962 Vierter Abschnitt. Die Dichtung
als der Logiker dem Gegner vorwirft, er sei unwürdig, an den Altar zutreten und das Sakrament auszuteilen, denn er sei verheiratet und ver-schone mit seiner Begierde überhaupt kein weibliches Wesen. Endlich kommtdie Stunde zum Abendgottesdienst, und der Priester schlägt einen Wett-streit vor dem Volke mit der Bedingung vor, daß das Volk den strafen solleder unterlegen sei. Schon glaubt der Logiker gesiegt zu haben, aber derPriester weiß durch eine gewisse Teilnahme seines Gegners am Gottesdienstdie Sache so zu drehen, daß er ihm zurufen kann: „Also du bist besiegt!"Da wird der unglückliche Philosoph vom Volke ergriffen und halbtot ge-prügelt. Mit einer Mahnung des Dichters schließt das lebendige und rechteindrucksvolle Gedicht.
Der paraphrasierte Horazvers 16,1 ist Ep. 1,11,27. Der Name des FamulusGnato weist aufKenntnis des Eunuchus von Terenz. Das Wort follus 1 (34,1) deutet vielleicht auf französischenUrsprung des Gedichts, das wegen Erwähnung der Simonie und wegen der verhältnismäßigreinen Rhythmik wohl noch ins 12. Jahrhundert zu setzen ist. Ueberlieferung imHarlei978 f. 117. Paris, nouv. acq. 1544 f. 94. Paris. 11867 f. 98. Ausgaben von Wright, Thelatin poems com. attrib. to Walter Mapes p. 251—257, und besonders von Haureau, Not.et extr. de quelq. mscr. 6, 310—317. Vgl. H. Walther, Das Streitgedicht in der lat. LitdesMA. S. 158 ff.
22. CAUSA VIRI EMENTULATI ET EIUS UXORIS PETENTIS D1VÜRTIUM
Das Gedicht behandelt ein Thema, das vor dem geistlichen Richterstuhlvielleicht gar nicht so selten zur Beurteilung kam. Leider ist von Haureaunur eine kurze Inhaltsangabe aus der Handschrift mit der Beigabe vonwenigen Versen mitgeteilt. Nämlich eine Frau zieht ihren impotent ge-wordenen Gatten vor den Papst selbst und verlangt die Scheidung. DerMann verteidigt sich so gut er kann, aber die Frau wendet alle Beredsam-keit an, um die Oberhand zu behalten. Beider Reden sind außerordentlichfrei, und die Frau ersucht den Papst um Beistand, da dieser ja den schis-matischen (Kaiser) Friedrich gebannt habe. WelchesUrteil ergeht und welcheRolle der Papst spielt, ist aus Haureaus Mitteilungen nicht zu ersehen.Nach den Proben besteht das Gedicht aus rhythmischen und hexametri-schen Strophen.
Mitgeteilt wird nur der Anfang Ave pater gentium, ave pax et verilas, Quem nullunimendacium sordet nee iniquitas und die Stelle mihi te prestes amicum, Tu qui schismaticumcondemnasti Fredericum; Haureau bezieht das auf Friedrich II. und hält daher das Ge-dichtnach 1227 verfaßt. Ueberlieferung im Paris, nouv. acq. 1544 f. 92, vgl.Haureau,Not. et extr. d. q. m. 6, 309f., und H. Walter, Das Streitgedicht etc. S. 135f. Das Wortementulatus ist mittelalterlich, vgl. Du Cange s. v.
23. VERSUS DE MORTE ET DIVITE
Dies Gedicht von französischer Herkunft und an die Formen Hildebertserinnernd, vielleicht noch vor der Mitte des 12. Jahrhunderts entstanden,enthält 170 Distichen. Im allgemeinen ist es recht unbeholfen, denn esist halb Gespräch, halb Erzählung, und es fehlt dem Verfasser durchausam Talent der klaren Darstellung. Im Eingang ruft der gealterte 2 DichterPhoebus, die Musen und Pallas zu Hilfe und schildert einen reichen Mann,
1 Sonst ist das Wort fallator 9,1 zu no- 2 Vs. 1 Sera. . . mens, Berliner SB. 1895tieren. S. 128.