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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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367
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September l4W. 'jt>7

Sorben haben, die Muhle und den Hof aber habe der Spital von einer Frau, genannt Wältcrin,gekauft; der von Bonstcttcn und der von Anwhl haben bloß als Vögte dieser Frau gehandelt. Antwort:. ir verstehen vnö, in demselben koufbrief, onch im Vrbar werd gclütrct, der Hof, oneh die Muli;'evcrr vnd es nun also gclntrct vnd darin bcstimbt sig, wellen wir sincn gnaden dz best tun." «. Weiterkgehrt der Abt von St. Gallen Erneuerung der Vcrschrcibnng, die er von den Appenzellem als Vögten'^hcinthal vormals gehabt habe. Beschluß: Man wolle das einstweilen anstehen lassen; der Abt soll^ jedes Ort eine Abschrift jener Vcrschrcibung schicken, man wolle dann darüber sitzen. «I. Die vonspcuzcll zeigen an, sie haben Einige als Anfänger der vergangenen Widerwärtigkeit in Tröstung genom-»nd fragen nn», ob sie dieselben strafen sollen. Da nämlich der Bericht, im Feld zu Rorschachflacht, mitbringe, daß selbe nach des Reiches Recht vor dem Gericht zu Appenzell berechtigt werdenlo werden die iv Orte vielleicht gegen sie als Kläger auftreten wollen. Darüber soll man aufTwnysicntag zu Lnecrn Antwort geben.

Ohne Ortsangabe.

4. October (bff Francis«),

Staatsarchiv Ncrn: Allgcmcint eidgenössische Abschiede, n. )?,>

... von Appenzell melden, der Fiskal des römischen Königs belange sie nm Gnldcn Buße

^ Frevel, so stc am neuen Gotteshaus zu St. Gallen begangen haben. Daö haben sie zu bedenken

b»«cn sja

Tünnen uud begehren nun Rath, da stc im Weigerungsfall in die Acht zu kommen fürchten. Ferner^. . man möchte ihre Page bedenken, wenn etwa Graf Georgs wegen Krieg entstehen sollte, da sie dem.^" ^boß ausgesetzt und mit Korn, Salz n. s. w. gar nicht versehen seien, lieber Beides will man ihnenist ^ Dwnhsicntag Antwort geben, I». Da, vornämlich Graf Georgs Sache wegen, auf St. Dionysiendgs ^ uach Lnecrn angesetzt ist, so hat man auf heutigem Tag beschlossen, allen Fleiß anzuwenden,tirj ^ ^ache entweder in Freundschaft beigelegt oder dann wieder inS Recht gebracht werde und kein^ ^ daraus entstehe, was gemeinen Eidgenossen jetzt der Theurnng aller Lebensmittel wegen gar nngc-Märe, zumal ihnen dann der Kauf von Korn, Salz und Wein versperrt würde. Man soll daher

nach Schwg, und Glarnö reiten und sie gütlich bitten, sich in der Sache des Rechts benügcn zu

"llen

cchj. förmliche Abmahnung bereit halten. «. Die welschen Kanflcnte, welche durch der Eid

"ud sich van den übrigen Orten nicht zu söndcrn. Wollten sie dessenungeachtet kriegen, so soll

^bict und den Rhein ab fahren, klagen, daß sie im Land des Pfalzgrafcn niedergeworfen werden

^ dreheu, sicher seien, eine andere Straße einzuschlagen. Da dieses den Eid-

Geleit Abbruch thätc, so soll auf St. Dionhsicntag ein Schreiben an den Pfalz-

. entworfen werden, wodurch man ihn bittet, für die Sicherheit der Kanfleutc auf dem Rheinsorg^.