vom heil. Röin. Reich.
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Putsche
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K>M»lgreeommen-dirt scm.'NsvbnjuinAayseri.
und die Reichs-Stande darauss eventusliterpflicht leisten liesse. Auf seinem todtbette con-ttimirte er endlich mit autoritär der Fürsten/daß Röntg Ludwig in Aqvitamen beydem Teutfchen Reiche und Rayserthumeai^sein Nachfolger werden solte. Es wardas Reich und dessen provinyien Mpztrimonio R.eZlZ, und konteer Mtt denen,selben nach belieben schalten/ doch lalvabbcrtste ?rincipum 6c Lomitum» welche sol-che testamentliche vertheilung gut hies-senz ob sie aber ein votum neMivum gehabt?ist zweiffelhafft. Wenn gleich die Bischöffe undvrcknes eccle^ttici wegen ihres schon hoch ge-nug getriebenen interesse sich einiger wider-strebung anmaßen wollen/ solte manmeynen/ob hätten die weltlichen Fürsten nicht zugelas-sen / daß man sich zu sehr opimstriret; Wiedie sNa des Reichs-tags zu Niemögen dase>empel geben können. Gleichwohl musten dieKaysir denen imrißues der Pabste und Cleri-sey offtmahls weichen/ ob wohldie Bischöffeausser etwa Würtzburg und Kempten nochzur zeit keine eemporalitat oder weltliche ge,Mbarkeit und regalien hatten!/ als welcheerst hernach zu denen zelten derer Ottonumaus-und in schwang gebracht worden. Aufsolche weise / nemlich mit couleus der Reichs-Aürsten und Stände/ ließ dieser RafferLudwig seinen crssgebohrnen printzen/R. Lllthern/ zum Römischen Rönige undungezwciffelten Nachfolger auf dem Reichs-eonvenc zu Aacken A. 8 l? ernennen und krö-nen/ denen Heyden andern Printzen gäbe erKönig!, plicata, und wurde ptvtnus Königin Aquitanien und Ludwig König in Bay-vvli!ndniß ern. Ehe aber ein solcher Rönig oderÄk regierung angetreten / müsse
Stände ist er denen Fürsten und Ständen des ReichsWalt, gelubde und Huldigung thun/eine gerechteregierung zu führen/ und denen unter,thanen gnade und gütigkcit zu erweisen.
juroperDeum omuiporeutem, ac promitto mejulke reAnsturum,ju6icium Tczuitatem Zc mileri,
coräiam f-z6kurum z so lautete des Königs Hul-digung/ welcher cyd beo folgenden zeiten wei-ter erstrecket worden. Es machten die Stän-de sich bei) der summa rerum je mehr und mehrwenCaro-dergestalt intereßiret/ daß nichts von impcir-tau? ohne deren anrath und einw-üigung vor-genommen/ oder eKeckuiret zu werden pflegte/inmaffen es nicht sonder resluat bey der manukegia und regiments - Verwaltung gewesen/daß Kayser Carl die Stande des Reichs pru-
äcntiores re^ni patres , fratres 6c amico;, kau-
tores 6c coscljutores ZloriX 6c reZui lui genen-net / wie man von der masse der König!, re,gierung die über den König!, sitz zu Aackenausgelassene Larolinische cc>nstitun <->n mitmehrern vernehmen kan. Und bestünde der,mahlen das Röuigliche amc/ welches Ko-nig Ludwig der fromme in seiner capitula-tion ein Ministerium genennet / auf dreyAA"'Haupt-puncten/ (i) daß GDrtes ehrekchwiu? S^fördert/ kirchen und schulen beschirmet/(2)ftiede undgerechtigkeit gehandhabee/(z) auf denen Reichs - oerjamlungen oderplacitis von des Reichs Verwaltung ge,sprochen werden müsse. Und also legren
der Merl.
geAlt'dey
die Stände die Hände mit ans gemeine steuer-rüder. Nach Rayser Ludwigs tode kamendessen drey Printzen mit einander/ über derländertheitung/ ins Handgemenge/ ungeach-tet der vorerwehnte älteste Herr söhn zwantzigjähr mit dem Herrn vater regieret hatte / undbekam Rönig Ludwig/der dritte bruder/inder bey Straßburg A.842 gepflogenen thei-lung das Teutsche Römgreich/ und mit dem- Das Teut-selben auch das tNaynyer-Nlocmser und sco^ Konig,Spexergow/wegen des weinwachsis. Denn!om Kayftpsonst war der Rhein die grantze gegen abend/ thume s»?wormit die nationes in Teutschland wohl zufrieden gewesen / und die Huldigung darauffabgeleget. Die Verfassung des Reichs de« Verfassungstunde damahls in drey Ordnungen/ nemlichdem Rönigl. Hause/ denen Nischöffen/ -Fürsten und Grafen / die von allen wichti-gen Reichs - geschafften mit einander indenen Reichs-versamlungen rathschlag,ten. Es pflegten die Könige auch 8)moäo5mit der geistlichkeit absonderlich zu haltenüber wichtigen religions-fachen/wie die anns-tes krancorum melden. Nach dieses ersteneutschen Königs absterben / haben dessen
A. 84».
drey Printzen nach der auf dem communiplacito zu Forchheim A. 8/2- also 4 jähr vorhermit Ensens der zwey stände gemachten ab- Förch«,eim/theilung ihre lande dergestalt gesondert/ daßdas Reich ziemlich zerrissen worden / denn einjeder war rationc üstüs publlci 6c rcßimml5 in-6epencjent von dem andern; wovon I-ebmanneks.8pir.k..5.c.45. Der jüngste unter ihnen/
Carolus der feiste genannt/überlebete nicht ^. Carl de»nur seine Herren brüder und brachte dusAA^ADeutsche Relch wieder unter em Haupt/ ver.sondern vereinigte auch die regierung Italienund Franckreich/ samt dem Kayserchume / undwurde an grosser macht L<-rolo biaZno undl^uäovico Pia gleich. Wie weit sich aber de-ren gewalt / intercellion , auch wohl conrr,-6i6iion und reststem, und sonderlich die ambi-tion der clerisey erstrecket/ davon ist Herr
8ckstrer m1'r, 6s libertat. Lccl. ! e. 5 ü6c:
2Z tscz. und l., Z c. I 5 lv, dann die zu CoblentzA.869 auffgerichtete capimknon mit mehrernzu lesen. Der Pabst hatte bey erweiterung de?s?AyStände freyheit/ und sonderlich bey hinde- Teurfcl>lun-rung der erb-nachfolge im Kayserthume dasinteresse/ daß/ wann die Kayser und TemschenKönige / aus deren Häuptern die Kayser icheKrone allezeit bleiben solte / durch wähl zumthrone kamen/ er dabey immestjateund durchdie numio5 sowohl die Temschen Bischöffe dieetißenstos nach seinem willen vorschlagen kön-te/ und solcher gestalt wurden A. 876 die nech,sten thronfolger durch caroli esivi regiersuch;und Pabsts Johannis Vitt list von dem Kay-serthume verdrungen.
Die fürnehmsten Reichs-und Hof-amter Reicbs-undgeiss-und weltlichen standes wurden bey l'of ämecrdenCarolingischen Kaysern denen KöniglichenPrintzen und nahen anverwandten / und die ten»Bistthümer solchen Personen anvertrauet / wel-che aus hohem stamme entsprossen/ und diese/weil sie noch etwas mehr von religions-justitz- .und policey-fachen verstunden als die weltli, No-chen/ nahmen sich den ersten stand/die nechste nm, mehrseüioa und stimmen nach denen Königlichen
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