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September 1713.
Der Abschied selber ist nicht vorhanden. Gegenstand der Verhandlung waren nach der von Nidwaldengegebenen Instruction folgende Puncte: Die Absendung des Chorherr» und CustoS Schorns an den Papstmit einer zu crthcilcnden Instruction. I». Die herannahende CotttagiönSgefahr und die Einstellung des Be-suches des Lauiscrmarktes. Der Ueberlauf allerhand fremden Strolchengesindels. «I. Die Beschwerden derervon Frauenfeld und Dießenhofen wegen Einrichtung des Landsfriedens. v. Die Beschwörung des goldenenBundes von Seite der katholischen Orte mit Zuzug von Wallis. Will Uri der Abordnung Schornos an denPapst nicht beistimmen, sondern eine Particulargcsandtschaft für sein Ort nach Rom abschicken, so sollen Nid-waldcns Gesandte je nach Umständen referieren oder dahin trachten, daß Schorns noch vor Uri'S Gesandtennach Rom komme und Zutritt beim Papst erhalte.
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Nechnungsconferenz der die Vogleien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherliz, Grandson
und Murten regierenden Stände.
Murtcn, 15. bis 26. Septcmbcr 1713.
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Staatsarchiv Bern.I
Gesandte: Bern. Emanucl Wurstenbergcr, Venner; Christoph Steiger, Seckclmeistcr welscher Lande,beide des Raths. Fr ei bürg. Franz Niklaus Fcgeli, Seckelmeister; NiklauS Vonderweid, Stadtschreibcr.
». Auf das wiederholte Verlangen von Bern, daß die Wittwe Moratel von Payerne für die vor vielenJahren zu Domdidier ihr »viderfahrcnc Confiseation von Pulver und andern Waarcn möchte entschädigt wer-den, erklärt Freiburg, daß diese Wittwe oder die Ihrigen nach aller Billigkeit abgefertigt seien. 8 46. I». Frei-bnrgs Gesandtschast rügt, daß ein Angehöriger von Oron ihrem Beständer dcö Zehntens von Essertes hinter demAmte Nüe sechs Zehntengarben weggehoben und der Landvogl von Oron solche habe sequestrieren lassen. Diebernerische Gesandtschaft verspricht, dem Landvogt davon Kenntniß zu geben, und das Billige zu verordnen.8 53. v. Bern beschwert sich über Eingriffe in den Zehnten zu Port Alban oder St. Aubin von SeiteFreiburgs. Dieses verspricht AbHülse. 8 54. «t. Des Meniercs-Zehntens halber wird das zwischen demEurö daselbst und dem Commissär Jacaud projektierte Accommodcinent auf Belieben beidseitiger Obern gutge-heißen. Dem Cure wird die Anweisung gegeben, daß er, wenn in Betreff der vier hinter Peterlingcn liegen-den Jucharten sich Streit erheben sollte, seine Klage gehörigen Orts führen soll; zugleich wird Frciburgersucht, den Mißbräuchcn in Betreff.dieses Zehntens zu steuern. 8 56. «. Althofmcister Zchndcr von Königö-felden, neuerwählter Landvogt von Erlach, beschwert sich über den Eintrag, welcher seinem Zehnten zu Chciryvon dem Euro von Surpierre durch Erhebung des Sempernovalzehntcns widerfahre. Die bernerische Gesandt-schaft unterstützt seine Beschwerde und macht auf die Erkänntnisse in den Conferenzen von 1642, 1644, 1649und 1654 aufmerksam, welche zu Gunsten dcö Petenten einmal erequicrt »verde» sollten. Frciburg weist aufeinen Titel von 1417 hin, welcher dem Priester das Recht des NovalzehntenS zuspreche, läugnet die Verbind-lichkeit der Erkanntniß von 1642, weil damals der Cur« nicht verhört worden sei, und der von 1654, weil mannoch fernere Nachforschung zu halten beschloß, und räumt Zehnder nur so viel Recht ein, als die Stadt Berngehabt, von welcher er den Zehnten erkauft habe; Bern aber habe niemals den Novalzehntcn bezogen. ESladet Zehnder ein, bei Freiburg, dem hierin die Judicatur gehöre, sich anzumelden. 8 58.