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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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297
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von dem Königreiche Schweden.

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ger als in Schweden / wiewol vor verschiede-nen jähren bey den gerichten das gestempeltepapicr eingeführet worden/dessen preiß nach un-terscheid der jachen hoch oder geringe ist» Dieverrätherey/mord/doppelter ehebruch/ mord-brennerey/hexerey/u.d .ni. werden mit dem todebestraftet. Wenn bey duellen der eine theilumkommen ist / so wird der andere gleichfallsvom leben zum tode gebracht. Ist es aber oh-ne todtschlag abgegangen/so werden beyde duel-lanten zu einer zweyjährigen gefangenschafft/darinnen sie mit waster und brod vor lieb neh-men müssen / wie auch zu einer geld-straffe vonlOOO tthln.oder aber zu einjähriger gefangen-schafft uno 2OOO rthln.verdammet.

Vormahls wurde der diebstahl gleichfallsam leben bestrafft; nachmahls aber hat mansolche straffe in eine gewisse art einer stetswah-renden sclaverey verwandelt: Denn der Ver-brecher muß die zeit seines lebens an den vestun-gen oder andern gebauden arbeiten / worbeyihmein eisern Halsband und ein bogen angelegetwird/welcher ihm über den kopffreichet/und anwelchem eine schelle hanget/die sich immerforthören lastet/so offt er sich reget.

Das reche und gesder Schweden ist sehrW Recht, alt/ and von den zeiten des H.Ertchs in Übung/kömmt mit dem Römischen / so viel das funda-ment des natürlichen und völckcr-rechts betrifft/ziemlich überein/und ist sehr löblich und heilsam/daß man nicht große weitläustigkeit der proceßeverstattct.

per krieqs. Die kriegs - macht derCron SchwedenMund ist gar conlläerchel. V^önig Carl Gustavhat jederzeit 28 regimenter Schweden unter-halten/und alle jähre neun kriegs-schiffe bauenlassen. Die c^v«j!erie nehmen die Schwedengemeiniglich aus Teutschland / jedoch hat daslanddaran auch nicht mangel/sondern kan de-ren eine gute anzahl aufbringen. Bey der A.1661 angestellten general - Musterung durchsgantze Reich befanden sich über 80OOO be-wehrter mann. Vor einigen jähren wardder kriegs-t^t auf folgende art versaßet/ unddie Königs militz zu roß und fuß der Nauonal-völcker im Königreiche und denen Provintzienverpfleget.

Und zwar die Kavallerie belangend / so Waredie Nitterschafft wegen ihrer eigenthümlichenguter gantzlich befreyet/es wäre denn/ daß siebauren-güter an sich gebracht hätten/ derer un-terthanen aber so wohl auch Zhro Königs Maseigene zuständige bauren/(ausgenommen die/soin Teutschland gelegen) sie wohnen sonsten wosie wollen / musten auf nachfolgende weise dieVerpflegung thun; dabey sie aber aller coneribu-^ionenund steuren befreyet/ihren herrschafftennur ihre dienste zu leisten/und jährlich ihren zinßan getrayde zu entrichten hatten.Es musten nem-lich 6 gantze bauren einen reuter unterhalten/deren jeder macht hatte sein eigen keßelbier zubrauen/ auch/ wo wilde ströme siynd/zu fischen/gleich der herrschafft/ auch von auerhahnen undbirckhünern in den großen gebürgcn und Wäl-dern ungehindert zu schießen/und sich derselbenzu gebrauchen / und muste der reuter mit dembauer/ bey welchem er nur 8 tage zu bleiben/ unddarauf sich zum andern wieder zu iog-ren beor-dert war/mit seiner kost und tranck vor lieb neh-Awevte Haupt-Handlung.

wacht zulande undderen ver,pfleguug.

men/ und wenn es in der Heu - oder korn-erndte/und der reuter nicht exerciret wurde/ so hatte derbauer macht/ dem reuter sein pferd mit einzu-spannen/und sich dessen zu gebrauchen.

Wenn aber dem reuter das pferd zu Nichtegemacht worden / ober ihm dasselbe gar verre-cket/so musten ihm die sechs bauren zusammenwieder ein gut pferd geben. Wenn auch derreuter in das feld gehen muste / und ein besserpferd bey diesen sechs bauren / als seines / wüste/so halte er macht seines mit selbigem auszutau-schen / und hingegen das seine davor hinzu-geben.

Uber diesen unterhalt muste jeder bauer allevierthel jähr dem reuter einen reichsthaler ge-ben/welches des jahrs24reichsthaler betrug/davor muste sich der reuter in kleidung und mon-tirung erhalten / die er zwar im ansang von derProvintz / davon der reuter heraus genommenworden / allbereit bekommen.

Starb der reuter/ so muste die Provintz/dar-aus er genommen/ wieder einen an die stelleschaffen/welchem denn des verstorbenen monti-rung gegeben wurde.

Ferner wurden nach s6vensnr den Dfficie-rern/vom niedrigsten biß zum höchsten Genera-len/so viel an bauren gegeben/ als ihre undportion austrüge/ und wurde den Dfficirernund Generalen/welche selbsten unterthanen imReiche hatten/ solche vor andern zu ihrer lbtten-tstion zugeschlagen; also wurden im Reich aufdiese weise unterhalten 24000 mann zu pferd/und ZOO0 dragoner/ welche aber in etwas ge-ringere hatten.

Die Infanterie betreffend/so musten von vor-gedachten bauren drey einen musquerierer un-terhalten/welchen sie alle jahreinmahl neu klei-den/und 2 paar schuhe darzugeben musten/undspeisete der musquetierer eine woche um die an-dere bey dem einen bauer/ bey welchem er auch/wenn er nicht durch den Rottmeister exerciretworden/ arbeiten muste/was er ihn geheißen.

Hingegen muste ihm auch ein seder bauerdes vierthel jahrs einen rthl.geben/solches trügedes jahrs aus i2rthl. welches der musquetirermehrentheils ersparen können/außer was er aufweiß zeug zu wenden gehabt; immaßen ihmauch der b auer/wo er lag/waschen lassen müßm.

Wenn der musquetierer mit tode abgangen/so muste dieProvmtz / woraus er genommenwar/wieder einen andern an dessen stelle schaf-ftn/und ihn neu kleiden lassen.

So dann wurden nach aclvensor den Ossicie-rern/vom niedrigsten biß zum höchsten General/so viel an bauren gegeben/als ihre und por-rion austrugc/au ch wurden den Officierern undGeneralen/welche selbst unterthanen im Reicheharten/ solche vor andern zu ihrer luäentation zu-geschlagen/ also daß man aufsolche maße 56000mann zu fuß unterhalten/ welche mit der Caval-lcrie in 4 armeen eingetheilet / bey jedwederauch absonderlich ein Feld-Marschall und an-dere Generalen verordnet waren. Und kontensie binnen 24 stunden einander luccurr.ren.^

Nach der neuen Verfassung stehet dem Köni-gefrey/ zu der land-militz steten Unterhaltunganstatt zu machen. Und hat man A. 168z es al-so verfüget/daß zween fteye bauren-Höfe odervier Adeliche Höft einen lands -knecht schaffenPp ' und