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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Mai 1598.

Conferenz der beiden Städte Freibnrg und Svlothuril.

Solotyurn. 1598. 7. bis 11. Mai.

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Gesandte: Freibürg. Heinrich Lamberger, Bnrgernieister und des Raths. Solothnrn. Wolfga"l>Degenscher, Schultheiß; Lorenz Aregger, Ritter, alt-Schultheiß; Ludwig Grimm, Venncr; Hans Jakob »"»'Staat, Ritter, des Raths.

Gegenwärtige Conferenz ist veranstaltet worden auf Begehren des Statthalters Peter Tschiffeli n»bSchaffners Hans Heinrich Thellung und Consorten von Biel. Diese beschweren sich nun, daß sie ungc»^aller Bemtihnugen in ihrem Streithandel mit Bürgermeister Hans Hugi nie zu einem rechtlichen E»tsch^gelange» können, und bitten, sie bei der Handveste und ihren Freiheiten zu schirmen. Hierauf bringen Ab'geordnete einer Versammlnng von sechszig Burgern Biels vor, dqß der von ihrem Herrn, dem Bischof oo>'Basel, mit Bern verabredete Abtausch der Stadt Biel nicht die ihr vorgespiegelten Bortheile bringen w»^daß sie daher bei ihrem naturlichen Herrn zu verbleiben wiinschcn, dem sie in allen billigen Sachen gchorsa»'^werden, sofern er sie bei ihren alten Privilegien, Bräuchen und Freiheiten verbleiben lasse. Sie berichte», ^alle, welche diesem Tausch sich widersczen, von Bnrgernieister, Rath und Bürgern bedroht werden und bne>einige Verhaftungen stattgefunden haben. Sie bitten, daß man Bern zu bestimmen suche, von diesemabzustehen, und daß man sie bei ihrem natürlichen Fürsten und Herrn verbleiben lasse. Da man den be>Borträgen entnimmt, daß aus der Erbitterung der Parteien leicht Schlimmes erfolgen könnte, so will »ein ernstes Warnnngsschreiben an Bürgermeister, Näthe, Bürger und ganze Gemeinde abgehen lasse»,aber von beiden Parteien vernehmen, durch welche Mittel sie glauben, daß man ihnen zu dem begehrte»^parteiischen Recht und zur Versöhnung verhelfen könne. Die eine Partei wünscht nun, es möchten einigtsandte mit ihnen vor ihre Obrigkeit treten, die andere möchte die Sache den Gesandten heimsezen, hofsl "man werde sie zur Verantwortung kommen lasse», wenn die ans Biel eingetroffenen Nathsabgeordnetc» owider sie vorbrächten. Da hierauf leztere bei der ihnen bewilligten Audienz vergeblich zu erfahren boge)^was die jungen Bürger vorgebracht haben, bitten sie, es dem Rath zu verzeihen, daß er über seine 'Handlungen mit Bern nicht schon längst Mittheilnng gemacht habe; derselbe habe keineswegs, wie vn' ^vorgegeben werde, sich Bern unterwerfen wollen, sondern einzig beabsichtiget, durch de» Tausch seiner ls ^tigkciten mit dem Bischof entledigt zu werden; wenn die beiden Stände beim Bischof auswirken, daß er ^ ^Spruch von 1594 annehme, so begehren sie keinen andern Schirm zu suchen. Weil die Gesandten Z»Antwort hierauf nicht ermächtigt sind, eröffnen sie den drei Parteien das Bedauern über ihre l^^

das beschlossene Schreiben an Burgermeister :c. ab, ermahnen die Parteien, nichts ThätlicheS widervorzunehmen und bitten um Antwort, die sie hier erwarten wollen, »m sie ihren Herren und Ober" " ^theilen. Auf den Bericht, daß des Bischofs Gesandten oft die Besammlnug der Gemeinde verweigert >»eund ans die Bitte Thellungs, zu sorgen, daß das Schreibe» vor die ganze Gemeinde gelange, werden die Abgro^^des Raths ermahnt und gebeten, nicht allein darauf zu dringen, daß daS Schreiben der versammelten Gew ^mitgetheilt werde, sondern daß auch die Parteiischen abzutreten angehalten werden, damit die llbrül^'besser resolviren und Jeder seine Anliegen vorbringen könne. Diese sagen das für ihre Person zu. —