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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
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301
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Februar unv März 1767.

Man sebe da« Verhandelte im Abschnitte Herrschastsanqeleqenheiten:

Bcllcnz, Bollenz und Riviera.

Art, 377 bi« 384.

274.

Conferenz von Zürich und Bern mit dem französischen Ambassador,

Sokotkurn, 25. Aeöruar vis 10. März 1767.

IGtaatSaran» UiirM.1

^ ' ^^^ Heinrich Eschcr von Kefikon, Statthalter; Konrad Heidegger, des Raths und Scckel-Vcrn, Beat Sigismund OugSbnrgcr, des Raths; Friedrich Sinner, des Raths und Venner.

^ ^-n«k>il gönör»! den ConciliationSplan zu Beilegung der genferischcn Unruhen den 15. Dc-">» Sn.^^^n hatte und die Mediatoren zurückberufen worden waren, handelte eS sich auf dieser Konferenz^^""3 einer Erklärung des wahren Sinnes der streitigen Artikel des Reglements von 1738 in Kraft^ ^ ' angehängten ^ctv cko g-ir-mtie. Begrüßung zwischen den Gesandten von Zürich undzlejch ... ^ ^ Der Ambassador läßt die Gesandten durch seinen Sccrctär bewillkommcn. 8 2. e. Da sich»ich, . ^^"3^ zeigt, daß man über die Anzahl der Artikel, welche die Erklärung der Garantie berühren' soll,Heile,, !'^^cn Ansicht mit dem Ambassador ist, so wird derselbe ersucht, den Gesandten diejenigen mitzu-er in der Garantieerklärung entscheiden wolle. Die Gesandten sind entschlossen, dem Am-T^Nde,, "^'lchchcn Vorstellungen zu machen, daß man cS bei dem in Genf ihm zugestellten und von denst. ^"ehmigten pröavm in Beziehung auf die Zahl der Materien bewendeil lassen sollte, Ii 3 und 4.^""bten von Zürich und Bern finde» für gut, über die Principien der Instruktionen sich zu vcr-^ nachher die Form des Ausdrucks festzustellen. Wenn auch in Beziehung auf die Wahl der^»Ng ^ Instructionen beider Stände auseinander gehen, so sind dieselben doch über die andern Punkte gleich-est Pri Beziehung auf die Wahl der SyndicS können sich die beiden Gesandtschaften für die Feststellung^reinigen, Ii 5 und 6. «?. Da eS sich nun bei den Verhandlungen mit dem Ambassadordessen Instruction von dcneil Zürichs und Berns gänzlich verschieden ist, so berichten die^U'e» Lage der Sache an ihre Stände. Nachdem die Gesandten das vom Ambassador ihnen

^ welches die Artikel des I'rnnnnoä <Io gaiantio nach dessen Instructionen enthielt, unter-

sie '' " ^'"bassador die Erklärung erhalten hatten, daß er von seiner Instruction nicht abgehen könne,^lchxg ^gemessensten, an den Herzog von Ehoiseul ein Memoire im Namen der Stände abzuschicken,^ der Stände und deren Motive enthalte und die Inconvcnienzcn der weitem Ausdehnung

st« garanlio nachweisen sollte. Da der Ambassador mehrmals im Allgemeinen von Bestrafungen^ Hv„i ' ^ für angemessen erachtet, in diesem Schreiben die Zuversicht der Stände auszudrücken,^tischt,, "ach seiner Milde das Vergangene nachsehen und sein Wohlwollen und seine Protection der»»d g '^'Publik wieder schenken. Dieses Memoire wird den Ständen zur Genehmigung übersandt. 8 7^ Pom,' Gesandten verabschieden sich beim Ambassador. Dieser übergicbt ihnen noch eine inclieatic»,^der„.s,^' st'st"'>, welche das I'ianmioä ck«> g-uanlio ausmachen sollen. In demselben ist umständlich aus-ist- wie das ,,1'iöamkul«" zu redigieren sei, 8 9, ß» Die Gesandtschaft von Zürich schlägt instruc-