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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1569
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Grandson. 1679. 1680. 1569

M 278 Gulden 5 Schill. 2 Den. , hingegen schuldet er den beiden Städten 44 Mütt 10 Kopf Korn,Mütt 6 Kopf Haber und 29 Faß 1 Tester Wein. Die AuSgabenrechnung war dem Landvogt inÖligen Posten reducirt worden. Absch. 716. c. — Bezüglich des Zchntenstrcites des Herrn von

^tag»h mit Herrn Stettler läßt man es vorläufig bei dem 1677 und 1678 dießfalls Verabschiedetenk»den, in der Meinung, daß das Geschäft auf Michaelis nächstkommend vorgenommen werde und^ler befugt sein soll, statt des Herrn Jmhof Jemand anders zu diesem Ende zu bezeichnen, wogegen^ern protestirt. Ibid. Rathöschrciber Tscherr wird der 4 Mäß Waizen von dem Hause,

wichen, er zur Winterszeit den Küher logirt, lcdig gesprochen, wogegen er von seinem Haus die 5

^ Haber entrichten soll. Ibid. kk. — Da der Zehnten zu Yvonand verschiedene Eigcnthümer

^ - >vird der zu Grandson gehörige Thcil an F. Cuanicz und A. Maistre um 7 Mütt ('/, Waizen und' Mischtlkom) verliehen, mit der Verpflichtung, innerhalb zwei Jahren denselben Stük für Stük zuZeichnen, ibid. II. — 5M1». Da Grandson zu Bonvillarö den Korn- und Gewächs-, der Herr von"tagnh den Wcinzehnten hat, durch Umwandlung dcö AkerbauS in Weinbau also der Kornzehntcn. wird, soll diese Culturvcrändcrung nicht mehr gestattet, vielmehr nachgeforscht werden, wannci>nt welcher Bcfugsame Akerland in Rcbland umgewandelt worden sei. Ibid. n>m. — Der Prädi-Micville und der Helfer Duvoifin zu Grandson stellen das Gesuch, daß ihnen die bis dahin ge-^tc» Hauözinsc erhöht oder daß die ihnen bestimmten Pfrundhäuser rcparirt werden. In lezterm""e soll der RathSschrciber von Bern bei Gelegenheit diese Häuser beaugenscheinigen. lind. rr. —^ ' In der zwischen Grandson und BonvillarS entstandenen Marchstrcitigkcit haben die von Grandson^ Weisung vom 10. Deccmber 1678 die betreffenden Schriften im Archive zu Mutten aufsuchen lassen,^"villarö aber nichts gcthan, doch bei der Konferenz beide Theile sich eingefunden. Bonvillarsdaher verfällt, bis Michaelis das Versäumte nachzuholen und denen von Grandson 75 Gulden° ^ ju ersezen. Ibid. ss.

Iii««.

^"6 der vierten Amtörcchnung deö Landvogtö Tsd)iffcli selig (von Michaelis 1678 bis^^9), welche im Namen der Erben dcö Verstorbenen Herr Rathöschrciber Tscherr ablegt, bc«z . der beiden Städte an Geld 406 Gulden 6 Schilling, Korn 28 Mütt 2'/- Mäß, Haber 20 Mütt^ dl, Wein </, Fgß Da in der Rechnung, wie schon leztcö Jahr und vielleicht auch die übrigen Jahre,dej ^ rcducirte Verleihung dcö Zehntens do la. nouvoilo eensiöro nicht aufgenommen ist, soll dicß^ Rechnung gutgemacht werden. Absch. 724. d. — Der Prädieant D. Bourgeois

dt» klagt über gefährdende Baufälligkeit seines Pfrundhauseö. Ein Werkmeister erhalt Auftrag,

"ücnschttn einzunehmen. Ibid. p. — Der Einziehcr S. Dclah zu Grandson bittet, daß ihm

^ de. ,

!kh>U Gänge und Mühen willen, die er mit den Bodcnzinscn von Provence gehabt, der Cur-

und St. Maurice verliehen werden möchte. Die Sache wird aber bis zur Vorlage seinesdt!>h ^ ^^chobcn. Ibid. g. — Av». Da der den regierenden Ständen gehörende Zehnten zu Ro-8rl>u mit dem Zehnten der Frau von Chavannes, stets Schwierigkeiten veranlaßt, wird er der

Chavanncö für sich und ihre Erben mit der Bedingung infcudirt, daß sie jährlich an das Schloß

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