1018 Grafschaft Badcn.
dcr zu Baden in Folge des Kaufes eines Hauses für den reformierten Pfarrer entstandenen Bewegung ^dortige Magistrat ein anderes Haus tauschweise geben oder zu Erbauung eines neuen die Materialien aM^wolle, solches nicht angenommen werden möchte. Zürichs Gesandtschaft nimmt den Antrag all roloron^Absch. 238, 8 7. !! 326. 172<». Schwyz hebt hervor, wie bedauerlich es stehe, daß Zürich undBaden einen Pfarrer „widriger" Religion einsetzen »vollen, und wie es dem katholischen Herzen fast uncrttÄsei zu sehen, was für harte Eingriffe in die katholische Kirche, ihre liebe Mutter, geschehen. Diese Pcst ^leichtsinnige Gemüthcr infieieren und auch Andere anstecken. Die Gesandten dcr übrigen katholische» Orte sehe" 'anderes Gegenmittel, als eifrige Wünsche, herzdringcnde Seufzer und »vollen katholisch GlaruS ersuchen, sich z»"'^setzen; serner kommt man übereil», daß auf künftige Jahrrcchnung die Gesandtschaften unter sich eine Perabr^-veranstalten sollen. Absch. 243, 8 5. 327. 172t» Die Stadt Badcn erklärt, dem evangelischendaseldst 8 Klafter Hol; gegen Bezahlung des FuhrlohnS verabfolgen lassen zu »vollen. Absch. 256, 8 48. !!1727. Die Gesandtschaft Zürichs übergicbc dcr bcrncrischcn ein Gutachten über mehrere Punctc des rck'micrtcn Kirchenwcscns zu Baden. Berns Gesandtschaft, ohne Instruction, »viil das Mcmorial ihre»» g»> .und Obern überbringen; deren Gutachten darüber soll Zürich mitgctheilt »verde». Absch. 259, 8 3. !! '173Z Berns Gesandtschast zeigt an, daß sein Stand gestatte, daß Pfarrer Wirz auf seinem Postenbleibe, bis er mit einer andern Pfründe versorgt sei, in der Erwartung, daß Zürich bei dessen Nachf^ö^ .ähnlichem Falle dasselbe gestatten »verde. Zürichs Gesandtschaft nimmt das zu Dank an und verspriäsi ^Rcciprocum. Absch. 389, 8 8. 330. 173;». Auf die Klage des reformierten Pfarrers über dieBeschaffenheit der Psarrwohnung wird aus den durch einen Werkmeister eingenommenen Augenschein lst»^Landvogt beauftragt, sich »im eine andere Wohnung für den Pfarrer umzusehen. Absch. 457, 8 23. !! ^17Ä1 Ueber den Ankauf eines neuen Pfarrhauses und die Reparatur des alten »vird Rechnung ^Während dcr Regierungsjahre von Glarus »vird der Landschreiber mit der Aufsicht über diese beiden H"beauftragt. Absch. 483, 8 26. 332. 17t3 Die beiden Communionen, welche bisher an» letzten ^des August und am ersten des September gehalten, aber durch unordentliches Wesen entheiligt »vordc»»verde» unter Ratifieationsvorbchalt in eine verschmolzen und aus den Bettag verlegt. Absch. 508, 8 -4
I>. Eontrovcrspredigt zu Zurzach.
Art. 333. 1723. Da bei den zu Zurzach aus freiem Felde an» Ostcrdicnstag gehaltene»»ControverSprcdigtcn schon seit mehrern Jahren Schmähungen gegen die reformierte Kirche ausgestoßenwaren, so »vird den Chorherren zu Zurzach, welche diese Predigt zu bestellen haben, bedeutet, daß sie »»r ^Contrvveröpredigcr anstellen möchten, von denen sie versichert seien, daß sie dergleichen Schmähungenerlauben, widrigenfalls man sich an dem Stifte »verde zu erholen wissen. Absch. 210, 8 3. ß 334.Da trotz dieser Ermahnung ein Jesuit wieder eine Schinähpredigt gegen die Reformierten gehalten» ^»verde» Probst und Dccan deS Kapitels vor die Sitzung bcschiedcn und »vird ihnen untersagt, durch ^andern Prediger, als einen aus der Grafschaft diese Controverspredigt halten zu lassen. In» Wiedcrlsi^V^falle »vird ihnen mit einer Geldbuße gedroht. Die Gesandtschaft von katholisch Glarus ist ohne Ju"^' ^und nimmt die Sache all ivkoicuickum. Absch. 224, 8 42. ^ 335. 172». Auf diese Citativn dcrvon Zurzach vor das Syndicat gicng von Seite des Bischofs von Constanz ein ernsthaftes Besä)"" ^schreiben ein. Da man aber dermale»» mit Beilegung des Streitgcschäftcs wegen Arbo»» und Bischofs ^dem Bischof in Unterhandlungen steht, so »vird beschlossen, vor der bevorstehenden Confercnz keine A>üw^