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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Juli 1770.

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»17.

Konferenzen der katholischen Orte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung

im Juki 1770.

IStaattarcvi» Vucern.1

dcö Bischofs von Basel, worin derselbe seine bundeSgenössischc Freundschaft be»^ hochstiflischc Interesse empfiehlt. Beantwortung. § t. k. Die Gesandtschaft LucernS berichtet,

Aendcrung umgehe, in Folge deren die Lallexia societsli« lesu in den^eibus besondern Provinz gemacht und alle andern auswärtigen Kollegien, also die zu Lucern,

a»f Kothurn und im Wallis ausgeschlossen würden. Luccrn sieht darin schlimme Folgen in Beziehungla,h^-. °^zlate, die Studien und die Tertionate. Da der Abgang dieses heilsamen Instituts dem ganzenArsten " ^5eil sehr nachtheilig wäre, so sticht man die bisherige Vereinigung beizubehalten und sendet ein^ churfürstliche Durchlaucht in Bayern ab. Der Bischof von Basel spricht seineSchreiben seinerseits zu sccundicren, ein Anerbieten, welches die Gesandten mitwird auch beschlossen, Wallis von dieser Verhandlung und dem abzusendendensaßt, ^ ^Iuntniß zu geben. 8 2. v. Uebcr das Restitutionsgeschäft wird auch dermalen kein Beschluß ge-s>ch Abschiede erwähnt werden. 8 3. «I. In Bezug auf die DispcnsationStaxen erklärt

seie„, ^ voriges Jahr. Uri hingegen weist nach, daß die DispcnsationStaxen immer drückender geworden^ Blu,« Vorfahren immer zugestandene litulus paupoi-tatis in den Dispensationen deS zweiten GradeS^en >, ""'^"dtschaft nunmehr bloS auf diejenigen, welche sich von täglicher Arbeit ernähren, eingeschränkt1°>vohl hxg ^^^^ud hingegen Andere zu einer genauen Specification aller vorhandenen und künftigen Mittelb.>l. als der Gesponsin" angehalten, oft mehrere Jahre verzögert und mit fast unerträglichen

^es ^ ^^den. Uri wünscht, daß sämmtliche katholische Stände gemeinsam Schritte thun möchten, daßdaß °^^en zu Theil gewordene Privilegium vom päpstlichen Stuhl neuerdings zugestanden »verde,Löchte erhältlich sei, ein litulus llonvstntis mit einer moderierten Taxe eingeführt werden

werd^^ ^satze, p^ß deren Betrag, wie anderwärts, all pias csusss in den katholischen Ständen ver-^ Sollten nicht alle Stände dazu Hand bieten, so ist Uri entschlossen, mit den ihm beistimmenden"^6 treiben. Schwyz und Unterwalden schließen sich an und zeigen durch die Kopie eines Jnstru-von ^ ^^n Abschied von 1703, welcher von sämmtlichcn Ständen zu Lucern errichtet worden,

H Veniativnen ob anxusliam loci nicht mehr als acht Thaler im dritten Grad gegeben werden^esa»s. ^""6 und Abt von St. Gallen wollen zu gemeinsamer Betreibung der Sache Hand bieten,^che sireiburgS ist ohne Instruction, die SolothurnS findet cS nicht thunlich, etwas in dieser

^esa,'d ^ Verhandlungen über die Kirchenimmunität zum Ziele geführt seien; die beiden

^^bers nehmen jedoch das Angehörte »ck rekerenckum. Die Stände werden ersucht, bis Ende

. Ahausen'^"tschluß Luccrn mitzutheilen. 8 4. «. Stadtschreiber Josua Hofer bittet wiederum für^ Gestattung deS BeisißcS bei den LeqitimationSconferenzen zu Solothurn. Während dieerst^ ^daß im Namen sämmtlicher Stände der Revers von 1766 möchte ausgefertigt. höchst urnerischc Gesandtschaft, daß die Gemüther in dieser Sache in Uri so gestimmt seien, daß

Absck! ^ diesen Gegenstand vor die LandSgemcinde zu bringen; sie läßt eS daher bei den^dcn bewenden. Die Gesandtschaft wird ersucht, sich für den Beitritt Uri'S daheim zu ver-