531 SCHÖNHERR
Aufführung des Schönherrschen Stückes ,Der Weibsteufel' im Be-fehlsbereich der Festung Mainz verboten. Zuwiderhandlungen wer-den mit Geldstrafen bis zu 600 M. oder mit Haft bis zu 6 Wochenbestraft." Ein Protest der Sozialdemokraten in der Stadtverordneten-versammlung gegen diese von dem militärischen Befehlshaber aus-geübte Theaterzensur blieb erfolglos; der Oberbürgermeister er-klärte sogar jede Diskussion über die Anordnung des Gouverneursfür unzulässig.
Der Erfolg in Mainz ermunterte auch andere süddeutsche Zen-trumsblätter zu ähnlichen Alarmartikeln. Das Münchener Hoftheaterkroch daraufhin sogleich zu Kreuze: es hatte, ahnungslos über seinverbrecherisches Beginnen, den „Weibsteufel" schon erworben, tratihn aber jetzt schleunigst dem dortigen Schauspielhaus ab, und alsDirektor Stolberg um die Aufführungserlaubnis nachsuchte, erfolgteauch hier ein Verbot. Die Münchener Polizei erklärte (Dezember1 9 I S) : ,,Gegen die öffentliche Aufführung bestünde vom Stand-punkt der öffentlichen Ordnung und Sitte kein Bedenken. Nachdemaber das Bühnenwerk in vielen Kreisen entschiedenen Widerspruchgefunden hat und hienach im Falle einer Aufführung Beunruhigungund Ärgernis in weite Bevölkerungskreise unserer Stadt getragen,sohin der Burgfrieden gefährdet werden würde, muß die polizeilicheZulassung des Stückes bis nach Beendigung des gegenwärtigenKrieges aufgeschoben werden."
Andere Theater ließen sich nicht so schnell einschüchtern. InWürzburg erhob der Bischof bei den amtlichen Stellen und derDirektion Protest gegen die geplante Aufführung. Der WürzburgerLiteraturklub in Verbindung mit Theaterdirektor Stuhlfeld ludendaraufhin zu einer Vorstellung vor geladenen Gästen ein, bei derKräfte des Münchener Hoftheaters mitwirkten. Auch in Nürnbergtat die Geistlichkeit vorbeugende Schritte, aber ohne Erfolg; dasStück fand dort (Ende Oktober 1915) um so stärkeren Beifall.Daraufhin erließ die Geistlichkeit einen flammenden Protest gegendiese Verderbnis, der in der Behauptung gipfelte, der „Weibsteufel"taste „die Grundlage der Familie und damit des Staates an".
Die Bewegung griff auch nach Norddeutschland über. Am 10. No-vember meldete die Presse ein Verbot aus Köln. In Dortmund hatteder Verein zur Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit Be-schwerde erhoben, und das Generalkommando untersagte die Auf-führung im ganzen Bereich des 7. Armeekorps.
Mit einem Male sollte das Stück die Gefühle besonders der katho-lischen Bevölkerung verletzen. Davon hatte man selbst in Wien bis-her nichts gespürt. Dort hatte die Premiere gleichzeitig mit derBerliner stattgefunden, und auch die klerikale Presse hatte sich dar-über nicht erbost. Der ganze Kampf richtete sich weniger gegen
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