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Des Europäischen Herolds vierdte Haupt-Handlung
tzoge von Lotharingen folgende imme^reRcichs-güter/ais die Grnsschaffcen Vinn-
ckenbergundFalekensteln am Oonncrsbcr-gc/Ciairmont/ Vcplstein/ Vogtex beykioster Rurnmclsbcrg/ die Hattonsburgund andere mehr; welches aus denen Kayftvl.lehn-briefen / so wohl auch dem obangeführtenzwischen den? Römischen Könige Fcrdi--nando l und HeryogLlnchon zu Lotharin-gen A. ?s42 zu Nürnberg aufgerichteten ver-trage zur gnüge erscheinet/ und von denen Her-zogen zu Lotharingen nie in zweiffel gezogen/sondern die lehns-pflicht in den schoß der Rö-mischen Kayserl. Majest. geleistet worden.Wegen dieser unmittelbaren ansehnlichenReichs-lehn-güter ist ein Heryog zu-Lotha-ringen ein ungezweifeltcr Rctchs-Stund/hat auf Universal - Reichs -Versammlun-gen/ gleich andern Fürsten und Standen/seine l'ellioi? und stlnrme auf der weltlichenFürsten-banck/und wird das vvtum d^oinen^zwischen denen Fürstenchümern Hirsfcld RNdArenberg ordentlich aufgeruffen.
Dieser Reichs - Standschafft halber hattein beschreibung des heil. Rom. Reichs Tcut-scher Nation unter andern Reichs - FürstlichenHäusern auch von Ihrer Hochfürstl. Durch!,zu Lotharingen/ als einem?)carckgrafen zu
und Pont ä Ivioulson, gehandelt werdensollen zallermaffen in benennung des heil. Rö-mischen Reichs Fürsten/ deroselben allda nah-menllich mit gedacht worden. V!an hat abervor rathsamer/und darneben vor nicht unver-antwortlich gehalten/ dieser Reichs-Stands-qualität a!lhier mehze:e Meldung zu thun/da vonderoselben / als einem souverainen Hertzoge/hauptsachlich trattiretwird. Ich habe gele-sen/wann ein Hertzog zu Lotharingen in eigenerperson bey einem solennen Kayserlichen Hofla-ger und publicc» , oder bey Reichs - Ver-sammlungen zugegen wäre/daß er seine stelle immitte! des saats/ hinter dem Ertz-Bischoffe zu^rier/als ein König zu Sicilien nehmen solle:Mein/ich zweifele/ob diese leliivn jemahls seyzur observantz kommen. Hergegen hat deflenGesandte^ obangeregten platz und stelle aufReichs - lägen ohne weitere instantz gehal-. ten.
«uf GU?"rn Aufdns Heryogthum Geldern prXtencli-
LndPr^l,- ret der Hertzog wegen der zwischen Hertzog ke.nstv zu Lotharingen und Philipps/ GrafsCarls zu Egn?ontschwester/und nach sei-nem tode rechtmäßiger Erbin getroffenen alli-antz/ und führet/zu bezeugung des coniervixtenrechtens/ titulund wapen.
Die landschafst proveace rühret aus dererbschaffc von^m-zu her. Dieses Fürsten-thum ist nach abgcmg Hertzogs kenatt vom Kö-nige als ein Spangs zurück gezogen/ und deflenenckel Carln / wegen des darauf gesuchtenrechts/die Grafschafft Lellefui c übergeben wor-den. Provence aber ist eine zeitlang bey demhaust Lotharingen verblieben / biß endlich hoch-besagter Hertzog Carl dieselbe der CronFranckreich durch testament verschaffet und zu-gewandt.
Die Grnffchnfft V^ucZemont ist ein alt Patri-monium des Hauses. Mmont oder Blanken-berg ist eine Grasschafft im Hertzogthum Lo-
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tharingen gegen Elsaß gelegen / nxlche einReichs-lehn ist. DieGrafschafftFucphcnist als ein pcrtinentz - stück des HcchogthumsGeldern/vermöge obgedachter hcyrath/ vonLotharingen in anspruch genommen wor-den.
Die Grafschafft Saarwerden hat Lo-tharingen als ein Mctzisch vermannet lehn an-gesprochen/ und im vorigen Teutschen kriegemit gewalt occupixet z in dem Westphälischensriedenffchlusse aber ivurde ihmedie rettimnouder Grafschafft und der vestung Honiburganbefohlen/ und die fache zum gütlichen verglei-che oder rechtlichen ausübung verwiesen. DerHertzog hat aber nicht pariret. Daher aufdch.Reichs-versammlungen seither vielfaltig davongehandelt / und endlich A. 1672 dieser vertraggemachet worden/ daß/ wann Graf Johannzu Nassau-Saarbrücken den? FürstlichenHause Lotharingen 140000 Reichsthalerzur sttisj^Aion bezahlen würde/der Heryogdie vestung evzcuiren wolte. Weil abermit dem geide nicht auszukommen gewesen/ undderFrantzöische krieg/des Hertzogs tod/ unddieFrantzöische p.euuioncz seither darzwischengetreten/ist es in andern stand und inFrantzöi-sche Hand gerathen. Die Grafschafft Salmhat frau Christina/Graf Pauls zu SalmErb-wchter/ )l. <579 Heryog Franyen zuLotharingen zugebracht»
Das chren-kleinod und wapen des Her- Dss Her-yogthu«?,s Lotharingen ist ein in die länge wapx^"'^zweymah! undzwerch über einmahl getheiltesschild. Dessen erstes silberweißes feld die vierrothen zwerch-strassen des Königreichs Hun-garn in sich hat; zum gedachtniß der xrXten-lion, welche die Hertzoge von-kujou daran ge-habt haben. In der nechstfolgenden himmel-blauen feldung/ welche mit goldgelben lilicn be-säet/ und mit einem rothen lambel bezeichnetist/ erscheinet das alte wapen von -kujou. Dasdritte quartier stellet im silbernen felde an dencreutzen/ als dem grossen güldnen / und den ber-um stehenden vier kleinen silbernen/ dasRö-nigretch Jerusalem für/ welches samt demKönigreiche Neapolis an die von ^njou kom-men. Das vierdte enthält im güldenen feldevier schmale röche straßen / zu bemerckung desKönigreichs Arragonien / welches die Erb-Princeßin Jolanda ans hauß gebracht. Dassünffte/und in der untersten abtheilung das er-ste blaue feldlein mit den Frantzöischen lilien/und herum gehender rothen leiste/bezeichnet dasitzige wapen der Heryoge von -knjou. Dassechste quartier führet im blauen felde einen ein-werts zum raube geschickten mit güldner crone/zunge und bewehrung versehenen güldenen lö-?ven/ mit doppeltem fchwantze/ zum zeichen desHeryogthums Geldern. Gleichwie dernechstfolgende sich gegen diesem aufrichtendeschwache löwe im goldgelben felde das Her-yogthun? Jülich andeutet. Beede rührenaus der obangezogenen Heyraths- ppTtenboaher. Am ende stehet man im blauen felde zzvsgüldene mit denen rücken gegen einander ge-krümmte barmen/welche aufden vier feiten mitvier schwachen creutzlein umgeben / und zeigen.dieselben das Heryogthmn Vnrr an.le toue oder im mitten des stamm-schildes er-scheinet
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