622,
Des Europäischen Herolds vierdte Haupt-Handlung
Kayftrlichen regierung gekommen / einen ab- nen; welches denen geschicktesten neAvüzdeu^
scheu vor dieser aus dem Heydenthum herrüh- offtmahls gefahrliche anstoße gegeben : Ss
renden titulatur getragen/der meynung/es wä- wird uns so sehr nicht zu verübeln ftyn/ wenn
re selbige einem christlichen Fürsten allerdings wir dann Und wann den politischen Stato mit
unanständig. Daher sich desto mehr zu ver- dem geistlichen conkmckren müssen; oder ei-
wundern/daß bald hernach die Päbste solchen nenvon dem andernsso gargenau nicht untere
chren-titul mit grosser begietde auf-und ange- scheiden können/angesehn der Römische Hof
nommen/und also aufgeraffet/was die Kay- darinnen seine gröstenkunstgrisseundkasi.
ser als schändlich hinweg geworffen. Wie- czne cli8t2to suchet/ daß er stch bald geistlich/
wohl es hernach so gemein worden/daß die Ertz- bald weltlich machet/ und dasjenige/ was
und Bischöffe die jähre ihrer regierung also enejualite eines weltlichen freyen Fürsten
bezeichnet: Albertus I). <3.8att^X^l2gäeb.Lccl- versprochen worden/unter der stgur emes
-L^ilcc)j)us^.6?0ntiUcatU5nciltrjXX!!l. geistlichenbl?0narchenretra6tiret UNd ver«
Das prseclicat pabst hat seinen Ursprung wirfst. Jndejfin geben alle Nationes und alle
von dem worte ,vater/ daher Pape oder gekrönte Häupter dem Pabst den Vorzug/ und
MF-/- '
«WMT >i'>5
S
p'" '
dejfin Nuncius gehet aller gekrönten haupterLxtraoi-äins? - Ambassadeurs vor-
Den Nrimatum 05lllnis oder die prXro^stivM derund Vorgangs < reche über alle andereWzurhkGeistlichen in der christenheitzu erlangen/gn! ^
Pfaffe / welches liebes - wott anfangs jedemGeistlichen zugeleget / und die väterlichesorgfalt/ welche ste als geistliche vatervor ihre seelen-kinder tragen sollen/ange-zeiget/nachmahis aber denen Bischöffen/ und
letzlich bloß dein Bischöffe zu Rom / zu Hemer- mithin auch den ersten grund zu der in folgen-ekung seiner übet alle Geistliche in der welt sich- den Leculis angesponnenen sonderbaren und inTitulatur renden pneminentz/zugeeignet worden. Daß aller welt vormahls nie erhörten souverainbRömischer aber jetziger zeit durch das Pt-Xäicat Römischer tät zu legen/ stiesstn dem Bischoff zu Rom fol-Paöst. pabst dievörderste geistliche cN^nitat/ eh- gende gelegenheiten zu.
re und ansehen in der gangen chnftenheit Erstlich und hauptsachlich die Würdigkeitangedeutet werde / darsf als eine weltbekandte der stadt Rom- Denn diese war die Haupt-' diefache allhier keines ftrnern aueführens. Die- stadt des Römifihen Reichs / und die Kayftr-w"si«d^
ser gelstlichchater ist von dem Bischossthum zu liche älteste residentz/ und hatte also vor allen
Erhöhung - . "-5^ - .
Pabsts Rom erstlich all?rimatum orclinis empor gestie- andern stadten ein majestätisches ansehen und
zur.geistl- gen/hat sich hernach den ?rim2tum poteUatiz dignität. Und ob wohl unter den hcydni-
Monarchie- ^urisäiätionis über die übrige Geistlichkeit schen Kayfirn (welche nicht wüsten/ wohin die
in der gesammten Christenheit hinaus genom- neue christliche religio« zielete/ worauff ihre
Mett / länver und leute ac^uiriret / und sich sou/ glaubenö - articul beruheten/ und od nicht des
derain gemachet. Darauf er der weltlichen ungemem-grosse zulauffdes gemeinen volcks ei-
allerhöchsten Obrigkeit in dero hohe Mwestäts- ne Veränderung im Staat nach sich ziehen
gerechtsame nach und nach eingegriffen/ und mögte) die erste kirche mit den ailergrausain-
am ende über diese selbst zu herrschen sich un- sten martern fast durch drey ficula verfolget
terstanden/ eine geistliche Monarchie aufge- wurde; so harte doch GOTTes sonderbare
richtet/ und selbe nicht ohne grausamen hoch- proviäevtz diesem orte dargegen die glückselig-
muth/ tyranney und mtbientz gegen die Kay- keit vor allen andern widerfahren lasten / daß
fire und andere Potentaten der Christenheit/ die anzahl der christen durch die lcmgwürigen
beyves durch gewaltsame als kluge mittel de- unbeschreiblichen martern und blutvergiessun-
festiget und unterstützet/und haben die meisten gen nicht gemindert/ sondern vielmehr ergrös-
derselben ihre ttierarcktie und aufgeschwollene sert/ und von hieraus die christliche religion in
Potentz zu vielen übermmh und argeriichelt den meisten theil Europa äMunäiret und aus-
excessen mißgebrauchet/ und des tyrannischen gebreitet worden- Daher es auch fast anders
ungeistlichen wefins so viel gemacht/ daß nicht nicht seyn können/ als daß die Römische Bi-
Nur Teutschland / welches am meisten dabey schösse ihre imOccident hemm ausgeschicktes
gelidten/sondern auch die meisten übrigen Kö- llonLires mit gewisser mlkruNion versehen / die
nigreiche in Europa/ daher antaß genommen/ neuen christen in kirchen-fachen befehlichen/
aufeine rekormatior? zugedencken. Znmasten zweifelhaffte und schwere fälle entscheiden/
hiervon bereits oben in beschreibung des heil- und den grund zur geistlichen gerichtbarkeit und
Rom. Reichs Teutscher Nation Notbdürfftiaer supenorität über die Bisckvkl-e mmal
Reichs Teutscher Nation Nothdürfftiger lbpetioruat über die Bischöffe anderer/ zumal
berichtergangem der Occidemalischen kirchen / legen müssen.
Es könte also in dieser abhandlung bloß da- Und dieses that der stuhl zu Rom/ indem er ent-
bey bleiben/wie der Pabst einen ansehnlichen weder aus eigener bewegniß / und gleichsam
Staat in Europa evnMtmret/ durch was mit- ex vKcw, oder auff instantz der partheyen/ die
telunv gelegenheit et zu landen und lcuten/ gerichtbarkeit in geistlichen und kirchen-wie
auch bey etlichen zur souverainitat gediehen/ auch in ehe- erbschafft-bann-und dergleichen
und durch was kunstgriffe er sich dabey ieder- fachen zu allmiiMriren / und die 2ppelktione5
WV^it und noch ietzo maintenire. Alldieweil anzunehmen angefangen. Woraus endlich/
iic!) Fürsten- aber die religio« in das Staats-interesse sich bey zufallender menschlichen schwachheit einer
AN"« sehr subtil eingeflochten/und die geistliche arrogantz/es dahin kommen/daß die nachfol-
zu unter- Monarchie auff den weltlichen Staat/ und ger sich allmählich in die posseiiicm gefitzt/ der
schein, dieser auff jene gegründet/ und VerMassen gantzen Christenheit gesetze und Ordnungen vor-
klüglich eingerichtet worden/ daß auch die klü- zuschreiben/ die stapel der äHenUztionen und
gesten gemüther zum wahren unterschiede ei- gnaden aufzurichten/und nicht nur in dem jurs
nes von dem andern nicht wohl gelangen kön- circa sacrsssondern auch in andern mehr/von der
höch^
MM'- ?
IM
M,-.
» "V, -
'«A.H-ÄZ
>AjGjx> ^
' ' iU.i
L
' NU >. <