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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
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Juli 1763.

Art. 42. Amtsrechnung.„ 65. Landschreiber.85. Abzug.

Art. 10. Beeidigung von Beamten.

„ 40. AmtSrcchmmg.

„ 116. Polizeiliches.„ 177. Justizsachen.

Art. 10. Beeidigung von Beamten.„ 37. AmtSrcchnung.

Rheinth al.

Art. 201. Miinzwesen.„ 241. Rhein.

„ 287. Zölle und Weggeldtr.

Grasschaft Sargau».„ 228. Miinzwesen.„ 258. Straßcnwesen.„ 282. Rhein.

„ 347. LocalcS.

Obere freie Aemter.Art. 104. Iudicatur- und Compclenz-conflicte.

Art. 403. Locale».„ 414. „

Art. 348. Locale«.„ 365. „.. 370.

Art. 142. Miinzwesen.

228.

Conferenzen der katholischen Orte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung

im Juki 1763.

lStaatSarchiv Lucern.Z

». Auf das Ansuchen der Gesandtschaft von Zug sprechen die übrigen Gesandten die Geneigtheit ^Stände aus, Zug zum Wiedergenuß des burgundischcn SalzcS behülflich zu sein. 8 1. I». Schwyz ^darauf an, eS möchte in der katholischen Sitzung in Betreff der neuen Einrichtung der französischendienste eine einstimmige Maßregel beschlossen werden, und bezieht sich auf seine in der allgemeinen ^eröffneten Vorstellungen. Zugs Gesandtschaft ist instruiert, bei einer katholischen Zusammenkunft einenzu stellen. Da aber die Instructionen bereits in der allgemeinen Sitzung eröffnet worden sind, so >vi^diesen Antrag nicht eingetreten. 8 2. e. In Beziehung auf daS RestitutionSgcschäft gehen die Mein»"^dahin, daß einstweilen nichts thätlicheS vorzunehmen, die Sache jedoch bis zu einer guten Gelegenheit in ^Abschieden zu unterhalten sei. 8 3. »I. Die Gesandtschaft theilt die Antwort des Nuntius in Foiiss ^Unterhandlungen wegen der DispensationStaxcn mit, dahin gehend, daß künftig jeder, der Dispensation ^gehre, nach eigenem Ermessen darum in forma nodilium oder in forma zmupvrum einkommcn könne. ^ .e. Complimentschreibcn deS Bischofs von Basel, in welchem der Wunsch nach Erneuerung des Bünd>" ^ausgesprochen wird. Beantwortung desselben, in welcher die Gesandten erklären, daß sie jenen Wunschgn. Herren und Obern hinterbringen werden. 8 5. f. ES wird für angemessen erachtet, im Sarganicc^und den obcrn freien Acmtern, wie cS im Thurgau geschieht, die Freicompagnieen zu bewaffnen und zuund vorerst einen Antrag dafür in der allgemeinen Sitzung zu stellen. Die dafür nicht instruierteschaft von Unterwaldcn hofft, daß ihr Stand auch beitreten werde. 8 6. x. Da bei der Berathungdie Frage, wie man verhüten könne, daß die Herrschaften in den gemeinen Vogteien zum bedauert^Schaden des katholischen Wesens mehr und mehr in protestantische Hände kommen, sich keine Mittelmachen lassen, so will die Mehrzahl der Gesandten die Sache Gott und der Zeit anheimstellen.clum wird der Vorschlag genommen, die Klöster und Gotteshäuser zu „belangen", daß ein jedes nachVermögen eine angemessene Summe zu drei Procent herschieße, um daraus die Herrschaften zu Händentholischen Stände zu kaufen. 8 12.