Juli 17lck.
vorher dm Ruf »otificiereu und auch die Anordnung treffen, daß nicht Münzen in geringer»! Preis einge-nommen und in andern Orten oder in den gemeinen Herrschaften zu höher»! ausgegeben werden. St. Gallenmacht einen Anzug wegen der langcnargischen Münze. ES wird beauftragt dieselbe zu prüfen und darüber zuberichten. 8 I. I». Auf Anregung Zürichs wird beschlösse'«!, im Rainen gesammtcr Eidgenossenschaft an denschwäbischen Kreisconvent nachdrücklich zu schreiben und den kaiserlichen Botschafter anzugchen, sich bei»! Kaiserdafür zu verwenden, daß der sogenannte Jmposto aus Waaren und Frucht und die Hemmung der freien Zu-fuhr aufgehoben werden, da dieselben den erbvereinlichen 'Traktaten zuwider seien; doch soll das Schreiben andm. Kreisconvent nicht abgehen, bevor man' «Visse, wie die Ernte ausgefallen sei. 8 2. O. 'In Betreff desPathcngeschcnkS 'an den Grafen von Solnis wird beschlossen, ihm eine Schaale im Werth von tyiXI fl. zu vcpchrcn, zu welchen alle diejenigen Orte zu gleichen Theilen beitragen sollen, aii willche das Gevatterschafts'-lchrcibcn gerichtet worden. Schwyz, Uiiterwaldeii, Zug^ beide Appenzell sind nicht instruiert; innerhalb vierWochen sollen sie ihre Meinung einschicken. ^Appenzell a. Rh. und Schwyz wollen nichts beitragen, andre nurbedingungsweise. Nidwalden stimmt für MX) fl.j 8 3: «I- Zürich wird beaustragt, im Namen der löblichen"nd der zugewandten Orte ein Schreiben an de» Kaiser, den König von Frankreich, an deren Plcnipotentiarienund Gesaudsschaftcn zu concipiercn, des Inhalts, daß dieselben nebst'ihren zugewandten und ihren verbündeten OrtenM den Frieden, welcher dermalen zu Baden bcrathen werde, aufgenommen werden möchten. Der Entwurf diesesSchreibens soll zuerst allen Orten mitgethcilt und die Meinung derselben an Zürich geschrieben werden. DeinKaiser soll darin der alte Tätcl gegeben werdest, wenn nichtBör Abgang des Schreibens zwischen den hohenPotenzen etwas' Anderes dieses Titels wegen vdrordnet werden würde.'') 8 ü. « . Schaffhauscn beklagt sich,büß'es durch Brandsteucrn sind Bettelbriefe sehr belästigt werde, und wünscht, daß die früheren auf diesenduftig sich beziehenden Abschiede möchten gehalten werden.
D ie VIII a llen Orte.
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f. Aus die Anzeige Berns, daß die in den aiMcn.zende«t> Gegenden,namentlich jenseits des Rheins, schonlängere Zeit vorhandene Viehseuche neuerdings zu grassieren anfange, wird beschlossen, daß die angrenzenden^rte, jedoch in aller Stille, alle möglichen Vorsichtsniaßregeln anwenden sollen. Die innern Orte wünschenlxngcgen den Verkehr im Innern nicht gesperrt. 8 19-
Man sehe agch im Abschnitte Hcrrschastsangelegenheitcn:
Landgrahschast Thurgan.
'lU- 2. Beeidigung von Beamten. Zlrt. 59. Aintsrcchnungen. Art. ä-19. Justizsachcn.
« 28. Aintsrechnungen. „ 156. Huldigung.
Nhcinthal.
2« Beeidigung von Beengten. SM. 73. Landschrcibcrei. Art. 323. LocalcS.
» 21. AiNtSrcchnnng. „ 133. Iudicatur- II. Competenzconflicte. „ 335. „
' H2. 203.. Zchntensachcn. „ 333. „
Grasschaft Sargans.
Art. 19. Anitsrcchnnng. Zlrt. 151. Justizsachcn.
Laü istArt. 300. Postwescn.
Diese« Schreiben ist von den meisten Ständen gebilligt und den 8. September in Zürich ohne den Titel „katholische Majestät"abzusenden beschlossen worden. Dcßwcgen winde es wieder vom Grasen von TrantmannSdors zurückgeschickt.