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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
Seite
329
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voin heil. Römischen Reich.

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Neuerungen in dem brzmblLrsrchico geben/ dieReichs-con5u!raüons» würben durch diese Ver-änderung gehemmet/und die karmonie im Rei-che / wenigstens unter denen geistlichen Stän-den/ärgerlich zerstöret/darum Ihre Kays.Maj.

alles fleißes zu ersuchen waren/ Paßau davon zutiskorriren/ und der Zercchtigken' und proceß sei-nen lauffund endlichen ausschlug zu Rom ge-winnen zu lassen. Seither hat vor gewiß ver-kautet/der Pabst hätte zwar/ um die geistlichevrdNUNg Nicht zu rurbiren / von der elcÄwa desErtz-stiffts Lorch abgestanden/ doch aber nachdem exempel PabstsBenedicti vn gleichBam-berg demBischoffzuPassau das Pallium zu sen-den/ und ihn von dem mctropolitsnsr des Ertz-Stiffts Saltzburg cximixen wollen / die Car-dinal-würde ist doch würcklich erfolget. Weilauch sonst keine gelegenheit in diesem buche mehrvorkommt/ der zum Ertz - Stifft gehörigen 8u5-KsFsneat-Stiffter/ die keine Reichs - Ständesind/zu erwehnen/ und diese gleichwohl in derRömischen kirche und den Oesterreichischen erb-ianden nicht geringe conllilersrion msririren/sohat man/ob gleich kürtzlich/melden wollen/ daßChiemsee oder Remsee/ ein ort im Ertz Stiff-te Saltzburg auf einer insul in der see gelegen/mit einem Hochstiffte von Ertz-Bisch. Eber-harden A. r 2OQ begabt / und Rüdiger vonRadich zum ersten Bischoffen dahin verordnetworden. Und weil dieses Stifft vollkommenunter dem Ertzstiffte gewesen / hat Ertz - Bisch.Michael/ des geschlechts von Khunberg / es Ä.1568 bey dem kammer - gerichte zu Speyerdesto eher dahin gebracht / daß er dieses Stiffthinter sich behalten/und 6oe oaere vomReicheM'sZit cximiren möchte. Der jetzige Bischoff ist Ih-re Hochwürden und F. Gm Her: SiegmundIgosriu,,Gras von lVolckenstein und Tros-burg/Oom-Capitular zu Salzburg.

TMum^ Wien die Kayserliche residentz in Oesterreichgiebt dem allda befindlichen Hochstifft dennahmen und die wshnung. Es ist schon zu denzelten Kaysers lulü pbilippi eine berühmtekirche hieselbst gewesen / deren Vorsteher undBischofs Msmkeriu, oder Lurksriu, nach öru-lckü Meldung !. l 6e patsvio, allhier diechristliche lehre getrieben. A 84Z ist die stadtvon den Hunnen oder Ungarn verstöret unddas Bistthum auch zu gründe gerichtet wor-den/die Bischöffe von Paßau aber haben denGottesdienst nach der Hand dahier durch Pfar-rer verrichten lasten/biß sich A- ^64 eine Prob-stey erhaben/welche/mit Pabst Pauli il bewil-ligung/Kays. Friedrich lll oder v A. 148^zum Bistthum rettzuriret und einen Tyroli-schen Freyherrn/Leo von Spauer genannt/als ersten Bischoff einführen lasten. Die haupt-und Bischöffliche kirche zu S-Stephan ist samtdem schönen thurm eine der schönsten llmHurenvon Teutschland/ und nechst dem Straßburgi-sil)en Münster die beste. Und ist jetzo IhreFürst!. Gn. Hr. ^melius, Graf Trautsohnvon Falckenstein/Bischosszu Wien.

«WLTuklk. Das Stlfft Gurc? ist von obgedachtemErtz-Bisch- Gebharden zu Saltzburg A. 107zgestifftet/ und Bisch. Günther dahin gesetzetworden. Es hat sich Kays. Ferdinand l miteinem Ertz-Bischoffe verglichen / daß bey einerKäi, v-csntz das Ertz-Hauß Oesterreich allezeitErste Haupt-Handlung.

zween Bischöffe nacheinander gen Gurck ver-ordnen mag/den dritten folgenden erwehletund setzet Saltzburg/gleichwohl muß auch die-ser dem Ertz-Hause Oesterreich nicht zu widerseyn/und wann der fall sich also ereignete/ daßes wider eines regierenden Ertz-Hertzogs wil-len gcschehe/soll der neue Bischoff sich in eigenerperson vor den Landes - Fürsten in Kärndtenstellen/ die pollels des Bistlhums demüthig su-chen/auch wegen seines gehorsams als ein Land-Stand undunterthaner revers geben. Wirdaber die wähl von Oesterreich gethan/gesche-het gleichwohl hernach die pi-selenrstion anSaltzburg/um die geistlichen Orden und weihevon ihme zu empfahen/ und in geistlichen undkirchen-fachen sich pflichtbar zu machen/ undgiebt das Stifft keine annsten/ sondern nureine leidliche cantzeley-rapa pro conKsmauone.Die ordentliche residentz ist zu Straßburg/einem lustigen berg-schloße am wasser Gurck/in Kärndten/der Dom-Probst aber hat seinewohnung zu Gurck/ allwo der Dom und dasCapitul ist. Vorzeiten hat zwar der Gene-ral-Fiscal vor die unmittelbarkeit dieses undanderer folgenden Bischöffe sgii-en sollen/ K.Ferdinand 1 hat auch auff das kammer - ge-richte zum austrage sich erbötig gemacht/ es istaber sitzend und Oesterreich in der Polles, ge-blieben; Jhr.F.Gn.Herr Iohann/Frepherrvon Goes / haben dem Stiffle eine geraumezeit sehr rühmlich fürgestanden/jetzo VerwaltensIhre F.Gn.Herr Otro/Hiebevoriger Abt desklosters Bany in Fcancken.

Der Bischoff zu Lavanc hat seine residentz SM A-zu S. Andree / im Lavanthal im HertzogthumKärndten gelegen / und ist des Hochstiffts er-bauer Ertz-Bischoff Eberhard zu Saltzburg/der A. 122z den ersten Vorsteher Ubicum zrtStraubingen geweihet und eingeführet hat.B'sindet sich wegen der rcmporalien als einLandsaß unter Oesterreich / und in geistlichenunter seinem stiffter zu Saltzburg. Heutigestages stehet dem hohen Stiffte vor HerrFrans Caspar von Stadion/ Capitular-Herr zu Salzburg.

Sekkau ist ein schloß in Unter - Steyer-SMSckmarck über dem schönen marck ^eibniy/allwo^'sich die Bischöffliche hofhaltting befindet/rüh-met eben diesen Ertz-Bischosfen zu seinem stiff-ter/ welcher A. 1219 Larolum probffen zuFriesach insugunret/ und das schloß Wasser-burg dazu gewidmet. Mit der unterchanig-keit hat es gleiche bewandniß wie Lavant /uud ist Hr. Martin pregkowitz HLebevorDomherr zu Agram in Croatien seit A.1698Bifthoffallhier.

Das gesamte hohe Vom-Capitul zu Saltz-Dsm-Caxt?

bürg bestehet aus24 Personen / welche alle von "''altenGraftn-oder Herrn-stände seyn müssen/und ist deren Haupt der Probst und Ertz - Prie-ster/dem folget der vscanus.dem der 5emor,Oblgianu» und 8ckolallicu5.

Das amt eines obUjarii unter diesem Pl-T' Obi^rius.6icar ist gewiß etwas besonders bey dem Ertz-was ex sey.stiffte/und ob man wohl die Verrichtung undjache selbst bey andern Stiffcern auch hat / fin-det man doch das prXckcsr nicht. Es ist abersoviel als Ocbllaxiuz eine geistliche Person/welche andern canonici» oblegen/ obli«,"'t oder