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Des Europäischen Herolds vicrdtt Haupt-Handlung
religions-kciege/ de;? Potentaten/ wclcherzu mächtig oder ihrer Hierarchie anstößig wer-den will/vermittels zuhctzung anderer Poten-taten in gewaltsame consimNuren und kriegein? zäunt zu halten / und zu dcmükhigen/auch keine gelcgenheit zu verabsäumen / wo-durch sie ihre mehr im alterthum als auf be-ständigen rechts - titu! bestehende gerechesa.men behaupten / und mehres rcichthutN/lande und leute/ wo nicht zum völligen eigen-thume/ do6)zum genuß der zehnden und ande-rer geistlichen Hebungen gewinnen mögen. Eshaben kluge leute das fundament der Römi-schen polui^ue, auch daraufzu bestehen/angezei-get/ daßdieunterthanen anderer lander zur re-bellion gegen ihre oberen verleite: / die Grossenaber getrennet und in Uneinigkeit gebracht wer-den/ welches hernach unter dem deckmame! derreligion zu geschehen pfleget. Aus der Pabst-lichen Staats - lehre von der angemaßtenStadthaltcrschaffe Christi und dem Vice-ist die LlkeÄivte pr^emiiientz und Hoheit«der alle christliche Potenzen und deroReiche/Zürstenthümer und Staaten/wel-che man kurtz das geist - und weitlicheschwerdt nennen kan / hergeflosten. Undwurde die jurisclläkion desPabstszum wenig-sten von allen Kaysern/Königen/ Fürsten undPotentaten darinnen erkannt/daß/wo man mitdesPabsts person nicht zu frieden war/ dochdösten amt rest>e6kiret/und auf ein Lonciliumxrovoclret/wenigstens inzwischen der Geistlich-keit der zügel fortgelassen wurde / welches prmci-xium auch in seiner maaße noch gelten möchte.Es war nichts ungewöhnliches/besage der altenViplomZtum und trattaten/ daß Kayser undKönige sich der cenlur und correÄion desPabsts im fall der contraventton derer untereinander habenden alliantzen utwrscelle unter-warssen/unddie clausulen der sx^^mumc-monin ihre contro6ke fetzen ließen^ 5W hatte auchguten nutzen/ indem durch die Pabstiiche auto-t'Ltätund furcht vordem bann offtmahlsvielemUnheil und blutstürtzungen vorgebogen odertreu und glaube ehe gerettet wurde. Als aberdie Pabste die sayten zu hoch spanneten/ sich inallen fachen das arbitnum und eigenwillige 6bixoücion unterm prTtext, sie müsten zusehen/ daßNichts stindliches und der christlichen religionwidriges bey den stires grosser Herren vor-Lienge/anmasteten/ und wenn ein Kayfer oderKönig starb/ vgcants Imperic» das regiment ansich reissen/Kayser undKomge ein-und absitzen/ihre Cronen sich lehnrührig machen wolten/undsonsten das intercsse^amerX ^pottollcX sofernbeförderten/ daß desstuhlszuRom lieben ge-tteuen. nenilichdieClerisey/bey allen fachen aufsgeld und gut passeten/und wann die so genann-ten laycn es nicht zugeben wolten/ getvaltigüber unrecht/ und als wolle man Christum/ S.Petern und die kirche um das ihrige bringen/schreyen/auch ihren unfug n,it list und gewaltzu behaupten suchten / muste es die welt endlichmercken/und aufanderunggedencken; darübernun wohl/ besonders in denen beyden letzternseculis, mehr Verlohren Wörden/ als der Pabstnun ninnnermehr wieder zu erlangen hoffendarff/und sich mit der weltlichen herrschafft inseinen eigenen landen und xolkülonen begnü-
gen/ auch in geistlichen fachen äncrerion gebrau-chen muß. Wovon Qvläslluz in seinen drcy
l'omis 6e ^on2rcbia 5scr. Imp. nussühr-
lich handelt. Wir wollen uns darbcy nichtlanger aufhalten / sondern zu der besihaffenheiöseines weltlichen Staats fortschreiten.
So wenig aber die weltttchenSouverni-nen in der weit dem stuhls M Roin in po-litischen fachen die obergewalt/ und überihre Reiche und Fürstcnthümer das Dominiumgestehen / und so mächtig sie sich je-derzeit/ ob wohl in einem seculo mit größeremNachdruck als im andern/ darwider gesched/allerdings auch dem Pabste die exceptiotikNZtionis starck im Wege stehet/ und aus dem/was oben angezeigter maßen in der prseceäentz-fache zwischen Spanien und Frankreich derKayser sich heraus gelassen/ genugsam zuschließen/ wie wenig man dem heiligen Vaterin weltlichen jachen gestatte; so wenig kandargegen dem pabste in seinem ?AtnmoiboDivi fetri) dem Nirchen-Staat und eigenenFürstenthumen und landen / die Majestät<vMistuyund völliges exercitium aller Aegajjen ver-^eitigNii^sager oder ckssmirer werden. Und gebüb-ret ihn: also der bonor civiliz, die Majestätund respect eines weltlichen souverainen Für-sten in semer art/ so wohl als andern Potenta-ten/ Kayscrn und Königen / oder zum wenig-sten in der art/ wie die geistlichen Chur-undFürsten im heil. Rom. Reich Teutscher Nati-on ihre lander und leute beherrschen. Wannman dem Kayser diessira keFni Itsüci und le-perii komAtti zum voraus setzet/ und eine äe'
penäer.tz der cemporZÜtät statuiren will/äe kä»
eko poüiäirt sie aber der Pabst ohne einige cls-'penäentz als ein freyer souverainer Potentat,Es wüsten die Ehren-Gesandten desCantonsZürch in der Schweitz dein Pabstlichen Ge-sandten/ Grafen von Thurn / zu Luccrn beyunserer vater zelten das werck also vorzulegen/daß als sie bey ihm um sreyen Handel und wän-de! durch Piemont und die Lomdardey/ undverschonung der ihrigen mit der ii^uilmo.-?ansuchten/ und daraus von dem Legaten miteinem stattlichen banquere tractiret wurden/verspraä)en sie hergegen bey ihren Herren undObern so viel zu vermögen/ daß den Ui-Täicamenein gebiß in :nund geieget würde/sich der kamoz-schrifflen und schmähungcn auf den CantzeltZZu enthalten: denn wenn sie gleich den Pabstnicht könten vor einen Stadthalter Christiund das Oberhaupt der kirchen erkennen/wol-ten sie doch seiner als eines weltlichen und
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meren/ verschonen. Zwar ist es an deme/ daßdie Reiche und deren Zcczmlltionez nicht alle-mahl so gar wohl juKillciret werden können/und dem heiligen Römischen Reiche an dester?über Italien cmnoch habenden höchsten gewalt/und Dominio äireÄo, solches alles unHadlichseyn muß / allermaßen die Reichs-rechts-lch-rer/ und unter denenftlben der fürtrefflicheHerr Coming/ in ihren fchrifften solches statt-lich ausgefichret. Allein der Pabst gebrauchtsich der schutzwchrUtij?olli6eti5, ita polliässt^bedienet sich seiner gewehrschafft/und maimeni-ret sich durch alliantzen und Verwickelung der
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