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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Januar 1K09. gstk

^'de, daß der dein Spital an seiner Gerechtigkeit des Ganterbergs und der Stadt Freiburg Oberherrlichkeit'"'schädlich sei. Die Frage über Aufnahme dieses Zusazes nimmt Bern in den Abschied. Weil die Land-">arche Moccausaz durch Aufrichtung der Marchsteine berichtigt ist, soll das verbrieft werden. I». (S.

^chwarzenburg). I. Gemäß des sensischen Ausspruchs soll jede Stadt der andern alle ihr Gebiet betreffenden^etvahrsamen verabfolgen. Das Begehren Freiburgs um Mitthcilung der gemachten Abschriften nimmt Bern^ rkköi-eiuium. Ii,. In Betreff des vom Kirchherrn zu Murist angesprochenen Zehntens zu TreytorrenS""heilt Bern abschlägige Antwort. I. Der Pfarrer zu Morlens spricht den Nütizehnten von allen innerhalb»ier Parochie, z. B. zu Brenles und Chavannes, ausgereuteten Waldungen an. Dagegen wird eingewendet," Pfarrer habe, ungeachtet man vor dreißig und mehr Jahren daselbst gereutet habe, nie etwas angesprochen,Zehnten habe die Obrigkeit bei Accensirung ihrer eigenthümlichen Wälder stets vorbehalten und sie hoffe" j» verbleiben. Freiburg glaubt, der Kirchherr zu Mörlens könne dieses gemeinen Rechtes nicht privirt'""de», was von Bern uü rekereiulum genommen wird. »n. Da der Span über die Jurisdiction und den"ihau zu Brenles und Morlens bis zum Augenschein anstehen soll, wird erkannt, die beidseitigen Unter-Men inzwischen in den Wäldern zu Brenles und Morlens, sowie zu Combremont und Bruit, zu Larit^ hinter Bulstens kein Holz mehr hauen, i». Bern beschwert sich, daß seinem Unterthan Johann de Mitire," Franz Buquets Tochter mit Einwilligung ihrer Mutter geehelichet hat, deren Gut in ClMel St. DeuysEhalten werde. Freiburg beruft sich auf die Handveste und versichert, es werde, wenn der Handel durch^Mllation an es gelange, zu Allem was billig sei verhelfen. «». Das Begehren um Abänderung der Er-""»iß über den Zehnten zu Sarzens, daß er nach Illingen (Iltens) gehörig und dahin erkannt, leztlich aberH Coinmissür Ansel von den Frossard von Brenles als Besizer gefordert worden sei, wird abermals in denz.< . ^ genommen. >». Die erneuerte Klage Freiburgs wegen deS Bolozehntens nimmt Bern, weil Commissärdsi landesabweseud ist, all rekeremlum. Dieser Zehnten ist um 4 Groß 4 Deniers nach Rue erkannt.' Die Angelegenheit der Acceusatiou von Zehnten im Amte Stäfis an den Herrn von Montrichier unter^ ehalt der Regalien von Seite Berns, wogegen Freiburg Einsprache erhoben hat, wird verschoben. » In^etreff der Herrenzinse, die vom Schloß Montenach „zu Lechen gand", und die man zu „aminorterisiren" oder^"erlausche,, wünscht, erbietet sich Bern zu einer billigen Vergleichnng. «. Freiburg begehrt Correction der^ "">"niß, die durch Jost Alex über die Jurisdiction zu Nupertswyl zum Nachtheil Freiburgs passirt ist.der'" d>as Nil üit'ormunllum. t. (S. u. bern-freiburg. Vogt, überh.). 11. Auf eingegangene Klagen^ Gebleute, daß sie nur mit Mühe zu Bezahlung des auf Borg verkauften Weines gelangen können, hatte^>b»rg fricher beantragt ein Verbot zu erlassen, daß kein Wein mehr „Dings" verkauft werde. Bern^ Landvogt von Lausanne darüber geschrieben, und nimmt es „zu einer Warnung" uä

^ v. Freiburg beantragt Aufstellung eines modus vivendi, wie es gegenseitig mit der Polizei,

Jagen und Fischen und mit dem Paß an Feiertagen gehalten werden solle, damit eine gleichmäßige

^be» ^ solcher Fälle stattfinde. Die beruischeu Gesandten nehmen den Antrag empfehlend in den Abschied,sohl? ^ verstehen, daß ihren Augehörigen auf sreiburgischem Gebiet oft auch strenge „Tractation" wider-iolife, ^ Freiburg beantragt, gemeinen Unterthanen zu verbieten, ferner nach Chatillon, um Schafe zugen '.r,' gehen, damit die Landsaßen bei Chatillon, wie jene zu Meyrin, ihre Schafe in's Thal zu bringendie m ^ worden, und damit man den schweren Zoll zu Versoix erspare und andere Vortheile erreiche. Auchsandten Berns finden dieses rathsam, wünschen aber Verschiebung, um es an ihre Herren und Obern

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