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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
Seite
777
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Und csnnedabls von Franckreich gewesen/ zuende des 8 ftculi/vermuthlichA.79Z/das Für-stenthum Oramen conczuetiret. Dieser hin-terließ eine eintzigetochter/Herimbrue genant/welche sich mit einem vornehmen Herrn im Kö-nigreich Arelat/ nahmens Rolin Gosselin/deraus dem Hause Beaux entsprossen seyn soll/vermählete. A. 117z vermachte Nhamboldill, well er ausser der ehe lebete/ alle-stine guterim testamentan seine schwesterTiburga!t,wel-cheBertrandi von Beaux Gemahlin war. Diedamalige gute opinion/ die man von denRit-Vie Ritter tern zu Jerusalen! gefasset/hat die Fürsten be-wogen/ dem Orden gleichsam eine mittheil-kbeil daran hadung an dem landes - Principat auff einegewisse zeit^zu überlassen/ welches sich aberwieder verändert / nachdem A. Chr. 1246HeryogCarl von Anjou/König Ludwigs ixin Franckreich Herr bruder/ mit seiner Gemah-lin/ stauen Beatricen/ Grass Raymonds Be-rengarii des letzten seines stammes der Gra-^ ftn von Provence tochter/ geheyrathet/ und sichAhM.^der tehv - herrschastt über das Fürsten-ber an die thum angemaflet/ auch Fürst Wilhelm äs^"lZssux durch seinen Groß-Voigt oder Qrauä 8e-"iesckz! würcklich beleihen lassen. HeryogCarlen lucceäirte sein priny Carl Ii, welcheraus äiKäentz gegen solche kleine Souveränenvon dem Aohanniter-Orden zu Jerusalem ih-ren antheil tauschweise an sich gebracht A.izoy/und ihn gleicher gestatt Fürst VertrandenäsLsauxund dessen erben zu lehn geliehen; undwil aus den alten äoLumsuten so viel erscheinen/daß der zeit das jus lupremi imperü bey derlehns - herrschafft gestanden. Nach FürstBcrtranden har sein Herr söhn/Fürst Wil-helm/ und nach dessen abgang sein Herr söhn/zürst Raimund Ii, in solcher qualitat und äe-p-väsntz die lande besessen / und vor dem Ober-Seneschallat der Königin Johannen zu Nea-polis und Sicilien recht geben und nehmenmüssen. Dergleichen schuldigkeit von denenNachfolgern des Fürstenthums auch denenHertzogen von Anjou und Calabrien abgestat-tet worden.. Nachdem nun mit Fürst Rai-munden äe LS2UX der männliche stamm seinesgeschlechts untergangen/hat dessen tochter/ dieprinzeßti? Maria / solche lande ihrem Herrnund Gemahl / Herrn Johann iv äs cbaions,che ?auß de Herrn ä' ^l-Iax, A. 1410 zugebracht / nachdemMales, has Fürstenthum Orange nun 17O jähr bey demgeschlechte äs Leaux gewesen. Aus dieser eheist entsprossen Fürst Ludwig äs ckalouz, wel-cher A»l4z6 in wahrender custodia zu vijou sei-nem Lehn-Herrn / König Nenato in Sicitien/die lehns-pflicht abgestattet/und gegen Verpfän-dung der Hoheit und 8upremats über dieselande isOOs pfund als ein darlehn fürgcstreckt.Dessen Herr söhn/priny Wilhelm äe Lsta.lonz, hat sich diesir Hoheit wider die stadtOrange/als welche von alters her grosse im-munitaten hat/mißbrauchet/und es durch ver-gleich dazukommen lassen müssen/daß die ap-pelladiones von seiner regierung an daspar-iainent zu Grenoble ergehen mochten. Indem mit Rönig Ludwigen xl in Franckreich/als luccellorn Nenati und Caroli in der Graftschafft Provence/ etwa A. Chr. 147s getroste,nen vertrage / hat hochgedachter Fürst Wil-Viexdte Haupt-Handlung.

Helm zwar die lehns-psticht wie zuvor ablegen/und die Appellation einräumen müssen ; Ihmeist aber gleichwohl der titul eines fouverai-Wird vonnen Fürsten und das wort von GOttes Aouve-^gnaden zu führen/desgleichen das Regal/rain trkqimKmünge zu schlagen/die maleficanten zu be-gnadigen / und andere hohe gerechtsame zu ver-üben / nachgelassen wordem Nach der Handhat sich um Aönig L udwigen XI! Fürst 'Jo-hann äe Lbalovs, Fürst Wilhelms söhn/ invietwege/zumahl aber in der Macht bey S. Aubandllrch geleistete getreue tapffere dienste dermaftsenwohl meritixtgcmacht/daß ihm derAönigdie völlige louverainits, wiewohl nicht ohnecontraäiälion des Königlichen intenäanten invsupbine.conferiret. Dessen aber ungeachtethat sich der Fürst seiner fteyheit und mäepes-äsntzplTvaliret/cine souveraine kammer aufge-richtet/ und alle Regalien biß zu Rönig Fran-yens iregierungs-aniritte exerciret.

Unter dieses Monarchen herrschung aber hatsich diese merckwürdige Veränderung begeben/Pflicht qn'ge-daß der Röntg seines Herrn vorfahren cvn. hauea.cczlion widerruffen / und nicht nur die lehns-pflicht vom priny philiberten äe ckalonserzwungen / sondern auch dem ParlamentZu besagten Grenoble die appellationes wie-der anzunehmen veranlaß gethan. Diesesist der letzteFürst des Chalonischen blut-stam- .mes/ welcher im lager bey Florenz/da er Ray- M.Assser Carls V General gewesen/A. I szo mit tode sM MlM.abgangen/und weil er ohne kinder verstorben/seinen enckel/Graf Renatum von Plastau/als seiner leiblichen schwester / der prinzeßmClaudien/ und GrafHeinrichs von p?affangemahlin söhn / zum testaments-erben mit dembedinge eingesetzt daß er den nahmen einesFürsten äe ebalonz sührm UNd avfdie Posteritätfortpflantzen möchte Obgedachter Herr vonThou meldet/es haben die damahlige conjun-ceuren diesen neuen Fürsten auf des Ary-^ergoglichen Haufes Oesterreich parüswider Franckreich geAogen/und anlaß gege-ben/sich dieses Fürstenthums verlustig zu ma-chen/ und wäre die restitutio» der lande samtder Hoheit nach der schlacht beypavia / ver-mittelst desMadrider-frieden-schlustes/ ge-schehen. Welches aber darum etwas zweiffel-hafft/ dieweil besagter Fürst Philibert zu derzeit noch im leben / und der lande Regent ge-wesen/ es wolte denn dafür zu halten seyn/ daßGras Nenato zu Nastau damahls schon diesevortreffliche erbschafft bestimmetgewesen/undseines wider der Cron Franckreich beschehenenenAa^ements halber / an dem zukünfftigen un-abhängigen genösse derselben / vorbereitlicheHinderung gemacht worden. Dieses ist ge-wiß/ daß in folgenden zwischen RayserCarlnV und RönigHettrichen u in Franckreich ge-führten kriegen dem Hause Nassau abermahleintrug an ihrer louveraimte geschehen / undFürstwilhelmen vonOrnnge/FürstsRena- Prm^voüti bruders söhn und Nachfolger / erst durch den A^ande:weitenÄ.ls59 zuCambray aufgerichteten l...retfrieden völlig wieder reststuim/ und von ihmebald hernach mit erneuerung der fouverainenkammer/ und andern zum regiment eines freyenFürstenthums gehörigen Verordnungen die Ho-heit sxsrciret. Diesem unvergleichlichen Für-L ff ff stm