von dem Königreiche Hungarn» 4»!
Sigmund / wie bereits oben gedacht/ Graf vorrath und wesen erhalte. (2) Die provintzIohannßen von ?ips / erwchlten Königs in Siebenbürgen gnädig und glimpflich tra-Hungarn Herr söhn / samt seiner frau mutter ctire und deren aufalle fälle versichert sey.dem Raffer Soipmann ihr recht abgetreten z) Der Republic Polen/wie auch des Mo-und zugeeignet haben. Wie weit es durch den scowitischen Czaars frcundschafft auf allezuCarlowitz getroffenen ftiedenschluß gediehen/ weise culävire, um sich derselben bey etetg-davon sind die conämone-i oben einbracht wor- netem kriege wider den Türcken nützlich zuden. gebrauchen. 4) Dennoch wenigen übrigenNechjk dem prserenÄret auch der pabst auf Evangelischen durch allzu hartes tracca-dieses Ronigreich/mit dem fürwand/daßRo- ment keine anlaß zum niißvergnügen undnig Steffan i dem stuhle zu Rom das Reich emiZrstwn gebe / sondern vielmehr in Hun-cum omni jure zu lehn aufgetragen/wie auch daß garn die drey/ und in Siebenbürgen die vier re-K. l.a6j5lsu5i sich des Pabstes öenecüÄ- xil Va- ligionen ungekränckt paßiren lasse/ und dadurchssüengenennet/ und versprochen/von ihm Cron mehr volck ins landziehe/die wüsten Plätze wie--und Zepter zu empfangen. Dahero auch die derum zu bevölckern/^ folglich der ^acholischenNation solche Hoheit und ober - botmaßigkeit Geistlichkejt/sonderltch denen Herren '"je-des Pabstswürcklichaßvosciret/ unddurcher- suiten/nicht allzu viel gewalt einräunw/bittung gewisser Personen zur Cronfolge viel viel weniger selbige zu grössern gütern undsäuz lubmilbonis exerciret hätte. Dieweil reichthum kommen lasse z denn es ja wolaber dieses letztere entweder gar nicht/oder doch ehe geschehen / daß die Kaysirliche Ministri ihrnur von einigen ksQiovjsten geschehen / das er- Mißvergnügen klagend zu erkennen geben /undstere aber gantz ohne grund/ und von der Na- daß sie zu schwach wären/die hitzigen conlllia zution sedesmahl starck widersprochen worden: dämpffen/ und 5) vor allen dingen mit demso pflegt man auf solche xrserenLon wenig zu -Rom. Reich in gutem verständniß lebe/rcüeäiren. weil dasselbe soosttmahls verhütet/ daßMesse Des Königreichs interesse beruhet vornem- Hungarn von derTürckischen,nacht nichtw Km- zjch darauf/ daß:nan i) der Türckischen / doch gar verschlungen worden; an der wieder-memahls recht getreuen nachbarschafft nicht zu eroberung aber nechst dem göttlichen siegen ei-viel traue/ sondern die granyen und vor,nau- nen grossen amheil hat. 6) Es ist auch einren jedezzeit mit guten gaznisonen/tapfem nothwendig stück/ daß man die Frantzosin undGouverneurs und Commendanten wol Posin nicht zu tieffin die landes-s^sse5 sehenverwahre/die National-militz in gutem reZle- und sprechen lasse/ sondern sorgfältig verhüte/mentziZilcipljn und exercLtiv der Waffen erhalte z daß Conssil-Zmen und Malcontenten/daran es/sie nach erheischung derer conjunQuren in ge- so lange die welt stehet/schwerlich mangeln dörf-wiffen örtern csrspiren oder csntovmren lasse; te / in Polen keinen unterhalt oder Werbungendie kriegs - nothwendigkeiten stets in gutem finden.
!er zweykenWaupt-Wandlung
leundter Maupt-Mhell:
Von
emWomgrMeBcheim
iM^u B wohl dieses Königreich/ auf sich tragt/und vor dem Kayser/ und dem
kReich ZU als ein Reichs-lehn/ nicht Kaysirl. und des H.Reichs kammer-gerichte
zu Teutschland belanget werden kan. Dahero der Chur--
oder dem heiligen Römischen Fürst zu Sachsin A. 1610 gegen die zu Halle in
Reiche TeutsHer Nation ge- Schwaben versammlete Fürsten dahin antra?
zogen/und unter der Reichs-Stänoe landschaf- gen ließ: Es ist auch etwas fremde zu ver-
ten mitgerechnet werden können / sintemahl es nehmen/ daß man die Cron Vöhmen und
ringsherum mit Teutschen inwohnern be- /^apserl. residenyzupraga numehroerst
schloffen / und auch in dem Königreiche selbst aus Teutschland extermimren will / da doch
Teutsch geredet / und diese spräche in vielen kir- die Vöhmen mitten in Teutschland gele-
chen gebrauchet wird/ überdiß auch in vielen gen/von allen Qsoßrapkiz und » ttvrici; vot
stücken der Teutschen art zu leben gebrauchet/ eine fürnehme proviny des Teutschlan-
und/ welches ein sonderbares ist/ an Verwaltung des gehalten/ auch ein eleÄorarus und für»
der höchsten Reichs-ämter solcher gestalt mit nehm membrum des Heil. Reichs Teuts
theil nimmet / indem ein Aönig in Vöhmen scher Nation des religions-friedens fähig/
unter denen weltlichen Chur-Fürsten der ja die Neustadt Prag von RnpserCarl IV
fürnehmste und erste/ auch des Heil. Rom. zur R eichs-stadt erbauet und also erhöhet
Reichs Ertz-Schencke ist / und dannenhero worden / daß darinnen ein Röm. Rapsee
die würde eines Reichs -Standes allerdings seine Lomius halten könne. Zu geschwei-
^ I gen