweiler Bürgermeister; Matthäus Pcher im Hof, Statthalter. Appenzell. Martin Suter, Landannna.cn, von Jnnerrhoden; Konrad Zellweger, Landam.nann, von Außerrhoden. Abt St. Gallen. Marx von Ulm zu Großenberg, Hofmeister. Stadt St. Gallen. Sebastian Schobinger, Raths » Eidgenössische Begriißung. — Des Königs von Frankreich ^ecretar und Dollmet,eher, Junker Heinrich Wallier und Herr von Mollondin, übergeben ein Schreiben, in welchem der König sein lebhaftes Befremden über den Einfall des kaiserlichen Kriegsvolkes in Bünden und über die Störung des Friedens in Italien auswricht sowie den Wunsch, die Eidgenossen möchten einmüthig sich zur Beschützung der Pässe und ihres Landes entschließen Er läßt die Gesandten wissen, daß er gemäß dem Bündnisse mit aller Macht beitraaen werde die Freiheit der Eidgenossen gegen diejenigen, welche sie unterdrücken wolle.:, zu schirmen- serner daß er 'nächster Tage einen außerordentlichen Ambassador mit einer ansehnlichen Summe Geldes abfertigen werde um die Orte mit Rath und That zu unterstützen. Er ermahnt zur Einigkeit und zu den: Entschlüsse 'nickt ein Glied des Leibes untergehen zu lassen; denn dann wäre der ganze Leib in Gefahr r. Wrn g w Da ^ König sich auf -wen außerordentlichen Ambassador bezieht und man benachrichtigt iv^n? daß d^stlbe nu.m.ehr auf den: Wege sei, so verschiebt man die Beantwortung bis zu dessen Ankunft I»' Etliche Gesandte haben Befehl, das kaiserliche Schreiben, welches auf der Taglcistung im letzten Mai'verlesen und in den Abschied genommen worden ist zu bea.ttwoAen um.: findet jedoch für gut die Beantwortung bis ...ehr Stoff vorhanden sein wird, zu verschieben. «. 1) Es w.rd gerügt, daß dre Rathschlage - ?gasatmngen hin und wieder ins Reich und an andere Orte mitgetheilt werden, und Verabschiedungen auf den hvagsatzungen v'" / , , mm. °... h«r u-^ »mmw'.d -Mch dch Mch. ihr- w d°» S-'U-W-N n-ch d°r Wahl M i° g-°w. U.». , ^ U„s, itt und auf andere Werse ansehnliche Kosten haben müssen, so agen beschweren, ungcac) e u n > Mitteln trachten, wie sie solche von den Unterthanen wieder daß sie dann in ihren Verwaltung » nach allm^ ^ ^ ^ auf die Tagleistnngen „erschinden und sie dabei nicht wohl bestehen können und, um nicht Schaden Mit so geringem Roß- un "w - pMmmcn lassen. Man läßt hierauf die Ordnung verlesen, welche zu leiden, sich desto eher .... ....... wegen dergleichen Drngen ^9^^^ ^ ^ Bd. IV, Abth. 2, S. 957, 958. rüaen daß obgleich die vorigen Abschiede, welche des Münzwesens . Znrrch sieht sich veran a; ^ , ^xitere genieinsa.ne Berathung kein Ort ohne der übrigen Borwiß?^ Uri .rnd Schwhz denr zr.wider nicht nur allerlei klerne Acü.xzcn geprägt. 594 Juli 1629. sondern noch dazu „den Silberkauf angestellt" hätten, wodurch allem Uebel Thür und Thor geöffnet werde. Die beiden Orte möchten deßhalb mit dem fernern Münzen und besonders mit dem Silberkauf innehalten, da man sonst veranlaßt würde, nach Inhalt der Abschiede zu verfahren. — Die Gesandten von Uri und Schwyz erwidern, daß ihnen des Silberkaufs halber nichts bekannt sei. Da aber in dieser so klemmen Zeit großer Mangel an Münzen gewesen und jede Haushaltung mit etwas Silbergeschirr versehen sei, so hätten die Leute geglaubt, dessen nicht besser abkommen zu können, als wenn sie dasselbe in die Münze brächten und daraus eine Anzahl Schillinge prägen ließen. Man habe auch nicht geglaubt, daß sich deßwegen jemand zu beklagen haben würde. Nach weitläufiger Unterredung wird nochmals verabschiedet, daß es bei den alten Münzvrdnungen und ergangenen Abschieden verbleiben solle, dergestalt, daß sowohl das Münzen der geringen Sorten als der Silberkauf gänzlich abgestellt sein solle; es würde jedoch weniger Bedenken verursachen, wenn man Drei- und Scchsbätzner aus Silbergeschirr münzen ließe; die groben Sorten aber auszuwechseln und mehr darum zu geben, als sie taxiert sind, soll jedenfalls verboten sein und die Uebertreter sind mit Confis- cation der Sorten und auf andere Weise nachdrücklich zu bestrafen. « . Die Obersten Schmid von Zürich und Fleckenstein von Lucern, welche an den General-Oberstwachtmeister Gallas und in die Bünde abgeordnet worden waren, um bei denselben theils dasjenige zu verrichten, was in dem letzten Abschied von Baden enthalten ist, theils um auszuforschen, was es mit den Schanzen und besonders mit dein beabsichtigten Werk auf der Steig für eine Bewandtniß habe, erstatten über ihre Verrichtungen umständlich Bericht. Der General Gallas habe ihnen willige Audienz ertheilt und auf ihren Vortrag sich entschuldigt, daß das Kriegsvolk noch nicht versprochenermaßen nach Italien abmarschiert sei; so lange er in diesen Landen bleibe, werde der Eidgenossenschaft von daher nichts Leides widerfahren; sein gegebenes Wort sei so wahr als das heil. Evangelium. Daß er sich aber verschanze und der Pässe versichere, das lehre die Natur, da einem so unbekannten Lande nicht zu trauen sei und man Nachricht habe, daß verschiedene friedhässige Leute in diesen Landen, welche die Eidgenossenschaft aufhetzen, den Absichten des Kaisers in den Weg zu treten suchen. Ein Ort solle in die 60,666 Kronen empfangen haben, um Volk zu werben. Sodann erinnere man sich, wie die Bündner früher mit dem österreichischen Volk umgegangen seien. Wenn die Eidgenossenschaft hinlänglich Versicherung gebe, so wolle er die Schanzen wieder schleißen lassen. Als die Abgeordneten angedeutet hatten, daß es vielleicht an der Versicherung nicht mangeln werde, habe der General gleich wieder sich eines Andern besonnen und um zehn oder zwölf Tage Ausschub gebeten, um den Kaiser benachrichtigen zu können. Nachdem man ihm erklärt habe, warum etliche hundert Mann nach Sargans geschickt worden seien, habe er den Wunsch ausgesprochen, man möchte, weil von daher nichts zu besorgen sei, mit dem Schanzen auf der eidgenössischen Seite bis aus genannte Zeit innehalten, da im andern Falle es den Bündnern nicht zum Guten gereichen würde; hätte man die Absicht gehabt, etwas zu thun, so hätte es gleich Anfangs geschehen müssen. Ferner berichten die Gesandten auch, daß sie auf der Steig keine Stücke, ausgenommen eines, das dein Friedländer gehöre«? und in die 200 Pfund schießen solle, gefunden haben. Das Werk daselbst «verde bald zu Ende gebracht sein; bei der große,? Schanze würden noch fünf Halbmonde gemacht und noch andere Schanzen abgesteckt. Zu Brücken und Andern? seien allerlei Vorbereitungen getroffen. Die Wagen lasse man in das Schweizer Geleise richten, zu welchen? Zwecke, sei leicht zu errathen. Ueberdieß habe man auch vernommen, daß ein kaiserlicher Hauptmann den Soldaten die Weis?u?g gegeben habe, keinen? Schweizer Quartier zu geben; wenn er einen wüßte, wollte er ihn gleich aufhängen lassen. Zu Mahenfeld seien etliche Bündner zu ihnen gekommen und Hütten gebeten, daß man die Hand von ihnen nicht abziehen und sie nicht verlassen möge. Deßgleichcn be- Juli 1629. 595 richten die Abgesandten, wie sie die Sachen im Sarganscrland gefunden und was sie angeordnet hätten. — Den beiden Obersten wird die gehabte Mühe verdankt. Den Hauptleuten der Besatzung im Sarganserland, welche berichtet haben, wie es sich mit dein Schanzen verhalte, und was ihnen sonst begegnet sei, wird geantwortet daß sie den Kaiserlichen aus allerlei Ursachen die Victualien verabfolgen lassen, aber doch dafür sorgen sollen daß das Land nicht davon entblößt werde. Was die Schanzen anbetreffe, so sollen sie es bei den bereits gemachten bewenden lassen, jedoch auf ihrer Hut sein. Wenn man auf St. Margarethenberg oder zu Wartcnstein auf dein eidgenössischen Boden schanzen wolle, sollen sie es nicht gestatten, sondern durch abgeordnete Boten freundlich davon abmahnen; sollte nicht darauf gehört werde.:, so sollen sie die nächstgelegenen Orte als Zürich und Glarus, davon in Kenntniß setzen. - Dem Obcrstwacht.neister Gallas wird die den beide,/Obersten bewiesene „Cortesia" verdankt und derselbe daran erinnert, wie er sich ihnen gegenüber erklärt habe mit dein Anstichen, seinen Versprechen in Allem nachzuko.nn.en. In Beziehung auf das Schanzen i... Sarganserland .volle ...an dafür sorge.., daß auf des Kaisers Versprechen und seine noch- ».ulig-E-kMnng hm « aus I--N--N Bescheid »mm. innegehalten w-»-s I^ch,n°cht. esim. .veitem, Zar» sinl'^n a.u-l, im.cbalten t. Etliche Gesandte sind dahin ...stru.ert, nach allen Mitteln, gütlichen und „scharfen", .. /, , z Volk aus den Bünden entfernt werden könne, und daß zu diese... Ende eine stch umzusehen, w.e das fremde ^o.r »u» >" ^ , ... , w ^ r n.ännl cbe Resolution" gefaßt werden möchte. Dabe. könnte „.an stch auch unterreden, ob man, wenn mehr solcher Pässe wie in den Bünden, in Besitz genommen werden sollten, es gestatten oder wie ...an sich ver- hal!en wolle bes/nders werde es notwendig sein, einen gemeinsamen Kriegsrath aufzustellen, der über Alles, .« N„«I°H« «arsallen mich.., wie - Hülse lamme» dchgl-ich-n wegen Rnnitian, PrMun. >,„d alle- Krieg-bednrsM. « b---' -» und Anachmmg z.t treffen habe, Endlich s°. es na.hwendig. sich de- .ihrige» P'M«- l° W>ch>-d- zn entschlichen, Di- R-h-M der «»«-» »d« u.ch. snr .hnnlnh, stch e.nl„I.l.ch°, als es srnher «schehen I-i ,» -rWr-n, zumal du >-« Ort li -rnstet s-,.!» 1-d-r Z-u s.ch „>s F-ld zu h -geb -n, ^ Ki-ieasrath aufzustellen wird dermalen aus allerlei Ursachen für unnöthig Den General zu ernennen und den M.egsra.y ^ ^ . eracb.et Etlichen Orten ist auch bedenklich vorgekommen, dieses Amt Emen, oder Zwe.en der Jhr.gcn erachtet. tUt.ch n -"m. r,r ^ ^ sich „ehmen würde. Aus diese». Grunde ist zu übergeben, abgesehen davon, daß n.cyr . > > c> ^ ^ < " ^ ^ > / . i-, c>>,, 5?<1 stillt»VN' 1NM1 in Eidgenaffenschust nicht diel niih-u lsnnt-sw-nn -s aber »der j- Ztuu Emst la.nmen sollte, I» ward- d-r «Snig da» Frankreich s-tn-n. M-rbiet-n gem« nicht unterlassen, di. Ort- dantit zu versehe», - Run las, « also -instw-ilc» bei d-u srnhern Erklärungen v-rbl-Ib-n, als- das, j-d-s Ort sich in guter B-reitschast zu Hullen, « I«B°rm. «nRnnitian ...chPraviant sich zu « °h-n h.h, dn-Ba. in den Waffn. ch üh-n laffe, da.ni, „tun, MMN du- -in. °d.r -nd°r°O-t n» !-in-n Fr-.h-tt-n, «erden lallt, ahn. Berzng zu Hills. I°«mt-N «» G°w°l. Ichtt«°» kann, «ozn.-de- O-. sich nach un d rund und .idgenWich Sm'°.,ch°n i°ll >>.m. »d°. -n den S-enz-n » d°- h-nn-fisch-G-.d zur 6re.e Aeniter.) ». ... ^ ^ ^ .W5 „eine große Anzahl hochdeutscher Svl- d.mh1.!n G°bi7n°ch°d°n. Herzogthn». R-iwtd dt- sp-üiichm «md.nsse- geff.hr. wachen I-i. habe die Herrschaft Genua bei dieser Gelegenheit ohne Anzeige u.w ohne für Zoll, Eo».»»s,a..m, Wachen, 596 Juli 1629. Diebstähle und dergleichen etwas zu zahlen, etliche tausend Mann unter dein Obersten Baldiron und Hauptmann Franz Werthemnann, die man in des Kölligs Dienst geglaubt habe, durchgeführt. Von dieser Usurpation des Passes und des entzogenen Zolls benachrichtigt, habe Uri bei der Herrschaft Genua deßwegcn wiederholt sollicitiert und, nachdem es vier Jahre lang zugewartet, zu Erhaltung der Ehre seines Standes und der ganzen Eidgenossenschaft Repressalien ergriffen. Wenn die Herrschaft Genila ein freundliches Abkommen begehre, so werde Uri dem nicht entgegen sein. I, m. (S. u. Freie Aeinter.) m. (S. u. Baden.) «». sVII katholischen Orte.) Der Legat ertheilt durch seinen Auditor den Segen des Papstes und den Gruß des Cardinals Barberini und übergibt ein päpstliches Brede, welches in den Abschied genommen wird. Man sche auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgcnhcitein Deutsche gem. Voilteic» lilieich. Ii. Art. 33. Verkauf in tobte Hand. Grafschaft Bade». II. Art. 169. Localcs. Lantwogtei Freie Aemter. s- Art. 20. Verwaltung im Allgemeinen. I. Art. 7S. Abzug zc. Ir. „ 10. „ ,, „ 1». „ 103. Verschiedenes. It, I, « aus dem Lncerner-, 1»» aus dem Nidwaldner-, 1» aus den» Berncrcrcmplar. Conferenz von Lucevn, Schwyz, Obwalden und Zug. Lucern. t«2S, 27. und 2tt. Jnli. LaudcSarchiU Sttdwaidc». Gesandte! Lucern. Heinrich Cloos, Ritter, Schultheiß lind Pannerherr; Walthart Amrhyn, Ritter, Alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Ulrich Heinserlin, Venner; Lorenz Meyer, Ludwig Schumacher, Seckel- meister und Schützenvcnner. Schwyz. Heinrich Neding, Ritter, Landammann und Pannerherr; Gilg Frischherz, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann. Obwalden. Johann Jnffeld, Landammanil und Landshauptmann. Zug. Paul Bengg, Statthalter; Nlldolf Krenliger sKreuwel?), des Raths. i». Diese Conferenz ist durch die Nachrichten veranlaßt worden, welche vom Misoxerthal her Gefahr befürchten lassen. Man hätte zwar gewünscht, daß sämmtliche Orte, wenn die Kürze der Zeit es gestattet hätte, an dieser Conferenz Theil genommen hätten. Uri schickt seine Ansicht schriftlich. Da aus später eingegangenen Berichten hervorgeht, daß die Gefahr nicht so drohend sei, abstrahiert man von der Besetzung des immer noch streitigen Monticello, zu welcher gerathen worden ivar, und beschränkt sich darauf, eiil wachsames Auge auf die Pässe zu haben und Kundschaft einzuziehen über das, was hie oder da vorgeht. I». In Beziehung auf die Hülfe, die den Bundesgenossen von Misox, welche auf dieselbe hoffen, geleistet werden solle, ist zwar jüngst zu Baden verabschiedet worden, man solle im Fall der» Roth und auf deren Ansuchen mit den ennetbirgischen Fähnlein und dem Landvolke zu Hülfe ziehen, und Zürich hatte seitdem erklärt, daß es diesem Abschiede nachkommen werde. Etliche Gesandte sind nun der Ansicht, daß man ebenfalls im Falle der Roth denen von Misox Hülfe bringen solle. Nachdem man aber reiflich erwogen hat, wie gefährlich eine solche Handlungsweise werden, wie man den ganzen Krieg zuletzt auf sich ziehen könnte, entschließt man sich endlich dahin, denen von Misox einstweilen nicht zu schreiben, hingegen den Hanptleuten jenseits des Gebirgs unter Empfehlung fortwährender Vorsorge zur Kenntniß zu bringen, daß man, wenn Misox über- Juli 1629. 597 fallen werden sollte, nicht ungeneigt sein würde, das Bündniß ihnen gegenüber zu halten. Jedem Ort ist es aber freigestellt noch außerdem den Seinen zu schreiben, was ihm beliebt. «. Der Nuntius macht in seinen. Vortrage nach Ertheilung der apostolischen Benediction die Gesandten darauf aufmerksam, sie möchten dafür sorgen daß die Eidgenossen der neuen Religion zenseits des Gebirgs sich nicht ihrer Prädicanten bedienen, sondern sich ganz still und ruhig verhalten und so viel als möglich von den Katholischen getrennt werden, ferner berichtet er daß er Wallis zu wiederholten Malen um den Proceß gegen den Chorherrn Teller an- «en habe, damit er auf denselben hin einen llrtheilsspruch hätte Men können. Da er aber nie eine Antwort erhalten habe, so könne er den Chorherrn mcht langer festhalten. Zugleich macht er auf die S«itm auftmrksam, welche der Erwählung eines neuen Bischofs im Wege stehen und e^ er gesinnt sei etliche Capueiner in die Landschaft Wachs zu schicken und seme Dienste den Orten anbiete. Auf diesen Bortrag hin sprechen die Gesandten ihren Dank aus, antworten, daß ,re den Besch werden abgehe., lasse., gutes Aufsehen auf die Prädicanten der neuen Religion zu haben; daß sie der Freilassung Kellers sich nicht widersetzen, nur möchte derselbe nicht mehr nach Wallis geschickt werden. Schließlich empfehlen sie dem Nuntius die Landschaft Wallis und bitten ihn, zu Rom die Wahl eines neuen Snffragan- bischofs oder eines Coadjutors zu befürworten. .1. Zug hat dadurch, daß es seine hundert Mann aus dem Sarganserland zurückgezogen hat, bei Zürich und Glari. Verdruß erregt. Die Gesandten suchen die Sache zu Ermitteln. Zug erbietet sich, sein Volk, wenn es nothig sei, wieder m das Sarganserland zu schicken oder nach dem Gutdünken der Orte es auch anderswo gebrauchen zu lassen oder es m Bereitschaft zu halten. Schließlich wird Lucern das von Zürich um Vermittlung ersucht worden war, beauftragt, dasselbe von dem Resultate der Verabredung in Kenntnis; zu setzen und auch Glarus zuzusprechen, daß es seine hundert Mann - . ^ s ^ .süssen möge v. Es wird der Vortrag des spanischen A.nbassadors, Karl Casati, ferner un Sargan erland belassen möge. ^ ^ c, r ^ dm d-rs-ib° -im,- «V «rh-r «. SchMth-is- .md Rath d-r Stad. Lu-°°n ,.hal.m hat. dm, »bsch.-d- b-ia.l-at chn °m.s-lb-u -rllart CasaM dai! d-r m d-n Bund-» k-g-nd-n t»n-rl,ch-n und w.g-n d-r spaniichm um dm C°.»-rs°° °-»-ndm «WM -^ w im« Pas!-- w-,-n »-« itali-»isch-n «V »» -> - H.rz°g nun N-b-r- dab-, b-r- har.-„ s» l--. di-mantnanisch-» nnd ««».s-r-atisch-n nnd d-r Wnig «. Frankr-ich sartsahrm - V--j°g !» >»,.-.st.«m und ftch alz Sch..dma,n, -,n. ^ ^ cx^ede sicher und der Kaper werde seuie Gruppen aus den Bunden z»in.s,h-n. G-sch ch- das uch. 1° » .im ,-scht«, Hab-, sind- d-r WM, nicht iib-l, z»rn«zi-h°n. D-h .nun ja. z-sa -n. w-nn man w. -».hb-ilch- B°l vbschon es nicht nöthig gewesen wäre; besser aver ^^ ^ »M«"°w-!ch7di-Ort- b-stimm-n «°il°n, ihr- «s-n Mi. dmm d-s W»!,s bdn Aran.rmch g-,-„ dm «MW -n «r-i» a-n und .nach, ans di- daran- sm di-i-.d,-n°!s-mcha,t mtit-hmd. G-sahr »nsm-rlsa,». «chliM- lith ,i . -r di° R-isich-rnn,. dab -- s-«-- -»«- ««'- «»dm -m°u--n W-ii ab-r zn d° ,.-ichm «-.bandlnn,.,. M-. Ä.ld nbthig I-i. O--- >u>d Pm. lmm "dch tck Anchrd-rn„,°n an di- -am.u.r zn Raiiand habm, d-r «ri-g Snn.umn -rsch „ng-n hab-, °l auch d.-.°u.,.n S-ndnna-n «-ich- zn »-zahlnn-I d-r »nsptach« an- SM..-N ,-schi«. «°rd.n s-t-n. s° Hab- d,° E-n.n-.nng bis d-bb, nnt-rbl-ibm nniss-n. «--d- ab-r an di- Hand g-n°»u»-n w-rd°n. sabald da- -rwart-t- G°ld an- >°»nn- t JnB-zna ans d-n Anttag ZWO. dch »-»»>« W»-i»-«dg-ni>sflsch°Tags°hnn, a.Sg.ichri-b°n 598 August 1629, werden sollte, wird befunden, daß mau damit noch zuwarten solle, bis mau sehe, was für eine Weuduug die Sachen uehmeu. xx. Auf eiue Beschwerde Zürichs, daß Schwyz fortfahre kleine Münzen zu prägen, werden die Gesandten dieses Ortes ersucht, dahin zu wirken, daß das Münzen eingestellt und man nicht veranlaßt werde, den Bestimmungen des jüngsten Abschiedes von Baden Folge zu geben. Luccrn erhält den Auftrag, in ähnlichem Sinne an Nri zu schreiben, wenn es sich herausstelle, daß in diesem Orte ebenfalls gemünzt werde. I». Der Anzug, es möchten die katholischen Orte eine Gesandtschaft an den Kaiser schicken, wird uä rstsrsnclum genommen, i. Da zu besorgen ist, daß die Herrschaft Genua wegen des von Uri auf genuesisches Geld gelegten Arrestes Repressalien gegen die deutschen Handelsleute ergreifen werde, wird für zweckmäßig erachtet, den Grafen Casati um Vermittlung anzugehen. Ir. Lucern erklärt in Beziehung auf die Beatificativu des seligen Bruders Klaus von der Flüe, daß es nichts unterlassen werde, was zur Beförderung dieses Geschäftes dienlich sei. Conferenz der VIl alten Orte. Rapperswyl. 4. August (25. Juli a K ) Staatsarchiv Zürich. . Aus die Nachricht, daß man damit umgehe eine namhafte Anzahl eidgenössischer uud büudnerischer Soldaten in österreichische Dienste zu werben, wird den Landvögten in den gemeinen Herrschasten geschrieben, das Reißlaufcn allenthalben ernstlich zu verbieten 1 Wegen der stets sich wiederholenden Berichte, daß man beabsichtige, etwas Feindliches gegen das Ursernthal vorzunehmen," wird Lucern ersucht, Uri zur Wachsamkeit zu ermahnen. K. Es wird beantragt, daß um sicherere Kenutniß zu habe», auf wen die benachbarten Kr.egsrüstungen abgesehen se.en, emc Ge- saMscbaft an den Kaiser abgeordnet werden möchte. Die Abordnung einer solchen wird für gefährlich erachtet; der Antrag wird zu fernerer Ueberlegung in den Abschied genommen. I.. Ein angesehener Bündner hat sich bei einen. Orte der Eigenossenschaft angemeldet und im Namen seiner Mitbundcsgenossen hohen und niederen Standes begehrt, daß die Eidgenossen sie mit Rath und Hülfe aus ihrer Drangsal retten möchten. Was er ».gleich für Warnungen für die Eidgenossen nntgebracht hat, w.rd jeder Gesandte zu beruhten w.ssen. 5. Der Bericht, welcher wegen des Heraufzuges der Wallstcinischen Arn.ee eingelangt ist, wird in den Abschied genommen. SIL Konferenz von Uri, Schwyz und Nidtvalden. Brunnen. 162!), 22» Angnft» zeandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte- Uri Sebastian Heinrich Trösch, Landammann; Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Alt- «m.dm.....m..u S ch « »z. s°i.mch R.du.g, Lm.dm.uum.» und Pmm-rh«-; «ig Frischh-U, Riti-U, M.Lm,dmu.umu. uud »midÄMchimmm. J°h«»> «M' C-d-rg, RUi-u. StMchuli-r. ».dwuld-u. Zuhum. Z-lmr, Alt,»m.dmu...mu> ,.ud«m .dshm.pt.nm>u; »-ich.« L.us.. . „ ->. Mich. «-». Lu«u uud Suluihuru lMtm ich ... Sch.°ch°» ich.« i. daß d.° S.ud, «I-uz uud diu Schi»- ...i. Pwdim.t m.d MM» UM,' '«». D.- Gq.««. «rm..iw, » w°u d.ch V°..°iirs wdhl mich durch du.. Umft-md ««du... M M HM stuw. IM» und dah« diu Z-ih- du. duuNidwulduu g°ich.«uu »-muich-s. i°>. -°chn -MM uiu Eu.ichu.d.,uugdsch-°id°u m. Lu-u-u. M. ich-».- I». huchM «UM». -ch M. 0- M schwdu «Ich«, X««,,.....°M um., sich dm... .«M »schwd-u C°u.u.s°..i- °uu Obwulw. M- °u. Nu. Vur- wu.churm,., h°.i u .M. »du d-u Sch-uid-u. .«ich- »» -Z».'? f-tlm m I-..M d° -iurgs ,.gu,ch.« >°°.d... flud. wiu si° d-u-u d°..«is°k !»sp°-ch°> D'ch Such. M ^ Mbmch. und diu Hiul-chuliu..-. diusur R-suluti-u -«.«-» O-'-n >°°hl zu Sumuth Muh., wurduu". X 600 August und September 1629. v, Ä. (S. u. Bellen; zc.) «. Urt beschwert sich, daß die Schiffleute von Brunnen und Buochs ihm viel Bettelgesindel zuführen, und wünscht Abhülfe. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheitcn: Vogte! Vellen; ic. «, «I. Art.S46. S47. SIS Gememeidgenvssische Tagsatzung der XIll Orte rmd der Zugewandten. Solothurn. 1«29, 27. August bis 3. September. Staatsarchiv Zürich, «vst. XII, 1-is. sol. 1ZZ. Staatsarchiv L»ccr». Absch. ü. Bd. XIX. kvl. IS». Gesandte: Zürich. Heinrich Vräm, Burgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmeister. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Anton Wettermann, Zeugherr und des Raths. Lucern. Moriz An der Allmend, Stadtfähnrich; Ludwig Schumacher, Seckelmeister. Uri. Sebastian Heinrich Trösch, Landammann; Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Alt-Landammann. Schwhz. Heinrich Rcding, Ritter, Landammann; Gilg Frifchherz, Ritter, Alt-Landammann; Kaspar Cebcrg, Ritter, Statthalter. Unter- walden. Sebastian Wirtz, Landammann; Atarquard Jmfeld, Statthalter, von Obwalden; Johann Lusft, Ritter, Landammann; Johann Zelger, Alt-Landammann, von Nidwaldeu. Zug. Paul Bengg, Statthalter; Christian Jten, Adam Müller, beide Seckelmeister. G larus. Daniel Bussh, Landammann; Heinrich Pfändler, Alt-Landammann. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Zeugherr und des Raths. Freiburg. Niklaus von Dies- bach, Schultheiß; Johann Reiff, Statthalter. Solothurn. Johann von Noll, Ritter, Schultheiß; Johann Georg Wagner, Alt-Schultheiß; Wernher Brunner, Venner und Seckelmeister. Schaffhausen. Rochus Goßweiler, Burgermeister; Matthäus Peher, Statthalter. Appenzell. Martin Suter, Landammann; Peter Bildstein, von Jnnerrhoden; Konrad Zellweger, Landammann, von Außerrhoden. Abt St. Gallen. Marx von Ulm zu Grießenberg, Hofmeister. Stadt St. Gallen. Christoph Schlaparizi, Seckelmeister. Wallis. Johann Fromb, Michael Mageran. Biel. Valentin von Luternau, Meyer; Niklaus Hcinricher, Burgermeister. Diese Tagsatzung versammelt sich auf Einladung des außerordentlichen Ambassadors Herrn de Leon Brulart. Mülhausen ist von dem außerordentlichen französischen Ambassador auf diese Tagsatzung auch berufen worden und hat Bürgermeister Dollfuß und Stadtschreiber Pctri als Gesandte abgeordnet. Die katholischen Orte wollen aber nicht leiden, daß sie an der Session theilnehmen. I». Eidgenössische Begrüßung- Der außerordentliche französische Ambassador überreicht sein Credenzschreiben und läßt einen sehr „schönen und zierlichen" Vortrag verlesen, in welchem er namentlich die Politik Spaniens schildert, die immer darauf ausgegangen sei, den Samen der Zwietracht in die Eidgenossenschaft zu streuen und sie dadurch zu schwäche», und ermahnt die Eidgenossen dringend zur Einigkeit. Mit besonder»: Vergnügen ersieht man, daß der König sich gnädig anerbiete, bei den dermaligen Zeitläufen nicht allein „den Seckcl aufzuthun," damit die Eidgenossenschaft zu ihrer Defensiv» Mannschaft aufstellen könne, sondern daß er auch, wenn es Vonnöthen sein werde, in eigener Person für die Freiheit der Eidgenossenschaft streiten und mit einer Armee in dieselbe kommen wolle. Dieses treuherzige Anerbieten des Königs läßt man dem Ambassador höchlich verdanken. «. Damit gemeinen III Bünden wieder geholfen, das kaiserliche Volk aus den Bünden und von den eidgenössischen August und September 1629. 601 Greinen abaestihrt die Fortificationcn geschlissen und Alles in den vorigen Stand gesetzt werde, auch damit man aeaen'nnversehenen Ueberfall gesichert sei, verfällt man auf Gefallen des außerordentlichen Ambassa- dors .md der Obrigkeiten hin ans zwei Mittel: 1) daß man nämlich den Kaisv wissen lassen solle, ein wie sebr emviindlicher Nachtheil den Eidgenossen ans dessen Verfahren erwachse, und was für eine unerträgliche Thenernng dadurch herbeigeführt werde, und um Zurückziehung des Kriegsvolkes u. j. w. schriftlich anbalte- 2V erachtet man für hochnothwendig, daß die Pässe aller Orten und Enden in der Eidgenossenschaft mit Kri'egsvolk zur Defension sollen versehe., werden. Es wird dafür ein Projeet verfaßt, das in den Ab- ^ Miittcl läßt inan dem außerordentlichen Ambassador durch emen Aus- chi-d ->°.wm.»-u m-d^ ^ 7 ' 7°. ^ Sch„ib-uS an d-„ Kall-- -in, D-- Ambassador «. sich dl°X7uXd»sX.d-r- »u.l g°I»»°u. »ig. auch dus Cm,.-i>isch--ib-u iu all«, Puul.m, Hi°.ans ^ .. , a 2U qrößerm Ansehen gemeiner Eidgenossenschaft eine nrinöö m« Ruu» «bllch-il «d- und Buud.-g-u°si°u" ansft-ll-n I«a welch- in d.n ,ld-.isch-n -uud-u -- wii-d-u di- °-i- in der Orte Kl ) ^.s,,,ltrn wissen. Nach gehabter Berathung wegen der ariuoo volanw trägt ihren eigenen Kos en uw) ? ^ Ambassador anziifragen, wie diese Arinec könnte aufgestellt und durch welche '"an wn Ausschuß au, d .t ^ ^ eigenen Kosten die Pässe mit Volk theils Mittel erhalten .... u,a) ^ Verzug besetzen werden, auch ihre Macht auf den bereits besetzt haben .... m d rn '»n^ ^ ersten Tro.nmelschlag ere. . ^ ^ auwistellen. Hierai.f erklärt der Ambassador, daß der König eine noch eme solche Armee m e^ ^ Bundesgenossen ans seine Kosten in der Eidgenossenschaft lolche armoo vo ° 1M.n^ ^ ^ ,wer, wenn solches nicht möglich sein sollte, die 1000 jenseits des noch 20,000 Livree. Mona l ) z z a,rmöo vol-rnto auch einzrischließen und sie aus den 100,000 Gebirgs liegenden Sol aten ... wNeacbren erklärt der Ambassador, daß er von dem darauf Livres rgs tiegenoen e^oee.hhsivits dl. I-K"?' ' s nach Proportion zu bezahle». Ans diese beiden Begehren erklärt der Ambassador, daß er " Nacbdem ,nan aber dem Ambas ständlich z.. Geniüth gefiihrt bat, wie viel de». König und der Eidgenossenschaft an de». Passe von Bellenz gelegen !' -cc ^ Vtl lewerende» Orte schon geraume Zeit mit 1000 Soldaten ...cht ohne große Unkosten fem müsse, AMc.sscit.or endlich ein, daß die jenseits des Gebirgs °m »u.„ GU.-M 7 ^ d.. °°i« b.-M-u i°iu uud uuch P-dpd-.i.u duu diu irgrudrn E-o a ru am) mevden sollen. Daran knüpft er überdieß die Ermahnung, die Pässe »°°l «ml»" d7«dh°!w^Ich°I. «s d°° o« wswn -?» «-' d-i-z-u und u.,w.h.-u zu iusl-u. du d.-I- C°ut-.bu.i°u uich. zu d°.' P» V-w-h-uu». i°ud°-i. M-.u I« d.° u-.u°° vu.uuw g.g.b.u w' dl Di-I guudiu- Zulug- «-duu» .nun d-i,,«M und «riMchi »> d°- Ob-.g,..,°i. N-m-u, dch ,-d-s eröffneten Befehl habe. Nachdem ...au aber dem Ambassador u.u- X 602 August und September 1629. Ort seine Pässe ohne Verzug nach aller Nothdurft in seinen eigenen Kosten besetzen und verwahren lassen werde. Es wird ein Project gemacht, wie die armöe volauts gebildet und wie die Contribution von 100,000 Livres vertheilt werden solle. Das Project wird aä rolsronckuiu in den Abschied genommen. Weil der König sich so freigebig in Beziehung auf die Unterhaltung dieser Armee zeigt, so will man ihm oder dessen außerordentlichein Ambassador die Ernennung der Obersten und Hauptleute anHeim stellen. «I. Weil es von Baden aus nicht gescheheil ist, aber vermöge Abschieds hätte geschehen sollen, wird den ennetbirgischen Hauptleuten geschriebeil, wenn die Eid- und Bundesgenossen des Thales Misox angefochten werden und von ihnen Hülfe begehreil sollten, so möchten sie ihnen tapfer zu Hülfe ziehen, weil dieses Thal eine Vormauer für den Paß und die Schlösser zu Bellenz sei. Die Hauptlente solleil den Misvxern diesen Suecurs mündlich lind nicht durch Schreiben zusagen, v. Zürich, Bern, Lucern, Basel, Freiburg, Solothnrn und Schaff- Hausen erachten für nvthwendig, daß eine Provision an Früchteil zu Bellenz niedergelegt werde, wozu jedes der genannten Orte mindestens 50 Mütt Kernen contribuieren soll, damit man sich deren für den Nothfall getrösteil könne. Zu dieser Provision sollen Uri, Schwhz und Unterwalden die Schlüssel haben und darüber gute Rechnung führeil. Es sollen auch die drei Orte Bellenz mit allerhand Kriegsmunition also versehen, daß im Fall der Roth kein Mangel sich zeige. Desgleichen soll jedes Ort seinem Fähnlein jenseits des Gebirgs mich die nothwendige Munition, Kraut und Loth zuschicken. Dieses alles wird auf Gutheißen der Obrigkeiten in den Abschied genommen, i Auf geschehenen Anzug des Münzens halber läßt es die Mehrzahl der Orte beim Abschied der letzten Jahrrechnung von Baden verbleiben, daß nämlich aller Auswechsel, der Aufkauf der Villoils, mich das Einschmelzen der guten Sorten verboten sein solle; wen» ein Ort Silbergeschirr schmelzen lasse, soll daraus nichts Anderes als ganze lind halbe dicke Pfenninge gemacht werden, und die Mark 12 Loth feiil halteil lind ans die Mark nicht mehr als 27 Stück „gestückelt" werden. Aller Orteil solleil die Wardeine ermahnt werden, fleißiges Aufsehen auf solche Proben zu haben. Bern, Freibnrg und Solothnrn behalteil sich vor, sich über Korn und Schrot untereinander zu vergleicheil. K»'. Man komint auch überein, von dem außerordentlichen Ambassador eine Versicherung für die 100,000 Livres zu begehren und zu vernehmen, wo das Geld monatlich in Empfang zu nehmen sein werde; am füglichsten möchte dieß in der Stadt Zürich geschehen. Desgleichen soll man die ausstehenden Pensionen, Distributionen lind Zinse von dem Ambassador nachdrücklich begehren und ihn ersuchen, nicht gestatten zu wollen, daß die Tresoriers das Geld höher, als es zu Svlothurn taxiert ist, ausgeben, da man solches nicht anders, als wie der Ruf ist, anzunehmen gedenke. Weil ferner der Ambassador sich hat verlauten lassen, daß diese Contribution sechs Monate lang werde bezahlt werden, soll von ihm zu wissen begehrt werden, ob der König, wenn nach Verflnß der sechs Monate die 6000 Mann noch weiter nöthig sein sollten, auch weiter contribuieren wolle, damit die Obrigkeiten sich darnach zu verhalteil wissen. I«. Die Häupter und Standesräthe der III Bünde entschuldigen sich, daß sie diese Tagsatzung nicht haben beschicken können, weil wegen zu kurzer Zeit den Abzuordnenden voil den Gemeindell keine Vollmacht hätte gegebeil werden können. Es wird ihnen freundlich geantwortet und trostlich zugesprochen, i. Das Conceptschreibcn an den Kaiser wird verlesen und in allen Punkten gutgeheißen. Svlothurn wird ersucht, dasselbe durch einen Currier au den gebührenden Ort abfertigen zu lasseil. Ii. Uri eröffnet, daß es auf der Straße über den Gotthard eine neue Zolltaxe aufgestellt habe, wie dieß in dem Abschied der letzten Jahrrechnung zu findeil sei, und ersucht, daß man ihm diesen Zoll zu erheben vergönnen möchte; obgleich es befugt wäre, einen solchen Zoll zu erheben, habe es doch ohne Vorwissen und Gutheißen der übrigen Orte denselben nicht einführen wollen. Weil die Gesandten darüber nicht instruiert August und September 1629 693 sind, wird dieses Ausucheu nck roloronckmn ge.wmmcu. I. Daß die beschlossene Bewaffm.ua ... keiner Offenpon, wenn man nicht dazu genöthigt werde, sondern allein zu des Vaterlandes Dcfension angeordnet M, soll durch ein freundliches Schreiben der Stavt Constanz angezeigt werden, i». Es wird für gut er- achtet, dem Erzherzog Leopold von Oesterreich eine Copie des Schreibens au den Kaiser zuzuschicken I». Wallis begehrt, daß man die von ihm verlangten zwei Fähnlein in seinein Land lasse weil mn tchst in seinen Grenzen spanisches Volk liege; wenn die Gebirge durch Schnee verschlossen sein werden »volle es dieselben alsdann auch in jene Lande schicken. Es wird geantwortet, daß solche Bewilligung nicht bei den Orten stehe; wenn Wallis es bei dem Ambassador auswirken könne, möge mau es ihn. wobt ." ^ Der Ambassador bewilligt dieses Begehren aber nicht, weil Basel, Glarus und Schaffhausen als 'G^en-^k leicht ein gleiches Begehren stellen könnten und alsdann aus der armöo volanto .venig werden würd'^ o. Schließlich entschließt man sich dahin, daß jedes Ort seinen Entscheid über die Angelegenbeit w.v ^ welcher diese Tagsatzung von dem außerordentlichen französischen Ambassador ausgeschrieben Wörde./ ist ^nf Montag den 10. September n. St. ohne Verzug Solvthurn zusenden solle, welches alsdann die Erklärungen dein Ambassador nüttheilcn wird. z». (VII katholische Orte.) Die Gesandten von Wallis bitten man n. 'bw ihnen zur Wahl eines neuen Bischofs oder eines Suffraganens beholfen sein. Es wird für gut eracbttt Mit dem außerordentlichen französischen Ambassador zu reden, daß durch sein Zuthnn die Sache'möcbte ans Ziel gebracht werden, und dem Cardinal Barberini wegen dieser Sache zu schreiben. Ueberdicß werden Lucern "nd Schwyz ersucht, dem päpstlichen Legaten für die wegen dieser Sache bereits gehabte Mühe zu danken und ihn zu ersuchen, ferner sein Bestes zu thun. I» ans dci» Lmcrncrcrcmplar. Zu I». Der Vortrag ist vollständig abgedruckt im lUoi-mii-c! lt-an^is Dam. ig, ^ 803—8." Zu «ll. Die Einrichtung dieser armöo valnnto sollte nun folgende sein: Die Armee , Mann bestehend, unter denen die 1000 jenseits des Gcbirgs stehenden begriffen sind, darf ^ein"''n0l"^ dischen Leute, sondern blos rcdl'che, tapfere Eid-und Bundesgenossen enthalten. Die 6000 Mann jener 1000 werden in 26 Fähnlein gctheilt zu 200Mann; jedes besteht aus 00 Musketieren 40 40 Spießen, 30 Hallcbarden; jedem Fähnlein wird ein Fcldstttcklein beigegeben. Unter den sind begriffen: 1 Reiter, l Bagageführcr, 1 Lakai, 1 Diener der Lieutenants, 1 Diener der Vcnncr vcnner, 4 Spiclleutc, 2 Trabanten, 1 Gcrichtswcibel, 1 Profoscnwcibel, i Feldschere.-, 2 Martetc.üv- 1 Fuhrmann zu jedem Fcldstücklein, 2 Schützcnmcister zu jedem Fcldstücklcin, 1 Munitionsführcr zu jedem^-eld- stücklcin. (Alsdann wird die Besoldung der Officiere und Gemeinen aufgeführt.) Zürich, Bern ^ucer ' Uri, Schwyz stellen je 2, Obwalden 1, Nidwaldcn Z"g und Glarus je 1'/», Basel, Freihura" ^ g"' thurn, Schaffhausen je I, Appenzell l 'ch. Abt und Stadt St. Gallen je 1, Wallis,2, Biel 1 Fälmlcin Die Obersten stellen Zürich, Bern, Lucern, Uri und Schwyz; ihnen haben ihre Obrigkeiten eine gebüluende Besoldung aus ihren. Scckel zu schöpfen. Der von Zürich gestellte Oberst hat die 6 Fähnlein von -süricb Zug, Frciburg und Schaffhauscn unter seinem Befehl, der von Bern die 6 von Bern, Basel, Solotl -' und dem Abt von St. Gallen, der von Lucern die 6 von Lucern, Untcrwalden, Appenzell, der von Uri die 6 von Uri, Wallis, Stadt St. Gallen, der von Schwyz die 6 von Schwyz, Glarus, Zug und Biel — Dem Abschied ist auch eine „Designation" beigefügt, „wie die Päß aller Ohrte» in dcr^Eidgnoschaft ver sehen werden sollen." (Beilage zum Abschiede.) 604 September 1629. 51» Conferenz der V katholischen Orte. Weggis. 1V2», ». September. LandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Lucern. Heinrich Clovs, Schultheiß und Pannerherr; Moriz An der Allmend, Stadtfähnrich; Jost Bircher, Ritter; Ludwig Meyer, alle des Raths. Uri. (Niemand.) Schwyz. Heinrich Neding, Ritter, Landammann und Pannerherr; Gilg Frischherz, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann; Martin Betschart, Seckelmeister. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann und Pannerherr, von Obwalden; Johann Lllssi, Ritter, Landammann; Johann Zelger, Alt-Landammann, Landshauptmann und des Raths; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann und des Raths, von Nidwalvcn. Zug. Adam Bachmann, des Raths; Johann Trinkler, Ammann und des Raths. i». Uri entschuldigt seil, Ausbleiben. I». Graf Casati, Ambassadvr des Königs von Spanien, legt einen schriftlichen Vortrag ein, in welchem er »ach erstattetem Gruße vor dein Ansinnen warnt, welches der französische Ambassador zu Solothurn an die Katholischen und die Neugläubigen gestellt hat, nicht nur die Grenzeu mit stärkerer Macht zu besetzen, sondern auch eine -crinös volanto von 6000 Mann aufzustellen. Er erblickt darin eine List, durch die man zuletzt die katholischen Orte nöthigen wolle, sich für offene Feindschaft zu erklären, und empfiehlt die auf der Einigkeit des Glaubens beruhende Einigkeit als das beste Mittel gegen die Versuche, sie mit den Neugläubigen zu verbinden. Er stellt ihnen als warnendes Beispiel das Schicksal der Blinde vor Augen, deren Unglück damit angefangen habe, daß sie sich durch die falsche Lehre der politischen Prüdicanten von dem einigen allein seligmachenden Glauben haben abwendig machen lassen. Das Bad, in das jene geführt worden feien, werde dermalen ihnen gerüstet. „Diese vorgewendcte „armaäa volanto ist allein ein Prätext Euch allgemach in das Spiel zu bringen Wenn Ihr still und „ruhig und einig Euch haltet, werdet Ihr Gottes Fluch nicht auf Euch laden, den gerechten, mächtigen und „Gott liebenden Kaiser nicht erzürnen, Ihre Königl. katholische Majestät sammt dem ganzen hochl. Haus „Oesterreich nicht zu Feinden machen." Den Schluß bildet die Ermahnung, seinem Nathe zu folgen. Die Gesandten sehen aus diesem Vortrage, daß die darin empfohlene Einigkeit das beste Mittel sei, die Ruhe und den Frieden im Vaterlande zu erhalteil, und verdanken dem Ambassador seine wohlgemeinte Fürsorge und seineil guteil Willen, v. Der Abschied von Solothurn wird verlesen und die mündliche Relation angehört. Das wohlmeinende Anerbieten des Königs von Frankreich, der Eidgenossenschaft „mit guten wirklichen Mitteln" zu helfen - und sie vor Drangsal und Unbilden zu schützen, wird mit Freude angehört. Wenn aber dabei darauf gedrungen wird, daß die Greilzeil mit noch mehr Mannschaft und auf Kosten der Orte besetzt werdeil sollen; wenn ferner verlangt wird, daß eine Armee von 6000 Mail» aufgestellt werden solle, die der König von Frankreich besolden wolle, und daß das bündnerische Wesen wieder in den vorigen Stand zurückgeführt werden solle, so wissen die Gesandten nicht, was für eineil Ausgang unter den derma- ligen Verhältnissen die Sache nehmen würde. Es wird auch hervorgehoben, wie groß die Last für die Unter- thanen bei der dermaligen Theuerung lind „der pestilenzischen Erbsucht" sein würde. Jedoch soll immerhin jedes Ort von seiner Wachsamkeit nicht ablassen, sich für jede Gefahr gerüstet halten und im Nothfall Leib und Gut zusetzen. Dainit dem König von Frankreich, dein die Gesandten für sein Anerbieten den höchsten Dailk wissen, „kein Disgust verursacht werde," wollen die Gesandten die über diesen Gegenstand gepflogene September 1629. 605 Bcrathung mit den Bedenken und Besorgnissem die sich geltend gemacht haben, getreulich zu Händen der Herren und Obern in den Abschied nehmen, damit diese die Sache vor „ihren hohen Gewalt" bringen. Es wird ferner für rathsam erachtet, daß die fünf katholischen Orte einen gemeinsamen Entschluß eröffnen. Zu diesem Zwecke soll jedes Ort auf künftigen Mittwoch ein Rathsglied nach Lucern schicken. Uri wird der Abschied durch einen besondern Voten zugeschickt. Zu Dieser Vortrag ist auch abgedruckt im Norouro tr-my-tts. Dom. 16. x. 818-822. 514 Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. t«2», U. September. «a..d°Sarchiv Mdwa.d-... d°r>md Rachg-mond«.. Lb. II. I«I. M. Mi>«»ld... mst-oi--.. man soll- Ii« sti-di° °°« Söm« ,mi. M „och su-bas. j-d--.o.,l-.. -in u»h-n >» - -« --> -W-V d.stm-I-" G->. .bis .ff ».» -° .......ff. Ist---» «° -b m°ch>- --st"»-" «°°d°m ... ....st- °°-I-l..- -Mm..,-.. „so.«-, MI-.., Z..I«.w-ch-i. «b°- I°X- «M«-"' S°n» 7- »mb-ff-d.--.. dost. ..,».. di- b-s.i-m.« -.» B-ll°l> di-I-- » m» Ich'«» C°ff-» .mmst --"ff w- w-ms-s. d.- I-lb.g- oldi«-.. .oijl.-," S-d-m. I°l- °'.ch di- >.>.s-> °"'m.»ch° O-.- d-. E. »-..°ff-.„ Ich» . «-.ich.-.- Schr-iw> -b«--'.d--. m°'d°'>. -d»mi. M-'-st». M °--w.-.»n« -m.ch°- »..last .... «-- .«-b-„ .o--d-,- RS S-I»..d>- «--»-« --'»Uff" -»»d»m>»»»» -"Ist »"d Ä->«°-, D.- .»„«-.„ »..f.-, d-,.-., von Lucern und Schwyz, sind unbekannt. o Den 12 September tragen die Abgeordneten die Enffchlusse chrer Obrigkeiten zuwnnnen und beauftragen Soft Bstch-r °°.. »„---.. M'd H-i'>«> N-ding von Schw.» « d-.. »..»affad« s°lg-..d°S Schr-ib-.. z„ ich -b-st..,-.,. Mchd-M d°r D-m- 1°. das A"--«-" « «S-w-ochm »"d °'ff d.- a..fw«-..d- Km.„- -M ...» d-iick-.»° Th-..--....« -„st"---!«» g°'"»ch"-°'d°" 1° ma..d.-Sache Ich-, da« Sch.-ib°.. so.'. .chff-o. Mch«-d-..,°.. st°..d-n°.. "ich -Nd---"' --d -- '!», Ich .".d M'd°-.... d--«..a . da» „...» i.ch«ich-st.» «-H- "ffg°st>M «« -'>. I« « -m -ff"- .A-M..ch> i„ ....s--.., La.»-.. I°.'"i.-°« 1°»°"-' «1° >7'"°, '"7/ A,-° .«iil-a ....d a..--l.°>..- G...h°-iii«-.i, i.,Msch-"d°-S°chm»"g°st->U ,.„d B-fch. ff-.,,,-., «lffchia..» „..Sb-uch-n. ' aaunniffiakeit old Ungutem Anlaas gebeut, )o wcrdent wir Ihrer Majestät noch „und dordurch anderen ze llvytlaujftgreii viv st v , -, „ a. di-I.- ch. ...i.Nffft-«....« d°- p-oj.-ti°-.-'. .... b-.chw.-l.ch .,'. .. » Mo ... d-l, „Wich ..» °-s°-d°.lich°- «ach.ba-..st> ° M°.°»a. Anw. IM' °.» Mschla« „...» Sch-oo. ffäoii.,.,... .»--da W... d°.,.,°«»-- »7»»'° S-ff.„.»g '„» V--,stch d» S-ch „ff .-in-Esch- .ms--d «-st ""d «d-« '7^.7°''°',7'°"' ^u'd-n' ..1° .»., .. Da.,« ...»B°..i>i>°" (« wir di-i°- .v och--ch-bgu..« und ff>--...M.ch. d-oglffch... V--.ich.m.g ..,»«-Il°«l>°ii-M w w...lstch I-M-ton „ff...» ^ - 7..^.... sti!c,.,,.gaen dartzu fttzen und contribiuercn .... Datum 12. September "iWS'"Im Ra..,m «o,^« mcholilchm O-I-", .mmlich »->, Schichz, N„.-rwald-.., Z„g ...» »chm- I--I Mholisch-.. R-ligi-.„- - «i'd «°d «M« °>'ch M-» >md S°l°.h„-„ milg-ch-il.. D-n b-»°„ b°. »ff-o-d"-«-" wird i" ih--- Inst'»-'»" au'a-tmg-". w Mo.»- ,„ d.-,-,., E„t- X 606 September 1629. Müsse noch mündlich dem Ambassador auseinanderzusetzen. (Staatsarchiv Lucern, Abscheide äs anno 1629. XIX Fol. 166—169.) Im Namen der V Orte wird auch in einem Schreiben vom 12. September Zürich mitgetheilt: „Wir befindcnt einmal die projcctierte arinoo volants nff die Fließ zu stellen unnottwendig, „sonder wöllent von so beweglicher Ursachen wägen selbige, so lang uns nüzit wyrklichs und unbilliches begegnen und Gott der Allmächtig im friedlichen ruewigen Standt gnädigst erhalten wirdt, für unfern Theil yngestellt haben." Diese Antwort ist außer im Namen der V katholischen Orte auch noch in dein Appenzells Jnnerrhoden gegeben. (Staatsarchiv Zürich, Gemeineidgenössisches Defensionalwesen. 602. 1. 9.) SIS. Konferenz der evangelischen Städte und Orte. Aarau. 1V29, ttt. und Ii). September (6. und 9. a. K.). Staatsarchiv Zürich. «est. XII. itZ. toi. Ivo. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Burgermeister; Salvmon Hirzel, Scckelmeister. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Glado Wehermann, Zeugherr und des Raths. Glarus (Niemand wegen grassierender Contagion.) Basel. Hans RudolfFäsch, Zeugherr; Leonhard Lützelmann, beide des Raths. Schaffhansen. Hans Martin Forrer, Zeugherr; Hans Ulrich Hagcloch, Scckelmeister, beide des Raths. Appenzell-Außerrhoden. Konrad Zellweger, Landammann. St..Gallcn. Christoph Schlaprizi, Seckelmeister und des Raths. Mülhausen. Heinrich Petri, Stadtschreibcr. Biel. Niklmis Heinricher, Burgermeister. z». Weil die fünf katholischen Orte eine wegen der jüngst zu Svlothurn gefaßten Beschlüsse nach Baden ausgeschriebene gemcineidgenvssische Tagsatzung zu besuchen ausgeschlagen haben, indem sie dieselbe nicht für nothwendig erachten, ist diese evangelische Conferenz angesetzt worden. — Herr von Mollondin, Secre- tarius und Dollmetscher des außerordentlichen französischen Ambassadors, Herrn Brulart de Leon, übergibt ein Schreiben desselben und eröffnet, daß der Ambassador von den Resolutionen der evangelischen Orte über den Abschied von Svlothurn mit Vergnügen Kenntniß genommcn habe. Derselbe versichere sie nochmals, daß der König ihnen gegenüber seinen Vertröstungen gemäß jeder Zeit handeln und ihnen, unter welchem Vorwande sie immer angefochten (Verden sollten, getreuen Beistand leisten werde. Er würde aber gern sehen, daß die fünf katholischen Orte auch zu der Uebereinstimmung mit den übrigen möchten veranlaßt werden. — Das Schreiben des außerordentlichen Ambassadors wird beantwortet und derselbe ersucht, durch sein Ansehen diejenigen katholischen Orte, die sich zur Zeit etwas abgesondert haben, zur Uebereinstimmung mit den übrigen disponieren zu wollen. Mit Bezug auf das schwebende Geschäft wird von einem Theile die Ansicht geäußert, daß, wenn auch die fünf katholischen Orte auf Zureden hin sich nicht herbeilassen sollten, die übrigen Orte auf die königliche Hülfe bei den eher zu- als abnehmenden Kriegsgefahren nicht verzichten, sondern abgesehen von der Verwahrung der Pässe die nrmöo volanto aufstellen sollten, weil selbige allein die Defensiv» zum Zwecke habe und das „Hintersichzupfen" des bereits gemachten Abschieds und der darüber ertheilten Ratificationen bei den „Widerwärtigen" nicht geringen Spott hervorrufeil, bei dein König aber großen Unwillen erweckeil würde, so daß er künftig welliger geneigt sein möchte, hülfreiche Hand zu bieten- Es sei auch nicht wenig Hoffnung vorhanden, daß die genannten Orte, wenn man auf der gefaßten Meinung beharre, von selbst sich nähern werden. — Dagegen wird auch die Besorgnis; ausgesprochen, daß die evan- 5 September 1629. 607 g-M-h-u Ort- durch -i« »bsSud-rlich-s V-ru-hm-u -tum gr«ßm S»>! und gr-ß- V-rbin°r,,ng aus s.ch law. und nach B-rsluß d-r !«!,- «°.mt°, »»i w-lch- z°!> a°-m di- C°»trib..Ii°u °--sp-°chm I«, -in- Ichw-r- Last ans sich ich« wiird-n, „wi- dmu, was b-r-ItS di-R-gi-...ug zu Eusish-im an Bas-l g-jchri-bm, j-d-r S-- Im.dt- bmichtm wird » - B»I°l und SN »Ilm sind iibrr dm -rst-u Pnnl, nicht hinlwglich >ustr,.i-rt und n-hnw» d-ßhalb di- Sach- a-I .°r-r°u,I°m in d-r S-Isnung, d-ß ihr- Ob-m sich nicht tr-n»-n >»-.d-.r Es wird ab-r siir »nsw.di«. und -rsp-ichlich» -r-cht-t, das, n.an, wmu gl-ich di- siins talh-ltsch-n Ort- -d-r and-r- -» Ansst-lln.n, d-r araw° ualnut- sich nicht b-qn-m-n w»llt-n, v°n ihn-u sich nicht das G-sch ».ach-n 'lgssm. was schlinnn- s-ns-gu-uz-n nnd Mchr.dm nach sich zichm ward-, s-nd-rn daß d°m Anchassa. d°r, wmu -r das Geld nichts d-ß° wmig-r, wi- u.a., ann.nun, --nt-.bn.-r-n w-ll-, -s ,-> l»r d.° v°ll- Nndig- Anzahl d-r «IM «am, -d-r di-j-nig-, w -lch- l -dm. Ort zi.S-l- NM ass.g.„°r. w°rd -n cht i»al willlabrt w°rd° bin. d-n lath-lisch-n Ort«, dm B°rwand w-g-n d-r E-Ntagwu zu b-n-h„,°n, l°il H-. dm. Au ba !»d°r di- A°wMg»ng »°chg°iuch' w.idm, das, j-d-s Or. bis aus W-..---N B-I-H.id s°iu b-i sich d-hall- w.n- «->- d-r Anchassadar. als d-rM.g-, d-r -S an. B-st-u thnn kann, -.sucht w°rd... ist di- siins «ath-lisch-n Ort- zu- Ratisi-ati-u d°s Abs-HI-ds «»„S°l»th„rn zu b-stinnn-n, -racht-t man nicht siir bassmd. das ans Ln---n an Zürich °.l-sl°n- Schr-lb°n zu b-an..°°r.-n zumal da darin anch I-i„- »ntw. . b- .hr. ist. nnd w°il di- O-t- dnrch °in°n B --W -.S °.°lm-hr al -rwr. als g°w°..„.„ «dm ,u°ch.°m . .. V- a der Pässe in den gemcmen Herrschaften zur Sprache, welche es und . Zur.c) 'ring n gaben Falls diese dem Abschied von Solothurn ihre Veistimmnng Glarns n.i, dm sims O-,°n zu ^ n-rgm°n,n,.n wird, zuwar,°n, was d-r An.bassad-r b°i b-rsggm s-iit-n, I°» man. -b-r d wg was^ ^ ^ ^ ^ sich dm B-m.»h-nng d-r P-ss- .hnm ansrlchim «an H-Ist das, du O ^,hw.ndig°n. schirm und zur Sich-rh-i. -rj°rd-rlich s°u, ...cht wid°«.n w°r m nnd dck ^ d-S G-birgs schn-d- g-,Mm ,r , vvrgcn-n.u.-n ... - ,,, wcrdc s- daß unter s-lch-n N-rhältuiss-n d-n Winter dort Zt.- nnd daß ihn. das Schä dig- ...» - »nd a„d-rn Grnnd-n s-l.t- nach Vas.is Ausich. !,.bringen ihm w°h ...cht m°gl..h ^ ^ zu b-spr-ch-n, °b nnd .nie s°iu und aud-r-r Wieder eine allgeimme avagprhnug c ^ überdies; anch der Abschied von Solothurn in etlichen Punkten ^ rte Mannschaft darbst ^ ^ Umbassador eingewilligt hat, daß selbige 1000 Mann noch zu vervollkommnen ,ein erachtet, zuzuwarten, was für ein Resultat auch IN der armc >,o V.. iu> » c gr.ste , Zusammenkunft wird man sich alsdann namentlich re Verhandlungen über dn-sewe Mger daselbst bleiben sollte, derselben bessere Quartiere darüber bespreche.; tonnen, ww, M di Mann^ ^ werden, so wird anch das Be- und Feuer und L;c)t ^n vcnic)a . ^^spr^chencn sechsmonatlichen Contribution Gegenstand der gehren an den Am assa or um ^ ^ erathung sein, cßg en)cn, wao für . habe, und dann auch die Ausfertigung des Schreibens fahren ferner von Secte des Äo.ngs zu gew ^ Aenderung, endlich was zu Vervollkommnung an den Kaiser nnd den Leopo^ m Ueber dieses und Anderes, besonders auch des Abschieds von Solothurn und ^ ^ seinen Qbern Bericht zu geben wissen! was der Stadt Mülhausen halber vorgefallen ist, w.ro jrc, 608 October 1629. Conferenz der V katholischen Orte. Wcggis. 1KS9, 1K. October. Landcsarchiv Nidwaldc». Gesandte: Lucern. Walthart Amrhhn, Ritter, Alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Moriz An der Allmend, Stadtvcnner; Ludwig Schumacher, Seckelmeister und Venuer. Uri. Sebastian Heinrich Trösel), Landammann; Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Alt-Landantmann. Schwhz. Heinrich Neding, Ritter, Landammann und Pannerherr; Gilg Frischherz, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann; Johannes Sebastian Abhberg, Alt-Landammann. Unterwalden. Aiarquard Jmfeld, Ritter, Statthalter, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landammann; Johannes Zelger, Alt-La»dammann, von Nidwalden. Zug- Johann Hasler, Ammanu; Paul Bengg, Statthalter; Beat Jakob Aiehenberg, des Raths. Diese Conferenz wird von-Lucern zusammenberufen, damit die katholischen Orte noch vorder zu Baden sich versammelnden gemcineidgenössischen Tagleistung sich besprechen können, z». Die Instructionen lauten dahin, daß man von der dem außerordentlichen französischen Ambassador durch eine Gesandtschaft schriftlich und mündlich abgegebenen Erklärung nicht abgehen könne. Da man bis dahin keine Gelegenheit gehabt hat, die Motive dieser Erklärung auseinanderzusetzen und man anderwärts dieselbe als hervorgegangen aus Mangel an Muth und der Absicht, eine Trennung herbeizuführen, deutet, während die Orte gerade Ein- müthigkcit herbeizuführen bemüht sind, und man auch dem Ambassador oder dein König selbst die Motive auseinanderzusetzen wünscht, so bequemt man sich dazu, die nach Baden ausgeschriebene Tagleistung zu besuchen, namentlich um auch die übrigen katholischen Orte über jene abgegebene Erklärung belehren zu können. I». Ueber die einzelnen im Ausschreiben von Zürich enthaltenen Gegenstände faßt man keine Beschlüsse, sondern läßt es auf die allgemeine Berathung ankommen, v. Es wird auch für gut erachtet, daß Zug seine Erklärung und sein Begehren wegen der Besatzung in: Sarganserland zu Baden anbringe. «I. Die Gesandtschaft von Schwhz stellt die Frage, ob es in den derinaligcn Zeiten, wo die durch die Religion herbeigeführte Entzweiung dein Ansehen der Eidgenossenschaft so großen Abbruch thue und die Ucbelgcsinnten so herzhaft mache, nicht ersprießlich wäre, wenn von den katholischen Orten insgemein den Orten der neuen Religion die Einmüthigkeit zu Sinn gelegt würde, welche zur Zeit ihrer Vorältern bei deren „Glaubensprofession" statt gefunden habe, und wie bei fortdauerndem Glaubenszwiespalt die wahre Vertraulichkeit keine Wurzel schlagen könne. Die übrigen Gesandten theilen den Wunsch, daß etwas Ersprießliches zu Stande kommen möchte, nehmen den Anzug in den Abschied und stellen ihren Obern anHeim, ob nicht auf der nächsten Tagleistung der außerordentliche Ambassador gebeten werden sollte, „das Geschäft mit glimpflichen torminis anzutreten." Gememeidgenössische Tagsalzung der XIII Orte nebst Abt und Stadt St. Gallen. Baden. IK29, St. bis 27. October. Staatsarchiv Zürich, kost. XII. 14Z. toi. 1K7, Landcöarchiv Nidwaldc». Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister; Salomvn Hirzel, Seckelmeister. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Glado Wcyermann, Alt-Zeugherr und des Raths. October 1629. 609 Lucern Walthart Amrhh», Ritter, Schultheiß; Moriz An der Allmend, Stadtfähnrich und des Raths. Ur i Sebastian Heinrich Trösch, Landaminaun; Kaspar Romanus Troger, Ritter, Alt-Landammann. Schwy z. Heinrich Nediug, Ritter, Landammaun; Gilg Frischherz, Ritter, Alt-Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter Alt-Statthalter und des Raths, llnterwalde». Marquard Jmfeld, Statthalter, von Obwaldcn; Johann Lussi, Ritter, Landammann^ von Ridwalden. Zug. Paul Bengg, Statthalter; Johann Trinkler, Akt-Amman». Glarns. Balthasar Gallati, Landnmmann; Heinrich Pfändler, Alt-Landammauu. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Zeugberr; Leonhard Lübeln,an», beide des Raths. Freibnrg. Johann Reiff, Statthalter Solvthurm Jobanu Degenscher, Seckelmeistcr; Victor Hafner, Stadtschreiber. Schaphausen. Rochus Goßweiler, Burgermeister; Hans Ulrich Hagenloch, Seckelmeister. Appenzell. Martin Suter, Landa.nn.ann, von Jnnerrhoden; Konrad Zellweger, Landaunuann. von Außerrhoden. Abt St. Gallen Hans Rudolf Nediug. des Raths und Laudvogt zu Lichtensteig. Stadt St. Gallen. Christoph Schlaparizi, Seckelmeister. Eidgenössische Begrüßung Der außerordentliche französische Ambassador, Herr Brulart de Leon, läßt nach freundlicher Begrüßung eine ProPosition in deutscher Sprache verlesen. In derselben erklärt er, daß der vom spanischen Ambassador vor den fünf katholischen Orten zu Weggis gehaltene Vortrag, der zun, Zweck habe die Katholischen und die Evangelischen in Uneinigkeit zu stürzen, ihn zu reden veranlasse. Wenn man' sagt er recht und wohl die schlechten und schwachen Gründe und Ursachen dieses gcmeltcn "Disconrses erwägen will, wird man sehen, daß solche nur von einem jungen Doctvr hcrfließen thnn, dessen "Geschicklichkeit so gering, als sein Geist ungestüm und aufrührerisch ist, weil er bei den Katholischen die "Liebe so sie gegen' ihrem Vaterlande tragen sollen, unterstehet zu schwächen, zu ändern und zu verderben, "ja dieselbige begehrt er von den Evangelischen unter einem falschen Schein der Religion, deren er sich "Mangel halb besserer Ursachen gar oft behilft, zu sönderu, vermeint damit die Augen des gemeinen Volkes, "als geschehe es aus Frömmigkeit, zu verblenden und also die Personen zu betrügen und zu verführen, auch "sie lel-tlich unter das Joch der Dieustbarkeit, so ihnen gerichtet ist, zu stürzen." Er spricht sein Bedauern aus daß die fünf katholischen Orte ans der zu Weggis gehaltenen Taglcistung beschlossen haben, die angebotene .nächtige Hülfe des Königs nicht anzunehmen. Inden, er seinen zu Solothnrn gehaltenen Vortrag mit dem des spanischen Ambassadors in Parallele stellt, spricht er die Hoffnung aus, daß, gleich wie das Licht die Finsternis, verscheuche, die fünf katholischen Orte alle Rebel des Betrugs und der Irrung ans ihren Gemüther., verschencben und daß sie den Entschluß, de» sie zu Weggis gefaßt, gegen einen bester., vertauschen werden. Es sei notwendig, den Geist des Friedens und der Einigkeit zwischen allen Orten zu erhalten und ihn nicht unter de... falschen Deckmantel der Religion vergiften zu lassen; der Ruh,., der Altvordern werde erbleichen wenn die Orte, auf allen Seiten mit Waffen »...gebe», bei die,er Gelegenheit nicht ein Zeichen ihrer Fürsichtigkeit und Maunheit gäben. Gebe man ein solches, so könne ...an sicher sein, daß die Orte weder angetastet noch beleidigt würden; werde aber die Sache anders vorgenommen, ,o wurden d.e Gegner alle Zeit sagen und tbnn können, was ihnen ihre Amb.t.on e.ngebe D.e E.dgenosten sollten weder ka.serl.ch noch französisch, auch nicht spanisch, sondern nur gute, wahre, vaterländssch gestm.te Leute M und memanden . ' n.itw» darauf beruhe das Gluck und das He.l .hres Vaterlandes. Glauben scbenken als denen, d.e sie Werth hauen, ^ . >.. ,. «»« -mich.««. stch. dch °- w-gm «-V w M >md w«.°r EMch-mmg >°i°^°d»»s »ich, b-I»ch-„ wm, ww« wich.« d°d ihm w««.ch m»i»m d « «^ Ort- mW, S°l°thur„ q.».°ch,«> «chi-d, w d°ch »Ii«» M w °°g«..-.cht« Wmw, X 610 October 1629. sei, und den es für sein Theil bereits angeiwmmen, nicht eingewilligt haben. Weil dadurch das Band der Einigkeit geschwächt werde, so bitte es, daß man sich nicht von einander trennen lasse; es selbst wolle in allen Fällen sich den Bünden gemäst verhalten in der Hoffnung, man werde auch auf feine Landschaft, die von vielen Waffen umgeben sei, ein treues und offenes Auge haben. 2) Biel schreibt, das; es dem Ambassador die Annahme feiner weisen Borschläge bereits erklärt habe. Sollte für die Beschirmung des gemeinen Wesens noch Mehreres nothwendig erachtet und an die Hand genommen werden, so werde es sich demselben unterwerfen und sich nicht trennen; man möchte also sein Ausbleiben nicht übel aufnehmen. «. Au; folgenden Tag erscheint der ordentliche Ambassador des Königs von Spanien, Graf Karl Casati, in allgemeiner Session und legt einen Bortrag in deutscher Sprache ein. Darin begrüßt dieser im Namen seines Königs und des Markgrafen Spinola, dermalen Gnbernators zu Mailand und General-Oberstfeldhauptmanns in Italien, die Bersammlnng und versichert, daß die Orte von den Waffen, welche man ergriffen, nichts zu besorgen hätten. Das kaiserliche Heer habe mit möglichster Disciplin und ohne Nachtheil für der Eidgenossen Lande und Leute dem Befehl gemäß bereits den Dnrchpaß nach Italien genommen. Zu Erhaltung seiner Majestät und des heiligen römischen Reiches sei der Kaiser gezwungen worden, den Paß durch die Bünde zu nehmen; klnordnnngen, die jeder Zeit mitzulaufen Pflegen, habe man unmöglich ganz verhüten könne;;; die Bünde hätten den Kaiser durch eigenes Schreiben versichert, ihm alle Hülfe und alle Dienste nach Möglichkeit in den schwebenden Läufen zu leisten. Die Orte möchten die Sachen nicht anders auffassen und darüber keine weitaussehenden Entschlüsse fassen, wodurch der Erbeinigung zuwider etwas gestattet würde. Wenn die Orte denjenigen folgen wollten, die sie zum Krieg bestimmen wollen, so kämen sie in Gefahr, wenig zu gewinnen und viel zu verlieren, nnd würden sich ohne Roth Andern zu Gefallen große Lasten auf den Hals laden. Was die von Lucern mitgetheilte Klage der ennetbirgischen Landvögte betreffe, daß etliche ans dein Herzogthum Mailand gegen das Verbot Getreide hätten entführen wolle» und darob erwischt worden seien, so habe der Ambassador den Gubernator davon in Kenntniß gesetzt, der jeder Zeit zu möglichster Satisfaction bereit sei. Wenn die Orte bei demselben dafür schriftlich Ankommen würden, möchte dies; besseren Erfolg haben. — Man läßt beiden Ambassadoren ihre freundliche Begrüßung und Anerbietung guter Affectiv» verdanken. Die Orte, welche den im August zn Solothurn errichteten Abschied ratificiert und sich gegenüber Solothurn und dem außerordentlichen französischen Ambassador zur Aufrichtung der prvjectierten ainnöo volante bereit erklärt haben, lassen es bei dieser Erklärung nochmals verbleiben. Sie hätten gehofft, es würden sich alle Orte dazu bequeme», damit man die Einigkeit der Eidgenossenschaft aller Welt zn erkennen geben könnte. — Die fünf katholischen Orte, katholisch Glarus, Appenzell-Jnnerrhvden und der Fürstabt von St. Gallen erklären, die Aufstellung der arrnös volante sei dermalen nicht nothwendig, da keine große Gefahr mehr vorhanden sei; das in den Bünden bisher befindliche Kriegsvvlk sei mehrentheils nach Italien abgeführt worden. Wegen der hie nnd da grassierenden Pestilenz könne das Volk nicht Wohl zusammengezogen werden nnd die Theuerung würde dadurch noch vermehrt. Der Aufbruch könnte leicht als Offensten und so gedeutet werden, als wolle man in das kaiserliche Wort einen Zweifel setzen; dadurch möchte bei den Nachbarn allerlei Argwohn entstehen und die Zufuhr der Bictnalien gesperrt werden. Die übrigen Orte möchten dies; nicht als eine beabsichtigte Absonderung oder als Zaghaftigkeit ausdeuten. Da man allerseits gerüstet sei und in wenigen Tagen, wohin es erforderlich sei, ziehen könne, so thne man gut, die Milde des Königs nicht zu mißbrauchen, sondern sie in eine»; ernstlichen Nothfall anzusprechen. Die übrigen Orte möchten deßhalb mit Aufstellung der armös volauks bis auf nothwendigere Zeiten innehalten; wenn sie aber damit October 1629. 611 fortzufahren gedenken, so verfahren, daß ineinande» zu Ungutem Ursache gegeben werde. — Diese Erklärung lassen die genannten Orte besonders dem außerordentlichen französischen Ambassador vortragen; darauf eröffnet man demselben durch einen Ausschuß von gemeiner Versammlung die erfolgten Erklärungen, damit er erkennen könne, daß zwischen den Orten keine Trennung, sondern nur eine Meinungsverschiedenheit über die Zeit herrsche, und daß man im klebrigen einmuthig und beständig bei einander verbleiben wolle. Der' Ambassador erachtet die von den katholische» Orten angeführten Motive für unerheblich und widerlegt die, selben einläßlich. Diejenigen Orte dagegen, welche den Abschied von Solothurn ratificiert haben, lobt er, daß sie bei ihrem Entschlüsse verbleiben, und spricht die Hoffnung aus, daß, wenn sie ansbrechen, die andern auch uicht säumen und bald nachfolgen werden. Sollte man wegen der Contagion Bedenken tragen, so könne jedes Ort sein Volk im eigenen Gebiet i» sichere Gegenden verlegen, bis die Roth erfordere, es an die Grenzen oder anderswohin zusammenzuführen. Die Erklärung, daß u.a.. einander in. Nothfall mit Gut und Blut nach Inhalt der Bünde beispringen wolle, wird wiederum erneuert. Es wird für notwendig erachtet, daß auf das kaiserliche in. verwicheneu April eingegangene Schreiben nunmehr geantwortet werde. Das zu Solotburn vorgelegte Concept wird mit einigen Abänderungen ausgefertigt und durch einen eigenen Currier abgeschickt. In demselben wird erklärt, daß man Volk an die Grenze» lege, weil man ringsum waffne und kaiserliche Officiere und Soldaten äußern, daß der Krieg der Eidgenossenschaft gelte; jedoch habe diese Aufstellung blos einen defensiven Zweck. Ein Schreiben gleichen Inhalts läßt man an den Erzherzog Leopold Abgehen 5'. Es wird der Antrag gestellt, daß zu künftiger Restauration des Bündnerlandes, und damit da - Veltlin wieder i» der Bündner Gewalt und zu der Eidgenossenschaft möchte gebracht werden, der Tractat, welchen der Marschall von Bassompicrre zu Solothurn mit den Orten gemacht, wieder hervorgenommeu werde Damit man künftig bei gelegener Zeit dessen eingedenk sei» kann, nimmt man diesen Antrag in den Abschied Was der außerordentliche französische Ambassador auf das Ansuchen, die ausstehenden Pensionen und Distributionen auszutheilen, geantwortet hat, wird jeder Gesandte zu berichten wissen. I». Es ist Bericht eingekommen, daß die jenseits des Gebirgs in der Obrigkeiten Ra.nen befindlichen Soldaten von den Nnterthanen gar Übel gehalten werden, und daß z» besorgen sei, sie möchten, .venu ...an sie nicht vor de». Winter Heimrufe, von den Bauern „durchhin gerichtet werden". Man läßt deßhalb bei den. außerordentlichen französischen Ambassador dar...» anhalten, daß er die Fähnlein jenseits des Gebirgs und im Sarganserland erhalten möchte. Falls dieb geschieht, soll man die Fähnlein vollzählig machen und den Landvögte., und Amtleuten schreiben, daß man den Soldaten bei hoher Strase und Ungnade ^-euer und Licht geben und sie sonst halten solle, daß sie es erleiden mögen. Sollte der Ambassador dazu ...cht .-...willigen, so soll u.a.. sie ...it guter Form hei,»berufen. Weil der Ambassador sich für de» Augenbl.ck ...cht erklären kann, sondern noch auf Briefe wartet, die ilnn bald ans Frankreich zukommen werden, so muß u.a.. die Sache bis dahin ruhen lassen Z. (S u. Mendris.) Martin Gasser, des Raths zu Schwhz und wohnhaft bei Rotheu- thurm bittet ..... Fenster mit der Obrigkeiten Ehrenwappen in sein daselbst gar kostlich und zu... Nutzen und zur Kommlichkeit aller Durchreisenden erbautes Wirthshans. Sein Ansuchen wird in den Abschied genommen. ii. (S. u. Nheinthal.) VII katholische Orte und Appenzell-Jnnerrhodcn. »» Solothurn legt eine schriftliche Erklärung vor, wie es de» jüngst zu Solothurn errichteten Abschied verstehe' Es seien sagt es darin zwei Ursachen enthalten, weswegen das Kriegsvolk aufgestellt werden soll, erstens zur ErlM.u^ und zu». Zeiche», daß die Eidgenossenschaft einig dastehe; 612 November 1629. dann weil der König nicht nnr für die Armee monatlich IVO,(XX) Livres anbiete, sondern auch mit seiner ganzen Macht persönlich für die Freiheit streiten wolle. Solothnrn und Freiburg hätten dieses Anerbieten mit Dank angenommen. Die Armee werde blvs znr Defensivn aufgestellt; wenn den Hauptleuten und Soldaten zugemuthet werden sollte, nach den Blinden oder anderswohin zu ziehen, so dürften sie ohne Bewilligung der Obrigkeiten nicht Folge leisten, oder sie hätten Leib und Leben und Vermögen verwirkt. In Beziehung ans die Verwahrung der Pässe sei nicht gesagt, daß dieselben sofort mit 6(XXZ Mann besetzt werden sollen, sondern wenn es die Roth erfordere. In diesem Sinne habe man sich gegen den Ambassador erklärt, und also sei der Abschied auszulegen. .Man schc auch n» Abschnitte Hmschastsangclegcnheiten l Laudtiogtel Nheinthal. I. Art. 179. Personelles. Laildtwlitci Mcndris. i. Art. 317. Justizsachc». i» ans dein Nidwaldncrercniplar. Zu ». Der Vortrag ist vollständig abgedruckt im Ickvrvuri; kr-cn?-»« Dom. 16. p. 822—833. S18. Münzconferenz von Bern, Frei bürg und Solothnrn. Bern. 1929, 19. November (9. Nov. a. K.). DtaatöarÄN» Bcr». Jnstiuctionenl'uch N. S. 0S7. Staatsarchiv FreNiiirg. Stadtlach«» It. WZ. Gesandte: Bern. Franz Ludwig von Erlach, Schultheiß; Albrecht Manuel, Alt-Schultheiß; Samuel Jenncr und Abraham von Werdt, beide des Großen Naths. Frei bürg. Peter Heinricher, Burgermeister; Daniel von Möntenich, Ritter, beide des Raths. Solot hu r n. Johann Degenscher, Seckelmeister; Johann Jakob Stocker, des Raths. In Folge des Eindringens vieler schlechten fremden und eidgenössischen Münzen, des Einschmelzens der guten groben Sorten, der Steigerung der Gold-, und Silbersorten und der Prägung nach ungleichem Schrot und Korn in den verschiedenen Orten der Eidgenossenschaft, wodurch alle Lebensbedürfnisse im Preise gestiegen sind, besprechen sich die drei Städte über die Beseitigung dieser Uebelstände. Bern hält es für das Beste, daß man die Münzen schließe, da Stadt und Land mit Handmünzen hinlänglich versehen seien. Solvthurn tritt diesem Antrage nicht bei, spricht sein Bedanern ans, daß Bern unlängst die Münzen seines Ortes verrufen habe, erklärt, daß in seinem Orte nicht in hinreichender Menge Handmünzen vorhanden seien, lind daß seine Burger, wenn die Münze geschlossen würde, ihr Silbergeschirr, das sie ans Roth verkaufen müßten, an fremde Orte tragen würden. Es trägt darauf an, man möchte sich über Korn und Schrot vergleichen, und wie viel ans eine Mark „gestücklet" werden solle, und die Verrnfnng der solotburnischen Münzen zurücknehmen. Obgleich Freiburg sich Solvthurn anschließt, beharrt Berns Gesandtschaft bei ihrem Antrag, verlangt aber von beiden eine Erklärung, wie viel, wie lange und nach was für einem Schrot und Korn sie zu münzen gesinnt seien, damit sie es ihren Herren und Obern hinterbringen könne. Freiburg und Solvthurn erklären sich alsdann dahin, daß sie für jede Stadt nicht mehr als 6(XX) Sonnenkronen und das innerhalb Jahresfrist münzen lassen wollen und zwar ans eine Mark 89 Stück Batzen vierlöthig, auf eine Mark 290 Kreuzer zweilöthig, daß aber blos Silbergeschirr und dergleichen Bruchsicher und durchaus keine groben Sorten eingeschmolzen und vermünzt werden sollen. Ans jede Münze soll die Jahrzahl geprägt werden. Alles wird all rotoroncluiu genommen. December >629. 613 Conferenz von Uri, Schwyz und NÜdwalden. Brunnen. 1K2S, 22. December. LandcSnrchiv Schwl,,. Gesandte: Uri. Sebastian Heinrich Trösch, Landaimnann; Johann Konrad von Vcroldingen, Ritter, Alt-Landainmann und Landshanptmann; Kaspar Romanus Trvger, Ritter, Alt-Laudamman». Schwhz. Heinrich Rediilg, Ritter, Laudammauu und Paunerherr; Gilg Frischherz, Ritter, Alt-Landammaun und Lands- Hauptmann; Johann Gilg Aufdermaur, Statthalter; Johann Kaspar Ecberg, Alt-Statthalter; Martin Von Oeüw, alle des Raths. Nidwalden. (Niemand.) Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HcrrschaftsangeleAmheiten: Vogtei Bellcnz ic. »—, 2.^. bis 211. December (15. bis 18. a. K.). Staatsarchiv Anrich. XII. 143. toi. 184. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmeister. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Glado Wehermann, Zengherr lmd des Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Zeugherr; Leonhard Lützelmann, beide des Raths. Schaff Hausen. Rochus Goßweiler, Btirgermcistcr; Johannes Jmthuru, Seckelmeister. i». Diese Conferenz ist angesetzt worden wegen der im Elsaß und Umgegend abermals geschehenen starken Bolkseinlagerunge» und wegen der Gefahr, in welcher die Stadt Mülhausen schwebt. Es wird an die vvrderösterreichische Regierung zu Ensisheim geschrieben, die Eidgenossenschaft mit so nahen Einlagerungen möglichst zu verschonen und mitzutheilen, wessen man sich, besonders die mitverbündetc Stadt Mülhausen, dabei zu versehen habe. Wenn diese Einlagerungen fortdauern sollten, so wäre man verursacht, einen Znsatz, wie früher auch geschehen sei, nach Mülhausen zu legen, nicht zu jemandes Offension, sondern allein zu dessen Beschirmung vor den Insolenzen der nngezähmten Soldateska. — Zürich erklart, es werde die Stadt Mülhausen im Nothfall und ans erfolgte Mahnung nicht im Stiche lassen, sondern derselben dem Bündniß gemäß mit Gut und Blut nach Möglichkeit beistehen, in der Hoffnung, daß die übrigen mitverbündeten Städte und Orte nicht weniger zu thnn gesonnen seien; es erachte auch für zweckmäßig, daß bei gegenwärtigen Läufen sobald als möglich ein Znsatz dahin gelegt werde. Basel bezieht sich ans seilte im letzten September gegeit Zürich gethane Erklärung und berichtet, wie große Unkosten und andere Lasten seit 1622 die Erhaltung starker und immerwährcnder Znsätze mehr als irgend einem Ort der Eidgenossenschaft ihm verursacht habe. Bern und Schaffhansen sind gesinnt zu thnn, ivas andere mitverbttndete Orte thnn; wenn gute Entschlüsse gefaßt werden, haben sie Befehl solche anzuhören. — Bei der einläßlichen Bcrathnng der Sache wird für bedenklich erachtet, die Mülhauser im Stich zu lassen, nicht minder aber, sich ihrer, wenn sie angegriffen werdeit sollten, mit Gewalt anzunehmen. Zuletzt wird beschlossen, die Antwort auf das nach Ensisheim erlassene Schreiben vorerst abzuwarten »nid für den Fall, das; mall sich der Mülhauser mit Waffengewalt 614 December 1629. annehmen wolle, mit Frankreich durch Vermittlung des außerordentlichen Ambassadors zu unterhandeln, damit mau einer Anzahl Reiterei zur Beschirmung der Hülfe seder Zeit versichert sei. Z». Der außerordentliche französische Ambassador, der auch auf dieser Conferenz erscheint, eröffnet, das früher zu Solvthurn und Baden voic dem König zu Gunsten der Mülhauser begehrte Schreiben an den Kaiser sei darum nicht abgegangen, weil bei dem gegenwärtigen Verhältnisse, in welchem der Köllig und der Kaiser zu einander stehen, ein solches Schreiben de» Mülhausern mehr schaden als nützen würde. Sodann erklärt der Ambassador im Namen seines Kölligs, daß, wenn die vier Städte den Entschluß fassen würden, die Mülhauser im Fall der Noth nicht stecken zu lassen oder auch sich selbst gegen unbillige Gewalt zu schirmen, so werde der König, was die Bünde vorschreiben, und noch darüber hinaus, auch Reiterei, ja sogar zwei Drittheile zu der Mannschaft hinzufügen, welche die Städte für eine Armee zu der Mülhauser oder ihrer eigenen Rettung aufstelleil werden. Damit man des Suecurses jeder Zeit versichert sei, wolle der Ambassador auf Begehren dem Herrn von Marillac, welcher die Armee in der Champagne commandiere, oder dem Cardinal von Richelieu zu Lyon unverzüglich schreiben. In Summa werde der König die Eidgenossen insgemein, besonders die evangelischen Orte nicht im Stiche lasseil; sie möchte» sich auch nicht aus Besorgniß, daß der Frucht- oder Salzkauf von den österreichischen Landen abgeschlagen werde, zu ihrem Nachtheil bestimmen lassen; in solchem Fall werde ihnen Frankreich jährlich in die 260,66t) Säcke Frucht lind 100,000 Mäß Salz um mäßigen Preis liefern können. — Ferner begehrt der Ambassador, daß die Gesandten sich noch bis zum 28. gedulden möchten, bis zu welcher Zeit er vom Hof Briefe und Befehle erwarte entweder wegen Aufstellung der armbo volnnto oder wegen eines Aufbruches laut des Bündnisses, damit die Sache den Obrigkeiten desto eher eommuniciert und ein Entschluß gefaßt werden könne. Er werde sich inzwischen nach Kestenholz verfügen und von da den Inhalt der königlichen Schreiben berichten. Diesem Begehren wird willfahrt. Der Ambassador berichtet aber nur, der .König habe ihn: befohlen, mit allen weitern Entschlüssen, betreffend die in der Christenheit sich vorbereitendeil Bewegungen bis auf Ankunft des Marschalls von Bassonlpierre inuezuhalten. Von dem Briefe, welchen der König zur Erhaltung der Freiheiten und Gerechtigkeiten Basels dem Herrn de l'Jsle geschrieben, möchten die Städte Einsicht nehmen und ihm denselben zuschicken. Ueber das Mülhauser Geschäft möchten sie ihre Resolution beförderlichst mittheilen, damit er, wenn es vonnöthen sei, dem Comina»- danten in der Champagne Weisung ertheileu könne, daß er eine Abtheilung Reiterei schicke. Dieses Schreiben wird angemessen erwidert und darin angezeigt, man habe das Mülhausergeschäft eingestellt, bis die vorderösterreichische Regierung auf das an sie ergangeile Schreiben geantwortet habe. «. Die Kriegsrüstungen im Elsaß und der Umgegend sind von der Art, daß man daraus schließt, es müsse ctivas Wichtiges im Werke sein. Lallt eingekommcnen Berichts sind im Bisthum Basel drei Compagnieen wider des Bischofs Willen einquartiert worden. Nicht allein Basel, sondern auch die übrigen Orte der Eidgenossenschaft sind von den Bünden und dem Schwabenland her gleichsam umlagert; Basel hält deßhalb die Ausschreibung einer allgemeinen Tagsatzung für zweckmäßig. Auf derselben gedenkt es, sich wegen der Sperrung der Zinsen und Zehnten, welche es auf österreichischem Boden hat, und wegen anderer dem alten Herkommen und der Erbeinigung zuwider ihm widerfahrenden Belästigungen, deren Beseitigung von der Negierung zu Ensisheim versprochen, aber nicht geleistet worden ist, zu beklagen und um Rath und Hülfe anzuhalten. Die Gesandten der übrigen Orte sind der Ansicht, daß die katholischen Orte eine solche Tagsatzung entweder gar nicht besuchen werden, oder daß doch wenig davon zu hoffen sei. Vielleicht möchte sich bald andere Gelegenheit zu einer Tagsatzung findeil. Es wird jedoch für gut erachtet, daß Basel von den ihm drohenden Gefahreil und Lasten Januar 1630. 615) an Lucern und Solothurn von sich aus Mittheiluug »lache llnd dieselben für eine künftige Tagleistung geneigt zu stimmen suche. — Von dem Schreibe,! an die vorderösterrcichische Regierung wird Mülhausen eine Abschrift mitgetheilt. «i. Zürich eröffnet, daß es gemäß ergangener Beschlüsse nnd aus die Erklärungen hin, welche es von sämmtlichen evangelischen Orten empfangeil, den Oberst Schavalitzgi in Bestallung genommen habe und ihm auferlege, gewisse Rittmeister »lud Befehlshaber, durch welche man im Rothsall einer Anzahl deutscher Reiterei und Fußvolkes versichert sein möchte, zu bestellen; darüber seien in die k>00 Reichsthaler Kosten ergangen und das Bestallungsgeld für den Oberst belaufe sich auch in die 400 Reichsthalcr. Der Oberst begehre nun eine baldige Erklärung, ob er die bestellten Rittmeister und Befehlshaber länger behalteil solle, lind ob er selbst in Bestallung zu verbleibeil habe. Zürich hofft, die übrigen evangelischeil Orte werden die Unkosten, als in gemeinem Raine» ergangen, auch tragen helfe»; sie möchten sich auch erklären, ob man den Oberst und die bestellteil Rittmeister und Beamten, oder seilen allein auf gemeinsame Kosten länger in Bestallung behalten oder aber wieder entlasseil solle; für sich allein begehre Zürich nicht den Oberst länger in Bestallung zu behalten. — Die Gesandtschaften der übrigen drei Städte sind darüber nicht instruiert und nehmen die Sache in den Abschied. Zürich stellt wegen seines jüngst zu Mülhausen gewesenen Hauptmanns eine weitere Kostenforderuiig an die drei Städte. Bern nnd Basel hatten die ihrigen früher als Zürich heim berufeil, Schaffhausen gar keinen geschickt. Alan nimmt an, daß die Kosten nicht groß sein können, weil die Hauptleute in deren von Mülhausen Zehrung gewesen seien. Zürich erwidert aber, daß sich die Kosten über 400 fl. belaufen, t. Bei diesem Anlaß wird beschlosseil, daß, weil» in Zukunft voil den Orten insgemein nach Mülhausen, über das Gebirge oder anderswohin Znsätzer geschickt werden, keine Stadt oder kein Ort ohne Borwissen der andern für die Hauptleute, Befehlshaber und Soldaten den Sold für sich selbst bestimmen, sondern daß derselbe mit gemeinem Nathe und für alle gleich festgesetzt nnd eine solche Taxe bestimmt werden solle, die den Obrigkeiteil erschwinglich ist, damit kein Ort sich beklageil könne, daß das andere den Seinigen größeren Sold gebe. (S. u. Baden.) Man sehc auch im Abschnitte Hen'schaftscingclcgenhciteu: Grafschaft Baden. x. Art. 105. Kirchliches. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. l«30, S. Januar. Landcsarchiv Schwill. Gesandte-. Uri. Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann; Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Alt-Landaninlann. Schwhz. Heinrich Neding, Ritter, Landammann; Gilg Frischherz, Ritter, Alt-Landainnlaml und Landshauptniann; Johann Gilg Allfderinaur, Statthalter; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Martin Von Oeüw, des Raths; Kaspar Job, des Raths. Nidwalden. Johann Zelger, Alt-Landammann und Landshauptniann; Matthias VonWhl, des Raths. z». sS. il. Vellenz :c.) I». In Folge der eingelangten Schreibeil wegen Aufrichtung der Kreuze zu Fräuenfeld und der Einquartierung kaiserlichen Volkes im Bisthum Basel wird für gut erachtet, Lucern an- i 6u; Januar und Februar UM. zusragen, ob es nicht nothweildig sein sollte, eine katholische Zusammenkunft auszuschreiben, v, «I. (S. u. Bellenz?c.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten: Vogtci Lcllcnz -c. », «, «I Art. VS1-5S3. sss. Conferenz von Uri, Schwyz uud Nidwalden. Brunnen. 1333, 24. Januar. LanVeSarchiv Nidwalde». Gesandte: Uri. Sebastian Heinrich Trösch, lliittcr, Landammann; Johann .Conrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann! Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Heinrich Reding, Ritter, Landammann und Pannerherr; Gilg Frischherz, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann; Johann Gilg Aufdermaur, Statthalter; Johann Kaspar Cebcrg, Ritter, Alt-Statt- Halter; Martin VonOeüw, des Raths. Nidwalden. Johannes Zelger, Alt-Landmnmaun und Landshauptmann; Jost Lllssi, Seckelmeister. i». fS. u. Bellenz w.) id. Der Bischof von Basel hatte an Uri geschrieben und dasselbe „bundes- geuössisch intitillicrt." Dieß erregt Bedenken, weil das Bündniß bereits ausgelaufen ist. Auf nächster Tagsatzung zu Lucern soll die Sache zur Sprache gebracht werden. «Z. (S. u. Bellenz :c.) v. Die Gesandten von Uri werden ersucht, bei ihren Herreu und Obern dahin zu wirkeil, daß die Säumer an Feiertageil fahren dürfen, da der Papst es zulasse und es auch in andern katholischen Ländern geschehe, kl. (S. ».Bellen; :c.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Boglei Bellenz u. «, «I, t. Art. S54-5K7. Cvnfcrenz der VII katholischen Orte. Lucern. IK33, 23. Januar bis I. Februar. Staatsarchiv Luccr». Abs», ilv anno lkso. Bd. XX. t'vi. !>. Gesandte: Lllccrn. Ätoriz Au der Allmend, Schilltheiß und Stadtvenner; Walthart Alnrhyn, Ritter Alt-Schultheiß und Stadthäuptmann; Heinrich Fleckensteiu, Ylitter; Pannerherr und des Raths; Jost Bircher, Ritter, des lliaths. Uri. Sebastian Heinrich Trösch, Landamniann; Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landanimaiui und Landshauptmann; Kaspar Roinanus Trvger, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Heinrich Reding, Ritter, Landammann und Pannerherr; Gilg Frischhcrz, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann. Uuterwalde». Johaiin Jmfeld, Landammanil; Wvlfgang Stockniaun, Ritter, Alt- Laiidannnann, von Obwalden; Johaliil Lussi, Ritter, Landammann; Johann Zelger, Alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Adam Bachmann; Beat Jakob Meyenbci'g, beide des Raths. Frei bürg. Johann Reiff, Statthalter. Solvthurn. Victor Hafner, Stadlschreibcr. ». Diese Zusaininenkunft ist wegeil der herrschendeil Kriegsunruhen allsgeschrieben worden und um zu bcrathen, wie die Vereinigung der Potentateil der Christenheit zu Stande gebracht werden könnte. Doctor Januar und Februar 1630. 617 Isaak Volmac, vorderösterreichischer Rath und Canzler, übergiebt ein Credenzschreiben des Erzherzogs Leopold und bringt alsdann vor, der Kaiser und der Erzherzog hätten nicht im Sinn, zum Nachtheil der Eidgenossenschaft irgend etwas zuwider der Erbeinigung vorzunehmen; mau solle also kein Mißtrauen fassen, wenn der Kaiser wegen des Mantua betreffenden Krieges die Pässe in den Bünden für einige Zeit in Verwahrung genommen habe; es sei dieß aus rechtmäßigen und erheblichen Ursachen geschehen. Die Aufstellung einer arinöö volantö, die von fremden Potentaten bezahlt »verde, würde den Kaiser veranlassen, die all die Eidgenossenschaft grenzenden Erblande mit Kriegsvolk anzufülleil und den ganzen obern Rheinstrom zu besetzen, wodurch Handel und Wandel gelähmt und ein völliger Bruch eintreten würde. Die Orte möchten also alles Mißtrauen ablegen und die »veitaussehende „Defensionsvcrfassung" ausgeben. — In Betreff des Passes, welchen die vier Städte fiir eineil Zusatz nach Mülhausen verlangt hätten, legt der Abgesandte ein Schreiben des Erzherzogs an die fünf Orte vor, »lebst einer Eopic eines Schreibens an die vier Städte. In jenem stellt er das Aufreizende eines nach Mülhausen zu legenden Zusatzes vor, »venu derselbe durch die österreichischen Lande zöge und durch das daselbst liegende Kriegsvolk; ferner daß eine solche Maßregel leicht die befugten Ansprachen des Reiches an die Stadt Mülhausen' wieder ins Leben rufen könnte. Der Erzherzog fordert die Orte auf, die vier Städte von diesem Beginnen abzumahnen und versichert sie, daß der Kaiser keine bösen Absichten gegen die Eidgenossenschaft habe, ermahnt, die Orte möchten sriedhäßigcn, Werbungen keinen Eingang gewähren. — Eine schließliche Erklärung wird dein Abgeordneten noch nicht gegeben. Vorläufig läßt man mit demselben wegen verschiedener Beschwerden der III Bünde, des Bischofs von Basel und der Stadt Schaffhauscn reden. Es wird alsdann die Abschrift eines kaiserlicheil Schreibens an den Erzherzog (dat. den 15. Januar) verlesen, des Inhalts, der Kaiser sei nicht der Meinung, die Eidgenossen durch das in die vorderösterreichischen Lande gelegte Kriegsvolk zu beleidigen "oder anzufechten. Der Erzherzog möchte seinem Feldmarschall befehlen, nur die unumgänglich iiothwendige Truppeilzahl in jener Gegend einzuquartieren, die übrigeil aber anderswohin abzuführen. — Mai» übergiebt hierauf dein Abgesandten etilen schriftlichen Receß, in welchem die Befriedigung der Orte hinsichtlich der Erklärungen des Kaisers sowie auch die Absicht ausgedrückt wird, die Erbeiuigung treu zu halten, und läßt es dabei bewenden. I». Die billigen Beschwerden des Bischofs von Basel werden dem Abgesandten durch einen Ausschuß vorgetragen mit der Bitte, auf Abhülfe bedacht zu sein. Das jüngste Schreiben des Bischofs an Lucern wird in den Abschied genommen und freundlich, jedoch unvorgreiflich beantwortet. «. Um den Friedeil zwischen den christlichen Potentaten zu Stande zu bringeil, soll der Nuntills ersucht werden, seine Officien eintreten zu lassen, sowie für das Anliegen der Walliser sich zu verwenden. «I. 1) Der außerordentliche französische Ambassador, Herr de Leon, begehrt in» Namen seines Kölligs zwei Regimenter Eidgenossen, ein jedes von 3000 Mann. — Es wird ihm erwidert, daß man seil» Begehren den Obrigkeiten mittheilen »volle, und zugleich um Entrichtung der Pensionen und Distributionen angehalten. 2) Ferner wird dein Ambassador bemerkt, weil der Kaiser fiir den Frieden sich geneigt zeige, so möchte auch er dem Köllig den Wunsch der Orte fiir den der gesaminteu Christenheit heilsamen Frieden vortragen. v. (S. u. Badeil.) k. Die Abschrift des kaiserlichen Schreibens an Erzherzog Leopold wegen der Stadt Mülhausen wird Zürich mitgethcilt mit dem Beifügen, daß es die Antwort auf nächste gemeiueidgenössische Tagsatzung bereit halten möchte. Solothurn soll zu erfahren suchen, wie der Bischof von Basel oder seil» Stift dem Kaiser pflichtig und verbunden sei. Ii. (S. u. Thurgau.) i. Freiburg ersucht die Orte, sie möchten ihm zur Beilegung seines Spans mit Bern verhelfen. — Alan will das Ansuchen Freiburgs den Obrigkeiten mittheilen und bittet es, die Sache einstweilen bis auf bessere 73 618 Februar 1630. Gelegenheit ruhen zu lassen. Ii. Das von den sechs katholischen Orten approbierte Gratulationsschreibcn soll dein neuen Gouvernator zu Mailand übergeben werden. I. Den Obersten und Hauptleuten der beiden spanischen Regimenter wird wegen ihrer bedeutenden ausstehenden Bezahlung eine Empfehlung an den Gubernator von Mailand bewilligt, i». Lucern läßt sich wegen der seit etlicher Zeit veranstalteten besvudern Conferenzeu vernehmen, auf welchen, wie verlaute, nicht blos Privatsachen^ sondern auch allgemeine Geschäfte, wie z. B. das init Spanien zu schließende Bündniß, verhandelt worden seien. — Uri versichert, daß aus den angedeuteten Conferenzen nur verhandelt worden sei, was seine Obrigkeit und Privatpersonen betreffe. i>. Zürich hat wegen des wieder begonnenen Münzens an Lucern geschrieben und dabei besonders auf Schwyz hingedeutet. Dieses entschuldigt sich und will künftig das Münzen einstellen. — Die Sache wird all rskvronämn genommen, damit auf erster allgemeiner Tagsatzung das Münzen neuerdings aller Orten abgestellt und für alle Geldsorten eine bestimmte Taxe fixiert werde, da sich herausstellt, daß durch das Münzen kleiner Sorten das grobe und gute Geld im Preise in die Höhe getrieben wird. «», p. (S. u. Thurgau.) «». (S. u. Lauis.) ^ Man schc auch im Abschnitte Herrschastscmgclcgenheiten: Landgrafschaft Thurgau. I». Art. 306. Religionssachen. p. Art. 410. Gotteshäuser, Klöster. a. „ 7. Beamte. Grafschaft Bade». «. Art. 106. Kirchliches. v. Art. 130. Stifte und Klöster. «. „ 121. Stifte und Klöster. Lailittiogtei Lauis. «l- Art. 210. Zölle und Geleit. SS4 il Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. u Brunnen. 1K3V, 21. Februar. LaiidcSarchiv Tchwyz. Gesandte: Uri. Sebastian Heinrich Trösch, Landammaun; Kaspar Nomanus Trvger , Ritter, Alt- Laudammann. Schwyz. Heinrich Reding, Ritter, Landammaun und Pannerherr; Gilg Frischherz, Ritter, Alt-Landammanu und Landshauptmann; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann, Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Martin VonOeüw, des Raths. Nidwalden. Johann Zelger, Alt-Landammann und Landshauptmann; sKonrad? s Von Büren, des Raths. Statthalter Ceberg, welcher vor einigen Tagen beim Ambassador in Svlothurn gewesen war und den Auftrag erhalten hatte, es sollten die nach Vellenz verordneten Hauptleute die Hälfte des monatlichen Soldes in Solothurn in Empfang nehmen und dann sofort mit ihren Soldaten nach Bellenz aufbrechen, stattet Bericht über seine Mission ab. Uri, das ein Schreiben vom Marschall von Bassompierre erhalten hat, aus dem es auf die Wendung, welche der Krieg nehmen werde, einen Schluß ziehen zu können glaubt, ist der Ansicht, daß eine Besatzung von 80 Mann aus jedem Orte nicht hinreichend sei, und trägt darauf an, die Sache bis auf die nächste von Bassompierre nach Svlothurn guszuschreibende Zusammenkunft zu verschieben. Der Antrag, die Sache noch einmal zu besprechen, wird gebilligt, dagegen aber den Hauptleuten befohlen, die Zahlung in Empfang zu nehmen, aber zugleich den Ambassador zu ersuchen, laut errichteter Capitulation den Sold für den ganzen Monat zu zahlen. Wenn die Sachen eine ernsthafte Wendung nehmen sollten, so März 1630. 619 möchten die Orte ihren Gesandten auf die nächste Tagsatzung Instruction zur Verstärkung der Besatzung von Bellenz geben. ÄSS Gemeineidgenösstsche Tagsatzung der XIII Orte und der Zugewandten. Solothurn. I«3V, 4. bis 8. März. Staatsarchiv Zürich, ksst. XII. ttü. t'ol. MI. Staatsarchiv Bcr». Allgemeine Abschiede. vvv. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister; Salomon Hirzcl, Scckelmeister. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Anton Wchermann, Alt-Zeughcrr und des Raths. Lu ccrn. Aioriz An der Allmend, Schultheiß; Walthart Anirhyn, Ritter, Alt-Schultheiß; Ludwig Schumacher, Scckelmeister. Uri. Sebastian Heinrich Trösch, Landammann; Johann Konrad von Beroldingen, Heinrich Zum Brunnen, Kaspar Nomanns Troger, Ritter, alle drei Alt-Landammänner und des Raths. Schwyz. Heinrich Neding, Ritter, Landammann; Gilg Frischherz, Ritter, Alt-Landammann; Sebastian Abhberg, Alt- Landammann; Martin Petscher sVetschartj, Seckelmcister. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann; Wvlfgang Stockmann, Alt-Landammann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landammann; Johann Zclger, Alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Paulus Bcngg, Statthalter; Christian Jtcn, Scckelmeister; Rudolf Kreuwel, alle des Raths. G la rus. Fridolin Gallati, Landammann; Heinrich Pfändler, Alt-Landammann; Niklaus Schuler, Johann Atüller, Pannervorträger, alle des Raths. Basel. Johann Rudolf Fäsch, Stadthauptmann und Zeugherr; Leonhard Ltttzelmann, beide des Raths. Freiburg. Johann Reiff, Statthalter; Johann Franz von Affrh, Gubernator zu Neuenburg, des Raths. Solothurn. Johann von Roll, Ritter, Schultheiß; Johann Georg Wagner, Alt-Schultheiß; Wernher Brunner, Stadtvenner; Johann Degenscher, Scckelmeister. Schaffhausen. Rochus Goßweiler, Bürgermeister; Johann Jakob Ziegler, Stadtschreibcr. Appenzell. Martin Suter, Landammann; Jakob Wiser, Alt-Landammann; Hauptmann Bildstein, von Jnnerrhoden; Konrad Zellwegcr, Landammann, von Außerrhoden. Abt St.. Gallen. Johann Rudolf Neding, Landvogt zu Lichtensteig. Stadt St. Gallen. Albrccht Miles, Zcngherr und des Raths. Wallis. Peter Allet, Bernhard Ambühl, beide des Raths. Biel. Niklaus Heinricher, Bürgermeister; Johann Tschiffeli, des Raths. Diese Tagsatzung ist vom Marschall von Bassompierre ausgeschrieben worden, welchen der König neben dem außerordentlichen Ambassador auch noch außerordentlich abgesandt hat. Eidgenössische Begrüßung. — Des Königs Secretär und Dollmetscher, Junker Jakob von Stäfis, Herr zu Mollondin, eröffnet, Seine Excellenz, der Herr Marschall, habe vernvmmen, daß vorigen Tags ein Gesandter des Erzherzogs Leopold von Oesterreich angekommen sei. Wenn die Orte gesonnen sein sollten, denselben auf dieser Tagsatzung an- zuhören, so würde der Marschall seinen Befehl nicht eröffnen, sondern dies; auf andere Zeit verschieben. Weil diese Tagsatznng in des .Königs Kosten ausgeschrieben und von dem Marschall für sich allein begehrt worden sei, so sei es nicht billig, daß ein Anderer neben seiner Excellenz angehört »verde. I». Es wird ein Crcdenzschreiben vvn dem Erzherzog Leopold vorgelegt, des Inhalts, man möchte seinem Abgesandten Isaak Volmar, beider Rechte Doctor und der vorderösterreichischen Negierung zu Ensisheim Canzlcr, Audienz er- theilen. Es wird aber beschlossen, dem Begehren des Marschalls von Bassompierre zu willfahren, namentlich weil es niemals Brauch gewesen sei, daß auf dergleichen Tagsatzungcn auch andere Gesandte angehört worden 620 März 1630. seien, und dich dem österreichischeil Abgesandten durch einen ansehnlichen Ausschuß, bestehend aus den Gesandten voil sieben Orteil, anzeigen zu lassen. Wenn er eine andere Tagsatzung begehre, so würdeil wohl die Orte eine solche sich nicht zuwider sein lassen. Volmar antwortet, die angegebeilen Motive zur Verweigerung'der Audienz wolle er auf sich beruhen lassen; hingegen habe er den Auftrag gehabt, vor allen XIII Orten und den Zugewandten die Erklärung abzugeben, welche er auf der katholischen Tagsatzung zu Lucern abgegeben habe, nämlich daß der Kaiser gesinnt sei, weder der Eidgenossenschaft noch den Bündnern an ihren Gnaden und Freiheiten, Rechtsamen und Hoheiten unverschuldeter Weise Abbruch zu thun, sondern sie dabei fest und lmverbrüchlich zu belassen. Hingegen sollten sich die Orte nicht bewegen lassen, das vom .König vvnFrank- reich verlangte Kriegsvolk zu bewilligen, um es entweder nach den Bünden zu schicken oder nach Frankreich, so daß dann der König um so mehr von seinem Volke aus seinem Reiche führen könne. Sollte das Eine oder das Andere geschehen, so würde der Kaiser veranlaßt werden, mehr Kriegsvolk nach den Bünden zu Wersen und in die österreichischen Grenzlandc zu legen, den Paß und Nepaß zu nehmen und den Feind aufzusuchen. Er verlangt eine Antwort an den Erzherzog. — Seine Eröffnung wird in den Abschied genommen. 1)Der Marschall von Bassompierre, begleitet von dein außerordentlichen Ambassador, Herrn de Leon, überreicht sein Eredenzschreiben und legt eineil weitläufigen Vortrag ein, worin im Namen des Königs begehrt wird, die Orte möchten „zu Wiedereinsetzung der Bünde" einen Aufbruch von 6000 Manu bewilligen und auch Proviant, Geschütz und Munition liefern; der Köllig werde dafür den Preis bezahlen und zu gleicher Zeit 4000 Mann zu Fuß und 500 zu Pferd abschicken, das einzige Mittel, den Bündnern ihre frühere Freiheit wieder zu geben und der eidgenössischeil Nation wieder einzuverleiben. 2> In den Aufbruch der 6000 Eidgenossen wird nach Inhalt des mit dein König bestehenden Bündnisses in Gottes Namen eingewilligt. 3) Was die Recuperation des Veltlins und die Wiedereinsetznng gemeiner III Bünde in ihren vorige» freien Stand betrifft, so hatte man zwar mehr als genügende Ursache, de» im Namen des Kölligs von dein Herrn Marschall gegebenen Rüthen zu folgen und die II I Bünde sammt dein Veltlin wieder in ihren alten Stand einzusetzen; weil aber, wie man verniülmt, zwischen den interessierten Potentaten eifrig über den Frieden tractiert werdeil sost, so hofft und wünscht man, daß derselbe zu Stande komme, und daß die Bünde und das Veltlin auch darin eingeschlosseil werden. Für den Fall aber, daß der Friede nicht zu Stande kommen sollte, wird für rathsam erachtet, daß man gemeine III Bünde sammt dem Veltlin in ihrem so leidigen, armseligen Stand nicht verbleiben lassen, sondern auf jegliche Weise dahin wirken sollte, daß sie in ihren alten freien Stand gesetzt werden. 4) Mail verfügt sich zu dem Marschall von Bassoin- pierre, eröffnet ihm obigen wohlgemeinten Entschluß und verdankt die „hochfürtrefflichen" Anerbietungen des Königs, mit der Bitte, der König möchte in seiner herzlichen Affectiv» fürbaß verharren, daneben auch dafür sorgen, daß die ausstehenden Zinsen, Zahlungen und Pensionen entrichtet werden. 5)Weil den eidgenössischen in Frankreich unterhaltenen Studiosen ihre jährlicheil Pensionen schlecht oder gar nicht bezahlt werden, so ersucht man den Marschall, auch dahin zu wirken, daß dieselben nach kölliglicher Liberalität diesen Studivsen ohne Hinderung und Verzug entrichtet werden. 6) Darauf anerbietet sich der Marschall, sein Möglichstes zu thun, daß der Eidgenossenschaft Satisfaction zu Theil werde. Wenn durch Gottes Segen ein guter Friede geschlossen werde, so gedenke er das Geld, das er mit sich in diese Lande gebracht, nicht wieder nach Frankreich mitzunehmen, sondern dasselbe, so weit es langen werde, austheilen zu lassen. Schließlich dankt er für die Vereitwilligkeit, mit der die Gesandten auf seine Einladung erschienen seieil. «I. Basel berichtet, daß die Zufuhr der Früchte in seine Stadt von den österreichischen Landen nicht gestattet werde. — März 1630. Man findet nicht rathsam, dem Erzherzog Leopold bei diesen Zeitumständen deswegen zu schreiben, sondern eine bessere Gelegenheit abzuwarten. «. Man hält für hochnothwcndig, das; bei diesen so geschwinden und gefährlichen Läufen jede Obrigkeit ohne Verzug ihre gauzc Mannschaft mustere. Die Landoögtc der gemeinen Herrschaften diesseits des Gebirges sollen durch Zürich ermahnt werden, beförderlich von Haus zu Haus Musterung zu halten. Zu »». Der letztere Passus von „Wenn er" -c. aus demBcrncrcxemplar. Allgem. Abschiede (100. S. 33. Zu v. Dieser ausführliche Vortrag liegt beim Abschied und ist auch abgedruckt im lKoreur« kran^ai» Dorn. 16. p. 22—23. Dieser Abschied findet sich auch im lK-zreurv kianyars Dom. 16. p. 33—40. SSV. Konferenz der evangelischen Städte während der genieineidgenössischen Tagsalzung zu Solothnrn. Marz. Stlltttöarchiv Bern. Evangelische Abschiede 15. Kantmtsarchiv Schasf^nnsen. Die evangelischen Städte besprechen sich vertraulich, wie bei diesen Zeitläufen Mülhausen zu beschützen und mit einem Zusatz sicher zu stellen sei, wie der Procedur wider Genf wegen des Einkommens der Capelle zu Feigeres in der Vogtei Gex am königlichen Hof in Frankreich zu begegnen, sodann wie die Bezahlung der Frankreich geliehenen Capitalien und der davon verfallenen Zinsen, desgleichen der ausstehenden Pensionen und Friedgelder bald möglichst zu erhalten sei, endlich ob der König den vier Städten, wenn sie wegen der Kirchengüter vom Kaiser angefochten werden sollten, Schutz und bundcsgenössische Hülfe leisten würde. Die französischen Ambassadoren, der Marschall von Bassompierre und Herr de Leon geben darüber folgende Antwort: 1) Die Städte würden, wenn sie einen Zusatz nach Mülhausen schickten, an Oesterreich einen Feind haben; Oesterreich würde denselben aufhalten. Trotz allen Versicherungen, daß es auf keine Feindseligkeiten abgesehen sei, erscheine es nicht rathsam, wegen einer Stadt, die selbst keine Garnison begehre, Anlaß zu einem Kriege zu geben, welchen mau doch der namhaften bündnerischen Lande und Pässe wegen scheue. Ein Zusatz von 300 Mann würde Mülhausen höchstens vor plötzlichem Ueberfall, nicht aber gegen eine regelmäßige Belagerung schützen, wovon sich der Marschall durch eigene Anschauung überzeugt habe. Die Stadt zu entschütten sei schwer, weil sie von den eidgenössischen Grenzen fern und also gelegen sei, daß es mit einem ziemlich starken Heer geschehen müßte. Insofern die Eidgenossen beschlossen hätten, geraden Wegs in die Blinde zu ziehen, so wäre es nothwendig, 1200 bis 1500 Mann zu Fuß und 100 bis 150 Pferde nach Mülhausen zu legen, von welchem Volk der König die Hälfte besolden würde; dieses hätte bis zu den Thoren von Straßburg zu streifeil und den Elsaß in Contribution zu halten. Weil aber jenes nicht geschehen sei, sei es jetzt rathsam, weder einen geringen »loch einen starken Zusatz dahin zu legen, namentlich da das österreichische Volk ans dem Elsaß weg iu das Westerreich gegen die französischen Grenzen gezogen worden sei. Dagegen sei es passend, das österreichische Schreiben zu beantworten und in demselben zu sagen, daß, obgleich der Paß verweigert worden sei, man doch den Entschluß gefaßt habe, einen Zusatz nach Mülhausen abgehen zu lassen; weil jedoch durch die den vier evangelischen Städten sowohl als der Stadt Lucern zugeschickteil Schreiben Friede und Sicherheit zugesagt worden sei, so wolle man solche Schreiben und offeile Zusagen als eine Garnison ansehen und mit Abschickung eines Zusatzes iunehalten. 2) In 622 März 1630. Beziehung auf den zweiten Punkt antworten die Ambassadoren: Was die Procedur wider Genf wegen der- Capelle Feigeres betreffe, so sei der Marschall von den Herren der Stadt Genf über das ganze Geschäft informiert. Dieselben hätten den Notar, der ein Instrument über die Investitur besagter Capelle ausgefertigt und damit nichts Anderes als ein Geschäft seines Berufes verrichtet habe, gefänglich eingezogen und wollten ihn hängen lassen. Der Vicecanzler sei unerbittlich und der Ansicht, daß dem Priester die von dem Papst erlangte Investitur abgetreten werden solle; es sei aber diese Sache den Herren der Stadt Genf, die gar ehrliche und redliche Leute seien, und denen sie, die Ambassadoren, wohl gewogen seien, sehr nachtheilig nicht wegen dieses Gütchens, sondern vielmehr wegen anderer Einkommen und Renten, die sie sowohl in der Vogtei Gex als in Savohen besäßen. Darum wollen die Ambassadoren dahin wirken, daß dem Priester ein anderes Beneficium ertheilt werde, auch nur Beendigung dieses Geschäftes nach Hofe schreiben. Wie bisher, sollten die Genfer auch künftig in dem Besitze und der Nutzung des Capellengütchens verbleiben. 3) In Beziehung auf den dritten Punkt lautet die Antwort, der Marschall habe an spanischen Dublonen 200,000 Franken oder 67,000 Kronen in die Eidgenossenschaft gebracht. Dieses Geld sei für den begehrten Aufbruch bestimmt, und es könnten daraus weder Zinsen noch Capitalien oder Pensionen bezahlt werden. Mit Beschämung müsse man bekennen, daß so große Summen aufgelaufen seien; die evangelischen Städte hätten'das Geld in höchster Roth des verstorbenen Königs der Krone nebst anderen Potentaten geliehen. Sobald Friede geschlossen werde, wolle der Marschall all sein Geld in der Eidgenossenschaft lassen und nichts wieder nach Frankreich tragen, auch dafür sorgen, daß in acht Monaten oder in einem Jahre alle ausstehenden Zinsen und Pensionen bezahlt werden. Jetzt aber sei es nicht möglich, da Cardinal von Richelieu 1,200,000 Sonnenkronen und Proviant für sechs Monate nach Italien genommen habe und eben so viel in drei Monaten ihm nachgesandt werden müssen und 200,000 den Ambassadoren in die Eidgenossenschaft geschickt worden seien. Auch mit den Contractsansprechern wolle er tractieren helfen, zu ihrem und des Königs besserem Nutzen, als wenn dieß durch die Tresoricrs geschähe. Neben den 67,000 Kronen seien auch noch in die 200,000 Kronen zu Lyon für den eidgenössischen Aufbruch in Assignativn. Wenn aus dem Aufbruch nichts werden sollte, so wolle der Marschall dafür sorgen, daß diese Summe als Abschlagszahlung an die Schulden ebenfalls in die Eidgenossenschaft geschickt werde. 4) In Beziehung ans den vierten Punkt lautet die Antwort: Wenn jemand den Städten die Restitution der Kirchengüter zumuthen würde, wozu der. Kaiser und das Haus Oesterreich nicht befugt seien, und was auch der Papst nimmermehr thun werde, solle man sich von dem König des bestimmten Entschlusses versehen, daß er die protestierenden Städte und Orte dabei gegen jedermann nicht weniger werde schützen helfen, als wenn sie an ihren eigenen Personen und Häusern angegriffen würden^Jn solchem Fall würden die katholischen Orte wohl auch ihre Hülfe nicht versagen. Wollen die Eidgenossen bei ihren Freiheiten weiter verbleiben, so werde es durchaus nothwendig sein, daß sie sich einer rechten Einigkeit unter einander befleißen und die zwischen ihnen noch schwebenden Streitigkeiten freundlich beilegen. Zu gütlicher Vermittlung wolle sich der Marschall ohne einige Berücksichtigung der Religion aus besonderer Neigung für die Eidgenossenschaft anerboten haben. Zu besserer Erhaltung der Einigkeit möchte es sehr dienlich sein, wenn das spanische Bündniß, durch welches der Rcligionshaß in die katholischen Orte geworfen worden sei, aufgegeben und dafür das venetianische aufrechterhalten würde. Zu 3). Im Schaffhauserexemplav steht noch Folgendes: Wenn die Bezahlungen erfolgen werden, soll den evangelischen Städten das Beste und der „Nidel" davon vor andern gegeben werden; den (katholischen) Orten sei bisher nichts gegeben worden, weil sie so widerspenstig die Aufstellung einer armös volanto verhindert März und April 1630. 623 hätten. Doch sei denen von Lucern vom Ambassador de Leon eine Pension versprochen worden, wenn sie in den Aufbruch einwilligen wollten. 557. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1K3V, IS. März. zz Schwvj. Gesandte: Uri. Sebastian Heinrich Trösel), Landammann; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann. Schwhz. Heinrich Neding, Ritter, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landainmann und Landshauptmann; Sebastian Abhberg,. Alt-Landainmann; Johann Gilg Aufdermaur, Statthalter; Aiartin Von Oeüw, des Raths. Nidwalden. Johann Zelgcr, Alt-Landammann und Landshauptmann; Thomas Zelgcr. Dos Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclegcnhciten. Bogtei Bellenz n. »v. Art. S58-562. 558. Conferenz der IV evangelischen Städte nebst Mülhausen. Aaran. 1«3ft, 12. April (2. April a. K.). Staatsarchiv Ziirlch. (I°8t. XII. INI. toi. 227. Gesandte: Zürich. Salomvn Hirzel, Hans Heinrich Wirz, beide des Raths und Seckelmeister. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Glado Wchermanu, Zeugherr und des Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Zeugherr; Leonhard Lützelmann, beide des Raths. Schaffhausen. Rochus Goßweiler, Burgermeister; Georg Ott, Zeugherr und des Raths. Mülhausen. Kaspar Dollfuß, Bürgermeister; Jakob Heinrich Petri, Stadtschrciber. Die hinterlasseuen Söhne eines vor vielen Jahren ausgetretenen ungetrenen Burgers, Valentin und Hans Fries, Burger und seßhaft zu Altkirch, haben gegen Mülhausen eine alte Ansprache wegen ihres mütterlichen Gutes hervorgezogen und darüber ein kaiserliches Schreiben erlangt. Eine andere Beschwerde hat Mülhausen wegen einer namhaften Forderung an den Grafen von Ortenburg. Um nun zu bcrathcn, wie diesem zweifachen Gesuch, hinter welchem, weil es auf gegenwärtige Läufe gespart worden ist, leicht ein schlimmes Vorhaben stecken möchte, bei Zeiten vorgebaut und der zu besorgenden Nngelegcnheit begegnet werden könnte, ist diese Conferenz angesetzt worden. Nach Anhörung des Berichtes der Abgesandten von Mülhausen erscheint im Namen der französischen Ambassadorcn der königliche Secretarius und Dollmetscher, Funker Jakob von Stüfis, Herr zu Mvlloudin, und eröffnet nach Ueberreichung eines Schreibens derselben, daß die Ambassadorcn auf empfangenen Bericht, wie es eigentlich mit den beiden Punkten beschaffen sei, die Sache gern zu einem befriedigenden Ausgang fiihren helfen wollen, zumal der König Mülhausen eben sv wenig als die übrigen Orte, wenn sie wider Recht und Billigkeit angefochten werden sollten, im Stich zu lassen gesinnt sei. Demnach läßt mau wegen der Friesischen Sache mehrere Schreiben unter der fünf mit Mülhausen verbündeten Orte Namen ausfertigen in der Hoffnung, daß selbige nicht ohne guten Erfolg bleiben werden, nämlich ein Verichtschreiben an den Kaiser, eines an die vorderöstcrreichische Regierung und 624 April und Mai 1630. eines an den kaiserlichen Commissarius in dieser Sache, Doctor Biegeisen. I» Der Schnldsache des Grafen von Ortcnbnrg wegen wird ein ausführliches Berichtschreiben an die vorderösterreichische Regierung ausgefertigt. Neber alle diese Schreiben wird Stadtschreiber Pctri bei seiner Durchreise zu Basel mit gewissen qualificierten Personen sich berathen, die Aenderungen zu Papier bringen und die Concepte zur Ausfertigung beförderlich nach Zürich schicken; von da aus werden dieselben hernach an ihre Adresse befördert. «. Die Abgesandten von Mülhausen ersucht man auch, unmittelbar von Aarau aus mit dem Herrn von Mollondin nach Svlothurn zu reiten und die Ambassadoren von der Beschaffenheit der Sache in Kenntniß zu setzen, damit dieselben, wenn man künftig des Königs Hülfe bedürfe, die uothwendige Information bereits haben. Zu eben demselben Zwecke wird den Ambassadoren auch von Aarau aus geschrieben. SSV Conferenz von Zürich und Lucern. Fvauenseld. t«3tt, 25. und 2«. April (15. und 16. April a. K.). Staatsarchiv Zürich. «w8t. Xll. ltg. «dl. e»l. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Seckclmeister; Johann Escher, des Raths, neuerwählter Landvogt im Thurgau. Von Lucern und im Rainen der übrigen den Thurgau regierenden katholischen Orte: Heinrich Fleckenstein, des Raths und Pannerherr. Das Verhandelte findet sich ini Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Landgrasschaft Thurgau. Art. 3»7. Religionssachcn -c. SS« Jahrrechnung der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden 2'/- Orte. Bellenz. t«3ll, im April. Landcöarchiv Nidwaldrn. Gesandte: Uri. Johann Dietrich Planzer, des Raths. Schwyz. Martin Von Oeüw, des Raths. Nidwaldcn. Matthias Von Whl, des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Aogtci Bellenz :c. Art. 563.— 570. SSil. Abschied des Huldigungsactes in Folge der Wahl des Abtes Pius an die Abtei zu St. Gallen. Rorschach, -Lind-tschwyl" (Lömenschwyls, Gotzan, Wyl. l«30, U. bis tö.Mai (1. bis 5. a. K.). Staatsarchiv Zürich. Tr. ll>t. ls. Gesandte: Zürich. Salonion Hirzel, Seckelmeistcr. Lucern. Moriz An der Allmend, Schultheiß; Johann Zimmermann. (Die Gesandten der beiden andern Schirmorte sind nicht angegeben.) Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Schirmortsangclegenhciten: Abtei St. Gallen. Art. 2. Nnm. Lindetschwyl, das im Originale steht, ist unrichtig; Ldmcnschwyl oder Lömiswyl war einer der vier Orte, wo die Huldigungen stattfanden. S. FSst Staats- und Erdbeschreibung ?c. Bd. III. S. 624. Mai 1660. 625 sss Conferenz der V katholischen Orte. Gersau. t«3v, t4. Mai. Staatsarchiv Lucern. AI-Ich. So ann» l«Z0. Bd. XX. tot. »Z. Gesandte: Lucer». Jakob Bircher, Bauherr; Landvogt Kaspar Mohr, beide des Raths. Uri. Sebastian Heinrich Trbsch, Landammann; Johann Konrad von Beroidingen, Ritter, Landshauptmann. Schwhz. Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Johann Büeler, Statthalter. Nnterwaldcn. Von Obwalden inemand; Johann Lussi, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Adam Bachmann, des Raths; Johann Trinklcr, Ammann. ». Der Graf von Alerode hatte verlauten lassen, das; er aus Besorgnis;, der König von Frankreich möchte mit dem jüngst geworbeneu Nolk durch Wallis und Nrsern marschieren und die Kaiserlichen in den Bünden überfallen, an verschiedene Orte daselbst starke Zusätze gelegt habe. — Uri erstattet Bericht und bemerkt, es sei nvthwcndig, den Grafen durch eine Gesandtschaft oder durch ein Schreiben davon abzumahnen, sich noch anderer Pässe zu bemächtigen. Ferner habe Misox, als die jenseits des Gebirgs regierenden Orte ihre Besatzungen daselbst gehalten hatten, wiederholt angefragt, wessen es sich im Nvthfall zu versehen habe. Da abermals Gefahr vorhanden sei, so werde man sich auch darüber entschließen müssen. Drittens fragt es, wie man sich, falls man im ober» Bund zu schanzen fortfahre und neue Zusätze hingelegt werden sollten, oder des Königs Volk durch das Wallis in die Blinde einfallen wollte, alsdann zu verhalten habe. — Man findet, daß einstweilen nicht besondere Gefahr vorhanden sei, und daß man den Gerüchten nicht viel Glauben schenken solle. Für den Fall, daß Graf von Merode noch mehr Zusätze hinlegen oder noch mehr Schanzen auswerfen sollte, mag Uri mit dem Grafen Karl Casati reden und dessen Verwendung bei dem Grafen von Merode ansprechen; jedenfalls wird den Obrigkeiten Wachsamkeit empfohlen. In Beziehung auf das Misox bleibt es bei dem früher gcthanen Anerbieten nachbarlicher Gutwilligkeit; doch will man den drei alten Orten deßhalb nichts vorschreiben, falls sie gegen Misox zu Mehrerin verpflichtet wären. Den dritten Punkt will man den Obrigkeiten heimbringen, versichert übrigens Uri, daß man ihm im Nvthfall den Bünden gemäß beistehen werde. Zugleich werde» die Gesandten ersucht, so bald als möglich den Entschluß ihrer Herren und Obern in Betreff dieser Zusage der Hülfe Lucern zu übersenden, welches dann dieselbe Uri mittheilen wird. (Der Rath von Schwhz erkennt de» l7. Mai, „daß man den Herren von Uri fründtlich zuschreiben solle mit Versprechung, lhb, guet und bluet zue ihnen zesctzen, wie she in dein abschehdt begert haben.") I». (S. n. Sargans.) v. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclcgcichciten: Landgrafschast Thlirga». Art. 308. Rcligionssachcn zc. Grasschaft Sargans. >». Art. 12. Verwaltung im Allgemeinen. sss Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Alt-rf. 1K3V, 3t. Mai. LandeSarchlv Schumi- Gesandte: Uri. Sebastian Heinrich Trösch, Landammann; Johann Konrad von Beroldingc», Ritter, Landshauptmann; Johann Heinrich Zum Brunnen; Johann Jakob Tanner, Ritter; Kaspar Nomanus 79 626 Juni 1636. Troger, Ritter, Alt-Landammann; Karl Emanuel von Noll, Ritter, Statthalter und Pannerherr; Johann Kaspar Arnold, Alt-Cvmmissarius zu Bellenz; Jakob Ncll, des Raths. Schwyz. Gilg Frischherz, Landammann und Landshauptmann; Heinrich Neding, Alt-Landammann und Pannerherr. Nidwalden. Johannes Lussi, Landammann und Pannerherr. ». (S. u. Bellenz zc.) I». Da man Bericht erhalten hat, das; Graf Merode wieder neue Schanzen baue, und zu befürchten ist, er möchte solche auch gegen die eidgenössischen Grenzen hin errichten, wird für rathsam erachtet, den Grafen Casati davon in Kenntniß zu setzen und ihm zu erklären, daß die Orte in diesem Falle veranlaßt würden, dagegen alle Mittel an die Hand zu nehmen, welche ihnen Gott gegeben habe. «. (S. u. Bellenz:c.) «I. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegcnheiten: Landgrafschaft Thurgau. «I. Art. 43. Marchcnsache». Vogtei Bellenz zc. », «. Art. 671—572. SZ54. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. ItZZY, 24. Juni (auf St. Johannis Bapt.). Staatsarchiv Zürich. KaiitonSarchiv Basel. KantonSarchiv Solotftur». Bd. es. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Müller, Alt-Landvogt zu Khburg. Bern. Burckhardt Fischer Alt-Landvogt zu Lauis. Lucern. Jost Hclmlin. Uri. Peter Furrer. Schwhz. Melchior Betschart. Unterwalden. Sebastian Müller, Laudsfähnrich. Zug. Johann Staub, Seckelmeister. Glarus. Johann Müller, Alt-Baumeister. Basel. Melchior Gugger. Freiburg. Rudolf Weck. Solothurn. Johann Jakob Junker.? Schaffhausen. Georg Ott, Zeugherr. ( Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgenheiten: Vier ennctb. Vogteien iiberh. «I. Art. 116. Verhältnis! znm Bischof von Com». LailiNwgtci Lauis. I». Art. 1S7. Justizsache». «. Art. IIS. Jnstizsachcn. Laniwogtei Mendris. ». Art. SIS. Jnstizsachcn. « ans dem Basler-, «I aus dein Solothurnereremplar. sss. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. nach dem 24. Juni (nach St. Johannis Bapt.). SlaatSarchiv Zürich. Gesandte: Dieselben, welche in Abschnitt 534. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier ennetb. Vogteien iiberh. >». Art. 27. Jnstizsachcn. LandvogteienLuggarnsundMainthal. ». Art. 33. Verschiedenes- Landvogtei Luggarns. «. Art. 119. Zollsachcn. «I. Art. 160. VerlMnist znm Bischvs von Komo. Juli 1630. 627 SSV Gemeineidgenössische Jahrrechnungs-Tagsahung der XIII Orte. Baden. 7. bis 24. Juli. Staatsarchiv Zürich. Nnnt. XII. 14». kol. SM. Staatsarchiv X'uccr». Absch. ». Martin Gasser, des Raths zu Schwhz, hat letztes Jahr in sein beim Thurm ncucrbautes Wirthshaus um Fenster und Wappen gebeten und auf gute Vertröstung hin dieselben bereits machen lassen. Weil etliche Orte ihren Theil daran noch nicht bezahlt haben, so bittet er, den Gesandten auf nächste Tagleistung Befehl zu ertheilen, solchen zu bezahlen. ii. (S. u. Baden und Thurgau.) «. (S. u. Thurgau und Freie Aemter.) z». (S. u. Thurgau.) qy. (S. u. Nhcinthal und Thurgau.) i . (S. u. Thurgau und Baden.) .««. (S. u. Baden.) t sVll katholische Orte.) Freiburg hat seinen noch schwebenden Span mit Bern in gemeiner Session vorbringen wollen; man ersucht es aber, weil so wichtige Sache» vorhanden seien, bis auf gelegenere Zeit damit zu warten. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheite>n Landgrasschast Tlnirgau. n. Art. 303. Religionssachcnw. «,. Art. 123. Lehensachcn. «». Art. 435. Localcs. r. „ 1S3. Anständcmild.Vischofv.Constanz. I». „ 310. Religwnssachen w. Laniwogtci Rlieinthal. <>. Art. 151. Ehesachen. Grasschast Sargans. It. Art. 20. Verwaltung im Allgemeinen. Grafschaft Baden. »» Art. 00. Anstände mit d. Kloster Einsiedel». Ar«. 107. Kirchliches. r. „ 122. Stifte und Klöster. Landlwgtei Freie Aemter. I. Art. 21. Verwaltung im Allgemeinen. «d. Art. 16-t. Verschiedenes. Vier euuetb. Vogteien liberh. «I. Art. 2. Allgemeine Verwaltungssachen, r—t aus dem Lncernereremplar. Juli 1630. 631 SSV. Conferenz der evangelischen Städte und Orte während der Jahrrechnung zu Buden. t«30, im Juli. Staatsarchiv ZSrlch. U««t. XII. llZ. 5ol. LV7. KantonSarchlv SchaMiause«. Gesandte: Die im Absch. 536 genannten. ». Die vertriebenen evangelischen Unterengadiner bitten um Rath und Hülfe. Es wird für gut erachtet, dein Marschall von Bassompierre zu schreiben, das; die Evangelischen im untern Engadin und anderswv in den Bünden aus ihrem Vaterland ins Elend vertrieben werden, obgleich bisher beide Religionen daselbst frei gewesen seien, und die Bitte beizufügen, bei dem König dahin zu wirken, das; bei Gelegenheit der Friedenstractation zn Beilegung des italienischen Krieges oder auf andere Weise gemeine III Blinde von beiden Religionen in Anbetracht ihrer von Alters her der Krone Frankreich geleisteten Dienste ferner bei ihren Freiheiten im Vaterland ruhig und sicher verbleiben können. ^ Unterdessen sollen die guten evangelischen Leute zur Geduld ermahnt werden, bis ihnen auf dem einen oder andern Wege geholfen sein wird. I». Glarus berichtet, wie die Evangelischen im Toggenburg von des Prälaten zu St. Gallen Amtleuten der Religion halber wegen der Tanfsteine und auf andere Weise übel bedrängt und angefochten werden. Seit der Ncgi- Mentstheilung hätten sich die katholischen Landlcute der evangelischen Tvggenburger nicht nur nicht annehmen wollen, sondern erst neulich auf Antrieb der sanctgallischen Amtleute der Taufsteine halber für sich selbst ein Urthcil gefällt, welches demjenigen, das die Laudleute zu Glarus von beiden Religionen im Jahr 1618 gefällt, ganz zuwiderlaufe. Es wird für rathsam befunden, Schwyz und katholisch Glarus zu ersuchen, bei bem Abt zu St. Gallen dafür zn intercedieren, daß die evangelischen Tvggenburger bei ihren Freiheiten, ihrem Herkommen und ihren Gerechtigkeiten, auch bei dem Landfrieden verbleiben und der ihnen zugcmutheten Belästigungen überhoben werden. Falls sie dies;, wie zu besorgen sei, entweder gar nicht thun oder ihre Interzession nicht verfangen sollte, möchten die vier evangelischen Städte sammt Appenzell-Außerrhvden ein freundliches Jntereessionsschreiben an den Prälaten erlassen, v. Man verspricht sich gegenseitig in der Herren und Obern Namen (wie bereits von allgemeiner Versammlung verabschiedet worden ist) bei diesen geschwinden und gefährlichen Läufen, da besonders den evangelischen Städten und Orten allerlei Drohungen und War- nungen zukommen, ans einander allerseits ein getreues Aufsehen zu haben, auch sich gefaßt zu halten, um im Fall der Roth einander redlichen eidgenössischen Beistand zu leisten. «I. Da die evangelischen Städte erfahren haben, das; der Erzbischof und Cardinal zu Lyon unter dem Vorwand des Edictes von Nantes damit umgehe, den Evangelischen den Gottesdienst in der Kirche zu Vlin außerhalb Lyon nicht mehr zu gestatten, lu der sie schon seit dreißig Jahren ihren Gottesdienst gehalten und zu deren Erbauung auch die nach Lyon handelnden Eidgenossen einen namhaften Beitrag geleistet haben, so wird der König durch ein Schreiben ersucht, den Befehl zu erlassen, das; man diese Reformierten an der Ausübung ihres Gottesdienstes in der genannten Kirche nicht hindere. «5 . Juli. LandeSarchiv S,z. Gesandte: Uri. Karl Emanuel von Roll, Statthalter und Pannerherr; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann. Schw Hz. Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landainmann und Panncrherr; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Johann Gilg Aufdermaur, Statthalter; Martin Betschart, Alt-Statthalter, Landsfähnrich und Seckelmeister. Nidwalden. Johannes Zelger, Alt-Landammann und Landshauptmann; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsaiigeleqenheitcn: Vogtei Belleuz ?c. Art. S73. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. lS.Juli. Landcöarchiv Schn»,!. Gesaildte: Uri. Karl Emanuel von Noll, Ritter, Statthalter und Panncrherr; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann. Schlvhz. Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landammann und Panncrherr; Johann Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Martin Betschart, Alt-Statthalter, Landsfähnrich und Seckelmeister; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Jnderbitzin, alle des Raths. Nidwalden. Johannes Zelger, Alt-Landammann und Landshauptmann; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann. In Folge der unterschiedlichen Reden, die zu Baden und auch an andern Orten wegen des Aufbruchs nach Ursern und Belleuz vernommen worden sind, wird diese Conferenz zusammenberufen, um den übrigen Orten, welche noch zu Baden versammelt sind, die Motive und die Nvthwendigkeit der Besetzung jener'«Pässe zu Gemüth zu sichren und von denselben zu erfahren, ob sie nicht für nothwendig erachten, um einmal der täglicheil Ungelegenheiten und Unruhen los zu werden, einen tapfern Entschluß zu fassen, sich darüber zu beschwereil, daß ihnen die Besetzung, die so oft anbefohlen worden sei, zu Ungutem ausgelegt werde, und zu fragen, ob sie nicht sich dazu bequemen wollten, falls die Besetzung fortdauern sollte, an die Kosten zu con- tribuieren, wie Solothurn bereits vorgeschlagen habe, da durch dieselbe auch ihre Laude geschirmt werden. Sollten die Orte das nicht eingehen, so würden die drei Orte ihr Kriegsvolk nicht allein auf ihre Kosteil unterhalten, sondern es zurückziehen; in diesem Falle aber wollen sie, weil» Unheil daraus erfolgen sollte, keine Schuld daran tragen. Den Gesandten wird auch noch der Auftrag gegeben, sich zu berathen, ob mau nicht rathsam finde, ihre Beschwerden durch ein Schreiben oder eine Botschaft dein Kaiser zur Kenntnis; zu bringen und denselben um Abführung des Volks aus den Bünden und um Schleifung der Festungen zu ersuchen. Juli und August 1630, 633 540 Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1K30, 24. Juli. La»dcS»r>z. Gesandte: Ur i. Karl Emannel von Noll, Ritter, Statthalter und Pannerherr; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Laudaiunlaun. Schwhz. Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landammann und Pauuerherr; Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Martin Bctschart, Alt-Statthalter, Landsfähnrich und Seckcl- meistcr; Johann Kaspar Ceberg, Ziitter, Alt-Statthalter; Johann Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter. Nidwalden. Johann Lnssi, Ritter, Landammann; Johann Zelger, Alt-Landammann und Landshanptmann, Zürich hatte an Uri ein Antwortschreiben geschickt, in welchem es freundliche und tröstliche Hülfeleistung oder Contribntion für die Vertheidignng der Pässe ans dem Gotthard und zu Bellenz anerbietet. Uri will, bevor es an Zürich zurückschreibt, bei den übrigen beiden Orten sich Raths erholen. Nachdem das Schreiben von Zürich und auch die von Solothnrn übersandten Berichte verlesen worden sind, sieht man es zwar als hochnothwendig an, daß die Pässe stark besetzt werden; wenn man aber erwägt, wie schwer diese Last für die drei Orte ist, wie wenig Dank man damit gcerntet hat, und wie sehr man von einigen Seiten gedrängt worden ist, die Mannschaft heimzurufen, was für eine Antwort man von Baden auf das Ansuchen der drei Orte um Contribntion an die Bcsatzungskosten erhalten hat, nämlich die Gesandten hätten dafür keinen Befehl, die drei Orte möchten dieses Ansuchen vor ihre Obern bringen: so dürften die Orte glauben, sie hätten genug gethan. Jedoch bestimme sie die Sorge um das liebe Batcrland, Zürich und Solothnrn unter Berdanknng ihrer tröstlichen Zuschriften anheimzustellen, ob sie, wenn sie ihrem Anerbieten Folge zu leisten für nothwendig erachten, die übrigen Orte zu einem Beitrag an die Kosten, wenn man die Pässe ferner besetzt haben wolle, oder zu andern zweckdienlichen Mitteln disponieren möchten. 541 Cvnfcrenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1«. August. zjandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Sebastian Heinrich Trösch, Landammann; Johann Kaspar Arnold, Alt-Commissarins zu Bellenz, des Raths. Schwhz. Gilg Frischherz, Ritter, Landammann und Landshauptmann; Martin Vetschart, Alt-Statthalter, Landsfähnrich und Scckclmeister; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Martin Von Ocüw, des Raths. Nidwalden. Johann Zelger, Alt-Landammann: Niklaus Von Matt, des Raths. N i». (S. u. Vellen; u.) <>. Zürich, welches von sich aus sich zu einem Beitrag an die Besatzung zu Bellenz anerboten und bei den andern Orten sich für einen solchen bemüht hat, soll in der drei Orte Namen freundlich gedankt werden, z». Wegen der Beantwortung des Schreibens von Zürich, betreffend dessen Streit mit dem Fürsten von Einsiedeln wegen Whnigcn, soll man sich mit Gelegenheit unterreden, damit nicht etwa ein Ort anders antworte als das andere. «Z. (S. u. Bellen; zc.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgenheiten: Aogtci Belle»; n. «,. Art. 574-5S7. 30 634 September 1630. S4S. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1630, 6. September. LandcSarchiv Nidwalden. Gesandte: Uri. Sebastian Heinrich Trösel), Landainmailn; Johann Jakob Tanncr, Ritter, Alt-Land- ammann. Schwyz. Gilg Frischherz, Ritter, Landannnann und Landshauptmann; Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr; Sebastian Abyberg, Alt-Landaminann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter. Nidwalden. Johann Zelger, Alt-Landammann nnd Landshauptmann; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammanu. t», 1». (S. u. Bellenz w.) «. (S. u. Nheinthal.) «1. Der Bote, welcher ein Schreiben, betreffend die Geldordnung, von Bern gebracht hat, wird mit einem Necepisse abgefertigt, v. (S. u. Bellenz w.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landvogtci!>!heinthal. «- Ehesachen. Vogtei Belle»; -c. »,!»,«. Art. 586-500. Jahrrcchnung der die Vogteien Bellcnz, Bollenz und Riviera regierenden 2/2 Orte. Bellcnz. 1636, im September. Landcöarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Hans Kaspar Arnold, des Raths. Schwyz. Johann Büeler, Landweibel. Nidwalden. Niklaus Von Matt. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Vogtei Bellcnz -c. »-«. Art. 591-604. Conferenz voll Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1636, 27. September. LandcSarchil, Nidwaldc». Gesandte: Uri. (Niemand.) Schwyz. Gilg Frischherz, Ritter, Landammann lind Landshauptmann; Heinrich Reding, Alt-Landammann und Pannerherr; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Johann Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter. Nidwalden. Johann Lussi, Ritter, Landammann; Kaspar Ackermann' Statthalter. ». (S. u. Bellenz:c.) 1». Das Schreibeil Berns zu beantworten, in welchem die Orte sehr ermahnt werden, die Pässe zu verwahren, und ihnen trostlich zugesprochen wird, stellt man Schwyz anHeim. «, «I. (S. u. Bellenz w.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsaugclczcnheilcn: Bogtci Bellcnz -r. «, N. Art. 605—607. / i October 1630. 635 S4S Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Altorf. t«3«, 25. Oetober. Landesarchiv Stldwalde». Gesandte: Uri. Sebastian Heinrich Trösch, Landammann; Johann Peter von Roll, Ritter, Alt-Landammann; Hans Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landanunann; Kaspar Roinanns Troger, Ritter, Alt-Landammann; Karl Emanucl von Roll, Ritter, Statthalter und Pannerherr; Walthart Baldeggcr, Landsfähnrich; Jakob Jauch, des Raths; Heinrich Zurenseller, des Raths. Schtvhz. Gilg Frischherz, Laiidammann und Landshauptmann; Martin Betschart, Seckelmcistcr; Hans Gilg Aufdermaur, Statthalter. Nidwaldeu. Johannes Lussi, Ritter, Landammanii und Pannerherr; Johannes Zelger, Alt-Landaiumann; Kaspar Leu, Alt-Landammann; Niklaus Von sders Matt, des Raths. » L. (S. u. Bellenz zc.) zx. Landammann Lussi wird beauftragt, bei dem Nuntius darum anzuhalten, daß er sich dafür verwende, daß den deutschen Capucinern gestattet werde, im Wallis zu residieren. I». (S. u. Bellenzic.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vogtei Vcllenz ?c. »—k, I». Art. 668—614. Conferenz der VII den Thurgau regierenden Orte. Frauenfeld. IK30, 2». Oetober. Staatsarchiv L»ccr». Mich. Sc »nno u-so. Bd. XX. toi. izz. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Scckelmcister; Johann Georg Grebel, Stadtschreiber. Lucern. Moriz An der Allmend, Schultheiß; Jost Bircher, Bauherr und des Raths. Uri. Sebastian Heinrich Trösch, Landammanu; Johann Konrad von Bcroldingen zu Svunenberg, Alt-Land- annnanu und Landshauptmann. Schwhz. Gilg Frischherz, Ritter, Landammann und Landshauptmanu; Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. Unterwalden. Marquard Jmfeld, Landammann, von Obwaldcn. Zug. Paulus Bengg, Statthalter; Rudolf Krcuwel, des Raths. Glarus. Balthasar Gallati, Landammann; Rudolf Tschudi, Statthalter. ». (S. u. Baden.) I». (S. u. Nheinthal.) «, «I. (S. u. Thurgall.) v. (S. u. Rhcinthal.) k. (S. u. Thurgall.) xx» Uri hat aus Wallis vernommen, daß die sdeutschenj Väter Capuciner von dort entfernt und andere wälsche oder französische dahin verordnet worden seien, und daß Wallis einer andern als der eidgenössischen Provinz incorporiert werden solle. Die Gesandten von Lucern und Uri sollen auf der Heimreise sich zu dem päpstlichen Legaten verfügen und ihn um Beseitigung dieser Maßregel ersuchen, indem man daraus für die katholische Religion und das Land Wallis nichts Gutes erwarte. Nach Anhörung der vertriebenen Väter, deren etliche zu Lnccrn sein sollen, und der Beschwerde des Landes Wallis soll Lucern deßhalb auch an den Papst schreiben und sein Schreiben mit einer Empfehlung des Legaten begleiten lassen. I». (S. ll. Nheinthal.) Z. Der Herzog von Savohcn hatte jüngst den katholischen Orten den Hinschied seines geliebten Vaters und seinen Antritt der Negierung angezeigt und zugleich gutes Einverständuiß angeboten. 636 November und December 1630. Das freundliche Antwortschreiben, dessen Concept Lucern ausgefertigt hat, wird gebilligt. Ii. (S. u. Lauis.) I, ZI», i». (S. u. Thurgau.) m. (S. u. Baden.) (S. u. Thnrgau.) r. (S. u. Vier ennetb. Vogteicn überh.) «—(S. u. Thurgau.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenhcitcn: Landvogtci Thurgau. Art. 19t. „ 1S2. Londvogtei Nhcinthal. Grafschaft Baden. Bier ennetb. Vogteicn überh. Landvogtei Lauis. e. «I. I. „ 90. I. 44. m. „ 458. n. „ 23) verlesen und gibt darüber ferncrn mündlichen Bericht. Man ersieht daraus, daß die fünf Orte auf dem zu Frauenfcld gehaltenen Tag, der doch auf letzter Jahrrcchnung blos zu freundlicher Confcrenz und gütlicher Unterhandlung angesetzt worden war, auf unförmliche und uneidgenössifche Weise die evangelischen Rheinthaler ihres stit Aufrichtung des Landfriedens bis jetzt rechtmäßig besessenen Collaturrechtcs entsetzt, desgleichen die evangelischen Rheinthaler und Thurgauer ihrer von unvordenklichen Zeiten her gehabten Freiheit, sich an das Consistorium oder Ehcgericht der Stadt Zürich zu wenden, durch vermeintliche rechtliche Erkanntniß beraubt haben, obgleich nur die eine Partei angehört worden ist und Zürich und evangelisch Glarus sich erklärt haben, man möchte mit dein rechtlichen Ausspruch nicht fortfahren, und sich anerboten haben, mehr Beweise beizubringen, und den fünf Orten die Judicatur nicht zugestanden haben. Die evangelischen Gesandten prote - stieren gegen die unförmliche Erkanntniß. Dessenungeachtet haben der Abt von St. Gallen und der Landvogt im Nheinthal, ein katholischer Glarner, auf Befehl der Orte die Exemtion alsbald an die Hand genommen, zu höchstein Nachtheil der Stadt Zürich und der evangelischen Religion ein öffentliches Mandat der Collatur- und Ehesache» halber den 14. November ausgehen lassen und unter Androhung von Strafe der Erkanntniß von Frauenfeld zu gehorchen geboten. — Dabei ist es aber nicht geblieben, sondern der Prälat zu Einsiedel;; hat durch seine Gesandtschaft vermittelst einer unbesicgclten und nur privatim vidimierten fünfhundert - jährigen Donatio;; die von Zürich und seinen Burgern, den Meyer;; von Knonau, in der Herrschast Wynigen seit mehr als dreihundert Jahren rechtmäßig und ruhig besessene Mannschaft und Judicatur angefochten und die freie Hebung der katholischen Religion daselbst begehrt. Die fünf Orte haben sich nicht gescheut, ohne Zürichs Nechtsaine daselbst anzuhören, gleichfalls ein Urthcil zu geben. Ueberdieß haben sie sich von des Thurgaus wegen unter dein Vorwand der Uebcrmarchung soweit ausgelassen, daß sie einen guten Theil der Grafschaft Kyburg, welche doch Zürich schon mehr als zweihundert Jahre besitzt, angesprochen haben. Nachdem man die Relation darüber angehört hat, erscheinen zwei Abgeordnete der evangelischen Gemeinden in; ober;; Rheinthal und eröffnen die Beschwerden, zu welchen sie in Folge der Erkanntniß von Frauenfeld veranlaßt worden sind. Jude»; man die Wichtigkeit dieser Dinge und die Weitläufigkeiten, die lricht daraus erwachsen könnten, zu Herzen nimmt, erklären die Nathsdeputierten von Zürich, daß ihre Herren eher das Aeußerste daranzusetzen gesinnt seien, als sich so schmählich vo;;0 Landfrieden und der Gebühr abtreiben zu lasse;;. Man erachtet hierauf als das Thunlichste, zuerst gelindere Mittel an die Hand zu nehmen und an jedes der fünf Orte wegen dieser Jmprocedurcn zu schreiben. De»; Abt von St. Gallen und de»; Landvogt im Nheinthal soll geschrieben werden, die Vollziehung der Erkanntniß von Frauenfcld, auch allfällige andere Neuerungen einzustellen. Dein Bischof von Constanz, der sich gegen Zürich jeder Zeit nicht „unschiedlich" noch unnachbarlich gezeigt habe, soll durch eine Gesandtschaft mündlich mitgetheilt werden, daß man die Erkanntniß von Frauenfcld nicht für gültig annehmen könne, und ihm dabei zu Gemüth geführt werden, was für Unheil durch deren Exemtion zu besorgen sei. Inzwischen soll den rheinthalischen Abge- 638 December 1630. ordneten obige Meinung im Allgemeinen eröffnet und dabei ein unvorgreiflicher schriftlicher Neceß, doch allein unter der Stadt Zürich Namen, zugestellt werden, in welchem sie aufgefordert werden, den Erfolg obiger Schreiben ruhig abzuwarten und Zürich zu berichten, wenn mit unverhoffter Exemtion der Neuerungen fortgefahren würde, worauf dasselbe ihnen mit Rath ferner an die Hand gehen werde. Der Nheinthaler halber beschließt man auch, ein Schreiben an Appenzell-Außerrhodcn abzuschicken, wodurch es als ein mitregierendes Ort und Nachbar zu getreuem Aufsehen auf dieselben ermahnt wird"). I». Ein Abgesandter der Stadt Genf, Syndic Sarasin, legt den Gesandten die Gefahren an das Herz, welche das Schreiben des Königs von Frankreich vom 19. October 1630 für Genf und seine Kirche herbeiführen könnte, indem es die in der Landschaft Gex liegenden Güter der genferischen Kirche für Frankreich anspricht. Schon früher hatte er zu Zürich und Bern überwiesen Gegenstand einen Vortrag gehalten, welcher Basel und Schaffhausen mitgetheilt worden war. Man beschließt hierauf, ein Schreiben an den König von Frankreich zu schicken und ihn zu bitten, Genf in dem wohlhergebrachten Besitz der Kirchengüter in der Vogtei Gex verbleiben zu lassen. Sarasin hält auch außer dem Schreiben noch um eine Gesandtschaft an; demselben wird aber angezeigt, daß man vor der Hand blos für ein Schreiben instruiert sei, man werde aber, was er einer Gesandtschaft halber vorgebracht habe, in den Abschied nehmen in der Hoffnung, daß die Herren und Obern auch durch eine Gesandtschaft der Stadt Genf behülflich sein werden, wenn das Schreiben seinen Zweck nicht erreichen sollte. Was Herr Sarasin sodann wegen „Anstellung eines Prvvisionswesens von Korn und Pulver" im Vertrauen vorgebracht hat, werden die Gesandten mündlich zu berichten wissen, v. Schwhz hat an Landammann und Rath zu Glarus ein schimpfliches Schreiben abgehen lassen, in welchen: es in scharfen Ausdrücken verlangt, daß Glarus ein Fallpferd, das beiden Ständen gehöre und von Blumer, den Schwhz nicht als Landvogt anerkenne, von Wesen fortgeführt worden sei, wiederum nach Wesen zurückführe. Darüber begehren Statthalter und Rath der evangelischen Glarner, weil ihre Mitlandleute von der andern Religion sich der Sache nicht annehmen wollen, der Gesandten Rath und Gutdünken. Man hört den eben ungewohnten und ganz spöttischen scharfen Sthl gegen ein gefreites Ort der Eidgenossenschaft nicht gern, will jedoch denen von Glarus zu einer „Weiterung" nicht Anlaß geben; man findet aber auch nicht thunlich, daß der Landvogt den bezogenen Fall auch wieder geben soll, weil die Restitution als ein Verzicht auf ihre Nechtsame in den Vogteien Gaster und Uznach gedeutet werden könnte, deren sie sich doch, weil der ihnen versprochene Ersatz bisher noch nicht zu Thcil geworden ist, noch niemals begeben haben. Man läßt ihnen deßhalb schreiben, die Sache „aufs glimpflichste zu verantworten" und dabei anzuführen, daß der Landvogt den Fall anders nicht, denn als ein Amtmann beider Orte zu niemandes Nachtheil bezogen habe. Sollte diese Verantwortung nichts fruchten und ihnen etwas Beschwerliches begegnen, so wird man auf ihr ferneres Ansuchen Schwhz je nach Umstände,: auch das Recht anbieten. «I. (S. u. Nheinthal.) v. Mülhausen begehrt Rath, wie es sich gegenüber der Replik des Doctor Biegeisen wegen der Anforderung, welche die Fries zu Altkirch wegen ihres mütterlichen Gutes stellen, zu verhalten habe. Basel wird ersucht, das Concept einer Antwort, wie es dieselbe für nothwendig erachte, entwerfen zu lassen und es der Stadt Zürich zur Ausfertigung zu übersenden. L. Weil die schwebenden Streitigkeiteil weit aussehend sind und ihr Ausgang ungewiß ist, bittet Zürich um getreues Aufsehen und allfälligen Beistand mit der Versicherung, daß man ohne dringende Roth es nicht werde zu der Extremität kommen lassen. Darauf antworten die Gesanden der übrigen Städte, mail werde geduldig zuwarten und die hitzigen Gemüther, deren, wie man berichte, zu Stadt und Land sein soll en, in gebührenden Schranken zu halten wissen. Sollten aber die vorgeschlagenen gütlichen und billigen December 1630 und Januar 1631. 639 Mittel oder auch das Anbieten des Rechtes keinen Eingang finden, und sollte man mit diesen beschwerlichen Jmproceduren fortfahren, so könnten sie im Namen ihrer Obrigkeiten Zürich ihren getreuen Beistand zustehe rn und erklären, daß man es in einer rechtmäßigen Sache nicht in: Stiche lassen werde, in der Ueberzeugung, daß die Erhaltung des einen Standes mit der Erhaltung der andern enge verknüpft sei. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheiten: Landvogtei Nhciiithal. «I, Art. 132. Glaubenssachcn :c. Zu »') Die Abschiede, auf welche sich die sanctgallischen Abgeordneten bezogen, sind folgende: X. Das Rheinthal betreffende: Vom Jahr 1S32, 18. Juli, Art. 17; 1535, 6. Juni, Art. 1; 1544, 16. Juni; 1545, 16. Juni, Art. 6; 1551, 8. Juni. Art. 3; 1554, 4. Juni, a. E.; 1562, 7. Juni. Art. 5; 1575, 12. Juni, Art. 5; 1589, Jahrrechnung zu Baden, Art. 2; 1603, 9. November; 1615, 27. August. U. Den THurgau betreffende: 1532, Montag nach Petri und Pauli, Art. 19; 1585, 6. Juli, Art. 7. — Zürich widerlegt in einem Memorials, welches den: Abschiede beigelegt ist, die aus denselben gezogenen Consequenzen. Zu :»") Gegen Ende Deccmbcrs wurde eine Abordnung zum Prälaten von St. Gallen von Seite Zür ichs wegen dieser Angelegenheiten abgeschickt. Staatsarchiv Zürich, Jnstructionenbuch, dost, XII, 14. S. 277- S4S. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1030, 30. und 31. December. Staatsarchiv Lucer». Alisch. So anno ISZO. Bd. XX. tol.lW. Gesandte: Lucern. Moriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtvenncr; Ulrich Heinscrlin, Statthalter und Pannerherr; Jakob Birchcr, Bauherr; Johann Zimmermann, alle des Raths. Uri. Sebastian Heinrich Trösel), Landammann; Heinrich Zum Brunnen, Alt-Laudammann. Schwhz. Gilg Frischherz, Ritter, Landammann und Landshauptmann. Nuterw aldcn. Margnard Jmfeld, Landammann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Paulus Bengg, Statthalter; Kaspar Blattmann, des Raths. n. (S. u. Thurgau.) 1». Nachdem die Unruhen ii: Italien beigelegt sind, soll wegen des ansehnlichen Ausstandes, den man an den König von Spanien zu forderi: hat, bei den: Grafen Casati abermals sollicitiert werden. «. (S. u. Baden.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaugclegcnhcitcn: Laildiirnfschaft Thurgau. ». Art. 194. Matrimonial- und Collaturstrcit. Grasschast Bade». «. Art. 123. Stifte und Klöster. SS«. Geineineidgenössische Tagsatzung der XIII Orte. Baven. 1031, 21. bis 31. Januar. Staatsarchiv Zürich, «est. XII. HZ. t'vl. ZI7. Staatsarchiv L«c«r». Msch. So -mno IM. Bd. XXI. toi. 7. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Scckelmcister; Hans Georg Grebel, Stadtschreiber. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Schultheiß; Johann Frischherz, Vcnner und des Raths. Luc ern. Jakob Bircher, Bauherr: Kaspar Mohr, beide des Raths. Uri. Sebastian Heinrich Trösch, Land- 640 Januar 163! ammann; Hans Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann, Schwyz. Gilg Frischherz, Ritter, Landammann; Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. Unterwalden. Marquard Jmfeld, Landanunann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landannnann, von Nidwalden, Zug. Paulus Bengg, Statthalter; Johann Staub, Seckelmeister und des Raths. Glarus. Balthasar Gallati, Landammann; Rudolf Tschudi, Statthalter. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Oberstzunftineister; Leonhard Lüßellnann, des Raths. Freiburg. Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solo- thurn. Johann Degenscher, Seckelmeister; Victor Hafner, Stadtschreiber, beide des Raths. Schaff Hausen. Johann Jmthurn, Seckelmeister; Hans Jakob Ziegler, Stadtschrciber, beide des Raths. Appenzell. Martin Suter, Landammann, von Jnnerrhvden; Konrad Zellweger, Landannnann, voll Außerrhoden. Eidgenössische Begrüßung, i». Der außerordeiltliche Ambassador des Königs von Frankreich in den III Bünden, Herr Mesmin, legt einen schriftlichen Vortrag ein, des Inhalts, er habe von dein König Befehl erhalten, sich dafür zu verwenden, daß der Streit zwischen den katholischeil und den protestierenden Orten, welche der Vogteicn im Thurgau und Rheinthal mitregierendc Herren seieil, wo möglich durch gütlich e Vermittlung beigelegt werde. Wenn die Parteien sich in keinen Vergleich einlassen wollten, so möchten die uninteressierten Orte sich der Sache annehmen und den Ausbruch eines Feuers verhindern, das, wenn man es fortglimmen lasse, schwerlich gelöscht werden könne. Wenn noch andere Mittel und Officien dazu dienlich seieil, werde der Gesandte dem Befehl seines Königs gemäß sich zu deren Anwendung ganz geneigt und bereitwillig erklären. — Die gnädige Affectiv» des Königs und die anerbotene Jnterposition des Gesandten werden verdankt. I», (S. u. Thurgau.) Da der Herr von Bassompierre und der König selbst wegen der ausstehenden Zahlungen mehrmals gute Vertröstung gegebeil haben, aber nie etwa«- bezahlt worden ist so erläßt man auf den Antrag von Glarus an den König, den Marschall von Bassompierre und den Garde des-Sceaux Chatcauneuf ein nachdrückliches Schreiben und bittet, man möchte die Orte für die verfallenen Pensionen und ausstehenden Distributionen nunmehr zufrieden stellen. «. (S. u. Lauis.) t. (S. u. Mendris.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaugelegeuheitcu: I». Art. 195. Matrimonial- und t5ollaturstreit. e. Art. 3l4. Rcligionssachcu zc. v. Art. 59. Beamte, f. Art. 319. Justizsachcn. SSI Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. tK3t, 23. Januar. Landcsarchiu Nidwalden. Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Karl Emanuel von Roll, Statthalter und Pannerherr. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter; Martin Von Oeüw, des Raths. Nidwalden. Johannes Zelger, Alt-Landammann und Landshauptmann; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Land- ammann. Mau sehe auch im Abschuitte Herrschastsaugelegcnheiteiu Vogte! Vellenz :c. » «>. Art. 619—622. Landgrasschaft Thurgau. Laudvogtci Lauis. Laniwogtei Mcudris. Februar 1631, 641 " sss. Confercnz der katholischen Orte. Lueern. 1831, 17. und 18. Februar. Staatsarchiv Lnccr». «l lch. , Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Pannerherr; Jakob Bircher, Bauherr; Kaspar Mohr, Jost Bircher, Ritter, alle des Raths. Uri. Sebastian Heinrich Trösch, Landammaun; Johann Konrad von Bervldiugen, Ritter, Alt-Landammaiin und Landshauptniaun; Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann. Schwhz. Gilg Frischherz, Ritter, Laiidammann und Landshauptmann; Heinrich Neding, Ritter, Alt-Land- ammann iind Pannerherr. Unterwalden. Marquard Jmfcld, Landammann, von Obwalden; Johannes Lussi, Ritter, Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Paiilus Bengg, Statthalter; Rudolf 5kreuwel, des Raths. Glarus. Balthasar Gallati, Landammann. Frciburg. Johann Daniel von Aiontenach, Ritter, des Raths. Solothurn. Johann Dcgenschcr, Seckelmcister; Nictor Hafner, Stadt- schrciber, beide des Raths. Appenzell-Jnnerrhvden. Martin Guter, Landammann; Jakob Wiser, Alt- Landammann. Nachdem seit letzter Tagsatzung zu Baden von Bern, Basel und Schaffhansen an Lucern Schreiben erlassen worden waren, in welchen die katholischen Stände dringend ersucht wurden, die Exemtion der Er- kanntniß von Frauenfeld zu sistieren, bis ein gütlicher Vergleich oder ein rechtlicher Spruch zu Stande gekommen sei, ist diese Confercnz zur Besprechung dieser Sache zusammenberufen worden. — Z». Der Auditor des apostolischen Nuntius übergibt ein Schreiben von dessen Hand und spricht die Hoffnung aus, daß nian in Bezug auf die Collatur- und chcgcrichtlichcn Sachen im Nheinthal und Thurgau bei dem gefaßten Beschluß beharren werde. — Die seit letzter Tagsatzung zu Baden an Lucern gelangten Schreiben werden angehört, desgleichen der Bericht des Landammanns von Beroldingcn, der zu dem Bischof von Constanz geschickt worden war, sowie die Schreiben von Bern, Basel und Schaffhauscn. Bern ist derselben Ansicht wie Zürich, nämlich daß die fünf Orte die eine Partei bilden. Oberst von Beroldingcn berichtet, daß der Bischof mit der Resolution, betreffend die Matrimonialsachen zufrieden sei und, so Vielau ihm liege, daran festhalten wolle. Was aber die Aufforderung belange, daß er sich im Falle von Thätlichkeitcn nach kaiserlichem Volke umsehen mochte, so könne darüber nur der Herzog von Baiern verfügen; an diesen möchten sich die fünf Orte wenden. — Freiburg und Solothurn erklären, daß sie mit dem Urtheil von Frauenfeld einverstanden seien. — Alan ist einhellig der Ansicht, daß es bei dein ergangenen Urtheil zu verbleiben habe, und daß die fünf Orte dabei geschlitzt werden sollen. Man hofft, daß das an Bern, Basel und Schaffhauscn erlassene Antwortschreiben guten Erfolg haben werde, und ist entschlossen, bei jener Erkanntniß um so fester zu bleiben, da seit der letzten Taglcistung zu Baden Zürich wieder eine Partei aus dein Thurgau bor sein Ehegericht beschiedcn hat. Was die mehrmals eingewendete „Ncbereilung der Nnterthanen in den Rechten" betrifft, so haben die ans dein Nheinthal zu Frauenfeld auf geschehene Anfrage erklärt, daß sie mit dem Abt nicht rechten, noch etwas wider ihn prätendieren wollen. Der Zumuthung Zürichs, das Mehr der Stimmen zu beseitigen, wird man, gestützt auf den Landfrieden und andere Briefe, entschieden entgegentreten. Iii Betreff der ehegcrichtlichcn Sachen ist Zürich zu Zeiten viel übersehen worden, welche Uebcrgriffe aber laut Vertrag von 1532 ungültig sind. Das Collaturrccht des Abtes im Nheinthal hält man für klar erwiesen, läßt ihm aber Verdeilten, in Betreff der Prädicanten und ihres Kirchendicnstcs gute Fürsorge zu thun, 81 642 März 1631. damit sich niemand mit Recht beklagen könne, k. Außcrrhoden entschuldigt sich schriftlich wider ausgestreute Reden, daß es einen Ueberfall gegen Jnncrrhoden und das Nheinthal beabsichtige. Jnnerrhvden berichtet, daß es durch Gesandte von Außcrrhoden bereits alles Guten versichert worden sei und deßhalb die aufgestellten Wachen theilweise eingezogen habe. Es wird Außerrhoden geantwortet, daß man seinen Versicherungen glaube, daß es aber die Scinigen zum Frieden ermahnen und den falschen Wahn bekämpfen möchte, als ob man feine Glaubensgenossen im Nheinthal und Thurgau von ihren: Glauben drängen wolle. Was die Klage derer von Altstätten betrifft, so sind weder der Abt von St. Gallen noch die Orte schuld daran, daß sie des Prädicanten entbehren, indem derselbe an seinem Aufzug durch Zürich verhindert werde. Insofern sie bei dem Collator um einen andern anhalten, könnten sie sich selbst Erleichterung schaffen, v. Der sanctgallische Rath und Vogt im Toggenburg, Johann Rudolf Neding von Schwyz, übergibt eine Widerlegung der von Zürich zu Baden vorgebrachten „Behelfe" und theilt dann mit, was in diesen Tagen dem Landvogt im Nheinthal wegen drei von Zürich zn Altstätten wieder zugelassenen Ehen geschehen sei; der Abt hoffe, daß man ihn bei seinen Rechten schützen und daß es bei dem zu Frauenfeld ergangenen Urtheil verbleiben, zugleich auch, daß man ferner ein treues Aufsehen haben werde. Dem Abt wird schriftlich geantwortet und dein Landvogt Neding die vollständige Begnadigung des Hugentobler und das Gutachten der Orte über die Kosten, die von den drei zu Altstätten zugelassenen Ehen gefordert werden, mitgetheilt mit der Bitte, der Abt möchte, das Eine und Andere, weil es den Gerechtigkeiten des Fürstabtes keinen Nachtheil bringe, facili- tiercn. «I. Schließlich bestätigen alle Orte die zu Frauenseld gegebene Erkanntniß. Für den Fall, daß Zürich sich an so klare Beweise nicht kehren und sich zu Thätlichkeiten neigen sollte, will man einander nach dem Inhalt der Bünde mannlich und ehrlich mit Rath und That beistehen, „wie es aufrechten und redlichen Eidgenossen gebührt, und den unbilligen Drang und Gewalt mit allem Vermögen, mit Leib, Gut und Blut dämmen und züchtigen helfen." Vorläufig soll jedes Ort, besonders die angrenzenden, gute Aufsicht haben. Da die Eidgenossen von Zürich keine Mühe sparen, durch Schreiben die katholischen Orte zu verkleinern und sich guter Freunde zu versichern, so wird auch von Seite der katholischen Orte in dieser Hinsicht Fürsorge getroffen. Ueber die unter dem Secretinsiegel von Lucern beförderlichst zu erlassenden Schreiben werden die Gesandten ihren Herren und Obern Bericht abstatten. Inzwischen soll jedes Ort, wenn es etwas von einem unguten Vorhaben oder einer unfreundlichen Demonstration von Seiten Zürichs oder dessen Neligionsgcnossen merkt, den andern Orten Nachricht davon geben. sss. Conserenz der evangelischen Städte und Orte, Aarau. 163t, 19. März (9. März a. K.). Staatsarchiv Zürich. Usst. XII. HZ. t'vl. S4S. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Hans Georg Grebel, Stadtschreiber. Bern. Johann Frischherz, Rudolf Willading, beide Venner und des Raths. Glarus. Melchior Marti, Panncrherr und des Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Oberstzunftmeister; Leonhard Lützelmann, des Raths. Schaff Hausen. Rochus Goßweiler, Burgermeister; Johannes Jmthurn, Seckelmeister, des Raths. Appenzell-Außcrr Hoden. Hans Zcllweger, Landesbaumeistcr, des Raths. März 1631. 643 Bern, Basel und Schaffhausen hatten wegen der rheinthalischen und thurgauischen Collatur- und Matrimonialstreitigkeiten an die fünf katholischen Orte geschrieben, daß man die Sachen bis zu gebührender Erörterung wieder in den alten Stand setzen und die Exemtion der Erkanntniß von Frauenfeld sistieren möchte. Auf erfolgte abschlägige Antwort ist diese Confercnz angesetzt worden, um zu berathen, wie man sich in diesem weitausschenden Geschäft ferner verhalten wolle. ». Zürich erklärt, es sei zu Erhaltung des Friedens für seinen Theil ganz geneigt, und ohne vorher eingeholten Rath seiner Eid- und Ncligionsgcnossen werde es in dein schwebenden Streite nichts vornehmen. Die Drangsale der Evangelischen im Thurgau und Rheinthal in Folge der strengen Exemtion der Erkanntniß von Frauenfeld seien aber von der Art, daß dieselben länger nicht geduldet werden können. (Der Abgesandte von Appenzell bestätigt dieß mit Mehrerin und erzählt, wie durch Nachgeben Alles ärger werde.) Mit dein Inhalt jener Erkanntniß begnüge man sich nicht mehr, sondern es verlaute bereits, daß die Collatur der evangelischen Pfarrpfründe zu Rheineck in: untern Nheinthal, weil der Abt daran nichts zu prätendieren wisse, von den fünf Orten den Landvögtcn zugeeignet werden solle. Aus allem gehe hervor, daß nichts Anderes als die Vernichtung der evangelischen Religion in diesen Vogteien, was auf diesem Weg unzweifelhaft in wenigen Jahren erfolgen würde, zuwider dem eidgenössischen Neligions- und Landfrieden gesucht werde. Dabei werde man alsdann nicht stehen bleiben, sondern die evangelische Religion bald da, bald dort unter allerlei Vorwänden zu unterdrücken suchen. Gegen die Evangelischen in Appenzell seien auch schon Drohungen gefallen. Zürich begehre deßhalb, daß die von ihm unlängst den drei Städten zugeschickte Rückantwort von denselben den fünf Orten, wie auch den Städten Frciburg und Svlothurn, überschickt werde, und daß die drei Städte Zürich zu seinem Recht und zu der Gebühr verhelfen. Sic möchten auch ihre Meinung vertraulich eröffnen, ob nicht, wenn Alles nichts verfangen sollte, die Prädicauten zu Altstättcn und Bcruang dennoch aufgestellt und die chegerichtlichen Parteien aus den gemeinen Herrschaften wieder verhört werden sollten; ferner was jede Stadt und jedes Ort Zürich für Hülfe leisten wolle, falls es zu Thätlichkeiten kommen sollte, und ob es nicht erforderlich sei, dem König von Frankreich deßwegcn zu schreiben. — Die Gesandten der drei Städte eröffnen, warum jüugst die Commuuication der von Zürich ausgefertigten Antwort an die fünf katholischen Orte und Freiburg nicht stattgefunden habe, weil man der Ansicht sei, daß durch Schreiben nichts ausgerichtet, sondern nur mehr Bitterkeit erweckt werde, während durch eine mündliche Verhandlung mehr ausgerichtet werden könne. Man glaubt, „daß eine Wider- „lag den fünf Orten und der Stadt Freiburg beider Schreiben ihres inhaltenden Nngrundes wegen einmal erforderlich sein wolle," und faßt daher folgenden Entschluß: „Zürichs Widerantwort, so beide Schreiben zugleich „begreife, soll auseinander gezogen und auf jedes Schreiben eine besondere Widerlag formiert werden; der Stadt „Basel sollen beide sWiderlagens, Bern und Schaffhauscn nur die sünförtische zugeschickt werdenmit der Communicativu ist bis auf eine Zusammenkunft der fünf iniparteiischen Städte innezuhalten. Bern ist ersticht, diese Zusammenkunft so bald als möglich nach Svlothurn auszuschreiben und in der Ausschreibung anzudeuten, daß Zürich die Erkanntniß von Frauenfeld ebensowenig gutzuheißen gedenke, als die fünf Orte davon abzustehen gesinnt seien. Bei der Zusammenkunft sollen die zwei Widerlegungsschrciben den übrigen beiden Städten (Freiburg und Svlothurn) mitgetheilt und über die Commuuication derselben an die fünf Orte, oder was au dieselben sonst zum Nutzen der Sache geschrieben werden möchte, berathen werden. Wenn die Zusammenkunft zu Solothurn zu Stande kommen und man die Ausschreibung einer allgemeinen Tagsatzung in Berathung ziehen sollte, werden die Gesandten der drei Städte sich zu besprechen eingedenk sein, ob nicht auch die zugewandten Orte um gewisser zur Sprache gebrachten Ursachen willen dazu berufen werden 644 April 1631. sollten. In Bezug darauf, ob man die Restitution in den vorigen Posscß, wenn dieselbe nicht gütlich zu erhalten wäre, nicht auf andere Weise sich verschaffen sollte, wird für besser erachtet, sich noch weiter zu gedulden und den Ausgang der bevorstehenden Verhandlungen abzuwarten. Was dem König von Frankreich unter dem 7. Februar geschrieben worden ist, wird für einstweilen als genügend erachtet. I». Sodann verspricht man Zürich und seinen bedrängten Unterthanen in den gemeinen Herrschaften ganz eid- und rcligivns- genössisch mit Leib und Gut redliche Hülfe zu leisten, wenn bei der Gegenpartei gütliche oder rechtliche Mittel keinen Eingang finden und man auf den beschwerlichen Erkanntniffen von Frauenfcld beharren sollte. Zugleich wird aber Zürich von den drei Städten ersucht, seine Burgerschaft und die Landschaft von allen Reden und Thaten, welche die Hitze und Verbitterung zu steigern Anlaß geben könnten, obrigkeitlich abmahnen zu lassen und aipzuweisen, den Ausgang der gütlichen Vergleichshandlung abzuwarten. . „ 138. Jnstizsachcn. t—I» aus dem Baslereremplar. sss. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. IK3I , nach dem 24. Juni (nach St, Johannis Bapt.). Landesarchiv Nidwalden. KantvnSarchiv Solothur». Gesandte: Dieselben, welche in Abschied 558. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheiten: Vier ennctli. Vogteien überh. v. Art. 28. Jnstizsachcn. Landvogtei Luggarus. Art. 120. Zollsachen. k. „ 161. Verhältnis) zum Bischof von Como n. U. „ 162. Verhältnis) zmn Bischoj von Como n. U aus dem Solothuniereremplar. Juni und Juli 1631. 649 Conferenz der V II katholischen Orte. Lneern. tV3t, 3t). Juni und I. Juli. StaatSariliiv L»cer». Al'sch. civ ann» ILZI. Bd. XXI. tvl.120. Gesandte: Lucern. Moriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtvcnner; Ulrich Heinserlin, Statthalter; Hauptmann Hans An der Allmend, Kaspar Mohr, alle des Raths. Uri. Karl Emanucl von Noll, Nittcr, Landannnann und Pannerherr; Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann; Jakob Gamma, des Raths. Schwhz. Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landammanu und Panncr- horr; Hans Kaspar Ceberg, Statthalter. Unterwald e n. Wolfgang Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwalde»; Johann Lnssi, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Paulus Bengg, Statthalter; Sebastiait Müller, Seckelmeister. Freiburg. Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. S vlothurn. Victor Hafner, Stadtschreiber und des Raths. Eidgenössische Begrüßung, u. (S. u. Thurgau.) I». Eül Anzug wegen der bei der Krone Frankreich rückständigen Pensionen, Friedgelder und Distributionen wird in den Abschied genominen, damit die Gesandten auf die Jahrrechnung zu Baden deßhalb instruiert werden können, v. Lucern wird ersucht, das letzte päpstliche Breve gebührend zu verdankeil. «I,. Niklaus Fleckenstein, Ritter, Gardehauptnlann zu Rom, anerbietet sich, der katholischen Orte Agent und Procurator am römischen Hofe zu sein. Da die Gesandten von Schwhz, Freiburg und Solothurn nicht instruiert sind, so wird die Sache in den Abschied genommen, v. (S. u. Lauis.) I. Man läßt dem Nuntius durch einen Ausschuß mittheilen, was 1626 zu Baden mit dem Nuntius Scappius verhandelt worden ist, damit den Orten der Eintritt in den Johanniterorden auch freistehe. Weil die Ratification des Großmeisters noch fehlt, so läßt man den Nuntins bitten, bei dem Papst die Sache zu befördern, z». Da der Prälat von Einsiedeln weitere Eingriffe von Seite der Stadt Zürich in seine Rechte besorgt, so wird jedes Ort, wenn es um Schutz angesprocheil wird, in der Sache sein Bestes thnn. I». Wegen der fortwährenden Unordnungen im Münzwcsen soll man bei den Obrigkeiten dahin wirken, daß auf der Jahrrechnluig zu Baden die Münzen allerorts geschlossen werden, i. Man bringt zur Sprache, daß Zürich den Feindeil des Kaisers unlängst mit einer Anzahl Volks offen Fürschub geleistet haben soll. Man will bis auf die Jahrrechnung zu Badeil Nachfrage halten und, im Fall sich die Sache erwahrt, gegen Zürich die ungebührliche Handlungsweise ernstlich aHilden. It. Wegen des Ausstandeö, den der Oberst Ulrich und dessen Hauptleute an den Herzog von Savohcn zu fordern haben, wird ein Empfehlungsschreiben bewilligt. (S. ll. Freie Acmtcr.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelc.zcnheitcn: Lcnchgrafschllft ThiiiMil. i». Art. 200. Matrimonial- und Collaturstrcit. Laiidlwgtci Freie Acmtcr. I. Art. 110. Kricgssachen. Lllliiwolstci Lllilis. «. Art. 23S., VerhMniß zum Bischof von Como. 82 650 Juli 1631. Gemeineidgenössische Jahrrechnungs-Tagscchung der Xlll Orte nebst den Zugewandten. Baden. t«3t, «. bis 2S. Juli. Staatsarchiv Zürich. «°»t. XII. Iis. kol. sss. Staatsarchiv Luc«r». «bsck. Se »nno I«ZI. Bl^.XXI. kvl. IZ«. «id»c»öss. Archiv in Aarau. G -M -In--Idg. Absch. De. Ib. KantonSarchiv Salothurn. Dadilch-Zlbsch. Bd. 0S. Gesandte: Zürich. Heinrich Vräm, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmcistcr; Hans Georg Grebcl, Stadtschreiber. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Schultheiß; Johann Frischherz, Venncr und des Raths. Luccrn. Moriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtfähnrich; Kaspar Mohr, des Raths. Uri. Karl Emanuel von Noll, Ritter, Landammann und Panncrherr; Jakob Gamma, des Raths. Schwyz. Gilg Frischherz, Ritter, Landammann und Landshauptmann; Johann Kaspar Ccberg. Ritter, Alt-Statthalter und des Raths. Unterwaldcn. Johann Lussi, Ritter, Landammann und Panncrherr; Konrad Von Büren, des Raths, von Nidwalden. Zug. Paulus Bengg, Statthalter; Kaspar Blattmann, des Raths. Glarus. Rudolf Tschudi, Landammann; Melchior Gallati, Alt-Statthalter und des Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Oberstzunftmcister; Rudolf Wettstein, Zeugherr und des Raths. Frei bürg. Johann Reiff, Schultheiß; Johann Daniel von Montcnach, Ritter, des Raths. Solothurn. Johann Degcnscher, Seckel- meister; Victor Hafner, Stadtschreiber, beide des Raths. Schaffst aus en. Rochus Goßweiler, Burgermeister; Johann Jmthurn, Scckclmcister. Appenzell. JakobWiser, Landammann,vonJnnerrhoden; JostHeintzen- berger, Landammann, von Außerrhvden. Abt St. Gallen. Johann Rudolf Reding zu Glattburg, des Raths und Landvogt zu Lichtenstcig. Stadt St. Gallen. Hans Albrechr Miles, Zeugberr und des Raths. III Bünde. Simon de Florin, Landrichter; Grcgorius Meyer, Burgermeister. Wallis. Sebastian Zuber, Landshauptmann; Anton Quarten, Ritter, des Raths. Biel. Niklaus Heinricher, Bürgermeister. Zugcsatzte Gesandte: Uri. Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann. Schwyz. Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landammann und Panncrherr. Unterwaldcn. Marquard Jmfeld, Landammann, von Obwalden. Diese Tagsatzung ist von Bern ausgeschrieben worden. — Eidgenössische Begrüßung, ». Zürich ist der Ansicht, daß zuerst das bewußte schwierige und auf letzter Tagsatzung tractiertc Geschäft kraft damals ergangenen Abschieds vorgenommen werden sollte. Die fünf katholischen Orte haben nicht gewußt, ob dieses Geschäft zu Anfang oder zu Ende der Jahrrcchnung vorgenommen werde, da der genannte Abschied darüber keine Erläuterung gebe, und dcßwegen ihre hiezu verordneten bcsondcrn Gesandten nicht abfertigen können. Man vergleicht sich dahin, daß zuerst die Jahrrechnungssachen behandelt, hernach obiges Geschäft vorgenommen und inzwischen die hiefür besonders bezeichneten Gesandten der fünf katholischen Orte allher beschieden werden sollen; bis dahin möge die Sache ruhen. I», v, «I. (S. u. Vier ennctbirg. Vogteicn übcrh.) «, 5". (S. u. Sargans.) A- Etliche Orte haben den ergangenen Abschieden zuwider aus gutem grobem Geld kleine Sorten gemünzt, weßhalb nicht allein die groben Sorten je länger je mehr im Preise steigen, sondern auch zu besorgen ist, daß das, bewußte landverderblichc Münzunwesen nach und nach wieder sich einschleichen möchte. Es wird deßhalb verabschiedet, daß das Münzen sowohl der großen als der kleinen Sorten bis zu künftiger Jahrrcchnung einzustellen sei und die Münzen allenthalben geschlossen werden sollen. Den diese Verordnung übertretenden Orten sollen nicht allein ihre Münzen verrufen, sondern auch confisciert werden. Der eigennützige, vortheilige Wechsel wird bei hoher Strafe verboten, wobei aber diejenigen nicht gemeint sind, welche Juli 1631. 651 über die Grenzen der Eidgenossenschaft handeln und etwa zum Behuf ihrer Gewerbe grobe Sorten auszuwechseln genöthigt werden. Die nichtswerthigen neuenburgischen Batzen sollen verrufen sein. Mit Bezug auf die bündnerischc Münze hat jedes Ort Befugnis), selbige zu verrufen, im Fall es sich durch sie beschwert findet. I». Weil die Victualien dermalen in mäßigem Preise sind, so verabschiedet man, daß jedes Ort in seinem Gebiet, sowie die Landvögte in den gemeinen Vogteien den Wirthen nach jetzigem Preis der Victualien die Herten machen, deßgleichen den Fuhr- und Handwerksleuten im Verhältniß zu den jetzigen landläufigen Preisen ihren Lohn bestimmen sollen. Damit das, was verordnet wird, fleißig beobachtet werde, soll jedes Ort Passende Strafen verhängen und Aufscher aufstellen, welche dafür sorgen, daß demselben ordentlich nachgelebt werde. ». (S. u. Vier eunetbirg. Vogteien überh.) v. (S. u. Thurgau.) p. (S. u. Baden.) Verhandlungen der katholischen Orte. «y. Was die Abgesandten des Bischofs von Basel wegen Erneuerung des im September zu Ende laufenden Bündnisses vorgebracht haben, wird jeder Gesandte zu berichten wissen, damit die Orte sich beförderlichst entschließen können, r. Lucern soll im Namen der sieben katholischen Orte und katholisch Glarus bei dem König von Frankreich ernstlich um Entrichtung der ausstehenden Zahlungen und Pensionen anhalten. Die Zurückfordcruug der eidgenössischen Fähnlein, von welcher man auch gesprochen, wird nicht rathsam befunden. Die Gesandten der sieben katholischen Orte, von katholisch Glarus, Appenzell und dem Prälaten zu St. Galleu setzen auf den 10. August n. St. eine Tagleistuug nach Luccrn an. Jedes Ort soll seine Gesandten in Beziehung auf diesen Abschied und allfällige andere Sachen mit Befehl versehen, t. (S.u. Thurgau.) Ma» sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgenhciten: Landgrafschaft Thurgau. i. Art. gl. Justizsachcu. «. Art. 201. Matrimonial- und tZollaturstrcit. I. „ 124. Lehcusachcii. t. „ 14. Amtsrcchuuug. Grasschaft Sargans. v. Art. 45. Lehensachcn, Urbar. L. Art. gg. Klöster. Grafschaft Baden. I» Art. 181b Loealcs. Landbogtci Freie Aemter- i». Art. 79. Abzug -c. Vier cnnetb. Bogtcien tidcrh. I». Art. s. Allgemeine Vcrwaltungssachen. «il. Art. 82. Zollsachcu. v. „ 29. Jnstizsacheu. i». „ 58. Sanitätswcscn. z» aus dem Aaraucr-, «K, r, s aus dein Luccrner-. t aus dem Solothuruercremplar. Conferenz von Bern und Freiburg. Grandsou. l63t, nach dem t». Juli. b Ka»ts»öar»iv Frkibura. Jnstru-lion-nbuch Bd. ,7. Gesandte: Bern. Marquard Zehender, des Raths; Simon Wurstemberger, des Raths; Michael Stcttler, Generalcominissarius. Freiburg. Jost Brüuisholz, Zeugmeister; Peter Lanther, des Raths; Martin Techter- mann, Venner und Generalcominissarius. - 652 August 1631. Relation über die Vcrhandlungsgcgcnstände. Der Abschied selbst hat sich nicht vorgefunden. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschastsangelcgenheitc»: Vogtci Grandson. »> Art. 261. ,». Art. 262. Konferenz aller katholischen Orte und des Abts von St. Gallen. Lueern. 1K31, 11. bis 14. August. TtaatSarchi»' Luccr». ea>s-l>. n« anna niZl. Bk. XXI. an. Mo. ziaiidcSarchl» Nidwaldc». Gesandte: Luceru. Moriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtvcnner; Ulrich Heinserlin, Statthalter und Panncrherr; Heinrich Fleckenstcin, Ritter, Pannerherr; Jakob Bircher, Bauherr; Ludtvig Schu- tnacher, Seckelineister; Kaspar Atohr, alle des Raths. Uri. Karl Einanuel von Noll, Ritter, Landanunann und Panncrherr; Johann Konrad von Bervldingen, Ritter, Alt-Landanunann und Landshanptinann. Schwyz. Gilg Frischhcrz, Ritter, Landaininann und Landshauptinann; Heinrich Reding, Ztitter, Alt-Landanunann und Pannerherr. Unterwalden. Wolfgang Stvckmann, Ritter, Landanunann, von Obwalden; Liaspar Leu, Ritter, Landanunann; Johann Lussi, Ritter, Alt-Landanunann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Paulus Vengg, Statthalter; Kaspar Blattnianu, des Raths. (Katholisch) Glarus. Friedrich Tschudi, Statthalter. Freiburg. Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. S o lo thur n. JohannDegcnscher, Seckelineister und des Raths. Appenzell-Jnnerrhoden. Jakob Wiser, Landanunann und Pannerherr. Abt St.Gallen. Johann Rudolf Reding zu Glattburg, des Raths und Landvogt zu Lichtensteig. i». (S. u. Thurgau.) 1». Walthart Schärer von Flüclen bittet um Schild und Fenster in seine neu erbaute Wirthschaft. Das Ansuchen wird in den Abschied genommen, v. Da die Zeitläufe sich gefährlich anlassen und leicht Unfriede und Unruhe im Vaterland entstehen könnten, so findet man für gut, sich darüber zu besprechen, was im Falle der Gefahr zu thun sein möchte, damit nicht die Gegner den katholischen Orten gegenüber im Vortheil seien. — Um die Unterthanen vor Neberfall, Drang und Gewalt zu schützen, soll jedes Ort für sich selbst,, ohne eine Mahnung zu erwarten, fleißiges Aufsehen haben, wo es die Roth in seinen Landen, Gebieten und Herrschaften erheischt, und so weit sich eines jeven Bezirk erstreckt, und sich so vorsehen, daß es auf die erste Mahnung aufbrechen kann. Die fünf Orte sollen, sobald Zürich oder einer seiner Adhärenten Unfriede ansagt oder zum Kriege gegen sie sich rüstet, ans die Mahnung eines Ortes, welches es sei, mit offenen Feldzeichen und Pannern nach Art und Weise, wie es im letzten Cappelerkrieg geschehen ist, nach der Gegend aufbrechen, wo man des Feindes Macht am ehesten erwartet. (Katholisch) Glarus, Freiburg, Solothurn und Appenzell-Jnnerrhoden, welche geneigt sind, das besondere Einverständniß mit den fünf katholischen Orten getreulich zu halten, aber vorerst darauf bedacht sein müssen, ihre unkatholischen Mitlandleute und Nachbarn in Ruhe zu halten, werden wohl daran thun, ihre eigenen Lande, Pässe und Herrschaften zu schützen, aber auch gebeten, auf die fünf katholischen Orte ein getreues Aufsehen zu haben und Wachsamkeit zu üben, damit sie einen plötzlichen Ueberfall abwehren können. Jedes Ort soll die ihm anbefohlenen Pässe gegen die Nachbarschaft und diejenigen, von denen man Schaden zu besorgen hat, bestens verwahren und, wenn nöthig, mit geheimen Wachen besetzen. Die Gesandten von Lucern, Freiburg und Solothurn erinnern an das Uebereinkommen, welches sie unter einander über die Wahrzeichen (Wortzeichen) heimlich gemacht haben August 1631. 653 und verabreden sich, dieselben zu besichtigen und zu confrontieren. Jedes Ort wird seine Fußposteu revidieren und das Mangelnde ersetzen. Pflegt ein Ort eigene Merk- vder Wahrzeichen (Stürmen mit Glocken, Schießen oder Feucrsignale) seinen Unterthanen gegenüber zu brauchen, so läßt man es bei denselben verbleiben. Lucern soll sich mit den vier zunächst gelegenen Orten über ein Signal zum Aufbruch vergleichen, das vom Rigi aus des Tags durch Nauch, des Nachts durch ein Feuer zum Aufbruch malmen soll. Der Gesandte des Abtes von Lt. Gallen läßt sich vernehmen, daß man wohl dermalen nicht bestimmen werde, was für cuie Macht man aufstellen wolle. Zwar rede man viel davon, was für eine ansehnliche Macht Zürich ins Feld stellen wolle, allein er schenke dem Gerede nicht vollen Glauben; dennoch aber werde der Fürst eine „benannte" Mannschaft aus seinen Unterthanen ausziehen lassen und das Nöthigc anordnen, so daß auf das geringste feindliche Anzeichen von Seite Zürichs keine Saumseligkeit eintreten werde. Sollte Zürichs Macht beim Ausbruch des Krieges den Landen des Fttrstabtes sich nähern und ihm die Pässe sperren, so könnte er seine Lande nicht entblößen; sollte sie sich aber gegen die fünf katholischen Orte wenden, so werde er denselben nach Vermögen treulich Beistand leisten. Endlich soll ein jedes Ort seinen Unterthanen freundlich Zusprechen und sie ermuthigen, und jedes für sich selbst Vorsorge treffen, sich auf die übrigen nicht allzuviel bcrlassen und bei einbrechender Gefahr sofort das nüchstgelegene Ort mahnen. Alsdann wird berathcn, wie die Vogteien zu schützen seien. Da der Thurgau und dessen Gotteshäuser ber Gefahr und der Plünderung von Seite Zürichs besonders ausgesetzt, auch die von der neuen Religion un Zahl den Katholiken überlegen sind, wodurch die Gefahr noch größer wird, so erachtet man als die beste Vorsichtsmaßregel, daß Landammann von Noll und Oberst von Beroldingen, beide Gerichlsherren im Thurgau, sich zu den katholischen Gcrichtsherrcn daselbst verfügen, um dieselben von den gefaßten Beschlüssen in Kennt- uiß zu setzen, zugleich auch den Gotteshäusern zu rathen, ihre Sachen in Sicherheit zu bringen. — Für die p-reien Aemter werden drei Alarmplätze bezeichnet, Wohlen, Muri, Mehenberg, und vier Anführer für uöthig dachtet. Als den einen bezeichnet man den jetzt regierenden Landvogt, für die andern drei Stellen hat man bie Commenthnre von Hoheurain, Hitzkirch und Lcuggern im Ange. Oberst Flcckeustein und Landammann Lussi werden beauftragt, sie dafür anzusprechen und auch nach Muri zu gehen und das Gotteshaus zu ermahnen, seine geheimen Sachen Und die Vvrräthe an Wein und Getreide in Sicherheit zu bringeil. Einen ähnlichen Rath läßt man auch der Commeuthnrei Leuggern geben. Der Stadt Badeil wird ans ihr Begehren gestattet, 200 bis 300 Mann aus der Grafschaft in ihre Mauern zu legeil, über welche Lncern einen kriegserfahrenen Mann setzen wird. Bremgarten wird ebenfalls vergünstigt, die Mannschaft ans seinen Gerichten rn die Stadt zu ziehen. Lncern wird gebeten, nach seinem Gutdünken Anstalten zur Sicherstellung von Mellingen zu treffen. Für Nappcrswhl trägt man besondere Sorge und findet für nöthig, sich für dasselbe gefaßt und gerüstet zu halten, damit man es nicht in Folge zu langen Zusehens verliere. Schwyz wird ersucht, für dasselbe zu sorgen und etilen Hanptinann aufzustellen. Ziehen die Zürcher gegen Cappel, so sollen dw Orte ihnen ungesäumt folgeil und sie nicht mehr an Zug kommen lassen. Ferner soll man darauf bedacht srül, die von Bern rmd Basel in ihrem eigenen Lande zu beschäftigeil; diese Aufgabe wird den Städten Äreiburg, Svlothurn und dem Wallis zugedacht; auch vom Hause Burgund erwartet man Dienste. Lucern Mird endlich ersucht, nachzuschlagen, wie man sich während der unruhigen Zeitläufe in Beziehung auf das Lünzen zu verhalten habe. Endlich soll in die ennetbirgischen Vogteien geschrieben werden, damit man wisse, Messeil man sich im Fäll der Roth von dorther zu versehen habe. 654 August und September 1631. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenhciten: Landgrafschaft Thurgau. n,. Art. 202. Matrimonial - und Collaturstreit. Zu v. Aus dem Nidwaldnerarchiv, wo dieser Passus unter der Aufschrift „Absonderliche Unterredung den 14. August 1631: Diese berathschlagten Punkte sollen geheim gehalten und in gute Gcwahrsame genommen werden", in besonderer Ausfertigung sich findet. S«4. Jahrrechnung der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Niviera regierenden 2'/- Orte. Bellenz. t«3t, 24. August (Bartholoms). LaiidcSarchlv Nidwaiden. Gesandte: Uri. Jost Püntincr, Landschreiber. Schwyz. Jakob SchWn. Nidwaldcn. Peter Lussi, des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelegenhciten: Vogtei Bellen; rc. »—i. Art. 624—632. s«s Conferenz von Bern und Freiburg. Mnrten. l63l , im Angnst. Staatsarchiv Bern. JnstrucN°nenb»ch S. l>07. Gegenstand der Verhandlung sind die Landmarchen zwischen der Landvogtei Grandson und dem neuenburgischen Val Travers. Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Gesandte von Bern waren Marquard Zehender und Rudolf Dubi, beide des Raths. Man sehe im Abschnitte Herrschaftsangclcgenheiten: Vogtei Grandson. Art. 26Z. SV«. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Altorf. 1331 , Dienstag nach 6. September (9. September). LandeSarchiv NIdwaldc». PrototeN der Räch-» und der Landlrvthen g. koi. 200. „Die angestelte Tagsatzung von den drei Orthen zuo Uri zuo besuochen, habendi meine Herren auch für guot angesechen selbige zu besuochen uff künfftig Zinstag, alldort helffen by übrigen beiden lob. Orthen dem Herrn Commissary Stultzen bistendig zuo sin wider die ungehorsammen Consules und Sindicos von Bellenz. Und im Fall die übrigen Orth Gesandten zuo ihr Exccllentz gen Meplandt würdent schicken um unsere ansprach wegen, so habent M. G. H. ebenmessig für guot angesechen auch ein oder mehrere Gcsante gen Mehlandt zuo schicken. Und selbige Tagsatzung zuo besuochen sindt zuo Ehrengesanten crwelt und verordnet worden Herr Landtamman Löuw und Herr Landtamman Lussh." Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. September 1631. 65b SSV. Confcrenz der V katholischen Orte. W-ggis. t«3t, S.September. Staatsarchiv Lucern. Nbsch. . Conferenz von Bern, Basel, Freiburg, Solothurn und Schaffhauseu. Solothurn. 1V3l,19. September (9 a K) Ka»to»Sarchiv SchaMnusc». Gesandte: Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Johann Frischhcrz, Venner und des Raths. Basel. Johann Rudolf Fäsch, Oberstzunftnieistcr; Johann Rudolf Wettstein, Zeugherr. Freiburg. Johann Reiff, Schultheiß; sPeterj Heinricher, Seckelmeister und des Raths. Solothurn. Johann von Noll, Ritter, Schultheiß; Wernher Vrunncr, Venner; Johann Degenscher, Seckelmeister; Victor Hafner, Stadtschrciber, alle des Raths. Schaffhausen. Johann Jmthurn, Seckelmeister und des Raths. (S. u. Thurgau.) I». (S. u. Nheinthal.) «. (S. u. Bellenz w.) «I. (S. u. Lanis.) v. Frci- burg hat dem von Bern, Freiburg und Solothurn angenommeneil Münzabschicd zuwider, der da bestimmt, daß jedes Ort, welches münzen wolle, nicht mehr als 6066 Sonneilkronen vermünzen lassen solle, eine große Zahl Batzen geprägt, und es soll daselbst ein Beschluß gefaßt worden sein, auch künftig münzen zu kassen. Sollte Freiburg davon nicht abstehen, so wird Bern, obgleich ungern, die freiburgischen Batzeil verrufen. — Die Gesandteil Freiburgs nehmen dieß in den Abschied. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgenhcitcn: Pandgrnfschaft Thnrgnu. n Art. 204. Matrimonial- und Collaturstrcit. Laiidliogtci Rheintlial. I». Art. 79. Anstände mit dem Abt von St. Gallen. ^ltiidbogtei LllUis. «it. Art. 229. Kriegswesen. :c. «. Art. 634. 33 658 Oktober und November 1631. SV«. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1K31, I.October. Laudesarchiv Stidwaldc». Gesandte: Uri. Karl Emanuel von Noll, Ritter, Landammann und Panncrhcr; Heinrich Püntiner, Seckelmeistcr und des Raths. Schwyz. Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr; Sebastian Abybcrg, Alt-Landammann; Martin Betschart, Alt-Statthalter, Landsfähnrich und Scckelmcister; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Landammann; Johannes Lussi, Ritter, Alt-Landammann und Pannerher. ». (S. u. Bellcnz :c.) I». Da der Cardinal Borromeo zu Mailand gestorben ist, findet man für zweckmäßig, daß aus nächster Zusammenkunft der katholischen Orte die Verbesserung der Collegien zu Mailand und Ascona und die Errichtung eines Seminariums zu Lauis zur Sprache gebracht werde, und daß man dann sich mit Eifer und Ernst dafür bemühe. «. (S. u. Bellcnz :c.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenhciten: Vogtei Belle»; :c. », «. Art. 63S, 636. S71. Conferenz der V katholischen Orte. Lneern» 1K31, 14. und 13. November. Staatsarchiv Luccrn. Absch. »e anno lo?l, Bd. XXI. toi. ist. Gesandte: Lucern. Moriz An der Allinend, Schultheiß und Stadtfähnrich; Jakob Birchcr, Bauherr; Ludwig Schumacher, Seckelmeistcr; Kaspar Mohr, alle des Raths. Uri. Karl Emanuel von Noll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Johann Konrad von Bcroldingcn, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann. Schwyz. Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr; Johann Büeler, Statthalter. Unterwalden. Wolfgang Stockmann, Ritter, Landammann; Johann Jmfcld, Alt-Landammann und Landshauptmann, von Obwaldcn; Kaspar Leu, Ritter, Landammann; Johann Lussi, Ritter, Alt-Land- ammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Jakob Boßhard, beide des Raths. Die Gesandten der III Blinde, auf deren Wunsch diese Conferenz angesetzt worden ist, bringen Folgendes vor: 1) Wegen täglicher Drohungen benachbarter Potentaten hätten die Bünde zur Versicherung der Pässe und Lande einen Aufbruch von 3060 Mann beschlossen. Die fünf Orte mochten gemäß dem Bündnisse getreues Aufsehen haben und sich erklären, was fiir Hülfe sie im Fall der Roth leisten wollten. 2) Die täglichen Drohungen hätten nicht erlaubt, bei den fünf Orten zuvor Rath einzuholen, was man ihnen nicht als Fehler anrechnen möchte. 3) Es würde ersprießlich sein, wenn die Eidgenossenschaft die Krone Frankreich auch zur Thcilnahme an dem Defensionswerk bewegen würde. Die Gesandten ersuchen die Orte, durch ihre Autorität dieselbe dazu zu bestimmen. 4) Die fünf Orte möchten ihr Werbvcrbot zu Gunsten der III Bünde aufheben und das Volk, das zurBeschirmung der Pässe nach den Bünden ziehen wolle, ziehen lassen. 5) Man möchte auch das Bllndniß mit den III Bünden wieder beschwören lassen. — Die Gesandten der fünf Orte erinnern sich, daß die III Bünde ihre innern Unruhen zum Theil selbst veranlaßt und niemals auf den November 1631 659 Rath der fünf Orte gehört haben. Ferner wird anch ein Schreiben des französischen Ambassadors in den Bünden, des Herrn du Land« verlesen, welches das Begehren der bündnerischen Abgeordneten unterstützt. Da die Orte aber vorher darüber nicht informiert worden sind, also auch nicht haben instruieren können, so können die Gesandten keinen Entschluß fassen. Es wird deßhalb den bündnerischen Gesandten ein Schreiben Zugestellt, des Inhalts, man werde sich gegen die IIb Bünde jeder Zeit bundcSgenössisch erweisen. Vor dieser Conferenz hätte man über die Angelegenheit informiert werden sollen, damit die Herren und Obern ihnen Instruction hätten geben können. Die Sache müsse wegen ihrer Wichtigkeit an die Obrigkeiten gebracht werden, welche sich beförderlichst erklären würden. I». Lucern wird eine Conferenz der sieben katholischen Orte ausschreiben, damit sowohl obige Angelegenheit, als die Bundeserncuerung mit dein Bischof von Basel und die thurganischen Streitsachen behandelt werden können; zu derselben sollen Freiburg und Solvthurn, deßgleichen die Abgeordneten des Bischofs von Constanz und des Abtes von St. Gallen anch berufen werden. Lucern hat den beiden Städten über die angedeuteten drei Punkte hinlängliche Kcnntniß Zu geben. «. Die Bundeserneuerung mit dem Bischof von Basel soll in jedem Ort vor den höchsten Gewalt gebracht werden, damit man sich auf erster Tagsatzung darüber erklären kann. Luccrn wird Freiburg und Solothurn davon auch benachrichtigen. «I. Von dem Nuntius ist eiu päpstliches Breve mitgctheilt worden, worin der italienische Friede angekündigt und der päpstliche Trost anerboten wird. — Man läßr ihm durch einen Ausschuß danken und ihn bitten, wegen verschiedener Sachen, deren sich jeder Gesandte erinnern wird, um Verwendung bei dem Papste nachzusuchen, v. Den Obersten und Hauptleuten der beiden Regimenter, die m spanischen Diensten gewesen sind, wird ein Fürschrciben an den Herzog von Feria bewilligt. S7S. Conferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. t«3I, 21. u. 22. November (11. und 12. a. K.) St.,a«Sarchiv Ziirich. »est. XII. HZ. tn>. IZ5. Gesandte: Zürich. Heinrich Vräm, Burgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmeister. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Johann Frischherz, Venner. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Oberstzunftmeister; Hans Rudolf Weitstem, Zeugherr und des Raths. Schaffhausen. Rochus Boßweiler, Bürgermeister; Hans Jmthurn, Seckelmeister. ». Zürich eröffnet in Beziehung auf seinen noch schwebenden Span mit den fünf katholischen Orten, der letzte Abschied von Baden sei von den fünf katholischen Orten so wenig beachtet worden, daß man in dein damals bestimmten, nunmehr verflossenen Termin der drei Monate zu dem „veranlaßten" Recht nicht habe gelangen können. Weitere Geduld bringe nur Nachtheil und verdränge es allmählig aus seinein Besitze. Es sei deßhalb entschlossen, die Jndicatur in Ehesachen durch sein Consistorinm, wozu viele ehrliche Unter- thanen ein besonderes Verlangen tragen, ferner auszuüben. Wenn es Bern und Basel gefalle, ihre interims- iveise ins Rheinthal verordneten Prädicanten wieder abzurufen, so werde Zürich auf Anhalten der Rhein- thaler altem Herkommen gemäß andere und „beständige" Prädicanten dahin verordnen. Von dem Bischof von Constanz sei hiebei wohl keine Einsprache zu besorgen, da derselbe bisher noch keine evangelischen Parteien citicrt habe; dagegen würden sich der Abt von St. Gallen und die fünf Orte ohne Zweifel widersetzen und die Unterthanen strafen wollen. Zürich bitte darum die drei Städte, getreues Aufsehen zu haben und 660 November 1631. sich mit nothwendiger Hülfe also gefaßt zu machen, daß man sich bei vorfallenden Widerwärtigkeiten wohl zu getrösten habe. In Beziehung auf die streitige Judicatur in Neligionssachen möchten ihm die drei Städte den Blinden und dem Landfrieden gemäß zun: eidgenössischen Recht verhelfen und über dieses alles ihr Gutachten abgeben. — Bern erklärt in Beziehung auf die „Einnehmung des Possesscs", es sei, obgleich dadurch eine gewisse Alteratioi: eintrete, doch noch viel bedenklicher, die Sache anstehen zu lassei:, weil dnrch solche Dilationen die Erkanntniß von Frauenfeld gleichsam beitätigt und der Weg gebahnt werde, Zürich unvermerkt aus seinem Posscß zu verdrängen; besser sei es, den Besitz nach und nach wieder anzutreten. Basel und Schaffhanscn sind der Ansicht, wegen der Alteration, die auch bei den übrigen unparteiische!: Orten verursacht werden möchte, desgleichen wegen der Angelegenheiten, die dei: Unterthancn daraus erwachsen könnten, sei es besser, bis zu bevorstehender eidgenössischer Tagleistung innezuhalten und die Güte oder das Recht waltei: zu lassen. Die Abberufung der Prädicanten könnte Basel und Bern, als unparteiische!: Orten, leicht zun: Unglimpf ausgedeutet werde,:. Wolle man aber besagten Posseß wieder anheben und cvntinuieren, so könnten sie auch nicht dawider sein. — Was aber die Judicatur in Neligionssachen betrifft, so wird allgc- gemcin gut gefunden, diesen Punkt als den vornehmsten, wie es auch mit den Matrimonial- und Collatnrsachen ergehe,: möge, nicht fahren zu lassen. Deßhalb und damit man Zürich zum Recht verhelfen könne, wird die beförderliche Ausschreibung einer eidgenössischen Tagsatzung der XIII Orte und der Zugewandten für nothwendig erachtet und dieselbe auf den 29. November a. St. nach Baden angesetzt. Die Ausschreibung derselben übernimmt Bern; dei: Anwesenden soll dieser Abschied als Ausschreibe,: diene,:. K». Es wird abermals die Steuer zur Sprache gebracht, welche die Evangelischen zu Lyon für ihren neuen Kirchenbau begehren. Weil nicht alle Gesandten dafür instruiert siud, wird der Anzug in den Abschied genommen. «. Aus gleicher Ursache wird das Jntercessionsbegehren von Genf wegen der „Truchsäßischen Arresthandlung" in den Abschied genommen. «I. Die Abgesandten der III Blinde begehren, 1) die Bewilligung, in den: Gebiet der vier Städte eine Anzahl Kriegsvolk zu werben zu Vervollständigung des zur Defension ihrer Lande und Pässe beabsichtigten Ausbruchs von 3000 Mann; 2) die Erneuerung und Bestätigung der Bünde; 3) die Recuperation des Veltlins; 4) ein Danksagungs- und Jntcrcessionsschreiben an den König von Frankreich. Es wird ihnen geantwortet, weil die III Bünde wegen dieser vier Punkte auch zu den katholischen Orten Gesandte geschickt hätten, man aber noch nicht wisse, wessen sich dieselben entschlossen haben; weil ferner auf den 29. November eine Tagsatzung der XIII Orte und der Zugewandten nach Baden angesetzt sei, so finde man es passend, daß diese Punkte auch auf der genannten Tagsatzung berathen werden, da ein gemeinsamer Entschluß den Bünden bei Freunden und Feinden ersprießlicher sein werde, als wenn ein solcher von jeder der beiden Religionen besonders gefaßt werde. Die Bünde dürften erwarten, daß die evangelischen Städte und Orte wie bisher für sie ihr Möglichstes thun werden. Bei dieser Gelegenheit zeigen Zürich und Bern an, ihre Herren und Obern hätten in den letztverflossene,: Jahren mit Bedauern erfahren, daß ihren: Kriegsvolk, welches zu ihren Freunden und Verbündeten ziehen wollte, nicht nur der Paß durch die bündnerischen Lande nicht gestattet worden sei, sondern daß man auch die kraft des Bundes zu Erläuterung dieser Sache bezeichnete Malstatt nicht habe besuchen wolle». Zürich und Bern erwarten, daß dergleichen nicht mehr geschehe, und daß die Bünde darüber eine runde cid- und bundesgenössische Erklärung abgeben. — Aus den genannten Tag sollen die Bünde ihre Gesandten sowohl wegen ihrer eigenen Angelegenheiten, als in Bezug auf den Span zwischen Zürich und den fünf katholischen Orten instruieren und diesen Abschied als Ausschreiben betrachten. Decembcr 1631. 661 S7N Conferenz der V katholischen Orte. Weggis. 1K3t, 3. December. Staatsarchiv Luccr». Al'Ich. da anno IWN Bd. XXI. rol. LZ?. 61esandte: Luc er». Mvriz Au der Ailmeud, Alt-Schultheiß uud Stadtvcnncr; Heinrich Fleckenstcin, Nitter, Pannerherr. 11 ri. Karl Emanucl von Roll, Ritter, Landammaun uud Pauucrherr; Johauu Konrad von Beroldiugcu, Ritter, Alt-Laudaiuiuauu uud Landshanptmann. Schivyz. Heinrich Rcdiug, Nitter, Alt- Landammann uud Pauucrherr; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Martin Bctschart, Seckeliueister. Bnterwa lden. Wolfgaug Stockmauu, Ritter, Laudaimuauu, von Obwaldcn; Kaspar Leu, Ritter, Land- wumann, von Nidwaldcu. Zug. Beat Jakob Zurlaubeu, Niklaus Jteu, Seckeliueister, beide des Raths. Diese Zusanuueukuuft ist uüt Rücksicht auf die bevorstehende Tagsatzung zu Baden ausgeschrieben worden. Es wird zuerst ein Credeuzschreibeu des Königs von Frankreich für den Freiherr» von Rortü verlesen, dergleichen ein Schreiben des Herrn von Molloudiu. Dieselben beziehen sich allein ans die bündncrische Angelegenheit und ermahnen zu getreuer Mitwirkung, damit das eidgenössische Corpus.wieder ergänzt werde.— Da die III Bünde sich auch an Zürich gewendet haben, dieses aber den Entscheid an eine allgemeine Tagsatzung gewiesen hat, so sei daraus zu schließen, daß es und die evangelischen Orte ihr Ansehen ohne das der katholischen Orte für zu schwach halten, und daß, wenn die katholischen Orte den III Bünden auf der allgemeinen Tagsatzung eine günstige Antwort geben, dieß eine gewisse Facilität in dem Matrimonial- und Collaturstreit herbeiführen könnte. Alan entschließt sich daher, auf jener Tagsatznng den III Bünden eine srenndlichc Antwort zu geben; jedoch wird beigefügt, daß man sich nicht zu weit einlassen solle, weil es üieinattden entgehe, daß sie keine Subtilitäten und Arglist sparen. Man vereinigt sich nun über Folgendes: 1) Dem außerordentlichen Ambassador des Königs von Frankreich, Herrn von Rortö, soll zu Baden Audienz Atheist werden. Die Verhandlung wegen der Consistvrial- und Collatursachen soll daselbst den Vorrang haben; die Gesandten sollen unzertrennlicher Einigkeit sich befleißen, auch die Städte Frcibnrg und Solothurn angesprochen werden, sich dieses Geschäftes nachdrücklich anzunehmen, damit man einmal mit Zürich zur Ruhe Winnie. Da ans geschehene Insinuation auch die Gesandten des Bischofs von Cvnstanz und des Abtes von St. Gallen erscheinen werden, so hofft man um so eher auf einen gütlichen Entscheid, zumal wenn Zürich den Landfrieden und die Verträge zu halten begehrt. Die wohlhcrgebrachte Jndieatnr und das Mehr der Stimmen wird man nicht antasten lassen. Sollten sich ohne Nachtheil des zu Franenfeld gesprochenen Ur- theils und mit Einwilligung der bischöflichen und äbtischen Gesandten Nüttel zur Beilegung finden, so wird N'an die Einwilligung dazu nicht versagen. Wenn aber unannehmbare Vcrnnttlnngsvorschläge gemacht werden, so wird man die übrigen katholischen Orte um Vermittlung ansuchen. 2) Dem Herrn von Nvrtö und den Hl Bünden soll auf ihre Prvpvsitioncn geantwortet werden. Den Bünden insbesondere kann man erklären, 'uan werde das Bündniß getreulich halten, getreues Aufsehen sich zur Pflicht machen und ihnen mit Schreiben und Abschicknng von Boten zur Abwehrnng von Ungemach verhelfen. Den .König von Frankreich zu dem Evoperationswerk zu bewegen, findet man überflüssig, da derselbe seine Wohlgewogenheit durch Schreiben und durch Absendnng eines außerordentlichen Ambassadors gezeigt habe. Die begehrte Volkswcrbnng sei mit den bestehenden Landsatzungen im Widerspruch, die Erneuerung des Bündnisses nnnöthig, da man dasselbe auch künftig zu halten gesonnen sei. Sollte noch Anderes zur Sprache gebrach? werden, als im Bündniß enthalten 662 December 1631, ist, so solle solches den Obrigkeiten anheimgestellt werden. I». In Beziehung auf die Bundeserneuerung mit dem Bischof von Basel soll jedes Ort auf bevorstehende Tagsatzung für einen endgültigen Beschluß instruieren, 574. Gemeineidgenössische Tagsatzung der XIII Orte und der Zugewandten. Baden. IK3I, 9. Deeember (29. November a, K.). Staatsarchiv Zürich. »est.XII. I4Z. t'vl. iZt und Acta der kathol. Orte. »est.XI. Ilo. Staatsarchiv Luccr». Absch. ck«-rmro I«Zl. Bd. XXI. t'ul. W. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmeister; Hans Georg Grebcl, Stadtschreiber. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Schultheiß; Johann Frischherz, Venner und des Raths. Lu c ern. Moriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtfähnrich; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Panner- Herr und des Raths. Ur i. Karl Emanuel von Roll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Johann Konrad von Beroldingcn, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann. Schw yz. Heinrich Reding, Ritter, Alt- Landammann und Pannerherr; Sebastian Abhberg, Alt-Landammann. Unterwaldeu. Wvlsgang Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Paulus von Hüneuberg, genannt Bengg, Statthalter; Johann Trinkler, Alt-Ammann. G larus. Rudolf Tschiidi, Landammann; Fridolin Tschudi, Statthalter. Basel. Hans Rudolf Füsch, Oberstzunftmeister; Studvlf Wettstein, Zeugherr und des Raths. Freiburg. Johann Reiff, Schultheiß; Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solothurn. Victor Hafner, Stadtschreiber und des Raths. Schaffhaufen. Rochus Goßweiler,Burgermeister; JohannJmthurn, Seckelmeister. Appenzell. JakobWiser,Landammann,von Jnncr- rhoden; Jost Heinzenberger, Landammann, von Außerrhoden. Abt St. Gallen. Johann Rudolf Reding zu Glattburg, des Raths und Landvogt zu Lichtensteig. Stadt St. Gallen. Hans Albrecht Miles, Zeugherr und des Raths. Oberer grauer Bund. Jakob Schmid von Grüneck, Doctor. Gvtteshausbund. Rudolf von Salis, Landammann. Zehngerichteubund. Hans Anton Buol, Landammann. Wallis. (Niemand.) Notweil. (Niemand.) Biel. Niklaus Heinricher, Burgermeister. Eidgenössische Begrüßung. Wallis und Notweil entschuldigen ihr Nichterscheinen. I». Die Gesandten der III Bünde ermahnen Zürich und die fünf Orte, ihren Streit zu einem gütlichen Vergleich leiten zu lassen, wozu sie ihrem Befehl gemäß gern contribuieren wollen, damit die gefaßte Bitterkeit beiderseits beseitigt und die alte Freundschaft und Einigkeit erhalten werde; die Eidgnossenschaft möchte sonst, wie das neueste Exempel der Bünde zeige, in die äußerste Gefahr und Zerrüttung gerathen. Durch den letzten mont- ferratischen Friedensschluß (siehe Beilage 19. 20s seien die III Bünde mit der Hülfe des Königs von Frankreich wieder in den Besitz ihrer Pässe und Lande gelangt, die Landschaften Veltlin, Eleven und Worms ausge- genommen. Wegen vieler Ursachen hätten sie beschlossen, jene mit dem Beistand des Königs von Frankreich sicher zu stellen und vor jedem feindlichen Einfall zu bewahren. Die Orte möchten die gethanen Verbote der Werbungen aufheben und sich bei dem König durch beförderliche Recommeudationsschreiben um die Wiedereinräumung von Veltlin, Eleven und Worms verwenden. Sollte jemand dieses Vorhaben verhindern, so möchten die Orte den Bünden alle mögliche Hülfe leisten und jeder Zeit ein getreues Aufsehen auf sie haben. Schließlich sprechen die Gesandten den Wunsch aus, mit den verbündeten Orten den Bund zn erneuern, und daß zugleich auch die Orte, welche noch nicht in demselben begriffen sein, beitreten möchten. — «. Dör Dol- Deceinber 1631. 663 metscher und Secrctär der französischen Ambassade, Herr von Mollondin, präsentiert ein königliches Credenz- schreiben für den Freiherr«? von Rortb, welcher, von dem König in die Eidgenossenschaft abgefertigt, zu erscheinen verhindert ist, weil ihm etwas Unheil zugestoßen ist. Desgleichen überreicht Herr von Mollondin ein Schreiben des Herzogs von Rohan und ein solches des Herrn du Land«-, die III Blinde betreffend. Hierauf hält derselbe einen Vortrag des Inhalts, die Orte möchten zu Erhaltung des ganzen eidgenössischen Standes auf die III Bünde ein getreues Aufsehen haben und auf das Ansuchen der bündncrischcn Gesandten eine willfährige Antwort ertheilcn und dieselben mit und neben dem König gegen diejenigen schützen, welche ihre Freiheit beeinträchtigen wollen. Sodann möchten die Orte nach allen Mitteln sich umsehen, um den ihurgauischcn Span gütlich beizulegen; dazu bietet Mollondin seine Dienste an. — Zürich, Bern und evangelisch Glarus haben die Nachricht von der Wicdcrbcfreiung der bündnerischcn Pässe und Lande ganz gern vernommen. Das von den Bünden projecticrte Conservationswcsen wollen sie sich gefallen lassen; sie sind mich wie bisher geneigt und erbötig, nach dein Inhalt der Bünde ihr Bestes weiter zu leisten, besonders aber wollen sie zu dem begehrten Jutercessions- und Dankschreiben an den König ihre Einwilligung geben. Wenn die Erneuerung der Bünde den übrigen Orten gefallen sollte, werden sie sich von denselben nicht trennen und sich freuen, wenn auch die übrigen nichtverbündcten Orte sich um mehrern Ansehens willen dem Bündnisse anschließen. — Die fünf katholischen Orte und katholisch Glarus erklären, sie seien Willens die Bünde getreu zu halte«?, glaube«? aber, daß es dießmal nicht nothwcndig sei, dieselbe«? zu crueucrn. Wenn man zu anderer Zeit und bei besserer Gelegenheit solches gut finde, würden sich ihre Herren und Obern gebührender Maße«? dazu bestimme«? lasse«?; die III Bünde möchten aber zu unnöthigen Kriege«? keinen Anlaß geben. Weil man Bericht habe, daß die geworbenen Regimenter bereits vollzählig seien, «verde es nicht nvthwendig sei«?, sich über die begehrte Volkswcrbuug weiter zu erkläre«?. Daß ei«? uuvorgreiflichcs Dankschreiben a«? de«? König erlasse«? «verde, dawider seien sie nicht. Nach Inhalt des Bündnisses «vollen ste jeder Zeit ein getreues Aufscheu auf die Bünde habe«? und zu Recupcration ihrer verlorenen Laude bei den? Veltliu selbst, vor Allen? bei de»? Papst und a«? andern Orte«? mit Schreibe«? und Absenden von Botschaften ihr Bestes thuu, damit Gewaltthal und böse Conscqueiizen erspart bleibe«?. — Basel, Schaffhauscn, Appenzell-Außerrhodeu, Stadt St. Galle«? und Biel, obgleich mit de«? III Bünde«? i«? keinem Particular- verständniß, «volle«? nichts desto weniger au den Maßregel«?, welche zu Erhaltung der allgemeinen Wohlfahrt Vathsam gefunden «verde«?, Thcil nehmen. Da wegen des Eintrittes i«? das begehrte Bünduiß nichts a«? sie gelangt ist, sind sie darüber auch nicht instruiert und nehme«? dieses alles i«? de«? Abschied. I«? das begehrte Schreiben a«? de«? König willigen sie ei«?; zugleich berichte«? sie, «vie es der verlangte«? Volkswcrbuug halber ^ ihnen sich verhalte. — Die Gesandten vo«? Frciburg, Solothurn, Appcnzell-Jnncrrhodcn und des Abtes von St. Galle«?, in Beziehung auf diese Prvpositionen ohne Befehl, nehmen dieselben uä rolörsicllum; sie willige«? aber ei«?, daß den? König durch ei«? uuvorgreiflichcs Schreibe«? gedankt «verde. «A. HS. ?«. Thurgau.) v. Der Gesandte der Stadt St. Galle«? trägt abermals vor, daß ihr Burger Melchior Guldin, gewescncr Stadtschrciber und Vogt zu Bürgten, nochmals auf seine,?? böse«? Vorhabe?? beharre und dahin arbeite, daß die Commissi»??, welche er a«? de?«? kaiserliche«? Hof wider St. Galle«? ausgewirkt habe, vollzöge«? «verde; St. Galle«? bitte deßhalb um Rath und Hülfe. — Es wird geantwortet, daß es sich mit Gnldi«? i«? keine Tractatio«? einlassen, sondern i«? Allein, was ihn? deßhalb Beschwerlichcs begegne«? möchte, jeder Zeit auf die Drte sich berufen solle, da man dieses Geschäft fiir die ganze Eidgenossenschaft nicht wenig präjudicierlich finde und ma>? es deßwcgen bereits früher a«? die Hand genommen habe. Mai? werde alsdann aus Mittel 664 December 1631, bedacht sein, daß dergleichen beschwerliche Neuerungen mn der bösen Conscqueuzen willen abgewendet bleiben, t. Der Gesandte des Königs von Schweden, Herr Christoph Ludwig Rasche, Ritter, überreicht zwei königliche Credenzschreiben, das eine dat, Ilpsalias, XI. Dsosmkris u. 1629, das andere Ebsrrvulcki Xsoinarolnao äiö XXI. .Inn. a. 1631, und hält darauf einen weitläufigen Vortrag in lateinischer Sprache des Inhalts, der König Gustav Adolf wünsche, daß die schwedischen und schweizerischen Völker, als zwei der ältesten Nationen in der Welt, die ihren Ursprung von einander hätten, sich mit einander näher verbinden und befreunden, vornehmlich auch dcßhalb, weil beide Theilc Nachbarn hätten, die ihrer übermäßigen Macht und ihres bösen Willens wegen von Tag zu Tag verdächtiger würden. Nachdem er die Aufmerksamkeit auf den Uebermuth, die Gewaltthätigkeiten der Kaiserlichen gelenkt hat, spricht er die zuversichtliche Hoffnung seines Königs aus, daß die Eidgenossenschaft, zumal bei diesen schwierigen Zeiten und zweifelhaften Läufen, vor allen Dingen die alte Einigkeit erhalten und allen Samen der Zwietracht ausrcuten werde. Damit die allgemeine und Privatfreiheit vertheidiget, und jeder, der dieselbe vertheidigt, unterstützt und die Unterdrückten gerettet werden können, wünsche der König, daß zwischen ihm und der Eidgenossenschaft eine engere Freundschaft und Verbindung zu Staude komme. Von den besten Wünschen für den Wohlstand der eidgenössischen Republik beseelt, stelle der König derselben auheim, die Mittel und Wege vorzuschlagen, wodurch ein so löbliches und wichtiges Werk zu Staude gebracht werde. Eine solche Verbmdung, welche die Behauptung der allgemeinen und besondern Freiheit zum Zweck habe, sollte unverzüglich eingeleitet und auf eine gute Zeit durch einen billigen, nützlichen und rühmlichen Bund befestigt werden. Zugleich stellt der Abgeordnete auch die Macht seines Königs ins Licht, um zu zeigen, was für einen mächtigen Bundesgenossen die Eidgenossenschaft gewinnen würde. — Da man in Bezug auf diese Präposition keine Instruction hat, so wird dieselbe zu Händen der Obrigkeiten in den Abschied genommen. Dem Abgeordneten läßt man durch einen ansehnlichen Ausschuß die gnädige Affection des Königs und die gethauen treuherzigen Ermahnungen verdanken. K-. (S. u. Mainthal.) Verhandlungen der katholischen Orte. Ii. Die Gesandten der sieben katholischen Orte werden berichten, was über die Buudeserneuerung mit dem Bischof von Basel gesprochen worden ist. Inzwischen ordnet man den Ritter von Montenach und den Stadtschreiber Hafner an den Bischof ab, um mit ihm über drei Bedenken erregende in dem Bündnisse enthaltene Punkte zu reden, nämlich wegen der jährlichen 100 Kronen, die dem erkiesten Nathgeber entrichtet werden, wegen des beschwerlichen Eids, daß der Nathgeber dein Bischof treu und gehorsam sein solle, und wegen der offenen Häuser u. s. w. i. (S. u. Thurgau.) Ic. Schwyz beklagt sich, daß viel französisches und anderes Kriegsvolk, ohne jemand darum zu begrüßen, durch die March lind das Gaster ziehe, und sucht um den Rath der andern katholischen Orte nach, wie es sich dagegen verhalten solle. Es wird geantwortet, weil man sich gegen die Eid- und Bundesgenossen noch soeben alles Gilten erklärt habe, so würde es sich nicht wohl schicken, ihm den Paß zu sperren; man wüvde sich bei ihnen und dem Köllig voll Frankreich verhaßt machen. Es wird daher für rathsam erachtet, dießnial zu connivieren. Man sehe auch im Abschüttle Herrschastsaugelcgcnheiteu I Laudgrasschast Thurgau. «I. Art. 207. Matrimonial- und (Kllaturstrcit. t. Art. 496. Lvcalcs. Landvogtei M Innthal. K. Art. 224. Geistliche Jurisdiction. I» und i aus dem Lucerncrcrcnchlar, Ic aus den Acten der katholischen Orte. Zu t. Der Vortrag Rasches findet sich auch im Noreurs t'ranyaw Dom. 19. p. S19 524. Januar 1632. 665 575. Conferenz der VII katholischen Orte. Lucern. 1K32, 14. und IS. Januar. Staatsarchiv Luccr». Absch. Sv anno IKZ2. Bd. XXII. kol. S. Gesandte: Lucern. Moriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtvenncr; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Pannerherr; Jakob Bircher, Bauherr; Ludwig Schumacher, Venncr und Seckelmeister. Uri. Karl Einanuel von Roll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Sebastian Heinrich Trösel), Alt-Landammann. Schwhz. Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr; Sebastian Abhbcrg, Alt-Landammann. Unter- Calden. Wolfgang Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Rudolf Kreuwel, beide des Raths. Freiburg. Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solothurn. Victor Hafner, Stadtschreiber. ». (S. u. Thurgan.) I». In Beziehung auf den Vortrag, welchen der schwedische Gesandte auf der ätzten Tagsatzung zu Baden gehalten hat, sind einige Orto nicht instruiert. Man ist übrigens der Ansicht, daß ihm unvorgreiflich geantwortet und keine Vertröstung für das begehrte Bündnis; gegeben werden solle. Solothurn theilt mit, daß der König von Frankreich beabsichtige, das Hofregiment außer Landes zu führen. Lucern soll deßhalb, wenn die Hauptleute solche Zumuthung zu gewärtigen haben, im Namen der katholischen Orte an den König schreiben, er möchte das Regiment damit verschonen. «I. Die Angelegenheit, ^treffend den Bischof von Basel, wird bis zur Heimkehr der abgeordneten Gesandten eingestellt, v. Das Schreiben Uris an den Herzog von Feria wird nach einigen Abänderungen gebilligt. L. (S. u. Thurgau.) Man schc auch im Abschnitte Herrschaslsangelegenheilen! llnudgrafschaft Thurga». ». Art. 203. Matrimonial- und Collaturstreit. c. Art. 41 l. Gotteshäuser, Klöster. 57« Konferenz voll Uri, Schwyz und Nidwalden. Flüelen. 1632, 22. Januar. LandcSarchiv Nidwalde». Gesandte: Uri. Karl Emanuel von Roll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Johann Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landammann; Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Alt-Landammann; Sebastian Heinrich Trösel), Alt-Landammann; Johann Kaspar Arnold, Statthalter. Schwyz. Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Martin Betschart, Seckelmeister; Melchior Becker, Hans Heinrich Hvrrat, Franciscus Ccbcrg, Landschreibcr. 'Nidwalden. Kaspar Leu, Landammann; Johann Zeiger, Alt-Landammann und Landshauptmann. n. Es werden die Ansprachen bereinigt, welche die drei Orte für die Besatzungen zu Bellenz, für den Auszug der Fähnlein und andere Besatzungen im Jahre 1620 an die königliche Kammer zu Mailand zu fordern haben. Der von den Gesandten der drei Orte den 3. October 1621 mit dem Contadore Gio Aynzaga geschlossene Accord, welcher den Orten 16000 Ducatonen zuspricht, wird genehmigt. Uri hat nach Abzug dessen, was es 1622 und 1624 schon empfangen hat, zu fordern 13178 >/o Ducatonen, Schwyz 5525. 45, 84 666 Februar 1632. Nidwaldcn 772, Jrrthum vorbehalten. I». Laudammann Trösch, welcher sieben Monate lang zu Mailand wegen Unterhandlungen über obige Ansprachen mit Gonzales di Cordova sich aufgehalten hat, kommt um Bezahlung seiner gehabten Auslagen und um eine angemessene Verehrung ein. Seine Bemühung wird ihm verdankt und eine Belohnung für angemessen erachtet. Da aber die Gesandten ohne Instruction sind und Nidwalden bemerkt, daß man dieselbe im Verhältnis zum Betrag der Ansprachen auf die Orte verthcilen möchte, weil Uri und Schwyz wegen des spanischen Durchzugs mehr als Nidwalden anzusprechen haben, so wird die Sache in den Abschied genommen. «. (S. u. Bellenz zc.) «1. Ansprachen von dein Zusatz von Bellenz von 1625 und 1626. Uri hat zu fordern 12607 Ducatonen, 126 Soldi, 4 Denan; Schwyz 12776. 132'/», Nidwaldcn 12675. 45'/». Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgcnheitcni Vogtci Bcllcnz :c. v. Art. 637. 577. Gememeidgenvsstsche Tagsatzung der XIII Orte. Baden. 1«32, ». bis 14. Februar. Staatsarchiv Zürich, «est. XII. IIS. M. I. Staatsarchiv Luccr». Absch. sowie daß die Drte ii? dasjenige, um tvas sie auf Befehl des Königs angesucht worden seien, eiuwilligen möchtet?. — Oberst Nivlina, des Königs von Frankreich Secrerär und Dolmetscher, berichtet auf Befehl des Herzogs vou Rohan "ud des Herrn dt? Landü, wie die Sache,? in den Bünden dermalen stehe,?, und begehrt im Namen des Königs nach Inhalt des gemeinsamen Bündnisses einen Aufbruch vou 4600 Manu zur Conservatiou der Lande und Pässe der III Bünde. Mai? ist insgemein der Ansicht, daß an der Erhaltung und völlige,? Ergänzung der III Bünde gar viel gelegen sei. Die Gesandten etlicher Orte eröffnen, daß ihre Herren? und Ober,? denselben nach de»? Inhalt der geschworenen Bünde auf die erste Mahnung mit Gut und Blut «68 Februar 1632. beistehen werden. — Dem Herzog von Rohan wird in Beziehung auf den begehrten Aufbruch geantwortet, die Mehrzahl der Orte habe davon keine Nachricht erhalten und habe deßhalb ihre Gesandten nicht instruieren können; man wolle den Antrag den Obrigkeiten referieren. — Den III Bunden wird geschrieben, man sei entschlossen, bei diesen so seltsamen Läufen ein getreues Aufsehen auf sie zu haben und ihnen im Fall der Noth den beschworenen Bünden gemäß tröstliche Hülse zu leisten; zugleich wird ihnen mitgctheilt. was man ihretwegen an den Erzherzog Leopold geschrieben habe. — Freiburg und Solothurn erklären sich dahin, daß sie zwar in Beziehung auf die Bünde, mit denen sie nicht verbündet seien, keinen Befehl haben, auch nicht in ein Schreiben einwilligen können; weil man aber insgemein der Ansicht sei, daß damit dein gemeinen Wesen geholfen sein werde, willigen sie auf die Bitte der übrigen Orte im Namen ihrer Obern auch ein, in der Hoffnung, daß ihnen nicht das Mißfallen darüber bezeugt werde.') «. Zürich eröffnet, der Herzog von Rohan habe gewissen Bericht erhalten, daß die Oesterrcicher den Rhein „bereiten" und durchwaten lassen^ so daß zu besorgen sei, es möchte bei so kleinem Rhein etwas wider die Bünde versucht werden. Der Herzog habe deßhalb an Zürich, als eines der nächstgelegcnen Orte, das Anstichen gestellt, es möchte etwa 2000 Mann ins Sarganserland legen; Zürich habe aber bisher, che die übrigen daselbst regierenden Orte davon auch benachrichtigt worden seien, es noch in Bedenken gezogen, k. Wider die früher ergangenen Abschiede haben etliche Orte das Münzen kleiner Sorten fortgesetzt und dieselben an Gehalt so gering gemacht, daß die groben guten Sorten im Preise steigen und durch den Aufwechsel gar aus dem Lande geführt werden. Es wird deßhalb abermals verabschiedet, daß die Münzen allenthalben geschlossen, die Stempel aber zu der Obrigkeiten Händen genommen werden sollen. Sodann wird Zürich ersucht, die Sorten aufzusetzen und zu valuicrcn und das Resultat durch den Druck bekannt zu machen, damit man der Münzen halber eine Gewißheit habe und sich darnach zu richten wisse. A. Zürich eröffnet, es sei ein alter eidgenössischer Brauch gewesen, daß jeder Gesandte auf den Tagsatzungen seinen Befehl und seine Meinung sofort eröffnet habe. Jetzt aber seien einige Male die Gesandten etlicher Orte, wenn die Umfrage an sie gekommen sei, abgetreten und hätten „übernächtigen Verdank genommen", wodurch die Tagleistungcn verlängert, große Kosten und andere Ungelegcnhcitcn verursacht worden seien; man möchte sich dahin entschließen, fortan den alten Brauch zu beobachten. Man ist damit insgemein einverstanden; wenn aber Umstände nothwendig einen Verdank erfordern sollten, wie es früher mehrmals geschehen sei, so sei es billig, daß niemand verkürzt werde. I». (Mit Spanien verbündete Orte.) Es werden zwei Schreiben, eines vom Herzog von Feria, ein zweites von dem spanischen Ambassador, Grafen Casati, verlesen; sodann was Hauptmann Crivelli mitthcilt, nämlich der Herzog sei durch die gegenwärtigen Läufe verhindert worden, das Bündniß zwischen dem Haus Mailand und der katholischen Eidgenossenschaft zu erneuern. Die Orte möchten zum Nachthcil des Herzogthums nichts gestatten, wie denn auch der König bereit sei, den Nutzen der Orte jeder Zeit zu fördern. — Lucern soll dem Herzog und dem Ambassador angemessen antworten. I» aus dcm Luccrncrcrcnwlar. Zu «»'). Dieser Passus ist dein Solothurnerexcmplar enthoben. Der solothurnischc Gesandte Hafner bemerkt am Rande: „Ich habe swcder) in der Bündner Begehren noch in die Schreiben eiugewilligct. Der Gesandte von Freiburg hat auf diese Form sich erklärt." Anm. In der Tschudischen Sammlung der Originalabschicde im Statsarchiv Zürich (dost. XII, 93) ist ein kurzer Bericht von den Verhandlungen dcm Abschied beigelegt, in welchem angegeben ist, was die katholischen Gesandten in ihren besondern Versammlungen verhandelt haben. Der Inhalt derselben ist Februar 1632. 669 folgender: ». Man erachtet für gut, vorläufig zu hören, auf welche Welse Zürich die Artikel, weßwegcn die Tagsatzung zusammcnberufcn worden ist, vorbringe. Zurlauben stellt den Antrag, daß man, wenn man das kaiserliche und das österreichische Schreiben beantworten wolle, den König von Frankreich auf schriftlichem Wege oder durch eine Gesandtschast davon abmahnen solle, in das Elsaß einzufallen, weil es der Erbcinigung zuwiderlaufe, und ihm über die streitigen Angelegenheiten des Thurgaus und Rhcinthals Bericht geben solle, weil man bei ihm verunglimpft worden sei. I». Volmar hält vor den katholischen Gesandten einen Vortrag, in welchem er sie im Namen des Erzherzogs Leopold und des Kaisers zur Aufrecht- crhaltung der Erbeinigung ermahnt, c . Es werden zwei Schreiben verlesen, eines vom Herzog von Fcria, das zweite von Carlo de Casati, in welchen angedeutet wird, daß die spanische Vereinigung mit den katholischen Orten männiglich zur Satisfaction gereichen würde. 578. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1«S2, 2V. Februar. LandcSarchiv Nidwalden. Gesandte: Uri. Karl Einauuel von Noll, Ritter, Landammaim und Panncrherr; Kaspar Roinanus Troger, Ritter, Alt-Landammann; Heinrich Trösch, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Heinrich Rcding, Ritter, Alt-Landammann und Panncrherr; Johann Sebastian Abybcrg, Alt-Landammann; Martin Betschart, Landsfähnrich und Scckelmeistcr; Johann Jndcrbitzin, des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Landammann; Johann Lussi, Ritter, Alt-Landammann und Panncrherr. i». Veranlassung zu dieser Zusammenkunft ist ein Schreiben, welches Herzog von Fcria, Gubcrnator Zu Mailand, auf das an ihn erlassene Sollicitationsschreibcn zugeschickt hatte, betreffend die Forderungen, welche die Herren und Obern und auch einzelne Particularen an den König von Spanien wegen des Aus- Zugs von 1620 stellen, welcher den Zweck hatte, den Fähnlein von Zürich und Bern den Paß nach dem Reltlin zu sperren, wegen verschiedener Besatzungen zu Bellenz und wegen des Durchzugs des hochdeutschen Kriegsvolks im Jahr 1625. In diesem Schreiben räth der Gubcrnator, man möchte mit dem Ambassador Casati mündliche Unterhandlung anknüpfen. Da Lucern eine fünförtischc Tagsatzung wegen des Streites aut Zürich in Aussicht stellt, so wird am zweckmäßigsten erachtet, auf derselben wegen jener Forderungen mit Casati nach Anleitung des von Landammann Trösch und Landammann Frischhcrz sei. zu Pavia hintcrlassenen Memorials zu unterhandeln, sowie auch wegen der Pensionen und Ncgimentsansprachen. Casati soll einstweilen von diesem Entschlüsse benachrichtigt werden. Ii». Man bespricht auch die Wahl der Sätze zu Beilegung des Streites mit Zürich. Die Gesandten sollen ihren Herren und Obern mündlich von den ausgekrochenen Ansichten Kenntniß geben, v, Conferenz der lV evangelischen Städte. Aarau. 1632, 23. und 24. März (13. und 14. März a. K.) Staatsarchiv Zürich. Ovst XU. US. kol.st. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Hans Heinrich Wirz, beide Seckelmeister. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schilltheiß; Johann Frischherz, Nenner und des Raths. Basel. Hans Rudolf Wettstein, Zeugherr und des Raths; Hans Rudolf Bnrckhardt, .l. Ist. D., Stadtschreiber. Schasfhausen- Rochus Goßwciler, Burgermeister; Hans Jmthnrn, Seckelmeister. i». Burgermeister und Näthe zu Mülhausen haben sich durch Schreiben vom 29. Februar und 5. März über allerlei Drohungen und über zunächst um ihre Stadt gelegte Einquartierungen beklagt und um Rath und Hülse angehalten. Es wird nothwendig befunden, daß den von Zürich und Bern bereits dahin gesandten Hauptleuten zu besserer Sicherstellung eine Anzahl Volks nachgeschickt werde. Zürich, Bern und Schaffhausen bestimmen die Stärke des Zuzuges auf 200 Mann, welche in gemeinsamen Kosten unterhalten und in dem März 1632. 671 Gebiet von Zürich und Bern geworben werden sollen, da Schaffhanscn seine Mannschaft dermalen selbst bedarf. Basel hält die Absendnng eines solchen Zusatzes auch für zeitgemäß, bittet aber, es dießmal mit der Contribntion zu verschollen in Berücksichtigung, daß es viele Jahre her mehr als andere Orte nicht unbedeutende Ausgaben für Garnisonen, Befehlshaber, Fortificativnen und Ankauf vou Früchten gehabt habe und noch habe; oder man möge seinen Zusatz und den Mülhausens in eine Contribntion nehmen oder statt 200 Mann 300 werben und von denselben 100 nach Basel verlegen. Die drei Städte führen Basel zu Gemüthe, daß sie nicht weiliger große Kosten gehabt hätten und noch trageil müßten; der Bnnd gestatte keine Ausnahme und eine'solche Separation würde nnr üble Nachreden und Consequcnzen verursachen. Basels Gesandte haben aber keinen Befehl einzuwilligen und nehmen die Sache in den Abschied. — Vor Absendnng des Zusatzes soll an den Erzherzog Leopold von Zürich aus in gesamintcm Namen geschrieben, demselben die wider Mülhausen von dem umliegenden Kriegsvolk gefalleilen Drohungen vorgehalten und der Durchpaß für einen mäßigen Zusatz begehrt werdeil; zugleich sollen auch die Beschwerden Basels wegen des bewußteil Marktes und des freien Kaufes zur Sprache gebracht werden. An den Herzog von Nvhan tvill mail nochmals schreiben und ihm von dem Kenntniß geben, was man des Passes halber an den Erzherzog habe gelangen lassen, mit der Bitte, wegeil des Bundes, worin der König mit Mülhausen noch stehe, auch seinerseits an den Erzherzog das Nöthige zu schreiben und zugleich die Sache an den König selbst gegangen zu lassen, damit man im Nothfall dessen Beistand erhalte. Sollten die Gefahren inzwischen zunehmen, so wird die Absendnng des Zuzugs, auch wenn der Bescheid des Erzherzogs noch nicht angelangt ist, dennoch erfolgen. Man wird alsdann den Abzusendenden ein Schreibeil an die vordcrösterreichischc Regierung und den Befehl geben, „den Paß zugleich und auf eine Zeit zu nehmen und das Schreibeil überantworten zu lassen." Den von Zürich lind Bern nach Mülhausen bereits abgeordneten Hanptlenten wird geschrieben, man habe Basel und Schaffhansen die Absendung ihrer Hauptlente erlassen, da Bern und Zürich die 200 Mann allein stellen; sie möchten aber nichts desto weniger ihrem Befehl nachkommen und es an nichts mangeln lassen. Falls die 200 Mann nicht durchgebracht werden könnten, soll um mehreren Ansehens willen doch sowohl Basel als Schaffhallseil jedes einen taugliche» Befehlshaber dahin abordnen. — Weil die Verhältnisse der Stadt Mülhausen offenbar so beschaffen sind, daß dieselbe ohne anderweitiges Zuthnn sich selbst nicht halten kann, den mitverbündeten Orteil es aber höchst beschwerlich ist, wegen derselben immerwährend Ko steil ahne Hoffnung auf Ersatz zu haben, so wird zu künftiger Bcrathung in den Abschied genommen, wie diese Stadt ohne dergleichen Belästigung der evangelischen Orte vor ihren Widerwärtigen mit größerm Ansehen und größerm Nachdruck geschirmt oder was für andere und bessere Wege eingeschlageil werdeil könnten, namentlich ob nicht dahin gearbeitet werden sollte, daß Mülhausen durch die Vermittlung des Herzogs vvn Bohan unter gewissem Vorbehalt und mit Sichcrstellung des Neligionswesens unter die Protection des Königs Uoil Frankreich, wie die Stadt Genf, gestellt werden könnte, oder ob man hierüber mit dem schwedischen Anibassadvr conferieren wolle, oder, weil die großen Potentaten ans einer Schirmverwandtschaft bald ein Eigenthum zit machen Pflegen, ob Mülhausen nicht dahin zu disponiereu sein möchte, daß es sich, gleichwie nach der Einnahme äuch schon beschlossen gewesen war, von den evangelischen Orten dem Umgang nach Regieren lasse. Auf diesem Weg könnte auch seine Haushaltung und anderes Nothwendigc in Ordnung gebracht werden, ß». 1) Die Stadt Chur beabsichtigt, neue Sechsbätzner zu prägen und hat deßhalb an Zürich das Ansuchen gestellt, dieselben in seinem Gebiet zuzulassen. Zürich begehrt darüber Rath. Man ist der Ansicht, daß aus dieser Wiederöffnuug der Münze unfehlbar allerlei Uebelstände entstehen würden, daß man 672 März 1632. an dem zu Baden gefaßten Beschluß festhalten und Chur antworten solle, es möchte zu Verhütung neuer Beschwerden seine Münze auch beschlossen halten, widrigenfalls man seine neuen Münzen nicht annehmen könnte. 2) Weil Freiburg und Solothurn dem Münzabschied von Baden nicht nachkommen, sondern immer zu münzen fortfahren, solche Münzen aber bis 1s Procent schlechter seil? sollen, so wird der Antrag gestellt, dieselben auch zu verrufen, v. (S. u. Thurgan.) «I. Wegen des „Jnsulanischen" (d. i. des den I)r. ab Jnsula betreffenden) Geschäftes wird auf Ansuche?? von Basel unter den? Namen der XII Orte abermals eii? Schreiben an de?? König von Frankreich ausgefertigt. Es soll dein Herzog von Nohen? zugeschickt und derselbe ersucht werden, die Sache bei dein König bestens zu empfehlen. «. (S. u. Uznach und Gaster.) t. Der schwedische Ambassador Nasche trügt eine Propositivn vor betreffend das Bündnis? zwischen Schweden und der Eidgenossenschaft. Es wird ihn? geantwortet, weil man ii? dieser Sache wegen der kurzen Zeit und der Wichtigkeit des Gegenstandes nicht gehörig habe instruiert werden können, möchte er sich gefalle?? lasse??, daß mai? Alles uä rskörsiläuin nehme. Mai? wolle ihn? anhcimgestellt haben, Zeit und Ort zun? Empfang des Entschlusses zu bestimmest. Es wird hierauf mit dem Ambassador verabredet, ans den ersten Sonntag nach Ostern (18. April) wieder in Aaran zusammenzukommen, um ihn? die gefaßte Resolution zu eröffnen. Man sehe auch im Abschnitte Hcnschastsaiuzclegeicheitcn: Landgrilsschaft Thlirgau. «. Art. 209. Matrimonial- und Collatnrstreit, Vogtcie» Uznach und Gastcr. v Art. 13. Zu k. Der schwedische Ambassador Christoph Ludwig Rasche läßt sich in dieser ProPosition in sehr scharfen Ausdrücken über Inhalt und Form der ihm zu Baden erthcilten Antwort vernehmen. „In den Materialien befinden sich so grobe Fehler, daß ich nicht weiß, ob der Concipist zur Zeit, da er geschrieben, sein Gehirn übers Tridentinische Gebirg oder anderswohin gesant, oder aber mit Fleiß S. Königl. Majestät zu Schimpf und Nachtheil und dem Haus Oesterreich oder Spanien zu Dienst oder Gefallen ungegründctcr falscher Präsuppositen sich befleißigen und damit zu seines Jntcnts Vortsctzung behelfcn wollen. Dann anfänglich nach beschechener Ueberhüpfung anderer in meiner Proposition enthaltenen Stuck fället er straks auf die Worte, als hette S. Königl. Majestät einer Lobl. Eidgnoschaft eine sonderbare Verbindung anbieten lassen, da er doch, wann er gleich alle Römische Brillen aufsetzte, solches in meiner übergebenen Schrift nicht wird finden, weniger von mir gehört haben oder aus meinen Worten beibringen oder erzwingen können, angesehen, daß an dem Ort, da von mir einer Verbindung oder eines toocksris erwchnet worden, ich außtrücklich der Wort ut äo moo lmo ackckam im Latinischen, und für nunc Person davon zu reden im Tütschen, mich gebraucht, welches dann eigentlich erweiset, daß solches nicht von S.Königl.Ma- jestät, sondern von mir allein zu Bezügung mincr gelten Gedanken und mines Gemüts und Eifers or^a com- munom 5. Gesandte: Lucern. Moriz Ander Allmend, Schultheiß und Stadtvenner; Heinrich Flcckenstcin, Ritter, Pannerherr; Jakvb Bircher, Bauherr; Ludwig Schumacher, Seckeliueister, alle des Raths. Nri. Karl ^»lauuel von Nvll, Ritter, Laudammauu und Pauucrherr; Sebastian Heinrich Trösel), Alt-Landammann. ^chwyz. Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr; Johann Sebastian Abhberg, Alt-Land- ^Utinann. Unterwalden. Wolfgang Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwaldcn; Kaspar Leu, Ritter, ^udaininann, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Znrlauben, des Raths; Johann Trinkler, Alt-Ammann und des Raths. u. (S. n. Thurgan.) I». Es wird ein päpstliches Breve verlesen, das auf den Bericht des Nuntius ^ch beruft. In Folge dessen wird für gut erachtet, durch einen Ausschuß mit diesem reden zu lassen. Erzherzog Leopold hat in der Antwort auf das von Baden ans an ihn erlassene Schreiben n. A. bemerkt, ^nst zu Baden die Orte erklärt hätten, daß man sich fremder Bündnisse gänzlich entschlage, mit beigefügter ^rlröstnng, man werde die Könige von Frankreich und Schweden um Wegführuug ihrer Kriegsmacht angehen. Mau wundert sich, darüber, zumal da kein Ort sich solcher Verhandlung zu erinnern weiß; mau es daher einfach bei dem Abschied von Baden verbleiben. «I, v. (S. u. Thurgan.) i. Die Orte, dor deren höchstem Gewalt die Bundeserneuerung mit dem Bischof von Basel noch nicht verhandelt worden werden ersucht, dieß beförderlich zu veranstalten, damit hernach, was weiter nothwendig ist, vorgenommen werden kann. °r°» l>-r R-itl,-» und der Landl-uihe» !»d.9. kol, N2. „Unsere Liebe Eidgenossen von Schwitz haben ein Tagleistung wegen des usstcndcn Bcllitzer gelts an dem Hus Meylant gen Luccrn den drien Orthen beschriben, welche Taglcistnng nunc Herren bcvolchcn zu bcsuochen durch Herrn Lantammann Caspar Löuwen und Herrn Lantanunann Lussy." — Der Abschied hat sich nicht vorgefunden . S8S. Konferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. 1032, 13. bis 22. April (8. bis 12. April a. K.) TIaatöarchiv Zürich. iUntt XII. Uli. lu> M. Gesandte: Zürich. Heinrich Breun, Burgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmeister. Bern. Franz L udwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Johann Frischherz, Venner und des Raths. Basel. Hans Rudolf Wettstein, Zeugherr und des Raths; Hans Rudolf Burckhardt, der Rechte Doctor, Stadtschreiber. Schaffhausen. Rochus Goßweilcr, Bürgermeister; Hans Jmthnrn/Seckelmeister. !»,. Der französische Gesandtschaftssecrctär und Dolmetscher, Herr von Mollondin, erscheint im Auftrag des Herzogs von Rohan. Nach Uebergabe seines Creditivs läßt er das Schreiben, welches der Herzog an den Erzherzog Leopold zu schicken gedenkt, verlesen, um die Ansicht der evangelischen Städte darüber zu vernehmen. Zugleich zeigt Herr von Mollondin an, daß er Befehl habe, nach Mülhausen zu gehen und die Mülhauser zu versichern, daß ihre Sache dem König von dem Herzog bestens empfohlen werde, sowie auch daß der König die bnndcsgenössische Geneigtheit habe, für ihre Erhaltung zu sorgen. Alan läßt den Herzog bitten, gedachtes Schreiben dem Erzherzog durch einen Boten mit dem Begehren einer Antwort alsbald zuzuschicken. Mit der Absendung des Zusatzes nach Mülhausen will man noch zuwarten, bis die Antwort in Betreff des Durchpasses cingekommen ist. Den Mülhausen! wird dieses alles, sowie daß sie auf guter Hut sein sollen, geschrieben. In Bezug darauf, was früher wegen Mülhausen in Berathnng gezogen worden ist, ob mau nämlich die Stadt unter französische oder schwedische Protection stellen solle, findet man, daß die französische Protection wegen der Religion, die schwedische wegen des Hauses Oesterreich, von welchem Mülhausen rings umgeben ist, gefährlich sei. Für den Fall, daß die Stadt sich in die Protection der evangelischen Städte begeben, wozu sie sich vielleicht bewegen ließe, und einen Hauptmann oder Präsidenten annehmen würde, wird besorgt, daß die schweren Kosten nicht vermindert, sondern noch gesteigert werden möchten durch die Unterhaltung des Hauptmanns und durch Leistung dessen, was zur Vertheidignng der Stadt erforderlich wird, abgesehen davon, daß der Hauptmann sich mit der nicht jeder Zeit gleichgestnnten Bürgerschaft vielleicht nicht immer wohl vertragen könnte. Die Sache wird deßhalb einstweilen eingestellt, bis man sieht, wie die Reichs- und schwedischen Verhältnisse sich endlich gestalten. I». (S. u. Uznach und Gaster.) v. Man vernimmt, daß Freiburg und Svlothurn den gemachten Abschieden zuwider mit dem Münzen schlechter Sorten immer fortfahren, woraus nothwendig die Steigerung des Preises der groben Sorten und ein abermaliger gemeiner Land- April 1632. 677 schaden erfolgen muß. Bern erklärt, daß es entschlossen sei, die Münzen der beiden Städte alle zu verrufen. Zürich zeigt an, daß es solche Münzen entweder auch verrufen oder doch auf ihren Werth herabsetzen werde. Zugleich stellt es an Bern das Ansuchen, seine zur Zeit der Geldsteigcrung gemünzten Batzen im Lande zu behalten und Andere damit nicht zu belästigen, weil es niemand zuzumuthen fei, dieselben in dem mehr als um einen halben Theil zu hohen Werth noch weiter zu nehmen. Die beiden andern Städte lassen es auch bei dem letzten Abschied von Baden bewenden. «I. Lucern hat sich im Namen der fünf katholischen Orte beklagt darüber, daß jüngst ein Trupp französischer Soldaten in den Dienst des Königs von Schweden über der Stadt Schaffhausen Gebiet gezogen sei. Es wird ihm geantwortet, daß es 70 bis 80 Mann gewesen seien, denen man aber den Durchzug durch die Stadt Schafshausen verweigert habe; übrigens seien dieselben vorher über Gebiet von katholischen Orten gekommen. Die Evangelischen gestatten in ihrem Lande keine Werbungen, während in den katholischen Orten offen Werbungen stattfänden, v. (S. n. Thurgau.) t. Basel bringt seine Beschwerden vor wegen des bewußten Markts, auch daß zu Hüningen und anderswo in den österreichischen Vorlanden seiner Jurisdiction Abbruch gethan, daß ihm für den Bezug seiner Gefälle wider das alte Herkommen und die Gebühr Hindernisse in den Weg gelegt werden. Weil das letzte wegen Mülhausen an den Erzherzog Leopold erlassene Schreiben, worin die Beschwerden wegen des Marktes auch berührt worden sind, noch nicht beantwortet ist, so wird Basel ersucht, in Erwartung dieser Antwort sich noch etwas zu gedulden. Wenn nicht bald eine willfährige Antwort erfolgt, so möge Basel eine Zusammenstellung seiner Beschwerden eingeben. Weil Zürich mit Vorwissen Lucerns in dergleichen Geschäften in gemeiner XIII Orte Namen die erforderlichen Schreiben auszufertigen von den übrigen Orten Vollmacht gegeben Morden ist, so soll Basel den Entwurf Zürich zuschicken, welches bei dem Erzherzog, oder wo es sonst am ersprießlichsten geschehen könnte, um Beseitigung der Beschwerden anhalten wird. A. Die Propositivn, welche der Ambassadvr des Königs von Schweden gethan hat, wird in Berathung gezogen, auch ein deßwegen verfaßtes ausführliches Bedenken angehört und die Sache in cid- und religionsgenössischer Vertraulichkeit verhandelt. Schließlich vergleicht man sich einhellig über eine Antwort, welche dem Gesandten zuerst mündlich, hernach auf sein Begehren auch schriftlich sammt einem Gcgcncreditiv an den König mitgetheilt wird. Der Gesandte dankt dafür freundlich, mit dem Anerbieten, alles an den König gelangen zu lassen und bei demselben die evangelischen Stände der Eidgenossenschaft getreulich zu empfehlen. I». Erzherzog Leopold spricht sich in seinein an die XIII Orte erlassenen Antwortschreiben (dat. 1. März) dahin aus, daß er erwarte, daß man sich des gesuchten fremden Bündnisses gänzlich entschlagen und damit umgehen werde, die Könige övn Frankreich und Schweden unter Hinweisung auf das eidgenössische Interesse um die Abführung ihrer Kriegsmacht von dem Reichs- und österreichischen Boden zu ersuchen. Weil aber diese beiden Punkte dem Abschied dergestalt nicht einverleibt noch angezogener Maßen vor den gesammten Orten begehrt, auch nicht dem österreichischen Abgesandten in der gemeinsamen Antwort eröffnet worden sind, so soll diese Sache auf nächster gemeinsamer Tagleistung gebührend geahndet und hievon im Ausschreiben auch Nieldung gethan werden, i. Schaffhanscn begehrt Rath seines Passes halber über den Rhein. Mau kann nicht finden, daß deßwegen etwas bei ihnen gesucht werden sollte, weil derselbe auf zürcherisches Gebiet führe. Damit man aber den Vorwand der schlechten Verwahrung nicht gebrauchen könne, wird für passend erachtet, einen Zusatz von 200 Mann von der Landschaft in die Stadt zu nehmen, so daß man sehen könne, daß Schaffhausen seine Stadt selbst sicher zu stellen bemüht sei; überdies) wird für den Nothfall alle eidgenössische Hülfe zugesichert. — Etliche Gesandte sind der Ansicht, daß wegen der nahenden neuen Kriegsmacht eine allgemeine 678 April 1632. Tagleistung ausgeschrieben werden sollte, um mit den katholischen Orten zu reden, daß sie keinem fremden Kriegsvolk den Paß durch ihre Lande gestatten. Man erachtet aber für besser, damit noch inne zu halten, bis etwa anderer Geschäfte halber eine allgemeine Tagleistung ausgeschrieben werden muß; jedoch wird in den Abschied genommen, ob nicht eine eidgenössische Tagleistung ausgeschrieben werden sollte, wenn man inzwischen bestimmt erführe, daß wegen des Passes über den Gotthard tractiert werde. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsmigclegcnheiten: Landgrafschaft Thurga». «. Art. 2l2. Matrimonial- und Collatnrstrcit. Vogtcie» Uznach und Gaster. 1». Art. 14. Zu A. Nachdem das Antwortschreiben der vier evangelischen Städte hervorgehoben hat, daß der König Gustav Adolf Hülfe an Geld und Volk, Musterplätze und Bcschlicßung der Pässe gegen dessen Feinde begehre und geneigt sei, sich in eine enge Allianz mit den evangelischen Orten einzulassen, fährt dasselbe also fort: „ Demnach und Wehlen Er, Herr Ambassador, das an shne Königl. Majestät Ihme ab einer in letst abgeloffncm Februario gchaltner Badischcr Tagleistung underm Nammen der 13 Orten über shn zuvor gcthane ProPosition ze Antwort zugeschickte Schrybcn von darinnen befundener Jmpcrtincnticn wegen also verschloßen, wie es Ihme nachcr Genfs zugesandt worden, Wider übergeben, und darbh fernere Andung gethan, ersuchend denselben wir hiemit dienstflhssig, Uns hierundcr in Ungutem wenigists nit zu verdenken, sonder (nebent Jnachtnemmung, wie selbiger Enden die Cantzleh, doch ohne unser Schuld, wol besser bestelt shn möchte, und anderer bekhandten Circumstanticn) dahin gentzlich incliniert achten und glauben, daß unsere Herren und Oberen sambt uns solch Schryben vil lieber zu mehrer Syncr Satis- faction verfertiget sehen mögen, und daß auch im Ucbrigcn Ihme zu bessern: synem Bcnügcn begegnet worden wcrez da man Hiebh nit ermanglet, solche shne Widerübergcbung gcdachts Schrhbcns sambt den Ursachen derselben den Papistischen Orten zu notificieren, wclliche darüber sich selbst zu verantworten haben wcrdent. Hierauf aber und so vil die proponierten Punctcn und enge Alliance betrifft, möchten wir hertzlich gern sehen und lhden, daß nit allein die erforderliche Mittel by der Hand, sonder auch sonsten die Sachen dergstalt bewandt, daß zu Sr. Kgl. M. allcrgncdigstem Ansinnen gentzlich zu verstehen uns müglich were. Wann und aber wir die Evangelischen Ort unglycher Kondition, auch die fürgeschlagnen Punctcn solcher Beschaffenheit, daß dieselben uns thcils glychsam ohnmüglich, theils sonst beschwerlich fallen wollend, in sonderbarer Betrachtung, daß, so vil die anmutende Geltassistentz betrifft, man sidcrt der Rcligions- reformation die gehabten Mitel zu selbstcigner und auch der Conservation anderer Kirchen diser Landen unuffhörlich anwenden müßen, und nochmalen nit allein solcher Gstalten zubcharrcn, sonder by gegenwärtigen Loüffen und allerncchst an den Grenzen sich abermalen eben stark erzeigenden und zunemmcnden Sr. Kl. M. widerwertiger Kriegsmächten sich sclbstcn (maßen die verschinnenen Jar her gantz kostbarlich auch beschechen müßen) genugsamb zu versorgen und zu bewahren hat, daß ichtwas Erkleckliches an Gelt oder Volck dißmalen anderwerts zu verwenden nit wol müglich shn wurde, gestalten es auch, so viel die Geltassistentz betrifft, eine fast ohngewohnte Sach, daß von diseren Landen derglychen usserthalb bescheche; über das die Werbungen und fürgeschlagne Undcrhalt sambt den öffentlichen Musterplätzen ohne Verursachung einer innlendischen Zwytracht und Empörung jetztmalcn nit ins Werck gerichtet werden khönten; item die Päß uß dem Weltschland nit in der Evangelischen Orten Händen und Gewalt, auch sh die Evangelischen Ort mit den Papistischen dergestalt vermischt, daß die Conjunctur nit ohne große Difficultet und üßerste Gefahr etwelchcr einsamer Evangelischen Gemeinden beschechen khöndte. April 1632. 679 Und so wir dann über obyngeführte Beschwerlichkeiten noch ferners zu Gemüth und Hertzen geführt, daß wenn man glychwvl von der, zu Faßung eines gcdeylichcn Entschlusses noch mchrcr Erklchr- und Erlüterung mangelnder Generalitct vorgeschlagener Puneten zu wytcrcr moderierter Tractation schrytcn, und eine vvllkhommne Resolution von uns theils Orten haben wollen wurde, darzu wir doch dißmalcn khein wytere Instruction noch Bevelch nit haben: daß jedoch Syne K. M. und wir selbsten hierus noch discr Zyt vil mehr Schadens, denn aber Nutzes zu gewartcn, ungesehen die Resolutionen über dcrlcy wichtige Gcschcfft für die höchsten Gwält und theils Orten aucb für die Undcrthancn selber gebracht, und darbh die Haubtursach, daß es nämlich ein allgemeiner Ncligionskricg wcrc, auch eröffnet werden müßte, worby zu besorgen, daß cinstheils uß jctztmohliger Präcipiticrung unglhche Meinungen usf der Benachbarten ohn- vcrmydenliche faltsche Dissuasionsgründ lhchtlich ervolgcn, andcrstheils daß die Sach ohnzwyffenlich offenbar und luthprecht wurde, und drittens der Cron Franckrhch, Herrschafft Venedig und anderen Papistischcn Stenden, welliche diß jetzige Kriegswesen bißanhcro für ein politische Sach noch gelten lassen, desto mehrer Anlaß gegeben werden möchte, nit allein Hand abzczüchcn, sondern ihre Religion auch thätlich verfechten zchelffen. Insonderheit aber (der hochempfindlichen Nicderlcgung der Commcrcien nur zugcschwygcn) daß wir uns anders nit zu versehen hätten, dann es wurdcnt unsere Papistischc Miteidtgnosscn (welche ohne das der Pässen lind anderer Sachen halben große Vvrthcil habend) mit Hilff Sr. K. M. Feinden, .mit denen wir noch ringswyß umbgeben, zu unwiderbringlichem unserm Schaden den Vorstreich thun wollen: worüber Sr. K. M. nit allein von lins selbsten umb Hilff angcruft werden müßte, sondern auch dcrosclbcn der Pündtischcn Landen halber entholffen syn wurde, indem Unsere Herren den Pündtncrcn zu ihrer Beschirm- uild Erhaltung ferners nit vcrhülfflich shn, ohne disc unsere Land aber dieselben kümmerlich erhalten werden möchten; da hingegen die Jnstcllung fernerer Tractation und Erklchrung uff Sytcn Sr'.K.M. kein Gefahr, wcnigiste Verhinderung ald Nachtheil, sonder vil mehr Nutzes und Vorthcils mit sich züchcn thut. Wyleil hierdurch unsere Papistische Miteidtgnoßcn so wvl der Erklehrnng gegen Aiciland deß Paßes und Ernüwcrung ußgeloffner Pündtnuß halber, als; auch der Vvlckhsendung wider Sr. K. Vi. und von der feindlichen Antastung unser der Evangelischen Orten, dcßglychen das Huß Ocstcrrych eins Theils von der Angrhffnng der Pttildtischen Landen und der Statt Müllhofen, als; unserer Verbündeten, andcrstheils und in diser Sorg und Zwhffcl, daß mit Sr. K. M. wir etwas tracticrcn nlöchtcnd, von der völligen Abführung Wider Sr. K. M. discr Enden habenden KriegsvolckS dest mehrcrs ivcrdcnt divcrtiert und abgehalten werden: Alß wollen S. K. M. Herren Ambaßadorcn wir diß alles wolmeinlich repräsentiert und zu Gemüth geführt, darby aber und zu Bcschcinnug, daß unsere Herren und Oberen zu dem gemeinen Evangelischen Wesen das Ihrige nit weniger alß von Ihnen vcrhoffcntlich biß anhero nach Müglichkeit beschcchcn, wytcr zu cvntribuiercn begierig und geneigt für cinmalen uns crklehrt haben, daß, whlcn an der Conservation der Pündtischcn, alß fürnembster Päßcn, dardurch Italien von Tütschland abgeschnitten wird, Sr. K. M. ein Mehrers, alß an allem dem, was man dcroselben dissyts zu Dienst thun khönte, gelegen shge, so wolle man, wie gegen der Königlichen Majcstct zu Franckrych wolgcdachte unsere Herren sich schon yngelaßcn, zu diser Conservation, wie auch der Statt Müllhofen, das Beste und Für- träglichste uinb so vil würcklicher thun und erstatten, auch by unseren papistischcn Eidtgnoßen, so wyt vnmcr müglich, daran syn und verschaffen, das; S. K. M. Widerwcrtigcn sy khcincn Fürschnb thügcn, sonder unparthygisch blyben und Ihre Päß verschlossen halten, dcßglychcn in unseren cigcnthumblichcn Landen S. K. Ai. Widerwcrtigcn khcine Werbungen noch öffentlichen Durchzug nit zulassen, und sonstcn auch mit Warnen, Wenden und in ander Weg uff jede fürfallcnde Occasioncn Sr. K. M. und gemeine»; Evangeli- 680 April 1632. scheu Wesen zum Besten alles das thun und leisten, was nach der Gelegenheit diser Orten verantwortlich, müglich und ertragenlich syn werde. Doch daß dises alles den Eidtgcnössischcn Pündtcn, wie auch der französischen Erb- und anderen Vereinigungen ohnpräjudicicrlich syn soll; der getrosten Hoffnung und dcmütigisten Zuversicht, S.K.M. diser Erklehrung für dißmalen allergnedigist sich tvol sättigen und die Evangelischen Stcnd der Eidtgnoschafft mit allen Königlichen Gnaden (darumbcn man Sy demütigst pitten thut) meinen, und jederwylen in Allcrgnedigstcr Recommendation haben und bedenken werde, gestalten wir dann zu vorwolcrmeltem Herrn Ambassadorcn das gute Verthruwcn tragen, daß by mehrhöchst- gcdachter Sr. K. M. er syner bywohnenden Höchen Dextcritet und Fttrsichtigkcit nach, auch erzeigtem gantz thrüwhertzigem Pfer und Affcction zum gemeinen und sonderbaren Besten diß alles und unsere demüthigste beste Neigung zum bcguemistcn zu repräsentieren nit ermanglcn werde: dennc dann unsere Herren und Oberen und wir für unsere Persohncn zu Erwysung aller angenehmen Dicnstwillfchrigkcitcn, Ehr und Fründschaft uns hiemit gantz willig und gcflißen erbietig machen thund. Actmn zu Arouw den 12. Aprilis A. 1632. sBcilagc zum Baslcrcxemplar.s In dem Abschiedbande des Bernerarchivs: Evangcl. Abscheiden 1629—1638 D. liegen noch folgende Memoriale: Verzcichniß der Gründe und Ursachen, um deretwillen vermeint wird, daß Ihrer Königl. May. in Schweden gegen den evangel. eidgenössischen Ständen anerbietende Correspvndcntz nit uß- geschlahcn, sondern mit gcwüßen diesercn Landen ertraglichen und verantwortlichen gedingcn angenommen syn möchte. — Ferner: Verzcichniß deßjenigen, Was gegen Herrn Ritter Naschen... zu Entschuldigung für- zuwcnden, das die durch ihnc begerte Erklehrung eidgenössischer evangelischer syts noch zur zyt nit hat erfolgen mögen und noch wyter ufzezühen syn möchte. Ferner ein bcrnischcs Consultum einer Commission. «584. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1«32, 1». April. Landesarchiv Nidwalden. Gesandte: Uri. Karl Emanuel von Noll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Kaspar Romanns Troger, Ritter, Alt-Landammann; Sebastian Heinrich Trvsch, Alt-Landammann. Schwyz. Heinrich Ne- ding, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr; Johann Sebastian Abyberg, Alt-Landamman; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Atartin Vctschart, Alt-Statthalter, Landsfähnrich und Seckclmeister; Johann Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter; Johann Jnderbitzin, des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, 'Ritter, Landammann; Johann Lussi, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. Mau sehe daS Verhandelte im Abschnitte Hcrrschastsangelegenheitcn: Vogtei Vellen; :c. », N. Art. 640, 641. S8Z5. Conferenz der V katholischen Orte. Weggis. t«32, 24. April. Staatsarchiv Lnccrn. Absch-No anno I«ZS. Bd. XXII. kol.vs. Gesandte: Luc e rn. Moriz An der Allmend. Schultheiß und Stadtvenner; Jakob Bircher, Bauherr; Ludwig Meyer, des Raths. Uri. Karl Emanuel von Noll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Hei»' April 1632. 681 rich Zum Brunnen, Alt-Landammann. Schwyz. Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landammaim und.Panncr- berr; Johann Sebastian Abhbcrg, Alt-Landammann; Viartin Betschart, Seckelmeister nnd Landsfähnrich. Unter Wa ld cn. Wolfgang Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwalden; Johann Lnssi, Ritter, Alt- Landammann und Pannerherr, von Nidwaldcn. Zug. Paulus Bengg, Statthalter; Jakob Boßhard, des Raths. In Folge der immer bedenklicher werdenden Lage des Vaterlandes wegen des Krieges im römischen Reiche und in Folge der Eröffnungen, welche Johann Rudolf Reding, Abgeordneter des Bischofs von Constanz, zu Lucern gemacht hat, und eines Schreibens von Zürich ist diese Cvnferenz zusammcnberufen worden, z». Landvogt Reding theilt im Auftrag des Bischofs mit, er habe erfahren, der schwedische Gesandte habe jüngst das zu Baden beschlossene Antwortschreiben uneröffnet zurückgegeben und den vier evangelischen Städten gegenüber zu Aarau sich verlauten lassen, daß der König mit den katholischen Orten nicht weiter verhandeln werde; die evangelischen »wehten ihm einen sicheren Ort in der Eidgenossenschaft anweisen, dessen er sich seiner Gelegenheit und Nothdnrft nach bedienen könne. Die Orte möchten auch gleich andern Ständen für die Erhaltung der Armee contribuieren; sollten sie sich dessen weigern, so würde er etwas vornehmen, was niemand angenehm wäre. — Die Gesandten schließen daraus, daß die katholischen Orte nicht wenig Ursache haben, den evangelischen nicht allzuweit zu trauen und sich zu ihrer eigenen Wohlfahrt wohl umzusehen und auf Mittel zu sinnen, den vier Städten „diese unguten Handlungen abznrathcn". Dem Landvogt Reding wird die Mittheilung verdankt, k. Hauptmann, Bürgermeister und Rath zu Constanz haben den Landvogt Escher im Thurgan durch ein Schreiben ersucht, dafür zu sorgen, daß der Paß am Rhein wohl verwahrt »verde. Man ersucht Zürich, dem Landvogt zu schreiben, er solle ferner Wache aufstellen und auf die Pässe ein wachsames Auge haben, damit alles Ungemach möglichst verhütet Werde. Und da zu besorgen ist, daß das durch das Vorrücken der Schweden sich nähernde Ungewitter sich auf die Eidgenossenschaft entleeren könnte, so wird für gut erachtet, Zürich um die Ausschreibung einer allgemeinen Tagsatzung zu ersuchen nnd im Namen der übrigen regierenden Orte zwei kriegserfahrene Herren w den Thurgan zu schicken, welche die Lage der Dinge untersuchen, den Katholischen tröstlich zusprechen und die Evangelischen beschwichtigen sollen. Da aber Lucern auf nächsten Donnerstag eine Zusammenkunft der neun katholischen Orte angesetzt hat, so werden die Resolutionen bis zu dieser Zusammenkunft eingestellt. — Die übrigen angehörten Schreiben stellt man in Abschrift den Obrigkeiten zu. damit dieselben ihre Gesandten darüber instruieren können. «. Man hat gern vernommen, daß Statthalter und Rath zu Solothurn die als Sätze in dem Streite mit Zürich gewünschten zwei Herren zur Annahme disponiert haben. Lucern wird ersucht, schriftlich zu danken, wie dieß gegenüber Freibnrg mich geschehen ist. Z»8«. Cvnferenz der beiden die Vogtei Grandson regierenden Orte Bern und Freiburg. An der Sense. 1«3S, 2«. April. KantonSarchiv Freiburg. Jnstruction-nbuch Bd. >27. Gesandte: Bern. Marquard Zehcnder; Hans Rudolf Dubi. Freiburg. Jost Brünisholz, Zeugherr; Peter Lanther, Martin Techtermann, Venner. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn: V-gtci Grandson. Art. 264. 36 682 April 1632. S87. Conferenz der IX katholischen Orte. Lueern. 1«32, 3«. April. Staatsarchiv Luc-rn. Absch. anno UM, Bd. XXII. M. 71. Gesandte: Lncern. Atoriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtvenner; Heinrich Fleckenstcin, Ritter, Pannerherr; Jakob Vircher, Bauherr; Ludwig Meyer, alle des Raths. Uri. Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Sebastian Heinrich Trösch, Alt-Landammanu. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Martin Betschart, Seckelmeister. Unterw alden. Sebastian Wirtz, Landammann, von Obwalden; Johann Zclger, Landammann, von Nidwaldeu. Zug. Paulus Beugg, Statthalter; Caspar Blattmann, des Raths. Glarus. Fridolin Tschudi, Statthalter. Frciburg. Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solvthurn. Johann Degenscher, Seckelmeister; Hieronymus Walker, Bauherr. Appenzell-Jnuerrhoden. Jakob Wiser, Landammann und Pannerherr. Lucern hat diese Zusammenkunft ausgeschrieben wegen der Fortschritte der schwedischen Macht in ganz Deutschland und Schwaben. i». Es werden die Verhandlungen zu Weggis und die seither eingegangenen Berichte angehört und dann die Mittel berathen, durch welche man sich gegenüber der schwedischen Invasion sicher stellen könnte. Man ist der Ansicht, es ließe sich dem Uebel wohl begegnen, wenn man von den evangelischen Städten nichts Widriges zu gewärtigen hätte und man ihnen trauen dürfte. — Es wird an Zürich geschrieben, beförderlich eine gemeineidgenössische Tagsatzung nach Baden zu berufen. Lucern und Schwyz sollen zwei kriegserfahrene Männer in den Thurgau abfertigen, um die Lage der Dinge kennen zu lernen, die Pässe sicher zu stellen, die Unterthanen beider Religionen in guter Devotion zu erhalten und, was vorfallen wird, bei Tag und Nacht zu melden. Die beiden Abgeordneten sollen sich zu Zürich bei Bürgermeister und Rath ankündigen, damit ihnen daselbst ein dritter beigegeben werde. Diese Disposition soll möglichst ohne Geschrei geschehen. Sollte die Gefahr größer werden, so mögen die Abgeordneten je nach den Umständen verfahren. — Mit Befriedigung vernimmt man, was für Maßregeln Appenzell zu besserer Beschirmung des Nheinthals getroffen hat; man bittet dasselbe, in dieser Sorgfalt fortzufahren. Die übrigen daselbst regierenden Orte sollen sich der Wachsamkeit befleißen und sich gegen allfälligen Ueberfall gerüstet halten. Da ferner ein Angriff auf Constanz vielleicht auch vom thurgauischcn Boden aus zu be- ürchten ist, so wird vorläufig für gut erachtet, daß jedes Ort sich rüste, um im Nvthfall so schnell als möglich aufbrechen zu können; ans der Tagfatzung zu Baden soll dann jedes Ort über diesen Punkt sich einläßlicher erklären. I». Durch zwei Schreiben werden der König von Frankreich und der Herzog von Savoyen um getreues Aufsehen gebeten, v. Der Nuntius theilt in gemeinsamer Session mit, daß der Papst sich bemühe, den Kaiser und die übrigen katholischen Potentaten zu vereinigen. Man vernimmt dieß mit Wohlgefallen und läßt ihm durch einen Ausschuß freundlich danken. Lucern soll gelegentlich den Nuntius wegen seines rühmlichen Verhaltens bei dem Papste empfehlen. «R. Oberst König hat für den Kaiser die Bewilligung zur Werbung eines Regiments zu Fuß aus den katholischen Orten verlangt. — Auf dieses Begehren soll unvorgreiflich geantwortet werden. < » Etliche Schreiben des .Kaisers und des Erzherzogs Leopold an die XIII Orte, sowie der Verweis des schwedischen Gesandten wegen der zu Baden formierten Antwort werden dem Abschiede einverleibt, um auf nächster allgemeiner Tagsatzung verhandelt zu werden. Nim 1632, ,683 588. Confermz von Bern und Solothurn. Zofingen. 1K32, 3. bis S. Mai (23. bis 25. April a. K.). Staatsarchiv Bern. EololhM'N Biichcr Nr. 2, S.477. Gesandte: Bern. Johannes Frischherz, Venner; Beat Ludwig Meher, beide des Raths. Solothurn. Johannes Jakob vom Staat, Altrath; Johann Jakob Stocker, Benedict Hugi, beide Jungräthe und Bauherren. Die Gesandten Berits beschweren sich, daß Solothurn vor einigen Jahren ein den zwischen beiden Ständen bestehenden Verträgen und dem Burgrecht zuwiderlaufendes Mandat erlassen habe, wodurch bei Strafe der Confiscation und der VerWirkung des Erbschaftsrechtes die Ehen der solothurnischen Unter- thancn mit Bernern evangelischer Religion verboten werden. Wenn auch Bern seinerseits für seine an das Solothurnergebiet angrenzenden Unterthanen in Folge desselben ein ähnliches Mandat erlassen habe, so sei dieß nur geschehen, um die schlimmen Conseguenzen jenes Mandats ins Licht zu stellen. Es dringt auf Rc- bvcation desselben. Die Gesandten Svlothurns erwidern, daß ihre Obrigkeit jenes Mandat „aus Antrieb der Conscicnz" und anderen triftigen Gründen erlassen hätten und auch dazu befugt gewesen seien; da sie aber ohne Instruction sind, nehmen sie den Antrag Berns in den Abschied, geben auch zugleich die Vertröstung, daß Solothurn gegenüber denjenigen, welche jenes Mandat übertreten hätten, nicht auf die Buße dringen werde. j>». Bern beschwert sich, daß seine Angehörigen in der Stadt und Landschaft Solothurn bisher „um ungichtige Ansprachung" von Solothurn durch Gefangenschaft und Arreste molestiert werden. V. Beschwerde Berns über zwei Jnfraktionen des bernischen Oberherrlichkeitsrcchtes zu Kriegsstütten durch den Herrn vom Staal. «I. Beschwerde Berns über den Vogt von Gößgen, der in der Amtei Biberstein, beruischer Jurisdiction, eine malefizische Person hatte festnehmen lassen. «. Beschwerde Berns, daß Solothurn den Georg Schwaller, der Lästerworte gegen die evangelische Religion ausgestoßen, nicht angehalten habe, vor dein bernischeu Gericht sich zu stellen. Li. Beschwerde Berns über Gewaltthätigkeitcn, welche zu Ölten einigen seiner Unterthanen widerfahren sind, und über solothuruischc Schiffleutc, welche den Zoll zu Wangen abfahren, xx. Bern wünscht, daß bei Ölten der Steg, auf dem mau zu Pferd stracks, wie vor Alters, nach Ölten kommen kann, wieder geöffnet werde. I». Verhandelt werden einige Privat- streitigkciten, ein Streit wegen des Wcidganges zwischen Wittwhl und Messen, über die Märchen zu Zielibach, Zu Flumenthal und Aach, zwischen Meßbach und Schnvttwhl, über die Stampfe und die dazu gehörige Wasserleitung zu Safenwhl und die Gerichtsbesetzung daselbst, über den Bach und den Hochwald zu Nrken. > Bern bringt acht Beschwerdeartikel, Erlisbach betreffend, vor. Ii:. Solothurn beklagt sich über das Benehmen von Stöckli, gewesenen Prädicanten zu Nöttingen, und über die Schmähungen, welche Hans Esther, gewesener Prädicant zu Messen, von der Canzcl herab sich hat zu Schulden kommen lassen. 1. Schließlich kommt Man darin überein, daß die Amtleute beider Stände ihre Amtsangehörigen wegen persönlicher Ansprache und dergleichen Fälle, wie es altes Herkommen sei, zum Recht anhalten und ihnen gutes Gericht halten sollen. 684 Mai 1632. S8S. Gemeineidgenössische Tagsatzung der XIII Orte und der Zugewandten. Baden. t«32, I«. bis 2«. Mai. Staatsarchiv Zürich. kiest. XII. IIS. t'oi.ZS Staatsarchiv Kucrr»./bsch. n dem „Leipziger Schluß", wie mau ihnen habe aufbürden wollen, nicht interessiert seien, noch auch dein König gyn Schweden Volk, Geldhülfe oder Netiraden versprochen hätten. Ferner stellt man nochmals Ansuchen, dem Verlangen Basels in Betreff der verbotenen Zufuhr der Früchte beförderlich nach 688 Mai 1632. Ausweis der Erbeiuigung zu willfahren. Endlich rügt man auch die Insolenzen, welche das von dem Com- missär Ossa durchgeführte Kricgsvvlk zu Dörflingen, Thahngen und Gebenhausen (sie!) verübt hat, mit dem Ersuchen, dergleichen zu verhüten, da es der Erbeinigung zuwider sei. i. Dem Herzog von Rohan läßt mali durch einen Allsschuß, zu welchem jedes der XIII und der zugewandten Orte einen Gesandten abordnet, den gnädigen Gruß und den wohlaffectivnierten Willen des Kölligs verdanken und zugleich, was den begehrteil Aufbruch betreffe, eröffnen, daß, weil etliche Orte sich deßwegen dem Ambassador gegenüber bereits schriftlich erklärt hätten, dieselben es dabei bewenden lasseil. Die übrigen Orte würden das Begehreil ihren Herren und Obern referiereil und deren Entschluß ihm beförderlich zur Keuntniß bringeil. In Beziehung auf die Pässe gebe die mit der Krone Frankreich errichtete Vereinigung Erläuterung; dieser gemäß werde man sich zu verhalten wissen und niemanden den Paß wider den König oder dessen gute Freuilde gestatten. Weil die Gesandten etlicher Orte in Bezug auf die Pässe ohne Instruction seien, wollen sie die Sache in den Abschied nehmen, mit der Versicherung, daß ihre Herren und Obern nichts vornehmen werden, was der Vereinigung enigegen sei. Der III Bünde halber lasse man es bei der im Februar abgegebenen Erklärung verbleiben. Schließlich hält man um beförderliche Entrichtung der ausstehenden Zahlungen und Pensionen an, desgleichen um Abstellung der an gewissen Orten in Frankreich der Vereinigung und den bestehenden Pacten zuwider neu errichteten Zölle. Ii. Denen von Rotweil wird geantwortet, weil ihnen dermalen keine besondere Gefahr drohe, so halte man den Zusatz auch nicht Vonnöthen; wenn es aber künftig die Roth erfordere und sie zu unnvthigcn Kriegen keinen Anlaß geben, werde man sich in solchem Falle den Bünden geinäß zu verhalten wissen. Den begehrteil Schein, daß sie noch in dem gemeinen Bunde begriffen seieil, stellt man ihnen zu, läßt ihnen aber zugleich sagen, sie möchten, da sie früher etliche 'Male auf ergangene eidgenössische Einladung zu allgemeinen Tagleistungen nicht erschienen seien, sich künftig, wenn sie Eidgenossen sein wollten, fleißiger einstellen. I. Auf das Schreibeil des Königs von Schweden wird geantwortet, zur Zeit wisse man nichts von einem spanischen aus Italien nach Deutschland ziehenden Kricgsvvlk, und weder bei gesummten noch einzelnen Orten sei der Paß sollicitiert worden. Sollte derselbe künftig begehrt werden, so sei man gesinnt, nicht einzuwilligen, sondern sich der Neutralität, soweit dies; ohne Verletzung der Bündnisse geschehen könne, aufrichtig zu befleißen, in der Hoffnung, der König werde die Verfügung treffen, daß die Eidgenossenschaft und ihre Zugewandten, die sich in das deutsche Kriegswesen nicht eingemischt hätten, von allen Kriegsbeschwerden verschont bleiben, und daß zugleich ihres mitlaufenden Interesses wegen auch die angreuzende Nachbarschaft, soweit immer möglich, verschont werde, m. Schließlich erklärt man sich eid- und bundesgenössisch, daß man Bünde, Verträge und Landfrieden aufrecht und redlich gegen einander halten wolle. Sollte eines oder mehrere Orte wider Recht und Billigkeit angegriffen werden, si will man einander nach dem Inhalt der geschworenen Bünde mit Gut und Blut zu Hülfe kommen. I»« (S. u. Baden.) Verhandlungen der katholischen Orte. <». Gesandte des Bischofs von Basel ersucheil die sieben katholischen Orte um Bestimmung eines Tage'6 für die Erneuerung des Bundes. Sie hoffen, daß es inzwischen bei der alten Vertraulichkeit verbleiben werde, wie wenn der Eid bereits geleistet wäre. Ferner eröffnen sie, Bern stifte die Münsterthaler auf, die kaiserliche Contributivn nicht mehr zu erlegen, und habe von dem Bischof eine Zusammenkunft begehrt, offenbar um die alten Streitigkeiten zu erneuern und- die Forderung der wegen Biel aufgelaufenen Kosten weiter zu betreiben; der Bischof ersuche deßhalb die Orte um ihren Rath. Da bei diesen leidige» Zeiten viele kathw Nim 1632. 689 lische Fürsten von ihren Residenzen verjagt seien, so hoffe der Bischof, daß er allfällig für sich nnd seine Sachen bei den Orten Zuflucht finden werde. Ferner würden dein Bischof von den kaiserlichen Coinman- danten Einquartierungen und Mnsterplätze zngeinuthet, obgleich er als Mitglied der katholischen Liga seinen Evntributivnstheil jeder Zeit gehörig entrichtet habe; die Orte möchten sich bei dem Canzlcr Volmar für ihn verwenden. Der schwedische Gesandte habe endlich gedroht, den wichtigen Paß Pierre Pertnis ob Biel besetzen zu lassen. — Man läßt dein Bischof antworten, daß man ihm anheimstelle, den Tag des Bnndes- schwurs zu bestimmen; man werde alsdann auch Gelegenheit haben, über die andern Punkte zu reden und über die zweckmäßigsten Maßregeln sich zu berathen. Z». (S. u. Uznach n. Gaster.) Man schc auch im Abschnitte HcrrschaftSangclcgcnhcitein ^lidlg'nfschaft TIMM». l. Art. 412. Gotteshäuser, Klöster. ^lisschnft Vlldc». »». Art. 2V8. Verschiedenes. ^Wcicu Uznach inid Gastcr. i» An. is. i» z» aus dem Lncerncrercmplar. Zu px. Die katholischen Orte sollen darauf bedacht seilt, beförderlich eine katholische Zusammenkunft M veranstalten, um sich zu unterreden, wie man die Sache betreiben wolle, und um den Sätzen das Nöthigc schriftlich und mündlich an die Hand zu geben, und um jemand zu bezeichnen, der in der fünf Orte Namen den Handel vorbringe. Es wird hicfür Ammann Zurlaubcn vorgeschlagen. Für den Fall, daß Stadtschreiber Hafner wegen Leibesschwachheit die Stelle eines unparteiischen Schreibers nicht übernehmen könnte, soll dazu der Scckelmcistcr daselbst ernannt werden. (Luccrncrcxcmplar.) Zu i. Solothurn erklärt, obgleich es mit den Bünden nicht im Bunde stehe und es dermalen für un- uöthig halte, einen solchen einzugchen, so erbiete es sich doch dazu, wie es bisher den verbündeten Orten zu Gefallen mit Schreiben und Botschaften das Seinige gethan habe, ferner zu leisten, was zum allgemeinen Wohle dienen könne, jedoch wolle es auch künftig nicht gebunden sein. (Solothurncrcxcmplar.) An m. In der Tschudischcn Sammlung der Originalabschicdc im Staatsarchiv Zürich (dost. XII. 93) cht in einem Bericht der glarncrischen Gesandtschaft angegeben, was in den bcsondern Versammlungen der katholischen Gesandten verhandelt worden ist; der Inhalt desselben ist im Auszüge folgender: i». Vor denselben und vor denen von Notwcil hält vi-. Volmar im Namen des Erzherzogs Leopold einen Vortrag, in welchem er von dem Bündnis; mit Schweden abmahnt und die Gesandten ersucht, auch die vier Städte davon abzuhalten. I». Die in den Thurgau verordneten Hauptmann Hclmli und Leonhard Schorn» berichten, wie es ihnen in Zürich und im Thurgau ergangen ist, klagen sonderlich viel über Kesfelds- Zu Zürich habe man ihnen vorgeworfen, daß Oberst von Bcroldingen und Landammann Tanncr Volk werben und den Spaniern den Durchpaß 'geben wollen, während Zürich mit den Schweden kein Bündniß Zu machen und ihnen den Paß nicht zu geben gesinnt sei. «. Es wird ein Schreiben des Bischofs von Eonstanz verlesen, in welchem er berichtet, was den Schweden vor Ingolstadt begegnet ist, und von dem Volk, das um Biberach liegt. «I. Es werden Abgeordnete von den fünf Orten zu Nohan geschickt, um sich mit ihm über die thurgauischcn Angelegenheiten zu besprechen, da auch Abgeordnete von Zürich sich wit ihm besprochen haben, v. Schultheiß Schnorf berichtet über den Span der katholischen Orte mit dem Bischof von Constanz und „ihrem" Spital. Es wird beschlossen, durch einen Ausschuß mit Vogt Zweyer ZU reden, tl. Man kommt in Beziehung auf die Angelegenheiten der Bündncr und den Vortrag von Mollondin überein, denselben nicht zu beantworten, bis man sich über den Thurgaucr- und Rhcinthaler- handel verglichen hat. I« Folge der Besprechung mit dem Hofmeister Zweyer und Vogt Krug (?) wird beschlossen, daß man es wolle geschehen lassen, wenn Zürich durch Vermittlung der Schicdorte unter- 87 690 Mai 1632. handeln könne; wenn nicht, so wolle man das Urthcil von Fraucnfeld aufrecht erhalten oder endlich das Recht anbieten; ob es ferner nicht auch billig sei, die Scheidung der Vogteien an die Hand zu nehmen, Wenn man sich nicht vergleichen könne? Diese Beschlüsse, vom Landschreiber zu Papier gebracht, werden in der allgemeinen Sitzung vorgelesen. I». Nachdem Dr. Hagen, Domherr zu Constanz und Propst zu Bischofszell gestorben ist, der als Propst jährlich 100 Thaler bezogen hatte, heißen die fünf katholischen Orte die Wahl an dessen Stelle gut, mit der Bedingung, daß kein Recht daraus gemacht werde, daß der Propst ein Domherr sein müsse, i. Landvogt Escher zu Fraucnfeld, der sein Siegel zu dem Urtheil von Frauenfeld gegeben und dadurch bei den Prädicanten und der Obrigkeit zu Zürich Anstoß gegeben hat, bittet den Bischof von Constanz und die fünf katholischen Orte, ihm dasselbe wieder herauszugeben. Es wird ihm nicht willfahrt. Ir Es wird beschlossen, die Gesandten auf künftige Jahrrechnung zu instruieren, daß man zu Bischofszell Lutherische und Katholische zu gleichen Hälften annehmen dürfe, damit das Städtlein nicht in Abgang komme. Die Gesandten von Frciburg und Solvthuru zeigen an, daß die Gesandten der übrigen Schicdortc nicht hätten anhören wollen, was sie bei dem Bischof von Constanz und dem Abt von St. Gallen verrichtet hätten, daß sie sich den von Schultheiß von Erlach zu Solothurn gemachten Vorschlag, von den unparteiischen Orten Gesandte nach Zürich und in die fünf katholischen Orte zu schicken, nicht hätten gefallen lassen und verlangt hätten, sie sollten die Sache den Schiedorten in Güte zu vergleichen übergeben oder sich zum Rechte bequemen; damit ist man aber nicht einverstanden. SN«. Conferenz der IV evangelischen Städte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung zu Baden. 1K3S, im Mai. Kaiitonsarchio Basel. Gesandte: Die im Absch. 589 genannten. „Die bewußte Verehrung" soll um der Consequenz willen unterlassen werden; ferner in dem „bekannten" Schreiben anstatt des Wortes „geflissenwilligst" gesetzt werden „nnderwilligst", doch ohne Hinzw fugniig des auch begehrten Wortes „gehorsam". Im klebrigen soll das Schreiben ohne Abänderung dew Ambassador Rasche, von Neuem ingrossiert, nach Genf wieder zugeschickt werden. I». Alan entschuldigt sich, dem von Seiten des Obersten von Erlach zu Lasteten gestellten Begehren einer Vvlkswerbung nicht entsprechen zu können, v. Der Stadt Mülhausen wird geschrieben, daß man die Absendung eines Zusatzes dermalen nicht für nöthig erachte, da das Kriegsvolk aus seiner Nachbarschaft weg und in das Schwaben- land gezogen worden sei, Erzherzog Leopold und die vorderöstcrreichische Regierung versichert haben, daß Mülhausen keinen Grund zur Besorgniß habe; sollte es anderer Ansicht sein, so möchte es die Orte davon in Kenntniß setzen. Bei diesem Anlaß wiederholt Basel sein Ansuchen, man möchte ihm, wenn ein ZusaK nach Mülhausen geschickt werden sollte, entweder die Cvntribution zur Erhaltung desselben nicht znmnthcn oder die in der Stadt liegende Besatzung in die gemeinsame Cvntribution einschließen. Die übrigen sandten bitten Basel, sich für die bisher üblich gewesene Eontribntionsfvrm zu entschließen und sich darüb^' beförderlichst zu erklären. Juni 1632. 691 SSI. Conferenz der V katholischen Orte. Lueer». 1K32, 5.Jm»i. Staatsarchiv Lncern. Absch. de anno 1632. Dd. XXII. toi. 122. Gesandte: Lucern. Mvriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtvcnner; Ulrich Hcinserlin, Statthalter und Pailnerherr; Heinrich Flecken stein, Ritter, Pailnerherr; Jakvb Bircher, Bauherr. U r i. Karl ^'»anuel von Itvll, Ritter, Landannuann und Pannerherr; Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann. ^chwyz. Sebastian Abhberg, Landammann; Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammann lind Pannerherr. ^nterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann lmd Pannerherr, van Obwaldcn; Johann Zelger, Land- ammann lind Landshauptmann, van Nidwalde». Zug. Beat Jakvb Zurlaubcn, Ammann; Nndalf Kreuwcl, des Raths. Van Salvthurn ist Bericht eingelangt, daß weder Schultheiß van Noll nach Stadtschreiber Hafner ^egen Krankheit bei der Zusammenkunft in Baden erscheinen können. Es wird beschlossen, den Jun- Jakvb vom Staat als Ehrensatz und den Seckelschreibcr Wagner als unparteiischen Schreiber für die ^wnittlung des Streites wegen der Matrimonial- und Callatursachen im Thnrgau zu erbeten. Air Zürich und Bern wird geschrieben, daß man kaum in acht Tageil schon werde erscheinen können, lind daß man sich ans dir Bestimmung des Tags Vvn Seite der Ehrensätze berufe. I». Dem Oberst Köllig, Gubcrnatar der Stadt ^'-ndau, wird seine patriotische Corrcspondenz schriftlich verdankt, v. Weil man nicht weiß, ob der Streit ^'Ut Zürich gütlich oder rechtlich erörtert wird, so will man sich, weil noch Manches ungewiß ist, bei ""selben nicht länger aufhalten, sondern vorerst zusehen, womit Zürich den Anfang machen will. — Mit fremden hat man dem bernischen Schreiben entnommen, daß zu Baden zuerst von dem Landfrieden und Mehr ül Neligionssachen gehandelt werden solle, wie solches jetzt und künftig zu verstehen sei, und daß uum alsdann zu den Matrimonial- und Eollatnrsachen schreiten werde. Es wird daraus geschlossen, daß '"an ,ücht gesonnen sei, den Landfrieden so zu verstehen, wie es in der Natur der Sache liege, und die ^Hergebrachte Judikatur oder das Mehr der Stimmen in Neligionssachen anzuerkennen. Diesem Vorlaben soll ernstlich entgegengetreten werden, da der Span allein wegen der Matrimonial- und Collatnr- ^)en entstanden lind der letztere Punkt erst später, namentlich durch Bern, in den Streit gezogen worden Weil man in Beziehung auf die Acndernug der Malstatt und die Erkiesung der Ehrensätze dein zuhält der Bünde nicht durchaus nachgekommen ist, wird man sich dagegen verwahren, daß solches für die ">ft Präjudicierlich sein solle. — Sollte der Streit zu gütlichem Austrug kommen, so wird man sich '"cht widersetzen, in sofern die wahre Religion, das alte Herkommen und Recht nicht beeinträchtigt werden ""d die Prälaten vvn Consta»; und St. Gallen einwilligen. — Diese solleil ersucht werden, ihre Anwälte den bestimmten Tag mit den nöthigen Gewahrsamen abzuordnen. — Wenn die Sache zum Recht ""»nt, so werdeil die genannten Anwälte deren Rechte zu vertheidigcn haben und wird alsdann die Billigkeit Erkanntiliß voll Franenfeld von Seite der Orte durch die Acten zu beweisen sein. Die betreffenden ctcn saßen wo möglich im Original nach Badeil gebracht und Amman» Zurlauben von Zug als Redner ^ eten werdeil. — Luccrn wird ersucht, eine Person zu bezeichnen, welche die Rathschläge der Orte und " eres Nöthige niederzuschreiben hat. Eine zweifache Gesandtschaft abzuschicken wird nicht für nvthwendig ächtet; doch soll jedem Orte unbenommen sein, zwei Deputierte zu schickeil. Die beiden Sätze der fünf Orte 692 Juni 1632. sollen beisammen wohnein — Jedes Ort wird sich auch erklären, wie man sich verhalteil wolle, salls die Sache an einen Obmann gelangen sollte, indem daraus leicht neue Schwierigkeiten entstehen könnten und zwar theils wegen des Unterschieds der Religion, theils weil derselbe in der Eidgenossenschaft angesessen sein sollte. «I. (S. u. Thurgau.) Man sehe anch im Abschnitte Hcrrschastsangelcgenhciten: Laildgrasschast Thurgau. <1. Art. 31ö. Rcligionssachcn. sss Konferenz von Bern nnd Solothurn. Fraubrunnen. 1K32, 12. Juni (2. Juni a. K.) Staatsarchiv Bcr». Solothurn Bücher Nr. S. S. tüg. » Gesandte: Bern. Daniel Lerber, Seckelmeister deutscher Lande; Felix Schöni, Venner; Johannes Frischherz, Venner; Beat Ludwig May, alle des Raths. Solothurn. Johann vom Staal, Altrath; Johann Jakob Stocker, Jungrath; Benedict Hugi, .Bauherr und Jnngrath. !». Auf die Frage Berns, wessen sich Solothurn in Betreff seines erlasseilen Verbots der Ehen von zweierlei Confessionen (s. Absch. 588 a) entschlossen habe, antwortet Solothurn, daß es ihm mit seinem obrigkeitlicheil Ansehen unvereinbar vorkomme, dieses Mandat plötzlich ganz zu revoeieren; es sei aber nicht gesonnen, dasselbe stricte durchzuführeil, sondern anerbiete sich, den Betreffenden je nach Gestalt der Sache die confiscierten Güter und Erbschaften zu verabfolgen. Bern verlangt, weil jenes Mandat de» Verträgen und dem Burgrecht zuwiderlaufe, eine kategorische Erklärung. Die Instruction der solothnr- nischen Gesandten geht nicht weiter; sie nehmen die Sache aä i-ekersnäum. 1». Die bisher in Uebung gewesenen Arreste und Verhaftungen von Schuldnern (s. Absch. 588 5) werden aberkannt. «. Wege» der Bürgern von Aarau und Aarburg zu Ölten widerfahrenen Beleidigungeil und des an Hans Liepeu- knecht verübten Frevels vergleicht man sich. «l. In Betreff der Zollentrichtnng und des Anlandens an deil bestimmten Zollstätteil läßt man es bei den früher gegebenen Erläuterungen bewenden. «. In die voil Bern begehrte Abänderung des Weges bei Ölten (Absch.' 588 g) willigt Solothurn nicht etil. t. Solothurn spricht zu Urken zwar nicht den Hochwald an, aber von den Hvlzbußen 1 Pfd. und die Fischenze» des Baches. Bern spricht den Hochwald mit seiner Nutzung vertragsgemäß an. Es wird beschlossen, daß es bei den Verträgen bleiben soll. Ueber die unbedeutenden Fischcnzen sollen sich die Amtleute zu Lenzburg und Gösgen auf Gefallen der Obrigkeiteil vergleichen. A. Bern beschwert sich über Eingriffe der solothur- nischen Amtleute zu Gösgen durch Bezug der Ehrschätze zu Erlisbach und der nidergerichtlichen Buße» diesseits und jenseits des Erzbaches, sowie auch daß Solothurn zu Nieder-Erlisbach einen beschlüssigr» Grendel zu Sperrung der Landstraße errichtet habe. I». Ueber Georg Schwaller lind die Prädicaute» Stöckli und Escher, sowie wegen der wider den Herren vom Staal und den Vogt von Gösgen eingeklagte» Jnfractioil (s. Absch. 588 o, R) wird nichts ausgemacht, i. Bern spricht die Beurtheilung des Wiedertäufers Matthias Kaufmann an, der als Wiedertäufer malefizisch sei, abgesehen davon, daß er aus de»' solothurnischcn Gefänglich ausgebrochen sei. k. Die übrigeil im Abschied 588 Ii erwähnten Streitigkeit» werdeil auf die nächste Conferenz zu Messen verwiesen. Juni und Juli 1632. 693 sss. Vermittlungsconferenz zwischen Zürich und den V katholischen Orten. Baden. 1632, 21. Jnni bis 4. Juli. Staatsarchiv Lucer». Absch. de nnno IlW. Nd. XXII. 5<>I. 112. Ehrensätze: Bern. Ludwig von Erlach, Schultheiß. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Obcrstzunft- weister. Freiburg. Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solothurn. Hans Jakob vom Staal, des Raths. Unparteiische Schreiber: Johann Jakob Ziegler, llm-is Dootor, Stadt- schrcibcr von Schaffhausen; Moriz Wagner, Seckelschreibcr von Solothurn. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister; Salomon Hirzcl, Scckelmeister; Johann Georg Grebel, Stadtschreiber. Lucern. Jakob Bircher, Ritter, Zeugherr; Ludwig Hartman«, Stadtschrciber. Uri. Sebastian Heinrich Trösch, Landammann. Schwhz. Heinrich Neding, Ritter, Landammann. Unter- Calden. Sebastian Wirtz, Landammann, von Obwalden. Zug. Beat Ziirlauben, Ammann. Diese Zusammenkunft ist von Bern mit dein Bemerken ausgeschrieben worden, daß erstens die Judicatur w Neligions- und Glaubenssachen, dann die Matrimonial- und Cvllatursachen behandelt werden sollen. Zürich eröffnet, die fünf Orte hätten zu Frauenfeld in Abwesenheit seiner Gesandten „absonderlich in der Herberge" ein Urtheil gefällt und auf dem Nathhaus publiciert, des Inhalts, daß gewisse Collaturen evan- llelischer Kirchendienste im Nheinthal dem Prälaten von St. Gallen zugehörig seien, und daß die evangelischen Ünterthanen in den gemeinen Vogtcien das bischöflich constanzische Ehegcmcht zu besuchen hätten; dieses Ürtheil habe es jeder Zeit für ungültig gehalten. Als der eine Theil des Landfriedens lasse es sich von ^u fünf Orten in Neligions- und Glaubenssachcn nicht übermehren; es sei dieß dem zweiten und sechsten Artikel des Landfriedens zuwider. Sollten die fünf Orte von ihrem Beginnen nicht abstehen, so setze Zürich die Sache zum Rechte. Die fünf Orte erwidern, die Erkanntniß von Frauenfeld, welche zwar auf voran- llogangene Unterredung, aber in Gegenwart der zürcherischen Gesandten als ordentlicher Mitrichter abgeben worden sei, stütze sich auf vielfältige frühere Urtheile, Verträge und Abschiede. Zürich möchte seine Zulage gehörig beweisen oder aber zurücknehmen. Wenn es nöthig sei, wolle man die berührten Gewahr- luuie zur Befriedigung vorweisen. — Die Sätze erkennen, daß, weil einmal die Gesandten von Zürich ihre Klage zu Recht gesetzt und mit Artikel 2 und 6 des Landfriedens zu stützen vermeinen und sie noch Weiteres Anzulegen haben, so solle es denselben gestattet sein, und wenn die Gesandten der fünf katholischen Orte dawider etwas einzuwenden haben, so solle es ihnen zu thun frei stehen. — Da nun die letztern sich aner- dictcn, durch Vorlegung von Docnmenten die Auslegung des Landfriedens von Seite Zürichs zu widerlegen, und um Anhörung bitten, will Zürichs Gesandtschaft kraft ihrer Instruction das nicht gestatten, es sei denn, daß die fünf katholischen Orte zuerst die allgemeine Judicatur und das Mehr in Neligions- und Land- Ü'icdenssachen zu Recht setzen, in welchem Falle Zürich dann auf die Spccialsache Antwort geben wolle, ^uf diese Erklärung hin können auch die fünf katholischen Orte vermöge ihrer Instruction in der Sache Vicht weiter vvrschreiten, als daß sie ihre schriftliche Demonstration verlesen lassen. Sie erklären, daß sie vur wegen der streitigen Particularjudicatur in Ehe- und Collatnrsachen „des Rechtens gestanden seien", vud daß die Generalprätension Zürichs nicht allein die fünf katholischen Orte und Zürich, sondern die regierenden Orte der Eidgenossenschaft überhaupt berühre, eine Frage, in Beziehung auf welche niemand wohl unparteiisch und uninteressiert sei. Zürich legt eine schriftliche Entgegnung vor und beharrt darauf, daß 694 Juni 1632, zuerst über die Neligions- uud Laudfriedeussachen verhaildelt werde. Da die Jnstructiouen beider Parteien so weit auseinander gehen und die von den Sätzen projectierten Vergleichsvorschläge keinen Eingang finden, so werden dieselben den Gesandten zu Händen ihrer Herren und Obern übergeben mit dem Ansuchen, dieselben möchte» sich weitergehende Instructionen geben lassen oder, wo möglich, einen Versuch zu einem Vergleiche machen. Sollte ein solcher nicht zu Stande kommen, so bestimmen die Sätze für die Fortführung der Verhandlung in Baden den 1. August, wo alsdann eine rechtliche Entscheidung zu gewärtigen sei. Zürichs Gesandte sprechen den Sätzen und den unparteiischen Protokollistcn ihren Dank aus; die der fünf katholischen Orte erklären, daß die von den Sätzen vorgeschlagenen Mittel zu ciucm Vergleiche ohne Präjudiz für ihre Herren und Obern sein solleil, daß sie dieselben ihnen zur Annahme nicht heimbringen können, und daß sie Bedenken tragen, über das Generalgeschäft der Judicatur zu antworten. Sie suchen nichts Neues uud wollen auch nichts Altes zerstöreil, sondern lediglich bei den Bnndbriefe», Abschieden und Verträgeil verbleiben. Sie bitteil zugleich, mau möchte in den Abschied setzen, daß die Erkanntniß von Frauenfeld im Beisein der Gesandten von Zürich ergangen sei, oder daß man das Wörtlein „absonderlich" radieren solle; auch sie sprechen den Dank den Sätzen und Prvtokvllisten aus. In Folge dessen protestieren auch die zürcherischen Gesandten gegen die Vorgeschlageneil Vergleichsmittel und den Abschied, verlangen, daß das Wörtlein „absonderlich" nicht gestrichen werde, und begehren nichts Anderes, als beim Landfrieden, der Religion, den Bundbriefen und Verträgeil geschützt zu werden. Sie protestieren dagegen, wenn etwas in die Protokolle geschrieben werden sollte, was hier nicht geredt und vorgebracht worden sei. Dieser Protestation schließen sich auch die fünf Orte an, dehnen dieselbe aber nicht auf den Abschied ans. Anm. Diesem Abschied geht im Lucerncrcxemplar das einläßliche Protokoll dieses Nechtstages, beginnend mit dem 22. Juni, voraus. Die Protestatio» der fünf katholischen Orte, die Gegenprotcstation Zürichs, das Project gütlicher Mittel finden sich auch im Staatsarchiv Bern: Thurgau Bücher O. toi- 819. 823. 831. 835. SS4. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. 1632, 24. Jnni (auf St. Johannis Bapt.). SiaaiSarchiv Zürich. Gesandte: Zürich. Johann Jakob Löw. Bern. Johann Rudolf Dubi. Luecrn. Niklaus Cloos- Uri. Heinrich Plantzer. Schwyz. Melchior Beeler. Unterwalden. Melchior Nvrer, Landschreiber. Zug. Wolfgaug Wikart, Seckelmeister. Glarus. Jakob Feldmann, Landsfähnrich. Basel. Niklaus Bischofs. Freiburg. Pancratius Python, Generalcvmmissarius. Solothurn. Johann Jakob Stocker. Schaffhausen. Johann Jakob Ziegler, Stadtschreibcr (ist nicht erschienen). Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenhcitcn: Landvogtci Lauis. ». Art. Sö. Beamte. L». „ 69. Beamte, v. „ 139. Justizsachen. Juni und Juli 1633. 695 5SS. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Lltggarus. IK32, nach dein 24. Jm»i (uach St. Johannis Bapt.). Staatsarchiv Zürich. Gesandte. Dieselben, welche im Absch. 591. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclcgenhcitcn: Aicr ciiiictt>. Vahteie» iiberh. Art. 30. Justizsachcn. LlNidbolZtei Lauis. «. Art. 214. Zölle und Geleit. Lllttdtwhtci LiijWNls. 1». Art. 70. Jüstizsachcn. «l. Art. 100. Jnstizsachen. Laiidliogtci Maiuthal. «. Art. 225. Brücke zn Bignasco. SS«. Genleineidgenössische Jahrrcchnungs-Tagscchnng der XIII Orte. Baden. 1V32, 4. bis I«. Juli. Staatsarchiv Zürich. 0vst. XII. itb. toi. Kl. Staatsarchiv Lurcr». Absch. Sa anno IVZZ, Br.XXII. lol. 201. Gesandte: Zürich. Hans Ulrich Hvlzhalb, Bürgermeister; Hans Heinrich Wirz, Seckelmeister. Bern. Mauz Ludtvig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Johann Frischherz, Venner und des Raths. Lucern. Moriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtfähnrich; Heinrich Fleckensteiu, Ritter, Pannerherr und des Naths. Uri. 5karl Emannel von Roll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Jakob Gamma, des Raths. Schwyz. Sebastian Abhberg, Laudammann; Johann Gilg Aufdermanr, Statthalter und Landshanptmann. tintertvalden. Wvlfgang Stockmanu, lliitter, Alt-La»da»uuann; Bartholomäus von Deschwaudeu, Statthalter, vou Obwalden. Zug. Johann Trinkler, Alt-Ammann; Rndolf Kreuwel, des Raths. Glarus. Nudolf Tschudi, Landammau»; Fridolin Tschudi, Statthalter. Basel. Hans Rndolf Fäsch, Oberstzunft- wcister; Hans Rudolf Wettstein, Zeugherr und des Raths. Freiburg. Johann Reiff, Schultheiß; Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solothurn. Johann Degcnscher, Seckelmeister; Hieronymus ballier, Bauherr und des Raths. Schaffhausen. Hans Martin Fvrrcr, Bürgermeister; Hans Jakob Ziegler, Stadtschreiber und des Raths. Appenzell.' Jakob Mser, Laudammann, von Jnnerrhvden; Jost Hwizmberger, Landammaiyi, von Außerrhoden. Eidgenössische Begrüßung, zz. (S. u. Deutsche gem. Vogt, überh.) I». Uri rügt, daß hin und wieder u»terschiedliche neue Batzen ausgegeben werden, obgleich das Münzen mehrmals bis auf weitere Verath- sthlagung eingestellt worden sei; man möchte also den frühern Abschieden gemäß mit dem Prägen innehalten, widrigenfalls seine Herren und Obern allerlei neue geringe Münzen verrufen oder ihre Münze anch wieder üsfncn würden. Die Orte berichten, wie es mit ihren Münzen sich verhalte, und daß sie mehrentheils geschlossen seien. Abermals wird das Münzen aller kleinen Sorten bis auf den dicken Pfenning verboten und Wdem Ort freigestellt, die diesem Beschlüsse zuwider geprägten geringhaltigen Sorten zu verrufen oder sie herabzusetzen. Zugleich wird auch darüber gesprochen, ob nicht, weil viele allzuleichte grobe Sorten hie und da ausgegeben werden, ein gleiches Gewicht in gemeiner Eidgenossenschaft aufgestellt werden sollte, damit solche ^chte grobe Sorten nicht in so großer Menge sich einschleichen, v. Zürich und Lucern wird Vollmacht gelben, Basel auf dessen Ansuchen in aller Orte Namen mit einem Schreiben an den Erzherzog Leopold 696 Juli 1W2, oder auf andere Weise behülflich zu sein, insofern wegen des neueingeführten Habsheimer Marktes und der verbotenen Zufuhr der Früchte in seine Stadt und in Folge dessen auch in andere eidgenössische Orte von der vorderösterreichischen Negierung kein Bescheid erfolgen würde, mit dem sich Basel zufrieden geben könnte, und welcher der Erbeinigung gemäß wäre. iR. (S. u, Baden.) «. (S. u. Freie Acmter.) t. (S. tt. Baden.) A. (S. u. Sargans.) I». (S. u. Thurgau.) > Walthart Schärer von Flüelen bittet um Fenster mit der Obrigkeiten Ehrenwappen in sein zu Flüelen nenerbautes köstliches Wirthshaus. Das Ansuchen wird ack iustruouckuiu in die Abschiede genommen. Ir, I. (S. u. Thurgau.) III.. (S. u. Baden.) Verhandlungen der katholischen Orte. Ii. Da die schwedische Kriegsmacht den Grenzen immer mehr sich nähert, so werden die Gesandten zu Hause zu berichten wissen, was man Behufs der Sicherstellung vor einem plötzlichen Ueberfall an Lucern zu schreiben für nothwendig erachtet hat. Die vorgeschlagenen Maßregeln sind folgende: 1) Aufstellung eines Defensionalwerks zur Bewahrung des Thurgaus und Nheinstrvms, Festsetzung, auf welche Weise mau einander im Falle der Roth beispringen wolle. 2) Man zieht eine Gesandtschaft nach Frankreich einem Schreiben vor. 3) Pannerherr von Noll soll beförderlichst zum Herzog von Feria reisen und auf seiner Durchreise die ennetbirgischen Landvögte und Amtleute ermahnen, daß sie die Unterthanen gerüstet halten. ' 4) Die Pässe zu Badeil, Bremgarteil, Mellingen und Kaiserstuhl sollen nicht vergessen werden. 5) Die Fußposten sind wiederum einzuführen. 6) Freiburg soll zum Herzog nach Savohen schickeil. 7) Durch den Nuntius soll man vom Papste Geld und Bvlkshülfe begehreil; die Gotteshäuser sollen zur Kontribution angehalten werden. 8) Wallis soll zu getreuein Aufseheil und im Falle der Roth zu wirklicher Hülfe aufgefordert werden. «». Dem Oberst König, der zuweilen ganz vertraulich den Orteil mittheilt, was er in Erfahrung bringeil kann, und denselben räth, in dem Streite mit Zürich bei den dermaligen Zeitkäufen, so weit immer möglich, nachzugeben, bis Gott eine bessere Gelegeilheit geben werde, wird freundlich gedankt, zi. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn: Deutsche gemeine Vogteien iibcrh. ». Art. 14. Landvogt und Landschreiber. Landgrasschaft Thurgau. I». Art. 273. Kriegssachcn. I. Art.24S. Kriegssachen. It. „ 244. Kriegssachcn. „ 451. Gotteshäuser, Klöster. Grasschaft Sargans. K. Art. 21. Verwaltung im Allgemeinen. Grafschaft Baden. «I. Art. 64. Anstände mit Bischof von Constanz. I . „ 41. Abzug, i». „ 209. Verschiedenes. Landvogtci Freie Aeintcr. «. Art. 22. Verwaltung im Allgemeinen. »—I» ans dcni Lucernereremplar. SSV. Conferenz der evangelischen Städte und Orte während der Jahrrechnungstagscchung zu Baden» 1K3S, 8. Jnli (28. Juni a. K.). Staatsarchiv Zürich, kost. XII. IIS. toi. 7S. Gesandte: die im Absch.596 genannten. ». Auf einen die Stadt Mülhausen betreffenden Anzug erklärt man sich insgesammt dahin, bei Juli 1632. 697 größerer eintretenden Roth zu deren Beschützung das Möglichste zu thun. Mit der Absendung eines Zusatzes will man für dicßinal noch innehalten, weil derselbe dermalen nicht nothwcndig ist und auch nicht »lehr begehrt wird. Zu besserem Trost der Einwohner und um ihnen mehr Ansehen bei ihren Widersachern Zu verschaffen, sollen die daselbst befindlichen Hauptleute von Zürich und Bern noch weiter dort gelassen werden. Ueberdieß ersucht man Schaffhausen, zu der Absendung und Unterhaltung eines Zusatzes, wenn rs künftig die Nothdnrft erfordern sollte, dem alten Herkommen und den Bünden gemäß auch beizutragen. Die Gesandten Schaffhausens, soweit nicht instruiert, sind der Ansicht, daß man, weil ihre Herren und Obern selber Volk zu werben und in ihre Stadt zu nehmen genöthigt seien und in größerer Gefahr als Mülhausen schweben, ihnen die Contribution an der Erhaltung des Zusatzes erlassen sollte. Weil daraus schlimme Consequenzen gezogen werden könnten, ersucht man die Gesandten, ihre Herren und Obern dahin zu bcrmögen, daß sie sich solcher gemeinsamen Contribution nicht entziehen; man werde später sehen, wie man solcher Last künftig enthoben werden könne, 1». Schultheiß von Erlach und Oberstzunftmcister Fäsch, Zürichs Ehrensätze in seinem Streit mit den fünf katholischen Orten, berichten über die angefangenen Verhandlungen. Sie hoffeil ihres Theils Mittel vorgeschlagen zu haben, ans denen man entnehmen werde, daß sie Gerechtigkeit und Billigkeit vor Augen gehabt habeil, lind durch welche auch den fünf Orten an ihrer Hoheit nichts benommen werde. Die Ehreilsätze der fünf Orte hätten freilich Mittel vorgeschlagen, die von deil ihrigen weit entfernt seien und mehr die Bekräftigung des Nrtheils von Fraueilfeld als dessen Aufhebung bezwecken; der Judicaturpunkt sei darin ganz weggelassen. Weil wegen dieses Punktes von den süiif Orteil wenig zu erhalteil sein werde, mich die rechtliche Handlung große Weitläufigkeit mit sich bringen würde und letztlich der rechtliche Ausspruch ungewiß sei, so begehren sie Rath, wie in dieser Sache weiter fortgeschritten werden solle, ob man es ersprießlicher erachte, ans der Freundlichkeit zu beharren oder rechtlich fortzufahren. — Zürich antwortet, daß seine Herren und Obern die gepflogene Verhandlung vor sich nehmen ünd nicht ermangeln werden, ihre Meinung darüber selber zu eröffnen. SS8. Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. 1K32, 12. und 13. Juli. Staatsarchiv Luccr». Absch. >lo anno lSSS. Vd.XXII. koi. 2IZ. Gesandte: Lucern. Ulrich Hcinserlin, Statthalter lind Pannerherr; Ludwig Schumacher, Venncr und Dcckclmcister; Jost Bircher, Ritter, Zeugherr; Ludwig Meher, Kornhausmcister, alle des Raths. U ri. Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Sebastian Heinrich Trösch, Alt-Landammann. Schwyz. Sebastian Abyberg; Hans Käspar Ceberg, Ritter, Statthalter. Unterwaldcn. Sebastian Wirtz, Land- wnmann und Pannerherr, von Obwalden; Johann Zelger, Landammann und Landshauptmann; Johann ^ussi, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr, von Nidwaldcn. Z u g. Beat Jakob Znrlanben, Aminann - Caspar Blattmann, des Raths. u. Auf die Berichte von der Annäherung der schwedischeil Macht gegen die Grenzen der Eidgcnossen- fchäst, auf das um schleunige Hülfe bittende Schreiben der Stadt Rotweil, mkf die mündliche Auseinandersetzung des Oberstlieutnants Zweher, wie die Sachen hie und da stehen, und was für Rücksichten man wegen Stadt Konstanz haben sollte; ferner auf die Schreibeil der Gesandten der fünf katholischen Orte nebst 88 698 Juli 1632. Appenzell und Glarus von der Jahrrechuung zu Baden aus, sowie auch auf die Relation des Ludwig Meyer, den Lucern nach Zürich geschickt hatte, um mit den katholischen Gesandten sich zu unterreden, wird zwar befunden, daß es an der Zeit sei, sich über das schon früher zur Sprache gebrachte Defensionalwerk einläßlicher zu berathen, damit denjenigen, welche dem Lande Ungemach zufügen wollen, nicht der Vortheil überlassen werde. Da man aber einsieht, daß man vorerst in Erfahrung bringen müsse, wessen die Eidgenossen der andern Religion gesonnen seien, vergleicht man sich schließlich dahin, daß diese Punkte vor die sämmtlichen Orte und zwar gerade vor die dermalen zu Baden versammelte Jahrrechnungstagsatzung gebracht werden sollten, damit nachher auf der bereits ausgeschriebenen katholischen Tagsatzung die Berathnng um so sicherer fortgeführt und das Nöthige ins Werk gesetzt werden könne. Lucern wird sofort einen Gesandten nach Baden abschicken. Da die Evangelischen sich alsdann erklären müssen, so werden die katholischen Orte um so besser sich gegen Freund und Feind zu verhalten wissen und die erforderlichen Maßregeln treffen können. s>». Da Zürich auf das Ansuchen der Städte Notweil und Constanz auf der letzten Tagsatzung zu Baden keine deutliche Erklärung gegeben hat, so scheint es rathsam, daß der Fürstbischof von Constanz auf Mittel bedacht sei, sich die Neutralität auszuwirken, wozu ihm die Herren und Obern gerne behülflich sein wollen, e. Es wird für nothwendig erachtet, wegen der beständigen Annäherung der schwedischen Heeresmacht sofort an den König von Frankreich um Abwendung zu besorgender Ungelegenheiten durch Lucern schreiben zu lassen. Je nachdem die Antwort ausfällt und der Streit mit Zürich einen Ausgang nimmt, wird man sich dahin vereinbaren, einen Gesandten an den König zu schicken, damit derselbe den Ansichten Zürichs, wenn er die Motive der fünf katholischen Orte nicht kennt, seinen Beifall nicht gebe. «I. Landammann Zum Bruunen und Statthalter Ceberg werden mit einem Schreiben an den Herzog von Nohan abgeordnet, um ihm Kenntniß zu geben, in welchem Stadium der Streit mit Zürich sich befinde, und wie es mit den Fortschritten der schwedischen Ata cht stehe, in der Hoffnung, derselbe werde in Hinsicht auf beide Punkte zu Gunsten der Herren und Obern seine Autorität geltend machen und seine oftmals „angebotene friedliebende Affection ungespart anlegen", v. Zwar findet man es dermalen nicht nothwendig, an andere Fürsten und Stände das zu schreiben, worüber sich die katholischen Orte zu beschweren haben; damit jedoch nichts versäumt werde, im Falle die Sachen eine schlimmere Wendung nehmen sollten, wird Lucern ersucht und bevollmächtigt, was es für gut und nothwendig erachte, hiehin oder dorthin zu schreiben- t. In eine Bcrathnng über den mit Zürich bestehenden Streit tritt man dermalen nicht ein, weil die Sache auf der nächsten katholischen Tagsatzung zur Verhandlung kommen wird, auf welche die Gesandten mit hinreichenden Instructionen zu versehen sind, damit man sich darüber vereinbaren kann, wie man den Proccß mit Zürich weiter prosequieren und demselben einen Austrag verschaffen könne, welcher die Hoheit und die Rechtsame des einen Theils nicht unterdrücke und die Ruhe nicht störe. Da aber die alte Vertraulichkeit abgenommen hat, so daß man darauf bedacht sein muß, auf alle unverhofften Fälle gerüstet zu sein und die Pässe und alle Nvrtheile im Auge zu behalten und keine Kosten zu sparen, um durch Kundschafter Nachricht zu erhalten, so wird Uri ersucht, auf seine Pässe ein wachsames Auge zu haben; Schwhz wird die Sicherstellung der Stadt Napperswyl anempfohlen. Mit Befriedigung vernimmt man, daß bereits von ihm Anordnungen getroffen worden seien, und daß es nichts dagegen habe, wenn zwei erfahrene Personen dorthin geschickt würden, welche die gehörigen Dispositionen zu treffen hätten. Die übrigen Orte werden crmahnt, nichts zu verabsäumen, was den Orten von Nutzen sein könnte. A. Es wird ferner für gut erachtet, daß dir Kriegsräthe der einzelneu Orte in den nächsten Tagen sich zufammenthun, eine Berechnung der Mannschns^ Juli 1632. 699 die sie stellen können, machen und einen Entwurf über die zu treffenden Anordnungen ausfertigen sollen. Diese verschiedenen Entwürfe sollen dann auf der nächsten katholischen Tagsatzung zur Grundlage eines zu fassenden Entschlusses dienen. Sollte noch vorher die Gefahr sich steigern, so beruft man sich auf die schon mehrmals gegebene Erklärung, daß man einander mit Gut, Leib und Blut nach besten: Vermögen zu Hülfe komme«: wolle. Es wird für rathsam gehalten, den Herren und Obern heimzubringen, ob es nicht zweckmäßig wäre, einen Kriegsrath aus den fünf katholischen Orten aufzustellen. Ii. Zu der nächster Tagen abzuhaltende«: katholischen Tagsatzung sollen auch die Bündner der katholischen Religio«: eingeladen werde«:, dann: sie merken, daß die katholischen Orte „Eid- und Bundesvertranlichkeit mit ihnen zu pflegen begehren." i. (S. u. Thurgau.) Mail schc auch im Abschnitte Henschastsaiigclegcicheitcii: Landgrnsschaft Thurgau. i. Art. 413. Gotteshäuser, Klöster. SÄN. Conferenz aller katholischen und deren verbündeten Orte. Lueern. 1KS2, 21. und 22. Juli. Staatsarchiv Lucern. Alisch. . Gesandte: Luceru. Moriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtvenncr; Heinrich Fleckcnstcin, Ritter, Pannerherr; Ludwig Schumacher, Seckelineister; Jost Bircher, Ritter. Uri. Karl Emanuel von Noll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Sebastian Heinrich Trösch, Alt-Landammann; Heinrich Zun: Brunnen, Alt-Landammann. Schwhz. Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Johann Kaspar Ccberg, Alt-Statthalter. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann und Pannerherr, von Obwalden; Johann Zeiger, Landammann und Landshauptmann, von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlanben, Amman«:; Peter Trinkler, des Raths. Glarus. Balthasar Gallati, Landammauu. Freiburg. Johann Reiff, Schultheiß. Solothurn. Johann Heinrich Degeuscher, Seckelineister; Hans Jakob vom Staal; Hieronymus Wattier, alle des Raths. Appcnzell-Jnncrrhvd'cn. Jakob Wiser, Landammann und Pannerherr. Abt St. Galleu. Marx von Uli«: von Grießenberg, Hofmeister. Oberer grauer Bund. (Niewand.) Wallis. (Niemand.) Bischof vo«: Basel. Doctor Johann Faller, Vioarius g-onoralis; Jakob Christoph Blarer von Wartensee, des Raths. u. Nachdem das Schreibe«: vo«: Wallis, worin es sein Nichterscheinen entschuldigt, und das von letzter Konferenz a«: Zürich erlassene Schreiben verlesen worden, sowie auch die Nachrichten des Obersten König über den Stand der schwedischen Kriegsmacht, wird der Streit mit Zürich zur Sprache gebracht und dessen Entstehung und Verlauf i«: Kürze vorgeführt und namentlich darauf hingewiesen, daß dasselbe ihn aus ewein Streit über Specialia zu einem über allgemeine Sätze zu seinem Vortheil gemacht habe. Man bedauert, daß die Sätze zu Baden nichts ausrichten konnten, obgleich die fünf Orte sich anerboten hätte«:, dasjenige zum Recht zu setzen, worüber der Streit gewaltet habe. Zürich habe ctber verlangt, daß zuerst Uber den Punkt der Judicatur und erst nachher über die Matrimonial- und Collatursachen entschiede«: werde, und erklärt, daß es in Neligions- und Landfriedenssachen das Stimmeninehr nicht anerkenne, «voraus «na«: ^hen könne, daß es nicht mehr an den Landfrieden, die Verträge und Abschiede sich gebunden halte, sondern ^ch verinessc, die Freiheit und Gleichheit seiner Religion in die Vogteie«: einzuführen. Um nun in dieser 700 Juli 1632. wichtigen Sache Mittel und Wege zu finden, wie diese Streitigkeit gütlich beigelegt werden könne, hätten die fünf katholischen Orte auch die übrigen Orte und ihre Bundesgenossen zu Nathe ziehen wollen. Zürich habe von einer ihm angebotenen Accoininvdation, soweit die Ehre Gottes, die Hoheit der fünf katholischen Orte und die Gerechtigkeit eine solche zuließen, nichts wissen wollen und vertraue auf die Fortschritte der Schweden und benütze „den schwedischen Luft". Uebcrdieß wolle es vom Mehr der Stimmen in Neligionssachen nicht blos in Beziehung auf den Thurgau und das Nheinthal nichts wissen, sondern auch in Beziehung auf die übrigen Vogteien. Die Prälaten von Constanz und St. Gallen seien erbötig, in Betreff der Collatur- und Matrimonialsachen eine Modification sich gefallen zu lassen. — Die Gesandten von Frciburg und Solothuru erklären, daß sie von ihren Herren und Obern den Auftrag haben, zu allen Mitteln behülflich zu sein, durch welche die Nuhe und der Friede im Vaterlande aufrecht erhalten werden könne. Sollte das nicht möglich sein und dieß von Zürich nicht erhalten werden können, so wiederholen sie ihre früher schon gegebene Erklärung, daß man, wenn ein Ort oder mehrere sollten angegriffen werden, dieß so ansehen solle, als wenn man gemeinsam oder jedes besonders angegriffen worden wäre, und daß man in diesem Falle einander zu Hülfe zu kommen verpflichtet sei. Aufgefordert, sich zu erklären, ob Freiburg und Svlothurn in Beziehung auf die Judicatur in den gemeinen Vogteien, wie Zürich dieselbe sich anmaßen wolle, sich für mitinteressiert halten wollen, antworten deren Gesandte, daß ihre Herren und Obern, wie sie vernommen hätten, noch nicht hinlänglich veranlaßt seien, sich als Mitpartei in die Sache einzulassen, versichern aber, daß dieselben ehrlich und getreulich darauf halten werden, daß die Ehre Gottes, die wahre Religion, die Hoheit und die Gerechtigkeiten der Orte geschirmt werden. Auf diese Erklärung hin wird bei der Berathung der Antrag gestellt, entweder bei den dermaligen schwierigen Verhältnissen sich in Freundlichkeit zu vertragen oder sich nach einem Mittel umzusehen, den angesetzten Nechtstag weiter hinauszuschieben. Beides wird für unzulässig erachtet. Alsdann vereinigt man sich dahin, zwei Gesandte nach Zürich vor Rath zn schicken. Da aber der dazu gewählte Schultheiß Reiff die Wahl ablehnt, abstrahiert man anch von dieser Gesandtschaft und entscheidet sich dafür, den auf den 1. August angesetzten Rechtstag besuchen zn lassen, am Ende des Monats aber die beiden Ehrensätze oder zwei qualificierte Personen aus Freiburg und Svlothurn mit Vollmacht von ihren Herren und Obern vor Rüth und Burger in Zürich treten zn lassen und dieselben dahin zu bewegen, daß sie sich den von den Sätzen der fünf katholischen Orte projectiertcn Vorschlägen nähern, ihnen aber zu erklären, daß, wenn sie auf dein Project ihrer Sätze und auf der Judicatur beharren sollten, die katholischen Orte,licht zulassen würden, daß in der Sache von ihren Sätzen rechtlich judiciert werde. Alan verspricht sich voil dieser Gesandtschaft, daß das Geschäft „eineil bessern Schrot als bisher annehmen" und die Erklärung bessern Eingang finden werde, daß man nichts Anderes begehre, als bei den Bünden, dem Landfrieden und den Verträgeil zu verbleiben und die Unterthanen in Ausübung ihrer Religion in keiner Weise zu hindern. Da aber Zürich bisher bei seinem unbilligen lind uneidgenössischen Beginnen verharrt hat und die fünf katholischen Orte zu einer Actiou vielleicht nöthigt, wozu weder die Bündnisse noch der Landfriede sie verpflichten, so sprechen dieselben die Hoffnung aus, die übrigen Orte und die Mitverbündeten werden in diesem Falle das Begehre,i nach Thcilung der streitigen Vogteien nicht verwerfen, da man mit allen von Gott verliehenen Mitteln auf der Judicatur beharren werde. Wenn sich endlich kein Mittel finden läßt dem rechtlichen Entscheid auszuweichen, so sollen die Gesandten, da die fünf katholischen Orte die Judicatur und das Mehr.der Stimmen einer rechtlichen Decision oder einem Comproiniß zu unterwerfen sich nicht für ermächtigt gehalten haben, auf die nächste Tagleistung zu Badeil sich eine vollkommene Instruction geben lasseil, wie Juli 1632. 701 weit man sich nähern soll. Endlich soll sofort nach Beendigung jener Tagleistung eine Gesandtschaft an den König von Frankreich abgeschickt werden, um demselben von der Sache die nothwendigc Kcnntniß Zu geben, da er durch sein Ansehen „das allercrheblichste Mcktel crthcilcu und hinzutragen könnte". Ferner werden die Gesandten ihren Herren davon Nachricht geben, was Landammann Zum Brunnen als Gesandter beim Herzog von Nohan ausgerichtet hat. I». Da man nicht weiß, welches die Absichten der Schweden Und, hält man es für „ehrlich, thuulich und reputicrlich", daß ein allgemeines Defensionswerk zu Stande komme. Dasselbe könnte ohne Schwierigkeit zu Stande kommen, wenn man sich auf Zürich verlassen und kkcher sein könnte, daß sich dasselbe eher zu den katholischen Orten als zu fremder Freundschaft hinneigte. man aber darüber im Zweifel ist, so wird beschlossen, in einem Schreiben Zürich davon in Kcnntniß ZU setzen, daß die katholischen Orte entschlossen seien, zu Sicherung ihres Landes und ihrer Pässe sofort Gliche Befehlshaber in den Thurgau zu schicken, um den Unterthancn trostlich zuzusprechen, die Pässe zu borwahren, Vorsorge für Einquartierung zu treffen und, was sonst noch nothwcndig ist, anzuordnen. Zürich 'böge seine Zustimmung geben und auch jemand abschicken. Ferner solle von demselben eine kategorische Klärung verlangt werden, ob es gesonnen sei, mit den katholischen Orten die gemeinen Vogteien vor einem Unfall fremden Kricgsvolkes zu schlitzen, und ob es Willens sei, fremdem Kriegsvvlkc durch seine Pässe und Zkwe Botmäßigkeit den Durchzug zu gestatten, v. Sodann wird ferner beschlossen, daß jedes Ort Zwei kriegserfahrene Personen bezeichnen solle, um die nöthigen Anordnungen zu treffen, jedoch ohne daß Irland veranlaßt würde, Feindseligkeit zu vermuthcn. Unterdessen soll sich jedes Ort mit 300 Mann geästet halteic, damit dieselben auf die erste Mahnung aufbrechen können, wenn die Schweden den Grenzen nähern. Ueberdicß wird für zweckmäßig gehalten, beim Eintritt dieses Falles eine Gesandtschaft an den ^lmig oder an dessen Generale zu schickeil, um zu fragen, wessen man sich ihnen gegenüber zu versehen habe. Wenn die Antwort Zürichs so ausfalleil sollte, daß es entschlossen sei, mit den katholischeil Orte» zu ^lten lind sie vor fremder Gewalt männlich und treulich schirmen zu helfen, so wird man sich leicht über ^Defensionswerk vergleichen können. Fällt aber die Antwort nicht klar und kategorisch aus, tvie eben dessen Antworten bisher gelautet haben, so hält man es für billig, die Sache ihm gegenüber mit größerm Nach- ^>ck an die Hand zu nehmen, weil es nicht länger säumen würde, seinem bösen Willen die That folgen zu- ^>l wid den Schweden einen gebahnten Weg in die katholischen Lande zu öffnen. In diesem Falle würde "w>i nach dem Beispiel der Vorfahren nach den gefährdeten Orten aufbrechen lind getreulich und unerschrocken W einander halteil und die Pässe verwahren. Wenn Zürich die katholischen Orte an verschiedenen Punkten ^greifen sollte, so hat eine jede Obrigkeit reiflich zu erwägen, wie man sich theilen wolle, um sich nicht ^szustellcn. Was abgercdt wordeil ist, an den Herzog von Savoyen, an Wallis, Bünden und die ennct- Wstchm Unterthanen zu schreiben, wird Lnccrn beauftragt. «. Alan läßt es serner bei dein bewenden, ^ Freiburg auf die Bitteil der Gesandten Burgund gegenüber zu verrichten übernommen hat. Schwyz ^ ersticht, Napperswyl in seine Protection zu nehmen; die zwei bereits ernannten Anführer sollen dahin liehen fgx Wachen, Kundschafter und anderes Nöthige sorgen, t. Da man dicßinal keine Gesandt- ^ften ai, die verbündeteil Fürsten abordnen, sondern Schreibeil abschicken will, wird auch für gut erachtet, " Ritt zu dem Gubernator von Mailand einzustellen. A. In Beziehung auf den aufzustellenden Kricgs- ^ ) wird auch jetzt noch kein definitiver Beschluß gefaßt; jedoch wird Zug als der passendste Ort für dessen ^laininlung angesehen und für zweckmäßig erachtet, daß während der bevorstehenden Tagleistung zu Baden ^ Anfang damit gemacht werden könnte, daß von jedem Ort ein Abgeordneter dahin gesandt würde. Mail 702 Juli 1632. nimmt die Sache in den Abschied. I». Zug verlaugt von Lucern und Schwyz eine Erklärung, wessen es sich als das an Zürich zunächst angrenzende Ort im Fall der Roth von ihnen in Beziehung auf Hülfe zu getrosten habe. Da die Gesandten dieser beiden Orte ihren Herren und Obern nicht vorgreifen können, geben sie den Fragenden die Vertröstung, daß ihnen in Kurzen: ein günstiger Entschluß werde zugesandt werden, i. Als Tag zur Erneuerung des Bundes mit dem Bischof von Basel, welche in Pruntrnt vor sich gehen soll, wird der St. Michaelis Festtag (29. September) bestimmt. Ii. Auf das Ansuche«: des Bischofs von Basel, man möchte Solothurn bestimmen, auf des Bischofs Koste«: eine Gesandtschaft an den König vo«: Frankreich abzuordnen, falls derselbe, wie verlaute, den: Elsaß sich nähere, damit sein Land und seine Unterthanen verschont werde«:, ersucht man die Gesandte«: Solothnrns, nichts zu verabsäumen, wodurch de«» Fürstbischof geholfei: werden könne. 1. Marchese Dvgliani, seit 1625 außerordentlicher Ambassador des Königs von Spanien, ist nach Italic«: abberufen. Durch eine Abordnung aus den Gesandte«: wird er „abgedankt" und ihm zu seiner Reise Glück gewünscht. Besondere Verhandlungen von Lucern, Freiburg und Solothurn. in. Lucern hatte diese Gelegenheit benützt, um gegen Freiburg und Solothurn de«: Wunsch auszudrücken, sie möchten in Betracht der gefährlichen Zeitläufe ihren Gesandten den Auftrag gebe«:, die Besichtigung des heimliche«: zwischen einander bestehenden Vorkommnisses und der „Wortzeichen" vorzunehmen. Zu diese«» Zwecke trete«: nun zusammen vo«: Lucern: Moriz Au der Allmend, Schultheiß; Ulrich Heinscrlin, Statthalter, Heinrich Fleckenstein, Ritter, Paunerherr; von Freiburg: Johann Reiff, Schultheiß; von Solothurn« Johann Degcnscher, Seckelmeister. Zuerst wird der 1620 zu St. Urban errichtete Abschied und das alte Verkommniß verlese«: und alsdann die heimlichen Wortzeiche«: gegen einander consrontiert. Man läßt uu» alles in Kraft verbleiben. Weil «na«: sich aber je nach Beschaffenheit der Zeitläufe zu richte«: hat, so wird, wie schon 1620, die Frage aufgeworfen, ob es besser sei, de«: ennetbirgischen Vogteien eine Steuer aufz»' legen, oder sie aber eintretenden Falls wie andere Unterthanen zu behandeln. Ata«: abstrahiert vo«: einer Contribution und stellt die Sache zu weitere»: Nachdenken de«: Obrigkeiten auheim. ii. Da Zürich u»d Bern sich so weit haben verlauten lassen, daß sie bei gegebenem Falle unfehlbar anfangs sich fremden Volks gegen die katholischen Orte bediene«: und erst nachher mit ihrer besten Macht und den: Landvolks gegen dieselben ausrücken werde«:, so finden die Gesandten nvthwendig, daß mau sich ebenfalls umsehe und bei Zelte» gute Freunde um ihre Hülfe anspreche. Obschon von Savohen und Wallis dermalen wenig zu hoffen ist, so soll man doch nicht unterlasse«:, ihnen gegenüber das freundschaftliche Verhältnis; zu cultiviereu. Da ma» aber jüngst von Bade«: aus ein ähnliches Begehren a«: Burgund gestellt und Hoffnung auf Assistenz erhalte» hat, so wird für passend erachtet, diese Verhandlung nicht falle«: zu lassen. Schultheiß Reiff wird erstickst' diese Sache bei seinen Herren und Obern zur Sprache zu bringen, damit sie als nächste Nachbar«: in: Na«»e» der katholischen Orte um solche Assistenz sollicitieren und etwas Gewisses in Erfahrung bringen. «». Wen» mau einen Ueberfall zu erwarte«: haben sollte, so hält man es für uöthig, nicht zu säumen oder dem Geg»^ einen Vvrtheil zu lassen, sondern gegen Aarburg und Laugenthal einzufallen und, weil Freiburg und Solothurn mit Bern nicht wenig zu schaffen und wegen mehrerer guten Pässe sich gegen dasselbe zu wehren habe» würde«:, die Hülfe schnell aufbreche«: zu lassen. Zu diese»: Zwecke sind bereits drei „Lärinplätze" in dc» Freien Aemtern bestimmt. Den Obrigkeiten liegt ob, Proviant und Munition i«: Bereitschaft zu halte»' August 1632. 703 p» Schließlich vergleicht mau sich darüber, daß die Revision der heimlichen Wortzeichen und die dadurch verblaßte Abrede von drei zu drei Jahren zu geschehen habe. >» I» aus: Sammlung uugelmudcuer Abschiede im Staatsarchiv Lucern. ««V Konferenz von XI Orten. Baden. 1V32, t. August. Staatsarchiv Zürich. Nagt. XII. 115. toi. »I. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzcl, Statthalter; Hans Georg Grebcl, Stadtschreiber und des Raths, ^ni. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß. Lucern. Jost Bircher, Zcughcrr und des ^lhs; Ludwig Hartmann, Stadtschrciber. Uri. Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann. Schwyz. Bastian Abhberg, Alt-Landammann. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann und Pannerhcrr, Obwaldcn. Zug. Beat Ziirlanben, Ammann. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Oberstzunftmeister. »Biburg. Johann Daniel von Acontenach, Ritter, des Raths. Svlothurn. Johann Jakob vom Staal, ^ Raths. Schaffhausen. Johann Jakob Ziegler, Stadtschreibcr. i». Die Stadt Rotweil, von dem schwedischen Oberstlientenant Marx von Nehling aufgefordert, eine Con- ^ibution zu zahlen und mit Exemtion bedroht, begehrt in einem an Zürich erlassenen Schreiben (vom 29. Juli) lbmnige Hülfe und ein Schreiben an den schwedischen Commandantcn, derselbe möchte ihre Stadt ver- )onen. — Man ist wegen des begehrten Zusatzes ohne Instruction; dagegen wird an den Oberstlicutenant b Nehling und hernach an den Herzog Bernhard von Sachsen - Weimar geschrieben. Die Gesandtschaft erns hat nur Befehl, die Sache in den Abschied zu nehmen, da Notweil sich etliche Jahre her der eidgenössischen Sachen nicht mehr angenommen, sich in die kaiserliche Contribution ergeben, Paß und Ncpaß, "le auch Quartier gestattet habe. I». Es wird ein Schreiben des Herzogs von Rvhan verlesen, worin lclbe für ein Regiment französischen Volkes, welches der König unter dem Commandv des Ambassadors ^ Landö in die Bünde schickt, den Paß begehrt. — Man entsetzt sich nicht wenig, weil dieses Volk mit ergewehr und brennenden Lunten ohne vorhergehende Begrüßung, und bevor dieses Schreiben eingelangt , den Durchpaß genommen hat, was in solcher Form bisher keiner Nation gestattet worden sei. Dem von Nohan wird geschrieben, daß er künftig in ähnlichen Fällen die Orte „mit solcher Procedur vertonen", sie benachrichtigen und um Bewilligung des Passes anhalten möchte. «. Zwei böse Buben ^ ^ zu Frcibnrg und Solothnrn in der Gefangenschaft angegeben, sie seien von Regimentsglicdern zu Bern ^ vchen worden, die beiden Städte in Brand zu stecken. Berns Gesandte protestieren gegen diese schändlichen ^ unwahrhaften Zulagen und wünschen, daß diese Protestation in den Abschied genommen werde, damit ., ^'»lann die Unschuld ihrer Herren und Obern erkennen und dergleichen falschen Gerüchten keinen Glauben ^uken möge. Zugleich anerbietet sich Bern, aus Begehren die von denselben angegebenen Burger zur Cvn- Mutation zu stellen. — Freiburg und Solothurn haben sich dieses Anzugs nicht versehen und sind dcßwegen ' ) nicht instruiert. Der Anzug wird in den Abschied genommen. 704 August 1632. ««1. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1K32, 17. August. LaiidcSarchiv Schwyz. Gesandte: Uri. Karl Emauuel von Roll, Ritter, Landaminauu und Pannerherr; Kaspar Romanus Troger, Ritter, Alt-Landammann; Heinrich Zurenseller, des Raths. Schwyz. Sebastian Abyberg, Land- ammanil; Martin Berschart, Alt-Statthalter und Landsfähnrich; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt- Statthalter; Johann Gilg Aufdermaur, Landshauptmann; Michael Schorns, Seckelmeister. Nidwaldcm Johann Zelger, Alt-Landammann und Landshauptmann; Niklans Bußinger, Landweibel. (S. u. Bellenz :c.) ». Man nimmt in den Abschied, daß man es für uothwendig halte, mündlich bei dem Herzog zu Mailand um die Bezahlung der Kosten, welche man 1620 in Folge des Auszugs und mehrmaliger Besatzung zu Bellenz, sowie wegen des Durchmarsches des hochdeutschen Kriegsvolks gehabt habe. Da Landammann von Roll von sich aus über das Gebirg reist, könnte er mit diesem Auftrag betraut werden. 8. Man hält es für sehr nothwendig, daß man die Berner, Freiburger, Solothuruer und andere ganze und halbe Batzen, Kreuzer und andere Münzen, welche den Schrot der drei Orte nicht habe», „auf die Probe setze" und in diesen Orten abrufe. Man sehe auch im Abschnitte Hen'schaftsangelcgcnheiten: Vogtei Bellen; :c. »—«x. Art. 642—657. Jahrrechnung der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden 2/- Orte. Bellenz. t«32, 24. August (Bartholoms). LaudcSarchiv Schwyz. Gesandte: Uri. Heinrich Serasella sZurenseller), des Raths. Schwyz. Johann Kaspar Ceberg, Ritter, des Raths und Alt-Statthalter. Nidwalden. Niklaus Bußinger, Landweibel Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelcaenheiten - Bogtei Bellcnz zc. »-It. Art. 658-667. «OS. Conferenz der V katholischen Orte nebst katholisch Glarus und Appenzell - Jnnerrhoden- Lueern. 1632, 2». und 29. August. Staatsarchiv Lucern. Nbsch. So anno 16W. Bd. XXI. k»> zzz Gesandte: Lucern. Moriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtveuuer; Heinrich Fleckensteiu Ritt", Paunerherr; Ludwig Schumacher, Ve.mer und Seckelmeister; Ludwig Meyer, Korn- und Spcudherr 'alle des Raths. Uri. Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann. Schwyz. Johann Sebastian Abpbera Alt -Land- SM,.im, Wiq. L»,>dm„«>.» und Pmm-ch..,. Ich-- Zelger, Landammaun und Landshauptmann, von Ntdwaldeu. Zug. Beat Zurlauben Ammann- Beat August uud September 1632. 705 Jakob Uttiger, Alt-Ammauu. Glarus. (Niemaud.) Appenzell-Jnuerrhodeu. Jakob Wiscr, Land- ammann uud Pauuerherr. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschasisaiigclcgenheitcn: Landnrnfschaft Thurgnit. Art. 210. Matrimonial- nnd Collatnrstrcit. Laudvogtei Nhcinthnl. I». Art. 133. Glanbenssachen. Kirchliches. ««4. Konferenz der V katholischen Orte. Baden. 1632, 36. A»»g »»ft bis 1«. September. Staatsarchiv Lucern. Nbsch.ilv wnno 1632. Bo.XXlI. toi.344. Gesandte: Luccru. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Pauuerherr uud des Nath5. Nri. Heinrich Zum ^runiteu, Ritter, Alt-Laudammauu. Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, Alt-Laildammann. Unter- Calden. Sebastian Wirtz, Üandanunann, von Obwalden. Zug. Beat Zurlauben, Anunann. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgenheitcn: ^»Udgrafschnft Thlirgail. Art. 217. Matrimonial- nnd Collatnrstrcit. «OS. Spruch der Sähe Zürichs und der V katholischen Orte im Streite wegen der Matrimonial- und Collatnrsachen im Thurgau nnd Rheinthal. Bade»». 1632, 7. September. Staatsarchiv Zürich. Nrtmid-» Xo. 4M. Sätze von Zürich: Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Alt-Schultheiß von Bern; Hans Rudolf »äsch, Oberstzunftmeister von Basel. Sätze der V katholischen Orte: Johannes Daniel von Montenach, älter, des Raths von Freiburg. Johaun Jakob vom Staal, des Raths von Solothurn. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Burgermeister; Salomvn Hirzel, Seckelmeister; Johann Georg ^ebel, Stadtschreiber. Lueern. Heinrich Flcckenstein, Ztitter, Pannerherr und des Raths. Nri. Hans 'Zeinrich Zum Bruniten, Ritter, Landammann. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammann. ^terwaldeu. Sebastiait Wirtz, Landauilnann, von Obwalden. Zug. Beat Zurlauben, Ammanu. Proto kollisten. Johann Jakob Ziegler, I. II. I)., Stadtschreibcr zu Schaffhansen; Mvriz Wagner, ltnd Seckelschreiber zit Solothurn. Die Verhandlungen dauerten vom 3. August bis 7. September. Das Protokoll ist dem Abschiede ^ Staatsarchiv Lucern, Absch. cko anno 1632, Bd. XXII, Fol. 262 beigelegt, g Den Spmch sehe man im Abschnitte Hcrrschastsangclegcnhcitcn: ^lU'ltfschnft Thurgail. Art. 2t8. Btatrimonial- nno Cotlatnrstrcit. Anm. Bei der Vermittlung war der Herzog von Nvhan thätig. Dankesschrciben an ihn im Staatsarchiv Bern: Thurgau-Büchcr (1. I'ol. 901 b. 69 706 September 1632. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1K32, tv. September. Lav.dcsnrchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Kaspar Arnold, Statthalter; Walthart Baldegger, Landsfähnrich und des Raths. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Martin Betschart, Landsfähnrich und Landvogt auf der Niviera; Michel Schorns, Seckelmeister; Melchiör Beeler, des Raths. Nidwalden. Johann Zelger, Landamnmnn und Landshauptmann; Peter Lussi, des Raths. - Das Verhandelte findet sich ini Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten - Bogtci Belle»; u. » i. Art. 6gö-67L. » Conferenz der V katholischeil Orte. Lueern. tK32, 23. September. Staatsarchiv Luccrn. MI-s'.drannolSN. Bd. XXII. tdl. ZW. Gesandte: Luccrn. Moriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtvcnner; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Pannerherr; Ludwig Schumacher, Venner und Seckelmeister; Jost Bircher, Ritter. Uri. Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Johann Kaspar Arnold, Statthalter. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Johann Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter. - Untcrwalden. Sebastian Wirtz, Landammann und Pannerherr; Johann Jmfeld, Alt-Landammann, von Obwalden; Johann Zelger, Landammann und Landshauptmann, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, Ammann; Kaspar Blattmann, des Raths. Diese Conferenz ist theils wegen der von Notweil begehrten Hülfe, theils wegen der zu Baden durch schwedische Reiter verübten Insolenzen, theils wegen der Aufforderung von Rhcinfelden und des Begehrens von Waldshut, namentlich aber wegen des in der Clus am 20. September von Solothurncrn gemachte" Angriffs auf 50 auf dem Marsche uach Mülhausen begriffenen Vernern zusammenberufcn worden. » Nach Verlesung mehrerer Schreiben über die in der Clus verübte Thätlichkeit erhält man durch einen Eilboten die Nachricht, daß die nach Bern abgeordneten Gesandten nichts hätten ausrichten können; sie hätten nnr vernommen, daß Bern gesonnen sei, mit geschwinder und hitziger Gewaltthat den Ueberfall zu rächen. Ja Folge dessen wird beschlossen, daß vorerst der Ritt auf die Bundcscrneuerung mit dem Bischof von Basel eingestellt und demselben durch einen Eilboten davon Kenntnis; gegeben werden soll. Damit nun aus diese'" unglücklichen Vorfalle nicht allgemeine Zerrüttung entstehe und beide Städte zu einer Accommodation oder zu rechtlichem Austrag kraft der Blinde vermocht werden, wird beschlossen, Jost Bircher und Beat Zurlaube" nach Zürich abzuordnen und den Rath daselbst zu vermögen, aus seiner Mitte ein oder zwei Mitglieder als Gesandte beizugeben, um in Bern und Solothurn dahin zu wirken, daß die Sache in Freundlichkeit ausgc'- tragen werde oder doch wenigstens bis zur nächsten Tagsatzung zu Baden ein Stillstand eintrete. Fern^ wird gut erachtet, sofort an beide Städte Schreiben abzuschicken mit dem Ersuchen, sie möchten sich aller September 1632. 707 Dhätlichkciten enthalten und sich dem lieben Rechte unterwerfen. Es wird auch an den Herzog von Nohan geschrieben, er möchte durch sein Ansehen es dahin zu bringen suchen, daß beide Städte sich versöhnen oder accvmuwdieren, und an die übrigen katholischen Orte, daß sie ihr Bestes in dieser Sache thuu möchten. Vaden, Brcmgarteu und Mellingen werden zur Wachsamkeit aufgefordert; es wird ihnen insinuiert, daß sie ^ch ans jeden Fall hin bei den katholischen Orten Raths zu erholen haben. I». Damit die Pässe besser verfahrt und Land und Leute bei dem Herannahen der Schweden besser geschirmt werden können, wird'beschlossen, von Zürich die Ausschreibung einer gemeineidgenössischen Tagsatznng nach Baden zu vcrlaugen. Diese wird von Zürich auf den 6. October ausgeschrieben, v. Es wird die Frage in Berathung gezogen, fic man sich verhalten wolle, wenn Bern das Recht von der Hand weisen und gegen Solothurn oder dessen Leute ziehen würde. Im Allgemeinen vereinbart man sich dahin, daß jedes Ort auf seine eigenen und die chm anbefohlenen Pässe wohl Acht haben, sich auf den Fall der Roth gerüstet halten und Bericht geben chil, wie Zürich sich verhalte; daß man sich nicht gerade auf jeden blinden Lärm bewaffne und feindlich einfalle, wofür eben noch eine einläßlichere Verabredung vorangehen müßte, sondern daß man so lange als Abglich suchen soll einen gütlichen Vergleich zu Staude zu bringen. Bevor man zu den Waffen greife, würde jedenfalls eine Protestation und Erklärung vorausgehen müssen, daß man, weil weder das liebe Recht noch Freundlichkeit Eingang gefunden habe, sich kraft der Bünde genöthigt sehe, demjenigen Theile zu helfen, ^er das Recht annehmen wolle. «I. In Beziehung auf die schon mehrmals zur Sprache gebrachte Aufstellung eines Kriegsrathes wird auch dermalen nichts Definitives beschlossen, jedoch hervorgehoben, ^aß Gersau für einen solchen ein passender Versammlungsort wäre. Bei nächster Gelegenheit haben die Drte sich darüber zu erklären. ««8. Konferenz der evangelischen Städte und Orte. Aarau. 1V32, 2». und 29. September (18. u. 19. Sept. a. K.) Staatsarchiv Zürich, ttvst. XII. IIS. InI, WS. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmeistcr. Bern. Johann i^schherz, Johann Rudolf Willading, beide Venner und des Raths. Glarus. Hans Rudolf Tschudi, Lundanunann. Basel. Haus Rudolf Fäsch, Alt-Oberstzunftmeister; Hans Rudolf Wettstein, Zeugherr und ^ Raths. Schaffhausen. Johann Jmthnrn, Bürgermeister; Johann Jakob Ziegler, ck. II. I)., Stadtschreiber. i». Der Abgesandte des Herzogs von Nohan, Herr du Puy, übergibt sein Credenzschreiben und hält U'daim einen Vortrag, in welchem er in wohlwollenden Ausdrücken die Gesandten von schnellen Entschlüssen Qualmt und die Folgen solcher Entschlüsse vor Augen stellt. Er räth zu einer gemeineidgenössischen Tag- uchung, bH zu welcher die Orte alle Entschlüsse und alle Thätlichkeiten einstellen möchten. I». Hierauf gibt ^u sowohl mündlich als durch eingelegte Kundschaften Bericht, wie so gar schandtlich, ja mörderisch und Unchrbarlich mit Worten und Werken seine unlängst nach Mülhausen abgeordneten 50 Soldaten, als sie bei Clus passieren wollten, von Angehörigen Solothurns tractiert worden seien, so daß derselben etliche todt geblieben, etliche übel beschädigt und verwundet, ein Theil gefangen, hernach zwar wieder ledig gelassen Korden seien; von etlichen aber wisse man nicht, wo sie seien; die übrigen hätten sich, wie sie gekonnt, sal- 708 September 1632. vieren müssen. Desgleichen läßt Bern unterschiedliche hierüber ergangene Wechselschreiben verlesen, in deren einein Berit von Solothurn Satisfaction und Bestrafung der Urheber begehrt. Da von de» Svlothurnischen Ehre, Eid, Burgrecht und Bünde übersehen und Berits Angehörige unverschuldet feindlich und mörderisch tracticrt worden seien, so ersuche Bern die übrigen evangelischen Städte und Orte tun getreues Aufsehen, und daß sie ihm auf nicht erfolgende billige Satisfaction mit Rath und That an die Hand gehen möchten. Einstweilen bitte sie Bern, ihr eidgenössisches Gutachten ab',»geben. — Es wird Bern das lebhafte Bedauern über diesen traurigen Vorfall bezeugt und eröffnet, man habe allerseits Befehl, dahin zu arbeiten, daß dieses gefährliche Feuer in der Asche erstickt werde, weßhalb es gut wäre, daß alle Thätlichkeiten bis auf nächst bevorstehende Tagleistung zu Baden eingestellt würden; man wolle alsdann ans Mittel denken, wie zu aller gebührenden Reparation und Satisfaction des Beleidigten ein Vergleich getroffen werden könne. Berns Gesandte möchte» sich aussprechen, ob seine Obern mit der Thätlichkeit innehalten wollen, da man sonst gesonnen sei, nach Bern und Solothnrn zu reiten und darum anzuhalten, sowie auch um Abstellung der Wachen und aller aufreizenden Injurien mit Worten oder Werken: das alles dem Herzog von Nohan auf sein inständiges Begehren und den evangelischen Orten zu Gefallen lind zum Wohle des Vaterlandes; damit solle Bern an seinen Rechten nichts benommen sein. — Die Gesandten Berns erklären nach gethaner Danksagung, daß sie keinen andern Befehl hätten, und daß ihren Herren und Obern schwer fallen werde, ihren gefaßten Entschluß zu ändern. Die Gesandten der drei übrigen Städte begeben sich deßhalb nach Verrichtung der übrigen Geschäfte sofort auf die Reise nach Bern. Weil Zürich unlängst durch eine Gesandtschaft der fünf katholischen Orte zu Abschickung einer solchen Botschaft mit und neben ihnen ersucht, diese aber wegen der bevorstehenden Conferenz aufgeschoben worden ist, so benachrichtigt man Luccrn durch einen Boten von dem dermaligen Vorhaben. Dem Herrn du Puy zeigt man auf seinen Vortrag hin den gefaßten Entschluß an und crtheilt ihm überdieß ein Dankschreiben und Gegencreditiv an den Herzog von Nohan. v. Weil um» durch die beharrlichen Verlockungen des Volkes in schwedische Kriegsdienste in der Weise, wie es bisher geschehen, weder Ehre, Lob noch Nutzen, wohl aber von außen und innen gar viel Verweise erhält und dadurch auch Mangel an Volk eintreten könnte, auch früher die Neutralität eingegangen worden ist, so erklärt man sich gegen einander, daß man an den aller Orteil gcthanen Verboten des Reislaufens festhalten wolle- Der vorderösterreichischen Regierung wird auf ihr deßhalb erlassenes Schreiben geantwortet. «I. Was das Verbot von ungewohnten Durchzügen fremden Kriegsvolkes und die Säuberung der eidgenössischen Pässt betrifft, weßhalb auf das Begehren Lucerns eine Xlll örtischc Tagleistung nach Baden ausgeschrieben wordeil ist, so ist man der Ansicht, daß man zu Verhütung von allerlei Jnsvlentien und Gewaltthätigkeiten besseres Einsehen thun und sich deßwegen zn Baden vergleicheil sollte; jedoch werde man denjenigen, welche sich „gleitlich und bescheideil halten", unschädlichen Paß und Repaß, wie es altes Herkommen sei, und wie man bisher zu thun befugt gewesen und es auch der Neutralität gemäß sei, fürbaß nicht versagen, v. das Flüchteil fremder Güter in die Eidgenossenschaft betrifft, so könnte dasselbe allerdings ungleich ausg^ deutet werden, ja sogar Angelegenheiten verursachen; dessenungeachtet hält man das alte Herkommen und die Gewohnheiten, welche etliche Orte ihren Nachbarn gegenüber beobachten, aufrecht und erachtet, daß ^ wider die jnra üninanitatis und fast unbarmherzig wäre, wenn Mail denjenigen, mit welchen man in Friedenszeiten Handel und Wandel gehabt und gute Nachbarschaft gepflogen, in ihren Nöthen die Aufnäht ihrer Habe versagen wollte. Ueberdieß ist man der Ansicht, daß die Aufnahme solchen geflüchteten Gutes der Neutralität nicht zuwider sei, und daß niemand mit Fug etwas dagegen einwenden könne, zumal da September 1632. 709 dasselbe von Orten herkomme, wo denjenigen, welche sich darüber beschweren, noch keine Botmäßigkeit zustehe. Es wird also verabschiedet, daß man den Benachbarten das Flüchten ihrer Güter in die Eidgenossenschaft sürderhin gestatten und zulassen wolle, t. Aus einen Anzug wegen des Hülfsbegchrcns der Stadt Rotwcil erklären sich Zürich, Bern und Glarus folgendermaßen: Weil Notweil seit geraumer Zeit von der Eidgenossenschaft gleichsam sich selbst abgesondert hat, indem es dem Haus Oesterreich, dein Kaiser und der papistischen Liga Paß und Repaß gegeben, contribuicrt, Garnisonen eingenommen und gegen diese Zumutungen niemals Hülfe begehrt hat; weil es ferner, zu unterschiedlichen Malen auf gemeineidgenössische Tagsatznngen berufen, sich nicht, wie es sich gebührte, eingestellt, auch den eidgenössischen Trommelschlag Aufgegeben habe, jetzt aber, da es sich um die Schwedischen bandelt, den eidgenössischen Schirm wieder sucht, Uon den Schwedischen aber nur eine Contribution begehrt wird, so solle man sich dieses Geschäftes nicht beladen. — Basel und Schaffhausen entgegnen, weil sie als Grenzorte mit sich selbst genug zu thun hätten, t könnten sie ihres Theils den Rotweilern keine thätliche Hülfe leisten. Weil aber denselben erst vor etlichen Monaten ein Schein, daß sie noch im eidgenössischen Bund begriffen seien, und ein Necommcndationsschreibcn ^lheilt worden sei, so sollte man sie nicht so schlechthin abweiseil oder sich derselben entschlagen, da ein tlches Benehmen die Anshingabe des Bundcsbriefes zur Folge habe lind böse Konsequenzen anderen Orten Eidgenossenschaft gegenüber verursacheil könnte. Insofern mit Schreiben etwas Ersprießliches allsgerichtet werden könnte, sollte man ihnen damit zu Willeil sein; würden aber die Fürschrciben nicht verfangen und thätliche Hülfeleistung beharrlich begehrt werden, alsdann könnte man ihnen anzeigen, daß man sich bei ^'Nialiger Bewandtniß der Sachen, und nachdem sie sich früher selbst allzu viele Versehen hätten zu Schulden Tünnen lassen, zu thätlicher Hülfe nicht verstehen könne, zx. Schaffhausen wird ersucht, seine 50 Soldaten 5ür den Zusatz nach Mülhausen pollstäudig zu machen. Seine Gesandtschaft, soweit nicht instruiert, schreibt ^ßwegen sofort an ihre Herren und Obern. — Bern zeigt an, daß es nicht abgeneigt sei, die restierenden ^ Alaun in seinen Landen auf Kosteil Schaffhansens werben und mit seinen 50 Alaun nach Basel und Mülhausen ziehen zu lasseil. Es wird beschlossen, daß die Mannschaft, welche sich bereits zu Basel befindet, ^selbst ferner bleibeil und daß Bern, sobald der Entschluß Schaffhausens angelangt sei, die 75 Mann mög- ^hst rasch nach Basel abordnen soll, von wo sie dann sämmtlich aufbrechen und nach Mülhausen sich zu ästigen haben. !>. Schiffmeistcr Khd von Schwyz hat in Fridli Hammers Haus zu Glarus allerlei gotteslästerliche uud andere ungute Reden ausgestoßen. Die evangelischen Näthe zu Glarus haben ihn mit A>d neben den katholischen in gesammtcm Rath abstrafeil wollen, weil solche Reden mehr das Malcfiz als ^ Religion berühreil. Die katholischen Miträthe haben aber geglaubt, daß dieß eine Religionssache sei, zu solcher kraft des Vertrages von 1623 Richter in gleicher Anzahl von beiden Religionen erfordert werden, Und Schwhz hat dem Khd ungeachtet seines der Stellung halber gethanen Gelübdes verboten, auf die von Evangelischeil zu Glarus begehrte Form zu erscheinen. Der Gesandte von Glarus bittet nun um Rath, ^ man sich zu verhalten habe, damit Khd gebührend abgestraft werde. Die übrigen Orte erachten, daß "Ut Bezug auf die Reden des Khd der Unterschied gemacht werden müsse, ob dadurch die evangelische Region ader aber deren Bekenner und vor Allem die Gerechtigkeit des ewigen Gottes angetastet worden sei. AN dein letztern Fall sei die Sache malefizisch und gebühre die Abstrafung der gesammteil Obrigkeit. Wenn ^hd stch nicht stelle, so möge aus ihn gefahndet lind derselbe, wenn er ins Land komme, gefänglich einge- ^gon werden. Zürich anerbietet sich, wenn es begehrt wprde, den .Khd, wenn er in seiner Jurisdiction be- ^eten würde, anhalten zu lassen und zur Erstattung seines Gelübdes behülflich zu sein. Da man jedoch von 7 l.0 September 1632. Schwyz und den katholischen Glarnern Ungelegenhciten zu besorgen habe, wenn man den Khd zur Hand bringen würde, so will man den evangelischen Glarnern auf nächster Tagleistung zu Baden ferner mit Rath an die Hand gehen. !. Zürich spricht mit den Gesandten von Bern und Basel wegen der Abberufung der interimsweise ins Nheinthal verordneten Prädicanten und wünscht, daß dieselben ihre Stellen nicht verlassen, bis ihre Nachfolger vorhanden seien und aufziehen werden. Man schließt sich ihm an, begehrt aber, daß den abziehenden sicheres Geleit gegeben werde, weil Drohungen gegen sie gefallen seien. Ir. Für den Fall, daß die die Erkanntniß von Frauenfeld enthaltenden Briefe von dem Bischof zu Cvnstanz und dem Abt zu St. Gallen nicht gütlich ausgeliefert werden sollten, begehrt Zürich Rath, wie man sich zu verhalten habe, ob die Ehrcnsätze weiter anhalten, oder ob man die zu Gebote stehenden Arrestmittel anwenden solle, um die Briefe denselben abzunöthigcn. Weil man einmal ans dieselben nicht verzichten will, die wirkliche Aushin- forderung anch nicht anfzuschieben ist, so wird Zürich gerathen, falls die Briefe bis zur nächsten Tagleistung zu Baden nicht heraus gegeben würden, alsdann vor den katholischen Orten noch einen Anzug zu thun oder andere Mittel, die ihnen am zweckmäßigsten scheinen, anzuwenden. Ferner erklären etliche Gesandte, daß ihre Herren und Obern nicht gesonnen seien, auf die Ersetzung der Kosten zu verzichten. Die Gesandtschaft von Zürich läßt sich in ebendemselben Sinne vernehmen. Zu I». „Uffgenomncr und durch Hrn. Johannes Rudolf Willading, der Zyt Vcnner und des Raths der Statt Bern, utz Bevelch Myner Gn. Herren in Gschrifft verfaßter Bricht, wegen deß in der Clus den 10. (a. K.) diß verübten Unheils, an Jr Gnaden ußgeschickten Soldaten bcschchen. Lütenambts Bricht. Zum ersten, wie er uß Jr Gnaden Bevelch die 50 anvertrouwten Musqueticrcr nacher Mülhußen führen sollen, und albereit dieselben vcrschinnen Donstags den 6. diß in die Cluß kommen, seyend sp daselbst ufgchalten und widcrumb zurück gcmanct worden. Morndes, als am Frytag, kombt der Lütenant inen nach und findt in die 42 zu Nider Vipp; dieselben heißt er mit ime dran in die Clus ziechen, der Hoffnung er beßer Glück, dann aber sy antreffen werde, Als sy aber zu der Wacht kommen, wolle man sy so wenig als zuvor paßieren laßen, gab was; guter Worten man inen geben habe, gestalten sy nochmaln zuruckwychen müßen, dessen er dann Myne Gnäd- Herren berichtet, die ime dann widerumb zugeschriben, Jr Gnaden haben denen zu Soloturn dißen Ufhalt also zu vcrstahn geben, daß sy hoffen, man dieselben fcrners nit ufhalten werde, uf Wellich End hin s? ime dann bevolchcn, umb den Paß wyttcrs anzuhalten, und was ime darüber widerfahren werde, sölle er Ihr Gnaden by Tag und Nacht brächten. Deßhalben er uff den 10. uff den Abend umb 3 Uhren zu Wangen uffbrochen und mit den Soldaten von Nider Bipp dannen der Cluß zugezogen, da sy dann zuncchst by dem Crtttz die erste Schi^ wacht angetroffen, die er fründtlich umb den Paß angesprochen, daruf der Corperal, ein voller Zapl' geandtwortet, er wolle den Landtvogt reichen. Alsbald kompt derselbig sprengend dahär, und geschah darzwüschcnt by der anderen Wacht ein Looßschutz; da frage der Landtvogt, was syn Begehren were, hn^ hiemit fründtlich umb den Paß an; darüber antworte er ime, wann sy kommen, so werde man sy ^ pfachen, fahre hiemit stracks widerumb der Cluß synem Volck zu, laße uff die Trummcn schleichen, und scheche aber ein Looßschutz uß dem Schloß in der Cluß. Endtzwüschendt enthalte er sich mit den Soldaten by der ersten Wache noch stäts uff, nach langem aber (wyln er uß des Hrn. Landtvogts von Falkcnstc"' Reden nit wol verstahn mögen, ob der Paß inen verspert syge, oder nit) schicke er nochmaln. zu iure, Ja oder Nein; daruf kemme der Wirt zum Nvßli mit einem Anderen und bringe Bricht von Hrn. Landtvogt, der Paß syge inen gentzlich abgstrickt. September 1633. 711 Dcßwegen er die Soldaten (ohne daß cinicher über die Schiltwacht hinyngetreten) angcntz fort und zurück gmanct, die dann auch schon albcrcit widcrumb gutwillig zurückgezogen. Hierzwüschcn aber, als er noch mit dem Andern gcsprachet, komme ermeltcr Landtvogt widcrumb gegen ime, dem Lütcnant, spreche in an (als ein Bruder) mit imc ein Trunck ze thun und habe damit syn Volck alles, untzit an 20 Musqucticrer (die er by ime behalten) zurück gemanct. Als er nun ime nach- gevolgt und änderst nit vermeint, dann shne Soldaten sygind widcrumb fort, sehe er dieselben Wider gegen iinme kommen; « denen schreyge er undcrschidcnliche mal zu, sy söllend sich zurück machen, sh aber ime hingegen gcandtwortet, sy könnind nit, dann sy wcrdind ufgehalten; da ersehe er im selben den Vogt zu Bechburg (von dem er gar nüt wüßte) mit syncm Volck inen nachkommen, wellichcr sy snit?) paßieren laßen wollen, sonders trybe dieselben gegen der Clus an ein Truppen in ein Enge, und also zwüschcn sy und des von Falckcnstcins Volck ynhar, sprcch denselben so hart zu, daß sy ire brennenden Lundcn löschen mttßen, und druf angcntz ergrimmet, daß er mit syncr Pistollen uff einen loß gebräunt; und gange hiemit uff des von Falckcnstcins Siten auch ein Musquctcn Schuß ab, welcher ihn, den Lüte- nambt (indem er syn Hut von der Erden ufhebcn wollen), umb etwas verletzt an syncm Haupt. Darmit gange der Lermcn an, also daß sich die Soldaten .durch Studen und Stock darvon, und ein Theil dem Wasser zugmacht. Je mehr nun dieselben geflohen, je mehr man inen mit Musquctcn und Halbarten nach- gcylt, gstalten daß man noch etliche (die sich durch das Waßcr salvieren müssen) daselbst mächtig verletzt, theils gefangen nacher Balstall geführt und gantz spoliert, ihn, den Lütenambt, aber habe man vcrwacht, doch endtlich uß des Landtvogts von Falckenstein Anleitung mit 7 Soldaten widcrumb Nachts gen Nider Bipp kommen. Es habe aber ermeltcr Landtvogt an imc begehrt, wyl die dreh Acmbter Wangen, Arwangcn und Bipp in arinis syn sollen (das aber im wenigsten nit war) dieselben abzuhalten. Morndes solt cr^ widerkommen, so müßc inen alles wider ersetzt werden; hiemit syge nit allein das Gelt für ein Monat Sold, sonders auch für die Kriegs Rödel und imc mehr dan für 30 Sonnenkronen Wärth dahindcn gcblibcn. So habe auch der vil gemelte Hr. Landtvogt zu Falckenstein ine zum ersten Mahl im Wahn gelaßcn als schicke er sincn Weibel gen Solothurn, zu erkundigen, ob man sy paßieren laßen sölle oder nit, un- uff Mich End hin, ine biß uf den Abendt ufgehalten, morndes aber habe er Hr. Immer Andcrcßcn bc kendt, er habe nicmaln dahin gschickt, also daß vermutlich dis ein angleit Spill gsyn scygc. Wann aber der Vogt zu Bechburg die Soldaten hete zuruckpaßicrcn laßen, wie dieselben dann im Anzug gsyn, und zum ersten looß gebröndt, wcrc kein Unheil nit geschechen, dann nüt syncm Wüßcn inen hierzu kein Anlaß nicmandts nit geben. Daby wölle er verblybcn, gäb was die Soloturnischcn dargegcn ynwcndcn möchten.' Soldaten Bricht. Es bezügend der Soldaten 7 cinhclig mehrthcils, nammlich Hanß Grüth, Peter Grath, Jakob Schwytzcr, Hanß Heinrich Maaler, Hanß Jakob Zülli und Christen Gigcr (die andern sind abwcßcnd gsin) wie sy von dem Hr. Lütcnant by der ersten Wacht zurück gemanct worden, und sy auch albcrcit widcrumb hindersich zttchcn wöllen, komme der Vogt von Bechburg (von dein sy doch nüt wüßten) mit syner Armada Volcks dahär, nambsc sy angcntz Herrgotts Bcrncr und Kätzcr, sy söllind kon, werden empfangen werden, daß iro kein Bein darvon komme, trybe sy also gegen der Wacht, wie die Schaf in ein ^ngc an ein Truppen, und mane sy die Lunten zu löschen, so sy auch gethan, gebe hiemit mit dem Hut ein Wortzeichen und mane die Synigen mit denen Worten: druf, druf! gange also ein Schutz undcr inen ab, darmit einer under inen den Soldaten in Arm geschossen, ein anderer aber nüt der Halbartcn gestochen, dardurch sy zwangen worden, die Flucht zu ncmmcn. Da seycn die Schütz so dick als der Hagel uff sy ab-, doch zu hoch gangen, so were nit Einer darvon kommen; die sich nun in das Waßer begeben, denen 712 October 1632. syge man mit Musqueten und Halbartcn am nichtigsten nachtrungen, die Anderen aber habe man gefangen genommen und gantz spoliert, daruf iro 22 gen Balstall gcfengklich in das Kornhuß gefürt, darzwüschcn inen von Etlichen vil Schmach erwißcn, nach einer Stund aber sygend sy in das Wirtshuß zum Leüwcn gelaßen worden. Allda komme der Landvogt von Falckenstein zu inen, klage denselben Leidts und sage zu inen, das Schribcn von synen Herren syge ein Stund zu spat kommen, sonst were inen diß nit widerfahren. hieße hiemit den Wirt inen Eßen nnd Trincken geben, «er wolle darumb Gült und Bürg syn, das syge auch beschechen. Morndes habe man noch 4 Gewundte zu ihnen gebracht, denen man auch Fahl und Rath gethon, und inen zum Mehrentheil ire Musqueten und Sytenwehr Wider zur Hand gestelt". — Ucbrigens sind die Kundschaften über den Mord und die denselben betreffenden Acten im Berner Staatsarchiv: Mülhauser Bücher 1?. S. 1167—1262 enthalten. «OS. Gemeineidgenösslsche Tagsatzung der XII! Orte. Baden. 1632, 7. bis 16. October. Staatsarchiv Zürich, kost. Xll. >4». kol. tio. Staatsarchiv Lnccr». Absch. Sa anno WS. XX!I. toi. SM. LanScöarchiv Schtvi,!- Gesandte: Zürich. Heinrich Vräin, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmeister. Bern. Johann Frischherz, Hans Rudolf Willading, beide Venner und des Raths. Lucern. Moriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtfähnrich; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Pannerherr; Jost Bircher, Zeugherr uud des Raths, llri. Karl Enraiiuel von Roll, Ritter, Laudammann und Pannerherr; Johann Heinrich ZniN Brunnen, Ritter, Alt-Landa»unann. Schwyz. Sebastian Abhberg, Landamm'ann; Johann Sebastian Abyberg, Alt-Landaminann. Ilnterwalden. Sebastian Wirß, Landammann und Pannerherr, von Oswalden; Johann Zelgcr, Landammann und Landshauptmann, von Nidwalden. Zug Beat Zurlaubew Ammann; Peter Trinkler, des Raths. Glarus. Fridolin Tschudi, Statthalter; Sebastian Marti, Pannerherr und des Raths. Basel. Johann Rudolf Filsch, Oberstzunftmeister; Hans Rudolf Wettstein, Zeugherr' und des Raths. Freiburg. Franz von Affry, des Raths und Gubernator der Grafschaft Neuenbürg! Peter Heinricher, Seckelmeister. Solothurn. Johann Degenscher, Seckelmeister; Johann Jakob voin Staal, des Raths; Hieronymus Wallier, Bauherr; Johann Jakob Stocker, Alt'rath; Benedict H"^ Neurath. Schaffhausen. Johann Jmthurn, Burgermeister; Hans Jakob Aiegler, Stadtschreiber "»d des Raths. Appenzell. Jakob Wiser, Landammann, von Jnnerrhoden; Jost Heinzcnbergcr, La»d- ammann, von Außerrhodcn. Eidgenössische Begrüßung. ». Der Herzog von Rohan, außerordentlicher französischer Ambassad^ m der Eidgenossenschaft und den III Bünden, hält einen Vortrag des Inhalts, er habe mit besonders Freude gehört, daß in Bezug auf deu Streit zwischen Zürich und den fünf katholischen Orteil eine Vereinigung Z" Stande gekommen sei; dagegen bedauere er den Vorfall, der sich zwischen Bern und Solothurn zugetrage" habe. Beide Theile möchten sich aller Heftigkeit enthalteil, damit einem Vergleich der Weg nicht aligeschnitten werde. Er warnt, den Einflüsterungen Gehör zu geben, die von solchen, die ihre eigenen Vortheile V? ^ Min Vorwand dienen soll, ausgehen. Der König habe ihm den Befehl er- wiltlick/ö!st"?V^^ daß die von dem König von Schweden der Eidgenossenschaft angetragene Neutrali^ ) e,tätigt werde, und ,rch nnt den Orten zu besprechen, lvie dieß erlangt werden könne. Seitdem d" Octobcr 1632. 713 König die Unruhen in seinem Reiche gestillt, habe er jetzt desto mehr Muße, den ausländischen Angelegenheiten seine Aufmerksamkeit zu schenken. In Folge dessen werde es auch möglich sein, die Orte zufrieden zu stellen, und zwar durch Vermittlung des ordentlichen Ambafsadors, welcher schon vor einiger Zeit ernannt, bisher aber wegen der vielfältigen Geschäfte, die der König in seinein Reich gehabt, noch aufgehalten worden sti. j>». Die Gesandten der Stadt Notweil übergeben ihr Credenzschrciben, hernach ein anderes Schreiben ihrer Obrigkeit, worin um Jnterccssion bei dem König von Schweden und abermals um Hülfe wegen des sthwedischen Kricgsvolkes ersucht wird. Sodann theilen die Gesandten eine Prvposition des Herzogs von Württemberg mit, in welcher derselbe der Stadt Rotweil den Vorschlag macht, sie in seinen Schutz und schirm zu nehmen, desgleichen ein von dein schwedischen General-Feldmarschall Gustav Horn an sie ergangenes Schreiben, in welchem derselbe die von Notweil ernstlich ermahnt, den Vorschlag anzunehmen. Bei °er Vcrathung darüber wird hervorgehoben, daß Notweil sich seit geraumer Zeit so benommen habe, als ^üre es nicht mehr im eidgenössischen Bunde, indem es den eidgenössischen Trommelschlag nicht mehr gebrauche, bas eidgenössische Wappen an seinein Rathhaus beseitigt habe, auf etlichen ausgeschriebenen Tagleistungen nicht ^schienen sei, auch nicht bei eidgenössischen Streitigkeiten an der Vermittlung Theil genommen, dagegen »bcr den Kaiserlichen contribuicrt und ihnen Durchzüge und Einquartierung ohne der Eidgenossen Rath und ^vrwissen gestattet habe. Dessenungeachtet bewilligt mau, da sie den Bundbricf im Original und unverletzt Erlegen, nicht allein die begehrten Jntcrcessionalschreiben an den König von Schweden, den Herzog von Württemberg und den General-Feldmarschall Horn, sondern intercedicrt auch durch einen ansehnlichen Aus- ^'uß für Notweil bei dem Herzog von Nohan, welcher den Gesandten dieser Stadt gleichfalls zwei Jnter- ^Istvnsschreiben zustellt, eines an den König von Schweden, das andere an Do In (Zrauxss aux Ormss. Begehren der Vvlkshülfe wird auch dicßmal nicht entsprochen, da die Gesandten ohne Instruction "sür siud. <«. Durch gedachten Allsschuß läßt man dem Herzog von Nohan seine geneigte Gesinnung und ^rgfalt für die Erhaltung des eidgenössischen Standes angemessen verdankeil. «I. Alls geschehenes Anstehen übergibt der Herzog voll Rohan etliche Artikel, betreffend die Neutralität mit dem König von Schweden, und schlägt vor, daß solche Nentralitätspunkte durch eine eidgenössische Gesandtschaft an den König Wich ratificiert werdeil könnten. Man ist darüber nicht instruiert und nimmt die Sache in den Abschied; Plüschen lüßt man es bei dein früher an den König von Schweden ergangenen Schreiben bewenden. Der Herzog von Rohan läßt die Gesandten der Stadt Notweil durch einen Edelmann seines Gefolges .^leiten, der sowohl bei dem Herzog von Württemberg als bei dein König von Schweden seine guten Of- anwenden soll. Nach dessen Rückkehr wird man den Bericht gewärtigen und sich dann weiter nach 'vthdurft zu verhalten wisseil. t. Berit berichtet weitläufig, was sich jüngst in der Clus auf Svlothurner Witt zugetragen hat, und was seine Herten und Obern deßhalb an Svlvthnrn geschrieben haben, nicht in /Meinung, daß hierin etwas erkannt werden solle, wogegen Bern protestieren müßte, sondern allein um W>l gründlichen Bericht über den Stand der Sache zu geben. Da von Solothurn noch keine bestimmte wert lind Erklärung erfolgt ist, so begehrt Bern von ihm nochmals eine kategorische Antwort, ob es die ^stbarcii zum Recht stellen, gebührend abstrafen und für Alles Reparation und Restitution erstatten wolle, den Fall, daß dieß nicht geschehen sollte, ersucht Bern die übrigen Orte bei den Bünden um getreues "stehen und im Fall der Roth um wirkliche Hülfe lind Assistenz. Solothurn berichtet ebenfalls weitläufig »ich 6""^" Verlauf. Es Hütte von Herzen gewünscht, daß der leidige Vorfall nicht geschehen wäre, bittet deßhalb die Orte, sie möchten sich der Sache annehmen und auf Mittel bedacht sein, wie selbige 90 714 October 1632. gütlich verglichen werden könnte. Sollte dieß wider Verhoffen nicht geschehen, so begehrt Solothurn das unparteiische eidgenössische Recht mit der Erklärung, wenn sich finden werde, daß die Seinigen gefehlt oder mehr gethan, als gebührlich und ihnen befohlen worden wäre, wolle es dieselben zu geziemender Strafe und Reparation anhalten. — Weil man gefunden, daß sowohl die gegebenen Berichte als die verhörten Kundschaften nicht ganz übereinstimmen, und da die Gesandten Berns mit so ernstlichein Befehl abgefertigt sind, daß dicß- mal in der Sache nicht verhandelt werden kann, so wird für rathsam erachtet, in beide Städte eine Gesandtschaft von Zürich, Lucern, Zug, Basel, Freiburg und Schaffhausen in gemeinem Namen abzuordnen mit dem Befehl, nach verrichteter eidgenössischer Begrüßung zu erkennen zu geben, daß allen Orten der Vorfall in der Clus von Herzen leid sei. Zu Bern, wohin sich die Gesandten zuerst zu verfügen haben, sollen sie inständig um die Bewilligimg nachsuchen, den Handel entweder durch die unparteiischen eilf Orte oder durch einen Ausschuß zu erörtern und in Freundlichkeit beizulegen, damit alle weitern Angelegenheiten beseitigt werden. Wenn dieß nicht zu erhalten ist, so sollen die Gesandten beide Städte um die Erlaubniß bitten, nach üblichem Gebrauch Rechtens unparteiische Kundschaft aufnehmen zu dürfen. Wird dieß, wie nicht zu zweifeln sei, bewilligt, so sollen die Gesandten der evangelischen Orte die Kundschaften Solothurns, die Gesandten der katholischen Orte die Berns einziehen und untersuchen. Was sie auf diesem Wege erfahren, werden sie ans nächster Tagleistung zu Baden eröffnen, in Folge dessen man sich dann nach Mitteln umsehen wird, wie die Sache gütlich oder rechtlich erörtert werden kann. Inzwischen sollen sie bei beiden Städten dahin wirken, daß alle Hostilitäten und Tätlichkeiten eingestellt und die beiderseits aufgestellten Wachen, weil durch sie leicht Unheil angerichtet werden könnte, eingezogen werden, damit bis zu fernerer Tractation .alles in guter Ruhe verbleibe. A. 1) Die vorderosterreichische Regierung und Oberst König, Gubcrnator zu Lindau und Commandant des Bodensees, begehren, daß die in der Eidgenossenschaft für die Feinde des Hauses Oesterreich stattfindenden Werbungen nachdrücklich verboten, die Uebertreter gestraft und solch neu geworbenem Gesindel der Paß nicht gestattet werde, sondern daß man Verfügung treffe, daß die vier Waldstädte von den schwedischen in dem angrenzenden eidgenössischen Gebiet sich aufhaltenden Partheigängcrn — wobei besonders auf Basel und Schaffhausen hingedeutet wird — unbeleidigt verbleiben mögen, damit der Kaiser und das Haus Oesterreich nicht veranlaßt würden, nach Gebühr Ahndung eintreten zu lassen. — Basel und Schaffhausen verantworten sich. Da man sich für verpflichtet hält, sowohl die Erbcinigung als die Neutralität zu halten, findet man auch fiir gut, daß man sich zu Handhabung derselben nach der einen und andern Seite hin neutral verhalte, die offenen Werbungen einstelle und die Pässe für einen jeden verschlossen halte. Es wird deßhalb auch den Landvögten in den gemeinen Vogteien geschrieben, alle Werbungen für fremde Fürsten bei hoher Strafe und Ungnade zu verbieten, die Uebertreter exemplarisch zu bestrafen und die Pässe also verschlossen zu halten, daß dergleichen Gesindel der Durchzug nicht gestattet, sondern dasselbe wieder zurückgewiesen werde. — An den Erzherzog Leopold wird geschrieben, man wisse sich nicht ZU erinnern, daß mit dein Willen der Obrigkeiten in diesen Landen Werbungen gegen den Kaiser stattgefunden hätten, man habe vielmehr ernstliche Mandate dagegen publicieren lassen. Etliche unnütze Geselleil, die sich Schulden halber und aus andern Gründen aus dem Land entfernt hätten, werde bei ihrer Rückkehr die verdiente Strafe treffen, da die Obrigkeiten daran kein Gefallen hätten und man nicht gesonnen sei, der Erbeinigung in etwas zuwider zu handeln. 2) In Beziehimg auf die geflüchteten Güter und die Leute, welche sich zu ihrer Sicherheit in die Eidgenossenschaft begeben haben, erachtet man, daß es unbarmherzig wäre, we>M man nicht Mitleid mit ihnen hätte, insofern sie sich „gleitlich und gebührlich verhalten"; denn niemand October 1632. 715 könne wissen, was Gott etwa auch über die Eidgenossen verhängen möge, in welchem Falle man auch froh sein werde, irgendwo Sicherheit zu finden. I». Auf Sonntag den 7. November n. St. wird wieder eine Tagleistung der XIII Orte nach Baden angesetzt, i. Zürich begehrt von den fünf katholischen Orten eine Antwort über die früher mehrmals zur Sprache gebrachten und ihnen jüngst überschicktcn Bcschwcrdcpunkte, die wegen der Religion im Thurgau und Nheinthal noch schwebend verblieben sind, und wünscht, daß man sich mit einander über eine Gesandtschaft und den Ort, wo man zusammen kommen könnte, vergleichen Möchte. Die katholischen Gesandten sind darüber nicht instruiert und erachten, daß diese Sache bis auf die angesetzte Tagleistung wohl eingestellt bleiben könnte. II. Deßgleichen ersucht Zürich die fünf katholischen ^rte, bei dem Prälaten zu St. Galleu dahin zu wirken, daß derselbe die ihm auf der Confercnz zu Frauenfeld ^6 zugestellten Urtheilsbriefe cassiere und ausliefere, wie dieß der Bischof zu Constanz auch gethan habe, damit fernere Ungelcgenheiten erspart bleiben. Zugleich bringt Zürich in Erinnerung, daß es die m bewußter, nunmehr verglichener Sache ergangenen Kosten wiederum vorbehalten haben wolle. 1. Die Mit Wallis verbündeten Orte geben Luccrn Vollmacht, zu Gunsten von Nidwalden ein Fürschrcibcn an Wallis zu erlassen, es möchte das den Nidwaldnern arrestierte Vieh ohne Entgeld wieder verabfolgen. ^ Jedes der fünf katholischen Orte soll auf nächste Tagleistung zu Baden instruieren, wie man sich in Mhung auf die Verehrung an die Ehrensätze von Freiburg und Svlothurn in dem Streite mir Zürich M>d auch an den Schreiber und die Diener verhalten wolle, „weil des Heinrich Keller von Zürich aufer- Pte und dahier destillierte 62'/ü Gulden für jedes Ort noch nicht erlegt und man nicht eigentlich wissen Mag, wann solche bezahlt werden, möchten." i». sKathvlische Ortes. Die Stadt Nheinfelden dankt für ^ Antwort, welche ihr in Betreff der voi, Basel aus vom schwedischen Officianten Johann Forbcs an sie ergangenen Aufforderung gegeben worden ist, und ersucht die katholische!, Orte, sie möchten die evangelischen aZU bestimmen, das schwedische unziemliche Beginnen in ihren Botmäßigkeiten abzustellen, die Schweden auszuweisen und die Erbcinigung zu halten, widrigenfalls sie bei ihrer Herrschaft Oesterreich um Defcn- m>sn,ittel ai,suchen und eine Garnison nehmen müßte. Dermalen wird Nheinfelden darüber kein Bescheid ^Aheilt. «». Herzog von Nohan begehrt den Durchpaß für 50 „Namtres" französischen Volkes zur Vereidigung Bündei,s und der Pässe. Obschoi, man vermöge des Bündnisses dieses Begehren nicht abschlagen au, nehmen es die Gesandten von Schwpz, da sie ohne Instruction dafür sind, aä roksrenänn,. Ii» ans dem Lucerner-, « aus dem Schwyzcrceemplar. Zu z». Der Vortrag Rohans ist vollständig abgedruckt im Norouro Dranoais Dom. 19. x. 538—542. Zu «I. Diese Artikel lauten folgendermaßen: 1) Zwischcnd dem König von Schweden und desselben Zugethvncn und Vcrpündtetcn eins Thcils und den löbl. XII l. Orten, auch dcrsclbigcn Pundtsvcrwantcn anderseits wird einiche Hostilitct und Feindlichkeit verübt werden, und sollend kcincstheils Stand Mieter noch Personen, es scye gleich heimlich oder öffentlich, under was Schein oder Praetext es sein möchte, angcfcchtet und beleidiget werden. 2) Und damit bcmelte Ncutralitct von beiden Theilen zugleich gehalten werde und alle Occasionen, so dergleichen was Ungelcgenheit zustiegen könten, vcrmitten bleiben, werden alle Ort löbl. Eydtgnoschaft und dcro Zugewanten zugleich und ohn Underscheid dcß Gloubcns in obgemeltcr Neutralitet verbleiben, ohne daß einem oder andern, in den Mißverstendtnußcn, so sich zwüschcnd ihnen oder ihren Pundtsver- Mantcn, es scic gleich der Religion oder anderer Sachen halber, das Beneficium oder Nutz selbiger Neutralitet könne entzogen werden, also daß der König in Schweden und deßselbigen Zugethone nit befüegt. 716 November 1632. gegen einem oder anderm Ort zu Vortheil und Gunst des andern einiche Hostiliteten oder Feindlichkeiten zu verlieben. 3) Zu steifferer Erhaltung und mehrcr Versicherung obgemelter Neutralitet werden obgemclte Orte löbl. Ehdtgnoschaft und dero Zugcwante kein Volck, auch einichem Kriegsvolck keinen Paß erlauben noch gestatten, es seie gleich zu weßen Nachtheil oder Vortheil ein solches geschehen möchte nach Inhalt des Adscheids der in letst verschinem Mayen gehaltenen Tagsatzung. 4) Daß in allem deme, so Mischend dem König uß Schweden und einer löbl. Ehdtgnoschaft verhandlet und tractirt würt, von keinem Theil nichts zu Nachtheil der Pündtnuß, so ein löbl. Eidtgnoschaft mit der Cron Franckreich hat, geschehe und sollend obgemelte dreyzehen Ort und dero Zugcwante bei allen Puncten, Ar- ticlen und Conditionen obgemelter Pündtnuß verbunden bleiben, allem Vorbehalt, in diserem Tractat begriffen, ohnangesehen. 5) Es sollend auch die hievor verzeichnete Articul den löbl. dreyzehen Orten und Zugewanten an der Erbeinigung und andern zu discr Zeit habenden Pündtnußen, wie gleichsam auch an vollkommener und gentzlicher Ucbung Ihrer Hochhcit, Freiheiten, Privilegien und Jmmuniteten, noch in der freyen Posscssion, so sie ihrer Landen und Päßen besitzend, und allen andern ihren Rechtsamenen keinen Nachtheil verursachen, und soll diß alles uff vier Johrlang bestättiget werden. (Beilage zum Abschied.) Zu l. Gesandte waren: Salomen Hirzel, Jost Bircher, Beat Zurlauben. Rudolf Wettstein, Franz von Affry, Jakob Ziegler. Zu Ir. In den in der Tschudischen Sammlung enthaltenen katholischen Verhandlungen heißt es in Betreff dieser Cassation: Es wird ein Schreiben des Bischofs von Constanz an die sieben katholischen Orte verlesen. Auf deren Begehren schickt er das Libell oder den Brief des frauenfeldischen Urtheils mit etlichen Protcstationcn. Im Beisein des Bürgermeisters von Zürich, des Oberstzunftmcisters Fäsch wird des Landvogts Eschcr Siegel abgehauen, dem Bürgermeister von Zürich zugestellt und durch das Libell ein Loch gestochen. Oberst Fleckenstein nimmt es zu Händen. Anm. Der in der Tschudischen Sammlung der Originalabschiede im Staatsarchiv Zürich dost. XII. 93. enthaltene Bericht der glarnerischen Gesandtschaft enthält noch folgende von den katholischen Gesandten besonders behandelte Punkte: ». Herr von Schaumburg, Statthalter der Regierung zu Ensisheim, und vr. Volmac, der Abgeordnete der Erzherzogin Claudia, suchen durch Vorträge die Neutralität abzuwenden, weil diese nicht ohne Verletzung der Erbeinigung eintreten würde. I». Hauptmann Zweyer ersucht die katholischen Orte, auf den Bischof von Constanz ein gutes Aufsehen zu haben. «IQ Conferenz der VII katholischen Orte. Lucern. t«32, 5. und «. November. Staatsarchiv Lucern. Absch. So anno 1SZS. Bd. XXII. toi. 41g. Gesandte: Lucern. Moriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtvenner; Ludwig Schumacher, Seckelmeister und Venner; Jost Bircher, Ritter; Ludwig Meyer, Spcnd- und Kornherr. U ri. Karl Emanuel von Noll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Johann Kaspar Arnold, Statthalter. SchwYZ' Sebastian Abyberg, Landammann; Heinrich Reding, Alt-Landammann und Pannerherr. Unterwaldcn- Sebastian Wirtz, Landammann und Pannerherr; Johann Jmfeld, Alt-Landammann, vonObwalden; Johann Zelger, Landammann und Landshauptmann; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann, von Nidwaldcn. Z ug> November 1632. 717 Paulus vou Hünenberg, genannt Bengg, Statthalter; Beat Jakob Meyenberg, des Raths. Freiburg. Franz vvil Affry, des Raths und Gubernator der Grafschaft Neuenburg; Peter Heinricher, Scckclincister. Solvthur n. Johann Degenscher, Seckelmeister; Hans Jakob Stocker, Altrath; Benedict Hugi, Neurath und Bauherr. Diese Confercnz ist zusauunen berufen worden, um sich über die auf nächster Tagleistung zu Baden zu Erhandelnden Gegenstände zu besprechen, it. Der Nuntius führt den Gesandten zu Gemüthe, iu was für großer Gefahr der Bischof von Constanz und das Stift sich befinde, und wie derselbe hoffe, daß die katho- ^schen Orte nach dem Beispiel ihrer frommen Vorältern nach Mitteln sich umsehen werden, um ihn: Ernüchterung zu verschaffen. Da man ferner höre, daß dieser Zeit Verhandlungen mit dem König von Schweden stattfinden, bittet er die Orte, darauf zu sehen, daß die wahre Religion und die Freiheit keinen Schaden leide. Uebrigens versichert er die Gesandten der päpstlichen Liebe und bietet ihnen seine Dienste Durch einen Ausschuß wird ihn? gedankt und die Versicherung gegeben, daß man seine Begehren sich N^'de empfohlen sein lassen. I». Bei der Berathung über die fünf vom Herzog von Nohan vorgeschlagenen Punkte, die Neutralität betreffend, stimmen alle Gesandten darin überein, daß man Alles thun müsse, was ^ Erhaltung von Friede, Ruhe und Sicherheit dienlich sei - und den benachbarten Freunden Schutz gebühren könne. Wie aber die Berathung in das Specielle eintritt, zeigt sich eine Verschiedenheit in den Functionen, und man erachtet für gut, die Entscheidung in dieser Sache zu verschieben, bis die Abgeordneten ^ Bischofs von Constanz und des Abtes von St. Gallei? angehört worden sind. «. Der Abgeordnete des ' tzchofs von Constanz, Sebastian Pilgerin Zweyer, berichtet, wie hart die Geistlichkeit des Bisthums jenseits / Rheins und in Schwabenland bedrängt werde; keil? Religiöse sei mehr in einen? Kloster, kein Canonicus ^ seine»? Stifte, kein Pfarrer bei seinen Pfarrkindern, oder sie müßten sich verkleidet ?mv verborgen halten; ^ Unterthanen und Dörfer würden mit Mord, Brand, Plünderung und unerschwinglichen Cvntributivnen küngZuchj.. namentlich schildert er die gefährliche Lage voi? Constanz und zeigt, daß, als Karl V. im römi- Reiche Krieg geführt habe, die Orte lant besonderer Vereinigung de»? damaligen Bischof Christoph Wolfen hätten dessen Land, Leute und Einkommen zu schützen. Der Abgeordnete fügt die Bitte hinzu, die PchNischcn Orte möchten die Person des Bischofs, seine Kleriker, seine Hauptkirche, seine Residenz, seine "erthanen und Gefälle vor feindlichem Neberfall wie ihre eigenen Lande schirmen. «K. Der Abgeordnete b Abtes voi? St. Gallei? eröffnet, daß sein Herr erwarte, daß er als Bundesgenosse mit seinem Gvttes- ^ u? dei? Generalbeschlüssen, welche man fassen »verde, als eingeschlossen »verde betrachtet werde»?, und daß ihn »vissei? lassen »verde, »vie man sich im Fall eines plötzlichen Neberfalls zu verhalten habe, ob und w man Wachen aufstelle»? »volle, »venu man beschlösse»? habe»? »verde, daß »na»? kein Volk mehr aus der ^genvssenschaft »volle laufen lassen. Er wünscht, daß man auf Abhülfe fiir die zu befürchtende Vertheue- des Korns bedacht sein möchte, da Zell am Nntersee eingenommen sei, und wenn Neberlingen ebenfalls ^ Heinde Gewalt kommen sollte. Ferner möchte man „den Arrest der Stammheimischen Früchte und des ^ r?nZ der Stadt Zürich abwenden; denn es sei wider Bünde, Burg-und Schirmrecht, sinteweil, »van»? angefochten würde, das Gotteshaus mit seine»? Leute»? i»? seinen Koste»? mitreisen sollte, das doch auf n Fall nicht sei»? möchte, so »»an den? Gotteshaus das Seinige dergestalt vorhalte»? thäte." Endlich er- t>a ^ ^ möchte Zürich bestimmen, das unlängst vo»? dort aus verbreitete famose Libell zu unterdrücken, ^ wa»? sonst zu replicieren genöthigt würdp/. und dieß bei Zürich Empfindlichkeit erwecken müßte, v. Die Prhre»? der beiden Abgeordneten »verde»? für billig erachtet; die Gesandten sehe»? es als eine Pflicht der « 718 November 1632. Orte an, Alles anzuwenden, was nicht nur zur Erhaltung des eigenen Landes, sondern auch der Nachbarschaften erforderlich ist. Zunächst wird die Neutralität gegenüber dem König von Schweden, über welche Z» Baden ein Entschluß gefaßt werden soll, in Berathung gezogen, und was für den Bischof und die Stadt Constanz und die vier Waldstädte zu thun sei. Waffengewalt anzuwenden wird nicht für rathsam erachtet; hingegen sind alle Gesandten der Ansicht, daß man es bei der im Mai angenommenen Generalueutralität verbleiben lassen solle. In Beziehung aus die von Herzog von Nohan specisicicrten fünf Punkte gehen die Ansichten auseinander; die Einen glauben darin eine größere Sicherheit zu finden, die Andern das Gegen- theil und halten dieselben nicht für deutlich genug. Es wird daher nach längerer Berathung beschlösse»/ daß jeder Gesandte mit seiner Instruction nach Baden komme, diejenigen, welche keinen Befehl haben, in die Moderation jener fünf Punkte einzutreten, sich solchen geben lassen sollten. Entscheidet man sich für die Neutralität, so soll derselben dann aber von allen Theilen nachgelebt werden. Das Begehren des Abtes von St. Gallen soll auf der Tagsatzung zu Baden behandelt, dem Abte von dort aus Kenntniß vom Resultate der Verhandlung gegeben werden. Endlich wird man auch auf jener Tagsatzung darauf denken, die Pässe und Grenzen im Thurgau, und wo es sonst nöthig ist, verwahren zu lassen, damit man nicht etw» durch umherstreichendes fremdes Gesindel Schaden leide. L. Die Gesandten von Solothurn berichten, dasi Bern in Folge des Vorfalls in der Clus gegen Solothurn immer unfreundlicher und hitziger werde, dail es ihm Wein, Salz und Anderes nicht zukommen lasse, die Wachen verstärke, den Weibel auf Bechburg ge- saugen genommen habe, während Solothurn freien Paß gebe, die Wachen eingezogen habe und Alles )» Erhaltung des Friedens thuc. Sie fragen an, wessen sich Solothurn zu versehen habe, wenn es überfalle» werden sollte. Es wird geantwortet, daß man nach besten: Vermögen sich bestreben werde, den Handel beizulegen ; da man aber die aufgenommenen Kundschaften noch nicht kenne und noch nicht wisse, auf welche» Theil die größere Schuld falle, könnten die Gesandten keinen bestimmten Entschluß fassen; hinget» versichern sie Solothurn, daß sie, insofern es wider Recht und Billigkeit angegriffen werden sollte, ihn: gegenüber ehrlich und redlich leisten werden, wozu die Blinde sie verpflichten. A. Da Lucern sich auf das Ansuchen der Orte willig gezeigt hat, die Solennisation des Bundes mit dein Bischof von Basel in sei»^ Stadt halte,: zu lassen, so soll auf künftiger Tagsatzung zu Baden der Tag dafür bestimmt werden. I». Ansuchen des Obersten König um die Erlaubniß zur Werbung dreier Compagnieen zu Fuß wird nicht entsprochen. i. Da zu vcrmuthen ist, daß Zürich zu Baden wiederum seine Beschwerden vorlegen werde, s» hält man den Zeitpunkt nicht für passend, in dieselben einzutreten, zumal auch die katholischen Orte ma»^ Gegenbeschwerden vorzubringen hätten, und findet es für zweckmäßiger, die Behandlung derselben auf künftige Jahrrechnung zu verschieben. Unterdessen will man die zürcherischen Beschwerden den Landvögten ü» Thurgau und Rhcinthal mit dem Auftrag zuschicken, sie möchten die Sachen untersuchen, sich in den vorhandenen Acten und Satzungen umsehen und Gegenbeschwerden zu Papier bringen. Zu x- Die auf den 29. September ursprünglich nach Pruntrut, später nach Delsberg angesetzt Bundesbeschwörung hatte in Folge Bs Ueberfalls der Berner in der Clus nicht stattgefunden. Die ^ sandten von Freiburg allein waren zu Delsberg eingetroffen und hatten den Schwur geleistet. (Staats archiv Lucern - Acten Bisthum Basel Nr. 3.) Das Bundesinstrumcnt lautete gleich dem den 16. tember 1655 beschworenen. S. Bd. VI. 1. S. 1630. November 1632. 719 «11. Gemeineidgcnvssische Tagsatzung der XIII Orte. Baden. 1632, 7. November. Staatsarchiv Zürich, «est. XII. IIS. tal. ,: läßt den österreichischen Abgesandten durch eiuen ansehnlichen Ausschuß antworten, man gedenke die Reinigung wie bisanhin getreulich zu halten, insofern dieselbe andrerseits auch gewissenhaft beobachtet lverde. Ja Bezug auf die berührte Neutralität sei man nicht instruiert, wolle aber das alles, gleichwie den übrige: Inhalt ihres Vortrages in den Abschied nehmen, damit die Obrigkeiten auf nächste Tagsatzung auch Beziehung auf die Abforderung des Kriegsvolks, welches gegen das Haus Oesterreich diene, sich gebührend ^schließen können. Die Volkswerbungen in auswärtige Dienste seien verboten und die Pässe beschlossen zu on sei durch öffentliche Mandate bei höchster Strafe befohlen worden. Desgleichen verantwortet man sich ^uch wegen der übrigen Punkte und erklärt, daß diejenigen, welche diesen Mandaten zuwider hinter den: ^' on Obrigkeiten aus dem Land gezogen seien, seiner Zeit die verdiente Strafe empfangen werden. ' Oberst König wird ersucht, sowohl den Obrigkeiten als den Privatpersonen in der Eidgenossenschaft das ^ andere erhandelte Waaren ohne neue Auflage wie von Alters her verabfolgen zu lassen. Die hab> „in eidgenössischen: Gewalt" seien, würden nicht aufgehalten, sondern freie Zu- und Abfuhr spr^ Beziehuug auf die Schiffe, welche nicht in eidgenössische,,: Gewalt seien, könne man nichts ver- ^ )on, wolle aber gern von ihn: vernehmen, wie und in welchen Orten man Versicherung erwirken könne. ^ Schiffe nach Schaffhausen und die benachbarten Orte fahren zu lasse,: nicht wagen wolle, , ^ ^ doch den Schiffen der Eidgenossen, die auf eigene Gefahr in ihren Schiffen Waaren zu- und ab- soll gedenken, keine Hindernisse in den Weg legen. Weil er das Coininando über die Mainau haben / P »wge auch dafür sorgen, daß denen von Keßwyl, Uttwhl, Egnach und aus dein Nheinthal ihre vi: dem Zusatz daselbst geraubte,: Sachen restituiert werden, t. 1) Weil Cvnstanz jeder Zeit gute Nachbar- bvi: ^ Interesse der Eidgenossenschaft dabei betheiligt ist, werden der Herzog 'ie? ^^'"berg und sein Cominandant zu Zell ersucht, diese Stadt und ihre äußern Güter mit Uebcr- u„d Verwüstung zu verschonen. 2) Bei dieser Gelegenheit ersucht man Hauptmann, Bürgermeister Mit d ^ ^ Cvnstanz nachbarlich, die Eidgenossen und besonders die zunächst angrenzenden Unterthancn ko ^ längst auf die Victualien gelegten neuen Zoll nicht zu belästigen, sondern es bei den: alten Hermen verbleiben zu lassen, zx. Der Abgesandte der Stadt Notweil theilt die Vorschläge mit, welche der ^gt^. hxs Herzogs von Württemberg wegen der bewußten Protection gestellt hat, und ^ angelegentliche Bitte bei, die Gesandten möchten ihnen bei diesen: wichtigen Werk ihren Rath mit- 91 722 November 1632. theilen und, falls sie dießmal nicht instruiert seien, auf Kosten Rotweils eine Gesandtschaft an den Herzog von Württemberg abordnen, um die geschehenen Zumuthungen durch Bitten von ihnen abwenden zu helfen. — Obgleich man den Zustand der Stadt Notweil bedauert, weiß man derselben doch dießmal nicht besser zu helfen, als durch ein Schreiben den Herzog von Württemberg angelegentlich zu ersuchen, diese Stadt als einen eidgenössischen zugewandten und mit Frankreich verbündeten Ort gänzlich zu verschonen oder wenigstens den so kurz gestellten Termin zu verläugcru, bis die von dem König von Schweden erwartete Antwort angekommen sei. Zu mehrerer Beförderung werden dem Herzog von Nohan obige Punkte, dergleichen die Instruction von Nvtweil zugeschickt und derselbe ersticht, den Herzog von Württemberg für das Begehreu der Orte zu disponieren. Zu diesem Zwecke wird vr. Sprecher über den ganzen Verlauf informiert und ersucht, dem Herzog von Nohan dieses Geschäft anzuempfehlen. Ii. Bern wiederholt seine .Klage über die in der Clus begangene Handlung mit umständlicher Erzählung des ganzen Verlaufes. Es begehrt nochmals, daß Solothurn die Thäter exemplarisch bestrafe, und daß seine Herren und Obern genngsame Satisfaction, Reparation und Restitution geben und die ergangenen Kosten vergüten. Wenn dieß geschehe, begehre Bern keine andere Rache; im andern Falle will es sich dieselbe vorbehalten haben. Dabei wiederholt es seine vorige Protestation mit nochmaliger Ermahnung, ihm in solchem Fall nach Inhalt der Blinde getreuen Beistand zu leisten. — Solvthurn wiederholt seine früher vorgebrachte' Verantwortung und ersucht Bern, die Sache nicht zu hoch zu nehmen, sondern Mittel und Wege ausfindig zu machen, wie dieselbe beigelegt und zwischen den beiden Städten die alte mitburgerliche und brüderliche Vertraulichkeit wieder hergestellt werden könne- Weil es seine Herren und Obern schwer ankomme, die begehrte Judicatur an die Hand zu nehmen, st möchten die cilf unparteiischen Orte den Handel gütlich oder rechtlich erörtern; Solothurn werde sich ihre»' Ausspruch gerne unterwerfen. Damit Bern sehe, daß der Vorfall ihm leid sei, habe es nicht allein die beiden Vögte zu Bechburg und Falkenstein in ihren Acmtern suspendiert, bis sie sich rechtfertigen würden, wie sie sich denn auch zu stellen anerboten hätten, sondern auch die Ihrigen, welche bei der Sache betheiligt sein sollen, in VerHaft nehmen lassen. Für den Fall, daß wider Verhoffen Unheil entstehen sollte, wozu Solothurn keine Ursache gegeben habe, bitte es gleichfalls um getreues Aufsehen, und daß man ihm gegen ange- thanc Gewalt den Bünden gemäß Hülfe leisten möchte. — Nachdem die Gesandten von Bern und Solothurn abgetreten sind, hört man die Gesandten an, welche in die beiden Städte geschickt worden waren, desgleichen die von ihnen zu Wangen den 25. October (15. a. K.) und zu Balstall den 30. October (ö. November a. K-) aufgenommenen Kundschaften. Hierauf fragen die Gesandten der eilf Orte die bernischen an, ob sie nicht so weit instruiert seien, daß sie die eilf Orte in dieser Sache gütlich oder rechtlich handeln lassen könnten, da Solothurn sich aus bekannten Ursachen beschwere, über diese leidigen Sachen die Judicatur auf sich Z" nehmen. Die Gesandten Berns erklären aber, daß sie keinen andern Befehl haben, und daß sie es gänzlich dabei verbleiben lassen. Die eilf unparteiischen Orte erkennen hierauf einhellig, weil der leidige Vorfall auf Svlvthurner Gebiet geschehen sei, so solle Solvthurn als ordentliche Obrigkeit das unparteiische Recht nach dem Inhalt der Bünde ohne Ansehen der Personen beförderlich ergehen lassen. Und weil es sich zeigt, daß etliche Personen in der Clus ohne Befehl ihrer Obrigkeit „zu viel an die Sache gethan habeist, soll Solothurn sich derjenigen, welche ihm bereits namhaft gemacht wordeil sind, und derer, die ihm nach genannt werden, versichern und gegen sie dem unparteiischen Recht gemäß procedieren. — Solothurns sandtschaft nimmt dieß all rccksrsuckmn und erklärt, daß ihre Obrigkeit das Recht so werde ergehen lasstw daß man erkenneil werde, daß sie nichts versäume; sie bitte, man möchte dafür sorgen, daß der Pah November 1632. 723 Wieder geöffnet werde. — Schließlich lassen die eilf unparteiischen Orte Bern durch ein freundliches Schreien ersuche», die Pässe wieder zu öffnen, die angelegten Arreste aufzuheben und die aufgestellten Wachen ^Zuführe», weil dieß nicht allein Svlothnrn, sondern auch den Benachbarten ganz beschwerlich falle und baccius leicht etwas Ungutes entstehen könnte, i. Obgleich auf letzter Tagleistung verabschiedet worden ist, ab die Pässe verschlossen gehalten und alle Werbungen für Fremde eingestellt sein sollen, so vernimmt wan doch, das; dieser Beschluß schlecht beobachtet wird, indem man noch hin und wieder allerlei Volk ins ^ich laufen läßt und dergleichen besonders bei der Stille durch die Grafschaft Baden ohne Unterlaß und Geichs«»; täglich truppenweisc durchgeführt wird; dagegen ist auch berichtet worden, daß Etliche ans den Uen hie und da Volk werben und nach Lindau über die Nappcrswhler Brücke und durch des Prälaten sU St. Gallen Gebiet den Paß nehmen. Wolle man an einem Ort schließen, so müsse am andern die ^hüre auch zugeschlossen werden. Die katholischen Orte sind der Ansicht, daß man die Stadt Constanz als ^wen namhaften Paß in die Eidgenossenschaft und die Residenz ihres geistlichen Seelsorgers in bessere Obhut ''chmen und auch den Nhcinstrom besser sicher stellen sollte; sie erachten daher, daß man einen Zusatz dahin Pcn und wie früher zu Verwahrung der Pässe von jedem regierenden Ort etwa zwei erfahrene Männer ^'ordnen und in die zunächst an den Rhein grenzenden Vogtcien verthcilen sollte, um Maßregeln zu treffen, Plinit der die Pässe betreffende Beschluß ausgeführt und besonders dafür gesorgt werde, daß den banden der Stadt Constanz über eidgenössisches Territorium kein Durchpaß gestattet werde. Zürich eröffnet, » es keinen Befehl habe, eine Besatzung nach Constanz zu legen; daran würde das Haus Oesterreich eher ^Pstoß nehmen, als daß Constanz damit gedient wäre; sonst werde es ebenso wenig als andere Orte ge- ^ wn, daß fremdes Volk den eidgenössischen Boden betrete. Schließlich erneuert man den jüngst zu Baden buchteten Abschied dergestalt, daß alle Volkswcrbungen für Auswärtige gänzlich verboten und niemanden bwder auf kaiserliche noch auf schwedische Seite der Paß durch die eidgenössischen Lande nnd Vogtcien geltet, sondern derselbe völlig beschlossen sein soll. Der Prälat zu St. Galleu wird ermahnt, in seinem eviot, insofern er der bekannten Neutralität auch zu genießen verhoffe, ein Gleiches anzuordnen und weder wkswerbungen noch den Durchpaß in auswärtige Dienste zu gestatten. Desgleichen wird den Landvögten ^ de,, gemein Vvgteien der früher zugesandte Befehl neuerdings insinuiert und ihnen geboten, demselben ünktlich nachzukommen. Ir. (S. u. Thurgau.) y Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnhcitcn i ^lirafschnft TInirgail. Ii. Art. 220. Matrimonial- nnd Collatnrstrcit. Zu N- Diese Punkte sind folgenden Inhalts: 1) Es soll an den Herzog als des schwäbischen leises ausschreibenden Fürsten ein monatliches Schiringeid bezahlt werden auf sechs Monate „für jeden, der sich nach der Ncichsmatrikcl mindern Zahl auf 280 Gulden belauft." 2) Der Herzog will keine Garrison in die Stadt legen, außer in dringendem Nothfall; alsdann soll, tvie die Gefahr vorüber ist, die Einquartierung wieder abgeführt werden; das Schinngeld ist dann von den Unkosten abzuziehen; sind die Unkosten großer, so soll der Uebcrschuß von andern Orten hcrgcschosscn werden. 3) Die Stadt Rotwcil darf ^cder mit Worten noch mit Werken Anlaß, Ursach und Vorschub zu etwas geben, das dem HauS Württemberg zum Nachtheil gereicht. 4) Dieser Accord soll nicht länger dauern als dieser Krieg und die dcr- maligcn Gefahren. S) Der Herzog wird Rotweil an der katholischen Religion, an dessen Privilegien, Freiheiten, Rechten und Gerechtigkeiten und Herkommen keinen Abbruch thun; er sucht ganz keine Jurisdiction, sondern allein dessen Land und Leute zu sichern. 724 Deccmber 1632. «IS. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1K32,13. Deccmber. Staatsarchiv Lucern. Absch. cle anno 1632. Bd. XXII. 101.443. Gesandte: Lucern. Mvriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtvenner; Heinrich Flcckenstcin, Ritter und Pannerherr; Johann Jakob Sonnenberg, Ritter; Ludwig Schumacher, Seckelmeister und Venner. Urb Karl Emanuel von Noll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Hans Kaspar Arnold, Statthalter. SchwhZ. Sebastian Abhberg, Landammann; Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. Untcr- walden. Sebastian Wirtz, Landamnmnn und Pannerherr, von Obwaldcn; Johann Zclger, Landainmann und Landshauptmann, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, Ammann; Beat Jakob Meyenberg, des Raths. Diese Conferenz ist wegen der Handlungsweise des schwedischen Obersten Hamilton, welche derselbe sich zu Dießenhofen unlängst hatte zu Schulden kommen lassen, und wegen dessen, was zu Frauenfcld der Bürger Tummelt verübt hat, zusammenberufen worden. ». Es wird ein Schreiben der Stadt Solo- thurn und der Bericht der an Zürich abgeordneten Gesandtschaft angehört. Den Gesandten wird für ihre Verrichtung gedankt. 1». Es wird hervorgehoben, was für Insolenzen dnrch das schwedische Gesindel zunächst an den eidgenössischen Grenzen verübt worden sind, und wie es bereits dazu gekommen ist, daß sie sich vermessen, auf eidgenössischein Territorium Uebermuth zu treiben, wie dieß unlängst zu Dießenhofen geschehen sei. Obgleich auf mehreren Tagsatzungen verabschiedet worden sei, die Pässe und Grenzen zu wahrem und die Evangelischen ihre Mitwirkung dazu angeboten haben, so habe es sich gezeigt, daß ihr Eifer dafür' nicht so sehr groß sei. Deßwegen wird für nothwendig erachtet, auf Mittel und Wege zu denken, wodurch ähnlichen Unfugen gesteuert werden könnte, dainit man nicht, wenn das Blatt sich wenden sollte, schlimm^ Conscquenzcn zu fürchten habe. Die einen Gesandten sind der Ansicht, daß zwar durch die bereits an Zürich abgeordnete Gesandtschaft ein guter Anfang gemacht worden sei, halten es aber noch für nothwendig, eine ansehnliche Gesandtschaft in den Thurgau abzuordnen, um sich über die Lage der Dinge zu erkundigen und Anordnung zur Vertheilung der Quartiere und der Unterhaltung des Kriegsvolks zu treffen, welches etwa dorthin geschickt werden müßte. Andere Gesandte halten eine solche kostbare Gesandtschaft nicht für nothwendig und tragen Bedenken, ohne der übrigen Orte Zuthun Kriegsvolk abzuschicken. Man vergleicht sich dahin, die Sache den Obrigkeiten im Abschiede heimzubringen. Einstimmig aber beschließt man, dem Land- vogt im Thurgau die Verwahrung der Pässe, Aufstellung der Wachen und andere Anordnungen anzubefehlen. auch ihm Nachricht zu geben, wie er sich wegen des Passes zu Dießenhofen zu verhalten Halm Dem Landvogt der Grafschaft Baden wird nachdrücklich zugeschrieben, den Beschlüssen von Baden wegen Verwahrung der Pässe Folge zu leisten, dem Landschreibcr und Untcrvogt daselbst, genaue Jnspection ^ halten. e^ Bischof von Constanz wird sein Schreiben durch Lucern im Namen der Orte beantwortet. (Das Schreiben des Bischofs findet sich nicht beim Abschied.) v. Solvthurn eröffnet in einem Schreiben, es könnte leiclsi möglich sein, daß ihm von dem herausrückenden schwedischen Volke da, wo es mit dein Bischof von Basel und Januar 1633. 725 etlichen österreichischen Edlen ein vermischtes Land habe, Ungemach zugefügt werde. Es wird beschlossen, demselben freundlich zu antworten, doch so, daß man sich nicht weiter einlasse, als was die Blinde enthalten. Damit Kaiserstuhl um so besser beschirmt werde und mau sich des Passes fernerhin wie bisher bedienen könne, läßt man sich auf den Rath des Obervogts Zwcher daselbst gefallen, Patente in gemeiner Orte Namen auszufertigen und dieses Begehren sofort an Zürich zu stellen, zx. Dein Landammann von Roll ^trd vergünstiget, beide „bewußte" Schreiben nach Zürich lind nach Rom bei der Canzlei zu Luccrn zu erheben. Conferenz der VII katholischen Orte. Lucern. 1633, 13. und 14. Januar. Staatsarchiv Luccr». Absch. IV. Ueber die Mitwirkung des Ambassadors duLandö sehe man auch im Nizrcuro t'runeaisTow.l^' x- 546 u. 547. Januar 1633. 731 An in. Der im zürcherischen Staatsarchiv in der Tschudischen Sammlung enthaltene Bericht der glarncrischcn Gesandtschaft enthält Folgendes, das von den katholischen Gesandtschaften besonders verhandelt worden ist: z». Es wird ein Schreiben des Bischofs von Basel an die sieben katholischen Orte verlesen, in Welchem derselbe berichtet, daß der Wildeisen von Basel ein oder zwei Dörfer eingenommen und ranzioniert habe, und Hülfe begehrt; ein zweites von Oberst Fleckenstein und Hauptmann Meher, daß sie noch keinen endgültigen Bescheid vom Rheingrafen hätten erlangen können, k». Berichte, wie es mit Kempten gegangen. GÄG. Konferenz der IV evangelischen Städte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung zu Baden. 1633, im Januar. TtaatSlirchio Zürich. «lest. XII. IIS. kol. »07. Gesandte: Die in Abschied 615 genannten. Dem Alexander Ziegler und Mitverwandten zu Schaffhansen waren durch die Zöllner zu Colonge ^d und Waaren angehalten worden. Die Gesandtschaft von Schaffhansen ersucht um ein Jntercessions- l Weiden an den Markgrafen von Villervh, Gnbernatvr zu Lyon, um die Herausgabe dieses Geldes und ^scr Waaren zu erhalten. I». Der Vorfall in der Clus kommt zur Behandlung. Die Gesandten Berns Wählen den Verlauf des Mordes in der Clus, weisen darauf hin, wie viele Injurien und Unbilligkeiten jener Handlung ihren Herren und Obern seit zwanzig Jahren unablüßlich widerfahren seien, und ^lsnen alsdann ihrer Herren und Obern Meinung über das jüngst von Solothurn gefällte Urthcil. ew man sich dem letzten von den eilf unparteiischen Orten zu Baden errichteten Abschied und ihrem ^ angehängter Protestation gethanen Begehren gemäß nicht allein der Hauptschuldigen, wie man ' gekonnt hätte, nicht versichert, sondern auch die Mitthäter, welche schon in Banden gewesen, ^gestraft wieder ledig gelassen habe; weil ferner die Urtheile au und für sich also beschaffen seien, keine gebührende Satisfaction geben, und man also annehmen müsse, daß Solothurn keinen ^ken Willen habe, sondern Blinde, Burgrecht und Bruderschaft außer Acht lasse, so hätten sie " chren Herren und Obern Befehl, zu erklären, daß dieselben, falls es bei jetzigem Stand der Sachen ^ su sollte, entschlossen seien, Solothurn Bünde und Burgrccht aufzukünden, den Bundesbriefcn die Siegel und tvdtcn Buchstaben ihnen zuzuschicken, die angelegten Arreste fortdauern zu lassen weitere Rache sich vorzubehalten. Die drei Städte möchten sich des Beistandes halber, den sie Bern ^ ken könnten und wollten, eidgenössisch erklären. — Die drei Städte erachten die Urtheile Svlothurns so beschaffen, daß Bern sich damit begnügen könnte; dessenungeachtet ersuchen sie die Gesandten Berns, ei den dermaligcn leidigen und gefährlichen Zeiten nicht zur Herausgabe der Bünde und des Burg- und den darauf folgenden Extremitäten kommen zu lassen, sondern sich mit der bestmöglichsten Vcr- ^rfung der Urtheile zu begnügen. Das Ansuchen um Hülseleistung wird in den Abschied gcnom- ^u, da man darüber nicht instruiert ist. «. Oberst Zollikofer, der sich bei dem Gcneral-Feldmarschall ewn und seinem Kriegshcere befindet, fragt in einem Schreiben an, ob es -den evangelischen Städten an- w i^'" ^ ^ König von Schweden beabsichtigte Absendung einer Botschaft zu ihnen, we der Marschall wieder aufzunehmen Willens gewesen, von welcher er aber durch gewisse Personen 732 Januar 1633. abgehalten worden sei, bei dein Marschall unter der Hand betreiben würde; deßgleichen, ob man ihm die Werbung einer Anzahl Volkes bewilligen wolle. — Mail findet für gut, sich für einmal mit den Schwedischeil in weitere Tractation nicht einznlassen und den Oberst Zollikofer nicht zu veranlassen, die Absendung der Botschaft- zu betreiben, weil eine solche Tractation. den Verabscheidungen zu Baden und den Neutralitätsbestimmungen zuwider wäre, abgesehen davon, daß nach des Königs Tod noch kein gewisses Directorium aufgestellt wordeil sei, und dann auch wohl zu bedenken sein wird, mit denjenigen Korrespondenz zu Pflegen, welche durch ihre Actione», besonders durch ihr neuliches Verfahreil in der Stadt Colmar, zu erkenneil geben, wie beschwerlich es ihnen sei, die der evangelischen Religion Zugethancn der Reichsreligionsfreiheiten fähig zu achten. Dieß soll dem Oberst Zollikofer zu Gcmüth geführt und zugleich angedeutet werden, daß man besorge, die Obrigkeiten werdeil bei so bewandten Umständen nach engereu Tractaten nicht gar sehr begierig sein. Endlich könne man ihm auch für die Volkswerbung keine Hoffnung inachen; jedoch werde man, so viel sich thun lasse, zum gcmeineil Besten künftig so viel als möglich beitragen. «I. Die Verminderung oder Zurückberufung des zu Mülhausen befindlichen Zusatzes wird unter den dermaligen Umständen als für die Mülhauser bedauerlich und den evangelischen Städten nachtheilig erachtet, oa sonst Alles unnütz wäre, was man bisher für selbige Stadt gethan habe. Es wird dcßhalb für nothwendig befunden, im Namen der Gesandten voir Zürich, Bern und Basel an beide Hauptleute von Zürich und Bern sofort zu schreiben, daß die 25 Mann, welche jeder von der Stadt Schaffhausen wegen unter ihm habe, noch nicht beurlaubt oder entlassen seien, und daß sie mit der Entlassung bis auf weitern Befehl innehalten und baldmöglichst, wie die Sache sich verhalte, berichten sollen. Es langt hierauf Bericht ein, daß die Beurlaubung zwar schon geschehen sei, daß aber der Hauptmann sich getraue, eine solche Anzahl innerhalb weniger Tage und bis ein neuer Monat angehe, wieder aufzubringen. Man ersucht darauf Schaffhausen in einem Schreiben, eine solche Werbung auf seine Kosten wieder geschehen zu lassen. Basel willigt in dieses Schreiben auch ein, wünscht aber zugleich, daß mau es der Contribution für diesen Zusatz nunmehr enthebe in Berücksichtigung der vielen gehabten und noch stets fortdauernden eigenen Lasten, und weil es, wenn Mülhausen angefochten werde, in der Gefahr auch mitbegriffen sei. Dasselbe Begehren stellt auch Schafft Hausen. Man ersucht aber beide Städte, sich nicht zu entziehen, da dieser Zusatz vielleicht nicht mehr so lange nöthig sein werde und man gelegentlich einen gemeinsamen Entschluß fassen werde, wie man dieser Last künftig los werden könne, v. Schwedische zu Hüningen liegende Soldateil haben ein von Basel kommendes Schiff angehalten und etlichen mailändischen Pvmeranzenkrämcrn für ungefähr 1000 fl. an Werth weggenommen; die übrigen Güter hat man weiter bis nach Breisach abführen lassen. Daselbst hätten sich die Pvmeranzeukrämer bei dein Markgrafen Wilhelm von Baden beklagt. Dieser hat die übrigen Güter und das Schiff in Arrest genominen, auch die Schiffleute unter dein Vorwand, daß sie der besagten Krämer Güter verleidet, angehalten, selbige aber wieder ledig gelassen, sich sodann bei Basel schriftlich beklagt und um Maßregeln gegen dergleichen Gewaltthaten angehalten, indem er sich auf die Erbeinigung mW die Nachbarschaft beruft. Basel begehrt deßwegen das Gutachten der übrigen Städte. — Es wird für gilt befunden. daß von Basel aus an den schwedischen Commandanten geschrieben und auch dem Markgrafen das Nöthige geantwortet werde. Falls bei dem Commandanten nichts ausgewirkt wird, könnte man von Zürich aus im Namen aller evangelischen Orte au denselben schreiben und um Beseitigung solcher Gewaltthateü und um Freilassung des Commerciums anhalten. Nachher erhalten die Gesandten Basels die Copie des Schreibens, welches ihre Herren und Obern an den Markgrafen wegen Aufhebung berührten Arrestes habrü Februar 1633. 733 ^gehen lassen uud lassen dasselbe auch verlesen, t. Dein Hans Georg Russinger und Mithaften, Handcls- leuten zu Basel, sind zu Straßburg erkaufte Waarcn im Werth von etlichen tausend NeichSthaleru den 10. Januar zwei Stunden von Colmar durch eine Anzahl Reiter geraubt worden. Auf das Begehren der Geschädigten läßt man sowohl den Feldmarschall Horn als den Nheingrafen schriftlich ersuchen, die Verfügung Zu treffen, daß die Waaren oder der Werth derselben restituiert werden, zx. Was im Durchreiseil zu Zürich dein Herrn du Lands wegen des Mordes in der Clus und der (III) Bünde halber angebracht worden, ist ^ der auf Begehren der Gesandten dein Abschied beigelegten Copie des Schreibens, welches von den ge- leiineu Rathen der Stadt Zürich an ihre Gesandteil abgegangen ist, zu ersehen. I». Zürich theilt die ^ünde mit, warum seine Herren und Obern glauben, die wegen Verhandlungen über den thurgauisch- ^Mthalischen Matrimonial- und Collaturstrcit gehabten Kosten bei dem Abt von St. Gallen als dein Ur- ."cher wieder entheben zu sollen. Zürich habe deßwcgen die Gefälle lind Einkommen, welche der Abt in Jurisdiction besitze, in Arrest genommen. Dieser behaupte, daß man dazu kein Recht habe, weil er in die Kosten verfällt wordeil sei, und schlage das Recht vor. — Die Gesandten der drei Städte sind ^ Ansicht, daß der Abt füglich um die Kosten angesprochen werden könne, rathen aber Zürich, sich mit 'nsclben gütlich zu vergleiche», weil das Recht ohne große Weitläufigkeit und weitere Kosten nicht durch- wwt werden könne und der Ausgang doch ungewiß sei. Zürich möge dein Abt schreiben, daß man um Werer Freundschaft willen die Zusamnlenkunst einer gütlichen Conferenz gerade an dein OlP wo der "t angelegt worden sei, begehre, und daß man, falls er hiezu nicht einwillige, den Arrest nicht aufheben, ' wi gegen ihn als Ursächer klageil werde, i. Der Bischof von Basel hat, gestützt auf deu vor 22 errichteten Vertrag, die Stadt Biel ermahnt, wider die schwedischen in der Nachbarschaft liegenden ^ ^ Mann gefaßt zu halteil. Da dieß Biel schwer fällt, so begehrt es Rath, wie es sich >vir//" solle, und ob die mit Schweden eingegangene Neutralität es uicht entschuldige/— Es ^ ... gerathen, sich gegen den Bischof dahin zu erklären, daß es sich, falls dessen eigenen Lande ange- werden sollten, nach Gebühr verhalten werde. EZ.T'. Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. 1633, 10. Februar. Staatsarchiv Kuccr». Absch-iw ann« UM. Bd. XXIII. toi. SZ. Nlei/^^^' ^"cern. Moriz An der Allmend, Alt Schultheiß und Stadtvcnner ; Jakob Bircher, Bau- Eni Schumacher, Venner und Seckelmeister; Kaspar Nazcnhofer, Scntispitalmeister. Uri. Karl Ritter, Landammann und Panncrherr; Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Land- Sebastian Abhberg, Landammann-, Kaspar Cebcrg, Statthalter. Unterwalden. ham i Wirtz, Landainmaiiil und Pannerhcrr, von Obwalden; Johann Zclger, Landammann und Lands- zo, von Nidwalden. Zug. Paulus von Hünenbcrg, genannt Bcngg, Statthalter; Beat Jakob ^berg, des Raths. ^ärfc/ ^^icht von Solothurn, daß die Schweden das Dorf Leimen, zwischen den solothurnischcn hätte/" und Rödersdorf gelegen, verbrannt und das Volk erschlagen, Oberwhl in Brand gesteckt / als dieses nebst Therwyl ihnen das begehrte Quartier abgeschlagen habe, ist diese Cvnferenz aus- 734 Februar 1633. geschrieben worden. ». Nach Verlesung des Mahnschreibens von Solothurn, aus welchem hervorgeht, daß zur Abwehr fernerer Feindseligkeiten die Unterthanen Solothurns und des Bischofs von Basel zur Gegen' wehr sich entschlossen haben, wird die Frage in Berathung gezogen, wie man sich zu verhalten habe, wen» Solothurn und der Bischof thätliche Hülfe verlangen sollten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß man bereits eine Gesandtschaft an den schwedischen Obercommandauten im Elsaß abgeschickt habe, daß keine weitcrn Berichte von ähnlichen Feindseligkeiten gekommen seien, daß ein eigentliches Hülfsbegchren abz»- warten sei, daß man endlich einem solchen Hülfsbcgehren nach den Bünden nur daun zu cutsprechen habe, wenn „ein offener Veech und Feind" vorhanden sei, nicht aber wenn irgend ein Streifcorps vorübergehend Feindseligkeiten ausübe. Sollten jedoch die Lande von der feindlichen Macht angegriffen werden, so werde jedes Ort, wenn es zu Hülfe gemahut wird, seiue Pflicht treu erfüllen; doch soll nach dem Bündnisse de>» Bischof von Basel die Hülfe nicht anders, als auf dessen Kosten geleistet werden. Solothurn wird nur die allgemeine Erklärung gegeben, daß man nach dem Beispiel der treuen Vorfahren Alles thun werde, was die Bünde verlangen, kl». In Folge eines Beschlusses der letzten Tagsatzung zu Baden sollten auf folgende» Sonntag von jedem den Thurgau regierenden Orte je ein Gesandter zu Baden eintreffen, um in der geist- liehen und weltlichen Gerichtsherren Kosten die Pässe am Rhein zu besichtigen und die gehörigen Anordnungen zu treffen. Die Gesandten erheben Bedenken dagegen und finden für gut, die Sache einzustellen u»d Zürich und Glarus davou Nachricht zu geben. Sollten künftig dergleichen Botschaften nöthig sein, so solle» die Kosten nach alter Gewohnheit, nicht nach dieser neuen Form ersetzt werden, v. In Beziehung auf d» Beglückwünschung des Herzogs von Savoycn wegen seines erstgeborenen Prinzen wird wiederum kein Beschluß gefaßt, sondcru festgesetzt, daß auf nächster Zusammenkunft jedes Ort unfehlbar sich darüber erkläre» soll. «I. Obwalden wird zur Beförderuug der Veatification des seligen Bruders Klaus ein durch Lucer» auszufertigendes Fürschreiben bewilligt. «18. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Schwyz. 1K33, 22.Februar. LandcSarchw Nidwaldc». Gesandte: Ur i. Karl Emanuel von Noll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Kaspar Noina»»^ Troger, Ritter, Alt-Landammann; Johann Kaspar Arnold, Statthalter; Walthart Baldcgger, Alt-Landow im Bollenz; Heinrich Zurenseller, alle des Raths. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Johw^ Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Jakob Schmidig, Statthalter; Martin Betschart, Alt-Statthalter Landsfähnrich; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Gilg Aufdermaur, Alt -Statthast^ und Landshauptmann; Melchior Vceler, Alt-Landvogt in Bollenz; Diethelm Frischherz, alle des MtW Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammanu; Kaspar Ackermaun, Statthalter; Johann Walchs Lussi, des Raths. »—<1. (S. u. Bellenz :c.) v. Schwyz hat sich entschlossen, den Landammann Sebastian Abyb»hb nach Mailand abzuordnen, um bei dein Gubernatvr um die verschiedenen Ansprachen zu sollicitiercu. ^ Gesandten der beiden andern Orte, ohne Instruction, stellen es ihren Herren und Obern anhcim, ob » März 1633. 735 ihrerseits auch einen Gesandten mitgeben oder Abyberg auch in ihrem Namen zu handeln beauftragen »vollen. LK. (S. u. Vellenz :c.) ^ Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten! 6>ci Vellenz zc. »-«I, lll-I. Art. 677—«80. GRS. Conferenz von Schwyz und Glarus. Lachen. 1833, 8. März. z!a»dcSarchir> Schwl>z. Gesandte: Schwyz. Johann Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter und Landshauptmann; Michael choruo, Seckelmeister. Glarus. Balthasar Gallati, Alt-Laitdammann; Johanil Heinrich Elmer, Lands- ^un,elfter uitd des Raths. ^ (S. u. Uznach und Gaster.) I». Glarus stellt an Schwyz das Ansuchen, dasselbe möchte an die "rucrbaute Ziegelbrücke einen Beitrag geben. Die Gesandtschaft von Schwyz erklärt, dem Ansucheil nicht ^sprechen zu können, v. Glarus beschwert sich, daß bei der Güterfuhr zur Zeit der Seegefrörne gegen 6 Berkvmmniß von 1614 gefehlt werde, daß auch die Schiffmcister des obern Wasserfahrs wider gemeine ^ vung die Linth verlassen, iil Folge dessen man den Reckern Ucberlohn zahlen müsse. Die Gesandten '» Schwyz anerbieten sich, dafür zu sorgen, daß die Uebelstände beseitigt werden. ». . Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclegenhclten: ilznach und Gastcr. Art. 16. «SO. Conferenz der evangelischen Städte und Orte. Aarau. 1833, 18. und 1k. März (28. Febrnar u. 1. März a. K.) Staatsarchiv Zürich, «est. XII. Iis. t'ol, SW. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Burgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmeister. Bern. Johann ^ßhherz. Venner; Hans Ludtvig von Erlach, Herr zu Castelen, des Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch, g> ^stznnftineister; ^ans Rudolf Wettstein, Zeugherr und des Raths. Schaphausen. Hans Jakob " ^ler, I. Ii. D., Stadtschreiber. bcn ^ Verweise, welche in dem von der Erzherzogin Elandia an die XIII Orte ergangenen Schrei- svll>^ ^^var) enthalten sind und Dinge betreffen, welche der Erbeinigung zuwider geschehen sein v>an^- gegen die evangelischen Orte gerichtet an; dessenungeachtet hält Vv>, passend, sich besonders zu verantworten, sondern erachtet als das Beste, die Verantwortung sich allgemeinen Tagsatzung aus und in aller Orte Namen abgehen zu lassen. Insbesondere soll man den ^ ^öug ans die begehrte Heimberufung derer, die in schwedischen Diensten sind, Wohl gefaßt machen; nill i ^ ^ Erbeinigungsgelder in Empfang genommeil habe, könne man die Heimfordernng derselben http .^^Vorn, und diese sei gegen die Schwedischen wohl zu verantworten, da dieselben blos die Neutra- egohrt haben. Man dürfe dagegen aber auch nicht vergessen, darauf hinzuweisen, daß in österreichischen 736 März 1663. Dörfern und auf öffentlichen Straßen an die eidgenössischen Angehörigen auf gewaltsame Weise Hand a»- gelegt werde, wie denn Einer, der von dein Herzog von Rohan gekommen und nach Basel reisen wollte, Z" Frick unter Zuthnn des Priesters schändlich ermordet wordene sei; daß nicht allein freister durch den Oberst König zu Lindau die eidgenössischen Briefe eröffnet, sondern erst neulich einem Läufersboten von Zür^ durch den Obersten Vizthumb die Briefe geöffnet und zurückbehalten, von den Soldaten das Gleit und genommen, er selbst mißhandelt worden sei; daß Aehnliches vielen Bürgern und Unterthanen von Basel und Schaffhausen widerfahren sei und noch täglich begegne. ?». Bern eröffnet, das von Svlothurn wegck des Vorfalls in der Clus abermals gefällte Nrtheil sei ihm durch eine sechsfache Gesandtschaft zur Kenntest ^ gebracht und dessen Genehmhaltung nachgesucht worden; weil aber besagtes Urtheil also beschaffen sei, dast dadurch weder dem Project der unparteiischen Orte, noch dem von Solothurn sowohl anfänglich als l>n ^ Uebersendung der Kostentaxe gethanen Versprechen, auch nicht der Justiz und den Bundesbriefen ein GenW ^ geschehe, sondern daraus eher zu entnehmen sei, daß man Bern „an der Nase umhinführen" wolle, hätten sich seine Herren und Obern dahin entschlossen, bei dein früher gefaßten Beschlüsse unentwegt Z" verbleiben, die Arreste wieder anzulegen, sich die Rache vorzubehalten und auch über die Herausgabe Bundes- und Burgrechtsbriefe sich zu bedenken, es wäre denn, daß das Urtheil innerhalb der nächsten aäst Tage verbessert und die Schuldigen exemplarisch an Leib und Leben gestraft würden. Bern bittet deßha^ ^ daß man Svlothurn anhalte, seinem Versprechen nachzukommen, widrigenfalls seine Herren und Ober» ^ s Arreste nicht allein an den Orten, wo es bisher geschehen sei, sondern durchs ganze Land wieder anzuW" ^ und die Bundes- und Burgrechtsbriefe herauszugeben veranlaßt würden, in welchen: Falle es um getre»^ Aufsehen bittet. — Die drei Städte hätten gewünscht, daß Svlothurn dem Project von Baden und dem Folge dessen gethanen Versprechen besser nachgekommen wäre. Weil dasselbe in seinen: an Zürich erg^ genen Schreiben sich vernehmen läßt, daß es, wenn ihn: von den unparteiischen Orten etwas Anderes auferlegt werden, die Exemtion getreulich erstatten wolle, also zu Berns Satisfaction noch wohl zu handeln ^ so erachten die drei Städte für angemessen, Bern zu bitten, mit Anlegung der Arreste und mit Heran,sg^ der Bundesbricfe noch ferner innezuhalten, weil das zu Baden verfaßte Project von allen uninteressiert Orten ausgegangen sei und man erwarten dürfe, daß keines dasselbe aufzugeben gesinnt sei. „Damit der Glimpf, den Bern bisher rühmlich ans seiner Seite gehabt, bei ihn: verbleiben", und der Anlaß ^ einer innern, dermale,: höchst gefährlichen Empörung abgeschnitten sein'); auch dem Herzog von Rohan, ^ gleicher Meinung sei, werde dadurch ein besonderer Gefallen geschehen. Zugleich wird man nicht ermangt' beförderlichst eine eidgenössische Tagleistung auszuschreiben. — Die Gesandten Berns nehmen diesen ^ schlag all rokörouäuni. v. Herr de la Baume, der Abgesandte des Herzogs von Rohan, übergiebt melsi'^ Schreiben, darunter auch eines von den Häuptern und Standesräthen gemeiner III Bünde, in welchem ^ selben bitten, die Orte möchten die Herrschaft Sargans mit 2000 Mann besetzen, um der kaiserlichen welche Miene mache, über den dermalen sehr kleinen Rhein zu setzen, entgegenzutreten. In Bezug ans ^ begehrte Hülfeleistung zeigt derselbe an, daß, wenn es an der Bezahlung fehlen sollte, es allein um ^ leihnng zu thun sei, diese aber uachher wohl wieder gut gemacht werden könne. — Was zuerst die , leistung für die Bünde betrifft, so ist man der Ansicht, daß die dortigen Pässe ohne große Gefahr M ^ ganze Eidgenossenschaft nicht blvs zu stellen seien, daß Oesterreich oder Spanien, wenn sie dieselben in ^ Gewalt bekämen, solche nimmermehr aufgeben würden. Man kann aber wegen Mangel an Jnstructin" dießmäl keinen andern Entschluß fassen, als daß Zürich in seinen: Namen sowohl wegen des Vorfalls " März 1633. 737 Clus als wegen der III Bünde eine XIII örtische Tagleistnng nach Baden auszuschreiben ersucht werden ?vll und zwar auf den 10. dieses Monats. Inzwischen soll der Herzog von Nohan auch davon benachrichtigt und für seine guten Berichte und Räthe gedankt), den III Bünden von dem Beschlüsse Anzeige gemacht und unter- znr Wachsamkeit ermahnt werden mit der Andeutung, daß man hoffentlich nicht ermangeln werde, Bisten, was die Bünde verlangen. Was die Cvnservation der III Bünde sowohl als der vier Städte grifft, so wird es die Nvthwendigkeit erfordern, daß man deßwegen bessere Maßregeln treffe. Man wird trüber auf bevorstehender allgemeiner Tagleistung thcils mit den übrigen Orten, theils besonders zu Nathe gehen. J^e Stadt soll sich daher bei Zeiten entschließen und ihre Gesandten über folgende Punkte mit ^'structiou versehen: Ob man nicht den König von Frankreich davon in Kenntniß setzen wolle, was für fahren den m Bünden drohen; desgleichen, wie beschwerlich die kaiserlichen und bayerischen Volks- ^'lagcrungen so nahe an den eidgenössischen Grenzen seien, in Folge deren man in steter Unsicherheit lebe " allerlei Jusolenzen ausgesetzt sei. Bei diesem Aulasse könnte man auch wegen der drückenden Unkosten, die 'An st, ^ wunerwähreuden Kriegsläufe habe, um die Bezahlung der ausstehenden Zinsen und . Mwnsgelder anhalten und sich berathen, ob man nicht wegen der Einlagerungen dem General von Uuger selbst schreiben oder, wenn man es bei dem Schreiben an den König bewenden lasse, diesen lachen wolle, solches dein Aldringer gegenüber zu thun; was mit den fünf katholischen Orten zu ^ sein möchte, falls man für gewiß erführe, daß eine so große spanische Macht, wie verlautet, nach ^ 'lchland den Weg nehmen wollte; ob man, wenn die katholischen Orte gesonnen sein sollten, den Paß ^ den Gotthard zu gestatten, ihnen dieß erlauben und eine solche fremde Macht mitten durchs Land das wolle, oder wie man sich im Falle, daß man den Durchpaß verweigere, verhalten wolle, wozu Schreis Nohaus Anleitung gebe. — Es wird auch darüber zu sprechen sein, ob man nicht (weil die ZV lehrt, daß mit unerfahrenein Landvolk nicht auszurichten ist, was man beabsichtigt) bessere »regeln treffen wolle in Bezug auf Wehr und Waffen, taugliche Commandauten, Bestimmung der Zahl, ^ jede Stadt zu Formierung eines Corps geben kann und will, sowie auch der Orte, wo man etwa ko>u,^^ ^ bilden gedenkt; wie Pferde und Reiterei im Lande zu finden seien, wie man zusammen- ol> man nicht eine gemeine Kasse haben, besonders aber mit was für einem General-Hauptmann lüy versehen wolle. Was deßwegen weiter besprochen worden ist, werden die Gesandten mündlich zu u>a>/^ «I. Man findet, daß der Zusatz vou Mülhausen dermalen nicht abberufen werden könne; ^ird aber auf nächster Taglcistung berathen, wie daselbst eine bessere und ordentlichere Haushaltung bcsst^^^ werden könne, und was sonst in dieser Sache zu thun sei, damit die evangelischen Städte der llverlichm Erhaltung der Zusätze einmal entledigt werden. «. Die verwittwete Königiii von Böhmen u»d Huischicd ihres Gemahls an. Es wird ein freundliches Antwortschreiben erlassen. L. Zürich ^ ^'n schien aii den Herzog zu Venedig ein Jntercessionsschreibcn für Michael Angcli Zenvini, der ' gegenwärtig zu Basel aufhält. ZuH»>). Durch Vermittlung des Herzogs von Nohan verglichen sich Bern und Solothurn schließlich daß Solothurn an Bern 5000 Gulden bezahlen solle, die drei früher zu den Galeeren verurthcilten e othnrnischcn llntcrthancn enthauptet, die Landvögte Philipp von Noll und Ursus Brunner entsetzt und eeöannt werden sollen. (Staatsarchiv Berni Bündnusse und Verträge Dam. VI S. 550. 551.) ^ Zu Nohan räth in einem Schreiben (datiert Chur 8. März), erstens möchte Bern den katholischen eu keinen Vorwand zu Streit geben, namentlich möchte es sich mit der Vernrthcilung der bei dein Morde 93 738 März 1633. in der Clus Betheiligten zufrieden geben; zweitens sollten sie den Königen von Frankreich und Schwede» Kenntnis; geben von den Besorgnissen wegen des Durchpasses der spanischen Truppen und von ihrem Entschlüsse, denselben zu hindern, und zugleich fragen, was für einer Hülse sie sich gctrösten könnten, im Falle daß Gewalt angewendet würde. Frankreich werde das Seinige thun, um die katholischen Orte mit ihne» zu vereinigen. Endlich sollten sie heimlich einen Abgeordneten an die Versammlung zu Ulm abschicken u»d mit dem Marschall Horn um Zusendung eines tüchtigen Cavallcriecorps unterhandeln, an dem es ihne» gebreche. Inzwischen sollten sie sich nach tüchtigen Führern umsehen und die nöthigen Vorbereitung^ treffen. «21. Conferenz der V katholischen Orte. Lucer»». 1t»3Z, t«. März. Staatsarchiv Lueern. Absch.de anno 16?3. Bd.XXIIs. kol.71. Gesandte: Lucern. Moriz An der Allmend, Alt-Schultheiß und Stadtvcnner; Jakob Birchcb Bauherr; Ludwig Schumacher, Seckelmcister und Venner; Ludwig Meier, Spend- und Kornmeister, a^ des Raths. Uri. Karl Emanuel von Roll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Johann Heinrich Z»»' Brunnen, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammann und Pann^ Herr; Johann Sebastian Abybcrg, Alt-Landammann. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Landau?,na»» und Pannerherr, von Obwalden; Johann Zelger, Landammann und Landshauptmann, von Nidwalde»' Zug. Beat Zurlauben, Ammann; Kaspar Blattmann. Diese Zusammenkunft ist ausgeschrieben worden, um sich über die Gegenstände besprechen zu könne»- welche auf der nächsten Tagsatzung zu Baden zur Sprache kommen werden. ». Es wird berichtet, d»h Bern die Jnterposition Luccrns in Sachen des Mordes in der Clus nicht wohl aufgenommen und sich h»^ vernehmen lassen, daß es nicht gesinnt sei, sich ferner „mit Luft speisen zu lassen". Solothurn habe d>6 gefällten Urtheile revidiert, über die drei zu den Galeeren Verurtheiltcn das Todesurtheil gesprochen. verabredet sich, Zürich zu schreibe!?, daß man die ausgeschriebene Tagsatzung für nicht nothwendig halte ?»^ es dieselbe wieder abstellen möchte, k. Die Häupter und Standesräthe der III Bünde bitten, da die kaiserlich^ Truppen sich den Grenzen nähern und Gefahr vorhanden ist, daß sie sich der Pässe bemächtigen, um Die Gesandten finden diese Bcsorgniß unbegründet, da das Hans Oesterreich unlängst die Eidgenossen!^ alles Guten und der treuen Beobachtung der Erbeinignng versichert habe. Uebrigens habe man sich sih»" zu wiederholten Malen erklärt, man werde die Bünde redlich gegen einander halte»?; auf diese Erklärung^ beruft man sich. Sollte auf thätlichc Hülfe noch weiter gedrungen werden, so müßten die höchsten ^ walten darüber entscheide,?, und auch ans diesen? Grunde sei die nach Baden angesetzte Tagsatznng unnötlK Jedoch stellt man an Zürich das Anerbieten, man wolle nach Ostern zu einer gemeinsamen Unterredn»ö erscheine,? und den? Landvogt von Sargans den Auftrag zukommen lassen, daß er ein gutes Aufsehen h»'s und, wenn etwas vorfalle, es sogleich berichte. «. Es wird die Antwort des Königs von Frankreich das an? 2. Januar abgegangene Schreiben vorgelegt, in welchem derselbe berichtet, daß er an Marsch^ Horn und den Rheingrafen Ludwig geschrieben habe, sie möchten die den Landen des Bischofs von Baff auferlegte Contributivn aufheben und von der Einquartierung abstehen. «I. Es wird ein Schreiben Marz lind April 1633. 739 Papstes verlesen, in welchem derselbe sich dahin ausspricht, daß es ihm angenehm wäre, wenn durch Mit- Mrkung der katholischen Orte der Friede zwischen dem Kaiser und den beiden Kronen zu Stande käme. Da dermalen nicht beschlossen wordeil ist, ob das letzte von der Erzherzogin Claudia von Oesterreich an tznneiue Eidgenossenschaft erlassene Schreiben wieder von allen oder von den katholischen Orten besonders Antwortet werden soll, so hat sich ans nächster allgemeiner Tagsatzung jedes Ort darüber zu erklären. Man vernimmt, daß man auf dem bevorstehenden Gencralcapitel des Capucinerordens zu Rom damit umgehe, die bisher unter der helvetischen Provinz gestandenen Convcnte zu theilen; ferner, daß das Capitel ^ Stift zu Bischofszell Vorhabens sei, gegen die den Orteil durch eine päpstliche Bulle übertragene Ve- otzung per Propstei und der Canonicate daselbst Einspruch zu erheben. Man läßt den Nuntius durch einen usschliß ersuchen, sich bei dein Papste dafür zu bemüheil, daß in keinem von diesen beiden Punkten eine Änderung eintrete. «SS. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1633, 31. März. Äaiidcsarchiv SchwhZ. Gesandte: Uri. Kaspar Nomauus Troger, Ritter, Alt-Landammann; Sebastian Heinrich Trösch, landammann. Schwyz. Jakob Schmidig, Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statt- )alter; Johann Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter und Landshauptmann. Nidwald eil. (Niemand.) ». Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclegcnheiten: °l»ei Bellenz u. ». Art. 087. ^'e>i Uznach und Gaster. i>». An. 17. «SS Conferenz der den Thurgau iutd das Nheinthal regierenden Orte. Baden. 1333, 3. April. Staatsarchiv Zürich, »est. XII. 14l>. kol. 228. Staatsarchiv Luccr». Nvsch. No anno UM. Bd. XXIII. lol. 88. Zürich. Heinrich Bräm, Burgermeister; Salomou Hirzel, Seckelmeister. Lucern. Heinrich von Ritter, Pannerherr und des Raths; Ludwig Schumacher, Seckelmeister. Uri. Karl Emanuel " ^vll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann. Lc/d^' Neding, Ziitter, Alt-Landammann und Pannerherr; Johann Sebastian Abhberg, Alt- Unterwaldcn. Sebastian Wirtz, von Obwalden; Johann Zelger, Landammann, von Ast-p^^' Beat Zurlauben, Ammann; Peter Trinkler, des Raths. Glarus. Balthasar Gallati, ^»^^"'"aiin; Johann Heinrich Elmer, Landesbaumeister und des Raths. Appenzell. Jakob Wiser, Mniiann, von Jnnerrhoden; Jost Heinzenberger, Landammann, von Außerrhoden. Begrüßung, i»,. Der Abgeordnete von Notweil schildert die trostlose Lage der theils zg,. theils geplünderten Stadt und deren Dörfer und eröffnet, der Landshofmeister des Herzogs von cmberg habe vertraulich angedeutet, daß dessen Garnison Notweil abgenommen werden könnte, wenn 740 April 1033. die Eidgenossen einen Zusatz von 40 oder 50 Mann dahin legen würden. Die Orte möchten deßhalb diese wenige Mannschaft bewilligen, dem Herzog solches eröffnen und ihn bitten, die unerträgliche Garnison abzunehmen in Berücksichtigung, daß er von der Stadt Notweil nichts Feindliches zu besorgen habe, wie den» dieselbe die Aufrechterhaltung des geschlossenen Accordes nochmals zugesagt haben wolle. — Man fragt hierauf den Herzog schriftlich an, wessen er in Bezug auf die von seinem Landshofmeister gcthane Vertröstung gesinnt sei, und ob der nach Rotweil zu schickenden eidgenössischen Mannschaft ungehinderter Durchpaß gegönnt würde, und ersucht ihn, die Stadt Nvtweil mit der so starken Garnison und Contributio» fürderhin zu verschoneil und sie der schweren Last nunmehr zu entledigen. Je nachdem die Antwort ausfallen wird, werden die Herren und Obern einen Entschluß fassen. I». In Folge eines Anzugs wegen der vieleil noch ausstehenden französischen Zahlungeil wird verabschiedet, es solle jedes Ort seine Gesandte» auf nächste allgemeine Tagleistung instruieren, daß man um dieselben sollicitieren wolle, v. Eidgenössische Kauf- und Handelsleute, die ihre Gewerbe in Frankreich betreiben, beklagen sich, daß die Dvuaniers Z" Valcnce, Lyon und an andern Orten, zweifelsohne wider den Willeil des Königs, dem aufgerichtete» Bündniß und den erlangten Zollbefreiungen entgegen auf die Güter und Waaren, die aus Frankreich in die Eidgenossenschaft gefertigt werden, neue Zölle und Auflagen gesetzt haben, daß sie die Ballen und Waare» öffnen und nicht wieder verabfolgen, bis die Kaufleute bezahlt habeil, wozu sie mit gewehrter Hand, M setzung der Pistolen aus die Brust und Durchsuchung bis auf das Hemd auf freiem Feld auf gewaltsam Weise gezwungen werdeil. — Die von den Kaufleuten begehrteil Jntercessionsschreiben an den König, de» Cardinal von Richelieu und den Siegelbewahrer werden bewilligt und in gemeiner XIII Orte Namen ausgefertigt. Sollten dieselben erfolglos bleibeil, so will man auf Kosten der Kaufleute eine Gesandtschaft v»» zwei Orten beider Religionen an den König abordneil. «I. (S. u. Thurgau.) «. Zürich hat Berich empfangen, daß der Cardinal-Jnfant von Spanien beabsichtige, mit großem Volk, das sich iin Mailändisch^ versammeln soll, über den Gotthard nach Deutschland oder in die Niederlande zu ziehen, und daß er deswegen bei den katholischen Orten um den Paß angehalteil habe. Für den Fall, daß daran etwas Wahres ist, bittet Zürich, vcrinöge ergangener Abschiede ihm Kenntniß davon zu geben, damit man sich in solche»' Falle gehörig vorsehen könne. — Die katholischen Orte erklären, daß an ihre Herren und Obern ke>» solches Begehren gestellt worden sei. — Man nimmt dieß in den Abschied, dainit man einander, we»" deßwcgen etwas an das eine oder andere Ort gelangen sollte, bei Zeiten Nachricht geben könne, t. (S- Thurgau.) V katholische Orte, katholisch Glarus und Appenzell-Jnnerrhoden. A. Landaiilmailn Gallati bringt folgende drei Beschwerden vor, welche er die Gesandten in den schied zu nehmen bittet, damit darüber auf eine künftige Tagleistung instruiert werden könne. 1) Obgl0^ nach dem 1623 errichteten Vertrag die Besetzung der Vvgtei Werdeilberg den Katholischen zukomme und Z" einem Landvogt bereits ein Katholischer erwählt worden sei, so hätten ihre Mitlandleute der andern gion mich einen erwählt und wollten, wie es verlaute, den Katholischen die Verwaltung selbiger Vog^ nicht zugestehen, bis Schwhz ihren Landvogt nach Uznach und Gaster auch allfreiten lasse. Er bittet, möchte sie bei jenem Vertrag von 1623 schützeil. 2) Obgleich es jeweilen Sitte gewesen sei und die träge voil 1532 und 1564 und die Bünde es festsetzen, daß die Amtleute beider Religionen in ihrem <5^ bei Gott und den Heiligen schwören, so habe doch Landammann Tschudi scholl zweimal bei Erstattung gewöhnlichen Eides die Heiligen libergangen. 3) Obgleich in Fvlge des Vertrages von 1623 den Kcsth»^ April und Mai 1633. 741 schen 1624 zu Baden an ihre Kosten 1060 Gulden zugesprochen worden seien, so hätten ihnen ihre Mitland- leute bis dahin noch nichts bezahlt unter dem Vorgeben, sie würden nichts zahlen, bevor der Streit mit Schwyz wegen Uznach und Gaster ausgemacht sei. Man sehc auch im Abschnitte Hcn'schastSangclcgcnhciten: öltttdgrafschaft Tlmrga». <1. Art. 222. Matrimonial- und Collaturstreit. Art. 116. Gotteshäuser, Klöster, t und x. aus dem Lucerncrcremplar. «524 Confcrenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Lueern. 1633, 4. April. Landesarchiv Nidwalden. Protokoll der Nöthen und der Landlcuthen voin 11. April. Bd. 9. Fol. 279. „Es hat uff Hut Herr Lantamman Caspar Löuw, Ritter, und Herr Commissary Arnolt Stultz den Abscheidt, zuo Lucern usgangen von den dri Orthen Uri, Schwitz und Undcrwalden nit dem Wald, vor dem Herrn Legaten, antreffendt den Bischoff von Como und die Priestcren zuo Belletz, abhören lassen und iro müntliche Relation gethan, welchen Adscheid mine Herren gcntzlichcn (was selbiger uswyst) guotgehcisscn". Der Abschied selbst hat sich nicht vorgefunden. «SS. Consercnz der V katholischen Orte. Weggis. 1633,4. Mai. Staatsarchiv Luccr». Abs», clo anno I0ZZ. Bb. XXIII. kol. 127. ^ Gesandte: Lucern. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß; Laurenz Meyer, Zeughcrr; Ludwig Pfyffer, ^ des Raths. Uri. Johann Kaspar Arnold, Landammann; Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Land- ^>unaim. Schwyz. Sebastian Abybcrg, Landammann; Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammaiui und unerherr. Unterwalden. Johann Jmseld, Landammann und Landshauptmann, von Obwalden; ^nn Walthart Lussi, Landammann und Pannerherr; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Laudammann, von Nid- ^ Zug. Konrad Brandenberg, Scckelmcister; Beat Jakob Meycnbcrg, des Raths. Der Bischof von Basel hatte die mit ihm verbündeten katholischen Orte in einem Schreiben um sei, - ^"begangen, da er einen Einfall der Schweden befürchtete, welche drohend nahe an den Grenzen Bisthums standen. Nach verrichteter Begrüßung wird der Bericht der beiden unlängst deßwegcn nach Zeit'^^ abgeordneten Deputierten vernommen und ein Schreiben verlesen, nach welchem zwar in der letzten Hab ^ ^iahr sich vermindert habe, da der größere Theil des schwedischen Volkes sich abwärts gezogen bitt^ ^ ^ Bischof dennoch um hundert Mann zum Schutze der Stadt und des Schlosses Pruntrut ^ anderes Volk zum Nachzug bereit halten möchte. Die Gesandten sind zwar sämmtlich "'picht, dgfz kein Ort sich weigern dürfe, das zu leisten, was das Bündniß von ihm verlange; sie glau- daß ^ vorsehen müsse, daß die Sache nicht hie oder da ungütlich ausgedeutet werd e König von Frankreich, der seine Jnterposition bereits zugesagt habe, davon nicht ab- Tustr^ iverde. Da die Gesandten wegen Absendung der begehrten hundert Mann keine definitive ^ctivn haben, der Bischof in seinem Schreiben nichts gesagt hat, wie es des Soldes wegen zu halten 742 Mal 1633. sei, und wer die Mannschaft commandieren soll, so wird demselben geantwortet, man sei gewillt den bundes- genössischen Pflichten in allen Fällen nachzukommen; man wünsche aber zu wissen, ob der Bischof die Ab- sendung der hundert Mann jetzt noch für nothwendig halte. Sollte die Gefahr größer werden, so verlange des Bischofs und der Orte Reputation, daß auch noch eine größere Zahl geschickt werde. Ferner wird beschlossen, an den König von Frankreich, damit derselbe nicht durch Zureden mißgünstiger Personen und fälschliche Zulagen von seinem gnädigen Willen gegen den Bischof abwendig gemacht werde, in der verbündeten Orte Namen ein „kräftiges Entschuldigungsschreiben" abzusenden und in demselben den Bischof neuerdings zu empfehlen. Jedes Ort hat endlich auf der nächsten Confercnz seinen Entschluß wegen der Abschicknng der Mannschaft zu eröffnen; mittlerweile kann man Bern anfragen, ob es derselben den Durchpaß gestatten wolle. I». Da schon zu wiederholten Malen auf gemcineidgenössischen Tagleistungen und katholischen Konferenzen die Nothwendigkeit der Abordnung einer Gesandtschaft an den König von Frankreich anerkannt worden ist, so wird, da die dermalige Lage des Bischofs von Basel zu den übrigen Beweggründen noch hinzugekommen ist, jeder Gesandte seine Herren und Obern veranlassen, auf nächste Conferenz dafür zu instruieren. «. Die nächste Zusammenkunft, zu welcher auch die übrigen katholischen Orte einzuladen sind, wird auf den 11. Mai nach Lucern zu berufen beschlossen. Gegenstände der Berathung sollen sein! eine Vorberathung auf die Conferenz zu Franenfeld, die Angelegenheit des Bischofs von Basel und die nach Frankreich abzuschickende Gesandtschaft. «SV. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1333, 9. Mai. LandcSarchiv Nidwalden. Gesandte: Uri. Kaspar Romanus Troger, Ritter, Alt-Landammann; Sebastian Heinrich Trifft Alt-Landammann; Karl Emanuel von Noll, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. Schwyz. Sebastian Abhberg, Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Gilg Aufdermauv Alt,Statthalter; Michael Schorn», Scckelmeister. Nidwalden. Johann Walthart Lussi, Landanuna»" und Pannerherr; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann. ». Man beräth sich, was in Beziehung auf die Forderungen an den Gubernator zu Mailand zu thu" sei, die man wegen des Auszugs von 1620 und einiger Garnisonen zu Bellenz noch zu stellen hat. Relation von Landammann Abhberg wird angehört, welchen Schwyz wenige Zeit vorher wegen dieser Ä'" gelegenheit nach Mailand gesandt hatte. Uri und Nidwalden sind der Ansicht, daß man die Sollicitati^ nicht einstellen, sondern wiederum Gesandte abordnen solle, zumal da der Herzog von Feria bald abreist" werde. Schwyz kann sich dieser Ansicht nicht anschließen, will aber diesen Antrag seinen Herren und hinterbringen, k «I. (S. u. Bcllenz:c.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnheitcn: Bogtci Bcllenz zc. »>-«!. Art. 688—690. Mai 1633. 743 «S7. Konferenz der katholischen Orte. Lucern. 1K33, 12. bis 14. Mai. Staatsarchiv Lucern. Absch. Se anno IllZZ. Bd. XXIII. tdl. II«. Gesandte: Lucern. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß; Moriz An der Allmend, Alt-Schultheiß und Stadtvenuer; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Pannerherr; Ludwig Schumacher, Veuncr und Seckelmeister, des Raths. Uri. Johann Kaspar Arnold, Landammann; Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Land- ^»inann; Karl Emanuel von Noll, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. Schwpz. Sebastian Äbydcrg, Landammann; Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammaim und Pannerherr. Unterwalden. Z°hann Jmfeld, Landammann und Landshauptmann, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Land- ^uinanu und Pannerherr; Kaspar Leu; Alt-Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Beat Zurlauben, ^»Mcmn; Kaspar Blattmann, des Ztaths. Glarus. Friedrich Tschudi, Statthalter. Frciburg. Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Svlvthurn. Johann Jakob vom Staat; Benedict Hugi, ^ neuen Raths und Bauherr. Appenzell-Juucrrhodeu. Jakob Wiser, Landammann und Panner- ^rr. Ah; Gallen. Johann Rudolf Neding zu Glattburg, Landvogt zu Lichteusteig. i». Den hauptsächlichsten Gegenstand der Verathung bilden die von Zürich in letzter Zeit auf die Zahl achtzehn gesteigerten Beschwerdepunkte der Evangelischen im Thurgau und Nheinthal, welche auf der saftigen zu Fraueufeld abzuhaltenden Zusammenkunft der regierenden Orte behandelt werden sollen. Die sandten erblicken darin eine verborgene Gefahr für ihren wahren Glauben und ihre Gerechtigkeiten und Äauben sich dagegen vorsehen zu sollen. Alan kommt auch jetzt wieder darüber überein, daß die Gesandten ^ Klagen der Unterthanen beider Religionen in Frauenfeld, so wie die Entgegnung der andern Partei andren und dann sprechen sollen, was dem Landfrieden gemäß ist; namentlich daß man sich zu hüten habe, ^ Zürich die katholischen Gesandten nicht zu einer Partei mache, so daß seine Stimme so viel gelte als ^ der V katholischen Orte. Wenn aber Zürich vorschlage, daß es sich mit ihnen über die Beschwcrde- funkte vergleichen oder das Recht bestehen wolle, so erachtet man, daß es nicht an den katholischen Orten W antworten, sondern es werde dieß, z. B. was die Einsetzung der Prädicanten und die Abkurung der Gründen betrifft, Sache der geistlichen und der weltlichen Collatorcn sein. Man glaubt, daß der Landabe nicht auf diese beiden Punkte sich beziehe, so daß man die Orte damit behelligen könne, weil zu selbi- ^ Zeit die Prädicanten schon allenthalben eingesessen waren und es sich blos um die Priester gehandelt , ^ Sollten die Orte darin nachgeben, so würden nicht nur die Collatoreu ihrer Rechte entsetzt, sondern f Drte auch ihres alten Pvssesses beraubt, uud die wahre Religion käme in die größte Gefahr. Wenn man ^ einwenden wolle, daß seit Errichtung des Landfriedens einige Prädicanten eingesetzt worden seien, so ^ Zu bemerken, daß dieß unter gewissen Bedingungen geschehen ist, und ohne daß des Priesters Einkommen , urch eine Schmülerung erlitten habe. In Beziehung auf diejenigen Orte, an welchen schon früher Prä- ^uuten gewesen sind, etwas nachzugeben hält man für gefährlich, weil die Gegenpartei daraus gleich ein ^ »lachen könnte. — Was Zürichs Forderungen in Beziehung auf die Abkurung betrifft, so stimmt darin übercin, daß dieselbe rundweg abzuschlagen sei. In Bezug auf die übrigen Klagen Zürichs liefen die Gesandten von Appenzell und des Abtes von St. Gallen, daß manche derselben nicht zu erweisen baß ini Gegentheil die Katholischen sich noch viel mehr zu beschweren haben. Es sollen daher die 744 Mai 1633. Unterthailen ihre Klagen und Antworten vor den Gesandten vorbringen, und diese werden dann ihr richterliches Amt ausüben und eine Verordnung erlassen, daß die Unterthanen unter einander künftig sich besser verstehen und den guten alten Gebräuchen, den Verträgen und Abschiedeil gemäß sich benehmen sollen. Im Uebrigen sind die Orte gesinnt, sich einfach auf den Landfrieden zu berufen und bei demselben zu verbleiben und sich deßwegen in keine Disputation einzulassen. I». Ob man zur Behandlung der das Rheinthal allein betreffenden Punkte einen Ausschuß der Amtleute von den katholischen Höfen nach Frauenfeld bernfen oder ob man nach Nheineck gehen solle, um dieselben dort zu behandeln, wird zu entscheideil den nach Frauenfeld reisenden Gesandten überlassen. Katholisch Glarus und Appenzell-Jnnerrhodcn werden ersucht, auch ihre Nathsbotschaften nach Frauenfeld abzuordnen, nm mit ihrem Rathe beizustehen, v. Vom Landschreiber der Grafschaft Baden erhält man den Bericht, daß weilige Tage vorher der auf dem Nafzerfeld liegende Flecken Lvtstetten von etwa 350 Reitern verbrannt und über hundert Unterthanen ermordet worden seien. Luccrn hat sofort einen Abgeordneten nach Baden und Kaiserstuhl abgeschickt mit dem Befehl, daß man auf guter Hut sein uild die Pässe bewachen solle. Die Gesandten ermahnen nun die Amtleute zu guter Aufsicht. D» nach dem Bericht des Abgeordneren jene Reiter noch in der Nähe des Schlosses Rütteln sich aufhalten, so wird für gut erachtet, an den Bischof von Constanz zu schreiben, er möchte daselbst die noch erforderliche» Maßregeln treffen; der obengenannte Abgeordnete von Luccrn erhält den Auftrag, daselbst Inspektion Z» halten und abzuwarteil, was für eine Wendung die Sachen nehmen. Den nach Frauenfeld reisenden Gesandten wird aufgetragen, mit denen von Zürich zu reden, ob sie bei Maßregeln sich betheiligen wolleil, uM dergleichen Feindseligkeiten von den eidgenössischen Grenzen und der nächsten Nachbarschaft abzuhalten- «I. (Ohne Glarus lind Appenzell.) 1) Der Abt von St. Gallen legt den Gesandten zwei Ansucheil vor. M Folge des Todes des Abtes im Kloster Fulda war etile zwiespältige Wahl erfolgt. Die durch Mönche von St. Gallen vorgenommene Reformation jenes Klosters hatte die in Folge des Krieges aus dein Kloster weggegangenen Mönche in zwei Parteien gespalten. Diejenigen, welche von der Reformation nichts wisse» wollten, hatten Adolf von Hofenegg, die Anhänger der Reformation, deren einige im Kloster St. Galle» waren, Bertrain von Bellikvfen zum Abte gewühlt. Der Abt von St. Gallen bittet nun um ein Jnter- cesstonsschreiben an den Kaiser, derselbe möchte die Wahl des Letztern ratisicieren. Das Jntercesftonsschrcibe» wird bewilligt. 2) Sodann beklagt sich der Abt, daß Zürich gegen die Bünde und das Landrecht »»^ gegen gethanes Anerbieten des Rechtes ihm die Gefälle des Gotteshauses St. Gallen und St. Joha»"/ welche auf zürcherischem Gebiete liegen, Hinterhalte unter dem Vorwand, daß es sich für die wegeil der streitigen Judicatur aufgelaufenen Kosten bezahlt machen wolle, in der That aber um die Genchmhalt»»g des Vergleichs von Baden zu erzwingen. Dem Abte wird gerathen, seine Beschwerden und seine Grü»^ dem Rathe zu Zürich vortragen zu lassen. Sollte das ohne Erfolg sein, so will man die Jnterposition drr Orte eintreteil lassen. «. (S. u. Luggarus.) L. (Ohne Freibnrg und Solvthurn.) Da noch etlichen Orten das Münzwescn im Argeil liegt, so soll den Gesandten auf die Jahrrechnung.zu Badeil ^ fehl gegebeil werden, daß man endlich auf Mittel bedacht sein möge, daß das Münzen wirklich eingestr^ werde, z» . Der Bischof von Basel sucht um 310 Mann an, welche nach Pruntrnt und Delsberg verleg werden sollen. Sümmtliche Gesandteil sprechen sich dahin aus, daß sie sich angelegen sein lassen, alles zu leisten, was das Bündnis) von ihnen verlange. Die Abseildung der verlangten Mannschaft hingG^ könne einstweilen noch nicht geschehen, weil einerseits Bern sich noch nicht klar wegen Gestattung des P»ß^ ausgesprochen habe, andrerseits es vielleicht für „den Herrn Bundsverwandten" und die Orte selbst passt»^ Mai 1633. 745 ü" möchte, den Zuzug noch einige Zeit aufzuschieben. Doch ist mau der Ansicht, es könne, wenn Gefahr ^Händen sei, mit Glimpf und Ehreil keine Abänderung erzwungen werden. Es werden daher die solo- ^'»ischen Gesandten ersucht, sich nach Delsberg zu verfügen und dem Bischof die Bereitwilligkeit der Orte ^Zuspreche», alles ihm leisten zu wollen, was der Bund von ihnen verlange, zugleich aber auch ihm die kuken zn eröffnen, welche sein Begehren hervorgerufen habe. Wird der Bischof auf seinem Begehren Warreil, ^ sofort aufbrechen. Da derselbe die Ernennung der Ofsiciere den Orten über- so wird als Hauptmann Laurenz Meher von Lucern bezeichnet, der dann die übrigen Ofsiciere zu hat. Der gemeine Söldner erhält vom Bischof einstweilen monatlich 5 Kronen. Jedes Ort hat dreißig Mann in marschfertiger Bereitschaft zu halten. Ii. (S. u. Sargans.) ». Bei der Verathung die nach Frankreich abzuschickende Gesandtschaft vereinigt man sich dahin, einstweilen keinen Entschluß " ^ssen, weil diese Sache auf der nächsten gemeineidgenössischen Tagsatzuug zur Behandlung kommen wird, ^'den dann die unkatholischen Orte an dieser Gesandtschaft sich betheiligen, so soll dahin getrachtet werdeil, ^ dieselben zwei, die katholischeil Orte vier Gesandte zu stelleil haben. Damit aber diese Abordnung nicht ^ hinausgeschoben werde, soll jedes Ort seine Gesandteil mit vollständigem Befehl instruieren. lit. (Ohne dcn^ ^ Appenzell.) Alls die Klage der Gesandteil von Freiburg, daß der Landschreiber zu Baden in schieden die Gegenstände, welche den Evangelischen dienlicher seien, weitläufiger und nicht in der n>n ^ ^ ^ vorgebracht worden sind, aufführe, die Allgelegenheiten der katholischen Orte weit kürzer und ihiil behandle, wird beschlossen, auf künftiger Jahrrechnung dem Landschreiber dieß zu untersagen, ^ ^>c.) za verbieten, etwas den Abschiedeil zu inserieren, was in der Sitzung nicht vorgetragen worden katholische Orte.) Es werdeil die Beschwerden der Alumnen des helvetischeil Collegiums zu ^ a>ld zur Sprache gebracht. In Folge dessen werden diejenigen Orte, welche die beste Gelegenheit habeil, ^>iber Erkundigung einzuziehen, ersticht, nichts zu unterlassen, was zur Abhülfe uothwendig ist. i». Dic- bei der künftigen Verhandlung zu Franenfeld bethciligt sind, solleil erst etilen Tag ^ als zu Baden verabredet worden ist, nämlich Montag nach Trinitatis zu Frauenseld anlangen. Man schc auch im Abschnitte Herrschastsangclcgcnhciten: L»»dv ^M'ls. I». Art. 71. Kriegssacheu. Lnggarns. «. Art. 66. Justizsachen. VS8. Cvnserenz der den Thurgau und das Nhemthal regierenden Orte. Franenfeld und Rheineck. 1333, 24. Mai (Dienstag nach Trinitatis.) Staatsarchiv il!»ccr». Absch. >la anna IMZ. Vl>. XXIII. t'ol. WS >1.181. HeinasZürich. Salomen Hirzel, Seckelmeister; Hans Heinrich Wirz, Seckelmcister; Hans ^chneeberger, des Raths. Lucern. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß; Ludwig Schumacher, ^arl Venner. Nri. Hans Kaspar von Schwingen, genanilt Arnold, Ritter, Laiidammann; ^>i», üon Roll, Ritter, Alt-Landammanil und Panucrherr. Schwyz. Sebastian Abhbcrg, Land- ^Ühu^ ^^^^tvalden. Johann Jmfeld, Laiidammann und Landshauptmann, von Obwalden; Johann Landammann und Pannerherr, von Nidwaldeu. Zug. Beat Zlirlaubcu, Ammann; Hans ^ Alt-A,nmailn. Glarus. Rudolf Tschudi, Landaminann; Friedrich Tschudi, Statthalter. 94 746 Mal 1633. Appenzell. Martin Suter, Landammann, von Jnnerrhoden; Jost Heinzenberger, Alt-Landamman»! Johannes Zellweger, Landesbanmcistcr, von Außerrhode». 1) Eine Abordnung ans dem Klettgau berichtet, daß vor wenigen Tagen der Flecken Lotstetten dm'ä) schwedische Reiter verbrannt, bei 206 Personen niedergemetzelt, 236 zu Gefangenen gemacht, die Gefangene» und die ganze Landgrafschaft in Contribntion gesetzt worden seien; um fernem Verheerungen zu entgehe», habe die Landgrafschaft sich dazu verstcheu müssen, 5666 Gulden zu bezahlen. Als Generalfeldmarschall vo» Schauenburg, der inzwischen um Thiengen und Lauchringen sich gelagert habe, dieß vernommen, habe cl ihnen gedroht, daß sie ihm, wem? sie den Schweden etwas gebe??, das Doppelte zahle?? müßten. Sie bitte», ihnen eii? Jntercessionsschreiben an den schwedischen Commandantcn zu gebe??, daß er ihnen die auferlegte Contribntion erlasse oder doch ermäßige. 2) Um ein Jntercessionsschreiben bitte?? die von Waldshut für de» sulzgrüfischci? Rentmeister, der gefangen eine Nanzivi? zahle?? sollte, die größer als sei?? Vermögen sei. — Dc'» Ansuchen wird entsprochen, it». Die Gesandtschast von Zürich bringt den Nathssnbstitut Hans Heinrich Waser mit und setzt ihn neben den Landschreiber des Thurgaus, um neben demselben zu protokolliere?? und bä der Abfassung des Abschieds behülflich zu sein. Die katholische?? Orte hätte?? zwar Ursache gehabt, die!" Neuerung sofort zu ahnden; sie thnn es einstweilen nicht, sondern lasse?? an? folgende?? Tage die Gesandt?»' voi? Zürich freundlich ersuchen, davoi? abzustehen. Da aber diese von ihrer Instruction nicht abgehe» können, die katholische?? Gesandte?? für Zulassung keine Instruction habe??, so erklären beide Theile, daß ^ unter so bewandten Umständen nach Hause zurückkehren müßten, um ihren Herreu und Ober?? Bericht Z" erstatten. An? Nachmittag berathei? sich die Gesandten der katholischen Orte über diese Sache, finden, d»ß diese Neuerung viel Mißverständnisse und Verwirrung herbei führen könnte, und daß sie die Einwillig»"!! i» dieselbe von ihrer Seite bei ihre?? Herren und Ober?? nicht verantworte?? konnten. Sie schicke?? aus ihr"" Mitte zwei Abgeordnete au die Gesandtschast Zürichs, um sie zu bewege??, ihre?? Schreiber zurückzuziehc»' Diese aber erklärt, daß ihre Instruction es ihr nicht gestatte, und daß Zürich seilten Schreiber mitgebracht habe, weil der Landschreiber schon zu wiederholten Malen aus Vorliebe für seilte Religio?? ii? Abfassung d"" Abschiede mehr die Katholische?? begünstigt und die „Behelfe", welche Zürich vorgebracht habe, entweder gcr»' dezu weggelassen oder schlecht und mager aufgeführt habe. Sic fügt bei, daß Zürich künftig, wenn es si^ un? Angelegenheiten, welche die Religion und de?? Landfrieden betreffe??, handle, ii? Frauenfeld Bade?? einen unparteiischen Schreiber dabei habe?? wolle. Die katholische?? Orte erblicke?? darin die Absicht Zürichs, sich als die eine die katholische?? Orte als die andere Partei anzusehen. Sie beschließe??, da auf seiner Meinung beharrt, unter sich die Instructionen über die Angelegenheiten zu eröffnen, wegen tvelä^ diese Confereuz zusammenberufen worden ist. Zürichs Gesandtschaft läßt darauf de?? katholischen Gesandt sage??, daß, wenn sie ii? diesen Angelegenheiten etwas vornähmen, sie dagegen protestiere und, falls diese ih^ Protestatio?? nicht verfange, des eidgenössische?? Rechtes sich behelfen würde und, wem? dieselbe?? etwas de?? Evangelische?? vorzunehmen bedacht sei?? sollte??, Zürich diese?? die Weisung geben werde, keine zu leiste??. Die katholische?? Gesandten spreche?? ihr Bedauern über diese Erklärung aus und lade?? Zürich' Gesandte ein, an? folgenden Freitag de?? 27. Mai mit ihnen zu tractieren. In dieser Sitzung wiedcrht Zürich sein Begehre?? wegen Zulassung seines Schreibers und betont, daß dieß keine Neuerung sei, da Wäsi" früher zu Bade??, als es sich un? landfricdliche de?? Thurgau und das Nheinthal betreffende Angelegenheit handelte, als Schreiber zugelassen worden sei. Beide Schreiber könnten die Verhandlungen zusammentragt und. wenn man sich ü.er de?? Abschied verglichen hätte, könnte er von des Landschreibers Hand und unter dt Mai 1633. 747 Zainen der Canzlei der regierenden Orte ausgefertiget werden. Die Frage, wie es künftig gehalten werden soll, ^olle man in den Abschied nehmen. Die katholischen Gesandten erklären wiederum, daß ihnen ihre Instruction ^ nicht zulasse, und verlangen, daß vor dem Auseinandergehe.! der Gesandten der Landschrciber einen lchied über das ausfertige, was bisher verhandelt worden sei, der dann, wenn etwas darin mangle, verliert werden könne. Sie bitten die zürcherischen Gesandten nochmals, ihren Schreiber bei Seite sitze» zu 'iim; diese beharren auf ihrer Forderung. Die Behandlung der Angelegenheiten, wegen welcher man sich ^'sammelt hat, wird eingestellt. Zürich richtet nun an die katholischen Gesandten die Frage, ob sie, da sie ^stmals erklärt Hütten, bei dem Buchstaben des Landfriedens bleiben zu wollen, gestatten, daß Prä- uaiuen an diejenigen Orte eingesetzt werden, wo früher schon solche gewesen seien oder wohin noch welche /stchrt werden. Die katholischen Gesandten antworten, daß sie in Folge des letzten Abschieds von Baden in- Niiert seien, mit den Gesandten Zürichs Klage und Antwort der Unterthanen anzuhören; sie möchten sie ferneren Generalfragen verschonen. Alan nimmt übernächtigen Verdank. «. Es langt ein Schreiben der Vvrderösterreichischcn Landen der Zeit vertriebenen Ständen, von Prälaten, Grafen, Freiherren, Aitern und Adel, auch Städten und Landschaften" (sio.) des Elsasses und Breisgaus ein, betreffend die Schuld- ^ ^ ^rung der Erben des Laudschreibers Wirz sel. Weil Landammanu Wirz, der den Handel angeregt und '^ Arreste erlangt hat, nicht zugegen ist, wird die Sache auf die nächste Jahrrechnung nach Baden ver- d^^"' Boten ein Recepisse zugestellt. «I. (S. u. Thurgau.) «. (S. u. Sargans.) t. Es wird berichtet, daß " cm den Freiherrn von Villefrauche wegen Schonung der den eidgenössischen Grenzen benachbarten Geraden abgesandte Jntercessionsschreiben dem Vogt zu EgliSau mit einem ziemlich ernsten offenen Schreiben ^^ickgeschickt worden sei. In Folge dessen wird für gut erachtet, auf künftiger Jahrrechnung sich zu be- ^then, wie den zunächst den eidgenössischen Grenzen vorkommenden Jnsolentien zu steuern sei. N» Zürich ^ ^ Begehren, daß man seinem Schreiber den Beisitz gestatte und erklärt, daß es ans dein Grunde ^ katholischen Orte davon in Kenntnis) gesetzt habe, weil dieß nichts Neues sei. Zugleich verlangt es, daß ^ die Gesandten bestimmt erklären, ob sie die Prädicanten für die Orte, für welche sie dermalen begehrt ^ m vder künftig begehrt werden möchten, nach dem deßwegen im Landfrieden aufgestcllien Artikel den ^Pehreuden bewilligen wollen. Die Gesandten antworten, daß sie, da Zürich auf den Beisitz seines Oelbers nicht verzichten wolle, keinen Bescheid geben können. Wenn es dazu komme, daß man die Ver- " lungen über die einzelnen Beschwerden vornehme, so könne man in der Sache sprechen, was Recht sei. ^ ^ fügen bei, daß sie Zürichs Begehren ihren Herren und Obern zur Kenntnis) bringen werden. Da nun ^ Gesandtschaft Zürichs nachdrücklich begehrt, daß man eine anwesende Partei Vorbescheiden und deren ^llhwerdcn anhören und seinen Schreiber zulassen solle, inachen die katholischen Orte den Vorschlag, daß /.Zur Behandlung der Geschäfte schreiten wollen, wenn Zürich seinen Schreiber außerhalb der Nathsstube Uw und sich erklären werde, daß es dann die ganze Verhandlung vornehmen wolle. Zürich willigt gegen ^ Instruction den katholischen Gesandten zu Ehren ein, jedoch unter dem Vorbehalt, daß in den Abschied ^.t werde, wie es künftig von beiden Theilen gehalten werden solle; denn seine Herren und Obern seien wenn es sich um Religivns- und Landfriedenssachen handle, künftig ihren eigenen Schreiber mitzu- ^uie». Die katholischen Gesandten behalten sich auch vor, ihren eigenen Schreiber mitzunehmen. Da- "w wird beschlossen, die klagenden und die beklagten Parteien anzuhören. Ii,—«». (S. u. Thurgau.) ^- 1) Um die eidgenössischen Grenzen vor einem Ueberfall sicher zu stellen, wird an den Landvogt und den ^"dschrewer der Grafschaft Baden der Befehl abgefertigt, daß sie, wo es nothwendig sei, namentlich dem 748 Mai 1633. Rhein entlang Wachen aufstellen und dafür sorgen sollen, daß die Schiffe bei Kadelburg laut Vertrags a» das eidgenössische Ufer gezogen werden. Ein ähnlicher Befehl geht an den Landvogt des Thurgaus ab dem Beifügen, daß die Unterthancn zu Hagenweil, Zihlfchlacht und an den andern Orten, wo die Mann- schaft dem Fürstabt zu St. Gallen gehöre, künftig neben den Thnrgauern wachen sollen. Die übrige» gegen das fremde Kriegsvolk zu treffenden Maßregeln sollen auf künftiger Jahrrechnung berathen werde»' 2) Die voil den thurganischcn Amtleuten 1630 auf der Confereuz zu Frauenfeld gegen die fürstlich-sanetgalli- scheu Gerichte vorgebrachten Beschwerden, welche noch keine Erledigung gefunden haben, werden pro w»' Moria nochmals in den Abschied genommen, «z. Die nach Rheinau Abgeordneten erstatten Bericht llbck ihre Verrichtungen. Da der Oberst Villcfranche seinem den Abgeordneten gegebenen Versprechen zuwider dein Prälaten zu Rheinau eine Caution zugemuthet und den Flecken Jestetten weiter bedroht hat, wie es sitst aus dein von ihm an den Prälaten erlasseneil Schreibeil ergibt, wird in aller Eile beschlosseil, dein Oberst zu schreibeil, daß er den Prälaten, der unter dem Schlitze der Orte sei, verschollen solle. Um dem Gotteshaus um so eher Schutz gewähren zu können, soll jedes Ort etliche Musketiere in Bereitschaft halteil, um sie a»s des Prälaten Begehren sofort abschickeil zu können, r. Etliche und zwanzig Reiter waren bei Dießenhofc» durchgelassen worden und hatten im Kloster Paradies allerlei Jnsolentien verübt. Abgeordnete von Dießc»' Hofen werden vorbeschieden, welche den Hergang erzählen. Oberstlieutenant Schlosser, von Schaffhaiist» konlinend, habe den Durchpaß init 24 Musketieren begehrt, um in den Hegau einzufallen; sie hätten ih>» dieseil endlich gestattet. Sie wünschen ein öffentliches Patent, daß sie künftig aus Befehl der Orte keinerlei daten deil Durchpaß gestatteil dürfeil, dainit sie sich dainit entschuldigen können. Das Patent wird ih»e» bewilligt lind ihnen Wachsamkeit anempfohlen. Schaffhansen wird geschrieben, daß es künftig kein Kriegs Volk hereinlassen solle, damit die Orte nicht veranlaßt würdeil, nach andern Mitteln sich umzusehen, um dergleichen Durchmärsche zu hindern. 8. Dem Laildamniann von Noll und dem Landammann Abhberg wü'd aufgetragen, bei dein Stadthauptmann zu Constanz dahin zu wirke», daß er den Thurgan ferner mit Herein lassung durchziehender Soldateil verschone», die Durchreisenden mit förmlichen Paßzedeln versehen u»d daraus bemerken möchte, wer sie seien, lind wie groß ihre Zahl sei. t. Zürich nimmt es über sich, dafür Z» sorgen, daß bei Stein und Eglisan nicmand passiere. (S. u. Thurgan.) v. Wolfgang Wuh voil Unterwaiden, welcher das Schreiben der Gesandten an Oberst Villefranche überbracht hat, berichtet vo» dem Resultat seiner Sendung; der Oberst habe entgegen seinem gegebenen Versprechen, den Flecken Jestette» mit der Caution verschollen zu wollen, Drvhworte falleil lassen, so daß das Gotteshaus Rheinau in groistl Gefahr schwebe. Wirtz wird ersucht, nach Zürich und Lucern zu reisen und daselbst über die Lage Dinge Bericht zu erstatten; da er aber dieß ablehnt, bleibt die Sache eingestellt. (S. »' Nheinthal.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgenhcitcn: Landgrasschast Thilrgau. «1. Art. 81. Justizsachc». > «». Art. Ivo. Anstände mit dem Bischos von Consta»)' I»—i». Art. 817—322. Rcligionssachen n. >>. „ !12. Jnstizsachen. L-Uldvogtei Rheintlial. « . Art. IM. Locales. Art. 13«. Glandenssachen zc. x. „ 153. Juden. 5»>». „ 137. Glanbenssachen:c. Z'. ,, 7. Verwaltung im Allgemeinen, ev. „ IM. Mcmdat. » „ 135. Glaubcnssachen w. Grasschaft Sargans. «. Art. 72. Kriegssachcn. Anm. Dem Lucerncrexemplar sind die specificierten Klagpunkte der Evangelischen sowohl, als der Kath»' tischen beigelegt. Juni 1633. 749 GSS. Conferenz von Bern und Solvkhurn. Fra»»brm»nei». 1K33, 2. Juni (23. Mai a. K.). Staatsarchiv Vera. Solothmn Bücher Nr. 2. S. M7. Gesandte: Bern. Franz Ludwig von Erlach, Freiherr zu Spicz, Schultheis;; Johannes Frischhcrz, Vcnner; Johann Rudolf Willading, Venner; Beat Ludwig May, Zengherr, alle des Raths. Solothnrn. Jvhann Jakob vom Staal, des Raths; Hieronhinns Wallier, Bauherr; Urs Von Arx, des Raths; Johann Schwaller, des Raths. In Betreff des Ueberfalls und Mordes in der Clus erklären die Gesandten Berns, das; in Folge Jnterposition des französischen Ainbassadors und der eilf uninteressierten Orte Bern sich habe bewegen ^ssen, die Arreste aufzuheben und dabei vertröstet worden sei, daß man ihm im Uebrigen billige Satis- sactiva geben werde. Zwar seien in Solothnrn Etliche mit dem Schwerte hingerichtet, Andere verbannt oder "R andere Weise bestraft worden; es wäre aber zu wünschen, daß man die Rädelsführer ergriffen hätte, ^ »lau eben ans Freundschaft oder andern Gründen habe schonen wollen. Bern habe aber noch Rcpara- für die gefallenen unchristlichen Schmach- und Lästerworte, Restitution der Kosten und der den Bcrnern genommenen Waffen zu verlangen. Solothnrns Gesandte erwidern, daß es ihnen sehr erwünscht wäre, ^enn dieser unglückliche Handel nicht mehr berührt würde, anerbieten sich für die ansgestoßenen Scheiterte Reparation zu geben, wem; man die Thäter ansmittle, glauben aber, daß es das Beste sein möchte, a auch die Berner im Tumulte Schmähworte allsgestoßen hätten, dieselben gegenseitig aufzuheben. Für ^ Rückgabe der noch zurückbehaltenen Waffen wollen sie sorgen. Die von Bern ans 6999 Kronen geilten Kosten kommen ihnen zu hoch vor; sie bieten 6999 Gulden an. Bern nimmt die gegenseitige Anf- uiig der Schmähworte nicht an, verlangt von Solothnrn die Erklärung, daß dieselben der Obrigkeit ^'us an Ehren unschädlich sein sollen, und das; über diese nur Liebes und Gutes gesagt werden könne; gleich verlangt es, daß die Thäter, wenn man sie ausfindig gemacht habe, bestraft werden sollen. Solo- ^wii willigt ein, verlangt aber das Gleiche von Bern. Von den 6999 Kronen, die größtentheils zur Ver- ^llnng cm die Wittwcn und Waisen der in der Clus Getövteten bestimmt seien, will Bern 599 Kronen schlaffen. Nach längerm Hin- und Hermarkten steigt Bern bis ans 5999 Kronen herunter; die Gesandten uwthurns haben nur Vollmacht bis ans 4999 Kronen zu gehen, nehmen daher den Vorschlag Berns, ack sl». Bern dringt nochmals auf Revokation des von Solothnrn erlassenen Ehemandats, welches katholischen Unterthanen verbietet einen Evangelischen zu hcirathen (s. Absch. 588 a.) und im svlch kthandlungsfalle Confiscation eintreten läßt. Da S.llothnrn vernommen bat, daß Lncern und Freibnrg l)e Ehen gestatten, will es das Mandat revocieren und die arrestierten Güter Heransgeben. «. In Be- g der zu Ölten an Burgern von Aarau und Aarlnrg verübten Gcwaltthätigkeiten (s. Absch. 592 o) ^d beschlossen, den betreffenden Amtleuten initzutheilen, was in dem bezeichneten Abschied niedergelegt ist. ' Die Gesandten beider Stände vergleiche,; sich dahin, daß die die Zölle betreffenden Neuerungen, welche Bern oder von Solothnrn eingeführt worden sind, aufgehoben sein sollen, und daß man sich an den ^ßen Vertrag von 1516 zu halten habe. Solothnrn verspricht seine Schiffleute anzuhalten, daß sie bei anlegen und den Zoll entrichten, wogegen ihnen die arrestierten Salzfäßchen zurückgegeben werden. ' Definition des Wortes „Eigengnt", um bei Entrichtung der Zölle Mißverständnisse zu vermeiden, t. Bern 750 Juni 1633. verlangt wiederum die Oeffnung eiues Weges nach Ölten, zx. Bern bringt nochmals die in Absch. 588 ä u. 592 x vorgebrachten Beschwerden gegen den Amtmann von Gösgen vor und verlaugt Restitution der widerrechtlich vezogencu Gefälle. I». Bern verlangt, daß die Unteramtleute in den hohen Gerichten beeidigt werden sollen, daß sie alle bußwürdigen Sachen und Frevel, welche den hohen Gerichten zugehörig sind, dem Amtmann des hohen Gerichts anzeigen. Solothurn ist damit einverstanden, ü. Die Lästerworte des Svlvthurners Schwallcr und des Prädicanten Eschcr und das Aergcrniß, welches der Prädicaut Stöckli gegeben (s. Absch. 588 o u. Ich, werden gegen einander aufgehoben, k. Verhandlung wegen der Bestrafung des Wiedertäufers Kaufmann. (S. Absch. 592 i.) I. Nochmals dringt Bern auf die Beseitigung des Grendels, das Solothurn auf der Landstraße errichtet hat. Solothurn verspricht es zu beseiügc." «». Bern führt Beschwerde, daß die Religion in den hohen Gerichten nicht frei gelassen werde, daß die evangelischen Unterthanen, wenn sie an katholischen Festtagen Fleisch essen, oder wenn sie an katholische" Feiertagen ihr Land bauen, laut eiues von Solothurn erlassenen Mandats gestraft werden; ja, daß der Meßpriester zu Kriegstetteu sich herausnehme, die Evangelischen daselbst, wenn sie nicht zur Blesse gehen ni'd nicht beichten oder auswärts in eine Kirche zur Predigt gehen, zu strafen, alles zuwider den. Abschied vo." 3. Januar 1577. Bern dringt auf die Reoocation jenes Mandats und erklärt es auch vertragswidrig, daß Solothurn durch ein Maudat denen im Bucheggberg bei 100 Gld. Strafe verboten habe, Getreide auf die bermschen Markte zu fuhren. Die solvthuruischen Gesandten, ohne Instruction, nehmen die Beschwerden i" den Abschied, geben aber gleichwohl die Vertröstung, daß Bern künftig keine Veranlassung zu Klage., habe" werde, i». Der Vogt zu Wangen klagt über das unbotmäßige Benehmen eines Weibcls und über das vertragswidrige Einschlagen von Allmendlaud von Seite Etlicher zu Hermiswhl. <». Solothurn beschwert sich über das harte Verfahren des Schultbeißen zu Büren und des Vogtes von Nidau in Civilverfahre" gegen Solvthurner. z». Es beschwert sich ferner, daß dem Georg Baumgartner und dessen Söhnen, welche der Dheilnahme au dem Vorfalle in der Clus bezttchtigt worden seien, der Vogt zu Bipp immer noch dere" Guter ... Arrest habe, während doch die Hauptsache jetzt abgemacht sei. Dein Begehren, diesen Arrest aufzuheben, willfahrt Bern. Kaufzttge zwischen beider Städte Unterthanen sind nicht gestattet, außer wcge" Blutsverwandtschaft und Lehenrecht, r. Bern zeigt an, daß ein böser Bl.be, genannt Wehrli Türk Z" ^o ct)urn gefangen gehalten werde, der behaupte, er sei von Bürgern von Bern aufgcstiftet worden, Solothurn Feuer einzulegen. Bern wünscht von Solothurn eine Erklärung der Unbegründetheit dieser Aussage. Solothurn anerbietet sich dieselbe zu geben. «. Bern .nacht darauf aufmerksam, daß dein Abseht von Baden einzurücken vergessen worden sei, was der Glocken halber zu Balm beschlossen worden sei, nä'"- l.ch daß Solothurn, welche sie habe wegführen lassen, sie entweder zu restituieren oder den Werth derselbe" zu ersetzen habe. Die solothurnischen Gesandten macheu sich anheischig, das Eine oder das Andere zu thu"> r. Bern schlägt vor, das durch die Vorfälle in der Clus und noch auf andere Weise „zerlöcherte" Burgrecht, die Bundes- und Burgrcchtsbriefe zu erneuern, damit das frühere freundschaftliche Verhältnis? zwisclM beiden Städten wieder hergestellt werde. Die Gesandten Svlothurns nehmen dieses freundliche Anerbiete" m den Abschied mit der Versicherung, daß dasselbe ihren Herren und Obern angenehm sein werde. Juni 1633. 751 vso. Conferenz der VII die Freien Aemter regierenden Orte. Hihkivch. 1633, 6. Juni. Staatsarchiv Luccr». FaScikn F>cic A »ttcr. Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Schönenberger, Zengherr und des Raths. Luceru. Jakob ^kvos, Ludwig Meyer, beide Alt-Landvögte. Uri. Hans Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landainmann ^ Landshauptmann; Hans Jakob Tanner, Aiitter, Alt-Landammann. Schwyz. Diethelm Schornv, Alt- ^andaimnann. Untcrwalden. Marquard Jmfeld, Landainmann, von Obwalden. Zug. Beat Zurlauben, ^it-Anunann; Beat Jakob Uttinger, Alt-Ammann. Glarus. Rudolf Trmnpi, des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrsch astsangclegenheiien: Landtiogtci Freie Aemter. ZI. Art. 99. Fischenzen. I,. Art. 57. Jnstizsachcn. I». 9l. Fiscl>c»zen. i. „ 38. Jnstiziachcn. e. „ 87. Lehensachen :c. Ii. töti. Verschiedenes. «I. „ so. Ülbzug :c. I. „ 106. Jabrmärktc. v. „ Nid. Verschiedenes. I». „ l54. l ocalcs. r. » 149. Lecales. II. „ 54. Jnstizsachcn. „ 95. Einschläge:c. <». „ 116. Kriegssachcn. Erneuerung des Burgrechtes zwischen Bern und Neueitstadt. Neuenstadt. 1633, 24. Juni (14. a. 5k ). Staatsarchiv Bern. Bttn.tnuse une Verrtäge 'I'om V. L tii-7. Gesandte von.B crn waren Johann Rudolf Bücher, Seckelmeister welscher Lande; Anton von Graffenried, enner; Beat Ludwig May, Zcugherr; Wilhelm von Meßbach, des großen Raths; J.Hann Sebastian hchener, des großen Raths. Siehe das Instrument in den Beilagen Nr. 21. «SK2. Jahrrechnung der die IL ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. 1633, 24. Juni (ans St. Johannis Bapt.). Staatsarchiv Zürich. Ka»to»Sarchivc «aicl, Freibura, Solotlmr». Gesandte: Zürich. Johann Jakob Leu. Bern. Niklaus Kilchberger, Herr zu Bremgarten. Luccrn. ^klaus Clvvs. Uri. Johann Jakob Schinid, Ritter, Zeugherr. Schwyz. Johann Gilg Aufdermaur, ^idsuauptmann. Unterwalden. Niklaus von Deschwanden. Zug. Kaspar Blattmann. Glarus. ^chascw Tschudi. Basel. Johann Rudolf Huber. Frciburg. Franz Prosper Gottrau. Solothurn. wedlet Hngi, Bauherr. Schaff Hausen. Johann Jakob Ziegler, Sladtschreiber. «H. (S. u. Lauis.) v. Es wird berichtet, daß nach dem Tode des Cardinals Federigo Borromeo 752 Juni 1633. die Congregatiou der Priesteroblaten gegen die Ordnung des h. Carolus und gegen den Willen der jungen Kleriker, welche sich im eidgenössischen Kollegium zu Mailand befinden, sich dieser so bemächtigt haben, daß sie dieselben von den Schulen der Jesuiten weggenommen und im Kollegium eine heimliche Akademie eingerichtet haben. Weil nun die Jungen nicht mehr die gehörigen Fortschritte machen, in solchen heimlichen Schulen kein Fleiß und Eifer zn bemerken ist und die Lehrer gar zu jung sind, wird für nöthig erachtet , die Herren und Obern davon in Kenntniß. zu setzen, damit sie Vorsorge treffen können- L Ii. (S. u. Lauis.) I. (S. u. Vier cnnctb. Vogt, überh.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgcnhcitcu: Vier ciinctl>. Vohteien überh. i. Art. 117. Verhältnis; zum Bischof von Como. LlNldvogtci Venns. ii. Art. 70. Beamte. I. Art. 268. Geistliche Orden, Klöster. II». „ 281. Localis. T. ,, 215. Zölle und Geleit. «. „ 140. Justizsachen- Ii. „ 263. Nnterrichtswcsen. «I. „ 111. Jnstizsachcn. «I ans dem Basler-, « und t aus dem Solothurner-, S—i ans dem Freibur-zereremplar. «SS. Jahrrechnimg der die IV ennetbirgischcn Vogteien regierenden XII Orte zu Luggavus. I«33, nach dem 24. Juni (nach St. Johannis Vapt.). LaudcSarchiv Dchwyz. Kantoilsarchi» Basel. Gesandte: Dieselben, welche in Absch. 632. Das Verhandelte befindet sich int Abschnitte Hcrrschaftsaugelegenhciten: Vier eimetb. Vsgtcicn überh. «. Art. 31. Justizsachen. ' Landvogtci Llllsgarus. Art. 87. Jnstizsachcn. I». Art. 123. Zollsachen, e ans dein Baslercrcmplar. «SA. Confcrenz von Uri, Schwhz und Nidwaiden. Flüeleu. IK33, 27. Juni. LandcSarchiv Schwbz. Gesandte: Uri. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Ritter, Landammann; JohaiM Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Alt-LandammaiM > Sebastian Heinrich Trösel), Alt-Landammann; sWalthartj Baldegger, Statthalter und Landsfähnrich- Schwhz. Johann Sebastian Abyberg, Alt-Landammann. Nidwalden. (Niemand.) v. (S. u. Bcllenz :c.) Ä. Es wird für nothwendig erachtet, so bald als möglich eine passe»^ Person nach Mailand zu senden, bevor der Herzog von Feria abreist, welche um die noch ausstehenden Zah' lungen anzuhalten hat. Dieses Gutachten wird in den Abschied genommen, damit darüber auf die nächste sammenkunft iih Lucern instruiert werde. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheiten: Vogtei Bcllenz :c. v. Art. 691—693. Juni 1633. 753 «535. Conferenz der V katholischen Orte. Lneern. 1633, 3t).Juni. StaatsalÄii» Luccr». Alis». Sc-tnno >e der König die Kosten bestreiten werde, und darauf aufmerksam gemacht, was für einen schlim- ' Eindruck eine abschlägige Antwort beim König und an dessen Hofe machen und wie leicht neuerdings erwachsen möchte. Es wird schließlich als das Zweckmäßigste erachtet, daß die Gesandten auf der ^»rch in Bünden Zwietracht erweckt werden könnte, aus welcher leicht für das Hans Oesterreich ^)theil erwc ^^chnung zu Baden sich sofort nach ihrer Ankunft versammeln und die Ansichten der katholischen und . ^angelischen Orte zu erfahren suchen und von denselben sofort ihre Obrigkeiten in Kenntnis; setzen, ^ ^e dann ohne Verzug die höchsten Gewalten versammeln werden, um einen Entschluß zu fasse», i ' Zürich begehrt alles Ernstes in einem Schreiben, daß die Gesandten auf künftige Jahrrechnung darüber stel/^^ werden möchten, wie die katholischen Orte den Landfrieden in Beziehung auf Einsetzung und Auf- ^ Prädicanten verstehen, und was daran hängt. Die Gesandten glauben, daß eine gute Ausrede ^^"tschuldigung wohl zu finden sein werde, daß dieß nicht geschehen könne, und sind der Ansicht, daß die °chändl ung darüber nicht zugelassen werden solle. «. Da das schriftliche Begehren (einer Werbung) von 95 754 Juli 1633. Seite des Kaisers und des Freiherrn König an Lucern und Untcrwalden nicht gelangt ist, so überläßt M» es denjenigen Orten, an welche es gelangt ist, einen Entschluß zu fassen. «I. Der Prälat von Einsiedel» ersucht durch Vermittlung von Schwyz um Rath wegen der von Zürich unlängst auf die auf seinem Bode» gelegenen Zinsen, Zehnten, Renten und Gülten aller Gotteshäuser gelegten „Gutsteuer". Die Gesandte» bieten ihm Jntcrcession an, insofern die ganze Geistlichkeit sich zusammenthun und an die Orte gelange» würde, v. Mit den Gotteshäusern, welche unter dem Schirm der Orte stehen, soll gelegentlich geredt wc» den, daß sie diesen gegenüber besser recognoscieren und sich den Respekt fürderhin mehr angelegt» sein lassen sollten, I. Es soll an die Obrigkeiten die Frage gestellt werden, ob es nicht thunlich wäre, d» zwischen ihnen und den Geistlichen zu Zeiten Streitigkeiten sich erheben, vom Papste zu begehren, daß de»' Nuntius Vollmacht gegeben werde, dieselben zu „vertragen". Gemeineidgenössische Jahrrechnungtagsatzung der XIII Orte. Baden. 1V33, 3. bis LI.Juli. Staatsarchiv Zürich. tZvst. XII. IIS. kol. 2S5. Staatsarchiv Luccr». Absch. Se anno IVZZ. Bk.XXIII. kol. ZVS. Landcöarchiv Nidwaldc"' Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmeister. Bern. F»»"- Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Johann Frischherz, Venncr. Lucern. Jost Birchi», Schultheiß; Ludwig Schumacher, Seckelmeister. Uri. Johann Kaspar von Spiriugen, genannt Arno^ Ritter, Landammann; Johann Bernhard Schnüd, des Raths. Schwyz. Sebastian Abyberg, La»d ammann; Melchior Betschart, des Raths. Untcrwalden. Sebastian Wirtz, Landammann und PanM' Herr; Bartholomäus von Deschwanden, Statthalter, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landanuna'»' und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, Ammann; Christian Jten, Seckclineist^ Glarns Rudolf Tschudi, Landammann; Fridolin Tschudi, Statthalter. Basel. Hans Rudolf Obcrstzunftmeister; Hans Rudolf Wettstcin, Zeugherr und des Raths. Frciburg. Johann Reiff, Sä?"^ heiß; Franz von Affry, des Raths und Gubernator der Grafschaft Neuenburg. S o lo thurn. HieronY»^' Wallier, Bauherr und des Raths; Urs Von Arx, des Raths. Schaffhausen. JohannJmthurn, Burg^' meister; Hans Heinrich Schalch, Seckelmeister. Appenzell. Martin Suter, Landammann, von JwU»' rhoden; Johann Zellweger, Landcsbaumcister und des Raths, von Außerrhoden. Eidgenössische Begrüßung, i». Damit man für die ausstehenden Pensionen, Fried- und Vereinigung gelder, die geliehenen Capitalien und die davon verfallenen Zinsen, sowie für viele Pacticularansprachen eiuw» zufriedengestellt werde, auch den Beschwerden der eidgenössischen Kaufleute, die auf voriger und dermalig Tagleistung vorgebracht worden sind, abgeholfen werden könne, wird einhellig beschlossen, eine ansehnlich Gesandtschast von sechs Orten, nämlich Zürich, Bern, Lucern, Schwyz, Zug und Basel an den König Frankreich zu schicken. Den drei ersten Orten wird Vollmacht gegeben, die Zeit, wann die Abreise finden soll, zu bestimmen. Die Instruction wird diesen Gesandten erst unmittelbar vor ihrer Abreise ZUih stellt. Der Herzog von Rohan wird schriftlich ersucht, diese Negotiation mit empfehlenden Schreiben g Hof zu unterstützen. — Der Herzog verspricht hierauf seine besten Officien, ersucht aber, ihm in Bezug ^ den begehrten Aufbruch auch zu willfahren und mit der Reise bis in den September zu warten, weil ^ hoffe, es werde bis dahin auf seinen dem Hof übersandten Bericht von dem König ein genügender Beschs Juli 1633. 755 ^folgen. — Uri erklärt, daß es wegen seiner besondern Ansprüche bereits einen Gesandten erwählt habe. Etliche Orte behalten sich gleichfalls vor, ihrer Particularansprüche wegen auch Gesandte mitzuschicken. Man will ihnen dieß nicht verwehren; doch soll dadurch der gemeinsame Zweck nicht benachtheiligt werden und ^e betreffenden Orte ihre Anliegen besonders, nicht aber bei der allgemeinen Audienz vorbringen. Auch die 'Mch Frankreich handelnden Kaufleute werden jemand ans ihrer Mitte abordnen, um ihr Anliegen den Gesandten desto besser zu insinuieren und die Sollicitation befördern zu helfen. I». Die vier Waldstädte sammt ^ Zugehörigen Herrschaften des obcrn Nheinviertels lassen sowohl schriftlich, als durch ihre abgeordnete ^sandtschaft mündlich vorbringen: Nachdem das schwedische Kriegsvolk sich der vorderösterreichischen Lande »außerhalb Breisach und des oberen Nheinviertels" beinächtigt, beabsichtige dasselbe auch die vier Wald- ^ädte in seine Gewalt zu bringen. Die Orte möchten kraft der ewigen Schirmsvereinigung und der bisher ^achteten guten Nachbarschaft sich ihrer annehmen, damit sie vor drohendein Ueberfall und gänzlichem ^an gesichert bleiben. — Man läßt den Wild- und Rheingrafen Otto Ludwig erstens schriftlich, hernach "uch durch eine ansehnliche Abordnung ersuchen, zu besonder«: Nespect der Eidgenossenschaft und wegen ^Wes eigenen dabei betheiligten Interesses die vier Waldstädte mit der beabsichtigten Invasion gänzlich zu ^schonen oder so lang innezuhalten, bis sie „zu besserer künftiger Entschuldigung bei ihrer Obrigkeit zu reisach Nachricht geholt hätten, wie sie sich zu verhalten haben", und ihnen zu diesen: Ende sichern Paß W'b Repaß zu gestatten. Falls die Gesandten nichts ausrichten, sollen sie den Rheingrafen fragen, wessen ^ ) die Eidgenossenschaft von ihn: und seinen: Kriegsvolke zu versehen habe, und ihn bitten, dafiir zu sorgen, das Streifen und Plündern auf eidgenössischen: Boden der bekannten Neutralität gemäß verhütet werde. Der Nheingraf antwortet hierauf, die Commission gegen die vier Waldstädte sei ihn: von den: schwcdi- Generalissimus aufgetragen. Weil das Land des Markgrafen von Baden von der Gegenpartei großen )e:ls ruiniert und der Raub meistens nach Nheinfelden geführt worden sei, von woher man auch vielem und Schaden ausgesetzt sei, so sei er veranlaßt, sich dieser Städte zu versichern. Wenn sie sich mit l" gütlich abfinden, werde er eine kleinere Garnison dahin legen und eine'geringere Kontribution von wn verlangen, als früher festgesetzt worden sei. Wenn man weiter zu tractieren begehre, müsse er solches " Herrn Oxenstierna und den König von Frankreich gelangen lassen. Dagegen gebe er sein Wort, daß er ^ge>: die Eidgenossenschaft nichts unternehmen werde, und anerbiete sich, seinen Soldaten bei höchster Strafe zu 'üllcn, der Eidgenossenschaft und den Ihrigen etwas Leides zuzufügen. Sollten etliche Ungehorsame ^üdseligkeiten begehen, so möge man ihm dieselben zu exemplarischer Bestrafung zuschicken oder selbst Belieben mit ihnen verfahren. — Alan ersucht hierauf den Nheiugrafen nochmals, die vier Wald- ^ ^ wenigstens mit Raub und Verwüstung zu verschonen. — Da man vernommen, daß der König von änkreich bei diesem Unternehmen auch interessiert sei, so benachrichtigt man den Herzog von Rohau von w ganzen Verlaufe und ersucht ihu, bei dein Nheiugrafen sich ins Mittel zu legen, daß die vier Wald- e mit der erwähnten Vergewaltigung oder wenigstens mit Raub und Verwüstung verschont w.rden. - ^ Herzog fertigt hierauf einen seiner Edelleute an de.: Nheingrafen ab. — Von diesem Edelmann cr- man den Bericht, daß der Nheingraf nicht ungeneigt sei, sich nach des Herzogs Discretion zu acco»:- "wdieren, wenn er die vier Waldstädte in seiner Gewalt habe. - Nach einer auch mit den österreichischen ^»uuissarien stattgehabten Verhandlung wird darauf hingedeutet, daß zur Sicherstellung der Waldstadte ^ der Eidgenossenschaft es das beste Mittel sein würde, wenn die vier Waldstädtc mit Consens der beiden ^führenden Mächte zu unparteiischen eidgenössischen Händen gebracht, von eidgenössischem Volk, doch ohne 756 Juli 1633. Kosten der Orte, besetzt und bis Austrag des Krieges mit völliger Neutralität innebehalten würden. Herzog Rohan erbietet sich selbst zum Nheingrafen zu reiten und mit ihm darüber zu verhandeln. Der Nhcingraf läßt sich aber mit dem Herzog in keine Verhandlung darüber ein, da er keine Vollmacht dazu habe. A läßt dabei die Andeutung fallen, daß Nheinfelden dem Markgrafen von Baden übergeben werden sollte, und wiederholt die Versicherung, daß der Eidgenossenschaft kein Leid werde zugefügt werden. «. Die Abgesandte« des Kaisers und der Erzherzogin Elaudia überreichen ihre Credcnzschrciben und ersuchen hierauf die Orte, bei diesem langwierigen Kriege und den täglich zunehmenden „Fttrbrüchen" des Feindes alles dasjenige, was zur Aufrechthaltung der ewigen Erbcinigung diene, zu vollziehen, was derselben aber zum Nachtheil gereichen könnte, möglichst zu verhüten, wie denn der Kaiser und die Erzherzogin ein Gleiches zu thun gesonnen seien. Die Gesandten möchten auf Mittel denken, wie durch ihre Jnterposition der Nheingraf vo« weitern Feindseligkeiten gegen die drei Waldstädte Säckingen ist bereits eingenommen — abgehalten odet wenigstens ein Waffenstillstand erzielt werden könne. — Es wird den Abgesandten geantwortet, man sei gesonnen, die Erbcinigung aufrecht und redlich zu halten, wie man denn nicht zweifle, daß dieß auch vo« Seite des Hauses Oesterreich geschehen werde. Den vier Waldstädten wolle man vermöge der Erbeiniguttg und aus Mitleid so viel als möglich die Hand bieten. Zu diesem Ende theilt man den Abgesandten, desgleichen dem Grafen Vratislans von Fürstenbcrg etliche zu Versicherung der Waldstädte entworfene'Vorschläge mit. Ihre Erklärung darüber erregt aber wenig Hoffnung, daß durch Verhandlung etwas erzielt werden könne. «?. Graf Vratislaus von Fürstenberg, kaiserlicher Commissarius in der Eidgenossenschaft, übergibt sein Ercdenzschreiben und läßt sich alsdann vernehmen, der Kaiser habe von glaubwürdigen Orte« gewisse Nachricht erhalten, daß sowohl ausländische Potentaten als der im Reich befindliche schwedische Anhang nach dem zu Heilbrvnn zu Staude gekommenen Schluß unter allerlei Vorwänden sich bemühe«, die Orte von der Erbeinigung abzuziehen. Der Kaiser hoffe aber, daß man den wiederholt gethanen """ Juli 1633. 757 von dem Haus Oesterreich eiu Gleiches erwarte. Um der Erbeinigung genug zu thuu und aus besondrer nachbarlicher Zuneigung, auch wegen des eigenen Interesses habe man für die vier Waldstädtc bei dem ^heingrafen Otto durch Schreiben und eine Botschaft intcrccdiert, wolle ihnen auch ferner die Hand bieten Und nach Möglichkeit durch gute Mittel dazu verhelfen, daß sie verschont werden; die übrigen vorgebrachten tunkte wolle man all rökoronäum in den Abschied nehmen, v. Der Herzog von Nohan ersucht im Ra- u^n seines Königs nochmals um den Aufbruch von 2060 Mann zur Defension der III Blinde und stellt daß derselbe zur Sicherstellung eines mit den Eidgenossen verbündeten Landes bestimmt sei; desgleichen uui den Paß für zwei Regimenter und zwei Conlpagnieeu zu Pferd (das Schreiben ist datiert Zürich den 6. Mli). ZgM), Bern, Lucern, evangelisch Glarus, Basel, Svlothurn und Appenzcll-Außerrhvden bewilli- ^u den Aufbruch, weil derselbe allein zur Defension der bündncrischen Lande und Pässe begehrt werde und 'u des Königs Kosten geschehe. Die Gesandten von Uri, Schwyz und Unterwalden haben noch keinen Be- ^ empfangen, zweifeln aber nicht, daß ihre Herren und Obern sich gegen den Herzog zn dessen Befriedigung erklären werden. Zug erachtet, daß man bei diesen so gefährlichen Läufen das Volk im Vaterlande ^ Ut nothwendig habe und willigt darum in das Begehren nicht ein. Katholisch Glarus will seine Zustimmung gebn,^ wenn die zwei Regimenter von beiden Religionen begehrt werden und viele oder wenige Orte guvilligm. Frciburg hat dein Herzog eure solche Erklärung zugeschickt, „daß sie wohl daran kommen möge», "bei sie es bewenden lassen". Schaffhauscn nimmt Alles in den Abschied. Appcnzell-Junerrhoden hat Be- einzuwilligen, wenn man insgemein einwilligt; wenn aber ein, zwei, drei oder mehr Orte nicht cinwil- üc», ^ den Abschied zu nehmen. — Weil der sechste Artikel des französischen Bündnisses wegen des Läuterung gibt, so läßt man es dabei verbleiben; die Etappen sollen aber ordentlich abgctheilt gesorgt werden, daß die Durchziehenden am Abend zeitlich in die Herberge kommen, t. Maxi- iih ^ römischen Reiches Erbmarschall, Landgraf zn Stühlingeu, Freiherr zn Pappenheim n. s. w., gPbt im Naineil der Krone Schweden und der mit ihr verbündeten Stände und Städte eine schriftliche Adoption des Inhalts, er habe Befehl, die Eidgenossenschaft der gnlcn Intention seiner Principalc, auch >» interessierten und alliierten ausländischen Könige nnd Republikeil zu versichern und die Orte zu cr- schup ^ ^ Achtlliig zu haben, der Gegenpartei nicht allzu viel zu trauen, noch ihr Vor- Uich leisten. Zu Aufrechtcrhaltung der allgemeinen Freiheit, sowie zu ihres Standes eigener Cvnservation ^..Prosperität möchteil die Orte nunmehr aus der Roth eine Tugend machen, eine tapfere Resolution ohne ferneres Bedenken sich als Bundesverwandte der genannten Conföderierten annehmen lassen lvegeil ihre Deputierten mit hinlänglicher Instruction an den Neichscanzler, als den Director des .Z ^ loi'muti, abfertigen, damit darüber eine eigentliche Verhandlung stattfinden und ein Vergleich ge- ßch v köilnc. Die Erbcinigung mit dem Hause Oesterreich verhindere solches Nicht; heimlich und öffent- ^^ben ^oil österreichischer SeitZ vielfach zlüvider gehandelt worden, besonders jüngst durch die Besitzen Bünde. Durch beständige Einquartierungen lind Geldexactionen zunächst an den Grenzeil seieil ^'"vssen ^ Zeh„wil, Gülteil, Renten und Gefällen daselbst Abbruch getha» oder sie weggenommen ^ allch dlirch Pliinderungeil und dergleichen Exorbitanzen habe inan die Erbeinigung vielfach verletzt. ^ ^'denken, ob es nicht dein Zweck der Erbeinigung angemessener sei, den Chnrfürsteii und Fürst ^ ^»lischeil Reiches, ivelche dermalen das Reich repräsentieren, und den conföderierten Königen, Rt Republiken und Potentaten bcizusteheil, als der katholischen geistluhen Liga. Jeile, lvie sie 151 l eu Xlli Orteil geschlossen worden sei, beziehe sich allein auf die österreichischen und bnrgundischeu ""d deßw 753 Juli 1633. Lande, welche zunächst an den eidgenössischen Grenzen liegen, und verspreche keinem römischen Kaiser etwas und dermalen agiere nicht das Hans Oesterreich, sondern der Kaiser. Die Erbeinigung verpflichte nicht z« Hülfe und Beistand, sondern allein zu getreuem Aufsehen, wenn das Haus Oesterreich wider Recht angefochten werden sollte. Weil der Kaiser mit Hülfe seiner Erblande aller Vernunft und Billigkeit zuwider die Freiheit des Reiches unterdrücken wolle, seien die Eidgenossen dein Hause Oesterreich zu keiner Hülfe verbunden, sondern vielmehr den conföderierten Reichsständen beizustehen schuldig nach dem Exempel ihrer Vorfahren, die den widerrechtlich Bedrängten alle mögliche Hülfe geleistet hätten. Wie in dem Bündnis! mit Frankreich, so sei auch in der Erbeinigung das Reich vorbehalteil und nirgends der Kaiser. In der Erbeinigung sei aber bestimmt, daß die Eidgenossen nichts Feindliches gegen das Haus Oesterreich vornehme" dürfen, es sei denn xro imxorio ^ormanioo, welches der Kaiser selbst als ein Erzherzog in der Erbeiuigung vorbehalten habe. Nun aber werde wohl niemand zweifeln, daß die conföderierten Könige, Churfürsten u»d Stände des Reichs mit ihren Alliierten wenigstens den größern Theil des Reiches bilden und als solch«" auch von andern Potentaten und Republiken anerkannt werdeil. Daher verhindere die Erbeinigung d" Eidgenossenschast keineswegs mit dem Heilbronnischen Bund in eine Allianz zu treteil. Den König t>o>> Frankreich, der ungeachtet der Freundschaft mit dem Hause Oesterreich sich in dem Bund befinde, würde ^ schmerzlich berühren, wenn die Eidgenossenschaft die Fortschritte der Conföderierten heimlich oder öffentlich verhindern wollte. In solchem Fall müßte die Krone Schweden sainint ihren Alliierteil die Eidgenossen die Helfer ihrer Feiilde betrachten. Schließlich erwartet der Landgraf eine „willfährige gute Nesolutio" aus einem deutschen und tapfern Gemüth" und anerbietet alsdann seine nachbarlicheil Dienste. — läßt demselben durch einen ansehnlichen Ausschuß sowohl die geneigte Affectiv» seiner Principale, als d" voil ihm selbst anerbotene Dienstbereitwilligkcit verdanken und ihm erklären, weil ihre Herren und Ob«"" sich dieser ProPosition nicht versehen hätten und man deßhalb ohne Instruction sei, so wolle man dieses all rskoreriänm nehmeil, damit beförderlich eine gebührende Antwort erfolgen könne. A. Der Abgesa»^ der katholischen Glarner, Statthalter Tschudi, bringt vor, dem im Jahre 1623 geinachten Vertrage w>"^ von ihren evangelischen Mitlandleuten zuwider gehandelt. Als nämlich laut des Vertrages die Besetzt der Landvogtei Werdenberg dem Umgang nach an die Katholischeil gekomlnen sei, sei von ihnen Hauptmcn" Ludwig Bussy zum Landvogt erwählt worden, welcher vor mehr als sechs oder sieben Wochen die Negier"^ hätte antreteil sollen; von den Evangelischen sei ihm aber der Aufritt verweigert worden. Kathow" Glarus habe deßhalb ihn und den Landammann Gallati abgeordnet, um die Orte zu bitten, die evangelisch" Mitlandleute von ihrem unbefugten und dem Vertrag zuwiderlaufenden Verfahren abzumahnen. Soda"" Hütten 1624 vier Deputierte von Zürich und Lucern erkannt, daß die Evangelischen ihren katholischen ^ landleuten 1060 fl. an ihre erlittenen Kosten zu geben schuldig seien, welche aber bis dermaleil nicht erst«"" worden seien. Die Gesandten möchten also die Evangelischen anhalten, daß dem Ausspruch nunmehr ^ nüge geschehe. — Die Abgesandten der evangelischen Glarner, Landammann Tschudi und Landesbaumeih Elmer, legen hierauf eiue schriftliche Antwort ein, des Inhalts, der Aufritt sei laut der vor mehr «^ einem Jahr deßwegen gfthanen Protestation verweigert worden, nicht deßhalb, weil die evangelischen GlM"" den Artikel des Vertrages, betreffend die Besetzung der Vogteien, zu übersehen gedenken, wie man sie auflag sondern weil auf der andern Seite der Vertrag zuerst verletzt worden sei, indem man ihre Herren Obern wider den klareil Buchstaben desselben etliche Jahre her der Vogteien Uznach und Gaster spöttlich destituiert habe". Wenn ihnen in Beziehung auf diese beiden Vogteien Genugthuung geschehe ' Juli 1633. 759 Mitteilen Kosten ersetzt und gebührende Ergetzung gegeben werde, würden sie den Landvogt ungehindert auf- Zlchcn lassen. Falls dieß nicht geschehe, bleibe man bei der gethancu Protestation. Zugleich bringen sie manche andere Klagpuncte gegen die Katholischen vor. — Nachdem man den 1623 errichteten Vertrag, sowie auch andere deßwcgen ergangene Sprüche und Vergleiche und die beiderseits ferner vorgebrachten ^agen angehört und daraus entnommen hat, daß die katholischen Glarner ihren Mitlandlcuten den Aufritt "ud Posseß der beiden Vogteien Uznach und Gaster wohl gönnen möchten, und daß es ihnen lieb wäre, ^ciu? Schwhz denselben gestatten würde, so entschließt man sich endlich insgemein dahin, von Zürich, Bern, ^uccrn, Uri, Unterwalden und Basel auf Sonntag den 31. Juli (a. K.) eine Gesandtschaft, wozu.katholisch Ikarus auch jemand abordnen wird, nach Schwhz zu senden. Dieselbe soll Schwhz ersuchen, unter Vorbe- seiner Neligions- und anderer Gerechtigkeiten in den beiden Vogteien zu Erhaltung des Friedens und ^ Verhütung von Ungelegenheiten den evangelischen Laudvögten zu gestatten, in die Vogteien Uznach und , ^ier, wann es dein Umgang nach an sie kommen wird, ihren Aufritt zu halten und die Verwaltung zu "^'nehmen. I». Obgleich man kein gewaltthätiges Vorgehen gegen die eidgenössischen Lande besorgt, so fachten doch etliche Orte für hochnothwendig, au den gegen den Ncichsboden grenzenden Orten und beson- ^ dein Rhein entlang hie und da Wachen aufzustellen, um das ungezähmte streifende Gesindel abzuwehren ^dcre Ungelegenheiten zu verhüte«?. Etlicher Meinung geht dahin, daß von jeden? Ort ungefähr 100 Mu besonders bei jetziger Erntezeit auf der geistlichen und weltlichen Gerichtsherren und der Untcrthanen "lten hiezu könnten gebraucht werden. Die Gesandten der acht alten Orte verordnen hierauf, daß zu ^mrer Verwahrung der Rheinpässe in der Grafschaft Baden, weil dermalen daselbst wegen Occupierung ^ ÄZaldstädte die größte Gefahr vorhanden ist und im Thurgau die Wachen sonst ordentlich bestellt sind, ' ledein Ort ein Commandant'aufgestellt und durch einen Allsschuß eine Ordnung gemacht werde, wie die / e>? mit dem Landvolk an? besten zu versehen seil? möchteil. Die Ordnung wird den Commandauten zu- N! . izainit sie sich derselben, sowie ihren übergebenen Patenten gemäß verhalten. Die Unterthanen der ^wlchaft Baden werden angewiesen, deren Anordnungen für Bestellung der Wachen nachzukommen. "ätlich werden jedem Commandanten 15 Kronen gegeben und diese auf etliche Gerichtshcrrcn verlheilt, »lit ^"^mein verabschiedet man, die Pässe wohl verwahrt zu halten und keinen? kriegenden Thcil den Paß NM, ^^^^ren zu gestatten, sondern für das Vaterland alle mögliche Sorge zu tragen. Ferner beschließt V keiner Partei Quartier zu gestatteil und die in die Eidgenossenschaft geflüchteten Güter nicht heraus- sv?t ^ dergleichen Begehren abzuweisen, i. Durch die Menge der kleinen und schlechten Münz- lä>/" ^ k>en eigennützigen, schädlichen Aufwechsel werdeil die guten groben Gold- und Silbersorten je ii/^ ^ Preise gesteigert, so daß man, wenn nicht zeitlich Abhülfe getroffen wird, leicht wieder ci»s ^ ^^unteil traurigen Zustände gerathcn wird. Es wird deßhalb verabschiedet, daß die Münzen bis ^ ^eitere Berathung geschlossen und den dawider Handelnden ihre Münzen verrufen werden sollen. Der ^"cuhtheilige Aufwechsel wird abermals aufs strengste verboten: den Uebertretern soll man das Geld con- " ' /> ....... .... ci»k . ste noch dazu nach Gestalt des Fehlers ernstlich bestrafen. Weil Churer, Haldcnsteiner und Uild^ grriilge Sorten ins Land gebracht werden, so wird man dieselben sofort in allen Orten verrufen ^ sich der unlängst zu Zürich im Druck erschienenen Ordnung und Valvation gemäß verhalten. i» , x x (S. u. Nheiuthal.) iik, » (S. u. Thurgau.) Verhandlungeil der katholischen Orte. " (V katholische Orte.) Alls die vom Nuntius gegebene Nachricht, daß sieben Capuciner von etlichen 760 Juli 1633. Untereugadinerii aus den vier vornehmsten Orten vertrieben, die Kirchen geplündert, die Altäre zerstört wordeil seien, wird an den Herrn du Lands, französischen Ambassador in den Bünden, und an die III Bündc ! selbst geschrieben, sie möchten dafür sorgen, daß die Capuciner wieder eingesetzt lind die Fehlbaren zur Bit- ligkeit angehalten werden, z». (VII katholische Orte.) Hauptmann Sebastian Crivelli übergibt ein CredenZ- schreiben vom Herzog von Feria, begrüßt die Gesandten im Namen desselben, des Königs von Spanien u»d des Cardinal Infanten und erklärt, daß die in Italien versammelte Armee keineswegs zur Offensiv" der Eidgenossenschaft und deren Verbündeten, sondern blos zu Erhaltung des allgemeinen katholische" Wesens, Ihrer Majestät und deren Länder und guten Freunde bestimmt sei. Er ermahnt zugleich die Orte, daß sie sich, weil es die Gegner auf den Untergang der Katholiken abgesehen hätten, wohl vorsehe" und ihre Tapferkeit und Weisheit gebrauchen sollen, und eröffnet dabei den Wunsch des Königs, das alte Bündniß zu erneuern, in Folge dessen derselbe den Orten Hülfe leisten werde, wo es Vonnöthen sei. Nächstes werde der Ambassador Carlo Casati einläßlicher sich vernehmen lassen. Der Antrag wird in den Abschied genommen, durch einen Ausschuß dem Abgeordneten die wohlwollende Gesinnung seiner Committenten verdankt. «z. (V katholische Orte.) Auf künftige Tagsatzung zu Schwyz sollen die Orte ihre Gesandten i>" struieren, auf welche Weise den Ehrcnsätzcn von Freibnrg und Solothurn sS. Absch. 605s, den unparteü- schen Schreibern und den Dienern „ein Willen gemacht werden könnte", da man bisher über die Verehrung nicht sich hat vereinigen können. Man schc auch im Abschnitte Hevrschastsangelcgenhciten: Laudgrasschafl TIMM». i» Art. 224. Matrimonial- nnd Eollaturstrcit. i>. Art. 93. Justizsachen. Lautnioglci Nlicintbal. Ir. Art. 8. Verwaltung im Allgemeinen. I. Art. 28. Verwaltung im Allgemein^' «—z» ans dein Lncerner-, ans dem Nidwaldnercremplar. Zu t'1). Oxenstierna hatte in einem Schreiben vom 2V. April 1633 die evangelischen Orte zumVc>' tritt zu der den 13. April errichteten Conföderation eingeladen und ein Exemplar des Conföderatio»^ instrumentes Zürich zu Händen der übrigen evangelischen Orte, dieses Abschriften davon an jene geschickt. Siehe dieses Instrument in Lünigs Rcichsarchiv Bd. V. S. 290—293. 2). Der Vortrag des Landgrafen ist abgedruckt im Nvrouro kraneais. 1'om.19. x. 553 u. ff- Cvnferenz der IV evangelischen Städte während der Jahrrechnungstagsatzung zu Baden. 1333, im Juli. Staatsarchiv Zürich. (lest. XII. 115. kol. 2os. Gesandte: Dieselben, welche auf der Jahrrechnungstagsatzung. i». Die Stadt Nürnberg hat durch ein Schreiben (dat. 6. März) die vier Städte und St. Gallen ein Darleihen von 100,000 Reichsthalern gegen gebührende Verzinsung ersucht. Die vier Städte entsch"^ digen sich mit den Zeitumständen; die Antwort soll St. Gallen auch mitgetheilt werden, damit es sich nach zu verhalten wisse, l». Auf das Schreiben des schwedischen Neichscanzlers Oxenstierna (dat. 27. Möbst und das von eben demselben und dem jüngsten Convent zu Heilbronn den 20. April ergangene SclM^ wird geantwortet, wie der tödtliche Hintritt des Königs schmerzlich gewesen sei, so sei es hingegen erfreut l gewesen zu vernehmen, daß das von ihm unter Gottes Beistand so weit gebrachte Werk rühmlich fortgehst werde. Die vertraulichen Mittheilungen und Bezeugungen guten Willens verdanke man bestens. Juli 1633. 761 ^ evangelischen Städte in den geschlossenen Bund einträten, so wäre dieß ihnen und dem gemeinen Wesen eher nachtheilig, wie denn auch der allerseligste König für besser erachtet und durch eigenes Schreiben die ^genössischen Lande dazu ermahnt habe, insgemein die Neutralität zu halten; thätliche Parteinahme von ^Ate der Evangelischen würde innere Zwietracht nach sich ziehen, bei den Miteidgenossen von der andern ^Aigion „eue Verbindungen mit der Gegenpartei und die Oeffnung ihrer bisher verschlossen gewesenen ^ksse zur Folge haben, auch die hauptsächlichsten Pässe in den Bünden, durch welche Deutschland von Italien brennt werde, zu des gemeinen Wesens höchstem Schaden in äußerste Gefahr setzen. Alan wolle so viel als ^vglich sich Mühe geben, daß von den Bünden her nichts Widriges erfolge und selbige Pässe nicht geöffnet ^rden, auch sonst mit Warnen, Wenden und auf andere Weise zum gemeinen und eigenen Besten das Einige beitragen, was man nach den bestehenden Pacten, Cvnditionen und nach der Beschaffenheit der Umstände ^'antworten könne und für möglich halten werde. Bescheid und Verlauf des deutscheil Krieges noch innezuhalten. «. Der Herzog von Rohan erklärt ) »des bewußten Geschäftes halber". — Basel läßt es bei seinem Schreiben vom 23. März bewenden. ^i^Musen erklärt sich in eben demselben Sinne. Weil die Obrigkeiten von besagter Erklärung und An- ^Ptiing noch keine Kenntniß haben, wird verabschiedet, dieselbe vor die geheimen Rüthe jeder Stadt zu ^ vgen. Mcm wird sich alsdann künftig deßwegen weiter zu unterreden haben, zumal besagter Herr um j^^'iing eines endlichen Entschlusses anhälr. t. Bern beklagt sich bei Zürich wegen der Jmproceduren, iii^ ^ ^ angenommene Bürgerin, Frau Küngolt Kippenhan, beschwere, und begehrt, wie dieß ein schreiben vom 15. Juni bereits geschehen sei, daß man die Kippenhan, als eine freie Bürgerin ui die freie Disposition über ihr Gut einsetze, weil es die Billigkeit verlange, daß da, wo der das Gut sei, und weil bei Testamenten kein Zwang stattfinden dürfe; das errichtete habe sie, als Zwang geschehen, widerrufen, wie denn auch ihr Vogt in dasselbe nie eingewilligt habe. Würde hiiw ^ willfahren, so müßte Bern zu Repressalien schreiten. Die Gesandten von Zürich berichten, wie es au/ ^ Kippenhan ergangen sei, und antworten, wie es in dem Schreiben vom 25. März zum Theil das geschehen sei, die Kippenhan könne sich mit keinem Zwang, auch nicht der Vogt damit, daß er in Testament nicht eingewilligt habe, entschuldigen. Daß man sie ihres Gutes nicht ganz mächtig gemacht 96 762 Juli 1633. habe, sei eine Folge der Thcilungsverabredungen. Weil ihre Herreu und Obern so geurtheilt hätten, daß sie es verantworten könnten, auch ihre Urtheilc keiner Appellation oder widerwärtigen Censnr unterworfen seien, so werde man hoffentlich eines wankelnmthigen Weibes wegen wider das alte gute Einvernehme» zwischen beiden Städten nichts vornehmen. Zu v. Herzog Heinrich von Nohan, dessen Abberufung durch ein Schreiben des Königs voi» 26. Hornung 1633 den Orten angezeigt worden war, war nach Bern gekommen und hatte seine Dienste de» evangelischen Städten angeboten. Basel erklärte sich in einem Schreiben an Zürich vom 23. März darübet in dem Sinne, daß es fürchte, es möchte durch eine solche Uebcreinkunft mit Rohan bei den katholische» Orten Mißtrauen erweckt, ja sogar eine Spaltung in der Eidgenossenschaft herbeigeführt werden. Ueben dieß habe Basel zur Sichcrstellung seiner Stadt und für seine Fortification so viel Ausgaben gehabt, dah es sich in dergleichen kostbare Tractate nicht einlassen könne. Die Vorschläge, welche Rohan machte, wäre» folgende: Es gut ms äouuo lo clösir äo sorvir Älossionrs äs« Danton« Dvau^olicpros u'ost pas ta»^ ä'omploi, puisgus s'eu a/ äo Dranoo st äs Vonixo, m'assouraut bisu c^uo lo promior ms Lora ec>» tinuä, tauäis guo ls Itov aura cls« akkairos an äoliors, st lo sooouä taut guo so vivrav ^ o'ost so»' lomout aküu cl'omplo/or lo roste äo mos sonrs an sorvioo clo l'DKliss clo Diou. — äo uo äösiro lw» plus ls äit omplo/ pour lg grollt, n/ pour olioguor los liounsurs, n/ autborito-c ä'auouus Unxistrate' mal« soulomout pour la Kloiro clo mottro oo oorps su toi ostat, gu'il soit lcors clo mospris kr i-ee am/s ot on torrour ä «es onnom/s. — äo us lo äösiro aus»/ gu'avoo l'agrvatiou clu Do/ ot wes>»^ clo la Ropuläiguo clu Vonino, mo kaisaut kort clo los obtonir, guauä uons sorous cl'aeeorcl outro ot cpc'il sora tomps clo äöolaror la oboso, oo cpü m'ust uöoossairo pour oo cpc'apräs la oouoosslon ^ sa lVIasostö Dllo uo pout trouvor mauvais guo sokasso tont oo cpci sora äollboro par los clits Danto»^ — Dt aküu clo m'oxpliguor olairomont, s'okkro clo sorvir los äits Ls? Dautous soit ou -zönoral »» olmouu ä'oux vu partioulior oontro toutos sortos clo Drinoos, Dstats ot Däpubliguos äo guolg^ oonäition ot Dolig-ion, gu'ils puissout ostro, saus riou oxooptor cpco lo Do/ izionsoixnour ot la 1^' l'ubligno äs Voni-co, au sorvioo äo laguollo so mo tronvo closia. Dlus so u'outouäs ms moslor e» kaoon auouno clu ^ouvoruomont äosä. Ls? Dantous, n/ äo lours rosoluticm« soit pour la paix, ^ pour la Anorroi mais soulomout apros losä. rosolutions prisos parm/ oux ^s/ ellos sout äo Auer»e) äs oommanäsr lours armes, avoo l'assistaueo ä'un Donsoil äo Auorro, cpc'ils tiouärout ü oott «6^^ auprss äo mo/ (s/ ollos sout äo paix) ot gu'ils voulout pourvoir au ro^lomout äo lour milio«, ü la kortiüoation äo lours kroutioros äo kairo oxoouter oo gu'ils m'oräouuorout. — Dlus pour wo»»^ guo so ns protouäs pour ma gualitö los iuoommoäor par uu xros apoiutomout, äosiraut plcN-w^ ä'omplo/or mou lüou a lour sorvioo, gus äo lour ostro ä olcar^o, so mo ooutvutora/ äo millo osous ^»ar au äuraut la zialx, ot äo buiot millo osous äuraut la Auorro, ot s'ils trouvont cj» eo soit trop äo oousons, gu'ils ou äimiuuont oo gu'ils vouärout. — Dour mou sosour so ^ronivts ^ lo kairo oü losä. 8'^ Eautous lo suxorout lo i-lus uooossairo zivur lo lüou äo lours aSairos, ^ atksetor auouu liou plus xartiouliorsmout l'uu guo l'autro, oomms auss/ äs uv xartir äs lour pcr) ' taut gu'ils aurout atkairo äo mo/, ot saus lour oouxö. — Dt s'il ost dosoiu clo kairo clos oboks Anorro, so u'akkooto aucuuo uatiou l'uuv plus gno l'autro, ot ou romottra/ voloutiors lo olioix ^ Ls? Oautous, s/ aiusi ils lo trouvout bon. — Dt ou eas guo losä. Ls? Oautous uo trouvont okkros asso2 olairos ou ostonäuos, ou cpc'il / a/o cpcolcjuo olcoso cpci lour äosplaiso, jo los suppbs ^ ms lo vouloir kairo syavoir libromont, atiu guo s'/ aäsousto ou äimiuus oo cpc'ils juAsront äe^ / ostro mis ou ostö; oar c^ui vout sorvir üäslomout ot siueoromeut, uo oraint poiut äo s'^ August 1633. 763 olüchor. I>ynr la ün von la vonjoneturs ckvs aildi^es, j»t äs lsui's iutsntmus sur mssck. oikrss st pour bons respvLts tsuir I'atlaiis svsrstts ju8^u'ä I'sutim's rssolutisu. 1'ait ü Xürieli Is 13 .luillst 1633. (Staatsarchiv Zürich.) «5S8. Gemcincidgenvsstsche Tagsaßnng der X^lll Orte. Schwyz. t«33, 2. August. StxatSnrchiv Zürich. vsst.XII. Iis. WI.30Z. Gesandte: Zürich. Salvmou Hirzel, Seckelmeister. Bern. Johann Frischherz, Vcnncr und des Lucern. Jost Bircher, Schultheiß. Uri. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, ^^udaininann; Johann Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann. Schwyz. Sebastian Abyberg, Land- u»iii>ann; Heinrich Reding, Alt-Landammann und Pannerherr; Johann Sebastian Abhberg, Alt-Land- ^üman»; Jakob Schmidig, Statthalter; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Gilg chderinaur, Alt-Statthalter und Landshauptmann; Michael Schornv, Seckelmeister; Melchior Betschart, uhael Schrchber, Diethelm Schorno, alle des Raths. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landammann, °u Obwalden; Johann Wallhart Lussi, Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Paulus ^ Hünenberg, genannt Bengg, Statthalter; Jten, Seckelmeister; Beat Jakob Mcyenberg, des Raths. ^nruI. Rudolf Tschudi, Landammann; Balthasar Gallati, Alt-Laudammann. Basel. Johann Niidvlf ^achteln, Zeugherr und des Raths. Freiburg. (Niemand.) Solothurn. (Niemand.) Schaffhausen. )ann Jinchurn, Bürgermeister. Appenzell. Martin Suter, Landammann, von Jnnerrhoden; Jost ^üZenberger, Landammann, von Außerrhvden. den ^^^'^Üung dieser Tagsatzung ist der Streit über die Bevogtigung von Uznach und Gaster zwischen ^ üitholischen und den evangelischen Glarnern. Obgleich die schwhzerischen Gesandten auf letzter Jahr- Mlng erklärt hatten, daß ihren Herren und Obern die Ankunft der beabsichtigten Gesandtschaft bei 'er Gelegenheit sehr angenehm sein würde, daß sie aber keine Hoffnung auf einen Erfolg machen w wollten, hat dieselbe dessenungeachtet ihren Fortgang genommen, und es sind wegen anderer a üchen vorgefallener Geschäfte auch die übrigen Orte eingeladen worden und vor dem dreifachen Land- ^ Seckelmeister Hirzel bringt in aller Orte 'Namen vor, die von Schwyz bei Errichtung ^,^^'eiges von 1623 -eingelegte Protestatio«! habe sich nicht auf die Bevogtigung, sondern auf die sei/^" und andere Freiheiten und Gerechtigkeiten bezogen. Wenn Schwyz der Bevogtigung halber bei 'cr Meinung zu verbleiben gedenke, so sei zu besorgen, daß besagter Vertrag einen Riß erhalte. Schwyz ^halb gestatten, daß die Landvögte der evangelischen 'Religion zu Glarus auch zu der Bevogtigung dcr/^'" Uznach und Gaster zugelassen werden; dadurch «verde Schwyz an seiner Hoheit, besou- ' aber an der Religion und seinen besondern Freiheiten und 'Rechten nichts benommen, sondern dieselben ihm unangetastet verbleiben. — Balthasar Gallati, Alt-Landammann zu Glarus, bittet als Abge- ^ seiner katholischen Mitlandleute den dreifachen Landrath auf Befehl seiner Herren und Obern iuständig, in diese Bevogtigung mit gedachten Cvnditionen und Borbehalten einzuwilligen und sie, ° ^acholisches bei dem Vertrag von 1623 schirmen zu helfen. — Landammann und dreifacher Laudrath 764 August 1633. zu Schwyz erkläre» hierauf, daß sie sich im Interesse des Friedens und den Orten zu besonder», Rcspcct zu allen möglichen Mitteln, welche ihnen dicßfalls mit Recht und Billigkeit zugemuthet werden könnten, bequeme!, würden, insofern man die von ihnen gestellten Bedingungen genehmige und sich angelegen sein lasse, die übrigen vorliegenden Differenzen zu gebührendem Austrag bringen zu helfen, damit man einmal Z" vollkommener Einigkeit gelangen möge, k, v. (S. u. Thurgau.) «I. Georg Faßbind und Joha»» Kaspar Zay, beide Lieutenants voi, Schwyz, bringen vor, Melchior Schmelz von Kempten habe ihnen ein^ getroffenen Kauf voi, Salz nicht gehalten, sondern selbiges zun, Thcil an andere Orte verkauft, etliche Fässer aber seiei, durch die voi, Lindau wegen einer Ansprache an Keuchten arrestiert worden, wodurch großen Schadei, erlitte,, hätten. Lindau habe sie an dei, Schmelz gewiesen. Mai, möchte ihnen eiiU" Arrest auf die Güter derer von Kempten und des Schmelz, welche dieselbe!, etwa in, Thurgau haben, bewilligen. — Dein Ansuchen entsprechen die den Thurgau regierenden Orte. Man skhe auch im Abschnitte Hcrrschaftsanzelcgcnheitcn : Lnndgrasschast TlmrgiNl. >» Art. 246. Kricgssachen. «!. Art. 24. Jnstizsachcn. «SS. Confercnz der V katholischen Orte. Weggis. t«33, it.August. Staatsarchiv Luccr». Absch.Ne anno ISA. Bd.XXIII. tol.W?. Gesandte: Lucern. Jost Bircher, Schultheiß. Uri. (Niemand.) Schwyz. Sebastian AbybcO Landau,»,aun; Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landammann und Panncrhcrr. Nntcrwalden. JolM"' Jinfeld, Landau,inann und Landshanptmann, von Obwalden; Johann Balthasar Lussi, La>,dau,ma>,n Landshauptmann, voi, Nidwaldcn. Zug. Beat Zurlauben, Ammann; Ulrich Heggli, Alt-Amn,ani,. tt. Es handelt sich um die Beglückwünsch,»,g des Cardinal Infanten zu Mailand. Lucern ist der -l»' ficht, daß man dieselbe durch ein Schreibe,,, wie dieß seiner Zeit gegenüber dem Herzog von Savoyeu dessen Amtsantritt geschehen sei, bewerkstelligen solle, oder daß man, wenn man ans der Absendnng einer ^ sandtschaft beharre, eine solche von zwei, höchstens drei Personen abordne und derselben den Auftrag blos die Gratulation abzustatten und nichts Anderes zu verhandeln oder zu sollicitiercn. Uri, SclM'f und Untcrwalden stimmen für Absendnng einer Gesandtschaft, zu der jedes Ort einen Gesandten zu habe, mit dem Vorbehalt, daß jeden, erlaubt seil, soll, besonders für sein Ort im, die ausstehende!, Zahbu»^ zu sollicitiercn. An, 22. August sollen die Gesandten zu Ursern zusammentreffen. Zug stimmt auch für Gesandtschaft; dieselbe sollte jedoch nach seiner Ansicht erst nach Verfluß eines Monats abgehen. Dir ^ schiedeneu Meinungen werden zu Händen der Herren und Obern in den Abschied genommen. Luceru ersucht, auch Freiburg und Solothurn um ihre Meinung anzufragen, l». Uri und Zug tragen, da ^ Gefahr sich den Grenzen des Thnrgaus nähere und die Schweden viel Frevel verüben, darauf au, ^ jedes regiere«,de Ort hundert Mann dahin sei,den und an die hauptsächlichsten Pässe verlegen solle- ^ aber unlängst zu Schwyz Maßregeln getroffen worden sind, läßt man es einstweilen bei denselben beweis Die Besoldung der Commandanten im Thurgau scheint zu hoch, die der Com»,andante«, in der Grasig ^ Baden zu niedrig angesetzt; es werden daher beide gleichgestellt, d. h. auf 22 Kronen monatlich. Zürich ^ ersucht, durch beide Landvögte dieß ausführen zu lassen. «. (S. u. Thurgau.) l> es einen Gesandten ernannt und seinerseits mit Instruction versehen habe, der sich bei nächster Gelegenh^ zu dem König begeben werde, mit dem Beifügen, daß es an der Berathung über diese Sache ferner Theil nehmen werde. Wenn die Orte der andern Religion dann die Sache weiter Hinansschieben vdck aber die Betheiligung gänzlich verweigern und in solchem Fall die katholischen Orte sich entschließen sollte für sich allein eine gemeinsame Gesandtschaft abzuschicken, so zweifeln die Gesandten Uris nicht, daß ih" Herren und Obern sich anschließen werden. Bei der Berathung, ob es ersprießlicher sei, die Gesandtsch<^ von den katholischen Orten allein oder in Verbindung mit den Evangelischen abzuschicken, gewinnt die ficht die Oberhand, daß man, um zu zeigen, daß die Eidgenossenschaft nicht uneinig sei, gemeinsam mit dck Evangelischen so bald als möglich die Gesandtschaft abgehen lassen wolle. Da aber Zürich keine große zur baldigen Absendung zu zeigen scheint, wird beschlossen, an dasselbe zu schreiben, daß die Gesandten ^ den 12. September in Solothurn eintreffen möchten, um von da aus die Reise anzutreten. Ii: der nung, daß ihm dieser Tag genehm sei, ersuchen sie Zürich, die beiden andern Städte ebenfalls dafür' disponieren. Verlangt Zürich einen Aufschub von einer Woche, so will man sich denselben gefallen lasst^ wenn es aber die Abreise weiter hinausschieben wollte, so sind die Gesandten der Ansicht, daß dann Orte je eines einen Gesandten ernennen nnd diese die Reise auf jenen Tag antreten sollen. Man vergle^ sich auch über die Instruction, welche den Gesandten neben der Generalinstruction gegeben werden Diese soll aber hinter der Canzlei von Lucern bleiben und vor der Abreise der Gesandten nicht erlch^ werden; nvthwcndig erscheinende Zusätze können indeß noch beigefügt werden. Mit der Generalinstrncti^ wie sie zu Baden festgesetzt worden ist, erklärt man sich einverstanden; nur wünscht man, daß derselben beigefügt werde, daß der König, wenn er seine Truppen durch die Eidgenossenschaft führen lassen wolle, alte Gewohnheit, den Paß zu begehren, dein Bündniß gemäß beobachten möchte. Endlich soll jedes seine Particularansprachen an die Krone auszeichnen und dieses Verzeichnis; entweder den Gesandten üb^ geben oder nach Lucern schicken. I». Solothurn berichtet, was dem Bischof von Basel zu Ettingen, ^ und Allschwyler begegnet ist, nämlich, daß eine wöchentliche Contributivn von den Schweden verlangt u> die Bewohner zum Abfall von ihrer Kirche aufgefordert worden seien. Da den Katholischen der Durchs von Bern rund abgeschlagen worden ist und man noch den Bescheid des Wild- und Rheingrafen erwM'l' September 1633. 767 ^'ll man emstweilen nicht einschreiten. Je nachdem die Antwort ausfällt, wird Lucern in der Orte Namen gegenüber dem Herzog von Rohan und der Stadt Basel handelnd auftreten und vorerst gütliche Mittel anwenden. Sollten diese nicht verfangen, so würden die Herren lind Obern sich nach andern umsehen, um auszuführen, was die Orte kraft des Bündnisses zu leisten schuldig sind. v. In Berücksichtigung der B'vßen Blasse eidgenössischer und ausländischer schlechter kleiner Münzen wird nochmals für nothwcndig cr- das Münzen gänzlich einzustellen und dem schädlichen Aufwechsel und der Steigerung der groben Korten Einhalt zu thun, Uri, Schwhz und Zug, welche bereits einen Abruf erlassen haben, ersuchen Ucern, sich ilmm anzuschließen. «>. Solvthurn rechtfertigt sich wegen des über Uli von Rohr, Uli Dick u»o Klaus Müller gefällte Urtheil, welche in der Clus Bernersoldaten in der Dünnem verwundet hatten '"'d erklärt, daß dasselbe der Gerechtigkeit gemäß gefällt worden sei. Es glaubt, daß es hie und da deß- ^Pen verläumdet werde, e. Solvthurn, wo nach dem Umgang die Erneuerung des Bundes mit Wallis dieses Jahr stattfinden sollte, wünscht Aufschub dieser Svlennität. Die Gesandten glauben, daß es . Herren und Obern belieben werde, diesen Act auf künftiges Frühjahr zu verschieben. Solvthurn ^ Wallis davon Kenntniß geben und es darauf aufmerksam machen, daß es seinerseits eine Moderation ^ Beziehung auf die Kosten eintreten lassen möchte, t. (VI katholische Orte.) Es wird ein Begrüßungs- AUben des Herzogs von Savohen verlesen. Lucern wird überlassen, ein Danksagungsschreiben im Namen ^ Orte auszufertigen. Bei dieser Gelegenheit wird darauf aufmerksam gemacht, daß es nicht unzweck- Aüßig ^ ^ Herzog eine Gesandtschaft abzuordnen, um nicht nur die Altgelegenheiten der Obrig- ^u, sondern auch die bedeutenden Forderungen der beiden alten Regimenter zur Sprache zu bringen. Antrag wird zu Handelt der Obrigkeiten in den Abschied genommen. ' «54S. Cvnforeuz der V katholischen Orte. Lucertt. 12. und 13. September. Staatsarchiv Lucern. Abscb. llo anno 1633. Bd. XXIII. sol. 374. Gesandte: Lucern. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß; Ulrich Heinscrlin, Statthalter und Pannerhcrr; ^"rich Fleckenstein, Ritter, Pannerhcrr; Ludwig Schumacher, Scckelmeister und Nenner; Johann Leopold alle des Raths. Uri. Walthart Baldegger, Statthalter und Landsfähnrich; Heinrich Zum Brunnen, chP Alt-Landammann; Sebastian Heinrich Trösch, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Heinrich Ncding, Ner, Alt-Landa.nmann und Pannerhcrr; Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Johann Gilg .mderniaur, Statthalter und Landshauptman». Unterwalden. Sebastian Wirtz, Alt-Lairdammann und . ^cherr, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, 'uiimnn; Beat Jakob Uttiugcr, Alt-Ammann und des Raths. Da in Folge des Einfalls des Feldmarschalls Horn in den Thurgau zwei Gesandte von Luccrn . Zug nach Zürich abgeordnet worden waren, um dasselbe zu Maßregeln gegen diese schwedischen Un- zu veranlassen, Zürich aber nach der Relation der Gesandten keine „rechte, satte" Erklärung geben " so daß daraus hervorzugehen schien, als wolle es die Sache absichtlich in die Länge ziehen und erdessen seineil Vvrtheil erreichen, und endlich die Antwort gab, daß in dieser Sache nach dem Rath 'etiler Eidgenossenschaft gehandelt werden müsse: so wird diese Angelegenheit zum Gegeilstand etiler 768 September 1633. eingehenden Bcrathung gemacht. Aus der Relation der Gesandten entnimmt man, daß Zürich nicht geneigt zu sein scheine, mit den katholischen Orten sich zu vereinigen, um den Gewaltthätigkeiten des fremden Volkes entgegenzutreten, da es die von den Katholischen an der Brücke zu Stein aufgestellte Wache beseitigt und, als es sich um Abschickung von Commandanten in den Thurgau handelte, sich widersetzt hat. Ferner ersieht man aus den Berichten des Landvogts im Thurgau, daß Keßwhl bedroht sei, und aus dem Bericht des lucernischen Commandanten, daß die Wache, die er bei der Stille aufgeführt hat, vom Oberst vo» Erlach eigenmächtig beseitigt worden sei, so daß es klar ist, daß die Evangelischen die schon auf mehrer» Tagen beschlossene Neutralität wenig beachten und sich nicht scheuen, den Schwedischen Vorschub zu leiste»' Wenn man ferner bedenkt, daß wider mehrmals gegebene Erklärungen das fremde Kriegsvolk auf eidgr- nössisches Gebiet gezogen ist und Miene macht, sich darauf zu lagern, daß schon etliche Klöster ausgeplündert worden sind und der Plan besteht, von eidgenössischem Boden aus Constanz zu bewältigen, so erachten d» Gesandten im Hinblick darauf, daß die Vorfahren sich saure Arbeit und selbst das Leben haben kosten lasse»/ uin das zu erwerben, was man von ihnen ererbt hat, daß man in ihre Fußstapfen treten und von Eid^ und Ehren wegen die Unterthanen in Schutz und Schirm nehmen, Gewalt mit Gewalt in der Hoff»»»!! auf Gottes Hülfe abtreiben müsse. Daher wird der Entschluß gefaßt, in Gottes Namen das schwedische Volk mit Gewalt aus dem Thurgau zu vertreiben und den alten, guten eidgenössischen Namen und ^ wohlhergebrachte Freiheit nicht preiszugeben. Da es aber nöthig ist, daß die evangelischen Orte diese»' Vorhaben beitreten, so soll auf dem Tag zu Baden sowohl mit den übrigen katholischen Orten als mit de» evangelischen über die Ausführung unterhandelt werden. Die Gesandten nach Baden sollen daher a>»K wiesen werden, vor Allem sich be?den Gesandten von Freiburg und Solothurn besonders zu erkundige»/ was sie zu thun gesonnen seien, und auch die Meinung der unkatholischen Orte kennen zu lernen und da»" gleich in der ersten Versammlung ihren Antrag zu stellen. Was wegen der Anzahl der Mannschaft, des Tags zum Ausbruch, der Musterplätze u.s.w. abgeredt worden ist, werden die Gesandten mündlich zu Hause berichte"/ zugleich auch was Schwhz zu Rapperswhl und anderswo anzuordnen über sich genommen hat. s>». De" nach Baden reisenden Gesandten überläßt man, zu Baden, Bremgarten, Mellingen und in den Freie" Aemtern anzuordnen, was ihnen nöthig scheint. «. Jedes Ort soll seinen Commandanten wieder in de" Thurgau schicken. «I. Wenn die übrigen Orte auch dafür stimmen, daß durch offene Gewalt der Thurg»" vom schwedischen Volke gesäubert werde, so erachtet man es am passendsten, daß die zu stellende Mannsch^ aus jedes Ort gleichmäßig vertheilt werde, v. Wenn zu Baden die Aufstellung eines beständigen Kriegs' rathes zur Sprache kommt, so wird sich jedes Ort darnach zu richten wissen, t. Von dem Vorhaben dt" fünf katholischen Orte werden der König von Frankreich, der Herzog von Savohen, die Eidgenossen Glarus und Appenzell, Wallis und die III Blinde in Kenntnis; gesetzt und um getreues Aufsehen, im F" der Roth auch um wirklichen Beistand angesprochen. Den Landvögten in den cnnetbirgischen Vogteien wi^ geschrieben, daß sie die Unterthanen gerüstet halten sollen, und an die Landvögte im Thurgau, Nheiiüh" und Sargans, was von ihrer Seite erforderlich sei. K. Freiburg und Solothurn werden von Allem dw^ einen Eilboten benachrichtigt und ersucht, ihren Gesandten nach Baden ausAdehnte Vollmacht zu g»^^ damit das Hauptgeschäft nicht etwa aus Mangel an Instruction in's Stocken gerathe. I». Uri wird ^ sucht, seine Pässe sicher zu stellen; ein ähnliches Ansuchen wird wegen Bellenz an die drei daselbst regie""^ den Orte gestellt. September 1633. 769 Zu ». Während der im September zu Baden versammelten Tagsatzung erlassen die fünf katholischen Orte ein Manifest, in welchem sie die Motive ihres bewaffneten Aufbruchs zur Abtreibung des Kriegsvolks des Generalfeldmarschalls Horn vom eidgenössischen Territorium erklären. In demselben heißt es u. A,: „Nach diesem allem wir nun (leider) handtgryflich verspüren und empfinden müssen, das; durch sollichcn gcwaltthätigen Schwedischen Jnbruch, Durchpasz und Jnquarticrung uf unseren Eydtgnossischcn Grund und Boden die bekannte Ncutralitct übersehen, daß auch an unßcr Ecr, Land und Leuten, Geist- und Weltlichen. an Gut, an Frhheitcn und Gerechtigkeiten Wider gegebenes Wort und crbotnc Früntschafft wir auch ofentlich angetastet, betrttebt und bcschediget, sogar in unvermhdenliche Gfahr ferneren erwartenden stcbcls von des anderen kriegenden Teils Macht nacher vcrsezt und inverwicklct worden, under wöllichen Dingcnp-sonderlich mit Anrennung und Minderung deren Gott dein Herren gewychtcn Clöstercn und Kirchen- allervorderist Gottes Eer vcrschmächt, demnach mit Beharrung sollichcn feindtätlichcn Fürncinmcns unsere Gwalt und Ansehen geschwccht, drittens durch den immcrwärcndcn Schadei;, was uns angchörig, Zu Grund und Verderben gerichtet würt. Darumbcn dann und dicwyl auch insonderheit weder die cnt- >vorfncn noch einichc andere gttetliche Mittel iirs Werk gerichtet oder erfunden werden können, durch wöl- iiche diß frömbdc Kricgsvolck ab unßcrem Grund und Boden zubringen und abzetrybcn sye, so habent ivir, Ne crstgemelten catholischcn Ort gcmcinlich und sonderlich zu Erhaltung der Ecren Gottes, zu Haudt- habung unßercr Rechten und Gerechtigkeiten, zu Üfnung aller cydtgnossischen Reputation, guten Lobs und Namens uß einzigem Antrieb unßers Gewüssens und bewegender Schuldigkeit uns gcnzlich underredt ui;d entschlossen, die von dem almcchtigcn Gott uns verlychne Mittel crefftig in sinem Namen an die Hand Zencmmen init unßercr Manschafft ufzebrcchcn und als die vffendicrten uns, unser Land und Leut ver- l)vfcntlich mit trüwer Hilf und Bystand übriger unserer G. L. Eydtgnosscn und anderer unserer gutcn- Fründen beschützen, retten und handthaben, vor frömbden Gewalt ins kttnfftig wolbcwaren, dardurch unserem algcmeinen geliebten Vatterland ein bessere Nuw und Sicherheit verschaffen u. f. w." Das Manifest fließt also: „Gebent jcdcrmäniglichcn zum Beschluß mit unpassioniertcm, freyem, offnem Gcmüth und Herzen Zu betrachten und zu erkennen, ob diejenigen, welche Von diesem schwedischen unvcrsehcncn, dem l. Vaterland Hochnachtheiligen Einfall heimlich gewußt, nicht verhindert oder doch mit Ernst ab unserm Grund und Boden nicht abschaffen, gcthane Versprechen nicht halten wollen, zu loben und zu rühmen scyen, und ob diejenigen zu schelten, welche an solchem Fürnchmen unschuldig, und die als Offcndicrte sich in die Gegenwehr gestellt, das liebe Vaterland vor fremden; Gewalt zu retten, gegebene Bünde, Ehr und Eide zu erstatten und den alten eidgenössischen guten Namen zu erhalten treulich aufrecht und redlich begehrt haben; da Zwar über dieß alles den Unterschied und Schluß zu machen wir der werthcn Posterität und Nachkömmlingen einfältig zulassen und nicht zweifeln wollen, man in Erwägung dieser jetzt erzählten gründlichen Nerloffenheit keiner Uebereilung uns anzuklagen, sondern vielmehr eintwcdcrs einer Geduld zu rühmen oder kiner Langsamkeit zu beschuldigen Ursach nehmen werde. Gott der Herr, in dessen einziger Verordnung iue menschlichen Anschläg gestellt sind, wolle unserm so gerechten, billigen Anfang ein glückliches Mittel und ^gleiches Ende folends zu unserm geliebten Vaterland langwierigem, friedlichem, frehcm, ruhigem Wolstand "llergnädigst verlichen und mittheilen. Amen." (Staatsarchiv Lucern. Fascikel: dreißigjähriger Krieg.) 97 770 September 1633. «44. Gememeidgenösstsche Tagsatzung der XIII Orte. Baden. 1333, 14. bis 29. September. Staatsarchiv Zürich. (I^' Schultheiß; Johann Frischhcrz, Venner und des Raths. Lucern. Jost Bircher, Schultheiß; HeiM'^ Fleckenstcin, Ritter, Panncrherr und des Raths. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, ^ Landammann; Sebastian Heinrich Trösch, Alt-Landammann. Schwyz. Heinrich Neding, Ritter, ^ Landammann und Panncrherr; Johann Sebastian Abyberg, Alt-Landammann. Untcrwald en. Sebastio" Wirtz, Landammann und Pannerherr, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Laudammann, von ^ walden. Zug. Beat Zurlauben, Ammann; Kaspar Blattmann, des Raths. Glarus. Fridolin Tsch^' Statthalter; Sebastian Marti, Pannerherr und des Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Oberstzunftmeister' Hans Rudolf Wettstein, Zeugherr und des Raths. Frei bürg. Johann Daniel von Montcnach, Riedes Raths. Solothurn. Hieronymus Wallier, Bauherr; Urs Von Arx, beide des Raths. Schal'' Hausen. Johann ^mthnrn, Bürgermeister; Johann Jakob Ziegler, Stadtschreiber und des Ral^ Appenzell. Jakob Wiser, Landammann und Pannerherr, von Jnncrrhoden; Johann Zcllweger, Land^ baumeistcr und des Raths, von Außerrhvdcn. Der plötzliche und unvorhergesehene Einbruch des schwedischen Fcldmarschalls Gustav Horn auf genösftschcn Boden zu Belagerung der Stadt Constanz hat Zürich veranlaßt, diese Tagsatzung auszuschreiben Eidgcnösstsche Begrüßung, z». Es werden folgende Schreiben verlesen: eines von Oberst König zu Li»d^' drei Schreiben des Feldmarschalls Horn an die den Thurgau regierenden Orte, an Zürich und au Landvvgt im Thurgau; ferner zwei Schreiben Zürichs an Luccrn und an den Feldmarschall Horn, gleichen die Aufforderungsschrciben an den Grafen zu Wolsegg und an die Stadt Constanz. Hierauf reicht Johann Melchior Locher, Stadtschreibcr zu Fraucnfeld, ein Credenzschreibcn des Landvogtes Thurgau und berichtet, was für Jnsvlentien, Plünderungen und Anderes seit dein schwedischen Einfall zugetragen haben. Ferner wird anch ein Schreiben von Kilian Kesselring an besagten Landvogt verleg Oberst König beschwert sich über Verletzung der Erbeinigung, welche man sich dadurch habe zu Sch"'^ kommen lassen, daß man den Schweden gestatte, Constanz vom eidgenössischen Gebiete aus zu belagern, daß man den Feldmarschall Horn bei Stein habe den Rhein passieren lassen, wie auch Aehnliches bei AlM felden geschehen sei. Sein Ansuchen geht dahin, die Eidgenossen möchten die Schweden entweder gütliche Unterhandlung oder init Gewalt von der Belagerung der Stadt entfernen. Marschall welcher erfahren hat, daß eine spanische Armee im Anzüge gegen den Bodensec begriffen sei, verlangt sein Kriegsvolk freien Durchpaß, damit er sich noch vor Ankunft des italienischen Heeres der Stadt Co»!^ versichern könne. In dem Schreiben an Zürich stellt er die Nvthwendigkeit seines Unternehmens vor spricht die Hoffnung aus, man werde ihn daran nicht hindern. „Die Ratio und iwooLsitag belli hat . gcnöthigt, solchen Orths, (nämlich der Stadt Constanz) mich zu versichren, darbei ich dann unumbge»g'' der Herren Territorium berühren und mich bis zu Ußgang meines Desseins in etwas ufhaltcn muß, muthend, weilen bei andren Völkheren dcrglichen sich osftmals zugetragen, daß ganze Armeen über ueut^ September 1633. 771 Gerthe:- gcfücrth worden, zumalen auch weilen der Herren eigene zu Nagaz, an der Zollbruggen und ^>dern der Herren Eydtgnossen Tcrritoriis fürgangne Exempla erweyscn, da der Feind sich öffters des Vorfei» gebracht, nicht allein durchpassiert, sondern auch sich fermicrt und befestiget, dadurch seinen Jntent e^nal erreichet hat, die sembtlichen Herren Eydtgnossen es auch diß Orths so hoch nicht anziehen ."' werden." Z». Herr de la Beanme präsentiert ein Schreiben des Herzogs von Nohan, worin derselbe etzen der Ereignisse vor Constanz die Jnterposition seines Königs anbietet und die Orte ermahnt, den wegen g eicher Religion sehr eingewurzelten Zwiespalt aus den Herzen zu verbannen und darnach zu trachten, >! der Friede in der Eidgenossenschaft erhalten werde. Den Katholischen stellt er den König als einen chw Freund der Religion, den Evangelischen als einen Freund der Gerechtigkeit dar. In gleichem Sinn ^st de la Beanme. «. Jvhaiü: Ernst von Scherfcnberg, kaiserlicher Kämmerer und Feld- ^ Ichall-Lieutcnant, schreibt von Ravensburg aus an die den Thurgau regierenden Orte, die kaiserliche ^ Italien kommende Volk befinde sich in ziemlich großer Anzahl unweit des Bodcnsees scie, ^bald sich die Transportinittel finden, die Feinde des Kaisers an dem Ort, wo sie zu finden ^' aufsuchen. Daraus könnte für der Eidgenossen Lande und Leute allerlei Ungemach entstehen; die e möchten deßhalb das schwedische Volk von ihren: Grund und Boden alsbald zu entfernen suchen lind ^ gestatten, daß Constanz von daher angegriffen werde. In ebendemselben: Sinne schreibt von j^^"berg ai: die XIII Orte und begehrt voi: ihnen eine kategorische Erklärung, was sie zu solcher, Ech" ^ebenen Worte zuwiderlaufenden Resolution veranlaßt habe, und ob sie die so lange bestandene ^^'Ugung färbccß kräftig und aufrecht halten wollten. «I. Zürichs Gesandte eröffnen, der plötzliche des Feldmarschalls Horn durch die Stadt Stein sei ihren Herren und Obern ganz fremd und bc- cuu^/' borgekommen. Es könnte scheinen, als ob sie davon Kenntniß gehabt Hütten; man kenne aber ihr u>,d ^ eidgenössisches Gemüth, welches sich bei verschiedenen Gelegenheiten zu erkennen gegeben habe, diesen: Fall ihnen nichts Anderes zutrauen. Die von Stein hätten zwar berichtet, sert' ^ ^bvas Volk ihren: Flecken nähere; bevor man aber den Boten mit gebührenden: Auftrag habe ab- b^^^bnnen, sei der Einbruch schon geschehe::, und man sei davon erst durch den Landvogt in: Thurgau den worden. Weil die Sache kann: glanblich erschienen sei, seien hierauf Etliche abgeordnet wor- ^bcrn" ^ Amtliche Beschaffenheit der Sache kennen zu lernen. Dieses alles hätten ihre Herren und ^ ihnen gewesenen Gesandten der fünf Orte mitgethcilt. Wegen allerlei Motiven und gcfähr- lichc' ^"^"enzen dürfte es nicht an: Platz sein, „die Sache mit Gewalt zu reparieren". Eine so bcträcht- innner zunehmende Macht mit einer so großen Anzahl Reiterei, die nur zu siegen und nicht so/'"bei: zu werden gewohnt sei, könne schwerlich vertrieben werden. Wollte man in den Thurgau ziehen, ^>Ncis ^ ^ ^ Schwedischen widersetzen, die Eidgenossenschaft aber würde zun: Tummelplatz des Krieges ^ und den: höchsten Ruin preisgegeben werden. Weil der Fcldmarschall Horn versichere, daß er nicht Feind in diese Lande gezogen sei, daß die Eidgenossenschaft nichts Ungutes zu befürchten habe, und daß ^ bezahlt werden solle, der Herzog von Nohan aber sich in: Rainen seines Königs zu freundlicher Jnter- All. ,, °»°-b...» wb. s- »M.-ÜIi-I».h°l.jchm O-.° M d°°b!M»..» V°u «« w>. 772 September 1633. fernerer Consequenzen und damit die Unterthanen dieser Last entledigt werden, haben sie Befehl, gütliche Mittel ausfindig zu machen, wie der Sache am besten abgeholfen werden könne, nicht aber wider eine solche Macht Gewalt anzuwenden, weil solches sehr bedenklich erscheine und die Schwedischen diese Lande nicht als Feinde betreten hätten. Sie zweifeln nicht, daß in dieser Sache durch die Autorität des Königs und die Jnterposition des Herzogs von Nohan, sowie der Eidgenossen ein guter Vergleich zu Stande komme» könne. — Die Gesandten der fünf katholischen Orte lassen sich vernehmen, dieser Einbruch sei ihren Herr»» und Obern ganz schmerzlich und höchst verwunderlich vorgekommen, zumal dergleichen Affrom, Unbill u»d Schmach der Eidgenossenschaft seit ihrem Bestehen niemals begegnet sei und kein Potentat so vermessen m'd frech gewesen sei, sie auf solche Weise anzugreisen. Sie hätten sich auch versehen, daß die erklärte Neutrm lität, welche man bisher wohl beobachtet habe, auf der andern Seite besser würde gehalten werden. Abg^ sehen von den Jnsolentien, Plünderungen und andern Exorbitanzen, welche wider die gegebene Parole a» verschiedenen Orten, oberhalb und unterhalb Constanz, auch anderswo im Thurgau verübt wordeil scic»' fei jetzt, da die spanische und österreichische Macht sich in großer Anzahl den eidgenössischen Landen nähere, der Weg gebahnt, daß der Krieg in dieselben hinübergcspielt werde, es wäre denn, daß man bei Zeiten ei»' schreite und das Hornischc Volk entferne. Ob man alsdann stark genug sei, eine so große Macht abz»' treiben, da bezweifelt werde, daß man der jetzigeil gewachsen sei, das, und was für Unheil auf das Vaters fallen möchte, könne jeder Verständige leicht ermessen. Vor Gott und den Nachkommen wäre es unvcr-»'' wortlich, durch diese Usurpation die eigene Ehre und Reputation dergestalt preiszugeben und die UnterthaM" also unterdrücken zu lassen. Sie hätten erwartet, daß die Eidgenossenschaft ohne Unterschied der Religio' diese Unbill aufs schmerzlichste empfinden und mit Ernst abzuwehren bedacht fem würde, besonders ^ daß Zunch, das zuerst beleldigt worden sei, sich zu rächeil versuchte. Wenn es sich hiczu für nicht hinM' lich gewachsen gehalten und die Eidgenossen bei den Bünden gemahnt hätte, würde man nicht unterlaß haben ihm tröstlich belzuspringen. Ihre Herren und Obern hätten einhellig beschlossen, mit ihren Fäh-^' aufzubrechen, m der Hoffnung, daß man insgemein ein Gleiches zu th.nl gesonnen sei, um den Affront g^ oder aus andereWe.se zu reparieren; sie Hütten jedoch damit innegehalten, bis man miteinander auf di^ ^agle.stung geredet haben würde, in der Erwartung, daß man gemeinsam die Sache ernstlich cm Hand nehmen werde. Ihre Herren und Obern seien nicht dagegen, daß man zuerst gütliche Mittel versus sollten selbige aber erfolglos sein, so müsse ...an dann insgcsammt wie die alten Helvetier das Anseht lnterpomercn und die Sache ernstlich an die Hand nehmen, damit jedermann erkenne daß die Eidge.l^" schaft unerschrocken sei, ihre Freiheit und Reputation aufrecht zu erhalten. Die Erbeinigung und die letzter Jahrrcchuung der Stadt Constanz gegebene Versicherung, zu ihrem Nachthcil niemanden den ^ gestatten zu wollen, mache es nothwcndig, eine., ernsten Entschluß zu fassen, dan.it man nicht einen sol^" Schandfleck den Nachkommen hinterlassen müsse und als verräterische, untreue und meineidige Leute cu'^ fchncen werde. Die füns katholischen Orte wollen in bester Form protestiert haben, daß ...an ihnen etw^ Schuld bei»,esse, und erklären, daß Alles ohne ihr Wissen und wider ihren Willen geschehen sei. Absicht sei gllein darauf gerichtet, daß man sich keiner von den kriegenden Parteien anschließe daß ^ fremden Mächte mit allgemeinem Zuthun von der Eidgenossenschaft fern gehalten werden und daß dics^ in ihren, friedlichen Wohlstand und bei ihrer wohlhergebrachten Freiheit unangefochten verbleiben n.ög^ Nachdem d.e Gesandten der ubr.gen Orte ihre Instructionen auch mitgetheilt haben und alsdann freundeldgcnöpyche, ganz wohlmeinende Weise die Sache besprochen worden ist erachtet der eine Thcil September 1633. 773 für das Beste, mit dem Aufbrach innezuhalten lind zuvor die Freundlichkeit zu versuchen, ^ie dicß bei anderen Gelegenheiten gleichfalls geschehen sei. Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, daß ^», als die Kaiserlicheu die Bünde eingenommen, anch nicht gerade mit der Macht habe aufbrechen wollen, mau vielmehr den gegebenen Versicherungen getraut und andere gelindere Mittel versucht habe, andere Theil läßt sich gefallen, daß zuerst gütliche Mittel versucht werden, will aber, daß man sich gc- '^msam ins Feld begebe, damit man, falls die Freundlichkeit erfolglos sei, der Sache auf anderm Wege segnen könne. Endlich vereinigt man sich dahin, dem Herzog von Rohan die auerbvtene Jnterposttion östlich zn verdanken und denselben zu ersuchen, den Feldmarschall dahin zu bewegen, seine Armee baldmöglichst von dein eidgenössischen Territorium an andere Orte zu führen und den fernern Begehreu der ^tc zu entsprechen. — Dem Feldmarschall Horn wird geschrieben, der geschehene Einbruch sei befremdend ^gekommen, da derselbe der Neutralität und dem alten eidgenössischen Herkommen zuwider sei, auch leicht ^schwerliche Verweise und Ungemach zur Folge haben könnte. Der Feldmarschall möchte deßhalb künftig ^ Eidgenossen mit dergleichen Beginnen verschonen, und für dieses Mal das eidgenössische Territorium mstinöglichst verlassen. Etliche eidgenössische Uuterthancn und Angehörige, auch Güter, die auf eidgeuössi- ^>n Gebiet in Sicherheit gebracht worden seien, zumal von dem Bischof zu Coustanz, seien gewaltthätiger ^ angegriffen, zum Theil entfremdet und außerdem sonst viel Jnsolcntien und Exorbitanzen verübt ^rden, wie dieß von dein Landvogt und den Amtleuten im Thurgan mit Mehrerem werde berichtet wer- man ersuche deßhalb den Feldmarschall, kraft seines gegebenen Wortes den Geschädigten gebührenden ^icitz zu verschaffen. Die fünf Orte willigen in diese Schreiben ein mit dem Begehren, daß man, falls ^ Freundlichkeit erfolglos sein sollte, alsdann gemeinsam dieses Volk von dem eidgenössischen Boden cnt- ^nc. Ueberdieß machen sie anch darauf aufmerksam, man »verde sich noch wohl erinnern, daß ihre Herren Obern sowohl als andere Orte den III Bünden, als die Kaiserlichen sich ihrer Pässe bemächtigten, ^ Hülfe und Assistenz, im Fall sie dieselbe begehren würden, anerboten hätten, was durch die Abschiede ^lgt werde, so daß es unnöthig gewesen sei, diese Sache hier anzubringen. «. Der Herzog von Nohau scheint persönlich und läßt sich dahin vernehmen, er könne den Orten nicht verargen, daß sie wegen des ^bersclMen Einfalls des Feldmarschalls Horn empfindlich seien und zu Erhaltung ihrer Autorität sich in Mur gesetzt haben. Im Namen des Königs anerbiete er nochmals seine guten Officien. Weil her Maxell den Einfall gemacht habe, weniger um die Stadt Constauz zu beleidigen, als um diesen Waffenplatz ^ in den Besitz der Spanier kommen zu lassen, so wäre das Beste, wenn diese Stadt durch die Vermitt- Ng des Kölligs in unparteiische Hände, nämlich den XIII Orten übergeben, die Garnison daselbst abge- ^)rt und durch eine eidgenössische ersetzt würde. Coustanz würde alsdann bis zum allgemeinen Frieden in .^sclstuud in den Händen der Eidgenossen und in der Neutralität verbleiben. Gewalt zu brauchen, sei rathsam, weil der Fcldmarschall Horn so gar stark namentlich an Reiterei sei und ihm noch immer lvsi Miehe, so daß er in die 7000 zu Roß »lud zu Fuß habe. Auch könnte in einem so ebenen Lande, s^. ^ Thurgau, ohne Cavallcric wider eine so große Macht schwerlich viel ausgerichtet werden. Noch uniiwr würde die Sache, wenn die Orte sich mit den Feinden der Schweden vereinigen wollten, weil cum die Einen ans diese, die Andern auf die andere Seite gelenkt würden und die Eidgenossenschaft zu Hrem !t Und ^ großen Schaden zum Schauplatz des Krieges gemacht würde, t. Der Fcldmarschall Gustav Horn durch seinen Abgesandten, Oberst Schavalizgi, den Empfang des an ihn gerichteten Schreibens anzeigen nochmals versichern, daß er nicht beabsichtige, die Eidgenossenschaft zu beleidigen, noch ihr etwas 774 September 1633. Ungutes zuzuziehen. Es werde sich wohl finden lassen, daß auch Andere über neutrales Land gezogen, aber nicht wie jetzt so übel aufgenommen worden seien. Wenn die Eidgenossenschaft hinreichende Versicherung geben wolle, daß ihm von der Stadt Constanz aus kein Schaden zugefügt werde, sei er bereit, den eidgenössischen Boden zu verlassen. Gegen den Prälaten zu St. Gallen, als einen Zugewandten der Eidgenossenschaft, werde er nichts Ungutes vornehmen. Wenn man aber diesen wohlgemeinten Versicherungen nicht glauben, sondern Gewalt brauchen sollte, würde der Feldmarschall mit der Hülfe Gottes, die ihn bisher bel seinen Unternehmungen jeder Zeit begleitet habe, dasjenige thun, was redlichen Cavaliercn gezieme. Viel lieber jedoch wolle er mit der Eidgenossenschaft' in guter Freundschaft und beharrlicher Neutralität leben. A. Man will dem, was der Herzog von Rohan proponiert hat, nicht entgegen sein, insofern es mit der Reputation vereinbar ist. Auf Begehren der Gesandten verhandelt nun der Herzog mit dem Obersten Schavalizgi wegen der begehrten Sicherstellung und läßt durch Herrn von Mollondin einen Vergleichsvorschlag wegen der Stadt Constanz vorlegen. Dieser Vorschlag enthält Folgendes: Constanz soll des dermale» darin sich befindenden Zusatzes entledigt werden und in der Neutralität bleiben und vor dem Schlüsse des Generalfriedcns keinem Thcil zu einigein Vortheil gereichen. So lange der Krieg dauert, soll die Stadt unter der Protection der Eidgenossen stehen, und diese werden einen Zusatz, über den man sich vergleiche» wird, in dieselbe legen „und um diesen Platz, wenn vvnnöthen, antworten". Im Fall das Haus Oesterreich nicht einwilligen sollte, soll sich die ganze Eidgenossenschaft entschließen, die Stadt mit ihrer vollkommenen Macht zu erhalten und zu protegieren oder diejenige Partei, mit welcher allbereits tractiert wird, Z" Hülfe zu rufen oder aber die Stadt dem König von Frankreich einzuhändigen, der sie zu erhalten wisse» wird. Wenn Marschall Horn diese Artikel annimmt, so solle er dem Abt von St. Gallen schriftliche Versicherung geben. Sofort wird Constanz von dieser Uebereinkunft Kenntniß gegeben werden; findet sie daselbst Genehmigung, so soll sie alsbald exequiert werden; findet sie dieselbe nicht, so sollen die Orte erklären, dast sie sich der Stadt nicht weiter annehmen und im Thurgau nicht mehr Volk erhalten werden, als zu Abhaltung der Streifereien nöthig sei. In diesem Fall wird ihr Marschall Horn versprechen, daß er unter obige» Bedingungen die Stadt in freien Stand setzen werde, auf welche Weise er sie auch zu seinen Händen bringe» würde. — Die Gesandten finden dieses Project aus mehrern Ursachen höchst bedenklich und vereinigen sich a»! folgendes: Die Stadt Constanz soll mit Bewilligung ihrer Obern den XIII Orten in unparteiische Ha»d gegeben, in dein Stand, wie sie gefunden worden, bis zu Ende des Kriegs behalten, mit einer Besatz»»b der XIII Orte versehen werden und wie dieselben auch neutral bleiben, von keinem kriegführenden Tstcst angefochten und nach den Bestimmungen des erfolgenden Friedens wieder übergeben werden. Dabei wird vorbehalten, daß jedes Ort, falls die Gütigkeit nicht verfangen sollte, alsdann seine fernere Resolut:»» hierüber kundgeben möge. Da der Herzog diese Vermittlung sich auch gefallen läßt, so theilt man dieses dem Grafen von Wolfcgg, Gubernator der Stadt Coustanz, sowie Burgermeister und Rath daselbst mit u»d ersucht sie um eine Erklärnng, ob diese Vorschläge ihnen auch belieben. Da der Herzog von Nohan dem Hornischen Feldlager geritten ist, um die gütliche Verhandlung einzuleiten, so beschließt man noch ^ bleiben, bis von dem einen und andern Orte Bescheid einlangen werde, damit man alsdann nach Umstüw den weiter Rath schaffen könne. Etliche Gesandte sind der Ansicht, daß zu Erleichterung der Verhandln»^ ein Waffenstillstand' herbeigeführt werden sollte. I». Appenzell und der Landvogt im Rheinthal berichte», daß dem Rhein nach hinauf bis gen Ems zunächst an den eidgenössischen Grenzen viele kaiserliche Trupps sich sehen lassen, welche den Paß ins Nheinthal begehren und vielerlei Drohungen ausstoßen. — T>e>" September 1633. 775 Landvogt wird geschrieben, daß er bis auf weitere Verordnung mit den Untcrthancn des Rheinthals die ^chse, wo es nothwendig sei, wohl verwahren solle, damit von daher weder den Untcrthancn noch der Eid- Mossenschaft Schaden entstehe. ». Der Herzog von Nohan schickt von Weinfelden aus die Nachricht, der pcldmarschall Horn habe seine Geneigtheit ausgesprochen, das ihm vorgetragene Accomodement anzunehmen, "ut der bestimmten Erklärung, daß er die Belagerung von Cvnstanz nvthgedrungen einzig im Interesse ieiner Partei unternommen habe. Die Briefe des eidgenössischen Deputierten habe der Marschall denen in Instanz überliefert. Ungeachtet der abschlägigen Antwort sei derselbe immer disponiert, in dieser Sache Wenige zu thun, was der Eidgenossenschaft lieb sein könne; inzwischen setze er die Belagerung fort. Der Herzog von Birchfcld sei mit seiner Armee zu ihm gestoßen und der Herzog von Weimar stehe mit der ^nigeu bei Ulm, um die des Aldringer zu „kvstoyieren" und sich im Fall der Nvth mit dem Marschall '-er» zu vereinigen. Weil die Beschützung des Abtes zu St. Gallen eine der Hauptursachcn der Armierung ^ katholischen Orte gewesen sei, habe er von dem Marschall Horn eine authentische Erklärung für des kes und seiner Lande Conscrvation begehrt, wovon er den Orten eine Copic übermittle. Das Original ^erde durch Herrn von Mollondin dein Abt überbracht werden. Das Beste wäre, wenn die Orte ihr Volk Wieder zurückmahnen und nur einige Wachen in den Thurgau legen würden, um das Raubcu der streifen- e» Soldaten zu verhindern. Zu diese»: Zwecke sei es am Platz, daß die Orte Deputierte nach Frauenfcld 3cccn, damit ein einhelliger Beschluß in diesem Sinne zu Stande komme. Der Herzog werde den Abt fachen, auch einen Deputierten zu schicken. Wenn die Bewaffnung auf der einen und andern Seite fort- ucre, werde dieselbe nur Kosten und Verbitterung unter den Orten verursachen und das spauisch-kaiser- )e Volk ermuthigen, gegen das Schweizerland zu ziehen. Zu Erhaltung der Neutralität und um zu ver- ^ ee», daß keine neuen Truppen die eidgenössischen Lande betreten, sei Einigkeit das einzige Mittel. Von ^ Spaniern werde nichts Anderes gesucht, als ein Bruch dieser Einigkeit, was sie unfehlbar erreichen ^ben, wmn sie ins Land kämen. Von Seite der Schwedischen könne dergleichen, wenn sie auch Lust ^ ^ hätten, nicht begegnen schon um des Ncspectes willen, den sie für das Bündniß mit dem König von ^nkreich trügen. Auf den Wunsch der katholischen Orte habe der Herzog mit dem Marschall Horn auch . ^er aus Coustanz weggeführten und in dessen Hände gefallenen Hciligthümcr gesprochen. Dieser ^ geantwortet, daß er dieselben auf den Bericht des Bischofs sorgfältig habe verwahren lassen, und daß Hab bi> .> um etwas Geld handle, welches von den Soldaten begehrt werde, da sonst jene Hciligthümcr a»? > ^ituiert worden wären. Den katholischen Orten zu Gefallen habe der Marschall die Heiligthümer ^ leuiem eigenen Seckcl erkauft und verehre ihnen solche. Die Orte möchten also die Conscquenzcn dieser halt^^hcit betrachten, sich nicht überstürzen, sondern die Einigkeit und den Frieden unter sich er- ^ Ii. Der Landvogt im Thurgau, welcher beauftragt worden war, an den Grafen von Wolfegg und lick „ ^mann, Bürgermeister und Rath die Schreiben der Tagsatzung zu überbringen, referiert ausführ- ) über das Resultat seines Auftrags. Da man hieraus entnimmt, daß die gütliche Jnterposition und rick/"^" einstweilen erfolglos ist. so wird für nothwendig erachtet, nunmehr auch einen Abschied zu er- Und wird dem Herzog von Rohan für seine gehabten Bemühungen und Kosten schriftlich gedankt Vers ersucht, die Hand von diesem Werk noch nicht abzuziehen, sondern den Feldmarschall Horn zu de»/" "iler bösen Konsequenzen für die Eidgenossenschaft dafür zu stimmen, daß er seine Armee von an . ^genössischeu Boden sobald als möglich abführe, damit man hernach auch desto besser andern eidgenössischen Grenzen liegenden Mächten entgegentreten und solche fern halten könne. Was das Kriegs- p 776 September 1633. Volk betreffe, das von etlichen Orten bereits ausgezogen sei, so könne man ohne Varmissen der Herren und Obern nichts Anderes beschließen, wolle aber das Ansuchen des Herzogs aä roksranäom nehmen. I. Zürich entschuldigt sich nochmals wegen des so plötzlichen Einbruchs durch seine Stadt Stein: derselbe sei ohne Wissen und wider den Willen seiner Herren und Obern geschehen, denselben auch sehr leid und bedauerlich vorgekommen; sollten aber Privatpersonen daran Schuld tragen, so würden sie es an gehörigen Orten hoch zu verantworten haben. Wenn man von jemanden in oder außerhalb der Eidgenossenschaft von diese»' Vorhaben berichtet worden wäre, würde man gewiß solche Maßregeln getroffen haben, daß Alles wohl vermieden worden wäre. Zürich meine es mit der Eidgenossenschaft treu und redlich und sei nicht minder als andere Orte gesonnen, deren Wohlstand und Reputation zu erhalten und die Unterthanen bei dem Ihrige» zu schirmen. Zürich würde es auch gern sehen, wenn der Feldmarschall Horn durch gütliche Mittel vo» dein eidgenössischen Boden entfernt werden könnte. Falls die gütliche Verhandlung erfolglos bleibe, Hütten die Gesandten keinen Befehl, ihre Einwilligung zu Tätlichkeiten zu geben, sondern Alles -rä rsksroncinm zu nehme»- Wenn man sich aber über ein Defensivnalwerk vergleichen könnte, um das Uebrige zu erhalten, wolle Zürich dazu mitwirken. Man möchte sich auch erklären, wie es mit dem Auszug gemeint sei, ob man sich defensiv oder offensiv verhalten wolle, ob die katholischen Orte, wenn das spanisch-kaiserliche Volk ins Land käme, sich mit demselben zu vereinigen gedächten oder nicht. - Bern und die andern evangelischen Orte Hütten gewünscht, daß die begonnenen Verhandlungen fortgeführt worden wären; dessenungeachtet hoffen sie inntttt noch, daß der Herzog von Nohan mit dem Feldmarschall Horn etwas tractieren könne und daß derselbe den eidgenössischen Boden verlassen werde, damit alsdann auch alle andern fremden Nationen ferne gehaltet das Vaterland von der drohenden Gefahr gerettet und in gutem Wohlstand erhalten werde; sonst hätte» stc keinen andern Befehl. Für das Defensivnalwerk würden sie auch stimmen, halten aber für nothwendig, daß man sich über die Anzahl der Mannschaft, die Beschaffenheit der Armatur, die Anstellung eines Di«c- tonums, kurz, wie man sich verhalten wolle, erklären müßte, damit nachher keine Confusion erfolge. Ihr" Herren und Obern würden sich in solchem Fall nicht trennen, sondern, was zur Erhaltung der Eidgenossenschaft nothwendig erachtet würde, als redliche Eidgenossen leisten. - Die katholischen Orte protestieren abermals gegen die Schand- und Schmähwortc, welche die von Constanz und Andere wegen des wider die Erbeinigung und die gethane schriftliche Versicherung geschehenen Einbruchs gegen die Eidgenossenschaft ausstoßen; ihren Herren und Obern geschehe damit Unrecht. Sie seien auch nicht gesonnen, solche Schmach a»l sich liegen zu lassen, weil sie an diesem leidigen Zustande unschuldig seien, vielmehr, was sie versprochen ihres Thcils gehalten hätten. Es sei wohl zu erachten, daß Constanz sich nicht weiter einlassen werde, besonders weil die vorige Zusage nicht gehalten worden sei. Es werde darum nothwendig sein, einen allgemeinen ernstlichen Entschluß zu fassen, wie der fremde Gast durch Güte oder auf andere Weise von de»' eidgenössischen Boden entfernt werden könne, damit dadurch die spanisch-kaiserliche Macht auch fern gehaste» werde. Mit dieser Resolution dürfe man nicht länger zuwarten, weil man es hernach mit zwei oder vre' Machten zu thun haben würde. Insofern die Schwedischen die eidgenössischen Lande verlassen seien sie bötig, vereint mit allen Orten, alle fremden Mächte, wer die auch sein möchten, ferne zu halten Ä" Herren und Obern hätten weder mit der einen noch mit der andern Partei ein Einverständnis; würden B kcmcr anschließen; denn sei einmal die Ursache beseitigt, werde auch die Wirkung verhindert Mit Consta») hatten sie nichts zu schaffen; wenn der Marschall Horn etwas gegen diese Stadt vornehmen wolle, möge e' solches außerhalb der eidgenössischen Lande ausführen. Was den Auszug etlicher Orte betreffe so h»^ September 1633. 777 ^rselbe keinen andern Zweck, als wie sie früher schon erklärt hätten. Sie hätten erwartet, daß alle Orte "Ulli anhält der mehrmals gegebenen Erklärnngen ausziehen würden, um den großen Affront zu reparie- dr», die Nntcrthanen zu schirmen und das Vaterland besser sicher zu stellen. Lueern habe den Aufbruch .^r nicht ziehen lassen, um zu vernehmen, zu was man sich gemeinsam entschließen werde; auf die erste ' Ahnung werde es aber auch ins Feld ziehen in der Erwartung, daß man es daran nicht allein nicht - "vern, sondern auf erfolgte Mahnung gleichfalls aufbrechen werde. Die übrigen Orte möchten sich Ven, wessen man sich zu ihnen zu versehen habe. Obgleich dem Prälaten von St. Gallen Ver- . '^'ung gegeben worden sei, so handle es sich doch nicht allein um ihn, sondern um das allgemeine An- sj^. andere Unterthanen nnd Gotteshäuser mehr. BlvS in eine Besatzung einzuwilligen, hätten ^ keinen Befehl, weil dadurch der ciue Theil verwahrt, der andere aber wider die Erbeinigung lind Neu- z» ! ^ »Hinterhalten" werden müßte. Sie seien nochmals der Ansicht, daß man sich insgemein zu einer ernsten ^ entschließeil solle; »venu dieß nicht erhältlich sei, so müßteil sie die Sache Gott befehlen und Alles Uiid^^" Herren lind Obern in den Abschied nehmen. — Da jeder Theil bei seinem Befehl verbleibt >uan sich vergleichen kann, so wird der ganze Verlauf in den Abschied genommen. VII katholische Orte. die . ^berstlicutenant von Schönau gibt an die siebeil katholischeil Orte ein Schreiben des Inhalts ab, ^ ^Herzogin Claudia habe jederzeit darnach gestrebt, mit der Eidgenossenschaft gute Nachbarschaft zu halt ^^r>egen sw „ach Coustanz, um jeden Argwohn zu vermeiden und die alte Erbeinigung treu zu he'i,^ ^iutzung gelegt habe. Mit Schmerzen aber habe sie dagegen gesehen, daß ihren Fein- sch. eidgenössisches Land der Durchpaß gegeben worden sei. Die Erzherzogin wisse, daß die kathvli- Fciiid^^ daran Schuld seien und habe auch deren „gute und herrliche gefaßte Resolution", diesem . ui lhrem Land entgegen zu treteil, mit Freuden vernommen; sie dürften, wenn sie weitere Hülfe an ^ssci^ ""d Reiterei von kaiserlichem oder spanischem Volk Vonnöthen hätten, sich unfehlbar auf dieselbe ver- , und sollten nur bei Zeiten dafür das Begehren stelleil. Nachdem sie die Hoffnung ausgesprochen hat, ^ Feiildes bald Meister sein werde, da der Herzog von Feria mit 12,000 Manu und Graf von 18,000 Mann sich mit einander verbunden hätten, um geil Cvnstanz zu ziehen, wünscht sie, niits' ^ ihrem eignen Volk den Feind aus ihrem Laude vertreiben möchteil, damit man nicht ge- Etci ^ ^ ^hu in der Eidgenossen Land zu suchen. Der Kaiser, das Haus Oesterreich und alle katholischen ^ des Reiches würden ihnen dafür sehr verpflichtet sein. u» ans dmi Solothuriiemvinplav. Coufercnz von Urs, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1833, 18. September. Ze.«ldcö.,rch!v SUdwaldc,,. ^ei. Kaspar Roinanus Troger, Ritter, Alt-Landammanu; Josua Zum Brunnen, des Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Jnderbitziu, Diethelm Frisch- UUiuV^ Raths. Nidwalden. Johann Zelger, Alt-Landammanli und Landshauptmann; Barthvlo- ^dermatt. 08 778 September 1633. ». (S. u. Bellenz :c.) I». Was darüber gesprochen worden ist, daß ein katholisches Ort jetzt, da der Feind in den Thurgau eingebrochen ist, seinen Auszug einstweilen eingestellt hat, wird jeder Gesandte mündlich seiner Obrigkeit berichten. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclcgcnhcitcn! Vogtci Bellen; :c. ». Ar«. 707. «4«. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1«33, 22. September. Siaatsarchiv Lucern. Absch.tle nnno 1633. Bd. XXIII. toi. 435. Gesandte: Lucern. Moriz An der Allmend, Alt-Schultheiß und Stadtfähnrich; Ludwig Schumacher, Seckclmcistcr und Vcnner; Kaspar Razenhofer, Scntispitalmeister; Ludwig Meyer, Kvrnhausmcistcr, alle dc^ Raths, ltri. Johann Kaspar voi« Spiringcn, genannt Arnold, Landammann; Walthart Baldeggc^ Statthalter und Landsfähnrich. Schwhz. Sebastian Abyberg, Landammann. Untcrwaldcn. Joha»" Jmseld, Landannnaitn uitd Landshatiptmaitn, von Obwaldcn; Jvhaiti« Walthart Lussi, Laildamma»" und Pannerherr, von Nidwaldcu. Zug. Paulus von Hünenberg, genannt Bengg, Statthalter; Joha»" Trütkler, Alt-Ammanu; Beat Jakob Meyenberg, des Raths. i». Auf die Nachricht, daß die Pässe zu Mellingen, Brcmgartcn, Baden und an andern Orten in ^ fahr seien, ist diese Conferenz zusammenberufcu worden. Da sich aber aus den weitern Berichten erglbl daß einstweilen keine offene Gefahr vorhanden sei und Lucern bereits etliche Kriegserfahrene dahin abg"' ordnet hat, läßt man es einstweilen dabei bewenden. In Beziehung auf die hölzerne Brücke zu Meilings überläßt man es den Obrigkeiten vorzunehmen, was im Fall der Roth für nothwendig erachtet wird. I». Bc"" ist gesinnt, mit Kricgsvolk zu Mellingen durchzuziehen. Lucern erklärt sich für sein Ort dahin, daß es diese"' Durchzuge, insofern keine Gefahr dahinter stecke mW Alles in guter Ordnung vor sich gehe, kein Hinder>"" in den Weg legen werde, v. Da in Folge des jüngst zu Lucern beschlossenen Aufbruches der Mannst die einen Orte ihre Mannschaft haben aufbrechen lassen, andere dieselbe noch zurückbehalten haben, so gibt sich aus der darüber geführten Discussion, daß der Abschied nicht überall aus gleiche Weise aufges"" worden ist. Man verhehlt sich nicht, daß die Evangelischen wenig Neigung haben, es mit den Katholisch"" zu halten, daß General Horn durch das Hinziehen der Sache nicht viel Gutes suche, daß man dessen erg"'" gene Drohungen nicht in den Wind schlagen dürfe, wenn man sämmtlich aufbrechen werde, und daß es wohl bedenken müsse, mit einer solchen mittelmäßigen Macht sich blos zu stellen; denn mit einer ihr s" stoßenden „Ungelegenhcit" wäre den unkatholischen Orten gedient. Die Gesandten können sich unteren««'^ nicht recht vergleichet« und, da auch die Mitwirkung Freiburgs und Solothurns unumgänglich uothwc"^ ^°uet'"an >" d°r Hauptsache »ich, weiter vor und «, -- d-i diu Disposition« vrrbiribm, w °m ^ ^ wi-dochol,-» Erklär,.,,-,. das, jedes Ort. wen,, d!° Umstände -S «amMmU i.ä k"' 5'^^ d-S Vaterlandes leiste,, werde. Di- O-t-, w-lch° ft-nd -des u„!,m',,?d ! "7' Wohl oirihisil wird- und zu keine,» der Iowa,, ? ' ° Da man ichr daran zweiselt, dasi die epana-lischen Orte d-r Mn»«"' d-t -°.h°l.sch°„ b-..r-i-„ w-rd-i, so ..-rd-n die tatho-ischm Gesandte., zu B»d.° ersijchs ch7ald d-° September 1633. 779 ^gsatzung beendigt sei, nach Lucern sich zu begeben, damit man einen endlichen Entschluß fassen und sich Breden könne,, was nun vorzunehmen sei; desgleichen, ob es auch vonuöthen sei, etwa zwei Abgeordnete "ach Wallis zu senden, um sich daselbst zu erkundigen, wessen die katholischen Orte im Fall der Roth sich demselben zu getrösten hätten. «47. Konferenz der evangelischen Städte und Orte aus Anlaß der gemeineidgenössischen Tagsatzung zu Bade». 1«33, 29. September (19 a K ) Staatsarchiv Zürich. Kost. XII. t«5. kol. ZSll. Gesandte: Dieselben, welche in Absch. 644. Ii, des unvorhergesehenen Einfalls des Feldmarschalls Horn, des bereits erfolgten Aufbruchs ^ katholische,. Orte und der von denselben auSgestoßenen Schmäh- und Scheltworte und der täglich zu- ^heuden Warnungen hält sich Zürich für höchst gefährdet. Seine Gesandten berichten deßhalb umständlich, . ^ ^er Einbruch ohne Vorwissen ihrer Herren und Obern geschehen sei, und was dieselben verursacht habe, ^üges Volk an die Grenzen zu legen und sich in guter Bereitschaft zu halten. Wegen der sowohl Zürich dem gemeinen evangelischen Wesen drohenden Gefahren möchten die übrigen evangelischen Städte Orte ihr Volk ebenfalls gerüstet halten und im Nothfall den Bünden und den mehrmals gegebenen „^Iprcchungen gemäß Zürich „trostlich beispringcn". — Dazu anerbietet man sich insgemein freundeidge- , '> besonders will man auf die Städte Basel und Schaffhausen ein getreues Aufsehen haben, welche ins"?^ Gefahr schweben und die nächsten sein würden, falls das spanische Volk, wie verlaute, ^ Elsaß commandiert werden sollte, sl». Der Herzog von Rohan schreibt an Zürich (Weinfclden den -Sept.), dem ihm mündlich und schriftlich gegebenen Versprechen zuwider sei ein Theil der Truppen von ^ katholischen Orten bis nach Wyl und Nickenbach sechs Stunden von dem Lager des Feldmarschalls Horn an bim Ungelegenhciten zu verhüten, sollte Zürich, ohne über sein Gebiet hinauszugehen, 3066 Mann " ke Grenzen der Grafschaft Kyburg vorrücken lassen und Bern ersuchen, gleichfalls 4000 Mann an seine ^Zen z,! legen, das einzige Mittel, um zu einem guten Accommodement zu gelangen und sich nicht über- ^ Zu lassen. Es wäre auch nicht unpassend, sich bei Lucern über die Contravention von Seite der Wen der katholischen Orte zu beklagen und es zu versichern, daß man das (eigene) Gebiet nicht verlassen ^ulls der andere Theil seine Stellungen auch nicht verlasse. Die Armeen Ferias und Aldringers seien " Begriff, sich hei Memmingen zu vereinigen. Der Herzog Bernhard beobachte sie fortwährend und er- unterc den Marschall Horn, die Belagerung fortzusetzen. Der Herzog von Birkenfeld habe sich mit Horn Herzog Bernhard »verde im Nothfall dasselbe thun. Es sei nichts zu befürchten, »venu man zeit' bke katholischen Orte nicht fortreißen lasse. — Man hält einen solchen Ausbruch für viel zu früh- kcns'V"^ iffaubt, daß, wenn Zürich und Bern eine so namhafte Anzahl Volks an die Grenzen legten, den Orten hiedurch um so eher Anlaß gegeben würde, mit ihren sämmtlichen Pannern auszuziehen tvod ^ ber spanisch-kaiserlichen Macht zu pereinigen oder in der Ungeduld sonst etwas zu versuchen, eknand^ ^ Eidgenossenschaft gänzlich zerrüttet, die Kriegslast derselben aufgeladen und beide Theile an gerathen würden. Weil man aber nicht einsieht, was hiemit gemeint ist, und warum man in so 780 October 1633. großer Zahl an die Grenzen rücken solle, so nehmen die Gesandten der vier Städte diese wcitaussehciide Zninnthung, worüber man sich wohl zu bedenken haben werde, aä rotörsnäum. Ueberdieß crsncht wa» Zürich, nicht allein in dieser Angelegenheit, sondern auch überhaupt seiner gewohnten Dcxterität und Vorsicht gemäß sich zwar in guter Bereitschaft zu halten, daneben aber durch dergleichen unzeitige Aufbrüche nichts zu überstürzen, sondern vielmehr zu temporisicren, da vielleicht inzwischen die Stadt Constanz erobert und dadurch das Vaterland von der Gefahr befreit Werden könnte. «. Die Stadt St. Gallen ersucht wegen der ihr drohenden nicht geringen Gefahr erforderlichen Falls um eidgenössischen Rath und Hülfe. Zürich hat bereits diese zugesagt; auch Bern anerbietet sich, mit gutem Bescheid entgegen zu kommen, wenn ei» solches Ansuchen an seine Herren und Obern gestellt werde. <1. Der Herzog von Württemberg hat vö» Schaffhansen und der Markgraf von Baden von Basel die Herausgabe der daselbst befindlichen, ihren Fci>» den gehörenden geistlichen Güter und Einkommen verlangt. Wegen hochbedeuklicher Ursachen und aus Besorgniß gefährlicher Consequenzen kann man in dieses Begehren niclch einwilligen, sondern beschließt einhellig, daß jedes Ort dergleichen geistliche Güter und Einkommen, welche nicht auf dein Reichsboden, sondern in eidgenössischem Schirm begriffen sind, entweder denjenigen, welchen sie zuständig sind, aus ihr Begehre» verabfolgen lassen, oder aber selbige bis zu Austrag der Sache, und bis man siebt, was weiter vorfalle» möchte, in Gewahrsam behalten solle, v. Bei diesem Anlaß erinnert man sich auch dessen, was der Markgraf von Baden an die evangelischen Städte der zu Rhcinfelden beabsichtigten Befestigung wegen hat gelangen lassen. Wenn derselbe sein Vorhaben auszuführen gedenkt, was aber wegen der großen Koste» nicht wohl möglich ist, so wird man'zuvor reiflich berathcn, ob man es gestatten wolle. Basel wird ersuchst ein fleißiges Aufsehen zu haben und falls dort etwas vorgenommen werden sollte, die übrigen drei Städte alsbald davon in Kenntnis; zu setzen. L. Weil der Nheingras Otto Ludwig die eidgenössischen Kaufleute a» den österreichischen Zollstätten, welche er in seinen Händen hat, mit dem DurchgangSzvll zu beschweren und bei der vorgenommenen Steigerung desselben zu verharren Willens sein möchte, so wünscht Basel, daß Zürich im Namen der vier Städte an den Nheingrafen schreibe, er möchte es bei dem alten Herkommen und der bisherigen Zollordnung verbleiben lassen. Wenn die zürcherischen Kauslentc das nicht begehren sollte», könnte nichts desto weniger wegen der übrigen und besonders wegen der baslerischen Kaufleute geschrieben werden. — Zürich nimmt dieß ack rstörsnänrn und anerbietet sich, das Gebührende anzuordnen. «48. Conferenz der katholischen Orte. Lucern. t633, 7. und 3. October. StuutAurclnv Lucern. Absch. üe nnno 1633. Bd. XXIII. toi. 412. Gesandte: Lucern. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Moriz An der Allmend Alt-Schultheiß; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Pannerherr; Ludwig Schumacher, Seckelmeister und Schützt» venner, alle des Raths. Uri. Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Landammann; Heinrich A"" Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Karl Emanuel von Noll, Ritter, Alt-Landammann und Painierhec»'- Schw yz. Sebastian Abhberg, Landammann; Heinrich Rcding, Ritter, Alt-Landammann und Paiun^ Herr; Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landammann. Unterwaldcn. Johann Jmfeld, Landanunalw Oktober 1633. 781 Und Landshauptmann; Sebastian Wirtz, Alt-Landannnann und Pa»?l?erhcrr, von Obwalden; Johann ^"lihart Lussi, Landammann und Pannerhcrr; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann, von Nidwaldcn. ^"3- Konrad Brandenberg, Seckelmeistcr; Beat Jakob Mcyenbcrg, des Raths; Johann Trinkler, Alt- ^uinann und des Raths. Glarns. Friedrich Tschudi, Statthalter. Frcibnrg. Daniel von Mvntenach, ^Uter, des Raths. Solothnrn. Hieronymus Wallier, Baumeister, des Raths; Urs Von Arp, des Raths. Echenzell-Jnnerrhoden. Jakob Wiser, Landannnann und Pannerhcrr. Abt St. Gallen. Johann " "lf Redi»?g von Schwyz, zu Glattbnrg, Landvogt der Grafschaft Toggenbnrg. «». Es »verde»? mehrere Schreiben verlesen, eines vom König von Frankreich, in welchem derselbe zu ^u>en gibt, daß er zu Gunsten der Orte sich beim Canzler Oxenstierna und beim Feldmarschall Horn uvcndc, und die katholischen Orte dringend ermahnt, wenn sie die Waffen ergreifen, sich aller Thätlichkeiten oM die protestierenden Orte zu enthalten und auf ihrer Hut zu sein gegenüber denjenigen, die unter dem und ^ hm'delteit sie im Interesse der Orte, zu ihrem eigenen Bortheil sich in die Angelegenheiten mischen ^ ^ Erbitterung zu pflanzen suchen. Ferner berichtet der Herzog von Rohan von Frauenfcld auS (ä. ä. Hab ^ ^ N'aine»? des Königs Horn ersucht habe, den eidgenössischen Boden zu verlassen. Horn >vi.A' ^ ^ Eonstanz, wenn er es in seine Gewalt bekommen habe, den Eidgenossen einhändigen biild^ ^ neutral bleibe; daß er auch die Neutralität der Eidgenossenschaft anerkenne. Er sei in Vcr- . "'"6 "ut Birkfeldischc»? und Wcimarischen Heere den 3. Octobcr aufgebrochen, um dem Feind ent- ^ Zuziehen. Rohan crmahnt die Orte, in ihren Entschlüssen sich nicht zu überstürzen und die Grenzen ^erde^^"' schreibt, die Orte möchten auf mildere Mittel bedacht sein, damit das Feuer gedämpft falls ^ Vaterland verschont bleibe. Den begehrten Zuzug könne es nicht schicken, da Bern es eben- Z»dc>n"" angegangen habe und es zwischen seinen Bundesgenossen sich neutral verhalten müsse; den U fich an seinen Grenzen ein neues Heer. Ferner geben auch Bengg von Zug, die Gesandten ^ Prälaten zu St. Galleu Bericht über die Lage der Dinge. Uri, Schwyz, Unterau ivc>? welche ihre Fähnlein haben ausrücken lassei?, fragen die Gesandten der übrigen Orte an, fchicr Herren und Obern sich nun entschlossen hätte»?. Der Gesandte voi? Glarus erklärt in? Name»? ^hur>^ dieselbe treu und aufrichtig zu den katholische»? Orte»? halten »verde. Frcibnrg und So- Ziehen sich auf das, was zu Bade»? vorgebracht worden sei, und erkläre»?, daß ihre Herren und >hi» tvcnn es die Roth erheische, mit ihrer Hülfe zu erscheinen; Solothurn fügt aber bei, daß Di^si^ Gebiet so weithin a»? Bern grenze, nichts Anderes möglich sei, als dessen Macht durch eine i^vcil ^ ^^^ten, außer wenn ihn? der Durchpaß gestattet würde. Appenzell erklärt sich dahin, daß es f^sttc > ^ a»?der>? katholische»? Orte»? halte»? »verde; i»? ähnlichem Sinne der Geeitert» ^ Galle»?, i?achdei»? er de»? Hergang erzählt hat, wie er sich, sein Gotteshaus und die hat, j., versichern zu müsse»? geglaubt habe. Luceru spricht, nachdem es die Ursache»? auseinandergesetzt eher ^ fei»? Volk noch nicht habe aufbreche»? lasse»?, die Hoffnung aus, daß dieses sei»? Verfahre»? lege,? ^ schädlich gewesen sein »verde, und daß man ihm es nicht als Zaghaftigkeit »verde aus- Hyth ^ sich von de»? andern Orte trennen »volle; denn Lucern »verde jederzeit, wenn es die Hiilsi t tröstlich und mannlich nach de»?? Beispiel der frommen Alte»? de»? übrige»? Orte»? mit seiner Kriegsvolk sc? gerüstet, sobald man es für nöthig erachte, könne es aufbrechen. — In ^ttst 9 ^ ^'klärungei?, spreche»? sich die vier Orte, welche ihre Fähnlein in? Felde habe»?, dahin aus, daß "^n sieh bestimmt erklären solle, daß es de»? Aufbruch seiner Mannschaft bewerkstelligen »volle. 782 Octobcr 1633. Worauf man dann sich berathen könne, wie man verfahren wolle; denn wahrscheinlich fei auch nach HM"- Abzug das Land noch nicht vollständig gesäubert, und die Grenzen und Pässe seien immerhin noch i" bewachen. Ueberdieß seien Uri alis den Bünden ernstliche Warnungen zugekommen, es möchte auf seine P"!" ein wachsames Auge haben. Aus der Relation von Aufdermaur geht hervor, daß der größere Theil d" Thurgauer damit umgegangen sei, bei der Anwesenheit der Schweden eine offene Rebellion zu beginnt sich frei zu macheu oder doch wenigstens der Beherrschung der katholischen Orte sich zu entziehen. Bereit liege einer der Cvnspirauten zu Whl in Banden und habe, gütlich und peinlich examiniert, ausgesagt, die L-ache ins Werk gesetzt werden sollte nach Anleitung lind Disposition Kilian Kesselrings, des Haupts^ lichsten Rädelsführers, der sich auch schon in Nerhaft befinde. Es gehe daraus hervor, wie sehr es nöO sei, für die eigene Sicherheit zu sorgen und darüber zu Nathe zu gehen, wie die Teilnehmer an der jcetierten Rebellion zu bestrafen seien, damit die von Zürich, wie sie ohne Zweifel es versuchen werden, einen Northeil ergreifen und die Sache hintertreiben. Es wird daher für nothwendig erachtet, „auf ^ man eine rechte Inquisition zur Hand bringe, hierin den Unterschied zu macheu und halten, daß der ^ Orteil Amtsleutc zu Whl mit inquirieren ferners nicht gryffent noch fürfahrent. weder was ihnen i" Quartier gfallen und sich noch whters dergstalt begäben möchte." Damit der Landvogt im Thurgau ^ seinen Theil thun könne, wird mau ihm für den Anfang die Geständnisse beider Verhafteten übergeben """ ihm auftragen, mit seineil ihm untergebenen Amtleuten die Inquisition und Procedur unverzüglich ins K" Zu setzen. Was nun die Hauptsache betrifft, so gehen die Meinungen dahin, daß man sich einerseits Blöße geben, andrerseits sich nicht durch zu großen Eifer fortreißeil lassen solle. Lucern wird ersucht, die Pässe der Reuß cutlaug ein wachsames Auge zu haben, die übrigen Orte auf die ihrigen. Ferner die sieben katholischen Orte Lucern die Vollmacht, die ennetbirgischen Unterthaileu im Fall der Roth Z" ^ rufen und dahin zu mahnen, wo ihre Hülfe vonuöthcn sein wird. Lucern wird überlassen, mit sei""" Volk entweder sofort aufzubrechen oder mit demselben zu warten, bis wegen größerer Roth die Mahn""- an dasselbe ergeht. Den Unterthauen des Abtes zu St. Gallen hätte man gerne die Last der auf Boden stehenden Mannschaft aus den vier Orten abgenommen; sie in den Thurgau zu verlegen, hält für uiithuulich. Damit aber Zürich und andern dein Prälaten nicht günstigen Orten kein Anstoß gc^' werde, soll mau in Erhebung des Proviants aus dem Thurgau vorsichtig und bescheideil sein. Fü" ^ Ersatz der auflaufenden Kosten sind schon einige Mittel ausfindig genmcht. I». Besonders erfreulich ist ^ Schreiben des Kaisers (ä. ä. 17. Juli), in welchem derselbe die Orte nachdrücklich versichert, daß ^ Erbeinigung unverbrüchlich halten, die Eidgenossenschaft der XIII Orte jederzeit bei ihrer Freiheit, st"" Rechten, Privilegien und Immunitäten unangetastet lassen werde, und noch Ancrbietungen macht, d""" sich jeder Gesandte erinnern wird. Es wird ein Dauksagungsschreiben an denselben erlassen- dein Herrn von Schwarzenberg, welcher jene Erklärung mit seinen großen Kosten „ausgebracht hat", wird Recoguition zuerkannt. Und da der Kaiser auch zu wiederholten Malen durch seine Generale den kast'^ scheu Orten alles Gute anerboten hat, so kann man nicht umhin, „darüber eineil Nathschlag zu fasse" denselben auf die Weise iu's Werk zu setzen, wie jeder Gesandte an gebührendem Orte referieren «. Es wird für nothwendig erachtet, dem König von Frankreich auf sein Schreibeil einen zuverläi"'^ Berlcht über den Verlauf der Sachen zu geben, damit die katholischen Orte bei Hof nicht etwa von Seite verunglimpft werden. Als das beste Mittel dazu wird erachtet, durch Hauptmann Alpho's Sonuenberg, dein Lucern schon etliche Aufträge gegeben hat, und Oberst von Affry, der sich dermal"" ^ October 1633. 783 ^ befindet und beim König den Orten schon gute Dienste geleistet hat, demselben zuverlässige Nachricht ^»änen ^ lassen. «I. Es wird gerügt, daß der König von Frankreich seit einiger Zeit die eidgenössischen Ist unßbrauche, und die Frage ausgeworfen, ob es nicht am Platz wäre, die Gesandtschaft nach Frankreich ^ b abgehen zu lassen und die Fähnlein der katholischen Orte in dem Lcibrcgiment des Königs heimzn- ^ufcn. Die beiden letzten Punkte läßt man dahingestellt, bis man sehen wird, was für eine Wendung die ^»chcn nehmen. In Beziehung ans den Mißbrauch der Pässe kann, wenn gelegentlich ein Abgeordneter ^ oder Schwyz im Namen des Bischofs von Constanz zum Herzog von Rohan reisen wird, an den- ° das Begehren um Abstellung dieses Mißbrauchcs gestellt werden. «. (S. u. Baden.) t. (S. u. vier ^"ctbchg. Vogteien überh.) An den Nuntius wird das Ansuchen gestellt, er möchte sich beim Papste Mr verwenden, daß die Zöglinge des helvetischen Colleginms zu Mailand wieder bei den Jesuiten ihre ^ "bien inachen können. Ii. Lncern wird überlassen, die Antworten auszufertigen, welche auf die eingebogenen Schreiben gegeben werden müssen. R. Freiherr von Schwarzenberg, welcher dermalen zu Luccrn ersucht die Herren und Obern der sieben katholischen Orte, ihm seinen unlängst geborenen Sohn den »ich zu heben. Es wird ihm diese Ehre durch einen Ausschuß verdankt. Die Herreil Obern solleil Lucern, damit es sich in dieser Sache zu verhalten wisse, Nachricht geben, wessen sie Wnnt scie„. ^ Man schc auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhcitcu: "llchaft Baden. e. Art. 84. KricMachen. ^ ennctb. Aogtcicn iibcrh. f. Art. S0. Polizeiliches. «4S. Confereuz der IV evangelischen Städte. Aarau. 1833, 8. und 9. October (28. und 29. September.) Staatsarchiv Zürich, kost. XII. IIS. kol. W. ^ Gesandte: Zürich. Salomvn Hirzel, Scckelmeistcr; Kaspar Schmid, Oberst und Panncrhcrr; Hans »>g Schucebergcr, Landvogt in den Freien Acmtern. Bern. Johann Ludwig von Erlach, Herr zu Mclen; Beat Ludwig Map, Zeugherr, beide des Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Obcrstzunftincistcr; ")Mil Rudolf Weitstem, Zeugherr und des Raths. Schaffhausen. Hans Wilhelm Ziegler, des Raths; ^ Jakob Ziegler, Stadtschreiber. Zürich läßt sich also vernehmen: Obgleich die drei Städte mit dem von ihm unlängst begehrten selb ^ seiner Hülfe gezögert haben, während doch derjenige, der bei der Gefahr am nächsten sei, die- . ^ besten ermessen könne, so hoffe es nichts desto weniger mit Zuversicht, daß seine Eid- und Religions- ihm, wenn die Roth größer sei, zeitlich genug zu seiner eigenen und seiner Unterthanen Rettung, tcx ^ beispriugen werden.. Man möchte auf fernere Mahnung nicht mehr zögern oder die Nothwendigkeit z»a ^ Zweifel ziehen, auch den Wahn, als ob seine Herren und Obern von dem schwedischen Durch- >u Stein Kcnntniß gehabt hätten, fallen lassen. Von den zu Eschenz und Stcckborn gelegenen zwei "^"bauten von Lucern und Schwyz habe der eine die Annäherung des schwedischen Volkes vor dem cz Plenen Einbruch in Erfahrung gebracht, der andere dem Durchzug selbst zugeschen. Diesen beiden sei w beizumessen, daß, weil man nicht Sturm geschlagen und sich nicht mit Gewalt widersetzt habe, etwas 784 October 1633. versäumt Morden sei. — Die drei Städte erklären, warum sie mit dem Aufbruch ihres Volkes bisher im" gehalten hätten, und versichern Zürich, daß ihre Herren und Obern ihm und seinen Unterthanen im Nothfall mit Gut und Blut nach Inhalt der Bünde und der mehrmals gemachten Verabschiedungen beispringc» werden. — Bern fügt bei, daß es alle Vorbereitungen getroffen habe und sein Volk also gerüstet sei, daß, wenn die Posten und Mahnungen am Abend kämen, der Auszug gleich am ersten Tag darauf vor ,Ä> gehen tonne; es habe auch schon vor einiger Zeit die Städte Genf, Neuenbürg, Biel, Neuenstadt unv d>c Bundesgenossen im Wallis gemahnt. I». Man geht hieraus zu Rathe, melcbes der beste Modus sei« mochte das Vaterland nicht allein am kräftigsten zu schirmen und zu erhalten, sondern auch wie auf jede» Nothsall je em Ort des andern wirklicher und rechtzeitiger Hülfe desto besser theilbaftig werden konn". Als das besie Mittel wird erachtet, daß von dem evangelischen Städten ein Passendes Defensionalwerk Z" Stande gebracht werde in der Weise, wie e-Z in verschiedenen Abschieden und schließlich auch ,629 P"- jcct.ert worden sei. Weil aber die Mehrzahl der Gesandten nicht instruiert ist und man sonst wichtige Äc- denken hat, so wird die Sache für dießmal abermals eingestellt. Dessenungeachtet hält man, damit ci» Ott der Hülfe des andern desto mehr versichert sein könne und dieselbe um so weniger Hinterbalten werd-, auf Gutheißen der Obrigkeiten hin für zweckmäßig, daß ans den vier Städten und ihren Landschaften et"'» 4000 Mann beförderlich ausgezogen und an die Grenzen gelegt werden sollten. Wenn diese 4000 M""" "7 T'ld wäre., erhalten und wohl exer-i-rt worden, könnte ...an, wenn ...an u>M an ere 4000 Mann au-zichen oder die ersten noch weiter behalten. Auf?i-se Weise würde nach und ..a» eas ganze ..wlt wohl eperc.ert und der Waffen gewohnt werden. «.. Es ist zu besorgen, daß durch die vo» katho .,cher Seite taglich vortonnuenden Schniähnngen, Drohungen und andere gegen evangelische LeB- .eb nen ^'dK^ch O. ^ewaltthätigkeiten und Jnsolentien die Erbitterung der Ge.nüther Zunehme, und dadurch em N.ß ... der ganzen Eidgenossenschaft entstehen könnte. Es wird deßhalb b" gut lesunden, eine Satzung von allen XIII Orten und den Zugewandten auszuschreiben um sich z" unterreden und eme allgemeine Erklärung zu geben, wie man sich in allen Vorfällen und be onders e t der eidgenössische Boden von dem fremden Kriegsvolk aeräumt iit ... -. Vc- schließnng und Nerwahrnng der Pässe durch gesammte oder ew-/ 7 i.i sich d-ld.l. Th»„ »- B-Ich» ch-l. 2» 12 ° .»cht dl- noch -m d«, Sr-.,z-„ ll-s-nd- Ichw-dijch- chlach, sich w!2. da-« die,es Unwesen entstanden ist, der darin liecienden kanerlim. ^ - ^»stanz, wegen z.. SN.--., w-lch- di-li-ich. zu.« -l... ,-lch- b-s,ch2 «2 ivird ersucht, die Ausschreibung zu übernebmen v,.„ w 7 benachrichtigt se.n wird. Ä0 den Katholischen n.ir eine Xlllörtischc begehrt' wlirde ' w ""ben. Wenn vo Wallis.- d-.,. b--..s-., w°-d-.., » 2 2' s—--- X» d-'«d°-ö »,».«. °»........... October 1633. 785 förderlich benachrichtigt werden. — Die Gesandten von Bern, Basel und Schaffhausen ersuchen inzwischen f Herzog von Nohan und den Anibassador du Landb schriftlich um ihre gnädige Jnterposition in dieser ache. ,1. Bezug auf das von Oberst Shavalizgi von Muggenthal inr Namen des Feldmarschalls angetragene Specialbiindniß der vier Städte mit der Krone Schweden und den deutscheu confvderiertcn dursten und Ständen, welcher Antrag letzter Tage zu Zürich gestellt und den übrigen drei Städten auch 'uUgethcilt worden ist, findet man, daß man bei so bewandten Umständen in keine engere Verbindung sich Anlassen könne, sondern vergleicht sich, weil der König, bei dessen Lebzeiten die Sache ein besseres Aus- gehabt habe, selbst die Neutralität begehrt und man sich derselben bisher möglichst beflissen habe, ein näheres Einverständniß aber unfehlbar die Zerrüttung der Eidgenossenschaft nach sich ziehen würde, über ein Schreiben an den Marschall Horn in der vier Städte Namen in dein Sinne, wie 1632 an den u»ig und den 12. Juli dieses Jahres an den Canzler Oxensticrna geschrieben worden ist. Zürich wird ^ Schreiben entwerfen und vor der Absendung den drei Städten mittheilen, v. Zürich glaubt, daß es unpassend wäre, wenn der Feldmarschall Horn zu Verhinderung der abermals projectierten Erneuerung f urailündischen Bündnisses an gesammte XIII Orte ein Schreiben ergeheil ließe. Man erachtet aber für cher, es ^ unterlassen, zumal da die Spanischen der Zeit mit keiner großen Macht in Italien versammelt , - t". Ob und wie das Schreiben des Obersten von Scherfeilberg von Baden aus beantwortet worden ^' darüber mögen sich die Gesandteil Schaffhausens im Durchreiten zu Badeil erkundigeil und, was sie er- . )^n, den übrigen Orten hernach auch mittheilen. A. Basel und Schaffhausen bitten um getreues Auf- und allfällige Hülfe, falls die Spanischen, wie verlautet, ins Elsaß und in die Niederlande ziehen vllen und das Gebiet ihrer Herren und Obern zu dessen höchster Gefahr berühren würden. — Zürich und ^u versprechen, den beiden Städten in jedem Nothfall den vorigeil Verabschiedungen gemäß eid- ^ religionsgenössischen Beistand zu leisten. Schaffhallseil dankt Zürich für den schon früher schriftlich und mündlich versprochenen Beistand und anerbietet sich hinwieder auch zu allem Gilten. I». Zürich "llcht von den übrigeil drei Städten zu vernehmen, wessen es sich von ihnen zu versehen habe, wenn den f'lgelischen Thurgauern oder andern seiner Unterthaucu von dem zu Constanz liegenden Zusatz mit fub und Brand und andern Gewaltthäligkeiten zugesetzt würde. Etil Theil der Gesandten läßt es bei ^ schon früher gegebenen Erklärung verbleiben; Bern eröffnet, daß man sich auf seinen schnellen Beistand l nilint verlassen dürfe; es habe ausdrücklichen Befehl, Zürich dessen zu versichern. Bereits sei eine nam- l ^ Ailzahl Volkes in voller Bereitschaft, welches an dem einen und andern Ort früh genug erscheinen es wünsche aber, daß man in dieser Sache nicht überstürzt handle und bis zur rechten Gelegen- . ^ Üch gedulde. ». Für den Fall, daß die Spanischen sich unterstehen sollten, ihren Paß nach Deutsch, f uild in die Niederlande durch die Eidgenossenschaft zu nehmen, vielleicht auf Anleitung und Zulassung katholischen Orte, und sie dann nothwendig das Gebiet des einen oder andern evangelischen Ortes fuhren müßten, ist man der Ansicht, daß man sich alsdann zu der Gegenpartei, nämlich zu den Schwein sch^gen sollte. Weil man aber darüber nicht instruiert ist und sonst allerlei Bedenkeil sich dagegen feben, nimmt man die Sache in den Abschied, damit man sich auf nächster Zusammenkunft darüber zu ^ aren wisse. Ic. Was Zürich und Bern wegen der Feuer- oder Loszeichen und wegeil des Passes über f Reuß nat einander gesprochen haben, werdeil die Gesandten der beiden Städte ihren Obrigkeiteil refe- ., Bern, Basel und Schaffhauscn schreiben an den Abt zu St. Gallen und die Commandanteil des Attischen Kriegsvolkes um Freilassung des Kilian Kesselring, Oberstwachtmeisters im Thurgau, welchen 99 786 October 1633. die zu Wtzl liegenden Kriegslcute der vier Orte in VerHaft genommen haben, als er sich dahin begab, u>» sich Raths zu erholen, wie dein Brennen des in Constanz liegenden Zusatzes Einhalt gethan werden könnt» Zugleich sprechen sie ihr Bedauern aus über die Lästerungen und Scheltworts, welche von dem Kriegsvo der vier Orte täglich wider Zürich und seine Neligionsverwandten ausgestoßen werde». — Der Abt a»t- wortet auf obiges Schreiben, von dergleichen Schmähungen sei ihm nichts bekannt. Sollteil solche gesunden haben, so werde er die Hauptleute ermahnen, dieselben mit Ernst abzustellen. Was Kesselring ^ treffe, so habe er mehrnials um dessen Relaxation angehalten, von den Hauptleuten aber jedesmal de» Bescheid empfangen, daß sie aus besondern Ursachen nicht willfahren könnten, daß ihm aber nichts Unbillig noch Unrechtes geschehen solle. Er wolle sie gern nochmals daran erinnern und Alles thun, was zu d» allgemeinen Vaterlandes Frieden und Wohlstand gereichen könne. «SO. Conferenz der V katholischen Orte. Weggis. 1«33, 14. Oktober. Staatsarchiv Lucern. Msch.ete anno 1633. Bd.XXIIl. t'ol.-iüi). GesandteLucern. Moriz An der Allmend, Alt-Schultheiß-, Heinrich Flcckenstein, Ritter, Pann^ Herr; Ludwig Schumacher, Seckelmcister und Vcnner, alle des Raths. Uri. Sebastian Heinrich Tr^ Ritter, Alt-Landammann. SchwHz. Sebastian Abhberg, Landammann; Heinrich Neding, Ritter,-^ Landammann und Pannerherr. Unterwaldcn. Marquard Jinfeld, Alt-Landammaitn, von Oblvalde»> Johann Walthart Lussi, Landammann und Pannerherr, von Ridwalden. Zug. Konrad VrandeubcuZ' Seckelmcister; Beat Jakob Motzenberg, des Raths; Kaspar Blattmann, des Raths. Diese Zusammenkunft ist in Folge eines Antwortschreibens von Zürich zusammenberufen worde»' in welchem dasselbe die Freilassung Kesselrings verlangt. Vor der Versammlung erscheinen als Abgeord»^ von Zürich Seckelmcister Hirzel und Oberst Schmid und tragen dasselbe Ansuchen mündlich vor. Herren und Obern anerbieten Caution für Leib und Gut und machen sich anheischig, wenn durch nnparte»' sche Kundschaften etwas auf ihn herauskommen sollte, mit den mitregierendcn Orten an der Bestrahl Theil zu nehmen. Sollte ihnen nicht entsprochen werden, so lassen sie es bei den Erklärungen des lehts'' Schreibens bewenden, hoffen aber nicht, daß man die Sache so weit werde kommen lassen. 1». Bevor d» Bcrathung über dieses Ansuchen beginnt, besprechen sich die Gesandten darüber, wie die begonnene Act^ ohne daß der Ehre der Orte Eintrag gethan werde, ausgeführt werden, wie man sich die immer gr^ werdenden Kosten wieder vergüten lassen könne, wie die Inquisition und die Processe zu formieren, die zu bestrafen, die Grenzen und Pässe zu verwahren seien. Dieses alles solle aus einer Eonferenz der d" Thurgau regierenden Orte berathen werden. Diese Ansichten werden all rsksronänin genommen. « das von den Abgeordneten Zürichs vorgetragene Begehren um Freilassung Kesselrings werden durch ^ Ausschuß denselben die Bedenken und Empfindlichkeiten zu Sinn gelegt, welche die beiden letzten Sch»-'^ Zürichs hervorgerufen haben, ferner die Ursachen auseinandergesetzt, welche die vier Orte zum ihres Volkes veranlaßt haben, so wie der übrige Gang der Sachen, das alles in der Hoffnung, daß . Abgeordneten ihrerseits ihre Gesinnungen deutlicher aussprechen. Schließlich wird ihnen der Bescheid gegeben, ' October 1633. 787 ^ Gesandten ihr Ansuchen ihren Herren und Obern hinterbringen werden. Die zürcherischen Abgeordneten klären, daß Zürichs ganze Handlungsweise nur die Ruhe und die Einigkeit zum Ziele habe, und wenn in M letzten Tageil auf ihrer Landschaft ein Sturm ergangen sei, so sei derselbe nicht gegen die katholischen Me gerichtet gewesen, sondern habe wegen eines in die Landschaft Schaffhauseus gemachten Einfalls statt- Jftuiiden. Sie wiederholen die Bitte um Kesselrings Freilassung und anerbieten sich, denselben auf jede Aufforderung hin, wohin man ihn begehre, zu stellen. Endlich wird den Abgeordneten zu dem bereits ^gebenen Bescheid »och 'das Versprechen hinzugefügt, daß dem Kesselring, bis die Herren und Obern Meinung abgegeben hätten, nichts Ungutes widerfahreil solle, vorbehalten, daß er in guter Brechung bleibe. Zu !>. In diesem Schreiben vom 1. Oktober heißt es unter Andern!, daß Zürich eine vierfache Gesandtschaft nach Wpl zu den Anführern des Kriegsvolkes der vier Orte abgeschickt habe, daß Kesselrings Verwandte Caution um Leib und Gut anerboten haben. „Da solche vielfältige gütliche Jnschlachungcn, fahrt das Schreiben fort, und gcthanes Eidtgnossisches Nechtspott nit stattfinden, sonder gewaltthätigc Hand an ine gelegt werden sollte, zeigen wir an, daß wir es änderst nit alls für ein Absag und Pundtbruch >vurdent achten können und alls auch ein Oberkeit nach der erlaubten billigen Naach gcdankcn mücßcndt." e katholischen Orte eben so gut, wie es, zu disponieren das Recht haben, und es von Tag zu Tag sich weht zeigt, wie schimpflich Zürich die katholischen Orte behandelt und zu verkleinern sucht, so soll in der gemein samen Sitzung zu Baden dicß gerügt und ernstlich die Empfindlichkeit darüber ausgesprochen werden. « Jcd^ Ort soll die Anordnung treffen, daß die Ausreißer der spanischen Soldaten an den Grenzen zurückgewiesG und nicht weiter ins Land hineingelassen werden. Gemeineidgenösstsche Tagsatzung der XI ll Orte und der Zugewandten. Baden. 1«33, 23. bis 3t. October. Staatsarchiv Zürich. vost.XN. US. t'ol.Z??. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Burgermeister; Hans Heinrich Wirz, Seckelmeister; Hans Luw Schneeberger, Zeugherr und des Raths. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu SP^ Schut) Johann Frischherz, Venner und des Raths. Lucern. Jost Bircher, Schultheiß und Stadthauptum Heinrich Fleckenstein, Ritter, Pannerherr und des Raths. Uri. Johann Kaspar von Sp:r:ngen, gena Arnold, Ritter, Landammann; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammanu. ^c) Sebastian Abhberg, Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter und des Raths. UN waldcn. Marquard Jmfeld, Landammann, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landammam: Pannerherr, von Nidwalde.:. Z ug. Johann Trinkler, Alt-Ammann; Konrad Brandenberg, Seck« Beat Jakob Motzenberg, beide des Raths. Glarus. Rudolf Zchudi, Landammann, Fridolin ^ Statthalter. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Obcrstzunftmeister; Hans Rudolf Wettstein, Zeugherr u>: Raths. Freiburg. Jakob Bumann, Seckelmeister; Johann Heinrich Wild, des Raths. Soloth^ Hieronymus Wallier, Bauherr; Urs Von Arx, beide des Raths. Schaffhausen. Johann Wilhelm AG October 1633. 789 Raths; Johann Jakob Zieglcr, Stadtschretber und des Raths. Appenzell. Martin Snter, Lands mann, von Jnnerrhvden; Johann Zellweger, Landesbamneister und des Raths, von Außerrhvden. Abt Gallen. Johann Rudolf Reding, zu Glattburg, des Raths und Landvogt zu Lichtensteig. Stadt Gallen. Georg Spindler^ Alt-Baumeister und des Raths. III Bünde. (Niemand.) Wallis, ^rtin Mattlis, Pannerherr und Landvogt zu Monthey; Auton Quartery, Ritter, beide des Raths. Rot- ^il. (Niemand.) Biel. David Krachbelz, Venner und des Raths. Nachdem der Fcldmarschall Horn die Stadt Constanz und den eidgenössischen Boden wieder verlassen ^lte, hatte man gehofft, es würde hiemit auch in der Eidgenossenschaft Alles beigelegt und das im Feld Agende Kriegsvolk wieder heimberufen werden. Dem zuwider hat Beru vernommen, daß unter etlichen F^'len großer Argwohn und großes Mißtrauen bestehe, in Folge deren dann auch unleidliche Drohungen, ^chmtttz- mrd Schmähworte vernommen werden sollen. Damit nun die eidgenössische Einigkeit wieder her- ^ellt und nicht etwa eine Trennung in dem eidgenössischen Stande verursacht werde, hat Bern diese . Leistung ausgeschrieben. — Begrüßung, i». Junker Jakob von Mollondin präsentiert ein Credcnzschreiben von Herzog von Rohan und dem Herrn du Landä und eröffnet alsdann, dein König sei sehr daran gelegen, ^e Eidgenossenschaft bei diesen gefährlichen Läufen sich behutsam und neutral verhalte, und daß das l^le Einverständniß unter den Orten erhalten werde. Durch die zwischen ihnen entstandenen Mißverständ- M könnte es aber leicht dahin kommen, daß die beiden Parteien veranlaßt würden, bei ihren Freunden s um Hül^ umzusehen, welche mehr ihren eigenen Vortheil, als das Wohl der Eidgenossenschaft im Auge im würden. Des Königs und seiner Minister wohlgemeinter Rath gehe dahin, die jetzigen Streitigkeiten unparteiische Sätze gütlich erörtern zu lassen, wie es früher in dergleichen schwierigen Lagen auch ge- ^ sei. Um einen Vergleich anzubahnen, sei es nothwendig, zu Verminderung aller Animosität und zu Uleidung großer überflüssiger Kosten alles Kriegsvolk von Seiten beider Thcile heimzumahnen. Alsdann ' e eine allgemeine Tagleistung oder eine solche von den uninteressierten Orten die Klagen beider Theile ander " ^ lcdem ohne Parteilichkeit zu der Gebühr verhelfen, auch dasjenige anordnen, was zur Versicherung ^^lMössischcn Grenzen für nothwendig erachtet würde. Um eine bessere Vereinigung herbeizuführen, on alle XIII Orte und die Zugewandten sich gegenseitig hinreichende Versicherung geben, daß man Für zusammen halten und einander in allen Fällen nach dem Bunde der Altvordern helfen wolle, "r dm Fall, daß zwischen Orten sich Mißverständnisse erheben sollten, anerbiete der König seine Jnterposition, ) Hülfe und Beistand Wider alle diejenigen, welche wider die Freiheit der Eidgenossenschaft etwas vor- ^ wollen, dagegen erwarte er, daß die Orte der früher gegebenen Versicherung gemäß ihre Pässe allem >ell?^olk, das nach Burgund, ins Elsaß oder nach Lothringen ziehen wolle, verschlossen halten und das- ^ mit keinen Victualien oder Kriegsmunition unterstützen werden. Die einzige Absicht dieses Kriegsvolkes dahin, wo möglich die Krone Frankreich anzugreifen wegen des Schirms, den sie etlichen Katholischen ü^^^chkand ertheile, und weil sie neuerdings den Churfürsten von Köln gleich demjenigen von Trier in genommen habe. Aus den Briefen, welche der Herzog von Rohan und der Herr du Landö ^ Hos empfangen hätten, gehe hervor, daß der bereits designierte ordentliche Ambassador in diese Lande Fvrp^^n ^! gleich nach dessen Ankunft würden die Orte Bericht erhalten, daß der König sie für ihre iln hinreichend befriedigen werde. — Dem Herzog von Rohan und dem Herrn du Landö wird ^ wohlgemeinte Affection schriftlich verdaukt. I». Bern eröffnet, der jüngst gemachte Abschied wegen 790 October 1633. Verwahrung der eidgenössischen Grenzen und besserer Beschützung des allgemeinen Vaterlandes, sei, als m'0 der Feldmarschall Horn auf eidgenössischem Boden stand, etwas unvollkommen geblieben. Nachdem dc> Marschall die eidgenössischen Lande und Grenzen verlassen habe, sollte man sich jetzt darüber vergleicht' wie künstig dergleichen Einbrüche, von wein immer sie versucht würden, durch gemeinsame Thätigkeit va- hütet werden könnten. Um sich aber desto leichter verständigen zu können, müsse das Mißtrauen und d» Alteration etlicher Orte beseitigt und sowohl von Zürich als von den vier Orten das im Felde liegc»^ Volk zurückgeführt werden. — Zürich läßt sich vernehmen, daß es gern sehen würde, daß man das gefall Mißtrauen fallen ließe, zumal da es au dem Einbruch des Feldmarschalls Horn unschuldig sei; etliche Ot hätten aber ihr Volk zunächst an seine Grenzen gelegt; zugleich seien viele böse Drohungen und Schm^' Worte ausgestoßen worden. Den Oberstwachtmeister Kilian Kesselring, einen redlichen und gutbeleumdetc» Mann, der seiner Obrigkeit ohne Ansehen der Religion immer allen schuldigen Gehorsam geleistet, habe >»»» in VerHaft genommen und ungewöhnliche Proceduren Wider ihn eingeleitet. Weil man sich habe verlaus lassen, man habe noch einen Rodel voll von dergleichen Leuten, sei ihnen der Gedanke gekommen, daß m" andere ehrliche Leute evangelischer Religion von ihren hässigen Gegnern unschuldig angegeben wervc» möchten. Dadurch sei Zürich veranlaßt worden, zu größerer Sicherheit und zum Schutz seiner evangelisch^ Unterthanen eine gewisse Stellung einzunehmen. Sein Volk habe es nicht auf fremden Boden, sondc»' blos in das eigene Gebiet gelegt, dasjenige ausgenommen, welches der Stadt Schaffbausen auf ihr Ansucht zugeschickt worden sei. Obgleich ein mitregierendes Ort, habe Zürich durch seine Gesandten nie vernehi»^ können, warum Kesselring gefangen worden sei, habe auch nicht mit ihm reden können, noch viel wen"?' erlangt, daß er auf Eaution freigelassen werde. Wenn man sich mit einander vergleichen wolle, kein frein^ Volk auf eidgenössischen Boden zu lassen, werde das seinen Herren und Obern nicht zuwider sein. wünsche aber, daß das Volk, das ausgezogen sei, wieder abgeführt werde, und daß der unguten Reden Drohungen halber Reparation geschehe, desgleichen, daß von der Sradt Constanz verlangt werde, daß ^ Unterthanen im Thurgau von daher Sicherheit genießen, und daß der Vau der Fortificationen gegen die C'idg^ nossenschaft, durch welche dem Vaterland mit der Zeit großes Ungemach entstehen könnte, eingestellt we^ alsdann wolle Zürich sein Volk auch wieder heimmahnen. — Lucern und die Orte, welche ihre Mannst' haben ausziehen lassen, entgegnen, ihre Herren und Obern seien sich nicht bewußt, daß zwischen Zürich den fünf Orten Mißverständnisse, Streit oder Mißtrauen bestehe. Der Ausbruch der vier Orte sei Inhalt und Ausweis der auf verschiedenen Tagen gethanen Erklärungen geschehen, und kein Ort habe >f vermerken lassen, daß es dabei auf Zürich abgesehen sei. Es komme ihnen dcßhalb befremdend vor, daß ^ in der Proposition des Junkers von Mollondin und in etlichen Schreiben als eine Partei angesehen zum Recht gewiesen werden. Was die künftige Verwahrung der Grenzen betreffe, so seien sie nicht gesonnen, als sich den ans verschiedenen Taglcistungen gethanen Erklärungen zu cvnformieren und Fremden, wer er auch sein möchte, zu verhindern, den eidgenössischen Boden zu betreten. Was Kessrck"' betreffe, hätten sie keinen Befehl, sich in eine Disputation einzulassen, sondern mit den übrigen regiere» ^ Orten des Thurgaus sofort nach Frauenfeld zu reiten und sowohl den Kesselring, als andere im Vcrd»^ stehende Conspiranten zu verhören und alsdann nach dem Recht und ohne Ansehen der Religion zu dieren. Weil die Stadt Stein noch nicht gesäubert und die unterhalb Constanz gemachte Schiffbrücke >». entfernt sei, ihnen auch inzwischen etliche wider sie gefaßte böse Anschläge zur Kenntniß gekommen feie»' könnten sie das Kriegsvolk nicht wohl abberufen, bis ihnen gezeigt werde, wie sie wieder zu ihren Kr»i! Octobcr 1633. 7g 1 kvltcn kominen konnten. Was die ausgcstoßenen Drohuilgeil und Schmähworte anbelange, so würde sich, 'Wenn ,nan die Wage in die Mitte setzen wollte", herausstellen, daß deren viel mehr gegen die vier Orte "^gestoßen worden seien. In den an ihre Herren und Obern ergangenen Schreiben beschuldige mau die- ^ben, als wären sie ausgezogen, um Coustanz zu entsetzen und sich mit den Kaiserlichen zu verbinden; wcin hatzx geäußert, wenn man dieses und jenes gewußt hätte, so würde .man die Siegel von den undesbriefen abgeschnitten haben, und an ihre Herren und Obern seien Schreiben gekommen, welche mehr ^uer Absage, als Auderm gleich scheu. Hie und da habe man den Aufbruch als uuzeitig und mit andern geziemenden Worten getadelt, ja sogar die ennetbirgischcu Unterthanen wider sie aufgereizt und noch mehr ^'gleichen gethan. Wenn man mit einander als Eidgenossen leben wolle, so müsse man einander nicht wie "Äthanen oder abgesagte Feinde und Sklaven tractieren. Zu Erhaltung größerer Einigkeit sei es noth- ^ik>ig, tzcch dergleichen unleidenliche Sachen unterlassen und, was sich gebühre, beobachtet werde. — Die ^gteressierten Orte haben Befehl, auf alle guten Mittel bedacht zu sein, wie das eingerissene Mißtrauen Zeitigt, die alterierten Gemüther wieder versöhnt und eine dauernde Einigkeit gepflanzt werden könne. ^ Die Gesandten etlicher Orte, besonders die katholischen, finden zwar, daß die vier Orte mit Fug und ^st ausgezogen seien und eben das gethan haben, was die übrigen Orte auch hätten thuu sollen. Man dachtet jedoch insgemein für rathsam, auf "Mittel bedacht zu sein, wie das Kriegsvolk mit guter Reputation Weder abgeführt und dann die beabsichtigte Procedur im Thurgau desto förmlicher und ohne Leidenschaft W die Hand genommen werden könne. — Die interessierten Orte gestatten hierauf den unparteiischen, in ^ ^ache gütlich zu handeln; die vier Orte aber protestieren dagegen, daß in des Kesselrings und der ^dern Verdächtigen Sache zu Baden etwas verhandelt werde, da dieß vor die regierenden Orte des ^urgauz gehöre; sie sind auch nicht bevollmächtigt, ihr Volk aus dein Feld zu mahnen. Weil dasselbe '^umchr eine gute Zeit in des Fürsten von St. Gallen Land gelegen sei, werde man versucht, es von da den Thurgau zu verlegen und daselbst bis auf Weiteres verbleiben zu lassen; zugleich wollten sie sich Mch die ^ dieselben zu suchen befugt seien, vorbehalten haben. — Zürich versichert, daß Herren und Obern niemals darauf allsgegangen seien-, den vier Orten an ihrer Jurisdiction in den ^Meimm Vogteien Eintrag zn thun; es besorge aber, daß man unter dem Schein des Rechtes Gewalt zu Mchen vorhabe, und daß es allein auf die unschuldigen evangelischen Unterthanen abgesehen sei, wenn in den Thurgau ziehen würde. Wenn man eine so ungewohnte Procedur vornehmen wolle, schlage s Weh das eidgenössische "Recht vor und ersuche die uninteressierten Orte bei den Bünden, ihm dazu zu ver- Wu Au dem Unheil, das hieraus entstehen könnte, trage Zürich keine Schuld; auch hoffe es, daß ihm ^ kosten ersetzt werden, weil es sein Volk zum Schutz der Unterthanen aufgestellt habe. Was die Nahrung der Stadt Stein belange, so haben seine Gesandten dermalen keinen Befehl. — Die unparteii- ^e» Orte vergleichen sich hierauf über folgende gütliche Vertragspunkte: Wegen der in Verdacht stehendeil ^^'lhanen im Thurgau mag Zürich mit den übrigen sechs oder neun Orteil den 13. November nach ^Menseld reiten und nach Gebühr iuguirieren, judicieren und seutentieren, oder wenn es nicht dabei Wu will, so soücn die betreffenden Orte für sich nach Fraucnfeld reiteil. Den vier Orten soll an ihre We» oon der Landgrafschaft Thurgau ein Gebührendes „erzeigt werden", wie es die uninteressierten Orte ^ eg und erträglich erachten werden. Zürich wird ersucht, den unparteiische>l Orteil zu Gefallen der Kosten Wr es bei dem Project verbleiben zu lassen, mit dem Beifügen, daß ihm solches keineswegs „verweislich" solle. - Den uninteressierten Orten wird die gehabte Mühe verdankt. — Hierauf läßt sich Zürich gegeil October 1633. die wider Kilian Kesselring vorgenommene Procednr vernehmen nnd bittet, man möchte dafür sorgen, dal- derselbe wieder auf freien Fuß gesetzt und mit Andern zu Fraucnfeld zu seiner Verantwortung zugelasst" werde. Wenn die Fähnlein abgeführt würden, wolle Zürich der Reise der sieben oder zehn regierend"' Orte in den Thurgau nicht entgegen sein; es müsse aber eine unpassionierte Proccdur an die Hand gcnomm"' werden nnd die Kundschaften müssen also beschaffen sein, daß sich niemand wegen Uebereilung zu beklagt habe. Was die Kosten anbetreffe, so wolle die Gesandtschaft die Sache ihren Herren und Obern anheb" stellen; die entworfenen Vertragspunkte werde sie ebenfalls ihrer Obrigkeit vorlegen, die ihre Resolut!"' darüber beförderlich an Lncern übcrschicken werde. — Auch die vier Orte nehmen die Vertragsartikel i» den Abschied und wollen ihren Entschluß darüber gleichfalls Lucern mittheilen. Zugleich bitten sie, dab man sich wegen der Procednr „keine ungleichen Gedanken machen solle". Wie hoffentlich jeder Zeit g" schehen sei, so seien sie auch jetzt gesonnen, dem Recht gemäß und so zu procedieren, daß sie es vor und jedermann verantworten könnten. Die Fähnlein, welchen Kesselring nicht auf thurganischem Bode»' sondern im Gebiet des Abtes zu St. Gallen in die Hände gerathen sei, und die der Ansicht seien, daß ih»"' nach gewohntem Kriegsrecht die Bestrafung zustehe, würden wohl wissen, ihrer Proccdur halber Bescheid u»d Antwort zu geben. So jemand sie an ihrer wohlbefugten Procednr verhindern wollte und daraus Unhä entstehen sollte, wollen sie daran nicht Schuld sein. — Wenn die Vergleichspunkte allerseits werden cmg^' nommen worden sein, wird man sich darüber zu vergleichen wissen, daß das Kriegsvvlk beiderseits zu cd"' derselben Zeit abgeführt werde. — Berns Gesandtschaft hat gehofft, daß Kesselring auf die von den S"' nigen versprochene Caution auf freien Fuß gestellt würde, und hat Befehl, nachdrücklich auf dessen lassung zu dringen. Weil man ernstlich wider ihn procediert haben soll, so behält sich Bern sein Recht wcssi" des Malesizes im Thurgau vor und gedenkt, eine ungebührliche Procedur zu ahnden. Es hält auch daß"' daß die Procedur den Obrigkeiten und nicht den Soldaten zustehe, v. Basel vermuthet, daß es zwisä)^ den Kaiserlichen und den Schwedischen im Elsaß harte Stöße abgeben und daß der unterliegende Theil d" ihnen „Unterschlauf" suchen möchte, wodurch sein Gebiet sehr belästigt würde. Es bittet dcßhalb um g"' treues Aufsehen und um Zusendung von Hülfe auf erste Mahnung. — Das Ansuchen wird zu Ha»d"" der Obrigkeiten in den Abschied genommen, welche in solchem Fall nach dem Inhalt der Bünde Hand"" werden. - Deßgleichen begehrt Schaffhausen, daß bei diesen schwierigen Läufen die Fähnlein Zürichs, no ferner in seiner Stadt zu deren Defension verbleiben möchten. «I. Bern berichtet, daß es seine Gre»si" wegen allerlei besorgter und an einem Ort bereits vorgefallener Jnsolentien blos zur Defension mit einigt' Volk besetzt habe, und daß es dafür sorgen werde, daß niemand beim Durchpassieren belästigt we>^' «. (S. u. Deutsche gem. Vogteien überh.) k. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclegcnheiten: Deutsche gemeine Vogteien überh. e. Art. IS. Landvögte:c. Landgrafschast Thurgau. t. Art. 4M. Gotteshäuser, Klöster. Anm. Aus dem Berichte der glarnerischen Gesandtschaft, welcher in der im Staatsarchiv Zürich ^ genden Tschudischen Sammlung der Originalabschiede (lest. XII. 93 enthalten ist, fügen wir noch folg"' Verhandlungsgegenstände der katholischen Orte bei. ». Die katholischen Gesandten wollen Schneedes nicht als Gesandten an den allgemeinen Sitzungen theilnehmen lassen, da er Landvogt der Freien sei. Nachdem der Gesandte von Bern und die übrigen unkatholischen ihnen Vorstellungen dagegen ge"'" haben, gewähren sie ihm für dießmal den Beisitz. Ii». Landammann Trösch und Landshauptmann Äuf^ November 1633. 793 maur, Abgeordnete der vier Fähnlein im Thurgau, berichten, daß sie keineswegs Willens seien heimzuziehen, bis die meineidigen Rebellen nach Verdienen abgestraft seien und den Orten die aufgelaufenen Kosten erstattet werden, und daß man bei dem zu Weggis gefaßten Beschluß bleibe. Man möchte von jedem Ort und von jedem der vier Fähnlein einen Gesandten abordnen, welche gütlich oder rechtlich über die Sache Proccdicren sollen. Nicht alle katholischen Orte, namentlich nicht Untcrwalden und Zug, sind damit einverstanden. Die unparteiischen Orte werden ersucht, mit Trösch und Aufdcrmaur ernstlich zu reden. GTT. Konferenz der V katholischen Orte. Brunnen. 1K33, 3. November. Laiidcöiirchio Nidwaldc«. Gesandte: Lucern. (Niemand.) Uri. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Landammann; ^hann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Sebastian Heinrich Drosch, Alt-Landammann. ^chwyz. Sebastian Abhberg, Landammann; Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landammann und Panncrherr; 6vhann Kaspar Cebcrg, Ritter, Alt-Statthalter und des Raths. Unterwalden. Marquard Jmfeld, Alt- Mdanunann, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landammann und Pannerherr; Johann Jakob ^un Nidwalden. Zug. Konrad Brandenberg, Seckclmeister; Kaspar Blattmann, Beat Jakob Anberg, alle des 'Raths. Diese Zusammenkunft findet statt, um sich über die von den uninteressierten Orten vorgeschlageneu Mittel ^ Wiederherstellung der Eintracht und über die Znrückbernsung der im obern Thurgau dermalen befind- Landsfähnlein zu berathen. i». Lueeru entschuldigt sein Ausbleiben damit, daß die Relation seiner gewesenen Gesandten noch nicht erstattet worden sei. k. Was nun die zu Baden projeetierten eriinttlungsvorschläge betrifft, so sind die einen Gesandten der Ansicht, daß sie ganz nicht annehmbar ^ P andere jedoch glauben, daß mau sie nicht geradezu verwerfen solle. Endlich vereinigt man sich dahin, ^ Lucern zu schreiben, daß man dieselben nicht annehmlich finde und in ihrem Werth oder Unwerth ver- 'w lasse, daß man aber den uninteressierten Orten zu besvnderm Nespect und auf ihr inständiges An- künftigen Montag die Fähnlein abziehen lassen werde, insofern Zürich sein Kriegsvolk an diesem Tage hcimberufe. Sofort wolle man sich auf die Reise in den Thurgau begeben, um gegen die Verbrecher .^^llvren und zu sententieren. Ju dem nach Lucern bestimmten Schreiben soll auch gegen den im ^ L)ied von Bcwcn befindlichen, den Oberstwachtmeister Kesselring betreffenden Punkt protestiert werden, "^ste Lucern im 'Namen der katholischen Orte an den König von Frankreich schreiben, was durch schwedischen Einbruch verletzt worden sei, wie Zürich dazu Weg und Steg offengelassen habe, indem es ^gen s^„ Versprechen den Paß zu Stein nicht verwahrt habe, in Folge dessen mehrere Gotteshäuser und ^^kerthanen ruiniert worden seien; ferner möchte es beifügen, was Herzog von Rohan den katholischen ^ unverschuldeter Weise auf den Hals habe laden wollen, wie sein an de la Beanme nach Baden er- lenes Schreiben leicht erkennen lasse. Endlich möchte es den König ersuchen, den dermaligen Ambassadvr künftig katholische Ambassadvren zu schicken. «. Kesselring soll durch die Soldaten der ^ Drte nach Schwyz gebracht und daselbst in guter Verwahrung gehalten werden. Sollte dem einen 100 794 November 1633, oder andern Orte, wo Kesselring auf dem Wege sich aufhalten wird, seinetwegen Ungemach widerfahren, so werden die Orte demselben Hülfe und Rettung leisten. I gebeten, vorläufig in selbiger Gegend wachsame Fürsorge zu treffen und durch einen mit dem bündnerische» Land und Volk wohl bekannten Mann Erkundigung einziehen nnd die Leute der redlichen eid- und bundes- genössischen Gesinnung der Orte versichern zu lassen. Sollten andere Gefahren sich zeigen, so werden dir Orte sofort Hülfe leisten, 3) Es wird auch Vonnöthen erachtet, nicht blvs die Unterthanen der ennetbirgische» gemeinen Vvgteien und die der drei Orte, sondern auch den König von Spanien zu Hülse zu mahnen, I" Letztern auch um Unterstützung durch Geld anzugchen. ?». Laurenz Meyer von Lucern, welcher mit Landammann Troger von Uri nach dem Wallis abgeordnet worden war, berichtet, wie brüderlich, mitburgerliä? und mitlandlich die Bundesgenossen daselbst sich gegen die katholischen Orte erklärt haben, und wie sehr ihre Gesandtschaft zu Baden sich derselben angenommen habe. Lucern wird ersucht, Wallis dafür de» schriftlichen Dank in bester Form zu übersenden und darauf aufmerksam zu machen, daß sie von ihrer Gesandtschaft am besten Kcnntniß über den traurigen Stand der Dinge bekommen können, und wie schimpflich die katholischen Orte von den Eidgenossen der andern Religion bebandelt werden. Zugleich wird Wallis ersucht, bei den bedenklichen Vorgängen in Bünden auf die katholischen Orte ein wachsames Auge zu ha^' und im Fall der Roth seine ausgesprochenen guten Gesinnungen durch die That zu beweisen. «. Uri trägi daraus an, die früher schon besprochene Gesandtschaft an den König von Frankreich abgehen zu lasse» November 1633 . 795 ^nit die ungünstige Meinung abgewendet werden könne, welche die Unkatholischen durch ihre Berichte über stehenden Unruhen dem Könige gegen die Katholischen beizubringen bemüht sein werden. Da keine ^'^kmstimmung darüber sich ergibt, wird einstweilen diese Gesandtschaft Wert, jedoch nöthig erachtet, ku König von dem Verlauf der dermaligen Unruhen einläßlich durch eine qualificierte Person (es wird ^uptmann Svnnenberg vorgeschlagen) in Kenntniß zu setzen und die katholischen Stände ihm zu em- , 9 en, zugleich auch die verdächtige Einquartierung im obern Bunde zur Sprache zu bringen. «I. Was ^ des Antrags der Gesandtschaft von Nidwalden, betreffend die Heimforderung der Fähnlein aus ""krach verhandelt worden ist, wird jeder Gesandte seinen Herren und Obern berichten können, v. Der per spricht in einem Schreiben vom 29. September seine Befriedigung aus, daß die katholischen Orte sich Waffen haben, mit Gewalt seine Feinde vom eidgenössischen Boden bei Constanz zu vertreiben, und stellt W baldige Hülfe in Aussicht. Oberst Wolf Rudolf von Ossa giebt in einem Schreiben, das der Subdcle- Jakob von Schönau überbringt, Kenntniß von den glücklichen Fortschritten der kaiserlichen Hub^" ^"kern wird beauftragt, diese Schreiben bestens zu verdanken. Jngleichem wird es ersucht, dem A 8" Mailand die zuvorkommende Aufnahme der Abgeordneten zu verdanken, welche zu seiner kg uckwünschang abgesandt wordeil waren, t. Jedes Ort soll spätestens bis in acht Tageil nach Lucern ^ )teu, tvie viel es „auf den Jubuud" (das Patheilgeschenk) bei der Taufe des Kindes des Frciherrn von ^ varzenberg zu contribuicrcn gesonnen ist. Was wegen der Rechnung lind der Glockentaufe zu dak^'^ gesprochen worden ist, kann jeder Gesandte seiner Obrigkeit berichten. I». Es wird beschlosseil, e> den dermaligen Zeitkäufen für die Verwahrung der Pässe aller Enden gesorgt werden soll. «SS. Conferenz der V katholischen Orte. Brunnen. tK33, t7. November. Staatsarchiv L»cer». «bsch. ilv »nno ISN. B°. XXlII. t'ol. Hol. Lucern. Moriz An der Allmend, Alt-Schultheiß; Laurenz Aleher, Zeugherr lind des ^)s. Uri. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Ritter, Laudamulann; Johann Heinrich ^ ^""Ukn, Ritter, Alt-Landammann. Sch Whz. Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landammann und Panner- ^ > Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Michael Schvrno, Seckelmeister. Unterwaldcn. Vvii^" ^'"keld, Landammann liild Landshaliptmann, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Landammann, P"ukus voil Hüncnberg, genannt Bengg, Statthalter; Niklaus Jtcn, ^.^^aulassuug zu dieser Cvuferenz ist die dreifache Gesandtschaft, welche Zürich unlängst in die Orte ge- ,,«n ' dem Begehren, Kilian Kesselring entweder auf freien Fuß zu stellen oder wenigstens nichts belci- Gllt zu suchen" bis zur Confereuz zu Frauenfeld, und die Sache in statu quo zu ^"gkgen Zürich sich anheischig mache, hillreichende Versicherung zu geben, widrigenfalls es bei j» n . Protestation und bei seinem Rechtsbote verbleibe.') ». Uri wird ersucht, wegen seines Paffes Niili, nöthige Vorsorge zu treffen. Bei dieser Gelegenheit erklärt man sich abermals dahin, daß W>m ein Ort angegriffen oder molestiert werden sollte, die übrigen ihm bundesgemäß zu Hülfe November 1633. kommen werden. Uri wird ersucht, Erkundigung darüber einzuziehen, was in den Bünden vorgehe, und die Or« davon zu benachrichtigen. Es wird auch für zweckmäßig erachtet, daß Uri auf discrcte Weise deu Bündner», welche von dem Herzog von Nohan dergestalt molestiert und gleichsam zu Sklaven gemacht werden, insi- innere, darüber bei den Herren und Obern der fünf katholischen Orte sich zu beklagen und um Abhüm zu bitten, ihnen zuspreche, daß sie fest zusammen halten sollen, im Falle man Gewalt gegen sie gebraucht wolle, und daß sie keine feindliche Macht auf das Land der katholischen Orte passieren lassen sollen. den Herren und Obern wird es dann stehen, sich zu entschließen, ob man gegenüber diesen Bundesgenosse auf den Nothfall noch mehr thun wolle, als was das Bündnis; verlangt. I». Da man Bedenken hat, de Paß für das beständig durchreisende „Gesind" zu schließen oder auch offen zu halten, so entschließt man dahin, die zu Baden besprochene Gesandtschaft nach Frankreich abgehen zu lassen und dem .König von de Beschwerden, welche man namentlich den Eidgenossen der andern Religion gegenüber hat, so wie auch "»» den bündnerischen Angelegenheiten und der Usurpation der Pässe gründliche Kenntnis; zu geben und de»' selben um Abhülfe zu ersuchen. Sobald die Gesandten von Frauenfeld zurückgekehrt sind, soll Lucern de» Tag der Abreise bestimmen; unterdessen sollen die Orte, in deren Jurisdiction die Pässe liegen, „die »»' gebührenden Durchreisen" abhalten; wenn aber dadurch die Gefahr größer werde;; sollte, so wird »>»" bessere Vorsehung treffen müssen. «. In Sachen des Kilian Kesselring wird von der Ursache seiner M'- Haftung und der gegen ihn geführten Procedur durch die Deputierten der Kriegsräthe, welche von den Orten im Felde gewesen sind, Bericht gegeben, so wie von dem, was bisher gegen ihn vorgenannt worden ist, und was sie ferner mit ihm vorzunehmen entschloffen seien. Da man aus diesem Berichte nimmt, daß die Kriegsräthe, denen eben die vier Orte die Vollführung der Procedur übergeben habe», weil Kesselring im Felde ihnen in die Hand gekommen sei, gesonnen seien, die Tortur ferner anzuwendü» spricht sich Lucerns Gesandtschaft dahin aus, daß sie es für besser erachte, mit der Procedur und dein 6).»' minieren innezuhalten, bis man sehe, was den Gesandten auf der Conferenz zu Frauenfeld begegnen we»^ Die Häupter der Kriegsräthe erwidern, daß sie nicht einsehen können, wie die Gesandten zu Frauenfeld > ihrer Action fortschreiten können, che der Prvceß völlig formiert sei. Zu Erhaltung ihrer Reputation »" Sicherung der Gerechtigkeit dringen sie darauf, ihren Entschluß ausführen und in der Examinativn fahren zu können, mit dein Anerbieten, sobald der Proceß vollständig sei, ihn den Herren und Obern; Kenntniß bringen zu wollen; sie bitten, ihnen Hülfe und getreuen Beistand zu leisten. Lucern wieder) wohlmeinend sein Ansuchen. «I. Diejenigen Orte, welche ihre Gesandtschaft noch nicht zu Frauenfeld ha^' so wie die Kriegsräthe der vier Orte sollen sich bis nächsten Sonntag erklären, ob sie jemand ans ust^ Orten oder aus ihrer Mitte dahin abordnen wollen, weil man von ihrer Seite den letzten Abschied " Baden nicht angenommen hat und nicht gesonnen ist, mit und neben Bern, Freiburg und Soloth»'-' welchen die Judicatnr in; Thurgau nicht gebührt und nicht zu gestatten ist, über die thurgauischen Ä»S legenheiten zu verhandeln, v. Es werden die Kriegsräthe das von Bern an Schwhz gerichtete, den Kesselring betreffende Schreiben von; 31. October durch Vermittlung von Schwyz zu beantworten In demselben spricht Bern seine Verwunderung und sein Befremden aus, daß den; Versprechen der zuwider Kesselring gemartert und von; Kriegsvolke der vier Orte gefänglich abgeführt worden sei. Be;»" seines Rechtes, welches es in; Thurgau in malcfizischen Sachen und in der hohen Jurisdiction hat, ^ testiert es dagegen, wenn Kcsselring ferner gemartert oder wenn sonst etwas Ungutes an seinen; Leib > Leben vorgenommen werden sollte, und schlägt das liebe eidgenössische Recht dar. j. Lucern beschwe^ November 1633. 797 ^ über seinen Stand nnd einzelne Personen wegeil des letzteil Anszugs allerhand ungnte Reden und ^chmähworte verbreitet werden. Es ersucht die vier Orte, dein entgegentreten zu wolleil, sonst würde ucern genöthigt sein, wenn es Eines oder des Andern habhaft würde, mit demselben vorzunehmen, was nicht lieb wäre. Die Gesandten erkläreil, daß dergleichen ungute Reden ihren Herren lind Obern ^ '^ü)t lieb seien, und daß sie die Fehlbaren exemplarisch bestrafen werdeil, um zu zeigen, wie angenehm bei diesem lind andern Anlässen Lucerns Resolutionen gewesen seieil; sie bitten. Lucern möchte seinen lüvb gefaßten Unwillen fallen lassen, z»'. Luceru stellt den Antrag, man möchte künftig in Bestimmung dergleichen katholischeil Zusammenkünften die althergebrachte Forin beobachten. Zu >). Die Gesandtschaft bestand aus Scckclmelster Wirz, Landvogt Grebcl und Ehcgcrichtsschrcibcr wandelt und trat den 19. November 1633 vor den Rath zu Schwyz. (Schwyzcr Rathsprotokoll.) GAG. Confermz der den Thurgau regierenden Orte. Frauenseld. 1633, 13. November. Staatsarchiv Zürich. XII. 145. t'ul. 593. Staatsarchiv Äucern. Nbsch. citi annei 16'.!.?. Bd.XXlll. t'ol.512. ^ Gesandte: Zürich. ^ Heinrich Bräm, Bürgermeister; Hans Heinrich Wirz, Seckelmeister; Hans Ludwig ^)l>eeberger, Zeugherr und des Raths. Bern. Johann Frischherz, Venner und des Raths; Johann ^dols Dubi, des Raths. Luceru. Jost Bircher, Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Fleckenstein, 6,/^ ^^"uerherr uild des Raths. Schwyz. Sebastian Abyberg, Laildaminann; Johann Kaspar ^^ter, Alt-Statthalter und des Raths. Zug. Konrad Brandenberg, Seckelmeister; Beat Jakob uchcichcrc^ des Raths. Glarus. Fridolin Tschudi, Statthalter; Sebastian Marti, Pannerherr und des A ^ ll^eiburg. Jakob.Bumann, Alt-Seckelmeistcr und des Raths. Solothurn. Hieronymus ^^cr, Bauherr; Urs Von Arx, beide des Raths. ' ^^chdtm man auf Uri uild Nnterivaldeil etliche Tage umsonst gewartet hat, wird die eidgenössische W'üßung verrichtet. — Hierauf eröffnen die katholischen Orte, sie hätten sich versehen, daß man dein Ab- von Baden in dem Punkte, daß künftig kein Landvvgt als Gesandter auf Tagen sitzeil solle, nachge- '"en ^äre. Zürich antwortet, seine Herren und Obern hätten aus jenem Abschied zu ihrem Befremden daß dieser Punkt inseriert worden sei, als ob derselbe bereits eine beschlossene Sache wäre, während ' llich doch Gesandten darüber niemals instruiert habe. Man möchte also diese 'Neuerung nicht bei ^6"fangcn, um so weniger, weil die gegenwärtige Verhandlung an die zu Badeu angefangene sich an- ' bei welcher Landvogt Schneeberger bereits zugegen gewesen sei, aus welchem Grunde man ihn auch ^ ^ hieher verordnet habe. Künftig werde sich Zürich auch in diesem Punkte den Abschieden gemäß be- "uiie», doch unbeschadet seinen Rechten und Gerechtigkeiten. 1». Zürichs Gesandtschaft berichtet weitläufig, ^ in Bezug auf den Oberstwachtmeister Kesselring vorgegangen sei, daß ihm sowohl von den Landshaupt- »ist^ Kriegsräthen zu Nickenbach als hernach von Weggis und Gersan aus versprochen worden sei, ^ ferneril Processen innezuhalten uild weder an Leib, Ehre noch an Gut bis aus weiteren Bericht etwas ihn vorzunehmen. Dem entgegen sei mit Kesselring hart procedirt worden uild Zürich, obgleich ein Agierendes Ort, habe nicht vernehmen können, wessen und wie er „überzeuget" worden sei und was sein 798 November 1633, Verbrechen sein solle. Solches mache seinen Herren nnd Obern nicht wenig Gedanken, da sie den Kesselt ^ jeder Zeit für einen trenen, seiner Obrigkeit gehorsamen nnd redlichen Mann gehalten hätten nnd noch haltet Man mochte denselben nach Frauenfeld an den gehörigen Ort zu unparteiischer und ungezwungener ^ antwortung kommen lasten. Finde sich dann durch redliche Kundschaften, daß er ein Mörder, Vereng oder ein solcher 'Mann sei, für den er ausgegeben werde, so wolle Zürich selbst dazu helfen, daß er »» Verdienen bestraft werde; wo nicht, so'möge man ihn wieder auf freien Fuß setzen. Werde diesem suchen nicht entsprochen, so müsse Zürich es bei der zu Baden gethanen Protestatio» verbleiben lassen- ^ Weil die zwei genannten Orte noch nicht zugegen sind, wird die Verhandlung bis ans den folgenden ^ verschoben. Die katholischen Orte, welche ihre Mannschaft haben ausziehen lasten, versichern Zürich, gegen Kestelring wider Recht und Billigkeit nicht verfahren werde, mit dem Beifügen, daß den Abgeordnet Zürichs nur das versprochen worden sei, nicht aber, daß dem Kestelring weder an Leib, Ehre noch zugesetzt werden solle. Weil man deßwegen nicht instruiert gewesen sei, so habe man auch nichts Gewil»' versprechen können, v. Am Samstag Morgen tritt man wieder zusammen. Die übrigen Orte lassen durch die Städte Bern, Freiburg und Solothurn bewegen, dein Landvvgt Schneeberger für dieß Mal Beisitz noch zu gestatten, init dem Vorbehalt, daß künftig der Abschied von Baden ausgeführt werit soll. <1. Da die Gesandten von llri und llnterwalden noch immer nicht angekommen sind, so finde» ^ katholischen Gesandten für rathsam, inzwischen ihrem empfangenen Befehl gemäß über die Verwahr^ der Pässe sich zu berathen und, wo sich Mangel zeigt, das Rothwendige anzuordnen. Zürichs und Berns ^ sandte sind dahin instruiert, allervorderst die Sache des Wachtmeisters Kesselring vorzunehmen, und könne» v"" diesem Befehl nicht abgehen. Sic sindeil, daß die Pässe dein Rhein entlang nach Nvthdnrft verschen .und daß voii daher keine besondere Gefahr drohe; sie wollen aber die der übrigen Orte nicht hindern, ilst^ Befehle nachzukommen. «. Nachdem man bis Dienstag, ohne etwas zu verrichten, gewartet und von ^ ausgebliebenen Orten ivedcr schriftlich noch mündlich Bericht erhalten hat, tritt man abermals zusainn»'"' um in Gottes Rainen einen Abschied zu formieren. Etliche Gesandte sind der Ansicht, man sollte die Kl»^ derjenigen, welchen bei jüngstem schwedischen Einfall Gewalt und Unbill durch Raub oder aus andere angelhan worden sei, laut des Abschieds von Baden anhören nnd das Gebührende verfügen, damit bei ^ Nachbarn keine unbilligen Gedanken und 'Rachreden entstünden; auch sollte man den zwei Orten ein ^ liches Mahnungsschreiben zugehen lassen, sich hier einzufinden. — Zürich nnd Bern lasten sich verneh»^' daß sie zwar nicht ungeneigt seien, auch die übrigen Geschäfte zu behandeln; vor Allem aber müsse Sache KcsselringS vorgenommen und ihnen als mitregierenden Orten eröffnet werden, was man seineth»-^ in Händen habe, und wie die Sache sich verhalte. Sie hätten gar nicht im Sinn, jemanden wider und Billigkeit zu schützen, sondern verlangen nur, daß nicht etwa ans verdächtiger, böser Leute Aussah gehört werde. Man möchte sich also erklären, ob man gesonnen sei, den Kesselring zu unparteiischem VeR^ herkommen lind über ihn urtheilen zu lasten. — Weil man an den vorigen Tagen nicht hat zugeben daß die Sache Kesselrings dem zu Weggis gethanen Versprechen gemäß auf die Conferenz zu Franenl^ gewiesen und erklärt worden sei, daß demselben weder an Leib, Ehre noch Gut etwas geschehen solle, läßt Zürich zur Bestätigung des von ihm Vorgebrachten ein Berichtschreibcn von Seckelmeister Hirzel »» Oberst Schmid über dasjenige, was wegen Kestelring zu Weggis verhandelt wordeil ist, verlesen. , eröffnet Bern, wenn man den Kestelring nicht zu unparteiischer Verantwortung vor die regierenden ^ kommen lasse, so habe es Befehl, das eidgenössische Stecht vorzuschlagen, um Weitläufigkeiten zu verl)»""' November 1633. 799 wan künftig mit andern redlichen Leuten, deren noch mehr verzeichnet sein sollen, nicht auch aus Und » procediere. — Die katholischen Orte erwidern, man mochte sich der beharrlichen Prvtestationcn herr>^ ^^idarschlagens massigen. Wenn man dabei verbleiben wolle, so wüßten sie nicht, ob ihre bei ^ Obern dergleichen annehmen würden, und wie dieß alles bei ihnen aufgenommen werde, d^ ' ^ Sachen, welche ihre freie Negimentsübung betreffen. Das Versahren gegen Kesselring würden Ken welche ausgezogen seien, und deren Kriegsbeamte zu verantworten wissen. Was den Bescheid ^ostu ^ Weggis den zürcherischen Abgeordneten gegeben worden sei, so möchte vielleicht die Ver- stru Versprechen verstanden worden sein; denn sie hätten deutlich gesagt, sie hätten keine Jn- bvss. wollten aber Zürich zu Gefallen an die Kriegsräthe ein Schreiben abgehen lassen, daß sie verdick Processen innehalten werden. Wenn mehr geredet worden sei, so sei das ohne Befehl Cc>ä " ^ Hierauf lassen sich die Gesandten der vier Orte etwas weitläufiger vernehmen, wie die ^^rmgs beschaffen sei. Er sei nnbeschickt in des Fürsten von St. Gallen Gebiet gekommen, und Krie^' ^wulwegen unter dem gemeinen Mann hievor „etwas ungleicher Reden erschallet sei", hätten die ^ ^ 'hn doch gern wieder entlassen, wie ihm denn freigestellt worden sei, zu bleiben oder fortzuziehen. ^ufte>, ^ derselben piacht neben dem Bekenntnis; eines Gefangenen viele andere Judicien und Kund- ^eil o gebracht worden seien, so habe man hinreichende Ursache gehabt, ihn im Arrest zu behalten, ^chaiid Gebiet gemeiner regierenden Orte festgenommen, daselbst über ihn auch nichts "'cht n- worden sei, so könne man keinen Grund finden, warum man ihn in den Thnrgau liefern und »ich; ^ befugt sein solle, seinethalben das Gebührende vorzunehmen. Aus dem Abschied von Baden sei ^ffel,^ ^'"chwen, daß Kesselrings Sache vor allen Dingen erörtert werden müsse. Man habe keinen ^uch ^ vertrösten noch zu versprechen, daß Kesselring zur Abstrafnng hieher gebracht werden solle; sehx» ^ "w" versichert sein, daß wider Recht und Billigkeit nichts geschehen werde. Da Zürichs Gesandte sj»d ihr freundeidgenössisches Ersuchen, ihre anerbvtene Cantivn und ihre Protestation ohne Erfolg dez. ^'uhen sie auf ihren sowohl schriftlich als mündlich gethanen Protestationen und auf dem Anerbieten ^ilte>, fügen bei, daß, wenn die übrigen Orte nach ihrer Abreise etwas Weiteres vornehmen djx O Zürich solches als ungültig betrachte und dagegen in bester Form Protestatio» einlege. Wenn daß hieinit „ihren Ausschlag haben" sollte, kann Zürich den übrigen Orten nicht versprechen, Zachx ^ ^rren und Obern den Landvvgt Schneeberger, der von Anfang an bei der Verhandlung dieser ^che,i fei, entlassen werde; im klebrigen werden sie bei ihren; Versprechen verbleiben. — Die katho- de» ^.ivollen die Protestatio» nicht annehmen und lassen es, was den Landvogt Schneeberger betrifft, die ! schied gvn Baden bewenden, Bei der Divergenz der Instructionen, und weil die zwei Orte, schied anwesend sein sollen, beharrlich ausgeblieben sind, nimmt man Alles all rotörenäiim in den ^»se ^'9 reiten die evangelischen Orte, nachdem sie sich frenndeidgenössisch beurlaubt haben, nach ^ katholischen aber an die thurganischen Grenzen und Pässe. A. Was Hanptinan» Bussh von de» '.^ühlter Landvogt nach Werdenberg, wegen seines Aufritts vorgebracht hat, ferner was es mit ^'chk» ^^^ern im Thnrgau für eine Beschaffenheit habe, wird jeder Gesandte seinen Herren und Obern ^ ^wmt dieselben künstig ihre Gesandten instruieren können, dcm L»ccmcrcremplcn'. "'cht ki"zürcherischen Gesandten sprechen sich auch dahin aus, daß, weil man sich in dieser Sache yave verständigen können, eine allgemeine Tagleistung nothwendig wäre. Deßglcichen erklären die 800 November 1633. Gesandten Berns, daß, wenn wider das angebotene Recht dem Kesselring etwas Weiteres an 2eib ^ Leben widerfahre, ihre Herren und Obern es rächen werden; geschehe es von den Obrigkeiten, so man wohl etwas gegen sie vorzunehmen wissen, thäten es die Kriegsräthc, so würde man es an d» suchen und keiner würde in seinem Lande sicher sein. (Zusatz des Stadtschrcibcrs Waser im ZürcherexewP " GS?'. Konferenz der V katholischen Orte. Wegflis. 1333, 23. November. Staatsarchiv Lnccr». M'Ich. >Ir anno tW. Bd. XXIII. toi. seo. ! Gesandte; Lucern. Moriz An der Allmend, Alt-Schultheiß; Ludwig Schumacher, Seckelmeiste» ^ Venner. Uri. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Landammaun; Johann Kourad ^ Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann. Schwyz. Heinrich Neding, lltitter, - ^ Landammann und Panuerherr; Johann Gilg Ausdermaur, Statthalter und Landshauptmann; Schorn», Seckelmeister. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landammaun und Landshauptmann, v»» ^ waldcn; Johann Walthart Lussi, Landammann und Panuerherr, von 'Nidivalden. Zug. Paulus Hünenberg, genannt Bengg, Statthalter; Adam Signer, des Raths. . , Veranlassung zu dieser Konferenz sind die Berichte, welche Zug und Luceru erhalten haben, des 3»^^ daß Zürich seine Mannschaft rüste, um den Kesselring mit Gewalt zu befreien, daß im Aargau, i» ^ Grasschaft Baden und um Zürich herum 10,(XX) Mann sich aufhalten. -b. Nachdem Schwyz und ZW ^ ihnen zugekommenen Berichte den Gesandten mitgetheilt haben, wird in Berücksichtigung der Rüst»'^ Zürichs und Berns und der sich kundgebenden Drohungen einmüthig für uothweudig erachtet, in auf Wachsamkeit nichts zu persäumeu und sich in Bereitschaft zu halten. Jnstructionsgemäß geben sandten einander die Erklärung, daß, wenn ein Ort von den Eidgenossen der andern Religion angesP^ oder bewältigt werden sollte, die übrigen mit ailiP ihnen pvu Gott gegebenen Mitteln, mit Leib, Gut ^ Blut gemäß den Bünden und nach dem Beispiel der frommen Altvordern demselben zu Hülfe komme» ^ die Gewalt abtreiben werden. Weil Zug der Gefahr am ersten ausgesetzt sei, kommt es ihm »P, wendig vor, daß diese Erklärung noch mehr und specieller erläutert werde. Da aber im August fünf katholischen Orte zu Luceru eine besondere Verabredung über die Art und Weise der Hülfe geW ^ haben und diese jedem Orte schriftlich mitgetheilt worden ist, so läßt man es bei derselben bewenden '» Voraussicht, daß man daran einen hinreichenden Halt haben werde, li». In Beziehung auf die ^'»^ tierung des französischen Kriegsvolks im obern Bunde und den Bericht Uris, daß Herzog von Roh»» ^ seinem Vorhaben beharre, entschließt man sich zu nichts Anderm, als was auf den beiden letzten Brunnen verabschiedet worden ist. v. Es wird die Frage in Berathung gezogen, ob man dem Orte nach den Blinden reisenden Volke den Durchpaß gestatten oder verwehren solle. Nach einläßliche» chung kommt man zu dem Schlüsse, daß, wenn eine „Moderation" gut erachtet werden sollte, diese»' ^ nicht erst dann, wenn es aus Grund und Boden von Schwyz gekommen sei, das Weiterziehen werde, sondern daß schon Bern, Freiburg und Solothurn demselben den Durchpaß verwehren «i. Da die Eidgenossen der andern Religion sich gegen die katholischen Orte in Vorthcil zu setze» und nichts versäumen, „hin und her» gute Korrespondenz zemachen und zu pflegen", so glaubt »'Mb Deccmber 1633, ^ den katholischen Orten zustehe und obliege, sich auch nach Hülfe umzusehen. Man ist der Hoffnung, daß "uf nächster katholischer Tagleistnng sich die Gelegenheit zeigen »verde, da Lucern schon Vorbereitungen dazu ^ Nvthige noch abzureden. Inzwischen soll jede Obrigkeit »»achschlagen, auf welche Weise «ache ausgeführt werden könnte, v. Die Gesandte»» einiger Orte eröffnen, ihre Herren und seie,, der Ansicht, daß die schon lange her besprochene Gesandtschaft an den König von Frankreich ^ Mebt »verde»» sollte, zumal da die Beweggrüude dazu sich von Tag zu Tag mehren und jetzt auf ^ ^tMvssen der ander»» Religion keine Rücksicht mehr zu nehmen sei; man sieht aber ein, daß dermalen ^ wag der Abreise noch nicht festgesetzt werden kann. Da noch mehrere Punkte vorhanden sind, welche wehr Muße bcrathen »verde»» niüssen, so wird Lucern ersucht, sobald die thurgauische Conferenz bildet sei,, ^ird, eine Zusaiu»ienkui»ft aller katholischen Orte und des Wallis auszuschreiben, auf welcher » die Angelegenheiten der katholischen Orte überhaupt bespreche»» und über den Ritt »»ach Frankreich sich ^ci,»baren könne. Gs»8. Conferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. IK33, 3. bis 5. December (23. bis 25. November c». K.). Staatsarchiv Zürich, (iost. XI». tib. t'o».404. ^csandtc» Zürich, Heinrich Brün», Burgermeister; Hans Heinrich Wirz, Seckelmeistcr. Bern. >>»e''i"^ ^chchherz, Venner; Hans Rudolf Dnbi, des Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Oberstzuuft- Nlidvlf Wettstein, Ze»»gherr und des Raths. Schaffhausen. Johann Jmthurn, Burger- Hans Wilhelm Ziegler, des Raths. Nach Verlesung des Abschieds von Frauenfeld erzählen Zürichs und Berns Gesandte »veitläufig, wie diese >>»e"!^^ abgelaufen ist, wie die Sachen besonders in Betreff des zu Schwyz noch verhaftete»» Wacht- »vcü^ ^^an Kesselring stehe»», »md »vas für eine»» Eindruck auf ihre Herren und Obern diese Handlungs- ile/i katholischen Orte mache. — Basel und Schaffhausen kommen die Jmprocedurcn, welche mit ^ "'6 vorgenonunen worden sind, sehr bedauerlich vor, nicht minder das Ausbleiben von Nri und zu ^aiifercnz z»l Frauenfeld. Sic sü»d bereit, mit ihre»» Eid- und Religivnsgenossen Alles ^ißtr"' was für des Vaterlandes Ruhe, Einigkeit und Wohlstand ersprießlich ist. II». Zu Beseitigung des Vert^"^( das zwischen etlichen Orten sich erhoben hat, und zur Zurückführung einer recht eidgenössischen all /"^'^keit und Einigkeit, besonders aber zur Erörterung der Angelegenheit des Kesselring wird eine abrr'^"^ 3usammcnkunft der XIII Orte und der Zugewandten als das beste Mittel erachtet. Es »Verden der ^denken zur Sprache gebracht, voi» welchem Ort die Ausschreibung ausgehe» solle, und ob ^s. ^'ach wegen der Entfernung etlicher Orte noch vor der h. Weihnachtszeit möglich sei. Schließlich er- a»/»!'^ ^sandten von Basel und Schaffhausen ein freundliches Erinnerungsschreiben an Lucern, worin L»c ^ ^athwendigkeit einer allgemeinen Tagsatzuug der XIII Orte und der Zugewandten hingewiesen und stelle"' wird, die vier Orte zu bewegen, bis dahin jedes »vettere Verfahren gegen Kesselriug eiuzu- dc»ß " ^ Ausfertig»»ng dieses Abschieds la»»gt die Antwort Lucerns ai». In derselben bedauert es, z»vei Orte auf der thurgauische»» Couferenz nicht erschienen sind, will aber ihre Verantwortung 101 802 December 1633. abwarten. Als uninteressiertes Or. kannLueern nicht weiter schreiten, verspricht jedoch, das gestellte Ansuch" e .er Orten unge,aumt m.tzuthe.len. Mülhausen hat den vier evangelischen Städten (den 26. Ock) ge,chr.eben was snr Drangsalen es durch die hern.nstreifenden kaiserlich-österreichischen Soldaten tägli-h 0,mn A m.tand.g un. Schutz und Schirn. angehalten. Ein anderes Schreiben Mülhausen Bermoll'» v " r ^ anwesenden Gesandten gerichtet, i>t durch einen eigenen Voten überbracht .vorder Oermalen n.rd d.e begebrte Protection nicht für gut nnd ntitzlich erachtet, sondern Mülhausen freundlich geantwortet und angedeutet, daß ...an wegen seines betrübten Zustandes an den Herzog von Rohan scl wolle in der Hoffnung, Frankreich werde mit Geld oder auf andere Weise helfen; auch sei man bereit, wenn es künftig erforderlich sein sollte, auf Begehren wegen hintcrhaltener Zufuhr der Früchte an ^ vorderösterreichische Negierung zu schreiben. Obgleich in jenen beiden Schreiben Mülhausens das Begeht eines Zusatzes nicht enthalten ist, so sind Zürich und Bern doch bereit, demselben einen Zusatz zu schick' Basel und Schaffhansen wünschen auch, daß man sich Mülhausens bestens annehme, geben aber zu "0 stehen, daß ihre Herren und Obern wegen allerlei Lasten nnd eigener Besatzungen zu einem Zu?^ nicht wohl contribuieren könnten. Alan stellt deßhalb die Absendung eines solchen ein, ersucht aber ^ Gesandten der beiden Städte ihre Herren und Obern dahin zu bewegen, daß sie für den Nvthfall auch ^ einen Zusatz einwilligen und von Mülhausen die Hand nicht ganz abziehen möchten; denn abgesehen dav»"' daß Zürich und Bern auch nicht geringe Ursachen zur Entschuldigung wegen ihrer großen Ausgaben lM^' so sei der Theil der Kosten eines solchen Zusatzes, der jedes der vier Orte treffe, nicht so groß, und die Äl>> Häuser könnten dadurch wohl sicher gestellt werden. Basels Gesandter verliest zwei Schreibe», eines von vorderöstcrreichischen Regierung, das andere von Oberst Hannibal von Schauenburg aus Vreisach. Dcü^ wird seinen Herren und Obern vorgeworfen, gegen die Erbeinignng sich vergangen zu haben, und rr" ihnen begehrt, die von den schwedischen Ofsicieren nach Basel geflüchteten Früchte verabfolgen zu lassen, geachtet die ihrem verbnrgerten Jkr. Georg Wilhelm Waldner von Fründstein unlängst zu Hüniultz" arrestierten Früchte, und Wein nicht mehr verabfolgt würden und noch dazu die Zufuhr der Frücht ^ ihren freien Markt verboten sei. Basel begehrt deßhalb Rath. — Alan glaubt, daß durch die Hi>^ Haltung der Früchte, welche schwedische Soldaten und Beamte furo dsUi ihrem Feind abgenommen hernach zu Basel verkauft oder in Verwahrung gegeben haben, die Erbeinignng nicht gebrochen sei. wird deßhalb Basel gerathen, der vorderösterreichischen Regierung zu antworten, man würde die Frücht zwar gern verabfolgen; weil selbige aber ohne Basels Vorwissen und Anleitung in seine Stadt gebch. worden seien und später von den Schweden wieder zurückgefordert werden könnten, so möchte solche ^ schwerliche Conseguenzen nnd Angelegenheiten herbeiführen. Bei dieser Gelegenheit könnte Basel auch dB'^' anhalten, daß ihm die freie Zufuhr der Früchte vermöge der Erbeinignng gestattet werde. Sollte du'» Verantwortung nichts fruchten, so wird es erforderlich sein, deßwegen auf nächster Zusammenkunft in die Sache zur Sprache zu bringen, oder ».an kann auch, so es Vonnöthen sein sollte, den König Frankreich gelegentlich davon benachrichtigen. Wenn man Basel die Zufuhr mit Gewalt sperren oder ä» seine Renten und Einkünfte, welche es auf österreichischein Gebiet hat, angedrohtermaßen greifen solltr, wird man eidgenössischerseits auch Mittel haben, den Oesterreichischen das Ihrige gleichfalls zn hiuterhu^' und, wenn es anders nicht möglich wäre, Gewalt mit Gewalt abzutreiben, wie denn Basel von seineu ^ und Rcligionsgcnossen erwarten darf, daß sie ihm jeder Zeit mit Rath und That so viel als möglich Hülfe kommen werden. — Basel dankt dafür und bittet nochmals, daß man dieses Geschäftes künftig Tccembcr 1633. 803 ^ Zürich eröffnet, die Sachen mit den katholischen Orten stünden der Zeit „in miß- st»t sif» . . ... ^ llip" ""gewissen Tcrminis" nnd es habe das Ansehen, daß dieser Streit (besonders da die evangelischen ' erthane» im Thnrgau je länger je mehr bedrängt würden) ohne Unruhe nicht geschlichtet werden könne. 7..' ... 7 <....^ ^ ^ ^ . c ^ i». ^ e Herren nnd Obern seien zwar gesonnen, ihres Theils lieber alle Billigkeit und das Recht, das sie "'»rals angeboten hätten, walten zu lassen nnd zu Weitläufigkeit keinen Anlaß zu geben; um aber nicht Irschens übereilt zu werden, sei Zürich veranlaßt, sich in guter Bereitschaft zu halten und die drei Städte um eine Erklärung zu bitten, mit was für Hülfe sie ihm im Nothfall beispringen wollen. — Berns atho- Vor- Acl' . und Obern würden aber zum Tröste Zürichs und seiner Angehörigen von der evangelischen dctttstl"" Thnrgau Alles, was in ihrem Vermögen sei, daransetzen, wie denn die Nnterthanen in den lii^"^ «"'klären, daß, nachdem ihre Herren und Obern wider die unerträglichen Proceduren der katho- Eidgenossen protestiert und das Recht dargeschlagen hätten, dieselben gesonnen seien, falls der Vor- u»d^^ Rechtes oder andere gütliche Mittel keinen Eingang finden sollten, sich mit Gewalt zu widersetzen Zürich Nothfall alle mögliche Hülfe zu leisten. Sie hätten zwar dcßwcgen keinen speciellen Be- 'M, ihre H. -kigion ilri'^" wälschen Landen nebst etlichen Regimentern und dem bereits an den Grenzen liegenden Wvolk in guter Bereitschaft gehalten würden. — Basel hofft, daß noch Mittel zu finden seien, wodurch Aii >/-" ^^ütet werden könnteil. Wenn es aber nicht anders sein kann, so wird es Zürich nnd dessen Zeit dasjenige leisten, wozu es durch die Bünde verpflichtet ist, und was sein Stand und Land, die z. . Gelegenheit wird erleiden mögen. — Schaffhausen will, wenn bei den katholischen Orteil weder ivird Billigkeit verfangen, Zürich mit tröstlicher Hülfe beispriugcn, soweit sich die Möglichkeit erstrecken lci» - ."gleich es dermalen selbst in nicht geringer Gefahr steht, so hält es sich dazu wegen der ihm un- dei'k ^ ühuell geschickten und ihm sehr zu gute gekommenen Volkshilfc um so eher verpflichtet. — Zürich send, I iwci Städten ihre Erklärungen. I. Weil die Gefahreil an den eidgenössischen Grenzen, be- ^ klmgegend von Basel und der Stadt und Landschaft Schasfhausen, sich bisher nicht ^äscl ^ izabeil, sondern wegen der "Nähe der kriegführenden Armeen eher zunehmen, so bitten ^'^hclusen ferner lim getreues Aufsehen. Dieses wird ihnen von den übrigen zwei Städten Verhandlungen von Zürich und Bern. Zürich erkundigt sich bei den Gesandten Berns, ob sie Instruction ^ ^ ""dem im Nothfall schickeil müßte, und der Pässe halber, welche hiezn nothwendig genommen denO^"lch «"kundigt sich bei den Gesandten Berns, ob sie Instruction hätten in Betreff des Zuzugs, kistim "der ob man sich deßwegen an den Oberst von Erlach zu Castelen zu wenden habe. — Die ^>>str ^erns Zeigen an, daß besagter Oberst erst jüngster Tage wegen dieser Punkte mit hinreichender ^geii versehen ivordeil sei; wenn man außer zu dem Obersteil von Peblis sich noch zu demselben Vernich V ' werde man bei ihm das Nothwendige erfahren; dieß lvlirde nicht fruchtlos sein, weil derselbe ^"sioD^ gehabt habe, nach Zürich zu reite». I». Bern wünscht, weil die ausstehenden venetianischen - r" Herren und Obern von dem neuen Residenten bisher noch nicht bezahlt worden sind, daß ^ Entrichtung derselben verwende, und gibt Zürich Vollmacht, deßwegen auch iu seinem dciß Herzog Ztl Venedig zu schreibeil. — Ziirich verspricht, sich dafür zu verwenden, und fügt bei, i-ttl, ' ""t dem Residenten Nosso dcßlvegeil schon geredet habe, und daß unverzüglich noch weiter werde weit werden. 804 December 1K33. «SS. Cvnferenz der V katholischen Orte. Weggis. 1K33, 9.December. Staatsarchiv Lueern. Absch.Uc annc> 163Ü. Bd.XXIIl. t'ol.537. Gesandte: Lucern. Jost Btrcher, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Laurenz Meyer, bc- Raths. Uri. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Landainmann; Heinrich Zum Brunne»- Ritter, Alt-Landammann> Schw Hz. Johann Sebastian Abhbcrg, Alt - Landaminann; Johann Kass^' Ccberg, Statthalter; Johann Gilg Aufdermaur, Landshanptmann; Diethelm Schorno, des Raths. klnte^ Walde». Johann Jinfeld, Landainmann und Landshauptmann, von Obwalden; Johann Walthart Lus!'- Landainniann und Pannerherr; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landaminann, von Nidwalden. Zug. Wvlfga^Ü Wikart, des Raths; Beat Jakob Meyenberg, des Raths. Veranlassung zu dieser Eonserenz ist das von Basel und Schaffhansen an Lucern gerichtete Schreib^ (S. Absch. 658.3). Dasselbe enthielt zwei Punkte, erstens ob es nicht rathsam wäre, um der'Zwietracht steuern uud das gegenseitige Zutrauen wieder herbeizuführen, eine Tagsatzung der Xllk Orte und ^ Zugewandten zusammenzuberufen; zweitens, daß man bis zu dieser Zusammenkunft die Procedur g"/ Kesselring einstellen möchte, k». 'Rachdem Lucern der Dank für seine Fürsorge ausgesprochen worden äußern sich die Gesandten bei der Berathung über jenes Schreiben dahin, daß sie hätten wünschen »M"'' daß die Eidgenossen der andern Religion durch die That gezeigt hätten, daß es ihnen mit ihren schnf^ und mündlich gegebenen Erklärungen Ernst sei, Alles anwenden zu wollen, um Ruhe, Einigkeit ^ gegenseitige^ Vertrauen im Vaterlande wieder herzustellen. In dem Schreiben von Basel und Schaffhu»^ liege unter dem scheinbaren Prätext noch etwas Anderes verborgen; ihnen sei es mehr um Kesselring ^ „um die vvrgcwendete Generalität" zu thun, wie man denn manche Beispiele vor Augen habe, daß ^ Tagsatzungen, welche zu Berathungeu über Gegenstände, die dem Naterlande Roth thäten, znsammenbcN'^ worden seien, andere Dinge auf die Bahn gebracht worden seien. Da man voraussieht, daß es diesB' wieder so gehen werde, und die vier Orte, welche im Felde gewesen sind, die Sache Kesselrings den räthen übergeben haben und sie denselben nicht entziehen noch sie dahin weisen können, daß sie den ^ beschwerenden Orten darum „Rechtens sein sollen", so findet man, daß die begehrte Tagsatznng nicht ^ Nutzen sein würde, und daß sie eher auf eine Zeit verschoben »verde» sollte, in welcher mehr Erspriehl^ von ihr zu erwarten wäre. In Beziehung auf den Proceß Kesselrings wird für nvthwendig erachtet. der Alteration der Reformierten ein Ziel zu setzen, denselben bald möglichst zu Ende zu führen, damit >n^ wissen könne, was sein Verbrechen sei. Es sollen daher die Kriegsräthe nächsten Montag 5" ination und die Vollendung des Processes bereden, ist de ^ zusammenkommen und sich über die Examination beendet, ihn an Lucern schicken, dan.it es Basel und Schaffhansen Antwort geben könne- daraus Lucern eine allgemeine katholische Zusammenkunft ausschreiben. Ueberdießberäth man sich auch, wie sich in Betreff der Eröffnung des Processes gegenüber den katholischen und unkatholischen Orten wolle. Die vier bei dieser Sache interessierten Orte halten es für das Beste, daß ihre Gesandten e.n^ ^ vor dem Zusammentritt der katholischen Conferenz zusammenkommen und sich besprechen, wie die ^ den übrigen katholischen Orten zu verhandeln sei. Ferner wird den Gesandten von Uri und Unter» zu Gemüth gesührt, wie förderlich es für die Verhandlungen gewesen wäre, wenn diese beiden Or' Dccember 1633. «05 ^sandten auch nach Fraucnfeld geschickt hätten. Die Gesandten derselben entschuldigen ihre Herren und >vi!l^' dafz dicß blvs in Folge verschiedener Auffassung der getroffenen Abrede unterblieben sei. Endlich " darauf bedacht sein, wiederum eine Conferenz nach Frauenfeld auszuschreiben, um über die treu- ^ ^nterthanen die Inquisition und Sententierung fortzusetzen, t». Es sind so viele Anzeigen cm die Mischen Orte gelangt, daß mau mit Anschlägen gegen deren Pässe umgehe, daß ernstliche Wachsamkeit Und l'ichr nothwendig erscheint. Uri macht sich anheischig, den Paß zu Ursern gut zu verwahren " beständig Kundschafter zu halten. Lucern wiederholt seil? früheres Anerbieten, Schwhz hat bereits be- ^ seine Pässe durch die March in bester Form zu sperre«?, ii? so fern es sich der Hiilse der übrigen getrosten könne, widrigenfalls es sich, wenn eine „Ungelegenheit" wegen nicht geleistete,? Beistandes ^ten sMe, entschuldigt.habe,? «volle. Da auch noch zu Steil? und dein? abgebrannten Gotteshaus ^ Wache,? gehalten werden und darüber mit den übrigen katholischen Orten verhandelt «Verden '/ so möchten die Orte ihre Gesandten auf die nächste katholische Tagleistung darüber mit Instruction ^ Was die immer noch nicht abgegangene Gesandtschaft nach Frankreich betrifft, so wird gut „ Ort die sämmtlichen Punkte zu einer Instruction zusammentrage, damit man auf dem (« ^ Acholischen Tage die Instruction für die Gesandtschaft formieren und sich auch über die Zahl der swldtei? und den Tag ihrer Abreise endlich verstündigen könne, «t. Nn? ii? das Münzwesen wieder Ord- 3 zu bringen und der Steigerung der groben Gold- und Silbersorten Einhalt zu thun, wird Lucern besseres Schrot einzuführen und seil. Gutfinden dei? übrigen Orten, deren größter Theil sich ^lhln richte,? muß, mitzutheilen, damit auch sie eine bessere Ordnung einführen können. «. Jeder Ge- ^ svll eingedenk sein, seine Herren und Obern daran zu erinnern, wegen des zu Lucern verabredeten Sch«v „Jnbunds" (des Pathengeschenks) und der bewußten Necognition für den Freiherrn von renberg einen Entschluß zu fassen und seinen Antheil Lucern zu übersenden. Cvuferruz von Uri, Schlvyz und ?!idwaldrn. Brunnen. lt!33, 2t). December. v Landcsarchiv Nidwaldc». Av Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Ritter, Landainmann; Kaspar Trvger, Ritter, Alt-Landa»?n?ann; Karl Emanuel von Roll, Ritter, Alt-Landammann ?u?d ^^U'erherr. Schwhz. Sebastian Abhberg, Landaininaun; Martin Betschart, Landsfähnrich und Alt- ^ Whalter; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Jnderbitzin, Melchior Beeler, Riartin Johann Heinrich Horrat, alle des Rath?. Ridwalden. Johann «ZLalthart L?,ssi, Landammann Pannerherr; Arnold St?,ltz, des Raths. . Das Bcrhandeüc finde? sich im Adschniite Henschastsangelegenliciteii: ^ ^klleiij zc. ».-A. Ar?. 708-714. «06 Deccmber 1633, Cvnferenz der «V evangelischen Städte. Aaran. 1633, 27. und 2». Deccmber (17. und 1«. December a. K.) Ttantöarchi» Zürich. (ii-zt.XII. «ö. ,»>.427. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Wirz, Seckelmeister; Kaspar Schund, des Raths, Oberst ">'d Pannerherr. Bern. Johann Frischherz, Venner; Johann Ludwig von Erlach, Herr zu Castelen, Oberst und des Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Oberstzunftmeister; Johann Rudolf Wettstein, Zeugherr u"d des Raths. Schaffhausen. Hans Wilhelm Ziegler, des Raths. ». Das Schreiben, welches die Gesandten von Basel und Schaffhausen von letzter Cvnferenz aus »" Lucern haben abgehen lassen, ist ohne Erfolg geblieben. Die vier Orte, deren Kriegsvolk den Wachtmeister Kesselring in VerHaft genommen und bisher unter vielen Jmprocedurcn und Gewaltthaten behalten hat, beharre» bei ihren unguten Meinungen und werden in dem Antwortschreiben Lucerns „beglimpft", in welchen! die Ansicht ausgesprochen ist, daß die Verhandlung der thurgauischen Sachen einer geineinsamen Taglcist»»!! vorangehen solle. Auf das Schreiben, welches Bern den 31. October an Schwhz geschickt hat, ist ei»e nicht weniger unfreundliche und schimpfliche, ja ganz unlautere Antwort erfolgt. Bern hat deßhalb diese Cvnferenz ausgeschrieben, damit man sich besprechen könne, was nunmehr zu thun sein mochte; denn »>"" könne nicht mehr stillschweigend zusehen, noch es gegen Gott und der 'Rachkommenschaft verantworten, v" die Absicht der papistischen Orte dahin gehe, die evangelische Religion und deren Bekenner zu vernichte!» Zürich erklärt, daß man, wenn die papistischen Orte sich nicht zur Billigkeit bequemen wollen, zur Executn'" der gefaßten Entschlüsse schreiten müsse. — Räch reiflicher Verathschlagung wird beschlossen, die Gesandte» von Basel und Schaffhausen sollen nochmals an Lucern schreiben, desgleichen an Freiburg und SolothnM sowie an das Land Wallis, welche bei Lucern durch Schreiben angehalten haben, daß es sich eine allgemein Tagleistung belieben lassen möchte, aber nichts ausgerichtet haben, und ihnen neben Mittheilung des Lucern gerichteten Schreibens zu Gemüth führen, wie schmerzlich Zürich und Bern die von den katholisch»'" Orten vorgenommenen Procednren und Actiouen empfinden, so daß, wenn nicht durch eine allgemeine leistung „geschieden werde", zu besorgen sei, daß sie andere Mittel an die Hand nehmen werden, weßlglb sie mit dazu verhelfen möchten, daß eine solche allgemeine Zusammenkunft beförderlich ausgeschrieben wert»» Will sich Lucern alsdann abermals zu keiner allgemeinen Tagleistung verstehen, sondern eine thurga>"' sche Zusammenkunft vorangehen lassen, was man vieler Ursachen und böser Consequenzen wegen nicht nnst"' werde zulassen können, so sollen Basel und Schaffhausen von den genannten drei Orten und Appenzell a»t besondere Cvnferenz begehren und sehen, ob sie die katholischen Orte zur Gebühr und Billigkeit bewcg»'" können. Wenn Alles erfolglos bleibe und man zur Gebühr und dein Recht nicht gelangen könne, w»»^ nichts Anderes übrig bleiben, als zum Schutz der Unterthanen, zu Erhaltung der wahren Religion, Vaterlandes und der obrigkeitlichen Reputation sich in eine solche Positur zu sttzcn, daß die katholische" Orte daraus erkennen, daß man sie nicht zu fürchten habe, und unter dein Beistand Gottes diejenigen Mittel a" die Hand zu nehmen, womit jedes Ort von Gott gesegnet ist, in welchem Falle man sich der Hoffn""^ hingibt, daß ein jedes dem anderen nach den Blinden seinein äußersten Vermögen und den mehrmals thanen Erklärungen nach zu Hülfe kommen werde. — Zürich ersucht darauf Basel und Schaffhausen, Namen ihrer Herren und Obern zu erklären, in einem solchen Falle neben Bern auch ihr Bestes ihn» Z" Decembcr 1636. «07 sollen. Die Gesandten dieser beiden Städte, obgleich dießmal dafür ohne besondern Befehl, sagen dieß für Fall, daß weder die Gütigkeit noch das Recht verfangen sollte, im Namen ihrer Herren und Obern zu. Zugleich aber ersuchen sie die Gesandten Zürichs und Berns, bei ihren Herren und Obern dahin zu wirken, nicht durch allzuschnclle Exemtion ihrer gefaßten Resolutionen dem Vaterland Schaden bereitet werde, ^ Anbetracht der höchst schädlichen Früchte, welche im Gefolge des Krieges seien. Die Gesandten von stauch and Bern erwidern, ihre Herren und Obern seien nicht gesonnen, die Ausführung ihrer gefaßten Ne- utanan za überstürzen und ohne zwingende Ursachen zu Unruhe Anlaß zu geben; weil aber die kathv- ich Orte gegen die Bünde, Verträge und Abschiede die Zeit her vielfältig gehandelt und dieselben Alchen hätten und des beharrlichen Vorhabens seien, ihre Neligionsvcrwandten und Unterthanen in den ^ueuiea Herrschaften zu unterdrücken, auch weder Freundlichkeit noch Nechtbot bei ihnen Eingang finde, uothwendig zu einer im Worte Gottes und in dem Recht begründeten gewaltthätigen Opposition scll/^^ äwlle aber inzwischen Lucerns Antwort abwarten. — Basel und Schaffhausen versprechen, dielt ihrem Eintreffen den beiden Städten mitzutheilen, bitten aber bis dahin Geduld zu haben, und verliest das Schreiben, welches seine Herren und Obern wegen der gesperrten Zufuhr der Früchte vo» ^ Abforderung der. in ihrer Stadt liegenden schwedischen Gitter an den Markgrafen Wilhelm west die vorderösterreichische Negierung zu Breisach haben abgehen lassen. — Man will einst- Erin" ^"urten bis eine Antwort eingetroffen ist. Inzwischen nimmt man das Schreiben zu künftiger Abschied mit dem Beifügen, Basel könne wegen allfälliger schädlicher Consegnenzen und Acjh" '^chcs Mülhausen auch widerfahren könnte, durchaus nicht zugeben, daß ihm die Zufuhr gesperrt rein- ^ beklagt sich, daß es hin und wieder bezüchtigt werde, als hätte es der kaiscrlich-öster- die y; " Besatzung zu Breisach so viel Früchte und Anderes zukommen lassen, daß die Schwedischen dadurch stg ^6Ming hätten aufgeben müssen. Damit geschehe ihm Unrecht, auch werde sich seine Unschuld VZa ^ ^'ausstellen. ^ suien zwar etliche Weidlinge der Pvmeranzenkrämer unter dem Schein, ihre A)Nc ^ Straßburg zu fcrgen, dahin gekommen; aus seiner Stadt habe aber kein einziges Schiff köm dm schwedischen Besatzungen und Commandanten zu Hüningen und Neuenbürg passieren iedee/^ dort Alles durchfahren müsse. Die Gesandten der übrigen Städte möchten sich Basels bei ^vhl deßwegen annehmen. In Wahrheit seien keine Früchte von da nach Breisach geführt worden, burgundischc Kaufleute und Andere seit Aufhebung der Belagerung bei Basel g^slisü-'t, ivas man mit Fug nicht wohl habe hindern können. Was die Verproviantie- >>ber - ^ panisch-kaiserlichen Armee betreffe, als dieselbe jüngst ohne Basels Einwilligung den Durchpaß ^»crcst! ueben der Stadt vorbei genommen habe, so habe man allerdings aus Anhalten der decken ^ tausend Brote gegen baare Bezahlung bewilligt, dadurch aber erreicht, daß die Dörfer und cz .^^Ichont blieben, denen mit Raub und Brand bereits gedroht worden sei. Basel hoffe, daß man Bewandtnis; der Sachen keines große»; Fehlers werde bezüchtigen können. «R. Basel legt ein c», ^0 welches sei>;e Mitbürger nnd Diener an; Worte Gottes in der Grafschaft Toggenburg ^hlilf^ und Obern haben gelangen lassen, und berichtet, daß dieselben schon früher um soll^^^ durin enthaltenen Neligionsbeschwerden angegangen worden seien. — Die Beschwerden ^äand^-' zu Ziirich und Basel zur nvthwendigcn Deliberativn übergeben, deren Gutachten mit ^ offeriert und selbige, wenn sie übereinstimmend sind, den vier Städten mitgethcilt werden, damit ' 'u^)rere;n Trost der bedrängten evangelischen Toggenburger „und zn desto sicherer Handveste ihrer Januar 1634. Vorständer" denselben beförderlich einen gemeinsamen Befehl zuschicken kann. Inzwischen soll Basel sei'"" verburgerten Kirchendienern schreiben, sie möchten eine solche gemeinsame Antwort mit Geduld erwarb und ihre lieben Zuhörer auch damit vertrösten. Weil Basel den toggenburgischen Landfrieden nicht keM'l- soll ihm von Zürich aus beförderlich eine Abschrift desselben zugeschickt werden. Zu ». Zürich und Bern schlössen Ende 1633 oder Anfangs 1634 eine Uebereinkunft zu gegenseitig Hülfe und stellten einen Kricgsrath von je vier Mitgliedern auf. Der Eid der Kriegsräthe lautet cilst' „Demnach unsere gncdige Herren und Oberen beider löblichen Stetten Zürich und Bern zu Handthal""''' ihrer geist- und weltlichen Frygheiten, auch zu Schutz. Schirm und Bcfürderung deß gemeinen Wolsta"^ Ihrer von Gott anbevolchner Landen und Lüthcn by jetzigen geschwinden Zhtcn und Louffcn für nutzl^ und hochnothwendig angcsechcn umb desto mchrer Einigkeit und Verschwigenheit. auch schrägere der Saä'c" Verrichtung willen voü jedem Ort vier Geheime Kriegs- und Stants-Rcth uß iren Mittlen zeverordM"' und nun solcher hochwichtiger Bevelch nach deß Allmechtigen Gottes und unßerer Höchen Oberkeit uff unß gefallen und auch hierauf wir von Hochgcmelt unseren bcidcrsyts gncdigcn Herren und mit erforderlichem gnugsammcn Gwalt und Schirmbrieffcn verscchen worden- alß globen rmd sch» Wir gmeinlich und sonderlich beider Lvbl. Stetten Zürich und Bern Ehr und Nutz zu fürderen. Schaden zu wenden, in brüderlicher eidt- und religionsgnvßischcr Liebe und Verthrwvlichkeit mit einandc"" zu handlen und zu leben; alles, was under unß berathschlaget lvirt, in höchster Geheim zu behalten, darvon "l" gesambte Bewilligung nützit jcmands zu offenbaren, auch nützit sonderlich ohne gemeines Vorwüßcn "" Gutheißen fürzenemmen, sonders dem, waß die mehre Stimm under unß zugeben, nachzukommen, j-> ^ Mehr für die Einhelligkeit sclbsten zu achten und unsere Meinung, wo die getadlet wurde, nach bestem ^ mögen zu schirmen und ze verthädigcn; kein Fridens- oder andere Tractatus sonderbar ohne gmcines ^ Wüßen und Zuthun zu vcranlaßen oder unßcrc Herren und Oberen eintwcdcrer Statt ohne der Alitstimnmng zu dcrglychen zeverleitcn. sonders styff und vest by einanderen zu verharren, ja die eine" anderen ze handthaben und cinhelliglich all unßcr Thun und Lassen zu deß allgemeinen Wolstands ^ derung zu richten. Alles ufrccht. ehrlich und ohne Geferd." Als Kriegsräthe wurden gewählt, von Zürich-. Heinrich Bräm. Bürgermeister. Salomon Hirzel, mclstcr. Hans Heinrich Wirz und Kaspar Schmid, des Raths; ihnen wurde beigegeben: Oberst Georg S"" von Pcblis; von Bern: (Nicht angegeben.) Staatsarchiv Bern- Kriegs- und Defcnsionsanstalten. Tom. III. ««2. Konferenz der katholischen Orte. Lueern. 1634, lt. bis t4. Januar. Staatsarchiv Luccr». Absch. So anno lest. Bd.xxiv. toi s ^ Gesandte: Lucer». Moriz An der Allmend, Schultheiß; Jost Bircher, Ritter, Alt-Schulthciß ^ ^tadthauptmann; Heinrich Fleckcnstein, Ritter, Pannerherr; Ludwig Schumacher, Scckclmeistcr. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Ritter, Landammann; Johann Kvnrad von Berold'»^' Netter, Alt-Landammann und Landshauptmann; Johann Heinrich Zum Brunnen Ritter Alt-Landa»'»'^ S chw hz. Sebastian Abhberg, Landa.nman.i; Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landainma.m i.nd Panncck^ ^ohann Kaspar Ccberg, Ritter, Alt-Statthalter und des Raths. Unterwaldcn. Johann JmM L->" Januar 1634. d'09 wnmann und' LandZhanptmann, von Obwalden; Johann Walthart Lnssi, Landammann mW Pannerherr, ^ Nidwalden. Zug. Wvlfgang Wikart; Christian Jtcn, des Raths. Glarns. Friedrich Tschudi, Schalter. Freiburg. Jakob Bumann, Alt-Seckelmeister und des Raths. Solothurn. Hieronymus Gallier, Bauherr und des Raths; Urs Von Arx, des Raths. Appenzell-Junerrhoden. Martin Landammann. Abt St. Gallen. Johann Rudolf Reding von Schwyz, zu Glattburg, Laudvvgt Grafschaft Toggenburg. it. Nach der eidgenössischen Begrüßung wird das von Basel und Schaffhansen von der Cvnfercnz ^ ^arau aus an Lucern adressierte Schreiben behandelt. Es sind in demselben drei Punkte, welche einer ^iprcchnng rufen: 1) der Vorwurf, daß Nri und Unterwalden sich auf der Cvnfercnz zu Frauenfeld nicht schinden haben, 2) der Vorschlag einer Tagsatzung der XIII Orte mW der Zugewandten, 3) das Beehren in Betreff Kesselrings. In Beziehung auf den ersten Punkt entschuldigen sich Uri und Unterwalden, w daß die übrigen Gesandten in deren Nichterscheinen keinen bcsondern Vorsah erblicken und sie auch bei ^ andern Orten entschuldigen wollen. In Betreff des zweiten Punktes Hütten die Orte zwar wünschen ^dgen, daß namentlich bei den dermaligen Zeitkäufen Alles beseitigt würde, was Zwietracht stiften und Verhalten könnte, und daß auch die Evangelischen desselben Sinnes wären. Allein da dieselben nur nach eigenen Vortheil trachten und billigen Gründen ihr Ohr verschließen; da ferner aus eben diesen senden bei den letzten Tagsatznngen wenig herausgekommen sei, so ist man der Ansicht, daß auch die von Wm begehrte Tagsatzung unnütz sein würde, und das namentlich aus dem Grunde, weil die Evan- ^ischcn P^H Kessclrings zu allererst behandelt wissen wollen, derselbe aber noch nicht vollendet ist ^ bis dorthin nicht vollendet werden kann, weil noch die Aussagen des zu Constanz verhafteten Tummelin ^ ^warten sind und man denselben in den Händen belassen will, in welchen er bis dahin gewesen ist. ^ wird auch für zweckmäßig erachtet, daß die bisher gemachten Bekenntnisse Kessclrings den Herren und ^ M mitgetheilt werden, indem man darin das beste Mittel erblickt, den Einwürfen der Unkathvlischen zu Agilen. sS. im Anhang die Bekenntnisse 4.s Was endlich Kesselring selbst betrifft, so äußern die Gesandten ihr Minden, daß Zürich sich eines so treulosen und meineidigen Unterthanen annimmt und sich nicht gescheut / das eidgenössische Recht anzurufen, auch behauptet, daß die Pier Orte, welche ausgezogen sind, nicht 'W gewesen seien, denselben zu verhaften, da er doch nicht auf thurganischem, sondern auf sanctgallischcm vdei, verhastet worden sei. Es wird eine Antwort in diesem Sinne an Basel und Schaffhausen conci- " und Lucern beauftragt, sie zu expedieren. In derselben wird auch das Befremden darüber ausge- ^chcn, ^ Zürich dem Landvogt im Thnrgan geboten habe, alle Proccdur und Inquisition zu sistieren, Wunsch, daß man die Rüstungen einstellen möchte, und die Behauptung, daß die evangelischen Orte das Verfahren der vier Orte gegen Kesselring übel berichtet worden seien. I». (S. u. Thnrgan.) ' Da pvu 'guten Orten stets Warnungen kommen, man möchte auf die Pässe ein wachsames Auge haben mit den bisher dorthin verordneten Commandanten und den wenigen Leuten nichts ausgerichtet ist, wd für das Beste erachtet, daß jedes der den Thnrgan regierenden Orte an die der Gefahr am meisten ^besetzten Pässe 50 Mann senden soll. Zürich soll davon in Kenntnis) gesetzt und ersucht werden, sich " u ebenfalls zu betheiligen. Nri wird gebeten, fernerhin den Paß zu Urscrn zu verwahren. «I. Es wc nochmals die Zweckmäßigkeit und Rothwendigkeit einer Gesandtschaft an den König von Frankreich "chen „ud namentlich hervorgehoben, daß man dem Könige „den nnguten Wahn", mit dem ihn ^ ^dgcnossen der andern Religion eingenommen hätten, benehmen und ihn von der wahren Sachlage in 102 Januar 1634. Kenntnis; setzen müsse. Die Gesandtschaften von Freiburg und Solothurn sind die eine nicht hinlänglich- die andere gar nicht bevollmächtigt, stellen aber die Zustimmung ihrer Herren und Obern in sichere Aussicht, insofern der Ritt in so geringer Zahl als möglich stattfinde und das Privatinteresse nicht de»' allgemeinen vorgezogen werde. Es wird nun beschlossen, daß die Gesandtschaft ans vier Abgeordnete» bestehen soll, je einem von Lucern, Schwhz, Zug, über den vierten sollen sich Freibnrg und Solothw»' vergleichen und von ihrer Wahl Lucern benachrichtigen. Am 5. Februar sollen sich die Gesandten >» Solothurn zur Abreise einfinden. Da die Zeit nicht mehr hinreicht, eine specielle Instruction für dieselbe» zu berathen, so möchten die Herren und Obern alle ihre Wünsche Lucern mittheilen, welches dann aus de»- selben die Instruction formieren wird. Zugleich soll auch jedes Ort eine klare, mit authentischen Scheins versehene Specification der obrigkeitlichen und der Particularansprachen an die Krone Frankreich Luccr» einschicken. «. Obgleich man ans schriftlichen und mündlichen Berichten aus Wallis und von Solothut» vernommen hat, es falle Wallis beschwerlich, daß alle zehn Jahre die Bnndesernenerung an dasselbe konnw'- während an jedes mitverbündete Ort nur alle siebzig Jahre einmal, so wird doch nicht zu einer eige»^ liehen Erklärung über diese Sache geschritten, sondern dieselbe den Herren und Obern hinterbracht, da»A sie ihre Gesandten ans den Bnndesschwur in Solothurn darüber instruieren, t. Ein Schreiben des Herz»^ von Nvhan wird dem Abschiede beigelegt, damit die Herren und Obern sehen, wie glimpflich er die Z» Baden vorgenommene Erbrcchung seines Schreibens auslegt und seine Absicht kund gibt, welche ihn bei Ab' scndnng dieses Schreibens geleitet hat. Einige Gesandte sind der Ansicht, daß man ihm antworten sRohan beginnt sein Schreiben also. ZI. L. ck'azc rem cm nuinorä'Iuizc ,>nv üsposofto ckn 11<>x w<>» LmAnonr ckn Piimisr cio es inols, Mr laguello ftuzc axzzrins In plnlntc; gm; von» uvcm tsiito clo n so. ZInjsskö sue lö sndsst cl'uns mionno lottro intorooz»kös et ouvvrkk n llnckon zzvnclnnk In nibro nssmnblös, ot gut >n'n osto ci'nutnnt plus ostrnnAö, gne inwstnnt toutsnnrs stkdroö avohen angrenzendes Ort und als Schlüssel der Eidgenossenschast, „wo»» das Spiel losgegangen sein wird," nicht entblößen kann, und dieses Volk aus allerlei zusammengelesen^ „Gstndli" besteht. Es wird auch davon gesprochen, ob man nicht mit dem Feldmarschall Horn tractieren wolle, daß er für eine Zeitlang 1000 Fußkncchtc abtrete, um sie zu den im Lande angeworbenen stoßen Z" lassen. „Des Land- und Ausschußvolks halber läßt man es bei den in beiden Orten gemachten Abth^ lungen der ersten Ausschüsse bewenden." Für Zürich betrügt der erste Ausschuß 5000 Mann, neben diest»' hat der zweite von 15 und der dritte von 15 Fähnlein auch in Bereitschaft zu stehen. Berns erster Ä>^ zug besteht aus 62 Fähnlein zu 200 Alan», also aus 12,400; von einem Theile derselben müssen die namhaftesten Pässe und Städtchen in seinem Lande besetzt werden. Wenn man Alles zusammenrechnet, an^' die geworbenen 5 bis 6000 Mann, so kann die Armee beider Städte auf 20 bis 21,000 Mann gebra^ werden. Zu denselben wird Schaphausen, das dermalen nicht in Gefahr ist, wohl 5 bis 600 Alaun stv^" lassen können, und Basel wohl dazu zu vermögen sein, mit zwei oder drei Compagnieen zu Pferd „aus Mittel Herrn Rheingrafen" die Solothurncr im Zaum zu halten, im Fall sich dieselben regen sollte^ Dieses Fußvolk alles soll dann im Felde ein Corpus heißen und durchaus gleich gehalten werden. V. die Reiterei betrifft, so glaubt man, für den Anfang an 500 Pferden unter fünf Rittmeistern geuug haben; Zürich stellt 200, Bern 300. Die Werbungen sollen und können durch Vermittlung von L)bc^ Schavalizgi und Degenfeld vorgenommen werden. Für diese 500 Pferde kann man bei dem Herzog ^ Württemberg oder beim Feldmarschall Horn um einen Musterplatz anhalten, auf welchen man dieselben lange würde liegen lassen, bis man sie im Lande brauchte. Alsdann könnte man dieselben an einen ^ führen, der beider Städte Land nicht berührte, und wo sie in Feindes Land das Futter haben könn^"' Januar 1634. 813 I" Beziehung auf die aufgeworfene Frage, ob man den Feldmarschall Horn gleich Anfangs und „vor Ebenem Streich" mit seiner Armee zunächst am Bodensee sich lagern und mit einem Theile der Reiterei ^ade in den Thurgau und das Land des Abtes von St. Gallen zu Beschützung der ehrlichen Leute ,^bst i^d zu Verhütung der von Constanz ans gedrohten Ausfälle auf evangelische Dörfer und Höfe lassen solle, sind die Meinnngen gctheilt. Die Einen rathcn, die fremde Hülfe erst dann in das Land Mnei, zu lassen, wenn die papistischen Orte auch fremde Hülfe an sich ziehen. Die spanischen und die ^^chischeii Kriegsvölker würden sich viel weniger in das Land ziehen dürfen, wenn Horn an den . /"sM stehe, während im andern Falle der Thurgau der Kriegsschallplatz werden und der Verdacht, daß man ^ )cr die Schweden durch Stein nach Constanz habe durchziehen lassen, erst recht Boden gewinnen würde. ..^ ^'diesz würde mau dem König von Frankreich, der mit den fünf Orte» und mit St. Gallen verbündet f/ geben. Die Andern machen dagegen geltend, wenn man das fremde Volk in jene Lande führe, wurden die Pässe und Land und Leute geschützt, den katholischen Orten ihre Hülfe von dorther abge- ^ 'lltcn werdeil, und Zürich brauchte seine Leute nicht in den Thnrgan zu dessen Veschützung zu schicken. Frankreich, mit der Krone Schweden verbündet und darauf bedacht, das Hans Spanien Oesterreich zu schwächen, würde höchstens schriftlich seine Mißbilligung kundgeben; übrigens habe er ^ Ml-Whiw schon einige Kunde von den Absichten der Evangelischen. Ferner würde General Horn, wenn ^ ' lein Anerbieten nicht annehmen und seine Armee blos an den Grenzeil habeil wolle, nicht allein ^ Aistiert" werdeil, sondern er würde sich wegen Mangel an Proviant nicht lange daselbst halten könneil. ^niite es hernach, wenn die papistischen Orte ihre Hülfe schon bei der Hand hätten, zu spät sein, ^ Hülfe zi, verlangen. Sobald der Abt zu St. Gallen „das Spiel merkeil" würde, würde er sich im ^ Mächtig -verstärken, die evangelischen Toggenburger und Andere durch eineil Eid auf seine Seite ^ 'ÜM und sich mit denen in Constanz verbinden. Endlich vereinigt man sich dahin, in Betracht, daß der He ^ Frankreich durch ein solches Vorgehen ohne sein Wissen sich beleidigt fühlen könnte, Feldmarschall lii/^ ^vn in Kenntniß zu setzen und ihn um seine Meinung darüber zu fragen; ferner, weil die katho- . ^ Orte eine Gesandtschaft zum König von Frankreich geschickt haben, welche demselben leicht die Sachen Mein entgegengesetzteil Lichte darstelleil könnte, an den Herrn du Bouillon durch Vermittlung und ^chluilg Nvhans ein Schreiben abzuschicken mit dem Ersuchen, er möchte dahin wirken, daß der König Menes Ohr für die Evangelischen behalten möchte. Sollte der König keinen Widerwillen haben, ^^üen dann nachher die Apprehensionen von Savoyen und Burgund hingenommen werden. Inzwischen . Man es an Erkundigungen nach dem Vorhaben der fünf Orte nicht fehlen lassen. An den Feldmar- Horn wird Oberst Kaspar Ulrich mit folgender Instruction abgeschickt: Erstens soll er Horn für ^ ^ verbieten danken; zweitens ihm von den Entschlüssen der Gesandten Kenntniß geben und ihm die .^stvcndigkUt schneller Hülfe vorstellen, da es der Gegenpartei an Hülfe nicht fehlen werde; drittens ihn ^ ^ vb „des Reichs Sachen es zugeben", den beiden Orten mit ganzer Armee zuzuzieheil, und ob der l)ab gewillt sei, dieß zu thun, und wie bald; viertens wie lauge man der ganzen Macht werde . sein, mann er wieder abziehen werde, und was für eine Hülse er ihnen dann hinterlassen o. ^ endlich möchte er Ort und Zeit zu einer Couserenz bestimmen, ans welcher man einläßlicher die besprechen könnte. VII. Um die nöthigen Gelder zu beschaffeil, soll in jeder der beiden Städte eine aufgestellt werden, lim einen Entwurf auszuarbeiten, was für Stenern und Cvntributionen ^stihrt, mie die schon bestehenden, auch die Zölle und Zehnten sanunt dem Uingelt erhöht werden könnten; Januar 1634., ferner werde eine Auflage auf die Ausfuhr der Waaren und des Viehs gelegt werden müssen, lieber^ sei im Lande ein selcher Ueberfluß an Gold- und Silberzierdcn, daß daraus eine große Summe gemünzt werden könnte. Sehr viel sei endlich an Aufteilung von guten Proviantmeistern gelegen, die Früchte dem Lager zuführen. VIII. Was den Operationsplan anbetrifft, so muß derselbe ein doPP^ sein, einer für Zürich, der andere für Bern. Zürich nun hat einen Anschlag auf Napperswhl anszusifl»^ und zwar mit dem geworbenen Volk; wenn dessen noch keines vorhanden ist, auch noch nicht die ^ Genfer angelangt sind, so sollen 100 entschlossene Burger von Zürich und aus der nächsten Umgegend gelesen werden, zu welchen UX) Mann von der Besatzung zu Stein und 100 Geworbene aus dem mente des Obersten von Erlach stoßen könnten, oder man könnte statt dieser von den 1000 Mann, Feldmarschall Horn stellen würde, die 360 nehmen. Mit Petarden, Sturmleitern, Feuerkugeln, SclMi zeug u. s. w. versehen, sollten diese Napperswhl zu überfallen suchen. Ein anderer Haufe hat sich grobem Geschütz in Bereitschaft zu halten, damit man sich, wenn der erste Angriff scheitert, der Br>^ bemächtigen und dieselbe zu Hurdeu mit einer Schanze verwahren könne. Damit aber die Stadt nicht der Seeseite her entschüttet werde, sollen entschlossene zürcherische Schiffleute in der 'Nacht, in welcher ^ Anschlag ausgeführt wird, alle Schiffe, welche sie antreffen, entweder nach Zürich sichren oder „mit füll' lichen Instrumenten" unbrauchbar machen. Zweckmäßig würde es sein, wenn man von Rohan die Bündnerregimenter von Brügger und Salis zur Disposition haben könnte, damit sich dieselben Wesens »»° der Ziegelbrücke bemächtigen, zu den evangelischen Glarnern stoßen, durch die March und Gaster ziehe» sich bei Napperswhl und Hürden mit den zürcherischen Haufen verbinden könnten. Sollte der Anschlag ^ Napperswhl mißlingen, so könnte man eine» Theil des Volkes mit Zuzug aus der Herrfchaft Grüm»^' zu einer Belagerung der Stadt zurücklassen, mit dem Ziest, immerhin noch 6 bis 7000 Mann, gegen S^" oder Zug marschieren. Damit man aber von Seite des Abts von St. Gallen und anderer nnruh^ Leute selbiger Gegend, wie auch von Seite der Besatzungen von Constanz und Lindau nichts zu besv^' habe, sollen von denjenigen Pferden, welche man von General Horn in Dienst nehmen wird. 6 bis 7^ den Thurgau „auf die Papisten" nnd in das Land des Abtes gelegt werden, um dem See nach die zu verwahren und den Ausfällen der Constanzer entgegenzutreten; diesen könnten einige Fähnlein Zl»'^ beigegeben nnd im Land vertheilt werden nnd die evangelischen Thurgauer, Nheinthalcr und Toggenl»»^ könnten nach und nach zu ihnen stoßen. Appenzell, Nheinthal und St. Gallen könnten den Rhein »»^ ^ vberthurgauischen Pässe verwahren und uöthigcnfalls auch der Herrschaft Sax zu Hülfe kommen. dessen würde Feldmarschall Horn mit dem Rest seiner Armee die Diversionen in der Nachbarschaft beob achten. IX. Denen von Bern wird der Anschlag auf die Städte und Pässe zu Mellingen und Brenig"^ übertragen. Von den 2000 Mann geworbenen Volks und dem unteraargauischen Regiment soll ein Mellingen mit Sturm, Petarden, Feuerkugeln und anderm Feuerwerk augreifen; dasselbe wird sich lange halten können. Unterdessen wird der andere Theil, unterstützt durch etliche Stücke groben GeschO' von Lenzburg und zwei oder drei Compagnieen Reitern und einigem Fußvolk auf Bremgarten losg^' Die Thore ohne Schutzgitter können gegen das Land und gegen das Wasser und die Brücke hin mit oder Petarden aufgesprengt werden. Sobald dieß ins Werk gesetzt sein wird, muß das grobe GeschO dem Regiment aus der Stadt und dem oherläudischen von Bern aus durch das Emmeuthal über Willis in Eilmärschen gegen Luccrn ziehen, das obcraargauische Regiment seinen Weg eben dahin über nehmen und zu den klebrigen stoßen, so daß am zweiten oder dritten Tag an 7000 Mann bei einander Januar 1634. 81» ^ausgeschickt Reiter sollen verhüten, daß sich das Landvvlk sammle nnd sich nach Lucern begebe, oder daß ^ Dorstadt und die nächst gelegenen Hänser in Brand gesteckt werden können. Mit dem ersten Hansen umn längs der Reuß hinauf nach Maschwanden ziehen, wo dann, wenn die Zürcher, wie zu hoffen ' Zug stheu werden, das Volk beider Städte nicht weit von einander sein wird, so daß sie einander leisten können; von Maschwanden und Willisan wird'es stracks gegen Lucern gehen, vor dem man ^ ^gern tird, um die Landschaft von der Stadt abzuschneiden. Um den Lucernern anch vom See aus ^Iwckeu einzujagen, wird man von Lenzburg etliche Weidlinge für je zehn Musketiere herführen und auf ' «ee bringen. Dem Landvolk soll zugcsvrochen werden, sich rnhig zu verhalten, sonst werde man seiner ^'eswcgs schonen. Damit der Lärm nicht vor der Zeit in die Stadt komme, sollen auf den Straßen ' ^ '^' wie auch von den evangelischen Glarnern im Schach gehalteil. Ans den Fall hin, daß dieser ^ Auszug beider Städte zu schwach sein sollte, Zug und Lncern zu nehmen und dem Feinde im Feld ^ ^ Zu halteil, so müssen beide Städte die Mahnungen durch das Land gehen lassen, damit zu schneller ^^'''^ung ZUes in Bereitschaft sei. Glückt der Allschlag auf Zug nicht sofort, so kann dasselbe mit ^ h hundert Mann belagert, und weil es von Höheil beherrscht wird, leicht beschossen werden; ebenso ^ ^u, wen» auch mehr Volk hier vvnnöthen ist; das übrige Volk kann man in's Feld legeil. Damit Äg etwa einen Einfall in das Bernergebiet machen kann, wird das wälsche Regiment (2400 käst;"- ^ wälschen „Alisschußreiter" angewiesen, ein wachsames Auge zu haben „und die Diversion ^ 'U zu erhalteil." Sollte man bemerken, daß gleich anfangs Solothurn sich rege, so könnte man vorerst ^ lassen, Bern mit seiner Macht und seinem Geschütze sich dorthin wenden, davor eine Und ^ Ü^bcn grvßeil BrechstlickeN, von deilen sechs 32 Pfund, das siebente 24 Pfd. schießen, errichten ^ltc,^ bezwingen und dann eine Anzahl Volks darein legen; das übrige Volk würde dann über üvtz Luccrn marschieren. Der Anschlag gegen Rapperswhl, Mellingen und Brcmgarten müßte aber uicht ^ Solvthurns ausgeflihrt werden. Sollte aber Solothurn unschlüssig sein und doch !allz ^ ^ ^ ^ Stillsitzen nnd der Neutralität ermahneil unter Androhung etiles Ein- ^elck^" ^^uer Seite, wenn es sich nicht neutral halte. Ueberdieß sollte man den Rheingrafen Otto Ludwig, mit seiller Armee wieder im Elsaß ist, darum angehen (Oberst von Erlach bietet sich dazu ./ M er mck seüler Reiterei eine Cavalcade in den Sundgau uild das Pruntrutische mache und sich da- ^eitlailg eiilguartiere, dainit Solothurn sich gegen ihn bewaffnen müßte und der Bischof voll ""che st., "^u Svlothllrnern keine Hiilfe schicken könnte. Ferner könnte man auch 200 bis 300 von den Reitern, Thnrgau und den Landen des Abtes von St. Gallen liegen werden, in das Solothurnergebiet °«>« Mzahl »>««>«- geh« Mm... nach Gms ichr-ib-n. "s' an dt- Hand »ch»>«. ^ ^ «M. »»d S»-»» ^ w. Rahm. >md d°m F-Idmu-Ichu» «-» « ,ich mit d-r uvng-,. M.U-- >>°w' w°"°. ih„> zu -rschrm l'ich». >°a« ,»r ^ ^nd ma „,-gtich -vuugMch- ^ ihn bitt-n. daß cr i-ru-r gut- -tttschtvil-.uz Ml. , ^ald nchm-n WU-V-. dunut du- d- tu gu M°> «chm. dm mm- u°u S-tt- d-- S.üdt- ... Wtcht M» « 816 Januar 1634, Disciplin gehalten werde. Den Paß kann man diesem Volk zu Stein, Schaffhausen oder auch Nhe»"'' anweisen. Sind dann die Entschlüsse von den genannten Orten eingetroffen, so sollen von den neun ^ ordneten Kriegs- und Standesräthen nur zwei nach Befehl der übrigen an einem bequemen Orte sich berck" und die Zeit zur Ausführung obigen Planes bestimmen, auch die Losung oder die Wortzeichen für Theile geben und im Namen des getreuen, gnädigen und allgewaltigen Gottes das Werk an die H'"" nehmen in der getrosten Zuversicht, daß der erbarmende Gott dieser gerechten Sache beistehen und wie auch aller bedrängten Christgläubigen hochmüthige Feinde dermaleneins auch dämmen werde. walte der Herr der Herrschaarcn. XI. Das Manifest, das die vielen Motive zu diesem Land- und Sta»^ krieg enthalten soll, wird Zürich im Namen beider Städte cvncipieren und Berit mittheilcn. Gedruckt es erst dann der Gegenpartei übcrschickt werden, wenn man auf Rapperswyl und Mellingen im Anzug wird. XII. Die neun Kriegs- und Standesräthc haben sich jederzeit im Felde, jeder bei der Abtheilung st"" Volkes aufzuhalten. Konferenz der V katholischen Orte. Lucer»». lK34, 2K. und 27. Januar. Ztnatsnrchiv Luccrn. Al'sch. >!>.>-vnno 1VZ4. Bd. XXIV. t'ul. 24. Gesandte: Lucern. Moriz An der Allmend, Schultheiß; Jost Bircher, Ritter, Alt-Schultheiß'"^ Stadthauptmann; Ulrich Heiuserlin, Statthalter und Panuerherr; Ludwig Schumacher, Seckelmeistee '" Schützenveuner. Uri. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Ritter, Laudammann; Nvmanus Troger, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Heinrich Rcding, Ritter, Alt-Landammaun^ Pannerherr; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter. Unterwalden. Johann Jmfeld, ammann und Landshauptmann, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landammann und Pan»e'^ ' von Nidwalden. Z u g. Wolfgang Wikart, Peter Trinkler, des Raths. i». Freunde und Verwandte des Obersten und Freiherrn König, der wegen ihm zur Last g"^. Unthaten, „welche bisher von nnsrer Nation niemals gehört worden", verhaftet worden war, bitte»/ ^ Gesandten möchten jemand ans Koste» der Verwandten nach Innsbruck deputieren oder, wenn König ^ nicht mehr anzutreffen sei, zum Kaiser selbst, um in Verbindung mit einem von Seite der Verw»'' Abgeordneten zu sollicitieren, daß der Freiherr an seinen Rechten nicht verhindert werde, sonder» ^ verantworten könne. Die Gesandten halten es nicht für rathsam, jemanden von ihnen abzusenden, in diesen Proceß zu mischen, wollen aber an die Erzherzogin Clandia und an den Kaiser ein kurzes schreiben erlassen, i». Was ferner die Klage und das Begehren des Obersten Ossa anbetrifft, ivelck)^, gegen den Rittmeister Giel von Gielsberg an Lucern hatte gelangen lassen, so wollen die Gesandten ^ vier Orte, die sich dessen nicht versehen haben, ihren Herren und Obern davon Kenntnis; geben, wird ralhsam erachtet, das Schreiben Ossas dem Prälaten zu St. Gallen mitzutheilen, da Giel stch dessen Land retiriert hat. v. In.Betreff der nach Frankreich abzuordnenden Gesandtschaft erhält Freiburg den Bericht, daß es darauf verzichte, den vierten Gesandten .zu stellen und dessen Stellung ^ thurn cediere. Zu großem Befremden der Gesandten kommt von Solothurn die Erklärung, daß es wü"> ^ die Gesandtschaft möchte eingestellt und aufgeschoben werden, weil Cardinal Richelieu todtkrank sei Januar 1634. 817 ^'nbassador in die Eidgenossenschaft expediert sein soll. Wolle man dennoch die Gesandtschaft abgehen lassen, Wunsch« xZ ihr Glück auf die Reise, doch möge man auch in seinem Rainen sie handeln lassen. Trotz dieser ^ schlägigen Antwort wird beschlossen, die Gesandtschaft abzusenden. Den 5. Februar sollen die Dcpn- ^ eu zu Solvthurn zusammenkommen, um von dort aus die Reise nach Paris anzutretein Lucern legt zwei vnccpte zu der Instruction für Dieselben vor, welche gebilligt werden, und wird ersucht, die Instruction die Credcnzschreiben im Namen aller katholischen Orte und des Prälaten zu St. Gallen auszufertigen. ^ Antrag Zugs, man mochte diese Instruction sofort dem Abschied beifügen, wird nicht beliebt. «I. Die , ^bZräthe, welche Kesselriugs Proceß unter ihren Handelt haben, werden ermahnt, sich so viel als möglich ^ deinühen, daß sie die Aussagen des zu Constanz verhafteten Tummclin den Gesandten bei ihrer Abreise ^ ^sländnissen Kesselriugs sman sehe dessen Allssagen im Anhange 4j übergeben können, damit man „" ^"'würfen, die hie oder da gemacht werden könnten, desto besser begegnen könne, v. Die Berathung ^ die Sicherstelluug der Pässe wird um so uothwendigcr erächtet, da Berichte einlangen, daß Bern un- vynte Kriegsrüstungen mache, ungewöhnliche Verbitterung zeige und eilte drohende Stellung den hat " ^ Mellingen, Baden und Bremgarten gegenüber einnehme. Da man beim schwedischen Unwesen wohl . Zicken können, welche Partei die Eidgenossen der andern Religion begünstigen, und wie sie sich haben Zur lassen, die gemeinsamen Vogteien sicher zu stellen; da es sich ferner zeigt, daß die Sache sich Ez hinneigt, so glaubt man nichts verabsäumen zu sollen, um sich vor Schaden sicher zu stellen. für nothwendig erachtet, daß Lnccrn und Zug „ihre Hand ob den Freien Aemtcrn halten" kriegserfahrene Personen dahin abordnen, welche das Nothwendige anzuordnen haben; daß Uri ^uier bewache, daß Schwhz die von Napperswhl zur Wachsalnkeit auffordere lind sie anhalte, y . ^"^mden Aenderuitgen sich bei ihm Raths zu erholen; daß endlich jedes Ort ein wachsames Auge tz'uie Grenzen habe und vertraute Kundschafter halte. In Beziehung auf die Sicherstellung der thur- äiie ^ ^mzen sehen es zwar die Gesandtem mit Ausnahme der schwhzerischen für nothwendig an, daß »acl ^ ihrem Volke dorthin gelegt werde; vorläufig wird jedoch Lucern ersticht, jemanden äile zu schicken, tun sich daselbst beim Landvogt und den Amtleuten zu erkundigen, auf was für ^stelb ^ Besatzung in den Thurgau gelegt werden könnte, lind was für Mittel vorhanden wären, äiild' ^ Jngleichent soll Uri den Oberst von Beroldingen, der des Landes und der Einwohner svllc,^ ^ Zugehen, einen Vorschlag zu machen, damit man dann eilten Entschluß fassen könne. Inzwischen »>chcc ^ ^ ^ Mann bereit halten; von Schwhz hofft man zuversichtlich, daß es sich von den die trennen werde, t. Schwhz eröffnet, daß es den Beschluß gefaßt habe, seine Pässe durch Aöcht wehr, wie bisher, von Freund oder Feind mißbrauchen jzn lassen. Zu diesem Endzwecke ^ ^ '»an von Freiburg und Solothurn eine Erkläruitg verlangen, ob sie gesonnen seien, künftig bessere ^ galten llitd dergleichen Durchzüge nicht anders, als das Bündniß und die alten Ordnungen ^idcn^' wollen. Obgleich die Gesandten einsehen, daß Schwhz mit Recht sich beschwere, wenn jene »ich " die Durchzüge gestatten, so können sie doch aus Mangel an Instruction keinen Beschluß fassen z» die Sache in den Abschied, richten jedoch an Freiburg und Solothurn die Frage, wie sie es lil»„ ^ bedenken, wenn Kricgsvolk, ohne daß sie zuvor darum begrüßt worden wären, über ihr Territo- ^geim^ Unweit oder anderswohin zu ziehen sich unterstehen sollte, z». Man sieht es als ein in den ^rch ! verdienstliches und in den Augen der Welt hochrühmliches Werk an, wenn die katholischen dahin bringeil könnten, daß das Veltliu wieder in seinen alteil Stand gesetzt und seinem rechtmäßigen 103 818 Januar 1634. ^ Herrn unter Sicherung der wahren Religion zurückerstattet werden könnte. Es wird daher einein Ausschuß' der Auftrag gegeben, bei den: Nuntius und dein Grafen Casati sich zu erkundigen, auf welche Weise dicft am besten zu erreichen wäre. I». Damit den Verhandlungen der nach Paris abgeordneten Gesandtschaft kein Hinderlich in den Weg gelegt werde, richtet man an Schwyz und Zug das Ansuchen, sie möchten d" beschlossene Zurückforderung ihrer Fähnlein im Leibregiment des Kölligs einstweilen einstellen, i. Da ^ Herren und Obern es anständiger gefunden haben, eine Deputation als ein Schreiben an den Herzog Savoyen abzusenden, so wird vorgeschlagen, von Lucern, Uri und Schwyz je eine angeschene Person daft" zu bezeichnen, und Freiburg anzubieten, eine vierte beizugeben. Diese Gesandten sollen aber von dä' Obrigkeiten gewählt werden und sich deren Befehl unterziehen. Zu e. Nach dem Nereus trau.;!»« Dom. 20. x. 739 kamen Anfangs März als Gesandte Paris: sJostj Bircher, sHeinrichj Reding lind Zurlauben. Konferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. 1V34, 2«. Januar (16. a K). Staatsarchiv Zürich, »vst. Xll, ll6, ioi Z, Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Hans Heinrich Wirz, beide Seckelincistcr und des Raths. Franz Ludwig voii Erlach, Herr zu Spiez, Geiieral-Oberst, Schultheiß. Basel. Hans Rudolf Weckst Zeugherr und des Raths; Hans Rudolf Burckhardt, Doctor und Stadtschreiber. Schaffhausen. Joh"'"' Jmthurn, Bürgermeister; Hans Jakob Ziegler, ck. II. v., Stadtschreibcr. Auf dcw schreiben, welches die Gesandteil Basels und Schaffhausens voil letzter Confcrcnz »»- ^ Luccrn geschickt haben, ist von demselben eine Antwort eingelangt. Darin wird im Namen der vier 5A" eme allgemeine Zusammenkunft abgelehnt und noch dazu statt eines gründlichen Berichts und einer rn"^ Erklärung über die Verhaftung des zu Schwyz immer noch in Verwahrung liegenden Kilian Kessclring ^ Jmprocedur der vier Orte „beglimpft, ja sogar auf seinen Proccß gedeutet". Weil hieraus zur hervorgeht, daß die fünf Orte sich um das vorgeschlagene eidgenössische Recht, die vielfältigen Protestatio'"" und auch um die gütliche Vermittlung der uninteressierten Orte gar nicht kümmern, so hatten Zürich und M'" erachtet, daß für sie keine Ursache vorhanden sei, gegenüber diesen katholischen Orten ferner gütliche Handlung anzubahnen. Basel hatte hierauf bei so bewandten Sachen Zürich ersucht, beförderlich eine ovo"' gelische Cvnferenz anzusetzen. ». Zürich und Bern begehren nun von den beiden andern Städten Z" nehmen, was sie in dieser Sache weiter vorzunehmen gedenken. — Basel eröffnet, es habe sich einer so^! Antwort von Seite Lucerns nicht versehen, sondern gehofft, daß dieses gefährlich aussehende Geschäft ^ cuier allgemeinen Tagleistung beigelegt werden könne. In Berücksichtigung des ganzeil ursprüngliche» laufes und dessen, was die fünf katholischen Orte zu ihrer Entschuldigung auch vorzuwenden haben mäch""' sec es aber dermalen nicht rathsam', zu dem Acußersten zu schreiten und ohne mehr und gewichtigere einen Krieg zu veranlassen. Allerdings liege der Unglimpf wegen der mit Wachtmeister Kesselring ve"'^ Jmproceduren auf Seite der katholischen Orte. Wenn man aber bedenke, daß in der Eidgenosse"^ , e enso gefahrluhe und noch größere Händel gütlich beigelegt wordeil seien, und was für schädliche Januar 1634. 819 sex, stch bringe, so habe man Ursache gcinlg, die Vermittlungsversuche der unparteiischen Orte ^r eintreten zu lassen. Zürich und Bern möchten sich also zu einer nochmaligen thurgauischen Conferenz 9 chcn und eine solche mit den daselbst regierenden Orten besuchen. Auf derselben müßte nicht allein /r die Sache Kessclrings, sondern auch über alle andern Beschwerden verhandelt werden. Würde sich / ann herausstellen, daß das Verfahren der katholischen Orte wider die evangelischen zu streng sei, so 'u e ihueu alsdann das eidgenössische Recht öffentlich vorgeschlagen werden. — Schaffhausen eröffnet, es sind^ sielwssi, vaß die gütlichen Vermittlungsversuche bei deu katholischen Orten so viel Eingang eu würden, daß dadurch das zu besorgende weitere Umsichgreifen der Zwietracht verhindert würde. ^ seine Herren und Obern Alles reiflich erwogen und sich in den Bünden und im Landfrieden umge- ^ haben, was in solchen Fällen die uninteressierten Orte zu thun schuldig seien, erblicke es das beste koi„ ^ ^uruhc und Empörung zu verhüten, darin, daß die angedeutete Conferenz zu Frauenfeld zu Stande Sa l'^ ^selbst könnte vielleicht den Evangelischen im Thurgau besser als bisher geholfen und auch die keinausgemacht werden. Zürich und Bern seien allerdings stark beleidigt, aber doch sei noch billigende Ursache vorhanden, esnen Krieg deßwegen anzufangen; auch müsse man die ersteil "he, dw constanzische Belagerung, berücksichtigen. Insofern man sich der thurgauischen Conferenz Allere, habe Schaffhansens Gesandtschaft, wie die von Basel, Befehl, sich so viel als möglich für eine ^m»ieme Zusammenkunft in Baden zu verwenden und sofort zu deu unparteiischeil Orten zu reiteu und s"iii " ^ ^ uuchmaligcs Zuthun eine solche zu Stande bringen könne. — Zürich antwortet, uiid^ und Obern hätten nichts lieber gesehen, als wenn bei den fünf katholischen Orteil die Billigkeit das Recht so viel Eingang gefunden hätten, daß man nicht vielfältig veranlaßt worden wäre, auf das Herste zu denken. Es seien aber seit vielen Jahren alle Actionen der fünf Orte zum Nachtheil und )n sowohl der Obrigkeiten als der evangelischen Unterthanen und zu Hinderung des evangelischen Gottcs- f'vorgenommen worden, ungeachtet der gegebenen Sprüche und der Verträge. Sie hätten sogar . ' uh erklärt, daß sie mit den evangelischen Eidgenossen nicht Hausen könnten, bis dieselben wieder zu eiiu" ^uch unvergessen sei das zu Frauenfeld 1630 gesprochene Urtheil. Obgleich dasselbe durch ^"sehnlichen Vertrag wieder aufgehoben worden sei, hätten doch Standespersonen geäußert, daß dieser Mit ^ danern werde. Alles aber übertreffe die unbarmherzige und uncidgenössische Procedur dem frommen Kilian Kesselring. Da die Sachen also beschaffen seien und die Evangelischen im ^^"ch uoch täglich geplagt würden, so könne Zürich nichts Anderes thun, als die Sache Gott anheim- diel^ lhurgauische Conferenz werde es nimmermehr einwilligen, weil man ans voriger sich so müssen gefallen lassen. Wenn man gleichwohl nach Frauenfeld käme und wider die "cedur Protestieren wollte, würden die katholischen Orte dieß ebenso wenig als früher annehmen. Eine Tagleistung werde auch den beiden Städten nicht mehr gelegen sein, weil eine solche von den früher ausgeschlagen worden sei, und es jetzt den Schein haben würde, als wären sie dazu von ^Zwei Städten erbeten worden. — Bern repliciert, es erachte, daß es für den eidgenössischen Stand nichts ^Mcs clls wenn Friede und Einigkeit in demselben erhalten werde. Wie sehr dieß den katholischen cinv! Herzen liege, sei ans ihren hochmüthigcn und gewaltthätigen Handlungen an dem einen und Hätte" ^ ersichtlich. Daraus könne man abnehmen, was für ungute Vorsätze sie jeder Zeit gehabt. ^ett die Mittel vergönnt, ihren bösen Willen wider die Evangelischen in der Eidgenossenschaft -Zusetzen, s» würden sie es gewiß nicht unterlassen haben. Wie Zürich, so habe auch Bern keine Ursache, 820 Januar 1634. mit diesen unguten Leuten zu Frauenfeld, das ohnehin für die Evangelischen ein „ unglückhasiig Ort sei, oder auch anderswo weitere gütliche Verhandlungen anzuknüpfen, noch auch ferner sich h«« halten zu lassen, zumal da die katholischen Orte sich verlauten lassen, sie seien nicht schuldig, die Protest« tioncn und das vorgeschlagene Recht anzunehmen. Auch Bern gedenke, die Sache Gott anheimzustest««' und alsdann mit Hülfe seiner Freunde und Verbündeten diejenigen von Gott erhaltenen Mittel anzuwenden wodurch die gerechte Sache erhalten und die Gegenpartei zun? Recht und zur Billigkeit bestimmt werde« könne. Ursachen seien mehr als genug vorhanden, zumal wem? man an den geistliche»? und weltliche« Freiheiten angefochten werde, was den Evangelischen von den katholischen Eidgenossen ohne Unterlaß »vid«« fahre, und wovon man viele Exempel habe. Basel und Schaffhanscn erklären, weil man sich für die ^ Walt so viel als entschlossen habe, so wäre ihre Unterhandlung, wenn dem also sei»? sollte, vergebens, db« des Vaterlandes Wille»? mochte man aber hierin nicht „gachen", sondern sich wohl in de»? Bünden umseht und bedenke»?, wie gefährlich der Ausgang sein könnte. Allerdings seien mehrmals Dinge vorgefallen, w«ih« deren die Evangelischen befugt gewesen wären, denen von der andern Religion „in die Haare z»? komm«« ' der Streit sei aber immer wieder geschlichtet worden, und man sollte dcßhalb es auch jetzt nicht von d«« Hand weise»?, die Ursache»? wohl zu ermessen und einen? billige»? Vergleich Gehör zu gebe»?. Man möch^ ihnen gestatte»?, sich mit den andern unparteiischen Orten auf einer Couferenz zu Solothurn oder zu Bad«« einige Zeit vor der allgemeinen Versammlung ins Mittel zu schlage»? und die Sache»? in? Friede»? verhandcl« zu helfe»?. Dabei seien sie nicht der Meinung, daß durch de»? Frieden die Bedrängten weiter bedrängst sondern vielmehr sicher gestellt »verde»? solle»?, und daß Alles nach Gebühr und Billigkeit „repariert" wc?'d«' Sollte dieß alles bei de»? Katholischen nicht verfangen, alsdann sei es die rechte Zeit und habe man ??M mehr Fug, diejenigen Mittel anzuwenden, worauf dermalen hingedeutet werde. Weil sodann der Sta»^ der Dinge in? deutsche»? Laude und der in der Eidgenossenschaft enge mit einander verbunden seien, wäre«'- sehr rathsam, de»? Ausgang in Deutschland abzuwarten und mit einer Exemtion noch innezuhalten. Zü«^ und Bern entgegnen, ihre Herren und Ober»? könnten sich zwar wohl gefallen lassen, wenn die beide« Städte eine Conferenz der unparteiischen Orte ansetzten, und es wäre zu wünschen, daß »na»? dadurch Z« den? rechte»? Zweck gelangen möchte. Wie es aber die Zeit her das Ansehen gehabt habe, sei keine Hoffn««^ vorhanden, daß etwas werde ausgerichtet »verde»?. Allerdings sollte man sich in den geschworenen Bünde« umsehen; die fünf katholischen Orte hätte»? dieselbe»? aber erst neulich gebrochen, als sie »vider die erg««' genen Protestatio»?»:»? und das Rechtsbot die Procedur gegen Kesselriug fortgeführt hätte»?, anderer frühe««« Jmprocedure»? nicht zu gedenken. Hieraus sei zu ersehe»?, daß man mit de»? fünf Orte»? nicht länger Fried«« habe»? könne, als sie selbst »volle»?, weil sie die Ausführung ihres unguten Vorhabens »vider die Evangelisch«« nur auf eine bequeme Zeit sparen. In Betreff der Frage, ob man mit der Anwendung von Gew«^ während der Unterhandlung der unparteiischen Orte innehalten »volle, und ob Zürich und Bern eine allg«^ meine Tagleistung besuchen würden, falls die unparteiischen Orte eine solche zu Stande brächte»?, daß^ habe man keinen Befehl, »volle es aber all rsktzreuänm nehmen. Zürich »verde seine Erklärung da?'«^' Bern mittheilen und dieses beide Erklärungen unverzüglich Basel zusenden. — Basel und Schaffhwst«« bitten nochmals angelegentlich, daß man mit der Exemtion nicht eile»? möchte. Für de»? Fall, daß '««^ inzwischen etwas vornehmen sollte, haben sie de»? ausdrücklichen Befehl, nach Zürich und Bern z und daselbst vor kleinen und große»? Rüthen um Stillstand der Waffe»? anzuhalten. Weil sodann fahre»? in ihrer Nachbarschaft noch immer fortdauern und die Zeitumstände veränderlich ZU reit«« die ^ seien, so bitte»? sie zucsi Januar 1634. 821 ^ beharrliches srcundeidgenössisches Aufsehen auf ihre Stände, und daß man ihre wohlgemeinten Erinnc- gen nicht ungut aufnehmen, sondern dieselben wohl berücksichtigen wolle. „Weil dieses Geschäft in so x>> ^ Terminis steht," so crmahnen Zürich und Bern die Gesändten der beiden andern Städte ich, daß sie ihre Herren und Obern dahin bewegen möchten, auf Zürich und Bern ein so wachsames ^ben, daß dieselben es im Nothfall „wirklich spüren würden". - Die Gesandten Basels und . ^Husens erklären, daß ihre Herren lind Obern im unvermeidlichen Nothfall alles das leisten werden, s" sie die Bünde und die religionsgenössische Vertraulichkeit weisen. I». Basel hatte früher auf das Bc- der Stadt Mülhausen seinen Bürger Hauptmann Bernhard Brand sammt einem Wachtmeister in >> von Mülhausen Kosten dahin abgeordnet. Derselbe berichtet nun in einem Schreiben an Bürgerin ^ ^brlin zn Basel, ä. ä. 28. Dec. 1633, daß selbige Stadt noch immer in Gefahr sei, und daß sie uinhcrstreifendci? kaiserlichen Reitern täglich geschädigt und beraubt werde, wcßhalb er die Meinung ^ glaube, daß ein eidgenössischer Znsatz von 200 Mann die Gefahr beseitigen würde. — Man bei I Punkt zu künftiger Erinnerung in den Abschied und ersucht zugleich die Gesandten Basels, ^»ni" ""d Obern dahin zu wirken, daß sie denen von Mülhausen schreiben, sie möchten den ge- flcii" ^ Beamten die versprochene Satisfaction zn Theil werden lassen und auf guter Hut sein und bh-chei ^che halte!?. «. Das schriftliche Bedenken der Geistlichen der Stadt Zürich über die toggenbur- »iit ^ ^^^ionsbeschwerdcn wird verlesen. Es soll den drei übrigen evangelischen Städten in Abschrift braclt^ demjenigen der Geistlichen von Basel conferiert und nachher mit demselben in Einklang gc- la»n damit man es von erster Zusammenkunft aus den evangelischen Toggenburgern überschicken ^usa'k Zürich hat von Luccrn zwei Schreiben erhalten wegen eines von den fünf Orten beabsichtigten „h oz " Thurgan. Es bittet um Rath, wie es sich in Bezug auf die Beantwortung verhalten und kcire ^ Zusatz einwillige«? solle. Die übrigen drei Städte sind der Ansicht, daß es zwar das Beste 'W uian die Beantwortung glimpflich aufschieben und den beabsichtigten Zusatz, als etwas dermalen hätten " wendiges, höflich ablehnen tonnte, bis Zürich und Bern die früher angedeutete Erklärung gegeben iulird/ besorgen sei, daß dieser Znsatz den Unterthanen mehr Belästigung als Sicherheit bringen Thür' "f^un aber die katholischeit Orte ihren Antheil, nämlich jedes 50 gute Musketiere wirklich in den ivllte so wäre es nicht gut, ihnen allein die Gewalt daselbst zu überlassei?, sondern alsdann ^hutc"^ 50 Mann z??u? Schlitz der eva>?gelischen Unterthanen daselbst auch abordnen, um zu sij^ ^aß de>?selbei? etwa durch diese fünförtischen Z??sätzer oder andere Fremde Schaden zuge- «««. Confevenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1V34, 30. Januar. Land-Sarchw Nidwaldo». Protokoll dcr Räthcn u»d der Liindl-utho». Bd. g. kol. Ztg. ^ogtx! Das Verhandelte findet sich in? Abschnitte Hcrrschastsangelcgcnheitcn: Allenz -c. Art. 715. 822 Februar 1634. ««7. Conferenz von Lucern, Freiburg' und Solothurn. ^ Solotbnrn. 1K34, li. Februar. Staatsarchiv Laccr». Absch.ilu »»»o N!Z4. Bd.XXIV. tol.W. Gesandte: Luccru. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß; Ludwig Schumacher, Seckelmeister; Ludi^ Hartinann, Stadtschreiber. Freiburg. Jakob Bumaun, Seckclmeister. Solothurn. Weruher Brunns Schultheiß; Johann von Roll, Ritter, Alt-Schultheiß; Johann Degenscher, Venner und Seckelmeisi^ Heinrich Grimm, Seckelmeister. Diese Conferenz wird auf die Nachricht zusammenberufen, daß Zürich und Bern Kriegsrüstungen nehmen, daß sie täglich mustern, an die Grenzhäuser große Geschütze führen, Munition und Proviant großen Massen von Cudrefin, Averdon und St. Johann nach Königsfelden schaffen, daß sie die Zünfte ihren Neisewagen anfmahnen, die Auszüge anordnen, achtzig bis hundert Räder zu großen Geschützen " schlagen und Fahnen machen lassen. — Man beräth sich über die Mittel, wie man bei einem Angriff f ein Ort laut des goldenen Bundes, laut Bruderschaft und Burgrechts einander helfen könnte. ». Eidgenösl"^ Begrüßung. — Bei der Berathung über die Mittel, durch welche man einem Angriff zu begegnen im sein könnte, und wie der Proceß Kesselrings und die andern Angelegenheiten im Thurgan zu liquid" seien, wird auf die Verschiedenheit der Ansichten bei den Obrigkeiten, Obersten und Hauptleuten, ^ ^ Kesselring den Proceß machen sollen, aufmerksam gemacht. Die einen Gesandten nämlich wollen diese ^ bewegen, den Kesselring ihrer Obrigkeit zu übergebe», welche ihn dann den zehn im Thurgan regieret, Orten überantworten sollte, so daß diese über ihn sententieren würden, wobei keine Gefahr zu besorgt da die katholischen Orte die Mehrheit der Stimmen hätten; dadurch würde die Erbitterung gew" ^ Sollte dieß von den Obrigkeiten, den Obersten und Hauptleuten nicht erhältlich sein, so müsse uiaü ^ Sache der lieben Zeit befehlen; doch soll man dann die vier katholischen Orte bitten, daß sie mit dein 1" cesse Kesselrings nicht allzu sehr eilen noch etwas unternehmen, was die Zerrüttung oder den dl"tew^ des Vaterlandes herbeiführen könnte. .Eine andere Ansicht geht aber dahin, daß man dem Processi Lauf lassen solle, da Kesselring vor ungefähr fünfzehn Jahren „der Zürcher Aug" gewesen sei, diese das Burgerrecht, Häuser in der Stadt und in Weinfelden verehrt hätten, er zu selbiger Zeit den ltb" ^ eines LärmbläserS gehabt, viel Unruhen angestiftet, zu Kreuzlkngen um den Einbruch des FcldmaÜ^ Horn wohl gewußt habe. Wenn man dann finde, daß er eine ernste Strafe verdient habe, solle nw" ^ der Execution zuwarten, um zu sehen, ob die interessierten unkathvlischen Städte für ihn intercediere»-^ glauben auch nicht, daß dieselben dieses Mannes wegen einen Krieg anfangen werden. Andere ' darauf aufmerksam, daß Kesselriug zwar nicht die Hauptursache sei, daß aber die beiden Städte zum Vorwand nehmen, um unter diesem Scheine den katholischen Orten ihre Reputation zu nehmen- auch der Proceß Kesselrings „pacificiert würde", so wäre damit nur ein Ast vom Baum gehanew ^ Baum nicht aus der Wurzel gerissen. Daher sei.es Vonnöthen, daß man sich klar und deutlich dn^' , erkläre, welches das beste Mittel sei, einander redlich und eidgenössisch zu helfen. Als das beste ^ ^ wird nun angesehen, daß, wenn ein Ort Kenntniß von dem Ueberfall eines andern Ortes erhält, es h' eine Diversion mache oder sich mit demselben zu verbinden suche; sollte das nicht möglich sein, daß einem geeigneten Punkte einen feindlichen Ueberfall unternehme. Gegenseitig werden die heimliche" ^ ^ Februar 1634. 823 erneuert und man läßt es bei der 1624 vorgenommenen Beschreibung der Wortzeichen verbleiben. I». Es "erd rathsam gefunden, an Bern die Frage zu stellen, zn was für einem Zwecke es die Kriegsrüstungcn ^rnchme, und das Ansuchen an dasselbe gelangen zn lassen, es möchte, wie früher die vier katholischen aus dem Felde hätten abziehen müssen, auch die Waffen niederlegen nnd sein Volk Heimrufen, v. Es ein Schreiben von Basel an Solothurn an, in welchen: angezeigt wird, daß auf Sonntag den ' Mbruar in Solothurn die Gesandten von Basel, Freibnrg, Solvthnrn, Schaffhansen und Appenzell zusam- »'men werden, um sich über eine Vermittlung zn berathen. In Folge dessen wird für nvthwendig ächtet, die Erklärung über die dermalen besprochenen Vermittlungsvorschläge zu verschieben und zu er- " was für Vorschläge auf jener Cvnfcrenz werden gemacht werden. Alles wird in den Abschied Aminen. Obgleich Lucern Solothurn dringend ersucht hat, eilten Gesandten zn den drei andern, ^ "ach Frankreich abgeordnet werden, beizugeben, so lehnt der solothuruischc Gesandte die Zumuthung ^ ""d macht darauf aufmerksam, daß der neue Ambassador Vialard bereits auf der Herreise begriffen sei. !a^ Gesandte nichts ausrichten könnten, so könnten vier noch weniger ausrichten; die drei Ge- " Möchten aber auch in Solothurns Namen handeln. VV8. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1634, 7. Februar. Lnndcsarchlv Nidwaldc». ^sandte: Uri. Johann Kaspar voit Spiringen, gcnaiutt Arnold, Ritter, Landainmann; Kaspar Kröger, Ritter, Alt-Laudammann; Karl Emanuel von Noll, Ritter, Alt-Landammann und '"crhe^- Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Johann Kaspar Cebcrg, Ritter, Alt-Statthalter; Aufdcrmaur, Alt-Statthalter und Landshauptmann; Martin Bctschart, Alt-Statthalter und ^als ^uhann Jnderbitzin, des Raths; Melchior Beeler, des Raths. Nidwalden. Johann Kau ^ Laitdainmann und Pannerherr; Johann Zelger, Alt-Landammann ttud Landshaliptmann; Leu, Ritter, Alt-Laudammaitn. Hy.,. Des Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrsch astsan.zelegcnhciten: ' ^cllenz zc. Art. 716-718. Conferenz der V katholischen Orte. Lneern. 1634, 9. und 49. Februar. Staatsarchiv Lucern. l?lbscl'. llo anno 1634. Bd. XXIV. toi. 43. Lucern. Moriz An der Allmend, Schultheiß; Heinrich Fleckenstcin, Ritter, Pannerherr; assx Meyer, Oberstzcughcrr; Ludwig Schtnnachcr, Seckelmeister; Kaspar Nazeuhofer, Scntispitalmcistcr, ^viiia Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Ritter, Landammann; Kaspar Ritter, Alt-Landammann; Karl Emanuel von Noll, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. 'un Abyberg, Landammann; Johann Kaspar Cebcrg, Ritter, Alt-Statthalter; Hans Gilg Aufdcrmaur, 824 Februar 1634. Alt-Statthalter. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landammann und Landshauptmailn, von Obwaldäb Johann Walthart Lussi, Landammann und Pannerherr, von Nidivalden. Zug. Paul von HünenlM genannt Bengg, Statthalter; Beat Jakob Atchenberg, des Raths. ». Nachdem in Folge des früher gefaßten Beschlusses, daß man sich beim Landvogt im Thurgau ck- kundigen solle, was für Mittel zu beschaffen seien, um einen Zusatz im Thurgau zu unterhalten, der Berich desselben eingelangt ist, zugleich auch die von Constanz zu wiederholten Malen berichtet haben, daß ^ Armee Horns sich dein Bodcnsee nähere, und zugleich auch gebeten haben, man möchte den Rhein und Pässe im Thurgau verwahren, damit der Feind nicht wie früher ihrer Stadt zusetze, erklären sich die mit Ausnahme von Schwhz dahin, daß man nicht unterlassen dürfe, einen Zusatz in den Thurgau Z" senden, weil man bereits Zürich und Constanz von der Absendnng Nachricht gegeben habe. Ueber iN Mittel, wie ein solcher zu unterhalten sei, gehen die Meinungen auseinander; endlich aber vereinigt u>^ sich dahin, eine Gesandtschaft in den Thurgau abzusenden, welche vorerst mit Zuziehung des Landvogts Pässe und Posten in Augenschein nehmen, alsdann mit den Gotteshäusern und Gerichtsherrcn reden u» denselben vorstellen soll, wie sehr sie durch die zu ergreifenden Maßregeln geschlitzt würden; endlich solle einen Entwurf ausfertigen, wie die Kosten am besten vertheilt werden könnten. Zürich wird ersucht, a» ' einen Gesandten zu diesem Zwecke dahin abzuordnen. Lucern und Uri stellen je einen Gesandten; ^ haben sich am folgenden Dienstag in Fraucnfeld einzufinden und, wenn sie ihren Auftrag ausgeführt hab^ ihren Herren und Obern ihren Bericht vorzulegen. Lucern wird dann dafür sorgen, daß eine Erklär'»^ im Namen'sämmtlicher Orte ausgefertigt werde. Unterdessen wird der Bescheid von Zürich einlangen, b daß man sich dann besser zu verhalten wissen wird. X». Lieutenant Dolder und Lieutenant Zimmerin^ statten Bericht ab, wie die Sachen in den Freien Aemtern und in der Grafschaft Baden stehen. Es lvü für nothwendig erachtet, da dermalen niemand im Namen der Orte in den Freien Aemtern sich befind Lucern zu ersuchen, wieder eine qnalificierte Person dorthin zu schicken, um das Nöthige daselbst anzuordn^ namentlich aber um für gute Kundschafter zu sorgen. Weil ferner Zimmermann als Cvmmandant ^ Coblenz sich beschwert, daß er nicht Alles allein besorgen könne, wird der Landschreibcr zu Baden beausir^ demselben beizustehen und zugleich ernstlich crmahnt, dafür zn sorgen, daß Zimmermann pünktlicher a ^ bisher seine Bezahlung erhalte. Ferner solle er berichten, wie es mit dem aufgefangenen Pulver und ^ Lunten sich verhalte, damit man Mellingen und Bremgarten besser damit versehen könne. Jedem dü'I^ Commandanten läßt man seinen Befehl in offener Patentform zukommen, v. In Betreff der an den von Savohen abzuordnenden Gesandtschaft äußert sich eine Ansicht dahin, daß dieselbe durch Uninteressi^ sollte ausgeführt werden. Dieser Vorschlag wird zur Disposition der Herren und Obern in den Äbsih^ genommen. Freiburg erklärt, daß es nicht gesonnen sei, einen Gesandten abzuordnen, es sei denn, daß ^ ohne Kosten der Obrigkeit geschehen könnte, «t. Es wird darauf angetragen, um die Erbitterung und ^ Mißtrauen der Städte Zürich und Bern, die sich in deren Rüstungen kund geben, zu beschwichtigen, ^ Gesandtschaft an dieselben abzuordnen. Es wird jedoch für besser erachtet, einstweilen zuzuwarten, was ' nach Svlothurn ausgeschriebene Conferenz von Basel, Freiburg, Schaffhausen und Appenzell ausriä,'^ wird. v. Auf die aufgeworfene Frage, ob es nicht nothwendig sei, bei den dermaligcn gefährlicheil lüufen versichert zu sein, welcher Hülfe man sich im Falle der Roth von Seite des Prälaten zn St. Eal zu getrösten haben werde, wird zwar kein bestimmter Beschluß gefaßt, die Sache aber in den Abschied ^ nommen, damit die Herren und Obern auf nächster Conferenz ihre Meinungen eröffnen lassen kön>'^ Februar 1634. 825 k. Da nach bestimmten Berichten der Herzog von Lothringen, mit welchen die Orte jederzeit gute Cor- ^spvndcnz und Nachbarschaft gehalten haben, in eigener Person sich in die Waldstädtc am Rhein begeben so wird beschlossen, denselben durch ein freundliches Schreiben um ein getreues Aufsehen zu ersuchen. ,,Um Beförderung willen beider Regimenter", welche jüngst dem König von Spaniel? im Mailändischen Ndicnt habeil, wird ein Schreiben an den Cardinal Infant bewilliget. Vermittlungsconferenz. Solothurn. 1334, 13. und 14. Februar. Staatsarchiv Zürich, liest. XII. 1 iL. toi. IS. ^ Gesandte: Basel. Hans Rudolf Fäsch, Obcrstzunftmcister; Hans Rudolf Wettstein, Zcugherr. ^^lbnrg. Jakob Bumann, Seckelmcister. Solothurn. Wernher Bruuncr, Schultheiß; Johann von ^k, Ritter, Alt-Schultheiß; Johann Degenscher, Venucr und Scckelmeister; Heinrich Grimm, Scckelmeister. ^^ffhausen. Hans Wilhelm Ziegler, des Raths; Hans Jakob Zicgler, ü. II. v., Stadtschreiber, s ^Penzell. Jakob Wiser, Alt-Landammanu und Pannerherr, von Jnnerrhoden; Kaspar Merz, Land- ^üriber, non Außerrhvden. Nachdem man die eidgenössische Begrüßung verrichtet und einander ein „freudenreiches, friedliches, ' gutes" Jahr gewünscht hat. werden die Ursachen weitläufig erörtert, wodurch die zwischen Orten schwebende Verbitterung entstanden ist, und die Schritte erzählt, welche Basel und Schaffhausen ^ ü' Beseitigung des gegenseitigen Mißtranens bisher gethan haben. 1». „Um alle Anstöße und Präjudiz, Fasson möchten, zu vermeiden", wird als das Beste erachtet, unter dem Jusiegel der Stadt 2g eine gemcineidgenössische Tagsatzung nach Baden auszuschreiben, und zwar auf Sonntag den ^ Sebruar. Die uninteressierten Orte von beiden Religionen werden, wie man sich versieht, ernstlich in ^ daß sowohl Zürich und Bern, als die fünf katholischen Orte auf dieser Tagsatzung erscheinen, 5vcnd^ daß der gnädige Gott seinen Segen dazu senden werde, damit das drohende Unheil abge- Na, ^ «. Herr de la Piemeute von Genf anerbietet sich, in seinem und seiner Mitintercssierten nen vermöge der jedem Ort übergebenen gedruckten Cvpicen der ganzen Eidgenossenschaft genug fran- . Salz in eigenem Verlag und eigenen Kosten bis nach Genf zu liefern, nicht in der Meinung, die lvstl ^ Salzes dadurch zu verhindern, sondern vielmehr Wvhlfeilheit herbeizuführen; den Centner dafür ^ ^ ^ ^'dres 10 Sols, d. i. das Pfund zu 16 Unzen um einen halben Batzen liefern. — Weil mau Befehl hat/nimmt man das Anerbieten aä roköronänm. «I. Basels Gesandte berichten weitläufig, v / ^wer Stadt und Bürgerschaft in diesem Kriegsunwesen widerfahre; nicht allein ihre Gefälle, Zinsen, und^kaufte Wein werden ihnen vorenthalten, sondern es sei auch der freie Kauf der Früchte öderer Victnalien dem klaren Buchstaben der Erbeinignng zuwider ihnen gegenüber aufgehoben bell ^ sich darüber durch seine Gesandten bei der vorderösterreichischen Regierung heftig ^ust^ sei dann ein Patent ertheilt worden, daß man Zinsen und Zehnten, wie auch den cr- Bict/",'^" ^'"bf>Bgen lassen solle; man habe ihnen aber verdentet, daß die Herrschaft an Früchten und kvelcl" Atangel habe. Die zu Hüningen einquartierten Soldaten hätten die von Altkirch, ^ -U'üchte gen Basel fertigen wollten, auf baslerischem Gebiet gezwungen, die Früchte abzuladen, und 826 Februar und März 1634. noch andere Gewaltthütigkciten verübt, namentlich Vieh weggeführt. Der baslerische Oberst-Lieutenant habt hierauf das weggetriebene Vieh mit Gewalt abgeholt und darum fcharmuziert, wobei Etliche verwundet zwei aber auf dem Platze todt geblieben feien. Von Basel aus seien gegen die Schanze zu Hüningcn etliche Schüsse aus grobem Geschütz abgefeuert worden, weil aus der Schanze auf die von Basel aus Doppelhacst» starkes Feuer gegeben worden sei. Da Basel dergleichen nicht dulden könne, so bitte es um getreues Aufsehen und im Fall der Roth um Hülfe. — Es wird geantwortet, man werde nicht ermangeln, alles das' jenige zu leisten, was früher mehrmals zugesagt und im Bund und Burgrecht versprochen worden sei. man aber keine Instruction habe, wolle man die Sache den Herren und Obern heimbringein — Bast dankt hicfür und anerbietet seinerseits eidgenössische Korrespondenz und Vertraulichkeit. «71. Gemeineidgenössische Tagsatzung der XIII Orte. Baden. 1K34, 2«. Februar bis 4. März. Staatsarchiv Zürich, »ost. XII. Itii. lol. 27. Staatsarchiv Lucer». Absch. Se anno 103-!. Bd. XXIV. koi. SS. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Scckclmeister. Bern. Jvha>^ Frischhcrz; Hans Rudolf Willading, beide Vcnner und des Raths. Lucern. Heinrich Fleckenstein, Pannerherr; Ludwig Schumacher, Seckelmeister. Uri. Johann Kaspar von Spiringcn, genannt Arm' " Ritter, Landammann; Sebastian Heinrich Trösch, Alt-Landammann. Schwhz. Sebastian Abyb^' Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter und des Raths. Unterwalden. Jmfeld, Landammann und Landshauptmann, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landammann uu Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Wolfgang Wikart, Niklaus Jten, beide Seckelmeister. Gla»"^ Fridolin Tschudi, Statthalter; Sebastian Marti, Pannerherr und des Raths. Basel. Hans Fäsch, Oberstzunftmeister; Hans Rudolf Wettstein, Zeugherr und des Raths. Freiburg. Jakob Buina'»^ Seckelmeister. Solothurn. Hieronymus Wallier, Bauherr; Urs Von Arx, des Raths. Schaffhaust"' Johann Jmthurn, Bürgermeister; Johann Wilhelm Ziegler, des Raths. Appenzell. M»"" Suter, Landammann, von Jnnerrhoden; Johann Zellweger, Landesbaumeistcr und des Raths, Außerrhoden. Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell haben diese Tagsatzung ausgeschrieben, da»" das zwischen Zürich und Bern einerseits und den vier katholischen Orten, welche früher ins Feld geM waren, andrerseits entstandene Mißtrauen aufgehoben und allerseits eine Versöhnung herbeigeführt Etliche Orte haben zwar nicht geringe Bedenken getragen zu erscheinen, haben es aber doch nicht unterlaß wollen, einen Beweis ihres friedfertigen Gemüthes zu geben und sich entschlossen, dieser Zusammenknast zuwohnen. ». Eidgenössische Begrüßung.— Zürich und Bern begehren, daß Kilian Kesselring nach Baden zn parteiischem Recht, Verhör und Verantwortung gestellt werde, um den eigentlichen Verlauf der Sncst vernehmen und alsdann dieselbe gebührend zu erörtern. Sie haben Befehl, zu keiner andern Verst" lung zu schreiten, bis dieß geschehen sei. Für den Fall, daß es nicht geschehen sollte, gedenken st» ^. Protestationen und das Nechtbot wider die Procedur ') des Kesselring zu erneuern und dasjenige, ^ früher zu Baden und Frauenfeld deßwegen vorgebracht worden, zu wiederholen-). Sie wollen gcr"^ ^ hören, was für gute Vermittlungsvorschlägc die fünf uninteressierten Orte vorbringen und dieselben st" Februar und März 1634. 827 Herren und Obern mittheilen, indem ihnen nichts erwünschter wäre, als wenn dergleichen billige und annehmbare Vorschläge ausfindig gemacht winden, damit man in gutem Frieden verbleiben könnte. — Lncern M sich vernehmen, es bedauere, daß es als ein unparteiisches Ort, das sich weder mit Kesselrings '"che beladen habe, noch auch ausgezogen sei, auf die Cvnfercnz in Solothurn nicht eingeladen worden sei ^ jetzt zu einer Partei gemacht werde"). Hierauf wird erwidert, daß von Lucern aus scharfe Schreiben "^gefertigt worden seien, und daß es sich auf der Conferenz zu Frauenfeld der Sache eben „ernstlich" anbenommen habe. — Lucern antwortet, weil die Tagleistungen der katholischen Orte mcistentheils bei ihm Ehalten würden, so habe es, was gemeinsam beschlossen worden sei, nach altem Brauch unter seinem Jn- 'Pcl ausgefertigt und glaube auch zu Frauenfeld nichts Anderes gethan zu haben, als wozu es als ein '^regierendes Ort wohl befugt gewesen sei. Es hoffe also, sich weder mit Schreiben noch sonst interessiert Knackst zu haben, zumal da ihm nichts lieber wäre, als daß man allerseits sich versöhne und in gutem u Island verbleibe. früher gut befunden worden war, zu leichterer Erledigung der Sache alles Volk ^unzuniahneu, sollte bei dieser Gelegenheit andrerseits ein Gleiches auch gethan und das Volk heimgeführt er en, — Un und Unterwalden entschuldigen sich, daß sie von der Conferenz zu Fraucnfcld weggeblieben es sei dieß „aus keiner Gefahr" noch zum Despect jemandes geschehen, wie jeder Gesandte mit Meh- ^'em wird zu berichten Wissens. — Die vier Orte, welche ins Feld gezogen waren, eröffnen, man werde sich erinnern, was der Pässe halber im Thurgau, besonders aber wegen des Passes zu Stein, auf letzter Errechnung verhandelt worden sei. Zürich habe versprochen, diesen Paß also zu versorgen, daß niemand ! daher Schaden besorgen müsse. Damals sei auch der Stadt Constanz, als sie ihre Mauern etwas ^ essern sollte, ein Versicherungsschreibcn geschickt worden, daß der Paß über den eidgenössischen Boden ^ ^rem Nachtheil oder Schaden niemanden werde gestattet werden. Wie aber der schwedische Feldmarschall durch die Stadt Stein über eidgcnössisch-thurgauischen Boden den Weg zur Belagerung der Stadt 'mauz genommen habe, das sei jedermann bekannt. Auf diesen schwedischen Einbruch hin hätten ihre Und^" ^ Obern sich zu Gemüth geführt, was früher auf Tagen oft wiederholt, von den XIII Orten ' ^en Zugewandten verabschiedet und erklärt worden sei, nämlich daß man einander zu Hülfe eilen wenn die eidgenössischen Lande und Leute von fremden Fürsteil oder Ständen angegriffeil würden, dessen, wie auch kraft der Bünde, und um jedermann zu zeigen, daß sie ihre gegebenen Versprechungen seiei^^" staunen seien, mich um an den Tag zu legen, daß sie an dein schwedischen Einbruch unschuldig h sowie auch um zu Erhaltung der eidgenössischen Reputation und zum Schutz der Untcrthanen das zu leisten, seien sie, wie sie verhoffen, ehrlich, redlich und wohlbefugt aus- und hernach auch wieder ^'"gezogen. Gleich hernach sei ihnen Kilian Kesselring zu Whl in die Hände gefallen. Weder Haupt-, m'"!/ ""H Kriegsleute hütteil auf ihn „gesetzt", sondern, als er öffentlich als Verräther ausgeschrieen ^er en sei, habe man ihn zwar in Haft behalten, hätte ihm aber Anfangs gern davongeholfen. Inzwischen zu ü " ""^er Thurgauer verhaftet worden, und habe auf Kesselring Sachen bekannt, welche im Processe ^mide» seien-). Derselbe sei auch sonst so hoch „verleidet" worden, daß ihre Kriegsräthe, in deren ^ er noch sei, sich veranlaßt gesehen hätten, dem Recht gemäß wider ihn zu procedieren. Jedes Ort keim mit einem Maleficanten, der ihm in die Hände falle, nach dem Recht zu verfahren, und uick^ ^em andern hiebet Ordnung oder Maß vorzuschreiben. Der Prvceß sei allein deßhalb noch Mit ^^etheilt worden, weil er noch nicht vollständig sei-); sonst hätte man kein Bedenken gehabt ihn ' Zeilen, Weil ihre Herren und Obern der Ansicht seien, daß man dermalen wegen Kesselring sich 828 Februar und März 1634. nicht soweit in Verhandlungen einlassen solle, hätten sie keinen andern Befehl, als anzuhören, was ^ gebracht würde, und selbiges all rsksronänni zu nehmen?). Wenn freundliche VermittlungsvorsclM^ gefunden werden sollten, wollten sie dieselben gerne heimbringen, wie sie denn nichts Anderes begehrten, daß die Eidgenossenschaft in ihrem Wohlstande, in guter Einigkeit und Ruhe erhalten werde. — Zürich Bern haben erwartet, daß die vier Orte sich des Kesselring halber anders erklären würden, damit den interessierten Orten Mittel an die Hand gegeben würden, um die Sache zu einem guten Austrag leite" ^ können. Zürich wiederholt in Betreff des schwedischen Einbruchs durch Stein und dessen, was sich zugetragen hat, zu seiner Entschuldigung dasjenige, was es früher auf Tagen mehrmals vorgebracht bat / — Nach vielen ernsten Erörterungen stellt man die Sache, weil keine andere Erklärung erfolgt, bcikm seits Gott und der Zeit anHeim und legt wegen des Unheils, das leicht hieraus erwachsen könnte, Protei tion ein. H». Hierauf treten die fünf uninteressierten Orte zusammen, um Mittel aussindig zu machc^ wie ein Vergleich zu Stande kommen könnte. Inzwischen präsentiert sich Herr von Mollondin, der metscher der Ambassade, vor den uninteressierten Orten, hernach vor Zürich und Bern und schließlich ' vor den fünf katholischen Orten und übergibt ein königliches Schreiben. Die uninteressierten Orte wiedck holen dessen Inhalt in der allgemeinen Session. Darin wird gewünscht, daß die Behandlung der streitig Sachen und alle Thätlichkeiten bis zur Ankunft des Ambassadors aufgeschoben und alle Proceduren wi ^ den Wachtmeister Kesselring, der zu Schwyz auf dein Nathhaus gefangen sitze, eingestellt werden möchte"' Weil man dermalen keinen Befehl hat, sich über das Schreiben zu erklären, wird dasselbe in den Absiv^ genommen. — Den uninteressierten Orten wird ihre besondere Sorgfalt und angewendete Mühe verda" v. Die Abgesandten des Kaisers, Vratislaus zu Fürstenberg und Hauptmann Sebastian Pilgrin Z"'^ von Evebach, kaiserlicher Oberstlieutenant, eröffnen, der Kaiser habe in gewisse Erfahrung gebracht, daß ^ Theil der Eidgenossen verwichenes Jahr dem schwedischen Feldmarschall Horn nicht allein mit der Ocfch^ des Passes zu Stein, sondern auch mit Zuführung von Proviant, Munition und andern Kriegsbedürfmß^ auch mit Erbauung einer Schiffbrücke über den Rhein allen möglichen Vorschub geleistet habe, so daß ^ Stadt Constanz, wenn nicht die Entschüttung mit einer so starken Armee bei Zeiten anbefohlen wM ^ wäre, unfehlbar in des Feindes Gewalt gerathcn wäre. Dieses alles sei der Erbeiuigung und den w"'^ holt gethanen Versprechungen zuwider geschehen. Etliche der Eidgenossen hätten sich auch durch des ^ listige Ueberredung dahin verleiten lassen, demselben, als er zum Rückzug genöthigt worden war, "Ist ' die Hand zu gehen, daß er sich durch den ihm vorher gutwillig eröffneten Paß habe salvieren ko""^' Ueberdieß habe der Kaiser vernommen, daß von Einigen unter den Eidgenossen, seitdem das schw^' Volk im Reich gewesen sei, nach und nach etliche tausend Mann ihrer Nation seinen Feinden worden seien. Dessenungeachtet glaube der Kaiser, daß der größte Theil der Eidgenossen an diesem ^ allem Andern, was wider die Erbcinigung vorgenommen worden sei und allein von etlichen Wenige" ' rühre, gar keinen Gefallen habe. Er wolle also sein allezeit gehabtes Vertrauen noch nicht «ufg^ ^ sondern die Eidgenossen zu aufrichtiger Haltung der Erbeiuigung nochmals inständig und ernstlich haben. Die Orte könnten leicht ermessen, wie sehr die berührte Handlungsweise, die öffentlichen und lichen Correspondenzen mit den Feinden des Kaisers und des ErzHauses der Erbeinigung ZUtviderlM^ dco'" schaft so schrecklich brennende Feuer ihre untergebenen Landschaften und Unterthanen ergreifen glücklichen Zustand in den wohlbekannten Jammer des Unfriedens umwandeln könnte, ^ver Kape Februar und März 1634. 829 also, daß man zur Beruhigung der eigenen wie der benachbarten Laude den Feinden des Kaisers deren Adhärenten weder Paß noch Ncpaß gestatten, auch ihnen keinerlei Vorschub leisten und sich von schwedischen Machinationen fern halten werde. Die Orte möchten sich über dieses alles offen erklären, ""ch was sie sowohl dein Kaiser als dem ErzHanse für eine Versicherung geben wollten, damit der Kaiser . des bereits Vorgefallenen künftig keine Ursache habe, in die Eidgenossen das geringste Mißtrauen zu dn Kaiser und das ErzHaus seien ihrerseits geneigt, wie bisher der Erbeinigung gemäß zu handeln, läßt durch einen ansehnlichen Ausschuß antworten, man lasse es bei den Erklärungen, welche dein ^ und dem Hause Oesterreich mehrmals'sowohl schriftlich als mündlich gegeben worden seien, verbleiben, und scharfe Stellen in der ProPosition enthalten seien, welche etliche Orte besonders berühren, ^ wcm sich dieses Vortrages nicht versehen habe, also auch nicht instruiert sei, so wolle man denselben "w Abschied nehmen und den Obrigkeiten referieren, welche sowohl dem Kaiser als der Erzherzogin ia eine genügende Erklärung geben würden. Die katholischen Orte erklären sich dahin, sie wüßten nicht zu entsinnen, jemals wider die Erbeinigung gehandelt zu haben, und seien Willens, selbige auch ^rhlu getreu zu halten und, was man früher dem Kaiser und dem Hause Oesterreich wiederholt ver- Wn habe, bei allen Gelegenheiten ehrlich und redlich zu leisten. Uebrigeus nehmen sie die Präposition schall« in den Abschied. «I. Herr de la Piemente von Genf anerbietet sich, der Eidgenossenschaft französisches ^^^^scilz rm,; Peccais) zu liefern, das Mäß oder Minot bis gen Genf um 4 französische Kronen, tra ^ ^ Pfund um einen halben Batzen. Da die Gesandten ohne Instruction sind, so wird der An- den Abschied genommen, v. Die Absendung einer Gesandtschaft nach Frankreich, welche wiederum ^"det man gar nicht passend noch rathsam. Jedes Ort soll seine Gesandten ans die nächste "ug wegen des Münzwesens mit Instruction versehen und besonders darauf bedacht sein, wie das 3^den Gold- und Silbersorten verhütet werden könne, weil dadurch die Vcrtheuernng aller verursacht wird. t. (S. u. Thurgau.) Verhandlungen der katholischen Orte, kcitl, katholische Orte.) 1) Es wird rathsam erachtet, daß Lucern beförderlichst eine Tagsatzung der ^"ssad zusammenberufe, damit man unter Auderm auch jemand an den neuen französischen Am- Beis - ^ordnen könne, der denselben, bevor er von anderer Seite eingenommen werde, von der der q, des Streites mit Zürich und Bern unterrichte. 2) Ferner soll jedes Ort seine Gesandten wegen ^""3 des Landvogts Bnssy von Glarus auf die Vogtei Werdcnberg instruieren, damit diese Sache ^teu ^ komme. Ii. (Sechs katholische Orte.) Die sechs mit dein Herzog von Savoyen vcrbijn- schr,, kverden ihre Gesandten wegen der Abordnung zu demselben mit hinreichender Instruction ver- '' ' (S. u. Baden.) . Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcuhcitcn: ^ass/ ^ ThM'MN. Art. 247. Kricgssachcu. ^lt Vadc». i. Art .ios. Kirchliches, aus dem Lucerncrcrcmplar. Anm. Dem Zürchcrexemplar ist Fol. 36 eine „Corrcctur" dieses Abschiedes beigefügt, welche fol- ^"den Inhalts ist: Zu Anfang ist bei Erzählung der Veranlassung zu dieser Tagsatzung verschwiegen, "b es die Verhandlung wegen Kilian Kessclring und der andern thurgauischcn Streitsachen war. — " » Statt daß das, was die vier Orte, welche ausgezogen waren, gegenüber Kcsselring verübt haben, 830 Februar und März 1634. Jmprocedurcn genannt wird, hat man es Proceduren genannt. — Zu Beglimpfung der vier Orte ist jenige weggelassen, was die Gesandten von Zürich den katholischen Gesandten ausdrücklich gesagt, und auch die ausgefertigten Schreiben zeigen, nämlich die Worte: „Wider die gethancn so münd- so schuft^ Versprechen." — Zu erklärt Zürich: Ehe'und bevor-die angedeuteten Protestationen vorgebracht weh sind, haben die Gesandten von Zürich erklärt, im Fall die katholischen Orte den Wachtmeister Kess^'"' zum freien unparteiischen Verhör nach Baden nicht stellen werden, hätten sie nicht nur den Befehl, zu ll"" andern Handlung zu schreiten, sondern stracks heimzukehren; alsdann erst wollten sie gegen die daraus ^ stehenden Gefahren und Ungelegenheiten in bester Form protestiert haben und selbige von den kathol'i^ Orten verantworten lassen. Darauf habe Lucerns Gesandter erwidert, man werde, ob Gott will, si ^ ^ verrichteter Sachen nicht von einander scheiden; er habe noch nicht gehört, das; die vier Orte bisher Ä ^ ausgeschlagen hätten; es würden Wohl noch Mittel vorhanden sein. Der Gesandte Zürichs wiederHoll nachdrücklicher seine Erklärung und erwidert, seinen Herren und Obern würde es nicht zuwider sein, man annehmliche Vermittlungsvorschläge bringe; er aber wisse keine andern, als daß Kesseling Baden gestellt werde. — Zu Auf dieses hin erklärt die Gesandtschaft von Basel, man habe L>»' dcßwcgen nicht auf die Confcrenz nach Solothurn beschieden, weil es sich auf Anhalten Basels und Hausens von Aarau aus eine allgemeine eidgenössische Zusammenkunft nicht habe belieben lassen. habe man nicht wegen der scharfen ausgefertigten Schreiben zu einer Partei machen wollen, sonder» ^ folgenden Gründen: 1) weil es auf der Confercnz zu Frauenfeld die von Zürich und Bern ^ Protestationen und das vorgeschlagene eidgenössische Recht wider die vier Orte nicht habe annehmen w» 2) weil es die von Basels und Schaffhausens Gesandten von Aarau aus begehrte gemeineidge»^^ Tagsatzung ausgeschlagen, dagegen auf ein thurgauisches Strafgericht gedrungen habe; 3) weil es dir ^ proceduren gegen Kesselring gebilligt „und die vier Orte darin beglimpfet" und dadurch, daß es einen meineidigen Mann genannt, sich zum Richter über ihn gemacht habe. — Zu Die Entschull»^ von Uri und Unterwalden läßt man in ihrem Werths verbleiben; die Sache habe sich also Nachdem die beiden Orte ein Schreiben von Zürich erhalten hätten, des Inhalts, daß es nicht Z» werde, daß man die evangelischen Unterthanen im Thurgau bestrafe, hätten sie erachtet, sie »"-.,. Frauenfeld nichts; überdies; sei ihnen auch von Bern ein ernstes Schreiben zugekommen, und Hatto» ^ Brunnen erfahren, daß auch die Gesandten von Schwyz auf der Rückreise begriffen seien. Zu ^l> leicht wird sich nicht finden, daß dieser Thurgauer (es war der Metzgerknecht von Mühlheim) über ^ ring etwas bekannt habe. — Zu Wie es glaublich sei, daß innerhalb fünf Monaten der Proeep ^ habe vollendet werden können? Hätte Kesselring Bekenntnisse nach ihrem Wunsche abgelegt, so ^ ^ nicht so lange damit innegehalten. Zu „Mit was gefährlichen Ufzügen die catholischen L» gangend, enteckt gegenwärtiger Anzug; sittemalen im Ußschryben zu Solothurn das Wort Kessell»»^^ vor auch anzogen, ußtruckenlich begriffen." Zu Zürich und Bern hätten sich in ihrer Reptll erklärt, namentlich sie hätten nicht gesagt, das; sie sich versehen hätten, es wären den uninteressierte» genügsame Vergleichsmittel an die Hand gegeben worden, sondern sie hätten bei dieser Gelegenhell mals die Sache Kesselrings weitläufig und ernstlich zur Sprache gebracht „und das schwedische zu Stein abcrmalen mit solchem Grund widerlegt, daß solches eben so billig als hievor der vier ^ ( schuldigung diesem Punkten der Nothdurft nach hat sollen einverleibt werden." Die CorrecUü s s. Landgrafschaft Thurgau, Art. 247. , Anm. Aus dem Bericht der glarnerischen Gesandtschaft in der Tschudischen Sammlung der ^ abschiede (Staatsarchiv Zürich <4ost. XII. 93) fügen wir Folgendes aus den besondern Verhandln»^" Februar und März 1634. 831 ^tholisckM Gesandten bei: Der Landschrciber von Baden berichtet, daß der Bischof von Constanz ^ud der Coinmenthur von Lcuggern sich der Anlagen weigern. Man bestätigt aber den früher» Beschluß. «7S. Eonfereuz der evangelischen Städte und Orte während der gcmeineidgcnössischen Tagscchung zu Baden. 1K34, im Februar und März. Staatsarchiv Zürich. Kost. XII. 146. kol. 49. 5ur nothwendig erachtet, die allgemeine Tagleistung für die evangelischen Städte um einen box ' ^"kicipieren, damit man sich des Einen und Andern halber unterreden und wo möglich in der Präposition u>n Versammlung zusammentreffen könne. Bern hat auf Zürichs Ansuchen seine Gesandten noch Die früher abgefertigt. Zuerst besprechen sich die Gesandten Zürichs und Berns allein, liegt ^"^^lionen beider in Betreff Kilian Kesselrings, der zu Schwhz noch immer in VerHaft last übereinstimmend befunden und lauten dahin: Wenn gleich Kesselring .zu unparteiischem i„ ^)cr gestellt wird, soll man nichtsdestoweniger einander helfen, die übrigen Neligionsbeschwerdcn ^akvh Herrschaften und anderswo zu beseitigen. Bei diesem Anlaß erscheinen Hans Und s ^ll'elring und sein Vetter, Gerichtschrcibcr Schcrb, vor den Gesandten von Zürich und Bern ^unnu Rath, wie sich die Kcsselringschc Verwandtschaft gegenüber dem nochmaligen Begehren einer ^on Seite derer zu Schwhz zu verhalten habe. Alan gibt ihnen keinen Rath, sondern n>an lke, weil ihres Bruders und Vetters Sache in gemeiner Versammlung vorgebracht werden soll und die S dringen werde, daß man denselben nach Baden zu freiem unparteiischem Verhör bringe, um scheint ^ ^ führen, sich bis dahin zu gedulden. I». Vor den Gesandten Zürichs und Berns lstdg. Herr de la Picmente von Genf und hält wegen Einführung des französischen Salzes in die ^ührt - ^ft einen mündlichen Vortrag. Weil dieses Geschäft die sämmtlichen eidgenössischen Orte be- ^c>n ^fucht man denselben, die Ankunft und Resolution der übrigen Orte abzuwarten, v. Das von den dvn Peblis aufgestellte Prvject „wegen einer gewissen Cvrrespondenz mit der Krone Schweden und unh i., . ^'ken Fürsten und Ständen" wird bis zur Ankunft von Basel und Schaffhauscu zurückgelegt, den Gesandten Berns in Abschrift mitgethcilt. «I. In Betreff des zu Zürich cvucipiertcn Turner ^ befunden, daß selbiges so viel als möglich abgekürzt und neben Andcrm das Mülhauser und den ^ähäft darin nicht vergessen werden sollte, v. Zürich und Bern eröffnen, wegen der von ^ichn? ^^lischen Orten bisher verübten Jmprocedurcn, deren gcwaltthätigcn Hochmuths und der Hint- gebührenden Nespccts ihnen gegenüber hätten sie mehr als genügende Ursache gehabt, diese dex auszuschlagen. Um aber den unparteiischen Orten zu zeigeu, wie sehr ihnen die Ruhe und fehl ^ des Vaterlandes am Herzen liege, hätten sie dieselbe auch beschickt, doch mit dem deutlichen Be- ^derc^N ^"lassung des Kesselring zu seiuein Verhör und die Abhülfe der übrigen Religions- und Sierra ^werden nicht erhalten werden könne, sofort wieder heimzureitcn, da man sich nicht mehr also sere,,. ^ ""d Plagen lassen wolle. Basel und Schaffhauscu verdanke man ihre Bemühungen und die Con- Solothurn; sie möchten sich die Sache auch ferner angelegen sein lassen und sich aussprechen. 832 Februar und März 1634. wie sich die katholischen Gesandten auf der genannten Conferenz über diese Angelegenheit geäußert häN"l und was für Vorschläge zu einem Vergleich vorhanden seien. — Basel und Schaffhausen berichten, ^ jener Conferenz habe man kein passenderes Mittel finden können, als die Besuchung einer allgemeinen Nik leistung. Als aber die katholischen Abgesandten zu wissen begehrt hätten, was auf derselben sollte vorgcb^ werden, habe man ihnen auf die Verhandlung des Kcsselringschcn Processes hingedeutet. Darob seic» ^ etwas bestürzt gewesen und hätten keine Hoffnung machen wollen, daß Kesselring nach Baden gestellt Man habe auch so viel bemerken können, daß die katholischen Orte insgemein die Abführung des bernis^" Kriegsvolke» verlangen würden. Wenn Basel und Scherfhausen die Formalia des Ausschreibens M'ö» Kesselring und der thurgauischen Händel nicht so ernstlich begehrt hätten, wären dieselben darin weggcl">>"' worden. Die katholischen Gesandten hätten sich dahin geäußert, Lucern hätte als unparteiisches Ort nach Solothurn berufen werden sollen, worauf aber von Basel und Schaffhausen also repliciert worde» ^ daß sie die Sache nicht mehr in Anregung gebracht Hütten, zumal da sie bemerken, daß in dies»" Fall auch Bern sich als unparteiisches Ort betrachten könnte. Sollte man bei der in Betreff Kesselt gegebenen Instruction stricte bleiben wollen, so sei zu besorgen, daß man nicht viel ausrichten werbe. ^ möchte also sich wohl bedenken, zu einer Trennung in der Eidgenossenschaft Ursache zu geben, und d»' unparteiischen Orten die Mittel zu weiterer Jnterposition abzuschneiden. Ihre Herren und Obern h»^' anfanglich Bedenken getragen, eine besondere vierstädtische Zusammenkunst zu anticipieren dem be»»' Städten zu Gefallen aber doch eingewilligt. Sie seien Willens zu Allem beizutragen, was dem Vaters ersprießlich sein könnte. Zürich und Bern verdanken die Mitthcilung über den Verlauf der Confere»i Solothurn und sprechen den beiden Städten zu, sich wegen dieser besondern Zusammenkunft keine Ged»"^ zu machen, da ja die katholischen Orte auch ihre Konferenzen halten und noch andere Geschäfte zu bew^' seien. In Betreff Kesselrings bleiben sie unverändert bei ihrer Instruction, t. Zürich stellt wege» ^ mit der Krone Schweden und deren conföderierten Fürsten und Ständen begehrten „Correspoude»Z etwelcher Verbindung" einen Anzug, nämlich, daß eine solche bei dem dermaligen Stande der Saft»'»/ Deutschland dein evangelischen eidgenössischen Stande nicht wenig vortheilhaft sein möchte; zum wei»l/ sollte man darauf bedacht sein, auf den bevorstehenden Kreistag nach Frankfurt jemand 'von den ev"/ lischen Orten abzuordnen, um dahin zu wirken, daß dieselben in den beabsichtigten deutschen Reichst, eingeschlossen werden. Zürich läßt ein von dem Obersten Peblis cvncipiertes Prvjcct einer solchen V"'/ dung ablesen. Die drei übrigen Städte finden aber nicht für gut, dermalen in einen solchen B»»d einzulassen, und sind der Ansicht, daß man damit noch eine Zeitlang und bis mau sehe, wie die 6/ mit den fünf Orten sich anlasse, zuwarten sollte. Auch in Betreff der Abschickung einer Gesandtschaft ^ Frankfurt trägt man besondere Bedenken. Zwar lassen sich Bern und Schaffhausen dahin vernehme», / eure solche ihnen nicht gerade zuwider wäre, ingleichem wenn die angedeutete Cvmmission dem von Peblis übertragen würde; Basel jedoch will dazu nicht einwilligen. A. Des Herrn de la Antrag des französischen Salzes halber null man vor alle XIII Orte zur Berathung kommen lassen. I». 3'^.., und Bern erzählen den Gesandten der beiden andern Städte und denen von Glums und Appenzell was si^' Verlauf die Angelegenheiten mit den fünf katholischen Orten bisher genommen, und was für Resolution» / wegen von ihren Herren und Obern bereits gefaßt worden seien, welche man, wenn die katholischen Ort» s»'/ m der Aiigelegenheit Kesselrings, als wegen noch anderer Beschwerden sich nicht zur Billigkeit bei»"/ wurden, mit Gottes Beistand exequircn müßte. Weil aber die katholischen Orte auf dieser , Februar und März 1634. 633 hatten merken lassen, daß die Vermittlungsversuche der uninteressierten Orte ihnen nicht zuwider seien, so Gilten die beiden Städte, obgleich sie genügende Ursache dazu bätten, dieselben nicht von der Hand weisen, ^uit die unparteiischen Orte von ihrem friedliebenden Geinüthe sich auch überzeugen könnten. Sie möchten >o un Vertrauen eröffnen, was für Vorschläge zu einein Vergleiche die katholischen Orte gemacht hätten, ob sie selbst einige wüßten. Falls dieselben annehmbar seien, würden sie ihre Herren und Obern zu Annahme bestimmen, damit Kriegsunruhe und Empörung verhütet werden; sie selbst wüßten kein anders Mittel, als daß die katholischen Orte den Kesselring hieher vor gemeine Versammlung zu unpar- Mhem Verhör und zur Verantwortung kommen lassen, damit man vernehmen könnte, wie schändlich, ionisch u,id uneidgcnössisch sie mit demselben verfahren seien. Sollte die Billigkeit und das vorgeschla- eidgenössische Recht keinen Eingang finden, so würde es ihren Herren und Obern nicht zuznmuthen sein, Zwang und Hochmuth länger zuzusehen. Solche Stellung zu unparteiischem Verhör nach Baden sei lls Neues, sondern früher mehrmals vorgekommen. Die unparteiischeil Orte möchteil den interessierten ^olischm Orten ernstlich zusprechen lind denselben in Betreff des angebotenen eidgenössischen Rechtes die "udc wohl zu Gemttth führen, damit sie nicht etwa auf einer Meinung beharreil, welche sie nachher be- müßtm. — Evangelisch Glarus läßt sich vernehmen, daß ihm die Jmprvcedur, welche die vier Orte Machtmeister Kesselrinq vorgenommen hätten, bedanerlich vorgekommen sei. Es hält für das beste k>alt >' ^ derselbe zn freiem Verhör nach Baden gebracht werde, lind daß hernach das unparteiische Recht zu ^ Schasfhausen bitten, daß man ihnen weitere Jnterpositivn gestatte, indem sie hosfeil, ^ llutcil Versöhnung Mittel zu findeil. Sie, als die unparteiischen Orte, hätten es als ihre Pflicht finden'^" ^ ^ ^^'""ktlung anzubieteil, weil sie gesehen, daß Alles sich habe zerschlagen wollen. Sie dm ^ unbillig, daß Kesselring zu unparteiischem Verhör gestellt werde, und wollen gern dafür sich Ää> ^ besorgen aber, daß sie bei den übrigen Orteil nicht viel ausrichteil möchteil, weil derselbe in den beid>^ Parteien sei, der Obrigkeiteil, der Kriegsräthe lind des gemeinen Mannes, auf welchen die andere diesem Fall viel Rücksicht nehmen müßten, und von denen „die eine den Gewalt auf die Krie-,^ ^^on würde." Für den Fall, daß die katholischen Orte das Begehren lim Erstattung ihrer gleicw " ^ Thurgau stelleil sollten, wünschen sie zu wisseil, wie sie denselben antworten sollen; dcß- ^ ^on man den Kesselring zu stellen begehre, weil die unparteiischen Orte sich dessen nicht der können; ferner, ob sie den katholischen Orten anzeigen solleil, daß man sich zur Behandlung ^iAriii^" ^urgauischen Differenzen auch bequemen werde. Zürich und Bern erwidern, sie hütteil wegen Hahr i" Obrigkeiten zu thuu, welchen die Protestationcn schriftlich zugegangen seien; man heue,, ^ ^ Bünde und den letzten Abschied von Badeil. Die Kosten sollten die katholischen Orte bei ri„g welche sie dazu veranlaßt hätten, bei dem Abt von St. Gallen und Andern. Weil» Kessel- ^rdr'"^ ^aden vor die gemeine Versammlung gestellt und seine Sache einmal ausgemacht werde, so ihr», hernach den katholischen Orten in ihre Jurisdiction in billigen gerechten Sachen keinen Eingriff zu alles klebrige der Gebühr nach auch verhandeln lasseil, da man keineswegs gesonneil sei, Anlaß Auße»,., ^ kkngelegenhcit zu geben, sondern nur keine weitern Unbilden zu erdulden. — Appenzell- ^Uriu"'-^ ^ ^hk werde vergleicheil können. Seinen Herren lind Obern sei die ^ Sache ganz leid, und sie möchte» ihrerseits gern das Ihrige zu einem Vergleich beitragen, ins hoffen, daß gute Mittel gefunden werden, um Ungelegcnheit und Unruhe zu verhüten. „Krieg »a ziehen, sei ein schwer und hochbcdenklich Ding; aber Unbill und Ungerechtigkeit zu leideil, zum 105 834 März 1634. verderbliche,, Schaden und zur Unterdrückung christgläubiger Unterthanen und Leute, sei uvch schwerer vor Gott nicht zu verantworten." Was die katholischen Orte seither beabsichtigt hätten, sei mehr als hi"' reichend bekannt; sie seien Leute, die ihre Versprechen nicht halten und der Unwahrheit sich nicht schäme»' 1. Glarus bittet, das; man seines Streites wegen der Vogteien Gaster und Uznach im Besten eingedenk ß»" möchte. It. Bern findet, daß das weitläufig gestellte Manifest Zürichs besser und passender sei als d»' abgekürzte. Zu «I und It. Dieses weitläufige im Archiv Zürich befindliche Manifest umfaßt 32 geschobene Foliosciteu. In dem Eingang desselben heißt es: „Wir die Bürgermeister, Schultheiß, Clein- Grosse Rath, so man ncmbt die Zweyhundcrt in beiden Stetten und Orten vorgedachter Eidtgnosch»^ Zürich und Bern, die wir unß nun über die Einhundert Jahr lang uß fridlicbcndem Christlichem Ge»^ und in dein UöLxoet unsers uralten gemeinen Pundts mit unseren vermeinten Eidt- und PundtSgnosß" etlicher Orten, sonderlich aber Luccrn, Uri, Schwytz, Undcrwaldcn und Zug, auch den Äbbten St. Gallen mit Beschwerden so wyt geduldet und gelitten, daß anstatt der vcrhofftcn Besserung man >»»' ansetzt gar uff den Kopf zusitzen in immer zuncmmcndem Vorhaben ist und also zur Nothwchre gctrungc»- zu Gcdanckcn und Hcrtzcn führende, haben wiz zu unscrm billichcn Schirm der crbarcn Welt so vil s''' Augen stellen wollen, daraus; zucrschen, daß wir mchrfaltigcr unlydenlicher, verhaßter Gcwaltthätigkeiten ^ crmclten 5 Orten und Abbte von St. Gallen unß nit ohne Grund hochbeschwcren und so vil unß 6°" Bcittel und Segenv verlhchcn Wirt, solcher Drangsalen zuentschüttcn und bestmüglichist zu versicheren un^ fangen thund". Es Werden nun alle die Uebergriffe und Drangsale aufgeführt, welchen Zürich und dem Landfrieden entgegen von langer Zeit her bis zu selbiger Zeit von Seite der fünf Orte und dcrs^ von St. Gallen ausgesetzt gewesen seien. «57S. Confcrenz von Bern und Freibnrg. An der Sense. 1K3-4, Ende Februar oder Anfangs März. Staatsarchiv Vcr». J»sa»c»onc»buch I!. S.A. Gesandte: Bern. Johann Rudolf Bücher, Seckelmeister wälschen Landes; MichaelStettler, Gcne^ schreiben Freiburg. (Nicht bekannt.) a. Bern instruiert seine Gesandten, dahin zu wirken, daß die frciburgischen Unterthanen, Güter besitzen, die von dem Schloß Oron oder Palesieux zu Lehen herrühren, angehalten werden, Schuldigkeit zu leisten. I». Gegenstand der Verhandlung ist auch der Streit wegen des Holzes LM»? - wegen dessen die von Ferlens und Sermon (Ccrniat?) Klage führen; der Handel des Weitzels Blanchod zu Oron und des Priesters zu Surpierre, welcher dem Zehnten zu Chapclle und dein zehnten zu Grangcs Eintrag thut. — Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Confcrenz der IV evangelischen Städte. Aaran. 1334, 21. bis 23. März (11. bis 13. a. K.) Staatsarchiv Zürich. Uest.XII.lt!. toi. 57. Gesandte: Zürich. Salomvu Hirzel, Haus Heinrich Wirz, beide Seckelmeister. Bern. März 1634. 835 bchchherz, Venner; Johann Ludwig von Erlach, Herr zu Castelen und Nncheilstein, des Raths. Basel. ^.'a»>i Rudolf Wettstein, Zeugherr und des Raths. Schaffhansen. Wilhelm Zicgler, des Raths. Verhandlungen von Zürich und Bern. Man findet, daß man die Beantwortung des Schreibens, welches der Neichscanzler Oxcnsticrna im ob ^cinbcr 16ZZ vte vier Städte gerichtet hat, nicht länger anstehen lassen dürfe. Alan beräth sich daher, 'uan sich ,ucht gerade jetzt in die früher inehrinals begehrte nähere Verbindung mit der schwedischen cine^ ^ Deutschland einlassen sollte. — Zürich eröffnet, es finde es zwar sehr bedenklich, sich dermalen in ^ ^^bmduiig mit den Schwedischen einzulassen; wenn es aber die Zeitverhältnisse und seine, wie auch '^'gen evangelischen Orte Lage betrachte, besonders auch, daß von dem Stehen oder Fallen der . i^chen Partei ihr aller Wohl und Weh abHange, aber jenes nicht von dein der evangelischen Orte, so cr- s.,'t ^ ^ die'beste Sicherheit gewähre, wenn man kraft der Gründe, die in dem an Bern über- dc/ ^ ^denken enthalten seien, sich in ein Bündniß „und gewisse Verständniß" einlasse, da man wegen ""^'brterten Streitigkeiten mit den fünf katholischen Orten nvthwendig werde etwas thnn müssen. ^ ^ legt ein Gegenbedenkeil vor, „das allein auf eine Korrespondenz lautet" und zu Beantwortung dieses ^ ziwcherischen Bedenkens dient, mit dein Beifügen, es wolle es dabei bewenden lassen.') — ^^rwrtet, weil Bern eine Correspondenz und nähere „Vertraulichkeit" mit der schwedischen Partei ^feri^^^ ^ alleiii um den Modus sich handle, so werde es dieß seinen Herren und Obern ^ ^"de, daß man mit Filg dergleichen nicht ausschlagen dürfe. Sollte es den Katholischen Hülst lZPeniiber zu Thätlichkeitcn komucen, so iviirde man nirgends woher als von der schwedischen Partei doch erwarten können, und wenn es auch dießmal ohne Krieg abgehen sollte, so habe man 3eit unversöhnlichen Neid und dein Neligionshaß der katholischen !che» Hause Oesterreich neue Feindseligkeiten zu gewärtigen, und niemand würde sich veranlaßt ^cl/ö^ sein, sich der evangelischen Städte anzunehmen. Deßhalb sei es besser, sich bei Zeiten er dc/" lnilzusehen, die Gott selbst durch die täglichen herrlichen Siege an die Hand gebe, welche bester ^ ^ Rutsche geistliche und weltliche Freiheit streitenden Partei verleihe. — Bern erklärt hierauf dst ^ Herren und Obern hätten für beide Städte nichts Besseres und Nützlicheres finden können, als u»d „Correspondenz", welche eben so viel Wirkung haben würde, als ein geschriebenes Bündniß, ^'benüber Frankreich und den Papistischen desto weniger „vcrdenklich" sein und doch bei den ge- ^ etwas „Schüchens" erregen würde. In Betreff der Bedingungen dieser Correspondenz solle ^dersst^ ^chn"den Theiles Vorschlag abwarten. In dieser Sache könnte man am besten die Dienste des ^r», ^"Peblis gebrauchen, dessen projectierte Punkte zwar sich auf ein Bündniß bezögen, worauf aber Hvr„ ^ Rücksicht zcc nehmen sei. Weil jedoch sowohl in des Neichscanzlers als in des Feldmarschalls hi^.. Andeutungen von nicht gerade zu verwerfenden Bedingungen enthalten seien, müßte darauf ^licit^^ ^^'dcn, „damit nicht etwa durch derselben Uebersehung die Correspondenz und gute Vertrau- ^Mdert ^^teckt werde." — Ziirich verliest sodann das Concept einer Antwort auf das Istg^ Neichscanzlers sammt einein Projeet fiir die Instruction des Obersten von Peblis. (Beide nicht ^^ichied.) Bern findet beide Stücke darum nicht annehmbar, weil seine Herren und Obern Creditch^^" Gesandtschaft nach Frankfurt zu schicken, dieses Projeet aber das Ansehen eines ih», Es ist der Ansicht, daß man dem Herrn von Peblis ein besonderes Schreiben schicken und dasjenige andeuten sollte, was in dem Schreiben an den Neichscanzler enthalten ist, mit der 836 März 1634. Bitte, solches demselben zu überantworten. Zugleich legt Bern den Entwnrf einer Antwort vor, wie ^ selbige für passend erachtet, k. Bern stellt sodann den Antrag, daß man sich in Beziehung auf die latur und Unterschrift derjenigen Schreiben, die man in gemeinsamein oder besonderm Namen an srew^ Herren und Stände abgehen lasse, mit einander vergleichen sollte. Es wird verabschiedet, daß man desst" eingedenk sein und eine Vergleichung darüber zu erzielen nicht unterlassen soll. v. Weil es sich nicht alle"' um Kesselring, sondern um viele Tausend evangelische Haushaltungen in den gemeinen Herrschaften deren Beschwerden handelt, so begehrt Zürich von Bern, daß es seine Bemühungen weder in der ei""" noch in der andern Angelegenheit aussetze, sondern ihm helfe die Sache zn Ende zu führen. Auf letzte" Tagsatzung zu Baden habe man sich nicht entschlossen, die Ankunft des französischeil Ambassadors abZ^ warten, sondern die französischen Schreiben nur in den Abschied genommen. Der vertröstete Termin vorüber und seine Herreil und Obern seien nicht Willens, sich länger aufhalten zu lassen; auch ko»"^ die Jnterposition des französischeil Ambassadors in mehr als einer Hillsicht ihm bedenklich und gefähw' vor. Mail sollte Basel und Schaffhausen dahin bewegen, beförderlich eine abermalige allgemeine leistung auszuschreiben, damit die Kesselringische und die damit zusammenhängenden thurgauischen legenheiten, sowie auch andere Beschwerden erledigt würden. — Bern antwortet, es werde sich angeW" sein lassen, „nach möglichster Versicherung des Eineil und Anderen zn trachten;" dieß habe bisher die und kostbare Unterhaltung seines noch im Feld stehenden Regimentes zu Fuß bezeugt, welches seit etliche' Monateil allein wegen der thurgauischen Streitsachen ans den Beinen behalten worden sei. Weil aber d'" Sachen seither mancherlei Aufschub erlitten hätten und Zürich dem Abschied von Königsfelden bisher »wl nachgekommen sei und es, wie verlaute, die Werbungen nicht nothwendig finde, so seien seine Herren Obern Willens dieses Regiment, das nunmehr eine gar große Summe Geldes gekostet habe, zu beurlaub^ und die Kosten nicht mehr allein zn tragen, es wäre denn, daß man sie mit ihnen theilen wolle. Was ^ Warten auf den französischen Ambassador betreffe, so habe Bern Befehl, mit Basel und SchafflM^! zu reden und sie zu einer allgemeinen Tagleistung zu disponieren, Widrigeilfalls aber wider die dara>^ entspringenden Ungelcgenheitcn in bester Form zn protestieren. Es wäre zu wünschen geweseil, daß Schreiben an Frankreich noch länger nicht abgeschickt worden wären, weil zu besorgen sei, daß die Sä)^ dischen wegeil des Bundes mit Frankreich sich durch dieselben zurückhalten lasseil, den evangelischeil gegen die papistischeu Hülfe zu leisten. Um nachtheiliges Mißtrauen zu verhüten, sollte man die Confereü'" mit den beiden Städten nicht mehr anticipieren. Zürichs Gesandte erwidern, Bern möchte mit der Abdankt seines Regimentes nicht eilen, sondern bis zu des Geschäftes endlicher Erledigung warteil; seine Erklärung ^ sie ihren Herren und Obern referieren. Dieselben hätten allerdings bisher nicht gern einwilligen neben dem fremden Kriegsvolke auch Landvolk annehmen zu lassen, da man dessen im Nothfall dach ^ sichert sei. Sie glauben, daß ihre Herren und Obern den Abschied von Königsfelden nicht außer - gelassen haben, zumal da sie durch die Stadt Genf in die 500 Mann bestellt, welche zum Auszug bereit desgleichen zu Stein 300 geworbene Soldaten hätten und an den Grenzen der Herrschaft Eglisau in 200 aufgestellt seien. Verhandlungen der IV Städte. , «I. Zürich und Bern eröffnen weitläufig, warum sie glauben, daß man sich mit der sth^^.,,- Partei in Deutschland „wenn nicht gar in eine nähere Verbindung, so doch zum wenigsten in eine ^ ^ liche, erträgliche und.Vortheilhafte Korrespondenz und gewisse Verständniß" einlasseil solle. Sie fi>^ F März 1634. 837 , daß dicß ohne Nachthell für die Erbeinigung und die übrigen eidgenössischen sowohlals anderwär- , Bündnisse geschehen könne, in Betracht, daß die Erbeinigung die Zeit her gegen die Eidgenossenschaft, ^ °uderz aber gegen die evangelischen Orte mit Occnpicrung der bündnerischcn Lande, in Betreff der Zölle, des ^ Z- und Kornkaufs nicht gehalten worden ist, daß die Oesterreichischen dieselbe „immer auf ihren Vortheil und sich dabei einbilden, daß man eidgcnössischcrseits schuldig sei, dieselbe zu halten. Den Oester- ^ßchen habe nur Zeit und Gelegenheit gefehlt, ihren bösen Willen gegen die Evangelischen auszuüben. u»nt sei, wix die katholischen Orte seit der Reformation die Bünde an ihren beiden Städten gehalten Men. >U de», Ihr böswilliges Gemüth zeige sich genugsam in den letzten thurgauischen Verhandlungen, besonders was sich seit Aufhebung der Belagerung von Constanz zugetragen habe. Die Erneuerung des Eck» Bündnisses hätten sie zu höchstein Schaden der evangelischen Orte trotz der mit der Krone "ingegangenen Neutralität angenommen, zu geschweige» der vorhergegangenen Tractatc, die sie und sonst Wider die alten Bünde errichtet hätten. Die französische Einigung brauche man nicht zu ^ Uchtigca, weil der König als Papist zu Gunsten der evangelischen Religion nimmermehr handeln, vielmehr ^^^"ucken werde. Dieselbe würde, wie auch die österreichische Erbeinigung, in der „Correspondenz mit "Zwischen", welche allein die Versicherung und Erhaltung der Religion bezwecke, vorbehalten. Diese üchflv wäre nicht eine eidliche Verbindung, sondern nur eine „Näherung und Beharrung bisher lich Partei sei auch der Untergang der evangelischen Orte. Wenn die übrigen beiden Städte bische,. ^ k- anhören und hernach die vorgeschlagenen Artikel und Conditionen zusammentragen. Aus dieser "nht dazu verstehen wollten, so würden Zürich und Bern dessenungeachtet das Begehren der Schwe- hätten die beiden andern Städte nur Schaden und Ungclegenheit zu gewärtigen, was Zürich Rcis--^ Whr leid wäre. Lasse man sich in Verhandlungen ein, so werde man auch in den künftigen der .^'wr Correspondenz", um auf den Nothfall der schwedischen Hülfe versichert zu sein. Der Untergang sich disc Sö Ber, U.. , . . die eingeschlossen werden. — Basel und Schaffhansen lassen sich vernehmen, die Einwilligung in ^nhre uw „Verständniß" würde der Erbeinigung stracks zuwiderlaufen, in Folge deren man vor einem i»i 9 die letzte Pension empfangen habe; sie würde ferner nichts Anderes verursachen, als daß man ^ssen ^ einander geriethe, weil die katholischen Orte ans die Nachricht davon den Feind ins Land dehn ^ üch ziehen würden. Die Eidgenossen seien früher in andern deutschen Unruhen, besonders den z/'uwlkaldischen Buud still gesessen und Hütten sich keines Theilcs angenommen. Es wäre auch „wider Ludwigs sKarlss VII, Königs von Frankreich," so daß dein König Anlaß zur Empfindlichkeit ^ werden könnte. Allerdings sei früher wider die Erbeinigung und von den katholischen Orten wider setvusc - Verträge hie und da gehandelt worden; man habe sich aber immer wieder verglichen und / schriftlich als mündlich erklärt, Erbeinigung und Bünde gegen einander treulich halten, zu wollen, ^ ^ w'ch dieselben so viel als erneuert. Eine solche „Verständniß oder Correspondenz" würde so viel ^und sein und der Erbeinigung sowie dem großen eidgenössischen Bund zuwider laufen, den sie ez sstntansetzcn möchten. Für die vier evangelischen Städte, wie auch für die andere Partei wäre ch'gc ^ch^chs'se und Zuträglichste, weun man es nochmals bei der früher gegebenen Erklärung und der bcjg .. Zeilen Neutralität verbleiben ließe und dein Neichscanzler eine Antwort in diesem Sinne gäbe mit ^esea^ ^chchewng der guten Absicht, daß man fortfahreil werde, dem gemeinsamen evangelischen Zlndere- ^ leisten. Auf diese Weise habe man immer freie Hand, Munition, Proviant oder ^ W viel man wolle, zu geben; im andern Fall werde man gcnöthigt sein zu geben, was man for- 838 März 1tt34. dere, und dann werde man mehr geben müssen, als man hinwiederum erhalte. Es sei also viel besser, ^ der Neutralität zu verbleiben und zu thun, „was die Zeiten und jedes Ortes Gelegenheiten erleiden möchte»' dainir man den Wurf in den Händen behalte. Dann sei anch die Gefahr zu beachten, in welche die ligion nach und nach durch den Eintritt in den schwedischen Bund gerathen möchte, und daran zu deB» daß Gottes Strafe nie ausbleibe, wenn man den Eid, mit dem die Blinde beschworen worden, überst^ Man dürfe jedoch nicht glanben, daß ihre Herren und Obern wegen der angeführten Motive von we»^ Eifer für das evangelische Wesen beseelt seien; sie werden sich dasselbe allezeit ernstlich angelegen I"" lassen. Daß so bald Friede geschlossen werde, sei nicht abzusehen; wenn es aber geschehen sollte, sei es"'' die evangelischen Städte und Orte viel passender, wenn man wegen des Königs von Frankreich, als c»»^ Bundesverwandten, durch Vermittlung des Herzogs von Nohan, darin eingeschlossen würde; sonst hätte das Ansehen, daß man mit den Schwedischen schon im Bündniß gestanden und mit ihnen als Partei ^ halten hätte, was den andern Theil hernach veranlassen würde, die evangelischen Städte für offene zu halten und zu erklären. Basel und Schaffhausen könnten also in kein Cvncept an den Reichskanzler ä» willigen. Wenn aber die andern beiden Städte annehmliche, der Erbeinignng unnachtheilige Vorschläge zu wüßten und in Schrift verfassen wollten, würden sie es geschehen lassen und dieselben ihren Herren Obern heimbringen. Ihres Erachtens wäre es aber das Beste, wenn man den Reichscanzler mit dein gütigte, womit der König lobseligsten Andenkens zufrieden gewesen und dein man bisher nachgekommen — Zürich und Bern antworten, es handle sich nicht darum, die eidgenössischen Bünde und die Erbeinieh" aufzusagen, sondern man suche nur Sicherstellung der Religion und des Vaterlandes und wolle die ^ schlüge erwarten, die dcßwegen gemacht werden. Weil dem vorschlagenden Theil die Verhältnisse s ^ eidgenössischen evangelischen Stände bereits bekannt seien, so würden diese Vorschläge hoffentlich so beschäl sein, daß man sie ohne Nachtheil der Erbeinigung und der eidgenössischen Blinde wohl annehmen kö»'^ Die Gesandten Basels und Schaffhausens möchten dahin wirken, daß ihre Herren und Obern die nicht „so rauh" von der Hand weisen, sondern das Eine und Andere dabei in Betracht ziehen. Zürich Bern könnten einmal nicht anders, als sich in diese Sache einlassen und zwar wegen der genannten wie zugleich auch, weil die Kesselringsche Angelegenheit und noch andere Streitpunkte, namentlich ^ Glarnerstreit mit den katholischen Orten dermalen noch unerledigt sei.—Basel und Schaffhansen bitte», ^ ihnen nicht übel zu deuten, daß sie ihre Ansichten zu Gemüthe geführt Hütten; ihre Instruction h^.,^, ihnen nicht gestattet, sich anders zu erklären. — Ihnen wird darauf bcmerklich gemacht, daß mcm ^ wegen Frankreich nur keine Gedanken machen solle, als könnte durch dasselbe die Einschließung »» künftigen deutschen Frieden vermittelt werden, weil eben der Franzose keine Partei, kein Cvntrahe»^^ sondern die Krone Schweden und der Kaiser mit ihren Anhängerin Ueberdieß suche Frankreich h^ ^ auch anderswo vielmehr Trennung als den Frieden des Reiches. S. Ueber die Instruction ^ Obersten Peblis nach Frankfurt wird man sich ans nächster Zusammenkunfl erklären und vereinbarem " der Convent seinen Anfang noch nicht genommen, anch der Reichscanzler sich noch nicht daselbst best» , di° Schrill- z,l d-r Ei„sch«-ß,l>,.z iu dm Fn-dm noch Z«, «>m-> b-.t <. ^ "h°«dlz sei. dm -ms T-gchtz.mg zz-ldm g-hch,mm s»^' w>d °°And,-, steh über cum gemeinsame Antwort zu vergleichen und solche mündlich zu geben. März 1634. 839 "u aber vorher dazu angemahnt werde, könne man eine vorläufige Antwort in der Form des zu Zürich abgehen lassen, sich dabei ans die Obrigkeiten beziehen, aber keiner Verletzung der österreichischer Seite darin erwähnen, sondern dies; ans die Tagsatzung verschieben, welches aber den Obrigkeiten anHeim gestellt wird. K»'. Weil der angekündigte französische Ambassador zu der ^ .schonen Jntcrposition noch nicht angelangt ist, Zürich und Bern aber einmal wissen möchten, wessen iibrj^ katholischen Orten zir versehen haben, so ersuchen sie die beiden andern Städte, mit Zuthnn kc» ^ "'^"^^'^shortcr Orte noch vor Ostern abermals eine Tagleistung nach Baden auszuschreiben und in icm ausdrücklich zu bemerken, daß alle Orte ihre Gesandten wegen des Kcssclring also instru- brcicl daß derselbe mit den Gesandten nach Baden geschickt, seine Sache daselbst zur Endschaft ge- P""d die übrigen Beschwerden auch erörtert werden. Wenn die uninteressierten Orte hicgegen trügen, so sähe man sich veranlaßt, wider alle daraus entspringenden Ungelegcnheiten in bester ^testieren, daß man darum vor Gott und der Welt entschuldigt sein wolle. Man sei entschlossen, schcm^ großen Kosten enthoben zu werden, und sicherlich würde das erfolgen, ans was man ' Zum voraus hingedeutet habe. — Weil im Ausschreiben davon nichts enthalten sei, sind Basels und ^as Gesandte nicht instruiert, wollen aber den Vorschlag in den Abschied nehmein Sie besorgen, ^ ^ in so kurzer Zeit auf einer Tagleistnng nicht erscheinen wollen, und daß der König von Ys. ' solches auch empfindlich aufnehmen werde. — Um zu erfahren, ob der Ambassador ans dem »läse, damit dem König die Angelegenheit und der Wille der beiden Städte „etwelcher- .. ^^onnne", wird für thnnlich erachtet, daß entweder Basel für sich allein oder in Verbindung mit leich' ulsbald nach der Heimkunft ihrer Gesandten ein Erinnerungsschreiben an den Herrn von Mvl- ^'c»m ^^uthnrii erlassen solle des Inhalts, Zürich und Bern würden, da man nicht wisse, ob und ck»c ^'unzösische Ambassador kommen werde, und die Lage der Sachen inzwischen eine mißliche sei, sich ^^"^ue Tagleistung zu Erörterung der schwebenden Geschäfte begehren, wenn die Ankunft desselben ^'Zögern sollte, und leicht möchten, wenn sie nicht dazu gelangen könnten, Ungelegcnheiten ^>st d ^"6 seinem Bescheid wird man bald finden, was es für eine Bewandtnis; mit der An- ^lei>> ^'^bchsadors habe. Alan wünscht aber, daß Basel wegen schneller Beförderung dieses Schreiben Ausschreiben der Tagsatzung könnte neben Anderem als Ursache auch was Zürich des Kesselring halber berichtet hat, daß nämlich die zu Schwyz von dessen schon verwandten erst seit der Tagleistung zu Baden, als sie des Königs von Frankreich Brief ich. .^dfanglm hatten, wieder eine Summe Geldes haben fordern lassen mit der Drohung, den Kesseltest-/ härtere Gefangenschaft zu werfen, falls sie diese Summe nicht zahlten. Ii. In Betreff der Ct. ^^schivcrden im Toggcnburg ist ein Theil der Gesandten der Ansicht, es sollte dem Abt von ^rdci," der vier Städte Namen ein Auszug der Beschwerden mit einem Schreiben zugeschickt dcrl'r^ ^ ^ ^>n Landfrieden und gemeiner Religionsfreiheit zuwiderlaufende Handluitgen beför- 'M einstelle und sowohl die Prüdicanten als die Unterthanen bei ihren üblichen Freiheiten und Gercch- ^ ^)ne Zwang verbleiben lassen solle. Ein anderer Theil aber ist der Ansicht, der Abt würde, wenn '^chm also schriebe, sich einbilden, er habe über die evangelische ReUgwn n.td deren Bekemter Vollmach . " "" sollte deßhalb die gestellten Bedenken den Prädicanten im Toggcnburg auch unter der vier Stad zuk°nnne.t lassen mit dem schriftlichen Befehl, ihre Predigten darnach zu rächten un dem nnt aller Neuheit nachzukommen;" begegne ihnen dann etwas Beschwerliches Don Serie des Abtes oder dessen 840 März 1634. Beamten, so sollen sie die vier Städte davon in Kenntniß setzen, welche ihnen dann behülflich sein wi'n^ — Damit dieses Geschäft nicht länger verschoben werde, wird man darüber bei nächster Zusammen^ eineil Entschluß zu fassen haben, i. Wessen jedes Ort in Bezug auf die Erneuerung des spallischen ilisses gesinnt sei, soll auf nächster Conferenz oder der bevorstehenden Tagsatzung zusammengetragen werft damit man eine einstimmige Erklärung darüber abgeben könne. Ii. Weil der zu Badeil gemachte Abi > ^ „liederlich und parteiisch ausgefertigt ist" und man der Landschreiberei wegen Eines und Anden aHilden hat, so soll man bei erster Zusammenkunft dessen eingedenk sein und die zürcherische Con^ dahin mitnehmen. Verhandlungen von Zürich und Schaphausen. . I. Schaphausen bittet die Gesandten Zürichs, bei ihren Herren und Obern zu vermitteln, daß Sto ^ der Amtmann der Stadt Schaffhausen, diejenigen Früchte, welche seine Herren und Obern mit Hans Bärlocher aus dem Nheinthal gegen Salz „verstahen" ^vertauschten (?)s, dein Värlocher liefern möge, rigeilfalls dem Amtmann Stocker „der getroffene Kauf derAmtsfrllchte halber" auch wieder aufgehoben will'^ Die Gesandten Zürichs antworten, daß ihren Herreil und Obern gar viel au der Consequenz, welche dlw erfolgen konnte, gelegeil sei; doch wollten sie dieses Begehren heimbringen und ihr Bestes thun. ^ möchten die Gesandten Schaffhausens ihre Herren und Obern dahin vermögen, daß besagter Junker Sw ^ „mit Aufhebung genannten Kaufs seiner Amtsfrüchte es dießfalls nicht entgelten müsse, dessen ^ genossen." . . . ' Zu »>)- Diese dem Abschiede im bcrncrischen und baslerischen Exemplar beigelegten Bedenken w'ft ^ titelt: „Einfaltiges Bedenken, ob die evangelischen Orte lobl. Eidtgnoschaft genügsame Ursach bftp. sich sambtlich oder absonderlich mit der Schwedisch genannten Parthey im Rom. Rych in eine gewüsse Vcrstentnuß ynzulassen? und ob demnach sy die cvang. Ort insgemein dassclbig der österrycW, Erbeinung, dcßglcichen die jüngern Ort auch des eidtgnössischen Punts halber mit Fugen thun Ferner im Bcrner Exemplar (Evangelische Abschied. 4'. S. 03) ein Gutachten Zürichs, und ebenda^ S. 47 „Project und unvergriffliche Puncten, wie die beiden lobl. Stett Zürich und Bern sich ^ Hochlobl. Crone Schwede,, und den Evangelischen Churfürsten und Ständen in eine Berbüntnuß ^ khönnen." V7S. Conferenz der VII katholischen Orte nebst Abt St. Gallen. Lucern. 1334, 27. bis 31. März. Landcöarchi» Siliw>>z. , Gesandte: Luceru. Aloriz Au der Allmend, Schultheiß; Heinrich Fleckensteiu, Ritter, lind Pannerherr; Jakob Bircher, Baumeister; Ludwig Schlunacher, Seckelmeister und Schiitzo'^^^. Uri. Johann Kaspar von Spiriugeu, geuauut Arnold, Ritter, Laudammanu; Johann Kourad von ^ ^ dingen, Ritter, Alt-Landammauu und Landshauptmann; Sebastian Heinrich Trösch, Ritter, ammanu; Karl Emauuel von Roll, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. SchwhZ- Abhberg, Landannnann; Johann Gilg Aufdermaur, Landshaliptmann; Michael Schorno, Scckelw^'^ Johann Nigert, Vogt. Unterwalden. Johann Jmfcld, Landammann und Landshauptmann; März 1634. 841 ^stld, Alt-Landammann, Vvn Obwalden; Jakob Walthart Lussi, Landammann und Pannerhcrr; Johann öer, Alt-Landammann und Landshauptmann; 5kaspar Leu, Ritter, Alt-Landainmann, von Nidwalden. Ja/ Wikart, Hauptmann; Beat Jakob Mcyenberg, Adam Signer, alle des Raths. Freiburg ^"b Bumann, Alt-Seckclmeistcr; Peter Heinrichcr, Scckclmeistcr. Appenzell-Junerrhoden. Martin ^ Landammann; Jakob Wiser, Alt-Lairdaminann und Pannerhcrr; Michael Kern, Statthalter. Abt lur Grießenberg, Hofincister; Johann Rudolf Neding vvn Schwyz, zu Glatt- 3' Landvogt im Toggenburg; Ulrich Christoph Schenk von Castel, Vogt auf Nomanshorn. dvi, ^vnferenz ist von Carolo Casati, Grafen zu Borgo Lavizzaro, ordentlichem Ambassador des Königs ^ T^'üen, Philipp IV., in der Eidgenossenschaft im Namen und auf Kosten des Königs zusammen- Nach der eidgenössischen Begrüßung wird der Ambassador durch einen Ausschuß in abgeholt und dankt für die Geneigtheit, welche die Herren und Obern zu dem Könige und zu ko/ ^^bml Jnfante gezeigt haben. Zu Abkürzung der Sache überträgt er die übrige Verhandlung dem ^ chm Dolmetscher, Hauptmann Crivelli. Nachdem dieser in einem Vortrage die wohlthätigen Folgen Spanien neuerdings zu schließenden Bündnisses für die Erhaltung der Religion und Gerechtigkeit ui den dermaligcn Zeitläufen hervorgehoben hat, ermahnt er zur Beschleunigung des Entschlusses. Noc der alten eidgenössischen Tapferkeit brennen, ob Gott will, noch in cuern Herzen, sie leuchtet c»er Augen, daß ob solchem sowohl der Feind erschrecken, als dadurch bei den Freunden hcst Glauben und Achtbarkeit erhalten wird. Darum.... weil euch eine so erwünschte Gclegen- aidc/'^ gestoßen, entschließet euch bei Zeiten; denn alle Verlängerungen sind gefährlich. Vollbild ^ Kürze; denn alle Aufzüge und sonderlich bei diesen Läufen sind verdächtig, bedenklich h» Darauf eröffnen die Gesandten ihre Instructionen. In denselben zeigt sich keine große die ^ ' erklärt der freiburgisc!)e Gesandte, daß er instruiert sei, nur anzuhören und zu referieren; ^s. ^ben Gesandten setzen jedoch ihre Berathung fort. In Erwägung nun, daß die bisher mit Spanien Heist Kundschaft den Orten nützlich gewesen ist und den cnnetbirgischen Nnterthanen merkliche Vor- H bracht hat, vvrnemlich aber, daß dieselbe die katholische Religion schützt und „zu uicht geringer das N- Vtißgttnstigcn dient"; daß ferner kein Fürst mit Fug sich darüber beschweren kann, weil sich c stch nur auf die Defcnsion bezieht, erklären im Namen ihrer Herren und Obern die Gesandten bx^bk'>>derinaßen: „Daß nämlich vürs erste sich unsere allcrsyts gnädige Herrn und Oberen hochgccret ""b erkhennend, daß Höchstgedacht ihr Maycstät den gnädigisten Willen gefaßet und geeiste» ' hievor uffgenommcne löbliche beschirmbliche Pündtnus nach dem Exeinpcl ihrer großmäch- ^stpii- nnltsäligist ruwendeir Voreltcren viirbaß ze erhalten und proseqiüreir, uff wölchc ^ergnädigiste Neigung uild Affection wir an Statt und in Namen vorgesagt kraft des hievor ^>scil /"^^'Pueic eigentlichen Gwalts und Bevclchs uns uff die Fürdersamme gerichtet, discs so lob- und ^ürck so wyt inöglich abzereden und uns darüber einer satten Conclusivn beeder shts zever- ivch . nun zcvolg wir uns aller erstlich gesampt cinmüetig und einhelligklich erklärend, daß glych ^derzyt disc Friindtschaft und Piindtnns in hocher Acht- und Estimation gehalten, auch erkhandt. Altvorderen, wir und unsere Undcrthonen so vil Zyt haro wohl daby befunden und wir gefährlichen Löuffen durch sölche zusampt der waren altcir Catholischcn Religion ver- ' ^"gcn st^chirinbt werden mögend, als mit so vil größerein Iffer, surd unter uns die heitere Erklä- ^gangm, sölche Ernüwernng uff das hcrlich Zil und End hin, wie der Buchstaben der alten 106 842 März 1634. Pündtnus ustruckt widerumb uffrichten und bekreftigei: zchelfeu. Daß hiemit die Loblich ansäheulichr beedersyts nützliche Vereinung nnt allen und jeden iren Puucteu, Clausulen und Articlcu wie die Ao-^ capituliert und beschloßen, desglychen die daruff im 1604. Jahr ervolgte Dcclaration und Ernüwerung irem Verstand gelassen, undisputierlich gemacht, auch gägen einandereu, wie dieselben usftterlich von ^ ze Wort lutend, beedershtts gethrüwlich, vest, unverbrcchenlich und ohn alle Gefahr gehalten, obscrvirt > vollzogen werden sollent, vorbehalten, do über den ein ald anderen Puncten in gägcnwiirtiger Eriniwrrn^ umb besserer Richtigkeit willen für kiinftige Zht ineerere Erlütteruug beschähen wird, das soll in culw gälten, gut Craft, Bestandt und Volzug haben, auch von keinem Theil (es wäre dan beider glhcher wider abgethon noch verminderet werden. , „Obglych woll auch unsere g. L. A. Eidtgnoßei: des Catholischeu Landts Appentzell, wie ZUg^^, Fürstliche Gottshuß St. Gallen nach uns übergen Ortheu, und absönderlich mit Höchst gedacht ö Mayestät in glyche Fründtschafft sich begäben, so soll es doch den eigentlichen Verstand haben, auch and^ nit gehalten werden, als wan sh anfenklich mit uns in diser löblichen Vereinung begriffen gewäsen wcw und in diser jetzigen Ernüwerung kein Undcrscheidt zwüschen ihnen und uns den übergen Orthen sonder alles ein Corpus (wie es dan ist und vermittlest Göttlicher Gnaden ungeschwächt bestohw ^ durchus ein Versprächen und Pflicht heißen, syn und blhben soll) gerechnet werden. , „Uff daß häruach wir mit diser Gelägenheit ersucht worden, daß in diser Ernüwerung der Pün^^ die Grafschaft Burgund eben so wohl, als das Hochlvbliche Hus Meylandt öegriffen, und in allein^ heuschenden Faal würcklich mit unser thätlichen Hilff in ihrer Mayestät Kosten bsetzt und besch^' werden sölchermaßen, wie gägen dem Hertzogthumb Meylandt, das ein und ander in der Pündtnus ö" sainb erklärt und usgefüert ist. ^ „So laßendt wir uns us guttcn Ursachen und hochbeweglichen Bedenken gefallen, bewilligent es ^ ze sonderen: Nespect Ihr Mayestät an Statt unser Herrn und Oberen und us derselbiger empfangner ^ macht gägen der Grafschaft Burgund der tätlichen Hilff halber in glhcher Pflicht ze syn und blybcw ^ gägen dem Hertzogthumb Meylandt, und sölche Schuldigkeit und Deffension uff erheuschenden Faai besten: unserem Vermögen ze erzeigen, jedoch daß hieby Höchstermelt ihr. Mayestät durch ihre jewüst" . Herrn Statthaltern und Guberuatoren obberüerter Grafschaft ircrsyts ebenmäßig und zu glhcher Whß jenig gägen uns leisten und volzüchen laße, wie es die vorgende Vereinung wägen vorgedachten . thumbs Bieylandt erklärt, doch alles in Ihr Mayestät eignem Costen, so wol was wir gägen iro als was sy hiugägen uff erheuschenden Faal uns ze leisten schuldig ist. ^ „Damit auch künftiger Zyt nit etwa:: Irrung oder Misverstaud erwachßen könne wägen der .. des Kriegsvolks, welches irer Mayestät (by uns den verpündten Orthen zu f:irfallei:der Notturfft ^ men) im 6. Artickel der ersten Vereinung zugclaßen ist, soll es den Verstand haben, daß zwar ihr ^ lut oft gedachter Pündtnus uusers Volcks, do es die Glägenheit gäben und sy es also bedörffen wn^.^ uffs höchst 13000 und nit minder denn 4000 Wärben und anuemmen laßen möge. Doch sollent wir ^ größere Manschest zegäben schuldig syn, sonder von geinelter Zahl der halbe Theil, oder sovil mau Ww/ die Veschtttzuug gemelter Grasschaft Burgund gebrucht werden, mit discm luteren Verstand und Z" daß auch hiugägen Ihr Königliche Catholische Mayestät wägen diser Grafschaft (glych wie wägr" Hertzogthumbs Meyland) versprächen, daß gesagte Grafschaft schuldig und verbunden sye, uns 1634. 343 zc Roß u„d Fucß in allein Ueberfaal von unseren Fhendcn nach Notturft zc sucenricrcn, helfen, schir- und byspringen. „Uinb daß wir ircr Mahestät wägcin Jnverlhbuing oft ernannter Grafschaft Burgund in dise Püindts- "Gerung ratificicrend, versähent wir uns, sh werde ininbeschivärt erfunden werden, vürthin so lang dise ^üret, us jeden: Orth zween Jüngling oder Studentcin in der Grafschaft Burgund frye Kunst äugend sannpt der Sprach des Landts zelärnen in irem Costen, der gestalt ivie znn Mcylandt erhalten Zelaßeu. ssy "^^"n ^ird begärdt, faals ctivain das ein oder ander Orth fyendtlich überfallen oder gcinöttigct nvnnrde ^ ^ott wenden wolle), daß alsdan ihr Catholische Mahestät ohne ninsercr der Orthcn Costen sowohl von Zc ^ Burgiind nachher uff die erst Meinung nnvcrzogenlich ihr möglichste Macht und Hilf an Volk Im- ^ ^ ^ueß "ud dem, so überfallen, so weht und laiig gethrüwe und dapfere Hilff leisteir ^ßen, bcher erachtei: ivurdeu, des Gülts ze begärcn, tvie des halber vür alle solche Fäl die vorgegangne .. es wider in shnen alten voriqen Stand Wirt gesetzt und gesicheret shn, es wäre dan Sach, daß u beßex söl, h^ter zugäbent iind nswhsent, das dan uns uff unser Ankünden und Ervorderen in einer ^u Rot ohnfählbarlich gevolgen solle. andern Pündtiiilßeii so wir die Orth durch cinandcren habent, desglhchcn iilit cisj Insten und Poteiitateii nffgerichtet, ic und allwägen zum Beschluß der gebärende Vorbehalt spe- i'iilchce "Ugehenckt und begriffeii Wirt, so ist vvnnötten, daß auch tii dem Instrument diser Ernüweriliig u»ser ^^ucht werde und jeder Theil shnen Vorbehalt specificicrc. Und bchaltent wir unsershts vor, ^^^en Vater den Bapst, den Heiligen Apostolischen Stuhl, das Heilig Kollegium, das Heilig Römisch geschworine Püudt, alle inffere Frhheiten, Gerechtigkeiten, alte Burg-, Statt- und Landrächt, ko», ^ ^skrrhch, ^ron Frankrhch, de>: Hertzogen us Saphoh und alle clterc Briefs und Sigel, Vcr- ^ ^^stcndtnus, Pündtnus, Landtsfridein, Tractaten und alle unsere Pundtsverwandtc, Pundtsgnoßen, Hl,z^^^undten, auch alle die, so mit uns in Burg- oder Landtrecht sint, die Herrschafft Florentz und das stx,.. ^ ^>'edicis unit dem Verstandt und Hinzuthun, daß auch dise angezogene elterc Pündtnußen und Berußen diser gegenwärtigen keinen Nachthcil gäben oder bringen sollent. Mahestät vonnöttein shn wurde, Volk durch unsere Landt ze schicken, so soll es der Decla- u Ao. 1604 gmäß gehalten und vürgenvinmcn werden. U>»l> daß der Artickel wägen Dnrchfertigung der Kauffnnannsgnetcren in diser Ernüwerung wider- ^'ttschet und bekrefftiget werde. n,^ "^unnach daß wägen der Obcrkeitcn usstcnden Pensionen und aller anderer Ansprachen ins gemein ^ßtzt^ Hochfürstlich Durchlaucht Herrn Cardinal Jnfante ein gebärendes Zil und Termin r crnambset werde, daruff man sich zuverlaßcn, und die Zahlungen nach und nach ze Eutzen habe. ^uetpirgischen Underthanen halber insgmein ze erklären, wie wht sh mit ircin hingelegten Articklcn gelangen mögen und der Pündtnus fähig werden. ^sati uun dise unsere gägcnwürtige Erklärung Hochgcdachtcr Ihr gnädigen Herrn Ambaßadorcn ^lle>n uff solches gemeinlich bemächtiget und instruirt sind, beliebig und anginem shn wird, so »der ^ubh reservieren und vorbehaltein, daß sh sich ebenmäßig -rutRöntios über dise Puncten erklären, " ^ so wht nit bemächtiget wäre, die Befestigung vürderlichst von ihr Hochfürstlich Durchlaucht 844 März 1634. Herrn Cardinal Jnfantc usbringen wolle, damit härnach zu Usvertigung der Pundtsiustrumentcn geschrit^'' und wytere Noturft altem gwonlichem Bruch gemäß versähen und zewärck gesetzt könne werden. „Unserer g. L. A. Eidgnoßen loblicher Statt Fryburg Eerengesandtcn Entschuldigung, daß ire und Oberen sy dismahln diser Fründtschafft und Pündtnus halber itit bemächtiget noch guugsainb instr»^ allhäro abvcrtigen können, habent wir angenommen, sonderlich whl sh die Vertröstung gethan, daß Oberkeit Stimm und Erklärung mit möglichster Kürtze ervolgen werde. . „Alles mit disem luteren Anhang und Beding, daß dise Pündtnusernüwerung vürderlichst und bcl^ nach altem loblichen Bruch in der Statt Meylandt geschworen, volkommenlich authentisiert, bsiglet u»d stättiget werden solle. . „Dessen alles zu Zugknus und Urkundt, besonders aber zu Hochgedacht Ihr Gnaden Satisfaction, ^ notwendiger Justification haben wir gegenwärtig unsere Erklärung in unser aller Namen mit u. g- ^ ' Eidgnossen der Statt Lucern gwonlichem Secretynsigel bcwart, oft Hochgcdachtein Herrn Ainbaßadl'^ zustellen und überantworten laßen uff Donstag den 30. N-rrtz^ Ao. 1634." ^ Der Ambassador willigt in diese specificicrten Vorbehalte ein, insofern beigefügt werde, daß ^ dem gegenwärtigen Bündnisse keinen Nachtheil bringen sollen. Darauf gibt er die Erklärung, daß ^ die Disposition zur Svlennisation des BundschwurZ getroffen und durch einen Expressen nach berichtet worden sei, daß die Gesandten am 8. Mai ihre Reise dahin antreten werden. Alsdann gegcnß^ Beglückwüuschung und eine öffentliche geistliche Festivität. sDen Bund siehein den Beilagen 'D k. Ausschüsse der Landschaften Lauis und Luggarus übergeben schriftlich einige Begehren, welche ßs der Bundeserneuerung berücksichtigt wünschen. Dieselben werden dein Ambassador vorgelegt. Da aber erklärt, daß er keine Instruction dafür habe, so nimmt man sich vor, bei dem bevorstehenden , schwur in Mailand mit dem Cardinal Jnfante darüber in Unterhandlung zu treten. Was erlangt kann, soll aber nicht allein den beiden genannten Landschaften, sondern auch den übrigen ennetbirgü - Unterthanen zu Gute kommen, v. Bei der Berathung über den die Pässe und die Durchzüge bctrem^ Artikel ist die Mehrzahl der Gesandten der Ansicht, daß der König, weil dieselben im Fall der Rath^ gesammter Macht geschützt werden müssen, gesammte Orte darum begrüßen soll, wenn er genöthigt stb ^ Volk durch deren Gebiet zu schicken. Uri und Schwhz lassen sich nachdrücklich dahin vernehmen, es doch kein Ort dem andern etwas vorschreiben wollen. Sie lassen es bei der 1604 darüber gegeben^ klärung bewenden. Da jeder Theil auf seiner Meinung beharrt, überläßt man die weiten: den Obrigkeiten. Ä. Seitdem die Alumnen des helvetischen Collegiums in Mailand den Vätern bei denen sie sehr profitiert hatten, entzogen und den Oblaten übergeben worden waren, hatte schon mehrmals dafür verwendet, daß die Sache wieder auf den alten Fuß gesetzt werden möchte b ^ ohne Erfolg. Es wird nun beschlossen, den Nuntius um seine Vermittlung dafür anzugehen. «- Belästigungen von Seite der Eidgenossen der neuen Religion je länger je häufiger werden, so soll einen Gesandten erwählen, der sich gefaßt halten soll, sogleich nach Ankunft des neuen französischen mit den übrigen nach Solothurn abzureisen und mit demselben das zu verhandeln, was ihm ^ ^>i schriftlichen Instruction wird aufgetragen werden, t. In was für Roth und Gefahr der BisM Basel sich befindet, und was für Schreiben man deßwegcu hat abgehen lassen, wird jeder Gesandt r ^ Herren und Obern berichten. K. Auf den Antrag, daß die Gesandtschaft an den Herzog bald abgeschickt werden möchte, ersucht man Lucern, das nicht ungencigt zu sein scheint, dazu behÄM sein, ^ April 1634. 845 es möchte auch einen Gesandten ernennen, damit die Gesandtschaft bald abgehen könne. I». (S. u. a en.) z. u. Rapperswhl.) Ir. Doctor Rudolf von Uri, welcher schon vor etlichen Jahren von den ^ en authentische Briefe und Siegel erhalten hat, daß er in Folge des Todes von Ambrosio Fornari die . eines Agenten zu Mailand übernehmen könne, beklagt sich, daß Landschrciber Megnet von Uri die . Weiten eines Andern berichte und um diese Stelle anhalte, und bittet, ihn bei den erhaltenen Ort- ^ "wen zu schützen. Die Sache wird in den Abschied zu Händen der Herren und Obern genommen. ' ^cgen des Eingriffs, welchen Zürich in Betreff der unlängst zu Baden angeordneten Bestellung der "chen bei Stein gegenüber dem Landvogt im Thurgan sich erlaubt hat, wird eine förmliche Protestation " Zürich zu erlassen beschlossen. »». (S. u. Baden und Freie Aeintcr.) I». Der Antrag Zugs, die >)er besprochene Besatzung in den Thurgan abgehen zu lassen, wird in den Abschied gestellt. «. Es " die Gesandten des Fürstabts von St. Gallen ersucht, daß sie noch zu dem Fürschreibcn, welches " den Gebrüdern Schonauer bewilligt hat, durch ihr Ausehen und ihre Officien die Sache zu vermitteln in die Länge zu ziehen trachten sollen. Man sehe auch in den Abschnitten Herrschaft?- und Schirinortsangclcgcnhcitcn: Wstchaft Baden. I». Art. 10g. Kirchliches. «». Art. 8S. Kriegssachcnc m ^lüei Freie Aeintcr. IN. Art. III. Kriegssachcn. ^erswyl. j. Art. 7. Conferenz der V h?) katholischen Orte. Lucern. 1034, 4. April. Landcsarchiv Nidwaldc». Protokoll der Rüthen n»d der Lcmdleuthcn vom Z. April. Bd. S. t'ol. ZS4. »Wegen der Beschwertnus, so man hat mit den Oblaten in dem Collcgi zuo Meylant, wie auch Legen dem Bischoff von Kum, wellent mine Herren dcssc wäg uff morgen die Tagsatzung zuo Lucern bekochen lassen durch Herrn Lantaman Loüwen undt alldort bi dem Herrn Legaten hclffen tracticren, damit au dem einen und anderen gcbürcnde mittell mogendt in das Werck gcricht werden." Der Abschied selber onnte nicht aufgefunden werden. «W. Conferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. 1034, 7. April (28. März a.K.). Staatsarchiv Zürich, (tost. XN. 146. t'al. 8t. « "o>i Zürich. Salomvu Hirzcl, Hans Heinrich Wirz, beide Seckelmeister Bern. Franz Ludwig Oh Herr zu Spiez, Schultheiß; Johann Frischherz, Veuucr. Basel. Johann Rudolf Fäsch, d^^""^"Mer; Johann Rudolf Weitstem, Zcughcrr und des Raths. Schafshauseu. Wilhelm Ziegler, "chs; Hm,s Jakob Zicgler, der Rechte Doctor und Stadtschreiber. Ichw w' l>atte seinen Eid- und Neligiousgeuosscu eine Dedilctiou geschickt, warum mau mit der ^eiii " Partei in Deutschland in nähere Corrcspondeuz eintreten sollte, uild in dem Ausschreiben dieser begehrt, daß mau sich über eine billige Antwort auf das Schreiben des Neichscauzlcrs Oxen- 846 April 1634. sticrna vergleiche. — Zürich läßt es einfach bei dieser Deduction bewenden. — Bern, gleichfalls bei seiuü jüngsten Resolution beharrend, wünscht, daß man „die Verständnis;" nicht ganz ausschlage, souderu zu ^ sicherung der evangelischen eidgenössischen Stände und der reformierten Religion sich für eine vertraust^ Correspondenz ausspreche, daß man aber nach Ausfertigung der Antwort mit dem Andern nicht eben sondern inzwischen abwarte, wie die Sachen in Deutschland sich gestalten. — Basel und Schaffhausen laP" sich dahin vernehmen, daß ihrer Ansicht nach dies; dermalen nicht rathsam, nicht nothwendig, auch sehr 'st' fährlich und unverantwortlich sei, weil dadurch leicht der Krieg ins Land gezogen und Alles, was man ha '' der Gefahr ausgesetzt werden könnte. Nützlicher, anständiger und verantwortlicher sei es, einfach bei ^ angenommenen Neutralität zu verbleiben; mehr könne neben den eidgenössischen Bünden und der Erbc»" gung gar nicht bestehen. Sie haben keinen andern Befehl, als in ein „unvergriffliches" Schreiben ost Anhang der vorzuschlagenden Bedingungen einzuwilligen. Wollte man ein solches Bündniß oder einest ^ Correspondenz annehmen, so wäre man dadurch einer baldigen Hülsleistnng im Fall der Roth doch uu> versichert; zudem habe man die eidgenössischen Freiheiten bisher ohne dieselbe aufrecht erhalten köiw" Vor Allem müsse man auf Gott sehen, die Eide halten und nicht Böses thun, d.h. den Eid nicht halten, ^ dadurch Gutes zu Stande zu bringen. Die wahre evangelische Religion lasse sich durch den fleischst st Arm nicht pflanzen, was man früher mit Schmerzen erfahren habe, und was durch die Excmpel der ruü'U'' Fiirsten und durch andere nähere genugsam bezeugt werde. Die Partei, mit der man sich verbinden sei dermalen so wohl nicht formiert und die Gegenpartei habe noch innner die besten Plätze Deutschste' in ihrer Gewalt. Von den Schwedischen werde, wie die tägliche Erfahrung lehre, nichts Anderes istst'; als Vorrttthe an Geld, Munition, Proviant und Volk. Was ihnen die Zeit her mitgctheilt worden st' werde von denselben gar nicht hoch angeschlagen. Ihre Unordnungen, Jnsolentien, Frevel und ihr Muthwi e gegen die eigenen Freunde seien so groß, daß ohne Zweifel ein großer Jammer daraus entstehen w>u'^ wie man denn bisher nichts Anderes gesehen als das Verderben aller Conföderiertcn, deren so gar nicht seien. Es seien noch große Herren und Stände in Deutschland, welche nicht mit ihnen halten; denn ein „abgelegener fremder Privatstand" sich andern, welche mehr Ursache wegen KriegsbesclMr' ^ hätten, voranstellen sollte? Ihre Herren und Obern seien geneigt zu thun, was mit Fug und Chrr ö schehen könne; jedoch möchte man alle Umstände reiflich erwägen, die beiden Stände durch eine Söndet'^ nicht in Gefahr setzen Und darauf denken, wie man bei den Erklärungen, welche dein Ritter Nasäst April 1632 ertheilt worden seien, verbleiben könne, in der zuversichtlichen Erwartung, daß die Schwebst^ und ihre Conföderierten, wenn sie mit der Beschaffenheit dieser Lande genau bekannt wären, eine st , Verbindung selbst nicht begehren würden. Was eine eidgenössische Trennung für Folgen hätte, würde bald von denjenigen erfahren, die schon lange darauf gelauert hätten. Hiezu wollten ihre Herre» ^ Obern keine Veranlassung geben, wcßhalb man sie gebührenden Orts entschuldigen möchte. — richtet unter Anderm, was Herr Straßberger, ein schwedischer Gesandter, der vor etlichen Tage" ^ Italien nach Frankfurt durchgereist sei, deßwegcn „für bewegliche Erinnerungen" bei seinen Herreu Obern gethan. — Die Meinung Berns und der andern zwei Städte geht schließlich dahin, daß mau st solle, wie die Schwedischen immer in gutem Willen zu erhalten seien, „wie ihre Progresse in neben dem Convent von Frankfurt fortgehen werden", wie der König von Frankreich wegen des bei ^ getödteten Herren de la Haie und sonst gesinnt sei, und wie man überhaupt am besten geschirmt u» ^ sichert sein könne. Nach weitläufiger Besprechung vergleicht man sich endlich über ein Schreibeil a» April 1634. 847 ^ichscanzler und nimmt dasselbe auf Gefallen der Obrigkeiten in den Abschied, I». Wegen der Titulaturen denjenigen Schreiben, die an den Ncichscanzler Oxenstierna und andere hvhe schwedische Osficiauten geschickt A^de», ersucht inan Basel, den andern drei Städten diejenigen, welche in seiner Canzlci zu finden seien, A überschicken, weil es die meisten haben svll; Zürich wird dam: die seinigen auch mittheilen. «. Zürich Bern ersuchen die beiden andern Städte um beförderliche Einberufung einer abermaligen Tagsatzung, . sicher die Sache Kcsselriugs und andere daran hängende Sachen erörtert werden könnten, weil der ^'Mische MMssrcdvr zu Svlothnrn bereits angelangt sei und man nicht wohl werde warten können, bis A"a An neuer Modus der Jnterposition halber wider die Bünde und alten Gewohnheiten auf die Bahn bracht werde. — Basel will dieß seinen Herren und Obern Heimbringelt mit dem Beifügen, dieselben hiezu ohne Zweifel nicht ungeneigt seilt; man müsse sich aber zuvor bei den übrigen uninteressierten erkundigen, ob sie auch dazu disponiert seien, lind inzwischen an den Herrn von Mollondin um Be- schreiben, ob und wie bald der Ambassador eine Tagsatzung und wohin er dieselbe ausschreiben werde. ^ Ausschreiben soll auf dem letzten badischcn Abschied wegen obangeregter schwebenden Sachen seinen haben." «I. Die Gesandten der drei Städte stellen Zürich anhcim, die projectierte Antwort ans das )arfe Protestationsschreiben, welches ihm die fünf Orte zugeschickt haben, abgehen zu lassen, weil das münd- ^ Verweisen auf der Tagsatzung nur viel Zeit in Anspruch nehmen würde, v. Weil man glaubt, der ^gelangte französische Ambassador werde bei den fünf und den andern katholischen Orten die Erneuerung spanischen Bündnisses zu ahndeil instruiert sein oder es auch sonst thun, so stellt man ihm dieß anhcim und ^Aet dst angedeutete allgemeine Zusammenkunft ab. L. Wegen der Neligionsbeschwerden der Toggen- . svll dem Abt von St. Gallen im Namen der vier Städte freundlich geschrieben und er um die Ve- Auiig d^ Veranlassung derselben ersucht werden, auch daß er weder den Prädicautcn noch den Zuhörern ^ ^ die gemeine Religionsfreiheit und ihr Gewissen ctlvas zumuthe. K. Wenn ans künftiger Tagleistnng «' Vaden der Anzug wegen des letzten Abschieds von Baden gestellt wird, soll man bis dahin auch zu ^ A gehen, ob nicht ein jeder Landvogt, der ans die Landvogtei zieht, seinen eigenen Landschreiber gemäß ^ 1513 don den acht Orten bereits gegebenen Erkanntniß mitnehmen soll, oder wie man sonst eilten un- ^Aischen Schreiber daselbst haben könnte. Ii. (S. u. Baden.) i. Es wird ein Schreiben der Stadt Ahausen an Zürich verlesen, dat. d. 19. März. Man beschließt, daß Zürich im Namen der vier Städte 'AAen und die Mülhauser freundlich dahin weisen solle, sich bei diesen Umständen so behutsam als >ch zu «rhall«, und g-gm di-Herausgabe der österreichischen iu chrer Stadt liegenden Oute, sich ? ««-.st. zu wid-riqm, damit man nicht «-anlaßt wurde. I°lch- »-mach wi-d« zurn«M-rd°r«; d-^ is,„u-u si- damit abl-hnm, da» si- zum Th-ll von dm evangelischen Stadt«. d°«nd...°„ m.d t-riu Varwisseu, w-il sei mit denselben in d-r Neutralität b-griss-n ?->-», thun tonnten, u»> ab-- salle» Ii- ihrem Bürge. Zi-Il- -mstlich zuspreche». da» derselbe s.e uut s-rmr-r Ung« >"-it k. Es wird die Frag-gestellt, >°i- man sich .«a«g.l.sch°-I-.ts i°, der Ankunft des >,iich-n A.ubassadar- «.halt«. Wale i°w°hl in Beziehung ans -in- bq-nd-r° Beg-ußuug als un. .»„ U° abschwebendeu «ißverständuisse nnd di- übrigen Veranlassnugeu zu B-Ichw-td«. zu «ft-m.er-n, »>a» »ich. zweiselt, daß di- kathalischm Ort- -s ihr°rs°i,s b°--..S w.-d-n gethan h°l>-u. Man «-.m Uu^^ iiarnber nicht erklären, weil dergleichen bisher nicht Brauch gewesen sei, svndern verabschiedet, daß, ^>tes Ortes Obrigkeit solchen Vorgruß vor der Tagsatzung, welche der Ambassador vielleicht begehren p>e>,u abstatten wolle, sie den andern Orten davon Kenntniß geben solle, damit derselbe insgesammt ver- V . 848 April 1634. richtet werden könne. Bern berichtet, daß seine Herren nnd Obern es durch einen Ausschnß zu Aarberg bereits werden gethan haben; dessenungeachtet würden sie sich in diesem Fall zweifelsohne auch nicht trenne»- 1. Bern ersucht Zürich, das seiner verbnrgertcn Frau Küngolta Kippenhan Hinterhalten« Gut verabfolgt zu lassen und dadurch weitere Ungelegcnheit zu vermeiden, da es bei nochmaliger Verweigerung andeu Mittel zu ergreifen veranlaßt würde. Ätan sehe auch im Abschnitte Hcvrschastzcmzelegcnheitcn: Grasschaft Baden. Ii. Art. 1I>>. Kirchliches. Bei dem Abschiede liegen 1) das Project des Schreibens an den Reichscanzler Oxenstierna. 2) Project einer Instruction für den Obersten Peblis auf den Convent zu Frankfurt. 3) Projecte wie ^ beiden lobl. Städte Zürich und Bern sich mit der Hochlobl. Krone Schweden und den evangelischen El»» fürsten und Ständen in ein Vcrbündniß einlassen können. «78. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1«34, t». April. Staatsarchiv Luccr». Abt». So anno IM4. Bd. XXIV. knl. !>0. Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Statthalter und Pannerherr; Jakob Birchcr, mcister; Laurenz Meyer, Oberzeughausmeistcr; Ludwig Schumacher, Seckelmeister uud Schützenven»"^ Uri. Johann Kaspar von Spiringcn, genannt Arnold, Ritter, Landammann; Kaspar Nomanus Trog^ Ritter, Alt-Landammanu; Sebastian Heinrich Trösch, Ritter, Alt-Landammann; Johann Jakob Sch""' Zeughausmeister. Schwyz. Sebastian Abhberg, Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, -l'' Statthalter; Johann Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter und Landshauptmann. Untcrwaldcn. Jmfeld, Landammann und Landshauptmann, von Obwalden; .Johann Walthart Lussi, Landammann »" Pannerherr, von Nidwaldcn. Zug. Wolfgang Wikart, Kaspar Vlattmann, Beat Jakob Weyens alle des Raths. Diese Conferenz ist zu dem Zwecke zusammcnberufen worden, die Instruction für die Gesandten Z» ^ rathen, welche nach Solothurn abgeordnet werden sollen, um dem neuen Ambassador Vialard, welcher einen Edelmann die Crcdcntialen hatte abgeben lassen, eine Antwort zu crthcilen. ». Da schon beschlossen worden war, an den neuen Ambassador eine Gesandtschaft abzuschicken, um demselben von d" Kenntniß zu geben, worüber sich die katholischen Orte den evangelischen gegenüber zu beklagen haben, ihn um Abhülfe zu bitten, so wird deren baldige Absendung um so nothwendiger erachtet, da Berich" ^ gekommen sind, daß die von Zürich und Bern bereits den Ambassador hätten besuchen lassen und dc»s^ wie leicht zu denken sei, bearbeiten und die katholischen Orte zu verunglimpfen sich nicht gescheut werden. Damit diese Eindrücke bei demselben nicht haften, und weil man auch bemerkt hat, daß d" , Neuerung des spanischen Bündnisses vom König und seinen Ministern nicht gut aufgenommen worden wird beschlossen, daß jedes Ort an dieser Gesandtschaft Thcil nehme, um den Machinationen der 6"^ Partei vorzubauen. Die Instruction für diese Gesandtschaft enthält drei Punkte', erstens die übliche grüßung, zweitens die Beantwortung des von dem Edelmanns gehaltenen Vortrags, drittens die Dar"l!' ^ der Ursachen der Verhaftung Kesselrings und des dermaligen Standes der Angelegenheiten der kathobi^ Orte. Die Ausfertigung dieser Instruction wird der Canzlei Lucerns überlassen. Die Beantwortung l April 1634, 849 ^Uglichen Schreibens, welches der genannte Edelmann den Herren nnd Obern überbracht hat, wird noch ^schoben, bis man sieht, wie die Sache beim Ambassador ablaufen wird. ü». Die von Basel nach Baden ^geschriebene Tagsatzung hätte man lieber ans eine andere Zeit angesetzt gesehen, weil es Schwyz wegen ^"cr bevorstehenden Landsgcmeinde nnd anderer Hindernisse nicht möglich ist, daselbst zu erscheinen. Da ^ickbe aber wegen Kürze der Zeit nicht mehr weiter hinausgeschoben werden kann und zu sehr liederlich wäre, daß ein oder mehrere Orte nicht vertreten wären, wenn der neue Ambassador seinen vom ^>üg empfangenen Befehl eröffnen wird, so wird die schwhzerische Gesandtschaft freundlich ersucht, dahin wirken, daß ihr Ort von dieser Tagsatznng nicht ausbleibe. «. Graf Casati sucht in einer Zuschrift die denken zu widerlegen, welche die Gegner des so eben erneuerten Bündnisses gegen dasselbe vorgebracht haben, weist nach, wie Vortheilhaft dasselbe für die Religion und den politischen Zustand der Orte sei, wie ^begründet der Vorwurf, daß sich die Orte hätten übereilen lassen, wie unwahr, daß dieselben durch dieses widniß in Kriegsgefahr gestürzt würden, und wie wenig Grund der König von Frankreich haben werde, 0 über dasselbe zu beschweren, wenn ihm die in Frankreich befindlichen Gesandten der Orte die Wahrheit Achten werden. Die Zuschrift wird dem Grasen durch einen Ausschuß verdankt; zugleich wird ihm angebt, daß die nach Mailand zum Bnndesschwur abgeordneten Gesandten den 18. Mai in Barese sich vermitteln und Tags darauf nach Mailand abreisen werden, «l. (S. u. Thurgau.) v. Die von Zürich ^gegangene Antwort auf die von Lucern aus an dasselbe abgegangene Protestaüon wird dem Abschiede bleibt, t, z;-. (S. u. Baden.) y Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnheiten M^sNasschnst TlMMU. «I. Art. 97. Instizsachen. Michllft Aadcn. t. Art. 86. KricgSsachen. N- Art. 87. Kriegssachen. «S7S. Cvnfermz der V kathvlischen Orte mit den: französischen Ambassador. Solothurn. 1634, 22. bis 24. April. Landcsarchiri Nidwaldc». Gesandte: Luceru. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Paiinerherr; Laurenz Meyer, des Raths. Uri. . ^ar Nvmanus Troger, Ritter, Alt-Landanunann; Johann Jakob Schund, Ritter, Zengherr und des Johann 5kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Gilg Aufdermanr, Alt-Statt. ^ A' und Landshauptmann. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landammann, von Obwalden; Walthart ü, Landanunann, von Nidwalden. Zug. Konrad Brandenberg, Seckelm elfter. ». ^ Sogleich icach vollzogener Begrüßung, bei deren Beantwortung der Ambassador sich dahin ver- ^ Mn läßt, daß der König ihm die kathvlischen Orte besonders anempfohlen habe, spricht derselbe seine ^ckvnndcning aus und beklagt sich sogar über die Erneuerung des spanischen Bündnisses. Er findet, daß ueben dem französischen nicht bestehen könne, und glaubt, daß der König der Ansicht sein werde, ^Acholischen Orte würden sein Bündniß aufgeben, weil die Erneuerung jenes Bündnisses gerade zu der Ac»i worden sei, als die Gesandten der katholischen Orte zum Könige geschickt worden seien, und a. ^mselben völlig in Unkenntniß davon gelassen hätte; weil ferner das Bündniß das Versprechen der Hülfe Aüiber der Grafschaft Burgund enthalte, was dem 1602 mit Frankreich errichteten Bunde und dem 107 SSO April lSZch R-d-rS und d-r D-.l-r-.im> von lwöuud IMS zuwid-rl-us-, u-brig-us HM- sich d-r KSuig °-ri-h» d-s. di- Ort- Ms di- »ukuust d-s «mb-ss-d-rs „d-r di- Rii«k-br ihr-r G-i-udt-„ -US Fr-ulr-ich --w-r'-t h-tt-u, b-°°r so wichtige B-schl!iss- g-fcht l,D» d-r A.nb-si-d„r zu wiss-u b-g-hri -uS w» sur Srüud-u di- Ort- i° s-hu-il zu Er«-u-rung di-s°s Bliuduiss.« g-schri,.-„ s-l-u, uud „b si- d-'s Biiud-i« «ut s-u,-«t KSuig- -d-rd-S u-u.-usg-bcu w°«t-„, -utw-rt-u di-G-s-»dt-n, di-Ort- h-tt-u di-dB V-.-rl-»d,u.uz-b°ud-Kri.gSg.s-hr g-s-h-u, d-u w-lch-r si- -»sig-z« h« ,u„g.h„„ ^ - «.»M sur ihr- AuM-ch-u b°,r.°d.gt w°rd°u zu s-iu I d°„ d-n.,.lb°u s-i ihu-u ,-ur Miholis., A,„b-si-d„r g-schi« w°rd.u, s.ud°-n d-r «-.zog v°u R.h-u, w°lch.r d-r -ud°ru R-tigi-u -ug-HSr. .„,d d-u Or.-u Nug-l-g» h°.t°u und G-s-hr-u h-r-.t-t und b°i d.u L-.u-u Erbitt--..ug h-rd„.g.ruf-u h-d-, Di- s-im M g-wshut d-u sur I.-b uud wrrth zu h-lt-u, w-lch-r bei«. KSuig- ,-ldst »ich, V-rtr-u-ug-nich- uud uicht b-Ii» ->! durch d-us-lb-u 1-,-u -uch ihr- P-ff- »surpi-rt wsrd-u, Eiu- -ud-r- Itrs-ch- Iii s-ru-r di- d-d di- »t.s.sch-uOrt- »°ud°uEidg°u°sj-u d-r -ud.ru R-ligi°u -ng°s„ch.-„ w-rd-u uud di- -un-tbirgisch» Uut«th-u-u H°I d-u, ,p-u»ch-u Büuduis, hiusichtlich d-r E°uu„.r-i-u sich b-ss-r b-si»d-.u D-r »lu.b-ss-d-- -ruud-rt, was d-r s--z-g vsu R-h-u g-g-u di- Ort- g-r-dt, g-schri-d-u „d-r g-th-u h-b- Iii ihm >>»i-- I!'«u d'"°Sw''d^ "''°d? ^ !-ü di-s-r wüusch-.'d-si dir K°.h°» sch-u °°u d.« Schw-d.sch-n uud d°r°u Zluh-ng°ru I-iu-z,„-gz -„g-s-chw- w-rd-u ° -I- Pr„t-.t,du d-r t-IH„l,sch-» O.t-I-uuu- uud vsu d-us-lb-n b-s-ht w-rdc, Er ssigt b-i, das. -z d-r «»ü> g-ru- s-h-u uud -uch d°zu b-hulst.ch ,°.u würde, d-si d-S B-Itli„ s-h, 'z ^rt r-stitui-rt W-« uud wliusch. zu -rschr-u. w-ss-u „,-u iu di-s-r Hinsicht g-s„u„.„ s-i, DI- G-s»udt-u -utw-rt-u, d-h d!» ihren Herren und ^bern nicht unlieb Ware, daß sie deswegen auch ihren Gesandten an den König eine» ^ «--T». d°-»«. durck ein--.. i..k .. . .-M' - s ^ - , ^undnipe« hinzugekommen, aber 1605 und K"" ourcy einen iceverobries ungültig erklart worden ier, und endlicb s .„m sie versprochen hätten, kein anderes Land iu Protection und das Bündniß am s ^ »»d Savohen. das Haus Burgund zu schirmen übernommen hätten Auf di- r, ^ ..ten »l-g-u w-g... d-r „°ch iuuurr „ich. °-I°lg.-„ B-I-i.diguu ch«r «^7' 7" L d-r KSuig schon -iu- z-!,la„g durch schw-r- Kri-g- iu «ujpruch 7«d"u ssi ' 'ssi mSchm » Bcrzogeruug der Bezahlung der Unmöglichkeit zu bezahlen, nicht bösem Willen zuschreiben' künftig würde" d,r Ort- „,-hr B-w-ts. guüd.g-r Ass..tisu °°u S-it- d°S «Suigs -lz dizh-, ^ '^^-r K-- h°si-u dt- Ort- u,cht zu -ud-ru R-sslutim.-u üb-rg-h-n j„ll,-„. so WM- ihn, wid-r s-iu-„ «ill-u d!-«-l« cho gebunden, daß er den Orten „nicht mit den Mitteln begegnen könnte" mi- ^ -?all de" B-f-hl und d-u gute» »ill-u lM-s d-nn °r d-rspr-ch- s„s„,. g„gs,M,d,'g- Ps„si„„"siuu",^d-.u M» die Zahlung der Coutracteii betreffe, so sei durch den König schon Anordnung M-offen w^rd^ auf gewlßc Assignationen verzeichnet seien. Künftig würden dann iäw'im ^ < " - > alte .---hl. w-rd-u, w-uu d-r «suig s-h-u w-rd-, d-'h il- Mai 1634, 8dl ^ ihm unverletzt bleibe. Er habe Befehl, ihre Orte, wenn sie sich dazu bequemen wollten, „in bester bacht zu halten" und aufs äußerste sich ihrer anzunehmen sowohl in ihren Streitigkeiten mit den Eid- ^osseu der andern Religion wegen des gefangenen Kesselring, als bei andern Vorfällen; sie möchten ver- ^)crt sein, daß der König seine eigene Person und sein ganzes Königreich für sie einsetzen werde. Sollten ^ sich jedoch nicht dazu bequemen, so habe er keinen Befehl, sich der Sache Kesselrings noch anderer ^i)cn anzunehmen. Die Folge davon werde sein, daß die Evangelischeu ein offenes Bündniß mit den Vvedischen und deren Adhärenten schließen würden, und daß die Krone Frankreich und Spanien in Krieg mit einander gerathen. Der Ambassadvr weist auf die guten Dienste hin, welche der König ^ gesammten Eidgenossenschaft und deren Bundesgenossen erwiesen, wie er den Bischof von Basel auf der ^Mischeu Orte Begehren in seine Protection genommen, wie er den Herzog von Nohan nach Blinden geschickt habe, damit er bei den Protestanten mehr Eingang finde und dadurch für die Katholischen mehr könne. Da er aber benachrichtigt wordeil sei, daß dessen Persönlichkeit den Katholischen nicht zu- habe er ihn: den Befehl abgenommen. Der größte Thcil des Geldes liege noch in den Bünden beisammen; die Katholischen sich dort gebrauchen lassen wollten, so würde der König am liebsten dasselbe auf sie senden. — Die Gesandten erklären darauf, ihre Instruction gehe nicht so weit, daß sie eine Antwort könnten, weil diese Punkte vor die „höchsten Gwälte" gebracht werden müßteil ; sie wollen sie ihren ^ und Obern referieren und sprecheil die Hoffnung ans, daß bei nächster Gelegenheit wo möglich eine "»bliche Antwort erfolgen werde. I». Die Gesandten beschweren sich, daß einige Zeit her die Pässe Amtlich durch Auf- und Abführen von Kriegsvolk nach den Bündeil ohne vorhergegangene Begrüßung Obrigkeiten mißbraucht worden seien. Der Ambassador erklärt, daß er es billig finde, daß künftig, . "» Man deil Paß brauchen wolle, die Herren und Obern vorher darum begrüßt werden, und zwar so, ihnen angezeigt werde, wie groß die Zahl des Kricgsvolks sei, auf was für eine Weise, auf welche ' ^ohiil und zu was für einem Zwecke der Durchzug stattfinden werde. «8«. Confercnz der IV evangelischen Städte. Aarau. 1K34, t.Mai (21. April a.K.). Staatsarchiv Zürich. (Io8t. XII. US. toi. S7. y ^sandte: Zürich. Salomon Hirzel, Hans Heinrich Wirz, beide Seckclmeister. Bern. Franz von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Johann Frischherz, Venner und des Raths. Basel. Rudolf Fäsch, Oberstzuuftmeister; Leonhard Wentz, des geheimen Raths. Schasfhau sen. Hans ' )elm Ziegler, des Raths. Veranlassung zu dieser Conferenz ist das, was jüngst zu Solothurn bei der Begrüßung des fran- ^"'bcsisadvrs durch die Gesandten von Zürich, Basel und Schaffhausen verhandelt worden ist, Ta^ abschlägige Antwort, welche Schwyz ans die Einladung zu der nach Baden ausgeschriebenen k-iii ^""3 gegeben hat. Man findet, daß diese Weigerung abermals ein gefährlicher von den übrigen ^»fte^" gutgeheißener Aufschub der Verhandlung über Kesselring und der daran Hangenden Ge- ^ »linder hat es befremdet, daß der Ambassador sich diesen Aufschub auch hat gefallen ' ""d als dawider geredet wordeil, gedroht hat, daß sein Köllig sich dem Urheber einiger Ungelegen- v 852 Mai 1634. heit mit Gewalt entgegensetzen werde, ja sogar auf einen viel entferntem Termin für eine Tagsatz?Mih als ihm vorgeschlagen worden, gedeutet hat. — Nach weitläufiger Besprechung, in welcher Basel und SchaÜ' Hansen die Ursachen erklären, welche sie bewogen haben, die Tagsatzung abzustellen, und die Ansicht gesprochen wird, daß es nicht rathsam sein würde, deßwcgen zum Ambassador zu reiten oder ihm zu schreibt weil er vielleicht gar keine Antwort geben, die Tagsatzung weiter hinausschieben würde und jedenfalls Evangelischen sich nicht auf ibn verlassen könnte!?, wird verabschiedet, Basel solle unmittelbar nach der Rüäke^ seiner Gesandten die zu Solothnrn besprochene Tagleistnng auf den 11. Mai im Namen der unparteiischen ausschreiben, ohne die Erklärung Freiburgs abzuwarten. Innerhalb dieser Zeit hofft man zu erfahren, " die katholischen Orte erscheinen werden oder nicht, da sie Zeit genug haben, sich darüber zu erklären, indc"' sonst zu besorgen sei, daß wegen des spanischen Bundesschwurs zu Mailand und aus andern Ursachen, ^ sie abermals vorwendcn mochten, nichts daraus werden könnte Bon dieser Ausschreibung soll Basel d"" französischen Ambassador schriftlich Kenntniß geben, falls er selbst nach Baden kommen oder sonst je»»»^ dahin schicken wolle, und das Ausschreiben möglichst kurz in der vorigen Form abfassen. Zürich soll dc" Herzog von Rohan von dieser Tagsatzung auch benachrichtigen, ihm dabei des Ambassadors „Humor »" Gattung" zu erkennen geben, welcher bei diesem Geschäfte mehr Widerwillen als Gunst gezeigt h»^ und vernehmen, ob derselbe von dem König instruiert sei, also mit oen evangelischen Eidgem'!^ zu reden und ihnen zu drohen. Insofern das eine oder andere der katholischen Orte nicht ersclp"^ wird und also den beiden Städten beharrlichen Despect und Hohn zufügen will, wird man erM nach dessen Ursachen sie fragen müssen und alsdann sich bei erster evangelischer Zusammenkunft, ^ in solchem Fall ausgeschrieben werden soll, erklären, ob dieselben als hinreichend erfunden werden ^ nicht. Basel soll es nicht versäumen, die übrigen drei Städte von dem, waS ihm in Betreff des vcr>^ gcrten Erscheinens geschrieben werden wird, bei Tag und bei Nacht in Kenntniß zu setzen. — Zürich Bern erklären sich unter einander vertraulich dahin, falls eines oder mehrere der katholischen Orte sich mals entschuldigen würden, auf der bevorstehenden Tagleistnng zu erscheinen, sollen die übrigen Orte noch nach Badcv reiten und den weggebliebenen durch Schreibe!? nachdrücklich zu wissen thun, daß »m» weil die gemeinen Zusammenkünfte ihnen also zuwider seien, damit nicht mehr bemühen noch dazu wolle, sondern daß sich die Evangelischen künftig allein zusammenthnn werden. I». Zürich cröffmft^ verlaute, daß der Feldmarschall Horn, welcher mit seiner Armee die Stadt Ueberlingen belagere, noch obernng derselben sein Auge wieder auf Constanz richten werde. Seine Herren und Obern seien über ^ wichtige Sache zu Nathe gegangen und hätten gefunden, daß um des Wohles ihrer Glaubensgenosse" ^ Thnrgau, ja gleichsam um der Ihrigen selbst willen es viel daran gelegen sei, daß Constanz in dem 3"^'^ darin es sich dermalen befinde, und wozu es immer mehr eingerichtet werde, nicht verbleibe, noch ^ ^ die Hand der fünf katholischen Orte komme, was diese bei dem König von Frankreich und den? , Oesterreich auszuwirken vorhätten. Es sei nun zwar zu hoffen, daß der Feldmarschall sie mit dem 4^ nehmen zu Stein verschonen werde; im Fall der Belagerung aber sollte man ihm kein Hinderiüß Weg legen, sondern vielmehr ihm Vorschub leisten und, wenn die katholischen Orte wieder in den ziehen wollten, sie mit Güte abhalten, oder wenn dieß nicht verfangen würde und sie sich einmal mit Ä der Spanische!? den Schwedischen widersetzen wollte!?, der auch früher schon gegebenen Erklärung lft ^ sich zu den Schwedische!? schlagen und besonders darauf sehen, daß ihnen die katholische!? Orte den . und andere Vorthcile nicht ablaufe!? könnte!?. — Die Gesandten der übrigen drei Städte erachte» ^ Mai 1634. 853 ^ das angedeutete Vorhaben auf Constanz nur Muthmaßuug und noch zweifelhaft sei, müssen aber gc- , daß, wenn Constanz in dein dermaligen Zustailde verbleiben und also zu eurer Hauptfestung und I cl'ueiuös gemacht werden sollte, die evangelischen Orte, besonders aber die Stadt Zürich dadurch Unheil zu gewärtigen hätten, auf welchen Fall nothwendig andere Mittel angewendet werden mühten. ^ ^lt jedoch, daß sowohl das Eine als das Andere wegen der gefährlichen Consequenzen unterbleiben Damit man sich aber doch deßwegen künftig besser gegen einander erklären könne, nimmt man "bizug in den Abschied, v. Alan besorgt, das neue Anrücken des spanischen Volkes möchte den evan- ^"u Zu Nachthcil uird Schaden geschehen, znmal wenn dasselbe über den Gotthard kommen hol/' Ansehen irach dieser Zug allein die Benachtheiligung der eidgenössischen Lande zum Zweck ^ist> ^un ersucht deßhalb im Namen der Obrigkeiten einander nur getreues Aufsehen und redliche Hülfc- zweifelt nicht, daß dieselbe treulich werde geleistet werden. Besonders abermals durch dieses spanische Volk wegen Wiedereinnahme der vorderösterreichischen ^ ersten Angelegenheit ausgesetzt sein werde und es seine Stadt wegen des großen Bezirks nicht ^ ""Wien besetzen könne, nachdrücklich an, daß man ihm auf erste Mahnung tröstlich zu Hülfe komme, es hinwieder leisten wolle, was in seinem Vermögen sein werde. Weil man auch besorgt, daß die weun die Spanischen über den Gotthard ziehen, alsdann in diese Lande einbrechen und den werden entgegen ziehen wollen, so soll hierauf von dem einen und andern Ort, besonders aber il»iik ^"dvogt zu Lauis, welchem deßwegen beförderlich zu schreiben Schaffhansen ersucht wird, Wachau ^ b"übt und über jeden Vorfall bei Tag und bei Nacht Nachricht geschickt werden. Wenn man in Wahrung bringt, daß die Spanischen über den Gotthard kommen, sollen die Gesandten der vier sich / Iwmnt Glarus sofort zusammenkommen und als mitregicrende Orte der ennetbirgischen Vogteien "uw" ernstlichen schriftlichen Verweis an die fünf katholischen Orte vergleichen. Wenn man es ^ könnte er um der Kürze willen in deren Namen von Zürich ausgefertigt werden; in diesem H^ ^""den sich die katholischen Orte desto weniger entschuldigen können, was ihnen auch begegnen würde. 5>»ch ^ Gewalt sperren, so hätte Bern von seiner angrenzenden Landschaft aus »ist ^"kegenheit. «i. (Zürich und Bern.) Wegen dieser und der vorhergehenden Punkte geht Zürich ih», besonders zu Nathe und ersucht dasselbe, hierin nicht ungleiche Gedanken zu fassen und sich von ^ trennen, falls Constanz wieder belagert werden sollte, und die „Oertisch-Spanischen" es mit Ae ^sthütten wollten, sondern mit ihm dahin zu arbeiten, daß dem allem, da die zunächst bei Constanz "tmngelischen Dörfer, wie man drohe, verbraunt und verderbt werden sollen, gebührlich begegnet ^ verbleibt bei der früher gegebenen Antwort, erklärt sich aber des Weitern dahin, man ichel, unterlassen, getreulich und gern alles dasjenige zu leisten, was eigener Gefahr halber werde ge- Sonst sei in diesem Fall wohl zu bedenken, daß der Feldmarschall Horn ohne Zweifel den ">c»> M"ckü gewachsen genug sein und sie gewiß nicht mehr schonen werde, als zuvor. Wenn 66"h daherfahren wollte", so würde die ganze Last des Krieges ins Land gezogen; man müsse ^>»c ^ ""uu Verlauf das Eine und Andere nehmen werde. Wenn es dann nicht anders sein ""b man genöthigt sei, sich zu Rettung der bedrängten Unterthailen zu der guten Partei zu schlagen, ^'be mail anwenden müssen, was der allmächtige Gott ihnen verliehen habe. Für den Fall, daß ^elischeu Thurgauern Ungemach bevorstehen sollte, werde es nothwendig sein, denselben gewisse und Lärmplätze zu bestimmeil, damit sie vom zürcherischen Kriegsvolke, das zunächst sich befinde. 854 Mai 1634. entschüttet werden können, und Bern von dein, was vorgehe, eiligst zu benachrichtigen. Das Beste V sei, wenn man die Fremden den Anfang machen und nicht zu viel derselben ins Land kommen lasse, ^ sie der Angelegenheiten gar zu viele verursachen würden. Zürich möchte wegen Constanz für sich nichts thun, damit der Unglimpf desto weniger auf ihm ruhe. Im klebrigen müssen sich die beiden angelegen sein lassen, daß ihnen der Paß für den Zuzug zu Bremgarten und Mellingen von den kachelst^ Orten nichts gesperrt und ihnen daselbst nicht zuvorgekommen werde, und in diesem Falle an den Abschied Königsfelden sich halten. Zu diesem Ende hin wird Zürich seinen beiden Landvögten in den Freien und zu Baden Befehl geben, daß sie bei Tag und bei Nacht berichten sollen, falls der eine oder der a» merken würde, daß die katholischen Orte in eines der besagten Orte oder in beide zusammen einen ^ mehrere Commandanten oder eine Besahung legen wollten. Auch Bern soll sofort davon Mitchell»»!!^ macht werden, damit man bei Zeiten vorbauen könne. «. (IV evangelische Städte.) Der Stadt - ^ Hansen soll von Zürich aus in der vier Städte Namen über das Schreiben, welches sie an Basel der von ihnen herausverlangten österreichischen Güter geschickt hat, geantwortet und sie nach J»h^ .. letzten an sie ergangenen Schreibens dahin ermahnt werden, gewahrsam zu verfahren und nicht etwa selbst große Angelegenheiten auf den Hals zu laden. Zugleich wird man darauf aufmerksam machen, ^ sich die eidgenössischen Orte der in Schirm genommenen, geflüchteten Gilter wegen früher zu Baden el haben, daß man nämlich keine von Händen geben solle; würde ihr aber wider Verhosfen mit Gew»^' gesetzt, so solle sie dawider protestieren und sich aufs Aeußerste widersetzen, daß es nicht mit ihrem ^ geschehe, damit sie desto besser entschuldigt sei und die Verantwortung bei den andern stehe. 2ll-' ^ wird inan ihnen auch mit einem Fürschreiben an den Nheingrafen bchülflich sein. 4. (Zürich und Bern beklagt sich bei Zürich abermals ernstlich und begehrt, daß seiner Verburgerten, Frau Kippenhan, ihr Hab und Gut überlassen werde. Es wünscht, daß ihm beförderlich eine Antwort und klärung überschickt werde, indem es nicht gesonnen sei, sich länger hinhalteil zu lasseil, sondern zu der dnug anderer Mittel zu schreiten, und vielleicht veranlaßt werden könnte, den „verübten Proceß" ande»^ auch zu communicieren, weil es verpflichtet sei, seiner Bürgerin gebührlichen Schirm angedeihen zu A-. (IV evangelische Städte.) Landcsbaumeister Hans Heinrich Elmcr begehrt im Namen der evang^'^ Glarncr Rath, wie sie sich in ihrem bekannten Bevogtigungsspan fürderhin zu verhalten hätten, sich also vernehmen: Nachdem ihnen der Zugang zu den beiden Vogteien Gaster und Nznach ^ versperrt worden sei, Hütten sie letztes Jahr, als sollst der Umgang an ihren katholischen Mitlandleutu> ^ Wesen, auch einen Landvogt nach Werdeilberg erwählt und denselben diese Wahl mitgetheilt, mit der ^ testativn, daß sie den Landvogt von der andern Religion nicht würden aufführen lasseil, wenn ihm» wegen Gaster und Uznach Satisfaction zu Theil werde. Seine Herren und Obern seieil letztes Jahr der Aufführung ihres neuerwählten Landvogtcs abgewiesen und zur Geduld ermahnt worden mit tröstung, es werde ihnen beförderlich sonst geholfen werdeil können; bisher sei aber nichts erfolgt- ^ tigen Sonntag werde nun die gewöhnliche Jahreslandsgemeinde stattfinden, und es sei nicht zu wegen dieser Sache ein Anzug werde gemacht werdeil, und daß der gemeine Mann, der gerne Erin ^ die Aufführung begehren werde. Aus Anlaß der ihm aufgetragenen Reise nach Solothurn Z" französischen Ambassador sei ihm auch Befehl gegeben worden, die Meinung Zürichs als des nächstg^^, Ortes zu vernehmen. Dieses habe ihm sein Gutachten mitgetheilt, zugleich aber ihn angewieseil, die . bei dieser Conferenz auch anzubringen. Wenn- seine Herren und Obern von dieser Cvnferenz wäre» ^ Mai 1634. 855 ^Agt worden, würden sie nicht ermangelt haben, ihn expreß abzuordnen. — Man erachtet insgemein, daß ^cingelischc,i Glarner, wenn sie ihren letztes Jahr erwählten Landvogt nach Werdcnberg aufführen en, es mit gutem Fug thun könnten, weil der Vertrag von Baden wegdn der Vogteien Uznach und s er bisher an ihnen auch nicht gehalten worden sei und sie wider die Ausführung des von ihren katho- . Mitlandleuten gewählten Landvvgts vor erlangter Satisfaction protestiert und die zwölf Orte ^ vntlich^ wie auch ihre katholischen Mitlandleute für billig erkannt haben, daß diese Satisfaction ihnen ^U)rr Aufführung um so „verantwortlicher", da vor etlichen Jahren auch der Landvogt ^ Acholischen Landleute trotz der Protestation der Evangelischen und hinter ihrem Rücken den Posseß ^uv»mien habe. Gleichwohl sollte diese Aufführung in der Stille und mit Bescheidenheit geschehen, besorgt, es möchte der Ambassador zu Svlvthurn, wenn er dieses Vorhaben vernimmt, den Ab- nnd dnrch denselben seine Herren und Obern durch drohendes Zureden, daß sie bis zu nächster ,^/^bier Zusammenkunft sich ruhig verhalten sollen, daran verhindern wollen, so stellt man es ihm - dahin reiten und ersucht ihn, wenn er doch dahin reiten müsse, ohne Veranlassung mit demselben nichts M reden. «8R. Conferenz der mit Spanien verbündeten Orte. Lucern. 1K34,10. bis 13. Mai. Staatsarchiv Luccr». Absch. >1« anno I0ZI. Bd. XXIV. kol. III. ^.^undte: Luccrn. Nioriz An der Allmend, Schultheiß; Jost Bircher, Ritter, Alt-Schultheiß und i^. ^uptmann; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Statthalter und Pannerherr; Ludwig Schumacher, Seckel- Ähq ^ Schützenveuner. Uri. Johaun Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Landammann; ^urad von Beroldingcn, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann; Heinrich Zum Brunuen, cch Landammann; Kaspar Nomanus Trvger, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Johann Abyberg, Landammann; Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Johann Gilg Aufdermaur, ^^^ulter; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter. Unterwalden. Marquard Jmfcld, """ann, vvu Obwaldcn; Johann Walthart Lussi, Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. heH. ^^chgang Wikart, Beat Jakob Mchenberg, beide des lliaths. Frciburg. Johann Reiff, Schult- ^^^un Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Appenzell-Innerrhoden. Martin Suter, d«,, ^'""unn. Atzt St. Gallen. Marx von Ulm zu Grießenberg, Hofmeister; Johann Rudolf Reding, ^ ^vhz, Glattburg, Landvogt der Grafschaft Tvggenburg. ^c>rd^^ Conferenz ist die Berathung über die Eröffnungen, welche der französische Ambassador ' ^"^ngst zu Svlvthurn den Gesandten der fünf katholischen Orte wegen des in aller Eile erneuerten Spanien und wegen des die Protection der Grafschaft Burgund betreffenden Artikels gc- Aach der eidgenössischen Begrüßung präsentiert sich Jakob von Stäsis, Herr von Mollondin, ^Zc^V^d Dolmetscher des Königs von Frankreich, von dem Ambassador abgeschickt, und macht in einem ^^uge die Gesandten auf drei Punkte des spanischen Bündnisses aufmerksam, welche neben dem ^en nicht bestehen könnten, 1) die Beschirmung des Hauses Mailand, zu der man sich verpflichte, 856 Mm 1634. 2) die Erklärung, welche 1604 über das erste Bündnis; von 1587 gegeben worden sei, 3) die Auslegung, treuen Aufsehens auf wirkliche Hülfe gegenüber der Grafschaft Burgund. Was die Befchirmnng des Mailand betreffe, so laufe diese der mit König Heinrich IV. 1602 errichteten Vereinigung Art. 2, 22, ^ 25 und 26 stracks zuwider uud zwar wegen der nicht erloschenen Prätension an das Herzogthum Mcu" Wenn auch das.spanische Bündnis; manche Jahre bestanden hat, so sei bekannt, wie große Schmers ^ daraus erwachsen seien, das; es sieben Monate gegangen sei, bis die mit Spanien verbündeten ^ jüngsten Vereinigung mit Frankreich einverleibt worden ffeicn. Wenn ferner König Heinrich einen brief ausgestellt habe, kraft dessen die Beschirmung Mailands und Savoyens vorbehalten sei, so selbe nicht länger Geltung gehabt, als der mit Spanien 1604 geschlossene Tractat und sei mit dem ausgelaufen uud ungültig geworden. — „Ob demnach für den andern Punkten die Declaration cks aww ^ ihre Kraft und Gültigkeit behalte, werde das Widerspiel aus den Tractaten, so 1605 und 1000 Majestät aus Frankreich zugestellt worden seien, zu probieren und erweisen sein, als durch ivelä,^ König seine Vereinnng steifen und versichern wollen, angesehen, daß er sich ohne dieses des 10. so von dem Paß tracticrt, nicht bedienen könnte, und also dessen, so man gelobt und versprochen, , und destituiert sein müßte." — Daß aber drittens das treue Aufsehen auch auf thätliche Hülfe ausg^" werde und kraft dessen die Grafschaft Burgund in gleiche Protection wie Mailand genommen werde, bei dem König Bedenken wegen der daraus erfolgenden Consequcnzen, weil in der Erbeinigung den; v Oesterreich eben so wohl das treue Aufsehen versprochen wird. Wohin es kommen würde, wenn der ^ von Frankreich veranlaßt würde, Burgund zu bekriegen? Es habe den Anschein, als wolle man vo»^ Neutralität lassen und sich in offene Gefahr begeben. Ferner könnten dadnrch die Evangelischen werden, mit der andern Partei sich zu verbinden, wodurch den Katholischen große Gefahr und zuletzt söhnlicher Zwiespalt entstehen könnte. Nicht sei zu jeder Zeit zweckmäßig, was zu einer andern gewesen sei. Daher hoffe der Ambassadvr, die Orte werden einen Entschluß fassen, durch den König geehrt und gratificiert finde, und in diesen: Falle werde er unverzüglich eine Pension verabb'^, lassen und freundlich, wohlmeinend, vertraulich mit den Orten sanunt und sonders corrcspondiercn. man in Folge dieses Vortrags eine;; Entschluß faßt, wird beschlossen, die Relation über die der nach Frankreich abgeordneten Gesandtschaft anzuhören. Schultheiß Bircher berichtet, daß dieses König, dem Cardinal Richelieu und den Ministern ganz gnädig ausgenommen und angehört und das; die Verhandlungen einen günstigen Anfang genommen hätten. Wie aber von; Herzog von zwei Berichte gekommen seien, daß man das Bündniß mit Spanien zu erneuern beschlossen habe, ganzen Sache eine andere Wendung eingetreten. Sie seien wenig mehr respectiert und für Leute , worden, die äußerlich und mit dem Munde alles Gute anerbieten, in ihren; Herzen aber das ihrer Orte den; Könige absichtlich verheimlicht hätten. Was sie erhalten Hütten, sei in einen; Schw^" » enthalten, und wenn das einmal gegebene Wort hätte können zurückgenommen werden, ^ sie sich noch mit Wenigerem zufrieden geben müssen. In den; Schreiben erklärt der König, daß cr katholischen Religion und des Ruhestandes der Christenheit aufs angelegentlichste annehmen werd0 ^ warnt die Orte davor, sich von denjenigen überlisten zu lassei;, welche unter dem Vvrwand des ^ der Religion sie in Kriegsgefahr stürzen wollen. In Beziehung auf die sollicitierten Zahlungen ^ auf die Eröffnungen des Ambassadors hin. Behufs der Erledigung der außerordentlichen Aussta^^,, der Particularansprachen habe er seinen; Rathe den Auftrag gegeben, die Sache zu erdauern, >md Mai 1634. 657 das Geld, das man aufbringen könne, zu nichts Ander»! »verde verwendet »verde». Was die Klagen ^ die neuen Zölle betreffe, über welche sich die schweizerischen Kaufleute beschweren, sv »verde er dafür öm, daß nach dein Bündnisse und den crtheilten Privilegien verfahren »verde. Das Schreiben enthält ^dieß nvch Warnungen in Betreff des spanischen Bündnisses, v. Nachdem dem Berichterstatter seine ^ U)e verdankt worden ist, schreitet man zur Bcrathnng über die dem Ambassador zu ertheilende Antwort. > erster Linie wird festgestellt, daß die Orte vermöge ihrer von den Vorältern ererbten Freiheit befugt Bündnisse unter Vorbehalt der altern zu ihrem Schutze zu schließen, geschwcige denn ein schon früher ^ ^^es za erneuern, dem Gott schon früher Glück und Segen geschenkt habe. Um dem Vorwurfe der - »>on ^Me>», den der Ambassador gemacht hat, wird hervorgehoben, daß schon seit mehrern Jahren ' Seite Spaniens der Antrag auf Erneuerung gestellt worden sei, bis man es bei den dermaligen gefähr- thcn" zur Beschirmung der Religion und Beförderung des Nutzens der ennctbirgischen Unter- Zweckmäßig gehalten habe, in den Antrag einzutreten. Ferner wird hervorgehoben, daß des Empfindlichkeit in Betreff der 1604 mit Spanien errichteten Declaration unbegründet sei; denn es st was diese Declaration besage, dreißig Jahre lang in Ausübung gewesen sei, ohne daß die cstsVereinigung dadurch Abbruch gelitten habe. Daß aber der Revers von 1602 sich nicht weiter l'ta ^ Zw' Exspiration des spanischen Bündnisses erstrecken soll, damit sind die Gesandten nicht einver- hc»b ^ ^ Buchstabe dieses Instrumentes sage, daß der Inhalt desselben gleiche Kraft und Wirkung ^ wenn er dem Originalbriefe der gemeinen Vercinung einverleibt wäre, daß er also gelten llstn^ französische Vereiunng bestehe; man könne sich daher nicht über die Protection des Herzog- »istst ^wiland beschweren, »vcil dieser Revers einzig deßtvegen errichtet worden sei. Endlich finde sich vt>e/ ^ ^ Declarationen von 1605 und 1606 das Bündniß mit der Krone Spanien aufgehoben wwulliert »vorden sei, und in dem neuen spanischen Bündnisse, das blos auf die Defensiv» des Landes ^Üsst ^ werde die Krone Frankreich namentlich vorbehalten. In Beziehung auf die Benützung der ehne Orte ihre Autorität aufrecht erhalten und nicht gestatten, daß jeder »»ach Belieben, und Ewigkeiten darum zu begrüßen, sie mißbrauche. Mit der Auslegung des'Ausdrucks „treues Auf- Re st^ Ambassador auf thätliche Hülfe beziehe, so daß die Grafschaft Burgund in die Protection sehen ^ Mailand genommen »vorden sei, erklären sich die Gesandten nicht einverstanden, sondern sie ^c»r ^ ^ehe so an, daß diese Grafschaft in allen älter» Blinden mit Frankreich und in andern allezeit Zu i ^wn »vorden ist. Uebrigens glauben sie ihre Orte ohne Jnsractiou älterer Tractate sicher stellen ^ehtl,^ ^ Eidge»»ossen der andern Religion Alles anwenden, um der katholischen Religion und den Äst,- '^^^chtcu Rechten der Katholischen Abbruch zu thun und mit solchen, die weit entlegener sind als Hcilh ' ^wwschast und Verständnis; anknüpfen. Zudem verpflichten sich die Orte der Beschirmung wchts mehr, als sie früher gegenüber Mailand zu leisten schuldig gewesen sind, sv daß dadurch kt»a iu das französische Bündniß geschehe. — Es wird darauf ein Ausschuß von sechs Mitgliedern ästest ' aufgetragen wird zu berathcn, wie etwa in den Punkten des Bündnisses, welche am meisten ^svrd>^^ keinem von beiden Theilen nachtheilige Moderation anfzusinden sein möchte. Als erstes ^'chre ^^ aber die Eimniithigkeit angesehen, dainit »nan nicht statt der gehofften Frucht Spott und ^hen trage und das den Eidgenossen der andern Religion in die Hand gebe, was sie am allerliebsten s»>g»is daß mau darauf bedacht sei, sich nicht durch Drohungen das, was billig ist, und wozu man Be- ^ , entreißen oder demselben auf andere Weise Abbruch thun zu lassen. Zweitens wird erforderlich erachtet, 108 858 Mai 1634. den den verbündeten Fürsten gebührenden Rcspect, und was man ihnen zu leisten schuldig ist, treu zu letzte" und allen Verbitterungen zuvorzukommen, daneben aber auch die eigene Reputation zu wahren. Statt de>" Ambassador eine schriftliche Antwort zu geben, wird beschlossen, durch eine Gesandtschaft ihm mündlich Z" antworten. Dem Herrn von Mollondin wird gedankt und ihm zugleich ein Schreiben an den Ambassad"t übergeben, in welchem ihm seine fleißige Verrichtung bezeugt wird. «K. In Beziehung ans die Bcnützw'i! der Pässe, über welche der aus der Declaration von 1604 herübergcnommen und eine Erläuterung dasselbe" enthaltende Art. 4 des Bundes die Bestimmung enthält, wird die Erklärung gegeben, daß, wenn der Kö>"6 Kriegsvolk durch die Eidgenossenschaft oder die Landschaften der Orte zu Beschirmung seiner Lande und der i» dem Bunde begriffenen Stände zu führen für nöthig erachte und die verbündeten Orte nach vorausgegangen Begrüßung finden werden, daß solches Volk nicht zum Angriff auf einen mit ihnen verbündeten MrsN oder Stand gebraucht wird, und daß dieser Durchzug ohne Nachtheil der Orte und ihrer Unterthanen stN finden könne, so solle er dem König zugelassen sein. Daß aber der König gegen die Mißbräuche, wel^' eine Zeit her stattgefunden haben, nicht eingeschritten ist, wird nicht gebilligt. Jedenfalls behalten sich ^ Orte vor, bei eintretendem Fall sich über den Zweck solcher Durchzüge unter einander zu bereden, setzen voraus, daß keines die Erlaubuiß zu einein Durchzug anders geben werde, als wenn man si"^ daß das Kriegsvolk zum Schutze der im Bündniß begriffeneu Lande gebraucht werde, v. Weil man si"^' daß die Clausel, welche der Gras Casati bei den Verhandlungen im März in den den Vorbehalt der alt"" Bündnisse betreffenden Artikel hat einsetzen lassen, nicht wohl könne stehen bleiben, so wird eine Modifica^" in dem Sinne vorgeschlagen, daß, weil die ältern Blindnisse und Tractate, wie das dermalige, nur dese"ß^ seien und dcßhalb neben einander bestehen können, keines derselben ausgenommen sein und alle in bleiben sollen, t. In Beziehung auf die Grafschaft Burgund taucht neben andern Bedenken auch das a"b daß man im Fall der Hülfleistung des Passes nicht vergewissert sein könnte. Jedoch läßt man sich dad"^ nicht beirren, weil es demjenigen, der dessen Vonnöthen hat, obliegt, denselben zu zeigen und sicher z» s^"' Woraus es aber hauptsächlich ankomme, erblickt man darin, daß man die Befugniß der Orte zu dieser ^ schirmung darthne. Eine Aenderung eintreten zu lassen, hält man für nicht nothwendig. Graf läßt ein Schreiben vorlegen, in welchem er die Gesandten ermahnt, sich nicht einschüchtern zu lassen, s""^ fest bei dem zu bleiben, wofür sie bereits sich erklärt hätten; denn bald werde es sich zeigen, daß sie ^ daran gcthan und durch dieses Bündniß das Vaterland sicher gestellt haben. Es wird beschlossen, einen Ausschuß dem Grafen die gewünschte Modification der beiden die Pässe und den Vyrbehalt der al^ Blinde betreffenden Punkte vorzutragen und drittens ihm zu eröffnen, daß ihre Herren und Obern dir ficht haben, die das Salz betreffende Bestimmung in das neue Bundesinstrnment stellen zu lassen, wir ß" eben vergangenen März die Gesandten darüber ihre Erklärung vorbehalten hätten. Die zum Grasen a^ ordneten Gesandten berichten, daß derselbe über die zwei ersten Punkte sich „entsetzt" und den Consens "ch weigert habe, weil er keine Vollmacht dafür besitze. Hingegen werde der Cardinal Infant bcfördc^^ über die in der von den Gesandten übergebenen besiegelten Resolution vorbchaltenen Punkte sich erkla^' Alles wird nun den Herren und Obern zu hinterbringen beschlossen. I». Schwyz beschwert sich, daß ^ Pässe in der March namentlich durch französisches Kriegsvvlk mißbraucht werden. Man weiß einstw"^' keine bessere Abhülfe, als den zum Ambassador nach Solothnrn reisenden Gesandten den Auftrag ZU demselben dagegen Vorstellungen zu machen und ihn um Abstellung dieser Usurpation zu ersuchen, i Rudolf von Uri, welchem durch Ortstimmen die Agentur zu Mailand zugesprochen worden war, beklagt tz Mai 1634. 859 ^Mnals, daß Landschreiber Megnet von Uri, welcher in aller Geschwindigkeit anch einige Ortstimnicn zn galten gewußt habe, ihm die Agentur streitig mache, und bittet, daß man denselben zur Ruhe weise. Die sandten, ohne Instruction, stellen das Begehren der Entscheidung ihrer Herren nnd Obern anHeim. ' (S. u. Sargans.) I. (S. u. Luggarus.) Z»». Landammann Gallati, Abgeordneter der katholischen arner, berichtet, daß ihre Mitlandleute der andern Religion damit umgehen, ihrem erwählten Landvogt Grafschaft Werdenberg, Ludwig Bussy, den Aufritt zu verwehren und dagegen Einen der Ihrigen, der ^ "ach Jahresfrist in den Posseß kommen sollte, einzusetzen und die Unterthanen durch denselben in Hul- nehmen zu lassen. Die Gesandten sehen darin das beste Abhülfsmittel, daß man Schwyz ersuche, ,^^che freundliche Weise zwischen beiden Parteien zu vergleichen und den 1623 mit großer Muhe gebrachten Bertrag zu befestigeil, während man sich anerbietet, dessen besondere Rechte und ^chtigkeiten in den Vogteicn Uznach und Gaster aufrecht zu erhalten. Den katholischen Glarncrn wird ß. . sv lange die gefährlichen Zeitkäufe noch fortdauern, die Sache ruhen zu lassen; wenn die Zeiten ) wieder ruhiger gestalten, werde man sich ihrer dann alles Ernstes annehmen. Sollten ihre Mitlandleute ^""dvogt wirklich aufführen, so sollten sie dagegen protestieren und den Act für null und nichtig cr- i». (S. u. Thurgau.) «. (S. u. Vier cnnetb. Bogt, überh.) ^ Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsaugelegenheiteu: G Thurgau. ». Art. 248. Kriegssachcu. Bier ^ Sargans. Ir. Art. 73. Kriezssacheu. Aogtcien überh. «. Art. 110a. Justizsachen. °l>tci Luggarus. I. Art. 122. Zollsacheu. «82. des Bundes, Burg- und Landrechtes zwischen Bischof Hildebrand, Präfect des Landes Wallis, dem Domcapitel und den VII Zehnden einerseits und den VII katholischen Orten andrerseits. Solothurn. 1634, 15. Mai. Staatsarchiv Luccr». Acten Wallis. ^^ichvf von Sitten. Johann Frvmb, Landschreiber. Domcapitel. Heinrich Snmmcr- Fx ' Wilhelm Fromb, Sarnstall, beide Domherren zu Sitten. Zehnden Sitten. Johann Zes," Balthasar Am Büel. Zehnden Siders. Franz Perrin. Zehnden Leuk. Franz Allet. ^ Raron. Hildebrand Noten. Zehnden Vispach. Heinrich In Alben. Zehnden Brieg. '^Pen, Pauuerherr und Großcastellan. Zehnden Gvmbs. Martin Mattlis, Pannerherr. — Heinrich Fleckenstein, Ritter, Pannerherr; Laurenz Meher, Zeugherr, beide des Raths. Uri. Zum iBrunnen, Ritter, Alt-Landammann; Kaspar Troger, Ritter, Alt-Landammann. ^feld^i Kaspar Ceberg, Statthalter; Michael Schorno, Seckelmeister. Unterwalden. Peter ^Mdc ^^'^^"l'tmann, von Obwalden; Konrad Bon Büren, Statthalter (von Nidwalden). Zllg. Kourad ^"niu^^ Seckelmeister; Christian Jten, Seckelmeister. Freiburg. Jost Brünisholz, Zcligherr; Hails hcjß. ^ Gerichtsherr. Solothurn. Wernher Brunner, Schultheiß; Johann von Noll, Alt-Schult- "hann Degenscher, Beniler; Heiilrich Grimm, Seckelmeister. 860 Mai 1634. i». Eidgenössische Begrüßung. Nach Eelebrierung der Messe äs sxiritu sanoto und nach Verlest^ des Bündiüsses wird von den Gesandten der Eid in folgender Forin gesprochen: „Was uns in diesem s"'' Bund-, Burg- und Landrecht vorgelesen worden, das wollen wir halten und vollbringen getreulich, ehrbar" und ungefährlich, als uns Gott soll helfen und die Heilige,,." Den Schluß der Feierlichkeit bildet e»' ll's vsuu, lauclamus und das Schießen ans groben Stücken. I». Aus den Antrag von Wallis, daß ^ Aendcrung in der Reihenfolge eintreten möchte, in der bisher die Bundesbeschwörung stattgefunden so daß dieselbe nicht alle zehn Jahre an Wallis komme, wird unter Vorbehalt der Ratification besclM^' daß, wenn in Lncern die Beschwörung stattgefunden hat, nach zehn Jahren sie im Wallis stattfinden ' zehn Jahre nachher in Uri und weitere zehn Jahre nachher im Wallis u. s. w. «. Um die Ungleich^ in Betreff der Abziige zu beseitigen wird festgesetzt, daß 5 Procent für den Abzug von Erbschafteil Gütern solle erstattet werden, sobald dieselben im Land versallen, sei es, daß sie daraus gezogen, verm' werden oder nicht, es sei denn, daß die eine oder die andere Obrigkeit eine Milderung eintreten «1. In Folge einer Beschwerde von Wallis, daß auf seine Unterthanen und Landleute oder deren Gill^ etlichen katholischen Orten Arreste gelegt worden seien, wird festgesetzt, daß nach dem Buchstaben des und Landrechtes jeder Beklagte vor seinein ordentlichen Richter „bejagt, gesucht und ai,geklagt" werden Diese Arreste sollen allerseits künftig wegfallen. «. Abgesandte des Bischofs von Basel tragen vor, der Bischof in Folge des schwedischen Einfalls in das Bisthum an den König von Frankreich um geschrieben und daß der Commandant zu Mümpelgart, Marquis de Bourbonne, von, König Vollmacht ^ halten habe, über die Protection in Unterhandlung zu treten. Da der Bischof eii, Fürst des Reiche und sich gegen dasselbe zu verantworten haben würde, wenn er nicht bei seinen Bundesgenossen sich ^ ^ erholte, so bitte er um den Rath der Gesandten. Da diese aber nicht wissen, was für Vorschlägt Marquis bringen werde, können sie keinen Rath ertheilen und stellen es der „Fürsichtigkeit" des Bis ^ anheim, an den Verhandlungen mit demselben Theil zu nehmen. Sollte er einen von den Herren Obern als Theilnehmer an den Verhandlungen begehren, so möchte er einen dazu ernennen. V8S. Gemeineidgenössische Tagsatzung der XIII Orte. Baden. 1«34, 21. bis 2«. Mai. Staatsarchiv Zürich. «vst.XII. ,tö. t'ol. IM. Staatsarchiv Luccr». Absch.Se-mno tSZj. Bt.XXIV. tol.tZS. Laiid-Sarchiv Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Burgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmeister. Bern, ö ^ Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß: Johann Frischhcrz, Venner und des Raths, Heinrich Fleckenstein, Ritter, Pannerherr; Ludwig Schumacher, Seckelmeister. Uri. Kaspar Trogcr, Ritter, Alt-Laudammann; Alexander Veßler, des Raths. Schwyz. Johann Sebastian A . Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter und des Raths. Unterwalvcn- Jinfeld, Landammann, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landammann und Pannerherr, von ^ walden. Zug. Beat Zurlauben, Ammann; Ulrich Heggli, Alt-Ammann. Glarus. Fridolin ^ Landammann; Sebastian Marti, Pannerherr und des Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch, meister; Hans Rudolf Wettstein, Zeugherr und des Raths. Freiburg. Johann Heinricher, Secke' Mai 1634. 861 Ar^ Alt-Burgcr»,elfter und des Raths. Solothnrn. Hieronymus Wallier, Bauherr; Urs Von des beide des Raths. Schaffhauscn. Johann Jmthnrn, Burgermeister; Johann Wilhelm Ziegler, bau Appenzell. Martin Sllter, Landammann, von Jnnerrhodcn; Johanil Zellweger, Landes- "uchter und des Raths, von Außerrhoden. Eidgenössische Begrüßung. ». Basel als das ausschreibende Ort erzählt in seinem und der vier un- hin Namen den bisherigen Verlauf der Kessclringschen Angelegenheit. Ihre Aufgabe gehe da- Buttel aufzusindeu, durch welche sowohl diese Sache als andere Beschwerden, welche den Thurgau be- freundlich beigelegt, das zwischen etlichen Orteil eingerissene Mißtrauen beseitigt und die alte eidgc- ^rrtranlichkeit wieder hergestellt werdeil könile. Sie bitten deßhalb die iilteressicrteil Orte, sich auch ^wiiimodieren lind es ihnen möglich zu machen, etwas Heilsames zn Stande zn bringen. I». Herr Mcti fgx denselbeil, deßgleicheil ein Schreiben und eine schriftliche Prvposition des Ambassadors, des ^ ^ ^ Köllig habe ihm befohlen, die Orte zn ernlahnen, daß sie die zwischen etlichen unter ihnen ^dcn Streitigkeiten gütlich beilegen möchten, und dabei seine guten Officien anzubieten. Den ^ "gmcn Befehl habe er bereits bei denjenigen Orten ausgerichtet, welche sich die Mühe genvmmeu, ihn »icht^"^^ insbesondere der guten Absichten des Kölligs versichert. Derselbe wolle die Orte hrer zwiespältig inachen, begehre auch nicht, sich an eine Partei anzuschließen und dieselbe in ^ Meinung zn bestärken; er erachte viclinehr, daß Einigkeit das wahre Interesse der Eidgenossenschaft ^üe übergibt im Auftrag des ordentlichen französischen Ambassadors Vialard ein königliches Credenz- lei. und ^igcn in Ani ermahne deßhalb die Orte zn gütlicher Beilegung der gegenwärtigen Streitigkeit, zumal bei den Läufen, da von zwei mächtigen Parteien nichts Anderes begehrt werde, als den eidgenössischeil Stand " ^>bustion" und Unordnung zu sehen und sich zn dem einen und andern Thcil zu schlagen, um ihre Ai l "inäteil in der Eidgenossenschaft auszuüben. Wenn die Orte nicht einig werden und die Person des ^chii^ ^ie auch seine guten Räthe nützlich sein könnten, so sei es bis zu der ordentlicheil Jahr- ^rte '.^^satzung nicht mehr so lange. Bis dahin könile man die Discussion der Punkte, über welche die bereinigen könnteil, aufschieben, wenn sie nicht lieber etliche Herren von den uninteressierten k»dic> ^ ^ gleicher Zahl ernennen oder auch den Ambassador zuziehen wollten, um die Streitigkeiten zu bc- Weun es nicht möglich sei, sich wegen der Gewahrsame des Gefangenen zu vergleicheil, könne man angenehme Personen wählen und ihnen denselben bis zur Entscheidung des Streites an- ^lstci ^ unlängst zwischen dem Papst und der Herrschaft Venedig wegen eines Gefangenen Zwist NliU ^ denselben dem Köllig oder dessen Ambassador übergeben. Durch dergleichen Ver- geineiilsainen Frelindes seieil immer Difsicultäten zwischeil beilachbarten Fiirsten beigelegt und ^iege und Ungclegenheiten vermicdeil worden. Weuil der Unterschied der Religion oder ^lachen der Anbahnung einer Uebereinkunft im Wege stehen nild die Unterhandlung eines Dritten ^ '^^-'^^udig seiil sollte, hätten die Orte keinen bessern Freund als den König, der nicht mit Unrecht der^ Gerechten trage. Weil auch in Frankreich die Verschiedenheit der Religion sich finde, hätten bild seine Minister immer im Brauche gehabt, die Streitigkeiteil, die daselbst cntstandeu, mit aller "l)»c Berücksichtiguilg der Religion beizulegen. Vorliegeudes Geschäft sei aber eine „civilische !chuld' »lit der Religion nichts zu schaffen; es handle sich blos darum, ob der Gefangeile ^ ^ Decrete der Jnteressierteil sich verfehlt habe. Da dabei die "u nicht in's Spiel koinme, werde hoffentlich der Friede und die Einigkeit unter den Ständeil erhalten 862 Mai 1634. werden. — Dein König und dein Ambassador wird ihre wohlmeinende Intention schriftlich verdankt »"s darnin angehalten, daß sie in dieser Znneignng beharren möchten. Weil die Obrigkeiten mit Verlange» ^ die Entrichtung der mehrmals versprochenen ausstehenden Zahlungen warten, ersticht man den Ambass»^ dahin zu wirken, daß man bald zufrieden gestellt werde, v. Die Gesandten Zürichs und Berns wiederhol weitläufig, was sich mit Kilian Kesselring zugetragen, wie man wider ihn procediert habe, was aus ^ vorangegangenen Tagleistnngcn und sonst seinetwegen begehrt, versprochen und verhandelt worden sei- ^ ihre Herren und Obern noch niemals hätten vernehmen können, worin Kesselrings Verbrechen bestehe» ^ weil dein Vernehmen nach ziemlich eifrig gegen ihn mit strengen Martern procediett werde, so begehre» ^ daß die vier Orte, welche seiner Zeit ausgezogen seien, den Kesselring zu unparteiischem Verhör nach ^ kommen lassen. Finde sich dann, daß er als Anfrührer wider seine Obrigkeit conspiriert habe oder »»^ gewesen sei, so würden sie selbst darauf dringen, daß er nach Verdienen bestraft werde. Man »»'., sich deßhalb erklären, ob man ihn stellen wolle oder nicht. Für den letztern Fall hätten sie Befehl, ^ früher gethanen Protestationen und das Rechtsbot zu erneuern und die Sache darauf Gott zu befehle»- Lucern beklagt sich abermals, daß es in dieser Sache zu einer Partei gemacht werde, und läßt es deßi^'R bei den vorigen Abschieden bewenden; sonst hat es Befehl, zu Allein beizutragen, was zu freu»°»» Ver gleichung-ersprießlich sein könnte, jedoch daß der Hoheit, dein Rechte und der Gerechtigkeit, der Judic»"'' Ehre und Reputation kein Abbruch geschehe. Die vier Orte, welche seiner Zeit ausgezogen waren, holen, wce ,re nach dem Einbruch von General Hör., den ergangenen Abschieden und den g^-' Erlmlt^ '"^befugter Weise zu Beschützung der Unterthanen »"> uug eidgenvstlschen Reputation ausgezogen seien und nichts Anderes gethan hätten als »>"" andere Orte kraft der angezogenen Abschiede auch verpflichtet gewesen wären. Dabei erzählen sie, > dein sie gar nicht nachgestellt hätten, sei den Fähnlein nicht im Thurgau, sondern in einer andern in die Hände gefallen. Die Kriegsrüthe, in deren Gewalt er noch sei, hätten ihn auf eingekommene' hin examiniert, seien aber nicht mit solcher Strenge, wie man vermeinen möchte, gegeil ihn verfahre»' hätte sich aber für wohl befugt gehalten, mehr zu thun, wenn mau nicht die eidgenössischen nnd Ansuchen respectiert hätte. Weil die gütliche Tractation auf letzter Tagleistung ihren Fortgang nur nicht gehabt habe, weil das königlich-französische Schreiben eingelangt sei, so Hütten sie nochmals Besth^ ^ zuhören, was für „gute schiedliche Mittel," die allerseits der Hoheit, dem Recht nnd der Gerechtigkeit, Ehre und Reputation nnpräjudicierlich seien, gefunden werden möchten. Wenn man ihnen solche eröffne, ü» ^ sie sich darüber erklären. — In Bezug auf das von Zürich nnd Bern gestellte Begehren erkläre» Gesandte der vier Orte, daß sie keinen Befehl hätten, den Kesselring sei es nach Baden oder andc^ ^ zu stellen; derselbe sei den Kricgsräthen rechtmäßiger in die Hand gefallen, und diese hätten eidgenössischen Kriegsrcchtes Gewalt, wider ihn zu procedieren, wie denn kein Ort den andern »ks > , Ständen in solchen Fällen etwas einzureden, viel weniger ihnen gegenüber zu protestieren und N» ^ bieten Gewalt habe, weil sonst die Obrigkeiten an freier Haltung von Gericht und Recht verhindert Sic wären daher veranlaßt, ihrerseits zu protestieren und „Recht zu bieten, ob man um dergleiclst» ^ ^ das Rechtsbot anzunehmen schuldig sei". Aus diesen Gründen hätten sie keinen Befehl, den Kcsst^.''^ stellen, bis man die Mittel gehört hätte, „mit was Form, für wen und an welches Ort man gehre und wie die Versicherung der Kosten gezeigt würde." — Andere Gesandte haben einen etw»6 , gehenden Befehl; insgemein aber erklären sie sich nochmals, daß sie gütliche Vorschläge mit der oben a»g^ ^ Mai 1634. 863 ^rvation gerne anhören wollen. Nachdem die Parteien allerlei rcplicicrt haben und verschiedene Besprc- gehalten worden sind, treten die Schiedorte zusammen, um ein Vermittlnngsproject zu entwerfen. " ^'"selben tragen Basel, Schaffhausen und Appenzell-Anßerrhoden daraus an, daß die vier Orte den /Weitsche,, Orten zu Gefallen und im Interesse des Friedens sich gefallen lassen möchten, daß der vcr- . Kilian Kcsselring auf Dienstag den 27. Juni (n. K.) nach Badeil in gebührenden Gewahrsam bor gemeine XIII Orte gestellt und in seiner Verantwortung angehört werde. Alsdann könne ^ ^sprechen, wie die Sache gütlich beizulegen sei und, wenn man sich nicht vereinbaren könnte, ^^chlagen, was ferner zu thun sein möchte. Freiburg, Solothurn und Jnnerrhvden schlagen vor, die gc>^^ möchten sich aus den genannten Ursachen gefalleil lassen, daß Kesselring ans den bestimmten Tag " Baden geliefert und alsdann mit ihm vor den X oder VII regierenden Orteil des Thnrgaus oder vor ^erd'^" unparteiischeil Orten, was ihnen am gefülligsten sein würde, pröcedicrt alles solle aber beiden Theilen ail ihrer Hoheit, ihrem Recht und ihrer Gerechtigkeit, Jndi- Ä-d' Ansehen liild ihrer Neplltatioil nnnachtheilig seül. Wenn etivas Ersprießliches zu Stande komme, ^Uil sollten dem vorigeil Ausschreiben gemäß die übrigen thnrganischen Streitigkeiten auch an die Hand werden. — Diese Vorschläge werden den Parteien mitgetheilt und sie ersucht, dieselben ihren vcr/" ^ Obern zu referiereil und ihr Bestes dabei zn thnn. Den Schiedorten wird ihre gehabte Mühe aber' ^ Zürich lind Bern hätten erwartet, man würde ihrem billigen Begehren entsprechen; weil es nicht sein könne, so wollen sie die Sache ihren Herreil und Obern vorlegen und deren Entschluß ^ klebrigen lassen sie es bei ihren vorigen Erklärungen verbleiben. Die Gesandten der vier ^'wen sich dießmal über die vorgeschlagenen Mittel, nicht entschließen. Sie hätten gehofft, es Äll ^ Littel auf die Bahn gebracht werde», wie sie Zürich selbst früher vorgeschlageil habe, in welchem h^^^cht die Mehrzahl der Gesaildten so weit instruiert geweseil wäre, sich also zn erklären, daß man sich frieden stellen lassen. Weil dem aber nicht so sei, so wollen sie Alles all rsksronclum in den Abschied d°ra p" ^ Die vvrderösterreichische Regierung zu Breisach schreibt, es sei ihr neuerdings glaubwürdig d>i "winen, daß bei dem jüngsten Angriff ans die drei Waldstädte und bei der noch dauernden Belage- ^ Nheinfelden dem Feind mit Gestattung des Passes ffnd Repasses, mit Verabfolgung von Schiffleuteil, Proviant, Munition, Artilleriesachcn, Zulauf an Volk und auf andere Weise ^wrschub geleistet wordeil sei, daß demselben ohne dieses fast nnniöglich wäre, seine Absicht dnrchzu- Erbx' besagte Belagerung fortzuführen. Weil solche HandlnngSweise mit dem getreuen Aufsehen in der zusammenreime, möchte man dieselbe künftig abstelleil. — Zürich hat dieses Schreiben April) zu Anfang der Tagleistnng erhalten, die Gesandtschaft aber es nicht in offener Vernich vorgelegt, weil sie Befehl hatte, bis zu Erledigung der Kesseln,,gschen Sache nichts Anderes vor- ^ttx ^"s k>as Begehren der Gesandten Lncerns tvird das Schreibci, dcil Gesandten der katholischen ""uilvch mitgetheilt, die Beantwortung aber auf andere Gelegenheit verschoben. Verhandlungen der katholischen Orte. ächtet katholische Orte nebst Appenzell-Jnnerrhodcn und katholisch Glarns.) Landammann Tschudi ^ ^ ^ seine Mitlandlelite der neuen Religion ihren neuerwähltcn Landvogt nach Werdenberg zuwider k>on 1623 und ohne Vorwissen der katholischen Landlente aufgeführt und die Unterthancii ^wören lassen. Er bittet, die Gesandten möchten Schwyz freundeidgenössisch dazu bewegen, daß 864 Mai 1634. es de» Evangelischen den Posseß von Uznach nnd Gaster gestatte, damit sie, die Katholischen, ihren L»>'^ Vogt nach Werdenberg auch auffahren könnten und es desto eher bei den: Vertrag von 1623 lM Da ferner der Ritt über das Gebirg und dieBesetzung der Hauptmannschaft von St.Gallen (zu Wyl) dieses^ an seine Mitlandlente falle, frage er, ob man, wenn die Katholischen auch dahin wählten, diesen ihre» ^ sandten jenseits des Gebirgs den Beisitz gestatten »verde und der Hauptmann gen Whl ans künftigen rinatag aufgeführt werden könne. Schwhz ist der Ansicht, daß ihm und auch de.» übrigen kathvlO" Orten sehr viel an dem Paß und der Religion in Uznach und Gaster gelegen sein müsse, und daß es s«"" Ansicht nach das Beste wäre, wenn die katholischen Glarner ihren Mitlandleuten die Vogtei Werde»^ gänzlich cedierten und Uznach und Gaster ganz an sich brächten. Die übrigen Orte' wünsche», ^ der 1623 zu Gunsten der Katholischen errichtete Vertrag in Kraft bleibe, damit nicht etwa die redli^' Katholischen gezwungen würden, die Religion zu ändern oder aus dein Land zu ziehen. Schließlich die Gesandten an Schwhz das Ansuchen, es möchte ihren Herren und Obern zu besonder,» Gefalle» den Katholischen zu Glarus zu Gutem den Posseß der Nogteien Uznach und Gaster den neuglä»^' Glarnern gestatten, doch so, daß ihnen der Religion, Reiszüge und des Passes halber gute Versieh"^ gegeben werde. Da die Gesandten von Schwhz dafür keine Instruction haben, wird sowohl diese als die Frage wegen der Ge,andtschaft über das Gebirg und die Hauptmannschaft nack Whl in den Abs-^ genommen, t. (V katholische Orte.) Jedes der fünf katholischen Orte soll dessen eingedenk sein, daß Herrn von Stadion, den, Gerichtschreiber Wagner und deren Diener für ihre Mübe bei den, Geschäfte" ein Cvntentement zu Theil werde. v. aus dem Luccrner-, i. aus de», Schwyzermmplav. «84. Konferenz der IV evangelischen Städte während der gememeidgenossischen Tagsatzung ^ Bade»». 1K34, im Mai. Staatsarchiv Zürich, «est. Xll. 146. kal. 137. .. Da Zu hoffen ist, daß Kesselring auf den 27. Juni werde gestellr werden, so wird gut erach"^ Kesselringsche Geschäft in dem dermaligen Stande einstweilen verbleiben zu lassen und den bestü»'»"" ^ abzuwarten. Man wird später erfahren, was die Zeit mit sich bringt, und sich dann zu vergleiche» w,e dein Emen und Ander», das sich erst noch zeigen möchte, zu begegnen sei. Inzwischen wird es wendig sein, ans alles dergestalt ein wachsames Auge zu haben, daß man allen Vvrfallenheiten bei vorbeugen kann, daneben aber auch nachzudenken, wie man sich in den übrigen thurgauischen Gesä)"^ und was daran hängt, verhalten wolle, und vornehmlich dem zu begegnen, daß etwa durch Verweis des emen und andern Punktes alles Uebrige in's Stocken gerathe, sondern daß vielmehr den frühe"^ abschiedungen nachgekommen werde. — Der früher anerbvtenen Cautivn und Bürgschaft für Kilia» ring geschieht zwar in dem Project der unparteiischen Orte keine Erwähnung, die katholischen aber vernehmen lassen, daß Kesselring von Schwhz nicht werde abgeführt Werve», man sei den» seinen Leib und sein Gut sicher gestellt. Es sollen deßhalb die Verwandten Kesselrings beschickt »"d zugeredet werden, für einmal einen Bürgschaftsbrief auf dessen Person zu stellen um denselben de» ,, uen dannzumal überliefern zu können. I». (S. u. Thurgau.) Mm, besorgt, es möcht"' Mai 1634. 865 "Wunruhm in der Nachbarschaft sich noch mehr als bisher nähern und sogar etliche Orte von denselben Zossen werden, auch deszwegen große Thcuerung entstehen. Da in solchen Fällen an hinreichendem Vor- bon Lebensmitteln fast das Meiste gelegen ist, wird für nothwendig erachtet, damit man einander desto östlicher beistehen könne, aller Orten den Fürkauf der Früchte durch fremde uud einheimische Personen ^chdrücklich zu verbieten und nicht zu gestatten, daß dergleichen gekaufte Früchte aus dem Laud geführt ^dcn. Deszwegen sollte die Erneuerung der früher wider solchen Auf- und Fürkauf ergangenen Mandate .^tdcrlichst wieder an die Hand genommen werden. Zürich wird sich in Beziehung auf den durch ^ Gesandten erwähnten d'Annone von Mailand Wohl zu verhalten wissen. Dabei wird für gut erachtet, ^ »tan denselben mit dergleichen Früchten kraft der Neutralität selbst nirgends außer Landes passieren »A sollte. «I. 1) Weil keine der kriegführenden Parteien, wenn sie sich der Grenzen noch mehr nähern ^ gar ins Land kommen sollten, demselben etwas nützen, sondern dadurch Alles verderbt würde, solches den Abschieden zuwider wäre, so läßt man es auf den Anzug wegen der großen Anzahl kaiserlicher Schiffe ^ dein Bvdcnsee bei den frühem Verabschiedungen verbleiben. Man soll also keinem Thcil gestatten, ins ^ Zu kommen, und bestmöglichst davor auf der Hut sein. 2) Für den Fall, daß die Stadt Constanz ^ belagert werden svllte, wird besorgt, die katholischen Orte möchten mit ihrer ganzen Macht ^^be abermals eutschütten wollen. Doch ist ein Theil der Gesandten der Ansicht, daß sich die genannten ^ Wohl bedenken werden, einen solchen Auszug vorzunehmen, in Betracht der Gefahren, die sie in ihr Land ziehen würden; wenn es aber je geschehen sollte, werde man Zeit genug haben, durch Boten . schreiben dieselben vorerst davon abzumahnen und hernach nach gemeinsamem Rath das Erforderliche ^ '^Zu können, weßhalb die Sache bis dahin der Zeit überlassen werden müsse, v. (S. u. Thurgan.) u. Baden.) A. Wegen der Beschwerden der Grafschaft Toggenburg kann man einstweilen nichts Pehmen, bis der Bescheid der Prädicanten daselbst einlangen wird, welchen die Antwort des Abtes von ^ wallen überschickt worden ist. I». Nachdem man benachrichtigt worden ist, daß die Stadt Mülhausen ^ ^erfache rheingräfliche Salvaguardia zu Pferd allein darum eingenommen habe, damit ihre Angehörigen > ^ deren Vermittlung den Feldbau desto sicherer verrichten können, so läßt man es einfach dabei bewenden. ^ Wl hat sichere Nachricht erhalten, daß die neue spanische Armee nächstens herausrücken und ihren ^ wieder nach den vvrderösterreichischen Landen nehmen werde. ES besorgt dadurch abermals in nicht ^Gefahr zu gerathen und ohne eidgenössische Hülfe sich nicht genugsam schlitzen zu können. Seine sei». . " bitten deßhalb dringend, ihm auf erste Mahnung mit nvthwendiger Hülfe beizuspriugen und ^ ^Herren uud Obern nicht in der Noth zu lassen. — Es wird Basel die Vertröstung gegeben, daß man ^'Ncht steckm lassen werde, sondern daß man sich dergestalt gerüstet und gefaßt halten werde, daß man ihm ^ und bei Nacht zu Hülfe kommen könne. Ic. 1) Die Kauflcute von St. Gallen überreichen ein an die detz' ber XIII Orte gerichtetes Jntercessionsschreiben ihrer Herren und Obern denjenigen der vier Städte, ^ gotischen Orte sich mit ihrem Begehren nicht beladen wollen, und lassen durch ihre Abgeordneten . Wlter Folgendes vorbringen: Weil ihnen schon früher eine Gesandtschaft an den König von Frankreich " der beschwerlichen Neuerung in Zöllen und Auflagen bereits bewilligt worden sei, so möchte man ^eil Gesandtschaft dießmal günstig willfahren und dieselbe so bald als möglich abgehen lassen, ^ angesetzte Termin der acht Monate bis auf nächstküuftigen Monat Juli zu Ende laufe und sie alle Unkosten verfällt und zu großem Schaden kommen würden, wenn sie alsdann ihre Gesandt- "icht bei Hof hätten. — Die anwesenden Gesandten können den Kaufleuten nicht vollkommen 109 866 Mai 1634. willfahren, sehen aber wohl ein, daß ihnen eine Gesandtschaft nothwendig sei. Weil ihr Begehren in ge»u"' eidgenössischer Session bereits bewilligt worden sei und man annehmen könne, daß die Obrigk^ deßwcgcn kein besonderes Bedenken haben werden, die Gesandten aber in Bezug ans dieses besondere ^ gehren ohne Befehl sind, nimmt man dasselbe in den Abschied mit der Erläuterung, daß die übrige» ^ Städte ihre Erklärungen darüber beförderlich an Zürich schicken möchten, den Kanflentcn aber freigab sein solle, ob nicht etwa dem französischen Ambassador zn Svlothurn durch ein Schreiben ihr Norha^ mitgctheilt und dabei um Empfehlung angehalten werden sollte; dergleichen ob man nicht ein a»dc» Schreiben an den König oder den Cardinal der Gesandtschaft vorangehen und darin deren Beschs ^ andeuten könnte mit der Bitte, zu Beseitigung derselben behülflich zn sein. 2) Außerdem sch»^ auch einige Gesandte vor, daß die vier Städte bei dieser Gelegenheit dem König von ihren Beschwer^ Kenntniß geben und sich „über der fünförtischcn Gesandten Anbringen und Verleiden entschuldigen könnten." Andere aber sind der Ansicht, daß diese Svllicitativn dem Ansuchen der Kaufleute oder d»'ö jener schaden möchte. I. Auf Anhalten des Herrn de la Piemente von Genf wird beschlossen, im Na»'^ der vier Städte und Freiburgs und Solothurns an den König von Frankreich zu schreiben, daß der Jahr 1626 wegen Lieferung des französischen Salzes errichtete Vertrag, der zn Ausgang des Jahres 1 " einseitig aufgehoben, und für welchen ein neuer zu Gunsten des Herrn Estienne Desforts gemacht wM' ^ sei, wieder in Kraft gesetzt werden möchte. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangetegcichciten: LandiMfschaft Tlnirgau. I». Art. 22S. Matrimonial- und Collatnrstrcit. «. Art. s. Beamte. Grasschaft Baden. t. Art. III. Kirchliches. V8Ä. Conferenz von Urs, Schwyz und Nidtvalden. Brunnen. 1«34, 22. Mar. Laildcsarchiu Nidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann und LandshauPw'"^ Karl Emanuel von Noll, Ritter, Alt-Landammann und Panncrherr. Schwyz. Diethclm Schorn», . Halter; Martin Betschart, Alt-Statthalter; Johann Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter und Landshaupt'"^'' Melchior Beeler, des Raths. Nidwalden. Johannes Zelger, Alt-Landammann und Landshauptw^' sKonrads Von Büren, Statthalter und des Raths. ^ »—«I. (S. u. Vellen; :c.) «. Da der Bischof von Wallis immerfort darauf dringt, daß die daß bestehenden und die noch zu bauenden Capucinerklöster der savoyischen Provinz einverleibt werde» W ^ so wird beschlossen, beim Papste und dem Nuntius sich dahin zu verwenden, daß diese Klöster der helvctlb^, Provinz zugetheilt werden, t. Die Vorsorge Uris in Beziehung auf den Paß zu Ursern wird gc "^ ähnliche Sorge soll man auch zu andern Pässen tragen. Nicht zu vergessen sind auch die Klagen von wegen der Usurpation seines Passes in der March. K. Die Gesandten von Schwyz erklären, ^ gegenüber dem Anzug von Uri ihre Vefugsame in Betreff des zu Brunnen und am Thum geforderte» o" darthun werden. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhcitcn: Bogtei Vellen; :c. »—«I. Art. 713—722. Mai 1634. 867 «8G. Confcrenz der VI mit Savoyen vcrbiindeten Orte. Lucern. 1034, 2t). und 3V. Mai. LandcSarchiv Nidwaldc». ^sandte: Luccrn. Moriz Au der Allmend, Schultheiß; Jost Bircher, Ritter, Alt-Schultheiß und ^dthanptmann; Jakob Bircher, Bauherr; Laurenz. Meyer, Oberzeugherr, alle des Raths. Uri. Johann Npar Spiriilgeu, genannt Arnold, Ritter, Landanunann; Johann Konrad von Bcroldingeu, Iiitter, ^^udammann und Landshauptmann; Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammauu; Karl Emanucl Noll, Ritter, Alt-Landammaun und Pannerhcrr. Schwstz. Johann Sebastian Abyberg, Landanunann; Schorno, Statthalter; Johann Kaspar Cebcrg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann (Mg Anfdermanr, ^^iatthalter. Unterwalden. Bartholomäus vo>l Dcschwanden, Statthalter, von Obwaldcn; Johann . !ier, Alt-Landammann und Landshanptinann; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammaun, von Nidwalden. Zic'- ^i)ann Jakob Stocker, Beat Jakob Möstenberg, Ulrich Schön, alle des Raths. Freiburg. Johann Schultheiß; Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. ^ 'diese Conferenz ist auf Ansuchen des Markgrafen Palavicini, Ambassadors des Herzogs Amadeus voll >»ich ^ zusanunenberllfeil worden. Eidgenössische Begrüßung. — Durch einen Ausschuß der Gesandteil i„ ^ Markgraf in die Sitzung abgeholt, übergibt seine zwei Credenzschreiben und hält einen Vortrag, Eil, ^ ^ Vcreitlvilligkeit ailsspricht, seinerseits Alles anzuwenden, um die Einigkeit in der h^'Nsienschclft wieder herbeizuführen, und zweitens den Wunsch desselben ausspricht, das mit dessen Groß- ^sti > beschlossene Bündniß Zli erneuern. Diese Erklärungen werden von den Gesandten mit großer ^ ^igmig aufgenommen. Da aber die Erneuerung des Bündnisses von den „hohen Gwälten" abhängt, ^ 'chnien die Gesandten, ohne sich in eine weitere Discnssion einzulassen, den Antrag in den Abschied. ei»e Allsschliß lvird dem Markgrafen sein Vortrag verdankt, zugleich anch bei dieser Gelegenheit si^^iärnng vvil ihm verlangt, was für einen Befehl er vom Herzog habe in Beziehung ans die Auszieht " die Obrigkeiten und die Privateil noch anzusprechen hätten. In Beziehung auf die erstcrn i>eZ Gesandteil zu bedenken, wie viel Unglück durch Krieg, Seuchen und auf andere Weise über ^sse Land und Leute gekommen sei, so daß kaum der dritte Einwohner übrig geblieben sei. Er die P ^ ^ '"chr die Freundschaft dieses Fürsten, als ihr Interesse im Auge haben und ihm daher ^>>t der vergangenen Jahre gutwillig erlassen werden. Es erbiete sich aber der Herzog, was Zeiiö'"-^ ^iiildniß enthalte, künftig unfehlbar zu vollziehen, und er (verde, damit man dessen bnndes- ^Allen erkenne, einem jeden Orte eine Pension auszahlen lassen. Was die Particnlaranspracheu ^ der Regimenter betreffe, so habe der Herzog die Absicht, dieselben zu befriedigen; die dabei ">»i ^^icil möchten sich nur bei ihm einfinden „und die Sachen ausfindig machen." Die Gesandteil sind "ehin ^ daß die Herren lind Obern die Entschnldigungsgründe des Ambassadors nicht übel anf- i°i und daß daraus der Erneuerung des Bündnisses, welche mit allein Fleiß zu proseqnieren ^>ii^ Hinderiliß erwachsen werde, v. (S. u. Thlwgan.) «I. Da man zur Sicherung der Pässe dm den Thlirgali zu schicken für nothwendig erachtet hat, wird beschlosseil durch einen Ausschuß ch.sch^^c" Ambassadvr Carlo Casati davon in Kenutniß zu setzen und ihn zugleich zu ersuchen, durch sein dahin zu wirkeil, daß ilunmehr ihre Obrigkeiteil für ihre Forderungen befriedigt werdeil, danlit 868 Juni 1634. dieselben um so besser die zur Sicherheit ihres Landes erforderlichen Anstalten treffen können. «. Da >nA alle Gesandten wegen der Bestätigung des Dr. Johann Rudolf von Uri als Agenten zu Mailand inst"'- icrt sind, wird die Sache abermals in den Abschied genommen. L. Auf die von den Gesandten früher a» den Cardinal Infant gestellten Begehren kommt durch Graf Casati folgende Antwort ein: 1) Für ^ gemeinen und die Particularansprachen werde vor Solennisation des Bundes eine authentische Schrift angefertigt werdeil, in welcher der Termin genannt werde, an welchem die Betreffenden des verzeichnet"' Einkommens der königlichen Kammer Genoß werden sollen. 2) Der Cardinal Infant wolle sich herbeilasse daß für die Unterthancn der Orte nicht blos der Transit des hallischcn Salzes gestattet sei, sondern daß auch das Meersalz zu einem billigen Preise haben können; das Nvthwendige werde darüber noch zu Maila^ verhandelt werden. 3) In Betreff der Plätze für die Studenten in Burgund verspricht er alle möglich" Satisfactioil geben zu wollen. — Es wird darauf für gut erachtet, daß die Gesandten zur Solenmsat^ des Bundes nicht schreiten sollen, bevor sie für diese drei Punkte die versprochene Satisfactioil erhalt hqben. Den Tag der Solennisation zu bestimmen, stellt man dein Cardinal Infant anhcim. Das Co»ccp' zu dein Bundesinstrument wird durch eineil Ausschuß von je einem Gesandten aus je einem Orte gep"'!^ und gebilligt; blos Luccrn und Schwyz tragen wegen Kap. 4, die Pässe lind Durchzüge betreffend, Bedenk Die übrigen Orte lassen es nach einläßlicher Besprechung bei dem Buchstaben bewendeil und stellen es je»"" beiden Orten anHeim, sich bald möglichst darüber zu erkläreil und sich zu accommodieren, damit der Act>^ nach dem Wunsche der fürstlichen Durchlaucht vor sich gehen könne. Mau schc auch im Abschnitte Hcrrschaflsangclegcnhcitcin Landgrafschaft Thnrgau. e. Art. 2tg. Kriegssachcn. «87. Conferenz der Kriegsräthe der vier Orte, welche ins Feld gezogen waren. (Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug.) Brunnen. 1334, 3. bis 5. Juni. Landcöarchili Nidwaldc». Gesandte. Nicht angegeben. i». Nach Berichterstattung Alexander Beßlers über das, was auf letzter Tagleistung zu Baden weg"" Kesselring verhandelt worden ist, hört man den Berchthold Kesselring an, welcher begehrt, man möchte sc»'"" Vetter Kilian Kesselring auf freien Fuß setzen, in welchem Falle sie ser und seine Verwandten?) für ^ und Gut sich verbürgen wollten; man möge dann die Sache nach Baden kommen lassen. In sein Ansucht seinen Vetter besucheil zu dürfen, wird nicht eingetreteil. I». In Betreff der Hauptsache wird beschloßt zu temvorisieren und die angesagte Tagsatzung nicht zu besuchen, weil die vornehmsten Häupter alle »^ Mailand reisen, sondern bis auf St. Johannis zu warten, v. Weil Lucern in diesem Handel ignoriert sein, soll den Gesandten in ihren Befehl gegeben werden, daß dasselbe für ein uninteressiertes ^ solle gehalten werden. Ferner sollen zwei aus den anwesenden Gesandten nach Baden abgeordnet werdet welche die Orte zu entschuldigen und anzuzeigen haben, daß man den noch nicht vollständigen Proceß vorerst zu vervollständigen beabsichtige. «I. Jeder Gesandte wird seinen Herren und Obern alle Umstände und ^ fachen auseinander setzen, warum man ausgezogen und wie Kesselring gleichsam nach einer Schickung Juni 1634. 869 ^ ^nd gekommen sei; daß man nicht gesonnen sei, diesen Mann aus ihren Rechten und ihrer Gewalt fM», cs sei denn, daß der Reputation der Orte nicht zu nahe getreten und. für die ergangenen Kosten l faction gegeben werde. Deßwegen wird Berchthold Kesselring gefragt, ob er für die bisher aufgelau- bev's künftigen Kosten Versicherung geben kbnne und wolle. Wenn derselbe sich dazu nicht cickt erkläre und dieses Begehren heimbringen wolle, so solle man ihm eine Frist von längstens ^-ageil geben, v. Statthalter Schorno wird ersucht, dahin zu wirken, daß verschwiegene Wächter stellt werden und niemand Kcsselring Bericht bringen könne. «88. ' Konferenz der VI mit Savoyen verbündeten Orte. Lucern. 1K34, 14. Juni. Landcöarchiv Stidwaldc». Lucern. Jost Vircher, Ritter, Alt-Schultheiß mW Stadthauptmann; Heinrich Flcckenstein, ^ ' ^annerherr und Statthalter; Laurenz Meyer, Oberzeughcrr. Uri. Kaspar Nomanus Trogcr, Johann Stricker. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Diethclm Statthalter; Kaspar Ceberg, Ritter, Statthalter; Johann Gilg Ausdermaur, Statthalter, dy» ^^"^^en. Marquard Jmfeld, Landamiuann, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammanu, in^t^^^deu. Zug. (Niemand.) Freiburg. Peter Heinricher, Seckelmcister; Rudolf Weck, Bürgerin ^cscr Conferenz ist die Besprechung des Antrags des savoyischen Ambassadors auf Erneuerung iindnisse """°'Upes mit Herzog Amadeus. ». Eidgenössische Begrüßung. — Zug wird wegen seines Ausbleibens sich ^i der Verhandlung über die angetragene Erneuerung des Bundes mit Savoyen sprechen chh iveive» c ' ' "" ^ dargethan wird, daß dem Herzog die Investituren sowohl vom Kaiser als von andern » "ien und Fürsten ccdiert worden seien. Bei der Besprechung des vom Ambassador früher gemachten cinmüthig für dieselbe aus, namentlich in Berücksichtigung der dermaligcn ungewissen Conjuuc- ?^'^r ist nian damit einverstanden, daß die Herrschast Montfcrrat in den Bund eingeschlossen g» »löchte die Ansprache auf die verfalleneil 22 Pensionen fallen lassen, wird hervorgehoben, solcher Vorgang Aehnlichcs bei den Königen von Frankreich und Spanien hervorrufen könnte, oder ^selben auf's Markten verlegen möchten. Endlich entschließt man sich dahin, auf jene verfallenen eigenen freien Willens zu Ehren des Herzogs aus bundesgenössischcr Affection zu verzichten, schx^in Vorbehalt, daß künftig die jährlich verfallenden Pensionen redlich bezahlt werden. Daß die Zuschlössen haben, das Büudniß von 1577 zu erneuern und die montfcrratischen Lande in dasselbe ^tqeu wird dem Herzog durch ein Schreiben ailgezeigt lind dem Ambassador eine Abschrift davon Der Ainbassador verlangt für die Erlassung der oben erwähnten Pensionen eine Quittung. ^ Drte geben eine solche; Lucern findet dieß unpassend und trägt varauf an, statt eine ^ geben, die Verzichtleistung auf dieselben dem Herzog in dem an ihn zu erlassenden Schreiben zu ^ Na/" ""b dabei zil bemerken, daß, wenn künftig die jährlichen Zahlungen nicht erfolgen sollten, auch ) M der frühem aufgehoben sein solle. Die übrigen Orte treteil diesem Antrage bei. Durch einen 870 . Juni 1634. Ausschuß werde» die bereits übcrgcbeucu Quittungen vom Ainbassador zurückgefordert. Dieser antivor^ diese Quittungen könne er nicht mehr von Händen geben, da dem Herzog von denselben schon Kenntmß geben worden sei; „er möge aber wohl leiden, daß sie in dem angedeuteten Schreiben begriffen werde"' v. „Wie sich ein jedes Ort der von Ihrer Excellenz angebotenen 400 Kronen Pension oder Verehr"^ verhalten habe, wird ein jeder Gesandte seinen Herren und Obern darum berichten." Bei diesem Ä»l"^ spricht man sich dahin ans, daß es löblich und brüderlich Ware, daß künftig, wenn man dergleichen ^ ehrnngen geben wollte, diese den Obrigkeiten zugestellt und unter ihnen nach ihrer Disposition Verths würden, wie solches bei einigen Orten schon eingeführt sei; dadurch würde manchem Argwohn und chcm Mißtranen begegnet werden. «S. Die Sache Kesselrings kommt zur Verhandlung. Schwhz erzähl ans was für eine Weise derselbe von den vier Orten gefangen, wie er verhört worden sei, und was SclM'' mit den übrigen Kriegsräthen veranlaßt habe, zu Brunnen den Entschluß zu fassen, den nach Baden vor Jahrrechnnng angesetzten Tag nicht zu besuchen. Auf die Jahrrechnnng würden sie ihre Gesandten sch^"' sich aber in keine Disputation und keinen Cvmprvmiß einlassen, sondern blos die gründliche Wahrst gegenüber den vielfältigen Verläumdungen an den Tag bringen. Ferner seien sie gesonnen. Kesselnd kein anderes Stecht und in kein anderes Ort zu liefern, sondern er solle nach altem eidgenössischem Stecht nach dem aller Orten bestehenden Kriegsbrauch in der vier Orte Kriegsrecht bleiben, es wäre denn, ^ deren Ehre und Reputation vorher sicher gestellt werde und die durch Kesselring verursachten besonder" gemeinsamen Kosten vorher bezahlt wären. Würde Kesselring nach Inhalt des Abschieds von Baden oder gemeinen Orten übergeben, so wür^e den Eidgenossen der andern Sieligion viel Vortheil in die gespielt, ihnen hingegen viel Siachtheil daraus erwachsen. Uebrigens habe Kesselring erklärt, daß " d" Gefangenschaft in Schwhz nicht verlassen werde, ehe ihm hinreichende Sieparation seiner Ehre und faction für die erlittenen Kosten gegeben werde. Die übrigen Orte legen instructivnsgemäß den Gesa"^. von Schwhz zu Sinn, sie möchten die Conseqnenzen berücksichtigen, welche ans ihrem Stichterscheinc» ^ der Conferenz zu Baden hervorgehen würden. Sie möchten ans den Kriegsräthen einen oder zwei bezeich'^"' welche neben den Gesandten den Verlans des Kesselringschen Handels zu Baden vorzutragen hätten, daß man sich in einen Eompromiß oder eine weitläufige Disputation einlasse, sondern blos um den Gesa"^. zu verstehen zu geben, ob sie wohl oder übel gehandelt hätten; ihren Siechten würde dadurch kein gethan. Auf diese Weise könnte viel Verwirrung abgewendet werden. Es wird ferner auch der ausgesprochen, die vier interessierten Orte möchten selbst ein Concept verfassen, wie dieser Handel kö"^ geschlichtet werden, welches dem einen oder andern Orte vertraulich mitgetheilt werden könnte und die^' sandten dieser Orte würden dann dasselbe in gemeinsamer Sitzung zur Sprache bringen und zur Berath^ kommen lassen, wobei man Alles thnn werde, nin die Ehre und Siepntation dör Orte aufrecht zu erha^ Diesen Vorschlag nehmen die vier Orte an und entschließen sich, die angesetzte Conferenz zn Baden .1" ^ suchen, v. Da man vernimmt, daß die katholischen Orte wegen des spanischen Bündnisses beim von Frankreich, bei dessen Ministern und namentlich beim Ainbassador Vialard nicht wohl angcM . seien, als habe man unbefugter Weise darin gehandelt, so erläßt man an den König, an den Cardinal ^ Richelieu, an I>. Joseph und den Ainbassador Entschuldigungsschreiben ii? der Hoffnung, sie wenn sie besser berichtet sind, einsehen, daß die Orte wohl und recht gethan haben, t. Damit nicht etwa „ungleiche Gedanken fasse", daß es schon zum zweitenmal zu den Conferenzen, die übrigens des Bundes mit Savoyen znsammcnberufen worden, nicht eingeladen worden sei, wird demselben vv" Juni 1634. 871 ^ behandelten Gegenständen durch ein Schreiben Kenntniß gegeben. «»'. I«. (S. u. Thurgau.) i. Es in Beziehlnig ans das Münzwesen hervorgehoben, daß die groben Gold- und Silbersvrten im Preise ^ llrcuzdickeu zu allzuhoheur Preise ausgegeben werden. Man hält daher sür nothwendig, ^ Gesandten auf die nächste Tagleistnng zu Baden Instructionen zu geben, um diesem Uebelstand abzu- Ilin Kreuzdickeu auf ihren alten Werth zurückzuführen. Den Gesandten, welche ztlr Besieg- Bundes nach Savvheu reiteil, wird der Auftrag gegeben, darum anzuhalten, daß die Garde, ic eine Zeitlang ziemlich übel gehalten worden ist, besser gehalten werde. !. Freiburg wird freundlich dich.^' seinem Volk, welches es eine Zeitlang den Genuesern zugeschickt hat, inue zu halten, da es j. Seiner Altezza zum Nachtheil möchte gebraucht werden. Die frciburgischeu Gesandten macheu sich ^ gutwillig anheischig. ^ Man sehe auch im Abschnitte Hcnschastsangclcgcnhälciu ^"sschaft THUM». A. Art. 08. Justizsnchcn. I,. Art. 248. Verschiedenes. G8N. Conferenz von Schwyz utld Glarus. Lachen. 1934, 29. Juni. Staatsarchiv Zürich. Tschudische Sammlung. (lost. XII. 93. XXVI. ^ ^^udte: Schwyz. Michael Schorno, Seckelineister; Alartiu von Rickenbach, genannt Belmont, des Glarus. Balthasar Gallati, Alt-Landammanu; Sebastian Aiarti, Pannerherr und 'UathZ. s,,^^ . bergleicht sich über den Zoll auf der unlängst neucrbauten Ziegelbrücke. In Betreff der Wintcr- ^c>lie, Entscheidung den Herreu und Obern anHeim. Was den Zoll zu Bitten von dem nach ^ getriebeneu Vieh anbetrifft, läßt man es beim Alten verbleiben. «NO. Beschwörung des Bundes mit Philipp IV, König von Spanien. Mailand. 1934, 29. Juni. TtnatSnrchi» Luc««». Acte» Spanien. ^sbar^"^' Moriz All der Allmend, Schultheiß; Ludwig Schumacher, Seckelmeister Uri. Laudammann; Hans Konrad von Veroldiugen, Alt-Landammaun; Sebastian Heinrich Landammann; Karl Emauucl von Roll, Alt-Landammanu. Schwyz. Sebastian Abyberg, ^lgai Hans Nygart (Nigert?), des Raths. Unterlvaldeu. Johann Jmfeld, Landammauu; ^^ckmanu, Alt-Landammanu, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Laudammanil und ' Nidwalden. Zllg. Wolfgang Wikart, Beat Jakob Meyenbcrg, Kaspar Blattmanu. Jvhann Reiff, Schultheiß; Johann Daniel von Montenach, Ritter. Appenzell-Juner- ' ^artü, Suter, Laudammann; Jakob Wiser, Alt-Landamnlaun und Pannerherr; Johann Seckelnzeister. Abt St. Gallen. Marx von Ulm, Herr zu Gricßeuberg; Johann Rudolf 872 Juni 1634. Reding, Herr zu Glattburg; Christoph Ulrich Schenk von Castel. — Ludwig Hartman», Gcncralcanzler ^ Stadt Lucern und der katholischen Orte. ^ ^ Der Bundesschwur findet im Margaritasaale des Palastes statt. Nach der Begrüßungsrede des Ca"Z ^ Hartmaiui und deren Beantwortung durch den Präsidenten des Nathes Johann Bapstista Trotto a» Stelle des Großcanzlers fragt niederknieend der königliche Secretarius Aiarcus Antonius Platonus ^ Gubernator, ob es ihm beliebe vorliegendes Bündniß zu bestätigen. Nachdem eine bejahende erfolgt ist, hängt auf dessen Befehl der Secretarius an beide Exemplare des Bündnisses das könig^ Siegel. Darauf schwören der Gubernawr im Namen des Königs Philipp IV, die beiden Hände auf ^ Evangelium, den ihm vom Secretarius vorgelesenen Eid und darauf die eidgenössischen Gesandten nüt ^ gehobenen drei Fingern der rechten Hand, nachdem sie vorher ihr Credenzschreiben übergeben h^ Mörsersalven im Hofe des Palastes. Darauf werden die Bundesinstrumente den beiden Parteien beM übergeben, und die Gesandten verabschieden sich. Wiederum Mörsersalven und Geschützesdonner. Man sehe das Bündniß in den Beilagen Nr. 22. ^ A n m. Meliand hatte an die Landsgemeinde von Schwyz, zu Ibach vor der Brugg gehalten, ^ an die andern OrteZ 1635 eine Reclamation ergehen lassen des Inhalts, „daß man vcrschinen Jahrs in Uffrichtung dep neuwen Hispanischen Piindtnus etliche Puncten derselbigen zuogesetz't und welliche Höchstgedacht Ihr Majestet Pündtnuß stracks entgegen, undt damit solliche, wie vor, . ncbendt der Hispanischen Piindtnus bestehn und verpliben möge, hieruff bcgert, daß man, was Ihr Aller Christenlichsten Aiajestet hievor uffgerichtcr Pündtnuß zuwider, widerumb uffheben solle- Folge dessen beschließen den 29. Juni 1035 'Landammann, Nhat und gemeine Landtlüt, „daß jenige, waß den 29. Juni bemcltten 1634 Jars in Ernüwerung obgedachter Hispanischer Piindtnus, es> glich die thätliche Hilst für daß Hauß undt Grafschafft Burgundt oder anders, was bemelttcr ->j Christenlichsten 5lönigl. Majestet Pündtnuß nachtheilig undt entgegen shn möchte, solle hiemit in W diß Briests allcngklichcn widerumb uffgehebt undt hindangesetzt syn, undt solle dise Hispanische ncbendt der Frantzösischen, wie sy erstlich undt von Anfang by uns; uffgricht, in selbigem buochßu ^ Jnhaltt undt Verstandt undt mit ferners, ivie auch zuogleich die Frantzösische ietzt undt fürbaß sV" bestehen, auch usfrccht, ehrlich undt redlich gehalten werden, sittenmahlen dise beide löbliche Pündö" ^ dcrgestaltt rüewig, rhuomblich undt wol habendi ncbendt einandern bestehn mögen. Dessen zu 1U habendi wir unser gemeine Landts Secret Jnsigel hieruff truckhen undt disern Brief übergeben lasstu- 29. Junh 1635." jLandesarchiv Schwyz: Frankreich Nr. 66.j Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regiereliden XII Orte zu Lauis. 1634, 24. Juni (aus St. Johannis Bapt.). Staatsarchiv Zürich. Staatsarchiv L»ccr». LaiidcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Zürich. Johann Jakob Leu. Bern. Niklaus Kilchberger, Herr zu Brewg^ Lucern. Kaspar Razenhvfer. Uri. Jakob Trösch. Schwyz. Sebastian Blaser. Nnterwu ^ Johann Zelger, Alt-Landammann und Landshauptmann. Zug. Adam Signer. Glarus. Heinrich Elmer, Bauherr. Basel. Niklaus Sattler. Frei bürg. Franz Prosper Gottrau. thurn. Benedict Hugi, Bauherr. Schaffhau scn. Bernhardin Huber, Pannerherr. Juni und Juli 1634. 873 (S. u. Lauis.) I». Frauciscus Aiegnet, Landschreiber von Uri, bittet, daß mau ihm, da er von Herreu und Obern zu ihrem ordentlichen Ageutcu in Mailand ernannt worden sei, wie früher seinem ^'gänger Ambrosius Foruaro, ein Jahrgeld zuerkennen mochte. Da es sich herausstellt, daß Foruarv ^ letzten Zeit kein solches mehr erhalten hat und die'Gesandten ohne Instruction sind, wird das An- Obrigkeiten hinterbracht. «. (S. u- Lauis.) 2». Man sehe auch im Abschnitte Hcnschcistsanzelegcnhctten: Vogtcicn iibcrl). i». Art. 113. Geists. Pfründen :c. Lauis. c. Art. I4L. Instizsachcn. ans dem Nidwaldncr-, ans dem Lncerncreremplcir. GZDZ. Jahrrechnung der die IV cnnetbirgischen Vogtcicn regierenden XII Orte zu LuMüVus. IV24, nach dem 24. Juni (nach St. Johannis Bapt.). Staatsarchiv Zürich. ^sandte: Dieselben, welche im Absch. 691. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnheiten: ^litci Lulslfarns. n. Art. 76. Instizsachcn. I». Art. 163. VerhMniß ZINN Bischof von (somo zc. Geincineidgenössische Tagsatzung der XIII Orte. Baden. IK34, 27. Juni bis I». Jnli. Staatsarchiv Zürich. (Zvst. XN. ttii. tot. Ii?. Staatsarchiv sfrcibura. Badische Abschiede, Bd. 2t. L^^""dte: Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmeister. Bern. Franz Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Johann Frischherz, Venner und des Raths. Lucern. ^vii ^ Neckenstein, Ritter, Pannerherr; Laurenz Meyer, Zcngherr und des Raths. Uri. Kaspar Test ^ger, Ritter, Alt-Landammann; Johann Bernhard Schmid, des Raths. Schwyz. Johann Abhberg, Landammann; Sebastian Reding, des Raths. Unterwalden. Marqnard Jmfeld, ^ von Obwalden; Kaspar Engelberger, des Raths, von Nidwalden. Zug. Beat Znrlanben, Ludolf Krenwel, des Raths. Glarns. Fridolin Tschlldi, Landammann; Heinrich Trümpi, Basel. Hans Rudolf Fäsch, Obcrstzunftmeistcr; Hans Rudolf Wettstein, Zeugherr und des Cy/ is^eibnrg. Peter Heinricher, Seckelmeifter; Rudolf Weck, Alt-Bnrgermeistcr und des Raths. H^'vnymus Wallier, Bauherr; Urs Von Arx, beide des Raths. Schaffhausen. Johann d»>, Bürgermeister; Johann Wilhelm Zieglcr, des Raths. Appenzell. Michael Kern, Statthalter, ^uerrhoden; Johann Zellweger, Landesbanmeistcr und des Raths, von Anßerrhvdcn. "üch I G^genössischr Begriißung. — Zürich und Bern erklären, sie hätten erwartet, daß Kilian Kesselring letzten Abschieds von Baden zu unparteiischer Verantwortung gestellt würde. Weil dieß ü uud Alles auf wcitern Aufschub abgcsehcil sei, so stellen sie nochmals das Begehren, daß ^adeil gebracht. die Klage gegen ihn eröffnet und hernach seine Verantwortung angehört werde, 110 874 Juli 1634. damit mau nunmehr des mühseligen Geschäfts enthoben werde und zur Ruhe komme. Wenn es sich daß er wider die Obrigkeit untreu gewesen sei, werde mau ihm nicht allein keinen „Gestand geben," solides vielmehr helfen, ihn zur gebührenden Strafe zu ziehen. Die vier Orte möchten eine kategorische Aiitw^ abgeben, ob sie den Kesselring stellen »vollen oder nicht, damit man sich darnach zu verhalten wisse. vier Orte erwidern», Kesselring sei nach dem Willen der hohen Gewalten in der Gewalt der Kriegs»'»»^' und mit diesen müsse über ihn verhandelt »Verden. Weil von ihrer Procedur so schmählich gesprm^ »Vörden sei, als hätten sie ungebührlich gehandelt, die Aussage von ihm erpreßt und sonst leideuschaß^ procediert, so hätten sie einen Ausschuß abgeordnet, um über den ganzen Verlauf Bericht zu und den formierten Proceß zu eröffnen. Man möchte denselben also in allgemeiner Session anhöre»»/ ^ es sich nicht gebühre, daß sie als redliche Eidgenossen und Glieder der Obrigkeit neben Kesselring sich st^ und ihr wohlbefugtes Procedere erst censieren lassei». — Die beide»» Städte erwidern, sie hätten kä>^ Befehl, die Kriegsräthe anzuhören, noch viel wcniger sich mit ihnen in eine Disputation einzulassen! finde anch in keinen» Abschied, daß sie mit den Fähnlein oder deren Kriegsräthe»» hätten etivas zu schalt haben »vollen, »veil diese früher, als man des Kesselrings Freilassung halber gegen genügsame Caution Leib und Gut habe unterhandeln »vollen, geantwortet hätte»», daß er nicht in ihrer, sondern der OlmgP Getvalt sei. Mai» möchte also die verlangte kategorische Antwort ertheilen. — Die vier Orte beharre»» ^ dem Begehren, daß man die Deputierten der Kriegsräthe anhöre. Wem» man ihnen mit gebührenden träge»», die ihrer Reputation nicht zu nahe treten, mit Schadloshaltung für die Unkosten entgegen ko»»^ »verde vielleicht mit ihnen auch zu rede»» sein; »venu man aber den Ausschuß nicht anhöre, »verde der damit »licht geholfen »verde»». Weil die beiden Städte bemerkt haben, daß etliche Gesandte ohne Befehl den Kessclring zu stellen, sondern daß deßwegen mit de»» Kriegsräthe»» unterhandelt »verde»» müsse, so holen sie die früher gethanen Protestationen, Nechtsbote und Erklärungen und jeder Theil, was er vorgebracht hat. Hierauf thun sich die Gesandte»» der fünf unparteiischen Orte etliche Mal zusammen vergleichen sich schließlich über folgendes Project: Kilian Kesselring soll auf den 30. Juli »»ach Baden vM X in Malefizsachen de»» Thurgan regierenden Orte gestellt werden und zu genügendem Verhör konnmf. alsdann soll man »»ach Mitteln sich umsehen, »vie die Sache gütlich erörtert werden kam». Falls ab^ ^ Güte nicht verfängt, soll nach ordentlicher und gebührender Fori»» Rechtens procediert werden, m>t ^ Beifügen, daß Kesselrings Freunde nnd Verwandtschaft für seinen Leib »nid sein Gut genügsame und Versicherung gebe»» solle»». Alles soll jedoch den beide»» Theilen ai» ihrer Hoheit, ihren Rechts ^ Gerechtigkeiten, ihrer Judicatur, Reputation und ihrem Ansehen unschädlich sein. Wenn die VerhandU"'^ voii gutem Erfolge begleitet sind, so sollen den vorigen Ausschreiben gemäß die übrige»» im ThurgaP" ^ schwebendcn Streitigkeiten auch mn die Hand genommen werde»». — Nach Eröffnung dieses Projcctes die unparteiischen Orte noch bei, daß, wenn das eine oder andere Ort hierin etivas Bedenkliches sollte, es solches bei Zeiten Zürich und Lueern berichten möchte, damit »na,» sich nach Gebühr zu »visse. Die interessierten Orte verdanke»» den unparteiischen ihre abermals gehabte Mühe und Arbeit» ^ Anerbieten aller eidgenössischen Gutwilligkeit von ihrer Seite. — Zürich und Bern erklären, sie wartet, daß Kilian Kesselring vermöge Abschieds nach Baden gestellt worden wäre. Weil dieß nicht sei und das jetzige Project ihrem Befehl stracks zuwider laufe, wüßten sie nichts Anderes dazu Zü sondern müßten die Sache Gott und der Zeit anheimstelle»» und ihren Obrigkeiten davon Mittheiluug Zugleich »niederholen sie ihre früher mchrmals gethanen Protestatio»»»»»», Nechtsbote und Erklä»mmsi Juli 1634. 875 ^Iter Fox,,,. Besonders aber protestiert Bern wegen seines Rechtes am Malefiz im Thnrgan lind der 'wsten, die es seiner Zeit zu suchen sich vorbehält. — Lucerns Gesandtschaft hat keinen Befehl weder zu testieren noch zu „arguieren", sondern begehrt blos, es möchte in den Abschied gestellt werden, daß seinen '-^reen und Obern Unrecht geschehe, wenn man sie zu einer Partei machen wolle. — Die vier Orte hätten /' gern gesehen, wenn solche Vorschläge auf die Bahn gebracht worden wären, durch welche man des müh- ^,'gen Geschäftes hätte entledigt werden können. Weil das gütliche Project ihren Instructionen zuwider !v wissen sie dermalen auch nichts Anderes zu thun, als Alles Gott und der Zeit anheimzustcllen und u Obrigkeiten zu referieren mit der Erklärung, daß sie weder das vorige, noch das jetzige P?oject fiir Endlich halten, und daß sich ihre Herren und Obern nach Belidben darüber entschließen werden. Sie iiir freies Kriegsrecht, ihre Ehre und Reputation, Judicatur, auch alle ihre Rechte und Ge- - 'gleiten vor, wiederholen ihre früher gethanen Gegenprotestationeu, weisen das ihres Erachtens ungül- gc Rechtsbot von der Hand und berufen sich auf alle andern vorgebrachten Erklärungen. I». Der fran- . ^ Aiirbassador, Herr Vialard, versichert in einem Schreiben die Orte der Zuneigung des Königs und dessen llcht, den Frieden und die Einigkeit zu erhalten. Hingegen hätten einige Orte ein neues Bündniß mit ^ Hause gemacht, das sie oft beleidigt hätten; dasselbe müsse ihnen verdächtig sein, und sie dürften Schein von dessen Freundschaft vertrauen, noch viel weniger von denjenigen Fürsten etwas c- Hessen, denen es gewissermaßen erblich überliefert sei, ihre Borältern zu rächein Die Feindschaft »in denjenigen, welche die Schmach empfangen haben, nicht gestorben, sondern die Asche bewahre immer . ") das ^ vnk Feuer, das sie bei erster Gelegenheit anfachen werden. Die Freiheit und den Frieden zu erhalten, »ur möglich, wenn die Orte sich unter einander verstehen und bei der Ungleichheit des Glaubens sich Zusammen thun. Die Orte sollten sich also wohl in Acht nehmen, daß von denjenigen, von »in Aict^ Schein geliebt würden, nicht aus ihrer Zwietracht Nutzen gezogen werde. Sie möchten . lesen Brief nicht als einen einfältigen und gemeinen Discurs betrachten, sondern als ein sicheres ^ den Intentionen des Königs, als ein köstliches Pfand seines guten Willens gegen alle Orte. — deri'N^^ Ambassador wird ihre gutherzige Affection schriftlich verdankt und sie um Erhaltung ^ssa ^'Zicht. < . Der Oberst und Freiherr Peter König schreibt, wie ihn der Oberst Wolf Rudolf von huste ^ Monateil zu Lindau unter dem Vorwand der Verrätherei ganz eigenmächtig habe verbat ^ Banden ans die Festung Ehrenberg im Tyrol führen lassen. — Das Schreiben ivie 2- Juni il. St.) wird in den Abschied genommen, damit die Obrigkeiten vernehmen können, ^ u'i» Defension seiner Ehre retorquiert. «I. Da das Schreiben, das ans der Tagleistung »»d katholichen Orten an den König von Frankreich, Eardinal Richelieu, Pater Joseph ^'udassador Vialard abzuschicken beschlossen wvrdeil ist, um sich wegen der Erneuerung des Biind- sx. ^ Spanien zu entschlildigen, die Billigung Freiburgs ilicht erhalten hat, weil es leicht, wenn es in istcis ^^ßien Form abgegangen sein sollte, Angelegenheiten verursachen könnte, so sind die Gesandten ^'gs instruiert, die Schuld von sich abzulehnen, wenn Unheil daraus entstehen sollte, dci» Freiburgcrcrcniplar. Zu z». Bon den zürcherischen Gesandten wird erklärt, weil man sich in dieser Sache nicht habe vcr- ^» 'gen können, so sei eine allgemeine Tagleistung nothwendig. Desgleichen erklärcns.dic Gesandten von " ^ Vcstiinmtestcn, daß, wenn Wider das angebotene Recht dem Kcssclring ferner etwas an Leib und u» widerfahre, ihre Herren und Obern es rächen werden. Geschähe es von den Obrigkeiten, so werde 876 Juli 1634. man wohl etwas gegen sie vorzunehmen wissen; thätcn es die Kriegsräthe, so werde man es an ihw" suchen und keiner in seinem Lande sicher sein. (Zürcher Exemplar.) GV4. Gememeidgenössische Jahrrechnnngstagsaszung der XI ll Orte. Bade». !«34, <». Jnli. TtoatSavchiu Zürich. Kost. Xll. ttS. tvl. 1K1. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Hans Heinrich Wirz, Scckeliiici!^' Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Johann Frischherz, Venner und des Rath'-' Lucern. Moriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtfähnrich; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Pannrrh^ und des Raths. U r i. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Ritter, Landammann; Bernhard Schmid, des Raths. Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Rudolf Nedi>^ des Raths. Uuterwalden. Johann Walthart Lnssi, Landammann und Pannerherr; Kaspar Eligelbev?» des Raths, von Nidwaldcn. Zitg. Ulrich Hegglin, Alt-Ammann; Rudolf Krenwel, des Raths. Glar>^ Fridolin Tschndi, Landammann; Heinrich Trümpi, Statthalter. Basel. Hans Rudolf Filsch, Oberstzu»! meister; Hans Rudolf Wettstein, Zeugherr und des Raths. Freiburg. Peter Heinricher, Seckelmeis^' Rudolf Weck, Alt-Burgermeister und des Raths. Solothurn. Hieronymus Wallier, Bauherr; Urs ^ Arx, beide des Raths. S chaffhauseu. Johann Jmthurn, Burgermeister; Johann Wilhelm Ziegler, ^ Raths. Appenzell. Michael Kern, Statthalter, von Jnnerrhoden; Johann Zellweger, Landesbauwr^ und des Raths, von Auszcrrhoden. Eidgenössische Begrüßung, n.. Den mehrmals wegen der Münzen gemachten heilsamen Verordne wird von eigennützigen Leuten stracks zuwider gehandelt, so daß die guten groben Sorten wegen der v» ^ kleinen, gar schlechten Münzen und des stattfindenden Aufwechsels je länger je mehr im Preise steige»- ^ stellen dcßhalb zehn Orte auf Gutheißen der Obrigkeiten nachfolgende Münzordnung und Taxation ans ^ nehmen sie in den Abschied. Bern, Freiburg und Solothurn, die des Münzens halber unter sich Uebereinkunft haben und dießmal ihren Gesandten dafür keine Instruction gegeben haben, werden snh der auf den 30. Juli angesetzten Tagleistung erklären, ob man die Ordnung gemeinsam halten und p" ^ eieren lassen und die Uebertreter ernstlich bestrafen wolle. Die Taxation ist folgende: Ducate» Zechin — 2 fl. 42 Kreuzer, da allwegen 15 gute Batzen oder 60 Kreuzer für einen Gulden gerechnet Doppelte spanische Kronen 5 fl. Doppelte italienische Kronen 4 fl. 33 .Kr. Goldgulden, so im Reich schlagen, 1 fl. 52 Kr. — Die silbernen gewichtigen und währschaften Sorten und Münzen: Reichsthalc^ 1 fl. 30 Kr. Silberkronen 1 fl. 48 Kr. Genueser oder Crusat 2 fl. 9 Kr. Philippsthaler ^ 40 Kr. Gulden Thaler --- Ist. 20 Kr. Französische Kreuz-Dickpfenning 30 Kr., Kopfstück --- die Justiner ein Stück — 26 Kr. Alte Lothringer Dicken — 26 Kr. Eidgenössische Dickpfenning ^ ^ ^ Beruer, Freiburger und Solothurner gairze Batzen — 3 .Kr., die halben — 1 >/z 5kr. Allerlei Kreuzt' ^ um 3 Angster oder 3 Pfenning. Was dann die italienischen betrifft, besonders die Fähnlinthaler n»d ^ jeuigen, welche nicht im Reich und der Eidgenossenschaft geschlagen worden sind, wie auch andere fl'^ ausländische Münzen, darunter mit Rainen auch begriffen sind die Churer- und Haldensteiner Thaler, ^ Pfenninge und Zehenkreuzer und die kleinen Münzen, so sollen dieselben, besonders auch die ga»Z^ Juli 1634. 877 klbeil Plapparte, gänzlich verrufen sein und von nieinanden mehr weder ausgegeben noch eingenommen ku> ^bg^ichen kein Wechsel auf Münzen, um selbige ins Land zu bringen, erlaubt sein, alles bei Verwir- ^ des Gelds und fernerer Strafe an Ehre, Leib und Gut je nach Gestalt der Sachen; diejenigen, welche ^ Übertreter dieser Ordnung anzeigen, erhalten einen Theil der confiseierten Gelder. Den oftmals ergan- Veschliissen gemäß soll das Münzen der kleinen Sorten bis an die Dicken Pfenninge eingestellt sein, ^ünzordnnug und Taxierung soll dem Abt und der Stadt St. Gallen mitgetheilt werden mit dem v sich aisi geizannteil Tag zu erklären, ob sie die Ordnung auch annehmen wollen. Wird diese ^ chtion ratificiert, so sollen die III Bünde über die Ursachen, warum man ihre Münzen verrufen habe, ^'ich benachrichtigt werden. Jeder Gesandte soll über diese Verhandlung seinen Herren und Obern wrcn und dahin wirken, daß sie ihre Gesandten auf die angesetzte Tagleistung mit hinreichender Jn- ^ ^ wn dersehen. ü». Herr de Bvnnours, der katholischen königlichen Majestät Kriegsrath und Abgesandter ^dgcnossenschaft, der Freigrafschaft Burgund „Sergeant oe Battaglie General", bringt vor, er habe leuicn Obern Befehl, die so schnelle Bewilligung etlicher Schreiben an ein Haupt der schwedischen vrsiber Freigrafschaft zu verdanken. Während man in der Grafschaft eidgenössischem Kriegs- 5 . ^^rr kein Hinderlich auf dessen Dllrchpaß in den Weg gelegt habe, seien wider Erwarten Angehörige Isi- ^ Durchreisen durch die eidgenössischen Lande gröblich arrestiert, ihrer Briefe beraubt und mit tractiert worden, lvie kaum Alisspäher eines feindlichen Lagers verdient aber" ^ unbescheiden, diese Excesse einem gemeinen Befehl von oben zuzuschreiben, wünsche ^ bieselbeil lverden abgestellt werdeil. In dieser Hoffnung überbringe er das gewöhnliche Erb- frelindlichen Grllß des Erzbischofs von Besanyon uild des Parlaments zu Dole, Versicherung des ganzen Volkes, daß es nur mit besonderem Leid von dem Bündniß ab- )ui würde und nichts Anderes wünsche, als die Prosperität der eidgenössischen Republik. — Dem dcll>.' ^ ^ frellildliche Begrüßllng und das Anerbieten nachbarlicher Correspondenz verdankt und ^ciclb^- ^^'^vstllng gegeben, daß man sich bei allen Gelegenheiteil nach Inhalt der Erbeinigung aller guten de», und alles dessen, was sich gebühre, befleißen werde. Daß denen ans der Freigrafschaft aus Ungelegenheiten widerfahren seien, davon wisse man nichts, wolle aber nicht unterlassen, v. ^ Obrigkeiteil zu referieren, damit sie dessen eingedenk seien und das Gebührende anordnen. ^ ^si^Iiche Eonunissarins, Freiherr Peter von Schwarzenberg, überreicht sein Creditiv und läßt v weitläufigen Vortrag verlesen des Inhalts, der Kaiser habe ihm aufgetragen, der Versamm- gnädigsten Gruß und geneigten Willen zu erkennen zu geben, die Gefahr vorzustelleil, in welche z» ^ bie kaiserlichen Erblailde dermalen durch die Schweden lind ihren Anhang gestürzt seieil, auch Zi, 5U führen, wozu die ewige Erbeinignng die Orte verpflichte, und in allem Vertrauen die Gefahr ^»d ^ welcher das ganze helvetische Corpus sich befinde, welches die schwedische Partei mit aller- ^l il"-^^ und betrttglichen Vorspiegeluiigen künftiger Vvrtheile vielfältig bearbeite, unl die Eidgenossen ^»»lt ' bringen. Der Kaiser habe gewisse Nachricht, unter was für einem Prätext die Schweden liisi Adhärenten sich noch immer bemühen, die Eidgenossen von der Treue abwendig zu mache», ^ltc/ ^ und dem ErzHaus nach Ausweis der ewigen Erbeinigung verpflichtet seien. Jene ^»cht der Kaiser und das Haus Oesterreich seien entschlossen, bei Gelegenheit mit ihrer .ganzen ^isix ^ ^^genosseuschaft eiilZllfallen und dieselbe der alteil Freiheit zu berauben. Solches sei dem we in den Sinn gekommen; er gedenke vielmehr die Erbeinigung in allen Punkteil fürbaß zu halten, 878 Juli 1634. versehe sich aber auch, das; vou der Eidgenossenschaft dasselbe geschehe, daß des Kaisers und des Erzh»»^ Gegenpartei und deren Adhärcnten weder Paß noch Ncpaß gestattet, noch viel weniger denselben, früher von Etlichen geschehen sei, Vorschub geleistet werde, uud daß mau sich der Machinationen, gegen das Reich und das Haus Oesterreich angesponnen würden, gänzlich eutschlagc. Daß die Sicht»" der Eidgenossenschaft von der Conservation der österreichischen Lande, von welchen jene großen TheV ^ geben sei, abHange, werde kein verständiger Politicus oder aufrichtiger Patriot läugnen können. Sc^» die vier Nhcinstädte samiut dem Elsaß und Breisach in der Schweden und ihrer Adhärcnten Hand koi»»»'^ so möchte nichts Anderes als stäte Unruhe und Krieg erfolgen, weil der Kaiser und das Hans Oestw^ niemals der Macht ermangeln würden, um die abgenommenen Lande wieder an sich zu bringen; der tu'^ könnte alsdann auch den Nachbarn Jammer und Elend verursachen. Sollten die Schweden uiit ihü Anhang Breisach und andere der Eidgenossenschaft benachbarte Städte unterwürfig machen, so würde» ^ als die Stärker» seiner Zeit auch die eidgenössischen Stände in gleiche Dienstbarkeit zu bringen s»^ Dazu komme, daß der König von Frankreich ganz Lothringen in seine Gewalt gebracht, das Bisü'^ Basel an etlichen Orten mit seinem Volk besetzt habe und beabsichtigen solle, in den bündncrischcn La»^ neue Bewegungen anzuzetteln. Diese Laude könne er aber ohne schweren Krieg nicht behaupten, u»d ^ Eidgenossenschaft würde daraus die größte Gefahr erwachsen. Ein neutraler Patriot würde nicht l»»^ zweifelhaft sein, wenn es sich darum handelte, ob die Eidgenossen an die Schweden sich anschließen oder cs dem Kaiser halten sollten, abgesehen davon, daß es deren Pflicht sei, der Erbeinigung treu zu blt» ^ Die Orte möchten auch nicht dulden, daß so viele benachbarte Städte von dem Feinde und seinem ^ ^ eingenommen uud vor ihren Augen verheert würden. — Alan läßt dem Commissarius durch einen a»^'.. liehen Ausschuß die freundliche Begrüßung verdanken und zugleich antworten, das landesverdcrbliche Wesen sei den Orten jeder Zeit herzlich leid gewesen;, und es sei ihr Wunsch, daß bald ein beständiger zn Stande komme. Was die Observanz der Erbeinigung betreffe, so lasse man es bei den früher si. mehrmals gethanen Erklärungen verbleiben, nämlich daß die Herren und Obern; entschlossen seien, dü» treu, aufrecht und redlich zu halten in der Zuversicht, der Kaiser werde sich seine»; Anerbieten nach falls die Observanz derselbe;; angelegen sein lassen. Die Proposition des Commissarius werde . Händen der Herren und Obern in den Abschied nehmen, damit sich dieselben; darnach zu verhalte» ««. Basel und Schaffhausen berichten umständlich, wie sehr sie bei diese»; Kriegswesen molestiert wc»'^ da sie von de»; einen und andern kriegführenden Theil viel Angelegenheit auszustehen hätten. Sic ls"' deßhalb, ein wachsames Auge auf sie zu haben und ihnen in; Nothfall mit wirklicher Hülfe beizu!^ Weil über ihre Herren und Obern viel und mancherlei geredet werde, so möchte mau dem zu viel Glauben schenken, sondern versichert sein, daß sie, wenn ihnen dergleichen vorgehalten und würde, sich also verantworten könnten, oaß sie es mehr zu genießen als zu entgelten habe;; «. (S. u. Vier ennctb. Vogteien überh.) L, A-. (S. u. Baden.) I». (S. u. Thurgau.) 5. (S. Aeinter.) Ic, I. (S. u. Nheinthal.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhcitcn! Landgrafschaft Thurgan. Ii. Art. is. Anitsrcchnnng. Lnndvagtei Nheinthal. !k. Art. 46. Lchcnsachen zc. I. Art. 47. Lehensachcn zc. Grafschaft Baden. L. Art. 112. Kirchliches. i?. Art. sg. Zoll nnd Geleit. Laniwogtci Freie Acmtcr. i. Art. 81. Abzug ;c. i. Art. 46. Jnstizsachen. Bier ennctb. Bogteien iiberh. «. Art. 32. Jnstizsachen. Juli 1634. 879 GAS. Konferenz der evangelischen Städte und Orte während der gcmeincidgenössischen Tagsatzung zu Baden. 1V34, im Juli. TlaatSav-IiiU Zürich, »est. XU. 110. t'ol. ?LS. ^^sändte: Die im Absch. 694 genannten, ob ^ ^^^^'us begehrt in Beziehung auf den Streit wegen der Bevogtigung von Uznach und Gaster Rath, ^wegen in der Versammlung der XIII Orte einen Anzug thun oder abwarten solle, bis es von ^hcr"^" g^'sthehe. „Sintemal die Evangelischen mit der Vogtes Werdenberg in Pvsseß und eben ächtet ^^^^Ü?me>? ü? ^^u beiden Vogteien Ilzimch und Gaster vielmehr eine Handveste haben", so cr- qcd Präjudiciilm oder Nachtheil entstehen könne, und hält also für besser, daß mit fiir ^ ^uz?lg zngeivartet iverde, bis derselbe von der Gegenpartei ausgehe, ü». Basel berichtet, was ^^dßichm Bescheid der französische Ambassador Vialard unlängst in Betreff der von der Krone hcibc leinen Herren und Obern schuldigen Capitalien, ausstehenden Jahreszinsen nnd Pensionen gegeben i'vll^ er erklärt habe, weil man an Zinsen schon so viel empfangen habe, als das Capital betrage, so sie b ^ begiuigen, zumal die Capitalien aus den Schatzkammern genommen worden seien, wo »>id ^ ^lnen Zjus getragen hätten; er habe hierauf nicht mehr anerboten als die Bezahlung einer Pension Zinses gleichsam als eine Gratisication. Derer aber, die „auf der Krone Contracte hätten" und für dieselbe Gut und Leben eingesetzt, gedenke man nicht. Diese Sache sei einer gemein- ^^^äberation und ernsten Resolution wohl Werth, wie denn schon früher eine Gesandtschaft der Zivecke beschlossen ivorden sei. Vielleicht sei aber nicht zu hoffen, daß die katholischen ^'scii^^ spanischen Bündnisses sich jetzt dazu verstehen, oder daß sie ihre Mitwirkung werden eintreten Ä»s ^"lte darum für nothwendig, daß man sich besonders unterrede, ob man den anerbotenen de» Pension annehmen, ?n?d ob man nicht in diesem Fall mit einander zu dem Ambassador reiten, Elativ,Zusprachen halber auch ein ernstliches Begehren stelle»?, bei ungünstigem Erfolg aber eure Pro- Bicken wolle, damit man »achgehends dem König desto süglicher schreiben oder zu ihm Gesandte — ^"^n hält diesen Anzug nicht für unnothivendig, ist jedoch darüber insgemein nicht ^schlic' uimmt denselben in den Abschied, damit die Obrigkeiten sich darüber weiter berathen und lchen ^nuon. «. Schaffhausen eröffnet, die früher in seine Stadt gebrachten gräflich Fürstenbergi- ^ dergleichen seien unlängst sammt dem Fürsteirbergischcn Amtmann von Herzog her<^ Württemberg a??s Grund einer ihm von dem seligen König von Schweden geschehenen Donation ^Zc> worden. Seine Herren und Obern hätten sich damit entschuldigt, daß sie vorher ihrer Mit- Tch^^^'unung vernehmen müßten. — Für den Fall, daß das Begehren wiederholt werden sollte, wird '>«>> , ^"ien gcrathen, sich damit zu entschuldigen, daß die Urbanen und der Amtmann, bevor die Dona- geschehen sei, von Nachbarschaftswegen in seinen Schirm gekommen sei, und es könne bi?h^. ,^ü)e als ein üäsi oammissnm zur Zeit noch nicht in andere Hand geben; dergleichen sei auch ^hcil i!- ^dgenossenschast wegen der bekannten Neutralität gegen keinen im römischen Reich kriegenden Falls Schaffhausen es künftig für nothwendig erachtet, mag Zürich in der evangelischen ein Fürschreiben an den Herzog ausfertigen, tl. Der unter dem Prälaten von St. Gallei? 8W Juli 1634. übel bedrängten evangelischen Toggenbnrger halber findet eine Berathnng zweifacher Art statt, wie näi»l^ die vacantc 5ürchenstelle zu Wildhaus wieder zu besetzen und den Drangsalen der Evangelischen in ^ ganzen Grafschaft abzuhelfen sein möchte. In Beziehung auf den ersten Punkt wird insgemein für wendig erachtet, daß man dem Landvogt Reding, weil er durch Schreiben an Basel einen andern canten für den von ihm verstoßenen Herrn ü Wengen begehrt habe, unverzüglich willfahren sollte, da»»' er nicht Anlaß nehme, diese Stelle etwa einem untüchtigen Miethling und Landläufling zu übergeben, dem Empfehlungsschreiben der dem Landvogt zu schickenden Person sollte des Herrn "Wengen Entsch»^' digung, und daß er der in des Landvogts Schreiben enthaltenen Vergehen nicht geständig sei, beschn'»»^' weise hervorgehoben werden, wie auch daß man nicht erwartet hätte, daß er so plötzlich seines wäre entsetzt worden, ohne daß Basel oder doch sein Decanus von den vermeintlichen Fehlern benachriclM worden wäre. Man wolle sich aber versehen, er werde künftig gegen andere Prädicantcn also versah"»' daß man zu Beschwerden keine Ursache habe, und werde denselben wider das evangelische Glaubt bekenntniß nichts zumuthen. — Bei der Behandlung des andern Punktes erscheint der ehrwürdig» »»^ wvhlgelehrte Haus Jakob Breitinger, vorderster Pfarrherr der Stadt Zürich, und dedueiert zu besse"'' Information folgende drei Punkte, 1) daß man der evangelischeu Toggenbnrger sich anzunebmen wohl l"' fugt sei, 2) daß dieselben dessen würdig seien, und 3) daß ihre Noch ein christliches Mitleiden erfo»d»" Fürs Erste seien'sie nicht absolut Uuterthanen, wie andere, sondern seien neben dem Mitlandrecht, N'»lcl^ sie in c^chwpz und Glarus noch dermalen haben, der steuern, Velsen und anderer Sachen halber vor nach der mefvrmation befreit gewesen. Erst seit Mannsdenken habe man ihnen Freiheiten mit unb»s»l^ Gewalt entrissen. Sie hätten einen verschriebenen, durch' bisherige Ucbung und von den Acbten »s' St. Gallen bestätigten Religionsfriede», worin nichts begriffen sei, ums ihnen an völliger Nclligionsst'»'^ etwas benehmen könne. Seit ungefähr dreißig Jahren habe der damalige Prälat es für eine Ehr» ^ Gcmst halten müssen, daß mau ihm bewilligt habe, den Tvggenburgern in allen vier Städten und »'''' mllein in Zürich Prädieanteu zu nehmen. Dieser Freiheiten wegen seien bisher alle Prälaten verB^ gewesen, beim Antritt ihrer Regierung den Tvggenburgern selbst zu schwören, sie bei ihren Privileg"» ^ schirmen, bevor sie den Prälaten gehuldigt hätten. Diesen Schwur hätten alle Prälaten geleistet bis a»f dermaligen, welcher die guten Leute mit nichtigen Versprechungen überlistet habe, so daß sie ihm gesch»^"' hätten, bevor er ihnen. Die Orte, welche den Tvggenburgern Prädieanten schicken, seien doch wohl b»i»!i diese Zli schirmen, wenn sie das Evangelinm so predigen, wie es bei den sie sendenden Obrigkeiten g»p»^' werde. Vom Toggenburg aus sei das Licht des belügen Evangeliums und die herrliche Seelenfmh"'^ die Eidgenossenschaft ausgegangen. Zur Neformatiouszeit hätten die Toggenbnrger getreulich zu den gehalten und mit ihnen gelitten, wcßhalb sie Loukiuuatam vimliLtcun erdulden müßten. Ihre Zahl bei»»'' sich auf etliche Tausende, und dem evangelischen Wesen in der Eidgenossenschaft könnte von' ihn»» ^ noch etwa ein Dienst geleistet werden. Ihre Drangsale seien größer als die der Evangelischen in irgend »»»^ Lande; man möchte ihnen also hülfreiche Hand bieten und einen gedeihlichen Entschluß fassen. -- ^»» allerseits bereitwillig, sich der bedrängten Toggenbnrger anzunehmen, weil aber die Art des jetzig»» ^ laten und seiner Amtleute also bekannt ist, daß man nicht viel Hoffnung haben kann durch g^''^ Jnterpvsition von ihnen etwas zu erlangen, so wird für gut befunden, zuerst darüber ins Klare zu kv»»»'^ welchen Weg Rechtens man einschlagen könne, und deßhalb zu Zürich und Glarus nachzuschlagen- über weitere Schritte gegenüber dem Prälaten, über Schreiben oder Abschickung einer Botschaft, vcrh»»^ Juli 1634. 881 worden ist, darüber werden die Gesandten mündlich zu berichten wissen, v. Nachdem Basels und Schaff- Hausens Gesandte schon abgereist sind, ist dem Seckelmeister Wirz ein Schreiben von Herrn Jost Groben, Prädicanten zu Krummenau, zugekommen. Dieser berichtet, er sei von dem Landvogt seiner Pfründe entsetzt worden, weil er den englischen Gruß nicht habe beten wollen. Nach langem Bitten sei ihm bewilligt worden, die Kirche noch zwei Monate zu versehen, aber nicht länger. Dem Decau sei ein gleicher Termin gesetzt; der Laudvogt habe sich offen gegen ihn verlauten lassen, daß ein Prädicant nach dem andern entfernt tverdeu müsse. — Herr Hans Jakob Vreitinger, vordrister Pfarrherr der Stadt Zürich, der sich in kuier Badekur in Baden befand, erscheint sodann vor den noch anwesenden Gesandten der vier Orte, dankt ^ die vorige gnädige Audienz und verwendet sich nochmals für die bedrängten evangelischen Tvggenburger. Äian anerkennt die Wichtigkeit des von Herrn Breitinger Vorgebrachten ickd erachtet eine beförderliche Ab- für nothwendig, damit es den guten Toggenburgern durch lange Verzögerung nicht ergehe, wie früher ^ Evangelischen im Wallis, wo man dem Bischof auch nicht, wie man hätte thun sollen, „in den Zaum fallen sei." Alan verabscheidet daher auf Gefallen der Obrigkeiten, daß beförderlich eine ansehnliche Ge- ^tschaff aus allen sechs evangelischen Orten, von jedem ein Gesandter, zu dem Prälaten von St. Gallen geordnet werden solle. Damit die Sachv desto schneller von Statten gehe, soll jedes Ort seine Meinung ^glichst bcllk» Zürich mittheilen und dieses, wenn die Meinungen zusammentreffen, den Tag bestimmen, dem man in der Stadt St. Gallen an der Herberge zn erscheinen habe. Inzwischen wird Landcsbau- Aeister Zellweger nach seiner Heimkehr jemanden aus dem Toggenburg zu sich bescheiden und ihm anzeigen, ^ ^angelischen Gemeinden, sowie auch die Prädicanten möchten durch einen Ausschuß bei dein Landvogt ^ dem Prälaten ihrer Beschwerden halber supplicieren, um die freie Neligionsübunq bitteu und den Bescheid .^chwerdeii am besten bekannt seien, wird ersucht, die Instruction für die Gesandtschaft zu redigieren. ^ ^ nach Zürich berichten. Zürich, das den Toggenburgern am nächsten sei und dem der Tvggenburger u. Freie Aemter.) k. n Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelegcuhcitcu: " ^lltci Freie Aemter. t> . Art. 47. Justizsachen. Zu «. Der Vortrag Brcitiugers ist dein Abschiede beigelegt. vs«. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1V34, 1». Juli. z!i»,dcSiN'chiv Stidwaldc». Ast : Uri. Walthart Baldeggcr, Statthalter und Landsfähnrich; Johann Jakob Tanncr, Ritter, '^andaminann; Heinrich Püntiner, Seckelmeister. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammann; Schelm Schorno, Statthalter; Johann Gilg Aufderinaltr, Alt-Statthalter lind Landshauptmann; Martin s^'^ubach, genannt Belmont, Franz Ziltener. Zlidwalden. Konrad Von Büren, Statthalter; Kaspar des Raths. . er ^ u- Acllcnz w.) Uri wird ersucht, dem Landammann Trösel) in Mailand zu schreiben, ^uöchte ferner in Beziehung auf die Forderungen der Orte sein Bestes thun, und ihm noch den nöthigen für einige Forderungen zukommen zu lassen, ferner auch dahin zu wirken, daß Landammann von III 882 Juli 1634. Noll die Liberanz der 7460 Ducatouen dem Landammauu Trösch überliefere. Diesem stiinmeu die Gesandte» Von Nidwalden nicht bei und wollen sich bei den Kosten nicht betheiligen, sondern berufen sich ans ihre eigenen Sollicitanten. t—> . (S. u. Bellenz :c.) Die Gesandten werden zu berichten wissen, was wegen Kesselring verhandelt worden ist, und daß man von Brunnen aus eine Conferenz der fünf katholischen Orte auf den 21. Juli nach Luccrn angesetzt habe, auf der neben den obrigkeitlichen Gesandten die Kriegsräthe erscheinen werden, damit man sich bereden könne, wie man sich auf der von den uninteressierte» Orten auf den 30. Juli nach Baden ausgeschriebenen Tagleistung verhalten wolle. Man sehe auch ini Abschnitte Hcrcschaftscmgclegenhcitcn: Äogtci Bellenz zc. -r—i , t—z . Art. 723—74S. «S7. Cvnserenz der V katholischen Orte. Lneertt. 1«34, 21. Juli. Staatsarchiv Luccrn. Absch. >Iv anno 1WI. Bd. XXIV. t'ol. IW. Gesandte: Lucern. Jost Bircher, Ritter, Alt-Schultheiß und Stadthauptmaun; Heinrich Fleckenstei», Ritter, Statthalter und Paunerherr; Laurenz Meyer, Oberzeugherr; Ludwig Schumacher, Seckelmcijt>»' und Schtttzeuvenuer. Ur i. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Ritter, Laudammann; Heiin^i) Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammaun. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammaun; Diethe Schorno, Statthalter; Johann Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter. Untcrwalden. Marquard Jinf^d' Landammauu, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammaun, von Nidwalden. Zug. Pa»i»s von Hünenberg, genannt Bengg, Statthalter; Christian Jten, Beat Jakob Motzenberg. Begrüßung, ii. Peter, Freiherr von Schwarzenberg und Herr zu Lunatz, Cvmnüssarius des erscheint vor der Versammlung. Indem er sich in seinem Vortrag auf das bezieht, was er bereits in B»de» eröffnet hat, fügt er bei, daß der Kaiser, sowie der König von Ungarn besondere Hochachtung fit» ^ katholischen Stände tragen, und daß dieselben im Falle eines feindlichen Einfalles sich der getreuen Hiiw beider zu getrösten haben würden. Zugleich spricht er auch die Zufriedenheit des Kaisers mit dem Beneh»»^ der katholischen Orte bei der Belagerung von Constanz aus und bezieht sich im Uebrigeu auf den ^ Vratislaus von Fürstenberg früher zu Baden gehaltenen Vortrag. Nachdem man die beiden Credentialie'' des Commissarius in Empfang genommen hat, wird durch einen Ausschuß demselben gedankt »" ihm geantwortet: weil die Zeit seit der Tagsatzung zu Baden zu kurz gewesen sei, daß die Herren »" Obern über seinen zu Baden gehaltenen Vortrag sich berathen und eine Erklärung hätten geben könne», ^ werde man die Sache, namentlich da sie auch die übrigen katholischen Orte betreffe, in den Abschied Z" Händen der Herren und Obern nehmen. 1». Markgraf Palavicini, außerordentlicher Ambassador ds' Herzogs von Savotzen, verabschiedet sich bei den Gesandten. Durch einen Ausschuß wird bei ih>» ^ Gegencomplimeut verrichtet, v. Es kommt die Kesselriugsche Angelegenheit zur Verhandlung. Die ^ sandten von Uri eröffnen, daß ihnen ihre Herren und Obern wegen Kürze der Zeit keine andere Jnstrnei» hätten geben können, als anzuhören und das Gehörte in den Abschied zu nehmen. Die Gesandten ^ Schwtzz lassen sich umständlich vernehmen, wie der Proceß geführt worden sei, wie Schwtzz allerlei ^ läumdungen und Drohungen namentlich von Seite Zürichs ausgesetzt sei, wie man versuche, bloße Pl0v ' August 1634. 883 Welche dm Abschiede« einverleibt seien, als förmliche Beschlüsse zu exequieren. Obgleich Zürich mit dem Rcchtsbvt drohe, wenn man das letzte Project von der Hand weise, so habe es Schwyz von der Art gesunden, daß es sich darüber mehr, als über die frühern zu beschweren habe. Nach reiflicher Berathung habe der dreifache Landrath befunden, daß es keineswegs thunlich noch „ehrlich" sei, den Kesselring auf die ^geschlagenen Bedingungen hin nach Baden vor die sieben regierenden oder die zehn beim Malefiz im Thurgau interessierten Orte zu stellen, ohne daß ihrer Hoheit, Ehre und ihren: Rechte zu nahe getreten würde. Es würde scheinen, als hätte man sich durch Drohungen einschüchtern lassen und als sei Kesselring Kriegsräthen entzogen worden, weil sie allzustrcnge und ohne Erbarmen gegen ihn verfahren seien, ^ie Gesandten erklären nun, daß ihre Herren und Obern sich entschlossen hätten, dm Kesselring wegen weder die ausgeschriebene noch andere Tagleistungen zu besuchen, denselben nicht nach Baden zu stellen, Wndern ihn in der Kriegsräthe Händen bleiben zu lassen, welche beförderlichst über ihn ein Staudgericht halten und nach seinem Verdienen die Gerechtigkeit über ihn ergehen lassen werden. Die Gesandten von ^chwhz sprechen ihr Befremden darüber aus, daß Uri keine bestimmte Erklärung gebe und gerade m dem outscheidenden Zeitpunkte sich trennen zu wollen scheine, worauf die uruerischc Gesandtschaft erklärt, daß ihr ^tt, wenn die übrigen einhellig seien, sich zweifelsohne anschließen werde. Ob- und Nidwalden und Zug Wichen sich Schwhz an. Lucern hätte geglaubt, daß sich jetzt alle Orte über einen gewissen Entschluß vereinigen würden; da dieß nicht der Fall sei, so sei es das Einzige, was es thun könne, die übrigen ^Ue zn versichern, daß es in dieser Sache, wie auch in andern, seine Ofsicien, so viel es ihm möglich sei, werde eintreten lassen. Es wird endlich beschlossen, die Tagsatzung in Baden abzulehnen und Lucern ersucht, Absagungsschreiben, zu welchem die Gesandten von Schwyz mit Zustimmung derer von Uutcrwalden ""V Zug die Motive angeben, an Basel, Freiburg und Solothurn abgehen zu lassen im Namen der vier ^Wtc, wenn Nri bis künftigen Sonntag seine Zustimmung erklärt, im Namen der drei, wenn dieselbe ausbleibt. GS8. Confercnz der evangelischen Städte und Orte. Aavau. 1634, 2. bis 4. August (23. bis 25. Juli a.K.). Staatsarchiv Zürich, »est. XII. 146. toi. svs. ^ lRsandte: Zürich. Heinrich Bräiu, Burgerineister;'Salvmou Hirzcl, Seckelmeister. Bern. Johann ^schherz, Nenner und des Raths; Johann Ludwig von Erlach, Herr zu Castelen und Ruchenstein, des ^ath». Glarus. Heinrich Trümpi, Statthalter. Basel. Johann Rudolf Fäsch, Oberstzunftmeistcr; Johann Rudolf Wettstein, Zeugherr und des Raths. Schaffhausen. Johann Wilhelm Ziegler, des Raths; an-s Jakub Ziegler, der Rechte Dvctor und Stadtschrciber. Appenzell-Außcrrhoden. Johann Zcll- ollcr, Landesbaumeister und des Raths. ^ Aus einem Schreiben Lucerns an Basel hatte man vernommen, daß die vier Orte, welche seiner ^ ^ ins Feld gezogen waren, den Besuch der Tagleistung der XIII Orte, welche die fünf unparteiischen ""f den 31. Juli angesetzt, abgeschlagen und die Obrigkeiten den verhafteten Kesselring den Kriegs- überlassen haben, welche nach ihrem Gefallen ihm den Ncchtstag ansetzen werden. Nach erhaltener ^ Wilung der abschlägigen Autwort hat Zürich für nothwendig erachtet, diese Conferenz auszuschreiben. 884 August 1634. ». 1) Etil Theil der Gesandte» (Zürich) ist der Ansicht, daß mau, weil die vier Orte wider Bünde und Landfrieden jede gütliche oder rechtliche Verhandlung bisher von der Hand gewiesen hätten, ihnen als Bund- brüchigen die Bünde nunmehr anfkünden, sie nicht mehr als Eidgenossen anerkennen, sondern daß uia» jedermann ihre Handlungsweise vor Augeil stelleil und gemeinschaftlich handeln, um die Unbill zu räche», und den Austrag Gott befehlen solle. — Eine andere Meinung (Bern) geht dahin, die unparteiischen Orte sollten die vier nach dem Inhalt der Bünde mit Ernst oder Gewalt zum Recht weisen, wie sie denn wege» der Verweigerung der Theilnahme an allen gewünschten Verhandlungen schon dazu befugt seien. Die vier Orte müßten die Prvtestationcn Zürichs und Berns annehmen oder der gedrohteil Rache gewärtig sein. ^ Basel und Schaffhansen halten es für sehr bedenklich, bei den dermaligen Zeitnmständen diese Sache mit Gewalt durchzuführen, auch für mißlich, durch Drohungen etwas auszurichten, da die katholischen Orte das Recht bisher nicht hätten annehmen wollen. Man müsse also, jedoch ohne Nachtheil für die Ehre der beide» Städte, nach andern Mitteln sich umsehen, daß der ehrliche Mann ans seinen schweren Banden nnninel»' befreit werde. 2) Seckelmeistcr Hirzel übergibt etil Schreiben des französischen Ambassadors zu Solothiü» ail die vier evangelischen Städte, worin derselbe nochmals seine Jnterposition in der Kesselringschen R»g^ legenheit anbietet. Nachdem man dessen wohlmeinende Erklärung vernommen und Hirzel dessen geneigte» Willen zu den evangelischen Orten insgemein bezeugt hat, wird in Berathnng gezogen, ob man dem R»» bassadvr darüber schreiben und ihn um beförderliche Jnterposition im 'Namen seines Königs, der ihn j» lalü Credenzschreiben deßhalb ins Land geschickt habe, neben den uninteressierten Orten ansprechen s»^- weil man vernommen habe, daß er zu Befreiung des Kcsselring vielleicht einiges Geld darschießen werde, ohne welches derselbe wahrscheinlich nicht freigemacht werden könne, und dainit man ihn nicht etwa iil einer unvorhergesehenen Furie hinrichte; oder ob die uninteressierten Orte für sich selbst sowohl bei de>» Ambassador als bei den interessierten Orten weiter um Befreiung und „Fristschaffnng" für Kesselring ihr' Bestes thnn sollten. 3) Zürichs und Berns Gesandte treten hierauf zusammen und eröffnen einander ihre iR- fehle. Zürich begehrt von Bern zu wissen, ob seine Herren und Obern für den Fall, daß man weg?» Kesselrings etwas Thätliches vornehmen wollte, oder wenn die katholischen Orte mit Hülfe der neuen sp»' nischen Armee selbst etwas wider diese Lande versuchen sollten, mit Zürich bei der schwedischen sowohl, als bei dem französischen Ambassador um Hülfe anhalten würden, oder wie man sich sonst in ei»? gebührliche Defension stellen könnte. Berns Gesandte entschuldigen sich zum Theil mit dem Mangel eines SP?' cialbefehls und äußern vertraulich wegen Herbeiziehnng der schwedischen Hülfe allerlei Bedenken. Sie eractM für besser, mit denselben in „der angefangenen guten Verständniß" zu beharren, ans welcher, we»" man sich weiter einlasse, bald eine „Unvergnüglichkeit" erfolgen würde. Um auf alle Fälle gefaßt zu s""' müsse man mit Ernst auf die Versicherung ihrer zwei Stände denken, da es einmal das Ansehen h»^' als ob die katholischen Orte bei ihrem hochmüthigen Beginnen mit bösen Anschlägen umgehen. Zu dies?»' Ende wäre die Ausführung des seit etlichen Jahren her besprochenen Defensionalwerkes das beste Mittel' Weil aber die übrigen zwei Städte hiezn nicht einwilligen würden, so Werve es erforderlich sein, daß Städte Zürich und Bern etwas geworbenes Volk zu Roß und zu Fuß, 4000 bis 0000 Mann, weil >»^ dein Landvolk wenig auszurichten sei, aufbringen, und daß die verordneten Staudcsräthe künftig ' zusammenkommen. Inzwischen sei es nothwcndig, daß man aus Anlaß des spanischen Volkes den du Lande in den Bünden von diesem Zustand schriftlich benachrichtige und demselben von Zürich aus Schreibeil, das der Freiherr von Schwarzenberg von Lucern ans an die evangelischen Orte geschickt ha^, August 1634. 885 "Michelle; Z^-jch Schreiben ausfertigen. Desgleichen sollte man die zugewandten Orte >il», das Land Wallis, zu welche»! mau dermale» wegeu seiner religiöse» Verhältnisse gute Hoff- tMiß den katholischen Orten zu halten nicht verpflichten werde, unverzüglich b»rch^ ^'lleu Zustand der Dinge benachrichtigen, nud sie alle, sowie auch den König von Frankreich ^sandtschaft zu getreuem Aufsehen und wirklicher Assistenz nach Inhalt der Blinde ermahnen. ^Italt" ^"ndere Entschluß^ der beiden Städte wird den Gesandten der übrigen vier Orte „etwelcher K "üPetheilt; diese stellen denselben dem freien Willen der beiden Städte anHeim. — Hieranf wird iu In- erachtet, ans das Schreiben des französischen Ambassadors eine zweifache Antwort abgehen Zürich und Bern danken nämlich demselben in einem besondern Schreiben für die aner- Tt^Z^^'vsitiou und ersuchen ihn, dafür sich zu verwenden, daß Kesselring frei werde und die beiden ^ dicr ^ bundesgemäße Assistenz der Krone Frankreich der unbilligen Gewalt und des Hvchmuths ^rcih^ endlich entledigt werden. — Basel und Schaffhausen werden ebenfalls an den Ambassador ^ emerbotene Jnterposition verdanken und ihm zu Gemüth führen, warmn die vorige nicht habe kommen können. — Demnach sollen sich die uninteressierten Orte wieder nach Solothnrn de» ^ ^ nnt Hülfe des Ambassadors die Sache nunmehr zu Ende zu führen snchen. Basel soll ,s ^dor ^o» dem Ansschrciben schnell in Kenntniß setzen und denselben bei Beantwortung seines »oj, ^ bahin disponieren, daß durch seine Vermittlung dem Kesselring zu Schwhz weder mit Martern, IZ. rudere Weise weiter zugesetzt werde, bis zur angedeuteten Conferenz, die hiemit auf Sonntag den ^ o Solothnrn angesetzt wird. I». Der Generalinajor Nheingraf Johann Philipp schreibt aus ^s»»ch> ' Nheiufelden an die Gesandten der vier Städte, die Propositionen, welche der kaiserliche b»» Baden gcthan, auch was er seither schriftlich an Zürich habe gelangen lassen, sei ihm die ^ ^ üuten Ort her vertraulich mitgetheilt worden. Daraus könnten die evangelischeu Orte abnehmen, R ^ "^üischen" gegen sie gesinnt seien, und was dieselben für Praetiken im Schilde führen, um sich ^ kaiserlichen Truppen zu verbinden und Rheinfeldcn zu entsetzen, Alles der mit dein hochscligen ^ ^ Schweden aufgerichteten Neutralität zuwider. Es sei unnöthig, daran zu erinnern, wessen sich Orte von dem Hause Oesterreich und von ihren Stiefbrüdern, den „mejsischcn" Orten, zu ^ Äm / , tvenn man beherzige, was früher, als die kaiserlichen Waffen in Deutschland floriert, in ^stch,-. ^ vorgefallen sei, was der Stadt Mülhausen zugemuthct worden, was für Sollicitationen wegen ^ der geistlichen Güter die Bischöfe von Constanz und Pruntrut bereits am kaiserlichen Hofe ^ Erklärungen die messischen Orte deßwegen abgegeben haben; wenn inan an des von Anmuthen, Vcrkehrung der Erbcinigung, an die angehängten Drohworte und schließlich an ^ '^schen Handel denke. Zugleich mache er sie darauf ailfincrksanl, daß die Neutralität mit der ^ sie s ^""^Pchaft, nicht mit einzelnen Orten geschlossen worden sei, daß also, wenn ein Theil der Üike,. ^ dafür verantwortlich seien. Der Nheingraf zweifle nicht, daß die Evangelischen an den e» "'Zstschen Orte keinen Gefallen hätten, diese vielmehr von ihrem bösen Vorhaben abhalten, Ke ^ ^ gestatten, und was ihnen darüber Sicheres bekannt werde, berichten werden. Er ver- ^»t ^ ^ iliothfall und wenn sie es begehren sollten, nicht allein mit Worten, sondern ie» stich He>, Erhaltung ihres Standes ihnen beispringen werde. Die Orte möchten also die Con- begehren, und die schändlichen Praetiken ihrer Stiefbrüder erkennen. — Die evangelischen ^!» ^^chc Wohl betrachten, sich zu Gemüthe führen, in was für Gefahren die mcssischcn Orte 886 August 1634. Orte antworten, es wäre ihnen sehr leid, wenn dergleichen Vorhaben im Werk sein sollten. Sie hätt^ im Sinn, zum Nachtheil der Neutralität irgend etwas zu bewilligen, seien vielmehr entschlossen, selbig ferner in gebührender Observanz zu halten. Das gemachte Anerbieten und die erzeigte Vorsorge man in der Obrigkeiten Namen bestens. «. Man erachtet, daß der kaiserliche Coinmissarius von zenberg mit seinem Schreiben an die evangelischen Städte seine Instruction überschritten habe, deßwcgen sein Schreiben einer ausführlichen und verweislichen Antwort bedürfe; die Beantwortnuß ^ aber einstweilen eingestellt. Es soll deßwegen auf nächster Conferenz zu Solothnrn mit den dahw ^ inenden katholischen Gesandten geredet und an sie die Frage gestellt werden, ob die »katholisch^ ^ „insgemein die Erbeiniguug mit Tätlichkeiten gegen die Nheiustädtc bezeugen" oder den Spanisch^ Durchzug gestatten wollen. Zugleich wird man ihnen auch zu bedenken geben, ob deßhalb nul gemeineidgenössische Zusammenkunft stattfinden sollte; denn die evangelischen Orte bezögen die keineswegs auf thätliche Hülfe, sondern hielte»: sich an den buchstäblichen Inhalt derselben und seie» selbige wie bisher, so auch ferner zu halten, insofern dieß von den: andern Theil ebenfalls geschehe mvchte den: Schwarzenberg verdentet werde»:, man versehe sich, daß er, falls er seiner Drvhlwg ^ etwas ai: die kaiserliche»: Obersten gelangen lassei: wolle, solches ohne Nachtheil der evangelischen werde. «I. Landesbaumeister Zellweger berichtet, was er seit jüngster Tagsatzung voi: Baden von l evangelischen Toggenburgern ihrer Beschwerden halber vernommen habe, wie scharf diejenige»:, die Prädicanten zu Krummenau und Kappel bei den: Landvogt snppliciert hätte»:, von demselben cinl'i ^ worden seien, und was es sonst mit den guten Leuten für eine Bewandtniß habe, welche sich ^ ^ Noth und ihre je länger je mehr zunehmenden Drangsale nicht allein nicht beklagen, sondern n> s ^ Furcht vor der Strafe mit keiner benachbarte»: evangelischen Person öffentlich reden dürften. ^ ^ wird das zu Zürich verfaßte Project einer Instruction verlesen, welches voi: den sechs Orton ^ St. Gallen an de»: Abt abzuordnenden Gesandte»: gegebei: werde»: soll. In Betreff dieser Gosa>" vergleicht man sich dahin, daß von jeden: der sechs evangelischen Orte eii: Gesandter erwählt wer^- ^ werden Donnerstag den 17. August nach Zürich kommen, wo man sich über eine SpecialinM^ ./ Widerlegung der obliegende»: Beschwerden und der Einwürfe des Prälaten" besprechen und sich "V ^ handeneu Schriften genugsam uinsehei: werde; besonders aber soll man für die Prädicanten Abte verwende»:. Inzwischen sollen die Herren der evangelischen Religio»: in Glarns ihre evangelischen Toggeuburger, sich bestens befohlen sei»: lassen. Desgleichen wird man sich zu Prädicanten in: Toggeuburg bald möglichst voi: deren ferner»: Beschwerde»: und voi: den Bcwou. ^ weiter in Kenntniß setze»: lassen, v. In Beziehung auf die Erhaltung und Beschirmung der hausei: werde»: aus Anlaß des voi: ihr an Zürich erlassene»: und hernach auch de»: übrigen dw ^ mitgetheilten Schreibens allerlei Ansichten geäußert, ob es besser sei, sie in frairzösische Protection und mit einer französischen Garnison besetze»: zu lassen, wozu, aber der französische Ambassador, >»ü ^ darüber bereits gesprochen worden, sich nicht verstehen wolle, und ob man bei den: Marschall do oder den: Marquis de Bourbonne, der mit einer französischen Macht in: Visthun: zu Pruntrut ließ^ ^ treue Aufsicht anhalten solle, damit die Mülhauser iin Nothfall voi: ihnen beide»: oder den: o»n entschüttet werden könnten; oder . aber ob und wie die vier evangelischen Städte sich dcrsisi'c^. c annehme»: könnte»:. Alan erachtet jedoch weder das Eine noch das Andere für rathsam. Haltung eines eidgenössische»: Zusatzes entschuldigen sich Basel und Schaffhause»: mit ihren: Unvornn> August 1634. , 887 ^>ser ^ dermaleit damit verschonen möchte; Zürich und Beru hätten ja Bkittel genug, die Mül- ^arick^-"^ Zusatz zu Verseheu. Diese sind dazu geneigt, wenn Basel und Schaffhausen sich zn kÄeldantheils bequemen. Man glaubt aber, daß Mülhausen wegen der aus Italien spanischen Kriegsinacht den Zusatz dermalen noch nicht bedürfe, sondern daß die Gefahr zuerst ch kommen werde; die Hinabschickulkg eines Zusatzes tvird deßhalb einstweilen eingestellt und ^ erachtet, Mülhausen künftig keineswegs zn verlassen, sondern sich desselben ferner nach bestem ^»l> " Zunehmen. Zu diesem Ende hin wird man in der sechs Orte Namen an den französischen ^ Solothurn schreiben, ihm von der Lage Mülhausens Kcnntniß geben und darum anhalten, ^ König dahin Wirten, daß derselbe als ein Mitverbündeter zu Erhaltung eines eidgenössi- daselbst das Geld darschießen lasse. Basel und Schaffhausen sollen sich auf bevorstehender ^ilu> Solothurn auch dafür verwenden und den Ambassadvr dahin vermögen, daß er sie mit Aus- in ^^^butiouen und Bezahlung ihrer ausstehenden Pensionen bedenken wolle. Ue bcrdieß wird l'cchs Orte Namen den Mülhausern auf ihr Schreiben antworten und sie zu ordentlicher und einx ^ ^uushaltcmg ermahnen, ihnen auch zu verstehen geben, daß sie mäßige Contributionen und Zh ^ auf de» Wein und Anderes erheben könnten, um sich desto besser durchzubringen und mit der . ^as vorzumachen; übrigens werde man sie im Nothfall keineswegs im Stiche lassen, sondern i ^ Beistand leisten, t". Um aber der angedeuteten Gefahr und einem allfälligen Angriffe des Malkes von Constanz aus besser begegnen und sich auf alle Fälle sicher stellen, anch dem zuerst Hilh, Srt desto eher und kräftiger zu Hülfe kommen zu können, werden auf Gutheißen der Obrig- !»llhxx ^ ^sicude Anordnungen getroffen. Zürich soll seinen Ausschuß von 3000 Mann beförderlichst in a»i „,^/^Zchaft halten, daß dieselben jede Stunde auf die Beine gestellt und an den Ort, wo-man ihrer Acgi,,, ^darf, geführt werden können. Dergleichen soll Bern seinen frühern Erklärungen gemäß zwei ^ !>tei ^ 4000 Mann, welche zu den 3000 Zürichs stoßen können, neben denselben mich das aargaui- ^ bereit halten, um Basel, wenn die gesammte Mannschaft ihm nicht zu Hülfe kommen tz, ^'berzüglich entschütten zu können. Zu diesem Ende hin sollen Schiffe und anderes Erforder- ^ hre ^^haft gesetzt werden. Die Gesandtschaft Basels erklärt, obgleich sie dafür keinen Befehl habe ,'^en und Obern nicht einen einzigen Mann entbehren können, daß dieselben nichts desto ^iil>rj ^ Fahnen oder 600 Mann, wozu sie sich schon mehrmals erklärt hätten, zu der Mannschaft Srte stoßen und das Vaterland werden schirmen helfen. Zugleich bittet sie nochmals um "^rhen und verdankt mit Schaffhausen die Erklärungen der beiden Städte. Schaffhausen ^llx ^ß seiuo Herren und Obern ihr Volk zu Stadt und Land in voller Bereitschaft halten und im ^acki äewiß ihr Möglichstes leisten werden, mit dein gleichmäßigen Begehren, auch auf sein Ort ^ Zu haben. — Glarus und Appenzell entschuldigen sich damit, daß ihnen kein Volk und Nicki" Zu Gebote stehen, sowie auch damit, daß sie wegen der Verwahrung ihrer eigenen ^ Landes ziehen können; zugleich bitten sie, ihrer auch jeder Zeit getreue Rechnung zu ^ «Rh ^ nothweudig ist, daß man sich unverzüglich mit Fußvolk gefaßt halte, so soll jedes ^Rttck" biel Reiterei in Bereitschaft setzen, als es ihm möglich ist, da man dann bei vorhandenen ^>a»! ^ ^ue ziemliche Anzahl werde kommen können. Weil jedes Ort mit großem Geschütz Ersehen ist, so ist man der Ansicht, daß solches von demjenigen, dem man zu Hülfe zieht, solle werden. Uebcr das Eine und Andere wird man sich künstig einläßlicher zu erklären haben. "ei! 888 August 1634. z». Es soll im Name»? der evaugelischeu Orte unverzüglich jemand au deu König vou Frankreich werden, um demselben vou dieser Rüstung Kenntnis; zu geben, um die ausstehenden Zahlungen und ernstlich anzuhalten und ihn dahin zu bewegen, sein Volk in der 'Rachbarschaft so in Bereitschaft zu daß dasselbe den Evangelischen im Rvthfall redlich zn Hülfe eilen könne und durch die Darschießnng ^ Gelds die Unterhaltung der vereinigten Mannschaft den Obrigkeiten desto erträglicher gemacht Ii. Dem Ansuchen der Kaufleute vou St. Gallen um ein Fürschreiben an den Obersten Conu»»!^ ,, Ossa, gleichen Inhalts wie dasjenige, welches früher an den Obersten Viztumb zu Lindau, Erfolg abgegangen ist, wird entsprochen und Zürich mit der Ausfertigung beauftragt. !. D^' ^ canzler Oxenstierna hat von Frankfurt aus und der Generalmajor Rheingraf aus dem Lager ^ felden an Basel geschrieben, daß etliche seiner Burger die neue spanische Armee auf dem Hinabzug tu- ^ mit Proviant und andern Bedürfnissen zu versehen versprochen hätten, wodurch besagte Armee n' ^ Lande gelockt werde. Basel behauptet nun, daß ihm „ungütlich geschehe", und bittet, ihm die entdecken zu helfen, damit die Schuldigen exemplarisch gestraft würden. Nach Anhörung der ^ wird für nothwendig erachtet, deßwegen im Namen der evangelischen Orte au den Neichscauzler Nheiugrafen zu schreiben, und zugleich darauf hinzudeuten, was man bisher zum Vvrtheil der Partei gethan habe, und Basel dieser Zulage halber zu entschuldige»?. Basels Gesandtschaft und bittet, daß die Ausfertigung Zürich übergeben werde. Ii. Jeves Ort soll Anordnung treffen, ^ ^ mit dem Zeitungsschreiben behutsam verfahre und nicht unuöthige Zeitungen ausbreite. 1. Schalls kam? mau wegen der voi? Hans Jakob Pfesferling, Regimentsschnltheißen zu Zell, abgeforderte»? i'iö^,., constanzischen Zchutgüter zu Thapngen keinen andern Rath gebe»?, als es bei de»? früher»? Erklärung^,, wenden zu lasse»?, daß kein Ort der Eidgenossenschaft dergleichen angesprochene Güter, welche in Lande»? liege»?, herausgebe»? solle. Zi». (S. u. Freie Aemter.) Mau sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaugclegeuheite«: Landvogtci Freie Aemter. i». Art. 48. Justizsacheu. «SN. Conferenz der VIl katholischen Orte. Lucern. t«34, lt. und 12. August. Staatsarchiv Luccr». Absch.'?<- annoI«ZI. Bd. XXIV. tol. Gesandte» Luc er??. Moriz Au der Allmend, Schultheiß; Jost Bircher, Ritter, Alt-Sch"i^^^ Stadthauptmaun; Hci»?rich Fleckensteii?, Ritter, Statthalter und Panuerherr; Jakob Bircher, des Raths. Uri. Joha»??? Kaspar vou Spiriugen, gei?a»?»?t Aritvld, Ritter, Laudammann; Bruitue»?, Ritter, Alt-Lai?dai??u?au»?. Schwyz. Jvh»u?n Sebastia»? Abhberg, La>?dan?ti?a»m! Gilg Aufdcrinaur, Statthalter u»?d Laudshauptmauu; Michael Schorno, Seckelmeister. ^Uuter^^i? Marguard J?nfeld, La»?damn?ai?n; Joha»??? Jmfeld, Alt-La»?da»?ma>?i? ??»?d Lai?dsha??pti»?ai?i?, voi? ^ Joha??»? Walthart Lussi, Landammann und Panuerherr; Kaspar Leu, Ritter, Alt-LaudammanM " ivaldeu. Zug. Jakob Speck, Laudsfähurich; Adain Si»g>?er, des Raths. Freiburg. Schultheiß. Solvthuru. Hieronhn???s Wallier, des Raths; Urs Voi? Arx, des Raths. August 1634. 889 U. Perer, Freiherr voi? Sch?varzc>?berg, kaiserlicher Conunissarius, hatte ein Schreibe» Luceru über- iu welchem er auzeigt, daß er die Uukatholischei? schriftlich ersucht habe, sie möchte» sich entschließe», und nebe» de» katholische» Orte» dahin zu wirken, daß die drei von der schwedischen Partei occnpierten ^uistndte wieder von derselben verlassen und namentlich die bedrängte Stadt Nheinfeldcn von der Beladung befreit werde. Da die Nnkathvlischen auf der auf de» 30. Juli augesetzten Tagsatzung zu autwvrten Uvsstn hätte», diese aber nicht zu Staude gekommen sei, so möchten die katholischen Orte sich nach "tnschcm, durch die mau erfahren könnte, welches die Gesinnung und das Vorhaben jener P Die Gesandten befremdet es, daß in dem Schreiben Schwarzenbergs gesagt ist, daß auf letzter ^ M^ung zu Baden von den katholischen Orten der Beschluß gefaßt worden sei, Nheinfelden sammt den ^iheinstcidtm zu befreien, wenn die Eidgenossen der andern Religion versprächen, daß sie kein Hindcrniß ^u wollten. Herr von Schwarzenberg soll eines Bessern belehrt und ihm zu bedenken ge- ' ^ werden, daß ein solches Werk nicht von den katholischen Orten allein ohne Zuthun der Unkatholischen ^Uwinnien werden könne, so sehr es auch den Katholische!? an gutem Willen und Eifer nicht fehle. 3Pei? versichern sie den Commissarius, von ihrer Seite es an nichts fehlen zu lassen, wenn durch gütliche " etwas ausgerichtet werden könne. Den? Eommissarius wird durch einen Ausschuß ii? diesen? Sinne dc?.- beigefügt, daß man nicht glauben könne, er werde vvi? den katholische!? Orten beson- H"lfe fordern, wenn die Eidgenossen der neuen Religion sich dazu nicht verstehe!?. Der ersucht ii? seiner Autwort die Gesandten, sie möchten dahin wirken, daß sie doch wenigstens Z» ^genossen der andern Religio!? eine endliche bündige Antwort erhalten, was sie in dieser Hinsicht Rn gesöuncn seien. Ii? Folge dessen wird ii? einen? Schreibe!? den vier Städten vorgestellt, was für dc„ ihnen ii? Folge der Belagerung Nhcinfcldens bevorstehe!?, sei es, daß dieselbe länger fort- ^ Stadt überwältiget werde, da eil? großes Heer zu ihrer Entschüttung in? Anzüge seil? solle. ^ssc, baher von ihnen zu erfahre!?, ob sie ferner den? stillschweigend znsehcn oder sich belieben zj/" Eliten, mit ihnen, den katholische!? Orten, durch Schreibe«? oder Abordnung einer Gesandtschaft den dc>ß ersuchen, die Belagerung aufzuheben. Aus einem solche«? Verfahren konnte der Kaiser merken, bie Erbeinigung in allen Vvrfallenheiteu halten? wolle. — Endlich wird beschlösse!?, die von? Frei- ^?d Schwarzenberg überbrachten Schreiben? des Kaisers und des Königs von Ungarn durch Lucern Zu lassen. I». Um die Freigebung des in Lindau gefangenen Oberste!? Peter König, geuauut ^ ^ bewirke??, Ware«? Schultheiß Ulrich Schuorf, Kaspar Dorer von Baden und Niklaus Baumann ^^bstr abgeordnet worden. Sie berichten über die ihnen zu Theil gewordene günstige Antwort; Oberst ^^üre selber, daß König sich nichts habe zu Schulden kommen lassen, was den Pflichten gcgei? den bas Erzha?ls zuwiderlaufe; deßwegeu werde er gegen Eautiou ans freien Fuß gestellt. Es ^sel^' ^"ksaguugsschreiben c?>? den Kaiser abzuschicken beschlösse!?, v. Es wird eii? Schreiben? der Stadt Zl» ^ Solvthuru verlesen, in welchem berichtet wird, daß Basel abermals wegen der Kesselringschen Rc?i^ Muhest eine Conferenz der fünf uninteressierten Orte, und zwar auf dei? 13. August nach Solothuru »weiwerufen habe. Da die uninteressierte!? Orte gerne die Meinungen der Gesandten zu ihren? bessern? der a ^ lernen möchten, erkläre!? die vier Orte, welche ins Feld gezogen waren, daß Kesselring in „^^^bsräthe Gewalt und Judicatur zu verbleibe»? habe, au keinen andern Ort gestellt werde, und daß Rechtstag werde gehalten werden. Uebrigens bleibe«? sie bei ihren? Beschlüsse, keine ^ "Ug mehr zu besuchen, welche dieses Mannes wegen zusammenberufen werde. «I. Schultheiß Reifs 8W August 1634. von Freiburg hebt hervor, daß seiue Herren und Obern bei Auhängung ihres Siegels an das erneut Bündniß mit Savoyen bemerkt haben, daß der Herzog sich unter Anderm auch Graf von Nemont habe, während Freiburg seit vielen Jahren lallt Briefeil, Siegel lind Zessionen von dem zuletzt verstorbc»"' Fürsten diese Grafschaft besitze. Er ersucht, daß jedes Ort bei der für den Bundeöschwur zu crtheilc»^' Instruction dessen gedenken wolle, danlit ihm ein ordentlicher Revers darüber ertheilt werde und es in Rachtheil komme. Das Ansuchen wird in den Abschied genommen, v. Graf Casati wird ersticht, dost' zu sorgen, daß die Angelegenheit, betreffend die Plätze für die Studenten sowohl zu Mailand als in V'"' gilnd laut des erneuerten Bündnisses baldmöglichst in's Reine koinme. t. Alis den Bericht, daß in den Bü»^' eine Festung gegeil den eidgenössischen Boden aufgeführt werde, vereinigt man sich dahin, nicht durch Schreibeil die III Bünde über den Zweck dieser Festung anzufragen, sondern durch Privatpersonen Erst"' diguilg darüber einziehen zu lassen. Uri und Schwhz werden ersticht, das durch Handelsleute aus ist"" Orten thun zu lassen, damit man sich ans nächster Confcrenz darüber besprechen könne. Damit do-' jenige, was man auf letzter Jahrrechnung zu Baden des Münzwesens wegen verabschiedet hat, so bald möglich ins Werk gesetzt werden könne, wird für nvlhwendig erachtet, daß jede Obrigkeit ihren EntstlM darüber fasse. Freidling und Solothurn werdeil gebeten, sich mit Bern darüber zu unterreden und st'"'! Entschluß Zürich oder Lucern mitzutheilen. Z,. Ein Schreiben vom Bischof von Constanz als Antwort o"l eine ail ihn gelangte Beschwerde, daß er einein Bürger von Constanz, Hans Georg Prächt, die Vogt" Z" Gottlieben gegeben habe, wird zwar nicht verleseil, aber dein Abschiede beigelegt. In demselben weist d" Bischof seine Befngniß dazu nach. In einem andern Schreiben ersticht er die Orte, Maßregeln zu tresst^ daß der schwedische Commandant im Klettgan sich nicht an den bischöflichen Zehnteil am Rhein vergast und namentlich nicht an denen, welche dem Pfarrer zu Thiengen gehören, nach welchem Orte die zu stuhl Pfärrig seien. Vermlttlungscvnfermz. , Solothurn. 1634, 14. lind 15. August (4. u. 5. a. K ). TtlilUSarchiU Zürich, «est. XII. ttg. t'ol.SZl. Gesandte: Basel. Hans Rudolf Fäsch, Oberstzunftmeister; Hans Rudolf Wettstein, Zeugst"" des Raths. Freiburg.- Peter Heinricher, Seckelmeister. Solothurn. Wernher Brunner" Schultst^! Johann von Noll, Ritter, Alt-Schultheiß; Johann Degcnscher, Venner; Heinrich Grimm, Seckeli»"^' Hieronymus Wallier, Bauherr und des Raths. Schaffhausen. Johann Wilhelm Ziegler, des Appenzell. Haus Zellweger, Landesbaumeister und des Raths, von Außerrhoden. Lucern hatte an Basel geschrieben, die vier katholischen Orte könnten die von den iliiparteiischcu^' nach Baden angesetzte Taglcistung nicht besuchen, auch den Kesselring nicht vor die zehn in Malefizsach"' Thurgau regierenden Orte stellen, wenn man ihnen nicht bessere Vermittlnngsvorschläge mache; die keiten betreffe die Sache nicht, weil Kcsselring bisher in der Hauptleute Händen geblieben sei, welche wissen würden, ihm seinen Proccß zu formieren. Basel hatte hierauf nicht ermangelt, an Lucern zu stst"''^ es möchte sich doch bei den vier katholischen Orten für die Annahme der Projektierten Vermittliingsvvrstst'^ verwenden. Weil aber alle guten Vorschläge erfolglos geblieben sind, die Sache sehr gefährlich ist, August 1634. 891 Witterung immer zunimmt uud das unter der Asche glimmcude Feuer leicht iu offene Flammen ausschlagen ""d das allgemeine Vaterland verzehren könnte, so hat Basel diese fünförtische Zusammenkunft ausgeschrieben. Da der französische Ambassador im Auftrag seines Königs sich dieser Sache annehmen will, so kommt ^cin überein, mit ihm deßwcgen zu conferieren und dessen Borschläge zu gewärtigen. Der Ambassador ächtet für das Beste, das; die zehn den Thurgau regierenden Orte des Kesselings Richter seien. Er findet, ^ ^ nicht nöthig, daß Kesselring aus dem Gefängnis; der vier katholischen Orte anderswohin gestellt '""'de, wdern derselbe könnte durch eine Deputatschaft in seinem VerHaft genugsam examiniert werden; ^ vier Orte möchte man auf gütlichem Wege durch Schreiben oder auf andere Weise ersuchen, sich dies; fallen zu bissen ohne Nachtheil für ihre Judicatur uud andere Freiheiten.'—Bei der Berathung über des ^"bassadvrs Vorschlag erklären die Gesandten von Basel, Schaffhausen und Appenzell-Außerrhodeu, sie seien s" weit instruiert, es bei den; zu Baden verabschiedeten und allen interessierten Orten mitgetheilten Projecte bleiben zu lassen/sie könnten auch nicht finden, das; dem entgegen etwas Anderes vorgenommen werden ^>ne, weil das Geschäft dadurch mehr verhindert als gefördert würde. Freiburg uud Solothuru wollen °S°gen aus den Vorschlag des Ambassadors eintreten und sind der Ansicht, daß in dem Ausschreiben an dre vier " Orte davon Meldung geschehen sollte, weil dies; .ein Mittel wäre, ^ entschließt sich endlich dahin, den vier Orten zu schrei die Parteien einander näher zu ?l! / vuyul, Nlj?l.eiben, sich dem zu Baden in bester .^stmcinung gemachten Project z>; accomodieren, damit das verdrießliche Geschäft, wodurch das Vaterland H^ßerstc Gefahr kommen könnte, ihrer Judieatur und ihren Freiheiten ohne Schaden abgethau ;uid aller ^'bittrrnug und andern Nebeln bei Zeiten gesteuert werden könne. Lucern wird neben Participation eines Ochrmigru Schreibens ersucht, sich bei den vier Orten ebenfalls dafür zu verwenden. T'OZi. Verhandlungen der evangelischen Orte mit denn Abt von ^t. Gallen. St. Gallen. t«34, 2t. bis 23. Angnst (11- bis 13. a. K.) Staatsarchiv Zürich. «vZt.XIl. I-iS. koI 2Z,. Gesandte- Nürecl, Oans .Heinrich Wirz, Seckel.ncister. Bern. Johann Frischherz, Venuer und ^ Raths. Schasshausen. Hans Wilhelm Ziegler, des .ieaths. . lhen.,e Landesbanmeister. . .. a» j„ ZI. Salle» a» und lasse» bei dem P-alate» >>. Die Schaidt-» l-mm-n sann ag en - - ^ zzramtrn a»j dir bestimmte «-« » «w »--- Hieeans eebetem sie einläblich ° °»d. d. das Sott-shans abschal., deencht.» I» selbst, .Heils «... sein.» ; »heem Cm.s...nz.» die «eschme-dchn»-.. .» «. dm. i° die.« ^ .-»zeni,senden Bescheid.» hätte n.an die beide» o-t- S-lM» >.»d Slams »»sehe» solle», 892 August 1634. andern Orte mit dem Toggenburg nichts zu schaffen hätten. — Darauf erwidert man, daß es mit Schtth! und Glarus die alte Beschaffenheit nicht mehr habe, weil letzterer Ort in Neligionssachen jetzt gcthcilt sc" „Sollte es aber aus gedachten Orten zu gleichen Sätzen, wie in eidgenössischen Ncligionsspäucn braucht fei, verleidet werden, hätte es seine Meinung." Nichts desto weniger, weil Landfriedens- und Gewiss^' fachen den gemeinen Nuhstand berührten und das Gotteshaus St. Gallen auch ein Glied der Eidgenosse schaft sei, so glauben die evangelischen Orte befugt zu sein, ihre toggenburgischen Neligionsverwaudtt" gleich wie alle andern in der Eidgenossenschaft in gebührende Obacht nehmen zu sollen, damit sie wider den Landfrieden und ihr Gewissen bedrängt würde!,. — Hernach erklärt man sich sanctgalliM Seits über den einen und andern Punkt also weiter: 1) Die Kinderlehre nach begehrter Form zu haltt" sei beiderseits verboten worden, weil jeder Prädicant zwei Kirchen zu versehen habe und es hiemit dc" Prädicanten und Zuhörern zu beschwerlich wäre, auch andere Ungelegcnhciten für die Katholischen ver>"- fachen möchte. Eouoionss oatoobstioas zu halten, desgleichen in Schulen und Pfarrhäusern zu katechisiett" sei nicht untersagt. Der Fürstabt wolle mit den Seinigen reden, wie dicßfalls noch mehrere Satisfact"'" gegeben werden möchte. 2) Das Ave-Mariasprechen sei mit dem Landfrieden gekommen und dem von Alters her einverleibt gewesen; doch habe man bisher dabei niemanden „gefahrct". Dem sei aber berichtet worden, daß die Prädicanten alle sich mit einander verbunden'hätten, es nicht mehr vorzusprechen, unter dem Vvrwaud, sie hätten dein Fürstabt oder seinem Laudvogt dicßfalls nichts nachzufrah' Wollte der Fürstabt zusehen, so würde dieß für seine Hoheit nachtheilig und nuter den jetzigen Verhältnisse" von böser Consequenz sein. Das Ave-Maria sei das lautere Wort des Evangeliums und der Für>^ könne und werde davon nicht ablassen; die Prädicanten hätten aber die Freiheit, es nach ihrer auszulegen. 3) Die Weiber- oder Nothtaufe sei gleichfalls mit dem Landfrieden ge/vmmen. Weil dic P^ dicanten selbige nicht verrichten müßten, so hätten sie sich desto minder zu beschweren. 4) Das Hutabzich werde allein publice und als eine Civilehre von den Evangelischen begehrt, um Aergerniß, Schlaghä"^ uud andere Angelegenheiten zwischen den Unterthanen selber zu vermeiden. Die Processionen köwtt jeder wohl ausweichen. Nur ein, nicht zwei Pfund Pfenninge seien als Strafe darauf gesetzt, und wisse sich nicht zu erinnern, daß ein Evangelischer deßwcgen je gestraft worden sei. 5) Wegen VersP""""^ der Schulen und des Kircheugütleins zu Jvnschwhlen sei nie geklagt worden. 6) Von dein Landg^ werde nichts verordnet, als was dem Landfrieden gemäß sei. 7) Von dein Eide zu predigen sei den dicanten nicht verboten; obgleich derselbe den Evangelischen nach katholischer Form vorgesprochen seien dieselben doch nicht genöthigt mehr nachzusprechen, als was ihrer Religion gemäß sei. 8) ^ Kreuzaufstecken auf den Gräbern sei altes Herkommen, und man habe sich dessen nie beschwert; es löwtt ' nicht wohl unterlassen werden, weil die Evangelischen und die Katholischen unter einander begraben s"^' 9) Daß Strafwürdige durch Erlassung der Strafe vom Glauben abtrünnig gemacht würden finde statt. Wenn aber jemand sonst in Freundlichkeit und mit guten Worten zu der katholischen Religio" redet werden könne, so werde es nicht zu verargen sein, ebenso wenig als wenn jemand von der katholisch Religion zu der evangelischen übertrete, wie es bei Heirathen und auf andere Weise geschehe. 1») die Nechtsame des Fallnehmens von verstorbenen Prädicanten betreffe, so wisse man nicht, daß dasselbe h irgend einen angewendet worden sei. Wenn es aber zum Fall komme, so werde man entweder ertheilen oder aber, wenn wenig vorhanden sei, den Erben Alles lassen. 11) Die heimliche Kuudsch"^ aufnähme sei nicht allein in dein alten Herkommen, sondern auch in den Landrechten uud Vertr"h August 1634. 893 ^ bavon abstehe«:. Dieselbe sei bisher uur gcgeu einen einzigen Prädicauten, ' das in verschuldeter Sache, darum er selbst Gnade begehrt, geübt wurden; man werde damit künftig lc» ^^Ben, daß sich niemand zu beklagen habe. — Dem Prälaten und seinen Abgeordneten wird von " ^sandten der sechs Orte aus das Eine und, Andere erwidert, des Ave-Maria halber ein 1605 von dsts/^^ ^ ^Nassenes Schreibe!: vorgelegt und hinterlassen und dabei berichtet, daß auch ^ Evangelischen in: Thurgau friiher zugemutheten Vorsprechei:s gutnüllig begebe«: Gla^^ ^ Weibertaufc, sowie auch das Kreuzaufstecke«: auf die Gräber directc wider der Evai:gelischcn ^^^dekemUniß laufe, daß die heimliche Kuudschastsaufnahmc den: natürlichen und göttlichen Gesetz zu- vorbehalten gewisse Fälle acl oci-xnosoorrckani gauin :rck z'uiliounäam Völ oonclom- klkeich Hutabziehe«: für ein Mittelding achtel: wolle, so sei es doch unbillig, daß ^ ^bangelischei: ü: solchen Dingen, die man thui: oder lassen könne, auch eine Strafe verhängt ^ ^ wider die ötatur ui:d Vernunft, daß die Evangelischen einem solchen Landgericht in hy ^^chen gehorchen solle«:, a«: welchem dermale«: der Beisitzer von ihrer Religio«: nicht mehr als vier, Religio«: aber zwanzig seien. Die Prädicauten, die „mit Beschwerde ins Land ziehe«: und !o«>/ müßten," sollte«: vo«: de»: Fall billig befreit sein. Aus dem Landfriedcu «verde man kein Herbst Gleite«: «vollen, da in demsclbe«: blos vo«: der ungehinderte«: Verkündung des göttliche«: Wortes Ist ^ be«: katholische«: Pfarrer«: und Priester«: kein Maß noch Ordnung gcgebe«: «verde, «vie iiivw ^ ^ttesdienst zu verrichte«: hätten, so sei es auch billig, daß die evangelische«: Kirchendiener ihre«: bietst? Maßgebung" der evangelische«: Confessio«: gemäß und frei übe«: könnten. Das St. Galle«: sei durch ordentliche«: Vertrag verpflichtet, die Prädicantc«: aus der Zahl derjenigen zu bst ... ^ welche i«: den vier evangelischen Städte«: examiniert und admittiert worden seien; daraus folge, daß Bichel "^^chen Toggenburgcr ihre Religio«: in der Weise üben können, «vie es in de«: vier Städte«: zu ^»bcr,^ — Vo«: den: Prälaten können nun die Gesandte«: keine weitere Specialerklärung erhalten, st'j«^ ^ bleibt derselbe seinerseits einfach bei den: Herkommen. Dawider könne man — so antwortet er «n,k,, ^^ungen einreißen lasse«:; dergleichen seien in: Toggenburg, dessen Einwohner sonst „uuruhig ^isc«: v P" seien, jeder Zeit mehr schädlich als nützlich gewesen. Es wäre auch gegenüber den: Kaiser, ex... die Grafschaft sei, «acht verantwortlich, solche zuzulassen. Dabei erklärt aber der Prälat, daß bei« qv ^ Landfrieden a«: den Toggenburgeru redlich zu Halte«: und ihnen über das, «vas schon i«: Est«^ begriffe«: sei, nichts Neues zuzumutheiu dieß alles bis auf eine allgemeine Reformation der ^c» ^haft. — Mai: verabschiedet sich hierauf von den: Prälaten mit der Bitte, er möchte der sechs lo«««»" ^ Freundschaft nicht so gar außer Acht lasse«:, sonder«: ferner«: Ungelegenheitei: zuvvr- ^»st^ ^ künftig Prädicantc«: ohne Gewisscnsbeschwerde ins Toggenburg geschickt und zun: Kirchen- Z>« ^ ^ gebraucht «verde«: kö«:«:te>:. — Etliche«: Prädicantc«: aus den: Toggenburg, welche sich gerade ih»^' ^llen befände«:, theilt um«: obige Verhandlungen mit und räth ihnen zugleich, sie sollten, wem: ^tst,/^^ Beschwerliches zugemuthet «verde, bitten, man möchte „sie «acht übereilen", «veil sie gehört l>e»i w. ^ a«:seh«:liche Gesandtschaft bei den: Fürstabt geivese«: sei; sollte mau ihnen gleichwohl mit ch der Canzeln drohen, so sollte«: sie sich nicht abschrecke«: lasse«: und eher mit Predige«: innehalten, Richte wichen, ""b jeder Zeit, «vas ihnen begegne, unverzüglich nach Zürich oder nach Basel ^ielb" ^ Gesa«:dte«: der sechs Orte bespreche«: sich theils zu St. Galle«: insgesammt, theils etliche ^ in: Durchreise«: zu Zürich mit de«: Nathsausschüsse«: daselbst «iber ihre Verrichtung. Alan findet dcl 894 August 1634. uothwcndig, einige Zeit zu warten, wie der Prälat sich wegen dieser Gesandtschaft gegen die Prädicanten werde, und daß deninach die sechs Orte auf einer deswegen anzusetzenden Zusannncnknnft sich weitet ^ rathen sollen, lvie in der Sache am besten zu handeln sein möchte. Weil nicht zu zweifeln sei, da» ^ Prälat die Zumuthnng, das Ave-Maria zn sprechen, nicht werde fallen lassen nnd eher die Prädieantcw"' auf den beharrlichen Weigerungsfall ihres Dienstes entlassen »verde, und daß dadurch das Land seiner ^ sorger beraubt und aus etwas Argem noch etwas Schlimmeres werde, so möge man sich bedenken, wie >»^ sich dann verhalten wolle, ob und wie man nämlich, weil es bedenklich sei, von dem Fundament, wcmU da ist die Religionsfreiheit, zu weichen, sich der Sache durch gütliche, rechtliche oder Gewaltsmittel an»eh^' wolle und könne, oder ob man den Prädicanten das Sprechen des Ave-Maria nicht vielmehr »athc»^ etwas Aergeres gewärtigen wolle, ü». Obgleich die evangelische Gemeinde zu St. Johann schon einigt ohne Prädicant gewesen und von Basel für den beurlaubten Herrn ä Wengen bereits ein Anderes nannt ist, so erachtet man doch für besser, mit seiner Absendung noch vierzehn Tage zn warten. dieser Zeit nichts Neues, das zu Beschwerden Anlaß gibt, vorfallen wird, sollte man denselben mit ci»^ Empfehlungsschreiben, in welchem auch an das erinnert wird, was mit dein Fttrstabt verhandelt wordc» ' abfertigen, mit der Bitte, ihm nichts Beschwerliches wider seine gelobte Glanbensconfession und sei» wissen znznmuthen. Der neue Prädicant möchte dann auch dahin instruiert werden, daß er, wem» ihm einfach das Antoben ans den Landfrieden und das Mandat zumnthet, sich nicht weigern, sonder» ^ Canzcl annehmen, kraft Landfriedens aber das Ave-Maria neben dem Vater Unser nicht spreche» b'' Würde ihm aber gedachtes Versprechen in szrsois zugemuthet, solle er sich damit entschuldigen, daß ihm ailgezeigt habe, diese Zumuthnng würde ihm nicht gemacht werden, lind einen Verdank begehre»/ desto weniger aber sich dafür bemühen, daß ihm das Predigen gestattet werde. ^ Zu z». Dem Abschiede des Baslcrcxemplars sind beigefügt: I) Fürtrag der evangelischen Ihr Fttrstl. Gnaden dem Herrn Abt zu St. Gallen. 2) Bcschlvcrdts- und Fragspunctcn der Herrc» ^ dicanten in der Grafschaft Toggcnburg, 11 Artikel. 3) Toggcnburgische Religionsbcschtverden. 4) an den Rath zu Basel, betreffend den Pfarrer Emanuel ä Wengen von Theodor Zwinger im Ncu»^,,^ Ministeriums zu Basel. 5) Bedenken der Verordneten zur Lehr in der Kilchcn und Schul die Bcschwcrdnusscn der evangelischen Kirchendienern in: Toggenburg, und noch manche andere ^ Gegenstand betreffende Schriften. Conferenz der die Vvgteien Schlvarzenbnrg, Orbe mit Tscherliz, Graudsem und regierenden Orte Bern und Freibnrg. Bern. 1K34, 23. und 29. August. Staatsarchiv Bern. Frciburger Abschiede. Ao. (5. S. 23 und Jnstructionenbuch R. C. 333. Gesandte: Bern. (Unbekannt.) Frciburg. Peter Heinricher, Seckelmeistcr; Jost Brüuish^ ' Zeugherr, beide des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclegenhciten: Verltisch-Freibm^ «v. Art. 29. engtet Schlvllrzenüurll- «I, O. Art. 55, 56. («T—Q. S. Amtsrechnungen.) Vögtei Artie mit ^-scherliH. R, III. Art. 1?4, 1?5. (L—1^. S. Amtsrechnungen.) Bogt" Grandson. Art. 2V5—293. Allgast 1634. 895 T'OS. ^ahrrechming der die Vvgteien Bellenz, Bollenz und Niviera regierenden 2/- Orte. Belle,»z. 1lm'.> Jvhauu Kaspar von Spiringeu, genannt Arnvld, Ritter, Landammann; Johann Jakob Tt bitter, Alt-Landammann. Schwhz. Sebastiail Abyberg, Landammann; Diethelm Schorno, Johann Gilg Aufdermanr, Alt-Statthalter liild Landshauptmann. Untcrwalden. Marquard ^ ^undammann, von Obwaldcn; Johann LLalthart Lnssi, Laildammann und Pannerherr, von dulden. Konrad Brandenberg, Seckelmeister; Beat Jakob Meycnberg, des Raths. Cul Eonferenz versammelt sich in Folge des Schreibens der fünf uninteressierten Orte, welche zu das. ^egeil der Llesselringschen Sache zusammengekommen waren. In demselben beklagen sie sich, ^'sscU angesetzte Tagsatzting unbesucht geblieben sei, und daß man beschlossen habe, Taz Handelt der 5kriegsräthe zll lasseil und bald möglichst den Nechtstag über ihn anzusetzeil. ^ch'l stießt mit der Bitte, die vier Orte möchten im Hinblick ans das Unheil und die Zerrüttung, chicu' könnte, und zu Ehren des Kölligs von Frankreich und ans Freundschaft für die uninter- i'ber ^ Orte sich gefallen lassen, Kessclring nach Baden zur Examination zu stelleil. — Bei der Berathnng ^ /^cs Ansuchen wird hervorgehoben, daß wider alle Form Lucern der Veisitz neben den andern i,^^chchon Orten nicht gegönnt worden sei, lind daß die andere Partei die gemachteil Projecte noch P, ^ csts verbindliche Beschlüsse und Abschiede angesehen wissen und deren Exeeutivn erzwingen wolle. orklärcn die vier Orte, daß sie bei ihren frühern Beschlüssen verbleiben. Den zur Exaini- D^!,^Mlrings verordneten Beamteten wird aufgetragen, beförderlichst den Proceß zu Ende zu führeil. ""interessierten Orten soll durch Verinittlnilg Uris geantwortet werden, daß man voll keinem Vvr/l^ der zu Baden wegen Kesselrings errichtet worden sei, sondern blos von einem Project oder ZU einer gütlichen Vermittlung, den sie eben nicht angenommen hätten; daß man ferner die auf ^uli angesetzte Tagsatznng nicht habe besuchen können, weil ans der Vorangegangeneil Conferenz «„h^^artci nicht die Klagen gegeil Kesselring, sondern nur dessen Verantwortung lind „Glimpf" habe ^u wollen, was ohne Abbruch ihrer Freiheit und ihrer Gerechtigkeiten nicht zulässig sei. Ebenso wird 896 September 1634. Uri ersucht, das unlängst vom Ambassadvr Vialard au die vler Orte gerichtete Schreiben zu beantwm^' il». Da ulan vernimmt, daß Cardinal Albcrnozzi als Gnbcrnaror von Mailand seiil Amt angetreten hci'^ wird für passend erachtet, ihm zu gratulieren und die Angelegenheiten der Orte ihm zu empfehlen. Graf wird zugleich angegangeil, diese Empfehlung zu unterstützen. «. 1) Der Herzog von Savoyen dankt in e»", Schreiben, daß die Orte ihre Ansprüche ans die frühern Pensionsrcstanzen haben fallen lassen. 2) Markst Pallavicino berichtet, daß der Einritt in Turin zur Beschwörung des Bundes auf den 29. Septc>"'"' S. Michaelstag, angesetzt sei. Jedes Ort solle daher dafür sorgen, daß seine Gesandten auf diesen eintreffen. «I. Ueber die in den Bündeil gegeil das eidgenössische Gebiet errichtete Festung hat »m» dahin keinen bestimmten Bericht erhalten, nur so viel hat man erfahren, daß der gemeine Mann sich schwierig zeige. Eines Theils werden nun Uri und Schwhz nochmals ersticht, durch Personen aus Lande Erkundigungen einziehen zu lassen; andern Theils wird vorgeschlagen, den Landvogt von Sarg""' zu beauftragen, ffich dorthin zu begeben und gebührenden Ortes anzubringen, „was den Orteil dieser halber vorschwebe lind obliege." v. Da im Viehkalif von den Fremden weder Zeit noch Blaß ^ wird, so wird zur Abhülfe dieses Uebelstandes dein Abschiede die Ordnung einverleibt, wie SchwhZ sist! reits bei sich eingeführt hat, daß der Aufkauf des Viehes nicht länger als bis Weihnachteil dauern st' t. Landschreiber Megnet, der angehende Agent zu Mailand, hatte vom Landvogt zu Lauis verlangst ^ er ihm für die sieben katholischen Orte den Jahrlohn, wie ihn sein Vorgänger auch gehabt, nämlich ^ jedem Ort 9 Ducatoncn, bezahle und dann in der Jahrrechuung verrechne. Seinem Ansuchen wird dcr>n^ nicht entsprochen, weil die Gesandten einiger Orte ohne Instruction sind, sondern es wird in den Äb^st genommen. j'. aus dcni Nidivaünermmplar. Jahrrcchnung der die Vogtcicn Schwarzeitburg, Orbe mit Tscherliz, Grandso» und Murteu regierenden Orte Berit und Freibnrg. Freiburg. 1934, 11. bis 19. September. Siaatölirchi» Vcr». Freibuigcr Abschiede Bd. c wird die Wünschbarkeit eines Abtausches der Zinsen und Lehen anerkannt, welche Bern in frcibM'g^ und Freiburg in bernischcr Jurisdiction hat. Zu diesem Zwecke solleil von beiden Theilen die 5stödc' Zinsen und Nechtsamen, welche man einander zu übergeben hat, angefertigt werden. (S. u. Frciburgische Vogteien überhaupt.) September 1634. 897 Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: H^!^'^eilmrgische Bogtcieu iilierh. w, >.v. Art. 30. 31. " ' Schwarzenburg. in, n, <»o. Art. 67-69. zg . (I»—I. S. u. Amtsrechnung.) Am' Tscherliz. !»-«!, «I, V, n, »»—II, PI», SS. Art. 179-194. Ag ^mndson. I», X—S, INI», VI. Art. 299—304. ^ Murtew. x, «, p, «—u, Ii», «jl«K, rr, tt, uu. Art. 389-4911. (v, I'. S. u. Amtsrechnung.) 7V«. Kriegsräthc von Uri, Schwyz und Nidwaldm zu Brunnen. 1834,1«. September. 4!audcSarchlv Nidwnldc». Protokoll der Rüthen nnd der Landlcuthc» vom Montag den 1ö, September. Dd. 9. kot. Z-tv. „Unsern G. L. A. E. gen Schwitz sol zuogeschriben werden, das man das Project, so die Kriegs "th zu Brunnen vcrschinen Sambstags wegen Kilian Kesselring gemacht, guotgeheissen, und sollendt uff »reitag die Kriegs Rath 2 Menner von innen ußschieffen dem Handel by zuo Wonnen an Stat Herrn kndaman Leuwen." — (Das Project selbst hat sich nicht vorgefunden.) Conferenz der evangelischen Orte und Zugewandten. Aarau. 1834, 18. bis 21. September (8. bis 11. a.K.). Staatsarchiv Zürich, «est. XII. tük. kol. 2!Z. ^^udte: Zürich. Heinrich Blüm, Bürgermeister; Salvmon Hirzel, Seckelmcistcr. Bern. Franz Erlach, Freiherr zu Spiez, Schultheiß; Johann Frischhcrz, Vcnner; Johann Ludwig von H^r zu Castelen und Nuchenstein. Glarus. Heinrich Trümpi, Statthalter. Basel. Johann Oberstzunftineister; Johann Rudolf Wettstein, Zeugherr und des Raths. Schaffhausen. 5hvd Ziegler, des Raths; Hans Jakob Zieglcr, Doctor und Stadtschreiber. Appenzell-Anßer- ^tls " ^vhann Zellweger, Landesbaumeister und des Raths. St. Gallen. Niklaus Zollikofcr, des ' Biel. Niklaus Heinricher, Bürgermeister. ^rl, ^ ^ Diese Conferenz ist vornehmlich deßhalb angesetzt worden, weil die Kriegsräthc der vier Orte dem dst ^ Wachtmeister Kesselring abermals mit unbarmherziger Marter zugesetzt haben.*) Dadurch sind ^»b -- und Bern gethanen Protcstationen und Rcchtsbvtc, des Königs von Frankreich und seines »adors Ermahnungen, auch die Jnterpositivnen der uninteressierten Orte und die Bünde selbst hint- bci h ^°rden. — Oberst Johann Ludwig von Erlach berichtet, was er im Namen Zürichs und Berns ^ ^änzvsischcn Ambassador zu Solothurn angebracht**) und was derselbe darüber geantwortet hat. — id i, Gesandte der Ansicht sind, daß nunmehr ernstliche Mittel und offene Gewalt an die Hand bix j. ^ seien, so will man doch noch abwarten, was die vier Orte auf die zwei Schreiben antworten, ^ Basels Anmahnen hin von Frcibnrg und Solothurn an sie erlassen worden sind. Weil der so Ambassador sich hat verlauten lassen, daß er jemanden auf diese Conferenz abordnen werde, 'uan hören, was derselbe für Vorschläge machen wird, auch vernehmen, was die thurgauischen 113 898 September 1634. Landesausschüsse zu Schwyz ausgerichtet haben. Außerdem wird der Antrag gestellt, daß wegen der Kc>!^ ringschen Angelegenheit eine gemeineidgenössische Tagleistung aller Orte und der Zugewandten äugest^ alsdann von Zürich lind Bern gegen die vier Orte eine öffentliche Klage geführt und die übrigen Orte b" den Blinden zu deren Beistand gemahnt werden sollten. — Herr von Mollondin, Secretür und Dolmetscht des französischen Ambassadvrs, übergibt ein Schreiben desselben, des Inhalts, er habe lange Zeit versus das Ungewitter von diesen Landen abzuwenden, nehme aber mit Bedauern wahr, daß durch fremde Acit^ die gute Wirkung der scinigen verhindert werde, daß die große Hartnäckigkeit und der böse Wille der Spanien verbündeten Orte den Krieg vielleicht in die Eidgenossenschaft ziehen werden. Die Kaiserlichen s^" bei ihnen in solchen Credit gekommen, daß sie schwerlich mehr von ihnen sich trennen werden; er aber nicht aufhören zu wachen, damit die Eidgenossenschaft vor Unruhe und Jammer bewahrt we^ Seinen: Könige habe er von der Grausamkeit und Strenge Nachricht gegeben, welche an der Person ^ Kesselring von denjenigen, die seine Ankläger und Nichter zugleich seien, verübt würden. Die evangelisch^ Orte möchten von ihrer bisherigen Moderation nicht ablassen, obgleich sie große Ursache hätten, sich diejenigen zu beklagen, welche sich zur Billigkeit nicht verstehen wollten. Er vermuthe, daß sie sich auf ^ Annäherung und den glücklichen Progreß des Königs von Ungarn vertrösten, hoffe aber, daß dieses nicht lange dauern werde. Die Nachbarschaft der Armee von Lothringen, welche der König zur U»^ stützung der an dem Rhein befindlichen marschieren lasse, gebe gegenüber den Kaiserlichen ein nicht gw"^ Gegengewicht ab, und der Schrecken, den diese Armee verursache, werde den Credit der spanischen vermiß Ueberdieß leiste der König mit 6606 Mann zu Fuß seinen Verbündeten Hülfe, um ihre neue Armee dn"'" zu stärken. Daraus möge man erkennen, daß der König für seine Freunde nicht müßig bleibe, sonder» d" Unterdrückung der öffentlichen Freiheit nach Kräften zu hindern begehre. — Man läßt dein Ambassador st"" Freundlichkeit verdanken mit der Bitte, dieses Geschäft und den ganzen evangelischen Stand sich empfohlen zu halten. 2) Der Bericht von dem, was die thurgauischcn Abgesandten in Schwyz ausger^"' haben, langt von Zürich ein und wird verlesen.^*) —Damit es bei den katholischen Orten nicht das Äns^'' gewinne, als wolle man das Project von Baden aufgebe,:, welches Zürich und Bern ihres Theils noinmen haben, vergleicht man sich nach weitläufiger Besprechung über zwei Anmahnungsschreibe""" Lucern und Solothurn. Ueberdieß soll von Zürich in seinem und Berns Namen ein ernstliches Sclsi^^, an jedes der fünf unparteiischen Orte ausgefertigt und dieselben ermahnt werden, die vier katholische"^ den Bünden gemäß dahin zu weisen, daß sie um ihre verübten Jmproceduren den 'zwei Städten nunmehr de dargeschlagcne eidgenössische Recht zugestehen. — Inzwischen wird Zürich anheimgestellt, den Verwand"'" Kcsselrings in Betreff der Tractation und der Fürbitte bei den vierörtischcn Kriegsräthm je nach ^ der Sachen und nach seinem Gutdünken zu rathen, welche alsdann für sich selbst zu handeln wissen werden, ^ in der Hoffnung, es werde, weil diese Angelegenheit unter gegenwärtigen Zeitumständen nicht weite" '" bringen sei, den: Kesselring weder mit fernerer Marter noch an: Leben zugesetzt werden. I». Haupt'""'"' Eberhard Jmthurn von Schaffhausen erscheint in: Auftrag seiner Herren und Obern und berichtet, i" ^ für Gefahren Schaffhausen durch die Annäherung der kaiserlichen und der spanischen Armee allerhand e>" gekommenen Warnungen und Drohungen nach sich befinde, wie die zu Buch bereits mit Mord und heimgesucht worden seien, weßhalb nicht allein gutes eidgenössisches Aufsehen nothwendig sei, sonder" eine tröstliche Erklärung, wie man ihnen im Roth fall mit wirklicher Hülfe zuziehen wolle. — Mau versi^ Jmthurn, daß jedes Ort, zumal die zunächst gelegenen, sich in solcher Verfassung halten werden, da" September 1634. 899 ^chaffhausen bei Zeiten Hülfe zu bringen im Stande sein werden. — Der Abgeordnete sammt den zwei ^»gesandten Schaffhausens danken dafür und bieten hinwieder alle eidgenössischen Dienste an. — Weil Gefahr nicht allein Schaffhausen, sondern auch die übrigen evangelischen Orte betrifft, so wird für ^ befunden, den französischen Ambassador davon durch einen Ausschuß zu benachrichtigen und denselben von dem in Kenntniß zu setzen, was die thurgauischen Abgesandten zu Schwyz ausgerichtet haben. ' dieser Gesandtschaft werden Seckelmcister Hirzel von Zürich und Stadtschreibcr Ziegler von Schaffhausen Austragt, welche ungefähr folgenden Befehl empfangen: Man sei gesonnen gewesen, eine „sammtliche" Ge- ^ stchaft an den König abgehen zu lassen, habe es aber .wegen der guten Affectiv« des Ambassadors und M Kürze der Zeit bei einein Mahnungs- und Bittschrcibcn an den König bewenden lassen, um dessen 'ssrtigung und weitere Empfehlung hiemit angehalten werde. Der Ambassador möchte sich besonders dafür vcnden, daß man des Königs wirklicher Hülfe durch seine in der Nachbarschaft liegende Armee nach Ortes Nothdurft versichert sei. Zugleich werden die Abgesandten auch berichten, was der Kesselringschen Gelegenheit halber dießmal verabschiedet worden sei. Der Bescheid der Gesandten soll beförderlich init- . ^ut und zugleich berichtet werden, ob man nicht eine Gesandtschaft an den Marschall de la Force, wenn ie be sieh mehr nähern würde, schicken sollte. Zürich wird überlassen, an den Herzog von Nohan .. ^'kich eine Recharge wegen des jüngst an ihn gerichteten Schreibens zu erlassen. — Jeder Gesandte ^ berichten wissen, was bei diesem Anlaß wegen Frankreich weitläufig verhandelt worden ist, damit dciß' künftig eingedenk sein und sich darüber entschließen kann. «. Es wird auch die Ansicht geäußert allgemeine Defension, die Werbung einer Anzahl Kricgsvolks zu Roß und Fuß, und > ivnst dazu nöthig sei, beschließen sollte. Man findet aber, daß dicß dermalen fast gefährlich, die Zeit ber' sei, auch allerlei Hindernisse vorfallen könnten. Ueberdieß wird von Basel und Schaffhauscn et, in welch guter Verfassung Zürich und Bern mit ihrem ausgehobenen Volke und auch in anderer sich befinden, und daß die Mahnungen auch bereits schon ergangen seien. Mail verabschiedet hier- ^ / kedes Ort solle sich mit allen seinen Angehörigen unverzüglich also gefaßt halten, daß je eines dem aller ^ ^liederlichen Falls auf die erste Mahnung ungesäumt zu Hülfe eilen kann. Besonders soll man Lutc zuverlässige Kundschafter (Spächen) anstellen, fleißige Acht und Wacht auf einander haben e^^.^n Ort das andere bei Zeiten benachrichtigen, warnen und mahnen, damit ja nichts versäumt und ist« unvorhergesehener Uebcrfall „verganmbt" werde. Inzwischen wird man erfahren, was man von ^ ^ich zrr erwarten hat. Ins Künftige soll aber jedes Ort darüber nachdenken, ob und wie man ^^Uleiues Defensionswerk mit geworbenem Volk einrichten könnte; desgleichen, daß in den Städten ^ u»s der Landschaft eine Anzahl reisiger Pferde bestellt werde, wie dicß von Bern bereits geschehen sei. üiz ^'Äich wird dem Abgesandten von St. Gallen zugesprochen, seine Herren und Obern dahin zu Verben s"' ^ ^ ^h selbst in gute Verfassung setzen, durch Wachen und Spächen sich sicher stellen, bei Zeiten ^ was dein einen oder andern Ort zu Ergreifung nothwendiger Maßregeln dienlich ist, ihre gute so viel als möglich benützen. — Damit man auch vom Rheine, von Lindau und Bregenz her ^ Nachricht haben könne, soll von Zürich ans dem Landvogt im Nheinthal zugeschrieben werden, ^ Kundschafter anstellen und dafür sorgeil, daß seine Angehörigen für alle Fälle in Bereitschaft seien. Iisscl« ^ von deil Herreil „Verordneten zur Lehr" zu Basel gestellte abermalige Bedenken über die Religions- ii» ^ ^^u der Toggcnburger wird verlesen. Basels Gesandtschaft berichtet sodann, was den Prädicantcn Egenburg seit der jüngsten Gesandtschaft an den Abt weiter begegnet ist. Mail erachtet als das Beste, 900 September 1634. daß von Basel aus dem Prälaten abermals nachdrücklich geschrieben werde. Kann man dadurch keine hülfe erreichen, so soll den Prädicanten eine substanzliche Instruction aus dem genannten Bedenken, welche Basel den übrigen Orten sofort mittheilen wird, gegeben werden, wonach sie sich jeweilen mit Geduld Bescheidenheit zu verhalten hätten, v. (S. u. Lauis.) k. Zürich erhält Vollmacht, die Gesandten, welO künftig zu dem König von Frankreich der eidgenössischen Kausleutc wegen abreisen werden, in der Wie es 1615 geschehen sei, zu instruieren und mit einem Generalcreditiv zu versehen. Man schc auch im Abschnitte Herrschastsangclcgcnhcitm: Landvogtei Lauis. e. Art. 37. Verhältnisse Mailand gegenüber. Zu «,*). Ein dem Abschiede beigelegter Bericht lautet also: „Donstags den 28. Augusti a ^ (7. September n. K.) anno 1634. Verschinen Montags Abends ist der zu Schwytz verhaffte Herr Kil»"' Kesselring nach Mittentag von 3 Uhren an biß uinb 6 Uhren jämmerlich gepyniget und geplaget word^' Man hatt in biß uf den Obcnt crbärmblich hören schreyen. Die Kriegs Rath haben in ein gantzc Stu" lang an der Marter laßen hangen, inzwischcnt von ime hinweg gangen; wann sy dann widerkhow»^"' haben sy ihm noch mchrcrs und harter zugesetzt." — „Vom 29. Augusti a. K. (8. September n. K.) 1634. Was Herr Kcsselring betrifft, so ist er verschinen Montag streng gestreckt worden, daß man >» l»' zu Mach niden gehören schreyen, ist ein gut Stuckh Wegs biß aben, wo man zum Zil schießt. Es ^ gentzlich das Ansechcn, sy werdint die üßcrist Marter an im bruchen: einmalen ist es gewüß, daß schandtlick) mit ihm handlet. Es habend Etlich im Rathschlag, sy wölkend im das Haar alles hinwcgha"^' wie einer Hexen und dan denselben uf der Wannen widerumb strecken und lugen, ob sy etwas mögöü ^ ihm bringen. Etlichen aber grüßet es, vermeinend, es syge hiebevor und an jetzt gemarteret gnug> ^ ligt im Bett, manglet der Ketten nichts. Die Kriegs Neth werdent Wider allzusamcn gahn und ^ Nathschlag saßen und Wirt, wann anders nit fürfalt, das endtliche Malcfiz Gricht über ine gehalten' uff jetzt nechstkhünftigcn Zinstag oder Mitwochcn." — Ein zweiter Bericht, welcher beim Abschied ^ 27. Februar 1635 liegt und vom Arzte herrührt, welcher Kesselring behandelte, lautet also: „Unges"^'" uff den 20 Tag Wynmonats deß 1633sten Jars han ich den Herren Chilian Kesselring zue Wyk erstlich ^ Hunden, als er an beiden Armen und Axsel ganz übel verderbt, alles übel zerrissen, verschwollcn, die ^ ^ Axsel auch nit yngericht, han ich ine innerlich mit Tränkercn, die Händt mit Baden, auch sync Är>n " Axscln biß uff die Brust, alles mit Pflasteren über und über verbünden müeßen, hat vol IS Woche" - währet, dann er lange Zyt syn Handt nit zum Mündt bringen mögen. ^ „Im 1634sten Jar ward er wider als vor oder mehr verderbt, dann um die Axselen und Arm S" ^ schwach und die Haut mit Bluet underschossen, umb die Hand gantz rauw und so übel gemarteret daß ich besorget Hab, es werden ime Stückhe uff den Händen hinweg gehn; Hab ime abermals mit Tränckheren, auch die Händt init Baden und allerlei) Artzney brauchen müeßen, und darzu "'ll^ ^ kostliche Artzney und vil mehr gebraucht, darfür ich by meiner Gcwüßnc geforderet und also bar empf""?. einhundert Kronen, item den Mynigen zwo Ducaten Dringkgelt, darumb ich hiemit vollkhommenlich formb quittieren thuc und ist der Achtlohn, so N. N. Verdienet, hierinn nit begriffen. Zu Uhrkundt ^ eigner Handt und Nammen underschriben. Actum den 13. Hornung Ao. 1635. (Der Name ist "iclfl ' gegeben. Beilage zum Abschied vom 27. Februar 1635.) > Zu Derselbe erklärte ihm, daß die evangelischen Orte, nachdem die vier katholischen alle ^ nungen seines Königs unbeachtet gelassen hätten, nun zu den äußersten Mitteln entschlossen ^cien. archiv Bern: Thurgau Bücher 11. kol.91.) Zu »«5). Die Relation derselben liegt beim Abschied. September 1634. 901 ^ Zu f. Gesandte waren: Salomen Hirzcl von Zürich, Johann Ludwig von Erlach von Bern und Johann Jakob Ziegler von Schaffhausen. Die erste Audienz hatten sie beim König den K. Dcccmber. lrai^iüs Dom. 30 x. 746. V«>8. Conferenz der katholischen Orte. Lueern. 1934, 29. und 39. September. Staatsarchiv Lvccr». Al'sch. r. zuverlässige Kundschafter aufzustellen, wenn etwas Widerwärtiges sich zuträgt, die andern Orte zu auf allen Nothfall gerüstet zu sein. Die Orte versichern einander, daß, wenn eines angegriffen undern den Bünden gemäß, und wie es treuen Eidgenossen gebühre, auf die erste Mahnung zu Vcisse werden. Damit man allerseits besser einander zu Hülfe kommen könne, soll man auf die und Brücken bei den vier Rheinstädteu besser Achtung geben, und da sie mehrentheils abgebrannt sein 902 September 1634. sollen, für die Erbauung derselben sorgen. I». In Betracht, daß noch mehrfacher Stoff zu Unruhen vorhanden, die Angelegenheit Kesselrings die vorzüglichste Ursache derselben ist, der Span zwischen M» und Freiburg wegen der Vogtcien noch nicht völlig beigelegt ist, Solothnrn'allerhand Schmähungen „Tratzen" zu leiden hat und die katholischen den Thurgau regierenden Orte mit Zürich viel zu selM^ haben, hält man es für rathsam, das bisher mit dem Kaiser gepflogene gute Verständnis; und dessen mals gemachtes Anerbieten zur Conservation des ganzen eidgenössischen Körpers nichr außer Acht zu la>V Hingegen lassen es die uninteressierten Orte bei der Weigerung der vier Orte, den Kcsselring nach zu stellen, verbleiben. Freiburg und Solothnrn wird für ihre wohlmcinlichen Berichte freundlich geantwortet sie werden zugleich an die Gefahren erinnert, welche aus der Uneinigkeit für die Ruhe und Sicherheit ^ Vaterlandes erwachsen, und daß dennoch die Gerechtigkeit müsse aufrecht erhalten werden. Obwohl d>>' Orte Fug und Macht hätten, gegenüber dem Procedieren, Protestieren, Nechtanbieten der unkatholis^' Orte sich empfindlich zu zeigen, so hält man es doch bis zu Austrag des langwierigen Handels nichts thunlich in der Hoffnung, dieselben werden sich einmal der Gebühr unterwerfen und den Kessclriug in Händen der Kricgsräthe belassen. Die Gesandten der vier Orte erklären, daß sie, obgleich sie instr»'^ gewesen seien, den Landtag zu beschleunigen, doch denselben noch aufschieben wollen theils weil -neh^' Kriegsräthe nicht bei Hause seien, theils weil die Hornische Canzlei zn Händen gebracht worden seh welcher vielleicht seiner Zeit sich noch Mehreres ergeben werde. Sie erklären ferner, daß sie Kesselriug nach Baden stellen werden, was die uninteressierten Orte deren Gutachten überlasseil - «z. Mit Bcda»^ und Verwunderung vernimmt man, daß zu Genf ein „Famos oder Lasterbuch" gegen die katholische'- erschiene.: und sogar schon an den königlichen Hof nach Paris gekommen sei, in welchem deren rM Actwnen alle zu ihrem Unglimpf ausgelegt, auch die Kesselringsche Sache „stark ausgeführt werde." ^ halt es vonnöthcn, bei gelegener Zeit ein Manifest dagegen zu verfassen und den König von Fra"k^' über den wahren Sachverhalt zu benachrichtigen. «I. Die Gesandten lassen es sich gefallen, dein und dessen Sohne, dem König von Ungarn, sowie auch dem Cardinal Infant zu dein herrlichen Siege Nördlmgen) Glück zn wünschen. Lucern soll den Freiherr,: von Schwarzenberg ersuchen, die Glückw--"^' an die gehörigen Orte gelangen zu lassen. «. (S. u. Lauis.) k. Der Gesandte von Glarus berichtet, seine Mitlandleute der neuen Religion gegen den Vertrag ohne der Katholischen Wissen, während sie jährliche Fahrt zu der lieben Frau gen Einsiedeln gemacht hätten, einen von ihnen gewählten La"d^ nach Werdeilberg aufgeführt und die Unterthanen demselben hätten schwören lassen, weil man ihren L--'^ vögteil nach Uznach und Gaster den Aufritt nicht gestatten »volle; ferner daß dieselben schon vergab"- Mai einen Hauptmann nach Whl gesetzt hätte,:, während nach altem Brauch ein solcher erst St, Katharinentag seinen Posseß nehmen sollte. In Beziehung auf den Letzter,: fragen sie an, ob es rathsamer wäre, einen der katholischen Religion zu erwählen und denselben durch Lucern und SchwhZ' ^ Gotteshauses Schirmherren, aufführen zu lassei:. Die Gesandten antworten, daß sie es für thunlicher d:e Streitigkeiten dieser Vogteien halber noch eine Zeitlang ruhen zu lassen, inzwischen an ihre leute der neuen Religion zu schreiben, sie möchten den Verträgen und Verkommnissen nachkomme"' ihnen zu bedenkei: zu geben, wie viel „Unfrcundschaft" daraus entstehen könnte, und deren Antwort warten. Ii: Beziehung auf den Hauptmann zu Whl sind sie der Ansicht, daß es im Belieben des abtes stehe, einen Hauptmann der andern Religion aufzunehmen oder nicht. s-. sOhne Frciburg Solvthurn.j Der Gesandte des Fürstabtes zu St. Gallei: erinnert an die Beschwerden, welche M'^ September 1634. 903 c Gesandtschaft der unkatholischen Orte in Betreff der Prädicanten iin Tvggcnbnrg bei demselben vor- ^erd' ^ dachtet, daß im Nheinthal von den Prädicanten die „gähc" oder Weibertaufe eingeführt hvben' daß von Zürich der stammheimische Arrest nicht relaxiert, sondern keineswegs wolle aufgebe .. ^'den. Er ersucht die Gesandten nin Rath. Diese antworten, was die toggenburgischcn Sachen Gl« r ^ ^ verhalten wisscil und nichts geschehen lassen, was dem katholischen bei, 9^ Verträgen und dem Landfrieden zuwiderlaufe. In Beziehung auf das Taufen werde man l>e„ .^dbgten im Nheinthal und Thurgau — dem: auch dort nehme diese Neuerung überhand — schreibe!, s ^ dieselbe beseitigen und den Prädicanten zusprechen, davon abzustehen. Wegen des ganz unbil- °de^ ^'"'nheimischcn Arrestes will man Zürich ernstlich auffordern, denselben entweder gütlich zu relaxieren I». darüber entscheiden zu lassen, sonst werde man dem Abt das Gegenrecht auszuüben gestatten, lichxst, ^te.ss Zug hegt hervor, daß noch immer die Uebclstände im Münzwesen, namentlich der schäd- 'N) I der groben Gold- und Silbersorten fortbestehe. Man kommt überein, daß die Reformation A'ra ^ des Abschieds von Baden innerhalb vier Wochen angenommen und publiciert und Zürich an- . werden soll, ob es begehre bei demselben zu verbleiben. Der Ruf soll dann in den Orten sowohl, ^ dm Vogteien verlesen werden. Niemand soll verpflichtet sein, mehr kleine Münze anzunehmen als bei Pfenning; das Münzeil wird abermals eingestellt der Aufwechsel bei Leib, Ehr und Gut und Nation des Geldes verboten. Die Gesandten von Freiburg und Solothnrn nehmen dieß in den halb t lle deßhalb mit Bern zu verhandeln haben; ihre Obrigkeiten werdeil ihren Entschluß iniler- ^»ei, Puchen überschicken, i. sOhne Solothurn.s Graf Casati, spanischer Ambassador, wird durch B^^^fchuß begrüßt und an die Zusagen und Versprechen erinnert, welche der Cardinal Infant bei der ^cht bu Mailand den Gesandten in Beziehung auf die Pensionen lind die andern Exstanzcn ge- ^l>bc ^af gibt den Rath, sie möchten sich mit dem gleichen Ansuchen an den derinaligcn fchrcil ^ Cardinal Alberilozzi, iil eiilcm Schreiben wenden, welches er mit einem empfehlenden Begleit- halbcx" Zuschicken sich anerbieten. Er hofft, daß nicht nur der Pensionen und der andern Ausstände Ctih atisfaction erfolgen werde, sondern daß auch hinreichende Assignationen zur Erhebung der beiden ^chttt Mailand und Burgund werden gegeben werden. Ic. (S. u. Freie Aenlter.) 1. Uri be- ^ es von Mailand aus, weil die leidige „Sucht der Pest" in einige Orte der Eidgenossenschaft '^sseii ernstlich crmahnt worden sei, niemand von solchen inficierten Orten ohne Paßzedcl durch- ber.v. ^edcs Ort wird nun das Nöthige anzuordnen wissen, damit nicht etwa der Paß geschlossen und ^bger ^ '^^el aufgehoben wird. n». Es wird zur Sprache gebracht, daß der Ambassador Vialard seit daß ^ angute und unfreundliche Reden gegeil die katholischeil Orte laut werden lasse und sich äußere, ^f>r deren Ainbassador sei, weil er sich von seines Kölligs wegen beleidigt fühle. Die Orte Unfreundlichkeit niemals versehen, da sie mit den frühern Ambassadoren jederzeit in einem «a ß^^ichen Verhältniß gestanden hätten. Obgleich man glaubt, Ursache zu haben, in einem Schreiben bich ^'"bafsador oder an den König dessen sich zu beschweren, so zieht man es vor, dieß blos dem Ab- ^Puverleiben, daß es seiner Zeit, wenn vonnöthcn erachtet wird, es zu thun, nicht vergesscil werde. ^ ^^cn.) ^ (S. u. Nheinthal.) z». Es wird ein von Zürich und Bern an Solothurn ge- ^^iben vorgelegt, iil welchem dasselbe ersucht wird, mit den uninteressierten Orten dahin zu den beideil Städten in Betreff der Kesselringschen Angelegenheit zum Rechte verholfcn 904 September und October 1634. oder daß sonst der Billigkeit gemäß gehandelt werde. Die Gesandten der vier Orte bleiben bei ihrem frü^ Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheitcn: « Art. 54. Gerichtswesen, n. Art. 131. Stifte und Klöster, k. Art. 4. Verwaltung im Allgemeinen, v. Art. 264. Untcrrichtswescn. 7«S. Conferenz von Bern und Burgund. (?) 1634, im September» Staatsarchiv Bcru. Jnstructioncnbuch. ir. S. Lg. Burguildbuch S. IS7—1S2. Gesandte: Bern. Johann Rudolf Bücher, Scckelmcistcr ivälschen Landes; Hans Rudolf WillaM' Venner, beide des Raths; Hans Rudolf von Erlach, Herr zu Niggisberg; Daniel Morlot. Burg«^' Die Namen unleserlich. Da voriges Jahr die Märchen gegen Burgund nicht vollständig festgestellt und mit Namen vcrs^" worden sind, wird jetzt mit diesem Geschäfte mit Einwilligung des Parlaments zu Düle fortgefah^' Der Abschied, enthaltend die Marchenbcschrcibung, französisch ausgefertigt, ist im Burgundbuch ^ enthalten. Beschwörung des von den sechs katholischen Orten mit dem Herzog Victor Amadeus von Savoyen erneuerten Bündnisses. Turin. 1634, 30. September bis 4. Oetober. Laudeöarchiv Nidwalden. Gesandte: Lucern. Moriz An der Allmend, Schultheiß; Jakob Bircher. Uri. Kaspar No"^ Troger, Ritter; Johann Strikcr. Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Johann Ceberg. Untcrwalden. Marquard Jmfcld, Ritter, Landammann, von Obwalden; Kaspar Leu, von Nidwalden. Zug. Hieronymus Stocker, Christian Jten, Jakob Vvßhard. ' Freiburg. Heinricher, Scckelmcister; Rudolf Weck, Bürgermeister. — Außerdem noch Ludwig Hartmann, secretär. ». Bei Eröffnung der Instructionen vereinigt man sich dahin, daß man cinmüthig zusaininenh^ und nicht gestatten wolle, daß Einer dem Andern vorgreife, sondern alle Verhandlungen nach einlM^, Nathschlag geschehen. Begrüßung des Herzogs und der Madame. I». Bevor zur Svlennisatio» ^ Bundes geschritten wird, wird beschlossen, über einige Punkte durch die Vermittlung des Markst^ Pallavicini zu unterhandeln. Erstens stellen die Gesandten das Begehren, daß, weil sie geneigt seic'b ^ Herzog den neuen königlichen Titel zu geben, dieß hingegen ihrem Stand an dem Vortritt und der ^ emmenz keinen Abbruch thun solle. Der Markgraf gibt die Erklärung, daß seines Herrn Absicht gewesen sei noch sei, das Ansehen des eidgenössischen Standes zu schmälern, und daß derselbe ge»^ ^ eröffneten Entschluß. Landvogtei Nhcinthal. Grafschaft Baden. Landvogtei Freie Aemter. Landvogtei Lauis. September 1634. 905 ^'chändiger Unterschrift zu erklären, daß die Orte deßwegen zu keiner Zeit Schaden oder Nach- ZU besorgen haben. Zweitens in Beziehung auf das Verlangen der Gesandten, daß künftig die Hab ^ für Jahr möchten entrichtet werden, wird geantwortet, die Orte möchten das Vertrauen i>e»^ ^ ^ jährlich bezahlt werden; zur Bezeugung dieser Geneigtheit würden den Gesandten die vrigkeiteu zuständigen Pensionen, welche in dem Bündnisse ausbedungcn seien, übergeben werden Ljh " ^ Sonnenkronen fiir den Studentenplatz. Die übrigen Pensionen, welche aus des Herzogs cralität auf ein jedes Ort vertheilt seien, werde der noch zu ernennende Ambassador bringen. Drittens ^ Freiburg, daß in dem Bundesinstrumente der Herzog sich auch Graf zu Remont (Nomont) U'm ^^"d Freiburg der rechtmäßige Inhaber dieser Grafschaft sei und dafür Quittanzen von Emanuel der ^larl Emanuel habe, welche Quittanzen der Herzog bestätigen möchte. Es wird geantwortet, hält ^ ^ütte gerne gesehen, daß die freiburgischcn Gesandten die Originalquittanzen bei Handeil gehabt ^ bürden jedoch die schriftliche Versicherung erhalteil, daß, wenn Freiburg dem bald den Gesandten stell' Ambassador die Quittanzen vorweise, die Bestätigung sofort erfolgeil werde. Die Gesandten . ^'tens das Ansuchen, der Herzog möchte Mittel und Wege angeben, wie die Ausstände der beiden sxj üeiitcr und andere Privatexstanzcu bezahlt werden könnten. Es wird geantwortet, des Herzogs Wille Als k ^ Anforderungen beider Regimenter sowie auch die übrigeil saldiert werden. Die Interessierten ^elcl ^ ^Muciite des Obersten Ulrich sel. wie die des Obersten Amrhyn sollen Zwei von ihnen bezeichnen, sicher^ ^ Herzogs Kosten die Sache besorgen und austragen, v. Alls das Begehren, daß eine Verleib, ^ Studentcnplatzcs möchte gegeben werden ses ist dieß ein siebeilter in Folge der Einver- sti»,/^ Herzogthums Montfcrrat uild der Markgrafschaft Saluzzvs, wird geantwortet, daß man der Be- ^ üiig Bündnisses ilachkoimneil werde, llild luacht das Anerbieten, den sämmtlichen Orten noch de», .^^Üroucn jährlich zu gebeil, die sie eiltweder unter sich theilen oder ilach einem zu treffenden Vergleich sy»^ '"6c»lg nach Jahr für Jahr den Orteil zukommen lassen können. «I. 1) Ein anderes Begehreil der Ge- ^elcl^ dahin, daß der eidgenössischen Leibgarde der Sold und die Freiheiten möchten zu Theil werden, ^^l^be früher unter des Herzogs Großahnherrn und Vater genossen hätte. Darüber gibt der »»d ^ bestimmte Erklärung, gibt aber zu vermerken, daß er zu dieser Beschwerde keine Ursache finde, Zstai Obstet die Gesandten damit, daß er die Sache in Bedenken nehmen werde. 2) In Betreff der beiden Dar ^ ">id der Leibgarde wünschen die Gesandten für eine gewisse Summe versichert zu werden, die H, ^'klärt sich der Herzog erbötig, für die Summe ein gewisses Einkommen zu assignieren, woraus sich ^^f^uden für ihre Ansprachen bezahlt machen können. 3) Schließlich wenden sich die Gesandten an den H»te .^^üteil Cauda und bringen es dahin, daß demselben auferlegt wird, die Rechnungen mit den sich ^^ücn beförderlichst zu »justieren, und daß ihm die Mittel an die Hand gegeben werdeil, mit denen schrei und die Kammer versehen können. In Betreff des Gardesoldcs wird entgegnet, daß die ^ ^ücr habe als früher, theils weil das Geld geändert, theils weil ihr das Brot hinzugethau ivj^ ^ ln. Mail läßt die Sache auf sich beruhen, bis sich eine bessere Gelegenheit darbietet, sie mit Glimpf dic Kw Sprache zu bringen, v. Darauf folgt der Bundcsschwur. Die Gesandten begeben sich in St. Johannis des Täufers. Dort beschwört der Herzog Victor Amadeus, nachdem er an das Cr,,... "^ru,»ent sein großes Neitersiegel hat anhängen lassen, die Hand auf dein Evangelium und ein z»h^ ^^lid, das am 14. Juni errichtete Bündniß, und alsdann an der Stelle und im Namen des " Altar getragenen minderjährigen Prinzen Franz Hhacinth, Prinzen von Piemont, der Großcanzler 114 S06 October 1634. > Johann Jakob Piscino, ebenfalls die Hand auf dein heiligen Canon und das Crucifix haltend; auch ^ Prinz hält seine Hand darauf. Alsdauu treten die Gesandten der sechs Orte an den Altar und sclm'ö^ ihrerseits mit aufgehobenen drei Fingern der rechten Hand, das alles in Gegenwart einer ansehnliche Zahl hoher Herren und Beamteten. Bei diesem Anlasse versichert der Herzog die Gesandten, daß er Dienst und zur Erhaltung der verbündeten Orte seine Macht nach äußerstem Vermögen, im Nothfall seine eigene Person anerbiete, und daß er das Bündnis; gewissenhaft halten und vollziehen werde. Zug^ ermahnt er zur Einigkeit, und daß man bei dem Zwiste, den die Orte mit den Eidgenossen der andern ligion hätten, der Verbitterung nicht Raum geben, sondern kein Mittel verabsäumen möchte, die Versöhnt herbeizuführen. Sollten die Orte unter sich dieselbe nicht herbeiführen können, so erbietet er seine g"ü^' Jnterpositivn, und sollte keine gütliche Vermittlung möglich sein und die Orte gcnöthigt werden zu ^ Waffen zu greifen, so sollten sie seiner Macht und sogar seiner eignen Person versichert sein Die Gesandt zeit -"5 zieis darüber erfreut, erklären, daß ihre Herren und Obern ihrerseits das beschworene Bündniß jederz richtig halten werden. (S. Beilage 23.) 1. Der Herzog läßt als Mittel, daß die Orte künftig für Pension sich selbst bezahlt machen könnten, vorschlagen, er »volle ein gewisses Quantum an Getreide, ^ und Roggen geben, über welches man mit gewissen Personen in den ennetbirgischen Vogteicn contrah^ und sich also von Jahr zu Jahr bezahlt machen könnte. Den Vorschlag findet man nicht verwerflich > die Gesandten aber ohne Instruction dafür sind, nehmen sie ihn in den Abschied, zx. Markgraf P"' vicini zeigt den Gesandten au, daß bereits zwei ansehnliche Herren bezeichnet worden seien, von Wr emer beförderlichst als Ambassador abreisen und die oben genannte Pension mitbringen werde. 1^ sich für eine gute Gelegenheit präsentiert und uns in die Hand gewachsen, bei Ihrer Königl. Durchs, unsers residierenden Herrn Nuntii in der Stadt Lucern beschwerliches Obliegen auf einen solchen 6 und Bahn zu bringen, daß nicht allein Ihr Königl. Durchlaucht auf unser Zeugniß und Information ^ aller Suspiciou begeben, sondern auch vertröstet, ihne Hrn. Nuutium gegen Päpstl. Heiligkeit entschuldigen, wird ein jeder von uns eingedenk sein und unzweifenlich seine Herren und Obern mit si' , Botschaft erfreuen." Z. Der savohischen Provinz Provincial der Jesuiten schlügt den Gesandten als ^ daß die eidgenössischen Alumnen des helvetischen Collegiuins zu Mailand wieder unter den Vätern zu ihre Studien machen können, vor, durch Vermittlung des Hauptmanns Fleckensteiu zu Rom die Sache ^ Cardinal Barberino und dem neuerwähltcu Erzbischof von Mailand, Cardinal Monti, der sich noch i» - befinde, anzubringen. II. Die Promotorialschreiben Behufs der Beatification des seligen Bruders und des ?. Petrus Canisius geben den Gesandten Hoffnung auf eine baldige angenehme Autwort vow I. Schließlich vergleicht man sich dahin, daß in aller verbündeteil Orte Rainen ein Dankschreiben Sccretinsiegcl der Stadt Lucern an den Herzog ausgefertigt werden soll. Einige Gesandte sind der Äo daß in diesem Schreiben die Angelegenheit der Garde, welche unerledigt gebliebeil sei, neuerdings ancmpl > werden könnte. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 4334, 43. October. Land-Sarchiv Nidwaiden. ^„1 Gesandte: Uri. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Ritter, Landamniann; Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; ^ October 1634. 90? Seckclmeister; Martin von Nickmbach, genannt Belmont, beide des Raths. Nidwalden. Johann ^ü)art Lussi, Landannnann und Pannerherr; Arnold Stultz, des Raths. ,. I». (S. u. Bellen; :c.) v. Da Lncern einen neuen Zoll eingeführt hat, wird auf den Antrag Uris ^ '^sseu, durch ein Schreiben dasselbe zu ersuchen, von dieser Neuerung abzustehen und zugleich auch ^ ^lden und Zug von diesem Beschlüsse Kenntniß zu geben. «I. Uri beklagt sich über das Weggeld, ^ ^ „lau von den Seinigen von Livinen verlange, und Nidwalden, daß den Seinigen, als sie vom Zu Steinen nach Brunnen kamen, dort ebenfalls mit etwas scharfen Worten ein solches abge- worden sei, während sie glauben, laut eines von den drei Orten besiegelten Briefes zollfrei zu sein, erwidert, daß laut seines Zollbnchs dieser Zoll schon mehr als achtzig Jahre bestehe, und macht ^ ^heischig schriftliche Gerechtsame vorzulegen, v. Leonhard Freund, Decan des Capitels der vier ^ ersucht die Gesandten, dazu behülflich zu sein, daß der Bischof von Constanz einen eigenen ^"Uarius für die drei Orte ans den Priestern derselben aufstelle, da dermalen ein Commissarius, dessen y '""'^ivu sich nicht weiter als auf Stadt und Landschaft Lucern und die Freien Aemter erstrecke, sich ^ ^schäfte in den übrigen Orten anmaßen wolle. Es wird für rathsam erachtet, im 'Namen der ^'se>^^ freundliches Jntercessionsschrcibcn an den Bischof von Constanz und an den Nuntius zu er- ^ Löchte dieses Commissariat einem Priester ans den drei Orten übertragen werde», I. (S. u. geic, ^us die Beschwerde von Schwyz, daß die von Zürich auf jeden Eimer Wein, der bei ihnen in >e» ei» Qanderthalb Zürcherschillinge legen, wird beschlossen, im Namen der drei Orte und auch Zugs ^ alte» Ordnungen zu bleiben. I». Die Küttel von Gersau beklagen sich, daß die von Gersau, nachdem dh^^ben an dasselbe abgehen zu lassen mit dein Verlangen, von solcher Auflage abzustehen und bei hundert Jahren ihre Vorältern daselbst zn Landlcntcn angenommen worden seien, ihnen jetzt ohne sjx Landrecht wiederum anshingeben wollen, blos unter dem Schein, weil ihnen zu der Zeit, als ^>0 ^ ^"^wen angenommen worden, eingebunden worden war, daß sie, ihre Kinder und Kindskinder sich ^ukbar erzeigen sollen. — Die Gesandten, ohne Instruction, weisen sie an Lucern, welches auch ihr ihnen den Rath, ans dem nächsten dreiörtischen Tage wieder zu erscheinen, i. Jakob ^>i>e ^tet, daß man den Prvceß seines Bruders Kilian, der nun schon ein Jahr lang in Haft liege, zu möchte. Die Gesandten, ohne Instruction, nehmen das Ansuchen in den Abschied, anerbieten sich ^1t ^lles Mögliche zu thun, daß die Sache zu Ende geführt »verde. Ii. Es wird zur Sprache gc- ^chtcl, ^ italienischen Viehkäufer zum Nachtheil des gemeinen Manilcs seit einiger Zeit erst nach Weih- Frühling ins Land kommen, lind zugleich der Antrag gestellt, die drei Orte so ^Mvegen eine Verordnung erlassen. Da aber Uns und Nidwaldens Gesandte keine Instruction haben, ^ ^ Sache eingestellt; unterdessen will man zusehen, was für einen Erfolg die bereits von Zug gemachte ^ d^e wälschen Kaufleme zur Bezahlung schlechte Münzen in das Land bringen, wird Uri soll i^' ^ Münzen auf die Probe zu setzen und, werden sie zu gering befunden, dieselben abzurufen. Uebrigens Ü»x ^ seinerseits Maßregeln dagegen treffen, da die Zeit wohl zu kurz sei, fiir dieses Jahr schon Verordnung zu inachen. Die guten Gold- und Silbersorten läßt man bei der alten o stilw? ^^nben. Der Landweibel Büelcr zu Schwyz beklagt sich, daß er fiir die Beköstigung Wvll> ^ z» ^ Die Beschwerde wird in den Abschied genommen. ^^sselring noch 1200 Gulden zu fordern habe, und daß ihm dafür niemand Red' und Antwort °Stej Man sehe auch im Abschnitte Hen'schcistsangclegcichcitcn: ^enz zc. . . „ ... ... », I», t. Act. 770-772. 908 November 1634. VIS. Conferenz von Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen. In der Pfalz zu St. Gallen. 1634, K. November. Land-Sarchiv 'APP-»zcIl-A»»crrl,>>dc,i. Gesandte: Appenzell-Jnnerrhoden. Michael Kehrn, Statthalter. Appenzell-Anßerrhod^ Kaspar Ntertz, Landschreiber. Stadt St. Gallen. Johannes Hiltbrand, Unterburgermeister; Chri!^' Schlaparitzi, Seckelineister. Abt St. Gallen. Bernhard Hartmann, Decan; Anselmus Karphis, Halter; Doctor Pancratius Hang, Canzler; Franz Reding, Vogt zu Rorschach; Johann Joachim Lehenvogt; Johann Mayer, Amtschreiber zu Rorschach; Johann Köhler, Obervogt zu Honburg. , ». Um das Eindringen der „sterbenden Läufe" zu hindern, wird für gut erachtet, an den Wachen aufzustellen, den sanctgallischen Beamten zu Blatten, die Landvögte zu Nheineck und Sax zu ers»^ daß sie niemanden über den Rhein herüber kommen lassen, er komme denn von gesunden Orten her könne dich durch authentische Paßzedel beweisen. Sollte die Krankheit in das Land kommen, so sollet schon früher für einen solchen Fall von St. Gallen, Gotteshaus und Stadt aufgestellten Ordnungen gehandhabt werden und die beiden Appenzell eine ähnliche Ordnung machen. I». In Beziehung auf die und starken Landstreicher, Bettler, das herrenlose Gesindel und die Gardeknechte wird beschlossen, daß " selben in den vier benachbarten Orten fortan nicht mehr geduldet werden sollen. Alle Amtleute ^ Gemeindevorsteher haben dieselben aus dem Land zu weisen. Wird Einer zum zweiten Mal angett^ so soll ihm das Seitengewehr abgenommen werden; zum dritten Mal betreten, wird ein solcher gesetzt und dann nach geschworener Urphede des Landes verwiesen. Kranke und Presthafte hingegen, ^' ^ ihr Much und Brot nicht erwerben können, und die man aus christlichem Mitleid mit Almosen uutcrß^^ muh, sollen crmahnt werden, sich in ihre Heimath zu begeben, v. Die Gold- und Silbermünzen svß^ diesen vier Orten nach der von den zehn den Thurgau regierenden Orten zu Baden geinachten Tal" eingenommen und ausgegeben werden. Die Ausfuhr silberreicher Münzen und Einführung von ^ geringen Gehalts ist bei Strafe verboten, die Churcr- und Haldensteiner Münzen werden ganz veK^ wer solche noch hat, kann sie bis zum 20. November noch allsgeben, niemand aber ist schuldig ste ^ ^ nehmen. Bei Bezahlungen soll man gehalten sein, von 10 Gulden nur einen in kleiner Münze anzuu^^ Außer den kleinen in der Eidgenossenschaft geschlagenen Münzen dürfen nur noch die österreichisch^ y constanzischen Dreikrcuzer und halben Batzen, deßgleichcn alle halben Batzen, welche iin Reich geschlag^' und den Reichsapfel haben, eingenommen und ausgegeben werden. VI». Conferenz von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunne»». 1634, 7. November. Lan>>««archiv Stidwalden. , Gesandte: Uri. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Ritter, LandammaiM! Emanuel von Roll, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr; Alexander Beßler, des Raths. ^ ^ Dccember 1634. 909 ^hann Sebastian Abyberg, Landammann; Johann Gilg Anfdermaur, Alt-Statthalter lind Landshaupt- Unterwalden. Marquard Jutfeld, Landanunann, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Land- °"'"nann, von Nidwaldeu. Zug. (Niemand.) i». Veranlassung zu dieser vou Ullterwalden zusaiumenberufcuen Conferenz siud die Steigerung der Zölle ""d des Waglohns vou Seite Lucerns uud andere Beschwerdepuukte. — Unterwalden stellt den Antrag, eine ^iandtschast von allen vier Orten nach Lucern vor Rath und Hundert zu schicken, um ernstsich von diesen ^Hverlichen Auflagen abzumahnen. Die übrigen Gesandten finden es besser, eiir ernstgehaltcnes Schreiben Lucern abgehen zu lassen und durch einen Läufcrsboten Zug, das sich wegen seines Nichterscheinens östlich entschuldigt, zu ersuchen, demselben beizutreten. Je nachdem dessen Antwort ausfällt, soll wiederum Tagleistung der'drei Orte zusammenberufen werden. Zugleich wird auch darüber gesprochen, wie man herhalten wolle, wenn Luceru keine Abhülfe träfe uud man einen andern Wochenmarkt besuchen müßte; Silber wolle man mich mit Zug reden. I». Es wird darauf angetragen, wegen der hie und da einge- „Erbsucht" (ansteckenden Seuche) Vorkehrungen zu treffen, damit keine Sperrung des Handels ^felge. ">°cht Uri berichtet, daß es sich bereits entschlossen habe niemanden ohne „Bolleten" in sein Land kom- A lassen; die übrigen Orte möchten ebenfalls Maßregeln treffen, v. Es wird Lucern geschrieben, es Äcich ergehe. «I. (S. u. Bellenz cc.) v. Laudammann Leu berichtet, daß durch den Abt von Engelberg "Äden in einem Walde Schaden verursacht worden sei. Da der Abt weder gütlich noch rechtlich Ersatz „ wolle und der Landrath erkannt habe, demselben seine Sachen zu arresticrcn, wenn keine Genug- H ""3 ZU erhalten sei, so stellt Leu den Antrag, die Schirmorte möchten ihn zur Gütigkeit weisen. Die ^ten erklären sich mit diesen: Vorschlag einverstanden. Man sehe auch im Abschnitte HerrschastZangelcgcnheitcn: Belle»; u. Art. 773. Münzconferenz von Freiburg, Solothurn und Neuenburg. Solothurn. 1634, IS. Deeember. KantonSarchiv Freiburg. Solothurnir «. l- w. Abschiede. Bd. 7L. ^sandte: Nicht angegeben, ei'i sich aus, ohne mit den genannten drei Orten in Verbindung zu treten, den 31. October ^ünzedict erlassen hat, durch welches die Freiburger und Solothurner Batzen auf 3 Kreuzer herunter- die Neuenburgcr kleine Hairdinünze gänzlich verrufen, die Gold- und Silbersorten niedrig taxiert sind - ^ ferner die von den drei Städten geschlagenen halben Batzen und Kreuzer in Korn und biel feiner sind als die Bernbatzen und man sie deßwegeu häufig in den Tiegel wirft, um wiederum sola ^üuzen daraus zu prägen, so vereinbaret: sich die Gesandten unter Natificativnsvorbehalt auf Ülia^ ^ ^baluation der Gold- und Silbersorten und verordnen, daß dieselbei: nicht höher ausgegeben und werden sollen. Goldsorten. Spanische Dublonen zu 90 Batzen, Genueser Dublonen 88 Btz., 45 Dublonen 86 Btz., Urner Dublonen 82 Btz., Ducaten und Zechiuen 48 Btz., Kretlzducaten ' ^vnnenkrvnen 46 Btz., Goldgulden, so im Reich geschlagen, 32 Btz. Silbersorten. Silberkronei: 910 Dccembcr 1634. 32 Batzeil, Gmueser Silbcrkronen 36 Btz., Philippsthaler 28 Btz., Neichsthaler und Patagon 26 Ätz, Guldcnthaler 23 Btz., Franken 12 Btz., Krenzdicken 9 Btz., Viertheil Justiner 7 Btz., Eidgenössische Pfenning 6-/5 Btz., Bisanzer Dickenpfenning 6'/^ Btz., Kopfstücke 6 Btz. — Die Freiburger und Solothiü»^ Batzen, Halbbatzen und Kreuzer sollen, weil dieselben feiner an der Probe als die Bernbatzen und ^ Neuenburger Halbbatzen sind, in ihrem vollen Werth, Batzen für Batzen u. f. w. eingenommen und aM geben werden. Die Bernbatzen und die andern kleinen Handmünzcn kann jedermann ausgeben und e»»» men, wie er es am nützlichsten findet. Da Bern wider alte Gewohnheit die ganzen und halben Batzen ^ drei Orte und die Kreuzer von Neuenburg plötzlich abgerufen hat, so wird Bern zu verstehen gegebeil, man, wenn es auf feinem Rufe beharre, Gegeilrecht halten und den Unterthanen befehlen werde, die burger und Solothurncr Batzen auch nicht höher als zu 3 Kreuzer, die neuenburgischen Handmünzeil gar nicht von ihm anzunehmen. Ein von Solothurn nach Bern eigens abzufertigender Bote soll " Antwort daselbst verlangen und ohne' eine solche nicht zurückkommen. Beharrt Bern auf seiner Publiccilu'»' so möchten die Herren und Obern die obige Evaluation ratificieren und in Anwendung kommen 2) Ferner sollen die fünf Orte, in welchen die Batzen von Freiburg und Solothurn ebenfalls zu 3 taxiert worden sind, angefragt werden, ob sie dieselben zu ihrem vollen Werthe taxieren wollen oder >» -' damit man den Herren und Obern einen bestimmten Bericht geben könne. 3) Endlich vereinbart ma» > ^ dahin, das Prägen der kleinen Handmünzen einzustellen, und daß, wenn ein Ort zn prägen fortfast " wolle, es dies; nicht thnn dürfe, ohne die andern davon zu benachrichtigen: in Betreff der groben will man sich dem letzten Abschied von Badeil conformieren. Conferenz von Urs, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1KS4, 19. December. LandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Ritter, Landammann; Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, Landam»^^ Diethelm Schorn», Statthalter. Nidwalden. Johann Walthart Lnssi, Landammann und Panucch^' Arnold Stultz, des Raths. z». (S. u. Bcllenz:c.) 1». In Beziehung ans die von Lucern eingeführte Zollsteigerung ivird ' fchlosseil, da von Zug die erwartete Antwort noch nicht angelangt ist, das Schreiben an Lucern zu lasseil. Was wegen Bestellung eines andern Orts zu einein Markte gesprochen wordeil ist, werde» Gesandten zu Hanse berichten, v. Wenn Lucern bis Weihnachten keine Tagsatzung zusammeiibcr»^ wird Schwyz ersucht, Lucern im 'Namen der drei Orte um Bestimmung einer fünförtischen Tagsatz»»6 zugehen, damit man sich über die Überhandnehmeilde Abführung der Früchte und die dadurch herbeig^» ^ Theuerung besprechen könne. «I—L. (S. u. Bellenz w.) Man sehe auch im Abschnitte Hcnschaftsaugelcgciiheiten: Aogtci Bcllenz :c. », U-t. Art. 774—777. December 1634 und Januar 1635. 911 VI« Confcrenz von Uri, Schwyz, Untcrwalden und Zug. Brunnen.*) 1634, 26. December. Landcöarchiv Nidwaldcn. Gesandte: Nicht angegeben; es sind die Standeshauptleutc und Kriegsräthe, welche 1633 un Thiirgan, ' und der Umgegend lagen. Wl eidgenössischen Begrüßung berichtet Landshauptmann Aufdermaur von Schwyz, was ihn: in ^ Ausrichtung seines Befehls zu Lucern begegnet, Oberst von Beroldingen die Antwort, welche ihn: tieÜs zugekonnnen ist; ferner wird angehört, was Zürich wegen der Kcssclringschen Sache ai: Lucern ^ '^'M, und die Supplication, welche Kesselrings Frau nebst den übrigen Verwandten durch Vermittle^ Redners von Zürich an Freiburg hat abgeben lassen. In Beziehung auf die Frage, ob man ^^ben Zürichs beantworten soll, vereinbart man sich dahin, Aufdermaur, welcher nächstens ^^"^rn abgeordnet werden wird, den Auftrag zu geben, den Schultheiß daselbst dahin zu disponieren, ».! ^crn in: Namen der vier Orte Zürich antworte. Den Kesselring zu torquiereu findet man nicht ^ für nothwendig, hingegen „soll man ihn: die Gebühr durch einen Ausschuß vorhalten lassen." Als oder Landgericht wird Dienstag oder Mittwoch nach St. Sebastian bestimmt. Auf Sonntag AvN' Sebastian haben zu Schwyz aus jeden: der vier Orte sechs zu erscheinen, damit man Tic ^ vorher besprechen kann. Unter denselben sind die Hauptleute und Häupter auch begriffen. "^""6 dieses Ncchtstages soll nicht geHein: gehalten werden. Statthalter Schorn» wird beauftragt, ' Entschluß dei: Kriegsräthen von Zug mündlich zu eröffnen. Der Ort ist im Protokoll der Räthe und der Landlcuthen Bd. 9. Fol. 354 angegeben. V1V. "^ycrenz der Häupter und Kriegsräthe von Uri, Schwyz, Untcrwalden und Zug. Brunnen. 1635, t5. Januar. jiandcsarchi»' Nidwaldc». se^^"dle: Uri. Alexander Beßler, Jakob Lusser, Andreas Plantzcr, Vortrager; Heinrich Zuren- Ez ' Stadler, Johann Im Hof, oberster Nichter, alle des Raths. Schwyz. Dicthelm Schorn», ^^nn Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter und Landshauptmann; Johann Jakob Jmlig, Reding, Gilg Betschart, Landsfähnrich, alle des Raths. Unterwaldci:. Johann Jmfcld, Zji^^^'vnailn und Landshauptmann; U. Schäli, Richter U. Us der Flite, von Obwaldcn; Kaspar Leu, " Nlt-Landan:n:ann; Konrad Von Büren, Statthalter, von Nidwalden. Zug. Paulus Bengg, Walter; Rudolf Kreuwel; 14. Stocker, Lai:dsfähi:rich, alle des Raths. Nachricht, daß zu Beurtheilung Kesselrings der Rechtstag und das Standrecht angesetzt sei, Rerwandtc durch Vern:ittlui:g dessei: Vetters Berthold Kcsselring un: diese Zusaminenkunft >!>^ ' Nach der gegenseitigen Begrüßung werden die Jntcrcessiousschreiben voi: Basel, Freiburg, Svlo- chaffhausen, der beiden Bürgermeister voi: Zürich, Hvlzhalb und Bräm, der Ausschüsse der Land- 912 Januar 1635. grafschaft Thurgau und der Ehefrau und der Verwandten Kesselrings verlesen; überdieß wird noch ^ mündliche Supplication Johann Jakob Kesselrings, des Bruders, und Berthold Kcsselrings, des Vetters ^ Kilian, nebst der Scherbs, angehört; diese Personen sind durch Martin von Nickcnbach, genannt Beb»^ ' verbeiständet. Ihr Begehren geht dahin, daß inan diesem Nechtstag einen andern Rainen geben und selben weiter hinausschieben möchte. Es wird nun beschlossen, den Rechtstag auf den 25. Januar räumen, und zugleich festgesetzt, daß die Nichter am 22. Januar sich in Schwyz einzufinden haben, d"' man noch über das Eine und Andere, das noch uöthig ist, sich berathcn könne. Dem Begehren, daß den Tag anders nennen solle, wird nicht entsprochen, da inan nicht einsieht, daß das Recht es zulasse, einer andern Form zu seinem gebührenden Ende geführt zu werden. Die Prolongation des Rechts wird aus dem Grunde beschlossen, weil inan noch fernere Kundschaften aus dein Thurgau einziehen ^ (zu diesem Zwecke war ein eigener Bote au den Landvogt daselbst abgefertigt worden) und man Herren und Obern von dem Stand und der Beschaffenheit der Sache Kenntniß zu geben beabßc)' Ferner halt man es für sehr nvthwendig auf den eingelangten Bericht hin, daß Kesselrings Vetter, Heinrich Kessclring, auf arglistige und geheime Weise mit einem der Wächter „vorspielen solle" ihn dein Wächter, wenn man „Falschheit erführt", zu verhaften und nach Gebühr gegen Beide zu versa) Die Kriegsräthe von Schwyz werden die Exemtion vornehmen lassen. 718. Konferenz von Schwyz und Glarus. Lachen. 1K35, 17. Januar. Staatsarchiv Zürich. S»l>v>em-»t zur Tschudilchcn Sammlung, (tost. XII. 102. ^ Gesandte: Schwyz. Michael Schorn», Seckclmeister; Martin von Nickenbach, genannt Belnw»^ Raths. Glarus. Balthasar Gallati, Alt-Landammann, des Raths; Jakob Fcldmann, des Raths- ^ !». Glarus will das, was den 20. Juni 1634 in Betreff des Zolls an der Zicgelbrücke vera^s^ worden ist, blos ans die Dauer der dermaligen Zicgelbrücke bezogen wissen, was Schwyz nicht Glarus trägt darauf an, jenein Abschied vom 20. Jnni 1634 beizufügen: „Nämlich sofern diese Ziegelbrücke wiederum in Ruin und Untergang fallen oder sonst abgehen und man sie ersetzen würde, beide l. Ort deßwcgen wohl mit einander sich zu vergleichen wissen, auch unser ge .. L. A. E. von Schwyz nicht die Meinung haben werden, daß sie von Glarus alsdann eine andere zu bauen schuldig sein sollten." Die schwyzerischen Gesandten referieren. Glarus erklärt, daß es, ^ man seine Herren zum Wiederaufbau nöthigen wollte, das eidgenössische Recht anbieten werde. I». die übermäßige Ausfuhr nach den Blinden eine Vertheuerung des Getreides entstanden ist, wird an die ' ^ geschrieben, daß man sich gcnöthigt sehe die Ausfuhr zu beschränken. «, «1. (S. u. Uznach u. «. Es wird für nöthig erachtet Zürich zu ersuchen, von den neuen Auflagen abzustehen und es Conferenz zu veranlassen, um eine Moderation in Betreff der Winterfuhren herbeizuführen. (S. u. Gaster.) i. Leute aus der March, die an der Ziegelbrücke den Zoll verweigert haben, Schwyz zur Rede gestellt werden. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsaugelegeicheiteu: Aogtcien Uznach und Gaster. «, a, t-Ii. Art. 20-24. Januar 1635. 913 VIS. Confercnz von Bern und Solothurn. Fraubrunnen, 1V35, 22. Januar (12 a K ) Staatsarchiv Bcr». SoUthoni Blicher Nr. 2. S. W. Zr.^^dte: Bern. Franz Ludwig von Erlach, Alt-Schultheiß; Johann Frischherz, Vcnner; Johann th>/^ ^Pading, Alt-Venner und Zeugherr; Beat Ludwig Mah, Alt-Zeugherr, alle des Raths. Solo- ßl/" Dcgenscher, Venner und Seckelineister; Hieronynuis Wallier, Bauherr; Urs Von Arx, Schwaller, alle des Raths. »»i> ^ beschwert sich, daß der Amtmann zu Gösgcn fortfahre die Bußen zu beziehen (s. Absch. 629 Gi daß es den Meyer zu Erlisbach, welcher dagegen den gebührenden Ernst nicht gezeigt habe, sih ^ ^^'de. I». Aus Anlaß der Arrestierung von drei Fäßlein Salz zu Büren, welche einem Solothurner ^ bezahlten Zoll zu Büren zurückbehalten worden, entspinnt sich eine weitläufige Verhandlung der ^dlberechtiguirg gegenüber dem sogenannten Eigengnt. Solothurn beruft sich auf den Buchstaben schiede von 1576 und 1577 und ans die in Abschied 629 o gegebene Erläuterung. Bern erklärt, dG . ^ Erläuterung von seinen Herren und Obern nicht genehmigt worden sei, und beschwert sich zugleich, H ^lten ein doppelt so hoher Zoll als vor zwanzig Jahren gefordert werde. Die solothurnischen w eii versprechen, dahin zu wirken, daß der Zoll daselbst den Zolltafeln gemäß erhoben werde, v. In dkii«! Freiheit der Religion in den hohen Gerichten erklärt Bern, daß Solothnrns Antwort auf ^'^dcd 629 in also lautend: „Weil der Vertrag und Burgrecht von 1577 sonderlich auf den deßhalb sei ^'^nen Vertrag von 1539 sich referieren thut, lassen wir es beim Buchstaben verbleiben", unklar ^Äci, ^ ^ Pfarrer zu Kriegstetten die Dörflein und Hofe Hermiswyl, zum Stein, Bolcken, der und in der Burg, welche nach Herzogcnbuchsee gehören, Ministers und Heinrichswyl, welche jsxj "chöri Seeberg zugehören, durch Drohungen und Bußen von ihren Kirchen abgehalten habe. Zu ^ katholische und die reformierte Religion, so wie auch das Mehren um dieselbe frei. Solosein/ ^ ^ Ansicht, daß jene Dörflein, welche seit Mannsdenken nach Kriegstetten zur Messe gegangen davon getrennt werden sollten. Dem Mehren will es sich nicht widersetzen im Hinblick auf den ^tl> don 1539 und den Abschied von 1577; auch sollen die Reformierten wegen des Flcischesscns an ^"Fasttagen und Arbeitens an katholischen Feiertagen nicht gestraft werden. Wenn Bern aber jene " und Hpse ^ den Predigten zwingen wolle aus dem Grunde, daß die Religion der Obcrherrlichkeit 3en habe, so habe Solothurn, da es weder in Verträgen noch Abschieden enthalten sei, dieß niedre ^^uvmmen oder gutgeheißen. Bern repliciert, daß allerdings die Unterthanen (wo nicht eine besvn- wie z. B. zu Kriegstetten stattfinde) ihrer hohen Obrigkeit in der Religion nachfolgen, und i» ^ ^ durch das Beispiel von Erlisbach. Sollten jene Dörflein und Höfe, wie Solothurn behaupte, dex ^)hörc Kriegstetten begriffen sein, so sei daselbst die Religion frei, und niemand dürfe am Besuche ^seii ^ gehindert werden; gehören sie aber andern evangelischen Kirchen an, so können sie allein zu werden. Solothurn nimmt die Sache in den Abschied, «it. In Folge der Klage des daß die Wcibel und andere dergleichen Diener in Berns hohen und Solothnrns Niedern ^ bvn Befehle zur Verfolgung von Dieben u. A. nicht nachkommen wollen, wenn sie nicht " den untern Amtleuten Befehl dazu haben, vereinbaren sich die Gesandten dahin: Wenn auf 914 Januar 1635. bernischem Boden eine verdächtige Person aufgetrieben wird und sie in die getheilten Gerichte entläuft, der Oberamtmann befugt sein, ohne die Niedern Amtleute darum zu begrüßen, eine solche Person i» ^ fangenschaft zu setzen, darf sie aber nicht aus den getheilten Gerichten führen lassen, sondern muß Klage stellen. Ein solches Versahren darf aber nicht denen gegenüber eingeschlagen werden, welche in ^ Gerichten hauShäblich niedergelassen sind; gegen diese ist nach dem Vertrage und dem alten Bra»^ verfahren. Gestohlene Sachen kann der Oberamtmann, wo er sie zu finden hofft, aufsuchen lassen. gestohlene Sachen aus der Jurisdiction der Stadt Bern in die von Solothnrn geflüchtet und die ^ entdeckt, so kann der Bestohlene dieselben, wo er sie findet, wieder zu Händen nehmen; besteht das Gei^ ^ in Vieh, so hat der Bestohlene die Atzungskosten zu vergüten, so wie auch die Kosten, wenn er dein nachsetzen läßt. «. Solothnrn macht sich anheischig die von Balm abgeführten Glocken entweder an Ort und Stelle zu setzen oder deren Werth zu vergüten, t". In Betreff des Wchrli Türk (s. Absch. der noch zu Solothurn in der Gefangenschaft sitzt, erbietet sich Solothnrn eine Erklärung zu geben, Bern befriedigen »verde, xx- Solothurn erklärt, daß es die in Folge Oer Verhandlungen Vorfall in der Clus noch restierenden 1000 Kronen in acht Tagen zu Fraubrunneu bernischen ncten übergeben werde. I». Beschwerden gegen den Vogt zu Wangen wegen mehrerer arrestierter 6^ ^ Salz in Folge der verweigerten Entrichtung des Zolls von Seite der Schisfleute; Klagen über den Schultheiß zu Büren wegen Confiscativn etlicher bei einen» Geldstag vvi» svlvthurnischen UntcrthaM" ' gelegten Gültbriefen. Berns Gesandte referieren. 72«. Stand- und Nechtstag über Kilian Kesselring. Schwyz. 1335, 23. bis 2i). Januar. LaiidcSnrchi» Stidwaldc». ^ . cv>» Gesandte: Uri. Alexander Beßler, Jakob Lusscr, Andreas Planzer, X. Zurcnseller, Johannes I' ^ Jakob Stadler, alle des Raths. Schwhz. Dicthelm Schorns, Statthalter; Johann Gilg Ausd^'"' , Alt-Statthalter und Landshauptmaun; Acelchivr Betschart, Siebner; Johann Jakob Jmlig, Rcding, Gilg Betschart, Landsfähnrich. Unterwalden. Johann Jmfeld, Alt-Landammann und Hauptmann; 5l. Schälk; Vl. Müller, Landsfähnrich; Von Flüe, Richter, von Obwalden; Kaspä^^, Ritter, Alt-Landammann; Konrad Von Büren, Statthalter, von Ridwalden. Zug. Paulus BengR ^ Halter; Ulrich Heggli, Alt-Ammann; Rudolf Kreuwel; Johann Speck, Landsfähnrich; Wilhelm Beat Hasler, alle des Raths. . , z>> I. Die Blutsverwandten Kesselrings ersuchen, ihre unlängst zu Brunneu gcthane Fürbitte wiederh"^ dürfen. Nachdem diesem Ansuche»» entsprochen worden, läßt Kilians Bruder, Johann Jakob, srin^ zuerst durch Martin von Nickenbach, genannt Belmont, vortragen, tuender sich dann selbst mit seineu ^ ^ lichci» Bitten, mit kummervollen Geberden und weinenden Augen an die Richter und ersucht diese Geneigtheit zu haben, „die Rambsung dieses angestellten Rechtstages nicht allein änderst zu formiert ^ den» ferners dci» Tag zu verschieben und seü»e über den Proceß verfaßte Ai»twort anzuhören." wandten verpflichten sich, deinjeirigen, was man Kilian dann als Strafe auferlegen werde, Gehorsam zu Januar 1635. 915 ^ ^e anderswo Gnade oder Milderung suchen wollen! wollen auch, daß in der zu schwörenden icd „och besonders enthalten sei, daß er die mit ihm „mit gutem Grund und Fug" vorgenommene cedur „an niemand weder ahnden, äfern noch rächen, auch nicht verschaffen noch verhängen wolle solches ^ ^rden." Der ersten Bitte wird nicht entsprochen. Es wird dagegen beschlossen, aus jedem Orte . t w ^"^schvssene zu Kilian Kesselring abzuordnen und sich bei ihm zu erkundigen, „worauf seine Jn- ger'ck" angeregten Prvccß der Zeit gehen wolle." — Den 24. Januar läßt Matthias Landolt, Ehe- ^ 1 »schreiber zu Zürich um eine Audienz bitten in der Eigenschaft eines von den Freunden und Schwägern »elringz erbetenen Privatbeistandes. Nachdem ihm diese gestattet tvorden, liest er eine schriftlich verfaßte l'lch ^ Kcsselring vor. Alsdann berichten die an Kesselring abgeordneten Ausschüsse, wie sich derselbe vernehmen lassen, „das dann fast durchaus auf eine vermischte prätendierende Vermäntelung seiner ^ ""d Bekenntniß hergehe und beharre, auch er mit einer vorgcwendten Uiibcsinplichkeit solche seine ^^^ädigen und gleichsam beschönen wollen." Doch habe er nochmals die flehentliche Bitte beige- möchte ihn bei Zeiten mit einem tauglichen Fürsprecher versehen, seine Verantwortung anhören ^ seine Sache bald zu Ende führen. — Darauf wird durch einen Ausschuß Landolt die Antwort gegeben, »Veränderung des Nechtstages und dagegen um gütliche Nerhörung gebeten habe," so wäre ^ gewesen für den Maleficanten zu intercedieren, anstatt daß man ihm mit Eta^' Protestatioitsinitteln hätte zu Hülfe kommen wollen. Eine Abänderung des festgestellten sclbx kmme „mu ihnen nicht zumuthen, da man mehrern fiir Kesselring intercedierenden Orten die- sxj^^llcschlagen habe. Landolt, darüber entsetzt, bietet in einem zweiten Vortrag alle seine Kräfte auf, As!"^digeii Bitte Eingang zu verschaffen, worauf der Nechtstag auf den 27. Januar verschoben wird; »eck ^^'ung des Standrechtes können sich aber die Nichter nicht verstehen. — Am 27. wird Landolt »»d < Audieitz gestattet; er trägt die Bitte vor, man möchte den gegenwärtigen Nechtstag einstellen >»0^ " Kesselring in seiner und des Bruders Gegenwart den Prvceß vorhalten und dessen Verant- tt Thören, oder, wenn das nicht erhältlich sei, sonst nach gütlichen Mitteln trachten, widrigenfalls ^t>, q!' ^ften und „andere Nothwendigkeiten" sich vorbehalte. Nachdem ihm eröffnet tvorden, daß man >», ^^llstag seinen Fortgang lassen werde, bitten endlich Belmont, Hans Jakob Kesselring für sich und der Hausfrau Kiliaits und der ganzen Verwandtschaft flehentlich und demüthig, die Nichter ^ ^ gnädig zeigen und Kilians Leben schonen. — Als dann schwören die Richter den Eid; Kessel- «stirtz vor die Richter gestellt, an seiner Seite den Landshauptmann Anfdermanr, den er sich zum verlangt hat. Letzterer trügt die von Kessclring verfaßte Verantwortung vor. (Diese liegt beim ^»iiu ^ Flirspeecher fügt noch mündlich Einiges bei. Endlich „wirft sich Kesselring Thr- der Richter Arme, Gnade und Strafe", fällt dreimal auf die Kniee und bittet unter vielen sichU'u Jesu Christi willen tun Fristung Leibs und Lebens. Montags den 29. Januar versammeln ^)ter zum Endurtheile. In der Versammlung erscheint die Mehrzahl der Pfarrer des Landes Fiirb'^ au selbigem Tage ohnedies; eine Zusammenkunft in Schwhz hatten, und legen für Kesselring ^-l?te ^ ^ Richter an die unendliche Barmherzigkeit Gottes erinnern. Diesen lassen die ^^viderum den Eid verlesen, der ihnen auferlegt sei. Darauf werden die auf den Proceß bezüg- ^^ften, die Judicien, Kundschaften, Verzichte, die Vertheidigung und Kesselrings Supplikation und der ^sll r^ Die Nichter finden, „daß aus solchem allem genugsam abzunehmen, was böser Beginnen, Thaten und Verbrechungen er sich beflissen-, und daß er vermöge solcher förmlichen und gericht- 916 ' Januar 1635. lichen Acten einmal mit vorsätzlichem Ge.nüth nnd Thaten auf theils vorhabende, theils wirkliche Nebe^ und Untreue gegen seine natürliche Obrigkeit gegangen und anders mehr verübt, also daß er als ei» loser und meineidiger Mann mit gutem Bestand und Fug mit Leib- und Lebcnsstraf angesehen wäre, so man anders die einzige liebe Gerechtigkeit, welche da ist das göttliche Gesetz selbst und die B»»d^ menschlicher Gemein- und Gesellschaft, auch ein bestündiges währhaftes Fundament der Städten »"d ^ meinen Nutzens vor Augen setzen wollte. Wann wir aber auch zu Gemüth geführet, daß, wa»» ^ Strcngheit der Zucht und Straf Sanjtmuth regiert und die Sanftnmth die rauhe Strengheit ziert, eine durch die andere gelobt werden dergestalt, daß die Strenge nit Strenghcit, aber auch die Migk"' nit eine ganze Ubersehung und Hiugchenlassung der Bosheit sei, und dann wir auch in gehörende» nnd Obacht genommen die höchste Jnterpositionen Ihrer Allerchristlichsten Königl. Majestät ans Fra»^- nnd Ihrer Königl. Durchlaucht aus Savohen, auch die hochansehenlichen Jntercessionen unserer G. L. -l' ^ der uninteressierten Orte, beider Herren Burgermeister und andrer Herren unserer auch G. L. A- ^ Stadt Zürich an sonderbare Privatherren abgegangen, der gesammten Gcrichtsherren und A .üvälte» ^ Landgrafschaft Thurgau, sodann auch mehr angezogene flehentliche Supplicationen seiner Hausfrau, und Verwandten sowohl durch ihre vorgemeldete Beiständer, Herrn Ehegerichtsschreiber Matthias L»»d" und Herrn Landvogt Belmont, als ihr Bruder selbst ganz instü.üig verrichtet; endlich auch die a»g^^ Jntercession einer wohtehrwürdigen Priestcrschaft, der Herren Pfarrherren dieses Landes zu SchwYZ, " , daß wir uns bewegen lassen, ihn. sein Leben zu fristen; jedoch solle er mit dieser unser Urtheil Ander» Exempel und ihm zu einer wohlverdienten Strafe, als, wie vorgemeldet, ein treuloser nnd ma»"^ Mann, der Ehr und Gewehrs entsetzt, sein Leben lang von unseren der vier Orten habenden Gerichten, Gebieten und sowohl der Landgrafschaft Thurgau, als andern im Deutschland liegende» nöpisthen gemeine.: Bogteien verbannisiert nnd verwiesen, alle Kosten, so seinethalbcn in allweg auf.M"< und dannethin zu auch wohlverdienter Geldstraf 5000 gute Gulden innerhalb Monatsfrist abz»< schuldig sein, mit Hestern: Anhang und Zuthnn, wo dies; nicht in jetzt er.nelte.n Termin erstattet wir stracks und äo kac-to mit der Sach gebührendennaßen ferners zu verfahren uns vorbehalte» ^ wollen. D:esem allen: steif nnd nnverbrüchlich nachzngehn, zu gcleben und wirkliche Statt zu leiste», ' solvohl in den: verschriebenen Urfehdscid in spooio Verpflichtung zu thun, als auch darob ge»U!s''^ Caution und Biirgschaft darzureichen verbunden sein; hiebei ausdrücklich zu setzen wann er in obver»< hin: verbotenen Märchen nnd Bezirken angetroffen und von Eine»: oder den: Andern in was ^ wäre, derselben Enden leiblos gemacht werden sollte, daß solcher hiezn nicht allein Fug und Gewalt, darob nichts zu antworten, sondern 400 gute Gulden darvou in Taglia zu'empfangen haben soll. U»d " uns obberührtermaßen aus wohlbefreite.n Kriegsrecht diese Judicatur allein zusteht' und gebührt cu'ch " unser.: hohen Gwälten aller Orten zu fertigen re.nittiert und hei.ngebcn worden, als will sich nicht gcbüh^ daß je.naud uns darüber zu shndicieren und regulieren habe; derowegcn wir erkennt lhabenj, daß unsere Urthel .ne.nand anders weder zu inindern, mehren noch ändern, sondern wofern man aus ihm, Kilian Kesselrmg, e:.:e geiv:sse Besserung hoffen und verspüren könnte, alsdann uns allein eine rcnde Niilderung und Gnade zu thun vorstehen, auch diese uuscre Urthcl unser.: allerseits Herren »"d ^ . an allen ihren Hohesten, Freiheiten. Recht und Gerechtigkeiten, auch zustehender Bcfugsainc in kei»c» nichts derogieren, benehmen noch präjudicieren solle." . II. Den 7. Februar leistet Kilian Kesselring den Urfehdeeid nnd unterschreibt und besiegelt densclbe'^'^ Januar 1635. 917 ^eni Bruder und den Mitbürgen. Diese waren Kilians Hausfrau Susanna Scherl», dessen Bruder Hans ^kvb und dessen Vetter Berchtold Kcsselring. Zu I. „Der Kosten, so allhie uff dein Rhathuß, by den Wirthen, der Wächter halb, durch Tag- ^tzungen, Bottenlohn, Taglöhn, Rcißgclt sambt der uffcrlcgtcn Geltstraf befunden worden usfgangen syn" ^licf sich auf 13356 gute Gulden. sLandesarchiv Schwyz: Acten Thurgau 53. Ebendaselbst liegt auch ^>u Exemplar des oben vorgeführten Urtheils.ss der die Vogteien Schwarzeuburg, Orbe mit Tschcrliz, Graudsou tuid Murteu regierenden Orte Bern und Freiburg. An der Sense. 1K35, 22. und 23. Februar (12. und 13. a.K.). Staatsarchiv Bcr». FieibnrM Abschiede. S. t. Kaiitoiiöarchiv ^rcidura. Bd. 27. ^ Gesandte: Bern. Samuel Lerber, Seckelmeister; Peter von Wcrdt, Venner. Frciburg. Peter 'sicher, Seckelmeister; Jost Brünisholtz, Alt-Zeugherr. ^ Villeneuve beklagen sich, daß der Prädicant ztl Granges den Jmiigzehnten Wider die alte die ^"^it in natura, nicht in Geld von ihnen haben wolle. Wegen Abwesenheit des Prädicanten wird ^ folgende Conferenz verschoben. Dabei wird darauf Hingelviesen, daß es zweckmäßig TschOZinseit, Zehnten und andere Gefälle gegen einander abzutauschen. I», v. (S. u. Orbe mit d ^ (S- st. Alurten.) «. Freiburg beklagt sich über den Bezug eines neuen zu Oron ^^durchfahrenden Wagen geforderten Zolles, t. Es beklagt sich ferner, daß Einem von Stäfis, der einen zu Combremont habe, welcher hingerichtet worden sei, die Unterpfänder confiscicrt ferner daß der Schultheiß von Peterlingcn wegen vermeinter Confiscativn eines Gültbricfs ^ße Kosteil verlailge. Mau sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaugclegeuhciteu! mit Tschcrliz. I», «. Art. 195, 196. ^ ' Murte». «I. Art. 401. Anm. Die Namen der Gesandten aus dem Freiburgerexcmplar. 722. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Bruunen. 1K35, 27. Februar. Landcöarchi» Nidwaldcii. !>!v^^"dte: Uri. Johann Konrad von Bervldingen, Ritter, Alt-Landammann; Johann Peter von Äbhh Alt-Landaminann. Schwhz. Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Sebastian ^' ^bt-Landa»imann; Johann Gilg Aufdermatlr, Alt-Statthalter und Landshauptmann; Michael ^ck^meister; Johann Jnderbitzin, Siebner und des Raths. Nnterwalden. Marguard ^"dammann, von Obwalden; Jvhanit Walthart Lussi, Landammann und Pannerherr, von Nid-- ^18 Februar 1635. ». Auf das Schreibe», welches au Luccru abgegangen war uud die Beschwerden wegen der Nc»ct»^ enthielt, welche Luceru in Betreff der Zölle eingeführt hatte, war au Schwhz eine Antwort eingelangt. Veranlassung zu dieser Conferenz wurde. Da Luce.rn diese Neuerung nicht aufzugeben scheint und die ersucht, wenn sie weitere Bedenken hätten, ihm dieselben zu eröffnen, so wird am zweckmäßigsten crach^ Lucern zu einer Conferenz auf den 8. März nach Gersan einzuladen und es zu ersuchen, seine Gesa»^'" mit allen Gewahrsamen zu versehen. Sollte Luccru sich zur Aufhebung dieser neuen Auflagen nicht stehen, so könnte darüber geredet werden, ob nicht etwa zu Küßnacht ein Markt zu errichten I». „Was dann deren von Weggis halber beigebracht, daß dicselbigcn nicht ein (in?) weniger Freiheit ^ die von Gersau sein sollen, wird man solchem mit Gelegenheit gebührlich uachgedenken." e. Bellcuz :c.) «I. Jeder Gesandte wird seinen Herren und Obern davon Kenntuiß zu geben wissen, daß denen von Zug wegen des Verlaufs des Kesselringschen Processes und des ergangenen Urthcils unbcß^ und ungereimte Reden gehen. Bei nächster Zusammenkunft soll man sich „eine gesammte Nepals verschaffen." Man schc auch im Abschnitte Hcnschastzaiigclczcnhcitm: Vogtei Bellen; ic. e. Art. 77S. Conferenz der evangelischen Städte und Orte. Attvau» 183 27» und 28» Mebrnkv (17. u. 18. a. K.) Staatsarchiv Zürich. ttoZt.Xll. lik.eoI.2SZ. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Wirz, Seckelineistcr; Hans Heinrich Müller, Bauherr. Ber"' Franz Ludwig von Erlach, Freiherr zu Spiez, Schultheiß; Niklaus Dachselbofer, Scckelmeister. Heinrich Trümpi, Statthalter. Basel. Johann Rudolf Weitstem, Zcughcrr und des Raths. Sch^ Hausen. Hans Wilhelm Ziegler; Eberhard Jmthurn, Stadthauptmann, beide des Raths. Appc»^/ Johann Zellwcger, Landesbaumeistcr und des Raths. St. Gallen. Niklaus Zollikofer, des Raths. Niklaus Heiuricher, Bürgermeister. Veranlassung zu dieser Conferenz waren die der Eidgenossenschaft drohenden Gefahren. ». ^ flirchtet unter Anderm, daß die Kaiserlichen, wenn es ihnen im Reich nach ihrem Willen gelinge» sich unterstehen möchten, ihr böses Vorhaben wider die Eidgenossenschaft, besonders aber gegen die tischen Orte auszuführen. Man theilt sich vertraulich die Berichte mit, die dem einen'und ander»?, zugekommen sind. Obgleich man dieselben für nicht sehr zuverlässig hält, so glaubt man dech, keineswegs außer Acht lassen und so viel als möglich bei der angenommenen Neutralität bleiben Z» --- Jedes Ort soll seine Mannschaft, besonders die zum ersten Auszug verordnete, mit den erforderst^ Geldmitteln, mit Munition und anderm Nothwendigcn also bereit halten, daß ans den ersten Mah»n^ ^ Bedrängten unverzüglich nach Inhalt der Bünde und der Abschiede Hülfe geleistet werde» — Zürich und Bern erklären sich gegenüber Basel und Schaffhausen, die dermalen der größte» am nächsten allsgesetzt sind, auf deren Ansuchen in gleicher Weise, wie dieß auch früher geschehen ist, i» Hoffnung, daß die übrigen Orte, wenn Zürich lind Bern ihr Mögliches in Betreff des Zuzugs >»'?. ^ Wachsamkeit thun, auch nicht weniger thun werden. Weil man bei solcher Lage der Dinge auch >»»e' Februar 1635. 919 Reiter uöthig haben wird, soll jedes Ort, zumal diejenigen, welche die beste Gelegenheit dazu ^ r», beförderlich darüber zu Rathe gehen, wie dieselbe zu erhalten sei. Man ist der Ansicht, daß man, ihren angehörigen Wirthen, Müllern, Aletzgeru, den Meherhöfen oder Dvrfschaften ein Pferd mit Znbehörde anszuriisten lind für gemeinsame Roth zn unterhalten auferlegte, zu einer '"Rich großen Anzahl kommen und zn diesen Pferden jeder Zeit auch tüchtige Reiter genug finden .welche Ulan von Zeit zn Zeit auch mustern und im Nothfall nebeil fremdem Volk, »venu man bedürfte, auch gebrauchen könnte. Gewisser Ursachen wegen will man es unterlassen, wegen dieses w>»als eingetretenen Zustandes an den König von Frankreich und den jetzt bei ihm befindlicheil Am- ^Iladvr zu schreiben. Basel, Schaffhansen und St. Gallen werden als Grenzstädte dringend ersucht, es "uht an guteil Kundschaftern mangeln zu lassen und jeder Zeit den übrigen Orten das »litzutheilen, was vertraute Leute in Erfahrung gebracht haben. I». Es wird ein Schreiben von Mülhausen an ^ 6- 7. Februar) und hierauf ein mündlicher Bericht über den dermaligen Zustand und die große ^uhr dieser Stadt augehört. Weil dieselbe als verbündete der französischen Krone von dem Herzog von Kreits iil königlich französische Protection genoinmeii worden ist, so wird für das Beste erachtet, Hill, ^ wie ihrer künftigen Erhaltung wegen, falls die Franzosen auch ans dein Elsaß wieder "Pziehen sollteil, mit dem Herzog beförderlich mündlich cvnferiert werde, was am besteil dnrch eine Privatperson von Basel unter dem Vorwaud anderer Geschäfte, damit man nirgends etwas davon ^ geschehen könnte. Basel wird dafür frelmdeidgenössisch angesprocheil, zumal da man in Erfahrung ^ / cht hm, daß der Herzog deßhalb bereits königlichen Befehl empfangen habe. Dein Abgeordneten von z». . ^ Zugleich der Auftrag gegebeil werde», den Mülhausen! im Namen der evangelischen Orte ernstlich ^chen, etwas besser auf sich selbst zu sehen und sich auch für ihre Conservation einigermaßen anzu- ^l'i,^ ifrrner soll der Abgeordnete das in dein Schreiben von Mülhausen angedeutete Original abfordern, lcr'!! ^ Herzog von Feria in frühern Jahren Befehl gehabt haben soll, sie feindlich anzufallen, damit ^ te^ dunstigem Behelf desto sicherer aufbehalten würde. Dergleichen soll der Abgeordnete dem Herzog ^^ahren, welche den evangelischen Ständen der Eidgenossenschaft drohen, ernstlich vorstellen und anhören, ^ 'wthweiidige Hülfe zu Roß und zu Fuß man vermöge der mit Frankreich bestehenden Vereinigung im dch/ ihm zu erwarten habe. Sonst war man auch der Ansicht, daß es für die Mülhauscr ain »ich wenn sie einen evangelischen eidgenössischen Zusatz in französischem Sold in ihre Stadt bekämen, der ^ ^ vertraulich ermahnt werden könnten, solchen von Frankreich selbst zu begehreu, worauf ^ Mutierte Basels bei dein Herzog auch hindeuten könnte. Denn, wenn die verbündeten Orte wieder Schatz in ihren Kosten daselbst erhalten wollten, so würde ein geringer nicht viel helfen und ein hy zur Defension genügender von den Orten nicht wohl zu erhalten sein, zumal da Basel und Schaff- »»al' ^'"ltlen ihr gänzliches Unvermögen vorwenden. Für den Fall, daß man wegen Mülhausen in ^ wcilteter Weise eine Gesandtschaft an den Herzog schicken wolle, bitten die Gesandten von Basel, ihre und Obern lim allerlei wichtiger Ursachen willen damit zu verschonen und solche aus einem andern »>ld bellen, weil sie der beschwerlichen Zuinuthungen von beiden Parteien ohne das gar zu viel hätten »ichi ^ Ungelegenheiten mehr mit sich führen könnte. Dessenungeachtet ändert man obige Meinung ^sucht, weil Gefahr im Verzuge ist, den Gesandten Basels nochmals, bei seinen Herren und tzrj ' ^hiu zu wirken, daß die Gesandtschaft möglichst bald in der angedeuteten Form abgehe und den Orten der Erfolg auch mitgetheilt werde. «. Basel berichtet, in was für großer Gefahr es wegen 920 Februar 1635. der rings um sein Gebiet liegenden französischen lind kaiserlichen Armee stehe, und das; es stündlich Ungelegenheit gewärtige. Es bittet deßhalb nochmals angelegentlich um eidgenössisches Aufsehen und erste Mahnung um schnelle Hülfe. Zugleich berichtet Basels Gesandter, was für Insolenzen unln'^ zunächst bei seiner Stadt von etlichen kaiserlichen Reitern mit Schädigung, Tvdtschlag und Hinwegfüh""'' der Seinigcn verübt worden sei, was sich in der Stadt Nheinfcldcn zwischen ihren geworbenen Solvn' und dem daselbst befindlichen straßenräubcrischen Gesindel zugetragen habe, was in Folge dessen Beschwerliches begegnet sei, wie sich der Kriegsschauplatz allem Anschein nach in die Nachbarschaft in ^ Elsaß ziehen werde, was für beschwerliche und ganz unerfüllbare Zumuthuugen dermalen von beiden an Basel gemacht werden, und wie es dieselben bisher beantwortet habe. — Die Gesandten werden dieß " sowie dasjenige, was dem Gesandten Basels vertraulich wieder eröffnet worden ist, den Obrigkeiten beru'^ Basel wird sich unter diesen Verhältnissen nach der Zeiten und Sachen Beschaffenheit mit der g^^ Vorsicht zu verhalten und besonders der Neutralität sich bestmöglich weiter zu befleißen wissen. ^ , Bezug aus die Beantwortung des zu Gunsten der Neichsritterschaft an der Donau, im Hegau und in ^ bigen Gegenden au die XIII Orte ergangenen kaiserlichen und von der Ritterschaft au Zürich allein erlafß" Schreibens wird als das Thunlichste erachtet, daß zu Zürich das Conccpt einer allgemeinen Antwort i" geachtet man nicht weiß, ob vielleicht die katholischen Orte für sich selbst bereits geantwortet haben, aber wohl zu glauben ist) ausgefertigt, aber zuvor nach Lucern in folgendem Sinne geschrieben iv^ Ob man nicht, weil man jenes Schreiben nunmehr beantworten müsse und der namhaft gemachten Verantwortung bereits eingelangt sei, gestatten möchte, daß diese Antwort auch unter der übrigen kathobß^, Orte Namen ausgefertigt werde. Mau habe auf gehaltene Nachfrage nicht erfahren können, das; d" dort etwas zurückbehalten oder aufgetauft worden sei, was der Neichsritterschaft zugehöre. Was widc> ^ ergangenen Mandate und Verbote bei weiterer Nachforschung in des einen oder andern Ortes Botinäb"^ hinter ungehorsamen Angehörigen betreten würde, das wolle man den rechtmäßigen Ansprechen verabfolgen lassen und darum gebührend Recht halten. — Heruach soll die Antwort au die Reichs schaft in ungefährlichen Ausdrücken und aufs glimpflichste verfaßt, darin aber des Durchpasses Z" ^ nicht gedacht werden. Man werde wohl vernehmen, ob die katholischen Orte sich verantwortet habe" ^ nicht. Wenn es bereits geschehen ist, solle jenes Antwortschreiben doch nicht aufgegeben, sondern gesainmten evangelischen Orte Namen erlassen, und was in das eine oder andere Ort geschrieben übrigen evangelischen Orten von. Zürich aus auch mitgethcilt werden. «. Es werden eine subst""'^. Erzählung von Kilian Kesselrings Verhaftung und jüngster Erledigung, die deßhalb gestellten Beschs punkte und das Urtheil der vierörtischen Kriegsräthe verlesen. Hierauf ersuchen Zürich und anwesenden uninteressierten Orte, sich dieses Geschäft auch ferner angelegen sein zu lassen, damit die Städte für die schändlichen Proceduren und die mehrmalige Verweigerung des eidgenössischen Neckst^ " ^ factivn erhalten und Kcsselring Ehr und Gewehr zurückgegeben und er der Kosten enthoben wer^ ^ uninteressierten Orte wollen auch ferner nichts ermangeln lassen, bitten aber, das; man passendere ^ ^ Gelegenheit abwarte. — Es wird in Berathung gezogen, ob nicht Zürich und Bern gegen das und ungerechte Urtheil der vierörtischen Kriegsräthe ein Protestatiousschreibeu an Lucern erlasse" Man erachtet aber für besser, daß die beiden Städte ein ernstliches Schreiben an die Obrigkeiten der räthe abgehen lassen und von denselben begehren, sie möchten das unförmliche Urtheil cassiereu, weil " ^ gar keine Gültigkeit haben könne, da die Kriegsräthe sich eine unbefugte Judicatur angemaßt hnM" März 1635. 921 "Wi dieselben auch niemals als Richter anerkannt, sondern dawider mehrfach Protestation eingelegt habe, hofft, daß ans diesem Wege eher eine Satisfaction zu erlangen sei, als durch eine ernsthafte „gäche ^ccdur", welche ohnehin die Zeit nicht gestatte, stellt es aber dem Gutachten der interessierten Orte ^)ci»>. 5 Der Prälat von St. Gallen und dessen Amtleute haben von Zürich wiederholt die Aufhebung ^ ^aininheimischen Arrestes begehrt. Zürich wünscht darüber Rath, berichtet, warum seine Herreu und ^>> diesen Arrest dermalen nicht relaxicren können, und legt ein deßhalb an die fünf Orte erlassenes »reiben vor. Mau ist der Ansicht, daß Zürich, weil es zu einer Couferenz mit dem Prälaten auch wegen Sachen worden sei, selbiger ihren Fortgang lassen und sehen sollte, auf was für eine gütliche es mit den sanctgallischeu Abgeordneten unterhandeln könne, damit dieses Geschäft auch erledigt werde. Al>^ '»an schon den Arrest denjenigen Orten zu Ehren, welche dafür interccdiert haben, relaxieren und der ^ hernach nicht gebührlich bequemen würde, so hätte man alsdann noch Mittel genug, in gebührender 'u andere Arreste ans seine übrigen Gefälle und Einkommen zu legen. Mai: hofft aber das Bessere und ^ uicht, daß Zürich wohl wissen werde, das zu seinen Gunsten zu erhalten, was durch freundliche ^ ohne daß dein Ansehen seines Stapdes Abbruch geschehe, zu erhalten sei. Zu «. Bei dem Abschiede liegen: 1) Wahrhafter Bericht, was gestalten Herr Kilian Kcssclring im ^aiiuario 1635 seiner langen Banden wiederum ledig gelassen worden. 2) Substanzliche Bcrzeichnuß deren bon 4 ausgezogenen Orten oder ihren Kriegsräthen an Herrn Kilian Kcssclring verübten Jmproccdurcn und ^waltthatcN. 3) Wahrhafter Bericht was gestalten Herr Kilian Kcssclring zü Wyl und Schwyz grau- bvnlich gemartert worden. (Letztern s. in der Anmerkung zu Absch.70 7 w".) 724. Couferenz der VII katholischen Orte nebst dem Bischof von Basel. Lltcer»». 1635, v. und t<>. März. Staatsarchiv Lucern. Absch. anno 1635. Vd. XXV. t'ol. 9. Lucern. Ludwig Schumacher, Schultheiß und Schützenvenner; Jost Bircher, Ritter, H^^^choiß und Stadthauptmaun; Ulrich Heinserlin, Statthalter und Panncrhcrr; Jakob Bircher, Alt- ^ ^ ^oljann Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammaun und Landshauptmann; Heinrich ^)vr Ritter, Alt-Landammanu. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammann: Diethelm ^!c>r ^^atthalter; Johann Gilg Anfdermaur, Statthalter und Landshauptmaun. Uuterwalden. Jwseld, Landammann; Johann Jmfeld, Alt-Landammann und Landshauptinann, von Obwalden; Lussi, Landammann und Panncrherr, von Nidivalden. Zug. Wolfgang Wikart, des ^kob Meyenbcrg, des Raths. Freiburg. Johann Daniel von Moutenach, Ritter, des ^k>sel Hieronymus Wallier, des Raths; Urs Von Arx, des Raths. Bischof von ^"Zler Heinrici, Urc>konatariu8 ^.pastnlious und Vicmrius ^mrorulis; Doctor Jörg Schädler, ^^"st^enz wird in Folge eines vom Bischof von Basel au Solothurn gerichteten und von diesem Schreibens zusammenbcrufen, in welchem der Bischof berichtet, was für schwere Zn- , uM ihm Markgrafen de Bonrbvnne gemacht würden, und wie schimpflich die im Namen aller 116 922 März 1635. verbündeten Orte an ihn abgegangene Gesandtschaft behandelt worden sei. — ». Die Gesandtschaft ^ Bischofs erzählt nun, wie es sich mir der französischen Protection verhalte. Anfangs habe man keine ^ sache zu Klagen gehabt; wie nun aber der Bischof dem Markgrafen auf die geforderte Lieferung hartck Früchte nicht habe entsprechen können, jedoch ihm, was in dem einen oder dem andern Amt an Frücht vorräthig sei, zur Disposition gestellt und die Ausfuhr der Früchte verboten habe, habe derselbe sich „hitzig" vernehmen lassen, habe vom Bischof verlangt, fünfzig gesattelte und gezäumte Pferde bereit zu halten zur Ergänzung seiner Compagnieen Leute aus der Stift Unterthanen zu werben. Solothurn theilt dara»l drei Schreiben des Königs von Frankreich mit, des Inhalts, daß man vom Bischof nur verlange, daß " so viel Früchte liefere, als er zu liefern in, Stande sei, und daß ihm dieselben bezahlt würden; man aber, daß er verbiete, welche außer Landes zu führen. In einem Schreiben an den Bischof selbst hofft iiinA der König ihm den Vorwurf, daß er, wie verlaute, Getreide an des Königs Feinde liefere und Franks . Kacke Z" si-h nicht gewogen sei. Aufgefordert, ihre Meinung und ihre Vorschläge zu eröffnen, was in der Sache thun sei, antworten die bischöflichen Gesandten erstens, daß der Bischof bei eingegangener Protection zu nichts verpflichtet habe, was der Schuldigkeit gegen den römischen Kaiser etwas benehme. Die AntN^ die der Markgraf gegeben habe, finden sie für die Orte insgemein schimpflich; was in Beziehung daraus-" thun sei, stellen sie den Gesandten anHeim. In Beziehung auf die andern Angelegenheiten h^" sie eine Botschaft an den König nicht für zweckmäßig; der Bischof würde es vorziehen, auf schriftlich"" Wege eine Vermittlung zu versuchen, zumal da jene oben berichteten königlichen Schreiben angelangt ft'"" Bei der Berathung dieser Sache wird hervorgehoben, daß, wenn die zuletzt gegen'den Bischof und desft" Unterthanen von den französischen Officieren ausgestoßenen Drohungen in Ausführung gebracht w^" sollten, au» der Protection eine Unterjochung und ein Dominium werden würde. Da aber die königlich"' Schreiben nicht darauf ausgehen, sondern von Billigkeit und Discrction zengen und deßwegen zu hoffe" ^ daß der Markgraf de Bourbonne auf seinem Vorhaben nicht beharren werde, so wird für rathsam erach^ vorläufig den den Orten angethanen Schimpf zu dissimulieren, bis etwa die Gelegenheit sich darbieten gegen den erwarteten neuen Ambassadvr denselben mündlich zu ahnden; ferner abzuwarten, wie sich ^ Markgraf auf die erhaltene königliche Ordre benehmen wird. Solothurn wird ersucht, in dem schreiben an den König von Frankreich eine Danksagung und des Bischofs Particularangelcgenheit einstig" zu lassen. Auf Solothnrns Ersuchen wird das Concept von Lucern verfaßt. Endlich ersuchen die Gesa"^' Solothurn, es möchte, wenn sich etwas ereignen sollte, was dem Bischof oder dessen Unterthanen Sch^" und Gefahr bringe, im Namen aller verbündeten Orte durch Schreiben und Abschickung von Bote" ft"' Bestes thnn und erklären, daß jedes Ort, welches angesprochen werde, allezeit seine Treue und Aufriclfl^!, gegenüber dein Bischof beweisen werde. fVon da an nehmen die Gesandten des Bischofs keinen mehr an den folgenden Verhandlungen/! k. Auf das von Zürich an Luccru abgegangene Schreiben, i" chem die.Ansicht ausgesprochen ist, daß es passend wäre, wenn das von der schwäbischen Ritterschaft kommene Klagschreiben (S. Absch.723 ä) von sämmtlichen Orten beantwortet würde, wird gut befände"/ ^ Ritterschaft besonders zu antworten, damit man nicht helfen müsse die von den evangelischen Orten gcnen Fehler zu „vcrglimpfen" und zu vertheidigen, und ihr alle gute Assistenz anzubieten, wenn sie erf^ sollte, daß etwas von dem Ihrigen hinter der Orte Jurisdiction und Botmäßigkeit liege. ^ -vhurgau.) «?. Die Erben des Johann Jakob und des Friedrich Schobinger von St. Gallen beft"^, sich, daß der Pater Inquisitor zu Mailand den Ihrigen habe ankündigen lassen, daß sie innerhalb März 1635. 923 ^"ge das Land zu verlassen hätten, während sie und ihre Vorältern doch seit hundert Jahren frei und in Italien ihre Handlung geführt und dieses Handels wegen 1601 zwischen dem damaligen Nuntius 7 '^äno und der Eidgenossenschaft ein Vertrag abgeschlossen worden sei. Es wird ihnen ein Fürschreibcn "'"igt, das die Canzlei Luccrn auszufertigen hat. «. fOhne Solothurn.s 1) Cardinal Albernozzi, Gllbcr- ^ Mailand, giebt in der Antwort auf das an ihn wegen der Pensionen, der Ansprüche der beiden des Stipendiums und der zwei Plätze in Burgund gerichtete Schreiben die beste Vertröstung. hc>/ ^^"lZcn und Hauptmann Keyenberg berichten, was für ein Resultat ihre Sollicitativnen gehabt dvcl" '"an auch aus diesen Berichten den guten Willen des Gubernators erkennt, so wünscht man ) auch, daß derselbe durch die That bestätigt werde. Es wird daher beschlossen, durch ein Schreiben in ^ Fvrin die Verwirklichung des Versprechens zu verlangen. 2) Weil ferner bei der Verhandlung über die " Erneuerung Graf Casati mancherlei Versprechen gegeben hat, um dadurch zur Erneuerung des >uüssts mehr Geneigtheit zu erwecken, dieselben aber bis dahin unerfüllt geblieben sind, so wird gut ) durch einen Ausschuß ihn zu ersuchen, er möchte sich die beförderliche Erfüllung seiner Versprechen vl, > lassen, I. Weil bei den bisher zu Mailand vorgenommenen Sollicitationcn nicht immer die geiibt Autorität gewahrt worden ist, indem Etliche ihre Particnlarangclegcnheiten „ganz verkleinerlich iM'ieben" haben oder vielleicht zur Zeit sich deßwegen noch bei Hof aufhalten und dergleichen leih/ ^^citationen abgeschafft werden sollten, so wird dieser Punkt zur Erinnerung dem Abschied einver- dics'i/^^ ^ Obrigkeiten, wenn von jemand dergleichen Unanständigkeiten sollten vorgenommen werden, Ata abhalten. U. fOhne Svlvthnrn.j Da voit mehrern Seiten berichtet wird, ' daß des ^ llrafen Pallavicini ausdrückliches Versprechen in Betreff der Ausstände des Obersten Amrhyn und des ja ^ ^A'ich sel. und der Mitinteressenten und noch anderer mehr noch nicht zur Verwirklichung gebracht, eriiiN' ^ Aussichten darauf gar schlecht seien, so will man es nicht unterlassen, den Herzog daran zu ^ii»v" lhni das Nöthige vorzustellen. I». Schwyz eröffnet, daß es, seitdem die neue Festung in den lstia theils wegen des Passes, theils tvegen der Abfuhr und Vertheuernng der Früchte in große ^rtc gekommen sei, und spricht in Verbindung mit Glarus die Hoffnung aus, daß die übrigen ktsu i^ ^llig finden werden, an die Abstellung dieser Uebelstünde zu denken. Es habe bereits die Bünde ^Arcide und Früchte durch ihre Herrschaft passieren zu lassen, als was die lind si. ^Mninnisse bestimmen. Die Gesandten lassen es dabei bewenden-, weiter in die Sache einzutreten ^ichei ^l'Eniert und verschieben die Berathnng darüber auf eine bequemere Gelegenheit. I. Da vor ^n»d ^ Kriegsvolk der Orte, das sich in des Königs von Frankreich Leibregiment befindet, in das g^/'^Mindeter oder doch wenigstens in Folge getreuer Nachbarschaft den Orten wohlgewogener Fürsten der» n daselbst einquartiert worden ist, wird für erforderlich befunden, daß jede Obrigkeit, weil die ihrc»/'^n Zeitkäufe Aehnliches herbeiführen könnten, den Ihrigen, welche sich in jenem Dienste befinden, lvird ""d Befehl eröffne, damit, wenn Einer oder der Andere dawider handle, sich, wenn er gestraft unt der Unwissenheit entschuldigen könne. Ii. (S. u. Freie Aemter.) I. sOhne Solvthurn.j ^rtc Megnet von Nri, welcher jetzt von der Mehrzahl der mit dem König von Spanien verbündeten daselb'/'" Agenten in Mailand bestellt ist, läßt sich um die gewöhnliche Präsentation bei dem Gubernator U». '/""'"Aden. Die Gesandten nehmen aus Mangel an Instruction dessen Begehren in den Abschied, z» ^ Gesandten von Uri und Schwyz werden ersticht, auf ihrer Heimreise in Gersau anzukehrcn und den Streit, den die Küttel mit der übrigen Gemeinde haben, womöglich in Freundlichkeit zu ver- 924 März 1635. gleichen, i». Zug beschwert sich, daß das in den Freien Aeintern publicierte Mandat, des Inhalts, daß niemand bei Häusern oder Speichern, sondern blos auf den Wochenmärkten Getreide kaufen dürfe, ihm Z" großem Schaden gereiche, da es jederzeit in den Aemtern Muri und Mehenbcrg gekauft habe. Es wird ihm gestattet Getreide daselbst, wie es ihm gelegen ist, zu kaufen, jedoch nur zum Hallsgebrauch. «». Da dß Dinge, die geheim sollteil gehalten werdeil, bekannt werdeil, so wird sie Abrede getroffeil, daß jeder gesandte bei seinen Herren und Obern dahin wirken soll, daß künftig, wo es nöthig sei, Stillschweigen beobachtet werde. Man schc auch im Abschnitte Herrschastsangelegcnhciten: Landgrafschaft TIMM». «. Art. gg. Justizsachcn. Landvogtci Freie Acmtcr. Ii. Art. 55. Justizsachen. 725. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1K35, 22. März. LundcSarchiv Nidwaldc«. Gesandte: Uri. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Ritter, Landammann; Johw'" Heiilrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Laildammann. Schwyz. Johaim Sebastian Abyberg, Landaiwnau^ Johailil Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter luld Landshaupkmann; Michael Schorn», Seckelmeister. ' wabden. Johann Walthart Lussi, Laildammailn lind Pannerherr; Kaspar Leu, Ritter, Alt-La>^' ammailn. z»—v. (S. u. Bellenz zc.) «I. Wegeil der Beschwerden über den von Lucern neu eingeführten wird eine Zusammenkunft auf den 29. März nach Gersau angesetzt. «. „Dasjeinge, so wegen den sauern ihren über Landsfrieden verübten Unfläthereien lind Ungebühren ist angezogen llild darüber rei viert wordeil, wird jeder Herr Gesandte seineil Herren und Obern umständlich zu berichteil wisse»-" Man schc auch im Abschnitte Henlchaftzangelegenhcitcn: Bogtci Belle»; :c. »>—v. Art. 779—7S1. 72«. Conferenz von Lucern, Uri, Schwyz und Unterwalden. Gersau. 1635, 29. März. Staatsarchiv Lucern. Absch.dLunna l«Z5. Bd.XXV. t'oi.M. Gesandte: Lucern. Ludwig Schumacher, Schultheiß und Schützenvenner; Jakob Bircher, Cloos, Johann Türler, alle des Raths. Uri. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Laiidanlinann; Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Johann Sebastian Äbhb^- Landammann; Johann Nigert, des Raths. Unterwalden. (Niemand.) Tiefe Conferenz ist zusammenberufen worden, um die Beschwerden der drei alten Orte über die ^ Lucern emgeführte Neuerung in Beziehung auf die Zölle zu besprecheil. Da Unterwalden nicht März 1635. 925 sch. ' / vereuibart ulail sich dahin, daß die drei Orte auf einer allzusetzenden Zusammenkunft ihre Be- sich k ^ schriftlich zusammenstellen und Lucern nüttheilen sollen, welches dann auf nächster Coufcreuz über erklären habe. I». Was die Gesandtschaft von Uri in Betreff des Vieh- und Kornkaufs, Hei ^ ^ ^e Ihrigen sehr beschweren, vorgebracht und was Lucern geantwortet hat, dessen wird jeder Tard" ^ ^"'gedenk sein. Auch diese Beschwerde soll Lucern schriftlich mitgetheilt werden, v. Es wird des crla/"^ ^bernozzi, Gubernators zu Mailand, Antwort auf das von letzter Cvnferenz zu Lucern au ihn ^reiben vorgelegt. Dieselbe wird in den Abschied genommen. (Sic findet sich aber nicht bei erlasse Gubernators zu Mailand, Antwort auf das von letzter Cvnferenz zu Lucern au ihn ^rih ^ ^ ennetbirg. Vogteien überh.) v. Luccrn berichtet, daß am Mvrgen dieses Tages ^r nach Brugg kommen werden, wozu die Berner bereits vier extraordinäre Schiffe in Bereitschaft M '.'^sten ^lchlb^" senden Boten von Baden die Nachricht gebracht worden sei, daß etliche tausend Franzosen gesetzt h Ochsten ^'^ll II ^ ^ . , > - - - , , - - - > ^i>i Gesandten erinnern einander daran, daß gesetzt l" «... hellten; sie hätten auch den ersten Auszug anfgemahnt und bereits nach Königsfelden lind in die lere» um Brugg vertheilt; diese ließen sich ansdriicklich vernehmen, sie wollteil durch Baden pas- >i»tz ^^as sparen soll in Aufstellung von Kundschaftern und in erforderlicher Aufsicht auf die Pässe, ^ssu>^ des Spans der Gemeinde zu Gersau nichts an die Gesandten gelangt ist und keine Vcr- tz, wenn etwas Bedenkliches vorfalle, es sofort den andern mitzutheileu habe. t. Da »ü einem Vergleiche angedeutet worden ist, so bleibt es bei dem jüngst zu Luccrn gemachten und Schwhz es über sich nehmen möchten, einen Vergleich zu Stande zu bringen. Atzr Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnbcitcn: Vogteien übcrl). «>. Art. 51. Polizeiliches. 727. -^ahrrechnuttg der die Vogteien Schwarzenburg, Orbe nnt Tscherliz, Grandsou und Murten regierenden Orte Bern und Freibnrg. Freiburg. t«35, 2». März. Staatsarchiv Bcr». Freiburger Abschiedc Bd. 6. S. 123. Bern. Daniel Lerber, getveseuer deutscher Seckelmeister; Sebastian Nychener, beide des H ^^^urg. Jost Brünishvltz, Johann Heinrich Wild, beide des Raths. ^cjs'-.^burg beschwert sich, daß Bern dem Helbling, einem Burger von Freiburg, unverschuldeter sich ^ Maaren arrestiert habe, tvas dem Burgrecht stracks zuwiderlaufe, das den Weg zeige, wie man lffügris'^" Fällen zu verhalten habe; Bern habe serner dadurch in die Souveränität Freiburgs einen ^gstlcn ^ ^ angemaßt habe, die Kosten dieses Geschäftes zu taxieren. Bern bezieht sich ^geiia-.^ den Freiburg auf Anken des Ausermet von Saanen gelegt und der es zu dem de» veranlaßt habe. Stach erfolgter Zieplik und Duplik macht die freibnrgische Gesandtschaft '°>»e „daß sich die Ankengwerber mit 510 Kronen beschlagen lassen und dem Helbling ^lM^ Flügen lassen". Diesen Vorschlag nehmen die Gesandten Berns unter Ratifications- Die frciburgischeu erklären, daß diese Sache blos eine Particularsache sei, und daß sie, ^26 April 1635. wenn die contesticrenden Parteien es wünschen, mit den Herren von Bern sich für einen gütlichen Vergl^' bemühen wollen. I». (S. u. Orbe mit Tschcrltz.) v. In Beziehung ans die Repressalien, welche ^ Prädicant von Granges gegen einen freilmrgischen Unterthan sich erlaubt hat, erklärt die Gesandt!^ Berns, daß sie sich werde angelegen sein lassen, zur Befriedigung der Herren von Freiburg und der essterten die Sache beizulegen. «K. (S. u. Murten.) v. Bern wird Zehnder, den alten Landvogt ^ Oron, zu Rede stellen, warum er den Zoll, über den sich Freiburg beschwert, gefordert habe, und Freft'^ Bericht darüber geben, t. Die Herren von Bern lassen es sich gefallen, den Landvogt zu Milden Z» ^ auftragen, den Herrn von Combremont dahin zu vermögen, daß er die prätendierte Confiscativn kraft Abschieds von Baden Franz Karl Gottrau, Schultheißen zu Stäfis, als Mitherrn zn Combremont, folge. (S. u. Murten.) I». Die Gesandten von Bern zeigen an, daß die Cvnfiscation Monncy's gehoben sei. Der Schaffner von Peterlingen müsse sich mit dem begnügen, ums ihm die Obrigkeit M ^ Kosten bewilligt habe, 20 Pfd. kleiner Währung, i. Die Gesandtschaft Berns zeigt an, daß ihre und Obern ein Verzeichnis) der Zinsen, welche sie abzutauschen gesonnen seien, Freiburg mittheilen I:. Was die dem Keller confiscierten Münzen betrifft, so erklärt die Gesandtschaft Berns, daß ihr davon bekannt seil Hingegen wird bei diesem Anlaß eine Münzconferenz nicht für unpassend gehalten. Man schc auch im Abschnitte Henschaftsangelegenheiten: Volpci Orbe mit Tschcrliz. I». Art. 197. Aogtci Murten. «I, Art. 402. 403. Conferenz der V katholischen Orte. Lucevn. W35, 3. April. Staatsarchiv Luccr». Absch. ,Wanno NM. Bd. XXV. toi. Sä. Gesandte. Lucern. Ludwig Schumacher, Schultheiß und Schützenveuner; Jost Bircher, Alt-Schultheiß uud Stadthanptmaun; Jakob Bircher, Alt-Vaiiherr; Laurenz Meher, Zeugherr. Johann Kaspar von Spiringcn, genannt Arnold, Ritter, Laildammanil; Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann. Schwhz. Johann Sebastiait Abhberg, Landammann; ^Sebastian Abhberg, ammanu; Diethclm Schvrno, Alt-Statthalter. Unter walden. Atarquard Jmfeld, Laildammann; Jmfeld, Alt-Landammaitn und Landshauptmann, von Obivaldcn; Johann Walthart Lussi, Laiida»""'"' und Pannerherr, von Nidtvalden. Ztlg. Wvlfgang Wikart, Alt-Seckelmcister; Christian Jtcn, Seckel»'^^ Diese Conferenz wird auf die Nachricht hiu zusammenberufen, daß Herzog von Nohan uüt einer französischen Macht zu Fuß uud zu Roß beabsichtige, von der bernischen Herrschaft Windisch aus ^ Wasser «ach der Grafschaft Baden zu setzeil. — Es wird ein Schreiben des Herzogs von Nohan ve^' in welchem derselbe sagt, er habe vom Könige den Befehl erhalten, seinen Verbündeten zu Hülfe zn von den Orten, durch welche er gezogeil sei, habe er den Paß erhalten und begehre nun auch "0" katholischen Orteil, was die andern ihm schon zugesagt hätten, obgleich er noch nicht wisse, was M ^ Weg er nehmen werde. Der Landvogt zu Baden berichtet/) daß ihm Herzog Nohan zu Königsfcldeü ^ ' habe, er komme, um das Veltliu wiederum zur Eidgenossenschaft zu bringen, und es stehe nun bei d"' genosscnschaft. wie solches beständig erhalten werdeil könne. Die katholischen Orte werde er nicht berw" April 1635. 927 bei der Stille übersetzen und durch das Zürchergebict über Winterthur und durch die Lande des ^ von St. Gallen nach den Blinden ziehen, vielleicht auch die Neilerei bei Mellingen hinüberführen. Die Midien sprechen ihr Befremdeil darüber ans, daß eine so große Macht wider die alte Form so unver- ^ die Grenzen gerückt sei und dann erst, und zwar mit dunkeln Worten den Durchpaß begehre. Zugleich ^iili, ^ üch, was für Reden seit einiger Zeit gegangen seien, so daß es scheine, daß dicß die Vorbe- sxx zu Allsführung des Vorhabens seien. Mail erachtet daher für nothwendig, damit die Reputation jchex deinen Abbruch leide, auf dein alten Gebrauch für dergleichen Fälle zu bestehen, damit dadurch ^ ttliiuert werde, in dergleichen Fällen die Hoheit und Reputation der Orte nicht außer Acht zu setzen, inliegenden Falle fällt es auf, daß dieser Zug mit solcher Eile und solchem Ernst fortgesetzt wird, da Vera ^ Reltlin durch die französischen Waffen schon eingenommen sein soll. Niemand werde es daher ^ wenn man etwas Anderes vermuthe, nämlich es mochte etwas der Pässe halber im Merk sein, '^eht zum Besten gereichen möchte. Damit man in dieser Hinsicht nichts versäume, wird erstens die Pässe, namentlich den zu Ursern und den zu Bellenz zu verwahreil. Die Gesandteil ihr.,!- ^rten, welchen diese beiden Pässe zuständig sind, die Versicherung, daß ihre Herren und Obern und aufrichtig leisten werden, was zu einem so nothwendigcn Werke erforderlich sei; speciell ^ dazu die Gesandtschaft von Lncern. Zweitens wird beschlossen, weil der Herzog von Nvhan ^ dann nachgesucht hat, als seiuc Armee unmittelbar an den eidgenössischen Grenzen stand, und jchc» derselben allen Vorschub gethan und sie in ihrem Gebiet logiert haben, ohne den katholi- sckH... Kenntnis; davon zu geben, gegen den Herzog von Nohan und gegen Bern und Basel sich ^iii w?, ^ deschweren in Betracht, daß es, wenn einmal der Weg gezeigt sei, eine andere Partei nach dy>... ^Vil gelüsten könnte, woraus das größte Unheil entstehen würde. Damit weitem Consequenzen ^erde, soll bei nächster Gelegenheit bei dem neu angelangten französischen Ambassador Beschwerde ^i>i r ^^vmalität geführt und dainit die Erklärung verbunden werden, daß, wenn in ähnlichen Füllen !°llte ^ Einschen stattfinde und der alte Nespect gegen die katholischeil Orte nicht beobachtet werden ^^n veranlaßt sein würdeil, „ihr Bedenken hierüber in andern« Weg zu bestellen und ihre Ncpu- ^ Hoheit zu versichern." ) Die Schreiben liegen im Nidwaldner- und Zugercxcmplar. 7ÄS. Confcrenz der V katholischen Orte. Weggis. 1«3S, 12. April. Staatsarchiv Luccr». Absch. dv anno 1I-Z5. Bd. XXV. toi. >K. ^^ceril. Lndlvig Schllinacher, Schultheiß lind Schützenvenner; Jost Bircher, Ritter, Alt- q Stadthauptinann; Jakob Bircher, Alt-Bauherr. Ur i. Johann Kaspar von Spiringen, Ritter, Lalldammailn; Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Landshauptmann; Tchj ^akob Tanner, Ritter, Alt-Landammailn; Karl Einaimel von Noll, Ritter, Alt-Landammann. ^°rny' ^"^'lil Sebastian Abyberg, Laildammalln; Sebastiail Abhberg, Alt-Landanlmann; Diethelm ' Statthalter; Diethelm Frischhcrz. Unterwaldeil. Marqliard Jmfeld, Landammailil, von 928 April 1635. Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landammann und Panuerherr; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landaw»"^ von Nidwalden. Zug. Wolsgang Wikart, Alt-Seckelmeister; Heinrich Zehndcr, des Raths. Diese Konferenz ist auf das Ansuchen des spanischen Ambassadors, Grafen Casati, zusammen^ ^ worden. Derselbe ist zu erklären beauftragt, daß der König Alles thuu werde, was das Biindniß verls"'^ und daß er namentlich in den dermaligen Zeitläufcn geneigt sei, diejenige Anzahl Kriegsvolks zu ^. und zu besolden, welche zur Verwahrung der Pässe zu Bellenz, Wasen und Ursern nöthig sei, stimmte Orte Commissarien abzuordnen, um die unter dem Schein des Bündnisses bewerkstelligte fuhr von Getreide nach Blinden zu verhüten. Dagegen begehrt der König laut des Bündnisses eine» ' bruch von 409) Mann von den verbündeten Orten und ersucht dieses Begehren vor die höchsten zu bringen, in dem er auf die Anschläge der Widerpart aufmerksam macht, welche, ohne daß die und Sicherheit der Orte in die größte Gefahr kämen, nicht könnten ausgeführt werden. Dein Amba»" wird gedankt und geantwortet, daß die Herren und Obern sein Begehren vor die höchsten Gewalten werden. I». Es wird für nöthig erachtet, nichts zu verabsäumen, und die Pässe zu verwahren, da tigcs Zusehen gar viel Unheil verursachen könnte, v. Den Obrigkeiten wird anheimgestellt, einc Zu?^"^ kunft zu veranstalten, um einen Entwurf in Beziehung auf den begehrten Aufbruch zu mache», Sache den höchsten Gewalten vorgelegt wird. «I. In Folge des vom neuen französischen Aml>a>l^ Meliand eingelangten Schreibens wird unter Natificationsvorbehalt beschlossen, eine Gesandtschast selben abzuschicken. Freiburg ist zur Theilnahme einzuladen, v. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftZangclegcnhcitcn - Laiidgrafschast TlMga». v. Act. Ivo. Justizsachen. Bcgrüszung des französischen Ambassadors Meliand durch die Gesandten der gelischen Städte. Solothuim. t«35, 13. April (3. a. K.) Staatsarchiv Vera. Jnstructionenbuch. R. S. 123. , Gesandte: Bern. Peter von Werdt, Alt-Venner; Johann Rudolf Bücher, Seckelmeister Landes, beide des Raths. Die Gesandten der drei andern Städte sind nicht angegeben. . Ein Abschied hat sich nicht vorgefunden. Nach der Bernerinstruction sollen sich die Gesandten ' über die Art und Weise der Beglückwünschung besprechen mW sie dann verrichten. Sind die ^ sandten instruiert, beim Ambassador die ausstehenden Zahlungen zur Sprache zu bringen oder br» der Ambassador selber zur Sprache, so sollen die bcrnischcn Gesandten gemeinschaftliche Sache ^ gegen von sich aus die Sache nicht in Anregung bringen. Machen die einen oder andern Gesa" ^ s,: sich besonders einen Gratulationsbesuch, so wird den bernischen Gesandten überlassen zu thun, für gut finden. April 1635. 929 Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Brunnen 1K35, 19. April. Laiidcöarchiv Nidwaldcn. Hci ^^'«dte: Uri. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Ritter, Landainmann; Sebastian ^»üsch, Alt-Landannnann. Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, Landanlinann; Sebastian kielt klllt-Landamnlaiui; Diethelm Schorn», Statthalter; Johann Kaspar Ccberg, Ritter, Alt-Statt- ^ Johann Jnderbitzin, des Raths. Nid Wal den. Johann Walthart Lussi, Landannnann und '^cherr- Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landannnann. g^^'^udannnann Trösch berichtet über seine wegen der obrigkeitlichen Ansprachen, zn Mailand gcpflo- l>ie a ^ilotiativnen. Sein Bericht wird mit großer Befriedigung vernommen und verdankt; übcrdieß wird '»ech. ausgesprochen, daß die Herren und Obern ihren Dank zugleich mit einer Necognition bezeugen »vn - ^ Beziehung auf die Verwahrung der Pässe wird berichtet, daß der Paß zu Ursern bereits sesst,, ^/'^vahrt sei; in Beziehung ans den Paß zu Bellenz will man noch keinen definitiven Beschluß ^ich spanischen Ambassador gestellte Begehren eines Regimentes entschieden sein wird. ^ ""^'elben entsprochcü, so will man sich mit ihm vergleichen, ob jener Paß mit diesem Regiments oder der B3eise verlvahrt werden soll. Unterdessen wird dem Commissarius ernstlich befohlen, mit Hiilfe Wn - ^ Nöthige anzuordnen. «. Wie ungebührlich sich bei ihrem letzten Durchzug die Fran- ^lcer/ ^ ^»afschaft Sargans aufgeführt haben, hat der Landvvgt an Uri berichtet. Uri wird davon Ais, „' ""ntniß grben und auch andern Orten, wo es für nvthwendig erachtet wird, dauüt man dcßwcgcn iilij, katholische Zusammenkunft instruieren kann. «I. (S. u. lliapperswyl.) v. Die Städte Zürich ^ider d beklagen sich in einem Schreiben an die vier Orte, daß dieselben in Sachen des Kesselring zu- Lüe Bündoi! das ancrbotene Recht nicht angenommen, daß sie trotz den Schreiben der uninteressierten die. verhafteten nicht freigegeben und gegen den Unschuldigen in einer Weise procediert hätten, ">e>i ?^"u "»neu Schuldigen niemals erhört sei und dem in der Eidgenossenschaft bestehenden Herkoiu- >»«d "»kaufe und nicht geduldet werden könne. Sie erklären jenes Urtheil für „untüchtig und ungültig" ^vlltx ^ Obrigkeiten der vier Orte, dasselbe zu cassiercn und Kesselring in integrum zu restit««icren. die Ursache zu Klagen gegen Kesselring vorhanden sein, so solle ihm unparteiisches Recht werden; »c,ch ^ '"öchteu durch eine abschlägige Antwort nicht Anlaß zu Weitläufigkeiten geben. Was auf dieses ist, brachten der Gesandten in „ungearteter und hitziger Form" abgefaßte Schreibe«, zu antworten Ztvc^ skch allerseits bedenken, t. Um die Alißverständtüsse zu Gersau zu vergleichen, zu welchen, "^"ordnete von daselbst in Brunne«, erschienen sind, wird als das beste Mittel angesehen, daß auf hilitW - ^"i'ciiilincnkunft Abgeordnete beider Theile mit Vollmacht erscheinen, um nochmals in der Sache mit " Zu verhandeln. ^ersw. Man sche auch im Abschnittc Schnmortsaiigclcgenheiteil: v. Art. S. 117 930 April und Mai 1635. 7SS. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1635, 25. April. LandcSarchiv Nidwilldc». Protokoll der Rüthen und der Landlenthen vom Sä. Zthril ISZö. Pd. 9. WI. WS. „Die angestclte Tagleistung zu Brunnen wägen des; Pas; zu Belletz, auch wegen des Kcsftb'"^ halber soll uff morgen besuocht werden mit bcvclch, das die Päs; zu Bellctz besetzt werdent, wie auch ^ schaffen, das khein Korn durch Belletz in die Püntcn wider gebürcnde Ordnung gefüret und passiere» auch insundcrheit sol das Zürische schribcn tvegen Kessclrings verandtwurtet werden. Auch mit Lantlüten sol durch schribcn bericht gethon tvcrden, damit sy dem gsanten nacher Brunnen bcvelch ^ wegen des Merchts zuo Stanstadt zuo instruieren." Ein Abschied hat sich nicht vorgefunden. 7SS. Conferenz der IV evangelischen Städte. Anrnn» 1635, <4. und 5. Mni (24. und 25. April a. K.). Staatsarchiv Zürich. Nest. XII. Uk. t'ul. 2W. Gesandte: Ziirich. ^alomon Hirzel, Seckelmei>ter; Hans Ludivig Schneeberger, Zeug Herr, des Bern. Johann Ludwig von Erlach, Herr zu Castelen und Nuchenstein; Beat Ludwig Map vou Zcugherr,. beide des Raths. Basel. Johann Rudolf Wettstein, Zenghcrr und des Raths. S-h'" Hansen. Johann Jakob Ziegler, Doctvr, des Raths; Georg Ott, des Raths. i». Mülhausen hat durch einen eigenen Läufersbvten ein Schreiben geschickt, wodurch es sich digt, warum es niemanden abgeordnet habe, angelegentlich seinen Zustand schildert und sich seine" l> , und Neligionsgenossen einpfiehlt. Nachdem dieses Schreiben, sowie ein anderes von Mülhausen verlesen worden, wiederholt Zürich, was es dießmal für eine Bewandtnis; mit Mülhausen habe, ^ ^ Ansicht, man werde nicht länger davon Umgang nehmen können, sich der Stadt ernstlich anzuueh»""' habe unlängst neben Bern 150 Mann als Znsatz abgeordnet und gehofft, daß dieselben nach Aüilh^ kommen. Bern habe seine 150 Mann von Basel wieder zurückberufen; es bitte jedoch, daß selbige hingeschickt werden, und daß die beiden andern Städte ihre Hand auch nicht abziehen "löch""^ Bern erwidert, weil ans vielfältiges Anhalten die Paßbewilligung nicht erfolgt sei, habe es sein Volk heimgenommen, hoffe auch wegen der eigenen Gefahr, und weil die Stadt Mülhausen ein unweh^^. Ort sei, nicht übel daran gethan zu haben; es sei jedoch nicht der Meinung, daß man sich der Stadt mehr annehmen solle. Mit einer geringen Garnison könne dieselbe jedoch nicht gehalten werde»; dadurch aber den übrigen Orten große Ungclegenheiten, vielleicht sogar der Krieg auf den Hals 'gezogen Andere Orte, an denen viel mehr gelegen sei, seien in gleichen oder noch größern Gefahren. Eine"'" ren zu helfen, sich selbst aber zu „enthelfcn", werde durch die Bünde nicht gefordert und sei auch selbst nickst thunlich. Die Gesandten hätten also keinen Befehl, die Zurücksendung des Volkes, das abgedankt sei, zu bewilligen. Wenn man auf andere Mittel für die Mülhanser und die Berstärkuwl Macht bedacht sein wolle, so würde es sich Bern nicht entgegen sein lassen. — Basel und Schalls- bitten, daß man sich die Stadt Mülhausen in ihrer Roth zum Besten empfohlen sein lassen "M, Mai 1635. 931 ^ nochmals (zuinal Basel), daß sie zu einem Zusatz nicht beitragen können. Abgesehen Hhri ^ ^'Möglichkeit und der eigenen Gefahren seien sie also erschöpft, daß sie „einander selbst an dem 5. hart angreifen mußten." Sollten sich durch die Gnade Gottes die Zeiten ändern, so würden ihre und Obern leisten, was sie früher auch gutwillig gethan hätten; man möchte also ihr eigenes An- herzigen und sie für entschuldigt halten. — Zürich eröffnet, obwohl Bern sein Volk wieder heiiu- »:,d ^ ^ ^ ^vch ''l Bundes seine 159 Manu den Mülhauscru zukommen lassen befehlen. — Basel und Schaffhausen werden von Zürich und Bern für entschuldigt Mülhauseru wegen ihres strengen Wachens zur Abhaltung des streifenden Ge- "'Wen Trost zu geben, und um den Schein einer Sönderung zu vermeiden, beschließt mau auf öcr Obrigkeiten, daß im Namen der vier evangelischen Städte von zwei Hauptleuten aus Zürich »ic» ^ ber Stadt Mülhausen ein Zusatz von 150 oder 200 Mann beförderlich in Besoldung genom- !"ll ^lle. An die Bezahlung haben beide Städte ihren Theil zu geben; um den andern Thcil Hos ^ ^^'livsischc Ambassadvr angesprochen und dabei an das erinnert werden, was der König den bei kx^^^mcn Gesandten gesagt hat, daß er an Mülhausen so viel thun werde als die andern mitverbün- d>cl sj. beiden Counnandanten solle man Befehl geben, mit den Mülhausen: zu tractieren, wie ^en Soldaten wöchentlich oder monatlich an Korn oder Brot und Wein liefern wollen. Den Ain- ^»cn " nachdrücklich darum angehe::, den Mülhausen: etwas au ihre alten ausstehenden Pcn- ^:in ^ bezahlen, damit sie daraus ihre Ringmauern durch einen Ingenieur oder sonst einen verständigen ^bessern und anderes Nöthige sich verschaffen können. Damit der Zusatz desto bequemer nach »»d gebracht werden könne, ersuchen die Gesandten Berns Zürich, seine 150 Mann abzudanken ^ebci Welche in Mülhausen Dienste nehmen wollten, zu rathcn, sich ä 1a lila dorthin zu begeben, ^ behülflich sein könne. — Der Bote der Stadt Mülhausen wird mit einen: beschlossenen ^ 'wls der Vertröstung entlassen, daß hoffentlich von den Obrigkeiten ohne Verzug eine gute Erklä- ^ werde. I». Die bei den: König von Frankreich gewesenen Gesandren, die sich auf dieser ^X'eid^ (Arzcl, von Erlach und Zicgler) verlesen ihre Instruction und den darüber erhaltenen s-' ^"öon jedes Ort bereits eine Copie erhalten hat. Ihre Bemühung wird ihnen verdankt und >:>/ "^^vendig erachtet, über den einen und andern Punkt, bevor man deßhalb ferner etwas an den ^ßt, nüt de»: Aiubassador Meliand zu Solvthurn zu conferiercu und dessen Erklärung zu bc- ^ öesto besser darnach zu richten wisse. «. WaS Basel auf besondern Befehl seiner Obern wegen der dermaligeu Lage in der sich seine Stadt befindet, theils wiederholt, theils ciu- ^'öffnet hat, damit man künftig sich darnach richte:: könne, wird jeder Gesandte zu berichten wissen, /^ilt es auch mit, daß ihn: wegen Ertheilung eines Paßportcs an einen kaiserlichen Obersten, der ,^'w:k bei ihm gelegen habe, von dein Aiubassador zu Solothurn ein schriftlicher Verweis gegeben ^th ^ ""ö legt dessen Schreiben vor, sowie die von ihn: darauf erlassene Antwort und begehrt deßhalb ^stt ^ bei der gegebenen Antwort verbleiben und kann nicht finden, daß den: Bunde durch ich,^""6 jmes Paßports Eintrag geschehen sei, bemerkt aber den: Gesandten Basels, daß es uothwcndig ^h»ti Gefahren nüt der Ertheilung von Paßporten au unbekannte Personen verbunden seien, mit ^>qt 's- bieser Sache zu verfahren. «I. Herr von Mollondiu übergibt sein Creditivschreiben tind ^ w:n in: Namen des französischen Ambassadors Meliand vor, man möchte auf „das Armieren der Miteidgenossen in den fünf Orten" ein wachsames Auge haben. Es geschehe dicß auf Antrieb 932 Mai 1635. der Spanischen, die es bereits so weit gebracht hatten, daß denselben die Pässe coinprommittiert ww^' seien. Weil daraus abzunehmen sei, daß sie gesonnen sein mochten, den König von Frankreich in guten Intentionen, die doch nur ans die Befestigung der Eidgenossenschaft gerichtet seien, zu verhindere bitte er, daß man besagten Werbungen weder mit Gestattung der Pässe, noch mit Zulassung des von Munition, Waffen und Anderem Vorschub leiste. — Alan läßt antworten, daß deßhalb an ci»^ Orten bereits gute Vorsorge getroffen wordeil sei, und daß Aehnliches an den übrigen auch geschehen Man übergibt dem Herrn von Mollondin ein Creditivschreiben an den Ambassadvr, worin drmsAbe"^ seine geneigte Gesinnung gedankt und versichert wird, daß auf sein Begehreil annehmliche Resolutionen den Obrigkeiten erfolgeil werdeil. — Bei diesem Anlaß wird auch für nothwendig befunden, mit ^ Mcliand beförderlich zu reden und sich bei ihm zu erkundigen, was der König bei diesen OccurrcuM Betreff des Defensionswerkes, der nrnuzs volanto oder anderer nvthwendigen Maßregeln den evanlsiUtz- Orten gegenüber zu thun gesonnen sei. Auch die übrigen Punkte, besonders die ausstehenden Zassiu^' Zinsen, Pensionen und Contracte, der Salzhandel, die Kesselriugsche Angelegenheit, die Stadt M"lh^^ deren Zusatz lind dessen Erhaltung, die Stadt Genf und deren Kircheilgüter sollen zur Sprache werden. Deßglcichen sollen dem Ainbassador die Städte Basel und Schaffhausen wegen ihrer tälst^^ mehrenden Gefahren bestens empfohlen werden. Zu Verrichtung dessen wird Oberst Johann Ludwigs Erlach erbeten, welcher sich auf der Rückreise nach Bern zu dem Ainbassador begeben und auf Zusammenkunft über seine Verrichtung referieren wird. Wegen dieser und allfälliger anderer Sache" ^ auf den 3. Mai eine Conferenz nach Aarall angesetzt. Wenn inzwischen dem einen oder andern Orte etwas Bedenkens fürfallen sollte, solle es die ander» bei Zeiten davon benachrichtigen, v. Weil Bern sich über der vierörtischen Kriegsräthe unbillige Prvceduren und die Verurtheilnng des H meisters Kesselriug höchlich zu beschweren haben, so wird in Bedenken gezogen, ob auf nächst bevorste) Jahrrechnuilg zu Baden und jenseits des Gebirgs die Gesandten der beiden Städte neben diesen rütheu mit Fug werden sitzen und richten können. Die obrigkeitlichen Erklärungen hierüber solleil n"l ^ ster Conferenz zusammengetragen werden, t. Basel bittet abermals wegen der besorglichen getreues Aufsehen und für den Rothfall um eilige Hülfe, auch daß mau „seine Herren und baldigste in ihrem Zusatz verstärken und ihnen unter die Arme greifen wolle." Eine ähnliche auch Schasfhauseu an die Gesandten. Was für eidgenössische tröstliche Anerbietungen den beide» ^ ^ gemacht worden sind, hat jeder Gesandte zu referieren. A. Die Gesandten Zürichs bringen Beschs ^ betreffend die Filiale Dägerleu in der Grafschaft Khburg lind die Versehuug des Kircheildienstes ^ vor. Die Gesandtschaft Schaffhausens entschuldigt sich zum Theil und erklärt, daß dasjenige, ^ Herren und Obern jüngst deßhalb an Zürich geschrieben hätten, von etlichen Aeltesten aus selbiger mit Wahrheit also vorgegeben worden sei; sie sei aber bereit, bei ihrer Obrigkeit dahin zu wirt'^^l die Pfründe Dägerleu durch einen eigenen Prädicanten versehen werde. Sie könne ihrerseits ' thunlich finden, daß im Kirchendienst zwei Pfründen sollten „zusammengebunden" werden. ^ ^ Zu. i». Den 10. April waren wegen Abschickung des Zuzuges als Gesandte der evangelische" in Basel: Kaspar Schund und Eberhard Jmthurn. (Archiv Bern: Mülhauser Buch d. S. Zu K». Der Inhalt der mit dem König gepflogenen Verhandlungen ist folgender: 1) Auf d"' ob der König, wenn etwa die mit Spanien verbündeten Orte nicht allen Punkten des französisch^ nisses Genüge leisten sollten, dieses Bündnis; den andern Orten gegenüber aufrecht halten werde, c" Mai 1635. 933 der König, daß cr in solchen: Falle das Bündnis; aufrichtig und getreu halten werde. 2) Auf den Wunsch, König möchte, da die Orte zu ihrem Schutze ein Armcccorps aufzustellen für nothwcndig erachten, dieses Vorhaben nach den vom Ambassador de Leon vereinbarten Convcutioncu unterstützen, erhalten die Gesandten die Antwort, der König habe den Ambassador Mcliand mit dein besondcrn Auftrage abgeordnet, der Lage der Sache sich Kenntnis; zu verschaffen und ihn: genauen Bericht zu geben. Je nach Beschaffenheit desselben werde er seine guten Näthe ertheilcn, inzwischen für die Erhaltung der Orte alle Mögliche Sorge tragen. 3) Auf die Bitte, der König möchte dei: Orten seinen Entschluß kund thun, ob er chnen in: Falle eines Angriffs schnelle Hülfe zu leisten entschlossen sei, wird geantwortet, das; derselbe Wiche Hülfe leisten werde, zu welcher ihn die Allianztractate verpflichten, und das; er den benachbarten Gouverneuren und seinen Generalen den Befehl geben werde, so nahe als möglich mit ihren Streitkräften ^rzuriicken, um in: Fall der Noth Beistand leisten zu können. 4) In Beziehung auf die Angelegenheit Wselrings, für deren Beilegung die Gesandten um die Jnterposition des Königs bitten, erklärt dieser, das; or dem Ambassador den Befehl werde zugehen lassen, in Verbindung mit den uninteressierten Orten in: Aainen des Königs alle nöthigcn Officien zu Beilegung des Streites eintreten zu lassen. 5) Der König >nacht sich ^ das Ansuchen der Gesandten, er möchte Mülhausen in seine Protection nehmen, anheischig, G'er Stadt wie den verbündeten Orten beizustehen. 6) Da die Orte in Folge der kriegerischen Zeitkäufe W) außerordentliche Ausgaben erschöpft sind, bitten sie um Zurückbczahlung der Capitalicn, um Auszah- W der aufgelaufenen Zinsen, Pensionen und der den Particularcn schuldigen Summen. Darauf antwortet ^ König, cr werde den: Ambassador Befehl geben, in Betreff des Inhalts dieses Artikels Vorsorge zu hoffen isto xourvoir au eoutcuru ou vot artwls); zu diesem Zwecke schicke cr eine beträchtliche Summe oiceS und habe die Absicht später diese Sendungen immer zu besserer Zufriedenheit fortzusetzen. 7) Die sandten bitten um die seit einiger Zeit unterbrochene Bezahlung der 200 Livrcs betragenden Pensionen ^ die zwei in Paris studierenden schweizerischen Studenten. Der König antwortet, cr werde für die Bc. ^K)lung sorgen lassen. Die beiden Studenten müssen dem Ambassador präsentiert werden, der ihnen dann f"Wertificat ausstelle, das; sie in die Zahl der von: König zu unterhaltenden Schüler aufgenommen seien, ^ 6olgc dessen werden dann die dermalen in Paris studierenden bezahlt werden. 8) In Betreff der Salz- Aerung erklärt der König, daß der tdrmwr ckos g-adokles die schriftliche Ucbcreinkunft aufs pünktlichste K' halten habe, wie auch andrerseits die Orte denselben nachkommen werden. 9) Was die zollfreie Ein- Ausfuhr von schweizerischen Waaren nach und ^u:s Frankreich anbetrifft, so hat der König den Am- ^llsador Mcliand beauftragt, die Orte zu versichern, daß er sie zufrieden stellen werde in Beziehung auf die ^lloiung von der nochmaligen gerichtlichen Schätzung (rcmgixroeiation) dieser Waaren und darin die undnisse und Tractate pünktlich beobachten werde. 10) Die Gesandten führen in: Namen Genfs Klage, "b Bürgern dieser Stadt der Besitz von Gütern in den: Amtsbezirk (lmilliaZo) Gex streitig gemacht werde, ,^che «nst den Geistlichen dieses Landes gehörten, bevor es von Bern erobert worden sei. Diese Güter, W das Kriegsrccht Eigenthum Berns geworden, seien von letzter»: an einige Bcwoh And Bewohner Genfs und ^were veräußert oder ihnen zu Erblchcn gegeben worden. Dw Böschungen se e ) ^ 2 ^urch Traetate von 1539, 1504, durch eine Erklärung vom März 1004 und S 'p cmb r 1 ^ ^ ^sandten sprechen die Hoffnung aus. daß der König keine Neuerungen u: de»: zulassen werde "aS se.nc Erfahren und er selbst festgesetzt hätte, und die Einsprachen der Gcrstluhen von ce: >^>an Velsen ee Spruch des Parlaments von Dijon. der die Bürger von Genf dieser Güter beraubt, mcht zur Geltung !°'"'nen lassen und ihn: untersagen werde, mit dieser Sache sich zu befassen. Der Komg das; er ^'"ts Befehl gegeben habe, daß keine Nichter und kein Parlament u: dwser Sache ^^"bandeb: hale. Wdem sein Rath, und daß jede Elution aufgehoben bleibe, bis der Könug selbst entschieden habe. Es 934 Mai 1335. handle sich hier nicht um eine Wiedereinsetzung in den Besitz, sondern um die Cassation eines Urt>'^' spruchcs der gegen die bestehenden Tratate gefällt worden sei, und darüber entscheide der König. Schliß', versichert der König die protestantischen Orte und deren Verbündete seines Wohlwollens. ClMü^> 12. März 1635. (Beilage zumAbschied vom 8.September (a.K.) 1634 im Vaslercxcmplar.) Im Staat-' archiv Zürich liegt eine andere in Beziehung auf das Hcimfallsrccht den 23.März 1635 gegebene Ant»""' Die Gesandten beklagen sich, daß den in Frankreich gestorbenen Eidgenossen gegen die von früher» Köwiö' gewährte Exemtion dem Hcimfallsrccht (droit d'-rnlmino) unterworfen werden. Der König antwortet, ^ werde darin nach dem Wohlwollen handeln, das er für die Eidgenossenschaft hege, und wenn man st^'' Folge des Todesfalles eines Angehörigen an ihn wenden werde, so günstig als möglich dafür daß die Kinder oder die gesetzmäßigen Erben des Verstorbenen in die Erbschaft eintreten können. die Eidgenossen anbetrifft, welche in seinem Solde stehen, und die Kauflcutc, welche während Messe (toiro kranolio) sterben, so bleibe es bei den ihnen durch die Ordonnanzen gewährten Privileiw 734. Konferenz von Uri, Schlvyz und Nidwaldcn. Brunnen. 1«35, !l. Mai. z!a»dcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Peter von Noll, Ritter, Landammann; Johann Kaspar von Spi""^' genannt Arnold, Ritter, Alt-Landammann. S ehw Hz. Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Scbnl""" Abhberg, Alt-Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter/ Jtal Neding. Panne^'' und des Raths. Ridwalden. Kaspar Leu, Ritter, Landammann und Landshanptmann; Konrad Büren, Statthalter. n. Zur Verwahrung der Pässe zu Ursern, Wasen und Vellenz haben „wegen eingerissener Ungcle^ hellen" bisher keine Maßregeln ergriffen werden können. Es wird mm ein Schreiben des spa»^! Ambassadors Carlo Casati verlesen, in welchem Nachricht gegeben wird, daß der Cardinal Albcr"^ Gubernatvr zu Mailand, sich dazu verstehe, die Garnisonen bei diesen Pässen zu bezahlen, welche Gärnitz'"^ von dem dem Könige erlaubten Ncgimente genommen werden können. Er wünscht, daß eine Gesandthh^ zu ihm komme, um mit derselben das Nähere abreden zu können. Dem Wunsche wird entsprochen ^ gleich auch gut erachtet, bei dem spanischen, so wie auch beim französischen Ambassador um beförd"'^ Bezahlung der Nestanzen zu solliciticren. I». In einem Schreiben des französischen Ambassadors die Beschwerden der Bündner erneuert, daß der Eommissarius zu Bellenz Wachen am Monticello aufg^^ habe. Es wird beschlossen dem Ambassador in einem Schreiben die Vefngniß der Orte dazu darzuthun zugleich auch die Beschwerden derselben den Bündnern gegenüber zur Kenntniß zu bringen. J"g^.z wird auch in ähnlichem Sinne ein Schreiben an die Misoxer erlassen, v—t. (S. u. Bellenz w.) 8' .z erscheinen Gesandte von den beiden in Streit liegenden Parteien zu Gcrsau, der wegen des Landrecht'' Rßchlechtes der Küttel entstanden war. Die Schlichtung dieses Streites war zwar früher sth"" ^ un Schwhz von den Küttel ohne Vorbehalt, von der Gemeinde Gersau mit Vorbehalt offener übergeben worden. Unterdessen haben sich aber neue Mißverständnisse eingestellt. Den Abgeordneten ^ uun zugesprochen, sie möchten die Beilegung des Streites ohne allen Vorbehalt den beiden Orten " ^ Mm 1635. 935 in diesem Falle werde man beförderlichst einen Tag zn frenndlicher Entscheidung ansetzen. Die '^vrdnetcn der Gemeinde, ohne Vollmacht dafür, nehmen den Vorschlag in den Abschied, z, Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhciten: Bellen; :c. v-i> nämlich Bedenken, die bei ihm befindliche Mannschaft n 1a lils hinunter nach Mül- ^^u lassen, ivünsche auch zu wissen, wie er sich mit den Officieren und sonst zu verhalten habe, wauerung der Sache wird für gut befunden, daß die noch zu Basel liegenden 75 Mann weder sam- truppweise nach Mülhausen geführt, sondern abgedankt werden sollen, mit dem Verdeuten, ^ ^'ugeu, welche Lust hätten, in Mülhausen Dienst zu nehmen, sich gelegentlich dahin begeben können. Acc>, - "vthwendig erachtet, daß die zwei zu Basel befindlichen Hauptleute von Zürich und ^ . lammt ihren Amtleuten, nämlich ein jeder mit einem Wachtmeister, drei Nvttmeistern nud einem ^ alsbald mit sicherer Gelegenheit nud gewissen Guidcn nach Mülhausen verfügen und ein lcr Manu in beider Städte Kosten und mit früher verglichener Besoldung (8 fl.) werben und wegen Rcu ^ Mann mit Mülhausen reden sollen, daß es selbige auf seine Kosten werbe und besolde. Dabei ^ ^ Hauptleute den Mülhausen! zu Gemüth führen, was die vier Städte bisher für sie gethan, in führen und welcher bedrängten Lage auch sie gegenwärtig sich befinden. Darüber wird nebst dm beiden Hauptleutcn als auch Mülhausen selbst von Aarau ans geschrieben. Weil lic allerlei Volk sich dahin begeben werde — die Mülhauser würden aber wohl wissen, wem »Iis ^ ^ brauen könnten oder nicht — so erachtet man für nothwendig, den beiden Hauptleuten von Zürich so ^ Instruction zuzuschicken und ihnen hinreichenden Befehl und Gewalt über ihre Soldaten zu geben, ^ lie diejenigen, welche sich ungebührlich aufführen, abstrafen und allenfalls auch ein Malefizgericht übe,,, ^ ^nuen. Deßgleichen sollen die Hauptleute von Basel aus unter die Ordonnanz, welche diese Stadt Zusatz aufgestellt, auch beförderlich gestellt werden. Es wird auch die Frage erhoben, ^ Mülhauser, falls die Erhaltung oben genannter 50 Alaun von ihnen nicht erhältlich wäre, des ? .^unuiites Zusprechen" oder durch die zwei Hauptleute dahin bewogen werden sollten, den Soldaten Wein und Brot zu einem leidlichen Preise zu liefern, damit sich diese desto besser erhalten lio,/"' Ja Betreff der künftigen Beschirmung, Ordnung der Haushaltung, Befestigung und Dcfen- eom.^^dt Mülhausen soll beförderlich ein Beschluß gefaßt und sollen die Ansichten darüber auf nächster "'5 Zusammengetragen werden, damit mau sich erklären und den Mülhausen! das Nöthige mitthcilen 936 Nim 1635. kann. Damit man sich der Defension halber künftig desto besser zu verhalten wisse, wird man suchen " guten Grundriß von der Stadt Mülhausen zur Hand zu bringen. — Was Zürich wegen Mülhausen eck>^ hat, und was darauf geantwortet worden, daß nämlich niemand gesonnen sei, Mülhausen in seiner Rost" Stich zu lassen, sondern das Bündniß so viel nur immer möglich zu halten, werden die Gesandten zu refc"^ wissen. — Damit die Stadt Mülhausen zu ihrer bessern Eonservation Geldmittel erhalte, wird ma» ' erster Gelegenheit den französischen Ambassador deßwegen angelegentlich ersuchen, auch wenn sie es begch» sollte, durch Fürschreiben an den Herzog von Nvhan um Bezahlung der ihm vorgesteckten Früchte beh»»^' sein. « . An die vorderöstcrreichische Negierung wird eine Antwort entworfen auf das Schreiben, in ^ chem sie auf das Begehreu des Passes eine abschlägige mit Verweisen verbundene Antwort gegeben (ä. .1. 25. April). Sobald dasselbe ratificiert und der Zusatz in Mülhausen formiert sein wird, st"' Ausfertigung von Zürich aus geschehen. «I. Die Gesandten werden auch berichten, was Oberst von ^ über seine Verrichtung bei dem französischen Ambassador Meliand und besonders des bekannten Destnsi^ Werkes wegen relatiert hat. Darüber und wie man sich sonst im Nothfall gegen einander verhalten ^ wird man sich bei künftiger Zusammenkunft erklären. — In Beziehung auf die Gclddistribution gut erachtet, den Ambassador anzugehen, dieselbe zu beschleunigen, und sich insgesammt mit einer nicht zufrieden zu geben, sondern ihm die Verweigerung rnnd anzuzeigen. «. In Betreff der Con»»^ und der Beschwerden der nach Frankreich handelnden eidgenössischen Kaufleute und der darüber Resolution erachtet man für zweckmäßig, daß die Kaufleutc neben ihren: ordentlichen Agenten, dem Vomier, noch einen andern aus einer der vier Städte mit den erforderlichen Jnterccssionalien' an d» , treffenden Orte nach Hof schicken sollten, um die Exemtion desto eher auszuwirken, t. Wegen der ringschcn Angelegenheit und des vor einem Monat von Zürich und Bern an die vier Orte rrlast Schreibens soll einstweilen keine Antwort solliciticrt, sondern noch eine Zeitlang zugewartet werden ^ wird auch die Ansicht geltend gemacht, daß mau durch die Sönderung oder Verweigerung des Beisitz^ ^ »s den vierortischeu Kriegsräthcn nichts gewinnen, sondern nur noch mehr Anlaß zu Verdruß und ^ geben würde. Damit es aber nich-t das Ansehen habe, als wollten Zürich und Bern den empl»^,^.,> Schimpf stillschweigend hinnehmen, und weil man nicht wissen kann, was für eine Antwort Schreiben kommen wird, sollen die beiden Städte sich zusämmenthun und einen „reifen Nathschlag l» ^ ivas zur Rettung ihrer Reputation und zur Nedintcgratiou des Kcsselring vorzunehmen sei. Ein Gesandten ist der Ansicht, daß ein Gcgenurtheil gegen die Kriegsräthe sollte verfaßt und sie als 8^,.,.^ Zerstörer ausgerufen und von beider Städte Jurisdiction und deren deutschen gemeinen Vogteie» Kesselriug hingegen in Ehr und Gewehr wieder gestellt und ihm seine Kosten an der Kricg-^ Leib, Hab und Gütern 'vorbehalten werden sollten. Daneben sei es dein Ambassador und den »"^ ischen Orten unbenommen, in der Sache Unterhandlungen anzuknüpfen. Doch finden andere ^s»»^ solches Gegenurtheil bedenklich, da es Repressalien hervorrufen würde und niemand mehr sicher reist» ^ Die dermaligen Verhältnisse erforderten eher gelinde Mittel und fernere Jnterposition. Bei nächster Z»^^z- kunft sollen die Orte darüber eine endliche Erklärung abgeben. A. Was des neuen französisch^ ^ Handels wegen von dem Ambassador für Bescheid erfolgt ist, und daß der Trcsorier um Beförder»^^ Sache bereits nach Hof abgereist sei, werden die Gesandten zu berichten wissen. Ii. Obigen Punkte'», mit Frankreich tractiert werden, soll das Anliegen der Stadt Genf ihrer Kirchcngüter halber Maßen einverleibt werden, i. Von Zürich soll an den König von Frankreich über diese und d»'b Mai 1635. 937 Punkte, welche in dein übergebeucn Cahicr oder königlichen Abschied enthalten sind, ein freundliches Dank- ^'"bsschreiben ausgestellt werden. Dieses darf aber nicht so gehalten sein, als wäre man mit den ^'llten Resolutionen zufrieden, sondern es soll in demselben neben Wiederholung der Punkte glimpflich an- di/^^ werden, man hätte gehofft, über das Eine und Andere eine bessere Erklärung zu erhalten, und daß ^^"bclegenheiten der evangelischen Orte in mehr Berücksichtigung gezogen worden wären. Endlich soll i'crw'"A)rere Recommendationen bitten, und daß die gegebenen Versprechen in Betreff der Commercien werden mochten, im klebrigen sich auf den Ambassador Meliand berufen. Damit auch bei Hof l>ge^^ Andere desto besser ausgewirkt werde, soll das Geschäft dem Ambassador durch ein weitlän- ' Erinneruugsschreiben und eine Replik über den einen und andern Punkt anempfohlen mW das An- ^ "an ihn gerichtet werden, die Agenten der Kaufleute mit den nothwerdigen Fürschreiben an den Hof sie ""d auch selbst um schleunige Expedition zu sollieitiercn. Diese zwei Schreiben sollen, sobald sci»^^^ den übrigen Orten mitgetheilt werden. Zl. Dem französischen Ambassador wird auf a»l>v Hcrrn von Alollondin gcthancs Anbringen und übergebenes Credenzschrciben fremrdlich ge- A» l ^ Letzterer ersucht, was sowohl der Zahlungen als anderer Punkte halber geredet worden, dein ^"Klzeigen. 1. Das französische Manifest oder offene Patent, welches über die Einnahme des ^ w» and über die Absichten des Königs verfaßt worden ist, wird der evangelischen Religion und ihren ">r Veltlin zum Nachtheil gereichend angesehen. Alan soll deßhalb bei künftigen Begehren der handle es sich um Werbung oder Pässe oder Anderes, nicht gerade in Alles einwilligen, sondern Zur'l ^"^alteu, namentlich aber soll kein Ort ohne Wissen des andern seine Erklärung abgeben. Von dcn"- ^ könnte man sich inzwischen bei den Blinden erkundigen, was man dort hievon halte. Was es ^ ^ Erfahrung gebracht, soll den übrigen Orten bei nächster Gelegenheit mitgetheilt werden, reich ^ ^ Serres, ein evangelischer und wohlerfahrener Ingenieur im Dienst des Königs von Frank- i»vw, ^ evangelischen Eidgenossen für den Nothfall, oder wann sie wollen, seine Dienste angeboten, Ae-, ^ Elesandtcn referieren lvcrden. Man ist der Ansicht, daß man über das Eine und Andere Grase, ^ ^ berathen und dariibcr bei erster Zusammenkunft sich entschließen könnte, i». Dem ^ ^ ^cr Städte Antwortschreiben „um gewisser Ursachen willen" nicht eingehändigt c,"s Es nürd deßhalb für nothwendig erachtet, beförderlich ein anderes Schreiben zu berathen und ^>c>n Schaffhausen theilt Ziirich mit, daß es die Pfarrei Dägerlen wie von Alters her mit Pfarrer versehen lassen wolle, daß es auch den Zehnteuspan am Rutschwyler Berg gern zn ^ !6he und gesonnen sei, selbigen Zehnten dieses Jahr wegen des Klosters Allerheiligen in Empfang z» Zürich wünscht hingegen, daß zu Vermeidung von allerlei Angelegenheiten durch einen eigenen Zch> hauSlMlich niedergelassenen Prädicantcn die Pfarrei versehen werde. Ueber den angedeuteten ^ÜPan will es seiner Obrigkeit referieren in der Hoffnung, daß das Gebührende auch erfolgen werde. Zu «I. Meliand ^b folgende Erklärungen: I) An den Zusatz nach Mülhausen etwas an Geld oder ^"nschcift zu cvntribuicren habe er keinen Befehl, wolle darüber an den Hof berichten. 2) In Betreff ^ Angelegenheit Kcsselrings rathe er, von den vier Orten eine Antwort auf das von Zürich und Bern "sie erlassene Schreiben nachdrücklich zu verlangen und, da die katholischen Orte mit Werbung von Uegsvolk beschäftigt seien, auch von Seite der vier evangelischen Orte sich in Bereitschaft zu setzen. Betreff des Defensionswcrks sei noch kein Entschluß vom Hof ihm zugegangen; in allgemeinen brücken aber gicbt er die Vertröstung, daß der König mit demjenigen Kricgsvolk, welches er entbehren 938 Mai 1635. könne, die evangelischen Orte „nicht verlassen werde". 4) Für die Distributionen und Friedgelder sei z'»"" einiges Geld angekommen, aber mit dem Tresorier noch nicht gerechnet und Abrede gehalten worden; bald aber würden die vier evangelischen Städte zufrieden gestellt werden; dann würden auch die Mülhauser so viel Friedgelder, „als die Gelegenheit zugeben möge", erhalten. 5) Die Kaufleute zu Lyon möchten eine Berechnung aufstellen, wie hoch sich die neue Zollsteigerung belaufe; diese werde er an den Hof senden und die Sache einleiten. (Beilage zum Abschied.) 7S«. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. t«3S, LS. Mai. Landcsarchiv Nidwalden. Gesandte: Uri. Johann Peter von Roll, Ritter, Landaimnann; Johann Heinrich Zum Brun""', Ritter, Alt-Landaminann. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landaimnann; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Johann Kaspar Cebcrg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Gilg Aufderinaur, Alt -Statthalter und Landshanptinann; Michael Schorn», Scckelineister, alle des Raths. Nidwalden. Kasp^ Leu, Ritter, Landaimnann und Landshanptinann; Konrad Von Büren, Statthalter. z». Uri entschuldigt sich, daß es schon zweimal ausgeschriebene Conferenzen ausgeschlagen h"b" I». (s. u. Bellenz zc.) In Betreff der im spanischen Bündnisse versprochenen burgundischen Stipenbi"^ glaubt man einstweilen nichts Besseres beschließen zu können, als bei erster Gelegenheit die Sache bei»' Ambassador zur Sprache zu bringen. Man wird auch Gelegenheit finden, durch Vermittlung der aus ländischem Gebiete befindlichen Hauptleute um das Geld solliciticren zu lassen. «I. Dein Antwortschreib"' auf die Beschwerde der drei Bünde über die Aufstellung der Wachen bei dem Berge Monticcllo und d"' Durchfuhr der Früchte läßt man die von dein Commissarius zu Bellenz begehrte Entschuldigung inserier"'' v. (S. u. Bellen; zc.) t. Es erscheinen von Gcrsau drei, welche als Nichter daselbst entsetzt word"' sind, und fragen durch den Mund von Walther Im Hof von Uri an, wo sie dafür und s>>r ^ ihnen angethanc große Schmach Recht suchen sollen, und bitten, man möchte sie mit Weib und Kind g"M über den gegen sie ausgestoßenen Drohungen schützen. Erstens heißen die Gesandten den Comproiniß die gütliche Ucbcrgabc, welche die Gemeinde Gersau und die Küttcl daselbst wegen ihres Mißverständnis an den Landammann Abyberg von Schwyz gcthan haben, gut, in der Hoffnung, daß dadurch auch d"' Beschwerden der drei Gersauer erledigt werden können. Es werden die beiden Parteien zu Gersau d"^ ein Schreiben crmahnt, sich zu vergleichen und den entsetzten Nichtern Gcnugthuung zu geben, widrige"^ sie an ein unparteiisches eidgenössisches Recht gewiesen würden. Inzwischen solle an niemanden weder a"L"b noch Gut etwas gesucht werden; Uebertreter sind als Landfriedbrüchige zu bestrafen. A. (S. u. VcllcnZ Man sehe auch i», Abschnitte HcrrschastSaiigelezenheitm Vogtei Bellenz :c. >»,«,«. Art. 766- 766. Mai und Juni 1635. 939 Konferenz der die Vogteien Schwarzenberg, Orbc mit Tschcrliz, Grandson und Murten regierenden Orte Bern und Frciburg. Schwarzenburg. I33S, LS. Mai. Staatsarchiv Mrriburg. Bt. k. S. 2Zl. Gesandte: Bern. Daniel Lerbcr, Vcnncr; Sebastian Rychencr,' des Raths. Frciburg. Peter Hein- ^ Seckelmeister; Jost Brünisholtz, des Raths. U. (S. u. Murten.) I». Ein Streit zwischen dem Prädicantcn von Grangcs und Pierre Ballif nebst Meinde Villeneuve wegen des vom Prädicanten angesprochenen Jungzehntens. «—«?. (S. u. Schwären »rg^) ^ ^ ^ tschcrliz.) (S. u. Schwarzenbnrg.) I». i. (S. u. Akllrtcn.) It. (S. u. ^cnburg.) I. (S. u. Bern-Freib. Vogteien übcrh.) Mail sehe auch im Abschnitte Henschaftsangeleqcnhciten: ilj.^^^rciburgischc Bogtcien iiberh. I. Art. 32. ^u>arzenblirg. «, «I, v, It. Art. 60-64. ""t Tschcrliz. r. Art. iss. Mutten. I. Art. 404-4.«. 7S8. Konferenz von Lucern, Uri, Schwyz und Untcrwalden. Brunnen. IV3S, 3. Juni. LandcSarchiv Nidivaldrn. Protvk«» d«r Rälhcn und der iandleuthen. Bd. ft. kol. 37». ..Es hat uff hüt Herr Lantzhauptman und Landaman Caspar Low den abschied zuo Brunnen usgangcn dritcn Juni dis Jars abhören lassen, auch sin mttntliche Relation gethan. was da gehandlet sige wor- . Was den Heiden Hauptman Ursus antrifft, solle man imme verholffen sin. was mann "U'ue zuo guottem thuon kan, wil er sich in dem uszug zuo Frauwenvcld woll gehalten." Ein Abschied sich nicht vorgefunden. 7SS. Konferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. 1K35, 7. und 3. Juni (28. und 29. Mai a. K.). Staatsarchiv Zürich. Uvot.XIl. Itk. kol. 313. ^dch^^"^e- Zürich. Salomon Hirzel, Hans Heinrich Wirz, beide Seckelmeister. Bern. Johann ^eu Erlach, Herr zu Castelen und Ruchenstein, des Raths. Basel. Johann Rudolf Wettstein, ^urr und des Raths. SchaffHausen. Johann Jmthurn, Burgermeister. Und Beziehung auf den von Frankreich begehrten Volksaufbruch zu Beschirmung der III Bünde eö Veltlins werden allerlei Bedenken laut. Besonders nimmt man daran Anstoß, daß die im Namen Juni 1635. des Herzogs von Rohan verbreitete Erklärui?gsschrift andeutet, es sei des Königs Absicht, im Neltlin kc"" andere Religion als die katholische zn dulden, oder wie das in Frankreich selbst gedruckte Exemplar ct>^ glimpflicher sich ausdrückt, er werde nichts gestatten, was der katholischen Religion zum Nachtheil gereich ferner, daß man für die Ansprachen immer noch nicht befriedigt sei, daß die begehrte Anzahl Volks den nicht entspreche, und endlich, daß der im Reiche kriegende Theil dadurch leicht beleidigt werden könnte. zieht jedoch in Betracht, daß es sich bei dem dermaligen Streit der beiden Könige des Veltlins halber um die Religion, sondern um den Paß handle, daß es für das gemeine Wesen besser sei, wenn dcrst^ in französische als in spanische Gewalt komme, und erwünschter, wenn das Neltlin wieder an die gelange, denen der vorige Posseß von Frankreich versprochen worden sei, als daß es in der Jnrisdicw"' der Rebellen verbleibe. Wieder in den Posseß gelangt, könnten sich die Bündner nach und nach die ^ führnng der evangelischen Religion angelegen sein lassen, was der König seiner Reputation und ^ halber öffentlich nicht wohl versprechen könne. Weil es sich sodann nicht allein um das Veltlin, sondeM ^ gleich um die Conservation der Bünde, als eines namhaften Gliedes der Eidgenossenschaft, handelt, der W . aber, zu welchem man in eigenen Kosten verpflichtet wäre, in den Kosten des Königs geschehen soll, st man, daß der Nvlksanfbrnch nicht verweigert werden könne, zumal andere Orte, die mit den Hl ^ ^ in keinem Bündniß stehen, bereits eingewilligt haben. Weil die Gefahr den Bündnern so nahe werden Zürich und Bern sofort hievon benachrichtigt. Basel und Schaffhansen können wegen eigener und geringer Zahl ihrer Mannschaft nicht einwilligen, lassen sich aber die Erklärung der übrigen ^te ^ . zuwider sein. Zugleich wird für nothwcndig erachtet, dem Ambassador bei erster Gelegenheit die angcsüst Bedenken ernstlich zu Gemüth zu führen und besonders der künftigen Bezahlungen halber sich dahin sprechen, daß man, falls dieselben nicht fließen sollten, verursacht würde, aus dem Feld zn ziehen- ^ allen Dingen soll man darnach trachten, daß die Bündner und das Veltlin wieder in den Stand, in sie 1617 gewesen seien, kraft des Tractats von Madrid gebracht werden. Zu diesem Zwecke könnte nin" ^ Obersten und Hanptlente, die nach Solothurn zur Kapitulation reiten werden, instruieren. I». ^ und Ausschüsse der Ritterschaft in Schwaben, im Hegau, Allgau und am Bodensee hatten den stcbc" ^ lischen Orten geschrieben, sie möchten dafür sorgen, daß die Capitalvcrschreibnngen und Gegenständ, der Ritterschaft während der Belagerung von Constanz geraubt und in der sieben katholischen Orte besonders in den Thnrgan verführt worden seien, ohne Entgelt restituier werden, widrigenfalls man st^ gelegentlich bei denjenigen suchen wolle, welche durch Eröffnung des Passes zn Stein so großen verursacht Hütten. Lucern hat dieses Schreiben (dat. den 10. Mai) Zürich mitgetheilt und für billig dNs- daß dem Anstichen entsprochen werde. Ein ähnliches Schreiben war schon früher an die rvanll^st' Orte gerichtet worden. Obgleich man es für passend erachtet hätte, daß die Beantwortung von sa»'"^ „ Orten ausgegangen wäre, so wird doch für besser befunden, daß Zürich in der evangelischen nach Lncern und an die Ritterschaft schreibe, man wolle für die Restitution der verlorenen Sachen »n'll Sorge tragen und um dasjenige, was bei dem Einen und Andern verzeigt werden möchte, das treten lassen. Dabei soll des Thurgaus nicht gedacht werden, weil man nächstens zu Baden , bekommen wird. In Zukunft dürfte man sich wohl bedenken, fremde Güter in die Eidgenossenschaft f' zn lassei?, v. Auf die gleichlautenden Schreiben des Kaisers und der Erzherzogin Claudia Innsbruck dei? 3. Mai) an die XlII Orte, worin Beschwerde geführt wird, daß entgegen der Erbc^ ^ dem französische!? Kriegsvolke der Paß gestattet und sonst Vorschub geleistet worden sei, soll A'" Juni 1635. 9-11 ^'"ivvrt entwerfen lind selbige auf die Jahrrechuuug nach Baden bringen. «I. Wegen der bei der Krone i^^ch ausstehenden Gelder soll der Ambassador zu Solothnrn von Zürich aus in der vier evangelischen hc»' ernstlich angeinabnt und ihm der Unterschied zwischen den Pensionen und den baar dargclie- ^ Kapitalien bemerklich gemacht, ihin auch die Größe der aufgelaufenen Zinsen vorgestellt werden; soll ex ersucht werden, daß er eine erklecklichere Summe, als er in Aussicht gestellt habe, verab- ^ K" 'Nächte. Was in Beziehung ans das Paßbegehreil vorgebracht worden ist, das von dem Köllig >i>, ""d dem Herzog von Lothringen für drei bis fttnfthalb tausend Mann kaiserlichen Kriegsvolkes/ ^ neulich gestellt worden ist, wird jeder Gesandte zu berichten wisseil. Obgleich es besser wäre Paßbewilligungen immer nach einem Beschluß sämmtlichcr Orte gegeben würden, so kann man 1 Wege,, Ungewißheit der Fälle, Zeiten und Unistände nichts Bestimmtes beschließen. Es sollen aber es Wenigen Orte, welche lim dergleichen Paßbewillignngen angesprocheil werden, die übrigen, so viel und Gelegenheit zulassen, umständlich benachrichtigen und zugleich ihr eigenes Gutachten eröffnen. Fällen wird man sich «lach den Zeitnniständen einigermaßen richten müssen, t'. Zürich berichtet ^älnd der Kesselringschen Angelegenheit, was für Schimpf lind Spott sowohl Zürich als Bern häii, ^ Uicr Orten lind deren Kriegsrätheil hätten erleideil müssen, und zu was sie sich entschlossen 'Cimlich die Sache bis ans künftige Jahrrechnnng ruhen zu lassen, dann aber an die vier Orte die hält' ^ ^Kllcn, wessen sich Zürich und Bern in Betreff der Haltung der Bünde von ihnen zu versehen ' ^ ub sie ihnen das Recht „gesteheil" wollten. Im Falle einer abschlägigeil Antwort sollteil die ^issi^^" ernstlich um ihre Hülfe angerufen werden, damit das alte eidgenössische Band nicht "Kc>, >! Beharren die vier Orte ans ihrer Meinung, so solle man in gemeinsamen Angelegenheiten ^Kgsräthen nicht mehr sitzen, wohl aber nach vorhergegangener Protestation bei den besondern ^"^'stsgeschäften. Ein Theil der Gesandteil ist der Ansicht, daß die beabsichtigte Prvtestation nn '^""9 des Beisitzes neben den Kriegsräthen der vier Orte nicht das Mittel sei, wodurch dem Ge- >»i^ ^"lfen werde. Ein Gegennrtheil wird auch nicht für zweckmäßig erachtet; für zweckmäßiger werden ^iseii ""gesehen. Die vier Orte würden sich die Söndernng der beiden Städte zu Nntze zn machen ^ii^s'-^ davoil würde ein gänzlicher Bruch des eidgenössischen Bnndes sein; ob aber dieß ^cibi s dermaligen Verhältnissen zulässig sei, sei leicht zn erwägen. Schließlich wird ^ vor der gemeinsamen Zusammenkunft beide Städte sich schriftlich gegen einander er- ^ "ergleicheir sollen, >vie dieser Handel ans derselben anznregen, was zn thnn oder z>l lassen sein sie untereinander ausmacheil, soll Basel lind Schaffhanseil zuvor auch mitgetheilt werden. Kilian Kesselring selbst geschriebene Snpplication abgelesen und in den Abschied ""d Schaffhausen begehrt Rath, wie es sich wegen der Gebietsvcrletznng durch die Hohentwicler flir ihnen im Klettgan und an andern Orten erbeuteten Sachen zn verhalten habe. Es wird ->»s ^ ^si'ndeil, daß Zürich in seinein und Schaffhansens Namen mit Gelegeilheit an den Cvniinandanten I». z-, ^'äwiel hierüber, und was sonst noch wegen Zürichs Angehörigen Vonnöthen sein möchte, schreibe. ^ Gunsten der eidgenössischen Kanflente ein Empfehlungsschreiben an den Ambassador i>c>s - ^9ehrter Maßen in der evangelischen Orte Namen abgehen lassen und ihn dabei in Bezug an s„das ist Beziehung derjenigen Hab und Güter, deren Besitzer zwar eidgenössische selche ü'Frailkrcich geboren siild"j freundlich ersuchen, bei der „Doanne" zn Lyon, welche dermaleil ^cr anficht, um einen Stillstand bis zn des Kölligs endlicher Entscheidung anzuhalten. 942 / Juni 1635. 74Q. Conferenz der V katholischen Orte. Lneern. 1K33,9. Jm»i. Staatsarchiv Lnecru. Mich, cie anno t«Z5. Bd. XXV. k»I. Gesandte: Lucern. Ludwig Schumacher, Schultheiß und Schützenvenner; Jost Bircher, Ritter. 'K Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Statthalter und Pannerherr; Meyer, Zeugherr. U r i. Johann Peter von Roll, Landammannz Heinrich Zum Brunnen, ammann; Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Alt-Landammann; Johann Jakob Schmidt Ze"g^ Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammann; Dicthelm Schvrnv, Statthalter; Johann Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Gilg Anfdermaur, Landshauptmann. Unterw'a lden. Wolfis Stockmann, Ritter, Landannnann, von Obwalden; Kaspar Leni, Ritter, Landammann, von Nidwal^' Zug. Johann Trinkler, Ammann; Jakob Brandenberg, des Raths. Diese Conferenz ist auf Ersuchen des franzbsischen Ambassadors zusaminenberufen worden. ^ ^ scheint Herr von Alollondin in Begleitung des Herrn Dammartin, Secretärs des Ambassadors, vor d" Versammlung und eröffnet, daß des Königs, des besten und ältesten Bundesgenossen der Eidgenosse"^ Absicht dahin gehe, dem eidgenössischen Leib zu seiner Nedintegration zu verhelfen, und daß er z" Zwecke der Eroberung des Veltlins sich angenommen habe, wobei die Ausübung der katholischen Rclig'"' vorbehalten worden sei. Zur Defension der bündnerischen Lande begehre er von allen Orten einen A"fb""' von 3000 Mann und hoffe, daß, da Solothurn bereits seine Zusage gegeben habe, die Herren und ihre Entscheidung möglichst bald geben werden. Um seine Affection zu bezeigen, stelle der Ambassadors Fried- und Vereinigungsgeld zur Disposition, welches gelegentlich abgeholt werden könne, und w""!^ daß man ihm die Rödel vorweise, damit er dieselben durchgehen und nach des Königs Willen baldmögl'^ darüber disponieren könne. Zugleich bemerkt er, daß Getreide für dieses Volk bereits in Genf aug^ sei und noch anderes folgen werde. Dem fügt er aber noch bei, daß in dem mit Spanien cr"e"^ Bündnisse einige Punkte vorhanden seien, welche mit dein Bündnisse mit Frankreich nicht vereinbar begehrt deren Abänderung und fügt schließlich bei, daß der König keine Gelegenheit verabsäume" gegen die Orte „mit guter Affection zu korrespondieren." — Die Instructionen lassen den Gesandte" zu, einen Entschluß zu fassen, zumal solche Werbungen von der Entscheidung der höchsten Gewalte" " hangen. Jedoch wird für erforderlich erachtet, daß die beiden Abgeordneten ihren Vortrag schriftlich lassen und deutlicher angeben, wie der Aufbruch sollte ins Werk gesetzt werden, und auf wie viel man die fünf Orte ansetze; ferner, welches die Punkte im spanischen Bündniß seien, die dem fra"D'J zuwiderlaufen. Plan beschließt das Begehren des Ambassadors in den Abschied zu nehmen und eine tation von vier Gesandten an die beiden vom Ambassador Abgeordneten zu schicken, um sich über die ^ gedeuteten Punkte mit demselben einläßlicher zu besprechen, damit die Obrigkeiten einen sicheren Punkt für ihre Berathung haben. Die folgende Woche wird wieder eine Zusammenkunft zu Bcsp^^'s, dieser Sache stattfinden; Einigkeit sieht man als höchst nothwendig an, sowie das Aufgeben von ^ und Jnformalitäten, wie sie eine Zeit her in Uebung gekommen seien, ß». Das Schreiben der Claudia, von Zürich überschickt, ss. Absch. 739 of wird dem Abschiede beigelegt, um bei der nächste" st^ örtischen Conferenz berathen zu werden. Juni 1635. 943 741. Conferenz der VII katholischen Orte. Lueern. 1336, 13. und 14. Juni. Staatsarchiv Luccril. Absch. Jakob Uttinger, Alt-Ammann. Freiburg. Peter Heinricher, Seckclmeister; Johann Daniel ^»lmach, Ziltter, des Ziaths. Solothurn. Urs Von Arx, des Raths. ^^bs'l^. Frage beratheil, ob man die Schreiben des Kaisers und der Erzherzvgin Claudia iu Verbindung mit alleil übrigen Orten oder nur von Seite der sieben katholischen ^vlle. Mcm entschließt sich, an Zürich zu schreiben, daß man gewärtigeil wvllc, in »ölhj^ es das Cvucept zu einem solchen Antwortschreiben abfasse. Zugleich aber findet man für ^ gemeinsame Antwort abgeht, im Namen der siebeil Orte eine Antwort an den Kaiser Das vorgelegte und gutgeheißene Concept zu diesem Antwortschreiben soll Lucern aus- halten erklärt, daß die Orte sich jederzeit hätten angelegeil sein lassen, die Erbeinignng zu "uch künftig sie zu halten gedenken. Der Durchzug des französischen Volkes sei ohne vorherge- bewerkstelligt worden; weit entfernt, denselben begünstigt zu habeil, hätten sie sich darüber 'i/. während des Durchzuges habe man die Versicherung von Seite des Kölligs erhalten, das ^ hren bcgen deil Kaiser und das Haus Oesterreich, sondern habe blos die Absicht, die III Bünde ^ h»en ^ Zu erhalten. I». Von den III Bünden ist ein Schreiben augelangt, in welchem wegen n, ^Mden Gefahr die Orte gebeten werden, ihnen mit ansehnlicher und mannlicher Hülfe beizu. sticht ^ Gesuch Hill ist noch eine zweite stärkere Mahnung zur Hlilfe angekommen, welche die ^ ^ bereits ein Einfall in das Münsterthal stattgefunden habe. Die Gesandten bedauern ^ Zustaild der Bünde und verhehlen sich nicht, daß es die Uneinigkeit und der Zwiespalt ^" welcher diesen llilgliicklicheil Zustand herbeigeführt hat, lind daß man nie zur Ruhe kommeil ^ ^eltlin wieder dahiil gebracht werde, wohin es gehöre, unter dein Vorbehalt der katholischeil ^'tateil ' ^ ^'^Ichlliß der Gesandteil geht nun dahin, ein Mittel zu finden, die Waffen der kriegführenden dics^ lind zur Befestigung des Friedens das Veltlin in seinen frühern Stand zurückzuführen. > ^'ster,/ s^^e wird ein Ausschuß zum Nuntius und den zu Lucern residierenden Delegaten und um zu fragen, ob etwas zu hoffen sei, wenn die Orte ihre Jnterpositivu höhern ^»Zvsis^^bM, Zu epeu demselben Zwecke solle Luceril iu der sieben Orte Namen eine Abordnung zum shecich" abschicken, welcher Solothurn noch Zwei aus seinem Nathe beiordnen könnte. Was ^ ^heru ^^ehreil der III Bünde betrifft, so findet man, daß die dermaligen Verhältnisse gegenüber bnschiedcn seien. Da die Gesandten nicht so instruiert sind, daß sie sich des Zuzugs halber 944 Juni 1935. auf eine Specialerklärung einlassen können, nehmen sie die Sache in den Abschied, lassen jedoch aus ^ letzte Schreiben der Bunde eine gebührende, doch unvorgreislichc Antwort ausfertigen, v. In Bctrcss ^ Ansuchens, welches Herr von Mollondin im Namen des französischen Ambassadvrs in der letzten Coufu'^ der fünf katholischen Orte gestellt hat, erklärt die Gesandtschaft FreiburgS, daß an seine Hcrrcu Obern ebendasselbe Ansuchen gestellt,' aber noch keine Entscheidung darüber gefaßt worden sei. eröffnet, auf welche Weise und aus was für einem Grunde es den begehrten Aufbruch zugesagt hab^ ^ übrigen Gesandten erklären, daß bei ihnen die höchsten Gewalten darüber erkennen müßten, die das Anständigste und Nützlichste wählen werden. «I. Die Gesandten Lucerns berichten über den Sta>^ Angelegenheiten der schwäbischen Ritterschaft und des Dr. Raßler sel. Erben Klage gegeil Kilian ring, damit die Gesandten auf die Jahrrechnnng zu Baden mit nvthwendigcr Instruction versehen können, v. Die Gesandtschaft Lucerns eröffnet, daß Oberst Zweher im Namen des Kaisers vor dein ^ in Lucern das an die sieben katholischen Orte gerichtete Ansuchen gestellt habe, ihn mit 300 Centner chs und 200 Pferden zu unterstützen. Das Ansuchen wird den Herren und Obern wegen Mangel an tion hinterbracht, t. (S. u. Vier ennetbirg. Vogteien überh.) z»-. 1) Es wird beschlosseil, den neu wE ^ Meilen Erzbischvf zu Mailand, Cardinal Mvnti, zu beglückwünschen und zwar durch eineu Ausschuß die cnnetbirgischc Jahrrechnuug reisenden Gesandten. 2) Da ferner die Alumnen des helvetischeil ^'^^i schon zu'wiederholten Malen darum angehalten haben, wiederum bei den Jesuiten Unterricht zu 0'' und im klebrigen besser gehalten zu werden, so sollen bei dieser Gelegenheit dem Erzbischof auch Vorstellungen gemacht werden. Oberst von Beroldingcn wird auch dafür in Anspruch I». (S. u. Vier ennetbirg. Vogteien überh.) i. (S. u. Luggarus.) It. (S. u. Mainthal.l ! ^ schreiber Megnet, derinaleil eidgenössischer Agent zu Mailand, beschwert sich, daß er von der mailam^,. Kammer das Salarium, das man seinem Vorfahr verabfolgt habe, nicht erhalte, und bittet um e"' ^ motvrialschreiben ail den Aiagistrat. Dieses wird ihm bewilligt. 2) Ferner kommt er mit dem Ansu^^, man möchte den Landvogt zu Lauis bevollmächtigen, das ausstehende gewöhnliche Jahrgeld, 9 Dm" ^ voil jedem Ort, auszuzahlen. Die Gesandten, ohne Instruction, nehmen das Ansuchen in den Absch",.^,> auf künftige Jahrrechnung darüber Instruction zu erhalteil. i»>. Es wird eiu Schreibe» des zu Besantzon, des Vicepräsideutcil und des Parlaments zu Döle an die XIII Orte (ct. ä. 30. M'm) legt, in welchem dieselben bitten, sich dafür zu verwenden, daß die Neutralität, welche durch der Orte zwischen Burgund und andern benachbarten Ländern zu Stande gekommen sei, aufrecht 0^ werde. Das Anerbieten Zürichs, an den Kaiser und au den Köllig von Frankreich zu schreiben selben um fernere Verschonung zu bitten, wird angenommen i». sOhne Zug, Freiburg und ».->> Der Ammainl lind ein Ausschuß des klagenden Theils von Gersan tragen vor, daß sie wegen des 's Spans und wegen eines Briefs in einen neuen Streit geratheil seien, in dem es so weit gekommen sie, als sie ihre Mitlandleute, die Küttel und deren Mithaften, bei ihrem Landrechte hätten schlitze" ^ nicht nur mit allerlei verübtem Muthwillen verfolgt, sondern sogar am Auftrieb ihres Viehes worden seieil. Sic bitten lim Rath und Beistand. Es wird beschlossen, die Gersalier nochmals zum eidgenössischen Gehorsam zu crmahnen und ihnen bei Verlust des Blindes für den Dawider!)"^ den Landfrieden zu gebieten. Ferner soll auf künftigen Mittwoch (20. Juni) jedes Ort eine z>mN" ^ ^>1 schaft nach Geesan abordnen, welche die Gemeinde gütlich oder rechtlich vergleichen und „betraf Juni 1635. 945 Zugleich haben die Obrigkeiten ihre Abgeordneten mit Vollmacht zu versehen, die in Wort und That dem Wieden Zuwiderhandelnden nach ihren: Gutsinden exemplarisch zu strafen. Zu ii». Das Schreiben liegt beim Nicdwaldner- und Zugcr Exemplar. m- Man sehe auch ini Abschnitte Hcrrschaftsangelcgcnhciten: ^"etli. Aogtcicn ilberl). t. Art. 118. Verhältnis zum Bischof von Como zc. I,. Art. 52. Polizeiliches. "ktei Lltggarils. t. Art. 48. Privilegien. Mainthal. It. Art. 227. Bruderschaft des l). SacramcntS. 74S. Conferenz von Lucern, Uri, Schwyz und Unterwalden. Gersau. 1635, 2V. Juni. Staatsarchiv Lucer». Msch.äo anno t«ZS. Vd.XXV. kol.87. Gesandte: Lucern. Jakob Bircher, Alt-Bauherr; Johann Jakob Sonnenberg, Ritter, beide des Alt^' tlri. Johann Peter von Roll, Ritter, Landammann; Johaitit Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Aath il»t '"»dainmann. Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Johann Rigert, des Raths. Ewalden. Wolfgang Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Land- den Nidwalden. Diese Conferenz wurde von den Schirmorten Gersaus zur Beilegung des Gersauer Streites Der ^ ^ Gesandten von Schwyz erzählen den Verlauf des Streites von dessen Anfang an. bestand zwischen dem Ammann, der Mehrzahl der Räthe und der Gemeinde gegenüber dem die P schlecht der Kiittel. Als die Erbitterung immer stieg, waren Uri und Schwyz beauftragt worden, ka»i vergleichen. Versuche dazu wurden zu Gersau und Brunnen gemacht. An letzterm Orte der.stüttcl halber ctwelchermaßen ein Vergleich zu Stande und zwar dadurch, daß einem besiegelten '^'"^tmen Briefe von 1528, welchen die Gemeinde unrichtig ausgelegt hatte, die richtige Erklärung Landsgemeindc aber that sich, noch ehe ihr dieser Vertrag eröffnet worden war, P^.- wid bald nahm der Streit so sehr zu, daß allerhand Frevel begangen und vier „erhabene" "schart Rigert, Alt-Ammann, Hans Nig, Seckelmeister, Andreas Kamenzind, Kirchenvogt, Hans ^>>r'd^"igere, uilsrer l. Frauen Pfleger, welche den Küttel beigestanden waren, ihrer Acmter entsetzt VenGesandten stellen mli: an die beiden Parteien die Frage, ob sie den bereits vorhandenen !i»idt^ ^"wchmen wollen. Da die Küttel antworten, daß sie die Entscheidung der Sache einfach den Ge- die ^ttgeben hätten, daß die Vorgesetzten aber sich hätten verlauten lassen, daß sie zwar blos etwas, d. h. geben ' Interpretation des Briefes, aber nicht die Entscheidung über das Landrecht und die Kosten übcr- 5"stru ihnen -ä.^Mten, so beschließen die Gesandten die Parteien rechtlich gegen einander anzuhören und kraft ihrer Ars!"rechtlichen Spruch ergehen zu lassen. Die Küttel beschweren sich nun, daß der genannte -. ^ tmb obwohl etliche für Landleute erkannt worden > "wen zum Nachtheil ausgelegt worden scc, un ' ^ abgeschlagen worden sei. Nachdem ^ sie doch aus dem Laudrecht gestoßen "nd ch^das^Rech^ Z^nMgste, wenn die Parteien ^ Parteien einander repliciert haben, halten dce 'es ^ würden. Da dieser Vorschlag von der «M„ di, S°ch° !» °wm g«ch°» »>«mch ud°-g.d°n 119 946 Juni 1635. Gegenpartei der Küttel nicht angenommen wird, bewilligen ihnen die Gesandte!?, sofort das Gericht ch versammeln, die vier Entsetzten wieder einzusetzen und ein billiges Urtheil zu fällen. Die Gegenp^ verlangt, daß die Knttel vorerst um Gnade beten sollen, was aber die Gesandten nicht zulassen. Urtheil wird alsdann vom Gerichte gefällt und zwar so, daß die Knttel wiederum zu Laudleuten a»i?' nommen seien und wie von Altem her ihr Landrecht nutzen und brauchen können, jedoch alle bisher lanfenen Kosten zu bezahlen haben. Ueber dieses Urtheil beschweren sich die Küttel und bitten die Gcsa>^ um einen rechtlichen Sprnch. Dieser wird im Namen der Herren und Obern folgendermaßen Sintemalen die Küttel niemals sich dem Rechte widersetzt, dasselbe ihnen aber abgeschlagen worden, ^ jemand Andern? als bei ihren Schirmherren, Eid- und Bundesgenossen Recht gesucht, desgleichen die übrige,? ehrbare,? Personen von ihren Aemtern gekommen sind, so soll das gegen sie ergangene U? 1 gänzlich aufgehoben sein, sie, wie von Alte?,? her, für Landlente unter Androhung des Verlustes des Bu» ^ rechtes gehalten, die Vier wieder an ihre Stellen gesetzt werden. Anstatt des streitigen pergamen^^ Briefs sollen zwei besiegelte Vertragsbriefe ausgefertigt werden, welche jenen? Briefe die rechte geben. Endlich sollen die Küttel nicht aus Schuldigkeit, sondern zu Erhaltung besserer Freundsch^ Hälfte der Kosten bezahlen, die andere Hälfte soll die Widerpart an sich selbst haben, obwohl man gewesen wäre anders mit ihr zu verfahren. Dieses Urtheil soll übrigens den Gersauern an ihren ^ unpräjndicierlich sein, insofern sie sich gebührlich verhalten werden. sDieses Urtheil wurde von Sclsth . Landammann und Rüthen der vier Schirmorte bestätigt. Staatsarchiv Luccrn: Acten I». (S. u. Sargans.) v. Uri hebt hervor, daß es mit den Durchzügen sehr unordentlich zugehe, ^ das fremde Kriegsvolk erst, wenn es den Fuß auf das Land gesetzt habe, die Obrigkeiten anfrage, oder gar nicht. Es schlügt vor, man möchte mit den? Abt von St. Gallen conferieren, daß er ohne seiner Eid- und Bundesgenossen kein Kriegsvolk in seine Landschaft hereinlassen, sondern, wenn solchen? hören werde, die Obrigkeiten davon benachrichtigen möchte. Der Anzug wird in den genommen. Man sehe auch in? Abschnitte Hcrrschaftsanzclcgcnbeiteiu Grafschaft Sargalls. t». Art. 74. Kricgssachcn. Jahrrcchnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XI! Orte zu Lauis. 1L35, 24. Jnni (auf St. Johannis Bapt.). Staatsarchiv Zürich. Kantoiisarchiv Tolotl>>ir». Gesandte: Zürich. Johann Rudolf Nah,?. Bern. Wilhelm von Diesbach. Lucern. Razenhofer. Uri. Johannes Gamma. Schwyz. Michael Schorn», Seckelmeister. Unter'wa ^ , Johannes Kirsiter, Bauherr. Zug. Jakob Brandenberg. Glarus. Andreas Schindler. Basel. Rüdin. Freiburg. Jost Brünisholz. Sölothurn. Johann Ulrich Suri, Bauherr. Schaffh"^ Bernhardin Huber, Pannerherr. Das Verhandelte findet sich in? Abschnitte Hcrrschaftsangclegenheiten! Vier cnnctli. Vogtcicn iibcrh. «. Art. 144. Geistliche Pfründen:e. x. Art. 146. Geistliche Pfründen «I. „ 119. Verhältnis? zum Bischof von Como zc. Ii. „ 120. Vcrhältniß zun? Bischof t. „ 145. Geistliche Pfründen ?c. i. „ 121. Verhältniß zum Bischof Juni und Juli 1635. 947 143. Juslizsachm. o. Art. 2S2. Locales. >». „ 144. Iustizsachen. i. aus dem Solotbunicm'cmplar. 744. Jahrrechnung der die lV cnnctbirgischen Vogtcicn regierenden XZI Orte zu Luggavtts. 1335, nach dem 24. Juni (»ach St. Johannis Bapt.). Staatsarchiv Zürich. Gesandte: Dieselben, welche im Absch. 743. ^ußer der Angabe des Einnehmens und Ausgebens keine Verhandlungen. 745. Gemeincidgenössischc Jahrrechnungstagsatznng der Xlll Orte. Bade». 1335, 1. bis 14. Juli. Staatsarchiv Zürich. Kvst. XII. 14V. t'ol. Mg. ^^^"dte: Zürich. Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmeister. Bern. Franz ^ Erlach, Freiherr zu Spiez, Schultheiß; Hans Rudolf Willading, Vcnncr, Zeugherr und des Petcr Ludwig Schumacher, Schultheiß; Laurenz Meyer, Zeugherr und des Raths. Uri. Johann ^»i„ Ritter, Laudammauu; Johann Kaspar von Spiringcn, genanilt Arnold, Ziitter, Alt-Laud- Schwhz. Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Ulrich Fries, des Raths. Unterwaldcn. Jmfeld, Landammanu; Johann Müller, des Raths, von Obwalden. Zug. Wolfgaug Wikart, Jten, Seckelmeister und des Raths. Glarus. Fridolin Tschudi, Laudammauu; ^""di, Statthalter. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Oberstzuuftmeistcr; Joseph Socin, des Raths. Hier, ^6' Johann Reiff, Schultheiß; Peter Heinricher, Seckelmeister und des Raths. Svlothuru. Wallier, Bauherr; Urs Von Arx, beide des Raths. Schaffhausen. Johann Jmthurn, c^^^er; Johann Jakob Ziegler, Stadtschreiber und des Raths. Appenzell. Jakob Wiser, Land- Pannerhcrr, von Juncrrhoden; Johann Schüß, Statthalter; Johann Zellwcgcr, Landesbau- ^ ^on Außerrhoden. hält' ' ^^öenössische Begrüßung. — Herr Meliand, ordentlicher Ambassador des Königs von Frankreich, ^"sovtativn eines königlichen Crcditivschreibens einen weitläufigen Vortrag in französischer eil, schriftlich hinterläßt, des Inhalts, es sei des Königs größter Wunsch unter den Eidgenossen ^'Emnliches Einverständniß zu sehen, damit diejenigen, welche Ziviespalt unter ihnen zu erhalten '^chte wünschen, ihr Vorhaben nicht ausführen könnten. Wenn sich Streitigkeiten erheben sollten, ^esst m"" durch gütliche Mittel schlichten. Die Hülfe, mit welcher der König von Frankreich, der ^ies>e. ^^genosse, seinen Bundcsverwandten beispringe, habe allein den Zweck, daß ein dauerhafter hel^tjs^ ^ande komme. Der König werde alles Mögliche anwenden, was die allgemeine Wohlfahrt der publik befördern könne. Diese werde am besten durch die Einigkeit herbeigeführt. — Ein bon acht Gesandten verdankt die gnädige Affectiv» des Königs und des Ambassadors, mit der 948 Juli 1635. Bitte, auch ferner darin zu continuicreu. Ein Schreiben in ähnlichem Sinne fertigt man auch an ^ König selbst ab und ersucht ihn zugleich, dem Herrn Meliand, mit dessen Verhalten man bisher wo. zufrieden gewesen sei, beförderlich die Mittel an die Hand zn geben, daß er durch Entrichtung der stehenden Zahlungen, Pensionen nnd auf andere Weise seine Wohlineinuug noch mehr durch die That und so „des Königs Dienst in dem einen und anderen Weg desto mehr gefördert werden könne." ^ Commissarius des Kaisers, Jakob Hannibal, Graf zu Ems, Gallaratc und Vaduz, eröffnet nach Ueberrcich^ eines kaiserlichen Credentialschreibeus, der Kaiser habe mit Bedauern vernommen, daß die Herren oder Mehrzahl von ihnen der Erbeiniguug nnd den öfter gethanen Erklärungen zuwider dem Kriegsvolk ^ Königs von Frankreich, der den mit Kaiser und Reich zn Negensburg geschlossenen Vergleich offen gebrockt den Paß ins Veltlin gestattet habe. Das französische Volk habe sich seitdem nicht nur des Veltlins, ^ dcrn auch verschiedener Pässe im Engadin bemächtigt. Die Orte möchten also die Graubttndner bewegen, daß besagtes Volk alsbald ohne des Kaisers und des Reiches Schaden abgeführt werde, widoi^ falls der Kaiser auf Mittel denken würde, das französische Volk zu vertreiben und Kriegsvolk hiiieiilzuschu^' Dabei habe man allein die Beruhigung des Reiches und seiner Zugehörigen im Auge, wie denn der die Verträge nnd die Erbeinigung unverbrüchlich zu halten gedenke. Sollten die Franzosen nicht wo»^ so erwarte der Kaiser, daß man gemäß der Erbeinigung dem kaiserlichen Kriegsvolk Paß und Nepal' ^ statten, demselben mit Victualien und andern Kricgsbedürfnissen behülflich sein und den Graubi'M^^ keine Assistenz bewilligen werde. Nach Vertreibung des französischen Kriegsvolkes solle Alles in den Stand gestellt werden. — Dem Kaiser wird geschrieben, man glaube nicht gegen die Erbeiniguug " - die gegebenen Erklärungen gehandelt zu haben. Das französische Kriegsvolk habe den Paß über österreichischen Boden, hernach durch etliche den Orten ungehörige Lande ganz unversehens aber nicht in der Meinung, die österreichischen Lande zn molestieren, sondern auf Befehl des Könige ^ Frankreich nach Ausweisung des Bündnisses allein zum Schutz seiner Verbündeten, der GraubündnM'/ zur Restitution ihrer verlorenen Lande. Die Orte seien Willens, die Erbeinigung getreulich zu bevbm^ In ebendemselben Sinn wird an die Erzherzogin Claudia geschrieben. Von diesem Schreiben wird ^ kaiserlichen Commissarius eine Abschrift zugestellt nnd ihm durch einen Ausschuß von acht Gesandte" ^ fast gleiche Antwort crtheilt mit dem Beifügen, weil man über die andern Punkte nicht instruiert seh man selbige den Obrigkeiten berichten, damit sie sich der Gebühr nach entschließen können. In dem lichen Credeutialschreiben waren die Worte enthalten „und Euch also gehorsam erzeigen". Der 6»m" ^ rius wird ersucht, mit dergleichen Ausdrücken, die ine gegen eine lobl. Eidgenossenschaft gebraucht seien, sie künftig zu verschonen, da dieselben eine Superiorität voraussetzen und künftig zn einer gezogen werden konnten. — Der Abgesandte läßt sich durch diese Erklärung nicht befriedigen, sonder» ^ ^ unter Andcrm, der Kaiser werde seine Feinde suchen, wo er sie finde, im Veltlin, in den Bünde» der Schweiz. — Obgleich man annimmt, daß er solches nicht auf Befehl, sondern für sich salbl^'N^j habe, so wird doch für sehr nothweudig erachtet, für jeden Fall gut zusammen zu halten und die PaN ^ zn verwahren. — Basel, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell, die als an den Grenzen gelegeM^^, von dem leidigen Kriegswesen viel Angelegenheiten erfahren und je länger je größere Gefahr zu gehaben, bitten um getreues Aufsehen und allfällige tröstliche Hülfe. Dieses alles wird in den gestellt, damit man des Einen und Andern eingedenk sei und sich gerüstet halte, einander im Fall dee ^ nach dem Beispiel der Vorfahren mit Rath und That beizustehen, v. Joseph, Bischof zu Chur, chl" Juli 1635. 949 dc>Z Zu erkennen, als hätte er im Namen seines Stiftes die allcrbilligste und älteste Ansprache an „ . ^^m, an Eleven und Worms; laut Brief und Siegel seien solche dem Stift geschenkt worden und ^ahre 1514 hätten die III Bünde mit Bischof Paul zu Chur und dieser mit ihnen Briefe errichtet um dO ullcr Obrigkeit, aller Nutzungen, Gefälle, Jntraden in selbigem Land, mit der Bedingung, jeder Bund seinen Theil und der Bischof auch seinen vierten habe; ferner, daß, wenn Krieg das Stift an denselben nicht mehr zu contribuieren habe, als es in selbigem Jahre aus jenen ^Kche. Die Orte möchten also seinem armen Stift beistehen, daß es zu diesen Landen oder wenig- vierteir Theile laut der Convention gelange. — Das Ansuchen wird in den Abschied ülliix ^ Eigennützige Leute vertheuern durch Fürkauf das Getreide in hohem Grade, so daß es dem >»ir/ ^'"Mm Mann so zu sagen unmöglich ist, dasselbe zu erschwingen. Zu Verhütung dieses Fürkaufs H.,,-"^^gende Ordnung gemacht: 1) Jedes Ort soll dem andern vermöge der eidgenössischen Bünde und j>^/^^usse den freien Karls gestatten. 2) Aller Fürkauf besonders durch die Juden soll abgeschafft und Ängste verboten werden, Victualien, Getreide, Vieh und dergleichen zu kaufen und außer ^ 3) Wer Korn, Vieh, Schmalz und dergleichen verkauft, soll von der Obrigkeit einen glaub- >>»l> schein beibringen, daß solches allein in den Städten und Orten, wo sie Burger und seßhaft halb und verbraucht und nicht außer Landes geführt werde. 4) Des Korns und des Fttrkaufs ^ ^ ^ Mandaten, die wieder erfrischt und in den gemeinen Vogteien publiciert werden ^ ^bleiben; die Dawiderhandclnden sind ohne Gnade an Leib und Gut hart zu strafen. Den Landvögten und Amtleuten wird befohlen, bei den Pässen und an andern Orten, wo es er- ^ 6"ke Maßregeln zu treffen, damit aller Fürkauf und die Verführung außer Landes verhütet ^rdi> ^ Ernste an seinen Ordnungen zu halten lind über die Uebcrtreter die ^krafe zrc verhängen wissen. Dem Angeber soll der vierte Theil von der Confiscation werden, liiij^j /^keit hat dafür zu sorgen, daß nicht zu viel Vieh außer Landes verkauft wird, auch in den Metzgen ist, ^ ? Mte Anordnung zu treffen, daß das Fleisch im Preise nicht gesteigert werde, wie denn zu hoffen sich ^ künftig im Preise eher sinken als steigen werde, v. Die Gesandten von Zürich und Bern lassen lischt, Mm, daß ihre Herren und Obern sich über die Kesselringsche Procednr und das so scharfe Urtheil weßwegen sie denil all die vier Orte geschrieben hätten. Weil ihnen wegen Jnfraction der un Thllrgau bisher keine Satisfaetion gegeben worden und ans besagtes Schreiben keine Antwort Vier ^ suchen sie die unparteiischen Orte, ihnen zum Recht zu verhelfen, wollen aber zuvor der ihrr Antwort erwarten und dann ihre Instruction eröffnen. — Die Gesandten der vier Orte erwidern, ^ Obern hätten sich der Kesselringschen Sache nicht angenommen, sondern diese ihren Kriegs- diesrKesselring in die Hände gefallen sei, nach altem eidgenössischem Herkommen überlassen, und ^ Einave als nach der Schärfe verfahren. Sie hätten keinen Befehl, weder viel noch ^>ter ^ rrden. Die Sache sei eine ausgemachte, und sie würden deßhalb weder jetzt noch künftig ^ici^./^^ 6^M/ auch dieser Angelegenheit halber nichts in den Abschied nehmen. — Zürich und Bern bei hätten mit den Kriegsräthen nichts zu schaffen, sondern mit den Obrigkeiten, und lassen es >»e,^ ,/^^ksbot und den Prvtcstationen verbleiben. — Die uninteressierten Orte thnn sich hierallf zusain- ^ gütliches Mittel zu Beilegung der Sache zu finden, können aber nichts ausrichten, da die vier ^ Erklärung beharren. — Hierauf ersuchen Zürich und Bern die uuparteiischen Orte nochmals, ) dem Inhalt der Blinde zum Recht zu verhelfen, wiederholen ihre Protestation und das Nechtsbot 950 Juli 1635. und verlangen, daß ihr Begehren in den Abschied gestellt werde. Die vier Orte erklären nochmals, das ^ Sache eine ausgemachte sei, und wollen deßwcgen nichts in den Abschied nehmen. L. (S. n. Vier ein" ^ Vvgteien nberh.) Zx. Der Münzen und besonders der ungcwichtigen Sorten halber wird verabschiedet, daß Münzen der kleinen Sorten noch ein Jahr lang gänzlich eingestellt sein und daß es der Taxe halber der letztes Jahr gemachten Evaluation verbleiben solle. Die Goldsortcn wird jedes Ort nach Gelegt " einzunehmen und auszugeben wissen. Weil viele Silbersorten stark beschnitten werden und viel zu sind, soll mau selbige wägen. Weil sodann viele bündnerischc, nicht dem eidgenössischen Schrot gemäß ^ prägte Münzen ins Land geführt werden, sollen selbige, wie letztes Jahr verabschiedet worden, sein, zuvor aber sollen die III Bünde schriftlich davon benachrichtigt werden, daß ihre Angehörige"^ gutem Gelde auf die Märkre kommen müssen, widrigenfalls anderes als verrufen konfisciert würde. , Gesandte von katholisch Glarus eröffnet, nach Inhalt des im Jahre 1623 errichteten Vertrages hätten w Herren und Obern den Hauptmann Ludwig Bussh zum Landvogt nach Werdenberg gewählt; dein Ver" > zuwider hätten ihre Mitlaudleutc von der protestierenden Religion demselben den Aufritt nicht . sondern einen andern Landvogt gewählt und aufgeführt; der Streit möchte dein Vertrag gemäß oder in den Abschied genommen werden, damit die Gesandten auf die nächste Tagleistung mit hinreicht ^ Befehl abgefertigt werden können. — Der Gesandte von evangelisch Glarus erwidert, daß seine Herre" ' Obern auch gern den Handel beendigt sähen, wenn nur Schwyz sie zu den Vogteien Uznach und ^ . auch kommen ließe. — Schwhz erklärt sich bereit, Mittel aufsuchen zu helfen, durch welche eine guug zwischen den Landleuten beider Religionen herbeigeführt werden könne, insofern dieß ohne ^ für seine Rechte geschehe. Man nimmt die Sache in den Abschied, damit die Gesandten auf die ^ Taglcistung zu Baden mit Befehl abgeordnet werden können, den Handel zu einem erwünschten - bringen. R. (S. u. Freie Aemter.) Ir. (S. u. Thurgau.) Man schc auch im Abschnitte Herrschaftscmgclcgcnhciten: Landgrafschaft Thurgau. Ii. Art. 1LI. Zolle und Geleit. Landliogtci Freie Aemter. ». Art. 12. Verwaltung im Allgemeinen. Bier ciuictb. Vogteien iiberh. t. Art. 33. Verwaltung im Allgemeinen. Confcrenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1«35,3. Juli. Landeöarchiv Nidwalden. . Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Laudammann; Johann Jakob Ritter, Alt-Landammanu. Schwyz. Diethelm Schorn», Statthalter; Johann Kaspar Ceberg, ^ Alt-Starthalter; Johann Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter und Landshauptmanu; Jtal Nediug, ^ Herr und des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Landammann und Landshauptmanu; ^ Vou Büren, Statthalter. », l». (S. u. Bellenz ic.) v. Was der Heidcnhauptmaun Ursns wegen seiner im letzten .gebier Orte geleisteten Dienste sollicitiert, dessen.kann jeder Gesandte demselben möglichst zu Gunste" denk sein. Juli und August 1635. 951 . Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsaiigelegcnhcitcn - " Bellcnz zc. i», I». Art. 7ö9. 790. Couferenz vvn Uri, Schwyz tind Nidwalden. Brunnen, 1K35, 12. Juli. La»t>cöarchil> Nidwalde». ^ ^csandte: Uri. Johann Walthart Im Hos, Statthalter; Johann Jakob Tanner, Alt-Landainuiann. Diethelin Schorno, Ritter, Statthalter; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann ^ufdcrmciur, Alt-Statthalter und Landshauptmann; Jtal Neding, Pannerhcrr; Johann Jnderbitzin, >urd Schorno, alle des Raths. Nidwalden. .Kaspar Leu, Ritter, Landammann und Landshaupt- Arnvld Stultz, des Raths. ^ Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: ' ^^lciiz zc. Art.79l—794. Couferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1333, 21. Juli. -l!a»dcsarchili Tchwlzz. Uri. Heinrich Pnntiner, des Raths; Josua Zum Brunnen, des Raths. SchwHz. Johann ^Al^ Landammann; Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Johann Gilg Anfdcrmaur, ch>l,,,^^'"lrnn; Jtal Neding, Pannerherr und des Raths. Ztidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Land- und Landshauptmann; Konrad Bon Büren, Statthalter. ^>er u- Bellenz :c.) v. Nri trägt daranf an, von Einem vvn Schwhz. der Zttgegcn war, als ^Uzich^ ^"^''^alden ungereimte Reden gegen? das Ehrenwappen von Uri ausgestoßen hatte, Kundschaft g, Mail schc auch inl Abschnitte Herrschaftsangelegeilheiten: -c. Art. 79S-79S. 74S. ^^neineidgenössische Tagsatzimg der XIII Orte und der Zugewandten. Solothurn. 1K35, 5. bis 7. August. G . Zürich, »est. XII. 110. lol. ZIS. TtaaiSarchil, Luccrn. Absch. >1« anno lW. Bd. XXV. WI. l2S. ' ^ ürich. Salomou Hirzcl, Seckelmeister; Johann Ludwig Schuceberger, Zcugherr und ^Zn^ Franz Ludwig von Erlach, Freiherr zu Spiez, Schultheiß; Hans Ludwig von Erlach, ästeten und Nuchenstcin, des Raths. Lucern. Hauptmann Ludwig Schumacher, Schultheiß; 952 August 1635. 110' Jost Bircher, Ritter, Alt-Schultheiß; Heinrich vou Fleckeustein, Ritter, Statthalter und Pauuerherr. Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammanu; Kaspar Romanus Troger, Ritter, Alt-Landammann I . Jakob Schund, Zcugherr; Hans Bernhard Schmid, Heinrich Meguet, Johannes Stricker. SchwYZ- Kaspar Ceberg, Statthalter. Unterwalden. Wolfgang Stockmann, Landammann; Sebastian Landammann; Peter Jmfeld, Landshanptmann, von Obwalden; von Nidwalden niemand. Zurlauben, Annnann; Kaspar Platner, Beat Jakob Uttinger, Alt-Ammann. Glarus. Fridolin Landammann; Heinrich Trümpi, Statthalter. Basel. Joseph Socin, des Raths; Doctor Rudolf ^ Hardt, Stadtschreiber. Frciburg. Johannes Reiff, Schultheiß; Franz von Affry, Statthalter und ^ nator der Grafschaften Neuenbürg und Balendis; Peter Heinricher, Seckelmeister. Solothurn. von Noll, Ritter, Schultheiß; Wernher Brunner, Alt-Schultheiß; Heinrich Grimm, Seckelmeister; mus Wallier, Bauherr. Schaff Hansen. Johann Jakob Ziegler, I. II. I)., Obherr; Georg Landvogt zu Lauis. Appenzell. Jakob Wiser, Landammann und Pannerhcrr, von Jnnerrhode»; ^ Schuß,Panncrherr, von Anßerrhvden. Abt St. Gallen. Johann Rudolf Neding, Landvogt zu Lich^,^. Ulrich Christoph Schenk von Castel. Stadt St. G allen. Anton Züber, (im Schaffhauserexeinplar Zilli sZyli?j) des Raths. III Bünde. Niemand. Wallis. Michael Mageran, Landshaup^ Johann Fromb, Landschreiber. Biel. Niklans Heinricher, Bürgermeister; David Hugi, des Nath^ ^ ». Eidgenössische Begrüßung. — Der französische Ambassador Meliand begehrt ans Auftrag Ziamen seines Königs einen Volksanfbrnch von 12,000 Mann. — Zürich, Bern, Lucern, Uri, ^ Obwalden, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, Appenzell, Wallis und Biel bewilligen den ÄA ^ weil derselbe dem Inhalt des Bündnisses gemäß sei und zu Erhaltung der königlichen des helvetischen Leibes diene, indem ein Schwert das andere in der Scheide halten und daraus verw ^ ein allgemeiner Friede entstehen werde. — Die Stadt Zug willigt ein, nicht so die übrigen drei Ge»^' ^ welche zuerst erfahren wollen, wie und zu was für einem Zwecke dieser Aufbruch von dein Ambassä^^ gchrt werde, und wie es der schon lange ausstehenden Pensionen, Friedgelder und anderer Zahlung^' ' werde gehalten werden. — Glarns will anfänglich nicht einwilligen, bis der' Ambassador wegen stehenden Distributionen eine befriedigende Antwort gebe, willigt aber den 7. August ohne Vorbei >x — Basel, das seine Stadt schon lange her mit fremden Soldaten bewachen lassen muß und täglich sich erneuernden Drohungen sein Volk selber bedarf, wünscht wegen dieser Verhältnisse entschuldigt zu sein. — Die Gesandten des Fürstabtes von St. Gallen sind nur aä anckionäum inl ^ haben aber Befehl, sich von den übrigen Orten nicht zu trennen, und hoffen deßhalb, daß auch des Abtes eine günstige Antwort erfolgen werde. — Die Stadt St. Gallen sondert sich nicht aber durch oie täglich laut werdenden Drohungen von der Einwilligung abgehalten. — Diese EA werden dein Ambassador mitgetheilt und derselbe ersucht, dahin zu wirken, daß fiir die ansstehendc» ^ Pensionen und Distributionen endlich Satisfaction erfolge. — Der Ambassador antwortet hierauf bekannt, mit was für schweren Ausgaben wegen des gemeinen Wesens der König beladen sei; ihn also mit Forderung der rückständigen Distributionen, Zinsen und Pensionen für einmal So lange er (Meliand) Ambassador in diesen Landen sei, sollten die Nestanzen, zumal der PcnP" Friedgeldcr, nicht vermehrt, sondern jedes Jahr eine Pension und ein Friedgeld bezahlt werden- VII katholische Orte. I». Abgeordnete des Bischofs von Basel schildern den traurigen Znstand des Bisthums, du August 1635. 953 )aten, Plünderungen und Ncmziouierungeu; viele Unterthaneu hätten schon das Land verlassen. Die un- ^iplinierten Truppeu des Obersten Fordes und „Hundt" (Guutier?) sollten nach dein Begehren des Comte de la auch noch nach St. Ursiz, Delsberg und Laufen verlegt werden, was ohne Blutvergießen von Seite ^ lluterthanen nicht geschehen werde, und endlich würden in Folge dessen die nahe stehenden kaiserlichen ^Gen veranlaßt werden, das arme ausgesogene Stift Basel zu stürzen. Der Bischof bittet um Rath. 'Gesandten wissen kein anderes Mittel, als den Ambassador Meliand um Beseitigung („Abschaffung") des ^ ersten Fordes anzugehen und mit seiner Einwilligung an den Konig zu schreiben, derselbe mochte den '^lof in Protection erhalten, und dein Comte de Suze, er möchte um ihrer Herren und Obern willen ^ Blsthinn schonen. aus dem Luccrucrcrcinplar. Anm. Den: Abschied des Frciburgerexcmplars in Bd. 72 ist beigelegt eine „Relation und Erzehlung, der Catholischcn Orthen und lvbl. Ahdtgnvßschaft Ehrengesandtcn, alß nainblich von Lucern Johann Leopold Fecr und Ludwig Pfeiffer, von Sollothurn aber Johann Jakob vom Staal und Johann Jacob ^tockher bcy Herren Bischovcn zuo Basell Fürstl. Gn. wegen besorgender Schwedischer Macht und Ein- lschls iir das Stift Basel zu undcrschicdlichcn Mahlen gehandlet unnd verrichtet." —Ferner ein „ungefährer Vorschlag, was byy disen gefährlichen Schwücrigkheitcn in Erhaltung der Stift Basel zcthucn oder öUclaize,,." 'ZsÄO. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1033, 14. August. LandeSarchw Nidwalde». L»„^^"dte: Nri. Johann Peter von Noll, Ritter, Landammann; Johann Jakob Tanner, Ritter, Alt- Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, LandammannSebastian Abhberg, Alt-Land- Schvrno, Statthalter; Jtal Neding, Paunerherr; Johann Heiirrich Horrat, Dicthelm Etun ^ des Raths. Ni dw alden. Kaspar Leu, Ritter, Laudammann und Landshauptmann; Arnold des Raths. de» I». Auf küilftiger Zusammeukituft der drei Orte sollen die Klagen über die tzxr ^ttn neu eingeführten Auflagen zur Sprache gebracht werden, v. (S. n. Bellenz w.) «I. Bei erster z» r, svll man mich darauf bedacht sein, den Gersaucrn wegen ihrer noch übrigen Beschwerden 'wen. Av»... Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsaugclcgcuhcitcn: ' Allenz ,c. Art. 799. 800. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1333, 2V. August. LnndeSarchiv Nidwalden. "die: Uri. Johann Peter von Noll, Ritter, Landammann; Johann Jakob Tanner, Ritter, IN 954 August 1635. Alt-Landammann; Johann Pilger von Beroldingen, Laudsfähurich und des Raths. Schwyz. , Sebastian Abyberg, Landanlinailn; Dielhelm Schorno, Statthalter; Jtal Rcding, Pannerherr; Heinrich Horrat, gewesener Coinmissarius zu Bcllenz; Diethelm Frischherz, des Raths. Nidwal Kaspar Leu, Ritter, Landammann und Landshauptmann; Arnold Stultz, des Raths. ^ iT. (S. u. Bellenz :c.) I». Sobald der vom spanischen Ambassador nach Mailand abgefertigte zurückgekehrt sein wird, soll Uri eine Zusannnenkunft acisschreiben, auf welcher die Beschwerden über die Lucern eingeführten neuen Zölle und Allflagen vorzubringen sind, e—v. (S. u. Bellenz w.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnheite»: Aogtei Vellen; :c. z», v—v. Art. soi— 804. Cvtlferenz von Bern, Freiburg und Solothurn. Bern. nach dem Iii. August. La«tdeöavchiv Fveibuvg. Jnstrucüonenbuch. Bd. 18. Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Gegenstand der Verhandlungen: 1) Das Münch'^^ 2) Der Meniercs Zehnten; 3) Schclttvorte, welche gegen Weibcl und Nachrichtcr zu Domdidier ausö^h . worden sind. Die Gesandten von Freiburg waren: Pancratius Python und Peter Streifs, Bürger»^' die von Bern und Solothurn sind nicht genannt. ?s:s. Collforcltz der V katholischen Orte. Luceru. 1335, 25.August. Staatsarchiv Luccr». Absch. se nn»o lW. Bd. XXV. kol. IA. Gesandte: Lucern. Ludwig Schumacher, Schultheiß und Schützenfähnrich; Jost Birchcl, Schultheiß und Stadthauptmann; Ulrich Heinserlin, Statthalter und Pannerherr; Ludwig Meyer, ^ ^ Herr. Uri. Johann Peter von Roll, Ritter, Landammann; Johann Heinrich Zum Brunnen, ' Landammann. Schwyz. (Niemand, wegen eines Mißverstandes.) Unterw alden. Wvlfgang SW«"'' ^ Ritter, Landammann, Vvn Obivalden; Kaspar Leu, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Trinkler, Annnailil; Wolfgang Wikart, Statthalter. . Diese Confereilz wird wegeil der „Acnderungen und Ungleichheiten" zusammenberufen, welche M ^ zu Solothurn wegen des Aufbruchs der 12,000 Mann versammelten Tagsatzung eingetreten sind. wird ein Schreibeil des französischen Ambassadors Meliand verlesen, des Jilhalts, iil Berücksichtig'^,, erfolgten Bewilligung des begehrten Aufbruches könne er die Anzeige machen, daß diejenigen, deren ^ sioncil, Fried- und Vereinigungsgelder für ein Jahr noch ausstehen, dieselben in Solothurn abholen ^ ^ Dieses Schreiben soll jede Gesandtschaft ihren Herren und Obern heimbringen. I». Der bassador Casati hält etilen Vortrag, in welchem er von den Bemühungen Frankreichs spricht, ^..^^ft mit Spanien rückgängig zu machen. Er erklärt, daß sein König denselben in allen Theilcn halten werde, und erwartet von den Orteil ebendasselbe; er schildert zugleich die Vortheile dieses September 1635. 955 indem er Seitenblicke auf das französische wirft und auf das Benehmen Frankreichs in Benützung ^ Pässe. Er spricht seine Neberzengnng aus, daß es mit der katholischen Eidgenossenschaft noch nicht so ^ gckvmmun sei, daß sie ihr Gelübde und ihren Eid übersehe, und wünscht eine gebührende Erklärung, "»»t er Gelegenheit habe, die angenehme Nachricht ihnen zu verkünden, daß der König laut seines Vcr- ^chens eine, ansehnliche Summe in dieses Land abgeschickt habe, und daß dieselbe in wenig Tagen anlangen auf daß männiglich der königlichen Freigebigkeit theilhaftig werde. — Durch einen Ausschuß wird '" Grafen gedankt und derselbe gebeten, seilte Officien für die Verwirklichung der in Allssicht gestellten " '-'faction eintreten zu lassen. «. In Beziehung ans den von Frankreich verlangten Aufbruch zeigt es daß wegen „bewußter" Bedingungen und Borbehalten die Entscheidungen der höchsten Gewalten un- ausgefallen sind, daß Nidwalden denselben abgelehnt hat. Die Sache neuerdings iu Consideration Bedenken, und man bedauert, nicht gleich von Altfang au eine Zusammenkunft der ^ tischen Orte veranstaltet zu haben, damit desto weniger Irrung und Mißverstand entstanden wäre. El'i^ dann zwei Antworten, die eine von Cardinal Barberini, die andere von Cardinal Albernozzi, »at Mailand, auf die im letzten Juni im Namen der sieben Orte an den Papst und den Guber- "^gegangenen Schreiben von Lucern vorgelegt. Da in gleichem Sinne auch an den Kaiser und ^'stvilig von Frankreich geschrieben worden, bis dahin aber von denselben noch keine Antwort eingetroffen de» einstweilen die Berathschlagung darüber ein. wt^' — Nach der eidgenössischen Begrüßung und reifer Berathung beschließt man, bei dem Ambassador um ^ Bezahlung des ausstehenden Soldes anzuhalten. Derselbe antwortet hierauf, er habe bereits vor fünf Anordnung getroffen, daß dem Herzog von Nohan, General des Königs in den Bünden und im zu Abzahlung des den eidgenössischen Regimentern ausstehenden Monatssoldes 25,500 Livres eingeh»'^ werden; man möchte also einige Zeit sich gedulden in Anbetracht, daß schon eine Sendung Geld unters sei, mit der man die Ansprüche befriedigen werde. Conferenz von Uri, Schlvyz und UnteNvalden. Brunnen. 1L35, 2K. September. LandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Peter von Noll, Ritter, Landammann; Johann Heinrich Zum ' Ritter, Alt-Landammann; Johann Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Johann Scbast" Abhberg, Landammann; Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Diethelm Schorno, Statthalter; ^ Neding, Pannerherr und des Raths. Unterwalden. Wolfgang Srockmann, Landammann; Müller, Landsfähnrich und des Raths, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Landammann und Landsh^ mann, von Nidwalden. . ^ i». Es lvcrden die schriftlich eingegebenen Beschwerden gegen Lncern wegen der bei dem Markte dap^ neu eingeführten Allflagen verlesen. Mail hält es für das Zweckmäßigste, dieselben Lncern mitzntlsiilol ^ es zu ersuchen, einen Gesandten ans die ans den 5. October nach Gersauanberaumte Confcrenz uut riger Instruction abzuordnen. Zu derselben ist auch Zug einzuladen. I». (S. u. Bier ennetbirg. überh.) «. (S. u. Thurgan.) «H. Man soll alles Ernstes darob halten, daß niemand, der nach reisen will, Bolleten der Sanität gegeben werden, er habe denn zuvor bewiesen, daß er von gesunde» ^ komme, v. Uri soll nicht vergessen, an den betreffenden Orten Anordnung zu treffen, daß künftig unförmlichen Arresten innegehalten werde und der freie, sichere eidgenössische Paß ungespcrrt bleibe. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclcgcnheitcn: LaiidlMfschaft Thurau. «. Art. 417. GotteShkinscr, Kloster. Vier ciluetbirg. Vogteien iiberh. l>. Art. 73. Handel und Verkehr. Zu !»"). Von diesem Tage ist kein Abschied vorhanden. October 1635. 957 7ÄG. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidlvaldeu. Brunnen. 1335, 13. October. LandcSarchiv Nidwaldcu. Uri. Johann Jakob Tanner, Rittor, Alt-Landammann; Johann Walthart Jin Hof, SchN'hz. Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Michael Schorn», Seckelmeister; Jtal ^^unerherr; Gilg Bctschart, Landsfähnrich, alle des Raths. Nidwalden. Konrad Von Bären, .^ter; Ur„vld Stnltz, des Raths. ^iiüenz i. Den nach Lucern reisenden Deputierten wird aufgetragen, bei dein nur baldinöglichstc Bezahlung der obrigkeitlichen Forderungen, der alten und seither ver- I. Fusionen, des Geldes flir die Fuhren und Hanptlente zu sollicitieren. Ii. (S. n. Bellenz:c.) u. Napperswyl.) Ma» schc auch i>u Abschnitte Hen'schafts- und Schinnortsaugclezenhcitcin ^ ^^ sos-813. ""'ü. I. Art. g. Getueitteidgenösstsche Tagsatzuug der XIII Orte. Baden. 1335, 14. bis 1«. October. Staatsarchiv Zürich. Vost. XII. IIS. tdl.SM. Staatsarchiv Luccr». Msch. da anno IM. Bd. XXV. tdl. ItS. Zürich. Heinrich Bräin, Bürgermeister; Saloinon Hirzel, Seckelmeister. Bern. Hans ^ths Venner, Zeugherr und des Raths; Hans Ludwig von Erlach, Herr zu Castelen, des ^i. ^mi. Ludwig Schumacher, Schultheiß; Johann An der Allmend,' Bauherr und des Raths. Ritter, Landammann; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Land- ^ Jvhann Sebastian Abhberg, Landammann; Diethelm Schorn», Statthalter. Unter- "^Mig Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwaldcn; Kaspar Leu, Ritter, Landammann, Wolfgang Wikart, Statthalter; Rudolf Krenwel, des Raths. Glarns. Fridolin ^'^ammann; Heinrich Trnmpi, Statthalter. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Oberstzunftmcister; ^vts Raths. Freibnrg. Johann Reiff, Schultheiß; Peter Heinricher, Seckelmeister. Hieronymus Wallier, Bauherr und des Raths. Schaffhansen. Johann Jmthurn, Bnrger- ^f'rg Ott, des Raths. Appenzell. Jakob Wiser, Landammann und Pannerhcrr, von Juuer- ^ierz, Landschreiber, von Außerrhodcn. ^^ammenkunft tritt auf das Ansuchen des kaiserlichen Abgesandten, Herrn Anselm von Fels zu ^ ^^^^'üsterreichischell Negimentsrathes, zusammen. — Z>. Derselbe eröffnet, der Kaiser habe blos, und was ihm laut der Verträge gebühre, zu handhaben, ins Veltlin sein Kriegsvolk ^ nun aber der Feind offen mit ihm gebrochen habe, so werde man es ihm nicht verdenken, ^ Um um seine Rechte zu erhalten; zugleich hoffe er auch, daß die Eidgenossen seinen Feind ^'Üützm werden. Mit Befriedigung habe er aus dem Schreiben der sieben katholischen Orte (dat. 958 October 1635. d. 15. Juni) die Erklärung entnommen, daß dieselben zu einer Vermittlung zwischen dem Kaiser, und Frankreich erbötig seien. Zu Vezcigung seines friedfertigen-Gemüthes wolle er diese Interpol'^ annehmen und bewilligen, daß das Vcltlin den sieben katholischen Orten bis zu völligen: Berglens ^ interessierten Kronen in Sequester verbleibe, insofern die katholische Religion allein darin erhalten, ^ Kriegsvolk beiderseits abgeführt werde und die Kaiser und Reich vermöge der Verträge gebührenden n ^ vorbehalten bleiben. Der Kaiser beabsichtige gar nicht, den Rechten der Eidgenossen und ihrer Berbling zu nahe zu treten, sondern vielmehr die Ungelegcnheiten, welche der Krieg mit sich bringe, von d"'ll abzuwenden und Alles, was den Verträgen gemäß sei, treulich zu halten. — Man läßt dein Ka>P ^ Wohlwollen verdanken, verspricht die Erbeinigung treu zu halten und nimmt die gethane Propostt^ ^ rolorsnclnm. Dem französischen Ambassador und den III Bünden wird schriftlich von dem KettttdUls geben, was in der Propositivn begehrt wird, und Beide werden zugleich ersucht, beförderlich wie der König und die III Bünde darüber denken, und wie in Betreff der Angelegenheiten des ein Vergleich zu Stande gebracht werden könnte. 8». Weil in dem kaiserlichen Credentialschrcib^ " . Anderm gesagt wird, daß der Kaiser gnädigst „befehle und begehre", daß man seinen Abgesandten dergleichen Ausdrücke aber gegenüber der Eidgenossenschaft als einem freien Stande sonst nicht seien, so wird der Abgesandte ersucht, sich gebührenden Ortes dafür zu verwenden, daß man künstelt ^ verschont werde. « Auf das Schreiben, welches Ferdinand III., König in Ungarn und Böhmen, des begehrten französischen Aufbruchs den 21. August an die XIII Orte erlassen hat, wird gcantww^ ^ Obrigkeiten hätten den Aufbruch uach Inhalt der Bünde zu Schutz und Schirm der Krone ^ willigt. Man tvisse nichts davon, daß eidgenössisches Volk mit obrigkeitlichem Consens unter Herzog hard von Weimar oder sonst wider die Erbeinigung sich habe brauchen lassen. Die Orte seien entßv ^ dieselbe jeder Zeit, wie bisher, treu zu halten. Verhandlungen der katholischen Orte. ^ fVII katholische Orte.) «Z. Der kaiserliche Abgeordnete von Fels tritt, bevor er in der allge^ ^ Versammlung seinen Vortrag hält, vor die Gesandten der sieben katholischen Orte und eröffnet, Kaiser es gerne sehen würde, wenn die katholischen Orte, bis der Streit wegen des Veltlins völlig ' glichen sei, dasselbe in ckoposito behalten möchten. Der Antrag wird nicht von der Hand gcivit!^ Anerbieten verdankt, die treue Beobachtung der Erbeinigung und der Verträge erklärt. Neber cielle in dein Vortrag enthaltene Punkte wird mau sich auf der Tagleistung zu Lucern am 6. ^ erklären. «. Auf den Anzug von Freiburg wird dem Oberst Kaspar Fröwler zugeschrieben, daß ^ seine Hauptleute bei hoher Strafe sich an keine andern Orte führen lassen dürfen, als mit dein ^ liehen Inhalt der Bündnisse übereinstimmend sei. i'. Es wird eine Tagleistung auf den 6. Rove>»d^.^> Lucern anberaumt. Auf derselben sollen die Ansprachen an den Herzog von Savoyen und der Gllv" ^ behandelt »verde», nachdem Schwhz und Glarus sich zuvor »verden zusammengethan haben, p' Orte.) (S. u. Freie Aemter.) ö». Damit man um so eher des französischen Ambassadors Königs Meinung und Absicht kennen lerne, wird Solothurn ersucht, den Schultheiß von Noll Bauherr Wallier an den Ambassador abzuordnen und bei demselben sich zu erkundigen. Man schc auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgeubeitcu l Llindtwgtci Freie Aemter. k'. Alt. 71. Polizeiliches. «I I» aus dem Luccrncrereuiplar. November 1635. 959 7S8. Cvnfercuz der katholischen Orte. Lucern. t«S5, 7. bis 9. November. Staatsarchiv Luccr». Nl'sch. de anno tVZö. Bd. XXV. toi. tliS. ^ ^sandte: Lucern. Ludtvig Schumacher, Schultheiß uud Schützenfähnrich: Johauu Au der Allmend, ^'Par Nazeuhofer, Scckelmeistcr; Ludwig Meyer, Kvruhausmeister. U r i. Johann Peter von ^^'^^umauu; Johauu Heinrich Zum Bruuueu, Ritter, Alt-Landammauu; Kaspar Nomauus Troger, ^^andannuann. Schwyz. Johauu Sebastian Abyberg, Landanunann; Dicthelm Schoruo, Uuterwaldeu. Wvlsgaug Stockmauu, Ritter, Laudauuuauu, vou Obwalden; Kaspar Leu, ^udannnann, vou Nidwaldeu. Zug. Wolfgaug Wikart, Statthalter; Niklans Jteu, Seckeliucister; ^uwel, des Raths. Glarus. Fridolin Tschudi, Laudauuuauu; Balthasar Gallati, Alt-Land- Freiburg. Johauu Reiff, Schultheiß. Solothurn. Hieronymus Wallier, Bauherr. Appen- ^HNnerrho d eu. Jakob Wiser, Laudauuuauu uud Pauuerherr. dv», ^vnferenz ist zusammenberufeiu.tvordeu, um über den zu Baden au die VII katholischen Orte durch dessen Abgeordneten, Auselm vou Fels, gestellten Autrag in Betreff des Vcltlius einen lt öu fassen, z». Der kaiserliche Abgeordnete wiederholt den zu Baden den sieben katholischen Orten ^^'chiag, sie möchten das Veltliu bis zum völligen Austrag des Streites als Depositum über- lvbald als möglich ihre Juterpositiou eintreten lassen. Ferner wird ein Schreiben vom Am- »icht ^^laud verlesen, in welchem er anzeigt, daß er die Ansichten seines Königs über diese Sache noch den III Bünden der letzte Abschied von Baden noch nicht mitgetheilt worden sein soll, so hch ^ ^ ^'sandten sehr schwer, zu einer einläßlichen Artienlation zu schreiten. Trotzdem sind die Herren Ansicht, daß man die Sache nicht aus den Händen lassen solle. Es wird dein Kaiser dafür ^rcsp..^ ^ ^ Jnterposition der Orte angenommen habe, zugleich aber bedauert, daß von den beiden ^ da.' ^ Parteien, dem König von Frankreich und den III Bünden, noch keine Erklärung erfolgt sei, ^ im ^.^P^u in der Sache unmöglich mache. Sobald jene Erklärungen angelangt seien, würden die ^ freundliche Mitwirkung angelegen sein lassen. Da Meliand in seinem Schreiben die Ver- ^vrd ^2esprochen hat, daß die Gesandten zu Baden heimliche Verhandlungen mit dem kaiserlichen iWflvgen hätten, wird ihm darüber in einem Schreiben geantwortet und das Ansuchen bei- ^ (S ^ uiöchte bei dem Könige dahin wirken, daß dessen Erklärung bald zu ihrer Kcnntniß komme. ^tMrus und Vier eunetbirg. Vogt, überh.) «. Die Gesandten von Glarus berichten, daß sie ^e» ^ ^'es Streites mit ihren evangelischen Mitlandleuten eine Znsammeilkunft init Schwyz gehabt n Mittel gefunden worden sei, um mit ihrer Gegenpartei zur Ruhe sil kommen. Sie !.^cirt '^chte sie bei dein letzten errichteten Vertrage schützen mW ihnen mit Rath beistehen. Hierauf -^">äl ^ ^^erische Gesandtschaft, daß der Span zwischen den beiden Parteien Schwyz nicht berühre, ^ Baden im Jahre 1627 errichtete Abschied sage, daß seine Sache von dem noch immer ^ ^nite verschieden und auch ausgemacht sei; überdieß habe es den letzten Vertrag errichten ^fpricl^-^ ^ Schwyz unbillig, wenn es wegen der einen oder der andern Partei leiden sollte, solchen Fall den Beistand der Orte an. Da die Instructionen der Gesandten dahin Sache gütlich oder rechtlich zu entscheiden, zu Letzterm aber die Anwesenheit der übrigen Orte 960 November 1635. erforderlich ist, wird cm Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen, sowie an die Glarncr der neuen „ geschriebeil, sie möchten ihre Gesandten auf die nächste allgemeine Tagsatzung mit Vollmacht versehen, ^ dieser Span entweder gutlich vertragen oder rechtlich entschieden werden könne. «I. sOhne Glar"- ^ Svlothurn.j In einem Schreiben an die Herren und Obern hat der Ambassador Casati ans Gubernators zu Mailand den Durchpaß von 10,000 Mann zu Fuß und 2000 Reitern, welche zum des Herzogthums Mailand aus Deutschland dahin marschiereil sollen, verlangt; dazu kommt noch pfehlungsschrciben des Kaisers, durch Anselm voll Fels überbracht. Wenn nun auch wegen Kürze nicht alle Obrigkeiten darüber eineil Entschluß habeil fassen können, so zweifeln die Gesandten doch ' daß diejenigen Orte, welche ihre Bewilligung noch nicht gegeben haben, in Betracht, daß das Mailand sich in offenbarer Gefahr befindet und das Ansuchen dem Bündnisse nicht zuwider läuft, ,, gemäß sich entschließen werden. Man versieht sich aber dabei, daß der König auch seinerseits die »WM ^ durch seine Minister gegebenen Versprechen halten werde. < . Weil die Pässe neben der Freiheit ^ schönste Kleinod des Standes sind", so ermahnt man sich gegenseitig, auf dieselben zu allen Zeiten eM saines Auge zu haben und im Falle der Roth Alles an die Beschirmung derselben zu setzen. Glarus, Solothurn und Appenzell.j Obgleich man wegen der Forderungen an den Herzog von Sn ^ zu verschiedenen Malen mit dein Ambassador della Manta verhandelt hat, wird dennoch für "oth^^, erachtet, eine schriftliche Sollicitatiou dein Herzog zugehen zu lassen. U, I». (S. u. Freie Aemter.) ^ der Span zu Gersau noch nicht völlig beigelegt ist und die Gersauer um eine nochmalige halten, wird eine solche auf nächsten Donnerstag nach Gersau angesetzt, jc. lieber den Gcgenbunde-Iü in Wallis soll auf nächster katholischer Conferenz gesprocheil werden. I. sV Orte.j Auf den doch dem je länger je mehr steigenden Preis der Gold- lind Silbersorten, sowie auch der großen im Viehkauf möchte gesteuert werden, vergleicht man sich dahin, daß, weil aus plötzlicher Aendcruuß tcilder Schaden entstehen könnte, jedes Ort vorläufig einen Warnungsruf ergehen lasseil solle, iu ^ ^ anzudeuten wäre, daß innerhalb einer gewissen Zeit jede Sorte auf ihren alten Preis wieder werde werden. In Beziehung auf den Viehkauf wird »lau, weil darin in den verschiedenen Orten keine einstimmnng stattfindet, vor Allem den gemeinen Nutzen im Auge haben. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgcnhcitcii! Llindliogtei Freie Aemter. I». Art. 72. 73. Polizeiliches. Vier cmictbirg. Vogtcicu iilicrh. 1>». Art. öö. Scmitcitswcscn. LlUiiwogtci LlllMl 'lls. ?». Art. 107. Handel und Verkehr. Zu !>. Dem Abschiede ist die „Resolution der VII katholischen Orte, dem Herrn Anselw crtheilt den 8. November 163S" beigelegt. In demselben findet sich auch die Antwort auf Orte in Beziehung auf die Erwählung des Bischofs von Chur von Anselm gestelltes Ansuchen« ^ wird von der Hand gewiesen. T'SS. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1635, 13. November. LandcSarchio Schwhz. Gesandte: U r i. Johann Peter von Noll, Landammann; Johann Heinrich Zum Brunns November 1635. 961 ^-Landmiimann. Schwhz. Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Sebastian Abhberg, Alt-Land- Dicthcün Schorno, Statthalter; Michael Schvrno, Seckelmeister; Jtal Rcding, Pannerherr und de- ^ ^ walde ^ Leu, Ritter, Landammann und Landshauptmann; Arnold Stultz, iirl ^ u. Bcllcnz :c.) «I. Die nach Lucern zum Ambassador Casati gehenden Deputierten sollen ) beiin Stadtschreiber zu Luccrn erkundigen, ob die von den sieben Orten decretierten Schreiben an das "ltcitstribunal zu Mailand und die Landvögte zu Lauts und Luggarus um Abstellung der unerträglichen ^"swnen der Sanitätscommissarien abgegangen seien; wo nicht, so sollen sie auf die Absendung derselben Dem Stadtschreibcr zn Luccrn sollen diese Deputierten ebenfalls insinuieren, in dem Schreiben, Kie^^" ^ Glarncrhandcls an Zürich geschickt werden soll, nichts davon zn sagen, das; die von Glarus eim einander ins Recht zu weisen seien, wie es gegen die Absicht der Gesandten dem Abschiede z» 9^^ worden sei. L, z»'. (S. u. Bellenz w.) I». Uri »löge nicht vergessen, was ans letzter Tagleistung tl, ^^sien Versorgung der Pässe verhandelt worden ist. Es ist daher befremdend, daß die Pässe zu ^ ^hcn, Waseu, Göscheneu und Urseri; trotz der vom König von Spanien dargeschossenen Bezahlung nur ^ w Einwohnern daselbst besorgt werden und keine andere Mannschaft dort zu finden ist; man möchte Bcst! andern; Volk verwahren. Zugleich läßt man anch an die Hauptlente zn ^ ^ die Weisung ergehen, ihr Kriegsvolk in vollständiger Zahl zu halten. !. (S. u. Bellcnz :c.) t,^^^walden beklagt sich über die Zufuhr der Bettler. Alan soll das Möglichste thuu, dieselben Hy.,. Man sehe anch im Abschnitte Herrschaftsangelcgcnhcitcn: bellcnz zc. v , t, 8, t. Art. S14-S1V. der die Vvgteien Schlvarzenburg, Orbe init Tscherliz, Grandson und Murten regierettdeit Orte Bern und Freiburg. Schwarzenbnrg. 1635, 14. November (4. Nov. a K ). Staatsarchiv Zfrcilmra. Bv. N S. 2M. ^sandte: Berit. Sebastian Nhchener, des Raths, Freiburg. Jost Brünisholtz, des Raths. ^ Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschastsangclegenhcitcn: üciburgjschc Bogtcicn iibcrh. «1. Art. 33. "arzc,Iburg. , I». Art. 65—67. Cvttfereitz der IV Schirmorte veur Gcrsau. Gersau. 1335, 15. November. Staatsarchiv Luccr»: Actm Gcröa». I>erg Lli ceri;. Ludwig Schumacher, Schultheiß und Schützenvcuner; Johann Jakob Soiruen- "cker, des Raths. N r i. Johann Peter von Roll, Ritter, Landammann; Johann Heinrich Zum 121 962 November 1635. Brunnen, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Johann Sebastian Abpberg, Landammaun; Sebast»^ Abpberg, Ali-Landammann. Unterwaldcn. Wolfgang Stockmann, Ritter, Landaimnann, von Obwaldä» Kaspar Leu, Ritter, Landannnann, von Nidwalden. Es erscheinen vor den Gesandten ein Ausschuß von der Mehrheit der Näthe und der Gemeinde, ^ Abgeordneten vom ganzen Geschlecht der Küttel und Mithaften und drittens Walthart Rigert, Alt-Ll»' ammann, Hans Nigg, Seckelmeister, Andreas Kamenzind, Kirchenvogt und Hans Nigg, der jüngere, sich selbst. Die Abgeordneten der Küttel erzählen, daß sie bei hundert und sechs Jahren das Landrccht i Gersau ruhig besessen, daß Mehrere von ihnen ihre Höfe, welche sie zu Weggis gehabt, verkauft ha»ä' In Folge einer ungleichen Auslegung eines pergamenteneu Briefes von 1523 werde ihnen von A»n»^ und der Mehrzahl der Räthe und Gemeinde das Landrecht streitig gemacht, während sie von der dri^ vor den Gesandten erscheinenden Partei als für redliche und recht eingesessene Landleute anerkannt wiü^' Die vier genannten Männer beklagen sich, daß sie, weil sie die Küttel für Landlcute erkannt und grh^ haben, ihrer Aeinter entsetzt und ihres Landrechtes beraubt worden seien, und verlangen „der Ehren Wandel", Entschädigung für ihre Kosten und bundesgenössischen Schirm. Die Gegenpartei der Kütt^ ^ hauptet, daß dieselben, weil sie dein gemeinen Landrecht sich nicht hätten unterwerfen wollen, in deinst ^ still gestellt wordeil seien, und daß man ihnen anerboten habe, gutes Recht zu halten und sie, wenn st^ Briefen und Siegeln nachkommen wollten, wie andere Landleute halteil wolle. Jene vier Männer stie» ^ ihnen niemals des Landrechtes beraubt und aus dem Nathe entfernt worden; sie hätten sich selbst dm'» zurückgezogen. Da die verschiedene Auslegung jenes Briefes von 1528 den Streit verursacht, 1) dem iil demselben enthaltenen Ausdrucke „Landmanneil" der Sinn gegeben, daß die Küttel zu leuten und nicht zu Beisäßen aufgenommen worden seien; 2) daß, wenn es heiße, daß das Landrccht ihre Kinder und Kindskinder übergeheil solle, dieß auf alle ihre Nachkömmlinge, nicht blos auf zwei rationen sich beziehe; 3) wenn die Gemeinde glaube, daß die Verwirkung des Landrechtes dann könne, „wenn diese Geschlechter einem oder dem andern Theil in gemeinem landlichem und rechtlichem ^ ^ anhangen", so könne das nur den Sinn haben, daß, wenn Feindseligkeiten unter den Geschlechtern die Küttel sich zu keiner Partei schlagen sollen, „es sei denn, daß die Ihrigen dergestalt nicht berührt Es wird daher ausgesprochen, daß weder die Küttel das Landrecht übertreten noch jene vier entsetzten welche ihnen beigefallen sind, ihre Aeinter verwirkt haben, und der Abschied vom 20. Juni 1635 in ^ ^ erkannt. Die Küttel und ihre Mithaften und jene vier Entsetzten sollen wieder in ihre alte Stelle »>^ ihre Raths- und Gerichtsstellen eingesetzt und ihre Nachkommen für wahre Landleute gehalten werde»- ^ Küttel und ihre Mithaften haben den einen, die Gemeinde den andern Theil der Kosten zu bezahlen, , derjenigen, welche jede Partei für sich selbst gehabt hat, als derjenigen, welche auf den beiden 6o»f"^ und in den vier Schirmorten aufgelaufen sind, jedoch so, daß die Küttel und jene vier Entsetzten Beitrag an den Gemeindetheil frei sind und die Letztern die auf ihren Theil fallenden Unkosten, d» ^ der Sache unschuldig seien, bei ihrer Widerpart und den Urheber,? suchen sollen; jedoch würde »m» sehen, wenn sie dieß unterließen. Alle unguten Worte sind aufgehoben und sollen keinem Theile cierlich sein. Sollte etwas Widriges von dem einen oder andern Theil künftig vorgenommen behalten sich die Schirmvrte Strafe und Ungnade vor. sSchwyz fügt die Clausel bei, „sowohl ^ ^ als um alle iu abgedachter dieser unter ihnen geschwebteu Zweigung fürgclanfenen Unbescheidenheit^ ^ unbilligen Verübungen, besonders aber Ucbertretung des Landfriedens und anderer unbefugter Wort^ November 1635. 963 ^rken Halber /Z Werden sich die Gersauer diesem Spruche fügen, so werden die Schirmorte sie bei ihren ^ Rechtsamen, Briefen und Siegeln schützen und schirmen. 7«SS. Conferenz der evangelischen Städte und Orte. Aarau. 1K35, 19. und 29. November (9. und 10. a. K.). Staatsarchiv Zürich. Uost, XII. Ilk. foi.M». ^""dte: Zürich. Salomvn Hirzel, Hans Heinrich Wirz, beide Seckelineister. Berit. Franz Ludwig d Herr zu Spiez, Schultheiß; Johann Ludwig von Erlach, Herr zu Castelen und Nilchenstein, ü!»i> ^tarus. Heinrich Trümpi, Statthalter; Hans Heiiwich Elmer, des Raths. Basel. Johann ^ ^ Fäsch, Oberstzunftmeister; Leonhard Wenz, des Raths. Schasfhausen. Johann Jakob Zicgler, Rlt-Stadtschreiber und des Raths; Georg Ott, des Raths. Appcnzcll-Außerrhodcu. Johannes Statthalter ilnd Paunerherr. lj^'^' Der französische Ambassador Meliand hatte den 31. October a» die XIII Orte eine ernste schrift- ^ erlassen, als ob auf jüngst gehaltener Tagleistung zu Baden von dein kaiserlichen Abgesandten, besondere Prvpositionen und Tractate stattgehabt Hütten. Die siebeil katholischen Orte gt^^^über von Lucern aus.an Zürich geschrieben und wollen in der Sache ganz unwissend sein. Man daß der Ambassador die evangelischen Orte alle mit einander oder einzelne von ihnen deßhalb habe, weil die Abhaltung von dergleichen abgesonderten Zusammenkünften von Seite der katho- ^>>ad dergleichen Winkelschlüsse nur zu bekannt sind. Obgleich etliche Orte sich bei dem Am- ^»lei^ schriftlich entschuldigt habeil, so wird doch für nvthwendig befundeil, von hier aus im l'chZ ^lammter Orte eine Antwort an denselben zu richten und darin zu erklären, daß man evangelischerer a^., ^uen andern Vorträgen oder Schlüssen wisse, als denen, welche dem Abschiede einverleibt und iiix^^^"lamer Session behandelt worden seien. 1». Was die von dem kaiserlicheil Abgesandten prvpo- ^ciu katholischen Orten privatim angebotene und von denselben mit Dank angenommene "»Hcl ^ Veltlins betrifft, so glaubt man, daß die karholischen Orte das Depositum nicht werden bevor es von des Königs Volk und seinen Ministern verlassen ist, was bei den täglich Thätlichkeiten nicht leicht geschehen dürfte. Man will also abwarten, wessen sich der König evci,, Bünde, welche die Sache zunächst berührt, entschließen. Zudem wird mit dein Vorbehalt der c>IZ Religion im Veltlin schwerlich etwas zu erhalten sein, bevor dasselbe wieder den III Bünden den. ""türlichen Oberherren zugestellt sein wird. v. Einige Gesandte sind der Ansicht, man sollte bei ""t Mailand verbündeten Orten die von ihnen erfolgte Paßbewilligung für etliche Tausend Mann ^Regsvolkes. durch die eidgenössischen Lande schriftlich aHilden, weil solches den allgemeinen, gemachten Abschiede zuwiderlaufe. Weil man aber den bewilligten Paß nicht wohl ^ ^"'«l können, dermalen keine so große Macht an den Grenzen bemerkt wird, anch die Bewilligung iiir ^reibeiis, das die sieben Orte am 7. November an Zürich gerichtet, noch zweifelhaft ist, so wird ^iihx wachtet, für einmal sich stille zu verhalteil, bis auf nächster allgemeiner Tagleistung sich eine egenlM darbieten wird, die Sache zur Sprache zu bringen. Weil das Schreiben der sieben 964 November 1635. katholischen Orte an Zürich allein ergangen ist, so wird demselben anheimgestellt, für sich frcnndlich in Sinne zu antworten, daß, wenn des Passes halber etwas Weiteres von ihnen begehrt würde, man sie ^ die übrigen jenseits des Gebirgs regierenden Orte davon auch zu benachrichtigen, damit nicht etwa gü? die alten Abschiede etwas gethan werde. «I. Es wird angehört, was die Gesandten der sieben kathoüsiR Orte unlängst von Lucern aus wegen des langwierigen Glarnergeschäftes an Zürich geschrieben Hierauf eröffnen die Gesandten von Glarus im Namen ihrer Obrigkeit, wie sie von ihren katholischen' ^ landleuten seit Jahren belästigt seien; die Orte möchten sich dieses mühselige Geschüft auch ferner sein lassen und den evangelischeu Glarnern dazu behttlflich sein, daß sie entweder durch Aufhebung des' Jahre 1623 errichteten Vertrages, welcher, obgleich für die Evangelischen nachtheilig, von ihren kathelil^ Mitlandleuten doch nie beobachtet worden sei, oder durch eine allgemeine Landes- und Negimentsthel ^ Ruhe bekommen könnten. — Man findet nicht für thunlich, dem Begehren der sieben katholischen Orte, d^ Geschäft auf erster Tagleistung erörtern zu lassen, zu willfahren, weil sie daraus schließen könnte», wolle ihnen abermals nachgeben; dagegen soll Zürich ihnen antworten, man habe ihrem Begehren R ^ den evangelischen Glarnern ihre Meinung mitgetheilt; diese hätten hinwiederum auf das hingewiesen, ^ sie vor ungefähr einem Jahre an die sieben Orte dieses Geschäftes halber geschrieben hätten, wobei nochmals verbleiben lasse. Den Vertrag von Baden hätten die Evangelischen gegenüber den Käthes gehalten, aber nicht umgekehrt die Katholischen gegenüber den Evangelischen. Was der oben Landestheilung halber und sonst verhandelt worden ist, dessen wird sich jeder Gesandte wohl zu wissen, v. (S. u. Vier ennetbirg. Vogteicu überh.) t. Es wird für zweckmäßig erachtet, daß >3^ ^ Namen der evangelischen Orte auf das jüngst gethane Dienstanerbieten des Grafen de la Suze antworte. A. Basel berichtet ausführlich, was ihm wegen der „Truchsessischcn Nigct-, Sarasin- und tischen" langwierigen Nechtsübung von Seiten des Hauses Oesterreich seinen Privilegien und gegen widerfahre, auch Warinn es den bei ihm eine Zeitlang im VerHaft gelegenen jungen Trnsi)b^ nachdem der alte (da doch beide ihre Verburgerten seien) entwichen, anzuhalten veranlaßt worden st» der seinen Burgern, den Pitotischcn Erben, nach Breisach augesetzte Termin bald abgelaufen sei, sd ^ man dieses Geschäftes eingedenk sein mW dazu verhelfen, daß nichts exequiert werde, das den Freiheiten Basels nachtheilig sei. — Die übrigen Gesandten nehmen das Anstichen all rokorc» ^ I». Appenzell-Außerrhoden ersucht um getreues Aufsehen für den Fall, daß der beabsichtigte Durchs ^ spanischen Volkes ins Werk gesetzt und ihm, das an der Grenze liege, Schaden oder Angelegenheit dadu^^- stehcu sollte. Alan sagt das Verlangte zu und bittet, jeder Zeit alle Vorfallenheiten den übrige» ^ ^ I,sch°u Ort«,. b-so.,d-rs d-r StM Zürich l>.i Tag R-cht zu d-richim, w->s d-r Gm„dt° M. >««, Zürich B-r» v-rgl-ich-u sich d, Vrzichimg ->,s » v» Rm? ° --7 W-if- wMm di°s. V.r.i„b-ru„g »wdu»u w, S»' - P w u» ^ ^ «°lw. hüld-r -in- °uch,rhrud° , u.ch. g-rcum l», w..d- Zünch auch .im da,» „-nspm.u.,, „>,d d.m «-Mriüg ->' -rschi-b.» lassm", mil d.m V-rb-lM. sich b-id-rs-itS s-lch-r »Mag. »» s-imm Hub »»d h,»»' küiistig wieder zu erholen. Die Gesandten Berns nehmen diesen Punkt all rokoronllum. - Es w das zu Zürich entworfene und den übrigen drei Städten mitgetheilte Gcgcnurtheil berathen. E- statt der gedrohten Repressalien und „Niederlegung der Kriegsräthe" nur „die Reparation an ^ behalten werden, weil das Erstere, wenn man es ins Werk setzen wollte, nur noch mehr und g November 1635. 965 ^^ciusigkeltei! nach sich ziehen würde und das Letztere sowohl ans ihre Personen als auf deren Güter werden kann. Man ist dabei der Ansicht, daß die Pnbliciernng dieses Gcgenurthcils am besten auf dxx ^ gemeinen Tagleistung zu Baden geschehen könnte, da man alsdann sehen würde, ob die Obrigkeiten i>»i ^ Kriegsräthe annehmen oder ob sie die Sache denselben allein überlassen wollen. ^der irre zu gehen, könne es nichts schaden, wenn man diese Procedur noch reiflich überlege. — "»tersodann auch rathsam, daß dem Kesselring sein Gewehr beförderlich wieder zugestellt werde se>»e ^ Vorwaild, daß derselbe als Bürger und Einwohner der Stadt Zürich verpflichtet sei, den Geboten Zu gehorchen. Man findet auch, Zürich könne nicht zugeben, daß andere Obrigkeiten, ge- ^""^^trichter, seinen Angehörigen befehlen, was sie thun oder lassen sollten; endlich würde nie- H es Zürich wehren können, wenn es Kesselring, den es jederzeit für einen ehrlichen Mann und treuen Hütte ^ ^^n, ein Amt gäbe. Der bernischc zu Aiülhausen liegeicde Hauptmann Hans von Stein 3>>ri s-^^ Obrigkeit geschrieben, daß die Gefahr nicht mehr so groß sei. Es wird deßhalb in Berns und sich ^ ^"en un Mülhaiisen geschrieben, es möchte das übrige Volk heimziehen lassen. I. Bern beschwert seine, begehrte Erklärung der Pfründe Secngen halber und glaubt, daß dergleichen Belehnungcn >»z^^echcnbMlchen, Reformation und dcnl Herkommen nachtheilig seien. — Zürich antwortet, mau Herren und Obern bei ihren Documenten, Lehen- und Collaturrechten ferner verbleiben lassein >,j^ ^ ^bgenössische Orte, welche dergleichen Rechtsame, in der Landschaft Zürich hätten, würden darin auch »»d h ^chtheiligt. Der bereits ernanute Hans Jakob Keller werde sich den Kirchenordnungen der Stadt rejy^^chäft Bern unterwerfen. — Die Gesandtschaft Berns erklärt hierauf, wenn Keller Berns Kircheu- »ic,„ ^ ^ beschwören, sich dem Capitel gebührend einverleiben werde, wie andere Kirchendiener, so wolle aus eidgenössischer Liebe und Freundschaft zulassen, jedoch ohne Nachtheil für Berns Obcr- l'khcn ^ ""d uiit dem Vorbehalt, daß die Kinder, die er auf dieser Pfründe zeugen sollte, an dem berni- ,,-^^cht keinen Theil haben, sondern sich des zürcherischen Bürgerrechts sättigen sollen. — Zürich hör>„, ^" bogei, diesen Vorbehalt einzuwenden und nimmt die Erklärung mit Dank an. 11». Nach An- Küngvlta Kippcnhan in Ziirich aufgerichteten und vor dem Rath daselbst bestätigten Zwischen Bern und Zürich folgendes Abkommen getroffen: Von den vorhandenen 7000 fl. ^»5^ " natürlichen Erben der Frau Kippenhau zu Zürich 4000 fl. gehören. Der Nest soll der ihr „ Weichau Eigenthum heißen und ihr verabfolget werden sammt allen Zinsen, welche von den 7000 fl. »ih !. Ausstehe,i und weiter bis auf ihr Ableben verfallen werden. Alsdann soll die Verzinsung aufhören ^'»icn ^ vertragene Sache fein. i». Schaffhausen eröffnet, mau möchte den Blinden, dem Her- ätzten Abschied von Baden gemäß seinen Burgern des Mctzgerhandwerks gestatten, in der sie Ziirich siir der Stadt Schaffhauseu Mctzg allein und nicht zum Fürkauf Vieh zu erhandeln, weil Ä^is^"^värts nicht genug fänden und in Betracht, daß von den zunächst bei Schaffhauseu wohnenden stzt Unterthanen ein Namhaftes au Fleisch durchs ganze Jahr,bci ihnen gekauft werde. — Ziirich ^ ivarum Schaffhauseu nicht könne willfahrt werden, aus was für Ursachen das Verbot ^sge>i Zeitweilig erlassen worden sei, daß mau durch die Blinde nicht verpflichtet sei, den Kauf der- N ^ .^iZe zu gestatten, deren man selber bedürfe; übrigens wollen die Gesandten das Begehren heimbringen. dringend darum au, daß man den lange verhafteten Haus Jakob Peycr, genannt Tütize seinen Burger, aus der Gefangenschaft zu Weib und Kindern hcimlasseu möchte, zumal da dessen se zu Schaffhauseu vcrrechtfcrtigt und erörtert worden sei, auch er kein Hab und Gut mehr habe. 966 December 1635. woraus er seinen gewesenen Crcditor, den Herrn Geßner in Zürich, bezahlen konnte; zudem sei Geß»^ ^ den an seine Forderung empfangenen und zwei Jahre lang behaltenen Unterpfändern „von sich selbst gest^'„ -und habe durch seinen Anwalt am Anffallstag auf des Schwertlers Leib nicht klagen wollen, wie es ^ Bürger zu Schaffhansen gethan hätten. Deßhalb sei er nicht mehr befugt, denselben anzugreifen und Zürich sich des Geßner in einer „ausgesprochenen" Sache auch nicht zu beladen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgenheitciu Vier eniictbirg. Vogtcicn iilierh. «> Art. 53. Polizeiliches. Cvnferenz der IV evangelischen Städte. Aaran. 1K35, ty.December (9. a.K.). Staatsarchiv Zürich. (Ie»t. XII. Itti. M. ZM. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel; Hans Heinrich Wirz, beide Seckelmeister. Bern- Ludwig von Erlach, Herr zu Castelcn und Nuchenstein, des Raths. Basel. Johann Rudolf ^ . Oberstznnftmeistcr; Leonhard Wenz, des Raths. Schaffhansen. Johann Jakob Ziegler, Doctor; Ott, beide des Raths. Diese Konferenz ist auf Begehren der Stadt Schaffhansen ausgeschrieben worden, weil mau »> fahrung gebracht hat, daß die kaiserliche und die französische Partei sich der Feste Hohentwiel wollen. Damit Zürich und Schaffhausen von allerlei Ungemach, das eine Blokierung verursache» »' ^ verschont bleiben, wäre es das Beste, wenn die Festung in fürstlich württembergischer Hand verbl»'^ Man erachtet deßhalb für passend, daß in der evangelischen Städte und Orte Namen zu Schaffhau^ , man diese Sache am besten kenne, ein Conccptschrciben an die kaiserliche Generalität aufgesetzt, den »' . Orten mitgetheilt und hernach zu Zürich ausgefertigt werde. Zugleich sollte an den Ambassador geschrieben werden, man könne, falls beabsichtigt werden sollte, die Blokierung unter Benutzung ^^,ii der evangelischen Orte aufzuheben, den Paß nicht gestatten, und bitte deßhalb, er möchte diesem vorbeugt das Unheil, das über die evangelischen Orte unvermeidlich kommen würde, vermieden bleibe. dürfte es gut sein, wenn die mit dem Obersten Vizthnmb der Festung Twiel halber begonnene ^ ^ von Schaffhansen aus fortgesetzt würde. Zu diesem Zwecke sollte man von dem Obersten möglichst ^ ^ erfahren suchen, ob er oder wer sonst weiter zu tractieren Vollmacht habe. Was Schaffhausen vertraulichen Correspondenteu erfahren wird, davon kann es die übrigen drei Städte auch benache») > Inzwischen wird es sehr nothwendig sein, daß jedes Ort, wie man sage, „seiner eigenen Schanze walsi'» und daß das eine ans das andere fleißiges Aufsehen habe, damit man vor plötzlichem Ungemach bewahrt »verde. A». Zürich eröffnet, was seinen Herren und Obern wegen des fremden jenseits des ^ sees liegenden Kriegsvolkes, das durch die Eidgenossenschaft nach Italien zu ziehen gedenkt, einem Abgesandten Außerrhodens jüngst berichtet worden, als was ihm von der Stadt St. Gallen, destg ^ von Lncern als Antwort zugekommen ist, in welcher Form nämlich die 5000 Mann zu Fuß ^ O Kürassiere ihren Marsch nehmen werden, und was für eine Ordnung dabei beobachtet »Verden s»^' , sic wird hierauf ein Schreiben des französischen Ambassadvrs (dat. Solothnrn d. 18. Dec.) verlese», Deccmbcr 1635. - i)67 ^ Städte ersucht werden, dem spanischen Kriegsvolk den Durchzug durch die Eidgenossenschaft nicht zu hatten. So gerne man Mittel gefunden hätte, diesem Durchzug vorzubeugen, so kann man ihn, weil er in Ausführung begriffen ist, nicht mit Gewalt hindern, und weil man gegen die Orte wegen ihres gehaltenen Mehrs der Stimmen nicht viel ausrichten könnte, so wird man demselben seinen Fortgang und Alles Gott anheimstellen müssen. Damit aber das böse, ungemeistcrte, räuberische und barbarische ^cl nicht etwa im Land sich anhäufen oder einbrechen könne, sollen überall Kundschafter und Wachen „ "ud im Nothfall je ein Ort von dem andern kräftig entschüttet werden. Es möchte auch nicht uh sein, wenn von Zürich aus den Orten Uri, Schwyz, Nnterwalden und Glarus wegen Rappers- ""ier ihrem Schirm stehender Orte geschrieben würde, daß sie wegen dieses bösartigen ihre i^bige und andere ihre Plätze wohl Achtung geben und verhüten möchten, daß dieselben zu ^.^uachbarten und hernach auch zu ihrem eigenen Schaden in dieser unguten Leute Gewalt kommen. ^ ^ ' wegen dieser Sache gegen die katholischen Orte gelegentlich die gebührende ^ Das Schreiben des Ambassadors ZNeliand wird aä rskorsiräuiri genommen und der jp-.guger, Sccretär Gigot, mit einem verschlossenen Recepisse wieder abgefertigt, mit der Vertröstung, ff. n > '^iliche Obrigkeiten sich über eine gemeinsame Antwort vergleichen werden, v. (S. u. Uznach n. Gaster.) ernstes rrnd bedrohliches Schreiben des Prälaten von St. Gallen verlesen (dat. d. 29. Nov.), g Aufhebung des stammheimischen Arrestes begehrt wird. Alsdann thcilt Zürich die projectierte und bittet um freundeidgenössischcn Rath in dieser Sache. — Die Gesandten der drei Städte gst ^ Schreiben in den Abschied und vertrösten, daß der Obrigkeiten Gutachten ihm befördcr- werden sollen. Allgemein ist man dabei der Ansicht, daß wohl den papistischen Orten nichts wenn der Prälat zu St. Gallen den Vertrag von Vaden nebst den Ansprüchen auf ^»ica^ streitig machen könnte, t . Basel berichtet, der französische Commandant zu Colmar, Herr Ze^ft Hube, als seine Herren und Obern unlängst im obern Elsaß etliche Fuder Wein für ihre Stadt den Fuhrleuten in die 115 Pferde ausspannen und wegnehmen lassen. Trotz verschiedenen und schriftlichen Begehren, trotz der Jntercessivn des Grafen de la Suze zu Mümpelgard, des »mb-ffad°-s z» S-l,.th.,-„, aach I-w-m -lg-«» V-r,Pr°chm m-s-s-n Hab- H-r- Mm -a ap mi.d.- z-mickg-g-d-n. i°ad-m sich am ip-°d- >md b-d-°hl.. , d.m.hm-„ a m. B° ,l D -« Sch«ib°» aa dm Wmz aaffchm lasi-n. Di- d.-I St«- m-ch'm daz» «chchm, daß B-„ -ha- Eatg-ld --Dm--! w-rd°. - ES wird jiir »«-»aaßlg -mcht-t, «aM MM«» >°>°°hl I--i dm, K°m, als b-i d-mAml>asiad«M°lia,,d z» -a.ps-hl-m I» " (1"» «i das v-a Ba!-l -m-ipi--.-. das i-h- gli.wslich «-.M-a «. ^ . -.was d-.,.»ch°- d°-st-h°a was di- -va„»-lDM « " ^ Stadt Basel bei diesen Kriegsläufen und sonst für die Krone und der Vereinigung gemap gethan Die beiden Schreiben sollen von Zürich in der evangelischen OAe Namen ausgrffr ugt m,d M ^egenheü ,^ch Basel geschickt werden. Basel verdankt den drer Städten du e ^U ur ng t. s pl '^rte Prvject des Kesselringschen Gegenurthcils wird angehört. Du Gezandten lassen stch das, lbe angehängten Clausel, die Stadt Bern berührend, gefallen, desgleichen Zürichs gefaßten ^n ph utz, Herrn Kilian Kesselring auf nächsten Sonntag sein Grwehr anlegen zu lcchen un rmt Prch- ^ Gegenurthcils bis auf bequemere Gelegenhett innezuhalten. 8> ^e> er bewußten Kostcncontribution" den Gesandten Zürichs gegeiii.ber kerne bestimmte Erklärung abge- 368 December 1635. geben hat, ersuchen ihn dieselben, bei seiner Obrigkeit dahin zu wirken, daß sie sich deßhalb auch wM"' ' erkläre in Folge des jüngst an sie ergangene!? frenndlichen Schreibens und mehrmaligen Ersuchens. Man sehe auch iui Abschnitte Herlschaftsaiizelegenheiten: Vogtcicn Uziiach und Gastcr. o. Art. 2ö. Zu t. Das projectierte Gcgcnurthcil lautet also: ^ „Dicwyl wir nach eigentlicher Erwägung der von unseren G. L. A. E. der 4 Orten Uri, Undcrwaldcn und Zug in vcrschinnenem ircm Ußzug gesetzter Kriegs-Näthcn gegen Obrist Wacht"" ^ Chilian Kcsselring einen gemeinen ivider der Völckeren Nacht bhgefangcnen, darzu us einem sidentzhufi hingenommenen turgauivischen Underthancn verübten Proccduren befunden, daß unsere und zum Ueberfluß wider die von gedachten Kriegs-Näthen angemaßcte Judicatur gethane, in den eidtgnößischen Pündten unividersprcchlich gegründete Nächtbott und Berufungen uff einen unpa"M^-^ Nichter gentzlichen ußgcschlagen, unßere im Turgeuw auch habende Jurisdiction geschwecht, unßere tioncn, Pitten, Erinneren und Ermannen sowvl als etlicher anderer in der Sach ohninteressie^' ^ Orten Ansinnen und Abscheide cludicrt und in die wenigiste Achtung nit genoinmen; gegen dem aber mit der Tortur gantz gewallthetig und barbarisch mit langer gcfcngklicher Enthaltung, in der G schaft ohngewonlich, in Formierung des Processes bctruglich und bctrvuwlich, nüt der Urthcil aber rechtlich procediert und gesprochen worden: so thund tvir hieruf in der besten und zierlichsten For>"^ ^ dcrglychen Fahl immer nothwcndig und erforderlich shn und beschcchen mag oder kan, wider ^ 4 ortischcn Kriegs-Näthcn Jmproccdurcn vor der vermeintlich gegebenen Urthcl, deßglychcn wider d" an iro sclbstcn protestieren und solche hiemit für nichtig, untüchtig und ungültig crkleren, also daß ^ weder dem Inhalt unßercr ivolhergebrachten lobl. Pündten und cidtgnössischcm Hcrkvmnlen, unßercn Hochheiten, Frehhciten, Nacht und Gerächtigkeitcn, Jurisdiction und zustehnder Fugsa»»"^ ^ auch ermcltem Herrn Kesselring selbsten an synen Rächten nützits derogiert, benommen noch präjud"" ^ solle. Wollent und erkennent hiemit auch, daß das ermcltem Kcsselring ufbcnöthigte Urphehd tvdt und kraftlos; shn solle, demselben als unßerem respective gchuldigtcm Burger, Underthon und verwandten shn Gewehr widerumb anzeleggen ußtruckcnlich bcvchlcndc und ihne dabh syner saimnlich verwahrt und für einen ehrlichen, redlichen Man deren Dingen, so man ime uß bloßc"' ^ Unbildungen und nichtigem Bczig zugemessen, für unschuldig haltende, so lang und biß dem Näch^" über ihne von den Kriegs-Näthen ein Anders Wirt dargcthan und erwißen werden. Und mehrgcdachte Kriegs-Näth, welcher Nammen hie noch verzeichnet stahnd (die Namen sind nicht / obangeregtcr Formb gegen uns und ime, Wachtmeister Kesselring, verfahren, demselben auch zu Bus; gantz ungebürliche Summen Gclts zubezalcn uferlcgt, er, Kcsselring, jedoch, was er glhchw"^ ^ ner Whß, da er änderst shner langen Banden wider wollen lcdig werden, thun müssen, nit zu ^ . darwidcr zuwcrben, sonder vilmehr alles mit Gedult zu übertragen begehrt, und nun shn soud""'^ ^ lung uns die beid Stett gemcinlich, bcnantlichen aber uns die von Bern von unßers im Turgcü"' Nächtens der Obern-Herrligkeit, welches hierdurch verachtet und infringicrt, so wht berürt, daß ff) " worinnen durch die Kriegs-Näth gegen uns cxvrbitiert worden, depcndieren thut: so habend sowol, als iinc, Kesselring, gebärende Reparation an besagten Kriegs-Näthen und ircm Gut tu" wie nit weniger von unßercn in den gemeinen Herrschaften, uß denen Kcsselring ohnbcfügter WV und ein gcwüsses Blutgelt uff ime geschlagen worden, auch habender Rechten wegen ihr, Rüthen, halben fernere Erkandtnus zu thund wollend vorbehalten haben je nach whterer Fü^ff? " Gestaltsammc der Sachen. (Beilage 6 zum Abschied.) Decembcr 1635. 969 Im Jahr 1612, 3. November wurde Kcsselring von den Kriegsräthcn libcriert. Die „Liberation"' man im Anhang Nr. 5. 764. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1K3S, 24. Decembcr. LandcSarchlv Sckiwqz. . ^esaM^.. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Johann Walthart Im q^^atthaltcr. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammann; Sebastian Abyberg, Alt-Land- Diethelm Schorno, Statthalter; Michael Schorno, Seckelmeister; Jtal Neding, Panncrhcrr; »»d schorno, Diethelm Frischherz, alle des Raths. Nidwald en. Kaspar Leu, Ritter, Landammann ^^hanptmann; Johann Walthart Lnssi, Alt-Landammanil und Panncrhcrr; Arnold Stultz, Xathz, ez ^ wird ein Schreiben von Luccrn und eines von Zug verlesen. Im ersten berichtet Lnecrn, daß ^'^ten Confcrenz in Luccrn keine Erklärung mehr von Casati erhalten habe, wie es sich mit dem ez hochdeutschen Kriegsvolkes zum Schutz des Herzogthums Mailand verhalte; zugleich spricht Wunsch aus, die Gesandten möchten die Gelegenheit, da es sich um Gestattung des handle, benutzen, um den Obersten und Hauptleuten, welche dem König von Spanien seit zehn ^>sclb>^ Mailändischen gedient hätten, zur Befriedigung ihrer Forderungen behülflich zu sein. Mit eben treten auch etliche Hauptleute vor die Gesandten und erklären, daß sie zufrieden wären, (^wissen Assignationen versichert würden. Da Zug in seinem Schreiben verlangt, an der auf »atv^ cvnsignierten Summe (bis in die 85,(XX) Silberkroncn), welche Marchese de Leganez, Gubcr- ^»t/^ ^wland, gebracht haben solle, als mitverbündctes Ort zu participieren, so wird beiden Orten ^sticht J man sich in keiner Weise trennen, sondern möglichst zusammenhalten wolle. Lucern wird i» sch^ den ehrlichen Absichten, die man bei der Bewilligung des Durchzuges habe, in Kenntniß Dp/ ^ Bedenken fallen lasse. I». Landammann Trösel) zeigt in einem aus Pavia den. ^ Uri und Schwyz adressierten Schreiben an, daß die Wechselbriefe für die obrigkeitlichen behändigt worden seien, und hebt darin hervor, wie sehr es dem Gubcrnator zu Mailand ^'ude„d^" ^ daß dem Durchzug kein Hindcrniß in den Weg gelegt werde. Unterwalden koinmt es h>st»^ ^ daß das Schreiben nur an jene beiden Orte gerichtet ist; es theilt mit, daß seit der Tag- ^iter ^ auch an seine Herren und Obern wegen des Durchzugs nichts mehr gelangt sei, und ^er>, ^ Bedingungen bei ihm derselbe erlaubt worden sei; man möchte Unterwalden wegen seiner '"cht sacken lassen und keinem Volk den Durchzug gestatten, ehe die versprochene Satisfaction ^berz/ ^"^dessen kommt der Bericht, daß bereits eine Anzahl Waffen für dieses deutsche Volk zu ^ der Umgegend, das Volk selbst zu Norschach angekommen sei. Dem Landvogt zu ^icz ^U'd durch einen Eilboten geschrieben, er solle den Abt zu St. Gallen dahin vermögen, daß er ^ ih>n ^ zurückweise und keinem dergleichen Volke mehr gestatte, den Boden zu betreten, bis die andern Entschluß notisicieren werden. In ähnlichem Sinne wird auch nach Rapperswyl ' Abwich man mit „Fvrtfertigung der Wehren einmal inne halten" solle. Darauf wird in , 122 970 December 1030. Folge der Beschlüsse der hohen Gewalten Uri ersticht, dem Ambassadvr die Bedingllngen zu eröffnen, denen der Durchlaß gestattet werde. Erstens solle es ihn dabin disponieren, daß das ausbediuigene sionsgcld, sowohl das letzthin zurückgebliebene, als eine Volte neue Pension sofort erlegt und ausgcth^ werde; geschehe dich, so würden die Herren und Obern sich „der Fvrtfertigung der Wehren halber sch"',^ verhalten wissen." Zweitens solle man dem Ambassadvr die Erfüllung der zweiten Bedingung, die ol"'5 keitlichcn Nestanzen betreffend, annehmlich machen, damit man endlich dafür Satisfaction erhalte; ohne werde man kein Volk das Land betreten lassen. Drittens wird in Beziehung auf die Forderung"' ^ Regimenter, welche schon länger im Mailändischen gedient haben, rathsam erachtet, daß von jedem Reg'"""' ein Deputierter, mit einem Fürschreiben des Ambassadvrs und der Obrigkeiten verschen, nach Mailand Z>"" Gubcrnator gehen und ihm vorstellen soll, daß von der Erfüllung dieser dritteil Bedingung, d. h- der ^ friedigung ihrer Ansprüche, die Gestaltung des Durchpasses ebenfalls abHange. Zweckdienlich wird ^ erachtet, denselben von Obrigkeits wegen eine qualisicierte Person zur Assistenz beizugebeil. lim mit obr'g^ licher Autorität dem Gubcrnator die Gründe auseinander zu setzen, warum der Durchpaß verhindert Da seit einiger Zeit sehr bedrohliche Nachrichten vernommen werden, nämlich daß dieser und jener F? der Pässe sich zu bemächligen versuchen mochte, und auch nicht viel Gutes daraus zu prognosticiere» ^ daß die unlängst zu Aarau versammelten Städte so eilends auseinander gegangen sind, so wird für ^ iivthwendig erachtet, „auf die eigene Schanze zu sehen." damit nichts verscherzt werde. Uri wünscht, allein dem Ambassador jene Vorstellungen zu machen, und begehrt, daß noch ein Gesandter von SchwP ^ beigegeben werde. «. Endlich wird beschlossen, daß Uri, wenn Landammann Drosch zurückgekehrt ist, 1^' wieder eine Zusammenkunft ausschreibe, damit man einen endlichen Entschluß fassen könne. 7«5S. Cvnfereuz von Un, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 27. Deccmbcv. ieanScöarchiv Nidwaldc». ^ Gesandte: Uri. Sebastian Heinrich Drosch, Alt-Landammann. Schwyz. Johann ! Abyberg, Landammann; Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Diethelm Schorno, Statthalter; Schorno, Scckclmeister; Jtal Reding. Panilerherr; Leonhard Schorno, Diethelm Frischherz, alle des'^,. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Landammann und Landshauptmann; Johann Walthart Lusw Landammann und Panncrherr; Arnold Stultz, des Raths. z». Es wird ein Schreiben des Markgrafeil de Leganez, Gubernators zll Niailand, eiiles vo» ammann Drosch, von Pavia datiert, verlese», endlich dessen mündliche Relation über seine Mission ^ Aus derselben ergiebt sich, daß er etliche Wcchselbriefe erhalten hat, von denen je drei bezahlt w^^,i! daß in nenn Monaten die ganze Summe bezahlt sein wird und man künftig mit niemand anderw, "' den darin genannten Wechselherrcn zu thun hat, „aiisgenvinmznl so man den Verlust der 4000 man gegeil jetziger baarer Bezahlung, so der eine Wechselherr lim seine schuldige Summe anmuthet, ^ wolle, würde man das Placet von Don Francesco de Milo darüber haben müssen." Alls diese ilun die Herren und Obern um ihre Restanzen versichert. Dein Laiidanlinann Drosch wird seine BeniÄ'" ^ Januar 1636. 971 ""d eine Remuneration zugesprochen. Uri nimmt diese Verhandlung und den angezeigten Verlust an h ^cigt sich Bewilligung des Passes geneigt. Die übrigen Orte sollen beförderlichst ihren Entschluß dein ^anunann Trösch überschicken. Weil die Ausführung der Sache nochmals einen Procurator zu Mailand ^ ."I >nacht, wird Trösch ersucht, dieses Geschäft zu übernehmen. I». Da bei diesem Durchzug mancherlei ^ besorgen sind, wird Landammann Trösch beauftragt, dem Ambassadvr dieß alles Ernstes vvr- llib, ^ bahin zu^ vermögen, daß zur Erhaltung der Garnisonen in diesen Pässen der Sold con- werde. Uebrigens wird Uri nochmals ersucht, sich die Versorgung seiner Pässe angelegen sein zn z» ^"dlich wird Trösch aufgetragen, beim Ambassador aufs ernstlichste anzuhalten, daß der Garnison h ihre Bezahlung anders als bisher verabfolgt und der Vorschuß an Geld und Getreide ausgeführt ' ^ v, «i. ^S. n. Bellenz zc.) ^ . Man sehe auch im Abschnitte Hcrrsck'astsangclczcnhciten: Allenz zc. e, «I. Art. 820. 821. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. liKSV, 4. ilnd 5. Jannav. Staatsarchiv Luccr». Absai. il" ihrer Entschuldigung, was ihr Ort in Beziehung ans die Bewilligung des Passes gethan habe, "ativ, ^ beßwegeu mit dem Ambassador um der obrigkeitlichen Ansprachen willen auf gewisse Assig- gcgl verein gekommen sei, wozu es sich als freier Stand für bemächtiget halte. Sie hätten freilich baß der Ambassadvr auf letzter Tagleistung zu Lucern sich näher würde erklärt haben. Da aber ^be ^ die augenscheinlichen Gefahren für das Hcrzogthum Mailand vorgestellt worden seien »icht . ^eriicksichtigung dessen, was bei Errichtung des Bündnisses beschworen worden sei, den Durchpaß Ungern können, und habe das, was die Obrigkeit anzusprechen habe, „außerhalb der gewöhnlichen 972 Januar 1K36. Pension auf dem angedeuteten Wechselbrief samint übrigen ihren Mitinteressicrten angenommen". Hauptleuten und ihrem Regiment hätten sie trotz ihrem inständigen Svllicitieren nicht die Participatio» der Assignatiou auswirken können. Die Gesandten glauben, daß man Schwyz nicht vorwerfen könne, Z" seinem eignen Vortheil gehandelt und die brüderliche Liebe und Vertraulichkeit bei Seite gesetzt z» Nach Anhörung dieser Entschuldigung vergleicht man sich, da es noch darauf ankommt, daß die Orte, we^ die Bewilligung des Durchpasses noch nicht gegeben haben, das Bündniß halten werden, in Voraussicht, ^ der König seinerseits dasselbe auch halten werde, dahin, daß man künftig in dergleichen Angelegenheite" st^ nicht trenne und mit dem Ambassador ausgemacht werde, daß künftig ein Ort wie das andere zu sei. Sollte aber einerseits oder andrerseits die Sache „sich widerwärtig zeigen," so müßte darnach ^ trachtet werden, „auf welche Weise dergleichen Unform und Jmperfectivn begegnet werden möchte." >». ^ bei gegenwärtiger Verhandlung die Forderungen beider Regimenter und deren Hauptleute den vorderste Rang eingenommen haben, aber dermalen die Sache nicht zu dein gewünschten Ziele hat gebracht werde" können, so wird jedes Ort für sich selbst und alle Orte mit einander nichts unterlassen, wodurch die leute endlich für ihre so lange Geduld und ihre erlittenen Unkosten entschädigt werden.' v. Uri wird mals wegen der vernommenen Drohungen ersucht, auf den Paß zu Nrsern wohl Acht zu haben. Freie Aemter.) v. (e-?. u. Lauis.) L. Die Gesandten von Uri, welche erst am zweiten Tage anko.w"^' äußern sich auf ähnliche Weise, wie Schwyz. Sie haben den Auftrag, sich von den übrigen Orten zu trennen, sondern werden jederzeit die brüderliche Freundschaft erhalten helfen. Wenn Uri mit de." ^ bassador verhandelt habe, so solle man nicht glauben, daß es den übrigen Orten Nachtheiligcs tract^ oder Geld empfangen habe, wodurch es zu Mißtrauen könnte Anlaß geben. Da ihren Herren und die ernsten Gefahren des Herzogthums Mailand vorgestellt worden seien und sie für ihre obrigkeit^" Ansprachen incht anders als durch einen Wechselbricf und gewisse Assignationen bezahlt werden konnte»,^' hatten sie den Durchpaß nicht hindern können. Daß auch die Hauptleute und Regimenter bezahlt dafür hätten sie es an nichts fehlen lassen; sie bieten sich aber an, in Verbindung mit den übrigen ^ dahin zu arbeiten, daß dieselben für ihre Ansprüche mit Gelegenheit befriedigt werden. Man läßt es d^ bewenden. Durch einen Ausschuß wird der Ambassador begrüßt und um Eröffnung seines ihm geg^'" Befehls „der Satisfaction halber" ersucht, damit jeder Gesandte seinen Herren und Obern gründlich Bericht geben könne. K. Schwyz wird ersucht, die Copie eines Schreibens, welches Lucern unlängst schickt worden ist, mit Gelegenheit Glarus katholischer Religion zuzusenden. sDaS Schreiben liegt "ich' dem Abschiedes Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaiigelc.icnheitcn: Llindvviitci Freie Aemter. «I. Art. 74. Polizeiliches. Llilldiiogtci Lauis. <>. Art. 91. GrenzstreiliMten. » Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Altorf. 1636, t4. und to. Januar. li!a»dcsarch!v Nidwalde». Gesandte: Uri. Johann Peter von Roll, Ritter, Landainmann; Johann Jakob Tanner, a»»>» -dengherr. Schwhz. Johann Sebastian Abvberg, Landammann; Sebastian Abyberg, Alt-Land- Januar !>>-"/' L73 ^^"dannnann; .itaspar Romanus Troger, Ritter, Alt-Landammann; Sebastian Heinrich Trösch, Alt- z^ ^"""ann; Johann Waltbart Im Hof, Statthalter; Jakob Lusser, Seckelmeister; Johann Jakob Schmid, Ze>u ^ Jtdl Neding, Pannerhcrr. Ridwalden. Kaspar Leu, Landammann und Landshauptmann: Walthart Lussi, Alt-Landammann. Achinehrern Orten her waren Berichte eingelaufen, daß es auf die Pässe zu Ursern, Mcyen und sei, da ein Angriff von Seite der Franzosen gegen das Herzogthnm Mailand vorbereitet q», für die Freunde des Herzogthuins die Pässe von Deutschland her alle bis auf die durch die Eid- ^^uschaft seien. Ueberdieß berichtet auch der Coinmissarius zu Bellenz, daß man einen Einbruch H ^"Zvsen in das Misoxerthal besorge. Wenn auch gerade dermalen wegen der Menge des Schnees dich der Art "icht können ausgeführt werden, so will mau doch den Bundnern keinen Anlaß geben, "der ihre Helfer in die eidgenössischen Pässe und Lande eindringen oder auch nur nahe an die Volk legen. Es wird daher Uri belobt, daß es durch die Hauptleutc zu Bellenz den Misoxern lej^^ären lassen, daß der jetzige Durchzug des hochdeutschen Volkes ihnen und ihren Mitverbündeten ^ '^)theil bringen werde, sondern daß er blos zur Beschirmung des angegriffenen Herzogthuins Mai- hch.^hrt und bewilligt worden sei. kl». In einem Schreiben der III Bünde von einem zü Jlanz abge- Veitag und in einem von Zürich an Lucern erlassenen Schreiben werden Bedenken wegen des ich. senden Volkes geäußert. Obgleich schon früher Uri und eine dreiörtische Konferenz eine Erklärung Huben, welche die Bedenken zu beseitigen geeignet sein sollte, so wird doch für nöthig erachtet von !°Ilte ^'^^uz uns durch einen eigenen Boten in ähnlichem Sinne eine Erklärung abzuschicken; dieser so l, ..^kich auf seiner Reise zu vernehmen suchen, „was in Bünden das Geschrei sei," damit man sich um die verhalten wisse. Ueberdieß soll auch an den Grafen Serbelloni geschrieben werden, daß man in ^ ^^'lg des von den Hauptleuten zu Bcllenz begehrten Fortino ans dem St. Jorisberg an der Furths einwilligen könne; überhaupt hat man die Absicht, Alles zu thun, daß weder die Bündner noch ^ ^ keinen Vorwand haben können, gegen die Orte oder gegen die Pässe etwas zu unternehmen oder Hre Grenzen zu legen. Wenn aber, um das durchziehende Volk am Durchzug zu hindern, etwas genannten Pässe sollte vorgenommen werden, so sollten in Uebereinstimmnng mit dein spanischen !>ei eine oder zwei qualisicicrte Personen über das Gebirg geschickt werden, durch deren Anordnungen cz»Allem begegnet und jeder Ueberfall abgewehrt werden könnte. Zu diesem Zwecke soll das Volk ^'den, sich gefaßt zu halten, sollen die Hochwachten in allen drei ennetbirgischen Vogteien bestellt, .^"ster ausgeschickt, die Schlösser zu Bellenz besser verproviantiert und mit Munition versehen und zu "W und Bezahlung des Zusatzes ein Vorschuß, wo nicht an Geld, so doch an Früchten zu erhalten ^'»er die Sammelplätze für das Volk bestimmt werden. Und wenn man auch dießseits des Gebirges greifen müßte und dafür Geld nöthig ist, so soll mit dem spanischen Ambassador geredet ^ste>/.^' iveil die Vcrtheidigung des Passes allein dem Könige zu Statten komme, die Leute auf seine Ehalten werden. Das Abgeredete soll zu Papier gebracht werden, namentlich der Punkt, wo man Hst solle. Zu diesem Zwecke verfügen sich die Deputierten aller drei Orte zu dem Ambassador. «ssi " Jakob Steiger von Uri bittet, man möchte ihn als Agenten zu Mailan an die vaeant gewordene z», ^e nicht mit hinlänglicher Vollmacht versehen, so soll er gebeten werden, von Hof solche sich geben X» ^ < (S. u. Bellenz:c.) (S. n. Rapperswhl.) I», i. (S. u. Bellenz :c.) Ic. Haupt- S74 Januar 1636, Stelle auuehinm. Die Gesandten, ohne Instruction, wollen ihn als eine passende Persönlichkeit ih Herren und Obern empfehlen. Man sehe auch in dcu Abichuillm Herrschafts- und Schmucrlsaugclcgenhcitcn: Loglci Bclkcnz :c. 1°, i. Art, 622 827. Rappcrswpl. K- Art. 10. 7C8. Conferenz der Städte Zürich und Bern mit dem französischen Ambassador Melia>^- Solothnrn. l«3B, 23. Janllar. TIaatöarchiv Zürich. (lest. XII. üi?. tol.i. Gesandte: Zürich. Salomoit Hirzel, Seckelmeister; Hans Heinrich Wascr, Stadtschreiber. ^ Oberst Johann Ludwig von Erlach, Herr zu Casteleu und Ruchenstein, des Raths. Nachdem letztes Jahr dem König von Frankreich von den XIII Orten ein Aufbruch von 12lW'-^ bewilligt worden war, um dieselben nach Frankreich zu führen und dem Bunde gemäß zu verwende mau einen Theil dieses Volkes au die Grenzen Deutschlands und nach Lothringen führen wollen, etliche Obersten und Hauptleute ungleicher Meinung gewesen sind. Der französische Ambassadvr, Blasius Meliaud, hat deßhalb Zürich und Bern zu einer Conferenz nach Solothurn eingeladen, n>"^ mit ihnen über die Sache zu besprechen. — Er eröffnet nun, Herr von Erlach zu Niggisberg, der Städte Bern und Zürich Fähnlein, sei in die Landschaft Metz commandiert worden und bereit ^ dahin zu ziehen, die zürcherischen Hauptleute aber hätten sich geweigert. Weil er nicht wolle, daß Ansehen habe, als ob die beiden Städte ungleicher Meinung seien und dergleichen Sachen am besten ^ verhandelt würden, so möchte er die Ursachen dieser Weigerung erfahren. Das Bündniß sei errn? ^ Schutz und Schirm der beiderseitigen Lande und Metz sei über die achtzig Jahre in des Königs gleich nach dessen Eroberung seien eidgenössische Fähnlein dort gelegen. — Alan antwortet, weil dc- ^ bassadors Schreiben an die Obrigkeiten nichts Näheres enthalten habe, so sei mau ohne Specialbesiisi-^, Weigerung der Hauptleute rühre offenbar daher, weil das Reich im Bund vorbehalten sei. Wenn rs um die Defensivn zu thun sei und nicht um weiteres Vorrücken ins Reich und in die österreichischen La> ^ zweifle mau nicht, daß Zürich, das bisher von der Weigerung seiner Hauptleute nichts gewußt wie Bern und andere Orte gefallen lasse, daß das Kricgsvolk zur Defensivn von Rietz und dessen gebraucht werde. Der französische Ambassador gibt hierauf gutwillig zu, wenn dem eidgenössisch^^ zugemuthet würde, mit dem französischen ins Elsaß, in Burgund, Tyrol und dergleichen Laude Z" ' ü,c, welche zur Zeit der Aufrichtung der Erbeinigung dem Hause Oesterreich gehört hätten, so i» gestützt auf deu Bund, sich widersetzen. Der König habe eben deßhalb und um die Orte, die ihr' ^ den Blinden hätten, zu verschonen, dem Herzog von Nvhau befohlen, Thrvl nicht zu überziehen, ringen habe es eine andere Bewaudtuiß. Der König sei geuöthigt worden, diese Provinz wegen der Tractate in seine Gewalt zu nehmen, und man werde also des Zugs dahin sich nicht weigern — Daraus wird mit dem Inhalt der Erbeinigung repliciert, mit dem Vorbehalt des Reiches, ringen der alten Registratur nach ein Glied sei. — Der Ambassador antwortet darauf: 1) »üt de>n welchen als Kaiser die Erbeinigung nichts angehe, habe der König nicht zuerst gebrochen, sondern de» Januar und Febrnar 1636 975, ,^Ug Spanien angekündigt. Weil der Kaiser dein Lothringer Hülfe geleistet und durch selbige Lande . ^'ankreich habe einbrechen wollen, sei der König zur Defension veranlaßt worden. Die Eidgenossen ^ durch Artikel 34 des Bundes zur Hülfeleistung verpflichtet. 2) Lothringen dependiere nicht von dein ^ d sondern von Frankreich. Wenn man von den alten Gliedern des Reiches reden wollte, so wäre die ^""knich sAber eines. 3) In dein Bündniß sei von Frankreich das römische Reich, Spanien und !v>id beibehalten. Wäre nun Lothringen ein Theil des römischen Reichs, so hätte es hier nicht be- ^ genannt zu werden brauchen. Bon den Eidgenossen sei auch das römische Reich vorbehalten worden, ^'gens aber sei nicht gedacht. — Die Gesandten heben in Freundlichkeit »och Mehreres hervor, ver- dier/ Ambassador getreuer Relation, und daß man hoffentlich ihm befriedigenden Bescheid geben zu ^ Der Ambassador erbietet sich hierauf im Rainen seines Königs bei diesen schwierigen Zeitkäufen ^'^uten und verdankt das bereitwillige Entgegenkommen bei dieser Confcrenz. Besonders wird auch bon dem Ausdrucke, der in etlichen Bündnissen steht, das römische Reich sei vorbehalten von des i>er s? ^egen. Der Ambassador will diesen Ausdruck nur auf die sieben Churfürsten deuten, so daß, wenn H. "'W Aneu derselben mit Krieg überziehen wollte, die Eidgenossen zu ziehen nicht schuldig wären. Die bei, i ^ beiden Städte aber sind der Ansicht, daß er auch auf die übrigen Fürsten und Städte zu sA. 7««. Ccnfcvenz von Schwyz und Glarus. Lache». 163«, (?) Januar. s?, . Zi.'andcSarchiv Dchwuz. Windle: Nicht angegeben. Tas Vcrhcmdeltc findet sich im Abschnitte Hcrcschaftsangclegenhciten: " und Gaster. -». I». Art. 27. 2S. 77«. Confcrenz von Uri, Schwyz und Unterwaldcn. Brunnen. 1636, 6. Februar. Laut>cS»riI>I» Stidwaldc». Uri. Johann Peter von Roll, Ritter, Landammann; Johann Jakob Danuer, Ritter, i>>i»„ ' ^>"nann; Johann Walthart Im Hof, Statthalter. Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, Land- Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Michael Schvrno, Seckelmeister. Unterwaldcn. ^t»>^ Ritter, Landaimilaiin, von Obwalden; Kaspar Leil, Ritter, Landammann und Lands- Vvn Nidwalden. u. Rapperswhl.) I». (S. u. Bellenz w.) «. Uri soll an den Gubernator zu Nlailand in der ^ ^mnen schreiben, daß er deii Hauptleuten zu Bellenz die Bezahlung und den versprochenen Vor- s>i'-^^ltatten möge, denn bisher; wo nicht, so »verde man auf andere Nüttel denken müssen, weil ^ hosten nicht unbesetzt lassen könne. Der spanische Ambassador wird gebeten, dieses Schreiben 976 Februar 1666. zu unterstützen; den Hauptlcutcn dagegen wird zugesprochen, daß sie die ausbcdungeue Zahl ihrer Leute ^ ständig inachen. «I. Da der Termin der ersten drei Monate für die Bezahlung der obrigkeitlichen ö'w rungen durch die Wechselherren zu Mailand bereits eingetreteil ist, wird Uri ersucht, den Landen»«^ Trösch zu mahnen, nicht zu säumen, sondern dafür zu sorgen, daß man den Forderungeil der Orte g" . werde, und darüber schnell Bericht zu schicken. «. (S. u. Vellenz:c.) t. Da die Ofsicialc der derb»»^^ Fürsten bei Auszahlung der Pensionen und andern Zahlungen einen starken Abzug nehmen, will " künftig zusammenhalten und erkläreil, daß man mehr nicht als ein Procent geben und das Geld »ach sigem Ruf annehmen werde. Für die Bezahlung der Wirthe und Wachen will man sich gu»Z ^ ^ Abzug machen lassen. K. Die drei Orte wollen bei Lucern dahin wirken, daß man die kleinen und ge""^ Münzen taxiere, und daß das grobe Geld, wie es zu Uri gehe, angenommen und ausgegeben I». Dem Paunerherrn von Uri wird ein Fürschreiben an den Landvogt in Bollenz wegen einer l!» ^ derung, die er an eineil Vontadina hat, zuerkannt, i. Der Gesandte von Obwaldcn stellt die Arag^^ und wie man gegenüber Zürich wegen des Despccts, welchen Landammann Leu bei der letzten Gesandt! - ^ in Zürich erfahren hat, sich beschwereil soll; zugleich, ob nicht mich von den Kriegskosten des / letzten" Auszugs Anregung gethan werdeil sollte, wobei auf Anlegung von Arresten hingedeutet Dieser Antrag wird den Herren und Obern anheimgestellt; Arreste anzulegeil findet man nicht rat.'l^ Da aber Zürich und Bern voraussichtlich die Sache Kesselrings wieder zur Sprache bringe» werde'W kann, wie die Gesandten glauben, die Sache bis dahin aufgeschoben werden. Ii. Es wird für gut ^ daß die Kriegsräthe sich beförderlichst zusammcnthun, um das scharfe Schreibeil, welches Zürich die vier Orte wegen des Kesselringschen Urtheils erlassen hat, gebührend zu beantworten. I. Jedes der ^ Orte wird auf nächste Zusammenkunft seine Gesandten wegen des ernsten Schreibeils von Lucern instr»» ^ Ii». Es soll nicht vergessen werden dafür zu sorgen, daß die letzthin zu Lucern dekretierten Schrcib^^. die Landvögte im Thurgau, in Sargans, im Nheinthal, in Baden und den Freieil Aemtern bcförd^ abgehen, dainit den von Einzelnen beabsichtigten Werbungeil vorgebeugt werde, i». (S. u. Belle»; Man sehe auch in dcn Abschnitten Hcrrschasts- und Schirmortsan.zelczenheitcn: Äoistci Bellen; zc. I», v,Art. 828—830. RaPpcröwyl. ». Art. Ii. 771. Confercuz vou Uri, Schwyz und Unterlvalden. Brunnen. 1V3V, 12. Februar. Landcsaritil» Sttdwaldc». ^ Gcsaildtc: Uri. Johann Peter von Noll, Ritter, Landammann; Johann Jakob Tanner, Landainmaiiil; Karl Emanuel von Roll, Zkitter, Alt-Laildamiilanil. Schwyz. Jvhaim Sebastian - Landammann; Michael Schorno, Seckelmeister; Jtal Neding, Paililerherr lmd des Raths. ilnterw^^, Wvlsgailg Stvcklnailn, Ritter, Laildammaun, von Obwaldcn; Johann Walthart Lussi, Alt -Land»" und Pannerherr, von Nidwalden. .. «». (S. u. Rapperslvhl.) I». Wietvohl man dermalen bei den Streitigkeiten mit Zürich ^ ^ daucrndcil Zollsteigerliilge>l zu Lucern ilicht tvohl zlir Sprache bringen kann, so wird die Sache doch ^ Februar 1636. 977 schiede erwähnt, damit sie bei einer bequemen Gelegenheit nicht vergessen werde, v—A. (S. u. Bcllenz ic.) ^ Auf der nach Gersau angesetzten Äagsatznng soll dahin gewirkt werden, daß die Officialc der verbün- °'" Fürsten bei Abstattnng der Zahlungen die ungewöhnlichen Abzüge fallen lassen, i. Die Gesandten cu ^ Aidwalden bitten mn Rath, was in Betreff des Despects, welcher ihrem in Zürich gewesenen Abgeord- ^ daselbst widerfahren ist, zu thun sein möchte. Die Gesandten erwidern, daß auch ihren Herren und " diese Behandlung empfindlich vorgekommen sei, stellen aber dem Gutachten Nidwaldcns anHeim, wie ^beri, ' ^ Ressentiment vorzunehmen sein möchte. Man hält es auch für nvthweudig, daß die Kricgsräthe /unenko,innen und sich darüber unterreden. Sie sollen sich auch wohl hüten auf Zürcher- oder Berner- ^ zu begeben. Ii—i». (S. u. Bcllenz:c.) ^ Man sehe auch in dcn Abschnitten Hcrrschasts- und Schieinortsangelcgenhcitcit: , It—i«. Art. 8Z1—833. Art. 12. 772. Conferenz der V katholischen Orte. Lucert». 1!). und SN. Febr»»ar. Staatsarchiv Luccr«. Absch. und annehmen, kein Ort sich um einigen Privatnutzens willen zu Tractationen, welche Obigem e»t^ sind, verleiten lassen. Sollten sich Soldaten widerspenstig zeigen, die Fähnlein, zu denen sie gesch^'^,, heim zu begleiten, so können die Hauptleute ihnen den ausstehenden Nest des Soldes innebehalten, »^ sehen davon, daß die Obrigkeiten sich vorbehalten, dieselben auch zu strafen. Sollte der Ambassadoc tz Meinung ändern nnd die Kapitulation aufrecht erhalten, so wird unter Androhung von Strafe den leutcn, welche ihre Zahl von Soldaten nicht vollständig haben, anbefohlen, dieselbe sofort zu vervollsiä»^ auch werden Oberst und Hauptlcute ermahnt, um die monatlichen Musterungen, wenn sie etwa aufM^ ^ werden sollten, zu sollicitieren. I». Was die Forderungen der beiden alten Regimenter betrifft, man für gut, da Oberst von Beroldingen bereits sich nach einein Herrn umgesehen hat, welcher i» b' Namen in dieser Sache handeln werde, den Oberst Fleckenstein zu einer gleichen Maßregel zu vera^^,. und mit seinen Hauptleuten sich zu bereden, daß doch wenigstens eine Versicherung für ihre AussM^^ geben werde, v. Ein Ausschuß überbringt dem Ambassador Casati diese Beschlüsse. Aus der ^ " dieses Ausschusses crgiebt sich, daß derselbe den Entschluß der Gesandten in Bezug auf den erste» , deren Gutachten anheimstellt; in Bezug auf den zweiten erklärt er, daß es bis dahin nur dara» ltz ^ habe, daß jemand vorhanden gewesen sei, der die Sache an die Hand genommen habe. Die Gesandten über den ersten Punkt wird Oberst von Beroldingen und dessen Hauptleuten zur ^»»d^^.,, bracht. «I. Lucern trägt darauf an, den neuen Gubernator zu Mailand sDidagv Philipp de ^ Marquis de Leganczj durch eine Gesandtschaft von zwei bis drei Herren im Namen der mit SP»»'^.^, bündcten Orte zu begrüßen. Die übrigen Gesandten, ohne Instruction, hinterbringen diesen Herren und Obern. Zugleich wird aber für gut erachtet, daß vor dieser Gratulation, sie werde P ^ oder mündlich vollzogen, keine Verhandlung über etwas Anderes stattfinden solle. Nach Vollzieht selben können die andern gemeinsamen oder Privatgeschäfte mit dem Gubernator und den übrige' ^ lichen Ministern verhandelt werden. ES wird auch zweckniäßig erachtet, daß die Deputierten siE d^ alten Regimenter auf diese Zeit in Mailand sich befinden, damit die obrigkeitlichen Abgesandte» ^ annehmeil können. Endlich wird Lucern ersucht, Appenzell-Jnnerrhoden, welches beim Bündnib ' i>>' Capitulatiou interessiert ist, von diesen Beschlüssen Keimtniß zu geben, v. Auf die Frage, ob d» . XIII Orte adressierte Schreiben des Kaisers (s. Absch. 739 o), welches einen Verweis enthielt, si>s Zürich verfaßten Concept beantwortet werden soll, oder ob die katholischen Orte eine Antwort erlassen sollen, vereinigt man sich dahin, daß Zürich in aller Orte Namen die Antwort abgctz soll, da der Kaiser auch nicht an die katholischen Orte besonders geschrieben hat. t. Es wüs / ersucht, durch eine zweifache Gesandtschaft dem neu erwählten Bischof zu Chnr im Namen der ^ tischen Orte zu gratulieren. (S. auch u. Sargans.) A. (S. u. Baden.) I». (S. u. ^ i. Da berichtet wird, daß der Streit zu Gersau noch nicht gestillt ist, und daß Etliche noch gebührlich sich betragen, wird ihnen in einem ernstlicheil Schreibeil zugesprochen, den Ausspn»''^,s ^ zu leben, danlit die Herren lind Obern nicht veranlaßt würden, andere Nüttel zu ergreifen. ^>l'' Anzug, „daß die königlichen Minister, was sie uns für Geld erlegen mit ihren Verehrung^» Februar 1636. 979 khrei, . - wie auch das Geld höher anschlagen, als die alten Bräuche und Gewohnheiten weisen," wird be- j ^^'en Punkt den Obrigkeiten heimzubringen, damit man sich künftig darüber vergleichen könne. " " ,»». (S. u. Thurgau.) i». (S. u. Mendris.) «. Jedes Ort U- Vier eunetbirg. Vogt, überh.) ^ Wallis ^ird ahxx Seinige thnn, daß die Kosten vermindert werden Th-ngau. tz. Saraus. ^"«ade... ^icr Aciiitcr. ^ ^«gtcicu über». iiii Gesandten auf nächste Coufcrenz instruieren, damit man über die Neciprvcation des Bnndesschwnrcs alliZ Unen Entschluß fassen kann. Die alte Gewohnheit aufzugeben findet man nicht thunlich; jedes ^wd ahn tvohl das Sein Mail sehe auch im Abschnitte Hccrschcistsaiigclcgcnheitcn: t. I,. I. Zi. Art. 418. Art. 76. Art. 88. Art. 7S. Art. 118. Art. 320. Gotteshäuser, Klöster. Rcligionssachcn. Kricgssachcn- Polizeiliches. Verhältiiiß zuni Bischof von Como :c. Verhtiltniß zum Bischof von Como ?c. 773. Confercnz wegen Abtreibung des Bettclgesindels. Slndelfittgcn. 1K3K, 23. Februar (18 a K ) ^ KaiitouSirrchiu T a»sc». Gerold Grebel, Herr zu Khburg; die übrigen sind nicht angegeben. ^ ^'ßtrag von Bürgermeister und Rath von Zürich beruft Gerold Grebel diese Confercnz zu Bellte/ ^ Maßregeln zur Abtreibnug des fremden unv einheimischen Bettelgesindels und andern unnützen dieser Confercnz nehmen Theil die Aebte von St. Gallen und Rheinau, Schaffhauscn, der ^Dic ^ Thurgaus, Dießenhofen, Stein, Eglisau. — Man vereinigt sich über folgende Maßregeln: Kranken, Männer, Weiber und Kinder, welche sich dermalen in den genannten Städten und ^ axs ^'dcn, sollen an jedein Orte bleiben und christliches Mitleiden genießen, bis sie entweder sterben ^)rc>, ^ Hcimath gewiesen werden können. Kein Ort darf mehr dem andern die armen Kranken Ort dergleichen Fuhren abnehmen. 2) Um des übrigen umherschweifenden Gesindels los "A den 7. März a. K. von den genannten Orten eine allgemeine Betteljägi veranstaltet; ^che»q^Mnen erhalten einen Zehrpfenning und werden dann aus dem Lande geführt. Damit der- wieder in das Land komme, sollen an allen Pässen und Orten, Ivo solches wieder hercin- ^ »ich Wachen aufgestellt werden. 3) Diejenigen, welche bisher „hufächtig" ins Land gekommen ^^i Maaren, wie „Bettgfider", Eisenwerk, Kupfer und dergleichen Sachen zum Verkauf gebracht ^ her ^ ^icht allerlei Uurath, Seuchen und Krankheiten eingeschleppt werden können, sollen nicht ^ werden. Wird ein solcher im Lande betreten, so wird ihm, was er hat, genommen geworfen oder sonst verwendet, er selbst aber noch mit Gefangenschaft oder auf Ar>^. Jede Stadt, jeder Ort und jede Gemeinde hat gemäß frühem Maudaten die Dürftigen selbst zu erhalten und darf sie nicht, wie es früher geschehen ist im Lande nachgehen lassen. Im Staatsarchiv Zürich findet sich ein ganz ähnlicher Abschied vom 11. März (a. K.) 980 März lind April 1036. 774. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidlvalden. Br»»nnen. 1K3«, K. März. ^«»dcSarchiv Nidwaldc». Protokoll dir Räthc» und der Landlcuthc». Bd. g. t'ol-4l)S. AM „Den zuo Brunnen nff den 6. Mertzen usgangencn Abschcidt hat Herr Landtainman Casp^ ^ zu» sambt seiner mündtlichcn relation verhören lassen, darin sunderlichen begriffen dero von 3 beschwärt der Stat Raperschwhl angesächcncn nttwcn Mcrcht zuo Öticken, wie erineltcr Stat Mpcr! / zuo verhelffen, da man die Meinung gefasset, wylcn die von Zürich bis; dato güetlichen nit machen, daß letstlichen daß liebe Rächt werde gebracht müesscn werden, wie zum thcill der Absche^ ^ wyst, lasscntß mine Herren bh dem, wie verabschcidet, vcrbliben, wie auch in anderen Articklcn." schied selbst bat sich nicht vorgefunden. 77Z». Conferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. 1«3. , ,,ß Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel; Hans Heinrich Wirz, beide Seckelmeister. Bern- Frischberz, Venner; Johann Ludwig von Erlach, Herr zu Castelen uild Nnchenstein, des Raths- ^ Johann Rudolf Wettstein, Oberstzunftmcister; Leonhard Wenz, des Raths. Schaff Hausen- Jakob Ziegler, Dvctor, Alt-Stadtschreiber und des Raths; Georg Ott, des Raths. zr. Der französische Ambassadesecretär Gigot übergibt eine Antwort ans das Schreiben, da) ' ^ d. 26. (16. a. 5k.) dieses Monats in der evangelischen Orte Rainen an Herrn Meliand zu t.ön»! Herrn Bartholomäus Zollikofer von St. Gallen, verordneten Agenten der eidgenössischen Knnfleute^^- ^ hat, in welchem der Ambassador sich aitheischig macht, die Sache des Agenten zu unterstützen- ^ zeilgt der Secrctär mündlich, daß Herr Meliand sich dieses Geschäft auch ferner werde angelegen — Man dankt dem Ambassador schriftlich und läßt ihn um fortgesetzte Recommendation der Geschäfte bitten, mit der Andeutung, daß man sich über diejenigen Neuerungen, über welche ee zu erhalten wünsche, iiiformieren und ihm beförderlichst Nachricht geben werde. Die Information St. Gallen ans geschehen und von Zürich nach Solothnrn übermittelt werden können; Ambassador mich an die solennen Versprechen erinnert werden, welche man vom Hofe erhn ^ ^ 1». Wegen der schwebenden nachtheiligen das Veltlin betreffenden Traetation ff. Beilage Schreiben an die Häupter, Näthc und Gemeinden gemeiner III Bünde sammt und sonders,pi schloffen und eine Copie desselben von Zürich an den Herzog von Nohan abgeschickt; dieser d'!, das früher an ihn erlassene und bisher unbeantwortete Schreiben freundlich erinnert und zu wirken, daß die Veltliner und Bündncr bei ihren Neligions- und den andern weltlichen . bleiben. < . Zürich und Bern erachten, daß es an der Zeit wäre, das projectierte Kcsselrn'ö^^R urtheil ss. Absch.763j wider die 24 Kriegsräthe der vier Orte zu pnblieieren und mit einem bereit- ^-c- Schreibe,; gedachten Orten zu überschicken, in Betracht, daß die früher besorgten Gefahren uu,' März und April 1636. 981 ^e» seien, auch nicht anzunehmen sei, daß die Obrigkeiten „sich der Kricgsräthe beladen werden." ^^^eils aber findet man ans verschiedenen Gründen für besser, damit noch einige Zeit zuzuwarten, da ^ nicht wisse, ob das kaiserliche Volk nicht bald zurückberufen werde und kaiserliche Regimenter ain ^ „Bisthum" und Elsaß stehen und leicht Feindseligkeiten entstehen könnten. Inzwischen verbleibe . ^rtheil der Kricgsräthe durch das im April 1635 von Zürich und Bern an die vier Orte erlassene doch widersprochen. Die Publicierung des Gegenurtheils würde dermalen nicht viel nützen, weil ^ .^bcre Theil der Kricgsräthe nicht im Lande sei. Man müsse sich recht wohl bedenken, wie und wann dc» ^^^)e, besonders ob man die Ucbcrsendnng und Publication nicht durch ein anderes Mittel als „gegen ^^^ten" veranstalten sollte, weil denselben dadurch iu die Hand gegeben würde, was man zuvor ge- ^ Hahe, und leicht ein neuer Fehler begangen werden möchte. «R. Ans empfangenen Bericht, daß die bc» - ^"^"sen noch nicht außer Gefahr sei, und daß ihr mit dem Zusatz wegen des nAhwendigen Feld- ^"uut fast die ganze Burgerschaft beschäftigt sei, einstweilen noch wohl gedient wäre, erklären, sich z» r ^^dtcn von Zürich und Bern, den Zusatz noch einige Zeit zum Trost der Mülhauser dort ^ ^lwn, wovon dieselben in der beiden Städte Namen in Kenntniß gesetzt werden sollen, v. Auf Basels thur ^ behält Zürich Vollmacht, falls ferner Fürschreiben an den König oder den Ambassador zu Solv- u wegen der durch den Commandanten zu Colmar weggenommenen 115 Pferde begehrt würden, solche - und der evangelischen Orte Namen auszufertigen. Es ist deßhalb auch mit Herrn Gigot zu dcz ^ Ambassadors freundlich geredet worden, t. Bern thcilt Ziirich auf dessen Begehren in Betreff ^^^ufs und der Beschreibung der Früchte Folgendes mit: Weil seine Herren und Obern vernommen ^ einige Zeit her mit Abführung der Früchte ans ihrem Land allerlei Gefährlichkeiten und Betrug fremden und Einheimischen verübt worden seien, wodurch ihre offenen Märkte zu Stadt und Land ,^^"nen, hätten sie zwei Nathsherren verordnet, die Früchte in den Amtshäusern allenthalben zu ver- B» scheu, wohin das eine oder andere Amt die seinigen zu Markt führe, und damit ihrer Landlenten die Hand geboten werden könne. Wenn die zwei Herren über ihre Ner- ^ werden berichtet haben, werde Bern nicht ungcncigt sein, von dem Entbehrlichen dem freien Markt ^ ^Wdt Zürich etwas zukommen zu lassen. Wegen des Aufkaufs des Viehes habe man auch bereits die getroffen, daß dasselbe im Land bleiben werde, z«. Wegen des schädlichen Ans- und Fürkaufs Pr'. ^ch^ssen, daß, wenn künftig ein Ort für die Seinigen Getreide bedürfe, es dasselbe nicht durch ^^ ^Wnen an dem Ort, wo man damit versehen sei, kaufen lassen solle, sondern durch eigens bestellte ^ un Namen der Obrigkeit, von der sie glaubhafte Urkunden aufzuweisen haben. Die Obrigkeit soll die ^ Wen Früchte ^,^r ihre Bürger und Landleute nach deren Nothdurft vertheilen lassen. Falls aber der seile ^ Andere zu seinem nothwendigen Hausgebranch ans freien Märkten Früchte kaufen wollte, ^ ^ W ihm ferner nach dein Inhalt der Bünde vergönnt sein, dabei aber kein Fürkanf stattfinden. I». In tia ^ Schreibens, welches die Shndici und Näthe der Stadt Genf an Ziirich und Bern in sehr wich- dx" Aicgelegenheit geschickt haben, soll, weil die neuen gegen sie vorgenommenen Belästigungen, Sperrung de» ^"dAs, Eingriffe in ihre Souveränitütsrechte, dem königlichen Abschiede und Worte, welche letztes Jahr H Hof gewesenen Gesandten erthcilt worden sind, schnurstracks zuwiderlaufen, und weil der Ambassador lc» ^ ^ ^'üher anerboten hat, die Stadt Genf bei diesem Abschiede schirmen zu helfen, mit erster Ge- von Zürich in der vier Städte Namen an den Ambassador zu Günsen Genfs geschrieben und ^ seinem Anerbieten gemäß um Vermittlung gebeten werden, daß die schweren Neuerungen und „B 982 April 1636. Jnsolentien, welche der Herr von Machault gegen die Genfer nnd ihre Angehörigen vielleicht ohne Vorwiss^ des Königs verübe, beseitigt lind die Genfer bei dein königlichen ^rrät äs surscmnoo und Andcri» ^ schirmt werden. Es wird deßhalb auch mit .Herrn Gigot gesprochen, ii. Jeder Gesandte wird z>l bcrich^ wissen, was zu künftiger Erinnerung und fernerm Nachdenken von einer allgemeinen Jnterpochio» s Gunsten des Friedens zwischen den dermalen kriegführenden Parteieil auf die Bahn gebracht »vvrde» ^ daß man sich zwar weder des eineil noch des andern Theils besonders annehmen, sondern denselben ^ linerhörten Kriegsjammer im ganzen Reich zu Gemüthe führen sollte in der Hoffnung, daß dies; vielleicht nicht fruchtlos sein »verde. Zr. Die Gesandten Zürichs werden berichteil, 1) was die Gesandten Batz" wegeil der „Schuldhandlung" des Abel Socin mit ihnen geredet haben, welcher bei dem zwischen ih>n den Bvdeckern zuElgg ergangenen gütlichen Sprlich zu bleiben begehrt; 2) deßgleichen »vegen einer Jntercessi^ die Herrschaft VOledig für ihren Mitbürger Michael Angelo Zenoini im Namen dessen Vetters 6er» I. Zürichs Gesandte werden berichten, was die Gesandten von Schaphausen wegen des jüngsten Vers iil Betreff der Pfründe nnd des nenerkaliften Pfarrhauses zu Dägerlen im Namen ihrer Obrigkeit dem Begehren des hierüber abgeredeten Necesses angebracht habeil. in. Am Schluß der Conferenz wer ^ von etlichen Gesandten die neuen österreichischeil Zölle auf das Salz nnd Anderes, was in die Eidge»»^ - fchaft geführt wird, zur Sprache gebracht. Man erachtet für gut, von Lncern zu vernehmen, ob die b katholischen Orte einverstanden seien, daß deßhalb an die Erzherzogin und die Regierung in Jnnsbrw ' schriebeii »verde. Bejahenden Falls soll Zürich im Namen der XIII Orte das Schreibeil ausfertige»- Zu 1--. In diesem Schreiben ermahnen die Gesandten die Bündncr, »vcchl zu überlegen, ov I ^ schwcbende Tractation annehmen sollen. „Nichts desto weniger, sagen die Gesandten, haben »vir Sachen uns fürfallender Wichtigkeit willen, als welche in der olmwidcrsprechlich hergebrachten freiheit, auch in der Supcriorität und Verwaltung der lieben Justiz an Criminal- und Civilwese» ^ nehmlich bestehet, welche Ding Euch, der Obrigkeit, sollteil benommen und den Untcrthanen von falls wegen gegeben »Verden, nicht nnterlasscn können, durch unsere Abgesandte uns auch sämintlich bw'' ^ zu crsprachen .... Wir haben jederzeit geachtet, »vie noch die Freiheit beider Religionen nicht »w ^ unbeweglich und Fundainentalgesctz, sondern auch das beste lind fürnehmstc Nüttel beständiger Einigkeit iil Eucrn Landen sei, und daß dnrch desselben Schwächung auch unsere zusammenhabende und bundesgenössische Corrcspondenz nicht »venig altcriert werden »lochten; neben dem uns nicht » , bedauern würde, daß die ihres Vaterlandes nun so viele Jahre ohne ihr Verschulden Vertriebene» de» und der Nutzung darinnen ihrer Güter sollten anjetzt durch Frieden und Vertrag entsetzt, ferner aber ^ Unterthanen die vollkommene Judicatur und in Eriminalsachen auch das Schwert gegeben, Euch » solch scheinbarein Nachthcil entnommen werden." 7"7G. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Flüelcn. 14. Slpril. Landcsarchio Nidwaldc». Gesandte: Uri. Johanil Peter von Roll, Ritter, Landammaiiil; Johann Heinrich Z»"t Ritter, Alt-Landammann; Johann Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landammann; Johann Walthart Iw April 1636. 983 ^>atthalter; Heinrich Püntiner, erwählter Landvogt nach Lauis. Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, ^>da>nmann; Diethclm üschorno, Statthalter, tsti dtvalden. Kaspar Leu, Ritter, Landammann; Arnold ^tultz, des Raths. k. (S. n. Bellenz zc.) «. Die Hanptleute zn Bellenz fragen um Rath, wie sie sich zu verhalten laben, wenn die Besatzung zu Bellcnz unversehens beurlaubt werden sollte. Es werden mehrere Vorschläge ^"acht; pg die Gesandten keinen ausdrücklichen Befehl haben, wird die Sache den Obrigkeiten ^hcim gestellt, welche ihren Entschluß den Hanptleutcn beförderlichst mitthcilen sollen. Um ferner die aussenden Zahlungen zn erhalten, findet man kein besseres Mittel, als ein ernst gehaltenes Schreiben an den ^ubernator zu Mailand zn schicken »nd ihm darin zu erkennen zn geben, daß die Hanptlente nicht allein für ^ Vergangene zufrieden gestellt, sondern auch mit der gebührenden „Anticipada" verschen werden sollen. ^ svll auch den Hanptlente» mitgctheilt und ihnen dabei angedeutet werden, daß sie die von der Besatzung Schaden sofort zurückberufen und die Zahl effcctiv halten sollen, «k—K. (S. n. Bellenz :c.) Man schc anch im Abschnitte Hcv>'schas>zanzclcgc»bci!cn: Mci Bcllcnz Zt. », k, a-«. Alt. kM-SU!. Cvnfercnz der Städte Zürich und Schaffhausen. Rcstcnbach. 21. April (11. a. K.). Staatsarchiv Zürich, (»est. XII. 147. toi IS. . gesandte: Zürich. Salomen Hirzel, Seckelmcister; .Hans Heinrich Wascr, Stadtschreibcr. Schaffellen. Hans Martin Forer, Bürgermeister; Georg Ott, des Raths. ^. Durch den Landgrafen von Stühlingen ist Zürich im Vertrauen mitgetheilt worden, wie es mit der ^,^'g Hvhentwicl dermalen beschaffen sei, daß nämlich der Herzog von Württemberg, ans seinem Lande in solchen Verhältnissen sei, daß er, wenn Zürich und Schaffhansen als nächstinteressicrte Orte ^' Unterhaltung der Garnison nicht die Hand böten, genöthigt sein würde die Festung einem Mächtiger» h^'^üeben. Der Landgras, hiefür bevollmächtigt, ersuche also die zwei Städte, entweder den so vortheil- ^ ^tz kaussweisc aus Wicderlösung zu Händen zu nehmen oder eine Quantität Früchte, an denen es "nzig mangle, zu liefern. — Zürich hält es für bedenklich, sich der Festung anzunehmen; man leicht in die leidige Tragödie des deutschen Krieges hinein gezogen werden. Durch den im letzten der Mische» den Kaiserlichen und den Württeinbergischen zu Schasfhausen gemachten Accord verpflichte sich ^'"Mandant, die Festung allein dem Herzog von Württemberg zu erhalten und zu öffnen. Die Dar- l)cit/^-^" suchten dürfte wohl weniger gefahrbringend sein; wenn man aber einmal damit angefangen leicht bis zu des Herzogs Restitution damit fortfahren müssen. Nichts desto weniger t»» ^ lvenn Schasfhausen einverstanden sei, mit demselben eine Quantität Früchte zu Vcrproviantie- lliciu ^.^"Kcs auf eine gewisse Zeit hergeben; inzwischen 'verde man sehen, wie sich die Sachen im ^stalten. — Die Gesandten Schasfhauscns erklären, sie seien nur ack austionäum instruiert; ihre ctz>z^ ^ ^lte es für unthunlich, sich dieses Platzes anzunehmen. Wenn durch ein Darleihen von Früchten frjjh^ ^cheheu s^tc, so seien sie der Ansicht, daß Zürich ein Mehreres thun müßte, weil Schaffhausen schon Herzog ein Namhaftes an Korn und Hafer geliehen habe, wofür es keine Bezahlung voraus- 984 Mai und Juni 1836. sehe. Es sei allerdings zu wünschen, daß ein so gutes Haus in Freundes Hand bleibe und nicht n" einen Mächtigern Wunne. Wenn man auch Twiel habe, so sei man von Eonstanz, Zell und andern Orb" aus eben derselben Gefahr, wie von Twiel her, ausgesetzt und laufe Gefahr, in den deutschen Krug hineingezogen zu werden. — Die ganze Sache wird hierauf all rswronäniu genommen. 778. ^ Confermz von Uri, Schwyz und Nntcrwalden. Brunnen 163«, v. Mai. L»»dcsar<>iiv Stidwaldc». Gesandte: U r i. Johann Peter von Roll, Ritter, Landammann; Johann Heinrich Zum Brun"^' Ritter, Alt-Landammann; Johann Walthart. Im Hof, Statthalter. Schwyz. Dielhelm Schorno, Lcwd- ammann; Johann Nigert, Statthalter; Jtal Reding, Pannerherr. Unterwald en. Sebastian Wirtz, ammann und Pannerherr; Wolfgang Stockniann, Ritter, Alt-Landammann, von Obwalden; Konrad tb"" Büren Landammann; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann, von Nidwalden. Diese Confereuz wird wegen der von Lucern eingeführten Neuerungen in Betreff der Zölle und and"'" Auflagen abgehalten. ». Es wird Lucerns Antwort auf die den 26. September an dasselbe abgegany^ Beschwerdeschrift verlesen, welche in etwas „hitzigen" Worten abgefaßt ist. Unter mehrern zur Spr"^ gebrachten Borschlägen schließen sich die Gesandten an den an, daß man Lnccrn in freundlicher, jedoch lichcr Weise anzeige, daß, wenn eine „gutwillige Aussetzung" von ihm nicht erhältlich sei, man das anzutreten genöthigt werde. Wird dieß von den Herren und Obern gutgeheißen, so soll Schwyz das Schr^ " an Lucern ausfertigen. Zugleich wird für nothig erachtet, daß die drei Orte in dieser Sache fest zusa>""^'. halten. I». Obgleich wegen derer von Weggis Aenßerungen gethan worden sind, daß sie von Alters , befreit und den vier Orten wie Gersau zugethan gewesen seien, so geht man darin nicht weiter, als man die Sache pro momoria dem Abschied einverleibt. «. Aus Anlaß der Besprechung der Beschw^' gegen Lnccrn wird vorgeschlagen, wenn denselben nicht abgeholfen werde, einstweilen an einem andern' ^ einen Markt zu errichten; als solche werden Bremgarten und Sins genannt. Sollte der eine oder andere Ort gewählt werden, so würde eine Ordnung des Aufkaufs zu machen sein. «1. Auf nächst^' örtischcr Tagsatzung soll die schädliche Steigerung der verschiedenen Münzsorten besprochen werden, und dem Uebelstande abzuhelfen sei. «. (S. u. Lanis.) t—»». (S. u. Bellen; ec.) Man sehe auch im Abschnitte HcnschastZangclegcnheiten: Landvogtei Lanis. .ehe>i keine Souveränität anspreche, sondern nur die directe Seigueurie und Jurisdiction, so weit der ^ssc ^ ^ zuläßt, genieße. Freiburg erklärt schließlich, daß es seine Ansprüche ans die letztern Lehen fallen Prvject an Bern übersenden werde. I». Der Streit wegen der Confiscation des Hciraths- zhjs Hingerichteten Vesin bleibt unerörtert und wird in den Abschied genommen, v. Den Streit ichiit Schaffner von Petterlingen und dem Priester von „Meguieres" (Migniere) wegen des Nüti- hiewivolleu die Gesandten von Freiburg ihren Herren und Obern umständlich vortragen. <1. Die vvil Freiburg wollen dafür sorgen, daß Bern das Antwortschreiben, betreffend „die Orvnischen möglichst erhalte. «. Umgekehrt wollen die Gesandten von Bern dafür sorgen, daß Antwort erhalte in Betreff des schon lange dauernden Streites zwischen dem Prädicanten '-'Mges Villeneuvc. t. (S. u. Orbe und Tscherliz.) Ma» schc mich im Abschnitte Hcnsckaftsanqclegcnbcitcn: ^bc mit Tscherliz. t. An. lös. 124 986 Juni 1636. 78V. Confcrenz von Uri, Schkvyz und UntMvalden. Brunnen, IK3K, 5. J«ni. LandcSarchiv Slldwaldc». Gesandte: Uri. Johann Kaspar Im Hof, Statthalter; Johann Jakob Tanner, Ritter, Alt-La»d' ammann; Kaspar Romanus Troger, Ritter, Alt-Landainmann. Schwyz. Diethelm Schorno, La^' ammaun; Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landaminann; Sebastian Abhberg, Alt-Landannnann. U»tco walden. Sebastian Wirtz, Landammann und Pannerherr, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Alt-La^' ammann und Landshanptmann, von Nidwaldcn. ». In Beziehung auf die Beschwerden wegen der von Lncern ans seinen Märkten eingeführten rnngen in Zollen und andern Auflagen will man Lucern auf sein scharf gehaltenes Schreiben nicht schuft' antworte,?, sondern es ersuchen, noch vor künftiger Jahrrechnung Näthe und Bürger zu versammeln, welchen dann eine zweifache Gesandtschaft der drei Orte deren Beschwerden vortragen würde. Sollte ^ Abhülfe nichr erlaugt werden, so müßten die Orte selbst auf Mittel zur Abhülfe denken. Die Gesandt^ hat ihren Herren und Obern Bericht zu erstatten. I», «. (S. u. Bellen; :c.) «I. Uri wird ersucht, l'" seiner Altezza aus Savvhcu wegen der schon lange nicht befriedigten Prätensionen des Nlrichschc» ^ mentcs sich zu informieren und den übrigen Orten beförderlichst Nachricht zn geben. Man sehe auch im Abschüttle Hmschastsangclcgciiheilen: Vogtci Bellen; :c. I», Art. 852. 853. 781.. Confcrenz der IV evangelischen Städte. Baratt. IK3K, V. Juni (27. Mai a. K.). Staatsarchiv Zürich, »est. XII. 147. tdl. SS. Gesa.idte: Zürich. Salomo» Hirzel, Seckelmeister; Hans Ludwig Schneeberger, Zeugherr und ^ Raths. Bern. Johann Ludwig von Erlach, Herr zu Castelen und Ruchenstein, des Raths. Bai/' Johann Rudolf Fäsch, Obcrstzunftmeistcr; Joseph Socin, des Raths. Schasfhausen. Hans Wil^" Ziegler, Georg Ott, beide des Raths. Der französische Ambassador Meliand hatte unlängst bei Basel um die Erlaubnis; nachgesucht, daß ^ Quantität aus Frankreich kommender Früchte daselbst gelagert werden dürfen. Wegen dieser weitattssthe"^ Zumuthung hat Basel um Ausschreibung einer XIII örtischen Zusammenkunft oder einer der vier evangc'l^ Städte angehalten, Basel berichtet, daß etliche Fässer Frucht mit dem Zeichen der drei Lilien abgeladen worden seien, als die Zumuthung an die Obrigkeit gelangt sei, auch was es darüber ,»it^ Ambassador ohne Erfolg verhandelt habe; ferner, daß Basel durch eine Gesandtschaft der vvrdcrösterreiä)^ ". Regierung zu Vreisach expreß davor gewarnt und an die Beobachtung der Erbeinigung erinnert worde" ^ Es bittet um den Rath der übrigen Stände. — Die drei Städte halten sowohl eine abschlägige als eine Bewilligung für bedenklich und »vollen dcßhalb an den Ambassador schreiben, er möchte Basel ^ schonen, da sonst sein Begehren auf nächster allgemeiner Tagleistung vorgebracht werden müßte. ' Juni 1636. 987 ^»tlvortung der Schreiben des Kaisers und der Freigrafschaft Burgund wird auf nächste Tagleistuug zu " verwiesen. Der Erbeiuiguug halber wird mau sich dem Halls Oesterreich gegenüber auf die frühem /'tilgen beziehen, bei Burgund aber sich entschuldigen, daß man aus dem Buchstaben der Vcreinung ^ tätliche Hülfe bisher nicht habe ableiten können, auch solche nie weder von der einen, noch von der ^dern Seite geleistet worden sei. v. Die Gesandten der drei Städte werdeil sich zu erinnern wisseil, was ' 'üch wegen der mit dem Abt von St. Gallen noch schwebenden Streitigkeit mitgetheilt hat, wie wenig cch ^ gütliche Verhandlung bei demselben bisher gefruchtet und was für ein ungutes Schreiben er Zürich habe abgeheil lasseil. — Eine Meinung geht dahin, es wäre nun am Platz, .daß ^ zur Exemtion des seit etlichen Jahreil angelegten Arrestes schreite und sich daraus für seine billige / „ ^üng bezahlt mache. Weil jedoch der Abt nnlängbar „in bösem Gemüth und Willen gegeil Zürich so erachtet eine andere Meinung für nothwendig, dieses Geschäft mit erster Gelegeilheit zu Baden verhandeln, auf die unvermeidliche Exemtion des Arrestes hinzudeuten und endlich die im Thnrgan ^^wthal mitregierenden Orte frelmdeidgenössisch zu ermahnen, den unruhigen Abt zur Billigkeit anzu- v»/" ^'"or wird erforderlich erachtet, daß die mitregierenden Orte von der bisherigen Verhandlung ^ ^ iiifvrmiert werden. «I. Man soll sich berathen, wie die Gesandten der evangelischen Orte nach is>q>ulstrnieren seieil für den Fall, daß die mit Spanien verbündeten katholischeil Orte entweder dem Succnrs in die Grafschaft Burgund den Paß durch ihre Lande gestatteil oder aber selbst mit st» Ziehen und thätliche Hülfe leisten wollte», weil Burgund bereits von dem König von Frankreich y' Achsen lvird, auch die Hauptstadt Düle schon belagert ist und andere Orte eingenommen sein sollen. ^ Betreff der Festling Hvhentwiel verhandelt worden ist, wird jeder Gesandte zu berichteil wissen, dstm ^ ^"sicht. Oesterreich möchte, wenn jetzt die Festung in neutrale Hand käme, in Betracht der dich! jüngsten Tractat bewilligten Verproviantiernng dieses Hauses nicht viel dawider haben, sondern " //s sich dessen freuen, daß selbiges den Franzosen, welche ihr Absehen auch dahin gerichtet haben, nicht dar/- andrerseits große Ungelegmhciten verursachen würde. Mail sollte deßhalb sz^/, deicht sein, wie die von württembergischer Seite begehrte Darleihnng von Früchteil und Geld be- Hiili»' ^'folgen könnte, damit die Festung in württembergischer Hand erhalten werde, t. Basel ersucht a»s,- fernere Dilation zu gütlicher Hinlegung der Soein- und Bodeckerschen Schnldhandlnng bis 'üchite Jahrrechnnng, lvvrüber die beiderscitigeil Gesandteil ausführlicher referieren werden. Gemeinetdgvuössischö Tagsatzung der Xi!l Orte. Bade». 1tt3U, lt. bis 14. Ju»»i. ^ Ttaat^archi» ^>>ti»no lltze. Bt, XXVI. loi. Zt. Zürich. Hans Heinrich Hvlzhalb, Bürgermeister; Saloinon Hirzel, Seckelmeister. Bern, ^ü'chherz, Veniler und des Raths; Hans Ludwig von Erlach, Herr zu Lasteten, des Raths. Pete»/ Archer, Ritter, Schultheiß; Johann An der Allmend, Bauherr und des Raths. U ri. Johann Ritter, Landammann; Johann Kaspar von Spiringcn, genannt Arnold, Ritter, Alt-Land- ^chwhz, Diethelm Schorno, Landammailii. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Landammaml ) 988 Juni 1636. und Panncrherr, von Obwalden; Konrad Von Büren, Landanunann, von Nidwaldcn. Zug. Wolfg^ Wikart, Statthalter; Peter Trinkler, des Raths. Glarus. Rudolf Tschudi, Alt-Landainmann; Frid^^ Tschudi, Alt-Landammann. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Oberstzmiftmeister; Joseph Socin, des Fre.iburg. Johann Reiff, Schultheiß; Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solothu^' Hieronhinus Wallier, Bauherr; Urs Von Arx, des Raths. Schaffhausen. Johann Jmthurn, BMg^ meister; Johann Jakob Ziegler, Alt-Stadtschreiber und des Raths. Appenzell. Jakob Wiser, ammann, von Jnnerrhoden; Kaspar Merz, Landschreiber, von Anßerrhvden. Diese Tagleistung ist durch den französischen Einfall in die Frcigrafschaft Burgund veranlaßt wor^s i». Eidgenössische Begriißung. — Der französische Ambassador Meliand läßt sich vernehmen, es sei wahr, ^ der Prinz von Condv sich mit des Königs Kriegsvvlk in die unter Spanien gehörende Grafschaft BMg>^ begeben habe, deren Bewohner, statt die Neutralität zu halten, allerlei Feindseligkeiten gegen Franks verübt hätten. Der König beabsichtige laut publicierter Erklärung nicht, die Freiheit des Landes zu schmal'' sondern nur seinen Feinden den Vvrtheil nicht zu lassen. In dem Vertrag mit Karl VII. von ^ bestimmt, daß die Orte keine Hülfe denjenigen leisten wollen, welche gegen die französische Nation vornehmen wollen, und in dem Vertrag mit Ludwig XI. von 1470 hätten die Orte versprochen, dem von Burgund niemals wider Frankreich Hülse zu leisten. Das später mit Burgund abgeschlossene ständniß verpflichte nur zu getreuem Aufsehen und der Vertrag von 1516 bestätige dieß. Wenn eines den Orten zu einem andern Entschluß schreiten würde, müßte der König solches mit großer Empfind^!' aufnehmen und der Gesandte formaliter sich widersetzen. - In Berücksichtigung nun der mit der Grusig Burgund bestehenden Erbeinigung und der zwischen beiden, dein Frankreich angehörenden HerzogthnM ^ der Grafschaft Burgund, errichteten Neutralität, wie auch der alten Abschiede, welche bei ähnlichen Au^ wegen Burgund gemacht worden sind, und aus welchen hervorgeht, daß die Vorfahren jederzeit bei liehen Vorfällen sich interponiert und Burgunds angenommen haben, läßt man dnrch einen anseh^^ Ausschuß bei dem Gesandten anfragen, ob cim Waffenstillstand erhältlich sei, damit alsdann weiter, eine Versöhnung herbeizuführen geeignet sei, verhandelt werden könne. — Der Ambassador erachtet dieh ^ thunlich und bietet seine gelten Ofsicien dafür an. — Alan fertigt hierauf ein Schreiben aie den König ^ worin derselbe demüthig gebeten wird, die Feindseligkeiten gegen Bnrgnnd gnädigst einzustellen öden ^ den Orten zu Gefallen einen Waffenstillstand zu bewilligen. Falls etliche der Einwohner Burgunds die ^ tralität aufgegeben und den König beleidigt haben, solle ihm hiefür Genngthnung verschafft werden- Beförderung der Sache schreibt man auch an den Prinzen von Condo, den Cardinal von Richelieu, Joseph und Herr,: Bouthillier und ersucht ferner die Städte Bern, Frciburg nnd Solvthum, bcförd^'^ eine Gesandtschaft an den Prinzen von Cvndö abzuordnen und ihm die Angelegenheit mündlich vortt^ zu lassen. — Weil die Sache keinen Verzug leidet, so fertigt man den Landvogt zu Baden, Alphons von Sonnenberg, der am königlichen Hofe und bei den vornehmsten Ministcrn wohl bckan^ per Post mit obigem Schreiben ab und versieht ihn mit den nöthigen Instructionen, Credcnzschreiben n — Im Uebrigen läßt man es bei der Erbeinigung verbleiben und erachtet dermalen für nnnöthig i" V treff der thätlichen Hülfe und des getreuen Aufsehens eine Erläuterung zu geben, damit niemand nehme. I». Alis das Schreiben des'Kaisers vom 8. Mai wird geantwortet, man wisse sich nicht zu daß von Seite der Eidgenossenschaft der Erbeinigung zuwider gehandelt worden sei; man sei vielmehr entschlossen, solche fürbaß in guter Observanz zu halten. Daß Vorbereitungen im Werk seien, "d" Juni 16.86. 989 ^Mossenschaft aus das Reich und die österreichische!? Erblande anzugreifen, davon wisse man nichts; man auch nicht denken, daß jemand solches zu versuchen sich gelüsten lassen könne; die Obrigkeiten würden ^üstichcn gestatten. — Weil der König von Ungarn und Böhmen die schriftliche Mahnung an die ^ ^'stchen lassen, die dermalen in Burgund vorfallenden Feindseligkeiten kraft der Erbeinigung und ^ .^^gerichteten Conföderation zu vcrhinsern, so bringt man ihn? schriftlich zur Kenntnis;, was man für die ^^lichaft Burgund an den König voi? Frankreich habe gelangen lasse,?, und daß man nicht unterlasse,? ferner wohlmeinend eine Nermittlung zu versuchen. «. Jedes Ort soll sich auf künftige entschließen, ob nicht die Eidgenossenschaft nach den? Beispiel der Borfahren zun? Besten der Z„ ^ ^^euhcit den Versuch inachen sollte, zwischen den kriegführenden Potentaten einen guten Frieden ^ wegen der von den Oesterreichern bei Kleinhüningen gebauten Schanze vor- »,,t> ^ ^vird in den Abschied genommen, damit man nachdenke, wie die der Eidgenossenschaft zu Spott ^ ""d da an den Grenzen erbauten Festungen und Fortisicationen wieder demoliert und i>e>» ^ ^^ll^ichen Vorhaben verhütet werden können. «. Zürich berichtet, daß der Prälat von St. Gallen ^ und Matriinvnialsachen geinachten Vertrag in seinen Gerichten des Thurgaus nicht ^ftli^" ^ deßhalb zu Zürich eine Zusammenkunft stattgehabt in der Hoffnung, sich freund- ^ vergleichen, und Zürich habe hiebet mehr eingegangen, als ihm hätte zugeinuthet werden können. ^3 ^l'älat dieser Dage Alles aus- und abgeschlagen habe, so möchten die Orte diesen An- ^eis^ ^schied nehmen und entweder insgemein oder die regierenden Orte allein den Prälaten an- ' er de»? geinachten Vertrag auch Genüge leiste, t. (S. ?,. Napperswhl.) Man sehe auch im Abschnitte Schirinortsangelegenhcitcn: t. Art. 13. daß vcrsuiyj. ^ aus bcin Lnccrnccercmplav. G Couferenz von Uri, Schwyz und Nidwaldeu. Brunnen. ltt3L, Stt. Juni. . Landcsarchiv Nidwalve». ^°s, e:, ^'i. Johann Heinrich Zun? Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Johann Walthart In? ^lai».. Schwhz. Diethel»? Schorno, Landammann; Johann Sebastian Abhberg, Alt-Land- ^dc>^' ^^f^an Abhberg, Alt-Landaininann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter. Nid- ^u, Ritter, Alt-Landainmann und Landshauptmai»,; Bartholomäus Odermatt, ^vld a ' u. Bellenz ?c.) v. Da den Hauptleuten der Garnison zu Bellenz seit drei Monaten kein worden ist, wird Hauptmann Crebel beauftragt, bei de»? Gubernator de Leganez dar»»? zu "lochte Graf Casati ein Begleitschreiben geben. Zugleich soll auch ein nachdrückliches Gubernator gerichtet werden, t. (S. u. Bellenz w.) N» Den Anzug Uris, ob man, ^^"Zosen bei Varese de»? hochdeutschen Volk den Paß sperren sollten, diese Soldateska weiter ^trc„ ^"f der Orte Territorium kommen lassen wolle, wird in den Abschied genominen, damit die v,d Oöcn, darüber entscheiden. Man schc auch im Abschnitte HmschaftZaiu;clczcnbciteiu ^»Z -c. i, «I. l. Act. 854-858. 990 Juni 1636. 784. Konferenz von Bern, Freiburg und Solothurn. Bern. 1333, 23. Jnni (13. a. K.). Kantonsarchiv Frciburg. Abschicvc von Bern und Frcibnrz. Nd.IZ. S, SU; Staatsarchiv Bcr». Insir»cU°»Sb»ch U. S.6S? Gesandte: Bern. Franz Ludwig von Erlach, Alt-Schultheiß; Johann Frischherz, Wiarquard Zchender, Scckelincister wälscher Lande; Johann Lndwig von Erlach, alle des Raths- 6 bürg. Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths; Franz Peter König, des Raths. Solot^ Jakob Griimn, Seckelmeister. In Folge des von der letzten zu Baden gehaltenen Tagsatzung den drei Orten Bern, Freibw'il ^ Solothurn gegebenen Auftrags, die Abfertigung einer Gesandtschaft an den Prinzen von Cond» Hand zu nehmen, um ihn um Einstellung der Feindseligkeiten gegen die Freigrafschaft Burgund zu ' tritt diese Konferenz zusammen. Nach erfolgter Begrüßung werden die Gründe hervorgehoben, Abordnung einer Gesandtschaft unzweckmäßig erscheinen lassen. Es wird darauf hingewiesen, daß wohl nichts Anderes mündlich vorbringen könnte, als was bereits in den an oeu Prinzeil Köllig erlassenen Schreibeil enthalten sei; daß der Prinz entgegnen könnte, es stehe nicht in seiner, ß'" ^ > in des Königs Macht, die Feindseligkeiten einzustellen, oder daß er zuletzt geradezu eine Autwort geben könnte, was für die Eidgenossenschaft „nicht zu geringem Despect wäre" mW übel würde, nicht zu gedenken der Ungelegenheiten, welchen sich die Gesandten aussetzen würde», Burgundern die Werbung einer Anzahl Kriegsvolks gestattet worden ist. Aus diesen Gründe» es für zweckmäßig, eine solche Gesandtschaft nicht abgehen zu lassen, sondern vorerst die Autwort a»l ^ den König und den Prinzen von Cvndö abgegangenen Schreiben zu erwaxten. Hingegen hält i»au passend, den Prinzen durch ein im Minen der XIII Orte zu erlassendes Schreiben um eine Ä»t^^,, bitten und zugleich, daß er nicht nur Ort und Malstatt bezeichnen möchte, wenn die eidgenössische» zu gütlicher Jnterposition abgeschickt würden, sondern auch dafür sorgen möchte, daß sie sicher reise» Dieses Schreiben wird durch einen eigenen Currier abgesandt und den übrigen Orteil mitgetheilt. 78Ä. Jahrrrchnnng der die IV ennctdirgischcn Vogtoien regierenden XU Orte zu Lauis. 1333, 2-1. Juni (auf St. Johannis Bapt.). Staatsarchiv Zürich. Kaiitoiiöarchivc Tolotlinri« n»d Frciburg. Gesandte: Zürich. Johann Rudolf Rahu. Bern. Wilhelm von Diesbach. Lueer»- ^ Razcuhofer. Uri. Sebastian Heinrich Crivelli. Schwhz. Melchior Betschart. Unterwaloe»- Lagger. Zug. Jakob Andermatt. Glarus. Fridolin Marti. Basel. Emauuel Schönauer. Jost Brünisholtz. Solothurii. Johann Ulrich Suri, Bauherr. Schaffhauseu. Georg' Meister. , - vc>' !». (S. u. Vier enuetbirg. Bogteieil überh.) 1». . Art. 147. Geistliche Pfründen !c. A ^llhariis. 1l». Art. 49. Privilegien. 787. Cvnfercnz der V katholischen Orte. Lucern. 1636, 2«. Juni. ^ Staatsarchiv Lucern. Absch. ^ ° dieß den übrigen Gesandten thut, so halten sie die dermaligen Zeitläuse nicht von der Art, ^ese Sache aHilden könnte, und wollen eine bessere Gelegenheit abwarten, i». Da man vernimmt, ch, y/. iache ist, daß der.Streit zu Gcrsau noch fortdauert, so werden diejenigen Herren, welche unlängst gctha», beauftragt, zwei voil ihnen auszuwählen, um die Kosten zu taxieren und diejenigen Kl machen, welche als fehlbar erwiesen werden. 788. Gemeineidgenössjsche Jahrrechnungstagsa^ung der XIII Orte. Baden. 1«3«, V. bis 23. Juli. Staatsarchiv Zürich. Na-t.XN.tN. tol.-il. Staatsarchiv Brr». Mgem-iar Ndg.n-Isilchd Ab, chi.de. vvv. Staatsarchiv Liiccrn. Absch.üv aiillv >«Z<>. Nr. XXVI. kol. 0S. ^ sandte-. Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister-, Haus Heinrich Wirz, Scckelmclstcr. Bern, tzir? von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Johann Frischherz, Seckelmelster. L"cer". Jost Nittcr, Schultheiß; Johann An der Allmend, Bauherr und des Raths. Urn Johann Peter von kl'«°.r. La..da.nnian.u Johann --aspar °°» SMngm. genannt Arnold. NM-., M-Landammann. Di-.„-lm Schorn-, L°nda.»ma.m; MM» Mi. des Raths. Unterwalden. S-b-st.an Wir«. » W„isga„g StoSm-nn, Ritt». Alt-Landammann, von Obwalden; Konrad Von V»rm, Lank °°» Nidioalden. g»g. P-t» T-inIl-r, Z°-°b B°Mrd, Kid- S-ckelm-ister. Glarns. Heinrich «-.»dam«,.»; Balthasar Miil-r. Statthalter. Basel, Hans Rndols WM-i». Ob--stz.ins.m»s.--: ^ Brand, d-S Raths. F-eibnrg. Jal.b Bumaim. S-ck-lineist-r- Johann Daniel von Monte- 125 994 Juli 1636. nach, Ritter, des Raths. Solothurn. Hieronymus Wallier, Bauherr: Urs Von Arx, des Raths. Hausen. Hans Martin Forer, Burgermeister; Johann Jakob Ziegler, Alt-Stadtschreiber und des Appenzell. Jakob Wiser, Landammann, von Jnnerrhoden; Johann Tanner, Landammann, von rhoden. ». Eidgenössische Begrüßung. — Man hat erfahren, daß die 1634 gemachte und letztes Jahr erte Münzordnung nicht beobachtet wird, daß die guten Sorten je länger je mehr im Preise steige», , wegen großer Ungleichheit der Urner Dublen Ungelegenheiten entstehen, und daß der sehr schädliche ^ voil Vortheilsüchtigen Leuten ohne Unterlaß getrieben wird. Man macht deßhalb auf Gutheißen der keiten folgende Münzordnung: Die gewichtigen und währschaften Goldsvrten: Ducaten und Zcchin — 3g. st. Doppelte Kron en — 5'/s g. fl. Doppelte italienische Kroilen — 5g. fl., 4'/ü Btz. Urner Dublen — 4g. st-, 6 ^ Svimenkroneil — 2 fl. 12 g. Btz. Goldgulden, so iin Reich geschlageil 2 g. fl. Die gewicht^ währschaften Silbcrsorten: Neichsthaler — 23 g. Btz. Silberkronen — 28 g. Btz. Genueser oder — 2 fl. 3 g. Btz. Philippsthaler — 25 g. Btz. Guldin Thaler — 20 g. Btz. Spanische Real — 22V- 6' ^ Französische Kreuz-Dickpfenninge ---8g. Btz. Alte französische Dickeil g. Btz. Die Justus Stück — 6^/2 g- Btz. Alte Lothringer Dicken — 6'/- g. Btz. Eidgenössische Dickpfenning ---66' Kopfstück ----5g. Btz. ^ Diese Valvation ist interimsweise geinacht, bis man wieder zu der Zechten alteil Ordnung zurückkoinmen wird. — Weil man dermalen mit Haildmünzeil hinlänglich versehen ist, soll das kleinen Sorten, auch der dicken Pfenninge gänzlich eingestellt sein und kein Ort ohne vorhergehend" meine Berathung solche prägen, widrigenfalls ihm seine Münzen gänzlich verrufeil werden. — Bis ^ >er 1. September n. St. sollen alle kleinen ausländischen Münzen, darunter auch die Dreibätzncr, Z^)" ^ — sowohl Haldensteiner als Churcr und andere — auch die ganzen und halben Plapparte bei Cv»»- ^ und anderer Strafe verrufen werdeil; inzwischen soll jeder zusehen, wie er solcher kleinen MÜNZ"" ^ Schaden los werde. — Der schädliche Aufwechsel, durch den die guten Münzen aus dem Land gek»'" dafür schlechte eingeführt werden, wird abermals bei Strafe an Leib, Ehre und Gut verboten. wendige Wechsel der Kalifleute und anderer ehrlicher Personell ist gestattet, aber nur mit Bewillig'"^ Obrigkeiten. — Jedes Ort soll sein Gutachten über diese Münzordnung beförderlichst Zürich >»itthe'" darauf die Publikation allenthalben erfolgen lassen. — Bern, Freiburg und Solothurn, die eine Conformität des Münzwcsens habeil, desgleichen Basel, das mit andern benachbarten Städten und "' ^ sich conformieren muß, entschuldigen sich. 'Man ersucht sie, sich auch zu dieser Valvation zu begue»"», sie in die Abschiede nehmen, ohne viel Hoffnung dafür geben zu könneil. jl». Der Prinz von Cond^ ^ (Auxonne, 30. Juni), er habe die Schreiben vom 14. u. 23. Juni erhalten, bezweifle aber, " König, was man ihm wegeil des Krieges in der Freigrafschaft Burgund vorbringen wolle, sehr ^ auU" chtet ei" dringliches Schreiben an den Prinzen hätten abgehen lassen, v. 1) Der französische Ambassador Meli» ^ tigen werde. Sodann bezeichnet der Prinz den Weg, den die Gesandten, falls sie zu ihm komme» '"c" als den sichersten nehmen möchten. — Die drei Städte, denen die angedeutete Abordnung ei"' wordeil ist, berichten, daß dieselbe ihren Fortgang nicht gehabt habe, daß sie aber destenungcach^ > el öffnet, er könne seine starke Empfindlichkeit nicht verbergen über die sonderbare Resolution Grafschaft Burgund thätliche Hülse zu schicken und sich dem König mit den Waffen zu widersetze», > Juli 1636. 995 ^ ciueul Vergleich zu bewegen suche. Es sei dicß dem Inhalt der Bündnisse, besonders Wieden zuwider. Im Jahr 1622 sei das getreue Aufsehen in allgemeiner Tagsatzung also er- worden, daß es zu keiner thätlicheu Hülfe verpflichte, nicht einmal gegen ein der Eidgenossenschaft ganz »A ^ Was Freiburg wegen der Rechte auf die Salzpfannen vvrwende, sei eine Bemäntelung, ^ ^ Ebings Waffen in Verdacht zu bringen. Die Meinung desselben gehe nicht dahin, die Interessen l^^cnösflschm Stände zu beeinträchtigen; er wolle nur die Einwohner der Grafschaft zwingen, die Ncu- Kij» ^ wie es sich gebühre, zu halten. Die falsche Nermuthung, daß es bei der Annäherung des oder der Waffen der verbündeten Fürsten in Italien auf die Orte abgesehen sei, bedürfe keiner ^'"6 Fl von der gleichen „Giltherzigkeit" gegen die Eidgenossenschaft beseelt, welche ^cih'^ ^"st die Vogteien Lauis, Luggarlis, Mendris und Mainthal einverleibt habe. — Die Gesandten ^ ^ legen eine misführliche Verantwortung ein. Der Succurs habe nicht den Zweck, den König von ">cht s ^ beleidigen. Die Orte möchten dein Ambassador den gefaßten Wahn ausreden und Freiburg des l- ^ lasseil. 2) Der heimgekehrte Landvogt von Baden übergibt die Antwortschreiben des Königs, Richelieu und des Herrn Bouthillier. Der Köllig schreibt, er habe den 7. vorigen Ex-. ^ Einwohnern der Grafschaft Burgund Vorschläge zu gütlicher Tractation gemacht, aber ohne ^ er vlöchtcil versichert sein, daß ihre Unterhandlung ihm ganz angenehm gewesen sei, und lhiliix "fachtet der durch die Waffen erlangten Vorthcile nichts Anderes prätendiere, als die ihm ange- ^cheil, zu reparieren uild mit seinen Buildesverwandten gute Freundschaft zu halten. — In ähn- hier. sprechen sich mich der Cardinal und Bouthillier aus. 3) Der französische Ambassador hält ^i»> "°^'"als einen Vortrag über die burguudischeu Angelegenheiten, au dessen Schluß er erklärt, daß, bie Grafschaft Burgllild in ihreil feindlichen Thatcn verharren sollte, doch nach dein Willeil des eidgenössischcil Stäilden uild Uilterthaneu Zugehörige keinen Nachtheil erleiden werde. Der ausdrücklich befohleil, eine namhafte Sumnie Geldes herzuführeil, welche bald anlangen bie Pensioneil dieses Jahres zu bezahlen. Derselbe erwarte die völlige Beobachtung des ^ s.^^vs, uild daß er als der Eidgenossenschaft ältester Freund alleil andern vorgezogen werde. — Ambassador durch einen ansehnlichen Ausschuß des Königs gnädigen Gruß uild bundes- ^!br> Millen vcrdailkeil uild zugleich nachfolgende Resolution eröffnen, auch die Stadt Freiburg des halber entschuldigen, zumal selbiger zu niemandes Offensten, sondern allein zum Schutz ihrer Interessen bei den Salzpfauneil zu Salius angeordnet worden sei. 4) Den Instructionen gemäß ^ beschlossen, auch ferner Anlaß zu nehmen, sich in die Sache zu schlagen, um ein gutes Accoinmo- Burgunds zu vermitteln. Zuvörderst wird au den Vicepräsidenten und das Parlament zu Dölc König sei die Unterhandlung der Orte ganz angenehm gewesen und selbige würden es gern >. bie Grafschaft Blirgund durch giitliche Jilterpositioil lvieder in friedlichen Wohlstand zurückgeht^ ^ könilte. In aller Orte Namen habe mau eine Gesandtschaft von Bern, Freiburg uild Solo- ^hje^^uet; weil man aber nicht wisse, „in was für Termiuis sie dermaleil begriffeil seien und wie ^ ^ Ulteutivniert seien," so möchten sie dem deßwegen abgeordileten Boten von Bern anzeigen, ob ^ ^ F'ücrpositivii ailgenehm sei, worauf die Deputierten sich sofort auf den Weg begeben würden. — F»>t ^^bte ersucht inan, die Gesandten für den Fall einer willfährigen Antwort bei Zeiten zu ernennen, ^ >v ^ ungesäumt auf den Weg machen und init den nöthigen Credenzcn und Instructionen ver- ^ können. «K. (S. u. Vier ennetbirg. Vogteien überh.) v. Aus christlichein Mitleid und weil 996 Juli 1636. der Allmächtige die Eidgenossenschaft aus besondern Gnaden mit dem Kriegselend bisher verschont hat, ^ einhellig beschlossen, an nachfolgende Fürsten und Potentaten Ermahnungsschreiben zum Frieden ^ ^ Orte Namen abgehen zu lassen, an den Kaiser und an sämmtliche Churfürsten des Reiches, welche auf ^ Collegialtag zu Regensburg versammelt sind, an die Directoren und Assistenzräthe der Krone Schwede" ^ die mitverbündeten Fürsten und Stände, an den König von Frankreich und den Cardinal 'Richelieu, König von Spanien und den Cardinal-Jnfanten, deßgleichen an den Herzog von Savoyen. Luccr" in aller Orte Namen an den Papst schreiben und durch seine verordneten Ausschüsse solches dem be> ^ residierenden Legaten, den Cvmmissarien und Ambassadoren auch eröffnen, mit dem Ansuchen, die Principale dirigierten Schreiben an die gehörigen Orte abzusenden und alle guten Officien eu'^ zu lassen, daß die Schreiben zum Trost so vieler nothleidenden Christen ihre Wirkung erreichen. Ebe" selbe läßt man durch einen Ausschuß bei Herrn Meliand anbringen, welcher den Entschluß lobt uud guten Dienste anerbietet, k. (S. u. Bellenz:c.) A. Die alten Abschiede und nützlichen Ordnungen, ^ wegen des Fürkaufs gemacht worden sind, werden wieder erneuert und dem Abschiede beigelegt, da»» ^ Obrigkeiten selbige in ihren Gebieten beförderlich publicieren und deren Haltung unter Androhung ^ Confiscation der Früchte und Waarcn und noch anderer Strafe anbefehlen können. Ebendasselbe auch den Landvögten, Prälaten und Gerichtsherren in den gemeinen Vogteien befohlen. De" - , Haltern soll nicht für mehr als für ein oder zwei Jahre mit Früchten sich zu versehen gestattet I». Dem Landvogt der Grafschaft Baden, Alphons von Sonnenberg, des Raths der Stadt Lucern, seine Reise zu dem König von Frankreich, sowie zu einem Becher aus dem ersten österreichische" " gungsgeld von jedem Ort 81'/» fl. bezahlt werden, i. 1) Wegen Demolierung der zu Kleinhüi""3 H Basel noch immer im Bau begriffenen Schanze ist auf Basels Wunsch dem Feldzeugmeister von und der vorderösterreichischen Negierung geschrieben worden. 2) Basel und Solothurn, wegen der Grenzen liegenden Soldateska in nicht geringer Gefahr, bitten um getreues Aufsehen und allfällige- — Man gibt ihnen die Vertröstung, daß man Alles leisten werde, wozu Bünde und Ehre verp> It. Franciscus 'Marschall, des Königs von Spanien Generalprvcurator zu Pontarlier, Abgesa" ^ Vicepräsidenten und des Parlamentes zu DSle, überreicht zwei Schreiben von den jetzigen Verord"^ ^ Guvernements und eröffnet alsdann, Frankreich habe trotz mehrmaliger Versicherungen, daß es ^ ^ tralität der Freigrafschaft Burgund achten werde, diefelbe wiederholt verletzt und das Land mit ^ Schwert heimgesucht; die Orte möchten einhellig den Entschluß fassen, kraft der Erbeinigung ^ tralitätstractats Burgund beizustehen und Gewalt mit Gewalt abzutreiben. Die von Frankra Projezierten Gesandtschaften würden nur Verhinderungen und Schaden verursachen; die Drw .^si deßhalb eine kategorische Antwort abgeben. — Es wird abgeredet, daß die bereits beschlossene F von Bern, Freiburg und Solothurn nach Burgund sich unverzüglich über einen Tag vergleiche" ^ die Reise begeben solle, um im Namen aller Orte wo möglich zu vermitteln, damit die Waffe" und hernach durch weitere Tractation ein guter Friede zu Stande gebracht werde. Inzwischen """ den Vortrag Marschalls zu Händen der Obrigkeiten in den Abschied. — Freiburg wiederholt se"^ D'' Erklärung und läßt es nochmals dabei bewenden. I—p. (S. u. die betreffenden Vogteien.) >>^ ordnete des Fürstabtes von St. Gallen beklagen sich über den stammheimischen Arrest, bitte" ßsth's Aufhebung desselben und ersuchen die Orte, falls dieß nicht erhältlich sein sollte, dem Abt zum Rechte zu verhelfen. Sie anerbieten sich auch, wenn der Arrest aufgehoben werde und Zürich " Juli 1636. 997 , . gern Gehör zu geben und Alles gebührend erörtern zu lassen. — Zürich theilt die Beweggründe ^ diesem Arreste theils mündlich mit, theils durch Verlesung zweier Schreiben, von denen das eine an den ^ das andere an die fünf Orte erlassen worden ist, und bittet, den Abt dahin zu vermögen, daß er dem ächteten Landfrieden und dem jüngst zu Baden zu Stande gekommenen Vertrag nachkomme; wenn das ehe. werde der Arrest aufgehoben sein. — Man ersucht hierauf, damit die Ruhe in der Eidgenossenschaft eher erhalten werde, die Gesandten Zürichs, den Arrest aufzuheben, oder, falls sie nicht soweit in- 'w seien, ihre Obrigkeit dazu geneigt zu machen. Wenn sie dann über ihre Prätensionen gütlich verhandeln und jemand von'den Orten dazu gebrauchen wollen, werde man sich gern dazu bequemen. - Die Indien Zürichs, soweit nicht instruiert, nehmen dieß in den Abschied, r. fVIII alte Orte.) Der Münz- ^ster vo„ Uri verantwortet sich wegen der ungleich gemachten Urner Dublen und eröffnet, daß er nachluden Personen das von ihnen empfangene Gold in Urner Dublen transferiert und dieselben jeder Zelt, ^ das Gold gewesen, geprägt, auch nie Zusatz dazu gethan habe, weil er selbst kem Femgold gehabt; lich dem Juden Salomen zu Nheineck, der ihn zuerst hintergangen habe, indem er ihn: Gold gebracht, er nicht im Feuer probiert habe in der Voraussetzung, es werde Probe halteil, was aber hernach sich ^ herausgestellt habe. Diesem Inden habe er 1500 geprägt, dem Bassawan (Passavant?) zu Basel 4000, Äd Besenwal von Solothurn 300, dein Peter Brändlin, Goldschmied zu Bregenz 800 und dem dem lies/'! ^kvb von Feldkirch 200. Wie viel er sonst gemacht habe, wisse er nicht mehr, da er es nicht auf- ben habe; er habe auch einen schlechten Profit dabei gehabt, da ihm Etliche vom Stück 4 Sch., Etliche ^ Gatzen gegeben hätten. Er bittet höchlich um Verzeihung, weil er das nicht vorsätzlich, sondern viel- ^ aus Unfleiß llnd Ignoranz gethan habe. Weil man aber findet, daß er gröblich gefehlt und den »iid l^ ^ Uri mißbraucht habe, so überläßt man ihn seiner Obrigkeit, dainit sie ihn gebührend bestrafe Hub ^ Tempel zu ihren Händen nehme. Weil obige Zwei von Basel und Solothurn einen guten Theil Zcbra lassen lind wohl gewußt haben, daß die Dublen nicht probehaltig seien, zwar den Vorwand dies/!'^ haben, daß sie diese Münzen außer Landes gebrauchen wollen, so ersucht man die beiden Städte ^irj/^ »a examiniereil, wie es hergegangen sei, und wer mit ihnen „unter der Decke liege", und hte / ^ anzuhalteil, was sie habeil prägen lassen wieder per 5 fl. „auszuwechseln" und sie für hsta? Zu strafen. Man behält sich vor, sie in den Orten oder Vogteien, wo sie betreten würden, zu iiii ^cgen des Juden Salomen, der sich dermalen jenseits des Vodcnsees aufhält, wird dem Landvogt ^r>v geschriebeil, heimlich auf denselben zu fahnden lind ihn, wenn er wieder in seine Amts- ^ altung kommen sollte, gefänglich einzuziehen, zu examinieren und nach Verdienen zu strafen. 8. (S. lt. ^rgau.) Verhandlungen der katholischen Orte, daß ' u. Napperswhl.) u. (VII katholische Orte.) Lucern wird beauftragt, an Wallis zu schreiben, ^»ste^ ^ Bundesschwur einen Tag bestimmen und denselben bei Zeiten anzeigen möchte. Damit die öu groß werden, soll man mit weniger Pferden dorthin fahren, v. (V katholische Orte sammt beaut Ikarus und Appenzell-Jnnerrhoden.s Statthalter Müller ist von seinen katholischen Mitlandleuten den Streit wegen der Vogtei Werdenberg, welchen dieselben mit ihren Mitlandleuten der neuen Nicht gemeiner Sitzung zur Sprache zu bringen. Die übrigen Gesandten finden es dermalen X. .^hsuni und ersuchen ihn, dießmal es zu unterlassen. (S. u. Deutsche gemeine Vogt, überh.) katholische Orte.j Herr vom Staal und Nechnungsschreiber Wagner von Solothurn ersuchen aber- 938 Juli 1636. mals um eine Belohnung für ihre im thurgauischen Ncchtshandel gehabte Bemühung. Es wird eine nung darüber dem Abschied beigelegt, damit jedes Ort seinen Antheil den Petenten überschicke. ' Thurgau.) Zu i. Dem Baslcrcxemplar ist ein Protokoll der Verhandlungen beigelegt, welche zwei vom st" daselbst Abgeordnete (Leonhard Wcnz u. Bernhard Brand) beim Feldzeugmcister von Reinach, dem 6m» ^ Volmar, Friedrich von Andlau und Trutbert von Mossenberg gepflogen haben. Zu Zr. Die Gesandtschaft ging ab. Gesandter von Bern war: (Johann Rudolf?) Willading, vonFrc'i»» Johann Heinrich Wild, von Solvthurn (nicht angegeben). (Freiburger Jnstructionsbuch. Bd. 1s.) Man sehe auch in den Abschnitten Hcrrschafts- und Schirinortsangelegenhciten: Deutsche gemeine Bogteicn überh. Landgrafschaft Thurgau. Landvogtci Nhcinthal. Grafschaft Sargans. Bier cnnetb. Bogteicn überh. Vogtci Bcllcnz w. Napperswyl. ,v. I. «. I» I». I»». «I. t. t. Art. 6S. Art. 113. ., 162. ., 101. Art. 66. Art. öS. Art. 160. Art. SS9. Art. 14. Gotteshäuser. Abzug. Zolle und Geleit. Justizsachcn. Ewiger Vcrsprnch. Zoll und Geleit. Kriegssachen. Art. 16. Amtsrechnung. „ 419. Gotteshäuser, Klöster. <». Art. 23. Freiheiten der 11nterthan°"' 8 aus dem Berner-, t—^ aus dem Luccrnercremplar. 78S. Conferenz von Uri, Schlvyz und Nidwaldcn. Brunnen. 163«, 16. Juli. Laiidcsarchi», Nidwaldcn. Gesandte: Uri. Johann Walthart Im Hof, Statthalter. Schwyz. Sebastian Abhberg, ' Landammann; Johann Nigert, Statthalter; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Ali-Statthalter; Jtal Pannerherr und des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, All-Landammann und LandshauP»»»" Bartholomäus Odcrmatt, Statthalter. . ». Der Coinmissarius und die Hauptlcute zu Bellenz hatten durch einen Eilboten berichtet, daß von Rohan mit einer Armee von 12,000 Mann bei Malaguardia den Durchpaß durch die Landschaft ^ zn uehmen beabsichtige. Es wird beschlossen, den zu Baden befindlichen Gesandten zn befehlen, die vor die zwölf die ennetbirgischen Vogteien regierenden Orte zn bringen und dieselben zu veranlasse», ^ französischen Ambassador durch einen Ausschuß und dann vom Herzog von Rohan durch ein Schreibe» ^ bestimmte Erklärung zu verlangen, daß das Territorium der Orte jenseits des Gebirgs nicht werde ^ werden. Die Ausführung dieses Auftrags wird dem Statthalter Im Hof übertragen. 1», < ' Bellenz ic.) «I. Uri wird gebeten, das schon früher beschlossene Schreiben wegen der noch aussi^»^ Bezahlung für die Hauptleute zu Bellenz an den Gubernator von Mailand, Markgrafen de Legans, zufertigen. (S. u. Bellenz :c.) I». Uri beschwert sich darüber, daß die Schiffleute von Buochs und jener Gegend ihm ausländisches Bettelgcsindel und „Fcdcrnträger" zuführen. Es erklä^, «s die Schiffleute mit dem Gesindel zurückschicken und sie strafen werde. R, Ir. (S. u. Bellen; Juli 1636. 999 Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: tt. »», «, «—8, t, Ic- Art. 866-866. T'NO. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1030, 18. Juli. LandcSarchiv Nldwaldcn. ^ bsesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Johann Jakob Tanner, Alt-Landammann. Schtvhz. Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Johann Nigert, Statthalter; LaPannerherr und des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann und " -'hauptinanu; Johann Walthart Lussi, Alt-Landaminaun uitd Pannerherr. lS. u. Bellenz :c.) «I. Jeder Gesandte wird eingedenk sein, seinen Herren und Obern über r^^i^tierten Korn- oder Wochenmarkt Bericht zu erstatten. «. (S. u. Belleuz :c.) t. Weil man Be- hat, daß iit Obwaldcn die ansteckende Seuche im Zunehmen sei, daß aber daselbst schlechte behalten werde, wird an Obwalden geschrieben, man möchte die erforderlichen Maßregeln treffen, kei^^afalls man veraitlaßt wäre, andere Mittel an die Hand zu nehmen. A. Schwhz wird gewarnt, Tch'-^^ukranicr Bettelgesindel nach Flüelen oder nach Treib führen zu lassen, sonst werde man die b^ute mit denselben zurückschicken und sie strafen. Ii, I. (S. u. Bellcnz :c.) Man sehc auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: ' Vellen; u. »-«, «, u, t. Art. 867-872. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Vrunueu. 183«, 30. Juli. Landcsarchiv Nidwalde». ^e-i. Johann Walthart Im Hof, Statthalter; Johann Heinrich Zum Bruuucn, Ritter, ^^^umann. Schwhz. Diethelm Schorno, Laudammanu; Sebastian Abhberg, Alt-Landaminann; ^»ln Pannerherr; Johann Jndcrbitziu, des Raths. Nidwalden. Konrad Von Büren, Land- Kaspar Leu, Ritter, Alt-Laudammann und Landshaliptmann. !v ' ^ ^^nz :c.) v. Was wegen des zu Sins zu errichtenden Markts verhandelt worden hch. die Gesandten ihren Herreil und Obern einläßlich berichten. Da muthmaßlicher Weise der Er- sich ^ desselben Zürich und Lucern entgegen sein werden, wird Schwyz ersucht, durch eine passende Person ii»h v. b und dessen Aemtern zu erkundigen, ob sie daselbst sich an die drei Orte dafür anschließen wollen, ^ ^ Erfahrling zu bringen, wessen Glarus gesinilt sei. <1. Die Hauptleute zu Bellen; berichten bog m Eilboten, daß sie durch abgeschickte Kundschafter den Bericht erhalten hätten, daß der Herzog besichtige mit 8000 Mann gen Bellenz zu zieheil. In Betracht, daß schon früher mit Graf .^b^adelt worden ist, wo man, im Falle mehr Kriegsvolk zur Wahrung des Passes zu Bellenz sollte, die Mittel zur Erhaltung desselben finden könnte, hierüber aber noch keine Antwort erfolgt 1000 August 1636. ist; in Betracht ferner, daß im Herzogthum Mailand das Gerücht verbreitet ist, daß die Orte gcsow'^ seien, den Franzosen den Durchpaß zu Bellcnz zu gestatten, wird beschlossen, ein Schreiben an Casa»s richten, in welchem dieses Gerücht widerlegt und zugleich gefragt wird, ob er, da die zu Bellenz befind > Soldateska gegenüber einem starken Ueberfall zu schwach sei, im Falle der Vermehrung wirklich Mittel zum Unterhalte derselben in Aussicht stellen könne. Die Orte seien entschlossen, das Bündniß zu und den Paß zu wahren, aber auf ihre Kosten mehr Soldaten zu stellen, falle ihnen zu schwer. L. dem Streite in Gersau ein Ende zu machen, sollen sich den folgenden Montag diejenigen, welche unliW den rechtlichen Spruch gethau, nach Gersau verfügen, um zwischen den streitenden Parteien zu cntsch^ ^ Davon ist auch Lucern in Kenntniß zu setzen. L. (S. u. Bellenz zc.) Man sehe auch im Abschnitte Henschaftsangclcgenheitcn: Bogtei Bellenz:c. », I», t. Art. 873—875. 7SS. Conferenz von Uri, Schwyz und Unterwalden. Brunnen. 163«, 4. August. LandcSarchiv NIdwaldc». Gesandte: Lucern. Ludwig Schumacher, Alt-Schultheiß und Schützenveuuer; Johann Jakob So>n^ berg, des Raths. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Johann Jakob Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Sebastian ÄbY ^ Alt-Landammann. Unter Wal den. (Niemand.) ». Die Gesandten sind zur Beilegung des Streites unter den Gersauern zusammenbcrufen Von den vor die Gesandten beschiedenen Deputierten vernimmt man, daß es bei dem Streite sich blos um die Bezahlung der aufgelaufenen Kosten handle. Es wird daher folgender Spruch gethau: . aufgelaufenen, von den vier Männern prätendierten Kosten von 2789 Gld. 1 Sch. werden, weil ein ^ ^ derselben überflüssig gewesen ist, auf 1600 Gld. reduciert; diese sollen den vier Männern auf Weise bezahlt werden: Weil es sich herausgestellt hat, daß 800 Gld. in diesen 1600 enthalten sind, das Geschlecht der Küttel berühren und in deren mit der Landschaft gehabten Streitigkeit von den Männern ihretwegen ausgegeben worden sind, und von diesen die Küttel betreffenden Kosten laut er gencn rechtlichen Spruches den halben Theil die Küttel, den andern halben die Landschaft trage» ^ ^ so läßt man es dabei bewenden dergestalt, daß die Küttel und die der Landschaft, welche den Küttcu^ wider gewesen, die 800 Gld. mit einander die eine Hälfte auf Martini 1636, die andere auf Matths den vier Männern zu bezahlen haben. Die andern 800Gld. Unkosten, welche die vier Männer für sich selbftisi' über der Landschaft oder ihren „Widerwärtigen" gehabt haben, sollen die Landschaft oder die einzig und allein auf obige zwei Termine wieder erstatten. Damit die Parteien nicht mit einander ZU ^ haben und keine Ungelegenheiten entstehen, sollen die Zahlungen an den Landschreiber von SchwhZ werden, der sie an den gehörigen Ort zu übermitteln hat. Hiermit soll der Streit beendigt, der alte brief laut früher ergangener rechtlicher Erkanntniß und des darüber verfaßten Instruments oder ^ briefs todt, ab und ungültig sein. — Da während der Verhandlung dieses Streites sich Etliche in letzenden Worten über die Gesandten haben vernehmen lassen, hält man es erforderlich, daß ^ August und September 1636. 1001 Wrigm Ortes das Gebührende verfügt werde. Die darüber aufgenommenen Verhöre sollen den Herren ^ Obern vorgelegt und sie um Recht und Gericht gebeten werden über diejenigen, welche diese unver- ,hinten Reden verbreitet haben. Auf die künftige fünförtischc Conferenz sollen die Gesandten darüber Liiert werden. Denjenigen, welche sich die ehrverletzenden Acußerungen haben zu Schulden kommen , werden die Verhöre mitgetheilt, damit keiner bei seiner Verantwortung Unwissenheit vorschützen k. (S. u. Rappcrswyl.) «, «I (S. u. Bellenz:c.) ^ Man sehe auch in den Abschnitten Herrschafts- und Schirmortsangclcgcnhcitcn: z,°^i Bellcnz zc. «,«1. Art. 876. 877. U. Art. 15. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1939, 19. August. LandcSarchiv Nidwnlde«. ^ Gesandte: Uri. Johann Peter von Noll, Landammann; Johann Kaspar von Spiringcn, genannt i Ritter, Alt-Landammann; Johann Jakob Jndergand, des Raths. Schwyz. Sebastian Abyberg, y^^ammann; Johann Kaspar Ccberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Jnderbitzin, Diethelm Frischherz, Raths. Nidwalden. Konrad Von Büren, Landammann; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann ^ndshauptmann. die Conferenz ist zusammenbcrufen tvvrden, um für die Gesandten auf die Jahrrechnung zu Bellenz H ^^'uction zu berathen. u. In erster Linie wird aber die Angelegenheit des zu Sins zu errichtenden ^ Zur Sprache gebracht. Schwyz berichtet, daß seine Abgeordneten nach Zug die Acmter dem Vor- ^ ^ geneigt gesunden hätten. Es wird nun für das Rathsamste erachtet, nochmals zum Uebcrfluß an ^ ^Milien, es möchte gestatten, daß eine Abordnung der Orte ihre Beschwerden vor Rath und ich, ^ eröffne; man werde dann eine bestimmte Antwort verlangen. Sollte Luccrn auf seinen Neue- »c>,^ ^harren, so ist eine Zusammenkunft der die Freien Aemter regierenden Orte abzuhalten, um den ^ Rwrkt ins Leben zu rufen. 1»—IR. (S. u. Bellenz :c.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnheitcn: ' Allenz :c. Art. 87S-689. 7S4. Conferenz von Uri, Schwyz und Unterwalden. Brunnen. 1939, 9. September. Landesarchiv Nidwalden. ^ ^ ^ Johann Walthart Im Hof, Statthalter; Johann Kaspar von Spiringcn, genannt Cxh " Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Johann Kaspar Ritter, Alt-Statthalter; Michael Schryber, Seckelmeister; Martin Belmont, des Raths. Unter- 126 1002 September 1636. walden. Sebastian Wirtz, Landammann und Pannerherr, von Obwalden; Konrad Von Büren, ammann, von Nidwalden. Auf das den 19. August von Brunnen aus an Lucern erlassene Schreiben ist eine abschlägige, in ^ pfindlichem Tone abgefaßte Antwort eingetroffen. In Folge derselben beräth man sich, wie man der ^ schwerden gegen Lucern einmal los werden könnte. Es spricht sich die Ansicht aus, daß man endlich einmal Ernst die Sache betreiben müsse, damit Lucern nicht glaube, die Orte trauten sich wenig Recht in im Sache zu. Man vereinigt sich dahin, durch eine Gesandtschaft an Zug und Glarns diese beiden ^ den projektierten Markt zu Sins oder zu Küßnacht zn gewinnen. Uri übernimmt die Gesandtschast Glarus, Schwyz die nach Zug. Unterdessen soll eine Antwort nach Lucern geschickt werden, zu welchr^ ein Concept zu verfassen ersucht wird, das zur Genehmigung den beiden andern Ständen zugesandt wc ^ soll. Wünscht ein Stand daran etwas zn mehren oder zu mindern, so ist wiederum eine Zusa»"^ kunft zu veranstalteu. Alan spricht sich dahin ans, daß alle drei Orte in dieser Sache fest zusa»'^ halten sollen. T'NÄ. Gemeineidgenössische Tagsatzung der XIII Orte. Solothur»». t«3K, IS. und 16. September. Staatsarchiv Zürich. Lest. XII. 140. kvl. S4. Staatsarchiv Luccr». Absch. de anno IWL, Vd. XXVI. kol. IW> Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Seckelmeister; Ludwig Schneeberger, Zeugherr und des Bern. Johann Frischberz, Seckelmeister; Franz Güder, Gubernator, des Raths. Lucern- s Schumacher, Schultheiß; Heinrich von Fleckenstein, Ritter, Statthalter und Pannerherr. Uri. Hans at Tanner, Landammann; Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Haus ^ Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Jtal Neding, Pannerherr. Unter walden. Sebastian Wirb, ammann und Pannerherr, von Obwalden. Zug. Beat Znrlaubcn, Ammann. Glarus. Basel. Bernhard Brand, des Raths. Freiburg. Johann Daniel von Montenach, Ritter; Hans Wild, Zeugherr. Svlvthurn. Johann von Noll, Ritter, Schultheiß; Wernher Brunner, Alt-Schu^ Johann Degenscher, Venner; Heinrich Grimm, Seckelmeister. Schaffhausen. Johann Jmthurn, meister. Appenzell. (Niemand.) ^ z,. Die Obersten und Hauptleute der vier Regimenter, welche letztes Jahr in des Königs von Dienst gezogen sind, haben sich beschwert, daß man dem Bündniß und der Capitulation zuwider die us^ lichen Musterungen nicht vornehme und sie die Bezahlung nicht erhalten. Seit bald sechs Monaten ^ Zahlung erfolgt und von den Soldaten werde deßhalb gedroht, mit Fahnen und Feldzeichen '^el Viele hätten sich bereits nach der Heimath begeben, so daß die Compagnieen gelichtet seien. In ^ Musterungen suche man allerlei Neuerungen zu machen, indem die Kriegscommis den Hauptleuten, Brauch gewesen sei, nur für die auf dem Platz stehenden Soldaten zahlen wollen, wenn gleich viele 6^ ^ erst in den letzten Monaten gestorben seien. Für die Verstorbenen wolle man von 100 Livr. 20 abzi^^^ die vier an Zahl ungleichen Regimenter werde ein gleicher Fond gemacht. Von dem König habe Vertröstung, von den Ministern nur Ausreden erhalten. — Nach der eidgenössischen Begrüßung ersu September 1636. Ivgz ^bassador Meliand uin Abhülfe dieser Beschwerden und verdeutet ihm dabei, daß man das Volk sonst scie,' müßte. Der Ambassador entschuldigt sich und bietet seine guten Dienste an. Die Zahlungen '""^blieben wegen der plötzlichen Invasion des Feindes in des Königs Lande, welcher alsbald 50,000 b«/ü aufstellen müssen; hoffentlich werde Alles bald in bessern Stand kommen. — Weil der Am- »!>n ^ ^"^st zu Baden geäußert hat, daß ein Wagen mit Geld unterwegs sei, so ersucht man ihn auch förderliche Entrichtung der ausstehenden Pensionen, Friedgclder und Distributionen. Der Ambassador ^Met, man möchte wegen „eingerissener Ungelegenheit" und gähen Ucbcrfalls Geduld tragen. — Weil dekl ^'"^kt hat, daß die Bezahlung der Monatssolde nicht in der Gewalt des Ambassadors ist, so wird lstnw wegen der übrigen Beschwerden an den König geschrieben und das Schreiben durch einen Hauptleuten zur Abgabe zugeschickt. — Desgleichen wird an den Superintendantcn der Finanzen, sie ^ ^mllvn, und an Herrn General Evalin geschrieben, sie möchten das Ihrige thun, daß beförderlichst s^hlung erfolge. — Die Obrigkeiten sollen ihre im Lande befindlichen Obersten und Hauptleute unver- °dcr ^ ^ Fähnlein schicken, damit sie die Zahlungen betreiben und reiflich erwägen, ob es nützlich ^Mttwortlich sei, die ihnen gemachten oder noch zu machenden Zumuthungen anzunehmen. Dein ihn, Meliand läßt man die Beschwerden der Obersten und Hauptlente schriftlich zustellen und stellt »nd ^ ^ Soldaten bei nicht erfolgender Bezahlung sich weigern werden, die Posten zu versehen dlir/^ Fahnen heimkehren werden. I». König Ferdinand III. von Ungarn und Böhmen schickt ^Mn eigenen Currier ein Schreiben (dat. 13. Sept.) des Inhalts: Nachdem die Grafschaft Burgund glei/ ^ Waffen des Kaisers und des Reiches wieder befreit sei, hoffe er, daß die Orte künftig bei der- Unternehmungen die Bedrängten mit aller möglichen Assistenz unterstützen werden. Ihrerseits ^ ^e versichert sein, daß der Kaiser und das Haus Oesterreich ihnen im Fall einer Gefahr der fstä gemäß zu Hülfe kommen würden. Weil der König von Frankreich gegen Kaiser und Reich ^scz ^ Feindseligkeiten verübe, so sei ein ansehnliches Heer dahin commandiert worden, nicht zum Ruin »i^^Preiches, sondern um der ganzen Christenheit den lieben Frieden wieder zu bringen. Die Orte ^cmkreich keine Hülfe leisten, sondern ihr Volk, das zur Zeit in französischen Diensten sei, abbc- ^v»! ^ tkwe Begierde nach dein Frieden durch die That bezeugen. — Die Gesandten antworten, der lj^' 'Wchte bei seinem guten Willen für den Frieden beharren, wie denn auch die Orte dafür alles Mög- kl^^Wen wollten; in Beziehung auf die Erbeinigung lasse man es bei der zu Baden abgegebenen Er- Äbs/?. ^bleiben. «. Zürich eröffnet, daß auf zwei Schreiben an die Erzherzogin Claudia wegen »s ^ ^Wndmlinzen auch annehmen und zu dem Ende auf einein Tag zu Zug erscheinen wollen. — Die »»!> erklären, daß sie wegen Ungleichheit der Münzen und weil in Savoycn, Burgund, Oesterreich angrenzenden Ländern, auch in Frankreich selbst der Preis der Sorten gesteigert werde, sie '»st beitreten können. Man nimmt die Sache in den Abschied und hofft, daß Bern, Freiburg biei^ " °ch"rn darüber beförderlich eine Unterredung halten werden, v. Weil der Münzmeister zu Uri haben ' geringem Gehalt geprägt hat, an welchen die Besitzer großen Nachzug und Schaden ' ""d derselbe etliche Burger zu Basel und Solothurn als Ursächer angegeben hat, die sich aber bei 1004 September 1636. Zürich schriftlich verantwortet haben, so wird nothwendig erachtet, daß der Münzmeister mit ihnen tiert werde. Damit ist aber der Schaden noch nicht ersetzt nnd die Frage nicht gelöst, wer solchen ' abzutragen schuldig sei, da die Obrigkeit den Stempel dazu gegeben hat und verpflichtet ist, einen flw^^ Wardein aufzustellen. - Die Gesandtschaft von Uri bemerkt, ihre Obrigkeit habe den Münzmeister nach ^ ^ gestellt, und es sei daselbst verabschiedet worden, daß er gestraft werden solle. Sie habe sich dieses Anz»' nicht versehen und wolle denselben ihrer Obrigkeit heimbringen, t. Junker Christoph Studer von St. ^ ^ berichtet, Gubernator und Superintendant cls zusticw zu Lyon Hütte, um die Stadt in VertheidignnM» zu setzen und 1200 Mann zu erhalten, auf Bürger und Einwohner eine Steuer gelegt, die monatlich Kronen betrage, und au welche die sanctgallischcn und eidgenössischen Kaufleute auch contribuiere» I" ^ Auf gemachte Vorstellungen habe der Stadtherr geantwortet, daß er sie, falls sie sich nicht in wenig für die Bezahlung erklären würden, zwingen werde. Im Namen sämmtlicher Kauflente bitte er daher ^ eine Verwendung beim Gubernator, weil dergleichen wider die Allianz und das Bündniß, besonders Art. 21 sei. — Es wird der Gubernator schriftlich ersticht, die eidgenössischen Kauflente mit dcrgle^-^ ungewohnten Zumnthungen zu verschonen. K. Die Gesandten Zürichs begehreit, daß in dem an den König neben den vier Regimentern in Frankreich auch des in den Bünden stehenden Meldung ^ ^ werde, weil dasselbe auch den Sold für viele Monate zu fordern habe, worüber die Officiere anihreObu^ geschrieben Hütten. Die fünf katholischen Orte und Freiburg finden diese Einverleibung bedenklich, ^ , dermalige Zusammenkunft allein wegen der vier Regimenter in Frankreich stattfinde; in ein best"' ^ Schreiben wollen sie gerne einwilligen. — Zürich findet dieß für unthunlich und will die Weigerung ^ - Abschied gesetzt wissen. — Das Schreiben soll im Namen der XIII Orte ausgestellt werden, weil 6 ^ und Appenzell, obgleich abwesend, durch Schreibe» an Zürich auch darein gewilligt haben. Verhandlungen der VII katholischen Orte. ^ I». Uri stellt den Antrag, man möchte dem Hauptmann Steiger, der als Agent an die Ambrosius Foruerius gewählt worden ist und bei letzter Jahrrechnung von etlichen Orten seine ^ nicht erhalten hat, seine Besoldung ans dein Zolle durch den Landschreibcr von Beroldingcn bezahle» ^ ^ da er den königlichen Stipendiaten und den mailündischen Alumnen guten Beistand geleistet habc> ^ Antrag wird in den Abschied genominen. i. (S. u. Bellenz zc.) Ic. In der sieben katholische» ^ Namen soll der Herzog von Savoyen schriftlich um Bezahlung der Ausstünde angegangen werden-^ ^ Gesandten von Luccrn, Uri, Schwyz und Untcrwalden werden ersucht, auf ihrer Heimreise Z" ' P darüber mit des Herzogs Ambassador zu reden. I. Es wird berichtet, daß der nun schon lange Vogt zu Delsberg ohne Erlegung der geforderten 1500 Doublonen nicht werde auf freien werden, und daß Jntercessionsschreiben an den Ambassador oder den Comte de la Suze nichts ^ werden. Man beschließt, mit dem Ambassador reden zu lassen, daß er doch „zu Ehren nnd Herren und Obern in dergleichen Angelegenheiten seine Jnterposition und Einschlüg fürohin besser in ^ nehmen wolle." Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten Bogtei Bellenz :c. i. Art. sst). I»—t aus dem Lucernerexcmplar. October 1636. 1005 7S«. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1L3K, 17. Oetober. Landesarchiv Nidwalden. ^ Gesandte: Uri. Johann Peter von Noll, Ritter, Landammann; Johann Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann. Schwyz. Diethelm Schorno, Landammann; Sebastian Abyberg, Alt-Land- Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Starthalter; Johann Jndcrbitzin, des Raths. Nidwalden. Von Büren, Landaimnann; Johann Walthart Lussi, Alt-Landammann und Pannerherr. ^ N. u. Bellenz w.) 1». Der Anzug, ob nicht in Betreff der vielen von Uri aufgenommenen wodurch die Wein- und die andern Fuhren verthcuert werden, remediert werden könnte, wird in z/^^)ied genommen. « K. (S. u. Bellenz :c.) I». Die Gesandten werden ihren Herren und Obern V wissen, daß man, wenn Lucern von den beschwerlichen Neuerungen nicht absteht, sich werde ^ ' ^Ken müssen, ob man das Recht antreten oder ob man bei der Zusammenkunft in Zug etwas deß- vorbringen wolle. Unterdessen soll das scharfe Schreiben Lucerns nicht unbeantwortet bleiben, und j )«lter Im H^f wird beauftragt ein Concept zu einer solchen Antwort den Obrigkeiten einzusenden. ^ ' (S. u. Nappersivyl.) I. Die Abordnung zum Grafen Casati soll dein alten Regiment zur Bezah- Ausstandes verhelfeil >md, da die Obrigkeiten befriedigt sind, dahin wirken, daß die Assignationen, Di>c^ Großcaiizler zu Anfang des Durchzugs des deutschen Kriegsvolks im Betrag von 10,000 ^reiben an Marquis de Leganez erlassen. Ww!c. »,«-8. Art.891-89«. Art. Ig. 17. , Monat gegeben worden sind, bezahlt werden. Zugleich wird zu ebendemselben Zwecke ^reiben an Mo Man sehe auch in den Abschnitten Herrschafts- und Schirniortsangelegenheitein 7S7. Conferenz der VII alten Orte. Zug. 1K3K, 24. und 25. Oetober. Staatsarchiv Zürich, ttost. XII. >17. t'ol. I0Z. Staatsarchiv Liiccrn. Al-sch. clv anno IWV. Bd. XXVI. kol. US. L„^""bte: Zürich. Salomon Hirzel, Seckelmeister; Johann Ulrich Stampfer, des Raths und Wardcin. Ludwig Schumacher, Schultheiß ustd Schützcnfähnrich; Jakob Hartmann, des Raths. Uri. 3uin Brunnen, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Diethelm Schorno, Landammann; Johann vhh. ^berg, Statthalter. Unterwaldcn. Sebastian Wirtz, Landammann und Pannerherr, von Johann Walthart Lussi, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. ^wkler, Ammann; Beat Zurlauben, Alt-Ammann; Ulrich Heggli, Alt-Ammann; Konrad Bran- hei^ Statthalter; Wolfgang Wikart, Jakob Müller, Beat Meyenberg, alle des Raths. Glarus. H ^ ^tunpi, Landammann. schV ^^uössische Begrüßung. — Weil die Münzordnungen, welche diese Jahre her gemacht worden ^ ^ beobachtet werden, so wird für nothwendig befunden, daß die Orte, welche bisher zusammen- 2006 October 1636. gehalten haben, sich abermals vereinbaren, wie der Steigerung und Auswechslung der guten grobeil und Silbersortcn und dem Einschleichen der kleinen geringen Handnlünzen begegnet werden könne. ^ wird einhellig beschlossen, bei der jüngst zu Baden geinachten Valvation zu verbleiben. Weil aber diess her die spanischeil Dublonen, Neichsthaler und Nealonen um etwas im Preise gestiegen sind, soll kü>tz folgende Valvation Geltung haben: Gold forten. Spanische Dublonen — 7 Münzgulden, Sonncnkl'^ 3 Gld. 20 Sch., Ducaten 3 Gld. 30 Sch., Mailänder Dublonen ^ 6 Gld. 30 Sch., Goldgul^ — 2 Gld. 20 Sch., Urner Dublonen — 5 Gld. 20 Sch. S i l b e r s 0 r t e n. Reichsthaler und Realc ^ 26 Btz., Silberkronen ^ 2 Gld. 13 Sch. 2 Angster, Genuescr ^ 2 Gld. 30 Sch., Philippsthaler - 2 Gld. 3 Sch. 2 Den., Guldenthaler— 1 Gld. 30 Sch., Kreuzdickcn —26 Sch. 4 Den., altfranzösischc Dickcu ^ 25 Sch., Justiner — 2 Gld. 8 Sch., eidgenössische Dicken — 20 Sch., Churer Zehnkreuzcrwerthigc 7 Sch. 3 A. — Straßburger, Hanauer und andere ausländische Dicken sollen, weil keine neuen wordeil sind, in ihrem Werthe verbleiben. Die Freiburger und Solothurner neueil ganzen Batzen, ^ seit 1630 geprägt sind — 15 Angster oder 3 gute Kreuzer, Berner Batzen — 1'/-Sch. Die l'chlcl^ ausländischeil kleinen Münzen solleil laut Abschieds von Baden nochmals verrissen werden. Den Orten, die sich dazu noch nicht bequemen wollen, soll freundlich geschrieben werden, daß man thre derar " kleinen Münzen auch nicht länger duldeil könne, sondern herabsetzen oder verrufen werde. Wardcin Staw ^ von ZArich soll darauf achten, daß allerlei einschleichende böse und beschnittene Sorten aus dein schafft und obige Ordnung so viel als möglich gehandhabt werde. Der sehr schädliche Aufweckst^ ^ abermals verboten. Damit diese jetzt gemachte Taxation und Ordnung, wovon die Wohlfeilheit der lind Maaren zu hoffen ist, desto beständiger bleibe, sollen alle Sorten nach ihrem alten aufgesetzten lM ^ gewogen und gemustert werdeil. Wenn Einer oder Mehrere ergriffen werden, die solches Geld andc^ ^ nach der Taxation ausgeben oder einnehmen, sollen sie mit Verlust des Geldes und sonst nach der Obrigkeiten exemplarisch bestraft werden. Von dieser Ordnung soll kein Ort ohne Einwilllgu"ö andern sich lossagen. I». Obgleich der Münzmeister von Uri sich zur Verantwortung nach Bade» ö ^ hat und seiner Obrigkeit zur Bestrafung wieder anHeim gegeben wordeil ist, so wird doch nothweudbl achtet, daß er, um seine Mitinteressierten anzuzeigen, auf nächster gemeincidgenössischer Zusain>ne»lu^^ Baden wieder erscheine, damit man alsdann die andern Uebertretcr, die man auch dorthin eitleren ebenfalls gebührend bestrafen könne. Alt-Landanlinann Zum Brunnen, ohne Instruction, in»m^ ^ aä roksrsnäuln, in der Hoffnung, daß es seiner Obrigkeit auch nicht entgegen sein werde. <5. Antrag Zürichs wegeil des Viehverkaufs außer Landes und daß aller Orten eine gleiche FlcisclM'c ^ führt werden möchte, findet man einstweilen, weil des Viehs viel und des Heues in etlichen Gegrudc"^^ vorhanden ist, auch keine Wälschen zum Viehkauf sich zeigen, nicht, daß dermalen etwas für dir hierin anzuordnen sei, sondern es wird jeder Obrigkeit anheimgestellt, für sich selbst zu handeln, seines Spanes mit dem Abt von St. Gallen wünscht Zürich, daß man diesen von Zug aus q Haltung des zu Badeil genlachten Vergleiches crmahne. — Die übrigen Orte bitteil es, vorher den ^ Stammheim aufzuheben; alsdann werde in der Sache desto schneller entweder gütlich oder rec)^.^, handeln sein. v. (S. u. Rapperswhl.) t. Das Ansuchen voll Zug um Schilde und Ehrenwappc'" Schützeilhaus wird in den Abschied genommen. Verhandlungen der katholischen Orte. ^ N- >V katholische Orte.j Alls Begehren des Ritters Noll von Leuggcrn wird Lucern ersucht ,/ November und December 1636. 1007 ^ Ordens großen Kreuzes" ein Schreiben an den Papst abgehen zu lassen, zugleich auch eines an den cerner Lieutenant Peyer wegen zweier kassierten Gardeknechte, daß sie wieder in ihre Dienste in Lothringen ^ werden. I». (S. u. Thurgau.) Z. (S. u. Freie Aemter.) Ic. Da man vernimmt, daß Großes er Francis de Melo (?) von Mailand auf seiner Reise nach Köln in Luccrn eintreffen werde, soll jedes ^ "neu Gesandten dahin abordnen, um ihn auf gebührende Weise zu empfangen und zu begrüßen, auch Nöthiges sich zu unterreden. I. Der Capuciner Ludovicus verlangt im Namen des Nun- itch ^ Aufhebung des Mandates, welches den Klöstern und Gotteshäusern bei Strafe verbietet, ihr Ge- djx als auf die Märkte der zunächst gelegenen Städte zu führen. Derselbe weist nach, daß dieß .iWliche Freiheit beeinträchtige, gegen das göttliche, geistliche und allgemeine Recht verstoße, und daß welche ein solches Verbot ergehen lassen, gegen Gott sich schwer versündigen und die geistlichen !chici, ^ die meisten Gesandten darüber ohne Instruction sind, wird die Sache in den Ab- H» .^wmmen, damit auf nächster katholischen Zusammenkunft eine Antwort gegeben werden kann. 'Hc s ^ einein Schreiben der Nuntius versichert, daß mau der geistlichen Immunität nicht zu ^^en, sondern dem gemeinen Nutzen Vorschub habe leisten wollen, in. Hans Rudolf Reding, ei»? ^ Lichtensteig, eröffnet, daß Zürich auf die Aufforderung, den stammheimischcn Arrest aufzuheben, Zügige Antwort gegeben habe. Dieß wird in den Abschied genommen in der Hoffnung, daß die und Obern ihr Bestes zur Aufhebung desselben thun werden. .. Man schc auch in den Abschnitten Herrschaft?- und Schirmortsanzelegenheiten: Tliurgau. I». Art. 4W. Gottcshkinser, Klöster. Freie Acmter. ' Art. 151. Localcs. «. Art. IS. ^ i>» ans dem Lneernereremplar. 7S8. Confcrenz von Uri, Schwyz und Nidwald on. Brunne»». 133«, 14. Novernber. » Landcsarchiv Nidwaldc». ^°ger ^ ^ u Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Kaspar Romanus Alt-Landammaim. Schwpz. Diethelm Schorns, Laudammann; Sebastian Abyberg, Alt- Johann Jnderbitzin, des Raths; Melchior Beeler, des Raths. Nidwalden. Konrad Von ^udannnann; Johann Walthart Lussi, Alt-Landammann und Panncrherr. ^c> V-,, Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnheitcn: U. t,—Ii. Art. 897—301. 7NS. Cvnferenz von Liicern, Uri und Zug. Lucern. 1«3«, 2. lind 3. Deeember. StaatSarcknv Äuccr». Absch. >Ie anno NZZ«. Bd. XXVI. kot. NN». ^ Lucern. Ludwig Schumacher, Alt-Schultheiß, und Venner; Johann An der Allmend, '1008 December 1636. Bauherr; Ulrich Dullicker, alle des Raths. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-La^' ammann. Zug. Beat Zurlauben, Alt-Ammann. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnheitein Landgrasschaft Thurgau. »-«. Art.42l—423. Gotteshäuser, Kloster. 8«« Conferenz von Uri, Schwyz und Unterwalden. Brunnen, t«3«, lt. Deeember. LandcSarchlv Nidwaldcn. ^ Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Kaspar Troger, Ritter, Alt-La>tdami,tann. Schwyz. Diethelm Schorns, Laitdammann; Sebastian Abybcrg,' Landammann; Jtal Reding, Panncrherr; Melchior Beeler, des Raths. Unterwalden. Sebastian Landammann und Pannerherr, von Obwaldcn; Konrad Von Büreit, Landammann; Arnold ^ des Raths, von Nidwalden. ». Die Gesandten von „Unterwalden" bringen die Klage vor, daß „ihr Pfarrherr" nicht mehr , Brauche gemäß um die Pfarrpfründe bitten wolle unter dem Vorgeben, daß solches der geistlich^ ^ heit zuwiderlaufe. Vom Nuntius, bei welchem sie sich darüber beschwert hätten, sei ihnen worden, daß man einen Priester zwar wohl annehmen, aber nicht wieder entlassen könne, wenn ^ ii ^ krumm oder lahm wäre; Papst Sixtus V habe auch eine Bulle (Eoona. vomini) erlassen, andern Bullen aufgehoben habe. Unterwalden bittet um Rath. Da man einsieht, daß eine solche ' ,, rung den Nechtsamen der Orte präjudicicrlich sei, vereinigt man sich für einmal dahin, dem den Urlaub anzukünden, damit man den Schein nicht habe, als wolle man von den alten Hebungen » Beharrt derselbe darauf, um die Pfründe nicht mehr zu bitten, so solle man sich um einen andern p ^ Herrn umsehen. Eben dasselbe Verfahren solle auch gegen die übrigen Pfarrherrcn eingeschlagen ^ Unter Ratificationsvorbchalt wird auch rathsam erachtet, daß jedes Ort seinen Pfarrherren bei erst^' legenheit rundweg erklären solle, daß man bei den alten Rechtsamen und Gewohnheiten durchaus ch , bleiben gesonnen sei und keine Neuerungen gestatten werde, daß man dagegen auch sie bei demjenigen vcr ^ lassen werde, was ihnen gehöre. Ferner wird rathsam erachtet, gelegentlich ein eigenes Capitel ^ Orte anzustellen. I». (S. u. Thurgau.) «. Auf das Schreiben von Unterwalden, in welchem ^ wird, den durch Scckelmeister Lusser auf das Geld von Schwyz angelegten Arrest aufzuheben, ^ 'V urnerische Gesandtschaft, daß der gesessene Landrath noch keinen Entschluß gefaßt habe, und ^ xl- wisscn begehre, wie man es ihin gegenüber in solchen Fällen halten würde. Schwyz und Untcrwa widern, daß ihre Herren und Obern niemals gesonnen seien, den Obrigkeiten deren eigenthumliche Arrest zu belegen „und dann Privat angesprochene eine unrichtige Prätension zu liquidieren, d»r) Verbot und Arrest von ihrem ordentlichen Richter in ein fremd Gericht zu bezwingen," sondern ZU ^ zung guter Vertraulichkeit von dergleichen Arresten keinen Gebrauch zu machen. «K. Unterwalde» ^ daß man ihin, wie jüngst Zug, gestatten möchte, wöchentlich etwas Korn in den Flecken und Spc^ Freien Aemter für den Hausgebrauch zu kaufen, weil in Folge der „schmalen Rufe," welche " ^ wöchentlich erlasie, bei ihm Mangel herrsche. Man vereinigt sich dahin, sogleich nach Weih»"^ Decembcr 1636. 1^6 Zainen der drei Orte eine Gesandtschaft an Stadt und Amt Zug abzuordnen, um dieselben zu vermögeit, schon mehrmals projezierten Wochen- oder Kornmarkt zu Sins ins Werk zu setzen oder, wenn dieß "icht zu erhalten sein sollte, dahin zu trachten, daß die drei Orte nach einer gebührlichen Abtheiluug Geeste aus den Freien Aemtern beziehen konnten, v. (S. u. Nappersivyl.) L. Lucern wird geschrieben, ^ Möchte sein Möglichstes thun, daß die zu Baden und zu Zug vorgenommene Taxation der Münzen ge- hmldhabt bleibe. (S. u. Bellenz -c.» Man sehe auch in dm AbsclmiUm Hcn schafls - und Schninortsangclegmhcitcn: Grafschaft Thiirgan. >» Avt. 19^. Jnstizsachm. Bcllenz zc. Art.99'>. ^°pversan,l. . «?. Art. t9. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunne,». t«3K, IS. Deeen»ber. Landesarchiv Nidwalden. Protokoll der Rüthen und der Landleuthen. Vd. Ul. t'ol. 26. u. (S. u. Vellcnz zc.) I». „Es sollen auch unsere Ehrcngcsandten Bcfelch haben, einen marcht zuo ^ins wegen kornkauff ufzuorichten hclffen oder aber doran sin, dainit unserem Ort wuchentlich 1 oder 2 Magen voll korn in den Frehemptercn (wie denen von Zug ist auch hievor crlaupt) by den Spichcren, Hüsercn und Schüttenen uffzuokauffen für unscrs Ort und bruch, will man alhie kein Fürkauff darmitt laicht." Gcsaiwtc von Nidwalden waren Konrad Von Büren, Landammann, und Bartholomäus Odcrmatt, ^Mtthaltcr. Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. N. , Man schc auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegeichcitciu Bcllcnz zr. n. Art. 996. 8VS Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1K3V, 23. Dece»nber. Liiildesarchiv Nidwntdc». Uri. Johauu Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Laitdauimauu; Kaspar Nomauus Trogcr, Ält-9" ^^-Laudaitunauu. Schwyz. Diethelm Schornv, Landainmaitii; Johaitit Sebastian^ Abybcrg, Sebastian Abyberg, Alt-Laudammaun; Leoithard Schorno, des Raths. Nidwalden. ^wir Büren, Landammann; Bartholomäus Odermatt, Statthalter, dqh ' u. HZellcnz :c.) ll». (S. u. Lauis.) v. (S. u. Bellen; w.) «I. Auf den Aitzug von Schwyz, "Mcht/" Beroldingen, dem Obersten des alten Regiments zu der ihm gebührenden Bezahlung verhelfen ^lärt die Gesandtschaft von Uri, daß Statthalter Im Hof nach Weihnachten zur Betreibung dieser de», ^"hmt „ach Mailand reisen werde. Dabei läßt man es bewenden und überläßt es den Hauptleuten, die " MÜer noch jemand von ihnen beizugeben. Sollte diese Abordnung ohne Erfolg seilt, so werdeil ^ "uf M mögliche Weise ihnen für ihre Anforderungen behülflich sein. v K. (S. u. Bellenz:c.) 127 5010 Januar 1637. Ii. Jeder Gesandte wird seine Herren und Obern daran erinnern, daß die beschlossene Gesandtschaft »^ Zug wegen des zu Sins zu errichtenden Marktes sogleich nach Weihnachten abgehen soll. i. Uri wird gebeten, den Grafen Cicogna schriftlich zu ersuchen, den drei Orten den Paß zu öffnen, da dermalen wcge» der ansteckenden Seuche von hier keine Gefahr zu befürchten sei. Ix. Uri spricht seine Bereitwilligkeit a»s, den von Seckelmeister Lusser aus Geld des Ortes Schwhz in Folge einer vorgewendcten Prätension »" Hauptmann Frischherz sel. gelegten Arrest zu relaxieren, und wünscht zu erfahren, wie sich die beiden ander» Orte für die Zukunft über die Arreste erklären. Da durch dergleichen Arreste oft Differenzen und Mißverständnisse entstehen und der in dem Dreiländerbund darüber enthaltene Artikel für die jetzt Lebende» dunkel ist, so werden zur Erläuterung sechs Spccialartikel für die drei Orte unter Vorbehalt der Ratification vereinbart, welche zu den Bundbüchern gelegt werden sollen. (Diese Artikel (in Art. 6 etwas abgeändert) erhielten die Ratification der Orte und wurden in ein mit der drei Orte Landessecretinsicgcln versehe»^ Instrument zusammengestellt. S. dasselbe in der Beilage Nr. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftzauzclcgcuhcilcui Laudvogtci Lauis. d. Art. 271. Bogtci Bellen; -c. V. u. Lauis.) <1. (S. u. Bellen; ic.) S. Die Gesaildten 1»^'" sich belieben, das schon früher beschlossene Neconunendationsschreiben für den Commenthur von Roll »"^ dem Secretinsicgel von Lucern ausfertigen zu lassen, t I». (S. u. Belleilz zc.) Mau sehe auch in den Abschnitten Hcnschasts- und Schirmortsangclc,zcubtitcn: Laudvogtci Lauis. e. Art. 275. Bogtci Bcllenz -c. . Arr. 912—915. Geistliche Ordeu uud Klöster. Ravvcrswyl. i,, k. Art. 20. 21. Conferenz von Zürich, Lucern, Schwyz und Zug. Baden. 1337, 13» Januar. Ttaatöarchiv Zürich. UMt. XII. III. ng. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Seckelmeister; Johann Ludwig Schnecberger, Zcugherr »»^ Raths. Lucern. Ludwig Schumacher, Schultheiß und Venner. Schwhz. Diethelm Schorn», Februar 1637. 1011 ^»lanii. Zug. Beat Zurlaubcn, Alt-Ammauu und des Raths. — Zugezogen: Jakob Bircher, des Raths ^ Stadt Lucern, d. Z. Landvogt in den Freien Aemtern. Eidgenössische Begrüßung und Anwünschnng eines glückhastigen neuen Jahrs. Die genannten Gesandten ^ben den Auftrag im Namen der sieben die Freien Acmrer regierenden Orte eine Reformation in der ^Haltung derselben vorzunehmen. „ Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenhciten: ^»ddogtci Freie Acmtcr. Art. 23-33. Dem Zürcher Exemplare ist noch in 81 Artikeln beigefügt ein „Verzeichnis; aller erkannten und gestcltcn Articklen, by der beschechnen Reformation in freyen Empteren anno 1637, darinnen sich jeder Landtvogt zucrscchen und darnach zerichtcn haben soll." 80». Conferenz voll Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. 1337, 4. Februar. Landesarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Kaspar Romanus Trogcr, ^ltter, Alt-Landammann. Schwyz. Diethelm Schorns, Landammann; Johann Sebastian Abybcrg, Alt- ^danimann; Sebastian Abyberg, Alt-Landammaitn; Jtal Reding, Pannerherr und des Raths. Unter- ''dldeu. Marquard Jmfeld, Alt-Landaminann; Sebastian Müller, Landsfähnrich und des Raths, von lvalden; Johann Walthart Lussi, Alt-Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Wolfgang ikart, Statthalter; Christian Schön, des Raths, so k ^ ^ «. Wenn es Lucern belieben wird, eine fünförtische Conferenz auszuschreiben, ^»nte iuich das Begehren der katholischen Glarncr, betreffend die Landvogtci Werdenberg, in Behandlung "'den, wofür jede Obrigkeit zu instruieren wissen wird. «R. (S. u. Engelberg.) v. Da die Stadt Con- einest Wasserzoll auf das Salz gelegt hat, wird schriftlich die Aufhebung desselben verlangt. Ist dieses Uciben erfolglos, so soll von einem Zoll auf den Wein gesprochen werden, welchen Constanz aus dein '"rgau bezieht. y Man sehe auch in den Abschnitten Hcrrschasts- und Schirmortsangclegenhcitcn: ÄbtThurglNl. u. Art. 424. Gotteshäuser, Klöster. I». Art. 425. Gotteshäuser, Klöster. ^ "ud Thal Engelbcrg. «I. Art. St. 8V«. Conferenz von Bern und Solothurn. Fraubrunnen. 1337, 4. bis K. Februar (25. bis 27. Januar a. K.). Staatsarchiv Bern. Solothurner Bsicher Nr.2, S.S8I. Johannes Frischherz, Seckelmeister deutschen Landes; Daniel Lerber, Venner; Felix ^ Vcnner, alle des Raths; Johann Georg Im Hof, des großen Raths. Solothurn. Moriz 1012 Februar 1637. Wagner, Stadtschreiber: Benedict Hngi, Bürgermeister; Hans Ulrich Suri, Alt-Bauherr; Urs Suri, Herr, alle des Raths. i». Nachdem Bern den Vertrag von 1539 und den Abschied von 1577 in den die Religion zu KnE statten betreffenden Artikeln hat verlesen lassen, erklärt es, daß seit der Reformation zwischen Bern Solothurn die Uebung bestanden habe, daß, wo die eine Stadt die hohen, die andere die Niedern Gericht habe (Kriegstätten wegen des besonder«! Abtausches ausgenommen) die Unterthancn in Neligionssachcn dc>» hohen Gerichtsherrn folgen, daher Solothurn die Unterthancn in den hohen Gerichten der Stadt Bern und in den nieder«! von Solothurn in Neligionssachcn unangefochten zu lassen habe. Solothurn bestreitet diesen Grundsatz und führt dafür Neuenburg, Basel und Orte in Deutschland und Frankreich an, die nicht desselben Glaubens, wie ihr Souverän seien. Bern betont dagegen, daß hier Alles' auf Verträgen beruhe, und b«- ruft sich auf das lange Possessorium, in Neligionssachen am Vucheggberg frei zu handeln. Endlich kommen die Gesandten beider Städte überein, daß es (auch was Kriegstätten betrifft) beim alten Herkommen u» den Verträgen bleiben soll. 1>». Die Dörflein Hermiswhl, zum Stein, Bolken, Etzikcn, Aeschi und in d^' Burg vindiciert Bern der Kirche von Herzogenbuchsee, Heinrichswhl und Winistorf der Kirche Seebeeg' Solothurn hingegen behauptet, daß alle seit unvordenklichen Zeiten gen Kriegstätteu kirchpflichtig gewell" seien und bietet Bern endlich das Recht an. «. Bern beklagt sich, daß Solothurn in die hohen Gerichte ^ Stadt Bern und die svlothurnischen nieder«! Gerichte Mandate und Befehle schicke den Verträgen und den Real sainen der nieder«! Gerichte znwider, und den Uebertretern Bußen von 50 und 100 Gulden auferl^ Solothurn entgegnet, daß ihm die Verträge die Bußen nicht limitieren, während Bern behauptet, so Bußen gehörten dem nieder«! Gerichte nicht, sondern dein hohe««, und sich auf den Vertrag von 1533 berat' der bestimme, was dein hohen, was dem nieder«! Gerichte zustehe. Diesen Vertrag bezieht aber Solosin»" auf Safenwyl und Nrken. Am Bncheggberg habe es bis an das Malefiz zu strafen, und die Leute dasei > seien so hartnäckig, daß sie bei geringen Bußen nicht gehorchen. Bern behauptet,' gestützt auf den Vertrag von 1516, daß die größte Strafe, welche Solothurn in seinen nieder«! Gerichten am Buchegg^ sainint der Stadt Bern verhängen könne, die für Meineid und Verrückung von Marchsteinen sei, sich über 50 Gulden belaufen dürfe und zwischen beiden Städten zur Hälfte getheilt «verde. Solothurn bic c' das Recht an. «I. Bern rügt, daß Solothurn Einen, der ein uneheliches Kind erzeugt habe, um 60 Kro>»" gestraft und, als er nicht sofort bezahlen konnte, den Vater desselben so lange in Gefangenschaft gehasi^ habe, bis die Summe bezahlt worden sei. Solothurn beruft sich aus den Vertrag von 1539 und daw^ daß der Vater Bürger geworden sei. Bern verlangt, daß mau in den getheilten Gerichten derczleicheu ^ so bestrafe, «vie sie in Bern bestraft «Verden. Solothurn widersetzt sich nicht. «. Bern erhebt Einsp^ dagegen, daß Solothurn über Ehesachen zu urthcilen sich anmaße (es hebt einen speciellen Fall herv«'^ während doch die Ehesachen der Religion anhängig seien, demnach ihm allein deren Beurtheilung . Die Gesandten Solothurns suchen sich wegen des speciellen Falls zu rechtfertigen; die von Bern protestier' die von Solothurn nehmen die Sache in den Abschied, t. Verena Nüdi, welche sich mit einem verehelicht hatte, war um 200 Pfd. gestraft worden, «vorüber Bern sich beklagt. Die solothurnischea sandten erwidern, daß zu solchen Klagen kein Anlaß mehr «verde gegeben werden. Bern erhebt dagegen Einsprache, daß die Amtleute die Bucheggberger für das Fleischessen an katholischen Fasttage» ^ das Arbeiten au katholischen Feiertagen bestrafen. Man läßt es bei dein was 1635 (Absch. 719) ve«" redet worden ist, bewenden. I». Bern beschwert sich ferner, daß Unterthanen aus den hohen Ger«) Februar 1637. 1013 ^»der^ ^ Strafe fallen, nicht nach den Verträgen berechtigt werden, sondern daß sie, so wie yjchj ^ gemeiner Schulden willen, wenn sie nach Svlothnrn kommen, in Gefangenschaft gethan und werden, bis sie bezahlt haben, während die Verträge sagen, daß ein jeder den Andern in den ^ Angesprochene mit Feuer und Licht gesessen ist, angreifen solle, i. In Betreff des „Holz- sich die von Aettigen beschweren, sind die Gesandten von Solothurn erbötig, in so fern die «Ze Urbare, Briefe und Siegel beweisen, welche Hölzer zu ihren Gütern gehören, ihnen widerfahren zu lassen. Ucbrigens möge Bern diesen Leuten nicht zu viel Gehör schenken, beklagen sich, daß Solothurn ihnen einen Kilchmeher gegeben habe, an dem sie 400 Pfd. ^!>ilind berichten, daß ihre Kirche in schlechtem baulichen Zustande sei. Der Werth der von ii» ^^fflihrteil Glocken wird auf 1200 Thaler geschätzt. I. Bern erhebt wiederum Einsprache gegen Gösgen, der in der Verwaltung der Niedern Gerichte in Nieder-Erlisbach Eingriffe in die ^ , ^'^"wuns zu Bibcrstcin sich erlaubt habe. Die solothnrnischen Gesandten anerbieten sich, bei Obern dahin zu wirken, daß diesen Klagen abgeholfen werde. Iii. Solothurn beschwert >Z^ ^'ucksiclp daß den Scinigen zuwider dem Frciheitsbricf des Grafen Rudolf von Neuenburg von ^^nef Büren" von 1393, dem großen Vertrag von 1516, dein Abschied von 1577 und der Wortes „Eigcngut" inl Abschied 629 s zu Nidau und Büren Zoll gefordert werde. Bern Hcrrci? und Obern mit jener Definition von Eigengut nicht einverstanden seien, sondern ^ halten, ..was einem Burger der Stadt Solothurn auf seinen Gütern wächst, oder was ^Ivh^^Hausbranch erhandelt oder sonst erkaust, wenn es in der Stadt Svlothnrn Ringmauern verbleibt. ^mit nicht einverstanden und bietet das Recht an. it. Solothurn beklagt sich, daß Bern ^)te r - ^ Wfort vor seine hohen Gerichte gezogen habe, während die Klage vorerst vor dem Niedern im ^ ^gebracht werden sollen. Bern beruft sich auf den großen Vertrag von 1516. «». Solothurn ^i>i ^ Arrestieruicg einer Anzahl Fäßlein Salz zu Morgcs. Berns Gesandte anerbieten sich, künstig Arreste nicht mehr stattfinden. Die zu Nidau und Büren arrestiertcn will Bern scheu m ' 1^' Solothurn sollicitiert aitch uin Rückgabe der auf einem Geldstage vorgelegten solothnr- ^efe, welche einenl solothnrnischen Bürger vom Schultheiß zu Büren eonsiscicrt worden seien, daß diese Gültbriefe defcctuos in ihrer Form gewesen seien; ivärcn sie in gehöriger Form 3 Consiscatioii stattgefunden. Solothurn beschwert sich, daß sein Siechcnhaus s an Nidau bezahlen soll, da dieß durch einen Abtausch von 1543 aufgehoben worden sei. ^ ^ ^icmdtschaft verspricht die Sache zu untersuchen, r. Auf die Frage von Solothurn, was ^ gebrauchten Worte „Oberherrlichkeit" verstehe, antwortet die bernischc ihres Erachtens nicht allein das Malcsiz (wie gcgenthcils gemeint werde), sondern all von der hohen Gerichten wegen vermöge der Verträge, alten Herkommens und genossenen ^iiher und gebühre, begriffen seilt solle." Berns Gesandte seien entschlossen, was jetzt ^ >» Tageil verhandelt worden sei und die Freiheit derer am Bucheggberg und zu Kricgstätten, Mheilten Gerichten betreffe, kraft erhaltenen Befehls denselben schriftlich und mündlich zur ^Wen. Die solothurnischen Gesandten nehinen diese Erklärungen in den Abschied. 5. Am b,- Balten erklären die Gesandten Solothurns, daß sie von ihren Herren und Obern den Auf- ^ wegen der Abtrennung der sieben Dörflein von der Pfarre Kriegstätten, wegeil der " Orten am Bucheggberg, wo Solothurn die Niedern, Bern die hohen Gerichte habe, und 1014 Februar 1637. KI»? ! wegen der Zölle und der Auslegung des Wertes Eigengut das Recht anzurufen. Die Gesaudll» nehmen diese Erklärung aä rsksrsriäuin, machen aber' aus die Felgen aufmerksam. 8O7. Conferenz der IV evangelischen Städte. Zürich. 1K37, 9. Februar (30. Januar a.K.). Staatsarchiv Zürich, ttost. XII. I!7. tvl. ISS. Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Hans Heinrich Holzhalb, beide Bürgermeister; Hans Heinrich Wirz, beide Seckelmcister; Hans Ludwig Schneeberger, Alt-Landvogt in den Freie»- Christoph Werdmüller, Matthias Landolt, alle des Raths. Bern. Niklaus Kilchberger, Landvogt ^ schaft Lenzburg. Basel. Hans Rudolf Wettstein, Oberstznnfti^ieister; Bernhard Brand, des Raths. ^ h ause n. Johann Jakob Ziegler, Georg Ott,' beide des Raths. i». Die „Einbindeten" oder Verehrung an deren Statt für des Generallieutenants tw» jungen Herrn, welcher Tags vorher im Rainen der vier evangelischen Städte im Großen M»»!^ wurde, wird auf 400 fl. angesetzt. Daraus soll Zürich vier gleiche Trinkgcschirrc mit der ^ Wappen machen lassen. Wenn es erfährt, daß dem Herrn von Hofkirchen angenehmer wäre, Verehrung an einem Stück geschähe, so mag es nach Belieben handeln. Jeder der beiden die Stelle der „Gvtten" (Taufpathinen) vertreten, soll ein Dickpfenning von 6 Ducaten gegede» II». Kilian .Kesselring bringt persönlich vor, aus der siebzigwöchigen Gefangenschaft befreit, wäre die drei Städte gegangen, um die für seine Befreiung gehabte Mühe und die Kosten gebührend Z» Weil er durch seinen von der Folter zerrissenen Leib und durch die ihm verbotene Betretung s ^ daran gehindert sei, so benutze er jetzt diese Gelegenheit. Der vier Orte Kriegsräthe h» unverschuldet die Ehre abgeschnitten, ihm den Aufenthalt in seinem Vaterlande verboten, einiger zu Kreuzlingen verlorenen Sachen wiederholt nach Frauenfeld citiert, ihm zu zahlen als sein Hab und Gut betrage. Man möchte ihn daher in Gnaden mit einer erkleckliche» Be' denken und dabei die Ursachen, daß er so lang gefangen gehalten und gepeinigt worden sei, Betracht ziehen. — Das Ansuchen wird aä rokoronämri in den Abschied genommen. Basel »'s ^ hausen wünschen, mit der Beisteuer verschont zu werden; man bittet sie aber, sich auch mitleidig zu zeigen. «. Auf Schaffhausens Begehren wird die zürcherische Canzlei ermächtigt, s» Städte Namen an den französischen Ambassadvr zu Solothurn zuschreiben, daß die Früchte, we0 dem Bartholomäus Peyer und Kaspar Namsauer, Handelsconsorten in Schaffhausen, arrestist seien, verabfolgt werden möchten. !s Satisfaction erfolgt ist. «. Schaffhauseu stellt den Antrag, es sollte dem neuerwühlten römischs^, ss der XIII Orte oder in der evangelischen Städte Namen, falls es von den Katholischen bereits g" ^ sollte, worüber man sich durch ein Schreiben bei Lucern erkundigen müßte, gratuliert werde'» ^ > Basel werden ersucht, ihre Ansicht hierüber Zürich mitzutheilen. t. Bern wird berichten, t ' ' ^ Februar 1637. 1015 'iir/. worden ist in Beziehung auf die die Wittwe und die Kinder des Hans Jakob Werdmüller sel. ^^handlung gegenüber dein Ulrich Gyger von Gundetschivyl, i>?de?n gedachte Wittwe und die ^ angelegentlich bitte,?, daß sie bei dein 1631 von gesainmtem Rath der Stadt Bern und den durch einen ansehnlichen Ausschuß gemachten und hernach ratificierten Spruch geschirmt ^ " Achten. Ks» Zürich beschwert sich, daß der Abt von St. Gallei? dem 1632 zu Baden gemachten liG. ^ dei? Ortei? des Thurga??s, wo ihn? die nieder«? Gerichte zuständig sind, seinen Gang noch nicht auch in? Nheinthal, ?vo er doch noch mindere Rechtsame habe. Die evangelischen Gerichts- ^ >c»lc„ a??s Fnrcht vor Strafe das zürcherische Ehegericht nicht besuchen, sondern müßten cnt- Papistischcn Ehegradei? ?md Satzungei? sich richte,? oder sich einem papistischei? Consistorium ^>e>i ^ der Ansicht seiner Obrigkeit sei es unzulässig, den Vertrag, wie der Abt meine, in einen sj^^^üichcn Compromiß zu setzen. Die drei Städte möchten sich äußern, wie man zur Exemtion des ^ Klangen könne. — Es wird gerathen, man solle dei? Abt durch ein Schreiben oder mündlich zu tiz z.. '^danz Vertrages ermahnen und im Fall eines Abschlags entweder die übrigen regierenden Orte ^e«i und Rheinthals oder die vier unparteiischen Orte, aus denen die Sprecher genommen worden ü)>? dazn zu weisen. Mai? könnte auch durch besagte vier Orte oder auf andere Weise eine ^ >ta>il^ Verhandlung, mit den? Abt ans seine wiederholten guten Anerbieten für den Fall, daß I». H^^"üsche Arrest relaxiert «verde, anbahnen und, wenn Alles nichts helfe«? sollte, sich weiter berathen. ^ Herzog von Württemberg wegen der Festung Hvhcntwiel mit den? Kaiser von des Hauses ^üe>? ii? einer Tractatioi? begriffen seil? soll, solche Alicnation aber gemeiner Eidgenossenschaft, ^»?rich Zun? Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Kaspar Romanus ' bitter, Alt-Lai?da?nmani?. Schwyz. Diethel??? Schorn», Landammann; Johann Sebastian ^a«?!i' ^'^aildammann; Leonhard Schorns, des Raths, ötidwaldei?. Konrad Von Büren, Land- Zvhaun Walthart Lussi, Alt-Lai?dai??n?ai?i? und Pannerherr. ^'llcrcnz ist in Folge des durch dei? Grafen Casati gestellten Begehrens des Gubernators zu r' ^^^liis voi? Leganez ztlsan?i??ei?berufei? lvorden, lvelcher vermöge des Bündnisses dei? Paß einer ^ 'deutsche,, Kriegsvolkes zun? Schutze des Herzoglhuins Mailand verlangte, i». Mai? beräth diese ^z» ^ "üt den Forderungen, welche die bei den? alten Beroldingischen Regimente Interessierten '^^e>? ^ben. Nachden? inai? wegei? derselbe,? Oberstlieutenant Johann Joachim Püntiner ??nd Franciscus Gasser a,?gehört hat, vereii?igt inai? sich dahii?, alles Mögliche anznwenden, daß ^e? ^ ^^'siertei? die ihnei? schoi? mehrmals versprochene Bezahlung werde, einen definitiven Beschluß Gewalten zugleich mit dem Begehre,? des Durchzugs anheimzustcllen. Die Gesandten Ansicht, daß jenen Interessierte!? an? beste,? geholfen werden könnte, wenn man die BeWilli- 1016 März 1637. gung des Passes an die Bedingung knüpfte, daß die schon früher von den spanischen Officialen de"' ^ sandten in Mailand angetragenen Conditionen so anthentisiert werden sollen, daß die Hauptleute sie das Ihrige bezichen können, zuinal da in dem Bündnisse ausdrücklich gesagt wird, daß die ^ ansprachen würden bezahlt werden. Das Schreiben der Hauptleute, von welchem eine Cvpie vorgeüg ^ soll von der Conferenz aus an den Gubernator zu Mailand abgesandt werden. I». Auf die >wch> , ferenz in Lucern sollen die Obrigkeiten ihre Gesandten wegen des rapperswhlischen Handels v. Der Gubernator zu Mailand schickt ein Schreiben, in welchem er Neclamativnen wegen der von Getreide nach den Bünden macht. Dasselbe wird dem Abschiede beigelegt, damit bei erster Gelegene Gebührende angeordnet werde. Ä. v. (S- u. Bellenz:c.) L. Die nach Lucern reisenden werden daselbst die von demselben eingeführten beschwerlichen Auflagen abermals zur Sprache z». (S. u. Bellenz zc.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenbeiten: Bogtei Bellenz ic. S. Conseretiz der V katholischen Orte. Lucern. 1637, 3. bis 5. März. Staatsarchiv Uucer». Äl'sll'. ^ ^^deutscheil Kriegsvolks dem Bündnis; gemäß den Durchpaß verlangt, wird geantwortet, daß mau ^ ^ seinem Begehren zu willfahren, daß mau hingegen andrerseits auch den Orten gegenüber das halten müsse. Die Gesandten sprechen die Hoffnung aus, es werde eine verfallene Pension bezahlt digt ^ ^ wirken, daß die beiden alten Regimenter für die Rückstände bald befrie- stsicr^^"' ^ diesem Alllasse wird auch hervorgehoben, daß bei Werbungen die sämmtlichen inter- zusainmeil zu berufeil seieil lind die Sache wieder auf den alten Fuß gebracht werden sollte, ivcrden die Mißbräuche hervorgehoben, welche seit einiger Zeit bei den Durchzügen namentlich Zieh^^^ Kriegsvvlkes sich eingeschlichen habeil, daß dasselbe ohne vorherige Begrüßung der Orte durch- ^ Anzeige gemacht werde, wenn dasselbe schon im Anzüge sei; daß dasselbe mit Ober- diesx ^ ^ breiinenden Lunten dlirchziehe, als wenn es auf den Feind ginge. Es wird nothwendig erachtet, dttal.' abzustelleil, auf die Begrüßung zu dringen lind zu verhüten, daß bei solchen Durchzügen ivird" ^»gebühren geschehen, wie sie beim letzten Durchzuge den Unterthanen begegnet sind. v. Es ^ uianiiigfacheil Ursacheil zli Beschwerden aufmerksam gemacht, zu welchen das nach Frankreich ^lwKriegsvvlk berechtigt ist, da ihm der Sold nur spärlich bezahlt wird lind es nach der bevor- ^ ^^vganisativn zertheilt werden soll. Alan hält diese Vorgänge für Grundes genug, um eine ei»er Tagsatzung zllsaninlen zu berufen. Es wird Lucern überlassen, Zürich um Zusamulenberufung Sc»» anzligehcu. t. Damit die Beschwerung des Bundes mit Wallis endlich einmal daselbst vor- ^^'ben könne, ivird Solvthurn, ivv zuletzt die Beschwörung stattgefunden hat, ersucht, dahin zu die ^ ^ese reciprvcierliche Beschwörlmg künftigen Frühling stattfinde. A-. (S. u. Lauis.) Ii. Auf des Nuntius wegeil des auf letzter Tagsatzung zu Baden erlasseneil Verbots des Verkaufs d«te ^^suhr der Früchte von Seite der Geistlichen ivird geantwortet, daß man dabei die alten Man- ^ vcr>! - ^"^^chtiget und, weit entfernt den geistlichen Immunitäten zu nahe zu treten, mir den gemelliell Allgc gehabt habe. Zugleich wird er ersucht, die betreffenden Gotteshäuser durch seine Autorität stei Iirl,,v / ist der Allsicht, daß keineiil regierenden Orte dieß abzilschlageil sei, wenn es blos zllin wöchent- ^"Zuhalten, i. Ziidwalden zeigt an, daß es des Vorhabens sei, wöchentlich ein bis zwei Wagen !vl^ bell Freien Aemtern zu beziehen, da ihm Lucern von seinem Wochenmarkt zu weilig verab- Ä»st^^i>ranch geschehe. Ii. (S. u. Nappersivhl.) I. (S. l>. Thilrgau.) »».Man ist einhellig der tö»,is.^^ es „löblich lind ansehnlich" sei, dem vom Collcgialtage der Churfürsten zu Regeiisburg zum Könige erwählten liiid gekrönten (Ferdinand III.) schriftlich zu gratulieren. Lucern ivird mit der Hung deZ Gratulationsschreibens beauftragt. 128 1018 März bis April 1637. Man sehe auch in den Abschnitten Hm'schaits- nnd Schirmcn'isangclcgenhciteni Landgrafschast ThurMN. I. Art. 426. Gotteshäuser, Klöster. Laniwogtci Lauis. Art. S4. Grcnzstreitigkciten. Niüipcrswyl. k. Art. 22. 81«. Gemeittoidgenössische Tagsatzung der XIl! Orte. Baden. 1l!37, 29. März bis 3. April (ll). bis 26. März a. K.). Staatsarchiv Zürich, (lest. XII. 147. c»I. 147. TtnatSarchiv Liiccr». rll'sch. >1» anno lt!i>7. Bd. XXVII. t'ol. KniitonSarchiv Zun- Bd. XVI. trantvnsarchiv Tolotl>»r». Batische '.'lblchiedc. 'r.UU. ., sigostt, Gesandte: Zürich. Salomen Hirzel, Hans Heinrich Wirz, beide Seckelmeister; Hans Heuirm) Stadtschreiber nnd des Raths. Bern. Johann Frischherz, Seckelmeister; Hans Rudolf Willading, nnd Zenghcrr. Lucern. Lndwig Schumacher, Schultheiß; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Statthat Pannerherr. Uri. Johann Peter von Noll, Ritter, Landammann; Johann Heinrich Zum Brunnen, A ^ Alt-Landammann. Schwhz. Diethelm Schvruo, Landammaun; Jtal Neding, Pannerherr und des u ^ Unterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann nnd Pannerherr, von Obwalden; Konrad Von ^ Landammaun, von Nidwalden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Niklaus Jten, Seckelmeister. Heinrich Trümpi, Landammann; Balthasar 61allati, Alt-Landammann. Basel. Hans Rudolf VRt Oberstzunftmeister; Bernhard Brand, des Raths. Freiburg. Johann Daniel von Montenach/ Johann Heinrich Wild, Zengherr, beide des Raths. Solothurn. Heinrich Grimm, Seckelmeister, ^ ^ Wagner, Stadtschreiber und des Raths. S ch a ffhaus en. Johann Jmthurn, Burgermeister; Joha»» Ziegler, Alt-Stadtschreiber und des Raths. Appenzell. Jakob Wiser, Landammaun, von Jnncuch Johann Tanner, Landammaun, von Außerrhvden. ». Eidgenössische Begrüßung. — In Beziehung auf die Reuerungen, welche gegenüber den Frankreich geschickten Regimentern zuwider den Bünden und dem alten Herkommen vorgenommen sind, läßt man dem französischen Ambassador Meliand durch einen Ausschuß folgende Punkte sowohl als schriftlich »üttheilen und um Abstellung der Uebelstände anhalten: 1) Gleich anfangs seien R'i dcr^^, lation Neuerungen eingeführt worden, und als die Regimenter nach Frankreich gekommen seien, sie weit von einander getrennt und den Capitulationen entgegen in so schlechte Orte verlegt, daß 1'^ dem König noch dem Vaterland Ehre machen könnten. 2) Denjenigen, deren Fahnen vollständig gewesen seien, sei nicht mehr bezahlt worden, als denjenigen, welche nicht den halben Theil und noch gehabt hätten. 3) Die monatlichen „Bestallungen" seien nicht nach dem alten Herkommen entrichtet ^ ^ sondern in unwährschaften Assignativnen; ein Monatssold solle ganz ausgeblieben sein. 4) Die s,'jl sei beinahe einen Monat später angekündigt worden, als der Termin der Bezahlung sich erstreckt tPs den Abzug und die früher üblichen königlichen Verehrungen sei gar nichts bezahlt worden. k>) "^j,,i- Regimenter seien demnach auf eines „dirigiert" und ohne Vorwissen der Obrigkeiten sei eine lation errichtet worden. 6) Das Fried- und Vereinigungsgeld, auch die ausstehenden Pensionen nach Gebühr erlegt, das baar geliehene Geld und die darauf ausstehenden Zinsen, desgleichen du -ch ^ butionen nach den Contracten nicht entrichtet worden, weßhalb viele alte Geschlechter, die das J ^ März bis April 1637. 1019 iilo» -> vorgestreckt hätten, zu Grund gerichtet würden, mich die Obrigkeiten, die solche geliehene ^"^^As richtig verzinsen und bezahlen müßten, in nicht geringelt Schaden kämen, 7) Den Trac- Ück>i>,d"^^ Zollsteigerlmgen und nene beschwerliche Auflagcit eingeführt, wodurch der Handel Her ^ Eidgenossenschaft belästigt werde. 8) Trotz mehrmaligem Sollicitieren habe Basel von dez o ^^'uramp für die 115 iveggenomntciten Pferde noch keine Satisfaction erhalten. 9) Auch über über Atarschant unnachbarliches Procedieren habe mail sich zu beschweren. — Der Ambassador gibt Punkte gute Vertröstung, wünscht aber dabei, daß man in Betracht der schweren Kriege bein König habe. In Beziehung auf die Reformation der Regimenter glaubt er, es llvi/ ^ ^g^vß'enschaft danlit gedient sein, daß man nicht alle Compagnieeu licentiere, tveßhalb dent ^^"ld beizumessen sei, da ohne das bekannt sei, wie hoch derselbe die eidgenössische Nation Heil erachtet jedoch für nothwendig, die Beschwerden dem König in eitlem Schreiben mitzn- ^lotl andern Schreiben wird den Obersten nnd Hauptleuten verwiesen, daß sie ans den von keP„ erhalteilen Befehl nicht geantwortet, sondern dem alten Herkommen zuwider ohne der Obrig- heiii/' eine itelle Eapitulation eingegangen seieit. Etliche Orte sind zwar der Ansicht, daß man sie bge ^ill jedoch Zlierst ihre und des Königs Antwort abwarten. Jedes Ort soll auf künf- ^'chninig seine Gesandten mit hinreichender Instruction versehen, wie man sich alsdann zn ver- Regimentern zur Bezahlling verhelfen könne. ?». Abgesandte der III Bünde etz, ,/ Vach Einhäildigntlg ihres Creditivs, ihre Herren inid Obern hätten mit der katholischen Majestät Bündniß abgeschlossen, dnrch welches linker Anoerm die Nestitlltion des Veltlins bestimmt Beilage 26.j In Folge dessen hätten ihre Herren und Obern den Herzog von ^"cht, die bündnerischeu Lande saiilmt dem Veltlin zu gliittieren, ivorauf derselbe wegen des Ab- »ecl) Uebergabe der Festliilgetl capituliert habe. Die Orte lnöchten weder Ihrer christlichen Majestät leis^"^", welche dieses Werk stürzen wollten, den Paß gestatten, ihnen auch weder Hülfe noch Vorschub ^cicl,^ ^ Abgesandten übergeben sodann eine Abschrift des mit dem Herzog gemachten Accvrdes. — i'ätix ^ dieser, sowie auch ein Schreiben des Herzogs an die XIII Orte, worin er um den Dnrchpaß für schxj ^"dpeil nachsucht, angehört worden ist, antwortet man den Abgesandten, man habe sich ihres Er- dersehen und sei dcßhalb ohne Instruction, werde aber ihre Proposition den Obrigkeiten ^>»it ^'^vischen erwarte man, daß die III Bünde des Abzugs halber gute Fürsehung thnn werden, Ttll». "^'"unid zli beklagen habe nnd der Abzug so in Sicherheit vor sich gehen könne. — Weil die diesm Affront schwerlich werden ungerächt lassen nnd die Eidgenossenschaft mit ins Spiel gezogen >l>is^ ' so wird verabschiedet, daß im Fall eines Paßbegehrens kein Ort für sich allein ohne Nor- v. übrigen den Paß bewilligen dürfe, sondern daß alle gemeinsam deßwegen sich zu berathen haben. ^ Mü,MMer von Nri, auch Claudius Passavant von Basel und Martin Besenval von Solo- >vvr^ , ^ vieler unwährschaft geinachten Urner Dubloneit niemals vor gemeinen Orten verant- sihriM'so daß man den wahren Sachverhalt nicht hat erfahren könneil, so werden deren Obrigkeiten ^iv„? selbige zu vermögen, auf nächster Tagleistung zu Baden oder der Jahrrechnung zur Confron- svllc ^ ^^cheiileil, mit beigefügter Erklärung, daß damit den Obrigkeiten gegeuüher kein Eingriff geschehen H°d>tim' ^ Gesandteil von Bern, Freiburg und Solothilrn, ivelche jüngst in der XIII Orte Namen zu ^lichc/"q ^ Fviedeils lind Wiederherstellung der Neutralität an den Prinzen von Condö in die Frei- ^ Bllrglind abgeschickt lvorden waren, berichten über ihre Verrichtung schriftlich lind mündlich. Die 1020 März bis April 1637, gehabte Mühe wird ihnen bestens verdankt. Was die Kosten betrifft, sowie die begehrte Ergetzlichkcit sO die Wittwe und die Kinder des Jean Dnthon, gewesene!? Weibels zu Jferten, der vor Düke, als er eidgenössischen Briefe übergeben wollte, erschossen wurde, so nimmt man diese Angelegenheit in den Abs inzwischen aber wird der Frau ein Fürschreiben an Vicepräsident und Parlament zu Düte übergeben, ^ sie ihr zu den bereits gegebenen 30 Dublonen noch etwas zulegen möchten, v. Der spanische Amball» ^ Graf Karl Casati, eröffnet auf Befehl und im Namen des Marquis von Leganez, Gnbcrnators zu Aia»>»'' der König habe bei dein bündnerischen Geschäft kein anderes Interesse, als daß die Bünde der g^ähA^A Oppression entledigt würden und zu dem lang gewünschten Frieden gelangen könnten. Die Orte "u'0^ der Widerpart weder mit Paßbewilligung noch auf andere Weise Vorschub leisten, vielmehr den bedräng Bundesgenossen alle mögliche Hülfe zu Theil werden lassen. Der Freigrafschaft Burgund gegenüber sich die Orte als gute Nachbarn und alte Freunde zeigen, zumal jetzt, da man einen neuen und bede»^^ Einfall gewärtige. Wenn sie der Erbeinigung gemäß das Ihrige thun würden, so hoffe man dem mit Gottes Hülfe gewachsen zu sein. Er zeigt auch an, daß Markgraf von St. Martin zum Gubtt^ und Feldhauptmann in Burgund ernannt worden sei. Man läßt dem Ambassador durch einen Au^tz- antworten, man werde seine Proposition all rsksroulluin nehmen, die ewige Erbeinigung mit der schaff wie bisher in guter Observanz halten und, insofern von den kriegführenden Parteien solche an die Hand gegeben würden, wodurch die alte Freundschaft und Neutralität hergestellt werden kb»»i^^ an nichts mangeln lassen, t. (S. u. Rapperswhl.) K. Katholisch Glarus bringt den Streit mll evangelischen Mitlandleuten wegen der Bevogtigung von Werdenberg zur Sprache. Nach weitläustö^^ örterung des Handels, wobei Schwhz erklärt, daß es in Beziehung auf Uznach und Gaster weder M künftig nachgeben werde, ist man auf "Mittel bedacht, wie evangelisch Glarns für die zwei Vogteicn ^ Entschädigung ermittelt werden könnte. Die evangelischen Orte schlagen vor, daß demselben anstatt ll.A^ und Gaster die alleinige Bevogtigung von Werdenberg gegeben werden solle. Die katholischen Orte, sonst Befehl haben, evangelisch Glarüs bei dem Vertrag von 1623 zu schirmen, schlagen als Entsch»^^ vor, evangelisch Glarus allem die Bevogtigung entweder der Freien Aemter und Mendris oder L»gb" ^ und Mainthal zu geben, alles ohne Nachtheil für die Rechte beider Parteien. Da aber etliche Orte ^ daß Alles in dem jetzigen Stand verbleiben solle, begehren die katholischen Orte, daß man den ^.z Bussh nach Werdenberg aufreiten lasse, und daß evangelisch Glarus mit der Wahl eines neuen La»d»^^ innehalte. Zürich und Bern beharren darauf, daß man die evangelischen Glarner bei der Bevogtigw'i!^. Uznach und Gaster belassen sollte, was dem Vertrag von 1623 gemäß wäre, Daß Werdenberg ^ mittlung vorgeschlagen werde, ist ihnen nicht zuwider, den beiden andern Vorschlägen widerspreche» s dieselben ihrer Ansicht nach unwürdig seien. Seckelmeistcr Hirzel erklärt, daß er keine Lust habe sei» ^ an dem Vertrag von 1623 zu lassen, wenn man ihm eine andere Auslegung geben wolle. — die betreffenden Vogteien.) Verhandlungen der katholischen Orte. . i». Lucern eröffnet, daß seine durch einen Brand zerstörte Hofkirche nächstens wieder völlig sein werde, und wünscht, es möchte den Obrigkeiten belieben, in dieselbe Fenster und ihre Ehrenwcü'^^ verehren. Die Gesandten, ohne Instruction, nehmen das Ansucheir all rsksrönllnm. «». HJ. u. Z». (S. u. Lauis.) «z. sJm Solothnrnerexemplar wird bemerkt, daß von dem Landschreiber Z" ^ übergangen worden sei, was die Gesandten wegen „Abstriction und Abzwackung" von zehn März bis April 1637. 1021 ^ersten ' " ln der Herrschaft Kricgstcttm durch Bern vorgebracht haben, ferner der mindern Bußen wegen de» eignen Guts halb, welche Veru dem alten Pvsseß, de>i Verkouunnissen, Verträgen und Abfchicden ' denen von Solvthurn abdringen wolle.s ^ ^ Man schc auch in dm Abschnitten Hcrrschafts- und Schirinartsangclegcnhciten: THUM». I». . Art. 103. Justizsachen. Art. 427. Gotteshäuser. Klöster. H Mi Nlicinthal. t>. Art. 138. Glaubenssachcn, Kirchliches. «^^it Sarglms. t. Art. St!. Zoll und Geleit. Lauis. k. Art. 2!6. Zölle und Geleit. p. Zlrt. 10g. Sanitätswcscn. ^ egtei Lilgizarus. i. Art. 50. Privilegien. e» ans dein Luecrncr-, aus dein Zngcr-, ans dem Solothnrncrereniplar. Zu H». Auf den Gang der Ereignisse wirft der Vortrag der Abgeordneten, den wir hier in extenso '°^cn lassen. Licht. „Großgeachte. Woledlc, Gestrenge. Wir wollent nun mehr verhoffen, Ewer Gestr. nird Herrligkhciten wcrdcnt gcnungsamb bericht sein, unsere Herren und Oberen bewegt und verursachet hat, vor etwas abgclosfner Zeit ein Legation an ^user G, U. E. und Pundtsgnosscn der löblichen Städtcit Zürich und Luzern anzeschen, >nit Bcfelch '"der Aiwerm, bei denselben unrb Vcrsperung des Passes anzchalteit, sye sollen zue derselbigcn Zeit uns ^Mahl kein frcinbdcS Kriegsvolk durch ire in unsere Land passieren lassen, darumb wir erachtet unvon- '^chen zesein. biß llsf den Beschluß der ProPosition weiter darvon zue reden, sonder bei dcmselbigcn ruhwcn beivenden lassen. ^ lind weiter euch Unser G. L. A. E. wtd Pundtsgnosscn zue erinnern. in was arbctseligen Stand Herren >md Oberen bei 20 und mehr Jahren här verbliben sind, das Gott nit allein (Zweiffcls- ^ wegen unserer Sündt vcrhcnkct, daß bey uns nit allein civilische und innerliche Kriegen oder Un- " eingerissen, unsere Undcrthonen des Lands Vcltlin tvidcr ire natürliche Oberkhcit und Oberhcrrcn gvewlich Tirannisieren und Morthat wider Weibs- und Manßpersonen, Jungen und Alten, »nd ^"^''^Vcd fürgenonrinen, sonder ouch frömbder Herren und Fürsten Waaffen mit Fcwcr, Schwärt ->>ai in gefallen, inmossen dan eilt guethcn Thcil dcsselbigen zue Äschen gericht, also daß ^vls (wentschlicher Whß darvon zercdcn) umnoglich sciir werde, daß das Laut restabilicrt und unsere ^ Wrgebrachte Gercchtigkhciten und von unseren frommen Voreltern mit Schweiß und Bluoth erworbne gelangen mögen. Daruff dann unsere Herren und Oberen vilcrlei Mittel an die Hand genom- nu-' ^ der Gehorsamme zcbringen, es feige mit Gesandtschaften an Jr Kchßerlich Königliche Maycstet dv>> ^^'^1)reich, M eylandt und anderstwo abzefertigen, und obglich wol uß aller Orthen und insonderheit " ühr Christlichen Mayestet aus Frankhreich, unserem gnedigstcn PundtSverivanten, oder dero Ministren ^ Vertröstung und Hoffnung geben worden, so ist doch biß ausf disc Stund nichts effectuiert und vol- worden, ist also das Geschcfft biß Ao. 1624 in aller Unruhw verbliben. schi, "^^dan ist der Herr Margrafs de Coeuvrcs ausf einer algemcinen Tagleistung lobl.Ehdtgnoschafft cr- seia^" sürgebcn, daß die dozucmahlcn Kricgsrcparation cintzig und allein dahin gezilet und angeschen wch!' gemeine dreh Pünt restabilicrt, in iren alten Stand gesetzt, auch ircr Undcrthonen Landen ""L^hendiget und restituiert werdcnt, uff solches vcrspreihen hin, Jr U. G. L. A. Ehdt- und ^'linossen die Usfbrüchen und Pässen vergundt, dardurch vil ehrliche dapfcrc Pundtsgnosscn ir Leben, lßvl, ^ Bluoth daran gesetzt in Hoffnung, es wurde alles dein Versprechen gemäß effectuiert und in b gerichtet werden, was aber darus erfolget, ist der gantzen Welt kundtbar: Dann anstatt daß wir, 1022 März bis April 1037. in den volkhomnen und würkhlichen Posses des Lands Veltlin betten sollen gesetzt werden, ist der Monss'^ Vertrag uns hinderruggs ohne unserer Herren und Oberen Intervention auffgericht worden, in Crafft uns alle Hochheiten und Solemnitetcn benommen, derselbige aber nicht genommen sonder verworfsin> Ist also die Sach verbliben bis; Ao. 1631, als das Keyserlich Vvlkh usz unser Landen abzogen, als bald der Herr de Lande, als Königlicher CommissariuS, vor unseren Herren und Oberen ersehn"" ' begcrt, man solle ein Anzahl Kricgsvolk werben und etwas uff der Steig und an der Nheiubu0^ zue bauen zu Verhüetung der Pässen und eines gählichen Überfahls zuelassen, dv dan inan begen wüssen und von iminc ein runde cathcgorische Antivort haben wollen, ob Jr Maycstct gcsinnet siy, ^ Land Veltlin beyder Grafschafftcn in dem Stand und Wäsen, wie (sie) unsere Herren und ^ ^ ^ Ao. 1617 besessen, zue restituieren; da bat er uns rund ohne einiche Rescrva solches zethucn "trspn'r^^ auch daß alle Kriegsfüerung, Durchzügen und Einquartierungen ohne einichen gemeiner Landen Cos"" ^ ^ Schaden geschehen solle, und daß die Soldatesca sich in aller Gebühr mit Bezahlung der Virtual"" halten sollent; item so etwas an der Nheinbruggen gebaut wurde, soll daselbsten von kein anderen A'"t" als von Püntneren oder Eydtgnossen besetzt iverden. . Ist hernach auch versprochen worden, das ir Christliche Mayestet durch Jro Authoritct und bei Ihr hochfürstlich Durchlaucht Ertzhertzog Leopolden seeligcr Gcdechtnuß sovil vermögen Wöllc, Neceß, so Ao. 20 cntzwischent Jr hochfürstlich Durchlaucht, undcr Engedin und Pretigcw auffgericht zuerugg geben werde. Uff solches Versprechen hin hat man die Usfbrüch und die Schantz am Conditioncn, wie obengemelt, zuegclassen, ist aber in Grundt der Warheit und mit gucter Erlau zue reden, deren keines gehalten. Das Land Veltlin habent sy zwei gantzc Jahren besessen, dnß'tl^^ , den Grundboden tecinicrt und vcrhcrget, inan hat kein Tropffen Weins ohne Licentz und grosse , herußbringcn mögen, in den; Durchzügen und Quartieren haben sye sich ungebührlich verhalten Rauben, Schleichen, ircn Etlich gar uinb das Leben gebracht, ehrliche Weiber und Junkfrawen grsr ^ dem armen gemeinen Mann in vilcn Orthen ir Speis; und Trank ohne einiche Bezahlungen ^ und abgefressen, inmassen daß sye sich in all Wyß und Weg ungcbürlich Verhalten und allerhandt willen verliebt tvvrden. — Die Beste am Rhein ist allein mit Frantzosen besetzt worden und und^ ^ Schein der Dcfension zue einem Zivinghauß und Gefangcnschafft prcvalieren ivöllen; itcni die (wellen Jr Excellenz den Herren Hcrtzogen von Nohan vorbehalten haben) habent gegen unsere" ^ und Oberen, als einen gefreytcn Stand, schlechte Procedur erzeigt; es ist öffentlich trcwt ivorde"' ^ tvölle das Land init Fcwr und Schivärt anfallen und auf das eusserste vcrhcrgen und verderben; fürnembsten Fttrgesetzten das Haubt in das Velt schlahcn lassen. Solcher Trewworten habent ^ Herren und Oberen in Obacht genommen, auch sich erinnert, wie offt und dikh in vergangnen jcnigen, so dem gemeinen Wasen zue Guetcm ersprossen iväre, sich opponiert und durch ire Pr"t ^ hindert. Jtein die ferndrige zue Cleffen procedierte Artikel, nachdemc sye von den mehreren meinden angenommen, sind dicselb zum andern Mahl vcrendcret ivorden. Und uß disen allerhandt lichen Ursachen, und daß inan ihre Jnstabilitet und Unbestcndigkheit augenscheinlich und handtb verspürt, so habent unsere Herren und Obern, Rath und Gemeinden cinhelig sich entschlossen, daß den bcqucmistcn Mittlen trachte, damit wir dermalsten einist (uns) mit den benachbarten Fürsten in lichen Accord und Verglich einlassen möchtent, damit unsere Land versicheret und geistliche ""d ^ Freyheit erhalten werden, und auch zue unseren abgetrungnen rebellierten Landen gelangen init denselben in wahrer Vertrawligkheit, Einigkheit und guetcr Nachbarschafft lebei; mögent; d>u ^ unsere Herren und Obern ein Gesandtschafft init volmcchtigcm Givalt nach Jnsprnlgg abgefertigt^ März bis April 1637. 1023 gelbsten mit der Catholischen Mayestet ein Pündtnuß beschlossen; doch alle cltcre Pündtnuß vorbehalten, ja der Substantz: namblich, daß gesagte Catholischc Mayestct in unseren Landsgcschcfften, in geistlich noch w weltlichen Sachen sich nit einmischen wolle, sonder unsere Herren und Oberen insgemein und insonderheit ^ wen Landssatzungen wöltc verbleiben lassen: in übrigen Puncten vast cin Formb und Gestalt,-wie Unsere Ehdts- und Pundtsgnosscn der Catholischen Orthcn auch mit Jro habent, usf der Sythen Jr hoch- lürstlich Durchlaucht Princessin zue Österreich, ist für sye und Jro crbsrcgicrcnde Herren zuc ewigen Welt Seiten das frcye Excrcitium der Religion den Under Engadincrn und den acht Grichten zue lassen verbrochen, und solches auch von Ihr Kcyßerlichcn Mayestet ratificicrt. Item die Restitution Veltlins sambt Judicatur ist uns versprochen worden in 2 oder 3 Puncten, so noch nit apresticrt sind, ist unseren Iwrren und Obern daS Wort geben, allen Eontentamcnt und Satisfaction zevcrschasfcn, so bald das fran- huffsch Volk abgezogen. Und diewcil wir nunmehr mit denjenigen Potentaten, so wir biß anhäro nit für Fründen geachtet, Perglich und Friden getroffen, so habent unsere Herren und Oberen erachtet, es sehe unnöthig, daß wpüro frembdcs Kricgsvolth in unseren Landen verbleibe, sonder von Ihr Excllentz Herrn Hcrtzogcn von j uhan bcgcrt, sye sollen die Schantz an der Nhcinbruggcn, wie auch alle andere Platz zue Eläffen, Riva, ^n'nthell, Sonders und Groß mit sambt dein gantzen Vcltlin und bccdcn Grafschaften unseren Herren und " wen gastieren und übergeben, auch das frömbde KricgSvolk allcrdingen uß dem Land schaffen, daruff ja>m ustt Jr Excellentz wegen des Abzugs und Übergebung der Vestung capitulicrt, dessc, so Ewer Gelangen und Hcrrligkheitcn cin Eopei bcgerent) vorhanden. > Berhoffent also, es solle des Orths halber sich nicmandt crgcren noch kaincn Verdruß und Widcr- ^ en wider uns fassen, dann dasjenige, so unsere Herren und Oberen gethan habent, vcrmeincnt sy, ch ent xZ gucthen Fuogcn thucn mögen, und vcrhosfcnt gcntzlichcn, unsere Herren Principalcn, sollcnt ^ lcmmc vor Gott und aller Welt entschuldiget zc sein, so bitten wir euch als unsere G. L. A. Eydts- ^ Pundtsgnosscn, ir wöllent weder Ihrer Christlichen Mayestät noch anderen, so begcdcnt diß Werk zue urtzcn, tpiu c^aß ^urch gestatten, auch kein Hilff noch Fttrschub weder hcimblich noch nenrlich geben, sonder wider alle die, so wider diß woltent fürnemmcn, bestens cwcrs Vermögens abheben. ^nd thuent hiemit des fründtlichcn Empfangens der günstigen bereitwilligen Audientzcn sambt aller wfangnen Cortesia funsj zuin höchsten bcdankhen, wcllcnt auch nit ermanglen, in unser Hcimbkunfft unseren ^wren und Oberen dermasscn anzurüemen, was an unseren Personen erwunden Wirt, sye zue seiner Zeit r, "^n fürfallcnden begebenden Occasionen in aller Gebühr wcrdcnt bcschulden, sind also einer willfärigcn ^^iistichcu cydt- und pundtsgnössischcn Antwort gewärtig." """fft der drei Bünde mit Herzog von Rohan, betreffend die Abführung des französischen KricgSvolks aus Bünden. 1637, 26. März. (Zu »>>.) jBcilage zum Abschiede im Staatsarchiv Zürich. Es.°t. XII. 147. S. 162. - "Uf die Erklärung so die Herren Pttntncr unß gethan, daß inn der ncuwcn usgerichten Früntschafft mit benachbarten nainblichcn vorbehalten sehe die alte gemachte Püntnuß mit Jr allerchristenlichstcn Biajcstät, die su . ..7 ' ' ' w unverbrüchlich halten wellent, mit Geding, daß an Sytcn Jr Riajestät solche gegen inen auch ge- te jederzeit halten „ Maieität in disen Landen angcwent, wclchcsscn sy werde, crkbcnnende die grossen Uncosten, dw Aiazestat .»«LLS.» MUM« 1624 März bis April 1637. Eleven und Wormbs abzefüehren, welches für das Fuoßvvlckh beschehen soll den 20. Aprell neüiven ^ lcndcrs, also das; alle Maasen us; iren Land scyent den iicchstkhünftigen 5. Tag Meyen Anno 163? ^ soll sy kein Cvmmando nicht darvon mögen abhalten. Die Rhin Beste soll uff ncchstkhünftigen Freitag dem Hrn. Obersten Schmid in dcposito überg^' werden, welcher sich sambt seinem underhabenten Regiment verPflicht und verspricht, solche de» Püntneren zue überantworten uf das Zyl, wie obvcrmelt, als den 5. tag ncchstkhünftigen Meyen, Gott S'' waß für Ordinal;; gedachter Herr Oberster deine zewider, von wem es sin mochte, empfahen wurde. Die Soldaten, so sich in gedachter Beste befinden, so nit under des Herrn Obersten Schmiden ^ ment sind, sollent uff nechst khünftigcn Sambstag unt Iren Waaffen und Bagaschien us; den Landen abziehen mit Versicherung, das; die Herren Püntner inen keins Leidts nock Widcrdrieß sollent. Wir versprechent ohne einichen Vorbehalt. Vorgesagten 5. Meyen in der Herren Püntneren überandtworten gedachtes Land Bcltlin und Grafschaften und inen einhendigeu die Vestungcn M'" s Riva und Gros; und andre in gesagtem Land sich befindentc fortificicrte Orth und von min an das zue Sonders und vic Stat^ Tiran und Sonders. Das Schloß zue Eleven, so in Händen des Herrn Obersten von Salis; ist. approbierent wir dic ^ seine Herren und Oberen crvolgte Eydtsentlcdigung. ui;d befindent guot, das; er dasselbige stiroh'" san;bt der Aiunition und Proviant, so des Königs ist. in; Nammen der Herren Püntneren inhab-» "" das Commando von inen absolute empfahen solle. Es sollent dic Herren Püntner dergestalt dahin würcken. damit der Catholischen Majestät n;chts lvider ;r allerchristenüchsten Majestät Waaffen fürnemment in gesagten Bcltlin und Grafschaft auch daß keine Frembdc an Syten der Staig in dic Landt kommcnt, den Herren Obersten Sch""^'"' greifen, unserseits versprechende, daß wir nichts Wider das Haus; Östcreich und Hispania fürncmme» ' ' - - — - und daß bis;..dahin gegcnwirtiger Tractat crfült sein ivirt, wie auch nit zuo gestatten noch - zegeben, das; cinichcrlei Kricgsvolck, wannenhero das immer sein möchte, alhar kommen solle, ^^ssi dergleichen ankhummen wurde, dieselben nit anzcncmmen, auch nit zuo gestatten daß in der EydtgM^.^ von disen; abziehcnten Volck ciniche Massa gcinacht werden solle, das; durch die Abfüehrung des ft^,^ Kricgsvolcks us; Bcltlin und den Grafschaften, wie auch im Durchzug durch die Pünt sollent keim ^ nungen beschehen, und wofchr sich dergleichen begeben wurden, sollent die Fälbaren abgestraft ""^ nominellen Sachen widerumben erstattet werden. - Uild sollent täglich uff der oberen und undercn Stroß int »;ehr als 250 Mann ze Fließ und iren Abzug also bestellen, daß sy den 5. Tag Meyen völlig fort seycnt. Versprechent wir auch, so bald wir Versichcrnuß von den Herren Püntnern werdent empfa"^'" daß der Cvntc Zcrbellon mit seines Kölligs Waaffen, so in Veltlin und Grafschaften sich Feyntseligkeit nit fürzcncnlinen entschlossen seye, so wöllent wir alsdann ailgcntz Thcils u"st^ leria lassen fort- uild abziehen. »»^ Daß die Gedechtnuß vergangener Sachci; allerseits gentzlichcn solle vergraben und vergesst" umb dic gegenwirtigc Ding auch niemant ersuocht werden. Hierzwüschent so gcstattent die Herren Püntner, das; wir mit unserer Hoffhaltung sambt von St. Sinion uns in der Statt Chur uffhaltent, wo »vir zu verbleiben begcrent, biß "st Widcreinrällmung des Beltlins lind Grafschaften uff die Versprechung, so sy uns; thund, das wir in aller Sicherheit sein sollent und mit dem beziininenden Respect tractiert iverdent den; Stand aci"^ April 1637. 1025 im Nammen Jr Majestet tragen thuond. — Dargegen so versprechent wir anch, daß wir in keinerlei Svrmb und Gstalt, wie das immer sein möchte, keine Brattickhen disem Tractat zewidcr nit stifftcn. Beschehen den 16. tag Mertzen (26. n. K.) Anno 1637 von beedcrscits Parteyen versiglet und underschribcn." Der Schluß des Art. I>» ist blos dem Zürcher- und Bcrnerexemplar angehängt. 811 Conferenz von Uri, Schwyz und Unterwaldcn. Brunnen, 1637, 4. April. Laiidcsarchw Nidw-Udc». T. Uri. (Niemand.) Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Johann Rigcrt, ^"l>ael Schryber, Seckelmeister; Johann Jnderbitzin, des Raths. Unterwaldcn. Marquard Hol, ' ^^andaminann, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann; Walthart Lussi, Alt-Landammann und Pannerherr; Arnold Stultz, des Raths, von Nidwaldcn. ihr dem letzten Wochenmarkt zu Lncern ist den Unterwaldnern nid dem Wald unter Spottworten Getreide zurückgeschickt worden. Ihre Gesandten bitten die übrigen um Rath, wie sie sich >>c>ß <, ^^^Ulber zu verhalten haben. Diese finden, daß Nidwalden nicht wenig affrontiert worden sei, und Benehmen den Bündnissen stracks zuwiderlaufe. Damit aber die gute Nachbarschaft erhalten Z^ci verdrießliche Consequenzen vermieden bleiben, wird für rathsam erachtet, Nidwalden solle sich ^ drei Wochen lang von andern Orten her verproviantieren. Weil Uri bei dieser Zusammenkunft ei,,^ ^ ^en ist, so soll demselben mündlich Kenntniß von dieser Sache gegeben und mit ihm ein Tag zu Zusammenkunft verabredet werden. Nidwalden möchte bis dahin „den hohen Gewalt" nicht ^ weil bei einem solchen Anlaß leicht „eifrige Nachschlage" gefaßt werden, man aber die Hoff- ^"cern durch gütliche Vermittlung zu einer Reparation dieser Dinge zu vermögen. I». (S. u. g. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenyeitcn: ^"cnz -c. Art. 919. 81S. » Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1V37, tk. April. Landcsarchiv Nidwaldc». ^ ^ ^ Johann Walthart Im Hof, Statthalter; Kaspar Romanus Trogcr, Ritter, Alt- ^ des^w' Diethelm Schorno, Landammann; Johann Rigert, Statthalter; Johann Jndcr- Aufdcrmaur, des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann R Buptmann; Johann Walthart Lussi, Alt-Landammann; Arnold Stultz, des Raths. ^ der Berathung über die von Lucern den drei Orten gegenüber eingeführten Neuerungen sind 129 1026 April 1637. die meisten Gesandten der Ansicht, Lnccrn das unparteiische Recht anzubieten und es zu Ernennung 1^" Sätze aufzufordern. Da aber die Gesandtschaft von Schwyz berichtet, daß unlängst Schultheiß Sch»«»" sich anerboten habe, in dieser Sache seine guten Ofsicien eintreten zu lassen, so wird Landammann ersucht, den Schultheiß von Lucern an sein gegebenes Versprechen zu erinnern. Sollte derselbe eine n tz gige Antwort geben, so wird man sich wiederum versammeln, um das liebe Recht eintreten zu I». Da der Streit zwischen den Parteien zu Gersau immer noch fortdauert, so soll die klagende einer von Lucern znsainmenznberufcnden Conferenz erscheinen. Wurde eine solche länger hinausgell werden, so ist von Uri beförderlichst eine solche auszuschreiben, auf welcher als Gesandte diejenigen erlw möchten, welche in diesem Streite gesprochen haben, v. (S. u. Bellenz w.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsanzelcgcnhcitciu Vositci Bcllcnz :c. e. Art. 920. Cvnfcrenz der VII katholischen Orte. Luccrn. 1637, 24. und 23. April. Staatsarchiv Lucern. Absch. l!e anno 4637. Bd. XXVIl. 5oI. 49 Gesandte: Lucern. Ludwig Schumacher, Schultheiß und Venner! Heinrich Fleckenstein, Nittel^ Halter und Pannerherr; Johann An der Allmend, Rs Raths und Baumeister; Kaspar Nuzeu^'b^ Raths. Uri. Johann Peter von Roll, Ritter, Landammann; Johann Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann; Johann Kaspar Arnold, Ritter, Alt-Landammann. Schwhz. Diethelm Schorns " ammann; Jtal Neding, Pannerherr und des Raths. Unterwalhen. Sebastian Wirtz, ^w'da"! „z uitd Paitnerherr, von Obwalden; Konrad Von Biiren, Landammann, von Nidwalden. Zug- Wikart, Statthalter; Peter Trinkler, des Raths. Freiburg. Johann Daniel von Nlontenach, ^ Mitherr der Herrschaft Pont. Solvthurn. Hieronymus Wallier, Bauherr; Moriz Wagner, Stadls und des Raths. ». Es erscheint vor der Versammlung der Ambassadvr des Herzogs von Savovcn, Valerio dclla und bringt in seinem Vortrage folgende zwei Punkte zur Sprache. Erstens berichtet er, daß vom französischen Hofe her die sichere Nachricht gekommen sei, daß der Prinz von Eondö den halten habe, die Wiedereinführung der alten Neutralität zwischen dein Herzogthnm und der Burgund nicht auszuschlagen. Im Namen des Herzogs ersucht er die Orte, da sämmtliche bereits Sache thätig gewesen seien, sie möchten eine so gute Gelegenheit nicht aus den Händen lassen, zun" Eidgenossenschaft, wenn ein solcher Vergleich zu Stande käme, sich desto eher des Friedens und ^0 ^ getrösten könnte. Zweitens erklärt der Ambassadvr, daß der Herzog die von den Bündnevn ^ König von Frankreich vorgenommene Action „auf's höchste empfinde", und daß zu besorgen s", ^ König die Sache nicht ruhig hinnehmen werde, mit beigefügtem Ersuchen, die Gesandten unterlassen, die Sache aufs beste vermitteln zu helfen. Durch einen Ausschuß läßt man dein i dck des Herzogs Wvhlmeinenheit verdanken und ihm die Geneigtheit der Orte aussprechen, für Einsts Neutralität ihr Bestes zu thun. Die Gesandten finden, daß unter den dermaligen Umständen ^ April 1637. 1927 ^u,"g der Jiiterpositivn von Seite der Eidgenossenschaft nicht ohne Erfolg sein konnte, und halten für rathsam. ^ ) anzufragen, ob es nicht für passend erachte, in Betreff Burgunds „mit den vorigen Mitteln nachzudrucken" s. ^ Anfang dahin zu wirken, daß die Thätlichkeiten beiderseits suspendiert werden. Zu diesem ' ° c würde es das Beste sein, wenn Zürich die Abgeordneten von Bern, Freibnrg und Solothnrn wieder ^ friiher empfangenen Instruction auf die Aufrechterhaltung der dermalen verletzten Ncn- A»,!,"' Die Gesaildten von Freiburg und Solothnrn werden ersucht, auf ihrer Heimreise beim sich Meliand sich zu erkundigen, ob er diesen Vorschlag billige, und ebenso bei dem zu Solothnrn ^ ödenden Bischof von Lausanne, welcher in gar guter Correspondcnz mit der Regierung und dem Nu ^ andere Partei denselben gutheiße. Das Resultat dieser Erkundigung u»d ^ beförderlichst Lucern mittheilen. I». Rudolf von Marmels, Abgesandter der Häupter, Obersten die ^^sräthe gemeiner III Blinde wiederholt das auf letzter Tagleistung zu Baden vorgebrachte Anstichen, - ^ ^ Möchten allen denjenigen, welche die Bünde „wieder anfechten und betrüben" wollten, die Pässe ^ttz„ ^ Tagleistung die Gesandten das Ansuchen der Blinde in den Abschied genommen ^ habe er nun den Auftrag, sich nach dein seither gefaßten Entschluß der Obrigkeiten zu erkundigen. »,j, ^ daß die Blinde sich gezwungen gesehen haben, in einen Friedenstractat und in Correspondenz g^...^^mchbarten Fürsten und Potentaten sich einzulassen. Sein Ansuchen geht dahin, die Orte möchten Pc>ß^ Bündnisse ein getreues Aufsehen aus sie haben, sich entschließen, keinem Feinde gegen sie den "der dem abziehenden französischen Kriegsvolk sich zu sammeln. Dein Abgeordneten wird ^ Bescheid gegeben: So erfreulich es sei, daß die Blindner solches Vertrauen zu den katholischen ^ ""b man andrerseits hoffe, daß die Orte ihnen keinen Anlaß zu dem allergeringsten Mißtrauen ^ definitive Antwort ans sein Ansuchen geben, weil dasselbe eine ^ bald - ^ iruf gleiche Weise auch die übrigen Orte berühre. . Daher werde man dahin wirken, '"eins eine gemeineidgenössische Tagsatzung znsammenbernfen werde, auf der man dann eine ge- ^ ^Alärung abgeben könne. «. Zürich wird ersucht, beförderlichst eine gemeineidgenössische Tag- ^Aedigung obiger Geschäfte und der Beantwortung der wegen derselben eingelangten ZUsammenzuberufen. «I. Den Landvögten, durch deren Vogteien das abziehende französische c stif Angelegenheit verursacht werde, v. Graf Casati, spanischer Ambassadvr, läßt eine Antwort ''"muuuenzuveruscn. » -^cn r:anovvgien, ourcy oecen vccs uvzceyenoe sranzvirsme nehmen lvird, trägt man ans, dafür Anordnung zu treffen, daß den Unterthanen weder ^Zer. Baden gehaltenen Vortrag begehren, namentlich in Beziehung ans die Schließung der Pässe bstickj damit daselbst die Ruhe erhalten werde, zu welchem Ende der „bewußte Tractat" svon Jnns- ^ Bünden, lichx ^^dhlosseu worden sei. Er auerbietet dazu seine Beihülfe. Für das Andere erwarte er eine frcund- ""f die Frage, ob die Grafschaft Burgund laut Erbeiuigung und Bündniß vor jedem feind- von den Landen und Gebieten der Orte her versichert sein könne. Dem Ambassador wird auf dm ersten Punkt mitgetheilt, was man verabredet habe; in Beziehung ans den zweiten stütze,, ^ dahin, daß die Herren und Obern sich werden angelegen sein lassen, alles dasjenige zu cr- und Schuldigkeit erfordere, t. Die Gesandtschaft Solothnrns berichtet, daß das Rainen der siebeil katholischen Orte an den französischen Eommandanten zu bvn Granceh, abgeschickte Schreiben zu Gunsten der Unterthanen der Stift Basel weilig ^ Freibergern zwar nicht unter dem Titel einer Contribution, sondern einer Ver- ^ m die 2500 Dlibloileil, von den Unterthanen in der Prvpstei zu Erhaltung der Besatzung ill 1028 Mai 1637. St.Ursiz täglich 6 Rcichsthaler und für die Glocken 250 Reichsthaler gefordert worden seien; ferner Mümpelgart und Pruntrut liegenden französischen Truppen in Folge des Plünderns an Zinsen und ^ fällen, welche ihre Herren und Obern von dort zu beziehen haben, Abbruch thun. Die sechs an ^ Orte nehmen diesen Bericht in den Abschied. Auf die Nachricht, daß vom Prälaten zu Bellelah Graf von Grancey eine Contributivn gefordert habe, wird, weil der Abt der Stadt Solothurn mit recht zugcthan ist, ein freundliches Abmahnungsschreiben im Namen der sieben katholischen Orte, an Grafen zu erlassen beschlossen. I». Da der Kaiser auf die jüngst ihm dargebrachte Gratulation scheu Krone in so freundlicher und gnädiger Weise geantwortet hat, wird beschlossen, an ihn hinwies ein Condolenzschrcibcn wegen des Todes seines Vaters zu erlassen und ihm zum Antritt des Kaiseck 1^. Glück zu wünschen. Lucern soll dieses Schreiben ausfertigen und besiegeln, i. Die Gesandten der b übrigen Orte erklären, daß. ihre Herren und Obern das Ansuchen Luccrns, in seine wieder ausge" Hofkirche ihre Ehrcnwappen verehren zu wollen, zu großem Wohlgefallen aufgenommen haben und sich ^ diese Ehre freundeidgcnössisch bedanken. Ir. Auf mehrmaliges Vertrösten hin, daß auf förmliches eine spanische Pension werde verabfolgt werden, läßt man in einem freundlichen Schreiben den o des Herzogthums Mailand um Verabfolgnng derselben ersuchen. Lucern wird gebeten, den Grafen 6' ^ bei Uebergabe des Schreibens um seine Officien zu ersuchen. I. Uri eröffnet,, daß sein Landmaim Steiger, durch die Ortsstiminen zum eidgenössischen Agenten in Mailand erwählt, bisher dem Gub^"^ daselbst nicht, wie es Brauch sei, präsentiert worden sei, auch bisher das gewöhnliche Jahrgeld um ^ Kammer zu Lauis nicht erhalten habe. Da derselbe bisher gute Dienste geleistet hat, wird für uusi^".^, erachtet, „daß ihn: die nothwendige Präsentation von der Stadt Lucern aus ertheilt werde", und da» ^ der Landschreiber zu Lauis das Jahrgcld von der Zeit an, da er ernannt worden ist, verabfolgt , Gesandtschaft von Freiburg, ohne Instruction, nimmt die Sache in den Abschied. m. (S. u. Th>u» Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenheiten: Llliidgrafschaft Thurgall. IN. Art.42S. Gotteshäuser, Klöster. 814. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1637, 5. Mai. Landesarchiv Nidwaldc». ProteleN dir Räche» und der Landlenchen dem 4. Mai lVZ7. Bd. 10. Fdl.ä». ^ ». „Die usbeschribene Tagleistung zuo Brunnen wägen der Luccrnerischcn beschwertnusstu suochen ist uff morgendt guotgeheisscn undt ist dahin zuo gesanthen erweldt worden Herr Landtawa» Löw und Herr Commissary Stultz. 1», «. (S. u. Bellen; sc.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenhciten: Bogtei Belle»;-c. N, e. Art. 921,922. Mai 1637. 1029 81S Gemcineidgenössische Tagsatzung der Xlll Orte. Baden. 1637, 7. bis 11. Mai. T Zürich, Kost. XII. 117. t'ol.176. Staatöarchi» L»c«r». Sllisch. de -mno IM. Bd. XXVII. lol. KS. Zürich. Salomon Hirzel, Seckelmeister; Hans Heinrich Wascr, Stadtschreiber und des Johann Frischhcrz, Seckelmeister; Hans Rudolf Willading, Nenner, Zcnghcrr und des ^ ' Lucern. Ludwig Schumacher, Schultheiß; Heinrich Flcckcnstein, Ritter, Statthalter und Pannerherr. ' Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann; Johann Peter von Roll, Ritter, Alt-Land- kcich"" ^ch^oyz. Diethelm Schorno, Landammann; Jtal Reding, Pannerherr und des Raths. Untcr- ^ Johann Jmfeld, Landammann und Landshauptmann, von Obwalden; Bartholomaus Odermatt, ^^ihalter, von Nidwalden. Zug. Jakob Brandenberg, Beat Jakob Mehenbcrg, beide des Raths. ^^^Wsar Müller, Statthalter; Johann Heinrich Elmer, Seckelmeister. Basel. Hans Rudolf L)berstzunstmeistcr; Bernhard Brand, des Raths. Freiburg. Johann Daniel von Montenach, -licm-' Raths. Solothnrn. Heinrich Grimm, Seckelmeister; Moriz Wagner, Stadtschrciber und des ^ ^chasfhanscn. Johann Jmthurn, Burgermeister; Johann Jakob Ziegler, Alt-Stadtschreiber an» ^ Raths. Appenzell. Martin Snter, Landammann, von Jnnerrhoden; Johann Zellweger, Land- von Außerrhoden. ^^enössischc Begrüßung. — Es wird ein Schreiben des Marquis von Coislin, General der eid- Regimenter in Frankreich verlesen, betreffend die Abdankung und Bezahlung der vier Regimenter, dj ^ Alles anzuwenden, daß die Orte und ihre Mitbürger zufrieden gestellt werden. Weil Ämi ^^'»taligen Sollicitationen und besonders' auf die jüngst erlassenen Schreiben nicht einmal eine ^»e»^ ist, so wird an den Ambassador Meliand ein nachdrückliches Schreiben erlassen, er möchte .. '"^uialigen Anerbieten gemäß dazu verhelfen, daß den Obrigkeiten die ausstehenden Pensionen, und baar geliehenen Gelder sammt den davon verfallenen Zinsen entrichtet, den Obersten und ihre ausstehenden Zahlungen verabfolgt, der freie Handel und Wandel nicht gehindert und die hj^^chen, den Bundesartikeln zuwider laufenden neuen Auflagen abgestellt werden, damit die Obrig- zu c, daß man sie nicht immer mit leeren Worten abzuspeisen, sondern Bündnisse und Pacte wirklich lr», gewillt sei, widrigenfalls man gcnvthigt wäre, nach andern Mitteln sich umzusehen, um zu cr- N- ^ billig sei. 1». Weil die Franzosen wirklich aus dem Veltlin und den Blinden abgezogen sind, ist . /"'dniß zwischen Oesterreich und den drei Bünden in Nichtigkeit gebracht worden, aber noch unbekannt Tch ^ ^ ^ Veltlins halber seinen Gang nehmen möchte, so wird für nothweudig erachtet, die ernstlichen ^ ^ der III Blinde, des Kaisers, der Erzherzogin Claudia und der vorderöstcrreichischen Regierung Antworten, damit der weitere Aufschub nicht „ungleiche Gedanken verursache". An die III Bünde »icht ^^ben, wenn jemand sie in der vereinbarten Restitution stören wollte, so werde man ihm den Paß tzj^^tten, auch mit andern Mitteln nach Möglichkeit es hindern und allen cid- und bundcsgenössischen ih„^' erzeigen. Die Bünde möchten ihrerseits ihre Lande und Pässe also verwahren, daß es weder Festu,rudern Benachbarten zu Präjudiz gereiche, die bei der untern Zollbrücke am Rhein gebaute t>c>ß ^ '"wniehr beseitigen, die Festungen im Veltlin mit eigenen Leuten besetzen und darauf bedacht sein, ^ Restitution Bestand gewinne, und daß das Veltlin nicht mehr in fremde Hand gerathe. — Dem 1030 Mai 1037. Kaiser, der begehrt hatte, daß man den Paß nicht gestatte, wenn dem französischen .Kriegsvolk in den ^ mehr Hülfe geschickt werden sollte, wird geantwortet, es sei kein Paß begehrt worden, sondern das Volk sei bereits abgezogen. Das frühere Gestatten des Passes habe mit der Erbeinigung, die mau e ^ ferner in guten Treuen halten werde, nichts zu thun und sei allein in der Absicht geschehen, daß oie in ihren vorigen freien Stand restituiert würden. Für den Fall, daß jemand die Restitution anß^^ wollte, habe man sich gegen die III Bünde gemäß den bestehenden Bündnissen und der hergebrachte» Correspondenz erklärt. — In demselben Sinne wird an die Erzherzogin Claudia geschrieben, mit dcw V fügen, der Herzog von Rohan habe dein getroffenen Accord gemäß den Durchpaß so veranstaltet, dab ^ vier Waldstädte von dein besorgten Einfall frei geblieben seien. Die Erzherzogin möchte auch " immer fortdauernden neuen Auflagen und Zollbeschwerden, um deren Aufhebung man schon zu miedee,"^ Malen geschrieben habe, wiederum aufbeben. Weil sowohl in dem Schreiben des Kaisers als in de»' ^ Erzherzogin wiederum etliche imperativische und dem freien eidgenössischen Stande ungewohnte enthalten sind (über dergleichen hatte man sich bereits früher gegen Fels beschwert), wird Luceru erb mit dem Herrn von Schwarzenberg zu reden, daß bei der Canzlei dafür gesorgt werde, daß man k» die Herren und Obern, wie es vor Altem gebräuchlich gewesen sei, und nicht als Unterthanen ^. «. Alan glaubt, daß die Franzosen den Affront nicht ungerächt lassen werden und durch die t5idg"^ schaft eine Diversion machen könnten, woraus dem Vaterland, das von fremdem Kriegsvolk ringsum blvkirt sei, Unheil erwachsen könnte. Alan hofft, daß, wenn man wisse, daß die Orte unter sich ^mb ^ schon dadurch gefaßte Anschläge vereitelt werden könnten. Bern, Freiburg, Solothurn und Basel daß sie keine Paßbcwilligung ertheilen werden, ohne zuvor die übrigen Orte davon in Kenntnis) Z» Weil zunächst an ihren Grenzen ziemlich viel fremdes Volk liege, so bitten sie um getreues Aufsicht im Fall der Roth tun tröstliche Hülfe. Man erklärt sich hierauf einhellig dahin, welches Ort von fremde" ^ angegriffen würde, dem sollen die übrigen mit Leib und Gut und ganzem Vermögen beispringen, ^ ^ redlichen Eidgenossen gebührt. Jedes Ort wird sein Volk mit allem Nothwendigen ausgerüstet ^ ^ Ferner sollen auch die Landvögte der gemeinen Vogteien ermahnt werden, die Pässe wohl halten. — Was man wegen Eröffnung der Pässe für Bedenken hat, wird dein Ambassador Melian^ ein Schreiben mitgctheilt. «I. An Kaiser Ferdinand III. wird ein Schreiben erlassen, worin ihm des Hinschiedes seines Vaters condoliert, zum Regierungsantritt Glück gewünscht und er gebeten möchte den eidgenössischen freien Stand seiner kaiserlichen Gnade und Huld empfohlen halten gnädigst geneigt sein, dahin zu wirken, daß dem höchst schädlichen Kriege nunmehr ein Ende gemacht > «. Der Ambassador Meliand schreibt, er habe die Beschwerden der Orte dem König und seinen mitgetheilt und hoffe auf eine günstige Antwort. In Betreff der Cvmmercien seien einige Neuernnlp^^ reits aufgehoben. Er werde dahin wirken, daß alle Hindernisse, welche dem Bünvniß und dem freien^ entgegen seien, beseitigt und auch in Betreff der Zahlungen die Orte zufrieden gestellt werden. Münzmeister von Uri, Passavant von Basel und Martin Besenval von Solothurn können Landesabwesenheit nicht stellen lind haben sich deßwegen entschuldigen lassen. Uri, Basel und So ^ werden ersucht, das Ihrige zu thun, damit sich jene auf nächster Jahrrechnung stellen, widrigenfn veranlaßt würde, andere Mittel anzuwenden, zx» ^eil das ganze Land mit vielen Landstreichern Buben angefüllt ist, so wird auf Dienstag nach Trinitatis n. K. eine allgemeine Landjägi jenigen, welche betreten werden und über ihr Thun nicht gute Auskunft geben können, sollen Mai 1637. 1031 ^"Mnien und nach Gestalt der Sachen beurtheilt werden. Man soll aber zwischen den armen Bedürftigen, ^ nur die Leibesnahrung und einen Aufenthalt suchen und sonst niemand beschwerlich fallen, ^und^dcm Gesindel einen Unterschied machen und Mäßigung beobachten. Ii. (S. u. Thurgau.) (S. u. '«den.) ^ ^ u. Thurgau.) Verhandlungen der VII katholischen Orte nebst katholisch Glarus und Appenzell-Junerrhoden. M. J^cr der Gesa.idtc.i wird sei .ieii Herren u.id Obern berichten können, was die Gesandtschaft von .. iii Betreff der Ihrigen von (Ansiedeln vorgebracht hat, denen Schwhz aus billigen Ursachen kraft r! Ehalte ^ ^iierherrlichkeit lind Befugniß einen Vogt gesetzt hat. Ii. Da es verlaute, daß die evangelischen wiederum Vorhabens seien, einen Landvvgt ihrer Religion nach Wcrdenbcrg zu wählen, so fragt «isg. satter Atüller an, ob es nicht rathsam wäre, daß die Katholischen einen Vogt nach Uznach und einen gber das Gebirg wählen sollten, dessen Wahl sonst an den Mitlandleuten der andern Religion j^^'^^cht werde aus diesem Wege der Streit um so schneller zu Ende gebracht. Die Gesandten finden vv», ^ einstweilen durch den Schultheiß von Luccrn Zürich ersuchen zu lassen, bei den Reugläubigen ^»cs ^ dahin zu wirken, daß sie den Landvogt Bussy nach Werdcnbcrg aufführen lassen und die Wahl Rl> Landvogtes abstellen. Da die Katholischen bisher den Vertrag strenge gehalten hätten, so ^R^ben durch die Wahl des Landvogts nach Uznach und des Gesandten über das Gebirg nicht Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenhcitcn: ^ ichlisl Thurgau. I». Art. 226. Matrimonial- und Collatnrstreit. I. Art. 173. Anstände mit Abt St. Gallen ^ J"stizsachen. Oliven. i. Art. 7. Verwaltung im Allgemeinen. » and dem Lucerncrercmplar. Conferenz von Uri, Schwyz und Untorwalden. Brunnen. 1937, 19. Mai. LandcSnrchi» Nidwaldc». tz^^'dte: Uri. Johann Heinrich Zmu Brunnen, Ritter, Landammann; Kaspar Romanus Trvger, ^ ' ^^Laiidainmann. Schlvhz. Diethelm Schorns, Landammann; Johann Sebastian Abhberg, Alt- "'""^un; Johann Rigcrt, Statthalter; Jtal Reding, Pannerherr und des Raths. Untcrwalden. Landammann, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landammann und Pannerherr; ^ 'Ritter, Alt-Landainniann und Landshauptmann; Arnold Stultz, Alt-(5vmn,issarius zu Bcllenz. werden die Beschwerdepnnkte verlesen, zu welchen Lucern seit einer Reihe von fünfzig Jahren Segeben hat. Alan ist der Anficht, daß diese von Lucern eingeführten Neuerungen in Betreff der ^""^en nicht nur für den gemeinen Mann drückend, sondern auch für die Rechte und Gerechtigkeiten °it>e ^judicierlich sind und den gegenseitigen Bündnissen zuwiderlaufen. Man will nochmals durch Hcrä^^ Unterredung Abhülfe zu erzielen suchen und setzt den 26. Mai zu einer Zusammenkunft in '' wo auch der Streit zu Gersau zur Verhandlung kommen soll. Man hält es für rathsam, daß 1032 Mai 1637. jedes Ort einen Landschreiber mitbringe, damit ein Abschied angefertigt werde. Hat diese Unterredung Erfolg, so soll zum Recht geschritten werden. I». Den Landschreibern soll jedes Ort befehlen, in Au ^ gung der Gcsnndheitsboleten vorsichtig zu sein und keinem Fremden einen neuen Schein zu schräg", ^ nicht einen solchen von dem Orte, woher er gekommen ist, vorweisen kann, v, «I. (S. u- «. Die Gesandten von Uri, Schwhz und Unterwalden erhalten den Auftrag, die Kriegsräthe, welche Kesselring geurtheilt haben, oder wenigstens drei derselben zu einer Zusammenkunft nach Brunnen zu damit man sich über den Naßlerischen Handel gegenüber Kesselring besprechen könne und der Krng'h^ Reputation aufrecht erhalten werde, t. Jedes Ort soll aufs wenigste einen von denen, welche " letzten Entscheidung des Streites in Gersau anwesend gewesen sino, auf nächste Conferenz dorthin »nt riger Instruction absenden. Schwhz setzt auseinander, aus was für Gründen es vermöge Freiheiten, Rechten und Gerechtigkeiten und seiner Obcrlandcsherrlichkeit seinen Unterthanen zu l5n>w einen Vogt zu setzen Macht und Gewalt gehabt habe. Die übrigen Gesandten nehmen diese Erklär»'' den Abschied. Man sehe auch ini Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vogtci Bellenz -c. v, »1. Art. 923, 921. 817. Conferenz von Lucern, Uri, Schwyz und Unterwalden. Gersau. 1V37, 2«. Mai. Staatsarchiv Lucern. Llbsch. anno 1637. Bd. XXVII. toi. 79. . Gesandte: Lucern. Ludwig Schumacher, Schultheiß und Venner; Heinrich FleckensteM, Statthalter und Pannerhcrr; Jakob Cloos, des Raths. Uri. Johann Heinrich Zum Vrunnen, Landa»"'" ^ Haus Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landammann; Johann Kaspar Arnold, Ritter, Alt-Landa»""" Schwhz. Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Jtal Reding, Pannerhcrr. tlnterwa^^ Johann Jinfeld, Landammann und Landshauptmann; Sebastian Müller, Scckelmeister, von Ob»'" Hans Walthart Lussi, Landammann tmd Pannerhcrr; Arnold Stnltz, von Nidwalden. u. Zuerst werden die Beschwerden, welche die drei alten Orte gegen Lucern haben, zur Verl)»" ^ gebracht. Lucern beruft sich auf seine frühere Widerlegung der von denselben vorgebrachten Klag"' ^ zeigt sich bereit, auch auf weitere Klagen zu antworten. Nachdem die Beschwerden Punkt für sprochen worden sind, antwortet Lucern auf das Begehren, daß der freie Kauf des Kernens in de»' ' Haus zu Lucern einem jeden Orte für den Hausbranch gestattet sein soll, daß seine Herren und Ol»^' etliche Wochen damit eine Probe machen werden, vorausgesetzt, daß nicht auf Fürkauf, sondern ^ deu Hausbrauch gekauft werde. Ferner wird für nothwendig gefunden, um die aus dem „DingKW' für die Obrigkeiten erwachsenden Ungelegenhciten zu vermeiden, daß jede Obrigkeit die Ihrige» was sie im Kaufhaus oder auf der Blatten kaufen, baar zu bezahlen. Endlich werden die drei alte» ^ ersucht, nicht aus einer jeden unbedeutenden Particnlarsache ein „Generalgeschäft" zu machen, wie es geschehen sei, sondern in der alten Freundschaft und Liebe zu bleiben. Die Gesandten der drei Orte er^- sich dazu bereit uud scheu das Mißverständnis; als gehoben an. I». Der Streit zwischen dem Einsiedel,« und Schwhz wird zur Sprache gebracht. Die Gesandtschaft von Schwhz ist zwar ohne I" Mai 1637. 1033 äußert sich aber dahin, daß die von Einsiedeln einige Zeit her den Freiheiten und den vieljährigcn ^scssiouen von Schwyz sich widersetzen und allerhand Neuerungen vorgenommen hätten, so daß Schwyz Anlaßt worden sei, die Bevogtung wie vor Altem wieder einzuführen. Es habe den Landvogt nicht, wie vorgebe, wegen der Abwesenheit des Fürsten aufgeführt. Ihre Herren und Obern gingen mit dem ^ ^nken um, in jedes Ort eine Gesandtschaft zu schicken und ihre Documente, Freiheiten und Gerechtigkeiten Zuweisen, damit niemand sich über sie zu beklagen habe. Hingegen verwahren sich die Gesandten ^ daß die Rechte von Schwyz in Comprvmiß gesetzt werden. Darauf erscheint eine Abordnung des '"Itabts, desDecans und des Convents zu Einsiedeln und führt, indem sie ihre früher den Orten schriftlich "geschickten Beschwerden wiederholt, den Gesandte» zu Gemüthe, wie beschwerlich ihnen die Aufstellung ^ Laudvvgtcs falle, und wie von Tag zu Tag sich die Ungelegenheiten, Drohungen und Thätlichkcitcn ^ 3'e», ^ ^ Gotteshaus sich gedrungen gescheit habe, dieß Gott, der hochgebenedciten Mutter, welche ^ hauptsächlich berühre und allen unpassioniertcn Orten und Gemüthcrn zu klagen, welche von christ- Eifer für diesen von Gott geweihten Ort beseelt sind, und gegen dieses widerrechtliche Vorgehen das krtcüschx Recht anzurufen. Die Gesandtschaft bittet, man möchte die Protestation, die sie vorweist, doxErgeben und dasselbe dahin vermögen, die Thätlichkcitcn einzustellen. Um nun weitcrm Uebel ^'Ubeuge,i, wird für zweckmäßig erachtet, eine Zusammenkunft der sechs uninteressierteil Orte durch Lucern lind ausschreibeil zu lasseil. Die beiden Parteien solleil ersucht werden, mit ihren Documenten ^^vcchrsamen zu erscheineil, jedoch nicht damit rechtlich gesprochen, sondern ein gütlicher Vergleich an- v«u ^ ^veLde. Zu dieser Zusammenkunft sind Frciburg und Solothurn einzuladen. Die Gesandtschaft sie ^^5 erklärt, daß sie das, was sie gesprochen, nicht im Namen ihrer Obrigkeit gesprocheil habe, da Zlreh^ sei und also auch nicht ihre Zustimmung zu obigem Beschluß geben könne, v. Da der Hort ^ Wersau namentlich wegeil des Kostenpunktes noch immer fortdauert, werdeil beide Parteien verzech ^ Männer und die Nüttel beschweren sich, daß sie von ihrer Gegenpartei nicht ruhig gelassen Wu"' ^ Nüttel, daß sie von Etlichen nicht für Landleutc wollen anerkannt, daß die Alpeil zu Abbe- ^tteu ^ ^ welche die Gegenpartei für ihren Thcil zu bezahlen habe, sollen versetzt werden. Sie ^crd' 'uöchte ihnen dazu behülflich sein, daß ihnen die wegen dieser Sache verursachteil Kosteil ersetzt ""h»l>' ^ Gegenpartei aber legt den Vertrag von Brunnen so aus, daß die ganze Gemeinde mit Aus- ^ ^ Männer und der Küttel an den Kosten participicren müsse. Sie stellt die projectiertc Vcr- »>ch ^ ^v'Alpen uild die Nichtanerkennung als Landleutc von Seite Einzelner seit dein großen Vertrag in Abrede ^ Sache einem Spruch der Gesandten. Diese gebe» folgenden Spruch: Der Kosten halber zu Brunnen gemachten Vertrag, „nämlich daß diejenigen, so den Küttligen zuwider Kei»^" u diejenigen, welche die Küttling von der Gemeinde ausgemehrt habeil nnd ihileil zuwider setzl ^ vbschoil sie hernach wieder zu ihnen gestanden) in der Gemeinde Kosten verstanden und begriffen ^ sollen auch die voll der Gemeinde, so interessiert lind, wie jetzt gcmeldet, darin vergriffen Hvst'e, ^Urtheil von Brunnen begriffeneu 1200 Gulden sammt dem Zins und den rechten, billigen ^cld ' ^ den ernannten Zahltagen aufgelaufen sind, ohne fernem Aufschub bezahlen und, im Fall sie wollen, es auf ihre eigenen und nicht der Gemeinde Güter schlageil." Weil Schlaghändel ^dlir^ stattgefunden haben, soll es den Landleuten überlassen sein, dieselben abzuhandeln/weil llvP,große Vertrag nicht berührt wird. Im klebrigen bleibt der große Vertrag „außerhalb des in Kraft. 130 1034 Mal und Juni 1637. 818. Conferenz von Un, Schwyz, Untcrwalden und Zug. Brunnen. t«37, 2it. Mai. LaudcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Ziicht angegeben. (S. Absch. 816, s.) ». Da schon zu wiederholten Malen auf Conferenzen der Autrag gestellt worden war, daß man Kesselring einen snlvns ocmäncstus in den Theirgau gestatten mochte, um sich wegeu der Raßlerischeu tension zum Rechte stellen zu können, werden die Kriegsräthe der vier Orte, welche das Urtheil über Heist ring gesprochen haben, zusammenberufen, um sich zu unterreden, was für eine Instruction ihre Herren Obern ihren Gesandten auf künftige Jahrrechuung in dieser Hinsicht geben könnten, damit nicht etwa vermuthliche subtile Streiche, so unter diesem verborgen sein möchten, das über Kesselring gefällte etwas präjudiciere, ja vielleicht dasselbe gar ein Loch bekommen möchte". Da Zeig sich schriftlich ^ ^ , daß es unveränderlich bei dem gefällten Urtheile verbleibe, vereinigt man sich dahin, die Herren und ^ dafür zu stimmen, daß sie den Gesandten nach Baden die Instruction geben, „nichts Widriges einstre»^ >' lassen" und dann zu verdeuten, Kesselring solle, im Fall er ein Anliegen habe, laut Urtheils und sei»^ Verses sich an die Kriegsräthe wenden, weil die Obrigkeiten diese ganze Actiou in den Händen dieser b>0 wollen. I». Es soll ferner das Begehren an die Herren und Oberu gestellt werden, sie möchten ih^ ^ sandten dahin instruieren, Beschwerde zu führen wegen des Affronts, welcher dem Landammann Leu t» ^ Stadt Zürich begegnet ist, und eine kategorische Antwort zu verlangen, wessen der Landamnicm» ^ Andere, die in der Sache Kesselrings Recht gesprochen hätten, sich zu verschen haben werden. 81N Konferenz der V!Z katholischen Orte nebst dem Gotteshanse Einsiedeln. Lucern. 1337, 5. bis 7. Juni. StaatSurchiv Luccr». Adsch. de »»»o 7SZ7. ?d. XXVU. t'ul. S« u. SO. Staatsarchiv ^rcilnirg. e»cc>'»criU'is>>eve Vd> 7S. Gesandte: Lucern. Ludwig Schumacher, Schultheiß und Benner; Jost Bircher, Ritter, Sch" und Stadthauptman»; Heinrich Fleckeustein, Ritter, Statthalter und Pannerherr; Kaspar Seckelmeister. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann; Johann Jakob -a> Ritter, Alt-Landammann; Johann Kaspar Arnold, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann. ^ Diethelm Schvrno, Landammann; Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Sebastian Abhbclg/ ^ Landaminann; Jtal Reding, Pannerherr; 'Melchior Beeler, des Raths. Unterwaldcn. Jmfeld, Landammann und Landshailptmann, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landaimua»^^^^ Pannerherr, von'Ridwalden. Zug. Wolsgang Wikart, Statthalter; 'Riklans Jten, Seckelmeister! Jakob 'Mehenberg, des Raths. Freiburg. (Riemand.) Solothuru. Mauriz Wagner, des Stadtschreiber. Gotteshaus Eiusiedeln. Riartinus Kachler, Subprivr; Michael Rägeli, Statth^ Dr. Johann Jakob Wyßenbach, Canzler. u Diese Conferenz wird zur Beilegung des Streikes zwischen Schwhz und Einsiedeln gehaltein Juni 1637. 1035 Er>te Sitzung. Es wird für das Passendste angesehen, daß die Deputierten des Gotteshauses Ein- ^ ihre Beschwerden in Anwesenheit der Gesandten von Schwyz eröffnen und diese dann antworten. ^ ^vhzerischen Gesandten erklären zwar, daß sie nicht instrniert seien, zu gestatten, daß ihr Streir in ^^""uß vder znin Recht gesetzt werde, und daß sie in Anwesenheit der Abgeordneten des Gotteshauses geben werden und als Vertreter eines freien Standes mit dem Prälaten, einem Niedern .^ichtshnm Agaldlente, nicht rechten werden. Alis das Zureden der übrigen Gesandten aber geben alsdann bringt der SubPrior des Gotteshauses seine Beschwerden folgendermaßen vor. Als in ^ Herren von Schwyz mit ihren Ehrenzeichen dem schwedischen General Gustav Horn entgegen zu treten ^^sthcht Thurgan gezogen seien und ihnen ans ihr Ansuchen der Abt 3000 Gld. nebst einigem stMbeii habe mit dem Beifügen, daß er in der Gefahr des Vaterlandes gerne sein Möglichstes liedcl Schwyz nachher eine gemeine Landstener auf die March, Küßnacht und die Waldstadt Einheit- ' Darüber habe sich der Fürstabt beschwert, weil eine solche Steuer des Gotteshauses Frei- dem alten Herkommen zuwiderlaufe. Ans einer deßwegen zwischen Schwyz und Einsiedel» 1636 icklv veranstalteten Eonscrcnz habe man gegenseitig Brief und Siegel vorgewiesen und sei »»tcc - übereingekommen, sich gütlich zu vergleichen. Auf einer folgenden Conferenz habe man sich ^bcii ^^^ionsvorbehalt dahin verglichen, daß man wegen der Waldleute Schwyz 500 Münzgulden ^ffcr jedoch unter Vorbehalt der beiderseitigen Freiheiten, Privilegien und Rechtsamen. Weil aber bwjectierte Vergleich zu Schwyz geändert und der Vorbehalt der Oberherrlichkeit hinzugesetzt worden !"ge» ^ ^ dadurch beschwert gefunden und darauf angetragen, dem Vergleiche Folgendes beizu- hch> ^ "^'-'durch aber soll Keinem, weder den Herren von Schwyz noch dem Gotteshaus Einsiedeln an ^ll'cl v Gerechtigkeiten nichts benommen sein." Schwyz sei nicht darauf eingegangen, habe >Acz Landweibel die Steuer einfordern lassen und, nachdem Einsiedeln nochmals um Annahme ^'gleichs gebeten habe, einen Landvogt mit ansehnlichem Gewalt nach Einsiedeln aufgeführt. Der Hst ^ ^ ^ Drte um ihre Vermittlung angerufen-, diese aber haben bei Schwyz nichts ausgerichtet. >h,» ^'^rzen habe der Fürstabt, ein „unmittelbarer Stand des römischen Reiches", sehen müssen, daß Hi. ^ ^ bie vier Orte um ihre Vermittlung angerufen; diese aber haben bei Schwyz nichts ausgerichtet. ^ ^>,id ^ gestattet werde, daß Beamte des Gotteshauses in Folge von Drohungen Weib und ^vn. berlassen müssen. Der Abgeordnete ruft schließlich das Recht an und wälzt die Schuld vom ^ diesen? Handel große Ungelegcnheit, Aergerniß >?nd Schaden entstehen sollten, dcx j ^^^jchaft von Schtvyz begehrt, daß die Beschwerdeschrist des Abgeordneten von Einsiedeln zu Händen vrd "^chchel? Landleute den? Abschiede beigefügt werde, da sie gehofft habe, daß Einsiedel,? gegen seine?? ^»kic " Kastenvogt sich nicht so scharf würde vernehmen lassen. Sie sucht die einzelnen Bcschwerde- gr»ß ^'tkräftcu. Das Opfer der 3000 Gulden sei darnach zu würdigen, daß damals eben die Gefahr sei und das Gotteshaus schon mehrmals auch von Schwyz geschützt und erhalte,? worden sei. jticrt ^"N'ch, Küßuacht und Einsiedeln besteuert worden seien, wird geläugnet, hingegen darauf insi- Schwy. dw Daß es einen Vogt eingesetzt habe, das habe es ^ ^lugniß daz?? gethai? u??d darai? nichts Neues vder ii? seinen? Rechte nicht Begründetes gethau. "och ^ ^st'-'ardnete?? deS Gotteshauses weisen in ihrer Replik vorzüglich die Befugnisse eines .Kastenvogts ^bc Kasteuvogt sei nichts inchr und nichts weniger, als ein Advocat und Schirmherr; Karl der Gr. ^/'^' ^"^'setzt, ohne daß dieselbe?? eine andere Jurisdiction gehabt hätte??; Erzstiste ständen noch der- U"ler der Kastvogtei des Hauses Oesterreich, und doch seien deren Principale rechte Landesfürsten, so 1036 Juni 1637. daß mit dem Worte Kastvogtei nicht der Begriff von Jurisdiction verbunden sei, wie sich auch aus de>» Schirmbrief von Schwyz und der darüber ertheilten kaiserlichen goldenen Bulle ergebe. Ferner spwcßw die Abgeordneten ihre Verwunderung darüber aus, daß Schwyz die Oberherrlichkeit über die Waldleute »" spreche, da doch das Gotteshaus Grund und Boden mit seinem gewissen Bezirke schenkungs- und Vergabung- weise von römischen Kaisern empfangen habe, die Schirmherren da nichts Anderes anzusprechen b»b^ als die Kastvogtei und kraft derselben das Malefiz- und Blutgericht; daß aber das Gotteshaus blos ^ niedere Gerichtsbarkeit haben solle, wird nicht zugegeben, zumal da dasselbe andere mit der Oberherrlich ^ verbundene Befugnisse ausgeübt habe, während Schwyz nicht nachweisen könne, daß es als Kasteuvogt va gleichen ausgeübt habe, weil es eben nichts Anderes besitze, als was die Herrschaft Oesterreich gehabt hu ^ Ferner sei kein Fall aufzuweisen, daß das Gotteshaus in Streitigkeiten das Recht zu Schwyz habe, sondern bei Streitigkeiten mit den Waldleuten seien von beiden Theilen Sätze erwählt worden, welche Sache entschieden hätten, und wenn sich welche ungehorsam gezeigt hätten, habe das Gotteshaus des Schirmbriefs bei den Herren von Schwyz Schutz gesucht. Daß das Gotteshaus ein unmittelbar^ Stand des h. römischen Reiches sei, und daß die Gotteshausleute von allen fremden Gerichten brff^ worden seien, zeigen die goldene Bulle, die päpstlichen und kaiserlichen Exemtionen und Regalien von ^ dem Großen an, so wie letztere auch', daß ein Schirmvogt mit des Gotteshauses Amtleuten lind Diener nichts zn thun haben solle. Ferner sage der Hvfrodel des Gotteshauses, daß der Ammann desselben vow^ eine Sache für malefizisch erkennen müsse und erst dann der Vogt zu richten habe. Es werden da»» ^ ^ goldene Bulle lind der Schirmbrief von 1434 verlesen; zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß, die Waldleute den Herren von Schwyz huldigen, der Deputierte des Gotteshauses immer des Gottesbaal Eid vorbehalte, und daß, wenn die Ausschüsse der Waldleute auf der Landsgemeinde erschienen seien, ^ beten haben, man möchte sie bei ihren alten Bräuchen bleiben lassen. — Schorno stellt darauf an die ordneten die Frage, ob sie glauben, daß Schwyz „seine Sachen nicht mit rechten Zügen habe" Waldleute zu einem falschen Eid genöthigt habe; des Vogts halber habe es sich ihnen gegenüber vor' halten, einen zu schicken, wann es ihm beliebe. , Zweite Sitzung. Landammann Schorno behauptet, daß die Abgeordneten des Gotteshauses b^ ^ nichts vorgebracht haben, durch das dessen Oberherrlichkeit begründet werde; es seien das Dinge, dü ^ auf die niedere Gerichtsherrlichkeit, auf Fall und Ehrschatz beziehen. Dagegen legen des Gotteshauses ordnete Stiftbriefe von Heinrich II. 1018, von Heinrich V. 1114, von König Kvnrad 1144 und eine» - ^ spruch von Abt Thüring von Disentis vom Jahr 1350 vor, um die Oberherrlichkeit zu beweisen, Frage bei, wie doch das Gotteshaus Kriege, schwere und lange, hätte führen können, wenn es nicht ^ Leute gehabt hätte, lind protestieren dagegen, daß die Herren von Schwyz Ober- und Landesherren Darauf erkläreil die schwyzerischen Gesandteil, daß sie sich nicht als Partei angesehen wissen wollen; ^ Schwyz, als Oberherr, lasse sich nicht von einem Gerichtsherrn vor einen andern Richter ziehe»- fünf Orten zu Liebe wolle Schwyz jedoch berichtsweise antworte». Es legt nun Franciscus Ceberg Zwei ^ ^ der Markgräfin von Baden, einen von 1334, den andern von 1353 vor, aus welchen hervorgehe, d» ^ Vogt Herr des Landes, ein Kastenvogt ein Advocat sei, und daß Vogtei lind Kastenvogtei zwei versch»' Dinge seien. Diesein entgegnet Einsiedeln, daß die Vogtei keine Herrlichkeit gebe. Der Kaiser »^^'^ „ft Vogt des römischen Stuhls und habe doch an demselben keine Verwaltung; die Vogtei möge wohl ver ^ worden sein, aber darum nicht die Herrlichkeit. Darauf wird der Anlaßbrief von 1431 verlese» »" Juni 1637. 1037 ^gangenen Urthcile. Ritter Ceberg führt alsdann seine Deduction weiter. Die Schwier hätten >>»» ^ die Waldstatt Einsiedeln und die March mit dem Schwert genommen. Als Herzog Friedrich ^^^erreich sich an den Kaiser Sigismund, weil er sich demselben gegenüber nicht gewachsen fand, er- Zes/ hätten die Waldleute Brief und Siegel von sich gegeben, daß sie denen von Schwyz Gehorsam oren hätten und von denselben zu Landlenten seien ans- und angenommen worden und sich Pflichtig die l? ^ hätten, ohne deren von Schwyz Einwilligung nirgends weder Burg- noch Landrecht zu suchen und ^sticht zu erneuern, so oft man es von ihnen verlange; diese ungewöhnliche Form lasse auf keine de? Packst schließen. Die Freiheit, über das Blut zu richten, begründet Schwyz auf einen Brief ^ assers Sigismund von 1415, auf die zu Basel gegebene goldene Bulle von 1433, durch welche nicht Instanz ertheilte Befreiungsbrief, sondern der zu Ofen gegebene aufgehoben wurde. Endlich sei Aschen Abt Ulrich und dem Lande Schwyz eine Erläuterung wegen des zweifachen Eides der Mr ^geben worden, welche auch bisher vollzogen worden sei. Der Subprior sucht diese Beweise zu Bestimmung in Betreff'des Burg- und Landrechtes benehme dem Gotteshaus nichts von ^erd den Blutbann habe Schwyz eigentlich wegen der Kastenvogtei; der Freiheitsbrief Sigismunds d^ch die goldene Bulle erläutert. Er beruft sich überdieß noch ans das Privilegium Lothars III. ^ Bestätigung der Regalien durch den römischen König Sigismund 1430, aus eine Urkunde von ^>is^> ^ durch welche es des Gotteshauses Regalien bestätigt, und auf die Bestätigungsbricfe der Kaiser bis auf Ferdinand III. Die Eideserläuternng von 1593 erkennt Einsiedeln nicht an, weil z» ^^uuent vom Gotteshause nicht besiegelt worden sei. Wenn ferner Schwyz sein Recht, einen Vogt »»d /^.dadurch beweisen will, daß es zwei Vögte, einen von 1488, den andern von 1511 namhaft macht ^rb>s daß as den Waldleuten dann den Vogt aus bcsondern Gnaden nachgelassen, sein Recht aber ^lssli ^ entgegnet der SubPrior, daß der letztgenannte Vogt, weil er viele dem Gotteshaus .^H^üter zu Einsiedeln gehabt habe, wie ein anderer der Waldlcute daselbst gesessen sei. Uebrigens !>ez ^ Beispiel nachzuweisen sein, daß jemals eine Steuer angelegt worden sei. Schließlich spricht er >!>, ^/^-'ssauses Befremden über einen vom Untervogt, etlichen alten Amtleuten und Rüthen der Waldstatt der gemeinen Waldleute an Schwyz offenbar aus Furcht erlassenen Brief. Session. Nach Necapitulation der früher vorgebrachten Beweise macht der SubPrior darauf die Waldleute von der Markgräfin von Baden sich losgekauft haben, das nicht heißen ^ die Vvgtei erkauft, sondern allein die Vogtstener an sich gelöst haben. In Betreff des Blut- dtz dc>- . ^chen die von Schtvyz ohne Wissen des Gotteshauses sich verschafft haben, wird nachgewiesen, ^ die Beschwerde des Abtes Ulrich, weil der Brief gar zu allgemein gewesen sei, denselben ^ ""d denen von Schwyz eine specificierte Erläuterung der Vogtei und Kastenvogtei gegeben habe. !»ferner darauf insistiere, daß das Gotteshaus nicht höher, als um 3 Schilling strafen dürfe, ^seZ werden, daß ehemals 3Sch. mehr als dermalen waren; 6 Sch. habe nach des Gottes- ^n Mütt Kernen damals gegolten. Das Gotteshaus protestiert wider alle Neuerungen. — ^ise„ Schorn» erklärt nun nochmals, daß er die schwyzerischen Gesandten nicht als Partei betrachtet ^"d daß sie nur zu Nespect der fünf katholischen Orte erschienen seien. Darauf führt Ritter daß dem Gotteshause die Waldstatt Einsiedeln mit ihrem „Begriffe" von römischen Kaisern ^ej ^.^d^a sei, gebe er nicht „so weit" zu. Wenn 1334 dem Abt Conrad die Vvgtei und Kasten- W worden seien, so gehe daraus hervor, daß sie demselben nicht zuständig gewesen sei; wenn 1038 Juni 1637. ferner 1350 zwischen denen von Schwyz und dein Abt Thiiring von Disentis im Namen des GottcslM^ Einsiedel» wegen der Landmarchen ein Compromiß gemacht worden sei, so wisse man nicht, ob derselbe ^ vberherrlichen oder blos die niedergerichtsherrlichen Märchen betroffen habe. Wenn 1'. Christophvru- mann in seinen Annale» von. der Eroberung der Waldstatt Einsiedeln dnrch die von Schwyz zur Seinpacherschlacht berichte, so erzähle er, daß die Vogtei über die Waldleute denen von Schwyz sei, während vor dem Kriege 1353 die Kastenvogtei, die Vogtei nnd die Jurisdiction über die M» ^ den Waldleuten selbst von der Markgräfin von Baden auf Wiederlösung versetzt worden sei. „Als lH^ von 1394 bis 1414 Herzog Friedrich von Oesterreich thcils mit seinen Conföderierten Frieden thcils auch als ein Rebell in des Kaisers Ungnade und Acht gefallen, ans den auch Schwyz neben ^ Orten der Eidgenossenschaft, nachdem ihnen das Gelübd wegen des noch nicht ausgelaufenen Anstand--' ^ nomine» worden, gezogen, und als hierauf sich verloffen, daß die Waldleute sich gegen Schwyz »ist Briefen und Siegeln bekennt, .... sei unter solchem weder der Kastenvogtei uoch des Gotteshauses ist worden, also daß dem Gotteshaus zu Nachtheil da nichts übergeben ist. Solches probiere neben a» ^ weil selbige Briefe des Gotteshauses Ammann als ein Waldmann selbst besiegelt, welches aber das Haus, wenn es Plenum ciomini::,» gehabt hätte, nicht würde zugelassen haben, sintemal es eine „jch gene Sache gewesen und kein einiger Eintrag geschehen. Daß aber das Gotteshaus hiebet nicht schn" ^ übergeben oder außer Acht gelassen worden sei, erscheine aus dem, daß man ihm sein Recht und in andern: überlassen". Als Kaiser Sigismund 1415 Schwyz den Blutbann übergebe::, habe er gesagt, wie, wo und warum er ihnen denselben übergebe; wäre derselbe wegen der Kastenvogtei ul'0b^ worden, so wäre dieß beigesetzt worden. Sigismund habe 1431 zu Feldkirch den früher zu Ofen Brief, weil er zu allgemein lautete, nicht aber den Blutbaun aufgehoben. Die goldene Bulle ^ ^ übrigens, daß ihnen der Blutbann wegen ihrer treuen und vielfältigen Dienste gegeben worden ^ Kastenvogtei bringe den Schirm innerhalb der Mauern, die Vogtei die Jurisdiction und „Nutzung „d Waldleute" mit sich; der Titel dafür sei auf das Beste begründet. Ans den: 1434 von Kaiser Sig^ ^ bestätigten Schirmbries könne das Gotteshaus keineswegs auf die Oberherrlichkeit schließen, wenn g^" ^ Waldleute ihn: eidspflichtig seien, da in den Landvogteicn, welche von den Orten beherrscht zchl nieder» Gerichtsherren auch ihre Huldigung aufnehmen, ohne daß dadurch die Oberherrlichkeit g0 ' werde. Wenn das Gotteshaus behaupte, Leute und Gut gehören ihn:, so lasse Schwyz dieß gelte» muncnpnli, wie es in andern Höfen auch gehalten werde. Obgleich die Waldleute des Vogtes aüs ^ ^ ^ entlassen worden seien, so hätten sie doch jährlich darum bitten müssen, so daß Schwyz seine Befugl""^,, aus Händen gelassen habe. Schwyz habe ferner die Waldlcute zu Neißzügen gemahnt, Auszugrödel :st^ ^ Kriegszüge erlaubt oder verboten und in Strafen, Mahnen, Bieten und Verbieten Alles ausgeübt, Oberherrlichkeit zustehe. Was die Steuern betreffe, so könne man sich zwar keines Beispiels einer - ^ derselben erinnern, »sie auch nicht, daß eine solche den Laudleuten von Schwyz abgefordert wordr» aber die Zeitumstände eine solche dermalen nöthig inachen, werden die Wachleute wie die Laudleutr Nachdem die Abgeordneten des Gotteshauses nochmals repliciert haben, bitten sie um ein »up»^ ^ Recht, wolle», wenn ihnen das nicht gestattet wird, Alles dem lieben Gott und seiner Mutter protestieren gegen die Kosten. Als schließlich Schwyz noch einen Brief von 1466 verlesen laßt, Gerold mit Zuthun des Dompropstes zu Ehur in: Rainen des Papstes und der Orte Zürich, Ber'U,^^l Nrl, Untcrwalde.i, Zug und Glarus zu Zürich mit denen von Schwyz errichtet hat, betreffend dir ^ ' Juni 1637. IYW Capelle, so antwortet der Snbprior, daß mit diesem Briefe Schwyz für das losch ^ gegeben werde, da diese Convention bloß wegen der großen Schuldenlast in Folge des ^anes gemacht worden sei, in der das Gotteshaus damals gesteckt habe, und sich nur auf eine Zeit erstrecke. ich? ^dem nun die Repliken beendet worden, erklart Schwhz, daß es entschlossen sei, von seinen Rechten vor "e'hmen zu lassen, dieselben mit allen Mitteln, die ihm Gott verliehen, zu schirmen, behält sich sz,' ^ dmjemgen, welche es zu diesen Unkosten veranlaßt haben, sie wieder zu suchen und endlich zu ^a»k^ Kastenvogt weiter dazu zu reden befugt sei. Den Gesandten der Orte spricht es seinen sei Die Abgeordneten des Gotteshauses erklären, daß sie, weil ihnen das liebe Recht versagt worden ^hi»^ Gesandten Rath, Hülfe und Trost suchen und sie bitten, ihnen zum Rechte zu verhelfen und ihr^ wirken, daß diejenigen Personen, die wegen schwerer Drohungen sich haben entfernen müssen, ""d ihrer Ehren wieder versichert sein können. Schließlich sprechen sie ebenfalls gegen die Geeilt/ ^unk uns. — Diese nun beschließen, da sie instruiert sind, blos die Gewahrsame und Docn- ^»zc ^'^dren und von Schwhz keine Moderation seines Vorbehaltes zu erhalten in Aussicht steht, die bei . "^ung ü)ren Herren und Obern zu referieren. Die Gesandten von Schwhz werden gebeten, ^keh^ und Obern dahin zu wirken, daß sie dem ganzen katholischen Stand zu Ehren alle Thät- eiüx ^/'"^Alen, bis die Obrigkeiten nach Einsicht des Abschiedes ihre Entschlüsse gefaßt haben, durch welche ^»fcz ^^"n herbeigeführt werden konnte. Eine ähnliche Bitte wird an die Abgeordneten des Gottes- ^keit ,^^üet. Gegen beide zugleich wird der Wunsch ausgesprochen, sie möchten von sich ans diese Ltrei- dergleichen suchen") >» ein von den katholischen Glarnern an Lucern durch einen eigenen Voten überschicktes Schreiben, j Ze dringend bitten, man möchte ihnen doch in den: mit ihren Mitlandlenten der neuen Religion ^dauernden Streite bchiilflich sein, wird geantwortet, daß die Gesandten bei ihren Herren und ^tivii wollen, daß die auf die Jahrrechnnng reisenden Gesandten mit vollmächtiger Jn- ^'^Idhen und die unkathvlischen Orte dazu ebenfalls vermocht werden. < . Da aus dem Antwort- ^c„ Obersten von Mollondin hervorgeht, daß die Interessierten für ihre Forderungen befriedigt ^visn ^ füw passend erachtet, den nach Baden reisenden Gesandten definitiven Befehl mitzugeben, ^ dvn' Zürich das Ansuchen zu stellen, den Ambassador Mcliand um Beförderung einer Ant- ^ Ebings anzugehen. «I. In Folge von Mittheilnngcn Zürichs und von Privatberichten ^ bsts betreffend die Neutralität zwischen den zwei Provinzen, so wie auch in Folge der Eröffnung !^' >>t " Svlothnrn, was die Aieinnng des französischen Ambassadors in Betreff dieser Sache ^ltfi Ansicht, daß die Fortsetzung der Bemühuugen für Erzielnng der Neutralität der Eidgcnossen- ^schl" gereichen werde. Um das Geschäft bald an vie Hand nehmen zu können, wird Zürich ^igt^^'b die Jahrrechnung etwas früher als gewöhnlich anzusetzen, v. Der Gesandte Solothnrns ^ stellr,', ^iartin Besenval erbötig sei, sich wegen der die Urner Dublonen betreffenden Angelegenheit sicheres Geleit zum und vom Rechte gegeben werde. Es wird gut befunden, Zürich Versicherung zu geben, damit die Sache zu Ende geführt werden könne, t. Auf den Anzug ^'gc» "lau suchen sollte Gewißheit wegen der zugesagten „Stände" in Burgund für die ^A)alten, damit jedes Ort seine dorthin zu schickenden Jungen bezeichnen könne, wird beschlossen, rnatvr M Mailand eine Erklärung zu begehren, wie die Orte sich in dieser Sache zu ver- 1040 Juni 1637. halten haben. Es wird auch die Cvpic der Antwort des Gubernators auf das Schreiben vorgclcZ^ welchem die Bezahlung einer Pension verlangt wurde. A. Der Gesandte der Gemeinden des äußern Am e' ^ Zug stellt das Ansuchen, man möchte denselben, um Weitläufigkeiten zu vermeiden, Brief und Siegel ü ^^ 1624 von den sechs katholischen Orten in dem Streite mit der Stadt ergangenen Spruche verabfolgen. ^ Gesandte der Stadt trägt darauf an, die Petenten entweder abzuweisen oder mit einein Entscheide uo ) warten, damit man sich in Zug darüber noch berathen könne. Die Gesandten sprechen den ^ es möchten sich beide Thcile vergleichen, widrigenfalls die Orte versuchen würden, die Sache zu ^ führen. I». Ans das an den Markgrafen von Leganez abgegangene Ansuchen um Bezahlung einer erhalten die Gesandten die Antwort, daß dieselbe bezahlt werde, so bald er das Geld dazu bekomme» ^ bis dahin habe er es noch nicht erhalten. Zugleich erklärt er auch seine Bereitwilligkeit, die alten Aman die Regimenter zu bezahlen. . . ^ Zu »*. Dem Abschied ist beigelegt ein 36 Folioseitcn haltender „Kurtzer Bericht oder 8?^^» deren zwüschcn dem Fürstl. Gottßhauß Einsidlen und den Herren von Schwytz ursprünglich entst»» Streitigkeiten." I« aus dcm Freiburgcrcremplar. 82«. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1K37, 22. Juni. LaiidcSarchiv jNidwalvc». ,, - Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, LandammannKaspar Romanm ^ Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Dicthelm Schorns, Landammann; Jtal Neding, Pannerhcrr, -' ^ Beclcr, Leonhard Schorns, alle des Raths. Nidwalde n. Johann Walthart Lussi, Landauu"^' Pannerherr; Arnold Stultz, des Raths. ' .M !», I». (S. u. Bellcnz :c.) v. (S. u. Lauis.) «I, v. (S. u. Bellcnz zc.) t. Auf den waldens wird an Lucern die Erklärung erlassen, daß man sich durch den letzten Abschied von GerZu» ^ einiger darin enthaltenen Punkte nicht gebunden halte, und daß man hoffe, nicht genöthigt zu wM ^ andere Disposition zu treffen. Was über einen neuen zu errichtenden Markt verhandelt wordc» jeder Gesandte seinen Herren und Obern zu referieren, (S. u. Bcllenz:c.) Mau schc auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcichcitcn: Landvogtci Laiiis. Art. 191. Sauittitswesc». Bogtci Bellen; :c. U, «I, e, Art. 925—929. 82^. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte ZU Lauis. 1337, 24. Juni (aus St. Johannis Bapt.). Staatsarchiv Zürich. Kantonsarchiv Solotliurn. Bd. 08. Z!» Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Grebel. Bern. Franz Güder, Gubernator. Luccr"- Juni lind Juli 1637. 1041 ^ZMhofer, Uri. Sebastian Heinrich Crivelli. Schtvyz. Michael Schrhber, Scckelineister. Unter- "ldcn. Jakob Christen, Seckelmeister lind Landsfähnrich. Zug. Niklaus Jten, Seckelmeister. Glarus. Atarti, Vortragcr des Panners. Basel. Johann Jakob Uebelin. Freiburg. Johann Daniel ,Mvntenach, Ritter. Solvthurn. Johann Jakob Glutz. Schaffhausen. Johann Ulrich Peher ^ Hof, Obherr. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten: k ennetli. Vogteicn iibech. Art. 22. Allgemeine Vertvaltnngssachcn. I». Art. 123. VerhÄltniß zum Bischof von Vonio zc. "»dvogtej Lailis. «. Art. 265. Unterrichtswesen, ans dem Solothnrnereremvlar. 822. Jcchrrechnnng der die IV ennetbirgischcn Vogteim regierenden XI l Orte zu Luggarus. 1337, nach dem 24. Juni (nach St. Johannis Bapt.). Staatsarchiv Zürich. ^sandte: Dieselben, welche im Absch. 823. H. Das Verbandclte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegcnbciten: ^ eunctb. Vogtcicn iilicrh. » Art. 84. Zollsachen. I». Art. 24. Freiheiten der Unterthanen. 82». Geuleineidgenössische Jahrrechnnngstagsatzung der XIII Orte. Baden. 1337, 23. Juni bis I«. Juli. Staatsarchiv Zürich, liest. XII. 147. toi. S0Z. Staatsarchiv Li,cor». Al-sch. uB gemacl^en Abschiede gemäß zu verhalten. Weil aber seine Lande offen seien und es seine Schwierigkeit habe, dem hellen ankommenden Hansen Widerstand zu leisten, so bitte es gleich Svlothnrn um getreues AuMU und für den Nothfall nm eidgenössische Hülfe. — Wegen des Schavalizgischen Volkes wird an den WM Bernhard geschrieben und derselbe ersucht, das Volk von der Grenze zu entfernen, mit de»? Beifügen, daß man bei den gegenwärtige,? Läufen nicht gesonnen sei, jemanden den Paß zu gestatten, sondern etwaige GcwalttlMgkeiren init Ernst abzuwehren. Sollte das Schreibe,? erfolglos bleiben, so ' mögen Basel Solothnrn als nächstgelegene Orte im Namen der Eidgenossenschaft durch eine Gesandtschaft dieß wiev^ holen lasse», den ferner» Entschluß der Orte eröffnen und in. Uebrigcn fleißig Kundschaft einziehe,» Beziehung ans das getreue Aufsehen und de,z eidgenössischen Zuzug läßt man es gänzlich bei den in snip'U Abschieden niedergelegten Erklärungen verbleiben, welche jedes Ort nach dem Inhalt der Bünde z» vollziehen nicht unterlassen wird. Auch i» Bezug auf die Verführung der Früchte aus den cidgemst Landen und den Verkauf derselben läßt.man es bei den ergangenen Abschieden und Mandaten verbleibt- I». (S. u. Baden.) v. Basel und Solothurn lehnen die ihnen zugedachte Gesandtschaft an den Herzog Bernhard von Weimar ab und wünschen, daß dieselbe andern Orten übertragen werde; sie werden nochmals gebeten, sich derselben, zu unterziehen. «I. Der Generalfeldzeugmeister von Reinach und ^ vorderösterrcichische Regierung haben an die XIII Orte geschrieben (Breisach den 25. Juni), sie hä.twn W richt erhalten, daß der Herzog von Nohan mit seinen aus Blinden abgeführten Truppen oder mit "»6" andern französischen KriegShanfen ans der Landschaft Ger durch bernisches und baslerisches Gebiet g?M" die vier Waldstädte zu ziehen gedenke. Man habe deßhalb an Bern und Basel geschrieben, diese»? K?'??'M Volk den Paß nicht zu gestatten, und zur Antwort erhalten, daß man zwar von eine»? solchen Vorha^ nichts wisse, aber jedenfalls sich der Erbeinigung gemäß verhalten werde. Durch seine Ossieiere, welch?' b ' in Basel eingeschlichen hätten, habe der Herzog von Weimar einen Anschlag auf Laufenbnrg beabsichtig Nachdem derselbe wegen angeordneter Gegenwehr fehlgeschlagen, sei der Herzog entschlossen, sich des PaM an? Obcrrhein zu beinächtigen und zu diesen? Zweck seine Völker zusammenzuziehen. Zu Verstärkung du'M Weimarischen Ar,nee seien laut eingelangten Berichts durch bernisches Gebiet gegen Mümpelgard hin 2700 Alan,? zu Fuß und 600 zu Pferd gezogen, zu Nidau zwei Schiffe mit Munition und Getreide MM kommen. Deßgleichen seien aus dem untern Elsaß vier Regimenter zu Fuß gegen die mümpelgardV^ Grenze gezogen. Man habe deßhalb die Waldstädte und andere Pässe, besonders aber auch die Rheiusch^ zu Kleinhüningen mit Volk und andern? Nothwendigen versehen, jedoch bloS zur Gegenwehr und »ütü > Offensiv» der Eidgenossen. Wie a» Basel geschrieben worden, werde mit de»? Bau der Schanze ?^ Aenderung vorgenommen und der Paß wieder geöffnet werde», sobald ein sicherer Ruhestand otut^ 'verde. Bei mehrerer Annäherung der Gefahr werde der Kaiser mit seinen Verbündete» eine stattlich?' zahl Kriegsvolk den? Feind entgegenstellen, wodurch der ganze Kriegsschwall sich leicht ans einen Eidgenossenschaft ziehen könnte. Die Orte möchten also sich darüber bei Zeiten berathen nnv ihr?! wohl verwahre». „Sollte es aber allein ans ein Zusehen und des Feindes unversehenen Fürbruch " Juni und Juli 1637. 1043 ^»selben verdeckte Fttrweudungen gestellt werde!?, so mühte mau den bereits resolvierteu uud auf dcu Weg Achteten Gegenverfassuugeu deu Laus lassen." — Alan antwortet hierauf in ähnlichem Sinne, wie an ^s>vg Bernhard, und fugt bei, man werde die Erbeinignng, wie bisher, getreulich halten. Da Basel unter ^ Borwand, das; der Pas; über den Rhein in dessen Gegend verwahrt werden müsse, beharrlich „tribu- ^ und fast gän,stich blokiert werde", so hoffe man zuversichtlich, das; die Schanze bei Kleinhüningen bald werde demoliert, inzwischen aber von da aus niemand geschädigt und der freie Handel und Wandel u neue Auslagen offen gelassen werde. Da gleich hernach Bericht entkommt, das; bei Grenzach eine neue )u»zc aufgeführt werde, so wird der Antwort noch beigefügt, man könne auf nichts Anderes schließe!?, als ' '»an Basel und die Eidgenossenschaft zu blokieren suche, und bitte also um Beseitigimg der schon scr- ?»>d um Einstellung des Baus der beabsichtigte?? neuen Schanze, v. Des Müuzwesens halber läßt es die ^ ^ gemachte!? Abschied verbleiben; die übrige??, welche nicht eingewilligt uehmen die Sache in den Abschied. !. Der französische Ambassador Meliand überreicht eii? könig- Ereditivschreiben u??d hält alsdann einen Bortrag über die in dem Schreiben an de?? König vom 29. Mär; ^ la te»m Beschwerden. Ii? demselben wird erklärt, daß der König die Bündnisse und Tractate genau ^ ^uten werde, daß wegen der Kriegsläufe die Bezahlung für die Obersten uud Hauptleute nicht zur be- erfolge,? können, daß aber mit derselben der Anfang werde gemacht werden. Zur Be- ^ ug dn- Pensionen sei eine Summe Geldes angekommen. Endlich erklärt der Ambassador, daß der ge»^ lei, die Tractate, welche den eidgenössische!? Kauflenten in Frankreich Exemtionen gewähren, ^s ^ ^u halten, und das; er seinen? Rathe bereits befohlen habe, dafür zu sorgen, daß die Kaufleute ch,^ullstäi?dig ge>?ieße». — Weil man den Bortrag gar zu allgemein findet, so übergibt man dem ^ Mador durch eine?? Ausschuß die Beschwerdepunkte schriftlich und begehrt eine spezificicrte schriftliche eiiti?'^' ^ Ambassador anttvortet darauf und verspricht nochmals, seil? Bestes dafür zu thun. Man sich endlich dazu, ihn? mündlich anzuzeigen, daß man von de»? an den König erlassenen ^gentz!'^ Essern Erfolg gehofft hätte. Den? Ambassador zu Ehren und in Erwartung einer befrie- B,?d^ ^ ^ulwort wolle n?an bis zum 1. Octvber zulvarten, aus welche Zeit eine andere Tagleistung nach Zlciä ' sei; alsdann lverde n?a>? je nach Beschaffenheit der Sachen einen Entschluß fassen. In die ^>nne wird ganz angelegentlich an den König geschrieben und um SatiSfaetion angehalten. Auch Ij?!^ Hauptlente setzt n?a!? von de»? Stand der Dinge schriftlich in Kennluiß. iS. u. Z,. Da es seit einiger Zeit geschieht, daß, wenn die Ambassadoren eidgenössische Aufbrüche der d>em Anderi? den Rang abzulaufen sucht, so wird gut erachtet, daß, wem? in Zukunft »och Aufbrüche begehrt werden, die Ambassadoren, wie es früher Brauch gewesen sei, Tagleistnugen . ^^chttr» ausschreibe?? und die Ursache des Begehrens mittheilen sollen; alsdann wird man sich einwilligen wolle oder nicht. Es soll dabei niemanden gestattet sein, deßwegen „nachzulaufen", für sich selbst Capitulatioueu eingiengc, soll ihn? verböte,? lverde!? fortzuziehen, bis die Gesandte?? dj!'" ^^'kvn?»?ei? niit den? Ambassador eapituliert haben, i. Bern, Freiburg und Solothurn begehre,? Zlirj^ welche durch die letztjährige Gesandtschast i?ach Burgu,?d veranlaßt worden sind, Ersatz. äst ^^"eern willige,? ein, die übrigen Gesandten aber, ohne Instruction, nehmen das Begehren sel^ Kuckum. Es lvird ei>? Schreibe,? der Erzherzogin Claudia von Oesterreich verlesen, worin die- ^ ^'"wie Halt??ng der Erbeinig?u?g ihrerseits verspricht und die Orte auffordert, den Franzosen und Wremen weder mir Bewilligung der Pässe noch aus andere Weise, weder öffentlich noch heimlich 1044 Juni und Juli 1637. behülflich zu sein, sondern, weil der Feind nunmehr „an der Hand sei", gegen denselben einen rühinliststt Entschluß zu fassen, woraus der Kaiser und die Erzherzogin entnehmen könnten, daß die Orte entM^ seien, die Erbeinigung unverbrüchlich zu halten. Es wird ihr darauf ähnlich wie der vvrderösterrcichst Regierung geantwortet. Weil dabei abermals der Schanzen oberhalb und unterhalb Basels, auch u» ^ Fortisicationen an den Grenzen der Eidgenossenschaft erwähnt wird, so nimmt man die Frage in den - schied, ob man dazu still schweigen und die Eidgenossenschaft also wolle blokieren lassen. Jedes Ort > ^ seine Gesandten auf die nächste Taglcistnng instruieren, wie dein zu begegnen sein mochte. I. Der ^ Präsident des Parlamentes zu Dole, Marquis von St. Martin, hatte (den 15. Juni) an die Xlll v- geschrieben, Entgegen der alten Erbeinigung hätten die französischen Truppen den Paß durch die eidgc»^' chen Lande gefunden, um die Grafschaft Burgund anzugreifein Die Orte möchten sich darüber ansspr^^ ob sie den Feinden der Grasschaft den Paß verweigern, dagegen aber den Succursen, welche ihr iverdcn, ihn gestatten wollten; ob sie auf geschehenes Anstichen der Grafschaft mit ihrer Macht, ^'uch'^ zu Erhaltung der Salzpfanne in Salins („Säliß"), beispringen würden; drittens, ob sie wider den HcrM Longueville und dessen Einkommen in der Grafschaft Neuenburg und Valangin Recht halten wollte», den» derselbe eine Anzahl Dörfer und Flecken in Burgund verbrannt habe, lieber diese Punkte der Abgesandte des Vicepräsidenten, Johannes, Bischof von Lausanne eine kategorische Antwort. A^u " durch einen Ausschuß den französischen Ambassador und den Bischof anfragen, ob nicht erstlich ein . stillstand, hernach die alte Neutralität hergestellt »verde» könnte, und wohin man sich dafür wenden — Nachdem die Beiden ai» ihre Principale verwiesen haben, schreibt man an den König von Frank""^' ^ an dci» Cardinal Infanten. Die Beantwortung obiger drei Pnnkte wird eingestellt, bis man den der beiden Potentaten kennt, ii». (S. u. Baden.) i». In Beziehung auf die zu Uri geprägten stellen sich der Münzmeistcr von Uri, Passavant zu Basel und Martin Besenval von Solvthurn. ^ man ihre Verantwortung angehört hat, lassen Lncern, Uri, Schwhz, Unterwalden, Zug, Solothw 'U Appenzell-Jnnerrhvden wegen mangelnder zuverlässige^ Beweise, iu Betracht des zugesagte»» Geleites weil der Münzmeister letztes Jahr schon seiner Obrigkeit zu gebührender Strafe remittiert worden ist, Sache dahin gestellt sein, so daß sie dem Passavant unnachtheilig sein soll. Andere über Passavant erg'^ gene Scheltungen verweist man auf dessen Begehren an das gebührende Ort; der zu Zurzach ^ seine Waaren angelegte Arrest »vird aufgehoben. 'Martin Besenval, auf welchen nichts geklagt und ^ kein Fehler bewiesen worden ist, als daß er Ketten, Armbänder und etwas schlechtes Gold »»ach Uri hat, das aber ungemünzt ihm wieder zugeschickt worden ist, »vird auch für entschuldiget erklärt; seinctha^ läßt man es bei der Verweisung an Solvthurn verbleiben. — Die übrigen Orte nehmen die S»u'hc i»> sticht »vo selbiger zu finden sein »verde. «». Ueber den Glaruer Bevogtigungsspan »vird weirläufig verha»^ der de»» Abschied und behalten ihrer Obrigkeit vor, den Ersatz für den ihnen entstandenen Schaden zu , ^ Die auf letzter Tagsatzung zu Baden auf die Bahn gebrachten Bermittlungsvvrschläge sind von beiden Parteien angenommen worden. Die Katholischen »vollen beim Vertrage von 1623 geschlitzt verlangen den Aufritt ihres Landvogtes »»ach Werdenberg und die 1624 ihnen zugesprochenen U166 »lebst Zinsen. Die Evangelische»» verlangen von Schwhz die Bevogtigung voi» Uznach und Gaster, falls mai» sie wieder in den früher»» Stand setze»» oder ihnen zu einer vollständigen Theilung des Gerichts, ^ Raths, der Finanzen und in geistliche»» und weltlichen Dinge»» verhelfen möge. Nachdem Schwhz das es möchte die Vögte nach Uznach und Gaster aufrciten lassen, von der Hand gewiesen hat und dir Juni und Juli 1637. 1045 mit dm Glarnern eingeleiteten Unterhandlungen erfolglos geblieben sind, wird endlich für billig " )tet, daß, weil die evangelischen Glarner die Nutzungen, welche in den Vogteien Nznach und Gaster ^ Landvogt gehören, nicht genießen können, ihnen von ihren katholischen Mitlandleuten ein Ersatz in ^'n Vogteien gestattet werde. Weil beide Parteien nicht vollkommen instruiert sind, über solche Ersatz- ^ ^ Zu verhandeln, sollen sie nochmals zusammengewiesen werden, um über die Nutzungen und den Ertrag ^ ^ugtcien einen Neberschlag zu machen, in der Hoffnung, daß sie sich selber wohl vergleichen werden. ^ » dstß wch^ möglich sein sollte, soll ihnen gestattet sein, aus den übrigen Orten unparteiische Schiedsleute !v» Ävecke zu sich zu berufen oder deßhalb bei nächster Gelegenheit wieder vor gemeine Orte zu "Neu, jeiwch mit ausgedehnterer Instruction als jetzt, damit die Sache desto bäldcr ausgetragen - ^ Inzwischen sollen sie mit Aufführung eines Vogtes nach Werdenbcrg innehalten und nichts Un- ihre" einander vornehmen. Z». Es tvird abermals an die III Bünde geschrieben, daß sie die in . "^"ndcn, ^ Eidgenossenschaft hin gemachten Fortificationen, weil von da keine Gefahr wieder demolieren möchten, indem dieselben, wenn sie wieder in fremde Gewalt kommen ej^'.^uß Solothurn dem von den drei Städten gemachten Abschied, sowie der gcmeineidgenössischcn Ueber- ihneu und der Eidgenossenschaft zum höchsten Präjudiz gereichen würden. <>» Bern und ^rcibnrg aß Solvthnrn dem von den drei Städten gemachten Abschied, sowie der gemeineidgenössischcn Ueb. Zuwider seine Münze wieder geöffnet habe. Die Folge davon sei, daß die groben Sorten auf. eingeschmolzen und je länger je mehr im Preise gesteigert, auch Alles dadurch vertheuert werde. ^ ^^"-u berichtet weitläufig über den Hergang der Sache. Etliche Herren hätten allein zur Probe etwas iich l>^ lassen; die Münze sei bereits wieder geschlossen und werde es verbleiben. — Alan erklärt ^>l> ^ ^ ^ ergangenen Abschiede gehandhabt, die Münzen bis zu anderweitiger Berathung geschlossen Achsel abgestellt sein solle. Wenn jemand ferner münzen sollte, so hat er sich vor gemeiner >vj^Penschast za verantworten, und das Ort, unter dessen Stempel gemünzt wird, ist schuldig, die Sorten H Mzulösen. r—v. (S. u. die betreffenden Vogteien.) Wegen der Beschwerlichkeiten, denen die ^ Kauflente von Zürich, Basel und St. Gallen zu Mailand durch die Inquisition je länger je ^gesetzt sind, wird der spanische Ambassadvr, Graf Casati, durch ein Schreiben ersucht, er möchte ^'^u, ^us> man den eidgenössischen Handelsleuten im Mailäudischen freien und ungehinderten Handel ^ Italiener in der Eidgenossenschaft diesen ebenfalls genießen, widrigenfalls die protestantischen ^kel>^^ Mailänder, Comasker und Lombarden Gegenrecht halten würden, v. Basel beschwert sich, daß H tzillinsdorf, Burger zu Freiburg, mit Vorschub von Freiburg auf die Güter von Peter Schürer, ^reil ^ ^ Deisel, den eidgenössischen Bünden zuwider Arrest gelegt hat, und verlangt dessen Relaxation, s-h^ ^widert, daß Fülinsdors an Schlirer nichts zu fordern habe, sondern nur sein und seiner Gesell- Zeucht habe, daß es aber den Arrest nicht aufheben werde. Die Sache wird in den Abschied Verhandlungen der katholischen Orte. (S. u. Freie Aemter.) x. Dem Bonifaci.is Jselin von Basel wird der Arrest aus die Güter des ^ uicht bewilligt; man läßt die Annoni, Volpi und Laurcnzi bei ihren deßwegen erlangten Freiheiten, und Siegeln verbleiben. Der Gesandte Solothurns erinnert an die ausstehende Bezahlung ^ ^^gäben, welche er und Herr vom Staat im Juli und August 1632 gehabt haben. Die Rechnung ^selben wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort seinen Befehl crtheilen könne. 1040 Juli und August 1037. Man sehe auch in den Abschnitten Herrschasts- und Schirmortsangclegenheiten: Landgrafschast Thurgail. r. Art. 174. Anstände mit dem Abt von St. Gallen. t. Art. 120. Leibeigenschast und d Lantwoistci Rbeinthal. k. Art. IS. Verwaltung im Allgemeine». Grafschaft Baden. >». Art. SS. Kriegssachcn. V. Art. 45. Umgeld. IU. „ 22. Iustizsachen. Landbogtci Freie Aemter. II. Art. 34. Verwaltung im Allgemeinen. V Art. SS. Umgeld. Rafi!> Herr r Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Rahn, Statthalter. Bern. Hans Ludwig von Erlach, ^ Castelen. Lncern. Heinrich von Fleckenstein, Ritter, Statthalter und Pannerherr. SchwhZ- ^ August 1637. , 1047 ^"dammann. Basel. Johann Rudolf. Wettstein, Oberstzunftmeister; Hans Rudolf Fäscb, Alt- öttnicijtet.-- Ulrich Schultheiß, Leonhard Wcnz, Bernhard Brand, Melchior Gugger, alle des Raths, »nk ü Mauriz Wagner, Statthalter. Schaffhausen. Johann Jakob Ziegler, Alt-Stadtschreibcr übrigen Orte von dem, wie verlautete, bevorstehenden Herauszug der Weimarischen ^ ' ^^ie von der ihm geinachten Zumuthnng, für diese Armee eine große Anzahl Brod zu backen, in voiiT gesetzt, Zürich hierauf in aller Eile diese Zusammenkunft ausgeschrieben, zu welcher der Gesandte ÜLassers mW Wetters halber erst den 4. Aug. angelangt ist. Eidgenössische Begrüßung. — Es ^ erachtet, daß die jüngst zu Baden verabschiedete Gesandtschaft au Herzog Bernhard zur Zeit vorzüglich um beschwerliche Zumuthuugeu zu verhüten, zu welchen durch diese Gesandt- l>jz Ursache gegeben tverdeu möchte. I». Herr von Bretteville begehrt, daß mau ihm gestatte, bi>ck^ Fviicht lcud Riehl, welche von Aarberg gebracht werden sollen, zu Basel, wo nicht ver- ^ ^ für etliche Tage einstellen zu lassen. Man bewilligt schließlich die Durchfuhr dieser Qnan- !>e Riehl, aber bittet, Basel mit dem Verbacken zu verschonen. — Den 2. laugt von Herrn ^ Generallieuteuant über die königlich französische Armee, welcher denselben Abend zu Blozheim Stunden von Basel angekommen ist, ein Schreiben au diese Stadl, worin er seine Verwun- dl,^.,^^Ich'icht, daß das Gesuch des Herrn de Bretteville auf Schwierigkeiten gestoßen sei. Mau läßt ^ Gigvt und Wallier, die tun die Autwort sollieitiereu, ^ mündlich anzeigen, weil die 300 vud Riehl bereits in der Stadt seien und nirgend anderswo verbacken werden könnten, so König und dem Gencrallieutenant zu Ehren, auch damit nicht die baslerischen Dörfer und »l>cx Riangel an Brod entgelten müßten, genannte Quantität zu verbacken bewilligen, zugleich Zehr^ ^ Habels Basel mit fernem Zumnthlingen zu verschoiw». Den Sollicitanten wird a>si ihr Belltet wieder ein Schreiben an Herrn de Hallier ertheilt. Jntviefern derselbe es übel ausgc- ^>Z niait noch überdies; Gesandte in sein Quartier geschickt habe, soll den Obrigkeiten mündlich Cvmmissäre der vvrderösterreichischen Negierung überreichen ein Creditiv des General- »llcj^ '^^ers von Neiirach und lassen sich vernehmen, die am Rhein erstellten Vertheidigungswerke seien >h», ^ »othwendige Landesrettnng berechne.t. Weil der Feind nunmehr im Land sei, so möchte man i>» ch,^^ noch irgend eine andere Unterstützung gewähren. Durch die Verlegung der Birsbrücke ^ ^ außerhalb der Defension von Seite der Stadt liege, werde dem Feind ein Uebcr- ^ ^^aer nröchte man bei diesem Stand der Dinge köine Schiffe mit oder ohne Güter weder ^ Stadt passieren lassen und mirtheilen, was Herzog Bernhard auf das insinnierte Äb- ^ Antwort ertheilt habe, -und mit dem Herrn von Reinach vertrauliche Eorrespon- ^'injzli derselbe versichere, die Eidgenossenschaft und Basel nach Ankunft der auf dem Marsche ^ ^^Uichen Armee nicht im Geringsten beleidigen zu lassen. Basel möchte auch unter den Thoren ^tc; ^ ^'Usgan hin scharfe Aufsicht halten und keilten Verdächtigen durchlassen. — Daraus wird geant- ^>-'de den mehrmaligen Erklärinigen gemäß die Erbeinigung unverbrüchlich halten. Wenn Schanzeit a>n Rhein sollten Basel keine Ungelegenheit verursachen, so müsse erwidert ^ Greitzach Fremde und Einheimische, welche den Rhein Hinabsahren, von den Soldaten niüssen rai.zionieren lassen, und daß sie bisweilen sogar mit Schüssen empfangen werden. ^ ^ von der bei Kleinhüningen gemachten Schanze ans der freie Paß gehindert. Man bitte, 1048 August 1637, Basel von diesen Beschwerden zn befreien und genannte Insolenzen ernstlich zu beseitigen. Basel habe beiden Theilen den Zutritt in leidlicher Anzahl gestattet, ebenso ihnen allerlei Bedürfnisse, besonders ^ und andere Bictnalien in bescheidenein Maße zu taufen erlaubt, was man jetzt nicht ändern könne- einen für die Stadt und die nächste Umgegend gefährlichen Durchpaß, wie einen solchen früher die ^ und kaiserliche Armee genommen habe, zu vermeiden, habe man die Birs an einem entlegenem Ort ^ brücken lassen. Uebrigens könnten Reiter und Kriegsvolk auch ohne Brücke gar wohl passieren. Daß keine Schiffe von und nach Basel fahren sollen, möchte man als der Erbeinigung zuwider fallen Alan habe mich Anstalt getroffen, daß die Soldaten zu keinem andern Thor, als wo sie heremgek^^ seien, hinausgelassen würden. — Von dein Feldzeugmeister von Neinach ist hierauf, nachdem die Geff» ^ bereits abgereist sind, ein Antwortschreiben eingelangt. «I. Die Gesandten werden die Ihrigen Kenntniß setzen, wie der Geueralfeldzeugmeister die Schifffahrt auf dem Rhein untersagt hat, und Baslern mit einem Kaufmannsschiff im Werth von vielen hundert Thalern, welches von Straßbmg ^ Basel fahren wvllte, bei der Schanze zn Kleinhüningen begegnet ist, wie es zuerst mit allen ^"we" senkt und dann der Ziest der Waarcn in Unordnung ausgeladen worden ist. «. Basel wird ersucht ihm ferner Berichte zukommen oder Beschwerliches begegnen sollte, den übrigen Orten sofort Älttth^ davon zu machen. Weil es bei seinem offenen Gebiet nicht wohl im Stand ist, einen Durchmarsch^ die Waldstädte oder von da abwärts zn hindern, so stellt es den übrigen Orten anHeim, auf Nicktet ^ zu sein, wie dem künftig zu begegnen sein möchte. Zugleich auerbietet es sich, das Seiuige jeder ^ contribuieren und bittet angelegentlich um getreues Aufsehen. Diese Erklärung wird in den - genommen, t. Generallieutenant de Hallier langt unmittelbar vor der Abreise der Gesandten an u»d ^ um die Bewilligung nach, außer den 300 Stück Frucht lind Mehl noch mehr nach Basel führen ^ die Armee verbacken zu lassen. Die hierauf ertheilte Antwort werden die Gesandten mündlich ' richten wissen. 8S7. Conferonz von Uli, Schwyz und Nidwaldon. An der Treib. t«37, IN. Angnst. Lnndcsarchiv Nidwaldc». ^ .,s, Ta" Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann; Johann Jcu-w Nitter, Alt-Landammann; Kaspar Romanus Troger, Ritter, Alt-Landanlmann; Villaus " .ich fürsprech. Schwyz. (Niemand.) Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann und Lew - mann; Bartholomäus Odermatt, Statthalter; Lambert Stultz, Landschreibcr. ^ <». (S. u. Bellenz n.) z». Den Haliptleuten der Besatzung zu Bellenz wird ein ^ Sck schreiben an den Marchese de Leganez tvegen ihrer ausstehenden Bezahlung bewilligt. «Z ^ ^ lenz w.) t. Da die Unrlihigen zli Gersau der Erkauntniß der vier Schirmvrte ,licht ilachkvmmc»^^^„!>- Kosten, zu deren Bezahlung die von der Gemeinde und die Urheber der Bcrfolgnng etlicher leute verfällt worden sind, nicht entrichten wollen, so wird den Gersauern ernstlich zugeschrieben, ^ zahleil und sie auf eines jedei, Hab und Gut zu vertheilen, widrigenfalls die Schirmvrte ff ^ würden, Mittel zu ergreifen, welche ihnen nicht lieb sein würden. Ist Schwyz damit einvcrstan August 1637. 1049 ^i»i Namen der drei Orte das Schreiben abschicken. — Weil ferner etliche Gersauer schmähliche Reden über ^ bier Schirmorte Ehrensiegel ausgestoßen haben, wird seiner Zeit wegen Ahndung dieser Aeußerungen " Entschluß gefaßt werden. Man sehe auch in dem Abschnitte Hcrrschastsangelegenhciten! Allenz u- »-«,<»-8. Art. 938-954. 8S8. Conserenz von Luccrn, Uri, Unterwaldcn und Zug. Lucern. 1K37, 25. August. Staatötirchiv Lucer». Absch. l,z Zu Mailand ein freundliches Schreiben abgehen zu lassen und darin um Erstattung dessen, Verhandlungen festgesetzt worden ist, anzuhalten. Bei diesem Anlasse kanü auch beigefügt »lochte die verfallene Pension, für die er gute Vertröstung gegeben hätte, beförderlichst ent- ^äiid ^ ^ Unterthanen der ennetbirgischen Vogteien, welche sich „wegen ihrer Begangcnschaft" zu ii» . Ehalten, wie Sklaven zli Fortificationsarbeitcn und andern Diensten der Art gezwungen werdeil, iich.j ^ Verfahren aber unerträglich ist, dem Bündnisse zuwiderläuft und nachthcilige Cvnseqnenzeu nach ^ erachtet, dcil Grafeil Casati lnil Abhülfe anzligeheil llild nötigenfalls sich ^ ^»ch an den Gilbernator zu wenden. «I. (S. u. Thurgau.) im Abschnitte Hcrrschaftscnigclegcnheitcn: Tlmrgai,. Art. 429. Gotteshäuser, Klöster. 132 1050 October 1637. 8SS. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. t«37, «. und 7. October. Landcsarchiv Nidwald«». Gesandte: Lucern. Ludwig Schumacher, Schultheiß und Venner; Jost Bircher, Ritter, Alt-S^ heiß und Stadthauptmann; Johann Jakob Sonncnberg, Ritter; Kaspar Razenhofer, Seckelmeister. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann; Kaspar Romanus Troger, Ritter, Alt-Landa»""'^ S ch w y z. Diethelm Schorns, Laudammann; Johann Kaspar Ccberg, Ritter, Alt-Stätthalter, kl waldeu. Johann Jmfeld, Landammann und Landshauptmann, von Obwalden; Johann Walthart" Landammauu und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Wvlfgaug Wikart, Statthalter; Christians Beat Jakob Aieyenberg, beide des Raths. ' i». Für den Gegenbundesschwur ist voil Wallis bereits Tag und Malstatt bestimmt worden. einige Gesandte der Meinnng sind, daß man, wenn der Vundesschwur stattgefunden habe, erst nach - von zehn Jahren den Gegenbundesschwur leisten könnte, so zieht mau es doch vor, sich an die Bestä»"^ des Bundes zu halten, nach welcher man, wenn die Solemnität von zehen zu zeheu Jahren an cinc>» vollzogen ist, in die Landschaft Wallis gehen und daselbst deren Schwur entgegen nehmen solle, ^ ^ diese Weise die Freundschaft weniger Gefahr laufe zu erkalteil. Sollten denen in Wallis die schwerlich fallen, so könnten sie eine Moderation eintreten lassen und die Orte nur eine einfache Gesa»^ '^. schicken. Für die dießmalige Solemnität bleibt es aber jedenfalls beim Alten. I». In Beziehung tw ^ Abzüge und Arreste bleibt es bei dem 1634 aus Anlaß des Bundesschwures zu Solvthurn errichtet ^ schiede, v. Der Discretiou der Gesandten auf den Buudesschwur wird anheimgestellt, wenn ste g" ^ Eingang zu finden, freundliche Insinuationen zur Annahme des neuen Kalenders anzuwenden, ^ ^ aber auf Schwierigkeiteil stoßeil. es zu unterlassen, weil dieses Volk mit Liebe und Freundlichkeit ^ ^ werden muß. «I. Da berichtet wird, daß das neue Capncinerklvster (in Wallis) vollendet sei und sichtlich die Orte um Schilde und Fenster werdeil angesprochen werden, so wird nvthwendig jedes Ort seine zum Buudesschwur reisenden Gesandten dafür instruiere, damit mau das in den Abschied nehmeil müsse. « . In Betreff der Abreise zum Buudesschwur vereinbart man chh ^ daß jedes Ort seine Stadt- oder Landesfarbe mitnehme und jeder Gesandte weiliger nicht als reite, damit der Einritt zu St. Maurice den 24. October n. K, in der Ordnung von Statteil Mittag dieses Tages wird man zu Villeueuve anlangen, t. Lucern wird beaustragt, im Raine» auf das 4. ä. 11. April vom Kaiser au die sieben katholischen Orte erlassene Schreiben eine st'^ Antwort abgehen zu lassen; darin soll aber der Titel „Commissarius" unberührt gelassen werde», selbe auf der nächsten gemeineidgenössischen Tagleistung zur Sprache gebrächt und dein jhp im Raulen gesammter Orte geschrieben werden soll. Da die vier Regimenter in Franks Bezahlung immer noch nicht erhalten haben und es keinen Anschein hat, als ob sie für ihre ^ bald befriedigt werden, wird Zürich ersucht, beförderlichst eine Tagsatzung auszuschreiben. I«- lB' Gemeinden des Amtes von Zug bis dahin noch kein authentisches Instrument von dem vor den sieben katholischen Orten ergangeneu Rechtsspruche haben erhalten können und Stadt und Buw voil Zug gegen Ausfertigung eines solchen protestiert hat, so bitteil die Abgeordneten der drei Geniel» ^ October 1637. 1051 i/ »nt seiner Protestation abweisen oder diejenigen Orte, von welchen der Rechtsspruch ausgegangen le»,^ verlierenden Theiles Kosten nach Luccrn zusaimncnberufen, damit jene wissen können, ob sie bei ^ ^gangenen Spruche geschützt werden. Sic protestieren dagegen, wenn ihnen die Schuld an dem Unheil ^wessen werden sollte, das daraus entstehen könnte. Der Statthalter Wikart erwidert im Namen der ^ ^ ohne Instruction sei, weil man Zug pon der Sache vorher keine Kenntnih gegeben habe, die IWunsch aus, man möchte in dieser Sache nicht eilen, da keine Gefahr vorhanden sei, und hält s^ ^umenbernfung der sieben Orte für nicht nothwendig. Die Gesandten finden nochmals, daß die angewendet werden, daß die drei Gemeinden die Stadt Zug ersuchen sollen, ihre Protestation » habe, die Pfändungen durch den neuen Weibel ausführen lasse, die Diener des Gotteshauses sich /^^uschaft gesetzt, den Bruder des Abtes für einen Rebellen erklärt und in so heftigen Drohungen alle ^ ^'nehmen lassei:, daß Manche Weib und Kind hätten verlassen müssen. Sie protestieren gegen terh^^Ntigen Acte, wahren des Gotteshauses Rechte und bitten, man möchte demselben zun: Rechte z» ^enn gütliche Mittel erfolglos bleiben, damit es nicht genöthigt würde „einen äußern Richter" hoch Die schwhzerische Gesandtschaft erwidert, daß sie sich dessen nicht vorgesehen habe, daß sie so würde angegriffen werden, zumal da diese Conferenz nicht wegen dieses Streites ausgeschrieben ch ^ ^ weßhalb sie auch keine Instruction habe. Doch erklärt sie, daß Schwyz nichts vorgenommen habe, ^ s'^s redliche:: Stande und Orte gezieme und vor Gott und der Welt verantwortlich sei, und ^e>i ? ^ eine Partei betrachtet wissen. Sic wird die Zulagen, die das Gotteshaus Schwyz machej Wie die Gesandten des Gotteshauses nun anfangen zu widersprechen >ie, , ^ fch^oyzerische Gesandtschaft die Sitzung, worüber sich jene höchlich beklagen. Schließlich bitten 'Wchte sie wider weitere Thütlichkeiten schützen. Bedauernd, daß die bisherigen Bemühungen er- entschließt sich die Conferenz nochmals durch ein freundliches Schreiben Schwyz ange- ^ Zu bitten, es möchte den: Gotteshans das liebe Recht nicht versagen. Dem Abschiede im Solothurnerexemplare beigelegt ist außer dem in der Anmerkung zum angeführten „Kurzer Bericht oder sxooios kaoti" u.s.w. noch: „Kurzer und grundtlichcr Bericht. 1052 October 1637. welcher Gestalt daß fürstl. Gotzhauß Einsidlen von disen Schirmvögten wider habendes Recht angesi^ und darumb nothgetrungen das liebe Recht anzuerueffen." 8SV Confevenz der vier Schirmorte von Gersau, Lucern, Uri, Schwyz und Unterwal^"' Gersau. 1K37,12. Qctober. Staatsarchiv L»c«r». Act-n GerSau. Gesandte: Lucern. Johann Jakob Sonncnberg, Ritter.^ Uri. Johann Heinrich Zum Ritter, Landaminaun. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Alt-Landammanu. Unterwaldeu. Jmfeld, Landammann uiid Landshariptmann, von Obwalden. Da über die Abtragung der in Folge des Streites entstandenen Kosten wiederum Uneinigkeit eim" ist, kommen die Gesandten unter sich übereiu, daß diejenigen Gersaucr, welche eidlich bezeugen ko> ^ daß sie weder in der ersten Gemeinde noch nachher wider die Küttel in diesem Streite „mit Mehren, ^ und Rüthen und sonst" gewesen seien, von dem Beitrage an die Kosten befreit sein sollen. Diejenigen, dermalen nicht erschienen sind, sollen bei ihren Eiden darüber befragt werden; es werden ihnen aclsi^ ^ Bedenkzeit gegeben. Darauf wird die Abrechnung an die Hand genommen, wie viel sie noch über Brunnen gemachte Abrechnung zu bezahlen haben. Erstens soll der von den aufgebrochenen 1200 E ^ Martini aufgelaufene Zins nach Marchzahl, wie auch die auf dermaligeu Tag aufgelaufenen Kosten ^ ^ und die Orte, welche für ihre vergangene Mühe und Arbeit noch nichts empfangen haben, gebühr ^ friedigt werden, jedoch ohne daß die vier Männer und die Küttel in Mitleidenschaft gezogen werden- Letztern sollen für ihre Gänge von Ort zu Ort laut ihrer eingegebeneu Rechnung 150 Gld. gut ^ ^ werden; es wird ihnen empfohlen, mit den Uebrigeu fortan gute Freunde und Landleute zu sein n ^ den gemachten Verträgen zu verbleiben. Die zu Abtragung der Kosten Verpflichteten haben sich ^ zu vergleichen und dieselben nach dem Vermögen zu vertheilen, dürfen aber kein Geld auf die En ^ Gemeinde aufbrechen. Endlich soll der die Küttel betreffende Brief, welcher den Streit veranlaßt Gersauern abgenommen und in die Cauzlei von Lucern gelegt und nie mehr herausgegeben 8S1. Confcrenz von Zürich und dem Gotteshaus Eiusiedelu. Stiifa. t«37, 22. October (12. a. K.). Staatsarchiv Zürich. Urkunden der Stadt »nd Limdschait Zürich Nr. ^>5 Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Burgermeister; Hans Heinrich Wirz, SeckelmAM Heinrich Waser, Stadtschreiber. Gotteshaus Eiusiedelu. Martin Kachler, SubPrior; Francisco» Statthalter zu Pfäffikon; Haus Jakob Wyßeubach, Cänzlcr. Zürich und das Gotteshaus Einsiedelu errichten in Betreff der Verpflichtungen der Geistlichen auf den Pfründen, deren Cvllator das Gotteshaus ist, folgenden Vergleich: 1) October 1637. 1053 Prädicanten sind nicht verpflichtet, beim Empfang der Lehen dem Gotteshause einen Eid zu leisten, Widern blos ein Handgelübde abzulegen. 2) Künftig soll in den Bestallungsbriefen mit Weglassung des . "Ulems „Ehr" eine Gleichheit gehalten und namentlich in dem Artikel, wo es sich um des Pfarrers oder ^vicanten Pflicht gegen das Gotteshaus handelt, kein anderer als folgender Ausdruck gebraucht werden: '' W ein Pfarrer oder Prädicant solle des Gotteshauses Nutz und Frommen in Zins, Zehnten und anderen ^ Hen dem Rechten und der Billigkeit gemäßen Sachen befördern und den Schaden warnen und wenden guten Treuen und nach Vermögein" 3) Der Name und die Prätension der Erbsgerechtigkcit soll auf- ^ ^ben sei», anstatt derselben aber sollen als zur Recognition des Lehens und der Investitur von jedem ^rer »der Prädicanten zwei Gulden bezahlt werden. — Der Vertrag wurde von Bürgermeister und Stadt Zürich und vom Abt und vom Convent des Gotteshauses Einsiedeln ratisiciert. Am Briefe "gm drei Siegel der Stadt Zürich, des Abtes und des Convents des Gotteshauses. 8SS. Konferenz von Zürich mit dem Gotteshaus Einfiedcln. Wädenswyl. l«37, 23. October. Staatsarchiv Zürich. Urkunden der Stadt und Landschaft. Nr. 416. ^ .sandte: Zürich. Salomon Hirzel, Bürgermeister; Hans Heinrich Wirz, Seckelmeistcr; Hans Heinrich Stadtschreiber. Gotteshaus Einsiedelu. Martin Kachler, Subprior; Franciscus Schiegg, Walter zu Pfäffikon; Hans Jakob Wyßenbach, Canzler. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenheitcn: ^Usschnft Thurglin. Art. 323. Religionssachcn zc. ^^chlvörung des Bundes zwischen den VIl katholischen Orten tlnd dem Bischof und Kapitel zn Sitten Mtd den sieben Zehndcn der Landschaft Wallis. Sitten. 1637, 26. October (16. a. K. St. Gallus Tag). Stadtarchiv Sitte«. Piindmissen u»d Briefs der l. cibgnossischc» Ohrte». ?»>« 2 >ia. Lucern. Ludwig Schumacher, Schultheiß; Hans An der Allmend, Bauherr. Uri. Hans Brunnen, Ritter, Laildainmann; Kaspar Troger, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. ^ Schorns, Landammann; Hans Kaspar Ceberg, Statthalter. Unterwalden. Peter Schält, Statt- Walthart Lussi, Landammanil. Zug. Beat Zurlauben, Ammann; Jakob Heggli, (Alt-) . ^rriburg. Franz Prosper Gottrau, Schultheiß; Hans Lenzburger, Ritter. Solothurn. Seckelmeister; Mauriz Wagner, Stadtschreiber.-^Bischof zu Sitten. Georg Sommer- ^rcan. Capitel. Bartholomäus Auf der Flüe, Decail auf Valleires; Wilhelm Fromb, ' Prter Truffer, Cantvr; nebst einer Anzahl von Capitularen. — Landshauptmann Michael ^^dt und Zehndcn Sitten. Johann Waldin, Castellan; Balthasar Am Büel, Burger- ' ^vhann Udret, Pannerherr; Marlin Knutschen, Zchndenhauptmann. Zehnten Siders. Franz 1054 October und November 1637. Perm:, Castellan; Johann Fromb, Pannerherr; Hans Venez, Alt-Castellan. Zehnden Leuk. Hans ^ Meyer; Peter Allet, Alt-Landvogt; Hans Mageran, Alt-Meyer; Hans Gabriel Werraz, Alt-Vn^ Zehnden Naron. Johann Noten, Alt-Landshanptmann; Peter Roten, Alt-Meyer; Stephan Bellwal^ Zehnden Visp. Sebastian Zuber, Alt-LandshauptmannNiklaus Im Eich, Castellan nnd Pannerhc^ ' Heinrich In Albon; Hans Venez; Kaspar Sommermatter. Zehnden Vricg. Johann Lergien, Herr; Peter Megentschen, Castellan; Michael Stockalper, Castellan. Zehnden Gombs. Martin MaiM' Pannerherr und Meyer; Peter von Niedmatten; X. Jmobcrdorf, Alt-Meyer; Jakob Mattlis, Ält-M^ Nachdem die Gesandten in unsrer l. Frauen Kirche die Blesse angehört haben, begrüßt der Schubs von Lucern die geistlichen und weltlichen Deputierten. Der Landshauptmann Mageran erwidert veu im Namen des Bischofs, des Capitels und der sieben Zehnden. Darauf wird der Bund, das Burg-" Landrecht verlesen und beschworen. 834. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. An der Treib. 1037, 30. Oetober. LandcSarchiv Nidwaldc«. Gesandte: Uri. Johann Walthart Im Hof, Statthalter; Johann Joachim Püntiner, des Heinrich Zurenseller, des Raths; Niklaus Wipfli, Fürsprech. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, - ^ Landammann; Johann Nigcrt, Statthalter; Jtal Neding, Pannerherr; Hans Jakob Jmling, des . Nidwalden. Bartholomäus Odermatt, Statthalter; Arnold Stultz, des Raths; Lambert Stulh, schreiber. ^ n—«I. (S. u. Bellcnz :c.) « . So gerne Uri dein Ansuche«: voi: Schwyz entsprochen und Paß und freien Zugang eröffnet hätte, so kann es sich nicht dazu entschließet:, weil es befürchteu daß seii: Land von dem Sanitätstribunal ii: Mailand und dessen Cvmmissarien gesperrt würde. ^ bietet sich jedoch, ihn: alles dasjenige zuzulassen, was es bei jener Sanitätsbehörde auswirken kau», ihn: dazu auch bchülflich zu sein. t. Schwyz ersucht Uri, ein Einschen zu thun in Betreff der iN'' Zehrung, welche ihre»: Säumern abgenommen werde, klagt darüber, daß der Wein mit Wasser werde, und wünscht, daß es in Beziehung auf seine Bnßfeiertage eine Moderation eintreten lasse- D" nerische Gesandtschaft nimmt diese,: Anzug in den Abschied. K-. Nidwalden beschwert sich, daß Eiuew ^ Ihrigen wider die durch den Zollbrief ihnen gewährte Zollexemtion der Zoll von Vieh zu Ursern "»t Walt abgenommen worden sei. Die urnerische Gesandtschaft nimmt diese Beschwerde in den Abseht- Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclegenhcitcn: Vogtci Aellenz :c. »—»1. Art. 9SS—S5ö. 835. Conferenz von Zürich mit dem Gotteshaus St. Gallen. Clgan (Elgg). 1037, 2. und 3. November. Staatsarchiv Zürich. Nrtnndcn der Stadt und Landschaft Zürich, Nr. M. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Burgermeister; Hans Heinrich Wirz, Seckelmeister; Haus November 1637. 1055 ^ser, Stadtschreiber. Gotteshaus St. Gallen. Dr. Jodocus Metzler, Statthalter zu Wyl; Constantius ^ vlfer, Conventual; Marx von Ulm, zu Großenberg, Laudshofmcister; Haus Rudolf Reding zu Burg, "»dvogt im Toggeuburg. » Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: ' ^»sschllft Thurga». Art. 227. Matrimonial- und Collaturstrcit. 8»«. Confercnz der VII katholischen Orte. Lucern. 1637, 6. und 7. November. Staatsarchiv Lueern. Absch.tle «inno 1637. Bd.XX.VII. t'ol. 196 u.206. »ich ^^te: Lucern. Ludwig Schumacher, Schultheiß und Venner; Jost Bircher, Ritter, Alt-Schultheiß ^ ^^dthauptmauu; Heinrich Fleckeusteiu, Ritter, Statthalter und Pannerhcrr; Kaspar Nazeuhofer, ^^^'^lster. Uri. Johann Kaspar Arnold, Ritter, Alt-Landammann; Johann Walthart Im Hof, Statt- ^chwyz. Diethelm Schoruo, Landammam;; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter. si,,->^^tAden. Johann Jmfeld, Landammann und Landshauptmann, von Obwalden; Johann Walthart ^ ^ Landammann und Pannerherr, von Nüdwalden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Beat Jakob deZ ^ Raths; Peter Winkler, des Raths. Fr ei bürg. Johann Daniel von Montenach, Ritter, ^ths. Solvthnrn. Hieronymus Wallier, Bauherr; Urs Von Arx, beide des Raths. ^vlothurn hatte schriftlich an die Orte berichtet, wie sehr seine dein Bisthum Basel zunächst gelegenen und Dörfer durch das Kriegsvolk des Herzogs Bernhard von Weimar zu leiden hätten, und lrefi. ^^lschaft wiederholt diese Klagen mündlich und bittet um Rath. Aus den diese Sache bc- enden Schreiben geht hervor, daß das Stift Basel in höchster Gefahr seines Untergangs schwebe und sch ^B'vße Unkosten verursacht werden, und daß, weil auch die andere Partei sich in der Nähe ver- "uch größeres Ungemach zu besorgen sei. Solothurn wird die Versicherung gegeben, daß die sechs ^en Bünden und dem Beispiel der Näter Leib, Gilt und Blut einsetzen werden, um jede feind- dtti, ^"^t abtreiben zu helfen. Man wünscht zugleich von Solothurn die Mittel zu erfahren, welche ^ ^ Abwendung des Ungemachs angewendet werden kömuen. Solothurn schlägt die Abordnung ^^'^Wdtschaft an den Herzog Bernhard vor. Da aber eine solche nicht wohl von den katholischen so. , ^cin abgesandt werden könnte, ohne bei den Eidgenossen der andern Religion Mißtranen zu erwecken, ^schchssn,^ Zürich von dem Stand der Dinge Kenntniß zu geben mit beigefügtem Begehren, daß ch„s Gesandten ans die nächste Zusammenkunft in Baden in Beziehung ans diese Angelegenheit eine ^1e» Instruction geben möchte. Zugleich wird auch der Ambassador Meliand gebeten, durch sein An- ^ ^^Zng Bernhard dahin zu vermögen, daß er von den bisherigen Mvlestationen abstehe. Solo- ferner eingeladen, den übrigen Orten von seinen Bedrängnissen Kenntniß zu geben. I». Abge- von Basel tibergeben ein Memorial, in welchem die Bedrängnisse geschildert werden, ^6chum in der jüngsten Zeit zu erdulden gehabt hat, und wie dieselben je länger je mehr ^ ^'klären, daß der Bischof gezwungen sei, bei den verbündeten Orten Zuflucht und Trost zu Vilich ' ^ bcn Vorschlag des Bischofs wird beschlossen, von den beiden Orten Uri und Solothurn unver- Namen der verbündeten Orte eine Gesandtschaft an den Herzog Bernhard abzuschicken und bei 1056 November 1637. demselben nachdrücklich dahin zu wirken, daß wenigstens die eingenommenen Schlösser wieder in ihren ^ Stand gerichtet, das Schloß Birseck und das Dorf Arlesheim mit einem Angriff verschont werden. ^ haben übrigens ihre Befehle auch vom Bischöfe einzuholen, v. Da die Stadt Zug dem Begehren der " Gemeinden des äußern Amtes bis dahin nicht entgegengekommen ist, so begehrt deren Gesandter noch'"" ' daß man ihnen das vor dreizehn Jahren bei Eiden ausgesprochene Urtheil, in ein authentisches Jnstrw" verfaßt, übergeben möchte, und protestiert gegen alles Unheil, welches aus der verweigerten Verabfolg" entstehen könnte. Der Gesandte der Stadt Zug ist ohne Instruction, entschuldigt Zugs bisheriges " ^ schweigen durch viele dazwischen getretene Geschäfte und bittet, nicht eilig zu drängen; übrigens bleibt er ^ der früher gethanen Protestation. Die Gesandten auferlegen nun der Stadt und Bürgerschaft von Zug, nächsten Tagsatzung zu Baden eine definitive Erklärung abzugeben. Sollte diese den drei Geineinden > ^ annehmbar erscheinen, so soll ein jedes Ort seine Gesandten für eine Entscheidung „ohne andern Aufsw^ instruieren. «I. (S. u. Thurgau.) v. Graf Valerio della Manta, Ambassador des Herzogs von zeigt den Tod seines Fürsten an und giebt die Versicherung fortdauernder „bundesgenössischer keit" von Seite der hinterlassend! Fürsten und Regenten. Durch einen Ausschuß wird condoliert Anerbieten freundschaftlicher Gesinnung verdankt. Was aber gegenüber dem Hofe gethan werden soll,^ ^ auf der Zusammenkunft zu Baden oder bei einer andern Gelegenheit besprochen werden, t, K- . Thurgau.) I». Zürich führt gegen die fünf katholischen Orte Beschwerde, daß die früher gemachte t , orduung nicht gehalten und daß auch im Lande selbst wieder gemünzt werde. Es ersucht die Orte, ^ Gesandten auf nächste Tagsatzung deßwegen mit Instruction zu versehen. 1. In Sachen des Zutsche" Gotteshaus Einsiedcln und Schwhz bestehenden Streites bietet der Nuntius seine Dienste zur Verm" ^ an und spricht dabei seine Ansicht dahin aus, daß es ihm ungereimt dünke, daß die Herren von Schwl^ ihrer eigenen Sache Partei und Nichter zugleich seien; es handle sich hier nicht, wie Schwhz bohaupt^^ das Interesse seiner Unterthanen, sondern um das eines freien Neichsfürstcn. Wenn ihm früher vorgcw" ^ sei, Schwhz möge einiges Recht haben, so hätten ihn die kaiserliche Bulle und die letzten vom denen von Schwhz beschworenen Reversbricfe zu einer andern Ansicht gebracht. Wie es zwischen 5" - und Königen der Brauch sei, möge sich Schwhz zu einem gütlichen Vergleich oder zum Wege des 5m herbeilassen. Da darauf die Abgeordneten des Gotteshauses Einsiedeln Audienz begehren, erklärt die tzl zerische Gesandtschaft, daß sie gemessenen Befehl habe, die nngütlichen Zulagen des Abtes nicht und verläßt die Sitzung. Die Abgeordneten des Gotteshauses eröffnen, daß es weit davon entfernt stb die Thätlichkeiten von Schwhz eingestellt worden seien, daß sie im Gegentheil je länger desto uucrwnö^^ werden. Schwhz habe die Citationen gegen des Abtes Bruder ergehen lassen, habe auf dessen Nichtcrs^^ Confiscation seines Vermögens angeordnet, ihn für einen landesflüchtigen Nebellen erklärt, der, wen" ihn in schwyzerischer Jurisdiction betrete, der Obrigkeit überantwortet werden solle, während er das gethan habe, wozu ihn der allen andern vorgehende Eid verpflichte; und noch zudem habe »m" Urtheil in allen Kirchhörenen öffentlich verkünden lassen. Schließlich bitten sie, dein Gotteshanse Zw" ^ Rechte zu verhelfen, inzwischen aber jede weitern Thätlichkeiten zu verhindern. Die Gesandten daß Schwhz auf seinem Entschlüsse, dem Gotteshaus gegenüber weder Bescheid noch Antwort zu weniger das Recht zuzugestehen, beharre, und wären geneigt, ans freundliche Weise sich ins Mittel zu weil aber einige Gesandte ohne Instruction sind, wird die Sache auf die nächste Tagsatzung zu wiesen, auf welche dann jeder Gesandte mit hinlänglicher Instruction zu versehen ist. Zugleich w^'" November 1637. 1057 sandten von Schwyz ersucht, es mochten sich ihre Herren und Obern den übrigen Orten mit ihrer Mci- ""3 nähern und die Exemtionen einstellen. « Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgcnheiten: ^ lWschaft Thurgau. «l. Art. 175. Anstände mit dem Abt von St. Gatten. g. Art. 107. Justizsachcn. t. „ 163. Zotte und Geleit. Anm. Dem Lucernerexemplarc ist die Correspondenz von und an den Herzog Bernhard Fol. 221—224 beigelegt. 887. Cvnferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. An der Treib. 1337, 7. November. Landcsnrchlv Nidwaldc». z^^iemdte: U r i. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann; Johann Jakob Tanner, ^lt-Landammann; Andreas Planzer, Landsfähnrich und des Raths; Heinrich Zurenseller, des Raths; ^ ^ Wipfli, Fürsprech. Schtvhz. Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Johann Rigert, ^ihgster- Jtal Neding, Pannerherr; Hans Jakob Jmling, des Raths. Nidwalden. Bartholomäus ^»att, Statthalter; Arnold Stultz, des Raths; Lambert Stultz, Landschreiber. . Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcnhciten: ^Bcllcnz zc. -> « . Art. 95S—963. 888. Geineineidgenössische Tagsahimg der XIII Orte. Baden. 1337, 1«. bis 13. November. Staatsarchiv Zürich, kost. XII. 117. tdl.270. Staatsarchiv Lvccr». Msch. >Io anno 1VZ7. Bd. XXVII. tol.AZ. ^ ^^andte: Zürich. Salomon Hirzcl, Burgermeister; Hans Heinrich Wirz, Seckelmeister. Bern. Tnschherz, Seckelmeister; Anton von Graffenried, Venncr und des Raths. Luccrn. Ludwig Schultheiß; Heinrich Flcckenstein, Ritter, Statthalter und Pannerherr. Uri. Johann Heinrich Ich ^""len, Ritter, Landammann; Kaspar Nomanus Trvgcr, Ritter, Alt-Landammann; Johann Walthart Statthalter. S ch tv h z. Dicthelm Schorno, Landammann; Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter Ich ^ ^^hs. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landammann und Landshauptmann, von Obwalden; ^Lalthart Lnssi, Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, Alt-Ammann; Beat ^ältl .^^mberg, des Raths; Josua Heinrich, Seckelmeister. Glarus. Heinrich Trümpi, Landammann; ^allati, Alt-Landammann. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Burgermeister; Bernhard Brand, des ^^'eiburg. Peter Heinricher, Seckelmeister; Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. ^^b)urn. Hieronymus Wallier, Bauherr und des Raths; Urs Von Arx, des Raths. Schaffhansen, ^^kob Zicgler, Obmann; Johann Wilhelm Ziegler, beide des Raths. Appenzell. Jakob Wiser, ""dammann, von Jnnerrhvden; Johann Tanner, Landammann, von Außcrrhoden. . ^uössische Begrüßung. Die Herzogin von Savoyen zeigt durch Schreiben vom 11. October den ihres Gemahls an. Es wird durch ein Condolenzschreiben geantwortet und für den ancrbotcnen 133 1058 November 1637. cid- und bundesgenössischen Willen gedankt. I». 1) Wie man vernommen hat, haben die Schreiben an dn Erzherzogin Claudia und die Stadt Constanz, betreffend Abschaffung der zu Constanz und all ande>" österreichischen Zollstätten der Erbeinigung und dem alten Herkommen zuwider auf Wein, Korn, Salz und a»d^ Waaren gelegten neuen Zölle nicht allein nichts gefruchtet, sondern es wird je länger je mehr mit dein ^ zuge fortgefahren und die Eidgenossenschaft damit aufs höchste beschwert. Auch die Stadt St. Gallen ) hierüber ausführlich an Zürich geschrieben. Es wird dcszwegen wiederum an den Grafen Schlick zu desgleichen an den Gubernator von Lindau geschrieben und nm Abschaffung dieser Neuerungen angcha^"' Landvogt Schvrno wird, mit den uöthigen Credentialen und Instructionen verseheil, nach Constanz gcwN ' und soll seinem Ansuchen beifügen, daß man, falls die Neuerung nicht beförderlich abgestellt werde, e" schloffen sei, das Gegenrecht zu gebrauchen. 2) Bei dieser Gelegenheit soll der Landvogt auch wegen der stanzischen auf eidgenössischem Grund und Boden bereits gemachten und noch projektierten Fortificaüc»^ Beschwerde führen, v. Solothurn erhebt Beschwerde wegen der Einquartierung der Armee des Bernhard von Sachsen-Weimar in dem Bisthum Basel und wegen der Besitznahme der Schlösser Angr"^ Pfeffingen und Zwingen. Solothurn wünscht, daß man nach Mitteln sich umsehen möchte, durch welche 's dieser Last und Gefahr entledigt werde, und bittet um getreues Aufsehen und um Hülfe im Fall der ^ Dasselbe Ansuchen stellt Bern wegen seiller Verburgerten im Münstcrthal, und Basel, das von beiden ia'"'- führenden Parteien fortwährender Gefahr ausgesetzt ist. — Mau erklärt sich abermals dahin, daß jedem angefochtenen Orte mit Gut und Blut nach Inhalt der Bünde beistehen wolle, zn welchem die Auszüge bereits verordnet seieil. — All den Herzog Bernhard wird durch einen Läufersboten ein SclN'^ geschickt des Inhalts, weil die eidgenössischen Orte und diejenigen, welche durch Bündnis;, Burgrecht ^ sonst mit ihnen verwandt seien, der großen Ungelegenheiten, Gefahren und Kosten nicht entledigt seieil, sondern diese je länger je drückender werden, so möchte der Herzog sein Volk von den eidgenösllll. Grenzen entfernen, die in Besitz genommenen Schlösser aufgeben und die Gefälle und Früchte ans schein Gebiet unangefochten lassen. Sollte diesem Ansuchen nicht entsprochen werdeil, so müßten die nössischeil Orte nach Mitteln sich umsehen, wie sie und die Ihrigen dieser so großen Belästigungen und dc-a Coilsequenzen los werden könnten. — Hernach kommt der Ambassador Meliand in seil,er Propositivn auf die Anuäheruug des Herzogs Bernhard zu reden und versichert den deßhalb an ihn abgeordneten - schuh, daß der Eidgenossenschaft von daher keine Gefahr noch etwas Ungutes bevorstehe; weil der vernommen habe, daß der Feind auf diese Oerter ein Auge geworfen, habe er dieselben nach Kriegs^.^, präoccupieren wollen. Zugleich gibt er die Vertröstung, daß die eingenommenen Schlösser, welche „Sentinellen zu achten seieil", wieder aufgegeben würden, sobald dein Herzog genügende Versicherung M ^ würde, daß er von daher keinen Schaden zu befürchteil habe. — Mau läßt es für einmal dabei ^ und wartet die Antwort des Herzogs ab. Diese langt nach Vollendung dieser Tagleistung an- wird unter Anderm bemerkt, das Stift Basel sei bekanntermaßen ein Glied der katholischen Liga, ^ derselben Contributionen und Hülfe und habe den feindlichen Armeen mehrmals Quartier, Unterha ^ Retraite gewährt. Der Herzog habe diese Orte xar raison äs Ansrrs besetzt, beabsichtige gege" ^ und ihre Allgehörigen nichts Feindseliges, wie mall dieß aus der Abstellung und Bestrafung der sthl gewordenen militärischen Exorbitantien schließen könne. Auf geschehenen Anzug erklärt die - der Orte in Bezug auf das Müuzwescn, daß es bei der im Octobcr 1636 zu Zug gemach teil Münchs zu verbleiben habe, daß der eigennützige Aufwechsel streng verboten und niemand gezwungen werdG November 1637. 1059 den Andern ungewichtige Sorten anzunehmen. Die Gesandteil von Bern, Basel, Frcibnrg, Svlvthurn, ^ Uffhausen und Appenzell, hiezn nicht instruiert, nehmen die Sache in den Abschied. Die übrigen Orte lache» sie freundeidgenössisch, sich so viel als möglich auch zu einer solchen Gleichheit zu bequemen, weil . ^ ?ür das gemeine Wesen und die bestandige Observanz der Ordnungen vortheilhaft sein würde, v. Der .^'Wische Ambassador Meliand übergibt die Antwort des Königs auf das Schreibeil vom 10. Juli. Der- ° schreibt, er habe in Betreff der jährlichen Zahlung der Pensionen, der verfallenen Zinsen u. s.w., der ^ Erledigung der Obersten und Hauptlcute, sowie in Bezug auf die Beschwerden der eidgenössischen Kauflcute . s ^i den gegenivartigeil Zeituinständen Mögliche gethan, li»l die Orte zufrieden zu stellen; sie möchten ^ ^ sortdauernden guten Willens versichert sein. — Meliand erklärt hierauf in seinein Vortrage, welcher Inhalt des königlichen Schreibeils sich anschließt, der König sei geneigt, den Orten in allen Dingen ^ a»ch Maßgabe der vorhandenen Mittel nützlich zu sein, besonders auch des Salzes halber, das ihnen ^ verboten worden und leicht in größerer Quantität zu haben sei. t. Franz Marschall, Fiscal, überreicht ^redenzsi-jMhm von Vicepräsidcnt lind Parlament zu Döle, sowie ein verschlossenes Schreiben des ^ardi. 'ralität "lal-Jufauten und berichtet, daß sich derselbe die Entscheidung der Orte für die Erneuerung der Neubelieben lasse, insofern selbige besondere Versicherungen enthalte, auf welche man sich künftig ver- könne, und die Störer der Neutralität zu Ersatz und Strafe angehalten würden. — Ferner sagt er: ^ das haben Ihr Hochfürstl. Durchlaucht dem Herrn Gubernatoren gesagter Grafschaft und dem Par- zu Dole den Vorschlag lind Mittel einer Vergleichung, so wir befindeil werden, zu vernehmen Befehl ^ bamit auf die zwecn Punkten, nämlich eineil Stillstand der Waffen anzustellen und entzwischen die ^ ,^a»g mehrbcmelter Neutralität, (wofern wir von Ihrer Allerchristenlichsten Königl. Majestät gleiche l>esci Antwort auf das Schreibeil gehaben mögen) anzutreten, auf welchen Fall alsdann höchst ... Jhrv .ewcksürstl. Durcblaucbt obauaedeute Antwort uialeicb mit einaosii'sl'i-l wi'iwmi Die Jhrv Hochfürstl. Durchlaucht obangedeute Anttvvrt zugleich mit eingeliefert werden könne" ^ ^ Hauptleute der iielieil Regimenter, desgleichen ein Abgesandter der eidgenössischen Kaufleutc, welche ^^^reich Handel treiben, eröffnen ihre Beschwerden, betreffend üble Tractation und schlechte Bezahlimg »rd ^erträglichen ueuaufgelegten Zölle. — Es werden an Herrn Meliand verschiedene Ausschüsse abgc- Bri,-' ^^^ch wird demselben des burgundischen Abgesandten Anbringeil eröffnet, des Cardinal-Jnfantcn ^hc>si ^^utralität verschloffen vorgewiesen uild angefragt, ob er von dem König keinen Befehl ich, ^ hcilsaiile Sache ail die Hand zu nehmen. Der Ambassador antwortet, er habe dcßwegen z>> Jilsoferil die Burgunder für das Vergangene Genugthuung geben und für die Zukunft sich genügender Cäution verstehen wollten, würde sich der König darüber resolvieren oder bedenken. — Dem "'barsch" . .. ^dcinkt fia- er möchte mit Ueberfall und Besitznahinc der Stadt Salins wegen des eidgenössischen Interesses zur Wiederaufrichtlmg der Neutralität gleichwie der Cardinal-Jufant seiilen Cousens geben uild ! 3a>eck einen Waffenstillstand bewilligen. In gleichem Sinne wird an den General Herzog von Herzog Bernhard von Weimar uild Marquis von St. Martin geschrieben. — Wegen der spricht man mit dem Ambassador ebenfalls und hält man abermals um Satisfaction an. antwortet freundlich lind bringt die jetzige Kriegslast als Entschuldigung vor. Den Obersten und sich seien für vier Monate währschafte Assignationen gegeben worden, für den fünften sollten sie ' ^ren Agenten bei Hof wendeil; die Kaufleute sollen ihre Privilegien zu genießen haben; Salz werde Marschall wird genanntes Schreiben wieder verschlossen zugestellt und obiger Bescheid mitgetheilt. ^r>eb^ ^ ^ gehabte Mühe und bittet, das Geschäft weiter zu bedenken. — An den König wird ge- 1060 November 1637. man den Orten liefern so viel sie wollen, wenn sie ihrerseits die Zusicherung geben, daß sie jelvcilc» nehmer sein wollen. — Die Sache wird bis auf nächste Lichtmeß eingestellt und au den König ein eindringliches Schreiben gerichtet, welches auch dem Ambassador mitgctheilt wird mit dem ^0"^ dahin zu wirken, daß den Obrigkeiten die Bezahlung gemeiner Pensionen, Zinsen und des Contracteng^ ^ geleistet werde und die vier Regimenter nicht nur für die vier assignierten Monate, sondern auch ßä fünften und die beurlaubten Hauptlente für etliche Monate dieses Jahres mit dem erforderlichen Abzug)'» bezahlt werden; deßglcichen, daß die Kaufleute besser als bisher sollen gehalten werden. I». Es werden die 1 und da an den Grenzen der Eidgenossenschaft errichteten Schanzen und Fortificationen zur Sprache geb^ > 1) Was Cvnstanz betrifft, so gicbt mau dem Landvogt im Thurgau Befehl, auf die Demolition der zungen und die Abstellung der Angelegenheiten hinzuwirken, welche Etlichen beim Durchführen von begegnet sind. Obgleich man wegen der Demoliernng wenig zu erhalten hofft, so wird deßwegen den Feldzeugmeister von Neinach geschrieben in der Hoffnung, daß wenigstens die Angelegenheiten best ^ werden. 2) Weil die III Bünde die Festung bei der Nheinbrücke nicht demoliert und auf das siegst . ergangene Schreiben nicht einmal geantwortet haben, wird an sie eine Necharge erlassen und wewg ^ eine Antwort begehrt, i. Der Antrag, daß es vielleicht nicht unpassend wäre, die zu oder um befindenden königlich französischen Bevollmächtigten durch ein abermaliges Schreiben für einen gute'» " ^ meinen Friedensschluß güustig zu stimmen, wird, weil früher schon unterschiedliche Schreiben deßweg^ gegangen und zum Theil unbeantwortet geblieben sind, in den Abschied genommen. Ic. Der Streit den Angehörigen der beiden Religionen zu Glarus wird abermals einläßlich behandelt. Um beide durch gütliche Mittel zu vereinbaren, ordnet man einen Ausschuß von sechs Orten an sie zur ab, jedoch ohne Erfolg, da deren Gesandten mit ungleichen Befehlen versehen sind. Die eilf Orte hierauf für das Beste, daß jeder Theil von zwei Orten Schiedherren erkiese, um den langwierige» ohne Präjudiz für jedes Theiles Rechte beizulegen. Inzwischen soll Alles im gegenwärtigen bleiben und nichts Unfreundliches vorgenommen werden. I. (S. u. Freie Aemter.) ir». (S. u. Ahe»' i». (S. u. Thurgau.) Verhandlungen der katholischen Orte. «». (VII katholische Orte.) Abgeordnete der drei äußern Gemeinden von Zug wiederholen ihr es möchte ihnen der den 18. April 1624 zu Zug ergangene Rechtsspruch authentisiert mitgetheilt Zwar habe die Stadt Zug dagegen Protestation eingelegt; Protestationen aber gegen Nechtsspr»^ ^ nicht gültig. Znrlauben erklärt im Namen der Stadt Zug, daß dieselbe bei ihrer Erklärung (die ^ meinden nennten sie Protestation) verbleiben werde, und da deren Abgeordnete, als man ihnen schluß im Nathe eröffnete, nichts darauf entgegnet hätten, habe man daraus geschlossen, daß sie du nicht weiter ziehen würden. Er sei deßwegen ohne Instruction; jedoch könne er erwidern, daß Zug Erklärung verbleiben werde. Die Gesandten der sechs Orte verabschieden nun, daß es, weil tionen gegen ergangene Rechtssprüche nicht zuläßig seien, bei dem Spruche vom 18. April 1624 sein ^ habe, und daß die Stadt Zug ihre zu Lucern übergebene Protestatio» zurückzunehmen habe; daß Stadtschreiber zu Lucern über jenen Spruch uuter dem Namen und dem Siegel der damalige» ^ ^ authentisches Instrument auszufertigen habe. z». (VII katholische Orte, katholisch Glarus und ' Junerrhoden.) Abgeordnete des Gotteshauses Einsiedeln bitten nochmals, man möchte demselben >» ^.z Streite mit Schwhz entweder zu eiuein gütlichen Vergleiche oder zum lieben Rechte verhelfen; tve November 1637. 1661 ^ möglich sei, so möchte man es dem Gotteshanse nicht übel nehmen, wenn es sich bei andern Orten lj,^urgrechts bediene oder bei den XIII Orten nm Rath und Hülfe anhalte. Da die Mehrheit der " Schwyz ,M)t nn das Recht weisen kann, wird nochmals rathsam befanden, beide Theile zn er- entweder von sich aus vermittelst aus ihnen selbst oder auch aus andern katholischen Orten erwählter diescx^ freundlichen Vergleich anzubahnen oder die Herren und Obern der katholischen Orte zu biei- ^eden zn lassen, mit dem Vorbehalte, daß kein Theil an seinen wohlhergcbrachten Rechten und 6tigkciten geschmälert werden solle. Schwhz wird gebeten, unterdessen „möglichste Bescheidenheit zu Man sche auch im Abschnitte Hcrrschastzangelczcnhcitcn: TIiiil'WN. i». Art. 176. Anstände mit dem Abt von St. Gallen. Nhcinthal. I »I. Art. 67. Ewiger Vcrsprnch. «gtci Frxjx Acintcr. I. Art. S6. Jnstizsachen. I» ans dein Lncerncrcremplar. tzerenz der evangelischen Städte und Orte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung zu Baden. 1«37, im November. Staatsarchiv Zürich, Vest. XII. 147. W. ZU. sandte: Dieselben, welche im Absch. 838. englische Resident zu Zürich, Olivier Flemming, eröffnet im Namen des Königs von Groß- i» König habe mit denjenigen von Frankreich, Dänemark und Schweden sowie mit den Staaten ^lits s ^ Vündniß geschlossen zu gegenseitiger thätlicher Hülfelcistung und Restitution der evangelischen ^iii ^ Fürsten und Stände. Zu diesem Ende hin solle eine Zusammenkunft nach Hamburg oder nach ^ ""gesetzt werden, um die Beschwerden der Vertriebenen und Nothleidenden anzuhören. Dieselben bem Kaiser notificieren mit denr Begehren, Alles in den vorigen Stand zu setzen, wid- ^>»g^ ^ Geivalt durchsetzen ivürde. Der König von Frankreich habe von Rom die Einwilli- den Evangelischen in Deutschland kein Hinderniß in den Weg zil legen, wogegen die Consö- ^ evangelischen Nnterthanen auch keinen Eintrag thun sollten. Die evangelischen Orte möchten aller ^ Gelegenheit auch ihr Bestes thun. — Die Mittheilung wird verdankt und unter Ancrbietung !>e>i Korrespondenz und Freundschaft für das evangelische Wesen ml roksronckaiii genommen. An >». ^'Ug rvird ein Antwortschreiben erlassen und selbiges dem Residenten zur Absendung übergeben, lichr ^en evangelischen und etlichen andern Orten wird für nothwendig erachtet, daß das jüngste kaiser- ^"ben, welches einen Vertveis wegen der Durchzüge und Vvlkswerbnngen enthält, wobei Bern ^ l^rk betont wird, gebührend beantwortet werde. Das zu Zürich in der XIII Orte Namen 6°"cept soll Bern und Lucern mitgetheilt und, falls es die Billigung derselben, sowie der b. ^ ^angelischen Orte erhält, mit dem besondern Entschuldigungsschreiben Berns abgeschickt werden. >»Z ^ begehe Bericht, wie es sich in Betreff der Collecten für die evangelischen nothleidenden Exulanten stbland zn verhalten habe. Man antwortet, jedes Ort werde sich ferner, wie bisher, nach Gelegenheit Zolles geh->b' 1062 December 1637. und Vermögen zu verhalten und sein Bestes zu thun wissen. Bern berichtet, es habe bisher seine ^ zu Stadt und Land aufgenommen und selbige habe jeder Zeit ungefähr 4000 fl. betragen. — Jahre her von den vertriebenen armen Leuten so gar überfüllt, bittet, daß man ihm einen Theil derst abnehme, wozu Bern bereits eingewilligt habe; ferner, daß man ihm für sein und dieser Leute eine ziemliche Quantität Frucht nur mäßigen Preis möchte verabfolgen lassen. Man erwidert hieraus mau diese Zeit her wegen solcher Armen aus dem Württemberger- und Schwabenland vieles zu leiden g habe; das Begehren will man den Obrigkeiten mittheilen. «I. Es wird ein schriftliches Project des de Serres für seine Bestallung und Errichtung „einer Schule zur Kriegsübung der jungen Mannschaft ^ gehört. Basel will sich auch jetzt nicht dazu verstehen; die Gesandten der drei übrigen evangelischen ' dagegen sind unter Natificatiousvorbehalt der Ansicht, daß, wenn derselbe sich mit einer jährlichen Bcfta ^ von 1200 Berner Kronen oder 1800 fl. begnügen, im Reisen und Umherreiten sich selbst beköstige» ^ dem Umgang nach bei jeder Stadt sich etwa ein halbes Jahr zum Unterricht der Jugend aufhalten ^ man ihn, zumal wenn St. Gallen und Genf sich hiezu auch verstehen sollten, wohl annehmen Dieser Vorschlag soll ihm durch Bern kundgethan und sein Bescheid darüber vernommen werden. ^ ^ beschwert sich über einen Arrest, der jüngst zu Zürich wegen einer „gichtigen und bekannten" Anspr»^, einen Wechsel des Benedict Socin gelegt worden sei. Es wünscht, daß man es künftig mit derg"- Arresten verschone, und daß Passavant, wenn man glaube, an ihn wegen der Urner Dublonen eine rnng zu haben, zu Basel, wo er seßhaft sei, gesucht werde. Zürich verantwortet sich und berichte Arrest sei nicht Socms, sondern Passavants wegen vorgenommen worden, von dein man geglaubt habt/ s'. er bei dem Wechsel auch interessiert sei, und daß es hiebet nicht sowohl um die Strafe, als uw ^ des durch die Urner Dublonen erlittenen Schadens sich handle, t. Es wird zu bedenken gegeben, " ob „iB dein französischen Ambassador, wenn er künftig zu Tagleistungen nach Baden kommen und für Haltung Fische von Zürich beschicken wird, wie bisher den Zoll fordern und abnehmen wolle, weil nicht so viel betrifft, nur Widerwillen verursacht und der Ambassador angibt, daß solche Fische nur mit den eidgenössischen Gesandten und andern Ehrenpersonen verspeist werden. 84«. Conferen von Uri, Schwyz und Unterwaldcn. Brunnen. 1037, 10. December. LlttidcSarchiV Oliwaldc». Abschiede Nr. SIL. Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Landammann; Kaspar Nomanus Trog^/ Alt-Landammann. Schipyz. Diethelm Schorno, Landammann; Johann Sebastian Abyberg, V, ^ ammann; Jtal Neding, Pannerherr; Johann Jnderbitzin, des Raths. Unterwald en. Johcm» Lussi, Landammann und Pannerherr. g ». Da Lucern die drückenden Neuerungen bis dahin trotz allem freundlichen und ernstliche noch nicht abgestellt hat, beredet man sich über die zu ergreifenden Maßregeln. Es wird vorgeschl»^' ^>1 neuen Markt zu errichten. Endlich vereinigt man sich dahin, das eidgenössische Recht anzurufen w' ^ ^ Beschluß Lucern durch ein Schreiben zu notificieren. I». Schwyz stellt den Antrag, man möchw Januar 1638. 1063 des Passes verwenden, da seit etlichen Monaten kein Mensch wehr von der Seuche ergriffen s^- ^ anerbietet sich, bei dein Sanitätscommissär sich für die Ocffnung desselben zu vcr- ^ Schwhz stellt die Frage auf, ob es mit der eidgenössischen Reputation vereinbar sei, die Frei- mailändischen Boden, welche durch Eidgenossen errichtet sind und nach hochdeutscher Manier ^izkch ^ ^ gebrauche!: lassen, zu duldeu. Die Behandlm:g dieses Auzuges wird wegen seiner Wich- "uf die nächste Zusamnlenkunft verschoben, auf welche die Gesandten zu instruiere!: sind. «i. (S. u. .'5 ^c.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcnheiten: " ^°lle»z zc. Art. 904. 84^. Conferenz von Urs, Schlvyz und Nidwalden. Brunnen. 163», 4. Jannar. Landcsarchiv Nidwaldc». Heinrich Zunr Brunnen, Ritter, Landammann; Kaspar Nomanus Troger, "^-Landammann; Karl Einanuel vo>: Noll, Ritter, Alt-Laiidammann und Painicrherr. Schwhz. ^ Schorn», Landanunann; Johann Scbastiai: Abhberg, Alt-Landanunann; Johani: Iiigert, Statt- Zly,^ Reding, Pannerherr und des Raths. Nidwaldeu. Bartholomäus Odcrmatt, Statthalter; ^ ^ultz, des Raths. ^>en>" Nachdem auf das von bei: drei Orten erlassene Schreiben wegen der von Luccrn eingeführte!: ei»x den Marktauflagen eine „mit spitzfündigem Sthlo begleitete Antwort" eingetroffen ist, wird ^"^^rt co>:cipiert, die mit eii:zelne>: Abänderungen von jeden: Orte besonders an Luccrn gesandt g! ^^'uit der schon früher projectierte Markt z:: Suis in's Leben gerufen werde, wird gut erachtet, Pryn.^^chaft „ach Zug abzuordnen, um den Rath von Stadt und Amt für die Ausführung dieses ^ gewinnen. Ferner soll Obwaldcn Kenntniß von diesen: Beschlüsse gegebci: und es ermahnt ^c>> ^en dei: ai:der>: Ortei: nicht zu trenne::. I». Das Anerbieten Landainmani: Tanners, welcher ''^taiisprcichei: uach Mailand reist, daß er die Zinsen voi: den: dei: Obrigkeiten abbezahlten Capital v. ^^'^"dischen Kammer verlangen wolle, wird ii: dei: Abschied genominen. «, «K. Man sehe auch im Abschnitte Hen'schaftsangclcgcnhciten: ^ tt. v, nann. Freiburg. Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Svlothurn. Manriz Stadtschreiber und des Raths. Appenzell-Jnnerr Hoden. Martin Suter, Landammann. ^ Es wird ein Schreiben des Bischofs von Basel und der Bericht der Gesandten Solothuriw'^ den Stand der Dinge an den Grenzen und im Bisthnme angehört. Aus denselben geht hervor, daß Bernhard noch immer die Schlösser Zwingen, Pfeffingen und Angenstein trotz der von Meliand Vertröstung inne hat, woraus große Ungclegenheit zu besorgen ist. Man ist der Ansicht, daß zu dieser Gefahren die Cooperation der unkatholischen Orte und die nachdrückliche Verwendung des franM Ambassadors nöthig sei. Es wird daher beschlossen, an beide nachdrückliche Schreiben zu erlassen, läßt man es bei den wegen zu leistender Hülfe zu Baden gegebenen Erklärungen verbleiben. ^ o von Zürich eingegangene Schreiben, in welchen: die Orte aufgefordert werden, wegen der Blokierung ^ burgs Jnterposition eintreten zu lassen, wird eine Antwort für gut befunden, in welcher die nicht berührt werden soll. sDem Schreiben Zürichs war ein Schreiben der Erzherzogin Claudia be'ö in welchem sie auf die durch das Kriegsvolk Bernhards von Weimar drohenden Gefahren hinweist- ö , räth in seiner Antwort, denselben bei Zeiten entgegenzutreten, ehe sie noch größer werden.) v. (S. u- ^ ^ «I. Es wird hervorgehoben, daß seit einiger Zeit den Alumnen im eidgenössischen Collegium an ^ ^ ^i, Trank und mich in andern Sachen Abbruch geschehe und das in Folge der kostbaren unnöthigeP^^,, Einem Ausschusse wird der Auftrag gegeben, beim Nuntius sich Raths zu erholen, auf welche Wem Uebelstande könnte abgeholfen werden. Uri wird ersucht, die Cvpie der Fnndation des Collegiu»^ schlagen. « . In Folge eines Anzugs, die verbündeten Fürsten um Vollziehung ihrer vielfältigen ^ chungen in Betreff der Pensionen und dgl. anzugehen, wird beschlossen, blos die Ambassadoren von ^ und Savohen an dieselben zu erinnern. 4. sOhne Svlothurn und Appenzell.) Lucern wird Todesanzeige, welche die verwittwete Herzogin von Savohen an die sechs verbündeten Orte durch ein Condolenzschreiben zu beantworten, z»-. Zürich theilt die Antwort mit, welche von den ^ ss ^ ^ auf das von Baden aus gestellte Begehren, die Nheinschanze zu demolieren, eingetroffen ist, und eine nach Wesen zu berufende Cvnferenz an. Die Gesandten antworten Zürich, daß sie es paffe>ld^' ^' wenn man die Sache auf nächster Zusammenkunft zu Baden behandle. Der Gesandte Solothurns, in>^ ^ sich für die Zusammenkunft in Wesen zu erklären, nimmt die Sache in den Abschied. I» Ansicht ist, daß man in Betreff der Wiederherstellung der Neutralität zwischen Frankreich und ^ einen guten Erfolg hoffen dürfe, wenn man noch vor dem Frühling die Sache wieder an die Hu" aber vor Allein eine Erklärung Frankreichs nöthig sei, so wird Zürich angefragt, ob es noch kein^ von Frankreich erhalten habe; wenn nicht, so möchte es im Namen sämmtlicher Orte eine Solli^"^^ den Ambassador abgehen lassen, i. Auf ein von Zürich mitgetheiltcs Schreiben der Erzherzogin^^ und eines von der Negierung der vorderösterrcichischen Lande wird geantwortet, daß allerdings ^ ^ sä'' Dinge von der Art sei, daß Zürich in Verbindung mit den übrigen Orten sich sehr müsse uub^'^F lassen, die Mittel zu finden, wodurch die Gefahr, daß die Kriegslast auf eidgenössischen Bode" Januar 1638. 1065 abgewendet werden könne. Der vvrdcröstcrreichischcn Regierung wird durch ein Schreiben die Ver- ^'ung gegeben, daß man der Erbeinigung getreulich nachkommen werde. It. Da man die Bemerkung ^>acht seit einiger Zeit Soldaten, welche für den Dienst des Herzogthums Mailand angeworben - vhne vorhergegangene Begrüßung durch eidgenössisches Land passieren, wird für gut erachtet, daß man ^gleichm Leute aller Orten, wo sie durchpassieren wollen, zurückweisen soll. Diese Anordnung erstreckt sich ^ Soldaten, welche in irgend eines Fürsten Diensten sind. Ferner wird bei diesem Anlasse dem Ab- beigefügt, daß die Obrigkeiten den Ihrigen nicht gestatten möchten, Freifahnen oder Dienste wie ^Hochdeutschen anzunehmen, und daß sie diejenigen, welche schon in solchen Diensten stehen, obrigkeitlich Mm sollen, sich derselben zu begeben. I. (S. u. Sargans.) Ii». (S. u. Thurgau.) i». Freiburg beschwert ^ baß wan von Baden aus auf Anhalten Basels zu Gunsten seines Burgers Hans Peter Schürer wider >vi^ ^"llistvrf von Freiburg wegen eines zu Straßbnrg procuriertcn Arrestes ein scharfes Schreiben bc- I>c^ ^ Inhalts, daß, wofern er nicht in drei Wochen vom Arrest abstehe, Schürer ein Gegenarrest »nd sei. FMistorf könne beweisen, daß Schürer sein eigenes Gut zu Straßburg angegriffen, versilbert gebracht habe, und mache sich anheischig, den Handel zu Baden austragen zu lassen. Die ^ wird in den Abschied genommen; wenn die Freundlichkeit keinen Erfolg hat, will man Füllistorf gerne " Rechte verhelfen. Man sehe auch im Abschnitte Heceschaftsanzelegenhecteic: .?^üchaft Thurgau. I». Act. 177. Anstände mit dem Abt von St. Gatten. i »^^l>ft Sargaiiö. I. Act. S1. Klöster. ^lltei Lanis. «. Art. 27k. Geistliche Orden, Klöster. ^ ans dem Schcvyzerexemvlar. Anm. Auf dieser Confercnz entwerfen die Gesandten auch ciic Projcct zu Beilegung des Streites Aschen Schivyz und dem Kloster Einsiedel» datiert Ist. Januar 1638 und im Kantonsarchiv Frciburg: ^vthurncr u. s. w. Abschiede Bd. 72 enthalten. Es ist folgenden Inhalts-. 1) Der Profitierte Vergleich ° ^ k>cn Zicchten keines Thciles präjudicierlich seiic. 2) Jeder Thcil soll bei den Rechten, Gerechtigkeiten ^'d Befugsamen verbleiben in der Weise, wie er sie von Alters her gehabt hat. 3) Weil die Waldlcute der letzten Maycngeineindc die alte Gewohnheit gegenüber von Schwyz nicht beobachtet haben und dcß- ^gcn die Einsetzung eines Landvogts erfolgt ist, so sollen sie beförderlich durch Abgeordnete den Landrath "u Schwyz bitten, er mochte sie künftig in Gnaden bedenken und sie wieder die alte Freiheit genießen Schwyz wird ersucht, den Oxtcn und Gesandten zu Ehren nach Vcrfluß von zwei Jahren „die . ^bleute, wie vor diesem, der Erwählung der Amtleute halber zu betrachten." 4) Schwyz mochte dcn- k^gen, welche bei ihm in Ungnade gefallen sind, und der Abt denen, welche sich gegen ihn verfehlt haben, ^'Znhen. g) Zur Beilegung anderer Partieularstrcitigkeitcn bieten die Gesandten ihre Vermittlung an. ^ werden beide Theile gebeten, sie möchten sich alles Unguten in Schrift und That enthalten. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Brunnen. 1000, 20. Januar. LiuidcSarchiv Nivwaldc». Protokoll de, Ntithen >md der Landlcuihco. Bd. 10. lvl.78 Na usgeschribnc Tagleistung zuo Brunnen uff morgens zuo bcsuochcn ist bewilliget mit dem Befelch, >chen soll unser Eherengcsanter daran sin, das man sie (?) vergliche (wo möglich sin kan) und diser 134 1066 Februar 1638. Contract tvidertriben werden sölle. Die Gesandtschaft soll durch Herrn Landtaman Lussy und Herrn missary Stultz sverrichtet werden^." — „Unsere Gesanten zuo Brunnen uff morgends söllend by Orten Anzug thun, ob nit ratsanib wehre, das man die Tagsatzung nacher Zug instelte, biß man die desse wägen zuo for mit der Statt Luceren zuo cndtscheiden konnte güett- oder rechtlichen." „Es soll ^ bei denen von Uri anzug ervolgen wegen des Umbgelts zuo Bellenz zuo befürderen, so ehe es müglich Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Sel»' 844. - Gemeineidgenvssische Tagsahung der XIII Orte. Baden. 1K38, 2. Februar. Staatsarchiv Zürich, (lest. XII. 147. kol. ZS1. Staatsarchiv Luc««». Absch. de anno 1SS8. Bd. XXVIII. toi. ZZ. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Bürgermeister; Hans Heinrich Wirz, Seckclmcister. Hans Rudolf Willadiug, Anton von Graffenried, beide Venner und des Raths. Lucern. Jost ^ Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Pannerherr und des Raths. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann; Kaspar Romanus Troger, Ritter, Alt-Landaw»^ ^ Jakob Lusser, Alt-Seckelmeister und des Raths. Schwyz. Diethelm Schorno, Landammann; Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter und des Raths. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landaw"^^ und Landshauptmann, von Obwalden; Johann Walthart Lnssi, Landammann und Pannerherr, von . walden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Beat Jakob Meyenberg, des Raths. Glarus. Trümpi, Landammann; Balthasar Müller, Statthalter. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Bürgern^ ^ Bernhard Brand, des Raths. Freibürg. Johann Daniel von Montenach, Ritter. Solothurn. Wagner, Stadtschreiber; Urs Von Arx, Gemeinmann und des Raths. Schaphausen. Johann Ziegler, Obmann; Georg Ott, beide des Raths. Appenzell. Martin Suter, Landammann, von I" rhoden; Johannes Tanner, Landammann, von Außerrhoden. . u. Eidgenössische Begrüßung. — Herzog Bernhard von Weimar ist mit dem größern Theil Armee im Delsberger Thal nächtlicher Weile aufgebrochen, über der Stadt Basel Gebiet ins ' marschiert, hat daselbst Stein geplündert und die Nheinstädte Säckingen, Laufenburg und Waldshut in SB genommen. Wie der Landvogt und die Amtleute der Grafschaft Baden, welche bis auf weitere Veror ^ die Grenzen mit der Grafschaft und der Freien Aemter Volk besetzt haben, berichten, sind etliche das Kirchspiel Leuggeren gekommen, haben zu Hettenschwyl und Leibstatt Rosse und Vieh weggrn^ unterhalb Leibstatt einen Mann erstochen, um Quartier angehalten, auch starke Drohungen ausll^ daß sie das Kirchspiel wie das Frickthal gänzlich ausplündern wollten. — Etliche Gesandte sind der ^ man sollte sich zusammenthun, das Kricgsvolk von den Grenzen vertreiben und die drei Schlösser nn ^ thum Basel in den alten Stand stellen, damit nicht allein die Grenzen gesäubert würden, sondern n>n ^ Kaiserlichen und Andere keinen Anlaß hätten, sich zu beschweren oder bei Verfolgung des Feinds ^ Kriegsschauplatz in die Eidgenossenschaft zu verlegen. — Andere erachten, daß dieß gefährlich fei, in Eidgenossenschaft bisher immer die Neutralität beobachtet habe; sie halten auch für bedenklich, wegen e ^ Räuber, welche den Unterschied der Lande nicht gekannt hätten, einen Krieg anzufangen; wenn ihren besondern Bundesgenossen zuziehen wollten, könne man nicht dawider sein und werde ihnen >n Februar 1638. 1067 !>»id^^ erklärt, der erste Marsch habe ohne Vorwisscn seiner Herreu und Obern stattge- ^ don dem andern hätteil sie zwar gewußt, seien aber wegen ihres offenen Landes und ohne Armee nicht i>n Stand gewesen, Widerstand zu leisten; es werde übrigens seine Stadt und seine Brücken also vcr- ^ daß sich niemand beklagen könne. Die Orte möchten Basel in dem Schreiben an dm Kaiser und . ^Herzogin Claudia entschuldigen, ein wachsames Auge auf dasselbe haben und im Nothfall thätliche ^ ,^ten. — Man erklärt sich abermals dahin, einander bei einem Angriff durch fremde Potentaten, ^ die auch sein möchten, nach dem Inhalt der Bünde auf erste Mahnung mit Gut und Blut beizustehen, ei» ^ H^zog Bernhard läßt man durch den Großweibel der Stadt Baden, begleitet von etilem Trompeter, h ^.^ben überbringen, in welchem man ihn ersticht, die Schlösser zu räumen, sein Volk von den Grenzen oder doch für Unterlassung der Jnsolcntien zu sorgen und den Geschädigten den Verlust zu cr- -V ' Zugleich wird auch Fürbitte für die Frickthaler eingelegt. Da die weimarische Armee in französischen de», ^ k» »lacht man dein französischen Ambassador Meliand davon Mittheiluug, dcßgleichen von H ^ seither den armen Leuten zu Thengen, Lienheim uild Härdercn, die der Grafschaft Baden mit ^ iaft zugethan sind, durch Nanzionieren, Wegnahme voil eilf Nossen und Niedermachen eines ehrlichen ^ ^iZegilet ist, und verbindet damit die Bitte, er möchte dahin wirken, daß dieselben dafür entschädigt ^ie»^' Ambassador ist darüber ungehalten und meint, daß dicß keine Soldateil, sondern Räuber iesti', ^ '"un niedermacheu solle, wo man könne; der König beabsichtige nicht, seine Verbündeten zu best... ^ selbst werde den Herzog durch einen eigenen Voten davon in Kcnntniß setzeil und um Reparation ^setzt ^ Herzvg Bernhard antwortet auf das an ihn erlassene Schreiben, das Bisthum Basel habe er ^ ^ stellen, da er auch dein Bischof nicht trauen könne, der schon mehrmals die ^'"echsel habe; er habe seinen Marsch ins Frickthal der Stadt Basel anzeigen lassen mit der sollx. ""ll, daß weder ihren Angehörigen noch andern eidgenössischen Unterthancn Unheil zugefügt werden bei ^ gekoiuineil. Er beklagt sich auch, daß vom Schlosse Dorncck Alarmschüsse Der Durchzuge abgefeuert worden seien, wodurch den Feinden sein Anrücken verkündet worden sei. ^ch desselben Weges zuvor mehrmals mit ganzen Armeen bedient. Die debandicrteu Reiter, ailgrenzenden eidgcilössischeil Unterthaueu Schaden zugefügt wordeil sei, werde er, falls sie gibt bürden, exeiuplarisch strafeil liild den Unterthanen Satisfaction verschaffen. — Diese Antwort eriistlichen Erörterungen, desgleichen die Aussage von drei weiinarischen Gefangencil, daß Uchtes Aufbruch in Basel zwei Wagen mit Musketen, „Model" und Bandelieren beladen und in ein ^hr ^ DelSberg hin hätten führen helfen. Basel entschuldigt sich deßwegeu mit Unwissenheit. Die übet, ^ katholischen Orte älißeril, daß, wenn dergleichen der Gegenpartei zur Kenntniß komme, es sehr st ailsgelegt ivcrdeu. Man sollte einen ernstlichen Entschluß fassen, damit die Entschuldigung um .^'"Mlg finde und Attentate vermicden werden. Sie hätten auch eine willfährigere Antwort er- ^'^"ders wegen der drei Schlösser, deren gar nicht gedacht werde. Die katholischen Gesandten "gb»v in deil Abschied und überlasseil es ihren Herreil und Obern, ob sie ihre Unterthancn also ^>i>s>/^^" wollen. — Die Evangelischen erkläreil, sie seien entschlossen, Alles zu thun, was die '"öchte des Vaterlandes Sicherheit erheischeil, hätten auch ihr Volk schon in Bereitschaft gesetzt. Alan ^"l Mißtrauen in sie setzen und bei diesen schwierigen Läufen bei der Neutralität verbleiben, ^.^"kischen Orte die Schlösser säubern wollten, werde man ihnen nicht dawider sein; was aber ^'folgen möchte, werde die Zeit lehren; sie aber seien dann an dein zu besorgenden Unheil unschuldig. 1068 Februar 1638. Damit die Grenzen am Rhein und in dessen Umgegend gegen die streifenden Parteien verwahrt wc>^ wird dem Landvogt der Grafschaft Baden befohlen, die aufgestellten Wachen fortbestehen zu lassen, S' Kundschafter zu halten, für Alles nach Nothdurft zu sorgen und jeder Zeit, was ihm vorfallen nck^ Zürich und Lncern mitzutheilen. Auf Gutheißen der Obrigkeiten wird er, sonne auch der Landvogt ^ Freien Aemter, zu Erhaltung von ungefähr 200 Geworbenen eine Steuer auf Geistliche und Weltliche Für den Fall, daß diese Gefahren länger andauern sollten, dürfte es auch passend sein, einen Kriegsrath" zwei- bis vier verständigen Männern aufzustellen, die beständig in der Nähe sein müßten. Die Orte ihre Ansicht hierüber gelegentlich der Stadt Zürich mittheilen. «!. Niemand in der Eidgenossenschaft ^ die in der Nachbarschaft geraubten Sachen den Soldaten abkaufen unter Androhung von Confiscatio» Maaren und weiterer Strafe. Dein Landvvgt zu Baden wird befohlen, deßhalb fleißige Aufsicht zu h" und die Uebertreter ernstlich zu bestrafen. «.1) Das Schreiben des lkaisers (dat. Preßburg, den 9. Dcc- ^ wegen der Einquartierung des Herzogs Bernhard im Delsberger Thal und besorgten Durchmarsches n> Reich wird beantwortet und mit Bezug auf das seither Geschehene bemerkt, daß dem Herzog von de»' keinerlei Vorschub geleistet worden sei. 2) In gleichem Sinne wird das Schreiben der Erzherzogin 6 a beantwortet. Die Gesandten von Zug willigen zwar in dieses Schreiben ein, wollen aber niemanden seines Fehlers entschuldigen; wer gefehlt habe, möge sich selbst verantworten.*) t. Abgesandte d0' ^ Blinde theilen nach Ueberreichung ihres Creditivs die Ursachen mit, warum ihre Herreil und Zeit nicht rathsam finden, die Rheinschanze zu demolieren. — Man findet die angeführten Bewegest'»' ^ einleuchtend, daß man nicht weiter auf dem Begehren der Demolierung beharreil will. Es wird dne Abgeordneten durch einen Allsschuß mitgetheilt mit dein Ersuchen, daß sie die Festungen und ihren g ^ Stand so verwahren möchten, daß weder ihnen noch der Eidgenossenschaft Unheil von daher stM^ ^ Einhellig entschließt man sich alsdann, niemanden den Paß durch die eidgenössischen Lande zu jeden alles Ernstes davon abzuhalten. A. Bern, Freiburg und Solothurn lassen eS des halber bei ihren frühern Erklärungen verbleiben, Basel bei seiner gedruckten Valvation. Schaffhanst^.^ Appenzell erachten es fiir rathsam, „daß die Sorten besser abgesetzt" und der immer zunehmenden ^ ^ rung gewehrt werde. Die übrigen siebeil Orte lassen es bei der zu Zug gemachten Ol,'dnnnll , bleiben. I». Das Schreiben des Gubernators von Ljndau vom 7. Januar 1638 wegeil der neuen ^^ wird beantwortet und derselbe abermals ersucht, für Beseitigung der Beschwerden zu sorgen, fernerer Klagen überhobeil bleibe. Desgleichen wird an die Erzherzogin Claudia um Abstellung der Erbeinigung zuwiderlaufenden Zollsteigerungen zu Weingarten, Gebertshvfen, Nncksteiu und österreichischen Zollstätteil angelegentlich geschrieben, i. Laut Berichten aus Frankreich ist für die Obers ^ ^ Hauptleute der neuen Regimenter trotz vielfachen Vertröstungen noch keine Satisfaction erfolgt, Kaufleute Beschwerden sind nicht gehoben, noch viel weniger den Obrigkeiten Zahlung der Pensionen, butionen, geliehenen Gelder und verfalleilen Zinsen geleistet worden. Mail läßt deßhalb durch schuß den französischen Ainbassador an seine Vertröstungen erinnern, damit man nicht genöthigt wr andern bereits besprochenen Mitteln zu schreiten. Dieser entschuldigt sich, gibt die Vertröstung, daß halb fünfzehn Tagen vernehmen werde, daß die Officiere befriedigt und die Kaufleute ihrer Beschwerde ^ entledigt werden, und bittet, die durch die dermaligen schweren Zeitläufe verursachteil großen berücksichtigen und noch etwas Geduld zu habeil. Es wird geantwortet, man wolle seinem "we ^ glauben und sich noch etwas gedulden, k. Ein Abgesandter von Vicepräsident und Parlament Februar 1638. 1669 °^ankt die Jnterposition für Erneuerung der Neutralität und bittet, damit fortzufahren. Die Gesandten, ^icrt „ach den besten Mitteln sich umzusehen, wie die Neutralität hergestellt werden könnte, lassen den wichen Ambassador durch Abgeordnete anfragen, zu was sich der König auf das deßwegcn an ihn er- seii,^ schreiben entschlossen habe. Zugleich läßt man denselben ersuchen, die Angelegenheit durch ^ ^"^heu zu befördern, damit eine Conferenz der Betheiligten augesetzt werden könne; inzwischen könnte ^^chfenstillstand eintreten. — Der Ambassador antwortet, es sei ihm weder Antwort noch Befehl zugc- ^ er hoffe aber, daß dieß bald geschehe, und werde nicht unterlassen, der Orte wegen ferner ange- ^»tlich sollicitieren. — Fiir den Fall, daß innerhalb vierzehn Tagen keine Antwort erfolgt, wird Zürich die Ambassador oder an den König in der XIII Orte Namen eine Necharge zu erlassen und utzvvrt darauf den Obrigkeiten sowohl als dem Parlament mitzutheilen. I, m. (S. u. Thurgau.) Verhandlungen der katholischen Orte. R» ^ katholische Orte, katholisch Glarus »lud Appenzell-Jnnerrhoden.) Der Gesandte von katholisch der ^^chket, daß der Versuch ihren Streit mit ihren evangelischen Mitlandlcuten wegen der Besetzung Aich Werdenberg ohne Erfolg geblieben sei, und daß die Katholischen, wenn die Evangelischen im Landvogt nach Werdcnbcrg aufführen, Landvögte von ihrer Religion nach Uzuach und der a!' ^^^ihreu »verdeu, »venu die Besetzung au ihren Mitlandlcuten sei, doch Alles nicht ohne dci» Rath HUnd da die Vvgteieu Uzuach und Gastcr nicht so abträglich seien, wie Werdenberg, so stellt der ^ ^ das Begehren, man möchte, »venu die Besetzung der Vogteien Sargans, Freie Aemter und die b^^'uischcist zu Wyl a>» seine Mitlandleute in der Reihenfolge kommen »verde, dieselbe ihnen allein zu vergeben. Es »vird nun gut erachtet, daß die im Abschied vvi» Baden im November vorgesehei»e geiiy ^ etlichen Herren aus der Eidgenossenschaft zum Zwecke einer gütlichen Vermittlung an die Hand ^ "'»le» werden sollte. Sollte dieselbe ohne Erfolg bleiben, so möchten die Herren und Obern auf künftige z^^umg ihre Gesandten so instruieren, daß dieser Streit endlich zun» Austrag komme. «». In den ei»c < ^ ^^kischen Orte sin» Zürcherarchiv dsst. XI. 146s ist eine zu Baden eoucipierte J>»str»lctiou für ^ /^"dtschaft uach Sch»v»)z von Seite der sechs katholischen Orte uebst katholisch Glarus und Appenzell- sq,^^^en enthalten, welche wegen des Streites Mischen Schwyz und Einsiedel!» abgeordnet »vurde. Gebe» ^ Heinrich Fleckenstein von Lucern, Johann Heinrich Zum Brunnen von Uri, Johann Jmfcld o»>», Beat Jakob Aleyenberg voi» Zug. Diese Gesandtschaft sollte den 20. Februar vor Laud- 'M"" Rath ihren Auftrag a»»srichten. Sie war instruiert, „uach bestem Fleiß und mit Svrgfäl- ^echt/' ^Rhren", »vas für Mittel vorhanden seien zu einer freundlichen Vereinbarung, ohne daß den >verd ^ Befuguissei» von Schwyz Eintrag geschehe. Kann Schw»)z zu einer Accommodation >»icht bestiinmt c,»i^' ^ ^llen es die Gesandten ersuchen, bis zu völliger Vereinbarung mit dei» vorgenommenen Exe- ^che»^ ^Mscationen und andern Thätlichkciten innezuhalten. — Nach einem Schreiben der sechs katho- c>! 16. April 1638 erklärte Schwyz, daß es bis Ostern alle Thätlichkeiten einstellen wolle. ^ ^bholischen Orte vernahmen, daß die Exemtionen nach Ostern wieder aufgenommen werden ' ^suchen sie y, diesen» Schreiben Schwyz, dieselben bis zur nächsten katholischen Tagsatzung zu sistiercn. ÜSlidg. Mai, sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten- Mchaft Thurgau. I, II». Art. 176. 179. Anstände mit dem Abt von St. Gallen, bus dem Luccrncrcrcmplar. Anm. Dieser letzte Passus steht in dem Zuger- und in dem Aaraucrexcmplar. 1070 Februar 1633. 84Z». Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1638, 18. bis 26. Februar. Staatsarchiv Kuccr». Msch. So anno 1KZS. Vd. XXVIII. lol. ID7. Gesandte: Luccrn. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Ludwig Schm>^^ Alt-Schultheiß und Vcnner; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Statthalter und Pannerherr; Kaspar Naze"A'^ Seckelmeister. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann; Kaspar Nomanus TreS Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Diethelm Schorno, Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Alt-Statthalter. Untcrwalden. Johann Jmfeld, Landammann und Landshauptmann, von - Johann Walthart Lussi, Landammann und Pannerherr, von Nidwaldcn. Zug. Wolfgang Wikart, ^ Halter; Kaspar Blattmann, des Raths. . ^ Diese Conferenz ist wegen der den Freien Aemtern und der Grafschaft Baden drohenden Kriegsgcm, zusammenberufen worden. ». Es wird ein Schreiben vom „Landvogt" sCommandantj Ulrich D" ^ von Lucern, von Mellingen aus abgeschickt, verlesen, aus welchem man mit besonderer Befriedigung Nachricht von den getroffenen Anstalten vernimmt, in Folge dessen Lucern ersucht wird, seine Vorsich" ^ regeln ferner zu treffen. Die Mehrzahl der Gesandten findet für gut, bevor man einen Entschluß ^ Eile von Mellingen und Baden her Bericht über die Lage der Dinge einholen zu lassen. Nachdem eingelangt und auch ein Schreiben von Basel verlesen worden ist, vergleicht man sich endlich dahin, ^ weilen aus den Orten noch kein Volk abzuschicken, bis Nothwendigkeit vorhanden sei, und unterdeip ^ die Beamten dringende Mahnungen ergehen zu lassen. Nichts desto weniger soll die Besatzung in M in der verabredeten Weise bleiben, sollen die Wachen am Rheine in der Grafschaft Baden ferner de ^ werden. Damit endlich ein jedes Ort im Falle der Roth desto schneller bei der Hand sei, wird es M. gelegen sein lassen, sich stündlich gefaßt und gerüstet zu halten. 1». In einem Schreiben begehrt Se>e drei Männer von jedem Orte zur Salvaguardia in das Schloß Birseck, ferner daß die Gesandten ß" ^ das überschickte Concept eines Schreibens an den Herzog von Weimar wegen Restitution und künstlg^ ^ sicherung der Schlosser Pfeffingen, Angenstein und Zwingen erklären möchten. Die Gesandtem ^ Instruction, nehmen in Betracht der Wichtigkeit der Sache das Begehren in den Abschied. Lauis.) «i. Es wird die Frage aufgeworfen, ob es nicht bei den dermaligen Zeitkäufen passend Kaiser an die mehrmals von dessen Vater „zugethane kräftige Sinceration zn erinnern", oder auch Correspondenz, welche die Orte mit verbündeten Ständen haben, durch freundliche Schreiben zu Der Antrag wird beliebt und Lucern Vollmacht ertheilt, das nöthig Scheinende im Namen aller .gssi- Orte zu besorgen. « . Auf den Bericht des Hauptmanns Niklaus von Perromann, daß die vier c> v ^ schen Regimenter in französischen Diensten für ihre Ansprüche noch nicht befriedigt worden sciem ' ^ man zwar wohl Ursache zn haben, einen ernsten Entschluß zu fassen; in Betracht aber, daß der AM ' nicht ohne Grund das Wort des Königs werde gebraucht haben, will man noch acht Tage Geduld bleibt es aber dann beim Alten, so wird Lucern beauftragt, in der Orte Namen dem Ambassad^' Vorstellungen zu machen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiteiu Landvogtei LaniS. e. Art. 277. Geistliche Orden, Kldster. . Februar und März 1637. 1071 84«. Conferenz von Zürich mit dem Abt von Fischingen. Fischings!». 1638, 2V. und 2t. Februar. Staatsarchiv Zürich. Urkunden der Stadt und Landschaast Zürich. Nr. 428. ^ Gesandte: Zürich. Hans Jakob Füeßli, des Raths; Hans Heinrich Waser, Stadtschreiber. Gottes- ^ Fischingen. Abt Placidus. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelcgenheitcn: ^Üchaft ThurMl. »—e Art. 324—326. Neligionssachcn :c. v—N» Art. 327—329. Ncligionssachen zc. «l. „ 239. Vogts- und Waiscnsachcn. 847. Conferenz von Zürichs Bern, Lucern, Freiburg und Svlothurn. Solothnrn. 1K38, t«. Marz (6 a. K ) Staatsarchiv Zürich. vost.XII. 147. tÄI.SS2. Staatsarchiv Luccr». Absch. iau,t uud des Raths. b>lr/ ^^ November vorigen Jahres an den König von Frankreich wegen Wiedereinführung der ^ Neutralität gerichtete Schreiben ist bis dahin keine Antwort erfolgt. Sodann hat der Ate q^ Freigrafschaft Burgund, Herr de la Costc, neuerdings bei mehrern Orten angehalten, dieses ^ ^ zu befördern; Zürich hat deßhalb diese Conferenz ausgeschrieben. ». Eidgenössische Begrüßung, sei . beschlossen, den französischen Ambassador anzufragen, ob .von dem Köllig eine Antwort angelangt ^t ^ ^ eineil andern Befehl erhalten habe, etwa „einen Gegenwurf" zu thun. — Der Ambassador ^'Ugliches Credeutialschreiben vor und hält hierauf nach Verweigerung einer schriftlichen Autwort Vortrag des Inhalts, es wäre eine große Ungleichheit, wenn der Köllig sich mit den die als Unterthailen in einen Tractat einließe; zweitens würde es eine Ungleichheit sein, wenn llH^^asischeii „gestehet und die im Herzogthum mitanhangende Lande unterdrückt werden." Dein de»i tz Frieden werde die Neutralität eher hinderlich sein. Das Herzogthum würde von andern mit König von Spanien linierten Fürsteil und Ständeil dadurch vor weiterer Invasion nicht s? ^ben. Ju Betreff der Bezahlung der Obersten und Hauptleute der vier Regimenter möchte i>/ ^eerzehn Tage gedulden, da alsdann die Zahlung bestimmt erfolgeil werde. ^ Ziehung auf die übrigen ausstehenden Zahlungen hoffe er bald eine günstige Antwort zu erhalten; ^er Kallfleute solle künftig ebenfalls kein Eintrag geschehen. —Nochmals verwendet man sich ^ffe ^ ^"l Alnbassador für die Neutralität der Freigrafschaft, sticht dessen dagegen gemachte Ein- ^3 st? ^^^Üten uild theilt ihm ulit, daß mail ilicht llllr deßwegen, sonderil allch wegeil der Sicherstel- ^ Herzogthums ail deil König, den Kaiser und die Krone Spanien zu schreiben gedenke; man finde 1072 Marz 1638. nicht, daß diese Jnterposition dem gemeinen Frieden hinderlich sei. Auf die Anfrage, ob wegen dics^ ^ schäftes bei dem König etwas zu erhalten sei, antwortet der Ambassador mit zierlichen CmuplimenttU Worren, es bleibt aber bei dein vorigen Bescheid. — Alan entschließt sich hierauf, an die drei um Wiederanfrichtnng der Neutralität und um einen Universalstillstand der Waffen zum Besten dcs^ ^ meinen Friedens zu schreiben. Zu mehrerer Beförderung dieses guten und christlichen Werkes wird a den Cardinal von Richelieu und den Pater Joseph geschrieben. I». Der französische Ambassador er ^ ^ den regierenden Orten der Grafschaft Baden, daß dem Herzog von Sachsen-Weimar durch den Landvr^ Baden etliche Fässer Büchseupulvcr und Fastenspeise auf österreichischem Boden weggenommen und Hinterhalten worden seien, obgleich der Herzog alle nachbarliche Freundschaft erzeige. Er ersucht u>" - tution. Aus Mangel an Instruction wird das Begehren aä rsksrsnäuin genommen. Man weiß nichts Anderes, als daß diese Ladung au ungewohntem Ort in einem Gestrüpp mit Umgehung d^ und Vcrläugnung der Waaren an der gewöhnlichen Zollstätte zu Kaiserstuhl auf der acht regierende , Grund und Boden jenseits des Rheins abgeladen worden sind. v. Der Abgesandte des Parla»u> ^ Dole, Herr de la Coste, eröffnet, daß seine Herren und Obern an der Wiederanfrichtnng der zweifeln und frägt an, ob, im Falle aus der Neutralität nichts werde und die Freigrafschaft andere ^ ^ um Hülfe ersuche, derselben der freie Paß durch das eidgenössische Gebiet gestattet würde, und vb e den Orten wirkliche Hülfe zu erwarten hätten. — Die Gesandten, ohne Instruction, nehmen diese" in den Abschied. «I. Lncern macht darauf aufmerksam, daß auf der jüngst zu Baden gehaltenen Tag ^ ^ der französische Ambassador versprochen habe, die eidgenössischen Forderungen binnen vierzehn ^ ^ befriedigen; nun seien aber bereits fünf Wochen verflossen, ohne daß die Bezahlung erfolgt sei- innert deßhalb den Ambassador nochmals daran. Was er geantwortet, wird jeder Gesandte st'inee ^ mitzutheilen wissen, v. Zu Beseitigung des ungleichen und seltsamen Geschreis, welches wegen ^ Haftung „des Obersten von Castelen" (Oberst Hans Ludwig von Erlach, Herr zu Castelen) verbreitet ^ ist, berichtet der Gesandte Berns, der Betreffende sei wegen des plötzlichen Einfalls des Herzogs in da^ thal und aus Besorgniß für die Einkünfte von Königsfeldeu abgeschickr worden, um die Pässe cl verwahren und den Herzog um Verschonuug von Land und Leuten zu ersuchen. Zum Unchw ^ hingekommen, als die streitigen Parteien gerade im Treffen gewesen seien, habe sich dann nach ^ rückziehen wollen, sei aber von den Kaiserlichen gefangen und nach Nheinfeldeu gebracht worden- ^ wird zu Beseitigung ungleicher Gedanken in den Abschied genommen und zugleich an den Carduu^ Richelieu, Pater Joseph und Marquis Coalin, Generalobersten der Eidgenossen, geschrieben, uüt sich des Obersten von Castelen auch anzunehmen, t. Auf den Antrag Lucerns wird der Äw ^ ersucht, dahin zu wirken, daß nicht nur des Bischofs von Basel Land und Leute, souderu auch ° Säckingen möchten geschont werden. Der Ambassador sagt dieß unter zierlichen Complimenten zu- k aus tem Lucmier»-cmplal'. März 1638. 1073 848. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1K38, 20. März. LandcSarchit, Nidwaldc». ^^^"dtc: Uri. Jost Püntiller, Seckelmelster; Jakob Lusser, des Raths. Schwyz. Diethclm Schorns, ^^unann; Johailil Sebastian Abyberg, Alt-Landammailil; Sebastian Abyberg, Alt-Laildamnlann; ^Wur Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter. Nidwaldcn. Johailn Walthart Lnssi, Landammann Pannerherr; Arnold Stultz, des Raths. Bellcnz 2c.) I». Die Orte sollen auf nächste katholische Taglcistung ihre Gesandten instru- ^ gegen Lucern zu erklären, daß man nicht dulden wolle, daß einige Orte für sich und ohne Zuthun ^ kuder,, Taglcistungen ansetzeil und allgemeine Geschäfte verhandeln, wie es zu Basel und unlängst zu geschehen sei; man hoffe, man werde es bei der alten Form bewenden lassen, v, «t. (S. u. "°nz -c.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegcnhciten: ^ Allenz :c. » , e, «I. Art. sog-971. 84L>. Conferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. IK38, 23. und 24. März (13. und 14. a. K.). TtaatSarchiv Zürich, (lest. XII. 117. t'ol. W0. Fr^^'dte-. Zürich. Salomon Hirzel, Bürgermeister; Hans Heinrich Wirz, Scckclmeister. Bern. von Erlach, Schultheiß; Franz Glider, des Raths. Basel. Johann Rudolf Fäsch, Burger- Bernhard Brand, des Raths. Schaff hau sc n. Johaun Jakob Zicgler, Doctor, Obherr; ^ Dtt, des Raths. ^svrV Begehren diese Conferenz ausgeschrieben worden ist, eröffnet, in was für einem Tbes / . Zustand es sich befinde durch die an seinen Grenzen befindliche Kriegsmacht und die von seinen bereits schmerzlich empfundene Kriegslast, sowie durch die täglich einlangenden Drohungen. Es ^ch'tci' ^)alb um Schirm und Hülfe. Ein gleiches Gesuch stellen die Abgesandten von Mülhausen, Burger- Seckelmeistcr Chmieletzgi (Chmielecins). Indem man dieses, sowie die eingelangten ivers ^ Betracht zieht, wird für das Beste erachtet, daß man sich über ein gemeinsames Dcfcnsions- sest^ ^'^iche. Die Zahl der Mannschaft wird für einmal auf 1200 Mann zu Fuß und 150 zu Pferd ^ frenlde Knechte als möglich lind zwar im Namen der evangelischen Städte gc- gesch. s ^lch an St. Gallen um Darschießuug einer monatlichen Summe zu Unterhaltung der Reiterei bl^,^. ^ werden. Zu Bezahlung des Volkes soll jedes Ort seinen Antheil, für einen Fußknccht kirh .' ^ ^rvilen und für einen Reiter 20 fl. sammt etivas Hafer, darschießcn. Die ganze Biailnschaft ^heilt wie folgt: 135 1074 März 1638. soll werben i und bezahlen ? ^ ^ ) Reiter, lnonatlich 360 45 > 480 < . Mann zu Fuß j 60 > 216 i und l 27 i 144 ! j 18 ! Zürich Bern Basel Schaffhausen Jedes Ort soll auch den Seinigen die nothwendigcn Waffen geben. Um gewisser Ursachen ^ sollen die 1200 Mann nur mit Musketen bewaffnet und ohne Fähnlein dem einen und andern Ock h schickt werden. Das Directorinm über dieses Volk soll bestehen „in dem Gewalt und Ansehen der vier ^^ dergestalt, daß jedes Ort zuerst die von ihm selbst Geworbenen mit eigenen Amtleuten versieht. soll es sowohl über diese als auch über die, welche ihm nach Beschaffenheit der Gefahren oder Hülfe geschickt werdeil, einen Hauptmann oder Commandanten bestellen. Wenn das eine oder . mehr gefährdet ist und daher mehrerer Hülfe bedarf, soll selbiges die Befugnis; haben, die, welche mäst ^ bedroht sind, um Hülfe zu mahnen. Sollten wegen Abtheilung, Vermehrung oder Verminderung ^ Mannschaft Bedenken sich erheben, so ist eine Conferenz der vier Städte zusammenzubernfen. Muß ^ ^ anfangs mehr Landleute anstelleil, als man gerne sieht, so solleil dieselben nach und nach durch ersetzt werden. Wenn dieses Volk aufgebracht ist, so kann damit die Stadt Mülhausen nach jeweilig^' schaffenheit der Gefahr auch versorgt werden. Mail theilt dicß nebst Anderm dessen Abgesandten iu Neceß mit. — Man zieht sodann in Betracht, ob man die katholischen Orte von diese»: Defensionsweck, ^ es iil Ausführung begriffen sei lind die Werbungen vor sich gehen werden, nicht mich in Kenntnis; von ihnen vernehmen sollte, ob sie wegen Beschirmung der gemeinen Herrschaften in ihren eigeueu s . auch theilnehmen wollten; es könnte dieß zu Beseitigung ihres starkeil Mißtrauens dienen. Riuu l jedoch diese Conjunction um vieler Ursachen willen sehr bedenklich, ß». Bei Berathung dieses Desi" Werkes wird mich für nothwendig erachtet, daß von den interessierten Orten Herr de Serres, , erfahrener französischer evangelischer Ingenieur auf eine gewisse Zeit in Bestallung sollte genommen Zürich und Bern haben sich bereits dazu entschlossen und die beiden andern Städte ersucht, cbeudu^ ^ Entschluß zu fasseil, wie man denn auch die Stadt St. Gallen hievon in Kenntniß setzen wird. ^ ^ Bedingungen, die Herr de Serres stellt (sie liegen beim Abschiede), wird beförderlich der gebühtt»^ schluß erwartet, v. Falls die Kaiserlichen kraft der Erbeinigung den Paß nach den österreichisch ^ landen und der Frcigrafschaft Burgund begehren würdeil, dürfte es das Beste sein, dieses möglich abzulehnen, sich auf eine allgemeine eidgenössische Zusammenkunft zu berufen und sich alsdaM^^ vor Jahren angenommene Neutralität zu stützen, sowie darauf, daß dergleichen Durchzüge seit der Erbeinigung nie begehrt worden noch vorgekommen seien, sl. In einem Schreiben an die gelischcn Städte und in einem solchen an die regierenden Orte der Grafschaft Baden beklagt sich ^ ^ zösische Ambassador, daß der Landvogt zu Baden dein Herzog Bernhard zugehöriges Pulver arresi^ gelischcn Städte und in einem solchen an die regierenden Orte der Grafschaft Baden beklagt sich ^ ^ zösische Ambassador, daß der Landvogt zu Baden dein Herzog Bernhard zugehöriges Pulver arreh daß zu Klingnau ein Schiff mit Getreide angehalten und in der Grafschaft Baden gegen Weiinarisi)^^, verübt worden sei. Ebendieselbe Beschwerde richtet auch Commissär Knvll im Namen des ivelM Gencralauditors Jörg Wölker an die Städte und begehrt dcßhalb eine Erklärung. — Bern svü .,>> Namen dem Landvogt zu Baden um Relaxation des zu Klingnau angehaltenen Schiffes sch^^^^h' die vier Städte gerichtete Schreiben soll den übrigen regierenden Orten auch mitgetheilt und h .. A,/ darüber begehrt werden. Es wird dieß dein französischen Ambassador schriftlich und den: ComimP mündlich mitgetheilt. Ueberdieß wird man darauf zu achten haben, daß durch fernere Hinterha u März 1638. 1075 Gunter Sachen der Grafschaft oder Stadt Baden nicht ein Schimpf begegne, wodurch die Eidgenossenschaft "ruhe versetzt, auch die Wasserfnhren und freien Connnercien gesperrt werden könnten, v. Was den . u )paß von allerlei Waaren für die eine oder andere kriegführende Partei betrifft, so ist jeder Zeit zwischen ^ufmannswaaren, welche dem freien Commercium angehören und den Waffen und der Kriegsmunition ^ "ierschchd zu machen. Wenn man meinen sollte, daß dich neben der Erbeinignng nicht bestehen könne, uian andrerseits die eingegangene Neutralität, auch das französische Bündniß dem entgegen halten, daß Oesterreich den Krieg nicht allein führe. Wegen dieses Unterschiedes sollten die evangelischen Frei ^ übrigen über eine gemeinsame Erklärung vergleichen, t. Des kaiserlichen Abgesandten, ob Schwarzenberg, scharfes Schreiben an die XIII Orte wird verlesen. Alan will gewärtigen, soll ^ ^tholischeil Orte dasselbe besonders oder mit den andern Orten beantworten wollen. Jedenfalls die ^sondere Verantwortung der Stadt Basel der Antwort einverleibt und selbige, auch wenn es de» ^stscheil Orte nicht geschehen lassen wollten, von den evangelischen Orten oder von Basel allein an und nicht an den von Schwarzenberg gesandt werden. A. Basel begehrt Rath wegen der folgten Satisfaction für die 115 Pferde, welche Manicamp, französischer Commandant zu Colmar, deh Burger und Angehörigen abgenommen hat. Es wird dem französischen Ambassador geschrieben, de» ^ unht erfolgender Satisfaction die Sache höhern Ortes anbringeil müßte. I». Basel bringt d^„^u zwischen Hans Peter Schürer daselbst und Jakob Füllistvrf von Freiburg zur Sprache und legt Memorial ein. Zürich wird deßhalb an Freiburg schreiben; die Erörterung der Sache soll bis auf ^.Zusammenkunft in Baden eingestellt sein, inzwischen der zu Beru auf des Füllistorf „Schuldeil" gelegte ^u Kraft bleiben. I. Die Gesandten werden zu Hause berichten, was auf Anhalten Schaffhausens " ^ubernator zu Lyon oder dessen Sohn wegen etiler von den eidgenössischeil Kaufleuten daselbst bc- ^er,/ Gurken Geldanleihe von Zürich aus soll geschrieben werdeil. It. (S. u. Baden.) I. Herzog bebe» ? - Sachseil hat durch seinen Leibtrompeter ein Schreibeil (dat. Brüggen den 13. März) übergibt- ^ Allzeige, daß er jemand an diese Versanimlung abordnen werde, lim mit den Abgebe», Sachen, daran ihren Herren und Obern selbst gelegen sein müsse, zu confericren. Da aber ^"iil ^^^u ist, so wird der Trompeter mit einem verschlossenen Necepisse und der Entschuldigung, ggcd- ^ länger aufhalten könile, wieder abgefertigt. Zürichs Gesaildte werden dessen gscu-i^ ^as die Gesandteil Schaffhausens im Namen ihrer Herren und Obern wegen des Münz- borgcbracht haben. . Man sehr anch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnhcitein ^adcn. Ic. Art. 01. Kriegssachen. KÄG. Cvitferenz der V katholischen Orte. Lucern. 2«. und 27. März. StaatSarchit» Niiccrn. Mich. Nu anno i0Z8. Bd.XXVIIl. coi.SZ. ^uceril. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Llldtvig Schumacher, Alt- lind Venner; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Statthalter und Pannerherr; Kaspar Nazenhofer, 1076 April 1638. Scckelmeister. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann; Johann Jakob Tanner, Alt-Landainmann. Schivyz. Diethelm Schorn», Landammann; Sebastian Abyberg, Alt-Landaim»» Unterwalden. Johann Jmfeld, Landammann und Landshauptmann, von Obwalden; Johann . Lussi, Landammann und Pannerherr, von Ziidwalden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Peter Tri» des Raths. z ». (S. u. Baden.) I». (S. u. Freie Aemter.) v. Auf ein von der Stadt Constanz Schreiben wird eine freundliche Antwort abzuschickeil beschlosseil. (Inhalt beider nicht angegeben.) Ailtrag, wie man sich im Nothfall in Betreff der Sicherstellung der Brücke zu Stein zu verhalten ' wird in Betracht, daß beim Einfall von Horn Zürich die Wacheil der katholischeil Orte nicht zugelassen ^ in den Abschied genvnimen und soll bei nächster Zusammenkunft erörtert werden. «R. Mit Betrübwß ^ nimmt man das Klagschreiben des Bischofs von Basel nnd bedauert, daß die bisherigeil Bemühungen ^ Orte erfolglos geblieben sind. Obgleich bei den glücklichen Fortschritten des Herzogs Bernhard hoffen ist, so will man dennoch durch nachdrückliche Schreiben an Meliand einen nochmaligen Versuch ^ und ersucht Solothurn, seinem Nathschreiber, der nach Paris abgegangen ist, Befehl nachzuschicken, » beim Köilige im Namen der sieben katholischen Orte sich für den Bischof verwende. «. Die Alst! » eines beständigeil Kriegsrathes, zu welcher Zürich ermahnt, findet man mit besondern Bedenklichkeiten Kunden und antwortet daher Zürich, daß man die Sache vorläufig noch einstelleil wolle, I» des Schreibens vom Freiherrn von Schwarzenberg an die XIII Orte wird für das Zweckmäßigst» sich auf der nächsten allgemeinen Tagsatzung darüber zu erkläreil und inzwischen dessen Inhalt mit sichtigung dessen, was geschehen ist, zu uutersuchen. K. (S. u. Vier ennetbirg. Vogkeien überh.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgenhcitcn: Grafschaft Baden. Art. 91. Kncgssachcn. Lantwogtei Freie Aciiltcr. I». Art. 113. Kricgssachen. Bier eiinetbirg. Bogteicu iiderh. 8- Art. KS. Gctrcidebczug und Salzhandcl. 8S^. Geineineidgenössische Tagsatzimg der XIII Orte. Baden. I«38, II. bis 17. April. Staatsarchiv Zürich, «ost. XII. 147. t'ol.WS. Staatsarchiv Laecr». Al-sch. «lommo 1VSS. Bd. XXVIII. tvi.tiö. LandcSarchiv Nidivaldcn. ,,, Gesandte: Z ü r i ch. Salomon Hirzel, Bürgermeister; Hans Heinrich Wirz, Seckelnleister- Niklaus Dachselhofer, Schultheiß; Franz Glider, Seckelmeister. Lucern. Jost Birchcr, Ritter, und Stadthauptmann; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Pannerherr und des Raths. Uri. Johann Zunl Brunnen, Ritter, Landaminann; Hans Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landammann; Kaspar Troger, Ritter, Alt-Landammann. Schwhz. Diethelm Schvrno, Landaminailn; Johann Kaspar' Ritter, Alt-Statthalter und des Raths. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landammann und Hauptmann, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landammann, von Nidwalden. Zug- Glarus. Heinrich Trümpi, Landammann; Balthasar Müller, Statthalter. Basel. Hans Rud»! April 1638. 1077 ^gerincistcr; Bernhard Brand, des Raths. Fr ei bürg. Peter Heinricher, Seckelmeistcr; Johann ^>el von Montcnach, Ritter. Solothurn. Hieronhmus Wallier, Seckelmeistcr; Urs Von Arx, ^Minailn und des Raths. Schaffhausen. Johann Jmthurn, Bürgermeister; Georg Ott, des Raths. PPenzell. Martin Suter, Landammann, von Jnnerrhodcn; Johann Tanner, Landammann, von ^errhoden. Eidgenössische Begrüßung. — Das Schreiben des Freiherrn von Schwarzenberg (dat. 15. März) ^ dst xm desgleichen ein jüngst von dem Kaiser eingelangtes werden abgelesen. Jenes macht, weil ^ und spitzig", einen etwas befremdenden Eindruck. Weil das kaiserliche viel freundlicher gehalten ist, so " eu Mche, Schwarzenberg habe das scinige ohne Befehl des Kaisers ausgefertigt. — Deu einzelnen eröffnet, was iiber sie, besonders aber was über die Stadt Basel ausgestreut worden ist, worauf dort Ul) entschuldigt und Basel iiberdieß eine schriftliche Verantwortung einlegt. — Diese Verant- ^ ung Freiherrn sammt einein Antwortschreiben überschickt, des Inhalts, man wisse nichts ^ Herzog Bernhard der Paß gestattet und anderweitiger Vorschub geleistet worden sei. Mau . e die Erbeiniguug jeder Zeit beobachtet, so daß man mit dergleichen scharfen, ungewohnten Verweisen ^ben sollte. Der Freiherr möchte sich deutlicher aussprechen, welche Stände oder Privatpersonen hätten. — Man ist mich der Ansicht, daß der Freiherr gelegentlich entfernt werden sollte, weil den ^ ^ Eidgenossenschaft vorgeht, beobachtet und berichtet. Ferner wird für gut erachtet, ihm Achr^^ Eommissär, als eiu bedenkliches Wort, das nachtheiligc Consequenzen nach sich ziehen könnte, nicht ^ geben, sondern ihn einfach als kaiserlichen Gesandten zu qualificieren. Ii». Der französische Am- Ädt ^ schriftlich das Gesuch, daß die Orte die Commercien und den freien Paß nach den vier Wald- ^idh' üch der Herzog Bernhard im Namen des Königs beinächtigt habe, nicht verhindern und dem ^ Baden befehlen möchten, den Arrest auf die dem Herzog hintcrhaltene Munition aufzuheben, ^gei, Sachen nicht als königliche oder wcimarischc Güter, sondern als Contrebande dem Zoll ent- dex ! ^ ungewohntein Ort ausgeladen ivordcn und falsch gezeichnet gewesen siiid, wird von der Mehrzahl ^»^^'nden Orte die Munition sammt den dabei gefundenen Sachen dein Fiscus zuerkannt. Der ich» ^ die Ucbertreter, weiin sie ihin bekannt werden, exemplarisch strafen. Die Gesandtschaft Berns ^geieinwilligen, sondern verlangt, diese Sache, weil noch nicht erwiesen ist, daß jene Dinge auf Hx '"schein Boden arretiert worden sind, in den Abschied zu nehmen. sDieser letztere Passus aus dem ivi^ und dem Aaraucrexcmplar.j In Betreff der begehrten Freiheit der Commercien und des Passes zi> r ^ubschiedet, es bei dem buchstäblichen Inhalt der Erbeinigung, der Bündnisse und Tractate verbleiben P " ^ Passes halber bei den jüngst gemachten Abschieden und Getreidcmandatcn, unter denen auch cy^^uuf des Ankens begriffen sein soll. Demgemäß sollen die Pässe beschlossen bleiben und keinem Theil hq^^ubfolgt werden, worauf der Ländvogt zu Baden fleißig zu achten hat. Die Frage, wie man sich Vernix falls der König von Frankreich aus seinen Landen oder aus Savohen den Waldstädten dqß / ^ Zufertigen wollte, wird in den Abschied genommen. Was die Munition betrifft, so weiß man wohl, Kit ^"cheii ohne ausdrückliche Einwilligung der Obrigkeit nicht spediert werden darf. Im Uebrigen ^chrc's^ ^ ^ billig, daß das alte Commercium und die geineine Handelschaft ihren Gang haben. Das der u ^ französischen Ambaffadors wird in obigem Sinn beantwortet. «. Basel entschuldigt sich mit sej»^ "'^lichkeit, von sich aus allein den Paß durch seine offenen Lande einer Armee zu verwehren. Mit Zillen gestatte es denselben niemand; wenn jemand ihn mit Gewalt nehme, glaube es nicht wider 1078 April 1638. die Erbeinigung gehandelt zu haben, indem vhne eine förmliche Armee ein solcher Durchmarsch hindert werden könne. Basel und die übrigen zunächst an den österreichischen Grenzen liegenden Orte t" ^ um getreues Aufsehen und im Falle der Roth um tröstliche Hülse. — Man erklärt abermals, daß uiau ^ Bünde halten und einander auf erste Mahnung hülfreiche Hand bieten wolle; daran wird die Erinnerung geknüpft, daß man sich nicht zu viel auf eine Seite „hängen" wolle, damit nicht der ins Land gelockt werde, sondern daß man getreu zusammenhalten und einander wohl verstehen solle. ^ burgundische Abgesandte, Herr d'Acoste, bittet um eine günstige Resolution, damit die Freigrafschast dem Laute der Erbeinigung Hülfe und den Paß von der Eidgenossenschaft erhalte, falls die Neutralität wieder aufgerichtet werden sollte. — Es wird beschlossen, das Ansuchen um thätliche Hülfe in den zu nehmen. Dem Abgesandten wird geantwortet, man werde die Erbeinigung nach ihrem buchstäluä^ Inhalt und gemäß den mehrmals gethanen Erklärungen halten. Der Stadtschreiber von Solothurn P dieser Angelegenheit an den König von Frankreich abgefertigt worden, bis zu dessen Rückkehr man dulden möge. Sollte die Grafschaft Burgund ferner angefochten werden und anderswoher Hülfe crha welche über eidgenössisches Gebiet geführt werden müßte, so habe man den Obrigkeiten anzuzeigen, in welcher Zahl und auf welche Weise dieß geschehen solle, worauf man sich der Erbeinigung gemäß werde. — Falls etliche Orte aus besondern Pflichten ihnen Beistand zu leisten gesonnen wären, so s^ ^ selben nach dem jüngst gemachten Abschiede der Paß offen sein. v. Da die groben Gold- und Silbeel^^ je länger je höher im Preise steigen, so ist zu besorgen, daß man wieder in das traurige Unwestu 1622 zurückfalle. Zu Verhütung dessen findet man passend, sich über eine geineinsame Taxe zu Da nun aber Bern, Freiburg und Solvthurn, wie auch Basel bei ihrer Ordnung zu verbleiben und die andern Orte auch an dem Abschied von Zug festhalten, erachtet man doch für rathsam, wegen zusammenzuthun und mit St. Gallen und selbigem Revier sich zu besprechen. Dieses Gutachten ^ in den Abschied genommen, damit man dessen eingedenk sei. t'. (S. u. Baden.) A. In Beziehuuß ^ die französischen Zahlungen und die Beschwerden der Kauflente hat man von Paris selbst Bericht es wird immer versprochen, aber nichts gehalten. Man ersucht deßwegen den französischen Ambassado^ mals, für die beiden Begehren Satisfaction zu verschaffen, widrigenfalls man nach so lange Geduld zu der erforderlichen Resolution schreiten müßte. — Jedes Ort soll deßhalb seine Gesa"^' nächste Tagleistuug mit hinreichender Instruction abfertigen, ob man die Regimenter Heimrufen, das -' recht anwenden oder eine Gesandtschaft an den König schicken wolle. Man findet auch, „daß die Lägersä uachtheilig sind und darum desto weniger rechte Aufbrüche begehrt werden, daß sie sich, wie mau es ^ reformieren und brauchen lassen." Man soll also darüber nachdenken, wie dem zu begegnen sein wird auch uothwendig erachtet, einen Beschluß zu fassen, wie man sich den freien Fähnlein gegenüber, ohne Erlaubniß der Obrigkeiten errichtet werden, verhalten wolle. I». Basel legt folgende ^ ein: Zwischen Jakob Füllistorf von Freiburg und Hans Peter Schürer von Basel ist erkannt der zu Bern durch Schürer auf des Füllistorf Gut angelegte Arrest aufgehoben werden, die Parteien in nössischcn Orten Schiedlcute erbeten und, falls diese sich nicht vergleichen können, ihr Recht ferner Basel läßt sich die Erkanntniß gefallen, verwahrt sich aber dagegen, daß Schürer dem Kläger auf boden, wo die Appellationen nach Speyer an das Kammergericht gezogen werden, solle Red uud -" geben, i. (S. u. Sargans.) Ic. (S. u. Thurgau.) I. (S. u. Freie Aeinter.) April 1638. 1079 Verhandlungen der katholischen Orte. Hl. katholische Orte.j Zum Brunnen und Landannnann Troger beklagen sich, daß, wie sie hätten müssen, Statthalter Wikart gesagt habe, sie hätten an der Konferenz zu Lichtmeß, als die katho- einhelligen Beschluß faßten, des Morgens Geld vom französischen Ambassador erhalten ^u ^^u katholischen Orten zum großen Nachtheil der katholischen Eidgenossenschaft abgefallen, klären den, wer es auch gesagt haben mag, für einen faulen, meineidigen Landesverrüther. Wenn Ausgesagte beweisen und sich über diese Worte beschweren wolle, so bieten sie ihm das eidge- ^ M)e Recht aim Sie begehren, daß diese ihre Beschwerde in den Abschied genommen werde, damit sie ^^'^igen Orten, wo diese Zulage auch kundbar geworden sei, bei ihren Ehren lind bei ihrem guten ^ ^ bleiben. Oben genannte Gesandten haben auch von Jakob Lnsser, der auf jener Konferenz ebenfalls I^ndtcr war, dermalen Landvvgt im Nhcinthal ist, den Auftrag, auch in seinem Namen diese Beschwerde ^Abringe,,. „ ^ie VI mit Spanien verbündeten Orte.j Markgraf Leganez zu Mailand läßt im Namen ' Königs von Spanien um die Erlaubniß zur Werbung von 4000 Mann zu Fuß ansuchen, macht dabei bereits erfolgten Zahlungen aufmerksam und stellt die Bezahlung einer vollen Pension in ^ geantwortet, daß der Antrag zu allgemein gestellt sei, daß man vorher wissen wolle, ^>d Mo das Kriegsvvlk gebraucht werde und wie es sich in Betreff des Soldes verhalte. Der Ambassador Markgrafen jedenfalls dahin wirken, daß ihre wohlhergebrachten Gebräuche geschont werdein ' u. Thurgau.) ^ Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcnhciten: TliMMil. It. Art. 164. Zölle und Geleit. «. Art. 480. Anstände mit dem Abt von St. Gallen. Tmstims. i. Art. 92. Klöster. ^'^adcu. I'. Art. 92. KricgSsachcn. ^lstci Fxxjx Aemtcr. I. Art. 137. Gotteshäuser. aus dem Nidwaldncr-, i» und «» aus dem Luceruerercmplar. KÄS. ^^renz der evangelischen Städte und Orte während der genieineidgenössischen Tagsatzung zn Baden. l«33, im April. Staatsarchiv Zürich, »est. XII. 117. toi. 12Z. ^sandte: Die in Abschied 851 genannten. sich das Dcfensionaliverk abgeredeter Maßen wohl gefallen, Basel desgleichen, mit der Zu befördern, und in der Voraussetzung, daß die 500 Mann, welche es jetzt im Sold habe, ^hl d ^ Mann auch begriffen seien. Schaffhauscn willigt ebenfalls ein, glaubt aber, daß es in- der ^llim? Mannschaft gegenüber Basel um 44 Mann zn viel angelegt sei, und hofft, daß man hierin die ^'klici^ walten lassen. — Wegen des Herrn de Serres erklärt sich Basel dahin, es komme ihm beste ^ daß derselbe seinen Wohnsitz zu Genf haben solle. Er könnte bei ihnen auch wohnen, zumal hielh ^ ^anzösischen Gottesdienst hätten. Für die begehrte Herberge, Holz und Futter könnte man ihm das ^ben »der doch den Hafer verabfolgen lassen. — Schaffhausen erklärt, daß es des Herrn de Serres 1080 April 1638. nicht so sehr bedürfe, wegen des gemeinen Besten aber an die 1800 fl. seiner Bestallung und an das sionalwerk das Scinige auch beitragen wolle; doch müsse derselbe in der Eidgenossenschaft wohnen. dieser beiden Punkte soll beförderlich eine Conferenz nach Aaran ausgeschrieben, die Stadt St. Gallen, st' Appenzell-Anßerrhoden auch dazu eingeladen, alsdann Alles endgültig beschlossen und ins Werk gesetzt wer ^ I». Basel berichtet, daß Mülhausen, wenn das Defensionalwerk zu Stande komme, etwa 150 bis 200 als Zusatz begehren möchte, da die fremden vertriebenen und dahin geflohenen Leute gegen 700 mehr ^ ihre eigenen Burger seien. Ihr „bewußtes Geschäft mit dem Oberstmeister des Johanniterordens noch etwas mehr Bericht, welcher Basel von Mülhausen zukommen solle, damit dann die Antwort nn selben gebührend ausgefertigt werden könne." v. Auf Berns Begehren sollen wegen des tödtlichcn Aichst des Herzogs von Rohan gebührende Klagschrciben an den König von Frankreich, des Herzogs Tochter und Schwiegervater, den Herzog de Sullh in der evangelischen Städte Namen zu Zürich anfertigt und dem französischen Ambassador zur Versendung überschickt werden. «I. Schasfhausen berichtest s ^ Oberst Keller von Schleitheim, Commandant zu Constanz und Zell, es ungut auslege, daß ihm den freien Rheinpaß und die Commercien betreffendes Schreiben noch keine Antwort erfolgt sei; er - aus diesen: Grunde Schaffhausen von seinem zu Constanz liegenden Salze nur wenig verabfolgen bis er Bescheid bekomme und insofern der Paß zu Biberach nicht gesperrt werde. Zürich soll nun in 1^^ und Schaffhausens Namen eine Antwort ausfertigen, den Verzug entschuldigen und um freien Hände ^ Wandel bitten, da man sich auf jüngster Tagleistung zu Baden dazu verglichen habe; er möchte dasselbe thun. Ein gleiches Begehren soll an den Commandanten auf Hohentwiel gerichtet, die sannnt den Copien nach Schasfhausen geschickt und, »venu sie daselbst beifällig aufgenommen werden, n" betreffenden Orte versandt werden. 8SS. Conferenz von Uri, Schloff z, Unterwalden und Zug. Brunnen. 27. April. Linidcsarchiv Nidwaldc». , Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann; Johann Jakob R itter, Alt-Landammann; Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Jt^ ^ Landammann und Pannerherr; Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Diethelm Scho^ , Landammann; Johann Kaspar Cebcrg, Alt-Statthalter. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landau"'^ und Landshauptmann, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Landammann und Landshauptmann, von walden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Beat Jakob Mchenberg, des Raths. ,^i>- Hauptmann Joseph Amrhyn war aus Turin gekommen, um für Savohen 1000 Mann zu ^ Da solche Aufbrüche zu geringem Nespect der übrigen mitverbündeten Orte gereichen und zu aM Zerrüttung Anlaß geben können, wird an die königliche Durchlaucht ein Schreiben erlassen, in ^ ^ hjc die durch das Bündniß auferlegten Pflichten hingewiesen wird; ein zweites an Lucern, in tvobst^^ Hoffnung ausgesprochen wird, daß dasselbe den Seinigen dergleichen Verfahren nicht zulassen werdo« Lucern aber dennoch die Werbung gestatten, so soll wiederum eine Zusammenknifft veranstaltet wot ^' Mai 1638. 1081 gebührenden Entschluß zu fassen, il». Da seit einiger Zeit Soldaten zu den hie und da errichteten v durchziehe,?, so wird unter Natificationsvorbchalt gut erachtet, diese Soldaten zurückzuweisen. A .^utschr gem. Vvgteieu llberh.) «I. Denen von Gersau wird geschrieben, sie hätten innerhalb ? " ^srist den vier Männern die Kosten zu ersetzen, wo nicht, so müßten die Schirmortc sich wieder vcr- iMk?' ^twas beschließen, was ihnen schwer fallen möchte, v. Wegen der hie und da errichteten )"en sollen die Orte auf nächste Zusammenkunft ihre Gesandten instruieren. Man sehe auch im Abschnitte Hcn'schaftsangclcgenhcitcn: ^ üe»lcinc Aogtcicu liberl). ». ''thuusens. Es wird endlich auf Gefallen der Obrigkeiten abgeredet, beförderlich 600 bis 800 Manu Ziest ""steinen Kosten also anzunehmen, daß die zu Basel liegende Garnison darunter begriffen und der ^ Tt ^ ""d Mülhausen und an andere Orte zu deren uothwendigem Schutze gelegt werden solle. eröffnet, es trage Bedenken an dem Defensionalwerk Theil zu nehmen, weil es nur ein zuge- ^g vd^ Inhalt seines Bundes nicht befugt sei, ohne Vorwissen der Mehrzahl der Orte einen dergleichen besondere Verabredungen vorzunehmen. Der Abt und die katholischen Orte könnten Rsst,^^" auf sio fassen; auch möchten ihre Verburgerten, die in viele Länder handeln, solches entgelten solle sich also mit der Erklärung begütigen, daß St. Gallen im Nothfall alles das leisten ^irjst ^ eigener Gefahr halber thun könne. ?». Die Artikel, so Herr de Serres den' 23. April in ,^"Pßt und den evangelischen Orten als seine endliche Erklärung vorgeschlagen hat, werden ver- i°lchc ^en beim Abschiede.) Die Erläuterung darüber soll ihm zu Zürich eröffnet und, wenn er herr,^'^uoin»ien hat, die begehrten Scheine ausgefertigt werden. Basel und Schaffhausen wollen den seilst ^ uur dann in den Dienst nehmen und sich bei seiner Bestallung berheiligen, wenn das l-'ei ^'^"erk zur Ausführung kommt. — St. Gallen lehnt wegen allerlei Bedenken seine Betheiligung »st Stellung ab. Alan bittet es, seine geringe Portion auch zu contribuieren, weil sowohl dieser "'Ist Punkt seinen Eid- und Neligivusgeuossen zum Besten gereiche und es solche Beihülfc unver- könnet) Mülhausen hält um getreues Aufsehen an und bittet, daß man es des jüngst ver- ^gc ^"^usionslverkes auch genießen lassen möchte. Es wird geantwortet, man werde ein wachsames "t dst Stadt haben, sie im Nothfall nicht stecken lassen und der Obrigkeiten Erklärung über das 136 1082 Mai 1638. Wache ha>^ Defensionswesen, soviel dasselbe sie betreffe, nächstens mittheilen; inzwischen solle sie gnte gre^ und gute Sorge anzuwenden fortfahren. — Zugleich wird ausführlich darauf hingewiesen, in wie ^ Gefahr Mülhausen schwebe, und was für Schnupf die verbündeten evangelischen Orte treffen würde, die Stadt aus Mangel an Hülfe plötzlich überfallen werdeil sollte. Man findet deßhalb, daß man durch einen Znsatz oder auf andere Weise unverzüglich All retten schuldig sei. «I. Der französisch bassador schreibt, daß der Stadtschreiber Wagner von Solothurn, der jüngst wegeil der bnrgundisch^ tralität nach Hof geschickt worden war, zurückgekehrt sei, und daß der Köllig für den allgemeinen gilt gestimmt sei. — Diese Mittheilnng wird verdankt und dabei an die ausstehenden Zahlungen ^ Beschwerden der eidgenössischen Kanfleute erinnert. «. Graf Philipp Mvriz zu Hanau hat Zürich ^ Basel um Darleihung einer erklecklichen Summe für den Unterhalt der Garnison zu Hanau ersuch Die Antwort wird eingestellt, bis das Begehreil auch an die übrigen Orte gelangt ist. Alsdann Ort seiil Gutachten nach Zürich schicken und von dort aus eine gemeinsame Antwort erfolgen- Dnrchlesnng des letzten Abschieds von Baden hat man gefunden, daß der erste Punkt zu höchstem und Nachtheil der evangelischen Orte und ganz parteiisch gehalten ist. Dieß soll gegenüber'dem Lcmdsi^B^ schriftlich oder mündlich auf nächster Tagleistnng zu Baden ernstlich geahndet, mich darwider Protest»^ ^ nicht nachgegeben werden, bis daß diese und andere von dem Landschreiber begangenen Jnftwmalitcüc"^ Parteilichkeiten geändert sein werdeil. z»'. Die Gesandtschaft Basels bringt den Handel zwischen burger Hans Peter Schürer und dem Füllistorf von Freibnrg zur Sprache. Sie hofft, man gestatten, daß derselbe vor ein fremdes Gericht gezogen werde, wodurch Basels Freiheiten Eintrag und macht alsdann auf die Ungleichheit aufinerksam, daß der Arrest, welchen Schürer zu Bern Füllistorf Gut gelegt hat, relaxierk sein, dagegen der zu Straßbnrg ans Schürers Gilt gelegte in ^ bleibeil solle. Schürer selbst legt eine Supplication ein und erzählt den Handel ausführlich. wird uä reksronckuin genommen und Basel die Versicherung gegeben, daß man es bei seinen Fu / nach Möglichkeit schirmen werde. Im klebrigen läßt man es bei dem Ausspruch von Baden und schriftlichen Begehren Schürers bewenden. Zürich soll Freibnrg insinuieren, daß es dem FüllistvU legeil möchte, seinem zu Baden gethanen Verlauten gemäß auch zwei uuparteiische Schiedherren als ^ aus bevorstehenden Zurzacher Markt zu erkieseil, mit denselben dort zu gütlicher Hinlegnng der erscheinen und inzwischen den zu Straßburg angelegten Arrest zu relapieren, damit Schürer nicht »ul denen Händen sich stellen müsse. — Basel läßt es bei der zu Baden gethanen Protestatio» bewenden. — Sollte die gütliche Verhandlung sich zerschlagen, so wird man dem Schttrer mit eincm s arrest oder auf andere Weise behülflich sein können. I». Der Gesandte von Bern wird desftn cm > sein, was Zürich von ihm begehrt hat wegen Erlassung des Abzugs von dein Gute, welches die ^ scl die Junker Johann und Walthart Meis in Zürich verheiratheten Töchter Junker Effingers zu ^ ^ ererbt haben, zumal das Haus Wildcgg von Alters her vom Abzüge befreit geweseil sein soll. / ziehung auf die Abzüge wird die Frage aufgeworfen, ob nicht, weil es mit denselben ungleich 6 oft unter deil Freundschaften großer Widerwillen dadurch erweckt wird, hierin eine durchgehende eingeführt, oder aber, weil etliche Orte gegen einander abzugsfrei sind, solche Abzüge ganz werdeil könnten. Der Antrag wird in den Abschied genommen. M Zu ii/ch. Die Verhandlungen mit de Serres befinden sich vollständig im Staatsarchiv Bern- meine eidgenössische Geschäfte. Neutralitätsgeschäfte Mai 1638. 1083 8SZ5. Vermittlungsconfermz. Baden. 1«3«, 17. bis 2l. Mai (7. bis 11. a. K.). Staatsarchiv Zürich. ij. ^ Schiedherren: Für evangeli s ch Glar a s. Salomon Hirzel, Bürgermeister der Stadt Zürich; Ludwig voil Erlach, Schultheiß der Stadt Bern. Für katholisch Glarns: Jost Bircher, Schult- ^ Stadt Lucern; Johann Heinrich Zum Brunnen, Landammann z>l Uri. Gesandte von katholisch H ^ u s. Fridolin Tschlidi, Alt-Landannnann; Balthasar Müller, Statthalter. Von evangclis ch Feldinann, Landshanptmailn; Johann Heinrich Eliner, Landcsscckelineister. Gemeiner ^iber-, Heinrich Waser, Stadtschrciber von Zürich. Die Parteieir haben sich gefallen lassen, daß ein Versuch gemacht werde, das landliche Mißverständnis; seilt. ^ ^'^"beiren, mit dem Vorbehalt, daß, wenn keine Mittel zu einem Vergleiche gefunden werden Versuch keinem Theil an seinen Rechten schade. Die Sätze von Zürich und Bern behalten die ^"i^Pchen Glarnern ihr Recht gegenüber Schwhz vor. — Nach langen Verhandlungen einigen sich k»' Project und crsilchen die Gesandten ihre Herren nnd Obern für dessen Annahme zn dis- Die Ratification erfolgte; das Instrument lautet also: Wir Zlachbeicanten (folgen die Namen der oben angegebenen. Schicdherren) bekhennend iu?d thnn mengklichem mit dißerm Brieffe. Alsdann verschinnen sechszehenhimdert dreh nnd zwcntzigsten durch die Ehrengesandten der zwölf Orten Löblicher Eidtgnvschaft ein Vertrag nfgericht tvorden wuschen unseren getrüwen, liebeii, alten Eidtgiiosseic von beiden Religionen des Lands Glarns, under ^udcrm iilhalteiide, daß die von der evangelischen Religion jedere Nvgtey zwehmahl und die Catho- Nien das drite Acahl dem Nmbgang nach bcsetzcii svllent, nnd aber Hernach unßer mich getrüw, lieb, ^idtgnossen zn Schtvhtz wegen der beiden Nogthgen Utznach nnd Gastels, tvclche sh mit Glaruß ^"einsamlich znbeherschen habent, dißern Antrag gethan, daß sh vermeinen wollen, es solten, tvaiin ^mbgang an dem Ort Glarliß, allein Bögt nß denen, so sich zn der catholischcn Religion bekhennend, Wul ertvelt und verordnet werden, welches dann von den Evangelischen widersprochen, nnd wofchr ) bh vbvermeltem Vertrag nit vollkommenlich verblhben »lögen, der gentzlichen Widernfhebnng nnd ^ üntion iic ihren vorigen Stand oder aber einer gebürenden Landstheilung begehrt tvordei?; die harllf, und biß ihiien in ein oder ander Weg Satisfaction beschehe, als bh fünf Jahren ungfahr ^ Umbg^,,^ ^r Vvgteh Wcrdenberg ihre catholische Äät-Landtlüth betroffen, dieselben darzn cben- ^wg uit wollen khommen laßen; tvesseir sh sich nun auch beschwert, sonderlich whl der Antrag gegen ^ ^bcmgeUschm wegen Ntznach und Gastels nit von ihnen, den Catholischcn, als die jener Mither- ^"ug in erstbenanten beiden Nogthgen tvol zugeben möchtent, sonder aiiderßtvohar fließen thühge; ^ zwahre hiebevor gesaiilbte übrige einliff Ort gern gesechen, daß wolermelt unser lieb Eidtgnossen ^ Schwätz „lögen beivegt werdeil, ihllen die Verwaltung dißer Vogthgen von Persohnen der evailge- Religicnl dem bestimbten Umbgang nach allch gefallen zelaßen. Wann sh aber darzn gütigklich ^erstahu wollen, lind danne gedachte einliff Ort alle verdrießliche mehrere Whtlöüffigkeit, sonderlich ^ ^genwürtigen vhne das beschtverlichen nnd gefahrlichen Zhtcn iNld Lönffen abschnhden nnd ufhebcn ^ ^u, erachteilde zwüschen ihnen von Glarciß selbs noch wol beglläinc llild kommliche Mittel zefindcn 1084 Mai 1038. syn werdent: ward hieruf von denselben im Novembri nechst abgeloffnen sechszehenhundert dryßigisten Jahrs, by damahln alhie gchaltner gcnreiner Tagleistnng gut erachtet, daß ermcltn lieb Eidtgnossen des Lands Glarcis von beiden Religionen jcdcrtheil von zweyen der besagte» e» ^ Orten gewüßc Schids- und Mittelspersohnen erkiesen möchte, welche sh init ein anderen zeverei» ^ understehen theten. Und so dann wir zu söllichem ernambset imd angesprochen, auch darzu von »nll Herren nicd Oberen aller Syths vermögen und init nothwendigem Bevelch und Gwalt abgeht ^ worden, habent wir ihnen nnßeren lieb Eidtgnossen beidershts Tag med Malstatt deßwege» bestnnbt cnld angesetzt, da dann als Abgesandte vor uns erschinnen sind, die Edlen, vesten, ehrvesten, fürsichtigen, whsen Herren, icamlich (folgen die Namen der oben genannten Schiedherrenh ^ nach dein wir nun dieselben zu etlich underschidlichen Mahlen in ihren Für- und Widerbringen, ^ Begehren aicgchört, darüber des Geschäfts Umbstünd und Gstaltsamme in flhssige Berathsch^ gezogen und crduret, so habent »vir vor anbertterter Bevogtigungssach cmd etlicher anderer 4 halber uns hernach volgender gütlicher Mitten, mit wüssenthafter Thädnng und unvcrbindtlich, allein uff gutwillige Annemmnng oder Abschlachnng der Interessierten einhelligklich vergliche», deic Abgesandten beidershths inn Schrifft zugestelt, mit fründt-eidtgnössischem Ansinnen und j sh solche an ihre Herren Principalen, Herren Landtammann, Rath und Landtlüte des Lands von beiden Religionen zu ihrer Widerheimbknnfft wollen lassen gelangen und dahin handle», dw^ ihrer darüber fassender Resolution und Entschlusses innert einer bestimbten Zht möchten berichtet »»' , Und sind nämlich diß die angezogenen Mitel: Diewhl die Underthaneic iic den beiden Vogtehen und Gastels der catholischen Religion zugethan, auch der Antrag von wolermelten nnßeren gnossen zu Schwhtz allein geschehen, wie oben gemelt, soll die Verwaltung derselben, wann dee ^ gang an dem Land Glarns ist, von Persohnen nß der Zahl der catholischen Landtlüthen bestell, . wyl hinwiderumb die Underthanen der Grafschaft Werdenberg zu der evangelischen Relich^^,,,, bekenneiw, auch anstatt der benanten beiden Vogtehen den 'evangelischen Landtlüthen zu Glarns ein Ersatzung gebürt, so soll die Vogteh Werdenberg allein von Persohnen der e^b^^ Religion besetzt werden, mit der ußtrnckten Erlüthernng und Erklärung, daß solch verordnete ^ ^ tignng für keine Sönderung ald Theilnng der Vogteyen oder Stands zwüschent den Evangelisch^^, Catholischen des Lands Glarns nit sölle mögen verstanden noch angezogen, sonder cintzig uff die Persohnen sonderbar, und die dahar denselben zufallende Nutzung, welchen die vögtli^, ^ waltnng in Nammen des gantzen Lands anverthrnwt wirt, erstreckt und ußgediitet werden, und durch diß, nmbs Besten und inehrer Verthrnwligkeit willen gesuchte Mitel weder den catholischen ^ . lüthen an Werdenberg, noch den evangelischen an Utznach und Gastet gantz nichts benvnunen, ^ beiden Theilen, und also dem gantzen Land zeglych in aller und jeder dißer drhgen Vogtehen Formb vorbehalten, unanberürt und nngeschwecht heißen, shn und verblhben söllent ^alle Nechtsammen, Frey- und Gerechtigkeiten, es seyge der Jurisdiction, Mannschaft, Päßen, eidtgndh Reiß- und Ußzügen, Appellationen, Anneunnung der Rechnungen von Vögten und Gsandte», " Flüchen niid in den gemeinen Landt-Seckel gehöriger Gesellen und Nutzungen oder anderer Ding^^^i wie die Nammen haben, auch in allen und jeder dißer drehen Vogteyen an das Land Glar>w ^ ^ und gebracht worden syn möchten; und soll hiemit auch dewederer Theil befügt syn, by dcnse zugehörden ichtwas zu alienieren und znvercnderen, sonder dieselben in ihrem Wäsen gelassen Mai 1638. 1085 ^ Betreffend demnach die Nsführnng der Landtvögten nacher Utznach und Gaffel, soll denselben und denen by solchen Gelegenheiten innemmenden Vogt-Nechnungen und allen anderen Sachen, so denn- 'nahlen zu verrichten sind, allwegen auch ein Gsandter der evailgelischen Religion bywohnen, deßglychen die Catholischen by der Nsführnng eines Landtvogts gehn Werdenberg ebemnessig einen Gesandten haben; item die Huldigungen in allen drehen Vogteyen in Nammen des Lands Glarns behder Reli- llioilen ingenommen werden, die beide Ritt aber, so uff St. Anthony gehn Utznach und uff St. Verenae gehn Schännis jerlichen znbeschechen pflegent, söllent der Gsandtschaft halber dem Umbgang nach ver- i^)en werden dergstalt, daß das eine Jahr die Evangelischen den Gsandten dahin geben und das andere -Mhr die Catholischen, und also fortan den: Umbgang nach; hingegen und wann man zu bcstimbtcn wahren nacher Werdeilberg rhtet von der Ehrschätzen wegen, die Catholischen auch einen Gsandten '^bent deil Evangelischen, auch alt- und nüwen Landtvögten dabh haben. Wann und aber in dißern drehen Vogteyen etwas Wichtiges fürfiele nßerthalb deine, so der gwohnlichen Vogts-Verwaltiuig anhanget, also daß man Gsandte in ein oder die ander von Oberkeits wegen zeschicken verlirsachet wurde, '^lcilt solche Gsaildtschaften von beiden Religionen verrichtet werden. Im Uebrigen und nßerthalb dißer "nßerer Erlüthernng, soll es by Nngangs angezvgnem Vertrag de Anno eiilthnsent sechshundert drü ""d zwentzig in allen synen Pilncteil und Articlen fürbaß bestahn und blyben. Anlangende fehrners das Eidtgeben by den Landtsgineinden und sontsten, weßwegen die Catholischen sich beschwert, wann ^ die Vorgesetzten und Veambten der evangelischen Religion betreffe, daß es nit mehr beschuhen ivolle ') Gott und den Heiligen zewider den: Vertrag Anno fünffzechenhundert zwey und dryssig, solleil fahren die evangelischen Beambten die Eidtsformen nach ihren Brüchen vorspreche», der eatholische Aveffnde Statthalter oder anderer neehster catholischer Veambler die Wort „und die Heiligen" noch arzu thnn mögen, und dann dieselben jeder der jenigen, so den Eidt zeschweeren hat, wyl es Persvhnen " ^ifft voil beiden Religionen, solle nachsagen mögen oder nit. — Die eintnsent und sechtzig Gulden Ate» betreffend, lvelcher iil Anno thusent sechshuildcrt vier lind zwentzig den Catholischen voil Glarns hicvoriger Handlilng wegen albercit zugesprochen worden, söllent die Evangelischen denselben unver- ^gmlich entrichten; lunb daß aber sidert bcmelter Zyt des Zuspruchs die obgedachtc Mißversteildtnuß "n Utznach und Gaffel naher fürgefallen, so die Bezalung geschwelt hat, und daher» gemeine löbliche ^ ebeiunessig vil Coffens erlitten, welchen sy nß eidtgnossischem guten Willen an ihnen selbß auch uldent, so söllent nit allein die von den Catholischen erfordernde Zinß von obgedachtcn eintnsent ^ sechtzig Mldin Capital, sonder auch der Costen, von gegenivürtiger Handlung wegen ufgangen, ^dersythZ ufgehebt syn und khein Theil an den anderen deßwegen nichts zeforderen haben. Was an» füx Reden ald Sachen zwüschcnt ihnen beidcrsyts linder gantzer dißer Handlung und uß Anlaß selben sich siyert jüngstem Vertrag de Anno sechszehenhnndert drü und zwentzig wyter verloffen, so eineic oder anderen Theil beschwärlich oder nachtheilig fürfallen möchten, söllcn solche Reden llnd i»^^^ h^mit nachinahlen gentzlich ufgehebt, todt lind absyn, und man eines solchen gegeil einandercn / ärgern noch Ungutem nit mehr gcdencken, sonder Alles ein ußgeinachte Sach syn und sy fürbaßhin "'anderen beidersyths alle mitlandtliche Liebe luid Thrüw erzeigen. — Uild wailn dann hieruf wol- ^ "a"t unßer gethrütv, lieb, alt Eidtgilosseil, Landt-Auunan, Rath liild geineiile Landtlüth des loblichen " ^ uild Orts Glarns von beiden Religionen, alß sy dißer unßerer wolmcinlich fürgeschlagncr will- ^ 'cher Mitten berichtet worden, ihnen dieselben nutzeren Herreil und Obereil uild uns^ zu Ehreil und 1086 Mai 1638. Gfallen, und umb diß Geschefts nunmehriger allershths langerwünschter Beruhigung willen auch bestell' lassen und Ihre Ratification und Genehnchaltung in Schrift zugeschickt, so habent wir hierumbe ivärtigen Brief inn zwhfacher glhch tutender Form under unßcren Ansiglen ufrichten und jeder»! einen zustellen lassen. — Aeschach zu Baden den cinliften Mah alten, und ein- und zwentzigistw - ^ nüwcn Calenders, von der Geburth Christi unßers lieben Herren und Heilandts gezalt scchs?cl^' hundert Drhßig und acht Jahre. Hannß Heinrich Wascr, Stattschryber svons Zürich. (Urkunde im Kantonsarchiv Glarus.) . ^ I». Da Hauptmann Bussh selig tvegen seiner Wahl zu einem Landvogt nach Werdenberg grvßc ^ gehabt hat, aber nicht aufziehen konnte, so spricht man beiden Parteien zu, seinen Kindern aus »ut lichem Erbarmen eine erkleckliche Ergetzlichkeit aus dem gemeinen Landesseckel zu geben, v. Die cvcwiö scheu Gesandten tragen darauf an, man möchte, da bei der Bogtei Werdenberg alles ordentlich sei, was von der Nutzung der Obrigkeit und was dem Landvogt gehöre, in Beziehung auf Uznach "' Gaster, wo es bisher unordentlich zugegangen sei, auch eine bestimmte Ordnung machen. Die kath^b Gesandten erklären, daß Schwhz selbst gesonnen sei, hierin eine Verbesserung einzuleiten, was mit Z" t des gesammten Landes Glarus geschehen solle. Man läßt es bei diesem Bericht bewenden. Sollte nichts thun, so werden beide Religionen in Glarus zum Besten des Landesseckels eine solche sich allein machen. «I. Es wird auch abgeredet, daß Zürich in seinem Rainen das letzte Sch^,^ des Generals Götz dahin beantworten solle, daß es selbiges den übrigen Orten mittheilen werde und zweifle, daß man bei den früher dem Kaiser gegebenen Erklärungen und bei der bisher beobachteten ^ tralität verbleiben, mit nächster Gelegenheit Seiner Excellenz, mit einem gemeinsamen Entscheid werde und dem gcthanen Anerbieten gemäß von derselben alle Freundschaft erwarte. «. (S. u> Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschastsanzelegenheiten: Grafschaft Bade». v. Art. 47. Markte:c. HÄG. Verhandlungen Zürichs und Berns wahrend der Vermittlungscvnferenz zu Baden. 1«38, 2t. Mai (11. a. K.). ' Staatsarchiv Zürich. rte^"' vereinigt sich dahin, bei Zürich anzufragen, ob es sich zu einer im Namen sämmtlichcr kW ^ erlassenden Antwort verstehe. Gicbt Zürich eine abschlägige Antwort, so soll im Namen der dc>, Orte ein Antwortschreiben erlassen werden, für welches ein Concept gutgeheißen wird. sl». Bei l^ile ^'^er mehrendeü Kriegsgefahren ivird man unabläßig gute Wachsamkeit üben und bei jedem Vor- getreulich nachkommen, zu was man sich in den frühern Abschieden verpflichtet hat. v. Stadt- ^eut-^ Wagner von Solothurn, welcher an den König von Frankreich zu Verhandlungen wegen der /^at der Freigrafschaft Burgund abgesandt worden war, referiert; überdieß werden die ans diese ^lglichen Schriften verlesen. Aus der Relation ergibt sich, daß der König sich auf den Ambassador >>jcht ' bezieht. Dieser aber will sich, obgleich schon mehrere Abordnungen an ihn abgeschickt worden sind, sie klären, als daß er, wenn die Eidgenossen von den andern Königen und Fürsten, an welche Pen geschrieben haben, eine Antwort erhalten hätten, bereit sein werde, mit ihnen in eine Confcrenz 1088 Mai 1638. zu treten. Dieß wird zu Handelt der Herren und Obern in den Abschied geiwmmcn. Gegen den schreiber wird der Dank ausgesprochen, «t. Statthalter Im Hof von Uri eröffnet im Namen der mit Hause Savohen verbündeten Orte, daß vor einigen Tagen ihnen durch Vermittlung des HauPtmM" Ainrhyn von Seite der verwittweten Fürstin von Savohen die Anfrage zugestellt worden sei, ob sie ^ auch in ihrem Dienst brauchen lassen und von dein 1628 gefaßten Entschluß abstehen wollten. Er wüM zu wissen, wie das Credenzialschreiben beschaffen ist, und wie es sich mit der Beantwortung des von den vier Orten an Lucern erlassenen Schreibens ss. Absch.853^ verhalte. Das Schreiben, weicht ^ Fürstin an Amrhyn gerichtet, und dasjenige, welches Lucern allein zugestellt worden ist, werden verlesen, Vorurtheilen vorzubeugen. Das von Brunnen aus an Lucern gerichtete!Schreiben soll nach dessen Gesa" ^ Urtheil nicht unbeantwortet bleiben. «. Der Gesandte von Solothurn berichtet, daß der wcimarische commissarius Daler zu Delsberg die Zinsen, Zehnten und andern Gefälle des Bischofs von Basti > Münsterthale an sich bringe, und bittet, Mittel zu ergreifen, daß ihm doch noch der kleine Nest erha ^ bleibe. Während die Einen die Ansicht äußern, es könnte Bern, weil ihm die Münsterthaler mit ewE Burgrecht zugethan seien, deßwegen geschrieben werden, berichtet Lucern, daß es sich bereits für den B>tz ^ beim Nuntius und bei Bern verwendet, aber bei letzterm wenig ausgerichtet habe. Es wird nun Passendste gehalten, daß Solothurn im Namen der sieben katholischen Orte nochmals durch einen beim Ambassador Meliand und schriftlich bei Bern sich für den Bischof verwende, ll. Da man ans ' Tagsatzungen zu Baden verabschiedet hat, daß man den vom Kaiser dem Freiherrn von Schwarz^ ^ gegebenen Titel eines kaiserlichen Commissarius nicht gelten lassen könne, die Gründe dafür aber dem niemals eröffnet worden sind, so hält man es für billig, demselben durch ein Schreiben von diesen Ken» ^ zu geben. K»'. Die drei Geineinden des äußern Amtes Zug beklagen sich, daß ihnen das JastuM^N Spruches vom 18. April 1624 uoch nicht zugestellt worden sei, und bitten um die Uebcrgabe widrigenfalls sie der Stadt Zug gegenüber Protestation einlegen. Eine Abordnung der Stadt Zug ^ daß sie es nicht für nothwendig halte, daß Brief und Siegel für diesen Spruch errichtet werden, da ^ vierzehn Jahre lang den Gemeinden nichts in den Weg gelegt habe. Mit dem für das Jnstrumrut faßten Concept ist sie nicht einverstanden. Nach einläßlicher Verathung lassen es die Gesandten der ^ Orte bei diesem Concept verbleiben und bewilligen den drei Gemeinden, daß ihnen ein authentisches Z" . ment ausgefertigt werde. I». Der Prälat von Einsiedeln läßt durch eine Abordnung berichten, daß mir seinen Thätlichkeiten fortfahre, daß es unlängst des Gotteshauses Amtmann und zwei Brüder niert, dem Hans Jörg Vieh weggeführt habe, und bittet um Hülfe. Die schwhzerische Gesandtschal , ab mit dem Bedeuten, ihre Herren und Obern hätten sich schon mehrmals in Folge des Befehls rhr'^ Gewalten über die Sache erklärt, wobei sie es bewenden lasse. Die Gesandten der sechs Orte zwar Mittel zur Schlichtung dieses Streites zu finden; da aber ihre Instructionen von einander ab>m wird beschlossen, daß diejenigen Orte, welche keine hinreichende Instruction gegeben haben, ihre Erklärung Lucern zusenden sollen, welches dann nach der Mehrheit der Stimmen seine Dml treffen wird. Juni 1638. 1089 8S8. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1838, 3. Juni. Landcsarchiv Nidwalden. ^ ^csandte: Uri. Johann Heinrich Znm Brunnen, Ritter, Landammann und Landshauptmann; Jost >>ner, Seckelineister. Schwhz. Jtal Neding, Landammann und Pannerhcrr; Diethclm Schorno, Alt- ^ anunann. Nidwaldcn. Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann; Arnold des Raths. bellen; :c.) I». (S. u. Rapperswyl.) v—(S. u. Bellen; :c.) I». Nidwalden hat den allgemeine Steuer auf alle Güter seines Landes gelegt. Da nun Urner, welche auf dein Boden die«. ^^den Güter besitzen, sich weigern diese Steuer zu zahlen, wünschen die Gesandten von Nidwalden der schwhzerischen darüber zu vernehmen. Diese, ohne Instruction, nehmen die Sache in den i. (S. u. Bellenz w.) Ao.., Man sehe auch in den Absckmittcn Hcrrschafts- und Schirmortsangclcgenhciten: v-8, ». Art.972-97S. 8SS. Conferenz von Uri , Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1838, 8. Juni. Landesarchiv Nidwalden. Protokoll der Nöthen und der Landlcuthen. Vd. U). toi. 11)5. Hering borgen soll die angestellte taglcistung zuo Brunnen wegen gedachtem Pannerherrn (von Roll) durch v. ^^"dtanian Lvuwcn bcsuocht werden, wie auch durch Herrn Commissary Stultz." », I». (S. u. Bellenz w.) ^ Der ^uzug beschechen wegen deß Stürgclts uff Emmatten undt Svuwlißberg." «I, «. (S. u. Bellenz sc.) ^ ^schied selbst hat sich nicht vorgefunden. g. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: , N, «I, Art. 979-9S2. 8«O. Miinzcvnferetiz. Elgg. 1838, 14. Juni (4 a K ) ^ Staatsarchiv Zürich, «est. Xll. It7. kol.470. ^ y «Zürich. Haus Heinrich Waser, Stadtschreiber. Schaffhausen. Johann Jakob Zicgler, ' ^bhcrr und des Raths. Appenzell. Jakob Wiscr, Landanunaim, von Jnnerrhvden; Johann ^iter'. ^^Uianii, von Außerrhoden. Abt St. Gallen. Marx von Ulm zu Großenberg, Landshof- h'z Renner, Reichsvogt zu Whl. Stadt St. Gallen. David Kunz, Johannes Spengler, 2 Raths. 137 1090 Juni 1638. i». Es wird auf Gefallen der Obrigkeiten folgende Münzordnung festgestellt: Goldene Sorten: Dukaten und Zechin — 3 fl. (15 gute Batzen oder 60 Kreuzer — 1 st.)! krvnen und Kreuzdukaten ^ 2 fl. 48 Kr.; Reichsgoldgulden 2 fl.; metzische und lothringische ^ gülden — 1 fl. 48 Kr. Doppelte spanische Kronen — 5 fl. 30 Kr.; doppelte genuesische Kronen ^ 24 Kr.; doppelte italienische oder wälsche Kronen — 5 fl. 18 Kr. ^ Silberne Sorten: Neichsthaler und ganze Real — 1 fl. 30 Kr. Guldiu-Thaler — 1 ^ ^ Philippsthaler oder Tölpel — 1 fl. 40 Kr.; Silberkronen — 1 fl. 48 Kr.; Genueser Silbcrd" j oder Crusat — 2 fl. 10 Kr.; Justiner — 1 fl. 36 Kr.; Kreuz-Dickpfenning — 30 Kr.; Dickpfenning 28 Kr. Franken 40 Kr.; ganze Dickpfenning, in den XIII Orten und zu 6""^ geschlagen 22>/z Kr. Halbe eidgenössische Dickpfenninge 11 Kr. 1 Pf.; Straßburger und halbe Dickpfenninge — 11 Kr.; Alteidgenössische Dicken oder Ortlin — 15 Kr.; constanzische und dische alte Zechner — 9 Kr.; Züricher Batzen — 3 Kr. 3 Pf. ^ ^ Die Bernerbatzen, welche inan bisher für ganze genommen, sollen fürbaß nur für halbe Batze"/ ^ diesen Werth haben, angenommen und ausgegeben werden. Die gemachte Ordnung soll allein I ^ Gold- und groben Silbersorten, die ihr bestimmtes Gewicht und Schrot haben, gelten, nicht aber nicht vollwichtigen, beschnittenen und schlechten Gattungen; es wird jedermann vor dem Einnel)""'^, Ausgeben derselben gewarnt. Zu Verhütung von Veranlassung zu Beschwerden und von Betrug gänzlich verrufen sein die Churer, Haldensteiner, Eichstätter und alle andern fremden Sorten, ^ zehn Kreuzer geschlagen sind; deßgleichen alle ausländischen halben Dickpfenninge mit Ausnahme nannten Straßburger und Hanauer, i». Weil früher mehrmals verabschiedet worden ist, die ^ wärts beschlossen zu halten und den Orten, die sich nicht dazu verstehen, die neugeschlagenen verrufen, so sollen von jetzt an verrufen sein alle ganzen und halben Dickpfenninge, Zehnkreuzer, ^ ^ ^ und ivas dergleichen in und außer der Eidgenossenschaft iu diesem 1638 Jahr gemünzt worden künftig gemünzt wird. Jede Obrigkeit soll darauf achten, daß die neuen Münzen sofort unterschlage'" und daß man nicht warte, bis das Land damit angefüllt ist. In Beziehung auf die andern Münzen deren man, jedoch nicht im Uebcrfluß, bedarf, soll jede Obrigkeit nach der Nothdurft und ^ hcit alle erforderliche Vorsorge für sich selbst treffen. «. Das eigennützige Auswechseln und guten Gold- und Silbersorten an andere Orte, sowie das Einführen geringerer Sorten wird streng ^ und an obiger Taxation soll durchaus festgehalten werden. Einzig ehrliche Kauf- oder Handelsleute- für ihr Gewerbe gewisser Sorten bedürfen, mögen etwa l«/» oder höchstens 1 ^ °/o Aufwechll ^ Dawiderhandelnde sollen mit Confiscation und an Leib, Ehr und Gut streng bestraft werden und geber der dritte Theil gehören. Wem: Einer dergleichen gefährlichen: Aufwechsel in einer fremd:'" ^ diction zugesehen oder Einer, der solchen Aufwechsel treibt, in eine fremde Jurisdiction entkommt/ ^ die andere Obrigkeit solches Geld confisciercn und den Aufwechsler bestrafen. — Die Obrigkeiten Erklärung über diesen Abschied möglichst bald Zürich mitzutheilen, welches nach erfolgter Natif"'^, ^» übrigen Orten noch vor der Jahrrechnung hievon Kenutniß geben und sie zu gleichen Maßregel" ßt wird. — Die Publication soll an allen Orten zugleich bis spätestens den 11. Juli erfolgen "" ^,.e>> Handhabung möglichste Vorsorge getroffen werden, besonders aber daß keine neuen Gepräge "" mehr ins Land gebracht werden. Sollte ein Ort nach erfolgter Ratification künftig eine Aender" nehmen wollen, so soll es die andern zeitig davon in Kenntniß setzen. Juni 1638. 1091 861. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. IK3«, 13. Juni. LandcSarchiv Nidwalden. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammanu und Pannerherr; Jost ^^ckelmeister. Schwyz. Jtal Neding, Landanunann und Pannerherr; Johann Sebastian Statu ^ ^^-Landanunann; Diethelm Schorns, Alt-Landammann; .Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt- ^ )alter. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann; Arnold Stülp ^"wnssarius. ^i!^nz n.) v. Hauptmann Lusser, der vor etlichen Jahren im Namen der drei Orte »vch Sumine Geldes bei der Kammer sollicitiert und dieselbe erhalten, an jedes Ort aber Zix.... Kosten zu fordern hat, läßt durch die Gesandtschaft von Uri um Vergütung derselben ersuchen, .^^ien, ohne Instruction, nehmen das Ansuchen in den Abschied. «I. (S. u. Bellenz :c.) «. In s! ^ Nidwalden auf alle Güter seines Landes gelegten Steuer, welche zu zahlen Urncr, die auf ° ^idwaldens Giitcr haben, sich weigern (s. Absch. 858 N) reden die Gesandten von Schwyz ^ freundlich zu. Diese uehineu die Sache in den Abschied und versprechen, Nidwalden einen ^genossischm Bescheid zu geben. »> Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: :c. » , «». <1. Art. 983—035. 8«S. Äahrrechnung der die IV ennctbirgischen Vogteieu regierenden XII Orte zu Lattis. IK3», 24. Im»! (auf St. Johannis Bapt.). Staatsarchive Zürich mid Lnccr». Kantonöarchivc Zug >md Solot»»r». ^i. Johann Heinrich Grebel. Bern. Samuel Haas. Lucern. Ulrich Dulliker. ^^ardt Zum Brunneu, Landschreiber. Schwyz. Melchior Becker. Uu terwalden. Johannes ^ ^ ^^igang Wikart, Statthalter. Glarus. Jakob Marti, Panucrvorträgcr. Basel. Stähelin. Frei bürg. Johann Daniel von Montenach, Ritter. Solothuru. Johann ^ Schaffhause it. Johann Ludtvig Seiler, Stadthauptmanu. ^>er . Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: ^i>^kte' iibcrlj. Ii. Art. 160. Kirchcndisciplin. ' ^>>iS. I»-«I. Art. 145—147. Jnstizsache». Ul- Art. 148. Justizsachen. v. „ 217. Zelle und Geleit. I,. „ 240. VerlMnis; zum Bischof v.Como zc. t. „ 110. Jnstizsachcn. i. 278. Geistliche Orden, Kloster. ' ^c»dris. Art. 301. Verwaltung im Nkgcmcincn. ' ^ aus dem Solothurncr-, > auS dem Zugcr-, It. anS dem Lnccrncrcrcmplar. 1092 Juli 1638. 8«S. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarns. 1638, nach dem 24. Juni (nach St. Johannis Bapt.). Staatsarchiv Zürich. Kaiitonsarchiv Solotlinr». Gesandte: Dieselben, welche im Absch. 862. Das Verhandelte sindet sich in, Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier cillictb. Vogtcicn iibcrh. «I. Art. 63. Getrcidebezug und Salzhandcl. «.Art. 11. Allgemeine Verwaltung^ Landvogtei Luggarns. ». Art. S1. Privilegien. L. Art. 1V1. Jusiizsachcn. A». „ 124. Zollsachen. ,, l70. Kirchliches. Landvogtei Mainthal. «. Art.212. Marchstreitigkciten. N aus dem Solothnrnerercmplar. 8S4. Gemeineidgenössische Jahrrechnungstagscchung der XIII Orte. Baden. 1838, 4. bis 21. Juli. Staatsarchiv Zürich. Kest. XII. 147. kol. 432. Staatsarchiv Lueern. Absch. 6»s?'^m ohne Vorwissen der Obrigkeiten zu errichten. Wenn ein verbündeter Fürst einen Aufbruch l>»^ ^ll er wie von Alters her die Ausschreibung einer Tagsatzung auf seine Kosten begehren und «»H ^'len Abgesandten die Werbung vornehmen lassen, damit man sich mit einander berathschlagen und ^sc» ^ ^itulation gemäß den Bündnissen und den alteidgenössischen Bräuchen einrichten kann. xx. Jeder l°i»e ^ ^"d zu berichten wissen, wie der Punkt im letzten Abschied, des Inhalts, daß jedes Ort selbst verantworten oder zu entgelten haben solle, geahndet worden ist. Obgleich viel davon gesprochen ^ hcit es doch nicht das Mehr erhalten, worauf jeweilen zu sehen ist. I,r. (S. u. die be- " Vvgteien.) 1094 Juli 1633. Verhandlungen der katholischen Orte. 5. sDie mit Savohen verbündeten Orte.) Der Graf Valerio de la Manta, savoyischer außero licher Ainbassador, begehrt nach Vorlegung seiner Credentialien, daß der bereits verlangte Aufbruch ^ 2000 Mann ausgeführt werde. Er bemerkt dabei, daß es der großen Ausgaben wegen nicht möglich die noch ausstehenden Ansprachen zu befriedigen, anerbietet sich aber im Namen feiner königlichen IM'' laucht, mit erster Gelegenheit die Regimenter des Obersten Amrhyn und Ulrich sel. zufrieden zu stellen Sache wird ack rslöi-oiickiiiii genommen. 4. (S. u. Freie Aemter.) KU. (S. u. Baden.) V. Nheinthal.) Mcm sehe auch im Abschnitte Herrschaftsanzelegenheiten! Deutsche gemeine Vogtcien über!). Landgrasschaft Thurgau. .rde»i- Ai- Landvogtci Nheinthal. Grafschaft Sargans. Grafschaft Baden. Landdogtei Freie Aemter. i». Art. 24. Landvogt, Landschreiber. I. Art. 181. Anstände mit dem Abt von St. Gallen. Ii. „ 492. Inden. Ii. Art. 13. Verwaltung im Allgemeinen. i. „ 95. Handel nnd Verkehr. I. „ 68. Ewiger Versprach, in. Art. 57. Zoll und Geleit. ii. Art. 187. Locales. Ii. Art. 169. Zoll nnd Geleit. «I> „ 167. Verschiedenes. «. Art. 144. Ii. „ 198. I. Art. 196. Abzug- Justizsachc"' Weinlauf. 69. Ewiger Msp" Art. 93. Kloster- t. Art. 159. LocaleS. «I, s— ii aus dem Lucerner-, v ans dem Appenzellereremplar. Verhandlungen der evangelischen Orte während der Jahrrechnung zu Baden. 163», im Juli. Staatsarchiv Zürich, (lest. XII. 147. t'ol. siX>. Gesandte: Dieselben, welche im Absch. 864. In Beziehung auf die zweibrttckische Collecte berichtet Bern, daß es die Abgesandten zn selben angetroffen und ihnen zu Gcmüth geführt habe, was Bern für die zweibrückischeu Evangelischen in Deutschland bisher schon gethan habe, daß es ihnen anheimstelle, nach Bern zu geh"' nicht. Basel und Schaffhauseu erklären sich zu einer gemeinsamen Collecte bereit. Glarus und bemerken, daß wegen dieser Sache nichts au sie gelaugt sei. l». In das vom Grafen von Hanau Anleihen einzutreten, halten Bern und Schaffhansen für unthunlich. Basel, obgleich selbst seist spruch genommen, will einwilligen, wenn es den andern Städten auch gefällig ist, zumal da es einen liehen recht evangelischen Grafen des Reiches betrifft, der es zu seiner Zeit ohne Zweifel mit Dank wi^ bezahlen und es anch in anderm Weg wohl wieder „verschulden kann." — Das Ansuchen wird ^ rsnäiiin genommen, v. Dem Begehreu der Prädicanten in den III Bünden, man möchte eine ^ in ihr Vaterland abschicken, zu entsprechen, findet man dermalen nicht rathsam. Es wird jedoch dünken von Zürich und Bern, als den mit den III Bünden Verbündeten anheimgcstellt, eine se^st schicken. Basel kommt noch einmal auf das Defensioualwerk zu reden und erklärt, es' sei schwer und unmöglich, die 500 Mann, welche es in Bestallung habe, weiter allein zn unterhalten, u" Juli 1638. 1095 Wenn diese gleich der Anstellung von de Serres und dem Zusatz in Mülhausen dem Dcfensionalwerk ^verleibt würden. Schaffhausen stellt ein gleiches Begehren. — Zürich und Bern berufen sich auf ihre ')cren Erklärungen, anerbieten für den Nothfall eidgenössische Hülfe und nehmen auf der andern Städte Lehren die Sache nochmals in den Abschied, v. Der im jüngsten Abschied von Aarau enthaltene Antrag l eine Gleichheit der Abzüge unter den evangelischen Städten wird, weil man nicht allerseits mit Instruction iOm ist, wiederum in den Abschied genommen, um sich aus der nächsten Zusammenkunft in Aarau ^Mererklären. Es wird die Ansicht ausgesprochen, daß man sich auf 10 vom 100 vergleichen sollte, berichtet, es werde ihm von der Weimarischen Armee zugemuthct, aus seinem eigenen Korn und ^tod zu backen und zur Unterhaltung des Kriegsvolkes verabfolgen zu lassen; die Obrigkeit habe sich elz Hubwerks- und Handelsleuten, die ihre freie Begangenschaft treiben, mit Fug abgeschlagen werden Zumuthuugen gegenüber möglichst vorsichtig verhalten; man wisse nicht "recht, ob es den Burgern, Z Zumuthungen zu entsprechen, da daraus große Ungelegenheiten entstehen könnten. Salz und > nämlich bezögen sie vom Delsberger Thal her, und bisher sei es ohne Anstand verabfolgt worden, i'Mt ^ wegen Verweigerung solcher Begehren ausbleiben, zumal eben dasselbe früher auch der Gegen- ^ ^ gestattet worden sei; man möchte ihm deßhalb mit Rath an die Hand gehen. Es wird geantwortet, Anlaß zu einem Verweis und jede Ungelegenheit wie bisher von Obrigkeits wegen fleißig ^ In Beziehung auf das, was seine Burger privatim mit Bescheidenheit im freien Handel nnd s ^ 1 I ^ ... . ^bsä' ^ ^ Gestalt der Sachen zu verhalten wissen. — Die Sache wird in den de ob der/ ^ gemeinsame Beantwortung des Schreibens des Generals von Götz. I». Basel berichtet, es habe ^ > )ied genommen. A. Es wird die Ansicht ausgesprochen, daß die evangelischen Städte sich gelegentlich alz ^ besonders entschuldigen sollten in Betreff der verschiedenen Verweise enthaltenden Schreiben, ^'wn bei den dermaligen Kriegsläufcn wider die Erbeinigung gehandelt habe. Ein Anlaß hiezu Personen, geflohene Fremde, junge und alte, die meisten katholischer Religion in seiner a»f ^^"Mer von Württembergischeu, Markgräfischcu, Bischöflichen und besonders Oesterrcichischen bis adelige Haushaltungen sich befänden. Diesen muthe es nach altem Stadtbrauch den Eid zu, °l'terr/^^ Stadt zu theilen uud tren zu verbleiben, dessen sie sich aber, besonders die Mische,, Edellcute beschweren unter dem Vorwand, daß es wider ihre Freiheit und ihre andern '> doch seien sie erbötig, der Stadt treu zu bleiben mit dem Vorbehalt ihrer Pflicht gegen ihre solch Leheuherren. Man möchte Basel rathen,^ wie es sich dießfalls weiter zu verhalten habe, da der /Wiucr Burgerschaft auf dem täglichen 'Markt durch die von ihnen herbeigeführte Verthcuerung Hys^^mittel uud auf andere Weise beschwerlich und auch verdächtig seien. — Man ist der Ansicht, daß "bstcs Mancherlei Ursachen und in Betracht des Brauches anderer Städte von seinem Vorhaben nicht ^"dern, wenn nicht einen gelehrten Eid, so doch ein Handgelübde oder ein mündliches Versprechen ^nehmen sollte. —> Ucbrigens wird dieser Gegenstand all rstsrenäum genommen. 1096 Juli und August 1638. 86«. Konferenz von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Bruunen. 1838, 31. Juli. ziaiidcSarchiv Nidwalde». Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann und Landshaupt»^ Kaspar Romanus Troger, Ritter, Alt-Landaminann. Schwyz. Jtal Reding, Landaimnan; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Diethelin Schvrno, Alt-Landainmann; Johann Kaspar Cebe^ Ritter, Alt-Statthalter; Johann Nigert, Alt-Statthalter. Unterwalden. Marquard Jmfeld, ammann, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Landammann lind Landshauptmann, von Nidwaldew (Niemand.) ^ ^ ». Diese Coiiferenz tritt auf das Begehreil des savoyischen ordentlicheil Ambassadors, Conte Valerw Mailta, zusammen, welcher verlangt, daß dem Aufbruch von 2000 Mann laut des Bündnisses Folge ^ werde. Es fällt hiebet unangenehm auf, erstens daß dieser Aufbruch allein von Lucern begehrt worden ^ noch mehr aber, daß mehrere Orte dem letzteil deßwegcn errichteten Abschiede untreu geworden sind und denselben der Aufbruch seinen Fortgang genommen hat, was den Generalforderungen nicht wenig thue. Es wird beschlossen, an Ihre Königl. Durchlaucht ein ernstes Schreiben zu erlassen und Ihr stellen, wie unförmlich der begehrte Aufbruch von Statten gegangen sei, was sjir Versprechungen und ^ ^ tröstungen man bei Errichtung des Bündnisses und später erhalteil habe. Wenn man bei den dcn"U > ^ Zeitläufen auch nicht auf das Unmögliche dringe, so erwarte man doch eine gewisse Versicherung ßU General- und Particularansprachen. Von jedem Ort wird ein Gesandter zu dclla Manta mit ebcndcnll ^ Begehren abgeschickt; diese haben ihm zugleich zu melden, daß man das dermalen begehrte Kriegsvolk dem Obersteil Amrhyn nicht werde ziehen lassen, am weiligsten mit solcher Kapitulation, sondern wolle abwarten, was für einen Befehl der Ambassador von Hof erhalteil werde. Bis dahin wird der bruch eingestellt und eine andere Zusammenkunft der vier Orte in Allssicht genommen. 1». Zug entsthu sein Ausbleiben; ihm wird der Abschied mitgetheilt. «. (S. u. Bellenz :c.) Mau sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegeichciteu: Vogtei Bellen; :c. «. Art. 9S6. 867. Konferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. 1338, 18. und 17. August (6 u 7 a. K ) Staatsarchiv Zürich. Uest. XII. 117. kol. M. ^ Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Bürgermeister; Hans Ludwig Schneeberger, Zeugherr Raths. Bern. Johann Frischherz, Seckelmeister; Abraham von Werdt, des Raths. Basel. ^^ Rudolf Wettstein, Oberstzunftmeister; Bernhard Brand, des Raths. Schaffhausen. Georg Ott, ^bew Jmthurn, beide des Raths. ». Diese Conferenz ist auf Ansuchen Basels wegen der Streitsache seines Burgers Hans Peter gegenüber Jakob Füllistvrf von Freiburg angesetzt worden. Basel macht darauf aufmerksam, dal- August 1638. 1697 , ^ kaiserlichen und königlichen Freiheiten durch das Benehmen Füllistorfs zu nahe getreten werde, und de» evangelischen Städte und Orte der Eidgenossenschaft künftig bösen Consequenzeu ' ^citc der katholischen Orte möchte)! ausgesetzt sein. Es labt einen ausführlichen Bericht über den Her- ^ 'tz dieses Handels verlesen. Darauf erörtert Schürer selbst mit Beistand des Doctor Burkhardt von , ^ die Bewandtniß des Geschäftes und des dabei ergangeneu Proccsses mündlich und bittet, ihm kraft h ^ Abschiedes von Aarau ferner Hand zu bieten. — Es wird für nothwendig befunden, Basel in diesen! Pro ^ stocken zu lassen und zu Beseitigung von nachtheiligen Consequenzeu, die aus dergleichen Jm- ksltz, ^utsteheu, darauf bedacht zu sein, wider solche Jnformalitäten gebührenden Orts ernstlich zu pro- sie gänzlich zu beseitigen. Demnach soll wegen Aufhebung des jüngst zu Zurzach wider »!>d Herkommen, die Bünde und alles Recht angelegten Arrestes an Luceru und Frciburg geschrieben Gesandten Zürichs mit dem Landvogt zu Baden schriftlich oder mündlich verhandelt werden. Bern, weil dasselbe die besten Mittel habe, dem Schürer die Hand wider den Füllistorf zu ^^'Aben im Falle, daß er unterliegen müßte, wirklich die Hand zu bieten, und verdankt den drei Thr ^ Erklärung. I». Es wird der Punkt im letzten Jahrrechnungsabschied von Baden (864x) zur »N ^ ^bracht, daß nämlich fortan in die gemeinen Abschiede blos dasjenige gesetzt werden solle, was Rtc ^ ^Achr zugangen, und daß alle Zeit auf das Mehr zu sehen sei." Wenn dicß ausgeführt werden ^ ^ evangelischen Orte künftig sehr zu beschweren haben. Ilm dein zu begegnen, soll vor ^ / ^gemeiner Session zu Baden der Antrag gestellt werden, künftig, nm mehr Unparteilichkeit der ^l'liv»^ ^ ^zielen, neben dem katholischen Landschrciber auch einen evangelischen Schreiber bei den ^ ^üfzustellen. v. Weil die drei Städte der Fürstin und der armen nothleidenden Herrschaft . bereits gesteuert haben, so wird Bern wohl wissen, wie es sich dicßfalls zu verhalten habe, w" ^ ^ Ansicht, man könnte dein Grafen von Hanau auf sein Begehren um ein Darleihen etwa jchcz ^hsthaler gegen eine Versicherung zu Gunsten der vier evangelischen Städte geben, wovon auf i>!ejch, ^ Neichsthaler oder auf die Städte Zürich und Bern je 2666 und die beiden übrigen je 1666 ^ ^llen würden, v. Basel und Schaffhausen sprechen den Wunsch aus, daß man das Defensional- ^ sie"" ihrer und der übrigen an den Grenzen liegenden Orte nicht außer Acht lassen möchte, ^ immer fortdauernden Kriegsunwesens bald in Roth gcrathen könnten und man mit dem de» zu spät kommen möchte. — Zürich und Bern wiederholen die früher gegebene Erklärung, schied^ ^iüdten im Nothfall getreulich zu Hülfe kommen zu wollen, und nehmen das klebrige in den die Schaffhauscii bringt die Einquartierung der twielischen Soldaten im Schloß Randegg und >ich ^ ^Azmende Befestigung desselben durch Palissaden zur Sprache;, sodann begehrt es Rath, wie es Ä»Ht galten habe, wenn der Commandant Widerhold aus Hohcntwiel, der aus der Landgrafschaft Sulz ^^affhauseii geführt und sie daselbst auf einen Monat aufgeschüttet hat, mach Verfluß gedachten nicht wieder abführen sollte. — Dcs ersten Punktes halber an den Cvmmandanten zu ^isc»» ' ^ir unnöthig erachtet; was den andern betrifft, so wird Schasfhausen anheimgestellt, so be- l». ^ "Möglich zli verfahren, damit man keinen Verweis und keine Verantwortung zu gewärtigen habe, ^c» ^ ^ übrigen Orte mit dein zu Zürich aufgesetzten Cvncept des Schreibens an den Kaiser einver- ^vill man selbiges auch mit einigen Moderationen und Abkürzungen sich gefallen lassen, hat an Schasfhausen geschrieben, was Herzog Bernhard den vier Städten zu Aarau habe lassen, daß er nämlich ein in Ziffern abgefaßtes Schreiben des Kaisers an den Herzog von 138 1098 August uud September 1638. Savelli aufgefangen habe, worin der Kaiser diesem befehle, falls er gegen den von Weimar glückliche" habe, Basel und Schaffhausen anzugreifen, sei der Wahrheit zuwider, indem der Kaiser allen XlH ^ ^ wohl gewogen sei. Man möchte sich dafür bemühen, gedachtes Schreibeil im Original zu bekoi""""^, wolle alsdann den wahren Schlüssel senden und beweisen, daß es nicht also sei, wie Herzog Berichs gegeben habe. Die Sache wird in den Abschied genommen. 868. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Brunnen. 133», 17. August. ÄandeSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen ^Ritter, Landammann lind Landshaup^ Johann Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landammann; Heinrich Megnet, des Raths. S ch w y z. Mi ^ Landammann; Diethelm Schorn», Alt-Landammann; Atartin von Nickenbach, Statthalter; Johan" ^ Cebcrg, Ritter, Alt-Statthalter; Melchior Beeler, des Raths. Nivwalden. Kaspar Leu, Nittel, ^ ammanil uild Landshauptmann; Jakob Stultz, des Raths. Alis dieser Conferenz wird die Instruction für die Jahrrechnung zu Bellenz festgestellt. !» Mk. (S. u. Bellenz.) I. (S. li. Engclberg.) ,»». (S. u. Bellenz rc.) i». Uri lvird gebet^''^ künftige Zusammenkunft seinen Gesandten etilen „satten Befehl" zu geben, daß der Streit zwischen NiM und Uri wegen der Landsteuer zu Ende geführt werden könne. Man sehe auch in den Abschnitten Herrschafts- und Schirmortsangclegenhciten: Bogtci Bellen; :c. 1K, m. Art. 987—997. Abtei und Thal EiMlberg. I. Art. S2. 8«5S. Münzcvnferenz voll Zürich, Lucern und Schwyz. Bremgarten. 1333, 31. August. Staatsarchiv Zürich. Kost, XII. 117. toi. düS. Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Schneeberger, Zeugherr; Hans Heinrich Waser, Sta Lucern. Leodegar Pfvffer, Jakob Hartmann. S ch w h z. Atichael Schorno. z». Eidgenössische Begrsißlisig. — Alan ist der Ansicht, daß eine rechte Neformierung und ^ ^ der Münzen sehr ersprießlich wäre, daß sie aber wegeil der dermaligen Kriegsläufe an den Grenze" Verhältnisse in der Eidgenossenschaft selbst einstweilen nicht durchzuführen sei. Man nimmt dcßh"^ Abschied, daß die Obrigkeiteil möglichst dazu behülflich sein sollen, den eigennützigen Aufwechsel, die 6" rung aller fremden und neuen Münzen und die weitere Steigerung der guten Gold- und Silbers"^ ^ zuwehren. Dem Landvogt zu Badeil befiehlt man unter Anderm, bei dein bevorstehenden ZurzachO' ' ^ ein getreues Aufseheil zu haben. Weil im römischen Reich die Dickpfenninge an etlichen Orten auf 22'/^ an anderen gar auf 20 herabgesetzt worden sind und selbige deßhalb in Menge in die September und October 1638. 1099 ^ gibt man den Obrigkeiten zu bedenken, was für ein unwiderbringlicher Schaden daraus erwachsen ^ erachtet auch für nothwendig, gleich zu Ende des Zurzacher Marktes eine andere Zusammen- Zusetzen, k. Zürich bringt die schon lange währende Streitigkeit zwischen den Junkern Cordian und Jörg Lienhard Zvllikofer ttnd deit Nheinthalcrn zur Sprache, ferner die Aufhebung des Ar- vAn Grafschaft Baden, betreffend die Kauflcute von Freibnrg und Basel, die Abstrafung des Passa- Zciie ^uscl, die Befördertmg einer Antwort auf das jüngst an die XIII Orte und den Kaiser ergan- ^ schreiben. — Lucern und Schwhz nchmcit diese Anzüge all i-okorsnclum. 87«. Confereuz von Uri, Schlvyz und Nidwalden. Brunnen. 1338, 13. September. LandcSarchiv NIdwaldc». ^-^^udte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann und Landshanptniann; ^'uanus Troger, Ritter, Alt-Landammann. Schwhz. Jtal Neding, Landammann; Dicthelm hllltex"^ ^^Landammann; Johanit Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Rigert, Alt-Statt- ' Dichau Schrhber, Seckelmeister. Nidwaldcn. Kaspar Leu, Ritter, Landammann und Landsmann; Arnold Stultz, des Raths. (S. u. Bellcitz :c.) 1. Denen von Gersau wird nachdrücklich geschrieben, daß man, wenn die de», ^ ^u vier Männerit daselbst deit ihnen zugesprochenen Ersatz der Kosten in Monatsfrist nicht sammt ^uhle, auf der Gcmeiitde 5kosten eine Conferenz zusammenbernfen tvcrde, um zu sehen, .durch ^len ^ Zur Gebühr gewiesen werdeit könne. Ferner werden die vier Männer nach Schwhz ge- durch den Landschreiber daselbst die seit der gegebenen Erläuterung aufgelaufenen Kosten tarieren ^v»^' die Gemeinde dieselben nicht innerhalb Monatsfrist, so soll auf Martini auch der Zins l»» werden. A. Uri wird ersticht, auf nächste Zusammenkunft seilte Gesandten wegen des Streites Calden, betreffend die Landessteuer, zu instruieren. m Man sehe anch im Abschnitte Hcrrschastsangelcgcnheitcn: tt. «. Art. 99S—1002. 871. Conferenz der VII katholischen Orte. Lueern. 1333, 25. bis 27. October. Staatsarchiv Lucera. Absch.ilt; mino 1638. Bo. XXVIII. t'vl.166« Lucern. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Llldtvig Schumacher, und Veitner; Heinrich Fleckensteiit, Ritter, Statthalter und Pannerherr; Kaspar Razenhofcr, Juhann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann; Johann Jakob Tanner, Landammann; Heinrich Püntiner, Alt-Seckelmeistcr. Schwhz. Jtal Neding, Landammann ^ Dicthelm Schorno, Alt-Landammann. Nnterwalden. Marqliard Jmfeld, Landammann, ^^dcn; Kaspar Leu, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; 1100 Octvber 1638. Jakob Andermatt, Seckelmeister. Freichurg. Jakob Vumann, Seckelmeister. Solothurn. Wagner, AltMath. Diese Confereiiz ist wegen der Drangsale zusammenberufen worden, von welchen das Bisthuw Heiingesucht war. it. Abgeordnete des Bischofs schildern die traurige Lage, in welcher der Bischof finde, berichten, daß weimarische Commissarien in der Herrschaft Erguel und Münsterthal die bisckM^ Gefälle an sich ziehen, obgleich Erguel in der Eidgenossenschaft begriffen und das Münsterthal Bern ^ Burgrecht zugethan sei. Zwar habe der Ambassador eine Verinittlungsconferenz veranlassen wollen, Bischof aber habe erhebliche Bedenken dagegen, so daß er davon abstrahiere. Ferner sei das Do»w^ so heruntergebracht worden, daß es nicht mehr im Stande sei, seine Capläne zu Freiburg zu erhalten, ^ daß der Gottesdienst eingestellt werden müsse. Ueberdieß wisse der Bischof nicht, wessen er sich wegt"^ Schlosses Birseck zu versehen habe, ob er künftigen Winter von der Einquartierung befreit werde« ^ Abgeordneten rufen die Hülfe der Gesandten an. Sie bezeichnen als das zweckmäßigste Mittest, wenn Freiburg und Solothurn, welche beide mit Piel verbündet seien, eine lebendige Salvagnardia in der thanen Kosten aufgestellt würde, und wünschen zu wissen, ob man bei dein letztes Jahr gefaßten Enttzst das Schloß Virseck ans 'allen Nothfall in Schutz und Schirm zu nehmen, zu bleiben gedenke. ^ stellung einer solchen Salvagnardia wird in der That für das passendste Mittel gehalten, namentlich ^ auch noch Bern zur Theilnahme veranlaßt wird. Da aber Freiburgs Instruction nicht so weit solothurnische Gesandte in Beziehung auf sein Ort und auch auf Bern Bedenken äußert, so derglei^ sich dahin, daß der Bischof durch eine Gesandtschaft oder ein Schreiben die drei Städte dazu vcrww ^ oder wenigstens sie dafür stimmen sollte, daß es durch die Stadt Biel, unter deren Panner Erguel findet, geschehe. Sollte Bern Ausflüchte suchen, so sollten die beiden andern Städte sich dadurch ^ wendig machen lassen. In Beziehung auf das Schloß Birseck wird geantwortet, dasselbe sei nicht vc'>^ Art, daß es ihm einen sichern Wohnort darbiete; die dareingelegte Salvagnardia werde mau ^ bleiben lassen. Schließlich erklären sich die Gesandten jederzeit zur Cooperation bereit, kl». Es wä ^ Schreiben verlesen, das Herr d'Acoste, Abgesandter der Freigrafschaft Burgund, unlängst in Händen der XIII Orte in Betreff der Neutralität Burgunds hinterlassen hat. Die Gesandten ^^,^1 Ansicht, daß man jetzt im Hinblick auf das Verfahren von 1572 und 1580 fest zusammenhalten l>»d definitiven Entschluß fassen sollte, den die Sicherheit der Eidgenossenschaft erheische. Weil auf den ^ eine Tagsatzung nach Baden allsgeschrieben ist, auf welcher dieser Gegenstand behandelt werdeil st'' ^ möchte» die Obrigkeiten ihre Gesandten mit einer durchgreifenden Instruction versehen, v. Casati sich im Namen seines Königs über die fliegenden Fähnlein aus den Orten, welche bei dessen Feinds ^ und dessen Erblande in Flandern verheeren; er fordert gebührende Reparation und „Handhalmng ^ die Uebertreter." Zweitens macht er auf die Folgen aufmerksam, wenn Burgund die Neutralität ws. ^ schafft werde; drittens auf das frevelhafte Benehmen der Feinde des katholischen Namens, welche ^ gehen, ihre Lebensinittel aus der Grafschaft Baden und den Freien Aemtcrn zu bezieheil, was der Erbel zuwiderlaufe, und sogar mit dem Gedanken umgehen, von Neuem den Paß durch die eidgenösstsch^ zu nehmen. Die Gesandten antworten dem Ambassador, daß ihm darüber in Baden die Autwort dc^ ^ werde mitgetheilt werden. Uebrigens wird für nothwendig erachtet, Anordnung zu treffen, daß Abschiedeil und Verabredungen bleibe, damit man Verweisen der Arr ujcht ausgesetzt sei und deter Fürst sich zu beklagen habe, während man erwartet, daß auch diese Fürsten den Orten gege'w October 1638. 1161 ^)worenen Bünde halten. Namentlich werden die Winkeldienstc und die Errichtung von Freifähnlein '^Zlich llnd bei höchster Strafe verboten. «1. (S. u. Lauis.) v. Ans den Antrag von Schwyz wird fr« erachtet, daß die Obrigkeiten ihre Gesandten ans nächste Tagsatzung in Betreff der rückständigen "Züsisch«,, Zahlungen und der übel bestellten Haushaltung des Gotteshauses Pfäfers und dessen großer Instruction abordnen. Zugleich wird für gut erachtet, da man vertröstet worden ist, daß Heß. unfehlbar werde die Bezahlung beziehen können, beim Ambassadvr nachdrücklich darum anzu- t», daß er dazu behülflich sein möchte, daß man sowohl für die allgemeinen als die Privatanfordcrnngcn ledigt werde, t. Es wird ein Schreiben der III Bünde verlesen, in welchen: dieselben darauf aufmerksam hi»d^' ^ griffe Leute in der Eidgenossenschaft allerlei Practiken anwenden, um den Frieden zu vcr- . ttn. bitten, die Obrigkeiten möchten gegen solche Personen ihre Autorität gebrauchen und auf die ^ ^ getreues Aufsehen haben. Einstweilen wird bis auf eine spätere Erklärung der Herren und Frden k)offe. " k'ehe ^ Gesandteil gewüilscht hätten, diesen Streit beige; können, so sehen sie, daß es dermalen nicht möglich sei, da etliche Gesandtschaften keine so weit- T«^ Instruction haben. Mail vereinigt sich dahin, daß Lucern nach der Tagsatzung zu Baden einen h" Handlung dieser Streitsache ansetzen solle, auf welchen die Obrigkeiten ihre Gesandten mit um- tzxs ^ Instruction abzuordnen haben; unterdessen sollen alle Thätlichkeiten eingestellt werden. 1. Jeder ^l berichten lvissen, was für eine Maßregel wegen der „Zehnkreuzerer", deren eine große ' ^ni Land ist, getroffen worden ist, damit dem Lande kein Schaden entstehe. Tr«;-. Man sehe,auch im Abschnitte Hcrrschastsangelcgcnheiten: ^ Att. 21». Verschiedenes. ^ tti Lauis. «t. Art. 241. VerhWnib zum Bischof von Eomo n. I». Art. 23Z. Locales. 1102 November 1638. Zu Ii. Den 10. Juli 1638 war vor den Rathen und Landlcuten zu Stans eine Gesandtschaft Schwyz erschienen und hatte gebeten, ihnen laut Bündnisses „bciständig zu sein und die ihrigen widcw tigen Unterthanen svon Einsiedels gehorsam helfen machen." Es wurde ihr gerathcn, die Sache weg der nachtheiligen Consequenzen nicht durch das Recht entscheiden zn lassen. (Protokoll der Rüthen » der Landlüthen im Nidwaldner Landcsarchiv.) 872. Gcmeiucidgenössische Tagscchung der XIII Orte nebst Abt und Stadt St. Gallen. Baden. 1338, 3. bis 9. November. Staatsarchiv Zürich, liest. XII. U7. t'ol. 5Z2. Gesandte: Zürich. Salomen Hirzel, Bürgermeister; Hans Heinrich Wirz, Scckclmeistcr. Johann Frischherz, Seckelmcister; Hans Rudolf Willading, Vcnncr, Zeughcrr und des Raths. Lucc^' Jost Birchcr, Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Statthalter und Pannest^ Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann und Landshanptmann; Hans Jakob Ta"^' Ritter, Alt-Landammann; Heinrich Püntiner, Alt-Scckelmeister und des Raths. Schwyz. Jtal Rcdu^ Landammann und Pannerherr; Diethelm Schorno, Alt-Landammann. Unter walden. Manp" Jmfeld, Landammann, von Obwaldcn; Kaspar Leu, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Wikart, Statthalter; Niklaus Jten, Seckelmcister. Glarus. Fridolin Tschudi, Alt-Landammann; Z" , Feldmann, Landshauptmann und des Raths. Basel. Hans Rudolf Weitstem, Oberstzunftnwil ^ Bernhard Brand, des Raths. Freibnrg. Jakob Bumann, Seckclmeister. Solothurn. HieronY'^ Wallicr, Venner und Seckelmcister; Mauriz Wagner, Alt-Rath. Schaffhausen. Johann Jakob W Obherr und des Raths; Georg Ott, Seckelmcister. Appenzell. Martin Sutcr, Landammann, von I"' rhoden; Jakob Zellwegex, Landesbaumeister und des Raths, von Anßerrhoden. Abt St. Gallen. von Ulm zu Grießenberg, Hofmeister und des Raths. Stadt St. Gallen. David Kunz, Schaff»^'' des Raths; Johannes Spengler, Steucrmeister und des Raths. !». Eidgenössische Begrüßung. — Man bringt das Münzwescn zur Sprache. Da wegen u»g^ ^ Valvation und durch die fremden geringen Sorten beschwerliche Ungelegenheitcn entstehen, auch zu ist, daß, weil an etlichen Orten außerhalb der Eidgenossenschaft die Sorten herabgesetzt worden st»d, , Masse dieser Münzen zu großem Schaden des gemeinen Mannes ins Land geworfen werde, so läßt mau ^ ' einen Ausschuß ein Münzproject entwerfen und nimmt dasselbe auf Ratification der Obrigkeiten hin Abschied. Jedes Ort soll seine Ansicht darüber beförderlich Zürich nüttheilen. Bern, Basel, Freibu^ ^ Solothurn lassen es bei ihren frühern Erklärungen verbleibe», sind jedoch crbötig, die projectierte» ihren Herren und Obern heimzubringen. Zugleich wird wieder der Aufwechsel verboten, so wie auch ländische Münzen in's Land zu bringen. 1». Herr d'Acvste, Oberintendant der Salzpfanne zu Sali»- Abgesandter von Vicepräsident und Parlament zu Dole, hält einen weitläufigen Vortrag, worin die anfrichtung der Neutralität, thütliche Hülfe, Paß uud Repaß für Volk und Proviant, auch eine in den eidgenössischen Landen angeregt wird.— Man hält sich durch die Erbeinigung verpflichtet, ^ freundlichen Mitteln dahin zn wirken, daß die aufgehobene Neutralität wieder hergestellt werde und wieder Ruhe und Friede in jene Provinzen einkehren. Plan erachtet für dießmal aber für das Becpu'> November 1638. 1103 interessierten Potentaten durch Schreiben u,„ die Erlaubniß anzuhalten, sich für die Wiedcrauf- )tung der Neutralität zu bemühen, und läßt zuerst durch einen Ausschuß bei dem französischen Ambassador ^^geu, ob er deßhalb keinen Befehl erhalten habe, und empfiehlt ihm das Geschäft angelegentlich. " die Potentaten eines allgemeinen Friedens wegen Bedenken tragen, so würden sie vielleicht gestatten, 5 gemeine Eidgenossenschaft eine neutrale Garnison in diese Provinzen lege. In Beziehung auf die thät- ^ Hülfe sind einige Gesandten der Ansicht, das getreue Aufsehen in der Erbcinigung beziehe sich nicht kwe s^che Hülfe, andere sind der entgegengesetzten Ansicht. Nach vielem Hin- und Herreden läßt man nochmals bei dem im April gemachten Abschied bewenden. sS. Absch. 851 cl.sj «. Man läßt erwähnten Ausschuß bei dem französischen Ambassador wegen der Ansprachen der Obrigkeiten, tzon ^ Obersten und Hauptleute, deßgleichen wegen der Beschwerden der Hauptlcute um Satisfaction anhalten. ^eser gstbt gute Vertröstung, bietet seine Dienste dafür an und ermahnt der Zahlung halber zu einiger Geduld. <1. In Beziehnng ans die Frcifahnen sollen die ergangenen Abschiede beobachtet werden, da jene ^ Bündnissen entgegen zu schlechter Reputation der Obrigkeiten gebrauchen lassen und dadurch Verse» Eii»v daß keine rechten Aufbrüche mehr begehrt werden. Daher sollen diejenigen, welche sich ohne die ^ brauchen lassen, mit Ernst bestraft werden, v. Zürich wiederholt seinen im schied enthaltenen Anzug, daß nicht gleich Alles, was ein Gesandter im Discnrs vorbringt, sondern des ^ ^entliehen Berathung gehöre, den Abschieden einverleibt werden soll; ferner was es wegen eil » der Landschrciberei früher vorgebracht hat. Als Resultat der Discussion ergicbt sich, daß ^""dte die Sache in den Abschied begehren, die Mehrzahl aber findet, daß eine Acndcrung un- sei. A jyjxd hervorgehoben, daß Getreide und andere Victualien in großer Quantität den »üt Abschieden zuwider außer Landes verkauft werden. Es wird für rathsam befunden, daß man dix Erkauf von Getreide, Wein, Käse, Anken, Vieh und dergleichen sorgsam verfahren solle, damit hr, ^"^'ung möglichst vermindert werde. K. (S. u. Lauis.) Ii. (S. u. Vier cnnetbirgischc Vogteien ^chaupt.) - Man sehe anch im Abschnitte Hcrrschciftscmgelegenhcitcn! Vogteien iilicrh. I». Art. S4. Polizeiliches. ">llei Lauis. Art. 284. Locales. 873. Verhandlimgen der evangelischen Städte während der Tagsatzung zu Baden. tK3L, im November. Staatsarchiv Zürich. NvKt. XII. 147. t'ol. 02s>. ^sandte: Die in Abschied 872 angegebenen. ^!liv' der evangelischen Städte finden es nicht rathsam, daß dermalen vor gemeiner vexs. ^ Anzug geschehe wegen Verbesserung des Artikels in dem neuen spanischen Bündnisse, wodurch ^gen^'" FrAgrafschaft Blirgund den sieben i>nt Spanien verbündeten Orten wider die eintretenden Fall Hülfe leisten solle, bevor man sich der burgundischen Angelegenheit in Be- l > Erneuerung der Neutralität annimmt. Man besorgt nämlich, daß es nur mehr Verbitte- ^'dorrufen und ungute Anzüge verursachen und die verbündeten Orte veranlassen möchte, desto mehr 1104 November 1638. auf diese Hülfeleistung zu dringen und auf alle Mittel zu denken, selbige ins Werk zu setzen, wie es dc» hernach bei der gemeinsamen Berathung der burgundischen Sache sich gezeigt hat, daß die sieben ^ glauben, die evangelischen Städte hätten sich Burgunds nicht ernstlich genug annehmen wollen. ^ Concept eines Schreibens an die III Bünde in der vier Städte Namen wird angehört und geneh»"» Weil aber wieder ein Schreiben der Bünde gleichen Inhalts, wie das vorige, an die Gesandten der Orte gelangt und in gemeinein Namen wieder beantwortet worden ist, so wird dei? evangelischen Sta ^ freigestellt, ob sie das früher an sie erlassene Schreiben noch besonders beantworten wollen, wie dich katholischen Orte von jüngster Tagleistung von Lucern aus auch gethan haben, v. Zürich führt Beschs . gegen Schaffhausen, daß es einen seiner Unterthancn von Langwiesen nach Schaffhauscn citiert habc, ^ er etwas erkauften Seewein durch euren ihrer Schiffleute den Rhein hinabführen, zu Langwiesen aus u und in sein Haus habe legen lassen. — Schaffhausen erwidert, die Citation sei nicht zum >3^ der Bestrafung des Unterthanen von Langwiesen, sondern blos in der Absicht geschehen, um von ihm - zu erhalten, wie es mit dem Wein zugegangen sei, wie es eben bisher in diesen Landen Brauch gewesen si' daß man um Bericht und Kundschaft willen die Leute mit einander confrvnticrt habe. Der Schiffma>M, I Burger, habe den Wein wider ihr Gebot selbst gekauft, hernach, da er damit nicht habe fortkommen ^ ' denselben dem von Langwicsen verkauft, wofür er „gchandhabt werden solle". Der Zoll von 2 fl. auf ff Fuder Seewein, welches durch ihre Stadt geführt werde, gelte allein für diejenigen, welche dergß'M schlechten Seewein auf Gewinn und Fürkauf bei ihnen durchführen; diejenigen, welche obrigkeitliche hätten, daß solcher Wein zu ihrem eigenen Hausgebrauch diene, habe man bisher jeder Zeit ohue Zoll passieren lassen. Hesingens spricht Schaffhauseil den Rhein und dessen Schifffahrt von seiner bis gen Dießenhvfen beiderseits ganz an. Es wird also in den Urbaren nachzuschlagen sein, ob Zürichs Landmarcheil sich auch, wie anderswo, bis zur Mitte des Rheines erstrecken. »I. St. Gallcu ö wegen der Wiederbcgnadigung seines Bürgers Hans Jakob Kunz und seiner Ehefrau Sabina ^ ' x folgendeil Bericht: Die Schlumpf habe sich vormals ungefähr 13 Jahre alt mit Wissen und Willcn > Mutter zll Nürnberg mit einem Soldaten oder Reiter verehelicht und sei hinweggezogcn. Gleich habe ein Verwandter sie ermahnt, sich dieses Mannes zll entschlagen, da ihre Mutter zu Nürul^'g , höchsteil Verdacht sei, daß sie sich zuvor mit diesem Soldaten auch leiblich vergangen habe. Die ^ habc der Warnung nicht gefolgt, sondern innerhalb Jahresfrist mit demselben ein Kind erzeugt- ^ Mutter sei hernach zu Nürnberg gefänglich eingezogen und wegen solcher Blutschande hingerichtet wM ^ Als der Soldat und die Tochter dieß erfahren, habe jener sie verlassen aus Furcht, die Sache ^ kundbar werden und er seinen Lohn auch einpfangcn. Es sei nicht anzunehmen, daß die Tochter von ^ Thun ihrer Mutter nichts gewußt habe, da der Soldat lange bei ihnen gewohnt habe. Als h^' Kunz sich mit der Schlumpf habe verehelichen wollen, sei ihm dieß zu St. Gallen von geistlichen nnd " ^ liehen Personell abgerathcn worden. Um Aergerniß unter der Burgerschaft zu verhüten, möchte »>nn ^ bei der über diese Eheleute verhängten Ausweisung verbleiben lasseil. Wenn denselben oder ihren Kin^^, anderer Zeit und Gelegenheit etwas Gnade erzeigt werden könne, so werde mall sich dazu geneigt lassen, v. Wegen des früher von dem Grafen von Hanall gestellteil und erst neulich nach seinem A' ^ von der Wittwe wiederholten Begehrens einer Geldanleihe vereinbart man sich auf 2000 Neichsthaler- und Bern sollen je 600 oder 700, Basel und Schaffhausen je 400 oder 300 Neichsthaler darschiehen ^ dieser Beschluß der Gräfin von Zürich aus notificiert und dabei vic gemeine Obligation begehrt November 1638. . 1105 874. ^Handlungen Zürichs mit dem Abgesandten des Abtes von St. Gallen während der Tagscchung zu Baden. 1338, im November. Staatsarchiv Zürich, »est. XII. 117. toi. bl's. Gesandte: Dieselben, welche in Absch. 372. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenhcitcn: !>. Art. 182. Anstände mit dem Abt von St. Gatten. >». Art. 330. Rcligionssachen?c. <;. Art. 110. Mandat. K7S. Conserenz von Uri , Schwyz und Nidwalden. An der Treib. 1838, 9. November. La»drSarchit> Nidwaldc». ^^^landte: Uri. Johann Walthart Im Hof, Statthalter; Jost Püntiner, Ritter, Scckelmcister. Kaspar Cebcrg, Ritter, Alt-Statthalter; Michael Schorno, Alt-Seckelmeister und des Nidtvalde n. Kaspar Leu, Landammann und Landshauptmann; Arnold Stultz, des Raths. Z» Bellenz ic.) K». Uri sieht sich bei dem großen Mangel an Heu in seinem Lande veranlaßt ^ ^ unbillig sei, da die Säumer der beiden andern Orte für ihre Thiere das urnerische ^"chen, wenn man den Urnern auch gestatte, in den beiden andern Orten Heu zu kaufen. Die Ge- ohne Instruction, nehmen den Antrag in de» Abschied. «. Nidwaldens Gesandtschaft ^ber Lucern allerlei Beschtverliches namentlich gegen ihren Stand vorgenommen habe, daß derselbe gebe ^^echt zu hallen gedenke. Lucern habe darüber eine Antwort begehrt; bevor Nidwalden diese ^i> ^ Rath der beiden Orte vernehmen. Aus Mangel an Instruction wird dieser Anzug in bhied genommen; auf nächste Zusammenkunft sind die Gesandten darüber zu instruieren. Man sehe auch im Abschnitte Hcnschaftsangclcgcnhcitcn: ^nz?c. Art. 1003. MG. Conserenz der VI! katholischen Orte. Lneerst, 1838, 22. bis 25. November. ' Staatsarchiv Lucern. Absch. dli anno 1898. Bd. XXVIII. teil. 19V. Eucerin Heinrich Fleckenstein, Ritter, Statthalter und Pannerherr; Jakob Birchcr, Alt- Nazenhofer, Scckelmeister; Ludivig Meyer, Kornhausmeister, alle des Raths. Uri. Henrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann; Johann Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landammann. ^Ü)elm Schorno, Alt-Landammann; Johann Nigert, Statthalter. Unterwalden. Marqnard ^»dammann, von Obivalden; Kaspar Leu, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Z u g. Wolf- 139 Thiirgan. ^°»tci Rhcintbal. 1106 , November 1638. gang Wikart, Statthalter; Christian Schon, Alt-Landschrciber. Fr ei bürg. Jakob Bmnann, Scckcln»»^ Svlothurn. Mauriz Wagner, Alt-Nath. ^ z». Diese Cvnferenz tritt zu Beilegung des Streites zwischen Schwhz und Einsiedelu zusammen. ^ Uri und Schwhz bei Eröffnung der Sitzung nicht anwesend sind, werden sie iu aller Eile durch einen ^ gebeten, zu erscheinen, lim bei diesem löblicheil Werke mitzuwirkeil. Die Gesandten dieser beiden erscheinen auf die dritte Sitzung. Sie werden ersucht, das Ihrige dazu beizutragen, daß dieser schwe Streit gütlich beigelegt werde; namentlich lvird Schwhz gegenüber die Hoffnung ausgesprochen, daß ^ ^ der Obrigkeiten willen die Gesandten so viel ehren werde, daß es sie anhöre und ihnen gestatte Z» f Sachen zu reden. Schwhz erwidert, es verdanke zwar den Obrigkeiten die Mühe, welche sie dieses Gesä)^! halber bisher übernommeil hätten; es berufe sich aber wieder auf den von seiner höchsten Gewalt Beschluß, den es wieder unlängst als Antwort auf das Schreibeil Lucerns mitgetheilt habe, hoffe vi)" Orten eidgenössischen Trost zu erhalten und wolle freundlichst darum gebeten haben, daß der Prälat ^ nicht mehr mit Schreiben lind Vorträgen so hvchmttthig, scharf und ungebührend wie bisher veruch"^, lasse und sich in seiner Niedern Gerichtsherrlichkeit „so hoch und für etilen Souverain auswerfe", ll»t^ ^ ihm Schwhz m seine Rechte keinen Eingriff gethau, er aber ihm in seine Freiheit lind seinen wolPP^ brachten Pvsseß einen zu thun suche. Es könne daher nicht finden, daß hierin etil Vergleich zu ^ ^ sei, weil gegen einen Fehlbaren Strafe eintreten soll, derjenige aber, der keinen Fehler begangen » etiles Vergleiches nicht bedürfe. Schwhz werde nicht das geringste „Pünktlein" von seiner theuer erwcu Freiheit und höchsten Gerechtigkeit „in Stich und Gefahr setzeil," sondern sein Aeußcrstes, Letztes a» ^ Erhaltung setzen. Es bittet, die Gesandteil möchten den Prälateil an dessen ordentlichen Nichter zu 6c weisen llild Schwhz mit ihren Zumuthungen eidgenössisch verschonen, da es jederzeit den Willen gehabt das Gotteshaus Einsiedeln bei allem, was ihm gebühre, zu schützen und zu schirmen. Darauf die Abgeordneten des Gotteshauses und erkläreil unter Verdankung der bisher übernommeneu ^»^ , der Prälat Alles thun werde, was ^des Gotteshauses Rechten nicht nachtheilig sei. Wäre das Gotä'- - ^ nicht unsrer l. Frauen Patrimonium, von Königen und Kaisern vergabt, gestiftet, befreit, so Prälat die Orte nicht so viel bemüht haben; nun aber werde es ihm niemand übel nehmen, wenn ^ ^ das liebe eidgenössische Recht zu erfahren begehre, was dem Gotteshause gebühre, und was SchwhZ sei, dem es keinen Eingriff in seine Rechte zu thun beabsichtige, sondern es bei den Rechten verbleibe» ^ werde, welche ihm laut der goldenen Bulle und anderer Gewahrsameil zuständig seieil. — Obgleich ^ klärung von Schwhz wenig Hoffnung zu einem Vergleiche übrig läßt, so besprechen die Gesandte» ^ Mittel, durch welche eine Reconciliation herbeigeführt werden könnte; lind nachdem sie der Waldlc»^ deil diese dem fürstlichen Gotteshause schwören, die goldene Bulle von Kaiser Sigismund, den Such von Schwhz von 1434 und was im vergangenen Januar in dieser Sache projectiert worden ist, ha lesen lassen, entwerfen sie einhellig folgende Vergleichspunkte, welche sie beiden Parteien mittheile»' 1) Erstlich soll dieser unser wohlmeinlicher Entwurf jedem Theil au seineil habenden wohlherge ^ Freiheiten, Rechten, Gewaltsamen und Befugnissen unpräjudicierlich sein. 2) Soll der eine und bei allen seinen Rechten und Gerechtigkeiten in der Form, Weise und Gestalt, wie jeder von - ^ solche besessen, innegehabt, auch ruhig geübt und gebraucht hat, verbleiben. 3) Die Waldleute W ^ lich bei der Maheugemeinde zu Schwhz sich stellen, nach altem geübtem Brauche bitten, daß ihren alten Freiheiten verbleiben lasseil wolle, und daß sie ihren Vogt, wie vor diesen:, erwählen möge»' November 1638. 1107 wffeiid diejenigen Personen, welche in unser g. l. a. Eidgenossen von Schwhz Ungnade gefallen oder anch dabei möchten begriffen und verdächtig worden sein, bitten wir unsere g. l. Eidgenossen, ihnen einen ^ ^'Meinen Pardon und Verzeihung zu ertheilen. Ebenmäßig ist unsere Bitte an Ihr Fiirstl. Gnaden, ^ sie denjenigen, die unter dieser währenden Ungleichheit (sich) wider sie verfehlt hätten, auch verzeihen w'd Zwar unfern allerseits Oberkeiten zu sonderen Ehren und Gefallen, wie auch Wicderbringung Mten alten hievvr gepflogenen Freundschaft. 5) Und diewcil verschinene Jahre, wie bewußt, unsere a. Eidgenossen von Schwhz neben andern lobl. katholischen Orten zu Schutz und Schirm des lieben Alands mit ihren Zeichen ausgezogen und dahero zu einem allgemeinen Anlag verursachet worden, so wir nicht unbillig, daß bei damaliger Gestaltsame unsrer l. a. Eidgenossen die Waldleute darin be- ^ llm, und daß auch künftiger Zeit bei dergleichen nothwendigen, unentbehrlichen Zufällen des Vaterlandes ^aldlcute schuldig sein sollen, den Kosten, was es sich ihrem Antheil nach beziehen wird, austragen zu 6) WgZ demnach sollst für andere Particularsachcn in Span liegen möchten, erbieten wir lins, k»„i ^ Fwißes das Beste in allweg darzuzutragen llnd mitznlvirken, auf daß die hocherwünschte voll- ^ '»entiche Versöhnllilg wiederbracht l»ld fortan unzertrennlich erhalten werde. Hicneben sollen auch alle Sache halb zwischen beiden Theilen verloffeile spänige und hitzige Schriften, Wort lind Werk dnrch- nach allfgehebt, todt liild ab und beiderseits an ihren Ehren, Glimpf, Reputation lind ^ Wnz llililachthellig, liiipräjlidicierlich heißeii, sein und bleiben, auch derselben gegen einander zu ri,s> sürhin nicht mehr gedacht werden: und dieß um dieser in der ganzen Christenheit so hoch gc- Rl Madreichen und von Gott selbst geheiligten Waldstatt willen, wie anch besserer Erhalt- und Fort- ^ ^ ^ betrübter Zeit und Läufen und hochnothwendigen Ruhestands und beständigeil frcund- wicl'! ül lmserm lieben allgenleinell Vaterland, darzu iilin ivir von Gott dein Herrn seinen gnad- ^ Segcn herzlich ivünscheil. ^'helb' ^ frcllndliche Antivort des Königs von Spanien ans das im März von Badeil aus an ^ ,^'^w,e Schreiben, betreffend die Freigrafschaft Burgund, verlesen, des Inhalts, daß er wider ei»^^^ichen Potentaten Krieg erregt, auch weder den Frieden, noch die Suspension der Waffen noch keine ^'Ütillstand ausgeschlagen habe, wenn die Gleichmäßigkeit gehalten worden sei; daß er ferner i»^ ^iire Allsprache für sich habe, denn allein die, daß er auf dem beharre, daß jedermann das Seinige ^Mellt und daß Alles in den alten Stand gesetzt werde, und das sowohl in General- als ^ "tsache», ^ es seine Freunde und ewigen Bundesgenossen der Grafschaft Burgund berühre. 877. Conferenz von Zürich, Schwyz und Glarus. . Rapperswyl. 163», 24. bis 26. November. TiaatSarchiV Zürich. Tr.M. S. l». gz. ich Landwgt Sch„°-b--!I°r. sch«>!!' R -dmg. La»damm»m, Sl-,r,.s. «midammm». Tjchndi, F-ldmm,». ^ . „ . . ^ ist -üz-I-izt w-rd-ü w-g« d-r B-schw-rd-n, d>- «»i.str.ttr »üd s-,-- ' dn StM Zürich w-g.ü >m°rd°Mch°r d-r Wü.rm, »»d M.,s»,»>m«iM-r g-a-i. d,- Sch.»- 1108 November 1638. meister des Oberwasserfahrs geführt haben. Dieselben begehren, daß ihnen die freie Fuhr zn Wasser zu Laud gestattet werde, und anerbieten sich, von jedem Stück Waare den Obrigkeiten ein Gewisses zu und sich fernerer Gebühr zu unterziehen. Die Abgeordneten der Kanfleute und Condutticri, wie auch ^ Factoren zu Nagaz und Wallenstadt wiederholen obige Klagen. Hierauf verantworten sich dieSchifst"^ der drei Orte. — Weil diese sich dahin erklären, daß sie die freie Fuhr der Kaufmannsgüter zu Wasser zu Land nicht hindern wollen, so läßt man es dabei verbleiben; weil aber dafür die Ratification ^ Obrigkeiten erforderlich ist, so nimmt man es in den Abschied. Schwyz und Glarus sollen ihre Erklär»^ darüber Zürich beförderlich mittheilen. Zu Verbesserung der jetzigen Ordnung wird sodann Folgendes st gesetzt: Jeder Schiffmcister soll seine Woche fleißig und in eigener Person versehen, bei den Knechte»^ und sie vom Fluchen, Schwören und Ueberweinen abhalten. Die Schiffmeister darf an der Anwesens nur Gottes Gewalt und des Leibes Unvermöglichkeit hindern; damit aber die Schiffleute desto schneller ^ pediert werden, sollen die Kaufleute zu Zürich sich so einrichten, daß sie alle Kaufmannswaareu, einer Woche aufwärts geführt werden sollen, dem Schiffmeister, der Wochner ist, oder, wenn er Lu halber verhindert ist, seinen: Meisterknecht immer am Samstag Morgen oder spätestens bis Mittag ein."' digen, damit die Schifflente dadurch nicht aufgehalten werden, indem sie nicht schuldig sind länger zu Wenn der Schiffmeistcr oder sein Stellvertreter zur bestimmten Zeit mit den erforderlichen Schiffen n vorhanden ist, so mögen die Kaufleute oder deren Factoren andere Schiffleute und Schiffe bestellen und r Waaren durch dieselben verschicken, ohne daß die Schiffmeistcr solches hindern dürfen. Der drei Orte ^0 ^ meister sollen verpflichtet sein, am Dienstag oder spätestens am Mittwoch Abend zu Wallenstadt ch Schiffe zu haben, als zu Abholung der daselbst ankommenden Kaufmannsgüter nothwendig sind; ^ die Waaren sorgfältig verwahren und beförderlich au ihre Bestimmung bringen. Wenn von deu ^ meistern am Mittwoch Abend uieinano zu Wallenstadt ist, sollen die Factoren befugt sein am Do>m^ ^ andere Schiffleute zu bestellen und die Waaren bis nach Zürich führen zu lassen, es wäre denn, dav ^ Schiffmeister auf eben die Zeit, wann die Wallenstädtcr Schifflente zu Wesen ankommen, eines oder me) Schiffe daselbst stehen hätten. Alsdann mögen sie die Waaren, welche von Wallenstadt gekommen st^ in ihre Schiffe überladen, mit selbigen unvcrweilt abwärts fahren und die Schiffleute von Wallenstadt ihren Schifflohn ohne der Kaufleute Beschwerde entschädigen. Damit die Waaren desto schleuniges kommen und man im Beschädigungsfall wissen kann, welcher von den Schiffmeistern der drei Orte gewesen ist, sollen die Kaufleutc zu Zürich und zu Wallenstadt durch ihren Factor dein Schiffmeister, Wochner ist und dem Aus- und Einladen sowie dem Auf- und Abwärtsführcn der Waaren jeder lichst in eigener Person beizuwohnen hat, einen ordentlichen Frachtbrief überantworten mit genauer Zahl und Beschaffenheit der Stücke. Die'Schiffmeister sollen ohne obrigkeitliche Bewilligung sein, ihren Lohn zu steigern. Sollte zn Zürich oder zu Walleustadt an einein Stück Schaden erst ^ werden, so soll dieß dem Schiffmeistcr oder Meisterknecht angezeigt werden und die Schiffmeistcr verpflichtet sein, für den Schaden an dein Ort Autwort zu geben, wo er gefunden wird, es wäre deMll ^ die Waare>0 oder Schiffe durch die Gewalt Gottes oder böse Leute ohne der Schiffmeistcr Versch" ^ schädigt worden wären. Wenn die Schiffmeister glauben, der Klage der Kanfleute ledig zu sein, so ^ verpflichtet, der Obrigkeit, in deren Botmäßigkeit der Schadeil entstanden ist, eine Attestation einzW^,^ es dabei zugegangen ist. Geben sich die Kailfleute damit nicht zufrieden, so können sie ihre AnsP' den Gerichten geltend machen, in welchen die Sache sich begebeil hat, doch muß diese innerhalb Mo" November 1638. 1109 u^^^tigt werden. Im Nebligen läßt man es bei dem im Jahre 1614 zn Zürich errichteten Abschied dic rudern Ordilungen der Schiffmeister verbleiben. Ans dieses alles sollen die Schiffmeistcr beeidigt, izr ^^^rmel zu Zürich aufgesetzt und jedem Ort eine Abschrift davon übcrschickt werden. Bei den halb- ^ ^ ^chen Abrechnungen der Schiffineister zu Zürich soll über jeden von ihnen Censur gehalten werdeil, ob die ^ ^^'wng gemäß sich verhalten habe. Ist dem nicht also, dann soll der Zoller, in dessen Beisein ^ Schilling geschieht, die Herren der Stadt Zürich davon in Kenntnis; setzen und der Schuldige ent- befestigt oder sollst zur Gebühr gewiesen werden. Was die Forderung der Kanfleute an die Schiff- ^ einiger Zeit erlittenen Schaden anbelangt, welche nicht, wie die Ordnung fordert, ange- ^ ^ und ohne Specisication vorgebracht worden ist, so soll sie für dießmal todt und ab sein, jedoch mit der ^^"uilg. daß die Schiffineister obige Ordnung geilall befolgeil sollen. I». Glarns führt Beschwerde, Vv» ^ "'^ger Zeit der Schifflohn für die in sein Land gefertigten Früchte gesteigert worden sei und zwar ^ben Gulden von einem „Nörli" ans 15 Batzen, und verlangt, daß man wieder ans den alteir bes> ' werde. Es wird Glarus zn Gemüthe geführt, daß in den dermaligen Zeiteil alle Lcbens- ^cn'li ^ Preise gestiegeil seien, so daß die Schiffineister beim alten Lohn nicht mehr bestehen können, dird zufrieden, v. Da zil Wcseil das Salz von Heinrich Milien unordentlich ansgemcssen bcr/ ^uildvvgt Legler den Auftrag, dafür zu sorgen, daß die vor Jahreil gemachte Ordnung Vvil nöthigeilfalls verbessert werde, tl. Glarus wünscht, daß Zürich seinen Landlenten und denen i„>, da sich die Zeiten gebessert hätten, wieder nach den alten Verträgen den freien feileil Kails der außerhalb des Kornhanses gestatten möge. Zugleich beschwert es sich über das Benehmen er ^'6ger und Kornmesser. «. Balthasar Freuler war in Zürich um 10 Pfd. gebüßt wordeil, weil ^Ur»z ^ ül das Schiff hatte trageil lassen, mit dem Vorhaben jedoch solche zn „verlohnen." k. ^ um Aufhebung der Strafe, da Freister „dabei keine Gefahr zu brauchen versucht habe." Schwert sich Glarus/daß von seinem Landmann, Pannerherrn Hässi, der Ein- und Durchfuhrzoll üstcid ^ ^Zinsfrüchten gefordert ivordeil sei, die er zu Spreitenbach enthoben »nid sofort auf das Schiff ^barus beschwert sich ferner über das neulich von Zürich erlassene Münzmandat, nach sei^ ^e nicht in der Eidgenossenschaft geprägten Zehn- und Zwölfkrcuzerstücke gänzlich verboten worden ^>cil ^ Lailde Glarus noch viele dergleichen vorhanden sind, so bittet es, Zürich möchte dieselben .^^uten zu demselben Preis, wie es gegen seine Burger und Landleute gethan habe, auswechseln, ^icld ^ Punkte iliinmt der zürcherische Gesandte in den Abschied. I». Zwei Glarner erlitteil dadurch ^ Gütern, daß Schiffineister Ziltiner im Liilthstrom ein Wuhr geöffnet hatte, und verlangen ^icis Ziltiner ailerbietet sich Brief und Siegel vorzuweisen, daß die Schiffineister befugt seieil, ^ Schifffahrt a>lf der Neichsstraße hinderlich sei, zu beseitigen. Da jene auf gütlichem '»^^^/Puhre nicht hätten verändern wollen, so möchte man an ihn nichts sucheil. Die Sache wird "schied genommen; Ziltiner hat die Briefe vorzuweisen. >. Zürich bringt den noch unerörtertcn !heiilV^ Gambsischen Marchhandel" zur Sprache. Es wird nothwendig erachtet, nochmals einen Augen- ^ ^chmen, und Zürich anheimgestellt, einen Tag dazu zu bestimmen. 1110 December 1038. 878. Conferenz von Zürich und Schaffhausen. Tos;. 163Z!, 2. December (22. November a. K.). Staatsarchiv Zürich, ciost. XII. Bd. 14?. kol. S52. Gesandte: Z ü r i ch. Hans Rudolf Nahn, Statthalter; Johann Ludwig Schneeberger, Zeugherr > des Raths. Schaff Hausen. Johann Jakob Ziegler, Doctor, Obherr; Georg Ott, Seckelmeister. ^ i». Da ein im December 1635 den Bau eines Pfrundhauses zu Dägerlen, wo Schaffhausen da? laturrecht hat, betreffender Abschied bisher nicht ausgeführt worden ist, wird beschlossen, daß der Bau ^ Pfarrhauses beförderlich und so ins Werk gerichtet werden soll, daß der Prädicant seine kommliche hcit darin haben möge. Schaffhausen soll das Material auf seine Kosten bestellen und zurichten lasse" ^ sämmtliche Kirchgenossen dasselbe aus ihren eigenen Mitteln und mit „Vertagwen" ihrer Nachbarn auf ^ Bauplatz führen lassen, und zwar so, daß die Vögte zu Kyburg und Andclsingen, in deren Verwaü"^ die Kirchgenossen sich befinden, die Fuhren vertheilen. Die beiden Schultheißen von Winterthur Namen ihrer Herren und der ganzen Bürgerschaft anerboten mit Lieferung von Bauholz aus ihrc" " ^ düngen zu einem rechten Preis und auf andere Weise ihr Bestes zu thun. Man hofft also, daß benachbarten Amtleute und Gemeinden auf obrigkeitliche Anleitung hin dabei das Ihrige thun Schaffhausen wird ersucht, jedem Fuhrzug mit zwei Fuhrleuten drei Maß Wein und Brod zu veraln^^ Schaffhausen hat sodann durch ein Schreiben vom 17. November (n. K.) erklärt, statt der früher acht Klafter Holz vier Klafter an die Pfründe zu geben, insofern die Bauern selbst es ausmachen und " wollten, mit beigefügter Bitte, zu bewilligen, daß man die Steine zu dem Bau in dem Steinbruch Z" fingen brechen dürfe, was durch Antwort vom 10. December gestattet wird. Zürich ersucht die - ordneten der Kilchhöri, statt der acht Klafter Holz dem Prädicanten jährlich 30 Pfd. an Geld Z" welchen Vorschlag die Abgeordneten heimbringen wollen. (Laut Mittheilung des Schultheißen Heg"^^ Winterthur vom 29. Nov. erklären sich die Kirchgenossen dazu bereit.j j>». Schaffhausen wünscht du , liche Erörterung der Streitigkeit, welche der wagenhausischen Gerichte halber zwischen der Stadt Hausen im Namen ihres Klosters Allerheiligen und der Stadt Stein noch schweben, zumal da es de" ^ ^ gemachten gütlichen Vertrag nie angenommen habe. Stein entschuldigt sein Ausbleiben mit der Zeit und spricht dabei die Ansicht aus, daß die Sache eine ausgetragene sei. Das Geschoß ^ bis auf andere Gelegenheit eingestellt, v. Schaffhausen bittet, seine Herren und Obern mit der geforderten Gutsteuer zu verschonen, gestützt auf einen alten auf seinen Amtmann errichteten VerkomM"'^. Zürich erörtert, warum es von seinem Begehren nicht abstehen könne. Schaffhausen nimmt dicß " rsnäuiu. «l. Schaffhausen läßt es in Betreff der Weinzölle auf dem Nheiu bei der jüngst zu Baden lb ^ Entschuldigung verbleiben und beruft sich auf seine Documente und Freiheitsbriefe, laut welche ^ ^ obern und Niedern Gerechtigkeiten in allen Strafen und Pönen auf dem Rhein bis hinauf au den ^ Pen" zustehen. Im klebrigen läßt es Schaffhausen bei dem 1555 mit Zürich gemachten Vergleich " ->> gangenen Spruch verbleiben. «. Den Anzug, welchen die von Schaffhansen wegen der Neugrüt -Z^ Vollen für ihre Pfründe zu Andclfiugcn mit Bezug auf einen Spruchbrief von 1503 stellt, neh»ü" Gesandte aä roksrsiiäuiri. Dcccmber 1638. 1111 87S. Confereuz der V katholischen Orte. Brunnen. 1K33, 15. Deeember. TtaatSarchi» r»ccr». Äbsch. <>e !»i»a U-W. Bd. XXVIII. kol. 2VS. LandcSarchiH Siidwaldc». ^ sandte: Luccrn. Jakob Bircher, des Raths; Kaspar Razcnhvfer, Seckelmeister. U ri. Johaim Brunnen, Ritter, Landammaim und Landshauptmann; Kaspar Nvniauus Trogcr, Ritter, ^ndaminann. Schwyz. Jtal Nediug, Laiidaimuauu und Pannerherr; Sebastian Abhbcrg, Alt-Land- Diethelin Schorno, Alt-Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter. Nnter- v Marquard Jnifeld, Landaininann, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Landaniinann und " -'Hauptmann, von Nidwalden. Zug. Jakob Wikart, Statthalter; Jakob Andcrmatt, Seckelincister. ^ Der Zweck dieser von Schwyz znsaminenbernfenen Confereuz ist die Berathnng über das Münzwesen, das ^ Ä>lstrnctionen und Ansichten der Gesandten sind nicht übereinstimmend. Man wäre zwar geneigt, Pia/" formierte Project anzunehmen, wenn nicht die Bestimmungen in Betreff der eidgenössischen Abi Bierschillinger, der Constanzer ganzen und halben Dicken und der Zehnkrenziger, ferner des ^ci> ^ Ducatonen darin enthalten wären. Man vereinbart sich dahin, es bei jenem zu Baden errich- i>i^ ^^eich bis ans andere Zeit verbleiben zu lassen, jedoch der Dneatonen halber keine Aendernng zu ki^)nen dermaligen Lauf von 5 Dicken zu lassen. Den Herren und Obern soll es ferner soll ^"/^ucern ihr Belieben wegen der Constanzersorten und der Baslerplapparte zu übermitteln; darauf z^^'Zuglich die Berrufnng nncidgenössischer Münzen eintreten, vorbehalten die Bruchthcile der Dneatonen »ist dergleichen groben Sorten; die gangbaren Sorten sollen den dermaligen Cnrs behalten i». ^ald die dermalige Münzprägung in Lucern vollendet ist, sollen die Münzen überall geschlossen bleiben. ^!siscl^ aufgekommene Form des Kriegsdienstes bei fremden Fürsten, die Freifahnen, dem eidge- Kriegswesen zu größtem Nachtheil gereicht, lvird der Gubernator zu Mailand durch ein Schreiben ^chsst ^ ^ Kriegsdienstes aufzuheben, v. (S. u. Baden.) «I. Die Obrigkeiten sollen auf Tagleistung ihre Gesandten dafür instruieren, was für Mittel zu ergreifen seien, daß die ^ letzten Regiments in Frankreich zu ihrer Bezahlung kommen. «. sUri, Schwyz und Unter- z» lim der Beschwerden gegenüber Lucern endlich einmal los zu werden, lvird vorgeschlagen, darüber le zu gehen, auf welche Weise man einen neuen Kornmarkt zu Sins errichten könnte, wo dann lstex " ^"ders Korn kaufen dürfte, als die Angehörigen der die Freien Aemter regierenden Orte und zwar »Hb ^ ^men Hausgebranch, die Müller allein für ihren Mühlegebrauch auf ordentliche Patente hin stste»' ^ nichts auf andere Märkte geführt werden darf. Alan solle auch Zug dafür zu gewinnen stxx O^l Man die Durchfuhr durch sein Land nöthig habe und mit demselben wegen einer bestimmten Fuhr- lvii, ^ ^ständigen müsse, sowie auch mit Küßnacht. Wenn man Zug für diesen Plan gewonnen hat, so lst ^ ^"e Conferenz der „den Aargau" regierenden Orte nach Bremgarten zusammenberufen, um daselbst Üist ^^^en gegen Lucern vorzubringen und den Markt ins Leben zu rufen. Andere Gesandte aber lqz ^ ^lcht, man sollte, weil eben Lucern doch der am besten gelegene Ort für einen Markt sei, vorerst Littel liegen dasselbe gebrauchen und erst dann, wenn man nichts ausrichte, zu jenem andern freiten. Für den ersten Fall konnte man auch den Weggiserhanvel (die Weggiser waren, wie noch ^ Siegel zeigten, die Bundesgenossen der drei Orte) damit verbinden. Schließlich vereinigt man 1112 Deccmber 1638 und Januar 1639. sich dahin, Luccru nochmals durch ein Schreiben zu ermahnen, jene beschwerlichen Auflagen aufzuh^'^ widrigenfalls mau ihm das Recht darschlagen würde. L. (S. u. Bellenz :c.) ^ ^ird ^ geschalten, daß, wenn fünfvrtische Tagsatzungen zusammenbcrufen werden, die Zusamiuenberufuug dein ^ gang nach von einem Orte nach dem andern ausgehe, und daß der Landschreibcr unter dem Sicgck ^ jenigen Ortes, an welchem der Umgang ist, die Zusammenberufung ausfertige. I». (S. u. ». Dem Wachtmeister Stentz vou Zug wird wegen seiner entwendeten Waaren ein nachdrückliches schreiben nach Napperswhl bewilliget. Man sche auch im Abschnitte Herrschastscmgckgcnheitcin Grafschaft Baden. «. Art. 03. Kriegssachcn. Vontei Bellcnz :e. I,. Art. 1001. was. vi aus dem Nidwaldncrcrcmplar. 880. Konferenz von Zürich mit dem Gotteshaus Wettingcn. Wcttingcn? 1333, 23. Dcccmber (13. a. K.). Staatsarchiv Zürich. Nrkimce» der Ttadt und Landichast, Nr. I2i. ' ^ Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Schneebcrger, des Raths. Gotteshaus Wettinge"'^. Christophorus; Zkiklaus von F'lüeh, Couventual; Johann Bernhard Schmidt, des Raths, von Uri, - vogt zu Baden. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenhciten: Grafschaft Baden. Art. ISO. Localis. 881. Konferenz der katholischen Orte. Lucern. 1K39, M. und tt. Januar. Staatsarchiv Lucrr». Als». >Ie anno UM. Bd. XXIX. tot. 7. altt-Ach' Gesandte: L.ucern. Ludwig Schumacher, Schultheiß und Venner; Jost Bircher, Ritter, ilir heiß; Kaspar Nazeuhofer, Seckelmeister; Ludlvig Meyer, Kornhausmeister. Uri. Johaiiu Vruuucu, Ritter, Landammauu; Johann Walthart Im Huf, Statthalter. Schwyz. Jtal ^ü'di"b, ^ ammanu und Pannerherr; Michael Schorno, Alt-Seckelmeister. Unterwal den. Atarguard Landammann, von.Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Landammauu, von Nidwalden. Zug^ ^,i. Brandenberg, Statthalter; Niklaus Jtcn, Seckelmeister. Glarus. Fridolin Tscyudi, Land^' Freiburg. Jakob Bumann, Seckelmeister. Solvthur n. Aiauriz Wagner, Altrath. A P ^g,B J u n e r r h v d e n. Akartin Suter, Landammann. Abt St. Galleu. Marx von Ulm zu Griese Hofmeister. Nachdem Stadt und Festung Brcisach (19. December 1638) in die Gewalt Bernhards von ^ ^ gekommen war und in der Nähe der Grenzen der Eidgenossenschaft Truppen der fremden Kriegs"""., angesammelt hatten, wurde diese Coufercuz zusammeuberufeu, um sich über die Maßregeln zu des Vaterlandes zu beratheu. ». Bei dieser Berathuug tritt die Sicherstelluug der Pässe in de« ^ Januar 1639. 1113 ? ' bä »lau aber findet, daß darüber nicht wohl ein Beschluß ohne die andern dabei interessierten Orte ;»l, ^^en könne, so wird beschlossen, diese Angelegenheit auf der nächsten Tagsatznng zu Solvthurn Unterdessen ersucht man Zürich, den Landvögten gute Wachsamkeit anzuempfehlen, nnd ^uilferenz a>ls an dieselben in ähnlichem Sinne. I». Es wird die Erwartung aus- Herren nnd Obern werden die nach Solothurn abzuordnenden Gesandten dahin instruieren, v" ^"^^^en Ambassador und den Eidgenossen der andern Religion zu Gemüth geführt werde, ^ katholischen Orte entschlossen seien, des Vaterlandes Conservation wohl wahrzunehmen, und gleich hoffen, daß dieselben darauf bedacht sein werden, jeden Durchpaß durch die Eidgenossenschaft ^ ^ Zugleich auch zu wissen begehren, ob man sich auf die frühern Abschiede und auf das i»^/^1hrvchene verlassen könne. Ferner möchte man den Ambassador ersuchen, dein Ungemach, dem Gewalt widersetzen müßte, zeitlich vorzubeugen. Den Eidgenossen der andern Religion freundlich insinuiert werden, es könnte am besten dem zu befürchtenden Ungemach dadurch be- daß man dcil Fürkauf und die Abführung der Victualien nicht gestatte. Uebrigcus wird .^. ^'fchlossen, sich in guter Bereitschaft zu halten und einander bei drohender Gefahr treulich, anf- Zlbh' Üblich, tapfer und mannlich mit Gut nnd Blut beizustehen. «. Johann Erhard Schenk von Castcl, ^ Bischofs von Basel, eröffnet den Gesandteil Folgendes: 1) Trotz dem vom Herzog von ^ ^'u französischen Ambassador gegebenen Worte dringe der Cvmmissarius Daler auf die Abliefe- ^fchbflichen Gefälle im Erguel llild Müilsterthal. 2) Der Bischof habe so viel nicht erhalten ^bsvl^' vierten Theil der Zehnten aus den drei Vogteien Zwingen, Pfeffingen und Birseck 3) Der Bischof müsse besorgen, daß das noch einzig ihm übrige Schlößlein und Dörflein gllciHj^ Weilnarischeil ilicht nilangefochteil bleibe trotz der darin befindlichen lebendigeil Salva- TtP fkeben katholischen Orte. 4) Der Bischof bitte, die Gesandten möchten dahin wirkeil, daß sein ^ dcili^ ileileil Eiilquartierllilgeil im Erguel und Münsterthal verschollt werde, sondern daß auch ^chvf tz ^^kichen Soldateil abgcfiihrt »verdeil lind Alles in den alteil Stand gesetzt werde. 5) Der ^ französische Commandant zli St. Ursiz den Unterthaueu daselbst zugcmlithct ^Itet ^ Frailkreich auf elvig einen Eid zu schwören- Er bitte um Abhülfe. — Es wird gut cr- ^^Isad^ uächstcn Tagsatzllng zu Solothnril sich alles Ernstes dieser Sache anzlinehmen und beim Nachdruck nameiitlich auf die Restitution der bischöflichen Lande zu dringen. Und ^ Bericht nachgefolgt ist. daß der Commissarius Jmmeli ül Folge eines Befehls von Herzog e^ ^Me im Ergilel und Aiünsterthal fordere, wird obiger Beschluß bestätigt und für noth- ^geh^^^et, einstweilen an den Herzog von Weimar und an den Ambassador nachdrückliche Schreibeil ^ Vigier, Secretär lind Dolmetscher des Kölligs von Frailkreich, eröffnet, daß der ^ Gesandteil künftigen Sonntag in Solothnril erwarte und hoffe, dieselben werden „mit einem begehrten Aufbruch von 6000 Mann verseheil sein. Dieß wird aä rsksosnäum > jedoch solle man nicht vergesseil, die Bedenken „für den allgemeinen Stand" dem Ambassador ^^"stellen. «. Es ivird ein Schreiben des Prälaten von Einsiedel«! verlesen. Die Gesandten ^^ken ab und erklären, sie Hütten sich nicht versehen, daß sie nochmals mit dieser Sache behelligt ^>i Reiben bei dein von ihren höchsten Gewalten gefaßten Beschlüsse und sprechen vie Hoffnung aus, ^ ^k)whz bei seinem Rechte schirmen und den Prälaten zur Ruhe weisen. Die Gesandten, ohne "P nehmen das Schreiben in den Abschied. Svlothurns Gesandter ist instruiert, zu erklären, daß 140 1114 Januar 1639. sein Ort au dem aus dieser Sache eutsteheudeu Unheil keine Schuld tragen wolle, und daß man dem ^ lateu nicht davor sein könne, wenn er bei andern Orten um das Recht nachsuche. t. In BcMll ^ Taxation der Minzen vergleicht man sich dahin, daß es in Beziehung auf die groben Gold-und Silberst'^ bei dem letzten Abschied von Brunnen bleiben soll, daß aber der Zehnschillinger zu 3 Schwyzcrbatzcw Vierschillinger zu einem guten Batzen gewerthet sein soll. Lncern wird gebeten, diesen Ruf beförda > ergehen zu lasseu. 88Ä. Gemeiueidgenvsstsche Tagsatzimg der XIII Orte. Solothurn. 1630, 17. bis 20. Januar. Staatsarchiv Zürich. (?ost. XII. 148. toi. V. Staatsarchiv Lncern. Absch. üo anno 163!). Vo. XXIX. t'ol. 1^- Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Burgermeister: Ludwig Schneeberger, Zcugherr und des ^ , Bern. Franz Ludwig von Erlach, Schultheiß; Hans Rudolf Willading, Venner. Lucern. Meher, des Raths; Kaspar Nazenhoscr, Seckelmeister. U ri. Hans Heinrich Zum Brunnen, LandaiwU's ^ Kaspar Rvmanus Troger, Ritter, Alt-Landammann. Schwhz. Jtal Neding, Landanunann; Hans ^ . Ceberg, Statthalter; Michael Schorn», Landvogt. Unterwalden. Marquard Jinfeld, Landai»"^ ^ Peter Jmfeld, Landshauptmann, von Obwalden; 5laspar Leu, Landammann, von Nidwaldew > Beat Znrlauben, Ammann; Christian Schon, Alt-Landschreiber; Christian Jten. Glarus. ^,i, Müller, Statthalter; Johann Melchior Hässi, Pannerherr; Heinrich Elmer, Seckelmeister; Jakob Laudshauptmann. Basel. Haus Rudolf Wettstein, Obcrstzuiiftmeister; Bernhard Brand, des Freiburg. Peter Heinricher, Seckelmeister; Jost Vrünisholz, Zcugherr. Solothurn. Noll, Ritter, Schultheiß; Hieronymus Wallier, Venner; Johaim Schwaller, Seckelmeister. Schafft Hans Jakob Ziegler, ck. II. O.; Georg Ott, Seckelmeister. Appenzell. Jakob Wiser, Landau"^ Michael Kern, Statthalter, von Jnnerrhoden; Johann Tanner, Landainmann; Johann Landsbaumeister, von Außerrhoden. Der König von Frankreich begehrt, gestützt aus das Bündniß, einen Aufbruch von 6009 Eidgs zur Defension seiuer Laude. Der französische Ambassador, Blasius Nlcliand, hat deßhalb diese lung ausgeschrieben. — ii. Eidgenössische Begrüßung. — Man läßt den französischen Ambassadv^ Session berufen und begleiten. Derselbe bringt vor, er habe Befehl, einen Aufbruch von 6000 begehren und anzuzeigen, daß man Alles thuu werde, um die Orte, insbesondere die abgedankten ^ zufrieden zu stellen, für welche er schon etliche Summen Geldes empfangen habe, die ihnen an-N ^ werden sollen; das Uebrige werde von Zeit zu Zeit ausbezahlt und künftig Borsorge getroffen ü^'d^^ die Zahlungen und Abdankungeil zu vollständiger Zufriedenheit geschehen. — Mau läßt durch schuß von allen Orteil dem Ambassador die bekannteil Beschwerden wegen der ausstehenden ll. s. w. neuerdings vorstellen und ihn an seine mehrmals gegebenen Vertröstungen erinnereil, b" nehmen, ob er Befehl und Nüttel habe, den Beschwerden abzuhelfen, falls man den begehrteil Ansd^ ' jcheii ») Anm. Im Baslcrexemplar ist das in den andern Exemplaren stehende Fclbcr durchgest^ > dafür Zellwegcr gesetzt, welches Wohl der richtige Name ist. Januar 1639. 1115 chn ^ ^ ^^l'^udte erklärt hierauf, er habe Befehl, jedem in den Aufbruch einwilligenden Ort sofort ^ Mensch,,, cmch Fried- und Vereinungsgeld auszuzahlen; desgleichen solle den abgedankten Oberste»? und ^Meilten so viel als nur möglich ausbezahlt uud im Laufe des Jahres sollen von Zeit zu Zeit ansehnliche "Aiea entrichtet werden. Obwohl dieselben bei etlichen Personen in Frankreich in die 259,009 Fr. auf- ^chen hätten, solle denselben doch an ihren künftigen Zahlungen bis zur letzten Abrechnung nichts abge- , werden. Ja Betreff der auf die alten Contracte allsstehenden Distributionen werde er Alles anwenden, hierin ein guter Wille gcmacht werde. — Zürich, Bern, Uri, Glarus beider Religionen, Basel, Svlothlirn, Schaffhallsen, beide Appenzell willigen ein, jedoch so, daß des Gesandten Gegcnver- erfüllt werde. — Lncern, Schivhz, beide Unterwalden und Zug nehmen die Sache in den h'e»>d. ^ h^h^" Gewalten liicht mehr hätten versammeln können, das Vaterland selbst von dcZ U" ^^^en umringt und es bisher Nebung gewesen sei, daß man auf einer solchen Tagsatzung blos ' '"bchsadors Begehreil entgegengenommeil habe. — Diese Erklärungen werden dem Ambassador durch l>ea ^^^en Ausschliß mitgetheilt, die gerügten Mängel und Klageil specificiert eingegeben und Abhülfe ^ Der Ambassador vcrdailkt die gezeigte Bereitwilligkeit, ladet die einwilligenden Orte ein, die Pension, das Fried- und VcreinungSgeld in der Stadt Svlvthurn abholen zu lassen. Dic- welche ihre obersten Gewalten noch nicht hätten versanuneln können, würden auf gleiche Weise sobald sie ihre Entschlüsse nvtificiert hätten. Er versichert, es solle dafür gesorgt werden, Zu '^ngel, über die mail sich billig beklage, künftig alle beseitigt werden. I». Die Obrigkeiten haben höchsten Mißfallen erfahren, daß verbündete Potentaten das ihnen bewilligte Kricgsvolk den ^irei, Vereinungcn schnnrstraks entgegeil außerhalb ihrer Lailde gebrauchen und in Herrschaften ihx^^che "üt der Eidgenossenschaft confödcriert sind, und daß die Obersten und Hauptleute sich nicht sich ^gemäß verhalten, wodllrch der Reputation des Vaterlandes Abbruch geschehe. Alan entschließt ^ einhellig dahin, daß, weil bisher jedes Ort seine Hanptlcute besonders in Eid genommen, ein der elllfgesetzt lind ohne Unterschied gehalten werden solle, v. Es wird vorgestellt, daß von de,, ^ ^^geilvssenschaft theils verbündeten, theils benachbarten Ständen bald der eine, bald der andere dcz ^ ^^gendeil Parteieil unterdrückt und zn Grunde gerichtet werde. So werde von den Commissären »ichtBerilhard voil Sachsen-Weimar auf die bischöflich-baselschcn Zehilten, Renten nnd Gefälle ^>c>bl 7^ Neichsbvden, sonderil auch in den vcrbnrgerten Herrschaften, als Ergliel nnd Münsterthal >»iss^. ^ gegriffen. — Es wird dcßhalb ail den Herzog Bernhard geschrieben, desgleichen an den Cvm- Hhr daß er mit Beziehung der Zehnten und Gefälle im Ergliel nnd Münsterthal bis zur Nück- istq>l^, ^t'zogs aus Burgllild innehalten möchte. — Es wird auch ein Schreiben an den Rönig von e>ile ^ Gunsten des Bischofs berathen, das aber erst dann abgehen soll, wenn vom Herzog Berilhard ^sscir. gekominen ist. — Weil aber glaubwürdige Berichte Angekommen sind, daß genannter Coiil- schloß Erguel, welches im eidgcilössischen Bezirk gelegen ist, mit Reitern besetzt habe, so wird st. sofvrt an den König von Frankreich, ein zweites an den Cardinal Richelieu abgesandt. ^Herstellung und Verwahrung der Pässe wird, damit nicht durch plötzlicheil Einbruch dem ' Schaden zugefügt werde, da nämlich bei den gegenwärtigen Läufen niemand zu trauen sei, und Orten glatte Worte gegeben werden, für nothwendig erachtet, an die Obcramtleute der her- ^chi», liegendeil Landvogteicn, desgleichen an deil Abt von Rheinau zu schreiben lind sie zur st von Wachen aufzufordern, v. Basels Gesandte eröffneil, ihre Stadt habe sich jederzeit be- 1116 Januar 1639. flissen, weder der einen noch der andern kriegenden Partei zu widerwilligen Gedanken Anlaß zu gebe» ^ sich in den Schranken der Neutralität zu halten. Mit Bedauern habe man daher vernommen, daß »» ^ schiedenen Orten allerlei Drohungen wider ihre Stadt ausgestreut werden, als habe sie die Uebergabe Stadt und Festung Breisach verursacht, da sie doch den kaiserlichen Commissarieu während der Belags 1509 Sack Früchte verabfolgt habe. Man möchte dergleichen unwahren Zulagen keinen Glauben bei»^ ' sondern in allen Fällen ein wachsames Auge ans ihren Stand haben und im Nothfall mit cidge»bsb> > Hülfe ihm beistehen, t. (S. u. Mendris.) K'. (S. u. Lanis.) I». Es wird auch darauf hiug^^ daß es bei den dermaligen gefährlichen Zeiten nicht unzweckmäßig, ja sogar uothweudig wäre, dal> eidgenössischen Orte die Bünde neuerdings beschwören, wovon bald die Kunde zu Fürsten und gelangen und sie veranlassen würde, um so weniger etwas gegen die Eidgenossenschaft zu versuchen. die Gesandten über diesen Punkt nicht instruiert sind, wird von etlichen Orten begehrt, daß derselbe >» Abschied gesetzt werde. Verhandlungen der katholischen Orte. ,z i. Alis Anlaß des zu Gunsten des Bischofs zu Basel an Herzog Bernhard abzuschickenden Schirls wünschen die katholischen Orte, daß der Herzog zu der schon früher besprocheneu Konferenz Ort u»b ^ bestimmen möchte. Zu derselben möchten dann Freiburg und Solothuru Abgeordnete ernennen/ Nöthen des Bischofs zur Seite stehen könnten. Ii. (S. u. Vier ennetbirg. Vogteicn überh.) I- ^ saudtschaft von Schwyz eröffnet, daß der Abt zu Eiusiedeln unlängst ein Schreiben an den Vorort L»^ habe abgehen lassen, in welchem er gegen mehrere von ihren Herren und Obern aufgestellte Pu»k^ testiert habe. Die Gesandtschaft ist instruiert, eine Gegenprotestation einzulegen. Man sehe auch i»i Abschnitte Hcrrschciftscmgelcgenheiteiu Vier cnilctb. NoMien überh. Ii. Art. 148. Geistliche Pfründen?c. Llmtwogtci Lauis. xx. Art. 285. Localis. Landliogtci Mendris. I'. Art. 321. Justizsachcn. I—I aus dem Luccrncreremplar. 88». Coiiserenz der evangelischen Städte, evangelisch Glarns und Appenzell - Anßerrb^' während der gemeineidgenössischen Tagsatzung zu Solothnrn. 1639, 17. und IL. Januar (7. u. 8. a. K ). StaatSarÄiv Zürich, (üest. XII. 148. IM. 4. Gesandte: Die in Absch.882 angegebenen. Zürich trägt darauf an, vor Bewilligung des Aufbruchs den Ambassador um eine Erklär»»!? ^ drücklich zu ersuchen sowohl wegen der ausstehenden großen Zahlungen von Kapitalien, Zins»", ^ ^ Pensionen, als wegen der noch nicht erfolgten Befriedigung der Obersten und Hauptlente und >eic Beschlverden der Kaufleute. Ebenso sollte man sich über den eigentlichen Zweck des Aufbruchs ' 8.P man die Obersten, Hauptleute und Soldaten zu halten gesonnen sei, erkundigen. Plan könnte Begehreu aä rökorsnämii oder Behufs einer gemeinsamen Erklärung auf einer Tagleistung Z» Kc» den Abschied nehmen oder aber daraus denken, es abzuschlage» im Hinblick auf die vielen sr»^ Januar 1639. - 1117 bc>u^ ^ Sterbenslaufe uud auf das Bedürfnis; des Volks zum Schutz des Vaterlandes und zum Fcld- ' Im Fall der Einwilligung müsse man dafür besorgt sein, daß die Obersten und Hanptleute sich nicht ^ M den Inhalt des Bundes brauchen lassen, daß die Obersten nicht hinter dem Rücken der Hauptleute ^ 'Mieren, dieselben nicht, wie früher geschehen sei, ans irgend eine Weise übervortheilen, und daß sie keine Gerung der Fähnlein oder andere Neuerungen der Art gestatten. — Bern erklärt sich dahin, bei den Mwärtigcn Zeitumständen und der Beschaffenheit dös Begehrens sei die unbedingte Einwilligung am . I ^ man im Nothfall keine auswärtige Hülfe als von Frankreich zu erwarten hätte und der Aufbruch ^ Erhaltung des Königreiches begehrt werde. Den Obersten und Hauptleuten solle bei lllchworenen Eide auferlegt werden, sich nicht wider den Inhalt des Bundes braucheil zu lassen oder ^mmrungcii zu gestatteil. — Evangelisch Glarus glaubt Gründe zu haben, den Aufbruch abzuschla- Namhaftes an die alteil Forderungen bezahlt werde. Ueberdieß hätten ihre katho- »iid^ ^'^andleutc, die doch nicht mehr als ein Viertel der Mannschaft haben, bei den Hauptnlaiinschaften ^ sonst bisher immer den Vortheil gezogen. Es verlaute, daß denselben noch ein Fähnlein unter das alte bewilligt sei; in diesem Falle hätten die Evangelischen an fünf Fähnlein vder Compagnieen, ic aus dein Land Glarus in des Königs Diensten seieil, nur den zwanzigsten Theil, an einer Com- Theil. Evangelisch Glarus gedenke dem Ambassador wegen dieser schimpflichen und h^»^lflichcn Sache Vorstellungeil zu machen. — Basel lind Schaffhallseil erklären, bei den dermaligen die ^ ^'^'M wäre es eigentlich nvthwendig, daß man ihnen zu ihrem Schlitze Volk schickte. Wenn jedoch besonders die evangelischen, einwilligten, wollten sie jedes anch ein Fähnlein geben, damit z^"^mclls sie, besonders Basel, wie vor drei Jahren, den Unwillen Frankreichs fühlen müßten. — ^^,^'Äußerrhoden will einwilligen, wenn ihm zuvor ein verfallenes Fried- und Nercinungsgeld bezahlt ganzes Fähnlein zugetheilt wird, indem es keine getheilte Cvmpagnie mehr haben will. 884. ^nfereilz der evangelischen Städte , evangelisch Glums und Appenzelt - Auszerrhoden während der gemeineidgenvssischen Tagsatzung zn Solothnrn. 11139, 19. und 29. Januar (9. u. 10. a. K.). TtantSarchiu Zürich. (lest. Xll. 146. tol l. ^sandte: Die im Absch. 882 angegebenen. berichtet, was für beschwerliche Zuuluthungen ihm die Zeit her wegen der Belagernng und Ae^ ^ ^^bt Breisach voil Seite der beiden kriegenden Parteien gemacht worden und wie viel Nn- ihm widerfahren seieil; es werde bezüchtigt, die Uebergabe Breisachs verschuldet zu haben, in- ahg. ^ ^tzoimarischeil voil Basel aus Fürschub gethan, den Kaiserlichen dagegen Mahlen und Backen ^ Morden sei, tvie der General Götz an den Herzog von Lothringen geschrieben habe, während »ilt> ^Mntheil klar z>l erweiseil wäre. Basel werde dcßhalb von verschiedenen Orten her durch hohe ehx '^bere Standespersoilen bedroht, und öffentlich werde ausgesprochen, man müsse zuvor Basel haben, ^ ^^älch tviedergetvinnen könne. Die eingelangten Warnungen, deßgleichen die Gewaltthätigkeiten, m Zeit her an Basler Bürgern hie und da im Reich verübt worden seien, leisteten den genügenden 1118 Januar 1639. Beweis, daß neben dein Haß wider die vier evangelischen Städte ein feindlicher Anschlag wider Basel gck^ sein müsse. Basel wünsche zu vernehmen, wann und wo es sich gegen die falschen Zulagen vertheidigen ob nicht darüber eine gründliche Apologie ausgefertigt werden solle; desgleichen, ob man nicht, weil liches Kriegsvolk unversehens in einer Nacht bis an die Stadt kommen könnte und die gesammten cva>>^ lischen Städte auch nicht wenigen Gefahren ausgesetzt seien, auf den Frühling das im März vergcmg^ Jahres abgeredete Defensionswerk an die Hand nehmen sollte. — Schaffhansen stellt ebendasselbe gehren, namentlich weil die kaiserliche Macht sich neuerdings unweit seiner Stadt sammle und dieselbe >" weniger als Basel bedroht werde. — Es wird für nothwendig erachtet, daß Basel bei der dermal^ allgemeinen Tagleistnng seine Entschuldigung anbringe, und daß deßwcgen muh mit Herrn Melia»d ^ sprachen und ihm die Gefahren vorgestellt werden. Was das Defensionswerk betrifft, so nimmt m"" s selbe in den Abschied. Für den Fall, daß einem Ort etwas Widriges zustoßen sollte, verspricht man ^ gegenseitig ungesäumten Zuzug, wofür jedes Ort nach Möglichkeit gerüstet sein soll. I». In Betreff Capitäns de Champagne, den Basel wegen ausgestoßener Drohungen verhaftet hat, ist man der Änim ' daß die Gesandten Basels des Ambassadors Gutachten darüber vernehmen sollten und der Capitän auf crsv» Reparation und gegebene Cantion, daß er wider Basel ferner in keiner Weise etwas vornehmen wieder ledig gelassen werden möchte. «. Die Gesandten werden zu berichten wissen, was ihnen von ^ Abgesandten der Stadt Biel wegen ihrer Pannerslente im Ergueler Thal und des von Herzog Beem" an dieselben gerichteten Ansinnens mitgetheilt und was denselben darauf geantwortet worden ist- ' glaubt nicht, daß der Stadt Biel eine beschwerliche Znmnthnng gemacht worden sei, sondern daß es " bei dem, was man von den Ergnelern als bischöflich-baselschcn Unterthanen schon begehrt habe, werde. «I. Auf das Anbringen der Gesandten von Mülhausen, betreffend die Restitution etlicher Grafen von Ortenbnrg ihm verpfändeten Dorfschaften und anderer von dem Hans Oesterreich ihm schon lange Zeit vorenthaltenen Güter kann man nicht finden, daß die Restitution von dem Herzog ^ hard dermalen sollicitiert, sondern daß damit noch zugewartet werden solle, weil die gegenwärtige" ö länfe allerhand ungewissen Aendernngen unterworfen sind; doch möge man gern geschehen lassen, ^, Hansen von sich ans oder durch nochmalige Vermittlung des Herrn Residenten „Mokel"^) unter VorMM ^ seiner Nechtsame etwas auszurichten versuche. Zu diesem Zweck könnte Mülhausen sich auch vertrau^ ^ den Generalmajor von Erlach wenden. Uebrigens anerbietet man sich, der Stadt jederzeit mit ei^ sischer Aufrichtigkeit Hand zu bieten, v. Für den Fall, daß die gräflich Pappenheimische Hochze^ ^ Fortgang haben und man bedacht sein würde, für eine gemeinsame Hochzeitsgabe sich zu entschließe", Zürich ersucht, die Meinung der übrigen Orte einzuholen und das Nothwendige zu besorgen. *) Im Baslerexemplar Morkhel. 88S. Conferenz von Bern, Freiburg und Svlothurn während der gemeineidgenössisch^ Tagsatznng zu Solothnrn. 1K3S, im Januar. Staatsarchiv Frcilnirg. Solothuniilchc u. s. >r. Abschiede. Bd. 7ü. Gesandte: Die im Absch. 882 genannten. Januar 1639. 1119 Da nainentlich in Folge des Aufenthaltes fremden Kriegsvolkes an den Grenzen eine Menge schlechter ""'M in die Eidgenossenschaft gebracht worden ist, vereinigen sich unter Natificationsvorbehalt die Gc- ." ten auf folgende Maßregel, welche Bern für seine Lande bereits angeordnet hat. Gänzlich verrufen ° sein: die Baslcr Duplex, Plapparter, die neuen Lucerner Batzen, die Straßburger, Hanauer und ^szcnburgcr Dreibätzner, alle Zehnkrenzerwerthige und alle ausländischen geringhaltigen Münzen. In ^'chung Gold- und Silbersorten läßt man es beim Alten bewenden, weil in diesen drei in/" geringe Differenz besteht. Um dem Mangel an Handmünzcn vorzubeugen, wird für das beste ' el erachtet, Bern die Vollmacht zu geben, wenn Mangel an Handmünzeu eintreten sollte, unter den " Anzeichen" der drei Städte Batzen und andere Handmünzeu nach dem Werthe, über welchen man sich ) ^'gleichen wird, zu schlagen, in welchem Falle dann der Prosit nach Verhältnis? unter die drei Orte ^ ^llt würde. Dieses Gutachten wird all i-ötsreucluin genommen. Neuenburg läßt durch Freiburg den '"Ich aussprechen, in diesen Abschied ebenfalls eingeschlossen zu werden. Es wird ihm willfahrt. 88G. Konferenz von Uri, Schlvyz und Nidlvalden. Brunnen. 2t. Januar. ranicSarchiv Nidwaldc». ^»sandte: Uri. Johann Walthart I»? Hof, Statthalter; Jost Püntiner, Seckelmeister. S ch w y z. '»eis/" ^^stian Abhberg, Att-Landammann; Johann Rigert, Alt-Statthalter; Michael Schrhber, Scckel- ^ > Landvogt Beeler, des Raths. 3iidwaldc n. Bartholomäus Stultz, des Raths. ^hcc/' unmer nneder Werbungen zu Ergänzung der eidgenössischen Regimenter, welche mit obrigkeit- ^^^^^gu"g ausgezogen sind, von Seite solcher vorgenommen werden, welche keine von den Obrig- ^Mte Patente vorzuweisen haben, so wird an Luceric geschrieben, es möchte in gesummter Namen den Landvögten der gemeinen Nogteien ernstlich befehlen, diesen Mißbrauchen zu Fchlbaren, Fremde oder Eidgenossen, in Gefangenschaft zu setzen und ihnen ihr Geld abzunehmen und strenge Mandate ergehen zu lassen, daß kein Nnterthan bei Verlust Leibes und Guts in dcr- ^sc»/ stch anwerben lassen dürfe. Sofort sollen ferner von dieser Conferenz aus Schreiben in blassen und Zug und Obwalden von diesen Beschlüssen Kenntniß gegeben werden. In den '»eist,, namentlich zu Flüelen und Brunnen soll man ein wachsames Auge haben und Alle zurück- ^^he keinen authentischen Paßzedel haben. I». Statthalter Rigert berichtet über die Resultate Ez ^ , />wn ^ III Bünde und nach Sargans. (Der Inhalt seiner Relation ist nicht angegeben.) >»H ^ hervorgehoben, daß die Bündner gegenüber den katholischen Orren sich zu aller Freundschaft Correspondcnz anerboten haben; zugleich wird auch auf die unzureichende ^ ^^ichaft im Sarganserland aufmerksam gemacht, v. (S. u. Bellenz w.) «I. Dem Johann ÄG Wersau wird ein Schreiben an die Gegenpartei wegen des Kostenrestes bewilligt, v. (S. u. "Z?c.) ^Ülej Man sehe a>lch i»> Abschnitte HenschastsangclcjZcnhcitcn: ^"'1 n. o. Art. IMK. 1007. 1120 Januar und Februar 1639. 887. Vertrag zwischen Zürich und dein Johannitermeister resp. Tobel. Rapperswyl. 1639, 2!). Januar (19. a. K ) Staatsarchiv Zürich. Urkunden der Stadt und Landschaft Nr. 436. Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Schueeberger, des Raths. Johannitercommenthtt^ Tobel. Hartmann, St. Johanns - Ordensmeister; Johann Konrad von Nosenbach, Conanen^ zu Tobel. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgenheitcn: LlUldgrasschast Thnrgail. !>. Cotlferetlz der katholischen lnit Spaniel: verbündeten Orte. Lueeru. 1639, 23. und 26. Februar. Staatsarchiv Lnccr». Absch. a»,n> liM, Bc.XXIX. toi. tu. Gesandte: Lllceru. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß uud Stadthauptmaun; Heinrich Ritter, Statthalter uild Pannerherr; Jakob Bircher, Alt-Bauherr; Kaspar Nazenhofer, Seckelmcister. Februar 1639. 1121 ^hann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landaininann; Johann Walthart Im Hof, Statthalter. Schwhz. val Reding, Landammann und Panncrherr; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter. Unter- valden. Marquard Jinfeld, Landammann, von Obwaldcn; Kaspar Leu, Ritter. Landaininann, von wtvalden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Jakob Andermatt, Seckelmcistcr; Christian Schon, t-Landschreiber. Freibnrg. Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Appenzell-Jnncrrhoden. Zii^v" ^Mr, Landaininann. Abt St. Gallen. Georg Dietrich, Ritter; Georg Renner, Neichsvogt Don Diego Saavedra Fajardo, außcrordeiitlicher Ambassador des Königs von Spanien, erscheint, geholt durch einen Ausschuß, vor den Gesandten und stellt denselben in einem längern Vortrage die Ge- für die Eidgenossenschaft vor, wenn Burgund unter französische Herrschaft kommen sollte. Schon " hatten ihre Vorfahren König Heinrich IV. gegenüber erklärt, daß sie dieß nicht zugeben werden; sie )ten sich über die Mittel berathen, dem vorzubeugen; der König werde dazu behülflich sein. Darauf ^ auch ein Schreiben des französischen Ambassadors Meliand verlesen, iii ivelchein er sich äußert, daß ^^aiilineii habe, die Feinde seines Königs gehen unter allerlei Vorwänden darauf aus, die Geister zu ^accupsiiim und dem Bündnisse mit Frankreich Abbruch zu thun; er bitte die Gesandten, jenes Bündniß ^dächtiiiß zu behalten und denjenigen keinen Glauben zu schenken, welche zwischen dem König ^ 'huen Zwietracht stiften wollen. Bei der Behandlung dieses Gegenstandes verhehlt man sich nicht, daß ^ uothweiidig sei, auf guter Hut zu sein, damit man nicht das schwere Ungewitter des Krieges über ^^lgene Land bringe, daß Einniüthigkeit in den Entschlüssen von größter Wichtigkeit sei. Da aber bei ^^'^llhreibung Tages von dem zu berathenden Gegenstands: keine specificierte Andeutung gegeben daher auch keine einläßliche Instruction ertheilt worden ist, so kann Don Diego keine bestimmte Erklä- ^ ^ gegeben werden, sondern es wird die ganze Sache in den Abschied genommen. Durch einen Ausschuß wird ^ königliche Affection verdankt, das Resultat der Bcrathung notifieiert und er ersucht, sich daiiisi^ etwas näher zu erklären, welche für jenen Zweck in Anwendung könnten gebracht werden, ^ Obrigkeiten sich um so besser entscheiden könnten. Don Diego spricht darauf in seiner schriftlichen Wunsch ans, die Gesandten möchten sich unter Vorbehalt der Ratification von Seite ihrer ^ und Obern dahin erklären, daß, wenn der König von Frankreich und seine Anhänger nicht aufhören ^"fechten und die Plätze und Oerter daselbst einzunehmen, man sich mit dein König von D ^ vereinbaren werde, um Burgund wieder zu erretten und in den alten Stand zu setzen. Diese ^ Vatio,, sollte in bester Form ihm übergeben, den französischen Ministern, dem Herzog Bernhard von übrigen Eidgenossen zur Kenntniß gebracht und inzwischen der französische Aufbruch werden. Bei der Verhandlung über diese Antwort kommt man zu dem Schlüsse, daß es noth- ge>v ^ ^ ^vse Sache einer beförderlichst zusammenzuberufenden Tagsatzung der XIII Orte und der Zu- ^^dten vorzulegen. Uebrigens sollen die Orte ihre Erklärungen Lucern übermitteln, welches dann Don I>. ^ävoii Kenntniß geben werde. Durch einen Ausschuß wird derselbe von diesem Beschlüsse benachrichtigt, »»d P^ St. Gallcn.j Da die Mittel, welche Zürich und Basel zu Beseitigung der neuen zu Breisach Obiger Gegend eingeführten Zollsteigerungeu angewendet haben, ohne Erfolg geblieben sind und die Sache ^lür ^ Consequcnzen sein könnte, wenn man sie hingehen ließe, so stimmt die Mehrzahl der Gesandten ersuchen, ein „allgemeines" Schreiben deßwegen an den Herzog Bernhard zu erlassen und wie Copie davon mitzutheilen. t . Obwohl man der Ansicht ist, daß man das jüngste Schreiben des 141 1122 März 1639. Kaisers und das der Erzherzogin Claudia hätte beantworten können, so will man doch, weil in je»"" Schreiben auf eine baldige ansehnliche Gesandtschaft hingedeutet worden ist, dieselbe vorerst erwarb «I. Freiherr von Schwarzenberg, welcher im Begriff steht, nach Wien sich zu begebeu, bietet s""° Dienste am Hofe daselbst an. Es wird ihm durch einen Ausschuß gedankt und ein Begleitschein bewilligt, im Falle er eines begehrt, v. Da die Freifahnen und andere unerlaubte Werbungen »»«"" noch fortbestehen, ja sogar von Neuem sich zeige», wird der an die Amtleute in den Vogteien erlas!"" Befehl erneuert und der Gubernatvr in Mailand an das jüngst von Brunnen aus an ihn abgega»g"" Schreiben erinnert, t. Aus das früher den Orten schriftlich mitgethcilte Schreiben gemeiner III Bü>^ soll freundlich, doch unverbindlich geantwortet werden. (S. u. Baden.) I». (S. n. Nheinth^ i. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch im Abschnitte Hercschaftsangelegenheiten: LailtMllfschnft TlMMtt. i. Art. 16t. Getteshiinscr, Klöster. Landvontci Nhciitthal. I». Art. 70. Ewiger Versprach. Grafschaft Baden. Art. Igt. Locales. 8S1. Conferenz der IV evangelischen Städte. Aaran. 1639, 15. März (5 a. K) Staatsarchiv Zürich. (Zost. Xll. 148. toi. 83. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Burgermeister; Haus Heinrich Müller, Seckelmeister. Franz Ludwig von Erlach, Schultheiß; Johann Rudolf Willading, Vcnner. Basel. Johann Wettstein, Oberstzunftmcister; Bernhard Brand, des Raths. Schaffhausen. Johann Jmthuru, B»»I meister; Johann Jakob Ziegler, I. II. I)., Obherr und des Raths. Diese Conferenz versammelt sich auf Begehren der Stadt Basel und wegen des letzten kaiseel». Schreibens an dip XIII Orte, worin eine Tagsatzung begehrt wird; deßgleichen wegen des wichtige» g trags, den der spanische Gesandte unlängst zu Luceru vor den katholischen Orten gehalten hat, und ^ den evangelischen seither auch mitgetheilt worden ist. z». Wegen der unmittelbaren Nähe der beide» lichen Armeen, der Gefahren, denen besonders Basel und Schaffhauseu ausgesetzt sind, wegen der rungeu der Kaiserlichen, sie müßten einen Paß über den Rhein haben, um den Krieg in der Nachbarb'^ fortsetzen zu können, und weil die Wcimarischen sich verlauten lassen, sie würden, sobald jenes geseh^u - Gleiches thun, so daß beide Parteien sich der Hülfsmittel der Eidgenossenschaft zur Führung des KU bedienen würden; weil ferner die Grenzen längs des Rheins meist schlecht verwahrt sind, wird M ? ^ nvthwendig erachtet, daß man zu dem im verwrchenen Jahre verabschiedeten und seither mehri»»^ Sprache gebrachten Defeusionswerk in Gottes Namen schreite und also 1200 bis 1800 Alaun zu einiger Reiterei beförderlich aufstellen sollte. Es waltet dabei noch die Berücksichtigung, daß je»r „ Städte durch die schon lange dauernde Unterhaltung von Garnisonen erschöpft sind, daß sie frühes andern bedrängten Ständen große Summen vorgeschossen haben, daß die Berthcidigung des Land"- dem Auszug des,,Landvolkes nicht nachdrücklich durchgeführt werden könne, da dasselbe bald unwillsti ^ müde werde und sich keineswegs commandieren lasse, sondern bald wieder nach Hause eile. „Besser sil März 1639. 1123 ^ Ei allein anzugreifen, als Huhn und Nest sämmtlich zu verlieren." Wegen allerlei Bedenken möchte ^uit lns za Ende der bevorstehenden Tagsatznng zu Baden zugewartet, hernach aber die Sache unfehlbar ilöerk gesetzt und in jeder Stadt ein Kriegsverständiger bezeichnet werden, welche vier als oberste Haupt- "'ie bei einander sein und Gewalt haben sollen, auf Ratification der Obrigkeiten hin das Volk also abzuchecken, , iedes Ortes Gefahr oder Lage es erfordern wird. Sie sollen das Eommando so haben, daß immer ^>ngcn, welche in ein Ort commandiert werden, dein Hauptmann desselben Ortes gehorsam sind, sollen ') auch bei Zeiten nach guten Officieren umsehen. Die Auszüger und das Landvolk sind als Reserve an- ^ichen. Der Besoldung halber soll es bei den Abschieden des vorigen Jahres verbleibe,?. Damit der Seckcl für einmal verschont bleibe, ist man der Ansicht, daß in den vier evangelischen Städten und ^ Landschaften eine allgemeine Contribntion aufgenommen und auch die Stadt St. Gallen dazu gezogen ^'beu sollte. Man hofft, daß das Volk nicht länger als ungefähr bis Martini in? Dienst bleiben und als- wieder abgedankt werden könne. Basel wird freigestellt, seine Gefahr de»? französischen Ambassador ^ Nächster Gelegenheit vorzustellen, sowie was für Nachtheil den? König aus den? Verlust ihrer Stadt stehen würde, um denselben dadurch zu Bezahlung der versprochenen Gelder oder anderer Unter- . .""g zu vermögen. Basel versichert hierauf nochmals, daß seine Gefahr größer als je sei, und bittet, ^' 'uc?>? mit Dcfensionswerk nicht zögern möge. In demselben ist die Unterhaltung des Herrn de auch inbegriffen. I». Aus den? kaiserlichen Schreiben, sowie aus den? Vortrag des spanischen Am- b,dvrs, welche verlesen werden, entnimmt man, daß die Begehren der kaiserlichen Abgesandten auf künf- ^/^Wsatzung zu Baden eben von weitäussehender Natur sein werden, daß es sich dabei nicht blos um ^gehren des Durchpasses durch die Eidgenossenschaft mit fremdem Volk nach Burgund, sondern auch Httlfleistnng mit Volk, Munition und Proviant handeln werde, wobei voraussichtlich allerhand ^ Erbeinigung mit den? Hause Oesterreich werden auf die Bahn gebracht werden. Es 5ür nvthwendig erachtet, daß die evangelischen Orte sich über einen einhelligen Beschluß vcrcin- lautend: 1) die Erbeinigung verlange nur ein getreues Aufsehen, aber nicht die Gewährung i> 'Volk, Mmntion u. s. w., 2) solches wäre den? Bündnis; mit Frankreich stracks zuwider; 3) würde ^ ^stattung des Passes der Krieg unvermeidlich in die Eidgenossenschaft gezogen; mit den? Kriege »,,d die Eidgenossenschaft nichts zu thun; man sei schuldig, die Neutralität auch ferner zu halten ch ^ni?e fremdem Volk den Paß nicht gestatten, zumal da man nicht sehe, wie solches Volk wieder aus ih^! komme; Hütten ja selbst die Katholischen erklärt, sie gestatten den Paß nur solchen Leuten, die ikW wieder daraus wissen. Die Neutralität werde man den? Buchstaben gemäß beobachten. ^ ^ das eine oder andere katholische Ort mit seine»? Volk nach Burgund ziehen wolle, lasse man es des ^ ^ ^lber bei den? Abschied von Baden verbleiben. Würde man fremder Hülfe den Durchpaß gestatten, . -5,— ,, , ^ ^ > ^ Stand gesetzt würde; man müsse sich aber auch daran erinner», wie ,venig eifrig sie früher die ^ ^^''uan das l634 von den katholischen Orten mit Burgund errichtete nachtheilige Vündniß gutheißen. i>^"'dchte an gern sehen, daß die Freigrafschaft Burgund des Kriegsjammers entledigt und wieder ii? d'v» ^ Jnterposition angenommen, ja dieselbe ausgeschlagen habe. v. Weil die evangelischen Orte st^ ^ ^"gsum drohenden Kriegsgefahren bisher gnädig verschont gebliebci? sind, soll noch vor den uäch- »,^^u Festem ai? einem passenden Tage in allen evangelischen und ihre,? zugewandten Orte,? ein allge- Bettag angesetzt und den? Herrn der Heerschaaren mit demüthigem Fußfall und geistlicher ^l>u?ng gedankt werde!?. Der Tag hiefur soll ans nächster Tagsatzung zu Baden bestimmt werden. 1124 März 1639. «I. Wegeil der breisachischen ncum Zollbeschwerdm soll im Namen der vier Städte und von Bern besonders an den Generalmajor von Erlach geschrieben werden. «. In Betreff des Herrn von Rehlings der sich zu Basel unerlaubt niedergelassen hat und Paßzcdel für die abwärts fahrenden Schiffe erthci^ wird sich Basel gebührend zu verhalteil wissen, ohne daß mau ihm eine bestimmte Weisung erth^' t. Weil sich wegen der markgr.äflich-durlachischen Nuterthanen lim eine Handreichung zu Wiederau^ nlliug ihrer Felder niemand weiter gemeldet hat, so läßt man es dabei bewenden, z». Es wird nothwendig befunden, dem Herrn Meliand um Verlängerung der Frist zum Aufbruch der ncuzuwerbc»^ Fähnlein zu schreiben. I». In Beziehung auf dasjenige, was Doctor ab Jnsnla wegen seiner a» ^ Äbte zn Lüzel und St. Blasien gestellten Forderung von 1809 fl. Capital und vierzehn Jahreszinsen an Mülhausen geschrieben hat und Basel mittheilt, schreibt man an Mülhausen und warnt es, mit BeM auf deil Doctor ab Insul« behutsam zu sein. i. Auf nächster Tagleistung zu Baden soll man sich erklären, wie man es künftig in den evangelischen Orten der Abzüge halber halteil wolle, ob man ffl um mehrerer Freundschaft willen gegen einander aufheben oder ob man über eine gebührende Gleicht sich vereinbareil wolle. It. Der französische Ambassador schreibt an die vier Städte, sie möchteil sich für die falschen, der Krone Frankreich nachtheiligen Propositioncn der Spanier, die den Krieg in die ^ genossenschast ziehen möchten, gewinnen lassen. — Das Schreiben wird ack rokoronÄum genommen. I- ^ Beschwerden, welche Schaffhauseil bei Zürich wegeu der vou demselben angelegteil Gutsteuer a»^^. hat, und um was Schaffhauscn hinwiederum freundlich ersucht worden ist, werdeil die beiderseitigen ^ sandten zu berichten wissen. iiU. Schaffhausen zeigt an, daß es dem Wunsche Zürichs gemäß auf de» h Landgrafen von Stühliugen Hab und Gut der Zeit noch keinen Arrest gelegt habe, weil von demselben ^ viel als nichts im Lande sei und seine Obrigkeit selbst namhafte Forderungen an den Grafeil habe. N ^ u. Baden.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgcnhcitcn i Grafschast Baden. ii. Art. 4S. Straßen. 8S2. Conferenz der katholischen Orte. Lueern. 1639, 22. und 23. März. Staatsarchiv 4!»ccr». Absch.Ne nnno NZZg. Bd.XXIX. t'ol.KS. Gesandte: Lucer n. Jost Birchcr, Ritter, Alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Ritter, Statthalter und Pannerherr; Johann An der Allmend, Baliherr; Kaspar Razenhofer, Seckell"^ Uri. Johann Heinrich Zum Brunucil, Ritter, Landanunann; Johanu Walthart Im Hof, Stall Schwyz. Jtal Rediug, Landainmann und Pannerherr; Diethelm Schorno, Alt-Landammaim. tvaldeil. Niarquard Jinfeld, Landammann, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Landammawb ^ lob ,loth»^ Nidwaldcn. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Niklaus Jten, Seckelmeister. Glarus. Jakvb Statthalter. Freiburg. Peter Heinricher, Seckelmeister; Daniel von Montenach, Ritter. Sole Mauriz Wagner, Altrath. Appeilzell-Jnnerrhoden. Martin Suter, Landammann. - Gallen. (Niemand.) ^ silh Nachdem der Kaiser und die Erzherzogin Clandia eitle Tagsatzung der XIII Orte begehrt März 1639. . 1125 ^ ^"lischm Orten gegenüber dahin geänßert hatten, daß sie es gerne sehen würden, daß vorher die Gesandten anhörten, ivilrdc diese Confcrenz zusannnenbernfen. i». I. Am Tage nach ^^bmössischm Begrüßung werden die beiden Abgesandten, Jakob Hanuibal, Graf zn Hohenems, Vaduz »ack kaiserlicher geheiiner Rath, rind Isaak Volmar, I)r. 9. in die Sitzung abgeholt und tragen ) Uebergabe ihrer Creditive Folgendes vor: Der Kaiser hätte geglaubt, daß von Seite der Eidgenossen- iib^ ^ ^beiniguiig besser gehalten tvürde. Dagegen habe man wahrnehmen müssen, daß dessen Feinde ciilz ^miffsisches Gebiet gegangen seien, um die Waldstätte anzugreifen und von eidgenössischem Gebiete ^ ^Mnaterial, Schiffe und Proviant erhalten hätten. Frankreich sei in die Freigrafschaft Burgund hxj , ""t> habe die nach der Erbeinigung schuldige Hülfe der Eidgenossen durch offene Drohungen und ^^stiftungeu rückgängig gemacht. Französisches Kriegsvolk habe sich trotz der eidgenössischen Jnter- Landen des Bischofs von Basel eingelagert und Bernhards von Weimar erschöpfte Truppen daselbst ihre Winterquartiere bezogen und den Bischof seines Einkommens beraubt und seien endlich i>er,.^^'chen Boden gegen die Waldstädte gezogen, hätten Breisach genominen, von Particnlarcn aus Ai> ^ ^wssenschaft mit Munition, Schiffen, Proviant unterstützt. Es sei nun so weit gekommen, daß die ^^^uschaft von Italien, von den niederburgundischen Landen, von Oesterreich abgeschlossen sei. Durch Eid/^. Bractiken und Hurch die Verhandlungen in Solothurn sei Frankreich darauf ausgegangen, die Kaiser abtrünnig zu machen; derselbe hoffe, daß namentlich die katholischen Orte daran 1) i, s haben, und daß sie ans nächster Tagsatznng bei den übrigen Orten dahin wirken werden, Z) s ^ den Feinden des Kaisers heimlich und öffentlich begehrten Werbungen nicht gestattet werden, Zeiinsk! Vorschub, jede Zufuhr von Munition, Proviant und andern Kriegsbedürsnissen aus der Eid- i>e» sür dessen Feinde verboten werde, 3) daß alle diejenigen, welche sich in Kriegsdiensten gegen ^»ici ^ Oesterreich befinden, zurückberufen werden, 4) daß die katholischen Orte sammt ^dgeuossenschaft mit aller ihrer Macht an Volk, Munition, Proviant und andern „Kricgsbercit- Kaisers und des römischen Reiches Seite treten, wodurch hoffentlich eher ein allgemeiner ^>>>i^^ude kommen könne, als durch die bisher angewandten Machinationen. Der Kaiser werde ^rl> all seine Macht anwenden, die Freiheit der Eidgenossenschaft aufrecht zu erhalten. II. Es ^!cll>^^ Schreiben des außerordentlichen Ambassadors Don Diego Saavedra verlesen, in welchem djx ^ Anstichen wiederholt, die katholischen Orte möchten sich ungesäumt über die Büttel berathen, ^'gcii ^^B'afschaft Burgund entschüttet werden könnte, und eine Anzahl Volk zur Erhaltung der noch ^gc>i ^ Burgunds, namentlich der Stadt Salins rüsten und auch beherzigen, daß bereits ans den ^llt i Vvntarlier Prädicanteir eiirgesetzt lind der Gottesdienst der andern Religion mit Gewalt cingc- ^?t Berathung über diese Vorträge stimmen die Gesandten darin übercin, daß es die ^ dad^ Grbeinigtmg beharrlich zu halten und Burgund vom Untergänge retten zu helfen Frieden zll befördern. Da aber diese wichtige Sache von der Deliberation der Obrigkeiten ^ dG ^ Mitivirkung der übrigen Stände abhängt, so läßt man sich auf keine weitere Dcclaration ein, die Sache den Herren und Obern referieren werde, damit man zu Baden in Verbindung mit ^ "vtl,?'! ^"l>en einen Entschluß fassen könne. Um die Sache desto besser in Gang zu bringen, wird ^ Ei» erachtet, daß die katholischen Orte sich noch unterreden, ihre Beschlüsse einander mitthcilen "^gkeit zu erzielen suchen und auch mit den übrigen O>M freundlich tracticren. Den kaiserlichen ^ wird davon Kenntniß gegeben. Don Diego wird durch einen Ausschuß die Versicherung 1126 März und April 1639. das; die Orte es au nichts zu Gunsten der Freigrafschaft Burgund werden fehlen lassen, und die tröstung auf die zu Baden erfolgende Erklärung gegeben. Weil in Betreff des begehrten wirklichen einige Gesandte der Ansicht sind, es möchte besser sein, bevor das Begehren vor die hohe Gewalt est werde, sich von der Geneigtheit der Eidgenossen der andern Religion, für Burgund etwas zu thun, Ken» ^ zu verschaffen, so wird es der Discretion des Ambassadors anheimgcstellt, das Begehren einstweilen Z>»' zuhalten; hingegen erscheint es nothwendig, daß derselbe unterdessen auf die Mittel denke, welche derg ^ Execntioucn erfordern, und sich mit denselben gefaßt mache. I». Der apostolische Nuntins verabschiedet sich und reist als außerordentlicher Legat zum König von Frankreich. Gratulation und ^ sagung für die geleisteten Dienste durch einen Ausschuß. Zugleich wird auch beschlossen, ein Danksag'»^ schreiben an den Papst zu erlassen, v. (S. u. Nheinthal.) «I. (S. u. Lnggarus.j v. (S- »- ^ Aemter.) t. Alan hält es für passend, sich zu Baden zu besprechen, auf welche Weise den Oberste» Hauptleuten zur Bezahlung ihrer noch bedeutenden Forderungen verhelfen werden könnte. Mnn sehe auch im Abschnitte Hcrrschastscmgelcgeilhcitm: Lmidvogtci Rlicnithal. «. Art. 71. Ewiger Versprach. Landtiogtci Freie Aemter. e. Art. s. Verwaltung im Allgemeinen. LlUiiNwgtci Luggarus. «1!. Art. 92. Justizsachcn. KOZ. Getneineidgenösstsche Tagsaizung der 'XII! Orte. Bade». 1V39 , 27. März bis 5. April (17. bis 26. März a. K.) Staatsarchiv Zürich. 6e»t. XII. 1^8. t'ol. 60. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Bürgermeister; Hans Rudolf Nahn, Statthalter. Franz Ludwig von Erlach, Schultheiß; Hans Rudolf Willading, Vcnner und Zengherr. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Statthalttl^ Pannerherr. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Landammann und Landshauptmann! Walthart Im Hof, Statthalter. Schwhz. Jtal Neding, Landammann und Pannerherr; Schorno, Alt-Landammann. Unterwalde n. Marquard Jmfeld, Landammann, von Obwalden; K» ^ Leu, Ritter, Landammann, von Nidwaldcn. Z u g. Wolfgang Wikart, Statthalter; Peter Trinkt' ^ Raths. Glarus. Balthasar Müller, Statthalter; Johann Feldmann, Laiidshanptniann, de» ^ Basel. Hans Rudolf Wettstein, Obcrstzunftmeister; Bernhard Brand, des Raths. Frei bürg- Heinrichcr, Seckclmeister; Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solothurn. Wallier, Vcnner; Mauriz Wagner, Altrath. Schaff Hausen. Johann Jmthurn, Bürgermeister; Jakob Ziegler, Obherr und des Raths. Appenzell. Martin Sntcr, Landammann, von JnnrA- Johann Zellwcger, Landesbaumeister und des Raths, von Außerrhoden. ^ K i«. Zu Anfang dieser Tagsatzung, die auf besonderes Begehren des Kaisers ausgeschrieben wo» ^ überreichen dessen Abgesandte, Jakob Hannibal Graf von Hvhenems ?c. und Isaak Nolmar, dr» Dvctor, ein kaiserliches Creditiv und halten hierauf einen zierlichen und weitläufigen schließend: 1) Gemeine Eidgenossenschaft , möchte die von der Gegenpartei des Kaisers gesuchten ^ jetzt und in Zukunft abstellen, 2) nicht zugeben, daß künftig Privatpersonen, noch viel weniger ^»6 Man und April 1639. 1127 i>c» link des Kaisers Paß und Nepaß gestatten, nnd ihnen mit Munition, Proviant, Schiffen oder auf ividx^ leisten, solches vielmehr durch nachdrückliche Verbote hindern; 3) diejenigen, welche sich h»n^ ^lser, sein Halls und das Reich in Kriegsdiensten gebrauchen lassen, mochte man unter Andrv- 6 der iil der Erbeinigung festgesetzten Strafen heimforderu und dabei wohl erwägen, daß besagte Erb- ^>»ig dergleichen Procedureil nicht erlaube, wie sie etliche Jahre her von verschiedenen wohlbekannten ^„"^^uen dadurch, daß sie sich eigenwillig an des Kaisers und des Reiches Feinde anschließen, worden sind, noch dieselben durch Entschuldigung bemänteln. 4) Die Eidgenossen möchten ferner mit Hab ^ ^ welche sie in allen Bündnissen und Vereinigungen jeder Zeit vorbehalten hätten, zu Hand- lim ^ Neichsverfassung und zu Abwendung fernem feindlichen Einbruches die nvthigen Mittel ergreisen die ^ uller Macht an Volk, Munition, Proviant u. s. w. auf des Kaisers Seite treten, um 'hin entrissene!! Lande wieder zu erobern. Der Kaiser werde mit allen Mitteln sich für die Erhaltung ^wihcit der Eidgenossenschaft bemühen und gedenke die Erbeinigung unverbrüchlich zu halten, falls das- dez ^ümüber auch geschehe. — Alan läßt durch einen ansehnlichen Ausschuß die anerbvtene Asfection Rrs verdanken und eröffnet dabei, man wünsche von Herzen, daß der Kaiser des fortwährenden ^ ^ ^förderlich entledigt werde. Die Erbeinigung glaube mau bisher pünktlich beobachtet zu haben ferner zu thuu. Daß etliche Privatpersonen aus der Eidgenosseuschast dawider gc- davon wisse man nichts; falls sie namhaft gemacht würden, werde man nicht unterlassen, ^^"'^ung gemäß exemplarisch zu strafen. In Bezug auf Basel, welchem vorgeworfen werde, daß !lri »»d ffmidcn des Kaisers den Paß gestattet habe, glaube man, daß demselben bei der offenen Lage seines "wht zugemuthet werden könne, beständig eine Armee von etlichen tausend Alaun zu halte», um »»^^'hrenden Parteien den Paß zu verwehren, was ohnehin unmöglich sei, weil dieselben zuvor über ^lffete den Paß nehmen müßten. Die schriftliche Entschulvigung Basels, daß es von keinem Vvr- ^"Win etwas wisse (sie liegt beim Abschiede), wird acl roisrönclum in den Abschied genommen. um» nichts. Der unlängst der Krone Frankreich bewilligte -Aufbruch habe nach I»- ^w'dnisses nur deren Vcrtheidigung zum Zwecke. Obersten nnd Hauptleutc seien eidlich verpflichtet ^>! >ü>' Logen keine Fürsten oder Stände gebrauchen zu lassen, die in dem Bündniß vorbehalten seien. Obrigkeiten mit Proviant, Munition, Schiffen oder ans andere Weise den Feinden des ^Ichub geleistet hätten, davon Wusse man nichts, auch nicht, daß den Oesterreichischen etwas zu "Mdch. ^ ^Itli^ ^ ^ kaufen je versagt worden sei. Nochmals erbiete mau sich, so viel als ohne Gefahr und ^ Vaterlandes geschehen könne, verabfolgen zu lassen; man werde auch möglichst verhüten, daß ^ ^ Feinden deS Kaisers gestattet werde, und dafür sorgen, daß die namhaft gemachten Uebertreter ü»? di° gestraft werden. Daß welche in Diensten gegen den Kaiser, sein Haus und das Reich sich ^ unbekannt; falls etwas daran sein sollte, so werde man die Betreffenden unter Androhung ^ ^ Erbeinigung bedingten Strafe heimforderu lassen nnd die Ungehorsamen ohne Gnade strafen. Verbindung der eidgenössischen Waffen mit denen des Kaisers zur Wiedererlangung der ^ieg Lande betreffe, so sei man darüber nicht instruiert. Alan habe sich bisher nicht in den ^ ^ sondern der Neutralität sich beflissen; in der Erbeinigung sei wegen einer solchen Verbindung ^ 'dicklich enthalten und das Vaterland würde dadurch in die höchste Gefahr und Ungclegenheit si -i und zudem die Entscheidung darüber von den größer» Gewalten abhänge». Der Kaiser "lso mff dieser wohlgemeinten Entschuldigung begnügen. — Die kaiserlichen Abgesandten repliciereu 1128 März und April 1639. hierauf mündlich und schriftlich und bemerken, der Kaiser beschuldige Basel nicht als Stand, sonder» nur, daß die Einzelnen, welche seine Feinde unterstützt hätten, bestraft werden. Von Basel aus sei »'^ . durch einzelne Particularen Herzog Bernhard mit Proviant, Munition u. s. w. in dem Umfange worden, daß es geheißen habe, er habe seine Magazine in Basel. Bei seinem Uebergangc aus de>» bcrgerthale in die Herrschaft Nheinfclden habe Oberstlieutenant „Zickin" dem Herzog den Weg übt» ^ Birs gezeigt. Da ferner die Werbungen für Frankreich dazu dienen, daß dessen König mehr aus seinem Lande führen könne, so sei des Kaisers Begehren, daß diese Werbungen eingestellt werde»' ^ Feinden des Kaisers seien seit einigen Jahren etliche tausend Personen aus der Eidgenossenschaft Z»lst^^> Noch jüngst habe der Generalmajor von Erlach während der Bclagcrnug von Breisach eine starke mit sich ins Lager gebracht, was alles der Erbeinignng stracks zuwiderlaufe. Was endlich Burgu»^ treffe, so sei die ancrboteue Vermittlung nur dem Feinde Vortheilhaft; thätliche Hülfe sei das Beste."') Folge dieser Replik erklären die Gesandten sich dahin, daß man entschlossen sei, nicht zu gestatten, d»>> Erbeinigung irgendwie zuwidergehandelt werde in der Voraussicht, daß dieselbe auch vom Erzhaust reich in gleicher Weise beobachtet werde. In Bezug auf die übrigen Präpositionen läßt man es ^ ^ gegebeneil Antwort verbleiben. Da die kaiserlichen Abgesandten die Entschuldigung der Stadt Mb nehmen und nur wünscheu, daß dieselbe die Particularen von dergleichen Handlungen ernstlich abh» ' läßt man es auch dabei bewenden. Was die wegen Burgund begehrte thätliche Hülfe, den Paß, ^ ^ u. s. w. betrifft, so können etliche Orte die Erbeinigung nicht also verstehen, daß sie zu thätlicher ^ pflichtet seieil. Da man insgemein nicht so weit instruiert ist, so nimmt man diesen Punkt aä rskw'^ ^ des Passes halber läßt man es bei der im verwichenen November abgegebenen Erklärung bewe»^" ^ Die kaiserlichen Gesandteil hätten zwar eine genauere Erklärung gewünscht, daß man den Fei»^ ^ Kaisers Paß, Repaß, Munition und andere Kriegsbedürfnisse nicht gestatten werde; sie führen bcso»^ ^ daß in die 10,090 Stücke Frucht, in die 1000 Fässer Salz und etliche 1000 Seiten Speck Bernhard über das Wasser sollen zugeführt worden sein; sie wollen aber annehmen, daß solches alle- Erklärung, die Erbcinigung in alleil Punkten halten zu wollen, begriffeil sei. — Man läßt durch Landschreiber der Grafschaft Baden antworten, daß man nochmals erkläre, gesonnen zu sein, die getreulich zu halten und den Feinden des Kaisers so viel immer möglich, und so weit es des / höchste Gefahr zulasse, weder Paß, Munition noch andere Kriegsbedürfnisse zu gestatten. Sprache gebrachte Zufuhr von Lebensmitteln betreffe, so wisse man nichts Bestimmtes und diesen Punkt in den Abschied genommen. — Da in der Antwort auch enthalten ist, daß man die pt-. ohne Gnade abstrafen werde, die Erbeinigung aber nicht so weit gehe, so soll jede Obrigkeit bcs»l! Gnade z>l üben; es soll damit nur der Eifer gezeigt werden, daß man in solchen Füllen niemw'd^ schlib leisten wolle. — Der thätlichen Hülfe halber eröffnet jeder Gesandte seinen Befehl. nochmals bei der wiederholt gegebenen Erklärung verbleiben. Sollten etliche Orte wegen s' Interesses für Burgund oder wegen der Erbeinigung oder ans besonder« Pflichten Hiilfc leisten st' wolle man ihnen nicht dawider sein, nur daß mau dadurch nicht in den Krieg hineingezogen »'^ ^ ^ Hülfe solle allein zur Defension der erbvereinigten Lande und zu niemandes Osfension geleistet ^ Basel entschuldigt sich nochmals und versichert, daß es gewillt sei, die Erbeinigung aufrecht Z Schon wegen seiner Lage und weil es rings von französischen und schwedischen Waffen umgebe» st"' es im Hinblick auf seine eigene Zufuhr und die Commercien nicht verhindern, daß die kriegfülst^ März und April 1639. 1129 dasjenige, was sie außerhalb seiner Botmäßigkeit erkauft bätten, durchführen. — Basel und Schaff- ^»seii ersuchen als äußerste Greuzorte und wegen der Nähe starker Armeen um getreues Aufsehen und im ^ der Nvth um Hülfe. ?». 1) Ter außerordentliche Ambassador des Königs von Spanien, Don Diego ^aavedra, stellt unter Berufung aus das mailändische Büudniß und die Erbeinigung das Ansuchen, daß ^ Xlli Orte zu Nettung der Grafschaft Burgund einen Vvlksausbrnch, solvie freien Paß für Munition, ^'diant und andere Noth»veudigkeitcn, Alles in des Königs Kosten, gestatten, dergleichen daß sie alle Wer- "'lstu und Aufbriiche, solvie die Zufuhr von Proviant und Munition für diejenigen, welche besagte Grasest feindlich angefallen haben, für so lange abstellen möchten, bis dieselbe von solcher Bedrängnis; befreit ' ft" 2) Hierauf legt Herr d'Acvste, als Abgesandter von Bicepräsident und Parlament zu Töle, seine f' ltive vor, empfiehlt das burgundische Geschäft angelegentlich und beruft sich im Nebrigen aus die Pro- ^ ^u des spallischen Ambassadors. — Durch einen ansehnlichen Ausschuß drückt man beiden das Bedauern ^ ^ den traurigen Zustand Burgunds aus mW läßt ihnen andeuten, ob nicht zu Wiederaufrichtung der Waffenstillstand vermittelt, oder, wenn dies; nicht erhältlich sei, die beiden interessierten Po- ^Neu dazu bewogen werden könnten, bis zu Austrag des Krieges den Eidgenossen als Unparteiischen Nttid als Depositum einzuhändigen, während inzwischen in der Sache gütlich verhandelt werden könnte. Der Gesandte erachtet dicß, weil ein Verzug gefährlich sei, für unthunlich und begehrt eine kategorische Au^ hierauf wieder die Erklärung, man »verde die Erbeinigung mit der Freigrafschaft Punkten getreulich halten. Was die thätliche Hülfe u. s. »v. betreffe, so könnten etliche ^ Ausdehnung zugestehen, »md weil man insgemein so »veit nicht instruiert sei, so Auch ^ Ansuchen den Obrigkeiten heimbringen und ihre Erklärung gewärtigen. Daß den Bur- serii ^ freie Kauf versagt worden sei, daran »visse man sich nicht zu erinnern; man »verde ihnen auch ^ Gefahr und Nachthei! für das eigene Land zulässig sei, verabfolgen lassen. Des be- und Nepasses halber läßt man es bei der im verwichenen November zn Baden gegebenen die derbleiben. «. 1) Weil man von den Ve rtröstuugendes französischen Antbassadvrs in Beziehuilg auf ^^^'ng der Obersten und Hauptleute, der Pensivuen u. s. »v. noch keinen Erfolg verspürt, zn Solo- Summe Geldes angekommen senc soll, so erinnert man denselben angelegentlich Ikli» ^ ^^^h^uig. 2) Zugleich wird auch darauf aufmerksam gemacht, daß von den Obersten und Ha»»pt- daß '^uen und der alten Regimenter in Frankreich jetzt und künftig der zn Svlothurn formierte Eid ^ anders, als nach dem Inhalte des Bündnisses brauchen lassen sollen, »verde verlaugt v. das Ansehen der Nation künftig gewahrt »verde. «!- (S. n. Vier ennetbirg. Vvgteien überh. d- Freie Aeinter.) . ». Der Vortrag der kaiserlichen Abgeordneten, die Antwort der Tagsatzung und die „Rcpli- wn" hex kaiserlichen Abgeordneten sind in extenso dein Abschiede beigelegt. i>u Der Vortrag liegt in extenso beim Abschiede. Alan sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelcgenheilcn I Acmtcr. v. Art. (i. Verwaltung im Allgemeinen. Vogtcic,, üdcrb. «ll. Art. 64. Getrcidcbczug und Salzhandel. 142 1130 März 1339. 8S4. Cvnferenz der evangelischen Orte während der geineineidgenvssischen Tagsatzung w Baden. lli>3tt, im März. Staatsarchiv Zürich, »est. XII. tts. tul. tM. Gesandte: Die in Absch. 893 angegebenen. z». Zürichs Gesandte theilen den beruischen umständlich mit, was die Rathsbotschaften von L»c^ Uri und Schwhz im Namen der fünf katholischen Orte wegen der zu Lenzburg verhafteten Person a» baben gelangen lassen, daß sie namentlich begehren, daß man derselben ihrethalben nicht schone, sondern sowohl peinlich als gütlich examinieren lasse, indem so ihre Unschuld genügend an den Tag kommen wer'd0 sie seien anch erbötig, jemand aus ihrem Mittel nach Lenzburg zu schicken, damit da-Z Examen desto föü" lichcr vollführt und Alles, wie es das Recht erfordere, verhandelt werden könne. — Berns Gesandte crwid^ sie wüßten nicht, ob der Gefangene noch in Banden sich befinde, noch was mit ihm seither vvrgeno»»^ worden sei; sie seien aber durch Schultheiß Schnorf zu Baden benachrichtigt worden, was für cüu^ schafsenheit es mit demselben habe, und hätten von ihm ein schriftliches Memorial darüber begehrt. er noch in Haft sich befinde, müsse ihm Alles gebührend vorgehalten und nachher das Erforderliche » ihm vorgenommen werden. Wenn die fünf Orte jemand abordnen wollten, hätten sie nichts dagr'l^ kv. In Bezug auf die Abzüge gehen die Meinungen auseinander. Schließlich wird Dvctor Ziegler ew^ über diesen Gegenstand ein Concept zu entwerfen und selbiges den evangelischen Orten zur Ratification > beliebiger Limitation zu übersenden, v. Von dem Anbringen und Nathsbegehren Basels wegen des N von Rehlingen, der sich die Ausgabe von Paßzedeln angemaßt Heu, werden die Gesandten ihren Obrig ^ Kenntnis; zu geben wissen. «L. Den Vergleich, welcher mit dem Herrn de Serres seiner Bestallung v" ^ , zu Zürich getroffen worden ist, läßt sich Bern auch gefallen, also daß diese mit dem 1. Mai i ^ Kraft getreten sein solle. Basel willigt zu dessen künftiger Anstellung ei», Schaffhausen dagegen n»ö die Sache um gewisser Ursachen willen in den Abschied und wird sich darüber bei erster Zusanuneick»» ^ erklären haben. « . Das Defensionalwerk wird abermals ernstlich zur Sprache gebracht. Zürich ist Ansicht, man sollte damit noch einige Zeit zuwarten; etliche Orte hätten nämlich bereits vermerken daß sie aus wiederholtes Begehren des Königs von Spanien zu Wiedergewinnung der Freigrafschast gund eine Anzahl Volkes bewilligen würden. Wenn nun inzwischen fremde Soldaten geworben ivüsM"^ würden jene Orte vermnthen, daß es auf Perhindernng jenes Aufbruches abgesehen sei. Zudem nüstM ^ entweder viele oder wenige Soldaten werben lassen. Dieses wäre ein Schimpf, jenes würde s»st^^- schwiugliche Kosten verursachen, zumal für Zürich wegen seiner beabsichtigten höchstnothwendigen ^ befestigung. Die fremden Soldaten könnten leicht in den Städten oder Pässen eine Untreue begehr'»' ^ dem eigenen Volke sei man so bestellt, daß man jedem Ort im Nothfall unverzüglich Hülfe schicke» köl^' Bern, Basel und Schaffhausen erklären, wenn die Sache nicht bis auf diese Tagsatzung eingestellt r ^ wäre, so wären sie mit der Werbung bereits fertig. Die Drohungen und Gefahren würden je i»^ ^ stärker; die so geworbene Mannschaft sei eher ein Znsatz, der auf die vornehmsten Pässe zu vertheB ^ als eine Defensiv- oder fliegende Arinee, und werde hoffentlich nicht länger als fünf Monate Inzwischen wisse man nicht, welche Stadt dessen zunächst bedürfen werde; man möchte sich ccksv st" ^ nothwendige Werk nicht von einander trennen. Falls dem einen oder andern Orte etwas Wider» ^ April und Mai 1639. 1131 segnen sollte, wollten sie sich in bester Form entschuldigt haben. Schließlich wird der Wunsch ausgc- man möchte zur Behandlung dieses Geschäftes bei erster Gelegenheit wieder zusanlmenkommen. ^ wird deßhalb auf Gefallen der Obrigkeiten auf den 5. Mai (u. K.) ein Tag nach Aarau angesetzt. Als Anmerkung zu ?->. Abrede und Vergleich der IV evangelischen Städte nebst evangelisch Glarus und '^nzell-Außerrhvden, die Abzüge betreffend, während der gemeineidgenössischen Tag- zu Baden, 1639, 2. April (23. März a. K.). Um zwischen den evangelischen Orten eine freundliche Vereinigung herzustellen, welche namentlich in dcrmaligen Zeitumständen besonders wünschbar ist, und um die Hindernisse zu beseitigen, welche dem Zustandekommen von Ehen zwischen Bürgern und Angehörigen der verschiedenen evangelischen Orte wegen bedeutenden und ungleichen Abzüge bisher in den Weg getreten sind, vereinigen sich die Gesandten der ^cmgelischen Orte unter Vorbehalt der Ratification von Seite der Obrigkeiten auf folgende Punkte: Die versprochenen und gegebenen Hei athSgüter sollen alles Ab- und Nachzugs ganz und gar, wie aller ^rten, frei und ledig sein. 2) Wenn eine eidgenössische Alauns- oder Weibsperson sich in die Mauern benannter Städte mit Leib und Gut begibt und sich daselbst niederläßt, soll selbige ohne einige Beschwerde freien Zug haben, wie es Bern und Basel zu halten Pflegen, oder 5 Proccnt ihres Gutes ihrer Obrigkeit bezahlen. 3) Wenn aus einem Orte von Bürgern oder Untcrtbancn eine Erbschaft, ein Legat oder Gemächt in ein anderes der genannten Orte gezogen wird, so sollen von selbigen, weil Bern und Zusel es seit Menschengedenken also gegen einander gehalten haben, 5 oder höchstens 10 Procent der ^brigkest für-den Abzug entrichtet werden. 4) Die Mobilien und die Fahrhabe sind mäßig anzuschlagen; 5oas davon den Dienern und Beamten für ihre Mtthwaltung gebührt, ist von dem zu entrichten, was der ^'igkeit „gefallt". sKantonsarchiv Bascl.s Conferenz von Uri^ Schlvvz und Nidwalden. Brunnen. l639, lt. April. Landeöarchiv Nidwalden. Protokoll der Rächen und der Lanrlentlien. Vd. 10. toi. >51. »Äbenmessig habcnt Herr Stathalter Odermat und Herr Commissari Stultz den zuo Brunnen den 11. ^'Al ußgangncn Abschcidt auch verhören lassen, bp welchem mau eß bewenden lassen." — Der Abschied ^ ?>ch nicht vorgefunden. AVK. Conferenz der IV evangelischen Städte. Aaran. 1939, «. Mai (26. April a. K.). Staatsarchiv Zürich. «ost.XII. Bd. 14^. t'»I. WS. ^klgZürich. Salonwn Hirzel, Burgermeister; Haus Rudolf Nahu, Statthalter. Bern. ^ Dachselhofer, Schiiltheiß; Jvhaiin Rudolf Willadiug, Venuer. B a s e l. Johann Rudolf Wettstein, 1132 Mm 1639. Oberstzunstmcister; Bernhard Brand, des Raths. Schaphausen. Johann Jakob Ziegler, Dock^ Obhcrr; Georg Ott, Seckclmeister. Bei der Besprechung über das Defensionalwerk spricht sich Zürich dahin aus, daß es die Werb»^ nicht von Nutzen finde, theils wegen der großen Kosten, theils weil dadurch in den katholischen „Jalousie" erweckt würde, theils weil die Gefahr für Basel und andere Orte geringer geworden sei- erwartet, vaß, wenn das Defensionswerk wirklich zu Stande kommen sollte, Appenzell, St. Gallen und ebenfalls in dasselbe eingeschlossen werden; übrigens werde Zürich sich so in Bereitschaft halten, daß ^ jedem bedrohten Orte sofort zu Hülfe kommen könne. Die Gesandten der übrigen drei Städte wünsch^ daß man dieses Defensionsgeschäst oder, wie sie es lieber nennen wollen, diese „gemeinen Besatzung^'' nicht mehr in Frage stellen möchte, da die Gefahren sich täglich mehren, Prinz Thomas in Piemont gl» liche Fortschritte mache, der Kaiser zu Rettung Burgunds in der Rachbarschaft Anstalten treffe und vielem Volk an die eidgenössischen Grenzen rücken werde. Schließlich wird folgendes Project entworfen den Herren und Obern zur Genehmigung in den Abschied genommen. Zu Ersparung von Unkosten vorläufig bei l299 Mann Fußvolk verbleiben, welche Zahl bei vermehrter Gefahr verstärkt werden Der Reiterei halber soll es jeden: Orte freistehen, mit der Werbung innezuhalten oder fortzufahren. ^ 1200 Mann sollen allein mit Musketen bewaffnet und ohne Fähnlein dein einen und andern Ort werden. In Beziehung auf die Bezahlung hat es bei den: früher bestimmten Sold voi: 5 Kronen M Fußknecht und der getroffenen Proportion zu verbleiben. Zürich soll werben und bezahlen 369, Bern ' " Basel 216, Schaffhausen 144 Main:. Den an: meisten gefährdete!: Städten Basel und Schasfhansen 1" ' jener 459, dieser 299 Mann übergeben werden. Bern soll 399 und Zürich 259 Mann haben, an die gefährlichsten Punkte ihres Landes verlege,: können. Das Directoriun: soll „in dem gesanmücn walt und Ansehen der vier Städte sammt und sonderlich bestehen," in der Weise, daß jedes Ort die vo>r ^ Geworbenen mit eigenen Amtleuten verlieht und über die, welche ihn: zugeschickt werden, einen HauP"' oder Commandanten bestellt. Wenn sich an den: einen oder andern Orte mehr Gefahr zeigt und ei» ö ßerer Zusatz nöthig wird, soll selbiges Ort den übrige,: unverzüglich davon Kenntniß geben, welche ab-^' ^ nach dem Begehren und der Sachen Erforderniß eiligst Hülfe schicken werden. Bei diesen: DcfenP"^ ^ ist die Unterhaltung des Herrn de Serres inbegriffen swozu aber Schaffhausen nicht eiinvilligt.jp .P definitiven Erklärung über dieses Project wird auf den 13. Mai eine Conferenz nach Aarau ang^ ^ Obgleich die Ansicht geäußert wird, daß man Appenzell, St. Gallen und Biel auf den angesetzten Tag ^ berufen sollte, wird doch für passender erachtet, dieselben erst nach Beschluß des Geschäftes um eine rcnde Contribntion zu ersuchen. I». In Beziehung auf die Abzüge ist Zürich der Ansicht, die vier ^ ^ sollten von den Heirathsgütern nichts, von den verfangenen und ererbten Gütern ohne Untersch^ zehnten Pfenning nehmen und die für die Abzüge bestellten Beamten von den Obrigkeiten gebührlich ^ , werden. Die übrigen Orte finden, dieser Vorschlag enthalte keine Gleichheit; Bern und Basel seic" ^ ^ einander bei verfangenen Gütern bereits abzugsfrei, von ererbten würden von ihnen nur 5 von , bezogen. Zu Pflanzung besserer Freundschaft könnte man auch bei den Abzügen zwischen den evangl > ^ Eidgenossen und andern Fremden einen Unterschied mache». Man könnte, was die Insassen innen)" Mauern der vier Städte betreffe, gegen einander ganz abzugsfrei sein oder doch wenigstens für die M und verfangenen Güter. Von den ererbten Gütern könnte man ohne Unterschied 5 von 199 fl. ander nehmen, von den Fällen nicht so viel, indem jede Stadt, was ihr bei einen: Fall entgehe, Mal 1639. 1133 ^ Medcr empfange. — Zürichs Gesandtschaft, soweit nicht instruiert, nimmt die Sache in den Abschied, de' '""u über die Zollsteigerung zu Breisach zu Rathe geht, soll den übrigen Orteil die Antwort ». '^Zvfls Bernhard, die eben dieses Punktes halber an alle XIII Orte ergangen ist, von Zürich aus ^ Gutachten gewärtigt lverden. al. Basels Gesandtschaft eröffnet, daß der letzte Abschied -Laden höchst gefährlich und parteilich ausgefertigt sei, wie seit langen Jahren nicht mehr; sie fragt ^ ^ nicht thunlich wäre, sich dcßhalb im Namen der evangelischen S.tädte bei dem Landschreibcr zu " Zu beklagen und ihn zu fragen, warum etliche Punkte weggelasseil worden seien, wie die Entschnldi- dic?? wegen des Generalmajors von Erlach, die Ahndung Basels wegen der Schanze zu Hüningen, 'chuldignng Appenzell-Anßcrrhodens für seine beiden Hauptlente, die Zollsteigerling zu Breisach, das Ritters Condvn, die liildanische Salzflihr, die Werbung von fremden Herren in den gemeinen ^ HtwZcig Bernhard abgegangene Schreibeil. Die übrigen Städte finden dieß hvchnoth- Zin' ^ erachten für erforderlich, darauf zu denken, wie man bei künstigen Tagleistnngen zu Badeil von Kot evangelischen Schreiber habeil könnte, nin die Sachen neben dem Landschreiber unparteiisch ^irft Z" lassen. Dieser Punkt wird zu fernerm Nachdenken in den Abschied genommen, v. Bern '^rrei^ ^^e ans, ob es nicht nützlich wäre, den Oberstlientenaiit Lüscher, desseil Bestallung bei seinen i>ies^ ^Lern bald zu Ende sei, «wegen seiilcr trefflichen Eigenschaften und seiner Kriegserfahrnng bei sie ^^^fährlichen Lällfen feriler in genleinsamer Bestallnilg zu haben. Die übrigen Städte antworten, daß sr^^eichm Personen flir sich in Bestallung und sollst viele Ausgaben hätte», daß sie jedoch diese An- - Obrigkeiten vorlegen wollen, t. Schaffhansen fragt an, wie man sich wegen der Lindaucr ^>itj ^ ^^ilalten wolle, ob man nach dem Begehren des Obersten Viztnnib von Lindau für die Schiffe llilgehinderte Abfllhr zu erhalteil, dem Herzog von Weimar schreibeil solle, unthnnlich erachtet und die Sache in den Abschied genommen. A. Alls Begehren der dich > ' ^^dte berichtet Zürich, daß bei ihm seit einiger Zeit eine allgemeine „Gutsauflage" eingeführt sei, ^ein jedermann all sein Gut, ausgenommen Mobilien, Kleider und Kleinodien, versteuern und von ^ Gld. cnn seine Zunft, Gemeinde oder wohin er sonst gehöre, einen Gulden Steuer geben müsse. ) Zu ». Letzteres aus dem Schaffhauscrexemplar. Konferenz der die Freien Aemter regierenden Orte. Bremgarte,t. 163V, 16. Mai. Staatsarchiv Zürich. Nest. XII. IIS. toi. 120. Zürich. Salomen Hirzcl, Bürgermeister; Johann Ludwig Schneeberger, Zcugherr und Pj '^s. Lnceril. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß lind Stadthauptmann; Ludwig Meher, des Raths. ^G'hann Walthart Im Hos, Laiidainmann; Johann Heinrich Zun, Brnnneii, Ritter, Alt-Landanlinann ll^"^ha"pt»lann. Schwyz. Jtal Ncding, Laildaminann. Unterw ald en. Marquard Jmseld, von Obivalden; Bartholomäus Odern,att, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Beat Zur- ' ^^-Landanlinann. Glarns. Jakob Feldmann, Landshanptmann; Kaspar Küechli, beide des Raths. 1134 Mai 1639. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclegcnhcitcn: Deutsche gemeine Vogtcic» iibcrh. v. Art. 49. Kriegssachen u. Laiidvogtei Freie Acmtcr. ZI.. ?». Art. 7, 341,. Vmvaltnng im Allgemeinen. u. Art. 5,7. Justizsachein e. „ 40. Jnstizsacke». 8K8. Confevenz von Uri, Schlvyz und Nidlvalden. Brunnen. LttZitt, ZI. Mai. LandcSarchi» !1!iSN>aIdc!>. »Ii Gesandte: Uri. Johann Walthart Im Hof, Landammann; Johann Jakob Tanner, Nittcr, ^ Landanunann; Karl Emanuel von Roll, lltitter, Alt-Landammann und Pannerherr, Comuüssarius . lenz. Schwhz. Jtal Reding, Landammann; Diethelm Schorno, Alt-Landammann; Johann Ccberg, Ritter, Alt-Statthalter. Ridwalden. Bartholomäus Odermatt, Landammann; Arnold Starthalter. Das Verhandelte findet sich in den Abschnitten Herrschaft?- nnd Schirmortsangelegenhciten: Vogtci Bellciiz -c. :»-«!>. Art. 10VS-I011. Rappersm»!. «. Art. 20. 8Ä>«5. Conferenz von Uri, Schlvyz und Nidlvalden. Brunnen. Ittlitt, litt. Mai» .vandcSarchi» Siidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Walthart Im Hof, Landammann; Johann Jakob Tanner, Landammann; Karl Emanuel von Roll, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. S ch w y Z- Schorno, Alt-Landammann; Johairn Kaspar Ccberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Nigert, Halter; Melchior Veeler, Seckelmeister. Niowalden. Bartholomäus Odermatt, Landammann! Stultz, Statthalter. Das Verhandelte findet sich in den Absclmitten Herrschasts - und Schirmartsangelcgenhciten: Vogtci Belleuz :c. «- Art. 1012, 1013. Navpcrswhl. I». Art. 27. ^ Anm. An der Verhandlung über den Stenzischen Handel nehmen Theil, von SchwhZ! Aich Schorno; Martin von Kickenbach, Statthalter; Johann Kaspar Ccberg und Melchior Beelcr; Beat Zurlauben, Alt-Ammann; Wilhelm Hcinricher, Alt-Ammann; Konrad Brandenberg, Adam Signcr, Landschrciber. Juni IÜ39. 1135 MOO. Conscrenz der die Freien Acinter regierenden Orte. Hihkirch. 1838, «. Juni. Twn«S»>'-!>i» Zürich, »est. XII. 148. MI. IM LinidcSarchiv Schw»,,. ii. ^^ndte: Zürich. Hans Ludwig Schncebergcr, Zeugherr und des Raths. Luccru. Jakob Kloos ^ Meyer, beide des Raths. U r i. Haus Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann und ^^^Mtinaun; Haus Jakob Tauner, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Diethelm Schvruo, ^»damiuauu. Unterwalden. Marqnard Jmfeld, Landammann, von Obwaldeu. Zug. Beat ^ubeu; Beat Jakob Uttiugcr, beide Alt-Ammanu. Glarns. Rudolf Trümpi, des Raths. Das Verhandelle findet sich im Abschnitte Hcrrschastsaiigclcgcnheitenz Freie Acmtcr. ii., 1». Art. 92, 93. Fischenzen. I. Art. 97. Einschläge:c. <>. .. 87. Lchensachcn zc. Iii, .. 42, 43. Justizscichcn. «e. .. 82. Abzng x. <>>. 169. Verschiedenes. <>. SS. Lchcnsachcn zc. p. 44. Jnstizsachcn. I. „ 1508. Lecales. . „ ISS. Localcs. i. „ 90. Einschläge zc. t. V, SS. Jnstizsachen. U. „ 139. Bd. XXIX. t'vl. 137. htfcx ^'Me: Lucern. Jakob Bircher, Landvogt; Johann Au der Allmend, Bauherr; Kaspar Nazen- .^^"wister; Jost Fleckensteiu, R'itter, des Raths. Uri. Johann Walthart Im Hof, Laudammaun; ^ltxx ^ 3ureuseller. Schivhz. Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Hans Martin Belmout, Statt- ^^'^erwalden. Wvlfgang Stockmanu, Ritter, Laudanunann, von Obwaldeu; Bartholomäus " ^udammauu, von tllidwalden. Zug. Wvlfgang Wikart, Statthalter; Wilhelm Heinrich, ^M»u, Solothuru. Mauriz Wagner, Altrath; Benedict Hugi, Stadtschreiber. ^ ^'^ssuilg zu dieser Eonferenz lvar die Bedrängniß, in welche der Bischof von Basel und sein Bis- ^ Mscl - Verfahren des sachseiuveimarischen (5vmmissarius Jmmeli geratheu tvar. ii. Als Abgeordneter ^'scheint Thomau Heinrici und bittet, da weder das Schreiben noch die Abordnung au den Achten" ^^bmMeüuar, Verwendung beim französischen Ambassadvr etivas gefruchtet habe, Gesandten auf Mittel sinnen, wodurch dem Bischof die noch wenigen übrigen Gefälle erhalten ^sfc Birseck mit Arlesheim gerettet werden könnten. Da man der Ansicht ist, daß durch solche ^ Herzogs von Weimar die ganze Eidgenossenschaft in Mitleidenschaft gezogen wird, eine Ansicht, 1136 Juni 1639. die auch Zürich in einem Schreiben an Lucern ausspricht, so wird beschlossen, Zürich zu ersuchen, die rechnungstagsatzung acht Tage früher zusammenzuberufcn, um dann in dieser Sache zum Beste» ^ gemeinsamen Vaterlandes sich über einen Entschluß vergleichen zu können. Zugleich wird auch si^' ^ wendig erachtet, dem französischen Ambassador die Beschwerden der Orte zu eröffnen und ihn um bcsia' liche Abhülfe anzugehen. Die solothurnischen Gesandten werden ersucht, bei ihrer Heimkunft den Ämba»^ ^ vorläufig von den Meinungen, die sich hier kundgegeben haben, in Kenntnis; zu setzen. I». (Ohne Soll'tl»^ Deila Manta, Ambassador bei den mit Savoyen verbündeten katholischen Orten, stellt in einein Vvü^ folgende drei Anstichen: 1) Es möchte der in spanischen Diensten zur Vertheioigung des Herzogth»»^ ^ land stehenden Mannschaft verboten werden, sich in die Savohe» abgenommenen Plätze legen zu 2) man möchte sich nicht bereden lassen, nach Montferrat zu ziehen, 3) es wehren, daß die in der nossenschaft gebildeten Freifahnen gegen einen verbündeten Fürsten sich gebrauchen lassen. Die ohne Instruction, nehmen diese Begehren in den Abschied. v. Graf .Karl Casati, spanischer AmbuII^ läßt den Gesandten eine schriftliche Mahnung wegen Burgund zugchen. Durch einen Ausschuß wn'd ^ geantwortet, daß. weil die Mehrzahl der Orte sich darüber bereits erklärt habe, man dabei bleibe» u" ^ diejenigen aber, welche sich noch nicht erklärt haben, beförderlichst einen Entschluß zu fassen gedenke»' ^ gleicher Zeit wird in der Verhandlung darüber die Ansicht ausgesprochen, daß man die Angelege»^..^ Wiederherstellung der Neutralität Burgunds, welche eine Zeitlang geruht habe, nicht wolle falle» ^ uno daß der nach Frankreich abgereiste Nuntius ersucht werden solle, deßwegen, so wie auch weg^ ^ Bischofs von Basel beim Könige sich zu verwenden. Von diesen: Schritte soll den: französischen und Zürich Kenntnis; gegeben werden. «I. (S. u. Baden.) «. Jedes Ort soll seine Gesandten »ach ^ instruieren, daß die Zahlungen ai: die Obersten und Hauptleute von: König voi: Frankreich beför^ ^ geleistet werden. t. (S. u. Thurgau.) Zwei Abgeordnete des Gotteshauses (Ansiedeln Audienz an. Die Gesandten von Schwyz treten ab und erklären, daß sie gehofft hätten, man nicht mehr mit dieser Sache behelligen, weil sie das Recht und die Vefugsame voi: Schwyz bereits hätten und es dabei verbleiben lassen. Die Abgeordneten des Gotteshauses erzählen nun, was mit etlichen Amtleuten und Dienern desselben vorgenommen, was bei Aufführung des vermeintliche» ^ ^ dein Statthalter in Abwesenheit des Fürstabts zugemuthet worden sei, wie derselbe an Einnahmen, Gerechtigkeiten beeinträchtiget werde. Sie legen schließlich Protestatio!: ein gegen alle bisher vv» ^ verübten Gewaltacte, bitten angelegentlich, das Gotteshaus gegen solche Thätlichkeitcn sicher zu sie ihn: zum lieben Rechte zu verhelfen; endlich, das; man Abgeordnete nach Einsiedeln schicken möclP/ ^ den Stand der Sachen, die alte Uebung und die Aussagen voi: Zeugen aufnehmen und, schrsi"»'' zeichnet, dei: Actei: einverleibe!: möchten, damit das Gotteshaus sich dessen später in: Rechte bediene"^ ^ Sollte ihnen darin nicht willfahrt werden, so protestieren sie gegen den Schaden, der demselbei: da«» ^ stehen könnte. — Dei: Gesandten wäre es sehr erwünscht, wem: durch eine gütliche Uebercinknn> ^ ^ Streite ein Ende gemacht werde«: könnte. Da aber Schwyz allen Vorschlägen der Art unzng»^ ^,i wird für gut erachtet, die Ankunft des neuen Nuntius abzuwarten und zu erfahren, ob er etwa ^ trag habe, über dieses Geschäft zu Nathe zu gehen. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheitcn: Landgrafschaft Thurgau. k. Art. 337. Religionssachcn n. Grafschaft Baden. «I. Art. 192. Locales. Juni und Juli 1639. 1137 NVS. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. 1939, 24. Juni (auf St. Johannis Bapt.). Staatsarchive Zürich. Kaatonsarchiv Solvthiir». Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Grebel, des Raths. Bern. Gabriel von Wattenwyl. ^ucern. Ulrich Dulliker. Uri. Anton Arnold. Schwyz. Johann Heinrich Büeler. Unterwalden. ^^chioc Halter, Bauherr. Zug. Peter Trinkler. Glarus. Johannes Müller, Alt-Bauherr. Basel. Mkob Hummel. Freiburg. Johannes Frho. Solothurn. Johann Victor Weltner. Schaffen s x Johann Ludwig Seiler, Stadthauptmann. y Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitem euiictdirg. Vogteien iibcrh. I». Art. öS. Polizeiliches. N> Art. 161. Kirchendisciplin. «I. „ 149. Geistliche Pfründen zc. i. „ 162. Kirchendisciplin. » «. „ 3t. Justizsachen. ""dlwgtei Lailis. ». Art.21S. Zölle und Geleit. I». Art. 237. Localcs. „ «. „ 286. Localcs. »Ndbogtei Mendris. t. Art. 322. Jnstizsachen. it, N, j aus dem Solothurncrcrcmplar. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1939 , nach 24. Juni (nach St. Johann Bapt.). Staatsarchiv Zürich. Gesandte: Dieselben, welche in Absch. 903. m. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcnhcitcn i ^ eniietbirg. Vogteien iibcrh. 1». Art. 6S. Getrcidcbczug und Salzhandcl. «I. Art. 6. Allgemeine Verwaltungssachen. e. „ 56. Polizeiliches. °ütci Luggarus. n. Art. 56. Stenern. v. Art. 77. Jnstizsachen. Gemeineidgenössische Jahrrechnungs-Tagsatzung der XIII Orte. Baden. 1939, 29.Juui bis 19.Juli. Staatsarchiv Zürich. liivst. Xil. 14?. loi. 14ki. Staatsarchiv Äuccr». Absch. »rn. Badischc Absch. Bd. IN. Salomon Hirzel, Bürgermeister; Hans Rudolf Nahn, Statthalter. Bern. Dachselhofcr, Schultheiß; Hans Rudolf Willading, Venner. Lucern. Jost Birchcr, Ritter, Stadthauptmann; Kaspar Nazenhvfer, Seckelmeister. Uri. Hans Walthart Im Hof, des PZnrenscller, des Raths. Schwyz. Jtal Reding, Landammann; Melchior Bctscharst ^"terwalden. Wolfgang Stockmanu, Ritter, Landammann; Marquard Jmfeld, Alt-Land- bon Obwalden; Bartholomans Odermatt, Landammann, von Nidwalden. Zug. Wolfgang 143 1138 Juni und Juli 1639. Wikart, Statthalter; Niklaus Jteu, Seckelmeister. Glarus. Balthasar Müller, Laudaiumanu; Jvha»» Heinrich Eliner, Statthalter. Basel. Hans Rudolf Wettstein, Obcrstzunftmeister; Bernhard Brand, dc» Raths, Freiburg. Franz von Affrh, Statthalter, Gubernator der Herrschaft Neuenburg; Joha»" Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solothurn. Hieronymus Wallier, Seckelmeister; MaMö Waguer, Baumeister. Schaffhausen. Johann Jmthurn, Bürgermeister; Hans Jakob Ziegler, Obhcrr des Raths. Appenzell. Jakob Wiser, Laudammann, von Jiinerrhodcn; Johann Zellweger, Lande-' baumeister und des Raths, von Außerrhoden. Diese Tagsatzung ist auf Begehren von Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Solothurn acht Tage anticipiert worden, vorzüglich wegen der Exemtion, die von dem sachsen-weimarischen Cc»w missär Jmmelin in der Herrschaft Erguel zmn Nachtheil der Stadt Biel und des Bischofs von Basel fm'd gesetzt wird. i». Eidgenössische Begrüßung. — Doctor Sebastian Schvbingcr, Burgerineister, Ju»k^ Bartholomäus Zollikofer und Junker Daniel Studer, alle von St. Gallen, jener als Abgesandter ve» Burgermeister und Rath daselbst, diese im Rainen der Kanfleutc aus verschiedenen Orten der Eidgenosse schaft, die in Frankreich Handel treiben, bringen vor, daß zu Lyon und Valence seit einigen Jahren nicht unbedeutende neue Zölle eingeführt worden seien; auch habe man den fremden und den eidgenössisch Kaufleuten zu Lyon 270,000 Fr., welche herngch auf 245,000 heruntergesetzt worden seien, zum Kriegs Wesen innerhalb Monatsfrist zu bezahlen auferlegt. Man möchte dafür sorgen, daß diesen Beschwerde abgeholfen und die eidgenössischen Kauflcute künftig nicht wie andere Fremde oder der Krone Unterthan^i sondern als Bundesgenossen gehalten würden. — Es wird um Aufhebung dieser Neuerungen an den KöMib den Cardinal Richelieu, die Herren de Bouillon, Bouthillier und Nvyers, als Sürintendanten der Finanz^ sowie auch an den Gubernator von Lyon geschrieben. Den Kanfleutcn wird befohlen, falls sie um zahlung belangt werden sollten, sich auf die eidgenössischen Orte zu berufen und gegen allfällige Anwendung von Gewalt zu protestieren. — Es wird auch deßhalb mit dem französischen Ambassador geredet und diesig gibt guten Bescheid. Dem Gesandten, der hernach wegen Burgund an den Hof geschickt wird, trägt »m» auf, auch das Anliegen der Kaufleute gebührend anzubringen. Zürich und Lucern wird Vollmacht gegeben falls die Kaufleute serner über etwas sich zu beschweren haben, das Erforderliche zu thun. I». Es we>h zwei kaiserliche Schreiben verlesen. Das eine verdankt die auf letzter Tagsatzung zu Baden gegebene ^ klärung und verspricht genaue Beobachtung der Erbeinigung, das andere ist ein Credentialschrciben h Herrn von Schönau. — Man erwidert dieselben mit den gebührenden Komplimenten, v. Zürichs GescM schaft verlangt wegen wiederholter Klagen über die Mängel und Parteilichkeit in der Ausfertigung ^ Abschiede den Beisitz eines Protokollisten aus den evangelischen Orten, wodurch dein Landschreiber zu Äa c kein Eingriff geschehen solle, und daß man die im letzten Abschied von Baden befindlichen Mängel vcc bessern helfe, widrigenfalls sie den Befehl hätte, blos den gemeinen Jahrrechnungsgeschäften beizuwohm und die übrigen auf eine andere Zusammenkunft zu verschieben. — Berit legt Protestation ein, Begehren nicht entsprochen werden sollte. Die Mehrzahl der übrigen Gesandten bringt neben andern " ^ tiven gegen dieses Verlangen vor, daß dadurch bei aller Welt der Schein hervorgerufen würde, als p Eidgenossenschaft getheilt. Die katholischen Orte wollen es bei dein alten Brauch verbleiben lassen. 3^ ^ Gesandte werden hierauf ersucht, von den vorgebrachten Motiven ihre Herren und Obern in Kenntmtz ^ setzen und andere Instruction sich geben zu lassen, damit keine Trennung eintrete. Nachdem dieß lstsisi ^ ist, repliciert Zürich, es wolle um des gemeinen Besten willen sein Begehren dahin gestellt sein lassen m Juni und Juli 1639. 1139 oraussetzung, daß mau sich künftig über keine Parteilichkeit zu beklagen habe. Die katholischen Orte er- "t'en hierauf nochmals, daß sie bei dein alten Brauche verbleiben wollen, und daß man den Landschrcibcr, Ms sich zeigen, deßhalb zur Rede stellen möge. «R. Seit einiger Zeit werden die Salzfuhrschi ffc b"" Lindau nicht mehr zu Schaffhansen, sondern zu Constanz ausgeladen und der Lohn dennoch gegen W"her gesteigert und für Schaffhausen und andere Orte das Salz stark vertheucrt. Es wird deßhalb an Coininandanten zu Lindau und Constanz geschrieben, sie möchten die Schiffe, wenn nicht nach Schaff- so doch bis Ermatingen oder Stein fahren lassen. Da über die Strcifzügc derer auf Hohentwiel ^klagt wird und die Schiffe deßhalb zurückgehalten werden, so schreibt man auch an den Cvmmandanten Mbst. geschehenen Anzug wegen des Münzens entschuldigt sich Lucern, daß es einige Zeit wieder " ^ münzen lassen, aber „nichts anders sals?j die Zehnkreuziger oder Nüchling, damit man des Ucberlasts der- e» abkomme und das gemeine Volk desto weniger geschädigt werde"; fürderhin werde alles Münzen eingestellt ewen. Wxsi man findet, daß dermalen nichts gemacht werden könne, das Bestand habe, so läßt man es ^ den frühern Abschieden verbleiben. t. (S. u. Deutsche gem. Bogteien überh.) A. 1) Abgeordnete des ^'zogs Bernhard von Sachsen-Weimar eröffnen nach Ueberreichnng ihres Creditivs, der Herzog habe nn- vernominen, daß etliche Particularen aus unzeitiger Sorgfalt diese Versammlung veranlaßt hätten, als ^ in seinen Expeditionen den Eidgenossen zum Nachtheil handle; und doch habe er bisher gute Nach- Schaft und geneigten Willen gezeigt. Dagegen sei, was der Herzog durch die Eidgenossenschaft zu führen »>it plündert und öffentlich verboten, seinen Feinden aber solches gestattet worden; es laufe dicß der ^ der Krone Schweden und ihren Conföderierten eingegangenen Neutralität zuwider. — Alan läßt de» geordneten durch einen Ausschuß antworten und folgende Beschwerden vorbringen: Man glaube, die Satzungen nach Belieben ansetzen zu können, und hätte darum gewünscht, mit Bemerkungen darüber ver- zu bleiben. Die bischöflich - baselschen Gefälle seien auch auf eidgenössischem Gebiet eingezogen, die unergouossen Biels in der Herrschaft Erguel ihrem Eide zuwider zu einein Tractat gcnöthigt und das lhcsi mit einer Garnison besetzt worden. Eine gleiche Beschaffenheit habe es mit dem Münstcr- ./ das mit Bern verburgrechtet sei. Den Flüchtigen habe des Herzogs Soldateska weit in die Eidgc- ^wusclM hinein nachgesetzt. Hohenwasserstelz, der Eidgenossenschaft offenes Halls, »verde von den daselbst . ) Mshccltenden Soldateil übel tractiert und durch ebendieselben die von Kaiserstuhl vielfach beleidigt. Der ^ )ur>sische Comnlandant in dem Kloster Bellelah sei samint dem Stadtrenter der Pferde und anderer IM beraubt und trotz gegebener Salvaguardia in Contribution gezogen worden. Nicht minder beschwer- ^ Zollsteigeruilg zil Breisach, die Insolenz derer auf Hohentwiel und die fortdauernde Besetzung ^ Schlösse U„gx„stün, Pfeffingen und Zwingen, die der siebeil katholischen Orte offene Häuser und Di,^ha»e Versprechen noch nicht restituiert worden seieil. — Nachdem mehrere schriftliche Repliken und "An ^ gewechselt worden sind, läßt man den Abgeordneten anzeigen, daß man bei der Replik, in welcher berlsi'^^ ^ Zurückziehung der Garnisonen aus den vcrburgrechteten Theilen des Bisthums betont wird, ^^be, worauf sich die Gesandten mit mangelnder Instruction entschuldigen und die Sache all roksron- si^ ^Ulen. — Ju Beziehung auf die Pässe, die Munition und den Proviant, läßt man es bei den ^angenen Abschieden verbleiben, die Proposition der Abgeordneten wird in den Abschied genommen >tc>6 Elches mündlich angezeigt. Biel wird schriftlich von dem, lvas hier verhandelt worden ist, be- eiiic ^ Dm französischen Ambassador läßt man durch einen Ausschuß ersuchen, bei dem Herzog auf willfährige Antwort auf dasjenige hinzuwirken, was dessen Abgeordneteil und hernach ihm selber 1140 Juni und Juli 1639. schriftlich mitgethcilt worden ist. In dieser Mittheilung ist auch die Beschwerde wegen der Schani Z" Hüningen und des Zolls zu Breisach' enthalten. Ii. Der außerordentliche Gesandte des Königs Spanien, Don Diego Saavedra Fajardo, legt wegen Burgund ein Erinncrungsschreiben ein und h» hierauf einen Vortrag, worin es unter Anderm heißt, man habe die evangelischen Orte glauben machck wollen, als sollte die Freigrafschaft Burgund zu einein andern Zwecke als nur zu ihrer Dcfcnsion in ^ mailändische Bündniß eingeschlossen worden sein. Des Königs einzige Meinung sei gewesen, Burgund eine Vormauer der Eidgenossenschaft zu versichern, er sei sogar bereit, bei ruhigern Zeiten über Bündniß zwischen gedachter Provinz und den XIII Orten zu tractieren. — Man läßt nun Don sowie dem Herrn Meliand durch Ausschüsse vorstellen, ob nicht wenigstens ein Waffenstillstand in Burg»" vermittelt werden könnte. Der französische Ambassador antwortet, daß er den Don Diego nicht als kö>"'I liehen Ambassador betrachte und keinen Befehl habe, wegen Burgund allein über einen Waffenstillstand tractieren. Wenn aber ein von alleil beim Kriege interessierten Parteien „des andern Theils" bevollnuw tigter Abgesandte Vollmacht für Abschließung etiles Waffenstillstandes habe, so erstrecke sich seine Vollwa > so weit, daß er mit einem solchen unterhandeln könne. — Der spanische Ambassador bemerkt, daß der jetzt weniger an thätliche Hülfe als auf Jnterposition für Burgund denke. Es werden nochmals schüsse ail die beiden Ambassadoren geschickt. Der französische bleibt bei seiner Ansicht, Saavedra dck gleichen, mit dem Beifügen, daß er auch des Depositilms halber nicht abgeneigt wäre. — Es wird a» ^ König, Cardinal Richelieu, Großcanzler Signier, Marquis Coislin, an Bvuthillier, Bouillon und wegen eines Waffenstillstandes für Burgund geschrieben. Statthalter Elmer von Glarus wird ulll ^ Schreiben abgeordnet und demselben auch wegen der Beschwerden der Kallfleute, sowie wegen der Nestaus welche die abgedankten und die noch dienenden Obersten und Hauptleuten noch zu fordern habeil, ertheilt. Herr Meliand anerbietet sich zu möglichster Beförderung dieser Sache. Wegeil dieser ivich^ Burgund betreffenden Angelegenheit wird auch an den Kaiser, den König von Spanien, den ^ard"^ Infanten und den Herzog von Bayern geschrieben. Auch Lncern wird ersucht, dieser Sache halber ^ wegen eines allgemeineil Waffenstillstandes ein Schreiben abgeheil zu lasseil. I. (S. u. Deutsche Vogteien überh.) Ir. (S. u. Lauis.) I. Es wird „landnlährsweise" berichtet, daß die Abgesandte» III Bünde mit einem solchen Tractat aus Spanien heimgekehrt seien, durch welchen unter ihnen ^ Uneinigkeit und für das allgemeine Vaterland Gefahr entstehen könnte. Mail richtet deßhalb an etil freundliches Schreiben und kermahnt sie zu Friedeil und Einigkeit, in. Lucern eröffnet, ^ Herren und Obern werde nachgeredet, daß sie in Verbindung mit dem Prälaten zu Muri einen gemacht hätten, mit 300 Mann Brugg, Aarau und Lenzburg zu überfallen, was ein böser Bube in Gefangenschaft ausgesagt haben solle. Wenn Bern lind die übrigen Orte deßhalb Argwohn gefaßt h» ^ so möchten sie es offenbaren, damit Lucern seine Unschuld darthun könne. Es sei nie anders Wesen, als jedem Ort alle eidgenössische Freundschaft zu erweisen. — Bern erwidert, daß es wie a» Orte dergleichen Aussagen nie Glauben geschenkt habe, und daß es einer Entschuldigung gar nicht be ^ hätte, i». Basel beklagt sich, daß dem eidgenössischen Brauche zuwider seineil Burgern Arreste anl^ ^ und daß sie damit vor frcmde Gerichte gezogen werden. Es weist Brief und Siegel vor, daß »m» ^ Scinigen vor kein anderes Gericht ziehen dürfe außer im Falle verweigerter Justiz. Es Wieden,w ^ Protestation gegen alle Proceduren, welche gegen seinen Bürger Hans Peter Schürer unternommen seien. Diese Protestatio«! wird als eine billige angenommen und erkannt, daß künftig weder Basel, Juni und Juli 1639. Orten derqleichen Arreste angelegt werden sollen, ausgenommen „die Handlung, was sich zu Zurzach hoffen" oder bei besonders wichtigen und vorbehaltencn Ursachen. In Betreff des Arrests, welcher den, von Basel wegen des Schürcr durch Mlistorf zu Zurzach angelegt worden, wird erkannt, das^ wenn ? bq»»dm Cm.tra« m.d V«ip..chm.g-» !>»isch-.. M-p-r ...» Filllswrs sta..g-I»»d-» hch°» °d°r sich »ich, «b-, Um» „„-rdatm >,ad°. W-d-r» °»i» widrr i-la- P-dt-statw» g-.wch.gt Word-» I->, 'Ager Arrest aufachoben seiir soll Was den Arrest betrifft, den der Pastctenbäcker zu Baden dem Münz- d°.M.?»lg« . W.1° » .»»» «°il -in- Hg»dich-ii. °°» -cht-«. d°w p°r- ^beil. «» Der Maldvoat Max Jakob von Schönau wünscht Antwort aus das ubergebene kaffcrlrche .">d «ch dichch. im....- .wch Pr°°ia,..s«- "'Anden des Kaisers'und des Erzhauscs Oesterreich zugesührt werden, wie dcun diescr ^age etliche '^' Schiffe w Aa e hinuntergegangen seien. Er erhält zur Antwort, man wolle geniäß dem Abschied rm A"two welche ^ ..lebt lsier gewesenen kaiserlichen Abgesandten ertheilt ioorden se., alles mogl.chst >. ...» sch.ist.ich M°«°-iM, ... -i- 1°.«» stch .» -mm» dch Ii- .md »I- -ldamSsstsch-» «»»st-»t-, w-ich- i»s R°,ch hm.d-l», i°.t b»ld I-ch- Ich--» cht» 5---» Off» »mmch chwch dl. «-.st-» -st.h»».d -» -».da» mit »-..-» «n-g-M» -d°- ^ Werden; es sei nun das dritte oder vierte Mal, daß durch den Obersten Vizthumb alle ans dem ^wnenden Handelsbriefe dem St. Galler und Nürnberger Boten abgenommen, visitiert, zum Theil ^ vdcr weggenommen, die übrigen offen und nur zusammengebunden ihnen zugestellt worden seien; Arn n" ^wchreiscnde übel tractiert worden. — Es wird dieß dem kaiserlichen Schreiben einverleibt, dein aldvogt, als kaiserlichem Agenten in der Eidgenossenschaft mitgetheilt und auch an den Obersten A», »ä, als ralserna TchNj,"" Achalb geschrieben. <». Hans Jakob Schwerter, Wirth Zum Schliissel in Luccrn, bittet um und ^ - ... eiben Fenster. Das Ansuchen wird in den Abschied genommen, r. Schaffhauscn verdankt das , ».. dm Ob--stm K-u-r w°a°» d-z st. I-m G-dl-t g-ti,°...» Ems.« ...ch -V», d°»» »»^»»d >. > .. ,».. sch°».«l°l z..g-.mg-» hat. wl° d>- "ch-ch- chd d.° dch-tt ch- Mm - ch 5.°« Stad. sich g-l»g°-t »»d >h-° Fl-«-» d°d.°ht h°l>°- » Sch°Ich»...-»s B-gch.°« w .d g°- ^ »»'ich-.. u»d »«I tls>- Ms- !»g°stch°« »»d I°-ch°- t» d°» AMtch -°»°»'».-.» t. ... (S. ». st>»-> V. .s .. ««.«»!> (S.... Fr« «»»---> x. D.° <Ä«»dt.» »°» Bas-l ...» Schaff- 1,?°' «°»°» ».. di- sidff lach-lisch-., O->- das Ansuchm. st- .»-cht« d-»> «>°» g-sta..-», stm- i>.."^««ag- WI-M-M Haust ,.»d b°i d-»S-«.lg-.. ..»Thurgau zu «rl-bmi Wim, di-I-m Allst.»-!, zu -»qp-rchm, I» .»licht« >i- b-t cht-» »ttttch"" d.s. -I- .Msahr. w-rd-. Dl- G-ia»dI-u d-r sll»! kach-lisch-» Ort- aatw-r!-», dch st- da.. l-».- , z .....ss- .„m, mit dl«», A»st,ch°» stch »» w K--°gs-°ch° °°> ch>°- ° ° " ^ ' ...gg-z°g-» I-i-us st- UM A,°Us w°°°» ab-- da- «»st.ch°» ch-°» S-t-« t.»d Ob-u. Verhandlungen der katholischen Orte. , «. Thurgau) Schwhz richtet an die übrigen sechs katholischen Orte das Ansuchen 't^'ld und Fenster'für die neu gebaute Kirche der Klosterfrauen bei St. Peter «»f dem Bich < ^Agang Wikart ersucht die Gesandten, das Schreiben des Raths von Zug, ^ ish, ' daß Mehenberg über Alt-Landammann Zum Brunnen keineswegs m Zug gesagt habe, was " Abschied 851m vorgeworfen worden sei, in den Abschied zu nehmen. Uebugens anerbietet 1142 Juni und Juli 1639. er sich noch vor der ordentlichen Obrigkeit das Recht zu bestehen, wenn Zum Brunnen sich noch ^ ^ schweren habe. Man hält denselben für vollständig entschuldigt. t»?» (S. u. Baden.) Nheinthal.) «> . Act. 338. Rcligionssachcn -c. t. „ 274. Kricgssachcn?c. ««. „ 468. Gotteshäuser, Klöst^ »I. „ 493. Juden. Landvogtei Nheinthal. i Art. 111. Mandat. «e. Art. 139. Glanbcnssachcn Grafschaft Baden. Iii». Art. 198. Locales. M. Art. 124. Stifte und Klosta- t «Iii. „ 193 a. Locales. Iili. „ 94. Kricgssachcn. Landvogtei Freie Aemter. IV. Art. 108. Jahrmärkte. Landvogtei Lanis. Ii. Art. 286. Locales. x—Iili aus dem Lnecrncr-, ii ans dem Solothurncreremplar. ^ Anm. In dem Nidwaldncrexemplar ist als Beschluß der Herren und Obern beigefügt: der Kriegsräthen Empfindlichkeit wegen Herrn Landammann Leuen eingedenk zu sein wegen des so ihm zu Zürich widerfahren." SOS. Conferenz der evangelischen Städte während der Jahrrechnnngs-Tagscchung Z" Baden. 1K3S, im Juni und Juli. Staatsarchiv Zürich, »est. XII. Iis. toi. MZ. Gesandte: die in Absch. 905 angegebenen. z». Das Begehren einer Beisteuer zur Unterhaltung eines Prädicanten in den beiden Stalla und Marmels im Gotteshausbund nehmen Bern, Basel und Schaffhausen ack rskoroncinw, ^ aber, es werde bei diesen drückenden Zeiten und Ausgaben kaum etwas oder höchstens 250 fl- Ort erhältlich sein. I». Die Entscheidung über die von dem Grafen von Hanau begehrte Gcldam^ ^ abermals eingestellt, bis deßhalb an das eine oder andere Ort etwas Weiteres gelangt. <5 Basel berichten, daß die von Colmar durch ihre Deputierten insgeheim bei ihnen darum nachgesu^ ^ daß man ihnen zur Besatzung und Verwahrung ihrer Stadt eine Anzahl Volkes bewilligen und in einen Bund oder in Protection der evangelischen Städte aufnehmen möchte. Diese sehr' . Sache wird in den Abschied genommen, damit man darüber bei erster Zusammenkunft oder holtcs Ansuchen der Stadt Colmar nach Gebühr, und wie es das Beste des gemeinen Wesens ^ Nathe gehen kann. Ct. Nachdem den übrigen evangelischen Orten vorgestellt worden, wie vie ^ ^ Beisitz eines unparteiischen Schreibers gelegen sei, und der Wunsch ausgesprochen worden ist, ^ Juli 1639. 1143 ihren Obrigkeiten solches nach Nothdurft berichten möchten, und diese sich dazu erboten haben, wird ^ befunden, wenn künftig wieder eine gcineineidgenössische Tagsatzung angesetzt werde, in der vier .rn Städte Namen die übrigen Orte nochmals um den angedeuteten Beisitz zu ersuchen mit dem falls solches nicht erhältlich sein sollte, man gezwungen sein würde, bei vorfallenden Standes- ' "iten cinch einen besondern Abschied ausfertigen zu lassen, v. Bern, Basel und Schaffhausen bitten ^Hinals um gänzliche Aufhebung der Abzüge, oder daß höchstens 5 vom Hundert von den ererbten werden, in Berücksichtigung, daß katholische Orte gegen einander abzugsfrei seien, und ^ ^ ärgste,, Feinde außerhalb der Eidgenossenschaft nicht mehr als 10 vom Hundert bezahlen müßten. ' Betreff der durch die pfälzischen Schul- und Kirchendiener abermals begehrten Beisteuer wird für gut ^ Zuerst sich über deren Beschaffenheit und Zahl zu erkundigen, was am besten durch Zürich ge- ^ ^ime, welches alsdann den übrigen Städten schriftlich oder bei erster Zusammenkunft Bericht geben (S. u. Baden.) ih.i. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnhcitem ^den. A. Art. 199. Localcs. SOG. Conferenz von Schwyz und Zug. Arth. 1939, St. Juli. Landesarchiri Dchw>>z. Diethelm Schvrno, Alt-Landammann; Martin von Nickenbach, Statthalter; ^uspar Eeberg, Ritter, Alt-Statthalter; Melchior Beeler, Seckelmeister. Zug. Beat Znrlanben, ^fchrech^"' Heinrich, Alt-Ammann; Konrad Brandenberg, Alt-Statthalter; Adam Signer, Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Schirmortsangclcgcnhcitcn: Art. 28. SS7. Conferenz von Uri, Schwyz Unterwalden und Zug. Brunnen. 1939, 19. Juli. ^ . Landcsarchiv Stldwalde». ^ ^i. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann; kcr. Statthalter. S ch w h z. Diethelm Schorns, Alt-Landammann; Martin von Nickenbach, ^ ^ ^ - , - - ^»il cv' ^uhann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Melchior Beeler, Seckelmeister. Unterwalden. Alt-Landammann, von Obwalden; Bartholomäus Odcrmatt, Landammann; Sebastian ^!th^'^andweibel, von Nidwakden. Zug. Beat Zurlauben, Alt-Aminann; Konrad Brandenberg, . > Adain Signcr, Landschreiber. Verhandelte findet sich in den Abschnitten Herrschafts- und Schirmortsangelcgcnheiten: stelle ^^"rgnu. I». Art. 469. Gotteshäuser, Klöster. ^ Art. 1014 e. Art. 29.30. 1144 August 1639. SQ8. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1339, 19. August. Landesarchiv Nidwalden. ^ Gesandte: Urs. Johann Striker, Statthalter; Johann Püntiner, des Raths; Kaspar Tröl^ Raths. Schtvhz. Jtal Neding, Landammann und Pannerherr; Martin von Nickenbach, inont, Statthalter; Johanil Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Melchior Beeler, Seckelmeister- Wälde n. Bartholomäus Odermatt, Landammann; Melchior Flüeler, des Raths. »—I». (S. u. Bellenz :c.) ». In Beziehung auf die von Uri gemachte Weinordnung erklär Gesandtschaft, daß dieselbe den benachbarten Orten nicht zum Nachtheil, im Gcgentheil zum Vortheil ge ... Jedoch wird abgeredt, daß diese Ordnung den übrigen Orten zugeschickt werden soll, die dann, we etwas Beschwerliches darin findeil, es Uri mittheilen werdeil. Ic—iu.. (S. u. Bellenz :c.) li Rapperswyl.) «. (S. u. Bellen; :c.) Man sehe auch in den Abschnitten Hcrrschasts- und Schirmortsangclcgenheiten: Vogtci Belleuz :c. n—I», Ii—u», «. Art. Ivis-lv26. Rappcrswhl. n. Art. 31. Conferenz von Zürich mit dem Gotteshans Wettingen. Wettingen. 1V39, 19. August (9. a 51.) Staatsarchiv Zürich. Urkunden der Swdt und Landschaft Nr. iW. Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Schneeberger; Johann Jakob Schmidt. Gottesheu^ tingen. Niklaus von der Flüe, Conventual. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenhciten: Grafschaft Baden. Art. 188. Locales. Conferenz der Schirmorte von Rapperswyl nebst Zug. Brunnen. 1339, S9. Slugust. Landcsarchiv Nidwalde». ^ Gesandtc: Uri. Johann Striker, Statthalter; Johann Joachim Püntüier, des Raths. ^ ^ Jtal Nedillg, Laildamnlann imd Pannerherr; Diethelm Schorno, Alt-Landammaim; Ceberg, Ritter, Alt--Statthalter; Btelchior Beeler, Seckelmeister. Unterwalden. Wolfgaug ^ Ritter, Landammanil, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptman"' ^ Zelger, des Raths, von Nidwalden. Zug. Konrad Brandenberg, Alt-Statthalter; Wilhelm ^ Alt-Landamiiiann; Paulits Heinrich, Johann Meher, Alt-Seckelmeister und des Raths; -lda»' Landschreiber. Glarus. Jakob Feldman«, Landshauptmann und des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Schirmortsangelegenhciten: Rappcrswhl. I». Art. 32. 33. September und October 1639. 1145 Sil. Beschwörung des ewigen Friedens zwischen Spanien und den III Bünden. Mailand. 1339, 3. September. KailtonSarchiv c>: Rcissale gelegt wird, nieder und, die beiden Hände ans das Evangelium haltend, läßt er sich Tis» ^'üsen und antwortet mit vernehmlicher Stimme, daß er denselben halten wolle. Eii: zweites ehe, Missale wird vor dei: Gubernator gestellt. Jeder der bnndnerischcn Gesandten schwort des Hände ans das Evangelium haltend. Beiden Kontrahenten wird je ein besiegeltes Exemplar r»^ ^^^'^instrinnciNes übergeben; überdieß ein Exemplar des besonder,: die Religion und die Negie- H Z Veltlin, den Grafschaften Worms und Eleven betreffende!: Capitnlats. Kanonensalven beim >W>g Gesandten. (S. Beilagen 27 u.23.) SlA. Genteineidgcnössische Tagsatznng der XIII Orte und der Zugewandten. Bade». 1«39, 25. September bis 5. October. Staatsarchiv Zürich, ttvst Xll. 148. t'ot. Md.") Staatsarchiv Bern. ANg. Abschicke Ovo, kol. 88ö. Staatsarchiv Lliccr». Absch.cliüumo WW. Bd. XXlX. toi. MS. ^^dte: Zürich. Salouion Hirzel, Burgermeister; Hans Ludwig Schnceberger, des Raths. Bern. Hj^^ädvlf Willading, Venner und Zengherr; Gabriel voi: Watteiüvhl, des Raths. Lucern. Jost ^t!»^' Schultheiß und Stadthailptinain:; Johaiu: Heinrich Fleckenstein, Ritter, Statthalter und 2Lalthart In: Hof, Landammann und Landsfähnrich; Heinrich Zun: Brunnen, ^'Landammann und Laudshauptmann. Schwhz. Jtal Neding, Laitdauunanu :»:d Pannerherr; ^ ^chvriw, Alt-Landaii:»ia>:u. Uuterivalden. Wolfgang Stockmann, Ritter, Landamniann, von ^ltcr> ^"^holomäus Odermatt, Landannuanu, von Nidwalden. Zug. LLolfgang Wikart, Statt- ^»ds'l ^tter, des Raths. Glar u s. Balthasar Müller, Landammani:; Johaiu: Feldinani:, is^^"^'uann. Basel. Johann Rudolf Wettstein, Oberstzunftineister; Bernhard Brai:d, des Raths. Peter Heinricher, Seckelmeister. Solothuri:. Johaiu: Schwaller, Seckelmeister; Manriz -ürchcrischc Abschiedband enthält nur die Beilage» und dabei die Bemerkung i „ Der Abschied ist wegen seiner lln- 'P, Parteilichkeit und Informalität dem Landsclweibcr wieder znrnckgeschick: werden." OaS bcrnischc Eremplar ist nbcr- "ch'l'ie, da das Original dem Landschreibcr zur «5vrrcelion etlicher Punkte znriickgeschickt worden;" ähnlich ancb das ^ Man sehe auch Nbsch.9l4 Ii. 144 l 1146 September und October 1639. Wagner, Bauherr und des Raths. Schaffhausen. Johann Jakob Ziegler, Obherr, des Raths; Spleiß, Zunftmeister und des Raths. Appenzell. Jakob Wiser, Landammann, von Jnnerrh^'^ Johannes Zellweger, Landcsbaumeister und des Raths, von Außerrhoden. Abt St. Gallen. von Ulm, Hofmeister; Georg Renner, Neichsvogt zu Whl. Stadt St. Gallen. Georg Spindlev ^ Raths. III Bünde. Johann Simeon von Florin, Alt-Landrichter des obern grauen Bundes; ^ Wiezel, Alt-Landammann des obern Engadins; Andreas Sprecher von Davos. Wallis. P^' - und Kaspar Stockacher, beide des Raths. Biel. Niklaus Wyttenbach, Bürgermeister. Diese Tagsatzung ist vornehmlich wegen der III Bünde angesetzt worden. ». Eidgenössische Begrüß" — Zürich erörtert weitläufig den Stand der bündnerischen Angelegenheiten und begründet die Nothwe" ^ keit der Zusammenberufung dieser Tagsatzung. Als nämlich im Jahre 1637 im März und im richtet worden sei, daß durch die ueuen Tractate mit Spanien die drei Bünde in geistlichen und weu Dingen in den frühern Zustand wieder eingesetzt und dadurch die älteru Verbündeten nicht bcnaclst^ würden, daß denselben die Beschlossenhaltung der Pässe bewilligt worden sei, so habe man sich dessen Nun aber verlaute, daß die bündnerische althergebrachte Freiheit in Neligions- und weltlichen Dinjl" nachtheiligt, daß Manches, was zu ihrem Schirm diene, beseitigt sei, daß die namhaften Pässe ^ ^ Willkür preisgegeben werden, daß einzelne Herren und ganze Gemeinden ihre Einwilligung dazu ^ geben hätten, ja daß der Beitag von Davos dagegen protestiert habe (die Protestation liegt beim daß endlich Oberst Guler gegen die ihm befohlene Abtretung der Nheinschanze Bedenken trage. sage das französische Bündniß ausdrücklich, daß kein Theil „insgemein, noch auch besonders" befugt sti, ^ demselben zu entziehen. Diese Gründe hätten Zürich veranlaßt die Tagsatzung zusammenzurufe"' wird hierauf ein Schreiben des französischen Ambassadors verlesen des Inhalts, die Conventioncn, die Abgesandten der III Bünde zu Mailand abgeschlossen hätten, seien dem Bündniß zuwider, da« ^ vou König Heinrich dem Großen mit sämmtlichen Orten, den III Bünden und Wallis erneuert word^" ^ — Die Gesandten der III Bünde begehren eine Copie dieses Schreibeils und legeil ihr Creditiv Tags darauf eröffnen dieselben: Nachdem die III Bünde während langer Zeit von den Franzosen sprechungen hingehalten und getäuscht wordeil seien sder Vortrag geht auf die einzelnen Thätsach^ ^ hätten sie sich entschlossen, selbst nach Friedensmitteln zu greifen, um ihr freies Land sicher zu stellen ^ Verlorene wieder zu gewinnen. Alle ältern Bündnisse mit der Eidgenossenschaft und der Krone seien vorbehalten. In Beziehung auf die Religionsfreiheit in den Unterthanenlaiiden habe man zn gesucht, was nur immer möglich gewesen sei. Den Paß habe man Spanien gestattet in ähnlicher wie er ihm von den löblichen katholischen Orten erlaubt sei; man glaube damit niemanden zu naheil ^ zu sein. Der Friedenstractat sei von den Gemeinden ohne „Beschiß und Betrug" angenommen Um die ausgestreuten Verläumdungen desto besser zu vernichten, hätten sie Befehl, eine autheutißh^^l des Tractates mitzutheilen sS. Beilage 27. 28.j. Die Orte möchten gegeil die III Bünde in cid- und bundesgenössischer Affection verharreil. — Der ordentliche Ambassador des Königs von Graf Karl Casati, äußert sich alsdann in einem Vortrage, der mit den Bünden abgeschlossene Tra ^ der Eidgenossenschaft durchaus nicht nachtheilig, sondern vermehre vielmehr die Sicherheit ihrer La" spricht schließlich die Hoffnung aus, daß mau nicht zugeben werde, daß etwas diesem Friedenstracäl ^ Heiliges werde verhandelt werden. — Man läßt den III Bünden durch ciuen Ausschuß antworte"/^ französische Bündniß möchte doch durch die Friedenscapitulativn verletzt sein, besonders des Paß"'' September und October 1639. ""d der Kenia könnte durch die eidgenössischen Lande den Paß gegen sie begehren. Weil fast die Hälfte der binden wider den Tractat sei, so könnte leicht Aufruhr und Blutvergießen bei ihnen entstehen und dwß der Eidgenossenschaft Nachtheil bringen. Vielleicht wäre noch eine Moderation herbeizuführen, wozu gerne verhelfen wolle — Die Gesandten entgegnen: Die III Bünde hätten von dein König von ^'streich eine.: Revers, kraft dessen sie zu dem den Paß betreffende.! Artikel wohl befugt seien. Sollte ^ ^°nig durch die Eidgenossenschaft den Paß gegen sie begehren, so hätten sie mit derselben em älteres "'dniß als der König. Obschon nicht alle Gemeinden die Friedenstractation angenommen hätten, so sei bei solchen Angelegenheiten jeder Zeit bei dein Mehr verblieben. Sie hätten kernen Befehl, die ^denZtraclation zu moderieren oder zu ändern.*) Bereits sei auch beschlossen, die Rheinschanze zu dcmo- - Man vernimmt Letzteres mit Befriedigung und nimmt Alles in den Abschied. I». Der außer- Ainbassador des Kölligs von Spanien, Don Diego Saavedra, läßt den Auszug eines 1578 gegast ^ ^ÄMs und Copieen von darauf erfolgten Erklärungen der Orte Bern, Uri, Schwyz, Unter- 3ug und Glarus in Betreff thätlicher Hülfeleistung gegenüber Burgund und schließlich eine schrift- hiit ^"^'ung an dasjenige, was er dieser Angelegenheit wegen früher schriftlich und mündlich vorgestellt ^»^^stebeii. — Alsdann läßt sich Herr d'Acoste, Surintendant der Salzpfanne zu Sellins, als Abge- Erh ^ Vicepräfident .lud Parlament zu Düte vernehmen. Die Orte .nöchten der Nachbarschaft, der liric ^^"3 und ihres eigeneil Interesses wegen .lach dein Beispiel der Vorfahren Burgund von den befreien helfen. — Es wird für gut befunden, um Wiedererrichtung der burgundischen ^ ^ Köllig von Frankreich und dein Cardinal von Richelieu nochmals schriftlich anzuhalten, französischen Ambassador deßhalb zu schreiben und inzwischen die spanischen Ambassadoren ilj^ Ausschuß anfragen zu lassen, ob nicht, falls die Wiedererrichtung der Neutralität Burgunds neutrale eidgenössische Garnison in diese Provinz gelegt werden könnte. Die wollen aber von einer solchen Garnison nichts hören. Statthalter Elmer, welcher bald ^flii ^ Mission zum Köllig von Frankreich zurückkehrt, berichtet über das Resultat derselben erklärt, daß er bei dem Könige nichts habe ausrichten können, weil Burgund „dem General- anhange," daß es davon nicht getrennt werden könne. — In Folge dessen läßt man die ^^ wi den König und den Cardinal nicht abgehen und kann nichts Anderes thnn, als Alles nehmen, v. (S. u. Badeil.) «I. In das Gesuch des Jakob Schwerter, Wirths zum ^ Lucern, um Schild und Fenster willigt die Mehrzahl der Orte ein, die übrigen geben bestimmte ^«Ik, Solvthurn beklagl sich über Jilsoleilzen, die ihm an seineil Grenzen von dem weimarischen ^g^^linen, und begehrt, daß man deßhalb an die Generalität zu Breisach schreibe. — Es wird enteise» - ^ Zugleich Svlothnrn gerathen, dergleicheir nicht zu dulden, sondern falls das Schreibeil nichts ^!se» Gewalt zu braucheil; auf Mahnung zur Hülfe werde man den Bünden gemäß sich zu verhalteil ^sel ^ Deutsche gem. Vogteien überh.) A. Herr Georg Schottin, I. ll. v., des Bischofs von d ^nclM, daß die drei Schlösser Pfeffingen, Zwingen und Angeusteiu noch immer besetzt Müilsterthal die Gefälle und Zehnten von dem Commissär Daler Hinterhalten werden, daß geräumt, daß aber zu besorgen sei, es möchte auf den Winter wieder Kricgsvolk dahin verlegt ^ ^ deßhalb an die Generalität zu Breisach geschrieben. I». Bern läßt sich vernehmen, ^^Mgcn Umständen und eingelangteil Zeitungen zu vermuthen sei, die kaiserlichen und die ^ Armeen möchten durch die Grafschaft Baden den Paß begehreil oder denselben ohne vorherige 1148 September und October 1639. Anzeige nehmen wollen; die noch zu Coblenz stehenden Schiffe könnte die andere Partei, die im loch liege, veranlassen, auf eidgenössischem Boden etwas gegen diese Schiffe zu unternehmen. — Man ' der Schiffe wegen mit dem Waldvogt von Schönau durch zwei Gesandte reden und des Passes halber c Landvogt befehlen, allfällige an ihn gestellte Begehren und andere Vorfälle den Obrigkeiten sofort »nV thcilen und inzwischen das Mögliche ^u thnn. Ferner werden die kaiserlichen, baierischen uns schwedi^ö Generalitäten ersucht, das Kriegsvolk von den eidgenössischen Grenzen weiter zu entfernen, i. Schaff berichtet, daß die Salzfuhrschisfc von Lindau und Constanz wieder nach Schaffhausen kommen, der lohn aber gar hoch gesteigert sei. Schaffhausen wird ermächtigt, deßhalb mit Lindan und Consta»!' einer Konferenz darüber zu tractieren. Ic. Appenzell und die Stadt St. Gallen klagen wegen der» ^ mäßigen und fortwährend gesteigerten österreichischen Zölle auf Roß und Vieh. Man läßt deßwege» ^ zwei Abgeordnete mit dem Waldvogt von Schönau reden und schreibt abermals an die Erzherzogin, n> ^ man ans das Gcgenrecht hindeutet. I. Zürich trägt abermals auf den Beisitz eines Protokolliste» " einer der vier Städte, mich ans die Participation an den gemeinen Landschreibereicn an. — Die kath»^ Gesandten haben sich dieses Anzugs nicht versehen und lassen es bei dem Alten verbleiben, obgleich Zürich. drücklich begehrt, daß man seinen Antrag den Obrigkeiten heimbringen möchte, in.» (S. u. ^ i». Basel berichtet, es habe für seine Stadt im Appenzellerland etliche „Lagcl" Pulver gekauft, dieser Tage abzufertigen gedenke; es mache davon Anzeige, damit man deßhalb keine argwöhnisch^ ^ danken fasse. «. (S. u. Baden.) h». Basel berichtet, daß sein Burger Paulus Meyer wegen dc-' Fülistorf vormals auf ihn angelegten Arrestes verfällt worden sei; es wolle dießmal keine Einrede S das Urthcil vorbringen, sondern begehre nur, daß die Zahlung bis auf nächste Jahrrechnung werde, da Fülistorf dafür sichergestellt sei; unterdessen werde der Haupthandel zwischen Fülistorf »" Schenrerischen zu Straßburg auch ausgemacht, in Folge dessen es sich zeigen werde, wer die Kosten müsse. Zugleich wolle es nochmals wider alle Procednren gegen seine Burger protestiert haben- dem Begehren Basels entsprochen; Freiburg aber protestiert dagegen, weil die Gegenpartei nickst ) / worden und nicht anwesend sei. sVIII alte Orte, Basel und Schaphausen.) Bürgermeister eröffnet: Als den 11. November 1638 das Urtheil der Ausschüsse vom 15. April desselben Jahres »' ^ treff der Angelegenheit zwischen Fülistorf und Scheurer bestätigt worden sei, habe er es bei des Urthcils der Kosten halber nicht so verstanden, daß über dieselben vor Ausgang des Heu'p^ solle entschieden sein. Die gleiche Verwahrung gibt Obherr Ziegler von Schaffhausen ab. r Johann Heinrich Elmer von Glarus berichtet über seine Verrichtung bei dein König von Frankes legt die schriftliche Antwort des Königs vor. In Beziehung ans Burgund antwortet derselbe, möglich sei, dessen Angelegenheiten von denen der übrigen Länder (Elsaß, Schwaben n. A.) Z" ^ ^ Auf die Beschwerde wegen der Zölle und Auflagen zu Lyon und Valence wird geantwortet, König seinen Finanzrath bei sich haben werde, werde man die gebührenden Mittel zur Abhickst^ ^ Hand nehmen. Die Vollstreckung der letzten Arreste wegen etlicher Auflagen seien aufgehoben: Rückkunft des Königs von Grenoble werde derselbe wegen der Auflagen mit den eidgenössischen K«»s ^ Lyon tractieren lassen. Die Bezahlung der eidgenössischen Obersten sei bei den dermaligen möglich; unterdessen könne ein Theil der für die Eidgenossenschaft bestimmten Gelder an dieselben werden. 8— (S. u. Thurgau.) x. (S. u. Nheinthal.) 5 . (S. u. Freie Aemter.) Baden.) ' September und Octobcr 1639. 1149 Verhandlungen der katholischen Orte. -U». sV katholische Orte und FreiburgPrinz Thomas, rechtmäßiger Mitvvrmüuder der königlichen Durchlaucht von Savohen, setzt in einen- Schreiben die verbündeten Orte von den jüngsten Savoyen betres- '"'dm Vorfällen in Kenntuiß, zugleich auch, daß der Graf Valerio della Manta werde abberufen werden, ""d daß »lau es nicht ungern sehen würde, wenn Oberst Amrhhn mit seinem Negimcnte in der königlichen Durchlaucht Diensten bleiben würde. I»I». sV katholische Orte-lebst katholisch Glarusst Cardinal Barberüii ersilcht Gesandten im Namen des Papstes einen Vergleich in dem Streite zwischen Schwhz und Einsiedeln ohne Verletzung des geistlichen Rechtes zu Staude zu bringen. Hieronymus Farnestus, Erzbischvf zu Patras, östlicher Legat, zeigt vorläufig a.i, daß er nach Herstellung seiner Gesundheit sein päpstliches Brcve über- Nbeii werde gtetet iii eineni andern Schreiben seine Dienste zur Beilegung jene» Streites an. «v. (S. u' Baden.) zurückschicke, die erforderliche Verbesserung begehre und denselben ohne diese nicht wieder aufist soll man allerseits nachschlagen und einander mittheilcn, was je zu Zeiten in den Abschieden sim ^ gemacht worden seien. «. (S. u. Baden.) «R. Basel hält abermals an, daß man das Defen- ^ "csen nicht ganz aufgeben möchte. Die kriegführenden Parteien seien zwar mit ihrem Volk von den ^ggczogen, die Zeitumstände seien aber doch sehr veränderlich, seine Herren und Obern wollten »icht ^ ^ Zürich, Bern mW Glarns sind der Ansicht, die Gefahr sei dermalen e-. groß; überdies; sei zu Baden ein allgemeines Defensivnalwerk verabschiedet worden, welches, wenn ^^ang nehme, das andere unnöthig mache. Schaffhansen wünscht, daß man nicht mehr zögere. ^c»i sich dazu geneigt, daß zu Erleichterung von Basels beständigen Znsätzen in Zürichs und Berns ""gefähr 200 Mann geworben, besoldet und ihm zugeschickt werden. Zürichs Gesandtschaft, hicfür hg. ^^tuctivn, nimmt diesen Vorschlag in den Abschied, t . (S. n. Uznach und Gaster.) t. Schaff- ^^chtet, paß, obgleich die Belagerung von Hohentwiel aufgehoben sei, Oberst Keller zu Lindau die ^ste/ ^ ^ Schaffhausen fahren lassen wolle, es wäre denn, daß für dieselben Cantion gewicht Weil den evangelischen Orten an der beschleunigten Abfuhr des Salzes und anderer Dinge ist „ gelegen ist, so könnte man die Cantion wohl geben, auch der Generalität zu Breisach schreiben, Commandanten ans Twiel befehlen, daß den Schiffen auf dem Rhein kein Schaden zugefügt ^»ke ^ übrigen Gesandten finden dieß bedenklich und nehmen deßhalb die Sache zu fernerm Nach- " den Abschied. Man sehe auch in dcin Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhcitcn: ^Stci/ Art. 201. Localis. " Uznach ,„,d Güster. «. Art. lil. . Äu z». dem Baslercxcmplare der Abschiede von 1li39 liegen eine Anzahl von Ausstellungen, ^ an den bisherigen Abschieden gemacht wurden. 1153 November 1639. siZe. Conferenz der katholischen Orte. Äncern. t«3v, 3. bis K. November. Staatsarchiv Liiccr«. Wlch.lla anno tszg. Bd. XXIX. W.S7S. Gesandte: Lucer n. Jost Bircher, Ritter, Alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Fleckcnst"^ Ritter, Statthalter und Pannerherr; Jakob Bircher, Alt-Bauherr; Ludwig Meyer, Kornhansmeister, des Raths. Uri. Johann Walthart Im Hof, Landammann; Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Alt-M" ammann. Schwyz. Jtal Neding, Landammann und Pannerherr; Diethelm Schornv, Alt-Landam>»a"^ Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Statthalter. Unterwalden. Wolfgang Stockmann, Ritter, Landa»»"^' Marquard Jmfeld, Alt-Landammann, von Obwalden; Bartholomäus Odermatt, Landammann, von walden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Jakob Andermatt, Seckelmeister. Glarns. Tschudi, Alt-Landammann. Freibnrg. Peter Heinricher, Seckelmeister. S olothurn. Johann ' Seckelmeister; Mauriz Wagner, Bauherr. Appenzell-Jnnerrhoden. Jakob Wiser, Landa»""^ und Pannerherr. St. Gallen. Georg Nenner, Neichsvogt zu Wyl. !». Der unlängst angelangte neue päpstliche Nuntius, Hieronymus Farnese, Erzbischof zu Patras, ^ einem ansehnlichen Ausschüsse in die Sitzung abgeholt, übergibt sein apostolisches Breve nebst eine>" gleitschreiben des Cardinal-Protectvrs Barberini und rügt auftragsgemäß die üble Behaüdlung, welche Gotteshaus Einsiedeln von Seite derer von Schwyz zu erdulden habe. Da die Sache Gott geweihte 1' ^ soncn betreffe, „sei er nicht außer Sorge, daß da nicht die vulla oooncuz äomini Statt und Platz Er wolle zwar kein Urtheil fälle», aber den Gesandten die Heiligkeit des Ortes, die Verehrung, welche ^ ^ selbe in ganz Deutschland genieße und das herrliche Kleinod der Befreiung der Eidgenossenschaft , stellen. Er fordert Schwyz auf, die Sachen in den alten Stand zu setzen, seine Ansprüche den kathobtz^ Orten, seinen Mitcidgenvssen und Freunden zur Entscheidung zu übergeben und seine Nechtsame rhur" ^ ihm vorzulegen, wobei er sein Bestes thun werde, daß es sein gutes Recht erhalte. Zugleich den katholischen Orten auch den Bischof von Basel. Schwyz erwidert, daß es sich dessen nicht versehe" da es schon zu wiederholten Malen den Entschluß seiucs Ortes eröffnet habe; es sei jedoch nicht wenn der Nuntius einen Tag und Ort bestimme, seine Rechte darzuthun, in der Hoffnung, man werde ^ das Gotteshaus zur Ruhe weisen. Die übrigen Gesandten sehen darin den Weg zu einem Verglei )s bahnt, bieten dazu ihre Dienste an und wünschen helfen zu können, daß die Versöhnung werde. Dem Nuntius wird durch einen Ausschuß ein Gegencompliment gebracht und ihm die Versus , gegeben, daß die Orte nichts unterlassen werden, jenen Streit beizulegen. Schwyz wird durch ein ersucht, zu was es sich anerboten, baldmöglichst in's Werk zu setzen. Ferner wird dem Cardinal über den Stand der Sache geschrieben und der Prälat von dem Anerbieten der schwyzerischen .x», in Kenntniß gesetzt, sowie auch von der Geneigtheit der Orte, das Ihrige zur Pacification I». (S. u. Baden.) v. Es erscheint Thoman Heinrici, Abgeordneter des Bischofs von Basel, in der ^ und legt den Gesandten folgende Bitten seines Herrn vor: 1) Sie möchten ans Mittel bedacht ihm die drei Schlösser und das Delsbergerthal wieder eingeräumt werden tonnte; 3) daß der Daler von seinen neuen unbilligen Znmuthnngen abgehalten und der Bischof bei demjeiügen gefth^'^ ^ möchte, was seit des Herzogs von Weimar Tod die Generalität zu Breisach erklärt habe; 3) die ^ November 1639. 1153 ^tcn nochmals den wegen des Schlosses Birseck gefaßten Entschluß bestätigen, well der Bischof den h"^nrch dort wohnen wolle; 4) sie möchten, weil den Wäldern des Bisthums großer Schaden /ä'ch zugefügt worden sei, daß die von Basel den besten Theil des Holzes an sich gekauft hätten, der- )eß Attentaten zuvorkommen und gegen Basel dieses Verfahren ahnden. Ueberdicß setzt die Gesandt- Rd ^ie iibrigen Gesandten von dem in Kenntnis;, was es bisher auszustehen gehabt habe, ^ ^ie wenig Erfolg die vom König von Frankreich durch den Ambassador Mcliand gegebenen Verspre- ^habt hätten; seine Lage sei von der Art, daß es ihm zu schwer falle, länger in derselben zu ^ ^ es bittet um brüderlichen, eidgenössischen Rath. So sehr es befremdet, daß trotz der Zusage der ».^^tät zu Breisach in dem etwas scharf abgefaßten Schreiben an die XIII Orte, daß sie die drei ^ "^'r, ""ter welchen Angenstein, abtreten werde, dieselben dennoch in des Königs von Frankreich Gewalt t»»' ^ ^ wenig man es verdenken könnte, wenn man nach ernsten Mitteln sich umsähe, um eine Aende- ^bchuführeii, ^ will man dieselben doch noch nicht anwenden und vergleicht sich dahin, die Ge- » eii Freibnrg und Solothurn zu ersuchen, den; französischeil Ambassador vorzustelleil, wie sehr ihre blicht Obern bedauern, daß das so oft gegebene Versprechen der Restitution bis dahin unerfüllt ge- h. ^ l'ei. Man ersuche denselben, die Orte, welche noch in der Deutschen Gewalt seien, in die Hand der ^ hcn Generale und Minister zu ziehen und sich kategorisch zu erklären, die Schlösser wieder in den j„ Stand zu setzen, wogegen die Orte versprechen, daß diese Plätze von ihnen besetzt werden und nicht Hand kommen sollen. Wenn der Ambassador keine deutliche und entschiedene Antwort gebe, so erklärt werden, daß man Solothurn nicht rathcn könne, diese Last und Gefahr länger zu ertragen, ^ "^h die andern Orte nach und nach darein gezogen werden könnten. Weil ferner der schwedische i>h ^^'ius Daler, welcher dermalen unter dem König von Frankreich steht, sich neuerdings gelüsten läßt, H^^rthalischen Unterthancn von der Ablieferung der Gefälle an den Bischof durch Mandate und jh "'^en abzuhalten, so soll der Ambassador ersucht werden, diesen Commissarins abzurufen. Was das gehaltene Schreiben der Generalität zu Breisach und den Holzkauf der 'Stadt Base? betrifft, so ^>iier Abgeordneten, je nachdem ihre Verrichtung bei Meliand ablaufen wird, darüber zu dis- Auf die Frage der solothnrnischen Gesandtschaft, wie sie sich zu verhalten habe, wenn ihnen die c ^ Schlösser abgeschlageil werde, wird geantwortet, daß man, wenn ihnen an ihren Landen le^.^^chkeiten Drang, Roth oder Feindschaft zugefügt werde, an ihnen Bünde, Eid und Ehr' treulich, aufrecht halten und ihnen beistehen werde, sie zu schirmen; zu diesem Zwecke werde jedes Ort sich lex halten. Sollten sie genöthigt sein, zur Hülfe zu mahnen, so solle diese Mahnung an gcsammte Orte ill^'Genossenschaft ergehen. «I. Da die Fürsten, in deren Diensten die eidgenössischen Völker sind, die- »»j,. ^ävider den Bündnissen und Capitulationen sogar zun; Angriffe gebrauchen und gegen die Obrigkeiten bersten und Hanptleute ihrer Schuldigkeit nicht nachkommen, so beräth man sich über die Mittel, ^ eitständen abzuhelfen. Die früher schon beantragte Heimberufung wird mich jetzt nicht beschlossen, Gesandtschafteil ohne ^Instruction dafür sind, andere die Zeit dazu nicht passend finden; hin- htzxz beschlossen, gegenüber einzelnen Fürsten einen solchen Anfang zu machen, daß man gehörigen -> abnehmen könne, daß dergleichen Unordnungen den Obrigkeiten unerträglich seien. Gegcn- "äkreich nun wird durch ein Schreiben dem Ambassador diese Absicht notificiert und auf die be- ^ ' Beschwerden hingewiesen, zugleich auch erklärt, daß man bis künftigeil Januar einen definitiven erwarte und auch zuversichtlich hoffe, man werde inzwischen für die noch schwebenden Forderungen 145 1154 November 1633. zufrieden gestellt werden. Es wird bei diesem Anlasse auch gegen ihn die Hoffnung ausgesprochen, daß ^ eidgenössischen Grenzen voll dem Kriegsvolke, über das der König zu gebieten habe, nicht werden bclaM werden. Sollte ihrem Ansuchen nicht entsprochen werden, so werde der Ambassador es den Obrigk«^ nicht verargen können, wenn sie zu ihrer endlichen Deliberativn schreiten, v. Damit der König Spanien sich nicht über allzugroße Strenge von Seite der Obrigkeiten zu beklagen habe, wird zwar ^ Oberst Zweher der Befehl gegeben, die Plätze und Posten, welche ihm und seinem Regiment zu bewahr anvertraut worden, dem Gubernator zu Mailand wieder an die Hand zu stellen, sein Volk zusainmr'b führen und mit demselben an die Grenzen des Vaterlands zu ziehen und daselbst die Disposition der keiten zu erwarten, allein zugleich ihm befohlen, mit derExecution noch innezuhalten und den Dienst noch ^ zu besorgen, bis ihnen derselbe wegen Mangel an Zahlung und wegeil anderer „Hinderstelligkeitcn" uncrträg" sein werde. L. Des Kriegsvolkes halber, welches etliche Orte in savoyischen Diensten habeil, ist man der ^ abzuwarten, ob sich die Sachen zum Friedeil oder zum Kriege wenden. Je nachdem die eine oder die a» ^ Wendung eintritt, werden die interessierten Orte ihre Disposition zu treffen wisseil. Die Obrigkeit e> jeden Ortes soll den Ihrigen, welche sich in fremden Kriegsdiensten befinden, unverzüglich den Befehl lassen, daß sie sich nicht an Orten brauchen lasseil sollen, wo das Bündniß es nicht zulasse, und da!> ^ sich, wenn sie an solchen Orteil sich befinden und offensiv gegen einen Fürsten gebraucht werden, zuziehen habeil. Von keiner Obrigkeit soll etile solche Transgression zugelassen werden. I». (S- " eiliietbirg. Vvgteien überh.) i. sS. u. Freie Aemter.) Das von den evangelischen Orten von aus wegen der Mangelhaftigkeit und Parteilichkeit der durch den Landschreiber zu Baden verfaßten ^ und Aufstellung eines evangelischen Prvtokollisten an die katholischeil Orte erlassene Schreiben wird ver ^ und dcil Obrigkeiten hinterbracht, welche innerhalb vierzehn Tagen ihre Erklärungen darüber mittheilen sollen; dieses wird dann aus denselben eine im Namen aller Orte zu erlassende A« , abfassen, damit man künftig dergleichen Gesuchen überhoben sein kann. I. sOhne Abt St. Gallen.j Begehren Schaffhausens wird etil unvorgreifliches Jntercessivnsschreiben zu Gunsteil Eberhards I"'^ und seiner Stammesgenossen an die Erzherzogin Claudia zu Oesterreich bewilligt. Z». sOhne Abt St.^^. Beim Cardinal Mvilti, Erzbischof zu Mailand, wird in einem Schreiben angehalten, es möchten die ^ nössischen Alumnen besser gehalten, wie auch „der dritte Stand sPlatz?j jedem Ort wiederum wie hie^'^ lassen werden." Uri wird ersucht, Lucern eine Copie der Fundation mitzutheilen, um für das Begeht" sichere Basis zu haben. I», <>. (S. u. Thurgau. Z». sV katholische Orte.j Lucern wird auf die Na^ ^ daß es wiederum den Geldruf erneuert habe, ersucht, um vielfache Ungelegenheit zu vermeiden, halten." «z. Dem Hauptmann Steiger von Uri, Agent zu Mailand, wird ein Fürschreiben wegen ^ ^ alten Forderungen an die Krone Spanien bewilligt, r. (S. u. Lauis.) 8. (S. u. Sargans.) wird die Antwort des Churfürften Maximilian von Bayern an die sämmtlichen Orte der Eidgenosff^ ^ auf ein von deilselben an ihn gerichtetes Schreiben (ä. ä. 5. Juli) verlesen, in welchem derselbe Ansuchen der Orte, er möchte das Seinige zu Herbeiführung des Friedens und namentlich in ^ guilds für einen Waffenstillstand und die Wiederherstellung der Neutralität thun, antwortet, er hab^ .., nichts unterlassen, um den Frieden herbeizuführen. Was aber Burgund betreffe, so seien mehrere und namentlich der Kaiser dabei interessiert; diesen habe er das Begehren der Orte mitgethcilt und ^ nach deren Erklärungen ihnen später seine Meinung eröffnen. Das Schreiben wird dem Abschied bc>g December 1639. 1155 Grafschaft Thurgan. Z ° -W Sarnaus. Mast Bade». ^" ^gtei Freie Acinter. Vo^tcien iiberl». °"dd°gtei Lauis. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: ii. Art. 340. Neligionssachcn zc. 8. Art. 9S. Locales. I». Art. 194. Locales. i. Art. 76. Polizeiliches. Ii. Art. 74. Handel nnd Verkehr, r. Art. III. Justizsachcn. «. Art. 430. Gotteshäuser, Klöster. 91«. Conferenz der Städte Zitrich und Schaffhausen. Neftenbach. 2«. December (16 a. K.) Staatsarchiv Zürich, «est. XII. US. t'ol.278. ^sandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Statthalter; Hans Jakob Leu, Salzhausschreiber, des Schaffhausc n. Johann Jakob Zicgler. Doctor und Obherr; Wilhelm Zicgler, Obherr, beide Nllths. ^^affhauseu eröffnet, eine recht vaterländisch gesinnte Person habe unlängst seinen Herreu und »icht - ^'^""^ch nütgetheilt, daß es für Zürich und Schaffhauseu, oder wen sie noch dazu ziehen wollten, da» dürfte, die Festung Hohentwiel als Depositum zu ihren Händen zu bekommen, indem man der r ^ und bayerischer Seite dermalen leicht dazu gelangen würde und mau durch dieses Mittel Dies^^ Befestigung von Constanz vorbauen, vielleicht sogar der schon gemachten sich entledigen könute- Hesai^^ scheine Schaffhauseu einer reiflichen Berathung Werth, da bekannt sei, was für Schaden und ^U'ch die beharrlichen Blokierungen der Festung für die beiden Städte entstehe. — Unter den vor. Wo Mitteln, nämlich Kauf, Demolitiou und Dcposition finde mau das letzte als das zwcck- Uers ^ einläßlicher Bcrathilng lvird für gut erachtet, vorerst sich von der Geneigtheit der intcr- Pers Gewißheit zu verschaffen. Zu diesem Zweck dürfte es das Beste sein, nach einer tauglichen Co " umzusehen, welche sich privatim mit dem Generalmajor von Erlach dieser Sache halber in bcr einlasse und zu erfahren suche, wessen die beiden Kronen gewillt sein möchten. Je nachdem ^scl^^ ausfällt, wird mau sich dann weiter zu verhalten wissen. Von diesem Plane soll Bern und l»ich Kenntniß gegeben, die Sache alsdann einläßlicher besprochen und die angedeutete Ehrcnperson werden. I». Wegen der Schifffahrt von Lindau wird in der vier evangelischen Städte ivjff " M die Generalität zu Brcisach geschrieben, sie möchte bei dem Commandanten auf Twiel dahin da' '"an danit die von Oberst Keller zu Constanz beharrlich begehrte Caution wohl leisten, auch mit 'l»»c>i sei ' ^aß er die Schiffe auf dem Rhein sammt Leuten und Gut sicher passieren lasse. Falls dieß erhältlich '^"nemar ^ ^ch'fleuten um einen gebührenden Schifflohu übereinkommen. Zugleich wird auch für thunlich erachtet, ^ h^^eu Erzherzogin Claudia deßhalb zu schreiben, v. Schaffhauseu hält es für bedenklich, wenn ^^"bergischenj österreichischen Herrschaften käuflich in spanische Hand kommen sollten. Es trägt ^ls auch Luceru mitzutheilen und sein Gutachten zu begehren, ob es nicht angemessen wäre, in der '"ijaistl. ^ Namen die Erzherzogin Claudia schriftlich zu ersuchen, die Unterhandlungen über den Kauf wo mit beigefügter Insinuation, daß bei deren Fortsetzung die burgundische Neutralität Wi.i. """"vu ^ lehnen, 1156 Januar 1640. schwerlich wieder erlangt werde. — Zürich will diesen Pnnkt zu fernerer Besprechung auf die nächste ^ ferenz zu Aarau gewiesen wissen. «I. Schaffhausen wünscht, daß die zürcherischen Gesandten zu ^ dahin wirken, daß der seinem Burger Hans Jakob Peyer zu Nafz angelegte Arrest relaxiert werde/ daß man sich der ergangenen Kosten halber gütlich vergleiche. Conserenz der evangelischen Städte und Orte. Aarau. 164V, 17. und 18. Januar (7. u. 8. a. K.). Staatsarchiv Zürich. Kost. XII. IIS. fol. 282. Gesandte: Zürich. Salomen Hirzcl, Burgermeister; Johann Ludwig Schneebcrger, ZeughcN' , des Raths. Bern. Niklaus Dachselhofcr, Schultheiß; Johann Rudolf Willading, Venner. Glut"^ Johann Heinrich Elmcr, Statthalter. Basel. Bernhard Brand, des Raths. Schaff Hausen. Jakob Ziegler, Doctor und Obherr; Georg Ott, Seckelmeister. Appenzell-Außerrhodcn. Tanner, Landammann. Das ungütliche Antwortschreiben der katholischen Orte betreffend den Beisitz eines evang^'^ Schreibers auf den Tagleistungen und die den Evangelischen gebührenden Religionstitcl veranlaßt ZU ^ Erklärung, auf beiden Punkten ernstlich beharren zu wollen. Zu diesem Ende soll Zürich in der schen Orte Namen eine freundernstliche Replik an Lucern zu Händen der katholischen Orte durch eigenen Läufersboten abschicken. 1». Zürichs Gesandtschaft eröffnet, was Schaffhausen wegen von zuverlässigem Orte mitgetheilt worden ist, nämlich daß der Kaiser, das Haus Oesterreich und der fürst von Bayern es nicht ungerne sehen würden, wenn man sich dieser Feste halber „einschlagen" u" und daß man entweder die Demolition oder die Deposition in der evangelischen Orte neutrale Hand 0)'^ könnte. — Schaffhausen wird ersucht, eine qualisicierte Person zu beauftragen, dieses Geschäftes Hut ^ , seinem Namen sich mit der andern dabei interessierten Partei in Verbindung zu setzen und zu ^ was in dieser Sache zu hoffen sei, und darüber zu berichten, v. 1) Auf geschehenen Anzug wegen dck ^ arlenbergischen Herrschaften, die an Spanien verkauft werden sollen, wird vor der Hand für "iclst ^ wendig erachtet, deßhalb Lucern eine Mittheilung zu machen, da man noch keinen zuverlässigen halten hat, ob der Kauf seinen Fortgang nehmen werde. Appenzell wird ersucht, nachzuforschen es erfahren, mitzuthcilen. 2) Bei diesem Anlasse wird auch einet Festung gedacht, die zu Fußend ^ werden und bereits abgesteckt sein soll, der Eidgenossenschaft aber sehr nachtheilig sein würde, -tp" wird ersucht, sich auch darüber zu erkundigein «I. Ueber die Abzüge liegt ein früher entworfenes vor. Bern, Basel und Schaffhausen sind der Ansicht, daß auch der Erbgüter wegen eine Gleichheit g^ ^ und der Abzug auf fünf vom Hundert gestellt werden könnte, den sie seit vielen Jahren von ^ genommen hätten. Zürich, Glarus und Appenzell, dafür nicht instruiert, nehmen diesen Vorschlug ^ Abschied, v. Zürich theilt Bern auf dessen Ansuchen mit, die Stadt Jsny habe durch zwei schon im Deccmber 1631 bei ihm um eine Brandsteuer angehalten, worauf in den Kirchen der Süst Collecte aufgenommen und ihnen 1053 fl. zugestellt worden seien; nach dem gegebenen Bericht sei u ^ achte Theil der Stadt übrig geblieben und unter Anderm Kirche, Nathhaus und Schule zu Februar 1640. 1157 ?""gen; die Burger sollen lutherischer Religion sein. L. Die Gräfin von Isenburg schreibt, daß man ihr ihrem betrübten Zustand mit einer Geldanleihe an die Hand gehen mochte. — Basel und Schaffhansen ^"en wegen ihrer anderweitigen großen Ausgaben dieses Anleihen und andere Verehrungen ab. Zürich ""d Bern finden die Anleihe unthnnlich und erachten fiir besser, der Gräfin aus christlichem Mitleiden ^ verehren. Zu diesem Ende soll nachgeschlagen werden, was in andern Füllen dergleichen Per- ^>c>l gegenüber geschehen sei. K. Die Gesandten der vier Städte finden, daß Schaffhansen dem constan- Aen Commandantcn die Caution für Leute und Schiffe, auf welcher er beharrt, für einmal leisten könnte, dieselbe nicht so hoch sei als der Nutzen, wenn die Schiffe von Lindau nach Schaffhausen in einer ^hrt kommen. Wenn die Obrigkeiten dicß gutgeheißen haben, können die übrigen Orte der Eidgenossen- ^st, welche sich dieser Schisssahrt bedienen, auch um ihre Meinung befragt werden. Ii» Die Gesandten Berns ^tden des Berichtes eingedenk sein, der ihnen wegen etlicher Wiedertäufer in ihrer Landschaft gegeben wird. Basel " gebe. — Sein Ansuchen wird in den Abschied genommen. I<. Basel beschwert sich, daß seine '"Wünscht, daß man in Bezug auf das gemeine evangelische Defensionswesen endlich ihm willfährigen scheid ,^'Blapparter aller Orten verrufen und ihm wieder zugeschickt werden, während dieselben doch an Gehalt eidgenössischen Münzen sich messen können. Es sei früher gcnöthigt worden, münzen zu lassen, , / ieine Münzen außer Land verführt worden seien und in Folge dessen sich Mangel gezeigt habe. Man '"it fcrnerm „Bandisiren" ihm verschonen und die Zwei-Plapparter als gute währschafte Münze, lle abgerufen worden sei, wieder „auf den alten Schrot richten." Der Autrag wird in den Abschied »Men. Conferenz von Uri, Schwyz und Unterwalden. Brunnen. 1V40, 4. Februar. LandcSarchiv Nidwaldc». ^^^^ndte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann! Tch ^6uuel von Roll, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr; Johann Heinrich Püntiuer, des Raths. ^ch»r ^ Reding, Landammann und Pannerherr; Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Dicthelm ^-Landaiumaun; Martin von Rickeubach, Statthalter. Unterwalden. Sebastian Müller, Fähnrich und Seckelmeister, voir Obwaldeu; Bartholomäus Odcrmatt, Landammaun, von Nidwalden. . ^^^iassung zu dieser Conferenz sind die immer mehr gesteigerten Auflagen, mit welchen Lucern die ^bli^ Marktes belastete. Da bisher alle Mittel zur Beseitigung dieser Beschwerden erfolglos vereinigt man sich dahin, an Zug ein Schreiben zu erlassen, in welchem dasselbe angefragt >»it / was für Bedingungen es stellen würde, wenn man bei ihm dei? Markt besuchte. Könnte man ^ verständigen, so müßte dann den Untcrthaneu in den Freien Acmtern verboten werden, ihr ^llz ^ ^erswohiu, als nach Zug zu Markt zu führen, und bei Surs eine Brücke erbaut und wegen des ^ ^üistracht ekne Uebereinkunft getroffen werden. I». Da im Beisein der drei unparteiischen Orte de^^^urg und Solothurn vor Jahren der von Lucern geforderte Zoll an der Zinnen aberkannt, "ber kein Abschied errichtet worden ist, setzen die drei Orte es in diesen Abschied. «. „Es soll nicht 1158 Februar 1640. vergessen werden, darauf zu gehen, wie Wäggis wiederum in freien Stand möchte gesetzt werden, weil ^ gegen den Orten in gleicher Form wie Gersau verbündet gewesen." «1. Man kann darauf bedacht daß die Tagsatzungen der fünf Orte „in einem Umgang und wieder nach Gersau" könnten verlegt und ^ Schreiber dem Umgang nach von den Orten mitgenommen werden, der dam? den Abschied aw'.> fertigen hätte. SIN. Conferenz von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. 1640, 16. Februar. ziandcSavchi» Lbwaldc». Gesandte: Uri. Johann Walthart Im Hof, Landammann; Johann Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann und Landshauptmann. Schwyz. Jtal Neding, Landammann und Panncrherr; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Diethelm Schorno, Alt-Landammann; Melchior Beeler, ^ ^ meister. Unterwalden. Wolfgang Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwalden; Bartholwn^ Odermatt, Landammann, von Nidwalden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Paul Bcngg, ' Statthalter. ». Die Gesandten der drei Orte stellen denen von Zug vor, wie sehr sie durch Steigerung der d und dnrch andere Auflagen auf den Märkten zu Lucern belästigt werden, und wie alle Einsprachen daist erfolglos geblieben seien. In Folge dessen sei man genöthigt, sich nach einem andern Markte ^ und für einen solchen sehe man Zug für den passendsten Ort an, vorausgesetzt, daß man nicht durch ^ und andere Auflagen belastet werde. Zugs Gesandte erklären ihrer Herren und Obern Geneigtheit ^ zugleich auch, daß in Betreff der Zölle es beim Alten werde belassen werden. Auf nächster Zusammen wolle Zug seine Vorschläge schriftlich vorlegen, ebenso sollen auch die drei Orte die ihrigen schriftlich ^ zeichnen. Unterwaldens Gesandtschaft ist instruiert, nochmals einen Versuch zu einein gütlichen Berglens Lucern zu machen; die beiden andern Orte wünschen, daß man von Zugs Geneigtheit (Gebrauch^ Alles wird in den Abschied genominen. 1». Da Zug damit umgeht, eine Fahrbrücke über die bauen, so wird ihm, da diese Brücke dem Markte zu Zug sehr zu Statten käme, die Versicherung daß man ihm mit Steinen und andern? Nothwendigen behülslich sein wolle. Umgekehrt erhalten sandten der drei Orte von den zugerischen die Vertröstung, daß, wenn man den Unterthanen in den 6 Aemtern verbiete»? wolle, Getreide außer Land zu verkaufen, die Eidgenossen aus den Aemtern von ^ „dabei zu verstehe!? uicht ermangeln." v. (S. u. Thurgau.) sl. Die Gesandten voi? beiden werden ersucht, alles Ernstes Maßregeln in Betreff des Handels und Wandels zu treffen, da des Brünigs die ansteckende Krankheit (Contagioi?) grassiere, damit „andere Bandisierung" möge ' werden. . / Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgcuhcitcii: Llmdgrafschaft Thnrgail. «. Art. 452. Gotteshäuser, Kloster. März 1640. 1159 SSO Conferenz von Solothurn und Neuenburg. Biel. 1K4V, 7.März. Kantonsarchiv Solotl>»ru. Besonder- Abschiede mit verschiedenen benachbarte» Orten, ,dvS-1702, Bd.g-t. > ^esaildtc: Solothurn. Johann Schwaller, Scckelmeister; Mauriz Wagner, Alt-Rath und Bauherr; ""Z Hafner, Stadtschreiber. Neuenbürg. David Merveilleux, Maire von laCSte; David Fabvargier, ^^ralprocurator; Niklaus Tribvlet, Landschreiber, beide geheime Näthc. vo» ^^wtlasstmg zu dieser Conferenz gab die Beschwerde des Johann Snry und Martin Bcsenval, daß ^)nen an der Zihlbrücke von jedem Faß savoyischen Wein, welchen sie durchfiihrtcn, ein Ducaten Zoll ^ Vilich ihneil zugennlthet worden sei, Bürgschaft zu stellen, übcrdieß Arrest auf ihre zu Neuenburg aus- Schuldforderung gelegt worden sei. Neuenburg glaubt sich zu dieser Auflage berechtigt, weil erstens ^ als Souverän solche Auflagen creiereu könne; zweitens weil seit einiger Zeit viel ausländische durchgeführt würden, wodurch die Prvducenten des Landweins in Schaden kämen; drittens weil Geld aus der Eidgenossenschaft gehe; viertens weil unter den Worten des Burgrechts „Waare »A ^^ufniannschatz" der Savoherwein wohl iticht zu verstehen sei. Ucbrigens nehme Neuenburg auch den hin noch enger verbiindeten Berneru auch einen Zoll atlf dergleichen Weine ab und die Berner den " hurnern und in Svlvthurn werde den Neuenburgeru ihren eigenen Wein auszuführen verboten und ii>, ^uungm, zu ihrem großen Schaden denselben bei dem Zapfen auszuschenken. Solothurn erwidert, uuverän könne zivar in seineu Landen Verfügungen treffen, doch dürfen dieselben beschworenen Ver- A ^ Bündnissen nicht zuwiderlaufen, wie z. B. dem 1570 mit dein Herzog von Orleans als Grafen eucnburg geschlossenen Burgrecht. Wenn man dem entgegen wirke«, wolle, daß das Geld aus der hy^ussenschaft gehe, so müßte man consequentcr Weise auch die Einfuhr von Salz u. A. belasten. Die ^geforderte Abgabe sei eine von uralten Zeiten auf einem Contract mit Savoyen beruhende. In ^ ^"g auf die den Neuenburgeru zu Solothurn verbotene Ausfuhr des eigenen Weines wird entgegnet, ^e wie die eigenen Burger behandelt habe. Nachdem noch Replik und Duplik gewechselt worden weil die ncuenburgischen Gesandten nur zum Anhören instruiert sind, die von beiden Theilen >h»i ^^cn Gründe in den Abschied genominen, Bcsenval eingeladen, sich in Neuenbürg zu stellen, wo hwe Resolution widerfahren werde. SSI. Conferenz der IX katholischen Orte. Lucer»». IK40, 14. bis 16. März. Staatsarchiv Lucern. Nbsch. <1e anno 1640. Bd. XXX. 5ol. 6. Lucern. Jost Flcckenstein, Ritter, Schultheiß: Jost Bircher, Ritter, Alt-Schultheiß und ^^mann; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Statthalter und Pannerherr; Johann An der Allmend, Raths. Uri. Johann Walthart Jin Hof, Landammann; Johann Jakob Tanner, lt-Landammann; Kaspar Rvinanus Troger, Ritter, Alt-Landammann. Schwy z. Jtal Neding, 1160 März 1610, Landammann und Pannerherr; Diethelm Schorns, Alt-Landammann. Unterwalden. WoW^ Stockmann, Ritter, Landaimnailil; Johann Jmfeld, Alt-Landammann und Landshauptmann, von Bartholomäus Odermatt, Landammann, von Nidwaldcn. Z u g. Wolfgang Wikart, Statthalter; Niklans ' Seckelmeister. Glarus. Jakob sBalthasar?s Müller, Landammann. Freiburg. Peter Heinricher, Ss ^ meister; Franz Peter König, genannt von Mohr, Freiherr. Soloth urn. Johann Schwaller, Seckelniei! ^ Mauriz Wagner, Bauherr. Appenzell-Jnnerrhoden. Jakob Wiser, Landammann und Paimer?^ ». Zürich hatte an die katholischen Orte geschrieben, daß der Kaiser das Ansuchen gestellt habe, ^ XIII Orte möchten um wichtiger Ursachen willen nach Baden auf Lätare zu einer Tagsatzung sandten abordnen; zugleich hatte Lucern von der Erzherzogin Clandia ein Schreiben erhalten, die Gesa" der katholischen Orte möchten sich acht Tage vorher zn Lncern versammeln, damit die kaiserliche mit ihnen vertraulich conferieren könne- Als die Gesandten versammelt sind, kommt der Bericht, ^ , Legation zn erscheinen verhindert sei. Man will die Ursachen dieses Nichterscheinens zn Baden vernetz"" werden dieselben nicht triftig erfunden, so soll zu Erhaltung des billigen Nespects ein gebührendes ^ timent an die Erzherzogin erlassen werden, ü». Da Zürich in dem Ausschreiben der Tagsatzung ^ Baden auch den von den Evangelischen geforderten Beisitz eines evangelischen Protvkollisten und de" ihnen beanspruchten gebührenden Ncligionstitel auf die Tractanden gesetzt hat, so vereinigen sich die Stn" wieder in der den 2. December 1639 den evangelischen Orten von Lucern aus zugeschickten Erklärung wird, um künftig allem „Zappel und Gezänk" zuvorzukommen, durch einen eigenen Läufcrsboten Zürich ^ schriftlich in Kenntniß gesetzt und das Ansuchen beigefügt, es möchte künstig dergleichen Prätensionen " lassen und, statt dergleichen schädliche Neuerungen zu begehren, sich mit dem beschäftigen, was zur ^ ^ znng eidgenössischer Vertraulichkeit und zur Handhabung löblichen alten Herkommens diene. Sollü"^ evangelischen Orte einen evangelischen Protvkollisten einzuführen sich unterstehen lind ohne einen nicht sitzen wollen oder das eidgenössische Recht darschlagen, so sollen sich dadurch die katholischen Gcs"" nicht irren lassen, sondern die Geschäfte fortsetzen und keinen Beischreiber neben dem Landschreiber d> Damit in Zukunft diese Uebercinkunft keine Aeuderung erleide und man sich streng daran halte, wird I Ortes Obrigkeit ihre Autorität darüber walteil lassen. Damit die Landschreiber mit um so besserer ' ^ dein Geschäfte obliegen können, wird vorgeschlageil, daß sie während der Berathungen bei der Stelle b ^ ^ und sich befleißen sollen, die schweren.und vornehmsten Sachen zu Papier zn bringen und hernach r"" ^ Session abzulesen. Und damit der Landschreiber zu Badeil etwas zu seinem Behelfe in Händen habe . des Schutzes der Orte getrösten könne, wird ihm berichtet, was jener zwei Punkte halber an schrieben wird. «. Or. Thomas Heinrici und Georg Schötlin, Abgeordnete des Bischofs vonBaseh ^ mit folgenden Bitten vor die Versammlung: 1) Die Gesandten möchten dem Bischof dazu verhelsiw die Schlösser Zwingen und Pfeffingen, deren Restitution noch nicht erfolgt sei, für welche aber der ^ zösische Ambassador die Vollmacht erhalten habeil soll, nicht nur ihm eingeräumt, sondern auch Zugchörde an Land, Leuten lind Einkommen restituiert werden, und daß eine eidgenössische Salvag'" ^ darein gelegt werden möchte. 2) Die Gesandten möchten darauf denken, daß das Schlößlein Bir^ die Angehörigen des Amtes von der schwedischen Contribution befreit werden, damit der Bischof neben der solothurnischcn Salvaguardia wohnen könne und die Untcrthanen eineil Beitrag an dw ^ guardia, wie an den andern Orten, zu geben im Stande seien. 3) Sie möchten auf die Abtret""b ^ Städtlcins Delsberg und des ganzen Thales dringen, weil an selbigem Paß sehr viel gelegen sei- März 1640. 1161 das Dvincapitel des Stifts Basel mit der schwedischen Cvntribntion verschont und wieder in den Ca!» Gefälle eingesetzt werden. 5) Man möchte endlich auf Mittel denken, wie die Holl Herrn de armen Unterchanen zu Pruntrnt und St. Ursiz auferlegten Lasten erleichtert werden AU ^ Svlothnrns Gesandtschaft eröffnet, daß der Ambassadvr Meliand iil Folge ihres Anhaltcns sich lvie^ ^ Schlösser Pfeffingen und Zwingen mit dein, was ihnen anhängig sei, .. "gwsteiil werden abgetreten werden; zugleich fügt sie aber bei, daß es ihren Herren und Obern all- „ sällen würde, die Erhaltung der Garnison daselbst auf sich zu nehmen, und bittet, man möchte umsehen, daß ihnen keine größere Last auferlegt werde. Sie legt ferner die Copic des Uebergabe von Angenstein vor, damit man sich erklären könne, ob man in die Uebergabe der und Pfeffingen auf ebendieselben Bedingungen einwilligen wolle. Die Gesandten vcrei- Mzul ^ Meliands Anerbieten nicht auszuschlagen, sondern um die Abtretung der Schlösser diu Jedes verbündete Ort soll dann zwei ehrliche Männer zur Salvagnardia dahin absenden und '^ einstweilen bezahlen, für welche Auslagen ihnen der Bischof einen Revers mit der Versicherung Rr ^ ^^sser auszustellen hat, bis er seiner Zeit ihnen die Kosten vergütet. Der Revers, welchen Svlo- schi^ ^ Uebergabe der Schlösser zu geben hat, soll enthalten, daß man dieselben nach bestem Vermögen ^ ^ ^ue andere Hand »verde kommen und den Paß und Repaß mit gebührender Manier- Mi? s ^ Bescheidenheit »verde offen stehen lasseil. Nach Allsführung der Uebergabe soll dann der fran- ^uibassador in Beziehung auf andere den Bischof lind das Capitel betreffenden Punkte um Milde, ll^uzliche Nachlassung angegangeil und vom Kaiser eine Erklärung ausgewirkt werden, daß die ^v>l ^ ^^^u Bvlk nnailgefvchteil bleiben solleil. Solothuru wird gebeten, den Ambassador sofort ^hlu" Beschlüsseil in Llenntniß zu setzeil und die Ansehung eines Tages zur Uebergabe der ^B^hroil, damit ailf nächster Tagsatznng zll Baden das Weitere beratheil »Verden kann. «I. Es den ^chrelben des französischen Ambassadors ANeliand verlesen, in welchem derselbe die Gesandten vor Practikeu der Feinde des Kölligs warnt, welche dem Blindnisse mit dem Köllig Abbruch thun 'lsun"' uamentlich vor dem Prinzen Thomas, welcher die Eigenschaft eines Ambassadors von Savohen lind gegeil die Herzogin Regentin und Vorinünderin boshaft agitiere; er stellt das Begehren, daß >>!», nicht anhöre, und ihm den Aufenthalt in den Orten verbiete. Die Gesandten ohne Jnstrnc- ' uchiacn das Begehreil in den Abschied. «. Graf Valerio della Manta, savohischer Ambassador, zeigt ^»ll^" schreiben an, daß er von der Madame Reale den Befehl empfangeil habe, sich sofort von der Zurückzuziehen, wenn die Orte den Grafen Antonio della Manta in der Eigenschaft eines savvhi- "^'ässadors empfangen würden; sie Herzogin würde dieß als eine große Beleidigung auschen. Diese ""d Obern hinterbracht, dein Grafen davon durch einen Ausschuß Kenntniß hi»lt Zligleich auch an die Erfüllung der gegebeilen Versprechungen erinnert, j'. Graf Karl Casati ^ilU^" ^eitlällfigeil Vortrag, in welchem er sich über die Ereignisse in Savohen verbreitet, über die f'^vr ^ll^veise Frailkreichs, über den Znstand des Hauses Savohen, »vorüber der außerordentliche Ambas- l>»h- Antonio della Alanta und der Principe Thomaso von Savohen. den sie, wie er hoffe, freundlich "ähere Nachricht geben werden: in demselben nimmt er auch die Handlnngsweise des Amrhhn bei der Eroberung von Turin in Schutz. Diesem schriftlich dein Abschied beigelegten ^'tra^ ^ Anderes bei, das die Gesandten zu referieren wissen äverden. Der ganze ^ ^ird zl, Händen der Herren und Obern in den Abschied genommen. A. Graf Antonio della 146 1162 März 1640. Mantci hält im Namen der beiden fürstlichen Brüder vvn Savoyen um Audienz an. In Folge der thung über die Form, unter welcher man ihn empfangen wolle, vereinigt man sich dahin, daß ma» ^ „als Abgesandten beider Fürsten" Audienz bewilligen wolle. Da derselbe aber erklärt, daß er von ^ beiden Fürsten als „Ambassador" abgeordnet worden sei und auf diesen Titel nicht verzichten könne, die weitem Verhandlungen eingestellt. Den Obrigkeiten wird die Entscheidung überlassen, ob sie dicst - sprüche zugeben. Antonio della Manta bittet, man möchte ihm von Baden aus von der Entsch>» der Obrigkeiten zu seinein Verhalten Kenntniß geben. Zn. (S. u. Thurgau.) e° (S. u. K. (S. u. Bellenz :c.) I. Der Nuntius ersucht die Gesandten, ihn wissen zu lassen, was sie in hung auf den Streit zwischen Schwhz und Einsiedeln in der letzten Zeit gethan hätten. Durch eine» schuß wird ihm vom Stand der Sache Kenntniß gegeben, so wie die Versicherung des guten Willens ^ Seite der Orte. Zugleich wird Schwhz inständig ersucht, dieses Geschäft zu Ende zu führen und den i>t»» und die Orte dazu reden zu lassen. Man sehe auch ini Abschnitte Herrschastsangclegeicheiteii l Landgrnfschaft TlMMU. Art. 431. Gotteshauser, Klöster. Laildvogtci L-wis. !- Art. 120. Justizsachen. Boglei Belle»; :c. i!. Art. 1027. NW. Gemeineidgenösstsche Tagsatzuug der XM Orte. Baden. 1V49, IL» bis L4. März. TtiiatöarÄiv Zürich, (lest. XII. 14k. M. SM. LandcSarchiv Nit>ü >aldoi>. Gesandte: Zürich. Salvnwn Hirzel, Bürgermeister; Johann Heinrich Wirz, Seckelmeister. ^ Niklaus Dachselhofer, Schultheiß; Johann Rudolf Willading, Veimer und Zeugherr. Lucer». Fleckenstein, Ritter, Schultheiß; Jost Birchcr, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann. Uri. Walthart Im Hof, Landammann; Johann Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landammann; Kaspar Trogcr, Ritter, Alt-Landanunann. Schwhz. Jtal Reding, Landammann und Pannerherr; Diethelni S^ , Alt-Landammann; Johann Gilg Ausdermaur, Alt-Statthalter, Landshauptmann und des Raths. ^ walden. Wvlfgang Stockmann, Ritter, Landammann, vvn Obwalden; Bartholomäus Odermatt, ammann, von Nidwalden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Oswald Etter, des Raths. Glar»^ thasar Nlüller, Landammann; Johann Heinrich Elmer, Statthalter. Basel. Johann Rudolf Wettstei», ^ ... Zunftmeister; Leonhard Wenz, des Raths. Freiburg. Peter Heinricher, Seckelmeister; Franz Peter Kö»^ nannt vvn Mohr, des Raths. Solothurn. Johann Schwaller, Seckelmeister; Mauriz Wagner, und des Raths. S ch a f f Hausen. Johann Jmthuru, Burgermeister; Johann Jakob Ziegler, und des Raths. Appenzell. Jakob Wiser, Landammann, von Jnucrrhoden; Johann Zellweger, ^ baumeister, von Auherrhoden. -Me Veranlassung zu dieser Zusammenkuuft ist ein eingelangtes kaiserliches Schreiben. ZK. Eidg""'^ Begrüßung. — Die kaiserlichen Abgeordneten, Gras Georg Ulrich von Wolkenstein und Dr. Poli»»^ geben ein Credentialschreiben des Kaisers nnd der Erzherzogin Clandia sannnt einem Auszug aus scheu Oesterreich und Spanien geschlossenen Bündnisse und bringen alsdann vor, die Eidgenosscnicha^ " sich mit einer starken Anzahl Volkes von etlichen tausend wohlansgerüsteten Mannen mit dem März 1640. 11 gz den?" ^ p lange nicht ablegen, bis des Kaisers lind des Reiches Feinde, die allinählig auch . ^envssmschaft ^ bezwlingen, die dnrch unbillige Gewalt eingenommenen Festungen, restituiert iuid hiedurch Friede und Ruhe herbeigeführt seien. Von der Erzherzogin hätten y,.^chl, vertraulich mitzutheilen, daß zu vem genairnten Zweck mit der Krone Spanien ein besonderes "> niß errichtet worden sei. Die Orte möchten darob keine „ungleichen Mißgcdanken" schöpfen, sondern ) '»it den kaiserlichen Waffen verbinden. Die Erzherzogin gedenke für die Armee in die 6000 „Stuck" ^ ia der Eidgenossenschaft anzukaufen. Man mochte den Ankauf und die für die Wegführung derselben . wichen Paßbriefc bewilligen, indem dieß der Erbeinignng und christlichen Liebe gemäß sei. — Man ^^lese Anträge wegen ihrer Wichtigkeit in reifliche Verathung und läßt alsdann dnrch einen Ausschuß i» verdanke den ancrbotenen gnädigen Willen des Kaisers und die Mittheilung des Artikels ^^'chm Conföderation^) im Vertrauen, daß selbige der Eidgenossenschaft keinen Schaden bringen Ii», spreche zugleich das Bedauern über die Fortdauer der Kriegsnnruhcu aus. Was nun die Stel- rekg, parken Anzahl Volkes betreffe, so sei man nicht so weit instruiert und müsse das Begehren aä ^ nehmen. „Ihre Herren und Obern hätten sich des Kriegs niemals beladen, noch einmischen es ^ern in der Neutralität neben Observierung der Erbeinigung und Bündnisse sich gehalten." Weil e»ts ^ ^lcdenstractation eher hinderlich sein würve und in der Erbeinignng nichts der Art ausdrücklich ^gc> ^ ^ würden sich die Obrigkeiten schwerlich für etwas erklären, was nur mit höchster Gefahr des h^^nen Standes geschehen könnte. Man hoffe, daß der Kaiser diese Entschuldigung annehmen und daß mit dergleichen Zumuthungen verschont werde. Dem letztes Jahr gemachten Abschied gemäß deic Ankauf der 6000 Stuck Früchte an den Orten gestatten, die solche entbehren könnten, und i„ ^ ^ Personen mit Paßzedcln, Schiffen u. s. w. zu schleuniger Abführung möglichst behülflich sein ^»dt daß auch der Kaiser die Erbeinignng jeder Zeit vollkommen halten werde. Die Abge- ^dlicieren hierauf, begehren eingehendere Erläuterung und bezeichnen die für den Frnchtkanf bereits Personen. In Ermanglung weiter gehender Instruction läßt man es bei der gegebenen Antwort stzu ^ ^!stes Jahr gefaßten Resolution verbleiben, ßs. In Bezug ans die Salzfuhrschiffe und dje Zolles ^ ersucht mau die Abgesandten dahin zu wirken, daß dergleichen der Erbeinignng zuwider- k. Neuerungen aufhören. «. (S. u. Thlwgall.) (S. n. Baden.) s. (S. u. Lauis.) tzx ^ u. Vier ennetb. Vvgteien überh.) z»'. Da allem Anschein nach die beiden kriegführenden ^ ^^der den eidgenössischen Grenzen nähern und leicht der eine Thcil den andern auf eidgenös- kz^^diet treiben vdcr doch den Grenzbewohnern von der ungczähmten Soldateska Ungemach widerfahren !rix^. ^ ^lrd deßhalb eüle baldige Zusammenkunft fiir nothwendig erachtet, zn ivelcher jedes Ort cinei: bcj»g Gesandten abordnen soll, welche dann eine gute Anordnung treffen und selbige in ein Project öüri^ um auf alle Fälle gerüstet zu sein. Jedes Ort wird seinen Entschluß hierüber unverzüglich ^ ^lttheilen. Zz. (S. u. Thlwgml.) ^ Verhandlungen der katholischen Orte. ^ katholische Orte nebst Glarus und Appenzell-Jnncrhoden.j Vor dem Beginn der allgemeinen >>lh ^ ^'ffheinen die kaiserlichen Abgeordneten vor den Gesandren der katholischen Orte und entschuldigen ^ ^ Tagsatzung in Lucern vom 14. März von Seite der kaiserlichen Legation nicht besucht cm^' zweiten Sitzung den Gesandten die Frage vor, ob sich nicht Mittel ^ fmdeu ließen, wie die vordcrösterreichischcn Lande wieder in den alten Stand gebracht, die Feinde 1164 März 1640. daraus vertrieben und, wie es in der Instruction des Freiherrn von Schwarzenberg heiße, die ^ Breisach den Händen der Feinde entrissen werden könnte. Durch einen Ausschuß wird die kaiserliche gung verdankt, die Entschuldigung angenommen und das treue Festhalten an der Erbeinigung ver In Betreff der übrigen Punkte des Vortrags beruft man sich auf die von sämmtlichen Orten gegc Erklärung und läßt es dabei bewenden, fl:. VII katholische Orte.j Der Bischof von Basel ersuch Gesandten, die Abtretung der Schlösser Zwingen und Pfeffingen, des Delsbergerthales, die Versicherung Schlößleins Birseck und die Erleichterung der auf dein Dvmcapitel lastenden Beschwerden zur Ve zu bringen. Die Gesandten sind der Ansicht, daß auf einmal zu viel verlangt werde, weisen den Bischof in Schreiben zur Geduld mit der Versicherung, daß man bei gegebener Gelegenheit immer wieder, was sei, zu erhalten suchen werde. Sobald jene beiden Schlösser würden abgetreten sein, würden von jedew zwei ehrliche Männer zu Besorgung derselben abgeordnet werden, welche monatlich mit 8 Solothuri bezahlt werden sollen. Diese Summe in günstigem Zeiten ersetzen zu wollen, soll sich der Bischt einen Revers verpflichten. I. fVl mit Savohen verbündete Orte.j Die Herzogin Negentin»von Sch beklagt sich in einein Schreiben über die schändliche Verrätherei und Flucht des Obersten Amrhhn ^ Einnahme von Turin und spricht die Erwartung aus, die Orte werden „einen mit Namen Graf von Manta, der sich als eineil Ambassador von Prinz Thoma Präsentire" als solchen nicht uuu^^ Das Schreiben wird in den Abschied genommen. Lucern soll es auch dem Obersten Amrhhn damit er sich verantworten könne, isz . Die Abgesandten der Herzogin von Savohen ersuchen, obgleich ^ nicht instruiert, bei ihrem zweiten Erscheineil, die Gesandten möchten den Antonio Saluzzo dellaMa»tM ^ voil den beiden Fürsteil Mauritio Cardinäle und Thömaso von Savohen, den von Ihrer Königl. Majesl^ stellten Vormündern des Herzogs, abgeschickt worden sei, „in seiner Qualität" aichören. Die Gesandten und Freiburgs erkläreil, daß sie keinen Befehl habeil, den Grafeil als einen Ambassador, noch weniger ab- ^ ^ von der Vormundschaft Abgesandten anzuhören oder ihm den Ehrentitel Excellcnz zu geben; wenn er sich ^ in keiner dieser Qualitäten, sondern als Abgesandten von beiden Fürsten präsentiereil wolle, so wolle» ^ Lucern lind Freiburg die Audienz nicht abschlagen, is. sUri, Schwhz, Untcrwalden und Zug-1 genannten vier Orte können zwar den Antonio von Manta ebenfalls nicht als einen vom der Bornums Abgesandteil anhören und ihm den Titel Excellenz geben, jedoch ihm als einem Abgesandten der Fürsteil aus Savohen die Audienz gestatteil. Durch einen Ausschuß wird ihm dieser Entschluß Blos als Abgesandter vor der Sitzung zu erscheinen lehnt er ab; er kommt vor dieselbe als ÄM^,' von Savohen; die Gesandten von Lucern und Freiburg nehmen an der Sitzung nicht Theil. nun della Manta über die Verhältnisse der Vormundschaft lind die dadurch herbeigeführten Stw^^, sich verbreitet hat, eröffnet er den Gesandten folgende Wünsche: Wie die beiden Fürsten im Fall» nach ihrem Vermögen den mit Savohen verbündeten Orten zu Hülfe kommen werden, so möchten ^ ihrerseits den Fürsten ihre Freundschaft und Liebe beweisen und das alte Büudniß ausrecht Conlpagnieen des Regiments, welches unter dem Schein, Karl Emanuel zu dienen, die Waffen zu Feiilde brauche, zurückrufen. Ferner begehren sie, daß man dem Oberst Sebastian Pilgerin Zweher vo» erlaube, mit seinem Regiment, welches im Mailändischen diene, sich nach Pienwnt zu begeben, ^ Städte, Orte und Plätze zu beschützen, welche dem verbündeteil Karl Emanuel gehöre». Endlich mau ^ die beiden Fürsten anheischig, zu Beilegling der Streitigkeiten die Vermittlung der Orte »u'zun»^»^ versprechen die rückständigen Pensionen nächstens zu bezahlen. Da die beiden Fürsten zu Bornum - März 16 -10. 1165 Herzogs berufen, von den Senaten, Rathen, Magistraten und den Gubcrnatoren der meisten Städte, Adel und dem gemeinen Volke als solche anerkannt seien, so stellt der Gesandte es als hochnothwendig daß die Orte „das Recht erkennen" gegenüber dem sich geltend machenden Unrecht. — Die Gesandten " uicht instruiert, um darauf Antwort geben zu können, und nehmen den Vortrag nebst dein Credential- '^iben in den Abschied. q Man schc auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhciten: TliMMN. «. Art. 75. Verkauf von Gcrichtshcrrfchastcn. I,. Art. 403. Gotteshäuser, Klöster' fRlchast Baden. «i. Art. 96. Kricgssachcn. rnnetb. Bostteicil iibcrh. t. Art. 35. Jnststsachen. " '"»ogtci Sanis. v. Art. 121. Jnstizsachcn. » aus dem Nidwaldncrcrcmplar. Zu ZT---). Der Auszug lautet: „Zum Anderen soll dieses versammelten Kricgsvolkcs und eingegangenen Bündnisses Ziel und Ende sein, daß erstlich und vornemlich selbiges die anvorhin unserem Gcivalt vcrblie- ^"cn vormundschaftlichen Lande zti dcfcndieren und die verlorenen zu recupcrircn sein Abwcsens habe, alsdann auch die Grafschaft Burgund, Schwyzcr und Bündncr Lande, zunral derselben Herrschaften und ^tänd nach unseres Hauses Oesterreich alter Erbeinigung und so viel sonstcn nach dem Gesatz und Gebrauch Römischen Reichs ein RcichSfürst dem anderen wider gcwaltthätige Einfäll und TurbatorcS des gemeinen Micdens zu assistircn schuldig, hierunter begriffen sein solle." AKT. Colifereuz der evangelischen Orte während der gcincineidgenössischen Tagsatznng in Baden. im März. Staatsarchiv Zürich. XII. 148. toi. 324. Gesandte: Die in Absch. 922 angegebenen. ^ . 'U Wegen des verhafteten Clmrfnrsten-Pfalzgrafen soll beförderlich a.i de.i König und den Eardmal Richelieu geschrieben werden. «». In Bezug auf die Angelegenheit des Emanncl Thür von Ragaz Zürich und Glarns für gut, daß jema.id von de.i evangelischen Rüthen zu Glarns im Namen von 7'ich und Glarns mit dem Prälate.i von Pfäsers i.i Beisein des Landvogtcs über diese Sache rede und ^ben zu der Einwilligung zu bewegen suche, daß Thür entweder zu Wartan ehelich eingesegnet oder Einsegnung durch einen evangelischen Prädicanten zu Ragaz verrichtet werde. Zürich w.rd den. ^^"Mscheu Abgeordneten ein Credenzschrciben sa.nmt einem Nerzeichniß der namhaftesten Grunde .... geben, dir diese Sacke sprechen. «. Glarns und Appenzell antworten auf die Anfrage ^ Abzüge balber, ? ihre Herren und Obern es bei den. gestellten Projeet verbleiben lassen und n.n ihrer M. landlente .Villen ? Rcht wohl zu Mindere... verstehen könnten. Die übrigen Orte sind ebenfalls einverstanden, daß es be. "" Projeet verbleibe, und begehren, daß selbiges möglichst bald verinstrnmentiert werde. sDas Znstrnment r':"' R'l Beilagen Nr. 30Z «l. Zürich wünscht von Bern zu erfahren, ob es den Herrn de Ferres neuer. „chimn -d-r ihm dm »nnm-h- i» laus-adm Di-ns. a.i,Iiind-n «». - B-m i !>w°-Ii»Mhs«-lmmg «i--°b-- M MX- » « dmm «ch ->«--» w°°d°. «. >) »>'w°«sch--ibm, Ms -im «» d-n la.holts-h-n Ott-» an di- -vang-kich-n. das and-r° dm. »m-m sind -rst M -i»g-la»zt, so daß di- G-sandtm damb-r mihi mstrm-tt w-id-n lomi-n, Jach 1166 März 1640, . vorhergegangener Berathung eröffnet Zürich den Gesandten Luccrns im Namen der evangelischen Orte, habe sowohl des Protokollisten als des gebührenden Neligionstitcls halber eine willfährigere Antwort er wartet; man behalte sich vor, daraus gebührend zu erwidern. — Die Gesandten Lncerns lassen es bei da" schriftlichen kategorischen Bescheid bewenden. 2) Zürich beschwert sich sodann bei den Gesandten Lncerns die hitzige Antwort ans das von Zürich aus jüngst ergangene Schreiben, worin man sich wegen etliche unter Lucerns Namen gedruckter Schmachbüchlein beklagt hat. Zürich begehrt, das; man dergleichen Landfrieden zuwiderlaufende Sachen unterlasse, die in den Büchlein enthaltenen Schmähworte ausnutzt damit nicht zu einem weitläufigen Fcdergezänk Anlaß gegeben werde. Lucerns Gesandte erwidern, ihre Herren und Obern so empfindlich wären, so hätten sie sich auch über verschiedene seit etlichen Juhü' zu Zürich gedruckte Bücher beschweren können. Uebrigens habe man diese Schriften nicht in das Ziia^ gebiet geschickt, sondern sie seien von Zürich aus verlangt worden; sie hätten aber keine Weitläufig^ veranlassen wollen, sondern möchten gern vertrauliche Nachbarschaft mit Zürich halten. — Nachdem W"' Gesandte noch repliciert, erklären die von Luccrn, daß sie nicht anders instruiert seien, als sich aus die bene Antwort zu referieren, t°. Glarus wünscht, daß Zürich ihm gestatte, bei den dermaligeu Zeitunüw»^ in und außer dem Kornhaus daselbst Getreide zu kaufen. Sodann beschwert es sich über zu großen SG lohn, welchen die Schiffmeister von Zürich und Schwyz fordern, und begehrt, daß man ihm behülflich wolle, den Uebclstand zu beseitigen. Es wird für passend erachtet, daß, wenn künstig die Schisfmeisttt' ^ Zürich, Schwyz und Glarus ihre gewohnten Abrechnungen zu Zürich halten, jemand von der Obrigk^? Glarus auch hergeschickt werde, um dessen Beschwerden anzubringen und dann das Weitere vorzuneh»"' K'. Die Gesandtschaft Basels eröffnet, durch das leidige Kriegswesen sei es schon achtzehn Jahrc "" genothigt, kostbare Zusätze zu halten, welche zu besolden ihm serner fast unmöglich falle, weil der Theil seiner Liefälle dermalen ihm Hinterhalten werde; die evangelischen Städte möchten ihm dcßhal^ Volk oder Geld an die Hand gehen. — Zürich will Basel im Nothfall unverzüglich helfen, Bern lU sich bereit, Basel „wirklich unter die Arme zu greifen". Basels Gesandtschaft dankt dafür und bittet ihm in gleicher Weise vermöge der Bünde die Hand zu bieten. Zs. Bern spricht den Wunsch aus, Z"'. und Schaffhausen möchten ihren Span wegen der Gutsteucr nicht weiter fortführen, da die kathelN ^ Orte sich darüber nur freuen und Vortheil daraus zu ziehen bedacht sein würden; es will gern zu ci!^' Ach^s kci»e>" freundlichen Vergleich mitwirken. — Zürich antwortet, es glaube die Gutsteuer mit allein Fug von Hausen zu fordern; es beziehe dieselbe überall, wo es botmäßig sei, und es geschehe ihm dabei von Orte Eintrag. Ohne Abbruch seiner Freiheiten und Zerrüttung seines Steucrwesens könne es Schafft)^ die Steuer nicht erlassen, sei aber bereitwillig, wenn Schaffhausen für sein Begehren noch fernere gründe vorzuführen habe, dieselben anzuhören. Schaffhausen entgegnet, als ein freies Ort der Eidgc>u'>ö schaft könne es nicht zu dieser Gutsteucr angehalten werden, ohne daß seilten Freiheiten Eintrag Zürich möchte von seinem Vorhaben abstehen oder das anerbotene unparteiische Recht annehmen. — Die evangelischen Orte ersuchen hieraus die Gesandten Zürichs, daß man doch bei diesen gefährlichen gütliche Mittsl zur Beilegung des Streites bedacht sein möge. April 1640. 1167 Konferenz von Uri, Schlvyz und Nidlvalden. Brunnen. 1K4V, L9. April. LandcSarchiv Nidwaldeu. Gesandte; N ri. Karl Emaauel von Noll, Ritter, Alt-Landammann nnd Pannerherr; Johann acht,,, Püntiner, des Raths. Schwyz. Jtal Neding, Landammann nnd Pannerherr; Johann Kaspar Ritter, Alt-Statthalter; Melchior Beeler, Seckelmeister; Michael Schorno, alle des Raths. Nid- ^den. Bartholomäus Odermatt, Landannnann; Johann Walthart Lussi, Alt-Landammann und Pan- "°cherr. ^ (S. u. Bellenz n.) s;. Was die Gesandten von Uri über die Beschwerden der Gesandten von . B wegen ihrer gemachten Weinordnnng vorgebracht haben, dessen wird sich jeder Gesandte erinnern. ' u. Napperswyl.) jjj. ^ Man schc auch in den Abschnitten Hcnschafts- nnd Schirniortsanzclegcnkciten: ? Bellcnz zc. !»., i>». Art. 102S, >0W. «1. Art. 3S. Ä.ÄZ. Münzconferenz von Bern, Freiburg und Solothurn. Bern. S6. April (16. a. K.). .«„»touSar-lNv Freibura. Al'schi-V-von Bern uno Freibmg. Bd U. S.2SS ^ ^^Wtdte: Bern. Franz Ludwig von Erlach, Alt-Schtlltheiß; Franz Güder, Seckelmeister wälschen ^ Raths. Freibnrg. Jost Brnnisholz, Alt-Zengherr, des Raths; Peter Reiff, Alt-Bnrger. des' I!' ^ ^hs. Solothur n. Johannes Schwaller, Scckelineister; Manriz Wagner, Bauherr, beide ^ ^äthZ. Äiü^ hebt die Uebelstände hervor, welche sich seit dem Abschied von Baden vom Jahr 1636 im eingeschlichen haben, daß Lucern, Solothurn nnd Neuenbürg ihre Münzen wieder geöffnet haben, s^ " guten groben Sorten eingeschmolzen, dafür die benachbarten Orte mit geringen Handmünzcn über- in Folge dessen die nothwendigsten Lebensbedürfnisse im Preise steigen. Es sieht als das s diesem Uebelstand zu begegnen, die durch die Abschiede gebotene Schließung der Münzen an nnd ^^uthnrn, seine ncngeprägten Handmünzcn hinter seinem Orte zu behalten, widrigenfalls man sie ^'de. Die Gesandschaft von Freibnrg berichtet, daß Neuenbürg sich damit entschuldigt habe, daß nn Mangel an nothwendigen Handmünzen die wieder aufgenommene Prägung veranlaßt habe; will Freibnrg bei den ergangenen Abschieden verbleiben, solothurn erklärt, daß es^ weil Basel "ui Plapparten nach und nach angefüllt nnd sie bald hernach wieder abgerufen habe, die- hc>b/ Burgern und Untcrthanen, damit sie nicht in Verlust kämen, abgenommen nnd zu Kreuzern ^ii». lasseil, einstweilen aber blos für 2000 Kronen, wobei es sein Bewenden haben solle. Seinem ^Uhter sei übrigens ernstlich untersagt worden, grobe Sorten zu münzen und bei der Prägung sei 1168 April 1640. keine Particularpersvn interessiert. Die Gesandten vereinbaren sich nnn unter RatificationSvorbchalt folgende Evaluation: Goldsvrten: Spanische Dublonen 98 Batzen. Pistoletkronen, 14 gränig, 47 Batzen, 2 Kr. Genuesische Dublonen 96 „ Ducaten und Ziggyn 53 „ Italienische Dublonei? 95 „ Kreuzducaten 50 „ Svnnenkronen 50 „ Goldgulden, im Reich geschlagen 33 „ Silbersorten: Genueser Silberkronen 38 Batzen. Alt-eidgenössische Dickeir 8 Batzen. Silberkronen 33 // Zleu-eidgen. Dicken mit Strichlenen 3 Pf. 20 " Philippsthaler 30 Kreuzdickeir 9 Batzen, 2 Kv Quint von Philippsthaler oder Kopfstuck 6 Fraitkreicher Dicken 9 „ Neichsthaler 26 Franken 12 „ 2 " Patagons 26 Alte Lothringer Dicken 7 „ Real oder Dölpelthaler 27 „ Besanzer Dicken 6 „ l . Guldenthaler 22 Löwen 4 „ Jrlstiner Silberkronen 28 Die Würdigung bezieht sich blos auf die währschaften, unverfälschten und gewichtigen SorteW^, unwährschaften, sowie auch die savohischen, mautuanischen und alle andern in Italien geprägten ^ sind verboten. — In Betreff der neuen Solothurnerkreuzer erklärt die Gesandtschaft Berns, daß ihre und Qbern dieselben verrufen werden; die freiburgische wünscht zu wissen, wie viel noch über Kronen sollten geprägt werden; wenn dann deren Prägung vollendet sei, mochte Solothnrn seine schließen; sie erhebt auch einige Bedenken gegen die Beruerbatzen. Schließlich ersuchen die Gesandten und Freiburgs die solothurnischen, sie möchte sich bei ihren Herren und Obern dahin verwenden, da>' Münzen fortan eingestellt werde. Verhandlungen von Bern und Freiburg. »>. Freiburg begehrt, daß die Marchstcine, welche vom Landvogt von Nne zur Unterscheidung ^ ticulargüter von den Allmenden gesetzt und vom Landvogt zu Oron ausgerissen worden sind, wiederh^^ werden. «. Freiburg begehrt ferner, daß die vielen alten Streitpunkte hinter Orvn, Rue, Attalens, nens erörtert werden. «I. (S. u. Murtein) v. Ii: Betreff der Forderung der Traverse bittet ^ ^ man möchte es bei dem dcßwegen 1624 erlassenen Schreiben bewenden lassen, t'. Ebenso möchte beim Alten in Betreff des Zolles zu Palesieux bewenden lassen. (S. u. Orbe.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Boistei Orlie mit Tscherliz. 8- Art. 200. Bogtei Mirkii- ». Act. 242. Berhaltniß zum Bischof von Como. ' Bellcuz -c. «. Art. 1030, 1031. SST'. Confcrenz von Bern und Freibnrg. (?) 1040, nach dem L. JttNl. Staatsarchiv Vcr». Jichrilltwiicichilch R. S.SSI. Bern. Johannes Halber, Alt-Bauherr: David Müller, beide des Raths. Frciburg. (Nicht Helzen.) sehx ^schied hat sich nicht vorgefchnden. Die der Bcrnerinstruction entnommenen Verhandlungsgegcnständc ' 'in Abschnitte HcrrschaftSangclegcnhcitcnl °»tci Murtcu. » , I». Art. 408, 409. SSS. Coltserenz der V katholischen Orte. Lncern. 1040, 20. ilnd 2t. Juni. Staatsarchiv 4!»ccr». Absch.Ul!n»»o tmo. Bd.XXX. l'oi.bS. Lucern. Jost Fleckeustein, Ritter, Schriltheiß; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Statthalter Johann An der Allmend, Bauherr; Ludwig Meyer, Koruherr, alle des Raths. Uri. Statthalter; Joachim Pttntiner, deS Raths. Schwyz. Diethelm Schornv, Landaminaun; " s^imr Cebcrg, Ritter, Alt-Starthalter; Sebastian Rediug, des Raths. Uuterwalden. Sebastian ^iltch ^^mnmaiin und Pannerherr; Sebastian Mliller, Alt-Seckelmeister, von Obwaldeu; Kaspar Leu, Tc^^^'Landaiiiniaiiii, von Nidwalden. Zug. Paulus Bengg, Alt-Statthalter; Jakob Boßhard, 147 1170 Juni 1640. !»,. (S. u. Thurgau.) I». Da weder die Schlösser Zwingen und Pfeffingen trotz der Vertröst»»s ^ Ambassadvrs, noch das Delsbergerthal zurückgegeben, die begehrte Versicherung für das Schloß und das Dorf Arlesheim noch nicht erfolgt und zu besorgen ist, daß die Kriegscommandanten und Cow sarien den Zehnten von der bevorstehenden Ernte an sich ziehen werden, so bittet der Bischof von einein an die sieben katholischen Orte gerichteten Schreiben, beim Ambassador dahin zu wirken, daß^'^, Versprochene nicht mehr vorenthalten werde; ferner an den Kaiser zu schreiben, er möchte die bischöfliche» und Leute mit Kriegsbeschwerden jeder Art verschonen. Es wird beschlossen, an beide Orte ein Schr^^ dem gewünschten Sinne abgehen zu lassen, an Meliand durch einen eigenen Bote», das an den Kais0 ^ Bischof zuzuschicken; überdies; soll Solothurn ersucht werden, durch einen Ausschuß beim Ambassad^' ^ Begehren zu unterstützen. «. (S. u. Vier ennetbirg. Vogteien überh.) «1° (S. u. Freie , v., t. (S. u. Lauis.) U. (S. u. Vier ennetbirg. Vogteien überh.) Ii. Da den in fremden stehenden eidgenössischen Kriegsvölkeru zugemuthet wird, gegen die Bündnisse sich gebrauchen zu lasse», ^ ^ gegeic die Capitulation mW gegen den obrigkeitlichen Befehl sich vergangen haben; da ferner geg^ alten eidgenössischen Brauch Freifahnen errichtet werden, welche allerhand schlimme Consequenzen »^ ^ ziehen, so hält mau es an der Zeit, diesem Unwesen entgegen zu treten und das alte Ansehen und Reputation wieder herzustellen, glaubt aber, daß dieß nur dann möglich sei, wenn ein einhelliger gefaßt wird. Jedes Ort wird daher gebeten, seine Gesandten auf die Jahrrechnung zu Baden macht zu versehen, daß ein einmüthiger Beschluß zu Staude kommen könne; man soll auch darauf daß auch die übrigen Orte sich dazu herbei lassen. Ist dieß nicht erhältlich, so sollen doch die Orte zusammenhalten, weßwegen für gut erachtet wird, die übrigen katholischen Orte, welche ^ Conferenz nicht vertreten sind, von diesem Beschlüsse in Kenntnis; zu setzen. Z. Lucern eröffnet, ^ ^ schon in zwei Schreiben Zug seine erheblichen Bedenken gegen die bei Sins über die Neuß zu w? ^ Brücke kund gegeben habe, daß aber seine Vorstellungen dagegen erfolglos geblieben seien. Es die drei alten Orte auf die Gefahr mW den Nachtheil aufmerksam, welcher ihnen daraus erwachst'» mW trägt darauf au, den Bau zu sistieren; sollte Zug von Kaisern mW Königen Freiheiten ihm Befugnis; zu diesem Baue geben, so möchte es dieselben vorlegen. Der Gesandte von Z»ll seine Obrigkeit habe mit diesem Werke etwas zu Stande bringen wollen, was fremden und Reisenden von Nutzen sei, und bittet, man möchte seine Herren und Obern nicht daran hindern; es ihnen wehren, so möchte man nachweisen, daß man das Recht dazu habe. Die.Gesandte» ^ Orte erwidern, ihre Herren mW Obern finden, daß diese Brücke nicht nur keine Gefahr, ^ Vortheil und Bequemlichkeit bringe, auch keine Besorgnis; wegen der Eidgenossen der andern w .5 erwecke. Die Gesandtschaft Lucerns, ziemlich verwundert, dies; zu hören, verlangt, daß Zug seine und seine Regalien vorweise, daß man den Bau sistiere, damit vorher Lucern die Sache vor st»» Gewalt bringe. I:. Cardinal Monti, Erzbischof zu Mailand, antwortet auf die jüngst an ihn st Neclamation wegen des dritten Platzes für einen eidgenössischen Studenten im Collegium daselbst, denselben, sobald die schlimmen Zeitläufe es möglich machen, wieder geben werde. Z ^ Schwarzenberg läßt ein Schreiben des Kaisers vorlegen, in welchem dieser ihn von seinen dst' seine Bitten entläßt. Es wird für passend erachtet, das Schreiben des Kaisers zu beantworte» Freiherr» durch einen Ausschuß ein Complimcnt zu machen; da aber die Gesandten von SchwhZ Ml Bedenken äußern, stellt mau Lucern auheim, das Eine oder das Andere zu thun. »». Der Nu» Juni 1640. 1171 ^» Gesandten ein Schreiben, betreffend den Streit zwischen Schwyz und Einsiedeln vorlegen, des Inhalts, )c>be sich Mt den Gesandten in den Originalien der Nechtsamc von Schwyz umgesehen und dieselben "uert, hnbe aber darin nirgends etwas Gewisses finden können, worauf sich die Oberherrlichkeit von '^'yz gründe. Was den wirklichen Posseß betreffe, so ruhe von jeher auf demselben der Verdacht eines Miß- i» ^ ^ ^ ^ Zweifel gezogen werden könne. Er habe Schwyz folgenden Vorschlag gemacht: Sintemal viel ^^erischen Gcwahrsamen niemals das Wort „höchste Herrschaft" vorkomme, eben so wenig in so ^ frühem Rechtshändeln dessen gedacht werde, die goldene Bulle verordne, daß die von Schwyz nicht s»!id haben sollen, als das Haus Oesterreich gehabt habe, das erweislich nicht die Oberherrschaft, Ad»/^ ^ Advocatnr besessen habe; da ferner in derselben verboten sei, „einen andern nachgesetzten ^ Landvogt", dahin zu verordnen, so möchte Schwyz Alles in den alten Stand sich aber seine Oberherrlichkeit, die es über das Thal zu haben behaupte, vorbehalten; vcz'erklären, der Freiheit des Gotteshauses, den kaiserlichen Diplomen und Privilegien sielbm übergeben noch präjudicieren" zu wollen. Schließlich erklärt der Nuntius, daß er endlich werde, zu den geistlichen Mitteln zu greifen und dicß nach dem Befehle des Papstes. Er bittet, tzxl ^^dtcn möchten diesen Entschluß gutheißen und ihm behülflich sein, daß dem päpstlichem Stnhlc ^si'aui geleistet, die Freiheit der Kirche, der Dienst Gottes nnd die Ehre der Diener desselben aufrecht »Verden. — Die Gesandten von Schwyz vernehmen dieß mit großen: Bedauern, sind aber ohne e^'Ucsicm, Wenn sie ihre Docnmeute dem Nuntius auf dessen Begehren und etlichen Herren aus den hätten, so sei dieß keineswegs in der Absicht geschehen, daß sie darüber hätten »vollen sprechen >»»?, ,^^^u lassen. Eben so sehr bedauern sie, „daß 0. Basilius, ihr Landmann, aus Befehl des Nun- ivcht!" ^ lsisihsikt »vordem (sei), welcher mit solchem Eifer und Ernst Sachen angebracht nnd ver- fiir ^ ^ wenigsten nicht versehen, auch ihm darauf nicht antworten können, sondern alles ^>'»»^ Gwälten Deliberation schlagen müssen". Wenn aber der Nuntius drohe, die äußersten Mittel Hm und begehre, daß die Gesandten der übrigen Orte dicß gutheiße»! sollen, so protestieren sie im tzjx Herren und Obern, daß sie keine Schuld an dem Jammer tragen, der daraus entstehen »verde. ichsi ' schließlich, man möge Schwyz bei seinem schon 228 Jahre alten Posseß und bei den Bünden Hütt' ^ werde sich von demjenigen, was seine Altvordern mit dem Schwert, Schweiß und Blut erobert abtreiben lassen, sondern Alles daran setzen. — Die Gesandten vernehmen mit großem Herzeleid, Acr eine sehr bedrohliche Wendung nimmt; da sie aber ohne Vollmacht sind, sich in eine Zuzulassen, nehmen sie den Vortrag des Nuntius und die Antwort von Schwyz in den damit die Herren nnd Obern zu Rathc gehen, wie dem Aeußerstcn vorzubeugen sei. »». (S. u. iMrus.) Man sehe mich im Abschnitte Hcrrschastsangelegcnhciten: ^>d»!^ > TlilN'gail. n. Art. ötl. Neligionssachcn zc. ^iex Acmtcr. «I. Art. N9. Kricgssachen. Vogtcicn iibcrl». t!. . Art. 36. Jnstizsachen. A- Art. !5». Geistliche Pfriinden -c. LaiiiS. «. Art. IS1. Polizeiliches. l. An.2l3. LcrbMnist znin Bischos von Como. Lnggariis. Art. 103. Polizeiliches 1172 Jnni und Juli 164V. SÄS. Jahrrechnung der die IV cnnetbirgischen Vvgteien regierenden XII Orte zu Lauis. 1640, 24. Juui (auf St. Johannis Bapt,). Staatsarchive Zürich »»d Luccril. Kaiitonsarchive Zug, Basel. Solottiur». Gesandte: Zürich. Johann Konrad Werdmüller, des Raths. Bern. Gabriel von Wattc»^ Luceru. Leodegar Pfyffer. Uri. Johann Kaspar Tröfch. Schwyz. Sebastian Blaser, walden. Sebastian Von Büren. Zug. Jakob Andermatt, Seckelmeister. Glarus. Ulrich Basel. Sebastian Beck. Freiburg. Johannes Fryo. Svlothurn. Johann Victor Wallier. Schill Hausen. Eberhard Jmthurn, Panncrherr. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclegcnhcitcn^ Bier eunetbirg. Bogtcieu uberh. N- Art. 151. Geistliche Pfründen -c. Bogtcicn LlUlis und Mcndris. <1 Art. 35. Verschiedenes. LlUlddogtci Lauis. Art. 182. Polizeiliches. I. Art. 299. Localcs. ^ 1». „ 183. Polizeiliches. Ii. „ 246. VerhMnisz z. Bischof v- e. „ 172. Zngrccht. I. „ 230. Kriegswesen, e. „ 244. Vcrhältniß z. Bischof v. Como. i». „ 66. Beamte. I'. „ 245. Vcrhliltnisi z. Bischof v. Como. n. „ 261. Kirchensachen sc. Ii. „ 289. Localcs. Ii, i ans dem Solothurner-, Ii, I aus dem Basler-, i» aus dem Anger-, i> ans dein Luccrnerercmplar. UNS. Jahrrechnnng der die IV ennetbirgischen Vvgteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1640, nach dein 24» Juni (nach St. Johann Bapt.). Staatsarchiv Zürich. Äantonsarchiv Solotbur». Gesandte: Dieselben, welche in Absch. 929. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Bier eillietlürg. Bogtcieu iilicrh. «. Art. 6d. Allgemeine Verwaltungssachcn. Landbogtci Luggarus. ». Art. 125. Zollsachen. v. Art. 64. Justizsachcn. I». ,, 38. Verwaltung im Allgemeinen. «I. „ 171. Kirchliches. «I ans dem Solothnrncrcremplar. Geineineidgenvssische Jahrrechnungs-Tagsatzung der XIII Orte. Baden. ll;40, I. bis 14. Juli. Staatsarchiv Zürich. XII. 148. toi. 354. Staatsarchiv Lueeri». Absch.va? ^"^virst auf Ratification der Obrigkeiten hin ein Project, wie die Grenzen zu bewahren seien, und für Mannschaft dazu nöthig wäre. Die Zahl derselben ist in dem Project auf 1591 Mann angesetzt, ^ ^ cherthcilung an den Grenzen ringsum angegeben wird. Das Project wird in den Abschied genommen. — biß. Schasfhausen sind darin zwar für ihre Landschaft und für ihre äußern Posten mit Mannschaft bedacht, ^lgci ^ ^ fortwährend schwere Besatzungen in ihren Städten erhalten müssen, sie bei diesem Werke nicht auszuschließen. Ii». Von der vorderösterreichischen Regierung langt ein Schreiben ^ offenen Citation ein, in welcher der wegen des Doctor Friedrich Egg(sen) scl. Creditoren auf 'Mui angesetzte Tag ans den 5. September verschoben worden sei. — Diese Nachricht wird in den deZ P Mvmmen. «. Herr d'Acoste, Abgesandter des Gouverneurs und der Freigrafschaft Burgund und ^^^uients zu Dole, schildert nach Neberreichung eines Creditivs abermals den betrübten Zustand Bur- die Freigrafschaft da oder dort Hülfe gefunden würde, solcher Mannschaft den Paß de!» auch zu gestatten, daß die Burgunder Bictualien und Munition in der Eidgenossenschaft erhan- >,»h anderswo gekaufte durchführen dürfein — Alan läßt es deßhalb bei den frühern Erklärungen ^>e>i verbleiben und hält ihnen, wenn sie bei dem einen oder andern in der Erbeinignng begriffst finden, den Paß offen, gestattet ihnen auch Munition und Proviant in der Eidgenossen- bansen und, was sie anderswo ankaufen, durchzuführen. «I. (S. u. Freie Aen»ter.) v. (S. u. in» t Schwyz eröffnet, daß die Seinigen seit einiger Zeit viel Vieh ans den Weiden und Allmenden, ist ^ ^ ^ nicht gacnnen oder einschließeic könne, verloren haben, und trägt daraus an, man möchte deßhalb treffen, daß niemand an einem Passe mit Vieh ohne Paßzedel durchgelassen werde, in welchem f ^on ^ gekauft habe. — Auf Ratification der Obrigkeiten hin wird beschlossein ^^ ^^ni Sinn allenthalben Mandate pnbliciert werden sollen. Basel soll hievon Straßburg und seine Kenntniß setzen, ebenso Appenzell die umliegenden Orte. Die Landvögte werden davon und der Landvogt im Thurgan hat es der Stadt Constanz mitzutheilen. K». Schaffhansen die Unsicherheit im Nlünzwesen, daß bald niemand wisse, wie er sich mit dem Einnehmen f ^ Geldes zci verhalten habe, weil eine große Ungleichheit stattfinde. Die Gesandten Zürichs feg ^dcn keine Instruction und entschuldigen sich damit, daß sie bei ihnen die Münzsorten ^lic> Taxatioic Folge geleistet werde. — Man findet, daß einstweilen allein darauf könne, daß die Sorten nicht höher steigen lind die Straßburger Drei-Behler sin andern ^u „Betzler"P Zehnkrüziger und andere ausländische Münzen bis ans den Reichsthalcr nicht mehr 1174 Juli 1640. angenommen werden. Dem Landvogt zu Baden wird deßhalb befohlen, auf dem Zurzacher Markte fleißig zu geben, daß solche fremde Münzen nicht eingebracht und ausgegeben werden. Basel läßt sich vernclM"' daß seine Münzen, die Duplex, nicht verdienen getadelt zu werden, die zwar allein für seine Stadt geschlag" seien, aber in Beziehung auf Gehalt sich mit jeder Münze in der Eidgenossenschaft messen könnten. Freiburg und Solothurn lassen es bei dem, was zwischen ihnen ausgemacht worden ist, verbleiben. ^ zu Besanyon neue Dublonen, deßgleichen Patagoncn und Viertelspatagoncn geschlagen und ausgcgc^" werden, die man zu Besanyon selbst nicht wieder nimmt, so wird dieß zur Warnung in den Abschied I». Statthalter Elmer, der letztes Jahr an den König von Frankreich abgeordnet worden war und d" Kosten der Reise aus eigenen Mitteln bestritten hat, bittet um Vergütung derselben. — Zürich, Bern, Luc"'" Uri, Glarus, Schaffhausen lassen ihm vorläufig je 10, Appenzell-Außerrhvden 5 Dublonen aus dem bürg"" dischen Erbeinigungsgeld für seine halben Kosten geben. Die Gesandten von Schwyz, Nnterwalden, Z"6 Freiburg, Solothurn und Appenzell-Jnncrrhoden, dafür ohne Befehl, nehmen die Sache aä rokorsmi»'" R. Der französische Ambassador Meliand übergibt ein königliches Schreiben, worin seine Abberuft angezeigt wird, und theilt alsdann mit, der König habe zu seinem Nachfolger -den Herrn von EaumM""' erwählt, der bald anlangen werde. Ilm den Forderungen Genüge zu leisten, sei eine namhafte Summe litz'b unterwegs. — Sämmtliche Gesandten begeben sich hernach zu Herrn Meliand, um von ihm Abschic^ nehmen, verdanken ihm seine geleisteten Dienste und bitten ihn, er möchte die Particular- und obrigk" Ansprachen bei dem Könige befürworten und dahin wirken, daß die in königlichen Diensten bcfim Regimenter künftig nur gemäß dem Bündnisse gebraucht werden. Zugleich übergibt man ihm ein ^cln" an den König. II. (S. u. Freie Aemter.) 1. Basel, Schafshansen und St. Gallen sind auf den Reichstag citiert worden. Da wahrscheinlich die Citativnen noch nach alten Registraturen der NAchs""^ ausgefertigt werden und Karl V. 1547 über diese Eitationen Erläuterung gegeben hat, so beschränkt^ sich darauf, die Sache in den Abschied zu nehmen samint dieser von Karl gegebenen Erläuterung- dem einen oder andern Orte deßhalb zugesetzt werden, so mögen Zürich und Lucern in aller Orte in der Form an den Kaiser schreiben, wie es 1547 geschehen ist. ii». (S. u. Nheinthal.) i» Meyer, Wirlh zum Schlüssel in Lucern, erinnert an die ihm letztes Jahr bewilligten Schilde und — Falls er sich anmeldet, werden ihm selbige bezahlt werden. <>—5. (S. u. die betreffenden VogN ^ Junker Marx Jakob von Schönau, des Kaisers und der Erzherzogin Rath, antwortet a»l^ Schreiben, welches den 28. März wegen Beseitigung der Fortisicationen von Constanz an den Kail" gangen ist. In der Antwort wird erklärt, daß dieselben nicht ausgegeben werden können. Obgleich ^ daraus ersieht, daß die Festungswerke nicht zum Nachtheil des eidgenössischen Territoriums erbaut so ersucht man doch den Abgesandten, nochmals um die Beseitigung derselben anzuhalten und dem - ^ anzuzeigen, daß man, wenn es beliebe, nicht abgeneigt wäre, die Sache in einer Conserenz zu KI». Alan ist der Ansicht, daß es gut wäre, wenn die Schanze bei der Zollbrücke in den Bim>"^.„ Anerbieten gemeiner III Bünde gemäß beseitigt würde. — Die Sache wird in den Abschied ^ >> damit die Obrigkeiten aus Nüttel denken, wie dieselbe ins Werk gesetzt werden könnte, vv. Thurgau.) v«. (S. u. Sargans.) Verhandlungen der katholischen Orte. tt. Der katholische Gesandte von Glarus eröffnet, daß die Katholischen ein Bild des h- hätten machen lassen und es bei der gemeinschaftlich mit den Landleuten der andern Religion bish" Juli 1640. 1^5 geilen Näfclsersahrt, für welche die Kosten aus dem gemeinen Teckel bezahlt würden, hatten wollen vorigen lassen. Die Mitlandlcnte hätten wegen dieser Neuerung an der Fahrt nicht Theil genommen, auch Ansprache dagegen gethan, daß die Kosten aus dem gemeinen Teckel bezahlt würden. Er glaubt, daß selben nach den Verträgen von 1532 und 1564 lind dem Landbuchc sich dessen nicht weigern können, W»al da das Bild des h. Fridolin auch im Landespauner lind im Landessicgel und auf den Fahnen der ^'ocesschneu sei. Den katholischen Glarncru wird nun gerathen, sie sollen nochmals die Kochen aiw dem deinen Seckel verlangen; wenn sie dann gefragt würden, ob sie künftig es unterlassen wollten, das Bild Anzutragen, sollen sie antworten, daß sie glauben, nach dem Vertrag von 1564 dazu befugt zu seiu; W" man aber dagegen Bedenken habe, so wolle mau von den vier Orten, welche den Vertrag gemacht ^ten, eine Erläuterung begehren. Jedes Ort soll künftig seine Gesandten instruieren, den Katholiken alles zu helfen. (S. u. Sargans.) Stl". Der Abgeordnete des Bischofs von Basel, Gencralvicar ^Ulricus, schildert nach Uebergabe seines Eredenzschreibens die Noth, in welcher der Bischof durch das ""gelagerte Kriegsvolk noch immer sich befinde; daß er kein anderes Einkommen mehr habe, als aus dein welches aber zu seiner Erhaltung nicht hinreichend sei; daß ihm die Schlösser trotz dem Versprechen nicht abgetreten wordeil seien. Er bittet, man möchte deßwegen nochmals mit dein Ainbassador ^liand reden. Dieß geschieht durch eineil Ausschuß. Meliaud aber antwortet, daß dem Ansuchen zu eilt- ^n „icht i>, seiiler Befugnis; liege; er räth, an den König, den Cardinal (Richelieu) und an den ^°g von Longueville zu schreibeil, und anerbietet seine Unterstützung; jedoch sei an etile Räumung des Bisthums nicht zu denken. Alan theilt diese Antwort dein bischöflichen Abgeordneten mit; an die kannten drei Orte läßt man Schreiben abgehen. K». (S.u. Freie Aemter.) lilc. siVll katholische Orte, !?^us Appenzell-Jnnerrhodeu.) Lucerus Gesandtschast rügt, daß Zug zu dein Bau der Brücke bei trotzdem daß ihre Herren und Obern Ncchtsanie und Briefe haben, ihn zu verhindern, von den drei die Zustimmung erhalten habe, und verlangt wegen schlimmer daraus hervorgehenden Consequenzen, ^ vom Baue abstehe. Zug bittet fremideidgenössisch, mau möchte es am Baue nicht hindern, da diese "'cke ilicnlandeil zum Schaden, Vielen zur Bequemlichkeit gereiche. Die drei Orte lassen es bei ihren ^enen Stimmen bewenden, behalte., jedoch Lucern seine Nechtsame und Briefe vor. Die übrigen dies. > tvi»u. ^'dtcn nehmen die Sache in den Abschied, damit ans eine andere Zusammenkunft instruiert werden II. (S. u. Thurgau.) im». (VI mit Spanien verbündete Orte.) Hauptmann Crivelli, königlich ^"Uschcr Dolmetscher, läßt sich im Namen des spanischen Ambassadors.Karl Casati dahin vernehmen, daß "rkgraf de Leganez, wie er es dem an ihn abgeordneten Landammann Im Hof versprochen habe, in ^n vier Monaten eine vollständige Pension bezahlen werde, daß auch inzwischen zu Gunsteil des ^""entes des Obersten Zweyer die Rechnung angefertigt werden, die Auszahlung einiger Baarschafl und »richtige Fließung der gethanen Assignationen" erfolgen solle. Im klebrigen gibt er in Betreff der "Wehenden Pensionen den Gesandten zu bedenken, wie sehr der König durch Alisgaben für Erhallung »vr /^Wschen Wesens und die Sichcrstelluug der Grenzen in Anspruch genommen »verde, so daß es ihm ^ Hand nicht möglich sei, die Orte in größcrm Maße zu befriedigen. Die Gesandten erblicken auch >r»e»l Versprechen nur leere Worte und Ausflüchte und glauben, daß es ihren Herren und Obern nicht i»ll sein würde, wenn sie zu Erhaltung ihrer Reputation zu andern Mitteln schritteil. Unterdessen ,^uceru an den Markgrafen von Leganez, den Großcanzler oder an die spanischeil Minister schreiben. ' katholische Orte, Glarus lind Appeuzell-Jnnerrhoden.) Der Nuntills drückt in einem Schreiben 1176 Juli 1640. den Wunsch aus, die Gesandten möchten ihm auf seinen in Betreff des Streites zwischen Schwyz und siedeln unlängst zu Lucern gehaltenen Vortrag eine Antwort geben. Aus Anlaß dieses Schreibens auf die Gefahr aufmerksam gemacht, welche dieser Streit den katholischen Orten noch verursachen kö>»^' und daß es sich wohl der Mühe verlohne, daß Lucern eine katholische Tagsatzung beriefe, lim sich daß' über das letzte gütliche Mittel, die Absendung einer Gesandtschaft sämmtlicher katholischeil Orte nach ' zu bereden. Der Nuntius wird ersucht, mittlerweile mit seinen Proceduren innezuhalten. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Llliidgrasschaft Thiirga». Landvogtci Nhcinthal. Grafschaft Sargans. Landliogtci Freie Acmtcr Laiitwogtci Luggarus. 4t III! aus dem Lucernereremplar. «». Art. 46. Marchensachen. Iii,. Art. 453. Gotteshäuser, KldM'' z. ., S6. Justizsachen. II. „ 447. Gotteshäuser, Klöstc^ ee. „ 166. Zölle und Geleit. i». Art. 20. Verwaltung im Allgemeinen. z». Art. 37. Märchen. i>. „ 14- Verwaltung im Allgemeinen. i. Art. 63. Straßen. V. Art. 26. Justizsachen. Verwaltung im AM» 31- Justizsachen. ii. „ 22. t. „ 7. Verwaltung im Allgemeinen. vv. „ 79. Ehesachen. 2. Verwaltung im Allgemeinen. 88- „ 80. Ehesachen. »1. Art. 120. Kricgssacheu. , n- Art. 170. Verschiedenes. k. „ 49. Justizsachen. ii. „ 121. Kriegssachen. X. .. 101. Zoll und Geleit. v. Art. 64. Justizsachen. NS2. Confcrenz der evangelischen Städte und Orte während der Jahrrechnnngs-TagsatzuNsl ^ Baden. 1640, im Jnli. Staatsarchiv Zürich, (lost. XII. tts. foi. SSV. Gesandte: Dieselben, welche in Absch. 931. Abgeordnete von Mülhausen tragen vor, für die über 40,000 Gulden betragende ortenbM'g^ Schuld seien ihnen vor drei Jahreil drei ortenburgische Dörfer, welche zunächst an ihrer Stadt seien, von dem schwedischen Neichvcanzler Oxenstierna als Unterpfand gegeben und dieses Unterpfand ^ auch von Herzog Bernhard bestätigt worden. Sie hätten nun im Sinn, auch bei Frankreich um die 6'' sirmation anzuhalten lind dcßhalb bereits von dem Generalmajor von Erlach eine Jntercession ausg^ die evangelischen Orte möchten ihnen darüber Rath ertheilen. Alan antwortet ihnen, man sei über hochbedenkliche Sache nicht instruiert, wolle also weder rathen noch wehren; doch möchten sie bck'^ verfahren lind über die Einnahmen von diesen Dörfern gute Rechnung führen, damit sie hernach auf ^ Fall genauen Bescheid geben könnten. Die Sache wird in den Abschied geno.mnien. I». In Betreff Handlung zwischen der Stadt Genf und den Moxlot, Bürgern der Stadt Bern, willigen die Berns auf geschehenes Zusprechen ein, daß mit der Exemtion gegen die genferischen Gefälle ü» Berns bis auf fernere Information lind eine in Aussicht gestellte freundliche Conferenz innegehalten ^ v. Obervvgt Zwcher zu Klingnau zeigt in Betreff der verdächtigen Unhvldin zu „Whach" an, daß r- Bischof zu Constanz lieber wäre, wenn man es bei den Verträgen verbleiben ließe, also daß August 1640. Kcholdm zu Kaiserstuht iu Beisein eiucr obrigkeitlichen Person von Zürich oder aus dem Neuen Amt cxa- """iert und gezüchtigt würde. - Diese Eröffnung wird uä rskoronckum genommen. «I. 1) Etwa? Wegendes ^parteiische» Schreibers dießmal iu gemeiner Session anzubringen, wird aus allerlei bedenklichen Ursachen sür rathsam befunden, wohl aber, daß aus das jüngste füuförtische Antwortschreiben (worin sowohl ^ Protokollist als der gebührende Ncligionstitel rund abgeschlagen wird) auf nächster Konferenz über 7° Weme.ide Gegenautwort berathcn werde. 2) In Bezug auf den evangelischeu NeligwnsNte m den Ab- von Baden will man gewartigen, wie sich der Landschreiber im jetzigen Abfchied verhalten wird, ^ bei Anlas; des Handels wegen Emanuel Thür von Nagaz nothwcndig beide Religionen untcrschewen Basel beschwert sich abermals wegen seiner steten und kostspieligen Zusätze, welche immer 200 bis ^ Mann betragen klagt daß das Defensionswerk noch nicht zu Stande komme, und furchtet einen plotz- Ueberfall da'der Feind iu Basel alle Bedürfnisse zur Fortführung des Krieges finden wurde. Es daß man ihm nunmehr unter die Arme greife, weil es die Last allein zn tragen nicht weiter un ^ sei ^ den dritten Thcil seiner Gefälle nicht mehr erhalten könne. - Zürich laßt es bei den Wim, Erklärungen verbleiben und ist der Ansicht, daß solche Contributionen nur m Folge offenbarer ^Ssnoth uach den Bünden zulässig seien; führt Genf als Beispiel an, das seit der Reformation immer ^""ge>, .ehM, aber niemals dergleichen Kontributionen begehrt habe. Es ist jedoch geneigt, Alles >'"als aä rokm-enänin zu liehmcn. Die Gesandtschaft Berns hat zwar keinen Befehl, hofft aber, daß ^ Herren und Obern bei ihrem vorigen Auerbieten der 200 Mann verbleiben werden. Glarus hält en, ^"sivnswerk für nothwcndig, hat aber keine Mittel dafür und bittet veßhalb die übrigen Orte, welche Nlttel haben ihr Bestes zu contribuieren. Schaffhauscu stimmt immer noch für das Defensionswerk, ^'"al dg s^t der Eroberung von Breisach für Basel und Schaffhausen große Gefahr entstanden ist. ^rhodm will an Volk und Geld contribuieren. was man nothwcndig finden und ihm zu contribuieren "'Mch ^cd tl. Für den Fall, daß rathsam gefunden werden sollte, wegen der „bewußten Engel- !"d Schottländischcn Streitigkeit" etwas Weiteres zu schreiben, wird gut erachtet, an den König von Eng- ^ zu schreiben, da er es empfunden haben soll, daß man anfänglich nicht an ihn selbst geschrieben Ueberdieß wird für zweckmäßig erachtet, daß es am besten durch die Obrigkeiten oder durch diese die Geistlichen geschehen möchte, x. Wenn der neue französische Ambassador zu Solothurn anlangen soll die gewöhnliche Begrüßung von den evangelischen Orten gemeinsam verrichtet werden, wie man Wohl wissen werde, einander davon Nachricht zu geben. I». Basel zeigt an, daß es den in seinem in Armuth sich aufhaltenden Zenonin von Venedig gern verabfolgen lassen wolle, weßhalb bei den; ^w'uscheu Residenten intcrcediert werden möchte, i. Der schaffhausischcn Gutstcuer wegen kommt nichts °>"Utives zu Stande. sss. Conferenz der evangelischen Städte und Orte. Aarau. t«40, 7. und L. August (28. und 29. Juli a. K.). Staatsarchiv Zürich, «est. XN. tiS. toi. SN. sandte: Zürich. Salomou Hirzel, Bürgermeister; Hans Rudolf Nahn, Statthalter. Bern. w>s Dachselhofer, Schultheiß; Gabriel von Wattenwhl, des Raths. Glarus. (Niemand.) Basel. 148 1178 August 1640. Haus Rudolf Weitstem, Obcrstzunftmeister; Leonhard Wentz, des Raths. Schaff Hausen. Georg ^ Seckelmeister; Eberhard Jmthuru, des Raths. Appeuzell-Außerrhodeu. Johann Tauuer, Landannna^ St. Galleu. Georg Spiudlcr, Seckelmeister. Biel. Niklaus Wytteubach, Bürgermeister. Diese Coufereuz ist auf Veranlassung der Stadt Basel angesetzt worden, lim sich über die immer drohenden Gefahren zu unterreden und zu beratheu, wie mau das am meisten gefährdete Äatz genügend sicher stellen konnte. — Basel eröffnet, es seien ihm ernstliche Warnungsschreiben zugeko»»"^ daß es seine Stadt gegen einen plötzlichen Ueberfall bestmöglichst verwahren solle. Seit zwanzig genöthigt, kostbare Garnisonen zu halten, würde es solche auch ferner gern erhalten, wenn die obrigkeitluhf" Gefälle und Einkommen nicht meistentheils ausblieben. Man möchte also die früher verabredeteil ^ Manu zur Besatzung der evangelischen Grenzvrte auf die Beine stellen und alsdann Basel auch die bieten. Zürich und Bern bemerken, ihren Herren und Obern erscheine die Aufstellung der 1200 einstweilen nicht gerade nothwendig; eine solche würde große Kosten und bei den katholischen Orten trauen verursachen; sie hätten aber Befehl, mit den übrigen Gesandten zu Nathe zu gehen, wie unterstützt und mit dem erforderlichen Zusatz versehen werden könne. Basel erörtert die Vorths eines Defensionalwesens und ist der Ansicht, daß man dasselbe nicht so leicht aufgeben sollte; wenn >>"" das geworbene Kriegsvolk unter das Landvolk verthcilc, so könne dem Feinde um so nachdrücklicher stand geleistet werden; gern wolle es nach Proportion auch dazu beitragen. Es verdankt Zürich und ^ dieses Anerbieten. Schaffhauseil ist derselben Ansicht wie Basel; sich in etwas Anderes einzulassen, ^ ^ hat es keinen Befehl, bittet aber, seineu Stand, der in der gleichen Lage wie Basel sich befinde, ' bedenken. Appenzell, St. Gallen und Biel sind in Betreff des Defensivnalwerks ohne Instruction, aber jedem Ort, das in Gefahr gerathe, getreulich zu Hülfe kommen. St. Gallen erklärt, daß es, ^ Gefahr ebenfalls am nächsten gelegen, seine Mittel für den Nothfall sparen müsse; überdieß sei es allen Orten und dazu noch mit Conditionen verbündet. Basel hält nochmals angelegentlich darum an, ^ Ulan das Defensionswerk in den Abschied nehmen und die Obrigkeiten für dessen Verwirklichung stimmen möchte. Inzwischen eröffnen Zürichs und Berns Gesandte denen von Basel ihrer Herren Obern fernere Meinung um gewisser bedenklicher Ursachen willen absönderlich. Zürich erklärt sich . bereit, Basel entweder 100nn Ma geworbenen Volkes zu schicken und zu besolden oder während ^ höchstens vier Monaten monatlich 800 Gulden zu entrichten. Die Gesandtschast Berus spricht sich, ihre Herreu und Obern es ratificieren, dahin aus, daß Zürich und Bern der Stadt Basel zu Verstau"" ihres Zusatzes 200 Alaun stellen und besolden oder das Geld, für jeden Mann acht Gulden, entrichten w" / was bis künftige Weihnachten dauern solle. Äasel verdankt Zürich und Bern diese Erklärung mit der ^ die Zahl wo möglich noch etwas zu verstärken, da seine Stadt gar weitläufig sei. Zugleich deutet ^ daß ihm die Darschießung des Geldes fast noch lieber wäre, bittet auch den Sold für jeden Alaun ^ Gulden zu bestimmen. Zürich läßt es bei seiner Erklärung bewenden und wünscht, daß die 200 t! nach Proportion unter Zürich und Bern vertheilt werden, da Zürich glaube, nicht so viel stellen zu als die viel mächtigere Stadt Bern. Bern nimmt dieses Begehren in den Abschied. Ii». Aus das Basels soll wegen des Capitals, das ihm die Krone Frankreich schuldet, und der davon ausstehenden tsi" in gemeinem Namen von Zürich aus au den König, den Cardinal und Herrn Meliand geschrieben falls wer""' «. Zürich theilt mit, es habe seit etlichen Jahren her in seiner Stadt und Landschaft ein durchs) Steuerwesen eingeführt, auf je 100 Gulden jährlich vier Schilling. Durch dieses unbeschwerliche Äät ^ August 1640. ' 1179 ^"^lich zu Auer uicht geringe»» Geldsumme zu gelangen. Es rathe Basel und Appenzell, dieses bequeme Uel auch zu ergreifen. «I. Das Schreiben der katholischen Orte an Zürich (datiert Luccrn, den 15. März ) betreffend den Bcisitz eines evangelischen Protokollisten und den Neligionstitel, das aber sämmtliche ^>gclischc Orte angehe, soll nach der zu Baden augesetzten rheinthalischen Confereuz, bei welcher die gleiche "^ie zur Sprache kommen wird, beantwortet werden, v. (S. u. Thurgau.) L. Auf Berns Antrag allgemeiner Fast- und Bettag beschlossen in Berücksichtigung, daß gerade dermalen ein Reichstag ^^lchriebei» ist, auf dem über den allgemeinen Frieden verhandelt werden wird, für dessen Zustandekommen ' bieseni Tage Gott um seinen Segen angerufen »verde» sollte; zugleich könnte man der englischen und te»d Kirche eingedenk sein und jedermann ermahnen Gott zu bitten, daß er die im Vaterlande »val- Dch" ^'^)en zu einem guten Ausgange leiten möge. Zürich wird überlassen, den Tag dazu zu bestimmen. . lvird für gut befunden, darauf zu denken, wie künftig jedes Jahr ans die gleiche Zeit in allen evan- allgemeiner Fast- und Bettag angesetzt »verde» möchte, z». Es wird angemessen i»»v> - allgemeinen Tagsatzung zu Baden auf die Nothwendigkeit eines Vergleiches hin- k »vie man sich in der ganze»» Eidgenossenschaft an dem Sabbath mit Fahren, Reiten und Karren ^ Schaffhauscn »vünscht von Zürich zu erfahren, was für Mittel es gebrauche, um die Wieder- ^ ln seinriu Lande zum Gehorsam zu bringen. Zürich theilt mit, »vas es bisanhin mit denselben vor- Z»»r baß aber Alles uicht verfangen habe, »veßhalb »nan sie in besondere Verwahrung gelegt, z»»i> ^ angetriebe»» u»»d ihr Vermöge»» durch ehrliche Leute bevogtet habe. Dadurch seien etliche ^^)vrsam gebracht »vorbei», denen man alsdann ihre Güter oder den Erlös daraus wieder »iber- habe,. Man schc auch in» Abschnitte Hcrrschaftsanqeleqcnhcitcin ^^iichast Tl)»iri»a,i. v. Art. 503. LoealeS, Confcrenz von Un, Schlvyz und Nidwalden. Brunne». 1K40, 20. August. Zeniidcöarchiv Nidwali>c». ^ ^bwdte: Uri. Jahann Striker, Statthalter; Johann Joachim Püntiner, des Raths; Jost Schmidt, h, ' "ach Bellenz. S ch »v y z. Dietheln» Schorn», Landammaiu»; Joha»»»» Sebastian Abhberg, >^^^"^"unai»n; Johann Kaspar Cebcrg, Ritter, Alt-Statthalter; Melchior Becker, Scckelmeister; Bal- ijvh/^^^lbcrg, Landschreiber, gesandter nach Bellenz. -Nidivalden, Arnold Stnltz, Statthalter; Z chchtz, des Raths, Gesandter »»ach Bcllenz. Bellcniz :c.) Z. Wesse»» sich die Gesandten von Nidwaldcn in Betreff „des ThcilS in hixu auf dem Vierwaldstättersee, auch deS Zolls in Uri beschlvert haben, darüber »verde» die Z" Hause Bericht gebe»», so daß das Gebührende erfolgen kann. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenyeitc» : ^cn» u. Art. »032-10»», 1150 August 1640. sss Couferenz von Lucern, Uri, Unterwaldeu, Zug, Freiburg und Solothurn. Lueern. 1L4V, 2t. bis 23. August. Staatsarchiv Luccr». -lbsch. >le anno low. Bd. XXX. t'ol. l28. Gesandte: Luceru. Jost Fleckenstein, Ritter, Schultheiß: Jost Bircher, Ritter, Alt -Schllltheiß ^ Stadthauptiuanu; Heinrich Fleckensteiil, Ritter, Statthalter und Pannerherr; Johann Ali der ÄlM ' Bauherr. Uri. Johann Stricker, Statthalter; Johann Joachim Püntiner, des Raths. Unterwal ^ Sebastian Wirtz, Landammann inld Panilerherr, voii Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landa»'"'^ und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Wilhelm Heinrich, Alt-A»"'^ Freiburg. Peter Heinricher, Seckelmeister. Solothurn. Mauriz Wagner, Bauherr. ^ Veranlassung zu dieser Conferenz ist die Beilegung des Streites zwischen Schwhz und Einsiedeln, wird ein Mahnungsschreiben des Nuntills verlesen und darauf für nothwendig erachtet, dieweil e» Zeit ist, zu helfen, vermittelnd einzuschreiten und nach dem Beispiel der Altvordern vorerst die Gütt Freundlichkeit zu gebrauchen. Man erblickt das beste Mittel darin, von sämmtlichen Orten eine schaft an die Landsgemeinde von Schwhz abzuordnen und ihr ans Herz zu legen, daß sie doch zu der Sache reden lassen und die Freundlichkeit nicht von der Hand weiseil mochte. Davon wird ^0 durch einen Läufersboten in Kenntniß gesetzt. Der Nuntius, dem man ebenfalls von diesem Kenntniß gibt, wird ersticht, während der Zeit der Verhandlungen die Proceduren, die er sich vorgenw" ^ zu sistieren. Schwhz entschuldigt sich in seiner Antwort, daß es nicht wohl thunlich sei, um diese 3^^, Landsgemeinde zu versammeln. Die Gesandten wiederholen in einem zweiten Schreiben ihre Schwhz, führen ihm zu Geinttthe, wie nothwendig es sei, daß die Sache nicht länger aufgeschoben lind ersuchen es, innerhalb drei bis vier Wochen eine Landsgemeinde zusainine>izuberufen,^uiiterdesse>' ^ alle weitern Resolutionen und Exemtionen gegen das Gotteshaus einzustellen. Lucern wird sobald eine willfährige Antwort eingetroffen seilt lverde, dieselbe sofort den Orten mitzutheilen, die ^ ^ seitlichen Jnstrnctionen zusammenzustellen, damit die Gesandtschaft dann von Lucern aus nach gehen könne. Sollte eine abschlägige Antwort oder innerhalb einer bestimmten Zeit kein Schreibe» ^ gen, so möge Lucern die fünf Orte zusammenberufe», um sich zu berathen, was weiter zu thnn .h diesem Falle sollen die Obrigkeiten ihre Gesandten mit umfassender Instruction versehen, Schwhz schuldig sein soll, dein Gotteshaus Einsiedeln gütlich oder rechtlich vor den Gesandten der rA antworten. I». Das vvn der Erzherzogin Claudia an die XIII Orte gerichtete Schreibeil, von de»> eine Abschrift eingeschickt hat, wird in den Abschied genommen. Dasselbe erklärt das Gerücht, man in Mailand beschlossen, Basel zu überfallen, als völlig unbegründet und der Erbeinigung widerlaufend. Die Orte werden ersucht, ihre Erklärungen Darüber Luceru mitzutheilen. «. (S. u. " «I. (S. u. Vier ennetb. Vogteien ül Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsainzelegenheilen Vier cniietb. Äogteicu iibcrh. «I. Art. 75. Handel und Verkehr. Landliogtei Lauis. ^ um voi? da ans die spanischen Quartiere zu beunruhigen, daß auch Schaffhausen die Truppen dv» ^ Henriquez befeinde; endlich auch über die Uebergriffe, welche die eidgenössischen Truppen in franM^'. Diensten sich haben zu Schulden kommen lassei?. Er verlangt Reparation des zugefügten Sch^" Schließlich versichert er die Gesandten des guten Willens des Gubernators von Mailand, die AnsP^Q zu befriedige!?. Ii? Bezichuug ans die beiden ersten Punkte wird ihn? anheimgestellt, sich an Basel Schaffhausen selbst zu wenden. Was die Beschwerde über die Uebergriffe der eidgenössischen Tr»l' ^ betrifft, so hofft man/daß der Ambassadvr ii? Folge der Mittheilnng, daß eine Exemtion bevorstehe zufrieden geben werde. Was wegen des Regiments Zweyer beschlossen worden ist, soll ihn? werden mit den? Ersuchen, er möchte diesen Beschluß mit seinen Officien begleiten. «I. (S. u. Freie Ac»'^ «. (S. ??. Nheinthal.) Mm? sehe auch in dein Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Llilltnwgtci Rlicilltlial. v. Art. 21. Verwaltung im Allgemeinen. Lantwogtei Freie Acmtcr. «1. Art. 122. Kricgssachen. Octvber 1640. 1183 S38. Cvnfercnz der V katholischen Orte. Brunnen. 1K40, 3tt. October. Staatsarchiv Liiccru. Abs»,. ,?v anno 10t». Bd. XXX. toi. 171. Gesandte: Lucern. Jost Fleckenstein, Ritter, Schultheiß; Johann Cloos, des Raths. U ri. Johann ."thart Im Hof, Lai?da???u?a>?i?: Kaspar Nomanus Trogcr, Ritter, Alt-Landammann. Schwhz. ^)>4m Schorns, Landammaiiii; Johann Sebastian Abhbcrg, Alt-Laiidammann; Johanii Melchior ^ Statthalter; Btelchior Beeler, Seckelmeister. Unterwalde ??. Atarqnard Jmfeld, Landammann, Obwalden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Jakob Boßhard, Seckelmeister. ^ Diese Cvnferenz ist in Folge des Berichtes des an den Gnbernatvr von Mailand, Markgrafen von sti«,^ Sachen der Pensionen und des Zweherischen Negimeiites abgeordneten Landammanns Scba- z, " Äbyberg zusammenbcrufen ivvrden. z». Ans die Verlesung dieses Berichtes sind alle Gesandten der daß die Manier, mit welcher die spanischen Minister gegen die Orte und deren Leute verfahren, !cr>,zu dulden sei. Einmüthig wird beschlossen, bei der den 20. September zu Lucern für Abyberg »»d Instruction zu verbleiben, daß kein Ort, auch keine Particularperson von derselben zurücktreten ^ obrigkeitliche Sache von der des Regimentes nicht getrennt werden solle. Bon diesem Entschlüsse ^ ^r spanische Ambassadvr durch ein Schreiben in Kenntniß gesetzt und auch Abhberg in Mailand. üv„ ^ ^ Markgraf und die königlichen Minister nicht andern Sinnes werden, so hat Abhbcrg die Execu- v^^^en zu lassen und, wenn die Gewalt, mit der gedroht werde, gegen den Abzug des Regiments "cht werden sollte, zu den gehörigen Mitteln zu schreiten. Der Antrag, daß Abhberg, ehe'er zum ^>hvl> schreite, noch vorher an die Orte über den Stand der Sache Bericht schicken und weitern Befehl jsj . ^ soll, wird nicht beliebt; hingegen wird für nothwcndig erachtet, wenn es zum Aenßersten gekommen Manifest die betreffende!? Orte von den Motiven zu diesen endlichen Entschlüssen in Kenntniß bctt' ^ ' ^ucern hält die baldige Abhaltung einer Tagsatznng sämmtlicher katholischer Orte für erfvr- W...^ ^uit ina>? sich besprechen könne, wie sich die Orte dem Uebelstande gegenüber, daß sich das eidge- ^l'se.^ ^^ll^^olk in Diensten fremder Fürsten den Bestimmungen der Bündnisse zuwider gebrauchen iich Erhalten haben, worüber von den Städten noch keine Antwort eingekommen sei. Ferner beklage ^^"llMrn über die Bedrängnisse, welche dem Kloster Bellelah durch den Evmmandanten Johann Jakob lexZerfahre, der unlängst an den Burgermeister zu Genf geschrieben habe, er sei beauftragt, sofern ^ ^ Cvntributivn nicht gestatten wolle, dessen ganzes Einkommen zu fordern unter Androhung von Hhj..^'^llivu. Lucern wird ersucht, Svlothurn zu insinuieren, es möchte deßwege» an von Erlach in ^on Coiumai?danten und nöthigei? Falls sogar an den König von Frankreich schreiben, ^ibt man bei de?? früher gegebenen Erklärungen, daß man Solothurn gegenüber, wenn Gewalt werden sollte, die Bundespflicht beobachten werde. Endlich wird Lucern noch ersucht, nochmals »?>f h.^^bangelischen^ Städten eine Antwort zu verlangen, was sie zu thun gesonnen seien in Hinsicht Kii^...^Mtsacho, daß die eidgenössischen Völker ii? fremden Diensten sich gegen die Bestimmungen der ^brauchen lassen. Wollen dieselben zu der bereits berathenen Form sich nicht verstehe!?, so sollten ^i»t^ ll"if katholischen Orte dabei verbleibe!?, v. Bei der nächsten katholische!? Zusammenkunft soll der tische Abschied verlesen werden. (S. ??. Freie Aemter.) v. (S. u. Th??rgau.) 1184 December 1640, Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten: Landgrasschast THUM». e. Art. 432. Gottcshäüw , Klöster. Landvogtei Freie Acmtcr. d°u. daß das G°blch.°..d° -rsulg.« widria-uiall- di- S--r-u uud Ob-ru wohl «ltt-l zu su.dm wiss-u wurd-u, u». .hr- R-pul..l>°» und I IKK» u «H--.U Für di-I-u M hü» ...... sür .«.hmmdig. Orr«, durch.ru >°»lich-s Mams« di-S-udd-uMu-is- Si-aui-us kuud zu .hu.u F-ru-r wird b-schl°„°u. daß ,-d-z Ort ^-«-.brma M d-..M°..sl d -z °u.°u °d°. ».»>«« «!-«-». s° >»!- das Surchsa-m °°» G°>.'°rd°u°» "-»>«.» idß. ...d di- »uudus.,.- d-r a°.u°iu°n V-gt°i-u w-rd-n b-°»s....gd -iu gl-.ch°z V--b°t -rg-h-u zu ^ Rur. di°i°,u «-rd°>- iiud a»ss°»°um.-n di-j-.üg°» W-rbung-.., w.lch- ... F-lg- uuth-u „ch°. ch..-n> d« »--biu.d-l- Fürs».. a-mach- >«>».» «»» !»° "»-» d-r Entschuldig...,g g-d-ul-u, >»°lch° d-r Od°r,tk-Ul-.M..I »». »udzugd- d°r «W- ^ »«-«d°? ^.i «r.»u und daraus hu. iu di-i- T-a..-°-°iiwu -mg»».-- h°h°. >. Au, d.. uach,.. ^»«....-..luujt d-r süus -d-r d-r si-b-u Wh-lis-h-u Ort- I-ll-n d>- Ob-.gl-.t-n >hr- G-,aud,-u auch-aa instr.neren was i» Betreff der Transgressionen z.. thuu sei, zu deueu sich das eidgenössische Kiieg.volt ''ran^^en hat Breden lassen «. De... Nuntius wird für feine Dienste gedm.lt tue er ... der Beschwerden der Obrigkeiten bei dein Bischof von Co.no, m dein Streite wegen der ^"vn.eate ^schofszc. und in Betreff der Unordnnngen i.n Thnrgan, welche der katholischen Religion prafudicierlich -» « Vw-u. mit d.r «..s°h....a d» °r.J.»,.ld a>^»u°u.°us, di- h-g-hr.° G-Iaudti-has. » »7" >"» ^--u »A - a..g°mug 7 B-i d.n d.-..,alig-.. Z°i.lüus.n wird h°chu°.h«°»dlg ^ ^ ^ Freisahnen Einhalt gethan werde, v. SNan soll nicht vergehe.., ans .Nittel g. deinen, wie man e ^aten v2 St Gallen i.e Betreff der Koste.., welche Johann Friedrich Landfchadt wegen der Herrschaft > ih... KU. h-ls-„ j-i -z durch s-gr-isung d-r s-rrscha,, °»°r au, a..d.r° ^°t,-i wird es für das Beste gehalten, daß er zn der Herrschaft gelange. V4Ä>. Confereuz von Luccru, Obwaldml und Zug. Lucern/ lv^i, 25. Januar. Staatsarchiv L««.rn. Msch.»° »»»» 'S», »d. XXX'. Gesandte Lncer ». Heinrich Fleckenstein, ^ Rittes ' Sebastian Wirtz', . 'wu. ^i,. Allmend, Baumeister; Lndw.g Nieyer, > ou b o Wvlfgang Wikart, Statt- Uawwm und Pannerherr; Marquard Jn.feld, Alt-Landammann. Zug. -ol,g g Kaspar Blatt.nann, des Raths. ^ Nidwalden, erscheinen keine ^c,..d7 ^ Bestehung auf die ans der letzten Conferenz zn Brunnen dte..^ Schwhz läßt sich entschuldigen. I ^ 'hn g l ^ > W.e.. Cmeepte (s. Absch. WS ») erostnet Lu' , ^ ' diese Schreiben ^ T andem Orte von Bei diesem Anlasse wird den ^ > . Wort geredet und daraus hingewiesen, daß ...an ans dcn- Kle, dm besondern Zusammenkünften . - Dergleichen Zusa.nmcnkunste werden ^e alte Vertraulichkeit wieder zu Pflanzen sich bemühen sollte. ^ De.giemfen ^ s ^ 1186 Februar 1641. um so nothwendiger erachtet theils wegen der Lage des Bischofs von Basel, thcils wegen der Begeht des Parlaments und der Freigrafschaft Burgund, theils wegen des von Cardinal Jnfante herrühre"^' Schreibens, welches Casati übergeben hat. Jene verlange!?, daß die Orte dem aus Mailand, Tyrol anderswoher kommenden Kriegsvolk den Durchpaß gestatten, auch erlauben, Kriegsvolk bei ihnen zu we>^ und Frankreich gegenüber zu zeigen, daß man Burgund nicht länger werde unterdrücken lassen. weggründe dazu wird die Lage Burgunds der Eidgenossenschaft gegenüber nnd die Verpflichtung, welche ^ Erbeinigung auferlege, vor Augen gestellt. Casati beklagt sich im Namen seines Königs, daß eidgc''" sisches Kriegsvolk dessen Erblande verheere!? nnd die festen Plätze einnehmen. Die Gesandten sind über Gegenstände ohne Instruction, halten die Zusammenberufnng einer Konferenz der sieben katholische ^ für uvthwendig, und zwar ehe mit den? neuen Ambassadvr verhandelt wird. Davoi? wird Uri, und Nidwaldei? in Kenntnis; gesetzt. Den Obrigkeiten werden jene beiden Schreibe!? mitgethcilt. ^ u. Thurgau.) «. Da eü? vei?etiai?ischer Kaufmann in? Lande seil? soll, welcher eine große Zahl Rinds' aufzukaufen beabsichtigt, so wird sich ein jedes Ort, an welches dieses Begehren gelangt, zu verhalte» «I. (S. n. Sargans.) «. Bei nächster Gelegenheit kann der Bericht über die das Rheinthal Cvnferenz angehört werden, i. Jedes Ort wird daran erinnert, seinen Gesandten ans nächste la^A^ Zusammenkunft Befehl zu ertheilen, daß den? Nuntius auf seine jüngst nach Brunnen gesandte!? geantwortet werde, z». Wem? wegen Landschreiber Lussi'S Freifahnen nach Unterwalden von B?'"" aus geschrieben worden ist, so wird für erforderlich erachtet, die Erklärung dieses Ortes zu vernehmt Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftscingelegenheitcn: LlNldlMsschaft Thltt'MI. I». Art. 110. Justizsachen. Grasschast Targans. «k. Art. 3. Verwaltung im Allgemeinen. Conforenz der Vi! katholischen Orte. Lucev». til-tt, ll. nnd iL. Aebvuar. Ttaatvnrchlv Lucer». M'sch. No anno >011. Bd. XXXI. toi. 17. Gesandte: Lucer II. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß und Stadthauptttiann; Heinrich F Ritter, Statthalter und Pannerherr; Johann An der Allmend, Baumeister, des Raths; Ludwig - - - - - - - . . . . . vo» lecke"'"'"' Kvruhausineister, des Raths. U r i. Johann Walthart I»? Höf, Landaminanu; Karl Emanilel vv" Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. Schwhz. Diethelm Schorno, Landammann; Abhberg, Alt-Landammann; Johann Leonhard Bücler, Statthalter. Unterwalden. Sebastians Landammann und Pannerherr; Sebastian Müller, Landsfähnrich, von Obwalden; Johann Walthatt Landammann und Pannerherr, von Nidwalde,i. Z u g. Wvlfgang Wikart, Statthalter; Rudolf des Raths. Freiburg. Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solvthurn. ^ Wagner, des Raths und Bauherr. i». Der Zustand der Freigrafschaft Burgund kommt zur Verhandlung. Allgemein wird das über denselben ausgesprochen nnd darüber geklagt, daß die bisherigen Jnterpositioiieu von keine'" begleitet gewesen seien, und das um so mehr, da Burgund von den Zeiten der Altvordern an ^ ^ Februar 1641. 1187 Erwehre" der eidgenössischen Lande angesehen worden sei und derselben gute Dienste geleistet habe. Es Ms die Gefahr aufmerksam gemacht, welche aus dem Ruin dieser Provinz für die Orte erwachsen ^ wie dich auch d'Acoste iu einem schriftlichen Bedenken nachweist. Daher wird für nvthwcndig dciZ nicht länger anwachsen zu lassen und dahin zu wirke», daß auch die unkatholischcu Orte ' den katholischen cooperieren. Ein Beschluß in dieser Sache wird nicht gefaßt, sondern für passend iviii'>^ ^ Sache vorerst mit den übrigen Orten zur Sprache zu bringen und zu erfahren, wessen sie gc- Verhandlungen in Folge eines Vortrages des spanischen Ambassadors Casati, in seil ^'stllie über die Transgressivnen der in französischeit Diensteid befindlichen Regimenter Klage führt, !icl/a ^ ^^udten ihren Herren und Obern hinterbringen; namentlich soll man zu erfahren suchen, wie ^elcl und Solothurn darüber aussprechcit, daß die Ihrigen in etliche Städte und Plätze, H»f<^ König von Spanien mit Gewalt abgenommen, verlegt worden seien, was der Cardinal ^ Vcrletztmg der Erbeinigung mit dem Hause Oesterreich ansehe. Diese Handlungsweise dilcit" ^ ^^faildten mit Ausnahme des solothurnischen flir unvereinbar mit dem Bündniß und der Capi- ^ schließlich gut erachtet, die Sache mit den übrigen Orten zu berathcn. v. Es wird ein ^>dc^^ öer Erzherzogin Claudia an die XIII Orte verlesen, die Bcsorguiß für die Stadt Cvnstanz und ^ am See betreffend. Auch in Beziehung darauf hält man eine Besprechung mit den übrigen kein ""^"endig, da die Sache mit rechtem Ernst berathen werden müsse, damit nicht etwa noch die Nach- h durch Saumseligkeit in Schaden kommen; zugleich gibt man sich der Hoffnung hin, daß, wenn >iv» Alchen Orte Eines Sinnes seien, dieß auf die übrigen Orte Eindruck machen und sie zur Coopera- isl^"wen werde. Man hofft, daß die Sache zu Solothurn zur Verhandlung gebracht werden könne; ^ , sv solle eine gemeineidgenössische Tagsatzuug nach Badei, znsammcnberufcn wcrdeit "°ssc> ^ Gesandten mit Hinreicheuder Instruction über obige drei Punkte versehen. Die Eidge- ^ rudern Religion sind zu bearbeiten, daß sie mit den katholischen Orten stimmen und flir die so kci„ .^'de einen glücklichen Ausgang herbeiführen helfen. Sollten sie sich nicht herbeilassen, so daß i^f^^icdener Entschluß zu Stande kommen könnte, so sollen die katholischen Orte das Ihrige nach besten ""d von Neuem zusammentreten, um für sich ihre Beschlüsse zu fassen, damit die ehrbare l>G ^hlmeinende Gesinnung erkenne und sie zeigen, daß sie es ihrerseits an nichts fehlen lassen, und ^ Heil, die Ruhe und die Erhaltung des lieben Vaterlandes am Herzen liege. «I. Es wird sch^'^bm des Bischofs von Basel verlesen, das derselbe unter dem Datum 4. Januar an Lucern abgc- und das erneuerte Klagen über seinen bedrängten Zustand enthält. Man entnimmt daraus, daß trotz tzxi König von Frankreich selbst gegebenen Vertröstung der Restitution neue Drangsale eintreten. Die "Uici, vereinbaren sich dahin, daß mau, wenn bei der Becomplimentierung des unlängst angekommenen "^^vrs von den Gesandten der mit dem Bischof verbündeten Orte diese Sache zur Sprache '^^'den sollte, den Bericht davon vernehmen wolle; wird aber die Sache daselbst nicht berührt, so k I>i^ ^öurg »utd Solothurn ersticht werden, in der verbündeten Orte Namen den Ambassador dringend nunmehr des Königs gegebenes Wort zur That und der Bischof durch die Restitution getröstet Hcs^t ^"thurn soll alsdann die Autwort Lucern und dieses sie den andern Orten mitthcilen, damit die ^gst ^ Baden instruiert werden können. «. Weil der Nuntius sich hat verlauten lassen, „über die ^sch^c" Brunnen Überschriebeue Punkten freundlich zu begegnen und Satisfaction zu geben," wird ein ' M ihn abgeschickt, um seine Erklärung entgegen zu nehmen, k, zx, I». (S. u. Thnrgan.) 1188 Februar 1641. I. (S. u. Rhcinthal.) Ii. Weil die Erläuterung über den Mißverstand, der zwischen den königlichen stern zu Mailand und den beim Negiinente des Obersten Zweyer J»?teressierte»? wegen des Art. 6 der tulation, betreffend die Affignatwnen, dem Ambassadvr Casati übergeben sein soll und die Betreffenden Rechnungen in der königlichen Kammer nicht fortsetzen können, so soll dnrch einen Ausschuß diese Erlti^ rung cntgegengenominen, Casati zugleich ersucht werden, die Bezahlung der verfallene»? Pensionen zu bck dern. (Dem Abschiede ist ei»? einläßliches Schreiben des Markgrafen de Legancz ä. <1. 8. Februar i»? 2^" dieser Angelegenheit beigefügt.) Mai? sehe auch in? Abschnitte Hcrrschaftsaugclcgcuhciteu: LlUidgrafschllft Thinga». f. Art. 433. Gotteshäuser, Klöster. I». Art. 504. Locales. K. „ 342. Rcligioussacheu sc. Rkicinthlll. i. Art.. 22. Verwaltung in? Allgemeinen. Ä4S Gemeineidgenössische Tagsatzuug der XIII Orte und der Zugewandten. Solothurn. 1641, II. und IL. Februar. Staatsarchiv Zürich. Nest. XII. I4!1. toi. I. TtaatSarchit» tttuccr». Misili. Uo anno lvil. t'r. XXXI tol.üt! Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Burgermeister: Hans Rudolf Nahn, Statthalter. Aer>^ Hans Rudolf Willading, Venner; Vincenz Stürler, des Raths. Lucern. Jakob Bircher, La»d^^ Laurenz Meher, Oberzeugherr. Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Landammann; Nomanus Ritter, Alt-Landammann. Schwhz. Jtal Neding, Landammann; Kaspar Ceberg, Statthalter; Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter und Landshanptmann; Sebastian Neding, alle des Raths. ^ . Johann Speck, Oswald Ettcr, beide des Raths. Glarus. Johann Heinrich Elmer, Statthalter; ^ z Frculer, Oberst. Basel. Hans Rudolf Wettstein, Obcrstzunftmeister; Bernhard Brand, des Freiburg. Peter Heinricher, Seckelmeister; Niklaus ZNeycr, des Raths. Svlothur n. Jvhu"" ^ Roll, Ritter, Schultheiß; Hieronymus Wallier, Venner; Johann Schwallcr, Seckelmeister. Schaffh^^ vr. Hans Jakob Zieglcr, Bürgermeister; Georg Ott, Seckelmeister. Appenzell. Jakob Mise?'/ ammann und Pannerherr, von Jnnerrhvdcn. Abt St. Gallen. Johann Rudolf Neding, von ^ zu Glauburg, Landvogt zu Lichtensteig; Marx von Ulm, Hofmeister. Stadt St. Gallen. Auto« ch»B des Raths. Biel. David Hugi, des Raths; (Johannes) Scholl, Stadtschreiber. ... ... . . ... „euaw schlo »lud Eidgenössische Begrüßung. — Zürich verliest das königliche Credenzschreiben für de»? reiven sin. ^ kommcncn französischen Ambassador, Herrn Jakob le Fevre von Caumarti». Es wird einhellig beschl^' , .„id den Ambassadvr in der Obrigkeiten Namen zu begrüßen, ihm alle möglichen Dienste zu offerieren ^ uf Vortrag eröffnet, und es nimmt derselbe diese Begrüßung zu besonder»? Vergnüge»? auf. U»l es sei»? Vater lobseligcn Ai?dci?ke»?s gehalte»? habe. — Es wird dieß den? Ambassador in einen? weitü" zu ersuche»?, das ganze Corpus lobt. Eidgenossenschaft jeder Zeit ihm empfohlen sein zu lasse»?, ' »na»? Ursache genug hätte, bei dieser Gelegenheit um die ausstehende»? Pensionen, Friedgelder, Z ?»?eu, _ . . . gE butioncn, Stipe»?die»?, die Exstai?zc»? der alte»? und der neuen Regimenter anzuhalten und sich über v . ynicht > »?icht S die eidgenössischen Kaufleute vorgenommenen Neuerungen zu beklage»?, so erachtet man es doch passend, zumal da schon Einiges bei der Begrüßung angedeutet worden ist, im? de»? Ambassador März 1tt41. 1189 ersten Antritt seines Amtes mit Erörterung dieser Beschwerden zu belästigen. Wegen dieser wichtigen Punkte, auch wegen der Beantwortung des Schreibens, das die Erzherzogin Claudia an die XIII Orte erlassen hat, Ärich beförderlich,eine gemeineidgenössische Tagsatznng ausschreiben. «. Es wird festgesetzt, daß mau, "'u künftig der Ambassador beim Ausschreiben einer gemeineidgenössischcn Tagsatzung die Veranlassung nicht angebe, hernach aber einen Aufbruch begehre, die alte Gewohnheit beobachten solle, nämlich das Pchren einfach aä rsloi'snänin zu nehmen und der Obrigkeiten Meinung auf einer folgenden Tagsatzung ?! Offnen; daß aber, so bald nach der erst kürzlich von Herrn Meliand befolgten Form die Motive der ^anunlung deutlich angegeben sind, jedetz Ort zu Vermeidung von Weitläufigkeit und Unkosten die Ge- ' zu instruieren wissen werde. «I. Es wird endlich für gut erachtet, daß wie die Begrüßung des ' "ssadors, so auch die Valedictiou von sämmtlichcu Gesandten verrichtet und dabei glimpflich wiederholt den verschiedenen Beschwerden halber ihm zuvor angedeutet worden ist. v. sVII katho- ^rte.ff Der Bischof von Basel hat au die katholischen Gesandten ein eindringliches Schreiben geschickt, ^ "Achten sich bei diesem Anlasse für sein Nestitutionsgeschäft verwenden. Weil aber die Gesandtschaft > ^tns Instruction ist, wird die Sache ans eine spätere Gelegenheit verschoben. ^ auz dm, Lucerncrcrcmplar. Gemeineidgenvsstsche Tagsatzuug der Xtll Orte. Baden. 1K4l, 3. bis S. März. TtaatSar-IiiU Zürich. XII. 1«. t'ol. II. Ttaa«Sarchii> vuccr». Alift . >Ic >r»no liiäl. Band XXXI. I«I.Iii. ^^?^andtei Zürich. Salonion Hirzel, Burgermeister; Hans Rudolf Nahn, Statthalter. Bern. Ludolf Willading, Venner und Zeughcrr; Vincenz Stürler, des Raths. Lucer n. Jost Bircher, T»l^' ^^^ktheiß und Stadthanptmann; Heinrich Fleckenstci», Ritter, Statthalter und Pannerherr. Nri. ^ )ä»n Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann; Karl Emanucl von Roll, Atz?!' ^kt-Landammanu und Pannerherr. Schwhz. Diethelm Schornv, Landammann; Michael Schorno, ^^^kmeister und des Raths. Unterwalden. Sebastian Müller, Alt-Seckelmeister und des Raths, ^ T^Äden; Johann Walthart Lnssi, Landammann und Pannerherr, vpn Nidwaldcn. Zug. Beat ^ Mben, Alt-Ammann; Kaspar Blattmann, des Raths. Glarus. Balthasar Müller, Landammann; H Heinrich Ebner, Statthalter. Basel. Johann Rudolf Wettstein, Oberstzunftmcister; Bernhard ^ Raths. Frei bürg Peter Heinricher, Seckelmeister; Johann Daniel von Montenach, Ritter, ^^äths. So lothur n. Johann Schwaller, Seckelmeister; Mauriz Wagucr, Bauherr und des Raths, ^^sfhansen. Johann Jmthurn, Burgermeister; 'Georg Ott, Seckelmeister. Appenzell. Jakob ^llndammanu, von Jnnerrhvdcn; Johann Tanncr, Landammaun, von Außcrrhvdcn. ge„ Eidgenössische Begrüßung. — Da Anfangs nicht alle Gesandten anwesend sind, wird in den Abschied die Orte möchten ihre Gesandten künftig so abfertigen, daß man immer sogleich am Anfange beisammen sei, keine Zeit versänmt werde und größere Kosten erspart bleiben. I». Der ordcnt- djx ^"Mische Ambassador, Herr von Caumartin, hält in französischer Sprache einen Vortrag, worin er ^ ^ Gewogenheit des Königs versichert, ihnen seine guten Officicn anbietet und unter Anderm die Gesandten möchten, wenn vor ihnen Vorträge gehalten werden sollten, durch welche das In- 1190 März 1641 teresse des Königs berührt werde, diesem zuwider keine Resolution fassen, sondern es ihm, dem Ambassa^ zuvor mittheileu. Er erwarte, daß die Orte von einem so großen Monarchen nur was billig und g^ sei begehren, in Folge dessen sie alle Ursache hätten zu hoffen, daß ihrem Begehren willfahrt wurde. läßt dein Ambassadvr durch einen Ausschuß die Zuneigung des Königs und die anerbotenen Officie» t'U danken und fügt den Wunsch bei, daß beide in dieser Gesinnung beharren möchten, v. Dein französis^" Ambassador werden nachfolgende Punkte in einem Memorial übergeben mit der Bitte, an gebühre»^'" Orte seine Ofsicien dafiir eintreten zu lassen: 1) Das eidgenössische Kriegsvolk in französischen Dienste» dem Bündniß und den Cavitulationen gemäß nur zur Defension Frankreichs, nicht mehr aber offensiv itz braucht werden. 2) Der Ambassador möchte dahin wirken, daß die obrigkeitlichen sowohl, als die ,,ge>»^^ und sonderbaren" Pensionen möchten bezahlt, 3) daß auch die licencierten Obersten und Hauptleute Zahlungen halber zufrieden gestellt werden. 4) Für die ausstehenden Distributionen und Contracte, ^ die entlehnten Gelder, möchte Satisfaction geschehen; 5) ebenso möchten den schweizerischen Studiere»^ ihre Stipendien ohne Verzug verabfolgt, und 6) die seit etlichen Jahren dein Bündniß zuwider il machten Anlagen und Zollsteigernngen, worüber sich die eidgenössischen Kaufleute zu beschweren aufgehoben werden. — Der Ambassador antwortet darauf schriftlich, er wolle die Briefe der ^ Orte an den König gerne besorgen. Während sie darum ersucht würden, die Neutralität mit der Graß^ Burgund zu erneuern, hätten die Burgunder laut Berichtes eines eidgenössischen Hauptmanns in königl»-^ Diensten vor vierzehn Tagen eineil Einfall gegen Nantua in Frankreich gemacht. Die Orte möchte» > ^ von der Stadt Constauz die Versicherung verschaffen, daß sie den Feinden des Königs keinerlei geben, auch keine spanische Besatzung annehmen wolle, wie dieß zu Zell geschehen sei. Die aufgelcuA Zinsen, Pensionen u. s. w. könne der König zu seinem Bedauern jetzt nicht entrichten, weil er zu ^ ^ , licrung eines allgemeinen Friedens große Heere unterhalten müsse. Falls der Ambassadvr noch zwei G , nach dein Frieden im Amt verbleibe, hoffe er den größten Theil dieser Schuldeil abzablen zu könne»- ^ eidgenössische Kriegsvolk sei an keinen andern Orteil gebraucht wordeil als an denjenigen, wo ihre ^ ^ fahren den Königen Frankreichs schon von Anfang her gedient hätten. Die Erbeinigung mit Oesterreich sich nur auf die Grafschaft Burgund lind was Erzherzog Sigismund besessen. Wegen der Beschwerde» ^ Kaufleute, Schüler und der Separation der Fähnlein wolle er alles Mögliche anwenden, um sie zu stellen. «I. Die Erzherzogin Claudia hatte den 15. Januar an die XIII Orte geschrieben, gehe damit um, in diesem Frühjahr ein Armeecorps an den Bvdensee zu schickeil, und beabsichtige einen Ä»»-' auf die Stadt Constauz. Die Orte möchten weder Marsch noch Belagerung auf eidgenössischem Gebiet ^ statteii, noch diesem Armeecorps einigen Vorschub leisteil. — Man läßt dem französischen Ambassadvr ' ^ einen Ausschuß vorstellen, man habe von hohen Orteil her Bericht, daß der Köllig in diesem Stadt Cvnstanz angreifen wolle. Eine allsällige Berührung des eidgenössischen Territoriums könnte ^ ilicht dulden. — Der Ambassador antwortet, die Stadt Constauz sei vor jedem Uebcrfall sicher, dem Feind weder direct noch indircct Beistand leiste. — Das Schreiben der Erzherzogin wird bc»»^",^ und darin mitgetheilt, daß weder sie, die Gesandten, noch Caumartin etwas von einem solchen -»» wissen, daß aber die Orte die Erbeinigung ihrerseits treulich halten werden und sich verschen, österreichischer Seite dasselbe geschehe. Bei diesem Anlasse wird auch verlangt, daß die auf eidgvw'P Boden angelegten Befestigungen von Constauz nicht nur ilicht erweitert, sondern die alteil seiner Ze>t beseitigt werden. — Für den Fall, daß Cvnstanz von eidgenössischem Terrichrinni ans belagert ^ März 1641. 1191 ^stc', erklären die sieben katholischen Orte, katholisch Glarus und Appeuzell-Jncrrhodcn, daß sie dich nicht statten, sondern mit gesammter Macht verhindern würden. Die Gesandten von Zürich. Bern, Basel, Schaffen, evangelisch Glarus uud Appenzell-Außerrhodcn, soweit nicht instruiert, lasseu es bei den gegebenen gc- Hainen Erklärungcir bewenden und nehmen der übrigen Orte Resolution in den Abschied, nicht zweifelnd, » ihre Obrigkeiten sich auch derselben nähern werden. < . Auf geschehenen Auzug wegen der Zollsteigcrung Konstanz und anderswo berichtet Landvvgt Schorno, daß der mit selbiger Stadt aller Zölle wegen ^^ichte Vertrag von derselben noch nicht ratificiert sei, weil die von Steckborn, Ermatingen und Ber- ^ gm des Pfennigzvlls ^halber Einsprache gethan hätten. — Der Landvogt wird gebeten, zur Auswir- ^ 'g der Ratification nochmals nach Constanz zu reiten nnd obgedachter Streitigkeit halber die zn Steckborn z>i d ^ weiten, daß es bei dem Alten zu verbleiben habe. Der übrigen Zollbeschwerden halber, M ^sonders Appenzell sich berechtigt hält, will man bei nächster Gelegsnheit ein besonderes Schreiben ^pcherzogin abgehen lassen. 4. Herr d'Acoste, Abgeordneter von Vicepräsident und Parlament zu ^ e, lchildert den Ruin seiner Provinz nnd die daraus für die Eidgenossenschaft entstehenden Gefahren. — die^ französischen Ambassadvr durch einen Ausschuß vorstellen, er möchte darauf hinwirken, daß Neutralität der Freigrafschaft Burgund wieder aufgerichtet oder daß wenigstens ein Waffenstillstand ^ "istn werde. Bei länger dauerndem Kriege würden sich die Gefahren und Angelegenheiten für die ^wssensthcht nur vermehren und diese vielleicht veranlaßt werden, ihr Kriegsvolk ans des Königs Dienst ^wbassador antwortet darauf, die Erneuerung der bnrgundischen Neutralität begehre >rcp'^ ^ gewisser d'Acoste, der sich'Deputierter etlicher Städte dieser Herrschaft nenne. Die Neu- ^ König voit Spanien nnd seiner Nnterthancn Kriegsvolk gebrochen worden, ohne daß dazu Ursache gegeben habe. Sie hätten den Herzog von Lothringen, des Königs Basall, der beusclben eine offenbare Felonie begangen habe, unterstützt, seinen Leuten Unterschleif gegeben, seien ^.^'^ffffteter Hand nach Frankreich gezogen, hätten einen Boten der eidgenössischen Orte erschossen. Die Gefahr zn besorgen. — Es wird an die Könige von Frankreich und Spanien ^ ^lederaufrichtung der Neutralität oder wenigstens um Suspension der Waffen für die Grafschaft . Amd geschrieben, dergleichen an den Kaiser und den Ehurfürsten von Baicrn, daß sie einen allfälligen '^'^ben den beiden Königen genehm halten möchten. Da die Gesandten für Abberufung des Kriegsiii ^ ,^'bwn Befehl haben, so wird die Sache in den Abschied genommen. A. Für den Fall, daß man sjx auf Burgund nicht ernstere Resolutionen fassen sollte, protestieren die katholischen Orte, daß ^t daraus erfolgeu möchte, keine Schuld tragen wollen. Ak. Der Abt Franciscns zu ^ ^en berichtet, seine Borfahren seien mit und für die drei vorderösterreichischen Stände, besonders o» ^'älatenstand in Bürgschaft nnd Schulden gerathen, welche nun theils erbs-, thcils contractsweise ^^ene Personen in der Eidgenossenschaft übergegangen seien. Bon diesen werde er allein angc- ^!q» ' Glieder der Stände aber, die auch Güter in der Eidgenossenschaft hätten, würden verschont. andern bis auf günstigere Zeiten zuwarten — Basel, wo nächstens eine Gant stattfinden soll, tvird erscecht, damit noch sechs Wochen innezuhalten. Es wird dieß dem Amt- !>!^ ^ Abtes angezeigt mit dem Beifügen, daß seinem Herrn an jedem Ort gleich Andern billiges si„» ^^Uahren werde, i. Basel berichtet, einer seiner Bürger, der an Staufen eine namhafte Summe fordern habe, habe unlängst Bezahlung begehrt, woraus ihm entgegnet worden sei, daß man gleiche,, Herrschaften, Häusern und Gütern, welche man furo liolli bekommen und genommen habe, 1192 März 1941. demjenigen, welcher vorher darauf Ansprachen gehabt hätte, nichts mehr geben wolle. — Die Sache tvw in den Abschied genommen, damit man darüber nachdenke, wie solchem Verfahren begegnet werden kö»>^' Ic. Es wird der l630 gefaßte Beschluß wiederholt, daß die Jahrrechnnng den ersten Sonntag im v" n. St. und nicht den ersten Sonntag nach Petri und Pauli anfangen solle. I. Da der französische sador in der Antwort auf die ihm vorgehaltenen Punkte erklärt hat, daß das in des Königs befindliche Kriegsvolk ohne Gefährde außer Frankreichs Grenzen gebraucht werden könne, so nimmt diese Erklärung in den Abschied, damit die Orte ihre Gesandten auf nächste Tagsatzung darüber instrw^ können, i». Abermals wird beschlossen, daß ein Ambassador das Begehren eines Aufbruchs auf Tagsatzung vor den gesammten Orten stelleil und hernach auf einer andern die Antwort begehreu st^ i». In Betreff des auf letzter Jahrrechnung gemachten Projects, betreffend die Bewahrung der Grem und die hiefür erforderliche Auflage, wird in den Abschied gestellt, daß auf nächste Jahrrechuung von st^ Orte ein Abgesandter etwas früher abgeordnet werden möchte, damit das angefangene Werk vollendet o. sVIII Orte.) Bern eröffnet, seinem Hanse Königsfclden seien wegen des vor Jahren erfolgten K«-'^ auszuges auch Steuern auferlegt und die Gefälle in den Freien Aemtcrn innebehalten worden. habe das nicht erwartet, wolle es aber als eine geschehene Sache auf sich beruhen lassen in der Hvfst" daß es künftig mit dergleichen verschont werde. — Alan erachtet, daß dergleichen Klagen erspart will''- ^ M>ll wenn das auf letzter Jahrrechnung gestellte Project, betreffend die Bewachung der Grenzen und die ineine Anlage in Vollziehung kämen. H». (S. u. Luggarus.) «Z. (S. u. Baden.) r. Basel macht du ^ aufmerksam, daß dermalen viel böse Buben, Landstreicher und Seckelabschneider, sowohl Weiber als Personen, in der Eidgenossenschaft hin und her vagieren. Damit die übrigen Orte solchen gegenüber st > verhalten wissen, theilt es ein Verzeichnis; etlicher Angegebenen mit. Verhandlungen der katholischen Orte. sVII katholische Orte.) Der Bischof von Basel ersucht in einem Schreiben die Gesandten da kündeten Orte, sie möchten bei dem französischen Ambassador dahin wirke«?, daß der klare Befehl des ^ vollzogen und der Bischof in sei«? Land wieder eingesetzt, ihn? und den? Dvmcapitel sei«? Einkommen folgt und seinen Nnterthanen die Last abgenommen oder doch wenigstens erleichtert «verde. Der Amlm^.^ versichert in seiner Antwort, daß dem Bischof «verde willfahrt werden; daß es noch nicht daran seien die mannigfachen täglich sich inehrenden Geschäfte schuld. Davon wird der Bischof in gesetzt; zugleich wird ihm das Versprechen gegeben, daß, wenn die ertheilte Vertröstung nicht dM'w" , werden sollte, die Orte ferner ihr Möglichstes zu seinen Gunsten thun «verde«?. >1. (S. u. Th^^ ». (S. ?>. Sargans.) v. (S. n. Luggarus.) (S. u. Bade«?.) x. sVII katholische Orte st^. katholisch Glarus und Appenzell.) Der katholische Gesandte von Glarus eröffnet, daß die katholische ^ , leute ei«? neues silbernes Bild des h. Fridolin hätte«? machen und a«? „die Sarch", welche bei der der Näfelserfahrt herumgetragen «verde, anbringen lassen. I«? Folge dessen Hütten sich die Landleute de?' " Religio«? geweigert an der Fahrt Theil zu nehmen. Daran sei ihnen zwar nicht viel gelegen; da selbe«? a«? die Koste«? der Fahrt nichts mehr gebe«? «volle«?, so falle es de«? Katholische«? zu schwer allci«? zu tragen. Auf des Gesandten Bitte u»? Rath «vird geantwortet, «na«? halte es für besser, wc>u' ^ es unterlasse, das Bild an der Kreuzfahrt vorzutragen, das Hciligthu»? aber i«? „die Sarch" wenn es de«? katholische«? Landleuten also gefalle«? möchte, oder man «volle die Sache nebst de»? betest ^ Artikel des letzten Vertrages de«? Herren und Ober«? zuschicke«?, damit diese sich entschließe«?, was «st April 1641. 1193 wthe» sei. (S. u. Thurgau.) Nach dem Beschlüsse der letzten katholischen Tagsatzung zu Luccrn, »sofort wieder eine katholische Tagsatzung zusammcnberufen werden solle, wenn die Städte wegen Bur- keinen ernsten Beschluß fassen und sich nicht dazu erklären wollen, fremde Kriegsmacht, welche cidge- ^ilischcs Territorium betritt, abzutreiben, soll Lucern, sobald die Abschiede werden ausgefertigt sein, eine solche Zusammenkunft ausschreiben. (S. u. Freie Aemter.) Der Nuntius schreibt den 4. März die Gesandten, daß er die Actenstücke, welche die Rechtsame des Gotteshauses Einsiedel» enthalten, durch zwei axostolioi und seinen Canzler mit den Originalien habe vergleichen lassen. Verpflichtet, dasGottes- u? bei seinen darin festgestellten Rechten zu schlitzen, ersuche er die Gesandten, das auf der Konferenz zu ^cr» den 23. August 1640 Beschlossene auszuführen und durch ihre Ermahnung die Pflicht zu erfüllen, welche Ns Beschützer und Beschirmer der allerseiigsten Justgfran Maria haben. Die Gesandten von Schwhz kchen darüber ihre Verwunderung und ihr Entsetzen aus, daß man ihren freien Stand an seiner Sou- ^ "UM und Freiheit so vielfach anzutasten versuche; jedoch sei er entschlossen, eher das Aeußerste daran j^^en, als denselben Abbruch thun zu lassen. Sie protestieren gegen Alles, was zu Präjudiz der Rechte gethan werden möchte, und wälzen die Schuld an allem Unguten, das daraus entstehen könnte, ^)>u ab. Wegen Mangel an Instruction nehmen die Gesandten die Sache in den Abschied. Dem "Uti»z wird davon Kenntniß gegeben. ^ Man schc auch im Abschnitte Hcnschaftscmgclcgcnhcitcn yn ^Haft TlM 'Mi. t. Act. 505. Loyales. .V. Art. 343. Neligionssachcn,c. chaft SniWUö. ii. Art. 81. Ehesachen. Baden. «I. Art. 146. Inden, Zigeuner. iv. Art. 15. Marchcnsachen. °^ci Freie Acmtcr iiii .Att. 124. Kriegssachen. ^lRi Ltlggarns. I». Art. 39. Verwaltung im Allgemeinen. <>. Art. 172. Kirchliches. ^ I»I> cn,z dem Lnccrncrcrcmplar. t. Cvuferenz von Uri, Schlvyz, Oblvalden, Zug und Abt St. Gallen. Brunnen. 1<>4l, 2. April. .wa»to»Sarchw Zug. elrlchicdrai'd 17. sM^""k)te: Uri. Johann Walthart Im Hof, Landammann; Johann Jakob Tanner, Ritter, Alt- k»i», ^"'^"un; Kaspar Nomanus Trvger, Ritter, Alt-Landammann. S ch w h z. Diethclm Schvrno, Lander,""' Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Sebastian Abhberg, Alt-Landan»nann; Johann vieler, Statthalter; Johann Gilg Anfdermaur, Alt-Statthalter und Landshallptmann. O b- ^obastian Wirtz, Alt-Landammann und Pannerherr. Zug. Kaspar Brandenberg, Pcter 'As, k>eidc des Raths. Abt St. Gallen. Johann Rudolf Neding von Glauburg, fürstlicher Rath ^""dvogt im Toggenbnrg. ^ werden die Schreiben des gewesenen Gubernators zu Aiailand, Marchese de Leganez, des Car- ^'willst» und des Großcanzlers zu Mailand verlesen. Da aus dem ersten hervorgeht, daß der ^ Eitlen Unwillen und Groll ans den Oberst Zweyer geworfen hat, so wird dieser verhört, "ou Aussagen geht hervor, daß die allgemein gehaltenen Anklagen gegen ihn unbegründet seien, daß 150 1194 1641. er verfolgt werde, weil er den unbilligen Zumuthungen sich widersetzt, Ehr und Eid und was ihm ^ Obrigkeiten befohlen haben, treu beobachtet habe, ja daß er wegen seines tapfer», standhaften und cidg^' uössischen Sinnes und Verhaltens sehr zu loben sei. Es wird daher beschlossen gehörigen Orts und name»»m dem dermaligcn Gubernator zu Mailand, Conte diSirvela, Kenntniß von dessen Unschuld zu geben. Zugleich mm hervorgehoben, wie, abgesehen von der schlechten Zahlung, einige spanische Minister sich spöttisch in Wort"" That gegen die eidgenössische Nation benehmen und sich unverschämte Drohungen erlauben. Es wird daher d" Gelegenheit wahrzunehmen sein, wie man die dem Oberst Zweher gemachten Zulagen „reparieren" t'a»m denn daß man einen Obersten auf diese Weise behandle, sei nicht zu dulden, damit die schlimmen quenzen nicht auf die Nation fallen. Die Sache sei keine Particularsachc, wie Lucern in dem Schrei bemerke, in welchem es sein Ausbleiben entschuldige. I». Zu Betreibung der Forderungen, welche d" Obrigkeiten und das Regiment Zweher an die .Kammer zu Mailand haben, wird Bnrckhard Zum Br»»"^' Landschreiber von Uri, ernannt und mit Creditiv und Instruction versehen. Ihm wird der Auftrag crtM>' die obrigkeitlichen Forderungen und die des Regiments nicht gesondert zu behandeln. Der spanische Amt' sadvr, Graf Casati, wird ersucht, durch ein Schreiben seine guten Ofsicien für die Negoliation des schreiberS eintreten zu lassen und zu helfen der Eapitulation die richtige Auslegung zu geben. «. t) hätte gewünscht, daß Lucern die Original»'» der drei oben genannten Schreiben übergeben hätte. 2) In ^ ^ der aus den 8. April nach Lucern ausgeschriebenen Tagsatzung sind einige Gesandte der Ansicht, ihre ^ und Obern könnten Bedenken tragen, dieselbe besuchen zu lasse», andere aber, man dürfe bei den derma ^ Zeiten keine Dissonanz zu Tage treten lassen. Mau stellt den Besuch derselben den Herren und - ^ anHeim. «I. Die Herren und Obern werden „um Ertheilung dessen, so für Herren General Wcrd, wie auch Herrn General Horn durch die eidgenösische Lande zu ihrer Auswechslung begehrt wM sich zu verhalten wissen." S5ZT5. Conferenz der evangelischeu Städte und Orte. Aaran. Ui4und «. April (26. und 27. März a. K.). Staatsarchiv Zürich. XII. 149. I'ol. 54. Gesandte: Zürich. Salomen Hirzcl, Burgermeister; Hans Rudolf Nahn, Statthalter. Johann Rudolf Willading, Vcnncr; Vincenz Stürler, des Raths. Glarus. Johann Heinrich Statthalter. Basel. Hans Rudolf Weitstem, Oberstzunftmeister; Bernhard Brand, des Raths. Hausen, vr. Johann Jakob Ziegler, Obherr; Georg Ott, Seckelmeister. Appenzell. H»"-^ weger, Landesbaumeister. it. Nach vorhergegangener Verathung vergleicht- man sich der Stadt Constanz halber katholischen Orten gegenüber sich dahin zu erklären, man wisse nichts davon, daß von jemand Anschläge gegen Constanz beabsichtigt werden; man sei Willens, die Erbeinigung und die hergebracht ^ Nachbarschaft getreulich zu halten und in Beziehung auf Constanz, so lange es im alten Friede»-" ^ Ruhestand verbleibe, zu Feindseligem niemand Anlaß zu geben. Wenn andrerseits auch verspreche» wider die Eidgenossen nichts Ungutes zu gestatten, so werde man dießeits dergleichen auch nicht sondern mit den katholischen Orten Alles vornehmem, was zu Abhaltung feindlicher Gewalt vom mdö April 1641. 1195 suchen Boden für gut befunden werde. Sich weiter zu erklären halte mau für bedenklich. Wenn die katho- Ehen Orte noch andere Mittel wüßten, durch welche Konstanz und andere benachbarte Orte in Sicherheit stellt und die Feindseligkeiten vom Vaterlande weiter entfernt werden konnten, so würden die Evan- Mschcn dieselben ebenfalls gerne ergreifen. Im Interesse des Vaterlandes und des Friedens wäre es "E, Wenn das auf letzter Tagsatznng zu Baden besprochene Defensivnswerk seinen Forlgang erhielte. Zu ^Haltung der Grenzen, wobei die Stadt Genf und andere benachbarte Orte auch nicht außer Acht zu 'En wären, würde man jeder Zeit gutwillig das Beste beitragen. »». Weil der gebührende Rcligionstitcl Erinals vorsätzlich gegenüber evangelisch Glarns verweigert und die Protestation wegen Burgund nngc- E)rlicher Weise dem letzteil Abschied nicht einverleibt worden ist, wird beschlossen, wegen diesel zwei Punkte ans "Ester Tagsatzung Aendernng zu fordern, auch das 1639 vorgebrachte Begehreil eines evangelischen ?ErokMstm wieder mit allem Nachdr.ick a.isznnehmen. Wird dem Begehren nicht entsprochen, so soll eine Eellprvtrstatioi, den, Abschied einverleibt und dadurch die Protcstation der katholischen Orte „annihiliert" Ede». ^ Bezug ans den Neligionstitel keine Aendernng erfolgt, wird man sich darübel mit E"dcr berathen. Der Gesandte von Glarns erklärt dabei, daß seine Herren und Obern^ daran setzen ^En, was ihnen Gott gegeben habe, und die übrigen Orte, daß sie sich nicht wemger die ^ache werden E^egen ftiii lasseil. «, «>>. (S. u. Baden.) «. Oberstlieutenant Löscher, der wegen seiner Erfahrung Fvrtifications- und Artilleriegeschäften berühmt ist, anerbietet gegen gebührende Bestallung seine Dienste, ^"ur Bern hiefür Befehl hat, so wird das Anerbieten in den Abschied genommen, t Die Grästn ?Ella Christine zu Hanall, geborene Fürstin von Anhalt, hat Zürich um eine Beistener ersucht zu Wieder. "Ellnng ihres früher blühenden, aber dnrch den Krieg in Abgang gekommenen Schulwesens. Zürich fragt ^ "b an die übrigen Orte ein gleiches Begehren gelangt sei. Da dies) nicht der Fall ist. wird das Be- E" in den Abschied genommen. K'. Zürich verwendet sich bei der Gesandtschaft Berns für Kesselring, , cs dieselbe ersncbt, ihre Obrigkeit dafür zu stimmen, daß demselben seilt Vaterland wieder geöffnez e Ei zu ctwelcber Entladung von seiner Schuldenlast die Hand geboten werde. Bern versichert, daß das Erste beständig werde angelegen sein lassen; der Handreichung halber zu Verminderung seiner ^"ldenlast werde man ihm aber nichts znnl.lthcn können in Betracht der fielen tausend Gulden Kosten, ^^seinetwegen gehabt habe. Ans vielfältiges Bitten mich der übrigen Städte und Orte»nd auf die U?Elng, ^ß Kesselring des Mitleidens wohl Werth sei, nimmt Berns Gesandtschaft daS Ansnchen in den Z,. Juutdr Alexander Ziegler lind Gebrüder von Schaffhansen, die zu Lyon ein HandelSgeschast W)cilwn ans ihr Ansuchen wegeil der ihnen angedrohten Belästigungen ein Fnrschreiben an den fran- Ambassador von Caumartin. H Mail schc auch im Abschnitte Hcrrschasisangclegcnhetten: Anden. «- Art. 211. Verschiedenes. «1> Art. 202. Localev. Conferenz der katholischen Orte. Lttcevtt. Llpril» Siaalönechiv -i!»ccr». Al'lch.'wmmo Nitl. Bd.XXXt. M.8Z. ^sandte: Luc er n. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Statthalter und Pannerherr; Jakob Bircher, 1196 April 1641. Bauherr; Johann An der Allmend, Alt-Bauherr; Ludwig Meyer, Kornhausmeister, alle des Raths, llr'i- (Niemand.) Schwyz. (Niemand.) Unterwaldcn. Sebastian Wirtz, Landammann und Pannerhc^ von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. gaug Wikart, Statthalter; Peter Trinkler. Glarus. Friedrich Tschudi, Landammann. Freiburg' Peter Heinricher, Seckelmeister. Svlothurn. Johann Schwallcr, Seckelmeister; Manriz Wagner, Herr. Appenzell-Jnnerrhoden. Jakob Wiser, Landammann und Pannerherr. !». Die Entschnldigungsschreiben von Uri und Schwyz werden verlesen. Uri erklärt in dem. seinig^ daß es wegen Burgund noch eine Landsgemeinde hätte zusammenbcrnfen oder die Waffen in eigenen Ko>^' ergreifen müssen, da es nicht nach dem Bündnisse znr Hülfe in Burgunds Kosten aufgefordert worden 1^ In Beziehung auf Coustanz hätten sich die Katholischen so weit erklärt, daß ihnen nichts Weiteres muthet werden könne. Es wird das Bedauern über das Nichterscheinen dieser beiden Orte ausgesprvch^' Darauf setzt Lncern die Ursachen auseinander, warum es der letzten Conferenz zu Brunnen nicht beig^' wohnt habe. Endlich werden die Antwortschreiben der königlichen Minister des Herzogthums Mailand lesen. (Der Inhalt ist nicht angegeben.) I». 1) Es wird ein Schreiben des französischen Ambassadors martin angehört, in welchem derselbe die Hoffnung ausspricht, daß die Orte das Vündniß treu hnl^' werden, wie der König es auch thun werde; 2) darauf ein schriftlicher Vortrag des spanischen Ambass^^ Casati, in welchem derselbe unter Versicherung der freundschaftlichen Gesinnungen seines Königs crkla / daß nächstens eine Pension bezahlt und das Regiment Zweyer auf möglichst billige Weise werde bcfrie ^ werden. Er warnt vor dem von Frankreich begehrten Aufbruch, verlangt, daß das von demselben Offensive gebrauchte Kriegsvolk zurückberufen werde, nnd macht auf die Gefahren aufmerksam, wenn Burgund preisgebe. Wenn je, so sei jetzt einmüthiges Handeln nöthig. 3) Endlich wird ein Schreiben ^ Stadt Coustanz verlesen, in welchem dieselbe den katholischen Orten dankt, daß sie den König von reich durch Vermittlung des Ambassadors von einem feindlichen Vorhaben gegen Coustanz abgemahnt ' ^ von den Unkatholischen eine kategorische Erklärung verlangt hätten, ob sie, wenn die Stadt vom ridg^ sischen Boden aus, von wem es auch sei, belagert werden sollte, diesen vertreiben Helsen wollten. langen Berathungen vereinigt man sich endlich auf die Absendung eines Schreibens an Caumartw, welchem derselbe dringend ersucht wird, dahin zu wirken, 1) daß die Neutralität Burgunds wiederherg^ werde und vorläufig ein Waffenstillstand zu Stande komme; 2) daß die vom Könige bereits Restitution zu Gunsten des Bischofs von Basel ausgeführt nnd dessen Unterthanen der Bcdrünginß lich von Seite des Cominissarins Daler enthoben werden; 3) daß die Bezahlung der Pensionen und a» ^ Ausstände, auf die man schon so lange erfolglos vertröstet worden sei, endlich erfolge; 4) daß das ^ fische Kricgsvolk nicht gegen die Bestimmungen des Bündnisses gebraucht werde. Sollten diese unerfüllt bleiben, so würden sich die Herren und Obern zu Wahrung ihrer Ehre ernstliche Mittel an zu nehmen entschließen, um zur Satisfactivn zu gelangeil. v. In Bezug auf die neue Vvlkswerbung ^ Zug, daß es bei dem von seinen Herren und Obern gefaßten und bereits notificierten Beschlüsse ver ^ ^ für die Zukunft beruft es sich auf das, was zu Badeil gut erachtet worden und alte Gewohiihc' «I. Wenn gleich in dem Schreiben an Caumartin die Stadt Constanz nicht erwähnt worden ist, man doch gegenseitig die Erwartung aus, daß jedes Ort bei dem zu Badeil gefaßteil Beschluß werde. Es wird in diesem Sinne an die Häupter von Constanz geschrieben, v. Da die unkauw - Orte voil Aaran aus in Betreff der Stadt Constanz ein Schreiben zugesandt habe», das nicht viel -' April 1641. 1197 ^ut, was sie zu Baden vorgebracht haben, so wird dasselbe in den Abschied genommen, damit die und Obern sich des Weitern entschließen können. t. Dnrch einen Ausschuß wird dem spanischen fra' ^ccsati unter Verdankung seiner freundlichen Gesinnung mitgethcilt, was mau au den Ambassador hat gelangen lassen, und die Versicherung gegeben, daß mau das Bünduiß mit ^ " Könige und die ewige Erbeinigung getreulich halten werde in der Erwartung, daß ebendasselbe von ^ Königs geschehe, und daß durch seine Vermittlung die Obrigkeiten und das Zwehersche Regiment Hre Forderungen beförderlichst befriedigt werden. A. Der Abgeordnete des Bischofs von Basel, vr. ^>>>as Heinrici, eröffnet, daß fälschlicher Weise das Gerücht verbreitet worden sei, als wolle der Bischof ug den Rath der verbündeten Orte nicht mehr gebrauchen, sondern „sich dnrch absonderliche Traetate l einen andern Schrot begeben." Indem er dieß in Abrede stellt, bittet er die Gesandten, sie möchten l>a bedacht sein, wie-die vom König von Frankreich versprochene Restitution in's Werk gesetzt wer- wirken, daß dieselbe nicht au schwere Bedingungen geknüpft werde. In Folge i>ie^ wird die Sache in das Schreiben an den Ambassador aufgenommen, und namentlich auch chic:, ^ ^ Verfahreil des Commissarius Daler. I». Den beiden Orten Uri und Schwyz wird in ^^K'eiben das Bedauern der Gesandten wegen ihres Nichterscheinens auf diesem Couferenztage aus- diesen: Aillasse wird hervorgehoben, von wie großen: Nachthcile es sein würde, wem: solche s>^. ^"mgeu sich wiedcrhvltei:, und daß es uöthig wiirde, gegen dieselben Entschlüsse zu fassen, zumal da bei den H /bm Zeitläufeu einhelliges Zusammenhalten höchst uothweudig sei. i—Ii. (S. u. die betreffenden ^ ^ <>. Zu Vertreibung des lästigen zahlreichen Gesindels wird auf den 29. April eine „Landjägi" ^ ^uf das schriftliche Begehren des Nuntius, man möchte gemäß den: Abschiede von: vergangeneu Gesandtschaft an die Laudsgemeinde von Schwyz abordnen und dieselbe ermahnen, von den ^ 'UiiM: und Gewaltthätigkeiten gegenüber den: Gotteshause Einsiedel:: abzustehen und einen freundlichen !»cht ^ u>:zubahneu, wird einhellig gut befunden, eine solche Gesandtschaft abzuschicken. Schwyz wird er- »ech' diesen: Zwecke auf Sonntag den 9. Jnni eine solche zusammenzubernfen. Mittwoch oder Don- . ^ lullen ^ie Gesandten sich in Luccrn zu Behandlung der Geschäfte versammeln und Samstags ' Zuni „ach Schwyz abreisen. Man sehe auch im Abschnitte Hcccschaftsangclcgcnhciten: Thurgau. i. Act. sog. Locales. Nheiiitlial. k. Art. 1:1. Glanbenssachen. I. Nct. 162. LocalcS. Bcchältnisz zum Bischof von Como. Mcndris. II. Actt32j. Justizsachen. Zu Dieser Artikel ist im Lucerncrarchiv (Acten: Einsicdcln) auf einem besonder:: Blatte mit der .^^schnft enthalten: „Diesen Punkten habcnt dicEcrcngsandten dem Abscheidt cls8., 9. und IV.^zicilis ig4i ^ huvcrlybcn lassen, damit jrc gcfaßctc Resolution vor der Zeit nit usbrüchc." 1198 April und Mai 1641. 947. Conferenz von Lucern, Urs und Obwalden mit dem päpstlichen Legaten. Lncern. 1341, 13. Slpril. Staatsarchiv Luccr». Absch. 4e anno Mit. Bd. XXXI. toi. tri. Gesandte: Lucern. Leodegar Pfhffer, Landvogt. N r i. Heinrich Püntiner. Obwaldc^ Marquard Jmfeld, Ritter, Landanunann. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenhciten: Landgrafschaft Thurgau. «. Art. 434. Gotteshänser, Klöster. t'. Art. 404. Gotteshäuser, Klöster. «I. „ 344. Ncligionssachcn x. „ 4S3. Gotteshäuser, Klöster, v. „ 10. Beamte. Laudvogtci Freie Acmtcr. >». Art. 125. Kricgssachen. Vier cunetti. Vogtcicil iibcrh. I» Art. 124. Verhältnis; ZINN Bischof von Como. Laudvugtci Lauis. -» Art. 202. Localcs. 94S. Conferenz von Uri, Schlvyz und Nidwalden. Brunne». Itt-tl, 13. Mai. LandcSavchiv Nidwalden. Gesandte: N r i. Johann Jakob Tanner, Ritter, Landanunann; Johann Joachim Püntincr, Raths. Schwhz. Diethelm Schorno, Landanunann; Johann Melchior Büeler, Statthalter; . Kaspar Cebcrg, Ritter, Alt-Statthalter; Michael Schorno, des Raths. Ridwalde n. Bartholo»^ Oderinatt, Alt-Landanunann; Arnold Stultz, Statthalter. ^ (S. u. Vellen; n. und Thurgau.) 1». (S. lt. Freie Aeinter.) v. (S. u. Bellen; ic.) u. Thurgau.) v, t, z»'. (S.U.Vellen; zc.) I». (S. u. Thurgau.) i. (S.u. Bellen; zc.) Ic. sandten von Nri und Nidwalden werden sich freundeidgenvssisch dessen erinnern, was nach dem der Gesandtschaft von Schwy; bei der Aufftthrnng des schwh;erischen Landvogts nach Einsiedeln von ^ des Nuntius Schwhz begegnet ist. 1. Die Gesandten von Nidwalden lasseil sich über die Steuern verneh"^ welche die von Seelisberg von ihren Gütern, die in den Märchen von Nidwalden liegen, diesem Orte ^ zahlen haben; ferner daß die Käufe solcher Güter in Nidwalden gefertigt werden sollen. Die Saclst ^ ' so wie auch was wegen der Schisffahrt zu Flüelen vorgebracht worden ist, in den Abschied geiwB'^ Iii—I». (S. u. Bellenz ic.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheiten: Landgrafschaft Thurgau. i». Art. 435. Gotteshänser, Klöster. I,. Art. 436. Gotteshänser, Klöster. <1. „ 76. Verkauf von GcrichtSherrschaftcn. Landvogtei Freie Acmtcr. >» Art. 126. Kricgssachen. Vogtci Belle»; ec. «, », i» Art. 1042-1051. Juni 1641. 1199 S4S. Confermz der V (?) katholischen Orte. Lneern. 1«41, 5. Jnni. LanScsmchiv Nidwaldcil. Protocoll des WuchcnrathS, auch Räch und Landleuthc». Bd. Ich kol. 27. „Usgcschribuc Tagsatzung den 3. Juni gen Lutzern soll bcsnvcht werden, damit man nochmallcn Ihr Gnaden dem Bischoffe zu Bascll könnte öcrhulsfen sin; wie zuo vcrhclffen, damit die Neutralität cndtzwui- schcnt bcdcn Mayestätcn Hispanien undt Franckrcich wegen der Graffschafft Burgund möchte ins Wcrckh "sfgricht undt gemacht werden. Dritens wegen des Gespans zwuischent unsern G. L. A. E. des lobl. Orts Schwytz und dem Fürstlichen GotShus Einsidcln sich zuo intcrponicren zuo Hinlcgung dcssclbigcn in Ar Giictikcit und Fründtlikheit, und soll disc Tagsatzung durch Herren Landtamman und Pannerherren ^ussh bcsuocht werden mit obigem Bevclch." Ein Abschied hat sich nicht vorgefunden. US«. ^serenz von Zürich, Glarus, Basel, Schaffhansen, Appenzell, St. Gallen und Biel Aava«. 1641, 10. bis 15. J«ni (61. Nim bis 5. Juni a. K.). und Gesandtschaft nach Bern und Thun 15. bis 2Zi. Juni (5. bis 18. a. K.) Staatsarchiv Zürich. Uvst. XII. Iis. toi. ZW. ^ Gesandte: Zürich. Salomou Hirzel, Bürgermeister; Hans Rudvlf Nahu, Statthalter. Glarus. ^)a»n Heinrich Elmer, Laudammauu. Basel. Haus Rudolf Weitstem, Oberstzuuftmeister; Bernhard des Raths. S ch a f f h a n se n. Johann Jakob Ziegler. Doctor, Obherr; Georg Ott, Seckcl- Appenzell (hat sich durch Schreiben wegen Kürze der Zeit entschuldigt.) St. Gallen. Georg ^U'dler, Seckelmeister. Viel. Niklaus Whttenbach, Bürgermeister. . ^ Der Magistrat der Stadt Bern hatte unlängst ein Mandat publiciereu lassen, daß jeder zn Stadt und ,s^ seinein Hab und Gut den tausendsten Pfenning steuern solle, um so für den Fall eintretender ^läufe einen Geldvorrath zn sammeln. Zu dieser blos auf sechs Jahre crcierten Steuer hatte sich ^chrzcchl der Unterthanen bereitwillig erklärt, etliche aber aus dem Aargan und Emmenthal sich Wählen beharrlich geweigert, was die Regierung veranlaßte, einige Rädelsführer ergreifen zu lassen.'") des ^ Amtmann zu Thun einen bei Stacht verhaften und im Schloß daselbst verwahren ließ, wurde von 'Z Gefanglm^ Frau die Nachbarschaft aufgeweckt und der Sturm im Land verbreitet. Am folgenden Msten ein großer Hanfe Emmenthaler vor der Stadt und dem Schloß und wollte den Gefangenen zv Gewollt befreien. Während der Amtmann sie mit freundlichen Worten abhielt, sprang jener über die chj'^'""er zu seinen Mitlaudlenten und entwich; diese zogen alsdann wieder ab. — Auf die Kunde von ^ ^fällen berief Zürich eiligst auf den 9. Juni (60. Mai a. K.) eine Cvnferenz der evan- ^Oeii Städte, Orte und der Zugewandten nach Aman. Appenzell entschuldigte sein Ausbleiben wegen ^ ZAt schriftlich. Von Bern erschienen Schultheiß Niklaus Dachselhvfcr und Junker Gabriel von ^nwhl. 1200 Jllni 1640. die !». Montag, den 10. Juni. Eidgcnösische Begrüßung. — Berns Gesandte erzählen weitläufig ^ bisherigen Verlans der Sachen. — Es findet während des Austritts der bernischen Gesandten eine thnng statt, und einhellig wird für gut erachtet, insgesaunnt nach Bern zu reiten und die Befehle m»»^ zu verrichten. — Dienstag den 11. Juni. Mitthcilung dieses Beschlusses an die bernischcn Gesandten. ^ danken für die anerbotene eidgenössische Treuherzigkeit und verlesen ein in der Nacht angelangtes ihrer Obrigkeit, des Inhalts, man habe den ungehorsamen Bauern zu nochmaliger Anhörung ihrer schwerdcn auf den 17. Juni einen Tag nach Thun angesetzt. Sollte von den evangelischen Gesandte»^ Absendung einer Botschaft nach Thun beschlossen worden sein, so müßte dieselbe verschoben werden. ^ ^ man über den eigentlichen Sinn dieses Schreibens nicht im Klaren ist, wird deßhalb an Bern gcscln'»'^ Die Gesandten Berns reisen inzwischen heim. Donnerstag den 13. Juni langt die Antwort Berus ^ dahin lautend, daß die Gegenwart der Gesandten angenehm sein werde. — Samstag den 15. Juni der Gesandten in Bern. — Sonntag den 16. werden sie durch einen ansehnlichen Ausschuß von ^ und Bürgern empfangen, zur Predigt geführt und hernach wieder in die Herberge begleitet. Die A»d^ bei dem Amtsschultheiß wird verschoben, bis von den an die Bauern nach Thun Abgeordneten Bericht gelangt ist. — Dienstag den 18. Vormittags kommt dieser an, und wird den Gesandten durch vier ^ Herren mitgetheilt. Desselben Tags reiten die Gesandten mit Einwilligung Berns und in Begleitung ^ Vcnner Willading und von Graffenried nach Thun. — Mittwoch den 19. am Morgen früh halte» schlisse der Banersame um eine Audienz au. Nachdem diese bewilligt worden, beklagen sie sich über die wie sie die Steuer zahlen sollen, nämlich daß sie dieselbe in eine Schüssel einzulegen haben, und bitte»/ möchte ihnen dazu behülflich sein, daß die Obrigkeit statt der beabsichtigten Steuer noch einen Monats, zu den dreien, welche sie bereits an baarem Geld für alle ihre Auszüger beisammen hätten, annehme n»d ^ der Steuer entlasse, endlich daß den Beschwerden wegen des Salz- und Pnlverkaufes u.s.w. abgeholfen^. Der Zug nach Thun habe nur bezweckt, den Gefangenen, den der Amtmann außer seiner Verwaltung ^ haftet habe, wieder zu befreien, weßhalb man bei der Obrigkeit für sie intercedieren möchte, daß ihnen d»' Fehler nicht zu hoch angerechnet werde. Schließlich entschuldigt , , vrt vre ^vngrett für sie intercedieren möchte, daß Fehler nicht zu hoch angerechnet werde. Schließlich entschuldigt sich der Gefangene umständlich. D»' ^ sandten verweisen hierauf den Ausschüssen das Verfahren der Bauern mit dem Beifügen, daß man, sie ihre Fehler bekannt und sich erklärt haben würdr». d,>», ^ " , .... —nersayrcn der Bauern mit dem Beifügen, daß man, sie ihre gehler bekannt und sich erklärt haben würden, dem Steuermandat Folge leisten zu wollen, tv^ . werde, sie wieder mit der Obrigkeit zu versöhnen. - Donnerstag den 20. kommen die Gesandten al>0»^ mit den Ausschüssen zusammen. Nachdem diese Antauas unk u«-».. c...u. . b>t^ —g>. — Ävnnerstag den 20. kommen die Gesandten ab mit den Ausschüssen zusammen. Nachdem diese Anfangs ans ihrer früher,: Meinung geblieben waren, sie auf geschehenes Zureden der Gesandten, dieselben möchten ihre Herren und Obern dahin dispou^,. daß ihnen die Steuer erlassen und dafür der anerbotene ^ , ^ me,e:ven möchten ihre Herren und Obern dahin dispo»"., daß ihnen die Steuer erlassen und dafür der anerbotene Monatssold abgenommen werde; falls dieß ^ erhältlich sei, wollten sie die Steuer ein Jahr lang erlegen, hernach aber noch ein Rcisgeld oder 6" Monatssold für alle Auszüger zusammenschieße,:. Wegen der übrigen Beschwerden möchte man rathen und helfen. — Sie erhalten zur Antwort, man wolle alle Mittel anwenden, sie mit der zu versöhnen und der übrigen Beschwerden halber eine Moderation zu bewirken. — Der Ausschüsse wird den Di>mum,'M" . . i Deputierten von Bern mittheilen; diese genehmigen dieselben. — Samstag den 22. werden die ^richten Artikel den in der Kirche versammelten Bauern verlesen und von ihnen mit Dank angenommen ^ ^ ^ Obrigkeit um gänzliche Genehmigung anzuhalten. Den Bauern wird dieß versprochen Zugleich angedeutet, daß sie zu völliger Versöhnung sich zu einer besvndern Form, die ihnen angedeutet ^ , verstehen, und daß überdies; etliche Ausgeschossene zu Bern vor der höchsten Gewalt eine gleiche Dc- ^ ^iivn leisten müßten. — Hierauf werden die Deputierten von Bern auch in die Kirche gerufen. Ein dgM im Namen aller den Gesandten für ihre Mühe und bekennt dann gegenüber den Debitierten die begangenen Fehler, daß sie die „wohlmeinliche" Steuer verweigert und die Waffen gegen die ergriffen hätten. Diejenigen, welche sich das Letztere hatten zu Schulden kommen lassen, beten ^ ^ucin allgemeinen Fußfall um Gottes und des jüngsten Gerichts willen um Gnade und Verzeihung. ^ ^ Nullendung dieser Action reiten die Gesandten mit den Deputierten am Nachmittag wieder gen Bern; °Hahin oerfügen sich auch die Ausschüsse der Bauern. — Am folgenden Tage nach der Morgenpredigt !r> ^ die Gesandten durch ansehnliche Ausschüsse vor Räthe und Bürger abgeholt und daselbst über ihre ^isc ^ angehört. Hierauf thun die Bauern, an der Zahl zehen, ohne Seitengewehr in die Stube gc- h dieselbe Deprecatiou wie zu Thun. Elans Zimmermann, welcher zu Thun gefangen gewesen ivurde vergönnt, sich besonders zu entschuldigen. — Die Gesandten werden hierauf wieder in ihre begleitet und bald hernach wird ihnen angezeigt, daß Näthe und Bürger die Compositionsmittel den ^ senden Gesandten und ihren Obrigkeiten zu Ehren angenommen, auf ihre ^mbitte den llntecthanen alle ^iHunkt haben, wobei ihnen nochmals für die gehabte Mühe gedankt wird. Nach gebührende; Dant- > fi.r alle erzeigte Ehre, besonders für die Gastfreihaltung, reisen die Gesandten wieder in ihre Heimath ab. b, Reise werden sie überall im Bernbiet in den Wirthshäusern gastfrei gehalten und die im Herreisen Herten ihnen wieder zugestellt. Den Gesandten wird ein Dankschreiben von Räth und Bürgern Fuß nachgeschickt. 151 " 1202 Juni 1641. Auf gehaltener Jahrrechnuug zu Baden wird obige Verhandlung sanunt der projcctierten Verbrief»^ von den Gesandten aller evangelischeu Orte, auch von denjenigen Berus approbiert. Inzwischen könnt " Bericht, daß die Bauern im Aargau den Vergleich nicht annehmen wollen. Die Gesandten ordnen deM^ den Nathssubstitutcn Zürichs, Hans Kaspar Hirzel, der bei dieser Verhandlung Schreiber gewesen Üb ^ Leuzburg ab mit dem Befehl, aus allen Gemeinden Ausschüsse vor sich zu fordern, über die Verhandle gründlichen Bericht zu geben und die Bauern zur Gebühr zu weisen. Der Substitut führt in Verbind^ mit dem Landvogt daselbst, Johann Ludwig Lerber, diesen Befehl aus. Drei Tage später, nachdem Ausschüsse von den Gemeinden Vollmacht erhalten haben, erklären sie die Annahme gleich den Eminenstm " und den Ucbrigen und geloben, derselben gehorsam nachzukommen. Das über diese Vermittlung den 8. Juli (28. Juni a. 5k.) zu Leuzburg errichtete Instrument nach dein Original im Staatsarchiv Bern also: ^ Wir Nachbenenten (folgen die Namen der Anfangs angeführten Gesandten) . .. thnnd khundt ofst» mit dißerm Briefs. Alßdann in verschinenem j Monat Januario und hernach die Wvhledlen, Gestre»^ Frommen, Besten, Fürsichtigen und whßen Herren Schultheiß, Räch, und Bürger der Löblichen Bern, Unßere Hochehrende, großgünstige Herren auch verträumte Liebe Eidr- und Religionsgnosstn ' , allerbeste j Fründ uß Oberkeitlicher vätterlicher Fürsvrg gantz wolmeinlich angesehen, daß so wol in Statt als dem gantzen Land ein jeder vom fürncmbsten air biß uff deu geringsten uf gwüsse und best»" Jahr lang von shnem Haab und Gutt jährlichen den thusentisten pfänning l versttthren solle, der ztvyffleten Hofnung und Zuversicht, daß eiuer so lhdenlichen und darzu durchgehenden Anlag sich tveigeren, vil weniger widersetzen wurde: deine aber entgegen etliche jhrer Underthanen rcß dem und Emmental j sich glhch anfangs ze weigeren undernommen, und obglhch wolcn die einen sich ht»'"'' von der Oberkeit zur gebür verleitten lassen, die anderen jedoch uff jhrer Meinung beharrende zu dem > khüudten Stühr-Akandath >iit verstehen wollen, sondern noch darzu, als j uß wol crmelter Statt Bern beuelch einer uß den Emmentaleren gesangen und in das Schloß zn Thuir verwahrlich worden, von dißer bhfachuiig ivegen also bald durch geniachten Sturm und ußgeschickte Votteir ni s Hundert Emmentaler ufgebrvchen > und mit gewerter Hand für Thun gezogen, denselben uß Oberster ^ henden erforderende, in dem vorhaben, uf widrigen fahl jhne mit gwalt ledig ze macheu, ivo er M uuderzwüschent selbs gelediget hette. Habent hierauf die auch Woledlen und Gestrengeii, j Frommen, ^ Fürsichtigen und whßen Herren Burgermeister und Rath der Statt Zürich, unßere respcctive Hnchet^^ großgünstige, auch gebietende Herren, Vertruwte Liebe Eidt- ilird NeligionSgiiosseil und aller beste nach etwellicher vcrnemniiuig sollicher verlvffenhcit j und in der bhsorg, es möchtind die fachen schädliche und uit alleül der Statt Bern beschwerliche, sonder auch gemeiner Eidtgnoschafft whterung gerathen, uß Eidtgnössischer Pflicht und gautz trüwherziger wolmeinung eine fürderliche Arn» Conferenz > von vorbemelten Stätt iind Orten auch zugewandten besagter Loblicher Eidgnoschnsst schriben: dahin dann wir hngangs vermelte von unßeren allershts Herren und Oberen abgefertigt mit vvllkhomnem beuelch und givalt, uff alle mitel, whß > uiid wäg zu gedeucken, lvie dißer ha»dt » umb möchte gestillet und fridsamblich hingelegt iverden. Alß wir nun zu Arauw aller fachen »»>' ^ . lichen bewandtnuß von anwehenden Herren Deputierten der Statt Bern selbs im grundt berichte^ habent wir j fehrners uit umbgehen wollen, ohnverzogeiilich nachcr Bern selbs ze rhtten uiid einem Magistrat daselbst unseren beuelch cröfuet mit fründt-Eidtguössischem begehren, sy unß ziigebcn ivo^e»/ Juni 1641. 1203 ^"Winnen und anstatt unßerer allershts Herren und Oberen in den Handel hiizeschlachen und denselben zu gedeylichcn ußleittung zil vermitlen; wclliche unß auch uß sonderbarer Eidtgnössischer fründtschafft in chogchren günstiglich gewillfahret. Uff solliches wir dann unß auch nacher Thun verfügt,'whlen ^ lich aller s in Verweigerung der Stuhr interessierter Gmeindeußschüß nebent anch etlichen Herren De- ^icrten der Statt Bern eben dießcs Handels wegen befunden. Und sidtcnmahlen es die notturft erforderet, jylr gedachten ußschüssen jhres Handels gefahrliche be > schaffenheit in allwäg wol zu sinn gelegt, sh schuldigem gehorsainb gegen jhrer Oberkeit ernstlich vermanct, mit crpieten, jhneu uf cruolgte wider ^chnmg z„ tzchorsamme jhrer begangnen hochsträfflichen fehlerenhalb alle miigliche gnad und ver- za vermitlen. s Nach vilfaltigem fründt- und ernstbeweglichem zusprechen nun, nebent ftirhaltung, ^ '"ercklichen unheils sh diirch beharrliche Widersetzlichkeit jhnen und jhren Whb nnd Kinderen inutwillig ' Alchen mochtend, und nachdem sie unß mehrerley jhnen obligende be s schwernusscn fürgebracht, über ^"che aber jhnen von den anwehenden Herren Ehrendepntierten der Statt Bern erforderliche antwort worden, habent sie unß gebürlichcs flysses gebctten, uf mittel zu gcdencken, wie sie luit jhren gnc-l ^l> Obern wider s mochtend versiint und begnadet werden. Weßwegcn wir nit crmanglet ^ ^ haruinb mit einander ryfflich zu berathschlagen und die znr Vcrsiiinmg gut befundene mittel ufs paphr ^ ^ugcn, besagten ußschüssen vorgehalten nnd jhre erklehrnng s darüber zu vernemmen. Alß " ^'geregte mittel von ehe gehörteil ußschüssen uff erofnung deroselbeil zu hochcm Dailckh uf und an- 'vnimcu, wie alich von jhueil ganz trungenlich gebctten wordeil, bh jhren gncdigen Herren lind Obereil ^ ^"ch so wht großgünstig hnzeschlachen, daß sh jhnen dieselbigen ebenmessig gefallen lassen, und sh . ^Uiinb zu gicadeil ailncmnleil wöllint: sind wir söllichein ilach wider nacher Bern und alldort für ver- Herren Schllltheiß, Näth uild Bürger gckhert, dieselben fründt- Eidt j gnössischen flhsses ersuchend ^ Mattend, sh die jhnen crofncte hernachvolgendc versün - mittel unßern zu ihnen tragendem cidtgnössi- »»d^ ^^^^^^6ven nach wolermelten liußereil gnedigeil Herreil und Oberen sampt unß z»l sonderbaren ehreil befallen auch gencnib halteil, s lind also aiich jhren unterthanen hicrnilder alle Obcrkcitliche gnad und >i»s^^' svilderlich auch mit nachlas; des; khostens mittheilen lind erzeigeil wollind. Und dicwhl sh dann .^^ber mit aller Eidtgnössischer fründt-günstiger willfahr begegnet, so hat uns; für thunlich und zu ^'Mger uachricht nothwendig angesehen, diß vorbeschribnen gescheffts vermitlete abhandlung hiemit in ^ schriftlich urkhlindt zll verfassen, wclliche uf volgenden Articleil beruhet. Erstlich whlen das Man s dath Stühr von der Höchen Oberkeit bester wolineinung angesehen worden, diesclbig auch zu der glh- lillch ^''hr und anlagen in Gottes wort und menschlichen Rechten befrchct ist, als; solle es dabh shn ver- >>ie ^^ii, dergestalt, daß ein jeder s uß allen bcrürten Gmeiiiden von shncm Haab und Glitt sechs » jähr jedes besonder den thusentistcn Pfäning verstühren. Umb daß sh aber jhrem fürgeben I>t>^^rrcit verspürt, daß durch hnschießung des ohngezellten gelts in die schüßlen gefahr khöntc ge- ^ ^ Berdel;, solle jhnen zugelassen shn, ein andereil ihrem vermögcn nach sclbs anzlileggen und zu Mandaths dardurch zcsamnieil ze legge». Demnach lind obglhch wol alle ^ ^'üeinden mit vbangezogner Verweigerung der Stühr, sodenne die Em s enthaler noch darzu "bZllg mit gewehrter Hand einen nit geringen und hochsträflichen Fähler der vhilgchorsamme ii,^ iwr von Gott selbs fürgesetzten Oberkeit begangeil; whlen aber der fürgegangne uflauff diirch >>>i^ "^meinen stilrm geschechen lind uiehrtheils pcrsohncn die lir s fach desselben ohnbewußt geweßen, sölliches jhre entschuldignng mit mchrcrm zugegeben, auch niemandts durch sh beschcdigct noch 1204 Jmü 1641. beleidiget worden und jhr Meinung jhrem Höchen bethüren nach niemals geweßen, die wehr wider jhre Ober- keit zu ergryffe»; deßglychen auch in der j Küchen zu Thun alle ußschütz in der Gmeinden und jhrem st^ eignen Nammen vor uns, auch in bywetzen etlicher Herren Deputierten der Statt Bern jhren fehler, de» sy mit Verweigerung der wol angcsechncn Stuhr begangen, mit sonderbarem reüw und leid erkhendt u»d bekheiwt, zum > deemütigisten umb gnad und vcrzychnng pittende, darnebent arich die in dein zng für Th»" begriffen geweßen, svwol in bemelter Küchen zu Thun gcmeinlich, als auch hernacher vor Rath Bürger zu Berir zechen von jhnen utzgesch'oßnen Männer sonderbar, in aller nammen einen ( deemütig^ Fußfal gethan und um Gottes willen umb gnad und vcrzychnng gebätten: alß hat hieruf ein liebst)^ Oberkeit der Statt Bern und sonderlich umb nutzerer für sy die unterthancn geschechne fürpitt und cession willen allen interessierten Gmeinden > und jeden persohnen under jhnen gnad und Perdon crthe^ will auch jemanden: under jhnen von der begangnen fehleren wegen weder an Lyb, ehr nach gilt (das doch wolverdient) fehrner nutzit zu silchen, sonders allen gemeinlich und sonderlich vätterlich verschonen- Den Kosten belangend, so eine hoche Oberkeit by ditzen entstandnen Unruhen erlitten, wcre zwajn'^ gantz billich, daß jhro denselben die underthonen nach gebür abtragen sollen; zu respect mid ehre» uiißeren allersyts Herren lind Oberen und uff nutzere Jnterces ( sion hat sy umbs besten willen denstst'^ jhreii underthoiien allcnklich nachgelassen uiid i>ß giiaden geschenckt. Was über das die mehrerlei) brachte befchwerniissen der underthanen, altz irainlich des Saltzes, deß Pulvers und derglycheir s fachen betrifft, sollen sy die underthanen jhnen ertheiltem rath nach dieselben an jhr liebe Oberkeit Supplicaw'^ wyß gelangen lassen und umb gnädige Verbesserung der jhnen beschwerlichen mitzbrüchen anhalten, zwyfflende, dann man > jhnen detzwegeii die gnadenhand pieten niid gebürlich begegnen werde. Da»nü^ ivatz sich in wehrenden nnruhen ein lind andersyts, es sygc mit zureden, träüw- ald scheltworten ' ^ anderen derglychen ohngütlichen fachen mehr zwüschcnt deir underthanen von s geist- und weltlichem zugetragen, das alles solle hiemit allerdings nsgehept, tod und ab syn, auch iiicinaiidem verwytzlich iwch einichein ohiiglimpf gereichen mögen; wellicher auch die vergaiigeiie fachen widerumb ohnglimpslich a»zä" inöchte, der solle (darüber syn gebärende straff zu erwarten haben, llnd diewyl hieruff ein löbliche keit der Statt Bern sich von nutz crpitten lassen, mehr gemelte jhre underthanen widerumb zu gnaoe» und anzunemmeni also sollen hingegen sy die underthanen ( sich widerumb gegen derselben in allwäg sälgig und gehorsamb ynstellcn (und da es jhro gefellig) solchen durch nüw leistende Eidts-Pflicht best^ ^ und also alles widerumb in syuen stand, wie es vor ditzen nnrnhen geweßen, gerichtet und gesetzt syn- übrigen was ein hoche Oberkeit jhren underthanen jewylen für Briefs und Sigel, Freyheit und gerechtigkc^ gönnen und geben und sy sonsten auch haben möchtend, soll es by denselben durch utz in allen puncten e. abbrüchlich syn verblyben haben. ^ Schlietzlichen ist by ditzem allein nutzer ußtruckenliche Meinung, welliche Gmeinden ald persohncn vw schribnen Articlen nit nachkhommen werdent, daß an dieselben einer Höchen Oberkeit jhr Recht der fung halber in bester formb solle vorbehalten syn. s Dessen zu wahrem urkhllndt und gezügknutz, st' lvir Yngangs ernannte gemeinlich rmtzere anerborne Ynsigel (jedoch nutz i»id nutzeren Erben in ^ailwäg ^ schadcir) öffentlich hencken lassen an ditzeren Briefs, der geben ist uff Pfingsten, von der gnadrychcn unser» lieben Herren und Hcylands Jesu Christi gezalt Sechszechen huiidert vierzig und ein Jahre- ^ Zil wüssen syge hiemit-. Nachdem etliche Gmeinden im anderen Ergvuw utz dein munvtlichen ^ und heimb gebrachten schrifftlichen Schyn jhrer zil Thun gehepten usschüssen nit gnugsamblich Juni 1641. 1205 5"'. ^ cigcndtlich bewandt und geschaffen > shge, und alsv uf jhrcr alten Meinung gcbliben, gcsclgefundener notturfft wegen Hanß Casparn Hirtzcl von Zürich als in discm geweffucn unparthygischen Schrhbcr in bevclch geben, flirderlich uff das Schloß Lcntzburg sich > zu "gen, dahin von alleil interessierten Gmeinden ußschiiß zu bescheiden uild nebent Herren Landtvoqt >i»,s ^'dwig Leerbcr daselbst jhnen in unßercin nammen über des Handels vollkhomne vcrloffenhcit allen beruht zu crtheilen, auch sonsteil was sich fehrncrs gc s bühreil möchte, fürzchalten, wellichcs ga»i beschechcn. Und habent sich hierllff die verstandene ußschuß junaiilmen jhren selbs und jhrcn l»>, ^'"^"deil einhellig und mit Hand anloben dahin erklert, daß sh die vorbeschribilc gäntzliche abhand- ihl'cn j ein Abschrifft zugestellt worden) glychergstalt ivie die ußn, Einenthal, jtem den vog- sell>c' Arwailgen lind Bipp auch zu grossem danck wvllint lif uild angenommen haben, und dcro- ^ ^ Artickleil thriiw und gehorsamblich geläbcn uild nachkhomincil. Aeschach uff s dein Schloß lsti, ^^"tags den Acht und zwcntzigisten tag Jlmii, Aililo Einthusent Sechshundert Vierzig und Jahre. Es hängen an der Urkunde dic Siegel der nenn vermittelnden Gesandten. Anm. Bern hatte Anfangs Juni Anton von Graffcnned nach Luccrn abgeschickt, um daselbst die "ö"ge zu machen, daß dic Entlibuchcr auch im Einverständnis) mit den Aufruhrern seien. (Staatsarchiv Jnstructionsbüchcr. Ii. S. 433.) Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteicn regierenden XII Orte zu Lauis. IK4I, 24. Juni (auf St. Johannis Bapt.). KantonSarchivc Tototliurn »«>> Zu«. Zürich. Johann Konrad Werdmüller. Bern. David Müllers Lucern. Lcodcgar ll,,^ ' Heinrich Püntiner, Alt-Seckclmeistcr. Schwhz. Johann Kaspar Cebcrg, Alt-Statthalter, ^.^^alden. Niklaus von Deschwanden. Z>lg. Kaspar Brandenberg. Glarus. Heinrich Trümpi. ^"^"uel Nussingcr. Freiburg. Peter Lautster. Svlothurn. Johann Jakob Von Arx. Ahausen. Eberhard Jmthurn, Pannerhcrr. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenhcitcn I Aogtcic» iibcrh. t. Art. 125. Verhältnis zum Bischof von Como. LlNiis. I». Art. 219. Zölle und Geleit. ,1. Art. 61. Beamte. . «. N2. Justizsachen. «. „ 149. Justizsachcn. Meitdris. z». Art. 933. Geistliche Orden, Klöster. "us dem Zugerercmplar. sss. Jahrrcchnnng der die IV ennetbirgischen Vogteicn regierenden XII Orte zn Lnggarns. I<»41 , nach dem 24» Juni (nach St. Johann Bapt.). ^ Kaiitoiisarchiv Dolothur». sandte i Dieselben, welche in Absch. 951. 1206 Juni und Juli 1641. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: LlUldvogtci Lauis. Art. 122. Justizsachcn. I». Art. 123. Justizsachen. Landtiogtei Luggarus. ». Man läßt dem französischen Ambassador, Zerru von Cau.nartin, durch einen Ausschuß vorstellen, der König von Spanien, der Kaiser, und der Kur- st'sit von Baiern hätten die Jnterposition der Eidgenossenschaft in der bnrgnndischen Angelegenheit gebilligt, stellt an ihn die Frage, ob er auf das unlängst an den König geschickte Schreiben hin Befehl erhalten ^ Der Ambassador antwortet, der König habe gegen die Burgunder, welche die Neutralität selbst krochen, seit ungefähr zehn Monaten keine Thätlichkeit gebraucht, obgleich dieselben noch immer Mord Brand verübten; sie hätten der Eidgenossen Jnterposition Anfangs wenig beachten wollen, wie denn Bote vor Düle erschossen wordeil sei. Die Antwort auf das Schreibeil der Orte sei noch nicht an- sobald dieselbe angekommen sei, werde sie den Orten mitgetheilt werden. — Man läßt dem Ambas- erwidern, man bedauere, daß die seit bereits vier Jahren geschickten Botschaften und Schreibeil so ^ gefruchtet hätte»; er möchte dafür sorgen, daß ohne fernern Verzug eine Antwort erfolge, da man bricht daß Herr Villeroi mit seinem Volk wider Burgund im Anzug sei. — Der Ambassador ent- ^g»et, König begehre allein die täglicheil Gewaltthaten der Burgunder zu verhüten, Anderes werde Villeroi nicht vornehmen. Da zwei spanische Ambassadoren im Lande seien, so könne man auch von diesen ^ Antwort verlangen. — Bei der Replik stellt man unter Andcrm an den Ambassador die Hrage, ob es 7' ^"ig zulassen würde, daß die drei in Burgund noch nicht eingenommenen Plätze mit einer eidgenös- ,7^ Besatzung versehen würden. — Der Ambassador antwortet, daß dieß eine andere Sache sei; man - zunst dm außerordentlichen spanischen Gesandten, Don Diego Saavedra, nach seineil Aufträgen vom ein Credenzschreibeil seines Königs sei. — Don Diego Saavedra, dem man dieß mittheilt, erklärt, chi,c ^3 dvn Spanien fragen, und bemerkt dabei, daß er denselben nnr für eine Privatperson ansehe, weil er 7 er bereits eine Abschrift seines Credenzscbreibens und einen offeneil Befehl mit des Königs Siegel zuerst Werste,, König und hernach noch mehrern andern Gesandten vorgewiesen habe; er sei ,licht Ambas- 75, sondern Plenipotentiarius und bevollmächtigter Anwalt; er werde, wenn sich der französische A.n- ?^or so weit erklären werde, seine Briefe vom Kaiser und vom Könige von Spanien vorwchcn. - >7" ^richtet deßhalb dem französischen Ambassador, von Seiteil der Krone Spanien sei alles Erforderliche >"den und man gewärtige eine ähnliche Erklärung auch von seiner Seite, widrigenfalls dergleichen 7Swersatione.l Befremden erregen und die Orte veranlassen würden, zu andern Resolutionen zu schreiten. ci>. französische Ambassador erklärt hierauf nochmals, daß er den Herrn saavedra nicht fnr 7? Ambassador ansehe, bis derselbe in gen.einer Session sein Credenzschreiben vorgewiesen hätte. «. Die d>5ll.ng über diese Angelegenheit wird bis zu... 18. August eingestellt in der Erwartung, daß bis 7"' bon dem König von Frankreich eine willfährige Antwort einlange. Sollte dein nicht 10 lem, so kann dj zusammen treten und das in französischen Diensten befindliche Volk heimrufen, was aber vor Gewalten, denen darüber zu delibcricren gebührt, gebracht werden soll. Der Tag der Zup.n- 7 soll nicht weiter ausgeschrieben werden, sondern hieu.it der 18. August dafür angesetzt sein. 7^e Proposition der kaiserlichen Gesandten wird dahin beantwortet, ...an werde die Erbcinigung jeder ""dcrbrüchlich halten. Die Werbungen seien gemäß de... Bündniß mit Frankreich bewilligt worden. 1208 Juni und Juli 1641. Sollte das Volk außerhalb Frankreichs gebraucht werden, so würden die Obrigkeiten vorzunehmen wW' was sich gebühre. Wallis werde man das seinetwegen Vorgebrachte mittheilen, auch den Bischof von dem französischen Gesandten ferner empfehlen und die Restitution betreiben. Einen Angriff auf Co»^'' werde man nicht zugeben. Die Resolution wegen Burgund sei für einen Monat eingestellt, in der nung, daß man vom König von Frankreich eine willfährige Antwort erhalten werde. In Betreff Burg"'"' werde man nicht aufhören einen Waffenstillstand und die Wiederaufrichtnug der Neutralität herbeizufülsi^' wünsche aber, daß die Abgeordneten ihre Officien eintreten lassen, daß auch in Burgund die Feindselig^ inzwischen aufhören, v. Dein spanischen Gesandten wird in demselben Sinne geantwortet, den burgundischen Abgesandten, mit dem Beifügen, daß man in Beziehung auf den Paß für WctM ^ und Munition bei den frühern Erklärungen verbleibe und denselben ohne Nothwendigkeit nicht werde. Dem französischen Ambassador wird eröffnet, er möchte dazu verhelfen, daß die Feindselig^ gegen Burgund eingestellt werden, wofür man auch von der andern Seite gute Vertröstung erhalten und sich bei dem König für die Wiederaufrichtnug der Neutralität, sowie für die Beseitigung der mied>m^ vorgebrachten Beschwerden (offensiver Gebrauch des eidgenössischen Kriegsvolkes, ausstehende Pensionen verwenden. Man erwarte auch, daß dein Bischof von Basel seine Lande restituiert werden. I». Die kM lichen Abgesandten schicken auf die ihnen gegebene Antwort ein Schreiben des Inhalts, daß sie, da der ^ von Frankreich die Orte schon so lange hingehalten habe und daraus zu schließen sei, daß er sich vorher gunds bemächtigen wolle, sofort einen bestimmten Entschluß fassen möchten, da Gefahr in: Verzuge sei. l Begehren der burgundischcn Abgesandten wird an Herrn von Villeroi und an den Marquis von St. Marü" Einstellung der Feindseligkeiten geschrieben und dieses Schreiben mit einem von Seite des französischen sadors begleitet. Dieser bemerkt dabei, daß er seine Befehle eröffnet hätte, wenn der spanische und der ^ gundische Minister die ihrigen vorgewiesen hätten. In Folge dessen hinterlegt der außerordentliche Ambassador seine Befehle in einem versiegelten Couvert bei Schultheiß Bircher. Davon wird dem ^ Zürich abgereisten französischen Ambassador Kenntniß gegeben mit der Bitte, seine Befehle auch ^ zürcherischen Gesandten zu hinterlegen, damit dieser weitaussehcnden Angelegenheit um so weniger N nisse im Wege stehen. Der Gesandte antwortet darauf, Saavedra hätte seinen Credenzbricf den übergeben sollen. Ii. Es wird hervorgehoben, daß der französische Ambassador Alles, was in der vorgehe, sogar jedes Gesandten Steden lind Instruction kenne. In Folge dessen wird daher für erachtet, daß die Obrigkeiten dafür sorgen, daß künftig dasjenige, was verschwiegen werden soll, bleibe. 1. Burgermeister Hirzel eröffnet im Namen der evangelischen Städte, evangelisch Glan'" ^ Appenzell-Außerrhoden, dieselben hätten mit Rücksicht auf die Protestativn der katholischen Orte aM ^ Tagsatzuug im letzten März ebenfalls protestiert, was aber dem Abschied nicht einverleibt worden wiederhole deßhalb die Protestation, daß, da ihrerseits in dem burguudischen Geschäft Alles, selben zu Gutem gereichen und die Erbeinigung fördern könne, geschehen sei, ihnen bei widrigem ^ keine Schuld zugemessen werden könne, in. Zürich eröffnet, daß die Straße zwischen Schaffhausi" .. Kaiserstuhl von den streifenden Soldaten unsicher gemacht, die Fuhren und Reisenden angegriffeu m^, plündert werden, woraus für die Eidgenossenschaft, besonders der Wein- und Salzfuhr wegen.viel ^ gcnheit entstehe. Es wird auch berichtet, daß unlängst Doctor Bischer mit Weib und Gesind Straße gefangen und durch die Grafschaft Baden nach Laufenburg geführt worden sei. Es wird m an die Generalität zu Breisach das Begehren gestellt, daß dagegen Abhülfe getroffen und der Juni und Juli 1641. 1209 ^dig gelassen werde, widrigenfalls man auf Mittel bedacht sciu müßte, sich selber solcher Beschwerlichkeiten entladen, z». Die Aebte zu St. Blasien, Thcnnenbach, Schütteren, der Dcutschordenscomthur zn Be.ig- gen nebst Humprecht von Mossenberg, Arbogast von Andlau, Siitter, und Rudolf von Neinach schreiben als Jn- ^eressteew der drei vorderösterreichischen Landstände, Angehörige der Eidgenossenschaft hätten ih.e äuge.halb derselben errichteten Obligationen aiugekauft und wollten nun dieselben, sowie auch ihnen von Altem her ""gehörige Schulden durch rechtliche Mittel, besonders durch schädliche Arreste eintreiben. Die Orte möch- berfiigen daß ihre Angehörigen sich des Kaufs vou solchen Schuldverschreibungen, welche unter dem Reich oder Oesterreich errichtet worden seien, und wofür die Unterpfänder daselbst liegen, künftig enthalten, daß die Schuld da, wo sie contrahiert worden sei, eingetrieben werde, oder daß man sich bis zum Wieden gedulde. — DaS Ansuchen wird in den Abschied genommen in der Erwartung, daß die Obrigkeiten ^Ihrigen so viel als uiöglich zur Geduld disponieren werden. «>. (S. u. Luggarus u. Mainthal.) z». Auf "'"m Anzug Basels wegeu eidgeuössischer Maaren, deren Fortschasfnng durch die ^>tadl ^nagburg verhindert ^den sei, werden an diese'zwei Schreiben erlassen. Der vom Landvogt Schorno mit der ^tadt ^""stanz abgeschlossene Zollvergleich wird ratificiert. Basel lind Schaffhausen willigen nicht ein. Roch "'""er wird den Salzschiffeu von Lindau nur bis nach Constanz zu fahren gestattet, und dennoch muß man Schiffleuten den ganzen Schifflohn davon bezahlen, wodurch das Salz nicht wenig vertheuert wird. Man '"l" darüber mit dem kaiserlichen Abgesandtem reden, die sich alles Guten anerbieten. «. (S. u. Freie Linter.) uober das Bündniß, das etliche Orte jüngst mit dein König von Spanien gemacht habeil, ""d worin für Burgund thätliche Hülfe versprocheil ist, beschweren sich einige Orte empfindlich, erhalten zur Antwort, das Bündniß gereiche niemanden zum Nachthcile; wenn ein solches allen Orten belieben '"'"de, fo würden sie statt des nur von etlichen katholischen Orten gemachtem eines mit gesammtcn Orten "'"hm. (S u Baden.) v-?. (S.u.Sargans.) 5 v«. (S.u.Thurgau.) (S.ll.Freie Acmtcr.) ^ u Nheinthal) Iiis'. Mas im März inBezug auf das Begehren vonNolksausbrüchen verabschiedet ^'Nst, wird bestätigt mit dem Zusah, daß den zuwiderhandelnden Orten von den übrigen die Wer- ""SM in ihren Botmäßigkeiten, sowie in den gemeinen Vogteicn untersagt werden sollen. Man zoll auch °'dcr Ankunft eines Ambassadors abwarten, bis derselbe in seine., Kosten Ane Tagfatzung anschreibt, "'"h keine Al.dienz ertheilen, bis er sein Credenzschreiben vorgewiesen hat. ii. Da die ka.serl.chen Abgebe» gewünscht haben, daß man Wallis für Einstellung der französlschen Werbungen disponiere, ,o uber- ^ '"an Wallis den Vortrag derselben sammt einem Schreiben. Zclc. Ur>, dem das Master an der über den Gotthard großen Schaden und großen Kosten verursacht hat, wünscht den Zoll etwas zu und hofft, daß man dem nicht entgegen fein werde. - Das Ansuchen wird in den Mschied ge- """m- U Basel wiederholt seine Beschwerde, daß seinen Bürgern, die an die Herrschaft Staufen -M- haben, von den dermaligen Inhabern geantwortet .verde, man fei für Forderungen auf Herrschaften, und Güter die mit den Waffen genommen worden seien, nichts zu gebe., schuldig. Die,e Bechwerde »>? Abschied genommen, damit man sich erkläre, wie dem zu begegnen sei. Inzwischen wird Zürich bewilligt, dahin oder dorthin zu schreiben, falls es notwendig erscheinen möchte. ^ die betreffenden Vogteien.) tt. Das Wörtlei., „gehorsamist" ... de». Schreiben des Kaisers an '^dgenosseuschaft wird'auf Ansuchen Berus bei dem Waldvogt Junker Marx Jakob vou Schöna.. Freiherr von Fels erwidert, es sei damit nicht „eine Subjection gemeint"; vielleicht fei es ein des Schreibers, der den Styl nur nicht recht gekannt habe. (S. u. Baden.) vv. Es ^ ^152 1210 Juni und Juli 1641, wird darauf angetragen, daß in Beziehung auf das Fahren und Karreu au Sonntagen in der Eidgeiwss^' schaft eine durchgängig gleiche Ordnung aufgestellt werden sollte, besonders darüber, zu welcher Stunde »»d mit welchen Idaaren man nach Beendigung des Gottesdienstes und der Predigt das Fahren gestatten Barn bereinigt sich dahin, dast zwölf Uhr die rechte Stunde wäre, wonach sich aste Fuhrleute richte konnten. — Es wird dieß in den Abschied genomnien, damit die Obrigkeiten sich erklären und eine g""^ same Uebereinkuuft zu Stande komme, (S. u. Thurgan.) xx. (S. n. Sargans.) vv. Der franD^ Ainbassadvr^übergibt eine „Verfassung" desjenigen, was während dieser Zeit mit ihm verhandelt word"' ist, und begehrt deren Aufnahme in den Abschied. 55. (S. u. Rheinthal.) »»». Der Gesandte Appenzell-Außerrhoden erklärt Anfangs, sich laut seiner Instruction nicht an den Beschluß anschlich zu können, daß, wenn Frankreich in Betreff der Neutralität Burgunds eine abschlägige Antwort gebe, d"- eidgenössische Kricgsvvlk heimbcrufen werden sollte, läßt sich aber endlich, damit von seinen Herren Obern keine Sönderung eintrete, zum Anschluß bewegen. »»KI». HS. u. Luggarns.) Verhandlungen der katholischen Orte. «v«. (S. u. Thurgan.) In Folge des Ansuchens des Bischofs von Basel, der Verwende des Nuntius und der kaiserlichen Abgeordneten wird im Namen der XIII Orte bei dem französische bassador nochmals um Restitution des Bischofs ersucht. Dieser auwortet so, als sei er bereits restitni^' jedoch dringt man darauf, daß die Restitution vollständig durchgeführt werde. Es wird dein Bischof Kenntnis; gegeben, vvv—uiiili»». (S.. u. die betreffenden Vvgteien.) Die Gesandtschaft ^ Schwhz läßt sich vernehmen, daß der Nuntius, wie sie höre, wider ihre Herren und Obern etwas bracht habe. Sie protestiert gegen dasselbe in bester und kräftigster Form. Man sehe auch im Abschnitt- Hcrrschastsangclegenhcilcn! Landgrafschast Thnrgau. 7. Art. 17. Beamte. vt!«. Art. 507. Locales. Gotteshäuser, Kleb'' NN. „ 121. Leibeigenschaft und Fall. I»I,I». ,, 437. I»I». ., 145. Abzug. iii. „ 345. Ncligionssachen 's' Gotteshäuser, <;58. Localcs. Grasschaft Sargans. V. Art. 32. Jnstizsachcn. Art. 58. Zoll »nd Geleit- n. 4. Verwaltung im Allgemeinen. XX. „ 59 Zoll und Geleit- X. „ 8. Verwaltung im Allgemeinen. Lehen-n .Z-h"t "'l^"' Grafschaft Bade». n. Art. 68. Anstände mit Bern. 27. «I«l. „ 97. Kricgssachen. ' ii,i. Art. 147. Inden, Zigeunct- Landvogtei Freie Aemter. s. Art. 50. Jnstizsachcn. ««». „ >28. Kricgssachen- «I«I. „ 5l. Jnstizsachcn. „ >29. Kricgssachen- INI». ,, 127. Kricgssachen. Landllogtci Lanis. ovo. Art. 72. Jahrrcchnnng. Luggarus und Mainthal. <». Art. 34. Verschiedenes. Landbogtei LiilMrns. Art. 79. Jnstizsachcn. eil. „ 66. Jnstizsachc"- , I»I»I» aus dein Aarauer-, «v«—i»»»» aus dem Lucernereremplar. August und September 1641. 1211 SS4. Couferenz von Um, Schwyz und Nidwaldcn. Brunnen. 1B4I, 17. August. LandcSarchw Nlbwaldcn. Gesandte: Ur t, Johann Jakob Tanncr, Ritter, Landammann; Niklaus Wipfli, des Raths; Karl des Raths. SchwHz. Sebastian Abhbcrg, Alt-Landamuianu; Melchior Beeler, Scckelmeistcr; Richard Schorno, des Raths; Adam Ulrich, des Raths. Nidwal den. Arnold Stnltz, Statthalter; ^artholoinäus Hagner, des Raths. ^ p. (S u Bellen; :c.) qs Der Schifffahrt halber auf dein Vicrwaldstättersce glanbt Nidwaldcn, es in'de.n Thcil zu fchren nicht begriffen sei"; ferner berichtet es, daß die Seelisberger, welche Güter snne.l Landmarchcn besitzen, noch immer die Steuer verweigern. Die Gesandten von Uri werden dieß, ^ i^ic auch die Aingelegenheit wegen des neuen Zolls zu Ursern ihren Herren und Obern referieren, damit ^ "üchstcr Zusammenkunft eine bestimmte Antwort erfolgen kann, lieber den ersten Punkt wünscht Nid- ^lden vom Landschreiber Paul Ccberg einen Bericht zu erhalten, »-1. .(S. u. Bellen; -c.) Man s-hc auch in dem Abschnitte Hcnichafizangclcgcnhcitcn: ^^lltci Bellen; n. » l>» » t. Art. 1VS2—1069. Temcincll?^enöfslfche Tagsachung i>cv XIII Oiko. Baden. 1U4!, 1». Angust bis 12. September. Ttaa.sarchw Zürich, »est. XII. 140. tot. III. T.aa.SarchN. L»c-r... -N'Ich..1o anno ISN. Band XXXI. k°I.2Z0. Gesandte- Zürich. Salomon Hirzel, Bürgermeister; Hans Rudolf Nahn, Statthalter; Johann ^'"Uch Waser Stadtschrciber. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Schultheiß; Johann Rudolf Willa- , "S- Venner und Zengherr. Lnccrn. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß und Stadthanptmann; Heinrich " Aeckcnstein, Ritter, Statthalter und Pannerherr. Uri. Johann Jakob Tanncr, Pitter, Land- Niklaus Wipfli de« Raths. Schwhz. Diethelm Schorno, Landammann; Johann Kaspar Ritter Alt-Statthalter und des Raths. Untcrwaldcn. Johann Jmfeld, Landammann; , Wan Wirtz, Alt-Landam.nann und Pannerherr, von Obwalden; Joha.ni Walthart Lnssi, Land- und Pannerherr, von Zug. Beat Znrlanbcn, Ammann; Rudolf Krcnwel, Peter >kler, des Raths. Glarus. Johann Heinrich Elmer, Landammann; Kaspar Kücchli, Statt- Basel. Johann Rudolf Wettstei.i, Oberstznnstmeister; Bernhard Brand, des Raths. Freibnrg. 7°' Hoinricher, Seckelmeister; Franz Peter König, genannt von Mohr, des Raths. Solothnrn. Schwallcr, Vcnner; Manriz Wagner, Seckelmeister >.nd Bauherr. Schafshanfcn. Joha.i.i ^ Ziegler, Obherr; Georg Ott, Seckelmeister. Appenzell. Martin Snter, Landa,..mann, von Jn- ^'hvdeu; Johann Tanner, Landammann, von Anßerrhoden. m Eidgenössische Begrüßung. - 1) Das Schreiben des Kaisers (dat. den 6. August) und das von den Firste,,, H,r,im und Ständen oder deren Botschaftern, welche zu Regcnsbnrg versammelt sind (dat. den ^"Sttst) werden verlesen. In jenem spricht der Kaiser die Hoffnung ans, die Gesandten werden sich zu 1212 August und September 1641. einer kategorischen Erklärung vereinigen; in diesem verlangt die Neichsversaminlung, daß die Eidgeiwist"' schaft Frankreich keinen Aufbruch von Kriegsvolk bewillige, nicht zugebe, daß Truppen durch eidgenössisch Land zur Belagerung von Constanz und anderer am Bodensee gelegener Plätze ziehen, daß sie ^ keine Weise solche unterstutze, endlich daß sie die Neutralität Burgunds wieder herzustellen bemüht s^ solle. Zugleich werden die Gesandten ersucht, darüber nachzudenken, wie die Beste Hohentwiel d>M. ihre Vermittlung in des Reiches Gehorsam zurückgebracht werden könnte. 2) Ferner werden zwei SchM^ von Marquis de St. Martin und dem Parlament zu Düle verlesen. In denselben wird den für ihre Bemühungen, um die Neutralität Burgunds herbeizuführen, gedankt, zugleich aber berichtet, ^ Burgund in jüngster Zeit noch schlimmern Feindseligkeiten ausgesetzt sei. II». Der französische Ambassa^ Herr von Caumartin, überreicht ein königliches Schreiben und spricht sich hierauf in Bezug auf die gundischcn Angelegenheiten dahin aus, daß er Bedenken trage, auf dieselben einzutreten, bevor dieß ^ dem andern Theil geschehen sei. Dem Begehren der Orte gemäß habe er verhindert, daß man nicht »> einer Armee in die Grafschaft Burgund gezogen sei. «. Der spanische Ambassadar, Don Diego Saav^ übergibt ein verschlossenes Paquet, das ein Diplom des Kaisers, eine Bollmacht des Königs von SP"'""' und ein Credenzschreiben des Cardinal-Jnfanten enthält und in der Sitzung eröffnet wird. Obgleich Vollmacht sich nur auf den Reichstag zu Negensburg und allgemein auf den burgnndischen Kreis und spcciell auf die Wiederherstellung der Neutralität bezieht, so begnügt man sich doch damit und läßt h französischen Ambassador durch einen Ausschuß, melden, er möchte eröffnen, ob der König einwillige, ^ wegen Burgund tractiert werde; Don Diego Saavedra habe seine Vollmachten vorgewiesen und es ff selbige genügend erfunden worden. — Der Ambassador antwortet dem Ausschuß mündlich und schnst h Don Diego Saavedra habe keine ordentlichen Vollmachten, das Credenzschreiben des Königs von SP"'" sei nur an die sechs katholischen mit ihm verbündeten Orte addressiert; er könne nicht umhin, den seinen Unwillen zu bezeugen und zu protestieren. Falls Saavedra nicht innerhalb zweier Tage ein Cr , schreibeil an die XIII Orte als Antwort auf deren Schreiben vom 6. März vorweise, so werde ch ^ dahin zurückziehen, wohin ihn des Königs Dienst rufe, und alsdann die Orte bitten, dieses Geschäft h ' dem Traetat eines Generalfricdens aufzuschieben, «i. lieber diese Antwort verwundert man sich höch' weil man dem Ambassador im Allgemeinen hat anzeigen lassen, daß man des Herrn Saavedra Vollmm^ gesehen und genügend befunden habe, er aber nicht nur den Inhalt der Briefe, sondern sogar deren DatM" > angeben und darüber glossieren können. Man läßt Saavedra durch einen Ausschuß nur so viel ^ daß der französische Ambassador seine eröffneten Schriften theils nicht „dienstlich", theils ungenügend rrm-^ und also seines Königs Ansicht nicht eröffnen wolle, bis von dem Köllig von Spanien geeignete vorhanden sei; er begehre des Herrn Saavedra eingelegte Schriften zu sehen und sei der Ansicht, vaß Tractation über die burgundische Neutralität bis zu den Verhandlungeil über den allgemeinen , gestellt verbleibeil solle. Saavedra erwidert darauf, er glaube, daß die von ihm vorgelegteil Vollme) genügend seieil; der Cardinal-Jnfant habe dieselbe Macht, welche der König, und die von ihm auslffl ^ Vollmacht sei nicht blos für die Versammlung in Negensburg gegeben, sondern beziehe sich auch wll ^ Angelegenheiten des burgnndischen Kreises. Seine Schriften könne er nicht geben; der Ambassador" auch so viel Schriften sehen lassen, als er seinerseits vorgelegt habe. Er überlasse es den GesandtM Vollmachten für genügend zu erachten oder nicht. Wenn auch die Absicht des französischen Äm^'^ dahin gehe, die Neutralität nicht herstellen zu lassen, so möchten die Orte dessenungeachtet ihre Bemüh"" August und September 1641. / 1213 "icht aussetzen, v. Waldvogt von Schönau bittet um eine Autwort auf die Schreiben des Kaisers und NeiclMcrsammlung zu Negensburg. t. Der französische Ambassadvr zeigt an, daß er zur Abreise ent- sei, indem Saavedra, wie jedermann wisse, von dem König von Spanien weder Credcnzschreibeu !'°ch gültige Vollmacht habe. K». Abgesandte des Bischofs von Basel ersuchen lim Vermittlung, daß das ^'Mche Volk aus dem Bisthum entfernt, die Contributioueu abgeuonlinen und das Eiseubcrgwcrk zlirück- ^gcben werde, mit dem Beifügen, daß die mit dem Stift Basel verbündeten Orte hernach eine Besatzung das Bisthum legeil könnten, mu alle Gefahr für das Stift und die Eidgenossenschaft zu beseitigen. Man läßt dem französischeil Ambassadvr durch einen Ausschuß eröffnen, er möchte mittheilcn, ob der Matwt werde, daß die Orte aus Ratifieation der beiden Könige ein Projcct dazll entwerfen. Ferner läßt ihn bitten, die mehrmals zugesicherte Restitution des Bisthums Basel gänzlich auszuführen, die Gar- und Contributivnsbeschwerden den Unterthaneu abzlliiehmen liild das Eisenbergwcrk dein Stifte wieder iuzustelleiu Der Ambassador antwortet darailf, die Orte sollten an dem guten Willen des Kölligs, ihnen zu fahren, nicht zweifeln; es sei ihm aber leid, sich so weit erklärt zu haben, da Saavedra keine gültigen ^'»achten habe. Aus der letzteil Tagsatzung sei er 22, auf dieser 9 Tage „amüsirt" worden, was der °"ig als eine Beleidigung aufnehmen werde. Die Gesandten möchten Saavedra ihre Empfindlichkeit dar- " Zu erkennen geben. Uebrigens wolle der König von Spanien nach glaubwürdigen Berichten die Neu- nicht. Was den Bischof von Basel anbetreffe, so sei die Restitution größtentheils vollzogen. Die /^uug, welche noch in Pruntrut und St. Ursiz liege, sei auf Anhalteil des Bischofs dorthin gelegt wvr- Für die Zurückziehung der Besatzung, welche noch in einem Schlosse sei, wolle er sich verwenden. ^ loird ein Eriuneruugsschreibeu des Saavedra verlesen, worin üch derselbe beklagt, daß die eid- ^"M'ischen in französischen Diensten stehendeil Völker den Tractateu zuwider mißbraucht werden. !<> Trotz ^ beabsichtigten Abreise des französischen Ambassadors findet man für gut, die Hand von dem burguu- ch, " Geschäfte nicht abzuziehen, sondern zuvörderst einen Waffenstillstand zu befürworten. Die burgun- ^ ^ ^bgesnndten, denen mau dieß mittheilt, erkläreil sich dahin, daß Alleo, lvav zlim Velten ihres Vater- ^ gereiche, getreulich gehalten werdeil solle, insofern dieß von der andern Seite auch geschehe. I. Der ^Mische Ambassador wird ersticht, der Eidgenossenschaft zu Gefallen und zu deren Beruhigung in einen ' ^leustillstand einzuwilligen. Er schlägt es jedoch ab, weil Saavedra keine Vollmacht vom Könige habe ^ König selbst die Neutralität nicht wolle und die Burgunder die Feindseligkeiten fortsetzen. Obgleich bis/. ^ bas von den Burgundern gegebeile Wort Hill vernehmen läßt, für dieselben Vcnsichernng zu ^ geht der Ambassador doch nicht darauf ein. Ii». Herr von saavedra übergibt nochmals ein "Mungsschreibeu, ill welchem er die Gesandten ersucht, da die mildern Mittel erfolglos seien, zu denjenigen ih^lcn, zu welchen ihnen bei der letzten Tagsatzung der Kaiser und die burgundischen Deputierten gcra- tzltx Da in dieser Sache die Instructionen der Gesandten ungleich sind, erklären die evangelischen die ^ ^ dahin, die Heimbernfung des Volkes sei weder rathsam noch für Burgund nützlich. Was für stss^^erhecswllllng der Neutralität gethan werden könne, daran wolle man es ferner nicht ermangeln .^ls voil französischer Seite sich keine Willfährigkeit zeigen sollte, so werde mau bei künftigen »i^ufbrüchen Bedenken tragen, mit der frühem Bereitwilligkeit entgegen zu kommen; auch werde man Matten, daß das Kriegsvolk in Frankreich dem Bündnisse, der Erbeiuiguug und den Capitnlativnen ^ gebraucht werde. Luceru, Schwhz, Nnterwaldcu, Zug und Jnuerrhvdcu erklären, daß sie, in Be- 1214 ' August uud September 1641. tracht, daß bei der Neutralität Burgunds das Vaterland sehr interessiert sei, daß die Pensionen und de verdiente Besoldung ihrer Leute nur langsam erfolge, daß das in französischen Diensten stehende Kriegs gegen das Bündniß offensiv gebraucht und dadurch die Erbeinigung verletzt »verde, ihr in Fram^ stehendes Kriegsvolk heimberufen werden. Die Gesandten von Uri und katholisch Glarus haben für die berufung zwar keinen Befehl, nehmen aber dieselbe in den Abschied und wollen auch nicht, daß, ihr Volk a Bündniß und der' Erbeinigung zuwider gebraucht werde. Freiburg und Solothurn halten die Heimberuft'^ für Burgund nicht ersprießlich und sind der Ansicht, daß man nochmals eine ansehnliche Gesandtschaft^ den König von Frankreich schicken sollte, um die Wiederherstellung der Neutralität zu befürworten- ^ dieß erfolglos, so könnte man die künftigen Volkswerbungen und die Completierung der Compagniecn ^ weigern. Sie sind- ebenfalls der Meinung, daß das Volk in französischen Diensten nicht wider den der Bündnisse und der Erbeinignng gebraucht werden dürfe. sLuccrn, Schwhz, Unterwalden, Zug Appenzell-Jnnerrhoden geben in eurem Schreiben dem Kaiser, dein churfürstlichen Colleginm zu Regem ^ und dem Cardinal-Jnfante Kenntnis; davon, daß sie sich entschlossen haben ihr Kriegsvvlk heim zu Ferner richten die katholischen Orte sammt Glarus und Appenzell-Jnnerrhoden an beide königlichen sadoren ein Schreiben des Inhalts, daß sie eine Suspension der Waffen zwischen beiden Burgund uu' stens auf sechs Monate vorschlagen, daß mehrere Orte Bedenken tragen, Frankreich neue Werbungen ZU statten und ihr Kriegsvvlk aus Frankreich heimrnfen wollen. (Landesarchiv Appenzell i. N.Z O Betreff der Form, wie man sich künftig bei den Begehren um Werbungen vor der Erklärung "eU"^ wolle, lassen es alle Orte bei dein früher zu Solothurn errichteten Abschied verbleiben. <». An So»m ^ Feiertragen (die heiligen Tage vorbehalten) soll um 12 Uhr Nachmittags allenthalben erlaubt sein, u>U ^ und Kaufmannsgtttern, desgleichen mit Wein, Salz und Vieh zu fahren. Uri macht einen Vorbehalt seines Landes, weil nämlich die Straße über den Gotthard „ein absonderliches Ding sei" und eine u ^ dere Ordnung habe. Desgleichen will Glarus für sein Land, durch welches kein Paß gehe, die wohnten Bräuche vorbehalten. In den gemeinen Nogteien »vollen beide, was für das Beste erachll'k ^ befördern helfen. Z». Basel berichtet abermals, daß seinen Burgern von den Herrschaften, Häuffr'" ^ Gütern, die durch den Krieg in andere Hände gekommen seien, die darauf haftenden Ansprachen, ft' Hanptgut als Zinsen, verweigert werden, und daß von den dermaligen Besitzern vorgeschützt hätten solche Güter fürs dsIU bekommen und seien deßhalb keinen Bescheid schuldig. Man erklärt ^ daß man ihm den Bündnissen gemäß möglichst behülflich sein »verde. Was inzwischen durch ausgerichtet »Verden könne, wird Zürich und Lucern zu thnn übergeben, «z. (S. u. Vier ennctbirg- teien überh.) r. (S. u. Lauis.) «. Da das Getreide dieses Jahr sehr gut, aber in geringer gerathen sei, wcßhalb allenthalben ein starker Aufschlag stattfinde, trägt Schaffhausen darauf an, zu treffen, daß nicht etwa gar eine Theuerung entstehe. Man findet für gut, die früher ergangen^ ( date allenthalben zu wiederholen, nämlich daß niemand ans der Eidgenossenschaft verkaufe bei Leib, Ehre und Gut. Die Landvögtc erhalten den Auftrag, überall an den Püssew gute Aufsicht zu lassen. Es »Verden auch die Obrigkeiten in ihren Kaufhäusern die Anordnung treffen, daß dem des Fürkaufs gesteuert »verde. 4. Der Landvogt zu Baden, Sebastian Müller von Obwalden, macht aufmerksam, daß dermalen mit dem Geld großer Betrug getrieben »verde, daß viele leichte sowohl als silberne Sorten ausgegeben »Verden, und daß solcher Unfug besonders bei dem bevorstehenden .3'^ ^ St. Verena-Markt zu besorgen sei. Desgleichen berichtet Uri, daß viele italienische geringhaltige Goldio / August uud September 1641. 1215 Anlauf seien, welche, wcuu nicht Fürsorge getroffen werde, bei den Hcrbstmärkten in die Eidgenossenschaft "'^schleppt werden könnten. — Man laßt deßhalb ein Mandat zu Zurzach publicieren und hält im Nebri- ^ die 1638 gemachte Münzordnung aufrecht. Es wird auch jede Obrigkeit für sich selbst am besten wissen, ^ dem Unwesen des leichten Geldes abzuhelfen sei. i». Der Gesandte Freiburgs, Oberst Franz Peter bringt vor, der französische Ambassadvr habe ihn durch ein Schreiben bei seiner Obrigkeit verun- indem er behaupte, daß sein (Königs) Benehmen auf zwei Tagsatzungcn genügende Ursache darbiete, ^ ^"e Person schlechtes Vertrauen zu setzen. Er behauptet, er habe nur dem Befehl seiner Obrigkeit ge- und frage, ob mau etwas Anderes wahrgenommen habe. — Man erachtet, daß die Stadt Freiburg " besten beurtheilen könne, ob er dem ihm aufgetragenen Befehl nachgekommen sei. v. Ueber den ^^"Mbau zu Cvnstanz, der gegen das eidgenössische Territorium und sogar auf demselben gemacht wor- , Üt und noch immer fortgesetzt wird, erstattet der Landschreiber des Thurgaus Bericht. Es wird ^svffcn, svlchxA gebührend zu ahnden. Weil man sich aber in Betreff des Hauptgeschäftes, welches dieß- dc>n ^^istt werden sollte, über eine einhellige Erklärung nicht hat vergleichen können, sondern etliche Orte i Kaiser besonders schreiben werden, so wird jeder Theil in feinem Schreiben dieses Punktes auch eiuge- ^^sü>rgau.) x. Zürich bringt wider den Landvogt des Rheinthals vor, derselbe z, '"üängst von etlichen Manns- und Weibspersonen, welche von vielen Jahren her in der evangelischen ^'tzwn gewbt und thcils dabei auferzogen worden, thcils gutwillig dazu getreten seien, jedoch von Aeltern s^,^"bischen Religion geboren gewesen, die Strafe des Landfriedensbrnch verlaugt und ihnen befohlen, ^>ssc^ wieder aufzugeben und zu der Messe zu gehen. Einer Mutler sei ihr Kind ohne ihr Vor- »ich^ ^'m Vogt auf Nvsenberg tveggenommen ivprden, und andere dergleichen beschwerliche Dinge ' Zürich habe deßhalb an den Landvogt geschrieben, dieser aber sich nicht abmahnen lassen, sondern Nespcct geautlvortet. Die katholischen das Nheinthal regierenden Orte hätten ans Zürichs Klage Ziir'^^fst eitleren, verhören, aber ihm nicht befehlen wollen, einstweilen sein Verfahren einzustellen. — ^ hierauf gemeinsam mit evangelisch Glarus und Außerrhoden den fünf unparteiischen Orten Ze» ^"utniß gegeben mit dem Ersuchen, die katholischen das Nheinthal regierenden Orte dahin zu bewc- "»tzv Drangsale beseitigt werden. Die fünf katholischen Orte, katholisch Glarus und Jnnerrhoden ih,^ darauf den unparteiischen Orten, der Landvogt sei bereits zum Verhör citiert, und man werde Falls zusprechen. Zuerst sei das Hauptgeschäft zu berathen, hernach werde man auch über bell« ^ tPM/ was billig uud recht sei, so daß niemand sich über Tyrannei werde zu Phallen. Warum jetzt diese „Einstreuung" geschehe, könne man nicht recht begreifen. — Zürich, 'lch Glarus und Außerrhodcn rcpliciercn hierauf und protestieren zum voraus dagegen, wenn die ^ ° ""ch der Mehrheit der Stimmen sollte entschieden werden, da es eine Landfriedenssache sei und sie jiir ^"dvogt gegenüber keine Partei sein werden. Sie ihrerseits hätten sich mehr zu verwundern, was gerade dermalen dergleichen Eingriffe in den Landfrieden hätten. Die katholischen Orte >"i^"' '"au sollte einander dergestalt nicht „schmtttzen"; wenn sie ihrerseits die ihren Religionsgcnossen iüi, ^^ädcu Bedrängnisse vorbringen wollten, so würden die Beschwerden Zürichs ein Schatten dagegen ^s.' ^ cvangelischeu Gesandten der das Nheinthal regierenden Orte stehen auf mW wollen die Sitzung ^ Zu - ^ Nachdem man etliche Tage nicht mehr insgesammt zusammen getreten war, verständigen ^ ^ unparteiischen Orte die acht das Rheinthal regierenden sich schließlich dahin, zum ^ Landvogts zu schreiten und einen Vergleich wo möglich zu Stande zu bringen; im Falle Be- 1216 August uud September 1641. denken sich erheben, alles den Herren und Obern zu referieren. Nuterdessen soll alle Exemtion und Procedur eingestellt bleiben, bis sich die Obrigkeiten mit einander vereinbart haben. sEs werden 1 Projccte zn einer Vereinbarung entworfen, welche aber alle dem einen oder dein andern.Thcile nicht l»> uchmbar erscheinen. Lucernerexcinplar.fi (S. u. Nheiuthal.) (S. u. Lauis.) (S. n. dris.) I»I». Schwhz eröffnet, dermalen und bei der Herbstzeit, da die Vichmürkte angehen, werde hie da Vieh von der Weide entführt, woraus ehrlichen Leuten viel Schaden widerfahre; man möchte deh,'^ überall an den Pässen uud Zollstättcn niemand mit Vieh ohne Paßzedel, in welchem angegeben sin ^ uud von wem es gekauft worden sei, passieren lassen. — Der Antrag wird in den Abschied genommen > ^ allen Landvögten deßwegen geschrieben, damit überall Fürsorge getroffen und wie vor einem Julst'^ Mandat publiciert werde. Basel und Appenzell werden gebeten, an gehörigen Orten ihrer NachbaN^ wiederum Warnungen ergehen zu lassen; ebendasselbe wird etlichen Landvögten befohlen, «v. ^ 'f und Glarus beklagen sich, daß zu Zürich für etliche Sachen der Zoll gesteigert worden sei. Die Geßuu schaft von Zürich verlangt, daß ihr diese Beschwerde schriftlich übergeben werde, weil sie nichts davon ^ «1,1. Von Schaffhausen wird abermals die Beschwerde vorgebracht, daß die Schiffe mit Salz und ckvm'U von Lindau nicht wie früher nach Schafshausen zu der gewöhnlichen Niederlage geführt, sondern unt^," zu Constanz ausgeladen werden, dafür aber doch der alte Schisflohn gefordert werde. Dem Landvogt des m^ thals wird daher befohlen, nach Lindau zu gehen, mit dem Commandanten und der Obrigkeit dascck'^, reden und ihnen vorzustellen, daß der Vorwand, man könne wegen der Soldaten auf Hohentwiel nickst passieren, nicht mehr zutreffe, da die coustanzischen Schiffe ohne Gefahr auf- und abwärts fahren, uud ersuchen, die Schiffe nach altem Herkommen bis in die Stadt Schaffhausen fahren zu lassen oder uössischen Schiffleuteu zu gestatten, Salz und Güter in Liudan abzuholen nnd in einer Fahrt nach ^ ^ Hausen zu fertigen. Dem kaiserlichen Residenten, Herrn von Schönau, wird deßhalb ein Memmstcck > geben und derselbe um seine guten Ofsicien ersucht, vv. Basel erklärt, daß es, weil von andern ^ der Eidgenossenschaft für die Ansprachen ihrer Burger auf die in der Eidgenossenschaft gelegenen (3^' ^ Prälaten von St. Blasien das Recht begehrt worden sei, nicht unterlasse, sich ebenfalls anzumelden. das eine namhafte Summe nebst Zinsen zu fordern hat, wofür ihm specisicierte Güter in der Eidg^.^, schaft verschrieben sind, kündigt ebenfalls an, dasselbe thun zu wollen. — Es wird wegen der eidgcimilld^. Ausprecher au den Prälaten geschrieben und derselbe ernstlich ermahnt, Satisfaction zu geben, da den rechtmäßigen Prätendenten, welche ihr Recht auf die eidgenössischen Güter haben, dasselbe nickst ^ ^ verweigern können. t'I'. Nnterwalden nid dem Keruwald und Schwhz beschweren sich über cine Zollliei^ zu Zug und begehren deren Aufhebung. — Zug entschuldigt sich damit, die Klage rühre von den H^ ^ her, welche eine Zeit lang die Güter in der Stadt Zug „verfactoriert" hätten. Auf Zürichs selbst^ ^ Begehren habe man Bnrger aus der Stadt hiezu ernannt, welche auch der Faktoren Lohn haben si'^ ^ Es wird für passend erachtet, daß dieser Mißverstand durch weitere Unterredung zwischen Zürich um ^ aufgehoben werden könne. KK'. Der Landschreiber des Thurgaus berichtet, daß von den Gewm. ^ der Stadt Constanz wegen der Ratification des Zvllvergleichs noch einige Schwierigkeiten gemacht Da dieselben wenig erhebliche Punkte betreffen, so schreibt man dem Obersten Keller nochmals uu^s ihn um die Ratification, auch den kaiserlichen Residenten, Herrn von Schönau, um seine gn^ ^ I»I». (S. u. Baden.) II. (S. u. Freie Aemter.) lilc. (S. u. Thurgau.) II. (S. u. Rhcinthu - August 1641. 1217 Verhandlungen der katholischen Orte. sS. u. Thurgau.) Nlan sehe auch im Abschnitte Hcn'schaftscmgclegcnhcitcin ,v. Art. 146. Abzug. im». „ 73- Verkauf von Gerichtsherrschafteu. in». Art. 143. Glaubcnssacheu. II. I»I».Art. 69. Anstände mit Bern, iii. Art. 139. Kriegssachen. «K. Art. 126. Verhältnis; zum Bischos von Como. I». Art. ISO. Jnstizsachen. »ZH. Art. 334. Geistliche Orden, Klöster. ^"sschaft Thiirgail. Nheinthal. .s'"lt Baden. ^»gtei Frxjx Uemtce. Vogtcicn übcrh. ^"Mei Sanis. °Stei Mendris. , NN aus dem Lucernercremplar. Art. S9S. Locales. „ 438. Gotteshäuser, Klöster. Art. 7ö. Abzug. Art. 124. Jnstizsachen. WAG. ^'Handlungen der evangelischen Orte unter sich und init Freiburg und Svlvthurn während der geineineidgenössischen Tagsatzung zu « Baden. iin Angnst. StnntSarchw Zürich. »05t. XII. 149. tili. SIS. Gesandtschaft Zürichs ist wie die der andern Orte hauptsächlich wegen des bnrgundischen Gele» ^ ""s die allgemeine Tagsatzung abgesandt worden, hat aber von ihrer Obrigkeit neuen Befehl erhal- Eba^^ der Jmproccdnren, welche seit letzter Jahrrechnnng durch den Landvogt Belmont gegen etliche z»r /^ b^e im Nheinthal Verübt worden sind, und der Strafen, welche er über solche verhängt hat, welche ^"Hellsehen Religion übergetreten oder gemischte Ehen eingegangen sind. Es werden von Zürich meh- berichtet. Seine Gesandten fügen bei, sie hätten Befehl erhalten, mit den fünf katholischen ^lte» Staudessachen zu behandeln, bis sich dieselben für gebührende Haltung des Landfriedens erklärt können nicht einsehen, warum über den Frieden einer benachbarten auswärtigen Provinz solle »»^ ^ werden, während im eigenen Land der Friede gebrochen werde. — Die Gesandten von Glarns sih. "^errhvden, in Betreff dieser Sache noch nicht instruiert, erklären, daß sie Zürich behülflich i». ^ Folge dessen richtet Zürich an die Gesandten der fünf uninteressierten Orte ein Schreiben, ^ dieselben ersucht, sie möchten die katholischen Orte dazu bestimmen, die Exemtion einzu- ^ ^ Erklärung zu geben, widrigenfalls es dieselben auffordere, Zürich das eidgenössische Sollte auch das abgeschlagen werden, so trage Zürich Bedenken, neben den fünf katho- »»l> ^.^en zu sitzen, wenn vorher andere Standessachen zur Verhandlung kommen sollten. Bern, Basel 7^Mausen rathen Zürich in einem Schreiben ab, von den Verhandlungen der Standcssachen sich ^ Drehen, und machen aus die schlimmen Cvnsequenzen davon aufmerksam. Die fünf uninteressierten he» nun den Vorschlag, es sollen sofort die gemeinen Sachen zur Behandlung kommen, und spre- de» ^ Hnffmmg aus, daß innerhalb zweier Monate die regierenden Orte sich freundlich vergleichen oder ^üi ^ den Bünden und Verträgen austragen werden; inzwischen soll jede Exemtion eingestellt ^gc» ^ evangelischen regierenden Orte nehmen diesen Vorschlag an. Katholischerseits wird vorge- ' 'weh Behandlung des Hauptgeschäfts zum Verhör des Landvogts zu schreiten; zeigen sich Bedenken, 153 1218 August 1641. den Obrigkeiten dieselben vorzulegen und bis zu deren Entschluß die Exccntion einzustellen, aber Termin dafür festzusetzen. Hingegen ersucht der spanische Ambassador Saavedra die zürcherischen Geia>» ^ die burgundischen Angelegenheiten wegen der rheinthalischen nicht zurückzustellen, um dadurch die Sach^ ^ dem Kaiser, bei Spanien und dem Reichstag nicht suspect zu machen, als ob damit die Hintertreibt»»^ Behandlung der burgnndischen Sache gesucht würde. — Nach verschiedenen Verhandlungen wird c>»^ unter Mitwirkung der fünf unparteiischen Orte von beiden Theilen der das Nheinthal regierende» - ^ ein Vorschlag angenommen, welcher dem zuletzt aufgeführten gleich ist, ausgenommen in Beziehung ^ Termin, welchen zu bestimmen in diesem Vorschlage den Obrigkeiten anheimgestcllt wird. Was wcitü ^ diesem Geschüft verhandelt worden ist, enthält der allgemeine Abschied. Schließlich ersuchen Zürich, und Appenzell die Städte Bern, Basel und Schaffhanscn eid- und religionSgenössisch, ihnen, falls dic l" ^ stischcn Orte sich nicht zu der Gebühr bequemen wollten, nach Kräften zu helfen, damit so viel bidcrbe evangelische Unterthanen in den gemeinen Heerschaften von solchem Zwang errettet und bc> Seelenfreihcit erhalten werden. I». 1) Da dic fünf Orte sammt Junerrhvden ihren Abschied, die burg»»^. Angelegenheit betreffend, dem französischen Gesandten, zugeschickt und anch dem Kaiser für sich geschrieben haben, so errichten die übrigen acht Orte ebenfalls einen Abschied und lassen selbigc» einem Schreiben an den König dem französischen Gesandten zustellen, des Inhalts, daß man die Scn'h^ der Ambassador sich in keine Berathung habe einlassen wollen, weil er die Beglaubigungsscksckeiben dra's nicht genügend gefunden, sechs Monate lang ruhen lassen solle, die Feindseligkeiten in dieser ^ gestellt bleiben und die noch mangelnden Schriften beigebracht werden sollen. Falls durch dieses ein Waffenstillstand nicht erhältlich wäre, so konnte wegen dieses und anderer Geschäfte von zwti ^ Orten eine Gesandtschaft an den König geschickt werden, wie dieß auch die bnrgundischen Abgesa»^^. gelegentlich begehren. 2) In derselben acht Orte Namen werden zwei andere Schreiben aufgesetzt, an den König von Frankreich, das andere an die in dessen Dienst befindlichen Obersten und Hcw^ ^ Ob dic Ausfertigung geschehen solle oder nicht, darüber sollen sich die Orte binnen drei Wochen erklären. In dem einen wird der König ersucht, das eidgenössische Kriegsvolk nicht den Bündnisse'» s' ^ offensiv zu gebrauchen; in dem andern werden dessen Obersten und Hauptlcute crmahnt, sich nicht A Bestimmungen der Bünde und ihre Instructionen gebrauchen zu lassen. 3) Schließlich wird Zürich ^ die Antworten auf die Schreiben des Kaisers und der Neichsversammlung, da die fünf Orte und V ^ rhvden die ihrigen bereits ausgefertigt haben, so bald als möglich auszufertigen. «. Da Oberst Freiburg, der etliche Mal als Gesandter zu Baden gebraucht worden ist, noch in kaiserlichen Psti^^ soll, wie er denn stracks von dieser Tagsatzung nach Negensburg verreist ist, so wird die Fvag^ Abschied genommen, ob eine solche Person in einer gemeineidgenössischen Versammlung, wo von dc- ^ und anderer hohen Potentaten Interessen verhandelt wird, könne geduldet werden. Es wird passend u« ^ daß Bern, wenn künftig wieder eine Tagsatzung bevorstehe, etwa einem bekannten Herrn zu z>" wegen schreibe. «I. Berit berichtet, in seinem Gebiete seien die Necruten oder das besondere Ergänzung der verminderten Compagnieen insgemein verboten. Wenn jedoch ein Hauptmann Necruten bedürfe, sei ihm gestattet, vor Rath darum anzuhalten, worauf je nach den Umständen ligung erfolgen werde oder nicht. Es wird auch beigefügt, bisweilen »verde eine auf 200 Man» Compagnic bis auf 300 verstärkt, was nicht wohl zulässig sei, weil man so von seinem Volke entblM ^ ^ und weil solches der alten Form der Werbungen zuwiderlaufe. Anders verhalte es sich, wen» I August 1641. 1249 . L-d..,.:i. 7 ... bet>i> ^ ^urch Krieg, Krankheiten u. s. w. Verlust erlitteu habe uud eiu Haiiptmann etwa 10 bis 20 Mann ^ «. Syudic Godefroi uud Rathsherr Pietet vvu Ge>if eröffnen den vier evangelischen Städten, ^iVtcn Befehl vor allgemeiner Versammlung der XIII Orte die Aufnahme Genfs in den eidgenössischen "^^hzusuchen. Man räth ihnen ab, ihr Ansuchen bei den dermaligeu Zeiten vorzubringen, mit dem 7^wchen, ihres Anliegens bei jeder günstigen Gelegenheit eingedenk zu sein, wie dann nachher bei Anlast der Instanz vvr den XIII Orten Genfs gedacht wird. Die Ansicht der katholischen Orte, denen in den bur- ^ Vhen Angelegenheiten nicht genug gethan worden ist, gehe blos dahin, dast man, wenn man aller w die Grenzen schlitze, Gens auch mit einschlichen werde, l'. In Beziehung auf die „bewustte Handlung Genf und Herren Morlot" wird verabschiedet, die von beiden Theilen überreichten Deduetioncn Mx,. ^ ^ Obrigkeiteil der vier Städte mitgetheilt werden, welche jenen ihr Gutachten darüber eröffnen Es wird der Wunsch ausgesprochen, daß es für die evangelische Eidgenossenschaft rühmlich deil Festtagen und was dergleichen so dem Aergerniß nnd der Übeln »l^'.^dn sie sich in den Eeremonialien beim Abendmahl, der Taufe, de "Äcd^ ""6^'lchc Gewohnheiten habe, conformierte, indem st l>'t leiten der Papisten abgeholfen werden könnte. — Es wird eine solche Uebereinstimmnng tistq -' erachtet und der Antrag in den Abschied genommen. Z». Dein Doetor Harscher hatte Weibes ivegen, die einePapistin lvar und sich bisher nicht zu der reformierten Religion bequemen sj»t ' .^üe aeadeinische Stelle und sein Wartgeld entzogeil. Alis dessen Anhalten wird ihm an Basel ein ^..^^>^sthreiben bewilligt des Inhalts, es möchte Misde walten lassen und ihm seine Stelle und sein >lsc>i^ ^^uieren und seines WeibeS halber, besonders wegen der Kinder, Geduld tragen, js. Schaffst ^ucht Zürich, die Stadt Stein dahin zu bewegen, daß sie ihr Zollwesen beim Alten verbleiben pichen ersucht es dasselbe, seinen Zoll nicht zu erhöhen, wie seit einem Jahr geschehen sein solle. , ,,7 Gesandtschast antwortet, von einer Zollsteigerung weder zu Zürich noch in Stein sei ihr etwas be- Schaffhausm möchte seine Beschwerden speeificiert mittheilen. K. Zürich nnd Schaffhausen setzen ? ^ andelsingischen Reugrüts eine Besprechung zu Zürich auf den 20. September an. (Dieser Tag -u?" Vvu Schaffhausen wieder abgeschrieben worden.) S. Schaffhausen bemerkt. Zürich, dast wegen >» """g der Früchte aus dem Lande alleS Getreide in Aufschlag komme und zu besorgen sei, dast die Zürichs künftig in Schaffhausen nur kümmerlich einkaufen könnten; Zürich möchte also für st»"'"whanen i.l selbiger Gegend etwa nach Andclsingen Getreide führen lagen. Zürichs Gesandtschaft ^ Antrag in den Abschied. (S.' u. Rheinthal.) (S. u. Thurgau.) «». Dem Herrn wird Behufs seiner mit der Herrschaft Venedig bevorstehenden Tractate in der vier evangelffchen ^7^'nen ">i Abschied betvilligt und namentlich darein gesetzt, dast er Generaldirector der Fvrufica-' evangelischen Städte in der Eidgenossenschaft gewesen sei. Basel bittet für seinen Burger ^ Zeiminv wiederum um Jntercession bei der Herrschaft Venedig. Zürich, der Anpcht, daß ein " fachten tverde, nimnit das Gesuch in den Abschied. ^ Man sehe a»ch i>n Abschnitte HcccsckastSanqclegciihcltenc Tlnirqa». i«. Act. 317. Rcligionssachm, Kicchliches. Ncl. 157. VocaleS. 1220 August, September und October 1641. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1941, 27. August. LandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Kaspar Nvmanus Trogcr, Ritter, Alt-Landammann; Johann Striker, Schwyz. Sebastian Abybcrg, Alt-Landammann; Johann Melchior Büeler, Statthalter; Ausdermaur, Alt-Statthalter und Landshauptmann; Leonhard Schorno, des Raths. Nidwalde», Leu, Ritter, Landanunann; Arnold Stultz, Statthalter. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnhcitcn: Vohtci Bcllcnz :c. »—«I. Art. 1070—1073. Confereirz von Bern und Freibuvg. Mnrten (?)» 1941, nach den, 12. September. Staatsarchiv Vcrir. Justructioiicichuch II, S.tKZ. Gesandte: Bern. Johannes Haller, Alt-Bauherr; David Müller, beide des Raths; Daniel Me>^' Landvogt von Nomainmotier. Frciburg. (Nicht angegeben.) , Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Die Gegenstände der Verhandlung sehe man im AbsaM Hcrrschaftsangelcgenhcitcn: Vogtci Mnrtcu, Art. 410-4,4. sss. Conferenz der V katholischen Orte nebst Solvthurn. Lncern. 1941, 29. und 39. October. Staatsarchiv Lucern. Absch, 4c anno UNI. Bd. XXXl, koi, WS. .Vit 't r?leck^ Gesandte: Lucern. Jost Birchcr, Ritter, Schultheiß und Stadthailptmann; Ritter, Statthalter und Pannerherr; Johann An der Allmend, Baumeister; Ludwig Meyer, ^ meister. Uri. Johann Jakob Tanncr, Ritter, Landammann; Johann Heinrich Zum Alt-Landammann. Schwyz. Diethelm Schorno, Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Statthalter. Untcrwaldeu. Johann Jmfeld, Landammann und Landshanptmann, vo» Kaspar Leu, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Anuna»"' Heinrich, Alt-Ammann. Solothurn. Mauriz Wagner, Altrath und Scckelmeister. , Veranlassung zu dieser Conferenz waren die Klagen der Landvögte im Nheinthal über Zürichs Benehmen den Katholischen gegenüber und einzelne die Grafschaft Baden ^ gleicher Art. !». (S. u. Nheinthal.) 1», v. (S. u. Thurgau.) «i. 1) Es lvird die Antwort das jüngst von Baden aus im Namen von Lucern, Schwyz, Unterwalden, Zug und Appens " October 1641. 1221 ^geschickte Schreiben verlesen, in welchem der Kaiser seine Befriedigung über den Beschluß der Zurückbe- uchlng des eidgenössischen Kriegsvolkes aus Frankreich ausdrückt und diese Orte ersucht, auch die übrigen sür diesen Beschluß zu gewinnen. 2) Ferner wird ein Schreiben des spanischen Ambassadors Casati verlesen, worin derselbe die Gesandten ermahnt, die Anwendung derjenigen Mittel eintreten zu lassen, über welche die Mehrzahl der mit Spanien verbündeten Orte zu Baden erklärt habe, und das eidgenössische Volk Zurückzurufen. 3) Drittens tritt Vigier, der königliche Secretarius und Dolmetscher, mit einem andern Abgebeten vor die Versammlung und eröffnet im Namen des französischen Ambassadors erstens auf die von Burgundern vorgebrachten Klagen, die Franzosen hätten ihnen einige Schlösser zerstört, daß dieselben begen ihr zu Baden gegebenes Wort in Frankreich mehrere Dörfer verbrannt hätten. In Betreff der in bus Schloß Delsberg gelegten Salvagarde erklärt er, daß der König dieß übel aufnehmen werde, da das schloß unter seiner Protection stehe; man möchte dieselbe zurückziehen, widrigenfalls der Bischof darunter ZU leiden haben würde. Uebrigcns sei dein Bischof sein ganzes Einkommen mit Ausnahme der Eisenschmclze Mtuiert worden; zwei Schlösser seien wieder in seinem Besitze, und daß auch das dritte wieder in seinen ^>itz komme, dafür werde der Ambassador sein Möglichstes thun. Endlich stellt derselbe die Suspension ^ Waffen, die völlige Zufriedenstellung des Bischofs von Basel und die Bezahlung einer Pension und der Berdienstgelder in nahe Aussicht. Dem französischen Ambassador wird geantwortet, daß man die Salvagarde allein zu dem Zwecke nach Delsberg verlegt habe, um den Streifzügcn der Burgunder in die bischöf- Lande und auch den Feindseligkeiten anderer kriegführenden Parteien zu begegnen. Sollte der Ambassador hinlängliche Versicherung für das Aushören aller künftigen Belästigungen geben können, wenn die salvagarde zurückgezogen werde, so würden die Herren und Obern sich wohl zur Zurückziehung verstehen, bothurn wird ersucht, davon dem Bischof und Freiburg Kenntniß zu geben, und was vom französischen ^abassador oder anderswoher an dasselbe deßwegen gelangen werde, Lucern mitzutheilen. Auf die Ausrage Gesandtschaft Solothurns, wessen sich ihre Herren und Obern von den Orten zu versehen haben, wenn Salvagarde zu Delsberg „ein Affront oder Unfug" begegnen sollte, verweist man dieselbe auf die schon Zu wiederholten Malen gegebenen Erklärungen. Eine Verstärkung der Salvagarde durch einen Mann aus Wde»l der verbündeten Orte wird nicht für nothwcndig erachtet. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob '"cht die Orte selbst Frankreich die Mittel zur Verheerung der Freigrafschaft Burgund dadurch in die Hand lieben hätten, daß sie ihr Kriegsvolk in Frankreich lassen. Da man aber dermalen die Gelegenheit zur Eröff- """g der obrigkeitlichen Erklärung wegen dieses Kriegsvolkes nicht für Passend erachtet, so wird es dem blieben eines jeden Ortes anheimgestellt, sein Gutachten darüber Lncern mitzutheilen. — Die Schreiben Kaisers und des Grafen Casati werden zu Händen der Obrigkeiten in den Abschied genommen. «. (S. Baden.) t. Der Nuntius giebt den Gesandten in einem Schreiben Kenntniß von dem Kriege, welchen ^ Papst gegen den Herzog von Parma begonnen hat. zx. Solothurn trägt darauf an, Zürich anzu- "'"hnen, daß es die zwei an die Obersten und Hauptleute in Frankreich jüngst zn Baden dceretierten Schrci- beförderlichst abgehen lasse. Es erheben sich dagegen einige Bedenken, weil etliche Orte in ihren Er- ^"rungen weiter gegangen seien und es denselben anheimgcstellt worden sei, diese Erklärungen unter ihrem ^""wn abgehen zu lasse». Ii. (S. u. Thurgau.) i. It. (S. u. Baden.) I. (S. u. Mendris.) ,»». Es ^rd Snpplication eingelegt, die Gesandten möchten durch ihre Vermittlung dahin wirken, daß der ^'Zurichtenden Post aus Jtalieu Vorschub durch die Orte geleistet werde. Man zweifelt nicht daran, daß ^ Herren und Obern durch ihre eigenen Lande derselben Paß und Repaß gestatten werden. Ii: Betreff 1222 November 1641. des Begehreiis, das an den König von Frankreich gestellt wird (der Inhalt ist nicht angegeben), sich zu schließen haben die Gesandten keine Vollmacht. Zi.. Der Nuntius läßt ein von zwei Beilagen begleitete? Schreiben einlegen, in welchem er nachweist, daß die Ausübung der Gerechtigkeit und der Gewalt vo» Seite der Kirche nichts Neues sei, und daß er nach der Instruction seines Vorfahrs gehandelt habe; daß er die über den erwählten Landvogt zu Einsiedeln, Leonhard Schorer, verhängte Excommunicatiou uw zwei Monate zurückstellen wolle ounr roinoicköntiu ox nuno pro tuno, damit unterdessen ein Vergleich angebahnt werden könne. (Das eine dieser Begleitschreiben enthält einen „Extract der underscheidlichen vilegicn und Indulten, auß welchen das Gotshuß Einsidlen sine Gerächtigkeiten von Gehstlicher Obrigke'l anzubringen und zu schützen volmächtig, nicht neüwes z>l shn erschint", das andere das letzte Schreiben de? abtretenden Nuntius Scotti wegen dieses Streites.) Die Gesandten von Schwhz verlassen, ehe diese Sch^u ben verlesen lverden, die Sitzung und protestieren/') Die Gesandten halten es unter solchen Umständen ß" das Beste, daß die schon srüher beschlossene Gesandtschaft von Lucern, Uri und Zug beförderlichst abgeordnet werde, um eine freundliche Accommodation herbeizuführen. Man sehe auch iin Abschnitte Hcrrschastsangclegcnhcitcn: Laildgrafschaft Thurga». I». Art. 348. Religionssachen, Kirchliches. II. Art. 147. Abzug. «. „ L09. Loealcs. Landbogtet Rlicinthal. i». Art. 144. GlanbcnSsachen, Kirchliches. Grafschaft Baden» hinreichende Versicherung und sieht man die Verwirklichung dessen, wofür man schon oft vertröste worden ist, so wird auch vernünftiger Weise von Seite der Orte eine solche Erklärung gegeben wei'd^' „die vor allen unfern Stünden bestehen und haften möge". Die Gesandten Lucerns lassen sich dahin nehmen, daß ihre Herren und Obern es nicht für anständig erachten, einen andern Befehl nach Solothn"' zu geben, als blos das Begehren des Ambassadors anzuhören. Was aber zum Besten Burgunds und ^ Bischofs von Basel zur Sprache kommen wird, werden sie bestmöglichst unterstützen. U. Der Nunü^ Scotti zeigt seine Beförderung an die Negierung der March an und versichert die Orte seiner fortgesiist^ Affection. Beantwortung und Gratulationsschreiben durch Lucern. I». (S. u. Bellenz :c.) » ^ Lauis.) It. (S. u. Freie Aemter.) I. (S. u. Bellenz zc.) »». Der Nuntius beklagt sich in ei»^ Schreiben, daß Obwalden dem Hauptmann Müller zugelassen habe, eine Compagnie „aufzubrechen", selbige zum Nachtheil des apostolischen Stuhles nach Italien zu führen; ferner, daß in den Nogteien Ba und Thurgau sich eine Person befinde, welche zu ebendemselben Zwecke Soldaten werbe; die Obrigka^ möchten gegen dergleichen Personen mit ernster Strafe einschreiten. Obwalden läßt man durch seü^ sandten bitten, den Hauptmann Müller von seinein Vorhaben abzumahnen; den Landvögten der Grafb^ Baden und des Thurgaus wird befohlen, keine Werbungen, unter was für einein Vorwand sie bctni! würden, zuzulassen. Der Nuntius wird von diesem Beschlüsse in Kenntniß gesetzt, i». Die ^ der im Namen der katholischen Orte an das Gotteshaus Eiusiedeln und nach Schwyz abgegangenen sandtschaft wird verschoben, der Nuntius gebeten, einstweilen mit aller Exemtion inne zu halten. 3"^^ wird für zweckmäßig erachtet, auch die übrigen katholischen Orte von der Sache in Kenntniß zu setzen, da in Solothurn eine freundliche Besprechung stattfinden könne. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclegcnhcitcn: Landlsraffchaft Tliimzan. !».. Act. 510. Locales. «. Art. 148. Abzug. Grafschaft Baden. I». Art. 5t). Straßen. . Staatsarchiv Luccrn. Absch. Zum Brunnen, Alt-Landan.n.ann; Kaspar Nomanus -vrogcr, Landammann, van. Jakeb Stricker Statthalter Schwyz. Dicthelm Schorns, Landammann; Jtal Rcding, Alt-Landammann; H-ns Kaspar ^Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Michael Schorns, Landvogt. Unterwalden. Hans ^"Ad, Landammann; Heinrich Bücher, Seckelmeister; Wolfgang W.rtz, Land, chrc.ber, von Obwalden. ^ < .... ^i'tsmlomäus Odermatt, Alt-Landaminann, von Nidwaldcn. Z u g. r Leu, Rckter, Landammann, ^ Schbn Venner. Glarus. Hans Heinrich Znrlanben, Anunann; Beat N^er, . ^ Wc.ch, Bernhard Brand, beide des Wr, Landammann; Kaspar Kuechl., ^laus Meyer, des Raths. Solothnrn, ths. Freiburg. Hans Damel von Me Johann Schwaller, Venncr; ^onynms Wallier, Schulthc.tz; ^o)ann ^ ' Ziegler, Seckelmeister; Stephan Spleiß, Lm.dmnm-m, vm. Swd«^ Zlmb-ss-d-.'. S°n« »-» E.dgenv,.,che Begrüßung. - ansehnlichen Ausschuß von jedem Orte freundlrch be- ^ Tagsatzung ausgeschneben ba - ^ begleiten — Derselbe hält nach Ueberreichnng eines -m«. Wlb-m» v°» " ° ^ zz„rz.md -n.g-- ... ^^e.. ^ I'"/' , . ,, ^'"6^ auf das Schreiben, welches Zürich, Bern, Glarus, Basel, Frciburg, Solothnrn, ^»deZ ^ ^^^^uscn und Appenzell von letzter Tagsatzuug zu Baden ans an denselben um Erhaltung eines Waffenstill- sj ' ^ w der Freigrafschaft Burgund gerichtet haben. Die Antwort enthält die Zusage eines Waffenstill- "Ul.dxz - ' - ............. ^»ii ' "^oich die Vnrgunder seit der letzten Tagsatznng sich wieder Feindseligkeiten hätten zu Schulden e>. . - lassen. «. Es ivird ein Schreiben des Bischofs von Basel verlesen, worin derselbe bittet, daß man /" Z" seiner Restitution behülstich sein mochte; desgleichen ein Schreiben vom Gubernator und Parlament ^e, worin diese ihr Land den Orten empfehlen. «I. Zürich, Bern, Lncern, Nri, Schwyz, Unterwalden ^>n Wald Zug, Basel, Freibnrg, Schaffhausen und Appenzell-Jnnerrhodcn nehmen das vom franzö- Gesandten gestellte Beehren eines Aufbruchs von 6000 Mann ack rokm-snckun. in der Meinung, ^ Obrigkeiten, jede für sich, ohne eine Tagsatzung abzuwarten, sich erklären werden. Unterwalde., ob ^ Wald willigt ohne Weiteres dem Bunde gemäß ein, GlarnS, Appenzell-Anßerrhoden und Solothnrn v ^». Vorbehalt, daß die bnrgnndische Neutralität wieder hergestellt und den Obrigkeiten und Privaten ° Lehmden Gelder bezahl, werden, v. Die verordneten Ausschüsse sollen nach gebührender Dank- von dem französischen A.nbassador zu erfahren suchen, wann der Waffenstillstand f-ir Burgund . wie lange er danern und ob inzwischen die Tractation über die Neutralität ihren Fortgang haben l> Ferner erhalten die Ausschüsse den Auftrag, die völlige Restitution des Bi,cho,s von Ba,el zu °>Men und die Klagen der eidgenössischen Kaufleute in Fraukreich, daß neuerdings eine Contribution an- Ä? ""d die Zölle zu Lyon und anderswo gesteigert worden seien, de». A.nbassador u.itzutheilen mit der tz U'n Abhülfe -x. Zürich zeigt an, daß die auf letzter Tagsatzung gut befundenen Schreiben an den ^„Frankreich sowie au'die Obersten und Hauptleute wegen des Gebrauches des eidgenössischen 1226 Deccmber 1641. Kriegsvolkes außerhalb Frankreichs expediert worden seien. I». Der französische Ainbassador soll ersucht den, bei Hof dahin zu wirken, daß die Bezahlung der Regimenter mit mehr Gewissenhaftigkeit geschehe daß die ausstehenden Pensionen, Contracte, Fried- und Vereinignngsgelder, wenn nicht ganz, so doch ^ weise entrichtet werden. Man soll ferner von dem Ambassadvr zu vernehmen suchen, warum die ba ^ Vundcsernenernng versprochenen 466,666 Kronen so lange nicht entrichtet werden. — Es wird auch die Ä»N geäußert, man sollte, falls der Aufbruch bewilligt würde, bei dem Ainbassador um Erhöhung des Soldes die neuen Obersten und Hauptleute anhalten. Es wird aber im Hinblick auf frühere Fälle ^ diesen den Abschluß der Capitulationcu mit dem Ambassador zu überlassen. 5. Der Ainbassador den Ausschüssen, er bedauere, daß man den Aufbruch nicht ohne Weiteres bewilligt habe; es werde das st» Credit bei Hofe schaden und ihn untauglich zum Dienste des Königs machen, sowie den Eidgenossen nützliche zu leisten. Was den Anfang des Waffenstillstandes betreffe, so werde derselbe entweder von der Expedits ^ Schreibens, welches die acht Orte an den König gerichtet haben, oder von dem Datum der königlichen Ä» an gerechnet werden. Weil der König den Waffenstillstand von der Willfahrung des Aufbruchs mache, sei zu hoffen, daß er sich auch zur Wicderaufrichtuug der Neutralität Burgunds verstehen Dem Bischof von Basel seien von den begehrten drei Schlössern zwei restituiert, das Einkommen völlig ^ abfolgt und für die Eisenschmiede das augeboten worden, was früher die Admvdiatoren jährlich davo» richtet hätten. Die Cvntribution werde den Unterthanen unter obwaltenden Umständen schwerlich werden. In Bezug auf die Zollsteigerung, die Erlegung der Pensionen u. s. w. macht der Ainbassador läufig auf die große Last aufmerksam, welche die Erhaltung so vieler Armeen dem König auferlege, aber seine guten Dienste, um die Befriedigung der Ansprüche der Orte herbeizuführen. Ir. Man läßt de»' bassador mittheilen, daß der Waffenstillstand anfangen solle, sobald die Bewilligung des Aufbruchs von ^ oder den meisten Orten zu Solothurn eingelangt sei, worauf mau den Burgundern davon durch eigenen Boten Kenntniß geben werde. Damit der Krone Frankreich von Seiten Burgunds kein gegeben werde und die Hoffnung zu Wiederherstellung der Neutralität sich nicht zerschlage, wird a» Gubernatvr und das Parlament zu Düle nachdrücklich geschrieben, .sie möchten alle Feindseligkeiten^^. Frankreich, das Bisthum Basel, das Elsaß, Sundgau und andere benachbarte Länder alles Zusagen. I. Etliche Orte deuten darauf hin, daß die eidgenössischen Völker in des Königs Diensten du zen Frankreichs überschritten, an die Bestimmungen des Bündnisses sich nicht gehalten, ihren 6id ^ beobachtet und darum sträflich gehandelt hätten; andere interpretieren die Sache milder. — Einhe^ , beschlossen, dieß in den Abschied zu setzen, damit die Obrigkeiten darüber nachdenken und ihre auf nächste Tagsatzung deßhalb instruieren können und endlich der Verbitterung und der Übeln ^ ein Ziel gesetzt werde, n». (S. u. Vier cnnetbirg. Vogteien übcrh.) i», «. (S. u. Luggarus,) V' bittet um ein Jntercessionsschreiben an den Gubernator von Burgund für seinen Bürger Onofrio - dessen Eisenschmiedcverwalter zu Sagey, Christoph Stoffel, sammt seinen Arbeitern von den Jurist einige Zeit her viel Ungemach erlitten habe. Dem Ansuchen wird willfahrt. Solothurn ^ mals um ein Schreiben an den Prälaten zu St. Blasien für seine Burger Junker Hauptmann I» von Noll und Mithaften, wegen ihrer Forderungen fiir geliehenes Geld. Dasselbe Ansuchen F Lucern und andere Orte für die Ihrigen. — Es wird nochmals ein nachdrückliches MahnungsjcP^ ^ den Prälaten erlassen, in welchem ihm angedeutet wird, daß man, wenn nicht Bezahlung erfolge, ' in der Eidgenossenschaft liegenden Güter greifen und. dein Recht seinen Lauf lassen werde. December 1641. 1227 Verhandlungen der katholischen Orte. > In Folge eines Schreibens des Bischofs von Basel an die mit ihm verbündeten Orte bcräth man ^ wie man demselben zu seiner völligen Restitution und der durch sie französischen Minister ihm so oft stprochem>„ Zufriedenstellung verhelfen könnte. Man sieht ein wirksames Mittel zur Erreichung dieses "eckes in der Absendung einer qualificierten Person an den König von Frankreich, um denselben von ^^6nd der Sache und von dem ungeueigten Willen des Gubernators von Breisach, von Erlach, gegen " Bischof und die katholischen Orte in Kcnntniß zu setzen. Weil aber die Mehrzahl der Gesandten dafür ohne '^'uction ist, wird dieser Vorschlag in den Abschied genommen. Hingegen wird der AiNbassador noch- l»ii^ "uen Ausschuß ersucht, zu Gunsten des Bischofs seine Officicn bestmöglichst eintreten zu lassen euien Courier aus seinem Hofgesinde mit bester Empfehlung an den Hof abzusenden. Der Ambassadvr dem Ausschusse alle Willfährigkeit zu. «. Daß der Mißverstand, welcher sich wegen der Abführung ^'^dagardc von Delsberg zwischen Lucern und Svlothurn erhoben hat, beigelegt ist, wird zu beider h / Entschuldigung dem Abschiede beigesetzt, t. Ein jeder Gesandte wird seinen Herreil und Obern zu ^'^en, daß der Alt-Großweibcl Urs Rudolf zu Solothurn, welcher 1626 von den sieben katholi- ^eten als Courier nach Rom geschickt worden war, die Orte, welche an seine 36 Dublonen betragen- ^ Reisekosten ihre Quoten noch nicht bezahlt haben, um die Bezahlung bittet. K». Die Gesandteil von werden ersticht, den spallischen Ambassador anzugchen, dahin zu wirken, daß der Köllig eine hinrci- ^ ' e'Vollmacht ausstelle, damit der burguudische Neutralitätstractat nicht länger hinausgeschoben werde. Nuntius richtet ein Schreiben an die Gesandten, in welchem er sie darauf aufmerksam macht, daß Monate, um welche er die Excomnluuication des Vogts von Eiusicdclu zurückgestellt habe, bald H stien, und fügt zugleich die Privilegien und Indulte bei, welche dem Gotteshaus Einsiedeln die l!a geben, wegen seiner Gerechtigkeiten sich an die geistliche Obrigkeit zu' wenden. Ferner berichtet IG Dalmer ausführlich über seine Mission nach Einsiedeln und nach Schwhz; vorher vcr- U)c> ^ Gesandtschaft von Schwhz die Sitzung. Man beschließt, diese Sache auf der nächsten katholi- " Eimsen,^ einläßlich zu debattieren, nach Mitteln sich umzusehen, wie die Verbitterung gehoben lind Tzu Anhörnng der Vorschläge für Pacification disponiert werden könnte. Damit Freiburg und deil Stand der Sache kennen lernen, soll Lucern ihnen eine Abschrift von Ammann Zurlaubens ^'^ug entworfenem Project zusenden. Der Nuntius wird ersucht, den Termin, mit welchem die Excom- ^ Nation des Landvogts in Kraft treten soll, den Gesandteil zu Ehren noch weiter hinauszuschieben. Aa eilnetb. Vogteien übcrh.) x. Der Abt von Einsicdeln briilgt in eiilem Schreiben neue gegen Schwhz vor. Es wird ihm geantwortet, daß nächstens eine katholische Conferenz stattfinden auf welcher diese Sache einläßlich werde besprocheil werden. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelegcnhcitcn: °""etliirg. Aogtcicn iibcrh. II». Alt. 7«z. Handel und Verkehr. Art. 127. Vcrhältniß zum Bischof von Como. LuWarils. II. Art. 40. Verwaltung im Allgemeinen. «. Art. so. Justizsachcn. ^ ans dem Luccrncrcremplar. 1228 Deccmber 1641 und Januar 1642. V«4. Conferenz von Uri, Schlvyz nnd Nidlvalden. Vrnnncn. 1641, 10. Deccmber. Laildcsarchlv Ssiwvz. Gesandte. (Nicht angegeben.) Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnheitcn: Boglci Belle»; :c. »», l». Art. 1079, 1080. svs. Conferenz von Uri, Echtvyz und Nidtvalden. Brunnc». 1041, 17. bis 10. Deccmber. -b'andcsarchiv Nldwaldc». ., Gesandte: Uri. Johann Jakob Tanner, Ritter, Landammann; Karl Emanuel von Noll, Alt--La> ammann und Pannerherr; Karl Jauch, des Raths; Johann Franz Im Hof, Landschreiber. SclZM' Diethclm Schorno, Landainmann; Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Sebastian AbP^'^ Alt-Landammann; Jtal Neding, Alt-Landammann und Pannerherr; Johann Melchior Bnelcr, Statthal^ Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Gilg Ausdermanr, Alt-Statthalter und Hauptmann; Johann Nigert, Alt-Statthalter; Melchior Beeler, Seckelmeistcr; Michael Schorno, alle ^ Raths. Nidwalden. Kaspar Leu, Ritter, Landammann und Landshanptmann; Bartholo»w Odermatt, Alt-Landammann; Arnold Stultz, Statthalter; Jost Lussi, des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten! Vogtci Bellen; :c. 1». Art. I0S1, 1082. SS«. Mnnzconferenz von Bern, Freiburg nnd Svlvthurn. Bcrn. 1042, 27. Januar (17. a K ). Staatsarchiv Bor«. Allgemeine Cidginössischc Biichcr. Bd. (l. S. 112S. Gesandte. (Nicht angegeben.) Nach der eidgenössischen Begrüßung beschwert sich Bern, daß Solvthnrn nnd Freiburg entgegen ^ allgemeinen und Confcrenzabschieden neue Handmünzen prägen, indem gute Silbersorten in den worfen llnd geringhaltige Münzen daraus gemacht werden, während Bern sich streng an die Abschied ^ Es sei zwar nicht der Ansicht, daß die Münzen gänzlich geschlossen sein sollen, wenn nur nicht ^ Handmünzcn geprägt, sondern aus den ausgewechselten leichten Sorten andere gute silberne Pfenninge gel ^ gen werden. Bern werde seine Münze nur mit Zustimmung der beiden andern Orten öffnen und be- ^ die leichten Sorten dem Verkehr zu entziehen und dafür gutes Geld zu prägen. Hesingens bestehe bei die Verordnung, daß alles bei dem Gewichte und nicht anders eingenommen und empfangen Frciburg erklärt, daß es blos einiges vom französischen Ambassadvr empfangene leichte Geld habe vel Januar 1642. 1229 Aus" ^ dasselbe sonst mit Ehren nicht hätte abkommen können und der „einfältige Mann" durch ^ -gabe desselben zu Schaden gekommen wäre. Svlvthurn versichert, daß es seit dem Abschiede vom jeder Münzen habe prägen lassen. In der Versammlung der Nüthc und Bürger habe ^ erklärt, von weiterem Miinzeit nichts zu wissen; überdies) lägen die Münzstempel in >we>l Obrigkeit. Bern ist instruiert nicht einzuwilligen, daß ferner Handmünzen geprägt werden, ^ ^ Münzen in Händen der Obrigkeit bleiben und keinem Particnlarcn anvertraut wer- . ' Nachdem mehrere Vorschläge zur Beseitigung der leichten Sorten gemacht worden sind, vereinigt man llcwMünzen geringer Sorten gänzlich unterlassen, anstatt dessen aus den ein- iedez?^'" Silbersorten eidgenössische Strichdicken nach dem Fuß des Neichsthalers Prägen', daß Project entiverfen sollte, zti ivelchein Preis die aufzustellenden Wechselherren die leichten'Sor- »ach der ^der anderswie einzuwechseln haben, und daß dasselbe den beiden übrigen Orten mit- )"lt werden solle. Uebrigens hat es bei der zuletzt vorgenommenen Evalvation sein Verbleiben. Alles ^ Ratificatiousvvrbchalt. Confcreilz von Zürich mit dem Cvllegiatstist St. Johann in Constanz. Consta»;. tl!42, 27. Januar (17. a.K.). Staatsarchiv Zürich. Ctadt und iandschait Zürich. Urkunde !l7. Zürich. Johann Ludwig Schneeberger, des Raths und Zeugherr; Johann Heinrich ci^' ^"^Meiber. Collcgiatstift St. Johann. Niklaus Nuepp, Hans Konrad Enleholtz, Fran- Keller. , Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitein ^fichast Thiirjza». Art. 349. Neligionssachcn zc. SV8. Confercnz von Zürich mit dem Domcapitel von Constanz. Constanz. t«42, 2».Januar (18. a.K). Staatsarchiv Zürich. Elirdt und Lirntschasl Zürich. Urk. tid. tzg^^'dtc: Zürich. Johann Ludwig Schneeberger, des Raths und Zcughcrr; Johann Heinrich ^cist' ^^^Üchrciber. Domcapitel Constanz. Johanil Jakob Vogt von Altcn-Suminerau voil Domdecan; Wvlfgang Jakob von Bernhausen, Domcustvs; Andreas Wißcr, Psievl. läo, "Herr. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclcgcnheitcn: " ichast Tlinrgan. Art. 35?. Ncligionssachen rc. 1230 Februar 1642. sss. Conserenz von Uri, Schwyz und Nidwaldm. Schwyz. 1042, 10. Febr»»ar. Landesarchiv Nidwaldc». Protokoll der Wuchenräths, auch Räche und iandleuthen, von Montag Z.Februar. Bd. 11. t'ot. 72, 7Z> Das Protokoll enthält die Instruction! der Abschied selbst hat sich nicht vorgefunden. Gesandte von tvalden stnd Landamman Leu, Lussi, Odermatt und Jost Lussi, Statthalter. Man sehe im Abschnitte Herrschaftsangclegcnheitcn t Vogtci Bellenz :c. Art. 1083. Conferenz der VII den Thurgau regierenden Orte. Frauenfeld. 1042, 17. Februar. Staatsarchiv Lnccr». Absck. eis anno 1M2, Bt .XXXII. knl.8. Gesandte: Züri ch. Johann Ludtvig Statthalter. i», 1». (S. u. Thurgau.) v. Der burgundische Agent Acosta ersucht die Gesandten, die gute genheit nicht vorbeigehen zu lassen, um die Neutralität Burgunds wiederherzustellen und das zum - bereit stehende Kriegsvolk nicht abrücken zu lassen. Das Ansuchen wird in den Abschied genommen, von sämmtlichen eidgenössischen Orten ein Entschluß gefaßt werde, und Zürich ersucht, im Namen aller Or'll s französischen Ambassador zu schreiben, daß die Eidgenossenschaft Burgund nicht in diesem Zustand " ^ könne, und eine Antwort zu verlangen. «I. Es wird für nothwendig erachtet, die Herren und erinnern, daß wiederum eine Ordnung gemacht werden sollte, um die von den Obrigkeiten nicht be>m Werbungen und das Abführen Geworbener zu hindern, zu welchem Zwecke auch die Landvögte an die 0 ^ früher zugegangenen Befehle zu erinnern seien, v. sV katholische Orte.) Ans den Bericht hin, ^ den König von Spanien eine Silberflotte angekommen sei, wird für rathsam erachtet, denselben um Befriedigung der Hauptleute für ihre Forderungen anzugehen. Schwyz wird ersucht das Schreiben Z" cipieren und das Concept Lucern mitzutheilen. k—«. (S. u. die betreff. Vogteien ic.) Man sehe auch in den Abschnitten Herrschaft?- und Schirmortsangclcgcicheiten: Landgrafschaft Thurgau. ». Art. Sil. Localcs. t. Art. 149. Abzug. I». „ 351. Religionssachen, Kirchliches. I. „ 353. Religionssachcn, t. „ 352. Religionssachen, Kirchliches. i». „ 512. Localcs. K. „ 463. Gotteshäuser, Klöster. «». „ 513. Localcs. cdb' Februar und März 1642. 1231 ^"dvogtci Nlieinthal. ^»ilchstst Sargmis. St. Gallen. I». Art. 39. Marcycn. in. Art. 46. Lchcnsachen. Ii. Art. 3. »71. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Altorf. 1042, 17. und 18. Februar. LaudeSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Karl Emanuel von Noll, Ritter, Alt-Laudammann und Panncrherr; Avhann Walthart Im Hof, Alt-Laudammann; Heinrich Püntincr, Jakob Lusser, Heinrich Zurcnscller, ^l Jauch, alle des Raths. Schwyz. Sebastian Upberg, Alt-Landammann; Gilg Aufdermaur, Alt- ^atthalter und Landshauptmann. Nid mal den. Aritvld Stultz, Statthalter; Jost Lussi, des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnheiten: ^gtci ^ n, I». Art. ,084, I0SS. »72 Conserenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Schwyz (?) 1042, 0. und 7. März. LandcSarchiv Nidwaldc». Protokoll der Wuchcmäthc, auch Rkithe und Lanoleuthen. Bd. 11. kol. 78. Die Relation des Abschiedes wird abgehört. Gegenstand der Verhandlungen war die Liberation des Lcindshauptnianns Judice. Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. s »73. Conserenz der katholischen Orte. Lucern. 1042, 10. bis 21. März. Staatsarchiv L»ccr». Mich. .1° anno UNS. Bd. XXXII. kol.IZ- n, Gesandte: Lucern. Jost Flcckcnstcin, Ritter, Schultheiß; Jakob Bircher; Johann An der Allmend, Deister; Ludwig Richer, Kornhausmeistcr, alle des Raths. Uri. Johaun Jakob Tanner, Ritter, 7'dammann; Joha.m Hei.irich Ann Brunnen, Ritter, Alt-Landanunaun. Schwyz. D.ethelm Schorno, 7"dammann; Michael Schorno, Scckelmeister. Uuterwaldcn. Marquard Jmfeld, Alt-Landamniann, /"Obwalden- Kaspar Leu, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Wolfgang Wikart, Statt- >! Peter Trinkler, des Raths. Glarus. (Niemand.) Fr ei bürg. Peter Hcinricher, Seckcl- Solothurn. Mauriz Wagner, Alt-Rath und Seckelmeister. Appenzell-Jnnerrhodcn. Wsser, Alt-Landammann und Panncrherr. , Vor Behandlung der die burgundischc Neutralität betreffenden Angelegenheit werden nach voran- ^"gener eidgenössischer Begrüßung und Entgegennahme der Entschuldigung von Glarus wegen seines 1232 Februar und März 1642. Nichterscheinens die seit sechs Wochen eingelaufenen diese Angelegenheit betreffenden Schreiben, auch Klagschreiben des französischen Ambassadors und endlich eines des spanischen Ainbassadors Casati verlest In diesem letztem weist derselbe ans das illoyale Benehmen Frankreichs hin und zeigt an, daß Saavcd^ nun mit hinreichender Vollmacht versehen sei, so daß die Gesandten den französischen Ambassador anhalte könnten, eine kategorische Erklärung zu geben. Bei der Berathnng über diesen Gegenstand wird mit ^ danern vernommen, daß trotz dem seit dem letzten November eingetretenen und Burgund notisicie^' Waffenstillstand dasselbe der Feindseligkeiten sich nicht enthalten habe, so daß die Jnterposition sehr ersclMü werde. Dennoch ist man der Ansicht, daß man die Hand nicht abziehen dürfe, weil Burgund für ^ Sicherheit der Eidgenossenschaft eine Vormauer sei. Einmüthiges Handeln wird für unerläßlich gehallt Da Zürich wünscht, daß es über die hinlängliche Vollmacht Saavedras Gewißheit erhalte, wird ihm ilf schrieben, daß Casali eine authentische Abschrift derselben vorgewiesen habe, und daß es möchte den fischen Ambassador ersuchen, nun seinerseits auch seine Vollmacht zu zeigen, damit die Verhandlung ginnen könne. Die Gesandten erklären zugleich, daß, wenn auch „der eine oder der andere Thcil ^ äußern oder widrigen wollte", sie doch für sich selbst einen Entschluß fassen würden. i>». Der spami^ Ambassador nimmt in einem Schreiben die Burgunder gegen die Anklage in Schutz, als hätten sie t^' dem Waffenstillstände Feindseligkeiten verübt. Die Gesandten wollen abwarten, was ans Burgund i" wort auf das Schreibet! einkommt, in welchem über die unternommenen Feindseligkeiten Klage wird, v—v. (S. n. Thnrgau.) t. Der Bischof von Basel berichtet in einem Schreiben, daß der zösische Ambassador, um den beständig sich erneuernden Klagen ein Ziel zu setzen, sich anerbiete, der schmiede halber einen Vergleich zu treffen, indem er vorschlage, das ans dieser Schmiede entweder verficht oder ans dem Ertrage früher abbezahlte Capital sammt den Interessen innerhalb dreier Jahre zu bczahü^ dagegen sollte der Bischof sich verpflichten, bis die wirkliche Einräumung des Eisenbergwerks, die Absiusi^, der Besatzung und die Erledigung von der Contribution erfolgt sei, nirgendwo Klagen vorzubringen. , Bischof bittet die Gesandten um ihren Rath. Diese, ohne soweitgehende Instructionen, nehmen das Sc.' ben in den Abschied, z»-. (S. u. Lauis.) Ii. (S. u. Vier ennctb. Vogteien überh.) i, It. (S. u. ö'.'f thal.) I. Um dem Einschleichen des gar zu leichten Geldes zu begegnen, wird vorläufig Zürich um Gutachten angegangen; je nach Gntfinden soll dann hernach das Nöthige beschlossen werden. ^ u. Thnrgau.) z». (Ohne Glarns und Solothnrn.) Jakob Steiger, dem Agenten in Mailand, ü'ü'- , Folge eines cingekommenen Berichtes über das leichtfertige Betragen etlicher Stipendiaten des Collcg^' aufgetragen, alle, welche das königliche Stipendium genießen, zusammen zu berufen, ihnen einen ernpü Zuspruch zu geben und sie zu ermahnen, sich nicht mehr zum Schaden der königlichen Kammer brw'^' zu lassen, unter Androhung von Bestrafung an Ehr, Leib und Leben, wenn Einer ob Betrug werden sollte. <». (S. n. Thnrgau.) z». (S.n.Baden.) (S.w. Thnrgau.) r. Lncern daß zwischen ihm und Nidwaldcn ein Streit bestehe wegen der Fischenzen ans dem Trichter im See, i"^', Nidwaldcn nicht zugeben wolle, daß die Lucernerfischer daselbst fischen. Schon dreimal habe Luccrn ^ freundliche Beilegung dieses Streites versucht und seine alten Docnmentc vorgelegt, jedoch ohne Es bittet die Gesandten der uninteressierten Orte, sie möchten Nidwalden dahin bestimmen, daß es sich ^ verstehe, daß bis zur gütlichen oder rechtlichen Erörterung des Streites die Weidlente beider Thesit ^ weder das Fischen daselbst einstellen oder mit einander fischen, widrigenfalls Lncern darauf bedacht wurde, den obern Trichter auch als sein Eigenthnm anzusprechen. Der Gesandte von Nidwalden ist März und April 1642. 1233 °h»° -Mmctwa »klärt ab-r, dch Nidwaldm ft-llich stüb-r au- Nachbarschaft g-gm Lu---u mcht s» -».R? m- NIch°M« S°°ch.°> d°.a°- S°h° ab°° »w "aß -- '»«S ,°b »-^a M- ««-». was .wisch-,. d-n zw« Zi-l-a und i» I-ü.-a Laadmarch-» d-m z,.°dbachl-m b.» au wragsl-m «- »ad w-nu 1SS2 Lama durch -l»° «audtschast Nidwaldrn ang-gaagm »ab-, -- >»°-lft- dw ^»,iz,u ftr« ftsch-a l-ss-a, i° dürft -- b«g-rw«ft dm Trichtrr filr ftln e-.g-uchum al>'V--chm -«l-- -«-u sich dllt M 1° di°'° »>-»>. «>m da- lftb- R-ch. am D.° G-s-adtm d-r »»»»>- - «--M»-»--' N.,-i.U«c». «' «' «»»<»»-»«' °'S>'«-»-»' «' ^ ^ler ^llden. z». Art. 72. Anstände mit Bern. """tb. Vonteieu iibcrh. I». Art. 12S. Verhältnis; zum Bischof von Como. "Atei Lmiis. x. Art. 125. Justizsachcn. S74. ^Neuerung der Erbeinigung zwischen dem Hause Oesterreich und den drei Bünden. Wien. 1642, 20. März. (S. Beilage 32.) S7S Conferenz der V katholischen Orte und des Abtes von St. Gallen. Brunnen. 1642, 4. April. Staatsarchiv «»ccru. Msch- -te-mno 1°»2. Bd. XXXII. kol.7t. ^ Gesandte: Lucern. Jost Fleckenstein, Ritter, Schultheiß; Ludwig Meyer, des Raths. Uri. ^°hann Walthart Im Hof, Alt-Laudanunaun; Balthasar Beßler, des Raths. Schwyz. Diethelm Landauunatin; Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landanunann; Sebastian Abhberg, Alt-Land- ^'"ann; Johann Melchior Vüeler, Statthalter; Gilg Vetschart, Landsfähnrich und des Raths. Nnter- ^dcn. Marquard Jmfeld, Alt -Landaimnann, von Obwaldeu. Zug. (Niemand.) Abt St. Gallen. ^^un Rudolf Reding, La.idvogt im Toggenburg. , Veranlassung zu dieser Conferenz sind die Anforderungen der Obrigkeiten an den Gubernator in Mai- > die rückständigen Pensionen und die noch ausstehenden Zahlungen an das Regiment Zweyer. ». In Wesenheit des Obersten Zweyer und einiger Hauptlcute wird die Antwort des mailändischen Gubernators, di Sirvcla auf das an ihn gestellte Begehren wegen Bezahlung jener Ausstünde, ferner der schrift- Befehl des Königs von Spanien wegen dieser Sache, die Antwort des außerordentlichen kaiserlichen '"bassadors Carretto am spanischen Hofe verlesen und darauf Oberst Zweyer angehört, welcher den ganzen 155 1234 April 1642. Verlauf der Sache von Anfang bis zu Ende erzählt. — Zuerst nun wird gut befunden, das Schreiben Gubcrnators zu beantworten. In demselben war unter Andern: die Aufforderung enthalten, Oberst Zwch^ möge nach Mailand kommen, damit man sich mit ihm vergleichen könne. Es wird darauf geantwort^- Verhandlungen seien keine mehr nöthig, sondern einzig thatsächliche Zufriedeustellnng; der Gubcrna^ mochte dafür sorgen, daß die Rückstände von 1638 und 1639, vor Allem aber die obrigkeitlichen Forden"'' gen baar bezahlt werden, alsdann wolle man anhören, was für Vorschläge für den Ausstand von 1" gemacht würden, und auch seine Jnterposition eintreten lassen, daß das Regiment sich auf besch^^ Weise befriedigen lasse. Zugleich werden auch Dankschreiben an den König von Spanien und außerordentlichen kaiserlichen Ambassador abzuschicken beschlossen und Letzterer gebeten, ferner seine Dienste eintreten zu lassen. Es wird auch bei diesen? Anlaß darauf aufmerksam gemacht, daß man " dein neuen Aufbruch, der begehrt werde, sich nicht beeilci? und ihn nicht bewilligen solle, bevor man M Forderungen zufrieden gestellt sei, damit man nicht für die künftigen Dienste ebenso belohnt werde; das' sei aber festes Zusammenhalten erforderlich. Von diesen? allein wird der spanische Ambassador Casati dw ' ein Schreibe«? ii? Kcnntniß gesetzt und zugleich gebeten, seine guten Officieu in Mailand eintreten zu lasP'' Es wird ihm zugleich eine Abschrift des Antwortschreibens an dei? Guberuator zu Mailand mitgeth^ ll». (S. u. Thurgau.) v. Auf die nächste katholische Tagsatzung sollen die Gesandte«? instruiert wer^ den König von Frankreich zu ersuche«?, de«? Oberst von Erlach dahin zu vermöge«?, daß er die Vätct Barfüßerordens zu Breisach ungestört wohnen lasse. Man schc auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Landlsrasschaft Tlmrgau. i>». Art.617. Localcs. S7«. Confereuz der mit Spanien verbündeten Orte. Lucevn. 1642, 9. und 16. April. Staatsarchiv Luccr». Al>sch.ckeanno Uit2. Bd.XXXII. kol.SI. Gesandte: Lucern. Jost Flcckenstein, Ritter, Schultheiß; Jakob Bircher, Venner; Johann Äu ^ Allmend, Bauherr; Ludwig Meher, alle des Raths. Uri. Johann Jakob Tanner, Ritter, Landau»"^' Karl Emanuel von Noll, Ritter, Alt-Landammann und Panncrherr; Johann Walthart In? Heß - Landammann; Joachim Püntiner, alle des Raths. Schwyz. Diethe!««? Schorn», Landainmann; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Sebastian Abyberg, Alt-Landamniann; Johann Leo«?hard Statthalter. Unterwalden. Johann Jinfeld, Landammann und Landshauptmann; Marquard Alt-Landammann, vo«? Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Landammanu; Johann Walthart Lussi, anuiian«? und Panncrherr, von Nidwaldcn. Zug. Wvlfgang Wikart, Statthalter; Osivald Mehcnbcrg, Raths; Peter Trinkler, des Raths. Frciburg. Peter Hei«?richer, Seckelineister; Tobias Gottrai?, Appenzcll-Jnnerrhodcu. JakobWiscr, Alt-Lai?dan?n?a>?n u«?dPa«?i?erhcrr; Hippolhtus Broiubücler, Raths; Johann Suter, des Raths. Abt St. Gallen. Georg Renner, sürstlicher Rath und NeiäM^ ». Der spanische ordentliche Ambassador, Graf Casati, verlangt in? Namen seines Königs, schriftliche Begehren er vorlegt, laut Bündniß von de«? sechs mit Spanien verbündete«? Orte«? eine«? bruch vo«? 4060 Mai?«? Fußvolk, die der König als seilte Leibgarde theilweise oder ganz braR April 1642. 1235 auch zur Beschützung des Herzogthliins Alailaud verwenden möchte. Das Begehren unterstützt "uch Graf von Sirvela, Gubernator zu Mailand, durch ciu Schreiben. Nach Anhörung dieser Schreiben äußern sich die Gesandten, daß es zwar den Orten zur Ehre gereiche, wenn der König seine Person dein ^genössischeu Volke anvertrauen wolle; da aber bei diesem Begehren von keinen weitern Bedingungen die ^de sei, die man doch, wenn die hohen Gewalten einen Entschluß fassen sollen, denselben mittheilcn müsse, ""d namentlich das Begehren die Bestimmungen des Bündnisses überschreite; da ferner nichts von den ^ständigen Pensioneil und den Privatforderungen gesagt werde, nichts davon, wie die Zahlungen besser ^ früher gesichert werden könnten, so möchte der Ainbassador sich über das Eine und Andere näher ersten. Dieß wird ihm durch einen Ausschuß notificiert. Der Ainbassador antwortet, daß er gemessenen ^fchl habe und sich an den Gubernator zu Mailand um weitere Ordinationen nicht wenden könne, bevor Sache vor die hohen Gewalten vorgebracht worden sei. Auf dieses hin übergeben die Gesandten dem ^'"basscidor eine schriftliche Erklärung in obigem Sinne und fügen bei, der Ainbassador möchte sich vom Gubernator di Sirvela weitere Befehle einholen; denn sonst könnten sie die Sache nicht vor die hohen Gewalten bringen. Endlich willigt der Ainbassador in dieses Begehren ein. Was die Pensioneil betreffe, ^ fei die Absicht des Gubernators eine Pension baar zu bezahlen, bevor das Kriegsvolk abgeführt werde, uud auch das Regiment, das zuletzt in Diensten gewesen sei, zu befriedigeil. >». Graf Casati übergibt ein schreiben, in welchem er den Gesandten das ausweichende Benehmen des französischen Ambassadors gegen- ^r der von den eidgenösischen Gesandten anerkannten Vollmacht des Don Diego di Saavedra ins Gc- üchüiiß zurückruft und anzeigt, daß derselbe auflas Begehreu der XIII Orte eine andere genügende Voll- ^ucht in bester Form erhalten habe, um in die Verhandlung über die Neutraliät zwischen beiden Burgund Zutreten zu können. Zugleich stellt Herr d'Acoste im Namen des Parlamentes zu Dole den traurigen Zustand der Freigrafschaft den Gesandten vor Augen und übergibt die Abschrift eines von den „Haupt- ^uten" der Freigrafschaft Burgund au die XIII Orte gerichteten Schreibens, in welchem die Handlungsweise Frankreichs gegen Burgund in's Licht gestellt wird. Bei der Berathung ist man darüber einverstau- ^ daß man jedem schädlichen Aufschub der Sache schon wegen der eigenen Sicherstellung begegnen müsse. ^ aber auf das von Zürich an den französischen Ainbassador erlassene Schreiben noch immer eine Ant- zu erwarten ist und im Namen aller Orte in dieser Sache gehandelt werden soll, so wird beschlossen, W^ich zu vernehmen zu geben, daß, wenn durch längeres Ausbleiben der erwarteten Antwort auf das Schreiben die Gefahren sich mehren sollten, die Gesandten es nothwendig erachten würden, die Sache ^ die höchsten Gewalten zu bringen. Es wird die Bitte beigefügt, Zürich möchte, wenn innerhalb der ""chsten vierzehn Tage nichts Gewisses einkomme, nach dem man sich zu richten hätte, seine Meinung vew ^ulich eröffnen, wie in dieser Sache weiter zu handeln sei; denn Ehre und eigenes Interesse ließen es ^ Zu, die Sache liegen zu lassen. «. (S. u. Lauis.) Ä. (S. u. Deutsche gem. Vvgteien überh.) W' fS, u. Vier ennetbirg. Vogteieu überh.) L. (S. u. Thurgau.) A. Den Gesandten ist es zwar unlieb, denen von Schwhz zu vernehmen, wie schlecht ihre Hauptleute vom französischen Ainbassador behandelt W^den; „lau hält jedoch die derinalige Gelegenheit nicht für passend, einen Beschluß zu fassen, und zieht es vor, ^ der nächsten Zusammenkunft die Sache in Anregung zu bringen, wenn unterdesseil keine Abhülfe eintritt ^ Lucern eröffnet, daß Nidwalden nicht blos die von den uninteressierten Orten angebotenen Dienste zu ^'uittlung des Streites über die Fischeuzeu im Trichter des Sees ausgeschlagen habe, sondern sogar so wei^ tilgen sei, den lucernischen Fischern durch den Landweibel ihre „Stellinen" zu verbieten, welche in den April und Mai 1642. luccrnischm Marcheil auf dem obern Trichter gelegen seien. Es ersucht die uninteressierten Orte nochmals, sich in's Mittel zu schlagen, und lehnt die Verantwortlichkeit von sich ab, wenn etwas Ungutes den Aug" hörigen von Nidwaldcu aus Anlaß von dergleichen Gewaltthätigkeiten widerfahren sollte. Schließlich erklärt es, daß es die Seinigen werde fortfahren lassen auf dein obern Trichter, wie früher, zu fischen, und daß es sich durch dieses unbefugte Verbot nicht werde beirren lassen. Nidwaldens Gesandtschaft erwidert, daß sie sich dieses Anzugs nicht versehen habe, spricht aber ihr Bedauern aus, daß ihrem Orte, nachdem es i» Folge der Juterposition der uninteressierten Orte ganz freundschaftlich Lucern geantwortet habe, warum es sich nicht weiter erklären könne, eil, so scharfes Antwortschreiben.zugeschickt worden sei, wie ihm ihres 6" denkens noch nie ein solches zugekommen sei. Ueberdieß habe Lucern an verschiedenen Orten Zinse ergehe» lassen, welche den Nidwaldnern den Fischverkauf zu Luccrn und bei dessen Angehörigen verbieten, wogege» Nidwalden als Gegenmittel den Lncernern ab den „Stellineu" geboten hätte. Es ist der Ansicht, daß es auf diese Stelle, so wie zugleich auf den ganzen See, so weit seine Märchen reichen, ein Recht habe, welches es im Besitze von Brief und Siegeln sei. Alls der frühem Güte und Freundlichkeit Nidwaldc»s könne Lucern kein Recht herleiteil. Die Gesandten sprechen die Hoffnung aus, man werde ihre Obrigk^ bei ihrem Rechte schützen. Nachdem die Gesandten der beiden Orte abgetreten sind, wird Nidwalden einen Ausschuß ersucht, sich gefallen zu lassen, daß bis zur Erörterung des Streites beide Theile, wie früh" fischen. Davon wird Lucern Kenntuiß gegeben und es zugleich ersucht, die erlassenen Mandate zuziehen. Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangclcgenheiten: Deutsche gemeine Vogtcicu iilicry. «I. Art. 46. Juden, Heiden, Zigeuner. Landgrnfschaft Tlmrgaii. Art. SIS. Localcs. Vier enuetliirg. Nogtcien iiberli. v. Art. IS2. Geistliche Pfründen zc. Lantwogtci Lauis. e. Art.126. Jnstizsachcn. S77. Relation der Gesandten Zürichs über ihre Verhandlungen zu Stein, Dießcnhosen, Constanz und Frauenfeld. 1V42, 24. April bis 2. Mai (14. bis 22. April a. K.). Staatsarchiv Zürich, kost. XII. Ilg. t»I. S85. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Nahn, Obmann; Haus Heinrich Wascr, Stadtschreiber. !». Zwischen den Gesandten Zürichs und den Nathsausschüssen der Stadt Stein werden etliche ^ bcsserungcn besprochen, betreffend Katechisation, Sonntagsfeier, Ehegerichtsverordnungen, Stillstand, BeO des Pfarrers bei den Waiscnamtsrechnungen, Huldigung des Pfarrers und Helfers, Taufgebräuche, suchen iil Zürich, Bannwein. Was darüber in Schrift verfaßt worden, genehmigt der Rath mit der daß Zürich es auch möchte dabei bewenden lassen. I». Die Obermühle zu Klingcnriet in der Pfarrei Gericht Wagenhusen, ein Erbgrundzinslehen des Stiftes St. Stephan zu Constanz, ist unlängst zu des Amtes Stein dcßhalb angekauft wordeil, damit die Mühle nicht in katholische Hand komme und weg"' der Kirche auf Burg Ungelegenheitcn entstehen. In Beziehung auf die untere Mühle daselbst, ebenf»^ ein Lehen des Stifts, wird für gut erachtet, sie gleichfalls zu Händen des Amtes anzukaufen. Stadtschwb" April und Mai 1642. 123^ W'er erhält von dein Stift das Lehen mit der Vertröstung, daß man den Grundzins von beiden Mühlen ^Manschen geneigt sei, nur sei es noch um einige Kosten zu thun wegen der Bewilligung, die hicfür von geistlichen Vicar eingeholt werden müsse. «. (S. u. Thurgau.) «I. Von Schasfhausen wird das 'Mumcnt des zwischen ihm und Stein 1622 geschlosseneil Vertrags, betreffend die Propstei und Vogtei Egenhausen, als verfälscht von der Hand gewiesen. Da die Abgeordneten von Stein den Befehl haben, ^ Vertrags sich nicht zu begeben, bleibt die Verhandlung erfolglos, v. Schasfhausen beklagt sich /gen zu Steiil vorgenommener Zollstcigcrungen. Nach scharfen Bemerkungen von beiden Seiten wird auch ^ Punktes halber nichts ausgerichtet, t. Schasfhausen beklagt sich, daß zu Zürich bedeutende Zollstci- ^»gen vorgenommen worden seien. Zürichs Gesandte antworten darauf. — In Beziehung auf den "grntzchutcn zu Kleinandelfingen bemerkt Schasfhausen, derselbe sei ihm leider früher entzogen und der ^ Zürich für ihren achten Theil des Klosters Paradies zugeeignet worden. Es sei Schaffhausen ebenso . . »u glauben, wie dem Untervogt Müller zu Andelfingcn, und man werde es künftig nicht mehr leiden, Zürich Nichter und Partei zugleich sei. Zürich verweist Schasfhausen in Bezug auf sein Richteramt ^ die Briefe. Schasfhausen bemerkt schließlich, man könnte diesen Punkt auch nach Baden schlagen; seine ^ Weit werde aber noch eine schriftliche Erinnerung an Zürich abgehen lassen. «5. (S. u. Thurgau.) ' ^'u Abt zu Petershausen werden durch die zürcherischen Gesandten verschiedene Beschwerden und Be- ^ steunschen Unterthanen zu Ramsen mitgctheilt. Dieselben wünschen unter Anderm, daß ihnen ""d 1633 verfalleile Bodenzins, den sie den Schweden hätten ausliefern müssen, gänzlich erlassen ^ ^ ^ ebenso einigen Nachlaß bei den während des Kriegs aufgeschlagenen Zinsrcstanzcn. — Der Abt ant- >»Uz^ Vezug ans die meisten Ansuchen günstig. ». Bei dem Abt von Petershanseil wird die Anstellung ^ulcirierung eines eigenen Prädicanten für die, welche die Mehrzahl der Evangelischen zu Ramsen Helm' Mannschaft Steiil zugehörig sei, befürwortet. — Der Abt erwidert darauf, ohne Consens der nämlich des Hauses Oesterreich und des Bischofs von Constanz, könne er sich darüber in keine ^^on einlassen, da die Religion nicht der Mannschaft, sondern der Hoheit „anhange", d. i. dein Hause W die Erzherzogin Claudia bewillige, daß eiu Prädicant eingesetzt lind daß wegen dessen Unter- Ic» ^ ^^ert werde, so möge er es wohl leiden. Ic. Zürich bringt bei dem Abt von Pistershausen die MierPe Verhandlung zur Sprache, betreffend die seinem Kloster St. Georgen zu Stein zuständigen cr/s^ Einkommen. Es sind dcßhalb in den Jahreil 1550, 1557 lind 1583 interimswcise Verträge ^ W worden. Zürich wünscht, daß zu endlicher Erledigung dieser Sache eine Confercnz stattfinde. — ^ülat antwortet, das Gotteshaus sei ein Lehen des Bischofs zu Bamberg, ohne dessen Consens er eh nicht schwächeil dürfe, stehe auch unter dem Schirm des Hauses Oesterreich, von wo der Consens ,^lls erfolgen müsse. Zürich möge sich an den österreichischen Plenipotcntiarins, Freiherr,! von Schiller, . M den Bischof von Constanz wenden, ihm aber die Verträge in Abschrift zuschicken. Zürichs Ge- sagt Letzteres zu. 1. Die beiden Punkte betreffend die Religion zu Ramsen lind die steinischen Gotteshans Pistershausen innc hat, werden dem Bischof von Constanz, auf den sich der h ' ^ zu Petcrshausen berufen hat, vorgetragen, mit der Bitte, den Prälaten zu einer freundlichen Verheiz ""3 darüber zu veranlassen, widrigenfalls man auf andere Mittel denken müßte. — Der Bischof ver- schriftliche Resolution Zürich zuzusenden. 1». (S. u. Thurgau.) 1». Weil die allgänischcn der^.Whaben sollen, das Geld herabzusetzen, namentlich den dicken Pfenning auf 5 Batzen, wie dann " "Wag zu Radolfzell bereits geschehen ist, so fragt der Bischof von Constanz an, ob in der Eidgc- 1238 Mai und Juni 1642. uossenschaft dergleichen auch beabsichtigt werde. Die Gesandten erwidern ihm, daß sie davon nichts wil?> <», I». (S. u. Thurgau.) Man sehe auch in, Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheiten: Landgrafschaft Thurgau. «. Art. 3SS. Religionssachen zc. «. Art.Slg. Localis. g. „ 22S. Matrimonial- u. Collatnrstreit. x». „ 3ö7. Religionssachm :c. I». „ 336. Religionssachen:c. S78. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1642, 22. Mai. Landcsarchiv Nidwalden. Gesandte: U r i. Johann Jakob Tanner, Ritter, Landammann; Joachiin Püntincr, des Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Laudammann; Johann Kaspar Ceberg, Alt-Statthalter; ^ Gilg Aufderinaur, Alt-Statthalter und Landshauptmann; Leonhard Schorno, des Raths. NidwaI ^ Arnold Sttiltz, Statthalter; Jost Lllssi, des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenhcitcn: Bogtci Bcllcuz zc. a,—v. Art. 10S6—1090. S7S. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1642, 12. Juni. Laiidcsarchiv Tchwdz. , . ,. Gesandte: Uri. Johann Jakob Tanner, Ritter, Landammann; Johann Joachim Püntmei, Raths. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Laudammann; Johann Kaspar Ceberg, ^ , Alt-Statthalter; Johann Rigert, Alt-Statthalter. Nidwalden. Johann Walthart Lussi, Landau""" und Pannerherr; Arnold Stultz, Statthalter. v. (S. u. Bellenz zc.) «1. Uri zeigt an, daß es die Anordnung getroffen habe, daß bei de" maligeu Korntheuerung jeder ihrer Säumer den dritten Theil italienisches Korn fuhren solle und daß die beiden andern Orte für ihre Säumer, welche diese Straße brauchen, dieselbe Verordnung möchten. Der Antrag wird in den Abschied genommen. Auf künftiger Tagsatzung soll besprochen wie man künftig für den Kornkauf eine Milderung eintreten lassen, den Verkauf über die GreW""^, Eidgenossenschaft aufheben und für große Fruchtschütten Vorsorge treffen könnte. « —K. (S- lenz zc.) I». Joachim Püntiner wird beauftragt, etlichen von den benachbarten Gersauern bei Durchreise nach Lucern zu rathen, sich wegen des Streites um die Verlassenschaft des Jakob Nigg ^ zu vergleichen. Man sehe auch in, Abschnitte Herrschaftsangelegenhciten: Vogtei Bellenz zc. »—«, v— Art. 1091-1096. Juni 1642. 1239 »8» Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Lanis. 1042, 24. Juni (auf St. Johannis Bapt.). KaiitonSarchiv Basel. Staatsarchiv Luccrli. Bd.VIll. ^ Gesandte: Zürich. Johann Konrad Werdmüller. Bern. David Müller. Lncern. Eustachius Unnenberg. Uri. Jost Schmidt. Schwyz. Johannes Städelin. ^ Un t erw ald e n. Melchior e Z u g. Josua Heinrich. Glarus. Fridolin Marti. Basel. Johann Lukas Jselin. Frci- »Ura - Kugh Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnhcitcn! ^ aineth. Vogteic» iibcrh. I». Art. 13. Allgemeine Verwaltungssachcn. «. Art. 66. Gctrcidebezng u. Salzhandel. » «. „ 153. Geistliche Pfründen-c. ^^gtei Llluis. Art. K3. Beamte. 8- Art. 71. Beamte. «. „ 127. Justizsachcn. Ii—Ii. „ 152—154^ Justizsachen. «I. „ 204. Bezug von Salz und Korn. lu. „ 155. Justizsachcn. „ 151. Justizsachcn. u. „ 249. VcrhMnißz. Bischof v.Como. ' Mcndris. I. Art. 336. Geistliche Orden, Klöster. ^ aus dem Lucerncrcrcmplar. ^Ughxxr. 3° Peter Lauthcr. Solothurn. Johann Jakob Von Arx. Schasfhauscn. Stephan Spleiß, »81 Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Luggarus. 1042, nach dem 24. Juni (nach St. Johannis Bapt.). Kautoiiöarchiv Basel. Aier sandte: Dieselben, welche in Absch. 980. '->»d /"""birg. Vogteien ülicrh. n. Art. 14. Allgemeine Bcrivaltnngssachcn. ^ünis. «. Art. 231. Kriegswesen x. Luggarus. 1». Art. 68. Justizsachen. u. Art. 126. Zollsachcn. v. „ 61. Abzug. S8S. Cenferenz von Uri, Schwhz und Nidwalden. Brunnen. 1042, 20» Juni. ziand-Sarchiv Nidwalden. Zj..^!ündte: Uri. Johann Jakob Tanner, Ritter, Landammann; Johann Joachim Püntiner, des !s^' S ch w y z, Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Michael Schorns, Statthalter; Johann hx ^ Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter und Landshauptmann; Johann Gilg Aufderniaur, Alt-Statthalter, ^lden. Johann Walthart Lussi, Landammann und Pannerherr. 1240 Juni 1642. !». (S. u. Bellenz zc.) 1». Da Lucern dem Verlangen der Orte, eine Confercuz auszuschreiben, ^ entsprechen sich weigert, so wird darauf hingewiesen, daß ein Ort so viel als das andere zu bedeuten ^ und daß man „zu Mortificatio» Lucerns" die sicbenörtischcn Tagsatzungen an einem bequemem Orte den Freien Aemtern, die fünförtischen zu Gersau halten konnte, v. (S. u. Bcllenz :c.) «R. Uri bericv'' daß Etliche, welche an Hauptmann Steiger, den mailändischen Agenten der Orte, Forderungen zu haben, auf sein jahrliches Salarium Arrest nehmen lassen, daß aber Steiger verlangt seine Anspn / sollen ihn da suchen, wo er seßhaft oder gebürtig sei. Die Gesandten nehmen aus Mangel an Insten ^ die Sache aä rsksrsnäum. «. Zug trägt darauf an, man solle eingedenk sein, bei erster Gelegenheit e Zusammenkunft zu veranstalten, um sich über eine „leidenliche" Marktordnung zu vergleichen, k, K' u. Bellenz:c.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn: Vogtci Bellenz tc. «, t, s- Art. 1097—lloo. S8S. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1642, 27. uitd 28. Juni. Staatsarchiv Lucern. Absch. de anno 1642. Bd. XXX5I. toi. 112. Gesaitdte: Lucern. Jost Fleckenstein, Ritter, Schultheiß; Johann Au der Allmend, Bauherr^ ^ degar Schtimacher, Seckelmeister; Ludwig Meyer, Kornherr, alle des Raths. Uri. Johann ö' Tanner, Ritter, Landammann. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammailu; Johann Ceberg, Ritter, Statthalter; Melchior Beeler, Seckelmeister. Unt erWalden. Marquard Jinfeld, ammanit, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landainmann und Pannerherr, von Nidwalden. u Wolfgaitg Wikart, Statthalter; Wilhelm Heinrich, Alt-Ammann; Rudolf Kreuwel. !». (S. u. Baden.) v. Don Diego di Saavedra Fajardo ersucht die Gesaitdten nochmals ll>u ^ guten Dienste zu Wiederherstellung der Neutralität der Freigrafschaft Burgund, da er nun von o ^ Könige eine ausführliche Vollmacht habe. Nach Verlesung des kaiserlichen Schreibens vom 16. Mch ind ans von den XIII Orten erlassene Schreiben macht sich wiederum die Ansicht geltend, daß dem Ucbel ^ Schreibens des Ambassadors Caumartin und des Antwortschreibens des Parlaments in Burgund n»s n>l länger zuzusehen sei, daß aber vor Allem zu Erreichung des Zweckes Einmüthigkeit und festes Zusn''' halten erforderlich sei. Es wird daher beschlossen, an Zürich ein freundliches Schreiben abgehen Z« ^ um dadurch, daß ihm darin vorgestellt werde, wie sehr das Interesse der Eidgenossenschaft bei dein ^ sale Burgunds betheiligt sei, dessen und der übrigen Orte Zustimmung zu erhalten; zugleich wird ^ ficht gestellt, daß man sich zu Baden in allem Vertrauen so erklären werde, daß die übrigen ^ bewogen fühlen werdeil, mit den katholischen Orten sich zu vereinigen. Die Herreil und Obern sei"' der Meinung, daß man, wenn auch die Minister der beiden Kronen sich nicht vereinigen sollten, deren Uneinigkeit abhalten lassen solle, nunmehr einen „tapfern" Entschluß zu fassen und denselben I auszuführen. Es sollen daher die Gesandten nach Baden mit ausreichender Instruction versehen < damit ein Beschluß zu Staude komme. Die Gesandten sind der Hoffnung, daß der französische Ämb^z bis dahin Vollmacht zur Herstellung der Neutralität verlangt haben werde. Sollte das aber nicht der ^ Juni 1642. 1241 s°in. und sollte wieder der Versuch gemacht werden, die Sache weiter hinauszuschieben, so mochte nach Ansicht der Gesandten zu dem schon früher von etlichen Orten vorgeschlagenen Büttel geichritten werden, "«»'lich das eidgenössische in französischen Diensten befindliche Kriegsvolk hei,»zurufen. Ivenn aber auch ^ König eine günstige Erklärnng gebe, so solle man doch zu Erhaltung des gutmName.w ber den fr um dm Staaten dahin wirken, daß das eidgenössische Kriegsvolk nicht gegen das Bund.uß offensiv gebraucht d>erdc. Ferner wird auch die Frage aufgeworfen, ob es etwa, um d,e andern Orte zu euicr lnnahcrung ^ veranlassen, zur Sicherstellung und Befestigung der Ruhe in der Eidgenoßenfchaft nicht zweckmäßig dk-, zwischen den XIII Orten und der Freigrafschaft Burgund einen Tractat zu fchlreßen zu wirklicher n»d gegenseitiger Assistenz unter guten Bedingungen und allen, zu gemeinsamem Schutz und Schirm der d-iderse^ einen Tractat, der entweder in guter Form der ewigen Erbvereungung ^""te angehängt oder in einen/ besonder» Instrument niedergelegt werden, lieber diese Punkte sollen die ^sandten n^'Baden instruiert werden, zugleich auch darüber, wie sie sich zu verhalten haben, wenn dw Gelegenheit der Neutralität wieder sollte weiter hinausgezogen werden und man drc darüber aufgelam le»cn Kosten den Obrigkeiten überbürden wollte. -Bei dieser Gelegenheit soll auch um die Bezahlung der Teuerungen des Regiments Vircher angehalten werden. Schließlich wird Saavcdra durch erneu .lrwfchub ^"Ntniß von den gefallenen Meinungen gegeben uuv die Versicherung, datz man sich mü allem Lge, der ^Lederherstellung der Neutralität Burgunds annehmen werde, v. Der Bischof von Bafel schrlder u, Schreiben die großen Drangsale, tvelche auf den Unterthanen seines Landes u, Folge der uner- ^ingUchm Contribrttionen lasten/ Das Schreiben wird de.» Abschied beigelegt, damit dre Herren und ^rn die Gesandten nach Baden deßwegen instruieren. .1. Es wird ans die Unordnung un Mrmzwefen Und ciuk , ' uu.u Preises der Geldsorteu ausmcrkzam gemacht. Man fmdet zwar nicht, datz s'»°>.l°n w-ch.) >' Da s°klagi w.rd, daß d°» ^'^Nfchcn Kausleuten z,l Lyon noch immer der Zoll gesteigert werde, wird für gut befunden, über diese ^ ^und über die Mittel, dieser Neuerung zu begegnen, zu Baden mit den übrigen Orten zu verhandeln. jT u. Mendris.) k. Es wird berichtet, daß die auf Hohentwiel ein großes mit Salz und andern aniiswaaren beladencs Constauzerschiff oberhalb Dießenhofen angefallen und beraubt haben, und was ^ Zugetragen habe. Einhellig ist mau der Ansicht, daß solche Unsichermachung der Nheinfahrt länger könne geduldet werden, und daß diese Sache, weil sie die Hoheit betreffe, zu Baden vor sämint- li>ie^> ^uien zur Sprache gebracht werden müsse, um mit deren Zuthnn die Büttel ausfindig zu machen, «>n ^ Sicherheit auf dem Rheine wieder hergestellt werden könne. Dabei werden die unkatholischcn Orte Eidlichen Consequenzcn aufmerksam zri machen sein, welche die Orte, wenn diese Festung in eine h. H^d kommen würde, zu gewärtigen hätten, sofern man dergleichen Handlungsweise stillschweigend ^ße. 1» IM)»e Frciburg und Solothurn.) Der Fürstabt von St. Gallen übergibt eine Bcschwcrdc- Zi/ "Information wegen neuerlich ariferlegter Giltsteuer von Herren Bürgermeister und Rath zu tzx// Gotteshaus St. Gallen von seinem in dero Gebiet zu Stammheim rurd andern Orten habenden Dieselbe wird dem Abschied beigelegt, um sie auf der Tagsatzung zu Baden zu behandeln. ' (S. ii. Sargaus.) i». (S. u. Thurgau.) <». (S. ci. Engelbcrg.) 156 1242 Juli 1642. Man sehe auch in den Abschnitten Herrschafts- und Schirmortsangclcgcnheitcn! Deutsche gemeine Vogtcicn iilicrh. Art. S2. Landgrasschaft Tliurgau. e. Art. S20. Grafschaft Sargans. ui. Art. S. Grafschaft Baden. n.. Art. 198. Vier ennctbirg. Bogtcien übcrh. t. Art. 129. Landvogtci Mendris. i. Art. 337. Abtei und Thal Engclberg. «. Art. 83. Kriegsfachcn ,c. Localis. Verwaltung im Allgemeinen. Locales. Verhältnis; z. Bischof v. Como. Geistliche Orden, Klöster. 11. Art. 439. Gotteshäuser, KB" »84. Relation über das Verrichten des zürcherischen Gesandten zu Rheinau, Hohentwicl und Constanz 1«42, 30.Juni bis L.Juli (20. bis 22. Juni a. K.). Staatsarchiv Zürich, «est. XII. II», toi. W. Gesandter: Hans Heinrich Wascr, Stadtschreiber. ii. Karl Ludwig Ernst und sein Vetter Ulrich, Grafen zu Sulz und Landgrafen im Klettgau, schriftlich um Erneuerung des alten Burgrechtes angehalten. Da bei den gegenwärtigen Zeiten au« Bedenken dagegen obwalten, so ist Stadtschreiber Waser zu einer mündlichen Besprechung nach RhcB" abgeordnet worden. Bei gepflogener Unterredung erklärt sich der ältere Graf (der jüngere konnte Leibesindisposition nicht beiwohnen) dahin, mau möchte ihm beförderlich einen Tag nach Zürich anstp" was alsdann für gut befunden werde, dem wolle er sich nebst seinem Vetter gutwillig unterwerfen, ^ ^ daß man das Burgrecht mit allen seinen Svlennitäteu der Grasen und der Unterthanen halber crnen^ oder daß man es allein der Grafen halber und durch einen Ausschuß der Unterthanen thun wolle, ^ aber daß mau sich sonst für künftige Erneuerung erkläre und dasselbe inzwischen nichts desto wenige''' ^.'Miw-mwer Observanz eieaeu einander balte I». Nei den, G.nnn,andante., um, .0nwentn>iel Oberst KB"'" sisch° gebührender Observanz gegen einander halte, l». Bei dem Commandantcn von Hohentwicl, Oberst Widerhold, werden verschiedene Punkte angebracht, auf welche derselbe also antwortet: 1. Daß der rw» Zehnten nach Stein gelegt werde, möge er wohl leiden; sollte derselbe aber auf petershausischc Seite sn^^ so behalte er sich im Namen des Hauses Twiel und seiner Generalität das Kriegsrccht vor. 2. Die ^ fahrt solle für eidgenössische Güter und Schisse sicher sein, für feindliche könne er keine Sicherheit versprecht 3. Herzog Bernhard von Sachsen habe früher befohlen, ein Werk an den Rhein zu bauen, weil ihm P"^, und andere Sachen zu Baden vcrarrestirt worden seien. Er für sich habe dermalen in der Festung mehr als genug zu bauen, abstrahiere also von jenem Baue. 4. Was die Restitution des aus constanD^ Schiffen Weggenommenen betreffe, welche jüngst nach Schaffhausen hätten fahren wollen, so wolle er ^ Geld für die Zürich gehörenden Salzfässer sofort erlegen; wegen der zürcherischen Kaufleute aber lasse ^ es bei dem in einem Missive schon aufgesetzten Bescheid verbleiben. 5. Den Herren Bürkli, die 50 bis ungarische Ochsen nach Zürich zu treiben begehren, wolle er Paßzcdel ertheilcn, auch künftig bergle^' Ansuchen nicht abschlägig beantworten. 6. Stadtschrciber Wascr hält auch auf Begehren des vorgc»""'^. Grafen zu Sulz für denselben um eine Besprechung au einem neutralen Ort an; das Ansucheil wird c>' von dem Commandantcn abgelehnt, v. Bei dem Bischof von Constanz wird der ramsische Zehnte" Z' Juli 1642. Drache gebracht, tvegen dessen von Zürich aus auch an die Erzherzogin Clandia geschrieben worden war! ^"cr der Span wegen eines Novalzehntens zwischen dein Priester zu Arbon und der Gemeinde Horn. Es . 6°rügt, daß jener sich despecticrlich über Zürich ausgesprochen habe, und begehrt, daß er von seiner Prä- ^'>wn des ganzen Zehntens abstehe, und daß die Unterthanen bei dem eidgenössischen Herkommen belassen dc>v "Achten. Schließlich wird gewünscht, daß die in den Bann erklärten evangelischen Unterthanen befreit und mit dergleichen künftig verschont werden mochten, da solches seit Aufrichtung des Land- icin-? geschehen, auch ein Eingriff in die Religionsfreiheit sei. — Der Bischof läßt darauf antwvrtcu, Gefahren hätten sich des ramsischen Zehntens nicht angenommen, sondern das Haus Oesterreich- er tu,, ^ diese Sache demselben, sowie dem Prälaten von Pctershausen. Dieser werde in das Deposi- nach Stein, welches Zürich als das beste Auskunftsinittel empfehle, nicht einwilligen, weil es ihm an '^i Rechten nachtheilig sei. Die von Horn sollten sich bei der geistlichen Obrigkeit um Absolution an- ^ dem Anerbieten, daß man sich mit dem Priester gebührlich vergleichen wolle. Sie seien nicht ^ Zehntens gebannt wordeil, sondern weil sie auf geschehene Citativncn nicht vor dem geistlichen ^)tcr hatten erscheinen wollen. Auch vor den weltlichen Rüthen hätten sich die Horner nie stellen wollen, hxj ^ Meinung, daß mit Zürichs Schreiben Alles gethan sei. — Beide Theile rcplicieren und beharren lis/^ Mfficht. Waser hebt namentlich hervor, daß im Thnrgan acht Evangelische gegen zwei Katholik Gegenmittel nicht verlegen sei. — Hernach bespricht sich Stadtschreiber Waser dcz "Ut dem Prälaten zu Pctershausen wegen des ramsischen Zehntens lind theilt ihm die Resolution - ffchofs und des Commandanten auf Twiel mit. Der Prälat antwortet aber ausweichend und vcr- ichtell Bescheid. «I. Dem Commandanten zu Constanz, Oberst Keller, werdeil durch Stadt- lvax Maser im Beisciil des Stadtschreibers Jmmcnhauser voil Stein die Gründe auseinander gesetzt, . ^ mW per Stadt Constanz Begehren die Stadt Stein in die Arrestirung der twielischen stx! .. Soldaten ilicht einwilligen könne, lind darauf das Begehren um Relaxicrung des arrcstierten Schiffes oder doch bis dahin die freie Fahrt für die andern zwei, welche man noch zu Stein ^ ^ch vielen Klageil über die Steiner giebt der Oberst keinen endlichen Bescheid, sondern ^»c» ^ ^ Sache vor Bilrgermeistcr und Rath der Stadt Constanz bringen, mit und neben ' die Resolution gefaßt worden sei. S8S. Gemeineidgenössische Jahrrcchnungstagscchung der XIll Orte. Baden. 1K42, K. bis 29. Juli. Staatsarchiv Zürich, (last. XII. 14». t'vi. ZN-. Staatsarchiv Luccr». Msch. üa anao 1S12. Band XXXII. toi. 1«. LaudcSarchiv Schw»z. ^^sandte: Zürich. Salomon Hirzcl, Bürgermeister; Johann Heinrich Wirz, Seckelmcister. Ludwig von Erlach, Schultheiß; Johann Rudolf Willading, Vcnncr und Zeugherr. Fleckeustein, Ritter, Schultheiß; Ludwig Meyer, des Raths. Uri. Johann Jakob Tanner, ^Mammann; Niklaus Wipfli, des Raths. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammann- Beelcr, Seckelmeister. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landaminann; Atarquard Jiilfeld' 1244 Juli 1642. Alt-Landammann, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landammann und Pannerhorr, von Nidw^ Zug. Peter Trinkler, Jakob Andermatt, beide des Raths. Glarus. Johann Heinrich Elmer, ^ ammann; Kaspar Kücchli, Statthalter. Basel. Johann Rudolf Wcttstein, Obcrstzunftmcister; Beruht Brand, des Raths. Freiburg. Peter Heinricher, Seckelmeister; Niklaus Meyer, des Raths. thurn. Johann Schwaller, Venncr; Manriz Wagner, Seckelmeister und Bauherr. Schaffhaui^ Johann Jakob Ziegler. Obherr; Eberhard Jmthurn, Pannerherr. Appenzell. Jakob Wiser, ^ ammaun, von Jnnerrhvden; Johan^l Zcllwcger, Landammann, von Außerrhoden. !». Eidgenössische Begrüßung. — Wegen der Unordnung im Münzwesen wird beschlossen, daß ^ . dem letztes Jahr gemachten Abschied verbleiben solle. Auf Gutheißen der Obrigkeiten wird ferner besaU sen, das Markten um Species des einen oder andern Geldes wegeil vieler daraus erfolgenden Unge^' heiteu zu verbieten. Die „Märkte" sollen um Kronen, Gulden oder Batzen geschehen. Die Gesandten ctb ^ Orte entschuldigen sich mit Mangel an Instruction. Es wird auch hervorgehoben, daß die geringen Ber»^ batzen in großer Menge vorhanden seien, von denen vcrmuthlich nicht alle zu Bern geschlagen, sondern c von anderswoher betrügerischer Weise vermehrt worden seien, weßhalb man zum mindesten darauf dc"^ sollte, daß sie ferner nicht vermehrt würden. Bern will nichts davon in den Abschied nehmen, weil es Freiburg und Solothurn des Geldes halber ein besonderes Uebereinkvmmcn habe. ß». Der franzeU' ^ Ambassador Caumartin eröffnet in einem Vortrage, der König habe trotz den großen Necessitäten ß'" Reiches innerhalb eines Jahres zwei Pensionen auszahlen lassen, ohne das andere Geld, das in die nossenschast gebracht worden sei. Gegenwärtig gehe man damit um, eine dritte Pension aufzubringen ^ in allen übrigen Sachen Befriedigung zu verschaffen. Aus den Wunsch der Orte habe der König sechsnionatlichen Waffenstillstand, den er nachher auf acht Monate ausgedehnt habe, für Burgund l>M ^ der sei aber seit der Ratification von den Burgundern gebrochen worden. Der König wünsche deß) daß die Burgunder zur Satisfaction angehalten werden; übrigens versichere er die Orte seines bc)> liehen guten Willens. «. Johann d'Acoste, Surintendant der Salzpfanne zu Salins, läßt sich »ach gäbe eines Credcnzschreibens von dem Gubernator Burgunds also vernehmen: Weil die Vollmacht ^ Königs van Spanien in begehrter Form vorhanden sei, so möchten die Orte nichts unterlassen, Wiederaufrichtung der burgundischen Neutralität zu Stande zu bringen. Er habe Befehl, das Erbeinig^'^ geld zu erlegen. Gestern Abend habe ein Courier ein Schreiben überbracht, welches berichte, ^ Franzosen allen Verträgen zuwider den unmenschlichen Krieg fortsetzen. Er übergebe davon zu ^ , rendcnl Nachdenken eine verdeutschte Abschrift. «I. Man läßt durch einen Ausschuß dem Ambassador den geneigten Willen des Königs verdanken und alsdann eröffnen, der Waffenstillstand ^ ^ dem Dafürhalten der Orte nicht mit den erforderlichen Formalitäten beiderseits angekündigt und de ^ nicht, wie man gehofft habe, verwirklicht worden. Weil von dein König von Spanien nunmehr ßuu'eu ^ Vollmacht eingelaugt sei, so bitte man nochmals, zu dem gewünschten Werke Hand zu bieten. bassador antwortet^ obgleich Herr d'Acoste mündlich und die Stadt Solothurn in gemeiner Orte ^ schriftlich den Waffenstillstand den Burgundern notificiert habe, hätten diese und insbesondere der ^ Scey dessenungeachtet den Waffenstillstand gebrochen. Bevor hiefür Genugthuung geschehe, könne tern Tractateu keine Rede sein. Der König von Spanien habe auf die mehrmaligen Schreiben der nossen nie geantwortet, sondern nur den mit ihm verbündeten Orten, aber so kalt, daß man weder 4 Nein daraus schließen könne. Der König von Spanien begehre die Neutralität nicht, da niemand »u Juli 1642. 1245 ^mzschrcibm oder mit einer Antwort auf die an ihn ergangenen Briefe anwesend sei. Nachdem der Ausschuß Obiges relatiert hat, läßt man dem bnrgundischen Abgesandten die Klagen des französischen Am- bassadvrs mittheilen. Derselbe verantwortet sich dagegen schriftlich, v. Wegen des hohentwielischen an «nein Schiff verübten Raubes ist an die Generalität zu Breisach geschrieben worden, das Schreiben aber ""öffnet zurückgekommen. Man will deßhalb ein anderes an den Generalmajor von Erlach schicken mW ^"cht den' französischen Ambassador, demselben ein Begleitschreiben von seiner Seite beizufügen, da, falls ^ die hohentwielische That nicht Restitution erfolge, die eidgenössischen Maaren von dem Comman- zu Constanz auch angehalten werden könnten. Der Ambassador trägt Bedenken, das Schreiben leiten zu lassen , weil sein König durch das an die Generalität gerichtete Schreiben beleidigt sei; denn ""e Generalität „sei nicht mehr in rernm natura, seit alle Commandanten von I. Majestät dcpendicren". ^»n der Kommandant zu Constanz die eidgenössischen Maaren nicht wolle passtcren lassen, so werde man 'hu Ms anderm Weg anhalten können, die Nheinstraße offen zn halten, sowie mit dem Festungsbau ans ^gMössischem Gebiet aufzuhören, was von der Erzherzogin wiederholt versprochen worden sei. Sein König !"°rde ans Begehren 20,000 Mann unterhalten, um dergleichen Beschwerde,? zu beseitigen. Nachdem derselbe diele Millionen in den Bünden verwendet habe, beschwere er sich nicht, auch doppelt so viel für die Genossenschaft zn verwenden. Wenn man über Errichtung solcher Fortificationen zu Constanz nicht Kindlich wäre, müßte man dergleichen auch an andern Orten dulden. — Da Etliche solches ungleich Gestanden haben,'giebt der Ambassador eine schriftliche Erklärung darüber, t. Don Diego Saavedra eröffnet d' einem Schreiben, der König habe ihm eine Vollmacht an die XIII Orte in bester Form übcrsandt, um 'degcn Burgund zn tractieren. Das eidgenössische Volk in französischen Diensten werde in Spanien und " Niederlanden mißbraucht. Die Orte möchten dasselbe Heimrufen oder wenigstens keine Ausbrüche gestatten. Mau läßt dem französischen Ambassador die Eröffnungen des burgundischen Abgeordneten '"'"heilen mit dem Ersuchen, einen andern in bessere Form gebrachten Waffenstillstand auszuwirken. Der "'bassadvr beharrt bei seiner frühern Ansicht mit dem Beifügen, der König habe alle Ursache, unzufrieden 'ein, daß die ihm zugefügten Beleidigungen nicht geahndet werden, zx. Nachdem das kaiserliche Schreiben ^ die XIII Orte (dat. 16. März) verlesen werden, übergibt der kaiserliche Resident in der Eidgenossenschaft, ^ Waldvogt von Schönau, ein Memorial, in welchem der Wunsch ausgedrückt ist, die Orte möchten ^ Krone Frankreich, die wider das Haus Oesterreich und die Grafschaft Burgund Krieg führe, keinen ^ksaufbruch bewilligen, indem solches der Erbeinigung straks zuwider sei. Don Diego Saavedra °^ibt abermals ein Schreiben des Inhalts, Burgund sei in der Erbeinigung mit inbegriffen. Die Eid- k'^nschaft möge den: König von Frankreich kein Volk mehr gestatten, während derselbe noch gegen . ^gund Krieg führe. Sollte das getreue Aufsehen nicht gehalten worden, so sei Oesterreich anch nicht Mlichtct. den Feinden der Eidgenossenschaft keinen Beistand zu leisten, oder bei einem bürgerlichen Aec 5. dm G°» «°q°.-,. w». MM dm. -km °dm °..°m.. Th-il P-M-i,. uchmm F--NM .Ms. °' A°g° d. °i.,m U°b°«u„a °w° C°»i- s-i..°° °°-i R-H-Z-Hl dm Gq-md,-.. hcilt ^für, daß derselben Glauben geschenkt werden dürfe, jedoch zu niemandes Präjudiz. 5. Bei der Be- >'!, wird wn dm «chrzahl dm O-t- di- S-immM.g d-s -,dg°..ch»,ch-., »..d d>- Bm- >. -°U-..d° .HMch- S«i°. -» w..chm «gm- di- E-b-d.ig.m-> mch. ^-pst.ch^ ...cht ..... ..uh.,u- >«. I°..dm.. auch fiir B..rg»..d »ich. Li- M-glich mach,..; -b-.,.°w-,..g ,.»d-, dm Nach mn.gm Ei- -ud,-.. ''«»»Z. ...i. Burgund di- NmuruliM »ich. M- wmd°, „.... -..«--stund,.,b zu 1246 Juli 1642. machen", oder in etliche Orte Burgunds eidgenössische Besatzungen zu legen und sie als Depositum anze Hingegen vergleicht man sich dahin, den französischen Ambassador nochmals zu ersuchen, den König ^ Suspension der Waffen zu bestimmen und um dessen beförderlichen Bescheid zu ersuchen, inzwischen alles Erforderliche für Wiederherstellung der Neutralität gethan werden könne.; deßgleichc» ^ den königlichen Befehlshabern dahin zu wirken, daß mit den Feindseligkeiten bis auf eingelangten Bcsä>^ innegehalten werde, wozu man auch den andern Theil bestimmen wolle. — In der Hoffnung auf willfährigen Bescheid wird dieses Geschäft auf sechs Wochen oder bis auf Michaelis eingestellt. I soll Zürich je nach Umstünden wieder eine Tagsatzung ausschreiben und jede Obrigkeit bis dahin zu gehen, was ferner zu thun sei. k. Dem französischen Ambassador wird auch bemerkt, man hoffe, daß ^ König in Berücksichtigung der von der Eidgenossenschaft jeder Zeit ihm geleisteten Dienste die bischt, baselschen Lande den -wiederholten Vertröstungen gemäß restituieren, daß das in königlicheil Diensten bcs>^ liche Volk nur dem Bündniß gemäß gebraucht und in Bezug auf die Pensionen, geliehenen General- und Particularausstündc Satisfaction gegeben werde; daß ferner die Forderungen auf und Güter in den Landen, welche der König mit den Waffen an sich gebracht habe, von den jetzigen Best nicht unter dem Vorwand, daß dieselben juro bslli erworben seien, abgewiesen, sondern Capital undZ^ entrichtet werden. I. Da der französische Ambassador in seinem Vortrag bemerkt hat, daß er in Jahr zwei Pensionen ausbezahlt habe, so läßt man ihn ersuchen, alle Orte gleich zu halten, da etliche nur W' andere gar keine bekommen hätten. — Der Ambassador ertheilt auf die ihm vorgebrachten Punkte eine M liche Antwort des Inhalts, es sei nicht mit seiner Ehre verträglich, den König nochmals um einen Wasst" stillstand zu bitten, da der frühere von Burgund verletzt worden sei; vorerst möchten die Gesandten Genugthuung verschaffen; wollten die Burgunder keine geben, so hätten die Gesandten Ursache genug, derselben nicht mehr anzunehmen. In Betreff des Bischofs von Basel könne Svlothurn bezeugen, wir tz er sich dessen angenommen habe; der Bischof selbst trage allein die Schuld, daß er die Frucht du ^ seiner Bemühungen nicht genieße. Wegen des eidgenössischen Kricgsvvlks werde man ihm keinen machen können; dasselbe werde den Lohn für seine Verdienste erhalten. Wenn ein Ort die Pensionen erhalten habe, so sei das nicht in seiner Absicht gelegen; alles, was der König schuldig sei, solle bez^ werden, so viel die Zeit es zulasse. Die eidgenössischen Kaufleute könnten sich nicht beklagen, daß , ihren Gewerben belästigt werden, da man einen Arröt zu ihren Gnnsten erlangt habe, der bereits exequiert ^ u». Dem burgundischcn Abgesandten wird mitgethcilt, was mit dem französischen Ambassador geff'^' worden ist, und derselbe ersucht, daß burgundischerseits mit den Feindseligkeiten auch innegehalten w^. In demselben Sinne wird an die Parlamente zu Düle und Dijon geschrieben mit der 'Versicherung, f. ^ man nicht unterlassen werde, sich für die Wiederherstellung der Neutralität zu bemühen. »». Dem ^ wird geantwortet, man werde für die Wiederherstellung der bnrgnndischen Neutralität alles Mögliche t)^ Die letzte von dem französischen Ambassador begehrte Werbung sei allein nach dem Inhalt des auf die von französischer Seite anerbotene Suspension der Waffen in Burgund gestattet worden w Meinung, daß solches für die Wiederherstellung der Neutralität zuträglicher sei als eine abschlägige Ä» > ^ und die Heimrufung des Kriegsvolkes. Die Erbeinigung gedenke man, wie bisanhin, unverbrüchn ^ halten. «. Schaffhausen berichtet ausführlich über den von Hohentwiel aus zwischen Stein und Hofen an constanzischen Schiffen begangenen Raub. Der Commandant auf Hohentwiel wolle Zw^' ^ eidgenössischen Kaufleuten ihre Waaren zurückgeben, den Neichskauflentcn hingegen nicht, es werdc Juli 1642, 1247 vorder Generalität zu Brcisach befohlen. Der Commandant zu Constanz, Oberst Keller, hingegen »>,d ^ eidgenössischen Maaren nicht inehr verabfolgen lassen, bis allen constanzischen M? " Neichskaufleuten Restitution zu Theil werde, indem die That auf eidgenössischer Jurisdiction )chcn sei. Es verlaute auch, daß der Commandant auf Hohcntwicl an dem Ort des Raubes eine bauen und auf die passierenden Maaren einen Zoll legen wolle. Man schreibt dcßhalb an die ^ zu Breisach, an den Generalmajor von Erlach, deßgleichen an den Commandanten auf Hohen- ""l Restitution säntmtlichcr Güter, welche auf dem Schiffe gewesen sind. Von dem Festungsbau schweigt ->».vk noch. Da ferner dermalen eine Ladung Salz für die Eidgenossenschaft zn Cvnstanz vnnnen ist, welche der Commaildant nicht passieren lassen will, so wird auch an denselben geschrieben und . ütgetheilt, was man an den Generalmajor von Erlach und den Commandanten auf Hohcntwicl gelangen lassen, mit dem Ersuchen, die eidgenössischen Maaren passieren zu lassen. Von Oberst Schreiben ein, worin derselbe begehrt, man möchte auf die Güter des Commandanten zn l5rlau ^ ^ ^ ^dgcnosscnschaft betreten werden möchten, Arrest legen. Der Generalmajor von d^^'"üwrtet auf das an ihn geschickte Schreiben, daß es nicht bei ihm stehe, die Reichskaufleute und passen zu lassen, daß man sich deßwegen an den König von Frankreich wenden müsse. ^N'anMchen Ambassador wird mitgetheilt, Zürich und Schaffhauscn würden an den Commandanten Ävhcntwiel, Basel an den Generalmajor von Erlach Gesandte abordne»; er möchte dieselben mit einem >"cingleiten, damit die Restitution erfolge und der freie Handel seinen Fortgang habe, widrigenfalls Ä» - Schiffen eine bewaffnete Bedeckung geben und Gewalt mit Gewalt abtreiben müßte. — Der ^fssadvr antwortet, er wolle, falls mau den freundlichen Weg einschlage, behülflich sein und an den ^ f sowie auch nach Brcisach schreiben; wolle man aber den Weg der Gewalt einschlagen, so tonne er beladen. - Zürich und Schaffhausen werden ersucht, Gesandte nach Constanze und den Generalmajor von Erlach zu schicken. Es werden die nöthigen Credenzschreibcn ltructionen in oben angezeigtem Sinne gegeben. Bei dem Generalmajor von Erlach soll auch der ^ffweu breisachischen Zölle gedacht werden. Den Obersten Keller in Constanz werden die Abgeordneten Zjiff^ligen, daß man nach Hohcntwicl und Brcisach geschrieben und mit dem französischen Ambassador genommen habe, und ihn ersuchen, nichts gegen das alte Herkommen und die gute Nachbarschaft !»Waldvogt von Schönau wird ebenfalls ersucht, au den Commandanten zu Cvnstanz Pgff'bcn. MM) mird das Resultat der Gesandtschaften den übrigen Orten mittheilen. Sollte des ^ ^ halber keine Versicherung gegeben werden, so könnten ungefähr 25 Mann bewaffnet und den Schif- Deckung gegeben werden, p. Die Prälaten von St. Blasien und Tennenbach und ein Conventual sch^f^'l bitten um NichtÜbereilung wegen ihrer verbürgten Schuldeil in der Eidgenossenschaft. Man l>„ fk Begehren des Prälaten von St. Blasien an den Fürsten zn Heitersheim, Dcutschordensmeister, " Prälaten zu Lützel, den Cvmmenthur zu Brüggen, die Fürstin zn Säckingen und die Aebtissin zu erwähnt sie, dem Prälaten von St. Blasien Hülfe zn leisten, ivorauf sich dieselben cntschul- verweist hierauf die Creditoren bis auf Verena zur Geduld und ermahnt den Prälaten, bis l>iishf^"igstens einen guteil Theil der Zahlung zu entrichten, indem man alsdann das Recht nicht länger hiiitcc bullte. Ebendieselbe Warnung wird den übrigen oben genannten Mitinteressicrtcn, welche auch ^riyf" Eidgenossenschast haben, schriftlich mitgetheilt. q. (S. n. Baden.) r. Herr Matthäus gebürtig von Basel und der Zeit wohnhaft in Frankfurt, hat sein neues Buch von der ganzen 1248 Juli 1642. Eidgenossenschaft sümmtlichen Orten dedicicrt und jedem Ort ein Exemplar verehrt. Man erkennt ih>» der Obrigkeiten Namen von jedem Ort 8 Kronen als Verehrung zu. Glarus hat ihm bereits eine best'"' dere Verehrung zugeschickt, Zug und Appenzell-Außcrrhvden haben ihm nichts geben, auch das Buch der Fehler, so er in der Beschreibung ihrer Orte begangen, nicht annehmen wollen. 8. (S. u. Thm'g^' Ein außerordentlicher Ambassador der Herzogin - Negentin von Savohen, Valerius, Graf zu übergibt ein Schreiben derselben und berichtet alsdann, was sich die Zeit her in ihren Staaten zngctt^ habe, daß mit den Prinzen, ihren Schwägern, Friede gemacht und zwischen dem „Fürsten Cardinale" der Princessin, ihrer Tochter, eine Heirath beschlossen sei. Die Orte möchten für das Haus Savoye» ^ alte Affection bewahren und dasselbe nöthigen Falls wider die Ruhestörer vertheidigen. Die Herzogin gleichfalls bei ihrer freundschaftlichen Gesinnung für die Eidgenossenschaft beharren und in derselben ilst^ Sohn erziehen. — Man läßt durch einen Ausschuß danken, zu der Heircuh und dem gemachten gratulieren und alle gute Affection anbieten. In demselben Sinne wird an die Herzogin selbst ein wvrtschreibcn erlassen, u. Die Gebrüder Giulio, Pedro, Giacomo und Antonio Gurinetti in Livine» dem Zollhaus bitten um Schild und Fenster in ihr neucrbautcs Wirthshaus. Ihr Ansuchen wird in ^ Abschied genommen, x. (S. u. Lanks.) ^. 1. Etliche sanctgallische Kaufleute, welche nach Piemont beschweren sich wegen großer Geldforderungcn, die sie daselbst haben, dergleichen, daß ihnen ^ Religion geboten worden sei, Piemont zu verlassen, und daß zu dem Abzug nur wenige Tage worden seien. Es wird ihnen an die Herzogin-Regentin ein Fürschreibcn ertheilt. 2. Ferner wird awh merkt, daß vielen eidgenössischen Kaufleuten zu Mailand von der Inquisition ebenfalls nur weniges- zum Aufenthalt und zur Besorgung ihrer Geschäfte vergönnt werden. Der spanische Ambassador ^ ^ wird deßhalb in einem Schreiben ersucht, zu einer leidlichen Abhülfe zu verHelsen, x —8«. (S- betreffenden Vogteien.) Die Gesandten von Lucern, Schwhz und Glarus erklären als Schirmorte de-'^ teshauses St. Gallen, daß der Prälat desselben nicht gestatten könne, daß Zürich auf dessen Zu Sta>n>u^ und anderwärts im Zürichgebiet gelegenen Gefälle und Einkommen eine jährliche Geldsteuer lege, da ^ Güter zu des Hauses Dotation gehören und von Alters her demselben incorporiertc. nicht erst ucm^' kaufte Güter seien und St. Gallen im eidgenössischen Bund „ein Stand sowohl, als ein Ort und den der Eidgenossenschaft Leib und Gut darzusetzcn verpflichtet sei." Die Gesandten ersuchen Zürich von ^ ^ Neuerung abzustehen oder, wenn das nicht erhältlich sein sollte, dem Prälaten „in das Recht geben" und bis Austrag der Sache mit der Executivn innezuhalten. Die zürcherische Gesandtschaft ist ^ ohne Instruction, bemerkt aber, daß jene Besteuerung keine Neuerung sei, sondern kraft hoher statt finde und nur wieder aufgefrischt worden sei; vermöge derselben seien Alle, Burger und welche in ihrem Gebiete Güter besitzen, gleich gehalten. Uebrigcns habe niemand Zürich für die m Jurisdiction liegenden Dinge das Recht zu bieten. — Die Sache wird in den Abschied genommen- Verhandlungen der katholischen Orte. T»i». sVII katholische Orte.j Auf das von dem Bischof von Basel eingekommene Schreiben, die Drangsale des Bisthums schildert, wird, nachdem mau die Antwort des Ambassadors (s- Lit- ^ wartet hat, dem Bischof geantwortet, daß man nichts verabsäumen werde, ihm nach bestem ..^i» helfen, w. sDie sechs mit Savohen verbündeten Orte.j Der außerordentliche Ambassador der und Rcgentin von Savohen, Valerius von Manta, präsentiert ein Credenzschrcibcn der Herzogin und I die Erneuerung des Bündnisses vor, wenn der junge Herzog der Vormundschaft entlassen sein werde- Juli 1642. 1249 «WM« ihm durch «„-» AnSIchich in sh»>ich-m Sin»-, im- ihm b-r-its von dm XIII On-N g--uuwml-t «--»-» ich »nd M „°ch Hinz», dch nmn das. «.»- di° V-Mng-mng d-s Bnndnh -s n.I r-k°- n-hn,°» w-rd-. XX. l? «-..-Mich- O-'°1 « S-hr-.h-n A-ich n»m ig Im» (d-r Jnh-.lt » nicht °ng-g°l.°n> wird g°-»,tw°r,°>. d°h nmn b°,m »m,d,r.°d°n >»-»-. J°n°S Sch.°iw, wird dm iidri-,-,, k-.th-l-ichm O-t-n mi.g°.HM^^. >> B°dm w°ch) lSchwhz, Un>-rw»ld-n. Zuz s--w»g. »r. S-»d°l> ^»» Solothnrn. w-lch-r dm, den k»th°li>ch-n Ort-» »ach R»m znm P»B O-Ich'-lt »wrd-n war, halt b-. w g-nanm-,, vi-r Ort-» ..... di° noch -»»Indiz- V-Mm.g i»r°r O,.°.-n am Dw S-iand.-n. °h.,° Justructioir, nehmen das Begehreu lu dcu Abschied. Man schc auch im Abschnitte Heirschastsangelegenheiten: tische gemeine Vogtcicn iibcrh. i!a»d Mfschaft Tliurgau. "»»dbegtci Ntieintlial. ^^dchlist Sargans, ^"sschaft Baden. «s. it. Ii'. im. ^ndbogtci Freie Acmter. ls'tt cnnctbirg. Vogtcicn über!,, ""dbogtci Lanis. tl aus dem Lucerncr-, !>!!!> Iii». Art. 47. Juden, Heiden zc. «. Art. 46. Marchensachcn. x. „ 19. Amtsrcchunug. Iili. „ 52t. Localcs- «Iii. Art. 56. Gerichtswesen. Iii:. „ 81. Ailst-iiidcm.d.Abtr'.St.Gallcii.«»«». mm. „ 164. Localcs. ?. Art. 9. Verwaltung im Allgemeinen, im. „ 1Z. Verwaltung im Allgemeinen. «>. Art. 99. Kricgssachcn. z. „ 42. Abzug, v«. „ 69. Zoll und Geleit. II'. „ 43. Abzug, vl!. Art. 52. Jnstizsachcn. Art. >54. Geistliche Pfründen ?c. v. Art. 156. Jnstizsachcn. Art. 5. Amtsrechnnng. Art. 358. Ncligionssachen :c. „ 359. Ncligionssachen rc. 240. Münzsachen. Art. 3V. Verwaltung im Allgemeinen. „ 15. Verwaltung im Allgemeinen. II. Art. 33. Jnstizsachcn. I»I» IVII. ZZ- Art. 73. Anstände mit Bern. „ 28. Lehen- und Zehntcnsachcn. ., 196. Localcs. „ 183. Localcs. aus dem Schwyzcrcrcmplar. Zeugherr von Zürich, Johann von Schasfhauscn. Diese kamen Zu «». Die Gesandten waren: Jakob Ludwig Schnccbergcr, Jakob Zicgler. Seckelmcistcr von Schasfhauscn, und Eberhard Jmthurn ^ ^ ...... , ^ 'nit Oberst Keller und der Stadt Konstanz über folgenden Vergleich uberern: 1) Die Lindauer Schissfahrt, dir Facto eien. der Handel und Wandel von Constanz den Rhein hinab sollen ungehindert und sicher fem; die Dil Orte der Eidgenossenschaft versprechen, diese Rheinfahrt für Leute Schiffe und Guter sowohl aus dem Reich als aus der Nachbarschaft gegen die Angriffe der ttmelischen Soldatevka ^ ^ ^ halten. 2) Constanz bewilligt, daß der Zoll von jedem Fasse Salz, welches die Zollsta te Constanz berührt und in die Eidgenossenschaft geht, nicht mehr als 15 Kreuzer betragen soll"' bessern Zeiten soll "°ch eine weitere Ermäßigung eintreten. 3) Da dem Zollamt >n Constanz seit etlichen ^ahrcn her an uucntrichtetcn Zöllen gegen 5000 Gulden in der Eidgenossenschaft ausstand,g smd. so erklären sich die Gesandten, daß sie solches gehörigen Orts referieren wollen, damit der Stadt Consta^ darüber bald möglichst eine Erklärung gegeben werde; den Gesandten wird eure Specisicatron d.c er Auostandc ub°rgcbcn. 4) Die Beschwerden in Betreff der österreichischen Zollstätten in Schwaben will Herr Oberst und Stadt- Hauptmann gehörigen Ortes zur Kenntnis; bringen und Zürich, sobald eure Resolution erfolgt dieselbe nnt- lhcilcn. 5) Die eidgenössischen Gesandten anerbieten sich, gehörigen Orts sich dafür zu verwenden das. den Bürgern von Constanz von den Twielischcn aus de», Constanzcr Marktschrff geraubten Sachen Juli 1642. restituiert werden. 6) Hans Sauter von Stein und sein zu Constanz arretiertes Schiff werden frei geg^ und Paß und Repaß nach Constanz ihm wieder gestattet. Constanz 1. August 1642. fNach einer 6^ im Staatsarchiv Zürich Tr. 30. 12.) «58«. Confcrcnz der evangelischen Städte und Orte während der Jahrrechnungstagsatzung ^ Baven. t<»42, im Jnli. Ttaatöarchiu Zürich. Kest. XII. US. I'ol. 4M. Gesandte: Dieselben, welche in Absch. 985. i». Fürst Christian zu Anhalt und Graf Joachim Ernst zu Dettingen haben die vier evangcliß^ Städte zn Gevattern für ihre beiden nengebvrnen Söhne gebeten. Die Verehrung soll in Betracht der ^ schaffenheit der dermaligen Zeitumstände in Geld geschehen und dem jungen Fürsten zn Anhalt von Ort 50 Dncaten oder 100 Neichsthaler, dem jungen Grafen zn Oeningen 100 Gulden gegeben wcrdck H». Der genannte Fürst zn Anhalt hält auch für sich und seine Frau Schwester, Herzogin zn „MechelbulA' bei den vier Städten um eine erkleckliche Geldanleihe an. Ein gleiches Gesuch wird von dem Grafen ^ Erbach, einem zwar lntheranischen, aber den Evangelischen alle Zeit wohlgewogenen Herrn, gestellt. ^ Anleihe hält man für unthnnlich, vereinigt sich aber dafür unter Ratificationsvorbehalt ans eine Verehr^ Zürich und Bern würden zusammen 1200, Basel und Schaffhansen zusammen 500 fl. darschießen, der ich von Anhalt 1200 und der Graf von Erbach 500 fl. erhalten. «. Die hananischen Pfarr- und diener bitten als evangelische Neligionsverwandte um mitleidige Beihülfe. Zürich eröffnet, es habe Jahr für das Gymnasium zu Hanau 500 Reichsthaler Übermacht. Als man vernommen habe, daß dem Hinschied des jungen Erbgrafen sein Nachfolger der lutherischen Religion das Geld anderwärts ^ wende, habe man in diesem Jahr neuerdings verordnet, daß den hananischen Psarr- und Schuldig von Zürich ans 400 fl. in die eigenen Hände verabreicht werden sollen. — Die übrigen drei Städte dich in den Abschied. «I. Es wird folgende Acnderung und Erläuterung zu dem Abzngsvertrag vv>» ^ (8.) März 1640 den Obrigkeiten zur Ratification vorgeschlagen: „Wann aber ns einer Statt , von den verbnrgerten derselben eine Erbschafft Wirt bezogen, soll vom selbigen der zechende d. i. zechen von einhundert gülden und nit mehr der Obcrkeith für den Abzug entrichtet werden; ^ mit dem nßtruckenlichcn Vorbehalte ohnnachtheilig sehn solle." sS. Beilage 30.) Falls läntcrnng allen Orten gefällig ist, soll der Vergleich den Obrigkeiten zur Besiegelnng übcrschickt und Ort ein besiegelter Brief zugestellt werden, v. Weil die Brandbeschädigten zn Schwhz durch ihre mit einem obrigkeitlichen Patent überall um eine Steuer anhalten, so wird gut erachtet, daß ihnen von Ort höchstens 300 bis 400 Gulden gesteuert werden sollen; doch mag es jeder Obrigkeit freistehen, iscP' falls nach Belieben zu handeln. L. Appenzell berichtet, daß den 27. (17.) December 1641 zu siebzehn Firsten sammt der Fahrhabe der Bewohner, dcßgleichen die Kirche durch eine Fenersbrunst worden seien; man möchte die Geschädigten, die gleichfalls um eine Steuer anhalten werden, auch ^ Das Ansuchen wird in den Abschied genommen, z»'. Die Gesandten Basels wünschen wegen eines ^ processes zwischen seinem Bürger Ringler mit Besenval von Svlothurn, welcher den Ring^' September 1642. 1251 einem zu Basel eingeleiteten Processe in Folge einer Session seiner Ansprüche an einen Bürger von hon in dessen Stadt rechtlich verfolgen ließ, daß man diesen anhalte, den Prvceß in ihrer Stadt durchzucken und mit Fürschreiben dazu bchülfllich sei. Das Ansuchen wird in den Abschied genommen. ^ Basels Gesandtschaft bringt ferner vor, ihr Bürger Michael Angelo Zcnoino habe zur Bezahlung der Johann Battista Cerati von Vicenza erlittenen Kosten trotz verschiedener Fürschreiben der Städte ^'ich und Bern bis dermalen noch nicht gelangen können; man mochte in der vier Städte Namen an ^»edig schreiben und dabei auf allfäiligc Repressalien hindeuten. Die Gesandten sind damit einverstanden, Zürich hat Bedenken wegen seiner in der Herrschaft Venedig handelnden Kaufleute; es anerbietet sich mit dein bei ihm residierenden venetianischcn Residenten zu reden und demselben verdenten zu lassei?, mau der Repressalien halber gesonnen sei. K. In Beziehung ans die durch den Druck verbreiteten c^ckätlein, welche die Religion betreffen, soll darauf geachtet werden, ob selbige Belehrung und Er- "ttung gewähren oder aber Gezänk und Verbitterung herbeiführen. Was in der Ccnsnr als von letzterer ^ erfunden wird, dessen Druck soll untersagt werden. Ic. Straßburg begehrt von Zürich und Bern die ^Msgabe des kraft des Bundes bei den beiden Städten hinterlegten Geldes von je 30,000 Gulden. Unter Mcationsvorbehalt wird verabredet, sich in einem freundlichen Schreiben, wie 1631 auch geschehen, zu ^schuldigen. Sollte Straßburg ans seinem Begehren bestehen, so konnte etwa mit Herausgabe des vierten ^ dritten Theils willfahrt werden. 1. Bern erkundigt sich bei Zürich, welche Mittel es anwende, um ^Wiedertäufer zum schuldigen Gehorsam zu bringen. Zürich antwortet, man lasse von Obrigkeits wegen ^ sie greifen, sie in besondere Verwahrung legen, zur Arbeit aichalten und ihre Güter durch ehrliche bevogten. Dadurch seien etliche Manns- und Weibspersonen zum Gehorsam gebracht und diesen Leut her sichren ^ch ihre Güter oder der Erlös davon wieder tiberlassen worden. Wie aber sonst noch gegen sie ver- werdc, darüber gebe das gedruckte Manifest der Stadt Zürich Aufschluß. »87. Delation über das Verrichten des zürcherischen Abgesandten zu Sünikon, Ellgau, Cvnstanz und Mainmern. 1642, 23. bis 2«. September (13. bis 16. a. K.). X Staatsarchiv Zürich, (last. XII. I4g. t'ul. 4lt. Abgesandter: Hans Heinrich Wascr, Stadtschreiber. ^gcn'^ Verhandlung tiber das Neugrüt, welches für den Pfarrer zu Ellgau in Anspruch genommen wird, d"n sanetgallischcn Statthalter zu Whl. I». Die Näthe zu Ellgau erklären sich bereit, das " Zukommen zu verbessern, v. (S. u. Thurgau.) Man schc im Abschiiittc Hcrrschastsailjiclc.ieiihciteii: ^sichaft TliMMil. »' und Landshauptmann. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landanunann; Michael Schorn», Statt' Halter; Martin von Nickenbach, genannt Belmont, des Raths. Unterwalden. Marquard Jmfeld, Lc»^' annnann, von Obwalden; Johann Walthart Lnssi, Landanunann und Pannerherr, von Nidtvalden. Z uil (Niemand.) ». Zug entschuldigt sein Nichterscheinen. 8». Zürich hatte in einem Schreiben vom 14. (24.) Stp' tember den katholischen Orten den Antrag gemacht, die Erörterung der verschiedenen Religionsbeschwerdt" in den gemeinen Herrschaften durch „einen gleichen Ausschuß" vornehmen zu lassen; die katholischen sehen darin eine Beeinträchtigung ihrer Rechte, indem sie dadurch zu einer Partei gemacht würden, und bc- stehen darauf, daß die streitigen Sachen durch das Mehr in Güte oder durch das Recht entschieden werd>A Bei diesem Anlasse wird auch das dem Landfrieden zuwiderlaufende Benehmen Zürichs gerügt, daß es da- katholische Gesinde mit Gewalt anhalte, die Predigten der Unkatholischen zu besuchen, den Landvögten ^ Hände binde, wenn sie gegen den Landfrieden begangene Fehler bestrafen wollen, daß es von sich all^' aus Gesandtschaften in die gemeinen Nogteien schicke und Mandate erlasse, dagegen, wenn etwas nach alten Herkommen exequiert werden sollte, der Exemtion sich widersetze. Diesem Perfahren Zürichs tv: man entgegentreten. Die Antwort an dasselbe soll, obgleich der Kirchenbau zu Frauenfeld zur Spra^ gebracht wird, sich nicht in Specialitäten einlassen, sondern allgemein gehalten werden. Zürich wird in selben ersucht, beförderlich eine Tagsatzung der XIII Orte auszuschreiben, damit die Orte die Standes^ schäfte mit Ruhe behandeln und in Vertraulichkeit besprechen können, wie die burgundische Neutralitat wieder hergestellt werden könnte, unv was in Betreff der gestörten Rheinschifffahrt zu thun sei. Dazu aber vor allem Einmüthigkeit für nöthig erachtet. Wenn nun diese allgemeinen Geschäfte beendigt se^'b könnten die Particulargeschüfte in Behandlung gezogen werden. Zug wird angegangen, seine Zustim»"^ zu dem in diesem Sinne abgefaßten Antwortschreiben au Zürich zu geben; Freiburg und Solothurn mit- von dieser Verhandlung Kenntniß gegeben. «. Der wegen der Rheinfahrt und der Zvllsteigerung mit dc"' Stadthauptmauu, Burgermeister und Rath von Constanz unter Ratisicatiönsvorbehalt geschlossene Vergib wird vorgelegt und von Zürich die Erklärung darüber verlangt. Da einige Gesandte ohne Jnstrucki^ sind und von der Erzherzogin Clandia noch kein Bescheid erfolgt ist, wird diese Erklärung auf die uächl^ Zusammenkunft verschoben, »t« (S. u. Thurgau.) «. (S. u. Sargans.) t". Es führen die Alumnen ^ Collegiums zu Mailand Klage, daß sie in „geistlicher nnd zeitlicher" Hinsicht übel gehalten werden. Ju ^ ^ dessen wird jedes Ort ersucht, zu Rathe zu gehen, ob nicht eine qualificierte Person au den Erzbischos z Mailand, den Protector des Collegiums, abgeschickt werden sollte, um ihm Vorstellungen zu eachen^^ auch die Wiedereinführung „des dritten Standes" zu begehren. K. Der Nuntins setzt die katholische ^ in einem Schreiben von den unlängst vom Herzog von Parma wieder begonnenen Feindseligkeiten 'M October und November. 1643. ^53 dein ^ Kcnntniß. Das Schreiben ivird verdankt und in den Abschied genommen. I». Nach- ,Zürich hat, daß. es auf des Prälaten zu St. Blasien in seinen, eigenen Lande oder in den ^ wen Herrschaften liegenden Gefälle solchen Creditore», welchen dieselben nicht specicll verschrieben sind e »der Exemtionen nicht bewilligen werde, ersucht der Prälat die katholischen Orte auch um eine Er- Die Gesandten haben zwar keine Instruction, sind aber der Meinung, daß die Herren und Obern ^"cnfalls Hand bieten und dafür sorgen werden, daß ein jeder sich nur an seine Specialunterpfänder leit' ' ^ 5" der rechtlichen Erörterung der die Fischerei auf dem Vierwaldstättersee betreffenden Streitig- Die ^cern und Nidwalden erwählten Sätze setzen als Tag der Verhandlung den 29. October an dieser beiden Orte werden ersucht, bei ihren Herren und Obern dahin zu wirken, daß die bcid^"^ vorgezogen werden. sEs erfolgte ein schiedsrichterliches Urthcil, das -Vhcile verwarfen. Erst den 18. März 1655 wurde dieser Streit durch einen Vertrag beigelegt.s . Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgcnhcitcn: Thnrgail. «1. Art. 361. Ncligionssachcn zc. i»ft «lUWnS. v. Art. 1v. Verwaltung im Allgemeinen. OKM. Cvnfercnz der I V Schirmvrte Gevsau's s?). Gersalt. !(>42, 22. October. VandeSarchlv Nidwaldc». Protokoll der Wurbinräthr» , auch Räthc and L »nolouthcn. Bd. ll. toi. I2ö. „Ein von tinseren E. von Uri beschribene zusammenkunfft ghen Gersaulv wegen etivaß gespänen da- ^ >^n zuo besnochen ist Herr Statthalter Arnold Stultz zum gesandten dahin verordnet, uff mitwuchen ^ 22. disz dasclbstcn zuo crschmcn." — Ein Abschied hat sich nicht vorgefunden. Conferonz von Zürich, Schwyz und GlaruS. Rapperswyl. tK42, 4. November (25. October a. K.) ^ Laiidcöarchiv Tchwyz. ^ "ri ch. Salomon Hirzel, Bürgermeisters Johann Heinrich Schnecberger, des Raths. ZuHann Sebastian Abhberg, Landammann; Melchior Bctschart, des Raths Und Sicbner. '' Jvhann Heinrich Elmer, Landammann; Fridolin Tschndi, Alt-Landammann. ^der Gesandten von Schwhz eröffnen, daß, wenn man die alten Bräuche nachschlage, sich zeige, ^ Itcitt^^^ desjenigen Ortes den Abschied auszufertigen habe, welchem die Malstatt, wo die Conse- '^u versprechen stehe". Es verlangt daher, daß der Schreiber Zürichs den Abschied nicht ^eil Zürichs Burgermeister erklärt, daß während der 25 Jahre, welche er an dergleichen Conferenzen ^-^"uimen habe, immer entweder der zürcherische Schreiber allein oder in Verbindung mit dem ^Zii-' andern Ortes den Abschied verfaßt habe, und trägt darauf an, daß beide Schreiber, der ""d der von Schwhz fungieren sollen. Die Gesandten von Glarus sind in dieser Sache ohne "U- Schwhz erklärt, daß es den Befehl habe, sich in keine weitere Verhandlung einzulassen, wenn 1254 November 1642. ihm nicht willfahrt werde. Auf diese Erklärung hin verabschieden sich die zürcherischen Gesandten kehren nach Hanse zurück. I». (S. u. Uznach und Gaster.) «. Schwyz und Glarns sind instruiert, " Mittel zu denken, wie den von Zürich innner wieder vorgenommenen Zollserhöhungen gesteuert könnte. <1. (S. u. Uznach und Gaster.) «. Glarus wiinscht, daß inan die Gesandten auf die Confercnz instruieren möchte, wie in Beziehung auf die Schiffsfnhren Abhiilfe könnte getroffen werde», ^ daß man unterdessen die Schiffmeister zu Wesen anhalten möchte, jeden Mittwoch an der Ziegelbrucke gehörige Schiff halten zu lassen, und daß auch der Aebtissin zu Schännis gestattet werde, ihre Früchte Güter auf einem eigenen Schiffe nach Hause fertigen zu lassen. Der Antrag wird in den Abschied ge>" men. I. z», Ii. (S. u. Uznach u. Gaster.) ». Schwyz wird ersucht, dem Landammann Elmer die 16 D»d^^ zu zahlen, welche er noch in Folge der ihm von den XIII Orten aufgetragcücn Reise an dassek^'' fordern hat. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclezcnbciten: Vogtcicn Uzunch und Gastcr. I», «1, t I». Act. Z2—Zg. Cvnferenz der IV evangelischen Städte. Aava»». 1042,13. und 14. November (3. u 4. a 5t ). Staatsarchiv Zürich. (?est. XII. 149. toi. 423. Staatsarchiv Bern. Evangelische Abschiede. I?. S. 315. ^ 6 ^ ^ Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Bürgermeister! Hans Rudolf Rahn, Statthalter. ^ Hans Rudolf Willading, Btirckhard Fischer, beide Venner. Basel. Johann Rudolf Wettstein, ^ Zunftmeister; Bernhard Brand, des Raths. Schaffhausen, vr. Johann Jakob Ziegler, Scckel»"^ Eberhard Jmthurn, Pannerherr und des Raths. i». Es wird ein Schreiben des Pfalzgrafen Karl Ludwig verlesen, worin derselbe den evange' ^ Eidgenossen den bisherigen Verlauf der Tractate in Betreff der pfälzische» Angelegenheiten initthci^^ deren Rath begehrt, wie man sich bei künftiger Wiederaufnahme derselben verhalten solle. Fer»6 ^ eine schriftliche Erinnerung des Herrn Obersten Peblis, welche diese Ängelegenheit weitläufig erörtert, ^ lesen. Einmüthig wird befunden, daß man eine Antwort geben müsse, daß aber dabei „gewahrscu»» verfahren sein werde, damit weder dem Pfalzgrafen, noch der evangelischen Eidgenossenschaft dara»- j. den erwachse. Es wird daher auf Gefallen der Obrigkeiten in „unvergrifflichster Form" ein Antwor O ^ ben entworfen. I». Oberst Peblis fragt Zürich und Bern an, wessen sich der Pfalzgraf, falls dr» ^ scheu Angelegenbeiten durch Geldmittel zu helfen wäre, zu ihnen versehen könnte. Auf Gefaßt ^ Obrigkeiten hin wird abgeredet, sich bei dein Obersten mit den dermalen in Ausführung begriffe"^^.,, baren Fortificationen, außerordentlichen Ausgaben und vor Augen schwebenden gefährlichen Const"^^ zu entschuldigen, v. Zürich theilt mit, es habe zu Folge jüngster Verabschiedung zu Baden den de» ^ gau und das Nheinthal regierenden katholischen Orten der Neligionsbeschwerden halber wohlmei" ^ Conferenz vorgeschlagen; die betreffenden Orte hätten aber eine allgemeine Taglcistung begehrt. ^ ^ gedenke bei den gedachteil Orteil sich nochmals dafür zu verwenden, daß eine besondere ConferU'i ^ Tagleistung zu Baden vorhergehe, und begehrt den Rath der übrigeil Orte, wenn die Papistische" ^ Begehreil einer allgemeinen Tagleistung beharren sollten. Die übrigen Orte sind der Ansicht, daß " > November 1642. Tagsatzung ihren Fortgang lassen könnte und sich dicßfalls „nicht zerschlage» sollte", weil die eine?/" Eidgenossenschaft gar veränderlich seien. «I. Appenzell-Anßerrhodcn hatte an Zürich um N Steuer für die Vrandbeschädigtcu von Urnäschen geschrieben. Falls an die übrigen Orte ein gleiches ^ugt sein sollte, hat Zürichs Gesandtschaft den Befehl, sich über eine Beisteuer von 300 bis 400 CgclOrt zu vergleichen. Da die andern Gesandten aber hiefür nicht instruiert sind, so wird die Zig/^" ^li>schied genommen, v. l) Da Oberst Keller zu Constanz für ein Mal mehr nicht als ein einsam Waaren lvill abfahren lassen, so soll Zürich in der evangelischen Orte gehcn" "u ihn schreiben, er möchte künftig um guter Nachbarschaft willen zwei Schisse mit einander ab- gciivs-. ^ und Basel werden ersucht, die Ratification des jüngst zwischen Constanz und der Eid- "Schaft errichteten Vergleiches sS.Absch.985, Anm.zuoj der Stadt Zürich beförderlichst einzusenden. b°n o berichtet, auf Begehren von Glarus habe es unlängst etlicher Angelegenheiten halber eine Confereuz sch^, Schwhz und Glarus nach Rapperswhl ausgeschriebeit. Schwhz habe sich geweigert, den zürcheri! rjcht^^"ber neben dem seinigen sitzen und die Verhandlung verzeichnen zu lassen, wcßhalb man unvcr- iibria ^ einander geschieden sei. Zürichs Gesandtschaft ist beauftragt, das Gutachten der Verl , ^ darüber vertraulich einzuholen. Die übrigen Gesandten bezeugen über dieses unfreundliche i» de, großes Älißfallen, nehmen aber wegen mangelnder Instruction die Sache einfach Eij^!' ?^lsied. Basel berichtet, der Abt zu St. Blasien befriedige ungeachtet der Mahnung gemeiner ^ wssen seine Vcrburgerten für ihre Ansprachen nicht und wolle sogar von fünfzehn alisstehenden Zin- r ^ einmal zwei abzahlen; Zürich möchte im 'Namen der evangelischen Städte eine ernstliche Erinne- .^"selben ergeheil lassen. - Der Antrag wird in den Abschied genommen. I». Basel berichtet die s/ öerburgerten Schiffleute Hütten dem Herren Arbogast von Andlau, der ihnen schuldig sei, für ^.^"ldigc Summe eben so viel vcrarrestieren lassen. Derselbe habe hierauf unschuldigen Bürgern' von tci^i^ Bisthum Mainz Maaren angehalten und wolle selbige trotz obrigkeitlichen Schreiben nicht ^rrcst^"' ^ ^ befindlichen Interessierten des Ritterstandes mit s" ^brvheil und im Namen der evangelischen Orte bei Churinainz um Aufhebung des gedachten e>i^^"zuhalten? Die übrigen Städte haben gegen diese Mittel nichts einzuwenden, i. (S. u. Vier i» ^"gteieu überh.) Ii. Weil aller Orteil in der Nachbarschaft die Geldsvrten herabgesetzt werden, l^ii Schaffhauseu für nvthweildig, daß die Eidgenossenschaft auch nachfahre, da es jetzt noch mit inin- geschehen könne, als wenn das Geld noch mehr gesteigert sei. Der Antrag wird in den I genommen. I. Zürich, Basel und Schaffhausen theilen Bern mit, daß ihre Kaufleute sich über zefv>^" ^^rung zu Morges höchlich beklagen, indem von jedem Stück Gut 8 Batzen mehr als bisher !»h werden; sie ersuchen Bern, diese dein alten Herkommen zuwiderlaufende Neuerung beförderlichst ^erm^"' Gesandtschaft nimmt dieses Begehren in den Abschied. Ii». Zürich ist von etlichen ^>f, > benachrichtigt worden, daß ihnen an den freien, offenen Märkten im- Bernergebiet der Frucht- derh. '"ehr, 'vie bisher, wolle gestattet werden. Es ersucht deßhalb Bern, es bei dein alten Herkommen ^ ^"'6 Gesandtschaft nimmt das Begehren in den Abschied, i». Zürich und Bern gemäß ihren Justructivilen, der Stadt Straßbnrg in Anbetracht ihres Zustandes von ihrem Gllldeil auf eine gewisse Anzahl von Jahren wieder zu ersetzen. Das letzte Schreiben ^ ^'Vahbllrg soll in diesem Sinne beantwortet und deren Bescheid wegeil Erhebung des Geldes werden. «». Marx Jakob von Schönall rügt im Namen der Erzherzogin Claudia, daß der Erb- 1256 November 1642. ciuigung zuwider Unterthaneu der Orte und namentlich Christoph Labhard zu Steckbvrn sowohl schulden als auf den österreichischen Aemteru haftende Capitalieu ankaufe und dann, nm sich wieder zu machen, auf die Güter der österreichischen Unterthanen, welche auf ihrem Boden liegen, Arrest ^ Er ersucht, man möchte dieß verbieten. Die Orte werden ihre Ansichten darüber Zürich mittheilen. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangclegenhciten: Bier cnnetbirg. Vogtcien übcrh. i. Art. S7. Abzug. » aus dem Bernereremplar. SS2. Vertrag zwischen Zürich und dem Abt von Einsiedeln über die Kirchen zn Bm'st tttld Eschenz. Cinfieveln. 1642, 19. November (9. a. K) Staatsarchiv Zürich. Etadt »»d Landlchast Zürich. Nri. ttü. Den Vergleich siehe im Abschnitte Herrschastsangclcgenhciten: Landgrasschaft Thurgan. Art. 362. Religionssachcn sc. NN». Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1942, 24. und 23. November. Staatsarchiv Luccr». Al'sch. >Iv anno 1VI2. Bd. XXXII. t'ol. 222. Gesandte: Lucern. Jost Fleckcnstein, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Jost Bircher, Alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Jakob Bircher, Vcnner; Ludwig Meyer, Kornhausmeister, des U r i. Johann Jakob Tanncr, Ritter, Landammann; Johann Heinrich Znm Bruitnen, Ritter, annnann und Landshauptmann. Schwyz. Johaitn Sebastian Abyberg, Landammaitn; Michael Statthalter. Unterwaiden. Marquard Jmfeld, Landammann, von Obwaldcn; Johann Lussi, Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; ^ Boßhard, Ssckelmeister; Peter Trinkler, des Raths. i». Eidgenössische Begrüßung. — Die so eben eingelangten Schreiben des kaiserlichen Resident . Schönau, des französischen Ambassadors von Caumartin und des spanischen Gesandten, Grafen ll-n werden verlesen. Caumartin stellt den Gesandten vor, daß der Spanien bewilligte Aufbruch den ' muugcn des Biindnisses mit Frankreich zuwiderlaufe, und weist namentlich ans dem Jahre 1666 ein Aufbruch, der »ach Flandern hätte geführt werden sollen, ans die Vorstellungen Frankreichs gängig gemacht worden sei. Die Gesandten antworten, daß sie nicht glauben, daß die Orte dem zuwidergehandelt habeil, da der Aufbruch die Bestimmung habe, die Leibgarde des Königs zu nicht gegen andere Fürsten oder deren Lande gebraucht zu werden; sie glauben nicht mehr gethan zu > ^ als was ein freier, souveräner Stand zu thun befugt sei, und sprechen bei diesem Anlasse den Wmüh ^ ^ daß auch von Seite Frankreichs den Klagen möchte abgeholfen werden, zu welchen die Orte vcrMG November und Dceember 1642, 1257 Bündnisses berechtigt seien, und daß man sie künftig mit dergleichen Schreiben verschonen möchte. I». In Zuschrift des Herrn von Schönau, welcher auch ein Schreiben der Erzherzogin Claudia folgt, wird bebtet, daß der Feind mit einer Anzahl Kricgsvolk bei Stein am Rhein und in der Nähe von Hohentwiel ankommen sein und die Absicht haben soll, über eidgenössisches Gebiet zu ziehen, und das Ansuchen gestellt, man '"°chte im Hinblick auf die Erbcinigung und die Gefahren, welche der katholischen Religion daraus erwachsen ^'"Nen, dahin wirken, daß von der Eidgenossenschaft dem Feinde kein Vorschub geleistet noch der Paß gestattet ^rde. Es wird geantwortet, daß man nichts versäumen werde und gewillt sei, die Erbeinigung getreulich zu ^ltcn. Die Laudvögte werden ermahnt, die Pässe in gute Verwahrung zu nehmen und ihrerseits nichts zu vereinen. Zürich soll ersucht werden, im Namen aller regierenden Orte diesen Bemühungen den erforderlichen ^chdruck^zu verschaffen. «. Casati warnt in seinem Schreiben die Gesandten, den Forderungen Caumartins günstiges Ohr zu leihen, zeichnet das Verfahren Frankreichs und weist auf den Mißbrauch der cidge- Mschcn Truppen hin, welchen es sich gegen das Bündniß zu Schulden kommen lasse. Dem Grafen läßt seine Warnung verdanken, ihn von den Angekommenen Berichten und Warnungen in Kenntnis; setzen ""d ihm, was ferner nothwmdig ist, insinuieren, worüber jeder Gesandte mündlich zu Hause berichten «I. (S. u. Deutsche gem.' Vogteien übcrh.) v, K (S. u. Thurgau.) «. Wegen der Beschwerden ^ Alumnen im Colleginm zu Mailand wird dem Hauptmann Ulrich Dullikcr von Lucern, Landvogt zu ^ggwis, der Auftrag crthcilt, bei dem Cardinal-Erzbischof zu Mailand das Erforderliche anzubringen, ' (S, u, Nheinthal,) ». Zürich schickt das Schreiben des WaldvogtS von Schönau, in welchem sich der- im Namen der Erzherzogin Claudia beklagt, daß namentlich von Christoph Labhardt zn Steckboru Italien von österreichischen Aemtern und Unterthancn gekauft und gegen die Schnldner dann Arreste Sequester in Anwendung gebracht werden, und wünscht, daß man dicß verbiete. Zürich mißbilligt ^ Handlungsweise; ihm geben auch die Gesandten ihre Zustimmung und ersuchen dasselbe, den Land- ^cu die Cassierung solcher Käufe anzubefehlen, jedoch sollen die schon vor langer Zeit geschlossenen Ver- ^avon ausgenommen sein. It. (S. u. Nheinthal.) I» u. Sargcnw.) m. u. De.itsche gem. ^ Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgenheiten: 5°'?" »cmcine Aoqtcicu «der!,. .1. Art. S7. Kirchliches. Nrt. 42. Polizeiliches:e, 7 »rasschast Tlmrqnu. v. Arl.3i. bernisch-freib. Vogteieu überh.) «I. In Betreff des Zwists der Herrschaft von Combrcmvnt-le-grand und den freiburgischen Vasallen von Courtillcs schwebenden dictionsstreites vergleicht man sich dahin, daß es bei den Verträgen von 1538 und 1597 sein Verbleib haben soll, so wie auch bei der Erläuterung der freiburgischen Gesandten, daß sie keine weitere Oberh^ lichkeit ansprechen, als was der von Conrtillcs laut der Renovation des Counnissarius Nvsscli erkannt an liegenden Gütern nach dein Vertrag von 1538 zu den Häusern und demselben Lehen gehört hat. ^ Herr zu Combremont und der Vasall von Courtilles sollen die drei verschiedenen Lehen zu Courts" Chenaud und Stäsis und namentlich die depcndiercnden Güter in der Souveränität Freiburg genau u»^ scheiden und verzeichnen lassen und den beiden Obrigkeiten zusenden, v. Freiburg beklagt sich, daß ^ Amtmann von Orvn Marchstcine auf Freiburgergebiet habe ausreißen lassen, Bern dagegen, daß 1^. thanen Freiburgs nicht nur gegen den Vertrag von 1593 diese Marchsteine gesetzt, sondern sie sogar ^ Vernergebiet gesetzt haben. Man kommt übercin, einen Augenschein zu nehmen, In Beziehung auf ^ Streit über einen Nütizchnten hinter MesuiereS erklärt Freiburg, daß es im Namen seines Priest^' Mesnicrcs keinen illovalzehnten beanspruche, sondern wolle, daß nach dein Vertrag von 1581 der Zc'h^ von dei? neuen Aufbrüchen nach den drei ersten Jahren in den großen Zehnten komme. Es handle ^ aber nicht um den Nütizehnten, sondern um einen besvndern Zehnten, den der Priester seit mehr als Jahren bezogen habe, und neben diesem hätten noch etliche Privatpersonen einen besvndern Zehnte" ^ ungefähr 27 Jucharten. Bern weiß nur von einem Nütizehnten, der für den Priester angesprocheil """^ spreche er noch einen andern Zehnten an, so solle er dafür Dvcnmente beibringen; Bern habe das recht des ganzen und großen Zehntens hinter Mesnieres. z»'. Der Abt von Altenrhff weist durch ^ Bulle des Papstes Juuoceutius (?) und eine Cessio» des Bischofs von Lausanne vom 2. September ' nach, daß der Nütizehnten zu Villars-Bramard, den die Amtleute zu Milden, weil Villars in der Kiu.'^ Dompierre liege, für Bern in Anspruch nahmen, dem Gotteshause Altenrhff gehöre. Die bernische" sandten sind damit einverstanden und wollen es ihrer Obrigkeit hinterbringen. Um in's Klare zu ob zwei Jucharten, von welchen der Abt den Zehnten bezieht, zu Villars-Bramard oder zu Cerniaz lsi^ß sollen beide große Zehnten durch Marchstcine wohl unterschieden werden. Ii. Bern beschwert sich, ^ der freiburgische Amtmann auf Surpierre von ungefähr 30 Jucharten, welche in der Stadt Bern tü ^ march hinter Villeneuve liegeil und unlängst erkauft worden seien, den Zehnten nicht an Bern wolle, sondern behaupte, daß diese Aecker, wie die alten Schloßgüter hinter Snrpierre, frei seien- D^ g burgische Gesandtschaft, ohne Instruction, nimmt die Beschwerde in den Abschied und verspricht A" innerhalb Monatsfrist, i. Bern führt Klage, daß der Priester zu Cheirh, dem der Nütizehnten Jahre gestattet worden, au etlichen Orten denselben zum Semperiiovalzehnten machen wolle. Die gischen Gesandten wollen dafür sorgen, daß der Priester sich mit dem dreijährigen Nütizehnten beg'U'l!^.^ !r keinen Eintrag thue. (Dieser gehörte zur Hälfte der Stadt Bern, Z"^' s dem großen Zehnten fürdcr keinen Eintrag thue. (Dieser gehörte zur Hälfte der Stadt Bern, Anton Zehcnder.) Ii. Aus die Klage Berns, daß mehrere Privatpersonen von Aeckeru hinter Eh""'" Zehnten zu entrichten sich weigern und der Amtmann auf Surpicrre keine Klage habe aimehincn November und Dcccmber 1642. 1259 ^rd beschlösse», es sollen beide Parteien ihre Docmnente vorlegen nnd der Landvogt zu Milden und der A'Ntmcum ans Surpierre sollen ausfindig machen, welche Güter zehntfrei seien. 1. Anton Vögcli von Freiburg beschwert sich, daß seit etwa zchen Jahren die Schaffner zu Peterlingen seinen an dem Getreidczehnteu h""er Nesst.dens ihn, ziehenden sechstel: Theil mit den übrigen fünf dein Kloster Peterlingen gehörigen seilen verliehen habe, und verlangt, daß man ihm seinen Theil wieder verabfolge. Die frciburgische Gesandtschaft will diese Beschwerde ihrer Obrigkeit vortragen, i». Frcibnrg beschwert sich, daß Bern W" Bünde und Vurgrecht ans den savohischcn über den Gcnfersec hcrgefiihrten Wein eine wälsche ^v'te Auflage gelegt und den Scinigen das „Mesnrc- oder Jnlässergcld" im Rhffthal erhöht habe. Berit widert, daß es das Traversegeld eingeführt habe, damit ihre vom Weinbau lebenden Untcrthanen ihr ^cichs desto eher verkaufen können. Diese Auflage wolle aber künftig Bern nur von denjenigen beziehen, '""che de.t fremden Wein auf Gewinn und Fürkanf in das Land bringen, nnd nicht von den beiderseitigen ^gern von dem was sie für ihren Hausbrauch kaufen. Die Gesandten Berns wollen bei ihrer Obrig- ^ dahin wirken/daß jedem Bürger von Freibnrg gestattet sei, des Jahrs sechs Faß fremden Weins ohne ^erscgeld durchzuführen. Die Gesandten Freibnrgs dringen aber auf gänzliche Erlassung laut der ^grcckte, wogegen die bernischen erklären, daß, wenn Freiburg in weinreichcn Jahren den fremden Wein i"n Land zu bringen verbiete, es den Angehörigen Freibnrgs auch nicht gestatten werde, in der Stadt Vcrq Gebieten Handel mit Wein zu treiben. Mit den von Bern gegebenen Erklärungen, das Mesuregeld äffend, nämlich es sei dasselbe der Laderlohn für die „Jnlässer", welche den Wein aus den Kellern auf Wagen der Fuhrleute laden und eine gewisse Controle führen, giebt sich Freibnrg zufrieden, i». Durch ^ Verträge und Abschiede von 1597, 1599 mW 1601 ist entschieden worden, daß hinter Oron den frci- ^Mchen Angehörigen kein Zoll abgefordert werden, der Zoll zu Nne hingegen als ein alter Zoll fortbe- die Steigerungen desselben aber abgeschafft werden sollen. Da diese Bestimmungen bisher nicht Liiert worden sind, so sollen dieselben nun bald möglichst ausgeführt werden. Die freiburgischen Gelten fügen noch bei, daß man zu Rue keinen Zoll von Wein und Getreide für die Stadt Freiburg cr- dafür gehöre aber der Stadt Nue ein gewisses Brückengeld; von den Maaren aber, welche Zoll 'Men, verlange man kein Brückengeld nnd von denjenigen, welche Brückengeld zahlen, keinen Zoll. Bern ^lärt sich „gt dem Brückengeld einverstanden. «». Auf die Beschwerde von Freiburg, daß zu Morgcs im ^"shaus der Zoll gesteigert worden sei, und daß daselbst den Kauflcuten die Ballen geöffnet werden, ant- die Gesandtschaft Berns, sie sei zwar ohne Instruction, glaube aber, daß dieser Zoll ein von Nyou "^Mvrges verlegter sei' die Waarenballcn würden nur bei obwaltendem Verdacht falscher Consignationen ,». Die von Rupperswhl sichren Klage, daß die von Wiflisbnrg gegen die klaren Verträge sie dcr Weidfahrt hinter Wiflisbnrg ausschließen. Die Untersuchung der Sache wird auf die nächste Eon- ^verschoben zu der die Interessierten zu bescheiden sind. «„. Es wird beschlosten, bei nächster bequemer ^ die Territorien und Souveränitäten zwischen Brenles und Morlens und zwischen St. Saphorin im und Granges bei Bossonens auszumarchen. Zwischen Nemont und Lucens soll an dem schon ^ bezeichnen Orte der Marchstcin gesetzt werden, s. Ebenso sollen die Landmarchen zu Franex hinter ^-us bei Escotanx mit Steinen bezeichnet mW die beiden Bänne um Sonneh's und Calliets Häuser be- werden, t. (S. u. Murteiz.) (S. u. Schwarzcnburg.) v. Aus Aitlaß des schon lange dauern- w!' Streites wegen des Jnngzehntens und der Primizgarben zwischen dem Prädicanten von Granges und ^ Ballif sa.nmt der ganzen Gemeinde Ailleneuve wird Folgendes festgesetzt: In (^denjenigen Orten, 1260 November und December 1642, sei es, daß sie in freiburgischer Botmäßigkeit liegen und den Prädicanten im Bernergebiet dergleichen P"' mizgarben, Korn- oder Jungzehnten oder andere für den Gottesdienst gestiftete Obliegenheiten zu entrichte haben, oder umgekehrt, sollen die Amtleute mit Hülfe eines Commissarins sich erstens bei den Geistliche» kundigen, wie hoch sie diese Jntraden anschlagen, dann bei den Gemeinden nachfragen, was und wie»» sie jährlich dein Geistlichen entrichten wollen und einen Bericht den Obrigkeiten eingeben, welche darauf das Gutscheincnde verordnen werden. Unterdessen haben die Unterthanen dergleichen Pflichten und na»st^ lich den Jungzehnten in natura zu entrichten, die Geistlichen, wo es das Urbar bestimmt, die männlichen anzunehmen, die von Anlberenges sAuborangeshinter Nne dem Prädicanten zu Chastilliens den Jungstch»^' und die Sommergarben zu zahlen, wenn sie die Freiheit von dieser Verpflichtung nicht nachweisen kö>»»"' Bern glaubt, daß, obgleich der Streit über die 3 Sch. Bodenzins und das äirsotum äomiuium ab ^ Hof Bruycre hinter Romout 1631 entschieden worden ist, dennoch dieselben ihm zuerkannt werden würde», es jetzt ältere Gewahrsame vorlegen könne. Die Sache wird in den Abschied genommen. Freiburg wn»st-' daß Bern die seit 1631 von ihm allsgefundenen neuen Rechte und Gewahrsame den Jesuiten mittlst'^ x. Die umgefalleilen Marchsteine zwischen Missier und Ballon und zwischen WifliSburg und RuPP^'. sollen von den Amtleuten beider Städte wieder gesetzt werden. Die Gesandten Berns dringeil daa»^' daß Freibnrg laut der Verträge von 1584 und 1593 seine Unterthanen, welche der Stadt Bern pflichtig sind und namentlich die zu Besencens und in andern darum gelegenen nach Besencens an das richt gehörigen Orte, wo Frciburg allein das obrigkeitliche Recht hat, anhalte, vor den Lchenrichter», ^ Hill die Lehen gehören, zu erscheinen. Freiburg giebt jeneil Verträgen eine andere Auslegung und daß Berns Forderung gegeil die gemeinen BundeSrechte und das Bnrgrecht verstoße, die da bestimme», ^ wegen persönlicher Ansprachen jeder vor dem Nichter, wo er gesessen ist, und wegeil „realischer vor dem Gericht, da die Güter gelegen sind, belangt werden soll. 'Nach erfolgter Replik und Dnptik ^ einigt man sich dahin, daß Bern und Freiburg bis zum 13. Januar 1643 Vermittlungsvorschläge sich seitig mittheilen sollen, jedoch ohne daß den beiderseitigeil Rechten Abbruch gethan werde. 2. dringt auf die Exemtion der im Spruch von 1534 bestimmten Marchung; dieselbe wird bis künftige» ' ^ verschoben. In Beziehung auf die Märchen von Entremont und Larit wird gut befunden, daß, Vertrag von 1593 der Vasalleil Recht ansbedungen wordeil ist, deren Gelvahrsame angehört werde» ^ doch ohne daß jenem Vertrage Abbruch geschehe. !»!». Freibnrg beschwert sich, daß seit einiger Zeit st ^ den Markt in Thun besuchenden Burgern und Handelsleuten der Pfundzoll daselbst abgefordert Bern beruft sich auf eiizr1641 an Freibnrg erlassenes Schreiben, in welchem nachgewiesen wurde, da>' ^ Grafeil von Khburg den Thuncrn diesen Psnndzoll gegeben haben, und daß Bern denselben »» Rechten nichts benehmen könne. Uebrigens sei auch Einem von Thun der Pfundzoll zu Freibnrg nomine» worden. Freibnrg insistiert auf seiner Forderung. (Dieser Artikel bildet keinen integric^^ Theil des Abschiedes und ist blos pro msmoria dem Bernerexemplar beigefügt.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftzangelcgenhcitcm Bcrinsch-freilmrgischc ÄoPeien itl>erl>. I», «. Art. 31, 3S. Landvogtci Schwarzenburg. Art. öS. Landvogtci Mutten. t. Art .iis. December 1642. 1261 SS». Gemeincidgeiivssische Tagsatzung der XIII Orte. Baden. 10^2, 10. bis 20. December. Staatsarchiv Zürich, »ost. XII. 14!». kol. IIS. Staatsarchiv Lucer». Absch. hard Brand, des Raths. Freiburg. Johann Daniel von Mvntenach, Ritter, des Raths. Solv- Johann Schwaller, Venner; Mauriz Wagner, Scckelmeister. Schaff Hausen. Johann Ziegler, Statthalter: Eberhard Jmthurn, Scckelmeister und Panncrherr. Appenzell. Jakob Landammann, von Jnnerrhoden; Johann Zellweger, Landammann, voil Außcrrhoden. ' Eidgenössische Begrüßung. — Die Behandlung derjenigen Geschäfte, wegen deren diese Tagsatzung ^^chrieben worden ist, wird bis zur Ankunft des französischen Ambassadvrs verschoben. I». Zürich Münzwesen zur Sprache und hebt hervor, daß der dermalige Lauf und Preis des Geldes viel verursache, daß an der Steigerung des Geldes der starke Anfivechsel schuld sei, den sanctgallische ^Zahlen, daß ferner ein großer Unterschied im Gewicht beim AuSwägen des Fleisches bestehe. ^ ' ^'hrzahl der Gesandten ist nicht instruiert. Die Stadt St. Gallen wird schriftlich ersucht, die Ihrigen um Millen von dem schädlichen Wechsel abzuhalten. Ans Gefallen der Obrigkeiten wird slhci^ ^!arz eine Zusammenkunft verabredet, bei welcher die Gesandten aller Orte instruiert er- tiv»?' darüber berathen sollen, wie das Geld um etwas herabgesetzt, in der Valvation eine propor- ^stsci^ ^'^Vit eingeführt, in Beziehung auf die Schätzung und Auswägung des Fleisches, sowie auf die kej^ Handwerkslöhne eine billige Ordnung gemacht werden könne. Inzwischen sollen die Obrig- ^ Landvögte in den gemeinen Herrschaften darauf halten, daß das Geld im Preise eher ab- ^isan ^ ^^^'ation verbleibe, daß man die abermals sich einschleichenden Sescll ^^^ probehaltig, dergleichen alle andern ausländischen nicht in der Eidgenossenschaft ^>cl, Münzen, die unter dem Viertel des Thalers und bisher mehrmals verrufen worden sind, sowie Tie ^ ^chwl Gulden der silbernen Sorten nicht anders als nach dem Gewicht annehme und ausgebe. "'Pr'ii sind überall zu schließen mit Ausnahme der Orte, welche Thaler vom Gehalt der Reichsthaler iit'vü" Zollen. «. sS. u. Vier ennetb. Vogteien überh.) Ein Schreiben der Stadt Lindau an die betreffend die Sradt Schaffhausen, wegen des Schifffnhrlohns und der Münzwährung wird vu, desgleichen der Bericht Schaffhausens tiber diese Sache. Es wird an Lindau ein Antwortschreiben ^Htet. dasselbe ohne Erfolg bleiben sollte, mögen Zürich und Lncern in aller Orte Namen an die h'^ogin schreiben und bei ihr um Abhülfe der Beschwerden nachsuchen, v. (S. u. Lauis.) L. Basel ^ sich abermals, daß etlichen seiner Bürger, welchen verschiedene Herrschaften, Häuser und Güter seit 1262 Deccmber 1642. Jahren verobligicrt seien, die durch den Krieg in deren Besitz gelangten neuen Eigcnthümer weder siir 3^ noch Hauptgut einstehen wollen. Man sieht dieß für aller Billigkeit zuwiderlaufend an und als etwas, ^ nicht allein denen von Basel, sondern auch andern zum Nachtheil gereiche. Es wird daher beschlossen, ^ mit andern Beschwcrdepuncteu dein französischen Ambassador vorzustellen. K. Schaphausen berichtet, ^ dem Flecken Thahngen seien zwei Theile seiner Obrigkeit, der dritte mit den Niedern Gerichten bis an ^ Malefiz den Herren Jmthurn zuständig. Ein Ungehorsamer, Namens Hans Stockar, habe daselbst ^ Unruhe verursacht, und nachdem er endlich sich entfernt habe, die ncllenburgischeu Amtleute veranl^ etliche bisher unbestrittene Sachen streitig zu machen und sich vielfältige Eingriffe zu erlauben. Die Herzogin habe dcßwegen das Recht vor den Bischof von Constanz oder Basel vorgeschlagen. Es wird, der ganze Streit von jenem unruhigen Stockar herrühre, an die Erzherzogin geschrieben und in Erwart"^ eines andern Entschlusses von Seite derselben die Sache inzwischen in den Abschied genominen. I». ^ Luggarus.) i. Man schreitet nun zu dem Hauptpunkte, »veßhalb diese Tagsatzung angesetzt worden ist, läßt den französischen Ambassador durch einen Ausschuß um eine Antwort ans die bei der JahrrechwMib Tagsatzung ihm vorgetragenen Punkte ersuchen. — Derselbe erwidert, er habe sich dessen nicht verst^' daß man wegen dieser Punkte an ihn gelangen werde; wegen Burgund könne er wiederum nicht a»ü^ tcn. Nachdem die eidgenössischen Schreiben den Gubernatoren zu Dnle und Dijvn zugekommen seien, die Burgunder die Feindseligkeiten dennoch fortgesetzt, obgleich auch von französischer Seite verordnet ^ den wäre, bis auf einlangenden Bescheid des Königs damit innezuhalten. Warum man, was von ^ ^ andern Thcil geschehe, nicht auch empfinde und nur immer an den König gelange und die Verletzung Waffenstillstandes von Seite der Burgunder mit Stillschweigen übergehe? Ohne erhaltene Reparation ^ der König über diese Angelegenheit nicht mehr tractieren lassen. Wenn man Sicherheit für den Paß von ^ stanz bis nach Brcisach begehre, solle auch der von Breisach nach Straßburg sicher gestellt werden. ^ die Pensionen und andere Forderungen betreffe, so sei während seiner Ambassade mehr erlegt worden, ^ früher in ruhigen Zeiten. Er wolle aber deßhalb ferner solliciticrcn, auch siir den guten Bischof von der zwar etliche ungute Näthe habe, das Mögliche thuu. Man möchte ihm speciell angeben, wie und die eidgenössischen in Frankreich handelnden Kaufleute der Zölle und anderer Sachen halber zu klage» tcn. In Beziehung auf das Bedenken, das mau sich wegen des eidgenössischen Kriegsvolkes mache, " wortet er, daß es früher mehrmals außerhalb Frankreich gebraucht worden sei, z. B. A. 1642 vor 4^ pignan, was ihm jewcilen zur Ehre gereicht habe. Das Garderegiment werde gehalten, nicht allein > ^ des Königs Palast zu bewachen, sondern auch um dessen Person überallhin zu begleiten. — Nachdem " verschiedene Vorschläge von den Gesandten gemacht worden sind, läßt man den Ambassador durch Ausschuß nochmals um einen willfährigen Bescheid über die verschiedenen Punkte angehen, oder, wen» ^ ser nicht gern gegeben würde, ihn aufragen, ob er es für gut erachte, daß au den König eine Gesandtl abgeschickt oder demselben geschrieben werde, und ob er das Eine oder das Andere mit seiner Empfehlu»!^ ^ gleiten wolle. Der Ambassador antwortet in gleicher Weise, wie früher, mit dem Beifügen, es ihn, daß man sich der Burgunder so sehr annehme, da doch in ihrem Namen niemand anwesend so» ^ Neutralität »verde von spanischer Seite nicht begehrt, obgleich Saavedra sich den Schein dafür gegebeu Von der Neutralität Burgunds möchte man nicht mehr reden. Gesandtschaft und Schreiben seien vc bens, und wenn man damit importun sein »volle, möchte leicht eine nicht beliebige Autwort erfolgen- - nimmt hierauf Alles ack roksroucknin und stellt den Obrigkeiten anheiu», ob sie des Ein^n und Ä>n» Decembcr 1642. 1263 ^gcn eine Gesandtschaft oder ein Schreiben abschicken wollen. Jedes Ort soll Zürich seinen Entschlnß mitteilen. Das Begehren, Burgund zur Reparation anzuhalten, soll ablehnend beantwortet werden, weil begleichen nicht in der Gewalt der Orte stehe. Dicß wird sammt dem Entscheid über die andern Punkte b'n Ambassador in einem schriftlichen Memorial mitgcthcilt. k. Drei Abgeordnete vom Commandantcn, Bürgermeister und Rath der Stadt Constanz bitten, es mochten, falls Constanz abermals feindlich angc- ^sfcn und belagert werden sollte, die Orte dem Feinde auf ihrem Gebiet weder Paß noch Nepaß gestatten, nicht Proviant und Munition weder mit noch ohne Bezahlung verabfolgen lassen. Sodann möchten b durch sorgfältige Bewahrung ihres Territoriums der Stadt Constanz den Rücken sicher halten. Sollte Stadt so bedrängt werden, daß sie an Proviant, Munition und andern Verthcidignngsmitteln Mangel ^ W mochte man sie diese Dinge um billige Bezahlung ans der Eidgenossenschaft beziehen lassen. Den ^geordneten wird schriftlich geantwortet, man werde den wiederholten Erklärungen gemäß die Erbcinigung treulich halten und auf eidgenössischem Gebiet nichts gestatten, was der Stadt Constanz zum Nachtheil wichen könnte. Bereits sei Verfügung getroffen und solle serner getroffen werden, daß gute Aufsicht auf Pässe dein Rhein entlang geübt und dem Feinde der Stadt Constanz keinerlei Vorschub geleistet werde, dem Inhalt der Erbeinignng sei Constanz daS freie Commercium gestattet, und man werde auch ^'"°r so viel bewilligen, als das Bedürfnis; der eigenen Lande zulasse. Dagegen erwarte man, daß auch Eidgenossenschaft von Constanz aus kein Schaden widerfahre, desgleichen daß die aus eidgenössischem ^°bu und in der Richtung nach der Eidgenossenschaft gemachten Fortificationen seiner Zeit wieder beseitigt ^c.i, worüber man eine baldige Antwort gewärtige. W langte darüber von dem Kaiser ein Antwort- Erklärungsschrciben an die XIII Orte d. d. 21. Januar 1643 ein.ss S. Bei der Berathung, wie man b» von Constanz antworten wolle, werden auch die vor etlichen Jahren mit Schweden gemachten Neu- !^itätscwtikel abgelesen. Lncern protestiert gegen dieselben und begehrt eine Abschrist davon in den Ab- indem es der Meinung ist, daß seine Gesandten nicht Befehl gehabt hätten, in dieser Weise cinzu- „z. Mw den Fall, daß jemand Constanz belagern und zu diesem Zweck das eidgenössische Gebiet ^tcu wollte, erklären Zürich, Bern, evangelisch Glarus, Basel, Schaffhausen und Außcrrhvdcn, daß sie ? der Resolution verbleiben, welche über den im März 1641 zu Baden gemachten Abschied den übrigen von Aarau aus schriftlich zur Kenntniß gebracht worden sei. Die Gesandten der katholischen Orte lassen ^ bei dem verbleiben, was im März 1641 verabschiedet worden ist. i». Herr Marx Jakob von Schönau ? schriftliche Erinnerung ein, betreffend die Verwahrung der Pässe um der Stadt Constanz willen. ^rd ihm ungefähr in eben derselben Weise, wie den Abgeordneten der Stadt Constanz geantwortet, w Schaffhcmsen beklagt sich, daß die in Zell liegenden Soldaten trotz mehrmaliger Warnungen sich auf Territorium verstecken, um diejenigen, welche Früchte in die Stadt führen, zu berauben. Man gibt cvnstuuzischen Abgesandten Kenntniß davon und begehrt Maßregeln dagegen, ivorauf dielelben ant- es werde dergleichen Uebermuth unzweifelhaft ein Ziel gesteckt und dem Begehren willfahrt werden. ,°^"stanziscken Abgesandte.; legen ihrerseits auch einige Klagepunktc vor, dahin lantend, der Stadtschrciber ' ^ein habe laut eines aufgefangenen Briefes den Commandanten auf Twicl und den Herrn von Erlach zu > Streifzug und Angriff auf Constanz veranlaßt. Während des Zuges sei von Erlach durch zchasfhau- Bürger besucht worden, und der Rittmeister Schalch solle laut eingekommcnen Berichts selbst mit ihm sei». Schwyz erklärt sich dahin, es scheine ihn: unpassend, daß der Generalmajor von Erlach als " Corner Eidgenosse sich wider Constanz und die eidgenössische in der Erbeinignng befindliche Nachbar- dicp' 1264 December 1642. schaft gebrauchen lasse; es zweifle auch nicht, daß auch Bern kein Gefallen darau habe.— Berus Gcsa>^' antworten, Erlach von Castclcn sei weder Berns Unterthan noch dessen Bürger wehr und habe ^ andere Obrigkeit, bei der man ihn verklagen woge. Die auf bernischem Gebiet gelegenen Güter feie»- ^ viel man wisse, das Eigenthum von dessen Frau. Was seine Herren und Obern nach den Bestimm»»^ der Erbeinigung thun könnten, würden sie jedoch nicht unterlassen. Schaffhausens Gesandtschaft erklärt, h könne nicht glauben, daß jemand von ihren Bnrgern in der genannten Absicht bei dem Herrn von E»» gewesen sei. Es geschehe jeweilen, daß Abgeordnete sich zu den anrückenden Parteien begeben, u>» Grenzverletzungen und den Schaden von den Unterthaueu abzuwenden. Es könne auch nicht denken, ^ der Rittmeister Schalch mit dem Herrn von Erlach vor Constanz geritten sei, da er mit etlichen auf einen Posten commandiert gewesen sei, um das Land vor Beraubung durch die uugezähmte Soldat zu sichern. Man werde nachfragen, ob er von seinem Posten anderswohin geritten sei, und ihm in Fall den gebührenden Lohn werden lassen. Zürichs Gesandtschaft bemerkt, was wegen des Stadtschw^ zu Stein eingelangt sei, werde sie ihrer Obrigkeit berichten, damit derselbe zur Rede gestellt werde. wird berichtet, was die Abgeordneten wegen des Nheinpasses bei dem Generalmajor und den Co»»"^ dauten zu Constanz und Hohentwiel ausgerichtet haben. Basel und Schaffhausen werden ersucht, noch»" mit dem Generalmajor zu conferiereu und das vorige Begehreu zu wiederholen, daß der Rheiupaß »"'^ getastet verbleiben, die Zollsteigerungen und neu errichteten Zollstätten beseitigt werden möchten, mit ^ Beifügen, daß man in keinem Fall sich werde nöthigen lassen, die alle Zeit besesseneu GerechtsaM» ^ Nheinpasses aufzugeben. In Bezug darauf sollen sie sich in keine Disputation oder Tractativn einlas «z. Zürich bemerkt, daß auf das Schreiben an den spanischen Ambassador, betreffend die von der tion belästigten Kaufleute, weder Abhülfe noch Bescheid erfolgt sei. Es wird für das Beste erachtet,^ Zürich Lucern ersuche, mit dem Nuntills lind dem spanischen Ambassador im Namen aller katholische» ^ zn redeil, daß den Kaufleuten wenigstens die zu ihrem Handel erforderliche Zeit des Aufenthalts ^ »verde, i'. (S. u, Baden.) «. Alls einen Anzug von Basel, daß noch immer die Creditoren weder noch Capital vom Gotteshaus St. Blasien Hütten erlangen könne», wird dem Prälaten nochmals geschrieben, allen Creditoren unverzüglich etwelche Satisfactivn zu verschaffen, widrigenfalls man jene» ^ ferner vor ihrem Recht sein könne, (S. u. die betreffenden Vogteien.) Verhandlungen der katholischen Orte. ^ 2. (S. li. Thurgan.) z»!T. sVII katholische Orte nebst katholisch Glarus und Appeuzell-Jnucn'^"^ ^ Marx Jakob von Schönau, kaiserlicher und österreichischer Agent, wünscht von den katholische!» erfahren, wessen man sich zu getrösteil habe, wenn Constanz sollte angegriffen werden. Es wird ihm ^ ^ lich in ähnlichein Sinne geantwortet, wie von Seite der sämmtlichen Orte, lind noch beigefügt, katholischen Orte nicht nur die Erbeinigung getreulich halten werden, sondern auch wünschen, daß dlc traulichkeit eher zu- als abnehme, daß sie auf dem eidgenössischen Territorium nichts dulden gegen die Stadt Constanz vorgenommen werdeil sollte. I»I». jfDie VI mit Spanien verbündeten ^ ^ Aus zwei verlesenen Schreiben vernimmt man, daß zwei Fahnen des Regiments Lussi vom Gubern»^'^,. Mailand nach Vercelli verlegt worden seien. Dieser Bericht wird in den Abschied genommen, zug^^. den. aber auch die Gesandten von Lucern und Uri ersucht, dem spanischen Ambassador Casati öorz»I»' daß dieß dem Bündnisse der Orte mit dem Hause Savoyen und den bei der Bewilligung des Ä»s getroffenen Bestimmungen zuwiderlaufe, und daß er in Mailand lim Abänderung und künftige URM ^ Januar und Februar 1643. 1265 ^chcn Verfahrens sich verwenden möchte. Dein Obersten Lussi wird in ähnlichem Sinne geschrieben. (S. u. Rheinthal.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegcnhcitcn: Mische gemeine Vogteien iilicrh. t. Art. 43. Polizeiliches :c. > . Art. 58. Kirchliches. ^lirasschnst Thurgau. «. Art. 251. Kriegssachcn. x. Art. 522. Locales. . v. „ 473. Gotteshäuser, Klöster. 2. „ 523. Locales. ^"dbogtei Nlscintlinl. ve. Art. 83. Anstände m. d. Abt v. St. Gallen. . .llft Baden. i . Art. 23. Justizsachen. Art. 51. Straßen, cnnetdirg. Bogtcicn iilicrh. o. Art. 88. Abzug. ^"ddogtci LaniS. e. Art. 233. Locales. ""ddogtei Lnggarns. I>. Art. 127. Zollsachcn. aus dem Lucernerercmplar. SS«. Nelation über die Abordnung in den Thurgau. t«43, 1V. bis 23. Januar (6. bis 18. a. K.). Staatsarchiv Zürich. Kost. Xll. löv. kol. r. Abgeordnete. Zürich. Johann Jakob Füeßli, des Raths; Johann Heinrich Waser, Stadtschreiber. ^"cer„ Balthasar Fehr, des Raths. Schwhz. Michael Schvrno, Statthalter. Glarus. Jakob "^ger (Leutzinger), des Raths. ^ Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclcgcnhcitcn: ^tafschlift Thtirgan. n. Art. 252. KricgSsachcn. «. Art. 254. Kriegssachcn. I». „ 36. Huldigung. 1- „ 38. Huldigung. «. „ 37. Huldigung. K- » 537. Locales. «I. „ 253. Kriegssachcn. I>. „ 47. Marchensachen. SS7. Conferenz der V katholischen Orte. Luceru. 1343, 4. und 3. Februar. Staatsarchiv Luccr». Msch. ücaimo IVIZ. Bd. XXXIII. kol. SV. >t>id ^^"t>te. Lucern. Jost Fleckenstein, Ritter, Schultheiß; Heinrich Flcckenstcin, Ritter, Statthalter > bannerherr; Laurenz Bteher, Oberzengherr; Ludwig Mchcr, Kornhausmeister. Uri. Johann Jakob yx! Ritter, Landammanu; Johann Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann nnd Landshauptmann; u>lch^ ^lintiner. Schivhz. Johann Sebastian Abhbcrg, Landammann; Sebastian Abhberg, Alt-Land- Rlichael Schorno, Statthalter; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter. Unterwalden. >y./Alard Jmfeld, Landammann, von Obivalden; Bartholomäus Odermatt, Alt-Landammann, von Nid- Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Peter Trinkler. ^ Thurgali.) I». 1) Bei der Bcrathnng über die Art und Weise, wie der drohenden Ge- >u begegnen und die Stadt Constanz im alten Stand zu erhalten.sein mochte, wird vor allem erfor- 159 1266 Februar 1643. dcrlich erachtet, sich zu erkundigen, ob sämmtliche Orte geneigt seien, die Nachbarschaft von feindlicher sauber zu halten und nöthigen Falls die passenden Mittel gegen sie in Anwendung zu bringen, oder „>»» dein Ernst die Sicherheit zu suchen, es geschehe gleich, daß Cvnstauz auf der einen oder andern Seite fe>»^' lich zugesetzt würde," oder ob es sich blos darum handle, die Invasion vom eidgenössischen Boden abz»' wehren; ferner sich zu erkundigen, ivas für Mittel zu ergreifen wären, wenn Zürich und seine Religio»-' verwandteit sich in ihren Erklärungen nicht nähern sollten. 2) Es wird nun allererst auf das Schreib von Zürich, worin dasselbe seilte Genehmigung der Maßregeln ausspricht, welche von den in den Thut'g^ Abgeordneten vorgeschlagen werden, und um eine Erklärung wegen des Balles der evangelischen Kirche?» Fraucnfcld bittet, eine Antwort ertheilt des Inhalts, es möchte an den Landvogt im Thurgau den Aufü'^ abgehenlassen, darauf zu sehen, daß die für gut erachteten Maßregeln ausgeführt werden; Zürich möchte »^ nach Mitteln umsehen, wie Constanz im alten Stand zu erhalten sei und vom Thurgau die Gefahr abgewe»^' werde, zu welchem Zwecke die katholischen Orte mitzuwirken sich verbindlich machen. 3) Zugleich wird berichtet,^»' die Herren und Obern darauf beharren, daß zu Stein eine Fallbrücke gegen den thurgauischcn Boden ll'» gemacht werden sollte, wie auf der zürcherischen Seite. 4) Was die geforderte Erklärung wegen des Kirch«-'»' baus betreffe, so müßten die Gesandten aus Mangel an Instruction die Sache ack rolsrsnäuin iiehu»»» v. Da Anstalten zu einem Angriff auf die Stadt Constanz gemacht werden und man findet, daß die jü»^ zu Badcu gefaßten Beschlüsse nicht hillreichend seien, so wird erforderlich erachtet, daß jedes Ort seine ^ sandten auf die bevorstehende Taglcistnng mit hinreichender und spccificierter Instruction versehe, ob »»»' sich blos damit begnügen wolle/den feindlichen Entfall von den Grenzeil abzuwehren, oder ob man Wille»' sei, „bei sürbrechendcm Attentat" der Sache ohne Widerstand ihren Gang zu lassen, während von aud'-^ Seite auch darauf hingewiesen wird, daß man wohl erwägen möge, ob die Orte im Stande seieil, Waffen sich mit Erfolg zu widersetzen. Um sich von den rings die Eidgenossenschaft umgebenden W»»^ Lllft zu machen, wird vorgeschlagen, den König von Frankreich durch ein Schreiben dahin zu bewegen, ' er seine Gedanken von Constanz abziehe. Da aber auf nächster katholischer Tagleistung darüber g»»^ werden soll, ob es vorzuziehen sei, an den Köllig zu schreiben oder eine Gesandtschaft abzuschicken, s» darüber alsdann zu entscheiden sein. Die Gesandten geben einer Gesandtschaft den Vorzug, tl. Es die Frage aufgeworfen, ob es nicht unter den dermaligen Verhältnissen angemessener wäre, im N»>»^ sämmtlicher katholischer Stände an Zürich eine Gesandtschaft abzuschicken, um ihm zu Gemüthe zu fiiht»»' es möchte sich nicht von den katholischen Orten trennen, sondern in Verbindung mit denselben über Vaterland wachen. Der Anzug wird in den Abschied genommen, damit bei Behandlung der Jnstnu»»^ die Herren lind Obern denselben berücksichtigen. «. Die Gesandtschaft Lucerns eröffnet, daß die »all'» katholische Tagsatzung auf den 15. Februar angesetzt sei, lind ersucht um hinreichende Instruction auf ^ selbe, t'. Folgende Anzüge werden aä instrulznäum in den Abschied genommen: Ob es nicht zwecki»»^ wäre, in den gemeineil Vogteicn eine bescheidene Anlage zu creicren und auf das Durchpassieren fre>»^ Volkes besser zu achten; ob es nicht an der Zeit wäre, nach dein Beispiel hoher Potentaten und sich nach guten Freunden umzusehen, die Freundschaft und Bundesgenossenschaft mit Wallis und den ^ Bünden künftig besser als bisher zu Pflegen. / S. Die Gesandten sind der Ansicht, daß man allerseits rüstet sein und sich gefaßt halten müsse, auf jede Mahnung sich tapfer und beherzt einzustellen, u>» ^ Nachkommenschaft ein dankbares Andenken zu hinterlassen. Die drei alteil Orte werden ersucht, aus ^ Paß zu Bellen;, „ein köstliches Kleinod", ihre Sorge besonders zu richten. Um zu zeigen, wie Februar 1643. 1267 ^'re wünschen, der gefahrvollen Lage in der Nachbarschaft zu begegnen, läßt man den Ambassador Casati ^ guten Willens versichern, damit er davon gehörigen Ortes Kenntniß gebe und hinwiederum vernehmen ^une, wie diese Versicherung aufgenommen werde. Zugleich wird als höchst nothwendig erachtet, daß bei Berathungen Einigkeit herrsche, daß man bei denselben nur das gemeine Wesen im Auge habe und Privatrücksichten bei Seite setze. Ii. Da man vernimmt, daß ein Theil des Regiments Lussi beab- ^tige, «ach Spanien sich zu begeben, und man noch nicht weiß, daß die zwei Fähnlein von diesen, Rcgi- "'^te, welche nach Vcrcelli verlegt worden sind, wiederum abgeführt worden seien, so wird für nothwendig ächtet, daß die Obrigkeiten ernstlich zu Rathe gehen, was wegen des bei fremden verbündeten Fürsten '"Diensten stehendenKriegsvvlkes und der bei demselben unterlaufenden Unordnungen vorzunehmen sein möchte. (S. u. Freie Acmter.) Ii. (S. u. deutsche gem. Vvgteicn überh.) I. (S. u. Thurgau.) »». (S. u. Vier ^Uctb. Vogteien überh.) Man schc auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten i gliche gcmcinc Vogtcicn überli. It. Art. S3. Kncgssachm. ^"^rasschaft Tlnirgau. n. Art.2LS. KricgSsachcn. !. Art. 441. Gottcshüuscr, Klöster. ^"^°gtci Freie Aemtcr. Art. 114. KricgSsachcn. cinietliirg. Vogtcicn überh. Art. 1S5. Geistliche Pfründen -c. l SV8. - Conferenz der katholischen Orte und des Abtes von St. Gallen. Lucern. 1K-I3, IC». bis 20. Februar. Staatsarchiv Luccr». Absch. de anno It>IZ. Bd. XXXIII. lol. SS. Gesandte: Lnceru. Jost Fleckenstein, Ritter, Schultheiß; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Statthalter ^ Panncrherr; Laurenz Bteyer, Oberzeugherr; Ludwig Meyer, Kornhausmeister. U r i. Johann Ja- Danner, Ritter, Landammann; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann und Lands- ^uptniann; Johann Sebastian Abyberg, Landammann; Michael Schorn», Statthalter. Unterwalden. ^stuard Jmfeld, Landammann, von Obivalden; Bartholomäus Odermatt, Alt-Landammann, von Ewalden. Z u g. Wolfgang Wikart, Statthalter; Rudolf Kreuwel, Peter Trinklcr. Glar u s. Fridolin Landammann. Freiburg. Johann Daniel von Montenach, Ritter; Franz Peter König, ^vt h urn. Johann Schwaller, Venner; Mauriz Wagner, Seckelmcister. Appcnzell-Jnnerrhvden. Landammann und Panncrherr. Abt St. Gallen. Johann Rudolf Reding von Schwyz, Glattburg; Georg Nenner, Ncichsvogt. In einem durch Waldvogt von Schönau an die acht katholischen Orte übergcbenen Schreiben c»,z ^ seine Befriedigung über die ihm von der Tagsatzung zu Baden zugekommenen Erklärungen kcics wünscht, daß die Orte sich noch enger und zu thätlicher Hülfe mit ihm und dem Hause Oester- ^^"den. Es werden ferner verlesen ein kaiserliches Schreiben an die XIII Orte ähnlichen Jnbalts, ' welchem die Erzherzogin Claudia die XIII Orte ersucht, den Feinden keinen Vorschub zu leisten, Alles abzuwenden, was dem Hause Oesterreich zum Nachtheil gereichen könnte, ein viertes, in wcl- bünb Hüuptcr und Nathsgesandten der III Bünde auf dem Beitag zu Chur die XIII Orte um ^genössisches Aufsehen und Rath bei den dermaligen Verhältnissen bitten. I». Um den in einem 1268 Februar 1643, Schreiben Lucerns vom 21. Januar hervorgehobenen Uebclständen begegnen zu können, nämlich dein nehmen von heimlichen Gaben, Mieth und Verehrungen und der Nichtgeheimhaltung der Verhandlung^ wird in Beziehung auf das Erste für gut erachtet, es jeder Obrigkeit zu überlassen, darüber ferner nächst' denken und diesem Uebelstande nach Gutfinden zu begegnen. Ii, Beziehung auf den zweiten Punkt glc>^ man dem Uebelstande dadurch zuvorkommen zu können, daß man „zu Zeiten die Abscheid uicht so weit a>n kommen ließe". Einige Gesandten sind der Meinung, daß man durch einen aufzulegenden speciellcn die Verschwiegenheit erzielen könnte, während andere den Eid, mit dem ein jeder sich seiner Obrigkeit ^ kindlich macht, für genügend halten; übrigens soll es jeder Obrigkeit freistehen, ihre Deputierten vor dcn» Abreise an ihre eidgenössischen Pflichten zu erinnern oder noch weitere Verfügungen zu treffen. Allerg" soll mau darauf bedacht sein, die brüderliche Liebe und Einigkeit wieder in den alten Flor zu bringt v. Es kommt die Frage zur Behandlung, ob man die gemeinsamen Beschwerden der Orte dem Könige Frankreich durch ein Schreiben oder durch eine Gesandtschaft zur Kenntnis; bringen wolle. Da zu beschlossen worden war, daß jedes Ort seine Erklärung darüber einsenden solle, so wird nun, nameiüb' da seither sich Manches geändert hat und die Gefahren sich vermehrt haben, so daß nicht länger zu ist, von der Mehrzahl der Orte für das Zweckmäßigste erachtet, durch eine Gesandtschaft von beiden gionen dem Könige die gemeinsamen Angelegenheiten eröffnen und ihn um Abhülfe bitten zu lassen, aber bei Zürich um dessen und der übrigen unkatholischen Orte Zustimmung sich zu bewerben. dieselben sich aber damit nicht einverstanden erklären, so werden die katholischen Orte die Gesandtschast ^ ordnen und den evangelischen Städten in einem Schreiben die Motive zu diesem Entschlüsse auseina»^ setzen und sie zum Beitritte ausfvrderu, zugleich auch Zürich ersuchen, sobald als möglich wegen der seit ^ Uebergabe voll Ucberlingen sich nähernden Gefahr eine gemcineidgenössische Tagsatzung zusammenzubcl'ni^ auf welcher über die Mittel zur Abwehr derselben, über die Instruction für die Gesandtschaft nach reich und über die Beantwortung der unter Lit. a aufgeführten Schreiben zu Nathe gegangen werden st ^ Die Gesandten von Uri und Nidwalden sind für eine Gesandtschaft nach Frankreich nicht instruiert, tl'^ aber auf Zureden der übrigen bei. Darauf wird ein Eilbote mit einem Schreiben nach Zürich abgest^ dem anempfohlen wird, eine Antwort zurückzubringen, um die nach Baden zu ertheilende Jnstr»^ um so besser bcrathen zu können. Schließlich erklärt Svlothurns Gesandtschaft, daß ihre Herren ^ Obern, wenn die Berathung einen Ausgang wie die zu Baden nehmen sollte, ohne Zweifel M allein wegen ihrer Angelegenheiten eine Gesandtschaft abschicken werden, al. Bei der Besprechung des ^ fahrens, das man Constanz gegenüber beobachten soll, gesteht man, daß früher Manches verabsäumt tiM ^ sei, wodurch viele dermaligc Angelegenheiten hätten abgewendet werden können, wenn man nur die luugsweise der Altvordern znm Beispiel genommeil hätte. Man stimmt darin überein, daß, wenn Cönst^, der Schlüssel und die Vormauer der Eidgenossenschaft, sollte „verschimpfet" werden, der Thurgau Unsicherheit, das Commercium lind namentlich die Zufuhr des Salzes großen Störungen würde Pwö^ ben werdeil; man ist daher der Ansicht, daß man die Hand von dieser Stadt, nicht abziehen dürfe- Constanz vom eidgenössischen Boden und auch vom jenseitigen Ufer des Rheines angegriffen werden ^ ^ so beräth man sich, was in dem einen, was in dein andern Falle zu thun sein möchte. In Beziehung' den ersten Fall laßt man es bei den zur Versorgung der Pässe bereits getroffenen Dispositioneil verbstc so lange die Obrigkeiten nichts Anderes erkennen. Wenn jemand sich gelüsten lassen sollte, den p'"i> eidgenössischen Boden zu setzen und von da aus Constanz anzugreifen, so bleibt es bei der zu Baden g Februar 1643. 1269 e»en Erklärung, daß mau uüt Gewalt den Feind wegtreiben werde, in der Hoffnung, daß auch die Eidgc- andern Religion mithalten werden. Freiburg und Solothurn erklären, daß sie auf die erste Ahnung laut des Bündnisses zu Hülfe kommen werden. Bei der Berathung über den zweiten Fall stellt ^Üch heraus, daß sehr viel darauf ankomme, wie in dieser Hinsicht Zürich und seine Neligionsverwand- gcjinnt seien, und wie weit sich das Hans Oesterreich in Betreff der anzuwendenden Mittel vernehmen Da inzwischen der Bote von Zürich mit der Nachricht zurückgekommen ist, daß beförderlichst eine "^satzimg nach Baden werde znsammcnberufen werdeil, so wird für gut erachtet, diese Gelegenheit zur Vcr- ^ lkoimnnnng des Beschlusses zu benützcn und in der Person von Franz Peter König, genannt von Mohr, ü" mit eiller Instruction versehenen Abgeordneten an die Erzherzogin Claudia zu schicken, um von der- ^ ZU vernehmen, durch welche die bevorstehenden Gefahren abgewendet und beiderseits Sicher- ^ ^'beigeführt werden könnte, jedoch so, daß die kriegführende Partei die Action der Orte nicht als Mühseligkeit anseheil und man dieselbe gegen jedermann verantworten könne. Der Abgeordnete wird bc- '^'agt, Alles nur auf Ratification einzugehen und auf die nächste Tagsatzung zurückzukehren. Ucberdieß . " Zürich durch Vermittlung eines Eilboten ersucht, ebenfalls eineil Gesandten abzuschicken, der sich Sonn- ^ lim Mittagszeit zu Feldkirch an Köllig anschließen möchte. Erscheint der zürcherische nicht, so soll ""P allein die Verrichtung des Auftrags übernehmen. An die durch diese Reise verursachten Kosten hat ^ Ort seine Quote auf der nächsten Tagsatzung zu bezahlen. Ueber die Mittel zu reden, welche ergrif- r. ^'den sollen, wenn Consta,,z jählings überfallen oder vor der Rückkunft der Gesandlschaft aus Frank- ^ sollte angegriffen werden, hält man für unthnnlich; es ist das Resultat der Abordnung an die Erz- ^Zvgm und die Tagsatzung zu Badeil vorerst abzuwarten. Wenn der gemachte Vorschlag, daß Constaiiz «dgenössischen Zusatz einnehmen sollte, beliebt würde, so ist man der Ansicht, daß derselbe nicht von ^"'sondern nur von den den Thurgau regierenden Orten geschickt werden sollte. Anderes, das nicht im > üede enthalten ist, werden die Gesandten mündlich berichten. «. In Beziehung auf die der Gesandt- französischen Hof mitzugebende Instruction ist man der Ansicht, daß dieselbe diejenigen Punkte in dm zwei jüngst zu Baden aufgesetzten Conccptcn einverleibt worden sind. Diesen ist derForm als Znsatz beizufügen, daß durch das an den Grenzen befindliche französische Kriegsvolk y ^dgcnvsseiischaft viel Unsicherheit, vi?l Gefahr und viele Uiigclcgenheit ve«rsacht werde, daß auf dem Mie Schiffe geplündert worden seien. Die katholischen Gesandten sollen sich Gelegenheit ver- ^ llen, dem Könige vorzustellen, wie die katholische Religion und deren Ausübung unter Connivenz seiner ^ Bister leide, ja sogar unterdrückt werde. Es bleibt noch übrig, daß die Orte sich zu Baden erklären, wie sandten sich zu verhalten haben, wenn der Köllig keine willfährige Antwort geben sollte. Immerhin s Beförderung zu dringen, es geben die Unkatholischen ihre Zustimmung oder nicht. L. Was die ^Zu wählenden Gesandten anbetrifft, so wird vorgeschlagen, daß, wenn die Eidgenossen der andern l^üwn zmei abordnen wollen, Luccrn und Schwhz auch zwei geben sollen; wenn jene aber drei oder gar f^üen, so solle auch Freibnrg jenen beiden Orten sich beigesellen. Die Wahl der Gesandten wird te» F^ügkeitcn der betreffenden Orte anheimgestcllt. Vor ihrer Abreise haben die Gesandten einen gelehr- ^ schwören, daß sie weder durch Gaben noch durch Schenkungen sich bestechen lassen und den ihnen H Befehl getreulich vollziehen wollen. Die Kosten der Reise haben die Orte zu tragen, in deren >»a>^u die Gesandtschaft abgeschickt wird. xx. Um dem Mißbrauche in der Werbung der Ergänzungs- üchuft für das in fremden Diensten stehende Kriegsvolk zu steuern, wird für gut erachtet, daß bei den 1270 Februar 1643. dermaligen Zeitkäufen die Obrigkeiten niemanden erlauben, dergleichen geworbenes Volk abzuführen, ohne^ er deren Erlaubniß erhalten hat. I». lieber das Münzwesen wird des Nähern nicht eingetreten; mau es bei der letzten und insgemein laufenden Valvation bewenden mit dem Beifügen, daß weiterer rung des Preises der Gold- und Silbersorten gesteuert werden soll. i. Luccrn eröffnet, daß die erneuerung mit Wallis dieses Jahr in seiner Stadt vor sich gehen sollte, daß aber erhebliche Grüiid^' nöthig machen, dieselbe auf das künftige Jahr zu verschieben. Es bittet, man möchte ihm dieß nicht e" beliebig aufnehmen. Ic. Es wird ein Schreiben des spanischen Ambassadors Casati verlesen, in wcl^ derselbe begehrt, daß, wenn die Orte ihr auswärts dienendes Kriegsvolks zu ihrer Vcrtheidigung lst^ rufen im Sinne hätten, sie das in Frankreich dienende kriegsgeübte Volk, das man den Bündnissen M brauche, Heimrufen möchten. Man vergleicht sich, nachdem mehrere Meinungen sich geltend gemacht endlich dahin, dem Ambassador durch einen Ausschuß der Gesandten derjenigen Orte, welche bei dem iel>^ Aufbruch betheiligt sind, die Lage der Eidgenossenschaft vorzustellen, und „was für eine Angstalt es dein Herzogthum Mailand habe", und ihn zu bitten, er möchte dieß dem Gubernator vorstellen, dak ^ seinerseits sich mit dem Gedanken der Abforderung des eidgenössischen Volkes vertraut mache und füe ^ mailändischen Staat sorge; ferner daß er die Besatzung zu Vercelli ändere, da man nicht Willens seh ^ gleichen den Bündnissen zuwiderlaufenden Verfügungen zuzusehen, wie man denn auch durch eine Gesl^ schaft nach Frankreich den dortigen Mißbräuchen ein Ziel setzen wolle. 1, Z», m. (S. u. ThuE^ «». Aus einem Schreiben des Erzbischofs zu Mailand und aus dem schriftlichen Bericht von Ulrich Du!U^ Landvogt zu Luggarus, vernimmt man, daß die Abordnung zu Gunsten der Alumnen des Collegiw»"' Mailand ein günstiges Resultat hatte. Lucern wird ersucht, ein Dankschreiben an Beide zu erlassen. Uebrigen findet man, daß es nothwcndig wäre, eine qualificierte Person, wie früher, daselbst zu i)" ^! welcher im Namen der Orte die Jnspection anzubefehlen wäre. p. Die Wittwe des Hans Peter ^ vo>l Basel, welche in ihrem Processe gegen Jakob Fülistorf von Freiburg den 10. September 1^ ^ Straßburg verfällt worden war, appelliert an das kaiserliche Kammergericht zu Speyer. Die Gesandt^" von Freiburg ersucht nun die Gesandteil um ein Empfehlungsschreiben an das Kammcrgericht zu ihres verburgertcn Fülistorf. Ein solches wird in unvorgreiflicher Form bewilligt. Der Ambas^ ^ Casati wird ersucht, sich für den Obersteil Köllig, welcher im Nicderland für seine ansehnlichen Fordern^ noch nicht befriedigt worden ist, durch ein nachdrückliches Fürschreiben zu verwenden, r. (S. u. Lugg'^ «. (S. li. Thurgau.) t. (S. u. Nhcinthal.) i», v. (S. u. Freie Acuiter.) Die Antwort auf das letzte Schreiben der katholischeil Orte, die Gesandtschaft nach Innsbruck betreffend, wird dein - schiede beigelegt. In demselben wird angezeigt, daß Zürich keinen Gesandten dem katholischeil habe beige können. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenhcitcn: Laildlirafschllft Thurglill. I- Art. 256. Kricgssachcn. n. Art. 364. Rcligionssachcn sc. in. „ 524. Localis. „ 442. Gotteshäuser, Kloster. Lanlwogtcl Nliciiitlial. t. Art. 118. Kricgssachcn. Landvogtei Freie Aemter. n. Art. 45. Justizsachen. V. Art. 115. Kricgssachcn. Lliniwogtci Liiggliriis. r. Art. 128. Zollsachen. März 1643, 1271 sss. Gemeineidgcnvssische Tagsatznng der XIII Orte und der Zugewandten. Baden. 1643, 2. bis 12. März. Staatsarchiv Zürich, »est, XII. IM, t'ol, 19. Staatsarchiv Luconi. Atsch, üe anno uns. Band XXXIII, toi, 8t ii!a»I>cSarchiv Schwyz. des Zürich. Salomon Hirzel, Bürgermeister; Johann Ludwig Schnccberger, Zcugherr und hi^ aths, Bern. Niklaus Dachselhofcr, Schultheiß; Johauu Rudolf Willading, Veuuer und Zeug: ^uceru. Jost Fleckenstein, Ritter, Schultheiß; Ludwig Meyer, des Raths. Nri. Johann ha v Tanner, Ritter, Landainmaun; Heinrich Zum Brunueu, Ritter, Alt-Landammann und Lands- Schwyz. Zohauu Sebastian Abybcrg, Laudammauu; Johann Gilg Aufdermaur, Alt-Statt- ^"^^uptinann Untcrwalden. Marquard Jmfeld, Ritter, Landanunann, von hell ' ^^^^lomäus Odermatt, Laudammann, von Nidwaldcn. Zug. Wvlfgaug Wikart, Statt- kiicäe Alheim Heinrich, Alt-Ammann. Glarus. Johann Heinrich Elmer, Landammann/Kaspar z^l'^'^»d öu Petershansen oder in dem Paradies angegriffen würde und die Garnison nicht so bald von i >vlk verstärkt und mit dem Röthigen versehen werden könnte, möchten die Orte ihr mit KriegS- ^>tch .^^>tt, Munition u. s. w. aushelfen. Die Erzherzogin sei sodann der Meinung, die XIII Orte sollten >che» Gesandtschaft den König Von Frankreich um Einstellung der Feindseligkeiten ersuchen und inzwi- ^ königlichen und weimarischen Generale, sowie an den Ambassadvr in der Eidgenossenschaft ^ vom Angriff ans Coustanz abstehen. Damit geschehe der ewigen Erbeinigung ein ^vnd dieß erfordere auch die ratio status und die Erhaltung des freien Standes der Eidgcnosscn- ^'"'ch einen Ausschuß mit dem österreichischen Gesandten über seinen ^ ^ inserieren und ersucht sodann den französischen Ambassador um eine Antwort aus das den 10 ^Weu Jahres ihm zugestellte Memorial und theilt ihm zugleich mit, was der österreichische ^icr Coustanz an Frankreich gelangen lassen möchte. Da der österreichische Abgeordnete bei ^"Position verbleibt und sich nicht weiter erklären will, der französische Ambassador in ähnlicher 1272 März 1643. Weise, wie früher mehrmals, antwortet, so vereinbart man sich schließlich dahin, von jedem Orte ci^' Gesandten an den König von Frankreich abzuschicken. Zürichs Gesandtschaft willigt hiczu nur ans cation ihrer Obrigkeit ein. (Dieser Zusatz blos im Zürcherexemplar.) Den zugewandten Orten wird ^ heimgestellt, ebenfalls Deputierte abzuordnen oder nicht. Den Bundesgenossen im Wallis, die wegen K>>b der Zeit zu dieser Tagsatzung nicht eingeladen werden konnten, wird der Abschied nebst einem Bericht Entschuldigungsschreiben geschickt. I». Dem französischen Ambassador wird ein Memorial, in welchem ^ Punkte enthalten sind, die dem Könige vorgetragen werden sollen, mitgetheilt und derselbe vurch einen Ä"' schuß ersucht, seine Officien ferner anzuwenden, damit durch eine willfährige Antwort die Gesandtschast nöthig werde. Der Ambassador antwortet darauf schriftlich, er werde sich bemühen auf die verschiedenen P""' des Memorials eine willfährige Antwort auszuwirken; sie möchten jedoch die auf den 1. Mai angesetzte- reise der Gesandten noch weiter zurücksetzen. Diese wird nun auf den 20. desselben Monats voll Genf aus a»i!s setzt. — Es wird dem französischen Ambassador davon schriftlich Kenntniß gegeben init dem Beifügen, ^ die Prolongation ihm zu Ehreil geschehen sei. Derselbe erklärt sich damit zufrieden und anerbietet ^ nochmals zu allem Guten. Es wird darauf festgesetzt, daß jedes Ort innerhalb vierzehn Tagen ,3'^ Bericht geben soll, ob es einen Gesandten schickeil wolle oder nicht. Etliche Orte willigen nämlich in ^ Gesandtschaft nur in so fern ein, als von jedem der XIII Orte ein Gesandter abgeordnet und keiner, ^ früher Oberster oder Hauptmann in Frankreich gewesen ist, dazu verwendet würde. Bern willigt M ^ Gesandtschaft unter obiger Bedingung ein, wünscht aber dabei, daß allein die drei Burgund, die Constanz und die Versicherung der Grenzen und Rheinpässe betreffenden Punkte bei dem König angcin'^ werden sollen. Die übrigen Artikel nimmt Berns Gesandtschaft ack röleronÄum. Es wird daraus' getragen, daß jedes Ort seineil Gesandten nach Frankreich bei seinem Eid verpflichten möchte, keine Verehrung anzunehmen, sondern Alles, was ihm verehrt würde, bei seiner Heimkunft der Obrigkeit weisen, welcher alsdann freistehen solle, ihm solches zu lassen oder nicht. «I. Mail läßt durch eine" - . schuß eine Instruction für die Gesandteil nach Frankreich ausfertigen und selbige in gemeiner Sessie" lesen. «. Weil die Stadt Genf nicht weiliger als Constanz ein Posten ist, woran der Eidgeuossenschust ^ liegt, so wird in den Abschied genommen, daß die Obrigkeiten die Gesandten auch instruieren möchten, ^ ^ selbige sich der Stadt Genf, falls diese ihre Hülfe und „Einschlagung" bei dem König begehre, an>ust^ solleil. t. Basel berichtet, daß etliche französische und andere Beamtete im Elsaß ihm an der betreffend die in seiner Stadt gemachten Personalcoutracte und Händel elsäßischer Untcrthaucn, Eintrag ^ Die Beschwerde wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort seine Gesandten auch instruieren dieselbe, falls Basel es begehrt, bei dem König anzubringen. A. Jedes Ort wird seinen Gesandten instruieren, falls sie nur au den Ambassador gewiesen werden sollten, von dem König selbst eine Antwo^ sollicitieren; deßgleichen, wie die Gesandten nach ihrer Discretion und „Vorsalleuheit der Sachen" können. I». Weil der Commandant auf Hvhentwicl etlichen Orten geschrieben hat, daß die wegen ^ Nheinpasses mit dem Generalmajor von Erlach verabredete Conferenz ihren Fortgang habeil werde, ' daß er bereits Befehl habe, den Paß bis zu derselben unangefochten zu lassen, so stellt mau in Erww'tn^ daß die Conferenz nach Wunsch ablaufe, darüber für einmal nichts in die Instruction; falls dieß aber n^ geschehen sollte, könnte jedes Orte seinen Gesandteil auch instruieren. Mail ist auch der Meinung, dieser Conferenz eines der Orte thcilnehmen sollte, i. Es wird auch zur Sprache gebracht, daß n>au Köllig voil Frankreich bei dieser Gelegenheit um einen allgemeinen Waffenstillstand ersucheil könnte, März 1643. 1273 ""^ '""" Zu diesem Zwecke auch au dm Kaiser ciue schied , abordnen sollte. Mau hält dies; jedoch für uicht unwichtig uud nimmt es in den Ab- dl«>kt Schreiben vom 21. Januar geantwortet und ihm dafür ge- g'!»eV "" Deccmber gegebene Erklärung zu gnädigem Belieben aufgenommen, auch die Besciti- Wscl sw bei Coustanz, ivenn daselbst der Friedeil eingekehrt sei, bewilligt habe. Zugleich kein,,! daß man in Bezug auf die andern Begehren aus erheblichen Ursachen sich nicht erklären d-iru^ Beifügen, daß man von dem Zusammentreten der Deputierten den Frieden hoffe und Gott bitten wolle. 1. Schaffhausen eröffnet, der Baron d'Ohsouvillc habe seiner Obrigkeit augezeigt, ^»tms ^""""""danteu zu Coustanz uud Lindau des Fürstabtes zu St. Gallen und andere eidgenössische ^ ' )aneu ermahnt hätten, mit Ueberlingen, weil es in französische Protection gekommen sei, kein Cvin- !chc/'"" ividrigeufalls sie auf dein See als Feinde behandelt würden; wenn dich also gc- l>vr' ^ unterlassen, auf dem See uud den: Rhein beiden Theilen den Paß Er/'^^lteu. Alan spricht darüber mit dem österreichischen Abgesandten Schiller und ersucht ihn um ^ Commerciums. z». Blau läßt dem österreichischen Abgesandten in Erwiderung auf "cicl/<>^^ Ausschuß mittheilen, ffeiu Begehren wegen Coustanz sei der Instruction der Frankreich reisenden Gesandten einverleibt worden. Was die Erbeiuiguug und das Begehren wegen . tadt Coustanz betreffe, so gedenke man den mehrmals gethanen Erklärungeil, sonderlich den vom 10. nachzukommeil. In Bezug auf die Bvlkshülfe für Constanz lasse mau es aus crhcb- . lrsacheil bei den mehrmaligen Erklärungen verbleiben, wolle aber diesen Punkt zu Handeil der in den Abschied nehmen. Falls Coustanz lind andere in selbiger Gegend liegende Posten N. Bvdeusee iil eine Art Neutralität gebracht werden könnten, würde man gern dazu beitragen reich; auch den Abgesandten, das Scinige beizutrageil, daß die Zvllsteigeruug an etlichen österlich ^ Zvllstätten, namentlich zli Lindau, so wie die Oeffnung der eidgenössischen Briefe beseitigt werde ^lhe' Oesterreichs uud dessen Commandanten das freie Cvmlnerciuiu auf dem Bvdeusee und dc/? Breisach bis nach Straßburg, woran der Eidgenossenschaft viel gelegen sei, nach dem Inhalt Reinigung wieder hergestellt werden möchte. «». Zürich berichtet, daß den Seinigcn zu Stein von sich All bei Nacht neun Pferde geraubt uud mit noch Anderm gedroht worden sei. Mau beklagt S» Jilsoleuzien bei dem österreichischen Abgesandten ernstlich und ersucht ihn, für die Zukunft biz ^"^"ug guter Nachbarschaft Abhülfe zu verschaffen, z». Wegen der Valvation des Geldes soll es 'cichc ^haniiis bei dem letzten Abschied verbleiben und das Geld im Preise nicht höher steigen. Die !cia >" ""b Silbersorten sollen nicht anders als beim Gewicht genommen werden. Das Alis- uw vder Auswägen der eidgenössischen Dickeil, in Folge dessen die gewichtigen verschickt werden, die >hc>l ^^chtigen im Laude bleiben, ist verboten. Ausländische Münzen, die unter dem Viertel des Reicks- desgleichen Bisanzer oder Lothringer Thaler, sowohl ganze, als halbe lind viertel, dürfeil nickt ^'bcn. Alle Münzen sollen geschlossen bleiben und aller Wechsel verboten sein. Die Ge- wallen stud der Ansicht, es sei unmöglich den Wechsel zu beseitigen, ivenn man nicht ^gc>, eine andere Ordnung mache. Zugleich wird hervorgehoben, daß die eidgenössischeil Dickeil R ^ Taxation im Reich um einen guten Batzen abgerufen werden müssen, ivenn man das gute Geld ^geuossenschaft behalten wolle. Die Gesandten der III Bünde eröffnen, daß es bei ihnen des hul^r seine Richtigkeit habe. Wegen des Gewichtes und der Schätzung des Fleisches wird jedes 160 1274 März 1643. Ort seine Gesandten auf nächste Jahrrechnung zu instruieren wissen. «>. Wegen der Zvllsteigerung an ^ chen österreichischen Zollstätten und der Oeffuung der Briefe zu Lindau wird au den Coimuandanteu dast^ geschriebxil. Die Gesandten der III Blinde übergeben ein Schreiben, worin wegen des geführt Kriegswesens an ihren Grenzen um getreues Aufsehen gebeten wird. — Man antwortet ihnen, man sich vorkommenden Falls dem Bündnis? gemäß zu verhalten wissen. Da laut eingelangten Berichts ^ ihnen Uneinigkeit herrsche, im Gvtteshausbund wegen Religionssachen, im Zehngerichtenbund wegen scher Dinge, so ermahne man sie bei diesen gefährlichen Zeiten zu Ruhe und Einigkeit. «. Der burgn»^ Abgesandte, Herr d'Acoste, ist zu Murten krank geblieben und hat deßhalb seinen Befehl schriftlich ^ schickt; er bedauert, daß die angebotene Vermittlung der Eidgenossenschaft unbeachtet geblieben sei, und ans Mittel bedacht zu sein, wie Burgund Ruhe und Sicherheit verschafft werden könnte. Dem d'Acoste wird geschrieben, daß die nach Frankreich gehenden Gesandten auch siir Burgund ihr Bestes V' werden, damit die Neutralität wieder hergestellt werde; er möchte dasür sorgen, daß die Vollmacht, Burgund von dem König von Spanien etwa habe, vor der Abreise der Gesandten überschickt werde, auch mittheilen, ob die Gesandten, falls der König in der Picardie wäre, durch Burgund reisen kön»^ Freiburgs Gesandre werden ersucht, dieses Schreiben, begleitet mir mündlichem Berichte, dem Herrn d'-l^ mitzutheilen. (S. u. Thurgau.) ». (S. n. Baden.) v. sXII! Orte.) Der Prälat zu Blasien wird nochmals ernstlich aufgefordert/ seine Crcditvrcn zu bezahlen, widrigenfalls man diech ^ ferner nicht zurückhalten könne, sondern jeden nach Recht verfahren lassen müsse. sXIII Ortt Zugewandtes Bern trägt darauf an, die Bündnisse gegen einander zu erneuern und sich zu erklären, ^ man zusammen einen Leib bilde, was unter den dermaligen Verhältnissen „weit erschallen und jedewB was ungleiche Intention gegen die Eidgenossenschaft haben möchte, Bedenkens machen würde". hält diesen Anzug für gut eidgenössisch und wohlmeinend; da man aber keinen Befehl hiefür hat, derselbe für einmal aä rsksronäuin genommen, x. (S. u. Thurgau.) A-'. Zürich, Schaf! ^ Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen verabreden wegen der Uebelstände des Münzwesens noch vor eine Zusammenkunft. Die Bestimmung voll Ort und Zeit wird Zürich überlassen, x. Es wird abcr>^ hervorgehoben, daß eidgenössische nach Italien handelnde Kalisleute voll der Inquisition wegen der besonders zu Mailand, streng gehalten und an ihren Geschäfteil gehindert werden. Es wird noch»'^ befunden, daß Zürich au Lnccrn schreibe, damit dieses Anlaß nehme, mit dem päpstlichen Legats ^ dem spanischen Ambassadvr darüber zu reden. Matthäus Merlau von Basel, der Zeit wohnhtw^ Straßburg, ist angezeigt worden, daß etliche Orte Verdruß gefaßt haben, weil er in seinem Bliche Verzeichnis? oder den Abriß derselben nicht recht getroffen habe". Er anerbietet sich, das Mange'lh^ ^ verbessern, wenn ihm die Berichte, Verzeichnisse lind Abrisse zugeschickt werden. v«. (S. u. Ba^ «I«i. (S. ll. Thurgau.) Verhandlungen der katholischen Orte. , vv. sKatholische Orte und Abt von St. Gallen.) Oberst Franz Peter König, genannt von berichtet über seine Gesandtschaft zur Erzherzogin Claudia. Bei der Verhandlung wurden von Deputierten der Erzherzogin folgende zwei Vorschläge gemacht: erstens man möchte eidgenössischerscit^ ^ ^ Feinv, der ihr Land und namentlich Constanz angreifen wolle, dulden; zweitens man möchte, Stadt Constailz nicht von eidgenössischer Seite belagert werde, bei eintretender Nothwendigkcit ^ Munition, Proviant und Anderm beholfen sein. Da er keine Vollmacht gehabt habe, etwas abzusw ^ März 1643, ci») Erzherzogin entschlossen, einen Gesandten mit einem Schreiben an die XIII Orte und mit besondern an die katholischen abzuschicken, welcher nun wirklich angekommen ist. Lf. sVII katbolische ^'^bst katholisch Glarus, Appenzell I. Rh. und Abt St. Gallcn.s Durch ein Schreiben des Nuntius und "ick Katholischen in den Bünden werden die Gesandten ersucht, dazu behülflich zu sein, daß die Katholischen ^ "'ehr von den Protestierenden beunruhigt werden, und die III Blinde zur Einigkeit zu crmahnen, back ^ allgemeineil Sitzuilg die bttndnerischen Gesandten beider Religionen zur Ein- ^i>' ermahnen und dieselbe Ermahnung schriftlich an die III Bünde gelangen zu lassen dicstm Beschlüsse wird dem Nuntius Kcnntniß gegeben. ^-5. sVII katholische Orte.s Der Bischof L'">d wiederum in einem Schreiben, daß ihm gegen das gegebene Versprechen noch immer sein ,j ""d sein Einkommen vorenthalten werde, und daß die Nnterthancn noch immer von den Contribn- "»I" ^'cn. Alan inacht dcßwegen dem Ambassador Vorstcllluigeil und tvill auch diesen Punkt der ^ Hof abzuordnenden Gesandtschaft in die Instruction geben. Der Ambassador entgegnet, daß die )e des Bischofs schon in Ordnung gebracht worden wäre, wenn Baron d'Oysonville durch die Geschäfte Aisll'k ^ Ucbcrlingen von der Reise au den Hof bisher nicht abgehalten worden wäre. Dem de» s? d'wcm Kenutniß gegeben, sowie anch von der beschlossenen Abscnduug einer Gesandtschaft an ^""lg. Z»i,. katholische Orte, katholisch Glarus, Appeuzcll-Jnuerboden und Abt von St. Gallcn.s vermuthcn, daß etliche Orte ihre Meinung wegen Abschickuug der Gesandtschaft Abreise ändern, so wird beschlossen, daß gemäß dem Abschiede von Luceru »o» " Schwhz ihre Gesandten abschicken sollen, welchen Freiburg und Solothurn auch die ihrigen. >'ch,c^ " ^ beizllfügen gebeten worden sind. Alan spricht die Hoffnung ans, daß Uri, das Ii Gesandten nur dann schicken zu wollen erklärt hat, wenn alle Orte sich an der Gesandtschast betbei'- d^ katholischen Orten nicht trennen werde. Jedes katholische Ort wird den Gesandten neben i». Instruction noch eine besondere, die katholischen Angelegenheiten betreffende, zu geben wissen '»tc» dilrch ein dein Nuntius übcrgebcnes Schreiben gebeten, bei den katholischen Potew lind Ständen für das Zustandekommen eines allgemeinen Friedens sich zu verwendeil. Der "°llt? ^ dasselbe mit seiiler Empfehlung zu begleiteil. Iclc. fVII katholische Orte.s Schwyz ssvh Antrag, dcil Bimdesschlviir mit Wallis nicht aufzuschieben. Uri will den Beschluß bis auf die Zlw-j. "'kclgsatzuiig ausstellen, Freibnrg die Sache Lucern anheinistelleil. Die librigen Gesandten sind der "cbß / Betracht der Zeitlänfc den Schwur nicht aufschieben sollte. Ii. sVII katholische Orte be^^^^kisch Glarus, Appenzcll-Jnncrrhvden und Abt St. Gallen.s Ter Gesaildte der Erzherzogin Claudia . ""ch Vorlage eiiles Credenzschrcibens an die katholischen Orte eine Erklärung ans das an sie gerichtete ^Eklichcr Volkshülfc für die Stadt Eonstanz. Es wird ihm schriftlich geantwortet, daß man ^ gcsammten Orten gegebene Erklärung wiederhole und sich über das Vertrauen der Erzhcr- katholischen Orten freue; daß man sich jederzeit gegen das HauS Oesterreich womöglich will- keiiic ^en geneigt sei; weiter als die von allen Orten gegebene Erklärung zu gehen, hätten sie aber >»>t> ^^ructivn. Das Begehreil wird in den Abschied genommen und darüber zu entscheiden den Herren wchmngestellt. 1»«». (S.u. Thurgan.) IU». Der Gesandte von katholisch Glarus erinnert s-..^'Kk)en daran, sie mochten der Schreiben ihres Ortes an katholisch Glarus gedenken; denn letz- ' 'wchmcils crbietig mit Schwyz in eine Cvnferenz zu treteil. 1276 April 1643. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclegenheitcn: Laudgrafschaft Thnrgau. l. Art. 257. Kriegssachen. Art. 53S. Locales. x. „ 525. Locales. „ 365. Ncligionssachc" Grafschaft Baden. >i. Art. 65. Anstände mit b. Bischof r>. Constauz. v«. Art. 13. Gerichtshcrrca ^ I»I». „ 110. Stifte und Klöster. ««—»»»»» aus dem Lucerncr-, in» ans dem Schwyzereremplar. Zu Ii. (Der letzte Satz ist ein Zusatz im Zürcherexemplar.s Cvnfereuz der V katholischen Orte. Luceri». 1643, 8» und i). April. Staatsarchiv Lucern. Ahsch. 5 April 1643' 1277 Conferenz von Zürich und Schaffhauscn. Neftettbach. l«43, 27. April (17. a. K ). Staatsarchiv Zürich, (lest. XII. 150. t'ol.ei. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzcl, Bürgermeister: Hans Heinrich Nahm, gemeiner Klostcrob- ""un; Johann Ludwig Schnceberger, Zeugherr. ^ Schaffhansen. Johann Jakob Zicglcr, Dvctvr, ^atthalter; Hans Wilhelm Ziegler, Obhcrr; Eberhard Jmthurn, Scckelmeister; Stephan Spleiß, Zemcherr- ^ehann Mäder, Klostcrschreiber. i». In Betreff der Gntstener, welche Zürich seit 1628 ans das Vermögen seiner Bnrger in seinem ^"zen Gebiet, auch ans die Gefälle, welche auswärtige Klöster in seinem Gebiete haben, gelegt hat, welche das Kloster Allerheiligen zu Schaffhausen und der Abt von St. Gallen zu zahlen sich bisher gewei- ^ hatten, wird von den Gesandten nachfolgender Vergleich auf Gefallen der Obrigkeit hin gemacht: ^fffhauson soll Zürich für seines Klosters Allerheiligen Gefälle und Einkommen zu Jllnau jährlich 50 fl. 6 Steueranlage entrichten.. In dieser Steuer sollen die übrigen Gefälle des Klosters Allerheiligen, des Ettals und anderer Aemter inbegriffen sein. Falls Schaffhausen künftig noch Anderes als Donation oder andere Weise zufallen sollte, behält sich Zürich den Bezug der Steuer davon vor. Die bereits cinge- ^ttincnen 600 Gulden sollen von der seit Creiernng dieser Steuer jährlich zu 50 Gulden zu berechnenden abgezogen und Schaffhausen nicht mehr Steuern angerechnet werden, als der Bürgerschaft " Zürich. Auch bei etwa eintretender Aenderung der Steuer soll Schaffhausen den Bürgern Zürichs ^uhgehalten werden. I». Schaffhansen ersucht Zürich, ihm den Nengrützehnten zu Klcin-Andelsingcn sti'i-da seinem Kloster Allerheiligen wegen des Collatnrrechtes alle Nengrüt im ganzen Ziixv ^ Z^cmwg sAon und es sonst kein anderes Einkommen zu Erhaltung der Prädicanten daselbst habe, ii, ^ ^dert, sein Siechenhaus an der Spannweid habe von Alters her den großen und den kleinen Zehnten I adelfingen gehabt und denselben, sowie verschiedene Nengrützehnten ohne Einsprache bezogen. Die Nen- Zehnten zugehörig und Zürich beziehe wegen des Collatnrrechtes nir- ^ ^ das Nengrüt. Schaffhausen möchte sich mit dem gemeinen Zehntenrecht und den Landcsbräucheu wogegen man das Kloster Allerheiligen auch bei seinen Rechten ruhig verbleiben lassen wolle, o.^^usens Gesandtschaft nimmt dieß in ihren Abschied, v. Zürich beschwert sich über verschiedene ^^^'ungen und übergibt ein specificiertcs Nerzeichniß mit dem Ersuchen, von solchen Neuerungen ^ Gesandten von Schaffhansen, bisher ohne Kenntniß von diesen Zollsneuernngen, nehmen das die Zu Händen ihrer Obrigkeit in den Abschied und erklären sich des Knpscrzvlls halber dahin, daß ge_ ,^'ller der Stadt Zürich denselben nicht zu bezahlen haben, und daß es in Betreff des Salpeterzollcs dem Zcugamt der Stadt Zürich die Bewandtniß habe, daß selbiges durch seine bestellten Leute ptter kaufen und zu Schaffhansen ohne Zoll durchführen könne. «I. Zürich begehrt, daß die „Züge", sch . ^u seine llnterthanen bisher zu Schaffhansen beschwert worden seien, zur Erhaltung guter Nachbar- yZ abgeschafft werden. Die Gesandtschaft Schaffhausens erwidert, daß dieß bereits geschehen sei. sch . ^"dieselbe eröffnet, daß in Folge der von Zürich erhaltenen „Considcrativn", betreffend die Gesandt- 'hte Frankreich, und weil seit der Tagleistnng zu Baden die Sachen sich um Vieles geändert hätten, ^rren und Obern der Ansicht seien, daß man dieselbe entweder gänzlich einstellen oder sich zuvor 1278 Juni 1643, noch gemeinsam besprechen sollte. Das Liebste wäre ihnen, wenn die Gesandtschast ganz eingestellt bliebe, eine solche Erklärung würde aber bei den Orten großen Widerwillen verursachen. Man möchte ihnen deren Antwort beförderlich mittheilen, damit sie sich Behufs ihrer Erklärung desto besser verhalten könnten. ^ wird auch darauf hingewiesen, daß es für das evangelische Wesen sehr ersprießlich wäre, wenn den cidsch nössischen Tagleistungen ein evangelischer Protokollist beiwohnte. Man will ans erster Conferenz zu Aarau dick zur Sprache bringen und berathen, wie es durchgesetzt werden konnte. Schaffhausen macht de» Vorschlag, die Orte Zürich, Schafshauscn, beide Appenzell, Abt und Stadt St, Gallen sollten als nächste Nach' barn Deutschlands, wo das Münzwescn bereits verbessert worden sei, zu Elgg dcßhalb zusammenkomme» und einen Rathschlag fassen. Diesen könnte man den übrigen Orten auf der Jahrrechnung mittheilen »»^ sich im Fall ihrer Nichtübereinstimmung wenigstens nnter einander vergleichen, Conferenz der die Vogteicn Schwarzenbnrg, Orbe mit Tscherliz, Grandson und Murte" regierenden Orte Bern und Freiburg. Bern, lti-43, !). bis 13. Juni (30. Mai bis 5. Juni a, K.). Staatsarchiv Bern. Frciburger Abschied-, Bd.», S.16S; auch im Jnstructiontbuch N, S, WS, Staatsarchiv Frclburg, Gesandte: Bern. Anton von Graffenried, Venncr; Marquard Zehcnder, Vcnner. Fr eibullt Peter Heinrichcr, Seckelmeister; Peter Lanther, Zeugherr. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheiten: Bernisch-frcibiirgischc Vogteicn iiderh. lrt. 36, Z7. Landoogtei Schwarzenbnrg. Art. 69-75. -n—( S. u. AmtSrcchnung.) Vogtei Orbc mit Tschcrliz. i >'. Art. 291. . I^It—>»;«. «!-»—Art. Z95-326. k—It. HS. n. Amtsrcchnnng.) Vogtci Mnrtcn- I l. Art. N6, I I» (S. n. Amtsrcchnnng.) Conferenz der VI! katholischen Orte. Lueevn. 1K^3, 17. und 13. Juni. Staatsarchiv ztiiccrn. Absch. So anno MtZ. Vd. XXXIII. kol. itS. Gesandie: Lucer st. Jost Bircher, Ziitter, Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Fleckcustu^ Ritter, Statthalter und Pannerherr; Leodegar Schumacher, Seckelmeister; Ludivig Bieyer, Korulch^ch meister. U r i. Karl Emanuel von Noll, Ritter, Landammann und Paunerherr; Jakob Staldcr, ^ Ziaths. Schwyz. Johann Sebastiail Abhbcrg, Landammann; Sebastian Abyberg, Alt-Landamuum'^ Gilg Betschart, Landsfähnrich und des Ziaths. Nnterwalde n. Wolfgang Stockmann, Ziitter, ammann, von Obivalden; Arnold Stnltz , Landammann , von Nidwalden. Z u g. Beat Zurlau c ( Ammann; Rudolf Kreuwel, des Ziaths. Freiburg. (Niemand.) Solothur n. ZNauriz 2vag» Seckelmeister. Juni 1643. 1279 U,. Nach vorangegangener gegenseitiger Begrüßung wird das von Marx Jakob von Schönau übcr- ^bene und vom Grafen von KönigSeck niündlich iviederholte Ansuchen der Erzherzogin Clandia um Snccurs für Instanz verlesen. Die Anivälte der Erzherzogin wünschen zn vernehmen, ob diese Stadt sich ans den ^uccurs der Orte verlassen könne, oder was man von denselben hoffen dürfe, in? Falle gegen die Stadt dem Neichsboden oder aus Seite des Paradieses ein Angriff verflicht werden sollte. Die Gesandten ''"d der Ansicht, daß die definitive Erklärung darüber von jedes Ortes höchster Gewalt ausgehen müsse. erklärt, daß es sich an der Bcrathnng nicht weiter betheiligen könne, da es die Sache nicht vor die bändige Gewalt habe bringen können. Obgleich auch andere Gesandte sich an Uri anschließen, so wird da man überzeugt ist, daß die Herren und Obern diesen? Platze große Wichtigkeit beilege!? und der ^gMen Sicherheit wegen nicht zugeben können, daß derselbe ii? andere Hände falle, davon geredet, was für ^'ttcl unter solchen Umständen zi? ergreifen sein möchte,?. I» erster Linie läßt man es bei den? jüngst zu gefaßte,? Beschlüsse verbleiben, daß man niemanden gestatte,? wolle den Fuß auf eidgcmössischen s^en zun: A>?griff aus Constanz zu setzen. Wenn aber Oesterreich so sehr ii? die Orte dringe, so verwnn- ^ man sich, - daß eS denselben keine Mittel vorschlage, um das zu erreiche??, was es wünsche, was viel- durch eiuen Zusatz der sieben den Thurgan regierenden oder der zehn Orte geschehe,? könnte. Man ^winbart sich endlich dahin, mit den? Herrn von Schönau in eim Conferenz zusammenzutreten, damit den Baden reisenden Gesandten ein definitiver Befehl crtheilt werden könne. 'Zum Abgeordneten für diese ^ufcrcnz wird Heinrich Fleckeustein bezeichnet. Zugleich werden die Obrigkeiten ersucht, darüber nachzn- ^kei?, yg ^^ser Privatconfcrenz keine erhebliche,? Mittel vorgeschlagen oder subministriert sollten, die Sache liegen lassen oder was für Entschlüsse man weiter fassen wolle, damit man nichts ,'^bsciume. I». Es wird die Gesandtschaft nach Frankreich zur Sprache gebracht, und wie es zugegangen daß sie eingestellt hat. Obgleich eS bekannt ist, welches die Ursachen der Einstellung sind und man ^ ^ache unter so bewandten Umständen einstweilen nicht ändern kann, so sind die Herren und Obern doch der Meinung, daß man sie liegen lassen solle, sondern daß man zn Baden zu vernehmen suche, "^'ui die Antwort, auf die man die Orte vertröstet habe, bestehe. Fällt dieselbe so aus, daß den billigen sichwcrden abgeholfen wird, so werde wohl kein Ort auf der Abschickung der Gesandtschaft beharre,?; wenn ^ der Ambassador keine befriedigende Antwort geben sollte, so werde man derselben ihren Fortgang lassen, Baden über die Abreise und die Instruction besprechen und sich über die erforderlichen Schreiben )^Mdigen, wobei namentlich die die Religion betreffenden Punkte nicht zn vergessen seien. Weil es sich geziemt, wegen des Todes des Königs zu condoliercn und die Königin als Regcntin und den jungen Zu beglückwünschen, so soll dieß allein Andern vorangehen, v, «I. (S. u. Thurgau.) v. Wenn . aus der Tagsatzung zn Baden auf die Behandlung der Religionsbeschwerdcn dringen wird, so soll 'derlei beobachtet werden: Erstens, wenn es diese Zwistigkcir vor den Standes- und Hauptgeschäften be- ,^elt wissen wolle, so soll man eininüthig sich diesen? Begehren widersetzen; zweitens soll man, wenn es ^'cu Behandlung kommt, ihn? das Anerbieten machen, da es sich um nichts Anderes als um Zwistig- Zwischen den Unterthanen handle, die Parteien zu verhören und darüber entscheiden zu helfen, damit kqz ^Wüschen Orte nicht etwa zu einer Partei machen könne, t. Da der Gubernator zu Linda?, auf 'christliche Ansuchen um Abstellung der Zvllssteigerung die Orte an höhern Ort gewiesen hat, so soll » bavvn geredet werden, ob man die Sache an den Kaiser selbst wolle gelangen lassen. A. (S. ' ^udris.) I». (S. ?,. Vier ennetbirg. Vogteien überh.) i. (S. u. Sargans.) Ii. (S. u. Baden.) 1280 Juni 1643. I. Der gewesene Nuntius Nanutins Scotti, Bischof zu Borgo San Dvnino, übersendet den katholisch^ Orten ein von ihm verfaßtes Buch, in welchem er die tapfern Thaten der Eidgenossen sowohl im Äcll liehen als Geistlichen beschreibt. Luccrn wird ersucht, ihm zu dauken. Ii». (S. u. Baden.) ». Es für gut erachtet, daß keine von Gesandten zu Baden oder jenseits des Gebirgs ertheilten Exemtionen, Beft^ ungen und Regalien gültig sein sollen, wenn sie nicht von den Obrigkeiten selbst crtheilt worden sind. <> u. Vier ennetb. Vogteien iiberh.) z». (S. u. Lanis.) (S. u. Nheinthal.) r. Man beredet sich, in Betreff des jüngst eingekommencn scharfen, unfreundlichen und sehr ernsthaften Antwortschreibens vo" Nri auf das von letzter Cvnfcrcnz erlassene Schreiben vorzunehmen sei. Bereits hat Luccrn darauf rep^ eiert, weil etliche Punkte jenes Schreibens es allein berührten. Man ist der Ansicht, daß man nichts And^''' thun könne, als nach Gebühr und mit erforderlichem Ernst antworten und zugleich die Person, über de^ Handlungsweise die Orte seit langer Zeit sich zu beschweren haben, mit Namen nennen. Dieses Schreib soll auch Solothuru mitgetheilt werden. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnhciten: Landgrasschaft Thnrga». «> Art. 540. Localcs. «I.Art. 527. Localcs. Landvogtci Nhcinthal. <>. Art. 84. Anstände mit dem Abt von St. Gallen. Grasschaft Sargans. i. Art. tvo. Verschiedenes. Grafschaft Baden. Ii. Art. 74. Anstände mit Bern. >»». Art. !4t. Stifte und Vier cnnctbirg. Vogteien iiberh. I». Art. t5. Allgemeine Verwaltungssachen. «». Art. t57. Geistliche Pfriinde»^ Landvogtci Lanis. I». Art. 250. Verhältnis; zum Bischof von Como. Landvogtci Mcndris. 8. Art. 338. Geistliche Orden, Kloster. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Laitts. IV43, 34. Juni (auf St. Johannis Bapt.). Kailtonsarchiv Basel. Kantonsarchiv Frcibnrg. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Panncrvorträgcr. Bern. Vinccnz Stürler. Lucel^ Eustachius Sonnenberg. Nri. Johann Balthasar Beßler. S ch w y z. Sebastian Neding. Utt^^ walden. Bartholomäus Odermatt, Alt-Landammann. Zug. Ulrich Schon. Glarus. Christoph Tschudi, Zeugherr. Basel. Johann Heinrich Falkner. Fr ei bürg. Johann Heinrich Ritter. Solothurn. Johann Jakob Schwaller. Schaffhausen. Stephan Spleiß, Zeughcrr. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier ennetbirg. Vogteien iiberh. v- Art. 89. Abzug. I». Art. 130. Verhältnis; zum Bischof von Vogteien Lanis nnd Mcndris. I». Art. 33. Verschiedenes. Ii. Art. 38. Verschiedenes. L. „ 37. Verschiedenes. Landvogtci Lanis. ». Art. 157. Jnstizsachcn. I. Art. 158. Justizsachcn. Landvogtci Mcndris. «I. Art. 346. Localcs. K. Art. 328. Steuern. v. „ 324. Jnstizsachcn. I. „ 339. Geistliche Orden, Klöster- Ii lind l ans dem Frciburgerercmplar. Juni 1643. 1281 !«><>» Jahrrechnung der die IV ennctbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. t«43, nach dein 24. Juni (nach St. Johannis Bapt.). KantouSarchtv Basel. Ka„to»sarchiu Frcibnrg. Gesandte: Dieselben, welche in Absch. 1004. a. . Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: ^gtci Luggarus. »—«. Art. 130-132. Zollsachen. v. Art. St. Jnstizsachcn. «I. . 03. Jnstizsachcn. tll. „ 173. Kirchliches, k aus dcnr Freiburgercrcmplar. Cvnferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. IK43, 25. Juni. LandcSarchlv Nidwaldc». des ^^"dte - ü r i. Karl Einanuel von Roll, Ritter, Landaminann und Pannerherr; Heinrich Püntincr ^ wths. Schwhz. Johann Sebastian Abhberg, Landamniann; Michael Schorns, Statthalter- ^^ar Ccberg, Ritter, Alt-Statthalter; Gilg Betschart, Laiidsfähiirich; Leonhard Schvrno, alle ^hs. Nidwalden. Arnold Stultz, Landaminann; Jost Lussi, Statthalter. (S. u. Bellen; -c.) L. Den Gesandten nach Baden soll ernstlicher Befehl ertheilt werden, daß iii g/ Behandlung der Collegianten zu Mailand Vorsorge getroffen werde. A. Da der Mißbrauch für Kriegsdienste für fremde Fürsten und Durchführung solchen geworbenen Volkes immer Vvgi gesteht, ^ jvird gedrungen, daß man den ergangenen Abschieden nachkomme. Dem Land- II. U von Licchtcnsteig, welcher dergleichen Volk durchführen soll, soll ernstlich zugesprochen werden. Tr» Bericht des Prälaten von St. Gallen, wohin der Marsch der französischen und der weimarischcn s!»ce> ^cchrscheinlich gerichtet sei, und daß die eidgenössischen Lande in Gefahr kommen könnten, fragt man vo» I..^ ^ tfmn gesonnen sei, und ob es nicht für nvthwendig erachte, die drei Cvmmandanten ig^^^üch, Luccrn und Uri wiederum in den Thurgau zu senden und Zürich das alles vorzustellen. Es ü)>n anheimgcstellt, dieß auszuführen, i. (S. u. Nappcrswhl.) I:. (S. li. Vellen; :c.) . Man sehe auch in den Abschnitten Hcrrschafts- und Schirmortsangclegenhcitcn: ^>0/Art. 1l0l-1l03. 161 1282 Juli und August 1643. Geineineidgcnvsstsche Jahrrcchimngstagscchung der XII! Orte nebst Abt und Stadt St. Gallen. Baden. 1K43, 3. Jnli bis I. August. Staatsarchiv Zürich. Lest. XII. IM. t'ol. KS. Staatsarchiv ,Luccr». Msch. üv anno MS. Band XXXIII. tol.ies. LanScSnrchiv Schwyz. Gesandte: Zürich. Salvmou Hirzel, Bürgermeister; Johann Rudolf Nahn, Statthalter. Johann Rudolf Willading, Venuer und Zeugherr; Zluton von Graffenried, Venner. Lucern. ^ Bircher, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Statthalter und Pa>'^ Herr. U r i. Karl Emanuel von Noll, Ritter, Landaminann und Panncrherr; Jakob Stadler, des 3!^''' S ch w h z. Johann Sebastian Abhberg, Landaminann; Gilg Betschart, Landsfähnrich und des Untertvalden. Arnold Stultz, Landammann; Johann Weingartcr, Seckelmeister, beide von ^ walden. Zug. Beat Zurlauben, Ammaun; Wilhelm Heinrich, Alt-Amman. Glarus. Johann Heins" Elmer, Landammann; Kaspar Küechli, Statthalter. Bafel. Johann Rudolf Fäsch, Bürgerin^ Bernhard Brand, des Raths. Freiburg. Peter Heinricher, Seckelmeister; Rudolf Weck, des 3^, Solothurn. Johann Schwaller, Venner; Mauriz Wagner, Seckelmeister und Bauherr. Schn^ Hausen. Johann Jakob Ziegler. Statthalter; Emanuel Stimmer, Seckelmeister. Appenzell. 3'^ Wiser, Landammann, von Jnnerrhoden; Johann Zellweger, Landanunann, von Außcrrhoden. Zlbt^^ Gallen. Marx von Ulm, Hofmeister. Stadt St. Gallen. David Kunz, Schaffner >md ^ Raths. i». Eidgenössische Begrüßung. — Auf den Anzug Lucerns wird berathen, tvie die so nahe cm ^ Grenzen liegenden Zlrinecn zu Verhütung großer Theuerung und anderer Ungelegenheiten entfernt könnten. Es wird unter Anderm bemerkt, das beste Mittel, die Theuernng zu verhüten, wäre, wenn ^ Kriegsvölkern keine Victualieu verabfolgt würden. Zürich und Schaffhansen entschuldigen sich hwuwst ^ sie der französischen Armee Proviant um Geld bewilligt haben; ein Gleiches sei andern Armeen früher auch geschehen, und man habe den Kauf nicht wohl abschlagen können, zumal da des teu Königs Ambassador und der General Guebriant darum angehalten hätten. Es wird an den Gcm ^ geschrieben und derselbe unter Angabe der Motive ersucht, seine Armee von den eidgenössischen GreM'"^ entfernen. Der General stellt in seiner Antwort seinen Abzug in Aussicht. In wenig Tagen Aufbruch wirklich. ?». 1) In Bezug auf das Müuzwesen läßt mau es bei der 1638 gemachten und Ordnung verbleiben. Demgemäß sollen die Münzen überall geschlossen bleiben und die SortcM^. höher, als sie in besagtem Jahr taxiert worden sind, gesteigert werden. Fremde Münzen unter dem theil des Neichsthalers und andere schon früher verrufene sollen verboten sein und das leichte Geld ^ ^ anders als bei March und beim Gran, wie auf letzter Jahrrechuuug verabschiedet worden ist, einge»^" und ausgegeben werden. Der eigennützige Aufwechsel ist zu verbieten. Den Landvögten wird Kenntniß gegeben mit dem Befehl, streng darauf zu halten. Bern, Frciburg und Solothurn vcr ^ - bei ihrer Ordnung, weil sie wegen ihrer Nachbarschaft nicht anders können. Basel entschuldigt es sich nach seiner Nachbarschaft richten müsse. 2) Eine allgemeine Ordnung, betreffend das ^ aufzustellen, wird wegen der ungleichen Verhältnisse in den verschiedenen Orten nicht für möglich mm Juli und August 1643. Ort soll aber möglichst gute Vorsorge treffen. 3) Da die Wirthe au etlichen Orten zu große Herten ^hc>i, cmf die Wünschbarkeit einer auch hicfiir aufzustellenden Ordnung aufmerksam gemacht. ' l^III Orte.) Der französische Ambassador, Herr Caumartin, libcrreicht ein königliches Schreiben und ^ alsdann die Antwort auf das ihm auf jüngster Tagleistung zugestellte Memorial vor. Der Inhalt selben ist folgender: 1) Alls die Beschwerde der Orte, daß man die. in Frankreich traficierenden eidgenös- Kaufleute von den Jmpots der Douane zu Lyon und Valencc befreien möchte, wird geantwortet, Man den Fcrmiers befehlen werde, keine Neuerungen einzuführen und zurückzuerstatten, was sie unrccht- abgenommen hätten. 2) Alls die Bitte um Bezahlung der geliehenen Capitalicn nebst den Zinsen, ^ Pensionen und Distributionen und die Bezahlung der Obersten und Hauptlcute, erfolgt die Antwort, die Königin wegen der Erhaltung der großen Armeen dermalen nicht im Stande sei, die Zahlung zu .^a, daß sie aber, sobald der Friede hergestellt sei, die Ansprachen befriedigen werde. 3) Auf die Be- '^rdc, daß die Besitzer von eroberten hypothcciertcn Gütern auf österreichischem Grund und Boden den Mtoren keinen Zins mehr zahlen wollen, wird geantwortet, daß darüber eine Untersuchung werde ange- werden. 4) Auf die Bitte, es möchten die neu errichteten und die gesteigerten Zölle, namentlich die ».^isach beseitigt werden, wird gefragt, über was für Zölle zu Breisach man sich zu beklagen habe, ^ woher es komme, daß die Eidgenossen sich für die Dinge, welche im Elsaß geschehen, interessieren. Das Verlangen, daß man das eidgenössische Kricgsvolk nicht anders als nach dem Laute des Bünd- . ^ brauchen möge, wird dahin beantwortet, daß dasselbe an keinem Orte werde gebraucht werden, der sP'laß zu einen: Verweise von Seite irgend jemandes geben könnte. 6) Auf das Begehren der Wie- z/"'setzung des Bischofs von Basel in sein Land wird erwidert, daß diese schon stattgefunden habe mit z„ der Eisenhütten zu Oelsberg. Ucberdicß würden unbedeutende Contributionen und Requisitionen i^^baltung der Garnisonen erhoben, welche das Land vor größerm Unheil schützen. 7) Auf die Bitte, "wchte Coustanz nicht angreife,: und die Armeen von den eidgenössischen Grenzen fern halten, wird >> "wgstchen Gründen nicht willfährig geantwortet. 8) Dem Ansuchen um Wiederherstellung der Neu- Aschen den beiden Burgund stellt Frankreich die wortbrüchige Handlungsweise der Freigrafschaft UewgmZ wird auf den bald zu hoffenden Frieden aufmerksam gemacht. 9) Auf die ^ König möchte für den gemeinen Frieden, zu dessen Herbeiführung die Deputierten sich ver- das Scinigc beitrage,:, wird eine befriedigende Antwort gegeben. 10) Endlich erklärt sich die k,,?" ""f das Ansuchen der Orte bereit, beim künftigen Friedensschlüsse sich der Eidgenossen an- und dahin zu wirken, daß sie in den Frieden eingeschlossen werden. Obgleich der Ambassador daß „:an sich „ut dieser Antwort, in der kein Artikel versagt sei, begnügen werde, zieht man die dach m weitere Bcrathung und findet, daß eine Gesandtschaft wegen de» Könige ^.od für dicßmal »°ch Zeit sei. Dagegen ist man der Ansicht, daß es besser sei, an die Königin um Gewährung der !i» bewilligten Punkte in: Allgemeinen zu schreiben. Man läßt also vorerst in aller Orte Namen ^»^"dvlenz- und Gratnlatiousschreibeu abgehen, sodann wegen der betreffenden Angelegenheiten in: der Mehrzahl der Orte ein zweites Schreiben. Den, Ambassador läßt man eröffnen, man habe ^sz h' ^Uügen vernommen, daß der Ansang zu eine,,: allgemeinen Friedcnstractat gemacht worden sei, und ^^igin gedenke die Eidgenossenschaft darein einzuschließen; ebenso, dav das eidgenössische Kriegsvolk kü ^- ^ gebraucht werden solle, daß den Otten von niemand ein Verweis gemacht werden könne. Im Uebri- ' " ^ »»an in Beziehung auf den einen und andern Punkt mehr und deutlichere Willfährigkeit erwartet. 1284 Juli und August 1643. lieber das Versprechen, daß die neuen Zölle und Auflagen beseitigt werden sollen, sei man erfreut. ^ die neue Steigerung der breisachischen Zölle und die Prätensionen auf gewisse in diesem Kriege versehe»^ Güter und Unterpfänder betreffe, fo werde man dem Ambassador die Specialitäten zustellen und erivai'd gebührende Abhülfe. In Betreff Burgunds möchte sich der Ambassador bei Hof, wo nicht für ^ völlige Wiederherstellung der Neutralität, so doch für eine Suspension der Waffen bis zu erfolge»^ Frieden verwenden, ebenso um möglichste Verschonung der Stadt Constanz, des Bischofs von Basel »» der eidgenössischen Grenzen. Die versprochene Satisfaction wegen der Zahlungen gewärtige man unfchlb^ Luccrn, Schwyz, Untcrwalden und Appenzell-Jnnerrhoden sind der Ansicht, man sollte bei der im Marz!?' machten Verabschiedung verbleiben und die Gesandtschaft abgehen lassen, falls wegen Burgund und andra' Punkte kein genügender Bescheid erfolgen würde. Weil sie keinen Befehl haben, in ein Schreiben ei"^ willigen, nehmen sie die Sache all rotsrenckuin, desgleichen mit wie geringem Nespect der Ambassador ^ eidgenössischen Stand tractiert habe. — Weil geäußert wird, daß an der Zollsteigcrung zu Brcisach eiwü^ Orten wenig gelegen sei, so weist Basel weitläufig nach, daß gerade die Orte, die es am wenigsten vermähl dieselben am meisten empfinden würden, zumal des Weines halber, für welchen dieses Jahr im Elsaß gute Aussichten seien. «>. Zwei burgundische Abgesandte, Johann d'Acoste und Georg Lapie, übeegc ^ ein Schreiben des Königs von Spanien, worin dieser anzeigt, daß er den Gubcrnator und das Parla^ der Freigrafschaft bevollmächtigt habe, mit der Tagsatzung zu tractieren. Die Abgesandten eröffnen h^ ' sie hätten Befehl, das Erbeinigungsgcld zu entrichten und für Wiederherstellung der Neutralität zu ^ tieren. Man möchte sich bei dem französischen Ambassador erkundigen, ob er hiefür auch Vollmacht I) und das nützliche Werk möglichst befördern. Der Ambassodor erklärt auf geschehene Anfrage, daß er mal keine Vollmacht habe, über Wiederherstellung der Neutralität oder einen Waffenstillstand zu tracü^' weil dieß eine Particularsache sei und bereits Deputierte abgeordnet seien, um über einen allgemeinen ö den zu verhandeln. Man schreibt hierauf nochmals an die Negentin von Frankreich und ersucht den Ä>n ' sador, die Neutralität oder doch einen Waffenstillstand auszuwirken und inzwischen die Einfälle gegen ' gund durch seine Autorität zu verhindern. Dieses alles wird dem König von Spanien wiederum grscht'^ und den burgundischen Abgesandten mitgetheilt. v, I, K. (S. u. Thurgau.) Ii. (S. u. Deutsche g ^ Vogteien übcrh.) I. Zürich beschwert sich abermals wegen der im Mailändischcn von der JngllifitiM ^ lästigten Kauflcute. Falls denselben nicht genügende Zeit zu Verrichtung ihrer Geschäfte vergönnt >'oe^ sei es entschlossen, alle italienischen und spanischen Kaufleute aus seinem Gebiet zu bandisieren. Man nochmals angelegentlich an den spanischen Ambassador in Lucern und ersucht ihn, beförderlichff ^ ^ auszuwirken, indem man ihn darauf aufmerksam macht, was für einen Entschluß Zürich ^ andere Orte gefaßt hätten. Ic I. (S. u. Deutsche gem. Vogteien überh.) m. sXIlI Orte, Stadt ^ Abt St. Gallen.) Johannes Zebnet von Mieten bittet um Fenster und Wappen im sein neuerbautes ^ i». sXIII Orte.) Damit man von dem Kriegsvolk an den Grenzen desto weniger Gefahr und llnge ^ heit, auch wegen desselben keinen Verweis zu erwarten habe, wird den Landvögten zu Baden und im befohlen, ohne Paßzedel und Examination niemand auf eidgenössisches Gebiet zu lassen und die So ^ gänzlich zurückzuweisen. <». (S. u. Baden.) p. Auf den Anzug Berns, daß dem gemeinen armen ^ von den Heiden viel Ungelegenheit und Schaden widerfahre, wird abermals verabschiedet, daß dir und Wiedertäufer allenthalben weggewiesen werden sollen. <>. Da die Obrigkeiten von dem Ambassador zu Gevatter gebeten worden sind, so verrichten die Gesandten in dereit Namen den Juli und August 1643. 1285 Ambassador überläßt ihueu die Wahl des einen Namens; da sie aber davon keinen Gebrauch machen Zollen, läßt er das Kind Felix nennen, r. Basel beschwert sich, daß seine Bürger und Angehörigen zuwider den ihm von Kaisern und Königen gegebenen Befreiungen von außerhalb der Eidgenossenschaft lohnenden Ansprechen: vor das kaiserliche Kammcrgericht zu Speyer und anderswohin citiert und, da ihnen ^ erscheinen verboten ist, mit Arresten angegriffen worden seien. Es wird an den Kaiser geschrieben, daß 'k Angehörigen der Eidgenossenschaft künftig mit dergleichen Citationcn und Arresten verschont wm-va,, '"dchten. (S. ... die betreffenden Vogtcien.) ^ Verhandlungen der katholischen Orte, tt. Der Bischof von Basel dankt für das von der letzten Tagsatznug im Namen der XIII Orte und Zugewandten an den französischen Ambassador erlassene Schreiben, berichtet, daß dieselben Drangsale "°ch fortbestehen, daß von seinen Nnterthaucu immer noch Contributiouen verlangt werden, daß keine Hoff- """g vorhanden' sei, das Eisenbergwerk wieder zu erhalten noch eine Ergctzlichkeit dafür. Er bittet ">n Rath und Hülfe.' Ihn. wird die Antwort des Ambassadors zugeschickt und mitgethcilt, was man an dm Hof geschrieben hat, zugleich auch beigefügt, daß, wenn nicht bald eine willfährige Antwort erfolge, die Herreu und Obern doch bedacht sein werden, eine Gesandtschaft abzuordnen. ,»». Durch den Prälaten "vn Wettingen wird den Gesandten ein Breve des Papstes mit einem Begleitschreiben des Nuntius zuge- "ellt, in welchem jener die Gesandten in Kenntniß setzt, daß katholische Fürsten ihre Macht gegen den Vater d°r Christenheit aufstellen und kein Bedenken tragen, mit offenem Krieg die Stadt des römischen Stuhles °'"zunehmeu. In der darauf erlassenen Antwort wird das Bedauern über diese Empörung und die Erwartung eines bald erfolgenden Friedens ausgesprochen, für welchen der Papst bei den interessierten Poren- 'Mcn, Festen und Ständen durch seine Autorität ferner hinzuwirken gebeten wird, wenigstens doch, daß ^ Blutvergießen zwischen den Katholischen eingestellt werde, vv. sDie mit Mailand verbündeten Orte.s ^uf die Klage, daß die dermalen auf mailändischem Gebiet befindlichen Soldaten übel bchaudclr werden, wird ^ Gubernato'r und Großcanzlcr zu Mailand und der Ambassador Casati ernstlich um Abhülfe angegangen und gleich dem Oberstlieutenaut und den Hauptleuten die Weisung gegeben, heimzuziehen, wenn jene Schreiben nichts Achten sollten (S. u. Thurgau.) XX. sVII katholische Orte.j Lucern wird ersucht die Beschwörst des Bundes mit Wallis auf künftige.. Herbst anzusetzen. Die Gesandten Lucerns entschuldigen sich daß der Bau der Hofkirchc, in welcher der Hauptact vor sich gehen werde, noch nicht vollendet sei; ?°"chuen jedoch das Ansuchen in den Abschied. Ferner wird Lucern ersucht, an den Bischof und die '"bm Zehndcn ein Entschuldigungsschreiben wegen der Verschiebung des Buudesschwurs abzuschicken. M mit Savoyen verbündete Orte.j Die Herzogin von Savoyen antwortet auf die an sie abgcgan- ^ Beschwerdeschrift, die Garde und das Regiment des Obersten Ulrich betreffend. 2-. sVII katholische mü nebst katholisch Glarus und Appenzell^ Erzherzogin Claudia berichtet in einem Schreiben, daß in Ul Bünden etwas Schwierigkeiten" vorhanden sei, daß ein Anschlag bestanden habe, die Capuciner ^ Chur zu vertreiben und durch maskierte Personen zu erwürgen. Die Bünde werden m eine», an sie ächteten Ermahuuugsschreibeu auf die Folgen für sie und die Eidgenossenschaft aufmerksam gemacht. (S. u. Nappcrswyl.) Man sehe auch in den Abschnitten Herrschafts- nnd Schirnwrtsangelegmheiten: ^'"schc gemeine Vogtcie» über». Ii. Art. 5ö. Kirchliches. k. Art. 6. AnttSrcchnnng. 1236 Juli und August 1643. Deutsche gemeine Vogtcien iibcrh Landgrafschlift Thiirgnu. Landvogtei Rheinthal. Grafschaft Sargans. Grafschaft Baden. Landvogtci Freie Aeintcr. Bier ennctd. Vogteicn iidcrh. Nahhcrswyl. tt—«5 aus dem Lilecriicr-, I. Art. 34. Verkauf iu todtc Haud. <;«. „ lg. Laudvogt und Landschreiber, v. Art. 523. Localcs. L. „ 541. Locales. „ 366. Religionssachen zc. t. „ 20. Amtsrechnnng. x. „ 167. Zölle und Geleit. »». Art. 24. Verwaltung im Allgemeinen, x. „ 35. Anstanden!.d.Abtv.St.Gallen. «I«I.Art.101. Verschiedenes, ev. . 40. Abzug. «. Art. 24. Justizsachen. II. „ 184. Locales. i». „ 75. Anstände mit Bern, liik. „ 142. Stifte und Klöster. «I. Art. 59. Justizsachen. »». „ 144. Locales. Art. 131. Verhältnis! z. Bischof v. Como. NN», I»I»I». Art. 37, 38. »»» und I»I»I» aus dem Schwyzereremplar. «itq. Art. 17. Laudvogt und Landschreib^' >. Art. 85. Justizsachcn. Iii». „ 367. Rcligionssachen Zc. «»<». „ 268. Kricgssachcn. ,»,». „ ,50. Abzug. »v»v. „ 363. Rcligionssachen zc. »v. Art. 165. Locales. in». „ 57. Gerichtswesen. N!?. i Art. 63. Rhein. »». „ 4l. Abzug. II. Art. 14. Gerichtsherren zc. i»»»»». „ 113. Kirchliches. «s. „ 115. Stifte und Klöster. Iii». Art. 93. Einschläge, Wildbann. Conferenz der evangelischen Städte und Orte während der Jahrrechnungstagsatzung s" Baden. t<>43, im Jnli und August. Staatsarchiv Zürich, «vst. Xll. IM. toi. 120. Gesandte: Dieselbeu, welche iu Absch. 1007. !». Nachdem Laudammauu Elmcr vvu Glarus erzählt hat, wie die evangelischen Glaruer zur der Neformatiou bis zum Jahre 1564 von den katholischen Orten behandelt worden seien, berichtet cu bei der Näfclser Fahrt von 1639 seien die von der katholischen Religion bei der Procession unverhofft »üt einem silbernen St. Fridolinsbild erschienen. Man habe dieselben crmahnt, das Bild wegzuthun und ^ bei dem alten Brauch verbleiben zu lassen, widrigenfalls man die Fahrt nicht mehr celcbrieren werde. ^ den Jahren 1640 und 1641 sei in Folge dessen die Fahrt von evangelischer Seite unterlassen und dafür cn' Vct- und Fasttag gehalten worden. Schließlich hätten sich die Katholischen anerboten, das Bild wegzuthun worauf man im Jahr 1642, obgleich namhafte Personen geistlichen und weltlichen Standes dagegen ^ denken geäußert hätten, die Fahrt wieder mit ihnen wie vor Alters her begangen habe; nur sei die 3ied^ die der Landammann bei diesem Anlaß halten müsse, geändert und Gott, der Allmächtige, und die hr^ Mutter Maria angerufen worden. Dicß habe man den evangelischen Glarncrn zum Vorwurf macht, zumal in den Schreiben, welche die Geistlichen der drei Städte an das Ministerium zu geschickt hätten. In diesen Schreiben heiße es, sie seien keine rechtschaffenen Christen, sondern zbg^ einem Joch mit den Ungläubigen; am Wohlstand des Leibes sei ihnen mehr als an dem der Seelen ^ legen; sie seien wieder zu der „Ausspcieten" zurückgekehrt und lassen sich bestechen; sie seien um Juli und August 1643. 1287 Übrige Religion leicht zu bringen, u..s. iv. Diese Vorwürfe habe mau sehr empfunden, dennoch aber die ^hrt auch dieses Jahr gemeinsam begangen, mit der Rede es also gehalten, daß der Heiligen gar nicht gedacht und der Brief durch einen katholischen Schreiber verlesen worden sei. Alles auf Anrathen Zürichs, ^ese Form gedenke man auch künftig zn beobachten, obgleich die katholischen Mitlandleutc damit übel zureden seien, es wäre denn, daß die evangelischen Orte Mittel und Wege zeigten, wie man sich von der ^)rt, die im Vertrag von 1564 ausdrücklich bestätigt worden sei, fern halten könne. Etliche Geistliche ^tten Bedenken getragen, der Fahrt beizuwohnen, obgleich ihnen die Theologen Zürichs solches angcrathen ^tten. Die evangelischen Orte möchten deßhalb an das glarnerische Ministerium Ermahnungsschrcibcn Achten mit der Vertröstung, daß man es bei willfähriger Erklärung des Gehorsams mit dem Erscheinen '^)t so genau nehmen werde. — Es wird für nothwcndig erachtet, daß den Geistlichen in allen Orten über Handel Kenntnis) gegeben und ihr Gutachten vernommen werde. Eine bessere Form für die Thcil- "ahme an der Fahrt, als die zuletzt eingehaltene, kann man vorläufig nicht finden; auch hätte man gc- ^'"scht, daß die Geistlichen des Landes sich der Obrigkeit gegenüber gehorsamer gezeigt und der Fahrt gewohnt hatten, ebenso, daß die Geistlichen der drei Städte in ihren Schreiben mit mehr Discretion und ^'cheidenheit verfahren wären, wie man denn auch findet, daß die evangelischen Landleute zu Glarus unter obwaltenden Umständen wohl zu entschuldigen seien. I». (S. n. Uznach und Gaster.) v. Glarus läßt vernehmen, daß es von seinen katholischen Mitlandleuten je länger je minder Vertraulichkeit und Zu- ^Nlnenhang verspüre, weßhalb man ihm rathen möchte, ob nicht eine Landestheilung nützlich wäre. Der ^^Ichlag wird zu reiflicher Erdauerung in den Abschied genommen. <1. Auf einen Anzug von Zürich einhellig beschlossen, Dienstag den 25. Juli (a. K.) in allen evangelischen Orten zu Stadt und Land einen ^meinen Vet- und Fasttag halten zu lassen, um Gott für die Erhaltung des Vaterlandes in guten: Wieden, für die Vereitelung des Anschlags gegeir die Kirche in England und für den eingesammelten Ge- ^esegm zu danken und ihn zu bitten, zn den bevorstehenden Fricdensuntcrhandlnngen seinen Segen zu Gn-ss Wilhelm zu Isenburg ersucht um eine Beisteuer zur Reparation der Kirchen und Schulen ^ stinen ihn: wieder übergebenen Herrschaften. Weil der Graf evangelischer Religion ist, will man zu deren ^"sming auf Gefalleil der Obrigkeiten 800 fl. geben; daran sollen Zürich-und Bern je 300, Basel und "^chfhausen um der vorgebrachteil Ursachen willen je 100 fl. entrichten, t. Basel hat an die Stadt '^aßburg eine große Schuldforderung und die Zinsen von achtzehn Jahren zu fordern. Da es schon oft Bezahlung vergeblich sollicitiert hat, begehrt es nun Rath, ob es nicht auf die straßburgischen Güter Eidgenossenschaft Arrest legen solle. Man hält dafür, daß dieß dermalen nicht ersprießlich sei; dage- will man ii: der evangelischen Orte Namen nachdrücklich an Straßburg schreiben. Basel nimmt dieß mit ^»k an. Schaffhausen eröffnet, daß unter seiner Burgerschaft starke Geneigtheit sich finde, bei dem ^wgeii Abendmahl statt der bisher gebrauchten Offleten (Oblaten) rechtes Speisebrvt zu gebrauchen. Es . '"'scht »ist Rücksicht auf die in solchen Dingen rathsame Conformität das Gutachten der übrigen Orte zn ^'"ehmen. Die Ansichten der Gesandten sind getheilt; der Anzug wird in den Abschied genommen, ebenso / diesem Anlaß vorgebrachte Ansicht, daß man aller Orten zu dem Tisch des Herrn hinzutreten, den ^'wnunicanten bei Darreichung der heiligen Sacramente trostlich zusprechen, jedes Jahr wenigstens vier das hcilige Abendmahl celebrieren und immer zuvor ein fleißiges Examen anstellen sollte. Ii. In mss den Span der Davoser mit den übrigen Gerichten des Zehngerichtenbundes wird Zürich anheim- iil der evangelischen Orte Namen an die eine oder andere Partei zu schreiben, i. Die drei Städte 1288 August und September 1643. beschweren sich abermals angelegentlich bei Bern wegen der noch nicht beseitigten Zollsteigerung zu Moo/ mit dem Ersuchen, zwischen dem in der Eidgenossenschaft gewöhnlichen Durchzoll und dein Pfundzoll einen ^ bührenden Unterschied zu beobachten. Mail sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegmheiten: Vogteicn Uznach und Gaster. I». Art. 37. Relation der appcnzellischen Gesandten über ihr Verrichten im Itheinthal. 1343, 17. August (7. a.K ) Staatsarchiv Zürich, «est. XII. idv. toi. 118. Gesandte: Jakob Wiser, Landammann, von Jnncrrhoden; Johann Zellweger, Landainmann, Außerrhoden. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangelegenheiten: Landvogtei Rhcinthal. »—Ä. Art. 31—34. Verwaltung im Allgemeinen. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Bruuneu. 1343, 19. Sluguft. LandeSarchiv Nidwalden. Gesandte: Uri. Karl Emauuel von Noll, Ritter, Landammann und Panuerhcrr; Heinrich Ptw^' des Raths; Wolfgang Tschudi, Laudschreiber. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landaiw»^. Johann Nigert, Alt-Statthalter; Martin von Nickenbach, Alt-Statthalter; Melchior Beelcr, Seckelmei^ Sebastian Blaser, des Raths. Nidwalden. Arnold Stultz, Landainmann; Niklaus Murer, Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnheitcn: Bogtci Bellenz :c. Art. Ii07 -ms. Zlvu. Ernellerung des Bündnisses zwischen Bern und Wallis. Beru. 1343, 1. September (22. August a. K.). Staatsarchiv Bern. Wnllisbund,nisse. S.1ZK. Gesandte: Bern. Schultheiß, Rath und Bürger. Wallis. Im Namen des Bischofs: Fromb, Sacristan des Capitels zu Sitten. Im Namen des Capitels: Georg Summermatter. Jw des Landshaliptmanns der Näthe und Gemeinden: Johanii Fromb, Landsobrister und Pannerherr ^ Sidcrs; Stephan Kalbermatter, Ritter, Burgermeister von Sitten; Franz Courten; Hans Gabriel ^ ^ Ritter; Peter Noten; Heinrich in Albvn, Ritter, Castcllan zu Visp; Georg Michel Auf der Flue, P""' Herr zu Bricg; Mauritius Jost, Meyer des Zchendcn Goms. September 1643. 1289 Nach gegenseitiger Begrüßung wird der Bund von 4475 mit den Erläuterungen von 1500 und 1501 "G denen des laufenden Jahres verlesen und dann einerseits von Schultheiß, Rath und Bürgern, anderes von den Gesandten aus Wallis beschworen und darüber eine Urkunde ausgestellt. Die Gesandten von Wallis sind instruiert auf diesem Tage Folgendes vorzubringen: Seit der Errichtung des Vnndcs seien '«chrerc Erläuterungen durch gemachte Tractatc beschlossen worden, welche bei den Bundeserneuerungen Niemals vorgelesen würden so daß sie nur Wenigen bekannt seien; Wallis wünsche, daß dieselben dein Bl.ndc inseriert werden Es wird ein Project vorgelegt. (Dasselbe findet sich im Staatsarchiv Bern. Wallis Bücher ^ Nr 2 S 233 ff) Beide Parteien nehmen es aä roksrsnäum. (Im Jahr 1644 wurde auf Conferenz auf "der über Märchen, Wcidgang, Trattcngcld, Zölle n. A. zwischen Bern und Wallis N bis 26 October verhandelt wurde, von Bern ein Project cine-Z neuen Bundcsinstrumcnts vorgeht und von Wallis in den Abschied genommen. Beide Stände blieben über mehrere Pnnktc uneinig. S. 247—287.s> Conferenz der VII katholischen Orte. Lucern. 1V43, 7. und !!. September. Staatsarchiv L»ccr». Arsch. <>e »nno tK4Z. Bd. xxxm. t»1.20z. Gesandte: Luccrn. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmanu; Heinrich Fleckenstein, Statthalter und Panncrherr; Johann An der Allmend, Bauherr; Ludwig Meyer, Kvrnhausmeister, ^ des Raths. U r i. Karl Emanuel von Noll, Ritter, Landammann und Panncrherr; Johann Heinrich Brunnen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann; Heinrich Püntiner, des Raths. Schwyz. ^)a>M Sebastian Abybcrg, Landanunann; Michael Schorno, Statthalter; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, ^Statthalter. Unterw alden. Wolfgang Stvckmann, Ritter, Landammann, von Obwalden; Arnold Landammann, von Nidwalden. Z ll g. Beat Zurlaubcn, Ammann; Wilhelm Heinrich, Alt- Freibnrg. Peter Hcinrichcr, Scckelmeister. Solothurn. Manch Wagner, Seckcl- "'eister. . Bei der Bcrathiing tiber die Beschwörimg des Bundes mit Wallis stellt es sich Heralls, daß Luccrn !!' ^'0u Schreiben Wallis zur Vornahme dieses Actes eingeladen, Wallis aber dieselbe abgelehnt habe, ^ berufend auf die Abschiede der Solennisationen von 1634 und 1637, bei welchen Wallis darum angc- ^u habe, daß künftig die Reciprocation statt alle zehn Jahre alle zwanzig Jahre von ihn, möchte gefor- werden, also, daß wenn der Bund an einem Ort erneuert worden sei, es erst nach zehn folgenden ^hrc„ schädig sei,, solle, die Gegenpflicht zu erstatten. Es wird an Wallis ein Antwortschreiben erlassen ^ Inhalts, daß man die Solennisation auf künftiges Jahr verschieben wolle. Neber das früher von ^llis gestellte Begehren wird einstweilen nicht eingetreten, hingegen soll bei nächster Gelegenheit darüber bandest werden, k. Ein Schreiben des Bischofs zu Chur und der katholischen Beamteten in den III ""den, eines des Nuntins und ein drittes der Erzherzogin Claudia geben Kenntniß von den Bedrängnissen, elchen die Katholischen in den III Blinden ausgesetzt seien. In letzter», theilt dieselbe mit, daß sie Abge- ^'wtc abgeschickt habe, um zur Ruhe zu mahnen, daß dieselben aber berichtet Hütten, die Chnrcr wollten 162 1290 September 1643. die Capuciner nicht mehr leiden. Sic fügt bei, daß man ihr schreibe, dieser Entschluß der Ehurer sei d»^ die Verhetzung vvn Seite der Zürcher herbeigeführt worden. Die Gesandten kommen überein, vorerst ^ Ermahnungsschreiben an die III Blinde zu erlassen und dem Bischof und seinen Mitinteressierten Kenntnis; zu geben, und dann, um diesem Schreiben größern Nachdruck zu verschaffen, wenn es nöthig sollte, eine Gesandtschaft in der katholischen Orte Namen abzuschicken, zu welcher Lucern, Uri und Sch"'-' je ein Mitglied zu stellen habe. Dem Nuntius wird seine Mittheilung verdankt und ihm von dem gef»^' Entschlüsse Kenntnis; gegeben. «. Der spanische Ainbassadvr Casati verlangt eine Antwort auf das langst aus Befehl des Don Francesco di Melo, Gubernators und Generals in den Niederlanden a» verbündeten Orte abgeschickte Schreibe;;, in welchen; ernste Klage über das in französischen Diensten bcsi^ liche Kriegsvolk geführt wird, das sich allerlei Uebertretungen zum Nachtheil der spanischen Unterthane» Lande zu Schulden kommen lasse. Wein; auch Uri über dieses Schreibe;; noch nicht zu Rathe geg»'^ ist, so das; man in; Namen sämmtlicher Orte Autwort geben könnte, so ergibt sich doch aus den eröff»^' Meinungen, es sei immerhin der Wille der Obrigkeiten gewesen, daß sich die Ihrigen in den Schranke» ^ Instruction und Capitulation halten, und daß schon Strafen gegen Fehlbare in Anwendung seien. Jede Obrigkeit hat dafür zu sorgen, daß künftig dergleichen Uebertretungen der Capitulation, nur einen defensive;;', keinen offensiven Charakter habe, bestraft werden; ihr steht es auch zu, über das tund Lassen der Ihrigen zu inquirieren und nach Gutbefindeu zu procedieren. «?. Es wird ein Sch^, des neu angelangten Gubernators des Herzogthums Mailand mitgctheilt. Ihn; gegenüber wird der ' ausgesprochen, das; den darin enthaltenen Vertröstungen die Verwirklichung folgen und den eidgenösstb" Kriegsleuren nichts gegen das Bündniß zugeinuthet werden möchte. De»; Ainbassador Casati wird die ^ abschiedung über beide Punkte zur Kenntnis; gebracht. «. Um der Unordnung und JnforiftalÜ^ ' steuern, mit welcher die Pässe mißbraucht und Vvlkswerbungeu und Ergänzungen der Fähnlein volW werden, wird beschlossen, an die Landvögte den nachdrücklichen Befehl zu erlassen, endlich den desM errichteten Abschieden zu Vermeidung der Ungnade nachzukommen, t. Die Gesandtschaft von . spricht sich über die dermalige Lage der Dinge aus, welche nicht ohne Bedeutung für die Eidgenosse»!^ sei, und macht auf zwei Erscheinungen aufmerksam, erstens was für große Aenderungeu in den alte» barschesten, den „Vorwehreneu" der Eidgenossenschast, sich vollziehen; zweitens wie man in unterschied»^ Städten und Orten, welche durch die fremden Waffen überwältigt sind, mit der katholischen Religio»^ gehe. Nachdem manche Mittel, diesen; zu begegnen, aber ohne Erfolg angewendet worden seien. Schwhz auch seine Zustimmung zu einer Gesandtschaft nach Frankreich gegeben. Wenn auch in; der Zeit hierin sich Zwiespalt erhoben habe, sei es doch der Ansicht, daß man die Sache nicht falle» und die Gesandtschaft abschicken sollte. Bei der Berathung über diesen Antrag stellt sich eine Versch»^ heit der Ansichten heraus. Wenn aber auch Lucern, Schwhz und Unterwaldeu in dein, was sie Baden erklärt haben, von den andern Orten abweichen, so will man darin doch nicht eine gänzliche 4- nung erblicken. Uri, Zug, Freiburg und Solothurn werden nun ersucht die bestimmte Erklärung Herren und Obern Lucern beförderlichst zuzuschicken. Die übrigen drei Orte halten die dermaligen .3^ stände für eine passende Gelegenheit, an; königlichen Hofe zu tractieren. A. (S. u. Mendris.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgenhcitcn: Laildvogtci Mendris. Art. 340. Geistliche Orden, Kloster. September 1643. 1291 Konferenz der die Grafschaft Baden regierenden Orte. Bade,». 1«43, 13. September. Staatsarchiv Zürich. Nest. XII. 150, kot. 1ZV. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Burgermeister. Lucer». Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schalter und Pauncrhcrr. Zug. Beat Zurlaubcu, Ammann. Glarns. Johann Heinrich Elmer, "udainmann. Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschastSamMgenheiten: ^Nddogtei Rlicintlml. ' <-. Art. 16k. Loealcs. " Nrt. 4t. Märchen. ^Üchast Baden. » -üt. 143- Stiste nnd Klöster. v. Art. 177. Locales. I». „ t44. Stifte und Klöster. 1«>14 Konferenz von Uri, Schtvyz und Nidtoalden. Br»»»»»»e»». 1V-13, 13. Septe»nber. LaudcSarchiv Stidwalde». Gesandte- Uri Karl Emanuel von Noll, Landammann und Pannerherr; Heinrich Püutincr, des ^hs. Schwyz Johann Sebastian Abyberg, Laudammaun; Michael Schorno, Statthalter; Johann ^rt, Al t-Statthalter- Martin von Nickenbach, Alt-Statthalter; Melchior Beeler, Seckelmeister. Nid- '"^lden Arnold Stnltz, Landammann; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann und Landshanptmann. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclegcnheitcn: ^nrasschast THUM». ^lrt. 9. Beamte. Bellen; zc. !»-«- Art. NI9-N2S. Jchncchnnnu d-r dl- V-gt-i-n Sch>°«rz-nl'.ttst, O»c »üt Tschcrliz, Gmudson und Murtcn rcgicrendcn Ort- Bcr» und Frcldnr.z. Fttidur«. t««». 22. l« 2«. S-Pt-md-r. Staatsarchiv B°r». Fr°td.ag°r Adlch>°d°. Bd.v.C.M. von Sr-,is»i°d. S°»s Rud« Zch-nd-r. I-.id- B-»n.. und des R.NHS. , k»- »« W-idSP-.i°>«>, w°m, ihr. MW. 7» «l,° ist. ich »n.» «hüls- d-n Mnm,-P°-sm'w »» Ott. b-g»°n, mn d.. Sirch. und d-r > i« mtg-h.n. ch wnd «n.dntt. dch, w.nn -m- i°lch° ich«---- W°,w°.s°u und d.m B-tt,--. 7« in d« F..iburmlch. °d°. un„M,N Hi,«°-M u»d d-n-lbst m°d-r -nun. d°. AnNm-mu d.z l-lz. V«°S. wic °z °°n «ttd l,°r «ich g.w°i°» M. di. Bust. b-z.ch°». »l>.r >ch..ld.-> I° l. d.n Ann. « d°ss.n In-isdiai-n si° g°!°»u»-n ist. d.ss°u zu w-nn» »nd iln» d°» «ng.g°d».n idu.-r „a„n>ast "^chen, damit er denselben strasen kömlc. 1292 October 1643. Man schc auch im Abschnitte Hcnschaftsangclcgcnhcitcn! Ncriiisch-frcilnlrgische Vogtcien iilicrh. t. m>. Art. zs, 39. Lündvogtci Schwarzculuirg. xtt. Art. 7K—ti2. l—I». i.S. u. Amtsrcchnluv Landvogtci Orvc mit Tschcrliz. , K8,.i»i», tt—Art.2v2-2I3. I—,,. (S. n.AmtsrcchiM'Ä' Lmidvogtci Grnndson. 8, » >. Iii» Art. 327—337. -r—o. (S.n.Aintsrcchm"^ Landvogtci Murtcn. «»»—««, Art. 417— 421. «. (S.n.AmtsrcchwW Confervnz der Städte Zürich und Schaffhausen. Neftenbach. 2. Oktober (22. September a. K.). Staatsarchiv Zürich, (lest. XII. löv. kol. Zss. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Burgermeister; Hans Heinrich Rahn, gemeiner Klöster mann; Johann Ludwig Schneeberger, Zeugherr. S ch a f f h a u s e n. Johann Jakob Ziegler, Dr^ Statthalter; Eberhard Jmthnrn, Seckelmeister und Pannerherr; Stephan Spleiß, Zeugherr; Joh»^ Mäder, Klosterschreiber. Schaffhauseu wünscht, daß die jahrliche Steuer von 50 fl. für das Kloster Allerheiligen, auf der Couserenz vom 27. April d. I. vereinbart worden ist, noch etwas vermindert und zwischen als einem obrigkeitlichen Stand und den Verburgerten der Stadt Zürich etwelcher Unterschied beobachte werde. Zürich antwortet, daß Schaffhauseu in Bezug auf die Steuer bereits milde gehalten sei. ^ läßt es schließlich bei dem vorigen Abschied bewenden, welchem die Form eines Vertrags gegeben und der zwei gleichlautenden Briefen ausgefertigt werden soll.'") I». Um seine Gefälle im Gebiet von Zürich et^ zu vermehren, da die auf dem Neichsboden gelegenen dermalen ausbleiben, wünscht Schaffhausen jährlichen Zehntenverlcihuugen daselbst, wie dieß von Zürich auch geschieht, von der Canzel verkünde» ^ lassen. — Zürich redet über die Befuguiß dafür nicht viel, stellt aber vor, daß eine solche Aenderung ^ den Unterthaueu allerlei Gedanken und für Zürich Ungelegenheit zur Folge haben möchte, indem verseht dene Prälaten, die von Alters her ihre Zehnten leidlich verliehen hätten, nachfahren könnten. Schaffhn"f^ würde auch schwerlich mehr so gute Frucht erhalten, und es könnte solches bei dem Laudvogt zu Kyb»^' der dabei auch mitinteressiert sei, Anlaß zu schlechter Nachbarschaft werden. Schaffhauseu fragt an, " nicht vermittelst der Zehuten, die es dem Landvogt zu Kyburg jährlich verleihe, mit Zürich ein Verkonuinw gemacht werden könnte, worin die jährliche Gutsteuer auch begriffen wäre. Zürichs Gesandtschaft ni»»^ den Vorschlag ack oelsrönckuin und wünscht zu vernehmen, was Schaffhauseu von dem betreffenden ten zu Kyburg, Brünggeu, First und Ettenhausen nach Abrechnung der Gutsteuer noch hinaus verlangt würde. Schaffhauseu erklärt sich bereit, die Zehnten nach Abrechnung der Gutsteuer und mit befand^ 'Entrichtung der Quart davon, welche dem Stift Zürich gehöre, um 40 Stück Kernen jährlichen Zinses dc> Stadt Zürich zu überlassen, mit der Erläuterung, daß es in Fehljahren nicht bei diesem Zins verbleibt sondern deßhalb ein besonderer Vergleich gemacht werden solle. Der Vorschlag wird in den Abschied gf' nommen. v. Schaffhauseu besorgt, es möchten andere Obrigkeiten außerhalb der Eidgenossenschaft Vorths daraus ziehen, daß es sich von der Stadt Zürich besteuern lasse, und es in ähnlicher Weise belegen. ^ bittet deßhalb, ihm in solchem Fall mit Hülfe an die Hand zu gehen. Man stellt ihm diese in Aussig October 1643, 1293 Schaffhauseu beschwert sich, daß Junker Stadthauptmann Escher zu Alten den Zehnten bezogen habe, während derselbe laut Nrbars dem Kloster Allerheiligen gehöre. Weil das Urbar nicht zu Händen ist, uiniint Zürichs Gesandtschaft den Anzug in den Abschied, jedoch mit dem Vcrdeuten, daß es an manchen Mten in seinem Gebiet mit dem Neugrützehnteu die Beschaffenheit habe, daß allein die drei ersten Jahres- "Utzungen dem Cvllator gehören, im folgenden Jahr aber derselbe dem großen Zehntenherrn anheimfalle. ^ Schaffhausen wünscht, daß die zwischen ihm und der Stadt Stein streitigen wagcnhansischen Fertignn- ZU Vermeidung von Verdrießlichkeiten erörtert werden möchten. Zu, Diese Vertragsurknnde (sie findet sich im Staatsarchiv Zürich in den Urkunden der Stadt und Landschaft Zürich Nr. 513) enthält folgende Bestimmungen- „daß wir von Schaffhußen für unßers Zosters Allerheiligen Gefell und Ynkhommen zu Jllnauw der Stadt Zürich jerlich fünffzig guldin zu Stühr Anlag abrichten und bezahlen sollen und wollen, da dann die Verglychung darüber geschlossen und bon unß, denen von Zürich, bewilliget, daß damit auch für übrige bcmelten Klosters Allerheiligen, des Spittals und all anderer der Statt Schaffhußen Acmptercn Gefell und Ynkhommen, so sye dißmahlen im Zürich Gebicth hat, sye gcstührt haben und derselben wegen nit sonderbar angelegt werden solle. Was über ins künfftig der Stadt Schaffhußen wytcrs Donations ald in ander wys zufallen möchte, solle uff Shtten der Statt Zürich vorbehalten syn, auch in die Stühr zu stechen. Und mit Namen solle von Anfang dißcr Stühr für jedes Jahr der Statt Zürich von der Statt Schaffhußen für obbemelte ihre Gefell und Ankhommcn fünffzig Guldin entrichtet, die albercit yngcnommene sechs hundert Guldin an dem Belauff ab- und ihro nit mehre Stühren, als von der Burgerschafft zu Zürich erlegt, zugerechnet werden. Dan- aethin solle eine Statt Schaffhußen gedachts ihres Klosters und Aemptcrcn halber von der Statt Zürich ihrem Stührwesen glych wie derselben Burgere bei fürnemmender Endcrung, es syge im Steigeren, Mindern oder gar Absetzen, betrachtet und gehalten werden." 22. September 1643 (a. K.). 1017 Cvnferenz von Zürich und Schwyz. Pfäffikon. t«43, October (3. a.K.) TtaatSarll>l»> Zürich. Tr. Z5ä. D. i. Nr.iv. Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Schneeberger, des Raths und Zeugherr; Heinrich Grebel, des .Mhs; Hans Berger, des Raths und Bauherr; Haus Heinrich Waser, Stadtschreiber. Schw Hz. Seba- Abhberg. Landammanu; Michael Schornv, Statthalter; Johann Rigert, Alt-Landvogt zu Baden; Melchior Beeler, Seckelmeister; Gilg Betschart, Laudsfändrich; Franciscus Betschart, Vogt in den Höfen. Zweck dieser Konferenz ist die Schlichtung eines Streites wegen der Jurisdiction auf einem Thcilc des ^'richsees. Schwhz nämlich spricht die Judicatur au auf dem Bezirke von Mühlebach au bis au die Uffnau selbigen Stein und von da bis au das dritte Joch der Napperschwhler Brücke und wünscht bei dem so viele Jahre ruhig genossenen Besitz zu verbleiben. Es führt zur Begründung seiner Rechte au, ^ es früher wegen eines stoischen Uffnau und Pfäffikon gefundenen Leichnams nach Form Rechtens probiert habe, daß alte Leute bezeugen, daß jener Bezirk Schwhz zugesprochen sei, daß, wohin das Land, auch das Wasser gehöre, daß der See daselbst nicht Zürichsee, sondern Pfäffikoner See genannt werde. ^ Mist auch auf die Zölle daselbst und auf die Märkte hin, und fordert schließlich Zürich auf, die Docu- 1294 October 1643. mente für seine Ansprüche zu producieren. Zürichs Gesandte entgegnen, der See hange nicht vom La>m ab, Zürich habe den See als Reichslehen und Regale in Folge einer Donation schon lange her und schon seit unvordenklichen Jahren seine Scevögte und seine Einungen aufgestellt! ähnlich spreche Hausen auch den ganzen Rhein an, obgleich die Landschaft Zürich auch daran stoße. Der wegen des Lc^' nains geführte Proceß beweise nichts, da Zürich entweder nichrs davon erfahren oder der Nachbarschaft Ehren denselben Schwhz gestattet habe. Bei der Ausinarchung des sogenannten Franenwinkels bei Pfäfst^ 1564 sei Schwhz nicht als Partei, sondern als Beistand des Abts von Einsiedeln zugegen gewesen- - das Begehren von Schwhz legt Zürich seine Nechtsaine vor und verlangt von Schwhz ebendasselbe. 4" Gesandten dieses Ortes erklären, daß sie kein anderes Document haben, als den Vertrag von 1449, ^ den Zürich zn seinen eigenen Gunsten sich berufe, daß Schwhz die Uffnau für seine Landmarche sprechen den Wunsch aus, daß die Sache in Güte möchte verglichen werden, und nehmen Alles aä roker^ dum mit dein Beifügen, daß ihre Herren und Obern nächstens ihre Antwort schriftlich schicke«? werd^' (Die Antwort von Schwhz enthielt für Zürich keine Gründe zu Anfgebung seiner Ansprüche; letzteres ^ ii? einem Schreiben vom 2. Juli (22. Juni a. K.) 1644 in Acissicht, daß es seine Beschwerden bei a»d6'" Ortei? anbringen und deren Schirm nachsuchen werdc.s Konferenz von Urr, Schwyz und Nidwalden. Brunne»». 1943, 29. October. tliandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: 11 r i. Karl Emanucl von Noll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Heinrich Pü»ti>'^ des Raths. Schwhz. Johann Sebastian Abhberg, Landammanu; Michael Schorn», Statthalter; Rigert, Alt-Statthalter; Melchior Beeler, Seckelmeister. Nidwalden. Arnold Stnltz, Landau»»"^' Johann Lussi, Statthalter. z»—«I. (S. ?>. Bcllcnz ?c.) v. Auf ein von der Herrschaft Venedig an die drei Orte gerichtetes »'^ voi? dcil nach Frankreich reisenden Ambassadorcn bei ihrer Durchreise an Uri abgegebenes Schreibe» eil? Antwortschreiben concipiert und der nächsten Conferenz zur Genehmigung vorgelegt werden. 4'' Begehren des Battista di Luca, Obersten in venetianischen Diensten, man möchte ihm erlauben, in Orte eine Compagnie zu werben, deren Hauptmann zu bestellen den Obrigkeiten zustehen soll, und ih>» ^ Durchpaß voll 1909 Mann Fußvolk gestatten, lvird ack rsksronäuiu genommen. A. Die Gesandte» ""ch Schwhz und Nidwalden.nehmen in den Abschied, was die Gesandten von Uri wegen Befreiung vom w der Salzfnhren den Herren Lussi von Nidwalden concediert haben, und fügen bei, man werde doch der Meinung sein, ihnen für ihren dritteil Theil etwas zu präjudicicren. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgenheiten: Vogtci Bellen; zc. »-<1. Art. llN—tl29. November 1643. 1295 Conferenz von Schwyz und katholisch Glarns. Einsiedel». 1343, 3. und 4. November. LandeSarchw T>z. Gesandte Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammann; Michael Schorns, Statthalter; ^rt in von Rickenbach, genannt Belmont, Alt-Statthalter; Melchior Beeler, Seckelmeister. Katholisch ^arus. >Fridolin Tschndi, Alt-Landanunann; Balthasar Müller, Alt-Landammann; Kaspar Küechli, ^^ithalter. Die Gesandten von Glarus eröffnen, daß Schwyz in einem Schreiben vom 12. Jannar 1642 seinen ^holischeii Landleuten Undankbarkeit vorgeworfen habe, und zwar weil dieselben sich die Cvllatnr, die ^"dicatur in Neligionssachen in den Vogteien Uznach und Gaster, die „Sammlung" zu Wesen sammt dem daselbst angemaßt hätten; daß sie zu dein von Schwyz gemachten Vorschlag wegen des Streites über ^ Aarchen von Gams, welchen Zürich angefangen habe, nicht mitstimmen wollten, sondern eine andere ^Mnng gefaßt hätten; daß sie, nachdem die Verhandlungen zu Napperswyl sich zerschlagen, mit ihren ^itlandlcuten der neuen Religion, ohne Schwyz davon Kenntnis; zu geben, zu Zürich wegen der Schiff- ^'ung obern Wasserfahrs und der Marktangelegenheiten verhandelt Hütten. Den Vorwurf der Dankbarkeit begründet Schwyz dadurch, daß es daran erinnert, wie viel Geld, Mühe und Arbeit es sich habe kosten lassen, um sie bei der katholischen Religion zu erhalte,:, wie auch seither, um sie von Mitlandlenten der neuen Religion zu trennen, daß nimmermehr ein lntheranischer Landvogt in Uznach Gaster geduldet werde; daß es auch künftig bereit sei, Leib, Gut und Blut für sie einzusetzen. Die ^ncrischen Gesandten suchen sich gegen die einzelneu Vorwürfe zu vertheidigen. Es folgen Replik und Endlich ersucht GlaruS, Schwyz möchte es bei seinen Freiheiten belassen, ihn: nicht den Paß, den ^litz in Neligionssachen, die Collatnr entziehen, da es seines Theiles sich nichts habe zu Schulden """Neu lassen. Sollte ihm das nicht gewährt werden, so könnte es die Sache ohne Berufung auf das » ^gmvssische Recht nicht vorübergehen lassen. Wolle Schwyz in Beziehung auf den Marchenstreit von Gams Weg des Güterzugs wieder einschlagen, so wolle Glarus sich von ihm nicht trennen. Schwyz erklärt, ^ es katholisch Glarus bei seinen Rechten verbleiben lassen wolle, aber auch das Recht nicht scheuen wenn Gütigkeit nichts ausrichte. 102« Couferenz der V katholischen Orte. Brunnen. 1K43, 14. November. Landeöarchiv Stidwalden. Johann-Walthart Im Hof, Alt-Landammann. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Land- ^""naim; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Michael Schorno, Alt-Statthalter; Johann Kaspar Ceberg, "ter, Alt-Statthalter; Johann Rigert, Alt-Statthalter; Martin von Rickenbach, genannt Belmont, Alt- 1296 November und December 1643. Statthalter! Melchior Beeler, Seckelmeister; Gilg Betschart, Landsfähnrich! Johann Jakob Jmlig, ^ Raths. Unterwalden. Wolfgang Stockinann, Ritter, Landammann, von Obwalden; Arnold Sick Landammann, von Nidivalden. Zug. Wvlfgang Wikart, Statthalter; Ulrich Schön, des Raths. z». Lncern entschuldigt sein Ausbleiben. I». Da die Soldaten des in Diensten des Königs von Spa>^ dermalen auf mailandischem Boden stehenden eidgenössischen Regimentes gar schlecht in Beziehung auf ^ Zahlung und in anderer Hinsicht gehalten werden, so daß es unmöglich ist, daß der Dienst fortgesetzt wer^ da ferner die Interessierten des Zweherischen Regiments ihren wohlverdienten Soldrest noch nicht erlM haben, mich die Zahlung der Pensionen aufgeschoben wird, so wird als das ersprießlichste Mittel zur ^ hülfe die Abseudung eines Gesandten nach Mailand und zwar in der Person des Landammanns Emauuel von Noll, beschlossen, um auf eindringliche Weise dem Gubcrnatvr, nachdem er ihn zu der jü>^ angetreteneu Regierung beglückwünscht haben wird, die Nvthwendigkeit der Abhülfe vorzustellen. An den ammanu soll sich Statthalter Jmfeld anschließen, der vorher schon abgeordnet worden war, um für die stände des Zweherischen Regimentes zu sollicitieren. Da ferner auch darauf aufmerksam gemacht wird, ^ die frauzösisch-weimarische neue Armee, au Zahl verstärkt, jenseits des Rheins Miene mache, wiederum die eidgenössischen Grenzen zu kommen, so sollten die Gesandten aufragen, wessen man sich vom König ^ Spanien und von Mailand zu versehen habe, wenn von den umherschweifenden Armeen die eidgenössisch Pässe und Lande sollten mvlestiert werden. Luccrn wird von diesen Beschlüssen benachrichtigt und ers»^' sich denselben anzuschließen, v. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangclcgcnhciten: Laiidgrasschitft Thurgliu. v. Art. in. Justizsacheu. 1021 Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1643, IS. November. Landesarchiv Nidwalden. Protokoll der Wuchenräthen, auch Näthen und Landlcuthen vom 16. November. Bd. 11. toi. 196. „Die angcstclte Tagleistung gen Brunnen soll uff morgen besnocht werden." Ein Abschied hat i nicht vorgefunden. Man sehe im Abschnitte Hcrrschastsangclcgenhcitcn: Bogtci Bcllcnz :c. Art. iiso. 1022. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1643, 31. November uud 1. Deeember. Staatsarchiv Laccr». Alisch.ctvanno NUZ. Bd. XXXIII. tol.ZIs. Gesandte: Lucern. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß uud Stadthauptmann; Heinrich Ritter, Statthalter und Pannerherr; Laurenz Meyer, Zeugherr; Ludwig Meyer, Alt-Kornhmw"'^ Uri. Karl Emauuel von Roll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Heinrich Püntiner, des " November und December 1ö43. 1297 Schwyz. Johann Sebastian Abhberg, Landammann; Sebastian Abhberg, Alt-Landammann. Unter- Calden: Wolfgang Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwalden; Arnold Stultz, Landammann, Nidwaldcn Zug. Beat Zurlanben, Ammann; lliudolf Kreuwel, des Raths. Der Nuntius, in die erste Sitzung abgeholt, zeigt an, daß er von der Nuntiatur abtreten und ein Ann cuu römischen Hofe übernehmen werde; er dankt für die Ehre, Gunst und Freundschaft, deren er sich wahrend seiner Nuntiatur von Seite der Orte zu erfreuen gehabt habe. Durch einen Ausschuß wird ihm ei" Abschicdseompliment dargebracht. I». Da den Gesandten ein an den Nuntius aus den, Blinden eingelangtes Schreibe,: in Betreff des Beitagcs daselbst mitgetheilt wird und die drei Orte die ans letzter Confercnz begossene Gesandtschaft nach den Bünden in Bereitschaft halten, dermalen aber in Betracht der Verhältnisse "'cht wenige Bedenke.: sich erheben, dieselbe abgehen zu lassen, so wird der Nuntius ersucht, in Erfahrung bringen mann die Zeit eintreten werde, nm die bl.ndesgenössischen Officien in Anwendung bringe., zn g"c» in'welchen, Falle es sehr viel darauf ankommen werde, mit was für einer Instruction die Destuben'dort erscheinen werden «. Sodann wird der Nuntius noch um den Dienst gebeten, sich zu Ron. ^Beatificatiou des seligen Bruders Klaus anzunehmen und die Supplication etlicher Convcnte und Gotteshäuser der geistlichen Schwestern der dritten Regel des h. FranciScus sich empfohlen sein zn lassen. «I. Aus ^Nachricht daß Rotweil übergegangen sei, daß eine namhafte Zahl fremden Volks zu Roß und zu Fuß in Erichs Botnnrßigkeit hie und da zertheilt sich aufhalte, welcher es sZüriclZ unter dem Vorwaude, daß es sich um eine Zahl bis auf zweihundert handle, aus eigener Gewalt den Paß durch den Thurgau vergaffen wolle- auf die dann später eingetroffene Nachricht, daß bei Tnttlingen die Französisch-Wei»,arischen de» Kürzer., gezogen haben, drängt sich den Gesandten der Gedanke auf, daß diese Ereignisse zur Eintracht ""b brüderlichen Liebe „.ahnen und davor warnen sollen, eigennützigen Zumuthnngen Gehör zn geben, um ästigen Nebeln vorzubeugen und die Freiheit zn retten. Ueber das Unglück Notweils sprechen die Gc- iandten ihr Bedauern ans Da nun Zürich eine ziemlich große Zahl fremden Volkes in sein Land gezogen, b es ohne Einwilligung der Herren und Obern der andern regierenden Orte den Dnrchpaß durch den Thurgau m gestatten bereit ist; da ferner berichtet wird, daß eine Anzahl flüchtigen Volkes von Tuttlingen 27. November von einem Schafshauser und eine... Eglisauer nach Zurzach begleitet worden sei, so erblickt man darin eine Nichtachtung der gemeinsam in Bez.ehung auf d.e Passe err.chteten Absch.ede und di°I° Au.nchuug-u g-g-u Zürich »ud Sch-GMl« >" ->»->" Sch-°ibm zu ahud°u. »°u ihua. Erlläruua darud-r z» b-g-h-m und st- »ns di- g-sahrlich-u S°>g °n I»- d.° G.dg°u°ff°n.chas. »u,.u-rl. !>, ...ach-n Di- A»,,l-uw im Thürs-», und d-r Grusichust Bad-n w-rd-n °°u R-u-u, au ihr. Mch, d... WMu d-r L-r..u und Ob-ru -riun-r. mi, d-u, V-isüg-u, das, si° sich nach d-m G-bu. der gc- !«»»,.-» Or,° °d-r dmh w-«igst-.,s d-r W-h-z-chl -> "»-« h-'b-u und ahn- d°r°u au-drnMch- °«-ru.u, ui°...aud°u d-u Durchzug g-s.-».-n diirs°.u «. B-i d-r B.ru.huug darüd-r wa- sür Mir.-l «>»°°°ud°u s .i.u, .--NU da- Uug-.uach di- Sr-uz-u. PA- und Land, d-r E.dg°..°s -Usch.» «>d ali-r-rst aus di- srüh-ru «bschi.d- Hing«i-I°» »ud d-s»ud-r.r W-r.h dura.., g-ü-g.. daß nun,and zu uugu.°u Füru.h...... V-rau.assuug g-b°. i°ud°.u durch »»Par...s.chs-.. «um da...land d.- G.,°h. Suis,-u.a.. ah-r -in D-s-uswu-w-r! sur n-ihw-udig -rach'-u. s° s-. da-,»cht aud-r- a>. durch 6»!ich.»,g «i-d-r d-r Sidg-u».'!«- Z» Siaud- zu ü-...g->r M-hr-r- G-saud.- -rbl.«-., d-r Ub !«,d..ug -ü..r S-saudls-hast da- d-st- Miil-i zur Sich-rst-Iuug d-r -idg-u-susch-u Land- und das. auch ».auch-- Uuh°il Vau d-r Rachdarschas. adg-w-ud-i >°»rd-n war-, w-uu man di- 1298 November und December 1643. Gesandtschaft schon früher hätte abgehen lassen. Die über diesen Punkt geführte einläßlichere Verhandle soll jeder Gesandte mündlich seinen Herren und Obern mittheilen, t. Es wird für nothwendig eraäM daß man die Verhandlungen besser geheim halte, daß man mehr Fleiß auf die Exemtion ergangener schliche vertuende, daß jedes Ort in den Dingen, welche man mit einander gemeinschaftlich hat, der SM menmehrheit sich füge. K. Jnstructionsgemäß beschwert sich die Gesandtschaft von Schwyz, daß ilP Herreit und Obern, weil auf der Tagsatzung zu Baden deren Gesandte bei ihrer in Betreff der GesaM schaff nach Frankreich gegebenen Instruction unveränderlich geblieben seien, „ungütlichen und unwahrhast tragen worden seien", und daß man dadurch Veranlassung zu Zwiespalt und Argwohn gesucht habe. ^ erklärt, daß Scbwyz durch solche darauf abzielende Reden Unrecht geschehe. Eine gleiche Beschwerde eröfst^ auch die Gesandtschaft von Lucern. Die übrigen Gesandten sprecheil ihr Bedauern darüber aus, namens in Betracht der Gefahren, welche bei den dermaligen Zeitläufen daraus entspringen könnten. Ii. das Ansuchen von Obwalden empfiehlt Lucern dem Propst Knab, welcher nach Rom reist, die Angelegt heil der Beatification des seligen Bruders Klans, i, It. (S. u. Thnrgau.) I. Alis die von Rom M von Laurentius Gavotto, Bischof zu Ventimiglia, geschickte Anzeige, daß er zum Nuntius vom Papste ^ nannt sei und nächstens sich auf die Reise nach seiner Residenz begeben werde, wird beschlossen, ihn nach st'iM Ankunft zu begrüßeil und ihn zu bitten, die Orte und „die ihnen zu versprechen stehen", bei ihren F^' heilen, alteil Bräuche», Gerechtigkeiten, guten Gewohnheiten, Immunitäten und Prärogativen verbleibe»^ lasseil und sich aller Neuerungen zu enthalten, in. Sebastian Reding bittet um Schild und Fenster sein nenerbautes ansehnliches Hans. Sein Ansuchen wird in den Abschied genommen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschajtsangclegcnhcitcm LandlMsschllft ThuMU. i. An.258. Kriegssachen. k. Art. IIS. Justizsachm. Conferenz mit dem venetianischen Residenten. Lachen. 1643, Ende Novembers oder Anfangs Dccembers. Landesarchiv Schlich;. NathSprctocoll vom 23. November. „Die Tagsatzung, so von dem Herrn Venetianischcn Residenten nacher Lachen bcschriben, solle bcstw^' aber anders nützig tractiert werden, dann zuo hören, was man bringen werde." Ein Abschied fehlt. ' Conferenz der V katholischen Orte. Brunnen. 1643, 14. und 15. Decembcr. Staatsarchiv Lucern. Rbsch. de anno 1643. Vo. XXXIII. t'ol .33l. Gesandte: Lueer n. Heinrich Fleckcnstein, Ritter, Statthalter und Panncrherr, Levdegar Pfhsstr, Raths. U r i. Karl Emannel von Noll, Ritter, Landammann und Panncrherr; Johann Walthart 3"' Hof, Alt-Landamniann. S ch lv h z. Johann Sebastian Abhberg, Landanmiann; Sebastian Abyberg, - Landammann; Michael Schorn», Statthalter; Johann Rigert, Alt-Statthalter; Martin von Rickrill'M' December 1643. 1299 AWS.MM.-', «-lchst'r B-°l-r. S.».I.u.is.°r. «« «schür., Lu..dSsuh.,.ich. s-buu« S»l°b-Z.uiiu d-sR-chs, Iiu.-rw-id-.>- «urq»»>d J.us-id, L°ud».u...u.u., M., Obwuid-u. Sst.,°id Stultz, Laiidannuann, von Nidwalden. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Riktaus Jten, deö Ratbs. n. Die -n Brunnen beschlossene Gesandtschaft nach Mailand, zu welcher seitdem anch Emern icine w..,..,..,s, g-s-w. hu..., «°r sch°u M «»» w«. «» «7» W°iw.b°ch. wu d°... Ob--.. .Mb dm H»usti-„.-u d-s R-gtu.-« uus d-m ...uMudisch-u B-d°« »b.,°°rd.,-t, .......dkch ub°. M L-z-d°r S-ch-u «-«. zu g-b°„ b°°..str°.,. w°-d°» >°°r, Aus s°u.°....md°m.u.w°---S.......,»°>u»g.°.,B°- ^Ite acht bervor das; einige Haupt- nnd Amtleute dieses Regimentes un Geheumn^ dahin machiimrrn, ach, .^AdbäulMg dKR°gi..,°u'S w»-. i .>s -°ii»hu-.>bi°.'st -» b-g-b-u. stus s.ir d.°O-.° v°u schiiuu E»»i--.,-,ur» i-iu stürd-, Ni» zu b-ru.h-n, wir d.-i-u. B-ginuin -UIM-N zu ..... E»u. >°-m. zu I m b° us°u w°.d°.u D-r lmh°° S-stÜ.- B°ichb.b. °iu° G-su«.ch.>. °» °.u Sui..ruustr zu '«m. -I« di- B°Mchiuu,. -b-us- °>ich di- dum« d-rs-ib-u g,,°b°u° Ju,.-uc.,°u ...st d.° ,-uh-r g°- 'wff-u- »sjabi d-r s-i»ud.-.u ES wird sür ..Schis bcsundiu, d-iu S..W..U.U- v»>zus..ii°u, ... st....... d.» H-N-u und Ob°ru Sur « »« N-igu»z, »US Biiuduch und du x,r°uud,ch°,. «... d-n O-I-u . hu... Ist ...... °s »°r SM. uud ihr-- Nuchst.....°..schus. ..ich. u°.u...w°.i°.., d>- Such- '-Ilm, w»...ch °i>.° stich- Es.'uM. -»>'»» dub di. F-cundschus. zw.schm d-.u »uu.g und ^--.wss.„st,ud dudur« i-hr i-.°-n ..»d d-r N.M. d°r HuuM-n.- -rssls-n wurd-, D>- A-g.'»»..-.. I°» ausV ^ u. - in-üii aber mit derselben nichts ausgerichtet werde, so sollen die Gesandten Rigor^ nnd^der ^Extremität" sich bediemei,, i»id sollte es endlich zur Abberiisiing des Mwg-Zvolkes st IM u»«....,-ich duruul S-I-h-n w°°d°n. d°b od--". H°>ch>- m.d A....I-U.., . ...g i-.°n m.d »ist v.rluh.-.. iuff-u und I-.U- «r-ii-hu-.. unu-h.»-.» Zu d'-i°.» Z«°t- w-rd-n d>- Ubg-i»».--» ^'straat asticb bei ibrer Ankiliift alle Hanptleute zilsamnienzuriifeii iliid sie dazu Mit ihrer Untristchrist zu . g, ohne geiingiame ^rstust ^ ^ . ^ ^ ^ ^„^b^teii sollen, daß dem Negiment und den Frei- werde, und für den bereits verRenten Rest „sichere, Hai,;- "'uarr ' , der iiiit Echan errichteteirCapitiilatioii, welche preisliche und genuine Mit cl- ^ diente l^ ^ ^ de.. Freifahnen, so such befinden, Versicherung für ihre Bezahlung gegeben werde. I,t das erhältlich^ so wird die Gesandtschaft das Kriegsvolk heimziehen lahen z.igleich aber verbiete^ dag ,e- »iaiiid / 10 iv.ro vir ! ! ^„ikmsin.n oder andere Fahilen errichte oder annehme. Wenn nun d-is a!" Königs Wiensen mm - müßte, so solle» die Herren und Obern zu Rathe ^"s'sw'gr'iu ^ ' Da der Gesandte von Nidwalden erklärt, daß er nicht ''>d.-k«'-iI!.m°"uu7^ ^rwär-ts nicht innerhalb der Schranken der Capitulatw.. ble.be und d.cß z.i n.anche.i tchlim.mn Ernst- 1300 December 1643. quenzen flihren könnte, so wird jedem Orte anheiingestellt, sich darüber zu berathen und dagegen Vorsts zu treffen. v. Zürich und Schaffhausen entschuldigen sich in zwei Schreiben wegen des Einlasses und d'l Begleitung einigen französischen und weimarischen Volkes, das aus dem Treffen bei Tuttlingen entfl^ war, Zürich besonders noch wegen des von ihm einigem Kricgsvolke gestatteten Durchpasses durch den Th^' gau. Basel und Solothurn berichten über die wiederum an ihren Grenzen angelangten Armeen, besclM'^ sich über vielfach von diesem fremden Volke begangene Jnsvlentien und bitten um treues Aufsehen. dieß wird auch darauf hingewiesen, daß Solothurn eine Salvaguardia in die Lande des Bischofs gelegt eine Conferenz mit Lucern nach St. Urban angesetzt habe. Mau erblickt darin Veranlassung genug, ^ katholische Tagleistung zusammenzuberufen. Lucern wird ersucht, dieselbe auf den 29. December anzust^' Ans derselben soll die Beantwortung obiger Schreiben berathen, auch vou den Folgen gesprochen »ve?'d^ welche die Einstellung der Gesandtschaft nach Frankreich bisher gehabt habe, und von der Zweckmäßig^ dieselbe abgehen zu lassen. «I. Da man die Erfahrung gemacht hat, daß die Eidgenossen der neuen ligion „sich des Windes, der in ihre Segel geht, wohl zu bedienen wissen" und die Katholischen M ^ „Glücksstreiche und die Erörterung ihrer Geschäfte anzutreiben" verstehen, sollte man von katholischer Sä auf ebendasselbe bedacht sein und des Glückes sich ebenfalls zu bedieneu wissen. Namentlich aber fw man einander zu Gemüthe, daß Einmüthigkeit vor Allem Noth thue, weßwegen namentlich Uri ersucht w"' in Anbetracht der dermaligen Zeitläufe von den andern Orten sich nicht zu trennen und „seinen Gwalt" zu einem Entschlüsse zu vermöge», durch welchen die Eintracht unter den Orten wieder herg^ »verde» könnte, v. Der Bischof von Basel erneuert seine Beschwerden über die Drangsale, welche er" dein französischen Kriegsvolk zu erleiden habe. Es wird ihm vorläufig eine tröstliche Antwort gegeben, ^ läßlicher soll aber über seine Klagen bei nächster Zusammenkunft verhandelt »verde», t. Es wird Schreiben des Bischofs zu Chur und der katholischen Geineinden in den Bünden verlesen, in welchem wiesen wird, ivas Stadtschrciber Waser von Zürich unter dem Schein, eine»? Vergleich in de»? Stä wegen der Landammannschaft auf Davos zu Stande zu bringen, der katholische»? Religion zu Nach machinicren könnte. Da aber angezeigt wird, daß Lucern ihnen bereits geantwortet und insinuiert haß ^ sie nichts verscherzen solle»?, so läßt man es einstweilen dabei bewenden; doch ermahnt man die ^ ' welche ihre Gesandten dahin ernannt habe»?, auf de»? Fall, daß sie begehrt würden, dieselbe»? in Bereits zu halte»?. Uebrigens soll die Sache auch auf der nächsten Tagleistung zu Luccrn zur Sprache »verde». K. (S. u. Thurgau.) I». Da der Nuntius de»? Klosterfrauen zu Zug und an andern Orte»? sagt habe»? soll, künftig den Capucincrn zu beichte»?, so wird der Stadtschreiber zu Lucern ersucht, ' letzter Conferenz zu Luceru beschlossene Schreibe»? a»? de»? Cardinal Barberini nach Ron? und an erforderliche Orte beförderlichst abgehe»? zu lasse»?, i. (S. ??. Mainthal.) Ic. (S. u. Bcllenz w.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelegcnheitcn: Llttldgrafschaft Thurgau. s. Art.2S9. Kricgssachen. Lltlidvogtci MiNlltlial. j. Art. 2lZ. Marchstreitigkeiten. Bogtci Bellen; ?c. k. Art. 1131. December 1643. 1301 Conftrenz der Städte Zürich und Bern. Brugg. 1«43, 22. December (12. a. K ). Staatsarchiv Zürich, »est. XII. 15V. toi. 2Z0. Gesandte- Zürich Salomon Hirzel, Bürgermeister; Hans Rudolf Nahn, Statthalter; Hans Heinrich ^aser, Stadtschreiber Bern. Hans Rudolf Willading, Anton von Graffenried, beide Venncr. U. Stadtschreiber Waser ist unlängst im Namen der Orte Zürich, Bern und Glarus in die Bünde »«eist, um die weitanssehende Streitigkeit der Landschaft Davos mit den übrigen sechs Hochgerichten dcs- Wcn Bundes wo möglich beizulegen. Derselbe berichtet nun umständlich über sein Verrichten. Die Sache ZU einem von beiden Parteien unterschriebenen Cvmpromitz und an vier Sätze') mit ihm als Obmann bracht worden Da die Sätze in ihren Meinungen zerfallen seien, so habe er bei der Wichtigkeit des Handels nicht eilen sondern die Sache zuerst au die Orte bringen wollen. Nach reifer Verathung des Geschäftes bittet mau den Stadtschreiber Waser, sich mit erster Gelegenheit wieder in die Bünde zu b°gcben Hierauf -ieht man die einzelnen Punkte der späuigcn Handlung (Borsitz beim Taghalten zu Davos, Landammann Landschreiber und Landweibel, Bundessiegel. Archiv, Panncrbewahrung und Pauueramt. ^sten) in Verathung und wie sich Waser verhalten möchte, wenn es zu seinem Ausspruch kommen sollte, ">°bei es ihm aber überlassen sei, je nach den Umständen und seinem Gutsinden zu verfahren. In jedem Fall soll sich Stadtschrcibcr Waser bemühen, die gütliche Handlung auf irgend eine Weise zum Austrag zu Bingen An das Urtheil der Sätze soll er nicht gebunden sein, sondern freie Gewalt haben, und wenn ^ nicht die Meinung der Sätze sein sollte, so solle er die Sache einstellen und an seine Principale bebten Zu der ferneru Actiou wird dem Stadtschreiber eine „Gcwalts- uns Schirmnrkunde" ausgestellt. Wami der Gerichtehandel völlig beigelegt sein wird, mag Stadtschreiber Waser au den Orten und ^ den Personen wo er es für gut erachtet, freundlich daran erinnern, man möchte auf die Aeufnung der evangelischen Religion auch wieder erforderlicher Matzen Bedacht nehmen. Was er finden wird, kann her- auf einer Confcrenz zu Aarau oder anderswo in Verathung gezogen werden, indem es sehr erwünscht ^e, wenn das evangelische Wesen in den Bünden wieder in den rechten Stand gebracht würde, v. Es wird ""g^igt datz den acht Gerichten und Unterengadin der Auskauf der österreichischen Rechtsame um 200,000 fl. ""geboten wurde Man hält victz für ein nützliches und dem evangelischen Wesen sehr vorteilhaftes ^'»bi-t-n, d-Is -nUt .,°-stIchnng S.ad.ichr°ib-rW»i°-nicht nnt-rlM-n s-ll, <1. B-r» bring, n°r. daß iwn dm >d,«Kindi-rn dm S,ad, Zürich -tlichm s-in-r Un.°,n.ch. wm.g--alz »--tun,, «..dm dadurch Mm. Zi-gni Eintrag g-sch-h- und dich b-i dm Unch-than-n Aula« zu Ungcho-Mn g°b° « W*. Zürich d.-s-lbm anw-ij-n, sich b-i chr-r °rd°n,lich« -> b-i-lzm D.° ch°t»nd.m Znr.chb '°h°.°n di°im Ann,- -.-I r°k-r°n.Inm. «. Zürich -rsncht B-rn ab°r.„-ch NN, Wtchaltung d-r ZM.-N-. -Mz j„ ZI,, / «„z d-r Stadt Bas-l .»> Zürich schriftlich g-lang, ist, anb-tr°„-»I Ihr-S D. R-ichi-- '.rb''J»s.iln ..nbnrg-rlich- B-ginn-n tnid-r si- und ihr- B-rlm-g-rt-n und d-rs-lbm ^1- »nd Hiij-b-g-hr-n« wird d-r G-s-ndlschast »--> B-rn v-rtr-uilch m>,g-ti>-l t. Zu». Di- Nim Sich- W---N. -US d-m °bm» Bund J..K..S Ott- z--. ,°m zn E r-ns-l-. v-r- j» H-.id-nj.-in, nu» dm. S°..°A,n..»nnd «--.»«-!-> °°» Z'ch i -°n dm Il-gmdm P-«-. Sd--«m « „ B-rn-gn- «°n dm »ntw°rl-nd-n P-rt-i S»»S Antn» Bnni. sSch-chm G-sch. d^ bnnd»-r. «ri-li- und Unrnhm Thl, H. S. Dm «bschi-d I-lbst ist «nch »b-g-n-t. -b-ndns-lbs, S.tS-tZ 1302 Deceinber 1643 und Januar 1644, Cvnsereuz der katholischen Orte und des Abtes von St. Gallen. Lncer». 1643, 30. December bis 1044, 2. Januar. Staatsarchiv Luccr». Al'sch. So anaa ISIS. Bd, XXXIII, toi, S!k. Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstcin, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Jost Bircher, Alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Ludwig Aleyer, Lcodegar Pfhffer, der ältere, alle des Raths. ^ (Niemand,) Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Landammann; Sebastian Abyberg, Alt-La»^' mann; Martin von Nickenbach, genannt Bclmont, Statthalter. Unterwalden. Wolfgang Stockt»^' Ritter, Landammann, von Ob»valden; Arnold Stultz, Landammann, von Riidwalden. Zug. Wolsü^- Wikart, Statthalter; Peter Trinkler, Ztiklaus Jten. Glarus. Balthasar Müller, Landammann. bürg. (Niemand.) S o lothu rn. Mauriz Wagner, Seckelmeister. Ap penzell- I n nerrho^^ Jakob Wiser, Landammann und Pannerherr. Abt St. Galle n. Georg Nenner, Neichsvogt, Als erster Gegenstand der Berathung »vird die Frage ausgestellt, durch was für Mittel ui>v ^ »velche Weise das Vaterland, das dermalen von fremden Waffen rings umstellt ist, sicher gestellt könne. Man verhehlt sich nicht die gefährliche Lage, welche dazu ausfordert, die Augen recht zu öffne» ^ zu sehen, wohin die Sache noch führen könnte, und das Beispiel der Altvordern sich vor Augen zu Alle Gesandten sind jedoch der Ansicht, daß man auf die allerfreundlichsten und gelindesten Mittel sein müsse, daß kein Ort dem andern in seinen freien Willen greifen oder ihm vorschreiben dürfe, dail ^ aber das Vaterland und dessen Lage allen andern Rücksichten und Privatinteressen voranstellen müsse- - das wirksamste Mittel wird die früher schon besprochene Gesandtschaft an den französischen Hof angeß^ Wenn man sich auch nicht verhehlt, daß gerade diese zwischen den katholischen Orten und denen der Religion einen Bruch veranlaßt hat, der auch einige katholische Orte bewogen hat, nicht zu der Absens derselben im Namen der gesammten katholischen Orte zu stimmen, so hofft man doch unter den dermal Verhältnissen auch von Seile dieser noch die Zustimmung. Von Uri erwartcr man, daß es sich mclst ^ neu »verde. Solothurn erklärt zwar, daß seine Herren und Obern noch derselben Ansicht seien, wie Lucern, Schwyz, Unterwalden, Zug und Apvcnzell eröffnen, daß ihre Instruction jcweilen dahin 6^^ sei und noch dahin gehe, dahin zu wirken, daß die Gesandtschaft im Namen aller Orte oder der säm»ül» katholischen Orte oder so vieler, als sich dazu verstehen, abgeschickt »verde. Von Glarus und dem von St. Gallen erwartet man in Anbetracht der Erklärungen, welche deren Gesandte abgeben, ohR ^ Zweifel die Beistimmung. Wenn schon früher bei weniger »vichtiger Veranlassung zu dem Mittel einet ^ sandtschaft geschritten »vorbei» ist, so wird bei den dcrmaligcn Zeitläufen eine solche für um so berech^, augeschen, und um so mehr thue Einigkeit Noth, Diese zu stören, versäumen die Eidgenossen der Religion keine Gelegenheit; ans deren heimliche Machinationen ein »vachsames Auge zu haben, ist die jedes Ortes. Ter endliche Entschluß geht dahin, beförderlichst die Gesandtschaft an den französisch^ ^ abzuschicken, um des Königs oder der Negcntin Meinung zu erfahren, damit man je nach BeschRw^ derselben die erforderlichen Dispositionen treffen könne. Plan müsse jetzt herzhaft die Sache angteW .. sich nicht dafür ansehen lassen, als gebe man der Meinung der Eidgenossen der andern Religion ^ ^ und getraue sich nicht ohne sie die Sache auszuführen. Freibnrg und Solothurn »Verden gebeten, ^ zuschließen; die übrigen Gesandten, welche noch mit keiner definitiven Instruction versehen sind, »verde» D-c-mbcr ,643 und J-u„-r 16i4. I3V3 b-i Ihr«, H-rr«. und -"b-rn sich sür -i». d-siuitiv- Zustinuuuug zu «rw-nd-u, so d-b di-s-,b- in„-r- »i-rz-hn -Nun.» -., Su-°ru -bg-schi« w-rd-u I.uuu I>. Dir Bisch-s von B-s-l schick, -in ,,-„°z ^«schr-ib-n ,„ w-lch-,u -r üd-r di- h-rt-n Eiugu-rti-rung-n, Sontribntionm und dw Drohung,,, m» und Schw-r, um, S-„- d-s sr-nzSsischm «ri-gSboll-s «-gl, w-z «uch Sololhuru groß- iln,ich-rh°>, "d «-fuhr o-rurs-ch- D-r sr-»Mch° A,»l>°II-d°r !chr-ib, zw-r, d-ß die Ar»,« dir bischbflich-n L-„d- ^ d-rl-ss«, w-rd- und dull I-iu-i» dor U»,-rIH-u-n d-r Ort- durch di-i-ld- w..d- Schudru zugijiigi ""dm. Man H-I, sür d»s b-st- Mi,Irl, d-r pr°j-->i-rl-n G-s-udtj-h-st »-ch Fruukrrich dm Zl„,,r-g zu sich jür --- Vischos zu v-rw-ud-u, du di° Abs-nduug d-rs-lb-n -d-r vi-il-ich, noch i-ng-r- Z-i, °r- wird °u dm sr-uzosischm Ämb-ss»d°r uuchdriickiich g-sch-i°h°n, °r mocht- „ch dchiir °-rw°ud-u, ^ dm, Bischos schon so oft °-rs?-°ch-n h-b-, >««-, e. >°°r,schr.ib.„ Sch-ssh-ns-ns. in w-lch-o. °s sich >°°g-u d-s Ei»,-b°„S und d°r B-g,°.,»„g d-S b-i "«„gm „,,sloh°u-u sr-nchiisch-.°°i,»°risch°» K-i-M-lw r-ch,s°-,ig,, wird -rwid-r., d-s -ud--° B-richi- '«h»,,d-„ s-i«, w-l-h- mit dm, s-iuig-u »ich, ab-r-iustimm-n, dir s-s-md,-,. b-,°rgl°u, -s „chcht-n -US solch-,, B.u-h,„-u sch °ssh°„i°u uud d-r Ei»g-u-sl°,,sch°s- groß- ll„g-l.g-uh°i.m -n,si°h°n i si- s-im »ich> d-r M°in„,u, d-b Sch-ssh-usm z-st-h-, i«--- S«-d- °d-r Boluuib.gl-., -US d-n Paß uns zu g-bm -u d-r°n R-gi--,.„g °S --mm A,„h-il ß-b-, 3»gl°ich wird ihm b-m-r«. di° H-rr-u ?» cd-ru wich,«, chch, ob d-s »in,,-- sich wi-d°rh°imd- Er,h-il-n von P-ßz-d-lu ,„>, Slilm d-r Obrig, «ch-h° d- d-ss-lb- -ud--„ Or,s üb-l g-d-u,-l w°.dm !oun,°i si- -mps-hl-u u,°hr Uutsich,. wir -s > --.„«Im S,-Ud° g-zi°,„-, und «ollm sich d-r Schuld -u -Um °-r.,.S -,„s«-h-ud-n F-lg-u -n,l-d-n 'w « -du d-„> Schr-ib-u Zürichs, b-,r-ss-»d di- Einlassung d-z KricgSvolkcS i» dm Thurguu, ist 7 s-und-,,qm-b«, daß d-s!-lb- b°rh°r durch di- Sr°sich-st B-d-n b-jsi-r, s°u Di- G-s»ndt-u h-l,°„ .für -i„-u »ich, stichh-l,ig-u Vorw-ud, Dm, L-udb-g- in, Thurguu wird d-r B-s-hl g-g-b-u, i'iiiz b-> d-rgl-ich-ü Vors-llm -rnstlich- Aussicht zu -M-". und d°r schon sriih-r g-s»ß,° »Ug«„-in- B°- ^ d-ss dir' P-ss- ,g -,»°i»lich und soud-rlich" b-s-hl-is-» bl°ib°u soll-», und d-b l-i„ Or, von sich aus -hu- B.wi,liq„ng d-r -nd-r» dm Durchp-b g-st-'i-" d'iis-, wird n.u-rd„,gs b-siiitigb t. z„ d-u >>»,, Z-i.l-us.n wird «»chi-n,!-i, sür hochsi «olhwmdig ---ch«, »ud d-b j°d° Obrigl-i, sich b-r-i, w» d-u „ud°r„ Or,°„ b-i F-ind-sg-s-hr °id- und b„nd°sg.»sss,sch zu Hüls- loüm.m zu -Snnm, Und durch di- Sn-d- G-..-S d-s V-,°rl-ud bis d-hi„ in Ruh-, F-.-d-n „ud Su°hl„-»d -rh-l,«> Word«, / >°i.d -s jür p-ss-nd g-h-l-m, »n°-ch,°» >„'d B.„»g. -nzuordu-n und, wo -s S,hm ist. d-r in. »>!i° a°h ud« n«ig,.i.°„ h-lb-r -in «,,s°h.u zu ihn,' !i. S T-Mi>-Ü> I'. In Folg. g ^i-r-ch« g d-r d°r,„-lig°u »°g- d-r «-.hol«-» d°» «..»dm l- . ,,.-» w°> --.»- »°„m B°, > -ing°l°,s.ud, d-i d.U. b-w-ud-n. w-s jüugs. zu «N--.N °°r° ,ch.°d. wordm „. d-b u-ml.ch d.° '^°-°r.° „,r- G-s-„d.sch°s, b°r°i. h-l,m soilm. um si- -»I w- °ri.° M^-ung -bgch-u ZU -s.m und ^ »«hoiijch«. buud-sgm-ssisch b-iz„s.-h-u, l. D° o-rl-ui-i. d-ß d>. w°..u-..sch° P-r.-. d-r-us >. -in grob. O»-„.u,u Früch.. ,u d-r Eidg.u°ssmsch°>i -»lzul-usm. wodurch d.-P.L-ud. ?'»-> «üw-n, wird sür „othw-udig -.-ch.-', d-ß j-d- Obr,gl... w chm, ,ch-dl.chm -uA-u, >° durch „ch- .»ch..- d-g-gu-, Di° S°I°nd.m d.r di. S-°,,ch-,. B-d-u .uch d,° Awu er >»d°» Or,° -rl- sm, um Z-i. zu g-wiuum. solo« .n>,»»t.m'm -u d.-d-,.lbst, s-!-.».-, w-lch- °-.n„..hm, Zürich w--d° in Kurz-,,, g.,,.-,n°.dg-n°sMch° w-gs-h.,,.g -,,s- ' "b°>, l-ss-u j„ ü,,„r-g- wi° -,-n sich in -inm. solch-n F-° «»->»-- w°i-°, M-n „t d-r Au- ! 1304 Januar 1644, ficht, daß, wenu ein Ort erhebliche Ursache hätte, einer solchen Tagsatzung nicht beizuwohnen, es Meinung Lucern oder Zürich selbst mittheilen solle. Eine abschlügige Antwort in Betreff dös Besuchs ^ gemeineidgenössischcn Zusammenkünfte könne und solle man ohne Unterschied nicht geben. I. (S. u. De»h'^ gemeine Vvgteien überh.) i»A. sOhne Svlothurn.) In einem Antwortschreiben auf das von Lucer» ^ ihn gerichtete Schreiben wegen des in königlichen Diensten stehenden eidgenössischen Regimentes anerl»^ sich Marchese de Vellada, Gubernator des Herzogthnms Mailand, „gute Verschaffung zu thun" und bez^ sich ans die Relation des Hauptmanns Crivelli. Da aber bis dahin nichts von der Verwirklichung dieses ^ sprechens zu bemerken ist, wird durch einen Ausschuß der Ambassador Casati um kräftige Vermittlung ^ gegangen, damit die Orte bei längerer Verzögerung nicht gegen ihren Willen zu mißbcliebigen Resolution schreiten müssen, i». (S. u. Mainthal.) o. (S. u. Luggarus.) z». sV Orte.) Uni die ai Schwestern in Zug und an andern Orten, welche sich darüber beschweren, daß ihnen die Capuciucr Beichtväter untersagt worden seien, in ihrem Anliegen zu unterstützen, wird für das passendste Mitt^ ^ achtet, dem Nuntius beim Antritt seiner 'Nuntiatur zu erklären, er möchte die Orte bei ihren alten g'^ Bräuchen und Gewohnheiten ruhig verbleiben lassen, «z. (S. u. Baden.) r. sV Orte.) Nidwalde» wvrtet auf das von Brunnen aus an dasselbe gestellte Ansuchen, es möchte zngeben, daß der Herreu ^ Freifahnen bei nöthig werdender Heimberufung des Regiments auf mailändischem Boden ebenfalls hei»'' rufen werdei?, auf willfährige Weise. Man sehe auch im Abschnitte Hcnschaftsangelcgenbeitcin Deutsche gemeine Bogtcicn iibcich. l. Art. SS. Landvogt, Landschreibcr. Landgrafschaft Thurgau. v. Art.sso. Kriegssachcn. Art. 261. Kriegssachcn. Grafschaft Baden. «». Art. ISS. Stifte und ^Kloster. Landliogtci Luggarus. «. Art. 18g. Localcs. Laudvogtci Maiutlml. i>. Art. S14. Marchstrcitigkeiten. Wascrischcr Spruch. 1644, 11. Januar. Staatsarchiv Zürich. (503t. X. 103. Ein Band, betitelt: Zehen Gerichtische Dednclion. ^om. II. S. 140—167. -kt ^ Dem hier folgenden Spruche gehen die Verhandlungen der Sätze voran. Diese sind abgcdr»s ^ Sprechers von Berncgg Geschichte der bündnerischen Kriege zc., Th. 2, S. 376 ff. Der Spruch b lautet folgenderinaßen: Diewyl ein Landschafft Davos in gmeiner eilsf Grichten Pundtsbrief von Anno 1436 und iu c»'^, Pünvten und authentischen Vorkomnußen, alß das vorderiste Gericht hngcschrieben ist, auch dahc^ ^, Vorgang und Vorsitz zu Pundts- und Bytägen gehabt, solle sh bh dicscrem Vorgang und Vorsitz c" Ordnrmg der Gerichten, so oft und dick es under denselben zum Fahl kombt, naehmaln und fürobaßh^ stendiglich verblybcn. j>> Item und alß atlch in angeregtem Pundtsbrief ußtruckenlich beredt und bedinget ist, daß, weu» dem Pundt begriefenen Länder oder Grichten zeschaffen gewinnen, daß sy zusaminen koinmen wollent ^ so sollent sy uf Davos kommen und alda den Tag leisten, solle es darby verblyben, und soll Januar 1644. 1365 Landtamman daselbst, wenn mau in Sachen allein den Pnndt berreffent zusan.menkompt, die Direktion und ^»ibsrag haben. Ferners sollent auch gmeiuer dreh Püudteu PundtStage, wenn es zu Fähleu koinpt, uf Davos gehal- werden, wie nit weniger im Ucbrigen, was Gricht und Recht betrieft es ebenmässig bh dein Inhalt ^ P.indtsbricfes shn verblyben haben, jedoch gmeine Audienzen und derglhchcu Sachen an bißhar gelohnten Ortten lind gewohnter ...aßen Wyler auch inbgiut gehalten werden. 'Umb daß aber dennoch die oberinclten gweinen Pundts Einbter vor Ufrichtung deß Pundts uit kön- "i>>t gewesen shn, durch den Buchstaben deß Pundts aber der Landtschafft Davos ußtruckenlich nit gegeben '"°rden, auch in Erwegung der producirtcn und andern angezogenen Schrieften und derselben Styli, darns "^lmchr abzunehmen,' daß derglychen ,erst lang nach gemachtem Pundt uskommen, wie dann anch das Meine Siegel deß Pundts erst in die zwei und achtzig Jahr nach desselben Ufrichtung gemacht worden und ^er Urtlen noch andere Cessionen verhanden, daß daßjelbig, nnd sollichem nach auch die dritte Stimm °b°n in eines Laudtammans uf Davos Verwahrung, Gehalt und Gewalt einzig und allein shn und Verden müsse wie aber Müschen den andern beiden löblichen Pündten umb ihre Siegel und Besiglungcn ""d andere Präenünenzen schon vorlangest rechtliche Erkanntnußcn ergangen sind, auch sonsten in dem ^'"pel eine Unglychheit sich befinden thuet dessen, was wider die Posseß uf der Grichten Syten, sowol ^ der unrüwigeu Zhteu halben, yugeführt worden zu geschwygen, uud dann der uf den ganzen Pundt erstreckenden Davoserischen Landtschrybcrey und Landtweybelschafft halber, noch viel weniger, so zu Bc- ^ubtung der Praetcnsiou genugsam syn möchte, dargethau worden-. Gmeiner drcyer Pündten Pundtsbrief ""6? von Anno 1524 zwar.. einem jeden Pundt synen eignen Schrybcr, nit asser, daß darumbe deß dritten Pundts uf Davos syn solle, bestimmen thuet; der gineinen Landwcyblen aber weder in denselben, noch ""dttn allegirten brieflichen Docninenteu gar nit gedacht wird, so sollent dieser auch hiervor schon angezo- und anderer Ursachen wegen angeregte Embter. alß gineine Embter, den: gemeinen Pundt auch zu- ^kennet sein- jedoch so solle von der Yngangs angedcuten Connivenz uud Zusehens der übrigen Grichten der Landtschafft Davos wegen, und auch alß das vorderist genambsete Gricht in dein Pundt, besagte ^udtschcG in dem Umbgang der Pundts -Landtainmanschafft zwei Jahr haben, wo der andern Grichten nur ei.i Jahr und der Umbgang nachfolgendermaßen beschehe.i-. liainblicheu, wyl jeder Theil i.i weh- ^e». diesen. Späh., seinen Landta.nn.an wvelcht, so solle der von Davos, alß Herr Maggior Andreas Lecher vo>. Bernegq san.bt selbigen Landtschryber u..d Laudtweibel syn besti.nbtes Jahr ..schienen biß ^stkünftigcu nütten Aprileu; demnach so solle diesere Stell die dreh nechstvolgenden Jahr von Persohne.. "K dm drey Hochgrichten Closter, Castels, Schiers und Seewis in. Prettigeuw nach Ordnung der Grich- bedienet werden da es dann und für das erste Jahr und Hochgericht zu». Closter by dem albereit Ahlten Landtamman Herrn Obristen Leuttenant Dürig Enderli von Monzwick, nachmaln syn verblyben ^>U volgents alß i». vierdten Jahr wieder von Davos, daruf die dreh volgcnde Jahr, von den noch '^gen Hochgerichten, namblichen der Hcrrschafft Rieyenfeldt, Belfort und Churwalde», St. Peter, wie an der Langenwyß in Schanfick, darnach wider von Davos und al,o fortan. , Die Erweichung aber solchen Pnndts-Landtaiumans betreffende, solle d.eselb.ge, glych wie in dem lob- Obern Granweu Pundt auch gewicht wird, beschehen durch die Abgeordneten deß gesambten so syn sollint ziveen uß jede... Hochgricht von den ehrsan.cn Rathen und Gmeinden darzu selcht. 164 1306 Januar 1644. Demnach aber die Landtammanschaft Davos von einicher andern Herrschafft nit depcndirt, so diesere Pundts-Landtainmanschafft auch in andern Hochgrichten von keinem im Ambt wesenden solche Amman oder Landtamman, Richter oder Vogt, wellicher einicher anderer Herrschafft, gcist- oder weltliche niemandts ußgenommcn, oder derselben Beambten mit sonderbahrcn Diensten und Special -EydtspfliW' zugethan were, obc die Wahl einen betreffen thete, nit mögeil angetretten oder bedienet, noch ein für einen Pundts-Landtamman erkennet werden, der sich nicht zuvor selbiger Amman- oder Landtam»'^ schafft, Richter oder Vogtstell, auch deß darzu geleisteten Eydts genzlichen entsage und begebe, und gineinen Puudt') zu der Landtammanschafft den Ehdt, zu Handthabung gmeinen Pundts uud deß laiidts Frey- und Gerechtigkeiten in allen Dingen, und was gedachtem Pundt noch wyters nothwcndig bedunken wird, geschworen habe, by wellichem Eyd dann er eiiizig und allein verbunden syn solle, und ^ sonstcn auch by dieser Entsagiing und Begebuiig zu allen künfftigen Zyten, ohnvercnderlich zu verbüß haben solle. Und einen glychen Verstand solle es auch haben in Erwchlung deß Landschrybcrs und Lc»^' Wehdels. Hiermit aber, und uf daß die Wahl auch von freyer, lediger nud soviel müglich ohiigebuiidener zugange, so verstehet es sich, daß die ehrsamen Rath und Gmeinden auch keine solche im Ambt weß'^ Amman oder Landtamman, Nichter oder Bögt zu diesen Bottcu nit mögen verordnen, die verordnete ^ ten aber die Wahl, so viel müglich, jederzeit uf die hierzu thugenlichste den Gerichten und gesambten loblichen Pündten anstendig- und uüzlichsten Persohnen ohne Passion und Practicken, sonderii mit Ernst ^ in der Forcht Gottes, auch wie in andern wvlbestellten Regiinentern üblich by geschwornen Eydcn vcru teil thuent. , Die Zeit und Ortr der Erwehlung betreffende, solle dieselbig uf Davos uf Mitten Aprilen bcsäl^ aldo man den Abgeordileten alle pimdtsgnvßische Ehr und Treuw in allwegcn widerfahren lassen und wider weder mit Worten, noch Wercken handlen solle. Umb daß aber durch die jährliche Abenderungen von Hochgricht zu Hochgricht der Laildtschryd^ gcmeiiiem Pundt nit wol gedienct syn wnrde, so solle, wenii die Pundts-Landtammauschafft dem Umbg^^ ilach uf die Landtschafft Davos koinpt, sy sich auch selbigen ihres Landtschrybers bedienen in gemein^ Nameii, die übrigen Jahr aher zu den Abgeordneten gesambten Pundts stehen, sich auch deß LandtschOM' uf Davos zu bedienen, oder aber einen andern zu erwehlcn, ohne daß man an gewüsse Zyt, Ortt n Hochgricht gebunden syii solle. Den Landtweibel deß Puiidts betreffende, soll derselbig allwegen uß dem Hochgricht, do der Pu" ^ Laiidtammaii genommen wird, anch, wie geinelt, erwehlt und beide der Landtamman und LandtwcV ^ umb Vermydung willen küiiftiger Strytigkeiten von selbigem ihren Hochgricht selbs daßelbig Jahr in ^ Ulikosten verlegt werden, do man es wegen der albereit von den Grichten erWelten Landtschrybers n> Landtweibels für das künftige Jahr, glych wie hievor deßelbigen Landtammail halber vermeldet word'"' auch vcrblybcil laßet. Im klebrigen aber, llnd ivyl iin Pundt die Landtschrybcrci alif den zu richten nit gut befunden worven, wird es billich syn, daß solcher auch von dem gmeinen Pundt soldct werde. Belangende das Archivum oder gemeine deß Pundts Schrieften, wyl daßelbig uf Davos bißhar gt seu, last man es aldort wytcr verblyben; und darnüt aber jedes der Hochgrichten darumben gcbührr Wllssenschaft haben und dessen uf alle Begebenheiten sich bedienen mögen, sol dein Begehrenden ein or Januar 1644. ^ Jnventarium, und copcyliche Abschricfften nit versagt, sondern zugestelt, auch dieß Jnventarinm zu ge- Zyt, je nachdein die Schriften sich vermehren mögent, continuiret werden. ^ Betreffende die Pancr, sollen dieselbigen by der Landtschafft Davos, glych wie das Archivum, auch cr blyben und ufbehalten und von der Landtschafft jederzeit ein thugentliche Persohn darzu erwchlt ^' dem Pundt by nechstem Pundtstag na.nbhaft gemacht werden, der dann, so es zu einem Nottfahl gedacht Paner ins Feld tragen, solches dem Pundl pracsentircn, zu wcllichen es dann stehen soll, 'c auch zu bestellten, oder so man es besser befind, einem andern von Davos oder andern Ortt im Pundt zu erwehlen. Das gemeine Pundtssigel betreffende, solle daßelbig zwarn in eines jeglichen Landtammans und Haupts ' Pundts Händen syn, von demselben aber ohne deß Pundts Müssen und Geheiß nichts besiglet werden ^ ^ beschehen thete, unkräfftig und ungültig syn. Dieser Landtamman oder Haupt deß Pundts sol .—o u — ^-.1" — Piliwls ;v; "ch icderwylen haben die funfzehende Stimm deßelben sambt dem Vorsitz und sol in aller gmeiner dreyer ^ndten und Pundtssachen besiglen, im Nebrigen aber in synem eignen Gricht wider deßelben Willen keine liiere Praeeminenz oder Nortel in Sachen, so den gemeinen Pundt nicht betreffen, nicht haben. Diewyl ^ der Siegel zwey sind, das alte und das neüw ufgerichte, iedoch beide dem gmeinen Pund zugehörent, ^ das eindte nach Gefallen deß sambtlichen Pundts abgethan und unnütz gemacht werden. »nd ^ restierenden Kostungen von Angangs angedeüter Verlegung der Pundts-Embter Ivff„ einandern zu ordenlicher Rechnung und Gegenrechnung stehen. ^sandtschafften berührende, sollent die ienigen, so biß uf die Zyt dieser angefangnen Strytigkeit ufge- »' don gmeincin Pundt, wie bishero brüchig gewesen, nach Billigkeit abgetragen werden und die Parkas dann die von den sechs Hochgrichten yngeführte allerlei) Praetensionen belanget, werdcnt vermutlich die Partheyen zu giitlicher Verglychung ssichj verstehn; wo aber solches nicht geschehen thete, sol ^ by der Pündten-Gsaztcn und Ordnungen verblyben und die Sach demselben gineß volführt werden. So auch darby befunde, daß ein Theil dem andern schuldig blybe, soll cintwedcre Parthei die andere zahlen entheben. Den von der Landtschafft Davos begehrenden ihren Anthcil letsten Cainmergclts betreffende, wyl es ahudisputirliche Sach, solle derselbig by nechstem neüwfallendem Cammergcldt besagter Landtschafft ^avos neben dem neüwen Antheil tvieder gut ge.nacht werden. ^ Den Kosten aber wellichcr von dieser gegenwürtigcr Handlung wegen uferloffcn, betreffende, wyl beide zu gedachter dichr Handlung ihre gewttsse Ursachen gehabt, die einen zu Schirm ihrer angezogenen Meß, die andern ihres gesuchten Rechten, sv solle derselbig ufgehebt syn, also daß den seiuigen jeder an ihme selbs habe. ^ ^ ^ Und wyl dann mehrbesagte Landtschafft DavoS eben von dieser Spämgkett ivegcn uß den: Pundt uß- °'chlossen oder still aestelt ivorden, hiermit aber und durch obvermeltcn Ußspruch in krafft erfolgten Com- ^""isses dieselbige verglyche.i und hingelegt syn soll, so solle hiermit diese Pnndtsußschließ- oder Stillstellung >h annulliret und^ ufgehebt syn und im übrigen beiden Theilen, als; den ganze.; Grichten-Pundt, durch ? Handlung weder g.neinlich noch sonderbarlich an ihren Ehren, Reputation, Ansehen, Freyheit noch ,'°chtigkeit, deßglichen auch ye.nand andern einichs Wegs liberal nichts praejudicirt, geben noch beno.n- " N)n, sondern ün Nebrigen Alles by den gemeinen und sonderbahren Püudtnußen, Briefen und Siegeln, 1308 Februar 1644. wolhargcbrachteu Gewonheiteu und Brüchen gcuzlicheu verblybeu und demselben hiermit kein Mgnch schehen syn. / Ob auch etwas ungueter Wortten und Wercken in wehrenden: diesem Spahn zwüschcnt den beid^' Partheyen sich verloffen, sollent dieselben hiemit ufgehebt, todt und ab syn und man dessen einander» Z" Argem niemmer mehr gedencken, sondern mit Hinlegung aller Bitterkeit und Unwillens gute, getreu^ Fründt und Pundtsgnoßen an eiuandern noch fürbaß, und so lang Grund und Gräth stehet, währt blybt, unußsezlich syn und blyben. Und ist hievorsteheuder Spruch uf zu End benannten Tag und Jar von mir, dem Schidrichtcr, Bysyn der vier Herren Sätzen und Nichtern, den Herren Abgeordneten von beiden Partheien sambtlich ^ dein Nathuß zu Chur vorgeläseir und hieruf einhellig erkhandt worden, daß der Parthei, welliche deßcn und Sigel begehren wurde, dieselbige under myncr deß Schidrichters Insigel gegeben werden solle. Zu renn künftigem Urkhuud, Bekrcftigung und Gezügknuß aber, so habcnt vorermclte vier Herren Sätz Richters gedachten discn Spruch nach der Eröffnung deßelben nebent mir auch selbs zu myuen Hani>^ underschriben und ihre Pittschaften darzu getruckt. Und wann nun sollichcm nach die Herren von den Hochgerichten deßcn Brief und Sigel von inir begert, so Hab ich denselben gegenwürtig Libell under Hangendem mynem Jnsigcl und Handtsunderschrift mitgctheilt. Beschach den eilftei: Tag des Mo»^' Januarii, von der Geburt Jesu Christi unscrs Herren und Heilandts gczalt 1644 Jahre, (I.. 8.) (I.. 8.) Hanß Heinrich Waser. Georg Wiezcl. (iU. 3.) (I.. 8.) Julius Otto, Freiherr von Ehrenfels. Hanß Antonio Buol. (I. 8.) Paul Sprecher. Anm. In einem Zusatz des Zttrchercxemplars Tom. 11 S. 166 heißt es, daß durch ein des Schreibers die Worte: „umb dein gemeinen Bund — des Vaterlands zc." sich eingeschlichen häü^' während es heißen sollte: „und dem gemeinen Pundt den Eid zu Handhabung deßelben und des landts zc." Anm. 2) I,, dem oben angeführten Bande des Zürchcrarchivs sind die sämmtlichen Verhandln»^' über diesen Streit vom Herbste 1642 enthalten. Conferenz der evangelischen Orte und Zugewandten. Aarau. 1844, 18. bis 18. Februar (6. bis 8. a. K.). Staatsarchiv Zürich, »est. XII. 150. toi. ilt. Gesandte: Zürich. Salomou Hirzel, Burgermeister; Haus Rudolf Nahn, Statthalter. Haus Rudolf Willadiug, Antou vou Graffeuried, beide Veuuer. Glarus. Johauu Heinrich Laudammauu. Basel. Johauu Rudolf Weitstem, Oberstzuuftmcister; Bernhard Brand, des Schaffh au seil. Johauu Jakob Zicgler, Doctor, Statthalter; Emauuel Stimmer, Seckeliuei" Februar 1644. ^benzell-Außerrhoden. Johann Zellwcger, Landammann. St. Gallen. Gcorq Spindler S^s- ^Itcr. Biel. Niklans Wittenbach, Bürgermeister. ^ i». Eidgenössische Begrüßung. — Der Secretär des französischen Ambassadvrs iiberreicht ein Creditiv versichert die Orte der beharrlichen guten Affection seines Principals und der Bereitwilligkeit, ihnen alle guten Dienste zu erweisen. — Diese Erklärung wird verdankt. I». Schaffhausen, ans dessen ^ Conserenz zusainmcnberufcn ivorden ist, eröffnet, daß nach dein Uebcrfall von Tuttlingen und ^ ^ffedereinnahine von Notweil sich die kaiserlich-baierische Arince mächtig verstärkt habe und jetzt Ueber- belagere, welche Stadt nur acht Stunden von Schaffhausen entfernt sei. Die Parteien kämen hie ^ ^ Grenze. Nach der Einnahme Ueberlingens wolle mair dein Vernehmen nach bei Twicl ^-'anzca aufWersen. Es sei zu besorgen, daß diese Armee einen Nheinpostcn einnehme und selbst wider ^tadt Zürich etwas versuchen möchte, und Baiern, mit dem man in keinem Bündnis; und keiner Ver- ^ugung tvcrde die Eidgenossenschaft nur so lange im Frieden lassen, als es ihm gefalle. Aus diesen fachen bittet Schaffhanscn erforderlichen Falls um Hülfe und hält die Ausführung des projectierten Dcfen- ^"alwcrks fiir ein passendes Mittel. — Man beräth sich hierauf über die Gefahr und die Mittel zu deren ^^"dung einläßlich, wobei auch des allgemeinen Defensionalwerkes gedacht wird. Bern und Zürich er- daß bei ihnen aller Orten bereits der Befehl ergangen sei, sich mit Kraut und Lvth und allem " wendigen zu versehen, um überall hin zu Hülfe kommen zu können. Zürich ist mit dem Defensivnal- wcgcn der Kosten, und weil es bei den übrigen Orten Mißtranen erregen könnte, nicht einverstanden- "der von den andern Orten nicht trdnnen. Glarus kann nicht ziehen, wenn die papistischcn ^ auszuziehen Bedenken tragen, kann auch nicht zum Defensionalwerk contribuieren. Basel und Schaff- ^ ^ Luiden es nützlich, wenn man etwas Fußvolk und Reiterei an den nothwendigsten Orten und Pässen Satzung hätte, stimmen aber nicht für ein eigentliches Defensionalwerk. Basel, Appenzell, St. Gallen und ^ »ehmm Letzteres in den Abschied. Schließlich erachtet man fiir das gemeine evangelische Wesen nütz- 1000 bis 1200 Mann aufzustellen, welche an die nothwendigsten Rheinpässe gelegt, blvs mit Mus- ^ bewaffnet und monatlich mit je 5 Kronen besoldet werden sollen. Für das Volk, das in ein Ort . ^ ^'d, hat dieses einen eigenen Commandanten zu bestellen. Auch könnte jede der vier Städte eine Person bezeichnen, welche nöthigcn Fall^ beförderlichst nach Aarau kommen könnte, um mit den ^ Nöthige zu besprechen. Jedes Ort soll sein Gutachten hierüber, und was es monatlich zu con- Sinne habe, beförderlich Zürich mittheilcn, aber sich auch stets bereit halten, in Beziehung ^ listige Kundschafter und Wachen nichts versäumen und über alle Vorfälle vertrauliche Mittheilung slcll^"' svll auch jedes Ort wo möglich noch etwas Reiterei aus den eigenen Unterthanen aufzu- sein und dieselbe zeitlich also unterrichten lassen, daß man sich ihrer im Nothfall mit Nutzen kann. «. Zürich eröffnet, was der kaiserliche Agent in der Eidgenossenschaft, Oberst Sebastian Zweyer von Evebach, an die vier Städte habe gelangen lassen, daß nämlich das Kriegsvolk der ^ "llclischcn Orte in Frankreich an den Rhein geführt werden solle, und daß sämmtliche Orte der französischen Vorschub und Assistenz durch Zufuhr von Getreide und Pferden leisten möchten. — Die von Zürich s .gleite Antwort wird mit einiger Abänderung gebilligt. St. Gallen entschuldigt sich wegen der großen von Pferden, welche seine Verburgerten der französischen Armee zugeführt haben sollen. «K. sS. u. h^6äu.) u. Deutsche gem. Vogtcicn überh.) L. Auf die gestellte Frage, wie man sich zu ver- ^ ^be, wenn eine flüchtige Armee den Paß in die Eidgenossenschaft nehmen wolle, wird für besser 1310 Februar 1644. erachtet, den Paß nicht zu gestatten, weil dcb Sieger leicht nachrücken könnte. Wenigen Unbewaffneten od" Weibern und Kindern könnte der Paß gestattet werden, es wäre dein:, daß die Flüchtigen verfolgt würd"'> in welchem Fall man dieselben gleich an der Grenze abweisen müßte. Wenn Armeen sich gegen eiua»d" wenden, so könnte man ihnen schreiben, die Eidgenossenschaft in jedem Fall mit dem Paßnehmen Z» schonen. Sollten etliche aus Unwissenheit den eidgenössischen Boden betreten, so kann man sie anhalt"'- das Blutvergießen einzustellen. A. Glarus wird gerathen, sich wegen der Näfelser Fahrt nicht zu nen, um weitere Angelegenheiten zu vermeiden. Zürich wird ersucht, in der vier Städte Namen an d" Prüdicanten daselbst zu schreiben, sie möchten in Betracht der Umstände der Obrigkeit Gehorsam leiß" und die Fahrt künftig mitmachen. Falls Zürich Bedenken trägt, will Basel von sich aus seinen verbürg"' ten Prädicanten daselbst schreiben. I». „Des englischen Wesens" halber der einen oder andern Partei ,i» schreiben, hält man dermalen, und ohne mehrern Anlaß zu haben, für sehr bedenklich; dagegen soll"' überall für die englische Kirche öffentliche Gebete verrichtet werde, i. (S. u. Nheinthal.) K. ^ bringt die Beschwerde vor, daß seine Vcrburgerten von dem Kainmcrgericht zu Speyer wider seine auth"'' tische Exemtionsfreiheit unaufhörlich mit Processen sehr beschwert werden. Man habe früher von Bad"' aus im Namen gemeiner Eidgenossenschaft an den Kaiser deßwegen geschrieben; da aber das Kam»"" gcricht zu Speyer dem Vernehmen nach nicht blos vom Kaiser, sondern von dem ganzen römischen ^ abHange, so glaube es, daß das ein zweckmäßiges Mittel wäre, wenn man dieses Geschäft dem französisch"' Ambassador nachdrücklich empfehlen lind zu erlangen suchen würde, daß die französische Deputation »^ Münster instruiert werde, bei den Friedensverhandlungen auch der eidgenössischen Exemtion Z» l>" denken und dahin zu wirken, daß das Kammergericht, Hofgericht und andere Tribunale wider die Nossen keine weitern Processc beginnen oder Mandate erlasse». 1. Schaffhausen berichtet, seine Bürgerst sei geneigt, bei dem heiligen Abendmahl statt der bisher gebrauchten Oblaten „das rechte Nährbrod" zuführen. Es wäre passend, wenn in der ganzen evangelischen Eidgenossenschaft in dieser und a»d"" Sachen eine durchgehende Gleichheit hergestellt würde. Zürich antwortet, es könne dieß seines Orts wog"' der gemeinen Herrschaften nicht wohl einführen. Schaffhausen möchte es um der nachbarlichen Gleicht willen bei den Oblaten, als einem Adiaphoron, verbleiben lassen; die Neuerung könnte in den gcmci»"' Herrschaften allerlei ungleiche Gedanken erwecken. DK übrigen Orte finden die Aendcrung an sich löbli^ und der Einsetzung des heiligen Abendmahls gemäß, stellen aber die Einführung der Sache jedem O""' gänzlich anhcim. in. Zürich hat ans Dienstag den 13. Februar (a, K.) einen Fast- und Bettag ausgcschriel""' Weil etlichen Orten der Dienstag unbequem fällt, vereinbart-man sich darüber, daß künftig der DonuerM hiezu am passendsten wäre. Es wird auch begehrt, daß man künftig bei Ansehung solcher Fast' und tage „die Zeit wohl gewahren und unbeschwert berichten wolle", n. Dem von Zürich eröffneten Wu»^" daß die Reichenau in des Bischofs Hand verbleiben möge, schließen sich vie übrigeil Orte an und passend, daß bei sich ergebendem Anlaß im Namen gesammter Eidgenossenschaft oder der den Th»rg»" regierenden Orte an die kriegenden Parteien geschrieben werde. «». (S. u. Mendris.) z». Zürich und Bc"' besprechen sich init einander über den Zuzug fiir den Fall der Noth und lassen es deßhalb bei der Äbro^ von 1622 und bei der Erläuterung von 1623 verbleiben, so daß dem gemäß an der nothwendigen Fürso"^ nichts versäumt werden soll. Man sehe auch ini Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Deutsche gemeine Vogteien iilierh. «. Art. 2. Verwaltung im Allgemeinen. Marz 1644. 1311 ^»dgrasschaft Thurgau. «I. Art. 262. Kriigssachm. ül»ldvogtci Rheinthlll. i. Art. 4. Verwaltimg im Allgemeinen. ^"dvogtei Mendris. <». Art. 341. Geistliche Orden, Klöster. 1«ss Konferenz von Schwyz und katholisch Glarus. Einsiedeln» 1K44, 7. März. La..dcöar»iv Schwvz. V-rz-Ichn.. in d» R-gistr°wr Bd.I. S. 260. 87. Es wkd ein^Verglcich in Betreff der Vogtcien Uznach und Gaffer entworfen; diesen sehe man ,m Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Strien Uznach und Gaster. Art. 39. Conserenz von Lucern, Schwyz, Unterwaldcn und Zug. Lncern. 1K44, 1«. und 17. März. Staatsarchiv Luccrn. Absch. »ez kommen lassen. Es werden die in dieser Sache gewechselten Schreibeil verlesen, unter denen auch We„ ^nibassadors Caumartin, in welchem derselbe sein Bedauern über die eingetretene Störung des ^cht .'^^tnisscs mit Uri ausspricht und den Gesandten, wenn es ihnen nicht gelingen sollte, die Ein- ^sicli ^"^klen, die Vermittlung Freiburgs und Solothurns anempfiehlt. Allerseits ist man' zwar der dermaligen Zeitläufeu die Vermeidung jeglichen Zwiespaltes höchst nothwcndig sei- gegx ^^k)lt sich aber andrerseits nicht, wie oft Zum Brunnen den guten vaterländischen Beschlüssen cnt- >vc,>j ^ ^ke übel Uri ein deßwegen an dasselbe erlassenes freundliches Schreiben aufgenommen wie h-che ^ung es zur Versöhnung gezeigt tind in Schreiben die vier Orte bei andern Orten verunglimpft CZ ^'^^nde Vermittlung lehnen die Gesandten ab; sie wollen eine Versöhnung von sich aus versuchen ^ssx, ^ Lesern Zwecke für das Beste erachtet, ein Antwortschreiben auf das letzte Schreiben von Uri zu »>i», ^ -3ug, das mit Schwyz kurz vorher an Uri ein Schreiben hat abgehen lassen, gibt seine Zustim- 'ucht dazu, will aber das Concept eines solchen Antwortschreibens für seine Herren und Obern in 1312 März 1644. den Abschied nehmen. Die Gesandten der drei übrigen Orte ersnchen Zng, beförderlichst Lncern zu cck^' ren, ob das Schreiben anch in seinem Namen erlassen werden könne. I». 1) Einhellig wird beschlossen l"' Verhandlung vorliegender wichtiger Geschäfte sofort nach Ostern eine katholische Tagleistung zusammen^' berufen und Uri zu derselben einzuladen, in der Hoffnung, daß es an der Verhandlung so wichtiger ^ schäfte sich betheiligen werde. 2) AnAreiburg und Solothurn werden Abschriften von fünf Schreiben schickt, welche die Ncligionsstreitigkeiten in den Bünden betreffe», eines vom Bischof von Basel, in welche derselbe seine Klagen über die dem Bisthum zugefügten Drangsale wiederholt, und ein Schreiben des ^ nerals Mercy, in welchem sich derselbe über die Unterstützung der französischen und weimarischen Är""' von Seite der Eidgenossenschaft beschwert. Jedes Ort soll seine Gesandten mit hinreichender Jnstrnck^ versehen, v. Der neue apostolische Nuntius Laurentius Gavvtto, Bischof zu Ventimiglia, überreicht d'- päpstliche Credentialbreve und versichert die Gesandten der päpstlichen Zuneigung und seiner Dienst»»^ keit. Dein Nuntius wird unter den erforderlichen Cvmplimentcn gedankt. «I. Darauf legt der N»»^' den Gesandten folgende vier Punkte zu Herzen: erstens die bedauerliche und gefahrvolle Lage der katholisch^ Religion in den Bünden; zweitens die neuen Drangsale des Bischofs von Basel; drittens warnt er ^ Orte davor, sie möchten sich nicht durch die listigen Norwände Venedigs, das die Waffen gegen die heil^ Kirche erhoben habe, bestimmen lassen, geworbenem Volke den Paß zu gestatten oder demselben auf a»d^ Weise Vorschub zu leisten oder noch gar ein Bündniß mit demselben zu schließen, womit man, wie verlt»^' im Geheimen umgehe, sondern sie möchten das Gefährliche eines solchen Beginnens wvbl bedenken, sie sich den Titel „Beschützer und Beschirmer der Kirchenfreiheit" ohne Makel erhalten und den Bünt» ein Genüge geschehe, in welchen der apostolische Stuhl deutlich vorbehalten sei. Viertens habe der mit Schinerzen die Differenz der Orte mit dem Bischof von Comv vernommen und habe ihm beföhle», Orten die Versicherung zu geben, daß ihnen, was gebührend und billig sei, zu Theil werden solle; b , versehe er sich, daß keine Sequestrationen des bischöflichen Einkommens vorgenommen werden. — I» ^ hung auf den ersten Punkt wird geantwortet, die Orte hätten bisher mit größtem Eifer das Ihrige und würden auch künftig ihre Bemühungen nicht aussetzen; die zum Trost der Katholischen nach den Bi»'^ abzuordnende Gesandtschaft werde bereit gehalten, um auf die erste Mahnung abgehen zu können. ^ den Bischof von Basel betreffe, so habe man unlängst Solothurn darum angegangen, sich bei dem ft"^ fischen Ambassador für ihn zu verwenden. Die beiden andern Punkte nehmen die Gesandten in de» - ^ schied; auf nächster Versammlung soll ein einhelliger Beschluß darüber gefaßt werden, v. Zürich Schreiben vom 20. Februar a. St. in die einzelnen Orte geschickt, in welchem es sich über die über si' Ort ausgesprengten Verläumdungcn beklagt und seine Unschuld betheuert. Es wird jedem einzelne» ^ ^ anheimgestellt, dasselbe für sich selbst zu beantworten, k. (S. u. Thurgau.) g, I», R. HS. u. II. Von einer Seite wird darauf hingewiesen, wie wenig die verbündeten Fürsten, während sie si^ Bündnisse mehr denn genug zu Nutzen machen, fiir die Bezahlung der Ausstände sowohl der Orte al" ^ Particnlaren Sorge tragen. Bei dieser Gelegenheit wird auch die Frage aufgeworfen, wie die Kosten, welche durch das Erscheinen der fürstlichen Ambassadoren und Agenten auf den Tagsatzungen des dadurch verlängerten Aufenthalts der Gesandten veranlaßt »verde», vermieden werden könnten; nicht dahin zu wirken wäre, daß in Betreff des Empfangs der Pensionen kein Ort dem andern „vorsw"" und die Fürsten ein Ort wie das andere respectierten. Alle diese Punkte werden in den Abschied ge'»^ men. Endlich soll jeder Gesandte bei seiner Relation den Herren und Obern zu bedenken geben, da>i ^ April 1644. 1313 anzv,i,che Ambassador auf das Behren der Gesandten keine Satisfactivn noch Gratisication aeaeben endlich od inan gesinnt sei, von der Gesandtschaft nach Frankreich zu abstrahieren oder ans der näcb- u> Confercnz wieder davon zu reden, ob die Sache durch deren Absendnng oder durch Schreiben betrieben soll, K. (S. u. Thurgan.) Mail sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclcgenhciten: "»dhrnfschaft Tliiirgmi. i. Art. 113. Justizsachcn. I. Art. 490. Gotteshäuser, Klöster. ^'schuft Boden. Art. öS. Straßen. ' j. Art. 101. Kriegssachcu. Ii. „ 10. Marchensachcii. ^'richt des Geneoalschroibois über einige im Namen der Obrigkeit mit Jost von Dien- 'Ah, Landvvgt zu Uv^don, und Anton Stettler, Alt-Landvogt zu Grandson^ gegebene Entscheidungen betreffend Angelegenheiten der Aemter Grandson und Tscherli' 1344, 5. April. Staatsarchiv Vcr». y Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HcrrschaftsanM'gcnheitcn: ""dbontci Orbc mit Tschcrliz. Art.2l4. sis. l»idvvgtci Grandson. I»-v. Art.338-Zit. Vermittlnngsevnferenz der Orte Zürich, Bern, Lueern, Uri, Schloyz und evangelisch Glarns. Chur. t«44, 5. bis 43. April. Staatsarchiv Zürich- liest. XN- tdv. toi. üSl. ziaiidcSarchiv Dchivi,;. ^ gesandte: Zürich. Johann Heinrich Waser, Stadtschreiber. Bern. Gabriel von Wattcnwhl, Naths. Lueern. Leodegar Pfyffer, des Raths. Uri. Heinrich Püntiner, des Raths. Schwül ^->ann Kaspar Cebcrg, Ritter, Statthalter. Evangelisch Glarus. Johann Heinrich Ebner «and- "»ttnann. " Wegen der Alißhclligkeitcn, welche der Religion halber in den III Bünden entstanden war, hatte man ^'^'r aus der Eidgenossenschaft von beiden Religionen an dieselben geschrieben, sie möchten sich um der ^gkrit willen gütlich vergleichen. Nachdem diese Ermahnungen erfolglos geblieben, hatte man sich aus ^ Alchen der beiderseitigen Neligionsverwandten zu einer persönlichen Deputation nach Chur entschlossen Z ^Verrichtung der eidgenössischen Begrüßung einige» sich die Gesandten dahin, daß Zürichs Gesandter Welmen der XIII Orte vor dem Bcitag den Vortrag halten solle und zwar gemäß den Schreiben ^ früher von den Obrigkeiten selber an die III Bünde gerichtet worden waren. Nachdem dieser die ^"pvsitivn zu gütlicher Vergleichung vorgetragen und sich im Namen der Gesandtschast zur Vermittlung Schöten hat, wenn der Beitag keinen Vergleich zu Stande bringen könne, verdankt ein Ausschuß desscl- " eid- und bundcsgenössische Anerbieten und erklärt, daß man einen nenen Versuch machen und 165 1314 April 1644. wenn derselbe erfolglos bleibe!?- sollte, -die angebotene Jnterpvsition annehmen wolle. Die Katholischen üb^' geben dei? Evangelischen ihre Beschwerden schriftlich, ebenso die Evangelischen die ihrigen den Katholische»' Da der Versuch erfolglos bleibt, laden die Gesandten alsbald die Parteien zum Verhör vor sich. T» Evangelischeu eröffnen, sie hätten zu wiederholte!? Male«? durch Sätze den Streit entscheide«? lassei? wolle»/ was aber niemals gelungen sei, und wollten sich an die Landes- und Fundamentalsatzungen halten, u»^' denen man von 1524 bis 1620 ruhig mit einander gelebt habe. Die Katholischen erwidern, daß sie de» Evangelischen das Recht der Eidgenossenschaft angeboten, diese es aber von der Hand gewiesen hätten; dagegen hättei? sie die kleinere Kirche zu Zizers mit Gewalt eingenommen. Die Evangelischen behaupte!?, d»l> ihre Neligionsgenossen zu Zizers kraft ordentliche!? Vertrags das Recht auf die größere Kirche dascl^ habei?; sie hättei? sich einstweilen ii? den Besitz der kleinern leer gestandenen gesetzt, ohne ihre Ä>» spräche auf die größere aufzugeben. Während die Katholischen die Geneigtheit aussprechen, die Sache compromittieren, wollen sich die Evangelische!? nicht dazu verstehen. Auf dieses hin fordern die eidgendl fischen Gesandten die Katholische«? auf, ihre Beschwerden specificiert zu eröffnen, und-die Evangelische», zu beantworten. Die hauptsächlichste Klage d^r Katholische«? besteht darin, daß man ihnen die Uebung ilsi'>» Neiligioi? nach der Dispositiv!? der römischen Kirche nicht gestatte«? «volle. Die Evangelische!? machen mals auf das friedliche gegenseitige Verhältnis; beider Religionen voi? 1524 bis 1620 aufmerksam,'erblick^ aber ii? dem sehr mannigfaltig zu deutenden Ausdruck „Dispositiv!?" eine große Gefahr. Und als Katholischen die Frage, ob die „Dispositiv!?" auch voraussetze, daß sie fremde Ordeusleute einsetzen kön»^ und die Geistliche!? von der weltlichen Obrigkeit exemt seil? solle«?, bejahten, erkläre!? die Evangelische!?, daß ihre«? Fuudamentalsatzungen, dci? Abschieden und Verträge«? und de»? Herkommen zuwiderlaufe. Zur U»^ stützung ihrer Erklärung lassen sie ihre Briefe und Gcwahrsame verlesen. Die Katholische!? behaupten, ihnen ungünstigen Briefe seien zu einer Zeit errichtet worden, in welcher die Evangelischen das Mehr habt hättei? (was diese aber bestreiten), weßwcgen sie sich denselben nicht unterwerfen könnten. Beide chM teien bleibe!? bei ihren Erklärungen. Die eidgenössischen Gesandte!? sehe«? ein, daß unter solche» Verh»^ nissen eine Vermittlung unmöglich sei, und nehmen die verschiedenen Forderungen ii? den Abschied, lb» jedoch nicht ganz unverrichtcter Sache das Land verlassei? zu müssen und über die einzelne«? Streich»»^ völlig sich in Kenntniß zu setzen, hören sie die Gemeinden Zizers, Trimmis und Untervaz über ihre St>M tigkeitei? an. Alle drei weisen nach, daß sie vor 1620 die freie Ausübung ihres Gottesdienstes, Zizers d«»^ einen von den Gesandte!? der drei Bünde 1613 vermittelte!? Vertrag gehabt hätten, daß ihnen aber 1^ durch List und Drohung voi? Gewalt ihre Briefe genommen und den? Bischöfe überliefert worden siic»/ während doch der Bischof voi? Chur vor 1620 geschworen habe, sie bei ihren Artikel«? verbleibe«? zu Beide Parteien legen Protestatio» ein; die Katholische!? schlagen den Evangelischen nochmals das lstccht dar. — Wegen der Wichtigkeit der Sache sprechen? hierauf die Gesandten mit jeden? Theile besonders. ^ katholische,? Bttndner erkläre«?, dei? evangelischen die kleinere Kirche uuter den? Vorbehalt ihrer Rechte Z" Zizers einräumen zu wollen; die evangelischen? verlangen die Bekräftigung ihrer Fundamentalsatzlwi!^ und in Kraft derselben die Restitutio!? der Neligionsübung nicht allen? ii? den genannten drei Kirchen?, der» auch in allen übrigen, «vo sie jetzt derei? ermangeln müssen. Die Gesandten lassen? hierauf durch von Zürich dei? Parteiei? folgenden wohlgemeinten Vorschlag eröffnen« Die Evangelische!? sollen ihre f»^" Neligiousübungeu zu Zizers ii? der kleinen, zu Trimmis ii? einer voi? beiden, zu Untervaz ii? der kath»^ scheu Kirche mit den? Vorbehalt der Priorität der Katholische!? interimsweise und dei? Rechten jedes Thc»^ April und Mai 1644. 1315 Unbeschadet habe»; im Ucbrigen soll Alles suspendiert verbleiben, bis den Obrigkeiten von der Verhandlung Kenntnis; gegeben ist und sie das weiter Nothwcndigc gethau haben werden. Auch der Gesandte von ^uceru ermähnt hierauf beide Theile zur Einigkeit, und daß sie, falls dein einen oder andern der Vorschlag "ulst annehmlich wäre, keine Thätlichkeiten verüben, sondern die Sache bis zu fernerer Jnterpvsitivn in ^psnizg lassen mochten. Die Katholischen nehmen den Vorschlag nicht an und tragen ans rechtliche Entladung durch gleiche Sätze aus der Eidgenossenschaft an. Die Evangelischen erklären, sich zu dem Vorschlag bequemen zu wollen mit einer Protestation wider alles Unheil, das ans der abschlägigen Autwort Katholischen erfolgen mochte. Schließlich beschweren sie sich, daß sie von ihren katholischen Bnndcs- ^'wssen bei den katholischen Eidgenossen und anderswo nicht wenig verunglimpft worden seien, und bitten, klüftig ellM ihre Verantwortung solche Zulagen nicht zu glauben. ^ie Namen dcr Gesandten aus dem Schwyzereremplar. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Bvlmuen. 1044, 13. April. te'.nidcsnrchiu SliSwaldc». ProlokoU dcr Wuchcnrächc, .m.h Nälh- >u>d e->»dl-ulhin, von MoiNag !. ApiN. ll. MI. M. „Die uff den Frytag zuo Brunnen usgcschribnc Tagsatzung sol bcsuocht werden mit bcvelch . . . ." (Der Gegenstand der Verhandlungen ist nicht ersichtlich.) „Und sindt zuo gsantcn dahin ckoMim-t Herr Landtaman Odcrmat und Herr Landtaman Arnoldt Stultz." Ein Abschied hat sich nicht vorgefunden. Konferenz von Lneern, Schlvyz, Nnterlvalden und Zug. Lttcer». 1044, 20. und 21. Mai. Staate,>rchlv L»ccr». .-Ugch.,M n»»o MN Ad.XXXIV. MI.Z0. , gesandte: Lucern. Heinrich Fleckensteiu, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Jost Bircher, Ritter, ^Sch„lth^ß und Stadthauptmann; Laurenz Meher, Zengherr; Ludwig Meyer, alle des Raths. Schwyz. ^'bastian Abhberg, Landainmann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter. Nuterwalde n. ^basticm Wirtz, Landammann und Pannerherr, von Obwalden; Bartholomäus Odermatt, Laudaiumaun, Nidwalden. Zug. Wolfgaug Wikart, Statthalter; Wilhelm Heinrich, Alt-Ammann. j . U" Veranlassung zu dieser Coufcrenz ist das au die einzelnen Orte von Uri unterm 8. April erlassene, " ^Harfen und bittcrn Ausdrücken abgefaßte Antwortschreiben auf das von letzter Conferenz an dasselbe lleschich^, Sch^x^p^^ Räch der Begriißnng werden alle schreiben, welche seit dem ö. April 1643 iibcr 'wch unervrterteu Handel wegen des Alt-Landammanus Zum Brunnen gewechselt worden sind, ver- Aian bedauert, daß in Folge dieses gespannten Verhältnisses manche wichtige Geschäfte mußten auf- ^ch"beii werden, tröstet sich aber damit, daß nicht die vier Orte dieß zu verantworten haben. Wenn man ch äns dcm Umstände, daß die jüngst gehaltene Landsgemeinde in Uri den Oberst Zum Brunnen gegen 1316 Mai 1644. ihre gewöhnliche Landsordnung zun? Gesandten auf die Jahrrechnung zu Baden gewählt hat, schließen »n^ daß Uri der vier andern Orte gleichsam noch spotten und die Erörterung der Sache nach Baden zich^ wolle, so sind die vier Orte entschlossen, einerseits die Sache nicht der Jndicatnr anderer Orte zu überlasse andrerseits voi? ihrer Seite einhelligen Sinnes Alles anzuwenden, um die Sache in Freundlichkeit beiz»' legen. Es werden zu diesem Zwecke mehrere Vorschläge gemacht, gegen welche alle aber sich Bedenken er- heben. Derjenige, welcher an? meisten Beifall findet, ist die Ausschreibung einer katholischen TagsatznG auf Ende Mai's, auf welcher die noch nicht erledigten wichtigen Gegenstände, wie die gefährliche Lage dck Katholischen in den Bünde,?, die Restitution an den Bischof von Basel, die gefährliche Lage des Vaterla»' des zur Besprechung kommen sollen, indem man hofft, daß Uri, wenn es sich um so wichtige Dinge haud^ erscheinen und sich wieder nähern werde. Sollte Uri sich nicht herbeilassen, so könnten dann die übrigen Orte mit den mannigfachen Unbilden bekannt gemacht werden, welche man zu erleiden gehabt habe, könnten die Antwortschreiben Uns vorgelegt werden, damit sie sehen, ob es darin die andern Orte c^ Eidgenosse?? behandle und respectiere, und auch die Schreibe?? der letzten?, um de?? Unterschied in? Tone vc» selben zu beurtheilen. Ii? einer folgenden Sitzung aber vereinigt man sich dahin, ohne Zuthun Ande>cs von sich aus in Freundlichkeit einen Vergleich anzubahnen, wenn Uri sich einigermaßen nähere, jedn t immerhin so, daß die Ehre der Herren und Ober,? und derjenige??, welche deren Stelle vertrete??, nicht dcn'< unter leide. Uetzingens bleibt es bei der projectierten katholische?? Tagsatzung. I». Mit Bedauern eck- nimmt man, wie vermessen sich die Unkatholischen ii? de?? Bünden benehmen, indem sie sich auf den schluß der daselbst gewesenen Gesandtschaft stütze??. Da aber die katholische?? Orte den Abschied von Elp" nicht annehmen können und diese Sache auf der nächsten katholische?? Tagsatzung ernstlich zur Sprach kommen soll, so wird passend erachtet, daß die drei Gesandten, welche ii? Chur gewesen sind, znsainw^ kommen und jenen Abschied erdanern und, wenn sie ihn parteiisch finden, zurückschicke??, v. Aus Schreibe?? Svlvthurns vernimmt man, daß ii? Betreff der Restitution ai? de?? Bischof voi? Basel noch la?>^ nichts, wie man gehofft hat, verwirklicht worden sei. Die Herren und Obern werden davoi? in Kennen gesetzt, damit die Sache bei der nächsten Zusammenkunft ii? Berathung gezogen werden kann. Weil man nicht daran zweifelt, daß, wenn man die Gesandtschaft nach Frankreich hätte abgehe?? lasse??, dieser Sa^ so wie andern Uebelständen würde abgeholfen Wörde?? sei??, und daß man voi? Seite?? Frankreichs nicht 1^ wenig respeetiert würde, so glaubt man, daß den Obrigkeiten es znstehen werde, sich um-ein anderes All ^ umzusehen, um sich dieser Beschwerden zu entledigen und um de?? Ambassador zu veranlasse??, die Orte a Bundesgenossen seines Herr?? anzusehen, widrigenfalls es billig wäre, in Bedenken zu ziehe??, ob man U als einen Ambassador anerkennen und respectiere?? könne, «t. Da die beiden Freicvmpagnicen den? len in spanischem Dienste befindlichen Regiment« manche Ungelegenheiten verursachen, aus denen ne? schlimme Consequenzen zu besorge?? seien, wofern man länger zusähe, vereinbart man sich dahin, ^ Gubernatvr des Herzogthnms Mailand die Beschwerden in eine»? Schreibe?? zur Kcnutniß zu bringen c» ihn? anzudeuten, er möchte die Sache wieder auf „de?? alte?? Schrot" zurückführe?? und das Bündniß u die Capitulatioi? aufrecht halten. «. (S. u. Mainthal.) t. Castelleti, welcher sich zu Mailand in Dienl c des Ambassadors Casati befindet, wird ein Empfehlnngsschreiben für eil? erledigtes Canonicat alla ^ daselbst bewilligt. Mail sehe auch im Abschüttle Hmlchaftsangelegenheilcn: Laiidvogtci Maiiithal. «. Art. 21ö. Marchstreitigkciteii. Mai und Juni 1644. 1Z17 1OFZ5. Cvnferenz der die Vvgtci Schwarzenburg regierenden Orte Bern und Freiburg. Schwarzenbl»rg. l44, l. bis 7. Jnni. TianiSarchi» X'»ccr». Absch. >1« imno U»N. Bt.XXXlV. tvl. W. ^ gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Jost Bircher, Ritter, ^^chultheiß nnd Stadthanptinann; Lanrcnz Meyer, Oberzeugherr; Ludwig Aleyer, Alt-Kornhausmeister. (Niemand.) Schwyz. Sebastian Abybcrg, Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt- ^tthalter. u n terwaldc n. Sebastian Wirtz, Landanunann nnd Pannerherr, von Obivalden; Bar- ^^uäuZ Odermatt, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Wolfgang Wikart, Statthalter; Ulrich Glarus. Kaspar Kücchli, Landammann. Frei bürg. Daniel von Montenach, Ritter, ^^"thurn. Manriz Wagner, Seckelmeßter. Appenzell-Jnnerrhoden. Jakob Wiscr, Landen und Pannerherr. Gottes Hans St. Gallen. Georg Renner, Rcichsvvgt. h., Das mit Uri obwaltende Mißverständlich wird znr Sprache gebracht. Es wird ein Schreiben Uris in lvelchenl dasselbe sein Nichterscheinen damit entschuldigt, daß von seinen größern Gewalten -^schluß gefaßt worden sei, sich nicht ferner mit den andern Orten einzulassen, bevor eine billige Satis- oder eine rechtliche Entscheidnng erfolgt sei. Es werdeil dann sämmtliche wegen dieses Streites Wechselte Schreiben verlesen. Die vier Orte sprechen ihr Bedauern über dieses Mißverständlich aus; da ^ Uri keine Geneigtheit zur Aussöhnung zeigt, erklären sie, bei dem letzten Abschied bleiben zu wollen, ^ Zuzugeben, wodurch die Ehre und das Ansehen ihrer Herren und Obern oder das ihrer Stcllvertre- ^ geschmälert werde, nnd nicht zu gestatten, däß diese Sache ans die Jahrrechnung zn Badeil gezogen Die Gesandten der übrigen Orte sind der Ansicht, daß man vor Allem zn Beilegung dieses Miß- ^^ändiusses die Güte und Freundlichkeit müsse walten lassen und sobald als möglich zn Verhütung fer- e ^ Weitläufigkeiten der Sache ein Ziel setzen. Nachdem sich die Gesandten der vier Orte aus der Sitzung haben, schlageil die übrigen als Resultat ihrer Berathungen vor, sie möchten ihnen gestatten, sich ^ -Nittel zu schlagen, indem sie hoffen, durch ein freundliches Schreiben tlri bestimmen zn können, seine zu schicken; sollte dieses Schreiben erfolglos bleiben, so wollteil sie über andere Mittel zu Rathe Gesandten der vier Orte nehmen diesen Vorschlag zu Dank an. Die Gesandten der nninteres- Orte ersuchen nun Uri in einem Schreiben, es möchte sich entschließen, seine Gesandten nach Lucern IL! 8 Juni 1644. zu schicken. Uri antwortet, daß die Versöhnung nicht gerade auf dein Nathhanse zu Luccrn, wo Gesandten Landannnann Johann Heinrich Zum Brunnen die Beleidigung widerfahren sei, angebahnt ^ den sollte. Es stellt in Aussicht, daß seine großem Gewalten sich dazu verstehen werden, seine Gcsa»^' an einen uninteressierten Ort zu schicken und zwar noch vor der Jahrrechnung in Baden. In Folge ^ Rücksprache mit den Gesandten der vier Orte laden nun die Gesandten der uninteressierten Orte Uri den nächsten Montag seine Gesandten nach Gersau abzuordnen. Uri sagt zu. Auf welche Weise mW Gcrsau die Vermittlung stattgefunden hat, sehe man unter r. „Es wird aber ein jeder Gesa>^' besonders aber die Herren Jnterponenten, welche mit beiden Theilcn vielfach geredt und tractiert ha^ bei der Relation übrige Nothdurft sammt allen erforderlichen Umständen i» mehrerem einzubringen ans daß die Obrigkeiten ihre fernem Bedenken und Delibcrationes desto eigentlicher setzen und gUw^' können." I». Zwei Capnciner, U. Matthias und U. LndovicuS, sind nach Rom citiert worden, weil sw ^ in politische Händel gemischt hatten. Die Gesandten sind der Ansicht, daß man es nicht geschehen dürfe, daß in den Orten dergleichen Prvccduren versucht werden, namentlich gegen Personen, welche Tadel verdienen. Es wird für gut gehalten, daß vorerst Lncern, Freiburg und Solothurn, welche» ^ Patres wohl bekannt sind, diesen authentische Zeugnisse ausstellen, ferner durch einen Ausschuß den R»"^ um seine Officien in dieser Sache bitten und in aller katholischen Orte Rainen zum Schutze dieser und Abwehrung fernerer Cvnsequenzen an den römischen Hof ein Schreiben abgehen lassen, wie es ^ Nuntius am besten erachten wird. «. (S. u. Thurgau.) «I. Der Gesandte des Gotteshauses St. berichtet, daß Paulus von Laufen, Decan der beiden Stifte Murbach und Lüders aus Befehl des Ge»m^ majors von Erlach zu Gengenbach in Arrest genommen worden sei, angeblich weil das Gotteshaus P Gallen einen sanctgallischeu Burger des Geschlechtes Zilli, der sich wegeu Schulden in dessen Freiheit ^ flüchtet, bei sich behalte. Obgleich dieser wieder in die Stadt gegangen sei und sich gestellt habe, sti desto weniger Paulus nicht freigelassen worden, in Folge dessen der Fürstabt an die Negierung nach geschrieben habe. Da derselbe die Ansicht der Gesandten darüber vernehmen möchte, wird gcantwM'^ man wolle vorerst die Antwort von Breisach abwarten; sollte diese nicht befriedigend ausfallen, s» man sich anheischig, den Fürstabt zu unterstützen. «. (S. u. Napperswhl.) j'. (S. u. Nhcinthal.) K- Prälat von St. Blasien hat ein Schreiben Lucern übergeben, um die Anforderung Basels an eine» ^ zehnten und dessen Märchen zurückzuweisen. Das Schreiben wird in den Abschied genommen, damit »^ wenn die Sache zu Baden zur Behandlung kommt, den Prälaten um so besser in Schutz nehme» Ii. (S. u. Thurgau.) i. Was Oberst Zwcher geschrieben und Wa-Z General Merch, Hvhentwiel bcM send, demselben angesonnen hat, wird nicht in den Abschied gesetzt, weil Oberst Zweher sich anerböte» selbst den Orten davon Mittheilung zu machen und Merch an alte Orte Schreiben erlassen hat, ' jeder Gesandte auf die Jahrrechnung zu Baden mit Instruction für eine Antwort versehen werde» Ir. Es wird ein Beschwerdeschreiben des Bischofs von Basel verlesen und die königliche Erklärung, send die Restitution. Bei der Besprechung der Art und Weise, wie dem Bischof, dem treuen genossen, geholfen werden konnte, vereinigt man sich, da die Gesandtschaft an den Hof nicht zu S» ^ gekommen ist, dahin, die wichtigsten Angelegenheiten nnd die hauptsächlichsten Beschwerden „durch e>» ^ sehnliches bundesgenössisches Schreiben" vorzustellen und um Abhülfe zu bitteu. Es wird ein dazu ausgefertigt, das, vou deu Obrigkeiten ratisiciert, von Lucern expediert werden soll. Da em^,!.,z Begehren darin enthalten ist, daß das eidgenössische.ikriegSvolk nicht über die Schranken des Bü»bM J"Nl 1644. ^braucht werden soll, so ist jeder Obrigkeit anheimgestellt, den Ihrige» Aich und Regel vorm- Sücil,// ^ '' Schreiben werden auch die Klagen des d°» n! ^ uusgeuouunen. (S. u. Mainthal.) Es werden zwei Schreiben ans <>»dc.,. das eine von den Häuptern und Nathsgcsaudten evangelischer Religion, das llber'dLandrichter und den Deputierten der Katholischen. Nachdem beide sich Forts/" der Verhandlungen mit der eidgenössischen Gesandtschaft verbreitet haben, bitten sie um bstscw ^ Vermittlung. Da die Gesandtschaft von Uri nicht anwesend ist, wird die Sache auf eine Ach/ ^^'"heit verschoben, inzwischen aber ein Trostschreiben an dem Bischof von Chur erlassen mit ^ 'Mug dessen, was die Unkathvlischen an die Confereuz haben gelangen lassen. «». (S. n. Thuraau) der ^ ^^^'"dris.) s,. sOhne Solvthuru, Appenzell i. R. und Abt St. Gallen.) In Folge eines Schreibens Alt,» " Leibgarde in Savoheu gibt Lucern die Erklärung, daß es bereits dasselbe bc- derjenige, durch den die Sache veranlaßt worden, citiert worden sei. An den tzchr ''"""" Leibgarde schreibt man, daß mau dieselbe bei ihrem alten Herkommen und ihren alten suchen za schützen entschlossen sei. Verhandlungen zu Gersau, 6. und 7. Juni. Aob.i ' erscheinen Karl Emanuel von Roll, Ritter, Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter ch Tauner, Ritter, Johann Walthart Im Hof mit Sebastian Bilgerin Ztveher von Evebac/ ^te ^e'istand. ill'achdem jeder der beiden Theile besonders vor die Gesandten der uninteressierten ^llrstworden ist und sich gegen dieselben erklärt hat, betonen die vier Orte, daß der ^ ^ ^ als Stand nicht angehe, nud legen den Parteien ein Vergleichsprvject folgenden Inhalts H-Ui '"/"'w Eingänge desselben wird als Veranlassung zu diesem Zwiespalt angegeben, daß Tagsatzung zu Lucern den W. December 1()4lZ Landammann Johann Heinrich Zum Brunnen ^«gezogener Beschwerlichkeiten willen, so hievvr sowohl zu Lucern als Baden zu Tagen vvrge- dazu Deputierten Gesandten nicht habe sitzen lassen wollen ^ löbl. Orte wegen groben gegen ihre Stände ausgegossenen und zugeschriebenen ^ Exclusivn ihres Gesandten und dabei interessierten Standes, auch mitgelaufener Zugegriffen beftniden, beiderseits darum Satisfaction begehrt." Darauf werden folgende Vcr- vorgeschlagen: Alle Worte und Werke, Stichschrciben und Stichredeu, aller Groll und alle ""d '"wuh Nedc und Schrift veranlaßt worden sind, sollen aufgehoben, todt und ab sein l»h, PNijndiz gereichen und niemanden und namentlich nicht dem Landammann Zum Brunnen soll ^'ci, ^ ^'gefallene in Argem gedenken. Künftig sollen aber die Angelegenheiten fremder Fürsten und ^ ^^"unungen des Bündnisses mit einem jeden derselben nicht zum Nachthcil verhandelt werden in der Hoffnung, daß man jene Bündnisse, Verkommnisse, Burg- und »ich; unverbrüchlicher halten werde. Wider Erwarten nehmen die Gesandten von Uri dieses Prvject '^"gen ein Project folgenden Inhalts vor: Die Sache soll als aus einem Mißverständnisse >>!>d, uuge'eheu, die sie betreffende» Schriften, weil dieselben aus dem Mißverständnisse hcrgeflosscn >° s^/^Wben und cassiert werde>i; weil die Obrigkeit Zum Brunnen für entschuldigt gehalten habe, bc» hinreichend und also angenommen werden; was gegen ihn begangen, gereoet oder geschric- ^'>Ne>, ^ dadlirch beleidigt glauben, nicht nachtheilig sein und Zum ' zu», Gesandten nach Baden gewählt worden ist, als solcher angesehen und behandelt und 1320 Juni 1644. daselbst „gleichsam in intoArum der ganzen Eidgenossenschaft restituiert werden." In einem zweiten bcn wünscht Uri zu wissen, ob seine Gesandten, seine Landleute und Angehörigen in der Botmäßigst ^ vier Orte sicher seien, und ob es mit den Gesandten, welche den Landammannuin Zum Brunnen als tcn ausgeschlossen, allein oder mit deren Obrigkeiten zu schaffen habe, oder an wen es seine Klage Z» ten oder wo es das Recht zu begehren habe. Auf dieses hin ersuchen die Gesandten der vier Orte die ^ uninteressierten, sie möchten bei ihrer Heimkunft ihren Herren und Obern einläßlich von Allem Bericht und dieselben ersuchen auf die vier Orte ein getreues Aussehen zu haben und sie bei den alten Bünde» ' ^ Verträgen zu schützen. Da ferner Uri das von den Gesandten der uninteressierten Orte vorgelegte PuV von der Hand gewiesen und das Recht dargcschlagen habe,, so erklären sie, daß sie dasselbe nach Ä»-^ sung der Bünde nicht ausschlagen, daß sie aber die Sache nicht in Baden werden behandeln lassen. ^ sie dieselbe aus besonderer Wohlmeinenheit bis dahin nicht vor die höhern Gewalten gebracht hätw», werde jetzt jedes Ort dieß thun müssen. Auf die beiden letzten Punkte wird Uri nicht geantwortet. lich erklären sich die vier Orte gegen einander dahin, daß sie fest und treu zusammen halten und d»>^ Obrigkeiten die ganze Sache an die Hand nehmen werden. Von diesen Erklärungen geben die vermittels, Gesandten der urnerischen Gesandtschast Kenntniß. x. (S. u. Nhcinthal.) 4. sV Orte.^j Da der fta»i^^ Ambassadvr in Ertheilung von Aufbrüchen und Allszahlung der Pensionen die verbündeten Orte u»i!^ behandelt, so wird für gut erachtet, daß die Obrigkeiteil ihre Gesandten nach Baden mit Instruction d>ü> ^ versehen, »i. sOhne Appenzell i. N. lind Abt St. Gallenff Das Begehren des Runtius, welches er i» Schreiben in Betreff der Streitigkeiteil mit dem Bischof von Cvmo aufstellt, nämlich daß man c»t»'^, Mittel zu freundlicher Uebereinkunft ergreife, oder daß von denjenigen Orten, welchen voriges Baden die Action aufgetragen worden ist, die Gründe, in Schrift verfaßt, vorgewiesen werden wird nicht unbillig gefunden, v. sOhne Glarus lind Solothurn.j DaZ Schreiben des Gubernato^ ^ Herzogthums Mailand, welches Beschwerden über Excesse allsgerissener eidgenössischer Soldaten enthalt deren Bestrafung fordert, wird einstweilen in den Abschied genommen, Die Herren und Obern freundlich ersucht, Schild und Fenster in das Pfarrhalls zu Gersall zu verehren. ' Man sehe auch in den Abschnitten Herrschafts- nnd Schirmorlsangelegenheiten: Lalidgrasschnft Tliiirgait. Art. 443. Gotteshäuser, Kloster. «. Art. 3. Beamte. Ii. „ 370. Rcligionssachen -e. Landliogtei Rheiiltlial. I. Art. 113. Mandat. «. Art. 5. Verwaltung int Allgemeine»' Lltlidvolitci Mciidris. I». Art. 342. Geistliche Orden, Kloster. Llindllvcstci Maintlial. I„. Art. 21ti. Marchstrcitigkeiten. Rappcröw»!. « Art. 39. Conscrenz von Lucern, Schwyz, Unterkvalden und ZuF. Lncern. 1(!44,17. Juni. LandcSarchili Nidwaldc». ^ Gesandte: Llicern. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Jost Bircher, Alr-Schultheiß und Stadthauptmann! Lanrenz Bieyer, Oberzeilgherr! Lndwig Meyer, des Raths. Juni 1644. 1331 Sebastian Abhberq, Landa.nmann; Johann Nigers Alt-Statthalter. U ntcr walde n. Sebastian Wirtz, «-»ldanunann und Pannerherr, von Obwaldcn; Bartholomäus Odermatt. Landammann, von Nidwalden. Zug. Wolfqang Wikart, Statthalter; Beat Jakob Ntt.gcr, Alt-Zlinmann. -1. Alle Ge andten sprechen das Bedauern ihrer Herren und Obern aus, daß I re d.e zu Gersau von dm Gesandten der uninteressierten Orte vorgelegten Vern.ittlungsvorsch läge znr Be.legm.g des mal enden ^Verständnisses nicht angenonunen habe, und lassen es bei den. daselbst err.chteten Absch.ed verble.ben, namentlich da n.an zu Baden Uri wegen dieses Handels weder Bescheid noch Antwort geben wolle Es N-ird die Fraae aufgeworfen, ob n.an die Tagsatzung zu Baden zu besuchen gedenke, wenn der Srre.t vorher nicht beigelegt worden sei, oder ob man neben Zum Brunnen sitzen wolle. Daruber zu entsch.deu sind ^ Gesandten nicht instruiert. Dagegen wird für gut erachtet, an d.e ...untere,sierten Orte em Schre.be.. ZU erlassen, in welche», ihnen für ihre Officien gedankt und zugleich angedeutet w.rd, das;, wenn sie vor d°r Jahrrechnuna noch einen Vergleichungsversuch machen wollten, d.e Herren und Obern sich da^u w.ll.g werden finden lassen Unterdessen bleibt der Abschied von Gersau bestätigt, es gelange d.e Sache zu gutliche... oder cbtsichen. Entscheid Soll dieselbe rechtlich entschieden werden, so wollen d.e v.er Orte es "icht anders als nach den. Inhalt der alten Blinde vor sich gehen lassen. In diesen. Falle wird jedes Ort i>ber die Acta und Verübungcn" des Landau,manns Zun. Brunnen Nachforschung halten und Alles zu kapier bringen lassen und demselben nicht mehr schonen; immerhin z.cht man den Weg der Freundlichkeit v°r. ,». Schwv ' Unterwalde., und Zug genehmigen den Entwurf des an den Kb.ug von ^ran re.ch 5" erlassenden Schreibens und ersuchen Lucern, es beforderl.chst anzufertigen v. (S. .n IRend.w.) 'l. Nach der Abreise der Gesandten kommt noch ein Schre.ben von. B.schvs zu Ehur, von Landr.chte. und Deputierten der ika holischen in den III Bünden, in welchem sie sich über die Unterdrückung der kathol.- 'chen Religion durch die Unkatholischen beklage... Das Schreiben wird dem Abschied beigelegt. Man sehe auch im Abschnitte Hcnschaftsanzclegenhe.ten. iiandbogtci Mcndris. «- Art. 30S. Verwaltung in. Allgemeinen. Jabrrcchnung der die IV mlnetbirgischm Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. 24. Juui (aus St. Johannis Bapt.). KantonSarlliivc Basel und Zug. Gesandte- Zürich Salomon Hirzel, Statthalter. Bern. Vineenz Stürler. Lucern. Heinrich ^Mig Segesser Uri. Heinrich Zurenscllcr. Schw»Z- Adam Ulrich. Unterwaldcn. He.nrich ^cher, Seckelmeister Z u g.' Johann Speck. Glar.. s. Georg Trump.. Basel. Nearcus We.sz. ^iburg. Johann Heiurich Wild. Ritter. Solothuru. Johann Jakob Schwaller. Schasf- u s e n. Johann ^oh^Ho^M.^ ^ ^ H-n-schastsa,.gel-genl)°ite.ii ennctbirg. Vogteien über». «. Art. 110. Jnstizsachen. °"db°g.cie„ Lauis und Mcndris. ». Art. 39. Verschone. ^Udbomei c,a..iä Art. .59-161. Just'Zsachen. ^»lsiei Mcndris. f. Nrt.310. NechilUiigssachen. Art.311. Geistliche Orden, Kli'ster. K aus dem Zugereremplar. 166 1322 Juni lind Juli 1644. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vvgteien regierenden XII Orte zu Luggarus. <«44, -lach dem 24. Juni (nach St. Johannis Bapt.). KantonSnrchil»! Vascl »nk Solothur». Gesandte: Dieselben, welche in Absch. 1038. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangelegenheitcn: Landvogtei Lauis. v. Art. 162. Jnstizsachen. Landvogtei Mendris. v. Art. 344. Geistliche Orden, Klöster. Landvogtei Lnggarus. ». Art. 82. Jnstizsachen. ,l. Art. 134. Zollsachen. K». „ 133. Zollsachcn. « aus dein Solothurnercremplar. Cvnferenz der katholischen Orte nebst dem Gotteshaus St. Gallen. Brcmgarten. <«44, 1. bis 3. Juli. Staatsarchiv Lacern. Absch. de anno 1V14. Bd. XXXIV. t'ol. 91. Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß; Ludwig Meyer, des Raths und K»"" Herr. U r i. Karl Emanuel von Noll, Landanunann; Johann Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landaiw»^ und Landshauptmann; Melchior Tanner, Alt-Landammann; Bilgerin Zweher von Evcbach. Schwst Sebastian Abyberg, Landannnann ; Hans Rigert, Statthalter. 11 nterlvalde n. Johann Jmfeld, Halter; Sebastian Müller, des Raths. Zug. Beat Zurlaubcn, Alt-Anunann; Oswald Hotz, Alt-S^' uleister. sK a t h o l i s chs Glaru s. Kaspar Küechli, Landannnann. Freiburg. Franz von Schultheiß; Peter Heinricher, Seckelmeister Solothurn. Mauriz Wagner, des Raths uitd Vc>"^' Ap P e n z e l l - I it n e r r h o d e n. Jakob Wiser, Landannnann. Gotteshaus St. Gallen- . Renner, Neichsvogt. ». Zweck dieser von Glarus zusanlinenberufenen Conferenz ist die Beilegung des zwischen Uri einest'' und Lliceru, Schivyz, Unterwalden lind Zlig aildrerseits ivaltenden Zwiespaltes. Beide Thcile übergebe» d"" Gesandten der uninteressierten Orte die Vollmacht zu einem gütlichen Spruche. Diese legen denselben folgen^" gütlichen Spruch zur Annahme vor: 1) Alle unguten Worte und Werke, aller Widerwillen und alle rung, und was Ungutes mündlich oder schriftlich ergangen sein mag, soll aufgehoben, cassiert, todt n»d sein und zu keines Ortes Präjudiz und Rachtheil in Betreff seiner Hoheit, Botmäßigkeit, seiner Rechts Gerechtigkeiten, seiner Bünde und Berkommnisse, Gewohnheiten und Bräuche gereichen; weder jetzt'' künftig soll ein Ort dem andern etwas vorzuschreiben haben. 2) Was in dieser ganzen Sache st'", ^ geschrieben als gesprochen worden ist, soll den Obrigkeiten, Gesandten und Privatpersonen, die sich halten möchten, und namentlich dem Oberst Zum Brunnen, weil er von seiner Obrigkeit und sonst st" schuldigt gehalten wird, an Ehren, gutem Ramen und Lenmden unschädlich sein, und weder ^ Worten noch Werken soll dessen im Argen gedacht werden, und bei künftigen Geschäften darf man nichts entgelten lassen, sondern dieses Mißverstündniß soll vcrsühnt uich verglichen sei» und bleiben, st mit künftig dergleichen Irrungen, Mißtrauen und Argwohn verhütet werden, wird daraus Bedacht s Juli 1344. 1323 »-hmrn ,-... das ...an sich in V-rrichtuns, drr B-i.bi- und in d-n B-richw. d-r V-rhandlunz-n dir rrjdr- d-'lichm G-bi.hr und B-sch-id-nh-it h-sl-ih- IM» >°d°rz«I di- Rathjchläg- zur B-»d°r..,n, d-r Ehr-G°,t-s «>d zur E.hal,.u.g d-r a°...°i..i°.»°» «°hli°hr. w - «»»"-. d»» dir la.hdttschu, Ort- li-h in d.n d-r...aU-1-n z-AUni-n dir Bind-, V°r-°.»n,n.,I.. Bnr-h und «-..dr-cht- ... r-dl.ch-r »--m.dschl.st ...» Brud-rsch-i- .,°!-°.-ich «-» -w»nd-° M-» w°rd°.n - D,-i-r g.ul.ch. «p.nch nnrd «»> b-id-n Th-it-n i., «ms, ihrrr «mlumchl ang-n-.n.n°» und um. d°.. I...°>,°n-»,-n ,»„-rschr.-b-.n '>- D-r Audi-r d-s RnntiuS »ich. nach «-V» W« e-°d-..zsch--ib°.,z d-„ «nnsch s-i..-S Ednunid ans. -s ...°cht° d°. Zw-°i»l. Mich-» d-» '»»' »- b°V -i>- i°°-d°» E° »»-' d°.. z,rr>. ...i, d°... Bischdi «... E°».° »»» »-»» »«- °° a..tl°d.°h.°.. A-r-s. ...» a.ws.ch- i°..d°r., -ntw-d-r di- gMIchm »nt-rhandlnn-,-., d-S «>»»>.» ann-hn,-., -d-r dir »»!>-., ».. du, Paust ,...d ihn da-nb-r -rl-nn-n lail-»» DrilirnS -rnnchn. -r d.r Ort- ... u-tl-tt drr tah»l.sth.n Wihid., in drn III Bund-., g-lr-nr- »uss-h°» i» h»b«» «- D-»> »»">»>> J°>>»"» -«» uan Schwh. wird »nj Irin B.,°hr°.. im Rani-» d-r M Sa°°»°u 0« « J..-°°--i»°»-'ch-->w. bewilligt. AOAI. Gr.t.cit.cidstcuösilschc J.chrr-ch.nmgAags-tz.mst der XM Ort-, VtiÄtik» 11»44, 4» ins 14). Anli. .. . V .I 1-zss tnl 277 Stnatsarchiv Luccrn. Avsch.aL »Mio lAt, Bund XXXIV, kol, 10«. G-iand,-- Zürich S»l°nwn Hi-z-l, Anrh-rm-ist-r. Jdhann s-in.ich W»s-r, SIndlschr.ibrr, B-rn, d-»z »..d.uiq id.. Srinch, Schnlihrif. i s °h°m. «n°°li Sillading, Vrnnrr und Z-uzh-rr, L - r », Hrin- '>ch »r«r«-in «ttrr Schnllhrih nnd P »»n-ch ---i J°h»»» »-»«!- »h-r, d°S Raths, U r i. «arl um, Rdil Riitrr Landa....nann und P-nn-rh-rr . H-inrich Zu». Brnnnru, Rittrr. Alt-Land. «»«°n» und La.»sh°..pt..'.ann, Schwhi, S-basti-n Ab«b°-g, Land»»..„»nn. Z-H».n. »grrt, M-Statt- W°r ...» d-s Raths llnt-rwnld-.n I°h»n» Jniftld, --»a,th»lt°r; S-d»ft.»,. M.stlrr, Laudssahnr.ch "d d«s Raths Zu» tll-ich SchSn, drs Raths. Bra, Jakud U»i.,°r, Alt-An-man», Glar „ s Kasuar '-Mi. La,.da,„„am..' Jdhann H°inrich Sln.-r, Al,-L.nd».nnnrn.n «»»» »»« vb°«!n„ft.„.ist.-t L°°nh°.d W-nz, d°S Rath-, Fr-ibnr.P Fm..z L..d.°.g um. Assrh. «chnthrch; P...r b-«rich,r S-ch-w-ist-r Sdldlhnr.n Si-r-.»,.i,»s Wachrr, r-chntthr«. ch.anr,z Wagn-r, B-....°r und R-tlü Schassi.-...!-.., Jdhann Jmthn-n, Bnr.z°-.».ist-r. Jdha.u. Jaldb Zi°»r, Statt- ^»»-r, App-n.rl!, Jaldb «is-r, Landan.,n»nn. v°» J,.n-rrh°d-n. Jdhann Tann-r, »aadaniniann, Auhrrrhudr... . Eida-niissisch- B-arnbung, - In B-trrii «°S «°»»°i°»- Z—' d°> d..n lch.,chr.h-n Msch.°d "°«-idr.n .Ans das Nich,-i,.jiibr°» i-°...d°- Rhi«!°n I°tl i>°.h.g »°>M°» >°--d°n. da- Rnnzrn um, ...... 7 -d«« i°in, trinr St-i-t--..».! drx gr°d.n s°°'°» -»-« «» - das »«.cht g-acht., > < tS .. a°»n V°gl-i-n iid-rh.» ><- Man laht dnrch zw-, Ä.,Ss>-tch°,s-n- ,n.t d-idr» S-hntthrit.-., d-r Stadt Bad°n .rd.n, Ii- mijch'-» dahin >«--». da» thr- W.ttlw dir^ Urrtru ^>°id.nrr s,.llrn Dirs.r Punkt wird auch in d-n «chird g-nmn.u°». dant.t MS Ort d°» «-....grw 1324 Juli 1644. ebenfalls zuspreche oder eine passende Ordnung mache. «. Weil die Taxe für Schild lind Feilster bisweil»' ziemlich hoch gestellt worden ist, so mögen sich die Obrigkeiten ei klären, wie viel sie der Gemeinde Nordel an Schild und Fenster in ihre neue Kirche geben wollen, und ob künftig etwa eine bestimmte Taxe festge!^ werden solle. L. (S. u. Vier ennetb. Vogtcien überh.) Zürich beklagt sich wiederum, daß eiV nössische Kaufleutc, die nach Italien bandeln, von der Inquisition daselbst, besonders ans mailändisch^ Gebiet, unleidenlich tractiert werden; alle dcßhalb gethancn Schritte seien erfolglos gewesen. Es wird ^ den Herzog zu Mailand geschrieben und derselbe nochmals um Abhülfe gebeten mit dem Andeuten, daß ^ sich beschwerenden Orte das Gegenrecht gebrauchen und eben den Religiösen, denen die Inquisition a»^' fohlen sei, ihr auf eidgenössische»! Gebiet liegendes Einkommen arrestieren werden. Auch der spanische ^ sandte wird schriftlich ersucht, sich für die Sache zu verwenden. I». Der französische Ambassador »e" Caumartin eröffnet, nachdem er die Gesandten der geneigten Affectiv» seines Königs versichert hat, ^ durch dessen hohe Jnterpvsition der Friede in Italien zwischen der päpstlichen Heiligkeit und den vereinigt Fürsten zu Stande gekommen sei, daß im Namen des Königs auch nach England, Dänemark und Schwedt Abgesandte geschickt worden seien, um dort zwischen König und Parlament, hier zwischen den beiden Kr»»^ Frieden zu stiften. Zu Herbeiführung des geineinen Friedens seien auch in Münster und Osnabrück kö>nl> liche Bevollmächtigte. Sollte der Eidgenossenschaft durch den noch waltenden Krieg etwas begegne"' ^ »verde sich der König ebenfalls bemühen, Abhülfe zu treffen. Man erwidert mit einem Gegencompli»»' und läßt auch wegen der obrigkeitlichen Pensionen und anderer Ansprachen das Röthige mit dein Ambass»^ reden, i. (S. u. deutsche gem. Vogteien überh.) Ii. Der kaiserliche Agent, Oberst Sebastian Bilge»" Zweher von Evebach, übergibt ein kaiserliches Credenzschreiben und läßt sich hierauf vernchnieu, Orte möchten Frankreich um des Bündnisses willen nicht zum Schaden des Reiches und der kaiserlich^ österreichischen Erblande begünstigen, weil dieß der Erbeinigung zuwider wäre. Die Particularperft"^ im Schaffhausischen, welche nach der Affaire bei Tuttlingen den fliehenden Feinden des Kaisers ^ schnb. Unterschleif und Paß gegeben hätten, möchte man strafen und dafür sorgen, daß solches nicht >»c/ geschehe. Feldmarschall von Merch, mit der Blokierung Hohentwiels beschäftigt, habe vernommen, fremde Werber auf schaffhausischem Gebiet und eingesessene Burger oder Landleute versucht hätten »ut ^ vielen Geldes seine Untergebenen zur Desertion von der Blokade zu verleiten, anch daß dieselben in ^ Gebiet von Stein ihren sichern Ab- und Zugang hätten. Der Feldmarschall wünsche, daß dergleichen ^ gestellt und bestraft werde. Er habe seinein Commandanten, dem Mairemont, scharfe Ordre gegeben, der Eidgenossenschaft gute Nachbarschaft zu Pflegen und alles Verabreichte pünktlich zu bezahlen. lZeg» wärtig in einer „Jinpresa" vor Freiburg begriffen, hoffe der Feldmarschall mit den gegen ihn anrücken Feinden fertig zu werden. Wie er vernehme, werde diesen von etlichen Orten der Eidgestosscnschast ^ , schub geleistet und Zufuhr geliefert, ivas man abstellen und bestrafen möchte. — An den Feldmaß' Merch wird geschrieben, von den angedeuteten „AbWerbungen" wisse man nichts und würde notorisch ck bare bestrafen. Schaffhausen habe allen seinen Wirthen geboten, auf dergleichen Werber und Practica» zu achten. Was Zufuhr und Vorschub zu Gunsten des andern Theiles betreffe, so seien bereits etlichc -p sonen aus gewissen Orten von ihren Obrigkeiten zur Strafe gezogen worden. — Dem Oberst Zweher » gibt man durch einen Ausschuß ein Schreiben an den Kaiser, antwortet ausführlich und läßt zugleich ' eröffnen, daß die besonders angedeuteten Orte nicht crmangeln werden, einläßlich ihre Schuldlosigkeit^ ^ thun, und daß man hoffe, es werde unter dem Begehren, dem andern Thcil keinen Vorschub zu le» Juli 1644. 1325 freie Commercium nicht gemeint sein. I. Der lmrgundische Abgeordnete, Johann d'Acvstc, erlegt das ^beinigungsgeld nnd drückt den Wunsch ans, es möchte das gute Einverständnis) ferner fortbestehen. — ^ wird dem Landschrciber aufgetragen, dasselbe in Empfang zu nehmen und dafür zu quittieren. Basel betlagt sich abermals, daß seine Burger und Angehörigen nach Speyer citiert worden seien, wo, "achdem den Betreffenden untersagt war, sich zu stellen, sogleich die Contumacia erkennt worden sei nnd mit Arrest exequiert werde. — Es wird wieder an den Kaiser, desgleichen an den Kammerpräsidenten zu Speyer schrieben. (S. u. Nheinthal.) <». Zürich beschwert sich, daß Schwyz ein Stück des Zürichsces zu- "üchst bei Pfäffikon und der Ufnau beanspruche, während doch der ganze See als ein Regale, das von ^ Beherrschung der umliegenden Landschaften niemals abgehangen habe, seit vielen Jahrhunderten seiner ^dt angehört habe, was durch nnwidersprechliche Titel, kaiserliche nnd andere Donationen bewiesen könne. Wolle Schwyz von seiner Prätensivn nicht ablassen, so schlage Zürich das eidgenössische '^cht vor. - Schwyz findet es unfreundlich, daß Zürich ohne Weiteres ans Recht kommen wolle, fügt bei, daß es sich davor nicht scheue. Pfäffikon, Wollcrau und Ufnau seien dereinst mit allen Rechten ""d Gerechtigkeiten Schwyz übergeben worden, und dieses habe seither den See innegehabt und genutzt, nnd auf demselben Ungefäll sich ereignet habe, habe Schwyz es „gerechtfertigt." Nie habe jemand ans Zürchcrgebiet dort ruhig gefischt; ferner sei dem Abt von Einsiedeln ein Bezirk in diesem See von ^vyz ausgeschieden lind von demselben immer ungestört besesseil worden und Susi und Hof zu Bäck) daselbst ihre eigenen Fischenzen. — Die übrigen Orte ersuchen Zürich nnd Schwyz gelegentlich zu- !"'"»ieu zu kommen, die beidseitigen Rcchtsame vorzulegen und sich gütlich zu vergleichen. Sollte dieß er- '^glvs so soll die Streitigkeit vor die durch die Bünde vorgeschriebenen Sätze kommen lind, wenn auf diese Weise kein Vergleich möglich sein sollte, durch das Stecht entschieden werden. Inzwischen ^rdcu die Parteien ermahnt, nichts Nnbeliebiges vorzunehmen, z» — I»k». (S. n. die betreffenden Nog- «v. Der kaiserliche Abgesandte, Oberst Sebastian Bilgerin Zweyer, schickt ein Schreibeil ein, wo- geklagt wird, däs; den Feinden des Kaisers und des Reiches von Basel aus, was dieselben nur wün- Zugeführt werde. — Basel weist diese Zulage unter Hinweisung darauf zurück, daß die Neutralität ein den Zutritt in die Stadt gestatte und ihm erlaube gegen Bezahlung zu erhandeln, was für seineil ^ uothwcndig sei, und verantwortet sich in Bezug aus die angefühlten ^chatsachen weitläufig; auch ersucht ^ Beistand, weil» er nvthwendig sein sollte, weil Basel nun seit Jahreil großen Gefahren lind allerlei ^Sichtigungm ausgesetzt sei, indem mau weder dem eiueu noch dem andern Zuheile recht thnu könne. — es Oberst Zweyer wird geschrieben, der Gesandte Basels habe sich weitläufig verantwortet; man habe , Obrigkeit anheimgestellt, sich bei dem Feldmarschall von Mercy oder bei ihm noch ausführlich zu ^ramt,,.... — . ' ...... ..... ^'"Worten «I«, J.l Folge einer Supplication von Heinrich Heß von Zürich und Georg Balthasar ݰm im Ramm gemeiner -idgeuMsch-- »m.I- m.d Haud-l-leut- wird bqchlch-» . »- durch das "d streichenden s-emd-u und einheimischen Krün« und Hausir-r <«».' uud diejenigen, )° mi, «-.alle» >°l» anzgenmnu.en) find »ich. mehr z» duldrn! dir Fremden s°Il-n s°r.g-wi-!-n, dm Euchen»,ich.» duz nerboim iv-rdru. Den Fremde» iulrd zu». Bezug ihr» Sachen und zur Wre,,° b.s nächste z.m dm In dir Boraus,ichi, dch dir Obrigleiim dich b-swig-n uud ,n .hrm. d-jond-rn >. »uch vnbli-iermso-rden, wird dm Landddg.m besohlen, joiches durch -in Mandat in ihren Bug. u? v -röffmttich -u. «e. >^ einem besondern Schreiben noch bei, die katholischen Orte möchten sich die in den Bänden kundgebe»^ Unruhen angelegeil sein lassen, durch welche sowohl die Eidgenossenschaft als die benachbarten osterreichis^ Erblande in viele Ungelegenheitcn kommen könnten. Durch einen Ausschuß wird dem Agenten geaiünn'^ nnd auch an den Kaiser geschrieben, daß man die Erbeinigung treulich halten und nichts verabsä»^ werde, die Unruhen in den Bünden beizulegen, s VII mit Mailand verbündete Orte.) Der spa»ii^ Ambassador Casati beklagt sich darüber, daß eidgenössisches in französischen Diensten stehendes Kriegs wiederum in die spanischeil Erblande eingefallen sei, lind der Gubernator von Mailand, Markgras Velada, beschwert sich über die von den ausgerissenen eidgenössischen Soldateil begangenen Excesse und ^ langt deren Bestrafung. Dem Markgrafen spricht man in einem Antwortschreiben die Bereitwilligkeit die Fehlbaren zu strafen, verhehlt sich aber auch nicht, daß die Soldaten gegen die Capitnlation, ^ Bündniß und die Uebereinkunft, welche Karl Emannel von Noll und Johann Jmfeld im Januar 1l>4l 5 schlössen hätten (dieselbe liegt beim Abschied), schlecht behandelt würden, und daß, wenn die Behaut^ nicht der Capitnlation und dieser Uebereinkunft gemäß eingerichtet werde, die Herren und Obern Klagbaren von solchen Klagen zu helfen sich in andern Wegen entschließen müßten." In ähnlichein spricht man sich durch einen Ausschuß gegen Casati aus Dem Oberst Püntiuer wird geschrieben, ^ alles Ernstes darauf dringeil, daß die Capitnlation und die unlängst errichteten Tractate gehalten ^ den. «Zay. (VI mit Savoyen verbündete Orte.) Der Hauptmanil der eidgenössischen Leibgarde bck^ sich, daß man, wenn er die Garde gegen die Eingriffe in ihre Befreiung in Schlitz nehmen wolle, ilpn ^ werfe, er habe dazu keinen Befehl. Er bittet daher um einen obrigkeitlichen Befehlsschein. Dieser ihm, jedoch in allgemeinen Ausdrücken, gegeben, zugleich aber ihm bedeutet, er möchte mit der " ^ möglichsteil Bescheidenheit Gebrauch davon wachen, rr. (S. u. Nhcinthal.) «8. (S. u. TlM^. sVII katholische Drte nebst Glarus lind Appenzell-Jnnerrhoden.) Es wird ein Schreiben voin zu Chur, von Landrichter und Deputierten der Katholischen in den Bünde» verlesen, in welchem ^ über das Verfahren der Unkatholischen nachdrücklich beklagen und erklären, daß, wenn ihnen nicht »ul 'l- ^ an die Hand gegangen werde, sie sicherlich unterdrückt würden, wie denn den Katholischen zu Zizers, ^ liud Triminis so sehr zugesetzt werde, daß sie anfangeil „das Herz falleil zu lassen"; daß die UnkathnlW^ die Capuciner nicht nur nicht in das untere Engadin einziehen lassen, sondern auch die andern Lande zu jagen entschlossen seien. Es wird geantwortet, der Abschied, der bei Anwesenheit der Gesandten i" errichtet worden sei, werde von den Gesandten nicht angenommen und den in Folge dieses Abschi^" ^ breiteteil Gerüchten werde bald widersprochen werden. Es werden der Bischof und die Deputierten die Katholischen zu eriunthigen mit der Versicherung, daß man nichts verabsäumen werde, waS ZU ^ Unterstützung dienen könne. R»u. (S. n. Thurgan.) w. (S. u. Baden.) Die Gesa»^^ von Freibnrg ersucht im Namen ibrer Jesuiten Schwhz und Zug, dieselben möchten, wie Unterwalden nnd Solvthurn bereits gethan oder zu thun versprochen hätten, an die Erneuerung der ^ einen Hagel zerschlageneil Wappen und Fenster in der Jesnitenkirche einen Beitrag geben. Das Am wird in den Abschied genommen. tische gcmcinc Vogtcicu iibcrh. l!l>nd, Grafschaft Thurgan. ^»db Aier August 1644. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgcnheitcn: I». Art. 18> Landvogt u. Landschreiber, v. Art. 35. v. „ 10. Landvogt n. Landschrcibcr. 5 . g i. „ 60. Kirchliches. «1,1. 44^ II. Art. 371. Religionssachcn :c. Art. 373. in»».,, 263. Kricgssachcn. „ 374. i»i». „ 372. Religionssachcn :c. 1». Art. 58. Gerichtswesen. 1»I». Art. 88. 1». „ III. Mandat. Ii. „ g. «ü. „ 115. Mandat. „ 145. !»i». „ 72 a. Ewiger Versprnch. «I- Art. 42. Abzug. «. Art. 24. i'. „ 36. Fall. 1. „ 43. v. Art. 185. Localcs. Art. 104. «1. „ 203. Localcs. Iii». „ 31. «v. „ 8. Verwaltung im Allgeincinen. Ii Ii. 53. x. „ 17. Marchensachen. vv. „ 54. II'. „ 76. Anstände mit Bern. ^gtci Freie Acmtcr. vv.Art. 13. Verwaltung im Allgemeinen, klllietli. Bogtcicil iibcrh. I'. Art. 132. Verhältnis, z. Bischof v. Como. vv ans dem Lncerncr-, ans dem Zngcrercmplar. Zu Späterer Zusatz im Zürchcrcxemplar allein. 1327 ^illci Rhcinthal. ^schuft Sargans. ^°"kschaft Baden. Abzug. Verwaltung im Allgemeinen. Polizeiliches. Religionssachcn ec. Religionssachcn?c. Fischerei anf dem Rhein. Verwaltung im Allgemeinen. Glaubenssachcn, Kirchliches. Jnstizsachen. Abzug. Kricgssachcn. Verkauf in tobte Hand. Straßen. Straßen. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1644, 5. August. Landcsarchiv DchwM- - Gesandte: U r i. Johann Stricker, Statthalter; Heinrich Püntiner, des Raths; U. Muheim, Für- Schwyz. Sebastian Abyberg, Landanmiaun; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; , von Nickenbach, genannt Beluivnt, Alt-Statthalter; Atichacl Schvrnv, Alt-Statthalter und Seckel- Melchior Beeler, des Raths; Michael Schornv, Laudweibel. Nidwal den. Bartholomäus ^'lliatt, Landainmann; Johann Kaiser, des Raths. ^ ^ (S. u. Bellenz. :c.) x. An den frühern Nnutins Farnese wird geschrieben, die Orte möchten stvia gualisicierte Person haben, welche deren Angelegenheiten stch annehme. Aoas schwyz s^' Uri svegen der Dnrchfnhr der Pferde ans den Jahrmarkt zu Bellcnz vorgebracht, und daß d ' erklärt hat, seine Verordnung beziehe sich nicht auf Pferde, dessen wird jeder Gesandte einge- k sein. !jn . Man sehe auch im Abschnitte Hcnschastsangclegenhcttcn: bellcnz u. V. Art. 1132-l 153. 1328 August 1044. Conferenz der V katholischen Orte. Lucer»». 1«44, 12. SluMst. Staatsarchiv L»ccr». Absch. »^ freundlichen Schreiben der Beschluß der Aufschiebung mitgetheilt, durch welches der vou Uri bereits säll^ lich abgegebenen Erklärung nichts benommen wird. kd. v. (S. u. Thurgau.) «I. Zürich schickt ^ Schreiben, in welchem es sich beschwert, daß es in seinem von Alters her ausgeübten Direetorinm bei ^ letzten Jahrrechnungstagsatznng „angegriffen worden sei", und bezeichnet den Schultheißen Fleckenstein »a»^' lich. Da man sich erinnert, daß Zürich darauf ausgehe, sein Auschen zu weit auszudehnen und das ^ katholischen Orte zu schmälern, hält man es für passend, in einem Antwortschreiben das Nothwendigt >' anzudeuten. Weil nicht alle Gesandten dafür instruiert sind, soll jeder seine Herren und Obern men, ihre Erklärung beförderlich nach Lucern zu schicken, v. (S. u. Vier cnnetbirgischc Vogteien üb^ k. Auf den Antrag von Sebastian Abyberg werden dem Regiment Zwcyer Fürschreiben an den nator zu Mailand, an den Großcanzler und an Doctor Turcon bewilligt. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaiigelegeicheitcu: Landsirafschaft Tliurgau. I». Art. 4. Beamte. v. Art 251b. Kriegssacheu. Vier cnnctbirg. Vogtcicu überh. «. Art. lvl. Kriegssachen. September 1644. 1329 1G-A4. Conferenz der V katholischen Orte. Lnccrn. 12. und 13. September. SwiUSarchw L»ccr». Äbsch.livminoieil. Bd.XXXIV. kol.212. Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstciu, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Jost Bircher, Ritter. ^-Schultheiß und Stadthanptmann; Johann Jakob Svnnenberg, Ritter; Lndwig Meyer. Uri. Karl Manuel von Noll, Ritter, Landammanu und Pannerherr; Johann Heinrich Zum Brunneu, Ritter, Alt- ^ldauunann und Landshauptinann. Schwyz. Sebajtian Abybcrg, Landaiumann; Johann Jakob Jmlig, ^ Paths. Unter walden. Sebastian Wirtz, Laudamrnanu und Pannerherr, wu Obwalden; Bartho- °»>äus Odermatt, Landaiumann, von Ridwalden. Z u g. Karl Wolfgang Wikart, Statthalter; Beat Jakob ^igcr, des Raths. ^ Nach Verlesung der beiden letzten Schreiben von Zürich und eines Schreibens vom Landvogt des Legans, Hans Jakob Füeßli, an Luceru finden die Gesandten, daß Zürich seine Ansprüche und Forde- ^"geu immer mehr steigere, indem es neuerdings einen Mitprotokollisten in Neligions- und Standessachcn den gemeinsamen Tagen verlange, Theilnahme an den Landschreibereieu und Beamtungen begehre, ""b Tag (iL. October) und Malstatt bestimme, um andere die gemeinen Herrschaften betreffende Angelernten, welche es Neligiousbeschwerden nenne, zu behandeln, und beifüge, daß es, wenn mau wiederum "kschub verlangen sollte, bei den uninteressierten Orten sich beschweren und rechtlichen Austrag verlangen sN Aus dem zweiten Schreiben Zürichs ersieht mau, wie sehr dasselbe seineu Landvogt Füeßli in Schutz r^ut, und daß dieser, darauf sich stützend, den Herren und Obern genug gethan zu haben vermeint. Was beiden Forderungen Zürichs betrifft, so wird in Beziehung auf die erste darauf hingewiesen, daß schon ^ Zähren Zürich dieses Begehren rund abgeschlagen worden sei; was hingegen die verlangte Conferenz .^ifft, so ist Uri geneigt, dieselbe zu besuchen, um die Beschwerden anzuhören und dadurch, daß man sich Glider nähere, endlich Stühe zu bekommen. Den Gesandten der vier andern One lassen ihre Jnstruc- ^>eu uicht zu, beizustimmen; sie stellen es ihren Herren und Obern auheim; diese aber seien von der "Hweudigkeit einer Conferenz, auf welche Zürich so nachdrücklich dringe, uicht überzeugt, und wollten sie als möglich hinhalten oder doch wenigstens die Malstatt an einen Ort gelegt wissen, wohin man ° Parteien leicht und ohne große Kosten bescheiden könne. Die Gesandten der vier Orte beschließen ein Reiben in diesem Sinne an Zürich zu erlassen, und ersuchen Uri, sich anzuschließen. Dadurch glaubt Zeit zu gewinnen, die Gegeubeschwerden zu formulieren und sich auf die Verthcidigung vorzubereiten, " welchem Zwecke noch eine Zusammenkunft für nvthwendig erachtet wird. Den Landschreibern der Vvg- Thurgnu, Rheinthal und Baden wird befohlen, so bald als möglich alles das, was Zürich könnte '^gcugehalten werden, schriftlich aufzuzeichnen und an die Canzlei Lueern zu schicken. 1». Um mit Zürich i"'' zu gelangen, wird von einer Seite als Mittel die Theilnng derjenigen Vogteien vorgeschlagen, Alchen Religionen geübt werden, und dieser Vorschlag „memorialsweisc" in den Abschied genvm- v, «I. (S. u. Thurgau.) v. An Wallis wird das von. Lucern concipierte Schreiben abgeschickt, ^"halt nicht angegeben.) t. Aus etlichen verrraulich eingelangten Berichten ersieht man, wie gefährlich ^ "'it der katholischen Religion und den derselben Zugcthanen in den Bünden stehe, da die Unkatholischen Neuem ungescheut sich allerhand Gewältthätigkeitcn erlauben. Hätten die Obrigkeiten davon Kenntnis; 1L7 1330 October 1«>ei4. erhalten, so würden sie in den Instructionen darauf Rücksicht genommen haben. Rnn aber wird für befunden, den Herren und Obern Kenntniß davon zu geben und ihnen anhcimzustellcn, die Mittel zu si"' den, wie hier zu helfen sei. Inzwischen aber ermahnen die Gesandten in einem freundlichen, bllndesge»^' fischen Schreiben alle drei Blinde zum Frieden; zugleich wird der Nuntius um seine Officien in dicsck Sache angegangen. K'. Die Gesandtschaft von Zug macht instructionsgemäß darauf aufmerksam, daß schon oft davon gesprochen habe, wie es den Orten obliegen sollte zu verhindern, daß die in Diensten vck' bündeter Fürsten stehenden Kriegsvölker nicht die durch die Bündnisse gezogenen Schranken übertreten, deb aber niemals ein förmlicher Beschluß zu Stande gekommen sei. Wenn auch die Orte dabei verschieden edck einzelne gar nicht interessiert sind, so wird doch nicht in Abrede gestellt, daß dergleichen Uebergriffe niein^- von den Obrigkeiten gerne gesehen worden seien. Der Antrag Zugs wird in de» Abschied genommen, dl>' mit die Obrigkeiten auf die nächste Conferenz darüber instruieren können. I». Eine Abordnung des ^ spanischen Diensten stehenden Regiments, Hauptmann Gasser von Schwhz an der Spitze, klagt über ^ schlechte Behandlung des Regiments von Seite des Gubernators, und daß das, worüber die Abgeordnet von Noll und Jmfeld letzten Februar übereingekommen seien, nicht gehalten werde, in Folge dessen ih>t viele Soldaten entlaufen seien. Sie bitten nun Hülfe und Rath und glauben ein wirksames Mittel in ^ Abordnung einer qualificicrtcn Person zu erblicken, um dahin zu wirken, daß die gegebenen Zusagen verw^' licht werden, oder wünschen, daß, wenn der Gubernator sie nicht länger behalten wolle, sie mit guter und mit einem ansehnlichen Geldsuccurs zur Befriedigung der Soldaten beurlaubt werden und zn 'eit „durchgehenden Rechnung" gelangen, da sie schon fast ein ganzes Jahr eine solche nicht erhalten Hütt' Zugleich heben die Abgeordneten auch hervor, daß die Freifahncn dem Ncgimente theils wegen der lungcn, theils wegen der Einquartierungen schaden. Landammann von Roll berichtet nun über seine ^ Handlungen von? Februar und legt die Acten vor, bestreitet, daß die Freifahnen dem Negimente Abb?'^ thun (sein Sohn stand an der Spitze einer solche,?) und ist der Ansicht, daß ein Schreiben an den Gu^' nator genüge. Obgleich auch Oberst Püntiner und seine Hauptleutc sich nicht damit getröstet finden, nur ein Schreiben an den Gubernator abgeschickt würde, so wird den? Hauptina?»? Gasser dennoch anh^ gestellt, sich mir einem solchen zu begnügen oder einen Herrn zu erbitten, der als Abgeordneter dieses schüft zu übernehmen geneigt und den Gesandten gefällig wäre, welcher dann in deren Namen ha»^ könnte. Zugleich wird auch Casati um seine Mitwirkung angegangen. Nidwaldcn erklärt sich ansässig zu wollen, wenn in die Verhandlungen mit den? Gubernator auch die Freifahnen der Lnssi eingeschalt werden, i Ic. (S. u. Rheinthal.) I. (S. u. Deutsche gem. Vogtein? überh.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhcitciu Deutsche lscincinc Bogteien iilicrh. I. An. 7. Amtsrcchnnng. LlttltMUsschlüt Thurquii. Art. 229. Matrimonial- und Collatnrstrcit. «I. Art 5. Beamte. LuudUogtci Nhciuthlll. i. Art. 181. Personelles. It. Art. 59. Gerichtswesw' Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 3. und t. Oktober. TlaatSiirchlu X'nccr». Adsch. Uv -»in» l6!i. Vt. XXXlV. t'ol.ZSi. Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Jost Bircher, Ocivber 1344. 1331 «'SchuUbM ...d s,»d.h».ch.man»i «chm. 0d-tj-...ch°t-i «chm. AI»M.H-U ..,°.»-U »«, K»u E.......-I «. M«. »«»«,„.,„> «» P»m.mh°m. J°h»m, «-...ttch Zw. Bm„„m. «w. M-w»«««.; J°bmm I°-°d «»»»-.', M«. Al'-L»..d»..,.,.»...» »ch.»» s-d°»..m «Mmz, i«..d»>.,>,.»>...' «icha-i Tch-m-, -!l,dS>»»h»»-r »»d S-S-i.»-,»m-, N.,t-.w»ld-w ^ ' S°»d»..,...»„.Ewd P»..mh-m. Mw»id°... B.tthdi°...°..S Odmm».,. Land........... °w, N.dw»id..,. chwls»».» Wi!».t, SI.tth.ltmi Wilh-lm H-much. M,>l...m»..w n W wmd.» «M» »i «..,w-tti.l.r°id-.. Muchs »»i d« d°. «. «. dach, b- ml»,>m° Sch'Ubm i>. w->ch°. -s d-u L»..d»»st Mch» w d.° B-.chw«°ch..»It- dm -WIM, ven, u> weiii)eii chch -> az-itieu und Tbnraan, welche die Landschreiber Liicern im gegenüber den Unkathoiipsen u> en ^ ^z^waltthätigkeit und Frechheit die Unkatholischcn in den « ^ °°ch -«««>«»»- d°s«««. iwI-^Mi.Mttwgtt" d»7.,»,..Iich «». »mit. Cap.il. di-i-s G°t.°A>».,i-S ». u»«» -im- d-»m B-W.ii>- »«., ...d tm. d-,1... P-.»°st»ti°. »..I dm R».d d-S L»»dd°.,t-> Fi.» und d>- C..w.il.g...g Z»nchS »bg.- b«»ch->, w-rd-n i-i. CS wird siir .w,hw-»di., m»ch>«, di- K.»h°l.sch-. z» sch.ch-n, dm N-bm.,..»-. Mrrchz °"tgcacn'utreten und den Landfrieden anfrecht zu halten, wozu aber Einigkeit und seste-. Iilsaininenhalten »Ä r «.wrd, Wh «. s°--°»d° °°» »»"» ^,7'-^77 7 »« b-i..,,m wm. Ii- »ich. ... dm Ui, O-tdd-u i-sd--» »cht T»g. MW rwd mchl »ach Ä»dm, M- d-°> rr7, 7mw.Ud r..i.w!rr.mdn.j°>, wi.d^ Irr di- A.j»°».wil -i»°S -»°b..,»-°.°-.--iit°. w..d -m, Ott ein..'»> m, -tt'NL'insaine Veaintete oder Landschreiber könnte ans andere Weise ^wMwMm" « 2'»u?wn- wird ......dm «rm.diich.u. sich d«.... w.d »,,-.. «Im dm- iich ,»>.«., z>. dm> d-».-...-.. «. di- R.h°z»hl dm -».Milch.» O-.° s»r »SM, ...d mchl»m w«. WS dm. b-Mr-. W.S ...s d-m L»..diu°d°» Msli-l-t. w.d »MIM. w»s d-..»-lb-., z..w.d-rl».„, »«».»..ich >w-d ...»!. »dm d»«.s d»d K-irw. dm d-rr. -»..,°-iich.r. G.»»dm M-.h». zrr dm. ab-ttrtt- Sdiiw sich 8»r>ch widms-M, .»>° ..«»s-ichi"»'» z°'g°» »»d w°.,m d°s °dm P....«. - d»-Z -»-cht d»U«»P., !° !°« dm'»», «».chi-d-n w-rd°.., i.r W-Ichm S»ch°.. di- I»th»ll.«°.. O»» »> tt» ,„u>,-'i?s,uu und mit der Erklärung nicht geeilt, sondern vorher die 7- b)nlduz seien, gch dem ' werden welche diese Streitigkeiten veranlassen. Dieser Vorschlag » d-d? °n S""» -t. ..-ich-r di. «>.dm>.„, ^ ^ und Beschwerde über den unbefugten Abbruch der Capelle > ZU. ...d dM O-.S dm CdMMMz « "7 777" g-f-rd-r. wird. >.. Kwm... di° -r- »«hitw Cmchmm! ,7-t.rMM!ch« »- i-d°m O«° "»»» «... zwi°s»ch° G°i»..dtsch»st d-ichi.It w-.d-w ) Eonseienz zu ^tan ' > 7 azuicbwerdeviinkten der Katholischen in den gemeinen Herr- ich7?7 '"^7 «7^ d-. «...mg. z°uch ...i »...«». «»Md° »7 d . Cch.,Uff° ch d.s ch... ».ts dm Mh«-chi»...s -tt V.d... z.».-h°.d°Di,.ttdttm.. ,.. e uver vw ,.uöen daß die katholischen Orte such »echt ,0 streng durch Zürichs Dizu - ^ d" A»su) Autorität werden zur Geltung zu bringen suchen, 7°»..°,. wmdm dwd-. Mm d.» »- . - ch „ P„tt-ilichl°i. «m- »ms -».Milch- P»««-». w.d w ' "77" 77 '^^,..,7,,,. „dm «. b°i dM ''' " Vogteieii übcrh.) i. (S. u. tlihciiithal.) 1332 October 1644. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaft-angelegenhciten i Deutsche gemeine Aogtcicn iibcrh. I». Art. 4. Verwaltung im Allgemeinen. Landgrafschaft Tliurgau. «-5. Art. 376-378. Neligionssachcn zc. Landvogtci Nheinthnl. i. Art. 162. Personelles. Conferenz von Uri, Schivyz und Nidkvalden. Brunnen. 1C44, 19. October. Landeöarchiv Nidwalden. Protokoll der Wuchenräthen, auch Nätheu und Landleuthen. Bd. 11. tot. L76 u. 279. Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Die Instruction Nidwaldens sehe man im Abschnitte Hcrrschastsangelcgcnhcitcn: Vogtci Bcllciiz :e. Art. 1164. Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. 1K44, 2K. October. Dtaatsnrchi» Liiccr». Absch. >Io anno IKI4. Bd. XXXIV. toi. 217. Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Jost Birchcr, Ril^' Alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Laurenz Meyer, Oberzeugherr; Ludwig Meyer, Alt-Kornhausnieis^' alle des Raths. Uri. Karl Emanuel von Noll, Ritter, Landaininann und Pannerherr; Johann Hei»^' Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann. Schwyz. Sebastian Abyberg, ammann. Uuterwaldeu. Marquard Jmfeld, Alt-Landammann, von Obwalden; Bartholom^ Odermatt, Landammanu, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, Alt-Ammann; Christian Schbn, Raths. iT. Es wird ein Schreiben Zürichs verlesen, in welchem es die bereits nach Frauenfeld angesetzte 6^ fercnz abstellt, weil die katholischen Orte die daselbst zu behandelnden Beschwerdepunkte nicht deutlich geben hätten. In eine nähere Specificierung derselben tritt man nicht ein. Da man aber diese nicht liegen lassen will, damit auch die Unterthanen merken, welchen Orten sie als ihrer natürlichen Ob^ keit zu gehorchen haben, und es sich um Dinge handelt, die den Landfrieden und die wahre Religion bew fen, so wird Zürich der 6. November zur Conferenz in Frauenfeld bestimmt, auf welche ein jedes Ort zweifache Gesandtschaft schicken soll. Sollte'Zürich die Conferenz nicht beschicken, so werden die übrigen sandten das Geschäft dennoch vornehmen. Wenn Zürich das Recht anerbiete, so solle man dasjenige, ^ im Landfrieden hinlängliche Erläuterung findet, nicht unter die Punkte mischen lassen, über welche die sandten innerhalb und außerhalb des Rechtes Rede und Antwort zu geben schuldig seien. Unter die er! wird die Errichtung eines Altars in der Kirche zu Lustorf gezählt. Ferner ist das Begehreu eines Äst p tokollisteu von der Hand zu weisen. Schließlich ermuntert man sich gegenseitig zur Einigkeit. Der V schreibcr wird beauftragt, dafür zu sorgen, daß bis zur Conferenz die erforderlichen Berichte und Äe> November und December 1644. 1333 ^Händen sind. ß». (S. u. Nhcinthal.) v. An Luccrn ist von den Katholischen in den Bünden durch nnen Capuciner ein'Schreiben übcrbracht worden, in welchem deren Drangsale geschildert werden, die sie "°n den Protestierenden zu erleiden hätten. Der Capuciner fügt noch andere Klagen bei, namentlich daß selben ausbreiten, die Gesandten, welche in Chur gewesen, hätten eingewilligct, daß man die Prädicanteu i» den Pfarreien Zizers, Trimmis und Untervaz aufnehme. Er bittet um Hülfe. Die Gesandten sind ohne Instruction, können daher keine,: der Wichtigkeit der Sache angemesseneu Beschluß fassen. Da aber bisher '""«er die Herren und Obern bei ihren Berathungen darauf ausgegangen sind, jenen Stand, so viel es thun lich zu unterstützen, so trösten sich die Gesandten, daß dieselben auf diesen bedauerlichen Bericht h>» recht ernstlich über die Mittel sich berathen werden, wie den Katholischen zu helfen sein möchte. Jüpchen lassen die Gesandten in der sieben katholischen Orte Namen ein Exhortationsschreiben an den ^schof zu Chur und die katholischen Deputierten abgehen, in welchem dieselben benachrichtigt werden, daß '"an die Sache den Obrigkeiten vorstellen und auch den übrigen katholischen Orten empfehlen werde. Da b" der Berathung auch darauf hingewiesen wird, daß die katholischen Bündncr auch bei dem Papste und ^ verbündeten Potentaten Hülfe suchen sollten, so wird beschlossen, durch einen Ausschuß dem Nuntius die ^ derselben vorzustellen und ihn zu ersuchen, die Sache vor den päpstlichen Stuhl gelangen zu lassen, daselbst Hülfe auszuwirken. «I. Da mehrere Punkte dieses Abschiedes auch für andere Orte von Jn- ^sse sind, wird Luccrn ersucht, denselben das sie Betreffende nutzutheilen. Man sehe mich im Abschnitte Herrschastsangclegcnhciten: ^dbogtci!1il,ci»tl,->l. v. Art. 183. Personelles. Cvnferenz der VII den Thurgan regierenden Orte. Fraucnfeld. IK44, U. November bis 2. December. Staatsarchiv Zürich, »est. Xll. UV. tdl. Z74> . Gesandte- Zürich Salomon Hirzel, Burgermeister; Ludwig Schnecbcrger, Seckelmeister; Johann Willrich Waser Stadtschreiber Lucern. Heinrich Flcckenstein, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; ,,.d d-s n.» «».. Em«. «» z». NW-. »-ndmm»m.n ,.»d ^l,mm s-mrich Zum Alt.Lm.dm.mm,m Sch.°»z, S°ws..a» Ubyd-rg, L°»d- «chm Sch-nw. «---.uwd RW-. Lm»m„«»,.. > Vb.Md.„ «-...h-l-mw.- Od«.., L«.dwum°.m. v°»N.dw°lw» Z»z, W- ,z°»g , S.a». R»d°.s «.-»w-l, d.z ».HZ, Ich»»» H-m...» El»«., ^andammann und Statthalter. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelegenheüen. """»rasschnst Thurgn». Art. 370. Ncligionssachcn -c. 1334 December 1K44, Conferenz der das Nhemthal regierenden Orte nebst dem Abt von St. Gallen. Altstätten. 1K44, v. December. Dti»ltö»l'chi» ^Zürich. kl!0t. XII. 1k>0. toi, 110. Gesandte: Zürich. Ludwig Schueeberger, Seckelnieister; Johann Heinrich Waser, Stadtschrcib") Lucern. Heinrich Fleckenstcin, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Ludwig Meyer, des Raths. iU''' 5tarl Emanuel von Noll, Ritter, Landannnann und Pannerherr; Johann Heinrich Zum Brunnen, Landammann. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landannnann; Michael Schorno, Seckelnieister. Unt^ walden. Marquard Jinfeld, Ritter, Alt-Landannnann, von Obwalden; Bartholomäus Odermatt, annuanu, von Nidwalden. Zug. Wvlfgailg Wikart, Statthalter; Rudolf Kreuwel, des Raths. Glar"^ Kaspar Küechli, Landammann; Johann Heinrich Elmer, Alt-Landannnann und Statthalter. Appens Martin Suter, Alt-Landammann, von Jnnerrhvden; Johannes Tanner, Landammann, von Anßcrrhed"'' Abt St. Gallen. Johann Rudolf Ncding, Landvogt im Toggenburg; Georg Nenner, fürstlich 1"^ gallischer Rath und Neichsvogt zu Wyl. Das Verhandcltc findet sich im Al'sckmittc Hcrrschaftsangclegciihcitcn: Landtiogtci Nlicintlial. Art. 184. Personelles. «. Art. 7SV. Ewiger Versprnch. >». „ 97. Handel und Verkehr. Abordnung der katholischen Orte auf den Beitag zu Chur. l«44, l.3. December. Kailtonöarchiv Znst. Abschiedbd. 19. StantSarcliiv Zürich. Acta der kathol. Orthen. (Iv8t. XI I N. Gesandte: Lucern. Leodegar Pfyffer. Nri. Heinrich Püntiner. Schwyz. Kaspar Ritter. Unterwalden. Heinrich Bücher, Seckelnieister. Zug. Beat Zurlanben, Alt-Ammann. GkcU'h Christoph Schwarz. Freibürg. Rudolf Weck, Statthalter. Svlvthurn. Hans Ulrich Ap p e n z e l l - I n n e r r h od c n. Jakob Wiser. Landammann. Von Seite der katholischen Bnnd"^ Johann sFlugi) von Aspermont, Bischof zu Chur, nebst Doctor Mohr, Dompropst; Landrichter von Castelberg, Landrichter sNudolfj von Marmels, sibl/j von Salis zu Zizers, 'Ritter. Von Seitt ^ evangelischen Bündner: Landrichter Schmid, der Alte, Bürgermeister Batvier, Bürgermeister Tsth"^^ Ammann Buol, der Kurze.*) Auf das Begehren des Bischofs zu Chur und der Katholischen in den Bünden erscheinen die b^s""^ der katholischen Orte ans dem Beitage zu Chur und ermahnen in ihrer Begrüßungsrede zu freunde, ^ Beilegung der Religionsstreitigkeiten, damit die Katholischen bei der freien Ausübung ihrer Religiös bleiben können. Die beiden bnndnerischen Parteien treten in Ausschüssen zu Erzielnng einer Vereins ' zusammen. Da aber ihre beiderseitigen Erklärungen, namentlich in Betreff der freien Allsübung der ka tischen Religion, der Beschirmung der Ordenslente, der weltlichen Censur über die Geistlichen ansein"" gehen, so wird die Vermittlnng der Gesandten nachgesucht. Diese erhalten nun vom Bischof und den w > lischcn Deputierten folgende Begehren: 1) verlangen sie freie Ausübung der katholischen Religion von ^ December 1644. 1335 'Kr G-iftlichm >,„d Ord-iiSl-,»-; S, dub z„ Ziz-rS, T-iminis und UMmvuz, d-r-n Ei,Möhr,-r der R!-Hr- !-i,l si,,- d-n «uchslisch-n dl- Eup-il- ,„>- Kirch-, ,»,d was »„dir- „„ch I-i„ möchr-, Miick- «'»-dm dm Uululhslischm »airibft dir G„,,-idi-„s, i,> di„j-lb-„ iml-rsuz,, der Prühj-u,,, -nts-rul w-rd-, »ril -z'di- Ol>sm«u„z mit k-h dri„S-, dch d-r «i-l>ri'-i> >,. -i,w„, Ort- di- Kirch- u„d ,,,„Millich- Enwlu- g-HSr-u dt- G-gmPurl-i in di-s- B-g-h.r„ „ich, -inwiilig-, I« IS,MIM si- sich in I-i„-„ "'»ich -I„l„Is-„ Tb°ils w-g-,1 d-r „ich, zu «r-imgmdm B-g°hr-„ d-r d-idm Panri-N, «h-ils k ,„«„W„,,di„-„ B-i.,ch- d°- B->,°gS («i-l- Mi.glwdm durch d-„ Sch„--sull °°„, »bgr- »,!,r,iilirii- w-g-„ d-r »hw-s-„h-i- d-r G-s»„d,-.i d-r «u„g°lisch-„ Ort-, und w-,l di- "ich-., D-P,„i-N.„ sich ,i„r sitr »„HSru.lg °°- V°r,„i„l„„g»°richlug-, „ichl zu -i„-r B°ru,h„„g »,,-rb°l°„ di- G.i„„d,-„ di- U„.„S,lichl-i, -i„-S Z!--gl-ich.S -m und b-Ichrü„l-„ sich dur°„>, dm b-idm "°«°„ „,.,-r Hi,.w°is„„g aus di- «.. ch„°„ jch°„ -ri-btm !chii„,„w„ d-r Z«i-,ruch> zu G-miich- » >°!,r°„. si- „,Sch,°„ -i..-.,d« Iii- di- j--i- »»«.MS »M G°„°d»i-,.M I-m- Hmd-rmls- „> dm W°g >.„d di-Euch- -i..sl«-il-.. i„ -ww g.w d-luss-.,s ildrig-„s wiirdm dw luchs,sch°„ O.,° ,-d°-z°.t s.ch »l-d-r willig si,.dm luss-„. -i.w V-r,..i..l.,..g u„j,ch°h„°.„ --„j di-s- Er.lär„„g ft- «s- »»'« d-r -«„„-lisch-,, D°s-„ti°r,°„. ihr- V°r...i.,l„„g „ich, unszug-bm, d»b i>° d.° ««,h°l.- i„ d°r sr-im A,.-l,d„„g idr-z ch°„-ddi-„M „ich, hi„d°r„. -d-r sw zu d-„ °l,°„ Lmidluwigm, w.lch- ^ W» i„ «ms, g°w°I°„ j-im, «-»ch,°„ u„d di- ,„°l,lich- E°„i„r lid-r d,- G-.s,l.chm u.„ dw Er.m.„al- «»» d-Ichr-ml-n w„ss-„. ,,„d d„s dm Ord-,„„„.-„. .ch m« dm EuMmwrn -.d.,ld°, w°rd°„ i-lI-.„ Ruch ««,>'»ch° >"i> "»"» «i-l-»'- d" -w,h°k»„ „ch«.m dw Ä-s°„d,m «i°d-r u„i ..„d „,«ch°„ i°-S°„°° V--schl-a-. »> -ch-S °°rs-,ch -gm «°rd°. M dm R-ch. >„.d E>.--ch.ig,-i,°„ I-i,.-r Pur.-. »r-ijudi-i-rlich ,-i„ „„»-°»»^>« G-...°„.d°,. uä .M°r-..ch.m i>'«°.>>>.,.„ w-rd-„ SI Dm G-iMchm ,md 0rd-.,Sl-,„-„ »i dw A>Md„„g d°z k-,h„l,sch-n S-il-S- g°si„t,°t N Bi-.m i„ -i«-„, Ort- di- «l-hrzuhl d-r Emwohnm d-r -i„-„ sd-r und--., N-ligi-„ !° Idil di- Kirch- ,md du- Ps-..„d°i„I°.„.„-„ „uch Uli« Obs-r°.,.z dm M-hrM g-hö-m u„-g-,,°„.«w„ ""«.ig- «--,ru - duriiv-r „°°h°..dm fi«d. S--..°° -i-d s-m.h.„. us, dw Ps-rr-r b-, -r R- "ch d°i dm ch-„wi„d«rsu.,m...,„s°,, >.„d dm B°-°.h„„g.„ °d« «' ,ch° sr,u.»°s- und R-g.m-»-q°ch°.' d..l,Mg.„ >,„d sich »i.s ihr Lchru«., d°schr»°i°„ „»»«- »' ^'i'" '»>" ""ch d°ru-i«u,w„ -s ,» i» hullm. wi°-S i„ d-„j-„ig-„ O---„ g-h-l,-.. >»-rd-, >„ w-lch-„ b-,d- !>.-l,gw„-,> '«»dm s,.d s- du . -d- d-r J„r«,..i°„ d°d Bisch-i- «ch d-m R--H.- dm «°l.,.chm -lwu- -,..z°g°„ > «us di- sr..„dm G->silich-n „„d O.d°M-.„- d-lr-ss-, 1° I°„„° « - dm„,ul.g.„ Z°„ ,,„„wg- ^ blvs init Laiideskiiiderii auskoinmeli, sondern man müsse die Mogllchkett der Zeit nberlas,cn und zu- 'ch°.>, bis mun sich mit -lamm Lu>ld-SIindm„ und sdlch-u u„s d-.i iuthsllsch-n Orlm und d-r-„ jligclwn- hi„r-ich-„d d-chh-„ v„,w^ D-„, -»'hd-ischm ,,„d d». °°°„a°lischm Audschnss- w°rdm di-s- ^^schläoio "s > > ^iiskinsderuim sich über dieselben auszusprechen. Zuerst spricht ich der protc- 5 ^ verlangt, daß alle Traetate aus der Zeit vor 1620 in Kraft bleibe,, ^ ' ' - - ^nßerhalb der Pfarrkirche des Orts ihren Gottesdienst zu Betre/^ die Geistlichen konnten sie zwar nicht von ihre.n alten Rechte weichen, lvMu. ^^ress oer >^e> I Bischots emgresten und bei eriinina, lassas 5:: '-im ^-is..ich..0 «m„ B.,d-s.,„d-r chch- d°„ «ms hm g°«ch,„. dm G-,„-i,.dm „..d d.i. B«°.h.„.g°« ubm -°.ml°„d.sch° A„g°l°g...h.„m 1336 December 1644 und Januar 1645. beizuwohnen. Sie erklären schließlich, daß sie die Vorschläge der Gesandten vor ihre Näthe und Geinei»^ bringen und „ihr Bestes dazu tragen werden". Die katholischen Ausschüsse eröffnen, daß, wenn sie einige Bedenken haben, es möchte die alte Landsatzung nicht klar genug aufgehoben und die freie Ausüb»^ der katholischen Religion nicht hinreichend vorbehalten, noch auch die Einführung von Prädicanten verh»^ sein, und gewünscht hätten, daß die Bestimmung über die Censnr der Geistlichen jeder Neligionspartci heimgestellt worden wäre, so erklären sie doch, daß sie diesen Vorschlägen sich zu unterziehen Willens sen wären, wenn die Gegenpartei sich zu einem Entschlüsse herbeigelassen hätte. Auch sie nehmen daher ^ Vorschläge aä rsksrsnckum. Sie eröffnen noch schließlich, daß die Protestierenden bereits auf den Abs»!» vom letzten April hin die Handhabung der alten Satzungen aus der Zeit vor 1626 beschlossen hätten und »»' Willens seien, den Eidgenossen etwas zu übergeben, gütlich oder rechtlich zu comprommittieren; daher »'^ terc Gewaltthätigkeitcn zu besorgen seien. Auf dieses hin werden die Ausschüsse beider Theile vorbeschi«^' den protestantischen wird bemerkt, daß man mit Bedauern erfahren habe, daß sie sofort nach der Äl»'^ der Gesandten im April zu Zizers, Trimmis und Untervaz die Kirchen in Besitz genommen hätten, und ^ sie das Ansuchen gestellt, nichts Neues vorzunehmen, sondern Alles in ruhigem Stande zu lassen. verdanken den Gesandten ihre Bemühung und bemerken ihnen, daß ihre Handlungsweise in Betreff ^ Kirchen zu Zizers, Trimmis und Untervaz auf alten Verkommnissen nnd Verträgen beruhe, welche sie , April vorgewiesen hätten. Die katholischen Ausschüsse lehnen die ihnen gemachte Zulage ab, als hätte» ^ hinter dem Rücken der Gegenpartei die Gesandten in das Land gernfcn, und protestieren gegen die vo» Protestanten bereits vorgenommeneu oder noch vorzunehmenden „Prvceduren" und Gewaltthätigkei^' Beiden Parteien wird ein Exemplar des Abschieds übergeben. Es spricht der Bischof den Gesandte» Dank für ihre Bemühung aus und bittet um deren fernere Jnterposition. 4) Anm. Die Namen der bündnerischen Abgeordneten aus den Acta d. kathol. Orte. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunne« 1644, 13. December. Landesarchiv Nidwalden. Protokoll der Wuchenräthen, auch Näth und Landleuthen vom 12. December. Vd. 11. toi. 294. „Die von unfern E. zuo Schwitz uff den mordrigen tag angesetzte Tagleistung oder Confere»! 3 Orten zuo besuochen, sindt Herr Statthalter Lussi und Herr Landvogt Jakob Christen zuo gsante» ordnet." Der Gegenstand der Verhandlungen ist nicht angegeben. Ein Abschied hat sich nicht funden. 1«»52. Conferenz voll Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1645, 11. Januar. LandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Jakob Tanncr, Ritter, Alt-Landammann: Heinrich Püntiner, deS Januar 1645. 1337 ^chwyz. Johann Sebastian Abyberg, Alt-Landammänn; Georg Aufdermaur, Statthalter; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Rigert, Alt-Statthalter. Ztidwalden. Bartholomäus ^derinatt, Landammann; Arnold Stultz, Alt-Landainmann. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclegcnheiten: ^»tci Bcllciiz :c. »v. Art. 1ISS—1159. Conferenz der katholischen Orte nebst dem Abt von St. Gallen. Lueern. t«45,1K. bis 1«. Januar. Staatsarchiv Luccr». Abs», de anno 1V-W. Bd. XXXV. kol. 9. Gesandte: Lucern. Jost Birchcr, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Flcckenstcin, üter, Alt-Schultheiß und Pannerherr; Ludwig Meyer, Lcodegar Pfyffcr. U r i. Karl Emanuel von" Ritter, Landammann und Pannerherr; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann ^ Landshauptmann; Heinrich Püntiner, des Raths. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Kaspar Ceberg , Ritter, Statthalter; Michael Schorno, Alt-Statthalter. U ntc rw ald cn.' Jmfeld, Ritter, Landaiilinann, von Obwalden; Bartholomäus Odermatt, Landammann; Arnold Alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlanbcn, Ammann; Wilhelm Heinrich, Alt- "»nann. Glarus. Kaspar Küechli, Landammann. Freibürg. (Niemand.) Solotl/urn. ^'"UNZ Wagner, Seckelmeister und Vcnner. Appcuzell-Jnnerrhvden. Jakob Wiser, Landammann Pannerherr. Abt St. Gallen. Johann Rudolf Rcding zu Glattburg, fürstlich sanctgallischer Rath Landvogt im Tvggenburg. U. Eidgenössische Begrüßllng. Freiburg entschuldigt sein Ausbleiben. I». Es wird der Abschied von ^ Menfcld verlesen, damit die uninteressierten Orte den Stand der Sache kcnncn, und daran die Be- " ung geknüpft, daß Zürich das absolute Dominium in den gemeinen Herrschaften anstrebe und in allen kall Neligionssachen allein zu disponieren und sich zu einer Partei zu machen trachte, während die stehen Orte nur das aufrecht erhalten und dabei geschirmt werden »vollen, zu was der Landfriede sie stütze sich für sein Verfahren auf den Vertrag von 1632; daß aber derselbe nicht so hcitt tZche daraus hervor, daß Zürich für den Kirchcnbau zn Frauenfeld nicht das Mehr bedurft >berd'. ^ nächster Tagsatzung zu Baden der Vertrag wegen dieser Kirche in Activn genommen sich ^ ^ angesehen, daß die vier Sätze, welche damals den Spruch gethan ^ wieder zusammcnthun und denselben erläutern. — Darauf wird den uninteressierten Orten vorgeführt" erste" ^ ^ katholischen den Thurgau regierenden Orte Zürich gegenüber zu beklagen haben, und zwar ^ Uttwyl, den Abbruch der 550 Jahre alten St. Adelhcidscapcllc betreffend, sGli r Zürichs in dieser Sache, dessen Protestation gegen die über Uttwyl verhängte Strafe cin- i»r das Begehren Zürichs nach einem dem Landschreiber beizugebenden Mitprvtokollisten ga>w gebracht, ein Begehren, für das nicht, wie Zürich behaupte, in frühern Zeiten sich ein Vorsilbe früher ein Schreiber von Zürich in der Rathsstube geduldet worden sei, so sei der- entweder ein Mitgesandtcr gewesen oder habe blvs den Auftrag gehabt die mitgebrachten Schriften 168 1338 Januar 1645. zu verlesen. Eine andere Veranlassung zur Klage über Zürich besteht darin, daß dasselbe in ganz klare» und undisputierlichcn Sachen sofort das Recht darschlage, hingegen kein Nechtsbor von katholischer Seite annehmen wolle, sich Verunglimpfungen derselben bei den Unterthanen und Ständen erlaube und sog»'- um thätliche Hilfe werbe. Eine andere Klage besteht auch darin, daß Zürich dem Landfrieden zuwider die Aufstellung eines Altars in der Kirche zu Lustorf hindere, die von den katholischen Orten ertheilten Orts- stimmen aufhebe, wie z. B. in der Sache Läringers, den Gerichtsherren in Beziehnng ans Lehen- u»d Collaturgerechtigkeiten Zwang und Gewalt anthue, wenn nicht Alles nach seinem Willen geschehe, gegl dasjenige in den Abschieden protestiere, was den katholischen Orten zum Nutzen gereiche; daß es die kath»- tischen Unterthanen für die geringsten Fehler hart bestrafe, die evangelischen aber, wenn sie schwere Fehlet begangen hätten, in seinen Schutz nehme. Was die Ehesachen betreffe, so ziehe Zürich dieselben in sci»e Stadt, verringere dadnrch die Autorität der übrigen Orte und verursache den Unterthanen große Koste»! wie unbillig es dabei verfahre, zeige die Behandlung der Braut des jungen Mannes von Weinfclden u. Thurgau Art. 4 u. 373). Auf die Taufe werde wenig geachtet und ungctaufte Kinder bestatte man getaufte. Endlich machen die regierenden Orte auch noch darauf aufmerksam, daß sie gehindert werden Z" Stein, wo nach dem Landbuche ihre Gerechtigkeit sich bis zum dritten Joche erstrecke, eine Fallbrücke zubringen. Sie erklären, daß sie diese und andere Beschwerden auf der nächsten Tagsatzung vorbringt und sich dabei an den Landfrieden halten wollen. Auf dieselbe soll Lucern den Spruch und Vertrag v»" 1533 mitbringen, welcher wegen des Mandats errichtet worden ist, das Zürich zum Nachtheil der kathel scheu Religion hatte ausgehen lassen. Die Gesandten vereinigen sich nun auf folgende den katholische» Gesandten nach Baden unter Vorbehalt der Ratification zu gebende Instruction: Erstens sollen vor Alle»' auf dieser Tagsatzung alle Gesandten fest zusammenhalten und gleich Anfangs das Verfahren Zürichs lm Licht stellen, die Verunglimpfungen von der Hand weisen, welche Zürich über die katholischen Orte breite, das Verlangen stellen, daß man sie bei dem Landfrieden schütze und, wenn dicß nicht verfange, >»»t Theilung des Thurgaus anbieten. Wenn die uninteressierten Orte keine annehmbaren gütlichen vorschlagen, so sollen die Gesandten verlangen, daß man ihre Orte bei ihren Rechten schütze, das Reäst aber von der Hand weisen, weil der Landfriede und die Verträge keine Unklarheit in dieser Sache lasse»' Wolle man ihnen Mittel an die Hand geben, daß der Altar zu Lustorf gesetzt, das Urtheil gegen die llnest' horsamen zu Uttwyl vollzogen und für die Verunglimpfungen ihnen Genugthuung gegeben werde, so sie dieselben unter Vorbehalt der Ratification annehmen. Die speciellen Beschwerdepunkte, welche Z»»"' eingegeben hat, und diejenigen, welche die katholischen Orte dagegen eingegeben haben, sollen altem kommen gemäß nur von den Gesandte«? der regierenden Orte, nicht vor denen der uninteressierten behaus werden. Zerschlagen sich die Verhandlungen, so soll die Theilung vorgeschlagen werden; wird diese unbeliebt und mit dein Recht fortgefahren, so wird noch gefragt werde,? müssen, ob man schuldig sei, zu ^ Rechte ii? einer so klaren Sache zu schreiten, so wie auch wohl zu bedenken sein wird, ob nicht, tvew? e zu einen? gütlichen Vergleiche durch Vermittlung der uiünteressierten Orte kommen sollte, derselbe den ka ) lischei? Orten nachtheilig sei. Zur Führung der Verhandlung wird Beat Zurlauben als Redner angespl chen, der diese Stelle schon 1632 bekleidet hatte; Ludwig Meyer von Lucern und Michael Schorno ers??cht die Schriften und Acta ii? Bereitschaft zu halten, jj». Uri stellt de?? Antrag, Vorsichtsmaßregel 3 berathen, wenn die Verhandlungen mit Zürich zur Entzweiung führen sollten. Der Antrag wird zwar ö billigt, da aber die Gesandten ohne Instruction sind und Freiburg nicht vertreten ist, so wird gut bestm / Januar 1645. 1339 baß jedes Ort seine Gesandteil darüber nach Baden instruiere, wo man dann im Geheimen sich bcrathcn wiine; inzwischen aber möchten sich die Obrigkeiten für den Fall eines Anfstandes in Bereitschaft halten und wachsam sein. v. Es wird in den Abschied gesetzt, die Herren und Obern möchten bei Gelegenheit ahnden, was Statthalter Schornv und Marx von Ulm von Stadtschreibcr Wascr widerfahren ist. «I. In Folge des vom ^üchvf von Basel eingekvmmenen Klagschreibens, in welchem er um Rath und Hülfe bittet, wird ei» nach- ^'licklichcs Fürschreibcn an den französischen Ambassador erlassen und der solothnrnische Gesandte ersucht mündlicheil Offieien beizutragen. «. Lncern zeigt an, daß von Wallis noch keine Antwort in Betreff bevorstehenden Bnndcsschwnres eingetroffen sei. L. Alls die Anzeige Lucerns, daß das im letzten Juni stierte Schreiben nach Frankreich noch nicht abgegangen sei, weil Uri und Freibnrg ihre Zustimmung "°ch nicht gegeben hätten, wird in Anbetracht, daß seitdem manche Aendernngcn in den Verhältnisseil eintreten sind, gut erachtet, es sollten die Obrigkeiteil ihre Gesandten nach Baden wegen der Verseildung und Abänderung instruieren. Dem Canonicus Francesco Castelletti wird an den Gubernator zu Mailand Fürschreibcn bewilligt, daß er in die Nominativ», welche er dein König von Spanien für etliche erledigte ^"v'ncate alla Scala zu Mailand zu inachen hat, gelangen möchte, wo möglich als der erste von drei zu Wührden. z, HZ >vtrd ein Dankschreiben der Katholischen in den Bünden verlesen und die Relation der sandten angehört, welche als Vermittler im vergangenen Dcccmbcr auf dem Beitag zu Chur gewesen ""b- Ihre Benlühnngcn werden ihnen verdankt. Diese Sache zu Badeil zur Sprache zu bringen, wird ''"ht für passend erachtet; man will vorerst die Erklärung der Gemeinden abwarten, welchen die Vcrniitt- ""gsvorschläge vorgelegt werden. Für künftige Verhandlungen hält man es für besser, einen unparteii- ^che» Ort zu wählen, und da man wünscht, daß man mehr als bisher spüren möchte, daß höhere Stände dieser Sache ihren Einfluß geltend machen, so wird dieselbe dem Nuntins nochmals auf's nachdrücklichste ^Wfvhlen. j. (S. u. Vier ennetb. Vogteicn überh.) Ic. Auf die Klage der Stadt St. Gallen, daß man Burger in der Landschaft des fürstlicheil Gotteshauses keine Güter mehr kaufen lassen wolle, begehrt ^ fürstliche Gesandte, daß man die Sache, wenn St. Gallen weitere Schritte thnn wolle, vor die Schirm- ^ weise. I, (S. u. Nheinthal.) I» Betreff des liederlichen, unpresthaftcn, herrenlosen Gesin- welches das Land durchstreift, wird für gut erachtet, daß jede Obrigkeit die ihr am ersprießlichsten cheii,enden Mittel in Anwendung bringe; namentlich wird den Beamten der Freien Aemter anempfohlen, / Uvthwendigen Allordnungen zu treffen. <>» (S. u. Mendrw.) H». Landsfähnrich Betschart von etxhwhz nin die Ehrenwappen in sein neu erbautes Wirthshaus zum weißen Rößli daselbst. Das Ansuchen ui den Abschied genommen. n Vinn sehe auch IM Abschnitte Herrschastsangelegcnhcitui. ^»dvogtci A'dcintlial. I. Art. 73. Ewiger Versprach. I». Art. M. Anstände mit dein Abt e. St. Gallen. eniictd. Vvsttcic» übcrh. j. Art. 133. Verhältnis! z. Bischof r. Como. ""dvegtci Aicndris. o. Art. 302. Vcrwaltnng im Allgemeinen. Cvnserciiz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Landcsarchlr. Nidwaldc». P-°>°k°>< der Wuchenräg.-», d..ch Räche und -and>°»ch°». vom -5. J-n.ua.. Bd. i>. t°I. ZV.. «Die uff den mordrigcn tag zno Brunnen angestellte 3 ortische tagsatzung wegen Herrn Bischoff von 1340 Januar und Februar 1645. Como soll besuocht werden mit dem bcvelch wegen des Arests mit übrigen Beeden lobl. Orthen, soll th»o" und lassen, was man für das beste Wirt erachten zuo sin, was bevorderist Gotes undt hoher Oberkhe'i anstcndig ist und thuonlich sin Wirt, undt sollendt diese tagsatzung besuochen Herr Landtamman Oderi»^- Herr Landtamman Stultz und Herr Commissarh undt Panncrherr Peter Zelger." — Ein Abschied hat nicht vorgefunden. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Brunnen. 1K45, 3t. Januar. LandeSarchiv Nidwaldcn. Protokoll der Wuchenräthcn, auch Näth und Landleuthen vom 3V. Januar. Bd. 11. fol.5()3. > „Die mordrige Tagsatzung zuo Brunnen soll besuocht werden, so feer man wind und Weier hal^ wird mögen dahin kommen. Im Fall aber biß uff die zwüclffte ur uff mordrigen tag die gsandten dahin kommen möchten, so habent inine Herren und Oberen den Handel wegen des Arrests uff des H^ Bischoffen von Como gesell und zinß übrigen bceden orten Uri und Schwytz remittiert, dcsscnwegcn 10 zuo verglichen, es sige ein schriben an Ihr Bepstliche Heilikcit abzuogehen zlassen und sie zuo berich^ umb unsere bcschwürnussen, oder aber den Arest uffzuoheben uff guotes annerpieten und Vertröstung ^ jetzigen Herrn Nuncii Ludovici Vintimiglia. Zuo disser tagsatzung sind zuo gesantcn ernambset wo^^' Herr Landtamman Odermatt und Herr Landtamman Stultz." — Ein Abschied hat sich nicht vo»/' funden. Genwineidgenössische Tagsatzung der XIII Orte. Baden. 1345, 5. bis 25. Februar. Staatsarchiv Zürich, liest. XII. tgo. t'ol.-j-!2. Staatsarchiv Luccr». Alsch. >i« anno UitS. Band XXXV. toi.-ig. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Bürgermeister; Johann Ludwig Schneeberger, Scckcli »ci>^0 Johann Heinrich Wascr, Stadtschreiber. Bern. Franz Ludwig Von Erlach, Schultheiß: Johann Willading, Venncr und Zcugherr. Lucern. Heinrich Fleckcnstein, Ritter, Schultheiß und Pannerh^' Ludwig Mcher, des Raths. Uri. Karl Emanuel von Noll, Ritter, Landammann und Pannerh^' Heinrich Zum Bruunen, Ritter, Alt-Landaininaiin uud Landshauptmann. Schwyz. Sebastian Abh^^' Landammann; Michael Schorno, Seckelmeister. Unterwalden. Marquard Jmfeld, Ritter, anunann, Von Obwalden; Bartholomäus Odermatt, Laiidaminaiii?, von Nidwalden. Z il g. Beat 3' tauben, Alt-Ammann; Christian Schön, des Raths. Glarus. Kaspar Küechli, Laudammann; Heinrich Ebner, Alt-Landammanu. Basel. Johann Rudolf Wettstein, Oberstzunftmcister; Leouh^ Wenz, des Raths. Freiburg. Peter Heinricher, Seckelmeister; Niklaus von Diesbach, -3^^^ Solothurn. Mauriz Wagner, Venner; Johann Jakob Glutz, Seckelmeister; Johann Jakob vom des Raths. Schaffhause n. Johann Jmthurn, Burgermeister; Johann Jakob Ziegler, Stattha ^ Appenzell. Jakob Wiser, Landammann, von Jnnerrhvdcn; Johann Tanncr, Landammann, von rhoden. Februar 1645. 1341 . i». Nach Verrichtung der eidgenössischen Begrüßung eröffnet Bern, es habe mit Bedauern vernommen. Zwischen Zürich und evangelisch Glarus einerseits und den fünf den Thurgan mitrcgicrenden Orten """»t katholisch Glarns andrerseits gefährliche Mißverständnisse entstanden seien. Als uninteressiertes Vor- ^ habe es im Einverständniß mit Basel, Freiburg, Solothnrn und Schaffhausen beide Theile aufgefordert, ^ Thätlichkeit zu unterlassen, sich zu gütlicher Erörterung des Streites angeboten und zu diesem Zwecke Tagsatzung ausgeschrieben. I» Der französische Ambassador, Herr von Canmartin, überreicht ein ^igliches Schreiben und ermahnt im Namen des Königs und der Negentin zu gütlicher Beilegung des 5.. ^ ' Vi.?? ^^eites, der sich zwischen den den Thurgan regierenden Orten erhoben hat. «. Der spanische Ambassa- Graf Carl Casati' meldet den Hinschied der Königin von Spanien und crmahnt mit Rücksicht ans ^ Zwischen etlichen Orten entstandenen Mißverständnisse zur Einigkeit und zu gütlicher Auseinandersetzung. Bern ersucht im Namen der uninteressierten Orte die beiden Parteien ihre Beschwerden mitznthcilen, ^"'it durch gedeihliche Vcrnnttlnng Friede und Einigkeit erhalten werden könnten. Zürich und cvange- Glarns verdanken den unparteiischen Orten ihre Fürsorge, erzählen umständlich den Verlans der Streikst und der Verhandlungen ans der Conferenz zu Franenfeld und bitten, daß man ihnen zur Billigkeit ""d Zum eidgenössischen Recht verhelfe, falls die Gesandten der fünf Orte keinen andern Befehl hätten; ^"rich suche w Thurgan nicht mehr, als ihm gebühre. Was den Landfrieden und die Landfriedenssachen ^ffe, sv bildeten sie allerdings zwei Parteien; was man thue, geschehe zur Aufrechthaltung desselben. Die '""s Orte und katholisch Glarns verdanke,: den unparteiischen Orten ihre Bemühungen ebenfalls, antwor- auf das von Zürich Vorgebrachte einläßlich und erklären zum Schlüsse, man könnte verschiedene Bci- anführen wie wenig die Autorität der fünf Orte geachtet werde. Mit der hie und da ausgestreuten ^)auptnng daß sie an ihren Eidgenossen weder Blinde noch Landfrieden gehalten hätten, geschehe ihnen ^cht, und es solle hiemit diese Behauptung „ans die Ausbreiter zurückgeschoben sein". Sie tragen dar- ^ au, man möchte Zürich wegen der Neuerung, betreffend den Protokollilten, abweisen und sie bei dem auf ^friede, Verträge m.d Bündniß beruhenden Urtheil gegen die ungehorsamen Untcrthauen zu Nttwhl und bei "Einführung des katholischen Gottesdienstes zu Lustorf schirmen. Wolle Zürich wie von Alters her ruhig ^Medsam mit ihnen leben und traetieren, so seien sie dazu auch erbötig; falls man aber auf dergleichen ^'"chen beharre so wüßten ihre Obrigkeiten kein besseres Mittel als eine Theilnug des Thurgaus, die sie ?''«ich oder rechtlich zu erhalten sich getrauten. Die uninteressierten Orte ermahnen beide Parteien angeblich, in ihren Reden allen Eifer zu vermeiden und „ernsthafte Worte so viel als möglich zu beschnci- b damit man desto eher bei Ruhe und Einigkeit verbleiben könne. Zür:ch und evangelisch Glarus bereu ans das was die fünf Orte vorgebracht haben. Die fünf Orte und katholisch Glarus lassen es bgm ^i den, von ihnen Vorgebrachten bewenden und bitten die Schiedorte, entweder Zürich zu bestim- > v°u der Neuerung in Betreff des Protokollisteu und von der Einsprache gegen die ;o befugter Weise genommenen Actione,: abzustehen oder, wenn dieß nicht erhältlich se: :hnen zu er vorgel chlagcnen ^ung des Thurgaus zu verhelfen. Zürich und evangelisch Glarns lassen es ebensalls be: chren Erklären bewenden. Die sechs uninteressierten Orte erachten für besser, jeden The:l :n des andern Abwescn- 7 ^ vernehmen, damit der Eifer verhütet und der Unwille gegen einander gennndert werde. D:e GeMdten ^ Zürich und evangelisch Glarus erklären sich hierauf in Abwesenheit derzemgen der fu.st Orte und von Wsch Glarus über ihre Beschwerden weitläufig mündlich und übergeben ste hernach :n Schr:ft. Zugle:ch b sie die Beschaffenheit der Beschwerden zu beherzigen und die fünf Orte nebst katholpch Glarus wegen 1342 Februar 1345. „so vielfältigen Aufzügen" zur Gebühr zu weisen. Die uninteressierten Orte lassen den fünf Orten und ka^' lisch Glarus durch einen Ausschuß anzeigen, Zürich habe seine Beschwerden übergeben; wenn sie diesc^ einsehen und die ihrigen auch eröffnen wollten, so werde man sie ihnen zustellen. Sie antworten, ^ verlange die Beschwerden Zürichs nicht zu sehen, sondern verbleibe bei dein vorigen Begehren und gehofft, eine Antwort darauf zu erhalten. — Endlich entschließen sie sich ihre Beschwerden auch zu geben, jedoch mit dein Vorbehalt, daß sie nichts compromittieren, sondern allein die Beweggründe, wc»^ sie die Theilung begehrt hätten, mittheilen wollen. Die Beschwerden der fünf Orte werden Zürich evangelisch Glarus durch einen Ausschuß mitgetheilt, worauf diese eine Replik einlegeil. Alis Anh^^ der uninteressierten Orte erklären sie sodann, daß sie unter Borbehalt ihrer Rechte zugeben wollen, daß ^ Gesandten der uninteressierten Orte nach Mitteln sich umsehen, wie die Streitigkeiteil beigelegt könnten. Zürichs Replik wird den fünf Orten mitgetheilt mit der Anfrage, ob sie eine gütliche Vct»^ lung ohne Benachtheiligung ihrer Rechte lind ohne ihrer Judicatur zu nahe zu treten gestatten ten. Die fünf Orte und katholisch Glarus erwidern, daß sie die Replik weder sehen noch darauf a»t^ teil »vollen, und beharren bei ihrem Begehren, Zürich mit dem Verlangen etiles Protokollisten abzuweß^ das gcgeil die Uttwyler gefällte Urtheil anzuerkennen und den katholischen Gottesdienst zu Lustorf wch'f zu halten; sie gesteheil jedoch zu, daß sie den nilinteressierten Orten nicht davor sein könnten, M ^ selbst Vermittlungsvorschläge zu projectieren. Die Gesandten derselben entwerfen hierauf ein Project, welches nach ihrer Meinung die Mißverständnisse beigelegt »Verden könnten. Dasselbe wird bci^ Theilen verlesen. — Zürich nimmt, weil der Artikel viele sind, Verdank. Die fünf Orte danken den u"'" teressierteil für die gehabte Mühe und erklären, sie dürften das Project nicht heimbringen, weil darin klare, in dein Landfrieden enthaltene Sachen ihnen verweigert seien. Mail möchte ihnen in Bezug aus begehrte Theilung zum Rechte helfen und darüber einen Bescheid erfolgeil lasseil. Wenn man ihnen zu dem Rechte helfe, so wollten sie an dem, »vas daraus erfolgen möchte, keine Schuld tragen. Mit dü!^ Worten begehren sie'von den übrigen Gesandten Urlaub und verlasseil die Sitzung. Mail läßt durch Ausschiisse mittheilen, sie möchten nicht abreisen, bis man Zürichs Antwort auch vernoi»^ habe; mit dem Project »volle man nicnlanden bindeil, auch die Erklärung keines Theiles für einen 6^ promiß halteil; dasselbe sei allein in der Hoffnung auf eine gute Komposition aufgesetzt worden. sie die Punkte bezeichnen, welche bei ihnen am meisten Bedenken erregen, so könnte das Project viellc^ etwas emeildiert werden. Die Gesandten der fünf Orte und von katholisch Glarus sagen es zwar nicht V reisen jedoch nicht ab. Zürich und evangelisch Glarus erklären, sie hätten gewünscht, daß etliche P"" mehr erläutert, in andern aber die Parteien nicht zusammen gewiesen worden wären, da für einen u» ihnen selbst anzubahnenden Vergleich wenig Hoffnung vorhanden sei; sie seien auch solches einzu^, durch ihre Instruction nicht ermächtigt. Dessenungeachtet wollen sie mit Rücksicht auf die vielfältige und die guteil Absichten der uninteressierten Orte ihren Obrigkeiten Alles getreulich referieren. Bern, ' Schaffhausen und Appenzell-Außerrhoden nehmen den ganzen Verlauf, die eröffneten Beschwerden, dic gelegten, Verzeichnisse und das gemachte Project in den Abschied. Freiburg, Svlothurn und Appenzell -J^ rhoden thun dasselbe, lassen aber die eingelegten Beschwerden, die Repliken und das Project »licht i>P^ reil, weil die katholischen Orte die Klageil Zürichs weder gesehen noch beantwortet, auch das Project « ihren Befehlen zuwider nicht genehmigt haben. Mit Bezug aus das von beiden Theilen gestellte Ncchtsbegc st sind die Gesandteil der uninteressierten Orte dießmal ohne Instruction. Die interessierten Orte werden ' Februar 1645. ^'°ch Vvr Johannis zusammenzutreten, sich wo möglich, wenn auch nicht über alle, so doch über die meisten zu vergleichen und inzwischen nichts Thätliches vorzunehmen, v. Franz Johann, ueucrwählter bA)of zu Cvnstanz, uvtificiert seine Wahl. — Es wird an denselben ein Gratulationsschreibcn mit den ^^hrcnden Complimcuten erlassen. t I». (S. u. Lauis.) i. (S. u. Nheinthal.) Verhandlungen der katholischen Orte. It. sIX katholische Orte.) Auf ein Schreiben des Bischofs von Chur, der Landrichter und Depntier- der Katholischen in den Blinden, in welchem sie den Wunsch aussprechen, man möchte sie und ihre ^cstiercnden Mitbuudesgeuossen auf diese Tagsatzung berufen, wird geantwortet, daß man dieß nicht für ^hsam, „och wegen Kürze der Zeit für möglich halte, und vertröstet sie auf eine vielleicht bald wieder ^'"Mentrcteude Tagsatzung. I. Der Nuntius Gavotti belobt die katholischen Orte in einem Schreiben . ihrer Einmüthigkeit, die sie für Aufrechtcrhaltung der katholischen Religion im Thurgau bewiesen !^n. ,»4. Sebastian Bilgerin Zweher von Evebach überbringt vom ueuerwählten Bischof von Cvnstanz schreiben, ähnlichen Inhalts, wie das vor der allgemeinen Sitzung verlesene. In dem darauf erlasse- ^ Antwortschreiben wird dem Bischof zu seiner erhalteneu Würde gratuliert. ». (S. u. Thurgau.) ,' lS. u. Nheinthal.) K». sVII katholische Orte.) Der Bischof von Basel berichtet in einem Supplica- ,'°'M)reiben, daß die in des Stifts Landen genommenen Winterquartiere und die starken Cvntributivncn dauern, und daß diejenigen, welche mit Hab und Gut in das Erguel geflohen seien, unter Drohungen '^"ckgeiuahut werden; daß ferner Bern durch den Landvogt zu Nidau deu münsterthalischen Unterthanen Zusprechen lassen, sie sollten die Geflüchteten mit ihren Früchten, ihrem Vieh und ihrer übrigen nach Hcmse weisen, damit die Soldaten sich nicht auf der Prvpstei Münster Boden begeben. Durch Ausschuß läßt man deßwcgen mit dem französischen Ambassador und mit Bern reden. Der Ambassa- ^ antwortet, daß er bor wenigen Tagen ein königliches Schreiben an Turenne empfangen habe, des Jn- daß derselbe mit' seinem Kriegsvolke die Lande des Bischofs verschonen solle. Sofort habe er dieses ^Aben an Turenne abgeschickt und auch dem Bischof Kenntnis) davon gegeben. Berns Gesandtschaft inan möchte ihr die Klagen über den Landvogt zu Nidau zustelleu, damit sie sofort nach Bern . ^l>eu könne, von wo ans das Gebührende werde angeordnet werden. Von dem allem wird der Bischof ^Hrichtigt. «y. sV katholische Orte und katholisch Glarus.) Da bei diesen schwebenden Geschäften der b^"g ungewiß ist, so wird für rathsam erachtet, für alle Fälle Vorsorge zu treffen und dem Abschiede Öligen, ob den Herren und Obern nicht gefallen möchte, von jedem Orte zwei Kricgsräthe zu erwählen, ^ bei erster Gelegenheit sich versammeln und die erforderlichen Anstalten treffen sollten. ^ Mail sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegcnheitcn: ü,'^sschaft ThurgMl. II. Alt. 444. Gotteshäuser, Klöster. l!,i?°atci Rheims,al. i. Art. 119. Kriegssachen. o. Art. 167. LocaleS. Mei Lauis. L. Art. 9ö. Verhältnisse Mailand gegenüber. I». Art. 185. Polizeiliches. x. „ 134. Polizeiliches. ^ 1 auS dem Lucernercrcmplar. 1644 Februar 1645. Conferenz der evangelischen Städte und Orte während der Tagsatzung zu Baden. 1K45, im Februar. Staatsarchiv Zürich. liest. XII. ISO. toi. SW. Gesandte: Dieselben, welche in Absch. 1056. Appenzell-Außerrhoden ist bei dieser Conserenz nicht ^ treten. ». Wegen des schrecklichen Sturmwindes, der Sonntags den 29. Januar ganze Wälder "iederg^ und andern Schaden verursacht hat, wird auf Sonntag Neminiscere (den 12. März) ein allgemeiner S' ^ und Bettag in allen evangelischen Orten und den Zugewandten angesetzt. St. Gallen, Genf, Biel ^ Mülhausen werden davon in Kenntnis) gesetzt. I». Bürgermeister Jmthnrn läßt eine Beschwerdeschrist" Junkers Johann Jakob Ziegler, des Raths und Statthalter zu Schaffhansen, verlesen, betreffend dasjc>>^ was demselben wegen seiner Söhne Christoph und Heinrich in dem Schlnmpf- und Zollikoferschen mentsgeschäfte zu St. Gallen begegnet ist, und fügt bei, Schaffhausen werde denselben möglichst ^ bieten; weil man aber in Beziehung auf den Arrest nicht instruiert ist, so nimmt man das Begehrt den Abschied und findet für gut, einstweilen ein freundliches Jusinuationsschreiben an die Stadt St. ^ ^ zu erlassen, mit Eröffnung der Zieglerischen Begehren und Vorschläge zu Erörterung der Sache, t - eröffnet vertraulich, seine Obrigkeit habe sich wegen des Dorfes Grvßhüniugen mit Herrn Herwart, ^ dasselbe von dem Herzog von Sachsen-Weimar verehrt worden sei, in einen Admodiationstractat aus Jahre eingelassen mit Ratification der königlichen Regierung zu Breisach und habe die Ratification Erzherzogin Claudia begehrt, welche aber noch nicht erfolgt sei. Weil Basel au diesem Ort viel lff»» die Posseßuahme jedoch ohne vollkommene Ratification bedenklich sei, so bitte es die Orte um ihn ^ achten. Es geht dieses dahin: weil durch eine Necharge au die Erzherzogin, wenn deren Resolution günstig ausfallen sollte, sie noch mehr „gesteckt" würden, Oesterreich den Pfandschilling noch nicht bezahlt habe, die Admodiation aber von denen geschehen sei, in deren Gewalt das Dorf sich dermalen^ finde und sie niemanden zum Nachtheil gereiche, so möchte Basel den Posseß wohl einnehmen. Eröffnung Berns, daß Oberst von Wattenwhl von dem Marschall von Vassompierre nach Trier cool»" diert worden sei, wird zu fernerm Nachdenken und künftiger Resolution in den Abschied gew»»" ^ v. In Folge einer Beschwerde von Basel über das Verfahren des Kammergerichts zn Speyer w»'^, den französischen Ambassador geschrieben, er möchte sich bei Hof dafür verwenden, daß dem künftige» b denstractat einverleibt »verde, des Königs Bundesgenossen möchten mit allen beschwerlichen Processen und bei ihren Freiheiten belassen »Verden. l. „Weil Michael Augelo Zeuoino wegen des Cerati Nahrung aus seinem eigenen väterlichen Erb bisher keine Satisfactivn erhalten hat", so i Basel, daß mau dem Zenvino, falls er das Recht nochmals brauche und wieder abgewiesen »verde, sälien bewillige. Es wird dieß in Bedenken gezogen und Zürich ersucht, die Sache dem veuetianisch^ ^ sidenten nochmals zu empfehlen. A. Was wegen Hvhentwiel zur Sprache gebracht worden ist »»d ^ Gegenstand weiterer Verathung gemacht werden soll, dessen werden sich die Gesandten wohl zu wissen. I». Landammann Elmer begehrt Rath wegen folgender Beschwerden der evangelischen burger: Von den Beamten des Prälaten würden alle Mittel versucht, um jene von ihrer Religio» treiben; bei Heirathen in verbotenen Graden ertheile man den Katholischen Dispens, auch den 6»»^ März 1645. IZ45 bschen, wenn sie die Religion andern, den andern aber nicht. — Weil Glarus mit dem Toggcnburg verlandetet ist, soll es gegen St. Gallen die ersten Schritte thun und um die Religionsfreiheit der evan- ^schen Landlcutc anhalten. Wenn dich ohne Erfolg ist, so wird man ans erhaltenen Bericht weiter delibc- wie Glarus beizustehen sein möchte, i. Landammann Elmer bringt weiter vor, einem in Glarns Ahnenden Evangelischen aus dem Augstthal^ Thal von Aosta), dem vor sechszchu Jahren ein Bruder im ""gstthal gestorben sei, habe man unter einem auf die Religion gegründeten Vvrwande die Erbschaft '""st verabfolgen lassen. Seither sei im Glarnerland auch ein Erbe ins Augstthal gefallen und jener ""gstthaler habe seinem Erbe wieder nachsetzen wollen, sei aber abgewiesen worden; ob man deswegen "'"st das Gegenrecht brauchen solle? — Glarus soll noch ein Schreiben ins Augstthal abgehen lassen und '""g, wenn dasselbe nichts fruchtet, das andere Mittel ergreifen. Zt. Den schaffhausischen Interessenten in Falliment von Heinrich und Emanuel Zollikofcr zu St. Gallen wird, falls sie darum anhalten, ein ""b°rgrciflicl,cs Empfehlungsschreiben in gemeinem Namen bewilligt. Z. Die evangelischen Bündner begeh- wegen ihrer Neligionsstreitigkcitcn Rath. — Sie sollen von dem Verlauf der Verhandlungen auf der ^"wligen Tagsatzuug privatim in Kenntniß gesetzt und zur Geduld, aber auch zu einer vorsichtigen Stand- ^tigkeit für Reintegration und Handhabung ihrer Landsatzungen ermahnt werden. ,1». Dein jungen des Pfalzgrafen Friedrich, von welchem die vier evangelischen Städte zu Gevatter gebeten worden wird jede Stadt 100 fl. in Reichswährung als ..Einbindctcu" (Pathengeschenk) geben. Basel wird 'r Lluoten in Empfang nehmen und die 400 fl. an den Bestimmungsort schicken. Confcrenz der V katholischen Orte. Luecrn. 1«45, 20. und 21. März. Staatsarchiv Luccr». Absch. >>u -m»o UN». Nd. XXX^ . toi. SZ. ^sandte: Lu ceru. Jost Bircher, Ritter, Schnltheiß und Stadthauptmann; Heinrich Fleckenstein, . ""r, Alt-Sch.iltheiß und Pannerhcrr; Laurenz Meyer, Oberzeugherr; Ludwig Meyer, Leodegar Pfyffer. Karl Emaniiel von Noll, Ritter, Landammann und Panncrherr; Johann Heinrich Zum Brunnen, ^""r, Alt-Landammann und Laiidshauptmann; Kaspar Nomanus Trvgcr, Ritter, Alt-Landaminann. Sebastian Abyberg, Laiidammann; Wvlfgang Dietrich Rcding, Landshauptmann. Nutcr- "^en. Marquard Jmfeld, Ritter, Laiidammann, von Obwalden; Bartholomäus Odermatt, Land- "'""wnn, voii Nidwaldcn. Z u g. Beat Zurlauben, Amiuann; Iiudolf Kreuivel. . Ata» beredet sich über das Verfahre», welches gegenüber Zürich in dem Streite wegen der Reli- ^beschwerden im Thurgau zu beobachten sei, und stimmt darin übercin, daß man Zürich nicht gestatten ^as 5ilare und Lautere mit dem Streitigen zu vermische», woraus e--> ausgehe. E» beabsichtige ferner ^ Weichheit der Religion ohne allen Unterschied zu erzwingen und jede geringe Sache, die damit in Vereng stehe, anhängig zu macheu. Damit Zürich das zu Baden von den Gesandten der uninteressierten entworfene Projeet sich nicht zu Nutzen wachen könne, was den Katholischen unwiderbringlichen Scha- dächte, zumal da deren feierliche Protestatio» gegen dasselbe dem Abschiede nicht einverleibt worden Werden folgende drei Mittel dagegen in Vorschlag gebracht: erstens Zürich zu schreiben, daß man ""schlössen habe, die Sätze zu wählen, welche den Streit gütlich oder rechtlich austragen sollen; zwei- 169 1346 März 1645. te»s vorher noch an Bern, Freiburg und Solothurn zu schreiben, sie möchten Zürich zur Gebühr vermiß oder, wenn dich nicht erhältlich sei, den katholischen Orten zur Theilung der Vogtei verhelfen; drM>'- eine Gesandtschaft an die drei Orte abzuordnen, wenn man das Recht nicht anbieten wolle. Für dich"'" entscheidet man sich für ein freundliches Schreiben an die drei Orte und behält sich vor, wenn dieser ^ erfolglos bleiben sollte, die beiden andern Mittel ü? Anwendung zu bringen. Inzwischen wird der dieses Schreibens abgewartet. Ein Ausschuß der Hauptlcute des eidgenössischen in Spaniens stehenden Regiments bringt die Klage vor, daß die spanischen Minister sich an das, worüber zweimal ihnen verhandelt worden sei, nicht halten, so daß die Hauptleute genöthigt seien, ans Roth und Ma>^ die Hülfe der Gesandten anzurufen. Einhellig wird beschlossen, sie durch ein Schreiben an den Gubens zu Mailand und die Principalofficiale zu unterstützen, zugleich auch durch einen Ausschuß den Ambassa^ Casati anzugehen, er möchte durch seine Officien dem Schreiben Nachdruck geben. «. Es wird ein Sch^' ben von dem katholischeil Stand in den Bünden vorgelegt, in welchem der gegen die Katholischen zu ^ tervaz auf dem Bundestag zu Davos gefaßte Beschluß mitgetheilt wird. Ans die Klagen der Evangelist daselbst, daß die Katholischen den zwischen beiden Parteieil errichteten Briefen, Nrtheilen und Vertut zuwiderhandeln, sie an ihren Feiertagen nicht lassen Feierabend läuten, ihnen die Kirche nicht zu ret Zeit offnen und ihnen keine Aemter lassen, wurde nämlich auf diesem Bundestag, auf welchem die Kt tischen von Untervaz auf die Citation nicht erschienen waren, beschlosseil-. „Die zwischen den Gemein^' Nossen beider Religionen aufgerichteten Nrtheile, Verträge, Verkommnisse und Vergleichungen von 1618 und bis äuf diese gegenwärtige Zeit aufgerichtet lind verhandelt, solleil in aller Kraft confir»^ und bestätiget sein." Was dawider gethan wird ist ungültig. „Diejenigen Personell so obbedeuteten ^ trägen u. s. w. in's künftige nicht nachkommen, sondern sich ferner widersetzlich zeigen würden, diesig sollen sanlmt und sonders nicht allein aus allen Rathen und Thülen ihres Hochgerichts, sondern auch ^ meiner drei Bünde gänzlich und gar ausgeschlossen sein und zu denselben nicht berufen noch gebraucht ^ den mögeil. Auch sollen dieselbigen aller lind jeder Genußsaminen und Jngehends (eingehender gemeiner Landen, es fließe gleich von den Unterthanen oder unfern gefreiteil Landen oder verbünd^ Fürsteil und Herren priviert, davon ausgeschlossen und dero einiger Weise noch Wegs nicht noch theilhaftig sein, dabei das jetzige empfahende Landvogteigeld auch begriffen sein solle." Mau bch" sich vor, die Widerspenstigeil noch weiter zu bestrafen. Die Katholischen haben eine Protestatio!! dabist erlassen. — Die Gesandten bedauern, daß nicht alle Orte auf der Konferenz vertreten seien, deren auf dem Beitag in Chur gewesen sind, sehen sich daher nicht im Stande eine „satte Declaratiou fassen". Inzwischen wird Freiburg und Solothurn Kenntniß von dieser Sache gegeben und sie ihre Ansicht mitzutheilem Den Katholischen in den Blinden wird in einem Schreiben freundlich und lich zugesprochen und die Frage vorgelegt, ob sie glauben, daß die Gegenpartei an einen ihnen als Äia vorzuschlagenden Ort außerhalb des Landes kommen und die Vermittlung der katholischen Orte ohne > ^ sein der unkatholischen Orte annehmen wlirde, oder auf welche Weise etwas Ersprießliches zu erzielen „ Den Unkatholischen wird zugleich in einein wohlmeinenden Schreiben zu Genüithe geführt, welches für das Vaterland aus dergleichen eigenmächtiger Handlungsweise entstehen könnte, und ihnen die lung, welche sie selbst nachgesucht hätten, angeboten. Die Hauptsache wird den Herren und Obern gestellt. «I. Einhellig wird befunden, daß eine Gesandtschaft nach Rom geschickt werden sollte, neuen Papst zu beglückwünschen, in der Hoffnung, daß bei dieser Gelegeilheit manches Gute ausst^ April 1645. Werden könnte. Es wird aber noch kein bestimmter Beschluß gefaßt, von welchen Orten die Gesandten ge- »Minen werden und wann sie abgehen sollen; jedoch hält man nicht für gnt, die Sache zn weit hinaus ^ llhwben. Daher wird jeder Gesandte seine Herren und Obern veranlassen, ihre Ansicht beförderlichst mitzntheilen, damit, wenn die Abreise über den Sommer hinaus aufgeschoben würde, der Nuntius ^SMngen werden konnte, die Orte beim Papste vorläufig zu entschuldigen, v. Den Nuntius hatte man ""de" darum angesprochen, er möchte durch seine Autorität dahin wirken, daß die hohe Summe Annaten u' Folge der Vacauz des Bisthums Constanz durch den Hinschied des Bischofs, des Ordinarius ^ Orte, der päpstlichen Kammer zufällt, nicht mehr gefordert werde. Es wird nun gemeldet, daß der Miüus bereits in dieser Sache ein Schreiben nach Rom habe abgehen lassen. t. sS. u. Mendels) «'' Jedes Ort soll sich auf guter Hut halten und für Alles Vorsorge treffen, weil man nicht weiß, welchen ^ ,^"6 die schwebenden Streitigkeiten mit Zürich nehmen. Uri erklärt, daß seine Herren und Obern alle nvthwendigen Dispositionen getroffen haben, und bei den übrigen Orten werde e-° eben dieselbe ^ättdtniß haben. » Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnheitcn: » bogtcj Mendels. Art. 303. Verwaltung im Allgemeinen. LOZN. Conferenz von Uri, Schlvyz und Nidlvalden. Bommen. 7» April. LandcSarchiv Nidwaldc«. Gesandte: Uri. Karl Emanuel von Noll, Ritter, Landammann und Panncrherr; Heinrich Pünti- des Raths. Schwyz. Johann Sebastian Abhbcrg, Alt-Landammann; Georg Anfdermaur, Statt- Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Diethelm Frischherz, des Raths. Nid Walden ^^hvlomätls Odermatt, Laildammann; Peter Zelger, Pailnerherr und des Ratbs. < Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhcitcn: Bcllcnz zc. .-»-N. Art. 1100-1107. AGGO. Conferenz von Uri, Schlvyz und Nidlvalden. Bommen. 1645, 25. April. LandcSiN'chiu Nidwaldcn. Piolocolt der Wuchcnr.ttl>n>, a»a> Räih >md Landlclilhen vom 21. .'lpril. ?d. II. WI. ai?. Ein Abschied hat sich nicht vorgefunden. Man sehe im Abschnitte Herrschaftsangclcgcnheiten: Allenz zc. Art. i w8. l 1348 Mai 1645. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1845, 17. und 18. Mai. DtaatSarchiv Liiccr». Absch. >Io anno 16iü, Bd. XXXV. kal. IM. Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckcnstein, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Ludwig des Raths; Leodegar Pfhffer, des Raths. N r i. Johann Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landamina>m Landshauptinann; Karl Emanliel von Noll, Alt-Landammann; Heinrich Puntiner, Alt - Seckeliiickl^' S ch w y z. Sebastian Abhberg, Landannnann; Michael Schvrnv, Seckelnieister. Unterwalden. ^ quard Jmfeld, Landannnann, von Obwalden; Peter Zelgcr, Landannnann, von Nidwalden. Zug. Zurlaubeu, Annnanu; Niklaus Heußler, Seckelmeister. ». Es wird ein Schreibeil Berns verleseil, welches Mahnungen zur Beilegung der thurgaiüft^ Streitigkeiteil enthält. Aus den eröffneten Instructionen ergibt sich, daß die Obrigkeiten insgemein ^ Wunsch haben, es möchteil sich Mittel finden lasseil, durch welche dieser Streit ohne Abbruch ihres seheils und ihrer Befugsame bald möglichst zu Ende geführt werden könnte. Uri's Ansicht geht dahin, ^ sollteil beide Theile ihre Sätze ernennen, sich über die Zeit und Malstatt vereinigen und sofort zusain»^ treten, vorerst aber dem Beispiele der Vorfahreil gemäß die Freundlichkeit walten lassen. Die andern wünschen, daß man noch einige Zeit, etwa bis zur Jahrrechuuug von Baden, damit zuwarte, um sich für die Verhandlung vorbereiteil zu können, unterdessen sich an die drei Städte Bern, Freiburg und 6» thliril zu wenden, lim von ihnen sich Anleitung geben zu lasseil. In diesem Sinne wird sofort ein beil entworfen und genehmigt. 1». (S. u. Thurgau.) «. Auf das im März an beide NeligionsPw'^ in den Bünden erlassene Schreiben ist blos der Bericht eingegangen, daß dasselbe der nächsten Bundes sammlung werde vorgelegt werden. Unter solchen Umständen findet keine weitere Verhandlung dar» statt; jedoch bleibt man bei dein Entschlüsse, immer ein offenes Auge auf die .Katholischen daselbst zu . und ihnen in ihrer so schweren Verfolgung so viel als möglich Hülfe zu leisten, «t. (S. u. Nheück^ «. Da der auf die Gefälle des Bischofs voll Cvino gelegte Arrest noch nicht von allen Orten worden ist, so kann man auch noch nicht zn einem bestimulten Entschlüsse in Betreff der Gesandtschaft^ Beglückwünschung des Papstes Jnuocens X. schreiten. Da aber Uri die bestimmte Hoffnung aussP'^ daß bis zu dem bevorstehenden Buudesschwur mit Wallis von Rom eine bestimmte Antwort kommen ^ so vereinbart man sich dahin, daß jedes Ort seineil Gesandten auf den Bundesschwur eine bestimm^ ö ^ struction geben solle, damit über diese Gesandtschaft und die Zeit der Abreise ein Beschluß gefaßt ^ kann.- Luceru wird ersucht, Freiburg und Solvthuru dieß mitzutheilen. t. (S. u. Sargans.) , Mendris.) I». Der Zustand des im Mailändischen stehenden Regiments ist von der Art, daß es den ^ obliegt, nach Mitteln sich umzusehen, wie die Leute vor äußerstem Ruin zu schützen sind. Da die angewandten bis dahin erfolglos geblieben sind, wird einhellig beschlossen, durch einen Ausschuß dein bassador Casati den Stand der Sache und den Verlauf derselben von Anfang an vorzustellen und ^ schriftlich zu übergeben, damit er seine Officien desto nachdrücklicher beim Gubernator eintreten lasst'U ^ ihm die Schrift selbst zusenden könne. Da ferner auf erfolgenden Urlaub die Hauptlcnte nicht lfturcu> , Mittel haben werden, ihre Kriegsknechte bis zur Rückkehr nach Hause zu zahlen, so wird für billig »ra darauf zu denken, wie da geholfeil werdeil könne. Hinwiederum soll aber, wenn die Beurlaubung Juni 1645. ke>"c»i der Hauptleute gestattet sein, sich Vvu seinen Leuten zu trennen oder einen Dienst anzunehmen son- es svssen alle zusammen in das Vaterland zurückkehren und die Zeit abwarten, bis wieder ein forum- tzcher" Aufbruch statt findet, i. Luceru zeigt an, daß es bei dem bereits bestimmten Tage für den Buu- schwur mit der Landschaft Wallis sein Verbleiben habe, und daß der Empfang auf dem Wasser statt ^den werde; es ladet die vier Orte nochmals ein. Diese verdanken die Einladung. Ix. (S u Freie ^Mer.) I. Dem Begehren eines Fürschrcibens an den französischen Ambassador zu Gunsten des Birche- ^ Regiments wird entsprochen. Bei dieser Gelegenheit soll auch in passenden und freundlichen Aus- ^'ckeu der ausstehenden Zahlungen gedacht werden, i». Um der gar zu großen Last der unpresthaften ^ler, der Landstreicher und des unnützen Gesindels los zu werden, wird auf den 29. Mai eine «"gesetzt. Die Obrigkeiten möchten auch darüber nachdenken, „mit was für einer Strafe ^ ^Züchtigung dergleichen Gesindel möchte Hinterhalten werden." Zug soll dem Landvogt und dem ^'dschreiber in den Freien Aemtern den Befehl zugehen lassen, daß sie das Nvthwendige genau an- LlINd> Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangclegenheiten: p »rafschllft Thnraau. 1». Art. 237. Polizeiliches. ^»dbogtci Rheinthal. «I. Art. 87. Anstände mit dem Abt von St. Gallen. ^stchlist Sargaits. f. Art. 49. Zchntensacben. i ^"dtwgtei F^c Aemtcr. Ii. Art.l47. Localcs ^ogtei Mendris. K. Art. 304. Verwaltung im Allgemeinen. Conferenz von Schwyz und katholisch Glarns. Cinsicdcln (?). 7. Juni» La»l>-sarchiv Schwyz. Beilage zu der iu der R-glsteatur Bd. I. L.SS9 verzeichnete» Nummer 87. Gesandte: Schtvhz. Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landammanu; Johann Kaspar Cebcrg, Alt-Statthalter; Martin von Nickenbach, genaililt Belm out, Alt-Statthalter; Michael Schorns . ^ckelmeister. Katholisch Glarus. Kaspar Kücchli, Landammann; Fridolin Tschudi, Alt-Land- ""»üann; Balthasar Müller, Alt-Landammann. ^iil Abschied hat sich nicht vorgefunden. ^ Man sehe im Abschnitte HcrrschastSangclcgcnhcitcn: Uznach »nd Gnstcr. Art. 40. ^Neuerung des Bundes zwischen dem Bischof und Domcapitel zit Sitteir und den " Zehnden des Landes Wallis einerseits und den VlI katholischen Orten andrerseits. Lucern. l«45, tS. Juni. Staatsarchiv Luccrii. Acten Wallis. Gesandte: Wallis. Kaspar Stockacher, Ritter, Zehndenhauptmann zu Brieg, des ganzen Actes 1350 Juni 1645. Redner. Bischof zu Sitten. Georg Snuunerncatter, Decail und Generalprvcurator des Doiilstist^ Doincapitel. Wilhelm Probns, Saeristan. Zehn den Sitten. Stephan Kalbermatter, Ritten Grvßcastellan und Bürgermeister. Zehn den Siders. Franz Courten, Pannerherr. Zehnde» Lenk. Theodor Villa, gewesener Castellan. Zehnden Raron. Johann Noten, Ritter, Zehnden Visp. Heinrich In Albon, Ititter, Castellan. Zehnden Brieg. Georg Michael SllperM- Nitter, Pannerherr. Zehnden Gombs. Manriz Jost, Pannerherr und Zehndenhauptmann. — Lucer»' Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Jost Pfhffer, Stadtvenner; Laurenz Oberzeugherr; Johamr An der Allmend, Bauherr. U r i. Johann Stricker, Landammann; JolM» Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann; Kaspar Nomanus Troger, Ritt^ Alt-Landammann; Sebastian Bilgerin Zweher von Evebach, Statthalter. S ch w h z. Sebastian Abhbetj!' Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Michael Schorno, Alt-Statthalter; Wölb gang Dietrich Neding, Lairdshauptinann. Unterwalden. Johann Jinfeld, Landammann und La»^ Hauptmann; Sebastian Wirtz, Alt-Landanunann und Pannerherr, von Obwaldeu; Peter Zelger, La>^' ammann und Pannerherr; 54aspar Leu, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann, von Nidwalde"' Zug. Beat Zurlauben, Alt-Ammaun; Christian Schön, Wilhelin Heinrich, Alt-Ammann. Freibut^ Fraiiz Peter König, genannt von Mohr; Riklaus von Dießbach, Zeugherr. Svlothuru. Johai"' Schwaller, Schultheiß; Johann Jakob Glutz, Seckelmeister. ». Es wird festgesetzt, daß Wallis nicht mehr schuldig sei, sofort, nachdem die Bundesbeschwörung s" einem der sieben Orte stattgefunden habe, diesen Act zu reciprocieren, sondern daß dieser Act von zwanM zu zwanzig Jahren im Wallis zur Vollziehung kommen soll. i». Nach der Begrüßung begeben sich ^ Gesandten in die Hauptkirche St. Leodegars auf dem Hof zu Anhörung der Messe. Darauf wird ^ Bundesbricf, das Burg- und Landrecht von 1533 aus dem Original verlesen und auf die frenndeidge»^ fischen Ermahnungen Stockachers hin der Eid in öffentlicher Solennität geschworen, daß man „solche lol'i Bündniß, Burg- und Landrecht nach Inhalt und vermöge vesselben Verstandes und Buchstabens All Beft^ derung der Ehre Gottes, Handhabung und Beschirmung dieser beiden lobl. Stände, wie auch ihrer hörigen Landen und Leuten, besonders aber zu Erhaltung und Aeufnung und Mehrung unsres wahres alten christkatholischen, apostolischen und römischeil Glaubens . . . .aufrecht, redlich, wahr und stät halte" wolle". Dieser Abschied wird den Gesandten von Wallis zugestellt, daß sie ihn zu Händen der lieben rität aufbewahren, v. Es wird die Frage aufgeworfen, ob es nicht zweckmäßig wäre, dieses Bu»d"^ Burg- und Landrecht dem gemeinen Mann und der lieben Jugend bei erster Gelegeilheit in der Hauptkn'^ verlesen zu lassen. Dieser Antrag wird in den Abschied genommen. Anm. Eine Beschreibung dieses Actes findet sich im schweizerischen Museum von 1784, S. 441' Vertrag zwischen Schwyz und dem Gotteshaus Einsiedeln. Ewstedeltt. 1K45, 21. Juni. Lnildcsarchiv Schwyz. Nrlmidcn 14Z. Kund und zue wüsseu sehe hiermit menigklichen. Allsdail in dem Jahr 1633 der Schwedische Hiw süehrer und General Gustavus Horn mit seiner undergehebten Kriegs Armada ans den ehdtguössisch^ Juni 1645. 1351 ^M-geüwischen Boden gezogen und von dcmselbigen die. Statt Constantz belagert hat, und denzcmahl die bier Lobl. Catholischen Orth Urh, Schwehtz, Undertvalden und Zug mit ihren Ehrenzeichen der Landts- W'dlinen zu Erstattung der beh denselben Zeiten ausgangnen Ehdtgnössischen Abscheiden (die da vermögen, ein- oder die andere Kriegs Macht den Ehdtgnössischen Boden berüehrcn sollte, dieselbe mit gesambtcr ^acht abzetreiben) ausgezogen, in dessen Ansahen dan grosse Uncösten anffgangen; also wvlermelldtes ^rch Schlvehtz, zue Abstattung deroselben, durch Hrn. Landtamman und die Siben daselbsten, ein allgc- '"nne, in dergleichen Landsnötheil und Gefahren gewohnte Stettr auf Ihr Landtleüth und Nnderthanen ^ legen verursachet worden; hierinnen dan auch die Walldtleüth zue Einsidlen, in Ansechung ihrer Verachtung, wie auch ihr, der Herren von.Schwehtz, Regalien, unverseerten von ihren geliebten Altvordern ^nen hinderlaßnen, auf solche Wehst angelegten Steür- und Atlszug Ziödlen gezogen worden; hingegen "ber Ihr Fürstlich Gnaden zue gemeldtem Eiusidlcu in Ansechung ihres Gottshauses habenden Regalien lolches nit zuegeben tvöllen, sondern, so dan auch die Waldtleüth daselbsten sich darwider gesetzt; waraust nun vilerhandt Btistverstendtnussen und Unwillen sich ereugen lassen. Und obwvlen solche hinzuclegen Monats Aprilis Anno 1636 ein Zuesamenkhunft von Ihr Fürstlich Gnade» in Person selbsten ^'"ht dcroselbigen geist- und tveldtlichen Biithaften, und einem ansechenlichen Allßschntz von wvlermcld- ^'U Orth Schwehtz, bei dem Rothen Thun» angesechen lind gehalten; auch darinnen durch beiderseiths ^'sgeschostno Herren solchen Mistverstandt der streitigen Steür' etwelcher Gestalt zu vergleichen, Mittel in ^hr auffgesetzt worden, hat es jedoch alles soweit nit verfangen mögen, dan dast diesere erregte Streit ""d Misthel hiednrch hingelegt werden könden, sonder hat mit der Zeit also znegenvmmcn, daß die Herren Schweitz den Waldleiithen zue Einsidlen einen Vogt ans ihrer der Herren von Schweitz Gcmeind Aprilis dest 1637 Jahrs zegeben Ursach genommen haben; lvarauf dan Ihr Fürstlich Gnaden aus ^'gemeldtem Ansechen ihrer lliegalieic sich diserem Füritcunnen nit weniger widersetzt, und vvlgendts bei- ^rseiths noch mehr Ungnetes und allerhandt Weitlüufigkhciten sowol mit tviircklichen Processen, als mit ^herstlstMjH^ Schriften, Worten und Werckhen ervolget; und ohnangesechen nit allein die Päpstlichen ^rcn Nuncij, sondern auch die iibrige Cathvlische Orth Lobl. Ehdtgnoschafft (allwo discre Mißhcl und ^lrcitigkh^it von Ihr Fürstlich Gnaden vorgebracht worden) durch vilfaltige Schreiben und underschiden- Gesandtschaften sich in die Sach geschlagen und solche zue vergleichen sehr beinüehet haben; jedoch disere vvrgelvendte Btüehe, Arbeith, und Uncösten nit fruchten mögen, als daß der Unwillen und ^"Mmdtschaft mit der Zeit sich genehret, und solche Unruhw und Misthellung bis in die sechs Jahr lang Erzogen, aber letstlich durch flchssige und unablestliche Underhandtlung der Ehrwürdigen Vüttern Capnci- nach langem die Sach dahin vermittlet, dast man sich zue beiden Theilen widerumb auf ein fründt- Besprachung zlie dem Rothen Thurm veranlasset, allda Ihr fürstlich Gnaden ein beweglichen Vortrag Usfaung eines Gott tmd seiner Gcbenedhten Rtlietter angenemmen, bciderseithe, aber wolanstendigen, "'^aeiudicierlichen Fridens gethan, und also einer hauptsechlichcn Composition oder Vergleichung den allbereitet hat; wie dan nachvolglichen Ihr Fürstlich Gnaden darab fvrtzesctzen, ans Ihr Mittel ^ Eoiwent die Wol-Ehrwürdigen Herren 1K Martinum Kachlern, Subprioren, lind I.. Michaelem Regc- Statthaltern llacher Schwehtz, und zue denselben von den Herren von Schwehtz widerumb ein an- '^Mlichm Ausschntz mich miff sollig End hin verordnet; auch damahls durch Sic Ihr Fürstlich Gnaden ^geordnete der alte Stand dargeschlagen; durch die Herren Ausschütz der Herren von Schwehtz aber, ^ sie in dein alten Stand sehen und denselbigen in kein Weg überfahren haben, geantwortet wor- 1352 Juni 1645. den; und also aber, kein ander Frucht, dan ein reciprocierte Erdauerung gegen einander» heraus ervolgck, wie ebemnessig hernach zue Eiusidlcn und dan wideruinb zue Schweytz iiu Grund ein gleiches beschälst"' und aber der Steür und Bevogtigung halber was mehrers erscheint worden. Wan aber dises alles nochmahlen zue keinem endtlichen, fridlichen Ausgang crspriesseu inögeu, man ze letstlichen der Herren von Schweytz seiths dahin sich begeben nnd init den von Ihr Fürstin Gnaden hiervor benandten beiden geistlichen verordneten Herren, wie mich Herren Joan Jacob Weichs dach, Ihr Fiirstlich Gnaden Cantzlern, ihren Mittherrn, Herrn Michael Schorno, derzeit Statthalter», Herrn Melchiorn Beelern, Seckelmeistern, und Herrn Conrad Heinrich Ab Werg, alten Vogt der leüthen zu Eiusidlcn, vermittelst der drehen Wol-Ehrwürdigen.Vättcrn Capllcineril I'. I'. Sebastian ^ Beroldingen, Appollinaris Jtttz nnd Basilij Lindanwer, alten Pfarherrn zue Schweytz, überlassen, und lang zne handlen und tractieren, bis; disere Biißhel und Streitigkheit zue einem fridsamben glücklichen möchte gebracht werden. Und wan dan nach vilfaltigem Disputier», freundt- und ernstlichen Underred- und Erdaueruilg^»' allch Auffweisung habender Gewahrsambinen beidertheil reiflich erwogen und zne Gemüth genommen d" grosse Ungelegenheit, Nncosteu, auch andere Uebel, so diesere Nnfriden nnd Zwcytracht mit sich gebracht oder noch fürterhin besorglich mit sich bringen möchten; hingegen aber auch betrachtet, wie wol der und andere Theil den Andern jederweilen anstendig gewesen nnd noch sein wurden, wan wideruinb rechter, wahrer Frid nnd Eintrechtigkeit gepflanzet wurde, als hat man letstlichen guet erachtet, bcid^' seiths Regalien in ihrem Werth beyseiths zne setzen und den alten Stand oder Posscß und beidcrscbst Verübungen, welche Ihr Fürstlich Gnaden mehrmahlen vorgeschlagen, vor die Handt zue nemmen, wem»' auch der beste Nichter und Ausleger beider Theilen Regalien zue sein erachtet worden, endtlich vernere Weitleüffigkheit oder Zuethuen anderer Orthen oder Stenden »»der Ihnen selbsten in dem der Allcrheiligisten Dreysaltigkeit, auch zue Ehren der übergesegneteu Atueter Gottes und aller Heiligt auf hernach gesetzte Articul, welche bcidersciths vest, steif, gethreiiwlich nnd aufrecht zue halten abg""^' angenommen und beschlossen, güetlich und fründtlich wideruinb miteinanderen verglichen und vereint'"^' namblichen, und Erstlichen, die Bevogtigung der Waldleüthen betreffend, alldicwyl die Waldleüth anfeilgklich iil Landt-Necht-Brief sich verbunden, gelobt und geschworen, einem Landtamman uild den Landleüthe» ^ meingklich zue Schweytz gehorsamb zu sein ohne alle Widered, solches allch jährlich laut der Waldß" Buech durch gethancs Eydtgelüebt erneiiwert, uamblichen eiuein Landtanimau zue Schweytz, vld ^ seinen Gewalt bevelch, gehorsamb zue sein in des Landes Sachen soll es dervwcgen einem Lobl. ^ Schweytz, über die Waldleüth einen Vogt zue erwöllen, oder zue verschaffen freystehen; und ob sich belst^' daß sie je einen solchen Vogt aus ihrer Lobl. Landtsgemeind zue Schweytz erwellteu, dem solle» ^ Waldleuth in angedeüter alter Formb schweeren, mit Vorbehalt des Gvttßhaußs Eydt, wie bischer» beschechen. ^ Zum Andern. Es soll jedoch diser Vogt die Waldleüth nit allein bey ihreil alten Freyheireil Gerechtigkheitcn lassen verbleiben, sondern auch sie darbey schützen ilnd schirmen laut der Wald!' Recht, hingegen aber sich des Gottßhauszs Sachen weder wenig noch vil zue beladen haben, noch sen, es werc dan, daß Ihr Fürstlich Gnaden seines Nhats nnd Hilst begehrte, soll ihme solches zeth»^ ,üt allein vergöllstiget, sondern auch schuldig sein, Sie und Jhrv Gottßhanß bey ihren Freyheytcn, lbe^ und Gerechtigkeiten best seines Vermögens ze schlitzen und schirmen lant Schirmbriefs, und wider solche keineswegs nit handlen, noch gestatten, Alles nach Inhalt gemeldten Schirinbriefs. Zum Dritten. Wan aber sich begebe, daß ein loblich Orth Schwchtz die Waldleüth begnaden wurde, und ihnen widerumb vergünstigen, als vor discm auch beschcchen, ihre Ämpter durch sich sclbsten zue ^setzen, soll alsdan alles in alter Formb und Gestalt verrichtet .verde». Zum Vierten. Die malesizische oder Criminal-Sachen in der Waldstatt Einsideln werden durch die Herren von Schweich nach alter Formb und Rechtens, wie solches von ihren lieben Altvvrderen an sie "wachsen, verner gercchtfertiget und abgestraft werden. Zum Fünften. Was dann innerthalb des Gottshauses Muren sich zuetragen wurde, auch diejeni- lkeu Personen, so in dem Schirmbrief gemeldet, daß sie wider das Gottshaus vvn niemanden geschirmbt werden svllent, die sollent ivider das Gvttshalls von niemanden geschirmbt werden; darinnen dann die A'ilptleüth und Gottshansdiener auch begriffen sein sollen, welche des Gottshaus bestendige eigne bestelle, "'uh Ihr Fürstlich Gnaden und des Cvnvents täglichen Leibsdiensten abwarten und versechent, daß die- ^bige vvn jemanden änderst, alß Jhro Fürstlich Gnaden was sie auch außerhalb des Gottshaus Muren Urselen wurden, abgestraft werden sollen, mit lauterm Vorbehalt, wan selbige etwas Schaden zuefügten, ^k)r Fürstlich Gnaden verschaffen wellen, daß von dem Thäter selbiger der Billigkheit genieß abtragen ^de, tmZ Rialefitz ausgenommen, welches von den Herren vvn Schwchtz administriert, und auf Vcr- ^hrnung Ihr Fürstlich Gnaden abgestraft werden solle. Was nun inncrthalb der Muren Malefitz Verfahren möchte, sollen die von Schwehtz dessen vcrwahrnet, und von beiden Thcilen gesambt darüber ^stiert und abgestraft werden. Zum Sechsten. Die Waldleüthe mW Behsessen belangeiwt, bleibt es bei der Wadlstatt Vuech und ^u Hoff Nvdlen, darauf sie jährlich schweeren, und so Einer vder der Ander sich widersetzen und den rechtlicheil Sprüchen und zuestendigen Gebotten nit gehorsambeil oder widersetzen wurden, cur Vogt von den Herren von Schwehtz Bcvelch und Gewalt haben, solche mit Gefangenschaft gehor- zue »lachen. -> Mit der Erleüterung hat es diesen Verstand: Wan Einer oder der Andre in der Waldstatt gesessen, ^ erganguen Urthlen uild Nechtsprüchen vder andern Ihr Fürstlich Gnaden zuestendigen Gebotten nit ^klte stat th.len, sondern solchen als ein Ungehorsambcr widersetzen oder sonsten sich gegen Ihr Fürstlich Gadern Person init Worten vder Werckcn ungebührlich halten wurde, hat hiemit etil jeder zue selbiger ^kt Vvgt vder von Ihme darzue verordneter, lallt seiner gnedigen Herreil und Obern von schwehtz Er- ^'dt'uisz, Gewalt und Bevelch, allf Begeren Ihr Fürstlich Gnaden auf das fürderlichste mit der Gefan- '^^schast gehorsaulb zue machen, bis lind so lang solchen ergangnen Fhr xz'üljtlich Gnaden Erkandtnnssen ^ zustcildigen Gebote., genug geschechen. Es ist Hierinneil auch kein Bedcncken, es iverden dergleichen ^kbcchre von Ihr Fürstlich Gnaden Aiiiptleüthcn oder andern Waldleüthen, wan es die Roth erfordert, ^ Nvgt oder seiileil verordneten überantwortet. Steür uild Auszüg betreffend ist abgeredt, das im Fahl ein Herr Lanndtamman und die Siben Schwätz in Vaterlandts Gefahr und Nöthen ein Steür auf die Waldleüth zue Einsidlen legen wur- soll solches .nit Verwahr.,lu.g Ihr Fürstlich Gnaden dllrch den von den Herren von Schwehtz den ^ldleüthen verordneten Hauptmann oder Vogt in Namen eines Lobl. Orths Schwehtz mit Ihr Fürstlich "^eu Amptleüthcn (jedoch ohne Nachtheil der Herren von Schwehtz Recht lind Gerechtigkeit) einge- 170 1354 Juni 1645. zogen und den Herren von Schweytz zuegestellt, auch die Auszug in gleicher Gestalt, wie ob, verleb werden. Auslegung, wie Scheltungeu sollen verstanden und gcrechtfertiget werden. ^ Scheltheudel betreffende, allweilen selbige so vilhaltig vor Gericht verhandlet und gercchtfertiget worden laßt inan es beh selbigem Articul und Erleüterung in der Waldstatt Bnech soivol der gesetzten St^ als auch Widerruefs halber verbleiben; also daß ein ehrsamb Gericht ein gcbürlichen Widerruef Restitution der entzogenen Ehren, wie anch erlitten Costcn zue erkennen habe, und solle es, dan beh ^ mlfgesetztcn Vueß, die in dreh Theil vertheilt werden solle, verbleiben; es were dau, daß einer vor Geri^ mir Worten oder Werckeu ein Frefel begienge, bleibt es abcrmahlen beh der Waldstatt Bnech. Es auch ein ehrsamb Gericht wegen Aeferens ein Bueß aufsetzen mit lauterem Vorbehalt, daß der und Gericht erkhandten und erkrmdigten Freflen sich »ützit beladen, sondern in allen Treüwen ver»>^ der Waldstatt Bnech für den Vogt weisen sollen. Wildban wegen der Naubthiercn. Die. Raubthier, als Bären, Wölf, Luchs und wild Schwein belangende, was Ihr Fürstlich Gnaden mit ihrem eignen Geiegt dergleichen ietzgenambteu ren wird erfangen lassen, sollen Jhrv Fürstlich Gnaden gehören; was aber dergleichen Naubthier gemeinem Geiegt oder sonderbaren Personen gefangen werden, sollen die Lüchs und wilde Schwein Fürstlich Gnaden, die Bären und Wölf aber den Herren von Schweytz gehören. Wasdanu im Uebrigen unguete Reden und Sachen, so vilfaltig, es were schriftlich oder »n»^' liehen ergangen und dieselbige des Ein- vld Andcrm Glimpf, Ehr und gueteu Namen, Frehheit, und Gerechtigkeiten, zue Nachtheil sein möchte, solle alle hin, todt und ausgetilget und auch jedem ohne Nachtheil sein und bleiben, als wan sie niemahleu ergangen oder ausgeben worden weren; und lpw gegen jetweder Theil, jedoch ohne sein Verletzung und Nachtheil, den, Andern Reparation gethan h"^ sollen; und solle auch diesere fründliche Tractatioil und Entschid jetwederm Theil an seineil Regals'' Verträgeil, Brief, Siglen, Frehheiteil, Recht und Gerechtigkeiten ohne Nachtheil und Praeiuditz sei» bleibeil. Und so ins künftig der ein oder andere Theil vermeinte, ihine etwas an seinen Frehheiteil w Gerechtigkeiten Jiltrag oder Abbruch bescheche, soll selbiges beh dem andern Theil mit aller bester thrauw- und Freüildtligkeit angebracht und gesechen ivcrden, daß den Beschwerden geholfen sehe Satisfactioil gescheche, lind also iil rechter, aufrechter, wahrer unverendcrter Liebe llild FreündtstV diß uud(er) sie getheilte Regiment der Waldleüthen, Gott und seiner lieben Mieter der gebened^' Jungfrau Mariä zlie Lob liild Ehren also verleitet worden, damit beide Oberstetten sampt den thaneil des eivigeil Frideils rmd Seligkeit zue gemessen mögeil. Amen. Und daß Wir, Placidus, Abbte, und ein ganzes Convent des Fürstlichen unser Liebeil Frauwen Hauses zue den Einsidleu, allch Wir Landtamnian und drehfacher Landts-Rhat, von einer ganzeil La» Gemeind zue Schweytz hierüber bevollmechtiget, diß alles, wie vbstehet, für uns und alle unsere Nach^ niende steiff, staht, auffrecht, ehrbar und gethrettwlichen in Einigkeit zu halteil angenommen nnd sprochen, wie wir es dau hiermit nochmals aiinemmen und zue halten versprechen, so indessen zue Urkund lind Zeugnnß riilser allerseits Jnsigel an disere Erleiiterliilg und Entschidts^ schreibung, dero jedem Theil eine in gleichem Buechstaben tauteilde zuegestelt wordeil, hencken lall Juni 1645. Mtens den 11. Tag Scptcmbris Anna 1642 und uachgehcuds vollest den 21. Taa Juni F. Thietlandus Cebcrg, Coiwentual des Fürstlichen ßlottshauses Einsidlen. A n in. Dieser Vertrag wurde am Rothenthurm gemacht und vom dreifachen Landrath von Schwyz 27. Juni 1045 bestätigt. (Schwyzer Nathsprotokoll.) lOKS. Confcrenz der die Vogtei Schwarzenbnrg regierenden Orte Bern und Freidurst. Ueverstorf. 1«45, 21. Juni (Ii a. K ). SwiNsarchN'Freit'!»«. Bd.N. S.Mo. Gesandte: Bern. Haus Rudolf Bücher, Venucr; Hans Rudolf Zeheuder, Venuer; Marquard ^chender, d. ü., Zeugherr. Freibu r g. Riklaus von Rcvutenach, Martin Techterinann, Generalcom- Marius. ^ t. (S. u. Schtvarzcnburg.) z». In die Behandlung des Streites zwischen den Rupertswylern ^ ÄLiflisburgern tvird nicht eingetreten, weil die Gesandten Berns ohne Instruction sind; hingegen stellen eine befriedigende Antwort von Seiten ihrer Herren und Obern in Aussicht. ^ Man schc auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnhcitcn: Schwnrzc„h„^. ll. Art. 90-95. Jahrrcch.nmg dcr dir IV -imctbirgischc» V°gtci-u rc.,icr°ui.cu XII Orte z» L»,,iS. l«4», 24. I »'li laus St. Ichanni-Z Kaiitonöarchiv Nascl. , Gesandte: Zürich. Salouwu Hirzel, Statthalter B er m Samuel Je.^ L.icern. Heinrich ^vig Seaesier Nr i Jakob Gam.ua. Schwyz. Kaspar Dettlmg. Uuterwalden. Wolsgaug Landsch«iber Zug. Jakob B-ßhard, S-ckelmeiskr. Glarus. Christian Elber. Basel, ^llgang Freiburg. Tobias Gvttrau. Solothurn. Johann Friedrich Stocker. Schaff- ...« »mu« »,,« ... «. 1°. ... «,«, ^ 7° .°h z U.». . ^ ^lrt. tS4- Jnstizsachcn. " I Mcndris ... Art. 307. Verwaltung im Allgemeinen. N- Att.S29. Abzug. <>. „ 345. Geistliche Orden, Kloster. 1356 Juni und Juli 1645. Confercnz der die IV ennetbirgischen Vogteien nntregierenden VII katholischen Orte während der Jahrrechnung zu Lauts. 1645. Staatsarchiv Luccr». VauiSsche >md Ln^garlsche Abschlire. Bd. VIII. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelegcnhcitciu Vier emietbirg. Vogtcic» iilicrh. Art. 134. VerhMniß zum Bischof von Como. I». Art. 135. Verhtiltniß zum Bischof von Como. t. „ 1öS. Geistliche Pfründen :c. Landvogtci Lanis. e- Art. 263. Geistliche Orden, Klöster. T- Art. 262. Kirchcnsache» U. „ 128. Justizsachcn. «- ,/ 123- Jnstizsachcn. 1O«58 Jahrrechnung der die IV cnnctbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. IK45 , nach dem 24. Juni (nach St. Johannis Bapt.). Kautoilsarchiv Basel. Staatsarchiv Lnccr». VaviSschc und Vnze.arische Slb!chi«re. Bd. VIII. , Gesandte: Dieselben, welche in Absch. 1666. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgcnhcitcn: Landvogtci Luggarus. i»—«. Art. 136—138. Zottsachen. «I t. Art. 187—183. Localcs. k aus dem Lucernercrcmplar. Geineineidgenvssische Jahrrechnungstagsatzung der XIII Orte. Bade». 1645, 2. bis 21. Juli. Staatsarchiv Zürich, »sst. XII. isv. koi. SM. Staatsarchiv Luccr». Absch. >Io anno löäS. Bd. XXXV tvl. IM. Gesandte: Zürich. Johann Rudolf Nahn, Bürgermeisters Johann Heinrich Wirz, Seckelmeis^ Bern. Franz Ludwig von Erlach, Schultheiß; Johann Rudolf Willading, Venuer. Lucern. Bircher, Schultheiß; Leodegar Pfyffcr, des Raths. U r i. Johann Stricker, Landammann; Peter des Raths. Schwhz. Sebastian Abhberg, Landammaun; Martin von Nickenbach, genannt Bel»"' ' Alt-Statthalter und des Raths. Uuterwalde u. Sebastian Wirtz, Alt-Landammann und Pamicr^^^ Acarquard Jmfeld, Alt-Landammann, von Obwalden; Johann Peter Zelgcr, Landammann, von ,j den. Zug. Beat Zurlauben, Auliilann; Niklaus Heußler, Seckelmeistcr. Glarus. Kaspar ! Landammaun; Johann Heinrich Elmer, Alt-Landammann. Basel. Bernhard Brand, Oberstzunfti»^ Leonhard Wcnz, des Raths. Frei bürg. Franz Peter König, genannt von Mohr, Schultheiß; von Montcuach, des Raths. Svlothurn. Johann Schwallcr, Schultheiß; Johann Jakob Vcnncr. S ch a f f h a u s e n. Johann Jakob Ziegler, Burgermeister; Johann Jmthuru, Alt-B>a'ö mcister. Appenzell. Johann Suter, Landammann, von Jnnerrhoden; Johann Tanner, Landamw" von Außcrrhodeu. Juli 1645. 1357 Eidgenössische Begrüßung. ». Aus Anlaß des Ansuchens der Gemeinde Nordorf in der Grafschaft ^adcn wird festgesetzt, daß mau es in Betreff der Wappen in Raths-, schützen-, Wirths- und andere Heuser bei der bereits geinachten Ordnung verbleiben lasse, daß nämlich jedes Ort 4 Kronen geben >vvlle. fS auch u Baden s l». (S. u. Baden.) «. Der französische Ambassador läßt durch seinen Dol- '"ctscher seine guten Officien wegen des thurgauischen Geschäftes unter vielen Complimenten anbieten, wor- mm, ihm durch -i„-„ »nsschust mit G-s-„-°>»s-li>„°„t°„ dunkm l». <1. B°r„, Basti, Fr-idnrz, ^°I°lh„r„ Schasshaus-N Mld Astü-„z-ll tr-,-„ w-g-u drr thmga„i,ch.n Diff-r-„z-„ zwisch-n Zürich und d°> jlst.s Ott«, „„an,,,,-,, -rucht.,, s°- --«>!«», dab dir Part»,, „ich, wi-d-r mit -inm.d-r diSs>„ti-r-n. -i° 1°,üb--»,. di-s-lb-„ an.usraz-». ab fl° in dir Such- gütlich h»„d°l„ iuss-n .»all-,, - V-» wi.d-rhalt hi-runs dar b-id.n P-rt-i-,, i,< -i„°- .,M»ch-„ und b-w-glich-n" N.d° d-n B-rluus d-r ^giahunam ,,, F.u„-,,stid ,,„d Bad-n und -rbssn-t, man -rächt. -tu- i-r„cr- S»,„°stuti°„ zwischm >-« Patt»,, sür „ich, „athw-ndig. Sir ,u«l»m zu», B-w-i» ihr« jr-m.d-idg-nalnich-n G-,„n,h-s di- zu sr-uudlich-r V-r,»i..ln„g. j-dach zu -Istn-- ««»-»» °->" Dh-il °„ i°i,,°„ R-cht-n. «undsrstd-,, ,.„d H--k°.„„>°» b-n-ch.h-ilig. >-°-d-u ES MI »ls >°»r„.„d.S Sx-mst-l ,h„-„ das «>i-Ku»qlii« d.r Nachdur«,,d-r °°r Aug». - Zürich "»» -«-„Mich «-»» w> nnint-r-ssi-tt-,, ^«°» sür ihr- st-iniu- Müh°,r-lt„„g -„>» das, si° ih„-„ du; G-ichust „ach,»als zu sr-undl.ch-r «all.,., .-dach SM» m.d ahn- «°ch.h.i- M G. MM- «ndiuthalisch Glums «rdunk-n d-„ „„.„.--.ssi-tt-n Ort.,, -b-,„ulls,hr° und-rt arm. Hütt.,, uns »«cht sür di° b-ka,„,t-„ ->dg°»Sssisch-„ A„i»ch-n »,,d m °-r Hassnnng, das, Zilr-ch frch -i„» B-ss-ru b-d°„I.„ °d°r >,»„ d-n Schi-darlm dahin g-nn°st„ w-rd-, daß °s di- B-slrasung d°r lwwhl-r »»° di. Sinsnhr,,,,., -i„-s Pri-st-rs „nd Sriichl.u.u -in-s «°«i zn «„statt g-sch-h-n luss°, bish-r mit >isn„g stlrm «ubr-stttn .„n-st-hustm. «m Bündm und im La„dsr.-d-n l>.g-ü„d-.-„ R-ch.° s°- ihn». ...cht zn.md-r Sallt- d,°s- -rsalglas h»«.„ st- B-s-hl stch «an d-n R-cht-„ i,„ Thurgan nicht »l»r°,l>m zu luss-n, s°»d-.,. -h°r gutl.ch- °^- r-cht.ich° Th-il»,.., zu s-rd°r„. - Zürich „nd -»ig« «um- r-hli-i-r... d°. Barschlug d°. -atha. ^»'Ort- bind-d-n „„i„.°--ssi--'°„ gt-ichju,,. di-Stin»-; st- macht-,> -m.nal d.° alt». B-,ch«°rd-n. °i-r w°lch. man I-l, stuhr-,, «llaut hast-, -rSrt-tt, lasstu, ulsdu,,,, Wal- man ihn.» snr d.° nbttgm Pwiks ., s M„ni,tU t aeben — Die fünf Orte und katholisch Glarus erwi- ^"Uttc, worüber sie sich be chwcren, auch Antwort geven. " ! I , .. >. w-g-„ d-r »„„d°n.-.-„ B-schw-rd-n HÜ..-N !» B°d°n. M'Thmguu und m, Nh-M.hu schau s°>. Znlan.st»,.g°s„nd-„; i° lang- ,»°„ ub-r ihr- Ob.,g-°.,». m d°„ N-q-n d-r M..,.g..r„,,g d°«ir>-„ «ach,- j. in B-m» uns di- «-schw-rd-„ d-r N,,I-rtha»-„ >t„,-rha„dl„„-> „nd abr,,,- kcitli-s,„imiöalich — ^iiricb uild evangelisch Glarus bemerken, man "Uches Ein ehen mit rlnd neben einander unmvgmy. ^ ^ ^ - n sr d ^ die flinf Orte ibrer Rechte nicht berauben, hingegen würden >re, wenn man das Urtherl gegen die "«»»I-r !°,l i-h-n wall, ihr r G-wultsam- -„tsthst. - Di- unint-r-ssi-tt-n Ort- l-ss-n di. -uthalischm Sluru) ,r.b -i„m Nu-schnst „achm-S -rsnch-», di- Such- zn gu.lich-r ErStt.r„„g, ,-d-ch zu äff.- "er üUttuNu. ibnen Ul übergeben; dieselben bleiben jedoch bei ihrer vori- W Erl! indabin^vernehmm daß nian, wenn Zürich und evangelisch Glarus es bei den ^ das tuthaiisch- wr-itwu. in «Uslars d-.hst.h.„ tusstn Seril r./ ve I ^ ^in möchte. — Die umntereiHerten Orte machen "ne^götlich^VercinbarM sagende zwei Vorschläge: Jede Parte, soll aus ihren. Mittel 1358 Juli 1645, zwei Sätze ernennen, welche vier nochmals einen gütlichen Vergleich versuchen werden. Beliebt dieser schlag nicht, so mag jede Partei aus den uninteressierten Orten zwei Sätze erkiesen, welche sich der gütlich Verhandlung unterziehen. Diese würde in Baden zwischen dein 5. und 15. October stattfinden und ^ Thurgau inzwischen Alles ferner in statu guo bleiben. — Zürich und evangelisch Glarus danken für d>c>' Vorschläge und antworten, daß sie zuvor die Erklärung der fünf Orte anhören und hernach ihre Mein»^ eröffnen wollen. — Die fünf Orte und katholisch Glarus erklären, sie könnten den fernem Stillstand »>^ bewilligen, sondern müßten solches den Obrigkeiten referieren; überdieß seien sie der Hoffnung, ihnen niemand vor dem Recht der vorgeschlagenen Theilung werde sein können". — Zürich und cvangest^ Glarus fragen, ob die im Thnrgau mitregierendcn Orte die zu Frauenfeld gefällten Nrtheile zu vollzieh Willens seien. — Die betreffenden Orte lassen es bei ihren gegebenen Erklärungen bewenden. — und evangelisch Glarus protestieren wider alles Unheil, das daraus erfolgen könnte, und behalten sich der Gewalt mit Gegengewalt zn begegnen. — Die unparteiischen Orte, in Besorgniß, es möchte in vorgenommener Exemtion ein allgemeiner Krieg im Vaterland entstehen, beschließen, an Zürich zu schreibt daß man bis zu Austrag der Sachen nichts Thätliches vornehmen möchte. Deßgleichen wird an geschrieben, die fünf Orte möchten eines von den Mitteln, die den Bünden gemäß vorgeschlagen wor^ seien, annehmen und mit der Thätlichkeit oder Exemtion bis zu Austrag der Sache innehalten. — und evangelisch Glarus erklären, sie könnten nachweisen, daß weder die Einsetzung des katholischen G»tb''- dienstes zu Lustorf, noch das Urtheil über die Uttwyler mit dem Landfrieden und dein rechtmüßigen kommen bestehen können; den unparteiischen Orten zu gefallen wolle man bis zu Austrag der Sache aller Thätlichkeit innehalten, falls dieß von der Gegenpartei auch geschehe. Wenn dieß aber nicht gesch sollte, so wolle man seine Rechte gewahrt wissen und wider alles Unheil protestiert haben. — Die Orte und katholisch Glarns antworten auf das von Zürich Vorgebrachte mit einer Gegenproicstation erklären, daß sie den Stillstand nicht annehmen, v. Auf Basels Anzug wird auf Gefallen der Obrigkeit hin gut befunden, bei den Wirthen, Handels- und Gewerbsleuten ein Einsehen zu thun, daß der The^' rung begegnet und dem armen Mann geholfen werde, t. Schaffhausen bringt das Münzw^' zur Sprache. — Alan läßt es bei dem Abschied von 1643 verbleiben. Bern, Freiburg und Solotlst^ wollen wegen ihrer Nachbarschaften bei ihrer mit einander gemachten Ordnung verbleiben. Basel erklä^ daß es sich ebenfalls nach seiner Nachbarschaft richten müsse; auch werde es niemand wehren, es ganze Neichsthaler prägen lasse, zx. (S. u. Luggarus.) Ii. (S. u. Lauis.) i. (S. n. Vier en>n'^ Vogteien überh.) Ii. Weil fremde Bettler, Landfahrer und dergleichen unnützes Gesindel den GetN- Häusern, Spitälern und besonders dem gemeinen Mann auf dem Lande sehr lästig fallen, so wird auf ^ fallen der Obrigkeiten hin ein allgemeines Mandat erlassen. Dein Fürstabt zn St. Gallen soll davon Kenntniß gegeben und das Mandat an alle Landvögte in den gemeinen Vogteien geschickt, auch die Klöster n> Spitäler ermahnt werden, nur den einheimischen Armen und solchen, die sich mit der Handarbeit nicht er»a ^ reu können, etwas zu geben. I—tt. (S. u. die betreffenden Vogteien.) AA. Es wird ein Schreiben ^ Gubernators von Burgund angehört, worin derselbe die Uebersendung des Erbeinigunggeldes anzeigt die Orte der guten Nachbarschaft und Freundschaft der Freigrafschaft versichert. — Alan läßt hieraus Antwortschreiben mit Gegencomplimenten abgehen. (S. n. Freie Acinter.) ii Irk. Thurgan.) Juli 1645. 1359 Verhandlungen der katholischen Orte. U. sVII. mit Spanien verbündete Orte.) In Folge der Schreiben des Hauptmanns Crivelli und Oberstlieutenants Pfhffer, welche Klagen über die Behandlung ihres Regimentes enthalten, und des Guben,mors von Mailand Markgrafen de Velada, werden Letzter», in einem Antwortschreiben nochmals Beschwerden der Hauptleute vorgestellt mit der Erklärung, daß die Orte nicht zugeben werden, daß, '«ie verlaute dem Negimente die Administration der Justiz entzogen werde. Sollte kerne Abhülfe eintreten, 'Gd sollten die obrigkeitlichen Pensionen nicht bezahlt werden, so werde man ohne Verzug thätlich einschreiten. Tnn Hauptn,an» Crivelli wird eine mündliche Antwort gegeben, den, Oberstlientenant Pfhffer eine Abbist jenes Briefes mit dem Auftrag mitgetheilt, dasselbe in Begleitung des Hauptmanns Weißenbach an Gubernator abzugeben und sich gegen die Bündnisse und Tractate nichts entziehen zu lassen. ^ie VI. ,.,it Savoyen verbündeten Orte.f Freiburg berichtet, daß die Leibgarde der Herzogin Negcntin Savvhen in Beziehung auf Kleidung und Bezahlung schlecht gehalten und den, Hauptmann Eingriffe in ^Justiz gemacht werden. In einem Schreiben wird die Herzogin um Abhülfe und zugleich um die ^cchlung'des Ansstandes, welchen das Regiment des Obersten Ulrich sel. zu fordern hat, ersucht. Dem ^Hauptmann Beat Jakob von Seedorf wird geschrieben, er solle sich in Beziehung auf das Justizwesen, 'vas alte Gewohnheit sei, nicht nehmen lassen und, wenn er sich zu widersetzen nicht in, Stande sei, den Hm«, und Obern Anzeige macheu. IU.. (S. n. Baden.) «»«». Es wird ein Schreiben des französischen ^"'bassadors verlese./als Antwort ans das wegen Bezahlung der obrigkeitlichen Pensionen und wegen ^b°rst Birchers Regiment an ihn erlassene Schreiben. Er antwortet, daß die großen Kricgsausgaben Ver- wungm der Bezahlung Herbeiführen; das eidgenössische Kriegsvolt allein koste dieses Jahr 5 Millionen ^"ken m,d habe für die drei ersten Monate seine Bezahlung in baar, für d,e dre, folgenden ,n guten Nationen erhalten. Uebrigens werde er sein Möglichstes thnn mn die Orte zufrieden zu stellen. >»,». u Rheimhal) > >'. Obwaldcn begehrt, daß in den Abschred gesetzt werde, es n.öchte von aus in. Na.nen aller katholischen Orte ein Schreiben an den Papst wegen Beatification des Bruders erlassen lverden Obwaldens Gesandtschaft bittet u.n Fenster und Wappen ,n das neu erbaute >"nerkloster zu Garnen. Das Ansuchen wird in den Abschied genommen tt. Lucern stellt den Am «ne Gesandtschaft nach Ron. zur Veglückwüuschung des Papstes abzuordnen Amn glaubt daß d,e- ^ aus drei Personen bestehen soll. Jedes Ort soll nnverzüglnh Lucern nntthelleu, wer von ,hm retten Solothur.r erklärt, daß von ihm niemand reiten werde. D,e Abre,fe ,rd au M.tte September gesetzt. Die Gesandtschaft von Schwhz berichtet, daß em Buch ohne Ramen de. Verfasser. ,md ^uckortes erschienen sei dessen Inhalt den Streit zwischen Schwhz und den, Pralaten zu Ernstedeln bttde. demselben befände., sich viele Unwahrheiten und Dinge, welche die Ehre ihrer Herren und Obern ^ihren. Sie protestiert dagegen in der allerkräftigsten und besten Form und bittet, daß es ,., den Abschied >men werde damit das Werk als „eine Falsität und verworfen Gedicht erkannt und abgeschafft werde." 1360 Juli 1645. Minister abgeschickt habe, durch ihre Mitwirkung unterstützen, fügt auch die Bitte bei, daß ihm von ^ Eisenbergwerk, wenn es ihm nicht wieder zugestellt werde, doch die versprochene Ergetzlichkcit möchte ver^' folgt werden. Die Gesandten von Solothurn werden ersucht mit dem französischen Ambassador angelegt lich deßwegen zu reden. (S. u- die betreff. Vogteien.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclegcnheitcn i Deutsche gemeine Vogteien iilierh. Landgrnfschnft Thurgau. Landvogtei Rlieintbal. Grasschaft Sargans. Grafschaft Baden. Landvogtei Freie Acmter. Bier ennetbirg. Vogteien iiberh. Landvogtei Lauis. Landvogtei Luggarns. i». ui v> Art. Art. 2«. 32. 32. 151. 21. 22. 380. 230. Art. 12k. so. „ 185. „ 108. .. 52. „ 35. „ 60. Art. 50. Art. 186. „ 20t. „ 77. 12. ii. >.V- , «». l» i. t. ii. x. ii. I». I i»!I. «V .Art. 60. vv. „ 102. II. 171. Illl., 61 i. Art. 39. Ii. Art. 205. 8. Art. 135. Justizsachcn. ' Allgemeine Verwaltungssachen. Justizsachcn. Abzug. Amtsrechnung. Amtsrechnnng. Religionssachenw. Matrimonial- und Collaturstreit- Kriegssachen. Handel und Verkehr. Personelles. Polizeiliches. Lehensachen sc. Schloßgüter!c. Gerichtswesen. Zehntensachen. Localis. Locales. Anstände mit Bern. Verwaltung im Allgemeinen. Jnstizsachen. Zoll und Geleit. Verschiedenes. Justizsachen. Justizsachcn. Bezug von Silz und Korn. Zollsachen. I»IiI ».Art.381. Religionssachen w vv«. Art.332. Religionssachcn?c. «I«I«1. „ 530. Locales. «««. „ 531. Lokales. IUI. „ 333. Religionssachen:c. v. IV. IVIV. xx. Iii». «I«I. IUI. Art.163. Locales. „ 9. Verwaltung im meinen. „ 116. Glaubenssachen, K SllN „ 116. Mandat. „ 147. Glaubenssachcu,Kirch^'^ „ 148. Glanbenssachcn,!Ki>chli^ ^ Art. 18. Marchensachen. „ 61. Zoll und Geleit. „ 173. Locales. Art. 53. Justizsachen. Iiiiii. „ 62. , Justizsachen. Iii. „ 172. Verschiedenes. II—iii aus den: Lucerncrcrcmplar. Conferenz der evangelischen Städte und Orte während der Jahrrechnungstagscchung 5" Baden. 1 , im Juli. Staatsarchiv Zürich, »est. XII. isv. toi. SN. Gesandte: Dieselben, welche in Absch. 1069. ». I)r. Johann Lukas Chmielecius, Seckclmeister der Stadt Mülhausen begehrt Rath wcgw ^ fremden Verwalters, der in das Dentschordenshaus daselbst eingedrungen sei. Es wird ein Interim ^ schreiben an den Commenthur zu Altshausen bewilligt in der Meinung, daß Mülhausen gleichzeitig denselben schreibe. I». Basel erinnert an die Beschwerlichkeiten, die ihm mit Appellationen und Citaü ^ an das Kammergericht zu Speyer einige Zeit her begegnet sind. Man kann kein besseres Mittel findcw Juli 1645. ^ Zürich Lnccrn um Bewilligung eines gemcineidgenössischen Schreibens au den Herzog von Longneville ""gehe. In demselben lvürde mau dem Herzog ,zu dem Amt eines französischen Plenipotcntiarns gratnlicrcir ""d um seine Vermittlung nachsuchen, daß die Eidgenossenschaft i» den allgemeinen Frieden, über welchen 5" Münster und Osnabrück verhandelt wird, eingeschlossen und mit solchen Neuerungen, die ihrer althcr- ^brachten Souveränität zuwiderlaufen, künftig verschollt werde. Der französische Ambassadvr findet dieses Littel auch rathsam, bietet seine guten Ofsicicn schriftlich an und ist der Ansicht, daß man zu mehrerer Beförderung der Sache eine eigene Person am Orte der Friedensverhandlungen haben sollte, was vielleicht Kosten für die Eidgenossen geschehen könnte. Für den Fall, daß die Bewilligung von Lncern nicht ^ältlich wäre, wird für passend erachtet, in der evangelischen Städte Namen an den Herzog zu schreiben. ^ Die Gesandten von Basel, wie auch die übrigen, bitten Zürich, wenn es denen im Wildbad im Württcm- ^gerland, welchen in die sechszig Häuser abgebrannt sind, nnd den in's Elend vertriebenen Mannheimern, auch bei ihnen um eine Steuer nachgesucht hätten, eine Unterstützung zukommen lasse, ihnen davon ^lntniß geben zu wollen. Zürichs Gesandtschaft sagt .es zu. «I. Schaffhansen berichtet, Cvmmissarins s^er von Hvhentwiel sei unlängst, als er von Schaffhanse» nach Twiel habe reisen wollen nnd 1040 Scalen bei sich gehabt habe, von einer baierischen Partei auf Schaffhauser Gebiet ergriffen, nach Ucber- "'Wi geführt, daselbst examiniert nnd dann nach Zell gebracht worden. Alan habe zu Ucberlingen und ^"ach am baierischen Hofe um seine Freigebnng angehalten, bisher aber ohne Erfolg. Man möchte auf ^l und Wege bedacht sein, wie derselbe wieder auf freien Fuß gesetzt nnd Ungclegenheiten verhütet "^en könnten. Der Commandant ans Twiel habe bei Schaffhansen um Arrest ans des Feiildes Güter "^gesucht und gedenke gegen die baierischen ans Schaffhauser-Gebiet ein Gleiches vorzunehmen. — Schaff- wird gerathen, für Kellcr's Freigebnng nochmals nachdrücklich zu svllicitieren nnd dann den Bescheid librigcn evangelischen Orten zu weiterm Nachdenken mitzuthcilen. «. Schaffhansen berichtet, die Hand- '"'K des Bürgermeisters Ziegler gegen die Schlumpfischen und Felsischcn Falliten, sowie gegen Laurenz Zilli Mithaften von St. Gallen beruhe ans einem Comprvmiß, nach welchem die Sache durch beiderseits ^tene Schiedleute gütlich ausgetragen oder im andern Fall zu St. Gallen rechtlich erörtert werden sollte, den St. Gallischen werde nun verlangt, daß die Schiedlcnte nur aus ihrer Stadt genommen werden was dem Inhalt des Compromisses zuwider sei. Alan möchte dem Bürgermeister Zieglcr mit einem ^ ^fehreiben rcn St Gallen behülslich sein. — Man antwortet, istatthaltcr Hirzel und Mithaste von Zürich '» einer ähnlichen Verhandlung mit St. Gallen begriffen. Die Zieglerischen möchten etwa vierzehn warten, bis man sehe, wie diese Verhandlung sich gestalte, nnd was man eines gütlichen Vergleiches ^ber Uuu St. Gallen erhalte, alsdann wolle man für den Bürgermeister an ^t. Gallen schreiben, daß es ^ 2Lahl der Sätze oder Schiedlente außerhalb seiner Stadt nicht entgegen sein möchte, t. Dem Prädi- Jakob Mnrer von Biel wird auf sein dringendes Anhalten ein Jntercessionsschrcibcn an die Stadt damit ihm zu dem, wozu er Fug nnd Recht hat, wieder veiHolsen weide, z»'. Schafshausen ^ ^ Zürich gegenüber, daß es bei dem hl. Nachtmahl sich statt der Oblate» des rechten Speisbrvdes zu ^ ^»eu gedenke, wie dieß in den übrigen evangelischen Kirchen in- und außerhalb der Eidgenossenschaft sei. Zünch bittet Schaffhansen, in diesem wichtigen Geschäfte nicht zu eilen, sondern bis ans ^e Unterredung beim Alten zu verbleiben. 171 I 1362 Juli und August 1615. Konferenz von Uri, Echivyz und Nidwalden. Brunnen. 1645, 31. Juli. Landcöarchiv 9»idwalden. Prctckcll der Wuchenräthcn, auch Näthcn und ^audleutbcu. Bd. 12. t'ol. 3. Ein Abschied hat sich nicht vorgefunden. Den Verhandlungsgcgcnstand und die Instruction dens sehe man im Abschnitte Hcrrschaftscmgclcgcnheitcn: Landvoglci Lauis. Art. 186. Polizeiliches. Konferenz von Bern und Freiburg. Wislisburg. 1645, 1. bis 11. August (22. Juli bis 1. August a.K.). Staatsarchiv Bcr». Bd. l>'. S. 6». ' Gesandte: Bern. Anton von Graffenried, Vcnner; Haus Rudolf Zeheuder, Veuuer; Bincenz Stib^' alle des Raths; N. Hermann, Gcncralschreibcr. Frei bürg. Peter Reiff, Alt-Burgermeister; Niklans Mvilteilach, Kaspar Gady, des Raths; Aiartiu Techtcrmann, Gcucralcomntissarius; Georg Peter von ^ teilach, Stadtschreiber. ^ z». Ein zwischen Wislisburg und Nuppertswyl umgefallener Marchstein ä In. cn-oisäs äu odswin ^ wieder gesetzt. I». Am Bach von Ouleyrcs, welcher die Landmarch zwischen Wislisburg und Moiite"^ bildet, sollen Marchsteinc gesetzt werden, damit bei Veränderung des Laufes kein Streit entstehe. ^ solleil die 1584 erkannten, aber noch nicht gesetzten Ländermarchen zwischen Chandon und Oulehres ^ 6ranA6 il liotkszr gesetzt werden, damit der Weidgang hinter Chandon, an welchem die voll OuleyrcS ^ ll!>° haben, ordentlich ausgemarcht werde. «I. Der Bach Chandon, welcher beide Souveränitäten, Bern ^ Frciburg, scheidet und drei Jahre früher seinen Lauf geändert hat, soll wieder in sein alteS Bett werden. Die Sache wird in den Abschied genommen. «. Im Namen derer von Pfaueil (Faoug) ^ Klage geführt, daß die von Chandouuet (Chandossel?), Unterthailen von Freiburg, sich weigern, a» Nestauration der Kirche zu steuern, vbschon sie früher dort kirchgeuössig geweseil seien, dermalen noch ihr' im Bezirk von Pfauen weiden und Pflugtagweu der Pfründe von Pfauen schuldig seien und noch das ü Mal au die Reparation gesteuert Härten. Freiburg nimmt diese Beschwerde in den Abschied, t. Ob die G, ^ schast (Directe) der Güter derer von Oulehres, welche auf freiburgischem Gebiete liegen, der Stadt Händen des Amtes Wislisburg oder der Stadt Frciburg wegen des Schlosses Mvntenach oder den , gehöre, soll beförderlichst untersucht werden. Kis. Der Streit zwischen Bern und Freiburg um einen 3^' „ von einem Stück Land von Chandon am Orte genannt äöLsaus 1a maison cle vhne Ersatz »achgelassen. >,. Frciburg begehrt, daß wegen eines Streites, den Chassagnewald beeilend, ein Augenschein genommen werde. Die Gesandten Berns lehnen dieß ab, weil dieser Wald in Souveränität liege und sie denselben nicht in Disputat oder Compromiß kommen lassen werden, ^"burg nimmt die Sache all rokorsuckum. «». Freibnrg beschwert sich, daß die Angehörigen der Stadt b>, namentlich diejenigen, welche deren Wein nnd.Salz fertigen, den Zoll zu Stäfis auf dem See vcr- ^gern. Die Gesandten Berns erwidern, daß ihre Herren und Obern bereits mehrere Herren beauftragt bte», ^ ^ rechten Platz eines umgefallenen Pannerstvcks '^'chen Cudresiu und Lugnorre ausfindig zu machen, soll im Gewölb zu Murten Nachforschung gehalten ^e». ^ jjgrigen unerörterten streitigen Punkte sollen in einer Zusammenkunft künftigen Itzling ^örtcrt werden, r. Der Pfarrer zu Stäfis beklagt sich, daß die von Missicr ihm die Priniiz- ^ ^deii Verlveigern und ihm an seinein Zehnten Eintrag thun. Der Schaffner zu 'Peterlingen tvird bcauf- für das Gebührende zu sorgeil und, wo er Bedenken hat, darüber zu berichten. «. Streit zwischen ^ Stadt Bern wegen ihres Zehntens zu Cudrefin und der Stadt Frciburg wegen ihres Zehntens, genannt ^ Jucharten hinter Chabrah. Die Amtleiite voil Wiflisburg luid Stäfis sollen "udigung^u einziehen und Bericht geben. Bern eröffnet, daß die Julwdictioiismarch zwischen Cudre- ^ und der Herrschaft Delleh laut Vertrags von 1544 anders sei, als sie von Freiburg verstanden werde. . ^Urgs Gesandte, vhne hinreichende Instruction, nehmeil die reiche in den Abschied. Bern findet für .'' durch die Amtleute zu Wiflisburg und Stäfis nebst den Generalschreibcrn die Märchen mit jenem Ver- ^iustrumcnite zu vergleichen, n. Die drei Lehen zu Combremont-le-grand, dazu Courtilles, Chinaur und ^ dein Hause Stäfis gehört, sollen während des folgendeil Monats endlich einmal ausgemarcht werdeil. ga ^ Uvn Nuppertswhl beklagen sich, daß die von Wiflisburg sie an del Weidfaith, die >ie mit dcnsclbcil lj^U'schuftlich habeil, beeinträchtigen. Nach Anhörnng beider Parteien geben die Gesandten einen freund- ^ u Spruch, ivelcher voil beiden Parteien angenommen wild. 4364 August 1645. Conferenz von Urs, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1045, Iii. August. LandcSarchiv Siidwnldc». Gesandte'. U r i. Johann Stricker, Landamnianu; Heinrich Püntiuer, des Raths. S ch »v h z. stian Abhberg, Landamulaun; Joha»»»» Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Fraueiscus Betschart, ^ Raths; Adam Ulrich, des Raths; Johann Städelin. Ridwa lden. Peter Zelger, Landammann Pannerhcrr; Heinrich Vonderinatt, des Raths. i» —K. (S. n. Bellenz w.) I. Ridwalden bringt die Stenern zur Sprache, die es von den ScG bergern, welche Guter in Ridwalden haben, fordert; serner, daß die Schiffleute zu Mieten die Ihrige» ^ halten »vollen, „im Theil zu fahren." In Betreff der Steuern möchte Uri eine besondere Zusammen^ beider Orte zur Besprechung der Sache gehalten wissen, erklart aber im Uebrigen das halten zu »vollen, über man übereinkomme, und die Dawiderhandelndcn zu strafe»». Man sehe auch im Abschnitte Henichaftsangclegenhcilcn: Bogtci Bellen; :c. «,—!«. Art. 1169-1» 7S. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1045, 21. und 22. August. StaatSarchi» Luccr». Absch. iv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Sebastian PeregrinZweher von Evebach. Statthalter; Heinrich Püntiner, des Raths, schwyz. Sebastian Abhberg, Landammann; Johann Sebastian Abyberg. Alt-Landammann; Georg Auf- ^-naur, Statthalter; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter. Nidwalden. Peter Zelger, ^dammann und Pannerherr; Arilold Stultz, Alt-Landammanil. 1366 September 1645, Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Art. S1. Zehntcnsachen. <1. Art. 25>.>. Verhältnis znm Bischof von biomo. >», Art. 1179-11S3. Conserenz der die Vogtei Schlvarzenburg regierenden Orte Bern und Freiburg. Ueberstors. IC,45, 2«. bis 2». September (16. bis 18. a.K.). .Nnniousarchiv Frciburn. Bd. L. S,33i, Gesandte: Bern. Hans Rudolf Zehcndcr, Alt-Venner; Acarqnard Zehendcr, Zeugherr. Fr^' bnrg. Niklans von Acontenach, des Raths; Martin Techtermann, Alt-Venner und Generalcommissarü^ Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Laniwogtci Schwarzcnlnirg. r. Art, 9K-10I. Coufereuz der V!l katholischen Orte. Luccv». 1K45, 27. September. Staatsarchiv Luccr». Äbsch. >Iv anno lö-iS. Bd. XXXV, t'ol, SZl. Gesandte: Jakob Bircher, Schnlthelsz und Venner; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Alt-Schnltheiß Pannerherr; Ludwig Bieher, des Raths; Ulrich Dnlliker, des Raths. U r i. Johann Heinrich Z"'" Brunnen, Ritter, Alt-Landammann und Landshanptniann; Karl Emannel von Noll, Ritter, Alt-La»^' ammann und Pannerherr. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landannnann; Michael Schorno, Statthalter Untertvalde n. Marquard Jnifeld, Ritter, Landaimnann, von Obwaldcn; Peter Zelger, LandammaM' und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, Alt-Anunann; Wilhelm Heinrich, Alt-AmüM>M' Frciburg. (Zliemand.) Solvthlir n. Johann Jakob Glutz, Seckelmeister und Nenner. z». Nach der Begrüßung wird ein Schreiben Freibnrgs verlesen, in welchem es sich wegen seines bleibcns entschuldigt. ?». In der Hoffnltng, daß die nach Rom zur Veglückwünschung des Papstes Jum'' cens X. abzuordnende Gesandtschaft mit denselben Ehren und Ceremvnieu, wie die frühern, werde empfangt werden, wird als Tag der Abreise derselben der 15. Octobcr bestimmt. Sollte von Noll, der von Uri ab' Gesandter bezeichnet ist, zu dieser Zeit oder wegen Beschwerlichkeit an der Reise überhaupt nicht Theil nehm"' können, so möchte Uri einen andern wählen und dessen Namen Lucern mitthcilen. In der Instruction wb't den Gesandten aufgetragen, im Namen der katholischen Stände den Papst der schuldigen kindlichen Obcdi"b zu versichern und ihm zu seiner Erhöhung auf den päpstlichen Stuhl zu gratulieren, sich aber aller cularsachen, welche Verdruß erregen könnten, zu enthalten; davon wird aber die Beatificatiou des Bruder Klaus ausgenommen, welche demüthigst zu implorieren die Gesandten beauftragt werden. Man hofft M" so mehr auf die Erfüllung der Bitte, weil der Proccß in der Cvngregation k-uorao rcckuo schon weit vw- geschritten ist. Sollte sich der Papst nach dem Zustande der katholischen Religion in den Orten erkundig"'' so werden die Gesandten nicht unterlassen, ihm die Mühe und Arbeit und die großen Unkosten zu schildM'M Grasschaft Sargans Laudlwgtci Lauis. Bogtci Bellenz u. Lctobcr 1645. 1367 --Ich. ihn... di- R-,.°rnng°n nnd Eingriss. d-r »»«acholisch-» dm dr-i Blind.» ,,nd in dm gm.-mm «v-i-.. wo di- b.idm R-ligion-n »cl>°» -i»-»d-- >-«-», «-»rsachm, N»d-t sich -in »»Ich, od-- kam. «°» Mit gm.. Ma»i°- -i...» N .H ....N. m» d.» Str-it mit d°... Bischos »onEomo -»- Sprach. z» bring.» !' i°I°» di. Gesandt... dms-lb-n bmichm, »n. «migsims snr d.° Z»k»ns, Adhals- z» -rw»g.„, u-b-rd,.s> d.r Jnsirnttio» no-I. solgmd. P»»«'- b.i«q°»°: «. G-sand-m...Scht-» .il.ch. St.ll.n ,lir «»»».- nnd Ossi«, in des Pab?.s M-nsi-n z» --»°l-m snch-n. di- ,».„ H-nP.l...,., .».ich. Urban VW, g.dl.„, »nd „och MW «ron.» !» s°-d°-n hab-n, °»wl°hl.„. t-rn-r nwcht. d..n «..,.,,..s mchr A,.,°- Z» Er,h.il...,g o°» Dish-nsm sowohl in B-zi-hnng ans Bl».s°.-.°and,schalt als SchwagmchM -rch-.lt w.il das Land s-hr -ng nnd mit S--.ischm .....g°b°n I» »nd d-r gross... Kost... ... dm nach Ron. üb-rh.b.» s-i» mbcht-, B-i g-g-dm.- G.l-g.nlM >»n..t° anch °°rg.brach w..dm. dch d°» 0r„n „ich. »b.l g-di-n. wmn di- G°,.--lMs-r »nd G..»l.ch.n, welch- »»-- P,.»»d°n »nd «-»-si-i-n das Pa-rona.sr-ch. habm. ans di-j°lb°n w°l.lich- Pr..st.r wahl.m »nd ,hr° R-l.g.°.-n ,» dm «°«.rn b.hi.l..m -da. -in Ort noch b-sond-r- A»..°g.n oorsadring-n ,° ,s .hm .... °»°..»».», d.-.°lb... d'«> G-Iand,.n ank»,rag°n nnr soll dadnrch d-r G-n-ralinstrn-tlo» Im. Eintrag g.,ch-h-n, «. B°. d-r «°-«h.,..g nb°r dm th...ga.»sch°n H°nd°l «..dm °°t°« -i» sch..id°n B°r..s an dw lath-lisch-n Ort-»,.d wl K-i ....gs an B-r» «rl-i-m «ach l°..g°r-° B.sm°ch»»l> ««wg- -ch d.° ».chrtahl d-r G-sa.w.-„ »°>>in. di- ,w-s srano-M»!--, di- B°s.r°s»„g d-r U„.°»l-r »nd d.° E...,..h.....g la.hol.sch-» P-..st°r- - d.s ,acholisch.., s°...-di°»st°- zn -nslors a..I°.cht !» h°l.°n, A »ich- w «m. «->»»-«>>!» ^"dcrn wem: in Beziehung auf dieselben nicht entsprochen wurde, das liebe Recht und die ^Heilung der «V-i borznichlagm^ Ei... a..d.r. »in.n.g g°ht dahin. -».-» B-rgl-ich ans °°... W.g. d-r F-...„dl.ch,-,t w.n„ di.j-lb- nicht o-rsang-, -in.» 1«,°» durch da- -.dg.n«s .Ich- »-cht !» snch-n, nnd w°,l d,. >l°id....g . S.r i..s d.r Ar. dnrch gl.ich- S«° zi-.»l.ch z«°. s-b s° sollt. »°chg°Ichlag°n «- ans w«,° «-is. -in »mann .mann, w-rdm ldnnt., D°° G.sandt. So o.hn..,- ... .... ...... . an >"° S-I°»d..„ das B-g-hr-n s» st°ll.n. si° m-cht°» «»'s d-- b--d°» -» B-dm o°rg-,chlag°..m »...°l a„- "»m°n, mit d.r V-rsich-r»»g, das. Solo.h».» »ich- nnslM» -o--d-, d>. Ort. be. dm Bnnd-n, dm, .and. >-«-» ....d ihr.» G.r°ch.ig-.i..n z» ich°h.n »nd -» D°»lb- w.rd -- »ch. H°rr°n »nd ^°°» di. l,i°r a°.,nsj-r,°n Zlnsichl.» -»r s>» b-»>l>°«^ S"»b..rg w.rd .... B-,»..h..ng... »d°..kt, «„ V-r» wird -in S-hr-ib-n -rlaff-n. in w-lch->» man s.ch d-lnn -rtlart. dch man »ch >» w-.t°r- "«>°°dl..„g.„ „ich, -inlass-n t-nn-. W..M nicht di° b.id°» Pnn-t- - «- -°s»»- » »«'»»>-- «" ««- Iis,,.. ^ ^ >,en Cainleien lollen alle die Streitigkeit betreffen- des Ni-iesters ZU Lustorf — tuaeaeben feien. ^5>l oeii ^ den m l ' ' " - s«, - i^.» um sie seiner M den Schiedortcn vorlegen zu können. Acten ilnd Abschiede nachgefucht werden, um fw feiner Cmsmnz d-r v lath-lischm OÄ-. Vritnnc»' l-ir.t. !>. Oktober. „ Nd XXXV. ko>. LSZ, La»l.cSarchie> Nidwaidc». T.au.Sarchii. L»c-r... Ablch,.'°»nn°-öib. Z'd. xxxv - , .e, 11 - ^ s , «...Nd... ..... m Ulrich »°i.°. «.»x- 555'LK? ZX» °ä.wa.^n! ^^'cker. La.idanuna.in ; Heinrich Püntmer, des Raths. Schw.) z. 1368 Ottober 1645. Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Martin von Nickenbach, genannt Belinont, Alt-Statthalter; Mich^ Schvrno, Alt-Statthalter und Seckelineister; Gilg Vetschart, Landsfähnrich; Johann Jakob Jinlig, alb' des Raths. Unterwalde n. Johann Jnrfeld, Landanunann, von Obwalden; Johann Peter Zelgck- Landammann nnd Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Johann Bcngg, des Raths; Christian Schön, Raths. . istach der eidgenössischen Begrüßung werden zwei die thnrganischc Streitsache betreffende Schreib^ vorgelegt, das eine von Freiburg an Bern, das andere von Bern an Lucern, in welchem die Verschieb»»!! der auf den 15. October angesetzten Tagsatzung für passend erachtet wird, mit dein angehängten Ansucht die katholischen Orte möchten bis zu derselben die Sache in ihrem dermaligen Zustande belassen. Die b»' sandten, obgleich ohne Instruction, um einen Beschluß fassen zu können, sprechen sich doch dahin ans, die beiden Punkte — Bestrafung der Uttwhler und Einführung des katholischen Gottesdienstes zu LnP's! — ausrecht erhallen werden müssen, bevor man sich in weitere Verhandlungen einlasse; einen definitiven Entsclst^ zu fassen, überläßt man den Herren und Obern. Es wird ferner für nothwendig erachtet, daß die hiezu ernannten Herren in Lncern Alles, was zur Bertheidiguug erforderlich ist, aufsuchen und in ein tuet»'» tmls zusammenstellen; diese könnten dann auch „Disposition procurieren", auf welche Zeit die aufgeschoben Zusammenkunft anzusetzen wäre. I». Da das auf mailändischem Boden stehende Regiment trotz allen gethancn Schritten noch immer übel behandelt wird und in armseligem Zustande sich befindet, auch Zweherischeu Regiment der ihm schuldige Rest noch nicht ausbezahlt ist, wird auf das Hülfsbegehren Oberstlieutenants und der Hauptleute der nach Rom reisenden Gesandtschaft der Auftrag.gegeben, bei bä" Gubernator zu Mailand, dem Großcanzler und dem Präsidenten Graf Aresi nicht bloß über die schieb Behandlung des Regiments, sondern auch über Nichtbezahlung des dem Zweherischeu Ncgimente gebühre»^' Schuldenrestes und der obrigkeitlichen Pension Klage zu führen. Sie sollen beifügen, daß man sich, nicht innerhalb vierzehn Tagen Satisfaction erfolge, wieder versammeln und jemand abordnen wtt^ um das Kriegsvolk heimzuführen. Sollte es zur Heimberufuikg kommen, so hat sich dieselbe sowohl die Freifahnen als- auf die übrige Compagnie zu beziehen, so daß Keiner einen andern Dienst annelst"^ darf. Die Gesandten haben die Hauptleute zusammenzuberufen und ihnen dich alles Ernstes zu eröfs»^ und sofort Bericht über das Resultat ihrer Svllicitation an die Orte einzuschicken, damit man, wenn ^ nöthig werden sollte, sofort Anstalten zur Heimberufnng macheu könne. Auf den Fall hin, daß die sandten nicht die Versicherung erhalten, daß Abhülfe eintreten werde, haben sie sich an den in Rom dierenden spanischen Gesandten mit der Bitte zu tuenden, er möchte bei dem königlichen Hofe in Spa»^' seine guten Officien eintreten lassen. Zugleich wird den Gesandten auch ein Schreiben an den König t'»" Spanien mitgegeben. Schließlich wird ihnen aufgetragen, beim Papste oder beim Cardinal -Pamphib bU' Nuntius wegen seiner „hohen Frömmigkeit und guten Qualität zu recommandiren." «. Den Hauptstoß des Regimentes Vircher wird ein freundliches Fürschreiben an den französischen Ambassador bewilligt, ^ Inhalts, er möchte einen Tag zur Behandlung der von denselben eingegebenen und von ihm angenc»»^ neu Rechnungen ansetzen, «i. Die den „bewußten" Wirtzischen Arrest und die Citation Basels vor speherische Kammergericht betreffenden Schreiben werden dem Abschiede beigelegt, damit die Obrigkeiten o nächste Zusammenkunft um so besser ihre Gesandten instruieren können. Die Herren und Obern ^ Uri werden sich zu erinnern wissen, daß Schwhz sie um Relaxation des Arrestes ersucht hat, welchen b auf das dein Hauptmann Johann Heinrich Büeler gehörende von Mailand gelieferte Geld gelegt h"^' November 1645. - izgg 5« Es wird für nothwendig erachtet, daß von Uri ein Gesandter mit nach Rom reise theils wegen des weites mit dem Bischof von Como, theils wegen des Baues des Cölleginms zu Bcllcnz. v und t aus dem Nidwaldnerceemplar. Cvufermz der V katholischen Orte. Brunnen. 1L45, K. November. Dtaatsarchi» Liiccr«. »Usch. <>e »»»» N!iö. Bd. XXXV. MI. Lüg. Gesandte: Lncern. Ludwig Meyer. Kornherr; Leodegar Pfyffer, beide des Raths. Uri. Johann Stricker, Landammann; Heinrich Püntiner, des Raths. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landainmann; ^hann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Gilg Betschart. Landsfähnrich; Johailn Jmlig, alle ^ Raths. Unterwalden. Margnard Jmfeld, Alt-Landammann, von Obwalden; Kaspar Leu. '^tter, Alt-Landammann und Landshanptmann, von Siidwalden. Zug. Konrad Brandenberg, des imths; Jakob Andermatt, des Raths. N. Ztachdein der Oberstlientenant und die Hanptlente des auf dem mailändischen Boden stehenden ^gi'nents wiederum ihre Klagen über ihre schlechte Behandlung in die Orte geschickt haben, bespricht sich über die für die Abhülfe anzuwendenden Mittel. Uri will sich nicht dazu verstehen, ans die Absprung des Kriegsvolks zu dringen, wohl aber die übrigen Orte, da die nach Rom reisenden Gesandten ^ Mailand nichts ausgerichtet hätten. Unter Vorbehalt der Ratification von Seite der Obrigkeiten vcr- p'gt mau sich dahin, daß man dem Gubernator zu Mailand, dem Grvßcanzler, dem Grafen Aresi und Gmfm Casati durch einm eigenen Länsersboten ein Schreiben zuschicken wolle des Inhalts, man habe sp weglw der sortdauernden schlechten Behandlung des Regimentes entschlossen, durch einen Gesandten die Abführung des Regiments bewerkstelligen zu lassen; man habe jedoch die Abordnung dieses Gesandten noch ^'gestellt, weil man noch die Verwirklichung der gemachten Vertröstungen abwarteil wolle. Wofern aber dic- nicht erfolge, so werde der bereits ernannte Gesandte abreisen und ans bedingungslose Vollziehung der "rch die frühern Gesandten vereinbarten Traetate dringen und, wenn er dafür keine Versicherung erhalte, ^ Volk heimführen, Alles aber ohne Kotten der Obrigkeiten. Das wird dem Oberstlientenant lind den Häuptlmten mitgetheilt, zugleich ihnen die Ermahnung gegeben, die anerbvtenen 10,000 Kronen einstweilen, ohne „einigen Einbnnd und Beding" anzunehmen. Den, Boten wird befohlen, sich nicht länger als Tage zu Mailand zurückhalten zu lassen. Ferner wird beschlossen, den Herren und Obern den Vorschlag ^''"achen, sie mochten, wenn es zur Absührnng des Kriegsvolks komme, den Hanprlenten auferlegen, daß ^>er weder vom Regimente noch von den Frcifahnen einen andern Dienst annehme, bei Strafe der ^Verweisung und des Verlustes von Hab und Gilt. I». Es wird für gut erachtet, daß in Betreff der ^^ganischnw Streitsache die drei ernannten Herren, Landvogt Meyer von Lneern, Seckclmeister Schornv p' Schwyz Ammann Znrlauben von Zug beförderlichst zusammenkommen und die zu dieser Streit dienlichen Docnmente aufsuchen und ein lacwnin tnls aufsetzen. Lncern wird den ^,ag der Znsam- ^'b'nft bestimmen. «. (S. n. Baden.) «». Lucern wirv ersucht, von den obigen Beschlüssen Freibnrg '""'H zu geben und es zu bitten, sein Gutachten darüber beförderlichst mitzuthcilen. ^ ' Man sehe auch im Abschnitte Hcnschastsangclegcnhciteni Schaft Bnden. «. Art. 179- LocalcS. 172 1370 Januar 1646, 1N84>. Cvnferenz der V katholischen Orte. Lucer»». lk-tk, 10. Januar. Staatsarchiv Luccr». Absch. >1« anno Vits. Bd. XXXVI. toi. 4, Landcsarchiv Nidwaldc». ^Gesandte: Lucer>i. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Jakob Bircher, All- Schultheiß und Venner; Ludwig Meyer, des Raths; Leodegar Psyffer, des Raths. U r i, (Niemand Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Alartin von Rickenbach, genannt Belinont, Statthalter Unterwalden. Marquard Jinfeld, Ritter, Landanunann, von Obwalden; Johann Peter Zelged Landaimnann und Panncrherr, von Nidwalden. Zug, Beat Zurlauben, Alt-Astnnann; Niklaus M"' des Raths. k». Uri entschuldigt sein Nichterscheinen in einem Schreiben und sagt in Bezug auf das thurgauische GesclM' daß es, wenn man sich nicht gütlich vertragen könne, bei diesen seltsamen Laiifen besser sei, die Sache diw'h das eidgenössische Recht auszumachen, als einen Bürgerkrieg von ungewissem Ausgang herbeizuführen I». Eidgenössische Begrüßung. — Man nimmt zuerst das Geschäft, betreffend das übel bestellte Tractai»^ des ans mailändischem Boden dienenden Regiments vor. Der hierüber zu Brunnen ergangene Abschied vom 6. November, die jüngsten Antwortschreiben des Gnbernators und des Grafen Franz Casati, sv^n eine von Hauptmann Sebastian Heinrich Crivclli eingereichte Schrift werden verlesen. Da diese Schreibt' nur giite Vertröstung, aber keine Versicherung einer Satisfaetion enthalten, erachtet man insgemein gut, den bereits ernannten Ehrendeputierten, Landvogc Paul Ceberg von Schwyz, nach Mailand abznordM" mit der Instruction, bei dem Gnbernatvr und den übrigen königlichen Ministern nochmals um Vermiß lichung dessen, was von den beiden frühem Gesandten mit ihm vereinbart worden sei, anzuhalten, widrig^' falls er alles Volk, auch die Freifahnen, nach Hanse zu führen und eine Protestation zurückzulassen ha^ daß man an allein Unbeliebigen, welches daraus entstehen möchte, keine Schuld trage. Zugleich soll der ausstehenden Pensionen und der Forderung des Zweyerischen Regimentes gedacht werden und Cebe^ allein die Verhandlung führen. Wenn das Regiment bleiben kann, soll darum angehalten werden, daß ^ wieder mit einem Obersten versehen werde. Wenn die Beurlaubung erfolgt, soll dem Oberstlientc»»^ allen Amt- und Kriegsleuten ernstlich befohlen werden, sich in keine andern Dienste, sondern insgesm»" nach Hause zu begeben. Sollte etwas vorfallen, worüber Ceberg keinen Entschluß von sich aus fassen mbä^' so soll es ihm nicht benommen sein, bei den Obrigkeiten durch Schreiben sich Raths zu erholen. Beschluß wird Uri mitgetheilt in der Hoffnung, daß es sich nicht trennen werde; auch Freiburg soll da^"' in Kenntniß gesetzt werden. Dem Abschied wird beigefügt, die Obrigkeiten möchten darauf denken, ^ den Hanptleuten zur Bezahlung der Soldaten die Hand zu bieten sei» werde. «. Auf die Kenntnißmch^ eines von Bern an die fünf Orte und katholisch Glarus gerichteten Schreibens ist man der Ansicht, ^ der in demselben vorgeschlagene Tag zur Abhaltung einer Zusammenkunft in Baden (26. Januar a- eine sehr unbequeme Zeit für eine so „räße" Handlung sein würde, und daß auch die beiden klareil P»" die Bestrafung der Uttwyler und die Einführung eines Priesters zu Lustvrf, noch nicht zugegeben Die Obrigkeiten werden ersucht, ihre Meinung Lucern mitzutheilen, damit von da aus in aller Name» ^ antwortet werden könne. Das Schreiben wird Uri ebenfalls mitgetheilt mit dem Ersuchen, sich in Geschäft auch an die andern Orte anzuschließen. Man nimmt sodann in den Abschied, daß, wenn je 5m' Januar 1646, 1671 Geschäft vorgenommen werden sollte, die obigen zwei Punkte vorher ins Reine zu drinnen m > . ^e>nn eine katholische Tagsatzung stattfinden wird, so könnten Statthalter Schorno, Ammaim LuAaü- und Ludwig Aieher einen Tag früher nach Luccrn kommen und die zur Hand gebrachten Abscbiede "eiche Licht auf das thurgauische Streitgeschäft werfen, nachsehen. Und weil in der lucernischcn Ean-lei 'Ucht alle verzeichneten Abschiede sich vorfinden, so wird dem Landschreiber zu Baden befohlen, in den Ab' ^lrdsbüchern von Baden nachzuschlagen und, was er finde, zu Papier zu dringen und nach Lucern Vi chlcke», «. Jeder Gesandte wird zu berichten wissen, was in Folge des Ausbleibens von Uri gesprochen "vrden ist, daß nämlich in Sachen, die das Vaterland und die Religion betreffen, die Einigkeit erhalten werden U"d jeder Ort sich unwidersetzlich der Majorität anschließen sollte, t'. (S. u. Luggarus.) «x- Luccrn eröffnet f Uri in diesen Tagen dem Herzog von Modena einen Aufbruch von 1000 Mann bewilligt habe. Dieß verflacht ails vielen Gründen Bedenken, und man nimmt deßhalb die Sache in den Abschied, damit die Vm' ellen ihre Ansicht beförderlichst Lucern mittheilen können. Inzwischen wird jedem Orte anheimgestellt auf lUnein Boden solchen Werbungen vorzubeugen. I». (S. u. Lauis.) Man sehe auch im Abschnitte Hceeschastzangclegcnhcitcn - fndvogtci LlUlis. I>. Alt. 236. Verschiedenes. ^"twogtci Luggarus. i". Art. 133. Zollsachcn. <1 ans dem Nidwaldncrcremplar. 1O81. Conferenz von Uri , Schlvyz und Zttdlvaldon. Brunnen. 1l. Januar. LaiideSarchiu Stidwaldc». PeotokoN der Wucheniäthe», auch Rüth »nd L-uidleuthk». Bd. is. toi. ,.Eß hatt Herr Landtanunan und Panuerherr Peter Zclgcr und myn Herr Vatter Landtanunan Odcr- >natt den Abschcidt, so den 11. Tag Jcnner Ao. 1646 zuo Brunnen usgangen, verhören lassen, auch ihre wüntlichc Relation hierüber geben." — Ein Abschied hat sich nicht vorgefunden. Conforonz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. LL. Januar. LiliidcSarchin Stidwalde». ^ Gesandte: Uri. Sebastian Peregrin-Zweher, Ritter, Statthalter; Heinrich Püntiner, des Raths fchwyz. Sebastian Abhberg, Landammann; Georg Aufdermaur, Statthalter; Martin von Rieten' f^'h, grnannt Belinont, Alt-Statthalter; Michael Schorno, Alt-Statthalter und Seckclmeister. R i d iv a l- "Peter Zclger, Landamman» und Pannerherr; Bartholomäus Odermatt, Alt-Landamman» gn u. Luggarus.) I». (S. u. Bellenz n.) v.>Ridwalden rügt, daß die Sitte der Altvordern ,fftvmmen sei, daß, wenn fremde Fürsten und Herren von den Obrigkeiten etwas begehrt hätten man '"lt zusammengetreten sei und sie an eine Tagsatzung gewiesen habe. Unlängst hingegen hätten sstl' 1372 Januar und Februar 1646. die Veuetiauer mit dem Begehren des Passes au die einzelnen Orte gewendet, sv daß Nidwalden niclP dazu zu reden gehabt habe. Die Gesandten von Uri und Schwhz, zwar ohne Instruction, berichten über den Verlauf der Sache und weisen nach, daß man, weil es auf den Erbfeind abgesehen war, den Bitte" des Nuntius und der Herrschaft Venedig gegenüber nicht anders habe handeln können. «I. Schwhz b» gehrt von Uri die Aufhebung des Arrestes, welchen die Beroldingischen Erben auf das Büclerische und Bröl"' büelerische Geld gelegt haben, und daß die Seinigen an das Ort gewiesen werden, wo die Angesprochene" seßhaft sind, kraft des 1637 zu Brunnen gemachten Vertrags. Uris Gesandtschaft entspricht nicht und ent fernt sich aus der Sitzung, bevor die Büelerischen und Brvmbüelerischen Erben und Vogte angehört wc» den. Nidwalden sucht vergeblich zu vermitteln; endlich ersucht es durch ein Schreibe!? Uri und SchlM die beiderseitigen Interessierten dahin zu vermögen, daß sie an einem bequemen Ort zusammenkommen u»d sehen möchten, wie diesem Streit abgeholfen werden könnte. v. Nidwalden ersucht Schwhz, möchte in seinem Lande verbieten, dem Melchior Zelger, welcher nicht wohl haushalte, von seiner Frau"" Capital oder Zinsen etwas herauszugeben, sondern seinem Bruder, damit die Frau dessen zu genießen Hab"' L. (S. u. Bellenz:c.) Man sehe ciiich im Abschnitte Hcn'schcistsangclcgenhcitcin Laildliogtci LllllM'lls. iT. Art. 140. Zollsachcn. Bogtci Bellen; :c. I», t. Art. 1184—1185. Cvnferenz von Uri, Schwyz imd Nidlvalden. Brunnen. 1343, 3l>. Januar. Landeöarchiv Nidwalden. Protokoll der Wnchenräthen, auch Näth und Landleuthen, vom 2-i. Januar? Bd. 12. t'ol. 31. Verhandlungsgegenstand ist der Streit wegen der Seelisberger Gütersteuer. Man soll „ein tagsatzu "i> anstellen, daß alßdan unser E. von Uri einen Herrn von Schwhtz und wir auch einen nenen söllent, fach guötlich an ein ohrt machen, und im fahl man nit köntc des; einen werden, söllent unsere Herrt" Gesanten den befelch haben, ihnen daß Recht darzuoschlagcn, die fach zuv erörtern Und sölle tagsatzung uff zuvkünfftig zinstag gen Brunnen angesetzt werden, und sindt zuo gesanten erWelt word^ Herr Landtamman Zelger, Herr Landtainman Stultz und min vatter sam Niclauß Murer und Herr Vogt Löuw." — Ein Abschied hat sich nicht vorgefunden. — Nach oben genanntem Protokoll Fol. 34 auf dieser Conferenz keine Uebcreinkunft zu Stande. 1084. Cvnferenz von Bern, Basel, Freiburg, Svlothurn, Schaffhausen und Appenzell. Baden. 1K4K, 13. bis 23. Februar. Staatsarchiv !Ucr». Allqcmclne Abschiede t'ul.l. Gesandte: Bern. Rudolf Willading, Venner und Zengherr; Hans Rudolf Dnbi, des Nathö' Basel. Johann Rudolf Wcttstcin, Bürgermeister; Niklaus Bischoff, Stadthauptmann und des Rath-- Freibur g. Johann Daniel von Monteuach, Ritter, des Raths; Niklaus von Montenach, des Raths' Februar 1646. 1Z7Z Kothurn. Johann Schwaller, Schultheiß; Johann Jakob Glutz, Nenner. Schaffhauscn. ^°^nu Jinthurn, Bürgermeister; Matthäus Schalch, Statthalter. Appenzell. Johann Suter, Land- """"auu, von Jnnerhoden; Johann Tanner, Landammann, von Außerrhvdcn. Bern hat diese Conferenz tvegcn der noch immer unerledigten Streitigkeit zwischen den regierenden des Thurgaus ausgeschrieben. — Eidgenössische Begrüßung. Der französische Gesandte bietet Dienste zu Beilegung dieses Streites au. — Man antwortet darauf mit Gegencomplimenten. .Nachdem Bern den Verlauf des Streites wiederholt hat und die gemachten Projecte sammt dein Lands- ^en verlesen tvorden, sind Bern, Basel, Schaffhausen und Außerrhoden der Ansicht, daß man das früher fachte Prvjeet wieder vornehmen und sehen könnte, was darin zu änderu oder was für ein Mittel zum der Sache zu finden sein möchte. — Freiburg. Solothurn und Appeuzell-Jnuerrhoden wollen sich dein Project, das sie weder in den Abschied noch sonst in Abschrift begehrt hätten, nicht mehr befassen, ^ ^ von der einen Partei gar nicht angenommen tvorden sei, sondern bloß mit dem über die Uttwhler hallten Urtheil und der Einführung des katholischen Gottesdienstes zu Zustorf. Sie sprechen sich daher aus, däß man Zürich und evangelisch Glarus zu verstehen geben sollte, was für eine Ansicht man "diese beiden Punkte habe, und daß die interessierten Orte wegen der übrigen Streitigkeiten nochmals ^"""neu gewiesen werden sollte». — Bern, Basel, Schaffhausen und Appenzell-Außerrhoden glauben, daß ^ solche Erklärung von Seite der Mediatoren einstweilen zu weit gehe. Sic seien dahin instruiert, 'Uaii, wenn die Güte nicht verfange, nach dem Inhalt der Blinde und des Landfriedens die zum Recht verleiten und dem Recht Begehrenden dazu verhelfen solle. Schließlich wird für das ^ erachtet, die Sache bis zur Jahrrechnung einzustellen, inzwischen an alle interessierten Orte ge- ^ben, ^ ans künftige Jahrrechnnng ihre Gesandten mit Nollmacht zu endlicher Erörterung der versehen und indessen Alles in statu gno lassen möchten. Freiburg und Appeuzell-Jnuerrhoden ^ '"it dem Schluß des Schreibens, in welchem für den Fall, daß die Güte nicht verfangen sollte, auf einen Austrag hingedeutet wird, nicht einverstanden, wollen aber doch der Absendung desselben nicht entgc- Berus Gesandtschaft läßt sich vernehmen, es geschehe hie und da, daß eidgenössische Burger ^chm'ige Freiten der Orte zuwider von solchen, die in ihren Processen mit Recht verfällt 'icii oder sich nicht getrauen aus dem Wege Rechtens zu erhalten, was sie wünschen, vor die Hosgerichte zu Spehcr, Rotweil und anderswohin citiert und mit Arresten verfolgt würden, die"uch schon Orte ans den Reichstag geladen tvorden, was der Kaiser damit entschuldigt habe, daß treffenden Orte durch ein Versehen der Schreiber noch in der Reichsmatrikel eingeschrieben geblieben ^i/' Münster und Osnabrück über einen allgemeinen Frieden verhandle, so sei es Zu wissen, ob etwas der Eidgenossenschaft zun- Nachtheil daselbst verhandelt oder wie derselben in ^ d'tiedeu gedacht werde. — Bei der Berathung darüber macht sich die Ansicht geltend, es sollten vier jeder Religion zwei, oder wenigsiens zwei vertraute und gualisieierte Eidgenossen abgeordnet lxj !vu zu Münster und Osnabrück die Interessen der Eidgenossenschaft zu wahren. Dieselben möchten ^ sich befindenden Ambassadoren und Bevollmächtigten vom Könige von Frankreich, Spanien Schweden durch deren in der Eidgenossenschaft residierende Ambassadoren empfohlen werden, so daß die . ^tsichaft auf die Sollicitativn der Gesandten hin und durch Vermittlung jener Bevollmächtigten ^ Citativnen und Arresten des Kammergerichtes befreit und die noch in der Rcichsmatrikel enthalte gestrichen werden könnten. Endlich könnten jene Gesandten, vom französischen Ambassadvr mit 1374 Februar 1346. eiuer Empfehlung versehen, bei dem Herzog von Longueville dahin wirken, daß der Eidgenossenschaft, ^ mit Frankreich verbündet ist, im Friedensschlüsse nach Nvthdurft gedacht werde. Dieser Entwurf wü'd Händen der Obrigkeiten in den Abschied genommen und den übrigen sieben Orten schriftlich mitgech^ Die Herren und Obern der sechs ans dieser Conferenz vertreteilen Orte sollen innerhalb dreier Woche» Ansichten Zürich mittheilen, das dann weitere Anordnungen treffen wird. Confcrmz der IV evangelischen Städte. Baden. K»4(>, 24. und 27». Februar (14. und 15. a. K.). Staatsarchiv Zürich. lZviit. XII. IN. toi. 2. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Bürgermeister; Johann Ludwig Schneeberger, Seckest»^ Bern. Hans Rudolf Willading, Venner; Hans Rudolf Dubi, des Raths. Basel. Johann Wettstein, Burgermeister; Niklaus Bischofs, Stadthauptmann und des Raths. Schaffhause n. -" thäus Schalch, Statthalter. ,, Es wird besprochen, aus was für eine Weise die Einschließung entweder der gesammten Eidg^ senschaft oder der evangelischen Städte und Orte in den Generalfrieden könnte erlangt werden. ' D» fünf katholischen Orten von den sechs,bei dem thurgauischen Streit uninteressierten Orten geschrieben ^ den ist, sie möchten innerhalb vierzehn Tagen auf die an sie gerichtete Frage wegen jener EinsclM antworten, so will man vorerst deren Antwort abwarten. Mag nun dieselbe beifällig oder abfthl^ ausfallen, so wird von einer Seite doch für nothwendig erachtet, das; die evangelischen Städte >n>^ ^ eine vertraute Person nach Münster oder Osnabrück schicken, welche zu den Gesandten der religionslft^, scheu Fürsten und Stände Zutritt habe und sondiere, was daselbst verhandelt werde, davon Nachriclft ^ lind der evangelischen Städte und Orte Interesse wahrnehmen und es gelegentlich „bei denselben gen" könnte. Zur Erwählung einer solchen und zur Feststellung der Instruction für dieselbe möchte ^ derlichst eine Zusammenkunft der evangelischen Städte und Orte abgehalten werden. Alan spricht ftch ^ gegen aus, eine Gesandtschaft oder Schreiben dorthin zu schicken, sondern erachtet für gut, die königlichen Majestät von Frankreich zu empfehlen, damit dieselbe geruhe, durch ihren Bevollmächtigte , Herzog von Longueville, die gesammte Eidgenossenschaft nicht nur als Frankreichs Bundesgenossin, auch als freien Stand in den Frieden einschließen zu lassen. Man glaubt, daß die Eidgenossenschaft diesem Wege von den kammergerichtlichen Processen befreit werden könnte. I». IM. Lukas bringt die Beschwerde Mülhausens vor, daß trotz dem erhalteneu Jntereessionsschreiben Mülhauft» ^ Landcommenthur zu Altshausen mit einem fremden Verwalter des deutschen Ordenshauses daftt^ ^ lüstigt und auch die Burger und Angehörigen mit kammergerichtlichen Processen verfolgt werden- Beziehung auf den ersten Punkt vertröstet man Mülhausen mit einer abzusendenden „ernstbeweglich^^ charge" an den Landcommenthur, in Beziehung aus den zweiten damit, daß man darauf denke, Hausen in den Frieden einschließen zu lassen, in welchem Falle es solcher Processe ledig werden Was die sechs uninteressierten Orte wegen der thurgauischen Streitigkeiten verhandelt haben, wüd ') ^ schriftlich mitgethcilt. «I. Die Gesandten Berns lassen sich gefallen, daß der Stadt Strafft»^ Februar und März 1646. 1Z75 Langte Extradition des vermeintlich restiereudeu Depositums glimpflich abgeschlagen werde, v. Wegen ^'chacl Angelo Zcnoino, Burgers von Basel, legen die Gesandten von Basel ein Memorial ein und beeren. weil dessen Better Cerati gestorben ist, ein Fürschreiben unter der vier evangelischen Städte Namen die Herrschaft Venedig. Dem Begehren wird entsprochen, t. Der zürcherische Gesandte ersucht den ^>1 Schaffhausen, es möchten seine Herren und Obern ohne Zürichs Wissen und ohne fernem Bericht den Zieglern wegen des bewußten Affronts auf ihrem Territorium" mit der Strafe nicht fort- ^hren. Der Gesandte Schaffhausens nimmt das Ansuchen zu Händen seiner Herren und Obern in den ^schied. Evnfermz der die Vogteien Uznach und Gaster regierenden Orte Schwyz nnd Glarns. Lachen. S«. Februar. Landeöarchiv Schw>,,;. Gesandte: Schwhz. Georg Aufdermaur, Statthalter; Älartin von Rickenbach, genannt Belmont, Statthalter; Michael Schvrno, Alt-Statthalter und Seckelmeister; Gilg Betschart, Landsfähnrich; Fran- Reding, alle des Raths. Glarns. Kaspar Kttechli, Landammann; Fridolin Tschudi, Alt-Land- ^"»aim; Balthasar Müller, Alt-Landammann; Johann Heinrich Elmer, Alt-Landammann; Jakob Marti, ^unerherr; Jakob Feldmann, Landshauptmann. H DaS Vcchandeltc smdct sich mz Nbschnittc Henschastsaii.zclcgenhcitcn: Nznach und Gaster. Art. 41-5S. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. i4. nnd l.?. März. Staatsarchiv Luccr». Adsch-. ^ Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckeustein, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Jakob Bircher, Alt- "^Rltheiß und Venner; Ludwig Meher, des Raths; Leodegar Pshster, des Rathv. Uri. Johann Heinrich Brunnen, sliitter, Alt-Landammann und Landshauptmann; Sebastian Bilgerin Ztvcher von Evcbach, ^^thaltar. S ch w Hz. Sebastian Abhberg, Landammann; Michael Schorn», Statthalter und Seckel- Unterwalden. Heinrich Bücher, Seckelmeister, von Obwalden; Johann Peter Zelger, Land- ^'"a»n und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlanben. Alt-Ammann; Wolfgang Nvlli, ^ Eidgenössische Begrüßung. — Man hört mit aller Ehrerbietung ein päpstliches Breve (dat. den M ^ sämmtliche katholische Orte an ilnd vernimmt daraus mit großer Thcilnahmc, was für ^ scchreu ivegen der „weitanssehenden Kriegsverfassnng" des -viirken der Christenheit bevorflehen. Die ^Mtwortung dieses Schreibens wird auf die erste allgemeine katholische Tagleistung verwiesen. I». Was 'echs unparteiischen Orte wegen des Thurgancr Geschäftes von Baden aus geschrieben haben, wird an- ' 1376 März 1646. gehört. Nach weitläufiger Berathung vereinigt sich ein guter Thcil der Gesandten dahin, das; diese Sa^ wenn immer möglich, noch vor dem Antritt des neueil Landvogtcs behandelt werden sollte, weil ders^' sollst von der Seite der Uuterthaneu wenig Nespcct zu erwarten hätte, und daß wegen dieses und and^' Geschäfte nach Ostern eine allgemeine katholische Tagleistung gehalten werden sollte; jedoch möchte Lm'^' noch vorher Freiburg und Svlothurn anfragen, ob sie geneigt seien, dieselbe zu besuchen. Alls das Badcil aus erhaltene Schreiben wird sodann eine Antwort verfaßt, welche nicht bloß Bern, sondern ^ Frciburg und Solothurn zugestellt werdeil soll. Dem Antwortschreiben an diese zwei Städte wird noch ^ gefügt, sie möchten in Bezug auf den Verlauf der letzteil Verhandlungen zu Baden vertraulich mittheilen, zu künftiger Actiou dienstlich sein möchte, und ob ihnen die nach Ostern anzusetzende katholische Tagleiß»^ auch beliebe. Das Autwortschreiben wird abschriftlich auch katholisch Glarus und Appenzell J.-N. mitgeth^ Zugleich wird auch die Frage aufgeworfen, ob es nicht gut wäre, darüber sich zu beratheil, nach was einer Form ein Obmann zu wählen sei, lind ob nicht Manchem abgeholfen werden könnte, wenn eine ^ läutcrung des Vertrags von l632 gegeben würde, während die damaligen Sätze noch am Lebeil « . Gegen die in dem Schreiben der Gesandten zu Baden angeregte Abordnung nach Münster erheben Bedenken, in welcher Form sie auch geschehen möchte. Mau hofft nämlich, daß der beabsichtigte Frieds schluß dem eidgenössischen Stand keinen Nachtheil bringen werde, und daß den Beschwerden auch ohne ciN ^ kostbare Maßregel abgeholfen werdeil könne, zunial da von Innsbruck aus Vertröstung geschehen sei, ^ die Abhülfe für früher hier vorgebrachte Beschwerden bei dein Kaiser und dem Neichshofrath wohl a»^ bahut^sei. Sollte anderweitige Cooperation nöthig werden, so ist man jeder Zeit bereit, diejenigen ergreifeil zu helfen, durch welche des Vaterlandes Wohlfahrt und Erhaltung befördert werden können. ^ wird Lucern überlassen, diese Meinung nach dem Begehreil der Gesandten zu Baden Zürich ^ zutheilen. «I. S. u. Baden.) (S. u. Thurgau.) t. (S. u. Luggarus.) z»'. Der Bischof von hat in einem Schreiben (dat. den 21. Febr.) alle katholischeil Orte darum ersucht, daß die grsa»^ Eidgenossenschaft sich seiner gänzlichen Restitution annehmen möchte. — Es soll hierüber auf nächstet ^ gemeiner katholischer Zusammenkunft zu Nathe gegangen werdeil. I». Es wird berichtet, daß vor cinE Wochen zwei obrigkeitliche Gesandte aus der Stadt St. Gallen auf zürcherischem Boden von Reitern Hvhcutwiel ganz unverschuldet angerannt und mit großem Spott auf die Festung geführt worden seien, daß diese Thäter im Paradies, desgleichen zu Dießenhofeu und Rheinau den thurgauischen Boden vel^' hätten. — Den Gesandten auf nächste gemeineidgenössische Tagsatzung soll Instruction gegeben wrrd^ wie mau sich in dieser Sache verhalteil wolle, i. (S. u. Luggarus.) Ii. Statthalter Schorno berll^ im Namen seiner Obrigkeit umständlich über den Span zwischen Nutschmann Grüblers Wittwe und Wäber; man möchte der Gegeilpartei des Letztern weiter kein Gehör geben, sondern es bei dem Urthcil bleiben lassen und den Befehl zu dessen Exemtion im Thurgau unterstützen. Die Sache wird rsksronclum genommeu. - ü! Zu «. In der Ausschreibung dieser Tagsatzung war auch enthalten, daß man den Gesa" . Befehl geben sollte wegen einer Gesandtschaft nach Münster und Osnabrück. Nidwaldcn instruiert: die Gesandtschaft anbetrifft, sollen unsere Herren Gesandten ganz darwidcr shn." Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegenheiteil! Laildgrafschllft TIMM». «. Art. 23. Amtsrcchnnng. Ärnfschllst Bilden. «1. Art. 3. Verwaltung im Allgemeinen. Laudvvgtci Luggarus. t. Art. 174. Kirchliches. i. Art. 141. Zvllsachen. April 1646. 1377 1«>88. Confevcnz von Zürich, Lucorn, Uri, Schlvyz, Unterlvalden und Solothurn. Stlpvl)5» 1l>^1>^ 15» ^ ^ m» April» Staatsarchiv Zürich, (lost, XU. ik>>. toi, »S, Gesandte- Zürich Salomou Hirzel, Statthalter. Lnccrn. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Alt- Schultheiß-. Ludwig Meyer, Kornherr. N r i. Sebastia.. Peregrin Zweyer von Evebach, Ritter, Statthalter. Schwyz.' Sebastian Abyberg, Landammann. Nnterwalden. Peter Zclger, Landammann Und Pannerherr. Solothurn. Ulrich Suri, Seckelmenter. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftsanMlegenhe.ten: ^»dtwgtei Lnglsarus. Art. 142. Zellsachcn. 1si°-i Match« Schalch. Statthat.-- »ph°nz°IH Jsham. s».--. Lnndammann, von J.mcrrhoden; Johann Tauner, Landammaun, von Außerrhoden. , ^ . Die fünf katholischen Orte hatten auf das im Februar au sie ergange.,e Schreiben geantwortet und d-b°l anz-d-nt-t, »ab dt- «ch.°x-cnti°n d. dm, ,h..-g»..ijch-» G-ichäs. ihn... P-ai..di-l--Iich. M und »-»«-«Ich Man.s d»«°>. I-w w°rd°, B°.» M WM». d.-i° a.mg«-..d«,, ... der Besoraniß daß der Eidgenossenschaft ans der Exemtion Unheil erwachsen mochte. - Eidgenössische - K-ibn-a -n.ichnldit» sich sch-Mch «»n '-ich- ««ch-im.» d„.mt. dai Ziisich «. ^>-» h-id°„ i... Landl.i°d-n b-arlmd-lm B--,°h-°n d-r la,h°l.ich-n O-t-, nt.ml.ch d°. B-sira,«na. d-r Ntt- W» ,md d-r «..i°h-nna d°s tath-Nich-n P-i°si--s ,» Si-'w-s. «ich» «isi-n MM°. d. Mz- d°ffm ««.,l.a...,.a...Sa ich I°i - Di. »nimmt-., dm i.,t°r°!fi--tm P-««°n »nl das von Bad... ans an si° «°II.... Sch--ib. . - d-n d-rl-stn. - D-- smnMch- s -V -id-, >°°mi »mn -.ach.-, dasi i -m- Si-„sm .a m- ...a d °S S-ichtiM i-l-n, '-Sil- -- da--., ...chi -....ang-ln las-... Man ihm da it und an«.'' »»' dm S-s°n-°nMlnn.n.-n Ei..ftm.t-.n g anbt ...an nichts )N oasiir uuo ^ttzolischeu Orte nochmals zil schreiben, sie mochten die Exemtion mres thun zu können aan e ^ ^ . . ^es Geschäftes einstellen. — Wegen allerlei Umständen ^ Johannis und b.s zu 6^ ^.^ galten und über M »°> WM»«-«' 'S-.-n °s d-li-dtr. anch zn -r- 'ch°tn..n -.'.'!.cht . 2378 April 1646. wolle, Bern mitzutheilen. — Zürich wird mitgetheilt, was man an die fünf katholischen Orte geschrie^ hat, und ihm ebenfalls insinuiert, alle fernere Neuerung einzustellen. Man hält auch für erforderlich, daß h Orte ihre Gesandten auf die nächste Tagsatzung mit hinreichender Instruction versehen, wie mau sich ^ halte» wolle, wenn wider alle Hoffnung zwischen den Parteien keine gütliche Uebereinkunft zu erzielen sollte. I». Bern beklagt sich, daß Freiburg bei dieser Conferenz nicht erschienen ist und sein Nichterscheh erst jetzt augezeigt habe; das ausschreibende Ort hätte nach hergebrachter eidgenössischer Uebung bei Ze^' davon benachrichtigt werden sollen; gegen ein solches Verfahren protestiere Bern. Die übrigen vier "schreiben deßhalb an Freiburg. «. Was aus Anzug Berns wegen der Sendung nach Osnabrück und stcr discutiert worden ist, wird jeder Gesandte zu berichten wissen. Conferenz der i V evangelischen Städte. Baden. 1K4V, und 29. April (9. und 10. a.K.). Staatsarchiv Zürich. (?vst. XII. 151. t'vl. 28. Gesandte: Zürich. Salomen Hirzel, Burgermeister; Johann Ludwig Schneeberger, Seckelmeih Bern. Johann Rudolf Willading, Venner und Zeugherr; Hans Rudolf Dubi, des Raths. Bas^' Johann Rudolf Wettstein, Burgermeister; Niklaus Bischoff, Stadthauptmann und des Raths. Schall Hausen. Johann Jakob Ziegler, Burgermeister; Matthäus Schalch, Statthalter. Nachdem die sieben katholischen Orte auf die vorgeschlagene Abordnung einer Gesandtschaft h beiden Religionen nach Münster und Osnabrück eine abschlägige Antwort gegeben haben mit dem Beifügt man werde verhvffentlich auf Seite der übrigem Orte „hierüber etwas Anderes zu ergreifen nicht ge»iä^ sein", so scheint unter solchen Umständen die Absendung eines besonder» Abgeordneten in der evangelisch Städte und Orte Namen etwas bedenklich. Da man aber in Erwägung zieht, daß das Standes- und h Neligionsinteresse der evangelischen Städte und Orte, jenes durch den französischen Bevollmächtigten, He^^ von Longueville, dieses durch die landgräflich-hessischen und „stadischen" Gesandten sdie Gesandten der h' neralstaatenf nicht ohne Erfolg gefördert werden könnte, wenn man eine oder zwei vertraute Personen nh Münster und Osnabrück schickte; daß mau, wenn mau in den Frieden eingeschlossen würde, bei dem Ge>u^ der Regalien, Privilegien und Freiheiten ruhig erhalten werden könnte, wegen deren mau seit einiger durch kammergerichtliche Provocationen und Processe, durch Steigerung der Zölle, Vorenthaltung der chengüter angefochten worden sei: so halten die Gesandten die Abordnung jemandes in der evangelischen Stadb und Orte Namen ersprießlicher als die Absendung eines Schreibens. Dazu bestimmt sie auch die ErwägU>^ daß, wenn die evangelischen Orte nicht in den Frieden eingeschlossen würden, die Abhülfe gegen Eingriffe in ihre Privilegien und Freiheiten kann: oder mit viel größern Unkosten zu erhalten wäre, als c> im andern Falle geschehen könnte, und daß man die Verabsäumung den Bürgern und Unterthancn über nicht verantworten könnte. Dazu kommt noch, daß, als der Herzog von Longueville durch den ralmajor von Erlach um Wahrung des eidgenössischen Interesses ersucht worden ist, der Herzog selbst b gefunden hat, man sollte eine zuverlässige Person dahin abordnen, und der französische Ambassador st dahin ausgesprochen hat, daß, wenn die übrigen Orte niemand senden wollten, doch die evangelischea I Mm 1°«, das thun sollten. llm nun diese Abordnung zu beschleunigen und die abzuordnende Person mit Jn- ^uctivn zu versehen, wird eine Conferenz der evangelischen Städte und Orte nebst evangelisch Glarus und Inzell und den evangelischen Zugewandten auf den 28. April a. K. nach Aarau angesetzt. I». Burger- 'Mer Ziegler von Schaffhauscn bittet um Hülfe in Bezug auf das Zillische und das Schlumpf-Zvllikofc- ^ Fallimentsgeschäft. Die ihm und seinen Söhnen zugcmuthete Ledigmachung Zvllikvfers vor der Be- ^hlung der 10,800 Gulden stehe nicht in ihrer Macht. Durch ein im Namen der Gesandten der drei Städte und Appenzell-Außerrhodens erlassenes Schreiben wird Generalmajor von Erlach um Lediggebung - ^Mosers angegangen. Nach erfolgter Antwort soll St. Gallen durch ein Schreiben und eine Gesandt- lch"ft von Zürich ersucht werden, die Sache zur Nccoguition vor die evangelischen Städte und Orte kom- ZU lassen. Zürichs Gesandtschaft nimmt Letzteres auf Gefallen ihrer Herren und Obern in den Abschied. Zürichs Gesandtschaft läßt sich vernehmen, daß es ihren Herren und Obern bedauerlich vorkomme, daß Biburg nicht nur auf der Conferenz der uninteressierten Orte nicht erschienen sei, sondern auch i nndLnsiurs b-tr-si-nd-n Such- s-i„ Urth.il „I-.uchiwt- IM, und dus. A»»°nz-ll-J....°r-h°d°..d «»ndqchust sich h„b- „-rluni-n l-ff-n. nicht Insirni-r. zu i-in, d,° Iidr,g°n >.m, ,n.°r°Is..rt.n Ort-zu... »ch. zu w°is-n si- -rs.icht d>° dr°i und-... Ort-, ih»i zum R°cht° zu «ch-ls-ni w. » wnrd- d-r »- w R-cht-s « -in- Such- du» gt»W e°ni°.ch°»! «» M-««-' ->»»-'-» -W durnb-r °«°» l-ff-n, wuSGnt. ihnm G...-S g-g-»»- -M°" ">» sr-t-ft.---.., «Ahnnsin bi...., ...un ».-cht- sich 1»° i°w° «chlichnng. w>- »»---d.° w- ->-.d-» D°... Brnn.n °«>t und «d-sd°i.n in d°n Fri-d-n »°«°.>d°n. »-»»Mucht V,gnun-°url, d°. Snb-rnut-r zn ^»--»t. „HZ ,n i-in-r ch.» d°». »US- °°« -1«°»-'°° S-°-!ch»I> g-hbtich Mn.. di° Such- durch Sch-ridm -»» «mwlsudm «»»»'»->-» -»» d°... G°>,°,ul.»»,°r von «uch, D°n Anzug d° znrch-risch-n G-jund.ich.si. « S---» Ob-rii-n Auhn R°g.uns C-.uMn « K-d-rn chi» nchn.-.i di- nbrig-n G-Iand.-n °»S Mungrl un J.,sir.i-t.°„ u,I .n-w.°n,I...n ... d-n M- I. J„' -i«„, Schr-ib... Hütt-» sich Schnlch-Isi »«» «»« «» B-rn °. ch»-g--„.°nt°r und Ruch > Snrich -ch.- di- B.°°rz..g....g « MM «-»- S-in-ich «-ch»--»» «-»»»« w» »UM,,-.... Z-Hu.n. v°„ M.»u« b°ich«°.I. Zsi-Ich w»s> « -»>> di° - °t u'„, -in A.,t.r--isi°»ulsch-->bm °n «0- »>»>«»-» ch. «ch -ntlpr-ch-n. Bi°l »b-r in «nl°d...igzschr-ib-n zur s -nsi-mz »»ch »-.-UN s«°». durch INN- -«-mndtich»,. B-ncht zn g -b -n, ^ fiir eine Vctvandtniß Aturers Sache habe. Cvilferenz der evangelischen Städte nnd der zugewandten Orte. Aarau. 1K4«, i). «lud w. Mai (29. und 30. April a.K.). T<».Nönrchi» Zürich, «est. XII. 1SI. tal.55. iß e ^l^udte: Z ii r i ch. Salomon Hirzcl, Bürgermeister; Johann Ludwig Schneebcrger, Scckelmeister Hvhs ^bann Rudolf Willadiug, Venuer und Zeugherr; Haus Rudolf Dubi, des Raths. Bascl "ü>l Rudolf Wettstein, Burgermeister; Niklaus Bischofs, Stadthauptmaun und des Raths. Schaff- 1380 Mai 1646. Hausen. Johann Jakob Zicglcr, Bürgermeister; Matthäus Schalet), Statthalter. St. Gallen. Gcoli! Spindler, Seckelmeister. Mülhausen, vr. Johann Lukas Smielecius, Seckelmeister. Biel. Nikla^ Wyttenbach, Burgermeister. Glarns und Appeilzell-Alißerrhoden entschuldigen ihr Ausbleiben mit der in diese Zeit fallen^ Regimentsbesetzung; die Büudner entschuldigen sich ebenfalls schriftlich, bitten aber, ihr Interesse auch wah zunehmen. I». Es wird ein Schreiben des französischen Ambassadvrs Caumartin verlesen, in welchem ^ selbe sich vernehmen läßt, es sei, wie er vernommen habe, in den Orten beider Religionen die Frage h' cutiert worden, ob man, um in den Frieden eingeschlossen zu werden, Gesandte nach Münster und Os>^' brück senden wolle, und man habe es nicht nothwendig gefunden, weil der König von Frankreich Folge des Bündnisses schon die Verpflichtung habe, die Eidgenossenschaft einschließen zu lassen. Er bit^ die Gesandten sich seiner Sorge anzuvertrauen und versichert, daß der französische Bevollmächtigt Münster und Osnabrück die Rechte der Verbündeten Frankreichs zu wahren Nüssen werde. — Im Verlad der Discnssion äußern zwar einige Gesandte Bedenken, Abgeordnete zu schicken, weil Caumartin lich sehe, wenn die Abordnung unterbliebe und ihm die Sache übergeben würde; andere sehen aber doch ^ Nothwendigkeit der Abordnung ein; namentlich machen Basel und Mülhausen darauf aufmerksam, daß ^ ihnen wegen der geistlichen Güter und Gefälle, der Exemtion vom Reiche und dergleichen sehr daran ch gen sei, unter was für Bedingungen die benachbarten Orte durch den Traetat zu Münster in diese oh jene Hand kommen, und ob Basel und Schaffhausen immer wieder unter die Kammergerichte, Mülhalh unter die Landvogtei Hagenau gezogen werde solle. Durch eine solche Abordnung könnte, wenn etwas dt Regalien, Privilegien, Nechtsamen, geistlichen und leiblichen Freiheiten des einen oder andern evangelisch Ortes Nachtheiliges sollte verhandelt werden, dagegen protestiert werden. Daher wird die Absens einer Person in der evangelischen Orte Rainen für gut und thunlich befunden, auch wenn, wie hie lind ^ verlaute, der Friede bereits geschlosseil sein sollte; denn dadurch würde mau doch bei der Nachkoulineiisch entschuldigt sein. Um bei dein französischen Ambassador Empfindlichkeit und Ungunst, bei den katholisch' Orten „Eifer" und Widerwillen zu vermeiden, wird für nothwendig erachtet einerseits, daß die Gesandt voil Bern und Basel aus ihrer Heimreise Caumartin besuchen, ihm die Beweggründe auseinandersetzt welche man für die Abordnung habe, und ihm die Sache empfehlen; andererseits, daß man die katholisch Orte von dem Beschlüsse in Keuntniß setze. Zugleich soll auch durch Caumartin die Sache der königlich Majestät empfohlen werdeil. Als Abgesandte nach Münster lind Osnabrück werdeil, weil Basel und Schh Hausen am meisteil Beschwerden haben, vorgeschlagen Beruhard Brand, Oberstzunftmeister von Basel, h Hans Jakob Ziegler, Burgermeister von Schaffhausen, welchen Hans Kaspar Hirzel, Unter-Stadtschhh als Mitgesaudter und Schreiber beizugeben sei. Diese Personen sollen den 30. Mai sich zu Basel h finden, um von da über Wesel nach Münster und Osnabrück abzureisen. Sie sollen mit Empfehllwh schreiben in der evangelischen Orte Namen versehen werden, particulariter an den Herzog von Longiihh auf allgemeinere Weise an die Bevollmächtigteil des Kaisers, der Krone von Schweden, Oesterreichs/ h Churfürsteu zu Brandenburg, des Landgrafen zu Hessen und der Generalstaaten. Alls der Durchreise fth' die Abgeordneten auch noch zu Breisach Empfehlungsschreiben von Generalmajor von Erlach sich lh^' lassen. Nebeil der allgemeinen Instruction und dem offenen von Zürich ausgestellteil Paßbrief wird »o jedes Ort ihnen eine besondere, seine Interessen betreffende Instruction mitgeben. Die Vertheiluug der Kostt könnte also festgesetzt werden, daß Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und St. Gallen von sechs gleichen Thh' Mai 1646. jedes einen, Mülhausen und Biel zusammen den sechsten übernehmen; man erwartet aber, daß auch Glarus ""d Appenzell ihren Theil an den Kosten übernehmen; diesen, so wie auch den III Bünden evangelischer Religion svll, sobald die Gesandten von Bern und Basel über ihr Verrichten beim französischen Ambassador Bericht gegeben Habens) von dem Kenntniß gegeben werden, was beschlossen worden ist. Für Obiges ^es wird die Ratification der Herreil nnd Obern vorbehalten. Die Gesandtschaft St. Gallens äußert sich schließlich offenherzig dahin, ihre Herreil und Obern möchten wegen Abscndnng des Burgermeisters Ziegler bedenken trageil. «. Bei diesem Anlasse hebt Schaffhausen hervor, daß es von der Festung Hohentwiel h°r, wenn diese den Herrn wechseln sollte, große Gefahr zu erwarten habe. Der Anzug wird ad r-sters». genvinmen. «I. Ebenfalls in den Abschied wird der Antrag Basels genommen, ob es nicht nvthwendig wäre, pH evangelischen Orte einen Agenten am sranzöstschen Hofe hielten, v. Den nach Solvthurn 5"»i Ambassador reisenden Gesandteil wird auch der Auftrag gegeben, die Angelegenheit des Rahnischen llchgiinents iil Catalonien zur Sprache zu bringen, so wie auch denselben zu ersuchen, Mülhausens Angelegenheit wegeil der Dörfer Bronnstatt und Nüdesheim dem Könige nachdrücklichst zn empfehlen. Zu letzter», Zwecke reisen anch die Gesandten Mülhausens mit nach Solothurn. t. Die Bitte der Frau Agatha von Hvfkirch um einige „Handreichung" für ihren Sohn, welcher der vier Städte Pathe sei, wird in den Abschied genommen. A. Zürich schlügt vor, man möchte, da einige Jahre her um diese Jahreszeit in der ganzen evangelischen Eidgenossenschaft ein allgemeiner Fast- lind Bettag gehalten worden sei, auch dieses Anhr einen solchen halteil, wozu man noch viel mehr Ursache wegen der schwebenden Friedensverhandlungen ^abe. Man ist der Ansicht, daß zwischen Pfingsten und Johannis ein solcher könnte abgehalten werden. Ucber den Tag svll sich jedes Ort gegen Zürich erkläreil. I». Der Gesandte St. Gallens wird ersucht, seinen Herreil und Obern vorzubringeil, sie möchten den Herren Ziegler von Schaffhausen die bewuß- 10,8(X) Gulden verabfolgen, die übrige Sache den evangelischen Orten zur Justification überlassen und ihre Erklärung beförderlichst Zürich mitthcilen; dann werde man um so viel mehr um Freilassung des Hans ^eter ZMkofer in den Generalmajor von Erlach dringen. >. Zürich empfiehlt das noch unerörterte thur- gauische Streitgeschäft den uninteressierten Orten und ersucht sie, ihm zu einen, gütlichen oder rechtlichen Aus- U«g nach den Bünden und dem Landfrieden behülflich zu sein. Die übrigen Orte erbieten sich zu allen guten Geilste»; Bern erklärt, daß seine Herren und Obern noch vor der Jahrrechnung eine Zusammenkunft ^schreiben werden Daß noch keine ausgeschrieben worden sei, komme daher, daß man vorerst den Be- richt des Seckelmeisters Schwaller von Solothurn habe abwarten wollen, was er bei den fünf katholischen ^'ten ausgerichtet habe Ic. Wenn die Olivierischen Creditoren in Zürich und Basel ein Empfehlungs- 'chreiben nach England begehren, so sind deren Gesandte bevollmächtigt dein Begehren zu entsprechen. Anm. Bericht der Gesandten von Bern (Johann Rudolf Willading und Hans Rudolf Dubi), Basel (Johann Rudolf Weitstem und Niklaus Bischoff), Biel und Mülhausen über ihre Verhandlungen beim französischen Ambassador in Solothurn den 11- Mai. — Rachdcm dieselben nach den Begrüßungs- coinplimcnten den, Ambassador den Zweck ihres Besuches eröffnet, dieser die Begrüßung erwidert und seine Dienste ihnen angeboten hat, antwortet er, „daß er sie bitte, zu glauben, daß eine gemeine Eidgenossenschaft in der Fricdcnshandlung begriffen werde von Seiten Ihrer Majestät neben andern vorbehaltenen Ständen vermöge des Inhalts der Bündnuß mit Frankreich und der Eidgenossenschaft und des Versprechens, so Ihre Königliche Majestät ihnen gethan über das Begehren, so sie an dieselben vor Jahren gelangen lassen. Und weil Ihre Königliche Majestät dero Herren Plenipotentiarien zu Münster und Osnabrück haben, sollen 1382 Mai 1646. sie nicht fürchten, daß daselbst ihnen etwas zu Nachthcil fürgehe, und wenn es ihnen gefalle, könne» sich auf dieselben verlassen und ihre Herren Gesandten der Mühe überheben eine so weite Reise zu ihn»' und wenn sie auch noch andere Sachen haben (sintemal diese nicht erfordern, eine solche wichtige DcP»^ tion, bei welcher man sie abgesondert sehe von den katholischen Orten, welche auch oftmals ersucht worden mitzuschicken, dazu aber um gewisser Ursachen willen niemals sich verstehen wollen) und ihnen gefiele, sich ihn offenherzig herauszulassen, und derenthalb ihm ein Memorial zu übergeben, wollte er deßwegen Königliche Majestät berichten und nicht zweifeln, dann sie ihren Herren Plcnipotentiarien anbefehlen w>" den, sich ihrer Interessen anzunehmen, sowohl als Ihre Königliche Majestät eigner. So wisse er auch, ^ gedachte Herren Plenipotentiarien gar geneigt seien, ihnen Freundschaft zu erweisen und Gefallen zu th>^ was sie betreffen möchte; denn gemelte Herren ihm solches überschrieben, es denselben zu wissen zu mach^ so er auch gethan. Darüber Herr Bürgermeister Weitstem geantwortet, daß alle Briefe von Münster und Osnabu' ausweisen, daß durch die Friedenshandlung sich verändern werden viele Länder, Städte und Schlösser andere Orte, so in ihrer Nachbarschaft seien, bei welcher Veränderung sie auch großes Interesse bekon»»^ möchten, und daß dies; eine der vornehmsten Ursachen sei gedachter Gesandtschaft, dazu auch schlage, man Rede halten möchte von Sachen, so sie berühren thäten, daß sie dannzumal an selbigem Ort»"' Leute hätten, so genugsam wären, ihre Rechte und Interessen zu rcpräsentircn. Ueber solches Herr Ambassadvr wiederum geantwortet, daß allein Frankreich wäxe, so anzusprr^' habe an gedachte Länder, Städte und Orte, so in ihrer Nachbarschaft an dem Rhein gelegen, dercnW es von etlichen Jahren her in billigem Besitz sei durch Recht eines billigmäßigen Krieges, und daß ^ deßwegen große Ursache haben, sich zu erfreuen der Ancrbietungcn, so die Kaiserlichen allbereit eines halb gethan, und daß er hoffe, sie werden in kurzer Zeit Frankreich auch überlassen, darum noch dies;""' der Streit sei; dieweil sie mit Frankreich verbündet seien und mit Oesterreich nicht, sollten sie sich Ihrer Königlichen Majestät auch erfreuen, daß gedachte Länder Ihr ohne Ersatz verbleiben, ohne sich zu fürchten, daß ihnen etwas Nachtheil zuwachsen würde von gemeldten Veränderungen, sondern mehr großer Vortheil, sintemal das Haus Oesterreich sie niemals für seine Freunde gehalten, hing^ aber von Frankreich sie allezeit gute Freundschaft und Assistenz empfangen, deßwegen sie nicht sorgst sein sollen, Achtung zu geben auf dasjenige, so bei gedachten Veränderungen vorgehe, so das ge»'^ Wesen und sie ganz nichts betreffe, anders es liebe zu sehen die Erweiterung Frankreichs in ihrer 3^' barschaft, daß vielleicht ihre Gesandten sich bei solcher großen Versammlung verwickelt befinden möch^' weil sie ohne Geschäft daselbst wären von einem namhaften Stand, so aber vielleicht minder angest^ würde, als er aber «rentiert; daß etliche sie befragen möchten, ob sie dahin gekommen wären, als sie auch Thcil am gegenwärtigen Krieg, und iir diesem Fall sollten sie nicht erscheinen ohne der Paßporte oder als ein Rcichsglicd, so ihnen nicht ersprießlich wäre. Wäre es dann die billigen A»sp^ Frankreichs zu favorisieren, so solche allein an gedachte Städte und Länder hat, sind sie dazu nicht ^ und würde wenig nützen; sollte es aber im Gegenthcil, so er jedoch nicht glauben könne, da er ein »nff'^ Vertrauen zu ihrer fürsichtigen Affectiv» gegen Ihrer Königlichen Majestät, und daß sie Wohl wisse», ' ihre Interessen mit Frankreich vermischt, dahin gemeint seien, den Sachen eine Verlängerung zu ^ fachen, würde neben der Schande, so sie bei aller Welt überkommen, ihr Vorhaben ohne besondere» sein; denn es ganz gewiß, daß man gedachte Länder um keine andere Ursache willen abtritt, als aus und könnten sie zu Freunden verlieren, die so ihre allerbesten gewesen sind. Gedachter Herr Wettstein hat weitcrs geantwortet, daß die Stadt Speyer Sachen gegen ihnen nommen. derenthalb sie verursacht sich zu erllagen. uud hierum auzumelden bei den Herren französischen Plenipotentiaricn allein, um Schirm und Handhabung ihrer Freiheiten, und da sie gleich ihrer Sachen halber ein Memorial übergeben thätcn, würde es ohne Replik verbleiben, und daß es besser sei zum ersten Personen abzusenden, welche eine vollkommene Wissenschaft dessen, was sie berühren mochte, als da seien Äerr Obristzunftmcister Brand von Basel und Herr Bürgermeister Zicglcr von Schaphausen, so hiczu vorgeschlagen worden, denen man die Excmptions-Freiheitcn, so sie von Kaisern haben, mitgeben könnte, vei denen sie möchten in ihrer Jurisdiction geschirmt werden. Herr Ambassador hat hierauf ihm gemeldet, wenn die Ursache ihrer Absendung sei. sich zu beklagen, ob dem Beginnen des Kammcrgerichts zu Speyer wider die Jurisdiction der Stadt Basel, können sie sich 'vohl verlassen auf die Sorgfalt der Herren Plenipotentiaricn von Frankreich und die seinigcn Angesehen, dos; auf die Beschwerden, so sie ihm dcßwegen vor ungefähr zwei Jahren eröffnet, er Ihrer Majestät beuchtet. welche ihren Herren Plenipotentiaricn anbefohlen, wenn sie je Gelegenheit haben, selbige abzustellen, sollen sie sich in dcro Namen nach allem ihrem Vermögen bearbeiten, auf welches sie ihm wiederum Bericht Zukommen lassen und er gleichfalls den Herren von Basel, und das; sie ihnen anerbieten bei diesem Geschäft olle Gunst und Assistenz, wenn sie nur ihnen zu schreiben gesinnet und ihm ein Memorial ihrer Geschäfte aufgeben wollten, würde er es mit sammt dem Schreiben ihnen überschicken und alle Sorgfalt auf sich «ehmcn. so sie von ihm begehren möchten, und als die Herren von Basel sich dessen vermerken lassen, habe u;an nun ihm den Titel und O-ualität gedachter Herren Plenipotentiaricn begehrt, welche er auch überschickt, obgleichwohl die Orte selbst ihn; darum nicht geschrieben. Da auch seither die Herren von Basel ^ängstigt vdcr angefochten worden, mit Arrcstirung ihrer Güter, zu Vollstreckung des Urthcils an gedach- 'uu Kammcrgericht zu Speyer ergangen, haben sie ihre Zuflucht zu ihm genommen und angehalten, selbige hiutcrstellig zu inachen vermittelst des hohen Ansehens Ihrer Majestät, so sie der Enden haben thue, dessen sich mit Eifer unterfangen und ausgerichtet, was sie von ihm begehrt. Sie wären auch seither niemal w'gejvchct worden; also wenn ihr vornehmstes Wehen wäre, in diesem Geschäft zu handeln, könnten sie . sich dieser ihrer Sorg überheben, weil Ihre Königliche Majestät auch nachfolglich die Herren Plenipoten- iiarien sich demselben annehmen, und nichts reden von ihren Freiheiten, so sie von Kaisern empfangen, weil es der schlechteste Titel sei, so sie anzeigen möchten, hingegen aber der schönste ihre Freiheit, so sie durch daz Recht der Waffen erlangt, durch deren sie sich auch schirmen sollen auf gleiche Weise, nach dem Tempel der Herren Staaten in Holland, welche sich einiger Freiheit oder Excmption nicht bedienen, so sie ^vu den Königen in Spanien haben, sondern der Gewalt ihrer Waffen, weil sie unterstützt von dein Ansehen des Königs ihres allerbesten Freundes, Eid- und Bundesgenossen, welcher sie auch schützen Wird, gegen '"'d Wider alle, als dazu verpflichtet durch seinen Bund mit der Eidgenossenschaft, sie versichernd, daß Äre Majestät ein großes Mißfallen empfangen würde, wenn die Gestaltsamc der Sachen zu Münster und Osnabrück nicht zulassen sollten, auch ihre zu entscheiden, oder wenn ihnen zu Antwort möchte erfolgen, ^ Versammlung wäre zu keinem andern Ende nicht angesehen, als zu einem glückhaftigcn Ende zu brin- die Kriege, mit denen die Christenheit so lange Jahre her Übel gedrängt worden, und nicht sonderbare Schäfte zu erörtern sondern davon werde auf den Reichstagen zu tracticrcn sein, würde ein solches '5"°" zu schlechten Ehren dienen. Deszwegcn ihnen gefallen wolle, gebührende Reflexion zu machen, über ^icnige, so ihnen repräsentirt worden und es ihren Herren und Obern hcimzubringcn. darüber dieselben ""ck) ihrer Fürsichtigkcit sammt ihnen sich also resolviren werden, wie es ihre Reputation und der Wohlstand Sachen erforderet, sie bittend zu glauben, was er deßwegen m.t ihnen geredt, anders nicht geschc- als aus guter Affectiv», so ihr Königliche Majestät tragen zu derselben Interesse und aus geneigtem 1364 Mm 1646. Willen, ihnen zu dienen, ihnen eröffnend, was er gemeint nvthwendig zu sein zu ihrem Besten, und wa»" sie in dem Willen verharren, ihre Gesandten nach Münster und Osnabrück abzuschicken, bäte er sie, ih» eines solchen förderlich zu verständigen, damit er dessen Ihre Königliche Majestät auch berichten könnk welches gedachte Herren ihm auch versprochen, dabei an ihn begehrend, ob er sie versichern könnte, wen" man keine Gesandten absenden thäte, daß nichts dcstowenigcr eine gemeine Eidgenossenschaft und ihre As gewandten in der Friedenshandlung begriffen wurden unter der Zahl der vorbehaltnen Stände, daß dabei nichts vorgehen sollte ihnen zum Nachtheil z und da die Herren französischen Plenipotentiaricn durch ll'ü Herren und Oberen sollten ersucht werden, der Stadt Basel Interesse bei dem Kammergericht zu Spck)^ zu favorisieren, ob sie es thun würden. Auf welches gedachter Herr Ambassador ihnen geantwortet, des ersten Punktes halber sollen sie ui^ zweifeln, auch ebensowenig der andern beiden halb von deßwegen, daß Ihre Majestät sich auch anneh»^ alles desjenigen, so sie berührt, und je mehr sie Vertrauen in dieselbe sehen werden, je mehr werden sich auch wirklich zu genießen haben. Nach diesem sind sie wiederum abgeschieden." sKantonsarchiv Bast^ Abschicdband 1646 u. 1647. Die Antwort des Ambassadors ist auch in einer nicht fehlerfreien Absäst^ im Kantonsarchiv Basel in den Wettsteinischen Schriften Bd. IV Nr. 99 vorhanden.) Cvnferenz von Uri, Schwyz und Nidwaldeu. Brunnen. t5. Mai. Laildcsaechw Stidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Stricker, Landammann; Heinrich Püntiner, des Raths. Schwhr Georg Aufdermanr, Landammann; Sebastian Abhberg, Alt-Landamman; Martin von Nickenbach, Halter; Michael Schorno, Alt-Statthalter und Seckclmeister. Nidwalden. Bartholomaus Oder»"^' Alt-Landammann; Arnold Stich, Alt-Landammann. i». (S. n. Bellenz.) I». In einem Schreiben an Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug hält der Gub^ nator zu Mailand an, man möchte die auf dem mailändischen Boden in Kriegsdiensten stehenden Cow^' gnieeu als Freifahnen dienen lassen. Da die Herren und Obern dieß nicht zugeben können, antwortet ihm, daß zwar das Regiment bis künftigen Johannis dem Gubernator unmittelbar dienen solle, daß dann aber darauf dringe, daß es mit einem Obersten, welcher den Obrigkeiten und dem Regiments geill^ sei, versehen werde. Davon wird auch den Officieren und dem Regimente Kenntnis; gegeben. ^ Gesandten ersuchen Lucern, in einem Schreiben in der gesammten verbündeten Orte Namen beim Kö>^ von Spanien anzuhalten, er möchte den Quästor Casnedi, welcher den Orten gute Dienste thun könne, die durch Tod erledigte Stelle in den Senat zu Mailand befördern. Will Luccrn es nicht thun, b soll es von der dreiörtischen Conferenz ans geschehen. «I, v. (S. u. Bellenz) L. (S. u. Lnggarus Bellenz w.) Man schc auch im Abschnitte Henschaftsangclcgcnhciten: LlNldvogtci LmMt'iw. tl. Art. >43. Zollsachen. Vogtci Bcllcilz :c. n. «1l. Art. 1186—1189. Juni 1646. 1385 1«S». Conferenz der katholischen Orte. Lucern. tK4«, 4. und 5. Juni. Staatsarchiv Luccr». Alisch. So anno ilitö. Bd. XXXVI. koi.cs. Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Jakob Bircher, bitter, Alt-Schultheiß und Venner! Ludwig Meyer, Ulrich Dulliker, Ritter; Leodegar Pfyffer, alle des ^aths. n r i. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landannnann uiid Landshanptmann; Sebastian Bilgerin Zweyer von Evebach, Ritter, Statthalter. Schwyz. Georg Aufdermaur, Landaminann; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Michael Schorno, Alt-Statthalter und Seckelmeister. Unter wal- Maranard Jinfeld, Ritter, Landaminann; Johann Jmfeld, Ritter, Statthalter, von Obwaldcu; ^"old Stultz, Landaminann, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, Alt-Ammann; Landvogt Jakob Andermatt, des Raths. fKath vlischj Glarus. Balthasar Müller, Landaminann. Frelbn r g. Johann Daniel von Mvntenach, Ritter, des Raths; Riklaus von Mvntenach, des Raths. Svlothurn. Johann Jakob Glutz, Seckelmeister und Venner. A P P c n z c l l - I n n e r r h v d c n. Johann Sutcr, Land- a»u»ann. N. Nach Verrichtung der eidgenössischen Begrüßung läßt man das päpstliche Breve wegen des drohen- ^n tiirkischen Krieges nochmals verlesen und antwortet darauf, die päpstliche Heiligkeit möchte mit den lästigsten Mitteln den so lang ersehnten allgemeinen Frieden zwischen den christlichen Potentaten nnd Häup- lrn befördern, damit deren Kriegsmacht wider den grausameil Tyrann gebraucht werden könne. Mail ^'de die von den fronimen Vorältern bei dem päpstlicheil Stuhl erworbenen Ehreil und Titel ungeschwächt ehalten suchen und bei allen Vorfallenheiten ihrem Exempel folgen. Zum Theil von den Unkatho- ^ben umgeben, zum Theil mit ihnen Landschaften von beiden Religionen beherrschend, werde man sich den Schutz und die Acufnnng der katholischen Religion möglichst angelegen sein lassen. Man sei auch Willens, Heiligkeit alles dasjenige zu leisten, was erst neulich die Delegierten der Orte bei ihr schriftlich nnd Rundlich versprochen hätte», und hoffe, daß Sc. Heiligkeit sich damit begnügen werde. Sollte über knrz ^r inng für peil h. Kirchenstaat Schuß begehrt werden, so zweifelt man nicht, daß jedes Ort nach dem ExciilpA der lieben Altvordern bereitwillig sich treu und tapfer werde finden lasseil. I». Den drei katholischen Dchiedorten wird für die große Mühe, welche sie bisher in dem thurgauischen Geschäfte gehabt haben, ge- lind darauf beschlossen, die von Bern auf den 13. dieses Monats nach Baden ansgcschricbcne Tag- ^Ituilg ^ besuchen, jedoch mit dem Entschlüsse, sich wegen der bekannten zwei Punkie mit Zürich in keine Deputation einzulasseil, hierin mit einander wohl vereinigt zu bleiben und diese beiden Punkte nicht mit ""der» vermischen zu lassen. Werden diese beiden Punkte nicht widersprochen, so können dann die an- Zur Besprechung komme» und zwar die respectwidrige Behandlung des lucernischen Läufersbvten von ^te der Uttwyler, die Prvfanativn der Gebeine der seligen Adelheidis, die Schließung der uralten Capelle, ^ Benehmen des Landvogts Füßli. Man hofft, daß die Gesandten der katholischeil Schiedorte Alles wahr- ^k)>iieii und ablenken werden, was den katholischen Orten zum Nachtheil gereichen könnte, sollte man ihnen '"ä)t billige Satisfactivil werden lasseil, so möchte man ihnen zum lieben Rechte und zur -Theilung dieser ^"igeil Vvgtei beholfe» sein. Es wird die Hoffnung ausgesprochen, daß die Obrigkeiten diese Vorschläge 174 I 1386 Juni 1646. so bestätigen werden, daß kein Gesandter befugt sein werde, davon abzuweichen. Die Gesandten der an wesenden uninteressierten Orte ersucht man, die fünf Orte bei den Verträgen zu schirmen und ihnen Z'ü Exemtion zu verhelfen. "^^ die nöthigen Remonstrationen zu machen, v. Auf die zwei Schreiben, welche den XIII Orten die Ü" Zeit des jungen Erzherzogs Ferdinand Carl zu Oesterreich notificieren, soll von Baden aus mit gebühre»^ Gratulation geantwortet werden, t. 1) Es wird das Jntercessionsschreiben angehört, welches Zürich eines den eidgenössischen Kaufleuten neu zugemuthcten Zolles an den Herzog von Condo hat. 2) Bei dieser Gelegenheit wird bemerkt, daß die sanctgallischen Kaufleute ihren "Namen biswc^ auch Deutschen und andern Auswärtigen leihen, sich dainit selbst Molestativnen zuziehen, und daß »ia» durch das Bündniß erhaltenen Freiheiten nicht mißbrauchen sollte, xx. In dem Schreiben des Guberna c von Mailand, Connetable di Castiglia, an die mit Spanien verbündeten Orte in Folge der Gesandt? ) des Paul Ccberg findet man gute Vertröstungen, besonders der verfallenen Pensionen halber, noch aber würde man vernehmen, daß dieselben verwirklicht seien. Ii. Es wird berichtet, daß noch eine g" Anzahl falscher Batzen von dem Schlag der Städte Bern und Freiburg zu Mailand und an andern liegen sollen. Die Obrigkeiten werden deßhalb nochmals gewarnt und Uri ersucht, an seinen Pässe'» 3 Aussicht zu halten. Dieses anerbietet sich, seinen Agenten m Mailand, Jakob Steiger, zu beauftrage», ^ halb Erkundigung einzuziehen und den Bericht an die Gesandten zu Lauis gelangen zu lassen. > Thurgau.) Ii. Wegen der Insolenz, welche hvhentwielische Soldaten neulich an zwei Gesandten der ^ ^ St. Gallen auf thurgauischcm Boden verübt haben, und wodurch in die landcsobrigkeitliche Hoheit Ei»3 geschehen ist, sollen die Gesandten auf nächste Tagsatzung zu Baden genügend instruiert werden. Ma» ^ es auch für angemessen, daß die Gerichtsherren, deren etliche Kriegsämter bekleiden, künstig zur Huldig' angehalten werden. I. (S. u. Luggarus.) m. (S.u. Vier ennetb. Vogteien überh.) »». (S- »- " ' garus.) <». Uri empfiehlt den Hauptmann Jakob Steiger, eidgenössischen Agenten zu Mailand, wcgc» nes Gehaltes, das ihm jährlich auf der Jahrrechnung zu Lauis erlegt zu werden Pflegt. — Die Orte hoffen, daß dieser'alte Amtmann gebührend werde berücksichtigt werden. >». (S. u. Luggarus.) rich Dulliker, des Raths der Stadt Lucern, und Statthalter Jmfeld von Obwalden, beide Ritter, we^ im vcrwichenen October an Papst Jnnoccnz X. zur Gratulation abgeordnet worden waren, statten ^ Mission einen schriftlichen Bericht ab. Alan hört denselben sammt dem mitgebrachten Breve, auch ^ Gesandten mündlich beifügen, au, verdankt ihnen ihre Verrichtung freundlich und gratuliert ihnen . , langten Ehre des Ritterstandcs. — In Betreff der von den Gesandten empfohlenen Bcatisication des ^ Bruders Klaus von Flüe bemerkt Landammann Jmfeld, seine Obrigkeit habe ein Schreiben erhalte» Inhalts, daß die Beatificalion bald erfolgen werde. Er dankt für die vielfachen durch Schreibe» Juni 1646. 1387 Sollicitationen geleisteten Dienste. Weil das schöne Werk große Kosten erfordere, so möchten die Orte oder auch Privaten dasselbe durch Verehrungen unterstützen. Man ist über letztern Antrag nicht instruiert, nimmt aber denselben gern in den Abschied, r. (S. u. Lauis.) Statthalter Schorns berichtet in Bezug aus ^n lange dauernden Rechtshandel zwischen Rutschmann Grübler und Rudolf Waber, daß die Grüblerische Partei bei den Orten ungute Reden ausstoße, als ob sie zu Schwyz übereilt, nicht genugsam verhört worden «ud zu der begehrten Revision nicht gelangt waren. Man möchte es bei dein zu Schwhz ergangenen Urtheil verbleiben lassen mW die unruhige Partei, wenn sie an dem einen oder andern Orte etwas versuchen sollte, rund abweisen. - Das Begehren wird zum Verhalt der Obrigkeiten in den Abschied genommen, t. Weil de« zu Rom gewesenen Gesandten große Ehre widerfahren ist, so wird für angemessen erachtet, ein geGesandte- Jürich Salomon Hirzel, Bürgermeister; Johann Ludwig Schneeberger, Seckel.neister; »ch°.,u Kaspar Hirzcl, sin,-rschr-ib-r. Franz Ludwig »PN Erlach. Schul,-,-ig. Ich...., Nuddls Atladiua «murr und Z-ugh-rr. Lu-rrn. s-iurich Fl-ck-ust-Iu. Rin-r, Schi«,-IS und P.,.„-r- !--r. Jdha.n, Ludwig M-h», d-s Ralhs. U.i, I-Hau,. S-I»rich Im., Brun.,-a, Ri„-r. Ali-Laad. ..ud Laudshaap..»-»... S-d°i..au Vilg-riu Z«°»°r »du S».b°ch. Statthali-r Schwhz «ich.-, Sch°,.w. Al.-S.a..l,al.°r aud S---l.u.is.-r- Ua.-r w ald-u. Rarguard Ja„°ld. Nu --, -aud-...- "«>»>, v°u Obwald-n. Ur.wld Stulh, Landaulma.»., von R.dwald-a. Z ug. -.'rat Zurlaubm, All-Am. Kaspar Blatlmauu, d-s Raths. Glaras. Jdhauu «-.ur>ch Eluar. Landaauna..,, Lalcha.ar Alt-Landauauauu. «°I°l. J°l,«>u Nuddls «-„st°m. Ba,g°-...-.st--t Rtllaas Buch-,,. S .d.- ^«.üana „ud d°s Nach». Fr-idur». I-H°n» D-n>-l «n «°u,-uach .«m.r. d.-. .!i.,l^ '»'«-.„-..ach d°« Raths. Sdldthuru. I-h-uu Schwall-r. Schul,h°.«i Z-h-uu Jalod ^llah. "'»u°r Schasshaas-.,. J-Hauu S-Wb U-gl<-, Bur»-r..,-ist-r s «allhau- Schalch, Statthallrr. »l-p-az-ll. Icha.u. S»,-r. Lauda,»...-..», »°u I»u-r,h°d-.,t Ulrich Schl-ips-r. Landau».,auu, °»u «Mulailuna », di-s-r «du B-r» ausg-schri-b-n-u Tagsahuug ist di. S,r.i,ig--it zwischen d-a den ^-,a„ r.g r.ud-n Orte... - ... «dg-u-Usch- B-gr«uug. - Der s-auzssisch- «mbassadd- PNU C....u.-,i.t '-w d-u Maud.... zuS-.u°.h°. »--S-»» ->» - d««'d-r Kr.-g s.» wag-, ......... zur ««„.i, „u di« ... Na...-., des «°uig- i-m. Di-usi- °a. - «... daul. .hu, m» d-„ geduhr-ud.., dührendes Dankschreiben zu expedieren. ^»dgrafschast Thurgau. cunctb. Bogtcic» iiberh. bandvogtci Lanis. ^»dvogtei Luggarus. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten: I. Art. öl). Gerichtsherren und ihre Rechte. iu. Art. 163. Kirchendisciplin. i-, Art. 6S. Beamte. I. Art. 41. Verwaltung im Allgemeinen. Art. 144. ZoUsachen. ». „ 193. Verschiedenes. Gemelttöldgenösstsche Tägsatzuilg der XIII Orte. Baden. t«4K, l». bis 30. Juni. Staatsarchiv Bern. Allssrmcine Mschisre r i't'. WI. Sl u. lvz. 1388 Juni 1646. Cvmplimcnten. jl». Die Gesandten der Schiedorte fragen jede Partei besonders an, ob sie gestatten miM daß man nochmals gütliche Mittel zu einer Nergleichung, jedoch ihren Rechten, dein Landfrieden und dc» Verträgen ohne Nachtheil, suche und vorschlage. Zürich und evangelisch Glarns erklären darauf, daß ^ dieß zu offener Hand und ohne Präjudiz für ihre Rechte gerne wollen geschehen lassen, daß aber altern Beschwerden vor den jünger»: Streitigkeiten erörtert werden sollen. Die fünf Orte und kathol. Gla:'^ antworten, daß sie bereit seien, die übrigen Beschwerden erörtern zu helfen, wenn die zwei Punkte strafung der Uttwhler und Wiedereinführung des katholischen Gottesdienstes zu Lustvrf) nnwidersproch^ bleiben, welche kraft der Mitrcgieruug und des Landfriedens ausgemachte Sachen seien. Die Sch>^ orte lassen hierauf die beiderseitigen Beschwerden, das früher gemachte Project und die ergangenen und Abschiede wiederum verlesen. Bei diesem Anlasse erklärt Freiburg in Betreff seines Nichterscheinens ^ jüngster Tagsatzung, das Entschuldigungsschreiben sei wegen eingefallener großer Woche vor dem Ostelst^ um welche Zeit Burger und Näthe nicht zusammenberufeu würden, nm etwas verspätet worden. Dw'^ wird den Parteien der Vorschlag gemacht, sie sollten miteinander zusammentreten und die Erörterung ^ meisten Artikel versuchen. Inzwischen würden die Schiedorte wegen der bewußten zwei Punkte unter I'' auch verhandeln und ihnen hernach, was sie nicht erörtern könnten, auch vergleichen helfen. Zürich ^ evangelisch Glarns lassen sich dieß gefallen; die Gesandten der fünf Orte hingegen nnd kathol. Gl»^' haben Befehl, vor Erörterung der beiden Punkte nichts Anderes verhandeln zu lassen. Auf dieses hin ^ suchen die unparteiischen Orte die Gesandten von Zürich und evgngelisch Glarns, die zwei Punkte erört^ zu lassen; hernach wolle man sich möglichst bemühen, auch den übrigen Beschwerden abzuhelfen, Überweg die interessierten Orte sich nicht unter einander vergleichen könnten. Die zwei Orte lehnen anfänglich s' Ansuchen als ihrer Instruction zuwider ab, schließlich aber stellen sie doch auf die Erklärung hin, daß ^ Sachen nicht gesöndert, auch nichts eröffnet werden solle, bis Alles erörtert sei, den unparteiischen anHeim, wo sie den Anfang machen wollten, jedoch zu offener Hand und ihren Rechten ohne Schaden Präjudiz. Mau ersucht hierauf die interessierten katholischen Orte nochmals, mit Zürich und Glarns ^ sammenzutreten; inzwischen werde mau die zwei Punkte auch erörtern und das, »vorüber sich die iiüeressi^^ Orte unter sich selbst nicht vergleichen könnten, beizulegen sich bemühen. Die interessierten katholischen ^ erscheinen hierauf in der Sitzung, erzählen weitläufig, wie es im Thurgau gegangen sei und worüber sich gegen Zürich und Glarns zu beklagen hätten. Sie fassen dieß in eine schriftliche Antwort zusen»^ und schließe»: damit, mau möchte die ausgemachten klaren Sachen nicht den unlautere und streitigen g^ stellen und Zürich und evangelisch Glarus zur Billigkeit weisen. Könile mau nicht zur Ruhe gelancst'^. würden sie das Recht und die Theilung anrufen und die Kosten für den schon lange erlittenen Schade» ^ den Ursächern suchen. Die uninteressierten Orte entwerfe»: hierauf ein unvorgreifliches Project'), offener Hand und mit den: Vorbehalt, daß dasselbe als nicht gemacht gelte»: solle, falls es de»: iitteresst^ ^ Orte»: »acht gefallen würde. Das Project wird denselben eröffnet, »vorauf sie über Nacht eine»: „Verdä^ nehmen. Zürich dankt an: folgenden Tage für sich und evangelisch Glarus, dessen Gesandte nicht mehr ^ wcsend sind, den Schiedorten für ihre Mühe und erklärt, es könne das Project Wege»: mehrerer darin ^ haltener Punkte nicht annehmen; mau möchte ihn: also vermöge der Bünde und des Landfriedens unparteiischen Recht verhelfen. Die interessierte»: katholische»: Orte lehnen das Project gleichfalls ab. uuiuteressierten Orte beschließen hierauf mit Stimmenmehrhcit, das gemachte Project Zürich und den b Orten mit eine»:: Schreibe»: zuzuschicken, worin sie ersucht werden, jenes Project den uninteressierten ^ -64°, ^ i» S-sallr» nnd in. Inleresie des Friedens und dir Ruhr anzni.-h.nen nnd >wch vor dir Jah-rech.i.l.ig -u.i «,„w»rt erialaen n. lallen Da man aber Bericht empsangen hat, dasi die inl-rrssi-rt-.. ,at,,»lisch-.. V» alt »ach der Jal,.r°-l..„,..g l» »«m z..l°».n>°nl°.nm-n und «her wabrlcheinlich keine An.worl er- !---«> werde, so nimmt ».an das Prchee, in den Abschied nnd sch-eibl nachmals »., die intmessi-rl-n Orle. «- ».Schle» sich dasselbe gqallen lasl-n. il,.e Erkla-nng darnber ,..°gl.ch.t b- d Bern ..»ich.cken und bis znr »-ilegm.g des Geschasles sich all-- «M-IM «-»a-i-w Und da »an den benden Parle.-» -eine bei »°> da. den Schl-d-rl... gegeben... Erklär...,gm der andern zngegen g-w-l-n >ft, l° M lm.er Parle. durch U°>° Erklär,....,-.. -was an ch-e» Rechten b-nanm,.» sei», S-.ib»rg nnd Appemzell-Jnnerr -den wahen w Praiee, »ich. in den Abschied nehmen-,, «. Es wird daran, ansmer,am gen.ach., da °--lch.°d-n° "ich! prab-haltig- ader saliche G -ldlart-n in Sald ausgegeben werde», an.h ganze und halbe angebltche «--..w nnd F-eibn-gerbal-en. die ganz »ich.s werlh seien, »an mn.m. d.esi ... den Ablch.ed, dann, an Pasien ...ch Gr-.w°r.°n. l°«i° °»i d°ni°-°«°» nnd san.l de». E.nb-.ng°n d.r1-.b-n °°-g-b°»». werden >°w.°, benachrichlig. -n-h die Gesandlen ans °°. °nn.lb.rg.,ch°.. W,°n, dar. ebensalls das Aa.hw-ndig- da-zn-ehren, lS, », C.nSch.°.ben - E-zhe-zags Ferdinand Carl nnd eines der E-zherzagi» Elan .a na-.,...er. d.- P-rh°.ra hang >mes ..... P-in es in °l.n.a »an Taseana, - Die Anzeige wild Mi. den gebührend... kam sinnen en er a.de-., t. Graz «°» Tra..,.„„....sd»rs ichreib, an Zweher ban Eaebach. dasi ...an da» S-.len des Äa.s-.» I...p«°d-.,l°.U,ab... w°-de, di.,°ia.mn.°Eidg°»°ss°nlch°i-. als « L°»sis Oesier-eich °°b°°-°.»si,'°. >» »-» .»..der «rone grank- -°ich nnd i-bweden ...jznrichl-nd-.. Frieden einznsch-ichen l der.« l-.r.e ... de... tane-llcherle... anlgeleg- >°i Proircl aelchehin, Alan -rachl-l I»r pusseud, die Sache de... Kralen ....... ... e.np,ehlen ader dach ^»igsi« ihm »n danle» Weil aber m-hr-r- Gesandte ahne Insirnel.».. sind, Nim..,l man sie ach i»Rn.°n,I..„> ans knnstiae Jahrrechnnng in den Abschied, jx. A»i das °--br-.,.,° Gerüchl, als hallen "-...slhasle" d„„ der Slad. Base-gegen S-.n.d° Bera.siasi.mg z.. dm s-iiher Sprache ^brachten Citativncn und rn Arrcsten gegeben, erklären dre (Äe,andten ^a^bo, daß chnen kerne.lvlage über » i...he.l «a-g-ke......... l°. ^-.age, 2 de.! Händlern, welche Anlen nach 2^7!h.?::m.,77.:r°:r^ 2:! S - °'"7 »>"» °°°^ing- °-n Frm.de.. nnd den ein. bei. ,basleris..... desan c ' . wegnehme nnd, damit den Armen, welche keine ° .ich... An,-..handle-., den werde, denselben Psandweii- ans- L2 « «w -"-eil- -«» »ab den , ..dach zn keinen, n.-dr.g°°n 7-7-i.,nsi-l-°n nnd den An.«-... der S.adl, was sie ..im liwang ungethan nichts bekannt sei. salllen ihr ^ haben, p. sichren, an.watte. B-.^2^.nP-a..ich ^ lieber diese Dinge, sa wie iilier"»'^ "simhasl ge.nachi wer "i- ^ jw hah-niwi-lsch-r Reiter ans lidg-nässische... Baden ' das, was den lanelgalkschen ^ °°2d.n, R-n hw- g-wnnschl. daß die Schreiben an' den ? - Jahrrcc)innig m derinaligen Tagsatzung ausgefertigt wurden wären. >-- E77r72F--°! -»wach», °° - »ich. zw°«m»g Ware, weil nach dm eingegangenen Berich.-.. / 1390 Juni 1646. durch den Frieden zu Münster das Elsaß unter andere Herrschaft kommen werde, entweder die kaiserlich^ und die französischen Bevollmächtigten daselbst zu ersuchen, sie möchten dahin wirken, daß diese Verändert der Eidgenossenschaft keinen Nachtheil bringe, namentlich daß Basel und Solothurn an ihren in jener L^' schaft gelegenen Gefällen und Einkommen kein Eintrag geschehe, oder, wenn man dieß nicht wolle, die erörtern zu lassen „kaiserlicherseits durch gewisse Mittel" und auf französischer Seite durch den Ambassad^' Die Gesandten, ohne Instruction, nehmen den Antrag aä instrusnänm auf die Jahrrechuuug. Lucck^ Schwhz, Unterwalden nehmeu ihn auch in den Abschied, halten aber die Sache nicht für nothwe»^ K. Ob man dem Kaiser wegen des Hinschcides der Kaiserin cnodvlieren wolle, wird in den Abschied ge»^' men, da deren Tod den Orten noch nicht angezeigt worden ist. Zu K»>). Das Project ist folgenden Inhalts: Das über die Uttwyler gefällte Urtheil läßt ungeändert in der Hoffnung, daß die regierenden Orte ihnen auf ihre Abbitte werden Gnade widerfahr lassen. — Die Waisen sollen in der Religion ihres Vaters erzogen, die Findlinge durch die Landvögte dem Orte versorgt werden, wo sie gefunden worden sind, in ehegerichtlichen Händeln der klagende dem beklagten folgen; heimliche Einsegnungen außerhalb der Kirche sollen untersagt sein, die Hcirathsgi^s niemanden wegen der Religion Hinterhalten, auch keine Zwangs- oder Arrestmittel angewandt werden. ^ Bestellung der Acmter, bei Banden, Bußen, im Recht, bei Testamenten darf niemand wegen der Nelig'^ übergangen oder übervortheilt werden, auch niemand in Lehenssachen beschwert, den Gemeinden ihrem Herkommen zuwider niemand aufgedrungen werden. Die Katholischen sollen mit den Evangelischen nachten, Neujahr und Auffahrtshag feiern, beide Theile die festgesetzten Prcdigtstundcn und Gottesdic»!^ beobachten und alle störenden Geschäfte vor und nach der Predigt abstellen und Alles vermeiden, was erwecken könnte. Die Wider den Landfrieden handelnden geistlichen und weltlichen Personen sind ^ Unterschied von den Landvögtcn zu bestrafen, die Erben der verstorbenen Prädicantcn mit der Erbsg^' tigkeit zu verschonen. Die Collatoren sollen verpflichtet sein, die Pfrundhäuscr beider Religionen in l»'" lichem Zustand zu erhalten. Was die Abcurung der Pfründen, die Verwaltung der Kirchengüter, ^ Meßmer, das Geläute, die Taufsteinc, den Verkauf der Bücher, die Modericrung des oberrhcinthalis^ Mandats betrifft, so hofft man, daß die regierenden Orte sich freundlich vergleichen werden. — In hung auf die Einsetzung des Altars zu Lustorf läßt man Alles beim Landfrieden bewenden, wünscht al>^ daß die beiden Parteien zusammentreten und sich gegenseitig deutlicher gegeneinander aussprechen, unterdes!^ aber Alles in statu guo lassen möchten. Was bisher der Eine oder Andere der Religion zum Naäst- gcredt oder gehandelt hat, soll todt und ab sein. — Diese Vorschläge endlich sollen der Hoheit, den M ten und Gerechtigkeiten und dein Ansehen keines Theilcs, auch nicht den Bünden oder dem Landst'll s präjudicierlich und den uninteressierten Orten unschädlich sein. (Staatsarchiv Basel. Wettsteinische ten Bd. IV Nr. 120.) Zu Dem Abschiede ist eine „Substanzliche Relation, was von den Abgesandten der ^ sammt Glarus katholischer Religion wegen thurgauischcr Streitigkeiten zu Baden vom 13. Tag bis den 29. Juni vor den Schiedorten Bern, Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell ^ handelt worden. Anno 1646." Zu t. Von t an sind die Artikel in einem bcsondcrn Fascikel enthalten, welches betitelt >1 Extract aus dein Abschied des gehaltenen Tags zu Baden im Ergöw, angefangen den 13. Juni des l Jahrs. — Im Aarauerexemplar bilden dieselben keine besondere Abthcilung. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten: Laildvogtcien Luggarus lind Mainthal. «1. Art. 35. Verschiedenes. Juni und Juli 1646. 1391 Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lttttis. 1«4«, 24. Juni (auf St. Johannis Bapt.). KaiitoiiSnrchivc Basel >md Fr-iburg. ^ Gesandte: Züri ch. Johann Heinrich Müller, Zunftmeister. B e r n. Samuel Jeniler. Lilccrn. Kaspar Pfyffer. ' U r i. Niklaus Wipfli. S ch w h z. Johann Schuoler. Nnterwalde u. Peter Zel- Alt-Landannnanu und Panuerh^ Z"g- Joseph Heinrich. Glarus. Kaspar Schmid. Basel. Henrich Pfannenschmidt. Freiburg. Tobias Gottrau. Solvthurn. Johann Friedrich Stocker. ^ ^ afsh ^ sx „ Bernhardin Bht (Veit), Zunftmeister. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenhcitcn: cinictliirn. Vogteien ülicrli. t Art. 4l. Jnstizsachcn. Ii. Art. 65. Zoltsachcn. z.. „ 17. Allgemeine Vcrwaltnngssachen. I». „ 136. VerlMniß z. Bischof von Como. j. „ 18. Allgemeine Vcrwaltnngssachen. ,, 137. Verhältnis; z. Bischof von Como. ^»dliogtcicn Lauis Iltid Mcndris. Art. 4l. Verschiedenes. I. Art. 4L. Verschiedenes, ülldtiogicj Lauts. I». Art. 166. Jnstizsachcn. I'- Art. 220. Zölle und Geleit. «1. „ 167. Jnstizsachcn. «> ,, 279. Geistliche Orden, Klöster. «. „ «6. Beamte. ,, 270. Geistliche Orden, Klöster, ""dvogtci Mcndris. «. Art. 347. Localis. Art. 325. Justizsachen. I. „ 348. Verschiedenes " ,, 326. Justizsachen. I» ^ ans dem Frciburgcrcreinplar. ZtQSV Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierelldcn XII Orte zu Luggarus. t«4«, 'lach dem 24. Juni (»ach St. Johannis Bapt.). Kantonsarchivc Basel mid Frciliarg. Gesaildtc: Dieselben, welche in Absch. 1695. Tas Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcnheitcn - ""dbogtci LttiMrils. Art. 145. Zollsachcn. «I, v. Art. 175. 1,6. Kirchliches. I». „ 57. Steuern. ""dlwgtci Maii'ithal. «. Art. 217. Marchstreitigkciten. ^1 und v ans dem Frcibnrgercreniplar. ^"fereuz der die Vogteien Schwarzeuburg, Orbe mit Tschcrliz, Grandson uud Murten iii'd üdvoll,,,,'.-' C '!>-rouz jZe^- !Zvslteil regierenden Orte Bern und Freibnrg. Murten. 164«, 2. bis 7. Juli. Staatsarchiv Bcr». Bd. t'. S. IM u. 1Z1. Gesandte: ^sandte: Bern. Billkard Fischer, Welschscckelmeister. Freibnrg. Peter Reiff, Burgermeister-- lesen beiden Generalschreiber X. Hermann und M. Tcchtermann. 1392 Juli 1646. ». (S. u. Orbe mit Tschcrliz.) I». (S. u. Murten.) «. Freiburg begehrt, daß der Zoll nach ^ neu errichteten und seinen unlängst gefundenen Rechten angepaßten Zolltafel bezahlt werde (2 Kreuzer nicht 1 Lucernerschilling vom Faß Weiu.) Der Gesandte Berns nimmt das Begehren aä rslsrsuäu»'' «I «y. (S. u. die betreffenden Vogteien.) Man sehe im Abschnitte Herrschaftsangelcgenhcitcn: Vertusch-freilmrgische Bogtcien überh. 1, «. Art. 40, 41. Voatci Orbe mit Tschcrliz. «—It, «. Art.216—223. Aogtci Graudson. Art. 342. Vogtci Murten. >», I», I», «I Art. 425—423. Gemeuleidgenösstsche Jahrrechnunststagsahnng der Xll! Orte. Baden 1«4«, 2.*) bis Ii!. Juli. Staatsarchiv Zürich, «est. XU. löl. kvl. lv3. — Acta der katholisch-» Orths», «est.XI.tll. Staatsarchiv Lnccr». Ahsch. de aanv iti-lS. Bd. XXX VI t'ul.toa. .Naatoiisarchiv Basel. Gesandte: Z ü r i ch. Salvmvu Hirzel, Burgermeister ; Johann Ludwig Schneeberger, SeckelmciP' Bern. Franz Ludwig von Erlach, Schultheiß; Johann Rudolf Willading, Benuer und Zeugh^' Lucern. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß und Paunerherr; Ludwig Meyer, des Raths, Johann Stricker, Laudammaun; Peter Gisler, des Raths. Schwy z. Georg Aufdermaur, Laudamma»^ Hieronymus Schreiber, des Raths. Unterwalde n. Arnold Stultz, Laudammaun; Niklaus Aratt, des Raths, von Nidwaldcn. Zug. Peter Triukler, Alt-Ammann; Jakob Andermatt, des Natt- Glarus. Heinrich Elmer, Landammauu; Balthasar Alüller, Alt-Laudammaun. B'ase l. Jvh^ ^Rudolf Wettstcin, Bürgermeister; 'Riklaus Bischoff, Stadthauptmauu und des Raths. Frcibui'ö' Johann Daniel von 'Mvntönach, lltitter; 'Riklaus von Montenach, beide des R'aths. Svlothul^ Johann Schwaller, Schultheiß; Johann Jakob Glutz, Venner. Schaffhause n. Johann Jakob Zieg^' Burgermeister; YRatthäus Schalch, Statthalter. Appenzell. Johann Suter, Laudammaun, von J"^ rhoden; Ulrich Schleipfer, Laudammann, von Außerrhoden. Eidgenössische Begrüßung. — In Beziehung auf das Münzwesen wird gut erachtet, daß man Orten darauf achte, daß die Sorten nicht höher im Preise steigen, da im Reiche das Geld heruntergesetzt wer^' soll, daß die Münzen beschlossen bleiben und die verbotenen ausländischen Münzen nicht geduldet werd^' Bern, Freiburg und Svlothurn bleiben bei ihrer Ordnung. 1l». Es wird wieder in Betreff der Kauf-, Gewerb- und Handelsleute der Autrag gestellt, es möchte dercuthalben ein Einsehen gethan werd^' Uri, Schwyz, Zug, Basel und Schaffhauseu eröffnen, sie hätten der Wirthe halber bereits eine Or'd»»^ gemacht, daß nämlich für eine gemeine Mahlzeit nicht mehr als 9 g. Batzen, für eine köstlichere nicht als 12 gefordert werden sollen. Dieß wird ucl röksrauäuiu genommen. — Der Wirthc zu Baden h"^ läßt man durch einen Ausschuß mit den beiden Schultheißen daselbst reden; diese anerbieten sich, den ernstlich zuzusprechen, daß sie nicht über Gebühr fordern. «. (S. u. Vier ennetb. Vvgeicu überh.) «I. - der Beschwerde Basels über die Citationen vor das kaiserliche Kammergericht von Seite sv^,"'' *1 Im Exemplare von Appcnzell-Jimerehoden steht 12. Juli statt 2. Juli. Juli 1b46. iZ9Z ^«cu zu Basel nicht nach ihrem Gefallen ein Urthcil gefällt worden ist, läßt man durch einen Ausschuß '">t dem französischen Ambassador reden und dabei andeuten, daß man. »venu dergleichen Necnrse nicht ab- gelchitt wiirdci,, Basel nach dem Inhalt der Bünde an die Hand gehen müsse. Auf den Rath desselben treibt man sodann an den König, den Cardinal Mazarin, den Churfürsten zu Trier, an den Herzog von ^"gueville und die übrigen französischen Bevollmächtigten in Münster, empfiehlt zugleich das Geschäft dem Ambassador angelegentlich. « «Z . (S. n. die betreffenden Vogteien). Der spanische Ambassador, Franz Casati, hält um eine Audienz an, die ihm bewilligt wird. An dem zur Audienz bestimmten borgen widersetzt sich aber der französische Gesandte nachdrücklich, und man besorgt große Ungclegenheit, man den Grafen als königlichen Ambassador ansehen würde. Da übcrdicß die Gesandten etlicher ^'tc nicht mehr anwesend und die Crcdentialien nur von dem Gubcrnator zu Mailand ausgestellt sind, Eistet man, obwohl man insgesammt geneigt gewesen wäre, die Audienz zu ertheilen, für gut, die Anhörung >»r diesen Tag eingestellt zu lassen und durch die mit Spanien nicht verbündeten Orte mit dem französischen Ambassador, durch die mit Spanien verbündeten mit dein spanischen reden zu lassen, ob die Sache ohne '"^ere Ungelegenheit zu vergleichen wäre. Der spanische Ambassador begehrt hierauf nur von den mit Spanien verbündeten Orten Audienz und erhält sie. Dieser ganze Verlauf sammt dein an die XIII Orte ächteten Credenzschreiben wird in den Abschied genommen. «. sOhne Lucern und Nidwalden.j Einem Ausschüsse, der wegen gewisser Angelegenheiten beim französischen Ambassador war, hatte derselbe erklärt, ^ habe seine Propvsitivn bei der vorhergehenden wagleistnng nicht gehörig verrichten können, ja könne ^Mistig uicht mehr prvponieren, weil unter den Gesandten Agenten anderer pursten stch befänden. Man ''«»im deßhalb die Frage in den Abschied, ob man künftig gestatten wolle, daß eines Fürsten Resident, ^cnt oder Dollmetscher den Tagsatzungen beiwohnen, oder ob sie davon ausgeschlossen sein sollen. (S. Thurgau.) «. (S. u. Freie Acmtcr.) v. Regenten und Parlament der Freigrafschaft Burgund schicken "5 Erbeinigungsgeld sammt einem Schreiben. - Es wird mir den gebührenden Complimenten geantwortet. ^ Ilirrüui. HS. u. die betreffenden Vogteien.) fVIII altc artest Basel berichtet, daß seine ürgcr stw Forderungen vom Prälaten von St. Blasten noch uicht bc friedigt worden seien. Es wird denselben ein freundliches, aber ernstes Schreiben erlassen, auf welches er sich mit den kriegerischen Zeit- entschuldigt. Verhandlungen der katholischen Orte. «»«». sOhne Lucern und Unterwaldcn.j Die Gesandten dieser beiden Stände berichten, daß der französische "'bassndor ihnen wiederholt habe, was Lit. s enthalten ist, und will beigefügt haben, auf letzter Tagsatzung ^ube er Präposition nicht halten können, weil Oberst Zweher al» Gesandter anwesend gewesen sei, der ^ kaiserlicher Agent wohl wisse, was ein Agent seinem Herrn schuldig sei. obwohl er Zweher für einen ^ Ehren werthen und mit großen Qualitäten ausgestatteten Cavalier halte, so könne er doch künftig in A'"veseuheit dieses kaiserlichen Agenten nicht mehr eine Proposition vortragen. Das Nebrige wie Lit. m Franciscns Casati. Graf zu Burgo Lavezzaro, zum Ambassador in der Eidgenossenschaft und den drei ""den vom König von Spanien und dem Gubcrnator zu Mailand ernannt, übergibt den mit Spanien verödeten Orten sein Credenzschreiben und versichert die Orte der Asfection seine» Königs. Gcgencompliment, ""bei der Ambassador um seine Ofsicien ersucht wird, daß die ausstehenden Pensionen bald möglichst bezahlt ^'ben möchten «z«x. Es wird ein Schreiben sammt einer Protestation der Katholischem in den III Bün- verlesen, worin diese von den „Calvinischen" ausgehende Attentate und Neuerungen schildern, denen 17.1 1394 Juli 1646. sie dermalen nicht begegnen könnten. — Man läßt von der Protestation eine „exlendirte Urkunde" mit dc»> Siegel des Schultheißen Flcckcnstein machen und mit einem tröstenden Antwortschreiben wieder übersende», die Protestation aber in der Canzlei Baden verwahren, rr. (S. n. Freie Aemter.) sV kathol. und kathol. Glarns.s Es kommt zur Sprache, wie Nappcrswhl wegen seiner Besorgnisse zu helfen sei, desgleichen, wie es besser befestigt und mit den: Röthigen versehen werden könnte. Der Anzug wird in de» Abschied genommen, damit die Obrigkeiten darüber zu Nathe gehen können. ^ — w. (S. u. die betreff' Vogteien.) Unterwalden ob dem Wald bittet nin Schilde und Fenster in das nenerbaute Capuciner- kloster. Das Ansuchen wird in den Abschied genommen, xx. (S. u. Baden.) Man sehe auch in den Abschnitten Herrschaft?- und Schirmortsangclegcnheiten: Deutsche gemeine Vogteien iibcrlj. v. Art. 6. Amtsrechnung. vv. Art. 29. Justizsachcn. Ir. „ ' 9. Amtsrcchnnng. Iili. „ 20. Landvogt u. Landschrcibcr- Landgrafschaft Thnrgan. ii. Art. 152. Abzug. I»Ii. Art. 41. Burgerrecht, Gemeinderecht' I. „ 168. Zölle und Geleit. ««. „ 238. Polizeiliches. IV. „ 153. Abzug. «Iii. „ 169. Zölle und Geleit. X. .. 125. Lehensachen. . II'. ., 24. Amtsrcchnnng. .. N4. Jnstizsachen. ii. „ 275. Kriegssachcn. „ 33. Jnstizsachen. vv. „ 532. Lvcalcs. ilil .. ., 84. Jnstizsachen. Landvogtci Rheinthal. I> Art. 91. Handel und Verkehr. Art. 25. Verwaltung im Allgemein^»' «I. .. 10. Verwaltung im Allgemeinen. Itli. „ l27. Kricgssachen. Grafschaft Sargans. Art. 37. Ltindertheilnng zn Marian. Ii. Art. 64. Rhein. ltl. „ 24. Jnstizsachen. II. „ 96. Localcs. Grafschaft Vadcn. i. Art. 148. Juden, Zigeuner. im. Art. 125. Stifte und Klöster. II. „ 55. Straßen. xx. „ 205. Localcs. Landvogtci Freie Aemter. I. Art. 63. Justizsachcn. Ii. Art. 104. Zoll und Geleit. in. ,. 83. Abzug, Einzug, Fall. II. ,, 141. Localcs. «. „ 103. Zoll und Geleit. Vier ennctbirg. Vogteien iiberh. e. Art. 40. Jnstizsachen. Alitci St. Gallen. «mi.Art.4. Ii« ans dein Basler-, «»<»—« « aus dem Lucernercremplar, xx aus den Acta d. kalh. Orthcn im Zürchcrarchiv. Cvnferenz der V katholischen Orte. Luccrn. 1K4«, 9. Juli. Landeöarchiv Nidwaldett. Protokoll der Wuchenräthen, auch Näth und Landleuthen, vom 4. IulU Bd. iL. M. 6l). Gegenstand der Verhandlung! das von den uninteressierten Orten aufgestellte Project zur Beilegt der den Thurgau betreffenden Streitigkeiten. Die Cvnferenz wurde ausgeschrieben „aufs künsftigen S»»" tag Abentz an der Herberg zuo syn, damit inan khönne eine Meinung fassen, waß über die Sach zu Worten sehn werde, sonderlich mit übrigen katholischen Ohrtcn zu thuen uitd zu lassen, und soll diessi ^ satzung besuechcn Herr Landtamman und Landshauptmann Caspar Leüw, Ritter." — Ein Abschied sich nicht vorgefunden. August uud September 1646. 1395 11O«. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1646, 2. August. LandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Johann Stricker, Landammann; Sebastian Peregrin Zweyer von Evcbach, Ritter atthalter; Heinrich Püutiner, des Raths. Schwyz. Georg Aufdermaur, Landammann; Sebastian , werg, Alt-Landammaini; Niichael Schorn», Scckclmeister; Franciscus Betschart, des Raths - Iran- ^cus Ncding, des Raths. Nidwalden. Arnold Stultz, Alt-Landammann; Peter Zclger Alt-Land' ^unann und Panncrherr. zu ^ ^ «I. (S. u. Bellenz zc.) «. Lucern wird ersucht Besprechung des thurgauischen Streithandels eine funförtige Tagsatzung einzuberufen. L. (S. u. Bellen') ^ Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftscmgclegciiheitcil: »Iidbogtci Liingarus. «. Art. 146. Zollsachcn. °.Uci Bcllcuz -c. «I, k. Art. 1199-1193. Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunneu. 1646, 17» August. La»dcS»rchiv Nidwaldc». »ww- u.i. S.m-ich W...m°r,d°s Mch-^ d°s R-.K Schw.„ z»„d»»,m»»»- s»sti»n »»b-r,. All-L»»d»»m>mu.; J-l,->»>, Jal°b Ju.l.g, d°s RachS; Fr»» eis» - ^"vauunann, b-eva,rm. / Nidwalden. Peter Zelgcr, Alt-Land «scus Betschart, des Raths; Fraimscus Redmg, ves maiy-. , a»unann und Nannerberr' Johann Wainbischer, des Raths. und ^anucrherr^ ^ ^ H-r«asts°ng-l-g.nhc..°n- ^°»tci Bellcnz :c. Art. 119-1— wo?. Konferenz der > katholischen Orte. Luceru. 164«, 5. und 6. September. Staatsarchiv Luc-r». k°>. 1W. ^ . ... ^..^'Nllein Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Laurenz Meyer, Gesandte: Lucern. ^ . Ulrich Dulliker, Ritter, des Raths. Uri. Johann Heinrich Zum crzcugherr! Ludwig Meyer, e- ^ ^' Sebastian Bilgerin Zweyer von Evcbach, Unnen, Ititter, Alt-Landammann i ^-Landammann; Martin von Nickenbach, genannt Belmont, Satthalter. Schwy, Sebast^i M tt^a^am.^^ Unterwalden. Marguard Jmfeld, atthalter; Mchael Schorn», S Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Ritter, Landainmaiin, von Obwaldcn, Caspar , Urlauben, Alt-Ammann; Peter Trinkler, Alt-Amman». 1396 September 1646. kb. Eidgenössische Begrüßung. — Man nimmt zuerst das thurganischeGeschäft vor, hört die Erinnerung^' sechs Schiedorte aus Baden sammt dem Schreiben Berns an, worin auf die Tagleistung im Juni ein^' laden worden ist, und geht alsdann einläßlich zu Nathe, wie man sich in Bezug auf das übcrschickte Prej^ verhalten und was man deshalb Bern antworten wolle. Unterwalden glaubt, daß nunmehr die kannten zwei Punkte exequiert werden sollten. Die übrigen Orte erachten, daß es zu Ehren der Schiede^ anständiger sein möchte, eine schriftliche Antwort zu geben und derselben das schließliche Vorhaben a»^ drücklich einzuverleiben. Ein in diesen: Sinne aufgesetztes Concept wird gutgeheißen. Die Gesandtsch^ Unterwaldens ob dein Wald willigt unter Vorbehalt der Ratification von Seite ihrer Obrigkeit ein u>^ verspricht darüber alsbald nach ihrer Heimkunft zu berichten. In diesen: Schreiben wird erklärt, daß ^ katholischen Orte dem von den Schiedvrten vorgelegten Projecte nur unter der Bedingung beitretet: kömi^ „daß nämlich durch das eingesetzte Wörtlein B e st a n d der Uttwilischen Urthel unserer der mitregiere»^ Orten Befugsame und Herrlichkeit einmal unverletzt erhalte»: sei»: solle, und für das Andere in der befugt Einführung des katholischen Exercitii zu Luostorf der Landfrieden seinen klaren, heiter»: und undisputirlicP' Inhalt merklich erreichen möge." Die übrigen Streitpunkte erbieten sie sich mit Zürich allein zu verinittc^ H». Die Katholischen ii: den Bünde»: schreiben, daß der jüngste Beitag in Chur die unverzügliche Abschafft der Capuciner und anderer fremden Geistliche»: in Bünden beschlösse»: habe; die Unkathvlischen hätte»: her auch geschrieben, um ihre Sache zu „verunglimpfen." Auch der Nuntius eröffnet über diese Angelegt heit seine Gedanken. Mai: läßt die eingelangten Schreibe»: verlese»:, deßgleichcn die Berichterstatt»»^ des Ammanns Zurlauben, der an der jüngsten Gesandtschaft in die Blinde theilgcnvmmen hat. Alach ^ läßlicher Berathung wird beschlossen, an die Unkatholischen in de»: Bünden ein freundernstliches Ab»»^' nungsschreibcn zu erlasse»:; dieses wird auch den Katholische»: daselbst mitgethcilt sammt demjenigen, ^ die Unkatholischen berichtet habe»:, und ihnen zugesprochen, ii: das schädliche Beginnen nicht einzuwilligck' sondern die Exemtion des ergangenen Beschlusses durch alle passenden Mittel zi: hindern. De»: Nun^ Gavotti wird das Geschäft mit Allein, was daran hängt, nenerdings empföhle»: mit der specicllen Justus tivn, er möchte sich angelegen sei»: lasse»:, seine Dienste an denjenigen hohe»: Orte»:, bei welchen bereits guter Anfang gemacht worden sei, fortzusetzen. — Freiburg und Solothurn soll mitgetheilt werden, ^ obiger zwei Hauptpunkte halber verhandelt und beschlösse»: Wörde»: ist. «. Der Prälat von St. Blaß^ beklagt sich über das, was die Neiffsche Schuldpartei jüngst zu Baden ohne sei»: Vorwissen ausgcw^ habe, und bittet, daß mau dieselbe gegen Erstattung von zwei Zinsen zu fernerer Geduld weisen Man bestätigt die bereits erlangten Ortsstinunen und findet, daß sich die genannte Partei für dießmal den zwei Zinsen begnügen könne, und daß diese Prütension den andern Creditoreu ai: ihrer SpeciallM^ thek nicht präjudieieren solle, sß. . Art. 1208-1215. Konferenz der die Vogtei Schlvarzenbnrg regierenden Orte Bern und Frciburg. Schwarzenburg. 1040, 17. September (7 a 5k). Staatsarchiv Freibur«. Bd. U. S.NS. Gesandte: Bern. Johann Rudolf gehender, Benncr; ^ohanil Anton Dillier, beide des Raths, s^ieiburg. Riklaiis von Montcnach, des Raths; Martin Vechtel mann, Alt-Benner und General- ^"»"'ssarius. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcichclkn: ^»diiWci Schwarzcilbiirg. - Art.iv2-ilS. mos. Conferenz von Lucern, Nri, Schwyz ilnd Zug. Lucern. 16-1«, »tt. September. Staatsarchiv Lucer,>. M.sch.^' ainmanu; Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landanunann und Landshauptinann. Schws'i Georg Anfdermaur, Landanunann; Sebastian Abyberg, Alt-Landaminann. Zug. Beat Zurlauben, Ammann; Jakob Uttinger, Alt-Ammann; Peter Trinkler, Ammann. Diese Zusammenkunft ist wegen der weitanssehenden Kriegsrüstungen der Stadt Zürich, welche la>^ des verbreiteten Gerüchtes wider die Herrschaft Wädenschwyl wegen ihrer Widersetzlichkeit gerichtet sind, ^ das Begehren von Schwyz einberufen worden, sr. Ztachdem man die eingelangten Berichte angehört und ^ läßlich zu Nathe gegangen ist, wird, um zu erfahren, ob diese Rüstungen blvs wegen der Widersetzlich^ der Wädenschwyler gemacht werden, oder ob noch etwas darunter stecke, einhellig beschlossen, eilends Gesandtschaft nach Zürich zu schicken. Jedes Ort soll eine zweifache Botschaft abordnen, damit man des folgenden Tages auf den: Albis versammeln und die Nachtherberge zu Zürich nehmen kann. Instruction ist folgende: 1) Man sehe sich veranlaßt anzufragen, was für einen Zweck die so plötzl^ Kriegsbereitschaft, Aufmahnung alles Landvolkes und Werbung etlicher fremden Kriegsknechte habe. 2) es sich nur darum handle, die Wädenschwyler zun: schuldigen Gehorsam zu bringen, so möchte man des gemeinen Besten willen mit den Tätlichkeiten innehalten und nach de»: eidgenössischen HerkonU»^ durch bessere Mittel das obrigkeitliche Ansehen wahren. 3) Weil ausgestreut worden sei, daß etliche ^ den widerspenstigen Unterthanen ihre Zustimmung bezeugt und Hülfe versprochen hätten, so versichere daß keinen: Orte dieser Streitigkeit halber eine Klage von jemand zu Ohren gekommen oder Hülfe begci^ worden sei, und daß man sich zu allen Zeiten gemäß den ewige:: Bünden verhalten werde. Zürich »ii^ also eine willfährige und angenehme Antwort ihnen werden lassen und davon überzeugt sein, daß dich nicht anders als gut geineint sei. Die Gesandten sollen auch der Gemeinde Wädenschwyl freundlich zust^ chen und keine Mühe scheuen, damit ein glücklicher Ausgang erreicht werde, »jeder Theil bei seinen Rechts verbleibe und Alles in den alten Ruhestand zurückkehre. Sollte,: sie eine Gesandtschaft von den Orte» ^ andern Religion antreffen, welche gleiche Instruction hat, so sollen sie sich von derselben nicht trennt I». Schwyz berichtet, daß es für die Sicherstellung der Stadt Rapperswyl bereits Anordnung getrost habe, jedoch mit solcher Discretion, daß Zürich deßhalb keine widerwärtigen Gedanken fassen könne. läßt es dabei bewenden und ersucht Schwyz, auf diesen Posten jeder Zeit ein wachsames Auge zu hab^ Wie auch dieser „Zäppel" ausfallen mag, so dürfte jede Obrigkeit wegen der übrigen schwebenden Kri^ läufc gut daran thun, sich der Wachsamkeit zu befleißen, t . Der Hauptinhalt dieses Abschiedes soll den üln'iltzh katholischen Orten unverzüglich mitgetheilt und beigefügt werden, was Bern, Freiburg und Svlvthurn a das geantwortet haben, was von letzter Conferenz aus wegen des thurgauischen Streites an sie geschri^^ worden ist. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brlti»nen. 1649, 9. October. Landcöarchw Nidwaldcu. Gesandte: Uri. Johann Stricker, Landammann; Heinrich Püntiner, des Raths. S ch tv^ Georg Anfdermaur, Laudammann; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Johann Jakob Jmlig, November 1646. izgg Raths; Franciscus Neding, des Raths; Adam Ulrich, des Raths. Nid Wal den. Arnold Stultz, Alt- Landammann; Peter Zelger, Alt-Laudammanu und Pannerherr. v. (S. n. Vellcnz:c.) «I. Es wird die dermalige Zeit für passend erachtet, das thurgauische ^treitgeschaft wieder aufzunehmen. Lucern wird dafür angegangen, v. (S. u. Bellenz zc.) Man sehe auch im Abschnitte Henschastsangelegenheiten: ^Stci Bcllcnz zc. Art. 12W-1219. Conserenz der V katholischen Orte. Lueern. 1V4K, 12. November. Staatsarchiv Laccr». «»Ich. 'Iv anno UN«. Bd. XXXVI. toi. Zvv. LandeSarchiv Nidwaldcn. Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Ludwig Meyer, des Raths; Ulrich Dullikcr, Ritter, des Raths. Uri. (Niemand.) Schwyz. Sebastian Abybcrg, Alt-Land- a»»nann; Michael Schorno, Alt-Statthalter und Scckelmeistcr. Uutcrwalden. Marquard Jmfcld, Ritter, Landammann, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter. Alt-Landammanu, von Nidwaldeu. Zug. Beat ^Urlauben, Alt-Ammann; Kaspar Blattmann, des Raths. Veranlassung dieser ans das Begehren von Schwyz zusammenbernseucn Conserenz sind die thurgaui- 'chen Streitigkeiten. ». Mau bedauert, daß Uri sein Ausbleiben entschuldigt, während es doch die Zusammenlast unlängst gewünscht hat und durch zeitige Meldung die Zusammenkunft hätte ersparen können. In Be- ^eff des thurgauischeu Geschäftes ist mau insgemein der Ansicht, daß der stäte Aufschub nachtheilig sei; wegen Wichtigkeit der Materie setzt mau aber die Berathung nicht fort, sondern beschließt, nächsten Sonntag t'cßwegcn wieder iusgesammt zusammen zu kommen und dazu auch Uri einzuladen, um einen einhelligen Schluß fasse,, zu können. Mau zweifelt nicht, daß die Obrigkeiten Befehl crtheilen werden, mit der Execu- Nu Thurgau nunmehr fortzufahren. Die Gesandten werden auch berichten, was discursweise verhandelt Warden ist für den Fall, daß Uri sich in einer so billigen Sache wider Verhoffen trennen würde. I». Bei Nuntius Gavvtti, der die Erwählung seines Nachfolgers und seine bevorstehende Abreise schriftlich analst, verrichtet mau die Gegencomplimcnte und empfiehlt ihm nachdrücklich bei dieser Gelegenheit das Ge- ^häft wegen der Beatification des sel. Bruders Klaus. Demselben wird auch von allen katholischen Orten Begleitschreiben, in welchem er wegen seines Verhaltens dem Papste empfohlen wird, zugestellt (S. u Bade» l ^ Man seh-auch im Abschnitte Hc^ r»sschaft Baden. e. Art. 114. Ehesachen. Die Namen der Gesandten ans dem Nidwaldnercrcmplar. Conserenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1V4«, 13. November. Laxdcsarchiv Sttdwaldc». Gesandte: Uri. Johann Stricker, Landammaun; Heinrich Püntiucr, des Raths. Schwyz. 1400 November 1046. Georg Aufdermaur, Laudammann; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Johann Jakob Jmlig, dck Raths; Adam Ulrich, des Raths. Ridwalden. Arnold Stultz, Alt-Landammann; Peter Zclger, Ält- Landammann und Pannerherr; Johann Wambischer, des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclegcnhcitcn: Vogtci Bcllcnz zc. »-«I. Art. 1220-1223. Conftrenz der V katholischen Orte. Lucer». 1V. November. Staatsarchiv Lucceil. M'sch.-I-! -Inno U!iv. Bd. XXXVI. tM. W. Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Ludwig Landvvgt und des Raths; Ulrich Dulliker, Ritter, des Raths. U r i. Johann Stricker, Landamma>u>> Sebastian Bilgerin Zwcyer von Evebach, Ritter, Statthalter. S ch iv h z. "Georg Aufdermaur, Ln>^ ammann; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann. Unterwalden., Marqnard Jmfeld, Ritter, La^' ammann, voil Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlaub^' Alt-Ammauu; Kaspar Blattmann, des Raths. Eidgenössische Begrüßung. — Das Berichtschreiben des neuerwählten Nuntius, Monsignore Saci'N^ au sämmtliche katholische Orte (dat. Rom den 27. October) wird verlesen. ?». Bei der Berathung über d^- thurgauische Geschäft erklären sich Schivyz, Unterwalden und Zug dahin, daß nunmehr zur Execution dä bekannten zwei Punkte geschritten werden sollte. Eine andere Meinung geht dahin, daß man vorher n^l den Schiedvrteu mit guter Manier anzeigen sollte, mau habe sich entschlossen, gemäß der zuletzt an ergangenen Erklärung die Execution der zwei Punkte vorzunehmen und alsdann die übrigen streitigen Pw>^ nach Inhalt des Landfriedens und der Verträge mit Zürich zu erörtern. Da kein einhelliger Entsch^ erfolgt, so wird den Obrigkeiten anheimgestellt, ob man eine weitere Antwort von Bern, die in Austz^ gestellt worden, gewärtigen oder der Sache anders abhelfen wolle; sie möchten ferner auch darüber zu gehen, wie man sich gegen einander verhalten und die Execution vornehmen wolle, falls Zürich gewall^ tige Widersetzlichkeit versuchen sollte. «I. Mau bespricht sich wegen der Stadt Cvnstanz und der in großer Nähe umherstreifenden fremden Armeen und über das, was bei Gelegenheit zu Gunsten dieses wichtigen Platzes gethan werden könnte. Man findet, daß im gegebenen Falle die Mitwirkung der Zürich nicht ausgeschlossen werden dürfe, wenn man nicht insgesammt sich ins Mittel legen wolle. 3^ dießmal beschränkt man sich darauf, au den Erzherzog Ferdinand Karl ein unvvrgreifliches, Warnnnst-' schreiben zu erlassen. «I. Zugs Gesandtschaft läßt sich vernehmen, es hätten sich ihre Herren und schon vielmal verwundert, daß der Befestigung Zürichs so lang zugesehen und niemals gewehrt worden P' Es wäre dies; um so nothwendiger, da man damit umgehen solle, auch „harwerts eine Festung zu d0bb uieren". Die Obrigkeiten sollten darüber nachdenken, ob man diese Sache bei erster Gelegenheit bei Z>^' allein oder aber auf einer allgemeinen Tagleistung zur Sprache bringen wolle. Dieser Anzug wird in Abschied genommen, damit er nicht in Vergessenheit gerathe. v. Auf das Schreiben des Gubernators vo» Mailand, das derselbe im September wegen des Oberstenamts hat ergehen lassen, soll freundlich und November 1646. ^ die Nvthdnrft erheischt, geantwortet und auch begehrt werden, daß dem Ncgimeut seine verfallene Be- '"Au»g und den Obrigkeiten die Pension beförderlichst entrichtet werden möchte, t. An den französischen 'l'ttbassador soll ebenfalls um Verwirklichung der schon oft versprochenen Satisfaction geschrieben werden, ^il man berichtet worden ist, daß andere Orte zufrieden gestellt worden seien, und damit man nicht verblaßt werde, den König deßhalb zu belästigen. — Schwhz willigt in das Schreiben nicht ein. z>. (Z. u. ^'ggarus.) I». Zu Gunsten der Casatischen Erben und für die Erleichterung der ans ihnen hie und da den Orten haftenden Schulden, wird ein Jntercessionsschreiben an den König von Spanien bewilligt, i. (Z. Thnrgan.) Ic. Wegen verschiedener eingerissenen Unordnungen und ausstehenden Zahlungen, welche bvvhl die Garde als die Hanptlente in savvhischen Diensten lind noch andere Privatcreditorcn zu fordern bde», fall an Madame Reale oder an den Principe Tomaso, wie man es am besten erachtet, um Satis- l"ctivn mid Beseitigung jener Uliordnungen geschrieben werden. I. Wegeil der Summe, welche den Hanpt- blen, die bei der letzten „Occasion" der Kirche gedient haben, nicht bezahlt worden ist, soll bei der römi- Kammer sollicitiert werden, isi. (S. ll. Lanis.) Ii (S. n. Lnggalns.) Ma» schc auch i»i Abschnitte HmschaftSaiijZclcgcnhcitciu ^blirasschnft Tlniriia». i. Alt. 4SI. GottcSlMcv, Klöstcv. Lanis. I». Art. 221. Zölle und Geleit, b'dbogtci LltjMrils. Art. I7S. Kirchliches. «. Art. 447. Zollsachcii. ISIV Coufercnz von Zürich, Basel ltnd Schasfbausen. Zürich. iü. November (9 a K.) StaatZarchi» 2chassl,a»sc». Gesandte: Zürich. Ein Rathsausschnß. Basel. Johann Rudolf Wcttstein, Bürgermeister. Schaff- ^"sen. Johann Jakob Ziegler. , Alirgerineister Wettstein berichtet, daß der französische Ambassador Canmartin die baldige Abordnung iatiglichen Person nach Ncünster und Osnabrück, um die Molcstationen des Kammergerichtes zu Spcher Mlvendeil, für rathsam und nothwendig halte, damit, weil verlaute, daß die Friedensverhandlungen bald ^Ichlossou tverden, ilichts verabsäumt werde, zumal da man von Seite des Kammergcrichts zu Spcher ^ chl)riftlicho,u und mündlichem „Nachtverben" es an nichts fehlen lasse. Basel wünscht nun auch die '"licht der beiden andern Orte zu vernehmen. Räch einläßlicher Besprechung findA daß der Am-, "stador sich sicherlich ans Wohlwollen für die Eidgenossenschast der Zeiche so annehme, daß dies, nicht Acht zu lassen, sondern ans allerhand Gründen „darein der Wille zu geben sei". Die Wahl zu einem ^ ^ordneten fällt ans eine dazu taugliche Person der Stadt Basel ft. Diese soll sich „des eidgenössischen ^""des oder besonderer Orte wegen" in keine Disputation einlasse», sondern einzig und allein bei den Absenden Bevollmächtigten dafür sich verwende», daß gemeine Eidgenossenschaft ihrer Privilegien und Herkommens halber unpertubiert und gesichert sei. Da aber diesem Geschäft im Ramen gemeiner Genossenschaft mit Zuthnn sämmtlicher Orte und deren Varmissen unternommen tverden muß, wird ^tstei» ersucht nach Lnccrn und Berit zu reisen, um von beiden, von Lncern im Namen der gesammten ^lischen Orte, die Zustimmung auszuwirken.') Nebst einem Crcdenzschrciben wird ihm auch die Jnstrnc- 176 1402 November 1046. livn nach Münster und Osnabrück mitgegeben. Auf seiner Rückreise wird Wettstcin dem französischen bassadvr Mittheilung machen und ihn im Namen gemeiner Eidgenossenschaft um seine Mitwirkung ersucht Sollte Lucern zur Abscndung eines Gesandten und zu dein Creditiv sich nicht verstehen wollen, so soll ^ Abordnung dennoch im Namen gemeiner Eidgenossenschaft der Fortgang gelassen werden. Die Jnstruct^ lautet also: „Wir Burgermeister, Schultheiß, Landammann und Räthe hernach bemelter Statt und Orthen Eidgnoßschaft, nämlich Zürich, Bern, Glarns, Basel, Schaffhausen, Appenzell-Außerrhoden, St. und Biel, urknnden hiemit, daß wir gemeinlich den hochgeachten, edlen, gestrengen, frommen, besten, sichtigen und whsen Herrn Johann Rudolf Wettstein, Bürgermeister der Stadt Basel, auch respective ^ fern lieben Herrn und guten Freund, naher Münster und Osnabrück in unser aller Namen zu reisen ^ ordnet und ihn dahin mit gegenwärtiger Instruction und Befelch versehen shabenj.- Bevordcrist sollen Ihr Üch zu der Römischen Kahßerlichen wie auch Königlichen Majestät zu M'" reich :c. Bevollmächtigten verfügen und denen nechst gebührenden Complimenten und Ueberreichung ^ habender Creditiv anmelden, wiewohl gemeine lobliche Eidtgnvßschaft sich bis dato beflissen, mit mengkliä^' sonderlichen aber dem heiligen römischen Nhch gute fridliche Berstendtnuß zuerhalten, so tvern doch eiu gerume Zht hero etlichen derv sonderbaren Glideren und mit 'Nammen einer Stadt Basel vil wid^ Begegnuß von dein Kehserlichen Cammer-Gricht zu Spyr tvider dero sonderbare Kehserliche und Königs' Privilegien, auch die mit uns gemein habende Exemptions-Frehheit zur Hand geflossen, und obwol zu ^ schidnen Zhten und Orten, sonderlich beh der Ziömischen Kahserlichen Majestät solches angebracht und Remedierung in gröster Demut ersucht worden, hatte man doch bis dato nicht zu erwünschendem 6 langen mögen, dahero man dann entlichcn genötiget worden, die Sach in fernere Deliberation zu zi^ und tvere man gentzlich gesinnet und intentioniert, solche loblich hargcbrachten Frehheiten auch tvhters > ^ Gottes Hilf bestmöglichest zu handhaben und zu erhalte»! dabeh aber auch des ohnzwhfenlichen Vertrug uf gebührende ptepraeseiltation der 3lechtncessigkeit dieser Sach allen ferneren widrigen Attentaten bclst'w Orten sonsten wol werde erforderliche Remedierung beschehen, und nit erst anjeho, da man einen duu- geheicden Friden zu erhalten verhofft, solche tvidrige Sache gegen gemeiner löblichen Ehdtgnoßul continuiert werden, welche lhchtlich ein neillve Unruh erwecken und in sehr gefährliche Whterung ußb^h möchten, derotvegen man hvchnvthwendig erachtet, zu Ablainung aller gefährlicheren Begegnussen liberal nichts szuj unterlassen, gestalten uf das End hin üwere Abordnung beschehen, wo es die Nothdw'st ^ forderet, die ivahre Beschaffenheit des Handels und desselben Hochwichtigkeit genugsamlich für ' steilen uicd gebührend anzehalten, ncan eiile gemeine lobliche Eidtgnoßschaft auch ivhters beh ihren hargebrachten Frehheiten ruhig, vhnangefochten und vhnbekümmert lassen wolle. Ihr sollend auch, ^ Ihr es für gut und nothwendig befindend, Üch bh mehreren Stenden anzcmelden zwahrn Gewalt hu in allwäg aber Üch Hilten, die Sach bh gemeiner Versamblung oder also zu proponieren, daß solclst zllr Berathschlagung solte gezogen werden, sonders Üch viel »lehr beslhßen, die Intention vernüttellt ^ Königlichen Majestät in Franckrhch, llnsers gnedigsten Herren lind Pundsgenvssen, hoches Ansehen ^ mögliche Intervention, wie auch anderer Höchen Stenden, die Er darzu disponirt befinden wurde, zu ^ che», als solche durch einen gemeinen Schluß, der gar lhcht widerig fallen möchte, zuerhalten; u>>d . Summa sollend Ihr disen einigen Zweck vor Üch haben, daß Ihr Üch mit niemandem in einich oder Disputat diser Sachen wegen hnlassind llild das wenigste unserer Frehheit dadurch in Comp"" November 1646. 1403 1-,-md m,d°r vumchr üch HSch» »W-l-g-n >«n l»!imd, d» vm. swdm» „N.Z Widnz.s j« fahr fetziud, fv softer Formb zu protestieren, und da das Geschäft behörigcr aciuneren unterjtanden wur e a e . ^ „,,d U„stoß verspüren thetend, Üwere Heimb- Vi m nach Nothdi.rft angebracht, Zw ^ h l zu bcfnrderen. Ihr sollen auch «e ^ sonderlich by den Herreil Plenipotcntiariis o) '...vergriff- und ....verbind.eher F'' ' ' " ^ '^ndts schuldige Fride.M.schließ..»g der Nch auch dahin bearbeiten, daß ihre "0 ^mh u E ll ^ thüge; wie wir dam. schließ iche.r S'l v:2:r^ w ^ :.der^ an Müglichswu. Flpß, NW und Drnwen n^it müerlasch.. un ^/^7^ew2 Wesm z.m. möge a cmfe..^ 3 mid Nepntatwn misers a gemeine ^ und Üch aller Orten gnediglich nnd wol bcglci- Allerhöchste auch shnen gnadenrhchen Sagen verthwen / d gabend wir gegenlvärtige Instruction mit unserer getrnwen lieben Und dessen alles zu wahrem -..cn^u lassen Aeschach Montags den leisten Novembris im bloßen der Stadt Zürich Ynstgel bck'Wtuzul las,e.l ^ ) v ^hr von der Geburt Christi gezalt einthusent, pc)v)uu e , llch »-) ^Mtes „Bedenken, daß gemeine lobliche Eidgenoß- Dem Abschiede ist eui von ch .wv,, befrcyt ist" beigelegt. Ferner eine Relation Wettsteins '>fl der Cammergerichtlichen Speyrpchen Procesten befrcpr ... ^er seiue Alission nach Lucern. . Confereuz und Erwählung Wettstcms zum Deputierten. sAus dem A u in. >) Veranlassung zi ' ^ berichtet Wettstcin, das; er auf einer Reise, die Rathsbuchc von Basel.) ^^^^Solöthurn den Ambassador Caumartin besucht und derselbe ihn, er in Privatgeschäften gemach ?a s, ,, von Basel nach Münster gesendet werde, da die Bc- eroffnct habe, er halte es sur urtstain, ' erhalten hätten, der eidgcnbssischen Freiheiten, besonders bollmächtigten Frankreichs den exprepe ,,.,.,»^„nen. Es sei auch vom König ein Decrct an Vau- derjenigcn der Stadt Basel sich al ev rn e. ^ geboten werde, von den gegen Basel vorgenommenen tort abgegangen, in welchem ^der ^ Wettstcin von, Rathc beauftragt, sofort nach Zürich Proecduren abzustehen. I» Folge ObigcS zu berichten und sich Raths zu erholen. zu reisen und, wenn nöthig, auch na ) ^uce , ^ ^ ^ Uugclegenhciteu anbringen lassen Er sollte auch nach Schaffhauscu gehen, um Gallen geschrieben werden. Endlich und an den Kosten participieren wolle. Den 13. November (a. K.) berichtet Wettstcin solle Weitstem auch mit dem nach Luccrn (S. u. Anm. 2). Das Projcct seiner über die Conferenz in Zürich und . ^cs Ziaths beigefügt: „Zu dieser Deputatschaft ist ge- Jnstruction wird verlesen und darauf ^ „ gz ^ird ihn, der Auftrag gegeben, sich nach Bern ordnet Herr Bürgermeister Johann Rudo f ^ ^ daselbst zu relaticren, was zu Zürich verhandelt und zu dem französischen Ambassador -i" ^^ionsschreibcn zu begehren. Jnglcichcm möchte er worden ist, und deren Beistimmung um m ^ ^^^„gcr (a. K.) berichtet Wettstcin über seinen Besuch Solothprns „Gcmüthsmcinung" einholen. Wettstcin vom Nathe gebeten, die Gesandtschaft nach w Bern und in Solothurn. Auf dicsev "» ^ ^ jhun, bittet, ihn wieder seine „nmlsvolas- Münster zu übernehmen. Wettstein versprich ic> ^ ->,Mruction. Zürich und Bern wird für ihre Will- zu schützen. Es bleibt bei der (von ihm) ausgc m dolf Burckbardt crnnnnt. Glück.vi.nsch auf die - fuhrigkeit gedankt.. Zun. Substitut Wettstenw wud .»> 1404 Januar 1647. Reise. Mit einein Passe und Empfehlungsschreiben von Zürich, im Namen von Zürich, Bern, Gla^ Basel, Schaffhauscn, Appcuzell-Außcrrhodeu und Biel versehen, reist Wettstein zu Schiff den 4. Decew^ (a. K.) von Basel ab, ist den 13. December (a. K.) in Köln und langt den 18. Dccember (a. K-) Münster an. Anm. 2. Wettstein wurde nach Lucern geschickt, um die freundeidgenössische Zustimmung sämmtlichck katholischen Orte zu der Abordnung eines Gesandten aus der Stadt Basel nach Münster und Osnabr^ zu erhalten. Von Schultheiß Fleckenstein im Beisein von Kornherr Meyer und Stadtschreiber Harting in Audienz empfangen, eröffnet Wettstein seinen Auftrag und erhält das Versprechen, daß sein Anliegt dein Rathe vorgetragen werden solle, oder daß er werde aufgefordert werden, es selbst vorzutragen. darauf erhält er den Bescheid, daß der gesessene Rath sich nicht bevollmächtigt finde, im Namen sämmtli^ katholischen Orte zu dieser von Basel beabsichtigten Abordnung beizustimmen; eine solche hielten sie ^ unnöthig. „Entweder werde das Speyrische Kammergericht in französische Gewalt kommen; da sei ja ^ rcits sonst aller Favor versprochen; oder es werde in kaiserlicher Gewalt ferner verbleiben; da behalte ^ dann den alten Stylus. Im Fall aber je etwas widriges dannmahlen vorfiele, so habe man dann w'i!' Wohl so viel Mittel und Ansehen durch einwendende Neccommendation der Sachen Nemedierung zu thv»> Wettstein wird zwar freigestellt, persönlich seine Sache vor Rath vorzutragen, zugleich aber ihm !vci>^ Hoffnung auf Erfolg gemacht, selbst auch eiOschriftlicher Receß verweigert. Anm. 3. Dies; ist auch die definitive Instruction. Sie wurde von Weitstem selber concipiert. Original der Instruction befindet sich in der Sammlung der Wettsteinischen Schriften, Bd. IV Nr. im Staatsarchiv Basel, auch eines im Bande D 46 Eidgenössische Exemtion, 4tc Abtheilung. Conforonz der VI5 katholischen Orte. Lucern. <<>47, 4. bis (». Januar. Ttaatöarclliv Lucern. Absch. do unno 1(547. Ad. XXXVll. t'ol.li. Gesandte; Lucern. Ulrich Dulliker, Ritter, Schultheiß; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Alt-Schulth^ und Pannerherr; Jans Jakob Sonnenberg, Ritter, Statthalter; Ludwig Meyer, des Raths. Zrh' Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann; Sebastian Bilg0'^ Zwcher von Evebach, Ritter, Statthalter. Schwyz. Georg Aufdermaur, Landanunann; Mich^ Schornv, Statthalter und S eckelin elfter. Unterwalden. Marquard Jmfeld, Ritter, Landammw»'' von Obwalden; Kaspar Leu, Landanunann, von Nidwaldcn. Zug. Beat Znrlanben, Alt-Anunaü»' Ulrich Schön, des Raths. Freibnrg. Niklaus von Atontenach, des Raths. Svlothnrn. Wagner, Schultheiß. z». Eidgenössische Begrüßung und Anwiinsihnng eines guten neuen Jahres. — Lucern eröffnet, es in Folge der Annäherung der französischen und schwedischen Kriegsvölker bei der Stadt Zürich, bei de>> Laudvögteu im Nheinthal und Thurgau, sowie auch bei dem Landschreiber zu Baden Vorsichts halber a»' geordnet habe, und läßt die hierüber eingelangten Schreiben verlesen. Nach einläßlicher Berathnng für nothwendig erachtet, darauf zu denken, was zu thnn sein würde, falls der feste Posten Bregcnz u>^ damit die Zufuhr des Salzes n. s. w. in die Gewalt dieser Völker fallen sollte. Es erscheint auch bedenl'lvh Januar 1L47. 1405 daß Zürich keine allgemeine Tagsatzung znsanimcnbernft, wahrend es dvch bei frühern geringem Begebenheiten, wenn die Kriegsvölker' der andern Partei sich gezeigt haben, dergleichen nicht versäumt hat. Es tvird namentlich darauf hingewiesen, daß man, wenn Bregenz in die Hände der französischen und schwedischen Völker kvnlinen svllte, vor feindlicher Invasion nicht mehr sicher sein könnte, so wie anch, daß man darauf hinarbeiten müsse, daß die Eidgenossen der andern Religion mit denen der katholischen Orte gemeinschaftliche Sache machen. Bei der weitem Bcrathnng wird die Aufmerksamkeit ans die Sicherstellt»^ der Pässe gelenkt, namentlich ans Dießenhoscn, Rheinau, Kaiserstnhl, Eglisau, Reichenau und die Insel Werd. Bas die vom Landvogt des Thurgaus ans der Brücke zu Stein aufgeführte Wache betrifft, so hat Stein gegm dieselbe protestiert. Ohne ihr Recht dazu aufzugeben, ziehen die Gesandten die Wache ans Burg ''"rück. Es wird ferner für passend erachtet, um den Unterthanen die väterliche Sorgfalt zu zeigen, gnali- sstierte Commandanten abzusenden, welche ihnen freundlich zusprechen, die Pässe und Posten bestchtigen und die nöthige Vorsorge treffen sollen, und für den Ansang ans den Orten Volk in die beiden Vvgteien Thnrgan ""d Baden zu schicken und nöthigenfalls einen größern Aufbruch nachfolgen zu lassen. Endlich möchten sich die Obrigkeiten darüber berathen, wie man sich verhalten wolle, wenn Bregenz verloren sei, die salzzusuhr abgeschnitten werde und das Kriegsvolk sich den Grenzen noch mehr nähere. Es wird deßhalb beschlossen, an Zürich zu schreiben, was für Gedanken es in Betreff dieser besorglichen Läufe habe, und zu was es sich ^"schlössen habe, und ob es Willens sei, mit ihnen das fremde Kriegsvolk vom eidgenössischen Boden serne zu halten. Ueberdieß scheint es passend, durch Schreiben oder durch eine Gesandtschaft von der Generalität zu vernehmen, wessen man sich von ihr zu versehen habe. I». ES wird anch der in den Blinden waltende Streit zur Sprache gebracht und beschlossen, den Schultheiß Dnlliker und den Statthalter Zweher den auf den IG Januar angesetzten Beitag nach Chur abzuordnen und Zürich zur Mitwirkung einzuladen, ^ils um sich zu erkundigen, was für Absichten sie bei diesen besvrglichen Zeitkäufen haben, theils um sie bestimmen, die innern Zwistigkeiten einzustellen, t?» In der Ritten Sitzung kommt der Bericht, daß es Bregenz sehr gefährlich stehe, ja der Landvogt im Thnrgan meldet, daß es bereits eingenommen sei. Obgleich man dieser Rachricht noch keinen rechten Glanben schenkt, wird doch statt eines Schreibens eine ^fandtschaft nacb Zürich geschickt, bestehend ans Schultheiß Dullikcr, Statthalter Zweper und Michael Tchvriw, mit einer Instruction folgenden Inhalts: Alle Pässe von Coblenz bis Nagaz sollen sicher gestellt werden, namentlich Kaiserstnhl mit seiner Dependenz, Dießenhofen, Gottlieben und Rheinau; es soll darüber gesprochen werden, von wie viel Mannschaft dieselben zu besetzen, aste diese zu verthcilen, und endlich auf welche Weise sie zu verproviantieren sei. Es wird anch für gut erachtet, an den französichen Ain- b"ssadvr und an die Generalität der consöderierten Armeen zu schreiben. Die Schreiben sollen von Zürich im Rainen aller Orte ausgefertigt werden mit der Andeutung, daß man höchlich beleidigt sei ""d den Abschlag des Salzes u. s. w. als eine Hostilität aufnehmen würde. Es soll sodann auch ""t dem in Zürich residierenden schwedischen Agenten gesprochen werden. Räch Bern, Glarns, Appen- und St. Gallen, dergleichen an die Landvögte der gemeinen Herrschaften soll von Zürich aus Rvthwendige geschrieben werden. Die 114 Bünde lind in aller v-rte Rainen nachdrücklich zu ersuchen, zu beseitigen oder wenigstens eingestellt zu lassen, wcw auf ihre innern Differenzen Bezug habe. Mit Bedanern vernimmt man, was dem Bischof von Consta»; von dem schwedischen Oberstlientenant BR'ael Jsaacson zugemnthet worden sei, daß dieser gedroht habe, im ^all der Richterstattnng Alles mit ^'"er und Schwert zu verheeren. - Um dieser Extremität zu begegnen, wird an den französischen Am- 1406 Januar 1647. bassador ein Jntercessionsschreiben erlassen und den nach Zürich reisenden Gesandten aufgetragen, dasselbe zu vermögen, das Schreiben seinerseits zu secnndieren. «. Lucern wird ersucht, die fünf Orte wieder einzuberufen je nach dem Resultate der Abordnung nach Zürich, oder wenn sonst etwas Wichtiges vorkommen wird. Freiburg und Solothurn, obgleich im Thurgau und Rhciuthal nicht mitregierende Orte, werden ersucht, bei diesen gefährlichen Läufen den freien Ruhestand des allgemeinen Vaterlandes schirme» zu helfen. Die Gesandten der beiden Orte wollen dieß referieren und hoffen, daß ihre Obrigkeiten Alsts thun werden, was durch die Lage der Dinge und die Blinde erfordert werde. 5'. 1) Was au Appenzell, dir Landvögte im Thurgau und Nheinthal, an Baden, Bremgarten und Mellingen zu bestellen für gut erachtct worden ist, soll Lucern ausfertigen. 2) Es wird auch zur Sprache gebracht, ob nicht bei den dermaligr» Zeitläufen die in fremden Diensten befindlichen Völker heimberufen werden sollten. Man ist der Ansicht, daß dieß unter Umständen nothwendig sein werde. A. Die thurgauische Streitigkeit läßt man einstwcist» ruhen, wodurch aber den Rechten der Orte nichts benommen werden soll. Freiburgs Gesandter theilt mit, welches der Zeit Berns Meinung und Vorhaben sei, und was seine Obrigkeit darauf geantwortet haba ist. Der neue Bischof von Basel schreibt, daß sich seine Unterthailen von Biel und aus der Herrschaft 6»'- guel geweigert haben, die Huldigung nach alter Gewohnheit zu leisten. Schultheiß Wagner von SolothM'» legt die Punkte vor, welche die von Biel und dem Erguel ausbedungen haben. Freiburg und Solothw'» werden als zunächst gelegene und zum Theil mit Viel verburgerte Orte ersucht, durch eine Gesandtschalt eine Vermittlung anzubahneil. Wenn sie glauben, daß dem Bischof damit gedient sei, so sollen sie m'ä! einen qualificiertcn Manie von Zug, an welches dieses Jahr die Bestellung des fürstbischöflichen Raths vo>' möge des Bündnisses dein Umgang nach fällt, zu dieser Action einladen. 5° Begrüßung des neu a>G'° langten Nuntius, Monsiguvre Alphouso Sacrati, Bischofs zu Comachio. Das päpstliche Creditiv wi^ sammt dem Begleitschreibeil des Cardinals Pamphili mit gebührender Reverenz entgegengenommen »»^ dem Abschiede beigefügt. Zürich hat dieser Tage ein kaiserliches Schreiben, betreffend die Beschwort Basels wider das Kammergericht zu Speyer abschriftlich mitgetheilt. Dieses wird zn Händen der AV ordneten in den Abschied genommen. In demselben berichtet der Kaiser, daß dem Kammergericht die stöä- fung zugegangen sei, daß es die gegen Bürger von Basel eingeleiteten Processe bis auf eine weitere darübst erfolgende Erklärung einstellen solle. KKAZ. Confcrenz von Zürich, Luoern, Uri und Schivyz. Zürich. , Z5. Zanunv (29. December a. K.). Staatsarchiv Äucern. Ad sq. So anno 1617. Bd. XXXVlI. t'ol. s!4. Gesandte: Züri ch. Johann Rudolf Nahn, Salomvn Hirzel, beide Burgermeister i Salomen Hst'Z'^ Statthalter und Pannervorträger ;Jvhann Jakob Leu, Statthalter und Salzamtsverwalter; Johann Ludvüb Schneeberger, Seckelmeister; Hans Heinrich Spöndli, Spitalherr; Konrad Werdmüller, beide des Rast''" Im Namen der VII katholischen Orte: Lucern. Ulrich Dulliker, Ritter, Schultheiß. Uri. stiail Bilgerin Zweyer von Evebach, Statthalter. Schwyz. Michael Schorno, Alt-Statthalter a»b Seckelmeistcr. Januar 1647. 1407 Nachdem französische und schwedische Truppen sich dem Rhein und dem Bodensee genähert hatten, wo- b»rch >ächt allein den Commercicn, besonders den ^alzfuhren, Hindernisse in den Weg gelegt worden, sondern auch noch andere Ungclegeuheiten für die Angrenzenden entstanden sind, hat Zürich die 'Nachrichten, welche es darüber empfangen, an Lucern mitgctheilt. Die daselbst versammelten katholischen sieben Orte haben hierauf zu vertraulicher Unterredung eine Gesandtschaft nach Zürich abgeordnet. — Eidgenössische Begrüßung und Glückwunsch zum neuen Jahre. — Nachdem mau die Instructionen in der Hauptsache überstimmend gefunden hat, wird den Landvögten im Thurgau und zu Baden sowie dem Abt zu Rheinau befohlen, die Pässe nach Nothdurft zu versorgen. Der Abt zu 'Rheinau soll die Brücke daselbst zu schleunigem Abwerfen bereit halten; ein Gleiches soll der Landvogt im Thurgau zu Dießenhvfen verfügen, auch n»l Gottlieben ein wachsames Auge haben. Zu Schaffhausen soll „des Durchlasses halber um künftige ^rschonung Ansuchens beschehen." Zürich, Bern, Lucern und Uri sollen auf den 14. Januar ihre Botschaften nach Badeic abordnen und selbige alsdann mit Hauptmann Ardüser, einem in der Fortisications- k""st erfahrenen Alaune, den Rhein von Coblenz bis zum Allsgang der eidgenössischen gemeinen Herrschaf- te" besichtigen lind überall die gebührenden Anordnungen treffen. Die Schiffmühlen sind auf die eidgenös- lische Seite zu bringeil; Zürich wird ersucht, daß Nöthige zu EglWan anzuordnen, bei Gottlieben und »Wehrdlis" (Werd) oberhalb Stein sollen zum Schutz der Schildwachcn Pallisaden eingerammt und Erde aufgeschüttet, auf Burg eine Wache aufgestellt werden, um Signale geben zu können. In Bezug auf die Littel, wie, wenn Gewalt gebraucht werden sollte, derselben begegnet werden könnte, vereinbart man fuh über Folgendes: Jedes der XIII Orte soll eine angesehene Person und zwar aus der Zahl ihrer Hüuptcr zu einem gemeiiieidgenössischen Kriegsrath mit hinreichender Instruction nach Wyl als dein bequemsten Ort abordnen. Der Prälat zu St. Gallen wird ersucht, „Losament" und was sonst "blhig ist, bereit zu halten; als Tag der Zusammenkunft wird der 16. Januar bestimmt. An diesen Kriegsfall) haben die Ilnterthanen sowohl als die Beamten der Grcnzvrtc sich um Rath und Hülse zu wenden. Deniselben wird eine ordentliche Canzlei beigegebeil; die Ausfertigungen werden mit der Stadt Zürich beößerm Jnsiegel versehen. Appenzell, der Prälat und die Stadt St. Gallen sollen von diesem Vorhaben ^ach benachrichtigt und ersucht werden, inzwischen ihr Bestes weiter zu thun. An den Marschall de ^"reniic und den Feldmarschall Wrangel werden nachdrückliche Schreiben erlassen. Weil Zürich an den französische» Ambassador bereits geschrieben hat, so wird ihm überlassen, je nachdem die 'Antwort ausfällt, "achmals in der XIII Orte Namen zu schreiben. Auf den 27. Januar soll eine gemeineidgenössische Tag- fatzung der XIII und der zugewandten Orte nach Baden ausgeschrieben werden. Weil die Gefahren auch Hl Blinde berühren, sind dieselben durch ein eindringliches Schreiben zur Einigkeit und zur einstweilige» Beiseitesetzung ihre/ Mißverständnisse zu ermahnen. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob nicht den ö^rordneteil Kriegsräthen wegen der Neichenall Befehl ertheilt werden sollte. Couferruz von Uri, Schlvyz und Nidivaldeu. LaildcSarchiv Slidwxldc». Gesandte: ll r i. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann; 1408 Januar 1047. Johann Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landammann. Schwhz. Georg Ausdermaur, Landammann; Johaü» Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Martin von Rickenbach, genannt Bclmont, Statthalter; JohaB Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter. Nidwalden. Peter Zelger, Alt-Landammann lind Pannel" Herr; Jost Lussi, Statthalter. (S. li. Bellenz w.) I». Bei den dermaligen Gefahren wird für zweckmäßig erachtet, den GubernatA zu Mailand laut des Bündnisses anzugehen, mit Geld und anderweitiger Hülse die Orte zu unterstützt zugleich auch den Grafen Casati zu ersuchen, seine Officien ebenfalls dafür eintreten zu lassen. Die ^ sandten von Schwhz erinnern daran, daß Appenzell an seine Obern das Ansuchen gestellt habe, als es Z>ü Beschirmung der Grenzen „die Waffen habe lupfen" müssen, ihm beizustehen. Uri und Unterwalden cv klären darauf, daß, wenn Schwhz jene Mahnung Appenzells an ihre Herren und Obern schriftlich abgeht lasse, es an der eidgenössischen Mitwirkung von ihrer Seite nicht fehlen werde. — Uebrigcns wird st"' uöthig erachtet, nach einem gehörigen Borrath an Korn, namentlich bei den reichen Klöstern, sich sehen, bei Zürich um Ueberlassung eines Quantums Salz gegen billige Bezahlung anzuhalten, (S- Bellenz w.) Man schc auch im Abschnitte HcnschaftZangelcgcnhciteni Vogtci Bclleuz n. n. t. Art. 1224, 1225. 1114. Conferenz von Lucent, Schwyz, Unteilvaldeii und Zug. Lueern. W47, ll. Januar. Staatsarchiv tbliceru. Absth.clvanno NU?. Bd. XXXVII. lol. L?. Gesandte: Lneern. Ulrich Dulliker, Ritter, Schultheiß; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Alt -Schulth^ und Pannerherr; Hans Jakob Sonnenberg, Ritter, Statthalter; Ludwig Meher, des Raths. (Niemand.) Schwhz. Michael Schorns, Alt-Statthalter und Seckelmcister. Unterwalden. AiM quard Jmfeld, Ritter, Landammann, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritter, Landammann, von Nidwaldc»' Z u g. Beat Zurlauben, Alt-Ammann ; Jakob Utiger, Alt-Ammann. z». Seckelmeistcr Schorns berichtet, daß seine Obrigkeit von Appenzell, dem Prälaten und der Sta^ St. Gallen um Hülfe und Zuzug gemahnt worden sei, daß bereits 600 Alaun aufgebrochen seien andere 800 bereit gehalten werden. Schultheiß Dulliker relatiert über das, was zu Zürich angeordnet den ist: Bürgermeister Hirzel, er und Statthalter Zweher würden am 14. dieses Monats die Pässe h Cobleuz an aufwärts besichtigen und alle nothwendigen Dispositionen treffen. Von allen XIII Orten den III Bünden solle zu Whl ein Kriegsrath zusammentreten, auf den 27. eine Tagsatzung aller Orte u>^ der Zugewandten in Baden abgehalten und von da aus verschiedene Schreiben ausgefertigt werden, werden hierauf etliche Schreiben abgelesen und in den Abschied genommen. — Zwei Abgeordnete von 6ö»' stanz ersuchen um getreues Aufsehe» und halten darum an, daß dem Feind das Betreten des eidgenössisch Bodens nicht gestattet, der Stadt Constanz der Rücken frei erhalten und im Fall der Roth Proviant u>v Munition verabfolgt werde, Alles gemäß der Erbeinigung, und weil es auch der Eidgenossenschaft zu größc^ Sicherheit gereiche. Man antwortet den Abgeordneten freundlich, daß man sich der Erbeinigung gemäß .halten werde. Die gewünschte schriftliche Erklärung auszustellen, trägt man Bedenken, weil Nri abwest^ Januar 1647. ^ >>t und das Begehren der Abgeordneten, gleichsam die Waffen mit Constanz zu verbinden, auch die übrigen ^rle beriiNv. ...... die Stadt ---- «ch« »„.»-ich !st «>m, d-r An,ich« dch mm. m.s Min-l b-d»cht I-in I°v°, w-dn-ch ... °-.>stm.z, wi- nnch di-'-»q-Miich-nLm,d- Z» b-»..dilI°r R„h- »nd Sich-q-i. k-mm-n >».WnS ». zil-ich M-PN W!chw>m, von Ä.l°z«dch°.> .mch «?l >md d°r nmh B°d°.. m.g-i-Mn T««I>m.g -k°d°. w-,d-„ I», >»I.d ,r.ch ->mo-n B-d--»-n gmg-h-lb-m D-r »Mch». w w. >»°lch-r >,„ch Smich ad---..d..-I mmdm is« M n»ch B°°..dig....g i°d.» S«.V° » 3»--», ->-ch -»»> -->,-» >»» »-'» « "S-il GI..N.Z ...» S-IMZ'd»'« m,!->°br-ch-.> »». n»z-„ mich d.c ndng-n Ort- sM-.,. »'-ich. dchsl-ich-..F.-id.-.a...» S°l°.h.m, i.li-..da«°..i.,K-,,.,,..iii a°i-e,...»°°.,L..--... - b-i d... B»»-.. >...I-,-..mh... .«d-m D°d «mich-s l» n.M. -S w d°... b-w-ndm .« -.., Ech.-id-.. ...... ,mi-l. -i»..-«d> w°-d-n ist. nMnlich d»s. d.» «-.-Od.« K.W.M.. durch d« Znrch-r- --di°. .mchzm„-..s-Id ...»»,l dirlgi-r. Dns gr°b°G-!ch« »m-, I- --Ort .mch d-r Zn» «°«°S b-, ».,. L..--M « »-.d- j» d°., M> R-nn dm.mch -.. R-nMg n..,b..ch... noch IM w d°., «uszuz b-r-i. IM-N. Di- O-t-, w°lch- ...» Ful-Mm -.. -°r.q»m»,h-d-n, .°ll°., diewn.».- - - - . ^wt nach Frauenfeld und Whl dirigiert werde. Das grobe Geschütz mag jedes Ort je nach der Zahl seines Volkes bestellen Lucern erklärt es werde zu den 800 Mann, die nächsten Montag aufbrechen, noch 1200 ^ den ersten Auszug bereit halte... «,. Die Orte, welche mit Fußposten zn correspondieren haben, sollen dieselben aufrichten und in Hebung bringen", dan.it ...an sich ihrer allfällig bei Tag und bei Nacht brauen kann «- Lncern wird Überlassen, eine taugliche Personen die Freien Aen.ter zn schicken, ..... das Notwendige daselbst anzuordnen, sowie auch wegen der untern Pässe g»p Vor,orge zn treffe... Im Neb- Ug°u erwartet ...an daß die drei ausgeschossenen Herren dasiir sorgen, daß diese untern Pässe hinlänglich verwahrt werden weil ...an nicht weiß, wo die Sache endlich ihren Ausgang nehmen wird. 5. Man hält es sl'r passend daß'zu Napperswyl Proviant und Munition gesammelt werde, dan.it dieselben desto schneller W Hand seien Die Schinnorte werden ersucht, mit guter Manier ans die Versicherung dieses Postens ^»arbeiten und zwar so, daß aller Argwohn verhütet werde. Dieses Geschäft wird Schwhz als den. wächst gelegenen Orte bestens empfohlen. U. Ans den Anzug, was wegen des ... fremden Diensten befinden Volkes und der ennetbirgischen Unterthanen halber zu thnn ,e... werde, w.rd a». passendsten erachtet, ^liber zu Wvl zu Nathe zu gehen. Ii. Weil der Auszug zu... Schutz des Vaterlandes und der gemeinen U'Nmhanen geschieht, so Wird es rathsam sein, daß jede Obrigkeit ihren, ausziehenden Volk gebiete sich "»es Sch.nähens und „Stumpfirens" gegenüber den Nnkatholischen zu enthalten und dafür sich der E.n.g- Liebe und Vertraulichkeit zu befleiße... IIIS .s^ribgöl'äi!) siwr X!II nns? ^usiosvgns)kcit. Wyl. 1C47, 17. bis :;i. Januar (7. bis 21. a. K.). SIna.Sa.chN. Zürich. »ach.XN. w>. S.aa.Sarchi.. «°r... «ds«-«-. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Bürgermeister. Bern. Johann Rudolf Willading, Benner. "^rn. fffxfch Dnlliker, Ritter, Schultheiß. Uri. Sebastian Bilgerin Zweyer von Evcbach, Statthalter. ^ h z. Sebastian Nbhberg, Landammann. U nterwaldc... Marguard Jmfeld, Landaminann, von Ewalden; Kaspar Leu, Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlanben. Alt-Ammann. ^^ärn-z. Johann Heinrich Elmer, Landammann; Johann Balthasar Müller, Alt-Landammann. ^ ' l. Bernhard Brand, Oberst-Zunftmeister. Frciburg. Rudolf Weck, Statthalter. Solvthur n. 177 / 1410 Januar 1047. Johann Jakob vom Staat, geheimer R'ath. Schaffhause u. Johann Jakob Ziegler, Burgermeiß^ Appenzell. Nlartin Suter, Landannnann, von Jnnerhvden; Johann Tanner, Landanunann, vo» Außerrhoden. Abt St. Galle n. Franz Raphael von Ulm, Hofmeister; Hans Rndolf Reding, La>ü' Vogt zu Lichtensteig; Georg Renner, Neichsvogt. Stadt St. Gallen. Georg Splndler, Seckelmeistt^ David Kunz, des Raths und Schaffner. III Bünde. Christoph Rosenroll, Oberst, aus dem oba'"< Rudolf von Salis, Ritter, ans dem Gotteshaus-, Theodorich Enderli, Landammann ans dem ZehngcriclD' Bund. Nach Verrichtung der Gesandtschaft zu der schwedischen Generalität sind diese drei Herren heiing^ ritten und an ihrer Stelle nach Wyl gekommen: Christian Florin, Landrichter, im ober», Meinrad Landannnann im Zehngerichten-Bund. Wallis. Balthasar Ambiihl, Ritter und Oberster; Kaspar St^' alper, Ritter und Oberster. Wegen der Annäherung der französischen und schwedischen Armeen, von denen die letztere sich ^ Paffes und der Stadt Bregenz beinächtigt hat, und weil schwedische Abtheilungen an den Pässen des RlP"' thales sich zeigen und diese bedrohen und auch andere Drohungen gegen die eidgenössischen Lande fallen laich"' haben die zunächst gelegenen Orte etliche tausend Mann auf die Beine gebracht, die Grenzen bestmöglich verwahrt und die übrigen Orte um Hülfe und Rath ersucht. Auf einer Zürich abgehaltenen Confc^"' haben Zürich und die Gesandten der sieben katholischen Orte für nothwendig erachtet, daß aus den tern jedes Ortes eine wohlerfahrene Person auf den 16. Januar nach Wyl in den Thnrgau gesandt w^' Nachdem nun die eidgenössische Begrüßung stattgefunden hat, berichten die Gesandten von Zürich, Lucern und Uri, daß sie auf der Conferenz zu Zürich zur Verwahrung der Pässe in der Grafschaft und bei Rheinau alle uothwendigeu Anordnungen getroffen haben, k». Landvogt Schweizer von Zü^'' Hauptmann Bircher von Lncern, Landannnann Wiser von Appenzell und Hofmeister Franz Raphael Ulm, welche sich, um Anordnungen zu treffe», im Rheinthal befunden haben, auch bei dem General Ww" gel gewesen sind, berichten, die Einnahme von Bregenz habe großen Schrecken verursacht, besonders wE" des vielen Flttchtens in die Eidgenossenschaft; die Wachen seien dießscits nach Erfordernis; bestellt wo^" und ans die Schwedischen werde gute Aufsicht gehalten. Gegen rheinthalische Unterthanen seien von dischen Reitern Gcwaltthaten verübt worden. (Die Abgesandten legen hierüber einen schriftlichen Bew> vor, der in den Abschied genommen^ wird.) General Wrangel habe sie freundlich aufgenommen und guten Nachbarschaft versichert. «. Landvogt Schweizer, Landannnann Wiser und Johann Ardüser, b"^ ter Ingenieur der Stadt Zürich, sollen beförderlich dem Rhein nach aufwärts bis ins Sarganserland und für die Verwahrung der Pässe ferner das Nothwendige anordnen. «I. Man beschließt einhellig, ^ eidgenössisches Gebiet, besonders bei der Stadt Consianz, keiner kriegführenden Partei den Zutritt zu ^ statten und einen solchen allfällig mit gesammtcr Macht abzuhalten. Der projectierte „Nathschlag", wclc^ dem Abschied beigelegt ist, betreffend die Besetzung der eidgenössischen Grenzen, wird einhellig gutgeheißen dessen Vollziehung allerseits für bekannt angenommen. Zu Handhabung guter Disciplin und Ordnung wird r die Commandanten und Znsätzer ein Eid und eine Ordonnanz aufgesetzt und den Landvögten befohlen, darauf schwöre;; zu lassen und auf die Beobachtung derselben Acht zu haben. Für den Fall, daß eine >w" hafte Anzahl Volkes und fernere Kriegsbedürfnisse nöthig werden sollten, läßt man durch einen Ausschuß . Rathschlag abfassen, welcher zu Händen der Obrigkeiten in den Abschied genommen wird. sS. Anhang <. >)wei Abgeordnete der cMadt und Herrschaft Feldkirch bringen vor, sie seien in einein Acevrd ^ griffen, durch welchen die ganze Herrschaft um 15,000 Reichsthaler gute Sicherheit erhalten solle z weg"" I Januar 1647. 1411 -ll-.l-i ». d-r Nnchl.-rjchnft °°r-.,°sn-l.n.r Ä«»p°l ftchid-tt st. »d°. doch in g-«r Sorg. Di. Eidh-, ...och,... dchhälb di. ».Äi.i-r.,.,g d-r o°m-.°.di.-t.» Geld« .,°h ngm O-.-S »b-r- sich ».hm... ...» «in.» hii.jr.ich. chnnd I.ist-... däftir «dil. '» >n W S-K'N»- »nd m. ».»...«..,° ah. moz- ->'»... Di-ns.--rm.ij... - Mm, m.twort-t. dir Zin.mh..,. d-r »-m-.o-d.°r,.n G-Id°r ,..». ,..m, hoch,, H-- »-»«ich. wo... mm. »b.° g.n.« d.r Erb.i..ih....jl »nd «g°„ hn..-'Mchdä-sch°s. dchnljlich s-i,, IS.»... so... »-> d-r bmbsich.i.,,... nn d-n G-n-ml ««V "ich- »»'°-l»"°" »«dm. t. «... nn», w »««'NM sch.- s.il, hm »nd ...nndlich... «msichmn...,-.. « G.n.-nl« «rm..,.l,nr ..ng-nngm ..»ch..,, ... »-schlich, mm, .-in- Ä-sm».schnst NN d°»i°ll«. „ Ichi«-N und «w»« da,.. d.° «-».»,-.. vo.. Sii-ich K,...... u.l »nd .vm.ä.lijch Glm.S- Di-i- b-g-b.» »ch l°M, zu dm, noch B-°h°„z. ch-.- i-n dns A..li.h... d-r s»g°»°sl°nsch»st schriftlich lN» und »»ch «i°d°- -in. Ichchulch- ÄN..0»,., D-r -.w.i-, d-n «nnd..,, h-snnd-r- »--nndschäl- n»i Er,h..lnng schl-nn.g.r And....,, ..... ,.ä„. >>ch°- >».i-«schnsl ...» ...i, g-r st-nndlich-m »bschi°d- S- D-r s-hw-disch- »ml -Mn-in. Znrich m.z -l... w-l»n.>m° R-chIs.r>>g»na »« ichw-d«-» «-ms.» »> D°nt..hlm>d ..... d.r ch°r..ch°, dns. ->- j.i.. -M°n»«st-Z '»NN >»-«-. NN' Misch.» dcr --»„..»»m.chnft nnd d°.» »>...°rnl «m..g-l Einv-rsländnisi in -rhn»-n. «im. m»w°rt-t dnrnns wi-d-r .christlich. I>. Nnchd-n, mm. dm «-nch, »-- nochz»-.n..n ->lbn °rd,»-t-n d°i lhr-r «i.«»nft m.z.lM hn, nnd dm.», »ohl znl>-..d-., ,,..o.,.n „t, -« mm. dm! id.» ihr. Rift,, nnd d.ichlich. -inh-ll'ch "Nch NN K-nmn. so» T»r-.m. .»>. G.sm,d.schns. » schi«°». ......», dn b -.,°.-ni «rm,g°I »nd di. d°l».n b-i .h.» -nw-i-nd-» ,.m.chft.chm «---.» dn.-n... »in.,.dm.. Ms.-., Ed «.rd.n hi.sii>- dl. s-sm.dt.n d°n »N-.M. -»m°i. sold.l».--.. ...» -ochn, hm ... ... betem ' c r-n .mm weis, wo der Genera! anzutreffen rft, w fchrcrbt man nach Schafshan,en, - n. «°.I ...NN nb°r noch »>« i. v, i. Z.°°i «bg-°-d.,°-° d-r Sind. Conftn»; >»i.d"<"'!° ,,.»->»..«. b-r.it» oorg.brach. hndm, daß ...nn nämlich di-Gr-nz... ° --»dlm. wns ii° h von ^ -».....Wschm Bod... nl.hnl.°n ...» d°r nnd.« Nl°.hl.,. ,...0N.„KN lnss... ...dch» MNN H. - ^ .1 nun. (-.kln-.mg... dnrn t. ., ., .lol.rhni.dl...... di- kri-h-nd-n Pnrt-i.n vom -.dhmvssisch.» Bo- « ch !°.hdn.-s. b.s°h.n. nnch g-.„ä,hol... Ein. N',..hnlt-.v so dns. Eonllnn, von ... . ..-.>-rli..g.n NN. >v.lch-s jener -inen v.r- » .... .».....-ch D..r°nn- >ft inf id- ^ hm. I.H.. sl- .... «.nch...-s.n,.m.., ».ch°n U.d--snli v.rinch. h-t. Dn ... w ^ ,„,h , .m..n Rn.h- «hl I. In Eonslnn, d..^ «»dm.m ^ ^ ^ d-r S.nd. ^ vhttranliche Unterredung 6^»^' ^ ^^ttel vorschlagen wollen, sondern . ilui dle drohenden Kriegsgefahren )a en^ ^ berafein Zu Constanz und Neberlingen ist den Ab- ^)^alsMidlich ve.rpflichtete Freundschaft erwiesen worden. Den zurückgekehrten ' uieten voin Counnanda.tten > ^ Tnrenne geschrieben, er möchte den .bgcord.reten wird ihre Mnhe verdantt n heit Zugewandten,^ na^ Bnndesgenosseir des Königs zu Ehren unterlassen, 'sprechen, ernen Angriff au, n »--- ^dgenössische Gebiet gänzlich verschonen. i». Von dem ' Nngelegcnheiten vermeiden um ^ versichert, daß die Eidgenossenschaft von ^"Zo,r,chen Ambassador langt ern Schreiben cm, 1412 Januar 1647. den schwedischen und den französischen Armeen nichts zn besorgen habe. Es wird geantwortet, die Wache» seien aufgestellt worden wegen der umherstreifenden Abtheilungen und ausgeflossenen Drohungen. W»» habe wie bei frühcrn Anlässen beschlossen, keine fremde Gewalt den eidgenössischen Boden betreten zu lasse»' Falls das an den Grenzen befindliche französische und schwedische Volk vorhaben sollte auf eidgenössische» Boden etwas wider die Stadt Cvnstanz zu unternehmen, so möchte solches zu Vermeidung von Ungelege» heiten und zu Ehren der mit Frankreich verbündeten Eidgenossenschaft unterlassen werden. — Der Ambassad»^ kommt hernach persönlich nach Rickenbach bei Whl und läßt seine Dienste bei den dermaligen Zeitläusc» anbieten. Man dankt ihm dafür, empfiehlt ihm das Interesse der Eidgenossenschaft in Betreff der Sta^ Constanz und setzt ihn vertraulich davon in Kenntniß, was bisher verhandelt worden ist. — Der Ambass»' dor verspricht hierauf, das eidgenössische Schreiben an den General Türenne mit einein besondern Scln'«»' bei: voit seiner Seite zu begleiten, i». Die Beschwerden, welche jedes Ort bei dem König von Frankreich anzubringen haben möchte, sollen in ein Verzeichnis; gebracht und bei erster Gelegenheit Gegenstand ein«»' Berathung werden. <». Auf Gutheißen der Obrigkeiten wird in Beziehung auf die Art und Weise, w» ein Ort das andere zum Aufbruch mahnen soll, Folgendes festgesetzt -. Wenn künftig fremdes Kriegsvolk sich den Grenzen nähert, sollen alsbald die zunächst gelegenen Orte, falls es dem angrenzenden allein nicht m«A lich sein sollte, demselben die Wachen versehen helfen und sich bei der betreffenden Generalität erkundige»- wessen man sich zu versehen habe. Die erhaltene Erklärung ist sofort an Zürich als das Vorort al>Z»' schicken, welches dann den übrigen Orten von der Beschaffenheit der Sachen Kenntniß geben und eilends ve» jedem Ort einen qualificierten Kriegsrath mit Vollmacht an einen passenden Ort begehren wird. So lanjsi kein feindlicher Einfall geschieht, sollen die entlegenen? Orte nicht gemahnt werden; wenn aber irgend e«» Ailgriff stattfindet, soll je ein Ort das andere mahnen und genau berichteil, wo der Angriff geschehen si»' von wem, il? wie starker Zahl u. s. w. Ii? solchem Fall soll je ein Ort dem andern nach den? Beispiel d>» Vorfahren eilig zu Hülfe kommeil. Wenn dann aber in? Thurgau, Nheiuthal oder anderswo die Wach«»' angegriffe>l werden oder sonst ein Einfall auf eidgenössischen Boden gemacht werden sollte, so soll sosi'^ der Sturm und eilige Mahnung mit nothwendigem Bericht an die nächstgelegenen Orte und nach Zürich von da an die übrigen ergehen und alsdann jedes Ort mit seinem bestimmten Antheil an Volk, Stücke» und Zubehörde eilig an das bekannte „Rendezvous" ziehen, auch zwei Mal so viel Volk in Bereitschasi stellen, p. Man erachtet, daß die Stadt Constanz, falls sie mit allerlei Feindseligkeiten gegen die krieg«»» dei? Parteien fortfahren würde, auch der Eidgenossenschaft außer der kostbareil Grenzbesetzung Gefahr »»^ Ungelegenheit zuziehen könnte, und schreibt deßhalb an den Erzherzog Carl Ferdinand nach Innsbruck. kl«» der Einhelligkeit willen wird das Schreiben in gemeinein Namen ausgefertigt, obgleich der Gesandte vo» Bern sich entschuldigt, daß er hiefür keinen Befehl habe. Zürich wird überlassen, die einlangende Antw«^ den übrigen Orten mitzutheilen oder aber die zunächst gelegenen deßwegen nach Zug zu berufeil. q. Ber» bemerkt, daß die Einigkeit, die sich bei dieser Versammlung gezeigt, auch in Beziehung auf die innern Ä>» gelegenheiten erforderlich sei. Mail möchte daher die noch schwebenden Differenzen unter einander güll»^ vergleichen oder durch die uninteressierten Orte nach der Billigkeit entscheiden lassen und mit allen Extremität» innehalten. Seine Obrigkeit anerbiete sich, Alles beizutrageil, lvas dazu ersprießlich sei. r. Hauptinci»» Hässi voil Glarus erscheint im Namen des Abtes von St. Gallen lind berichtet, er habe dein Gen«»» Wraugel das Schreiben betreffend die von St. Johann-Höchst, Gnissau und Fußach jenseits des Rhe«»^ übergebeil und ziemlich freundlichen Bescheid empfangen. Der General sei aber nicht wenig alteriert gewesi» Januar 1647. ^'egen eines Evnstanzer Schisses, das dir peinigen aus drin Bodensee gejagt und bekommen hätten, wenn ^ nicht an das eidgenössische Ufer gefahren und daselbst geschirmt worden wäre, deßgleichen wegen unguter Arden, welche die eidgenössischen Augehörigen gegen seine untergebenen Völler hätten fallen lassen. Blau treibt deßhalb, sowie auch wegen der Feldkircher, welche gegen die Ucbereinkunft mit einer höhern Contri- i'ution beschwert werden sollten, nochmals an den General, bittet auch den Conunandanten zu Cvnstanz um Bericht, ersucht ihn, mit seinen Kriegsschiffen künftig so zu verfahren, daß der Eidgenossenschaft dadurch stine Ungelegenheiten zugezogen werden. Den Eonunandauten im Rheinthal wird nochmals anempfohlen gebiihrender Discretion zu befleißen und den gemeinen Mann auch dazu anzuhalten. Zu t. Dem Abschiede sind im Beruercxcmplar 7 Schreiben, diese Verhandlung betreffend, beigefügt. Das siebente, „Resolution" betitelt, enthält folgende Erklärung Wraugelv: Er erklärt, daß die Eidgenossenschaft vertrauliche Freundschaft und Nachbarschaft von seiner Seite beständig genießen werde. Diese Erklärung dehne er auch auf die der Eidgenossenschaft zugethancn Abt und Stadt St. Gallen und die drei Bünde aus. Seine Armee habe er bisher jenseits des Bodcnsees einquartiert, um allen Jnconvenicnzcn an der Grenze vorzubeugen, und werde auch ferner thun, was die gute Nachbarschaft befördern könne. Dem freien Commercium und den Salzfuhren solle kein Hindernis; in den Weg gelegt werden, und die Zölle sollen die gewöhnlichen bleiben (ein halber Ducatcn von jedem Faß Salz). Pässe und Patente den Negotianten erthcilt werden. Dagegen möchten sich die Gesandten erklären, ob sie den Negvcierendcn der schwedischen Armee Paß und Nepaß, Sicherheit und den Handel in ihren Landen gestatten wollen. Sollte Constanz angegriffen werden, so werde er sich also zu benehmen wissen, daß alle Weitläufigkeit aus dein Wege geräumt bleibe. Sollten während der Blocade Lindaus durch Ungcwittcr von seinen Leuten welche an das eidgenössische Ilser getrieben werden, so möchte man dieselben nicht feindlich behandeln und sie wieder an ihren Ort ziehen lassen. Er verlangt dafür eine schriftliche Erklärung. Wran- gel ersucht ferner, man möchte gemäß altem KriegShcrkommen die Ab- und Zufuhren von und nach Lindau verbieten. Auf das Jntcrcessionsschreiben zu Gunsten des Bischofs von Constanz und des Abts von St. Gallen erklärt sich Wrangel bereit, Alles zu thun, was der „Kncgsctat" ihm zulasse. (Bregcnz 12. Januar.) In einer „Erläuterung vom 30. Januar erklären sich die Gesandten von Wyl aus mit dieser Antwort zufrieden und erbötig, das Verlangte ihrerseits zu thun. III« Cvnsci'Mz V katholischen Dete. ^ Lueevlt» 23» JiNtUtN'. Staatsarchiv L.,ccr». 'Mch. » tation zu Ende geführt werden sollte; man will aber zuvor gewärtigen, wie die Verhandlungen zu A".» ausfallen, und stellt deßhalb Alles den Obrigkeiten anHeim, welche ihre "Gesandten ans die nächste katholisch" Tagsatznng, die nvthwendig nach Vollendung der Conferenz von Whl werde stattfinden müssen, instruiere» mögen. Es wird besonders darauf zu achten sein, daß die Beschlüsse und Rathschläge der katholischen Ort" auf unzertrennlicher Eintracht beruhen, v. Für den Fall, daß die Lage in der Nachbarschaft sich »»^ bessern sollte, wird für nvthwendig erachtet, das Kriegsvolk aus den fremden Diensten heimzuberuft'» <1. Obwohl man Ursache hätte, Zürich nochmals 'bei den geschworenen Bünden zum wirklichen Auszug Z" mahnen, so will man doch hierüber die Obrigkeiten verfügen lassen. B» Der Anzug von Schwhz, ob ^ bei diesen schwierigen Zeitläufen nicht gut wäre, den mailändischen Gnbernatvr um ein treues Aufseht und um den im Bündniß vorausgesehenen Geldsuccurs zu bitten, wird in den Abschied genommen, t» Luc"»'" ist im Begriff, bei den dermaligen Zeitumstünden die Münze zu eröffnen nnd, bis man sehen wird, was l>" einen Ausgang die Sachen nehmen Dicken und Schillinge münzen zu lassen. Die übrigen Gesandten gl»»' ben, daß ihren Obrigkeiten damit gedient sein werde. KZI?'. Conferenz der V katholischen Orte. Lueev». SK47, Januar und Februar. Staatsarchiv Lnccrit. Slbsch. ss anno 1017. Bd. XXXVII. t'ol. 87. Gesandte: Lncer n. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Alt-Schnltheiß und Pannerherr; Hans Jak^' Sonnenberg, Ritter, Statthalter ; Laurenz Meher, Oberzengherr; Ludwig Meher, des Raths, N r i, Job»"" Stricker, Landammann; Johann Walthart Jmhof, Alt-Landamman. Schwhz. Georg Aufdernuu»» Landammann; Michael Schornv, Alt-Statthalter und Seckelmeister. Unte r w alde n. Johannes I'"' feld, Ritter, Statthalter, von Obwalden ; Arnold Stnltz, Alt-Landammann, von Nidwalden. Z u g. Ava'" Bachmann, Statthalter; Peter Trinkler, Ält-Ammann, Eidgenössische Begrüßung. — Lncern eröffnet, „der von etlichen Orten bis auf 75 Mann erfolgt Abzug" sei ihm verwunderlich vorgekommen; man hätte die Antworten der königlichen Generale abwart"" und mit Vorwissen der Obrigkeiten einhellig verfahren sollen, um so mehr, weil die Sage gehe, daß die kaift'' liehe Armee im Heranfzug begriffen sei und die Parteien leicht an den Grenzen an einander gerathen möchte'» Es wünsche zu vernehmen, in welcher Meinung der Abzng geschehen sei. Die Gesandten von Nri und Schwl" verlesen ihre Instructionen in Bezug ans diese Punkte; die übrigen erklären sich gleichfalls. Die Sache läuft c»d' lich namentlich ans zwei Punkte hinaus. Einerseits haben die nach Whl abgeordneten Kriegsräthe Volli»»"^ Januar und Februar 1647. 141^ gehabt, je nach Gutfindeu zu handeln nnd diesen haben diejenigen, welche mit dem Noll wiederum abgezogen su>d, sich ^fugt. Anderseits können Lncern und Schwhz nicht getadelt werden, daß sie „mit der Wiederab- ivrderung des Volks nicht fürzufahren bedacht gewesen sind." Sie erklaren sich anch dahin, daß bei diesen gefährlichen Zeitläufen vielleicht eine andere Demonstration als die jetzige bald nothwendig sein werde, und daß alsdann wenigstens der ganze katholische Stand das Seinige leisten müsse, indem die katholische Religion durch dieses Kriegswesen großen Schaden leide und zwar nicht mir durch die Verfolgung, sondern auch dadurch, daß sie ansehnlicher Bnndesgenossen und guter Nachbarschaften verlustig gehe. — Man ist schließlich der Ansicht, daß Schwhz alle Ursache gehabt habe, die übrigen Orte zu mahnen; man will aber um drr Eintracht willen znwarten und ein wachsames Auge haben bis die Haupthandlung an die Obrigkeiten klangt ist und die französischen und die schwedischen Generale sich erklärt haben. Inzwischen soll jedes Ort die ihm zugethcilten 75 Mann für Thurgan nnd Rheinthal, falls es noch nicht geschehen ist, verabfolgen "ud überdieß das festgesetzte Corps für jede Mahnung bereit halten. »>. Es wird berichtet, der Landvogt "" Nheinthal habe mit dem schwedischen Volk viel Gemeinschaft und Cvrrespondenz, gestatte Paß und Re- duß, er habe sogar die Neutralität zu Rheineck öffentlich ausrufen lassen und unnöthiger Weise noch zwei ^auptlcute den srühern beigegeben, welche stets nach Äregenz nnd sogar in das Lager vor Lindau reiten z die von der Stadt St. Gallen führen auch stets über den Rhein nach Bregenz, Ems und Feldkirch; Zürich lulle erklärt haben, dem General Wrangel nichts in den Weg legen zu wollen, solle auch seit einigen Ta- ge» mit einer großen Anzahl Volkes an den Schanzen gegen die katholischen Orte arbeiten und seine be- »achbarten Unterthanen bewaffnen; Schaffhause» leiste diesen fremden Völkern fast täglich mit Früchten u»d Anderem Vorschub, und auf die Pässe zu Klinguau und an der Stilli würde nicht gar große Vorsorge ^'wendet. Man verciiligt sich dahin, daß man sich erkundigen solle, ob die Sachen wirklich sich so veralte», entweder durch ein Schreiben an die Gesandten der katholischen Orte zu Whl, »venu ein solches die- lelben noch erreichen könne, oder es lost jede Obrigkeit berathen, wie man sich verhalten wolle, lim solche älnstatthaftigkeiten zu beseitigen und den Argwohn zn vermeiden. «. Als Lucern die erste Sitzung ausüben wollte mit der Andeutung, daß noch andere mit der Hauptsache in Verbindung stehende Sachen vorhanden seien, bemerkt der Gesandte Uris, er habe seinen Befehl eröffnet und lasse es dabei bewenden; sti auch nicht instruiert, Anderes anzuhören, als weßhalb diese Conferenz allsgeschrieben worden sei. Im übrigen werde es seinen Obern bedenklich fallen, immer mit so großer Ungelegenheit Konferenzen nach ^üies jeden Belieben zu besuchen. — Es wird für nothwendig erachtct, um die Eintracht nicht zu stören, Varüber sich nicht auszulassen, wohl aber diesen Vorfall, ob dem man nicht wenig bestürzt ist, in den Abschied zu nehme» nnd an Statthalter und Rath zu klri ein Schleiben zu erlassen mit dein 'Bemerken, es 'verde ihnen hoffentlich nicht gefallen, daß ihre Gesandtschaft sich also betragen habe, viel weniger 'volle man glauben, daß ihre Absicht und ihr Befehl dahin gehe, sich gleichsam zu trennen und sich des von den Altvordern anererbten Zusammenhaltens künftig zu entschlagen, welches ein Uebel auf das andere häufen und endlich eine erbärmliche Spaltung nach stch ziehen würde. Lneern bemerkt, daß seine Obern die l^rte mit Conserenzen gern verschonen wollen, wenn man es für thunlich erachte. Die übrigen Gesandten 'viederhvlen die Bitte, künftig mit dem gewohnten Eifer fortzufahren und nichts zu unterlassen, falls etwas wichtiges vorfalle. «I. 1) Alan vernimmt mit Bedauern, daß die vertriebenen Leute, welche sich zu Wallen- l'adt und in einem Dörflein am Schvllberg' niedergelassen haben, übel gehalten und mit Geld ungebührlich vanzioniert werden. — Schwhz, dem die Sache geklagt worden ist, wird ersucht, dahin zu wirken, daß alle 1416 Februar bis März 1647, Bescheidenheit geübt und ein behutsames Einsehen gcthan werde. 2) Bei diesem Anlaß ist des Schollbcrg- und wie viel an dem Paß Sargans gelegen sei, gedacht und vorgeschlagen worden, daß der neu erwähl» Landvogt von Lucern sich beförderlich dahin begebe» sollte, um das Nothweudige desto besser anzuordnen «. In Betreff der Sicherheit der Stadt Consta??? will man die Unterhandlung der Gesandten zu Whl abwarten, worauf die Obrigkeiten sich je nach Beschaffenheit der Sachen erklären mögen. Dasselbe gilt vo» der Heimforderung des Volkes aus fremden Kriegsdiensten, t. Bei einer allgemeinen Zusammenkunft s^ mit der Stadt Zürich wegen ihres ernsthaften Schanzens und anderer Rüstungen, die viel Argwohn »» wecken, gesprochen werden. A. Bei diesem Anlaß erachtet man, daß jetzt die rechte Zeit wäre, RaPP^' whl gegen einen plötzlichen Ueberfall besser'sicher zu stellen. Die Schirmvrte sollen ihre Ansicht hierlll'6 beförderlichst zusammentragen und dieselbe alsdann auch den übrigen katholischen Orten eröffne!?. Zs. Bischof zu Chur wendet sich an den Nuntius Sacrati und ersucht auch die katholischen Orte angelegentlich um Beistand und Vermittlung auf dem nächstbcvorstehenden Beitag, entweder durch eine Abordnung vdc> wenigstens durch ein nachdrückliches Schreiben des Inhalts, daß der Beitag auf eine passendere Zeit ve?- schoben, oder daß doch der Religion und der Väter Capuciner wegen keine Neuerung vorgenommen werd» Da die Zeitumstände es nicht möglich erscheine,? lasse??, eine Gesandtschaft abzuschicken, wird Lncern üb^' lassen, in? Namen der siebe?? katholische?? Orte an die III Bünde nachdrücklich zu schreibe?? und ihnen de- Vaterlandes Gefahr angelegentlich an das Herz zu lege??. Sollten sich die Gesandten zu Whl noch längck aufhalte??, so könnte man ihnen dieses Geschäft bestens empfehlen. «. lieber das zu Whl Verhandelte la»^ von Schultheiß Dulliker Bericht ein. Obgleich viel darüber zu berathei? wäre, stellt man doch Alles de» Obrigkeiten anHeim. IHK. Gemvineidgeuvssische Tagsatzung der XII! Orte. Baden. 1K47, 20. Februar bis 2. März. Staatsarchiv Zürich. Nest. Xli. M. t'ol. 2!N. Staatsarchiv Luccr». Al'Ich. °.n» Ii- ... l-i-g-nd-n P-r.-i-n «rdachstg -u"°°'«- »u--> w d°». S°.' ° O°s«r°.ch d-h... °-d°.,°n >«».. da,, di- S.ad, C-nstanz b°im °-I°lg-..d-n F-i-d-n in -...-Lag- g-d,ach. w°rd° ... d-r st- t°..,°.„ Th«. «dach.ia I°in liinn- nnd di- «dg-noll-nM» dadurch d-r Ung°l.g-nh°.,-n -nch-d-n I°u Z»gl-.ch di« ^ da- A„».ch°n d-r O-.° °" di- G-»--»«.«-.. -» -«1°».» - Di-,-- ha. daran ni«. a-rid- -i G-Iail-N und -ach dadnn ad. di- »ich-nan NN, -.dg-nulstl-h-n »°n,°n - n° Em. «lianna d-r Iran-SIilch-n und d-r Ichw°dilch°» P°--°i !» d-s-i--». >«>> «r,-g-I-a.t°.-u ..... d-S S-tr-,d-s '«-n, das st- an, d-r Jnstl ZU -stlst". « ---M« D-lU--,» an,hm, >°.u..°„ W-nn man -- b-a-hr-, 1° «°»° °r da- MSglichst. .hn», ward- -d-r l,°h°. ». -...-- Ndch w.ch- «»-... Sa» di-..-n ».llS-n-Thurgan-, «. .1. l> Erzh-rzug F-rdinand Carl an.w--.°. . , ^ ^ K,-l,i-eiben und berichtet er habe dein Domdecan Pappus zu Coiistaiiz ai.Ia s" '77"^«.'.n-ons-ri-r-u - D-r Bisch»! um, Eonstanz, d-n, -in- WIchril. d-z r-ich-.,a»ilch-n wird °7ch.. w°g°.. »ich..- st.«ud.adz..°rd.w„- 2>Dm..d--an Pappus hal. ! Ul.ee, WIU. p..!^-.,.!in,ll->, Rerbältnisse einen weitläufigen Bortrag, worin er sich wegen der AM Cmcham ach «schlich.,,mg d-rnst und zu «°r.,°h.»-.. w.iulcht, «i° di-l°ll>° nach d-r «-in»,Ig d-r Eid. Wulst.. stch--a-st-m m-rd-u «n..t°. Man laß. hi.ra»! NN. d°.» D°.nd-.an durch m.°n Ansschns. in B-,,-1! d°- S.ad C-nstmu -°nl-ri°-°n. und !.-»> ihm °i»°» N---H »« ->.>->» G-g-,.-r°d-nzlchr-,b-n an d-n Erzherzog !>., worin di°l r la Pappus «. insirui-rt mar. di- VarlchlSg- ... Sich-rst-llnng um. Cm.stanz »nznhs-.n, °r- luch. M». ,. strn-m Constr-nz« j-maud .ui' >M-°'ch«d°d ? Mallhan- «-.!--. dilchsilia.- m.stan-istb-r Nach »nd Ob-r«-gt zu R--.«»rg, -lila«, d-r B.Ichu, lall- l.ch g-rn »°I»»-N, daß di- P-i-l-n». ... . Einwilligung d°r l-i-«liihr-»d-.. Pa-!-i-u »°>. -idg-nWIch-., Lm,°n b°I°h, und di- du., d °i>»dli,I B salmug -a.st-n >»»-- Mi' w. B°i >i>-°» i-d-» daß nach V--nd,gnng de- jiri-g-s di- Jnstl d-m > onche Besatziing e> s i«w'ondten cinvcrstandeii suid. — Dein Abgeordneten wird ein hchvf wieder zugestellt 2s Auf das Schreiben des Königs von Frankreich vom 29. ^.zrnirr--»zlchr-,b-n ^ l l " m.ß S-»-ral Air-nn- da- -idg-ndisilch-G-dir. »ich. b-rnhr-n, S°.u.a. >mrd g-an,.°°r.-t, d - »»s "'S- ° ^ daß uuu d-ml-lb-n -in «-ich-- k«.n Ii.h l.-i d-n. d-- -idgmhll.lch... Jn.°--ll°- .°i..°n daslir lu-g-n. dal, ^ d das k>»..--b-»s R-tch-nan g-.näß d-»l zwiichr» d-m Micha! zn Consta»; »nd °b d,° s..d. Sunstanz da-, «-»>1°." - I» d-mj-lb-n Sinn- «dg-null-nlchal. I-st nral.-- S» d-n Sch.nßia« zu d-n. Sch.-id-n au G-. u an die General- -u"«"» uu ^ Sc- an das -idg-nüssilchc G-stad- °r»I M-ang-l (daß I-i..-., zlushör-n d-S «-„-r- g-sta,,-, l->>. I°ll-> wWg.Schwhz ' eben tviirden, der .lufe ) ^,,,,crrl>oden liehwen ihii wegen Mangel an Instruction in den Abr "uht ein; Nnterwaldcn mid Appcnzcll-Jnner^^ ^ 2418 Februar und März 1647. schied. 3) Dem französischeil Ambassador wird initgctheilt, was wegen Coustauz und Reichenau beschlösse» wurden ist, und was man deßhalb an den Köllig, sowie an die französischen und die schwedischen Generalitäten schreiben wolle. — Der Ambassador verspricht,. die betreffenden Schreiben mit seineil Officien zu begleiten und die Begehren zu unterstützen. Er übergibt sodann ein von General Türenne eingelangtes Schreiben die Versicherung enthaltend, daß gegeil das eidgenössische Gebiet niemals etwas Feindseliges verübt werde» solle, k. (S. ll. Luggarus und Mainthal.) K. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß an vielen Orte» ausgestreut werde, der neulich zu Whl geinachte Abschied sei durch französisches und schwedisches Geld Z» Stande gekommen. Es wird für gut erachtet, daß die Obrigkeiteil dergleichen Verläumdern ernstlich nach- forscheil, sie zur Rede stellen und nach Verdienen bestrafen. Man läßt es bei dem Abschiede von Allst verbleiben, vorbehalten folgende näher erläuterten Punkte: Der schwedischen in der Nachbarschaft befindlichen Armee soll gegen reciprocierliche Gestattung des freien Commerciums dasselbe ebenfalls nach den in jenem Abschiede stehenden Worteil gestattet sein, wobei aber gemeint ist, daß sie in bescheidener Form „w»6 Anläßlich, erhandeln und kaufen mögen." Der Munition ist nicht gedacht und deßhalb auch nichts bewilligt wordeil. Paß und Nepaß soll nur jedesmal einer kleinen Anzahl, auf ein Mal etwa sechsen, jedoch ohiN Ueberwehr und nach Vorweisung von Paßzedeln gestattet werdeil. Der Handel mit geplünderten Sache» ist auf eidgenössischem Gebiet verboten. Falls das Eine oder Andere von den Commandanten, Landvögte» oder Unterthanen nicht beachtet wird, sollen die Fehlbaren zur Rede gestellt werden. Wenn die gemeine» Unterthanen oder die besvndcrn eines Ortes angegriffen werden, soll das angegriffene oder das zunächst- gelcgene Ort mit der verordneten Anzahl dem mahnenden Orte oder wohin die Mahnung geschieht, zu Hilsts eilen, die übrigen Orte auch mahnen und die Kriegsräthe an einen passenden Ort zusammenberufen, w» dieß dermalen, wenn Thurgau oder Nheinthal etwas begegnen sollte, von Zürich wird verrichtet werde»' Wenn einem Orte nur Gefahr droht, soll dasselbe alle übrigeil warneil und die Kriegsräthe an eine bequeme Malstatt zusammenberufen*). Die augesetzten Lärm- und Sammelplätze könneil dermalen iiiäst „verbessert werdeil." Das angegriffene oder der Roth am nächsten gelegene Ort soll deßhalb bei dct Mahnung auch den Lärm- und Sammelplatz andeuten. Für den ersten Auszug soll jedes Ort mir der »' dem Abschied von Whl bestimmten Anzahl Volkes und den andern Sachen ausziehen, so daß der erste Aufzug 12,060 Mann beträgt. Jedes Ort wird das Schlitzenfähnlein oder ein beliebiges anderes Zeichen >»^ seines Ortes Farbe mitnehmen. Zum zweiten Auszug soll jedes Ort mit der gleichen Anzahl auszieheil u»d seine Stadt- oder Landesfähnlein mitnehmen. Muß der dritte Auszug aufbrechen, so wird jedes Ort >»^ dem Pailner ausziehen. Ein Munitionsmagazin zu errichten, wird für unnöthig erachtet, weil jedes ^ seine Leute und Stücke mit der nothwendigen Provision selbst versehen wird. Für die beiden LärmpßG im Thurgau soll der Landvogt je einen Proviantmeister bestellen, welche für den im Abschiede von ^ verordneten Proviant von Früchten bei Zeiteil sorgen werdeil. Für jeden dieser Proviantmeistcr hat Landvogt dreißig Wageil bereit zu halten, dieselben zu beaufsichtigen und ist dafür verantwortlich. Für de» Fall, daß man an einen Lärm- und Sammelplatz ziehen müßte, wo für den Proviant noch keine Vorsorge getroffen ist, soll jedes Ort seinem Volk das Nöthige verschaffen. Basel und Schaffhausen werden ersuchst je zwanzig Centner Pulver, zwei Feucrmörser sammt Zubehörde, etliche Handgranaten und Pechringe Z" liefern. Mendris, das sich wegen der auferlegten Mannschaft beschwert, soll für den ersten Auszug die st^ gesetzten 150 Mann stellen, für den zweiten und dritten aber nur je 100 Mann. Die nachgelasseilen ^ Mann sollen durch die Kriegsräthe anderswoher ersetzt werden. Jedes Ort hat für die Zukunft sei»^' Februar und März 1647. ^riegsrath zu ernennen und denselben Zürich zu uotisicicren. Dieses wird den .übrigen Orten das Verschluß der Kriegsräthe überschicken, damit man mit denselben zu Zeiten correspondieren kam,. Wenn etliche Srte wegen ihrer besondern Negimcntsordnung zwei ernennen oder auch nur eine gualificierte Person schicken wollen, soll ihnen dies; anheimgestellt sein. Einstweilen wird nichts bestimmt, ob die Obrigkeiten dm ersten Monatssold, der, wie zu Whl oerabschiedet worden, dem ausziehenden Volke auf die Hand geloben werden soll, an ihnen selber haben oder von den kknterthanen wieder fordern sollen. Die Obersten- fkellen werden also vcrtheilt: Für das eine Corps sollen bestellen: Zürich und Lucern jedes einen oberste» Feldhauptmann, Schwhz und Zug jedes eiucn obersten Feldwachtmeister, Basel einen Obersten über die Artillerie, Svlothurn einen obersten Quartiermeister, Appenzell einen obersten Profoscn, Stadt St. wallen einen oberste!, Wagenmeister. Für das andere Corps sollen bestellen: Bern und kkri jedes einen Werste,, Feldhauptmann, Unterwalden und Glarus jedes einen oberste» Feldwachtmeistcr, Frciburg einen Obersten über die Artillerie, Schasshausen einen obersten Quartiermcister, Abt St. Gallen einen obersten chwfosci,, Biel einen obersten Wagenmeister. Es wird auch gut sein, daß da» Volk in allen Orten geistert und so viel als möglich mit leichten Musketen von 2 Loth versehen werde. S». Damit künftig die iterthanen in der einen und andern Vogtei nicht allein beschwert werden, könnte auf alle gemeinen Vog- keien eine durchgehende Anlage gemacht werden und zwa, so, daß auch die auswärts Wohnenden, welche Hilter oder Gefälle in einer Vogtei haben, in Anspruch genommen werden. Uri wird ersucht, sich z„ erkundigen, wie in den wälschen Vvgteien eine solche Anlage zu machen wäre; wegen der deutschen Vog- i>, mögen die Obrigkeiten sich ebenfalls erkundigen. In Beziehung auf den gegenwärtigen Zustand läßt '"an es bei dem Abschiede von Whl und bei den jetzt gemachten Erläuterungen verbleiben. Wie man sich künftigen Fällen verhalten »volle, wird den Obrigkeiten anheimgestellt. - Lucern ist in Betreff der Auf- ic u,ch der Vertheilnng der Mannschaft der Ansicht, daß etlichen Orten zu viel, andern zu wenig auser- it worden sei. Weil aber dermalen nicht wohl etwas geändert werden kann, nimmt es die Vertheilnng den Abschied. — Für den Fall, daß sich ferner etwas zutragen oder ändern sollte, wird Zürich und L"cern Voll,,,acht ertheilt, die Zunächstgelegenen an ein passendes Ort zusammenzuberufen^), auch, wenn ^ kriegenden Parteien ans der Nachbarschaft abziehen und die Wachen nicht mehr nothwendig befunden worden sollten, die Orte davon zu benachrichtigen und den, Volk den Heimzug zu gestatten. Z. Von den Häuptern ,»w Kriegsräthe» der III Blinde langt ein Schreibe,, (dat. v. !). Febr.) an mit der Nachricht, "uf den 5. März (23. Februar a. K.) sei ein Beitag nach Chnr angesetzt. Alan möchte bei diesen gefährlichen ^ufen ihres Standes als eines Gliedes der Eidgenossenschaft eingedenk sein. - Man antwortet, die III iude möchten die beabsichtigte Zusammenkunft verschieben oder doch bei derselben die Religionssachen nicht ^ Sprache bringen; rechtzeitig benachrichtigt, werde man später nicht ermangeln, freundeidgenössische Ver- '"'"lung eintreten zu lassen Ic. Von dem schwedischen Residenten, Carl Marin, wird ein königliches ^"'plimentschreiben (dat. den 1V. Febr. 1646) eingeliefert. - Man entwirft darauf eine Antwort. Weil ^r etliche Orte ohne Instruction sind, nimmt man das Concept in den Abschied in der Voraussicht, daß ic Obrigkeiten ihre Ansichten darüber bei nächster Gelegenheit nach Zürich berichten werden. I. Bern uU'icht abermals den Wunsch ans, es möchten die noch ui,erörterten Streitigkeiten gütlich vergliche!, oder ^"-'ch die uninteressierten Orte nach der Billigkeit erörtert werden, und anerbietet sich, seinerseits, was da- dic.wn könnte - beizutragen - Zürich bemerkt, es hätte erwartet, daß die katholischen in, Thurgau initiierenden Orte von den bekannten zwei Punkten gütlich abstehen und über das gemachte Project ihren 1420 Februar und März 1647. Entschluß abgeben würden. Wenn dieß nicht geschehe, so werde es entweder nochmals die gütliche Vermittlung der uninteressierten Orte oder das unparteiische Recht anrufen. — Die betreffenden katholische» Orte antworten, man solle bei diesen Zeiten einander mit dergleichen Dingeil verschollen und sich erinner», was man den III Bünden geschrieben habe. Ihre Obrigkeiten hätten wegen der genannten Differenzen a» Bern geschrieben. — Bern bemerkt, es habe dieses Schreiben den übrigeil uninteressierten Orteil mitgetheill aber noch keine Antwort erhalten; man möchte ihm dieselbe beförderlichst zukommen lasseil. i»». Man läßt dem französischen Ambassador dnrch einen Ausschuß die gemeinen und die Particularforderungen, die Beschwrr- den wegen der Zölle und besonders, daß das eidgenössische Volk weiter als das Bündniß es zuläßt, g^' braucht werde, vorstellen und ihm die gebührenden Abschiedscomplimentc machen. — Derselbe wiederhat unter freundlichen Complimenten alle guten Anerbietungen. i». Mail läßt dem französischen Ambassad»t die ail General Türenne und Feldmarschall Wrangel ausgefertigten Schreibe>l vor dem Verschluß zeige» und ihm Abschriften davon zustellen, woraus derselbe die versprochenen Begleitschreiben dem Landschreiber der Grafschaft Baden vorweist, sie in dessen Gegenwart verschließt lind dein Boten übergibt. Verhandlungen der katholischen Orte. «». sIX katholische Ortc.s Von dem Bischof zu Chur und den katholischen Häuptern und Nathsbote» in den III Bünden langt ein Schreiben au. — Man berichtet ihnen hierauf, was die XIII Orte an d» Bünde geschrieben hätten, und spricht ihnen zugleich tröstlich zu. y». sDie mit Savoyen verbündete» Orte.s Ein Complimeut- und Empfehlungsschreiben des Prinzen Thomas von Savohen an die »»^ Savoyen verbündeteil Orte für Hauptmann Heinrich Massü wird angehört und die Beantwortung dcsselbe» der Stadt Lucern überlassen. sV katholische Orte.j Was wegeil der Stadt Napperswyl gesproche» worden ist, wird jeder Gesandte zu berichten wissen, r. sDic VII mit Spanien verbündeten Orte.s 6»> Schreiben des Gubernators von Mailand lind eine Zuschrift des Obersteil Crivelli au die mit Spa»^» verbündeten Orte werdeil angehört. In jenem spricht der Ambassador seine Befriedigung über die WÄ Crivellis zum Obersteil des Regiments auf mailäudis cheui Boden aus und verspricht den gemeinsamen den Partieularansprachen, sobald die Zeitumstände es zulassen, gerecht zu werden. Die Beantwortung Lucern überlassen. «. Lucern, Schwyz, Unterwalden, Freiburg, Solothurn und Appenzell-Jnncrhodeu haltc» eine Gesandtschaft an den König von Frankreich nicht für passend, wollen aber ein Schreiben wegen der St»^ Cvnstanz und der Reichenau an denselben abschicken, in welchem mich die General- und ParticularbeschM^ den zur Sprache gebracht werden sollen, besonders aber, daß man die eidgenössischen Völker nicht, wie bi^ dahin etwa geschehen sei, über die Schranken des Bündnisses hinaus gebrauchen möchte. Mail nimmt sm dann in den Abschied, daß aus erheblichen Ursachen „die rsoruos abgestellt" und nicht mehr gestattet M0'' den sollten; dem französischen Ambassador soll jedoch davon einstweilen nichts mitgetheilt werden. 4. ^ Gesandte von Zug verlangt, daß in dem Abschiede bemerkt werde, es sei dem Abschiede von Wyl m^ alles inseriert worden, was daselbst vorgegangen sei. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhcitein Liliidgrafschaft Thurgnu. I». Act. 261. Kricgssachcn. Landliogtci Nlieintlial. «. Art. 120. Kricgssachen. Llllliwogtcicn LuMUls und Mninthnl. l. Art. 36. Verschiedenes. «—« ans dem Luccrner-, i, aus dem Zugcrcremplar. Februar, März und April 1647, . 1421 m ^!.sen Abschied erklären die Gesandten von Bern vor ihrem Raths, S°-0, --d--..,->mch-n z.«- m» sie hatten verlangt, ^ ^ ^so auch der zugewandten Orten halb und mit Namen der sprungs halb, wie ^ ^ ^ Meinung und Bestand haben sollen". (Staatsarchiv Stadt Genf und der Landschaft Maavt eure g^ / Bern. Allg. Abschiede III- ..Klären bei ihrer Relation vor dem Raths, daß sie darein nicht cin- Zu N.). Die Gesan tm Bs n ^ ^ ^ gewilligt, sondern begehrt )-r en. . ^ also zur Besuchung des Tags genugsam Zeit gesetzt Tagsbestimmiing etwa acht Tage davo > ) und nicht präcipitiert werden sollte. (Ibn.) IIIS» ' Collferelrz der die Vogtei Schwarzeuburg regiereudeu Orte Beru ttltd Freiburg. Sense. 1047, 27. Februar (17. a. K.). Staatsarchiv Frciburg. Bd.L, S. Zbi. Gesandte- Bern. Haus Rudolf gehender, Venner; Johau.i Anton Tillicr, beide des Raths. Biburg. Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths; Martin Techter.nann, Alt-Venner u.id ^ueralcvininissarius. DaS Verhandelte findet sich im Abschnitte yerrschaftsangelegenhe.tcn: ^»doogtci Schwarzenblirg. Art.il6-l28. IIÄO. Coufercuz vou Uri, Schwyz tlud Nidwaldeu. Brunnen. 1647, 20. März. Landcsarchiv Nidwaldc». des Sebastian Pcrcgrin Zweyer von Evebach, Ritter, Statthalter; Heinrich Püntiner Ach. Schwhz. Georg Allfdcrmaur, Laudamiilann; Sebastian Abyberg, Alt-Landainmann- ^^Uin Nickcnbach, genannt Belmont, Statthalter; Gilg Betschart, Landsfähnrich und des Raths' ' Calden. Arnold Stultz, Alt-Landamiuann und Pannerherr; Peter Zelgcr, Alt-Landaiinnann jg . Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HcrrschastSangclegcuhciteii: ' Bellenz zc. Art. 1226-1229. IISI Coufercuz der cvaltgelischeu Städte uud Orte uebst dcit Ilt Büudeu. Aarau. 1047, 0. und 0. April (29. u. 30. März a. K.). Staatsarchiv Zürich, «est, Xll. M. toi. so». ^ Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Bürgermeister; Hans Heinrich Wirz, des Raths und Alt- ^Meister. Bern. Hans Rudolf Willadiug, Venner; Gabriel von Wattenwhl, Venner. Glarus' 1422 Marz 1647. Heinrich Elmer, Alt-Landammann. Basel. .Jakob Hnmmel, Obcrstznnftmeister; Leonhard Wenz, ^ Raths. Schaff Hausen. Hans Jakob Ziegler, Burgermeister; Matthaus Schalch, Statthast«»' Appenzell-Außerrhodeu. Ulrich Schleipfer, Landammann. III Bünde. Johann Anton Bu^ Landammann zu Churwalden, des Raths. Es werden die Neligivnsstreitigkeiten in den Büi?dei? zur Verhandlung gebracht. Zuerst wird der richt des bündnerischen Abgeordneten angehört und dann in einem von demselben verfaßten ausführliche» Memorial dem Abschied beigelegt. Die Gesandten finden, daß die Forderungen der Evangelischen in de» III Bünden wohl begründet und die des Neligivnswesens wegen anfänglich errichteten Satzungen ihnen Vortheil gereichen, weßwegen sie nicht im mindesten davon abgehen, sondern fest dabei beharren sollen >» der Hoffnung, daß die Mitlandleute der andern Religion, wenn sie ihre Einigkeit und Beharrlichkeit seh»»' von ihrem Beginnen abstehen werden. Es wird auch für gut erachtet, daß die Gesandtschaft von den a»'-' geschossenen Orten auf die bestimmte Zeit ihren Fortgang gewinne und die Instructionen einmttthig ^ den Status sich gründen, wie ihn die alten Fnndamentalsatzungen geschaffen haben, und wie er bis 1^ bestanden hat. Es wird ferner gewünscht, daß die Häupter und Näthe evangelischer Religion unterdesh zu Nathe gehen, wie die Sache am besten an die Hand zu nehmen sei, und was für eine Anleitung evangelischen Abgeordneten gegeben werden könnte. Endlich wäre auch den Gesandten der Eid- und Vu»° dcsgcnossen der andern Religion und zugleich denen der drei katholische!? Orte vorzustellen, wie namentlich „1) der Terminus der unbedingten Disposition der papistischen Religion nach der römischen Kirche Gebrü»' chen, welche gar veränderlich, 2) die Jntroduction der bis dato ungewohnten Ordensleute und 3) die -ll'' werfung der geistlichen von der weltlichen Judicatnr" immerwährende Streitigkeiten und Unruhe im La»^ nach sich ziehen würden. Sollte durch Güte nichts auszurichten sein, so werden die Gesandten der eva»^' tischen Orte einen Abschied über ihre Bemühungen ausfertigen, die Rechte der evangelischen Eid- und B»"' desgenossen in den III Bünden durch Protestationen und auf andere Weise wahren und Alles ihren Her»»" und Obern zu fernern Entschließungen heimbringen. ?». Die Antwort General Wrangels auf das Baden aus wegen Cvnstanz und der Insel Reichenau an ihn erlassene Schreiben wird verlesen. Es auf, daß Lucern, dein eine Cvpie dieses Schreibens mitgctheilt worden ist, sein Gutachten darüber Zl'ü^ noch nicht überschickt hat. Damit nun die gute Gelegenheit, jene beiden Orte sicher zu stellen, nicht u»^' nützt bleibe, wird für nöthig erachtet, an Lncern eine Mahnung ergehen zu lassen, es möchte beförderlich seinen Entschluß mittheilen. Je nachdem derselbe ausfüllt, wird man evangelischerseits sich zu verHast»" wissen. «. Der Secretarius des französischen Ambassadors, Arnauld, überbringt ein Credenzschreiben, welchen? der Ambassadvr seine Dienste anbietet. Mündliche Danksagung. «K. Thomas Stotz, Secretarih des Generalmajors voi? Erlach, hält eine Proposition in Betreff des noch unerörterten sanctgallischei? limentsgcschäftes, worauf Burgermeister Ziegler das Wort wegen seiner Söhne ergreift. Reichtum, bci^ abgetreten sind, erklärt Statthalter Schalch, daß es seinen Herren und Obern sehr lieb wäre, wenn dich verdrießliche Geschäft zu Ende gebracht würde. Es wird nun beschlösse'!?, da bisher schriftliche Insinuation«»' nichts verfange!? haben, eine Gesandtschaft von den uninteressierten evangelische!? Orten nach St. Gallen Z» schicke«? und dasselbe zu einer gütlichen Accommodation zu disponieren. An Generalmajor voi? Erlach wi^ geschrieben, er möchte einstweilen keine Arreste oder andere „Extremitäten" eintreten lassen, v. Burg»'' meister Wettstein, Gesandter zu Münster, begehrt zu wisse», „in was torinwis die FriedenseinschließMi! gemeiner lobl. Eidgenossenschaft geschehe!? könnte." Einmüthig überläßt man dieß gänzlich seiner Discretio»' März 1647. Sollte ihm etwas Bedenkliches vorfallen, so solle er berichten und fernern Bescheid erwarten. L. Bei die- Anlasse richtet man seine Aufmerksamkeit auch darauf, wie es bei den Friedenstractaten zu Munster o»l die Pfälzischen Angelegenheiten und namentlich um die Religivnssachcn stehe. Man hält sich thcils aus christlicher Cvndolenz, thcils wegen der Glaubensverwandtschaft, und um später entschuldigt zu sein, vernichtet, das Seinige zu thun, und hält für ein passende» Mittel, dem Burgermeister Wettstein durch die Nr evangelischen Städte im Nameu gemeiner Eidgenossenschaft von Zürich aus ein Creditivschreiben an N schwedischen, brandcnburgischen, hessischen und stadischen (der Generalstaaten) Gesandten zuzustellen und zu überlassen, nach Gestalt der Sache und bei Gelegenheit „das Geschäft zu urgiereu und anzubringen, Nr er sich seiner bekannten Depterität nach zu verhalten wohl werde wissen." Ferner wird gut beeiden, wegen dieser Angelegenheit an König und Parlament in England unter der vier evangelischen Städte Namen zu schreiben, und daß von dem geistlichen Stand der vier Städte an die Geistlichen in ^oglauv, Hessen und in den Niederlanden Schreiben gerichtet werden, welche dem Burgermeisier Weitstem gesandt werden sollen, damit er sie bei Gelegenheit an ihre Adressen abgehen lasse. Sollt? aber Wett- llrin etwas Bedenkliches vorfallen, so möge er berichten. Damit jedoch weder bei den katholischen Orten ""ch anderswo Jalonsie erweckt werde, soll dieses Vorhaben höchst geheim gehalten werden, zx. Ju Be- !?u»g auf den Streit, welcher sich in Appenzell-Außerrhvden zwischen den Landleuten dießscits und jen- der Sitter wegen Besetzung der Ehrenämter erhoben hat, berichtet der appcnzellischc Gesandte, daß es t) jetzt nur noch um den Laudvogt in das Nheiuthal und um den Seckelmeisier handle, worüber sie sich t vergleichen trachten werden. Es wird gut befuudeu, im Namen der vier evangelischen Städte und Ikarus an Außcrrhoden ein Schreiben abgehen zu lassen, in welchem mit Ermahnungen zur Eintracht ""ch Vorschlüge zu einem Vergleiche gemacht werden. Der appenzellische Gesandte wird ersucht sein Mög- zu cineiu freundlichen Vergleiche beizutragen. Ii. Der Gesandte von Glarus läßt sich über die Widerwärtigkeiten vernehmen, welche die Evangelischen daselbst theils von ihren katholischen Mitlandleuten, ^ils von Schwyz,zu erleiden hätten. 1) Ungeachtet der Vertrag von 1623 festsetze, daß beide Religionen Regiment haben sollen, so trennten sich die Papisten von ihnen in Gericht und Rath, in den Justruc- ans die Tagsatzungcn, wollten auch in den Kriegsämtern den Vortheil haben, so daß kein vertrautes Verhältnis) mehr zwischen beiden Parteien bestehe. Er fragt die übrigen Gesandten an, ob es nicht ^ Beste wäre, wenn sie „eine Laudestheiluug in gewisse Huben" begehrten oder, wenn das nicht erhältlich '"te, eine Theilung des gemeinen Gutes so, daß die Evangelischen am Einnehmen und Ausgeben zwei, 7 Papistischen einen Theil hätte.: und die Bußen der Evangelischen den Evangelischen, die der Papistischen Papistischcn gehörten 2) Ferner: da einen: Verkom.uniß gemäß die Evangelischeu die Vogtci Werdeuberg tci.:, die Papistischen allein abwechselnd mit Schwyz die Vogteieu Uznach und Gastcr zu besetzen haben, ^Papistischcn aber nicht mehr, wie früher, Rechenschaft geben wollen, so hätten die Evangelischen von der ^gtci Werdendem auch nicht mehr Rechenschaft ablegen, jedoch sich m:t der Gegenpartei gerne vergleichen !^en. Da diese aber ihnen statt des fünften nur den zehnten Pfenning hätte überlassen wollen, habe sich Vereinbarung zerschlagen. Weil ihnen von der Vogtei Werdenberg mehr in Händen bleibe, als ihnen der Verwaltung der andern Vogteicn gebühre, so frage er an, ob sie diesen Vorschuß unter Sequester galten oder von demselben so viel zurückbehalten sollten, als ihnen gebühre. D:e Gesandten rathen ihnen t Letztere an, so wie auch vorläufig nur, diese Sache allein mit den Papistischen zu verhandeln. - ^ Ferner beschwert sich der glarnerische Gesandte, daß Schwyz, obgleich durch den Lucernerspruch von 1424 April 1647. 1626 dm Evangelischen zu Glarns die Oberherrlichkeit in den beiden Vogteicn llznach und Gaster vorbehalten worden sei, dieser Bestimmung dadurch zuwiderhandle, daß es bei dem letzten thurgauischen Aufbruch 260 Alaun aus einer dieser gemeinsamen Vogteicn weggenommen habe, und als Glarns beider Neligionc» gemäß den Verkommnissen auch Volk von daher aufgeboten habe, dieß von Schwhz contermandiert worden st» Obgleich dieß die Landleute beider Religionen angegangen habe, hätten sich die papistischen seither von ihne» getrennt. Die Gesandten, um ihren Rath angegangen, nehmen die Sache, weil sie ohne Instruction siud, in den Abschied, >. Der Gesandte von Glarus hebt hervor, wie übel gegen die Evangelischen im Toggc»' bnrg verfahren werde, und begehrt von den übrigen Gesandten ihr Gutachten darüber. Es wird ihm a»s Gefallen der Herren und Obern der Bescheid gegeben, es möchte das Beste sein, daß Glarus, weil ^ mit den Toggenburgern verlandrechtet und deren Nachbarn sei, an den Abt von St. Gallen schreib und ihm bemerke, daß man, wenn dergleichen dem gemeinen eidgenössischen Landfrieden zuwiderlaufen^ Jmproceduren nicht nachlassen, die Sache an die übrigen evangelischen Städte und Orte werde gelangt lassen. Sollte dieß erfolglos sein, so könnte dann mit um so mehr Grund und Ernst eingeschritten werde»' II. Auf die Anfrage Zürichs erklärt der Gesandte Berns, daß auf das von seinen Herren und Obern an die fünf katholischen Orte vergangenen Herbst wegen des thurgauischen Streitgeschäftes erlassene Schreiben >w^ keine Antwort erfolgt sei. Bern sei gesonnen, nächstens mit Zuthun der übrigen uninteressierteil Orte e>»e Necharge abgehen zu lassen. Die darauf erfolgende Antwort werde es Zürich mittheilen. !. Weil Berich gekommen ist, daß Olivier Flemming zu einer Charge in England befördert worden sei, hält man es für sci>» Creditvren in Zürich und Basel rathsamer, mit Fürschreiben noch einige Zeit innezuhalten, bis er in sei»^ Charge zu Mitteln gekommen ist, lim seine Creditoren befriedigen zu können. Conferenz der V katholischen Orte. Lttceri». tt. April. Staatsarchiv Lvcorn. Absch. «la-wao 1647. Bd. XXXVII. t'ol. IW. Gesandte: Lucern. Ulrich Dulliker, Njttcr, Schultheiß und Pannerherr; Heinrich Flcckenstein, Rittet Alt-Schultheiß und Pannerherr; Laurenz Meher, Oberzeugherr; Ludwig Meher, des Raths. U»» Johann Stricker, Landammann; Johann Walthart Jmhof, Alt-Landammann. S ch w h z. Georg Aufd"'' maur, Landammann; Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Stcüd halter. Unterwalde n. Marquard Jmfeld, Ritter, Landammann, von Obwalden; Kaspar Leu, Ritt^ Landammann und Landshauptmann, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, Alt-Ammann; Heinrich, Seckelmeister. Die evangelischen Städte und Orte hatten von Aarau aus an Lucern geschrieben, es möchte ih»^ mittheilen, was es glaube, daß den Generalen Türenne und Wrangel auf ihre Schreiben geantwortet werde» solle. Die Gesandten können sich darüber noch nicht entschließen, weil von Innsbruck noch keine Erklärung ei>» gelangt ist nnd die Generale in ihren Schreiben nicht gleichförmiger Meinung sind. Dagegen findet n>a» für gut, die angefangene Sicherstellung der Stadt Constanz beförderlich in Gang zu bringen, weil dm'») langes Temporisiercn die Mittel leicht abgeschnitten werden könnten. Es wird deßhalb einhellig beschlösse»- April 1647. 1425 sämtliche katholische Orte (auch der Prälat von St. Galleu) sollen eingeladen werden, ihre Gesandten auf den 2') April mit genügendem Befehl für die angedeuteten Punkte nach Lncern abzuordnen. Unterdessen soll Lncern an Zürich ans das Schreiben von Aarau antworten, sich dabei ans die bevorstehende I«h°li,ch° Znlnnun-nlnnst ->»».».-». '»um man °i, .siw.il.,. I-Ä-n hi,,.Äch-„d-,. D« g-b-„ und nn, «itth-iinng s-in-S «achtm- in dich. Such- I. Z °.l d.° II Bn„d° »»two.«,r-ib-n di° XIII Ott- °°m lö R-rj I-°-.ch>-n, >>»I> d.-Erott-rnng ,h--r R-I.g.m,zstr°,t.g. '-i'-n uns d-n II» «-» «-Ich-W. -!«-«. 1° di° G°i°nd.-n anj di- ang-scht- Z.qamm-nlnnft d°. >-q-lisch,. Ort- mit Insirnttin» «Ich-» «d-n. wi- und dm, W-Ich-N Ott.,. d,° Abordnung an, d,°s.„ «°iia» , -ich-h-u soll «. Lau, -t„q°l»n»I-r »-.ich,- m-rd-n di- sr-md-n Ktt-gsw-rb„„g-„ vorzüglich snr VW» °. II r dm litt nnd P-l-rTrintl-r dm. Z»!,. d°id. in „md-n °,iich -n, Dimft«. l,°I.i°wn «.il dadurch d°. °btt„«lich.n A°„d».°n nnd d-n »!chi°w. zuwid-r S-Hand-I. wird. d°r Echg-noff-uschch Schad-N dar« - und !-lbst siir «..biind-i- Flirst-N di- R-.r„t,--..»g d-ttnai-n gn.,zl.ch «°rbm°n ,sl, I» ,u°g.„ dich.: i ^ -4.-» wii-n dlh i°r a°,«an» b-i ihm -b°n hi-zu „w.d.r .n-l,„.r° „och Slunhl g-b-/' W°.l d.° Haupt- !«,- s.n Ob°rs Lnff.r h-rttihtt. 1° richw. di- °i°r o« -in ft-nndlich-s E-inn°rn„gSsch-°ib.„ an / I.VN ^veim ^I > / ^ iz tt„ecrn berichtet, daß es gemäß der ihm zugekommenen obrig- kcitl' ^' ""d dem' jüngsten Abschied von Baden die Heimbernfung der Zusäher im Thurgan °»l.ch°„ Erll°ru„g-N nnd d» 77 7' „ich, sm,,gq„„d°„ had-. y M- man s,ch w.g-„ d-s - Ob-iql-ii-n d-u Jhriz-n d°!°hlt h-b-n. °°-h°l>.n dattid-r m-g°„ di-I- Neu Aionatssoldes, weichen oee - Dcßqleichcn soll den Obrigkeiten aiiheimgestellt sein, die 7 S-I.„dw, ani nächst, «"w"? A:^h.in.bn!h «. Schr-ib-u d-r H-rz°g.n «,ri- s>n ,?:»,iavMM wird":» dm Adschi-d a-»-n,m-,n In di-s-n, »ichuld.gt such d,°,-lb° das, si- das »h-ndhisch-Kr.-hS«n,° »ich. w d--chw .7»-^ welche den dienst verlassen wollen, gern diese ^ergnn,ugii»g .1 ^ l, o )e oen ^wnil ver n mit'utbeilen oder ans nächster Konferenz eröffnen zu laßen. en ersucht, ihr Gutachten aru e s Königin von Schweden, welches jüngst zu Baden anfge- I». Ob man in das Complunentschrewen g darüber sollen die Gesandten ans nächste w und in den Abschied ^mmen wo^ ^ ^ ^ ^ athvlische Taglcistung instrumrt wer en, ^ell-Mst zu Mailand, als Nachfolger des Jakob Steiger KW sewm Bürger Johann P-t-r ^ w^hastz^ ^ ^ ^ ^ Z..g ihre Stimmen e ' geweseiieii eidgenössischen . gen cn ^Klmdig so daß weder die Stipendiaten und Alumnen, noch «-geben haben, sei der deutschen Sprach ^ ^^ß andere redliche Landsaßen seine^' ien ^^^^„dcn Orte. — Die Gesandten der drei genannten Orte lc,er ein Unterthan der icnjei O e^ ^ -eimbrnigen K. Gegen das Heidengesindel soll die Execiitioii vollen dieses Ansuchen ihren O rigkeü ^rmgem^^^ ^ ^ ^ er schvii frilhcr erlasseneii i! öc)ie e u gesummten Orten von Zeit zu Zeit nach Frankreich nncht darauf aufmerksam, biegen nnd Beschwerden doch nicht abgeholfen werde, und fragt geschrieben werde, dadurch den w, wewe die Abordnung von zwei qnalificierten Herren zu an, ob es für die katholischen Orte incht rathsam wäre, ^ 1426 April 1647. beschließen. Der Antrag wird in den Abschied genommen, damit die Obrigkeiten darüber zu Rathe gehe» und ihre Gesandten auf die angesetzte katholische Tagleistnng instruieren können, m. In den Pfarrhof Z» Schwhz wird um Schild und Fenster angehalten. Das Ansuchen wird aä i-otsreiwum genommen. Man sehe auch ini Abschnitte Herrschaftsangelegcnheiten: Lailiwogtei Nhcüithal. «1. Art. 121. Kricc>ssachen. t. Art. 122. KricgSsachen. Landvogtei SarganS. <1. Art. 7S. Kriegssachen. Grasschaft Baden. it. Art. 119. Inden, Zigeuner. Conferenz von Zürich, Lucern, Uri, Glarus und Schaffhausen. Rapperswyl. t«47, 23. April. Staatsarchiv Luccr». SN'sch. >Ie anno I«i7. Bd. XXXVII. WI. NU. Gesandte: Züri ch. Salvmon Hirzel, Burgermeister. Lucern. Ulrich Dulliker, Ritter, Sch»^ heiß uud Pannerherr. Uri. Sebastian Bilgerin Zweher von Evebach, Statthalter. Glarus. Joha»» Heinrich Elmer, Landammann. Schaffhause n. Johann Jakob Ziegler, Bürgermeister. Domdccan Pappus von Constanz hatte sich vernehmen lassen, er habe von Erzherzog Ferdinand wegen Sicherstellung der Stadt Constanz wieder Befehl erhalten. Es ist deßhalb dieser Tag angesetzt u»d auch Zug eingeladen worden, aber nicht erschienen. — ZT. Eidgenössische Begrüßung. — Man findet gut, den Domdecan um eine Antwort zu ersuchen auf das, was jüngst zu Baden mit ihm gesprochen »vor- den ist, auch zu fragen, ob ihm in Betreff der Antwort des Generals Wrangel von Innsbruck aus niä)^ zugekommen sei, indem man je nach dem Bescheid desselben Anlaß haben werde, auf die Sicherstcllung dck Stadt Constanz zu denken. I». Die Präposition des Domdecans lautet dahin, daß der Erzherzog der genossenschaft in Allem, was ihm mit Rücksicht auf Kaiser, Reich, ErzHaus und Posterität möglich zu Willen sein wolle, daß er den Befehl habe, die Ansichten der Orte anzuhören und zu referieren. ^ Gesandten haben von Seite des Domdecans sich weitergehender Instruction versehen, zumal da die ^ Baden gehaltene Unterredung genügenden Anlaß dazu gegeben habe. Dessenungeachtet conferiereu vertraulich mit ihm uud ersuchen ihn, mit Rücksicht auf die Antwort des Generals Wrangel den ComM»»' danten der Stadt Constanz dazu zu bewegen, nicht durch beharrliche Hostilitätcn Ungelegenheitcn herbeiz»' führen, was bei der Eidgenossenschaft »üßbeliebige Gedanken erwecken würde. Alan führt ihm auch ^ Gemttthe, wie viel der Eidgenossenschaft an der Stadt Constanz gelegen sei, und versichert ihn, daß alles Mögliche thun »verde, um Gefahren von derselben abzuhalten. Der Domdecan verspricht, diese klärnngen zu referieren, und wird ersucht, dem Erzherzog für seinen geneigten Willen zu danken. «. ^ Antwort des Generals Wrangel, betreffend Constanz und Reichenau, findet man von der Art, daß ihm d»' fiir beförderlich gedankt, die späte Beantwortung entschuldigt und er ersucht werden soll, das eidgenössii^ Interesse sich auch ferner angelegen sein zu lassen, mit dem Beifügen, daß man im Begriff sei, „alles d>U jenige zu vermitteln, was ihm anzudeuten beliebt habe." «I. Es wird, fiir rathsam erachtet, den schwed» scheu Residenten, Karl Marin, freundlich anzugehen, daß er den Cvmmandanten zu Neberlingen ersucht möchte, mit feindlichen Unternehmungen wider Constanz innezuhalten und sich des Commerciums hal^ mit demselben zu vergleichen, v. Lucern und Uri versichern, dem Residenten die beförderliche Aussei gung der Antwort an die Königin von Schweden „vermitteln zu helfen." t. Weil die durch jüng!^ April und Mai 1647. 1427 von allen Orten besetzt Verabscheidung zu Baden geschaffenen Obersten- und Kriegsrathstcllen noch nicht ^ ^ fu.d, soll Zürich, falls die Notisication nicht bald geschieht, deß.vegcn mahnen. Da die Obersten und Obcrst- istutencmts dein Kriegsrath auch beiwohnen müssen, so ist man der Ansicht, daß sie auch zu Kricgsräthen derordnet werden könnten. A» Dem französischen Ambassador von Caun.artin soll auf sein Complimcnt- fchreiben gebührend geantwortet werden. Konferenz der katholischen Orte nebst Abt von St. Galle,:. Lucern. tt-47, 3V. April und l. Mai. Staatsarchiv Luccr». Msch.->l-a»nv N-t?. Br. XXXVU. toi. N7. Gesandte: Lucern. Ulrich Dulliker, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Heinrich Fleckenstcin, ^tter, Alt-Schnltbeiß und Pannerherr: Lal-renz Meyer, Oberzeugherr: Llldwig Meyer, des Raths. N r i. Jvhanncs Stricker, Landamman» : Sebastian Bilgen» Zweyer von Evebach, Ritter, Statthalter. S ch tv y z. Georg Ailfdermanr, Landaminan»: Sebastian Abyberg, Alt-Landammann und eoeckelmeister; Michael Schorn», Alt-Statthalter und Seckelmeister. 1l n t erw a l d en. Marquard Jmfeld, Ritter, Landanimann, Ob.valdcn; Kaspar Leu, Ritter, Landammann und Landshanptniann, von Nidwalden. Z u g. Beat ^Urlauben, Alt-Aminann; Peter Trinkler, Alt-Ammaiin. sK a t h o l i s chj Glarus. Balthasar Rlüller, ^»dainmann. Frciburg. Rudolf Weck, Statthalter. Solothurn. Johann Jakob Mutz, Venncr. ^ ppenzell - Innerrhodcn. Jakob Wiser. Landammann und Pannerherr. Abt St. Galle n. Johann Rudolf Neding zu Glattbnrg, Landvogt im Tvggenburg. Eidgenössische Begrüßung. — Der Abschied von Rapperswyl wird verlesen und über die ferner» ^'sprechungm von Dulliker und Zweyer mündlich Bericht erstattet. Man beschließt, nichts vorzunehmen, ^ bvn Seite des Erzherzogs von Oesterreich eine Erklärung erfolgt, l». Das Project einer Antwort auf bäs Schreiben des Generals Wrangel wird gut geheißen, jedoch mit der Erläuterung, daß dieselbe „nicht iustructivnsweise", wie zum Theil auf der Cvnfcrcnz zu Rapperswyl die Meinung gewesen ist, „solle abgelegt ^rde»", sondern daß das Conccpt in aller XIII Orte Namen in die Form eines Sendschreibens zu bringen »Nd unter Zürichs Ehrensiegel beförderlichst zu bestellen sei. v. Das Schreiben des Generals Türenne findet '"5" nicht so befriedigend, wie das Wrangels, indem darin bloß der Reichenau Erwähnung gethan wird, ^n erachtet deßwcgen für zweckmäßig, die Beantwortung bis auf Weiteres einzustellen. «,. Die Erinne- ^ngsschreiben des Bischofs zu Chur und des Nuntius Sacrati wegen der bündncrischen MißHelligkeiten ^rden verlesen und hierauf für zweckmäßig erachtet, den auf den 13. Mai angesetzten Beitag zu Chur bc- ZU lassen und dazu beizutragen, daß die Ausübung der katholischen Religion ungeschmälert bleibe, specielle Instruction wird nicht aufgesetzt, da die Direction am Ort selbst geholt werden muß. Man ^'d aber hauptsächlich darauf zu achte., haben, daß die Protestierenden an, alte mit Arglist zuwege gedachte Statuten sich stützen und kraft derselben ihr ungütliches Beginnen zum Nachthcil der katholischen Re- !^»u zu behaupten suchen. Dagegen soll förmlich cxcipiert .verde». Weil man keine besondere Hoffnung daß es zu einer freundlichen Couiposition kommen .verde, so mögen die Gesandten die Verhandlung ""fach ust rolorsuäuiu nehmen oder auch, wenn man die Katholischen gar zu ..»gütlich behandeln wollte. >V 1423 April und Mai 1647. dagegen protestieren. Sollte die Billigkeit nicht Platz finden, so mögen sie nöthigen Falls erklären, daß die katholischen Orte wegen ihrer neulich zu Wyl gegebenen Erklärung anderweitige Gedanken fassen wurde»' Die Gesandtschaft wird von Lucern, Uri und Zug übernommen; die Gesandten werden sich den 14. M»i in Wesen einfinden. Die III Bünde sollen davon benachrichtigt und von Lucern auch Zürich davon Mü- theilung gemacht werden, v. In Folge eines Ansuchens des neuerwähltcn Bischofs zu Basel wird Solo- thurn gebeten, die Vieler durch freundliches Ermahnen zur schuldigen Landeshuldigung zu bestimmen, damit den Verträgen von 1608 und 1610 ein Genüge geschehe und des Bischofs Recht und Autorität daselbst unangetastet bleibe. L. Man hört an, was seit dem letzten Abschied in Lucern von Oberst Lusser von hie und da in den Orten, besonders bei Unterwalden für Florenz, jedoch ohne Vorweisung eines fürstlich^ Credenzschreibens, verlangt worden ist. Uri bemerkt, daß es wider solche Unanständigkeiten ernstlicht Decrete erlassen habe. Insgemein ist man der Ansicht, daß es sowohl der Necruten als der fremden Kriegswerbungen halber bei den frühern Abschieden zu verbleiben habe, und daß eine allgemeine Uebereinstimmuug erforderlich sei. Daher wird für zweckmäßig erachtet, daß darüber eine Bcrathung der XIII Orte stattfinden und die Necrutiernng inzwischen eingestellt bleiben solle. In Betreff der Kriegswerbungen wird f»r billig erachtet, daß von keinem Orte besonders, sondern erst nach vorhergegangener Berathung in einer E»»- ferenz ein Entschluß gefaßt werde. A. Man ist insgemein der Ansicht, daß eine Gesandtschaft an de» Köitig von Frankreich sehr nothwendig wäre, damit den vielfachen Beschwerden und Klagen abgeholfe»/ den Mißbräuchen und Unordnungen, die dem Bündniß zuwiderlaufen, gesteuert und das Vaterland bei de» schwebenden Kriegsläufen besser sichergestellt werde. Zugleich wird passend erachtet, daß die Orte von der andern Religion mit guter Manier auch herbeigezogen werden, und die Obrigkeiten ihre Gesandten a»s erste allgemeine Tagleistung instruieren sollten, wann, in welcher Anzahl und mit was für Instruction dir Gesandtschaft abzuordnen sei. I». Zürich wird ersucht, das jüngst zu Baden aufgesetzte Complimcntschreibe» an die Königin von Schweden in der Form, wie das Concept ausweist, auszufertigeil und dem Agente» Carl Marin zuzustellen, i. (S. u. Lauis.) Ii. Zürich berichtet, was General Enckenfort bei seiner Ankunft an den eidgenössischen Grenzen dein Landvogt im Rheinthal theils schriftlich versichert, theils klagend mitgetheilt hat, daß nämlich unlängst einer feindlichen Partei ein heimlicher Paß über eidgenössisches Gebiet/ um uach Neuburg zu kommen, gestattet worden sei. — Die Gesandten von Appenzell und St. Gallen berichten, was ihnen dieser Annäherung halber bekannt sei. — Weil der General sich auf ein Schreiben M die XIII Orte bezieht, so findet über die Sache einstweilen keine Verhandlung statt; man schreibt aber a» Zürich, es möchte den Landvogt ermahnen, auf die ihm anvertraute Landschaft und die Pässe ein wachsames Auge zu haben, sich gegenüber den herannahenden kaiserlichen und österreichischen Völkern der Erbeinigung gemäß zu verhalten, was Berichtswürdiges vorfallen sollte jeder Zeit sofort mitzutheilen und sich des Passes und Nepafses halber uach der jüngsten Erklärung von Baden zu richten. I. sDie mit Savoyen verbündeten OrteZ Alis das Schreiben der Herzogin von Savohen, worin dieselbe auf das der fünf katholischen Orte vom letzten December antwortet, zu replicieren, wird für unnöthig erachtet. Weil die Soldatenstellen in dieser fürstlichen Leibgarde früher auf die verbündeten Orte vertheilt gewesen sind, so wird Freiburg ersucht, dem jetzigen Gardehauptmann, als seinem Angehörigen, zuzusprechen, solche Stellen in der alten Ordnung zu behalten und jedem Ort die gebührende Zahl zukommen zu lassen, il». Mit Bedauern vernimM man, daß die jungen Alumnen in dem eidgenössischen Collegium zu Mailand unfreundlich und nicht a»f gebührende Weise gehalten werden, zumal seit Jakob Steigers, des letzten eidgenössischen Agenten, Ablebeitz "r sich derselben sehr angelegentlich angenommen hatte. Es wird deßhalb für gnt erachtet, an den C Mal Erzbischof Bionti zn schreiben und um Verbesserung zu bitten. Sollte keine Aenderung erfolgen ^ ^nnte den Klagen durch die nächstküuftigen ennetbirgischen Gesandten gebührender Nachdruck gegeben'wer^ M- i». Lucern bittet um eine Erklärung wegen seines Bürgers Johann Peter Käppclin. I,,a --"-f ^ ^ habe an Oberst Crivclli geschrieben und möchte gern sehen, daß oessen Vetter Or. Crivelli dem^ W der ^lienischea Sprache versierten Käppclin cedieren würde. Luceru ersucht hieraus Uri und Schwyz il ui ^ ähnlicher Weise gefällig zu sein. Die Orte, welche dein Käppclin ihre Stimmen gegeben wollen iw./^ tu gegeben, wollen ihm auch Pvsseß verhelfen ;"er soll jedoch sein Recht keinem Andern, wie angedeutet worden ist, abtreten. «». (S. Baden.) z». (S. u. deutsche geineine Vogteien überh.) «jf. In Betreff des ersten Mvnatssvldcs, den ^ Obrigkeiten bei dem jüngsten Defensionswerk im ^vhurgau und Rheinthal allsbezahlt haben, sind die Meinungen ungleich. Es wird den Obrigkeiteil überlassen, sich deßhalb an Lucern zu erklären. Für die ^"tcrthauen im Nheinthal wird Fürbitte eingelegt und ihr Unvermögen vorgestellt. Es wird auch für iivthwend" -- ^ ' höhten. ^ ^ ^ ... - u ^ Mirchshaus zll Ober-Art. Das Ansuchen wird in den Abschied gcnommcn. Die Acbtissin zll Guten- ZM bittet u», eiile Steuer zum Bau eines neueil Kirchleins, weil das ganze Kloster sammt der Kirche durch ^e Schweden verbrannt worden sei. Mau sehe mich in den Abschnitten Hcreschafts- und Schirmoltsangclcgenheitcn: ^Mtschc gcmcine Bogtcicn iibcrv. I». Art. 21. Landvogt u. Lm.dschrcibcr. Masschaft Bade». o. Art .iso. Inden, Zigcnncr. r. Art. 197. Locales. Mcr ennetdirg. Vogteic» iibcrb. t Art. 42. Jnstizsachcn. II. Art. S7. Polizeiliches. L«Ndvogtei Lauis. i. Art. 187. Polizeiliches. V. Art. 271. Geistliche Orden, Kloster. 8. Art. 44. u)lvendlg erachtet, eine bessere Gleichheit in den Anlagen, als dießmal stattgefunden hat. herbei'u- ' lS. li. die betreffenden Vogteien.) Schivhz bittet um Schild und Fenster in das Confereuz von Schwyz und katholisch Glarus. Ei,»siedeln. 1647, 16. Mai. LaiidcSarchiv Schw»Z. z» der w der R-Mr->wr Bd.I. S.iNi!) v-rz-ichn-t-n Nummer 87. Gesandte: Schwyz. Georg Aufdermaur, Landammann; Atartin voil Nickenbach, genannt Bel- '"mn, Statthalter; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter. Katholisch Glarus. Balthasar Müller, Alt-Laudammann; Kaspar Küechli, Alt-Landammann; Fridolin Tschudi, Alt-Landammann; -hiüllxx, Landshaliptmann; Jakob Gallati, des Raths. Die Verhandlungen betrafen den im Abschnitte Uznach und Gaster Art. 39 aufgeführten Vertragsentwurf. Ein Abschied hat sich nicht vorgefunden. 1430 Mai 1647. IIS«. Cvnferenz von Schwyz und Glarus. Lachen. M47, ttt. Mai. Landesarchiv Schwyz. Gesandte: Schw h z. Georg Anfdermanr, Landamniailn ; Aiartin von Kickenbach, genannt Belmont, Statthalter; Johann Kaspar Cebcrg, Ritter, Alt-Statthalter; Gilg Betschart, Landsfähnrich. Glarus- Fridolin Tschudi, Alt-Landannnann; Balthasar Miiller, Alt-Landaininann lind Statthalter; Jakob Marti, Pannerherr; Jakob Feldmann, Landshanptmann. z». Ils. (S. u. Uznach und Gaster.) Man wird sich über die Neuerungen erkundigen, welche Zürich in Beziehung auf die Durchführung von Waaren und Victualieu vornimmt, die von andern Orte» hergeführt werden. Bei der nächsten dreiörtischeu Zusammenkunft soll dieß zur Sprache gebracht werde». «K. Bald nach der Jahrcsrechnung soll die von Stoffel Zwicki von Glarus gegen die in der March erhobene Alpstreitigkeit und der Streit wegen der March bei Richisan zu Ende gebracht werden. « . Jeder Gesandte wird zu berichten wissen, was darüber gesprochen worden ist, wie man sich wegen der Salzhandlung vergleichen könnte. L. (S. n. Uznach und Gaster.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgeiihcitcin Vogtcicu ttziillch und Gnster. -t, I», f. Art. 57—59. IIS'?'. Verimttlungsconferenz von Zürich, Berti, Lueern, Uri, Zug und Glarus auf dem Beitage zu Chnr. Chnr. 1047, Iii. bis 27. Mai. Staatsarchiv Luccrn. Ai'mtveischrtsten Fasc. X. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Statthalter. Bern. Wilhelm von Diesbach. Luc er». Ulrich Dulliker, Ritter, Schultheis) und Pannerherr. Uri. Sebastian Bilgerin Zweher voir Evebach, La»d- ammann. Zug. Beat Zurlanben, Ammann. Glarus. Johann Heinrich Elmer, Landammaim. i». Die Gesandtschaft tritt vor den offenen versammelten Rath und eröffnet nach stattgehabter Begrüßung den Wunsch der gesammten Eidgenossenschaft, daß die beiden Parteien sich vergleichen möchten »»^ bietet dazu ihre Dienste an. Alan kommt, nachdem mehrere Borschläge gemacht worden, endlich dari» überein, daß von jeder der beiden Neligionsparteien vier Abgeordnete ihre Beschwerden vorbringen svl^"' Die Abgeordneten der Evangelischen weisen auf ihre Rechte, Briefe, Siegel, Landsatzungen und die Abschiede hin, sprechen die Hoffnung aus, daß man die Katholischen zu deren Beobachtung anhalten werd0 und begehren nichts Anderes, als daß dasjenige, was sie ans Furcht und Bedrängniß durch die feindliche' Waffen hätten geschehen lassen müssen, für sie nicht bindend sei, sondern daß Alles in den Stand, in w^l- chem es 1620 gewesen sei, zurückgeführt werde, in den Stand, den die Vorfahren der damaligen Katholikc» selbst hätten herbeiführen helfen. Der Ausschuß der Katholischen beklagt sich, daß die Gegenpartei durch allerhand Neuerungen namentlich seit 1643 sie an der freien Ausübung ihrer Religion verhindere, 1647. 1431 >nacht sich anheischig, ihre Gewahrsame und Nechtsame vorzulegen, wenn die Gegenpartei der gütlichen oder rechtlichen Entscheidung sich unterwerfen wolle, mit der Bitte, sie bei der Freiheit ihrer Religivns- übnng zu schützen. Daß die vorgewendeten alten Satzungen von 1526 von acht Katholischen errichtet worden seien, sei schwer zu glauben, weil sie stracks der katholischen Lehre und ihrem Gewissen zuwiderlaufen - übrigens seien sie niemals beobachtet worden. Darauf erwidern die Evangelischen, daß dicfe Satzungen Mehrmals von apostolischen Legaten und von Bischöfen bestätigt worden seien, so daß also die Neuerungen bon den Katholischen gegen sie ausgegangen seien. Die Gesandten anerbieten sich nun, ihre Documente, Briefe und Siegel anzuhören und daraufhin ihre Meinung und ihr Gutdünken zu eröffnen. Der Ausschuß der Katholischen nimmt dieses Anerbieten in Verdank und bespricht sich mit seinen Committenten. Der Ausschuß der Evangelischen spricht darauf die Hoffnung aus, daß sie durch Vorlegung ihrer Documente Zu den Rechten wieder gelangen werden, die ihnen während der „Kriegseinpörnngen" geraubt worden seien. Er beschwert sich ferner darüber, daß die Katholischen sich unterfangen in den Ehesachen zu tractieren, daß Üe den Gregorianischen Kalender einführen, was ihnen wegen der Feiertage große Ungelegenheiten verursache, daß sie ihnen seit einiger Zeit das Begräbniß verweigern, woran die fremden eingeführten Priester schuld seien. Nachdem die Katholischen sich auch erklärt haben, daß sie den Gesandten gütlich oder rechtlich die Tache zu entscheiden übergeben wollen, erklären die Evangelischen, daß sie, obgleich sie zwar keinen Befehl haben, ^u Bnndesbricf und ihre alten Satzungen weder zu gütlichem, noch zu rechtlichem Spruch denselben zu überlassen, doch geneigt seien, der Gesandten Meinung sich zu fügen. Sie fahren nun fort ihre fernern Beschwerden zu eröffnen. Bis 1626 hätten sie die Kirchen zu St. Maria, zu ^talla und zu „Samignone" l^ainagniun, Samnann?) ruhig besessen und seien durch fremde Massen gezwungen morden, ein Verkommniß Zuzugehen, dem aber die Katholiken durch Vermehrung der Altäre zuwidergehandelt hätten; ja sie hätten ihnen sagar den freien Ingang zur Ausübung ihres Gottesdienstes gesperrt. Sie verlangen die Restitution dieser Kirchen nach alter Observanz, und zwar daß die Neligionsgenosscn, um sie die Mehrzahl bilden, daselbst ""ch die Ausübung ihres Gottesdienstes allein und ungehindert haben sollen. Sie beschweren sich ferner, ^ß die Katholischen sich in Ehesachen einmischen und die Eheleute gemischter Ehen zu Bett und Tisch scheiden; sie unkatbvlischen Personen das Begräbniß verweigert' ihnen die Glocken zu läuten nicht gestattet haben ""d. da, wo die Evangelischeil das Mehr haben, den freien Gottesdienst ihnen nicht haben zulassen wollen, ^rch die Einführung der Capncincr hätten sie die Verträge zu vernichte.: gesucht und wollten die Klöster, '""che ihre Vorfahren abgeschafft, und deren Vermögen für die Schulen und andere Zwecke verwendet wor- sei, wieder in den alten Stand setzen; die Priester entzögen stch der weltlichen Obrigkeit und suchten üch wieder in den Besitz ihrer frühern Rechte zu setzen. Endlich beschweren ste stch, daß zu Muhle, wo eine "uzige protestantische Haushaltung und Wirthschaft sei, die Katholischen derselben verbieten, fremden Dnrchrei- an verbotenen Tagen Fleisch zu geben. Die Katholischen erwidern, daß sie nichts Anderes wünschen, als ^ den die genannten drei Kirchen betreffenden Verträgen zu bleiben, die ste vorlegen wollten, wen., der >'.Partet belieben wolle, die endliche gütliche Decision der Gesandten anzunehmen. Durch die Vertreibung der Capuciner müßte manche Seele ohne Seelsorger bleiben, da die Einkommen an manchen Orten ''icht hinreichten, einen Priester zu erhalten. Bis 1610 seien die alten Satzungen gehalten von da an aber ""W .vorden Ii. Mühle sei jenes- Verbot erlassen worden, weil ,-nst die tatholischen W.rthe in Nach- H-U gekommen wären. - Die Gesandten machen nun mehrere Vorschläge zu Mner Vereinbarung, welche b"d von den einen bald von den andern Gesandten nicht gebilligt werden. Die evangeliichen Gesandten 1432 Mai 1647. machen nun den Vorschlag, man solle die verschiedenen Projecte den Parteien einhändigen und sie ernstlich zu einer Vereinbarung ermahnen. Die katholischen halten die Einhändigung derselben für unzweckmäßig und wollen die Parteien bloß ermahnen, sich freundschaftlich zu vergleichen und sich aller Gewaltthätigkeitcn zu enthalten. Die evangelischen treten schließlich dieser Meinung bei. Darauf erklärt Vuol, Mitglied des evangelischen Ausschusses, daß man die Katholischen anhalten möchte, sich an die alten Satzungen, Briefe und Siegel zu halten, widrigenfalls die Evangelischen exequieren und die Schuld an dem daraus entstehenden Unheil von sich abwälzen würden. Conradin von Castelberg, Mitglied des katholischen Ausschusses, erklärt, daß die Seinigen zu jeder Zeit die Entscheidung ihres Streites einem gütlichen oder rechtlichen Ans- spruch überlassen wollen und das unparteiische Recht anrufen, weßwegen sie begehren, daß die Evangelischen sich von den Gemeinden mehr Vollmacht geben lassen; gegen die angedrohte Exemtion protestieren sic> k. Oberst Biolina, Anwalt der III Bünde, klagt über die Neuerungen, welche in Betreff des Zolles zn Luggarus ihnen immer noch beschwerlich fallen, obschon sie schon mehrmals sich deßwegcn an die XII regierenden Orte gewendet hätten. Sie begehren bei ihren Freiheiten, die sie von den Herzogen von Mailand und den Königen von Frankreich erhalten hätten, und bei den Bündnissen und Verträgen geschützt zu werden- Es wird ihm geantwortet, daß vor einiger Zeit zu Schwhz deßwegen ein Vergleich zu Stande gekommen sei, dessen Ratification aber von einigen Orten noch nicht erfolgt sei. Zu i». Die evangelischen Gesandten machten folgende Borschläge: 1) Dieses Project soll keinem Theile an seinen Rechten, Gerechtigkeiten, an dem alten Herkommen, an den Verträgen, Briefen und Siegeln, namentlich an den Bundesbricfen präjudicierlich sein. 2) Kein Theil soll den andern an der freien Religionsübung hindern. 3) In denjenigen Gemeinden, in denen sich bloß Katholische befinden, können all tsmpus (worüber man sich zu vergleichen hat) Capuciner bleiben, in denjenigen aber, in welchen sich Leute beider Religionen befinden, sollen beförderlichst im Lande geborene Weltpriestcr angestellt werden. 4) Die Seelsorger beider Religionen haben sich landsfriedlich zu verhalten; Fehlbarc werden zur Strafe gezogen. 5) Weil zu St. Maria im Münsterthal dermalen die Mehrzahl evangelisch ist, so sollen die Evangelischen den Vorzug in Ausübung ihres Gottesdienstes haben; .doch soll den Katholischen die freie Religionsübung zugelassen sein. 6) Zu Stalla, wo die Katholischen dermalen die Mehrheit bilden, haben diese den Vorzug in Ausübung ihres Gottesdienstes, den Evangelischen ist aber auch die freie Hebung ihres Gottesdienstes zugelassen. Wenn aber die Evangelischen diese Kirche abtreten und eine besondere haben wollen, so sollen dann die Katholischen zu St. Maria den Evangelischen die Kirche daselbst abtreten und sich einer besondern bedienen. 7) In der Kirche zu „Samigun" (Samagniun, Samnaun?), welche Vor 1320 den Evangelischen allein gehörte, sollen die Katholischen, welche dermalen die Mehrzahl bilden, de» Vorzug, die Evangelischen aber freie Ausübung ihres Gottesdienstes haben. 8) Wenn beide Religionen sich nicht zu dem alten Kalender in Beziehung auf die Feiertage vergleichen können, so wird vorgeschlagen- daß an denjenigen Orten, wo deßwegen Streit waltet, beide Religionen einander die hohen Feiertage feiern helfen, und daß es an den andern Orten bei dem alten Herkommen bleiben soll. 9) Begräbnisse, Friedhöfe und Geläute können beide Religionen frei gebrauchen. 10) Der Ehesachen und „Spänen" halber soll der Kläger den Beklagten vor seinem ordentlichen Nichter suchen. 11) An denjenigen Orten, wo Evangelische und Katholische sind, sollen an Fasttagen jene nicht gezwungen sein auch zu fasten. Vorschläge der katholischen Gesandten. 1) Wie Nr. 1 des evangelischen Vorschlags. 2) Es soll bei beiderseitiger Freiheit der Religion verbleiben, und gleich wie den Evangelischen die Uebung ihrer Religion zugelassen ist, so soll auch den K»- Juni 1647. 1433 tholischen und deren Geistlichen die freie Ausübung ihres Gottesdienstes gestattet sein, jedocb obne V änderung der alten Observanz und zwar so. daß, wo die Mehrzahl einer Religion angehörig ist dicKircll!' Pfründe und die Ausübung des Gottesdienstes dieser allein zustehen, die Minderheit ihren Gottes - st außerhalb ausüben soll, diejenigen Orte ausgenommen, für welche anderweitige Verträge bestellen 3^"„ Beziehung auf die fremden Capucincr, welche seit etlichen Jahren als Missionare hie und da Vfi'-- Versehen, wird vorgeschlagen, daß an denjenigen Orten, wo beide Religionen ihren Gottesdienst ausüben" innerhalb ? Jahren (die Zahl ist nicht angegeben) die Pfarreien mit weltlichen Priestern oder andern Geistlichen besetzt werden könnten. Unterdessen könnte man sich die erforderlichen Mittel verschaffe» und junge Leute zu solchen Stellen heranbilden lassen, zu welchem Zwecke die Evangelischen ihren Antbcil an den mailändischen und den französischen Stipendien gutwillig überlassen möchten. An denjenigen Orten wo der katholische Gottesdienst allein stattfindet, können die Capuciner denselben verschen. 4) In Betreff der Ccnsur der Geistlichen und deren Immunität könnte man sich dahin vergleichen, daß es wie in den cid gcnössischcn paritätischen Orten gehalten werde und -orvatis sorvanclw weder den geistlichen Rechten noch der Jurisdiction des Bischofs etwas entzogen werde. 5) In Bezug auf die Ehecinscgnung, die Kinder- taufe, die Friedhöfe, die Feier- und Festtage, die Annahme der Nachbarn und Burger, die Heirathcn von Leuten ungleicher Religion wird man sich an den Orten, wo noch kein besonderer Vertrag bestellt, willia vergleichen. Auf Seite der Evangelischen in Bünden bildeten den Ausschuß, der mit den eidgenössischen Gesandten unterhandelte: Bergczi Capräz, Georg Wiczel, Theodorich Enderlin, Hans Anton Buol; auf Seite der Katholischen: Christian von Florin, Konradin von Eastclbcrg, Peter Scharpatct, Rudolf von Salis (Kantonsarchiv Schaffhausen.) Im Zürcher Abschiedsbandc Eost. XII. 1Ü1 Fol. 309 ist eine sehr einläßliche „Relation, was; der Löblichen Eydtgnvßschaft Ehrenabgcsandte über der gemeinen dreh Loblichen Pündtcn Ncligionsstry- tigkcitcn zu Chur verhandelt, angefangen den 16. Mai (6 a. K.) 1647" Ii cnggcschricbene Foliosciten Auch in Tr. 172. 16. Konferenz der V katholischen Orte. L»»cevn. 1K47, 13. Juni. Staatsarchiv Lueer». Absch. de anno NU7. Bd. XXXVII. toi. ;»z. Gesandte: Lucern. Ulrich Dulliker, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Heinrich Fleckenstein b itter, Alt-Schultheiß und Panncrherr; Laurenz Meher, Oberzeugherr; Ludwig Meher, des Raths. Ur/ ' Sebastian Bilgerin Zweher von Evebach, Landammanu; Sebastian Muhcim, des Raths. Schwy z ^evrg Aufdcrmaur, Landanuuann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Statthalter. Uutcrwalden Heinrich Bucher, Laudaimnanu, von Obwalden; Arnold Stultz, Landanunaun, von Nidwalden. Z u g. Beat ^Urlauben, Alt-Anunann; Peter Trinkler, Alt-Aminann; Hans Jakob Boßhard, des Raths. ». Eidgenössische Begrüßung. — Es wird zuerst die schriftliche Mittheilung des Bischofs von Chur, ^as für Erklärungen seit der Abreise der Deputierten von Chur zwischen beiden Religionen gewechselt wor- sind, angehört, desgleichen der Abschied, welcher von den auf dein Beitage zu Chur geweseneu Deputierten verfaßt worden ist, sowie der mündliche Bericht der drei anwesenden Deputierten. Man ent- 180 1434 Juni 1647. nimmt daraus, daß sie keine Mittel und Arbeit gespart haben, um die katholische Religion in den Bünden und deren Freiheit zu erhalten, wie denn solches anch von dem Bischof und den Häuptern und Nathsboten der katholischen Gemeinden unterm 27. Mai bezeugt wird. Nachdem das Geschäft an den ungleichen Instructionen der beiden Gesandtschaften gescheitert ist, so geht man darüber weitläufig und reiflich zu Nathe, namentlich wie bei den dermaligen gefahrvollen Zeiten, da die Hoffnung ans Frieden schwinde, zu helfen und die Gefahr des Untergangs der katholischen Religion in den Bünden abzuwenden sei, wenn der Zustand von 1620, worauf die Unkatholischen in Bünden und Zürich ausgehen, wieder herbeigeführt werden sollte. Zugleich wird man durch das beherzte Auftreten der Unkatholischcn, welche schon mit Execntorialien drohen, beunruhigt und dadurch, daß der nächste Buirdestag gegen Gebranch nach Davos auf den 1l. Juli verlegt worden ist. Uri ist der Ansicht, man sollte dahin arbeiten, daß in den III Bünden der Zustand, welcher 1624 gewesen sei, wieder hergestellt und erhalten werde, und daß man zu Sicherstellung der katholischen Religion nöthigen Falles zu den äußersten Mitteln schreite, wie solche der Nuntius Sacrati vor seinem Ableben angedeutet habe. — Alan erachtet hierauf für zweckmäßig, dieses Geschäft dein Papste und seinem Nuntius in Münster zu empfehlen, damit derselbe mit dem französischen und dem spanischen Ambassadvr daselbst verhandle; desgleichen dem Herrn von Caumartin und dem Grafen Casati. Es wird auch vorgeschlagen, Zürich durch ein nachdrückliches Schreiben zu ermahnen, den Eifer seiner Religionsgenvssen zu mäßigen und sie zu vermögen, mit dem sich zu begnügen, was die Katholischen seit der Abreise der Gesandten anerboten haben. Ein gleiches Ansuchen sollte an die Bttndner der andern Religion gerichtet, den Katholischen aber diese Maßnahmen mitgctheilt und tröstlich zugesprochen werden. Uri wird ersucht, mit einer Standesperson in den Bünden vertraulich zu correspondieren, damit man über die Begebenheiten daselbst gründlichen Bericht habe. Weil auf den 11. Juli ein neuer Bundestag nach Davos angesetzt ist, so wird für uvthwendig erachtet, bei dieser Gelegenheit nichts zu versäumen und die Gesandteil ans nächste Jahrrechnung zu Baden gehörig zu instruieren. Freiburg und Solothurn sollen hicfür auch ersucht werden. Schwhz und Unter- walden, welche bei der Deputation in die Bünde nicht vertreten geweseil sind, auch nicht gewußt haben, was für eine Bewandtuiß die Sache habe, glauben, daß ihre Obrigkeiten kein Bedenkeil trageil werden, den gut befundenen Mitteln beizustimmen. I». Der Großherzog von Tvscana ersucht um einen Aufbruch von 800—1000 Mann zu Fuß unter Oberst Jakob Lusscr. Die Gesandten sind bloß zum Anhören instruiert, die Meinungen verschieden. Endlich wird Lucern gebeten, als Vorort sich zuerst zu erklären, damit alsdann die übrigen Orte die Sache auch vornehmen und an die höchsten Gewalten gelangen lassen können, v. Schwhz berichtet, daß seine Landsgemeinde beschlossen habe, nach zwei Monateil wieder zusammenzukommen und auf die Heimberufung ihres Kriegsvolkes bedacht zu sein, wenn bis dahin von den verbündeten Fürsten keine Satisfaction erfolge. «I. Uri berichtet, seine letzte Jahresgemeinde habe beschlossen, allen ihren Hauptleuten zu insinuieren, daß sie sich künftig nur nach dem Inhalt des Bündnisses brauchen lassen und eher den Dienst aufgeben und heimziehen sollten. Dieser Beschluß soll auch dem französischen Ambassador eröffnet werden; Zuwiderhandelnde sind an Leib und Gut zu bestrafeil. v. 1) In Betreff der schon vielfach besprochenen Gesandtschaft an den Köllig von Frankreich ist Schwhz der Ansicht, daß dieselbe nur im Namen der katholischen Orte und ohne Zuthun der Nnkatholischen abgeordnet werden sollte. Gemäß dem, was auf der Conferenz vom 1. Mai und zu Whl verabredet worden ist, glaubt man aber, daß dieß nicht geschehen könne, daß vielmehr die vier Städte ersucht werden sollten, in Betreff der Absendung dieser Gesandtschaft zu Baden mit Instruction zu erscheinen. Falls sie weilig Neigung zeigeil sollten, wird man das Juni 1647. 1435 Md-r°«i,,°l wm-r ,.°ch °» di-H-nd n-hm->. S> Es wird m.ch °-I°.d°rlich-mcht-t, sich,,»ch Mit- «. .md W-gm »m,.s°.,-n. >m. d» «chw-rdm dm, W»i, Spam«. «. » L.,-«nis> ». «. ». A.»Mw> !>- - <» » »-»-> ^ »«« « Schr°-b°n d-z Lm.d!ch.«d°.s zu «M. d»°°» !»«-. - — »«°w nach w S.« CM-n. -.»g-g-m-,, w-.d«, I» s° >»d-p di° 0b.izk-ii-., „ich! >m«-.l»IIm, ih« <-s°I«nd,m w-g-.. b-Il-r-r S.ch.«t°-.,.,g d-rs-lb-., z„ mftm -r-p I >»- ». Th>iig»ws ... Es wird dm ObriM.m »»h-imz-stclli, °d wmm d°7ch>..«»iIchm S°Mst°S M dm Wh-Iiich«. Schi-d°.w, -°ns°.i-r-.. s-il-, d«mi, h-m-ch dir S-chr d. ch,.-r F°.m «M- >«rdm ... «M» »- d. -idi,°..°Iii,chm Trudpr» iu smnz°sisch°.. D .M..-.. °°» --chpmb-.ch i°il « Bad«, m.« ... a,°r ^ »„i'n ,s^,n znase.kck dle eldaeiwnnmell ^ruvven rn ob die s^acpe IU guciii neral der eidgenössischen Truppen iu französischen Diensten, von Schömberg, soll von Baden aus in aller oder doch iu der katholischen Orte Namen gratuliert nnd ihm zugleich die eidgenössischen Truppen in bester Form empfohlen werden. »ra> Gesandte, Dieselben, welche in Absch. 1130. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten, Vier ennetbirg. Vogteicn iibcrl). Art. 102. Kriegssachen. Landvogtei Lnggarns. ». Art. l49. Zollsachcn. I. Art. 59. Stenern. I». „ 150. Zollsachcn. Ii. „ 190. Localcs. «. „ 56. Steuern. I. „ t79. kirchliches. <1. „ 55. Greiizstrcitigkeitcn. i»i. „ 180. Kirchliches, f. „ I5l. Zollsachcn. Juni und Juli 1647. Landvogtci Mainthal. v. Art. 218. Marchstrcitiqkeitcn. I,. Art. 228. Localcs It, I, n, aus dem Freiburgcrcrcmplar. Cvnferenz zwischen dem Bischof von Basel, Bern und dem Gubevnator und den Rathen der Grafschaft Neuenbürg. Lignieres und Tef;. 2K. Juni bis I. Juli. Staatsarchiv Bern. Bischos Basel-Buch ee. S. UN. Gesandte: Bischof von Basel. Ruprecht von Wcssenberg, Landshofmeistcr; Dr. Georg Schött- li», Canzler. Bern. Gabriel von Wattenwyl, Venner; Niklans Kilchbergcr, Bauherr; Samuel Frisching, alle des Ziaths. N e n e nbur g. Gubernator von Riollondin , David Favarger, Meyer; Huync Tribo- let, Meyer von Vallangin; Samuel Chambrier, Tresoricr; Pierre Chambrier, Procurenr. z,. Der bischöfliche Gesandte beklagt sich, daß seit einiger Zeit zu Präjudiz der Mediatherrlichkeiten des Bischofs und Berns in der Majoric Teß Eintrag von Seite Neuenbürgs geschehe, daß die deutlichen Märchen zwischen Teß und Lignieres nicht beobachtet und ans einem Stück Mattland des Jacques Perrin die Jurisdiction ausgeübt werde. Renenburg erklärt, daß es die daselbst angesprochenen Rechte vermöge «»es zwischen dem Herzog von Longueville und dem Bischof von Basel getroffenen Tausches besitze. Nach «»läßlichen Verhandlungen vergleicht man sich endlich dahin, daß die endliche Entscheidung dieser Juris- dlctionsstreitigkeit nach Anleitung des Vertrags und des Marchenbriefs von 1535 unparteiischen Sätzen von Zürich, Freiburg und Basel übergeben »Verden soll. Unterdessen sollen alle Proceduren eingestellt und die Rechte aller Parteien, namentlich die der Stadt Bern vorbehalten sein. Im Verlans von drei Monaten ioll die Sache entschieden »Verden. Verhandlungen zwischen dein Bischof von Basel und Bern. !». Die von Rods beklagen sich, daß die von Teß ihr Vieh pfänden und noch dermalen ihnen eine Ali- Zahl Stiere vorenthalten. Die von Teß und die mitinteressierten Herren Ballier rechtfertigen ihre Befugniß dazu d»rch ihre Briefe und Siegel. Die Gesandten erläutern die Briefe beider Parteien so, daß die von 'Rods schuldig i«en, eineil Hirten zu halten, der das Vieh innerhalb „ res st ra^es" zu halten habe. Geht ein Stück Vieh über die March, so soll es gepfändet werden; hat man es aber nicht zurückhalten können, so soll es für eine "böte cl'orvalle« gehalten und nicht gepfändet werden. Die Gemcindc Rods soll den Herren Ballier für ihre Koste» 12 Dublonen bezahlen. Zwischen beiden Gemeinden sind die Kosten compensiert. Die von Rods haben de» Pfandschilling zu erlegen, die Herren Ballier und diejenigen, denen die Stiere gepfändet worden sind, den Schaden zu gleichen halben Theilen zu bezahlen. Künstig kann Einer dcn Andern für den in den bcblümten Aeckern angerichteten Schaden pfänden und den Schaden sich ersetzen lassen. «. Die von ^,eß beschweren sich, daß die von Neuenstadt nicht bloß der „Kriegsanmahnung und der Holzbußcn halber sich beschweren, sondern daß sie auch ihre Jurisdiction zu weit ausdehnen. Die von Ncuenstadt legen ihre Gewahrsame vor. Da die Sache die hohe Herrlichkeit und Jurisdiction betrifft, wird gut befunden, vorerst einen Augenschein der Delimitation vorzunehmen und dann die von Ncuenstadt ausführlich zu verhören. Nach Einnahme des Augenscheins »ind Anhörung der Verantwortung derer von Ncuenstadt nimmt Bern die Sache ack roteren» üum. Die von Neuenstadt sind der Ansicht, daß die Holzbußcn, die Bannwartschaft, die Pfändungen und 1438 Juli 1647, das Panner auf dem Teisenberg ihnen zugehöre und legen dafür briefliche Documente vor. Bern erklärt, daß Neucnstadt sich Manches unbefugter Weise anmaße. Weil Bern die hohe und die niedere Herrlichkeit gemeinschaftlich mit dein Bischof von Basel besitze, demnach auch alle Bußen, Frevel und Besserungen auf de>» Tessenberg mit dem Bischof theile, so glaubt es auch, an den Hvlzbuszen und dergleichen Theil zu haben. bischöflichen Deputierten, ohne Instruction, nehmen dieß/ sowie auch die Kriegsgebote und -Verbote, welche die von Neuenstadt in ihrem Namen ergehen lassen, aä rskerenäuiu. Die bischöflichen Deputierten, angefragt, ob sie in Betreff der Weidenmarchung zwischen Twanu und Ligerz einiges Bedenken hätten, erwidern, daß sie sich dieselbe gefallen lassen, wenn kein Theil in seinem Rechte benachtheiligt werde, j". Det auf dem Berge Macolin stehende, 1515 gesetzte Marchstcin, la Comtessa genannt, wird trotz abweichender Deutungen als der die bischöflich baselsche, die bernische und bielische Jurisdiction scheidende angesehen stehen gelassen, z»'. Die Märchen zwischen den Majorien Test und Jlfingen werden besichtigt. Da die beiden Parteien aber abweichender Meinung sind, wird für das Beste erachtet, unter Vorbehalt der Ratification der Obrigkeiten die Differenz zu halbieren und ein Project zu einer Limitation zu entwerfen. (Dasselbe ist im Abschiede enthalten.) Is. In Betreff des zwischen Neucnstatt und St. Johannsen streitige» Zehntens berufen sich die Ausschüsse von Neuenstadt auf ihre Kaufbriefe des Zehntens zu Vuillvn, w>r derselbe ihnen 1492 vom Bischof Kaspar und dein Abt zu Bellile (Vcllelah) verkauft worden ist, und hoffe»' weil derselbe kein Neutizehnten, sondern ein alter Zehnten sei, denselben behalten zu können. i. Die Tesse»- berger werden mit ihrer Klage wegen der Forderung der Weincharette von Seite der Neuenstadter au den ordentlichen und unparteiischen Nichter gewiesen. Zt. Zu Vermeidung aller Ungelegenheiten soll die Majorie Teil aller Orten ausgemarcht werden. I. In Folge der durch die Gesandten Berns vorgebrachten Beschwerde» der Munsterthaler über die Kontributionen erklären die bischöflichen Deputierten, daß von denselben keine neue Contribution gefordert werde, ausgenommen diejenige, die sie noch von früherer Zeit schuldig seiei» Ii». Bern wünscht, daß der Bischof die durch die „Bielische Tauschhandlung" verursachten Kosten gemäß dem eidgenössischen Spruche bezahlen möchte. Die bischöflichen Deputierten nehmen dieses Ansuchen in de» Abschied. Gememeidgenössssche Jahrrechmmgstagsatzung der XIII Orte. Baden. t«47, 7. bis 27. Jnli. Staatsarchiv Zürich, liest. XII. iSI. tu!, zig, und Acta der latb. Orte», «est. XI. Iii. Staatsarchiv Bern. Allg. eidg. Absch. i'Ui'. toi. Staatsarchiv Luccr». Absch. ,Ie anno ist?. Band XXXVII. kol. W. Gesandte: Züri ch. Johann Nndolf Nahn, Bürgermeister; Johann Jakob Leu, Statthalter. Berm Franz Ludwig von Erlach, Schultheiß; Johann Nndolf Willading, Venuer und Zeugherr. Luccr n> Ulrich Dulliker, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Laurenz Meher, des Raths und Zeugherr. N r i> Sebastian Bilgerin Zweher von Evebach, Ritter, Landammann; Sebastian Mnheim, des Raths. S ch w h Z' Georg Aufdermaur, Landammann; Johann Schuler, des Raths. Nuterwald e n. Marquard Jmfeld, Landammaun; Jakob Lagger», des Raths, beide von Obwalden. Zug. Beat Zurlaubcn, Äst- Ammann; Christian Heinrich, des Raths. Glarus. Johann Heinrich Elmer, Landammann; Balthasw' Mtillcr Alt-Landammann. Basel. Bernhard Brand, Oberstzunftmeister; Niklaus Bischofs, Stadthaupt- IM l«». I4ZS »>«... m,d d-5 Rmb-. Fr - id »- g. F-->»! P->°- «°»ig, i!-»»n», °°« Mdhr, Schnlch-ih, Rnddij »eck, Swchali-r S..I°,h»-n z»hnn„Schw»i!-r.Schullh-ibiJ°hm>nJat°bSlud. V-u„-r. Sch-is- >,»»!-» J»t°d Zi-gl--, Bnrg..>n.is«°r; «»»HS»« Sch-ich. SMIlM-r, «»h°nz°ll. »Md. Lm.dnn.m»...,, °°n Z..n°-.h°d.»i »lrich Schl-ihf-.. Sm.dmnn,um,, m. »Mch»«. ->. Eidg...Siiisch° B-g-i«..»ch - D-- M.in,«°i-ns hn-b-. i°b--b-, d-n, lq,--Iah. mchm» «. Ichi.d d-.HI.ih-n. « «MM -ll° «°ich>°,I°» i-w >"» »n.h°ldm ,i-,h.g- Aumch. gch»„°.. w-.d°n. dch W G-ld im P.-i- ..ich. «.. ,'.-ig- und d.. Ausw-chi-I °°.hn... >°°.w in. d-.nZny.ch-. und «»..«« jM dn.nns g-mh.°. w°-d-°, d-h w-d.. di. Jnd-N noch And... H-. b° nn-.nnd.ich. ..Vnhlm ... dl- Eidg-nch-nschni. bring-.. W-nn Ei»-- Mi, d-.gl-,ch°» E>.id w..d, du- s-ld nnd d,° ch.°r- !°» ,. °b.igl-..iich-n Hnnd°n g-n°».°.°» '°°-d°.- B-i-is S°i°nd.,ch°,. b°.....I, -- .-..» °..i- -id.-. «liii-h- „n d° nnd gn„° Bn«.n in, Gnmz. dnli i».--b-.g!°., n-'-n.» «-.d-, d.,°l °n D «»M. R.ich --i n... -d ich'. Mn- »mn,-». i-d°-l' u°° -'"..»Mb-- nnd --«chnnd .. ...h° «d,°-,-n.. >>. « wird «nch wi-d.. d°.n..i hing-w.°i°n. d-ß in B...°„ d.r V....H-. «°..dw°. -....dWn -l-l.n..°.„. d°,ch,-h-nd- O.dn.n.g g-m-ch. >°..'d°n dnmi. d.°,.,d°n P--ii. ...Mb... s-il »ich, »ch'°'!.nld°» Gl-ichh°it °i»z»hnl,.n >». ,° ,°ll >°d.s O. dum.., b.dnch, ,..., «i- in di.im S-ch° °». d.w. -n «chchm. im, nwch.°^ - »Ml ,h.>-> ,--n° »°«g°-°-dn....g ,»„ und d-g-h-, dns> mm. NN n..d°.n O-.-N d°n «chg-r» d°z Fl°.,ch nnch ich»«., d°.n„ d.° s°....g.n n-b-n dm And....' nnchVi.h inni-n «MM. Z°>'ich -,°>u «« » ' >w° « «.d d.ichi°I,.„, d-b Ä d-i d-m duchMblich... Jnhnl, d°r Bund- zu °-.dl.,b-.. Hnb.. ». »b.. d.. .. -l. ... hm.,ig b°.»i»igl nnd w°nn !«>- -u'g-l-gt w»-d°», d,° Pari-.-., m.g°h»l,-n w-.d°n, ih,.„ S..-. in..-, nid R°»°.-i,'ls. nnW.«v- »-Vi.-°.n.-.bi-giich°V°g,.i°n iib°.h-> «. Bni.l >,»d S.l»,d..rn lnff°n sich dn»in °-..,.hn.-.. daß ihr- Bn.g-r »°d Ang-b°..g°.. ,n- ,hr° s°rd-r..ng... »., d... P.n,n.-N ..... -t- Blnsi-n n°ch »ich, d°s.'i°d>s, i-i-n nnd Er°.n,i°n d-s-hr... Zinch V°.l-i.„n, -in.- d°n, Ab, -inn-ichick,-.. «-»...i-V w°rd°« B-j-l und S°l°Ibn.n °r,n.». d,- ^-°d.,°.°.. b.. d..,°. L-->° d-- G°dn,d ,. d«.°ni°--n. -Nh'-lch nw wi-d d°n, P.W'°N g-i-w-bm. °. ...dch.° ,hn,«ms « Rn.- °ni di C-.d..°.°. -inis...nch°n MM. ft-wu »°i - B°S----°n d°- »«MM w..d nnch d°. Gm--ni- «nj°. «... Erinch -.!». ,, „d°b di- nd.ig... »u. d» G°..°- -u- -i-g-n d°n k-».,.--u ^.nd. aeiessen und, ftch zu ammcnzuthun und dein Prnlateu nach dermalcu unter des Generalmajors -LeMen gejenE„ 1-'^, ' / ^ ^ ^ V!» .. . s^sch... n^i-di'n damit den Gredttoren desto eher geholfen werde." t. Au d^in^M I',7Sch°>»d? d°.^»>., G..,'.ml d°. °idg°n«,'ch.n VM-. in irm.z°!iich.n Di-„st°n °r- >'°.n.. n.».d-n >!,. wird -in G.n...l.,i....-Ich-°ib-n °-»n nnd ich» dn- -.dz-nwinich- K-i-s-ddi. °mwh...n 8- Lucern Lua tind Basel lassen sich vernehmen, dast ihre Bmger und Angehangen an den falllerten Martin ^-rell m Altrich namhafte Forderungen zu stellen haben. Sie send der Ansteht, daß die Erdgenossen d-i d... n » °chm.d-n.n RA-in °°. d... F.°».d« d... Vmnm.g h-.b-n I°,I.°N Jump G-Im.d,schnst. d-bhnld .„... J..„...-,>.n, »inu». d»s B-g-b--» in d°u «Md. D°z,°lb- g°,ch..h d°n d°., „d..g... S.- i«.'d,°n d ...i, ...... dn. b.. ..°chd°n-°. «° iii- '-ich- S» -.n- g-.n°.ng..wg° E-iinmug g.n,„ch, >--.d°u , oamn na s.gcl,c>r Fälleir irr den meisten Orten den Fremden vorgezogen '-NN.., W.i, di- ^ dnd G.g°n.°ch. ,. iid... In , m, ,» .»Mi d . zjAd-.»-» und D-bm-lich-r TagsGn..gSg-s»..d>- I-i» kSnu-u, -tbN« «'».ib... F.°-du-g dub « sich hi°.iu M omm. > 1440 Juli 1647, wolle vorschreiben lassen, i. (S. u. Vier ennetbirg. Vogteicn überh.) II. Wegen der Bettler und Land- streicher wird eine allgemeine „Landjägi" angesetzt. I. Der französische Ambassador anerbietet im A'amc» des Königs und für seine Person der Eidgenossenschaft alles Gute. — Man laßt ihm durch einen Ausschuß danken, in. Laut eingelangter Berichte hat der Commandant zu Ueberlingen Befehl erhalten, Lindau Z» Wasser und zu Land einzuschließen. Dadurch entsteht die Gefahr, daß auf dem Bvdensce Paß und Rcpaß gesperrt werden, und daß die Salzfnhr und andere Waaren von Memmingen den Weg statt über Lindau über Meersburg einschlagen müssen. Man schreibt deßhalb an die Commandanten zu Ueberlingen u»d Memmingen. Jener antwortet, er habe Befehl, Cvnstanz und Lindau so viel als möglich einzuschließc», was uicht geschehen könne, wenn den zur Erhaltung der Garnisonen dienenden Sachen der Durchpaß ge- stattet werde. Er wolle bei General Wrangel deßhalb Befehl einholen und inzwischen für Salz und Ka»i- mannswaaren, jedoch nicht für Kraut und Loth, den Paß gestatten. Der Commandant schickt zu diese'» Zwecke einen Paßzedel. — Dem Commandanten, sowie dem Rath der Stadt Lindau wird auf ihr Schrei- ben geantwortet und des Commandanten zu Ueberlingen Antwort und Paßzedel denselben abschriftlich mit- getheilt. — Der Landvogt im Rhcinthal, welcher anzeigt, daß die Bregenzer von den Nheinthalern Schifft zu entlehnen begehren, erhält den Auftrag, die Rheinthalcr vor der Einwilligung in das Begehren zu warnen. >>. An die Bündner, die ihre Neligivnsstreitigkeiten noch nicht beigelegt und einen andern Beitag nach Davos angesetzt haben, wird geschrieben, sie möchten ihre Streitigkeiten unter sich selbst, wo möglich in Freundlichkeit beilegen oder, wenn dieß nicht geschehen könne, nichts vornehmen, was den Frieden und die Nuhe stören könnte, sondern die Sache bis zur Wiederaufnahme der angefangenen Jnterposition eingestellt sein lassen. <». Lucerns Gesandtschaft hat Befehl auf eine Gesandtschaft nach Frankreich anzutragen, damit dem König die mannigfaltigen Anliegen vorgestellt werden können. Obgleich etliche Orte derselbe» Meinung sind, erachtet man doch aus vielen Ursachen, besonders weil die allgemeinen Friedensunterhand- lnngen in vollem Gange sind und die Zeit der Bundeserneuerung bald vorhanden sein wird, die Absendung nicht für rathsam. Wenn die Erneuerung des Bündnisses vorgenommen werde, so könne man alsdan» alle Anliegen vorbringen und standhaft zusammenhalten, bis man zufrieden gestellt sei. z». Die mannigfaltigen Beschwerden gegen Frankreich werden dem französischen Ambassador schriftlich zugestellt mit der Bitte, sie an den Hos gelangen zu lassen, und mit dem Anhang, daß man bedacht sein müsse, eine Gesandtschaft abzuschicken, wenn keine Satisfactivn erfolgen sollte. Alan beschließt sodann, wenn diese Vorstellunge» erfolglos bleiben sollten, doch auf Absendung einer Gesandtschaft Bedacht zu nehmen oder ein Schreiben a» den König, aber nicht durch Vermittlung des Ambassadors, abzuschicken. — Der französische Ambassador antwortet hierauf mündlich, die französischen Waffen seien den eidgenössischen Grenzen nie so nahe gewese», daß man sich darüber habe beschweren können; mau habe auch nie begehrt, der Eidgenossenschaft Nngelr- genheiten zu verursachen; Burgund sei ruhig. Daß das eidgenössische Kriegsvolk die Zeit her an Orten gebraucht worden sei, wo dieß nicht hätte geschehen sollen, darüber wäre viel zu sagen und könnteil auch viele alte Acten vorgeführt werden, wenn es die Zeit erlauben würde. Was die nicht erfolgten Zahlungeil betreffe, so möchte man die großen Kriegsausgaben des Königs berücksichtigen, und daß man bei ander» Fürsten auch Geduld haben müsse. Die Zollsteigerungen seien durch den Krieg herbeigeführt und melll für andere als für die Eidgenossen drückend, da die meisten Waaren nicht in der Eidgenossenschaft bliebe», sondern in andere Länder giengen. Er wolle jedoch dem Köllig die Beschwerden mittheilen und sein Best^ thun. Auf das Begehren einer schriftlichen Antwort entschuldigt sich der Ambassador damit, daß er kci»? Juli 1647. 1441 ich,»-. « « v«> d°»>»Sm->B-ich°id »"» s°n,°-»«°s°h> M. >,. Jshmu. d-A-ssi-. »dP °rd»°I.r d« S.-i«-.iMs! B.i-gm.d. »b-rd-mz, das E.b-m,,i»,z-!>.l° und i-z, k..d-nj>chr°.b°» !««». -m-r ich-iftlichm P-sP-M» «« - «« »" "»«>» »b--g>ln >h», -in S°g°n- ---d .„,-ch--idm NN du. P°°wm.ni d°s z -h°l>-. mau in j-d .-zN. gmNgi. -x. w »-°.gm,sch.s. d-. ..„f. ^ ^ ^ ^rbeinignitg geinäß gule Stachbarschast zu halten und nichts zu unterlassen, was für deren Ruhe und Wohlstand gedeihlich erachtet werde. Man habe von dieser Tagleistnng aus an den König von Frankreich das schriftliche Ansuchen gestellt, die zwischen beiden Burgund bestandene Neutralität wieder ans gewisse Jahre Zu erneuern oder wenigstens bis zum allgemeinen Frieden gegenüber (der Frcigrafschaft) Burgund einen Waffcn- >tUlita»d zu halten. — Sieben diesem Schreiben, welches dem Herrn d'Acoste zugestellt wird, empfiehlt man ^ Angelegenheit nebst andern auch dem französischen Gesandten, r. (S. u. Mainthal.) «. Es wird ein schreiben des Feldmarschalls Wränget (dat. d. 16. Mai) verlesen, welches dahin lautet, daß er sich die gelöschte Neutralität für Coustanz, Reichenau, Zell und die arlenbergischen Herrschaften gefallen lasse wenn " Oesterreich ausgewirkt werde, daß die Garnisonen ans diesen Posten gezogen, die Posten in den Stand l andere neutrale Oerter gesetzt, die Völker nicht wider die Krone Schweden gebraucht, alle ThätluM eilen eingestellt, die Blvkade von Neuenburg aufgehoben und den schwedischen Garnisonen die Contributivncn ^gehre ^ h->.,. w°-d-»i w. d-H-h- °"s d°>. '»w«w Erzherzog von Oester- Wrangel. ^gehre er, daß man der Stadt Linda», die wegen der Kriegsraison blokirt gehalten werden müsse, idgenössischen Landen keine Zufuhr zukommen lasse. — Man schreibt darüber an den Erzherzog von lh und ersucht ihn um baldige Mittheilung seines Entschlusses und wieder an den General W (S. u. Deutsche gem. Vogteien überh.) Ii» l^- u. ^argaus.) ^» Anton du '^wulier anerbietet (ich, jedem Ort eine beliebige Quantität weißes sranzösischcs Salz zu liefern, um den vierten Thcil besser als dus, dessen man sich jetzt bediene, und zum gleichen Preise; dieser solle zu keinen Zeiten gesteigert werden. Ueberdieß anerbietet er sich, alle Jahre die zwei gewöhnlichen Pensionen, nämlich das Bündniß- und Frie- bensgeld, wie auch den „Rodel", und hernach immer einen Jahrcszins von den geliehenen Geldern an die, llche solche zu fordern hätten, zu bezahlest. Der Antrag wird all rsköroullum genommen. Bern erklärt, es mit Herrn du Soulier bereits traetiert habe und daher nichts dazu reden könne. -,v—v«. (S. u. die betreffenden Vogteien.) «UI. In Folge mehrerer Fallimente, die sich vor ungefähr drei Jahren zu l Gallen zugetragen hatten, ist zwischen Burgermeister Ziegler von Schaffhausen im Namen seiner beiden Töhue. als Creditoren, und der Stadt St. Gallen Streit entstanden, wobei die Obrigkeit von St. Gallen ^'uuglimpsi worden ist. Nachdem die Erklärungen und Repliken der sanctgallischen Gesandten und des t; es ist Man >, . ' , ........ I ». (S. ^' °le betreffenden Vogteien.) sDie sechs Schiedortc.) Aus den Anzug von Bern, was in der thur- ^ ^ . m ^"rgttmeisteoz Ziegler ^ angehört worden sind, hätte mangern einen gütlichen Vergleich versucht; es ist bjch aber, weil die sanctgalliscpeu Gesandten hiesür keinen Befehl gehabt, nicht erhältlich gewesen. Alan treibt deßhalb an Schasfha.tseit und St. Gallen und nimmt die Sache in de., Abschied. -»«iichm S..-i.i»ch. j» .hu» i-i» m°ch'°. --M--» iich di- <->°w>di°» d.r »i>-.g... Schi.d..., dohns d-b >i- i..stn».n i-i-n » «.such-», M w di°i-° -°ch- m°ch.° --ach--. >°-.d-». In »°lg° Ii. P> ich m'd »..»- -i»°-i°i>- »i'd «--M dl- im.« k».h°li,ch-» O-.- °b "°l>-°». l >b Ii. iischii.-.- iich »,- «i„.l Ich>»s°». .»» -i»- M -ch° «-r..»i.--m.g h°rb-.M»h-.„ J-„- SM Ii- b-i d-r »s,i ih-m S---°» »n° od--» s-ti-i»..-» «'".»s °°-dl °.d-». I°d°ch d »b «ch >- Ich,.» P-s,.-, g-°»°-n °»d «°öi.ld- °°» --- «>°°-» P°«°i »»ch -»'--»dm»'-» «°-d-. Di- 181 1442 Juli 1647. Gesandten der fünf katholischen Orte erklären sich ohne Instruction. In einein Schreiben werden dich Orte ersucht, jenes Project anzunehmen oder zu Beilegung des Streites mit der Gegenpartei zusammen;"' treten. Letzteres wird auch Zürich anempfohlen, tt. (S. u. Baden.) Verhandlungen der katholischen Orte. K»U». (VII katholische Orte.j Solothurn bringt zur Sprache, was dem Bischof von Basel von dc» Bielern des Eidschwures halber begegnet ist. — Es wird au den Bischof geschrieben, er solle die Deprcca- tion der Vieler, zu welcher dieselben wohl disponiert werdeil könnten, annehmen. — Solothurn wird ersucht, mit dem Bischof über die Sache mündlich zu verhandeln, w. (IX katholische Orte.j Damit den Beschwerlich' ketten, welche den Klöstern, Spitälern und den Geistlichen und Weltlichen von Seiten Zürichs durch Arrest und andere Maßnahmen zugefügt werden, desto besser abgeholfen werde, sollen die Kläger ihre Beschwerde» jedem katholischen Orte schriftlich zustellen. (S. u. Baden.) xx. sIX katholische Orte.j Sebasti»» Mettler zu Art bittet um Wappen und Fenster in sein neu erbautes Wirthshaus. Nnterwaldeu dem Wald bittet abermals um Fenster und Wappen in das neu erbaute Capucinerkloster. Freiburg wst ligt sofort in das Begehren ein; die übrigen Gesandten nehmen es in de» Abschied. 55. An die katholische» Vündner wird noch besonders geschrieben und denselben tröstlich zugesprochen, sie sollten sich, wenn auf dc>» Beitag ihre Sachen eine schlimme Wendung nähmen, auf die gütliche oder rechtliche Jnterposition dck Orte beziehen und dadurch einen Aufschub zu gewinnen suchen. Es sind hierauf von dem Bischof zu Ch>» und den Katholischen von Samaniaun Schreiben eingelangt, enthaltend Beschwerden über das Versaht» der Calvinischen in St. Maria und im Nntercngadin gegenüber den Capucinern. Zu St. Maria nämlich wurde deren Hospiz geplündert und dem Capuciner der Eingang verwehrt, er selber thätlich mißhandelt' Man schreibt dcßhalb an die III Bünde, man habe dergleichen Proceduren, wie sie an etlichen Orten vorgefallen, nicht erwartet und ersuche „ein solches Temperamentum bei der prätendierten Abschaffung etliche Väter Capuciner zu ergreifen," daß Frieden und Ruhe gesichert seien. Dem Bischof wird in einem Schräken bemerkt, daß es vielleicht gut gewesen wäre, wenn man den Rath der katholischen Gesandten, die a»! jüngstem Veitag gewesen seien, befolgt und den Pater Hhaciuth zum Abzug disponiert Hütte. Zugleich überschickt man dem Bischof das Schreiben an die III Bünde und überläßt ihm dessen Bestellung. De>» Auditor des verstorbenen Nuntius Sacrati, Jakob Villani, welcher das bischöfliche Schreiben übersäst^ und es mit einein eigenen begleitet hat, wird gebührend geantwortet. Die fünf Orte und katholisch Glaru^ (die Gesandten von Freiburg, Solothurn und Appenzell-Jnnerrhoden sind bereits abgereist) nehmen dara» Anstoß, daß Villani sich in seinem Schreiben als Internuntius unterschreibt. Die Obrigkeiten sollen ihr^ Meinung, „wie die Sache mit Manier abgeschafft werden könne", Lucern überschicken. (Die VI Spanien verbündeten Orte.j Dem Oberst Crivelli, welcher der Zeit im 'Namen des Königs anwesend ist soll aufgetragen werden, er solle sich so bald als möglich zu seinem Regiment nach Italien begeben u»? bei dem Gubernator und den übrigen Ministem die nothwendigen Schritte thun, daß die Obrigkeiten u>st das Regiment für ihre Ansprachen befriedigt werden. Wenn bis zu Ansang Septembers den Obrigkeit»» und dem Regiment nicht gebührende Satisfaction geschehe, so werde die projectierte Gesandtschaft nach Mailand mit dein bereits beschlossenen Befehl ausgeführt werden. Weil die evangelischen Orte st" die Gesandtschaft nach Frankreich nicht stimmen wollen, so könnte man bei der Abordnung nach Jnnsbru sich ebenfalls von ihnen trennen und erklären, daß die katholischen Orte an den einen und den andern besonders Gesandte schicken werden, falls die Evangelischen sich nicht auch an der Gesandtschaft nach Fraist' August und September 1647. 144Z r«ch betheiligen würden. Freiburg soll ersucht werden, Svlothuru auch dafür zu gewinnen, vv«— iS. u. die betreffenden Vogteien.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheitcn: deutsche gemeine Vogteien iilicrh. t Art. 10. Amtsrechnung. ^»dgrasschaft Thnrgail. «i». Art. 25. Aintsrechnnng. «». Art. 128. Kricgssachen. x. „ 151. Inden. 5 „ 53. Lehensachcn. ^rasschaft Sargans. «- Art. 23. Verwaltung im Allgemeinen. Iii,. Art. 35. Justizsachen. „ 38. Kindcrthcilung zu Wartan. Baden. I»I». Art. 15. Gerichtsherren -c. ir. Art. 170. Loealcs. ««. „ 20. Marchensachen. tt. „ 56. Straßen, vo. „ 151. Inden, Zigeuner. »v»v. „ 126. Stifte und Klöster, -ll Freie Aemter. tt'. Art. ,53. Loealcs. I»I»Ii. „ 118». Verschiedenes, cnnctli. Vogteien iibcrh. «t- Art. 103. Kricgssachen. i. Art. 13. Justizsachen. ^°Stci Mainthal. I Art. 210. Marchstrcitigkciten. «« und II. ans dem Bcrner-, ,«»—«Sgl ans dem Luccrncrercmplar, I»I»I, ans den Acta der kath. Orten im Zürcherachiv. Vermittlungsversuch zu Beilegung des Streites zwischen den katholischen und den evangelischen Glarnern in Bezug ans die Rechnungen der Landvvgte in Uznach und Gaster. Baden. 1«47, 1«. Juli. Land-Sarchiv Schwnz. Faicir-l: Uznach und Gast» g-m-insam. Mediatoren für evangelisch Glarus: Saloinon Hirzel, Bürgermeister von Zürich; Franz Ludwig ^ Erlach, Schultheis; von Bern. Für katholisch Glarus: Ulrich Dulliker, Schultheiß von Lucern; ^ebastian Bilgerin Zweyer, Landammaun von Uri. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnheitcn: ^»ach und Gastcr. Art. 60. Conserenz von Bern und Svlothurn. Messen. 1«47,12 bis 1», 2«. Angnst bis 3. September. Staatsarchiv Bern. S°l°chur»-Bllch-r Nr. 2. S. Wt. Gesandte: Bern. Taumel Frisching, Theodor Morlot, beide des NaM^ Solothurn. Mauriz ^«güer, Schtlltheiß; Johann Jakob Glutz, Veuner und Seckelmeister. 1444 August und September 1647, ». Etliche mangelhafte Land- und Zehntenmarchen werden erneuert und darüber Marchenbriefe errichtet. I». Der von den Chorherren von Solothurn aus den gemeinen Zehnten zu Schnvttwcil zn beziehende „Graußzehnten" wird „erbütlet und justificiert" und eine Beschreibung davon gemacht. «. Bei einer Erneuerung der Märchen zwischen dem Bern und Solothurn zugehörigen Ittenberg und der vom Bisthni» Basel dependierenden Herrschaft Pieterlen stellt es sich heraus, daß die bischöflichen Unterthanen zu Rotmund (Nvmont) über die Landmarchen in Ittenberg etliche hundert Jncharten Wald zu Mattland gemacht und in Besitz genommen haben. Die Gesandten wollen einen Monat lang auf die von den Notmundel'" vorzubringenden Gründe für ihr Verfahren warten, nachher aber ihren Amtleuten auftragen, diese Matte" zu beider Städte Händen zu ziehen. «I. Die von Lengnau beschweren sich, daß ihre Nachbarn vo" Gränichen im Breitholz, von dem ein Theil Bern, zwei Theile Solothurn gehören, etliche Jncharten Z" Matten gemacht haben, die sie allein nutzen, während ihnen der dritte Theil der Nutzung gehöre. Ria" geht mit dem Gedanken einer Theilung des Breitholzes um, will aber noch die Gemeinden anhöre"' «. Die von Lengnau beschweren sich, daß die von Staad ihnen gegen den Vertrag von 1539 den Bachgenannt das alte Wasser lind den Graben, die Löngenen genannt, durch Hürden und Fache sperren, so d"b die Fische nicht mehr freien Lauf haben. Solothurn verspricht Abhülfe zu schaffen, k. Bern spricht de" Zehnten von dem Neißgrund, welcher ans solothnrnischem Boden zwischen der Zeig der Gemeinde Ärch und der Aare liegt als zu dem seinem Kloster Gottstatt gehörigen Archzehnten an. Die solothurnisclff" Gesandten, ohne Instruction, nehmen diesen Anspruch in den Abschied. A. Es wird ein Abtausch ^ Zehntens gewünscht, den Bern von einzelnen Stücken des nach Solothurn gehörenden Zehntens zu Zi""- bach, Ober-Gerlafingeu und Recherswhl („Neichertsweil") zu Händen des Kvrnherrenamts zu Bern bezieht, u"d welcher Blauensteinzchnten genannt wird. Ii. Bern führt wiederum Beschwerde, daß Solothurn da, wo Bet" die Oberherrlichkeit, Svlothurn nur die nieder» Gerichte hat, Gebot und Strafen anlege, z. B. Strafe ff" Ehebruch (IM Gulden) und Bußen denjenigen Evangelischen, welche an den katholischen Feiertagen arbeiten, Matrimonial- lind Ehesachen schlichte, Gebote und Verbote in Betreff mancher die papistische Religi"" berührender Punkte ergehen lasse. Gestützt auf den Vertrag von 1539 glaubt es mit Fug und Recht t>U Aufstellung etiles Chorgerichtes verlangen zu können, und das um so mehr, da Solothurn es über ffh genommen hat, „die wider der Stadt Bern christenliche Reformation fürgehende Laster abzustrafen", wosi" ein Chorgericht das beste Mittel wäre. Solothurn erwidert, daß die Strafe von IM Gulden für Ehebruch jeweils» bezogen worden sei, und daß es immer gewohnt gewesen sei die streitigen Ehesachen zu schlicht""' Bern babe in diesen Orten nicht mehr Herrlichkeit als das Malesiz; ein Chvrgericht werde vielleicht >»"' aus unzeitigem Eifer der Prädicanten begehrt. Bern besteht auf seiner Judicatur in Matrimonialsach""- welche sich ans die Religion gründe, und behauptet, daß der Ehebruch nicht höher bestraft werden dürff- als die Ordnungeil der Stadt Bern bestimmen. Solothurn nimmt die Sache uä rstLrönckum. I. Beschwerde des Prädicanten zu Lüßligen, daß ihm seine Pfründe geschmälert werde, wird nebst seinein Ansuchen um Erneuerung des Pfrundurbars uck i-öksrsnäum genommen. August und September lb'47. 1445 Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Krunnrn. tt»4?, t3» Ttu^ust» Laxdcöarchiu Nidwaldcn. Gesandte- Uri Sebastian Peregriu Zweyer von Evebach, Ritter, Landamman.i! Erasmus Zberg, des Rabs Schwyz Georg Aufder.uaur, Laudauuuauui Michael Schorno, Seckelmeijter- Gilg Betschart, ^ Johann Heinrich H°-r°t. « Roths; Zrownsens R.ding, des w«, R.d. Walde» Arnold Staitz, Alt-Landominann; Wollgong Stnltz. dos Roths. _ IS Bellen- -e > ^ Di- Sejandtschast «o» Ridwalden beschwert sich, dos! von denen z» Wew7'm M gen.achtw. Vertrag in »M w «oss-«--" «».mg gelhon werde nnd b.w.. Un. «hülse -n lreiien «. Dein Ritter Hi-.onhmns Antonio «slogo wird »ns «n,nch°» -IN «np,.b- InngsschrAben on den Eordinol noch «M» «V» «- »«sn-lM- seines Sohnes in dns helvetische Cot. leginni. X. (--- N- Bettuch ^ ^ ^ ^ Abschnitte HmIchnftSonzil-Mtniwu V°»tci Belle»., -c. " ^ Confeven^ der ^ katholischen Orte. Lueerlt. 1347, September. ^.aa.sa-ch'--e....... ^ch. "° .nn° .°»7. «d.XXXVii. wi.27«, «....d°sa.chiv Nidwaid-N. invidl, Dnlliker Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Heinrich Fleckcusteiu, Ritter, S-i-ndte. Ln-e-n. U»'-D»M°ch R«e ^ Uw«, «e»°r. des Roths. Ilri. Utt-Sihnllherh nnd Hanne, ü - o London»«».».; Johann Jakod Tännich Ritter, Tl.Tand- S-bastion BiliM... A.°.«-«n «. RiS-nbach, g-nonn. Betmo.,.. .....Nonn, Schwh-. ^°°r° Un.erwolden, ^inrich-h Bacher, L-^M^I. « O^I-nl Arnold Staitz. «andom...»..». «. «>->°-»d-». Zug, B-o. Zarlonbe.., »lt-Zl.nnionn; ^ Mchchen, der znDaoos gehaltene B-itog ohne Resultat geblieben ist. Wird in Betreff der nn nerig.e Bischof und deic Katholischen ungefchwächt zu erhalten. Damit «...roch, und f Iw'l i"d.r ..... -inonde- vereinig, «erden, wird stir g„. bebte innere ....ruhe d-i -«-»--- » "7^. ^ ... antworten und M°r in de». Sinn, die Unko- sunden, auf die von ihnen ^ ^ ^ Landessatzungen ihre katholischen Bundesgenossen nicht .h°lisch-„ nibchten .....er de». 7« " 7. .7n7 7. der anerboten... A-ndernng der Vater an der sreicn Religio.«..'«.g ..» - - Be-ieh.n.o ans die übrige., aber, wo beide Religionen in Nebnng C-chnein-r an beiden Orten stzej »es Lande«..».-, zu belon....... seien, ein... bin' nnd in so 1 7 in. die Patres geg.» die ihnen gemocht... Zulagen „.ran.- reichenden Termin ertheilen und genauen, ^ v . , 5446 September 1647. Worten. Den Katholischen soll das Schreiben mitgctheilt und die Uebcrgabc anheimgestellt werden. Dabei hat man die Absicht, die beiden Parteien zu einem gütlichen Vergleich unter sich selbst zu bestimmen, wobei jedoch die Katholischen „sich nicht vertiefen noch sich befahren lassen sollen". — Ans das Schreiben Zürichs, mit welchen: es das der unkatholischcn Bündner vom 22. Juli begleitet, und worin es ersucht, die Katholischen daselbst zu einen: Vergleich zu weisen, wird zu antworten sein, man könne für diesen Stand kein besseres Mittel finden als die Einigkeit und ungestörte Religionsübung. Zürich möchte sich also bei seine» Neligionsgenossen dafür verwenden, daß sie sich zu diesen: Vorschlage bequemen und die beklagten Capucine:' zur Verantwortung kommen lassen. In: klebrigen wolle man mit ihnen gern Alles thun, wodurch der Eintracht ausgeholsei: werden könne. Das wirksamste Mittel erblickt mau darin, wenn der Papst sich mit seiner Autorität vernehmen ließe und Geldmittel verschaffte, um die Beueficien ii: den büudnerische» Landen besser zu stellen, auch den Kronen Frankreich und Spanien diesen Stand väterlich empföhle. I». Weil die „gegen Erzherzog Ferdinand Karl entworfene Oeffnung der Stadt Constanz" und die ander» Verhandlungen, wodurch die Neutralität fiir Constanz, Zell, Reichenau und die arlenbergischen Herrschafte» gewönne:: werden soll, keinen Fortgang gewinnen und auf de»: Bodensee der freie Handel und Wandel fortwährend gehindert ist, so wird vorgeschlagen, in: Rainen gesammter Eidgenossenschaft eine zwiefache Gesandtschaft an den Erzherzog zu schicken, um sich über seine Absichten zu erkundigen. Die Gesandten von Unterwalden und Zug, soweit nicht instruiert, werden ersucht, die Meinung ihrer Obrigkeiten hierüber beförderlich Luceru mitzuthcilen. Dieses soll sich bei Zürich erkundigen, ob es und die übrigen Orte, wie verlaute, in gleichen: Vorhaben begriffen seien. Den Orten wird vorbehalten, „die Handlung erst nach Ratification der Obrigkeiten zuzugeben". Uebrigens ist man einhellig der Ansicht, dieser steten Besorgniß und Gefahr nicht ausgesetzt bleiben zu wollen. Man wird auch darüber zu Nathe gehen, was für ein Entschluß» zu Gunsten der Stadt Lindau zu fassen sein möchte, v. Auf das Schreiben, welches die Schiedorte wegen der noch schwebenden thurgauischen Streitigkeit jüngst von Baden aus haben ergehen lassen, soll in ähnliche»! Sinn, wie letztes Jahr, geantwortet werden. Wenn die Antwort darauf länger ausbleibt oder mißbeliebig ausfällt, so könnte der Landvogt angewiesen werden, die ausgefällten Erkanntniße zu exequieren und die Buße von den Uttwyleru einzuziehen und den Altar zu Lustorf zu setzen. Es wird auch für passend erachtet, Bern durch eine Gesandtschaft über dieses Geschäft gründlichen Bericht zu geben und ihn: vorzustellen, wie ungütlich Zürich gegen die fünf Orte procediere. «K. Was wegen des schlechten Tractainentes des in: Herzogthum Mailand dienenden Regimentes, sowie wegen der vielfältigen Forderungen der Obrigkeiten und Particulareu und der Ausstände auf letzter Jahrrechnung beschlossen worden ist, wird bestätigt. Oberst Crivelli soll hievon benachrichtigt und beauftragt werden, alles Nothwendige dein Gubernator und den ander:: königlichen Ministern vorzustellen und sich für wirkliche Befriedigung der Forderungen zu beinühen. Ist dicß ohne Erfolg, so soll er gegen alle Kosten und Nachtheile, welche den: König daraus entstehen könnten, protestieren. Alsdann soll aus des Regimentes Ansuchen und Kosten die projectierte Abordnung stattfinde::. Sollte auch diese nichts ausrichten, so wird es nothwendig sein, die Protestation zu wiederholen und zu sehen, „wie der Urlaub bestellt werden könne". Was alsdann weiter zu thun sein wird, darüber werden die Obrigkeiten zu berathen haben, aber die Bestimmüng treffen, daß, wenn das Kriegsvolk den Dienst verläßt, keiner der Hauptlente, die Freisahnen inbegriffen, sich gelüsten lassen dürfe, weitere Dienste anzubieten oder das Volk zu behalten, sondern ein jeder soll das seinige nach Hause führen. Es wird auch für rathsam erachtet, vor Absendung der Gesandten an den König selbst zu schreiben und den Ambassador October 1647. 1447 Casati um seine Verwendung bei dein Gnbernator, und wo er es sonst für gut halten wird, anzusprechen Mcibnrg und Solothurn werden hievon auch benachrichtigt, damit sie ihre Ansicht ebenfalls mittheilen kön- »eu. v. Das Schreiben des designierten Nuntius wird in den Abschied genommen und soll mit ' freundlichen Compliment erwidert werden, t, xx. (T. u. Thnrgan.) I». Von Landammann Buche "von vbwalden vernimmt man mit besonderer Befriedigung, daß der Proceß über die Beatification de^ s-l Bruder Klans in Kurzem von Cvnstanz her anlangen werde. Die Gesandten anerbieten sich, denselben mit ruicm Empfehlungsschreiben nach Rom zu begleiten, i. (S. u. Napperswyl.) Ic. Ein an die XIII Orte gerichtetes Schreiben des General-Feldmarschalls Wrangel kommt an, nachdem die Gesandten abgereist sind. Dasselbe wird dem Abschied beigelegt. Man schc auch in den Abschnitten Hcnschasts- und Schn'mcilsanzelcgenhciten.- ^»dgrafschaft Tlnirgan. I. Art.3S7. NeligionSsachcn-c. Art. 117. Justizsackc». NnppcrSwtil. I. Art. 46. k aus dem Nidwaldncrexemplar. A nm. Im Nidwaldnerexemplar geändert statt Jakob. Cviisereuz der ^ kaiholischou Orte. Gevsau. 1647, IS. October. Staatsarchiv Vuccr». »d. XXXVII. t°I. s»S. -z>,,lliker Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Heinrich Fleckenstein, G-iandtc. Mu-> D>«° - Ob°.zmOm,sm»r. U.i. Scbastim. Bilg-Na M-Sch.M>°.ß »ab Pauu-ch--l » n. «.«»udaulmauu. Sch.°», Zwcyrr von Evcbach. 1, Mobora, Alt-Landammmm; Mortui von Nickcnbach.gc. Gcorg »ustc-.ua.r. Land»«.».»; S«w » H.g.rich.) Buchrr, »and. uannt Belnwnt, Stattha^ cunmanil, von Obwaldcn, . rno , Ambassador, Grafen Franz Casati, sind an die mit k». Boii dem Gttbern^or.,» . uit ^ nachdrückliche Begehren enthalten, daß die Spanien verbündeten ^ ^^5^. „gt der Armee des Herzogs von Modena wider den 1»00 Eidgenossen, welche^ su) un er werden mochten. — Nach der gewöhnlichen Begrüßung »inländischen Staat ins ,-r... xtrwelli sammt einem nochmaligen Schreiben des Gnbcrnators wird die schriftliche der modenesische Aufbruch unter ganz andern Bedingungen »erlesen. — Landammann Zwc)er e , ^ erlaubt wordeii sei, als er sttz ge" ^ Zuthun der Orte Schwhz und Zug jüngst zu Brungelangt sei, und was dieselben ^ ^ ' was von den drei Orten zu Brunnen verabschiedet worden neu verhandelt hätten - Mau )ech Z ^ ^ dem Siegel von Uri beforderlich aiiszufertigcn und lst, einhellig gut und beschließ, st I ^ p^ss^w erachtet, insgesamint das, was zu Brnn- nu die gehörigen Orte zu verstu m. ' unterstützen, damit die eine und andere Partei daraus er- ncn verhandelt worden ^ durst ^c c ^ dem König von Spanien in schuldiger Observanz kenne, daß man einhellig entschlossen sei, das ^uno.. p 4448 November 1647. > zu halten, den Uebergrlff des Obersten Lusser mit allem Ernst abzuwenden und den guten Namen ungeschmälert zu erhalten. Zugleich wird nicht zu vergessen sein, den Gubernator zu ersuchen, die verbündeten Orte besser als bisher zu befriedigen und dem Kriegsvvlke die Mittel zu geben, das Ihrige im Feld mit Reputation zu leisten. Es wird auch für anständig erachtet, daß die Hauptleute sich bei ihrem Vvlk einstellen und jeder seine Schuldigkeit thue. Mit Oberst Crivelli wird über das ganze Geschäft cvnferiert und ihm aufgetragen, das, was durch Schreiben nicht geschehen kann, mündlich dem Gubernator zu verstehen zu geben. Diese Verabscheidung svll allen Orten, die bei dem Bündniß vder bei dem. Vvrfall mir Mvdena interessiert sind, mitgctheilt werden in der Hoffnung, daß sie dieselbe ebenfalls gutheißen und unterstützen werden, II». Wegen der Ucbergriffe des eidgenössischen Volkes in französischen Diensten ist man der Meinung, daß es sehr uothwendig wäre, dasselbe entweder in die Schranken zu weisen vder heim zu berufen. Mau bedauert, daß mehrere Orte in Beziehung darauf, so wie wegen Absendung einer Gesandtschaft tem- porisiereu. v. Hauptmann Peter Jmfeld berichtet als Abgeordneter des in spanischen Diensten befindlicheil Regimentes von dein elendeil Zustande lind der schlechten Behandlung desselben umständlich, spricht den Rath und die Hülfe der Gesandten an, namentlich daß die unlängst beschlosseile Gesandtschaft baldmöglichst abgeschickt werden möchte. — Mail kann einstweilen nichts weiter beschließen, als was bereits zu Brunnen und bei dermaliger Gelegeilheit beschlosseil wordeil ist. Sollte dieß erfolglos sein, so werden die Obrigkeiteil auf andere Mittel bedacht sein und ihre Leute jederzeit väterlich schützen, «l. (S. u. Lauis.) v. Dein Christoph Beutinger, deutschem anäitor ttotos zu Rom lind Chorherr» des Domstiftes Cvnstanz, sollte das Einkommen, da er in Constanz nicht residiere, Hinterhalten werden, wäbrcnd Beutinger sich auf uralte apostolische Privilegien zu seinen Gunsten beruft. Der Internuntius begehrt deßhalb auf das Einkommen des Donicapitels im Thurgau einen Arrest. Die Gesandten, ohne Instruction, nchmen die Sache in den Abschied, wünschen aber, daß dem Domstift möchte mitgetheilt werden, waS von Seite des Papstes und des Kaisers zu Gunsten Beutingers vorhanden ist. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgcnhcitciu Llllldliogtci Lauis. «K. Art. 232. Kriegswesen. 5) Annt. Im Nidwaldnerexcmplar geändert statt Jakob. HSV. Cvnfcrcnz der V katholischen Orte. Lucern. LL47, 4 und 5. November. Staatsarchiv Luccr». Absch. . Gesandte: Lucern. Ulrich Dulliker, Ritter, Schultheiß und Paunerherr; Haus Jakob Sonneuberg, Ritter, Statthalter; Laurenz Meyer, Oberzenghausmeister; Ludwig Meyer, des Raths. U r i. Sebastian Bilgerin Zwcyer von Evebach, Laudammann. S ch w y z. Georg Aufdermaur, Laudammaun; Sebastian Abybcrg, Alt-Laudammann. Unterwaldeu. Heinrich Bucher, Laudammaun, von Obwaldeu; Arnold Stultz, Landainniann, von Nidwalden. Z u g. Beat Zurlauben, Alt-Ammann; Beat Jakob Uttiger, Alt- Ammanu. Eidgenössische Begrüßung. — Von dein Erzherzog zu Innsbruck sind zwei Schreiben eingelangt. November 1647. 1449 das -in- weg.., der Stadt Em,stanz, das andere wegen --'ich-- Arrefte, di- I» Besen und »allenslad, aus I-mer Unterthanen Güter gelegt Wörde» sei-», Ms der E-nstanz b-.r-sftnd-„ Antwort »sich, um» n.i, «m°....d°r».,q aus was ,!ir bedenlliche Anzüge und Zunuckhunge» di-selb- hinauslauft, und schlich, daran- das, d-r Srzherwq zu -in-r I-l-h-» b-rd-rs-it« ersprießlichen Verhandlung wenig geneigt sei, Es wird dchhalb siir gu, -räch,«, dm ganz«. B-rl-us »,,d di- Wichtig» d-r Sache au dm »aiser gelangen zu lassen, damit derselbe, weil dt-Sache die Ich «» «« den Orten nicht iwrw-rs-n Wune, das- sie Eise- -M°„ n,angeln las en, Weck d-z S-schaft b.sher aller XIII Orte Zl».,.e» b-rh»»d-lt ward» i„, ftll Zürich ersucht werden, «, sdlch-S Sch-echen zu der. lassen, -in-Abschrift nach Lneern zu schicken und nach-rftlg.e-Genehmigung siir di. Msftrtignng zu largen, Den. Erzherz-g i°ll der g-sas-t- Sutschl« ebens-il- geschr.-« und zngle.ch wegen der Arreste g°- -°.w°..°. werden. In B-tress des Arreste- zu Wallens.ad, pflechte. man der Much. Zurrchz der. d.s. »an.lieh den. »andiwg. sii- die Aushebung B-sehl -rtheil, werden ftü-s über de» zn W-,-., berichte, Schwhz .„„stündlich und anerbiete, sich, die An.w°rt an die gehör.--» Orte zu b-s-rgen, w»b°. man es bewenden las«, >., Ans das Schreiben der dier l„,-r-!fl--.°» Orte an dm «erzog dm. Ach«.,.. «n,w°r, -ingelaug., Warans aber ,wch leine «llsahrigleit zn entnehmen .st »an b-schl.« d-ßhalb an b°. gesasften ReldlutidN. das Krieg-bdll ans dem Mdden-sisch-n Dwnst zurnckzuru en. UN, m«. de... Bund, aiss „ü. Spauim .„.„en zn werden und die W.hlsahr. der °nn-.b.rg.sch°n Un-Manen n.ch. zu gesahrden. lestzuhaften und abzuwarten, was der »°n ftueem ans NN Namen M-- NU. Mackand --..„nd-Or,e abgeschickte »anftrsbdte zu-ückb-ing-n we.de. Inzwischen w.rd llr. ube-lasftn,, ans das -ch--.b°n des «er- .°gs gebührend zu --Meieren, damit -s bei demselben desla wen.ge. den Scheu, e.ner Em.de, -endmz habe, «Mm nicht bessere Ä-weis- der ZiZiMH-iglei. -rs-lgen, s- w.ü ...an zu „ander stehen „nd der angedrob- t°n Erern.i n Nachdruck geben, ES wird auch abgeredet, die übrigen in den -.m-tbirgtichm «dg.eien regier „den Orte b-iznziehen und ihnen den enchsangenen Ast -Mt. .Hecken, Zn d.esem Zwecke dergleuh, ...an sich über -in Schreib... an Zürich, das jedech erst . ach -cht wagen -bg-sch.ck werden l° l «. E... Schreib .. d°s Bisch-ss dm, Shur, «°ge» g°»°» di- I'n-»th°l.lch°n °nch°l'md. -.-d..... Thecknahme a„- g°.wn.m-„ und seil ...i, einer bn..d-Sgm°lsiich°n und .-östlich-» --«.der. werden, J..z.„„chen w.ll «an abwar,en. wie die am « O-wb-r zu Ehu° V-r,a......l....g ansg-sall-.. .st, und -ISdam. weiter berathen, was sür d,e l-,h-liich° R-liglm. d-selbs. g°,h»n wer et. -önne, Man hosft auch d-ss d-r ktündlich --.°a-.-.° nene Nunüns Mi. dm .rs-rde-lichen B°,-htm ..ersehen lern wer °, >1. » » Die Schreiben, welche zwischen F-etbnrg und Bern wegen der b-wuhten S. ..„gl-ü ...ck Znr.ch gewech- I°I. und °o. F-eiburg ...itget-M w°-d-n sind, werden angehd-l. Da an. das Schee. ... der la.hol.sch.» Orte an Bern omn li-, S-».m.b°-, das den übrigen sch .-d-r,-n ...ckgetheck. werden ol.e, noch Im.e Antwort erfttg. ist. s° glaubt mau, da» Zürich ««> V°-° »nd andern N° .gw„s°e-wa„d,-„ -.-°ft°--t »., ...dlier.' sein » I-, Alan erachlel dehhalb sür g.ck, sich °°n Zn..ch ».cht langer ans alten und dasselbe den «eistet idelm .u lassen s-ndern die undi-Mtle-lichm Rechte zu gebührender Exemtwu zu brmgen. D.°>° Absicht seil Kreibura in der Antwort aus sei» Schreiben mitgelh-ck. werden, t. («, u, Deutsche gen., Vog- - . . d« - ..^ls.>i.i'liil, iei Die bereits abgeredete (Äe,audyäM zwerer guall,lclertrr Herreil der MzUche Ruui uuauswelchtta) ier. ^ ! 1450 Tecember 1647. soll in zehn Tagen abgeschickt werden, salls bis dahin kein besserer Zustand eingetreten ist. Die Gesandtschaft wird im Namen der mit Spanien verbündeten Orte abgehen, das modenesische Unwesen und zugleich die Beschwerden der Orte bei dem Gubernatvr und den übrigen königlichen Ministern zur Sprache bringe» und darauf aufmerksam machen, wie sehr die mit Spanien verbündeten Orte es sich zur Pflicht machen, u> dieser Sache das Bündniß treu und redlich zu halte», dann aber auch die in dem Bündniß begründeten Forderungen der Orte, des Regimentes und der Freifahnen dem Gubernator zu Gemüthe führen. F»r den Fall, daß keine Vorschläge verfänglich sind, sollen die Gesandten Vollmacht haben, nach vorhergegangener Protestation das Volk heimzufordern und dafür zn sorgen, daß die Abdankung mit Manier und gutem Geldsuecurs geschehe. Weil Mailand nicht so weil entlegen und es nicht möglich ist, in der Zw struction alle Fälle vorzusehen, so können die Gesandten, ehe man zum Aeußersten schreitet, im Fall der Roth noch die Ansicht der Obrigkeiten einhole». Da die königlichen Verfügungen bisweilen lange Zell brauchen, oft auch aufgehalten oder unterschlageil werden, so will man wegen dieses Geschäftes an Don Johann dÄustria, General der königlichen Seemacht, der bei dem König hohes Ansehen genießen soll, schreiben und durch seine Autorität um beförderliche Satisfaction anhalten, i. (S. u. Lauiö) k. lllul eine Anfrage Uris, wie man sich gegen den neuen 'Nuntius verhalten wolle, wird die Ansicht ausgesprochen' daß man ihm dem Herkommen und der Billigkeit gemäß gebührende Ehre erweisen solle. Es wird auch, wenn er sein Brevc überreichen wird, nicht unpassend sein, die Erwartung auszusprechen, daß er die Orte bei ihren guten Gebräuchen, Freiheiten und Gerechtigkeiten ohne Neuernng werde verbleiben lassen. I« l.^' u. Sargans.) n» —«. (S. u. Thurgau.) z». Es wird darauf hingewiesen, ob es nicht an der Zell wäre, den Unanständigkeiten und Transgressionen des eidgenössischen Volkes in Frankreich abzuhelfen. li's wird in den Abschied genommen, daß, wenn die Unkatholischen sich nicht herbeilassen wollen, wenigstens der katholische Stand darauf bedacht sein solle, sich über eine Gesandtschaft zu vergleichen, weil man durch Schreiben bisher nichts ausgerichtet hat. «>. (S. u. Lauis.) n». Damit die katholischen Orte sich llll eine künftige Berathung desto besser vorsehen können, wird das Antwortschreiben des unkatholischen Standes in den Bünden abschriftlich in den Abschied genommen. >»«. Ein von dein Dvmstift Constanz an Luccrn gerichtetes Schreiben, betreffend die Differenz wegen Christoph Beutinger, der deutschen Nation u>ulito> 8aorae Lotus wird in den Abschied genommen. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegeuheiteu: Deutsche gemeine Vogteien iiberh. Landgrasschast Thurgau. Grasschast Cargans. Landvogtei Lauis. f. Art. 66. Gotteshäuser. «I. Art. 383. Religionssachc» w. k- „ 266. Kricgssacheu. i». „ 669. Religionssachcn. I. Art. SS. Kloster, t. Art 233. Kriegswesen. «». Art. 157. Abzug. „ 470. Gotteshäuser, Klöster. «>. Art. 297. Verschiedenes. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. Deeember. iiandesarchiv NidwalOc». Gesandte: Uri. Heinrich Püntiner, des Raths; sJohann) Stricker, des Raths. Schwh z. Georg Januar 1648. 1451 Aufdermaur Landammann; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Martin van Nickenbach, genannt Bel- Mont, Statthalter. Nidwalden. Peter Zelger, Alt-Landammann und Pannerherr; Jost Lussi, Statthalter z» . Art. 152. .^Machen. Aogtei Bellen,-c. Art. 12o 114R (Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. )!zrnnntn» 1t>» Januar. ««..».»ar-.tr. ,u»wa...... >" Wuch-nrä.hm. ...» Rä.h und t-andNuth-... ..... Montag den „Januar. Bd. .2. tot. .4t. ... 147. Müllen unser Eidtgnossen von Schwyz unß ein schrybcn zuokommen lassen und den tag uff künfftigen Donstäa anseyen damit man die stritige Stür ab Sewlißberg mit unseren E. von Uri an ein endtschafft ek iae auött oder rechtlichen bringen möge, und sindt darzuo vernambset worden, die fach zu veruöben e!' e. n. >...mn Odermatt Herr Landtamman Zelger. Herr Statthalter Jost Lussy. Herr Landtvogt Jobann Äielckior '-eüw und Herr Landvogt von Büren und Niklaus Murer als kundschaften und ist obgc- melten Herren bevelck geben, by det.en Artikhlen. wie man gegen unseren Landtlüthen ob dem waldt hat. mo verbinden iedock'waß verschincn. selbiges by synem wärt blyben lassen." Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. ' Die Conferenz war resultatlos. Die Gesandten Uris nahmen d.e Sache nä rakoronäum. (Fol. 147.) 114S Conferenz der V katholischen Orte. ^nrrrn» 17» iiud II!» Januar. Staatsarchiv «»cor». »dich.-o anno U!4». Bd. XXXVIII. k°I. b. v...,. S-mrich Fl-»°usi-lu, Rinn, Schul,HM und P»m.°ch-.r; Jost N-ck-us,-l„, «,,-r -Xl, Schul,hob r..u«ui S,°»h-l,°r und Od-rz-uzh-r-, «udwl, d--M,HS. Il r l. « e,ch»ch. MI--. r»udu,,,.u»uu; z°»u,m «allhar, Zu, H°I, ,l,-Laud- mummm 'Sch"°«, «u>°°rm°u-. «-»dMuu-»». «-„dach, z-num,, B-l«w„.. S.MM-. Jl u.Jwuld-,,, S-dmch Buch--. L-udauuuuuu, »°» Olmald-n; Kchpur rm, Rl„-r, ^mnaun. ««»'»», Zu», «-ul Al.-»mmuuu, Ch.is.i-u H-i„.lch. d-« M.h», Beat Jakob . (S. u. Thurgau.) I». Ju Folge der über die büuduerischcu Strei- ,i»I-Ä,?W..U V.^ch.-. d-Il "Smlich d°. aus R-,ls,-°.l°u d°. Räch- »,.d G°,u°i,,l--u g-ichl»..- 145^ Januar 1648. Vergleich wegen der Capuciner sich zerschlagen habe und die Gesandten vvin letzten Bcitag mit Alteratio» van einander geschieden seien, und daß auf den 16. Januar eine neue Versammlung angesetzt sei, wird für nothwcndig erachtet, in der sieben katholischen Orte Namen an die III Bünde ein nachdrückliches Schreibe» zu erlassen des Inhalts, sie möchten darauf bedacht sein, daß der von ihnen bereits entworfene Eventucst- vergleich angenommen »verde, und daß daneben den Katholischen, geistlichen und weltlichen, die freie Neli- givnsübung unangetastet verbleibe. Sollte kein Vergleich zu Stande kommen, so möchten sie bei den dermaligen gefährlichen Zeiten keine Gewaltthätigkeitcn vornehmen, sondern die Sache den XIII Orten z»r Erörterung anvertrauen. Dem Bischof von Chur und dem katholischen Stand wird noch besonders geschrieben, falls die Unkatholischen Gewaltthätigkeitcn vornehmen sollten, möchten sie kräftig protestiere» und sich auf die unparteiische, gütliche oder rechtliche Erörterung der XIII Orte berufen, es wäre dein» daß man mit jeder Exemtion innehalten oder Alles im alten ruhigen Stand verbleiben lassen würde, bis die Verhandlungen zwischen den beiden Kronen zu Münster in Westphalen beendigt seien, v. Stadthauptmann, Burgermeister und Rath zu Constanz hatten unterm 6. Januar an die XIII Orte geschrieben, was für Insolenzen die beiden Cvmmandanten zu Ueberlingen und in der Mainau zu Wasser und zu Land je länger je mehr verüben. Zürich wird ersucht, im Interesse der eidgenössischen Hoheit, der Sicherheit der Unterthanen und der bisher mit Constanz gepflogenen guten Nachbarschaft im Namen der den Thurgau regierenden Orte ernstlich an die beiden Commandanten zu schreiben, daß sie künftig der Bodcnsceschifffahrt kein Hinderniß in den Weg legen und sich aller Excesse an und auf dem eidgenössischen Boden enthalte» möchten. Die Uebergabe des Schreibens könnte durch den Landvogt im Thurgau geschehen und von demselben das Nothwendige noch mündlich beigefügt werden. Davon wird der Stadt Constanz Kenntnis; gegeben, sowie daß man den Landvvgt im Thurgau ermahnt habe, sich so nachbarlich zu verhalte;;, daß ma» von ihn; nicht sagen könne, er lasse den Angehörigen der Stadt Constanz weniger zu als der Gegenpartei «I. Da Zürich den Abschied des Herrn von Caumartin eilends ausgefertigt hat, ohne die Meinung der katholischen Orte abzuwarten, soll von Zürich eine Copie dieses Abschieds begehrt werden. Die Obrigkeite» mögen dann darüber zu Nathe gehen, ob derselbe widerrufen werden oder auf allgemeiner Tagleistung deßhalb eine Ahndung geschehen solle. «. Die Concepte der Schreiben an den Kaiser und den Erzherzog, betreffend die Oeffnung der Stadt Constanz, welche Zürich schon vor etlichen Wochen mitgetheilt hat, werden mit einer kleinen Aenderung genehmigt. Es soll nämlich am Schluß heißen: „Da solche Disposition von Seite Ew. Kaiserl. Majestät zu Werk nicht kommen sollte, würde uns hingegen schwer fallen, für die Stadt Constanz so kostbarliche Jncommoditäten neben stäter Gefahr der Invasion unserer eigenen Lande zu übe», ertragen." t. Wegen etlicher bei den; Haus Oesterreich ausstehender Erbeinigungsgelder ist schon früher mit den; Dvmdecan Pappus gesprochen worden. Da bisher noch keine Antwort erfolgt ist, so wird derselbe durch ein freundliches Schreiben neuerdings daran erinnert. A. (S. u. Sargans.) I». Man ist nicht abgeneigt, für die Zollikvfer von St. Gallen, welche nach Oesterreich Handel treiben, ein Schreiben an den Kaiser zu bewilligen. Weil man aber darum nicht in; Rainen derjenigen, welche darum anhalten, begrüßt worden ist, so läßt man es bei den; bewende;;, was Lucern nach Zürich geschrieben hat. j. (S. u. Deutsche gem. Vogteien überh.) Ii, I. (S. u. Freie Aeinter.) Ii». Den; jungen Hauptmann Giel wird bewilligt, auf den Oberst Mesner oder dessen Eigenthum, wo er sie auf eidgenössische»; Boden betrete, zu greifen. Man hat nämlich aus den; Bericht der Gesandten von Schwyz vernommen, daß der Oberst früher ein Regiment geworben, den; Giel eine Hauptmannschaft übergebe», die Leute nachher zu Januar 1648. 1453 NM- .uider «ebenes Wer. uns die SM- gel«» «d »->» Cntnlenlen g-snh-t h-,be. wemns die Cum. hngnie thells -.schlnn-n, «>->« w°r°°,, ,-.. sagnre lyeus er; ) g , / Ai'schnülc HcMchaft-angclegcnhcUc.l: ... . j. Art. dt. Kriegssacken. Deutsche gemeine Vogtc.en über,,. ^ N-limonssachm -c. Landgrafschaft Tlmrgan. ' ' ^ ^ ^ Kloster. Grasschaft Sargans. ,i. Art. 148 k. LocalcS > Art. 173. Vc-schiedmcs. Landvog.ei Freie Acmer. ^ ^ hm'dcn 25. October 1047 geschlossene Vergleich lautet also- „Es wollen Zu 1». Der f. l U,,stelluna thrm damit die zu Sagcns wohnenden ?-rtrss Eaxueini die H-t-e» l°.h°-i,ch-° . ' -°°-° ch "i r. wehnendeu °°n du.» «°» Ich. nnchs.It.n tig S. Anb-mSM- »> «77 gg., -in A.n.. ^ Midies! über nnchstsolgeu - s-c). - Mr-tcn. Massen das. auf bestimmte Zeit besagte Untreu vnxneini innehabende» Psa-r-n 7« zslnhen. »de- I« »iel andere aus g-m-iu-n »anbin in Fienndlichleit M w"'° " ^..s..chw»n---n. .iindne-a-t-n, 114» Conferenz der evaueselischen Orte. Aarau. 1K4U, 21. bis 2». Januar (N. bis 13. a. K.). A«l»Uöarchiv Zür!. ttvlZt. XII. Ibl. toi. .!!>.!. - r cv aN^.... Nudokt Nabu Bürgermeister; Salonwn Hirzel, Statthalter und Pan- s°w.d.-t Z.7.7 Jnhant. Rndu.s-»istadnig, B-t.t.er. Basel, nervortrager. Bern. «ernlmrd Brand, Oberstzunftmeister. Schaff Hausen. Johann «°h« Schnlch. Statthalter. Ad»-nh°l.--l..I,°rrh°d °n. Ulrich Schleipsr. »at.da„.n.-ttni «m.rad GW..S -»«».big. sein Wegbiei- Eidgenössische Begrüßung und ' ^itive die er von den kaiserlichen, den schwedischen ben. ,». Burgmneister Wettstcm icherM du ^ ^ nachfolgt M eine rveit- und den französischen Gesandtschaft, von der das Hauptsachlichste den Gesandten in lausige Relation über die 4>o ^ilaam Nr. 33 und im Anhang Nr. 8), und bezieht sich dabei ans seine Eopieen ziigestellt wird (s. m ^ . . .^ ses„em Berichte verbreitet er sich auch darüber, was von Münster und Osnabru ^3^ ^ ^ . der Confercnz zu Aarau zugekommenen „Creditiv- er „des pfälzischen Wesens halb" a"s Anlcch ' b ^ rühmt er auch, was flir hohe und Befehlsschreibens" zu ^ ^ Ehre ihm aus Nespeet für die ^ Dank bezeugt und ihm auch das die .„it besouderer Dental u^ ^ dankbare Wohlgefallen der Herren ^ ^ Orte über sciue Gegestellt. — Wettstein fragt nun an, geschehen sollte, hält man für nvthwendig, damit Wdtschaft in Keiiutiiiß gesetzt wer en doch stellt man es Weitstem anhcim. as vertrauliche ^ch"W"ß^ zu erfahren, „um die zur Handbcziehung eiires Kaiserlichen Zweitens wünscht er die Ansicht der Gesauoren z« ! / 1454 Januar 1648' Diplomatis wegen erlangter Bestätigung der Exemtionsfreiheit ss. Beilage 44.j, welche ihin zwar von vertrauten Personeil zu Münster gerathen worden, auch fertig wäre, jedoch aber bedenklich scheine, daß nicht etwa hiednrch den alten etwas präjudiciert werde," Die Gesandten wollen dieß der Stadt Basel anheimstellen, zugleich auch, daß dieselbe, weil man den Herreil und Ständen, welche Wettstein zu Münster unterstützt und ihm Ehre und Nespeet erzeigt haben, Dankschreiben werde zuschicken müssen, diese Dankschreiben durch ihre Canzlei aufsetzen und durch die Canzlei in Zürich erpedieren lasse. Drittens fragt Wettstein an, ob es belieben mochte, zwei vertraute Personen i» Münster gegen eine Recoguition von wöchentlich 10 Neichsthalern anzustellen, welche das, was ferner daselbst vorgehe, zu berichten hätten, wie es seit seiner Abreise geschehen sei. Der eine derselben, am französischen Hofe, könnte auch nach Beendigung der Friedensverhandlungen große Dienste leisten. Den übrigen Städten würden dann diese Berichte von Basel aus nütgetheilt werden. Die übrigen Gesandten, ohne Instruction, nehmen den Antrag in den Abschied. — Endlich eröffnet Wettstein, daß die Kosten der Gesandtschaft sich in die «il)lX> Reichsthalcr belaufen, lind spricht die Hoffnung aus, daß die übrigen evangelischen Orte dieselben nicht von der Stadt Basel allein werden tragen lassen, da deren namhaftesten Gefälle und Zinsen wäbrend des Krieges ausgeblieben und ihr als Grenzvrt durch den Krieg viele lind große Ausgaben verursacht worden seien, überdieß nach deil Bündnissen ein Ort für das andere einstehen soll, wenn es.sich um deren Freiheiten handle. Auch diesen Anzug nehmen die Gesandteil in den Abschied. < . Die evangelischen Häupter und Mthe in den Bünden berichten, daß die Katholischen sich höchlich über ihren Beschluß beschwere», daß die Eapucincr sich von Sagens, Stalla und Almens entfernen sollen, und zugleich erklären, das; sie, wenn man darauf bestehe oder sie sonst in ihrer freien Religionsübung hindere, es ans das Aeußersie werden ankommen lassen und Gewalt mit Gewalt abtreiben werden. Es entgeht den Gesandten die gefahrvolle Lage in den Bünden nicht; sie schreiben an die Evangelischen, sie möchten bei einem neuen Zusammentreten in der Güte mit den Katholischeil ein Ucbereinkomulen zu Stande zu bringen suchen, jedoch ohne dem Fundamentalgesetze Abbruch zn thun, lieber als daß sie zn Extremitäten schreiten; für diese sei noch alle Zeit, wenn durch Güte nichts zu erzielen sei. Den Katholischen wird das Bedauern darüber ausgesprochen, daß die früher gemachten Vermittlungsvorschläge verworfen worden seien, lind der Rath gegeben, sie möchten sich zu Beseitigung der MißHelligkeiten an dasjenige halteil, was die beiderseitigeil Vorfahren zu einer Zeit, wo die Katholischeil die Mehrzahl bildeten, zur Conservation des katholischen Standes für das beste Mittel gehalten und den Bünden einverleibt haben. Sie möchten daher zur Beseitigung der Eapucüier an den bekannten paritätischen Orteil Hand bieten; andere MißHelligkeiten könnten beim Zusanlmentreten beider Theile in Freundlichkeit verglichen werden. «I. Die Gesandten Zürichs sprechen den sehnlichen Wunsch ans, es möchteil endlich einmal die noch unerörterten Religionsstreitigkeiten in den gemeinen .Herrschaften gütlich oder rechtlich zu Ende geführt werden; sie beschweren sich, daß die fünf katholischen Orie in einein Schreibeil von Luceru (dat. 5. November 1647) alle Schuld auf Zürich schieben. Bei dieser Gelegenheit beschweren sie sich über die Vergitterung des Chores zu Lommis, als etiles den Erkanntnissen der Schiedorte zuwiderlaufenden Beginnens lind bitten um Rath. Was den Streit in Beziehung auf llttwvl und Lustorf betrifft, so stellt man Zürich anheim, entweder, wie bis dahin, stillschweigend im Posseß zn verbleiben oder von Bern aus, als deni unparteiischen Orte, an beide Theile etile Mahnung ergeheil zu lassen, vier Schied- leute, von jeder Religion zwei zu wählen, um einen Vergleich zu Stande zu bringen. s'S. auch u. Thur- gau.) v. (S. u. Thurgau.) In Beziehung auf den Empfang des neuen Ambassadors de la Barde Januar 1648. , ... 14c>o verabredet man, daß man die altübliche Fvrm beibehalten wolle, nämlich daß man, wenn derselbe seine Ankunft Zürich angezeigt habe, mir ihm einen passenden Tag zur Begrüßung von Seite sämmtlicker Orte verabrede. Sollten die katholischen Orte sich dabei nicht bctheiligen wollen, so findet mau für raft,' daß jedes Ort für sich, wie es ihm gelegen ist, die Empfangsbegrüßung vornehme, damit es nicht fth'ü,"' als finde eine Trennung in der Eidgenossenschaft statt, z». Was wegen der Necruten und des Gebrauchs des eidgenössische» Kriegsvolts in Frankreich verhandelt worden ist, dessen werden jedes Ortes Gesandte eingedenk sein. Ii. Das Dantsagungsschreiben der Herzogin Elcvnvra Maria von „Mcchelburg" für die von den vier Orten ihr gemachte Berehrnng wird dem Abschied beigelegt, i. (S. Nheinthal) Ii Es langen Bitten um milde Beisteuern ein von der Stadl Schorndorf wegen ihres Brandschadens, von' der evangelischen Gemeinde zu Schalniz s-,1. SchwaliZ in Ungarn zu Erbauung eines Auditoriums, eines Sclml- und eines Pfarrhauses! von Fsaat Fels wegen Plünderung seines Hauses und Gutes zu Emmishvfen während der Belagerung von Eonstanz; die Stadt Memnüngeu sucht um ein Anleihen von L000 bis 3000 Gulden an I» das Begehren Schorndorfs wird nicht eingetreten, Memnungen auf bessere Zeit vertröstet; dem Ansuchen von FAs zu entsprechen wird den im Thurgau regierenden Orten überlassen. Dem Ansuchen der Gemeinde Schalniz wird entsprochen, den Herren und Obern überlassen, die Summe zu bestimmen; die Gesandten von Zürich und Bern reden von A>0 bis 300 Gulden von jedem Orte. I. Appenzcll-Außerrhoden bittet um a» der studierenden Jugend den Besuch Frankreichs verbieten oder beschrän- solle, ob es nicht passend wäre, die Mängel auf den Akademieen zu verbessern, daß nicht nur die Ein- hcunischeu mehr Lust bekämen, sie zu besuchen, sondern auch noch Fremde angezogen würden; ob nicht eine Zusammenkunft der evangelische» Theologen zu veranstalten wäre, bei welchem Anlaß auch die wünsch- dure Cvnfvrmität in den Kirchengebräuchen zur Sprache gebracht werden tonnte. Wenn auch die Gesand- damit einverstanden sind, daß man jene „spitzfindigen und sehr schädlichen Opiniouen" von der Eidgenossenschaft ferne halten müsse, so tragen sie doch gegen die vorgeschlagenen Mittel Bedenken und versprechen üch von dem zuletzt angeführten keinen Erfolg. Als ein nicht unpassendes Mittel wird hingegen angesehen aß man die Studierenden vor ihrer Abreise in Pflicht nehmen sollte, daß sie sich an die Confessio» der oangelischen Eidgenossenschaft zu halten haben. Uebrigens wird die Sache in den Abschied genommen und schaffhausen ersucht, über de» Stand derselben den übrigen Orten Nachricht zu geben. «». Was die Gc- Indien von Zürich mir denen von Schaffhausen wegen des Zolls zu Stein, diese mit jenen wegen der 1456 Februar 1648. Münzvalvatiou und der Ansprachen an den Grasen von Sulz gesprochen Häven, werden sie ihren Herren und Obern zu berichten wissen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiteiu Laiidgrafschaft Thnrgan. «I. Art. 399. Rcligionssachen :c. v. Art. 232. Matrimonial- u. «iollatnrstreit. v. „ 391. Rcligionssachen:c. Laildvogtci!>!>icinthal. i. Art. 155. Locales. Conferenz von Uri, Schwyz und Nidivalden. Brunnen. 1048, 14. Februar. Lirildcsarchiv Slidwaldc». Gesandte: U ri. Johann Walthart Im Hof, Alt-Landammann; Heinrich Püntiner, des Itaths. Schwhz. Georg Aufdermaur, Landammann; Sebastian Abhberg, Alt-Landammann; Michael Schorns, Seckelmeister; Johann Heinrich Horrat, des Raths. Nidwalden. Peter Zelger, Alt-Landammanu und Pannerherr; Jost Lussi, Statthalter. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsano>clegenhciten: Vogtci Bellciiz :c. n , I». Art. 1254, 1255. 1145. Geineineidgenösstsche Tagsatzimg der Xlll Orte und der Zugewandten. Solothurn. 1848, 20. und 21. Februar. TtaatSnrchiv Zürich. Ilesl. XII. ibl. l'ol. IV6. Staatöarchiü Luccr». I'bft'. >Io nnno >818. Bd. XXXVIII. lol. S.Z. Gesandte: Zürich. Jakob Leu, Statthalter; Samuel Hirzel, Burgermeister. Bern. NiklausDachselhvfcr, Schultheiß; Johann Rudolf Willadiug, Venner. Lucern. Ludwig ZNehcr, Landvogt; Caspar Pfhffer, des Ratl)s. Nri. Sebastian sPeregrins Zweher von Evebach, Landammann; Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landamman»' S ch w h z. Georg Aufdermaur, Landammann; Michael Schvrnv, Seckelmeister; Wolf Dietrich Reding, Lands- Hauptmann. Uuterwalden. Heinrich Bucher, Landammaun; Wolfgang Wirtz, Landschreiber, von Ob- Waiden. Zug. BeatZurlauben,Ammanu; Ulrich Schön. Glarus. Heinrich Elmer, Landammann; Balthasar Müller, Alt-Landammanu; Jakob Marti, Pannerherr. Basel. Hans Rudolf Wettstein, Burgermeister; Leonhard Wenz, des Raths. Freiburg. Niklaus Weck, Statthalter; Hans Heinrich Wild, des Raths' Solothurn. Moriz Wagner, Schultheiß; Johann Schwaller, Alt-Schultheiß; Johann Jakob Glutz, Venner; Hans Ulrich Suri, Seckelmeister. Schaff Hausen. Hans Jakob Ziegler, Burgermeister; Matthaus Schalst), Statthalter. Appenzell. Martin Suter, Landammann; Peter Bildstein, von Jnner- rhoden; Johann Tanner, Landammann, von Außerrhvden. Abt St. Gallen. Georg Dietrich Reding, Ritter, Laudvogt; Meinrad Heß, Landshauptmann. Sta d t S t. G a l l e n. Sebastian Zwicker. Biel. Niklaus Wittenbach, Bürgermeister; Johannes Scholl, Stadtschreiber. ». Eidgenössische Begrüßung. — Der neue französische Ambassadvr, Herr de la Barde, wird in der Weise, wie im Februar 1641 bei gleichem Anlasse verabschiedet worden ist, in oorxoro begrüßt und ihm die Februar 1648. 1457 Adg-.«,s°..schuft b-si«.d »Pichl«,' - D-.s-lb- mit -m-m .zi-«ch«> Dis-U.d- d°d Juhul.d. « hw- u.,dd.n«l>«-.> B-s°hh nicht d« gul- Ei..«°rft-..d.„ft »»> ->»«' E-t°u g zu Pst-g-u. i-nd-.n °»ch M j-d-.n Stund- und P»..i.»l».-n g>n- e°r-°iw»da,! zu hul.-u S°n>«.-d di- grch-n K.l°gdl°s.-u »nd «w. Ich-.schn.uuglich-An-gw-n «» « «-.schuss-n" ; W-.H-.UP. s°i st °st dw JN.-N» d-° Eidg-ndsi-nfthuft .... »g°,.,°..«n und NN B-,°.,d-.N 1«.,° Dl...ft b--«., di°I°ll.°u zu «... - S... d° iu Burd- lud« l,.°.°..s ,u,n...,l.ch- G-.u..d.- !.. d-n, Mittag....lud -tu. l.°nn.ch°' st- sw« «..d d°°'st- O-.n»ch « °-dn„ug ..... „G-,uu - l,°i.d...u.l". I . Di- M-H.z°l,l d« D... ist -„.««> d-n. °>n.-°° i»° »nd.°u duß, w.° w. löst., di-A.nhassudd.-.. °°n d-n G-i-ud.-.. d» -inz-ln«. O-.-b-gr.» w--d°.. IdM-u d-.z ..s.chtt duS-d.n B-tr-ss d-E E.upsuugd n-unug--«,...«.-- Mch»d°..u w d°». .... - >»»- .«. >°d ,°... Sj°.l.l° b-u IM., i-i.« «-UN b-i stich«. !». B-g-u unug «n°d Anchus.uddr. uns K° ft-n d-- O.,. «»-sch-i-d-..-.. Tugsahnug d-.i°lb° -wa- p-°p°««> wiii. d.° En... « nag d°..ch°. «, -m- u.,d-r- chu« ,. «.schul.«. w°.d-.n V»n d-.u B-ichn>°rd-»,-.»««>l. «l-h-S d-n, H-rru »..., Ca, jungst ... Bad«. zug-st-st. .»°°d°° ist und wu.aus „°ch i-iu- «.Ü.UM «stlh. ist .ni.d d-.„ An.bassadu- -in- Abs,bris. nb-.a-h«. Sulutl,,..., l» sich iid-. d-- durch d.- zul,lr-.ch-u „r°°.u°-- h-rh-.g-, n-b-mwd- «...-In..-.,, iu F-lg- d°r°u d.,u Austh-u d°r Ob-ig!-it-u Zll«.»ch g-sch-h-, di° P-nsinn-u. D.d. ..ibu......-» Di-nst Pius. Frlid- und i5°n..a-.hcid-r „ich. d-zw« wurd«.. -d ... di. Au.ich., dabh,-.- w-- d-n. R»°,ia. «ud -i.w-.l-ib. '---d-n M« du»,», st« d'°0«° di- ..ich. gänzlich °°.in°.-u «...igs,-..d -in- Rud-mwu h-.i.-ig°s,il,-. w«d« - Aus B°g°lMN SU °.l,...Nd NN.» d°. i..z»a u. d... ».ch.-d g°..°n...-., .1 "!m. Bischus Alb.-ch. d°» B»stl U"d d«. B-N°.'l.°rn d-r Fr..gra,.chu,t Burgund laug«. Schr-ib-u ».. 'st-..-- --inch. °i° Ow >»» «st° V°r...ittl».,g b-i °«n A.ndas.udur- das. ,-i„ S.i,. °°u d-n. ) a - ^ - c u diese, daß die Orte das Ihrige thun möchten, um ihr «.ststst« di°'° ^.stch«. ^'ast°d»r d°i d°r B-.abschi-dung «Nd h- . «.«2 h»-is.nd-.'. Sch-°ii.-.n ... «- °d«stn und Hnup.l-u.- d-d n..°u W..,i.ch-..G..W --gin.-u.-d l-ii-n ih.° B-ich.u°-d°u -iug-b-n. d°«°ich°n l-g. d°. ,-°nz-..,ch° An.h-.Md-n. -...- zd.d....gn„g d°...ll.-„ -in Tnns !...«. ist -in »nd-r-s Sch--id-» Inn,..,, d-n, NN- d,° Ob--st-n und Hm,ptl°.,I° A, -Mich n», d-n l-uiglich-u «».... «-.glich«. hw°u, st'g°-°mm«'. 77 «w°« Hstmni wi°d-- u..d ...°.n si-HI. d-n. A...dnistd°. di-Snch- ..«chuml^ k. Ed ... b-d-»li.ch «°.g°i°n,».°n üb Zu..ch ch.u. d°. ub.ig- O-.- S.Mch.°n WM«.'«.. d°... d- E.NNU-....U .hn, ,-h. »°.,h-.l u.,.-», d°. E.d. g-nnss-nsch°s. w°. ...rchch-iiig-n «bschi-d --.h-ii. h-st w-ii h°-.nn. . d« w-d°- d«. wg-m°.u-n «d-.g°b n n B-schw-.d... ndg-h-ls-u. u.ch d-u ^u...-..l°-.i-»d«. S°«>°c..°n g°g°b«. w°- °n °u - Zunch «...chnidig. sich, -d hw- d«. Adschi-d in d°. -..«, F°.m «»>-. und. .°«l d°. wg°..dn°.° E -i...gnn - hw-, d.- Ausist,.-.. d°. -ud-.., O-.° „ich. ...-ist °i..h°l«. '°..u«n - SN«-» «-.st in»? -il d°. wich,., .. z...nd°di°ch-n !»«« d°- Eu..ch.-» d°- D.>° -iu.,..',« -» n»d "NN -« du. An. --Ngung zu b..«g-n. H-r. d° in Bu-d- nnrd h-sl.ch ninu«.. d-I. di° A...h-.,w°-«. -. ch« »u.un,. «. O..-N .... d-n -in-P-..Ii.n. nndzust,-«-.. Psi-g-n, - D°.A.ud-.,.°d°. .°g. M'. -«»«»-«° ' '« - °d .wch zu. >< B.,rg-..n-ist-r.Ni°.tst-iu üb-rr-ich. di- .i»>i°» d-r !..,.-.l,ch«. und d-r „-.NM,ch-n Pl n.p», «nst. ..^ °d-. I.iu° B-.-ich.nug dustwst E. hnh- .gw-r «ist,, und g.-sj-r U..l»sl-n dn» -idg-ndssisch-Jn.---sst i>« dnn ümstr und d-n !,.-,ch.stnn.-n - wul «.>«!«>, dns!durch -in Dip...... di- S>d.,°n-is«.schns> Iii- -in«' st»«'ii.'«. °d« S>u»d und ch- ->«.»,>t.° 5 1-i58 April 1648. oirmimoäa gutgeheißen habe. Dieselbe werde dein Friedensinstrumeut einverleibt werden. Der Herzog von Longneville und die übrigen französischen und kaiserlichen Gesandten Hütten sich dieses Geschäftes mit gute»» Willen angenommen; die Höflichkeit erheische, daß man ihnen mit einem frenndlichen Schreiben danke und die Sache nochmals anempfehle. — Wegen Kurze der Zeit kann man den völligen Verlauf der Verhandlungen und die eingelegten Originalschriften nicht anhören; man dankt aber dem Burgermeister für das Zustandekommen eines so nützlichen Werkes und ersucht ihn, auf Johannis zu Baden eine einläßliche Relation vorzutragen und jedem Ort eine Abschrift aller wichtigern Actenstücke zukommen zu lassen. Ju die begehrten Complimentschreiben willigen alle Orte, obgleich die Gesandten darüber ohne Instruction sind/ bis auf Lucern und Schwyz ein, welche die Sache ack röksrenckum nehmen, i. Da Bericht eingelangt Hb daß vor einigen Tagen bei Gottliebeu eine Partei von Mainau aus das Zeller Marktschiff mit Schüfst» augegriffen habe, daß Thurgauer auf dem Bodensee geschmäht, ranzivniert und geschlagen worden seien, st wird an die Commandanten zu Lindau, Constauz und Ueberlingen geschrieben, daß man dergleichen Attentate künftig einstellen, die eidgenössischen Unterthanen auf dem See. ruhig passieren lassen und nicht Ursache gebe» möchte, dergleichen höheru Ortes empfindlich zu ahnden. It. Alan verabschiedet sich insgesammt bei dei» französischen Ambassador. Dieser wiederholt seine früher gemachten Anerbieteil. I. Solothurn läßt sich vernehmen, es werde hin und wieder geredet, man möchte, weil der Ambassador voll Caumartin während seiner Gesandtschaft 1,400,000 Franken voll Hof empfangen habe, wissen, was für Orte er vor andern bedacht habe. Solothurn sei erbötig, eine Zusannnenstellung aller empfangenen Gelder anzufertigen, damit man nicht meine, daß es, weil zunächst bei dem „Hafen", nach Belieben „angerichtet habe". — Mail ist der Ansicht, daß es Sache des Kölligs sei, Rechnung voll Herrn von Caumartin zu fordern, und läßt deßhalb den Anzug auf sich beruhen. l aus dem Luccrmrcrcmplar. Z.Z.LG. Confcreuz der V katholischen Orte. Lucern. 20. und 2t. April. Staatsarchiv Ättccvi». Absch. ch? anno Vd.XXXVlll. t'ol. 6!. Gesandte: Luc er n. Heinrich Fleckeustcin, Ritter, Schultheiß und Panuerherr; Ulrich Dulliker, Ritter, Alt-Schultheiß lind Pannerherr; Laurenz Meyer, Oberzeugherrund Statthalter; Ludwig Meyer, des Raths- U r i. Sebastian Bilgerin Zweyer von Cvebach, Ritter, Landammailn; Johann Jakob Tanner, Ritter, Alt-Landanimann. Schwyz. Georg Aufdermaur, Landaminaun; Martin von Rickenbach, genannt Bel- mont, Statthalter. Unterwalde n. Heinrich Bucher, Landammaliu, von Obwalden; Arnold Stnltz, Laiidaminann, von Ridwalden, Zug. Beat Zurlauben, Alt-Ammanu; Beat Jacob Uttiger, Alt-Ammann- z». Eidgenössische Begrüßung. — Hauptmann Brandenberg von Zug erstattet im Namen seiner Mil- hauptleute wegen des mailäudischcn Regimentes mündlich lind schriftlich Bericht, hierauf Schultheiß Dulliker und Landammann Stultz über ihre Gesandtschaft nach Mailand. Hauptmann Brandenberg erklärt sich mit dem von den beiden Gesandten eingegangenen Accord nicht zufrieden und legt einen andern Vorschlag vor- Den beiden Gesandten wird ihre Mühe verdankt lind nach vielem Hin- und Herreden beschlossen, dem Guber- April 1648. 145g »ator, Marchcsc di Earacena, bemerklich zu machen, die angebotenen Mittel seien so gering ausgefallen, daß ,nan Bedenken trage, die Hanptlente zur Fortsetzung des Dienstes anzuhalten. Er mochte also bessere Satisfaction geben und bessere Bedingungen und billigere Vorschläge machen, widrigenfalls die Obrigkeiten innerhalb der nächsten vierzehn Tage zur Exemtion der von den Gesandten angedeuteten Erklärung schreiten Miißwn. — Um dem Schreiben noch mehr Nachdruck zu geben, sollen dem Ambassador, Grafen Casati, noch weitere Motive, die in dem Schreibeil Nespccts halber nicht angedeutet worden sind, zu Gemüth geführt und derselbe ersucht werden, ans eine wirkliche Verbesserung der Lage der Hanptlente hillzuarbeiten, weil man vhne diese die Hauptlente nicht in so elendem Znstande stecken und ferner im Dienst lassen könne. Es soll ihm auch vorgestellt werden, daß bei den jetzt abzuhaltenden Landsgemeinden leicht Delibcrativnen eintreten könnten, welche dein königlichen Dienste für gegenwärtige und künftige Zeiteil nachtheilig sein möchten. Wenn dic vielfach begehrte Satisfaction nicht erfolge, so wäre man genöthigt, in den nächsten vierzehn Tagen zur Exemtion der endlichen Erklärung zu schreiten und die bereits insinuierte Protestatio» zu übergeben. — An die Hauptlente soll nachdrücklich geschrieben werden, sie möchten sich des guten Einverständnisses und der Einigkeit befleißen, in allem ihrem Thun „die eidgenössische Gebühr wahrnehmen" und den Obrigkeiten keine Ursache zu Mißfallen geben. Es sei ihnen nicht angestanden, wider dic Gesandten, dic so große Mühe gehabt, eine Protestatio» zu erlassen. Alan habe auch mit Mißfallen vernommen, daß Etliche unter ihnen ieit der Abreise der Gesandten sich in Traetate eingelassen, ihren Anthcil Geld empfangen und Musterung gehalten hätten; man erwarte, daß sie künftig der obrigkeitlichen Fürsorge vertrauen werden. Der Oberst kvll die prvjectierte Reise ins Vaterland einstellen und bei dem Regiment bleiben. Falls dic dem Gnbcrnalor gemachten Vorstellungen erfolglos bleiben sollten, so haben Oberst und Hanptleutc sich gefaßt zu machen, ^e Protestation, welche die Gesandten dem Senator CaSncdi bereits intimiert haben, zu übergeben und im klebrigen der abgefaßten Haupterklärnng nachzukommen. - Schultheiß Dnlliker beschwert sich nochmals "npfindlich darüber, daß ein Theil der Hauptlente die Gesandten mit Worten und Werken verunglimpft u»d namentlich über sie verbreitet hätten, als hätten sie mehr ihre Privatangelegenheiten, als ihre Jnstruc- kivnen im Auge gehabt, und als hätte Dnlliker für das.Zwcperische Regiment 2000 Kronen neben ansehnlichen ^kssigncitivncn empfangen. — Man läßt es bei dem den Gesandten abgeitatteteu Dank verbleiben. Ueberdicß wird man aucb dessen gedenken, wie sich Schwhz über die Verrichtung und Relation der Gesandten hat kwrnchnieu lassen. «». Weil trotz scharfer Decrcte das Volk in invdenesischem Dienst noch nicht völlig nach Äans gebracht worden ist, so sollen die Obrigkeiten ernstlich daraus hinwirkc», daß dieser Dienst ausgehoben werde. Vor ungefähr drei Wochen ist wegen des thnrganischen Geschäftes von Bern ein Schreiben Angelangt, deßgleichen jüngster Tage eine Erklärung Svlothurns. — Mit Rücklicht auf den Styl des bernischen Schreibens und die am Schluß angehängte Drohung wird für nothwcndig cracbtct, Bern zu Händen der öbrigcn Schiedorte gebührend zu antworten und darauf zu dringen, daß Zürichs Absichten möglichst, bald Witgetheilt werden, auch zu verdcnten, daß man nicht annehmen könne, daß die Schiedorte hinlänglich ^läuterte und indiSpntierliche Sachen dem Recht unterwerfen wollen. — Weil Zürich den Vertrag von 1632 kß u. Thnrgau Art. 21d) oft ungleich ausgelegt hat, so möchte man daraus ausgehen, die noch lebenden Sätze unfeine Erklärung zu ersuchen, damit man sich derselben bei Gelegenheit bedienen könne. An Appenzcll-Jnner- rhvde», welches,'wie Solvthnrn, in das bernischc Schreiben eingewilligt hat, soll in der Form, wie jüngster Tage an Solothurn, geschrieben werden, «i Dem Domdecan Pappns wird auf sein Schreiben geantwortet, m Betreff des modenesischen Dienstes werde man alle Mittel anwenden, um diese Ungebühr gänzlich zu 1460 Mal und Juni 1648. beseitigen. Wegen der Transgressionen des eidgenössischen Volkes in französischen Diensten sei man Willens eine Moderation herbeizuführen, mit welcher der Kaiser hoffentlich zufrieden sein werde. Er möchte sei» Anliegen auch noch an die andern Orte gelangen lassen, welche eine größere Zahl der Ihrigen in diese»' Dienste hätten. Alan gedenke darüber ans erster Zusammenkunft mit sämmtlichen Orten oder wenigstens mit den katholischen sich zu berathen, dainir der Sache gebührend abgeholfen werde, v. (S. u. Deutsche gem. Nogteien überh.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaugelegenheiteiu Deutsche gemeine Äogtcieii iidcrh. «. Art. SS. Kriegssachen. Cvnforonz von Zürich mit dem Gotteshaus Fischingen. Lommis. lv-tti, L(j. Mai (16. a. K.). Staatsarchiv Zürich. Urkunden der Etadt und Landschaft Zürich. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Wascr, Alt-Stadtschreiber; Jakob Hegner, Landschrciber. Gottes- Hans Fischingen. Abt Placidus. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheitcn: Lmidgrafschaft Thurgan. Art. 392. Neligionssachcn etc. 1148. Cvnsercuz der Vil katholischen Orte. Lucern. 15. und Ii;. Juni. t. Gallen beklagen sich über die Ungelcgenhciten, welche ihnen von Bürgermeister Ziegler von Schasshausen und dessen söhnen wegen zweier 1644 bei ihnen ausgekrochenen Fallimente, bei welche» die Zicgler auch interessiert gewesen, fortwährend bereitet werden. Burgermeister Ziegler habe letztes Jahr dem Laudschreiber zu Baden eine Schmähschrift überschickt; sie seien entschlossen, selbige gründlich zu widerlegen. Man möchte die Gesandten auf nächste Jahrrechnuug zu Baden >uit hinreichender Instruction versehen und alsdann an Schasfhausen ein nachdrückliches Schreiben richten, tun die Betreffenden anzuhalten, dem 1645 zu Schasfhausen errichteten gütlichen Bertrag, dem darüber ergangenen obrigkeitlichen Urtheil und dem von den Ziegler selbst ausgestellten Revers nachzukommen, lieber die Wegführuug der sanctgallischen Gesandten nach Hoheutwiel und wegen der ergangenen Kosten werde man sich seiner Zeit gehörigen Ortes beklagen. — Ilri, c^chwhz, Unterwalden und Zug wollen die Abgesandten der weitern Reise in die Orte entheben und die Beschaffenheit der Sache ihren Obrigkeiten berichten in der Hoffnung, daß ihre Herreu und Obern St. Galleu bei seinen Rechten und Gerechtigkeiten schlitzen werden. Lucern hält das Ansuchen der Stadt St. Gallen ebenfall» für begründet und stellt darüber den Abgesandten einen schriftlichen Receß zu. Freiburg und Solothmu bcstätigui die Erklärung ihrer Obrigkeiten. «I. Was der spanische Ambassador, Graf Franz Casati, und Senator Ea»nedi aus die im April wegen des im Mailändischen stehenden Regimentes erlassenen Schreiben geantwortet haben, wird angehört. Der Ambassador beschwert sich dabei, daß gegen das Biindniß eidgenössische» Bvlk wider das Herzvgthum Mailand geführt werde, was leicht zur Folge haben könnte, daß Eidgenossen gegen Eidgenossen kämpfen müßten. — Diese Beschwerde wird in den Abschied genommen, damit die Sbrigkeiten ihren Gesandten nach Baden auftragen, Boxstellungen bei dem französischen Ambassador zu macheu, daß diesem llebelstand abgeholfen werde. Bern hat gegen das herumstreichende heillose Gesindel auf den t>. bi» 8. Juli u. K. eine allgemeine Jägi augesetzt und berichtet, es sei mit dem venetianischen Residenten in Zürich übereingekommen, daß alles waffenfähige Gesindel, welches ihm au den Grenzen überliefert würde, auf der Herrschaft Kosten abgeführt »Verden solle. — Mau glaubt, daß alle Orte zu einem so uothwendigen Werk beitragen werden, und will Bern ersuchen, Zürich zu veranlassen, den Laudvögten zu Baden und in den freien Aemtern den gehörigen Befehl zukommen zu lassen, (S. ». Dhurgau.) K'. Landrichter Konradin von Eastelberg läßt durch Landammauu Zweher berichten, daß für Beendigung der Streitigkeiten in den Blinden noch keine Hoffnung 1462 Juni 1648. vorhanden sei. Man habe die Capuciner zu Alincns und Bivio sStallaj abziehe,: lassen. Als aber die Gegenpartei das Gotteshaus Churwalden zu Händen genommen und das Einkommen auf die Feuerstätten vertheilt habe, hätten die Katholische:: die Patres an jenen zwei Orten wieder eingesetzt. Er bittet, die katholischen Orte möchten von ihnen ihre Hand nicht abziehen. — Alan dankt den: Landrichter für den Bericht und läßt ihn: durch drei Gesandte bnndesgenössisch zusprechen. I». (S. u. Baden u. Freie Aeinter.) i. (S. u. Vier ennetb. Vogtcien überh.) Ii. (S.u.Lnggarus.) I. Landammann Abhberg hat aus einen: Schreiben Zlirichs an den Prälaten von Einsiedel:: nachgewiesen, was diesen: von Zürich ungütlich begegne und zwar wegen einer Sache, die ihn gar nichts angehe, sondern eine Streitigkeit zwischen der Acbtissin oder de»: Gotteshaus Münsterlingen und den Prädicanten zu Keßwhl und Uttwhl betreffe. Man wird dadurch an mancherlei ähnliche Klagen über Zürich erinnert und erachtet für das Beste, daß die Parteien ihre Beschwerden in einer Schrift niederlegen und zu Baden den Acten übergeben, in. Weil die Hauptleute aus den Blinden und aus Wallis gelegentlich den Hauptleuten aus den XIII Orten in Frankreich den Vorrang abzugewinnen suchen, so soll jede Obrigkeit die nach Baden reisenden Gesandten darüber instruieren, n. (S. u. Vier cnnetbirg. Vogtcien überh.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftzaiigclegcnheitcn: Landgrnsschast Thurgnu. f. Ar!. 47t. Gotteshäuser, Kloster. Grnfschast Baden. 1». Art.t7l. Locales. Landvogtei Freie Aemtcr. Art. 36. Marchensachcn. Bier eillictd. Vogteicu überh. i. Art. 104. Kriegssachcu. Ii. Art. 138. Vcrhältniß z. Bischof v. Como. Landvogtci Luggarus. Art. 42. Verwaltung im Allgemeinen. Jahrvcchttung der die lV eunetbirgischen Vogteien regicreuden X4I Orte zu Kauis. 24. JtNti (ans St. Johannis Bapt.). Staatsarchiv Luceru. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Müller, Znnftineister. Bern.. Vincenz Wagner. Luc er::. Balthasar Fcer. U r i. Johann Kaspar Trösch, Seckelmeister. S ch w h z. Älartin Belmont, Alt-Statthalter. U n t e r w a l d e n. Johann Jinseld, Ritter, Statthalter. Zug. Christian Schon. Glarns. Zacharias Müller, Landsfähnrich. Basel. Kaspar Munzinger. Freibnrg. Niklaus Atchcr. S o l'o- thur n. Christoph Zarandi. Schaffhanse::. Johann Georg von Mandach. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: ^ Vier ennctbirg. Bogtcicn überh. Landvogtcicii Lnnis und Mcndris. Landvogtci Lnuis. Landvogtci Mcndris. Art. 44. Justizsachen. i«. Art. 4S. Justizsachcil. I». ,, Allgemeine Verwaltnngssachcn. i. „ 90. »Abzug. „ 139. Verhältnis; z. Bischos v. Como. > Art. 43. Vcrschicdencs. Art. 273. Geistliche Orden, Kloster. l. Art. 179. Justizsachcu. «1. „ 169. Justizsachen. Ii. Art. 327. Justizsacheu. Juni und Juli 1648. 1463 IZZO. Jahrrechttung der die IV eunetbirgischen Voqteien regiereiidell XII Orte zu Lttggarus. 1V4N, »ach dem 24. Juni (nach St. Johannis Bapt.). Staatsarchiv Luccr». Gesandte: Dieselben, welche m Achch. 114R Das V-rhand-lt- findet sich i.n Abschnitt- H-nschmtS-n.z-l-g-.ch-.t-n: ^ IS3-1S6. Z°llsach-n. I-. Art. 43. Verwaltung im Allg-m-in-n. i. LI» Laudvogtci Mainthal. ^ „ S3. Jnstizsachcn- Art. 220. Marchstreitigkcitcn. t». Art. 221. Marchstreitigkciten. sssi. Gemeiueidgetlössische Jchrrechmulgstagsatziuig der XIkl Orte. Bllöen» «>» bis 22. Juli» Staatsarchiv Zürich, »est. XII. lül. tul. I»7. Staatsarchiv Vcr». All^-m. Arsch. I'I-'r. toi. W. Staatsarchiv Luccrii. Absch. >Iv anno ISI8. Ad XXXVIII. kol.12«. Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Burgermeifter, Johann Lndivig c^chneeberger, Seckelmtißer. B e r n. Franz Lndwig'von Erlach, Schultheiß; Johann Rudolf Willading, Venner und Zeugherr. Lueern. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Ludwig Meyer des Raths. N r i. Sebastian Bilgerin Zweyer von Evebach, Ritter, Landaininann und Land^hauptmaun, Sebastian Mnheiin, des 3iaths. S ch w y z. Sebastian Abyberg, Landaininann; Melchior Lüöndt, des Raths. Unterwalde n. Heinrich Sucher, Landaininann; Kaspar Frnvnz, des Raths. Zug. Peter ^.linkler, Alt-Ammanu; Jakob Ander- Matt, des Raths. Glar n s. Johann Heinrich Elmer, Landaininann ; Balthasar Müller, Alt-Landa»nnann. Basel. Johann Rudolf Wettstein, Bürgermeister; Niklans Bischofs, Stadthauptmann und des Raths. ^ reiburg. Ztudolf Weck, Schultheiß ; Johann Daniel von Montcnach, Ritter, Statthalter. Svlothn rn. Mauriz Wagner, Schultheiß; Johann Jakob Glich, Venner. S ch a s f h a u s e n. Johann Jakob Zicgler, Äiathäus Schalch, beide Bnrgermeister. Appenzell. Jakob Wiser, Landammann und Pannerherr, von Jnncr- rhoden; Johann Tanner, Landammann und Pannerherr, von Anßerrhoden. iEidgenössische Begrüßung. — Ein Abgesandter der ^reigrasschast Burgund, Johann Richard, überbringt das Erbeinigungsgeld, dednciert das eidgenössische Interesse für Erhaltung der burgundischen Lande, berdankt die bisherige Vermittlung und bittet um deren Fortsetzung. Man laßt durch einen Ausschuß bei bem französischen Ambassador die Erneuerung der burgundischen Reutralität oder doch einen Wassenftill>tand bis zum allgemeinen Frieden befürworten. Der Ambassador antwortct, er werde dav Ansuchen neb>t Mdern an den Hos gelangen lassen und hosse, daß längitens inm rhalb dreier Monate eine Antwort erfolgen werde. Das Begehren gehe übrigens nur von den Burgundern und nicht von dem König von Spanien aus. Alan theilt diese Antwort dem bnrgundischcn Abgesandten mit und läßt ihn versichern, daß nichts, was der Sache ersprießlich sei, versäumt werden solle. E-> wird ihm auch vcrdeutet, daß Burgund bei dem König eine Vollmacht, wenn cS noch keine solche habe, auswirken möchte. - Das Schreiben des Parlamen- 1464 Juli 1648. tes zu Düle beantwortet inan init den gebührenden Compliinenten. 1) Der Wirthc und Metzger halber ivird für das Beste erachtet, daß jedes Ort selbst eine gute Ordnung mache, indem nicht wohl möglich sei, hurin eine durchgehende Gleichheit herzustellen. 2) In Betreff des Geldes läßt man es bei den frühcrn Abschieden verbleiben. Man soll dasselbe, besonders die Dublonen und NeichZthaler, nicht höher im Preise steigen lassen; auch den Landvögten in allen Vogteien, besonders dein zu Badeil, läßt 'man den Befehl zugehen, auf das Einschleichen der ausländischen kleinen Münzen, welche unter dem Viertel des Thalcrs sind, ein wachsames Auge zu haben. «. In Folge wiederholt eingelangter Beschwerden von Seite auswärtiger Debitoren, auf deren in der Eidgenossenschaft liegende Güter und Gefälle für ausstehende Zinsen gegriffen wird, erläßt man die Verordnung, daß künftig wegen keinerlei Hauptverschreibungen, davon ausstehender Zinsen oder wegen anderer Schulden, wenn die Contracte nicht in der Eidgenossenschaft oder nach deren Rechten gemacht worden oder die Specialunterpfänder nicht in der Eidgenossenschast gelegen sind, Güter, Zinsen oder Gefälle auf eidgenössischein Boden gesucht, noch mit Arresten, Einsatzungen oder andern Executions- proeeduren verfahren werden solle, ai. «. (S. u. Deutsche gem. Vogteien überh.) i°. Bürgermeister Weitstem berichtet über seine Verrichtungen zu Münster und Osnabrück weitläufig. Die Relation wird in der Canzlei Baden deponiert und soll jedem Ort, welches sie begehrt, abschriftlich mitgetheilt werden. Die dabei befindlichen Instrumente und Briefe werden im Original von Basel aufbewahrt. sS. im Anhange No. 8.j Dem Burgermeister Wettstein wird seine patriotische Arbeit und seine Dexterität bestens verdankt. — Das Schreiben der kaiserlichen Plenipotentiarien zu Münster (dat. d. 39. Mai) wird nochmals verlesen. — Man dankt hierauf dem Kaiser in einem Schreiben für die Unterstützung, welche er dem Begehren der Exemtion habe angedcihen lassen, und ersucht denselben, sich die völlige Beruhigung der Eidgenossenschaft gehörigen Ortes auch ferner angelegen sein zu lassen. In ähnlichein Sinne ivird an die kaiserlichen Plenipotentiarien geschrieben. A. Der französische Ambassador, Herr Johann de la Barde, befürwortet die Erneuerung des zu Ende gehenden Bündnisses und sagt, es freue ihn zu vernehmen, daß die bei dein thurgauischcn Streite interessierten Orte in solcher Disposition seien, daß derselbe künftig keine Alteration mehr erregen werde. Die großen Kriegskvsten hätten dein vorigen und dem jetzt regierenden König nicht zugelassen, den Orten alle gewünschte Satissaction zu geben; die Orte möchten sich berathcn, was sie von dem König für das Vergangene begehren wollten, und das klebrige alsdann auf bessere Zeiten remittieren. Es sei dieß in ähnlicher Weise bei dem Tractat geschehen, den 1634 die mit Mailand verbündeten Orte abgeschlossen hätten. Alan läßt dem Ambassador durch einen Ausschuß anzeigen, man werde seine ProPosition zu Händen der Obrigkeiten in den Abschied nehmen. Es seien etliche Punkte, auf welche die Obrigkeiten besondren Werth legen, in Bezug auf welche trotz mehrmaligem Anhaken noch keine Satissaction erfolgt sei; würde diese erfolgen, so wären die Gemüther desto geneigter, über die Erneuerung des Bündnisses zu beratheu. ^ Man stellt dem Ambassador die betreffenden Beschwerdeartikel in einem schriftlichen Memorial zu; in einem Zweiten Memorial werden die Angelegenheiten Burgunds besprochen; man ersucht ihn, dasselbe, von seinem Gutsinden begleitet, an den König gelangen zu lassen. Der Ambassador verspricht, das betreffende Memorial mit seiner Empfehlung zu begleiten, über alle Artikel bei Hof Bescheid einzuholen und innerhalb dreier Monate dessen Antwort zu eröffnen. — Man kommt sodann überein, bei Erneuerung des Bündnisses getreu zusammenzuhalten, bis alle Orte für ihre Ansprüche befriedigt sind. Z». (S. u. Mainthal.) 5« Nachdem die Abgesandten der Stadt St. Gallen und Bürgermeister Ziegler von Schaffhausen wegen der durch die Fallimente herbeigeführten Streitigkeit angehört worden sind, erklärt man sich auf Befehl der Obrig- Juli 1648. keit dahin: Bürgermeister Zicglcr und seine Söhne sollen sich mit der Judicatur der Stadt St. Gallen wie sw daselbst laut Herkommen nnd Satzungen geübt wird, begnügen, d. h. daß von jedem, der nicht Burger von Ct. Gallen ist und das Recht zu St. Gallen suchen will, vor der Rechtfertigung Caution gefordert und ^ in eidliches Gelübd genommen werden soll, bei dem, was zu St. Gallen wird gesprochen werden vbne Appellation zu verbleiben, indem man nicht zweifelt, daß ihm schleuniges und unparteiisches Recht werde gehalten werden. Was in- und außerhalb der Eidgenossenschaft wider der Stadt St. Gallen Deputation gesprochen oder geschrieben worden ist, soll aufgehoben und keiner Partei nachtheilig sein. Der Kosten halber 'Nvaen sich beide Parteien vergleichen oder den Gesandten überlassen, gütlich darüber zn entscheiden, k. AiklauS Bucber von Nidwalde» bittet um Schild und Fenster in sein neu erbautes Wirthshaus. - Das Ansuchen wird in den Abschied genommen. I-,». (S. u. die betreffenden Bogteien.) «z. Es kommt der ' -- - - - ^ ^ ,, ».0MINI ocr bricht, daß auf dein Bodensee von den kriegenden Parteien allerlei Feindseligkeiten verübt werden, wodurch den Unterthanen im Thurgau und Rheinthal vielfaches Ungemach zugefügt werde. — Man schreibt deßhalb an die kaiserlichen, österreichischen und schwedischen Commandanten und ersucht sie um eine Abordnung zn einer Cvnferenz. Bei der hierauf abgehgltenen Cvnferenz begehrt man die Beseitigung der Ungelcgcnheitcn, kann aber zu keinem Vergleich gelangen. Alan theilt deßhalb den Abgeordneten mündlich und schriftlich "nt. man werde alle Gebühr, auch was mit Fcldmarschall Wrangcl besprochen worden sei, halten. Alan suche von eidgenössischer Seite nichts Anderes als Ruhe für die eigenen Lande und Aufrcchthaltung der ^gebrachten Neutralität. Den Angehörigen der Eidgenossenschaft möchte zu Wasser und zu Land ungehinderter Paß und Nepaß gestattet, auch keine Paßzedel und dergleichen von einem eidgenössichen Ort zn dein andern zugemuthet werden. Wie man den benachbarten Burgern, Unterthanen und Soldaten ohne Waffen h°n freien Paß auf die Märkte gestatte, so möchte dieß auf obrigkeitliche Attestativn und Paßzedel hin auch hrn eidgenössischen Angehörigen erlaubt sein, jedoch in der Voraussetzung, daß man Kricgsmunition und ^'gleichen nicht zuführen werde. Die armierten Schiffe möchten sich auf Kanonenschußweite von dem eidgenössische» Ufer entfernt halten. Die Soldateska auf der Insel Reichenau möchte abgeführt, der Thurm dnsclbst demoliert nnd die Fusel künstig von beiden Parteien unangefochten gelassen werden. — Alan ersucht ^dcm» die kriegenden Parteien nochmals um einen Wassenstillstand für den Bodensee und die arlbergischen ^rrrschrisicn und um Beseitigung der unter Fußach neu angefangenen Schanze, wofür auch die Jnterposition drr Obrigkeiten in Aussicht gestellt wird. — Der kaiserliche Commandant zu Lindau wird ersucht, dieß dem ^iser, dein Churfürsten von Beuern und dem Erzherzog von Oesterreich zu berichteil und zu empfehlen. Feldmarschall Wrangcl und den französischen Ambassador ersucht man schriftlich um ihre Jnterpvsitivn (S. u. die betreffenden Bogteien.) x. Die uniiitercssierten Orte veleinbaren sich wegen des Thur- gäilcr Geschäftes dahin, die Parteien zu bitten, bis zum l. cr>ept. n. St. i» Baden zu gleichen Sätzen zn- ^duiienzutreten und unter sich selber eineil gütlichen Vergleich zu versuchen. Für de» ^all, daß die Zusain- ^Bmft nicht stattfinden oder ohne Erfolg bleiben sollte, wird Bern anhcimgejtellt, eine allgemeine ^agsatzung icuh Badeil auszuschreiben, aus welche die Gesandten, mit hinreichender Instruction versehen, erscheineil ^ke>i. Ria» ersucht die interessierten Orte, dem Landvogt zu schreiben, daß er sammt den Amtleuten Alles jetzigen Stand lassen, keine Neuerung gestatten und auch alle Prälaten und weltlichen Gcrichtsherrcn ermahnen solle. Denselben Befehl erlassen auch die uninteressierten Olte. Bern führt schließlich ^einüthe, was für Unheil für die streitenden Orte nnd die ganze Eidgenossenschaft aus diesem schell könnte, lind ersucht die Gesandten aller Orte, solches den Obrigkeiten heimzubriilgen, damit 184 t reite man 1466 Juli 1646. endlich zu dm für das gemeine Wehl passenden Mitteln schreiten könne. sBern, Frcibnrg und Solo- thurn.) Die Münzen sollen bis aus Weiteres geschlossen sein und die groben Sorten in dem dermaligen Valor gelassen werden. Sollte diese oder jene Gattung bei einem Ort hoher und unzulässig steigen, s» werden die Obrigkeiten darüber mit einander correspondieren. Die Unterthanen haben ihre Waaren an Ausländer nur gegen grobe Sorten zu verkaufen, es wäre denn, daß die Obrigkeiten hierin anders verfügen würden. Wegen der eingeschlichenen nicht probchaltigcn Batzen will man einstweilen nichts verfügen; doch soll man zu erfahren suchen, wo die Urheber solchen Gepräges zu finden sind, und sie zu obrigkeitlichen Händen bringen. Wenn die Batzen der drei Städte oder andere Münzen von einem Ort der Eidgenossenschaft, wie dieß bereits von Basel geschehen sein soll, herabgesetzt werden, sollen die Münzen des betreffende» Ortes ebenfalls herabgesetzt und solche, die für voll ausgegeben werden, confiscicrt werden. 5. (S. n. Thurgau.) Verhandlungen der katholischen Orte, i»«,. (S. u. Thurgau.) ?»!>». Das Ansuchen um Fenster und Wappen in den neu erbauten Pfcn»- Hof zu Schwhz nehmen Unterwalden, Glarus, Freiburg, Svlothurn und Appenzcll-Jnnerrhodcn in de» Abschied. Ebenfalls wird in den Abschied das Ansuchen Obwaldens um Fenster und Wappen in s6" neucrbautes Capucinerkloster genommen. «I«I. sDie sieben mit Spanien verbündeten Orte.) Im Auftrat! des spanischen Ambassadors Francesco Casati verlangt Oberst Crivelli zum Schutze des Herzvgthums Wr land nach dem Bündnisse einen Aufbruch von 8600 Alaun. Es wird geantwortet, man werde das Ansucht den Herren und Obern hinterbringen, macht aber darauf aufmerksam, daß, wenn nicht die Obrigkeiten n»^ die in Diensten gestandenen und noch stehenden Obersten und Hauptleute für ihre Forderungeil befriedig würden, dieß die Willfahrung sehr hindern würde. Uebrigens möchte Casati selbst zur einläßlicheil BesP^ chung der Capitulatiou in die Orte kommeil. Man verhehlt ihm nicht, daß sich in Folge davon, daß ^ und da die eingegangenen Capitnlationen nicht gehalten würden, wenig Lust mehr zu Kriegsdiensten ze"h) Dasselbe antwortet man Crivelli. vv—(S u. die betreffenden Vogteien.) Es wird darcn'l hingewiesen, daß die Unkatholischen damit umgehen, die wichtigsten Sachen durch Ausschüsse oder diN^ gleiche Sätze behandeln zn lassen, und daß man katholischerseits oft nachgegeben habe, während es mäßiger wäre, dieselben vor der gesummten Sitzung zu behandeln, damit man um so besser den Obrigkci^ referiereil könnte. Der Anzug wird in den Abschied genommen. <><», (S. u. Thurgau) Man schc auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcuhciten: Deutsche gemeiue Vogteien übcrh. Laudgrafschast Thurgau. <1. e. t. i». v. iin. li'. Ni»» Art. 11. „ 22. „ 2g. Art. 271. „ ZV3. „ 26. „ 613. „ 3S1. „ 172. Landoogtci Rheiuthal. Grasschast Sargans. Grafschaft Bade». kl. Art. 36. 11. Art. 33. i. Art. 11. I. .. 26. Amtsrechnung. Landvogt n. Landschreiber. Landvogt n. Landschrciber. Kriegssachen. Religionssachen:c. Amtsrechnnng. Locales. Religionssachen:c. Gotteshäuser, Klöster. Schloßgnlcr:c. Kinderthcilnng zn Wartau. Abzug. Justizsachen. «;v. Art. 67. Gotteshäuser. Iii». „ 36. Abzug. ii. Art. 118. Justizsachen. . lilt. „ 233. Matrimonial- und Collatt»'!^ mm. „ 336. Religionssachen sc. «»<1. „ 126. Lehensachcn. pp. „ 18. Marchensachcu. v. Art. 162. Verschiedenes. !. Art. 22. Marchensachen. p. „ 7S. Anstände mit Bern. August 1648. 1467 Landvogtei Freie Acmtcr. Bier cmietbirg. Vozlcic» iibcrl). Landvogtei Lauis. Landvogtei Maintlial. x— aus dem Berner-, !»!>^ z». Art. 157. Localcs. „ St. Abzug, Einzug, Fall. ». „ 6t. Justizsachcu. Art.IVS. Kriegssachcu. «». Art. 224- Mimzsachm. I». Art. 222. Marchstrcitigkeiteu. » aus dem Luccrucrcremplar. ». Art. 9t. Fischenzm. 8. „ I9ö. Zoll uud Geleit. Conferenz von Bern und Solothurn. Messen. 13. Slugnst (6. a. K.) TtaatSarchio Bcr». Colothurn-Büchcr Nr.2, S.M. Gesandte: Bern. Sainnel Frisching, Bauherr; Theodor Morlot, beide de.' stiaths. Solothurn. Manch Wagner, Alt-Schultheiß; Johann Jakob Glutz, Benncr; Johann Jakob vom Staal, Alt-Rath; Jvhaitn Franz Hafner, Stadtschreibcr. Bern erklärt, daß die Gebühr und die obrigkeitliche Amtspflicht erfordere, daß im Bncheggberg uild an andern Orten, welche beide Stände geineinsam besitzen, wider die daselbst unter dem gemeinen Volke im Schwang gehenden, der ehrbaren Welt anstößigen und Gottes Wort zuwiderlaufenden Ueppigkeiten die »othwendigc Kirchendisciplin und das Chorgcricht eingeführt werde. Es et innert daran, daß es zur Zeit der Reformation die evangelische Religion daselbst eingeführt und daß 1577 Solothurn versprochen habe, die Untcrthanen, ohne ihr Eintrag zu thun und ohne Mderrede, dabei verbleiben zu lassen. Es hält sich befugt, das Mittel des Chorgerichts zu ergreifen und dasselbe wider Alles, was selbiger Religion und gemeiner Ehrbarkeit zuwiderläuft, zu gebrauchen, und das um so mehr, da schon früher viele Ehehändel ans diesen Orten nach Bern vor das Chorgcricht gezogen worden seien. Solothurn erwidert, daß im Vertrag von 1539 die Abstrafung gemeiner Laster Solothurn überlassen worden sei; bei Einführung des Chorgerich- tes würde manche Alteration in den Gerechtigkeiten zu besorgen fem; Solothurn mache sich anheischig, alle Ueppigkeiten und Unehrbarkeiten zu bestrafen und auch die ärgerlichen „Kclbcnen" abzuschaffen. Es ersucht Bern von seinem Vorhaben abzustehen. Nachdem dessen Gesandtschaft in ihrer Replik Berns in der Religion begründetes Recht zur Errichtung eines Ehvrgerichtcs nachgewiesen hat, nehmen die Gesandten Solothnrns die Sache in den Abschied. 1». Bern spricht sein Befremden darüber aus, daß Solothurn den Ausdruck »Oberherrlichkeit", welche Bern am Bncheggberg in selbiger Gegend habe, nicht wolle gelten lassen. Solothurn entgegnet, daß in den Verträgen von 1451 und 1516. welche die Rechte beider Städte scheiden, das Wort „Oberherrlichkeit" nicht vorkomme, sondern daß blos von hohen und Niedern Gerichten die Rede sei, während Bern nachweist, daß in alten die Rechte in diesen Gegenden betreffenden Urkunden und andern authentischen Instrumenten und Acten für seine Rechte daselbst die Ausdrücke „Obcrherrlichkeit, hohe Herrlichkeit, Obrigkeit, oberste Herrlichkeit" n. ä. vorkommen. Diese Oberherrlichkeit gehe auch daraus hervor, daß Bern dem Landgericht bei einer Buße znsammenbicten lassen und die Ausbleibenden zur Strafe ziehen könne. Die svlothnrnischcn Gesandten nehmen die Sache all rokoreuäum. «. In Folge der angesprochenen Oberherrlichkeit hält es Bern für unpassend, daß auf den neu gesetzten Marchsteinen ans der Seite gegen die Herrschaft Bncheggberg hin das Wappen Solothnrns allein angebracht sei, da ja der Vertrag von 1539 1468 August 1648. Solothum ebenfalls nicht zulasse, daselbst ein Fähnlein aufzurichten. Man vereinigt sich dahin, das Wappen wieder weghauen zu lassen. «I. In Betreff des Zehntens von? Rißgrnnd zwischen der Zelg der Gemeinde Arch und der Aare kommt man tiberein, diese Zehnteumarch auch vom äußersten Stein bis in die Aare sich erstrecken zu lassen und dieß dem voriges Jahr errichteten Zehntmarchbrief zu inserieren, v. Bern will an der Stelle eines Zehntens von 18 Jucharten zwischen der Zeige von Gerlasingen und der von Rcichertsweil, welcher von Solothurn in den großen Zehnten gezogen worden ist, den Einschlagzehnten zu Zielibach beziehen und die dermaligen Besitzer, die keinen Titel dafür besitze», depossessioniereu, oder Solothurn solle jenen Zehnten wieder an Bern abtreten. Die Gesandten Svlvthurns nehmen diese Begehren in den Abschied, t. Der Blauensteiner Zehnten ist neu zu bereinigen, z»'. In Betreff des Einkommens der Pfründe des Prüdicanten zu Lüßlingen wird erkannt, daß die Gemeinde und Bauersame ihres Theils an das Holz, welches lallt Urbars gefordert wird, dem Prüdicanten jährlich acht gute Fuder vor das Haus liefern, und daß derselbe des durch die Gemeinde geforderten Holzhabers ledig sein soll. !s. Bern erinnert Solothurn nochmals an die Restitution der Glocken von Balm oder deren Werth slÄX) NeichSthaler). Solothurn verspricht das Eine oder das Andere bald möglichst zu thuu. ». Von der Gemeinde Gränichen wird die Setzung eines MarchsteineS zwischen 'elbigem Gcrichtsbezirk und dein gemeinschaftlichen Ittenberg gewünscht. Die Gesandten Berns nehmen das Begehren ack i-sksrsnckum. .KRSZS. Conferenz der V katholischen Orte. Lncer». l(>48, 4». August. Staatsarchiv Lucera. Absch.do anno 1643. Vd. XXXVIII. toi. 171. Gesandte: Luceru. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Ulrich Dnlliker, Ritter, Alt-Schultheiß und Pannerherr; Laurenz Meyer, Statthalter und Oberzeugherr; Ludwig Meyer, des Raths. U r i. Sebastian Bilgerin Zwcyer von Evebach, Ritter, Landammann und Landshauptmann; Karl Emanucl von Noll, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. S chwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Michael Schornv, Statthalter und Seckelmeister. Unterwalde u. Marquard Jmfeld, Landammann, von Ob- waldeu; Bartholomäus Odermatt, Landammaun, von Nidwalden. Zug. Beat Znrlauben, Alt-Ammann; Peter Trinkler, Alt-Ammann. Eidgenössische Begrüßung. 1s. (S. u. Thurgau.) «. In Betreff der von den Schiedorten vorgeschlagenen badischen Conferenz sprechen sich vier Orte dahin ans, daß ihnen Tag und Ort bedenklich vorkomme. Alan ist dabei der Ansicht, daß die zwei bewußten Punkte in keinen? Fall einer weitem Verathung unterworfen werden sollen. Wegen der übrigen Punkte will man mit Zürich eine freundliche Unterredung hatten, jedoch lieber im Thurgau selbst. Für den Fall, daß Zürich sich nicht dazu verstehe?? wollte, sind etliche Gesandte der Ansicht, die Theilung des Thurgaus vorzuschlagen oder wenigstens „zun? Rechten zn setzen". Insgemein ist man der Ansicht, daß der Sache so oder so abgeholfen werde?? sollte, daß die verschiedenen Punkte wohl auseinanderzuhalten und von der Judicatur nichts zu vergeben sei. — Uri könnte sich dazn verstehe», unter gewissen Evnditionen den Tag zu Bade?? zu besuchen. Man schreibt hierauf ui obigen? Sinn ai? Bern und an Zürich; ferner an Freiburg und Solothurn, daß man zu eiuer freundlicher September 1648. Konferenz bereit sei, falls die zwei bewußte« Punkte, Bestrafung der Uttwyler und Einführung des katholischen Gottesdienstes zu Lustorf bei Seite gelassen werden, und wünscht, daß sie Bern veranlassen möchten, Zürich zu einer freundlichen Besprechung zn disponieren. Falls eine allgemeine Tagsatzung angekündigt werden sollte, so möchten sie selbige nicht besuchen, es wäre denn, daß von jenen zwei Punkten abstrahiert würde. — Landvogt Ludwig Meyer, Landvogt Michael Schornv und Alt-Ammann Znrlauben werden ersucht, die ans diese Händel bezüglichen Acten nachzuschlagen und zusammenzustellen. Auch an katholisch Glarus und Appenzell-Jnnerrhoden soll wegen dieser Sache das Nothwendige geschrieben werden. ,1. (S. u. Thurgau.) «. Aus einer Mittheilung Zürichs geht hervor, daß sich der Zustand auf dein Bvdenscc seit der Verhandlung zu Baden verschlimmert hat. Mau will deßhalb Zürich ersuchen, nochmals ganz ernstlich an den Comniandauten zn Ueberlingcu zu schreibe». Man ist auch der Ansicht, daß nochmals an den französischen Gesandten geschrieben werden sollte. Der Vorschlag, einige Cvmmandanten in den Thurgau zu schicken, die dem Landvogt bei allen Vorfällen assistieren könnten, wird in den Abschied genommen, t. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch im Abschnitte Hcnschastsangelegcnheiten: Lnndgrasschast TliurglNi. it. Art.170. Zolle und Geleit. «!. Ai't.Llw. Neligionssachcn zc. k. „ 544. Localis. i- ,, 234. Matrimonial- und Collaturstreit. Confcrcuz von Bern mit Burgund. (?) 1V4L, t. September (22. August a. K.). Staatsarchiv L°r». J»st>»-ti°n-nbuch. 8. S.182. Gesandte: Bern. Johann Rudolf Willading; Johann Rudolf Zehender, Venncr; Wilhelm von Dießbach, alle des Raths. Burgund. Nicht angegeben. Ein Abschied hat sich nicht vorgefunden. Gegenstand der Verhandlung war die Bereinigung der ^andmarchen. Confercnz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brntlnen. 1«48, ll. September. LauveSarchiv!Ni!»va!»cii. Gesandte: Ilri. Sebastian Peregrin Zweyer von Evebach, Ritter, Landannnann und Landshauptmann; Johann Walthart JmHos, Alt-Landannnann. S ch tv y z. Sebastian Abyberg, Landammanic; Georg Auf- öcrmaur, Alt-Laudammaun; Wolf Dietrich Neding, Statthalter und Landshauptinann; Riartin von Nicken- ^ach, genannt Belmont, Alt-Statthalter. Nidlvalden. Bartholomäus Odermatt, Landammann; Peter Zelger, Alt-Landammann und Pannerherr. (S. u. Bellenz w.) I». Die Gesandten von Nidwaldcn iverden ersucht, ihreie Herren und Obern zu wöffnen, um was sie von den Gesandten von e^chwyz zu Beilegung de» Streites über die seelisbergische Güter- s'euer ersucht worden sind. 1470 September 1648. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vogtei Belle»; :c. ». Art. 12S6. IIS« Abschied und Vertrag zwischen Bern und Burgund betreffend die Landmarchen. 1648, 20. September (10. a. K.). Staatsarchiv Vcr». Bargundbuch L,. S. 167— Gesandte: Bern. Johann Rndolf Willading, Johann Nndolf Zehender, Wilhelm von Diesbach, Daniel Morlot, Abraham Sinner, Johann Alatthey. Bnrg n n d. Claude Franyois Lulicr, Antoine Niichoutey, Jean Simon Froissard Brvissia, Clande Pentherec, Jean Baptiste Dnchampt. Der Vertrag, französisch ausgefertigt, enthält die Uebereinknnft über die ganze Landmarch von Valserine an bis zu äußerst gegen Visen an einen Marchstein auf dem Gipfel des Berges Nisoz (Nisvux) und dann von dem Marchstein Rondelet auf dem Anstoß gegen Neuenbürg von Bisen gegen Wind bis an den Marchstein auf Nisoz. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1648, 23. und 24. September. Staatsarchiv Luccr». Absch. dv anno IK4S. Vd, XXXVIII. tdl. MI. Gesandte: Lu eern. Heinrich Fleckenstcin, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr: Ulrich Dulliker, Ritter, Alt-Schultheiß und Pannerherr; Laurenz Meyer, Statthalter und Obcrzeugherr; Ludwig Meyer, des Raths. U r i. 5karl Emanuel von Noll, Ritter, Alt-Landammann und Pannerhcrr; Jost Püntiner, Statthalter und Landsfühnrich. Schwyz. Atartin von Nickenbach, genannt Belmont, Alt-Statthalter. Unterwald e n. Ntarguard Jmfeld, Ritter, Alt-Landammann, von Obwalden; Bartholomäus Odermatt, Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, Alt-Ammann; Jakob Andermatt, des Raths. ». Zürich hatte auf den 24. September a. K. eine Zusammenkunft von sechs Orten nach Baden ausgesetzt. Auch von Bern war ein Schreiben eingelangt, worin der Wunsch ausgesprochen wird, daß man neben der Besprechung des Handclswesens auf dem Bodensee die thnrgauischen Streitigkeiten selbst an die Hand nehmen mochte, und daß die streitigen Parteien unter sich eine Vereinbarung anbahnen sollten. Alan spricht sich nun nicht gerade gegen den Besuch jener Zusammenkunft in Baden aus, will aber von den oft genannten zwei Hauptpunkten nicht abweichen, die Meinung der Gegenpartei anhören und ihr dann antworten, den Obrigkeiten aber anhciiu stellen, was hierin zu thun oder zu lassen sei. Man entschließt sich endlich dahin, Zürich um die Ausschreibung einer Xlllörtischen Tagsatzung zu ersuchen mit Rücksicht auf das wichtige Geschäft des freien CoM- merciums auf dem Bodensee, dabei aber den Tag etwas weiter hinauszuschieben. Man wird alsdann darauf zu achten haben, gleiche Ausschüsse, sei es für Rcligions- oder Standessachen, möglichst zu vermeiden. Uri, das erst jetzt erscheint, eröffnet, daß es sich Zürichs Ansuchen wegen einer Conferenz von sechs Orten mit gleichen Ausschüssen gefallen lasse, daß es aber der Mehrheit der Stimmen nicht entgegentreten wolle. 1», «. (S. u. Thurgau.) «I. (S. u. Nheinthal.) v. Laut eines Schreibens von Zürich, womit der Bericht des Land- November 1648. 1471 die Stadt Cvnstanz eine neue Schanze mit Brustwehr und Laufgräben Vogts übereupttnunt, bcab.i^t dw Swd ^ zwischen den kreuzluigpc)en Cimstan' verfüge und dort dagegen Vorstellungen mache, dabei aber sofort zu schrvi^ ^ ^ ^^ache sei, damit man nötigenfalls freundlicher Ausdrücke^ fic) w iu e .. ^ ^ betreffenden Vogtcien.) ««. Auf erfolgten zu Baden Wetter zu Rat)o des Beatisicationsgeschäftes, betreffend den sel.Bruder Klaus, welches solche cinstunnng bewilligt. ^ . 3S7. Rcligionssachm x. i?. Art. 12,. Lchensachen. Landgrafschaft ^.liurgau. Oocales 1^. 232. Matrimonial- und Coltatursireit. * ' " i. „ 398. Religionssachcu -c. i. „ 1 --S. Abzug- Landvogtci RI,eint>,al. «l. Art. 156. LoeaN-'. Bogtci Freie Ac.ntcr. -- w. Allge.neinen. Laiidvogtci Luggarus. ' -r.Mmche». Art. 199. Beamte. Landvogtci Maintliltt. I». ^ rr rr >. a. .. a.« O-i»i»°l I.°h' - K.. °°°' "" -°ch d->» Abschmd b-is-I-a'-» Schr-ib» 11ÄS. Cvttftrcuz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1«4», 4. November. LaildcSarchiv SUdwaldc». Gesandte: 11 r i. Sebastian Bilgerin Ztvcper von Evcbach, Nitter, Landammann und Landshauptmann; Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Alt-Landammann. Schwyz. Sebaitian Abhberg, Landammann; Georg Aufdcrmaur, Alt-Landammann! Aeichael Schvrnv, Scckelmeistcr; ^ranciscuv Ncding, des Raths. Nidwalden. Bartholomäus Odcrmatt, Landammann; Peter Zelger, Alt-Landammann und Pannerhcrr. », I». (S. u. Bellenz w.) v. Uri tvird ersucht, eine Verordnung zu erlassen, wie viel Saumrosse seder Säumer treiben dürfe. 48. Cvnferenz von Nri, Schwyz und Nidwalden. Vrltmrct. 11»4ii, :j. Dccembcr. lLandeAavchiv Nidwalden. Protokoll der Wuchenräthcn, auch Näth und Landleuthen, vom L.Decemler: Bo. iL. t'ol. 195. „Uff das; unser E. von Schwytz von wegen des; bewüßten stritigcn Scwlißbergcr geschafft uff mordcrigen tag ein zuosammenkunfft nacher Brunnen beschrybent, welche min Gn. H. auch besuochen lassen wollen mit dem bevelch, daß man nach luth des; zwyfachcn gesessenen Landrahts Rahtschlag by unseren satz- und obrnungen verbliben wolle und sich alligklichen von dem unserigen nit zuo lassen; jedoch wan unser E. von Schwytz etwaß fürschlägen wüßent, söllent die abgesanten sy anhören, doch uff hindersichß bringen unserer G . . . Herren und Oberen; und sint zuo Abgesanten ernambset: Herr Landtamman Odermatt, Herr Landt- animan Arnoldt Stultz, Herr Landtamman und Pannerherr Peter Zelger und Herr Landtvogt Johann Melchior Leüw." — Ein Abschied hat sich nicht vorgefunden. Confercnz der V katholischen Orte. Lncevlt. 1648, 14. December. StantSarchiv Liiccru. Absch. »d.sch °i„ Boden in shanischen Diensten st-h-uden Regiment- zu Helsen, «d si>- n°lhw°i. HI dein » °-n--°. n°ch- drücklich zn S°mn.h- zu subren. daß es endlich an der Zeit s°., dieses Knegsvo. durch er wckltche M.tt. zn- Fortehnng des Kriegsdienstes sähig zn machen oder ihn, de» Urlanb zu geben. I . » n. Baden. !. Da berichte, ioird, daß der ,i°»ig von Ungarn m>. !"»«> "-«"»» »"l R-.s° na» Mailand I-,innen werde, hält man -« de-Eon»«! angemessen. ww M ^ ^ M «w « eine». Schreiben Glück zu wünschen m.d in. Namen de- mit Spam.» oerbnudettn Orte dre Bit - -.znsngm, st- niöchten den. Könige von Spanien und d-st-n Minister» das In-reise dm Orte bestens -n, sehlen. k. (S. ... Thurgan.) I. Was -ürzlich aus deu III Bü.ideu an d.e XIII und du, zugewandten Orte g-schneben und von Zürich milgetheill worden ist, wird de». Abschied beigelegt. >>>. ..->^<> »» ' "A- " ' X'.' 'XX - ^ - ',' - V' ^ I ' ' '' '' ' > ' ', >' ,- . .' XX^'X^X ^ " ' ' . ^ ^ ^'x' >»xX ^ xx'^ ^X'.>,^ ^ ^ ^ -',' ^ ' -' - ' / XxxXXX',X^''XxX,, ^ X' ^ '>"X'Ä'X XXHX ^ ' ', ^ ^.X^xxX^ - NxSx. " XX«« / ^ ^ XXXxH ^ !-^ '> ^ - X^ ' ^ , .. XX^-X'-KX ?> XXX X - ''- ' M-xx^/x^ '.^x ' W^'.vx^ ^ X !-X^XX'' '-X^-^^.'^ X' ' X'X , ' xi. ^ ^ > Ä . ! -> " "' W?!>X -ÄXX^ S" 'KW.M >x ^ X'XX^X X XX-'XX-X^^ X^xK,.X- .L'^ 'X!-