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oder die Familie muß ihn endlich, nachdem durch langes Wartender rechte Zeitpunkt längst vorübergegangen, unter weit schlech-teren Bedingungen als die von mir ihr dargebotene (für deren red-liche Realisierung ich hätte garantieren wollen), losschlagen.
In wahrer Verehrung Ihr ganz ergebnerBerlin, d. 9. Oktober 1834. Th. Mundt."
Mundt hatte also mit drei Verlagsfirmen verhandelt; das höchsteGebot machten die Gebr. Reichenbach. Zwei Monate noch dauertedie Ungewißheit; Cotta wurde anscheinend von Berlin aus nichtgefragt; dann kamen die Parteien sich entgegen, wie Mundt am13. Dezember Varnhagen mitteilen konnte:
„Verehrtester Herr Geheimer Rath!
Beiliegendes Schreiben des Kanzlers v. Müller an mich beehreich mich, Ihnen zur gefälligen Einsichtnahme mitzutheilen. Dieseleidigen Unterhandlungen scheinen sich jetzt ihrem Ende zu nähern,indem man das Gebot der Reichenbachschen Buchhandlung, 1500 r.zu zahlen, (wobei sie jedoch nichts für die Redaction zu entrichtenübernimmt) annehmbar gefunden.
Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit in aufrichtigerVerehrung ganz ergebenst
Berlin, d. 13. Dec. 34. Th. Mundt."
Unterm 22. Dezember 1834 wurde daraufhin zwischen demReichenbachschen Verlag und den Erben des Majors von Knebelder Vertrag geschlossen. Reichenbach zahlte für das zwölfjährigeVerlagsrecht der Papiere 1500 Taler, dagegen hatte die KnebeischeFamilie die Redaktionskosten zu bestreiten, für die 300 Taler an-gesetzt waren. Dieses Redaktionshonorar übernahm dann Altensteinauf das Ministerium (vgl. S. 407). Auswahl und Redaktion der Aus-gabe war durch den Vertrag den „mit diesem Geschäft beauftragtenHerausgebern" Varnhagen und Mundt ohne Einschränkung über-lassen.
Mundt ging nun eifrig an die Arbeit, und in den nächsten Monatenwurden die beiden ersten Bände, die noch im selben Jahr erscheinensollten, zum Druck vorbereitet. Von seinen redaktionellen Konfe-renzen mit Varnhagen spricht nur ein kurzes Briefblatt: am 10. Fe-bruar 1835 bittet er, ihn am Nachmittag „für einige Stunden behufs'der Durchsicht der Briefe des Großherzogs Carl August v. W. inAnspruch nehmen" zu dürfen. Die Redaktion dieser Briefe hatte derKanzler v. Müller besorgt und das Manuskript unterdessen einge-sandt. Zu kontrollieren wäre seine jedenfalls ziemlich eigenmächtigeund unwissenschaftliche Redaktion nur durch Vergleich mit denOriginalen, die verschollen zu sein scheinen.
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