October 1K09. 947
^lurgau gehört, bis vor wenig Jahren die Vögte zu Kyburg Eingriffe sich erlaubt haben, indem sie das^fremden von Streue aus der Zehntenscheuer und den Handel des Junghans und Kaspar Etzensperger wegen^fälschung von Wein und verschiedenen im Thurgau für malefizisch gehaltenen Schmähungen und noch andere"He», dw den Landvögten im Thurgau zu berechtigen zustehen, von sich ans abgenrtheilt haben. Es habeni? ^ die Unterthanen sich geweigert, an den ordentlichen Schwörtagen zu Frauenfeld zu er-
^wen und den Landvögten im Thurgau zu huldigen. Ans diesen Ursachen sei der Span erwachsen; daß
dieser Theil des Dorfes Ellikon mit der Jurisdiction, der Mannschaft und der obern GerichtsbarkeitK"" Thnrgau gehöre, ergebe sich aus Folgendem: 1. weil der Vogt zu Kyburg dort höher nicht als um 18s»nd Pfenninge strafen könne; 2. weil von jeher der Prädicant zu Ellikon im Namen des Landvogts im^lgau die Mandate ab der Kanzel verkünde; 3. weil die dortigen Unterthanen an den Schwörtagcn stets^ und neben denen von Fraucnseld den Landvögten gehuldigt und geschworen haben; 4. weil die dortigen^ niemals für die Malefizsteuer in die Grafschaft Kyburg angelegt worden seien. Was sodann den an-^ alten Brief anbelange, so könne derselbe hier nicht in Frage kommen, da zu jener Zeit der ThurgauKyburg von Einem Herrn beherrscht worden seien. Wenn die Unterthanen den Vögten von Kyburg ge-'gl haben, so sei das nichts Außergewöhnliches, indem noch andere dergleichen Unterthanen im Thurgauk" Niedern Gerichtsherren ebenfalls huldigen. Da Zürich in seiner Replik auf seiner Meinung beharrt und"s davon wissen will, daß der Vogt zu Kyburg nur bis auf 18 Pfund zu büßen befugt sei, wird der^ vel beiderseits in den Abschied genommen. — Was den Streithandel zwischen den Etzenspergern wegen°'"sälschuug anbelangt, in Folge wessen Einer dem Andern das Seinige verarrestirt hat, so werden diese>i,jt aufgehoben und den beiden Landvögten von Thurgau und Kyburg anbefohlen, wegen der Kosten
""""der sich zu vereinbaren, e. In Betreff der Kapelle zu Wylen stellen die Gesandten Zürichs an jene^ katholischen Orte die freundliche Bitte, sie möchten endlich dazu einwilligen, daß der Prädicant zu Bußnang/ ^cmgelischen zu Wylen an Sonntagen und hohen Festtagen in dortiger Kapelle mit predigen und andernNcheu Diensten auf ihre Kosten versehe, weil die Pfarrkirche zu Bußnang mehr als zwei Stunden weitAbt ^ kürzlich auch zu Mühlheim wegen weniger Personen ein Altar aufgerichtet worden sei. Dem
. 6" St. Gallen, der daselbst die Niedern Gerichte habe, geschehe dadurch kein Eintrag, denn diese Saches ^ Landfrieden und sei ein billig Ding, sowie denn kürzlich der Abt von St. Gallen zu Wuppenau denbi Gottesdienst auch eingeführt habe. Die Gesandten der katholischen Orte haben darüber keine Voll-
weil man die Sache als erledigt angesehen habe. Da es sich nun aber nicht, wie man bisher ge-»a» ^ Aufstellung eines neuen Prädicanten handle, sondern darum, ob der Prädicant von Buß-
vistc.. Ledigen dürfe, nehmen sie das Begehren in den Abschied, in bester Hoffnung, die Obrigkeiten werden
Wigen Bescheid geben; das wollen sie auch dein Abt von St. Gatten und dem Commenthur zu Tobel zu^ Gesandten von Zürich, Bern und Glarns stellen das Begehren, daß, weil Klaus Voster,^"kpi, bon Mühlheim, der früher schon ehr- und wehrlos gewesen, die Majestät Gottes frevelhaft^»st ^ evangelische Religion und ihre Anhänger geschmäht, Einigen die Häuser anzuzünden gedroht und^ "°ch viele andere Misscthaten verübt habe, die über denselben anfgenommcnen Kundschaften abgehört »nd^ "»Parteiisches Malefizgericht über ihn gehalten werde, damit ihm sein verdienter Lohn widerfahre. Die^ katholischen Orte entgegnen, sie wollen zwar diesen Plann keineswegs schirmen, aber man müsseKundschaften anhören, weil vieles ans Neid und Haß auf ihn geklagt werde, was nicht bewiesen