Januar 1727.
303
Untere freie Remter.
Art. 105. Marchcnsachen.
Lnggarns.
Art. SW/Zollsachen.
237.
Conftrenz von Schwyz und Glarus.
Uz.n a ch, 13. bis 2V. Jannar 1727.
^Archiv (GlaruS.^
Gesandte: Schwyz. Joseph Franz Neding von Bibcregg, Landammann und Zeughcrr. Glarus. Jo-hann Peter Zwicki,. Landammann; Joseph Anton Tschudi, Amtöstatthaltcr und gewesener Landshauptmann.In Beziehung auf i>ie Zollbefreiung der Landlcute von Schwyz und der GottcShauSlentc von Ein-zu Reichcnburg stellt Schwyz das Verlangen, daß dieselben nicht nur an der Ziegelbrückc nicht weiterSchwert werden, als der Abschied von l617 ausweise, sondern daß alle aitdcrn neuen Zolle abgcthan werdenAchten, und z>yar sowohl von demjenigen Vieh, welches nach LauiS durchgeführt wird, als von dem, welches aus^»erischm Märkten gekauft oder auf dieselben geführt wird, cS sei denn, daß Glarus durch Briefe und'M nachweisen könne, daß der Zoll zu Bilten von Alters her, also mit rechter Befugsamc aufgerichtet sei."»ne GlaruS diesen Beweis nicht führen und hebe es die Zolle nicht auf, so werde Schwyz den neuen Zoll^ Sibnen von den Glarncrn beziehen lassen. GlaruS erklärt, wegen dcS Zolls an der Ziegelbrückc an denIchicd von 1647 sich halten und den Zoll nur von den auf Mchrschatz durchgeführten Waarcn beziehen zuzollfrei sei nach diesem Abschied blos daö, was jeder für seinen eigenen Hausbedarf gebrauche. ES^rt auch zollfrei die von den Landlcute» und ihren Angehörigen auf seine Märkte geführten Pferde und dasZollfrei hingegen könne nach uralten Tarifen zu Bitten das auf die Lauiscrmärktc auf Mchrschatz ge-,^'ene oder auf seinen Märkten erkaufte Vieh nicht sein, um so weniger, weil aller Orten von dem auf Mehr-^ durch oder aus dem Lande abgeführten Vieh der Zoll bezogen werde und die Glarner von dem zu Lachen"d Sibuen erkauften Vieh auch Zoll zahlen müssen. Schwyz nimmt Letzteres <><> rotoronckum. § 12. I». Der^>gcs J^ Hatzte Beschluß, nach welchem daS Fischen an Sonn- und Feiertagen im See bei. Wesen dmund Glarncrn verboten sein soll, wird ratifieiert. 8 13. t. Auf die Beschwerde von Schwyz, daß^ Paruerischc Ordinäri-Botc entgegen dem Abschiede von 1724 mehr als zwei, ja sogar vier bis fünf Pferde^annc, verspricht der glarncrischc Gesandte Abhülfe und referiert. 8 14.
Man sehe auch im Abschnitte HcrrschastSangelegmheiten:
Grasschaft Nznach.
Art. 23 bis 33.
Gast er.
Art. 112.