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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Grandson. 1717. 171«. 171» 1229

Zu Hunden BcrnS eben so viel Fische liefern als dem srciburgischen, d. h. auch die „vier Dutzend undvierpfündige Forncn," welche er bisher an den srciburgischen mehr geliefert hat. 8 79. jj 639. Die^»»Valoren weisen den Gesandten ihre bereits gemachte Arbeit vor und empfehlen ihnen baldige Relation,^»>it ihre Arbeit keine Unterbrechung leide. 8 80. Abich. 115.

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Art. 640. Dem Lieutenant Jeannerct wird um den jährlichen ZinS von 6 Schilling die Fischenz de la^)e secher Mühle von Champagne abcrgiert. 8 81. ß 641.^) Dem Alt-Landvogt Ernst von Grandson wirdeinen jährlichen Zins von 2 FlorinS daS Bächlein du Fluscl bei Champagne gegeben, insofern keine rccht-"Mge Opposition von Seilen der Untcrthancn oder namentlich des Amtmannes sich dagegen erhebe. 8 82. Absch. 115.

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Art. 642. Abnahme der dritten und vierten von Michaelis 1717 bis Michaelis 1719 gehenden Amtsrcchnung.. ^ 643. Den Obrigkeiten wird die Frage zum Entscheid vorzulegen beschlossen, ob es nicht passend sei, den Amt-ZU Grandson zu verbieten, das Heu, Emd und den Bau ab den Schloßgütcrn zu verkaufen. sDer Verkaufvon den Ständen verboten. ! 8 12. 644. Lieutenant Jeannerct erklärt, daß er beiden Ständen auch seinen^"Thcil an dem Limasse-Zehntcn um den ihm zu Grandson angebotenen Preis von 1018 FlorinS unter cini-^ auch von den Gesandten genehmigten Bedingungen überlassen wolle. 8 13. ss 645. Das neue Projcct zu^ ^untonncmcnt deö dem Venner de Copper von Uvcrdon zugehörigen Anthcils am SuscevaS-Zchnten wirdscheiße,, und soll in Richtigkeit gebracht werden. 8 22. 646. Es wird in die Thcilung der gemeinen im^e Grandson liegenden RapeS zwischen den sieben Genieindcn Grandson, Bonvillars, Fiez, Concise, Provence,. '">e»s und Novalles eingeivilligt; sie »verde» ihnen abergicrt; dafür werden aber als jährliche Recognition^ ^ Mcstralie, deren eö fünf und eine halbe sind, 5 FlorinS, im Ganzen 27 FlorinS 6 Schilling auferlegt.

!! 647. Freiburg erklärt, daß es seine Jurisdiction de la Mvllicrc hinter Uvonand zu Händen seines' ^lseö Vujssens ferner behalte» »volle, daher den Entwurf des CantonncmenrS nicht annehme. Berit erwi-daraus, daß eS sein Lehen de la Maugcttaz d'Entremont seinem Amte Yverdon beibehalten werde. 8 23. sj. ^ ztvcite Entwurf deö Barons von VaurmarcuS zu einem Cantonnemcnt, iil welchem auch daö Wirths-Und das HauS der Lieutenants zu Uvonand begriffen ist, wird nicht genehmigt, da cö unpassend sei, daß^utenant des Dorfes in einer andern Gerichtsbarkeit wohne; es müßten denn jene beiden Häuser gegen einendem Cantonnement entlassen werden. 8 24. ss 649. Nachdem die Hcrrjchast Uvonand gegen das Amt Uvcr-»>tt dem Vorbehalt auögcniarcht worden war, daß die Märchen geändert werden sollen, wenn Uverbvn beweisenbech!' das sogenannte MaS praz Terraur nicht von Uvoirand, sondern von Uverdv» rclevierc, werden die^lcitigoi, Obercommissaricn beauftragt, an Ort und Stelle eine Untersuchung anzustellen und nach Ausweisungfechte die Sache einzurichten. 8 29. 650. Derselbe Auftrag wird den Obercvmmissarien auch in BeziehungH d'c Märchen deö Vcrncs-HvlzeS gegeben, wo dieselben zwischen VillarS-Epcncy und Uvonand durchgehen sollen.>>t in Berücksichtigung dcS Vertrags von 1533 und der Reconnaissancc von 1575 und 1667 der Ansicht,Holz „nach Uvcrdun sollte gemarchet werden." 8 30. ss 651. Bern ist der Ansicht, daß daS Amt

^>»>. Diese beiden Nummern sind dem Abschiede vom November 1717 angehängt, aber mit der llntcrschrist! Aclum den^ M.mii 1718.