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2 (1928)
Entstehung
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323
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323 JORDAN

kennen" müsse. So war wenigstens die Ansicht des Außenministersv - Canitz; dem Innenminister war das höchst ungelegen und er bliebdabei: Niederlassung könne man Jordan in Preußen nicht gestatten,n ur temporären Aufenthalt. Sachsen wieder ersuchte dringend, ihnauch nicht einmal in der Nähe der sächsischen Grenze zu dulden undihm ja kein Visum zu einer Reise nach Sachsen zu erteilen; dieBescheinigung des Landgerichts, auf die sich Jordan berufe, seivöllig unbefugt gewesen, sie verpflichte den Staat zu nichts, unddas Aufnahmeverfahren habe man nach dem Vorfall im August 1845sofort sistiert, weil die Richtung von Jordans literarischer Tätigkeit„immer aufregenden Einfluß auf die öffentliche Meinung befürchtenlasse."

Jordan saß also zwischen zwei Stühlen. Man hatte ihn nach Torgauverwiesen; statt dessen ging er nach Bremen und bat von dort dieRegierung in Merseburg um Ausstellung eines Heimatscheins, ohneden er sich auch in der freien Stadt Bremen nicht halten konnte.Tatsächlich hatte man in Merseburg ein Einsehen und lieferte demLandflüchtigen das gewünschte Papier. Darob war man in Berlinsehr entrüstet, und die Merseburger Regierung erhielt wegen dieses„Versehens" einen Verweis. Sie entgegnete: das sei doch das besteund einfachste Mittel gewesen, um den Mann endgültig los zuwerden. Aber sie sollte Jordan erklären, „daß ihm durch die Aus-stellung des Heimatscheines keinesfalls die preußische Untertan-schaft zurückgegeben sei". Gegen diesen „peinlichen Widerruf", denJordan „sicher öffentlich ausbeuten" würde, sträubte sich nunwieder die schuldige Regierung, und als Berlin nicht locker ließ,hüllte sie sich in Stillschweigen. Daraufhin scheint man sich auchin Berlin beruhigt zu haben.

Unterdes war Jordans Gedichtssammlung „Schaum" bei Ernst Keil& Comp. (Leipzig, 1846) erschienen, die der preußischen Regierungschon gar keine Neigung einflößen konnte, auf die Staatszugehörig-keit dieses „exaltirten Subjektes" noch Wert zu legen. Das Buch istzweifellos eines der prominenten in der vormärzlichen Lyrik und fürseinen Verfasser ein entscheidendes Dokument: Jordan schloß damitseine jugendliche Entwicklung ab unter dem klaren Bewußtsein, daßdiese Epoche der Vergangenheit angehöre. „Die Freiheits phrasensind mir nun verhaßt", erklärte er im Vorwort:

Die wilden Lieder, die ich sang,

Sie tun mir keinen Glaubenszwang.

Soll ich mich meiner Vergangenheit beugen,

Halten als Mann des Jünglings Predigt?

Nein, sie sind nur die redenden Zeugen

Eines Ringens, für m i c h erledigt.

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