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durch die Zensurgebühren des Intelligenzkomptoirs, die mit der WHschaftlichen Entwicklung der Stadt gleichen Schritt hielten.
Nach dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV. wurde d aSAusnahmegesetz gegen das „Junge Deutschland" langsam abgebaut,am 27. Mai 1842 wurde John dieses seines exzeptionellen Auftragsenthoben. Er übernahm nun (25. Juni) die Zensur der Berliner Tages-zeitungen, wobei ihm noch ein politischer Spezialzensor, Legations-rat Delacroix, zur Seite stand. Seine Leistungsfähigkeit hatte unter-des stark abgenommen, auf einem Auge war er erblindet, und seineGesundheit war untergraben; schon seit 1837 häuften sich seineAnträge auf Erholungsurlaub. Am 2. September 1846 nahm man ih mdie Zensur der „Vossischen" und „Spenerschen Zeitung" ab, nUnoch die der „Allgemeinen Preußischen Zeitung" verblieb ihm D1zum 17. März 1848, dem Tag, an dem durch königliches Manifesdie Zensur überhaupt aufgehoben wurde.
Solange man ihn brauchen konnte, hatte das Urteil seiner Vor-gesetzten über ihn geradezu überschwenglich gelautet. Jetzt, als ealt und krank geworden war und seine Pensionierung beschlossenwurde, mit der man schon 1846 umging, war man mit Lob sehr spar-sam, infolgedessen auch mit der Pension, die auf 1250 Taler b e 'messen wurde. Am 1. Juli 1848 schied er aus dem Amte. Er lebtenoch etliche Jahre in kümmerlichen Verhältnissen, wie zahlreicheUnterstützungsgesuche zeigen. Er war Witwer und hatte drei unver-sorgte Kinder. 1852 zog er nach Naumburg, wo er 1856 starb.
Johns Zensururteile, deren in diesem Buche, besonders in denjungdeutschen Kapiteln, zahlreiche mitgeteilt sind, erheben sich übri-gens keineswegs über das Durchschnittsniveau solcher Aktenstücke,sie fallen weder durch Scharfsinn in Erläuterung oder Unterschie-bung gefährlicher Tendenzen noch durch ihre Form auf; manche sindgeradezu albern und können nui Kopfschütteln erwecken, so mehrereseiner geschwätzigen Gutachten über Theodor Mundts Schriften, diedauernd das Unglück hatten, Johns Entrüstung zu erregen (vgl-S. 446ff.). Nichts an diesen Aktenstücken verrät, daß ihr Verfasservon seinem ersten Brotherrn, von Goethe, irgend etwas gelernt hätte-
[Benutzte Akten: Geh. Preußisches Staatsarchiv Berlin Rep. 77 *»Nr. 17, ad 17 und 32; Rep. 77 II, Spec. B 3, 99 und 100; Auswärt-Amt Rep. IV, Nr. 1; Provinz Brandenburg Rep. 30 Berlin C Tit. i65>Nr. 39 vol. I.]
JORDAN, WILHELM (1819—1904)-
Dem Barden des neuen Reiches, wie Jordan oft genannt wurde,der im zweiten Teil seines Stabreimepos „Die Nibelunge" (1874) d enalten Hildebrant zum Ahnherrn der Hohenzollern machte, demselbstbewußten Marinerat, der nach der Versteigerung der deut-