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von dem Königreiche Böheim.
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züler- weglich/ aufs eheste a!S möglich / und also zum und derselben incorporirlen länder/ und son- zübmuchm»
allerlängsten auff 8. KgyMi nechst künfftig/ sei- sten nirgend anders wohin gebraucht werden:
nen Kreyß - Hauptleuten überschicken; die zu welchem krieges-volck dann hiermit erwählet
Kreyß -Hauptleute aber förderst solche bekand- seyn sollen zu Feld- Obristen zwo Personen / als
nuß-brich diesen folgenden Personen: Als nemlich Peter Beekh von Rösenbeck/undChri-
Christophen von Lobkowitz / Adam von stoph von Lobkowitz/ aus welchen zwo perso-
Sternbergk/ Wolffvon Koholowrath/Adanr nen eine nach der Kaystrl. Majest. gefallen und
von Waldtstein / Herttwigk Seydlitzen / Jo- beliebung / bey diesem ci^fsnUon.werck / zum
Hann von Khlainhoff/ Wentzel Pleßen/ Hein- Feld -Obristen gebraucht werden so!!/ welcher
rich Cappaun/aus das Königliche schloß Prag Obriste hernach/ mit bewust der Kayserl. Ma-
sondeteinigen Verzug überlieffern sollen. jest. und rath der Obristen Land - Officirer/
Aum andern / daß ein iederseine untertha- die hierzu gehörigen Lieutenante/ Rittmeister/ Lieutenant,,
^Mmu-nen mitfleiß zehlen/und aus denselben allezeit und Hauptleute/ erwehlenM; wiedannund
A. den zwantzigsten mann zur Musterung / in- was demObristen zm bestallung zu maä)en/und "
massen sich solches auf das suß-vslck gebühret/ zu verordnen/ solches der Kayserl. Majest. und
ausstaffiren sol!. den Land-Officirern vollniächtig anheimgcstel-
M tehen ?um dritten/ daß ein jeder / so viel und offt- let wird / sich hierauff um eine summe geldes
wAthl> derselbige iOOOO rthl. an land- gütern zu bewerben/ und unterdeflen dieselbe zu erbor-
M,i M vermag / allezeit von jeden zehen tauftnd rthl. gen»
elnen geharnischten mann zu roß/ der aber/so Jedoch sollen Zum neundten/ (wann solch Kriegs,ko-ch an baarem gelde aufzinß 50020 rthlr.vermöch- krieges-volck ins seld gefübret worden/) die A"?!m^te/ ingleichen einen geharnischten mann zu roß zwey theil der von den Ständen zuvor gewil-1«, s-euexMII cineiu bereitschafft haben soll. ligten haußsteuer zum recompenz in der gemeld-Mmisch- vierdecn/ soll insonderheit bey diesen: ten Stände gewehrsain verbleiben/ und weilwerck in acht genommen werden/ hierneben nicht alleKreyße in diesemKönigreich/
B mann- , - ^zu rok. ae^Ltinon
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8Ä u»- ^ ein jeder aus den Standen / aufwelchen 6 des ortS/ da sich gefahr zu besorgen/nahend gele-
m dm pserde auszustaffiren kommen thaten / die ver- gen seyn/ als haben wir uns dessen entschlossen/
? N' Fassung thue / damit allezeit unter solchen 6 und verglichen/nemlich uffn fall es ourchGottes
M„vderpersonen zu roß/ eine person Herrn - oder Ritter- verhängnüß dazu käme/ daß solch volck fort-
Mo/""'ßandes seyn möge. ^ ^ geführet/würde/in diesem fall soll dasselbe in sol-
Dieweil auch zum ftmffteu/ dieses König- eher gestalt getheilet werden /. nemlichen diese
reichs/ und derselben lncczrpol-n'ten länder / bey vier Kreyß/ als derBechiner- Prachiner - Pod- Asche
itziger gefährlichen zeit höchste noch erfordern wiesker-undVieltauer- Kreyß/ sollen zusam- Kreyße
thut/daß dasselbe mit fuß-volck gebühstichen ve:- men rücken / der Czaßlauer - Chrudimer - und zu-
AM sorget sey; als haben wir uns dahin verglichen/ Gaurschnier auch insonderheit zusammen rü- ckm svileks.
mÄaus daß allezeit/wie obgemeldt/ der ^oste mann aus cken; folgends soll der Boleslauer- K^nigs-
wuttm- den untenhane/ die da angestossen seyn/aus den gratzer-und Leutnmritzer-Kreyß auch insondcr-
Webtt stadten aber der isde mann in bereitschafft mit heit zusammen rücken / der Slaner - Sazer-
w .5 mm- aller der zugehörigen nothdurfft gefaffseyn so!!. Pilßner-und Rackenecker - Krayß aber auch
Mmischm Würde nun zum sechsten / zur künfftigen insonderheit zusammen.
Musterung / welche ihre Majest. mit rath Aum zehenden begehren die Stande um
der Obristen Land-Offieirer/ durch dererselben terthänigst/ die Kayserl. Majest. wolle inglei- MalMn/
Patent und offene Mandat ernennen wer- chen bey den Standen des Marggraffthums
den / ein ieder aus den Ständen nnt der an- Mähren / Fürstenthümer Schlesien/ desglei-
zahl zu roß und fuß/ welche dem gemachten chen in Ober - und Nieder-Laußnitz / nicht we-
und befundenen anschlag nach/aus ihn kommen niger bey den Egerischen/ Glazischen und Eln- fsrifthe/
thäten/ nicht gefast erscheinen/ derselbe wird bogischen/ auffs eheste als möglichen/ dersel-
von dem kreyß - musterherrn gebührlichen be- ben Kaystrl. allergnadigsten Vertröstung nach/
Straff' der scheid zu erwarten haben/ und hierinnen/ was darob seyn/ damit bey solchen ländern die an-
An/so nämlichen jhme von der Kayserl. Majest. und geregte cisk-nlion » ordnung förderlichst zu
«scheinen den Obristen Land - Officirern hierauff zu- werck verrichtet werden.
»«den. erkant / niemands anders / dann ihme selb- Ferner und zum ejlffteu / bitten die Stän-
sten/die schuld zn geben wissen. de unterthänigst / die Kaystrl. Majest. wolle ^Wtenkatert
.. Zum siebenden/ da auch nach der muste- mit den Churfürsten/Fürsten/ Graffen/Herren
rvßkung solch volck entweder gar oder zum theil und Ständen/ so der Cron Böhmen als Vs-wvvn der zu roß und fuß ins seld geführet würde / uff sollen zu lehen gehen/ durch derostlben Kaystrl.
fall eine iede obrigkeit sein volck zu roß Abgesandten gnädigst ^-Vren und handelnuff ihre eigene kosten im felde zu halten schul- lassen/ hierneben auch diejenigen/ so affter-lehndig seyn; das fuß-volck aber im felde zu halten/ haben/ und dem Böhmischen Hauptmann überhierinnen sollen die umerthanen unter einan- den Deutschen lehen gehörig sind/ durch <2om-WvM der comrtbuN'en/ daß nemlichen allezeit ihrer 20 mMnen an ein gewiß ort/ es sey nach Eger/im unter, einem soldaten auff eine woche einen thlr. oder wohin es ihr Malest, gefällig/gnädigst be-tweit w entrichten sollen. Jedoch daß überdieß die scheiden und beschicken lasten' auff daß mit den-unterthanen um ichtwas tnehrers bey hoher selbigen nicht allein itziger/ sondern auch künffti-
pön Und straffe nicht beschweret werden.
Fum achten/ soll dieß kriegs-volck /uffnfall die stadt Wien von dem erbfemde Helm
ger nothdurfft wegen tractiret und geschlossen Vöwisthewerden möge: denn daß gedachte lehns-träger lelMs,trä-
von solchen ihren zur Cron Böhmen gehöro schU'°K7