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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
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August und September 4715.

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Jahrrechnung der die Vogteicn Bellenz, Pollenz und Riviera regierenden Stände.

Bellen;, 28. August bis 29. September 1715.

^Archiv Nidwald-N.l

Gesandte: Uri. Eduard Franz Anton Tanner. Ritter, Landschreibcr. Schwyz. Joseph Anton Redingvon Biberegg, gewesener Landvogt in Bollenz. Nidwaldcn. Anton Maria Zelger, Alt-Landammann undPannerherr.

Man sehe die Vvgtcieu Bellen;, Volten; und Riviera.

Art. 39 bis 54.

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70.

Conferenz von Bern lind Ätcern.

Langna'n, 5. September 1715.

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^Staatsarchiv ^ucern/I

Gesandte: Bern. Emanuel Roth, Bauherr und des täglichen Raths; Samuel Mutach, des großen Raths,"ccrn. Beat Franz Balthasar, Landvogt und des täglichen Raths; Franz Ludwig Pfyffer, Spcndhcrr und^ täglichen Raths.

Die Veranlassung zu dieser Conferenz war eine Viehseuche, welche im Kanton Lucern unter dem Vieh zuUttishol; und auf der gemeinen Weide auf dem Schiltcnberg grassierte; es war die „linde Lungcnkrankhcit."^ Gesandten beider Stände bereden sich, was für Maßregeln ergriffen werden könnten, damit der VerkehrAschen beiden Orten wieder ohne Gefahr hergestellt werde. Man vereinigt sich über Sichcrhcits-"'"ßregcln beim Abfuhren des VicheS vom Schiltcnberg nach Buttisholz hcigcncö Geläut — Maulkörbe —'vcder tränken noch füttern unterwegs — Mist verscharren), legt Personen und Vieh zu Buttisholz in Bann^ Martini; daS Vieh darf bis nächsten Frühling nicht auf die Märkte geführt werden; die Gegend wirdvch Wachen abgesperrt, die Straßen, auf welchen das Vieh vom Schiltcnberg abgeführt worden, sind durch^ ^)auc zu sperren. Diese Maßregeln unterliegen noch der Ratification der Obrigkeiten. Nach der Approbation

der Verkehr wieder eröffnet werden, jedoch den Lnccrncrn der Eintritt ins Bcrnischc nur auf einen Paß-

^lcl gestattet werden, in welchem erklärt wird, daß weder Personen noch Vieh aus dem Buttisholzcr Bezirk

^ durch denselben gekommen seien. Etwa ausbrechende Viehseuchen sollen gegenseitig getreulich gemeldetwerden.