Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
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VORWORT

Habent sua fata libelli. Und nicht nur die, von deren Schicksal diefolgenden Blätter erzählen. Auch dieses mein Buch selbst wurde zumSpielball einer jener wirtschaftlichen Katastrophen, wie sie seit denletzten Jahren im Verlagsbuchhandel an der Tagesordnung sind undauch dem Schriftsteller verhängnisvoll werden müssen: die 2. Auf-lage des I. Bandes geriet als Pfandobjekt für die Schulden eines un-glücklichen Verlegers in die Hand eines Gläubigers, lag fast zweiJahre fest, und ihre Haft drohte lebenslänglich zu werden, als plötz-lich ein dritter Verleger, Carl Schünemann in Bremen, mit kurzemEntschluß den gordischen Knoten zerhieb, die Bande löste undmeinem Buch seine Freizügigkeit wiedergab. Die persönliche Schuld-haft ist seit einem halben Jahrhundert abgeschafft, aber Bücher sindPfandobjekte; in der ihnen auferlegten Haft gehen sie fast aus-nahmslos zugrunde; das Gesetz schlachtet auch hier die Henne, dieschließlich die goldenen Eier legen soll. Warum steckt man nichtfür die Schulden der Verleger statt der Bücher die Autoren selbstins Loch? Sie können dann wenigstens auf Staatskosten leben! Viel-leicht beschäftigen sich unsere gesetzgebenden Instanzen einmal mitdieser Frage.

Erst durch die Übernahme der Restvorräte der 2. Auflage desI. Bandes durch den Verlag Carl Schünemann war es möglich, andie Vollendung des II. Bandes zu gehen. Daß darüber zwei weitereJahre verstrichen, wird den nicht wundernehmen, der die Vielseitig-keit und Mühe einer solchen Arbeit, der Materialsammlung ebensowie der literarischen Gestaltung, zu würdigen weiß. Ich spreche vonBüchern, vergesse aber ihre Urheber nicht, und versuche, wo esirgend möglich ist, nachzuweisen, welche Wirkung ein Zugriff desStaatsanwalts nicht nur auf die Laufbahn des Buches selbst, sondernauch auf das Schicksal seines Verfassers, sein inneres und äußeres,bis hinunter zu seiner wirtschaftlichen Existenz, gehabt hat. Mit demAbdruck unbekannten dokumentarischen Materials an Akten undBriefen, wie es mir in unbemessener Fülle zu Gebote steht, ist es danur selten getan. In manchen Fällen weitet sich die Untersuchung