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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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738
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zum Römischen Reiche Teut-scher ^^ation gehöret / ob esschon Kayser I^enricus ^ucepsA. 92s oder 9ZO erstlich zumMarggrafthum gemachet /damit den Normönnern das streiffen und rau-ben verwehret werden könte; sondern es ist derCron Dänemark zuständig gewesen/ alsdenn auch die Prinzen des RontgljchenDänischen geblütes diese lande von denenRonigenzu lchninnen gehabt. Also hatKönig lblicolaus A. 1119 den L-mutum, KönigErichs hinterlassenen Herrn söhn/ welcherauch hernach Königder Wenden worden/ undKönig canut A. l -88 seinen bruder Walde-marn damit beliehen. A. 1222 hat KönigWaldemars söhn/priny Abel/das Hertzog-thum Iütland/und also auch das diesem zurselbigen zeit mcoi-porirte Schleswig erhal-ten.

Kömmt anF Nachdem aber mit dessen ^bnexote, Her-Haus Hol- Henrichen/A. t Z85 der gantze stamm ab-gestorben/ hat / besage des berichts / welchenOan?ius üb. 7 ca^.4ol)3N!X hinterlassn/^önigOlast/odervie andere wollen/ seine mutterRon. Margaretha/ Graf Gerharden zuHolstein / Er. Heinrichs/ des Eisernen ge-nannt/ältester so h n/cm en Fü:sten Te u lsch e n ge-blütes/ darmit tolennlter in gegenwart alkerGrafen desRnchs beliehen.Wiewohl das von.^onig Friedrichen M in Dänemarck überdiesouverainittt dieses Hertzogthums A. r6^ausgelassene D ploma meldet / es habe KönigWaldemar bereits in A. 1526 GrafGerhar-den beliehen/welches aber mit der regierungdieses Königs nicht wohl zutrifft. Nach des-sen A. 1404m dem treffen wider dieDittnar-schen erfolgten entleibung hat die KöniginMargaretha solch lehn des verstorbenen Für-sten kindern/Henrichen/Adolphen und Ger-harden/entziehen wollen / worwider sich aberdiese mit machtgefttzet/und sich kräfftigbey denbinden mamtenirek.

Endlich als Hertzog Adolph/der mittlereunter vorgedachten brüdcrn/A.1459 ohne kin-dcr und lehns-folger verstorben / ist das lehnzwar der Cron Dänemarck vermannet/jedochaber nicht inco^onret worden. SintemahlRönig Christians Herren söhne nach seinemtode sich des Hertzogthums Schleswick zu glei-chen? rechte/ als sie Holstein bekommen / ange-mastet/welches die Königlichen Urkunden eineI>fffammetVerstammung auf die löbliche Oldenbur-Ädeuburg. gische ltnl^ nennen; und haben sich nach derHand zwischender Cron und denen Heryo-

gen über der tehnschaffrlichen qualitat/und ob es mann,lehn allein/ oderauch nach

begeben / welche aber A. 1579 den 24 Martii zuOedensee/Vermittelsteinesnahmhafften güt-lichen Vergleichs/ beygeleget und verabredetworden/ daß forthin die Heryoge zu Holsteinselbiges Heryogthum als ein mann-lehnvon der Cron Dänemarck reLvAnosciren/auch der Cron Dänemarck gewtssc kriegs-dienste leisten solten; inmassen auchRonigFriedrich tt Heryog ^sohannftn dem altern/Hery.Adolphen undHery. Iohannsen demjüngern/und von wegen ihrer König!. Mastfelbsten einem von Adel A. 1586 die lehn mit be-hörigen solennitäten bekennet har/ der Hoff-nung/es sotten damit alle Mangel und Zwiespaltaufgehoben ftyn. Weil aber der 5uLeett»ons-punct nicht war ausgemacht worden/so erHubensich nach Hertzog Iohannsens/ des altern / to-desfall Ä.15^ neue streitigkeiten/indem HertzogAdolph/desVerstorbenen vollbürtiger bmder/K. Friedrichen/ als dessen halb-bruders sohn/von der erbschafft gantzlich ausschließen wolle/'anerwogen in gantz Dänemarck das jus reprse-lentstionis nicht statt hätte; hingegen wandte K»Friedrich ein/daß solches allerdings in lehn-rechten platz finden müste: Nun habe er vormjähre das Hertzogthum Schleswick als ein erb-lehn conferiret/ und sich das jus rez)rXlent2tiom5aussallen fall vorbehalten/ dahero seyihmdiehelffte der völligen verlaßenschafft an bewegli-chen und unbeweglichen gittern zuzueignen. Zu-letzt legten die hierzu erkohrnen schieds-richter/

Churf. Augustus zu Sachscn/Hertzog Ulrich zuMecklenburg/und Landgr.Wilhelm zu Heßen/die fache solcher gestalt bey/daß Hery.Adolph

die mobilia alleine / Hie immoblüa«ber mit

dem Könige zu gleichen theilen erben sol-

te/inmassen auch so geschehen ist.

Nichts desto minder haben sich in nachfol-genden jähren ungleiche deutungen und neueZweifel Herfür gethan/ und nicht nur viel jotou-ben zwischen denen Königen und Hertzogen zuSchleswick nach sich gezogen / sondern auch ur-sach gegeben/daß bey entstandenen letztem krie-gen die Fürstenthümer Schleswick und Hol-stein mit derCron völckern beleget/und dem da-mahls regierenden Hertzog Friedrichen zuGottorff"/ zumaht wegen der mit der CronSchweden habenden nahen alliantz/ viel scha-den und torto zugezogen worden; dahero derHertzog desto mehr dahin getrachtet/wie ersiehder Dänischen lehnbarkeit und lupremi vo- Geöen mmmü entbrechen möchte. Wie er es denn NLän

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