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2 (1840) München, Stuttgart, Nürnberg, Augsburg, Karlsruhe, Prag und Wien : mit einem Anhange: Ausflug nach Italien
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IN IHRER GESAMMTHEIT.

sind viel mehr an ihrer Stelle, wenn sie sich mit der Baukunst verbinden,und vor allen mit den zu Denkmalen bestimmten Bauten. Sie erklären dieBedeutung derselben, sie sind dazu berufen, den Gedanken des Stiftersauszudrücken, sie sind eine Huldigung, eine grofse und feierliche Offen-barung. Weil der König so die Eigentümlichkeit jeder dieser beiden Dar-stellungsweisen beurtheilt, läfst er so vieles in Fresco malen, und so ge-schieht es, dafs man fast keinen der Münchener Künstler geschichtlicheGegenstände in Öl und auf Leinwand malen sieht. Ich bedaure das letztesehr; denn die Frescomalerei ist in vieler Hinsicht ungenügend, und er-füllt nicht alle Bedingungen der Malerei. Auch wünschte ich, dafs inMünchen, wie in Rom zur Zeit des Michelangelo und Rafael, diese bei-den Arten der Malerei in gleichen Ehren wären: das jüngste GerichtMichelangelo's hat nicht verhindert, dafs Rafaels Verklärung ein schönesWerk ist.

Die Malerei ist in München ein Reichthum, ein Ruhm des gesammtenVolkes und Vaterlandes. Der König hat ihr diese Richtung gegeben, welches ie auf solche Höhe erhoben. Seine Ideen und seine innigsten Neigungensind auf dieses Ziel gerichtet, und wenn man die Ausbreitung dieses Ge-schmacks bis zu seiner Quelle verfolgt, entdeckt man, dafs er in der Va-terlandsliebe des Königs entspringt. Ein so entschiedener Geschmack, eineso erhabene und thätige Neigung, deren Herrschaft keine Pflicht beeinträch-tigt, und die zugleich dem Lande Ruhm und Vortheil gewähren (wie dennbeides am Tage liegt), eine so lebhafte und edle Vorliebe, sage ich,ist ebenso rührend als ehrwürdig. In jedem seiner Werke erkennt manden frommen Mann, den Wittelsbacher, den Baier, den Deutschen, undkeine von diesen Eigenschaften würde seine Gedanken und Gefühle so leb-haft beschäftigen, wenn sie bei ihm nicht mit den übrigen Richtungen ver-schmolzen wäre, wenn sie nicht, so zu sagen, die Ergänzung dazu bildete.Mit königlicher Freigebigkeit verwendet er zu diesem grofsartigen vater-ländischen Zwecke alles, was die Zustimmung der Reichsstände zu seiner