Druckschrift 
7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
Seite
248
Einzelbild herunterladen
 

S48

Juli 1763.

im Namen des gesammten Ordens beisn königlichen Rath zu Colmar um lettre« 6e commission eingckommenund dieselben den 14. Juni erlangt habe, worauf dann eine Citation des Standes Basel vor jenen Rath«

zwei Monate erfolgte. Die Gesandtschaft Basels wünscht nun die Ansicht der übrigen Gesandten kennen ^

lernen und hofft, daß man diese Sache als eine gemeinschaftliche ansehen und ihren Stand bei demherigcn Besitze schützen werde, da der wcstphälische Friede festsetze, daß der Besitz und Genuß der vorvon den Protestanten säcularisterten Güter unbestritten sein solle. Basel wird gerathen, dem Ambassador

biS-16^ciȧ'

weilen Kenntniß von der Sache zu geben und sich an das Ministerium mit dem Ansuchen zu wenden,möchte durch königliche Verordnung dem Rathe zu Colmar die Weisung gegeben werden, die Carthäuftrihrem unrechtmäßigen und ungereimten Gesuche abzuweisen. Sollte eine solche königliche Verfügung nichtZeit eintreffen, so möchte Basel in Colmar erklären lassen, daß diese Sache bereits als eine Standessacht ^allerhöchste Behörde gelangt sei, so daß der Stand Basel sich auf andere Weise nicht einlassen werde. Uebrig^versichern die übrigen Gesandtschaften, daß ihre Principale alles erforderliche im Namen der evangelis^"Eidgenossenschaft für Basel zu verfügen bereitwillig seien. 8 19.

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgenheiten:

Landgrafschaft Thurgau.

Art. 482. Judicatur- und Competenz-conslicte.

zja »»r. omuiunA Nif

Art. 4023. Locales.

Art. 1037. Locales.

2!w.

Jahrrechnung der die Grafschaft Baden und die untern freien Aemter

regierenden Stände.

Waden, 27. Juki bis 4. August 1763.

Gesandte: Zürich. Johann Jakob Leu, Johann Heinrich Eschcr. Bern. Abraham Freude»^Friedrich von Mülinen. Glarus. Bartholomäus Martin, Johann Leonhard Bernold.

Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten:

Grasschaft Baden und untere freie Aemter.

O

Art. 12. Abzug.

Art. 17. Beeidigung von Beamten.

39. NmtSrechnung.

», 98. Sinheirathung.

„ 121. Polizeiliches.

>, 180. Judicatur.

Art. 10. Beeidigung von Beamten.„ 40. NmtSrechnung.

Art. 21. Justizsachen.

Grafschaft Baden.

Art. 184. Judicatur.„ 222. Justizsachen.„ 281. Münzwesen.„ 290. Straßenwesen.

921.

Untere freie Aemter.

Art. 95. Polizeiliches.

.. 114.

Art. 33. Justizsachen.

Art. 344. Straßenwesen.

„ 424. Stifte und Klöster.

„ 487. Juden.

„ 931. Personelle«.

Art. 185. Maß und Gewicht-