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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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1287
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Abt-sanctgallischc Lande. 1287

Hackbrett legt seine von, 1. Juni 1715 bis 1. Juni 1716 gehende Amtsrechnung ab. Absch. 83, 8 27. st' 171«. Bern wünscht Auskunft über die von RathShcrru Lavater von Zürich bezogenen und noch nicht^chneten 3000 Gld. Bußen. Zürich will später darüber Bericht erstatten. Absch. 83, 8 29. g 24. 1717."»dvvgt Hackbrett fragt an, ob er von den vorhandenen Früchten verkaufen solle. Der Anzug wird all lolo-genommen. Absch. 95, 8 18. st 25. 1717. Abnahme der Rechnung vom 1. Juni 1716 bis 1. JuniAbsch. 108, 8 25. st 26. 171«. Dem Landschreiber Keller im Rhcinthal wird ein längerer Termin zu, ^hlung seiner Schuld von 5400 Gld. für gekauften Wein bewilligt; er wird zugleich aufgefordert, dafür^ Obligation zu geben. Andere Restanzen sollen beförderlich eingezogen und in Rechnung gebracht und die^cchauiigcn untersucht und rcdrcssicrt werden. Absch. 125, 8 24, 25, 26. st 27. 1718. Abnahme der vom' Auin 1717 bis 1. Juni 1718 laufenden Amtsrechnung. Absch. 125, 8 27. st 23. 171». Abnahme der^wchnuiig vom 1. Juni bis in den September 1718. Abich. 133, 8 2.

Ä. Huldigung.

^ Art. 29. 1713 Es wird ein „Convocationsmandat" publicicrt, dem Landvogt im Thurgau angezeigt, daß^ ^ift-sanctgallischen Untcrthancn daselbst im Thurgau das Homagium zu leisten haben. Absch. 59, 8 2. st»4 Die Huldigung findet also statt. Zuerst verliest der Sccretarius die „Patente", in welchen von der

^ "folgten Ratification dcS Norschachcr-FricdcnstractatcS gesprochen wird, und wie die beiden Stände nun^Verwaltung deö Landes organisieren, die Besaßung vermindern und jeden bei seiner Religion und seinen^ten schn^.„ .vollen. Dann hält einer der vier Gesandten eine Ansprache, und endlich wird die Eidesformelum. ^ .viel, pje Huldigung entgegen genommen den 11. Februar von den Pfalzräthen (d. i. von dem^ ^svogt, den Hofammännern, dem Hofschreibcr und Hofwcibel) aus der Pfalz zu Wyl, vom kleinen und großenU w ^ Burgerschaft im Rathhause, vor der Pfalz von acht Gerichten in der alten Landschaft, Nachmittags^ "ppcnau voir fünf Gerichten, den 14. zu Gostau, den 15. von der Vogtei Rorschach, den 16. zu Hagcn-^ thurgau und zu Wittenbach. Absch. 59, 8 3. st 31. 1713. Den Vorgesetzten der Gemeinden wird,° früher bei den äbtischen Huldigungen, ein Abcndtrunk, den Pfalzräthen eine Mahlzeit mit den Gesandten

rn. Absch. 59, 8 4. st 32. 1713. ES leisten ferner den Eid Franz Coustantius Pcyer, Bruder dcS^"ussarius zu Rorschach, 8 7, Amtschreibcr Rothfuchs, 8 8, Doctor Seiler, Leibarzt des Abtes; doch sollenfürstlichen Beamten aller Verbindung mit dem Abte einschlagen. 8 9. Den Intendanten wird der Be-igeben, keine fürstlichen Bcamten im Lande zu dulden, welche den Eid nicht geleistet haben. Absch. 59, 8 10.

3. Einsäße» und Erwerbung von Grundbesitz durch Fremde.

.Art. Zz 1715. Dem Landvogt wird unter Ratificationövorbchalt der Auftrag gegeben, die fremdenH..^en, wenn deren Annahme ohne die erforderliche Bewilligung geschehen ist, wo möglich „abzuschaffen".

^ 59, z 4g ^ 84 1713. Die vom Rorschachcrberg beschweren sich über die große Zahl der Einsaßeilzj ^»ad. Obiger Beschluß wird auch auf Staad angewendet. Absch. 59, 8 48. st 35. 1713. In Be-Gütcrkauf in der alten Landschaft durch Fremde läßt man es bei dem Vertrag von 1650^ ^utificationsvorbehalt bewenden. Absch. 59, 8 48.

t». Gemeindebriefc und Oeffnungen.

Art. Zg i7in. Der Landvogt berichtet, daß einige Gemeinden in ihren Oeffnungen und Gcmcindebricfcn