Druckschrift 
3 (1863) GK - IML
Entstehung
Seite
457
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HL. Nr. 1209. 457

dem auch das Todtentanz-Alphabet, und letzteres vielleicht noch früherselbst in Holz geschnitten habe. Sie schlicssen den Antheil HansLützelburger's aus, da er nicht erwiesen werden konnte. Es fehlt aberauch noch der evidente Beweis für Hans Holbein, und somit hattenbeide Parteien die Negation in Bereitschaft. Gegen den auch alsKünstler zu beachtenden Freiherrn von Rumohr erhob sich besondersder geheime Ober-Finanzrath Sotzmann in Berlin, im Kunstblatt 1830No. 30 ff. und No. 83. Er will nach dem Vorgange des A. v. Bartschkeinen Schnitt von Holbein's Hand gelten lassen, sondern gibt einzigdie Ehre dem Hans Lützellmrger, welcher jedenfalls ein sehr tüchtigerMeister war, dem aber hinsichtlich des Todtentanzes doch nur dieVermuthung zur Seite steht, dass ausser ihm kein anderer BaselerFormschneider sich an das Werk habe machen können. Die Gegnerder Eigenhändigkeit von Malerformschnitten sind aber jedenfalls zuweit gegangen, da es ja nur an dem Maler lag, Fertigkeit im Form-schnitte zu erlangen, und mehrere alte Maler haben wirklich dasSchneidemesser mit Sicherheit geführt. Sie waren nicht so vornehm,wie Bartsch glaubte, um eine Technik zu verschmähen, in welcher diemalerische Hand oft wunderschöne Bilder geschaffen hat. Die Freundedes Hans Lützellmrger entsetzton sich aber, als Rumohr und Genossenden Hans Holbein ausser vielen Titelblättern, deren wir unter demMonogramm //// No. 1010 und unter den Initialen // H No. 1038 er-wähnt haben, sogar die Holzschnitte des Todtentanzes, die Bilder desalten Testaments, das Bildniss des Erasmus mit dem Terminus, dieTodtentanz-Alphabete u. s. w. zuschrieben. Baron von Rumohr fanddie Einwendungen gegen die Eigenhändigkeit der Malerformschnittenichts weniger als genügend, und suchte seine Ansicht mit weiteren,bisher noch nicht vollkommen widerlegten Gründen zu belegen inder Schrift: Auf Veranlassung und in Erwiederung von Hinwürfeneines Sachverständigen (Sotzmann) gegen die Schrift „Hans Hol-bein" etc. Leipzig, iilllQ. Damit war aber der Kampf noch nichtbeendet; die Gegner wollten das Feld nicht verlassen, und nur dereine oder der andere gab zu, dass Holbein im Formschnitte bei Ge-legenheit sich versucht haben möchte. Sotzmann verstand sich aberzu keiner rechten Abschlagszahlung, und daher trat Rumohr neuer-dings auf den Kampfplatz mit der Schrift: Zur Geschichte und Theorieder Formschneidekunst. Leipzig, It. Weigel, 1037. Er wollte esjetzt ausser allen Zweifel setzen, dass auch andere alte Maler eigen-händige Formschnitte hinterlassen haben; allein die Gegner Hessensich nicht überzeugen, und der Kampf dauerte um Hans Holbein undHans Lützellmrger fort. Im Kunstblatt 1838, No. 50—54 trat dannauch Peter Vischer von Basel gegen B. v. Rumohr und Genossen auf:Einige Gedanken über Hans Holbein und Hans Lützelburger, inihrem Verhällniss zur Formschneidekunst. Vischer will zwar nichthalsstarrig dem Holbein die Technik der Formschneidekunst ganz ab-sprechen, kann sich aber doch nicht entschliessen, einen der in vonRumohr's und Weigel's Schrift über II. Holbein erwähnten Holzschnitteletzterem zuzuschreiben, also auch nicht den Todtentanz u. s. w. DasZugeständniss des P. Vischer besteht demnach in einem Dinge, dessenNamen er nicht nennt, und wenn er dem Lützelburger den Schnittder Todtentanzbilder vindiciren will, bleibt er den schlagenden Beweisschuldig. Er entcheidet, wie er sagt, nur nach seinem Auge fürLützelburger, und mit ihm sind viele andere derselben Ansicht, da sienicht glauben können und wollen, dass Holbein auf der Höhe jenerTechnik stand, welche wir in den Todtentanzbildern, den Todtentanz-alphabeten, im Bildnisse des Erasmus, in den Icones vetcris testa-