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5- -
von dem Königreiche Preußen.
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der Ober - Jagermeister / der Ober - Forst-meister/der ^.and-Obrister / die Commen-danten und Gouverneurs der vestungen/die Rasten-Herren und Rastenschreiber/dieenmmal- gerichts -Personen / ^N'ellorszmitihrem prxlicle, oder Hoff- halß-richter/ vonwelchem man ans hof-gerichte sppeü-ren kan /die Rammer-und ^entmeister / Rriegs-<ommiilsrjj, Rammer - und Canyelley-ver--lvandten/itemdie^andrichter/Haußvögte/Amtschreiber und Burggrafen / Land-schöppen der ämter. Bey Hose ist die amt-stube in conk^erstioo, allda im nahmen desOber-Burggrafen der OKcia! des Sammlan-dischen donlittorii prselickret. Die übrigen Un-tergerichte sind zu Königsberg / und in den an-dern kleinen stadten.
Ns tt»t Das recht/wornach gesprochen wird/ist das
Mvrdnun.'^eußische land-rechr/welches Chur -Zürst
>!?. Johann Sigmund durch seiner Rache einen/nahmens v.l.evinum öucbmm,aus dem Kayser-lichen/Culmischen und Sachsischen rechten hatzusammen fassen/in ordnung bringen / durch dielandschafft reviö.ren/und hernach publikenlassen.
Mermassen denn/nach anleitungder landes-conklwtionen / alle wichtige des ganycnlandes wohl und wehe anbetreffende ge-schaffte mit denen ^.and-Standen be-ratschlaget werden sollen. Die aus-schreibung/ item benennung der zeit und ortssolcher Versammlungen/ stehet bey dem Könige.Die ausschreiben ergehen an dieHauptleute/diesolches hernach dem Land-Adel imimiren:welche einige ihres mittels mit gewisser inttru-Äion und vollmacht abordnen / dergleichen auchdiestadte thun.^ Denn nicht alle städte / son-dern nur die fürnehmsten mögen einen odermehr Deputim abfertigen / die geringere imOber-lande schicken etwa drey oder vier/ odernur einen. Meistentheils werden solche Land-ta-ge in der Haupt-stadtRömgsberg gehalten.Bey erfolgter Versammlung und beschchenerlegilimsrion proponiret der Cantzlar im nah-men des Königs/in beyseyn desselben / oder auchin besten abwesen/ auch in gegenwart der an-dern Regiments-Näthe/und zwar stehend undmündlich. Darauf werden die ?rvpoktiov5.PUNÜ3 zur clelibersrion den Ständen schrifftlichzugesteltet/und äeliberiren der Ritter - Standund Adel in einem besondern concia vi, commu-Niciren ihr gutachtcn den stadten/ und vereinigetman sich eines gemeinsamen^ bcdenckens undconcluli, welches alle drey Stande durch vepu.utte denen Ober-Rathen einhändigen. Istnun der König damit zu frieden / so wird ein ab-schied daraus. Wo aber nicht/da wird immerweiter fortgefahren / und so lange hin und wie-der gehandelt/ biß ein Lnnd-tagsschluß undabschied erfolget. Daher kommt es/ daß einesolche Landes - zusammenkunfft öffters auf etli-che monat / ja auf ein gantzes jähr sicherstre-cket.
Am». Die eeligion des landes anbelangend / sohat der Hochmeister Marggeaf Albrecht A.is22aufdem Reichs-tage zu Nürnberg/ dahiner hülste wider Polen zu suchen kommen war/v.Hnctream Ollimctrum wider die mißbräucheder Pabstlicher.kirchen predigen gehöret/ undFwexte Haupt - Handlung,
ist dadurch bewogen worden/ sich auf der räck-reise mit Herrn v.Luthern wegen Verbesse-rung des kirchen-Staats in Preußen/ und ab-schaffung derPabstl. irrkhümer und mißbrau^che / zu berathschlagen. Darauf sind einige'bkeoloßi, absonderlich aber v.)obsnnes kne»
mannu8,?erruz/^msnituz und l).?sulv8 Zpersruz,
ins land kommen / und die Ordens -Ritter er-mahnet worden/den Orden zu verlassen/ womitder Hochmeisterden ansang gemacht/ und istdiekefoi-mstion darauf erfolget. Zumaßeneiniger Ordens-verwandten und nahmentlichdes Commenthurs zu Meine!/ Hertzog Erichszu Braun schweig/o ppv lluon dieses werck destoweniger hindern können/dieweil die Cron Po-len in die conlwuriov des weltltchen rsten-thums und annchmung der reinen Evan-gelischen lehre conuesc^cliret. Daraufhatder neue Hertzog eine neue kll-chen - ordnungdurch die Bischöffe zu Sammland und po-.mesanien A. 1526 begreiffen / und mit beliebender Landschafft pubUciren lassen; wie denn auchobgedachterv.8peracv8 neuekirchen-lieder ver-fertigte und in die kirchen einführete. DieNi-schöffe haben die weltliche s6mmi!lkation ihrerStiffts-lande und güterdem Landes-Fürstenüberlasten/unddargegen versprochen worden/daß dieselben als zwey fürnehme Pralaturen imlande erhalten werden solten/ welches sich dochhernach verändert. Als nun A. iszo die Aug-spurgische ^onfeMoo, als ein Symbolischesbuch/in andern kirchen aufgenommen worden/hat man solches auch in diesem lande eingefüh-ret/ und bey strafe des bannes zu beobachtenverordnet. Die Stiffter und klöster hat manzu Symnatii;,schulen und andern nutzen gewied-met. Dargegen die ^caclemism zu Römgs-bevg lun6iret/und sie herrlich clonret.
Als obgedachter Oliancler ins land kommen/hat es wegen einiger glaubens - puncten/ zu- lMber.mahl von der rechtfmigung zwischen ihme undandern proleilom und Doloren/absonderlichaber l). soacbimo ^lorlino, UNd l). krsncilcc»Lrancaro,streit abgegeben/darüber man in gros-se Verbitterungen gerathen/und viel jähre nacheinander hefftig gestritten/ biß der Urheber des-selben A. im mit tode abgangen. Und obwohl soNannes kunccius samt seinen bey-pfiichtern den v^sncj.-jsmum weiter fortgese-tzet/ ist es doch endlich nach vielen Handlungenmit ihme zur --evocarjon und der streit endlich/nach deren anfänger und radleins-führer ent-hauptung / mit welcher zwar der Lertzog nichtzu frieden gewesen/ zum ende kommen/ darauf
die repetitio Lorpori; cjöÄrinse ?tutsnicse UNd
erneuerung der alten kirchen - ordnung gefol-get / auch vom Rönig Sigmund Augu-sten A.1569 das Privilegium re!jßwni5,und daßim Hertzogthum eintzig und allein die Evan-gelische Äugspurgische c^nfeMon gelehret undgetrieben werden solte/erhalten worden. Wieman denn auch die Sachsische?cirmulamcorcilX im lande angenommen/und darnach inkirchen gelehret und geprediget hat/ worauffdie Preuffschen Bischoffthümer abgeschaffet/und dargegen zwey grosse colMaria gestifftet^-.wurden. ^ ^
Nach der Hand hat die Oeon Polen von MtftheChurjArst Joachim Friedrichen zu Dran- AL" UMOvo?>