Grafschaft Baden. 87t
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^ir ^ "euen Schirmbrief »ebst einem Gutachten dem Abschied »6 jnstruoackim beigelegt. Wird der^bdv ^"ehmigt, so ist daS Recognitivnsgcld der Judcnschaft den Gesandten von 1776 vorbehalten. Der^l»e ^ Richtet ferner, daß MvhseS und Raphael Bäurli, welche mit ihren Haushaltungen schon dreißigi l8 ^^cngen wohnen, unter die Zahl der Schußangehörigen aufgenommen werden möchten. Absch. 361,^osl k ) 3» den voriges Jahr von Zürich gemachten Vorschlag von Mitteln, die Juden-
iiiich,.-, . ^ ^^wöhnung an eine nützlichere und sittlichere Lebensart weniger schädlich zu machen, sind die Ge-^sier " GlaruS einzutreten nicht bevollmächtigt, wohl aber zu Erdauerung dcS SchirmbriefS.
^ Sckartikelweise berathen. Der beiden Juden Bäucrli halber trägt Zürich darauf an, denselben^htite» ^ gestatten, insofern sich herausstelle, daß ihnen der Schutz von den
ist. ^ ^"wcder durch Ortöstimmen oder vom Syndicate namentlich auch mit der Bedingung ertheilt worden^ kjs '"^">värtö außerhalb der Grafschaft niederlassen zu dürfen. Da aber die Gesandtschaften von Bern^ ^ Instruction sind, wird der Landvogt beauftragt, die Sache zu untersuchen. Absch. 368,(1776.) Die Judcnschaft bittet um Erneuerung und Verlängerung des Schutzes und Schir-^iiwe auf weitere scchözehn Jahre crtl>eilt. Der Schirmbrief wird durchberathcn und folgen-
^ festgestellt:
^»>it>, ^ ^ Abgesandte der drei Alt die Grafschaft Baden hochlöbl. regierenden Ständen .... Urkunden^chte " " ^ferauf itun haben wir aus Befehl und Vollmacht von Unseren allerseits Herren und Oberen^"^"schaft bewilliget und gegönnt ein frei sicheres Geleit, also und dergcstaltcn, daß dasselbe einenso auf Johannis Baptistä Tag dieses laufenden 1776'°" JahrS anfangt, mithinlang dauern solle unter nachgesetzten heitern und klaren Bedingungen und Einschränkungen,^lle die bemelte Judcnschaft in Absicht ihrcö Aufenthaltes in der Grafschaft während diesem^>k» denselben allein in den zwei Dörfern Oberendingen und Obcrlengnau aufschlagen, somit außer
^ U' Unscrm diesseitigen Gebiet sich hauShäblich niederlassen mögen. 2" So solle der gegen-Istst Schirmbrief zu Gunsten der in Beilag lit k. des Abschieds von Ao. 177-1 berechneten
^'^haltungen und derselben Dcsccndenz wirken, demselben auch die zwei Gebrüder MoyseS undwelche zwar zu Thüingen säßhaft, und aber von Ahn- Großvater und Vater her die diesseitige^ ?h,genossen, auch mit Abherr'chung der gewöhnlichen Gebühren stctS unterhalten haben, überhinaus einverleibet, bencbcntS die Haushaltungen des Rabbiners, der Vorsinger und Schulmeister^ das gerechnet sein, als welche unter den Ambulanten begriffen sind: alles mit der Restriction, daß"°<i> f^e dermalen bewohnende Häuser nickt in ihrer Anzahl vermehrt, also weder neue acquirirt,
für " erbauen, jene auch weder erhöhet noch erweitert, wohl aber in dem Inwendigen verän-^ ^chu ^ ""^re dann keine mittellosen Ehen zugelassen, auch keine fremde Jüdin inS Land gebracht, und^^°gt 5^^" gehcirathct werden solle, sie bringe denn wenigstens Fr. 5(X) mit, zumalen Unserm jeweiligen^ Eak ^ glatte Untersuchung aufgetragen, anbei die Vollmacht und Befehl ertheilt ist, solche Ehen, die^ djx zuwider wären, gar nicht vollziehen zu lassen, oder wenn er die Vollziehung nicht mehr hindernist /^ttreter mit Landesverweisung zu bestrafen. 3" Darneben gestatten wir ihnen, wie bis anhin in ge«don " ^"^chcn Vogteien, Baden und untern freien Aemtcr», handeln, wandeln, kaufen und verkaufen zu^ sie "^""fg^ch ungehindert, jedoch daß sie hierin keinen Wucher treiben, mit dem feierlichen Vorbehalt,^ ^chen Güter kaufen liitd eigcnthümlich besitzen, auch kein Geld anders als auf fahrende Hab
ausleihe,, und verschreiben lassen; ein Jud aber, welchem ein bauloses HauS zufallen wurde, sich