776 Grafschaft SarganS.
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luation dermalen nicht angenommen worden ist, bleibt eS bei dem Mandat von 1766. Der ' ^daranf zu achten, daß die groben Sorten nicht zu höherm Preise angenommen und ausgegeben
sie es dermalen werden. Absch. 316, 8 65. 2AV. (1771.) Bei den dermaligcn klemmen Zeitci ^
es beim Mandat von 1766 bewenden, empfiehlt aber dem Landvogt, darauf aufmerksam zusein, niAden schlechten Scheidemünzen vom Lande ferngehalten und der Preis der groben Gold- und S> »gesteigert werde. Absch. 325, 8 62. j> 2»7. (1772.) Man läßt eS bis auf bessere Zeiten beivon 1766 bewenden. Der Steigerung des Preises der groben Gold- und Silbersorten und ?u»^der fremden Münzen, namentlich der Kupfermünzen, soll Einhalt gelhan werden. Absch. 331, 8 „pat(1773, 1771.) Wie voriges Jahr. Absch. 341, 8 67. 358, 8 73. ^ 2it!>. (>775.) Da- ^ ^1766 soll ferner gehandhabt werden. Auf den Anirag von GlaruS, daß die sargansischen Ange>>- j»denen der obern freien Acmter angehalten werden sollen, ihre Zinsen nach dem in Glarus , „aid
bezahlen, wird erkannt, daß, insofern die Gültbriefe keine besondere Bestimmung enthalten,oben erwähntem Münzmandat in Glarus bezahlt werden sollen. Absch. 365, 8 61. jj 24V. ^Handhabung des Mandats von 1766. Absch. 376, 8 71. ft 241. (1777.) Ebenso. Absch- 3-
I.V. Straßenwcsen. -^.„ci»^
Art. 242. (1717.) Da die Straßen, sowohl die, welche der Landvogt, als die, welche du ^zu unterhallen haben, in völligem Ruin zerfallen sind, so wird der Landvogt beauftragt, einsiwu ^ ^keitlichen Straßen mit möglichster Sparsamkeit zu verbessern und die Gemeinden anzuhalten,
Schuldigkeit thun, alsdann ein Project über die Art und Weise einzuschicken, wie die Straße» ^testen hergestellt werden können, und einen Kostenüberschlag. Absch. 39, 8 12. ^ 24itsowohl die obrigkeitlichen als die von den Gemeinden zu besorgenden, sind nach dem Berichte >- . ,»ird ^in guten Stand gestellt worden; allein ein Wasserguß hat sie neuerdings beschädigt. DemAusbesserung wieder anbefohlen und zugleich aufgetragen, den Gemeindevorstehern die Wicderherlft ^jungieren. Absch. 19, 8 54. 244. (1719.) Der Landvogt berichtet, daß in Folge der >»er^der Gemeindevorsteher und Publicierung eines Mandats die Straßen in ziemlich guten Stand tffseien. Dem Landvogt wird aufgetragen, das Begonnene fortzuführen. Absch. 62, 8 16. !! ^ z»^ .Der Landvogt berichtet, daß, obgleich er alles Mögliche angewandt habe, die Straßen indie obrigkeitlichen Straßen sowohl, als die, welche den Gemeinden zu unterhalten obliegen, a» ^ ch"noch ruinös und unbrauchbar seien. Er wird beauftragt, einen Bauverständigen zu ^
Kostenüberschlag über die Reparation der obrigkeitlichen Straßen einzugeben, über welchen b""" ^zll 'förderlich an Zürich ihre Ansichten zu schreiben hätten. In Betreff der andern Klasse von Sira ^
Landvogt den Auftrag, die Gemeinden alles Ernstes zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalll» ^von PfäfcrS, welcher namhafte Gefälle aus der Grafschaft beziehe, zu vermögen, den Gen>cu>^^ La»^oder anderer Beisteuer ohne Cons^uenz beholfen zu sein. Absch. 73, 8 15. 24V. (1751)berichtet, daß etwa ein Dritttheil der Straßen verbessert worden sei, und daß dazu von den ihm aillft» ^llc»^'Gulden 611 Gld. 11 Kr. verwendet worden seien. Der Landvogt wird beauftragt, das sei» ^
Uri weigert sich aber über die bezahlten 299 Gulden einen weitem Beitrag zu leisten. ^.^^.,^,eifclltingent, welches es bis dahin noch nicht entrichtet hat, bezahlen, sowie auch Untcrwalden; cs '
daß sein Stand ferner etwas beitragen werde. GlarüV will das Seinige beitragen, wen» ^