WERNER 576
Regenten einen besondern Beruf habe, den Protestantismus zu be-schützen und in der gewissenhaften Ausübung dieses Berufs um somehr Meine Beruhigung finde als derselbe mit der Liebe gegenMeine Unterthanen von andern Religions-Bekenntnissen aufs innigsteverbunden ist. Ich befehle Euch daher, sowohl dem Verfasser jenerRccension, als dem Redakteur und dem Censor der Zeitung über dieschnöde Hinansetzung ihrer Pflichten, ihre schriftliche Verantwor-tung abzufordern und solche mit Eurem Gutachten darüber einzu-reichen, damit ich darüber, ob und in welchem Maaße eine fernereAhndung stattfinden müsse, Meinen Entschluß nehmen könne undwenigstens diese Menschen kennen lerne.
Überhaupt aber beweiset dieser Vorfall und mehrere frühere, daßauf die Redaction und die Censur der Zeitungen und anderer vielgelesener periodischer Blätter die Wachsamkeit verdoppelt werdenmuß damit die öffentliche Meinung dadurch nicht irre geführt werde.Da die Oberaufsicht auf die Ausübung der Censur-Gesetze Euchaufgetragen ist so fordere ich Euch dazu auf und mache es Euchbesonders zur Pflicht dahin zu sehen, daß die Redaction der privi-legirten Zeitungen nur Männern von bewährten guten Gesinnungen,gesundem Urtheil und unbefangenen Einsichten aufgetragen werde.In Gemäßheit dessen habt Ihr das weiter Erforderliche zu veran-lassen und Ich verbleibe Euer wohlaffectionirter König.
Charlottenburg d. 2iten Juny 1806.
Friedrich Wilhelm."
Der Großkanzler beeilte sich, das „weiter Erforderliche" zu ver-anlassen und entwarf am 26. Juni drei Schreiben, worin er dem Ver-fasser der Rezension, dem Schriftsteller Julius v. Voß, dem verant-wortlichen Redakteur der „Spenerschen", Ben David, und demZensor, Geh. Legationsrat v. Renfner (über alle drei Persönlichkeitenhatte der Zeitungsverleger unterm 25. Juni bereitwilligst Auskunfterteilt) „so gnädig als ernstlich" befahl, „in drey Tagen über dieschnöde Hinansetzung Eurer Pflichten Eure schriftliche Verant-wortung" einzureichen. Die drei Schriftstücke gab er am 3. Julizur Mitunterzeichnung an seinen Kollegen vom Auswärtigen, Mini-ster v. Haugwitz. Dieser aber weigerte sich, die Verfügung gegenden Zensor auszufertigen, mit der Begründung: „Censor der Zeitungist zwar allerdings der Geh. Legationsrath Renfner. Sein Geschäfterstreckt sich aber nach dem ganzen Ressort-Verhältniß meinesDepartements nur auf Censur der politisch-historischen Artikel; undwas die übrigen litterarischen, polizeilichen u. a. Artikel, Avertisse-ments usw. betrifft, so kann seine Durchsicht derselben blos zumZweck haben, daß darin nichts in politischer Beziehung ordnungs-widriges oder anstößiges vorkomme. Am wenigsten kann eine Be-